Amtsblatt der Stadt Lützen
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Amtsblatt der Stadt Lützen
STADT LÜTZEN Amtsblatt Freitag, den 10. Juli 2015 Jahrgang 5 I Nr. 7 Neue Ortsbürgermeister gewählt Die Amtszeit der Ortsbürgermeister der Ortschaften Rippach, Dehlitz und Starsiedel endete zum 30.06.2015. Gemäß § 85 (1) KVG LSA wählt der Ortschaftsrat aus seiner Mitte den Ortsbürgermeister und einen Stellvertreter bis zum Ende der Wahlperiode des jeweiligen Ortschaftsrates. Aus dem Inhalt Bereitschaften . . . . . . . . . 2 Amtliche Bekanntmachungen . . . . 2 Der Ortschaftsrat Starsiedel wählte am 16.06.2015 Herrn Udo Scheunig zum Ortsbürgermeister Herrn Achim Eißler zum Stellvertreter Mitteilung der Stadtverwaltung . . . . . . . 6 Der Ortschaftsrat Rippach wählte am 17.06.2015 Herrn Hans-Joachim Fuhrmann zum Ortsbürgermeister Herrn André Waurenschk zum Stellvertreter Veranstaltungskalender . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Der Ortschaftsrat Dehlitz wählte am 29.06.2015 Herrn Ulrich Mitbrodt zu Ortsbürgermeister Herrn Konrad Petzold zum Stellvertreter Aus den Ortschaften . . . . . . . . . . . . 7 Am 29.06.2015 bestätigte der Stadtrat von Lützen die Richtigkeit der Wahl. Geburtstagsgrüße und Jubiläen . . . . . . . . . . 15 Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . . . . 15 Zweckverbände . . . . . . . 16 Bürgermeister Dirk Könnecke und der Stadtratsvorsitzende Uwe Weiß überreichten die Ernennungsurkunden und gratulierten zur Wahl. Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 -2- Nr. 7/2015 Bereitschaften MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH Niederlassung Saale – Weiße Elster Tiergartenstraße 3 - 4 03441 661-0 06712 Zeitz Fax: 03441 661-15 Abwasserzweckverband „Saale-Rippachtal“ OT Wengelsdorf Dürrenberger Straße 55 06667 Weißenfels Zuständig für die Abwasserentsorgung in den Ortsteilen Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Sössen, Gostau, Stößwitz, Zorbau, Nellschütz, Gerstewitz, Zörbitz, Muschwitz, Söhesten, Göthewitz, Wuschlaub, Tornau, Pobles, Kreischau, Poserna, Rippach, Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Starsiedel, Kölzen Rufbereitschaft: 034446 305-0 Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg Thomas-Müntzer-Str. 11 06231 Bad Dürrenberg Zuständig für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Ortsteilen Lützen, Meuchen, Großgörschen, Kleingörschen, Rahna, Kaja, Röcken, Schweßwitz, Michlitz, Bothfeld Zuständig für die Trinkwasserversorgung in den Ortsteilen Poserna, Starsiedel, Kölzen, Sössen, Gostau, Stößwitz 24h- Störungshotline: 0163 5425020 Zuständig für die Trinkwasserversorgung in den Ortsteilen Rippach, Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Muschwitz, Göthewitz, Wuschlaub, Tornau, Pobles, Kreischau, Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Zorbau, Nellschütz, Gerstewitz, Zörbitz enviaM Mitteldeutsche Energie AG Ahornstraße 22 06264 Bad Lauchstädt 24h-Störungshotline: AW-SAS AöR Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd Anstalt öffentlichen Rechts Südring 8 06618 Görschen MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH Industriestraße 10, 06184 Gröbers 24h-Störungshotline: Steinkreuzweg 9 06618 Naumburg 0800 2305071 034445 2230 Fax: 034445 22333 0180 22009 Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Lützen Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Lützen in der Form vom 15.12.2014 wird wie folgt geändert oder ergänzt: Aufgrund der §§ 8 und 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 i, V. m. §§ 1 und 2 KAG LSA in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 15.12.2014 folgende Hundesteuersatzung beschlossen. Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von 2 Monaten überschreitet. (4) Hundehalter von Kampfhunden werden mit einer deutlich erhöhten Hundesteuer belegt. Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer Veranlagung, Erziehung oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere: - Bull Terrier - Pit Bull Terrier - Mastino Neapolitano - Fila Brasileiro - Doque de Bordeaux - Mastino Espanol - Staffordshire Bull Terrier - Dogo Argentino - Römischer Kampfhund - Chinesischer Kampfhund - Bandog - Tosa Inu - American Stafforshire Terrier sowie Kreuzungen mit einem der oben genannten Rassen. §1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung §2 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. (2) Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen beim Ordnungsamt der Stadt Lützen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Die Steuer beträgt jährlich a) für den ersten Hund: 50,00 EUR b) für den zweiten Hund: 60,00 EUR c) für den dritten und jeden weiteren Hund: 70,00 EUR d) für Kampfhunde (gern. § 1 Abs. 6) 500,00 EUR Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 3 besteht, für die Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird oder die zum Bestand eines Zwingers nach § 6 gehaltenen Tiere gehören, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt. Hunde für die Steuerermäßigung nach § 5 gewährt wird, werden mitgezählt. Artikel 1 §3 Steuerfreiheit Steuerfrei sind a) Personen, die sich länger als 2 Monate in der Gemeinde aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, Nr. 7/2015 -3- Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015 wenn Sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden oder von der Steuer befreit sind, b) Tierschutz- und ähnliche Vereine für Hunde, die in denen dazu unterhaltenen Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen vorübergehend untergebracht sind, sofern ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seine Ein- und Auslieferung und soweit möglich - seinen Besitzer geführt und der Gemeinde auf Verlangen vorgelegt werden. b) in den Fällen der § 6 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der Stadt Lützen auf Verlangen vorgelegt werden. (2) Fallen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall der Stadt Lützen anzuzeigen. (3) Die in den §§ 3, 4, 5 und 6 festgelegten Regelungen über Steuerbefreiung bzw. Steuervergünstigungen gelten nicht für Kampfhunde. §4 Steuerbefreiung §8 Beginn und Ende der Steuerpflicht Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. b) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwandt werden, in der benötigten Anzahl, c) Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben wurden, bis zu einem Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb, d) Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und neben persönlichen Zwecken auch der Jagd dienen. Die Ablegung der Prüfung ist durch die Vorlage der Prüfungsnachweiskarte/Anerkennung der jagdlichen Brauchbarkeit für den Jagdhund sowie den Jagdschein des Hundehalters nachzuweisen. (1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem 1. des Monats, indem der Hund 3 Monate alt geworden ist. in den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist. (2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Dies ist der Stadt Lützen glaubhaft nachzuweisen. (3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Wegzug fällt. §5 Allgemeine Steuerermäßigung (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. (2) Die Steuer wird erstmalig 1 Monat nach Zugehen des Festsetzungsbescheides für das laufende Kalenderjahr mit dem Jahresbetrag - frühestens am 15.05. des laufenden Jahres - fällig. Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu dem gleichen Fälligkeitstermin weiter zu entrichten. Endet die Steuerpflicht während des 2. Halbjahres, so ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten, (3) Wer einen bereits in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtete Steuer verlangen. (1) Die Steuer ist auf Antrag auf 50 v. H. des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für a) Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern neben persönlichen Zwecken auch bei der Ausübung des Wachdienstes benötigt werden, b) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Lützen anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. §6 Steuerermäßigung für Hundezüchter (Zwingersteuer) (1) Von Hundezüchtern, die mindestens 2 rassereine Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse in der Form der Zwingersteuer erhoben. (2) Als Zwingersteuer ist für jeden Zwinger, in dem Hunde zu Zuchtzwecken gehalten werden, unabhängig von der Zahl der Hunde, die Steuer für einen Hund nach dem Steuersatz des § 2 zu zahlen. Selbstgezogene Hunde sind, solange sie sich im Zwinger befinden, bis zum Alter von 6 Monaten von der Steuer befreit. (3) Die Begünstigung der Zwingersteuer entfällt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet werden. §7 Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn a) der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist, §9 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer § 10 Sicherung und Überwachung der Steuer (1) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei der Stadt Lützen anzumelden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen des § 9 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. (2) Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt Lützen weggezogen ist, bei der Stadt Lützen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei Abmeldung der Name und die Anschrift der Person anzugeben. Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung immer mit abzugeben. (3) Die Stadt Lützen übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 -4- Nr. 7/2015 Hundezüchter, die Zwingersteuer nach § 6 zahlen, erhalten nur eine Steuermarke pro angemeldeten Zwinger. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Lützen die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen. Bei Verlust der gültigen Hundesteuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt. § 12 Inkrafttreten § 11 Ordnungswidrigkeiten Diese Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Lützen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 11.6.1991 (GVBI. S. 105) in der jeweils gültigen Fassung -handelt, wer 1. als Hundehalter entgegen § 7 Abs. 2 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt, 2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, 3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, 4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt, die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Gemeinde nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, anlegt. Lützen, den 29.06.2015 Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises 1. über die Entscheidung zum Antrag der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG, Alte Dorfstraße 1, 18246 Steinhagen, und der aquavent Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH, Gutenbergstraße 5, 06686 Lützen, zur Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung von 6 Windenergieanlagen im Windvorranggebiet Nr. XIX Großkorbetha Südost, Burgenlandkreis 2. über den Teilabhilfebescheid vom 16.04.2015. durch den Burgenlandkreis erteilt. Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BlmSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BlmSchG verbunden und gilt in Verbindung mit dem Bescheid vom 25.09.2013, Az. 70.1.6/2011/06-02, welcher am 11.12.2013 im amtlichen Veröffentlichungsblatt des Burgenlandkreises öffentlich bekannt gemacht wurde. Aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BlmSchG sind durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung andere, die Anlagen betreffende, behördliche Entscheidungen mit eingeschlossen. In diesem Fall beinhaltet die Genehmigung die baurechtliche Genehmigung nach § 71 Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA), die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Genehmigung nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die sofortige Vollziehung dieses Bescheides wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. zu 1. Auf Antrag wurde der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG, Alte Dorfstraße 1, 18246 Steinhagen, und der aquavent Gesellschaft für Umwelttechnik und regenerierbare Energien mbH, Gutenbergstraße 5, 06686 Lützen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zur wesentlichen Änderung von 6 Windenergieanlagen (Anlage nach Nr. 1.6 der Spalte 2 (neu Spalte c) des Anhanges zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BlmSchV) des Typs Enercon E-101 in den Typ Nordex 117 mit einer Leistung von je 2.4 MW, Nabenhöhe von 120,00 m, Rotordurchmesser von 117,00 m, Gesamthöhe von 178,50 m im Windvorranggebiet Nr XIX Großkorbetha Südost Damit entfällt die aufschiebende Wirkung eines etwaigen Widerspruchs. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im besonderen öffentlichen Interesse und im Interesse der Antragstellerinnen angeordnet worden. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Zu 2. Mit jeweiligen Schreiben vom 24.03.2015 haben die Antragstellerinnen einen Bauherrenwechsel dergestalt angezeigt, dass neuer Bauherr die Aquavent Windpark Rippachtal GmbH & Co. KG ist. Gleichzeitig wurde übereinstimmend erklärt, dass diese die Genehmigung mit allen Rechten und Pflichten übernommen hat. Nr. 7/2015 -5- Auf den Widerspruch der Aquavent Windpark Rippachtal GmbH & Co. KG vom 02.04.2015 wurde mittels Teilabhilfebescheid vom 16.04.2015 der Genehmigungsbescheid nach § 16 BlmSchG in der Nebenbestimmung 1.9 abgeändert. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg, einzulegen. Die Antragstellerinnen haben mit Schreiben vom 20.03.2015 die Veröffentlichung der Genehmigung gemäß § 21a der 9. BlmSchV beantragt. Die Kosten hierfür haben die Antragstellerinnen zu tragen. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Bescheid. Eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides und des Teilabhilfebescheides einschließlich derer Begründungen wird gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV) i. V. m § 10 Abs. 8 BlmSchG in der Zeit vom 03.08.2015 bis einschließlich 17.08.2015 bei folgenden Behörden ausgelegt und kann zu den angegebenen Sprechzeiten dort eingesehen werden: 1. Dienstgebäude der Stadt Weißenfels Fachbereich Technische Dienste und Stadtentwicklung 2. OG/Zimmer T 211 Klosterstraße 5 06667 Weißenfels Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr 2. Dienstgebäude der Stadt Lützen Pestalozzistraße 4c 06686 Lützen Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr 3. Burgenlandkreis Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Zimmer 310 Am Stadtpark 5 06667 Weißenfels Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Die Zustellungen des Genehmigungsbescheides und des Teilabhilfebescheides an die Personen, die Einwendungen gegen die Entscheidungen erhoben haben, werden durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist können diese Bescheide und ihre Begründungen von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Burgenlandkreis, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, angefordert werden. Die Übersendung der Bescheide erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o g. Auslegungsfrist gelten der Genehmigungsbescheid und der Teilabhilfebescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Götz Ulrich Landrat Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015 Teilnehmergemeinschaft Großlehna- ungetrennter Hofraum Bekanntmachung und Ladung Die Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Hofraum hat den Neuordnungsplan erstellt. Die obere Flurbereinigungsbehörde hat den Neuordnungsplan genehmigt. Darin sind die Ergebnisse des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung Großlehna – ungetrennter Hofraum zusammengefasst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Hofraum lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonstigen Beteiligten am Verfahren der Ländlichen Neuordnung (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Neuordnungsplans gemäß § 59 FlurbG ein. Versammlungsort: Feuerwehrgerätehaus Großlehna Bahnhofstraße 56 in Großlehna Versammlungsbeginn: Mittwoch, den 26. August 2015, 19.00 Uhr Tagesordnung: I. Bericht zum Stand des Verfahrens II. Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Neuordnungsplans III. Information über den weiteren Verfahrensablauf IV. Allgemeine Aussprache Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden der Textteil des Neuordnungsplans, die Bestandskarten (alt), die Besitzstandskarten -Abfindung-, die Beitragskarten, der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und die Vorstandsbeschlüsse zum Neuordnungsplan ausgelegt. Dauer der Auslegung: Mittwoch, den 12. August 2015 bis einschließlich Mittwoch, den 9. September 2015 Ort der Auslegung: Bürgerbüro der Stadt Markranstädt Erdgeschoss im neuen Bürgerrathaus Markt 1, 04420 Markranstädt Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Neuordnungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt. Die Inhaber von Rechten nach § 10 Nr. 2d FlurbG sowie die Empfänger neuer Grundstücke nach § 10 Nr. 2e FlurbG erhalten ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, welcher ihre Rechte / Flächen darstellt. Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es: „Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; ...“ Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Neuordnungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Großlehna – ungetrennter Hofraum Hofraum Landratsamt oder Landratsamt Landkreis Landkreis Leipzig Leipzig Hausanschrift: Postanschrift: Vermessungsamt Vermessungsamt Leipziger Straße 67 04550 Borna 04552 Borna Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Hofraum Landratsamt Landkreis Leipzig Hausanschrift: Vermessungsamt Leipziger Straße 67 04552 Borna einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Borna, den 3. Juni 2015 Schütz Stellv. Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Großlehna – ungetrennter Hofraum -6- Nr. 7/2015 Mietangebote Die Stadt Lützen bietet folgende Wohnungen und Gewerbeobjekte zur Vermietung an : Gaststätte Friedenseiche in Lützen OT Zorbau, Sorbenaue 5, ab sofort zu verpachten Das Objekt umfasst die Gaststätte mit kleinem und großem Saal und eine Wohnung im 1. OG zum Preis von 800,00 € Miete zzgl. Nebenkosten Gaststätte „Altes Rittergut“ in Lützen OT Dehlitz, Adolfvon-Richter-Straße 4, ab sofort zu verpachten Das Objekt umfasst die Gaststätte mit Gastraum, einen Gewölbekeller und ein Vereinszimmer zum Preis von 300,00 € zzgl Nebenkosten Mitteilungen der Stadtverwaltung Bürgersamstag im August vorverlegt Die Stadt Lützen macht hiermit öffentlich bekannt, dass der Bürgersamstag im Monat August auf den 25. Juli vorverlegt wird. In der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr soll vor allem denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zur Erledigung ihrer persönlichen Angelegenheiten in unserem Hause eingeräumt werden, die die regulären Sprechzeiten in der Woche nicht wahrnehmen können. Insbesondere das Sachgebiet Einwohnermeldewesen steht Ihnen an diesen Tagen zur Verfügung. Andere Anliegen werden zur Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeiter entgegengenommen. Mank Haupt- und Ordnungsamtsleiter 3-Raum-Wohnung in Lützen OT Göthewitz, Parkstraße 43, EG links Wohnfläche 57,4 m2, 258,30 € Miete zzgl. Nebenkosten, vollsaniert 3-Raum-Wohnung in Lützen OT Göthewitz, Parkstraße 43, 2. OG rechts Wohnfläche 50,4 m2, 201,60 € Miete zzgl. Nebenkosten, unsaniert 1-Raum-Wohnung in Lützen OT Lösau, Alte Provinzial-Str. 5 1. OG links, 40 m2 Wohnfläche, 184,00 € Miete zzgl. Nebenkosten Interessenten melden sich bitte bei Frau Krug im Bauamt der Stadt Lützen Tel: 034444 315-33, Fax: 034444 315-72 E-Mail: [email protected] Sprechstunde des Versicherungsberaters der Deutschen Rentenversicherung Bund Amtsblatt der Stadt Lützen Das Amtsblatt der Stadt Lützen wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. Herausgeber: Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen Aufgrund der Baumaßnahmen im Rathaus der Stadt Lützen, findet die Sprechstunde am 04.08.2015 01.09.2015 nicht im Sitzungssaal des Rathauses sondern in der Zeit vom 15:00 bis 18:00 Uhr im Versammlungsraum vom Verein Jugend und Technik Lützen Göteborger Str. 1, 06686 Lützen statt. Vereinbarung Beratungstermin: 03443 202193 Freitag, dem 14. August 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Mittwoch, der 29. Juli 2015 Redaktion: Frau Engert, Telefon: (03 44 44) 3 15 -13, Telefax: (03 44 44) 3 15 -70, E-Mail: [email protected] Abgabeadresse für die redaktionellen Beiträge: Markt 1, 06666 Lützen IMPRESSUM Die nächste Ausgabe erscheint am: Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Lützen. Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge im nichtamtlichen Teil müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amtsblattes übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Die Meinung des Verfassers muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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Juli 2015 Veranstaltungskalender Datum 23.07.2015 Beginn 18.30 Uhr 28.07.2015 31.07.2015 10.08. bis 12.08.2015 16.08.2015 05.09.2015 26.09.2015 19.30 Uhr 17.00 Uhr 16.00 Uhr 09.00 Uhr Veranstaltung Vortrag im Schloss „Pappenheim und die Zerstörung Magdeburgs“ Konzert – „Die Schotten kommen“Schlosshof Lützen Eröffnung Sonderausstellung im Schlossmuseum Lützen Fußballcamp mit FC Carl Zeiss Jena Trainingsgelände TSV Eintracht Lützen Jazz-Konzert mit den Leipziger All Stars 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Dehlitz/Lösau Tag der offenen Tür Feuerwehrhaus Lützen Veranstalter Museum Lützen Museum Lützen Museum Lützen TSV Eintracht Lützen Kirche Dehlitz Freiwillige Feuerwehr Dehlitz/Lösau Historischer Feuerwehrverein Lützen Aus den Ortschaften Ortschaft Lützen Vortrag im Schloss Lützen am 23. Juli 2015 Die Pappenheim-Ausstellung ist passé! Dennoch wollen wir das Thema noch einmal in einem abschließenden Vortrag aufgreifen. Ist Ihnen der Begriff „magdeburgisieren“ bekannt? Dabei handelt es sich um die Verwüstung der Stadt durch kaiserliche Truppen im 30-jährigen Krieg. Im Theatrum Europaeum steht geschrieben: „Dann das Pappenheimische Volck/wie auch die Wallonen/so am aller Unchristlichen ärger als Türcken gewütet/keinem leichtlich Quartier gegeben/sondern haben mit nidergehawen/beydes der Weiber und kleinen Kinder/auch schwanger Weiber in Häusern und Kirchen/ingleichen an Geistlichen Personen also tyrranisiret und gewütet/dz auch viel von dem andern Tyllischen Volck selber ein Abschew darvor gehabt.“ Im letzten Jahr war Alexander Querengässer einige Monate im Museum Schloss Lützen zwecks Digitalisierung der PlanerSammlung tätig. Außerdem unterstützte er uns bei der NapoleonAusstellung 2013 und machte Führungen durch die PappenheimAusstellung. Er ist also kein Unbekannter! Alexander absolvierte an der Uni Leipzig ein Studium für „Mittlere und Neuere Geschichte“, seit 2013 Promotion an der Uni Potsdam. Er ist ein Geschichtsexperte, das kann man sagen. Es ist schier unmöglich alles aufzuzählen, was er trotz seines jungen Lebens bereits geschrieben und veröffentlicht hat. Herr Querengässer wird uns am Donnerstag, dem 23. Juli 2015, um 18:30 Uhr über „Pappenheim und die Zerstörung Magdeburgs“ informieren. Der Vortrag möchte die Vorgänge bei der Belagerung noch einmal beleuchten und dabei hinterfragen, ob Pappenheim tatsächlich ein Interesse an der Zerstörung der Stadt hatte. Die Veranstaltung findet im kleinsten Schlosshof Deutschlands statt. Die Schotten kommen! Hurra, hurra, am Dienstag, dem 28. Juli 2015, um 19:30 Uhr ist es endlich wieder soweit. Dave Gilfillan, Ronnie MacDonald und Grant Simpson geben im kleinsten Schlosshof Deutschlands ein Konzert. Seit vielen Jahren kommen sie nach Lützen. Getrieben von der angenehmen Atmosphäre, der hervorragenden Akustik sowie dem Publikum, das sich vor Begeisterung kaum auf den Bänken halten kann. Die Veranstaltung im kleinsten Schlosshof Deutschlands hat im Laufe der Jahre familiären Charakter angenommen. Alle kennen sich. Aber das soll nicht heißen, dass wir unter uns bleiben wollen. Nein, wir erweitern gerne den Familienkreis. North Sea Gas gehört inzwischen ins Lützener Schloss wie Johann Gottfried Seume, oder andere Große der Geschichte. Ganz nebenbei: „Wo man singet, lass dich ruhig nieder, Ohne Furcht, was man im Lande glaubt; Wo man singet, wird kein Mensch beraubt; Bösewichter haben keine Lieder.“ Also, im Sinne Seumes: „Auf nach Lützen!“ Sonderausstellung - Eröffnung am 31. Juli 2015 Krieg, Krieg und nochmals Krieg! Wir wollen uns, auch wenn es nur für eine kurze Zeit ist, da im November bereits wieder eine Ausstellung zum Thema 1632 „Tatort – Fundort – Erinnerungsort“ gezeigt wird, von einer friedlichen Seite zeigen. Zwei Künstler, die unterschiedlicher nicht sein können, präsentieren ihre Arbeiten, bei denen die Malerei im Vordergrund steht. Karina Guadarrama Rivas, 1968 in Mexiko Stadt geboren, studierte Grafikdesignerin von 1986 - 1990 an der „Universidad Autónoma Metropolitana” in Mexiko Stadt. Von 1991-2010 war sie als freischaffende Grafikdesignerin für verschiedene Verlagsunternehmen tätig. Im Dezember 2010 kam sie nach Deutschland, ihr Hauptwohnsitz ist Lützen. Gerd Quente ist seit 2004 freischaffend künstlerisch in Lützen tätig. Neben der Malerei beschäftigt er sich mit Modellbau und der Gestaltung von Dioramen. Er nimmt jede Herausforderung an. Seine letzte große Arbeit war das Bemalen der 42 Meter langen Mauer in der Merseburger Straße in Spergau, seinem Heimatort. Beide füllen die unteren beiden Sonderausstellungsräume des Museums im Schloss mit ihren künstlerischen Arbeiten aus. Die Sonderausstellung wird am Freitag, dem 31. Juli 2015, um 17:00 Uhr im Museum im Schloss Lützen eröffnet. Maik Reichel hält die Laudatio. Sie sind alle herzlichst eingeladen! Die Auswahl an Veranstaltungen im Juli ist groß. Wir hoffen, dass für Sie etwas dabei ist. Unser Schlosshof ist zwar der kleinste Deutschlands, aber er bietet dennoch genug Platz für alle Interessierte. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Sonja Quente Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 -8- Ein toller Klassenausflug Die Klassen 3a und 3b der Grundschule Lützen fuhren am 03.06.2015 zum Wandertag nach Jena. Wir mussten ganz lange mit dem Bus fahren, bis wir vor Ort waren. Als der Bus endlich vor dem Planetarium ankommen war, durften wir alle etwas essen. In der Nähe befand sich auch ein kleiner Spielplatz. Dort luden eine Wippe, Rutsche (genauer gesagt, eine Babyrutsche), ein Sandkasten und Hecken, die wie ein kleines Labyrinth angeordnet waren, zum Toben ein. Dann gingen wir endlich ins Planetarium. Wir waren alle sehr aufgeregt, was uns erwartet. Dann liefen wir an unsere Plätze und nach wenigen Minuten verlosch das Licht. Die Vorstellung begann. Viele Sterne und Planeten leuchteten am Kuppelhimmel. Uns wurde der Film „Das kleine 1 x 1 der Sterne“ vorgeführt. Kinder nahmen uns mit auf die Reise in unser Planetensystem. Wir konnten den Saturn, den Uranus, den Mars und die Sonne besuchen. Das war sehr spannend und interessant. Danach erhielten wir einen kleinen Einblick in die Sternzeichen, die man zu der entsprechenden Jahreszeit am Himmel bestaunen kann, z. B. der Stier, der große Wagen, die Katze und der Hund. Alle Kinder waren davon total begeistert. Anschließend wanderten wir nur wenige Minuten in den Botanischen Garten. Während einer Schnitzeljagd lernten wir viele Pflanzen des Waldes kennen. Im Garten mussten wir vier Kräuter, vier Sträucher, drei Nadelbäume und vier Laubbäume finden und deren Blätter abpausen. Zu Zweit machten wir uns auf den Weg. Ein besonderes Highlight waren für alle Kinder die Wassersprenger, die uns eine willkommene Abkühlung an diesem sonnigen Tag spendeten – auch wenn unserer Lehrerinnen damit nicht so ganz einverstanden waren. Auf der Heimfahrt haben wir noch viel über den schönen und erlebnisreichen Tag erzählt. Lisa Pütz, Marie Olbrich und Pauline Schaffer Klasse 3b, Grundschule Lützen www.wittich.de AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 71) 4 14 40 53 Ihre Medienberaterin Ilona Friedrich berät Sie gern. Fax: (0 35 35) 48 92 34 [email protected] Nr. 7/2015 Tag der 1. Hilfe in der Grundschule Lützen Am 12.06.15 fand in der Grundschule Lützen der Tag der 1. Hilfe statt. Dadurch, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele fleißige Helfer beteiligt haben, konnten wir viele verschiedene Stationen bilden. Die Lützner Feuerwehr kam wieder mit einem großen HLF (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) und erklärte auch nur jede kleinste Kleinigkeit an diesem Auto. Jede noch so kniffelige Frage wurde durch die Kameraden (S. Jung, J. Müller, H. Thurm, S. Uhlmann) beantwortet. Die Polizisten Herr Schneider und Herr Steinke kamen mit ihrem Polizeiauto und zeigten allen Schülern, wie die Polizei hilft. Ganz oft war am Vormittag die Sirene des Polizeiautos zu hören. Mit Hilfe der Polizisten haben die Schüler das Absetzen eines Notrufes geübt. Falls ein Ernstfall eintritt, wissen sie jetzt Bescheid. Das Üben wurde auch kurzzeitig Ernst, als ein Polizist zu einem echten Einsatz abfahren musste. Nr. 7/2015 -9- Das DRK Naumburg war mit einem Notarztwagen bei uns. Den Kindern wurde durch Herrn Ludwig unter anderem gezeigt, wie eine Sauerstoffmaske angelegt wird oder wie die Halswirbelsäule nach einem Unfall geschützt wird. In der Turnhalle haben vier Eltern (Frau Sack, Frau Riedel, Frau Fiedler und Herr Mende) mit den Schülern das Anlegen von Verbänden geübt sowie das Verhalten bei kleineren Verletzungen. Assistiert haben dabei unsere Viertklässler, bei denen echt wirkende Wunden an Armen und Beinen versorgt werden mussten. Allen Beteiligten sagen Lehrer und Schüler der Grundschule herzlichen Dank. Wir haben viel gelernt und freuen uns unbedingt auf ein Wiedersehen. Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015 1. Treckertreffen in Lützen Der Pfingstverein Starsiedel und die Treckerfreunde Lützen möchten sich bei allen Sponsoren, Teilnehmern und Gästen ganz herzlich für unsere gelungene Veranstaltung bedanken und freuen uns auf ein nächstes Mal. Verein zur Erhaltung von historischer Feuerwehrtechnik und Traditionspflege Lützen Am 6. Juni 2015 feierte unser Verein im Schlosspark Lützen gemeinsam mit Freunden und Gästen sein 10-jähriges Bestehen. Jeannine Mende (Grundschule Lützen) Fußballschule des FC Carl Zeiss Jena zu Gast in Lützen Vom 10.08. bis 12.08.2015 ist die Fußballschule von Drittligist FC Carl Zeiss Jena Ausrichter eines 3-tägigen Fußballcamps in Lützen. Es findet auf dem Trainingsgelände des TSV Eintracht Lützen in der Merseburger Straße statt. Folgende Leistungen werden erbracht: · 3 Tage Fußballcamp für Kinder von 5 - 15 Jahren · Betreuung von 09:00 - 16:00 Uhr · Mittagessen, Trainingsgetränke, Obstvesper · kleine FCC-Sportausrüstung incl. Fußball · Gruppenfoto und Erinnerungsgeschenk · Abschlussturnier mit Siegerehrung Fußballbegeisterte Jungen und Mädchen zwischen 5 – 15 Jahren sind hierzu eingeladen. Weitere Infos und Anmeldung unter www.ferienfussballspass.de · Marco Ziermann, FC Carl Zeiss Jena unter 03641 765132 · Rainer Stark, TSV Eintracht Lützen unter 0172 9390661 Der Verein stellte seine in den letzten 10 Jahren realisierten Projekte anhand von Anschauungstafeln in Wort und Bild vor, wie z. B. - Umbau eines Kesselwagens zu einem Leckagehänger zu Ausbildungszwecken für die Feuerwehren im Burgenlandkreis - Holzaufbau eines Löschfahrzeuges LF 8 (ehemals FF Puchheim) von Udo Hoevel aus Droyßig im Jahr 2010 - Teilfarbgebung des Gerätewagen-Licht (GwLi) - Baujahr 1972, - Erneuerung der Bremsanlagen des Tanklöschfahrzeuges TLF 16 Typ S4000-1 (Radbremszylinder und Bremsbeläge) - Baujahr 1962, - Reparatur Getriebe des Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS Typ MAN – Baujahr 1965. Trotz zahlreicher Arbeitsstunden der Vereinsmitglieder wäre ohne die Unterstützung von Firmen wie Fa. Frank aus Frankenheim, Steinmetzbetrieb Thiele & Ehret GbR und Fahrzeugbau Kerger aus Lützen OT Bothfeld dieses nicht möglich gewesen. Weitere Projekte wie z. B. der Restaurierung der Lützener historischen Abprotzspritze (Kutsche) - Baujahr 1876 – und Fortführung Aufbau des TLF 16 Typ S4000-1 sowie des LF 16 TS Typ MAN sind geplant. Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 Die Fahrzeuge LF 8, Gw-Li, TLF 16 Typ S4000-1 und LF 16 TS Typ MAN sowie weitere Technik anderer Vereine und Feuerwehren konnten an diesem Tag auf dem als Ausstellungsgelände umfunktionierten Schulhof besichtigt werden, wie z.B. verschiedene Handdruckspritzen, einer Pariser Karrenspritze, … und Fahrzeuge von Udo Hoevel aus Droyßig, Wilfried Krosse aus Lützen und der Landfreunde Sachsen. Der Verein gedachte auch der Schenkung des Löschgruppenfahrzeuges LF 16 TS Typ MAN aus Wittmund/Ostfriesland vor 25 Jahren. Die Wittmunder Bürger Henry Schwitters und KarlHeinz Krüger erwarben käuflich das von der Wittmunder Wehr ausgemusterte Fahrzeug und übergaben es als Schenkung am 20. April 1990 der Lützener Wehr. Der damalige Stadtwehrleiter Herbert Müller und die damalige Bürgermeisterin der Stadt Lützen konnten das Geschenk im Rahmen eines Volksfestes vor dem damaligen Feuerwehrdepot in Lützen, Rudolf-Breitscheid-Straße feierlich entgegen nehmen. Mit diesem Fahrzeug, welches mittlerweile in Eigentum unseres Vereins übergegangen ist, verbinden viele ältere Feuerwehrleute auch einen Teil der Wiedervereinigung. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Schalmeienorchester Taucha. Für das leibliche Wohl sorgten die drei Feldkochherde aus Lützen, Großkorbetha und Lindennauendorf, der Grill mit Roster und Steaks sowie Eis für Groß und Klein. Auch für die Getränke war gesorgt. Die Kleinen konnten sich auf den beiden Hüpfburgen so richtig austoben. Durch die Unterstützung der Freien Gesamtschule, des Vereines Jugend und Technik, des historischen Trommelzuges Lützen, des Martzschparkvereines und der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Lützen errang die Veranstaltung den Charakter eines kleinen Volksfestes. Unser Verein bedankt sich bei allen Ausstellern, dem Kreisfeuerwehrverband Weißenfels e. V., den Helfern und Sponsoren. Die Ausstellung historischer Feuerwehrtechnik und die Feierlichkeit waren durch ihre Unterstützung ein großer Erfolg. - 10 - Nr. 7/2015 Ortschaft Großgörschen Grundschule Großgörschen Am ersten Maiwochenende öffnete unsere Schule für 2 Tage ihre Türen. Mit dem Programm „Auf dem Weg zur Toleranz“ vom „Ich“ zum „Wir“ begrüßten unsere Schüler Eltern, Großeltern und Gäste. Mit viel Freude zeigten sie die Ergebnisse von Projekten, Malund Bastelarbeiten. Unsere Elternvertreter schmückten das Schulgelände, organisierten auf dem Schulhof einen Kinderflohmarkt und bauten eine kleine Zeltstadt auf. Für die Hilfe und Unterstützung danken wir an dieser Stelle allen fleißigen Helfern. Nr. 7/2015 - 11 - Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015 Der Projekttag Verkehrserziehung am 29. Mai wurde von allen Schülern bereits erwartet. Eine Trainingsstrecke, der ADAC-Parcours und die praktische Fahrradprüfung standen auf dem Programm. Die Schüler stellten ihre Kenntnisse und Geschicklichkeit beim Fahrradfahren unter Beweis. Ganz besonders möchten wir uns bei Familie Bruder für die langjährige Unterstützung bedanken. Die 4. Klasse legte am 26. Juni am Scharnhorstdenkmal in Großgörschen im Gedenken an den Todestag Gerhard David von Scharnhorst. Wiesenblumen nieder. Begleitet wurden sie von Mitgliedern des Scharnhorstkomitees Großgörschen e. V. Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern erholsame Ferien und schöne Erlebnisse mit ihren Familien und Freunden! Schulteam Scharnhorst-Schule Großgörschen Ortschaft Rippach Lernortwechsel, Spaß und viele schöne Erlebnisse Der Kindertag war Anlass für einen Ausflug der GS Rippach nach Querfurt in das Bauernmuseum. Dort warteten viele Höhepunkte. Im Streichelzoo erfühlten die Kinder das kuschlige weiche Fell der Meerschweinchen und erfreuten sich an ihrem Verhalten. Ein bisschen Körperbeherrschung und Gleichgewicht waren beim Eselreiten erforderlich. Zum Sportfest am 25. Juni kämpften alle Schülerinnen und Schüler um bestmögliche Ergebnisse in den Disziplinen Lauf, Wurf und Weitsprung. Bei gutem Wetter machten auch die anschließenden Spiele, wie Fußball, Schlängellauf und Ball über die Schnur allen Spaß und das Eis schmeckte ebenfalls. Die besten Sportlerinnen und Sportler aus jeder Lerngruppe und Klasse wurden mit einer Urkunde und Medaille ausgezeichnet. Einfach nur Spaß machte es, mit dem Traktor über die Wiesen zu touren. Unsere Schüler erlebten im wahrsten Sinne des Wortes das Leben der Bauernfamilien in früherer Zeit. Viele interessante Dinge vom Nachttopf bis zur Unterwäsche waren im sehr schön eingerichteten Bauernwohnhaus zu sehen. Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 Im Bauernkleid wurde dann Butter hergestellt, die mit frischem Brot von allen verkostet wurde. - 12 - Nr. 7/2015 Wer ganz still war und vielleicht die Augen schloss, konnte die einzelnen Tiere nicht nur heraushören sondern sie sich auch gedanklich vorstellen. Es war ein faszinierendes Musikerlebnis. Der riesige Applaus hat die bestätigt. Die Schüler und Lehrer der Grundschule Rippach 10. Juni 2015 – Verkehrsprojekt in Rippach Zuvor musste jedoch die Kuh gemolken werden. Die besten Melkergebnisse erzielte Tim Hoffmann aus der 2. Klasse. So bleibt wieder ein Tag mit vielen schönen Eindrücken und neuen Erkenntnissen hoffentlich recht lange in der Erinnerung an die Grundschulzeit. Wenn in der Grundschule Rippach Gäste vom Technischen Hilfswerk, den Feuerwehren Lützen und Rippach, der Rettungswache des DRK in Weißenfels, dem Polizeirevier Burgenlandkreis, dem ADAC und von Mitarbeitern der Augenoptik Klotz und der KKH erwartet werden, dann findet das alljährliche Verkehrsprojekt statt. Im Sachkundeunterricht haben sich die Schüler das ganze Schuljahr darauf vorbereitet, ihr Wissen über das richtige Verhalten als Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu erproben und Neues dazuzulernen. Die Schüler der Klasse 4 absolvierten an diesem Tag ihre Radfahrprüfung. Glückwunsch – alle haben bestanden! U. Schmieder Schulleiterin der Grundschule Rippach Ausflug zum Kulturhaus Weißenfels Ein etwas anderes Erlebnis war unser Konzertbesuch „Peter und der Wolf“ im Juni. Schick zurechtgemacht reisten wir ins Kulturhaus nach Weißenfels. Gespannt warteten wir. Aber die Bühne blieb leer. Einzeln wurden uns die Instrumente vorgestellt. Hautnah konnten wir sie sehen. Die Instrumente verkörperten ein Tier oder eine Person der Geschichte. Nach und nach füllte sich die Bühne mit Musikern und das große Orchester war vollständig. Gebannt schauten wir und hörten der Musik des musikalischen Märchens „Peter und der Wolf“ zu. Wer wollte, konnte einen Sehtest machen. Gut sehen ist für alle Verkehrsteilnehmer wichtig. Im Rettungswagen wurde 1. Hilfe geübt und am Feuerwehrauto gab es Interessantes zu bestaunen. Ein tolles Gefühl, einmal auf einem Motorrad der Polizei sitzen zu dürfen - durch Herrn Bendrick war dies möglich. Familie Bräutigam vermittelte den Kindern einen Einblick über die Aufgaben, Einsatzmöglichkeiten und Technik der Fahrzeuge des THW. Neu war in diesem Jahr die Teilnahme der Feuerwehr Lützen. Mit dem Hubsteiger konnten das Schulgelände und unsere schöne Landschaft um Rippach betrachtet werden. Die Muttis vom Schulelternrat, Frau Fischer, unsere pädagogische Mitarbeiterin Frau Schlag und Frau Waurenschk, unsere Sekretärin, sorgten dafür, dass unsere Gäste mit Kaffee und selbstgebackenen Kuchen bewirtet werden konnten. Die Mitarbeiter vom Jugend und Technik e. V. konnten leider in diesem Jahr nicht dabei sein. Sie wurden besonders von unseren kleinsten Gästen, den künftigen Schulanfängern aus der Kita „Villa Hosenmatz“ Bothfeld und der Kita „Rippacher Kinderkiste“ sehr vermisst. Alle Kinder wünschen sich die Buggys unbedingt wieder fürs nächste Jahr. Die Schüler und das Team der GS Rippach bedanken sich für diesen interessanten und erlebnisreichen Tag bei allen Helfern und freuen sich schon aufs nächste Mal. Das Team der GS Rippach ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE : https://anzeigen.wittich.de Nr. 7/2015 - 13 - Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015 Ortschaft Röcken Nachruf Die Kameraden der Ortsfeuerwehr Röcken trauern um ihren langjährigen Kameraden Brandmeister a. D. Heinz Reinhardt Mit ihm verlieren wir einen stets aktiven und immer pflichtbewussten Kameraden. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Könnecke Bürgermeister Schubert Stadtwehrleiter Löwe Ortswehrleiter Der Grünlandtag ist Geschichte Bothfelder Pfingstbier Vom 22. bis 24.05.2015 feierten wir traditionell das Bothfelder Pfingstbier! Am Freitag starteten wir 6:00 Uhr ins schöne Thüringen um unsere Bäume zu schlagen! Ab 17 Uhr wurden die Maibäume in den 4 Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Röcken ausgefahren, im Anschluss versorgten wir noch Ellerbach und Zöllschen! Samstag haben wir 19:30 Uhr unseren Maibaum unter Regie des Ersatzrichtmeisters Michael Richter aufgestellt! Nach professionellen Anweisungen stand der Baum 20 Uhr und eine rauschende Disconacht mit „Orion“ konnte beginnen. Der Umzug am Sonntag war dann ein gelungener Abschluss. Zwei Pferdegespanne, unzählige Reiter und die Flachlandfinken sorgten für reichlich Stimmung in der Gemeinde! Wir bedanken uns bei allen Sponsoren/Unterstützern und den Mitgliedern des Traditionspflegevereins der Bothfelder Feuerwehr e. V. Ohne euch wäre das alles nicht möglich. 1. Vorsitzender R. Kerger 2. Vorsitzender N. Dietrich Schatzmeister F. Schumann Bei schönem Wetter erlebten zahlreiche Gäste aus mehreren Bundesländern spannende Wettkämpfe und ein umfangreiches Rahmenprogramm. Mein besonderer Dank gilt meiner Frau Karin, die immer hinter mir stand, viele Aufgaben übernahm und während der Vor- und Nachbereitung die Helfer verpflegte. Ein Dankeschön geht ebenfalls an unseren Sohn Guido, der vielfältige Aufgaben im Vorfeld erledigte und während des Festes einzelne Wettkämpfe organisierte. Danke auch an meinen Bruder Bernd und Sohn Tobias, sowie Schwager Tilo und Sohn Marco, die bei der Vorbereitung und Durchführung unseres Events als Mitorganisatoren und Helfer überdurchschnittliches geleistet haben. Unser besonderer Dank geht an: · alle superfleißigen Aufbau- und Abbauhelfer · alle Plakat- und Flyer Verteiler · die Mäher, die Festplatz und Mähflächen im Vorfeld mit ihrer Technik bearbeiteten · alle Sponsoren, die durch ihre Geld- und Sachspenden diese Veranstaltung unterstützt haben · alle Teilnehmer an den Wettkämpfen, die teils große Entfernungen auf sich nahmen und durch ihr Mitwirken diesen Tag erst möglich machten · an alle Richter, Zeitnehmer und Ringreitrichter, für die Erledigung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe · den Betreuer unserer Internetseite und Gestalter der Plakate und Flyer · die Verkehrslotsen und die Nachtwachen · die Darsteller der Handwerkskünste mit ihren Vorführungen · alle, die für die Unterhaltung der Kinder gesorgt haben · alle Versorgungsstände, die für das leibliche Wohl gesorgt haben · die Kleinhändler die manche Mitbringsel an den Mann brachten · das Show Duo „Simonight“ aus Bad Dürrenberg und die „Lustigen Heimatmusikanten“ aus Altranstädt für die musikalische Unterhaltung · die „Altenburger Futterschroter“ für ihre Vorführungen Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 · · · · · · · · · alle Kassendienste die Eigentümer, für die Bereitstellung der benötigten Flächen für Parken, Wettkämpfe und Festplatz unseren Moderator für die Wettkämpfe und das Rahmenprogramm diejenigen, die Verkehrsschilder, Mülltonnen, Wimpelketten, Toiletten, Zelt, Hub-Steiger, Tanzfläche usw. zur Verfügung stellten alle, die diese Veranstaltung in Wort und Bild festgehalten haben die Elektrofirmen, die unsere Stromversorgung sicherten die Stadt Lützen für ihre große Unterstützung unsere Nachbarn, für ihr Verständnis, für eventuelle Unruhe und Geräuschbelästigung alle, die sich engagiert haben und durch Vergesslichkeit hier nicht erwähnt wurden - 14 - Nr. 7/2015 Sollte dies der Fall sein, würden die betroffenen Firmen wirtschaftlichen Selbstmord begehen, wenn sie ihre Existenz von einem einzigen Unternehmen abhängig machen. Deutschlandweit gibt es in der Braunkohle nur ca. 20.000 Beschäftigte, im Bereich der Erneuerbaren Energien sind es rund 250.000 – Tendenz steigend! Zur Situation bei der MIBRAG sagte Geschäftsführer Geisler (laut MZ 30.04.15), dass die MIBRAG im Burgenlandkreis ca. 1.300 Personen beschäftigt. (Alle direkt in der Braunkohle Beschäftigten sind am Firmensitz Theißen angestellt, auch die Mitarbeiter aus Sachsen und Thüringen). Der Klimaforscher Hans-Joachim Schellenhuber sagte in einem MZ-Interview vom 10.06.15: „Man kann das künftige Wohlergehen nicht einer einzelnen Branche opfern, an der vielleicht noch 20.000 Jobs hängen. Aber entscheidend sind nicht die Arbeitsplätze der Vergangenheit, sondern die der Zukunft mit einer neuen industriellen Revolution. Die Dekarbonisierung ist keine Bürde, kein Zwang, sondern – im Gegenteil – ein Anschubprogramm für die stagnierende Weltwirtschaft.“ Abschließend kann man nur sagen: Braunkohle hat keine Zukunft. Ihr Abbau verwandelt ganze Landstriche in Mondlandschaften und vor allem ist sie die schmutzigste und teuerste Art der Stromerzeugung. Die nächste Versammlung unserer BI findet am 30.07.2015 um 19.00 Uhr im Pfarrhaus Röcken statt. Sie sind herzlich eingeladen! Ihre Bürgerinitiative „Zukunft statt Braunkohle – Region Lützen“ Ortschaft Muschwitz Wir hoffen, allen Mitwirkenden und Gästen einen schönen Tag bereitet zu haben und bedanken uns nochmals bei allen, die zum Gelingen unseres Grünlandtages und Ringreiten beigetragen haben. Vielleicht sehen wir und im Jahr 2017 zum kleinen Jubiläum, den 5. Grünlandtag wieder. Bilder Helfer und Sponsoren unter: www.gltag.de Familien Andreas Sack, Bernd Sack und Tilo Voigt Bürgerinitiative „Zukunft statt Braunkohle – Region Lützen“ Liebe Bürgerinnen und Bürger von Lützen, auf dem G7-Treffen in Elmau beschlossen die Staatschefs den Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas. Wenige Tage später scheitert Wirtschaftsminister Gabriel mit einer Sonderabgabe für alle Kohlkraftwerke. Deutschland wird seine eigens aufgestellten Klimaziele nicht erreichen können. Gabriel ist eingebrochen vor einer Lobbygruppe, welche mit dem Totschlagargument „Arbeitsplätze“ wahre Horrorszenarien entwirft. Unterstützt wurde seine Kampagne mit einer extrem einseitigen Medienberichterstattung „Pro Kohle“. Auch der Burgenlandkreis hat seinen Rückhalt zur Braunkohle erneuert. Es wird erklärt, die MIBRAG sei wichtig für die Region. Ist diese Erklärung auch ein Bekenntnis zu weiteren Tagebauen in der Region? Der Burgenlandkreis hat sich parteiübergreifend einem einzigen Unternehmen untergeordnet. Man hat sich gegen die Energiewende entschieden. Der gleiche Landkreis, der sich mit seinem zentralen Bereich für die Aufnahme ins UNESCOWeltnaturerbe bewirbt, will seinen östlichen, geschichtsträchtigen Teil für private Gewinne opfern. Zum Totschlagargument „Arbeitsplätze“ ist zu sagen, dass in der Presse immer wieder darauf hingewiesen wird, dass mehrere Tausend Arbeitsplätze indirekt von der MIBRAG abhängen und verloren gehen würden, sollte die MIBRAG nicht mehr existieren. Wunderbares Luftballonfest in Muschwitz Es gibt viele Anlässe den Kleinsten der Familie was Gutes zu tun. Sicher, jeden Tag seinem Kind das Beste angedeihen zu lassen, dafür sollten Mama, Papa, auch Großeltern nach ihren Möglichkeiten immer sorgen. Es gibt aber eben auch Ausnahmen. Das mag an den verschiedensten Lebenssituationen, an unterschiedlichsten Traditionen oder mangelnden Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen und Ländern liegen. Der Internationale Kindertag gibt Gelegenheit eben gerade an die Kinder zu denken und für sie ein besonderes Event zu kreieren. In über 40 Staaten wie in China, in den USA, vielen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie auch die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion wird am 1. Juni der Internationale Kindertag begangen und ein Zeichen gesetzt, sich für die Rechte der Kinder stark zu machen, damit alle Kinder auf der Welt wirklich Kind sein können. Bereits im vergangenen Jahr reifte der Entschluss für die Kinder eine Art Kinderfest zu organisieren. Das Kinderfest 2014 am Fabelviecher-Zoo, Am Anger“ kam sehr gut an und die Mitglieder des Vereins „Wurzel&Werk“ waren sich schnell einig, das wollten sie wiederholen. In diesem Jahr wurde der Kinderfez als Luftballonfest auf dem Hofplatz am Dorfgemeinschaftshaus Muschwitz ausgetragen. Neben den Mitgliedern fanden sich noch viele fleißige Helferinnen und Helfer, die gemeinsam den erlebnisreichen Vormittag gestalten. Viele bunte Luftballons lockten die Gäste zum Verweilen. Luftballons wurden mit lustigen Gesichtern selbst bemalt oder zum Luftballonwettlauf benutzt. Den Kindern hat dieser Vormittag sehr gefallen und die Eltern nutzen die Zeit zum Plauschen. Die Hüpfburg wurde durch die Kids sofort in Beschlag genommen. Der Eiswagen vom Eiscafé Starsiedler Eck konnte mit seinem reichhaltigen Angebot nicht nur die kleinen Leckermäuler überraschen. Bei Spiel und Spaß konnten sich die Kids austoben. Wer Lust hatte, konnte sich beim Guitar Hero erproben und das wurde auch gern angenommen. So wurde der zweite vormittags Kinderfez wieder eine gelungene Sache. Nr. 7/2015 - 15 - Und das es dazu kam, dafür sind wir allen Helferinnen und Helfern besonderen Dank verpflichtet. Durch Metallbau Werner wurde der Verein wieder mit der Organisation und Bereitstellung der Hüpfburg und dem Spielmobil unterstützt. Allen Beteiligten also noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön für die schönen Ideen und die verlässliche tatkräftige Unterstützung während der Vorbereitung eines schönen Vormittags für unsere Kinder zum Internationalen Kindertag, sowie für die erforderlichen Nacharbeiten. So bleibt heute schon die Vorfreude auf ein nächstes Kinderfest. Barbara Dittrich Wurzel&Werk Verein zur Förderung von Kunst & Kultur & Tradition Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015 Geburtstagsgrüße und Jubiläen Der Bürgermeister der Stadt Lützen, die Ortsbürgermeisterinnen und die Ortsbürgermeister gratulieren recht herzlich allen Jubilaren am 12.07. am 14.07. am 17.07. am 17.07. am 19.07. am 21.07. am 23.07. am 30.07. am 03.08. am 05.08. am 06.08. am 07.08. am 08.08. am 13.08. Herrn Helmut Taubert Frau Anna Bosse Frau Elsbeth Seibicke OT Pörsten Herrn Falko Steinbrecher OT Gerstewitz Frau Elsa Brocke Herrn Gerhard Müller Herrn Richard Ohme OT Meuchen Frau Dorit Hanke Frau Christine Lieske OT Zorbau Frau Dorothea Storm Frau Eva Frommator Frau Elfriede Koppenburger OT Kaja Frau Vera Dominik OT Starsiedel Frau Irene Dreyhaupt OT Lösau zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag Kirchliche Nachrichten Kirchspiel Lützer Land und Rippachtal Die Evangelische Kirche im Pfarrbereich Lützen lädt ein Gottesdienste Fotos: Frank Müller, Marion Götze Bothfeld 9. August, 10. So. n. Trinitatis 9.00 Uhr Dehlitz 2. August, 9. So. n. Trinitatis 15.00 Uhr Altarbildbe trachtung “Ultima cena“, anschl. Kaffeetrinken 16.30 Uhr Gottesdienst Großgöhren 19. Juli, 7. So. n. Trinitatis 10.00 Uhr Tauf- und Familiengottesdienst Großgörschen 16. August, 11. So. n. Trinitatis 10.00 Uhr Kleingörschen 26. Juli, 8. So. n. Trinitatis 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Lützen 12. Juli, 6. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr 26. Juli, 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 9. August, 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Gottesdienst, anschl. Brunch Meuchen 12. Juli, 6. So. n. Trinitatis 9.00 Uhr 16. August, 11. So. n. Trinitatis 9.00 Uhr Amtsblatt der Stadt Lützen vom 10. Juli 2015 Pörsten 16. August, 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Seniorenkreise Lützen - Dienstag, 4. August, 14.30 Uhr Großgörschen - Dienstag, 14. Juli, 11. August, jeweils 14.00 Uhr Röcken - Mittwoch, 15. Juli, 12. August, jeweils 14.30 Uhr Nr. 7/2015 Zweckverbände Positivität – Abgrenzung – Lebendigkeit Ausstellung mit Acrylgemälden beim ZWA Bad Dürrenberg Kirchenmusik Sonntag, 16. August, 16.00 Uhr Dehlitz, Kirche – Jazz-Konzert, Leipziger All Stars Gemeindebüro Lützen, Güntherstraße 13 Tel. 034444 20264; Fax: 034444 41183 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: dienstags 8.00 – 12.00 Uhr, donnerstags 14.00-18.00 Uhr Pfarrer Armin Pra sicher im Büro: donnerstags 8.00 – 12.00 Uhr E-Mail: [email protected], Mobil: 0179 7793184 Kirchspiel Hohenmölsen - Land Veranstaltungen des Evangelischen Kirchspiels Hohenmölsen – Land Gottesdienste in den verschiedenen Kirchen 6. Sonntag n. Trinitatis 12.07. 10.15 Uhr 7. Sonntag n. Trinitatis 19.07. 10.15 Uhr 8. Sonntag n. Trinitatis 28.07. 10.15 Uhr 9. Sonntag n. Trinitatis 02.08. 10.15 Uhr 10. Sonntag n. Trinitatis 09.08. 10.15 Uhr 11. Sonntag n. Trinitatis 16.08. 10.15 Uhr - 16 - Gottesdienst in Zembschen Gottesdienst in Hohenmölsen Gottesdienst in Jaucha Gottesdienst in Hohenmölsen Gottesdienst in Keutschen Gottesdienst in Hohenmölsen Konzerte und Veranstaltungen Erlebnis-Kirche Wählitz 25.07., 19.00 Uhr Sommerkino: „Monsier Claude und seine Töchter Kirche Teuchern 26.07., 19.30 Uhr Sommerkonzert: „Heitere Klänge“ mit Orgel, Violine und Blockflöte Kontakt Öffnungszeiten des Gemeindebüros für den Pfarrbereich Hohenmölsen, Altmarkt 13 donnerstags, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Tel. 034441 22910 Johannes und Friederike Rohr Tel.: 034441 22910 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Susanne Roßberg malt bereits seit ihrer Kindheit und probierte 2009 zum ersten Mal die abstrakte Kunst. „Ich male sehr gerne abstrakte Bilder mit verschiedenen farblichen Kontrasten und Formen“, erklärt sie. Dabei verwendet die 32-Jährige in erster Linie Acrylfarben, aber auch zusätzliche Materialien wie Strukturpaste. Ihre Vorbilder seien die Berlinerin Künstlerin Isabelle Zacher-Finet und der US-amerikanische Maler Bob Ross, der durch seine Fernsehsendung „The Joy of Painting“ nicht nur international, sondern auch in Deutschland berühmt wurde. Die seit 1997 in Bad Dürrenberg lebende Künstlerin arbeitet hauptberuflich als Krankenschwester. In ihrer Freizeit lässt sie sich unter anderem durch die Natur inspirieren. „Mit einem offenen Blick ist Inspiration im Prinzip überall möglich. Mir ist es wichtig, immer wieder neue Sichtweisen aufzunehmen und alte Gewohnheiten loszulassen“, so Roßberg. Im Leben und auch beim Malen gehe es ihr hauptsächlich um eine positive Grundstimmung sowie um die Akzeptanz von Grenzen. Mit den Bildern von Susanne Roßberg zieht wieder eine Kunstausstellung in den Wasserturm des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA) Bad Dürrenberg, nachdem mit den letzten beiden Ausstellungen zu Novalis und dem Elsterfloßgraben der Fokus eher historisch war. Die Vernissage wird am Freitag, 24. Juli 2015, um 18.30 Uhr im Wasserturm des ZWA Bad Dürrenberg (ThomasMüntzer-Str. 11, 06231 Bad Dürrenberg) stattfinden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Ausstellung kann bis zum 30. Oktober 2015 besucht werden. Die Öffnungszeiten sind dienstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Die Besichtigung ist kostenfrei. Nr. 7/2015 - 17 - Information zum Bauvorhaben Schmutzwasserkanalverlegung in Kreischau, Lange Straße Im Rahmen der Gemeinschaftsbaumaßnahme des Burgenlandkreises, der Stadt Lützen und des AZV Saale-Rippachtal soll der Schmutzwasserkanal in der Langen Straße in zwei Bauabschnitten verlegt werden. Der 1. BA: Verlegung der Abwasserdruckleitung von Kreischau zur Kläranlage Muschwitz, Errichtung einer Abwasserpumpstation und die Verlegung des Schmutzwasserkanals in der Langen Straße sind abgeschlossen worden. Der Deckenschluss in der Langen Straße erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsbaumaßnahme. Der 2. BA: Verlegung des Schmutzwasserkanals in der Langen Straße vom Abzweig Kleefeldstraße in Richtung Poserna beginnt zeitlich vorgezogen am 06.07.2015. Das Bauvorhaben wird vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult GmbH aus Lützen betreut. Bauleiterin ist Frau Nürnberg, Tel.: 034444 441-0. Die bauausführende Firma ist die Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH Laucha. Bauleiter Herr Neugebauer. Die herzustellenden Grundstücksanschlüsse wurden bereits mit den jeweiligen Grundstückseigentümern besprochen und festgelegt. Mit dem Beginn der Baumaßnahme werden durch den Verband Vorausleistungsbescheide auf die Kanalausbaubeiträge für die betroffenen Grundstücke versandt. Im Rahmen der Durchführung der oben genannten Baumaßnahme kann es zu zeitweisen Einschränkungen in der Benutzung der Straße und der Grundstückszufahrten kommen. Dafür bitten wir jetzt schon um Verständnis. Sollten Ihrerseits Fragen bestehen, wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartner. Abwasserzweckverband „Saale-Rippachtal“ Anzeigen Amtsblatt der Stadt Lützen vom vom 10. Juli 2015