Exklusiv-Leistungen
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Exklusiv-Leistungen
1 Gut, besser ... am besten BKK-versichert! BKK wählen · Exklusiv-Leistungen · Top Service 20 0 8 2 Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, unsere BKK leistet optimal nicht erst bei Krankheit oder bei Unfällen, sondern bemüht sich schon frühzeitig um Ihre Gesundheit. Viele Angebote dazu finden Sie in dieser Broschüre. Damit Sie möglichst lange gesund bleiben und Ihre Wünsche nach hoher Lebensqualität, nach Fitness, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit erfüllt werden. Wenn Sie einmal ernsthaft krank werden sollten? Gerade dann ist eine moderne Krankenversicherung mit einem Top-Leistungsangebot besonders wichtig. Denn Sie wollen und sollen bald wieder gesund werden! Attraktive exklusive Zusatzleistungen Seite für Seite überzeugen nicht nur unsere Standardangebote, sondern insbesondere die vielen attraktiven exklusiven Zusatzleistungen – genau richtig für Sie und für Ihre Gesundheit! Wenn Sie sich näher informieren wollen, dann besuchen Sie uns doch im Internet. Unsere BKK bietet außerdem noch günstige Beiträge und einen fachkompetenten Beratungsservice. Damit Sie bestens versichert sind! Bleiben Sie gesund! Ihre BKK Miele Unsere Stärke! Service · Internetpräsenz unter www.bkk-miele.de · E-Mail Newsletter abonnieren · Mitgliederzeitschrift „BKK-Kundeninfo“ Starke Leistungen & Top Service! 3 BKK – Die Versicherung für die ganze Familie Die Familie ist beitragsfrei mitversichert Immer gut versichert Unsere BKK versichert Auszubildende und Beschäftigte des Betriebes, auch Studenten, Arbeitslose und Rentner. Freiwillig versichern sich u. a. Personen nach dem Ausscheiden aus der Mitgliedschaft. Zu unseren Mitgliedern zählen nicht nur alle Pflichtversicherten wie zum Beispiel Auszubildende, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner, Studenten sondern auch freiwillig Versicherte. Nutzen Sie die Möglichkeit, von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, Ersatzkasse) überzuwechseln. Die Kündigung ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, wenn eine Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt wird. Ein Sonderkündigungsrecht gilt bei Beitragssatzerhöhung (ohne die übliche Bindungsfrist). Dazu ein Beispiel: Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse (mindestens 18 Monate Mitglied): Ablauf des übernächsten Kalendermonats: Versicherung bei unserer BKK: 15. Februar 30. April 1. Mai Sie füllen eine Beitrittserklärung aus und senden diese zusammen mit der Kündigungsbestätigung der derzeitigen Krankenkasse an unsere BKK. Dann bestehen vom ersten Tag an volle Leistungsansprüche. Ohne Wenn und Aber! Unsere BKK können zum Beispiel auch Ehepartner wählen, die noch bei einer anderen Krankenkasse versichert sind. Ebenso Angehörige, wenn sie wegen Aufnahme einer Beschäftigung versichert werden. Wer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt oder eine Ausbildung beginnt, kann sich sofort bei uns versichern. Über alle Wahlmöglichkeiten beraten wir Sie gerne. Zur PKV wechseln? Freiwillige Mitglieder unserer BKK, beispielsweise Selbstständige oder Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, haben auch die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Die Angebote klingen oft verlockend, versprechen niedrigere Beiträge bei höheren Leistungen. Bevor Sie ein solches Angebot annehmen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei uns über Vorund Nachteile ausführlich zu informieren. Bedenken Sie, dass eine Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich ist. 3 Sie können zusammen mit Ihrer Familie ein Leben lang BKK-versichert sein. Deshalb ist unsere BKK die ideale Familienkasse. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind zum Beispiel der Ehegatte (bzw. eingetragene Lebenspartner) und die Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr beitragsfrei versichert (bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr). Zu den Kindern zählen auch überwiegend unterhaltene Stiefkinder und Enkel; außerdem Pflegekinder und Kinder von familienversicherten Kindern. Ausgenommen von der beitragsfreien Versicherung sind u. a. Personen, die versicherungsfrei, selbst versichert oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind oder deren Gesamteinkommen über 355 Euro je Monat (2008) liegt (für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro). 4 5 BKK – Sicherheit von A bis Z Freie Wahl bei ärztlicher Behandlung Arzneimittel – vertrauen Sie Ihrem Arzt Mit Ihrer Versichertenkarte (künftig: elektronische Gesundheitskarte) haben Sie die freie Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten). Unsere Versicherten erhalten alle anerkannten medizinischen Behandlungs- und Heilmethoden zeitlich unbegrenzt (einschl. Beratung über Fragen der Empfängnisregelung und jährlicher Test für Frauen auf Chlamydien bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr). Ihr Arzt wählt das richtige Mittel aus den verordnungsfähigen Medikamenten für Sie aus. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden übernommen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Nicht nur wegen Erlass der Praxisgebühr hat es viele Vorteile, wenn zuerst der Hausarzt aufgesucht wird: Er ist erste Anlaufstation, kann die gesamte Behandlung koordinieren und je nach individuellem Bedarf zu bestimmten Fachärzten überweisen. Er verordnet fast alle Leistungen wie sie auch in dieser Broschüre beschrieben sind (einschl. Soziotherapie). Verordnet Ihr Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festbetragspreis, müssten Sie neben der Zuzahlung auch diese Mehrkosten tragen. Fragen Sie nach Alternativen und zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln. Eine aktuelle Liste von zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln erhalten Sie im Internet unter www.bkk.de. Gut versorgt Bei einer hausarztzentrierten Versorgung entscheidet sich der Versicherte dafür, Fachärzte grundsätzlich nur auf Überweisung aufzusuchen. Wenn Sie sich bei der BKK Miele für die hausarztzentrierte Versorgung entscheiden, entfällt die Praxisgebühr bei dem gewählten Hausarzt. Bisher besteht die Möglichkeit, sich in ein Hausarztprogramm einzuschreiben, nicht überall. Bitte informieren Sie sich bei uns über den aktuellen Stand. Für eine Sektoren übergreifende Versorgung gibt es Verträge mit Leistungserbringern bei freiwilliger Beteiligung der Versicherten („Integrierte Versorgung“). Auch bei einigen dieser Spezialversorgungen sind reduzierte Zuzahlungen vorgesehen. Homöopathie – die Alternative Unsere Versicherten können mit ihrer Versichertenkarte niedergelassene Ärzte in Anspruch nehmen, die homöopathische (Vertrags-)Leistungen erbringen dürfen. Informationen über diese speziell zugelassenen Ärzte erhalten Sie direkt bei der BKK Miele oder über unsere Internetseite: www.bkk-miele.de. Akupunktur hilft Unsere BKK leistet im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch Körperakupunktur mit Nadeln (ohne elektrische Stimulation) bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in einem Kniegelenk, die seit mindestens sechs Monaten bestehen. Eine erneute Behandlung ist nach zwölf Monaten möglich. Versandapotheken Lohnenswert kann die alternative Versorgung mit Arzneien über eine Versandapotheke (Bestellung auch über das Internet) sein, z. B. für diejenigen, die im Rahmen einer Dauermedikation stets dieselben Medikamente benötigen, etwa das Insulin für einen Diabetiker. Auch im Ausland gut geschützt Für Urlaubsreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in die Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (auch „European Health Insurance Card – EHIC“ genannt). Besondere Anspruchsbescheinigungen gelten für die Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei. Für jede Auslandsreise sollten Sie eine spezielle private Krankenversicherung abschließen. Sie übernimmt zum Beispiel medizinisch erforderliche Rücktransporte nach Deutschland und Kosten, die in Ländern entstehen, für die es keine Abkommen gibt. Fragen Sie Ihre BKK. Die Behandlung bei berechtigten Leistungserbringern in Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz ist grundsätzlich möglich: Soweit dafür nicht Anspruchsbescheinigungen gelten, erfolgt allerdings nur eine Kostenerstattung nach Inlandssätzen. Weil auch Abschläge und Zuzahlungen anfallen, können Mehrkosten entstehen. Über Einzelheiten (zum Beispiel Leistungsumfang, Behandlungsplan vorlegen) beraten wir Sie gerne. Tipp: Eine Krankenhausbehandlung ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich! Zur Kostenübernahme von Impfungen, die aus Anlass einer privaten Auslandsreise anfallen, siehe auch unsere Sonderleistung auf Seite 8. Wir bieten außerdem: eine Impfberatung vor einer Auslandsreise 6 Wir helfen! Behandlungsfehler? Wir unterstützen unsere Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche (z. B. Schadenersatz bei Unfällen) oder gegen andere Sozialleistungsträger. Aktiv & fit? Gesund bleiben Bei unserer BKK wird GESUNDHEIT groß geschrieben Unsere BKK bietet Leistungen der „Primärprävention“, damit die Versicherten möglichst lange gesund bleiben; sie fördert betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen. Beim Bonusprogramm punkten! Unsere BKK hält Informationen zu aktuellen Gesundheitsthemen bereit, sie fördert gezielt Kurse qualifizierter Anbieter, insbesondere bei chronischen Krankheiten. Beispiele: Unsere BKK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B. regelmäßige Früherkennung von Krankheiten, Teilnahme an Präventionskursen) durch einen Bonus. Machen Sie mit beim Bonusprogramm „gesundLeben“. - Programm „Rückenschule“ - Ernährung, Abnehmen - Entspannung, Bewegung Brillen – für den richtigen Durchblick In der Kursdatenbank „easy“ finden Sie regionale Anbieter. Die Kursdaten können Sie über unsere Internetseite www.bkk-miele.de aufrufen. Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser). Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise. Besondere Angebote sind: - Gesundheitskoffer „Fit von klein auf“ - BKK Aktivwoche - Kompaktprogramm Fit & Vital - Internetportal „GesundheitOnline“ - Quitline – Ihr Ansprechpartner zum Thema (Nicht-)Rauchen Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne. 7 Früherkennung – dem Krebs keine Chance geben! bei Frauen Weil krankheitsbedingte Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Heilungschancen durch die Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs. Lassen Sie sich ab dem 20. Geburtstag einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen (ab 30 wird dabei die Brust und ab 50 zusätzlich der Dickdarm untersucht). bei Männern Diese Maßnahmen umfassen beginnend ab 45 Jahren die Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales sowie ab 50 die Untersuchungen des Dickdarms. Hautkrebsscreening Je eher Hautkrebs erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen – in frühen Stadien ist er heilbar. Regelmäßig, mindestens einmal im Monat, die Haut selbst zu untersuchen (z. B. auffällige Muttermale), ist sehr gut, ein Hautkrebsscreening insbesondere im Rahmen des „check up 35“ ist allemal besser. Nehmen Sie teil! Gesundheitsuntersuchung „check up 35“ Diese Gesundheitsuntersuchung bezieht sich insbesondere auf Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Stoffwechselstörungen; sie ist nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre möglich (einschl. Hautkrebsscreening). Durch diese Untersuchung sollen Krankheiten möglichst frühzeitig erkannt werden. Wichtige Ratschläge betreffen die Möglichkeiten, persönliche Risikofaktoren zu vermeiden oder zu reduzieren. Damit Sie gesund bleiben. Gesunde Kinder! Zehn Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr und eine weitere im 13./14. Lebensjahr ergeben ein umfassendes Früherkennungsprogramm! Stellen Sie Ihr Kind zu den vorgesehenen Terminen Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vor, auch wenn es sich normal entwickelt. Grundschulcheck Der Grundschulcheck für Kinder zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr ergänzt die Vorsorge zusätzlich. Hilfe für den Haushalt Unsere BKK leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder bei häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze). Über weitere Leistungen beraten wir Sie gerne. 8 Krankenpflege zu Hause Impfungen schützen Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen Betreuung die Pflege durch Fachkräfte zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung oder sonst an einem geeigneten Ort möglich. Unsere BKK trägt dafür die Kosten grundsätzlich bis zu vier Wochen. Diese Leistung ist auch vorgesehen, wenn die Pflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung notwendig ist. Schutzimpfungen werden insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung übernommen. Maßgebend ist die Schutzimpfungs-Richtlinie – SiR. Zu den Standardimpfungen für Kinder zählen Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae bInfektion, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningokokken, Pneumokokken, Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf und Windpocken; für Mädchen von 12-17 Jahren gegen humane Papillomaviren (HPV). Erwachsene sollten alle zehn Jahre die Impfung gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf auffrischen lassen. Für über 60-Jährige gehören Impfungen gegen Grippe und Lungenentzündung (Pneumokokken) zur Standardvorsorge. Weitere Impfungen sind vorgesehen bei beruflicher Gefährdung (die Arbeitgeber tragen die Kosten bei erhöhter beruflicher Gefährdung). Über weitere Leistungen beraten wir Sie gerne. Heil- und Hilfsmittel Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik und die Sprachtherapie. Hilfsmittel sind zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen und bestimmte Verbrauchsmittel. Maßgebend für die Kostenübernahme sind Festbeträge oder Vertragspreise. Hospizbetreuung Unsere BKK bezuschusst bzw. fördert stationäre, teilstationäre oder ambulante Hospizleistungen, auch in Kinderhospizen sowie eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Weitere Impfungen Die BKK Miele übernimmt darüber hinaus auch die Kosten für eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Frauen von 18-25 Jahren in Höhe von 80 %. Auch die Kosten für eine Impfung gegen Rotaviren wird für Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat zu 80 % übernommen. Auch auf Reisen gut geschützt Unsere BKK beteiligt sich neben den Standardimpfungen auch an den Kosten für Reiseimpfungen. Beispiele: Cholera, FSME/ Zecken-Hirnhautentzündung, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung), Tollwut, Typhus. Die Kostenbeteiligung der BKK Miele beträgt bei sog. Reiseimpfungen 80 %. 9 Kieferorthopädie – für schöne Zähne In der Klinik gut versorgt Diese kieferorthopädische Behandlung ist bei erheblicher Funktionseinschränkung (Kiefer-/Zahnfehlstellung) vorgesehen, bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr bei schwerer Kieferanomalie. Die Eigenbeteiligung von 20 % der Vertragssätze (10 % ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Unsere Verträge sichern die modernsten und kostspieligsten Behandlungsmethoden, auch zum Beispiel Herzoperationen, Organverpflanzungen, Herzschrittmacher, den Einsatz von Nierensteinzertrümmerern, der künstlichen Niere usw. Dafür übernehmen wir ebenso die vollen Kosten wie für ärztliche Behandlung, sonstige Operationen, Medikamente, Frührehabilitation, Pflege usw. Ein spezielles Versorgungsmanagement stellt zum Beispiel den reibungslosen Übergang von Krankenhaus- in die ambulante Behandlung sicher. Krankenhäuser/Kliniken können ggf. hochspezialisierte Leistungen erbringen. Wenn Kinder zu Hause gepflegt werden Ein bis zu zwölf Jahre altes Kind (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) wird von einem versicherten Arbeitnehmer wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt und eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeiten nicht übernehmen? Dann wird ein sog. Kinderkrankengeld bezahlt und zwar kalenderjährlich für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage (bei allein erziehenden Versicherten bis zu 20 Arbeitstage bzw. bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 50 Arbeitstage). Weitergehende Leistungen sind zur Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder möglich. Krankenhausfinder Sie suchen ein bestimmtes Krankenhaus oder eine Spezialklinik? Adressen finden Sie im Internet unter www.bkk-klinikfinder.de Krankengeld – keine finanziellen Sorgen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbegrenzt gezahlt, wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosenund Pflegeversicherung entrichtet (gilt als Beitragszeit in der Rentenversicherung). 10 11 Medizinische Vorsorge und Rehabilitation Transport- und Fahrkosten Unsere BKK leistet auch ambulante oder stationäre Vorsorge bzw. Rehabilitation für Kinder, Erwachsene und Mütter; auch als Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme oder geriatrische Rehabilitation. Über unsere Leistungen und Ihre Zuzahlungen bzw. Eigenbeteiligungen beraten wir Sie gerne. Fahr- und Transportkosten werden übernommen bei stationären Leistungen (z. B. Krankenhausbehandlung) und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, wenn ein Krankentransportwagen erforderlich ist oder Fahrten eine Krankenhausbehandlung vermeiden helfen (z. B. ambulante Operationen). Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können bei zwingenden medizinischen Gründen nach vorheriger Genehmigung unserer BKK übernommen werden. Über besondere Angebote und Leistungen wie z. B. Kuren im Ausland informieren wir Sie gerne individuell. Optimale Versorgung Für mehr Wahlfreiheit MedPlus Wahltarife Unter diesem Namen bietet die BKK den chronisch kranken Versicherten Programme für eine qualitätsgesicherte Behandlung bei Diabetes Typ 1 und 2 (Zuckerkrankheit), Brustkrebs, koronarer Herzkrankheit, Asthma und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung an. Sichern Sie sich durch Ihre Teilnahme Vorteile! Anstelle der Leistungen über die Krankenversichertenkarte können Versicherte die Kostenerstattung wählen. Sie treten damit bei Ärzten, Zahnärzten usw. als Privatpatient auf, erhalten eine Rechnung und reichen diese bei unserer BKK ein. Erstattet werden die Kosten, die im Rahmen der Vergütungsregelungen entstanden wären (abzüglich Abschlag und Zuzahlung). Mehrkosten bleiben allerdings zu Lasten des Versicherten. Mutter & Kind bestens betreut Für eine komplikationslose Schwangerschaft und Geburt ist bestens gesorgt: Mit Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind, Hebammenhilfe, ärztlicher Betreuung, Arznei- und Heilmitteln sowie der Entbindung in einer Vertragsklinik, ggf. ergänzt um häusliche Pflege und Haushaltshilfe. BabyCare Das ist ein spezielles Programm, um Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft zu verringern. In einem Buch sind sowohl Risiken als auch Tipps wissenschaftlich fundiert beschrieben. Anhand eines Fragebogens können individuelle Risiken erkannt und gezielt Empfehlungen abgerufen werden. Hallo Baby sichert eine optimale medizinische Beratung und Versorgung aufgrund von Kooperationen zwischen Frauenärzten, regionalen Perinatalzentren und besonders qualifizierten Geburtskliniken, um die Frühgeburtenrate zu senken. Das Mutterschaftsgeld Arbeitnehmerinnen erhalten während der so genannten Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach der Entbindung) ein Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Nettoverdienstes. Es beträgt max. 13 Euro je Kalendertag – eine evtl. Differenz zum Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (steuer- und sozialversicherungsfrei). Wurde die Zahlungsdauer durch eine Frühgeburt oder eine sonstige vorzeitige Entbindung verkürzt, verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung um diese Tage. Andere Frauen erhalten Krankengeld als Mutterschaftsgeld, sofern ein Anspruch darauf besteht. Tipp: Den Antrag auf Mutterschaftsgeld noch vor der Entbindung stellen! Nehmen Versicherte an besondere Versorgungsformen (z. B. hausarztzentrierte, integrierte, strukturierte) teil, erhalten sie Zuzahlungsermäßigungen. Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne. 12 Gesunde Zähne und optimaler Zahnersatz Zahnärztliche Früherkennung Sie haben die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten – legen Sie bitte Ihre Versichertenkarte (künftig: elektronische Gesundheitskarte) vor. Unsere BKK leistet befundbezogene Festzuschüsse zu Zahnersatz (Kronen, Brücken, Teil- oder Totalprothesen). Dazu zählen auch Suprakonstruktionen, also implantatgestützter Zahnersatz (die implantologischen Leistungen nur in besonderen zahnmedizinischen Ausnahmen). Dazu ein Beispiel: Durch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen soll Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorgebeugt werden: die 1. findet im 3. Lebensjahr statt, die weiteren im Abstand von zwölf Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Während der Kindergarten- und Schulzeit ist die Gruppenprophylaxe vorgesehen. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollte einmal im Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Untersuchung (einschl. Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne vom 6. Lebensjahr an) genutzt werden; ab 18 Jahren ist die Zahngesundheitsuntersuchung einmal jährlich vorgesehen. Der Zahnarzt bescheinigt die Untersuchungen ab dem 12. Lebensjahr im „Bonusheft“. Zwei Brücken kosten (einschl. Goldlegierung, Material-/Laboraufwand) 2 800 Euro, die Regelversorgung 2 000 Euro. Die BKK leistet als Festzuschuss (50 %) = 1 000 Euro bei regelmäßigen Zahngesundheitsuntersuchungen in den letzten fünf Jahren + 20 % = 200 Euro in den letzten 10 Jahren + 10 % = 100 Euro insgesamt = 1 300 Euro Der verbleibende Anteil des Versicherten bis zu den Kosten der Regelversorgung kann bei unzumutbarer Belastung ganz oder teilweise übernommen werden. Wir beraten Sie gerne, welche zusätzlichen Leistungen Sie erwarten können. Individuell & günstig Zusatzversicherungen Mit unserer BKK genießen Sie und Ihre Familie einen umfassenden Versicherungsschutz. Diesen Schutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen ergänzen – mit einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner „Barmenia“. Beispiele sind: · Wahlarztbehandlung im Krankenhaus · Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus · Auslandsreisekrankenversicherung · alternative Heilmethoden · (höhere) Zuschüsse zu Brillen und zum Zahnersatz 13 Zuzahlungen – ein oder zwei Prozent! Versicherte leisten Zuzahlungen (u. a. Praxisgebühr, Arzneimittel, Krankenhausbehandlung) während eines Kalenderjahres nur bis zur individuellen Belastungsgrenze: Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit ein Jahr in Dauerbehandlung sind, gilt eine Grenze von 1 %; dabei ist grundsätzlich ein therapiegerechtes Verhalten erforderlich. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (Ehegatte einschl. Lebenspartner in eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kinder bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, danach solange sie familienversichert sind) jeweils zusammengerechnet. Auf Familien wird durch Freibeträge und Kinderfreibeträge Rücksicht genommen. Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich deshalb um diese Freibeträge (2008): Für den 1. Angehörigen um 4 473 Euro, für jedes Kind um 3 648 Euro (bei allein Erziehenden gilt für das 1. Kind 4 473 Euro). Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine vorzeitige Erstattung und ggf. Befreiung für den Rest des Jahres möglich (gilt entsprechend bei Vorauszahlung der zu leistenden Zuzahlungen für das Kalenderjahr, u. a. bei Heimunterbringung auf Kosten des Trägers der Sozialhilfe). Ein „Befreiungsausweis“ sichert Ihnen die Befreiung von Zuzahlungen. Bitte legen Sie ihn beim Arzt und bei unseren Vertragspartnern vor. Zuzahlungen im Überblick Arzt-/Zahnarzt-/Psycho- 10 Euro je Quartal therapiebehandlung „Praxisgebühr“, entfällt z. B. bei Überweisungen, Schutzimpfungen, Vorsorge-/ Früherkennungs-/ Zahngesundheitsuntersuchungen Arznei- und Verbandmittel 10 % des Abgabepreises mind. 5 Euro, max. 10 Euro pro Arzneimittel (nicht zuzahlungsbefreite) evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag Haushaltshilfe, Soziotherapie 10 % der Kosten mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Kalendertag der Leistung Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr Heilmittel 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung z. B. Massagen, Krankengymnastik Hilfsmittel, 10 % des Abgabepreises Verbrauchsmittel mind. 5 Euro, max. 10 Euro z. B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen (Verbrauchsmittel 10 % je Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf) evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag Krankenhausbehandlung 10 Euro täglich für max. 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationäre und ambulanter Krankenhausbehandlung Med. Vorsorge-/ 10 Euro täglich Rehabilitationsleistung bei Anschluss-Rehabilitation für max. 28 Tage je Kalenderjahr (Anrechnung Krankenhauszuzahlung) Fahrkosten je Fahrt (entfällt bei med. Reha – ambulant und stationär) 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten). Eigenanteile (nicht Zuzahlungen) gelten für kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz und künstliche Befruchtung. Nicht als „Zuzahlungen“ können berücksichtigt werden: Fahrkosten, die von der BKK nicht bezahlt werden sowie über die Vertragsleistungen hinausgehende Aufwendungen (z. B. nicht verordnungsfähige bzw. ausgeschlossene Arzneimittel, Aufwendungen über dem jeweiligen Festbetrag/Vertragspreis). 14 Unsere Pflegeversicherung BKK Versicherte sind auch pflegeversichert. Für die meisten Leistungen ist die individuelle Pflegestufe maßgebend: I = erheblich Pflegebedürftige II = Schwerpflegebedürftige III = Schwerstpflegebedürftige. Erbringen Pflegedienste Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sind in den Pflegestufen folgende Leistungen vorgesehen: I = 420 Euro, II = 980 Euro, III = 1 470 Euro, ggf. bis 1 918 Euro. Stellt der Pflegebedürftige die häusliche Pflege selbst sicher, wird ein Pflegegeld gezahlt (I = 215 Euro, II = 420 Euro, III = 675 Euro). Ist eine Pflegeperson zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu vier Wochen je Kalenderjahr übernommen werden (bis zu 1 470 Euro). Als weitere Leistungen können Tages- bzw. Nachtpflege und Kurzzeitpflege infrage kommen. Bei einer vollstationären Pflege wird der pflegebedingte Aufwand bis zu 1 470 Euro (im Härtefall bis zu 1 750 Euro) monatlich übernommen. Für Menschen mit demenzbedingten Störungen, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen gibt es zusätzliche Betreuungsleistungen (bis zu 2400 Euro jährlich, auch in der sog. Pflegestufe „0“). Ergänzende Leistungen sind Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes und Pflegekurse. Jeder Pflegebedürftige hat einen umfassenden Anspruch auf Hilfe und Unterstützung durch einen Pflegeberater bzw. eine Pflegeberaterin, die ggf. in einem Pflegestützpunkt genutzt werden kann. Zu den Leistungen zählt auch die soziale Absicherung der Pflegepersonen in der Renten- und Unfallversicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) bestehen evtl. Ansprüche bei beruflicher Weiterbildung bzw. die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Neu: Die Pflegezeit für Angehörige Pflegezeit bedeutet, dass ein Beschäftigter für die Dauer von bis zu sechs Monaten einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit hat. Voraussetzung ist, dass ein naher Angehöriger, bei dem mindestens Pflegestufe I vorliegt, in häuslicher Umgebung gepflegt wird. Dieser Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als nahe Angehörige gelten insbesondere: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie die Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Jeder, der einen Angehörigen mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt, ist in der Pflegezeit rentenversichert. In der Arbeitslosenversicherung besteht die Pflichtversicherung für die Dauer der Pflegezeit fort. Die Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen. Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt in der Regel während der Pflegezeit beitragsfrei erhalten, wenn eine Familienversicherung besteht. Sonst versichert sich der pflegende Angehörige freiwillig weiter und entrichtet dafür in der Regel den Mindestbeitrag. Auf Antrag erstattet die Pflegeversicherung den Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrags. Möglich ist auch eine teilweise Freistellung von der Arbeit. Unsere BKK-Pflegekasse berät Sie gerne. 15 Bei der BKK stimmt das Beitrags-Leistungs-Verhältnis Unsere BKK bietet günstige Beiträge Beitragssätze für Mitglieder die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts oder vergleichbarer Zahlungen haben 12,3 %* wenn dieser Anspruch nicht für mindestens sechs Wochen besteht 14,6 %* ohne Krankengeldanspruch 11,3 %* *zzgl. zusätzlicher Beitragssatz 0,9 % (trägt Versicherter alleine) Pflegeversicherung 1,95% (zzgl. 0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose – trägt Versicherter alleine; ausgenommen sind z. B. unter 23-Jährige und vor dem 1.1.1940 Geborene) Ersparnis bei einem Wechsel zur BKK Miele Für die Beiträge wird das Arbeitsentgelt nur bis zur monatlichen Bemessungsgrenze (2008 = 3 600 Euro) herangezogen. Bei einem Brutto-Einkommen in Name der Krankenkasse Beitragssatz Unterschied Höhe von monatlich (Beispiel) 3.600 Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Davon gibt es folgende Ausnahmen: bei der Pflegeversicherung in Sachsen und dem o. a. Beitragszuschlag/zusätzlichen Beitragssatz. AOK Baden-Württemberg Günstige Beiträge bieten wir auch für Studenten. 2.500 beträgt die jährliche Ersparnis 14,5 % 2,2 % 475 330 AOK Bayern 14,5 % 2,2 % 475 330 AOK Brandenburg 14,9 % 2,6 % 562 390 AOK Hessen 14,9 % 2,6 % 562 390 AOK Niedersachsen 14,1 % 1,8 % 389 270 AOK Rheinland / Hamburg 14,3 % 2,0 % 432 300 AOK Rheinland-Pfalz 15,5 % 3,2 % 691 480 AOK Schleswig-Holstein 15,3 % 3,0 % 648 450 AOK Westfalen-Lippe 13,8 % 1,5 % 324 225 BEK / Barmer Ersatzkasse 14,4 % 2,1 % 454 315 DAK / Dt. Angestelltenkrankenkasse 14,5 % 2,2 % 475 330 Deutsche BKK 14,2 % 1,9 % 410 285 Hamburg Münchner Ersatzkasse 15,5 % 3,2 % 691 480 IKK / Vereinigte IKK 13,9 % 1,6 % 346 240 IKK Niedersachsen 14,5 % 2,2 % 475 330 KKH / Kaufmänn. Krankenkasse 13,9 % 1,6 % 346 240 Schwäbisch Gmünder / GEK 14,3 % 2,0 % 432 300 TK / Techniker Krankenkasse 13,8 % 1,5 % 324 225 BKK Aktiv 14,4 % 2,1 % 454 315 Bertelsmann BKK 12,9 % 0,6 % 130 90 BKK Daimler 13,6 % 1,3 % 281 195 BKK Diakonie 13,8 % 1,5 % 324 225 BKK Dr. Oetker 12,8 % 0,5 % 108 75 BKK Dürkopp Adler 12,6 % 0,3 % 65 45 BKK Essanelle 14,4 % 2,1 % 454 315 BKK Gildemeister Seidensticker 12,6 % 0,3 % 65 45 BKK für Heilberufe 15,3 % 3,0 % 648 450 BKK Herford Minden Ravensberg 12,6 % 0,3 % 65 45 BKK Melitta Plus 12,8 % 0,5 % 108 75 BKK Mobil Oil 13,3 % 1,0 % 216 150 BKK Siemens / SBK 14,1 % 1,8 % 389 270 Taunus BKK 14,5 % 2,2% 475 330 City BKK 16,5 % 4,2 % 907 630 BKK Miele Anmerkung: Der Arbeitgeber spart denselben Betrag. 12,3 % Stand: August 2008 16 Hier finden Sie uns: Carl-Miele-Straße 29 33332 Gütersloh Telefon 05241 89 2189 Telefax 05241 89 2150 Unsere Servicezentren: Bielefeld Euskirchen Lehrte Oelde Warendorf Simonswerk 0521 02251 05132 05245 02581 05242 807 2151 818 2151 59 2151 91 2151 59 2151 413 285 Fax: -2150 Fax: -2150 Fax: -2150 Fax: -2150 Fax: -2150 Fax: -386 Der direkte Weg zur BKK Miele: Internet E-mail Servicetelefon - 6 Cent / Anruf - www.bkk-miele.de [email protected] 01802 212189 Herausgeber: BKK Miele. Rechtsstand: 1. 8. 2008. Diese Ausführungen sind eine Kurzfassung. Rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung. © KKF-Verlag, 84503 Altötting. Bestell-Nr. 100 6121 (08/2008)