Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1998
Transcription
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1998
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 1998-321 Luftfahrt-Bundesamt Datum der Bekanntgabe: 16.07.1998 Muster: Raytheon Beech 35 AD der ausländischen Behörde: FAA AD 98-13-02 Amdt. 39-10590 Geräte-Nr.: 534 Technische Mitteilungen des Herstellers: - Keine - Betroffenes Luftfahrtgerät: Raytheon Beech 35 - Baureihen: Beech 35, A35 und B35 - Werk-Nrn.: Alle Betrifft: Einschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Never Exceed Speed) ''Vne'' auf 144 MPH (Miles Per Hour) oder 125 KTS (Knots) angezeigte Fluggeschwindigkeit IAS (Indicated Airspeed). Vibrationen im Fluge bei hohen Geschwindigkeiten kann zur Flugzeugbeschädigung führen und ein Verlust der Flugzeugkontrolle verursachen. Maßnahmen: 1. Installation eines Hinweisschildes auf dem Instrumentenbrett an gut sichtbarer Stelle für den Piloten mit der folgenden Aufschrift: ''ZULÄSSIGE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT (NEVER EXCEED SPEED) Vne: 144 MPH (125 KTS) IAS'' 2. Anbringung einer roten Markierung auf dem Fahrtmesser-Glass auf den neu vorgeschriebenen Wert von 144 MPH (125 KTS) in Verbindung mit einer weißen Rutschmarkierung (Slippage Mark) am Gehäuserand. 3. Einarbeitung einer Kopie dieser LTA im Abschnitt Betriebsgrenzen / Limitations Section des Flughandbuches / Airplane Flight Manual (AFM). Fristen: Die Maßnahmen sind innerhalb von 10 Betriebsstunden (TIS) durchzuführen. Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der FAA AD 98-13-02 Amdt. 39-10590 Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Lilienthalplatz 6, 38108 Braunschweig einzulegen. *** Aktenzeichen: (01)I145-502.1/1998-321 Seite 1 von 1