A. Zur Operation von N-Registrierten Flugzeugen
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A. Zur Operation von N-Registrierten Flugzeugen
Operation und Ve rsicherung von NN-immatrikulierten Flugz eugen ausserhalb der USA bzw . spezifisch in der Schweiz (JAR und EU Regul ations) Operation und Ve rsicherung von NN-immatrikulierten Flugz eugen ausserhalb der USA bzw. spezifisch in der Schweiz (JAR und EU Regulations) 1. Warum ein Betri eb von NN-Flugzeugen? 2. Bedeutung 3. Ist ein Betrieb von N -Flugzeugen überhaupt legal? 4. Probleme bei der Operation von NN-registrierten Flugzeugen A. B. C. D. E. 5. Operation Zoll Lizenzen Versicherungen Maintenance 5. Neue EASA / EU Aktivitä Aktivitäten gegen N -Flugzeuge? 1. WARUM ein Betrieb von N -Flugzeugen Operation ausserhalb einer N – Registration gar nicht mö möglich zB gewiss Experimentals zB gewisse in Europa nie zertifizierte Muster zB Special restrictions zB Ultralights und (lange Zeit) Ecolights (allerdings bestand dagegen ein (rechtlich fragwü fragwürdiges) generelles Verbot fü für den Betrieb von Flugzeugen gewisser Kategorien im Schweizer Luftraum – und zwar ab 1984 ein generelles ULUL-Verbot, Verbot, seit 1994 gemä gemäss Art. 2a LFV ein Verbot von Flugzeugen mit weniger als 20 kg/m2 kg/m2 Flä Flächenbelastung) Operation unter N-Registration wesentlich einfacher / wesentlich gü günstiger zB More Programm bei Turbinenflugzeugen zB AD‘ AD‘s, insbes. insbes. SID bei Cessna Flugzeugen zB STC - die in Europa grosse Änderungen sind (zB (zB G600 - Bilder folgen) Lizenz zB Pilot besitzt nur eine US Lizenz und/oder nur ein US Medical Farbenblindheit in der Schweiz und unter JAR Æ überhaupt keine Lizenz erhä erhältlich (JAR FCL 3.2.25) Hörvermö rvermögen in der Schweiz Hö Hörcheck f ür IR erforderlich zT auch Steuervorteil e……… .. e……….. 2. Bedeutung allein in der Schweiz sind gemä gemäss Angaben des Aviatik Teams Eidgenö Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenö Eidgenössische Zollverwaltung EZV Zollinspektorat Zü Zürichrich-Flughafen "rund 350 NN-registrierte Flugzeuge verzollt" verzollt" worden, und trotz Verzollung N – immatrikuliert geblieben. zum Vergleich was gibt das Schweizer Register her 2. Bedeutung Das schweizerische Luftfahrtz eugregister liefert als Suchergebni s Aircraft 1897 Helicopter 330 Ecolight 30 http://www.bazl.admin.ch/fachleute/luftfahrzeugregister/index.html?lfrSucheTs=1316197265&lang=de&nummer=&muster=&lfz=Aircraft&ei http://www.bazl.admin.ch/fachleute/luftfahrzeugregister/index.html?lfrSucheTs=1316197265&lang=de&nummer=&muster=&lfz=Aircraft&ei gentuemer=&name=#lfr_suchergebnis 3. Ist es legal N-immatrikulierte Flugzeug in der Schweiz zu betreiben - aus Sicht der USA verlangt ist, dass Eigentü Eigentümerschaft US sein muss (vgl. (vgl. spä später) ter) - aus Sicht der Schweizer Luftfahrtbehö Luftfahrtbeh örde wird verlangt "License must match tailtail-number" (gilt fü für Piloten und Mechaniker etc) - aus Sicht der Schweizer Zollbehö Zollbehörden sämtliche Waren und Dienstleistungen die in die Schweiz zum dauernden dauernden Verbleib eingefü eingeführt werden mü müssen verzollt und „vermehrwertsteuert“ vermehrwertsteuert“ sein (Zollgesetz Art. 7 (SR 631.0) und MWSTG Art. 52 (SR 641.2)) - aus Sicht des BAZL auslä ausländisch registrierte Flugzeuge unterstehen nicht der Aufsicht des BAZL's und das BAZL interessiert sich an sich nicht weiter fü für diese Flugzeuge 4. Probleme bei der Operati on von N -registrierten Flugzeugen A. Operation B. Zoll C. Lizenzen D. Versicherungen E. Maintenance A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen Zum typischen Set Up Das Problem: Genau gleich wie die Eigentü Eigentümer eines im Schweizerischen Register einzutragenden Flugzeuges Schweizer sein mü müssen bzw. (Wohn)sitz (Wohn)sitz in der Schweiz haben mü müssen müssen analog die Eigentü Eigentümer eines im US Register einzutragenden Flugzeuges amerikanische Staatsbü Staatsbürger sein bzw. (Wohn)sitz (Wohn)sitz in den USA haben Die Lö Lösung: Spezialisierte Unternehmen zB. zB. Aircraft Guaranty / Wells Fargo welche je Halter/Eigentü Halter/Eigentümer tausender von Flugzeugen sind http://www.agcorp.com/de/ http://www.agcorp.com/de/ A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen Zum typischen Set Up Nachdem also Aircraft Guaranty als Halter / Eigentü Eigentümer von Wells Fargo als Halter / Eigentü Eigentümer von über 1600 Flugzeugen und fast 5500 Flugzeugen im FAA Register eingetragen ist ..... ……. .. ……. dü dürfte das von diesen Firmen gewä gewählte Set Up wohl legal sein…… sein…….. Dieses kostet den Kunden nota bene rund USD 2000 für die Errichtung des Trust und das erste Jahr, sowie danach rund USD 1000 pro Jahr. (http://registry.faa.gov/aircraftinquiry/Name_Inquiry.aspx) http://registry.faa.gov/aircraftinquiry/Name_Inquiry.aspx) A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen Zum typischen Set Up Ein Flugzeug kann im Register eingetragen werden, sofern es im Eigentum ist eines US Staatsbü Staatsbürgers, oder eines auslä ausländischen Staatsbü Staatsbürgers, mit ordentlichem permanenten Wohnsitz in USA, oder einer Gesellschaft, die in den USA inkorporiert ist und ihre Gesch äfte in den USA betreibt, Geschä (solange das Flugzeug in den USA basiert ist und in erster Linie Linie in den USA benü benützt wird, und sofern es nicht in einem fremden Staat registriert ist.) Ein Flugzeug darf nur durch seinen Eigentü Eigentümer und im Namen seines Eigentü Eigentümers registriert werden (Sec 47.5) Eine Flugzeugregistrierung ist ungü ungültig wenn: der Antragsteller nicht der Eigentü Eigentümer ist. der Antragsteller nicht berechtigt ist, einen Antrag im Rahmen der der FAR zu stellen; oder der Eigentumsanteil des Antragstellers am Flugzeug in einer Transaktion Transaktion geschaffen wurde, die dazu dient, diese Vorgaben Federal Aviation Act zu umgehen (Federal Aviation Act 1958 (49 USCA 44103); CFR Title 14 USCA Part Part 47 "Aircraft Registration„ Registration„ -- HAND OUT: Auszug aus FAR 14 Part 47) A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen Zum typischen Set Up Ein US registriertes Flugzeug, das wä während 6 Monaten mehr als 40% seiner Flugzeit ausserhalb der USA betrieben wird, muss zwingend einem USUS-Staatsangehö Staatsangehörigen gehö gehören. Als solche gelten: 1. Trust mit einem oder mehreren T reuhä reuhändern, - von denen alle USUS-Staatsangehö Staatsangehörige sind; 2. Corporation, Corporation, (die nach dem Recht eines USUS-amerikanischen Bundesstaates organisiert ist) - deren Prä Präsident ein USUS-Staatsangehö Staatsangehöriger ist, - mindestens 2/3 des Board of Directors bzw. der Managing Officers USUS- Staatsangehö Staatsangehörige sind, - mindestens 75% der Stimmrechte USUS-Staatsangehö Staatsangehörigen gehö gehören (bzw. kontrolliert sind) 3. Limited Liability Company (die (die nach dem Recht eines USUS-amerikanischen Bundesstaates organisiert ist ) - deren Prä Präsident ein USUS-Staatsangehö Staatsangehöriger ist, - bei der mindestens 2/3 der Officers und der Manager USUS-Staatsangehö Staatsangehörige sind - bei der mindestens 75% der Stimmrechte USUS-Staatsangehö Staatsangehörigen gehö gehören (bzw. kontrolliert sind) 4. Partnership - wenn jeder Gesellschafter ein USUS-Staatsangehö Staatsangehöriger ist ; 5. Einzelperson, Einzelperson, die die USUS-Staatsangehö Staatsangehörigkeit besitzt. Nur diese sind berechtigt, ein Flugzeug lä länger ausserhalb der USA zu besitzen und zu betreiben U.S. Registration – Trust / Corporate Structure Aircraft Guaranty Financial Corp Aircraft Guaranty Financial Corp (Nevada) (Nevada) GRANTOR 100 % undivided beneficial interest in trust property Ultimate Beneficial Owner(s) Mandate Continent Aircraft Trust Nr. 51011 Services Agreement resp. Aircraft Guaranty (Delaware) (having its offices in Onalaska TX) Trust Bill of Sale Lease Agreement Aircraft Guaranty Corp (Delaware) TRUSTEE Bill of Sale Original a/c Owner Aviation Inc. (e.g. Bahamas / Swiss) Ultimate Beneficial Owner = Original 100 Aircraft % Owner = Lease Transfer of 100 % Agreement beneficial interest Aircraft Transfer of 100 % beneficial interest Use Aviation Operation Ltd (e.g. Swiss) Operating Company Lessee Aviation Operation Ltd. Operating Company (e.g. Swiss) B. Lizenz Zum Fü Führen eines Flugzeuges braucht es eine entsprechende Lizenz Schweizer oder US? Die Lizenz muss - aus Schweizer Sicht fü für ein NN-Flugzeug eine amerikanische Lizenz sein während die USA fü für im Ausland basierte Flugzeuge auch die entsprechende auslä ausländische Lizenz akzeptieren B. Lizenz Schweizer oder US Lizenz Schweizer Approach: License mu st match tail number USA: Tailnumber - aber auch Landeslizenz Code of Federal Regulations Part 61 CERTIFICATION: PILOTS, FLIGHT INSTRUCTORS, AND GROUND INSTRUCTORS INSTRUCTORS Subpart A General Sec. 61.3 Requirement for certificates, ratings, and authorizations. authorizations. (a) Pilot certificate. No person may serve as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of the United States, unless that person-person-(1) Has a pilot certificate or special purpose pilot authorization issued under this part in that person's physical possession or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges privileges of that pilot certificate or authorization. However, when the aircraft is operated within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used; used; and ……. ……. B. Weitere Lizenzfragen: Stand Alone / Based On Separate US Lizenz - Based On Lizenz Based On Lizenz - ist immer nur PPL - für IFR innerhalb USA mit N Flugzeugen ist eine separate Theorieprü Theorieprüfung verlangt (IR Test passed) passed) für IR im Ausland oder in USA mit auslä ausländischen Flugzeugen reicht "Tailnumber "Tailnumber Lizenz" - nur gü gültig wenn die zugrundeliegende Lizenz (und Medical) Medical) gü gültig ist müssen beide Lizenzen auch ei n aktuelles Training aufweisen? mE eher nein fü für IR, die US Anforderung 6 Landungen in den letzten 6 Monaten plus ein Holding müssten mE genü genügen, auch wenn die 3 Anflü Anflüge in 3 Monaten gem. Schweizer Vorgabe nicht vorliegen sonst ja B. Weitere Lizenzfragen: Current sein verlangt (u.a .): (u.a.): biannual für IR: 6 Approach und 1 Holding in den letzten 6 Monaten Erlangung zT weitere Einschrä Einschr änkungen (zB (zB high performance aircraft) aircraft) zT wesentliche einfacher (SE und ME, statt SEP und MEP) Achtung based on Lizenzen sind nur gü gültig wenn die zugrunde liegende Lizenz gü gültig und aktuell (Training) ist B. Weitere Lizenzfragen: Zum Fü Führen eines Flugzeuges braucht es eine entsprechende Lizenz - der entsprechenden Kategorie (zB (zB.. Aircraft) - der entsprechenden Klasse/Class (zB. zB. SE / ME) und der entspr. Variante/Variant (zB. zB. Tail Dragger) Dragger) oder - des entsprechenden Typen (zB (zB.. C500) B. Weitere Lizenzfragen Zum Fü Führen eines Flugzeuges braucht es eine entsprechende Lizenz - nichts hindert daran auf einer Based on Lizenz neue Class - oder Type Ratings zu erwerben, und zwar auch dann, wenn diese in der zugrundeliegenden Lizenz nicht nicht enthalten sind zB: zB: - Erwerb eines Sea Plane Rating Erwerb einer Einweisung fü für ein Turbinenflugzeug eine andere Frage ist ob diese Erweiterungen dann im Heimatland (Schweiz) anerkannt werden Sea Plane Rating: JA TurbinenTurbinen-Eintrag: NEIN bzw. erst nach 500 hr PIC C. Zollprobleme Zollgesetz (SR 631.0) 1. Abschnitt: Zollpflicht fü für Waren Art. 7 Grundsatz Waren, die ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, werden, sind zollpflichtig und müssen nach diesem Gesetz sowie nach dem Zolltarifgesetz1 veranlagt werden. Ausnahme vorü vorübergehende Verwendung gemä gemäss Art. 30 Zollverordnung (SR 631.01) und TwelveTwelve-timetime-exemption für den vorü vorübergehenden Gebrauch von auslä ausländischen Befö Beförderungsrderungsmitteln durch Inlä Inländer gemä gemäss Art. 35 Zollverordnung und Istanbul Abkommen D. Maintenance / Ramp Inspection Maintenance Grundsä Grundsätzlich ist Maintenance eines N-registrierten Flugzeugs in der Schweiz kein Problem Die Maintenance Betriebe und Mechaniker müssen über die entsprechenden FAA Zulassungen verfü verfügen Ramp Check genau gleich mö möglich (mE aber limitiert) E. Versicherung grundsä grundsätzlich findet man problemlos eine Versicherung in Europa bzw. in der Schweiz um ein NN-registriertes Flugzeug zu versichern: Beachte aber: 5. US Recht bestimmt ob die Lizenz gü gültig ist Die Versicherungssumme geht in den Trust Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge Pilot und Flugzeug LUFTRECHT: EASA PART FCL EUEU-Parlamentsausschuss verabschiedet EASAEASA-Pilotenlizenzen, Pilotenlizenzen, inklusive DefactoDefacto-Aus für FAAFAA-OnlyOnly-Piloten in Europa Der Ausschuss Verkehr und Fremdenverkehr des EUEU-Parlaments hat am 31. August 2011 den Entwurf des EASA PartFCL (Pilotenlizenzen) Part verabschiedet. Das Gesetz tritt am 8. April 2012 in Kraft und enth ält enthä das DefactoDefacto-Aus für FAAFAA-OnlyOnly-Piloten in Europa. Europa. [weiter [weiter]] 1. September 2011 20:27 Uhr, Jan Brill A. Zur Operati on von N -Registrierten Flugzeugen REGULATION (EC) No 216/2008 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE THE COUNCIL of 20 February 2008 on common rules in the field of civil aviation and establishing a European Aviation Safety Agency, and repealing Council Directive 91/670/EEC, Regulation (EC) No 1592/2002 1592/2002 and Directive 2004/36/EC CHAPTER II SUBSTANTIVE REQUIREMENTS Article 4 Basic principles and applicability 1. Aircraft, including any installed product, part and appliance, appliance, which are: are: (c) registered in a third country and used by an operator for which any Member State ensures oversight of operations or used into, within or out of the Community by an operator established or residing in the Community; or shall comply with this Regulation. 5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge Persö Persönliche Beurteilung: Beurteilung: Dies dü dürfte nicht so heiss gegessen werden wie vermutet, denn - innerer Widerspruch zur erwä erwähnten Regulation und zu Vö Völkerrechtlichen Verträ Verträgen - spä spätestens an der EASAEASA-Grenze nicht mehr durchfü durchführbar - klassische Inlä Inländerdiskriminierung Kurz: Ein untauglicher Selbstschutzversuch der EASA 5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge Persö Persönliche Beurteilung : - Widerspruch zur erwä erwähnten Basic Regulation und zu ICAO Convention Art. 32 CHAPTER II, SUBSTANTIVE REQUIREMENTS Article 4, Basic principles and applicability 6. This Regulation shall not affect the rights of third countries countries as specified in international conventions, in particular the Chicago Convention. ICAO Convention (of Chicago) Article 32, Licenses of personnel (a) The pilot of every aircraft and the other members of the operating operating crew of every aircraft engaged in international navigation shall be provided provided with certificates of competency and licenses issued or rendered valid by the State in which the aircraft is registered. registered. (b) Each contracting State reserves the right to refuse to recognize, recognize, for the purpose of flight above its own territory, certificates of competency and licenses granted to any of its nationals nationals by another contracting State 5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge Persö Persönliche Beurteilung : - spä spätestens an der Grenze des EASA Raumes nicht mehr durchfü durchführbar de facto verlangt dies nä nämlich, dass die License nicht mehr der Tail Number entsprechen muss sondern den Inkorporationsstaat des Operators was im grenzü grenzüberschreitenden Verkehr nicht (oder nur mit erheblichen Problemen) mö möglich wä wäre: Stellen sie sich vor ein NN-registriertes Flugzeug eines deutschen Operators wird in Uganda mit einer deutschen Lizenz operiert was wird der dortige Regulator damit anfangen wollen?? 5. Neue EASA Intentionen gegen N-Flugzeuge Persö Persönliche Beurteilung : Dies dü dürfte nicht so heiss gegessen werden wie vermutet, denn - der auslä ausländische Operator dü dürfte nach wie vor unter auslä ausländischem Recht operieren (klassische Inlä Inländer Diskriminierung!) 11. Piloten und Regul ator stehen si ch selber im Weg oder die unselige Schweizer Mentalität, nicht alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt, sondern erlaubt ist nur, w as ausdr ücklich erlaubt ist Dies fü führt dann zu so bekannten Irrlehr en wie: - auf einer Based On Lizenz kö könnten keine eig enen Berechtigungen erworben werden (mW. nur Piloten Irrlehre) - mit einer Schw eizer Lizenz dü dürfte in der Schw eiz kein US Flugzeug geflogen werden (Irrlehre die offiziell auch im BAZL vertreten wird unter Berufung Berufung auf ICAO Art. 32) 12. EU FCL (Ein kurzer Ausblick) http://www.daec.de/themen/eu_fcl.php 12. Umgehung der Mehrwertsteuer auslä ausländische Flugzeuge und der Versuch der MWST und Zol lpflicht zu entgehen und / oder Errichtung einer Vorsteuerabz ugsberechtigten Unternehmung zum Betrieb des eigenen privaten Fl ugzeuges Mein Tipp forget it! it! DISCLAIMER die hier geäusserten Ansi chten geben nur di e pers önliche Ansicht des Referenten wi eder jede Haftbarkei t ist ausgeschl ossen