Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1999

Transcription

Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1999
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1999-205/2
ersetzt: 1999-205
Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 19.10.2000
Muster: ATR (Avions de Transport Regional)
ATR
AD der ausländischen Behörde:
DGAC CN 1999-166-041(B) R1 vom 12.07.2000
Geräte-Nr.:
2847
Technische Mitteilungen des Herstellers:
Service Bulletin ATR72-30-1032 Rev.1
Service Bulletin ATR72-30-1032 Rev.2
Service Bulletin ATR72-30-1033 Rev.1
Service Bulletin ATR72-30-1033 Rev.2
Service Bulletin ATR72-30-1034
Service Bulletin ATR72-30-1034 Rev.1
Service Bulletin ATR72-30-1037
Betroffenes Luftfahrtgerät:
ATR (Avions de Transport Regional)
ATR
- Baureihen:
ATR72-101, ATR72-102, ATR72-201, ATR72-202, ATR72-211,
ATR72-212, ATR72-212A.
- Werk-Nrn.:
Alle Flugzeuge der genannten Baureihen.
Betrifft:
Änderung des Enteisungssystems.
Maßnahmen:
1.Änderung der Vereisungssignalisation durch die Modifikation 5008 nach Service Bulletin ATR72-30-1034
oder seiner ersten (1.) Revision.
2.Einführung der Modifikationen 8210 und 8212 oder der Modifikation 8241 (Einbau von vergrößerten und
von zusätzlichen Enteisungsgummis) an den Flugzeugen, die noch nicht mit den Modifikationen 4994 und
4997 ausgerüstet sind.
Fristen:
Die geforderten Massnahmen sind bis zum 30.09.2001 einzubauen.
Die genannten Massnahmen können unabhängig voneinander eingebaut werden.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
DGAC CN 1999-166-041(B) R1 vom 12.07.2000
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert
***
(LTA-Nr.: 1999-205 vom 17.06.1999)
Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-205/2
Seite 1 von 1