Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1999
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Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1999
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1999-205/2 ersetzt: 1999-205 Luftfahrt-Bundesamt Datum der Bekanntgabe: 19.10.2000 Muster: ATR (Avions de Transport Regional) ATR AD der ausländischen Behörde: DGAC CN 1999-166-041(B) R1 vom 12.07.2000 Geräte-Nr.: 2847 Technische Mitteilungen des Herstellers: Service Bulletin ATR72-30-1032 Rev.1 Service Bulletin ATR72-30-1032 Rev.2 Service Bulletin ATR72-30-1033 Rev.1 Service Bulletin ATR72-30-1033 Rev.2 Service Bulletin ATR72-30-1034 Service Bulletin ATR72-30-1034 Rev.1 Service Bulletin ATR72-30-1037 Betroffenes Luftfahrtgerät: ATR (Avions de Transport Regional) ATR - Baureihen: ATR72-101, ATR72-102, ATR72-201, ATR72-202, ATR72-211, ATR72-212, ATR72-212A. - Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Baureihen. Betrifft: Änderung des Enteisungssystems. Maßnahmen: 1.Änderung der Vereisungssignalisation durch die Modifikation 5008 nach Service Bulletin ATR72-30-1034 oder seiner ersten (1.) Revision. 2.Einführung der Modifikationen 8210 und 8212 oder der Modifikation 8241 (Einbau von vergrößerten und von zusätzlichen Enteisungsgummis) an den Flugzeugen, die noch nicht mit den Modifikationen 4994 und 4997 ausgerüstet sind. Fristen: Die geforderten Massnahmen sind bis zum 30.09.2001 einzubauen. Die genannten Massnahmen können unabhängig voneinander eingebaut werden. Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der DGAC CN 1999-166-041(B) R1 vom 12.07.2000 Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen. LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert *** (LTA-Nr.: 1999-205 vom 17.06.1999) Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-205/2 Seite 1 von 1