Welches Europa für die Türkei?

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Welches Europa für die Türkei?
A N A LY S E N
Welches Europa
für die Türkei?
von Zuhal Yesilyurt Gündüz
ie heutige Entschlossenheit
der Türkei, Mitglied der Europäischen Union (EU) zu
werden, liegt in der türkischen Geschichte begründet: Von Beginn an
strebte die Türkei in Richtung Westen. Die Türken sahen Europa als
etwas Besonderes, etwas Kostbares an;
nicht ohne Grund bezeichneten sie
Europa als den „goldenen Apfel“. In
der Tanzimat-Periode (1839 bis 1876)
wurden ein umfängliches Gesetzgebungswerk und eine europäisch beeinflusste Reformpolitik eingeleitet
und mit der Gründung der Republik
Türkei durch Mustafa Kemal Atatürk
am 29. Oktober 1923 konnte die Orientierung nach Europa fortgesetzt
und ausgestaltet werden. Mit zahlreichen Reformen, die Politik, Recht, Bildung und Alltagsleben säkularisierten
und verwestlichten, beabsichtigte
Atatürk, die Türkei zu einem bedeutenden Mitglied Europas zu machen.
Wichtige Ereignisse wie die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 12.
September 1963 (mit Artikel 28 erhielt die Türkei die ausdrückliche Perspektive der EWG-Mitgliedschaft),
der türkische Antrag auf Beitritt in die
Europäische Gemeinschaft (EG) am
D
Dr. Zuhal Yesilyurt Gündüz,
Wiss. Mitarbeiterin am Institut für
Politikwissenschaft und Internationale
Beziehungen, Baskent-Universität, Ankara.
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14. April 1987 sowie der Beginn der
Zollunion mit der EU am 1. Januar
1996 schienen die Türkei ihrem Ziel
näher zu bringen.
Auch der Europäische Rat von Helsinki vom 10. bis 11. Dezember 1999
war von Bedeutung: Die Türkei
wurde offiziell Anwärterin für den
Beitritt zur Europäischen Union.1 Von
den insgesamt 13 Kandidaten war sie
aber der einzige, der nicht zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
eingeladen wurde. Trotzdem begann
nach Helsinki in der Türkei eine neue
Ära und ein neuer Transformationsprozess. Die weitere Demokratisierung des Staates wurde mit zahlreichen Zusätzen und Reformen der türkischen Verfassung fortgeführt,2 mit
denen die Türkei sich um die Realisierung der 1993 beschlossenen „Kopenhagener Kriterien“ bemühte.3 Diese
Kriterien nennen als Voraussetzung
für die Mitgliedschaft:
– Realisierung der institutionellen
Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie den Schutz der
Minderheiten;
– eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem
Wettbewerbsdruck und den
Marktkräften innerhalb der Union
standzuhalten;
– die Übernahme der aus einer Mitgliedschaft herrührenden Verpflichtungen und die Ziele der poli-
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tischen Union und der Währungsunion.4
Zur Realisierung dieser Kriterien
führte die Türkische Große Nationalversammlung beispielsweise im
Herbst 2001 sowie im August 2002
eine Reihe wichtiger Verfassungsrevisionen durch. Diese Reformen beinhalteten Themen wie die offizielle
Aufhebung der Todesstrafe (die seit
fast 20 Jahren ohnehin nicht vollstreckt wurde), die Ausweitung der
Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit der Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen in den Muttersprachen. Am 20. November 2002 entschied die oberste türkische Medienanstalt RTÜK, dass der staatliche Sender TRT künftig täglich 30 Minuten
lang sein Radioprogramm und 45 Minuten lang sein Fernsehprogramm in
kurdischer Sprache senden wird.
Die neue Regierung
ie türkische EU-Mitgliedschaft
wurde zu einem der wichtigsten
D
Themen für die Kampagnen während
der türkischen Parlamentswahlen
vom 3. November 2002. Mit Ausnahme der Nationalistischen Aktionspartei (MHP) und einiger kleiner Parteien, die die EU beschuldigten, nicht
sensibel genug gegenüber der Türkei
zu sein, setzten sich alle Parteien für
den baldigen Beitritt des Landes zur
Europäischen Union ein.
Diese Parlamentswahlen veränderten die innenpolitischen Verhältnisse
grundlegend: Die Gerechtigkeits- und
Entwicklungspartei (AKP), die erst 15
26
Monate vor den Wahlen als Nachfolgerin der Tugendpartei (FP) gegründet worden war, erreichte 34,1% der
abgegebenen Stimmen, d.h. 363 der
550 Sitze in der Türkischen Großen
Nationalversammlung. Somit konnte
sie die erste Einparteienregierung
nach über einem Jahrzehnt bilden.
Die Republikanische Volkspartei
(CHP) unter Führung von Deniz Baykal erhielt 19,5% der Stimmen und ist
damit einzige Oppositionspartei,
denn keine andere der 18 für die Wahlen zugelassenen Parteien konnte
sonst noch die Zehn-Prozent-Hürde
überspringen. Die Demokratische
Linkspartei (DSP) des vormaligen
Ministerpräsidenten Bülent Ecevit erreichte gerade mal 1,2% der Stimmen,
die Nationalistische Aktionspartei
(MHP) 8,3%, die Mutterlandspartei
(AnaP) mit Mesut Yilmaz erzielte
5,2% und die Partei des Richtigen
Weges (DYP) unter Tansu Çiller 9,6%
der Stimmen.
Nach den Parlamentswahlen offenbarte der Vorsitzende der AKP, Recep
Tayyip Erdogan, dass es die wichtigste
Aufgabe der neuen Regierung sei, den
Beitrittsprozess zur Europäischen
Union zu beschleunigen. Sofort nach
den Wahlen reiste er in fast alle EUStaaten, um diese davon zu überzeugen, der Türkei auf dem EU-Gipfel
Mitte Dezember 2002 in Kopenhagen
ein Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen zu nennen. Aufgrund einer 1997 verhängten Haftstrafe wegen Anstiftung zu religiösem
Aufruhr konnte Erdogan zunächst
kein politisches Amt übernehmen;
doch am 13. Dezember hob das Parlament dieses Verbot für ihn auf und
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eröffnet ihm nun weitere Perspektiven in der aktiven Politikgestaltung.
Reformen
in weiteres Reformpaket wurde
zeitgleich mit dem EU-Gipfel in
E
Kopenhagen mit überwältigender
Mehrheit im türkischen Parlament
angenommen; weitere Reformen
wurden bereits avisiert. In den letzten
Jahren sind bereits zahlreiche Verbesserungen im Bereich der Demokratie
und Menschenrechte realisiert worden – nicht zuletzt wegen des fast
gänzlich eingestellten separatistischen
PKK-Terrorismus im Osten und Südosten des Landes. Mit der völligen
Aufhebung des Ausnahmezustands in
Diyarbakır und Sırnak am 30. November 2002 wurden die letzten beiden der insgesamt 13 Städte, die seit
Beginn und Ausweitung des PKK-Terrorismus im Südosten der Türkei im
Ausnahmezustand lebten, in den
„Normalzustand“ entlassen. Damit
kam die Türkei einer weiteren Forderung der EU entgegen. Polizisten erhalten seit einigen Jahren Unterricht
im Fach Menschenrechte sowie „Menschenrechtsbroschüren“, in denen sie
über die Rechte der Bevölkerung aufgeklärt werden. Die Meinungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit wird seit Anfang der neunziger
Jahre schrittweise erweitert.
Im Bereich der Wirtschaft stimmten die Erläuterungen der AKP den
Westen zufrieden. So versprachen
Parteiführer Erdogan, Ministerpräsident Abdullah Gül sowie Wirtschaftsminister Ali Babacan die un1/2003
eingeschränkte Fortsetzung des Wirtschaftsprogramms des Internationalen Währungsfonds. Schon 2002 wurden einige positive wirtschaftliche
Veränderungen deutlich: So sank z.B.
die Inflationsrate auf ihren seit Jahren
niedrigsten Stand von 30 Prozent,
die Exporterfolge stimmten die Wirtschaftskreise zufrieden. Dennoch ist
der Schuldenberg der Türkei mit über
200 Milliarden Dollar immer noch
sehr hoch. Das Pro-Kopf-Einkommen von 10 000 Dollar im Westen
der Türkei ist erfreulich, allerdings
sinkt dieser Betrag im Osten teilweise
auf lediglich 500 Dollar. Hier gilt es
einzugreifen und die Investitionen in
den Osten und Südosten des Landes
mit finanziellen Erleichterungen zu
erhöhen.
Die wohlwollende Unterstützung
der USA für den baldmöglichen Beitritt der Türkei in die EU stimmen
türkische Regierungskreise zweifelsohne zufrieden. In einer geostrategischen, für die künftigen Aufgaben
ausgelegten Perspektive sehen die
USA die Türkei nicht nur als Partner
in Europa, sondern auch und vor
allem als Vorbild für über eine Milliarde Muslime in der Welt. Die Türkei,
die als einziger Staat der Welt mit
einer muslimischen Bevölkerung von
99 Prozent über eine laizistische, demokratische Staatsform verfügt, die
sie – wenn auch teilweise mit Schwierigkeiten – so doch recht erfolgreich
weiterführt, könnte tatsächlich einen
Vorbildcharakter für andere muslimische Staaten haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt besonders für die USA ist die Brückenfunktion des Landes zu den Turkre-
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publiken Zentralasiens, mit denen es
kulturelle und historische Verbindungen teilt. Des Weiteren versprechen
sich die USA mit der Unterstützung
der Türkei durch die EU die vertiefte
Anbindung des Landes an den Westen, die ihr für ihre Interessen in der
Region nützlich sein wird. Außerdem
möchten sie türkische Unterstützung
im Falle eines Irak-Krieges erhalten.
Irak ist in der Türkei allerdings ein
sehr heikles Thema: Der zweite GolfKrieg von 1991 wird als einer der
Hauptgründe für die großen wirtschaftlichen Probleme der Türkei mit
terroristischen Auswirkungen gesehen. Noch konnten weder die psychologischen noch die sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Lasten
und Leiden des Krieges von 1991 auch
nur annähernd verringert werden.
Die Bevölkerung ist sich bewusst: Ein
erneuter Krieg im Nachbarstaat wird
keine Lösung bringen, wohl aber weiteres Leid und Not.
Künftige Aufgaben
iner Untersuchung der Forschungsstiftung TESEV zufolge
E
befürworteten im Juni 2002 über 64%
der befragten Türken den Beitritt der
Türkei zur EU. 50% erklärten die Türkei für reif für den Beitritt. Für einen
Großteil der türkischen Bevölkerung
ist die EU-Mitgliedschaft identisch
mit der Zugehörigkeit zu Europa. Die
Integration in die EU bzw. die Ablehnung durch sie symbolisiert für die
Türken in gewisser Hinsicht die Anerkennung der Erreichung oder aber
Nichterreichung des europäischen Zi28
vilisationsgrads. Dieser psychologische Faktor in den türkisch-europäischen Beziehungen ist von größter
Bedeutung; er muss begriffen und auf
diplomatischer Ebene als wichtiges
und das beiderseitige Verhältnis beeinflussendes Moment wahrgenommen werden.5
Der Türkei steht ein beschwerlicher
Weg der Reformen noch bevor. Die
bislang realisierten Verfassungsrevisionen stimmen allerdings zufrieden
und optimistisch. Die Bedeutung der
Erfüllung der Kopenhager Kriterien
als Bedingung für einen Beitritt zur
Europäischen Union wird in der Türkei verstanden. Um diese zu realisieren, wird sich die neue Regierung
weiterhin anstrengen: Die Fortsetzung der Reformen und ihre Umsetzung im täglichen Leben sind von Bedeutung für das Erreichen der notwendigen demokratischen Standards,
in denen die Menschenrechte und humanitäre Freiheiten respektiert werden und in denen Rechtsstaatlichkeit
vorherrscht.
Noch sind zahlreiche politische Reformen durchzuführen:
– Anpassung der türkischen demokratischen Standards an das europäische Niveau;
– Realisierung der Meinungsfreiheit
auf Verfassungs- und Gesetzesebene (im Rahmen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die die freie Meinungsäußerung unter Ausschluss der Gewaltanwendung beinhalten);
– Aufhebung jeglicher Einschränkungen der Menschenrechte;
– Wahrnehmung des für die Türkei
notwendigen Staatsschutzes unter
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gleichzeitiger umfangreicher Realisierung der Meinungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit;
– Verfassungsänderungen zur Gewährleistung der Rechtsetzungsbefugnis der EU, zur Wahrnehmung des Acquis communautaire
und des Vorrangs von EU-Recht.
Auch auf wirtschaftlichem Gebiet
stehen zahlreiche Reformen an:
– Verringerung der Inflation;
– wirtschaftliche Stabilität;
– Beendigung des großen innertürkischen Wirtschaftsgefälles;
– Durchführung eines langfristigen
Wirtschaftsförderungsprogramms
für die unterentwickelten Gebiete
Südostanatoliens, mit dem der
Osten der Türkei auf den gleichen
wirtschaftlichen Stand wie der
Westen gebracht wird;
– Realisierung von Reformen in der
Landwirtschaft mit dem Ziel höherer Effizienz und einer geringeren
Beschäftigungsquote in diesem Bereich (derzeit 40% der Bevölkerung);
– Verbesserung der unzulänglichen
sozialen Sicherheit.
Der EU-Gipfel von
Kopenhagen
it dem EU-Gipfel am 12. und
13. Dezember 2002 in KopenM
hagen wurden die Grenzen Europas
auf friedlichem Wege erweitert.6 Die
Besiegelung des für Mai 2004 vorgesehenen Beitritts von zehn Staaten
führt zu einem großen Europa. Hinsichtlich der Türkei einigten sich die
Staats- und Regierungschefs der EU
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auf eine Formel, mit der sie das Land
abermals zum Warten aufforderten:
Dezember 2004 wurde als das Datum
angeboten, an dem die Reife der Türkei für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen geprüft werden soll. Die
EU-Staaten erkannten die bisherigen
Reformen in der Türkei zwar an, wollen aber zunächst, anders als bei den
anderen Kandidatenstaaten, die
Durchführung dieser Reformen abwarten. Falls sie im Dezember 2004
der Ansicht sein sollten, die Türkei sei
erfolgreich auf ihrem Reformweg,
können die Beitrittsverhandlungen
unverzüglich beginnen.
Die Türkei war tief enttäuscht, dass
ihr kein konkretes Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen in
Aussicht gestellt wurde. Sie war der
Ansicht, dass der von ihr schon in
Gang gesetzte, zügige Reformprozess
nicht genügend gewürdigt wurde. Da
die EU-Mitgliedschaft für die Türkei
eine Frage des Prestiges, des Stolzes
und der Anerkennung ist, könnten
Gefühle des Verletztseins sehr schnell
aufkommen. Doch binnen kürzester
Zeit nahm die Regierung eine pragmatische Haltung ein und erklärte,
dass die Türkei auf dem Gipfel in Kopenhagen zu einem „echten“ (und
nicht mehr nur virtuellen) Kandidaten aufgestiegen sei. Die Reformen
würden weiter fortgesetzt, nicht, weil
sie für die Mitgliedschaft wichtig
seien, sondern weil die türkische Bevölkerung dieser Reformen würdig
sei. In diesem Sinne erklärte AKPFührer Erdogan die Kopenhager Kriterien zu „Ankara-Kriterien“, die das
Land verinnerlichen und erfüllen
werde.
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Voraussetzungen für
die EU-Mitgliedschaft
rtikel 237 des EWG-Vertrags
(Artikel O des Vertrags über die
A
Europäische Union) nennt als einzige
Bedingung für den Beitritt in die Europäische Union, dass es sich um ein
„europäisches“ Land handeln müsse.
„Europäisch“ zu sein beinhaltet nicht
nur geographische, sondern auch
historische und kulturelle Aspekte.
Daher spricht der Europarat von einer
„europäischen Identität“. Neben dieser geschriebenen Bedingung gibt es
etliche ungeschriebene Konditionen:
So muss ein beitrittswilliger Staat eine
pluralistisch-demokratische Ordnung
vorweisen können und die Menschenrechte achten. Um die Funktionsfähigkeit der Union auch weiterhin zu erhalten, muss er über eine gut
funktionierende Marktwirtschaft und
einen adäquaten Rechts- und Verwaltungsrahmen verfügen. Er muss bereit sein, den Acquis communautaire
in seiner Gesamtheit zu akzeptieren,
die Ziele der Union mitzutragen und
die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu realisieren.7
Im Rahmen der politischen Integration ist darüber hinaus eine „gemeinsame Kultur“ im weitesten Sinne
notwendig; diese beinhaltet jedoch
keineswegs die völlige Verschmelzung
aller nationalen Identitäten.Vielmehr
ist vorgesehen, dass die EU zu einer
Union wird, die die nationalen Identitäten, unterschiedlichen Kulturen,
Traditionen und Werte respektiert
und auf diesen eine neue, gemeinsame Politik gründet.Wichtig ist hierbei die Betonung und Umsetzung
einiger grundsätzlicher politischer
Werte und Prinzipien, wie die parlamentarische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit
sowie Freiheit und Respektierung der
Menschenrechte.
Die „europäische“ Identität ist
nicht an Ethnien oder Religionen gebunden, sondern an Werte. In diesem
Sinne dürfte jeder Staat – auch die
Türkei –, der grundlegende Werte wie
Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit akzeptiert, Mitglied der Europäischen Union werden. Schließlich ist der Traum vom
vereinigten Europa, vom „Europa
vom Atlantik bis zum Ural“ noch
lange nicht ausgeträumt.
Anmerkungen
1
2
3
4
5
Vgl. die Schlussfolgerungen von Helsinki in:
Internationale Politik (IP), 2/2000, S. 80 ff.
Vgl. den Bericht der „Demirok-Kommission“ in: IP, 11/2000, S. 58 ff.
Vgl.dazu die Dokumentation in: Europa-Archiv, 13-14/1993, S. D 257 ff., hier S. D 264.
Vgl. Bulletin der EG, Nr. 6 /1993, Ziffer I.1.
Siehe auch Emmanuelle Raoult, European
Union Enlargement: The Turkish Case as an
30
6
7
Example of Stabilisation in Europe’s Periphery, in: Dis Politika/Foreign Policy, Bd. 21,
Nr. 3–4/1997, S. 82 ff.
Vgl. hierzu die Dokumente, S.69 ff.
Detailliert hierzu Michael Schweitzer, Modelle der Integration der südosteuropäischen Staaten in die Europäische Gemeinschaft, in: Hartmut Wolff (Hrsg.), Südosteuropa und die Europäische Integration, in:
Südosteuropa Aktuell, Nr. 18/1994, S.17 ff.
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