Unterlandkurier - Gemeinde Neuhaus
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Unterlandkurier - Gemeinde Neuhaus
„Unterlandkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Jahrgang 2015 Mittwoch, den 25. März 2015 Nummer 1 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger des Sonneberger Unterlandes, heute halten Sie erstmals unser gemeinsames Amtsblatt „Unterlandkurier - Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz“ in der Hand. Wir freuen uns sehr, dass diese von uns entwickelte Idee Wirklichkeit geworden ist. Es ist uns gelungen, die bisherigen Amtsblätter zu vereinen und nun allen Bewohnern des Sonneberger Unterlandes amtliche Nachrichten, gewünschte Informationen und sonstige Mitteilungen zukommen zu lassen. Damit können Sie mehr über die Aktivitäten unserer Vereine, Interessengemeinschaften und gemeindliche Vorhaben sowie über das vielfältige Kultur- und Freizeitangebot erfahren. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Spaß beim Lesen. Ihre Bürgermeister R. Rosenbauer und A. Meusel Im Namen unserer Gemeindeverwaltungen und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen wir Ihnen und Ihren Familien AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz • Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 20.01.2015................... S. 2 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.01.2015 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ..... S. 2 • Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014.................. S. 2 • Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014.................. S. 2 Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse • 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.04.2015............................................................... S. 3 • Bekanntmachung Verweis Internet ................................ S. 3 Amtlicher Teil der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse • Gemeinderat am 23.04.2015 ........................................ S. 3 • Bau- und Umweltausschuss am 13.04.2015 ................ S. 3 • Haupt- und Finanzausschuss am 13.04.2015 .............. S. 4 Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden • • Landratsamt Sonneberg - Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ............................................. S. 4 Bekanntmachungen des Amtsgerichtes Sonneberg .... S. 5 Öffentlicher Teil Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritz und des Einwohnermeldeamtes Föritz Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am 20.01.2015, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 04. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014 zu genehmigen. Montag .................................................. 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag ........... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch ....................................................... geschlossen Donnerstag ....... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag ................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz Beschluss-Nr. H 18/06/2015 vom: 10.03.2015 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 05. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 20.01.2015 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014(GVBl. S. 82, 83) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am 10.03.2015, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 05. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 20.01.2015 zu genehmigen. Ausfertigungsdatum: 11.03.2015 Rosenbauer Bürgermeister Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz DS Beschluss-Nr. H 16/05/2015 vom: 20.01.2015 Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am 20.01.2015, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014 zu genehmigen. Ausfertigungsdatum: 21.01.2015 Rosenbauer Bürgermeister Beschluss-Nr. H 17/05/2015 vom: 20.01.2015 DS Ausfertigungsdatum: 21.01.2015 Rosenbauer Bürgermeister Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz DS Beschluss-Nr. H 19/06/2015 vom: 10.03.2015 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.01.2015 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am 10.03.2015, den nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 20.01.2015 gefassten Beschluss im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz zu veröffentlichen: Beschluss-Nr. H 16/05/2015 vom 20.01.2015 Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 03. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 28.10.2014 Beschluss-Nr. H 17/05/2015 vom 20.01.2015 Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 04. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 11.11.2014 Ausfertigungsdatum: 11.03.2015 Rosenbauer Bürgermeister DS Alle Bekanntmachungen des Amtlichen Teils werden im Internet auf der Webseite der Gemeinde Föritz unter: www.foeritz.de veröffentlicht (§ 27a Thüringer VerwaltungsverfahrensgesetzThürVwVfG). AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 -3- Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz Am Dienstag, dem 07.04.2015 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Föritz, Ortsstraße 13, 96524 Föritz die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz statt. 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24.03.2015 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse 4. Stand der Bauvorhaben in der Gemeinde Föritz Tagesordnung: ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Bürgerfragestunde 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom 24.03.2015 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Föritz, den 25.03.2015 Rosenbauer, Bürgermeister Alle Bürgerinnen und Bürger werden zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Amtlicher Teil der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz und des Einwohnermeldeamtes Neuhaus-Schierschnitz Montag ......................................................09.00 - 12.00 Uhr Dienstag ...............09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch ...................................................09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag ...........09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 13.04.2015 Wir bitten um Beachtung! Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Am Donnerstag, 23.04.2015 findet um 19:30 Uhr im Ratssaal der Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz die 7. Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 29.01.2015 3. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 4. Finanzplan für die Jahre 2014 - 2018 5. Straßenwidmungen 6. Aufhebung Aufstellungsbeschluss für den B-Plan „Wohnbaugebiet Schießhausstraße“ 7. Anfragen und Mitteilungen Es schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an. Alle Bekanntmachungen des Amtlichen Teils werden im Internet auf der Webseite der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz unter: www.neuhaus-schierschnitz.de veröffentlicht (§ 27a Thüringer VerwaltungsverfahrensgesetzThürVwVfG). Neuhaus-Schierschnitz, 25.03.2015 Meusel, Bürgermeister Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Am Montag, dem 13.04.2015, findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom 29.01.2015 3. Gemeindliches Einvernehmen für Bauvorhaben 4. Anfragen und Mitteilungen Neuhaus-Schierschnitz, 25.03.2015 Meusel Bürgermeister AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 -4- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Am Montag, 13.04.2015 findet um 19:00 Uhr im Ratssaal der Gemeindeverwaltung Neuhaus-Schierschnitz die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. 2. Bestätigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2015 3. Anfragen und Mitteilungen Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Bestätigung der Tagesordnung und Feststellen der Beschlussfähigkeit Es schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an. Neuhaus-Schierschnitz, 25.03.2015 Meusel, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden Amtliche Bekanntmachung Der Landkreis Sonneberg als zuständige Abfallbehörde erlässt auf der Grundlage von § 2 Abs. 4 i. V. m. den §§ 4, 5 und 7 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (ThürPfIanzAbfV) vom 2. März 1993 (GVBI. S. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2014 (GVBI. S. 721), folgende Allgemeinverfügung: I. Festlegungen Das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, ist ausnahmsweise entsprechend o.g. Verordnung möglich und unter Beachtung nachstehender Vorgaben nur zulässig im Zeitraum vom 15. März bis 15. Mai und 15. September bis 15. November 2015. Eine Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt ist entsprechend den Regelungen der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Dabei ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 2. Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baumund Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist. Pflanzliche Abfälle wie Laub, Grasschnitt u. Ä. dürfen nur durch Verrotten (Kompostierung, Untergraben, Liegenlassen) beseitigt werden. 3. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen oder Glut gegossen werden. 4. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: • 50 m zu öffentlichen Straßen • 1,5 km zu Flugplätzen • 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden • 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs • 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind • 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen • 5 m zur Grundstücksgrenze 5. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. 6. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. 7. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist ein Verbrennen unzulässig. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg als bekannt gegeben. II. Begründung Gemäß § 7 i. V. m. § 4 ThürPfIanzAbfV ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Sonneberg für den Erlass dieser Allgemeinverfügung sachlich zuständig. Rechtsgrundlage für die unter I. getroffenen Festlegungen sind § 2 Abs. 4, § 4 und § 5 der ThürPfIanzAbfV. Hiernach entscheidet die zuständige Abfallbehörde durch Allgemeinverfügung, ob ausnahmsweise trockener Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden darf. Die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der ThürPfIanzAbfV liegen vor. Die Festlegung der Zeiträume erfolgt unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 2 ThürPflanzAbfV. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Verbrennung ergeben sich aus den §§ 5, 1 Abs. 2 der ThürPfIanzAbfV. Der sofortige Vollzug wurde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aus ordnungsrechtlichen Erwägungen angeordnet, damit ein einheitliches Handeln im gesamten Landkreis gewährleistet ist. Diese Verfahrensweise liegt im öffentlichen Interesse. III. Hinweise Die Nichteinhaltung der o. g. Anforderungen, insbesondere das Verbrennen außerhalb der festgelegten Zeiträume, das Mitverbrennen unzulässiger Stoffe, die Nichteinhaltung der Abstandsregelungen sowie das nicht ordnungsgemäße Behandeln der Verbrennungsstellen kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Anstelle der Beseitigung durch Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt sollte der Verwertung, z. B. durch Schreddern zur Gewinnung von Mulch- und Kompostiermaterial, der Vorrang gegeben werden. Im Landkreis werden flächendeckend Annahmestellen auf den Wertstoffhöfen, Kompostieranlagen und Grünabfall-Annahmestellen eingerichtet. Dort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Grünabfälle ohne zusätzliche Kosten entsorgen. Die Öffnungszeiten können der Broschüre „Abfuhrtermine 2015“ entnommen bzw. bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfragt werden. Es bleibt auch während der Brenntage gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- und Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird. Unmittelbar vor der Entzündung ist das Material umzulagern bzw. umzuwenden. Weitergehende ordnungsbehördliche Festlegungen der Gemeinden (z. B. Anzeigepflichten) entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde. IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Sonneberg, den 29.01.2015 Die Landrätin AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 -5- Amtsgericht Sonneberg Amtsgericht Sonneberg Geschäftsnummer: K 78/13 Geschäftsnummer: K 45/13 Ausfertigung Ausfertigung Beschluss Das im Grundbuch von Heubisch, Blatt 324, Grundbuchamt Sonneberg eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Heubisch Flurstück 122/3, Gebäude- und Freifläche Vorstadt 16 zu 375 qm - bebaut mit einem 2-geschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit Satteldach in attraktiver Sichtfachwerk-Bauweise ab dem Obergeschoss, EG massiv, Dachgeschoss teilweise gering ausgebaut; * Baujahr 1948; ca. 1994 bis 1998 umfangreiche Sanierungen/Modernisierungen; * Wohnfläche insgesamt ca. 168 qm; - weiterhin bebaut mit einer gut erhaltenen alten Scheune ebenfalls in attraktiver Sichtfachwerk-Bauweise mit seitlich längerer Garage und halbseitiger Zwischen-Tenne; 2-geschossig mit Satteldach; * Baujahr um 1890 soll am Montag, 04.05.2015, 09.45 Uhr im Sitzungssaal 1.27 im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2 - durch Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: 125.000,00 EUR (einhundertfünfundzwanzigtausend 00/100 Euro) zuzüglich 8.500,00 EUR (achttausendfünfhundert 00/100 Euro) für Inventar. Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.10.2013 in das Grundbuch eingetragen. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Antragstellers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Sonneberg, den 09.03.2015 gez. Fritzlar Rechtspflegerin Ausgefertigt: 96515 Sonneberg, 11.03.2015 Scheler, A. - Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Beschluss Das im Grundbuch von Heubisch, Blatt 388, Grundbuchamt Sonneberg eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Heubisch Flurstück 958/5, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Ebersdorfer Straße 41 zu 1.808 qm in 96524 Föritz OT Heubisch lt. Gutachten gemischt genutztes Grundstück bebaut mit eingeschossigen unterkellerten Einfamilienwohnhaus (Bj. ca. 1924) mit Anbauaufstockung 2-geschossig (Bj. 1970er Jahre) und Nebengebäude mit gewerblicher Nutzung sowie Garage, nur äußere Begutachtung soll am Donnerstag, 07.05.2015, 11.00 Uhr im Sitzungssaal 1,27 im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: 111.000,00 EUR. Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.06.2013 in das Grundbuch eingetragen. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Bieter müssen auf Antrag 10 % des festgesetzten Verkehrswertes als Sicherheit leisten entweder durch Verrechnungsscheck eines berechtigten Kreditinstitutes oder Bundesbankscheck, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind, durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse. Zahlung durch Bargeld ist nicht möglich! In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach § 85 a ZVG versagt worden. Sonneberg, den 24.02.2015 gez. Strecker Rechtspflegerin - Siegel - Ausgefertigt: 96515 Sonneberg, 02.03.2015 Scheler, A., Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle - Siegel - AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 -6- Öffentlicher Teil Geburtstagsglückwünsche der Gemeinde Föritz Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag im März 2015 25.03. zum 84. Geburtstag 25.03. zum 66. Geburtstag 26.03. zum 75. Geburtstag 26.03. zum 74. Geburtstag 27.03. zum 77. Geburtstag 27.03. zum 80. Geburtstag 27.03. zum 67. Geburtstag 28.03. zum 65. Geburtstag 28.03. zum 69. Geburtstag 28.03. zum 69. Geburtstag 29.03. zum 77. Geburtstag 30.03. zum 79. Geburtstag 30.03. zum 83. Geburtstag 30.03. zum 70. Geburtstag Frau Eichhorn, Marta in: Föritz OT Gefell Herrn Steiner, Hartmut in: Föritz OT Rottmar Herrn Kühne, Günter in: Föritz Frau Schindhelm, Helga in: Föritz OT Heubisch Frau Heymann, Inge in: Föritz OT Weidhausen Frau Oberender, Brunhilde in: Föritz OT Weidhausen Frau Schramm, Waltraud in: Föritz OT Mupperg Herrn Engelbrecht, Heinz-Erich in: Föritz OT Schwärzdorf Frau Friedrich, Gerlinde in: Föritz OT Mupperg Herrn Schultheiß, Franz in: Föritz OT Rottmar Herrn Freitag, Günther in: Föritz OT Mupperg Frau Büttner, Gerda in: Föritz OT Oerlsdorf Frau Friedrich, Käthe in: Föritz OT Oerlsdorf Frau Reißenweber, Susanne in: Föritz OT Weidhausen im Monat April 2015 03.04. zum 75. Geburtstag 03.04. zum 71. Geburtstag 03.04. zum 77. Geburtstag 04.04. zum 92. Geburtstag 04.04. zum 66. Geburtstag 05.04. zum 77. Geburtstag 05.04. zum 73. Geburtstag 05.04. zum 84. Geburtstag 05.04. zum 66. Geburtstag 05.04. zum 78. Geburtstag 06.04. zum 75. Geburtstag 07.04. zum 91. Geburtstag 07.04. zum 91. Geburtstag 10.04. zum 72. Geburtstag 10.04. zum 66. Geburtstag 11.04. zum 80. Geburtstag 11.04. zum 75. Geburtstag Frau Fischer, Trude in: Föritz OT Schwärzdorf Frau Gerth, Edeltraut in: Föritz OT Oerlsdorf Frau Hülß, Christa in: Föritz OT Gefell Herrn Körn, Franz in: Föritz OT Mupperg Herrn Matthes, Werner in: Föritz OT Heubisch Herrn Birnstiel, Günter in: Föritz Herrn Köhler, Heinz in: Föritz OT Oerlsdorf Frau Metzler, Ingeborg in: Föritz Herrn Möhring, Frank in: Föritz OT Mupperg Frau Neumann, Ingrid in: Föritz OT Oerlsdorf Herrn Schelhorn, Klaus in: Föritz OT Heubisch Herrn Kupfer, Arthur in: Föritz OT Oerlsdorf Frau Lorenz, Sonnja in: Föritz OT Eichitz Frau Hutschenreuther, Ingeborg in: Föritz OT Schwärzdorf Herrn Kob, Rainer in: Föritz OT Rottmar Frau Hoffmann, Grete in: Föritz OT Schwärzdorf Frau Sauerteig, Gisela in: Föritz OT Weidhausen 11.04. zum 77. Geburtstag 12.04. zum 86. Geburtstag 12.04. zum 76. Geburtstag 13.04. zum 84. Geburtstag 13.04. zum 73. Geburtstag 13.04. zum 65. Geburtstag 13.04. zum 87. Geburtstag 14.04. zum 78. Geburtstag 14.04. zum 83. Geburtstag 16.04. zum 85. Geburtstag 16.04. zum 80. Geburtstag 17.04. zum 66. Geburtstag 17.04. zum 75. Geburtstag 17.04. zum 77. Geburtstag 17.04. zum 83. Geburtstag 17.04. zum 86. Geburtstag 18.04. zum 80. Geburtstag 18.04. zum 70. Geburtstag 18.04. zum 70. Geburtstag 18.04. zum 85. Geburtstag 20.04. zum 82. Geburtstag 20.04. zum 72. Geburtstag 20.04. zum 67. Geburtstag 20.04. zum 85. Geburtstag 21.04. zum 76. Geburtstag 21.04. zum 78. Geburtstag 21.04. zum 65. Geburtstag 21.04. zum 69. Geburtstag 22.04. zum 72. Geburtstag Frau Scheler, Christa in: Föritz OT Mupperg Frau Curth, Gerda in: Föritz OT Weidhausen Herrn Lenk, Harry in: Föritz OT Weidhausen Frau Löffler, Anneliese in: Föritz OT Rottmar Herrn Meichsner, Hubert in: Föritz OT Weidhausen Herrn Steiner, Dietmar in: Föritz OT Mupperg Frau Utterodt, Linda in: Föritz OT Oerlsdorf Herrn Möller, Gerhard in: Föritz Frau Schmid, Lissy in: Föritz OT Heubisch Herrn Schmidt, Gerhard in: Föritz OT Oerlsdorf Frau Wöhner, Hilde in: Föritz Herrn Bauersachs, Hermann in: Föritz Frau Ehrsam, Erika in: Föritz OT Gefell Frau Förtsch, Christa in: Föritz OT Rottmar Frau Maaser, Anneliese in: Föritz Frau Müller, Margot in: Föritz OT Oerlsdorf Frau Joch, Erika in: Föritz OT Mupperg Frau Just, Heidemarie in: Föritz OT Mupperg Frau Roche, Brigitte in: Föritz OT Mupperg Herrn Steiner, Wolfgang in: Föritz OT Schwärzdorf Herrn Löffler, Werner in: Föritz OT Heubisch Herrn Schönfelder, Siegfried in: Föritz OT Mupperg Herrn Schulz, Walter in: Föritz OT Heubisch Frau Walter, Erika in: Föritz OT Rottmar Frau Coburger, Lieselotte in: Föritz Herrn Schubart, Günter in: Föritz OT Schwärzdorf Frau Steiner, Gisela in: Föritz OT Rottmar Herrn Weber, Günther in: Föritz Frau Langbein, Traude in: Föritz OT Heubisch Wir gratulieren zur „Diamantenen Hochzeit“ am 02.04. am 02.04. Herrn Meusel, Manfred und Frau Meusel, Christa 96524 Föritz, Schulstr. 5 Herrn Oberender, Helmut und Frau Oberender, Brunhilde 96524 Föritz OT Weidhausen, Sonneberger Str. 11a AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 15.04. 15.04. 15.04. Wir gratulieren zur „Goldenen Hochzeit“ am 14.04. Herr Reißenweber, Wolfgang und Frau Reißenweber, Susanne 96524 Föritz OT Weidhausen, Weidhäuser Höhe 11 Geburtstagsglückwünsche der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Geburtstage und Ehejubiläen im April 2015 Wir gratulieren 01.04. Marianne Reiher Marker Weg 4 zum 73. Geburtstag 02.04. Hans Rost Straße zur Neuen Welt 7 A zum 80. Geburtstag 02.04. Lene Stauch Kellergasse 4 zum 87. Geburtstag 02.04. Brigitta Welscher Sichelreuther Straße 5 zum 75. Geburtstag 03.04. Anita Schultheiß Pfarrgrund 2 zum 88. Geburtstag 04.04. Ingrid Stade Neuhäuser Str. 1, OT Lindenberg zum 74. Geburtstag 05.04. Armin Eichhorn Lindenstr. 11 A, OT Lindenberg zum 78. Geburtstag 05.04. Ingrid Fleischmann Straußberg 3 A zum 79. Geburtstag 05.04. Käthe Löffler An der Schule 1 zum 79. Geburtstag 06.04. Karin Nowicki Bucher Straße 2 zum 72. Geburtstag 06.04. Heidi Wicklein Waldweg 1, OT Lindenberg zum 72. Geburtstag 09.04. Edgar Liebermann Sichelreuther Straße 16 zum 77. Geburtstag 10.04. Käthe und Armin Löffler, An der Schule 1, zum 60. Ehejubiläum 10.04. Brigitte Andres Rotheuler Str. 33, OT Lindenberg zum 71. Geburtstag 10.04. Rosemarie Bauersachs Bienenstraße 15 zum 69. Geburtstag 10.04. Gerhard Heublein Bahnhofstraße 11 zum 71. Geburtstag 10.04. Gertrud Schindhelm Bienenstraße 6 zum 83. Geburtstag 11.04. Kurt Konradi Ortsstr. 63, OT Rotheul zum 78. Geburtstag 12.04. Brigitte Oehmgen Ortsstr. 89, OT Rotheul zum 74. Geburtstag 13.04. Irene Hammerschmidt Straußberg 1 zum 77. Geburtstag 13.04. Erich Möller Schierschnitzer Straße 3 zum 69. Geburtstag 13.04. Gunda Willek Rotheuler Str. 42, OT Lindenberg zum 74. Geburtstag 13.04. Burkhard Winkler Gottsmannstraße 1 A zum 67. Geburtstag 14.04. Elke Puff Oerlsdorfer Str. 10, OT Sichelreuth zum 72. Geburtstag 14.04. Erika Riedel Schierschnitzer Straße 34 zum 78. Geburtstag 16.04. 17.04. 17.04. 18.04. 18.04. 20.04. 22.04. 23.04. 24.04. 25.04. 25.04. 26.04. 26.04. 26.04. 26.04. 27.04. 28.04. 28.04. 29.04. -7- Ulrich Gruber Ortsstraße 86, OT Rotheul zum 70. Geburtstag Rosel Häfner Schießhausstraße 18 A zum 76. Geburtstag Isolde Zörner Rotheuler Str. 27, OT Lindenberg zum 80. Geburtstag Brunhilde Wächter Buch 16 zum 80. Geburtstag Ursula und Hans Löffler, Sonneberger Straße 55, zum 50. Ehejubiläum Günther Tost Lindenplatz 6 A zum 77. Geburtstag Karli Coburger Mühldamm 1 zum 76. Geburtstag Erika Hesselbach-Mieke Sonneberger Straße 31 B zum 75. Geburtstag Ingeborg Reiche Lindenstr. 8, OT Lindenberg zum 80. Geburtstag Siegfried Bolgehn Ortsstr. 38, OT Rotheul zum 75. Geburtstag Helmut Weber Hofwiese 8 zum 65. Geburtstag Werner Jagusch Mark 1 C zum 67. Geburtstag Marion Lang Großer Garten 27 zum 66. Geburtstag Waltraud Mehler Rotheuler Str. 47, OT Lindenberg zum 81. Geburtstag Nelly Bergmann Ortsstr. 88, OT Rotheul zum 86. Geburtstag Brunhilde Brückner Rotheuler Str. 15, OT Lindenberg zum 84. Geburtstag Edeltraud Engel Lindenstr. 12, OT Lindenberg zum 80. Geburtstag Lisa Schultheiß Brunnenweg 5, OT Lindenberg zum 77. Geburtstag Helga Wagner Bucher Straße 11 zum 77. Geburtstag Heinz Hackel Schierschnitzer Straße 32 zum 94. Geburtstag Joachim Tanzmeier Bienenstraße 25 zum 65. Geburtstag Eleonore Escher Marker Höh 8 zum 67. Geburtstag recht herzlich, wünschen alles Gute, viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Den Ehejubilaren wünschen wir ebenfalls alles Gute und noch viele glückliche gemeinsame Ehejahre. Ihr Bürgermeister A. Meusel Informationen von unseren Gemeinden und Nachbargemeinden Kindertagesstätte „Schnatterschnabel“ Heubisch Wo kommt eigentlich das Brot her? .... Eine berechtigte Frage, auf welche die „Hasenkinder“ der Kindertagesstätte „Schnatterschnabel“ Heubisch schnell eine Antwort parat hatten - „Wir gehen zum Bäcker und kaufen es!“ Aber wir wollten es genauer wissen und folgten der Einladung von Familie Mertinatsch. Sie sind die Inhaber von „Peter´s Backhaus“ in Mupperg und wollten uns einmal hinter die Kulissen einer Bäckerei schauen lassen. Am 20. Februar war es so weit und am frühen Morgen fuhren wir mit dem Bus nach Mupperg. Da wir uns im Vorfeld schon mit diesem Thema beschäftigt haben, konnten wir gleich die Frage beantworten, was man für einen AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 Brotteig benötigt - nämlich Wasser, Mehl, Hefe und Salz. Oma Mertinatsch erklärte uns dann, dass sie einen Brotteig für uns vorbereitet hat, da dieser über eine Stunde gehen muss. Gemeinsam wurde der Teig dann in gleichschwere Portionen abgewogen und dann ging es ans Kneten des Teiges. Hier bewies so mancher sein Talent, es entstanden dicke, dünne, lange und runde Brote. Anschließend wurden die Brote mit einem Tuch abgedeckt, denn sie mussten noch einmal ruhen. Für uns gab es aber keinen Grund, ruhig zu warten. Wir überbrückten die Wartezeit mit einer Entdeckungstour durch die Backstube, löcherten Familie Mertinatsch mit vielen Fragen, die sie uns mit viel Geduld beantworteten und sie versüßten uns die Zeit mit leckeren Kuchen. Gestärkt wurden nun die Brote in den großen Holzofen geschoben und kurze Zeit später verbreitete sich ein leckerer Duft in der gesamten Backstube. Mit einem langen Holzschieber holte Peter Mertinatsch dann die Brote aus dem Ofen und wir durften unsere Brote stolz in eine Tüte packen. Wie es für jeden Bäcker Pflicht ist, wurde noch gemeinsam saubergemacht und wir traten dann den Rückweg nach Heubisch an. Zum Kosten wurden natürlich alle „Schnatterschnäbel“ eingeladen. Auf diesem Weg sagen wir „DANKE“ an Familie Mertinatsch für einen interessanten, spannenden und abwechslungsreichen Vormittag! Die „Hasen“ der Kita „Schnatterschnabel“ aus Heubisch -8- Grundschule Neuhaus-Schierschnitz Musenküsse zum Wandertag Endlich war es soweit. Am 4. März 2015 gestalteten die Klassen 1a und 1b der Grundschule Neuhaus-Schierschnitz ihren ersten Wandertag. Los ging es am Morgen mit dem Bus in Richtung Sonneberg. Nach der Ankunft am Busbahnhof ging es gleich zu Fuß in Richtung Wolkenrasen. Dort wurden die Kinder ganz herzlich im „Kinderhaus - Kunst und Spiel“ von ihren Erzieherinnen Beate Gundermann und Susanne Schindhelm empfangen. Ein Raum war liebevoll vorbereitet und lud zum Träumen ein. Das Schirmtheater „Musenkuss“ war bereit, die Kinder auf eine zauberhafte Reise in die Klangwelt mitzunehmen. Voller Hingabe konnten alle Gäste der Geschichte über den Rohrsänger und die Klangfee lauschen. Mit schillernden Seifenblasen, gekonntem Wasserballwerfen und leisem Schilfrohrpusten wurden die Kinder selbst Teil des Theaterstücks. Anteilnehmend verfolgten die kleinen Zuschauer die Veränderung des ängstlichen Nick, der sehr oft in Panik geriet. Nach einigen Abenteuern und der Begegnung mit der Klangfee hat er gelernt, mit dem Spielen auf dem Schilfrohr seine Angst zu vertreiben. Erleichtert wussten nun alle Zuschauer, woher die Panflöte ihren Namen hatte. Die Liedermacher und Klangspieler, Christoph und Kristina Jakobs erhielten viel Applaus für ihr Programm. Danach konnten sich alle Kinder an der frischen Luft auf einem kleinen Spielplatz die Zeit vertreiben. Pünktlich um 11.15 Uhr gab es dann im Kinderhaus ein leckeres Mittagessen. Nach einer kurzen Spielphase hing plötzlich ein wunderbarer Duft in der Luft. Wo kam der her? Schnell war den Kindern klar, dass der Abschied mit frischem Popcorn „versüßt“ wurde. Am nächsten Tag wurde im Musikunterricht die Geschichte noch einmal ganz anschaulich in Erinnerung gerufen. Herzlichen Dank sagen alle Kinder mit ihren Lehrerinnen Josephine Köhler und Petra Kob 19. Osterwanderung in Rotheul am Karfreitag, 03.04.2015 Treffpunkt: 9 Uhr Dorfmitte Startgebühr: 1 Euro/Person ab 16 Jahre Für Essen & Trinken ist bestens gesorgt. Der Feuerwehrverein Rotheul e. V. freut sich auf Ihren Besuch. Avia Tankstelle Hein Neue Apotheke Fotostudio Jakob Petit cafe Dieses Heft gibt es nur auf Vorbestellung zum Preis von 5 €. Vorbestellungen sind nur bis zum 10.April 2015 möglich. Die bestellten Hefte liegen in der Zeit vom 11.–15.05.2015 zur Abholung bereit. Mit dieser Broschüre können Sie sich über den Ablauf des Festumzuges informieren. Alle dargestellten Einzelbilder werden dabei mit Jahreszahl und Bildbenennung sowie kurzer Beschreibung aufgeführt. 17.05.2015 - 14.00 Uhr Broschüre zum historischen Festumzug AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 -9- AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 - 10 - DIE SCHWAMMASTÜRER präsentieren am 18. April 2015, 19.30 Uhr in Mupperg, Sporthalle ihr neues Theaterstück 00 - WENDELIN Eine NULL ist nicht genug !! Für Speisen und Getränke ist gesorgt! Kartenvorverkauf: Peter’s Backhaus 036761 - 52801 Blumenhof Mupperg 036761 - 314 Das besondere Hundetraining Am 22.02.2015 früh um 9.15 Uhr trafen sich die Mitglieder und Trainingsgäste des HSV NeuhausSchierschnitz zu einem Trainingsausflug. Mit viel Spaß und Engagement wanderten die Vierbeiner unterschiedlichster Rassen und deren Halter von unserem Vereinsheim nach Lindenberg und zurück. Jens, unser Trainer, lockerte den Spaziergang durch kurze Trainingseinheiten auf, speziell die Festigung der Hund-Mensch-Beziehung ausgelegt. Alle Beteiligten waren von den „neuen“ Trainingseinheiten begeistert und würden es gerne wiederholen. Interessierte erfahren mehr über unseren Verein, unter „www.hsv-neuhausschierschnitz.de AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 - 11 - Kirchliche Nachrichten Gottesdienste Neuhaus-Schierschnitz und Mupperg im April 2015 Datum Gründonnerstag Donnerstag, 2. April 2015 Neuhaus-Schierschnitz (Dreifaltigkeitskirche) Herzliche Einladung nach Mupperg…! Mupperg (Heilig Geist Kirche) 19:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst & Abschluss der Fastengruppe (Pfrin. Weigel) Karfreitag Freitag, 3. April 2015 Karsamstag Samstag, 4. April 2015 9:30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weigel) 15:00 Uhr Gottesdienst zur Sterbestunde Jesu (Pfrin. Weigel) Herzliche Einladung nach Neuhaus- Schierschnitz 21:00 Uhr Herzliche Einladung zum Osterfeuer mit Speis und Trank im Pfarr- in Pfarrgarten und Dreifaltigkeitskirche…! garten Schierschnitz und Prozession zur…. 23:00 Uhr Osternachtsfeier in der Kirche (Weigels) Ostersonntag Sonntag, 5. April 2015 Quasimodogeniti Sonntag, 12. April 2015 Misericordias Domini Sonntag, 19. April 2015 Jubilate Sonntag, 26. April 2015 9:30 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe (Pfr. Weigel) 9:30 Uhr Regionalgottesdienst (Pfrin. Weigel) 9:30 Uhr VorstellungsGottesdienst Konfis Klasse 7 (Weigels) 9:30 Uhr Festgottesdienst zur Goldenen Konfirmation (Pfr. Weigel) Abendandachten im „Raum der Stille“ MedinosKlinikum Sonneberg (Eingangsbereich) jeden Mittwoch 18:30 Uhr im Wechsel evang. Pfarrerin Weigel/ kathol. Diakon Trebes Abendandachten im „Raum der Besinnung“ MedinosKlinikum Neuhaus am Rennweg (Eingangsbereich) vierzehntägig donnerstags 18:30 Uhr im Wechsel evang./ kathol. Geburtstagsandacht mit Dank und Bitte um den Segen Gottes in der Heilig Geist Kirche Mupperg für Geburtstagskinder der Monate März/ April 2015: Montag, 4. Mai 2015, 18:00 Uhr mit Pfrin. Weigel • • Gottesdienst im Altenheim Oerlsdorf: Freitag, 24.04.2015; 10:00 Uhr (Pfarrerin Weigel) Gottesdienst Seniorenresidenz mit Alten- und Pflegeheim Mupperg: Dienstag, 28.04.2015 10:00 Uhr (Pfarrerin Weigel) Vorstellungsgottesdienst der Mupperger Konfirmanden und Konfirmandinnen am Sonntag, 15.03. 15 im Mupperger Gemeindestübla. Konfirmiert werden zu Pfingsten: Celine Oberthür (Oerlsdorf); Moritz Heinze und Florian Langbein (Mupperg); Paul Wicklein (Heubisch) und als Gäste Melina und Maria Eichhorn (Rottmar) 9:30 Uhr Familiengottesdienst mit Taufen und Osterüberraschungen (Pfrin. Weigel) Herzliche Einladung nach NhSch…! 14:00 Uhr VorstellungsGottesdienst Konfis Klasse 7 (Weigels) 9:30 Uhr Tauferinnerungsfamiliengottesdienst mit „Kirchenclown LEO“ (Halle) und Taufen (Pfrin. Weigel) Unsere Kontaktdaten für Sie: Pfarrer Christian Weigel ([email protected]) Pfarramt Neuhaus-Schierschnitz & Pfarrerin und Klinikseelsorgerin Christina Weigel (Mupperg) (mobil: 01520-1823830; mail: [email protected]) gemeinsame Postanschrift: Gefeller Strasse 1 in 96524 NeuhausSchierschnitz, Tel.: 036764-72311; Fax: 036764-809753 URLAUB PFR. CHRISTIAN WEIGEL: 6.04. - 12.04.2015 Vertretung für Notfälle und Kasualien: Pfarrer Michael Foltin, Mitwitzer Strasse 12 in Burggrub; Tel.: 09261-3714, mail: [email protected] Besuchsdienst und Seelsorge Bitte haben Sie keine (falsche) Scheu und nehmen Sie direkt Kontakt zu ihrer Pfarrerin Christina Weigel auf (telefonisch, schriftlich, fax oder mail)… wenn Sie sich einen Besuch wünschen, durch die 50% Pfarrstelle und die Klinikseelsorge ist gute Planung und Absprache nötig. Stellvertretender Gemeindekirchenratsvorsitzender im Pfarrbereich Mupperg: Dr. Christian Schwanenberg, 96524 Heubisch, Heubischer Ortsstr. 117, Tel.: 036761-305 mail: [email protected] Regionalkantorin Ines Eckard: Tel.: 09266992340; mail NEU: [email protected] Gemeindepädagogin Jeanette Rockstroh: Sichelreuth, Oerlsdorfer Str. 20, Tel.: 036764-70611, mobil: 0163-1762605, mail: [email protected] Organist Walter Friedrich (mit Gerlinde Friedrich) Mupperg, An der Steinach 9, Tel.: 039761- 408 mail: [email protected] Kinderkreisteam Mupperg: Clarissa Kob, Wellmersdorf Tel.: 095684895; Ina Langguth, Gefell Tel.: 036764 70586; Cathrin Jähnert, Mürschnitz Tel.: 015112 481782 Kindergottesdienstteam: Ramona Herzog, Oerlsdorf, Tel.: 0160/ 2414830 oder 036761/ 52646, mail: [email protected] AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 - 12 - KLINIKSEELSORGE: Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen und Bekannten in den Medinoskliniken Sonneberg oder Neuhaus am Rennweg behandelt werden müssen, können Sie gern Kontakt zu Christina Weigel aufnehmen - sie macht als Klinikseelsorgerin PatientInnenbesuche auf den Stationen und nimmt sich in schwierigen Situationen auch für Angehörige Zeit. ….Anruf/ Mail genügt! (Werden PatientInnen als Notfall in die Kliniken eingewiesen, erscheinen sie meist nicht auf der Besuchsliste der Klinikseelsorge, deshalb benötige ich Ihre Rückmeldung, wenn Sie einen Besuch wünschen!) -Vertretung: Diakon Alfred Trebes, Telefon: 092651551 oder mobil: 015155387820.- Regelmäßige Kirchgemeindeveranstaltungen in Neuhaus-Schierschnitz und Mupperg Wer Lust und Interesse hat, neu dazuzukommen ist jederzeit überall herzlich willkommen! Alle Gruppen und Kreise freuen sich über eine lebendige Gemeinschaft und natürlich über Nachwuchs und „Wachstum“. Gemeindegruppe Frauenkreis Seniorenkreis Männerkreis Kinderkreis Kirchenmusik Vorkonfitreff 7. Klasse Neuhaus-Schierschnitz (Pfarrhaus, Gefeller Str. 1) 13.04.15, 19:30 UhrRückfragen: Roswitha Roschlau, Tel.: 036764-70462 Mupperg (Gemeindestübla, Oerlsdorfer Str. 2) —- Dienstag, 14.04.2015, 13:30 Uhr; bei Abho- Donnerstags 13:00 Uhr lungswunsch mit dem Auto von Pfr. Weigel (Leitung: Gerlinde Friedrich) 19.03.2015 bitte vorher im Pfarramt (72311) Bescheid geben! Rückfragen: R. Roschlau —(jeder 2. Dienstag im Monat, 19:30 Uhr) 14.04.2015; Rückfragen: Günther Seifert,Tel.: 036764-72721 Mittwochs 15:00 Uhr - 16:00 Uhr mit Gemeindepädagogin J. Rockstroh (nicht in den Ferien) ab 11.02.15: Start der Proben für das Musical „Hallo Himmel“ …Mittwochs (mit Kantorin Ines Eckard) 18:00 Uhr Gospelchor 19:00 Uhr Posaunenchor (vierzehntägig) 20:00 Uhr Kirchenchor Dienstag, 18:00 Uhr Konfifreizeit vom 17.04. - 19.04.15, Vorstellungsgottesdienst am 20.04.; nächster Unterricht am 28.04.2015 NACHGEDACHT: Mit Gott treten wir nicht auf der Stelle, sondern wir beschreiten einen Weg. Dietrich Bonhoeffer Wichtige Kirchgemeindeneuigkeiten aus dem Pfarrbereich Mupperg Sie können das Kirchgeld oder ihre Spende bei Frau Karin Lottes, unserer Kirchrechnerin in Heubisch übergeben oder auf das Konto der Kirchengemeinde einzahlen: IBAN: DE42 8405 4722 0300 9189 41 (SWIFT-BIC: HELADEF1SON). Besondere Spendenquittungen sind jederzeit über das Pfarramt erhältlich! Der diesjährige Kirchgeldbrief wird Sie nach Ostern erreichen. Wir sammeln in diesem ersten Halbjahr 2015 besondere Spenden, um bis zum Sommer die Bekrönung des Kirchturms der Heilig Geist Kirche zu restaurieren und zu reparieren (Kosten 10.500 Euro). Vielleicht haben auch Sie schon gesehen, wie verrostet, schief und „traurig“ unsere Kirchturmspitze in die Welt schaut. Das wollen wir ändern. So freuen wir uns über jede Spende, die diese eigenfinanzierte Baumaßnahme zur Verschönerung unserer Kirche unterstützt. Ab Ostern 2015 (5. April 2015) ist die Heilig Geist Kirche wieder regelmäßig tagsüber geöffnet. Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft und/ oder den Kirchenschlüssel der Heilig Geist Kirche bei Walter Friedrich (036761-408), Katrin Muffel (03676152869) in Mupperg oder Christina Weigel (siehe Kontakt). vierzehntägig mittwochs, 16:00 - 17:30 Uhr (Clarissa Kob, Ina Langguth und Cathrin Jähnert)…auch Vorschulkinder sind herzlich willkommen! 15.04. und 29.04.2015 Singkreis (Gerlinde Friedrich und Kantorin Ines Eckard): Dienstags, 19:00: 14.04.; 28.04.2015 Instrumentalkreis (mit Kantorin Ines Eckard): Dienstags zw. 14:30 Uhr - 17:30 Uhr einzeln und Ensemble…Gitarre und Flöten - nicht in den Ferien …gemeinsam im Pfarrhaus Schierschnitz PILGERZIMMER IM PFARRHAUS: Wir haben seit 2014 im Erdgeschoss des Pfarrhauses zwei Pilgerzimmer für Wanderer, Pilger, Besucher und Gäste - Menschen, die eine Übernachtung brauchen in unserer Region. Das evangelische Pfarrhaus war immer ein Ort, in dem Menschen Herberge fanden. Es soll ein offenes Haus bleiben und die Gemeinschaft stärken und unterstützen. 2 Betten und eine Doppelsofa stehen derzeit in einem Zimmer bereit, in dem anderen Pilgerzimmer ist 1 Bett, Dusche und WC gegenüber und die Gemeindeküche kann für Zubereitung und Aufbewahrung von Speis und Trank genutzt werden. Bisher bitten wir pro Person um eine Spende zur Deckung der Unkosten in Höhe von 12,00 Euro pro Übernachtung. Die ersten Wanderer und damit echten Pilger und BesucherInnen unserer Orte haben wir schon beherbergt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unser Pilgerzimmer nutzen wollen! Wir sind eine gastfreundliche Kirchengemeinde und heißen Herbergssuchende oder Gäste gern willkommen. Haben Sie Wollreste vom Stricken übrig? …Pfrin. Christina Weigel bittet im Auftrag der Entbindungsstation der Sonneberger Medinosklinik (Station 51) um ihre Wollreste - damit werden Willkommenstrümpfchen für Neugeborene gestrickt! DAS MUSICAL „HALLO HIMMEL“ - PROBEN und AUFFÜHRUNG…. Am 10.5. 2015 wird am Vormittag im Rahmen der 700 Jahrfeier von Neuhaus-Schierschnitz das Musical: „Hallo Himmel“ in einem regionalen Festgottesdienst im Festzelt um 10:00 Uhr in Neuhaus-Schierschnitz aufgeführt. Kinder und Jugendliche der 1. bis zur 12. Klasse können mitmachen und auch interessierte Eltern, die Lust haben das Projekt zu begleiten werden gebraucht! Probentermine ab 11.02.15 im AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 Pfarrhaus Schierschnitz, Kinder zwischen 1.-4. Klasse mittwochs 15:00 Uhr - 16:00 Uhr Kinder und Jugendliche ab 5. Klasse, montags 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Alle interessierten Kinder auch aus unserer Mupperger Kirchgemeinde sind herzlich willkommen, wir unterstützen unsere Nachbargemeinde und feiern an diesem Festtag gemeinsam Gottesdienst. Es macht Spass und ist ein ganz besonderes Erlebnis, dieses Musical zu singen, zu spielen und miteinander in einem Festgottesdienst aufzuführen!!! Pfarrerehepaar Weigel begleitet mit Gemeindepädagogin J. Rockstroh gemeinsam dieses Projekt! Die Kinder und Jugendlichen bekommen zur Probe (oder im Vorfeld nach Rücksprache) eine ÜbungsCD und ein Text- u. Ablaufheft. Ab jetzt treffen sich wieder regelmäßig die neuen Vorkonfirmanden und Vorkonfirmandinnen unserer Kirchgemeinden gemeinsam dienstags ab 18:00 Uhr vierzehntägig im Pfarrhaus Schierschnitz zum Konfiunterricht, zu Gottesdiensten in den Kirchen, Gemeindeveranstaltungen und Freizeiten, um sich auf Ihre Konfirmation im Jahr 2016 vorzubereiten. Im April fahren wir vom Do, 17.04., 16.00 Uhr Treffpunkt Pfarrhaus bis Samstag, 19.04.2015 gemeinsam zu einer Freizeit nach Nedensdorf Nähe Bad Staffelstein und treffen uns vom 19. - 21.06.2015 zu einem gemeinsamen KonfiWochenende in Mönchsberg mit den KonfirmandInnen Sonnebergs und Köppelsdorfs im „Abenteuerland“ . So lernen wir uns kennen und knüpfen gute, feste und haltbare Netze, die jedem Sicherheit und dennoch Freiheit bieten. Wenn jemand noch dazukommen will…dann schnell bei Pfarrerehepaar Weigel Bescheid geben! Zurück - und Vorausgeblickt: - 13 - Unsere Gemeinden waren wieder miteinander auf dem Kreuzweg, der Burggrub, Neuhaus-Schierschnitz und die Friedenskapelle verbindet, unterwegs. Ein Bild zeigt die 2. Station „Mostholz“ wo Ende März der Öffnung der Grenze vor 25 Jahren gedacht wird. Ein anderes Bild zeigt die gute Geselligkeit bei Kaffee und Kuchen zu der wir in der Dreifaltigkeitskirche eingeladen waren. Frauen vom Frauenkreis und vom Gemeindekirchenrat bewirteten uns liebevoll. Ein drittes Bild zeigt uns gemeinsam mit dem früheren Pfarrer von Burggrub, Gerhard Schwab auf dem Weg zur 6. Station, an der an den Tod von Hermann Schnabel gedacht wird. Wir erlebten miteinander Gemeinschaft, Gastfreundschaft, Freundlichkeit und Offenheit auf einer alten trennenden Grenze die jetzt verbindet. Wir gingen auf einem Kreuzweg auf dem deutlich wird, was für ein lebenswichtiges menschliches Gut Frieden und Freiheit, Hoffnung und Glaube sind. Ein Weg auf dem sich Menschen finden und finden lassen. Ein Weg auf dem Gott uns begegnet. Die diesjährige Bibelwoche In ihr ging es um den Brief des Apostel Paulus an die Galater. Viele Teilnehmer dachten angeregt durch den Apostel darüber nach, was unser Christsein ausmacht. Im dritten Abend stand im Mittelpunkt des Nachdenkens die TAUFE. Auf dem Bild erkennen Sie vielleicht die Taufschale und das Taufkleid. Kreuzwegwanderung Vorstellung der Konfirmanden Wenn Sie dies lesen stehen unsere Konfirmanden vermutlich schon kurz vor ihrer Konfirmation oder sind frisch konfirmiert. Am 15. März stellten sie sich in einem Gottesdienst der Gemeinde vor. Auf dem Bild zu sehen sind (v.l.n.r.): Pfr. Christian Weigel (schon konfirmiert), Nadine Scheler, Theresa Seifert, Leon und Lukas Lehmann, Moritz Grempel, Jonas Heublein, Johannes Tacke und Leon Wirsching. Stühle Auferstehungskirche Das Innere unserer Auferstehungskirche hat sich in der letzten Zeit verschönert und wurde mit einer Heizung versehen. Sie ist wieder ein Raum geworden, der die Besucher des Friedhofs zur Andacht und zum Kraft schöpfen einladen möchte und kann. AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 Dem Gemeindekirchenrat lag dies am Herzen und wir freuen uns, dass wir jetzt auch eine Bestuhlung die sicher und schön ist, für unsere Friedhofskirche anschaffen konnten. Sehen Sie einmal in den Ostertagen hinein! Seien Sie willkommen! Osternacht - 14 - Die großen Spenden sind schön und ebenso die kleinen. Auch über Mithelfer freuen wir uns und ebenso über Leute die uns mit ihren Gedanken und Gebeten begleiten. Sollte der Kirchgeldbrief nicht zu Ihnen gelangt sein, geben Sie bitte Bescheid. Es passiert leider, dass unsere Meldedaten nicht auf dem neuesten Stand sind. Herzliche Einladung zum Himmelfahrtsgottesdienst des „Dekanats Bächlein“ am 14. Mai 2015 Einladende Gemeinde ist in diesem Jahr Neuhaus-Schierschnitz, die in diesem Jahr das 700-jährige Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung des Ortes feiert. Ab 9.30 Uhr spielen die Bläser. Wir wollen auch in diesem Jahr die schöne Tradition weiterführen und die Feier der Osternacht mit einem Osterfeuer im Pfarrgarten am Karsamstag um 21:00 Uhr beginnen, um dann mit der entzündeten Osterkerze und vielen kleinen Lichtern zur Dreifaltigkeitskirche zu laufen. Seien Sie also herzlich eingeladen zu Speis, Trank und Geselligkeit am Osterfeuer im Pfarrgarten und dann natürlich zum Gottesdienst. Und... zum Familiengottesdienst am Ostersonntag um 9:30 Uhr mit Taufe von Amelie Mirring. Urlaub Pfarrer Weigel: vom 6.-12.4.2015 Die Vertretung hat in dringenden Fällen Pfr. Michael Foltin, Burggrub, Tel.: 092613714 Kirchgeld Im April werden an alle volljährigen Gemeindeglieder die Briefe für den Gemeindebeitrag (Kirchgeld) verschickt. An dieser Stelle sei herzlich „Danke!“ an alle die uns so freundlich im Jahr 2014 unterstützt haben, gesagt. Wir haben im Jahr 2014 den Schwerpunkt unserer Anstrengungen auf unsere Auferstehungskirche gelegt. Sie bekam eine neue Heizung, der Künstler und Bauunternehmer Hans-Jürgen Gögel stiftete ihr einen Engel und in diesem Jahr kamen die bestellten Stühle. Sie geben der gesamten Kirche nicht nur ein noch angenehmeres Aussehen, die alten Klappstühle waren auch aus Sicherheitsgründen kaum mehr vertretbar. Des weiteren wurden in Vorbereitung unserer 700-Jahrfeier Wege und Treppenstufen zur Burg hin instandgesetzt. In diesem Jahr nun steht es noch aus, eine kleine Elektroorgel für die Auferstehungskirche anzuschaffen. Dann ist es möglich in den Wintermonaten ab Januar vielleicht einmal in der Auferstehungskirche Gottesdienst zu feiern. Wir planen außerdem Umbauten in den Gemeinderäumen im Pfarrhaus und sparen dafür finanzielle Mittel. Hoffentlich kann im Jahr 2016 dann damit begonnen werden. Um 10.00 Uhr beginnt der Gottesdienst im Festzelt beim Nettomarkt (Sonneberger Straße) mit Festpredigerin Pröpstin Kristina Kühnbaum-Schmidt Im Anschluss laden Getränke und Speisen zum Verweilen ein. Eine Führung auf die Burg und zur Kirche wird angeboten. Es laden ein: Die Kirchengemeinden Burggrub und Stockheim, Gestungshausen, Hassenberg, Mitwitz, Mupperg und Neuhaus-Schierschnitz. Der besondere Familiengottesdienst Die evangelische Kirchgemeinde Mupperg lädt sehr herzlich zum Tauferinnerungsgottesdienst AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 Unsere Serie zur Liebe Bürgerinnen und Bürger, werte Leserinnen und Leser, es geht in den Endspurt, nur noch wenige Wochen bis zum Fest und hier die Informationen zu den letzten drei Tagen. Zum Freitag, dem 15. Mai 2015, ist nicht allzu viel zu sagen. Allein die Ankündigung dieser Band sorgt schon für Euphorie, die „DORFROCKER“ kommen! Und wer nun denkt, da gibt es nur Blas- u. Volksmusik, der wird staunen. Sie werden begeistert sein, wenn der „Wildecker Herzbube“ auch Welthits singt und sein Können auf der Trompete zeigt. Genießen Sie einen abwechslungsreichen Abend, den Sie zu diesem Preis und in dieser Kombination nicht wieder erleben werden. Karten erhalten Sie in den Vorverkaufsstellen: in Neuhaus-Schierschnitz: Gemeindeamt Neuhaus-Schierschnitz, Filiale der VR Bank Coburg S & S Reisebüro hereinspaziert, Bahnhofstraße 33b DJ -WUM - im Büro, Sonneberger Straße 46a in Föritz: Gemeindeamt Föritz Backhaus Mupperg in Judenbach: Gemeindeamt Judenbach Landtechnik Eckardt Heinersdorf Diese Jungs aus der Nähe von Bamberg begeistern mit ihrer urigen Musik sowohl das Publikum vom Musikantenstadl, als auch das einer Après Ski Party. Es wird also ein Erlebnis für Jung und Alt! Am Samstag, dem 16. Mai 2015, gibt es einen Abend mit dem Orchester „Holger Mück“ und als Stargast begrüßt er den „Wildecker Herzbuben“ Wolfgang Schwalm. in Sonneberg: Sonneberger Buchhandlung (am PIKO Platz) Werder Uhren und Schmuck Getränke Quelle Köppelsdorf in Frankenblick: Gemeindeamt Frankenblick in Steinach: Touristinfo Steinach in Schalkau: Stadtverwaltung Schalkau in Mitwitz: Rathaus Mitwitz in Pressig: Rathaus Pressig in Stockheim: Rathaus Stockheim in Neustadt b. Coburg Fa. Zettl am Arnoldplatz AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 r 700-Jahr-Feier Am Sonntag, dem 17. Mai 2015, der letzte der 10 Festtage, startet unser großes Finale. Morgens um 10.00 Uhr geht es los mit einem Gottesdienst in der Dreifaltigkeitskirche Neuhaus. Ab 11.30 Uhr bietet der Festwirt Klöße und verschiedene Braten an. Bis dahin gibt es einen Frühschoppen mit einer kleinen Besetzung der Neuhäuser Musikanten, der gegen 9.30 Uhr beginnt. Wer also an diesem Tag nicht selbst kochen möchte, um rechtzeitig beim Festumzug zu sein, kann dieses Angebot nutzen (Vorbestellungen sind von Vorteil und werden unter der Telefonnummer 0171 - 26 28 433 oder per E-Mail an: [email protected] entgegengenommen. Gut gestärkt kann es dann weiter gehen mit unserem Historischen Festumzug. Beginn des Umzuges 14.00 Uhr gesamte Umzugsdauer ca. 1,5 Stunden Im Festumzug wird in über 100 Bildern die Geschichte von Neuhaus- Schierschnitz und seinen Ortsteilen vorgestellt. Aufstellungsort: Industriegebiet Wegstrecke: Industriegebiet - Tankstelle - Bahnhofstraße - Sonneberger Straße - Schießhaus - Schießhausstraße - Festplatz Wir bitten alle Anwohner und Besucher, für die Dauer des Festumzuges die gesamte Wegestrecke und die Fluchtwege ständig freizuhalten und nicht an den Straßenrändern zu parken oder die Wegstrecke anderweitig zu blockieren. Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Sicherheits- u. Absperrpersonals, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren. Nach dem Umzug freuen wir uns wieder auf unseren Neuhäuser Musikverein, der in kleiner Besetzung im Festzelt aufspielt, bis gegen 19.00 Uhr die Musik aus den Bergen mit „HANS im GLÜCK“ erklingt. Mit Witz und Charme wird Sie HANS im GLÜCK bis 22.00 Uhr gut unterhalten. Anschließend gibt es als krönenden Abschluss der Festwoche ein Feuerwerk. Alle Besucher des Festzeltes müssen dazu das Festgelände gar nicht verlassen, denn das Feuerwerk wird auf dem Radweg (nähe „Schwalms Brücke“) abgeschossen, so dass es für alle gut sichtbar ist. Der Radweg ist deshalb ab Auffahrt Gemeinde bis Abfahrt Marker Hang, sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger, gesperrt. Wir bitten alle Besucher, Anwohner und Gäste, die Absperrungen zu beachten und den Hinweisen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. An welchen Veranstaltungen Sie auch teilnehmen, wir hoffen natürlich an allen, wir wünschen Ihnen viel Spaß und viel Vergnügen. 20WUM15 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz | Nr. 1/2015 - 15 - - Anzeigenteil - für die ganze Familie mit Paten, getauften Kindern (oder Erwachsenen) und Freunden und Freundinnen ein. Sonntag, 26. April 2015 9.30 Uhr Heilig Geist Kirche mit Kirchenclown LEO aus Halle/ Saale Er spielt, singt und zeigt im Gottesdienst das Clownstheaterstück „Jesus“. Pfarrerin Weigel tauft zwei Kinder und segnet die getauften Kinder. Ende des Amtsblattes Impressum „Unterlandkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Herausgeber: Gemeinde Föritz, Ortsstraße 13, 96524 Föritz, Tel.: 03675 40930, Fax: 03675 409321, E-Mail: [email protected], Internet: www.foeritz.de Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 NeuhausSchierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: [email protected], Internet: www.neuhaus-schierschnitz.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Föritz ist die Gemeinde Föritz verantwortlich. 2. Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ist die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz verantwortlich. 3. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen im Verteilungsgebiet der Gemeinde Föritz bis spätestens 1. November der Gemeinde Föritz vorliegen. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen im Verteilungsgebiet der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bis spätestens 1. November der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vorliegen. Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Versandkosten. Die Bestellung hat im Verteilgebiet der Gemeinde Föritz bei der Gemeinde Föritz, Ortsstraße 13, 96524 Föritz zu erfolgen. Die Bestellung hat im Verteilgebiet der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bei der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 NeuhausSchierschnitz zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet Föritz und im Gemeindegebiet Neuhaus-Schierschnitz verteilt. Zu beachten ist, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021, E-Mail: [email protected], Internet: www.wittich.de Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: [email protected], Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf www.Blumenspenden.de Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Werner-Hilpert-Straße 2 • 34112 Kassel • Telefon: 0561-7009-0 Spendenkonto: 3 222 999 • Commerzbank Kassel BLZ 520 400 21 XXIII. Country-Fest in Bücheloh bei Ilmenau 13.05. bis 17.05.2015 in der Feldscheune Mittwoch, 13.05.: 20:00 Uhr Starting Five (Classic Rock) Freitag, 15.05.: 20:00 Uhr The County Boys Samstag, 16.05.: 20:00 Uhr Slow Horses Rahmenprogramm für Groß und Klein Zeltmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden Info: http://country.buecheloh.de Anzeigenteil - 16 - AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015 Weltweit hilfsbereit. Soforthilfe, Wiederaufbau und Prävention. Jeden Tag. Weltweit. Zu jeder Zeit selbst gestalten! Familienanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Familienanzeigen werden von allen Lesern beachtet! Anzeigenteil - 17 - FROHE OSTERN AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015 Lust auf einen Neuanfang? „ Ich wollte raus aus dem Büro, selbstständig arbeiten, am liebsten mit Kindern… Also wurde ich Erzieherin und SOS-Kinderdorfmutter. Ich lebe mit 6 Kindern und Jugendlichen zusammen, die ich auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden begleite. Bei der Erziehung und Förderung der Kinder kann ich zeigen, was in mir steckt. Der Beruf fordert viel, er gibt meinem Leben jedoch einen besonderen Sinn. “ SOS-Kinderdorfmutter/-vater Ein Beruf für Sie? Ich wünsche allen Leserinnen, Lesern, Anzeigenkunden sowie Zustellern – auch im Namen des Verlages – ein schönes Osterfest. Joachim Rebhan alias DJ–WUM– Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43 · 98704 Langewiesen Tel. 0 36 77 / 20 50-0 Sie sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Lebenserfahrung mitbringen und gerne im Team mit weiteren Fachkräften arbeiten. Bei Eignung bilden wir Sie zur Erzieherin oder zum Erzieher aus. Wir bieten eine attraktive Vergütung mit Sozialleistungen, arbeitgeberfinanzierter Altersvorsorge, geregeltem Urlaub und Freizeit. Mehr Informationen unter: www.sos-mitarbeit.de/kdm Chiffre KDMV 4 Anzeigenteil - 18 - AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015 Frohe Ostern Freitag und Samstag ab 16.00 Uhr Jeden 2. und 4. Sonntag ab 10.00 Uhr (Vorbestellung für Mittagstisch erwünscht) An den Feiertagen haben wir selbstverständlich auch für Sie geöffnet! n fr o he s W ir w ün sc he n ei ! st O st er fe Auf Ihren Besuch freut sich Fam. Wicklein Das Osterei ist eines der beherrschenden Sinnbilder des Osterfestes. Zum Osterfest werden Eier auf verschiedene Art und Weise mit den unterschiedlichsten Materialien verziert. Beim Eierfärben spielt die Farbe eine wichtige Rolle. Gelb symbolisiert die Erleuchtung und Weisheit, Rot den Opfertod Christi, Weiß die Reinheit, Grün die Unschuld und Jugend, und Orange schließlich steht für Kraft, Ausdauer, Ehrgeiz und Wärme. Am beliebtesten bei Kindern ist jedoch das braune Ei - das Schokoladenei. Ihr Einrichtungsprofi für zu Hause, Büro und Praxis Wir wünschen allen Geschäftspartnern, Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes Osterfest. 96524 NeuhausSchierschnitz Bahnhofstraße 24 Tel. 03 67 64 / 78 90 Fax: 03 67 64 / 7 89 10 www.meusel-objekteinrichtungen.de Ostern ist neben Weihnachten das bekannteste christliche Fest, das wir jedes Jahr mit Familie und Freunden feiern. -Anzeige- Bunt und österlich , tspartnern f ä h c s e G Unseren und Bekannten Freunden n wir schöne wünsche rtage ! Osterfeie -Anzeige- Eier, so bunt wie der Frühling Ostern liegt in der Frühlingszeit, wo alles zu blühen beginnt. Da liegt es nahe, die eigenen vier Wände mit österlicher Dekoration zu schmücken. Frische Blumen wie Osterglocken oder Tulpen zaubern eine frühlingshafte Atmosphäre und Ostereier, Osterhasen oder kleine Küken schaffen das richtige Ambiente, um Gäste zu begrüßen. Wenn Sie keine fertigen Dekoartikel kaufen wollen, können Sie diese vor Ostern basteln. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und schneiden Sie Osterhasen und Ostereier aus Pappe aus. Aber auch ausgeblasene Ostereier, gefärbt, bemalt oder beklebt, eignen sich hervorragend als Osterdeko im Osternest, auf dem Tisch oder an einem Osterstrauch aufgehängt. Foto: PeterA/Pixelio Anzeigenteil - 19 - AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015 Frohe Ostern -Anzeige- Der Brauch des Osterfeuers Das Osterfeuer steht symbolhaft für das Lichtwerden durch die Auferstehung Christi. Am Spätnachmittag des Karsamstags oder aber in der Nacht zu Ostersonntag brennt an manchen Orten vor der Kirche das Osterfeuer. In der Nacht oder am frühen Sonntagmorgen wird vielerorts die Osternacht gefeiert. Häufig beginnt der Gottesdienst in der dunklen Kirche. Die Osterkerze, die neben dem Altar steht, wird am Osterfeuer angezündet und von dieser erhalten alle anderen Kerzen in der Kirche ihr Licht. Die Kerze symbolisiert Jesus Christus. Das Licht, das von ihm ausgeht, vertreibt die Dunkelheit, so wie seine Auferstehung den Tod besiegt. Ein frohes Osterfest wünschen wir allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten. Balu’s Feinbäckerei & Stehcafé Inh. Thomas Herbst Filiale Neuhaus-Schierschnitz • Tel. 03 67 64 / 7 02 24 Filiale Kronach Wachtersflurstraße Tel. 0 92 61 / 96 31 72 Vielerorts steht aber auch das Osterfeuer symbolhaft für das Lichtwerden durch die Auferstehung Christi. Das Osterfeuer versinnbildlicht das neue Licht, das mit Christus in die Welt gekommen ist. Das heutige christliche Osterfeuer ist aus dem heidnischen Frühlingsfeuer entstanden. Die Sonne ist der Sieger über einen langen kalten Winter und sichert die Ernte der Menschen. So kann auch das Erscheinen Jesu gedeutet werden. Die Bedeutung des Osterfeuers kann auch auf Gott übertragen werden. Die Sonne ist der Mittelpunkt unseres Lebens. Ohne sie ist kein Leben auf unserer Welt möglich. Das Osterlicht ist der Ausgangspunkt unseres Daseins. Frohes Osterfest wünscht Mönchsberger Straße 13 A 96515 Sonneberg Tel.: 03675 - 744 749 www.hotelwaldblick.com Öffnungszeiten: Mo. 17.00 - 22.30 Uhr Di./Do. 11.00 - 14.00 + 17.00 - 22.30 Uhr Mittwoch: Ruhetag Fr./Sa. 11.00 - 14.00 + 17.00 - 0.00 Uhr So. 11.00 - 20.00 Uhr „balu-shop“ Glosberg – AGIP-Tankstelle Tel. 01 73 / 84 63 777 Anzeigenteil - 20 - AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 1/2015 ��� �� Geht doch! Farbanzeigen fallen auf! Freiwillige für die Welt. Dachdecker- Klempner u. Zimmererarbeiten • Dachreparaturen aller Art • Fassadenverschieferung- u. Verkleidung • Blitzschutz • Lüftungsbau • PREFA Langzeitdach • Terassensanierung • Kaminverkleidung- u. Sanierung • Vordächer • Innenausbau • Wohnraumfenster • Gerüstbau und Verleih Lassen Sie sich von uns beraten: [email protected] [email protected] – Anzeige – Endlich erfolgreich abnehmen Genau richtig zum Frühlingsstart und der nahenden Bikini Saison können Betroffene Frauen nun überflüssige Pfunde loswerden. 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