A. Zur Operation von N-Registrierten Flugzeugen

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A. Zur Operation von N-Registrierten Flugzeugen
Operation und Ve rsicherung von NN-immatrikulierten Flugz eugen
ausserhalb der USA bzw . spezifisch in der Schweiz
(JAR und EU Regul ations)
Operation und Ve rsicherung von NN-immatrikulierten Flugz eugen
ausserhalb der USA bzw. spezifisch in der Schweiz
(JAR und EU Regulations)
1.
Warum ein Betri eb von NN-Flugzeugen?
2.
Bedeutung
3.
Ist ein Betrieb von N -Flugzeugen überhaupt legal?
4.
Probleme bei der Operation von NN-registrierten Flugzeugen
A.
B.
C.
D.
E.
5.
Operation
Zoll
Lizenzen
Versicherungen
Maintenance
5. Neue EASA / EU Aktivitä
Aktivitäten gegen N -Flugzeuge?
1. WARUM ein Betrieb von N -Flugzeugen
Operation ausserhalb einer N – Registration gar nicht mö
möglich
zB gewiss Experimentals
zB gewisse in Europa nie zertifizierte Muster
zB Special restrictions
zB Ultralights und (lange Zeit) Ecolights
(allerdings bestand dagegen ein (rechtlich fragwü
fragwürdiges) generelles Verbot fü
für den Betrieb von Flugzeugen
gewisser Kategorien im Schweizer Luftraum – und zwar ab 1984 ein generelles ULUL-Verbot,
Verbot, seit 1994
gemä
gemäss Art. 2a LFV ein Verbot von Flugzeugen mit weniger als 20 kg/m2
kg/m2 Flä
Flächenbelastung)
Operation unter N-Registration wesentlich einfacher / wesentlich gü
günstiger
zB More Programm bei Turbinenflugzeugen
zB AD‘
AD‘s, insbes.
insbes. SID bei Cessna Flugzeugen
zB STC - die in Europa grosse Änderungen sind (zB
(zB G600 - Bilder folgen)
Lizenz
zB Pilot besitzt nur eine US Lizenz und/oder nur ein US Medical
Farbenblindheit
in der Schweiz und unter JAR Æ überhaupt keine Lizenz erhä
erhältlich
(JAR FCL 3.2.25)
Hörvermö
rvermögen
in der Schweiz Hö
Hörcheck f ür IR erforderlich
zT auch Steuervorteil e………
..
e………..
2. Bedeutung
allein in der Schweiz sind gemä
gemäss Angaben des
Aviatik Teams
Eidgenö
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenö
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Zollinspektorat Zü
Zürichrich-Flughafen
"rund 350 NN-registrierte Flugzeuge verzollt"
verzollt" worden,
und trotz Verzollung N – immatrikuliert geblieben.
zum Vergleich was gibt das Schweizer Register her
2. Bedeutung
Das schweizerische Luftfahrtz eugregister liefert als Suchergebni s
Aircraft
1897
Helicopter
330
Ecolight
30
http://www.bazl.admin.ch/fachleute/luftfahrzeugregister/index.html?lfrSucheTs=1316197265&lang=de&nummer=&muster=&lfz=Aircraft&ei
http://www.bazl.admin.ch/fachleute/luftfahrzeugregister/index.html?lfrSucheTs=1316197265&lang=de&nummer=&muster=&lfz=Aircraft&ei
gentuemer=&name=#lfr_suchergebnis
3. Ist es legal N-immatrikulierte Flugzeug in der
Schweiz zu betreiben
- aus Sicht der USA
verlangt ist, dass Eigentü
Eigentümerschaft US sein muss (vgl.
(vgl. spä
später)
ter)
- aus Sicht der Schweizer Luftfahrtbehö
Luftfahrtbeh örde wird verlangt
"License must match tailtail-number"
(gilt fü
für Piloten und Mechaniker etc)
- aus Sicht der Schweizer Zollbehö
Zollbehörden
sämtliche Waren und Dienstleistungen die in die Schweiz zum dauernden
dauernden Verbleib eingefü
eingeführt
werden mü
müssen verzollt und „vermehrwertsteuert“
vermehrwertsteuert“ sein
(Zollgesetz Art. 7 (SR 631.0) und MWSTG Art. 52 (SR 641.2))
- aus Sicht des BAZL
auslä
ausländisch registrierte Flugzeuge unterstehen nicht der Aufsicht des BAZL's
und das BAZL interessiert sich an sich nicht weiter fü
für diese Flugzeuge
4. Probleme bei der Operati on von N -registrierten Flugzeugen
A.
Operation
B.
Zoll
C.
Lizenzen
D.
Versicherungen
E.
Maintenance
A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen
Zum typischen Set Up
Das Problem:
Genau gleich wie
die Eigentü
Eigentümer eines im Schweizerischen Register einzutragenden Flugzeuges
Schweizer sein mü
müssen bzw. (Wohn)sitz
(Wohn)sitz in der Schweiz haben mü
müssen
müssen analog die Eigentü
Eigentümer eines im US Register einzutragenden Flugzeuges
amerikanische Staatsbü
Staatsbürger sein bzw. (Wohn)sitz
(Wohn)sitz in den USA haben
Die Lö
Lösung:
Spezialisierte Unternehmen zB.
zB. Aircraft Guaranty / Wells Fargo
welche je Halter/Eigentü
Halter/Eigentümer tausender von Flugzeugen sind
http://www.agcorp.com/de/
http://www.agcorp.com/de/
A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen
Zum typischen Set Up
Nachdem also
Aircraft Guaranty als Halter / Eigentü
Eigentümer von
Wells Fargo als Halter / Eigentü
Eigentümer von
über 1600 Flugzeugen und
fast 5500 Flugzeugen
im FAA Register eingetragen ist .....
…….
..
……. dü
dürfte das von diesen Firmen gewä
gewählte Set Up wohl legal sein……
sein……..
Dieses kostet den Kunden nota bene
rund USD 2000 für die Errichtung des Trust und das erste Jahr, sowie danach
rund USD 1000 pro Jahr.
(http://registry.faa.gov/aircraftinquiry/Name_Inquiry.aspx)
http://registry.faa.gov/aircraftinquiry/Name_Inquiry.aspx)
A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen
Zum typischen Set Up
Ein Flugzeug kann im Register eingetragen werden, sofern es im Eigentum ist
eines US Staatsbü
Staatsbürgers, oder
eines auslä
ausländischen Staatsbü
Staatsbürgers, mit ordentlichem permanenten Wohnsitz in USA, oder
einer Gesellschaft, die in den USA inkorporiert ist und ihre Gesch
äfte in den USA betreibt,
Geschä
(solange das Flugzeug in den USA basiert ist und in erster Linie
Linie in den USA benü
benützt wird,
und sofern es nicht in einem fremden Staat registriert ist.)
Ein Flugzeug darf nur durch seinen Eigentü
Eigentümer und im Namen seines Eigentü
Eigentümers registriert
werden (Sec 47.5)
Eine Flugzeugregistrierung ist ungü
ungültig wenn:
der Antragsteller nicht der Eigentü
Eigentümer ist.
der Antragsteller nicht berechtigt ist, einen Antrag im Rahmen der
der FAR zu stellen; oder
der Eigentumsanteil des Antragstellers am Flugzeug in einer Transaktion
Transaktion geschaffen wurde,
die dazu dient, diese Vorgaben Federal Aviation Act zu umgehen
(Federal Aviation Act 1958 (49 USCA 44103); CFR Title 14 USCA Part
Part 47 "Aircraft Registration„
Registration„ -- HAND OUT: Auszug aus FAR 14 Part 47)
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Zum typischen Set Up
Ein US registriertes Flugzeug, das wä
während 6 Monaten mehr als 40% seiner Flugzeit ausserhalb der USA betrieben
wird, muss zwingend einem USUS-Staatsangehö
Staatsangehörigen gehö
gehören.
Als solche gelten:
1.
Trust mit einem oder mehreren T reuhä
reuhändern,
- von denen alle USUS-Staatsangehö
Staatsangehörige sind;
2.
Corporation,
Corporation, (die nach dem Recht eines USUS-amerikanischen Bundesstaates organisiert ist)
- deren Prä
Präsident ein USUS-Staatsangehö
Staatsangehöriger ist,
- mindestens 2/3 des Board of Directors bzw. der Managing Officers USUS- Staatsangehö
Staatsangehörige sind,
- mindestens 75% der Stimmrechte USUS-Staatsangehö
Staatsangehörigen gehö
gehören (bzw. kontrolliert sind)
3.
Limited Liability Company (die
(die nach dem Recht eines USUS-amerikanischen Bundesstaates organisiert ist )
- deren Prä
Präsident ein USUS-Staatsangehö
Staatsangehöriger ist,
- bei der mindestens 2/3 der Officers und der Manager USUS-Staatsangehö
Staatsangehörige sind
- bei der mindestens 75% der Stimmrechte USUS-Staatsangehö
Staatsangehörigen gehö
gehören (bzw. kontrolliert sind)
4.
Partnership
- wenn jeder Gesellschafter ein USUS-Staatsangehö
Staatsangehöriger ist ;
5.
Einzelperson,
Einzelperson, die die USUS-Staatsangehö
Staatsangehörigkeit besitzt.
Nur diese sind berechtigt, ein Flugzeug lä
länger ausserhalb der USA zu besitzen und zu betreiben
U.S. Registration – Trust / Corporate Structure
Aircraft Guaranty Financial Corp
Aircraft Guaranty Financial Corp
(Nevada)
(Nevada)
GRANTOR
100 % undivided
beneficial interest in
trust property
Ultimate
Beneficial
Owner(s)
Mandate
Continent Aircraft Trust Nr. 51011
Services
Agreement
resp. Aircraft Guaranty
(Delaware)
(having its offices in Onalaska TX)
Trust
Bill of Sale
Lease
Agreement
Aircraft Guaranty Corp
(Delaware)
TRUSTEE
Bill of Sale
Original a/c Owner
Aviation Inc.
(e.g. Bahamas / Swiss)
Ultimate Beneficial
Owner
=
Original 100
Aircraft
% Owner
=
Lease
Transfer of 100
%
Agreement
beneficial interest
Aircraft
Transfer of 100 %
beneficial interest
Use
Aviation Operation Ltd
(e.g. Swiss)
Operating Company
Lessee
Aviation Operation Ltd.
Operating Company
(e.g. Swiss)
B. Lizenz
Zum Fü
Führen eines Flugzeuges braucht es eine entsprechende Lizenz
Schweizer oder US?
Die Lizenz muss
-
aus Schweizer Sicht fü
für ein NN-Flugzeug eine amerikanische Lizenz sein
während die USA fü
für im Ausland basierte Flugzeuge auch die entsprechende
auslä
ausländische Lizenz akzeptieren
B. Lizenz Schweizer oder US Lizenz
Schweizer Approach:
License mu st match tail number
USA:
Tailnumber - aber auch Landeslizenz
Code of Federal Regulations
Part 61 CERTIFICATION: PILOTS, FLIGHT INSTRUCTORS, AND GROUND INSTRUCTORS
INSTRUCTORS
Subpart A
General
Sec. 61.3
Requirement for certificates, ratings, and authorizations.
authorizations.
(a)
Pilot certificate.
No person may serve as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of the United States, unless that person-person-(1) Has a pilot certificate or special purpose pilot authorization issued under this part in that person's physical possession
or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges
privileges of that pilot certificate or authorization.
However, when the aircraft is operated within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used;
used; and
…….
…….
B. Weitere Lizenzfragen: Stand Alone / Based On
Separate US Lizenz - Based On Lizenz
Based On Lizenz
-
ist immer nur PPL
-
für IFR innerhalb USA mit N Flugzeugen ist eine separate Theorieprü
Theorieprüfung verlangt (IR Test passed)
passed)
für IR im Ausland oder in USA mit auslä
ausländischen Flugzeugen reicht "Tailnumber
"Tailnumber Lizenz"
-
nur gü
gültig wenn die zugrundeliegende Lizenz (und Medical)
Medical) gü
gültig ist
müssen beide Lizenzen auch ei n aktuelles Training aufweisen?
mE eher nein fü
für IR,
die US Anforderung 6 Landungen in den letzten 6 Monaten plus ein Holding
müssten mE genü
genügen,
auch wenn die 3 Anflü
Anflüge in 3 Monaten gem. Schweizer Vorgabe nicht vorliegen
sonst ja
B. Weitere Lizenzfragen:
Current sein verlangt (u.a
.):
(u.a.):
biannual
für IR: 6 Approach und 1 Holding in den letzten 6 Monaten
Erlangung
zT weitere Einschrä
Einschr änkungen (zB
(zB high performance aircraft)
aircraft)
zT wesentliche einfacher (SE und ME, statt SEP und MEP)
Achtung based on Lizenzen sind nur gü
gültig
wenn die zugrunde liegende Lizenz gü
gültig und aktuell (Training) ist
B. Weitere Lizenzfragen:
Zum Fü
Führen eines Flugzeuges braucht es eine entsprechende Lizenz
-
der entsprechenden Kategorie (zB
(zB.. Aircraft)
-
der entsprechenden Klasse/Class (zB.
zB. SE / ME)
und der entspr. Variante/Variant (zB.
zB. Tail Dragger)
Dragger) oder
-
des entsprechenden Typen (zB
(zB.. C500)
B. Weitere Lizenzfragen
Zum Fü
Führen eines Flugzeuges braucht es eine entsprechende Lizenz
-
nichts hindert daran auf einer Based on Lizenz
neue Class - oder Type Ratings zu erwerben,
und zwar auch dann, wenn diese in der zugrundeliegenden Lizenz nicht
nicht
enthalten sind
zB:
zB:
-
Erwerb eines Sea Plane Rating
Erwerb einer Einweisung fü
für ein Turbinenflugzeug
eine andere Frage ist ob diese Erweiterungen dann im Heimatland
(Schweiz) anerkannt werden
Sea Plane Rating: JA
TurbinenTurbinen-Eintrag: NEIN bzw. erst nach 500 hr PIC
C. Zollprobleme
Zollgesetz (SR 631.0)
1. Abschnitt: Zollpflicht fü
für Waren
Art. 7 Grundsatz
Waren, die ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden,
werden, sind zollpflichtig und
müssen nach diesem Gesetz sowie nach dem Zolltarifgesetz1 veranlagt werden.
Ausnahme
vorü
vorübergehende Verwendung gemä
gemäss Art. 30 Zollverordnung (SR 631.01) und
TwelveTwelve-timetime-exemption für den vorü
vorübergehenden Gebrauch von auslä
ausländischen Befö
Beförderungsrderungsmitteln durch Inlä
Inländer gemä
gemäss Art. 35 Zollverordnung und Istanbul Abkommen
D. Maintenance / Ramp Inspection
Maintenance
Grundsä
Grundsätzlich ist Maintenance eines N-registrierten Flugzeugs in der Schweiz
kein Problem
Die Maintenance Betriebe und Mechaniker müssen über die entsprechenden FAA
Zulassungen verfü
verfügen
Ramp Check
genau gleich mö
möglich (mE aber limitiert)
E. Versicherung
grundsä
grundsätzlich findet man problemlos eine Versicherung in Europa bzw. in der
Schweiz um ein NN-registriertes Flugzeug zu versichern:
Beachte aber:
5.
US Recht bestimmt ob die Lizenz gü
gültig ist
Die Versicherungssumme geht in den Trust
Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge
Pilot und Flugzeug
LUFTRECHT: EASA PART FCL
EUEU-Parlamentsausschuss verabschiedet EASAEASA-Pilotenlizenzen,
Pilotenlizenzen,
inklusive DefactoDefacto-Aus für FAAFAA-OnlyOnly-Piloten in Europa
Der Ausschuss Verkehr und Fremdenverkehr des EUEU-Parlaments hat
am 31. August 2011 den Entwurf des EASA PartFCL
(Pilotenlizenzen)
Part
verabschiedet. Das Gesetz tritt am 8. April 2012 in Kraft und enth
ält
enthä
das DefactoDefacto-Aus für FAAFAA-OnlyOnly-Piloten in Europa.
Europa. [weiter
[weiter]]
1. September 2011 20:27 Uhr, Jan Brill
A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen
REGULATION (EC) No 216/2008 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE
THE COUNCIL
of 20 February 2008
on common rules in the field of civil aviation and establishing a European Aviation Safety
Agency,
and repealing Council Directive 91/670/EEC, Regulation (EC) No 1592/2002
1592/2002 and Directive
2004/36/EC
CHAPTER II
SUBSTANTIVE REQUIREMENTS
Article 4
Basic principles and applicability
1. Aircraft, including any installed product, part and appliance,
appliance, which are:
are:
(c) registered in a third country and used by an operator
for which any Member State ensures oversight of operations or
used into, within or out of the Community
by an operator established or residing in the Community; or
shall comply with this Regulation.
5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge
Persö
Persönliche Beurteilung:
Beurteilung:
Dies dü
dürfte nicht so heiss gegessen werden wie vermutet, denn
-
innerer Widerspruch zur erwä
erwähnten Regulation und zu Vö
Völkerrechtlichen Verträ
Verträgen
-
spä
spätestens an der EASAEASA-Grenze nicht mehr durchfü
durchführbar
-
klassische Inlä
Inländerdiskriminierung
Kurz: Ein untauglicher Selbstschutzversuch der EASA
5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge
Persö
Persönliche Beurteilung :
-
Widerspruch zur erwä
erwähnten Basic Regulation und zu ICAO Convention Art. 32
CHAPTER II, SUBSTANTIVE REQUIREMENTS
Article 4, Basic principles and applicability
6. This Regulation shall not affect the rights of third countries
countries
as specified in international conventions,
in particular the Chicago Convention.
ICAO Convention (of Chicago)
Article 32, Licenses of personnel
(a) The pilot of every aircraft and the other members of the operating
operating crew
of every aircraft engaged in international navigation shall be provided
provided
with certificates of competency and licenses
issued or rendered valid by the State in which the aircraft is registered.
registered.
(b) Each contracting State reserves the right to refuse to recognize,
recognize,
for the purpose of flight above its own territory,
certificates of competency and licenses granted to any of its nationals
nationals
by another contracting State
5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge
Persö
Persönliche Beurteilung :
-
spä
spätestens an der Grenze des EASA Raumes nicht mehr durchfü
durchführbar
de facto verlangt dies nä
nämlich,
dass die License nicht mehr der Tail Number entsprechen muss
sondern den Inkorporationsstaat des Operators
was im grenzü
grenzüberschreitenden Verkehr nicht
(oder nur mit erheblichen Problemen) mö
möglich wä
wäre:
Stellen sie sich vor
ein NN-registriertes Flugzeug eines deutschen Operators
wird in Uganda mit einer deutschen Lizenz operiert
was wird der dortige Regulator damit anfangen wollen??
5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge
Persö
Persönliche Beurteilung :
Dies dü
dürfte nicht so heiss gegessen werden wie vermutet, denn
-
der auslä
ausländische Operator dü
dürfte nach wie vor unter auslä
ausländischem Recht operieren
(klassische Inlä
Inländer Diskriminierung!)
11. Piloten und Regul ator stehen si ch selber im Weg
oder die unselige Schweizer Mentalität,
nicht alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt,
sondern
erlaubt ist nur, w as ausdr ücklich erlaubt ist
Dies fü
führt dann zu so bekannten Irrlehr en wie:
- auf einer Based On Lizenz kö
könnten keine eig enen Berechtigungen
erworben werden
(mW. nur Piloten Irrlehre)
- mit einer Schw eizer Lizenz dü
dürfte in der Schw eiz kein US
Flugzeug geflogen werden
(Irrlehre die offiziell auch im BAZL vertreten wird unter Berufung
Berufung auf ICAO Art. 32)
12.
EU FCL (Ein kurzer Ausblick)
http://www.daec.de/themen/eu_fcl.php
12. Umgehung der Mehrwertsteuer
auslä
ausländische Flugzeuge und der Versuch
der MWST und Zol lpflicht zu entgehen
und / oder
Errichtung einer Vorsteuerabz ugsberechtigten Unternehmung
zum Betrieb des eigenen privaten Fl ugzeuges
Mein Tipp
forget it!
it!
DISCLAIMER
die hier geäusserten Ansi chten
geben nur di e pers önliche Ansicht
des Referenten wi eder
jede Haftbarkei t ist ausgeschl ossen