Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen

Transcription

Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen
13 Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen?
FUSSBODEN ATLAS ®
Checkliste für den Planer | 23 | & l 140 l & l283l
Anwendbar in erster Linie auf Zementestriche ohne Beschleuniger (CT) und Calciumsulfatestriche (CA), teilweise
(wo vermerkt) auch auf Magnesiaestriche (MA), Gussasphaltestriche (AS) und Kunstharzestriche (SR). Die nachfolgenden Angaben können je nach Baustellenklima variieren.

Der Estrich darf während mindestens drei Tagen bei CT und CA/zwei Tagen bei
MA/drei Stunden bei AS/8 bis 12 Stunden (bei 15 bis 25 Grad Celsius) bei SR
nach Herstellung nicht begangen werden. Man geht bei CT’s davon aus, dass
ein Nassestrich begehbar ist, sobald er eine Druckfestigkeit von 15 N/mm² erreicht
hat. Dies ist bei CT´s üblicherweise nach drei Tagen der Fall. Nach sieben Tagen
bei CT/fünf Tagen bei CA hat ein Estrich auf Dämmschicht ca. 70 % seiner
Endbelastbarkeit erreicht.

Eine eventuelle Abnahme gemeinsam mit dem Estrichleger sollte möglichst drei
bis sieben Tage nach Estrichherstellung durchgeführt werden, da zu diesem
Zeitpunkt die handwerkliche Leistung am besten beurteilt werden kann.

Der Estrich darf während mindestens sieben Tagen bei CT - aus meiner Sicht besser
länger/zwei Tagen bei CA/zwei Tagen bei MA nach seiner Herstellung nicht schädlichen
Einflüssen wie z. B. Wärme, Schlagregen (bei CA und MA möglichst nie) und Zugluft
ausgesetzt werden. Der Schutz gegen Zugluft ist bei kleineren Bauwerken im Allgemeinen
ohne besondere Maßnahmen gewährleistet, wenn das Bauwerk geschlossen ist.
Luftzug kann zu vorzeitiger Trocknung und Verformungen führen. Dies gilt insbesondere
auch für eine Zugentstehung durch ‘Kaminwirkung’ im Treppenhaus. In geschlossenen
großen Industriehallen kann eine eigene Thermik in Verbindung mit Zugluftbildung
entstehen. Mit dem Aufstellen von Trockengeräten sollte man gemäß den Erfahrungen
von Bautrocknungsspezialisten bei CT mind. 7-10 Tage/bei CA mind. zwei Tage warten.

Bei Nassestrichen kommt es im Zuge der Einbringung und danach i. d. R. zu einer
signifikanten Erhöhung der Raumluftfeuchte. Durch den Betrieb einer Fußbodenheizung
wird dieser Effekt nochmals verstärkt. Häufig wird das Wasservolumen in der Raumluft
zusätzlich durch die gleichzeitige Trocknung anderer Bauteile (z. B. Putz) erhöht.
Es muss von der Bauherrschaft bzw. von ihrer Bauleitung durch geeignete Maßnahmen
(z. B. ausreichendes Lüften, Aufstellen von Trocknungsgeräten) sicher gestellt werden,
dass die hohe Luftfeuchte auf ein tolerables Maß abgesenkt wird und keine Bauteile im
Haus geschädigt werden. Dies ist nicht Aufgabe des Estrichlegers oder anderer Handwerker!
Hohe Luftfeuchtigkeit kann auch zu einer Quellung von bereits verspachtelten Gipsplatten
führen, was bei Werten von ca. ≥ 70 % relativer Luftfeuchte (produktabhängig) auch
Rissbildung nach sich ziehen kann. Einige Gipsplattenhersteller empfehlen deshalb
nach Estrichverlegung zwei bis drei Wochen mit dem Verspachteln zu warten.
Es kam in diesem Zusammenhang auch bereits zu Schimmelschäden im nicht gedämmten
oder nicht mit Dampfsperren versehenen Dachbereich.

In der kalten Jahreszeit sind Temperaturen von über 15 Grad Celsius während mindestens
sieben Tagen bei CT/von über 20 Grad Celsius während mindestens zwei Tagen bei CA
nach Estrichherstellung zu vermeiden, da sonst dem Estrich zu früh Feuchtigkeit entzogen würde.
746
FUSSBODEN ATLAS ®
13 Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen?

Temperaturen unter 5 Grad Celsius sind während mindestens sieben Tagen bei CT/fünf Tagen
bei CA nach Estrichherstellung zu vermeiden, da zu niedrige Temperaturen zu Spannungen und
Gefügestörungen führen können. Bei Verlegungen in der kalten Jahreszeit finden Sie Informationen
im Stichwortlexikon (Kapitel 2) unter dem Begriff ‘Winterbau’.

Frosteinwirkung bei unbeheizten Estrichen ist während mindestens sieben Tagen bei
CT/fünf Tagen bei CA nach Estrichherstellung zu vermeiden, da diese zu inneren Spannungen,
Gefügestörungen und Festigkeitsverlust führen kann.

Frosteinwirkung bei Heizestrichen mit wasserbefüllten Rohren ist grundsätzlich immer
zu vermeiden, da diese zu Schäden an Rohren und am Estrich führen kann.

Bei Fußbodenheizungen kann mit dem Aufheizvorgang nach 21 Tagen bei CT/nach Angabe
des Herstellers bei Verwendung eines beschleunigten CT/nach 7 Tagen bzw. nach Angabe
des Herstellers bei CA begonnen werden.

Wasserbelastungen der Konstruktion sind grundsätzlich zu vermeiden, da diese zu
Quellerscheinungen, Festigkeitsverlust, Spannungen, Verformungen, Rissen und
Oberflächenabsandungen führen können. Besonders empfindlich ist CT dahingehend
in den ersten 24 Stunden nach Verlegung, CA hingegen ständig. Feuchteempfindliche
Dämmstoffe sind immer gegen Durchfeuchtung zu schützen.

Intensive Erschütterungen während oder kurz nach Einbau der Fußbodenkonstruktion
können bei Verbundestrichen zu einer Störung der Verbindung zum Untergrund führen.

Intensive Erschütterungen der Fußbodenkonstruktion sind dauerhaft zu vermeiden;
besonders im Mörtelfrühstadium können sie den Festigkeitsaufbau stören und zu
Gefügebrüchen führen.

Belastungen durch Gerüste (auch fahrbar) sind beim schwimmenden Estrich so lang wie
möglich, jedoch mindestens während sieben Tagen bei CT/fünf Tagen bei CA/fünf Tagen
bei MA/12 Stunden bei AS/drei bis sieben Tagen (bei 15 bis 25 Grad Celsius) bei SR nach
Estrichherstellung zu vermeiden, da vorzeitige Belastungen vor ausreichendem
Festigkeitsaufbau das innere Gefüge schädigen können. Später ist anhand der Estrichdicke
und -festigkeitsklasse abzuschätzen, ob der Estrich für diese Belastung schon und im
Grundsatz geeignet ist. Bei CT darf während weiteren sieben Tagen 70 % der geplanten
Nutzlast (siehe DIN 18 560-2, Tab. 1-4) nicht überschritten werden, bei CA darf 70 % der
geplanten Nutzlast bis zum Erreichen der Belegreife nicht überschritten werden.

Das Abstellen von Baumaterial auf dem Estrich ist bis zur Austrocknung auf die Belegreife
zu vermeiden, da abgestelltes Material (z. B. Gipskartonplatten) die Feuchtigkeitsabgabe
des Estrichs behindern und zu Überlastungen führen kann. Auch im ausgetrockneten Stadium
ist im Einzelfall zu beurteilen, für welche Lasten die vorliegende Estrichdicke/-güte ausgelegt ist.

Das Abschneiden der Randstreifen vor Verlegung der Bodenbeläge muss unbedingt vermieden
werden, da ansonsten die Gefahr der Entstehung von Schallbrücken und Einspannungen
besteht. Es muss zu jedem Zeitpunkt vermieden werden, dass Schmutz oder Mörtel in die
Randfuge eindringen.
747
13 Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen?
FUSSBODEN ATLAS ®

Eventuell auf dem Estrich liegende Folien dienen bei CT i. d. R. der Nachbehandlung und
dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Verlegebetrieb beseitigt werden.

Keinesfalls dürfen aufgeschüsselte Estrichkonstruktionen (insbesondere Ecken) bei
schwimmenden Estrichen und Trennlagenestrichen durch Krafteinwirkung gebrochen
werden, da die Lastverteilungsplatte sich mit großer Wahrscheinlichkeit noch in einem
verformten Zustand befindet. Durch geeignete Maßnahmen ist diese Formveränderung
in die Ausgangslage zurückzuführen.

Verformte Estriche dürfen nicht mit dem Bodenbelag belegt werden, da es bei einer
späteren Rückverformung durch Feuchtigkeitsausgleich zu Absenkungen der
Konstruktion kommen kann.

Elastische Fugen sind bauseits zu warten. Die Zusammendrückbarkeit dynamischer
Dämmstoffe in Verbindung mit den unvermeidbaren Verformungen des Estrichs im
Zuge der Bauaustrocknung überschreiten i. d. R. die Elastizität der Fugendichtstoffe.
Mit einem Abriss der Fugenflanken durch Überdehnung des elastischen Füllmaterials ist
daher ggf. zu rechnen.

Vor Belegung des Estrichs mit dem Bodenbelag ist eine CM-Messung durchzuführen.
Diese sollte dort erfolgen, wo der Estrich besonders dick ist bzw. an Stellen, die länger
zur Trocknung benötigen (z. B. dunkle Ecken). Vor der Überprüfung des Feuchtegehalts
mittels CM-Gerät sind bei Heizestrichen die entsprechenden Messstellen (die rohrfreien
Bereiche) zu lokalisieren.

Bei an außerordentliche Kaltbereiche (z. B. Außenluft) angrenzenden Fußbodenkonstruktionen
ist darauf zu achten, die entsprechende Dämmung (i. d. R. auf der Kaltseite) sowie evtl.
vorgesehene Dampfsperren (i. d. R. auf der Warmseite) einzubringen, bevor mit der
Beheizung des Bauwerks begonnen wird.

Vor Aufbringung der Fliesen ist in Nassräumen je nach Notwendigkeit eine Verbundabdichtung
auf den Estrich einzubringen. Hier ist besonderes Augenmerk auf einen geeigneten
Randanschluss zu legen (Fugenband, etc.).

Es ist darauf zu achten, dass die Estrichoberfläche nicht z. B. durch Farben verunreinigt wird,
da dies zu einer Verzögerung des Austrocknungsprozesses und zu Haftungsproblemen bei
folgenden Schichten führen kann.

Bei langer Liegezeit des Estrichs ohne Bodenbelag (nach Erreichung der Belegreife)
können Rissbildungen, Absandungen, übermäßige Öffnung von Scheinfugen und
Verformungen im Estrich auftreten. Als grenzwertig ist aus meiner Sicht alles einzuordnen,
was 6 Wochen über den Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife hinausgeht. Wenn man dies
absehen kann, ist es sinnvoll, den Estrich gleich nach Erreichung der Belegreife zu grundieren
und damit gegen weitere Austrocknung zu schützen.
748