Personalratstätigkeit > Dienstpflichten

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Personalratstätigkeit > Dienstpflichten
Personalratstätigkeit <<contra>>
Dienstpflichten
Gabriele Schmidt HPR(K)
• Dieser Vortrag referiert einen Artikel von
Rechtsanwalt Wolfgang Daniels,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei DANIELS PÄTZEL WITT
• In: der Personalrat Heft 4/ 2013
Es gilt das gesprochene Wort
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Was tut das engagierte
PR-Mitglied?
• Arbeitsverdichtung in beiden Bereichen
• PR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
• Rückzug aus der PR-Tätigkeit
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Was hat Vorrang?
Personalratssitzung
oder doch den
Arbeitsaufgaben
nachkommen?
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Gesetzliche Grundlagen
• es gibt keine
Regelungen
ausdrücklichen
gesetzlichen
• § 38 Abs. 1 LPersVG „Versäumnis von
Arbeitszeit sowie die Nichterfüllung dienstplanmäßiger Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des PR
notwendig sind, haben keine Minderung der
Bezüge, des Arbeitsentgelts und aller Zulagen
zur Folge“
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Was sind das für Aufgaben?
• Teilnahme an PR-Sitzungen, Monatsgesprächen, Arbeitsgruppen, Vorstellungsgesprächen, Sichten von Unterlagen, Gespräche, Begehungen usw.
= gesetzlich begründete Aufgaben gehen
dienstrechtlichen oder arbeitsvertraglichen
Verpflichtungen vor
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Rechtsprechung zum Vorrang der
PR-Arbeit
• gilt für alle Tätigkeiten, die für die PR-Arbeit
erforderlich sind
• das Gremium und der Einzelne haben einen
weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraum
Gabriele Schmidt HPR(K)
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• Gremium: beschließt nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, dass und welchem
Mitglied (auch einem nicht Freigestellten) er
bestimmte Aufgaben überträgt
Gabriele Schmidt HPR(K)
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• Nicht freigestellte Mitglieder können besonders
dann Aufgaben wahrnehmen, wenn:
• sie über eine besondere Fachkompetenz
verfügen
• sie ein besonderes Vertrauensverhältnis zu
einzelnen Beschäftigten haben
Gabriele Schmidt HPR(K)
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• grundsätzlich hat jedes PR-Mitglied das Recht
und die Pflicht eigenverantwortlich zu prüfen, in
welcher Situation es Personalratsarbeit zu
Lasten des Dienstgeschäftes für erforderlich
hält oder halten darf
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Leistet ein PR-Mitglied außerhalb der
vorhersehbaren regelmäßigen Sitzungszeiten PRArbeit so ist
•es erforderlich sich ab- bzw. wieder zurück zu
melden
•es bedarf keiner Genehmigung
•es bedarf keiner Nennung von Gründen
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Zwischenergebnis
Die Rechtsprechung erkennt an, dass ein Großteil
der Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen
Aufgaben des Personalrates von nicht
freigestellten Mitgliedern erbracht werden und
als „erforderlich“ zu bewerten sind.
Erforderliche PR-Arbeit hat Vorrang!
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Praktische Handhabung
• 1x wöchentliche Sitzung des PR
= ganzer Arbeitstag (einschließlich Vor- und Nachbereitung)
• 1x wöchentlich weitere PR-Tätigkeit (Arbeitsgruppen, Vorstellungsgespräche…)
= halber Arbeitstag
• Schulungsbedarf
Gabriele Schmidt HPR(K)
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• BAG Urteil vom 27.6.1990 (!!)
• Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers …
erschöpft
sich
nicht
nur
darin,
den
(Betriebsrats-)
Mitgliedern
die
zur
ordnungsgemäßen Durchführung freie Zeit zu
gewähren. Auch bei der Zuteilung des
Arbeitspensums muss der Arbeitgeber auf die
Inanspruchnahme
des
Mitgliedes
durch
(Betriebsrats-)Tätigkeit angemessen Rücksicht
nehmen.
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Was tun?
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Nicht der Einzelne sondern das
Gremium muss handeln
• 1x im Jahr TOP „Vereinbarkeit von Personalratstätigkeit und Erfüllung von Dienstpflichten“
• individuelle Belastungen erfragen, Entlastungsmöglichkeiten prüfen
• Konfrontation der Dienststelle mit den Ergebnissen
• bei Ignoranz an die (betriebsinterne) Öffentlichkeit gehen
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Daneben kann der PR seine
Beteiligungsrechte geltend machen
• Einfordern der Mitbestimmung bei der Umverteilung der Arbeit (Maßnahmen zur Hebung
der Arbeitsleistung § 70)
• Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Maßnahmen zur Verhütung … sonstiger Gesundheitsschäden (§ 69)
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Ein Wort zu Ersatzmitgliedern
• Grundsatz: PR Arbeit geht vor
• Ersatzmitglieder müssen oftmals unplanbar und
plötzlich einspringen
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Zusammenfassung und Ausblick
• PR-Tätigkeit geht arbeits-/Beamtenrechtlichen
Aufgaben vor
• Nachteile dürfen nicht entstehen
• die Dienststellen unterlassen es i.d.R die notwendige Entlastung von 25-30 % zugunsten der
Personalratstätigkeit zu schaffen
• dazu ist der AG aber nach Rechtsprechung des
BAG verpflichtet
• PR muss als Gremium auf eine entsprechende
Entlastung hinwirken
Gabriele Schmidt HPR(K)
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• Mitbestimmung bei der Umverteilung der Arbeit
• Beteiligungs- und Initiativrecht bei der Gesundheitsfürsorge
Gabriele Schmidt HPR(K)
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• nachdem der Gesetzgeber den Vorrang der
Personalratstätigkeit anerkennt, liegt es an den
PR selbst, diesem Auftrag des Gesetzgebers
kollektiv zum Erfolg zu verhelfen
Gabriele Schmidt HPR(K)
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Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit
Gabriele Schmidt HPR(K)
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