gutachten - BioMarine
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GUTACHTEN über Qualifikation und Sicherheit der Anwendung des Produkts als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke Zwecks Einführung der Produkte zum ersten Mal in den Handelsverkehr auf dem Gebiet der Republik Polen als Lebensmittel BioMarine®570 BioMarine®1140 Gemäß VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS1) vom 23. März 2011 über Formularmuster von der Mitteilung über Produkte, die zum ersten Mal in den Handelsverkehr auf dem Gebiet der Republik Polen eingeführt werden, Register der Produkte, die der Mitteilungspflicht unterliegen und Verzeichnis der inländischen wissenschaftlichen Einheiten, die für Ausstellung eines Gutachtens zuständig sind2) Auf der Grundlage von Art. 31 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. August 2006 über Sicherheit der Nahrung und der Ernährung (GBl. von 2010 Nr. 136, Pos. 914, Nr. 182, Pos. 1228 und Nr. 230, Pos. 1511) Institut für landwirtschaftliche Medizin wurde ins VERZEICHNIS DER INLÄNDISCHEN WISSENSCHAFTLICHEN EINHEITEN eingetragen, DIE FÜR AUSSTELLUNG EINES GUTACHTENS ZUSTÄNDIG SIND. Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 1 1. ALLGEMEINES 2. PRODUKTREZEPT 3. REZEPT-PRÄSENTATION 4. ANALYSE 5. ZUSAMMENFASSUNG 6. LITERATUR Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 2 Beurteilung der Richtigkeit der Qualifikation der Produkte BioMarine®570 und BioMarine®1140 in die Gruppe diätetische Produkte mit besonderer medizinischer Bestimmung. 1. ALLGEMEINES Das beantragende Subjekt: Marinex International Sp. z o.o. 93-446 Łódź, Placowa 4 Hersteller: Scandinavian Laboratories Inc. 794 Sunrise Boulevard, Mt. Bethel, PA 18343 USA. Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 3 2. PRODUKTREZEPT Zusammensetzung der Produkte: Aus chemischer Sicht sind BioMarine®570 und BioMarine®1140 zusammengesetzte Präparate und enthalten Lipide, die aus Haileber gewonnen werden: Centroscymnus crepitater, Etmopterus granulosus, Deania colceai, Centrophorus scalpratus. In der Zusammensetzung der Lipide sind: Acylglycerolether: DAGE (Diacylglycerole) und TAG (Triacylglycerole), Squalen, unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren von der Gruppe n-3, DHA (Docosahexaensäure), EPA (Eicosapentaensäure), Vitamin A und Vitamin D. ZUSAMMENSETZUNG - 1 Kapsel enthält 570 mg Leberöl von 4 Gattungen tasmanischer Tiefseehaie, darunter 120 mg Alkylglycerole, 120 mg Squalen, 25 mg unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren von der Gruppe Omega-3, Vitamin D3 (Cholecalciferol), Vitamin A (Retinol), Bestandteile der Hülle: Gelatine, Glycerol (feuchtehaltiges Mittel), Wasser. Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 4 3. REZEPT-PRÄSENTATION Die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Produkts BioMarine®570 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Nährwert 1 Kapsel in 100 g sind enthalten Energetische Wertung 25,3 kJ / 6 kcal 4473 kJ / 1053 kcal Eiweiß – Gelatine (g) 0,162 g / 0,6 kcal 22,1 g / 88,4 kcal Kohlenhydrate – Glycerol (g) 0,075 g / 0,3 kcal 11,05 g / 44,2 kcal Fette (g), darunter: 0,57 g / 5,1 kcal 100 g / 900 kcal Alkylglycerole (mg) 120 mg 21 g Squalen (mg) 120 mg 21 g UUFS* Omega-3 (mg) 25 mg 4,38 g Vitamin A (µg) 47 µg (155 IU, 19,4%**) 2631,6 µg Vitamin D3 (µg) 0,1 µg (4 IU, 2%**) 17,5 µg Gehalt: *UUFS - unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren ** -% der empfohlenen Tagesdosis ZUSAMMENSETZUNG - 1 Kapsel enthält 1140 mg Leberöl von 4 Gattungen tasmanischer Tiefseehaie, darunter 240 mg Alkylglycerole, 240 mg Squalen, 50 mg unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren von der Gruppe Omega-3, Vitamin D3 (Cholecalciferol), Vitamin A (Retinol), Bestandteile der Hülle: Gelatine, Glycerol (feuchtehaltiges Mittel), Wasser: Die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Produkts BioMarine®1140 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Nährwert 1 Kapsel in 100 g sind enthalten Energetische Wertung 50,15 kJ / 11,8 kcal 4559 kJ / 1073 kcal Eiweiß – Gelatine (g) 0,275 g / 1,1 kcal 25 g / 100 kcal Kohlenhydrate – Glycerol (g) 0,126 g / 0,5 kcal 11,45 g / 45 kcal Fette (g), darunter: 1,14 g / 10,2 kcal 100 g / 927 kcal 240 mg 42 g Gehalt: Alkylglycerole (mg) Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 5 Squalen (mg) 240 mg 42 g UUFS* Omega-3 (mg) 50 mg 8,76 g 94 µg (310 IU, 38,8%**) 5263 µg Vitamin A (µg) Vitamin D3 (µg) 0,2 µg (4 IU, 2%**) *UUFS - unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren ** -% der empfohlenen Tagesdosis 35 µg Anwendung: Nach Angaben des Herstellers ist das Produkt zur diätetischen Behandlung bei Immunitätsmangel bestimmt, zur Regulation immunologischer Parameter: • • • • • • bei Mangel an Aufbausubstanzen des Immunsystems, zum Aufbau natürlicher Abwehrmechanismen des Organismus, bei Personen mit Störungen des Immunsystems (Allergien, Schuppenflechte, rheumatoide Arthritis), bei erhöhter Anfälligkeit für Infektionen, bei einer Antibiotikatherapie, während oder direkt nach einer Antitumortherapie (Chemotherapie, Radiotherapie). Das Produkt BioMarine®570 ist zur diätetischen Behandlung bei Erwachsenen und Kindern ab dem 6. Monat bestimmt, und das Produkt BioMarine®1140 für Kinder ab dem 3. Jahr. Einnahme ½ Stunde vor Mahlzeiten oder gemäß Verordnung des Arztes. Die Kapseln können in Gänze verschluckt werden, man kann auch nur daraus ausgedrücktes Öl einnehmen. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden. Die Erhaltung richtigen Gesundheitszustands bedarf ausgewogener Ernährung und gesunder Lebensweise. Das Subjekt stellte auch die Dosierungsweise der Produkte je nach unterschiedlichen Zuständen des Organismus in entsprechenden Proportionen in Bezug auf das Körpergewicht dar. Zusätzlich wurden Informationen über die Anwendung der Präparate bei Kindern mitgeteilt. Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile gilt als Gegenanzeige hinsichtlich der Anwendung der Produkte. Das Produkt ist gemäß Verordnung des Arztes und unter dessen Aufsicht einzunehmen. Das Produkt ist keine ausschließliche Nahrungsquelle. Es enthält Fischöl. 4. ANALYSE Die Beurteilung der Richtigkeit von Qualifikation des Produkts in die Gruppe diätetischer Produkte mit besonderer medizinischer Bestimmung. Gemäß entsprechenden Vorschriften – sowohl nach polnischem, als auch europäischem Recht – haben diätetische Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung entsprechende Ernährungsbedürfnisse der unterernährten oder an Unterernährung im Zusammenhang mit einer besonderen Erkrankung, Störung oder einem Krankheitszustand leidenden Menschen zu erfüllen; deshalb dürfen sie nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden, wobei die Kontrolle auch über andere Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 6 Mitarbeiter der Gesundheitsdienste ausgeübt werden kann. „Diätetische Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung” bedeuten eine Kategorie von Lebensmitteln mit besonderer Bestimmung, die besonders verarbeitet oder vorbereitet werden, zur diätetischen Ernährung der Patienten bestimmt und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Diese Produkte sind zur ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von Patienten mit eingeschränkter, behinderter oder gestörter Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption, Verstoffwechselung oder Ausscheidung gewöhnlicher Lebensmittel oder bestimmter darin enthaltener Nährstoffe oder ihrer Metaboliten oder der Ernährung von Patienten mit einem sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf, für deren diätetische Behandlung eine Modifizierung der normalen Ernährung, andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beiden nicht ausreichen. Diätetische Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung werden in folgende drei Kategorien unterteilt: • vollständige bilanzierte Lebensmittel mit einer Nährstoff-Standardformulierung, die die bei Verwendung nach den Anweisungen des Herstellers die einzige Nahrungsquelle für Personen, für die sie bestimmt sind, darstellen können, • vollständige bilanzierte Lebensmittel mit einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für eine bestimmte Krankheit oder Störung angepassten Nährstoffformulierung, die bei Verwendung nach den Anweisungen des Herstellers die einzige Nahrungsquelle für Personen, für die sie bestimmt sind, darstellen können. Diese Lebensmittel dürfen auch als teilweiser Ersatz oder Ergänzung der Patienten-Diät verwendet werden, • nicht vollständig bilanzierte Lebensmittel mit einer Nährstoff-Standardformulierung, oder mit einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für eine bestimmte Krankheit oder Störung oder Krankheitszustand angepassten Nährstoffformulierung, die sich nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle eignen. Diese Lebensmittel dürfen auch als teilweiser Ersatz oder Ergänzung der Patienten-Diät verwendet werden. 5. ZUSAMMENFASSUNG In Hinsicht darauf ist die Qualifikation der Produkte BioMarine®570 und BioMarine®1140 in die Gruppe diätetischer Produkte mit besonderer medizinischer Bestimmung aufgrund der geltenden Definition als begründet anzusehen. § 35.2 der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 16. September 2010 über Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung (GBl. von 2010, Nr. 180, Pos. 1214 mit spät. Änd.) schreibt vor, dass bei der Festlegung der Zusammensetzung und Anforderungen hinsichtlich der Anwendung diätetischer Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung anerkannte medizinische und ernährungsbezogene Ziele sowie allgemein zur Geltung kommende wissenschaftliche Angaben berücksichtigt werden. Das Subjekt stellte umfangreiche wissenschaftliche Fachliteratur dar, sowohl hinsichtlich der Untersuchungen im Zusammenhang mit Verzehr von Fischölen im Allgemeinen, als auch bezüglich der Anwendung der BioMarine-Produkte im Besonderen. Sie lassen eine Feststellung zu, dass die an Packungen angebrachten Informationen ihre wissenschaftliche Begründung haben. Die beurteilten Präparate sind zur Förderung der Immunität bei folgenden Krankheitszuständen angebracht: Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 7 • Überempfindlichkeit und Allergien, • Infektionskrankheiten, • bakterielle, Virus-, Pilz- und Mischinfektionen, • prophylaktisch bei erhöhter Anfälligkeit für Erkältungen und Grippe. Unterstützend können sie auch bei einer Antitumorbehandlung (Chemotherapie und Radiotherapie), bei Erkrankungen mit einer verringerten Anzahl von morphotischen und nicht morphotischen Blutbestandteilen verlaufenden Erkrankungen und bei Zuständen mit erniedrigter Immunität verwendet werden. Sie sind als geeignetes Mittel bei Prophylaxe und unterstützender Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen anzusehen (u.a. Arrhythmie, Thrombose, Arteriosklerose), unterstützend bei Hypertriglyceridämie, zu hoher Konzentration von LDL-Cholesterin und zu niedriger Konzentration von HDL-Cholesterin im Blut, auch unterstützend bei Behandlung von rheumatoider Arthritis, zur Beschleunigung der Wundenheilung, unterstützend bei Diabetes-Typ-II, Schuppenflechte und Multipler Sklerose. Die Wirksamkeit der Präparate wurde bei klinischen Untersuchungen, mit Randomisieren und mit doppelter „Blindprobe“ entsprechend den GMP-Grundsätzen (good medical practice) beurteilt. Glaubwürdige Beurteilung der Wirksamkeit der beurteilten Präparate ist auch auf der Grundlage der in der internationalen und der polnischen Fachliteratur veröffentlichten Untersuchungsergebnisse möglich, bei denen sowohl Alter, Geschlecht als auch der Fortschreitungsgrad der Krankheit bei untersuchten Patienten berücksichtigt wurden. Bei den an Menschen durchgeführten Untersuchungen wurde nicht beobachtet, dass die Einnahme von Präparaten mit Fischöl toxische, allergisierende, teratogene, karzinogene Wirkung hätte. Untersuchungen mit Verbindungen von Squalen und Alkylglycerolen getrennt (nicht mit Mischung in Form von Öl) wiesen auf ähnliche Wirkungen auch nicht hin. Der einzige bestimmbare Bestandteil, der im Falle von Überdosieren des Präparates von Bedeutung sein kann, sind die mehrfach ungesättigten Fettsäuren von der Reihe n-3. Ungünstige Wirkung kann hier bei Überschreitung der Dosis von 4g n-3 beobachtet werden. In Hinsicht darauf, dass der Gehalt an unentbehrlichen ungesättigten Fettsäuren von der Reihe n-3 in einer Kapsel 25 mg beträgt (die Dosis von 20 Kapseln täglich bedeutet 0,5g unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren von der Reihe n-3), ist es unmöglich, dass die zulässige Tagesdosis bei den Einnahme-Anweisungen des Herstellers überschritten wird. Nichtsdestoweniger weisen die Autoren darauf hin, dass folgende Möglichkeiten von unerwünschten Symptomen nicht außer Acht gelassen werden dürfen: 1) verstärkte Wirkung von blutgerinnungshemmenden Medikamenten, 2) Verlängerung der Blutgerinnungszeit, 3) kleinflächige, fleckenförmige Blutungen. Zusätzlich kann Squalen in vereinzelten Fällen das Auftreten von allergischen Reaktionen oder Infektionszuständen der oberen Atemwege bewirken. Diese Informationen sollen in Informationsmaterialien sowohl für Ärzte als auch für Patienten angegeben werden. 6. LITERATUR Rechtsurkunden: 1. Gesetz vom 25. August 2006 über Sicherheit der Nahrung und der Ernährung (GBl. Nr. 136, Pos. 914) 2. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 23. März 2011 über das Formularmuster von der Mitteilung über Produkte, die zum ersten Mal in den Handelsverkehr auf dem Gebiet der Republik Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 8 Polen eingeführt werden, Register der Produkte, die der Mitteilungspflicht unterliegen und Verzeichnis der inländischen wissenschaftlichen Einheiten, die für Ausstellung eines Gutachtens zuständig sind (GBl. Nr. 80, Pos. 437) 3. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 18. Mai 2010 über Änderung der Verordnung über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln (GBl. Nr. 91, Pos. 596) 4. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 16. September 2010 über Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung (GBl. Nr. 180, Pos. 1214) 5. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 22. November 2010 über zulässige Zusatzstoffe (GBl. Nr. 232, Pos. 1525 mit spät. Änd.) 6. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 16. September 2010 über anreichernde Stoffe, die Lebensmitteln beigemischt werden (GBl. Nr. 174, Pos. 1184) 7. Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und einigen anderen Substanzen zu Lebensmitteln 8. Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 307/2012 vom 11. April 2012 über Durchführungsvorschriften zur Anwendung von Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und einigen anderen Substanzen zu Lebensmitteln 9. Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 489/2012 vom 8. Juni 2012 über Durchführungsvorschriften zur Anwendung von Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und einigen anderen Substanzen zu Lebensmitteln 10.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1243/2008 vom 12. Dezember 2008 über Änderung der Anlagen Nr. III und VI zu der Richtlinie 2006/141/EG hinsichtlich der Anforderungen für die Zusammensetzung einiger Präparate als Baby-Anfangsnahrung 11.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 953/2009 vom 13. Oktober 2009 über Substanzen, die zu besonderen Ernährungszwecken Lebensmitteln mit besonderer medizinischer Bestimmung beigemischt werden dürfen 12.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 41/2009 vom 20. Januar 2009 über die Zusammensetzung und Anbringen von Etiketten auf Lebensmittel, die für Personen mit Gluten-Intoleranz geeignet sind 13.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1170/2009 vom 30. November 2009 über Änderung der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Verzeichnisse von Vitaminen, Mineralstoffen und deren chemischen Varianten, die Lebensmitteln, darunter auch Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt werden dürfen 14.Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über Erklärungen in Bezug auf Lebensmittel hinsichtlich der Ernährung und Gesundheit 15.Verordnung der Kommission (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012 über das Verzeichnis zulässiger gesundheitbezogenen Erklärungen in Bezug auf Lebensmittel, anderer als Erklärungen zur Risikominderung von Krankheit, Entwicklungsstörungen und Gesundheit der Kinder Wissenschaftliche Veröffentlichungen: 16.Modifizierender Einfluss von großen Dosen des Präparates aus Haileberöl auf die Polarisierung der Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 9 T-Lymphozyten und die Funktion der Neutrophile. Lewkowicz P, Banasik M, Głowacka E, Lewkowicz N, Tchórzewski H. Pol. Merk. Lek. 2005, XVIII, 108, 686 17.Einfluss einer an Verbindungen von Alkylglycerolen, Squalen und mehrfach ungesättigten Fettsäuren von der Reihe n-3 reichen Diät auf einige Erscheinungen in Bezug auf natürliche Immunität bei gesunden Menschen. Tchórzewski H, Głowacka E Banasik M, Lewkowicz P. Pol. Merk. Lek., 2005, XVIII, 105, 303 18.Rolle von Alkylglycerolen, Squalen und mehrfach ungesättigten Säuren Omega-3 bei Bekämpfung von bakteriellen Infektionen – Modifizierung der natürlichen (angeborenen) Immunmechanismen. Lewkowicz P, Lewkowicz N, Głowacka E, Banasik M, Tchórzewski H. Problemy Ter Mon. 2002; 13, 4 19.Beurteilung der Wirksamkeit von Behandlung wiederkehrender Aphthen mit Haileberöl unter dem Aspekt klinischer und immunologischer Untersuchungen. Gurańska N. et al. Pol. Merk. Lek. 2001, XI, 63, 233 20.Modifizierender Einfluss von einigen Leberölkomponenten auf die natürliche Immunität bei Menschen. Tchórzewski H, Banasik M, Głowacka E, Lewkowicz P. Pol. Merk. Lek., 2002, XIII, 76, 329 21.Wirkungsmechanismus und klinische Anwendung von Haileberöl. Lewkowicz N, Lewkowicz P, Kurnatowska A, Tchórzewski H. Pol. Merk. Lek. 2006, XX, 119, 598 22.Immunmodulierende Eigenschaften des Haileber-Präparats. Lewkowicz P, Lewkowicz N, Tchórzewski H. Problemy Ter Mon. 2001, 12, 189 23.Multiple beneficial health effects of natural alkylglycerols from shark liver oil. Deniau AL, Mosset P, Pédrono F, Mitre R, Le Bot D, Legrand AB. Mar Drugs. 2010 Jul 19;8(7):2175-84. 24.Squalene, olive oil, and cancer risk: a review and hypothesis. Newmark HL. Cancer Epidemiol Biomarkers Prev. 1997 Dec;6(12):1101-3. 25.Squalene: A natural triterpene for use in disease management and therapy. Reddy LH, Couvreur P. Adv Drug Deliv Rev. 2009 Dec 17;61(15):1412-26. 26.Ether Lipids. Magnusson CD, Haraldsson GG. Chem Phys Lipids. 2011 Jul;164(5):315-40. Epub 2011 May 8. 27.An update on the therapeutic role of alkylglycerols. T. Iannitti, B. Palmieri Mar.Drugs 2010, 8,22672300 28.Which alkylglycerols from shark liver oil have anti-tumor activities? A.L.Daniau, P.Mosset et.all Biochimie 93 (2011) 1-3 29.Alkylglycerols and cancer. Melvyn R. Werbach Journal of Orthomolecular Medicine Vol.9, no.2,1994 30.Lipid composition of human bone marrow. M.Wajda Biochem.J. (1965) 95,252 31.Lipid composition of normal human bone marrow as determined by column chromatography. P. Lund, D.J. Abadi, J.C. Mathies J. Lipid Research, vol.3, no.1 32.A study of bone marrow and subcutaneous fatty acid composition In subjects of varying bone mineral den sity. J. Griffith et. all.Bone 44 (2009) 1092-1096 Wissenschaftliche Beiträge: 33.BioMarine®570 – Klinische Zusammenfassung. Prof. Andrzej Pilc 34.Hat Leberöl von tasmanischen Haien Einfluss auf die unspezifische Immunität gegen Infektion bei Kranken mit Diabetes-Typ-II? Zygmunt Trojanowski, Leszek Markuszewski, Lucjan Pawlicki I. Klinik für Innere Krankheiten WAM in Łódź. VII. Tagung des Polnischen Diabetikerverein “Diabetologie um die Wende des XX./XXI. Jahrhunderts” Wrocław, 27. – 30. Mai 1999 Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 10 35.Untersuchungen im Bereich klinischer Eigenschaften von Leberöl aus tasmanischen Tiefseehaien Henryk Tchórzewski Institut für klinische Immunologie ICZMP in Łódź. 36.Haileberöl als Unterstützungstherapie bei Atopischer Dermatitis Roman Nowicki, Wioletta BarańskaRybak 37.Präparat BioMarine570® als Immunmodulator; Mechanismen zur Regulationswirkung. Institut für klinische Immunologie ICZMP in Łódź. Ord. Prof. Dr. habil. med. Henryk Tchórzewski 38.Haileberöl in Prophylaxe und Therapie. Dr. med. Ewa Dąbrowska 39.BioMarine570® - natürliches immunstimulierendes Präparat, zur Vorbeugung der Arteriosklerose und deren Komplikationen, ein unterstützendes Mittel bei Radio- und Chemotherapie von Tumoren. Przemysław Lewkowicz 40.Charakteristik von biologischer Einwirkung des Haileberöls - Shark Liver Oil. Ord. Prof. Dr. habil. med. Światosław Ziemlański Leiter des Instituts für Physiologie und Biochemie der Ernährung Institut der Nahrung und der Ernährung in Warszawa 41.Übersicht der Literatur zu Änderungen, Wirkung und pharmakologischer Anwendung der Fischöle. Rolle von Squalen, Alkylglycerolen und unentbehrlichen ungesättigten Fettsäuren von der Reihe n-3 bei der Modulation der Immunitätsmechanismen. P. Lewkowicz, N. Lewkowicz, H. Tchórzewski 42.Bedeutende Aspekte der Wirkung von 1-O-Alkylglycerolen – Hauptkomponente von Haileberöl. 1-O-Alkylglycerole – neuer Verbündeter im Kampf gegen Krebs. Przemysław Lewkowicz, Natalia Lewkowicz, Henryk Tchórzewski – im Laufe der Veröffentlichung Erstellt von Genehmigt von Dr Wioletta Żukiewicz-Sobczak Institut für landwirtschaftliche Medizin Dr med.Andrzej Horoch Andrzej Horoch Leiter Institut für landwirtschaftliche Medizin Beeidigter Übersetzer für die deutsche Sprache Janusz Rogalski. Nr. in der Liste Vereidigter Übersetzer des Justizministeriums TP/724/05. Übersetzung von der Urschrift. Zeichenzahl der Übersetzung: 21039 Datum: 21.12.2012 Urkundenrolle-Nr. 676/2012 Die Gebühr wurde gem. der gültigen Preisliste erhoben. Das Witold-Chodźko-Institut für landwirtschaftliche Medizin, 20-090 Lublin, Jaczewskiego 2, Institut für Gesundheitsförderung, Nahrung und Ernährung www.imw.lublin.pl Seite 11