Bundeszentralamt für Steuern

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Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentralamt für Steuern
Ausgangslage
Durch die Bündelung administrativer steuerfachlicher Aufgaben des
Bundesministeriums der Finanzen und der steuerlichen Aufgaben des
Bundesamts für Finanzen in einem Bundeszentralamt für Steuern soll
ein zukunftsfähiger, zentraler steuerlicher Dienstleister für die Finanzverwaltungen auf nationaler und internationaler Ebene geschaffen
werden.
zentraler steuerlicher
Dienstleister
Mit der neuen Oberbehörde sollen Effizienz und Effektivität des Steuervollzugs sowie die Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf sich rasch
wandelnde Anforderungen verbessert werden. Dies betrifft insbesondere solche Aufgaben, die im föderalen Verwaltungsgefüge ohne eine
zentrale Koordinierung und Steuerung nur unzureichend wahrgenommen werden können.
Die Neuausrichtung im Rahmen des Strukturentwicklungsprozesses
orientiert sich an den Eckwerten:
Eckwerte
• hohe fachliche Qualität der Arbeitsergebnisse
• Wirtschaftlichkeit der Arbeitsabläufe
• empfängerbezogene Orientierung der Tätigkeit
• Zufriedenheit der Beschäftigten.
Mit fortschreitender Realisierung des Konzepts soll ein wesentlicher
Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Verminderung von Verwaltungskosten sowie zur Sicherung des Steueraufkommens geleistet werden.
In diesem Zusammenhang wurden die Maßnahmen zur internen Optimierung und zur Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben verfeinert
und fortentwickelt.
Maßnahmen der
Strukturentwicklung
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Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben
Für die fortlaufende Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben in das
Organisationsgefüge der Behörde sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:
• Organisationseinheiten zur Steigerung der Effizienz und der Effektivität der Steuerverwaltung
Stufenprozess
Der Stufenprozess zur Einrichtung neuer fachlicher Schwerpunktbereiche Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme
und Berichtswesen in das Bundesamt für Finanzen wurde eingeleitet.
In dem neuen Referat soll jedes der drei Aufgabenfelder von jeweils
einem Referenten als eigenverantwortlichem Teamleiter betreut
werden. Die Zusammenarbeit mit den ministeriellen Fachreferaten
wird für die jeweiligen Aufgabenfelder im Bundesministerium der
Finanzen koordiniert. Der Ausbau erfolgt bedarfsgerecht.
Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzesfolgenabschätzung ist ein Verfahren zur Erkundung und
vergleichenden Bewertung von Folgen beabsichtigter bzw. in Kraft
getretener Rechtsvorschriften. Sie dient der Rechtsoptimierung und
trägt zur Vermeidung von Akzeptanzverlusten bei.
Sie soll den politisch-administrativen Prozess der Gesetzgebung
unterstützen und zu seiner Rationalisierung beitragen.
Die Gesetzesfolgenabschätzung soll zudem die Prüfung qualitativer
Regelungsziele, der Aufkommenswirkungen und Befolgungskosten
der Steuergesetzgebung umfassen. Dies beinhaltet auch das Aufspüren von Ausweichreaktionen und die Entwicklung von Maßnahmen gegen Steuersparmodelle.
Die Tätigkeit besteht insbesondere in der:
− Sammlung, Strukturierung und Auswertung von Daten
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− Bewertung und Auswahl von Methoden zur vorherigen, begleitenden und nachträglichen Gesetzesfolgenabschätzung sowie
deren Anpassung und Weiterentwicklung
− Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen bei der
Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben
− Auswahl, Koordinierung und Auswertung notwendiger externer
Beratungsleistungen.
In der Aufbauphase des Referats wird es zunächst darum gehen, in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen die
Grundlagen der Gesetzesfolgenabschätzung im Steuerbereich sowie die Einbindung in das Gesetzgebungsverfahren zu entwickeln.
Die Erprobung und Verfeinerung soll im Rahmen konkreter Projekte
ab Frühjahr 2005 erfolgen.
Ausgehend von den bereits bestehenden Überlegungen und Erfahrungen auf nationaler und internationaler Ebene sollen gemeinsam
mit den Ländern für verschiedene Steuerarten Risiko-ManagementSysteme entwickelt werden.
Risiko-ManagementSysteme für das
Besteuerungsverfahren
Grundlage ist hierbei die Verknüpfung von risikobezogenen Informationen aus steuerlichen und außersteuerlichen Bereichen.
Durch die Identifizierung und Analyse von Risikofaktoren ist die
Einordnung in Risikogruppen und damit ein stärker zielgerichteter
Einsatz der Verwaltungsressourcen möglich. Fälle mit niedrigem
Risikopotenzial können einer beschleunigten automatisierten Bearbeitung zugeführt werden. So kann die Steuerverwaltung gesetzeskonformes Verhalten durch verkürzte Bearbeitungszeiten und geringere Prüfungsdichte honorieren (Tax-Compliance). Die dadurch
frei gewordenen Ressourcen kann sie auf die intensivere Begleitung von Steuerpflichtigen mit hohem Risikopotenzial verwenden.
Die zur Steigerung von Effizienz und Effektivität der Steuerverwaltung erforderlichen Informationen sollen auf der Grundlage einheitli-
Verbesserung des
Berichtswesens
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cher Meldungen der obersten Finanzbehörden der Länder zur kontinuierlichen Analyse bereitgestellt werden.
Bündelung des
Datenmaterials
Hierzu soll zunächst das im Bundesministerium der Finanzen bereits vorliegende Datenmaterial aufbereitet werden. In einem zweiten Schritt beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen, mit
den Ländern die Lieferung weiterer aussagefähiger Kennzahlen zu
vereinbaren. Ziel ist der Ausbau zu einer umfassenden Datenbasis
zum Steuervollzug in der Bundesrepublik Deutschland.
Kontraktmanagement
Ein funktionierendes Berichtswesen ist Voraussetzung für die Herausbildung einheitlicher Standards im Hinblick auf eine gleichmäßige Steuererhebung und darüber hinaus für die Realisierung eines
Kontraktmanagements mit Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern im Rahmen der
Finanzverfassung.
Die weiteren Schritte zu allen Aufgabenfeldern werden zwischen
dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesamt für
Finanzen abgestimmt.
• Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
Unterstützung der
Landesfinanzverwaltungen
Die Landesfinanzverwaltungen werden bei der Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetrugs unterstützt durch:
− zentrale Koordinierung von Umsatzsteuerprüfungen und Steuerfahndungsmaßnahmen in staaten- und länderübergreifenden
Fällen
– Bereitstellung sachdienlicher Informationen der Länder in einer
zentralen Datenbank (ZAUBER) und Auswertung zur Erstellung
von Risikoprofilen
− systematische Kontrolle von im Internet handelnden Unternehmern.
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Die zentrale Koordinierung von Umsatzsteuerprüfungen und Steuerfahndungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene
soll in ihrer Serviceorientierung gegenüber den Ländern weiter ausgebaut werden.
zentrale
Koordinierung
Die vorhandenen Informationen sollen in stärkerem Maße vernetzt
und für Querprüfungen genutzt werden. Die zum Aufgabenbereich
der zwischenstaatlichen Amtshilfe bestehenden Schnittstellen sind
in diesem Zusammenhang neu zu bestimmen.
Der Informationsaustausch der Länder in Betrugsfällen wurde durch
die zentrale Datenbank ZAUBER verbessert. Im Folgenden soll ein
Qualitätsmanagement für die Datenbankeingaben entwickelt werden. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Finanzen erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Risikoprofile.
ZAUBER
Mit der systematischen Kontrolle von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmern, die Waren oder Dienstleistungen im Internet
anbieten, wurde begonnen. In den Ländern werden derzeit zentrale
Stellen für die Informationsweitergabe eingerichtet.
Internet-Abgleich
Die Kontrolle bezieht sich dabei sowohl auf noch nicht registrierte
Unternehmer als auch auf solche, die bei den Landesfinanzbehörden bereits umsatzsteuerlich geführt werden. Im Folgenden wird es
darum gehen, die Vervollständigung der Grunddaten vorzunehmen,
Datenabgleiche zu optimieren und in einen gesamtheitlichen
Arbeitsprozess einzubinden.
Die gefundenen Ansätze für die koordinierte Betrugsbekämpfung
werden gemeinsam mit den Ländern konsolidiert.
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• Umsatzbesteuerung eCommerce
zentrale Stelle für die
Umsatzbesteuerung
elektronischer Dienstleistungen
Die Aufgaben als zentrale Stelle für die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen werden am Dienstsitz Saarlouis wahrgenommen. Drittlandsunternehmern, die entsprechende Dienstleistungen an in der Europäischen Union ansässige Privatpersonen
erbringen, wird die so genannte Einortregistrierung zur steuerlichen
Erfassung ihrer Umsätze ermöglicht. Die Entwicklung des hierfür
erforderlichen Steuerfestsetzungs- und Erhebungsverfahrens wurde
abgeschlossen.
Das Verfahren der Einortregistrierung soll noch im laufenden Jahr
auch in englischer Sprache angeboten werden.
Die Aufgabenwahrnehmung im Verbund mit den europäischen
Partnerstaaten verhindert Wettbewerbsnachteile der im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer gegenüber Drittlandsunternehmern und schöpft die Steuerquellen besser aus. Die vollelektronische Umsetzung führt dabei zu erheblichen Arbeitserleichterungen sowohl auf Seiten der betroffenen Unternehmer als auch der
Verwaltung und ist für entsprechende Verfahren zukunftsweisend.
• Einheitliches Identifikationsmerkmal
Vergabe und Verwaltung des
Identifikationsmerkmals
Die Vergabe und Verwaltung des einheitlichen Identifikationsmerkmals für das Besteuerungsverfahren beziehen sich auf
− die steuerliche Identifikationsnummer für natürliche Personen
− die steuerliche Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen.
Die Aufgabenerledigung umfasst:
− Zuteilung und Bekanntgabe des Identifikationsmerkmals
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– Aufbau und Pflege einer Datenbank
− Datenaustausch mit den Meldebehörden.
Durch das bundeseinheitliche Identifikationsmerkmal wird langfristig
die Vergabe länderspezifischer Steuernummern entbehrlich. Eine
länderübergreifende Verzahnung bestehender Kontrollsegmente
wird dadurch erleichtert. Sie bildet eine Grundvoraussetzung für eine effektive und gleichmäßige Besteuerung.
länderübergreifende
Verzahnung der
Steuerkontrolle
Das Verfahren wird derzeit konzipiert. Hierbei ist die Automationsunterstützung von besonderer Bedeutung. Es ist geplant, mit der
Vergabe der Identifikationsnummern ab dem 1. Januar 2007 zu beginnen.
• Umsetzung der Zins-Richtlinie
Die europäische Zins-Richtlinie zielt auf eine effektive und gleichmäßige Besteuerung von Zinszahlungen innerhalb der Europäischen Union. Ihre nationale Umsetzung erfordert die Einrichtung
eines elektronischen Informationssystems für den Datenaustausch
der Finanzbehörden des Bundes und der Länder sowie auf europäischer Ebene.
effektive
Zinsbesteuerung
Mit der Systementwicklung wurde begonnen. Vorrangig geht es
darum, die Datenkommunikation mit den beteiligten ausländischen
Behörden und den Finanzrechenzentren der Länder zu konzipieren
sowie eine Datensatzbeschreibung für inländische Meldeverpflichtete zu erstellen.
Konzeption der
Datenkommunikation
Der Beginn des Auskunftsaustauschs ist für das Jahr 2006 vorgesehen.
• Kontenabrufverfahren (Kontenevidenzzentrale)
Die Kontrolldichte bei der Besteuerung von Kapitalerträgen soll im
Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erhöht werden. Das
Besteuerung der
Kapitalerträge
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Bundesamt für Finanzen wird hierzu mit dem Aufbau eines zentralen automatisierten Verfahrens für den Abruf von Daten über das
Bestehen von Konten und Depots bei Kreditinstituten einen wesentlichen Beitrag leisten.
elektronische
Geschäftsabwicklung
Es wird eine elektronische Geschäftsabwicklung auf der Grundlage
eines Dokument-Management-Systems unter Einbezug aller Kommunikationswege angestrebt.
Das Verfahren wird derzeit konzipiert. Von wesentlicher Bedeutung
ist hierbei die Ausgestaltung der Schnittstelle zum bestehenden
Datenabrufverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Echtbetrieb ist für das Jahr 2005 vorgesehen.
Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen
Verlagerung
administrativer
Aufgaben
Im Rahmen der Strukturoptimierung der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen wurde mit der Verlagerung administrativ
geprägter Aufgaben auf das Bundesamt für Finanzen begonnen.
Automation in der
Steuerverwaltung
Der Transferbereich zur Automation in der Steuerverwaltung wurde im
Herbst 2003 in die Oberbehörde überführt und dort mit der Dokumentationsstelle juris, der die elektronische Dokumentation der Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Abgabenrechts obliegt, in einem neuen Referat organisatorisch zusammengefasst.
Außensteuerrecht
Die Verlagerung administrativ geprägter Aufgaben auf dem Gebiet des
Außensteuerrechts wird derzeit in einer Pilotphase in einem gesonderten Arbeitsbereich in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der
Finanzen vorbereitet. Der Aufgabenübergang ist für Herbst 2004 vorgesehen.
Übertragen wird insbesondere die Durchführung von:
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• Verständigungsverfahren mit Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen
Transferumfang
• Schiedsverfahren nach der EU-Schiedskonvention mit Staaten, die
der Konvention beigetreten sind
• eingeleiteten Advanced Pricing Agreements (APA)
• Teilen des Amtshilfeverkehrs mit ausländischen Staaten im Bereich
der Ertragsteuern.
Durch Aufgabenübertragung und Verfahrenskonzentration werden
Fachkompetenzen gebündelt und Synergien erschlossen. In den häufig auftretenden Fällen mit Verrechnungspreisproblemen sollen diese
durch eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesbetriebsprüfung verstärkt werden. Ein einheitlicher Ansprechpartner für die entsprechenden Verfahren verstärkt die Außenwirkung.
Zusammenarbeit mit
der Bundesbetriebsprüfung
Als ergänzende Aufgabe für dieses Referat wird die Einrichtung einer
zentralen Informationsstelle für ausländische Investoren geprüft.
Die Verlagerung weiterer administrativ geprägter Aufgaben aus den
ministeriellen Bereichen des Verfahrensrechts, der Ertragsteuern und
der Umsatzsteuer sowie sonstiger Verkehrsteuern soll in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen jeweils in gesonderten
Arbeitsbereichen bis 2006 geprüft, erprobt und bis Ende des Jahres
2008 abgeschlossen werden.
weiterer Transfer
Interne Optimierung
Der auf den Ergebnissen der durchgeführten Strukturanalysen aufsetzende Optimierungsprozess wird in den steuerfachlichen Schwerpunktbereichen wie folgt fortgeführt:
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• Bundesbetriebsprüfung
Prüfungsmitwirkung
Die Bundesbetriebsprüfung wirkt an den von den Landesfinanzbehörden durchzuführenden steuerlichen Außenprüfungen mit. Dabei
erfasst die Prüfungsmitwirkung zum einen Unternehmen nach branchenspezifischen Kriterien. Zum Anderen erfolgen für die steuerlichen Fragen der Lohnsteuer, der Versicherungsteuer und der betrieblichen Altersversorgung die branchenübergreifende Mitwirkung
sowie die verstärkte Prüfung der Umsatzsteuer zum Zweck der Betrugsbekämpfung. In diesem Rahmen nimmt die Bundesbetriebsprüfung die steuerlichen Interessen des Bundes wahr und leistet
damit einen Beitrag zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Die Erkenntnisse werden in nationalen und internationalen Gremien genutzt.
Ergebnisse der
Strukturanalyse
Die Aufbau- und Ablauforganisation des derzeit in zwei Abteilungen
geführten Prüfungsdienstes wurde auf Optimierungsmöglichkeiten
hin untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden insbesondere die folgenden Maßnahmen eingeleitet:
− Erarbeitung eines transparenten und risikoorientierten Auswahlverfahrens für Mitwirkungsfälle und Prüfungsfelder
− Neukonzeption einer fall- und prüffeldbezogenen Datenbank für
die Übermittlung relevanter Daten durch die Landesfinanzverwaltungen
− Prüfung und Koordinierung des Einsatzes vorhandener und
neuer Prüfsoftware in Zusammenarbeit mit den Betriebsprüfungen der Länder (Clearingstelle)
− Reduzierung der Anzahl der Prüfungsreferate von 21 auf 15 bis
Anfang des Jahres 2006 unter Erhöhung der Leitungsspannen.
Steigerung der
Mitwirkungseffizienz
Die Steigerung der Mitwirkungseffizienz und die Straffung verwaltungsinterner Abläufe ermöglichen kürzere Durchlaufzeiten bei den
Dienststellen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus ist zu
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erwarten, dass mit fortschreitender Etablierung des Datenzugriffs im
Betriebsprüfungsdienst Verwaltungsaufwand vermindert und Prüfungen optimiert werden können. Der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Dienststellen sowie die Entscheidungsprozesse werden unterstützt. Die Realisierung weiterer Effizienzpotenziale ist noch abhängig von der Ausgestaltung der Vergabe des steuerlichen Identifikationsmerkmals.
Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung, zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Verbesserung
der Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen der Europäischen
Union wurden koordinierende Aufgaben im Zusammenhang mit der
Durchführung multilateraler Mehrwertsteuerkontrollen übernommen.
Im Fiscalis-Programm 2007 werden diese Aufgaben auf den Bereich der direkten Steuern ausgedehnt.
internationale
Zusammenarbeit
Mit der Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung und des methodischen Einsatzes der Bundesbetriebsprüfung sowie des Zusammenwirkens mit den Landesfinanzbehörden bei Außenprüfungen wurde im Rahmen eines Projekts im Bundesministerium der
Finanzen begonnen. Schwerpunkte der Überlegungen bilden insbesondere:
strategische
Neuausrichtung
− Verstärkung risikoorientierter Auswahl-, Beteiligungs- und
Zustimmungsrechte der Bundesbetriebsprüfung im Mitwirkungsverfahren
− verstärkte Beteiligung der Bundesbetriebsprüfung bei verbindlichen Auskünften und Zusagen und in zwischenstaatlichen Verständigungsverfahren, im Rahmen von Advanced Pricing
Agreements und in internationalen Gremien
− Ausgestaltung eines effizienteren Abstimmungs- und Entscheidungsverfahrens mit den Betriebsprüfungen der Länder auf
Grundlage eines bundeseinheitlichen Risikomanagements sowie
eines Berichtswesens
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− Einbeziehung des einheitlichen Identifikationsmerkmals in die
Verbesserung des methodischen Einsatzes der Bundesbetriebsprüfung.
Der Abschluss des Projekts ist für Frühjahr 2005 vorgesehen.
• Auskunftsdienste
Informationszentrale
Die Aufgabenwahrnehmung der Informationszentrale für steuerliche
Auslandsbeziehungen (IZA) im Rahmen der Aufklärung, der Auskunftserteilung und der Mitwirkung im Besteuerungsverfahren der
Bundes- und Landesfinanzbehörden wurde weiter verbessert.
elektronische Aktenführung
Die mit der Datenbank natürlicher und juristischer Subjekte im Ausland (ISI-Datenbank) verknüpfte elektronische Aktenführung wurde
in der Historie bis in das Jahr 2000 entwickelt. Eine elektronische
Abbildung der Akteninhalte zurück bis einschließlich 1995 soll es
ermöglichen, bei der Vorgangsbearbeitung die relevanten Altakten
ohne Zeitverlust infolge des mit der Nutzung eines Papierarchivs
verbundenen Wege- und Rechercheaufwands unmittelbar einzusehen. Hierdurch kann ein erhebliches Effizienzpotenzial realisiert
werden.
Vernetzung steuerlicher Informationen
Die Möglichkeit des Online-Zugriffs auf die in der ISI-Datenbank gespeicherten Informationen wird von den Landesfinanzbehörden zunehmend genutzt. Die Informationsvermittlung erfolgt damit schneller. Zudem werden die einzelfallbezogenen telefonischen Verwaltungskontakte um ein Viertel reduziert.
Durch die Realisierung des Online-Zugriffs der Finanzämter auf die
Datei beschränkt Steuerpflichtiger und Unternehmer mit Sitz im
Ausland (BEST-Datei) konnte der Aufwand für das bislang schriftlich abgewickelte Auskunftsverfahren massiv reduziert werden.
Auch sind die benötigten Informationen schneller verfügbar. Eine
Umstellung des Segments auf die Plattform ELSTER wird derzeit im
Rahmen eines Projekts vorbereitet.
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Im Informationszentrum „Steuern im In- und Ausland“ werden Anfragen des Bundesministeriums der Finanzen zum ausländischen
Steuerrecht beantwortet sowie Auskünfte an Steuerpflichtige zur
umsatzsteuerrechtlichen Gegenseitigkeit und zu Niedrigsteuergebieten erteilt. Ab dem Jahr 2005 soll die fortlaufende Berichterstattung über steuerpolitisch aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union und wichtigen OECD-Staaten hinzutreten. Hierdurch
soll das Bundesministerium der Finanzen bei der Wahrnehmung
seiner Kernaufgaben auf den Gebieten der Steuerpolitik, der Steuergesetzgebung sowie zentraler Aspekte der Rechtsauslegung unterstützt werden.
Informationszentrum
Möglichkeiten der weitergehenden Bündelung steuerfachlicher
Auskunfts- und Serviceleistungen in einer zentralen Stelle der zukünftigen Behörde werden im Rahmen eines Projekts im Bundesministerium der Finanzen untersucht.
Steuer-Info-Center
• Internationale Amtshilfe
Die Erledigung der Vorgänge im internationalen Amtshilfeverkehr
erfolgt zunehmend auf elektronischem Weg. Für den Kontakt mit
Partnerstaaten wird ein von der Europäischen Union eingerichtetes
Mail-System genutzt.
elektronische
Geschäftsabwicklung
Für den Bereich der Auskunftsamtshilfe werden die Landesfinanzverwaltungen elektronisch an das Bundesamt für Finanzen angeschlossen. Die Weiterleitung ausländischer Amtshilfevorgänge an
die Landesfinanzbehörden sowie die Entgegennahme inländischer
Vorgänge findet über einen gesicherten eMail-Austausch statt.
Im Bereich der Beitreibungsamtshilfe wird die Umstellung auf den
eMail-Verkehr vorbereitet.
Die Realisierung der elektronischen Geschäftserledigung ist Voraussetzung für eine Rückführung der traditionellen Papierakten. Ziel
ist eine elektronische Aktenführung auf der Grundlage eines Doku-
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ment-Management-Systems, die arbeitsintensive Medienbrüche
vermeidet.
Delegationsmodell
Die Möglichkeit, die Zusammenarbeitskompetenz im Rahmen der
Beitreibungsamtshilfe auf örtliche Finanzbehörden zu delegieren,
wird derzeit geprüft. Ein gestrafftes Verfahren könnte die Erfolgsaussichten der Beitreibung erhöhen.
Bei der zwischenstaatlichen Amtshilfe nehmen durch die Zuführung
administrativ geprägter, bislang im Bundesministerium der Finanzen
wahrgenommener Aufgaben sowie durch die Osterweiterung der
Europäischen Union die Aufgaben zu. Im Herbst 2004 soll deshalb
die ertragsteuerliche Auskunftsamtshilfe aus dem Referat herausgelöst und organisatorisch mit ministeriellen Transferaufgaben aus
dem Bereich des Außensteuerrechts zusammengefasst werden.
• Fachaufsichtsbereiche
Aufgaben der
Fachaufsicht
Die Aufgaben der Fachaufsicht in den Bereichen
− steuerlicher Familienleistungsausgleich durch die Familienkassen
− Zulagengewährung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
durch die zentrale (Zulagen-)Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
− Einzug der einheitlichen Pauschsteuer für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse durch die Bundesknappschaft / Verwaltungsstelle Cottbus
werden organisatorisch in zwei Referaten zusammengefasst.
Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung
Dabei wird berücksichtigt, dass die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich ausgeweitet wird, in den sonstigen Fachaufsichtsbereichen Aufgabenzuwachs erfolgt und im Jahr 2005 die
Fachaufsicht über die Rentenbesteuerung hinzukommt. Die Aufga-
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benwahrnehmung wird so aufgeteilt, dass in einem Referat die
Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich ausgeübt werden
soll und in dem zweiten Referat die weiteren Fachaufsichtsaufgaben.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein gesamtheitliches Konzept zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Durchführung des Familienleistungsausgleichs erarbeitet.
interministerielle
Arbeitsgruppe
Die Empfehlungen beinhalten:
− Änderung des Rechtsrahmens für die Kindergeldfestsetzung
− Standardisierung der Bearbeitungsabläufe und der IT-Unterstützung
− Konzentration der Familienkassen unter Aufgabenteilung zwischen der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesfamilienkasse im
Bundesamt für Finanzen sowie noch einzurichtenden zentralen
Landesfamilienkassen
− Optimierung der Fachaufsicht.
Die Verbesserung der Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich soll auf der Grundlage der Empfehlungen in den Bereichen
Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Controlling, Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren sowie Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung erfolgen. Dies schließt in einem fortlaufenden Erkenntnis- und Umsetzungsprozess insbesondere Maßnahmen in den
folgenden Problemfeldern ein:
Optimierung der
Fachaufsicht über
den Familienleistungsausgleich
− risikoorientierte Ausrichtung der Fachgeschäftsprüfungen
– Ausweitung der Schulungen
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− Einrichtung eines Online-Schulungs- und -Informations-Systems
sowie eines fachspezifischen Internetforums für die Bearbeiter in
den Familienkassen.
Stufenprozess
Die Umsetzung der Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe soll ab Herbst 2004 eingeleitet werden. In einem Stufenprozess sollen Effizienz und Qualität der Bearbeitung in den Familienkassen gesteigert, die Anzahl der Familienkassen und der Personaleinsatz reduziert sowie die Steuerung verbessert werden.
• Zentralstelle Umsatzsteuer
EU-BinnenmarktKontrollverfahren
Die Verstärkung der Serviceorientierung des EU-BinnenmarktKontrollverfahrens und der Aufgabenzuwachs, der mit der Osterweiterung des europäischen Binnenmarkts einhergeht, machen die
Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung auf zwei Referate erforderlich.
Zukunftsfähigkeit
Durch die Einrichtung der Online-Verfahren für
− Abgabe der „Zusammenfassenden Meldungen“
− Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern
− qualifizierte Bestätigungsabfrage
wird sichergestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen im Rahmen des EU-Binnenmarkt-Kontrollverfahrens
nachkommen kann. Darüber hinaus sind eine verbesserte Qualitätssicherung und die verstärkte Fortentwicklung der automatisierten Verfahrenskomponenten geplant.
Online-Verfahren
Zusammenfassende
Meldungen
Die Möglichkeit zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
in elektronischer Form (optional) soll in zwei Teilschritten realisiert
werden. Als erster Teilschritt ist seit Frühjahr 2004 die elektronische
Abgabe mittels eines PDF-Formulars möglich.
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Für die Verarbeitung großer Datenmengen wird das Verfahren in
einem zweiten Teilschritt bis Anfang des Jahres 2005 fortentwickelt.
Für die Datenübermittlung soll die Plattform ELSTER genutzt werden. Die gesammelten Daten sollen vom Bearbeiter aus einem
speziellen Postfach abgerufen und an die entsprechenden Prüfungs- und Übernahmeprogramme weitergeleitet werden.
Mit der Einrichtung eines Online-Verfahrens für die Vergabe der
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern sollen die infolge der Erweiterung der Europäischen Union sowie der Umsetzung der Rechnungs-Richtlinie stark zunehmenden Antragszahlen aufgefangen
werden. Das Online-Verfahren tritt neben die schriftliche und fernmündliche Vergabe.
Online-Vergabe der
UmsatzsteuerIdentifikationsNummern
Unternehmer sollen künftig über das Internet die Zuteilung selbst
abrufen können. Um missbräuchlicher Beantragung und Verwendung vorzubeugen, erfolgt die Bekanntgabe ausschließlich auf dem
Postweg an die im Grundinformationsdienst gespeicherte Anschrift
des Unternehmers.
Die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern für inländische Unternehmer konnte bislang schriftlich sowie
fernmündlich abgefragt werden. Für die Fälle der einfachen Bestätigungsabfrage besteht darüber hinaus bereits ein elektronisches
Verfahren.
Online-Bestätigungsabfrage
Ein entsprechendes Verfahren soll den im Zuge der Erweiterung
der Europäischen Union sowie der allgemein zunehmenden Sensibilisierung für den Umsatzsteuerbetrug steigenden Bedarf an einer
qualifizierten Bestätigungsabfrage decken. Hierbei werden zusätzlich zu der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer auch Name und
Anschrift des Inhabers überprüft. Die Realisierung ist für Herbst
2004 vorgesehen.
Für die neu eingeführte qualifizierte Bestätigungsabfrage durch Halter eines Umsatzsteuerlagers wurde daneben ein eigenständiges
Aufgabensegment eingerichtet.
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Die Umstellung auf Online-Verfahren bietet neben der damit verbundenen Beschleunigung der Bearbeitung insbesondere folgende
Vorteile:
− Eröffnung einer zeit- und kostensparenden sowie von Dienstzeiten unabhängigen Möglichkeit für den Abruf von Behördenleistungen und für die Erfüllung von steuerlichen Erklärungspflichten
− Unabhängigkeit der Bearbeitungsdauer von steigenden Antragsvolumina und zeitweiligen Arbeitsspitzen
− Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Formulardruck und
-versand, für die Datenerfassung sowie für manuelle Prüfung
und Archivierung
− schnelle Verfügbarkeit der Daten für die Informationsvernetzung
auf nationaler und europäischer Ebene
− Rückführung der Belastungsspitzen im Call-Center.
Informationsvernetzung
Zur Verbesserung der Informationsvernetzung auf nationaler Ebene
wird derzeit eine Integration des Bundesamts für Finanzen in den
von den Ländern im Rahmen des Projekts ELSTER angestrebten
Datenverbund („Länderumfassende Namensauskunft“ - LUNA) geprüft. Das im Hinblick auf Bearbeitungszeiten sowie -kosten bestehende Effizienzpotenzial wird als erheblich eingeschätzt.
Kontrollverfahren zur
Erwerbsbesteuerung
neuer Fahrzeuge
Zur Umsetzung der multilateralen Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den für die Amtshilfe zuständigen Behörden über den Erwerb neuer Wasser-, Luft- und motorbetriebener
Landfahrzeuge werden in Deutschland voraussichtlich ab dem Jahr
2005 die Voraussetzungen für den automatisierten Informationsaustausch vorliegen. Die hierfür erforderlichen Meldungen sollen von
den Meldepflichtigen in elektronischer Form beim Bundesamt für
Finanzen abgegeben werden. Das Bundesamt für Finanzen wird
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die Durchführung des automatisierten Auskunftsverkehrs mit den
Unterzeichnermitgliedstaaten übernehmen.
• Zentralisierte Verfahren zur Steuerentlastung
Im Vorsteuervergütungsverfahren wurde zur Vermeidung von Parallelarbeiten sowie von unnötigen Postläufen eine ganzheitliche Vorgangsbearbeitung eingeführt.
Umsatzsteuervergütung
Die Zusammenfassung der ursprünglich in drei Referate aufgespaltenen Zuständigkeit für die Vorsteuervergütung an ausländische
Unternehmer erleichtert einen flexiblen Personaleinsatz und eine
schnelle Umverteilung der Arbeitsmengen bei zeitweiligen Arbeitsspitzen. Eine gleichmäßige Arbeitsauslastung wird darüber hinaus
durch die branchenabhängige Bildung von Poolsystemen gefördert.
Die Optimierung der Automationskomponenten soll die Unterstützung bei der Antragsbearbeitung verstärken. Die Einrichtung eines
elektronischen Archivierungssystems wird es den Bearbeitern
ermöglichen, benötigte Akten ohne Wegezeiten sowie manuellen
Rechercheaufwand direkt am Arbeitsplatz einzusehen.
elektronische Verfahrenskomponenten
Die Realisierung eines elektronischen Antragsverfahrens (Projekt
VERUS) ist für Herbst 2004 vorgesehen. Hierdurch sollen die
Durchlaufzeiten der Anträge deutlich gesenkt werden. Die manuelle
Datenerfassung entfällt. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen sollen den Aufwand minimieren, der durch Fehlerkorrekturen sowie
diesbezügliche Rückfragen verursacht wird.
Die Serviceorientierung des Arbeitsbereichs soll über eine Kundenbefragung gestärkt werden.
Die Vorsteuervergütung an internationale Einrichtungen, Auslandsvertretungen sowie deren Mitglieder wurde zur Verkürzung der
Kommunikationswege an den Dienstsitz Berlin verlagert. Die in
Teilbereichen vorgenommene erhebliche Erweiterung des beleglosen Antragsverfahrens wurde durch Vor-Ort-Prüfungen abgesi-
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chert. Dauer und Kosten der Bearbeitung konnten hierdurch gesenkt werden. Die Optimierung der verwendeten Datenbanken ist
als flankierende Maßnahme vorgesehen.
Entlastung von
Ertragsteuern
Die zentralisierten Steuererstattungs- und Freistellungsverfahren im
Bereich der Ertragsteuern wurden in einem Referat zusammengefasst.
Einrichtung einer
Hotline
Für die effiziente Bearbeitung der zahlreichen telefonischen Anfragen wird die Einrichtung einer Hotline im Rahmen eines Pilotbetriebs geprüft. Die Optimierung der vorhandenen Automationsunterstützung soll den Bearbeitungskomfort erhöhen und einen schnelleren Datenzugriff bei Sachstandsrecherchen eröffnen. Um Arbeitsspitzen in der Antragsprüfung aufzufangen, wurden die Antragsverfahren gestrafft und vereinfacht.
elektronische
Geschäftsabwicklung
Nach der erfolgreichen Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens für bestimmte Fälle der Kapitalertragsteuerentlastung
(„Datenträgerverfahren“ - DTV) wird derzeit ein entsprechendes
Verfahren für die Steuerentlastung bei Einkünften aus der Verwertung von Rechten sowie aus künstlerischen oder sportlichen Darbietungen realisiert. Die Anbindung einer elektronischen Aktenhaltung auf der Grundlage eines Dokument-Management-Systems ist
vorgesehen. Ziel ist eine gesamtheitliche elektronische Geschäftsabwicklung, die eine zeit- und kostensparendere Aufgabenerledigung ermöglicht und die Durchlaufzeiten verringert.
Qualitäts- und
Stichprobenkontrolle
Eine stärker eigenverantwortliche Aufgabenerledigung der Beschäftigten des mittleren und gehobenen Dienstes in den zentralisierten
Entlastungsverfahren wurde durch Maßnahmen der Qualitäts- und
Stichprobenkontrolle gesichert. Eine strukturierte Fehleranalyse
dient der Früherkennung von Fehlerschwerpunkten und ermöglicht
die Gegensteuerung. Darüber hinaus können die Bearbeitungsstandards verfeinert werden.
Die Bearbeitung der referatsübergreifend konzentrierten Klagesowie zweitinstanzlichen Streitverfahren soll durch eine auch für
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statistische Zwecke auswertbare elektronische Verfahrensliste unterstützt werden. Ein elektronisches Archiv soll die Recherche
verbessern.
Querschnittaufgaben
Querschnittaufgaben, abteilungsübergreifende Fachaufgaben sowie
Projekte werden in einer eigenständigen Abteilung unter Leitung des
Vizepräsidenten zusammengefasst. Dieser Aufgabenzuschnitt soll insbesondere den Aufbau von Know-How für die Steuerung von Projekten unterstützen.
Aufgabenbündelung
Die operativen Aufgabenbereiche
operative Bereiche
• Innenrevision und Korruptionsprävention
• Controlling, Organisation und Personal
• Haushalt, Innerer Dienst
• Justiziariat
• Schnittstelle zwischen den Fachbereichen und dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
werden in Referatsstrukturen eingebunden. Dem Leitungsstab der
künftigen Behörde bleiben strategische und konzeptionelle Aufgabenstellungen vorbehalten.
Das Referat für Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-ManagementSysteme und Berichtswesen wird der Querschnittabteilung für die
Dauer der fachlichen Aufbauphase zugeordnet. Hierdurch soll die
Fortentwicklung der konzeptionellen Ansätze gefördert werden. Zudem
kann so der bis zur strukturellen Verfestigung in besonderem Maße
erforderliche enge Kontakt zu den Querschnittbereichen Organisation,
Projektsteuerung
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Personal und Haushalt hergestellt werden. Nach Beendigung der Aufbauphase soll die Zuweisung an eine Fachabteilung erfolgen.
Entsprechendes gilt für das zu bildende Steuer-Info-Center.
IT-Schnittstelle
Grundlage für die Tätigkeit der IT-Schnittstelle ist das Steuerungsmodell für die Informationstechnik in der Bundesfinanzverwaltung. In
dem Referat sollen die Aufgabensegmente IT-Strategie und ITKonzeption sowie Qualitätssicherung wahrgenommen werden. Die
Neustrukturierung des Bereichs soll die Rahmenbedingungen für eine
kompetente und zeitnahe Unterstützung in allen IT-Belangen und die
IT-Projekt-Steuerung verbessern.
Die Steuerung der zur übergreifenden innerbehördlichen Ablaufoptimierung initiierten Groß-Projekte
DokumentManagement-System
• Ablösung des derzeitigen großrechnergestützten Registratur- und
Ablagesystems durch ein Dokument-Management-System einschließlich des Ausbaus zu einer Workflow-Bearbeitung
PORTAL
• Schaffung einer zentralen IT-gestützten Recherchemöglichkeit über
alle angeschlossenen Datenbanken (PORTAL)
wurde in die entstehende IT-Schnittstelle eingebunden. Die Verfeinerung der Rahmenbedingungen für die Pilotierung soll im Herbst 2004
abgeschlossen sein.
Künftige Organisationsstruktur
Aufbauorganisation
Das einzurichtende Bundeszentralamt für Steuern gliedert sich in vier
Fachabteilungen (Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug
sowie Bundesbetriebsprüfung) und eine Abteilung für Querschnittaufgaben. Die Behördenleitung wird durch einen Leitungsstab unterstützt.
Die Feinplanung zur Aufbauorganisation ist in dem im Anhang enthaltenen Organigramm dargestellt. Das Bundeszentralamt für Steuern
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wird im Zeitpunkt seiner Einrichtung eine Personalstärke von über 900
Beschäftigten haben.
Eine weitere Verfeinerung der Aufbauorganisation ist nach Abschluss
des Projekts zur Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung vorgesehen.
Die Ausweitung der Leitungsspannen orientiert sich an der konkreten
Aufgabenstellung. Dabei wird die Referatsleitung durch Referenten mit
entsprechender Abschnittsverantwortung unterstützt.
Vorschläge für die Steuerung durch ein Zielesystem sollen nach Einrichtung der neuen Oberbehörde erarbeitet werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern wird Dienstsitze in Bonn, Berlin,
Saarlouis und Schwedt haben.
Dienstsitze
An den neuen Dienstsitz Schwedt wird das Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Unternehmer verlagert. Im Sommer 2004 wurden zunächst die bestehenden Poolbezirke in Schwedt angesiedelt.
Zeitgleich wurden neue Arbeitsbereiche für die Bearbeitung von Anträgen von Unternehmern aus EU-Beitrittsländern eingerichtet. Bis zum
Herbst 2005 sollen die übrigen Vergütungsbezirke verlagert werden.
Schwedt
Das hierdurch am Dienstsitz Bonn frei werdende Personal soll vorrangig im Bereich der Amtshilfe für die Verstärkung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung sowie in der Informationszentrale für steuerliche
Auslandsbeziehungen eingesetzt werden.
Personalwirtschaftliche Maßnahmen werden unter Beibehaltung der
bisherigen Standards der Sozialverträglichkeit durchgeführt. Dazu
gehört, dass die Beschäftigten weiterhin an ihren derzeitigen Dienstsitzen eingesetzt werden.
personalwirtschaftliche Maßnahmen
Das im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Oberbehörde
erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll auf der Grundlage des
ermittelten gesetzlichen Änderungsbedarfs über die Anpassung des
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Finanzverwaltungsgesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes (Behörden- und Amtsbezeichnungen) sowie weiterer Gesetze im Herbst 2004
eingeleitet werden.
Aufbaustab
Die Umsetzung der Planungen für die Einrichtung der neuen Oberbehörde wird einem Aufbaustab übertragen.
Meilensteine der Realisierung
Stufenprozess
Die zeitliche Abfolge des weiteren Strukturentwicklungsprozesses stellt
sich wie folgt dar:
1. Stufe ab Herbst 2004
Die Bereiche Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme
und Berichtswesen werden eingerichtet und fortlaufend ausgebaut.
Aufgabentransfer
Der Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen im
Bereich Außensteuern wird abgeschlossen. Die Verlagerung weiterer
Aufgaben in den Bereichen Verfahrensrecht, Ertragsteuern und Umsatzsteuer wird geprüft.
Neuorganisation der
Familienkassen
Die Umsetzung der Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Familienkassen wird eingeleitet.
Entwicklung und Steuerung der Einzelmaßnahmen zur Einrichtung der
neuen Oberbehörde werden in einem Aufbaustab gebündelt.
2. Stufe ab 2005
elektronische
Geschäftsabwicklung
Die ganzheitliche elektronische Geschäftserledigung auf der Grundlage eines Dokument-Management-Systems wird in den wesentlichen
steuerlichen Servicebereichen eingeführt. Das Kontenabrufverfahren
geht in den Echtbetrieb.
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Bundeszentralamt für Steuern
Das Projekt zur strategischen Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung wird abgeschlossen.
Neuausrichtung der
Bundesbetriebsprüfung
Die Verlagerung des Aufgabenbereichs der Vorsteuervergütung an
ausländische Unternehmer an den Dienstsitz Schwedt wird beendet.
3. Stufe ab 2006
Aus den steuerlichen Bereichen des Bundesamts für Finanzen wird
am 1. Januar 2006 das Bundeszentralamt für Steuern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Dienstsitzen in Bonn,
Berlin, Saarlouis und Schwedt eingerichtet.
Errichtung des
Bundeszentralamts
für Steuern
Die erstmalige Vergabe des einheitlichen Identifikationsmerkmals für
das Besteuerungsverfahren wird eingeleitet.
Spätestens im Jahr 2008 sollen die Aufgabenverlagerungen aus der
Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen beendet werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Durch die Einrichtung des Bundeszentralamts für Steuern ergibt sich
kein Mehrbedarf an Planstellen und Stellen. Die Strukturentwicklung
ermöglicht die Erwirtschaftung der linearen Stelleneinsparung und gewährleistet die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen
Haushaltsentlastungen.
Gewährleistung der
vorgesehenen
Haushaltsentlastung
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