Festwoche - Gemeinde Neuhaus

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Festwoche - Gemeinde Neuhaus
Amtsblatt
der Gemeinde
Neuhaus-Schierschnitz
Festwoche
vom 08. - 17. Mai 2015
21. Jahrgang
Mittwoch, den 26. November 2014
Nr. 12/2014
Amtlicher Teil
-
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B
und die Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ... S. 2
Beschlüsse der 4. Gemeinderatssitzung vom 30.10.2014 ............................................. S. 3
Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses ............................................................ S. 3
Flurbereinigungsverfahren Mupperg .............................................................................. S. 4
Hinweis
in eigener Sache
Der Redaktionsschluss für
die Dezemberausgabe ist der
09.12.2014.
Wir bitten um Beachtung.
Unsere Serie zur 700-Jahr-Feier
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe LeserInnen und leser,
in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes möchten wir Sie, wie schon angekündigt, über die Veranstaltungen
zur Festwoche anlässlich der 700 Jahr-Feier informieren.
Alle Veranstaltungen finden im Festzelt am Schwimmbad statt. Dieses ist an allen Tagen mindestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Wenn alle technischen Maßnahmen für die jeweilige Veranstaltung,
Soundcheck, Mikrofonprobe, Lichteinstellung und ähnliches abgeschlossen sind, kann es auch sein, dass der
Zeltbetreiber früher öffnet.
Heute beginnen wir mit der Auftaktveranstaltung am Freitag, dem 8. Mai 2015
Ablaufplan Heimatabend
18.30 Uhr
Jagdhornbläser Meng.-Hämm.
Sax & Keyb Neuhaus-Schierschnitz
Rede Bürgermeister
Sax & Keyb
Grußworte Schirmherr u. a. Gäste
Anschließend beginnt ein buntes Programm
gestaltet durch
Blasmusik Neuhaus-Schierschnitz
Achim Mentzel Moderation u. Gesang
„Alpenecho“ Sonneberg
„Sumbärche Waschweiber“
Trachtenverein „Schumlach“
Zu dieser Veranstaltung ist der Eintritt frei.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es zu keiner Veranstaltung Platzreservierungen gibt. Weiter informieren wir Sie darüber, dass während der Festwoche Toilettencontainer auf dem
Festplatz stehen werden. Diese werden ebenerdig aufgestellt.
Außerdem ist ein Container behindertengerecht ausgestattet,
so dass für alle die Möglichkeit besteht, die Veranstaltungen zu
besuchen.
Wenn Sie Fragen zur Festwoche haben, können Sie sich jederzeit an
das Gemeindeamt 036764/796-0 oder an WUM (Joachim Rebhan)
0172/7930303 wenden.
Wir wünschen ihnen
heute schon viel Spaß
bei dieser Veranstaltung.
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
-2-
Amtlicher Teil
Information zur neuen Thüringer
Bauordnung 2014
Sie gilt seit 28.03.2014
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens trat zum
28.03.2014 die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft.
In den Medien und der Presse wurde dazu bereits berichtet. Die
Grundstruktur der neuen ThürBO 2014 in Anlehnung an die Musterbauordnung 2012 bleibt gegenüber der vorherigen ThürBO
2004 zum überwiegenden Teil erhalten. Dennoch wurden bei verschiedenen Bestimmungen Klarstellungen vorgenommen und
eine Vielzahl von Einzelpunkten inhaltlich neu geregelt. Die Entflechtung der „Bündelung“ öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei
der Bauaufsichtsbehörde sowie die bautechnischen Prüfungen
durch bauaufsichtlich zugelassene Prüfstellen („Vieraugenprinzip“) werden beibehalten. Die Eigenverantwortung der Bauherren und Planer bleiben gestärkt und haben unmittelbar Einfluss
auf die einzelnen Verfahren.
Hier nur beispielsweise einige interessante Neuerungen:
• System der Gebäudeklasseneinteilung ist geblieben (GK 1
bis 5) – jedoch wurde eine neue Bezugshöhenregelung (Geländeoberfläche im Mittel) eingeführt.
• Zusätzlich neu bei Sonderbauten: Gebäude mit Nutzungseinheiten für Pflege und Betreuung bei eingeschränkter
Selbstrettungsfähigkeit (Staffelung nach Anzahl Personen +
Pflegebedarf + gemeinsamer Rettungsweg)
• Neuregelung des Abstandsflächenrechts im Innenbereich –
Beurteilung der Abstandsfläche ist bei geplanten Bauvorhaben nach dem Einfügen in die Umgebungsbebauung nach
den Kriterien des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) maßgebend. Die Grundlagen zur Beurteilung müssen nach der
Thüringer Bauvorlageverordnung durch den Entwurfsverfasser erbracht und vorgelegt werden.
• 25 cm Wärmedämmung nachträglich auf die Gebäudeabschlusswand bleiben ohne Wirkung auf die Abstandsflächenbeurteilung, wenn mindestens der Brandschutzabstand von
2,50 m zur gegenüberliegenden Nachbargrenze eingehalten
ist.
• Zulässigkeit des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der
Feuerwehr nur, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen – zwingende Beteiligung der zuständigen
Brandschutzdienststelle erforderlich (möglicherweise zweiter
baulicher Rettungswege erforderlich)
• Nachrüstpflicht für Rauchmelder in vorhandenen Wohnungen
bis 31.12.2018
• Barrierefreies Bauen – der ursprünglich gesetzlich formulierte Abweichungstatbestand ist entfallen, dafür Anwendung
der Grundsätze wie auch für sonstige Abweichungen – höhere Hürden bei der Entscheidung über Abweichungen (umfangreiche Einzelfallbegründungen notwendig)
• Erweiterung und Ergänzung des Kataloges der verfahrensfeien Vorhaben
• Vorlage Wärmeschutznachweis, Energieeinsparnachweis ist
komplett entfallen (man setzt auf marktwirtschaftliche Instrumente – Förderbedingungen, Finanzdienstleister, Energiekosten)
• Nachbarbeteiligung bei mehr als 20 Nachbarn : Ersatz der
Zustellung in Form einer öffent-lichen Bekanntmachung möglich
• Neue Ordnungswidrigkeitstatbestände:
- Keine Herstellung von Barrierefreiheit bei Neuanlagen
- Unrichtige Prüfberichte von bauaufsichtlichen Prüfstellen
- Unrichtige Angaben im Kriterienkatalog für Statik
Insbesondere zu den verfahrensfreien Vorhaben in § 60
ThürBO ist Folgendes anzumerken:
Auf die im Katalog des § 60 ThürBO genannten verfahrensfreien
Vorhaben soll im Einzelnen hier nicht weiter eingegangen werden, da dies den Rahmen der Information sprengen würde. Es
muss aber klargestellt werden, dass die Verfahrensfreistellung
in der Auslegung eng zu fassen und kein „genereller Freibrief“
ist. Die Bauwilligen werden vor allem nicht von der Einhaltung
der materiellen Vorschriften der ThürBO und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entbunden. Durch die Bauherren
Nr. 12/2014
sind wie bisher die materiellen Vorschriften, insbesondere der
Thüringer Bauordnung und des Bauplanungsrechts, aber auch
anderer Bauvorschriften (wie z.B. der Thüringer Garagenverordnung, Thüringer Feuerungsverordnung etc.), die Einhaltung
der Anforderungen an den bautechnischen Brandschutz (z.B.
Rettungswege, Brandschutzabstände zu Grundstücksgrenzen,
Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen etc.), das öffentliche und
private Nachbarrecht sowie Belange der Standsicherheit (z.B.
Berücksichtigung der für den jeweiligen Standort anzusetzenden
Schneelast) zu beachten und einzuhalten.
Es ist durchaus auch denkbar, dass der Standort eines verfahrensfreien Verfahrens innerhalb einer örtlichen Bauvorschrift (z.B.
einer gemeindliche Gestaltungssatzung, im Überschwemmungsgebiet, in einem naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebiet, in
unmittelbarer Gewässernähe, direkt an einer öffentlichen Straße,
auf einer Altlastenverdachtsfläche oder in einem ausgewiesenen
Denkmalensemble) liegt. Vielleicht soll in Zusammenhang mit
einem verfahrensfreien Vorhaben auch ein Gewerbe ausgeübt
werden. Dann sind diese Fragen und Belange ausschließlich in
Eigenverantwortung der Bauherren mit den jeweils zuständigen Behörden zu klären und möglicherweise nach anderen
Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen (z.B. Städtebaurecht, Wasserrecht,
Naturschutzrecht, Straßenverkehrsrecht, Lebensmittelrecht, Gewerberecht, Abfallrecht, Straßenrecht etc.) rechtzeitig vor Baubeginn / Nutzungsaufnahme einzuholen.
Zum Vollzug des Baurechts gehören jedoch auch ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Bauvorhaben, die nicht in Einklang
mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts stehen. Diese
reichen je nach Schwere des Verstoßes vom Baustopp über
Nutzungsuntersagung bis hin zur Beseitigungsanordnung. Insbesondere durch nachbarliche Hinweise wird die Bauaufsichtsbehörde immer wieder über entsprechende Verstöße in Kenntnis
gesetzt und ist somit zur Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung
der formellen aber auch materiellen Anforderungen des öffentlichen Baurechts angehalten. Ordnungswidrigkeitsverfahren und
nachträgliche Baugenehmigungsverfahren, im schlimmsten Fall
eine Nutzungsuntersagung oder die Beseitigung einer unrechtmäßig errichteten Anlage sind für die Bauherren meist unangenehme Angelegenheiten, verbunden mit intensiven Kosten. Um
solche Verfahren möglichst auszuschließen, wird deshalb darauf
hingewiesen, sofern bei Bauherren Unsicherheiten oder Zweifel
bei der Beurteilung von verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 60
ThürBO bestehen, hier rechtzeitig den entsprechenden Kontakt
mit der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg aufzunehmen, um Konflikte (z.B. mit den Nachbarn oder mit anderen
öffentlich-rechtlichen Belangen) zu vermeiden.
Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz
Bauamt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeindeverwaltung ist über den Jahreswechsel vom
24.12.2014 bis einschließlich 02.01.2015 geschlossen.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
S. Heinze
Verwaltungsleiter
Satzungen
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grundsteuer A, Grundsteuer B
und die Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung)
der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Aufgrund von § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83), § 25 Grundsteuergesetz (GrStG)
vom 07.08.1973, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008
(BGBl I S. 2794) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG), in
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
-3-
der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002, zuletzt geändert Artikel 5 des Gesetzes vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1266),
erlässt die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz folgende Satzung,
die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Erhebungsgrundsätze
Die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz erhebt
a) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuer-gesetzes.
§2
Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1. für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft
Grundsteuer A
2. für die Grundstücke
Grundsteuer B
3. für die Gewerbesteuer
300 v. H.
389 v. H.
350 v. H.
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Neuhaus-Schierschnitz, den 17.11.2014
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
A. Meusel
Bürgermeister
Bekanntmachungsnachweise:
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalt einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind
diese Verstöße unbeachtlich.
Neuhaus-Schierschnitz, den 17.11.2014
A. Meusel
Bürgermeister
Beschlüsse des Gemeinderates
Beschlüsse der 4. Gemeinderatssitzung
vom 30.10.2014
Beschluss-Nr.: 026-RS04/2014
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz stimmt
der geänderten Tagesordnung vom 30.10.2014 zu.
Meusel, Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 027-RS04/2014
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt hiermit die Niederschrift 04.09.2014 – öffentlicher Teil.
Meusel, Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 030-RS04/2014
Aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(GVBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15.07.2014 (GVBl. I S. 954) und § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –
ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Gemeinderat
Neuhaus-Schierschnitz in seiner Sitzung am 30.10.2014 den
Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Grundstraße
Sichelreuth“ wie folgt zu fassen:
Nr. 12/2014
Für das Gebiet der Gemarkung Sichelreuth, Flurstücke Nr. 164/2,
Nr. 164/1, Nr. 156/6, Nr. 156/7, Nr. 156/3, Nr. 151/5, Nr. 151/6 und
die Teilflächen der Flurstücke Nr. 163, Nr. 156/5 und Nr. 150/2 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
die Aufstellung einer Ergänzungssatzung.
Planungsziel ist die Errichtung von Eigenheimen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren
durchzuführen.
Meusel, Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 031-RS04/2014
Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9
der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
die Feststellung der Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012.
Meusel, Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 032-RS04/2014
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz beschließt entsprechend § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunal- und
Landkreisordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters
für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012.
Schindhelm, 1. Beigeordneter des Bürgermeisters
Beschlüsse der Ausschüsse
des Gemeinderates
Beschlüsse
des Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Sitzung am 11.09.2014
Beschluss-Nr.: 01-BA01/2014
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt die Tagesordnung vom 22.05.2014 mit folgender Ergänzung:
3.4
Bauantrag zur Nutzungsänderung vom Mehrzweckraum
zum Gruppenraum – Gemeinde Neuhaus- Schierschnitz,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus- Schierschnitz
Beschluss-Nr.: 0002-BA01/2014
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt hiermit die Niederschrift
vom 22.05.2014
Beschluss-Nr.: 0003-BA1/2014
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und
die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom
19.12.2003 erteilt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen
zum Bauantrag
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses
auf dem Flurstück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus.
Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2
BauGB wird zugestimmt.
Beschluss-Nr.: 0004/BA01/2014
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und
die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom
19.12.2003 erteilt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen
zum Bauantrag
- Rückbau bestehende Garagen sowie Neuerrichtung von 2
Garagen
auf den Flurstücken 544/4 und 522/1 in der Gemarkung Neuhaus.
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
-4-
Beschluss-Nr.: 0005-BA01/2014
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und
die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom
19.12.2003 erteilt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen
zum Bauantrag
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen
auf dem Flurstück 27/8 in der Gemarkung Buch.
Beschluss-Nr.: 0006-BA01/2014
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und
die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom
19.12.2003 erteilt der Bau-, Vergabe- und Umwelt-ausschuss
der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Nutzungsänderung vom Mehrzweckraum zum Gruppenraum
auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Neuhaus.
Sitzung am 30.10.2014
Beschluss-Nr. 0007-BA02/2014
Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Tagesordnung vom
30.10.2014.
Beschluss-Nr.: 0008-BA02/2014
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt hiermit die Niederschrift vom 11.09.2014.
Beschluss-Nr.: 0009-BA02/2014
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und
die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom
19.12.2003 erteilt der Bau-, und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen
zur Bauvoranfrage
Nr. 12/2014
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen
Frankental 1, 98617 Meiningen
Meiningen, den 19.11.2014
Information
Flurbereinigungsverfahren Mupperg nach § 86 FlurbG und
§ 56 LwAnpG
Landkreis Sonneberg
Ankündigung von Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten
In der Zeit vom 24.11.2014 bis voraussichtlich Ende Juni 2015
werden im Verfahrensgebiet Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten - insbesondere zu den Waldflächen – durchgeführt.
Betroffen sind die Gemarkungen Mupperg, Heubisch, Oerlsdorf,
Mogger, Sichelreuth und Liebau. Die Grenze zum Verfahrensgebiet ist aus beiliegender Gebietsübersichtskarte ersichtlich (Anlage 1).
Gemäß § 35 Abs. 1 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach
ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
Mit den Arbeiten wurde die Grontmij GmbH Weimar, Cranachstraße 11, 99423 Weimar beauftragt.
Für Fragen stehen Ihnen die Bediensteten des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) Meiningen (Herr Warnke, Tel. 03693-400-403) sowie Mitarbeiter der Grontmij GmbH,
Niederlassung Weimar (Frau Hollands, Tel. 03643-8631-20, Herr
Fichtmüller, Tel. 03643-8631-13) zur Verfügung.
Im Auftrag
gez. Warnke
Georg Warnke
Gruppenleiter Vermessung
Anlage 1:
Gebietsübersichtskarte im M. 1: 10.000 (unmaßstäbliche Darstellung)
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- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
auf dem Flurstück 513/3 in der Gemarkung Neuhaus.
Impressum
Amtliche und
öffentliche Bekanntmachungen
Dorferneuerung in Neuhaus-Schierschnitz
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Ort Neuhaus-Schierschnitz wurde vom Land Thüringen als
Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt.
Hierzu laden wir alle Interessierten zu einer Bürgerversammlung
ein, in der wir über die Dorferneuerung informieren werden.
Diese findet am Mittwoch, dem 21.Januar 2015 um 18.00 Uhr in
der Aula der Regelschule Neuhaus-Schierschnitz statt.
Wir freuen uns auf rege Beteiligung.
A. Meusel
Bürgermeister
Amtsblatt der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus-Schierschnitz,
Tel.: 036764 7960, Fax 036764 79648, E-Mail: [email protected],
Internet: www. neuhaus-schierschnitz.de
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wittich.de
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde ist die Gemeinde verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen ist
der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich.
Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße
46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: [email protected], Tel: 036764
72625, Mobil:0172 7930303
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf
Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 €. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Gemeinde vorliegen. Auslieferung von
Einzelstücken durch die Gemeinde. Preis je Exemplar 1,00 € zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung hat bei der Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus-Schierschnitz zu erfolgen. Das Amtsblatt
wird bis auf weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten ist, dass
die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise
regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
-5-
Nr. 12/2014
Senioren
Seniorenweihnachtsfeier
Liebe Seniorinnen und Senioren,
ich lade Sie auch in diesem Jahr recht herzlich zu einer besinnlichen Feier
zum bevorstehenden Weihnachtsfest am
Donnerstag, 11. Dezember 2014 um 14:30 Uhr
in die Aula der Regelschule Neuhaus-Schierschnitz ein.
Der Förderverein der Grundschule wird wieder ein
anspruchsvolles Programm aufführen.
Für Kaffee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt.
Damit die Vorbereitungen getroffen werden können, bitte ich Sie um
telefonische Anmeldung bis zum 04.12.2014 im Sekretariat, Tel. 036764/7960.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Ihr Bürgermeister
Andreas Meusel
Geburtstage und Ehejubiläen im Monat Dezember 2014
Wir gratulieren
Waltraud Rüger
Bucher Straße 8 A
Rosemarie Heublein
Bahnhofstraße 11
Horst Regener
Marker Höh 6
Ilse Bergmann
Marker Hang 16
Brigitte Ott
Mark 3
Helene Wicklein
Walzwerkstraße 13
Helmgard Zilensek
Mühldamm 3
zum 87. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Ursula Bieberbach
Str. zur Neuen Welt 15
Sophia Lemanczyk
Walzwerkstraße 4 A
Werner Schreppel
Bienenstraße 15
Sigrun Kienel
Grundstr. 7, OT Sichelreuth
Edelbert Engel
Sonneberger Straße 68
Kunigunde Zimmer
Mark 7 C
Ingrid Gotter
Buch 5
Walter Kölber
Neuhäuser Str. 26, OT Lindenberg
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
-6-
Ernst Haubenreißer
Schlossbergring 13 A
zum 76. Geburtstag
Karola Häfner
Schierschnitzer Straße 7 A
zum 74. Geburtstag
Gerda Wittke
Marker Hang 11
zum 86. Geburtstag
Heidrun Heublein
Großer Garten 1
zum 73. Geburtstag
Herbert Schindhelm
Mark 14
zum 70. Geburtstag
Erika Ruhs
Großer Garten 20
zum 73. Geburtstag
Renate Bartel
Ortsstr. 53, OT Rotheul
zum 71. Geburtstag
Edeltraut Schubert
Bucher Straße 3
zum 69. Geburtstag
Gerhard Hoppert
Schlossbergring 15
zum 91. Geburtstag
Leni Meusel
Bucher Straße 9
zum 67. Geburtstag
Hannelore Bauer
Marker Hang 11
zum 69. Geburtstag
Dieter Hopf
Neuhäuser Str. 31,
OT Lindenberg
zum 70. Geburtstag
Siegfried Zips
Marker Hang 7
zum 80. Geburtstag
Helga und Wilfried Bär
Bienenstraße 1
zum 50. Ehejubiläum
Adelheid Büttner
Mark 6
zum 76. Geburtstag
Heidi Krautwurst
Großer Garten 10
zum 71. Geburtstag
Alice Welsch
Str. zur Neuen Welt 16
zum 79. Geburtstag
Harald Brückner
Gessendorfer Straße 13
zum 65. Geburtstag
Frank Liebermann
Gessendorfer Straße 10
zum 74. Geburtstag
Christian Boner
Sonneberger Straße 16
zum 71. Geburtstag
Werner Zorn
Mühldamm 2
zum 76. Geburtstag
Luise Barnikol-Körner
Gartenstraße 2
zum 79. Geburtstag
Franz Margenfeld
Waldstraße 6
zum 78. Geburtstag
Hilde Dressel
Oerlsdorfer Str. 28,
OT Sichelreuth
zum 80. Geburtstag
Renate Korn
Burgweg 1 A
zum 76. Geburtstag
Hedwig Diller
Sichelreuther Straße 3
zum 88. Geburtstag
Fritz Schabacker
Neuhäuser Str. 9, OT Lindenberg zum 85. Geburtstag
Gerlinde Schäddrich
Burgweg 11
zum 68. Geburtstag
Hannelore Coburger
Mühldamm 1
zum 70. Geburtstag
Sonja Jacob
Buch 17
zum 83. Geburtstag
Klaus Häfner
Schierschnitzer Straße 7 A
zum 73. Geburtstag
Irmtraut Höhn
Rotheuler Str. 30, OT Lindenberg zum 89. Geburtstag
Hans Kalb
Gessendorfer Straße 2 B
zum 91. Geburtstag
Renate Bauersachs
Schierschnitzer Straße 46
zum 67. Geburtstag
Ingrid Henoch
Marker Hang 2
zum 78. Geburtstag
recht herzlich, wünschen alles Gute, viel Gesundheit und
persönliches Wohlergehen.
Dem „goldenen Paar“ ebenfalls die besten Wünsche und
noch viele glückliche gemeinsame Ehejahre.
Ihr Bürgermeister
A. Meusel
Nr. 12/2014
Öffentlicher Teil
Veranstaltungskalender 2015
Wir bitten die Vorstände aller Vereine, ihre Veranstaltungen für
das Jahr 2015, wie z. B. Kirchweihen, Vereinsfeste und –jubiläen,
Kindergarten- und Schulfeste sowie kirchliche Veranstaltungen
aller Art, der Gemeindeverwaltung bis zum 12. Dezember 2014
mitzuteilen, um notwendige Terminabsprachen treffen zu können.
S. Heinze
Verwaltungsleiter
Burgweihnacht
Der Förderverein „Burg Neuhaus e.V.“
lädt am 06.12.2014
alle Bürgerinnen und Bürger
zu seiner
Burgweihnacht
herzlich ein.
Ab 14.00 Uhr wollen wir unsere Besucher mit weihnachtlichen Klängen einer Bläsergruppe des Musikvereins Neuhaus-Schierschnitz auf die Feiertage einstimmen.
Gegen 15.00 Uhr ist in einer Musikpause die Aufführung des
„Ritter Wiefel“ durch den Landkindergarten Mogger vorgesehen.
Für das leibliche Wohl unserer Gäste wird mit Weihnachtsgebäck, Glühwein, Feuerzangenbowle, Bratwürsten, Bargetränken usw. bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf regen Zuspruch.
Der Vorstand des Burgvereins
Der Förderverein Burg Neuhaus e. V.
hat auch für 2015 wieder einen Burgkalender erstellt.
Er kann an der Burgweihnacht und auch danach im Rathaus
erworben werden.
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
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Nr. 12/2014
Endlich!!! – Wir sind Gemeinschaftsschule
Was die Schulfördervereine und Elternsprecher der Grund- und
Regelschule gemeinsam mit den Eltern und Kindern schon einige Zeit praktiziert haben, ist nun ganz offiziell zum Ziel gekommen.
Wir wollten schon immer lieber miteinander als nur nebeneinander existieren und stattdessen kooperieren. Nun ist der Startschuss gefallen. Wir freuen uns alle sehr darüber. Alle Aktionen
werden ab sofort gemeinsam organisiert. Es gibt viel zu bedenken und manche Dinge kann man auch nicht über´s Knie brechen.
Zunächst feiern wir ein gemeinsames Adventswochenende auf
unserem Schulgelände. Am Freitag, dem 28.11.2014, geben die
Schüler der Klassen 1 - 4 den Startschuss, die Klassen 5 - 10
setzen das Programm am Sonntag, dem 30.11.2014, fort. Alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen,
ein paar gemütliche Stunden, die auf die Weihnachtszeit einstim-
men sollen, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu
verbringen.
Anfang 2015 tagen die Schulkonferenzen, um weitere Schritte
festzulegen.
Bis dahin werden wir alles dafür tun, dass unser Konzept der
Gemeinschaftsschule Klasse 1 - 10 in die Tat umgesetzt wird.
An dieser Stelle sei allen gedankt, die in der ganzen Zeit mit uns
gekämpft haben, um dieses Ziel zu verwirklichen. Viele Stunden
wurden in Sitzungen und Zusammenkünften dafür investiert.
Aber es war nicht umsonst. Und so hoffen wir nun weiter, dass
unser Konzept „Gemeinschaftsschule“ Früchte trägt und der
Schulstandort Neuhaus-Schierschnitz unserer Gemeinde und
allen Bürgern erhalten bleibt.
Die Fördervereine und Elternsprecher
der Gemeinschaftsschule in Neuhaus-Schierschnitz
Nov. 2014
Förderverein
Adventsblasen
Der Trachtenverein
Schumlach lädt ein!
Auch in diesem Jahr möchten wir
durch unser Adventsblasen die
Bürger der Gemeinde auf das
Weihnachtsfest einstimmen!
Beginn: 18.00 Uhr
1. Advent (30. November):
Adventsblasen auf dem Bürgles
2. Advent (7. Dezember):
Adventsblasen in Buch
3. Advent (14. Dezember):
Adventsblasen auf dem Bürgles
4. Advent (21.Dezember):
Adventsblasen auf dem Bürgles (mit Bewirtung)
Vorweihnachtszeit 2014
Geh ich abends durch die Gassen
ist mein Schritt auch schon recht schwer
hör ich schönes Kinderlachen
und sie sprechen leise von eines Wiederkehr.
Ich folge so meinen Gedanken nach
und schau zum Himmel hinauf
da öffnet sich das Wolkenmeer
und bringt geringen Schnee daher.
Nun verstehe ich auch das Wörtchen Wiederkehr
denn Weihnachten steht vor der Tür
und alle Kinder hoffen
das ihnen nichts böses widerfährt.
Und so läuten die Kirchenglocken
das Weihnachtsfest schön ein
und alle Eltern auf der Welt hoffen
das kein Krieg wird sein.
Hermann Mäder
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
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Gedanken zum Totensonntag
Rückblick
Ich war in einer schönen Frau verliebt,
die es auf unserer Erde nicht mehr gibt.
Ich besuchte öfters noch diesen Ort,
doch sie kommt von diesem nie mehr fort.
Denn auf ihrem Grabstein
steht geschrieben,
wo ist denn mein lieber Mann geblieben.
Ich verbrachte so manche Nacht
an ihrem Grab
doch ich sprach nur mit Steinen
und die hörten mich oft weinen.
Nun bin ich ein Jahr schon ganz allein,
kein Engel kehrt bei mir mehr ein,
bin ich denn vom Leben schon so weit
entfernt
und suche meine letzte Ruhe
weit ab auf einem Stern.
Hermann Mäder
Informationen zu Stacheldraht und Minenfeld
Der Film folgt dem Grenzverlauf ab
dem thüringischen Zweiländermuseum
Streufdorf bei Heldburg zur Region um
Probstzella.
Historische Fotos und aktuelle Luftaufnahmen ergänzen das filmische Material.
Das in Eigenregie entstandene und
ohne finanzielle Hilfe produzierte Werk
ist ein Muss für alle Menschen, die sich
intensiv mit den Geschehnissen rund
um den Eisernen Vorhang beschäftigen
wollen.
Die DVD kann im Rathaus NeuhausSchierschnitz erworben werden.
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
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Kirchliche Nachrichten
Wir feiern Gottesdienst und laden herzlich dazu ein:
Sonntag, 30.11.
09:30 Uhr
Gottesdienst zum 1. Advent
mit unserer Nachbargemeinde Burggrub
Sonntag, 7.12.
09:30 Uhr
Teilnahme am Gottesdienst in Burggrub
(Für alle Wanderer: Treffpunkt 8:40 Uhr an der
Ampelkreuzung)
Sonntag, 14.12.
09:30 Uhr
Gottesdienst mit Pfr. Weigel
Sonntag, 21.12.
09:30 Uhr
Auferstehungskirche: Gottesdienst mit Pfr. Weigel
Heilig Abend 24.12.
17:00 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel
23:00 Uhr
Mupperg: Christnachtsgottesdienst
1. Christtag 25.12.
09.30 Uhr
Gottesdienst mit der Regionalgemeinde Mupperg
2. Christtag 26.12.
09.30 Uhr
Mupperg: Regionalgottesdienst
Sonntag 28.12.
17:00 Uhr
Oberlind: Herzliche Einladung zum Weihnachtskonzert
mit der Vokalgruppe „Oktavian“ aus Jena
Silvester 31.12.
17:00 Uhr
Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles
23:30 Uhr
Andacht auf der Burg mit Eröffnung des Festjahres 2015
Neujahr 1.1.2015
14:00 Uhr
Mupperg: Neujahresgottesdienst mit anschließendem „Resteplätzchenessen“ im Stübla
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Der Martinsumzug der in diesem Jahr durch Neuhaus-Schierschnitz führte und von Vielen begleitet wurde, das Friedensgebet
an der Grenz- und Friedenskapelle und der Weg mit Kerzen dorthin, zündete uns schon solche Lichter an.
Auf den Bildern können Sie sie sehen und sich nochmal erinnern.
Martinsumzug
Konzert am 6.12.2014 um 17:00 Uhr:
Im Anschluss an die Burgweihnacht beginnt am 6.12.2014 um
17:00 Uhr das traditionelle Adventskonzert in der Dreifaltigkeitskirche zu Neuhaus-Schierschnitz. Die Kirchen- und Posaunenchöre Neuhaus-Schierschnitz und Oberlind und der Gospelchor
„Trinity“, die Blockflöten - und Gitarrengruppe sowie der Singkreis Mupperg bieten ein buntes Programm deutscher und internationaler Weihnachtslieder.
Seien Sie herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Martinsumzug
Veranstaltungen:
Frauenkreis: 1.12.2014 19:30 Uhr im Pfarrhaus
Männerkreis: 09.12.2014 19:30 Uhr im Pfarrhaus
Seniorenkreis: 09.12 .2014 13:30 Uhr im Pfarrhaus
NachGedacht:
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht genug für jedermanns Gier.
(Mahatma Gandhi, ind. Politiker, 1869 - 1948)
Martinsumzug
Voraus - und zurückgeblickt
Es beginnt die Adventszeit die unsere Kinder
herbeisehnen und die uns Erwachsene hektischer werden lässt. Wenn es so richtig schön
werden soll und die Ansprüche groß sind, ist es
nicht einfach besinnlich zu werden.
Dabei will doch das Weihnachtsfest gerade dies:
dass wir zur Besinnung kommen!
Vielleicht gelingt es uns in der Adventszeit - der Vorbereitungszeit auf das eigentliche Fest einmal mehr darauf zu achten, was
uns zur Besinnung kommen lässt. Vielleicht gelingt es diesmal,
uns durchs Backen, Herrichten, Geschenke und Essen kaufen
- durch all die Ansprüche und Angebote nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Vielleicht gelingt es uns etwas wegzulassen und uns nicht
schlecht dabei zu fühlen, wenn wir das Weihnachtsfest nicht zum
Maßstab für Perfektionismus machen.
Die biblische Botschaft zu Weihnachten ist da ganz klar: Gott
landet nicht in einer schnuckligen
goldenen Wiege im Kaminzimmer. Er kommt im Stall auf Stroh
zur Welt und alle Welt freut sich trotzdem, nein gerade deshalb.
Wir als Kirchengemeinde möchten Sie ganz herzlich einladen
diese Botschaft in unseren Gottesdiensten und Konzerten in dieser Zeit zu entdecken.
Friedensgebet
Bald brennen sie am Adventskranz und dann am
Weihnachtsbaum.
Es sind kleine Lichter. Lichter jedoch mit einer
großen Wirkung.
Dieses Weihnachtslicht zu empfangen wünsche
ich Ihnen von Herzen. Christian Weigel, Pfarrer
Ende des Amtsblattes
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