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RechtsprechungsReport
Bewirtungs- und Reisekosten
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Stand: 15.02.2005
RechtsprechungsReport
Bewirtungs- und
Reisekosten
Aktuelle Steuer-Urteile zu Bewirtungs- und Reisekosten
Bundesfinanzhof,
Voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungsaufwendungen
Urteil vom 12.08.2004, Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften – EuGH –
Az.: V R 49/02
ist das in Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG geregelte Recht auf Vorsteuerabzug integrierter Be(Abruf-Nr. stbi 12360) standteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer. Es kann grundsätzlich nicht eingeschränkt werden.
Ausnahmen sind nur in ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig. Eine von der Richtlinie
77/388/EWG zugelassene Ausnahme ist aber nicht vorgesehen.
Wichtiger Hinweis: Die Entscheidung des BFH ist zur Rechtslage vor dem 01.04.1999 ergangen.
Siehe ’steuertip’ 47/2004.
Bundesfinanzhof,
Keine Verpflegungsmehraufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen einer
Urteil vom 05.08.2004,
Flugbegleiterin am Heimatflughafen
Az.: VI R 40/03
Der Heimatflughafen ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Flugbegleiterin. Für ihre dortige Tätigkeit (Abruf-Nr. stbi 12327)
z.B. für Fortbildungsveranstaltungen - sind Verpflegungsmehraufwendungen daher nicht zu berücksichtigen.
Hinweis: Der BFH befaßt sich in seiner Entscheidung auch mit der Frage, wann Hotelkosten als
Werbungskosten abzugsfähig sind. Danach sind die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtungen
am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlaßt sind. Siehe
’steuertip’ 41/2004.
Bundesfinanzhof,
Bewirtungskosten sind nur bei gesonderter Aufzeichnung anzuerkennen
Urteil vom 13.05.2004, Liegt eine gesonderte Aufzeichnung der Bewirtungskosten nicht vor, ist der BetriebsausgabenabAz.: IV R 47/02
zug selbst dann zu versagen, wenn eine geordnete Belegsammlung vorgelegt wird. Die vollen Auf(Abruf-Nr. stbi 12560) zeichnungspflichten gelten auch bei einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung. Siehe ’steuertip’
45/2004.
FG Niedersachsen,
Typische Reisekosten sind bei Urlaubsbegleitung behinderter Kinder durch
Urteil vom 24.03.2004,
ihre Eltern nicht abzugsfähig
Az.: 2 K 535/03
Unternehmen Eltern mit einem minderjährigen, behinderten Kind, das auf ständige Begleitung an(Abruf-Nr. stbi 11712)
gewiesen ist, eine Urlaubsreise, stellen typischen Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten
BFH-Az: V R 76/03
etc.), die jeder anderen Familie im Urlaub hätten entstehen können, keine Krankheitskosten dar.
Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist daher nicht möglich.
FG München,
Ausschluß des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlaßte Bewirtungskosten
Urteil vom 13.11.2003,
ist mit EU-Recht nicht vereinbar
Az.: 14 K 3488/02
Der Ausschluß des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlaßte Bewirtungskosten ist mit dem Ge(Abruf-Nr. stbi 10286)
meinschaftsrecht (Art. 17 Richtlinie 77/388/EWG) unvereinbar. Siehe ’steuertip’ 04/2005.
BFH-Az: III R 22/04
FG Rheinland-Pfalz,
Kein Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen über den 31. März
Urteil vom 16.12.2002,
1999 hinaus
Az.: 5 K 2545/00
Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei pauschalen Reisespesen ab 01.04.1999 verstößt nicht
(Abruf-Nr. stbi 03185)
gegen EU-Recht. Siehe ’steuertip’ 04/2005.
BFH-Az: V R 4/03
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RechtsprechungsReport
Bewirtungs- und
Reisekosten
FG Niedersachsen,
Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen SyltaufentUrteil vom 12.12.2002,
halt als Betriebsausgaben abziehbar
Az.: 11 K 335/02
Ein nebenberuflicher Fachbuchautor, der sich in einem Hotel einmietet, um ungestört an einem
(Abruf-Nr. stbi 08556)
Manuskript zu arbeiten, kann Fahrtkosten, Hotelkosten und Verpflegungsmehraufwendungen als
Betriebsausgabe absetzen. Bei nahezu ausschließlicher Nutzung für berufliche Zwecke gilt dies
selbst dann, wenn sich das Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung in einem bekannten Touristen
und Erholungsort (im Urteilsfall: auf Sylt) befindet. Siehe ’steuertip’ 09/2003.
FG Niedersachsen,
Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bei Vorlage bloßer Reinschriften ohne die
Urteil vom 04.09.2002,
dazugehörigen Grundaufzeichnungen
Az.: 4 K 11106/00
Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, daß die danach erforderli(Abruf-Nr. stbi 08547)
chen Aufzeichnungen (mit Angaben zu Reisezweck, Zielort und aufgesuchtem Geschäftspartner
sowie Zeitangaben und Kilometerstände zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt
fortlaufend und zeitnah erstellt und im Original vorgelegt werden. Die Vorlage bloßer Reinschriften
ohne die dazugehörigen Grundaufzeichnungen genügt nicht. Siehe ’steuertip’ 46/2003.
Bundesfinanzhof,
Gruppenreisen ins Ausland können ausnahmsweise abzugsfähig sein
Urteil vom 27.08.2002, Eine Gruppenreise ins Ausland kann ausnahmsweise beruflich veranlaßt sein, wenn die OrganisaAz.: VI R 22/01
tion und Durchführung einer solchen Reise Aufgabe des Arbeitnehmers ist. Siehe ’steuertip’
(Abruf-Nr. stbi 08112) 11/2003.
FG Münster,
Fahrten mit eigenem Pkw zur auswärtigen Fortbildungsstätte dauerhaft voll
Urteil vom 27.08.2002,
abzugsfähig
Az.: 1 K 5930/01 E
Arbeitnehmer, die mit dem eigenen Pkw zu einer auswärtigen Fortbildungsstätte fahren, können
(Abruf-Nr. stbi 08309)
auch nach Ablauf der ersten drei Monate ihre Fahrtkosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, daß zusätzlich eine regelmäßige Arbeitsstätte, die auch beibehalten
wird. Falls die Kosten nicht einzeln nachgewiesen werden, muß das Finanzamt 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer akzeptieren. Siehe ’steuertip’ 04/2003.
Bundesfinanzhof,
Aufwendungen eines Körperbehinderten für eine Reisebegleitung auf einer
Urteil vom 04.07.2002,
Urlaubsreise sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Az.: III R 58/98
Ein Körperbehinderter, bei dem die Notwendigkeit ständiger Begleitung besteht, kann Mehraufwen(Abruf-Nr. stbi 07655)
dungen, die ihm auf einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung
der Begleitperson entstehen, bis zu 767 Euro (angemessener Betrag für 1994) neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte als außergewöhnliche Belastung abziehen.
Bundesfinanzhof,
Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters umfaßt auch die auf ein
Urteil vom 14.05.2002,
Mandat hinweisenden Eintragungen im Fahrtenbuch
Az.: IX R 31/00
Die Befugnis des Steuerberaters zur Zeugnisverweigerung nach § 84 Abs. 1 FGO i.V.m. § 102 Abs.
(Abruf-Nr. stbi 07098)
1 Nr. 3 Buchst. b AO 1977 bezieht sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache
seiner Beratung. Ergeben sich solche Tatsachen aus vorzulegenden Urkunden (Postausgangsbuch, Fahrtenbuch), so erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch darauf (§ 85 FGO
i.V.m. § 104 Abs. 1 AO 1977).
FG Baden-Württemb.,
Bei elektronischen Fahrtenbüchern müssen nachträgliche Änderungen ausgeUrteil vom 27.02.2002,
schlossen sein
Az.: 2 K 235/00
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn nachträgliche Änderungen
(Abruf-Nr. stbi 06318
technisch ausgeschlossen sind oder zumindest dokumentiert werden. Ist ein elektronische Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, ist ein Nachweis durch andere Beweismittel wie zum Beispiel Zeugenvernehmungen ausgeschlossen. Der Anteil der privat veranlaßten Pkw-Kosten ist in diesem Fall
nach der Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln.
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RechtsprechungsReport
Bewirtungs- und
Reisekosten
FG Münster,
Bei sowohl beruflichem als auch privatem Anlaß sind Fahrtkosten insgesamt
Urteil vom 24.09.2001,
nicht steuerlich abzugsfähig
Az.:10 K 3754/00 E,
Bei sowohl beruflichem als auch privatem Anlaß sind die sog. gemischt veranlaßten Fahrtkosten
10 K 4717/00 E, 10 K
auf Grund des Abzugs- und Aufteilungsverbot gem. § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes
5053/00 E
(EStG) insgesamt nicht steuerlich abzugsfähig.
(Abruf-Nr. stbi 11177)
BFH-Az: VIII R 43/03
Bundesfinanzhof,
Arbeitnehmer können grundsätzlich nur nachgewiesene Übernachtungskosten
Urteil vom 12.09.2001,
als Werbungskosten geltend machen
Az.: VI R 72/97
Unbeschadet der für den Arbeitgeber bestehenden Möglichkeit, Übernachtungskosten des Arbeit(Abruf-Nr. stbi 05210)
nehmers bei einer doppelten Haushaltsführung pauschal ohne Lohnsteuerabzug zu erstatten, kann
der Arbeitnehmer grundsätzlich nur nachgewiesene Übernachtungskosten als Werbungskosten
geltend machen. Bei einer Schätzung der Höhe der Übernachtungskosten sind weder die vorgenannten Pauschbeträge noch tarifvertragliche Bestimmungen über die Höhe von Auslösungsbeträgen maßgeblich.
FG Köln,
Werbungskosten-Abzug für Fortbildungs-Kongreß in den USA auch ohne
Urteil vom 21.06.2001,
Teilnahmebestätigung
Az.: 10 K 6288/96
Das Finanzamt kann bei der Teilnahme an einem Kongreß in den USA den Werbungskostenabzug
(Abruf-Nr. stbi 04333)
nicht allein wegen fehlender Teilnahmebestätigungen versagen. Im Ausland sei die Erteilung solBFH-Az: VI R 94/01
cher Bescheinigungen unüblich. Zudem sei der Beweiswert ohnehin nur begrenzt.
Bundesfinanzhof,
Steuerfreie Erstattung von Reisekosten auch bei Lohnumwandlung möglich
Urteil vom 27.04.2001, Reisekosten-Erstattungen sind auch dann nach Paragraf 3 Nummer 16 des EinkommensteuergeAz.: VI R 2/98
setzes (EStG) steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraus(Abruf-Nr. stbi 04487) setzung ist, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren.
FG Düsseldorf,
Voller Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten bei Schulung von Kunden
Urteil vom 16.01.2001, Bewirtungskosten für die Mitarbeiter von Kunden sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig, wenn
Az.: 6 K 2061/97 K, F ein Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten vereinbart, Schulungen
(Abruf-Nr. stbi 03456) durchzuführen und dabei auch Unterkunft und Verpflegung zu gewähren.
FG Köln,
Keine übertriebenen Anforderungen an Fahrtenbücher
Urteil vom 10.11.1999, Ein Fahrtenbuch ist auch dann anzuerkennen, wenn sich Reisezweck und Geschäftspartner nicht
Az.: 10 K 1801/98
aus dem Fahrtenbuch selbst, sondern aus ergänzenden Aufzeichnungen (zum Beispiel Reisekos(Abruf-Nr. stbi 02603) tenabrechnungen) ergeben.
BFH-Az: VI R 120/00
FG Düsseldorf,
Bei innerbetrieblicher Bewirtung von freien Mitarbeitern sind die Kosten in
Urteil vom 29.09.1999,
voller Höhe abzugsfähig
Az.: 2 K 8431/97 F
Die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden sind nur in Höhe von 80 Prozent steuermin(Abruf-Nr. stbi 00537
dernd abzugsfähig. Werden hingegen ausschließlich Arbeitnehmer bewirtet, ist keine Kürzung vorzunehmen. Dies gilt nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch bei einer innerbetrieblichen Bewirtung von freien Mitarbeitern aus Anlaß von Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren und
zur Vorbereitung von Messeveranstaltungen. Die Bewirtungskosten sind dann in voller Höhe als
Betriebsausgaben abzugsfähig.
Aktueller Hinweis: Die Oberfinanzdirektion Koblenz vertritt in einer Verfügung - sog. Kurzinformation
der Ertragsteuergruppe - vom 19.05.2004 (Aktenzeichen: St 3 – ESt – Nr. 015/04 – S 2145 A) die gegenteilige Auffassung, daß die Bewirtung freier Mitarbeiter im Rahmen innerbetrieblicher Ausbildungsund Schulungsmaßnahmen nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlaßt ist. Siehe
’steuertip’ 04/2005.
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RechtsprechungsReport
Bewirtungs- und
Reisekosten
Anhängige Verfahren zu Bewirtungs- und Reisekosten
BFH-Az. VI R 120/00
Vorinstanz:
FG Köln,
Urteil vom 10.11.1999,
Az.: 10 K 1801/98
(Abruf-Nr. stbi 02603)
BFH-Az. VI R 12/04
Vorinstanz:
FG Düsseldorf,
Urteil vom 06.06.2003,
Az.: 18 K 6417/01 E
(Abruf-Nr. stbi 12055)
BFH-Az. VI R 78/04
Vorinstanz:
FG Düsseldorf,
Urteil vom 26.11.2002,
Az.: 14 K 657/00 E
BFH-Az. VI R 89/02
Vorinstanz:
FG Hamburg,
Urteil vom 15.05.2002,
Az.: II 468/01
BFH-Az. VI R 36/02
Vorinstanz:
FG Münster,
Urteil vom 15.11.2001,
Az.: 14 K 1492/01 E
(Abruf-Nr. stbi 06679)
BFH-Az. VI R 141/01
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 13.02.2001,
Az.: 8 K 769/00, 592/94
(Abruf-Nr. stbi 07563)
EStG § 8 Abs. 2 S. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; LStR Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2
Anforderungen an Fahrtenbücher
Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" im Sinne des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG auch dann vor,
wenn sich Reisezweck und Geschäftspartner nicht aus dem Fahrtenbuch selbst, sondern aus
ergänzenden Aufzeichnungen (Reisekostenabrechnungen) ergeben?
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 4 Abs. 5 Nr. 5, § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5
Verpflegungsmehraufwendungen bei vorübergehenden Einsätzen eines Soldaten
auf einem Schnellboot der Bundesmarine
Sind bei vorübergehenden Einsätzen eines Soldaten auf einem Schnellboot der Bundesmarine
Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen, weil die für
diese Einsätze erforderlichen Vor- und Nacharbeiten in der Kaserne bzw. im Heimathafen erbracht wurden und somit diese Orte als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen sind, so daß für die
Dienstreisefiktion jede Fahrt für sich zu betrachten ist?
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1
Aufwendungen eines Außendienstmitarbeiters für die Bewirtung von Geschäftspartnern des Arbeitgebers
Sind die Aufwendungen eines Außendienstmitarbeiters für die Bewirtung von Geschäftspartnern
des Arbeitgebers und für Werbemittel nur bei erfolgsabhängiger Entlohnung als Werbungskosten
abziehbar? Liegt ein erfolgsabhängiges Gehalt nur dann vor, wenn eine Ableitung der Bezüge
aus dem Umsatz, Gewinn oder einem anderen erfolgsabhängigen Merkmal möglich ist?
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1
Reise- und Aufenthaltskosten für Spanischsprachkurs als Werbungskosten
Sind die Reise- und Aufenthaltskosten für einen vom Arbeitgeber bezuschußten Spanischsprachkurs in Andalusien als Werbungskosten abzugsfähig? Muß der unmittelbare berufliche
Anlaß nicht nur für den Sprachkurs sondern auch für die Reise gegeben sein, wenn ein vergleichbarer Sprachkurs auch im Inland angeboten wird?
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1
Aufwendungen einer Lehrerin für die Teilnahme an einer Studienreise des
Lehrerkollegiums
Sind die Aufwendungen einer Religionslehrerin an einer Hauptschule für die Teilnahme an einer
10-tägigen Studienreise des Lehrerkollegiums ihrer Schule nach Israel ausschließlich beruflich
veranlaßt, obwohl die Reise überwiegend dazu diente, historisch und religionsgeschichtlich bedeutsame Orte und Landschaften Israels zu besuchen?
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1
Aufwendungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim Bundesgerichtshof
für Studienreisen
Sind vom Dienstherrn veranstaltete Studienreisen nach Budapest und Lausanne für wissenschaftliche Mitarbeiter eines obersten Bundesgerichts wegen des fehlenden konkreten Bezugs
zur beruflichen Tätigkeit nicht ausschließlich beruflich veranlaßt?
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Stand: 15.02.2005
RechtsprechungsReport
BFH-Az. VI R 63/01
Vorinstanz:
FG Hessen,
Urteil vom 15.03.2001,
Az.: 13 K 4802/00
(Abruf-Nr. stbi 04433)
BFH-Az. VI R 94/01
Vorinstanz:
FG Köln,
Urteil vom 21.06.2001,
Az.: 10 K 6288/96
(Abruf-Nr. stbi 04333)
BFH-Az. VIII R 43/03
Vorinstanz:
FG Münster,
Urteil vom 24.09.2001,
Az.:10 K 3754/00 E,
10 K 4717/00 E, 10 K
5053/00 E
(Abruf-Nr. stbi 11177)
BFH-Az. XI R 60/04
Vorinstanz:
FG Sachsen-Anhalt,
Urteil vom 30.06.2004,
Az.: 2 K 2082/03
(Abruf-Nr. stbi 12517)
BFH-Az. III R 22/04
Vorinstanz:
FG Niedersachsen,
Urteil vom 24.03.2004,
Az.: 2 K 535/03
(Abruf-Nr. stbi 11712)
Bewirtungs- und
Reisekosten
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1
Berufliche Veranlassung einer Australienreise eines Lehrers
Sind die Aufwendungen eines an das Institut für Lehrerfortbildung zur Vorbereitung und Durchführung einer bezuschußten Australienreise von 20 Lehrern abgeordneten und für die Dauer der
Reise vom Unterricht freigestellten Lehrers wegen der konkreten Weisung des Dienstherrn ausschließlich beruflich veranlaßt, so daß den mit der Reise verbundenen privaten Aspekten nur
eine ganz untergeordnete Bedeutung zukommt?
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2
Werbungskosten-Abzug für Fortbildungs-Kongreß in den USA ohne Teilnahmebestätigung
Kann eine private Mitveranlassung der USA-Reise nach Las Vegas des als EDV-Controller tätigen Klägers zum Besuch einer Computermesse ausgeschlossen werden, wenn die Reise vom
Arbeitgeber nicht bezuschußt, kein Sonderurlaub gewährt und kein Nachweis über die Teilnahme
an allen Einzelveranstaltungen erbracht wurde? Sind entgegen dem Aufteilungsverbot die Flugkosten in dem Verhältnis zum Werbungskostenabzug zuzulassen, in dem die Tage, an denen
ganztägige berufliche Veranstaltungen stattgefunden haben, zur Reisedauer stehen?
EStG § 12 Nr. 1 S. 2, § 9 Abs. 1 S. 1, § 20, § 21; GG Art. 6 Abs. 1
Aufteilungsverbot bei sog. gemischt veranlaßten Fahrtkosten
Können Fahrtkosten zu einer dem Kläger als Miteigentümer gehörenden Wohnung, in der auch
ein Elternteil lebt, als Werbungskosten bei den Kapital- und Vermietungseinkünften abgezogen
werden, wenn sich in dieser Gegend das wesentliche Vermögen des Klägers befindet und auch
von dieser Wohnung aus verwaltet wird (u.a. Verwaltung Mietshäuser, Dispositionen über Wertpapiere, Gesellschafterversammlungen der Familiengesellschaften)? Verfassungswidrige Anwendung des Aufteilungsverbots des Aufteilungsverbots gem. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG?
EStG § 12 Nr. 1 S. 2, § 9 Abs. 1 S. 1, § 20, § 21; GG Art. 6 Abs. 1
Diebstahl eines Betriebs-Pkw während einer privaten Pause auf einer Geschäftsreise
Führt der Verlust eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw während einer beruflich veranlaßten Fahrt (Besuch eines Berufskollegen) zu einer Entnahme, wenn die Fahrt wegen eines
kurzen privat veranlaßten Zwischenstops (Besuch des Weihnachtsmarktes) unterbrochen, zu
diesem Zweck das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und dort gestohlen wurde? Ist beim Verlust eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens aufgrund
von Diebstahl die Tatsache der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen allein
maßgebend für die Berücksichtigung des Restbuchwerts als Betriebsausgabe – unabhängig
davon, wie das Wirtschaftsgut unmittelbar vor dem Diebstahl genutzt worden ist?
EStG § 33, GG Art. 6 Abs. 1, BGB § 1626
Urlaubsbegleitung behinderter Kinder durch ihre Eltern
Sind anteilige Aufwendungen der Eltern anläßlich der Begleitung der beiden minderjährigen behinderten und auf ständige Betreuung angewiesenen Kinder (100%, "G", "aG", "H") bei zwei
Camping-Urlaubsreisen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
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Stand: 15.02.2005
RechtsprechungsReport
BFH-Az. I R 86/04
Vorinstanz:
FG Berlin,
Urteil vom 22.06.2004,
Az.: 7 K 7147/02
(Abruf-Nr. stbi 12091)
BFH-Az. V R 76/03
Vorinstanz:
FG München,
Urteil vom 13.11.2003,
Az.: 14 K 3488/02
(Abruf-Nr. stbi 10286)
BFH-Az. V R 4/03
Vorinstanz:
FG Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 16.12.2002,
Az.: 5 K 2545/00
(Abruf-Nr. stbi 03185)
Bewirtungs- und
Reisekosten
KStG § 8 Abs. 3 S. 2, § 4 Abs. 4
Übernahme von Reisekosten des Gesellschaftergeschäftsführers als verdeckte
Gewinnausschüttung
Können die Kosten für Reisen des Gesellschaftergeschäftsführers einer in der Immobilienbranche tätigen Kapitalgesellschaft nach Hongkong, Shanghai, Kapstadt und Buenos Aires zur Kundenakquirierung (weitere deutsche Reiseteilnehmer aus der Immobilienbranche) als Betriebsausgaben bei der Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden oder liegen aufgrund der touristischen Ausgestaltung der Reisen verdeckte Gewinnausschüttungen an den Gesellschaftergeschäftsführer vor?
UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1, EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Art 17 Abs 6
Vereinbarkeit des Ausschlußes des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungen mit EU-Recht
Ist der teilweise Ausschluß des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungskosten gemäß § 15 Abs. 1a Nr. 1
des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1999) mit dem Gemeinschaftsrecht, Art. 17 Richtlinie
77/388/EWG, vereinbar? Siehe ’steuertip’ 04/2005.
UStDV § 36; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen
Kann der Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen über den 31.03.1999 hinaus
entsprechend der seit dem 01.04.1999 aufgehobenen Vorschriften des § 36 Abs. 1 und Abs. 3
UStDV für Verpflegungsmehraufwendungen und für die Verwendung eines nicht zum Unternehmen gehörenden Kraftfahrzeugs für Geschäftsreisen im Inland (Kilometergeld) in Anspruch genommen werden? Siehe ’steuertip’ 04/2005.
Wichtige Verwaltungsanweisungen zu Bewirtungs- und Reisekosten
Bundesfinanzministerium,
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen
BMF-Schreiben vom
bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1. Januar 2005
09.11.2004,
Das BMF-Schreiben regelt die steuerliche Behandlung von Reisekosten und ReisekostenverAz.: IV C 5 - S 2353 - 108/04
gütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1. Januar 2005. Das Bundesfi(Abruf-Nr. stbi 12597)
nanzministerium gibt die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen bekannt.
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Stand: 15.02.2005