gutachten - BioMarine

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gutachten - BioMarine
GUTACHTEN
über Qualifikation und Sicherheit der Anwendung des Produkts als
diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
Zwecks Einführung der Produkte zum ersten Mal in den Handelsverkehr auf dem Gebiet der Republik
Polen als Lebensmittel
BioMarine®570
BioMarine®1140
Gemäß VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS1) vom 23. März 2011 über Formularmuster von der Mitteilung
über Produkte, die zum ersten Mal in den Handelsverkehr auf dem Gebiet der Republik Polen eingeführt werden,
Register der Produkte, die der Mitteilungspflicht unterliegen und Verzeichnis der inländischen wissenschaftlichen
Einheiten, die für Ausstellung eines Gutachtens zuständig sind2)
Auf der Grundlage von Art. 31 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. August 2006 über Sicherheit der Nahrung und der Ernährung (GBl.
von 2010 Nr. 136, Pos. 914, Nr. 182, Pos. 1228 und Nr. 230, Pos. 1511)
Institut für landwirtschaftliche Medizin wurde ins VERZEICHNIS DER INLÄNDISCHEN WISSENSCHAFTLICHEN EINHEITEN
eingetragen, DIE FÜR AUSSTELLUNG EINES GUTACHTENS ZUSTÄNDIG SIND.
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1. ALLGEMEINES
2. PRODUKTREZEPT
3. REZEPT-PRÄSENTATION
4. ANALYSE
5. ZUSAMMENFASSUNG
6. LITERATUR
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Beurteilung der Richtigkeit der Qualifikation der Produkte BioMarine®570 und BioMarine®1140 in
die Gruppe diätetische Produkte mit besonderer medizinischer Bestimmung.
1. ALLGEMEINES
Das beantragende Subjekt:
Marinex International Sp. z o.o.
93-446 Łódź, Placowa 4
Hersteller:
Scandinavian Laboratories Inc.
794 Sunrise Boulevard,
Mt. Bethel, PA 18343 USA.
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2. PRODUKTREZEPT
Zusammensetzung der Produkte:
Aus chemischer Sicht sind BioMarine®570 und BioMarine®1140 zusammengesetzte Präparate und enthalten Lipide, die aus Haileber gewonnen werden: Centroscymnus crepitater, Etmopterus granulosus,
Deania colceai, Centrophorus scalpratus. In der Zusammensetzung der Lipide sind: Acylglycerolether:
DAGE (Diacylglycerole) und TAG (Triacylglycerole), Squalen, unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren von
der Gruppe n-3, DHA (Docosahexaensäure), EPA (Eicosapentaensäure), Vitamin A und Vitamin D.
ZUSAMMENSETZUNG - 1 Kapsel enthält 570 mg Leberöl von 4 Gattungen tasmanischer Tiefseehaie,
darunter 120 mg Alkylglycerole, 120 mg Squalen, 25 mg unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren von
der Gruppe Omega-3, Vitamin D3 (Cholecalciferol), Vitamin A (Retinol), Bestandteile der Hülle: Gelatine,
Glycerol (feuchtehaltiges Mittel), Wasser.
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3. REZEPT-PRÄSENTATION
Die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Produkts BioMarine®570 ist der folgenden
Tabelle zu entnehmen:
Nährwert
1 Kapsel
in 100 g sind enthalten
Energetische Wertung
25,3 kJ / 6 kcal
4473 kJ / 1053 kcal
Eiweiß – Gelatine (g)
0,162 g / 0,6 kcal
22,1 g / 88,4 kcal
Kohlenhydrate – Glycerol (g)
0,075 g / 0,3 kcal
11,05 g / 44,2 kcal
Fette (g), darunter:
0,57 g / 5,1 kcal
100 g / 900 kcal
Alkylglycerole (mg)
120 mg
21 g
Squalen (mg)
120 mg
21 g
UUFS* Omega-3 (mg)
25 mg
4,38 g
Vitamin A (µg)
47 µg (155 IU, 19,4%**)
2631,6 µg
Vitamin D3 (µg)
0,1 µg (4 IU, 2%**)
17,5 µg
Gehalt:
*UUFS - unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren
** -% der empfohlenen Tagesdosis
ZUSAMMENSETZUNG - 1 Kapsel enthält 1140 mg Leberöl von 4 Gattungen tasmanischer Tiefseehaie,
darunter 240 mg Alkylglycerole, 240 mg Squalen, 50 mg unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren von
der Gruppe Omega-3, Vitamin D3 (Cholecalciferol), Vitamin A (Retinol), Bestandteile der Hülle: Gelatine,
Glycerol (feuchtehaltiges Mittel), Wasser:
Die qualitative und quantitative Zusammensetzung des Produkts BioMarine®1140 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Nährwert
1 Kapsel
in 100 g sind enthalten
Energetische Wertung
50,15 kJ / 11,8 kcal
4559 kJ / 1073 kcal
Eiweiß – Gelatine (g)
0,275 g / 1,1 kcal
25 g / 100 kcal
Kohlenhydrate – Glycerol (g)
0,126 g / 0,5 kcal
11,45 g / 45 kcal
Fette (g), darunter:
1,14 g / 10,2 kcal
100 g / 927 kcal
240 mg
42 g
Gehalt:
Alkylglycerole (mg)
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Squalen (mg)
240 mg
42 g
UUFS* Omega-3 (mg)
50 mg
8,76 g
94 µg (310 IU, 38,8%**)
5263 µg
Vitamin A (µg)
Vitamin D3 (µg)
0,2 µg (4 IU, 2%**)
*UUFS - unentbehrliche ungesättigte Fettsäuren
** -% der empfohlenen Tagesdosis
35 µg
Anwendung:
Nach Angaben des Herstellers ist das Produkt zur diätetischen Behandlung bei Immunitätsmangel bestimmt, zur Regulation immunologischer Parameter:
•
•
•
•
•
•
bei Mangel an Aufbausubstanzen des Immunsystems,
zum Aufbau natürlicher Abwehrmechanismen des Organismus,
bei Personen mit Störungen des Immunsystems (Allergien, Schuppenflechte, rheumatoide Arthritis),
bei erhöhter Anfälligkeit für Infektionen,
bei einer Antibiotikatherapie,
während oder direkt nach einer Antitumortherapie (Chemotherapie, Radiotherapie).
Das Produkt BioMarine®570 ist zur diätetischen Behandlung bei Erwachsenen und Kindern ab dem 6.
Monat bestimmt, und das Produkt BioMarine®1140 für Kinder ab dem 3. Jahr. Einnahme ½ Stunde vor
Mahlzeiten oder gemäß Verordnung des Arztes. Die Kapseln können in Gänze verschluckt werden, man
kann auch nur daraus ausgedrücktes Öl einnehmen.
Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden. Die Erhaltung richtigen Gesundheitszustands
bedarf ausgewogener Ernährung und gesunder Lebensweise.
Das Subjekt stellte auch die Dosierungsweise der Produkte je nach unterschiedlichen Zuständen des
Organismus in entsprechenden Proportionen in Bezug auf das Körpergewicht dar. Zusätzlich wurden
Informationen über die Anwendung der Präparate bei Kindern mitgeteilt.
Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile gilt als Gegenanzeige hinsichtlich der Anwendung
der Produkte. Das Produkt ist gemäß Verordnung des Arztes und unter dessen Aufsicht einzunehmen.
Das Produkt ist keine ausschließliche Nahrungsquelle. Es enthält Fischöl.
4. ANALYSE
Die Beurteilung der Richtigkeit von Qualifikation des Produkts in die Gruppe diätetischer Produkte mit
besonderer medizinischer Bestimmung.
Gemäß entsprechenden Vorschriften – sowohl nach polnischem, als auch europäischem Recht
– haben diätetische Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung entsprechende
Ernährungsbedürfnisse der unterernährten oder an Unterernährung im Zusammenhang mit einer
besonderen Erkrankung, Störung oder einem Krankheitszustand leidenden Menschen zu erfüllen; deshalb
dürfen sie nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden, wobei die Kontrolle auch über andere
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Mitarbeiter der Gesundheitsdienste ausgeübt werden kann. „Diätetische Lebensmittel mit besonderer
medizinischer Bestimmung” bedeuten eine Kategorie von Lebensmitteln mit besonderer Bestimmung,
die besonders verarbeitet oder vorbereitet werden, zur diätetischen Ernährung der Patienten bestimmt
und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Diese Produkte sind zur ausschließlichen oder
teilweisen Ernährung von Patienten mit eingeschränkter, behinderter oder gestörter Fähigkeit zur
Aufnahme, Verdauung, Resorption, Verstoffwechselung oder Ausscheidung gewöhnlicher Lebensmittel
oder bestimmter darin enthaltener Nährstoffe oder ihrer Metaboliten oder der Ernährung von Patienten
mit einem sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf, für deren diätetische Behandlung eine
Modifizierung der normalen Ernährung, andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine
Kombination aus beiden nicht ausreichen.
Diätetische Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung werden in folgende drei Kategorien
unterteilt:
• vollständige bilanzierte Lebensmittel mit einer Nährstoff-Standardformulierung, die die bei
Verwendung nach den Anweisungen des Herstellers die einzige Nahrungsquelle für Personen, für
die sie bestimmt sind, darstellen können,
• vollständige bilanzierte Lebensmittel mit einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für
eine bestimmte Krankheit oder Störung angepassten Nährstoffformulierung, die bei Verwendung
nach den Anweisungen des Herstellers die einzige Nahrungsquelle für Personen, für die sie bestimmt
sind, darstellen können. Diese Lebensmittel dürfen auch als teilweiser Ersatz oder Ergänzung der
Patienten-Diät verwendet werden,
• nicht vollständig bilanzierte Lebensmittel mit einer Nährstoff-Standardformulierung, oder mit
einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für eine bestimmte Krankheit oder Störung
oder Krankheitszustand angepassten Nährstoffformulierung, die sich nicht für die Verwendung als
einzige Nahrungsquelle eignen. Diese Lebensmittel dürfen auch als teilweiser Ersatz oder Ergänzung
der Patienten-Diät verwendet werden.
5. ZUSAMMENFASSUNG
In Hinsicht darauf ist die Qualifikation der Produkte BioMarine®570 und BioMarine®1140 in die
Gruppe diätetischer Produkte mit besonderer medizinischer Bestimmung aufgrund der geltenden
Definition als begründet anzusehen.
§ 35.2 der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 16. September 2010 über Lebensmittel
mit besonderer medizinischer Bestimmung (GBl. von 2010, Nr. 180, Pos. 1214 mit spät. Änd.) schreibt
vor, dass bei der Festlegung der Zusammensetzung und Anforderungen hinsichtlich der Anwendung
diätetischer Lebensmittel mit besonderer medizinischer Bestimmung anerkannte medizinische und
ernährungsbezogene Ziele sowie allgemein zur Geltung kommende wissenschaftliche Angaben
berücksichtigt werden.
Das Subjekt stellte umfangreiche wissenschaftliche Fachliteratur dar, sowohl hinsichtlich der
Untersuchungen im Zusammenhang mit Verzehr von Fischölen im Allgemeinen, als auch bezüglich
der Anwendung der BioMarine-Produkte im Besonderen. Sie lassen eine Feststellung zu, dass die an
Packungen angebrachten Informationen ihre wissenschaftliche Begründung haben.
Die beurteilten Präparate sind zur Förderung der Immunität bei folgenden Krankheitszuständen
angebracht:
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• Überempfindlichkeit und Allergien,
• Infektionskrankheiten,
• bakterielle, Virus-, Pilz- und Mischinfektionen,
• prophylaktisch bei erhöhter Anfälligkeit für Erkältungen und Grippe.
Unterstützend können sie auch bei einer Antitumorbehandlung (Chemotherapie und Radiotherapie),
bei Erkrankungen mit einer verringerten Anzahl von morphotischen und nicht morphotischen
Blutbestandteilen verlaufenden Erkrankungen und bei Zuständen mit erniedrigter Immunität verwendet
werden. Sie sind als geeignetes Mittel bei Prophylaxe und unterstützender Behandlung von Herz- und
Kreislauferkrankungen anzusehen (u.a. Arrhythmie, Thrombose, Arteriosklerose), unterstützend bei
Hypertriglyceridämie, zu hoher Konzentration von LDL-Cholesterin und zu niedriger Konzentration
von HDL-Cholesterin im Blut, auch unterstützend bei Behandlung von rheumatoider Arthritis, zur
Beschleunigung der Wundenheilung, unterstützend bei Diabetes-Typ-II, Schuppenflechte und Multipler
Sklerose.
Die Wirksamkeit der Präparate wurde bei klinischen Untersuchungen, mit Randomisieren und mit
doppelter „Blindprobe“ entsprechend den GMP-Grundsätzen (good medical practice) beurteilt.
Glaubwürdige Beurteilung der Wirksamkeit der beurteilten Präparate ist auch auf der Grundlage der in
der internationalen und der polnischen Fachliteratur veröffentlichten Untersuchungsergebnisse möglich,
bei denen sowohl Alter, Geschlecht als auch der Fortschreitungsgrad der Krankheit bei untersuchten
Patienten berücksichtigt wurden.
Bei den an Menschen durchgeführten Untersuchungen wurde nicht beobachtet, dass die Einnahme von
Präparaten mit Fischöl toxische, allergisierende, teratogene, karzinogene Wirkung hätte. Untersuchungen
mit Verbindungen von Squalen und Alkylglycerolen getrennt (nicht mit Mischung in Form von Öl)
wiesen auf ähnliche Wirkungen auch nicht hin. Der einzige bestimmbare Bestandteil, der im Falle von
Überdosieren des Präparates von Bedeutung sein kann, sind die mehrfach ungesättigten Fettsäuren
von der Reihe n-3. Ungünstige Wirkung kann hier bei Überschreitung der Dosis von 4g n-3 beobachtet
werden. In Hinsicht darauf, dass der Gehalt an unentbehrlichen ungesättigten Fettsäuren von der Reihe
n-3 in einer Kapsel 25 mg beträgt (die Dosis von 20 Kapseln täglich bedeutet 0,5g unentbehrliche
ungesättigte Fettsäuren von der Reihe n-3), ist es unmöglich, dass die zulässige Tagesdosis bei den
Einnahme-Anweisungen des Herstellers überschritten wird. Nichtsdestoweniger weisen die Autoren
darauf hin, dass folgende Möglichkeiten von unerwünschten Symptomen nicht außer Acht gelassen
werden dürfen: 1) verstärkte Wirkung von blutgerinnungshemmenden Medikamenten, 2) Verlängerung
der Blutgerinnungszeit, 3) kleinflächige, fleckenförmige Blutungen.
Zusätzlich kann Squalen in vereinzelten Fällen das Auftreten von allergischen Reaktionen
oder Infektionszuständen der oberen Atemwege bewirken. Diese Informationen sollen in
Informationsmaterialien sowohl für Ärzte als auch für Patienten angegeben werden.
6. LITERATUR
Rechtsurkunden:
1. Gesetz vom 25. August 2006 über Sicherheit der Nahrung und der Ernährung (GBl. Nr. 136, Pos. 914)
2. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 23. März 2011 über das Formularmuster von der
Mitteilung über Produkte, die zum ersten Mal in den Handelsverkehr auf dem Gebiet der Republik
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Polen eingeführt werden, Register der Produkte, die der Mitteilungspflicht unterliegen und
Verzeichnis der inländischen wissenschaftlichen Einheiten, die für Ausstellung eines Gutachtens
zuständig sind (GBl. Nr. 80, Pos. 437)
3. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 18. Mai 2010 über Änderung der Verordnung über
die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln (GBl. Nr. 91, Pos. 596)
4. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 16. September 2010 über Lebensmittel mit
besonderer medizinischer Bestimmung (GBl. Nr. 180, Pos. 1214)
5. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 22. November 2010 über zulässige Zusatzstoffe
(GBl. Nr. 232, Pos. 1525 mit spät. Änd.)
6. Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 16. September 2010 über anreichernde Stoffe, die
Lebensmitteln beigemischt werden (GBl. Nr. 174, Pos. 1184)
7. Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2006
über Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und einigen anderen Substanzen zu Lebensmitteln
8. Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 307/2012 vom 11. April 2012 über
Durchführungsvorschriften zur Anwendung von Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates über Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und einigen
anderen Substanzen zu Lebensmitteln
9. Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 489/2012 vom 8. Juni 2012 über
Durchführungsvorschriften zur Anwendung von Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates über Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und einigen
anderen Substanzen zu Lebensmitteln
10.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1243/2008 vom 12. Dezember 2008 über Änderung der
Anlagen Nr. III und VI zu der Richtlinie 2006/141/EG hinsichtlich der Anforderungen für die
Zusammensetzung einiger Präparate als Baby-Anfangsnahrung
11.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 953/2009 vom 13. Oktober 2009 über Substanzen, die zu
besonderen Ernährungszwecken Lebensmitteln mit besonderer medizinischer Bestimmung
beigemischt werden dürfen
12.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 41/2009 vom 20. Januar 2009 über die Zusammensetzung
und Anbringen von Etiketten auf Lebensmittel, die für Personen mit Gluten-Intoleranz geeignet
sind
13.Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1170/2009 vom 30. November 2009 über Änderung der Richtlinie
2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Verzeichnisse von Vitaminen, Mineralstoffen
und deren chemischen Varianten, die Lebensmitteln, darunter auch Nahrungsergänzungsmitteln
beigemischt werden dürfen
14.Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember
2006 über Erklärungen in Bezug auf Lebensmittel hinsichtlich der Ernährung und Gesundheit
15.Verordnung der Kommission (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012 über das Verzeichnis zulässiger
gesundheitbezogenen Erklärungen in Bezug auf Lebensmittel, anderer als Erklärungen zur
Risikominderung von Krankheit, Entwicklungsstörungen und Gesundheit der Kinder
Wissenschaftliche Veröffentlichungen:
16.Modifizierender Einfluss von großen Dosen des Präparates aus Haileberöl auf die Polarisierung der
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T-Lymphozyten und die Funktion der Neutrophile. Lewkowicz P, Banasik M, Głowacka E, Lewkowicz
N, Tchórzewski H. Pol. Merk. Lek. 2005, XVIII, 108, 686
17.Einfluss einer an Verbindungen von Alkylglycerolen, Squalen und mehrfach ungesättigten Fettsäuren
von der Reihe n-3 reichen Diät auf einige Erscheinungen in Bezug auf natürliche Immunität bei
gesunden Menschen. Tchórzewski H, Głowacka E Banasik M, Lewkowicz P. Pol. Merk. Lek., 2005,
XVIII, 105, 303
18.Rolle von Alkylglycerolen, Squalen und mehrfach ungesättigten Säuren Omega-3 bei Bekämpfung
von bakteriellen Infektionen – Modifizierung der natürlichen (angeborenen) Immunmechanismen.
Lewkowicz P, Lewkowicz N, Głowacka E, Banasik M, Tchórzewski H. Problemy Ter Mon. 2002; 13, 4
19.Beurteilung der Wirksamkeit von Behandlung wiederkehrender Aphthen mit Haileberöl unter dem
Aspekt klinischer und immunologischer Untersuchungen. Gurańska N. et al. Pol. Merk. Lek. 2001, XI,
63, 233
20.Modifizierender Einfluss von einigen Leberölkomponenten auf die natürliche Immunität bei
Menschen. Tchórzewski H, Banasik M, Głowacka E, Lewkowicz P. Pol. Merk. Lek., 2002, XIII, 76, 329
21.Wirkungsmechanismus und klinische Anwendung von Haileberöl. Lewkowicz N, Lewkowicz P,
Kurnatowska A, Tchórzewski H. Pol. Merk. Lek. 2006, XX, 119, 598
22.Immunmodulierende Eigenschaften des Haileber-Präparats. Lewkowicz P, Lewkowicz N, Tchórzewski
H. Problemy Ter Mon. 2001, 12, 189
23.Multiple beneficial health effects of natural alkylglycerols from shark liver oil. Deniau AL, Mosset P,
Pédrono F, Mitre R, Le Bot D, Legrand AB. Mar Drugs. 2010 Jul 19;8(7):2175-84.
24.Squalene, olive oil, and cancer risk: a review and hypothesis. Newmark HL. Cancer Epidemiol
Biomarkers Prev. 1997 Dec;6(12):1101-3.
25.Squalene: A natural triterpene for use in disease management and therapy. Reddy LH, Couvreur P.
Adv Drug Deliv Rev. 2009 Dec 17;61(15):1412-26.
26.Ether Lipids. Magnusson CD, Haraldsson GG. Chem Phys Lipids. 2011 Jul;164(5):315-40. Epub 2011
May 8.
27.An update on the therapeutic role of alkylglycerols. T. Iannitti, B. Palmieri Mar.Drugs 2010, 8,22672300
28.Which alkylglycerols from shark liver oil have anti-tumor activities? A.L.Daniau, P.Mosset et.all
Biochimie 93 (2011) 1-3
29.Alkylglycerols and cancer. Melvyn R. Werbach Journal of Orthomolecular Medicine Vol.9, no.2,1994
30.Lipid composition of human bone marrow. M.Wajda Biochem.J. (1965) 95,252
31.Lipid composition of normal human bone marrow as determined by column chromatography. P.
Lund, D.J. Abadi, J.C. Mathies J. Lipid Research, vol.3, no.1
32.A study of bone marrow and subcutaneous fatty acid composition In subjects of varying bone
mineral den sity. J. Griffith et. all.Bone 44 (2009) 1092-1096
Wissenschaftliche Beiträge:
33.BioMarine®570 – Klinische Zusammenfassung. Prof. Andrzej Pilc
34.Hat Leberöl von tasmanischen Haien Einfluss auf die unspezifische Immunität gegen Infektion bei
Kranken mit Diabetes-Typ-II? Zygmunt Trojanowski, Leszek Markuszewski, Lucjan Pawlicki I. Klinik
für Innere Krankheiten WAM in Łódź. VII. Tagung des Polnischen Diabetikerverein “Diabetologie um
die Wende des XX./XXI. Jahrhunderts” Wrocław, 27. – 30. Mai 1999
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35.Untersuchungen im Bereich klinischer Eigenschaften von Leberöl aus tasmanischen Tiefseehaien
Henryk Tchórzewski Institut für klinische Immunologie ICZMP in Łódź.
36.Haileberöl als Unterstützungstherapie bei Atopischer Dermatitis Roman Nowicki, Wioletta BarańskaRybak
37.Präparat BioMarine570® als Immunmodulator; Mechanismen zur Regulationswirkung. Institut für
klinische Immunologie ICZMP in Łódź. Ord. Prof. Dr. habil. med. Henryk Tchórzewski
38.Haileberöl in Prophylaxe und Therapie. Dr. med. Ewa Dąbrowska
39.BioMarine570® - natürliches immunstimulierendes Präparat, zur Vorbeugung der Arteriosklerose
und deren Komplikationen, ein unterstützendes Mittel bei Radio- und Chemotherapie von Tumoren.
Przemysław Lewkowicz
40.Charakteristik von biologischer Einwirkung des Haileberöls - Shark Liver Oil. Ord. Prof. Dr. habil. med.
Światosław Ziemlański Leiter des Instituts für Physiologie und Biochemie der Ernährung Institut der
Nahrung und der Ernährung in Warszawa
41.Übersicht der Literatur zu Änderungen, Wirkung und pharmakologischer Anwendung der Fischöle.
Rolle von Squalen, Alkylglycerolen und unentbehrlichen ungesättigten Fettsäuren von der Reihe
n-3 bei der Modulation der Immunitätsmechanismen. P. Lewkowicz, N. Lewkowicz, H. Tchórzewski
42.Bedeutende Aspekte der Wirkung von 1-O-Alkylglycerolen – Hauptkomponente von Haileberöl.
1-O-Alkylglycerole – neuer Verbündeter im Kampf gegen Krebs. Przemysław Lewkowicz, Natalia
Lewkowicz, Henryk Tchórzewski – im Laufe der Veröffentlichung
Erstellt von
Genehmigt von
Dr Wioletta Żukiewicz-Sobczak Institut für landwirtschaftliche Medizin
Dr med.Andrzej Horoch Andrzej Horoch
Leiter
Institut für landwirtschaftliche Medizin
Beeidigter Übersetzer für die deutsche Sprache Janusz Rogalski.
Nr. in der Liste Vereidigter Übersetzer des Justizministeriums TP/724/05.
Übersetzung von der Urschrift. Zeichenzahl der Übersetzung: 21039
Datum: 21.12.2012
Urkundenrolle-Nr. 676/2012
Die Gebühr wurde gem. der gültigen Preisliste erhoben.
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