Schriftliche Kleine Anfrage
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Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/791 19. Wahlperiode 29.07.08 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) vom 21.07.08 und Betr.: Antwort des Senats IKEA-Flohmärkte Im Bericht des Stadtentwicklungsausschusses (Drs. 18/6519) über die Drs. 18/6113: „Verordnung über den Bebauungsplan Schnelsen 82 (Senatsantrag)“ hatten Senatsvertreter zu den Flohmarkt-Regelungen auf dem IKEAParkplatz in Schnelsen zu Protokoll erklärt: „Die Zahl der Flohmarkt-Veranstaltungen ist im Städtebaulichen Vertrag auf zweimal jährlich begrenzt worden; der Vertrag ist am 15.12.2006 unterzeichnet worden. Nach Auffassung der BSU umfasst diese Regelung auch ähnliche Veranstaltungen wie Antik-Märkte et cetera; auf der Grundlage der in jedem Fall erforderlichen Genehmigung ist hier auch eine Kontrollmöglichkeit gegeben. (Anmerkung: Noch nicht unterzeichnet – aber einvernehmlich ausgehandelt – ist eine Ergänzung des Städtebaulichen Vertrags. Diese betrifft jedoch ausschließlich den Themenbereich Öffnungszeiten und Lärmschutz.)“ Auf der Homepage des Flohmarkt-Veranstalters Hochberg (https://www.hochberg-flohmarkt.de/marktdetails.php?markt_id=32) sind weiterhin vier Flohmarkttermine für das IKEA-Gelände in Schnelsen angekündigt (20.07., 24.08., 21.09., 19.10.). Anwohnerinnen und Anwohner berichten nun, dass es im Zusammenhang mit der Flohmarkt-Veranstaltung am 20.07. erneut zu massiven Verkehrsbelastungen im Wohngebiet angrenzend an das IKEA-Gelände gekommen sei. Daher frage ich den Senat: 1. Wie viele Flohmärkte und ähnliche Veranstaltungen dürfen auf dem IKEA-Gelände in Hamburg Schnelsen im Jahr durchgeführt werden, wo ist dies geregelt und seit wann? Laut Städtebaulichem Vertrag vom 15. Dezember 2006 sind beginnend mit dem Jahr 2008 jeweils zwei Flohmarktveranstaltungen zulässig. 2. Wer ist für die Einhaltung der Vereinbarung bezüglich. der FlohmarktVeranstaltungen auf dem IKEA-Gelände im Städtebaulichen Vertrag vom 15.12.2006 verantwortlich? Für das Genehmigungsverfahren und damit auch für die Einhaltung der Vereinbarung bezüglich der Flohmarktveranstaltungen auf dem IKEA-Gelände ist das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig. Drucksache 19/791 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Nach Erklärung der Senatsvertreter im Stadtentwicklungsausschuss (Drs. 18/6519) wurde die Zahl der Flohmärkte auf dem IKEA-Gelände Schnelsen auf zweimal jährlich begrenzt. a. Aus welchen Gründen bewirbt der Flohmarkt-Veranstalter weiterhin vier Veranstaltungen auf seiner Homepage? Vor Abschluss des Städtebaulichen Vertrags wurde am 20. März 2006 entsprechend vorliegender Anträge und der damaligen Praxis eine grundsätzliche Nutzungsgenehmigung für vier Flohmarktveranstaltungen jährlich durch das zuständige Bezirksamt erteilt. In den Folgejahren wurden jeweils mit einem Änderungsbescheid die für das anstehende Jahr beantragten neuen Termine genehmigt. Dabei ist für das Jahr 2008 die Ende 2006 vereinbarte Änderung versehentlich unberücksichtigt geblieben. b. Wann wurden die Flohmarkt-Veranstaltungen für den 20.07., 24.08., 21.09., 19.10.2008 beantragt? Am 3. Dezember 2007 mit Änderungsantrag vom 14. Januar 2008 für den gewerberechtlichen Teil der Erlaubnis und am 21. April 2008 für den nutzungsrechtlichen Teil. c. Sind die Flohmarkt-Termine für den 24.08., 21.09., und 19.10. bereits genehmigt und wenn ja, von wem und wann wurden sie genehmigt? Ja, am 22. Mai 2008 mit Änderungsbescheid zur ursprünglichen Nutzungsgenehmigung und am 3. Juni 2008 der gewerberechtliche Teil durch das zuständige Bezirksamt. d. Wie viele Anmeldungen gibt es bereits jeweils für die geplanten Flohmärkte am 24.08., 21.09., und 19.10.? Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. 4. Die Flohmarkt-Veranstaltung am 20.07. soll in den angrenzenden Straßen und Wohngebieten zu langen Staus und Parkplatzproblemen – teilweise waren offenbar auch Grundstückseinfahrten zugeparkt – geführt haben. Dies ist gerade unter dem Gesichtspunkt ärgerlich, da an diesem Tag hamburgweit der 3. Autofreie Sonntag begangen wurde. a. Wie stellte sich die Verkehrssituation auf den Straßen/im Wohngebiet rund um das IKEA-Gelände in Schnelsen am Flohmarkt-Tag dar? Aufgrund des starken Zulaufs zum Flohmarkt kam es zu zähflüssigem Verkehr in der Oldesloer Straße. Darüber hinaus wurden Pkw teilweise ordnungswidrig im Umfeld des Veranstaltungsortes abgestellt, wodurch auch die Straßen des anliegenden Wohngebiets betroffen waren. b. Wie viele und welche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung beziehungsweise welche anderen Rechtswidrigkeiten wurden von der Polizei im Zusammenhang mit dem Flohmarkt auf dem IKEAGelände am 20.07. festgestellt? Aufgrund ordnungswidrig abgestellter PKW wurden 42 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. c. Wie haben sich die Verkehrslage und die Anzahl der Vergehen im Vergleich zu vorherigen Flohmarkt-Veranstaltungen bei IKEA in Schnelsen entwickelt? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode d. Drucksache 19/791 Wie hat der Veranstalter im Vorwege auf die Teilnehmer bezüglich der zu erwartenden Verkehrsprobleme eingewirkt? Im Antrag vom 3. Dezember 2007 hat der Veranstalter gegenüber dem zuständigen Bezirksamt zugesichert, dass er aufgrund der gestiegenen Besucherzahlen kostenlose Pendelbusse einsetzen wird. Sie befördern im 20-Minuten-Takt Besucher von der U-Bahnhaltestelle Niendorf-Nord und vom Supermarkt-Gelände am Hörgensweg zum Flohmarktgelände und zurück. Das Gelände am Hörgensweg ist als P+R-Parkplatz ausgewiesen, so dass rund 1.000 weitere Besucherparkplätze zur Verfügung stehen. 3