Unterlandkurier - Gemeinde Neuhaus

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Unterlandkurier - Gemeinde Neuhaus
„Unterlandkurier“
Amtsblatt
der Gemeinde Föritz und
der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Jahrgang 2015
Mittwoch, den 25. März 2015
Nummer 1
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger des Sonneberger Unterlandes,
heute halten Sie erstmals unser gemeinsames Amtsblatt „Unterlandkurier - Amtsblatt der
Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz“ in der Hand.
Wir freuen uns sehr, dass diese von uns entwickelte Idee Wirklichkeit geworden ist.
Es ist uns gelungen, die bisherigen Amtsblätter zu vereinen und nun allen Bewohnern des
Sonneberger Unterlandes amtliche Nachrichten, gewünschte Informationen und sonstige Mitteilungen zukommen zu lassen.
Damit können Sie mehr über die Aktivitäten unserer Vereine, Interessengemeinschaften und
gemeindliche Vorhaben sowie über das vielfältige Kultur- und Freizeitangebot erfahren.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Spaß beim Lesen.
Ihre Bürgermeister
R. Rosenbauer und A. Meusel
Im Namen unserer
Gemeindeverwaltungen und aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
wünschen wir Ihnen und Ihren Familien
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
-2-
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz
Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz
• Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils
der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
des Gemeinderates Föritz vom 20.01.2015................... S. 2
• Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am
20.01.2015 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ..... S. 2
• Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
des Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014.................. S. 2
• Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
des Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014.................. S. 2
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
• 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 07.04.2015............................................................... S. 3
• Bekanntmachung Verweis Internet ................................ S. 3
Amtlicher Teil der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
• Gemeinderat am 23.04.2015 ........................................ S. 3
• Bau- und Umweltausschuss am 13.04.2015 ................ S. 3
• Haupt- und Finanzausschuss am 13.04.2015 .............. S. 4
Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter und
Behörden
•
•
Landratsamt Sonneberg - Verbrennen von
Baum- und Strauchschnitt ............................................. S. 4
Bekanntmachungen des Amtsgerichtes Sonneberg .... S. 5
Öffentlicher Teil
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz
Haupt- und Finanzausschuss
des Gemeinderates Föritz
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Föritz
und des Einwohnermeldeamtes Föritz
Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in
seiner Sitzung am 20.01.2015, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 04. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
des Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014 zu genehmigen.
Montag .................................................. 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag ........... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch ....................................................... geschlossen
Donnerstag ....... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag ................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Beschlüsse der Ausschüsse
des Gemeinderates Föritz
Haupt- und Finanzausschuss
des Gemeinderates Föritz
Beschluss-Nr. H 18/06/2015
vom: 10.03.2015
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
05. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 20.01.2015
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20. März 2014(GVBl. S. 82, 83) beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in
seiner Sitzung am 10.03.2015, die Niederschrift des öffentlichen
Teils der 05. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Gemeinderates Föritz vom 20.01.2015 zu genehmigen.
Ausfertigungsdatum: 11.03.2015
Rosenbauer
Bürgermeister
Haupt- und Finanzausschuss
des Gemeinderates Föritz
DS
Beschluss-Nr. H 16/05/2015
vom: 20.01.2015
Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in
seiner Sitzung am 20.01.2015, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
des Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014 zu genehmigen.
Ausfertigungsdatum: 21.01.2015
Rosenbauer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. H 17/05/2015
vom: 20.01.2015
DS
Ausfertigungsdatum: 21.01.2015
Rosenbauer
Bürgermeister
Haupt- und Finanzausschuss
des Gemeinderates Föritz
DS
Beschluss-Nr. H 19/06/2015
vom: 10.03.2015
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in
der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.01.2015 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates
Föritz in seiner Sitzung am 10.03.2015, den nachfolgenden in
nicht öffentlicher Sitzung am
20.01.2015 gefassten Beschluss im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz zu veröffentlichen:
Beschluss-Nr. H 16/05/2015 vom 20.01.2015
Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014
Beschluss-Nr. H 17/05/2015 vom 20.01.2015
Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 04. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014
Ausfertigungsdatum: 11.03.2015
Rosenbauer
Bürgermeister
DS
Alle Bekanntmachungen des Amtlichen Teils werden im Internet auf der Webseite der Gemeinde Föritz unter:
www.foeritz.de
veröffentlicht (§ 27a Thüringer VerwaltungsverfahrensgesetzThürVwVfG).
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
-3-
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz
Am Dienstag, dem 07.04.2015 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Föritz, Ortsstraße 13, 96524 Föritz die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz statt.
3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in
der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24.03.2015
gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
4. Stand der Bauvorhaben in der Gemeinde Föritz
Tagesordnung:
ÖFFENTLICHER TEIL:
1. Bürgerfragestunde
2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 24.03.2015
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
Föritz, den 25.03.2015
Rosenbauer, Bürgermeister
Alle Bürgerinnen und Bürger werden zum öffentlichen Teil der
Sitzung herzlich eingeladen.
Amtlicher Teil der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Neuhaus-Schierschnitz
und des Einwohnermeldeamtes
Neuhaus-Schierschnitz
Montag ......................................................09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag ...............09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch ...................................................09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag ...........09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr
Hinweis in eigener Sache:
Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der
13.04.2015
Wir bitten um Beachtung!
Amtliche und öffentliche
Bekanntmachungen
Sitzungen des Gemeinderates und
seiner Ausschüsse
Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Neuhaus-Schierschnitz
Am Donnerstag, 23.04.2015 findet um 19:30 Uhr im Ratssaal
der Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz die 7. Sitzung
des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellen der
Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift
vom 29.01.2015
3. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
4. Finanzplan für die Jahre 2014 - 2018
5. Straßenwidmungen
6. Aufhebung Aufstellungsbeschluss für den B-Plan „Wohnbaugebiet Schießhausstraße“
7. Anfragen und Mitteilungen
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an.
Alle Bekanntmachungen des Amtlichen Teils werden im Internet auf der Webseite der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
unter:
www.neuhaus-schierschnitz.de
veröffentlicht (§ 27a Thüringer VerwaltungsverfahrensgesetzThürVwVfG).
Neuhaus-Schierschnitz, 25.03.2015
Meusel, Bürgermeister
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Am Montag, dem 13.04.2015, findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom 29.01.2015
3. Gemeindliches Einvernehmen für Bauvorhaben
4. Anfragen und Mitteilungen
Neuhaus-Schierschnitz, 25.03.2015
Meusel
Bürgermeister
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Am Montag, 13.04.2015 findet um 19:00 Uhr im Ratssaal der
Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz die 9. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses statt.
2. Bestätigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift
vom 09.03.2015
3. Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an.
Neuhaus-Schierschnitz, 25.03.2015
Meusel, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden
Amtliche Bekanntmachung
Der Landkreis Sonneberg als zuständige Abfallbehörde erlässt
auf der Grundlage von § 2 Abs. 4 i. V. m. den §§ 4, 5 und 7 der
Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (ThürPfIanzAbfV) vom 2. März 1993 (GVBI. S. 232), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 25. November 2014 (GVBI. S.
721), folgende
Allgemeinverfügung:
I. Festlegungen
Das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken
anfällt, ist ausnahmsweise entsprechend o.g. Verordnung
möglich und unter Beachtung nachstehender Vorgaben nur
zulässig im Zeitraum vom
15. März bis 15. Mai und
15. September bis 15. November 2015.
Eine Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt ist entsprechend den Regelungen der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen nur möglich, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit
oder die Nachbarschaft eintreten. Dabei ist insbesondere
auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei
starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
2. Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baumund Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten
Grundstücken angefallen ist. Pflanzliche Abfälle wie Laub,
Grasschnitt u. Ä. dürfen nur durch Verrotten (Kompostierung,
Untergraben, Liegenlassen) beseitigt werden.
3. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen
keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen
nicht in Flammen oder Glut gegossen werden.
4. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
• 50 m zu öffentlichen Straßen
• 1,5 km zu Flugplätzen
• 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder
Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet
oder gelagert werden
• 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs
• 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere
Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind
• 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit
brennbaren Außenverkleidungen
• 5 m zur Grundstücksgrenze
5. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst
geringer Rauchentwicklung verbrennen.
6. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit
Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.
7. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu
gewährleisten.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist ein Verbrennen
unzulässig.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg als bekannt
gegeben.
II. Begründung
Gemäß § 7 i. V. m. § 4 ThürPfIanzAbfV ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Sonneberg für den Erlass dieser Allgemeinverfügung sachlich zuständig. Rechtsgrundlage für die unter I. getroffenen Festlegungen sind § 2 Abs. 4, § 4 und § 5 der
ThürPfIanzAbfV. Hiernach entscheidet die zuständige Abfallbehörde durch Allgemeinverfügung, ob ausnahmsweise trockener
Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten
Grundstücken anfällt, verbrannt werden darf. Die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der ThürPfIanzAbfV liegen vor. Die
Festlegung der Zeiträume erfolgt unter Beachtung des § 4 Abs. 1
Satz 2 ThürPflanzAbfV. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für
die Verbrennung ergeben sich aus den §§ 5, 1 Abs. 2 der ThürPfIanzAbfV. Der sofortige Vollzug wurde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr.
4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aus ordnungsrechtlichen Erwägungen angeordnet, damit ein einheitliches Handeln
im gesamten Landkreis gewährleistet ist. Diese Verfahrensweise
liegt im öffentlichen Interesse.
III. Hinweise
Die Nichteinhaltung der o. g. Anforderungen, insbesondere das
Verbrennen außerhalb der festgelegten Zeiträume, das Mitverbrennen unzulässiger Stoffe, die Nichteinhaltung der Abstandsregelungen sowie das nicht ordnungsgemäße Behandeln der
Verbrennungsstellen kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Anstelle der Beseitigung durch Verbrennen von unbelastetem
Baum- und Strauchschnitt sollte der Verwertung, z. B. durch
Schreddern zur Gewinnung von Mulch- und Kompostiermaterial,
der Vorrang gegeben werden. Im Landkreis werden flächendeckend Annahmestellen auf den Wertstoffhöfen, Kompostieranlagen und Grünabfall-Annahmestellen eingerichtet. Dort können
die Bürgerinnen und Bürger ihre Grünabfälle ohne zusätzliche
Kosten entsorgen. Die Öffnungszeiten können der Broschüre
„Abfuhrtermine 2015“ entnommen bzw. bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfragt werden.
Es bleibt auch während der Brenntage gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 1
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten
Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder
nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so
zu behandeln, dass die Tier- und Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird. Unmittelbar vor der Entzündung ist das Material
umzulagern bzw. umzuwenden.
Weitergehende ordnungsbehördliche Festlegungen der Gemeinden (z. B. Anzeigepflichten) entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde.
IV. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen.
Sonneberg, den 29.01.2015
Die Landrätin
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
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Amtsgericht Sonneberg
Amtsgericht Sonneberg
Geschäftsnummer: K 78/13
Geschäftsnummer: K 45/13
Ausfertigung
Ausfertigung
Beschluss
Das im
Grundbuch von Heubisch, Blatt 324, Grundbuchamt Sonneberg
eingetragene Grundeigentum
lfd. Nr. 1 Gemarkung Heubisch
Flurstück 122/3, Gebäude- und Freifläche Vorstadt 16 zu 375
qm
- bebaut mit einem 2-geschossigen, nicht unterkellerten
Einfamilienwohnhaus mit Satteldach in attraktiver Sichtfachwerk-Bauweise ab dem Obergeschoss, EG massiv, Dachgeschoss teilweise gering ausgebaut;
* Baujahr 1948; ca. 1994 bis 1998 umfangreiche Sanierungen/Modernisierungen;
* Wohnfläche insgesamt ca. 168 qm;
- weiterhin bebaut mit einer gut erhaltenen alten Scheune
ebenfalls in attraktiver Sichtfachwerk-Bauweise mit seitlich
längerer Garage und halbseitiger Zwischen-Tenne; 2-geschossig mit Satteldach;
* Baujahr um 1890
soll am
Montag, 04.05.2015, 09.45 Uhr im Sitzungssaal 1.27 im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2
- durch Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Aufhebung der
Gemeinschaft versteigert werden.
Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt:
125.000,00 EUR
(einhundertfünfundzwanzigtausend 00/100 Euro)
zuzüglich 8.500,00 EUR
(achttausendfünfhundert 00/100 Euro) für Inventar.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.10.2013 in das Grundbuch eingetragen.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens
im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von
Geboten anzumelden und wenn der Antragsteller widerspricht,
glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des
geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Antragstellers und den
übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird
aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,
widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle
des versteigerten Gegenstandes tritt.
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin
eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,
Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang
mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Sonneberg, den 09.03.2015
gez. Fritzlar
Rechtspflegerin
Ausgefertigt:
96515 Sonneberg, 11.03.2015
Scheler, A. - Justizangestellte
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Beschluss
Das im
Grundbuch von Heubisch, Blatt 388, Grundbuchamt Sonneberg
eingetragene Grundeigentum
lfd. Nr. 1 Gemarkung Heubisch
Flurstück 958/5, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Ebersdorfer Straße 41 zu 1.808 qm in 96524 Föritz OT
Heubisch
lt. Gutachten gemischt genutztes Grundstück bebaut mit eingeschossigen unterkellerten Einfamilienwohnhaus (Bj. ca. 1924) mit
Anbauaufstockung 2-geschossig (Bj. 1970er Jahre) und Nebengebäude mit gewerblicher Nutzung sowie Garage, nur äußere
Begutachtung
soll am
Donnerstag, 07.05.2015, 11.00 Uhr im Sitzungssaal 1,27 im
Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt:
111.000,00 EUR.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.06.2013 in das Grundbuch eingetragen.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den
übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird
aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,
widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle
des versteigerten Gegenstandes tritt.
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin
eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag,
Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang
mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Bieter müssen auf Antrag 10 % des festgesetzten Verkehrswertes als Sicherheit leisten entweder durch Verrechnungsscheck
eines berechtigten Kreditinstitutes oder Bundesbankscheck, die
frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin
ausgestellt worden sind, durch eine unbefristete, unbedingte
und selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder durch vorherige
Überweisung an die Gerichtskasse. Zahlung durch Bargeld ist
nicht möglich!
In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach § 85
a ZVG versagt worden.
Sonneberg, den 24.02.2015
gez. Strecker
Rechtspflegerin
- Siegel -
Ausgefertigt:
96515 Sonneberg, 02.03.2015
Scheler, A., Justizangestellte
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
- Siegel -
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
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Öffentlicher Teil
Geburtstagsglückwünsche der Gemeinde Föritz
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
im März 2015
25.03.
zum 84. Geburtstag
25.03.
zum 66. Geburtstag
26.03.
zum 75. Geburtstag
26.03.
zum 74. Geburtstag
27.03.
zum 77. Geburtstag
27.03.
zum 80. Geburtstag
27.03.
zum 67. Geburtstag
28.03.
zum 65. Geburtstag
28.03.
zum 69. Geburtstag
28.03.
zum 69. Geburtstag
29.03.
zum 77. Geburtstag
30.03.
zum 79. Geburtstag
30.03.
zum 83. Geburtstag
30.03.
zum 70. Geburtstag
Frau Eichhorn, Marta
in: Föritz OT Gefell
Herrn Steiner, Hartmut
in: Föritz OT Rottmar
Herrn Kühne, Günter
in: Föritz
Frau Schindhelm, Helga
in: Föritz OT Heubisch
Frau Heymann, Inge
in: Föritz OT Weidhausen
Frau Oberender, Brunhilde
in: Föritz OT Weidhausen
Frau Schramm, Waltraud
in: Föritz OT Mupperg
Herrn Engelbrecht, Heinz-Erich
in: Föritz OT Schwärzdorf
Frau Friedrich, Gerlinde
in: Föritz OT Mupperg
Herrn Schultheiß, Franz
in: Föritz OT Rottmar
Herrn Freitag, Günther
in: Föritz OT Mupperg
Frau Büttner, Gerda
in: Föritz OT Oerlsdorf
Frau Friedrich, Käthe
in: Föritz OT Oerlsdorf
Frau Reißenweber, Susanne
in: Föritz OT Weidhausen
im Monat April 2015
03.04.
zum 75. Geburtstag
03.04.
zum 71. Geburtstag
03.04.
zum 77. Geburtstag
04.04.
zum 92. Geburtstag
04.04.
zum 66. Geburtstag
05.04.
zum 77. Geburtstag
05.04.
zum 73. Geburtstag
05.04.
zum 84. Geburtstag
05.04.
zum 66. Geburtstag
05.04.
zum 78. Geburtstag
06.04.
zum 75. Geburtstag
07.04.
zum 91. Geburtstag
07.04.
zum 91. Geburtstag
10.04.
zum 72. Geburtstag
10.04.
zum 66. Geburtstag
11.04.
zum 80. Geburtstag
11.04.
zum 75. Geburtstag
Frau Fischer, Trude
in: Föritz OT Schwärzdorf
Frau Gerth, Edeltraut
in: Föritz OT Oerlsdorf
Frau Hülß, Christa
in: Föritz OT Gefell
Herrn Körn, Franz
in: Föritz OT Mupperg
Herrn Matthes, Werner
in: Föritz OT Heubisch
Herrn Birnstiel, Günter
in: Föritz
Herrn Köhler, Heinz
in: Föritz OT Oerlsdorf
Frau Metzler, Ingeborg
in: Föritz
Herrn Möhring, Frank
in: Föritz OT Mupperg
Frau Neumann, Ingrid
in: Föritz OT Oerlsdorf
Herrn Schelhorn, Klaus
in: Föritz OT Heubisch
Herrn Kupfer, Arthur
in: Föritz OT Oerlsdorf
Frau Lorenz, Sonnja
in: Föritz OT Eichitz
Frau Hutschenreuther,
Ingeborg
in: Föritz OT Schwärzdorf
Herrn Kob, Rainer
in: Föritz OT Rottmar
Frau Hoffmann, Grete
in: Föritz OT Schwärzdorf
Frau Sauerteig, Gisela
in: Föritz OT Weidhausen
11.04.
zum 77. Geburtstag
12.04.
zum 86. Geburtstag
12.04.
zum 76. Geburtstag
13.04.
zum 84. Geburtstag
13.04.
zum 73. Geburtstag
13.04.
zum 65. Geburtstag
13.04.
zum 87. Geburtstag
14.04.
zum 78. Geburtstag
14.04.
zum 83. Geburtstag
16.04.
zum 85. Geburtstag
16.04.
zum 80. Geburtstag
17.04.
zum 66. Geburtstag
17.04.
zum 75. Geburtstag
17.04.
zum 77. Geburtstag
17.04.
zum 83. Geburtstag
17.04.
zum 86. Geburtstag
18.04.
zum 80. Geburtstag
18.04.
zum 70. Geburtstag
18.04.
zum 70. Geburtstag
18.04.
zum 85. Geburtstag
20.04.
zum 82. Geburtstag
20.04.
zum 72. Geburtstag
20.04.
zum 67. Geburtstag
20.04.
zum 85. Geburtstag
21.04.
zum 76. Geburtstag
21.04.
zum 78. Geburtstag
21.04.
zum 65. Geburtstag
21.04.
zum 69. Geburtstag
22.04.
zum 72. Geburtstag
Frau Scheler, Christa
in: Föritz OT Mupperg
Frau Curth, Gerda
in: Föritz OT Weidhausen
Herrn Lenk, Harry
in: Föritz OT Weidhausen
Frau Löffler, Anneliese
in: Föritz OT Rottmar
Herrn Meichsner, Hubert
in: Föritz OT Weidhausen
Herrn Steiner, Dietmar
in: Föritz OT Mupperg
Frau Utterodt, Linda
in: Föritz OT Oerlsdorf
Herrn Möller, Gerhard
in: Föritz
Frau Schmid, Lissy
in: Föritz OT Heubisch
Herrn Schmidt, Gerhard
in: Föritz OT Oerlsdorf
Frau Wöhner, Hilde
in: Föritz
Herrn Bauersachs, Hermann
in: Föritz
Frau Ehrsam, Erika
in: Föritz OT Gefell
Frau Förtsch, Christa
in: Föritz OT Rottmar
Frau Maaser, Anneliese
in: Föritz
Frau Müller, Margot
in: Föritz OT Oerlsdorf
Frau Joch, Erika
in: Föritz OT Mupperg
Frau Just, Heidemarie
in: Föritz OT Mupperg
Frau Roche, Brigitte
in: Föritz OT Mupperg
Herrn Steiner, Wolfgang
in: Föritz OT Schwärzdorf
Herrn Löffler, Werner
in: Föritz OT Heubisch
Herrn Schönfelder, Siegfried
in: Föritz OT Mupperg
Herrn Schulz, Walter
in: Föritz OT Heubisch
Frau Walter, Erika
in: Föritz OT Rottmar
Frau Coburger, Lieselotte
in: Föritz
Herrn Schubart, Günter
in: Föritz OT Schwärzdorf
Frau Steiner, Gisela
in: Föritz OT Rottmar
Herrn Weber, Günther
in: Föritz
Frau Langbein, Traude
in: Föritz OT Heubisch
Wir gratulieren zur
„Diamantenen Hochzeit“
am 02.04.
am 02.04.
Herrn Meusel, Manfred und
Frau Meusel, Christa
96524 Föritz, Schulstr. 5
Herrn Oberender, Helmut und
Frau Oberender, Brunhilde
96524 Föritz OT Weidhausen,
Sonneberger Str. 11a
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
15.04.
15.04.
15.04.
Wir gratulieren zur „Goldenen Hochzeit“
am 14.04.
Herr Reißenweber, Wolfgang und
Frau Reißenweber, Susanne
96524 Föritz OT Weidhausen,
Weidhäuser Höhe 11
Geburtstagsglückwünsche
der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Geburtstage und Ehejubiläen im April 2015
Wir gratulieren
01.04.
Marianne Reiher
Marker Weg 4
zum 73. Geburtstag
02.04. Hans Rost
Straße zur Neuen Welt 7 A
zum 80. Geburtstag
02.04. Lene Stauch
Kellergasse 4
zum 87. Geburtstag
02.04. Brigitta Welscher
Sichelreuther Straße 5
zum 75. Geburtstag
03.04. Anita Schultheiß
Pfarrgrund 2
zum 88. Geburtstag
04.04. Ingrid Stade
Neuhäuser Str. 1, OT Lindenberg zum 74. Geburtstag
05.04. Armin Eichhorn
Lindenstr. 11 A, OT Lindenberg
zum 78. Geburtstag
05.04. Ingrid Fleischmann
Straußberg 3 A
zum 79. Geburtstag
05.04. Käthe Löffler
An der Schule 1
zum 79. Geburtstag
06.04. Karin Nowicki
Bucher Straße 2
zum 72. Geburtstag
06.04. Heidi Wicklein
Waldweg 1, OT Lindenberg
zum 72. Geburtstag
09.04. Edgar Liebermann
Sichelreuther Straße 16
zum 77. Geburtstag
10.04. Käthe und Armin Löffler,
An der Schule 1, zum 60. Ehejubiläum
10.04. Brigitte Andres
Rotheuler Str. 33, OT Lindenberg zum 71. Geburtstag
10.04. Rosemarie Bauersachs
Bienenstraße 15
zum 69. Geburtstag
10.04. Gerhard Heublein
Bahnhofstraße 11
zum 71. Geburtstag
10.04. Gertrud Schindhelm
Bienenstraße 6
zum 83. Geburtstag
11.04. Kurt Konradi
Ortsstr. 63, OT Rotheul
zum 78. Geburtstag
12.04. Brigitte Oehmgen
Ortsstr. 89, OT Rotheul
zum 74. Geburtstag
13.04. Irene Hammerschmidt
Straußberg 1
zum 77. Geburtstag
13.04. Erich Möller
Schierschnitzer Straße 3
zum 69. Geburtstag
13.04. Gunda Willek
Rotheuler Str. 42, OT Lindenberg zum 74. Geburtstag
13.04. Burkhard Winkler
Gottsmannstraße 1 A
zum 67. Geburtstag
14.04. Elke Puff
Oerlsdorfer Str. 10, OT Sichelreuth
zum 72.
Geburtstag
14.04. Erika Riedel
Schierschnitzer Straße 34
zum 78. Geburtstag
16.04.
17.04.
17.04.
18.04.
18.04.
20.04.
22.04.
23.04.
24.04.
25.04.
25.04.
26.04.
26.04.
26.04.
26.04.
27.04.
28.04.
28.04.
29.04.
-7-
Ulrich Gruber
Ortsstraße 86, OT Rotheul
zum 70. Geburtstag
Rosel Häfner
Schießhausstraße 18 A
zum 76. Geburtstag
Isolde Zörner
Rotheuler Str. 27, OT Lindenberg zum 80. Geburtstag
Brunhilde Wächter
Buch 16
zum 80. Geburtstag
Ursula und Hans Löffler,
Sonneberger Straße 55, zum 50. Ehejubiläum
Günther Tost
Lindenplatz 6 A
zum 77. Geburtstag
Karli Coburger
Mühldamm 1
zum 76. Geburtstag
Erika Hesselbach-Mieke
Sonneberger Straße 31 B
zum 75. Geburtstag
Ingeborg Reiche
Lindenstr. 8, OT Lindenberg
zum 80. Geburtstag
Siegfried Bolgehn
Ortsstr. 38, OT Rotheul
zum 75. Geburtstag
Helmut Weber
Hofwiese 8
zum 65. Geburtstag
Werner Jagusch
Mark 1 C
zum 67. Geburtstag
Marion Lang
Großer Garten 27
zum 66. Geburtstag
Waltraud Mehler
Rotheuler Str. 47, OT Lindenberg zum 81. Geburtstag
Nelly Bergmann
Ortsstr. 88, OT Rotheul
zum 86. Geburtstag
Brunhilde Brückner
Rotheuler Str. 15, OT Lindenberg zum 84. Geburtstag
Edeltraud Engel
Lindenstr. 12, OT Lindenberg
zum 80. Geburtstag
Lisa Schultheiß
Brunnenweg 5, OT Lindenberg
zum 77. Geburtstag
Helga Wagner
Bucher Straße 11
zum 77. Geburtstag
Heinz Hackel
Schierschnitzer Straße 32
zum 94. Geburtstag
Joachim Tanzmeier
Bienenstraße 25
zum 65. Geburtstag
Eleonore Escher
Marker Höh 8
zum 67. Geburtstag
recht herzlich, wünschen alles Gute, viel Gesundheit und
persönliches Wohlergehen. Den Ehejubilaren wünschen wir
ebenfalls alles Gute und noch viele glückliche gemeinsame
Ehejahre.
Ihr Bürgermeister
A. Meusel
Informationen von unseren
Gemeinden und Nachbargemeinden
Kindertagesstätte „Schnatterschnabel“
Heubisch
Wo kommt eigentlich das Brot her? ....
Eine berechtigte Frage, auf welche die „Hasenkinder“ der Kindertagesstätte „Schnatterschnabel“ Heubisch schnell eine Antwort parat hatten - „Wir gehen zum Bäcker und kaufen es!“
Aber wir wollten es genauer wissen und folgten der Einladung
von Familie Mertinatsch. Sie sind die Inhaber von „Peter´s Backhaus“ in Mupperg und wollten uns einmal hinter die Kulissen einer Bäckerei schauen lassen. Am 20. Februar war es so weit und
am frühen Morgen fuhren wir mit dem Bus nach Mupperg. Da
wir uns im Vorfeld schon mit diesem Thema beschäftigt haben,
konnten wir gleich die Frage beantworten, was man für einen
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
Brotteig benötigt - nämlich Wasser, Mehl, Hefe und Salz. Oma
Mertinatsch erklärte uns dann, dass sie einen Brotteig für uns
vorbereitet hat, da dieser über eine Stunde gehen muss. Gemeinsam wurde der Teig dann in gleichschwere Portionen abgewogen und dann ging es ans Kneten des Teiges. Hier bewies
so mancher sein Talent, es entstanden dicke, dünne, lange und
runde Brote. Anschließend wurden die Brote mit einem Tuch abgedeckt, denn sie mussten noch einmal ruhen. Für uns gab es
aber keinen Grund, ruhig zu warten. Wir überbrückten die Wartezeit mit einer Entdeckungstour durch die Backstube, löcherten
Familie Mertinatsch mit vielen Fragen, die sie uns mit viel Geduld
beantworteten und sie versüßten uns die Zeit mit leckeren Kuchen. Gestärkt wurden nun die Brote in den großen Holzofen geschoben und kurze Zeit später verbreitete sich ein leckerer Duft
in der gesamten Backstube. Mit einem langen Holzschieber holte
Peter Mertinatsch dann die Brote aus dem Ofen und wir durften
unsere Brote stolz in eine Tüte packen. Wie es für jeden Bäcker
Pflicht ist, wurde noch gemeinsam saubergemacht und wir traten
dann den Rückweg nach Heubisch an. Zum Kosten wurden natürlich alle „Schnatterschnäbel“ eingeladen. Auf diesem Weg sagen wir „DANKE“ an Familie Mertinatsch für einen interessanten,
spannenden und abwechslungsreichen Vormittag!
Die „Hasen“ der Kita „Schnatterschnabel“ aus Heubisch
-8-
Grundschule Neuhaus-Schierschnitz
Musenküsse zum Wandertag
Endlich war es soweit. Am 4. März 2015 gestalteten die Klassen
1a und 1b der Grundschule Neuhaus-Schierschnitz ihren ersten
Wandertag.
Los ging es am Morgen mit dem Bus in Richtung Sonneberg.
Nach der Ankunft am Busbahnhof ging es gleich zu Fuß in Richtung Wolkenrasen.
Dort wurden die Kinder ganz herzlich im „Kinderhaus - Kunst und
Spiel“ von ihren Erzieherinnen Beate Gundermann und Susanne
Schindhelm empfangen.
Ein Raum war liebevoll vorbereitet und lud zum Träumen ein.
Das Schirmtheater „Musenkuss“ war bereit, die Kinder auf eine
zauberhafte Reise in die Klangwelt mitzunehmen. Voller Hingabe
konnten alle Gäste der Geschichte über den Rohrsänger und die
Klangfee lauschen.
Mit schillernden Seifenblasen, gekonntem Wasserballwerfen und
leisem Schilfrohrpusten wurden die Kinder selbst Teil des Theaterstücks.
Anteilnehmend verfolgten die kleinen Zuschauer die Veränderung des ängstlichen Nick, der sehr oft in Panik geriet. Nach einigen Abenteuern und der Begegnung mit der Klangfee hat er
gelernt, mit dem Spielen auf dem Schilfrohr seine Angst zu vertreiben. Erleichtert wussten nun alle Zuschauer, woher die Panflöte ihren Namen hatte.
Die Liedermacher und Klangspieler, Christoph und Kristina Jakobs erhielten viel Applaus für ihr Programm.
Danach konnten sich alle Kinder an der frischen Luft auf einem
kleinen Spielplatz die Zeit vertreiben. Pünktlich um 11.15 Uhr
gab es dann im Kinderhaus ein leckeres Mittagessen.
Nach einer kurzen Spielphase hing plötzlich ein wunderbarer
Duft in der Luft. Wo kam der her? Schnell war den Kindern klar,
dass der Abschied mit frischem Popcorn „versüßt“ wurde.
Am nächsten Tag wurde im Musikunterricht die Geschichte noch
einmal ganz anschaulich in Erinnerung gerufen.
Herzlichen Dank sagen alle Kinder mit ihren Lehrerinnen
Josephine Köhler und Petra Kob
19. Osterwanderung
in Rotheul
am Karfreitag, 03.04.2015
Treffpunkt: 9 Uhr Dorfmitte
Startgebühr: 1 Euro/Person
ab 16 Jahre
Für Essen & Trinken ist bestens gesorgt.
Der Feuerwehrverein Rotheul e. V.
freut sich auf Ihren Besuch.
Avia Tankstelle Hein
Neue Apotheke
Fotostudio Jakob
Petit cafe
Dieses Heft gibt es
nur auf Vorbestellung
zum Preis von 5 €.
Vorbestellungen sind nur bis
zum 10.April 2015 möglich.
Die bestellten Hefte liegen in
der Zeit vom 11.–15.05.2015
zur Abholung bereit.
Mit dieser Broschüre können Sie sich über den Ablauf des
Festumzuges informieren. Alle dargestellten Einzelbilder
werden dabei mit Jahreszahl und Bildbenennung
sowie kurzer Beschreibung aufgeführt.
17.05.2015 - 14.00 Uhr
Broschüre zum
historischen Festumzug
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
- 10 -
DIE
SCHWAMMASTÜRER
präsentieren
am
18. April 2015, 19.30 Uhr
in Mupperg, Sporthalle
ihr neues Theaterstück
00 - WENDELIN
Eine NULL ist nicht genug !!
Für Speisen und Getränke ist gesorgt!
Kartenvorverkauf:
Peter’s Backhaus 036761 - 52801
Blumenhof Mupperg 036761 - 314
Das besondere Hundetraining
Am 22.02.2015 früh um
9.15 Uhr trafen sich die
Mitglieder und Trainingsgäste des HSV NeuhausSchierschnitz zu einem
Trainingsausflug.
Mit viel Spaß und Engagement wanderten die
Vierbeiner unterschiedlichster Rassen und deren Halter von unserem
Vereinsheim nach Lindenberg und zurück. Jens, unser Trainer, lockerte den
Spaziergang durch kurze
Trainingseinheiten
auf,
speziell die Festigung der
Hund-Mensch-Beziehung
ausgelegt. Alle Beteiligten
waren von den „neuen“
Trainingseinheiten begeistert und würden es gerne
wiederholen.
Interessierte
erfahren
mehr über unseren Verein, unter
„www.hsv-neuhausschierschnitz.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
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Kirchliche Nachrichten
Gottesdienste Neuhaus-Schierschnitz und Mupperg im April 2015
Datum
Gründonnerstag
Donnerstag, 2. April 2015
Neuhaus-Schierschnitz
(Dreifaltigkeitskirche)
Herzliche Einladung nach Mupperg…!
Mupperg (Heilig Geist Kirche)
19:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst & Abschluss
der Fastengruppe (Pfrin. Weigel)
Karfreitag
Freitag, 3. April 2015
Karsamstag
Samstag, 4. April 2015
9:30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weigel)
15:00 Uhr Gottesdienst zur Sterbestunde Jesu
(Pfrin. Weigel)
Herzliche Einladung nach Neuhaus- Schierschnitz
21:00 Uhr Herzliche Einladung zum
Osterfeuer mit Speis und Trank im Pfarr- in Pfarrgarten und Dreifaltigkeitskirche…!
garten Schierschnitz und Prozession
zur….
23:00 Uhr Osternachtsfeier in der Kirche (Weigels)
Ostersonntag
Sonntag, 5. April 2015
Quasimodogeniti
Sonntag, 12. April 2015
Misericordias Domini
Sonntag, 19. April 2015
Jubilate
Sonntag, 26. April 2015
9:30 Uhr Familiengottesdienst mit
Taufe (Pfr. Weigel)
9:30 Uhr Regionalgottesdienst (Pfrin.
Weigel)
9:30 Uhr VorstellungsGottesdienst
Konfis Klasse 7 (Weigels)
9:30 Uhr Festgottesdienst zur
Goldenen Konfirmation (Pfr. Weigel)
Abendandachten im „Raum der Stille“ MedinosKlinikum Sonneberg (Eingangsbereich) jeden
Mittwoch 18:30 Uhr im Wechsel evang. Pfarrerin
Weigel/ kathol. Diakon Trebes
Abendandachten im „Raum der Besinnung“
MedinosKlinikum Neuhaus am Rennweg (Eingangsbereich)
vierzehntägig donnerstags 18:30 Uhr im Wechsel evang./ kathol.
Geburtstagsandacht mit Dank und Bitte um den
Segen Gottes in der Heilig Geist Kirche Mupperg
für Geburtstagskinder der Monate März/ April
2015: Montag, 4. Mai 2015, 18:00 Uhr mit Pfrin.
Weigel
•
•
Gottesdienst im Altenheim Oerlsdorf: Freitag, 24.04.2015;
10:00 Uhr (Pfarrerin Weigel)
Gottesdienst Seniorenresidenz mit Alten- und Pflegeheim Mupperg: Dienstag, 28.04.2015 10:00 Uhr (Pfarrerin
Weigel)
Vorstellungsgottesdienst der Mupperger Konfirmanden und
Konfirmandinnen am Sonntag, 15.03. 15 im Mupperger Gemeindestübla. Konfirmiert werden zu Pfingsten: Celine Oberthür
(Oerlsdorf); Moritz Heinze und Florian Langbein (Mupperg); Paul
Wicklein (Heubisch) und als Gäste Melina und Maria Eichhorn
(Rottmar)
9:30 Uhr Familiengottesdienst mit Taufen und
Osterüberraschungen (Pfrin. Weigel)
Herzliche Einladung nach NhSch…!
14:00 Uhr VorstellungsGottesdienst Konfis
Klasse 7 (Weigels)
9:30 Uhr Tauferinnerungsfamiliengottesdienst
mit „Kirchenclown LEO“ (Halle) und Taufen
(Pfrin. Weigel)
Unsere Kontaktdaten für Sie:
Pfarrer Christian Weigel ([email protected]) Pfarramt
Neuhaus-Schierschnitz & Pfarrerin und Klinikseelsorgerin
Christina Weigel (Mupperg) (mobil: 01520-1823830; mail: [email protected])
gemeinsame Postanschrift: Gefeller Strasse 1 in 96524 NeuhausSchierschnitz, Tel.: 036764-72311; Fax: 036764-809753
URLAUB PFR. CHRISTIAN WEIGEL: 6.04. - 12.04.2015
Vertretung für Notfälle und Kasualien: Pfarrer Michael Foltin, Mitwitzer Strasse 12 in Burggrub; Tel.: 09261-3714, mail:
[email protected]
Besuchsdienst und Seelsorge
Bitte haben Sie keine (falsche) Scheu und nehmen Sie direkt Kontakt zu ihrer Pfarrerin Christina Weigel auf (telefonisch, schriftlich,
fax oder mail)… wenn Sie sich einen Besuch wünschen, durch
die 50% Pfarrstelle und die Klinikseelsorge ist gute Planung und
Absprache nötig.
Stellvertretender
Gemeindekirchenratsvorsitzender
im
Pfarrbereich Mupperg: Dr. Christian Schwanenberg, 96524
Heubisch, Heubischer Ortsstr. 117, Tel.: 036761-305 mail: [email protected]
Regionalkantorin Ines Eckard: Tel.: 09266992340;
mail NEU: [email protected]
Gemeindepädagogin Jeanette Rockstroh: Sichelreuth, Oerlsdorfer Str. 20, Tel.: 036764-70611, mobil: 0163-1762605,
mail: [email protected]
Organist Walter Friedrich (mit Gerlinde Friedrich) Mupperg,
An der Steinach 9, Tel.: 039761- 408
mail: [email protected]
Kinderkreisteam Mupperg: Clarissa Kob, Wellmersdorf Tel.:
095684895; Ina Langguth, Gefell Tel.: 036764 70586; Cathrin
Jähnert, Mürschnitz Tel.: 015112 481782
Kindergottesdienstteam: Ramona Herzog, Oerlsdorf, Tel.:
0160/ 2414830 oder 036761/ 52646,
mail: [email protected]
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
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KLINIKSEELSORGE: Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen und Bekannten in den Medinoskliniken Sonneberg
oder Neuhaus am Rennweg behandelt werden müssen, können Sie gern Kontakt zu Christina Weigel aufnehmen - sie
macht als Klinikseelsorgerin PatientInnenbesuche auf den Stationen und nimmt sich in schwierigen Situationen auch
für Angehörige Zeit. ….Anruf/ Mail genügt! (Werden PatientInnen als Notfall in die Kliniken eingewiesen, erscheinen sie meist nicht auf der Besuchsliste der Klinikseelsorge, deshalb benötige ich Ihre Rückmeldung, wenn
Sie einen Besuch wünschen!) -Vertretung: Diakon Alfred Trebes, Telefon: 092651551 oder mobil: 015155387820.-
Regelmäßige Kirchgemeindeveranstaltungen in Neuhaus-Schierschnitz und Mupperg
Wer Lust und Interesse hat, neu dazuzukommen ist jederzeit überall herzlich willkommen! Alle Gruppen und Kreise freuen
sich über eine lebendige Gemeinschaft und natürlich über Nachwuchs und „Wachstum“.
Gemeindegruppe
Frauenkreis
Seniorenkreis
Männerkreis
Kinderkreis
Kirchenmusik
Vorkonfitreff 7. Klasse
Neuhaus-Schierschnitz
(Pfarrhaus, Gefeller Str. 1)
13.04.15, 19:30 UhrRückfragen: Roswitha
Roschlau, Tel.: 036764-70462
Mupperg (Gemeindestübla, Oerlsdorfer Str. 2)
—-
Dienstag, 14.04.2015, 13:30 Uhr; bei Abho- Donnerstags 13:00 Uhr
lungswunsch mit dem Auto von Pfr. Weigel (Leitung: Gerlinde Friedrich) 19.03.2015
bitte vorher im Pfarramt (72311) Bescheid
geben! Rückfragen: R. Roschlau
—(jeder 2. Dienstag im Monat, 19:30
Uhr) 14.04.2015; Rückfragen: Günther
Seifert,Tel.: 036764-72721
Mittwochs 15:00 Uhr - 16:00 Uhr mit Gemeindepädagogin J. Rockstroh (nicht in den
Ferien) ab 11.02.15: Start der Proben für
das Musical „Hallo Himmel“
…Mittwochs (mit Kantorin Ines Eckard)
18:00 Uhr Gospelchor
19:00 Uhr Posaunenchor (vierzehntägig)
20:00 Uhr Kirchenchor
Dienstag, 18:00 Uhr Konfifreizeit vom
17.04. - 19.04.15, Vorstellungsgottesdienst am 20.04.; nächster Unterricht am
28.04.2015
NACHGEDACHT: Mit Gott treten wir nicht auf der Stelle,
sondern wir beschreiten einen Weg.
Dietrich Bonhoeffer
Wichtige Kirchgemeindeneuigkeiten aus dem
Pfarrbereich Mupperg
Sie können das Kirchgeld oder ihre Spende bei Frau Karin Lottes, unserer Kirchrechnerin in Heubisch übergeben oder auf
das Konto der Kirchengemeinde einzahlen: IBAN: DE42 8405 4722 0300 9189
41 (SWIFT-BIC: HELADEF1SON). Besondere Spendenquittungen sind jederzeit
über das Pfarramt erhältlich! Der diesjährige Kirchgeldbrief wird Sie nach Ostern erreichen.
Wir sammeln in diesem ersten Halbjahr
2015 besondere Spenden, um bis zum
Sommer die Bekrönung des Kirchturms
der Heilig Geist Kirche zu restaurieren und zu reparieren
(Kosten 10.500 Euro). Vielleicht haben auch Sie schon gesehen, wie verrostet, schief und „traurig“ unsere Kirchturmspitze in die Welt schaut. Das wollen wir ändern. So freuen
wir uns über jede Spende, die diese eigenfinanzierte Baumaßnahme zur Verschönerung unserer Kirche unterstützt.
Ab Ostern 2015 (5. April 2015) ist die Heilig Geist Kirche wieder regelmäßig tagsüber geöffnet. Darüber hinaus erhalten
Sie Auskunft und/ oder den Kirchenschlüssel der Heilig Geist
Kirche bei Walter Friedrich (036761-408), Katrin Muffel (03676152869) in Mupperg oder Christina Weigel (siehe Kontakt).
vierzehntägig mittwochs, 16:00 - 17:30
Uhr (Clarissa Kob, Ina Langguth und Cathrin
Jähnert)…auch Vorschulkinder sind herzlich
willkommen! 15.04. und 29.04.2015
Singkreis (Gerlinde Friedrich und Kantorin Ines Eckard): Dienstags, 19:00: 14.04.;
28.04.2015 Instrumentalkreis (mit Kantorin
Ines Eckard): Dienstags zw. 14:30 Uhr - 17:30
Uhr einzeln und Ensemble…Gitarre und Flöten
- nicht in den Ferien …gemeinsam im Pfarrhaus Schierschnitz
PILGERZIMMER IM PFARRHAUS: Wir haben
seit 2014 im Erdgeschoss des Pfarrhauses zwei
Pilgerzimmer für Wanderer, Pilger, Besucher
und Gäste - Menschen, die eine Übernachtung
brauchen in unserer Region. Das evangelische
Pfarrhaus war immer ein Ort, in dem Menschen
Herberge fanden. Es soll ein offenes Haus bleiben und die Gemeinschaft stärken und unterstützen. 2 Betten und eine Doppelsofa stehen derzeit in einem Zimmer bereit, in dem anderen
Pilgerzimmer ist 1 Bett, Dusche und WC gegenüber und die Gemeindeküche kann für Zubereitung und Aufbewahrung von Speis
und Trank genutzt werden. Bisher bitten wir pro Person um eine
Spende zur Deckung der Unkosten in Höhe von 12,00 Euro pro
Übernachtung. Die ersten Wanderer und damit echten Pilger
und BesucherInnen unserer Orte haben wir schon beherbergt.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie unser Pilgerzimmer nutzen wollen! Wir sind eine gastfreundliche Kirchengemeinde und heißen
Herbergssuchende oder Gäste gern willkommen.
Haben Sie Wollreste vom Stricken übrig? …Pfrin. Christina
Weigel bittet im Auftrag der Entbindungsstation der Sonneberger Medinosklinik (Station 51) um ihre Wollreste - damit
werden Willkommenstrümpfchen für Neugeborene gestrickt!
DAS MUSICAL „HALLO HIMMEL“ - PROBEN und AUFFÜHRUNG….
Am 10.5. 2015 wird am Vormittag im Rahmen der 700 Jahrfeier
von Neuhaus-Schierschnitz das Musical: „Hallo Himmel“ in einem regionalen Festgottesdienst im Festzelt um 10:00 Uhr in
Neuhaus-Schierschnitz aufgeführt.
Kinder und Jugendliche der 1. bis zur 12. Klasse können mitmachen und auch interessierte Eltern, die Lust haben das Projekt
zu begleiten werden gebraucht! Probentermine ab 11.02.15 im
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
Pfarrhaus Schierschnitz, Kinder zwischen 1.-4. Klasse mittwochs 15:00 Uhr - 16:00 Uhr Kinder und Jugendliche ab 5.
Klasse, montags 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Alle interessierten Kinder auch aus unserer Mupperger Kirchgemeinde sind herzlich willkommen, wir unterstützen unsere
Nachbargemeinde und feiern an diesem Festtag gemeinsam
Gottesdienst. Es macht Spass und ist ein ganz besonderes
Erlebnis, dieses Musical zu singen, zu spielen und miteinander
in einem Festgottesdienst aufzuführen!!! Pfarrerehepaar Weigel
begleitet mit Gemeindepädagogin J. Rockstroh gemeinsam dieses Projekt! Die Kinder und Jugendlichen bekommen zur Probe (oder im Vorfeld nach Rücksprache) eine ÜbungsCD und ein
Text- u. Ablaufheft.
Ab jetzt treffen sich wieder regelmäßig die neuen Vorkonfirmanden und Vorkonfirmandinnen unserer Kirchgemeinden
gemeinsam dienstags ab 18:00 Uhr vierzehntägig im Pfarrhaus
Schierschnitz zum Konfiunterricht, zu Gottesdiensten in den
Kirchen, Gemeindeveranstaltungen und Freizeiten, um sich auf
Ihre Konfirmation im Jahr 2016 vorzubereiten. Im April fahren wir
vom Do, 17.04., 16.00 Uhr Treffpunkt Pfarrhaus bis Samstag,
19.04.2015 gemeinsam zu einer Freizeit nach Nedensdorf Nähe
Bad Staffelstein und treffen uns vom 19. - 21.06.2015 zu einem
gemeinsamen KonfiWochenende in Mönchsberg mit den KonfirmandInnen Sonnebergs und Köppelsdorfs im „Abenteuerland“ .
So lernen wir uns kennen und knüpfen gute, feste und haltbare
Netze, die jedem Sicherheit und dennoch Freiheit bieten. Wenn
jemand noch dazukommen will…dann schnell bei Pfarrerehepaar Weigel Bescheid geben!
Zurück - und Vorausgeblickt:
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Unsere Gemeinden waren wieder miteinander auf dem Kreuzweg, der Burggrub, Neuhaus-Schierschnitz und die Friedenskapelle verbindet, unterwegs.
Ein Bild zeigt die 2. Station „Mostholz“ wo Ende März der Öffnung der Grenze vor 25 Jahren gedacht wird. Ein anderes Bild
zeigt die gute Geselligkeit bei Kaffee und Kuchen zu der wir in
der Dreifaltigkeitskirche eingeladen waren. Frauen vom Frauenkreis und vom Gemeindekirchenrat bewirteten uns liebevoll.
Ein drittes Bild zeigt uns gemeinsam mit dem früheren Pfarrer
von Burggrub, Gerhard Schwab auf dem Weg zur 6. Station, an
der an den Tod von Hermann Schnabel gedacht wird.
Wir erlebten miteinander Gemeinschaft, Gastfreundschaft,
Freundlichkeit und Offenheit auf einer alten trennenden Grenze
die jetzt verbindet. Wir gingen auf einem Kreuzweg auf dem deutlich wird, was für ein lebenswichtiges menschliches Gut Frieden
und Freiheit, Hoffnung und Glaube sind. Ein Weg auf dem sich
Menschen finden und finden lassen.
Ein Weg auf dem Gott uns begegnet.
Die diesjährige Bibelwoche
In ihr ging es um den Brief des Apostel Paulus an die Galater. Viele
Teilnehmer dachten angeregt durch
den Apostel darüber nach, was unser Christsein ausmacht.
Im dritten Abend stand im Mittelpunkt des Nachdenkens die TAUFE.
Auf dem Bild erkennen Sie vielleicht
die Taufschale und das Taufkleid.
Kreuzwegwanderung
Vorstellung der Konfirmanden
Wenn Sie dies lesen stehen unsere Konfirmanden vermutlich
schon kurz vor ihrer Konfirmation oder sind frisch konfirmiert. Am
15. März stellten sie sich in einem Gottesdienst der Gemeinde
vor. Auf dem Bild zu sehen sind (v.l.n.r.):
Pfr. Christian Weigel (schon konfirmiert), Nadine Scheler, Theresa Seifert, Leon und Lukas Lehmann, Moritz Grempel, Jonas
Heublein, Johannes Tacke und Leon Wirsching.
Stühle Auferstehungskirche
Das Innere unserer Auferstehungskirche hat sich in der letzten
Zeit verschönert und wurde mit einer Heizung versehen. Sie ist
wieder ein Raum geworden, der die Besucher des Friedhofs zur
Andacht und zum Kraft schöpfen einladen möchte und kann.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
Dem Gemeindekirchenrat lag dies am Herzen und wir freuen
uns, dass wir jetzt auch eine Bestuhlung die sicher und schön
ist, für unsere Friedhofskirche anschaffen konnten. Sehen Sie
einmal in den Ostertagen hinein! Seien Sie willkommen!
Osternacht
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Die großen Spenden sind schön und ebenso die kleinen. Auch
über Mithelfer freuen wir uns und ebenso über Leute die uns mit
ihren Gedanken und Gebeten begleiten.
Sollte der Kirchgeldbrief nicht zu Ihnen gelangt sein, geben Sie
bitte Bescheid.
Es passiert leider, dass unsere Meldedaten nicht auf dem neuesten Stand sind.
Herzliche Einladung zum
Himmelfahrtsgottesdienst
des „Dekanats Bächlein“
am 14. Mai 2015
Einladende Gemeinde ist in diesem Jahr Neuhaus-Schierschnitz, die in diesem Jahr das 700-jährige Jubiläum der
ersten urkundlichen Erwähnung des Ortes feiert.
Ab 9.30 Uhr
spielen die Bläser.
Wir wollen auch in diesem Jahr die schöne Tradition weiterführen
und die Feier der Osternacht mit einem Osterfeuer im Pfarrgarten am Karsamstag um 21:00 Uhr beginnen, um dann mit der
entzündeten Osterkerze und vielen kleinen Lichtern zur Dreifaltigkeitskirche zu laufen. Seien Sie also herzlich eingeladen
zu Speis, Trank und Geselligkeit am Osterfeuer im Pfarrgarten
und dann natürlich zum Gottesdienst. Und... zum Familiengottesdienst am Ostersonntag um 9:30 Uhr mit Taufe von Amelie
Mirring.
Urlaub Pfarrer Weigel: vom 6.-12.4.2015
Die Vertretung hat in dringenden Fällen Pfr. Michael Foltin,
Burggrub, Tel.: 092613714
Kirchgeld
Im April werden an alle volljährigen Gemeindeglieder die Briefe
für den Gemeindebeitrag (Kirchgeld) verschickt. An dieser Stelle
sei herzlich „Danke!“ an alle die uns so freundlich im Jahr 2014
unterstützt haben, gesagt.
Wir haben im Jahr 2014 den Schwerpunkt unserer Anstrengungen auf unsere Auferstehungskirche gelegt. Sie bekam eine neue
Heizung, der Künstler und Bauunternehmer Hans-Jürgen Gögel
stiftete ihr einen Engel und in diesem Jahr kamen die bestellten
Stühle. Sie geben der gesamten Kirche nicht nur ein noch angenehmeres Aussehen, die alten Klappstühle waren auch aus Sicherheitsgründen kaum mehr vertretbar. Des weiteren wurden in
Vorbereitung unserer 700-Jahrfeier Wege und Treppenstufen zur
Burg hin instandgesetzt. In diesem Jahr nun steht es noch aus,
eine kleine Elektroorgel für die Auferstehungskirche anzuschaffen. Dann ist es möglich in den Wintermonaten ab Januar vielleicht einmal in der Auferstehungskirche Gottesdienst zu feiern.
Wir planen außerdem Umbauten in den Gemeinderäumen im
Pfarrhaus und sparen dafür finanzielle Mittel. Hoffentlich kann im
Jahr 2016 dann damit begonnen werden.
Um 10.00 Uhr
beginnt der Gottesdienst im Festzelt beim Nettomarkt
(Sonneberger Straße)
mit Festpredigerin Pröpstin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Im Anschluss laden Getränke und Speisen zum Verweilen
ein.
Eine Führung auf die Burg und zur Kirche wird angeboten.
Es laden ein: Die Kirchengemeinden Burggrub
und Stockheim, Gestungshausen, Hassenberg,
Mitwitz, Mupperg und Neuhaus-Schierschnitz.
Der besondere Familiengottesdienst
Die evangelische Kirchgemeinde Mupperg lädt sehr
herzlich zum
Tauferinnerungsgottesdienst
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
Unsere Serie zur
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
werte Leserinnen und Leser,
es geht in den Endspurt, nur noch wenige Wochen
bis zum Fest und hier die Informationen zu den
letzten drei Tagen.
Zum Freitag, dem 15. Mai 2015, ist nicht allzu viel
zu sagen. Allein die Ankündigung dieser Band sorgt
schon für Euphorie, die „DORFROCKER“ kommen!
Und wer nun denkt, da gibt es nur Blas- u. Volksmusik, der wird staunen. Sie werden begeistert sein,
wenn der „Wildecker Herzbube“ auch Welthits singt
und sein Können auf der Trompete zeigt. Genießen
Sie einen abwechslungsreichen Abend, den Sie zu
diesem Preis und in dieser Kombination nicht wieder
erleben werden.
Karten erhalten Sie in den Vorverkaufsstellen:
in Neuhaus-Schierschnitz:
Gemeindeamt Neuhaus-Schierschnitz,
Filiale der VR Bank Coburg
S & S Reisebüro
hereinspaziert, Bahnhofstraße 33b
DJ -WUM - im Büro, Sonneberger Straße 46a
in Föritz:
Gemeindeamt Föritz
Backhaus Mupperg
in Judenbach:
Gemeindeamt Judenbach
Landtechnik Eckardt Heinersdorf
Diese Jungs aus der Nähe von Bamberg begeistern
mit ihrer urigen Musik sowohl das Publikum vom
Musikantenstadl, als auch das einer Après Ski Party. Es wird also ein Erlebnis für Jung und Alt!
Am Samstag, dem 16. Mai 2015, gibt es einen
Abend mit dem Orchester „Holger Mück“ und als
Stargast begrüßt er den „Wildecker Herzbuben“
Wolfgang Schwalm.
in Sonneberg:
Sonneberger Buchhandlung (am PIKO Platz)
Werder Uhren und Schmuck
Getränke Quelle Köppelsdorf
in Frankenblick:
Gemeindeamt Frankenblick
in Steinach:
Touristinfo Steinach
in Schalkau:
Stadtverwaltung Schalkau
in Mitwitz:
Rathaus Mitwitz
in Pressig:
Rathaus Pressig
in Stockheim:
Rathaus Stockheim
in Neustadt b. Coburg
Fa. Zettl am Arnoldplatz
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
r 700-Jahr-Feier
Am Sonntag, dem 17. Mai 2015, der letzte der 10
Festtage, startet unser großes Finale.
Morgens um 10.00 Uhr geht es los mit einem Gottesdienst in der Dreifaltigkeitskirche Neuhaus.
Ab 11.30 Uhr bietet der Festwirt Klöße und verschiedene Braten an. Bis dahin gibt es einen Frühschoppen mit einer kleinen Besetzung der Neuhäuser Musikanten, der gegen 9.30 Uhr beginnt.
Wer also an diesem Tag nicht selbst kochen möchte,
um rechtzeitig beim Festumzug zu sein, kann dieses
Angebot nutzen (Vorbestellungen sind von Vorteil
und werden unter der Telefonnummer
0171 - 26 28 433 oder per E-Mail an:
[email protected] entgegengenommen.
Gut gestärkt kann es dann weiter gehen mit unserem
Historischen Festumzug.
Beginn des Umzuges 14.00 Uhr
gesamte Umzugsdauer ca. 1,5 Stunden
Im Festumzug wird in über 100 Bildern die Geschichte von Neuhaus- Schierschnitz und seinen Ortsteilen
vorgestellt.
Aufstellungsort: Industriegebiet
Wegstrecke: Industriegebiet - Tankstelle - Bahnhofstraße - Sonneberger Straße - Schießhaus - Schießhausstraße - Festplatz
Wir bitten alle Anwohner und Besucher, für die Dauer des Festumzuges die gesamte Wegestrecke und
die Fluchtwege ständig freizuhalten und nicht an den
Straßenrändern zu parken oder die Wegstrecke anderweitig zu blockieren. Bitte folgen Sie unbedingt
den Anweisungen des Sicherheits- u. Absperrpersonals, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.
Nach dem Umzug freuen wir uns wieder auf unseren
Neuhäuser Musikverein, der in kleiner Besetzung im
Festzelt aufspielt, bis gegen 19.00 Uhr die Musik aus
den Bergen mit „HANS im GLÜCK“ erklingt.
Mit Witz und Charme wird Sie HANS im GLÜCK bis
22.00 Uhr gut unterhalten.
Anschließend gibt es als krönenden Abschluss der
Festwoche ein Feuerwerk.
Alle Besucher des Festzeltes müssen dazu das
Festgelände gar nicht verlassen, denn das Feuerwerk wird auf dem Radweg (nähe „Schwalms
Brücke“) abgeschossen, so dass es für alle gut
sichtbar ist. Der Radweg ist deshalb ab Auffahrt
Gemeinde bis Abfahrt Marker Hang, sowohl für
Radfahrer als auch für Fußgänger, gesperrt. Wir
bitten alle Besucher, Anwohner und Gäste, die Absperrungen zu beachten und den Hinweisen der
Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
An welchen Veranstaltungen Sie auch teilnehmen, wir hoffen natürlich an allen, wir wünschen
Ihnen viel Spaß und viel Vergnügen.
20WUM15
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015
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- Anzeigenteil -
für die ganze Familie mit Paten, getauften Kindern (oder
Erwachsenen) und Freunden und Freundinnen ein.
Sonntag, 26. April 2015
9.30 Uhr Heilig Geist Kirche
mit Kirchenclown LEO aus Halle/ Saale
Er spielt, singt und zeigt im Gottesdienst das Clownstheaterstück „Jesus“. Pfarrerin Weigel tauft zwei Kinder und segnet
die getauften Kinder.
Ende des Amtsblattes
Impressum
„Unterlandkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritz
und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Herausgeber: Gemeinde Föritz, Ortsstraße 13, 96524 Föritz, Tel.: 03675 40930,
Fax: 03675 409321, E-Mail: [email protected], Internet: www.foeritz.de
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 NeuhausSchierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: [email protected], Internet: www.neuhaus-schierschnitz.de
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der
Gemeinde Föritz ist die Gemeinde Föritz verantwortlich. 2. Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ist die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz verantwortlich.
3. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung
verantwortlich.
Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen im Verteilungsgebiet der Gemeinde Föritz bis spätestens 1. November der Gemeinde Föritz vorliegen.
Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen im Verteilungsgebiet der
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bis spätestens 1. November der Gemeinde
Neuhaus-Schierschnitz vorliegen. Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die
Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Versandkosten.
Die Bestellung hat im Verteilgebiet der Gemeinde Föritz bei der Gemeinde Föritz,
Ortsstraße 13, 96524 Föritz zu erfolgen.
Die Bestellung hat im Verteilgebiet der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bei der
Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 NeuhausSchierschnitz zu erfolgen.
Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet Föritz und im
Gemeindegebiet Neuhaus-Schierschnitz verteilt.
Zu beachten ist, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz lediglich eine
Serviceleistung der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
darstellt.
Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wittich.de
Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße
46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: [email protected], Tel: 036764
72625, Mobil:0172 7930303
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf
www.Blumenspenden.de
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Werner-Hilpert-Straße 2 • 34112 Kassel • Telefon: 0561-7009-0
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Mittwoch, 13.05.:
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Freitag, 15.05.:
20:00 Uhr The County Boys
Samstag, 16.05.:
20:00 Uhr Slow Horses
Rahmenprogramm für Groß und Klein
Zeltmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015
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Ostern liegt in der Frühlingszeit, wo alles zu blühen beginnt.
Da liegt es nahe, die eigenen vier Wände mit österlicher Dekoration zu schmücken. Frische Blumen wie Osterglocken
oder Tulpen zaubern eine frühlingshafte Atmosphäre und
Ostereier, Osterhasen oder kleine Küken schaffen das richtige Ambiente, um Gäste zu begrüßen. Wenn Sie keine fertigen Dekoartikel kaufen wollen, können Sie diese vor Ostern
basteln. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und schneiden Sie Osterhasen und Ostereier aus Pappe aus. Aber auch
ausgeblasene Ostereier, gefärbt, bemalt oder beklebt, eignen sich hervorragend als Osterdeko im Osternest, auf dem
Tisch oder an einem Osterstrauch aufgehängt.
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015
Frohe Ostern
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Der Brauch des
Osterfeuers
Das Osterfeuer steht symbolhaft für das Lichtwerden durch die Auferstehung Christi.
Am Spätnachmittag des Karsamstags oder aber in der Nacht
zu Ostersonntag brennt an manchen Orten vor der Kirche
das Osterfeuer. In der Nacht oder am frühen Sonntagmorgen wird vielerorts die Osternacht gefeiert.
Häufig beginnt der Gottesdienst in der dunklen Kirche. Die
Osterkerze, die neben dem Altar steht, wird am Osterfeuer angezündet und von dieser erhalten alle anderen Kerzen
in der Kirche ihr Licht. Die Kerze symbolisiert Jesus Christus.
Das Licht, das von ihm ausgeht, vertreibt die Dunkelheit, so
wie seine Auferstehung den Tod besiegt.
Ein frohes Osterfest wünschen
wir allen unseren Kunden,
Freunden und Bekannten.
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Vielerorts steht aber auch das Osterfeuer symbolhaft für das
Lichtwerden durch die Auferstehung Christi. Das Osterfeuer
versinnbildlicht das neue Licht, das mit Christus in die Welt
gekommen ist.
Das heutige christliche Osterfeuer ist aus dem heidnischen
Frühlingsfeuer entstanden. Die Sonne ist der Sieger über
einen langen kalten Winter und sichert die Ernte der Menschen. So kann auch das Erscheinen Jesu gedeutet werden.
Die Bedeutung des Osterfeuers kann auch auf Gott übertragen werden. Die Sonne ist der Mittelpunkt unseres Lebens.
Ohne sie ist kein Leben auf unserer Welt möglich. Das Osterlicht ist der Ausgangspunkt unseres Daseins.
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