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Hessische Gesellschaft
zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.
Sitz: Friedberg/Hessen
Die Hessische Gesellschaft wurde im Jahre 1967 gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe
gemacht, die Anliegen und Interessen der Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit
und Ertaubung in Hessen zu vertreten, die Arbeit der für diesen Personenkreis tätigen
Personen und Institutionen anzuregen und zu koordinieren, sie und die Öffentlichkeit über
deren besondere Lebensbedingungen zu informieren.
In der Hessischen Gesellschaft sind alle wesentlichen Organisationen Hessens vertreten,
die im Interesse der Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung tätig
sind. Dies sind vor allem die Vereine und Verbände der Betroffenen und der Eltern von
Kindern mit Hörschädigung, die Förderschulen für Hörgeschädigte, die evangelische und
katholische Seelsorge für die Betroffenen, der Berufsverband der Hörgeschädigtenpädagogen, einige weitere Vereine und wenige Einzelpersonen. Im Jahre 2010 wurde die
Satzung grundlegend überarbeitet und unter anderem das Stimmrecht (und der
Mitgliedsbeitrag ab 2011) an die Bedeutung der Mitgliedsorganisationen angepasst.
Eine Arbeitsgruppe der Hessischen Gesellschaft hat mehrere Jahre ein zentrales Projekt
erarbeitet, das im Jahr 2009 als Broschüre veröffentlicht wurde mit dem Titel
„Wege heute und morgen
Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung“.
Neben einer Bestandsaufnahme der heutigen Situation wurden wichtige Forderungen
aufgestellt, die in Zukunft erreicht werden sollen. Zusätzlich sind allgemeine Aussagen
über die Hörschädigung, technische Hilfen und Anlaufstellen für die Betroffenen in Hessen
aufgeführt. Im Anhang finden sich ergänzende Texte. Die Hessische Gesellschaft vertritt
wichtige Forderungen aus dieser Broschüre in Politik und Öffentlichkeit.
Die Hessische Gesellschaft ist zuletzt durch Bescheid des Finanzamtes Friedberg vom
7.6.2011 als gemeinnützig anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit zwischen 30
und 70 Euro in Abhängigkeit vom Stimmrecht. Er kann ebenso wie Spenden bei der Lohnund Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Mit den
Mitgliedsbeiträgen und Spenden werden neben der Arbeit des Vereins auch Maßnahmen
zugunsten von Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung gefördert.
Vorstand:
1. Vorsitzender:
2. Vorsitzende:
Schatzmeister:
Schriftführerin:
Weitere Vorstandsmitglieder:
Anschrift:
Lothar M. Wachter
Stefan Keller
Ralf Wellenkötter
Hannerose Vogel
Andreas Kammerbauer, Maria Wisnet
Hessische Gesellschaft, c/o Lothar M. Wachter
Hans-Thoma-Straße 17
61440 Oberursel
Tel. 06171-3374
Fax 06171-580729
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Hessische-Gesellschaft.de
Stand 12.10.2011
Hessische Gesellschaft
zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.
Sitz: Friedberg/Hessen
Mitglieder
Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V.
Deutscher Schwerhörigenbund, Landesverband Hessen e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und
Absolventen Hessen (LHSA) e.V.
Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen e.V.
Kleine Lauscher - Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen
Förderung hörgeschädigter Kinder e.V.
Konvent der GehörlosenseelsorgerInnen der EKHN
Evangelische Schwerhörigenseelsorge der EKHN
Katholische Gehörlosenseelsorge im Bistum Mainz
Katholische Gehörlosenseelsorge im Bistum Limburg
Freiherr-von-Schütz-Schule, Bad Camberg
Schule am Sommerhoffpark, Frankfurt am Main
Johannes-Vatter-Schule, Friedberg (Hessen)
Hermann-Schafft-Schule, Homberg/Efze
Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH), LV Hessen
Sozialwerk für Hörgeschädigte e.V., Bad Camberg
Verein zur Förderung Hörgeschädigter im Einzugsbereich der HermannSchafft-Schule e.V.
Sprechen-Hören-Lernen fördern Landesverband Hessen e. V.
Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V. (CIV HRM)
Einzelpersonen:
Gisela Steber
Lothar M. Wachter
Ralf Wellenkötter
Stand 12.10.2011