Festwoche - Gemeinde Neuhaus
Transcription
Festwoche - Gemeinde Neuhaus
Amtsblatt der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Festwoche vom 08. - 17. Mai 2015 21. Jahrgang Mittwoch, den 26. November 2014 Nr. 12/2014 Amtlicher Teil - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ... S. 2 Beschlüsse der 4. Gemeinderatssitzung vom 30.10.2014 ............................................. S. 3 Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses ............................................................ S. 3 Flurbereinigungsverfahren Mupperg .............................................................................. S. 4 Hinweis in eigener Sache Der Redaktionsschluss für die Dezemberausgabe ist der 09.12.2014. Wir bitten um Beachtung. Unsere Serie zur 700-Jahr-Feier Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe LeserInnen und leser, in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes möchten wir Sie, wie schon angekündigt, über die Veranstaltungen zur Festwoche anlässlich der 700 Jahr-Feier informieren. Alle Veranstaltungen finden im Festzelt am Schwimmbad statt. Dieses ist an allen Tagen mindestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Wenn alle technischen Maßnahmen für die jeweilige Veranstaltung, Soundcheck, Mikrofonprobe, Lichteinstellung und ähnliches abgeschlossen sind, kann es auch sein, dass der Zeltbetreiber früher öffnet. Heute beginnen wir mit der Auftaktveranstaltung am Freitag, dem 8. Mai 2015 Ablaufplan Heimatabend 18.30 Uhr Jagdhornbläser Meng.-Hämm. Sax & Keyb Neuhaus-Schierschnitz Rede Bürgermeister Sax & Keyb Grußworte Schirmherr u. a. Gäste Anschließend beginnt ein buntes Programm gestaltet durch Blasmusik Neuhaus-Schierschnitz Achim Mentzel Moderation u. Gesang „Alpenecho“ Sonneberg „Sumbärche Waschweiber“ Trachtenverein „Schumlach“ Zu dieser Veranstaltung ist der Eintritt frei. Wir möchten darauf hinweisen, dass es zu keiner Veranstaltung Platzreservierungen gibt. Weiter informieren wir Sie darüber, dass während der Festwoche Toilettencontainer auf dem Festplatz stehen werden. Diese werden ebenerdig aufgestellt. Außerdem ist ein Container behindertengerecht ausgestattet, so dass für alle die Möglichkeit besteht, die Veranstaltungen zu besuchen. Wenn Sie Fragen zur Festwoche haben, können Sie sich jederzeit an das Gemeindeamt 036764/796-0 oder an WUM (Joachim Rebhan) 0172/7930303 wenden. Wir wünschen ihnen heute schon viel Spaß bei dieser Veranstaltung. Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -2- Amtlicher Teil Information zur neuen Thüringer Bauordnung 2014 Sie gilt seit 28.03.2014 Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens trat zum 28.03.2014 die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. In den Medien und der Presse wurde dazu bereits berichtet. Die Grundstruktur der neuen ThürBO 2014 in Anlehnung an die Musterbauordnung 2012 bleibt gegenüber der vorherigen ThürBO 2004 zum überwiegenden Teil erhalten. Dennoch wurden bei verschiedenen Bestimmungen Klarstellungen vorgenommen und eine Vielzahl von Einzelpunkten inhaltlich neu geregelt. Die Entflechtung der „Bündelung“ öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Bauaufsichtsbehörde sowie die bautechnischen Prüfungen durch bauaufsichtlich zugelassene Prüfstellen („Vieraugenprinzip“) werden beibehalten. Die Eigenverantwortung der Bauherren und Planer bleiben gestärkt und haben unmittelbar Einfluss auf die einzelnen Verfahren. Hier nur beispielsweise einige interessante Neuerungen: • System der Gebäudeklasseneinteilung ist geblieben (GK 1 bis 5) – jedoch wurde eine neue Bezugshöhenregelung (Geländeoberfläche im Mittel) eingeführt. • Zusätzlich neu bei Sonderbauten: Gebäude mit Nutzungseinheiten für Pflege und Betreuung bei eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit (Staffelung nach Anzahl Personen + Pflegebedarf + gemeinsamer Rettungsweg) • Neuregelung des Abstandsflächenrechts im Innenbereich – Beurteilung der Abstandsfläche ist bei geplanten Bauvorhaben nach dem Einfügen in die Umgebungsbebauung nach den Kriterien des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) maßgebend. Die Grundlagen zur Beurteilung müssen nach der Thüringer Bauvorlageverordnung durch den Entwurfsverfasser erbracht und vorgelegt werden. • 25 cm Wärmedämmung nachträglich auf die Gebäudeabschlusswand bleiben ohne Wirkung auf die Abstandsflächenbeurteilung, wenn mindestens der Brandschutzabstand von 2,50 m zur gegenüberliegenden Nachbargrenze eingehalten ist. • Zulässigkeit des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen – zwingende Beteiligung der zuständigen Brandschutzdienststelle erforderlich (möglicherweise zweiter baulicher Rettungswege erforderlich) • Nachrüstpflicht für Rauchmelder in vorhandenen Wohnungen bis 31.12.2018 • Barrierefreies Bauen – der ursprünglich gesetzlich formulierte Abweichungstatbestand ist entfallen, dafür Anwendung der Grundsätze wie auch für sonstige Abweichungen – höhere Hürden bei der Entscheidung über Abweichungen (umfangreiche Einzelfallbegründungen notwendig) • Erweiterung und Ergänzung des Kataloges der verfahrensfeien Vorhaben • Vorlage Wärmeschutznachweis, Energieeinsparnachweis ist komplett entfallen (man setzt auf marktwirtschaftliche Instrumente – Förderbedingungen, Finanzdienstleister, Energiekosten) • Nachbarbeteiligung bei mehr als 20 Nachbarn : Ersatz der Zustellung in Form einer öffent-lichen Bekanntmachung möglich • Neue Ordnungswidrigkeitstatbestände: - Keine Herstellung von Barrierefreiheit bei Neuanlagen - Unrichtige Prüfberichte von bauaufsichtlichen Prüfstellen - Unrichtige Angaben im Kriterienkatalog für Statik Insbesondere zu den verfahrensfreien Vorhaben in § 60 ThürBO ist Folgendes anzumerken: Auf die im Katalog des § 60 ThürBO genannten verfahrensfreien Vorhaben soll im Einzelnen hier nicht weiter eingegangen werden, da dies den Rahmen der Information sprengen würde. Es muss aber klargestellt werden, dass die Verfahrensfreistellung in der Auslegung eng zu fassen und kein „genereller Freibrief“ ist. Die Bauwilligen werden vor allem nicht von der Einhaltung der materiellen Vorschriften der ThürBO und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entbunden. Durch die Bauherren Nr. 12/2014 sind wie bisher die materiellen Vorschriften, insbesondere der Thüringer Bauordnung und des Bauplanungsrechts, aber auch anderer Bauvorschriften (wie z.B. der Thüringer Garagenverordnung, Thüringer Feuerungsverordnung etc.), die Einhaltung der Anforderungen an den bautechnischen Brandschutz (z.B. Rettungswege, Brandschutzabstände zu Grundstücksgrenzen, Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen etc.), das öffentliche und private Nachbarrecht sowie Belange der Standsicherheit (z.B. Berücksichtigung der für den jeweiligen Standort anzusetzenden Schneelast) zu beachten und einzuhalten. Es ist durchaus auch denkbar, dass der Standort eines verfahrensfreien Verfahrens innerhalb einer örtlichen Bauvorschrift (z.B. einer gemeindliche Gestaltungssatzung, im Überschwemmungsgebiet, in einem naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebiet, in unmittelbarer Gewässernähe, direkt an einer öffentlichen Straße, auf einer Altlastenverdachtsfläche oder in einem ausgewiesenen Denkmalensemble) liegt. Vielleicht soll in Zusammenhang mit einem verfahrensfreien Vorhaben auch ein Gewerbe ausgeübt werden. Dann sind diese Fragen und Belange ausschließlich in Eigenverantwortung der Bauherren mit den jeweils zuständigen Behörden zu klären und möglicherweise nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen (z.B. Städtebaurecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Straßenverkehrsrecht, Lebensmittelrecht, Gewerberecht, Abfallrecht, Straßenrecht etc.) rechtzeitig vor Baubeginn / Nutzungsaufnahme einzuholen. Zum Vollzug des Baurechts gehören jedoch auch ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Bauvorhaben, die nicht in Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts stehen. Diese reichen je nach Schwere des Verstoßes vom Baustopp über Nutzungsuntersagung bis hin zur Beseitigungsanordnung. Insbesondere durch nachbarliche Hinweise wird die Bauaufsichtsbehörde immer wieder über entsprechende Verstöße in Kenntnis gesetzt und ist somit zur Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der formellen aber auch materiellen Anforderungen des öffentlichen Baurechts angehalten. Ordnungswidrigkeitsverfahren und nachträgliche Baugenehmigungsverfahren, im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung oder die Beseitigung einer unrechtmäßig errichteten Anlage sind für die Bauherren meist unangenehme Angelegenheiten, verbunden mit intensiven Kosten. Um solche Verfahren möglichst auszuschließen, wird deshalb darauf hingewiesen, sofern bei Bauherren Unsicherheiten oder Zweifel bei der Beurteilung von verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 60 ThürBO bestehen, hier rechtzeitig den entsprechenden Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg aufzunehmen, um Konflikte (z.B. mit den Nachbarn oder mit anderen öffentlich-rechtlichen Belangen) zu vermeiden. Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz Bauamt Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeindeverwaltung ist über den Jahreswechsel vom 24.12.2014 bis einschließlich 02.01.2015 geschlossen. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen. S. Heinze Verwaltungsleiter Satzungen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Aufgrund von § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83), § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG), in Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -3- der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002, zuletzt geändert Artikel 5 des Gesetzes vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1266), erlässt die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz folgende Satzung, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Erhebungsgrundsätze Die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz erhebt a) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuer-gesetzes. §2 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft Grundsteuer A 2. für die Grundstücke Grundsteuer B 3. für die Gewerbesteuer 300 v. H. 389 v. H. 350 v. H. §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Neuhaus-Schierschnitz, den 17.11.2014 Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz A. Meusel Bürgermeister Bekanntmachungsnachweise: Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalt einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Neuhaus-Schierschnitz, den 17.11.2014 A. Meusel Bürgermeister Beschlüsse des Gemeinderates Beschlüsse der 4. Gemeinderatssitzung vom 30.10.2014 Beschluss-Nr.: 026-RS04/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz stimmt der geänderten Tagesordnung vom 30.10.2014 zu. Meusel, Bürgermeister Beschluss-Nr.: 027-RS04/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt hiermit die Niederschrift 04.09.2014 – öffentlicher Teil. Meusel, Bürgermeister Beschluss-Nr.: 030-RS04/2014 Aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (GVBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (GVBl. I S. 954) und § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Gemeinderat Neuhaus-Schierschnitz in seiner Sitzung am 30.10.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Grundstraße Sichelreuth“ wie folgt zu fassen: Nr. 12/2014 Für das Gebiet der Gemarkung Sichelreuth, Flurstücke Nr. 164/2, Nr. 164/1, Nr. 156/6, Nr. 156/7, Nr. 156/3, Nr. 151/5, Nr. 151/6 und die Teilflächen der Flurstücke Nr. 163, Nr. 156/5 und Nr. 150/2 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz die Aufstellung einer Ergänzungssatzung. Planungsziel ist die Errichtung von Eigenheimen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen. Meusel, Bürgermeister Beschluss-Nr.: 031-RS04/2014 Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz die Feststellung der Jahresrechnungen 2010, 2011 und 2012. Meusel, Bürgermeister Beschluss-Nr.: 032-RS04/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz beschließt entsprechend § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunal- und Landkreisordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012. Schindhelm, 1. Beigeordneter des Bürgermeisters Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Sitzung am 11.09.2014 Beschluss-Nr.: 01-BA01/2014 Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt die Tagesordnung vom 22.05.2014 mit folgender Ergänzung: 3.4 Bauantrag zur Nutzungsänderung vom Mehrzweckraum zum Gruppenraum – Gemeinde Neuhaus- Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus- Schierschnitz Beschluss-Nr.: 0002-BA01/2014 Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt hiermit die Niederschrift vom 22.05.2014 Beschluss-Nr.: 0003-BA1/2014 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 19.12.2003 erteilt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 334/9 in der Gemarkung Neuhaus. Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. Beschluss-Nr.: 0004/BA01/2014 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 19.12.2003 erteilt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Rückbau bestehende Garagen sowie Neuerrichtung von 2 Garagen auf den Flurstücken 544/4 und 522/1 in der Gemarkung Neuhaus. Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -4- Beschluss-Nr.: 0005-BA01/2014 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 19.12.2003 erteilt der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Flurstück 27/8 in der Gemarkung Buch. Beschluss-Nr.: 0006-BA01/2014 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 19.12.2003 erteilt der Bau-, Vergabe- und Umwelt-ausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Nutzungsänderung vom Mehrzweckraum zum Gruppenraum auf dem Flurstück 1/5 in der Gemarkung Neuhaus. Sitzung am 30.10.2014 Beschluss-Nr. 0007-BA02/2014 Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Tagesordnung vom 30.10.2014. Beschluss-Nr.: 0008-BA02/2014 Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bestätigt hiermit die Niederschrift vom 11.09.2014. Beschluss-Nr.: 0009-BA02/2014 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 37 Abs. 1b der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 19.12.2003 erteilt der Bau-, und Umweltausschuss der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Nr. 12/2014 Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen Frankental 1, 98617 Meiningen Meiningen, den 19.11.2014 Information Flurbereinigungsverfahren Mupperg nach § 86 FlurbG und § 56 LwAnpG Landkreis Sonneberg Ankündigung von Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten In der Zeit vom 24.11.2014 bis voraussichtlich Ende Juni 2015 werden im Verfahrensgebiet Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten - insbesondere zu den Waldflächen – durchgeführt. Betroffen sind die Gemarkungen Mupperg, Heubisch, Oerlsdorf, Mogger, Sichelreuth und Liebau. Die Grenze zum Verfahrensgebiet ist aus beiliegender Gebietsübersichtskarte ersichtlich (Anlage 1). Gemäß § 35 Abs. 1 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. Mit den Arbeiten wurde die Grontmij GmbH Weimar, Cranachstraße 11, 99423 Weimar beauftragt. Für Fragen stehen Ihnen die Bediensteten des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) Meiningen (Herr Warnke, Tel. 03693-400-403) sowie Mitarbeiter der Grontmij GmbH, Niederlassung Weimar (Frau Hollands, Tel. 03643-8631-20, Herr Fichtmüller, Tel. 03643-8631-13) zur Verfügung. Im Auftrag gez. Warnke Georg Warnke Gruppenleiter Vermessung Anlage 1: Gebietsübersichtskarte im M. 1: 10.000 (unmaßstäbliche Darstellung) ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 513/3 in der Gemarkung Neuhaus. Impressum Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Dorferneuerung in Neuhaus-Schierschnitz Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Ort Neuhaus-Schierschnitz wurde vom Land Thüringen als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt. Hierzu laden wir alle Interessierten zu einer Bürgerversammlung ein, in der wir über die Dorferneuerung informieren werden. Diese findet am Mittwoch, dem 21.Januar 2015 um 18.00 Uhr in der Aula der Regelschule Neuhaus-Schierschnitz statt. Wir freuen uns auf rege Beteiligung. A. Meusel Bürgermeister Amtsblatt der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax 036764 79648, E-Mail: [email protected], Internet: www. neuhaus-schierschnitz.de Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021, E-Mail: [email protected], Internet: www.wittich.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde ist die Gemeinde verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: [email protected], Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 €. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Gemeinde vorliegen. Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde. Preis je Exemplar 1,00 € zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung hat bei der Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Neuhaus-Schierschnitz zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten ist, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -5- Nr. 12/2014 Senioren Seniorenweihnachtsfeier Liebe Seniorinnen und Senioren, ich lade Sie auch in diesem Jahr recht herzlich zu einer besinnlichen Feier zum bevorstehenden Weihnachtsfest am Donnerstag, 11. Dezember 2014 um 14:30 Uhr in die Aula der Regelschule Neuhaus-Schierschnitz ein. Der Förderverein der Grundschule wird wieder ein anspruchsvolles Programm aufführen. Für Kaffee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt. Damit die Vorbereitungen getroffen werden können, bitte ich Sie um telefonische Anmeldung bis zum 04.12.2014 im Sekretariat, Tel. 036764/7960. Ich freue mich auf Ihren Besuch. Ihr Bürgermeister Andreas Meusel Geburtstage und Ehejubiläen im Monat Dezember 2014 Wir gratulieren Waltraud Rüger Bucher Straße 8 A Rosemarie Heublein Bahnhofstraße 11 Horst Regener Marker Höh 6 Ilse Bergmann Marker Hang 16 Brigitte Ott Mark 3 Helene Wicklein Walzwerkstraße 13 Helmgard Zilensek Mühldamm 3 zum 87. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag Ursula Bieberbach Str. zur Neuen Welt 15 Sophia Lemanczyk Walzwerkstraße 4 A Werner Schreppel Bienenstraße 15 Sigrun Kienel Grundstr. 7, OT Sichelreuth Edelbert Engel Sonneberger Straße 68 Kunigunde Zimmer Mark 7 C Ingrid Gotter Buch 5 Walter Kölber Neuhäuser Str. 26, OT Lindenberg zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 67. Geburtstag Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -6- Ernst Haubenreißer Schlossbergring 13 A zum 76. Geburtstag Karola Häfner Schierschnitzer Straße 7 A zum 74. Geburtstag Gerda Wittke Marker Hang 11 zum 86. Geburtstag Heidrun Heublein Großer Garten 1 zum 73. Geburtstag Herbert Schindhelm Mark 14 zum 70. Geburtstag Erika Ruhs Großer Garten 20 zum 73. Geburtstag Renate Bartel Ortsstr. 53, OT Rotheul zum 71. Geburtstag Edeltraut Schubert Bucher Straße 3 zum 69. Geburtstag Gerhard Hoppert Schlossbergring 15 zum 91. Geburtstag Leni Meusel Bucher Straße 9 zum 67. Geburtstag Hannelore Bauer Marker Hang 11 zum 69. Geburtstag Dieter Hopf Neuhäuser Str. 31, OT Lindenberg zum 70. Geburtstag Siegfried Zips Marker Hang 7 zum 80. Geburtstag Helga und Wilfried Bär Bienenstraße 1 zum 50. Ehejubiläum Adelheid Büttner Mark 6 zum 76. Geburtstag Heidi Krautwurst Großer Garten 10 zum 71. Geburtstag Alice Welsch Str. zur Neuen Welt 16 zum 79. Geburtstag Harald Brückner Gessendorfer Straße 13 zum 65. Geburtstag Frank Liebermann Gessendorfer Straße 10 zum 74. Geburtstag Christian Boner Sonneberger Straße 16 zum 71. Geburtstag Werner Zorn Mühldamm 2 zum 76. Geburtstag Luise Barnikol-Körner Gartenstraße 2 zum 79. Geburtstag Franz Margenfeld Waldstraße 6 zum 78. Geburtstag Hilde Dressel Oerlsdorfer Str. 28, OT Sichelreuth zum 80. Geburtstag Renate Korn Burgweg 1 A zum 76. Geburtstag Hedwig Diller Sichelreuther Straße 3 zum 88. Geburtstag Fritz Schabacker Neuhäuser Str. 9, OT Lindenberg zum 85. Geburtstag Gerlinde Schäddrich Burgweg 11 zum 68. Geburtstag Hannelore Coburger Mühldamm 1 zum 70. Geburtstag Sonja Jacob Buch 17 zum 83. Geburtstag Klaus Häfner Schierschnitzer Straße 7 A zum 73. Geburtstag Irmtraut Höhn Rotheuler Str. 30, OT Lindenberg zum 89. Geburtstag Hans Kalb Gessendorfer Straße 2 B zum 91. Geburtstag Renate Bauersachs Schierschnitzer Straße 46 zum 67. Geburtstag Ingrid Henoch Marker Hang 2 zum 78. Geburtstag recht herzlich, wünschen alles Gute, viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Dem „goldenen Paar“ ebenfalls die besten Wünsche und noch viele glückliche gemeinsame Ehejahre. Ihr Bürgermeister A. Meusel Nr. 12/2014 Öffentlicher Teil Veranstaltungskalender 2015 Wir bitten die Vorstände aller Vereine, ihre Veranstaltungen für das Jahr 2015, wie z. B. Kirchweihen, Vereinsfeste und –jubiläen, Kindergarten- und Schulfeste sowie kirchliche Veranstaltungen aller Art, der Gemeindeverwaltung bis zum 12. Dezember 2014 mitzuteilen, um notwendige Terminabsprachen treffen zu können. S. Heinze Verwaltungsleiter Burgweihnacht Der Förderverein „Burg Neuhaus e.V.“ lädt am 06.12.2014 alle Bürgerinnen und Bürger zu seiner Burgweihnacht herzlich ein. Ab 14.00 Uhr wollen wir unsere Besucher mit weihnachtlichen Klängen einer Bläsergruppe des Musikvereins Neuhaus-Schierschnitz auf die Feiertage einstimmen. Gegen 15.00 Uhr ist in einer Musikpause die Aufführung des „Ritter Wiefel“ durch den Landkindergarten Mogger vorgesehen. Für das leibliche Wohl unserer Gäste wird mit Weihnachtsgebäck, Glühwein, Feuerzangenbowle, Bratwürsten, Bargetränken usw. bestens gesorgt. Wir freuen uns auf regen Zuspruch. Der Vorstand des Burgvereins Der Förderverein Burg Neuhaus e. V. hat auch für 2015 wieder einen Burgkalender erstellt. Er kann an der Burgweihnacht und auch danach im Rathaus erworben werden. Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -7- Nr. 12/2014 Endlich!!! – Wir sind Gemeinschaftsschule Was die Schulfördervereine und Elternsprecher der Grund- und Regelschule gemeinsam mit den Eltern und Kindern schon einige Zeit praktiziert haben, ist nun ganz offiziell zum Ziel gekommen. Wir wollten schon immer lieber miteinander als nur nebeneinander existieren und stattdessen kooperieren. Nun ist der Startschuss gefallen. Wir freuen uns alle sehr darüber. Alle Aktionen werden ab sofort gemeinsam organisiert. Es gibt viel zu bedenken und manche Dinge kann man auch nicht über´s Knie brechen. Zunächst feiern wir ein gemeinsames Adventswochenende auf unserem Schulgelände. Am Freitag, dem 28.11.2014, geben die Schüler der Klassen 1 - 4 den Startschuss, die Klassen 5 - 10 setzen das Programm am Sonntag, dem 30.11.2014, fort. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, ein paar gemütliche Stunden, die auf die Weihnachtszeit einstim- men sollen, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu verbringen. Anfang 2015 tagen die Schulkonferenzen, um weitere Schritte festzulegen. Bis dahin werden wir alles dafür tun, dass unser Konzept der Gemeinschaftsschule Klasse 1 - 10 in die Tat umgesetzt wird. An dieser Stelle sei allen gedankt, die in der ganzen Zeit mit uns gekämpft haben, um dieses Ziel zu verwirklichen. Viele Stunden wurden in Sitzungen und Zusammenkünften dafür investiert. Aber es war nicht umsonst. Und so hoffen wir nun weiter, dass unser Konzept „Gemeinschaftsschule“ Früchte trägt und der Schulstandort Neuhaus-Schierschnitz unserer Gemeinde und allen Bürgern erhalten bleibt. Die Fördervereine und Elternsprecher der Gemeinschaftsschule in Neuhaus-Schierschnitz Nov. 2014 Förderverein Adventsblasen Der Trachtenverein Schumlach lädt ein! Auch in diesem Jahr möchten wir durch unser Adventsblasen die Bürger der Gemeinde auf das Weihnachtsfest einstimmen! Beginn: 18.00 Uhr 1. Advent (30. November): Adventsblasen auf dem Bürgles 2. Advent (7. Dezember): Adventsblasen in Buch 3. Advent (14. Dezember): Adventsblasen auf dem Bürgles 4. Advent (21.Dezember): Adventsblasen auf dem Bürgles (mit Bewirtung) Vorweihnachtszeit 2014 Geh ich abends durch die Gassen ist mein Schritt auch schon recht schwer hör ich schönes Kinderlachen und sie sprechen leise von eines Wiederkehr. Ich folge so meinen Gedanken nach und schau zum Himmel hinauf da öffnet sich das Wolkenmeer und bringt geringen Schnee daher. Nun verstehe ich auch das Wörtchen Wiederkehr denn Weihnachten steht vor der Tür und alle Kinder hoffen das ihnen nichts böses widerfährt. Und so läuten die Kirchenglocken das Weihnachtsfest schön ein und alle Eltern auf der Welt hoffen das kein Krieg wird sein. Hermann Mäder Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -8- Nr. 12/2014 Gedanken zum Totensonntag Rückblick Ich war in einer schönen Frau verliebt, die es auf unserer Erde nicht mehr gibt. Ich besuchte öfters noch diesen Ort, doch sie kommt von diesem nie mehr fort. Denn auf ihrem Grabstein steht geschrieben, wo ist denn mein lieber Mann geblieben. Ich verbrachte so manche Nacht an ihrem Grab doch ich sprach nur mit Steinen und die hörten mich oft weinen. Nun bin ich ein Jahr schon ganz allein, kein Engel kehrt bei mir mehr ein, bin ich denn vom Leben schon so weit entfernt und suche meine letzte Ruhe weit ab auf einem Stern. Hermann Mäder Informationen zu Stacheldraht und Minenfeld Der Film folgt dem Grenzverlauf ab dem thüringischen Zweiländermuseum Streufdorf bei Heldburg zur Region um Probstzella. Historische Fotos und aktuelle Luftaufnahmen ergänzen das filmische Material. Das in Eigenregie entstandene und ohne finanzielle Hilfe produzierte Werk ist ein Muss für alle Menschen, die sich intensiv mit den Geschehnissen rund um den Eisernen Vorhang beschäftigen wollen. Die DVD kann im Rathaus NeuhausSchierschnitz erworben werden. Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz -9- Kirchliche Nachrichten Wir feiern Gottesdienst und laden herzlich dazu ein: Sonntag, 30.11. 09:30 Uhr Gottesdienst zum 1. Advent mit unserer Nachbargemeinde Burggrub Sonntag, 7.12. 09:30 Uhr Teilnahme am Gottesdienst in Burggrub (Für alle Wanderer: Treffpunkt 8:40 Uhr an der Ampelkreuzung) Sonntag, 14.12. 09:30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Weigel Sonntag, 21.12. 09:30 Uhr Auferstehungskirche: Gottesdienst mit Pfr. Weigel Heilig Abend 24.12. 17:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel 23:00 Uhr Mupperg: Christnachtsgottesdienst 1. Christtag 25.12. 09.30 Uhr Gottesdienst mit der Regionalgemeinde Mupperg 2. Christtag 26.12. 09.30 Uhr Mupperg: Regionalgottesdienst Sonntag 28.12. 17:00 Uhr Oberlind: Herzliche Einladung zum Weihnachtskonzert mit der Vokalgruppe „Oktavian“ aus Jena Silvester 31.12. 17:00 Uhr Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahles 23:30 Uhr Andacht auf der Burg mit Eröffnung des Festjahres 2015 Neujahr 1.1.2015 14:00 Uhr Mupperg: Neujahresgottesdienst mit anschließendem „Resteplätzchenessen“ im Stübla Nr. 12/2014 Der Martinsumzug der in diesem Jahr durch Neuhaus-Schierschnitz führte und von Vielen begleitet wurde, das Friedensgebet an der Grenz- und Friedenskapelle und der Weg mit Kerzen dorthin, zündete uns schon solche Lichter an. Auf den Bildern können Sie sie sehen und sich nochmal erinnern. Martinsumzug Konzert am 6.12.2014 um 17:00 Uhr: Im Anschluss an die Burgweihnacht beginnt am 6.12.2014 um 17:00 Uhr das traditionelle Adventskonzert in der Dreifaltigkeitskirche zu Neuhaus-Schierschnitz. Die Kirchen- und Posaunenchöre Neuhaus-Schierschnitz und Oberlind und der Gospelchor „Trinity“, die Blockflöten - und Gitarrengruppe sowie der Singkreis Mupperg bieten ein buntes Programm deutscher und internationaler Weihnachtslieder. Seien Sie herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Martinsumzug Veranstaltungen: Frauenkreis: 1.12.2014 19:30 Uhr im Pfarrhaus Männerkreis: 09.12.2014 19:30 Uhr im Pfarrhaus Seniorenkreis: 09.12 .2014 13:30 Uhr im Pfarrhaus NachGedacht: Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht genug für jedermanns Gier. (Mahatma Gandhi, ind. Politiker, 1869 - 1948) Martinsumzug Voraus - und zurückgeblickt Es beginnt die Adventszeit die unsere Kinder herbeisehnen und die uns Erwachsene hektischer werden lässt. Wenn es so richtig schön werden soll und die Ansprüche groß sind, ist es nicht einfach besinnlich zu werden. Dabei will doch das Weihnachtsfest gerade dies: dass wir zur Besinnung kommen! Vielleicht gelingt es uns in der Adventszeit - der Vorbereitungszeit auf das eigentliche Fest einmal mehr darauf zu achten, was uns zur Besinnung kommen lässt. Vielleicht gelingt es diesmal, uns durchs Backen, Herrichten, Geschenke und Essen kaufen - durch all die Ansprüche und Angebote nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Vielleicht gelingt es uns etwas wegzulassen und uns nicht schlecht dabei zu fühlen, wenn wir das Weihnachtsfest nicht zum Maßstab für Perfektionismus machen. Die biblische Botschaft zu Weihnachten ist da ganz klar: Gott landet nicht in einer schnuckligen goldenen Wiege im Kaminzimmer. Er kommt im Stall auf Stroh zur Welt und alle Welt freut sich trotzdem, nein gerade deshalb. Wir als Kirchengemeinde möchten Sie ganz herzlich einladen diese Botschaft in unseren Gottesdiensten und Konzerten in dieser Zeit zu entdecken. Friedensgebet Bald brennen sie am Adventskranz und dann am Weihnachtsbaum. Es sind kleine Lichter. Lichter jedoch mit einer großen Wirkung. Dieses Weihnachtslicht zu empfangen wünsche ich Ihnen von Herzen. Christian Weigel, Pfarrer Ende des Amtsblattes Anzeigenteil - 10 - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 12/2014 Psst, es ist allerhöchste Zeit, denn alle Jahre wieder freuen sich Ihre Kunden und Geschäftspartner über Ihre Dankeschön- und Glückwunsch-Anzeige zu den Festtagen im Mitteilungsblatt. Geben Sie Ihrem Weihnachtsgruß „den richtigen Rahmen“ Zur Beratung und Unterstützung steht Ihnen gerne unser Gebietsverkaufsleiter zur Verfügung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie jetzt schnell noch an! 01 72 / 7 93 03 03 Joachim Rebhan alias DJ–WUM– | Gebietsleiter In den Folgen 43 · 98704 Langewiesen Tel. 0 36 77 / 20 50-0 Anzeigenteil - 11 - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 12/2014 Anzeigenteil - 12 - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 12/2014 Familienanzeigen online gestalten! Schritt für Schritt: 01. Öffnen Sie Ihren Browser und gehen Sie auf: anzeigen.wittich.de 02. Wo soll Ihre Anzeige erscheinen? Geben Sie hier den Namen oder die PLZ Ihrer Stadt/Gemeinde ein. 03. Wählen Sie nun den entsprechenden Titel aus. Klicken Sie auf den korrekten Titel in der angebotenen Auswahl. 04. Wählen Sie die für Ihre Anzeige passende Anzeigen-Art aus: Familien-Anzeigen | Format-Kleinanzeigen | Fließtext-Kleinanzeigen 05. Erstellen Sie Ihre Anzeige. Im Editor können Sie nun Ihre Anzeige individuell erstellen. 06. Ihre Anzeige ist fertig erstellt? Klicken Sie bitte auf: 07. Weiter mit Anzeigen-Buchung > Anzeige und Buchungsdaten kontrollieren. Bitte überprüfen Sie alle Ihre Angaben auf Korrektheit. 08. Alles in Ordnung? Klicken Sie bitte auf: 09. | Herzlich willkommen zu unserem Leitfaden, um online Zeitungsanzeigen zu schalten. Auf dieser Seite werden wir Ihnen Schritt für Schritt zeigen, wie einfach Sie über das Internet Ihre persönliche Werbung gestalten können. Alles ok, zur Kasse > Kasse. Bitte geben Sie nun Ihre Rechnungsadresse sowie KontoinhaberDaten ein und bestätigen Sie das Lastschriftverfahren. 10. Alle Angaben eingepflegt? Klicken Sie bitte auf: 11. Weiter mit Anzeigen-Buchung > Allgemeine Geschäftsbedingungen. Lesen Sie sich unsere AGBs durch und bestätigen Sie diese. 12. Sie haben die AGBs bestätigt? Klicken Sie bitte auf: 13. Jetzt zahlungspflichtig bestellen > Vielen Dank für die Buchung Ihrer Anzeige bei LINUS WITTICH. Sie erhalten weitere Informationen auf Ihre E-Mail-Adresse. | Kontakt: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43 98704 Langewiesen Telefon: 0 36 77 / 20 50-0 E-Mail: anzeigen@ wittich-langewiesen.de Internet: www.wittich.de Anzeigenteil - 13 - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 12/2014 Weltcups in Oberhof BMW IBU Weltcup Biathlon in Oberhof 07.01. 08.01 09.01. 10.01. 11.01. 11.01. 4 x 6 km 4 × 7,5 km 7,5 km 10 km 12,5 km 15 km 7.– 11.1 . Staffel der Frauen 2015 Staffel der Männer Sprint der Frauen Sprint der Männer Massenstart der Frauen Massenstart der Männer Anzeigenteil - 14 - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 12/2014 Weltweit tatkräftig. Soforthilfe, Wiederaufbau und Prävention. Jeden Tag. Weltweit. Gut informiert durch Ihre Heimat- und Bürgerzeitung LAND- & KFZ-TECHNIK ECKARDT Land - KFZ - NFZ - Garten Forsttechnik - Metallbau - Futtermittel Sie haben ein Problem? Wir haben die Lösung! Marktstr. 15, 96515 Heinersdorf Tel. 03675 422970 www.metall-stein-holz.de facebook Landtechnik Stefan Eckardt MEISTERBETRIEB www.keramik-tierfiguren.de Anzeigenteil - 15 - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 12/2014 Natursteinarbeiten aller Art: Grabmale & Einfassungen Abdeckplatten Treppen & Bodenbeläge Fensterbänke Wand- & Sockelverkleidungen Restaurationen Steinmetzbetrieb T. Hopf Mark 12 96524 Neuhaus-Schierschnitz Tel./Fax: 036764 72659 steinmetzfi[email protected] Führen Sie jetzt Ortsgespräche ohne Telefon. Unsere Beratungsmobile sind für Sie in Thüringen unterwegs. Anzeigenteil - 16 - Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 12/2014 Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel. 01 63 / 7 88 02 36 E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de Eilige Anzeigen per E-Mail aufgeben: [email protected] zehner bestattungen gmbh Eine Grundlage, die Vertrauen schafft Wir, das Bestattungsinstitut W. Zehner Bestattungen, blicken auf eine über 20-jährige Tätigkeit im gesamten Landkreis zurück. Unser Name steht für Tradition, Kompetenz, Erfahrung und Individualität. Seit Jahren liefern wir den Vertrauensbeweis, Ihnen nach dem Ableben eines Angehörigen hilfreich zur Seite stehen zu können. Vertrauen Sie uns. Wir sind jederzeit für Sie da: 03675 427 55 77 Rathenaustraße 2 | 96515 Sonneberg www.zehner-gmbh-bestattungen.de