Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen
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Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen
13 Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen? FUSSBODEN ATLAS ® Checkliste für den Planer | 23 | & l 140 l & l283l Anwendbar in erster Linie auf Zementestriche ohne Beschleuniger (CT) und Calciumsulfatestriche (CA), teilweise (wo vermerkt) auch auf Magnesiaestriche (MA), Gussasphaltestriche (AS) und Kunstharzestriche (SR). Die nachfolgenden Angaben können je nach Baustellenklima variieren. Der Estrich darf während mindestens drei Tagen bei CT und CA/zwei Tagen bei MA/drei Stunden bei AS/8 bis 12 Stunden (bei 15 bis 25 Grad Celsius) bei SR nach Herstellung nicht begangen werden. Man geht bei CT’s davon aus, dass ein Nassestrich begehbar ist, sobald er eine Druckfestigkeit von 15 N/mm² erreicht hat. Dies ist bei CT´s üblicherweise nach drei Tagen der Fall. Nach sieben Tagen bei CT/fünf Tagen bei CA hat ein Estrich auf Dämmschicht ca. 70 % seiner Endbelastbarkeit erreicht. Eine eventuelle Abnahme gemeinsam mit dem Estrichleger sollte möglichst drei bis sieben Tage nach Estrichherstellung durchgeführt werden, da zu diesem Zeitpunkt die handwerkliche Leistung am besten beurteilt werden kann. Der Estrich darf während mindestens sieben Tagen bei CT - aus meiner Sicht besser länger/zwei Tagen bei CA/zwei Tagen bei MA nach seiner Herstellung nicht schädlichen Einflüssen wie z. B. Wärme, Schlagregen (bei CA und MA möglichst nie) und Zugluft ausgesetzt werden. Der Schutz gegen Zugluft ist bei kleineren Bauwerken im Allgemeinen ohne besondere Maßnahmen gewährleistet, wenn das Bauwerk geschlossen ist. Luftzug kann zu vorzeitiger Trocknung und Verformungen führen. Dies gilt insbesondere auch für eine Zugentstehung durch ‘Kaminwirkung’ im Treppenhaus. In geschlossenen großen Industriehallen kann eine eigene Thermik in Verbindung mit Zugluftbildung entstehen. Mit dem Aufstellen von Trockengeräten sollte man gemäß den Erfahrungen von Bautrocknungsspezialisten bei CT mind. 7-10 Tage/bei CA mind. zwei Tage warten. Bei Nassestrichen kommt es im Zuge der Einbringung und danach i. d. R. zu einer signifikanten Erhöhung der Raumluftfeuchte. Durch den Betrieb einer Fußbodenheizung wird dieser Effekt nochmals verstärkt. Häufig wird das Wasservolumen in der Raumluft zusätzlich durch die gleichzeitige Trocknung anderer Bauteile (z. B. Putz) erhöht. Es muss von der Bauherrschaft bzw. von ihrer Bauleitung durch geeignete Maßnahmen (z. B. ausreichendes Lüften, Aufstellen von Trocknungsgeräten) sicher gestellt werden, dass die hohe Luftfeuchte auf ein tolerables Maß abgesenkt wird und keine Bauteile im Haus geschädigt werden. Dies ist nicht Aufgabe des Estrichlegers oder anderer Handwerker! Hohe Luftfeuchtigkeit kann auch zu einer Quellung von bereits verspachtelten Gipsplatten führen, was bei Werten von ca. ≥ 70 % relativer Luftfeuchte (produktabhängig) auch Rissbildung nach sich ziehen kann. Einige Gipsplattenhersteller empfehlen deshalb nach Estrichverlegung zwei bis drei Wochen mit dem Verspachteln zu warten. Es kam in diesem Zusammenhang auch bereits zu Schimmelschäden im nicht gedämmten oder nicht mit Dampfsperren versehenen Dachbereich. In der kalten Jahreszeit sind Temperaturen von über 15 Grad Celsius während mindestens sieben Tagen bei CT/von über 20 Grad Celsius während mindestens zwei Tagen bei CA nach Estrichherstellung zu vermeiden, da sonst dem Estrich zu früh Feuchtigkeit entzogen würde. 746 FUSSBODEN ATLAS ® 13 Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen? Temperaturen unter 5 Grad Celsius sind während mindestens sieben Tagen bei CT/fünf Tagen bei CA nach Estrichherstellung zu vermeiden, da zu niedrige Temperaturen zu Spannungen und Gefügestörungen führen können. Bei Verlegungen in der kalten Jahreszeit finden Sie Informationen im Stichwortlexikon (Kapitel 2) unter dem Begriff ‘Winterbau’. Frosteinwirkung bei unbeheizten Estrichen ist während mindestens sieben Tagen bei CT/fünf Tagen bei CA nach Estrichherstellung zu vermeiden, da diese zu inneren Spannungen, Gefügestörungen und Festigkeitsverlust führen kann. Frosteinwirkung bei Heizestrichen mit wasserbefüllten Rohren ist grundsätzlich immer zu vermeiden, da diese zu Schäden an Rohren und am Estrich führen kann. Bei Fußbodenheizungen kann mit dem Aufheizvorgang nach 21 Tagen bei CT/nach Angabe des Herstellers bei Verwendung eines beschleunigten CT/nach 7 Tagen bzw. nach Angabe des Herstellers bei CA begonnen werden. Wasserbelastungen der Konstruktion sind grundsätzlich zu vermeiden, da diese zu Quellerscheinungen, Festigkeitsverlust, Spannungen, Verformungen, Rissen und Oberflächenabsandungen führen können. Besonders empfindlich ist CT dahingehend in den ersten 24 Stunden nach Verlegung, CA hingegen ständig. Feuchteempfindliche Dämmstoffe sind immer gegen Durchfeuchtung zu schützen. Intensive Erschütterungen während oder kurz nach Einbau der Fußbodenkonstruktion können bei Verbundestrichen zu einer Störung der Verbindung zum Untergrund führen. Intensive Erschütterungen der Fußbodenkonstruktion sind dauerhaft zu vermeiden; besonders im Mörtelfrühstadium können sie den Festigkeitsaufbau stören und zu Gefügebrüchen führen. Belastungen durch Gerüste (auch fahrbar) sind beim schwimmenden Estrich so lang wie möglich, jedoch mindestens während sieben Tagen bei CT/fünf Tagen bei CA/fünf Tagen bei MA/12 Stunden bei AS/drei bis sieben Tagen (bei 15 bis 25 Grad Celsius) bei SR nach Estrichherstellung zu vermeiden, da vorzeitige Belastungen vor ausreichendem Festigkeitsaufbau das innere Gefüge schädigen können. Später ist anhand der Estrichdicke und -festigkeitsklasse abzuschätzen, ob der Estrich für diese Belastung schon und im Grundsatz geeignet ist. Bei CT darf während weiteren sieben Tagen 70 % der geplanten Nutzlast (siehe DIN 18 560-2, Tab. 1-4) nicht überschritten werden, bei CA darf 70 % der geplanten Nutzlast bis zum Erreichen der Belegreife nicht überschritten werden. Das Abstellen von Baumaterial auf dem Estrich ist bis zur Austrocknung auf die Belegreife zu vermeiden, da abgestelltes Material (z. B. Gipskartonplatten) die Feuchtigkeitsabgabe des Estrichs behindern und zu Überlastungen führen kann. Auch im ausgetrockneten Stadium ist im Einzelfall zu beurteilen, für welche Lasten die vorliegende Estrichdicke/-güte ausgelegt ist. Das Abschneiden der Randstreifen vor Verlegung der Bodenbeläge muss unbedingt vermieden werden, da ansonsten die Gefahr der Entstehung von Schallbrücken und Einspannungen besteht. Es muss zu jedem Zeitpunkt vermieden werden, dass Schmutz oder Mörtel in die Randfuge eindringen. 747 13 Was ist nach der Estrichverlegung zu veranlassen? FUSSBODEN ATLAS ® Eventuell auf dem Estrich liegende Folien dienen bei CT i. d. R. der Nachbehandlung und dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Verlegebetrieb beseitigt werden. Keinesfalls dürfen aufgeschüsselte Estrichkonstruktionen (insbesondere Ecken) bei schwimmenden Estrichen und Trennlagenestrichen durch Krafteinwirkung gebrochen werden, da die Lastverteilungsplatte sich mit großer Wahrscheinlichkeit noch in einem verformten Zustand befindet. Durch geeignete Maßnahmen ist diese Formveränderung in die Ausgangslage zurückzuführen. Verformte Estriche dürfen nicht mit dem Bodenbelag belegt werden, da es bei einer späteren Rückverformung durch Feuchtigkeitsausgleich zu Absenkungen der Konstruktion kommen kann. Elastische Fugen sind bauseits zu warten. Die Zusammendrückbarkeit dynamischer Dämmstoffe in Verbindung mit den unvermeidbaren Verformungen des Estrichs im Zuge der Bauaustrocknung überschreiten i. d. R. die Elastizität der Fugendichtstoffe. Mit einem Abriss der Fugenflanken durch Überdehnung des elastischen Füllmaterials ist daher ggf. zu rechnen. Vor Belegung des Estrichs mit dem Bodenbelag ist eine CM-Messung durchzuführen. Diese sollte dort erfolgen, wo der Estrich besonders dick ist bzw. an Stellen, die länger zur Trocknung benötigen (z. B. dunkle Ecken). Vor der Überprüfung des Feuchtegehalts mittels CM-Gerät sind bei Heizestrichen die entsprechenden Messstellen (die rohrfreien Bereiche) zu lokalisieren. Bei an außerordentliche Kaltbereiche (z. B. Außenluft) angrenzenden Fußbodenkonstruktionen ist darauf zu achten, die entsprechende Dämmung (i. d. R. auf der Kaltseite) sowie evtl. vorgesehene Dampfsperren (i. d. R. auf der Warmseite) einzubringen, bevor mit der Beheizung des Bauwerks begonnen wird. Vor Aufbringung der Fliesen ist in Nassräumen je nach Notwendigkeit eine Verbundabdichtung auf den Estrich einzubringen. Hier ist besonderes Augenmerk auf einen geeigneten Randanschluss zu legen (Fugenband, etc.). Es ist darauf zu achten, dass die Estrichoberfläche nicht z. B. durch Farben verunreinigt wird, da dies zu einer Verzögerung des Austrocknungsprozesses und zu Haftungsproblemen bei folgenden Schichten führen kann. Bei langer Liegezeit des Estrichs ohne Bodenbelag (nach Erreichung der Belegreife) können Rissbildungen, Absandungen, übermäßige Öffnung von Scheinfugen und Verformungen im Estrich auftreten. Als grenzwertig ist aus meiner Sicht alles einzuordnen, was 6 Wochen über den Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife hinausgeht. Wenn man dies absehen kann, ist es sinnvoll, den Estrich gleich nach Erreichung der Belegreife zu grundieren und damit gegen weitere Austrocknung zu schützen. 748