42/05
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en K a p i t a l a nl a g l Internationa Düsseldorf, 22-10-2005 XXXV. Jahrgang Nr. st 42/04 ‘steuertip‘-Exklusiv-Seminar in Luxemburg Noch nie war ein Wahlkampf so von steuerlichen Themen beherrscht wie der letzte. Dies wird Konsequenzen haben, denn alle Parteien haben sich damit selbst in Zugzwang gebracht. Es ist daher zu erwarten, daß Steuervergünstigungen, die mittelständische Unternehmer und Freiberufler zur Zeit noch in Anspruch nehmen können, auf den Prüfstand kommen und dem Rotstift zum Opfer fallen werden. Für Sie bedeutet dies, daß Sie nicht die Hände in den Schoß legen und auf Steuergeschenke der Regierung warten dürfen. Sie selber müssen also aktiv werden und legale Steuervermeidungsstrategien umsetzen. Unser diesjähriges Seminar ist schwerpunktmäßig denjenigen Steuergestaltungsmöglichkeiten des Mittelstandes gewidmet, die nicht vom Gesetzgeber in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ abgeschafft werden können, weil entweder das Grundgesetz oder völkerrechtliche Verträge dies verbieten. Das setzt voraus, daß bereits bestehende grenzüberschreitende Geschäfts- oder Rechtsbeziehungen steuerlich optimiert oder neue geschaffen werden. Als Referenten haben wir zwei erfahrene Fachleute auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts gewinnen können: Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Daragan aus Bremen und Dipl.-Finanzwirt (FH) Lutz Alpers aus Gibraltar und Rengsdorf bei Koblenz. Die Referenten werden ihre Vorträge sehr praxisbezogen halten und insbesondere den folgenden Sachverhalt lösen: Der mittelständische Unternehmer Dr. Julius Börsenschreck (B) ist geschäftsführender Alleingesellschafter der deutschen HighTec GmbH, welche in den USA, Asien und Australien hergestellte Elektronikartikel nach Deutschland importiert und von hier an Groß- und Einzelhändler in ganz Europa über selbständige Niederlassungen in den betreffenden Ländern verkauft. Die Gesellschaft erwirtschaftet einen durchschnittlichen Jahresgewinn von 1.000.000 €. Die Gewährleistungshaftung ist artikelbedingt erheblich. In England ist zur Zeit ein Gerichtsverfahren anhängig, dessen Ausgang im ungünstigsten Fall zu einer Schadensersatzverpflich- Festgeld 3.500.000 € tung in Höhe von 10.000.000 € führen könnte, was wahr- Kapitalanteile 10.500.000 € scheinlich die Insolvenz der GmbH zur Folge hätte. Die inländisches Grundvermögen 3.000.000 € 2.500.000 € Ertragsteuerbelastung auf der Ebene der GmbH und ihres ausländisches Grundvermögen bewegliches Vermögen 500.000 € Gesellschafters beträgt rd. 48 %. Sein Vermögen ist wie neSumme 20.000.000 € benstehend strukturiert. Im Jahre 2005 begeht B. seinen 50. Geburtstag und beschließt, sich in rd. zehn Jahren aus dem Unternehmen zurückzuziehen und das Vermögen dann auf seinen Sohn Rudolf (R) zu übertragen. Er lebt von seiner Ehefrau Marta (M) getrennt, der er hohe Unterhaltszahlungen leisten muß, und die im Falle der Ehescheidung ihren Zugewinnausgleich verlangen könnte. Sein Anwalt hat ihm ausgerechnet, daß dieser rd. 9.500.000 € betragen würde. M. strebt die Scheidung im Moment noch nicht an, da sie darauf spekuliert, daß sich dieser Anteil im Laufe der Zeit noch vergrößert. Wenn jetzt der Erbfall eintreten würde, entstünden bei R. und M. jeweils Erbschaftsteuer (ErbSt) in der Steuerklasse I in Höhe von 23 %, welche das vorhandene Barvermögen vollständig auffressen und die Erben darüber hinaus zur Belastung oder Verwertung des Grundvermögens zwingen würde. Vor diesem Hintergrund setzt sich B. folgende Ziele: 1. Mindestens 50%ige Reduzierung der gegenwärtigen Ertrags- und zukünftigen Erbschaftsteuerbelastung 2. Verminderung des Haftungsrisikos der deutschen GmbH steuertip – Redaktion Verlagsgruppe markt intern: Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber; verantw. Redaktionsdirektoren Dipl.-Kfm. Uwe Kremer, Rechtsanwalt Thorsten Weber; stellv. Redaktionsdirektoren/Abteilungsleiter Rechtsanwalt Georg Clemens, Dipl.-Kfm. Christoph Diel, Dipl.-Kfm. Rolf Hilgers, Rechtsanwalt Lorenz Huck, Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Klein, Dipl.-Vwt. Hans-Jürgen Lenz, Dipl.-Vwt. Heribert Pilous, Evelin Stiegemann; Chef vom Dienst Bwt. (VWA) André Bayer. markt intern Verlag GmbH, Grafenberger Allee 30, D-40237 Düsseldorf, Telefon 02 11-66 98-0, Telefax 02 11-66 65 83, www. markt-intern.de, Geschäftsführer Hans Bayer, Dipl.-Ing. Günter Weber; Verlagsdirektor Rechtsanwalt Rolf Koehn; stellv. Verlagsdirektorin Heidi Scheuner. Gerichtsstand Düsseldorf. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Druck: Theodor Gruda GmbH, Breite Straße 20, 40670 Meerbusch. Anzeigen, bezahlte Beilagen sowie ISSN 1431-309X Provisionen gleich welcher Art werden zur Wahrung der Unabhängigkeit nicht angenommen. st 42/05, S. 2 3. Mindestens 50%ige Minderung der Bemessungsgrundlagen für den Zugewinnausgleich und für die Unterhaltszahlungen. Und so könnte die Lösung aussehen: B strukturiert sein Vermögen um und stellt sich sowohl unter Doppelbesteuerungsschutz als auch unter den Schutz einer zuverlässigen ausländischen Rechtsordnung. Dazu gründet er in einem geeigneten Land eine Familienstiftung, die die Anteile an einer steuerbegünstigten Offshoregesellschaft (OG) hält, welche die haftungsgefährdetsten Produkte in Europa über Auslieferungslager, die doppelbesteuerungsrechtlich nicht als Betriebsstätten gelten, vertreibt. Auf diese Weise wird erreicht, daß ● in den Vertriebsländern keine Handelsspannen mehr versteuert werden müssen ● die Gewinne und das Vermögen der OG nicht in die Bemessungsgrundlage für den Zugewinnausgleich und die Unterhaltszahlungen fallen und ● das Vermögen der Stiftung und der OG nach dem Ableben von B erbschaftsteuerfrei auf R übertragen werden kann. Im Rahmen unseres Seminars werden die Referenten substantiiert darlegen, welche Gestaltungsoptionen bestehen, um die oben genannten drei Ziele zu erreichen, welche Länderkreise dazu am besten geeignet sind, welche vertraglichen Kernvereinbarungen dazu geschlossen und welche Strukturen dazu geschaffen werden müssen und mit welchen Kosten dies in etwa verbunden ist, so daß Sie in der Lage sind, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. ANMELDUNG Veranstaltungsort: ZUM EXKLUSIV-SEMINAR Sheraton Aerogolf Hotel Flughafen Luxemburg Tel. 00352/348 931 611 Die Wegbeschreibung erfolgt mit der Anmeldebestätigung Termin: Freitag, 25. November 2005, 11.00 bis 16.00 Uhr Preis: 250,00 € zzgl. 16 % USt. = 290,00 € pro Person Tagungsgetränke, Mittagsmenü und Unterlagen sind im Preis enthalten. ❑ Ja, ich melde mich hiermit verbindlich zum Seminar am 25. November 2005 mit ..... Person(en) an. Die Teilnahmegebühr überweise ich unverzüglich auf Ihr Seminar-Konto 0210181600 bei der Dresdner Bank Düsseldorf (BLZ 30080000). Meine Überweisung mit Angabe der ‘mi’-Kundennummer gilt als Anmeldung. Beachten Sie: Das Sheraton-Hotel gewährt den Teilnehmern, die ein verlängertes Wochenende in Luxemburg verbringen möchten, Sonderkonditionen. Die Zimmerrate beträgt 79 € (EZ) bzw. 95 € (DZ) je Nacht (inkl. Frühstücksbuffet). Die Reservierung bitte bis zum 10.11.2005 (mit Hinweis auf dieses Seminar) direkt mit dem Hotel (Tel. 00352/348 931 607) vereinbaren. 98-179 6 6 : 0211- 6698-187 EILFAX 211 TEL: 0 -Verlag GmbH Redaktion ‘steuertip‘ Grafenberger Allee 30 40237 Düsseldorf Bitte Ihren Absender/Stempel nicht vergessen: ___________________________________________ Name/Firma ___________________________________________ Straße ___________________________________________ PLZ/Ort ___________________________________________ Tel.-Nr./Fax ___________________________________________ Kd.-Nr. 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