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Hessische Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V. Sitz: Friedberg/Hessen Die Hessische Gesellschaft wurde im Jahre 1967 gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Anliegen und Interessen der Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung in Hessen zu vertreten, die Arbeit der für diesen Personenkreis tätigen Personen und Institutionen anzuregen und zu koordinieren, sie und die Öffentlichkeit über deren besondere Lebensbedingungen zu informieren. In der Hessischen Gesellschaft sind alle wesentlichen Organisationen Hessens vertreten, die im Interesse der Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung tätig sind. Dies sind vor allem die Vereine und Verbände der Betroffenen und der Eltern von Kindern mit Hörschädigung, die Förderschulen für Hörgeschädigte, die evangelische und katholische Seelsorge für die Betroffenen, der Berufsverband der Hörgeschädigtenpädagogen, einige weitere Vereine und wenige Einzelpersonen. Im Jahre 2010 wurde die Satzung grundlegend überarbeitet und unter anderem das Stimmrecht (und der Mitgliedsbeitrag ab 2011) an die Bedeutung der Mitgliedsorganisationen angepasst. Eine Arbeitsgruppe der Hessischen Gesellschaft hat mehrere Jahre ein zentrales Projekt erarbeitet, das im Jahr 2009 als Broschüre veröffentlicht wurde mit dem Titel „Wege heute und morgen Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung“. Neben einer Bestandsaufnahme der heutigen Situation wurden wichtige Forderungen aufgestellt, die in Zukunft erreicht werden sollen. Zusätzlich sind allgemeine Aussagen über die Hörschädigung, technische Hilfen und Anlaufstellen für die Betroffenen in Hessen aufgeführt. Im Anhang finden sich ergänzende Texte. Die Hessische Gesellschaft vertritt wichtige Forderungen aus dieser Broschüre in Politik und Öffentlichkeit. Die Hessische Gesellschaft ist zuletzt durch Bescheid des Finanzamtes Friedberg vom 7.6.2011 als gemeinnützig anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit zwischen 30 und 70 Euro in Abhängigkeit vom Stimmrecht. Er kann ebenso wie Spenden bei der Lohnund Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Mit den Mitgliedsbeiträgen und Spenden werden neben der Arbeit des Vereins auch Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung gefördert. Vorstand: 1. Vorsitzender: 2. Vorsitzende: Schatzmeister: Schriftführerin: Weitere Vorstandsmitglieder: Anschrift: Lothar M. Wachter Stefan Keller Ralf Wellenkötter Hannerose Vogel Andreas Kammerbauer, Maria Wisnet Hessische Gesellschaft, c/o Lothar M. Wachter Hans-Thoma-Straße 17 61440 Oberursel Tel. 06171-3374 Fax 06171-580729 E-Mail: [email protected] Internet: www.Hessische-Gesellschaft.de Stand 12.10.2011 Hessische Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V. Sitz: Friedberg/Hessen Mitglieder Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V. Deutscher Schwerhörigenbund, Landesverband Hessen e.V. Landesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen Hessen (LHSA) e.V. Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen e.V. Kleine Lauscher - Hessische Elterninitiative zur lautsprachlichen Förderung hörgeschädigter Kinder e.V. Konvent der GehörlosenseelsorgerInnen der EKHN Evangelische Schwerhörigenseelsorge der EKHN Katholische Gehörlosenseelsorge im Bistum Mainz Katholische Gehörlosenseelsorge im Bistum Limburg Freiherr-von-Schütz-Schule, Bad Camberg Schule am Sommerhoffpark, Frankfurt am Main Johannes-Vatter-Schule, Friedberg (Hessen) Hermann-Schafft-Schule, Homberg/Efze Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH), LV Hessen Sozialwerk für Hörgeschädigte e.V., Bad Camberg Verein zur Förderung Hörgeschädigter im Einzugsbereich der HermannSchafft-Schule e.V. Sprechen-Hören-Lernen fördern Landesverband Hessen e. V. Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V. (CIV HRM) Einzelpersonen: Gisela Steber Lothar M. Wachter Ralf Wellenkötter Stand 12.10.2011