Landratsamt Wartburgkreis Jugendamt Sachgebiet Jugendarbeit

Transcription

Landratsamt Wartburgkreis Jugendamt Sachgebiet Jugendarbeit
Landratsamt Wartburgkreis
Jugendamt
Sachgebiet Jugendarbeit
Claudia Brinkmann
Sachbearbeiterin für gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 617120
Fax: 03695 617199
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.wartburgkreis.de/bildung-jugend/kinder-jugend/kinder-und-jugendschutz/
weitere Ansprechpartner:
Claudia Schwarz
Sachbearbeiterin regionalisierte Jugendarbeit
Tel.: 03695 617122
E-Mail: [email protected]
Manuela Rauch
Tel.: 03695 617108
E-Mail: [email protected]
Beratung, Anregung, Unterstützung, Hilfe, Förderung, Angebote und Projekte
Gesetzlicher Jugendschutz
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit vor
Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang
mit alkoholhaltigen Produkten, Tabakwaren sowie Film- und Spielprogrammen auf Trägermedien
für bestimmte Altersgruppen, aber auch den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Kinos,
Nachtclubs, Spielhallen und Tanzveranstaltungen u. a. in der Öffentlichkeit.
Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) für Veranstaltungen
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich laut Jugendschutzgesetz ohne Begleitung eines
Personensorgeberechtigen oder einer/eines Erziehungsbeauftragten gar nicht und Jugendliche
über 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre, nur bis 24 Uhr in Diskotheken oder auf anderen
öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Mit einer Erziehungsbeauftragung können Eltern die
erzieherische Führung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder einer vertrauensvollen Person übertragen.
Das Formular, welches mit wichtigen Hinweisen für die Eltern und auch für die
erziehungsbeauftragte Person versehen ist, klärt über Rechte und Pflichten auf.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt besonders junge Menschen in der Arbeitswelt. Sie sind
noch in der Entwicklung und den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht
gewachsen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die
rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung
und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Es regelt Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote,
Berufsschule(-pflicht), Prüfungen, Ruhepausen und anderes.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Die erziehungsberechtigte Person ist nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz
gestattet. Sie trägt bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.
Kinder
unter
14
Jahre
Jugendliche
unter
unter
16
18
Jahre
Jahre
▲
▲
bis 24 Uhr
▲
▲
bis
24 Uhr
bis
22 Uhr
bis
24 Uhr
bis
24 Uhr
Aufenthalt in Gaststätten
§ 4 Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben
Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco (Ausnahmegenehmigung durch zuständige
Behörde möglich)
§ 5 Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Bei künstl.
Betätigung oder zur Brauchtumspflege
§ 6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen.
Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten
Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veran§ 7 staltungen und Betrieben
(Die zuständige Behörde kann durch Alters- und Zeitbegrenzungen sowie
andere Auflagen das Verbot einschränken.)
§ 8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten
Abgabe/Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln
§ 9 Abgabe/Verzehr anderer alkohol. Getränke
z. B. Wein, Bier o. ä.
(Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person/Eltern)
§ 10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren
bis
20 Uhr
bis
22 Uhr
bis
24 Uhr
Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen
Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns:
Altersbeschr./ ab 6 / 12 / 16 Jahre“
§ 11 „ohne
(Kinder unter 6 Jahre nur mit einer erziehungsbeauftragten Person. Die
Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! Ausnahme:
„Filme ab 12 Jahre“: Anwesenheit ab 6 Jahre in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person /Eltern gestattet.)
Abgabe von Bildträgern mit Filmen oder Spielen
§ 12 nur entsprechend der Freigabekennzeichen:
„ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahre“
Spielen an elektron. Bildschirmspielgeräten
§ 13 ohne Gewinnmöglichkeit nur nach den Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschränkung
/ ab 6 / 12 / 16 Jahre“
▲
= Beschränkungen/zeitliche Beschränkungen werden durch die Begleitung von erziehungsbeauftragten Personen aufgehoben.
█ erlaubt █ nicht erlaubt
Erziehungsbeauftragung
(gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
Diese Beauftragung gilt ausschließlich für die Veranstaltung
Veranstaltung:_______________________________________________________________________________
Ort: ______________________________________ am: _____________________________________________
Personensorgeberechtigte Person:
Name, Vorname: ______________________________Tel-Nr. _________________________________________
Anschrift: ___________________________________________________________________________________
Ich als personensorgeberechtigte Person, bin damit einverstanden, dass für meinen Sohn / meine Tochter:
Name, Vorname: ______________________________ Geburtsdatum:___________________________________
Anschrift: ___________________________________________________________________________________
die erziehungsbeauftragte Person:
Name, Vorname: ______________________________ Geburtsdatum:___________________________________
Anschrift: ___________________________________________________________________________________
folgende Erziehungsaufgaben in vollem Umfang übernimmt.
Die erziehungsbeauftragte Person wird:
meinen Sohn / meine Tochter während der gesamten Veranstaltung sowie auf dem Hin- und Rückweg
begleiten und die Aufsicht übernehmen.
dafür Sorgetragen, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Dabei ist besonders darauf zu achten,
dass mein Sohn / meine Tochter (unter 16 Jahren) in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumiert bzw. mein
Sohn meine Tochter (bis 18 Jahren) keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch
branntweinhaltige Mixgetränke) konsumiert und nicht rauchen darf.
Ich kenne die beauftragte Person und vertraue ihr die erzieherische Führung über meinen Sohn / meine Tochter
an. Die beauftragte Person hat das 18. Lebensjahr vollendet.
_________________________________________________________________________________
(Datum, Unterschrift der personensorgeberechtigte/n Person/en)
Ich als erziehungsbeauftragte Person, bestätige die Richtigkeit der Angaben und die Echtheit der Unterschriften
sowie den übertragenen Erziehungsauftrag.
_________________________________________________________________________________
(Datum, Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person)
Bitte hier eine Kopie des Personalausweises des
unterzeichnenden Elternteils einkleben / auftackern.
Das macht es Euch und den Türstehern am einfachsten.
Alternativ eine Kopie oder das Original lose mitbringen und zum
Unterschriftenvergleich beim Türsteher vorzeigen.
!
Eine Fälschung der Unterschrift
stellt eine Straftat nach § 267
StGB dar und bereits der
Versuch ist strafbar. Wird die
Unterschrift dennoch gefälscht
kann es zu einer Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder
Geldbußen kommen.
Datenschutzrechtliche Hinweis:
Für einen zweifelsfreien Unterschriftenvergleich sind nur Vorname, Name,
Geburtsdatum und Unterschrift notwendig. Der Rest kann einfach mit
Edding o. ä. geschwärzt werden.
Die Erziehungsbeauftragung sollte bei der erziehungsbeauftragten Person
verbleiben damit diese sich immer ausweisen kann und nach der Veranstaltung
sollte diese der personensorgeberechtigten Person wieder übergeben werden.
2012 Jugendamt Wartburgkreis
(Unterschrift der
personensorgeberechtigte/n Person/en
z. B. Elternteil)
Rechtliche Hinweise für die Erziehungsbeauftragung
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich laut Jugendschutzgesetz ohne Begleitung eines
Personensorgeberechtigen oder einer / eines Erziehungsbeauftragten gar nicht und
Jugendliche über 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre nur bis 24 Uhr in Diskotheken oder
auf anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten.
Sollten ihnen der Aufenthalt dort trotzdem gestattet werde, handelt es sich dabei um eine
Ordnungswidrigkeit, die unter anderem mit hohen Geldbußen geahndet werden kann.
Dies gilt sowohl für die Veranstalter als auch für die personensorgeberechtigte / n Person / en (z. B. Eltern).
Wer kann die Erziehungsbeauftragung wahrnehmen?
In der Regel sind nur die Eltern personensorgeberechtigt. Sie können jedoch
vorübergehend, für eine begrenzten Zeitraum, andere volljährige Personen als
erziehungsbeauftragte Person bestimmen.
Die erziehungsbeauftragte Person soll den Eltern gut bekannt sein und genügend
erzieherische Kompetenz besitzen, um den Jugendlichen Grenzen setzten zu können
unter der Berücksichtigung der altersentsprechenden Freiräume.
Diese Person muss zudem in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu
gewährleisten und sich stets in der Nähe der zu beaufsichtigenden Person aufhalten. Von
daher ist es sinnvoll, die Erziehungsbeauftragung nur für einen Jugendlichen zu erteilen.
Aufgaben der erziehungsbeauftragten Person:
Sie hat dafür zu sorgen, dass der Jugendliche während der Erziehungsbeauftragung
keinen Schaden (körperlich, geistiger, psychischer oder auch materieller Art) erleidet und
auch keinen Schaden verursachen kann.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (keinen Alkohol an Jugendliche unter 16
Jahren, keine branntweinhaltigen Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren sowie Verbot
des Rauchens unter 18 Jahren) sind einzuhalten. Besorgt die erziehungsbeauftragte
Person z. B. alkoholische Getränke für den Jugendlichen, droht ein hohes Bußgeld.
Sowohl erziehungsberechtigte Person als auch der Jugendliche müssen sich im
Bedarfsfall ausweisen können (Personalausweis mitnehmen!)
Eine Weiterdelegation der Erziehungsbeauftragung an Dritte ist nicht möglich!
Im Fall einer Kontrolle ist die Erziehungsbeauftragung bei Besuch der vorn genannten
Veranstaltung nachzuweisen, durch vorzeigen der Erziehungsbeauftragung. Eine
Generalerklärung ist nicht möglich.
Da es sich hierbei um ein Dokument handelt, darf es nicht gefälscht werden (z. B. bei
Unterschriften). Geschieht dies trotzdem droht ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.
Trotz Erziehungsbeauftragung bleiben die Eltern weiterhin verantwortlich, auch hinsichtlich
der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Nur ein Teil der Aufsichtspflicht wird auf den
Erziehungsbeauftragen übertragen.
Landratsamt Wartburgkreis, Frau Brinkmann,
gesetzlicher & präventiver Jugendschutz, Tel. : (03695) 617120
2012 Jugendamt Wartburgkreis
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Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV)
Regionalinspektion Erfurt
Regionalinspektion Gera
Regionalinspektion Nordhausen
Regionalinspektion Suhl
Linderbacher Weg 30
Otto-Dix-Straße 9
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
Hölderlinstraße 1
99099 Erfurt
07548 Gera
99734 Nordhausen
98527 Suhl
Tel.: 0361-3788 -300
Tel.: 0365-8211 -0
Tel.: 03631-6133 -0
Tel.: 03681-7348 -00
Fax: 0361-3788 -380
Fax: 0365-8211 -104
Fax: 03631-6133 -61
Fax: 03681-7348 -90
Antrag auf Bewilligung einer gestaltenden Mitwirkung von Kindern über
drei / sechs Jahren gemäß § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Erläuterung:
Dieser Antrag ist zu stellen, wenn
1. Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr bei Theatervorstellungen
2. bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im
Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie Film- und Fotoaufnahmen
a) Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr,
b) Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 bis 22 Uhr gestaltend mitwirken
und an den erforderlichen Proben teilnehmen sollen.
Ein Kind im Sinne von § 2 Abs. 1 JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht (in Thüringen bis zur Beendigung des neunten Schuljahres) unterliegen, finden die für Kinder geltenden
Vorschriften Anwendung.
Für eine rechtzeitige Bearbeitung ist es notwendig, dass der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag mit den
erforderlichen Erklärungen mindestens eine Woche vor Beschäftigungsbeginn bei der für den Ort des Auftritts
zuständigen o.g. Regionalinspektion des TLAtV eingegangen ist.
(Zuständigkeit der Regionalinspektionen des TLAtV unter: http://www.thueringen.de/de/tlatv/erreichbarkeit )
Name und Anschrift der Firma:
Name:
Telefon-Nr.:
Fax-Nr.:
E-Mail:
des Ansprechpartners
Beschäftigungsart / Tätigkeit des Kindes / der Kinder
Hinweis:
Ohne eine konkrete inhaltliche Beschreibung der gestaltenden Mitwirkung des Kindes (ggf. durch
Exposé bzw. Drehbuch) ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Beschäftigungszeiträume (einzelne Kalendertage/-monate einer Probe / Vorstellung):
Beschäftigungsort (vollständige Anschrift):
Verantwortliche und ständig anwesende Person für die Betreuung und Beaufsichtigung des
Kindes / der Kinder:
2
Welche Maßnahmen zum Schutz des Kindes / der Kinder nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 JArbSchG werden
getroffen? (Ggfs. Sonderblatt verwenden)
Es steht dem Kind / den Kindern zum Umkleiden und zum Aufenthalt während der beschäftigungsfreien Zeit ein geeigneter, beheizbarer Aufenthaltsraum mit Sitzgelegenheit zur Verfügung.
ja
nein
Verantwortliche Person für den sicheren Hin- und Rückweg des Kindes / der Kinder:
Begründung der Antragstellung:
* Zutreffendes bitte unterstreichen
Ort, Datum: ________________
Unterschrift: _______________________________
Hinweise:
Die beigefügte Anlage ist für jedes Kind vollständig auszufüllen und ist Bestandteil des
Antrags.
Es können nur Anträge bearbeitet werden, welche vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sind
und bei welchen alle in der Anlage beinhalteten Erklärungen / Stellungnahmen eingeholt wurden.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn bei der Vorbereitung einer Veranstaltung die Namen des
Kindes / der Kinder noch nicht abschließend bekannt sind. Dann kann der Antrag gestellt werden
und die in der Anlage erforderlichen Erklärungen / Stellungnahmen sind zeitnah zu übersenden. Es
wird dann geprüft, ob die Bewilligung im Grundsatz erteilt werden kann. Die Inanspruchnahme der
Bewilligung erfordert aber die ergänzende Erklärung / Stellungnahme in Bezug auf ein oder
mehrere bestimmte, namentlich zu nennende Kinder (siehe Anlage).
Anlage zum Antrag vom
gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG
Name und Anschrift der Firma:
Name:
Telefon-Nr.:
Fax-Nr.:
E-Mail:
des Ansprechpartners
Beschäftigungsart / Tätigkeit des Kindes (z.B. Darsteller, Komparse, Chormitglied o.ä.)
Beschäftigungszeiträume (konkrete Angabe der Mitwirkungstage, z.B. zu Proben, Vorstellungen,
Aufführungen, Aufnahmen o.ä.):
Beschäftigungsort (vollständige Anschrift):
Erklärung des / der Personensorgeberechtigten:
Name, Vorname des / der Personensorgeberechtigten
(Mutter):
__________________________________, _________________________
(Vater):
__________________________________, _________________________
(andere Person): __________________________________, _________________________
Telefonnummer: __________________________________
Ich bin / Wir sind* damit einverstanden, dass mein / unser* Kind
Name, Vorname: __________________________________, _________________________
Geburtsdatum:
_______________
Straße, PLZ, Ort:____________________________________________________________
o.g. Beschäftigung ausführen darf.
Mein / unser* Kind hat in diesem Kalenderjahr bereits bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen u.a Veranstaltungen nach § 6 Abs. 1 JArbSchG gestaltend mitgewirkt.
ja
nein
Wenn ja, welche gestaltende Mitwirkung ist - an jeweils wie vielen Tagen - erfolgt?
Ich behalte mir / Wir behalten uns* den Widerruf vor und verpflichte mich / verpflichten uns*, diesen dem TLAtV1 anzuzeigen. Sobald das Kind durch eine weitere Mitwirkung gesundheitlich oder
sonst in seiner Entwicklung bzw. in schulischer Hinsicht gefährdet wird, ziehe ich meine / ziehen
wir unsere* Einverständniserklärung zurück.
Datum: __________
Unterschrift des / der
Personensorgeberechtigten:
2
Stellungnahme des Arztes / ärztliche Bescheinigung:
Gegen die gestaltende Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen gesundheitliche Bedenken:
ja
Datum: _________
Hinweis:
nein
Stempel und Unterschrift: __________________________
Diese ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Stellungnahme der Schule:
Gegen die Beschäftigung / Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen Einwände:
ja
nein
Das Fortkommen des Kindes ist durch die beantragte gestaltende Mitwirkung gefährdet:
ja
nein
Sollte eine Beurteilung nicht möglich sein, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.
Datum: _________
Stempel und Unterschrift: __________________________
Stellungnahme des am Wohnsitz des Kindes zuständigen Jugendamtes:
Gegen die Beschäftigung / Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen Einwände:
ja
Datum: _________
nein
Stempel und Unterschrift: __________________________
Hinweise:
In die Prüfung sind u. a. die Unterlagen zum Inhalt wie Exposé, Drehbuch usw. einzubeziehen.
Falls erforderlich kann das Jugendamt im Einzelfall verlangen, dass die Personensorgeberechtigten mit dem Kind gemeinsam beim Jugendamt vorstellig werden.
* Zutreffendes bitte unterstreichen
1
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz,
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Tel. 03681 / 73-5400
Ferienarbeit – Was ist erlaubt?
Quelle: SPÖ Landtagsklub / pixelio.de
Informationen für Arbeitgeber, Eltern und Jugendliche
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeine Regelungen
3
2.
Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
3
3.
Regelungen zur Arbeitszeit
3
Tägliche Arbeitszeit
3
Freizeitanspruch/Ruhezeit
4
Schichtzeit
4
Ruhepausen
4
Samstage, Sonntage, Feiertage
4
4.
Verbotene Tätigkeiten
4
5.
Ärztliche Untersuchungen
5
6.
Unfallversicherungsschutz
5
7.
Rechtsgrundlagen
5
8.
Bezugsquellen für weitere Informationen
5
9.
Wer kann bei auftretenden Fragen helfen?
6
Seite 2 von 6
Immer mit Beginn der Ferien stellt sich für viele Schüler und Eltern die Frage, welche Jobs sind
für Schüler (Kinder/Jugendliche) überhaupt erlaubt, um in den Ferien das Taschengeld etwas
aufzubessern.
Hierbei sind u.a. Arbeitschutzbestimmungen zu beachten, da Kinder und Jugendliche einen
besonderen Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch die Familie und die Gesellschaft haben.
Ein wichtiges Anliegen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist der Schutz
vor unzulässiger Kinderarbeit.
1 Allgemeine Regelungen
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Es besteht ein
Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem
Gesetz als Kind. Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher.
Schülerinnen und Schüler dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie
mindestens 15 Jahre alt sind.
Besonderheit: Während der Absolvierung der Vollzeitschulpflicht stellt das JArbSchG
Schülerinnen und Schüler unter den besonderen Schutz der gesetzlichen Vorschriften für
Kinder (Kinderarbeitsschutzverordnung).
Die Vollzeitschulpflicht beträgt in Thüringen 10 Schuljahre gemäß Thüringer Schulgesetz.
Grundsätzlich gilt: Für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen ist die
Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt und darf insgesamt höchstens 20
Ferientage betragen. Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern sind zu addieren.
Beispiel:
Ein 16jähriger Junge, der 9 Schuljahre absolviert hat, darf während der Ferien für höchstens
4 Wochen arbeiten. Zwar ist er als 16jähriger bereits Jugendlicher. Da er noch der
Vollzeitschulpflicht unterliegt, sind für ihn die gesetzlichen Vorschriften für Kinder einschlägig (s.
§ 5 Abs. 4 JArbSchG).
2 Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schülerinnen und Schüler über die
möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz
unterweisen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so
zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler bei ihrer Tätigkeit vor gesundheitlichen Gefahren
geschützt sind.
3 Regelungen zur Arbeitszeit
Tägliche Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr, maximal 5
Tage pro Woche.
Die Arbeitszeit kann auf 8,5 Stunden an Werktagen (Montag bis Samstag) verlängert werden,
wenn sie dafür an einzelnen Werktagen derselben Woche verkürzt wird (Ausnahmen bestehen
z.B. für Jugendliche über 16 Jahren in Gaststätten, der Landwirtschaft oder in Bäckereien).
Seite 3 von 6
Beispiel: Montag bis Donnertag je 8,5 und Freitag 6 Stunden = max. 40 Stunden
Freizeitanspruch/Ruhezeit: mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Schichtzeit: Arbeitszeit einschließlich der Ruhepausen, grundsätzlich max. 10 Stunden
(Ausnahme: Landwirtschaft, Gaststätten, Baustellen bis max. 11 Stunden)
Ruhepausen:
Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden mindestens 30 Minuten
Bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden mindestens 60 Minuten
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten
Samstage, Sonntage, Feiertage: an diesen Tagen darf grundsätzlich nicht gejobbt werden;
Ausnahmen sind möglich (z.B. in Krankenhäusern, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft). Bei einer Beschäftigung an Samstagen oder Sonntagen ist eine Fünf-Tage-Woche
sicherzustellen, d.h. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Woche einen anderen freien
Arbeitstag erhalten.
4 Verbotene Tätigkeiten
Schülerinnen und Schüler dürfen grundsätzlich nur mit solchen Arbeiten betraut werden, die
keine gesundheitlichen Gefahren in sich bergen und die dem jeweiligen Leistungsvermögen
Rechnung tragen. Insbesondere ist die Beschäftigung mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen
Einwirkungen von Gefahrstoffen, Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt bzw. mit
Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, verboten. Akkordarbeit und andere tempoabhängige Arbeiten sind für Schüler nicht zulässig.
Verboten sind z.B. folgende Arbeiten:
x
x
x
x
x
x
Heben, Tragen, Schieben und Ziehen schwerer oder instabiler Lasten,
Langandauernde erzwungene Körperhaltung (z.B. Tätigkeiten in kniender Haltung in der
Landwirtschaft),
Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung (z.B. Alleinarbeitsplatz, unklare
Verantwortlichkeiten),
Gefährliche Arbeitssituationen (z.B. Abbrucharbeiten, Arbeiten auf Gerüsten, erstmaliger
Umgang mit Großtieren),
Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln (z.B. Säge- oder Hobelmaschinen),
Arbeiten mit Infektionsgefährdungen (z.B. im Bereichen der Human- und Tiermedizin)
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen
vom Arbeitgeber und von den Jugendlichen unbedingt eingehalten werden.
Seite 4 von 6
5 Ärztliche Untersuchungen
Ärztliche Erstuntersuchungen nach dem JArbSchG, wie vor Aufnahme einer dauerhaften
Tätigkeit oder wie vor einer Ausbildung, sind für eine Ferienarbeit nicht erforderlich, da es sich
um keine länger dauernde Beschäftigung handelt.
6 Unfallversicherungsschutz
Während der Ferienarbeit besteht Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft
des Arbeitgebers (Arbeitsplatz / Weg von und zur Arbeit).
7 Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt
geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 07. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592)
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
KindArbSchV) vom 23. Juni 1998 (BGB I S. 1509)
(Kinderarbeitsschutzverordnung
–
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April
2003 (GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember
2010 (GVBl. S. 530)
8 Bezugsquellen für weitere Informationen
Art
Bezugsquellen
Internetadressen
Nationale Gesetze und
Verordnungen
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
http://www.bundesrecht.juris.de/
http://www.bgbl.de
Seite 5 von 6
9 Wer kann bei auftretenden Fragen helfen?
Bei Fragen und mit Hinweisen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
und technischen Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Straße 4
« (03681) 73 5400
98527 Suhl
¬ (03681) 73 3398
E-Mail: [email protected]
Regionalinspektion Erfurt
Linderbacher Weg 30
« (0361) 37 883 00
99099 Erfurt
¬ (0361) 37 883 80
Regionalinspektion Gera
Otto-Dix-Straße 9
« (0365) 8211 0
07548 Gera
¬ (0365) 8211 104
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Stadt Erfurt
Landkreis Gotha
Stadt Weimar
Landkreis Sömmerda
Ilm-Kreis
Landkreis Weimarer Land
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Stadt Gera
Landkreis Altenburger Land
Stadt Jena
Landkreis Greiz
Saale-Holzland-Kreis
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Saale-Orla-Kreis
Regionalinspektion Nordhausen
Gerhart-Hauptmann-Str. 3 « (03631) 6133 0
99734 Nordhausen
¬ (03631) 6133 61
Regionalinspektion Suhl
Hölderlinstraße 1
« (03681) 73 48 00
98527 Suhl
¬ (03681) 73 48 90
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Landkreis Nordhausen
Kyffhäuserkreis
Landkreis Eichsfeld
Unstrut-Hainich-Kreis
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Stadt Suhl
Landkreis Hildburghausen
Stadt Eisenach
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Wartburgkreis
Landkreis Sonneberg
Herausgeber:
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
und technischen Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Verantwortlich:
Falk Haase
Autor:
Dipl.-Ing. (FH) Henning Junghanns
Internet:
www.thueringen.de/de/tlatv/
Stand:
Juni 2012
Nachdruck, Vervielfältigung und Übersetzung, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger
Zustimmung des TLAtV und mit Quellenangabe gestattet.
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Ärztliche Untersuchungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz
Canonier „Bitte husten“
Quelle: www.piqs.de
Some rights reserved.
Informationen für Eltern, Jugendliche und Arbeitgeber
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u.a. die ärztlichen Untersuchungen für Jugendliche. Die
für die ärztlichen Untersuchungen erforderlichen Untersuchungsberechtigungsscheine und die
dazugehörigen Erhebungsbögen werden von der örtlich zuständigen Kommune (Meldebehörde)
an die Jugendlichen oder einen Personensorgeberechtigten ausgegeben.
Vor Eintritt in das Berufsleben müssen sich Jugendliche einer ärztlichen Erstuntersuchung
unterziehen. Durch diese Untersuchungen soll verhindert werden, dass Jugendliche mit
Arbeiten oder Dienstleistungen beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung
gefährden können. Zur Inanspruchnahme dieser Erstuntersuchung sind nur Jugendliche i.S.d.
Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) berechtigt, d.h., Personen, die 15 aber noch nicht
18 Jahre alt sind.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird u.a. auch an Jugendliche ausgegeben, die an
einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach SGB III oder am Bundesfreiwilligendienst
teilnehmen.
Für geringfügige Beschäftigungen sowie bei nicht länger als zwei Monate dauernder
Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine Gesundheitsgefährdungen für den
Jugendlichen ausgehen, wird kein Untersuchungsberechtigungsschein ausgegeben.
Für Betriebspraktika oder Ferienarbeit erfolgt keine Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen, da es sich um keine länger dauernde Beschäftigung handelt.
Die Erstuntersuchung vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses darf nicht länger als 14
Monate zurück liegen. Wenn der Jugendliche ein Jahr nach dem Beschäftigungs- bzw.
Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine erste
Nachuntersuchung zwingend erforderlich.
Nur nach Vorlage der Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung oder später über die
durchgeführte Nachuntersuchung darf der Arbeitgeber Jugendliche einstellen bzw.
weiterbeschäftigen.
Die Kosten der Untersuchungen nach dem JArbSchG trägt der Freistaat Thüringen. Nicht
erstattet werden die Fahrkosten für den Arztbesuch.
Was ist zu tun?
•
Der Jugendliche benötigt für die Erstuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein und einen Erhebungsbogen, die er in der örtlich zuständigen
Kommune (Meldebehörde) erhält. Zuständig ist in Thüringen die Meldebehörde für den
Hauptwohnsitz.
•
Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und der dazugehörigen
Erhebungsbögen erfolgt gebührenfrei unter Vorlage eines Personalausweises oder
Reisepasses und kann auch an Personensorgeberechtigte erfolgen.
•
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird u.a. auch an Jugendliche ausgegeben, die
an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach SGB III oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen.
•
Als Untersuchungsberechtigungsscheine sind nur die für den Freistaat Thüringen
bestimmten Vordrucke zu verwenden. Der obere Teil des Untersuchungsberechtigungsscheines muss mit Datum, dem Namen der/des Jugendlichen, dem Dienstsiegel sowie
der Unterschrift des Beschäftigten der Ausgabestelle, der Art der Untersuchung und der
Ausgabenummer versehen sein.
•
Der Erhebungsbogen ist sorgfältig auszufüllen.
Seite 2
•
Den Untersuchungsberechtigungsschein und den ausgefüllten Erhebungsbogen legt
der/die Jugendliche dem untersuchenden Arzt vor.
•
Die Angaben auf dem Erhebungsbogen dienen dem Arzt zur Bewertung des
Gesundheits- und Entwicklungsstandes und werden von ihm vertraulich behandelt.
•
Der Jugendliche sollte sich auch über eine entsprechend seinen körperlichen
Voraussetzungen geeignete Berufswahl vom Arzt beraten lassen.
•
Nach abgeschlossener Untersuchung erhält der Jugendliche vom Arzt eine Mitteilung für
den Arbeitgeber. Sie ist spätestens bei der Beschäftigungsaufnahme dem
Arbeitgeber vorzulegen.
Fehlt der Nachweis über die durchgeführte ärztliche Untersuchung, darf die
Beschäftigung nicht aufgenommen werden!
Bei mehreren Bewerbungen, bei Wechsel des Arbeitgebers oder des Ausbildungsverhältnisses innerhalb eines Jahres wird kein neuer Untersuchungsberechtigungsschein ausgegeben. Der Jugendliche muss den vorherigen Arbeitgeber um
Herausgabe des Nachweises über die durchgeführte ärztliche Untersuchung
bitten.
•
Nach Ablauf eines Jahres nach Beschäftigungsaufnahme ist eine Nachuntersuchung
erforderlich. Bei der Nachuntersuchung ist analog der Erstuntersuchung zu verfahren.
•
Der Jugendliche ist für die Nachuntersuchung vom Arbeitgeber von der Arbeit
freizustellen. Es darf für den Jugendlichen dadurch kein Entgeltausfall entstehen, er
muss die Zeit auch nicht nacharbeiten.
•
Legt der Jugendliche die Bescheinigung über die durchgeführte Nachuntersuchung nicht
nach Ablauf eines Jahres vor, hat der Arbeitgeber den Jugendlichen innerhalb eines
Monats unter Hinweis auf ein Beschäftigungsverbot schriftlich aufzufordern, ihm die
Bescheinigung vorzulegen.
•
Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten
Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange er die Bescheinigung der
Nachuntersuchung nicht vorgelegt hat (Beschäftigungsverbot).
ƒ
Der Arzt hat dem Personensorgeberechtigten u.a. das wesentliche Ergebnis der
Untersuchung und die Arbeiten, durch deren Ausführung er die Gesundheit oder
Entwicklung des Jugendlichen gefährdet hält, mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt
geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 07.Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur
Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 8/2004
S. 547), zuletzt geändert durch Abschnitt IX der Verwaltungsvorschrift des Thüringer
Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 11. Dezember 2008 (ThürStAnz
Nr. 1/2009 S. 9)
Seite 3
Bezugsquellen für weitere Informationen
Art
Bezugsquellen
Internetadressen
Nationale Gesetze und
Verordnungen
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
http://www.bundesrecht.juris.de/
http://www.bgbl.de
Wer kann bei auftretenden Fragen helfen?
Bei Fragen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
und technischen Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Straße 4
« (03681) 73 5400
98527 Suhl
¬ (03681) 73 3398
E-Mail: [email protected]
Regionalinspektion Erfurt
Linderbacher Weg 30
« (0361) 37 883 00
99099 Erfurt
¬ (0361) 37 883 80
Regionalinspektion Gera
Otto-Dix-Straße 9
« (0365) 8211 0
07548 Gera
¬ (0365) 8211 104
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Stadt Erfurt
Landkreis Gotha
Stadt Weimar
Landkreis Sömmerda
Ilm-Kreis
Landkreis Weimarer Land
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Stadt Gera
Landkreis Altenburger Land
Stadt Jena
Landkreis Greiz
Saale-Holzland-Kreis
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Saale-Orla-Kreis
Regionalinspektion Nordhausen
Gerhart-Hauptmann-Str. 3 « (03631) 6133 0
99734 Nordhausen
¬ (03631) 6133 61
Regionalinspektion Suhl
Hölderlinstraße 1
« (03681) 73 48 00
98527 Suhl
¬ (03681) 73 48 90
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Landkreis Nordhausen
Kyffhäuserkreis
Landkreis Eichsfeld
Unstrut-Hainich-Kreis
zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Stadt Suhl
Landkreis Hildburghausen
Stadt Eisenach
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Wartburgkreis
Landkreis Sonneberg
Herausgeber:
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
und technischen Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Verantwortlich:
Falk Haase
Autor:
Dipl.-Ing. (FH) Henning Junghanns
Internet:
www.thueringen.de/de/tlatv/
Stand:
Juni 2012
Nachdruck, Vervielfältigung und Übersetzung, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger
Zustimmung des TLAtV und mit Quellenangabe gestattet.
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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Es werden zu verschiedenen Themen des Jugendschutzes Beratungs- und Projektangebote
unterbreitet. Diese werden je nach Bedarf ausgearbeitet und zusammengestellt sowie mit
Unterstützung von Kooperationspartnern durchgeführt.
Mitmachparcours und Ausstellungen
• "DURCHBLICK"
Ist ein Mitmachparcours zum Thema Alkohol und Tabak für 8. Klassen des Wartburgkreises
und der Stadt Eisenach. Es ist ein Kooperationsprojekt der Suchtberatung Kompass Diako
Westthüringen gGmbH aus Eisenach und dem Jugendamt des Landratsamtes
Wartburgkreis.
• „Stop & Go“
Dieser Jugendschutzparcours beinhaltet viele Jugendrelevante Themen, z.B. Medien,
Sucht, Konsum und vor allen Jugendschutz. Projektträger ist die LAG Kinder- und
Jugendschutz Thüringen e.V.. Um den Parcours erfolgreich durchzuführen sind mehrere
Kooperations- oder / und Netzwerkpartner erforderlich die den Parcours vor Ort begleiten.
Schülersprecherprojekte
für Schulschülersprecher und Stellvertreter der Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren des
Wartburgkreises
Teilnahme an Aktionstagen
Tage der offenen Tür in Jugendeinrichtungen, Welt-Nichtrauchertag, Gesundheitstag,
Jugendschutztage/messe, Kreisfamilientage, Welt-Kindertag u. v. m.
„DURCHBLICK“
Interaktive Mitmachausstellung entwickelt in Anlehnung an das Konzept des
„KlarSicht“-Mitmachparcours` zu Tabak und Alkohol der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung
Inhalt:
An fünf Stationen haben die SchülerInnen die Möglichkeit sich mit ihrem Konsum von
Alkohol und Tabak auseinander zu setzen. An den Stationen ist Teamarbeit gefragt. Bei
Rollenspielen, Quiz und Diskussionen können sich die Teilnehmenden mit ihren
unterschiedlichen Fähigkeiten, eigenen Erfahrungen und Interessen aktiv einbringen.
Art/ Dauer:
• Vormittagsveranstaltung (ein Durchlauf = ca. 90min)
Ziele:
• eine altersgerechte Vermittlung von Wissen zum Thema Tabak und Alkohol
• Reflexion des eigenen Verhaltens und Förderung des eigenverantwortlichen Umgangs mit
legalen Suchtmitteln
• Nichtkonsumenten stärken, Genuss- und Konsumverhalten bewusst machen
• Entscheidungshilfen für gesundheitsförderndes Verhalten anbieten und über Wirkungen
und Suchtpotenziale aufklären
Zielgruppe:
• alle Schularten, Klassenstufe 8
Organisatorisches:
• Aula oder Turnhalle
• Stationsbetrieb in 5 Gruppen mit je max. 10 Schülern
Kosten:
• keine Kosten für Schulen im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach
Mitmachparcours
zum Thema: „Alkohol und Tabak“
Ihre Ansprechpartner
Antonia Kehr
Claudia Brinkmann
Diako Westthüringen gem. GmbH
Landratsamt Wartburgkreis
Suchtberatungsstelle Kompass
Jugendamt
Friedensstraße 10
Erzberger Allee 14
99817 Eisenach
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03691 – 7452258
Tel.: 03695 - 617120
Fax: 03691 – 7452204
Fax: 03695 - 617199
E-Mail: A.Kehr@Diako-Thüringen.de
E-Mail: [email protected]
Diako Westthüringen gem. GmbH
Landratsamt Wartburgkreis
Suchtberatungsstelle Kompass
Jugendamt
2013 Jugendamt Wartburgkreis
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der Mitmachparcours zu Tabak und Alkohol
Alkohol und Tabak spielt im Alltag von Jugendlichen oft schon sehr früh eine Rolle.
Im Freundeskreis wird geraucht und z.T. gehört auch Hochprozentiges zu einem
gelungenen Samstagabend. Kinder und Jugendliche müssen sich mit dem Thema
Konsum von Alkohol und Zigaretten auseinandersetzen. Dabei wollen wir sie
unterstützen.
Der Mitmachparcours „DURCHBLICK“ ist in Anlehnung an den „KlarSicht“ –
MitmachParcours zu Tabak und Alkohol der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BzgA, Köln, www.bzga.de) entstanden. Die Projektidee zu
„DUCHBLICK“ wurde übernommen aus dem Landkreis Hildburghausen und in
Kooperation von dem Jugendamt des Wartburgkreises und der Kompass
Suchtberatungsstelle gGmbH für den Wartburgkreis und die Stadt Eisenach
entwickelt und durch eigene Ideen ergänzt.
„Durchblick“ wurde eigens für SchülerInnen der Klasse 8 erstellt und soll
flächendeckend in der Stadt Eisenach und im Wartburgkreis eingesetzt werden.
Veranstaltungsorte gibt es in Eisenach und in Bad Salzungen sowie in Vacha, die
genauen Termine werden den Schulen rechtzeitig bekannt.
An insgesamt fünf Stationen haben die SchülerInnen die Möglichkeit sich spielerisch
mit ihrem Konsumverhalten auseinander zusetzen. In Kleingruppen durchlaufen sie
jede Station des Parcours und werden dabei immer wieder gefragt: „Habt ihr den
Durchblick?“
Zu Beginn des Parcours wird die Frage gestellt „Hast du den
Durchblick?“. An dieser Station stellt sich das Team von
Standbetreuern vor und die Schüler werden in Kleingruppen
aufgeteilt. Zudem wird sich hier ein Gruppenname gegeben. Am Ende
kommen wieder alle Zusammen und es gibt eine kurze Auswertung.
An der „Bar“ geht es um Alkohol. Wie viel davon ist
überhaupt in einem Glas Bier oder einem dieser bunten
Mixgetränke? Es wird geschätzt, gerechnet und verglichen,
die Ergebnisse dürften den ein oder anderen verblüffen.
2013 Jugendamt Wartburgkreis
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Die Tabakstation zeigt eindrucksvoll wie viele
Schachteln Zigaretten gebraucht werden, wenn
man täglich eine Schachtel raucht. Und
außerdem: wie viel Geld man spart, wenn man es
nicht tut. Des weiteren kann hier über
Gruppenzwang, Passivrauchen und vieles Mehr
diskutiert werden.
Eine weitere Station beschäftigt sich mit dem Thema
Werbung. Welchen Einfluss hat Werbung auf unseren
Konsum? Was versprechen uns die Werbespots und in wie
fern helfen uns die beworbenen Produkte tatsächlich bei
der Verwirklichung unserer Ziele und Träume?
An der Station der Verkehrswacht können die SchülerInnen dank der sog.
Rauschbrille erleben wie schwierig einfachste Dinge im Alkoholrausch sein können.
Plötzlich verschwimmen die Pylonen vor den Augen der Schüler und selbst einfache
Koordinationsübungen wollen nicht mehr so recht klappen.
An der Station „Reality“ sind der Fantasie keine Grenzen
gesetzt. Egal, ob man selbst schon einmal aufgrund von
Alkohol oder Zigaretten in eine brenzlige Situation geraten
ist, hier kann man ganz offen davon berichten oder erzählen
wie man selbst in bestimmten Situationen reagieren könnte
oder sollte. Gefragt sind geeignete Lösungen für ganz
alltagsnahe Situationen.
Die insgesamt fünf Stationen werden durch geschulte Standbetreuer begleitet und
moderiert. Die Standbetreuer klären über die Wirkung, sowie die sozialen und
gesundheitlichen Folgen von Alkohol- und Tabakkonsum auf und passen dabei die
Anforderungen an den jeweiligen Wissensstand der SchülerInnen an. Durch
verschiedene Aktionen haben die SchülerInnen die Möglichkeit selbst zu agieren,
auszuprobieren und eigene Erfahrungen einzubringen.
2013 Jugendamt Wartburgkreis
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Mitwirkende Institutionen an den Stationen:
Jugendamt des Wartburgkreises
Diako Westthüringen gem. GmbH - Suchtberatungsstelle Kompass
Christliche Wohnstätten Schmalkalden GmbH - Suchtberatungsstelle
Gesundheitsamt des Wartburgkreises
Gesundheitsamt der Stadt Eisenach
Jugendamt der Stadt Eisenach
Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes
Verkehrswacht Werra/Rhön e.V.
Verkehrswacht Eisenach e.V.
Jugendsozialarbeiter des Wartburgkreises
Polizeiinspektion Bad Salzungen
Polizeiinspektion Eisenach
Schülersprecher des Wartburgkreises
Ihre Ansprechpartner
Antonia Kehr
Claudia Brinkmann
Diako Westthüringen gem. GmbH
Landratsamt Wartburgkreis
Suchtberatungsstelle Kompass
Jugendamt
Friedensstraße 10
Erzbergerallee 14
99817 Eisenach
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03691 – 7452258
Tel.: 03695 - 617120
Fax: 03691 – 7452204
Fax: 03695 - 617199
E-Mail: A.Kehr@Diako-Thüringen.de
E-Mail: [email protected]
Diako Westthüringen gem. GmbH
Landratsamt Wartburgkreis
Suchtberatungsstelle Kompass
Jugendamt
2013 Jugendamt Wartburgkreis
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„Wutmann“
in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendschutzdienst der Sozialwerk
Meiningen gGmbH
Inhalt:
• Intensive Auseinandersetzung mit den Themen Häusliche Gewalt/ gewaltfreie Erziehung
• „Wutmann“ - ein einfühlsamer Film über Häusliche Gewalt
• Auswertung des Filmes anhand verschiedener Fragebögen (Kleingruppenarbeit)
• Thematisierung von Konfliktfähigkeit, Streitkultur, Umgang mit Streit und Versöhnung,
Entstehung von Aggression und Gewalttätigkeiten in menschlichen Beziehungen
• Erarbeiten/ Kennenlernen unterschiedlicher Hilfemöglichkeiten
Art/ Dauer:
• mind. 2 UE, individuell abzuklären
• Programmablauf wird abgestimmt auf die jeweilige Klassenstufe
Ziel:
• Informationsvermittlung zum Thema Häusliche Gewalt
• Erkennen von Recht und Unrecht, Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit &
Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien
• Wissen über regionale Anlaufstellen für Opfer von Gewalt
Zielgruppe:
• SchülerInnen ab Klassenstufe 5 -12
Organisatorisches:
Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Auseinandersetzung der Lehrkräfte/ päd. Fachkräfte
mit dem Film und eine klare Haltung zu den Geschehnissen dort.
• für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises
• Anwesenheit der KlassenlehrerIn
• 2 Räume, DVD- Player
• langfristige Terminanfragen
Kosten:
• keine
Sozialwerk Meiningen gGmbH
Kinder- und Jugendschutzdienst / Beratungsstelle „TABU“?
Sabine Wenzel
Leiterin
Eisenacher Straße 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 852012
Fax.: 03695 852017
E-Mail: [email protected]
Internet:
http://www.sozialwerk-meiningen.de/jugendhilfe/kinder-und-jugendschutzdienst-bad-salzungen
weitere Ansprechpartner:
Petra Notroff
Klienten stehen zwei Beratungsfachkräfte zur Verfügung. Diese verfügen über folgende Qualifikationen:
• Diplom Sozialpädagoge
• Traumaberater
• Kurzzeittherapeut/systemische Beratung
Die Beratungsfachkräfte nehmen regelmäßig und zielgerichtet an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
teil.
Eine enge Kooperation wird mit verschiedenen Institutionen und Einrichtungen gepflegt:
• Jugendamt Wartburgkreis
• Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen
• Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe
• Therapeuten und Psychologen
• Polizeiinspektionen und Gerichten
• Rechtsanwälten
• Versorgungsämtern
• Weißer Ring
Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendschutzdienstes arbeiten vor allem mit Mädchen und Jungen
zusammen,
- die von Gewalt bedroht oder betroffen sind
- deren Situation sich so veränderte, dass sie zur Neuorientierung Unterstützung
benötigen
- die Probleme mit sich oder in/ mit ihrem sozialen Umfeld haben
Diesen Kindern und Jugendlichen möchten sie:
• ein zuverlässiger Ansprechpartner sein
• Hilfen zur Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und für ihre künftige Lebensgestaltung geben
• vertrauender und verlässlicher Helfer in zivil- und strafrechtlichen Verfahren sein
Die wichtigsten Ziele sind:
• der Schutz der Mädchen und Jungen vor weiteren Gefährdungen und bei Bedarf die Einleitung notwendiger Schritte
• die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für Notsituationen junger Menschen (Förderung
einer "Kultur des Hinsehens und Handelns")
Welche Hilfen bietet der Kinder- und Jugendschutzdienst:
• Er berät betroffene Mädchen und Jungen sowie Familienangehörige und andere Vertrauenspersonen (Einzel- und Familienberatung).
• Er begleitet Betroffene zu Ämtern, Behörden und Gerichtsprozessen.
• Er regt, bei Bedarf, weiterführende Hilfen an.
Für Interessierte gibt es weitere, u. a. auch präventive, Angebote:
• Präventionsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche zu verschiedenen Themen in Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen im gesamten Wartburgkreis und in den sozialen Brennpunkten
• Elternabende
• Fallberatungen für Mitarbeiter verschiedener Institutionen und Einrichtungen
• "Streitschlichterseminare" für Schülerinnen und Schüler
In Kooperation mit dem Jugendamt WAK und den Stadtverwaltungen Bad
Salzungen, Treffurt und Creuzburg wurde in diesen Regionen das Projekt
"Notinsel" initiiert.
Internet: www.notinsel.de
Außerdem wird das Kinder- und Jugendsorgentelefon (Zieltelefon Bad
Salzungen) durch den Kinder- und Jugendschutzdienst betreut. Er führt
jährlich, nach den Sommerferien, das Ausbildungsprojekt" Jugendliche
beraten Jugendliche am Sorgentelefon" durch. Interessenten können sich
jederzeit melden.
฀
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Dieses Angebot für eine Gruppe von sechs
bis zehn Kindern ist auf einen begrenzten Zeitraum angelegt und dient der Stärkung und
Neuorientierung bei unterschiedlichen Problemlagen.
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฀
Diese Hilfe unterstützt und begleitet Familien
mit psychischen und/oder physischen Problemen über einen längeren Zeitraum.
฀
฀
Diese Hilfe bezieht sich auf Familien, die sich
in einer akuten Notlage befinden.
฀
Hierbei wird ein Mitarbeiter einem Kind oder
Jugendlichen zur Seite gestellt, um momentane Probleme aufzuarbeiten und zu bewältigen.
Alle Mitarbeiter des Kinder- und Jugendhilfezentrums bieten die folgenden zusätzlichen
Leistungen an:
฀
Werra
Bad Salzungen
Richtung Meiningen
B62
Bad Salzungen /
OT Kloster
Richtung Eisenach
Tel: 03695 85200 Fax.: 03695 852013
E-Mail: [email protected]
sorgentelefon@sozialwerk-meining
ngen.de
[email protected]
Kontakt: Sozialwerk Meiningen gGmbH
Kinder- und Jugendhilfezentrum
Eisenacher Straße 3
36433 Bad Salzungen
Sie erreichen uns über die Bundesstraße 62 Eisenach – Bad
Salzungen und die Bundesstraße 19 Meiningen – Bad
Salzungen.
Richtung
Bad Hersfeld
B62
Zentrum
DB
Eisenacher Straße 3
Jugendhilfezentrum
Träger unserer Einrichtung ist die Sozialwerk Meiningen gGmbH. Diese ist in der ambulanten,
stationären und teilstationären Behinderten-,
Kranken- und sozialpädagogischen Kinder- und
Jugendbetreuung tätig.
Sie verfügt über Einrichtungen im Landkreis
Schmalkalden-Meiningen und im Wartburgkreis.
Als Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands e. V. orientiert sie sich an christlichen Werten.
Das müssen Sie noch wissen:
Bad Salzungen
Kinder- und
Jugendhilfezentrum
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Situationen
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ell geregelt und sind abhängig vom Hilfebedarf des Betroffenen.
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gung sozialer Kompetenzen
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mit Behörden und
Ämtern
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haltsführung und
Haushaltsplanung
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Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von
Gewalt bedroht und betroffen sind.
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und Schulschwierigkeiten sowie bei der
Gesundheitspflege
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erzieherischen Problemen unsere Leistungen
in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Anspruch nehmen.
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Kinder- und
Jugendsorgentelefons sowie der
Ausbildung zum
Telefonberater
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Angehörige
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von Betroffenen zu Ämtern,
Behörden und Gerichtsprozessen
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dener Institutionen und Einrichtungen
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Kinder- und Jugendeinrichtungen
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Sexualpädagogische Aufklärungs- und Präventionsarbeit mit Kindern und
Jugendlichen
Inhalt:
• „Mein Körper gehört mir!“
• „Wo komm´ ich eigentlich her?“ (Schwangerschaft & Geburt)
• „Was ist mit mir los?“ (Pubertät)
• „Sex - we can!“ (Verhütungsmittel)
• Vorstellung der Arbeit des Kinder- und Jugendschutzdienstes sowie des Kinder- und
Jugendsorgentelefons
Art/ Dauer:
Gruppenveranstaltung/ Dauer nach Absprache
Ziel:
• Wissensvermittlung zu den jeweiligen Themen
• Verbesserung der eigenen Körperwahrnehmung & Reflexionsfähigkeit
• Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien
• Vermittlung von Abgrenzungs- und Hilfemöglichkeiten
Zielgruppe:
• SchülerInnen ab Klassenstufe 2 (je nach Thema)
Organisatorisches
• für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises
• Anwesenheit der ErzieherIn/ LehrerIn
• Absprachen bzgl. Inhalten der Veranstaltung, benötigter Räume & Technik erfolgen
individuell und themengebunden
• langfristige Terminanfragen
Kosten:
• keine
„Wutmann“
Inhalt:
• Intensive Auseinandersetzung mit den Themen Häusliche Gewalt/ gewaltfreie Erziehung
• „Wutmann“ -ein einfühlsamer Film über Häusliche Gewalt
• Auswertung des Filmes anhand verschiedener Fragebögen (Kleingruppenarbeit)
• Thematisierung von Konfliktfähigkeit, Streitkultur, Umgang mit Streit und Versöhnung,
Entstehung von Aggression und Gewalttätigkeiten in menschlichen Beziehungen
• Erarbeiten/ Kennenlernen unterschiedlicher Hilfemöglichkeiten
Art/ Dauer:
• mind. 2 UE, individuell abzuklären
• Programmablauf wird abgestimmt auf die jeweilige Klassenstufe
Ziel:
• Informationsvermittlung zum Thema Häusliche Gewalt
• Erkennen von Recht und Unrecht, Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit &
Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien
• Wissen über regionale Anlaufstellen für Opfer von Gewalt
Zielgruppe:
• SchülerInnen ab Klassenstufe 5 -12
Organisatorisches:
Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Auseinandersetzung der Lehrkräfte/ päd. Fachkräfte
mit dem Film und eine klare Haltung zu den Geschehnissen dort.
• für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises
• Anwesenheit der KlassenlehrerIn
• 2 Räume, DVD- Player
• langfristige Terminanfragen
Kosten:
• keine
Anti-Gewalt-Projekt
Inhalt:
• Selbstreflexion anhand eines Schülerfragebogens
• Wissensvermittlung über Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Gewalt
• Film „Du bist schlimm!“, Rollenspiele, Gruppenarbeit
• Vermittlung von Abgrenzungs- und Hilfemöglichkeiten
Art/ Dauer:
• Tagesprojekt (6 UE)
Ziel:
• Erkennen von Recht und Unrecht, Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit &
Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien
• Wissen über mögliche regionale Anlaufstellen für Opfer von Gewalt
Zielgruppe:
• SchülerInnen ab Klassenstufe 7
Organisatorisches:
• für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises
• Anwesenheit der KlassenlehrerIn
• Absprachen bzgl. Räumlichkeiten & Technik erfolgen individuell
• langfristige Terminanfragen
Kosten:
• keine
Puppentheaterprojekt „Familie Sonnenschein“
Präventionsprojekt gegen Gewalt in der Familie
Inhalt:
Vor der Vorstellung werden die Kinder im Gespräch auf das Thema eingestimmt. Im
Anschluss an die Inszenierung werden die einzelnen Szenen gemeinsam mit den
Zuschauern reflektiert. Die Kinder werden dabei aufgefordert, ihre eigenen Erfahrungen
einzubringen und Problemlösungen vorzuschlagen, um die Anwendung von Gewalt zu
vermeiden.
Art/ Dauer:
• 2 Unterrichtseinheiten
Zielgruppe:
• Klassenstufe 2 – 4
Ziel:
• Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit und Entwicklung
von neuen Problemlösungsstrategien
• Wissen über mögliche regionale Anlaufstellen
Jugendliche beraten Jugendliche am Sorgentelefon (Ausbildungsprojekt)
Inhalt:
• 70-stündiges Ausbildungsprojekt für interessierte Jugendliche zum Berater am Kinder- und
Jugendsorgentelefon
Ziel:
• ehrenamtliche Mitarbeit am Kinder- und Jugendsorgentelefon
Zielgruppe:
• interessierte Jugendliche ab 15 Jahren
Organisatorisches:
• jährlich stattfindender Ausbildungskurs (September bis Dezember an den Wochenenden)
• Anmeldungen ganzjährig möglich
Kosten:
keine
Streitschlichtung in Schule und Jugendarbeit
Inhalt:
• Begriffsklärung Mediation, Psychologische Grundlagen
• Basistechniken der Verhandlungsführung
• Mediationsphasen 1-5
Ziel:
• Erweiterung des sozialen Lernens, Kennenlernen und Anwendung von neuen
Konfliktlösungsstratgien
• Verbesserung der Dialogfähigkeit
• Stärkung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung
• Entlastung von Lehrern bei Schülerstreit,
• Verminderung von Schulsanktionen
Zielgruppe:
• interessierte Jugendliche ab 7. Klasse
Organisatorisches:
• einmal jährlich stattfindender Ausbildungskurs (in der Schule oder im Kinder- und
Jugendhilfezentrum Bad Salzungen)
• Gruppenraum mit Möglichkeit zum Stuhlkreis
• Anmeldungen ganzjährig möglich
• Beteiligung und Mitorganisation am gesamten Projekt durch eine BezugslehrerIn
• dauerhafte Einrichtung eines Schlichtungsraumes in der Schule
Gefühle – Berührungen - Geheimnisse
Inhalt:
• kindgerechtes Aufgreifen der Themen Gefühle, Berührungen und Geheimnisse
• Arbeit mit Handpuppen, Bildgeschichten
• Rollenspiele
Art/ Dauer:
3 Veranstaltungen, jeweils 1 UE
Ziel:
• Erkennen der Unterschiede zwischen guten und schlechten Gefühlen, Berührungen und
Geheimnissen
• Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit, Vertrauen in die eigene Körperwahrnehmung, Stärkung der Selbstbestimmung der Kinder, Entwicklung von neuen
Problemlösungsstrategien
Zielgruppe:
• Kindergarten: Schulanfänger/
• Grundschule: SchülerInnen der 1. und 2. Klasse
Organisatorisches:
• für Einrichtungen im Wartburgkreis
• Anwesenheit der ErzieherIn/ Lehrerin
• individuelle Absprachen bzgl. Räumlichkeiten & Technik
• langfristige Terminanfragen
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V.
Heiko Höttermann
Geschäftsführer
Johannesstraße 19
99084 Erfurt
Tel.: 0361 6442264
Fax: 0361 6442265
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jugendschutz-thueringen.de
weitere Ansprechpartner:
Ingo Weidenkaff
Referent der LAG Kinder und Jugendschutz Thüringen e. V.
Arbeitsfelder und Themen
Extremismus und Gewalt
• Bewältigung von Problem und Konfliktlösungen
• Aktive und schnelle Intervention an Schulen
• Gewaltprävention
• Häusliche Gewalt
Sexuelle Gewalt
• Hilfe und Vermittlung in Kinderschutzeinrichtungen
• Umfangreiches Literaturangebot in der wissenschaftlichen Fachbibliothek
Jugendmedienschutz
• Medienerziehungskompetenz
• Informationen und Tipps für Kinder- und Jugendliche, Eltern und Pädagogen
Suchtprävention
• Information und Vernetzung von Maßnahmen der Suchtprävention
Angebote
Fortbildung, Beratung, Begleitung, Unterstützung
• Informationen und Ratschläge für Kinder- und Jugendliche, Eltern und Pädagogen
• Vermittelnde Gespräche mit Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen, BetreuerInnen
• Intervention an Schulen bei Problemen in Form von Mediation
• Fachliche Betreuung von Seminarfacharbeiten
zu den Themen
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendmedienschutz
• Wirkung von Medien auf Kinder und Jugendliche
• Förderung von Medienkompetenz
• Konsumverhalten, Kinder und Jugendliche in der Schuldenfalle
• Gesetzlicher Jugendmedienschutz
Gewaltprävention
• Seminarreihe „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und „Häusliche Gewalt“
• Angebot von regionalen und überregionalen Fortbildungsveranstaltungen/Fachtagungen
zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
• zur Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen
• Jugendkulturen im Kontext von Gewalt und Extremismus
Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen
• Jugendkulturelle und szenetypische Entwicklungen in Thüringen
• Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
Informationen zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
• Das Jugendschutzgesetz
Struktureller Kinder- und Jugendschutz
• Partizipation von Kindern und Jugendlichen
• Jugendschutz - ein Garant für die Schaffung positiver Lebensräume
Projekte
Interaktions-, Informations- und Karikaturenausstellung gegen Aggression, Gewalt
und Fremdenfeindlichkeit „Misch Dich ein!“
Das Projekt beinhaltet mehr als 50 Karikaturen und Texte zu den Themen Gewalt,
Extremismus und Fremdenfeindlichkeit, zehn informative Ausstellungstafeln und eine
Bücherkiste.
Die Zeichnungen bekannter deutscher Karikaturisten, aber auch Arbeiten von Thüringer
SchülerInnen vermitteln ungeschminkte Einblicke in das Alltagsleben und Denken vieler
Menschen. Sie zeigen zudem typische Vorurteile und Feinbildklischees in den Köpfen der
Menschen auf und wollen damit mehr Toleranz und Zivilcourage besonders unter jungen
Menschen einfordern.
Das Projekt steht für sachliche und hintergründige Information sowie die Sensibilisierung mit
den genannten Themenbereichen. Es steht Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe
weitgehend kostenlos zur Verfügung.
„Familie Sonnenschein“ - ein Puppentheaterprojekt für Schüler ab 7 Jahren gegen
Gewalt in der Familie
Jugendschutzparcour „stop&go“ zum Mitmachen
Gestaltung: donnerandfriends.de
Ein Jugendschutzparcours zum
Mitmachen
30 0 €
Projektträger: LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V.
Johannesstraße 19 | 99084 Erfurt | Tel: 0361 6442264
[email protected] | www.jugendschutz-thueringen.de
Ein Jugendschutzparcours zum
Mitmachen.
Zeitlicher Rahmen
Über den Parcours
Was wissen Jugendliche über das Jugendschutzgesetz?
Oder vielmehr was sollten sie wissen? Viele Themen die
für Kinder und Jugendliche von elementarer Bedeutung im
Alltag sind, sind gesetzlich verankert.
Für die Absolvierung des Parcours mit allen Stationen
sind mindestens 3 Schulstunden einzuplanen. Auf
Anfrage können auch ganze Projekttage durchgeführt
werden.
Altersgruppe
Der Parcours soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich selbstständig und spielerisch mit der
Thematik „Jugendschutz im öffentlichen Raum“ auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt des Projektes steht die
Vermittlung von Kenntnissen zum Jugendschutz(gesetz).
Projektträger ist die LAG Kinder- und Jugendschutz
Thüringen e.V.
Gemeinsam mit Fachkräften vor Ort wird eine Einarbeitung am Parcours erfolgen. Ein methodisches Begleitheft
wird zur Verfügung gestellt.
Zum Ablauf
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einzelnen Stationen
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Organisatorisches
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Jugendeinrichtung gebucht
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Der Parcours richtet sich an Kinder und Jugendliche ab
einem Alter von 10 Jahren.
Themenbereiche/Stationen
1. Einführung
- Wozu Jugendschutz? Erläuterungen zum Parcours
und seinen Themen
- Jugendschutz im Überblick. Was sollten Eltern,
Lehrer, Jugendliche wissen?
2. Medien:
- Inhalt und Umfang des JugendmedienschutzStaatsvertrags
- Alterskennzeichnungen und ihre Bedeutung im
Medienalltag
- Chancen und Gefahren neuer Medien
3. Sucht:
- Alkohol: Trinken für den Spaß?
- Drogen: Betäubung vom Alltag?
- Exzessive Mediennutzung:
Der Reiz digitaler Spielewelten
4. Konsum
- Kaufrausch: Schattenseiten des täglichen Konsums
- Verführungskünste: Werbung und ihre Wirkung
auf junge Menschen
Diako Westthüringen gGmbH
Suchberatungsstelle Kompass
Gerald Böhm
Leiter
Friedensstraße 10
99817 Eisenach
Tel.: 03691 7452258
Fax: 03691 7452204
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.diako-thueringen.de/index.php?id=332
weitere Ansprechpartner:
Antonia Kehr
E-Mail: [email protected]
Zielgruppe
Die Hilfsangebote der Beratungsstelle richten sich an Menschen, die durch süchtiges
Verhalten gefährdet oder bereits abhängig geworden sind, sowie an den unmittelbar davon
betroffenen Personenkreis.
Hierzu gehören u. a.:
• abhängige und gefährdete Menschen von stoffgebundenen Suchtmitteln, wie
beispielsweise von Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten
• Menschen, die unter nichtstoffgebundenen Suchtformen leiden, wie beispielsweise
Glücksspielsucht
• Eltern und Angehörige bzw. Freunde oder Bekannte sowie auch Kollegen und
Vorgesetzte von Suchtkranken und Suchtgefährdeten
Darüber hinaus ist die Beratungsstelle auch Ansprechpartner für Institutionen, Behörden,
niedergelassene Ärzte sowie für alle Einrichtungen, die mit dem Umfeld der
Suchtproblematik konfrontiert werden.
Sie arbeitet gebührenfrei, konfessionsungebunden und steht unter Schweigepflicht
gegenüber Dritten (Behörden, Ärzten, usw.).
Angebote
Offene Gruppenangebote:
• Gruppe für Angehörige von Konsumenten legaler und illegaler Drogen
jeden letzten Donnerstag im Monat 17.00 Uhr
Hier treffen sich Angehörige, welche mit Menschen zusammen leben oder ihnen nahe
sind, die mit Drogen oder Suchtmitteln jedweder Art Probleme haben oder hatten zum
Gespräch, Austausch oder Zuhören.
Gelenkte Gruppenangebote (Kontakt in diese Gruppen über die Suchtberatungsstelle):
• Frauengruppe
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat.
Die Frauengruppe befasst sich in ihrer Thematik neben der Aufrechterhaltung der
Abstinenz, mit frauenspezifischen Themen.
•
•
Nachsorgegruppe
Donnerstag 17.00 Uhr
Die Teilnehmer dieser Gruppe werden in ihrer Abstinenz weiter bestärkt und wenden das
Erlernte aus der Therapie an und diskutieren untereinander über suchtspezifische
Themen.
Motivationsgruppe
Dienstag 10.00 Uhr
Diese Gruppe dient zur Motivierung der vorhandenen Ziele des Teilnehmers: entweder
zur Vorbereitung auf eine stationäre Entwöhnungsbehandlung oder zur der Stabilisierung
der Abstinenz nach einer erfolgreichen Therapie. Die Teilnehmer aus beiden Bereichen
profitieren gegenseitig aus den Erfahrungen.
Kurse
• Kurs Vorbereitung zur MPU
ca. 3 mal jährlich jeweils 8 Stunden
Innerhalb der Gruppe geht es um die Auseinandersetzung mit der Thematik Alkohol im
Straßenverkehr. Insbesondere die Vorbereitung auf die Medizinisch-PsychologischeUntersuchung. NEU: gilt auch bei Auffälligkeiten mit illegalen Drogen
Anmeldung wird erwünscht
• Raucherentwöhnung
„Rauchfrei“ ein Raucherentwöhnungsprogramm.
Termine werden mit den Kursteilnehmern festgelegt
Eine Kurseinheit erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Wochen. Vorherige
Anmeldungen erbeten.
• Raucherentwöhnung in Ihrer Firma
Absprache von Terminen und Preise nach Rückfrage
Vermittlung in stationäre Behandlung
Veranstaltungen zur Vorbeugung
Aufsuchende Sozialarbeit
Beratungsangebote im Krankenhaus
„DURCHBLICK“
Interaktive Mitmachausstellung entwickelt in Anlehnung an das Konzept des
„KlarSicht“-Mitmachparcours` zu Tabak und Alkohol der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung
Inhalt:
An fünf Stationen haben die SchülerInnen die Möglichkeit sich mit ihrem Konsum von
Alkohol und Tabak auseinander zu setzen. An den Stationen ist Teamarbeit gefragt. Bei
Rollenspielen, Quiz und Diskussionen können sich die Teilnehmenden mit ihren
unterschiedlichen Fähigkeiten, eigenen Erfahrungen und Interessen aktiv einbringen.
Art/ Dauer:
• Vormittagsveranstaltung (ein Durchlauf = ca. 90min)
Ziele:
• eine altersgerechte Vermittlung von Wissen zum Thema Tabak und Alkohol
• Reflexion des eigenen Verhaltens und Förderung des eigenverantwortlichen Umgangs mit
legalen Suchtmitteln
• Nichtkonsumenten stärken, Genuss- und Konsumverhalten bewusst machen
• Entscheidungshilfen für gesundheitsförderndes Verhalten anbieten und über Wirkungen
und Suchtpotenziale aufklären
Zielgruppe:
• alle Schularten, Klassenstufe 8
Organisatorisches:
• Aula oder Turnhalle
• Stationsbetrieb in 5 Gruppen mit je max. 10 Schülern
Kosten:
• keine Kosten für Schulen im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach
Realize it!
Inhalt:
• Ein Programm für junge Cannabis konsumierende Menschen
zur Risikominimierung
Ziel:
• Reflexion des eigenen Konsums,
• Verringerung des Konsums bis zur Abstinenz je nach persönlicher Zielstellung
• Erarbeitung von Vermeidungsstrategien/ Kontrollstrategien
• Motivation zu alternativer drogenfreier Lebensführung
Zielgruppe:
• Cannabiskonsumenten
Organisatorisches:
• Beratungsangebot erstreckt sich über fünf individuelle Termine und zusätzlicher freiwilliger
Teilnahme an Gruppengesprächen
• Terminabsprache telefonisch möglich
Kosten:
• keine
FreD - Frühintervention für erstauffällige junge Drogenkonsumenten
Inhalt:
• Information zur Wirkung verschiedener Substanzen, Folgen des Drogenkonsums und
möglichen Hilfeangeboten
• Reflexion des eigenen Konsums
• Motivation zur Einschränkung oder Beendigung des Konsums je nach eigener Zielstellung
Ziel:
• Früherkennung- und Frühintervention
• Reflexion des eigenen Konsums
• Sensibilisierung für mögliche Folgen durch den Konsum
• Aufzeigen alternativer drogenfreier Lebensführung ggf.
• Weitervermittlung der Klienten in andere Angebote
• Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern
Zielgruppe:
• erstauffällige Drogenkonsumenten
Organisatorisches:
• Vorgespräch und vier Gruppengespräche
• Termine auf Anfrage
Kosten:
• keine
FreD plus - Frühintervention für erstauffällige junge Alkoholkonsumenten
Inhalt:
• Information zur Wirkung verschiedener Substanzen
Folgen des Drogenkonsums und möglichen Hilfeangeboten
Reflexion des eigenen Konsums
Motivation zur Einschränkung oder Beendigung des Konsums je nach eigener Zielstellung
Ziel:
• Früherkennung- und Frühintervention, Reflexion des eigenen Konsums
• Sensibilisierung für mögliche Folgen durch den Konsum
• Aufzeigen alternativer drogenfreier Lebensführung ggf.
• Weitervermittlung der Klienten in andere Angebote
• Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern
Zielgruppe:
• erstauffällige Alkoholkonsumenten
Organisatorisches:
• Vorgespräch und vier Gruppengespräche
• Termine auf Anfrage
Kosten:
• keine
Schüler- und Gruppenmultiplikatoren Ausbildung
Maßnahmenangebote:
• Ausbildung von Schüler- und Gruppenmultiplikatoren mit dem Ziel, das Thema
„Suchtprävention“ in die Gruppen zu transportieren (Schüler für Schüler)
• Regelmäßige Begleitung der Schulsprecher als Ansprechpartner und Multiplikator mit dem
Ziel das Thema „Sucht“ in die jeweilige Einrichtung zu transportieren
• Organisation und Durchführung verschiedener Maßnahmen mit anderen Trägern und
Anbietern, z.B.: Kinoprojekt, Theaterprojekt mit dem Ziel, das Thema „Suchtkrankheit“
durch Multiplikatoren in die Zielgruppe zu transportieren
• Unterschiedliche thematische Maßnahmen zur Vertiefung z.B.:
• „Das Risiko mit dem Ecstasy.“
• „Ich trau mich NEIN zu sagen!“
• „Der Suchtsack.“
Ziel
• Suchtprävention
Zielgruppe:
• Jungen und Mädchen im Alter von 14 - 17 Jahren
Angebote für die Altersgruppe bis 13 Jahre
Maßnahmenangebote:
• Möglichkeit der Betreuung von Grundschulklassen innerhalb des Projektes „Klasse 2000“
• Begleitung von Gruppen und Klassen innerhalb des Nichtraucherwettbewerbes „ Be smart don´t start“
• Unterschiedliche Projektangebote zur Sensibilisierung für das Thema „Sucht“, z.B.:
• „Macht süß glücklich?“
• „Meine Fernsehhelden und ich.“
• „Das Risiko mit dem Rauchen.“
• Integrationsprojekt mit Kindern und jungen Jugendlichen aus schwierigen sozialen
Verhältnissen, aus Familien mit Migrationshintergrund oder Asylfamilien
• Regelmäßige Beleitung von Kindergruppen in sozialpädagogischer Tagesgruppe mit
Inhalten aus erlebnispädagogischem Bereich zur Stärkung des Selbstbewusstseins
Ziel:
• Suchtprävention
Zielgruppe:
• Jungen und Mädchen im Alter bis 13 Jahre
Christliche Wohnstätten Schmalkalden GmbH
Psychosoziale Beratungsstelle für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen
und deren Angehörige
Stefanie Jäckel
Leiterin
Andreasstraße 11
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 603053
Fax: 03695 621781
E-Mail: [email protected]
Internet: http://cws-schmalkalden.de/suchtkrankenhilfe/ambulantetherapieangebote/psychosoziale-beratungsstelle-bad-salzungen/
weitere Ansprechpartner:
Frau Füber
Frau Luther
Die Psychosoziale Beratungsstelle unterstützt suchtgefährdete und suchtkranke Menschen
und deren Angehörige, damit sie Zugang zu ihren Ressourcen erhalten und diese nutzen
und erweitern können. Ziel ist es, dass Betroffene und Angehörige ihr Leben in der
Gesellschaft meistern und so eigenständig wie möglich führen können, trotz der
Beeinträchtigungen durch die Krankheit. In der Beratungsstelle kann jeder Jugendliche oder
Erwachsene, der Probleme hat im Umgang mit Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen
und jeder, der ein auffälliges Spielverhalten oder ein gestörtes Essverhalten an sich selbst
beobachtet, seine Situation und persönliche Notlage schildern. Auch Angehörigen und
Informationssuchenden werden beraten. Jedes Gespräch wird vorurteilsfrei und offen
geführt. Gemeinsam wird nach neuen Wegen gesucht und Hilfe angeboten, diese zu gehen.
Die Beratungsstelle ist mit anderen Beratungsdiensten und Therapieeinrichtungen vernetzt.
Angebote
•
•
•
•
•
•
•
Beratung in Einzelgesprächen
Gruppengespräche
Ambulante Nachsorgebehandlungen, welche von den Rentenversicherungsträgern
anerkannt sind
Vermittlung an medizinische und andere sozialtherapeutische Einrichtungen sowie
Therapieeinrichtungen
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kostenpflichtig)
Präventionsveranstaltungen
Die Beratungsstelle ist täglich erreichbar. Um unnötige und lange Wartezeiten zu vermeiden,
wird darum gebeten, vormittags über das Sekretariat, Frau Evelyn Heuß, unter der
Telefonnummer (0 36 95) 60 30 53 Termine zu vereinbaren. Es ist zu beachten, dass
Dienstagvormittag keine Termine vereinbart werden können.
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
13.00 - 19.00 Uhr
und 13.00 - 18.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
62
285
BAD
SALZUNGEN
62
Kurhausstraße
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Eckardt-S
Lindentor
Friedrich-
Steinweg
19
Bad
Liebenstein
Burgseestraße
Burgsee
P S YC H O S O Z I A L E
B E R AT U N G S T E L L E
Psychosoziale
Beratungsstelle
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Leimbach
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Erzberger All
62
Jakob-Wolfarth-Straße
L2895
Leimbacher Straße
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Bahnhofst
RE
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Werrastraß
Zu Fuß oder mit dem Auto
Vom Bahnhof kommend nach links wenden und vor
dem Goethe-Park-Center rechterhand die RudolfBreitscheid-Straße hinauf, die in die Andreasstraße
mündet. Dieser bis zum Kreisverkehr folgen. Direkt am
Kreisverkehr befindet sich der Eingang des „Salzunger
Medienzentrums“. Im Foyer über die rechte Treppe ins
erste Obergeschoss. Links führt die Tür in die Beratungsstelle. Parkmöglichkeiten gibt es an der Kreuzung
Andreasstraße/Leimbacher Straße.
Die Beratungsstelle befindet sich im
„Salzunger Medienzentrum“ (altes Landratsamt)
in der Andreasstraße 11.
So finden Sie uns
La
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Andreasstraße
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Rudolf-Breitscheid-St.
DEM LEBEN ZULIEBE
www.immanuel.de
Eine Einrichtung der
Immanuel Diakonie.
Träger:
Christliche Wohnstätten
Schmalkalden GmbH
Tel. (0 36 95) 60 30 53
Fax (0 36 95) 62 17 81
[email protected]
www.cws-schmalkalden.de
.
Psychosoziale Beratungsstelle Bad
Salzungen für suchtgefährdete und
suchtkranke Menschen sowie deren
Angehörige
Andreasstraße 11
36433 Bad Salzungen
Für suchtgefährdete und suchtkranke
Menschen sowie deren Angehörige
P S Y C H O S O Z I A L E B E R AT U N G S S T E L L E
BAD SALZUNGEN
Bei uns kann jeder Jugendliche oder Erwachsene, der
Probleme hat im Umgang mit Alkohol, Medikamenten
oder illegalen Drogen und jeder, der ein auffälliges
Spielverhalten oder ein gestörtes Essverhalten an sich
selbst beobachtet, seine Situation und persönliche
Notlage schildern. Auch mit Angehörigen und Informationssuchenden sprechen wir gerne. Jedes Gespräch
führen wir vorurteilsfrei und offen. Gemeinsam suchen
wir nach neuen Wegen und helfen, diese zu gehen. Als
Beratungsstelle sind wir mit anderen Beratungsdiensten und Therapieeinrichtungen vernetzt.
Unsere Einrichtung
Wir möchten Sie unterstützen, damit Sie Zugang zu
Ihren Ressourcen erhalten und diese nutzen und erweitern können. Wir wünschen uns, dass Sie als Betroffene
und Angehörige Ihr Leben in der Gesellschaft meistern
und so eigenständig wie möglich führen können, trotz
der Beeinträchtigungen durch die Krankheit.
Weite. Perspektive. Luft zum Atmen.
Ambulante Nachsorgebehandlungen
▪
▪
▪
▪
Präventionsveranstaltungen
Vorbereitung auf Medizinisch-Psychologische
Untersuchung (kostenpflichtig)
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Vermittlungen an medizinische und andere sozial
therapeutische Einrichtungen sowie Therapieeinrichtungen
Gruppengespräche
▪
▪
Beratung in Einzelgesprächen
▪
Was wir anbieten
Montag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 19.00 Uhr.
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
▪
▪
▪
▪
▪
Unsere Öffnungszeiten
Sie erreichen uns in der Beratungsstelle täglich. Damit
Sie nicht unnötig und lange warten müssen, bitten wir
Sie, vormittags über unsere Sekretärin Evelyn Heuß Termine zu vereinbaren - unter der Telefonnummer
(0 36 95) 60 30 53. Bitte beachten Sie, dass Dienstagvormittags keine Termine vereinbart werden können.
Wir sind für Sie da
Die Christlichen Wohnstätten Schmalkalden sind eine
diakonische Einrichtung der Immanuel Diakonie, die an
13 Standorten in Thüringen und Hessen professionelle
Hilfe in den Bereichen Alten-, Behinderten- und Suchtkrankenhilfe anbietet. Rund 300 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind in 20 Einrichtungen engagiert.
Wer wir sind
Präventionsprojekte/- maßnahmen an den Schulen des südlichen Wartburgkreises
Inhalt:
• Seminare
• Workshops
• Vorträge
• Fachtag/ Projekttag/Aktionswoche
• Unterstützung des Nichtraucherwettbewerbes „Be smart – don’ t start“
• Elternabende
Art/ Dauer:
• individuell festlegbar
Ziel:
• Alternative Erlebnisform
• Früherkennung/-intervention
• Normbildung
• Informationsvermittlung
• Bildung kritischer Einstellungen
• Kompetenzförderung
Zielgruppe:
• 6 bis18-jährige Schüler
Organisatorisches:
• Individuelle Terminabsprache
Multiplikatorenschulung
Inhalt:
• Workshops/ Seminare
• Information/ Beratung
• Fortbildung
• Schulung
Art/ Dauer:
• individuell festlegbar
Ziel:
Vermittlung von:
• Früherkennungsmöglichkeiten
• Interventionstechniken
• Information über Abhängigkeitserkrankungen und das Hilfesystem
• Kompetenzförderung im Umgang mit Konsumierenden
Zielgruppe:
• Schüler im Rahmen einer Seminarfacharbeit
• Sozialarbeiter in Sozialräumen der Region
• Beratungslehrer u. a.
• Schülersprecher
• Betreuer
Vorbereitung auf MPU für drogenauffällige Kraftfahrer
Inhalt:
• Erstgespräch
• Sozialanamnese
• Suchtanamnese
• Drogengefährdung
• Ursachen und Folgen
• Missbrauch und Suchtentwicklung
• Wirkungsweise von Drogen
• Motive und Konsumgewohnheiten
• Rückfallvermeidung/ Zielsetzung
• MPU- check- up
Art/ Dauer:
• 10 Themen umfassend/ Einzelgespräche/ Terminsetzung individuell
Ziel:
• Selbstkritische Auseinandersetzung mit Delikt & mit Konsumverhalten
• Einstellungsänderung & Verhaltensänderung
• Bestehen der MPU > Besitz des Führerscheins
Zielgruppe:
• drogenauffällige Kraftfahrer
Organisatorisches:
• Individuelle Terminabsprache, kostenpflichtig
Vorbereitung auf MPU alkoholauffälliger Kraftfahrer
Inhalt:
• Überblick Kurs
• Deliktschilderung
• Ursachen/ Folgen
• Theoretischer Hintergrund der Erkrankung
• Alkoholmengenberechnung
• Wirkung/ Selbstreflektion
• Trinkmotive und Gewohnheiten
• Gefährdung/ IST-Stand
• Rückfallmeldung
• MPU - Check-up
Art/ Dauer:
• 10 Themen umfassend/ Einzelgespräche/ Terminsetzung individuell
Ziel:
• Selbstkritische Auseinandersetzung mit Delikt & mit Konsumverhalten
• Einstellungsänderung & Verhaltensänderung
• Bestehen der MPU > Besitz des Führerscheins
Zielgruppe:
• alkoholauffällige Kraftfahrer
Organisatorisches:
• individuelle Terminabsprache, kostenpflichtig
Kreissportbund Eisenach e. V.
Vorsitzender
Volker Schrader
Sportpark 1
99817 Eisenach
Tel.: 03691 203091
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.ksb.eisenachonline.de
weitere Ansprechpartner:
Jugendarbeit im Sport
Jennifer Steffan
Tel.: 03691 785179
Der Kreissportbund Eisenach e. V. führt das Projekt „Jugendarbeit im Sport“ als mobiler
Dienst für Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen
im nördlichen Wartburgkreis durch.
Mit dem Projekt soll für die Kinder und Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich des freien
Trägers ein Präventivangebot im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
sowie der außerschulischen Jugendbildung realisiert werden.
Aufgabenschwerpunkte:
• Jugendbildung
• Jugendarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit
• Jugenderholung
• Jugendberatung
• Schuljugendarbeit.
Bewegungsförderung in Kindertagesstätten, Grund- und Regelschulen
Inhalt:
• Bewegungserziehung und - Förderung
• Kennenlernen und Ausprobieren neuer Bewegungsformen
Ziel:
• Durch Bewegung und Spiel Körper und Selbstbewusstsein stärken, Entwicklung von
Koordination, Kraft, Ausdauer, Gleichgewicht
Art/ Dauer:
• regelmäßige Veranstaltungen in Kindertagesstätten
• bei Bedarf
Zielgruppe:
• Kindertagesstätten, Grund- und Regelschulen
Organisatorisches:
• Regelmäßige Veranstaltungen oder bei Bedarf
• Kooperationsvereinbarung mit der Einrichtung
Kosten: keine
Fortbildungsangebote für Multiplikatoren, Sportinteressierte, Übungsleiter im
Kinder- und Jugendsport
Inhalt:
• Kennenlernen neuer Bewegungsformen
• Anregungen und Informationen zur sportlichen Arbeit mit Kindern , um die sportliche Praxis in
Kita und Vereinen abwechslungsreicher zu gestalten
Ziel:
• Bewegungsmangel entgegen wirken
• Bewegungsformen zur Entwicklung von Koordination, Kraft, Ausdauer und Gleichgewicht
Zielgruppe:
• Erzieher, Lehrer, Übungsleiter, Eltern, Interessierte
Organisatorisches:
• Anmeldung und Information beim Träger
Kosten:
• Individuell, je nach Angebot
Ferienfreizeit in den Sommerferien
Inhalt:
• Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 13 Jahren
Ziel:
• Spaß und Förderung von Bewegung in der Natur
• Lernen von Toleranz im Umgang mit anderen Menschen
Zielgruppe:
• Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 13 Jahren
Organisatorisches:
• Anmeldung beim Träger
• Ausschreibung im Internet/ Tagespresse/ Katalog
• Finanzielle Unterstützung sozial schwacher Teilnehmer (auf Antrag) durch den Wartburgkreis
Kosten:
• Unterschiedlich, je nach Angebot
Kreissportbund Bad Salzungen e. V.
Vorsitzender
Gerd Darr
Am Stadion 19
Postfach 1225
36422 Bad Salzungen
Tel.: 03695 622179
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kreissportbund-basa.de
weitere Ansprechpartner:
Jugendarbeit im Sport
Doreen Schrumpf
Hans-Joachim Lemke
Ferienfreizeiten
Andreas Bertram
Tel.: 03695 622179
Elvira Förster
Tel.: 03695 851388
Der Kreissportbund Bad Salzungen e. V. führt das Projekt „Jugendarbeit im Sport“ als
mobiler Dienst für Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten, Schulen und
Jugendeinrichtungen im südlichen Wartburgkreis durch.
Mit dem Projekt soll für die Kinder und Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich ein
Präventivangebot im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der
außerschulischen Jugendbildung realisiert werden.
Aufgabenschwerpunkte:
• Koordinierung, Vernetzung und Durchführung von Jugendarbeitsangeboten und
Maßnahmen im Bereich des Sports in den Stützpunkten:
1. Steinbach
2. Dermbach
3. Kaltennordheim
4. Moorgrund
5. Bad Salzungen 3 x Angebote in Kindertagesstätten
6. Bad Salzungen 2 x Angebote in Grundschulen
7. Urnshausen
8. Diedorf
9. Oechsen
• Koordinierung und Betreuung der Einsätze mit dem Spielmobil und der Hüpfburg in
Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen, Kommunen, Jugendhäusern und weiteren
Institutionen im Zuständigkeitsbereich
• Jugendbildungsarbeit im Bereich der sportlichen Jugendbildung
Arbeit mit besonderen Zielgruppen, u. a. Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, arbeitslose Jugendliche, sozial schwache Kinder und Jugendliche
Gewinnung, Förderung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern in der
Jugend- und Sportarbeit
Ferienfreizeiten in den Sommerferien
Inhalt:
• Sommerferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche des Wartburgkreises im Alter von 8- 16
Jahren
Ziel:
• Gestaltung erlebnisreicher und interessanter Ferientage
• Förderung von Verantwortungs- und Gemeinschaftsgefühl, Kreativität, Gesundheit,
Naturbewusstsein, Lernen von Toleranz im Umgang mit anderen Menschen
• Kennen lernen von Traditionen, Brauchtum und Geschichte unseres Landes
• Begegnung mit Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen
Zielgruppe:
• Kinder und Jugendliche des Wartburgkreises im Alter von 8 – 16 Jahren
Organisatorisches:
• Ausschreibungen der Ferienfreizeiten in einem Katalog, im Internet und der Tagespresse
• Antragstellung beim Träger
• Finanzielle Unterstützung sozial schwacher Teilnehmer (auf Antrag) durch den Wartburgkreis
´
Verkehrswacht Wartburgkreis e. V.
Vorsitzender
Jürgen Lipprandt
Georgenstraße 52
99817 Eisenach
Tel.: 03691 203414
Internet: www.verkehrswacht-wak.de
E-Mail: [email protected]
weitere Ansprechpartner:
Ina Schneider
Der Verkehrswacht Wartburgkreis e. V. führt das Projekt „Verkehrserziehung für junge
Menschen“ als mobiler Dienst für junge Menschen, Kindertagesstätten, Schulen und
Jugendeinrichtungen im nördlichen Wartburgkreis durch.
Mit dem Projekt soll für junge Menschen im Zuständigkeitsbereich ein Präventivangebot im
Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der außerschulischen
Jugendbildung realisiert werden.
Aufgabenschwerpunkte:
• Jugendberatung nach § 11 SGB VIII
• Präventivangebote im Rahmen der Primärprävention zur Verkehrserziehung
in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen und für Vereine
• Fortbildung von Jugendbetreuer/-innen und Erzieherinnen auf dem Gebiet der
Verkehrserziehung
• Verkehrsunterricht für straffällig gewordene Jugendliche im Rahmen der
Jugendgerichtshilfe.
Primärer Gesundheitsschutz- Unfallverhütung
Inhalt:
• Im Schonraum werden den Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit dem
Fahrrad vermittelt
• Die Kinder erlernen sicherheitsrelevantes Fahrradfahren und ihre motorischen und
sensorischen Fähigkeiten werden geschult.
Ziel:
• sicheres Beherrschen des Radfahrens
• Lust an Bewegung
Zielgruppe:
• Alle 3. Klassenstufen der Grundschulen der Stadt Eisenach und des Altkreises
Organisatorisches:
• Durchführung nur in Turnhallen
• Turnschuhe und Fahrradhelm mitbringen
Kosten:
• keine
Bewegungserziehung- Mobilitätserziehung- Unfallverhütung
Inhalt:
• Im Schonraum werden den Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit dem
Roller vermittelt
o es dient dazu, motorische Defizite abzubauen,
o regt die Erlebnisfähigkeit an,
o unterstützt den Aufbau eines positiven Selbstbildes,
o fördert das soziale Lernen,
o ist die Voraussetzung einer gesunden körperlichen Entwicklung
Ziel:
• differenziertere Wahrnehmungen
• Lust an Bewegung
Zielgruppe:
• Alle 1. Klassenstufen der Grundschulen der Stadt Eisenach und des Altkreises
Organisatorisches:
• Durchführung nur in Turnhallen
• Turnschuhe und Fahrradhelm mitbringen
Kosten:
• keine
Primärer Gesundheitsschutz- „ Alkohol“
Inhalt:
• Dieses Projekt sensibilisiert die Jugendlichen zum Thema „Alkohol“, es zeigt die
Nebenwirkungen und Gefahren im Umgang mit Alkohol.
Ziel:
• junge Menschen für die Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr zu sensibilisieren
und zur Unfallverhütung beizutragen.
Zielgruppe:
• alle 8. Klassen der Regelschulen der Stadt Eisenach und des Altkreises
Teilnehmerstärke:
• jeweils eine Schulklasse
Organisatorisches:
• DVD Player
• Fernseher
Verkehrswacht Werra/Rhön e. V.
Vorsitzender
Bernd Ehmer
Andreasstraße 11
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 606210
E-Mail: [email protected]
weitere Ansprechpartner:
Ina Mäurer
Mobilfunk: 0174 4806312
Der Verkehrswacht Werra/Rhön e. V. führt das Projekt „Verkehrserziehung für junge
Menschen“ als mobiler Dienst für junge Menschen, Kindertagesstätten, Schulen und
Jugendeinrichtungen im südlichen Wartburgkreis durch.
Mit dem Projekt soll für junge Menschen im Zuständigkeitsbereich ein Präventivangebot im
Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der außerschulischen
Jugendbildung realisiert werden.
Aufgabenschwerpunkte:
• Jugendberatung nach § 11 SGB VIII
• Präventivangebote im Rahmen der Primärprävention zur Verkehrserziehung
• in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen und für Vereine
• Fortbildung von Jugendbetreuer/-innen und Erzieherinnen auf dem Gebiet der
• Verkehrserziehung
• Verkehrsunterricht für straffällig gewordene Jugendliche im Rahmen der
•
Jugendgerichtshilfe.
Fit für den Straßenverkehr
Inhalt:
• Bewegungsförderung mit verschiedenen Bausteinen aus dem Bewegungsparcours
Ziel:
• Förderung einer aktiven Bewegung zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr
Zielgruppe:
• Vorschulkinder und Grundschulbereich
Organisatorisches:
• vorhandene Räumlichkeiten für den Aufbau des Parcours
Kosten:
• keine
Bewegungserziehung im Kindergarten
Inhalt:
• Im Gruppenraum werden gemeinsam Fertigkeiten anhand verschiedener Spiele aus der
Move ´it- Box getestet.
• es dient dazu, motorische Defizite abzubauen,
• regt die Erlebnisfähigkeit an,
• unterstützt den Aufbau eines positiven Selbstbildes,
• fördert das soziale Lernen,
• ist die Voraussetzung einer gesunden körperlichen Entwicklung
Ziel:
• Bewegungssicherheit fördern,
• differenziertere Wahrnehmungen schulen,
• Lust an Bewegung
Zielgruppe:
• Kindertagesstätten im Altkreises Bad Salzungen
Rauschbrillenparcours
Inhalt:
• Darstellen der Wirkung von Alkoholkonsum anhand der Rauschbrille
• Übungen mit verschiedenen Rauschbrillen:
1. Übung mit und ohne Rauschbrille
2. Aufklärung von Drogen- und Alkoholkonsum
Art/ Dauer:
• ca. 60 Minuten
Ziel:
• Suchtprävention
• Fahren ohne Alkohol- und Drogenkonsum
Zielgruppe:
• Schulen- und Jugendeinrichtungen
Organisatorisches:
• Terminabstimmung erforderlich
Kosten:
• keine
Fahrradsinntrainer
Inhalt:
• Simulation von Verkehrsszenen am einem Fahrradsimulator
Ziel:
• Einflußnahme auf das Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr,
• Erkennen von Gefahren und Schulung des Reaktionsvermögens
Zielgruppe:
• Schulen und Jugendeinrichtungen
Organisatorisches:
• vorhandene Räumlichkeiten für den Aufbau des Fahrradsinntrainers
Kosten:
• keine
Reaktionstestgerät
Inhalt:
• Zusammenhänge von Reaktionszeit und Reaktionsweg im Zusammenhang mit dem
Anhalteweg darstellen und verdeutlichen
Ziel:
• Einflußnahme auf das Verhalten im Straßenverkehr und Schulung des
Reaktionsvermögens
Zielgruppe:
• Schulen und Jugendeinrichtungen
Organisatorisches:
• vorhandene Räumlichkeiten für den Aufbau des Reaktionstestgerätes
Kosten:
• keine
Internationaler Bund – IB Mitte gGmbH
Jugendmigrationsdienst Wartburgkreis
Annett Luther-Schmidt
Strasse der Einheit 43
36433 Bad Salzungen
Telefon/ Fax: 03695 60 24 38
E-Mail: [email protected]
Internet: http://internationalerbund.de/index.php?id=614&city=Bad+Salzungen&l=1&ptype=p_d&pID=6828 oder
http://www.jmd-portal.de/_template.php?1=1&search=single&action=map&mitID=385
Der Jugendmigrationsdienst (JMD) Wartburgkreis ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und
Jugendarbeit im Wartburgkreis. Die Beratungsstelle befindet sich in Bad Salzungen, im Stadtteil Allendorf,
auf der „101“.
Der Jugendmigrationsdienst hilft
bei persönlichen Problemen und Krisen
bei Fragen zu Schule, Studium, Ausbildung und Beruf
bei der Anerkennung von Zeugnissen/ Ausbildungen
beim Übergang von der Schule in den Beruf
bei der Suche nach Freizeitangeboten und Vereinen
Wie bieten an:
Deutsch lernen und Hilfe bei Hausaufgaben
Erstellen von Bewerbungsmappen/ Anschreiben und Lebenslauf
kleinere Exkursionen in die Umgebung
Außerdem:
Beratung und Hilfe bei Anträgen auch für Eltern, Begleitung zu Behörden
Vermittlung in weitere soziale Einrichtungen und Beratungsstellen
Projekt „Redaktionsteam“ – vorstellen junger Migranten aus dem Wartburgkreis/ Kooperation
mit der Südthüringer Zeitung
Niedrigschwellige Projekte zur Interkulturellen Öffnung mit Schulen/ Jugendclubs
Wir arbeiten mit:
im Netzwerk für Ausländer und Aussiedler des Wartburgkreises und
beim LAP-Lokalen Aktionsplan Wartburgkreis
JMD stellt sich vor
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Erstellt am: 17.12.2013
Erstellt von: Annett Luther-Schmidt
Regionalisierte Jugendarbeit im Wartburgkreis
Mit der offenen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sollen den Kindern und Jugendlichen der Planungsregionen Angebote der sinnvollen Freizeitgestaltung und der
außerschulischen Jugendbildung vorgehalten werden.
Im Zusammenwirken mit dem öffentlichen und den anerkannten freien Trägern der
Jugendhilfe soll die offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in das Gesamtkonzept
der Primärprävention im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im
Wartburgkreis eingebracht werden und diesen Prozess aktiv mit gestalten.
Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen:
Offene Arbeit in und außerhalb von Einrichtungen der Jugendarbeit
Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
•
•
•
•
•
Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
Ferienangebote zur Kinder- und Jugenderholung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Jugendberatung
Förderung der gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Jugendbildung
•
Unterstützung beim Abbau von Benachteiligungen durch niedrigschwellige Hilfe zur
Verselbständigung
Vermittlung von Einzelfallhilfen
Sozialisationshilfen für besondere Zielgruppen nach § 13 SGB VIII
•
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII
•
•
Prävention im Bereich Drogen, Sucht, AIDS, Ernährung usw.
Vermittlung von Hilfsangeboten von Spezialdiensten und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des
Jugendamtes bei Problemlagen
schulbezogene Jugendarbeit
•
•
•
Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Zusammenarbeit zwischen dem Träger der schulbezogenen Jugendarbeit, der regionalisierten
Jugendarbeit und dem Jugendamt
Angebote nach § 11 SGB VIII
Offener Treff
Gruppenarbeit
Kinder- und Jugendberatung
schulbezogene Hilfen
Konfliktbewältigung
Zusammenarbeit/ Netzwerke
•
•
•
Aufbau eines Netzwerkes der Kinder- und Jugendarbeit
bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit allen Kooperations- und Netzwerkpartnern in der
Planungsregion
Elternarbeit
Träger der regionalisierten Jugendarbeit:
Planungsregion 1
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Jens Hartmann
Koordinator
Klosterstraße 19
99831 Creuzburg
Tel.: 036926 710926
Mobil: 0162 2755380
Fax: 036926 710922
E-Mail: [email protected]
Planungsregion 2
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V.
Lars Böber
Koordinator
Fliederweg 10
99848 Wutha-Farnroda
Tel.: 036921 93575
Mobil: 0176 76861964
Fax: 036921 93148
E-Mail: [email protected]
Planungsregion 3
Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e. V.
Daniela Tischendorf
Koordinatorin
Schulstraße 28
36419 Geisa
Tel.: 036967 5928813
Mobil: 0173 3558155
Fax: 036967 5928825
E-Mail: [email protected]
Puppentheaterprojekt „Familie Sonnenschein“
Präventionsprojekt gegen Gewalt in der Familie
Inhalt:
Vor der Vorstellung werden die Kinder im Gespräch auf das Thema eingestimmt. Im
Anschluss an die Inszenierung werden die einzelnen Szenen gemeinsam mit den
Zuschauern reflektiert. Die Kinder werden dabei aufgefordert, ihre eigenen
Erfahrungen einzubringen und Problemlösungen vorzuschlagen, um die Anwendung
von Gewalt zu vermeiden.
Art/ Dauer:
• 2 Unterrichtseinheiten
Zielgruppe:
• Klassenstufe 2 – 4
Ziel:
• Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit und Entwicklung von neuen
Problemlösungsstrategien
• Wissen über mögliche regionale Anlaufstellen
Ansprechpartner:
Caritasverband für die Region Fulda und Geisa e.V.
Silke Grosch
Mobil: 0151 15361228
E-Mail: [email protected]
Sabine Gerber
Mobil: 0172 7882691
E-Mail: [email protected]
Jugendbüro
Hinter dem Schloss 1
36466 Dermbach
Tel.: 036964 95089
Fax: 036964 83541
Ines Bäuml
Mobil: 0174 9225168
Diana Weider
Jugendbüro
Heyligenstädtstraße 20
36404 Vacha
Tel.: 036962 51756
Fax: 036962 53399
E-Mail: [email protected]
Schulsozialarbeit im Wartburgkreis
Sozialwerk des demokratischen Frauenbundes Landesverband Thüringen e. V.
Vorsitzende
Beate Albrecht
Langenfelder Straße 8
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 8580421
Fax: 03695 8535862
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.sozialwerk-thüringen.de
Das Sozialwerk des demokratischen Frauenbundes Landesverband Thüringen e. V.
führt die Schulsozialarbeit an den beiden Standorten „Staatliches
Berufsbildungszentrum und Medizinische Fachschule“ Bad Salzungen“ sowie
Staatliche Regelschule „Werratal“ Bad Salzungen durch.
Mit der Schulsozialarbeit soll an den Standorten für die Schüler eine sozialpädagogische Betreuung/Begleitung und Freizeitgestaltung im außerschulischen Bereich
sowie für Eltern, Lehrer und Schulleitung eine Beratungsmöglichkeit vorgehalten
werden.
Aufgabenschwerpunkte:
• Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
• Jugendberufshilfe und Berufsvorbereitung nach § 13 SGB VIII
• Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII.
Staatliches Berufsbildungszentrum und Medizinische Fachschule
Bad Salzungen
Schulsozialarbeiterin
Birgit Michail
Lindigallee 1
36433 Bad Salzungen
Telefon: 03695 692892
E-Mail: [email protected]
Staatliche Regelschule „Werratal“ Bad Salzungen
Schulsozialarbeiterin
Gabriele Feudel
Straße der Einheit 18
36433 Bad Salzungen
Tel. & Fax: 03695 606243
E-Mail: [email protected]
Schulbezogene Jugendsozialarbeit im Wartburgkreis
Wartburgkreis
Landratsamt Wartburgkreis
Jugendamt
Koordinatorin
Frances Hartung
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 617104
Fax: 03695 617199
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wartburgkreis.de
Auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugensozialarbeit vom 27.
Mai 2013“ wurden weitere Schulsozialarbeiter im Wartburgkreis eingestellt.
Stellen in der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit nach Schulstandorten
Schulstandort
Ansprechpartner
E-Mail
Telefonnummer
Koordination
Frau Frances Hartung
[email protected]
0170 2193826
Regelschule Bad Liebenstein
Frau Anne Stahl
[email protected]
0170 2196800
Regelschule Tiefenort
Frau Isabel Fallenstein
[email protected]
0170 3639549
1. Stadtschule Bad Salzungen
Frau Nancy Rudolph
[email protected]
0170 3657088
Regelschule Wutha-Farnroda
Frau Annette
Breitenstein
[email protected]
0170 3657771
Regelschule Berka-Werra
Frau Janine Stapel
[email protected] 0170 3658075
Regelschule Unterbreizbach
Frau Stefanie Niebel
[email protected]
0170 3658185
Regelschule Stadtlengsfeld
Frau Beate Schneider
[email protected]
0170 3658772
Regelschule Mihla mit
Schulstandort Creuzburg
Herr Alexander
Schmidt
[email protected]
0170 3658819
Regelschule Marksuhl
Herr Matthias Johne
[email protected]
0170 3659230
Grundschule "Parkschule" Bad
Salzungen
Frau Annett Mai
[email protected]
0170 2188365
Linktipps, Materialien, Fachliteratur:
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www.wartburgkreis.de/fileadmin/redaktion/Soziales_und_Gesundheit/Amt_43/411IM_Praeventio
nswegweiser_Wartburgregion.pdf
http://www.wartburgkreis.de/bildung-jugend/kinder-jugend/jugendarbeit/news-regionalisiertejugendarbeit/
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www.jugendschutz-thueringen.de/menue-rechts/sorgentelefon.html
www.jugendschutz-thueringen.de/materialien.html
www.jugendschutzthueringen.de/materialien/viewmode/cattree/mode/w%25C3%25B6rterbuch_kinder_und_jugendschutz__25.html
www.jugendschutzthueringen.de/materialien/viewmode/cattree/mode/jugendschutz_in_ferienl%25C3%25A4ndern_
_29.html
www.jugendschutzthueringen.de/materialien/viewmode/cattree/mode/jugendmedienschutz__27.html
www.jugendschutz-thueringen.de/fachbibliothek.html
www.tlm.de/tlm
www.landesfilmdienst-thueringen.de
www.thillm.de
www.kindermedienzentrum.de
www.junge-medien-th.de
www.thueringer-suchtpraevention.info
www.tls-suchthilfe-thueringen.de
www.gluecksspielsucht-thueringen.de
www.erfurter-netcode.de
www.vzth.de
www.opferhilfe-thueringen.de
www.jugendrechtshaus-erfurt.de
www.radio-frei.de
www.tlm-funkwerk.de
www.radio-okj.de
www.tlm-okgera.de
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www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse.html?thema=thema-jugendschutz
www.bag-jugendschutz.de
www.bundespruefstelle.de
www.jugendschutzaktiv.de
www.jugendschutz.net
www.bzga.de
www.sit-online.org
www.fsk-online.de
www.usk.de
www.fsf.de
www.fsm.de
www.goldenerspatz.de
www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Home/home_node.html
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www.schau-hin.info
www.gdeegener.de/Linkadressen.htm
www.taschengeldgangster.de
www.gluecksspielsucht.info
www.fragfinn.de
www.klicksafe.de
www.kinderserver-info.de
www.surfen-ohne-risiko.net
www.chatten-ohne-risiko.net
www.blindekuh.de
www.niceguysengine.de
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www.irights.info
www.netzcheckers.net
www.internet-abc.de
www.mediaculture-online.de
www.eltern-ans-netz.com
www.mobbing.seitenstark.de
www.jugendinfo.de/pass-auf-dich-auf
www.checked4you.de
www.dasding.de
www.fluter.de
www.handysektor.de
www.medienpaedagogik-praxis.de
www.internauten.de
www.tivi.de
www.kika.de
www.seitenstark.de
www.hanisauland.de
www.helles-koepfchen.de
www.kindercampus.de
www.nachrichtenfuerkinder.de
www.wasistwas.de
www.flimmo.de
www.ein-netz-fuer-kinder.de
www.ifak-kindermedien.de
www.kinderseiten.net
www.zappen-klicken-surfen.de
www.drugcom.de
www.trau-dich.de