globus pflegebroschüre - Erfolgsfaktor Familie

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globus pflegebroschüre - Erfolgsfaktor Familie
1 Ratgeber PFLEGE für
Mitarbeiter
2 Ratgeber Pflege für
Mitarbeiter
1. Pflegebedürftigkeit – was nun? Ein Leitfaden
1.1 Setzen Sie oder ein Familienangehöriger sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in
Verbindung.
1.2 Nachdem Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, benachrichtigt
diese den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) für eine
Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
1.3 Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, wann Ihnen geholfen werden muss
(Waschen, Anziehen, Essen usw.) und wie viel Zeit diese Hilfe braucht.
1.4 Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu
sein.
1.5 Sofern das möglich ist teilen Sie ihrer Pflegekasse im Voraus schon mit, ob sie zu
Hause oder in einem Heim gepflegt werden möchten.
1.6 Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege langfristig von einem Angehörigen
durchgeführt werden kann und ob sie zusätzlich oder ausschließlich auf die Hilfe
durch einen ambulanten Pflegedienst angewiesen sind.
1.7 Ist die Pflege bei Ihnen zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von der
Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegemöglichkeiten informieren lassen.
1.8 Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der
zugelassenen, ambulanten Pflegedienste bzw. stationären Pflegeeinrichtungen zu
geben und sie über günstige Angebote zur Entlastung bei der Versorgung zu
informieren und zu beraten.
1.9 Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so können Sie sich an einen
Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse
wenden.
3 2. Ich benötige Betreuung und Leistungen der Pflegeversicherung
2.1 Pflege zu Hause – welche Möglichkeiten gibt es?
Ambulanter Pflegedienst
Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Er unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er
bietet Unterstützung im Alltag, damit die pflegenden Angehörigen Beruf und
Betreuung besser organisieren können. Das Personal kommt zu Ihnen nach
Hause und hilft professionell bei der täglichen Pflege. Das Leistungsangebot
erstreckt sich über verschiedene Bereiche: Hauptsächlich grundpflegerische
Tätigkeiten (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung), häusliche
Krankenpflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen), Beratung
der Pflegebedürftigen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (z.B.
Essenslieferung oder die Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten)
sowie hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Kochen, Einkaufen, Reinigen der
Wohnung). Diese Pflegeart ermöglicht es Betroffenen, trotz ihrer Einschränkungen
trotzdem in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Pflegegeld
Was ist Pflegegeld?
Pflegebedürftige sollen selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden.
Darum haben sie die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder
Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld
ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere
Personen. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse überwiesen. Der
Pflegebedürftige kann über die Verwendung grundsätzlich frei verfügen und gibt
es regelmäßig an die ihn versorgenden als Anerkennung weiter.
Um eine Optimale Pflege und Betreuung zu gewährleisten, ist es möglich den
Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen
(Pflegedienste) zu kombinieren. Das zu erhaltende Pflegegeld verringert sich
Anteilig entsprechend der erhaltenen Leistungen.
Bei Ablehnung der Pflegestufe muss innerhalb von 4 Wochen Widerspruch
eingelegt werden. Beim Formulieren des Widerspruchs hilft auch der
Pflegeberater!
Rechenbeispiel:
Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I nimmt Sachleistungen durch einen
Pflegedienst im Wert von 210€ in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag
beläuft sich auf 420€. Er hat somit die Sachleistungen zu 50% ausgeschöpft. Vom
Pflegegeld in Höhe von 215€ stehen ihm noch 50% zu, also 107,50€.
4 Wie bemisst sich die Höhe des Pflegegelds?
Das Pflegegeld bemisst sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit
(Pflegestufe).
Einzelpflegekräfte
Was sind Einzelpflegekräfte?
Einzelpflegekräfte sind Pflegekräfte, wie beispielsweise Altenpfleger und
Altenpflegerinnen, die sich selbstständig gemacht haben.
Kann auch ich Einzelpflegekräfte engagieren?
Sie haben die Möglichkeit, selbstständige Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen.
Diese können mit den Pflegekassen Verträge zur Versorgung bestimmter
Pflegebedürftiger schließen, wenn die Versorgung durch den Einsatz dieser Kraft
besonders wirksam ist oder wenn dadurch die besonderen Wünsche der
Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe Rechnung getragen werden kann. Die
Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der Pflegekraft und der Pflegekasse
Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege)
Wer pflegt mich, wenn meine Pflegeperson im Urlaub oder krank ist?
Ist die private Pflegeperson im Urlaub oder durch Krankheit an vorübergehend
nicht in der Lage, die Pflege durchzuführen, übernimmt die Pflegeversicherung die
Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so
genannte Verhinderungspflege. Dieser Anspruch besteht erst nach sechs
Monaten der häuslichen Pflege.
Betreuungsbetrag
Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag?
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch
kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) können seit 2002
zusätzlich für Betreuungsleistungen bis zu 460€ pro Jahr von der Pflegekasse im
Wege der Kostenerstattung erhalten. Der Betrag dient der Erstattung von
Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der
Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von nach Landesrecht
anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten entstehen.
Neue Wohnformen – Senioren-WG
Was wird unter „neuen Wohnformen“ verstanden?
Immer mehr Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst selbstständig zu
leben. Neue Wohnmöglichkeiten, wie beispielsweise eine „Senioren-WG“, bieten
die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen bzw. Frauen und Männern in ähnlicher Situation
zusammen zu leben – ohne Privatsphäreverlust. Die Bewohner einer solchen WG
leben in eigenen Wohnungen oder Zimmern, haben jedoch die Möglichkeit, in
Gemeinschaftsräumen gemeinsam zum Beispiel zu Kochen.
Zusammenlegen von Leistungen („Poolen“)
Was bedeutet „Poolen“?
5 Das so genannte Poolen von Leistungsansprüchen soll insbesondere die
ambulant versorgten Wohnformen wie die Senioren-WG fördern. Beispielsweise
kümmert sich in einem Wohnhaus oder einer WG eine zugelassene Pflegekraft
oder ein Pflegedienst um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch wird oftmals Zeit und
damit Geld gespart, aus welchem dann zusätzliche Betreuungsleistungen
finanziert werden können, wie beispielsweise gemeinsames Vorlesen. Die durch
„Poolen“ erzeugten Wirtschaftlichkeitsreserven dürfen vom ambulanten
Pflegedienst ausschließlich im Interesse der am „Pool“ Beteiligten für die
Betreuung genutzt werden. Das bedeutet: Das „Poolen“ von Leistungen bringt
mehr Zeit für Zuwendung.
Senioren-WG
Wenn Sie eine Senioren-WG gründen möchten, brauchen Sie natürlich zunächst
einmal interessierte Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Diese können Sie
beispielsweise über eine Zeitungsanzeige oder einen Aushang im nahegelegenen
Seniorentreff suchen. Sie können auch im nahegelegenen Pflegestützpunkt
nachfragen, ob sich dort Interessenten gemeldet haben. Hilfreich könnte auch die
Anfrage bei ambulanten Pflegediensten sein, die bereits Senioren-WGs betreuen.
Hinsichtlich der Größe Ihrer WG sollten Sie bedenken, dass, auf den
Quadratmeter bezogen, große Wohnungen ab drei Zimmer preiswerter sind als
Wohnungen mit zwei Zimmern. Mit mehreren Menschen zusammenzuleben bietet
also auch finanzielle Vorteile. Achten Sie bei der Gestaltung des Mietvertrages auf
klare Regelungen bezüglich Auszug und Miete, zum Beispiel für den Fall, dass ein
WG-Mitglied seinen Mietbetrag nicht zahlen kann.
Pflegehilfsmittel
Was wird unter Pflegehilfsmitteln verstanden?
Grundsätzlich sind das Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege
notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine
selbstständige Lebensweise zu erhalten.
Die Pflegekasse unterscheidet:
‐ Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem)
‐ Verbrauchsprodukte (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen)
Wann kommt die Pflegekasse für die Kosten der Pflegehilfsmittel auf?
Kosten für die Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn keine
Leistungsverpflichtung für die Krankenkasse besteht. Ein
Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen informiert darüber, welche Hilfsmittel
zur Verfügung gestellt bzw. geliehen werden können.
Wie hoch sind die Zuzahlungen durch die Pflegekassen für die Pflegehilfsmittel?
Zu den Kosten für technische Hilfsmittel muss der Pflegebedürftige einen
Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 25€ zuzahlen. Größere Hilfsmittel werden
meist leihweise überlassen, sodass die Zuzahlung entfällt. Die Kosten für
Verbrauchsprodukte werden bis zu 31€ pro Monat von der Pflegekasse erstattet.
Werden Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet, so tragen Krankenkassen die
Kosten.
6 Wohnungsanpassung
Bekomme ich von der Pflegekasse einen Zuschuss für bauliche
Anpassungsmaßnahmen in meiner Wohnung?
Die Pflegekasse zahlt – unabhängig von der Pflegestufe – auf Antrag bis zu
2.557€ als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen Ihrer Wohnung, die die
häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige
Wohnweise erhalten. Ziel solcher Ausbauten ist insbesondere, eine Überforderung
der Pflegekraft zu verhindern. Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein
Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen der Pflegebedürftigen richtet.
Welche Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Anpassungsarbeiten der
Wohnung. Den Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen
in die Bausubstanz verbunden sind, wie beispielsweise Türverbreiterungen, fest
installierte Rampen oder Treppenlifter, oder aber auch für den pflegegerechten
Umbau des Badezimmers. Zudem wird der Ein- und Umbau von Mobiliar, das
entsprechend den Erfordernissen angefertigt oder umgearbeitet werden muss,
unterstützt.
Kann ich auch ein zweites Mal einen Zuschuss erhalten?
Ein zweiter Zuschuss kann dann gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation
so verändert hat, dass ein weiterer Umbau von Nöten ist.
2.2 Pflege im Heim – welche Möglichkeiten gibt es?
Vollstationäre Versorgung
Wann wird mir vollstationäre Pflege gewährt?
Die vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn eine Pflege zu Hause oder eine
teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit
vom MDK prüfen lassen. Bei Pflegebedürftigen mit Stufe III ist die Überprüfung
nicht notwendig, da hier die Notwendigkeit der vollstationären Pflege
vorausgesetzt wird. Entsprechend der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen
pauschalen Sachleistungsbetrag an das Pflegeheim, den so genannten
Pflegesatz. Diese Sachleistung ist nur für den Pflegeaufwand, die medizinische
Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt.
Welche Kosten sind bei der stationären Pflege nicht abgedeckt?
Die betreute Person muss die pflegebedingten Kosten, die über den
Leistungsbetrag der Pflegeversicherung hinaus gehen, die Kosten für
Unterbringung und Verpflegung, die Investitionskosten und die eventuell
anfallenden Kosten für besondere Komfortleistungen selbst tragen. Zudem darf
der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75% des tatsächlichen
Heimentgeltes nicht übersteigen. Zum Heimentgelt gehören der Pflegesatz, die
Unterkunfts- und Verpflegungskosten und gesondert berechenbare
Investitionskosten. Bei der Vollzeitpflege muss geklärt werden, wie die
7 Zuständigkeit von Pflegeeinrichtung oder Krankenkasse für die Bereitstellung der
notwendigen Hilfsmittel zu regeln ist.
Teilstationäre Versorgung
Was umfasst die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)?
Unter der teilstationären Pflege versteht man die teilweise Unterbringung in einer
Einrichtung. Diese kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein. Die
Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflegekosten, der Aufwendungen der
sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die
Verpflegungskosten hingegen müssen privat getragen werden.
Gewährt wird teilstationäre Pflege nur, wenn dies im Einzelfall notwendig ist –
beispielsweise weil die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang
gewährleistet werden kann. Die Tagespflege wird in der Regel von
Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren pflegende Angehörige tagsüber
berufstätig sind.
Kann ich die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit anderen Leistungen
kombinieren?
Sie können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit anderen ambulanten
Sachleistungen und/oder dem Pflegegeld kombinieren.
Beispiel
Nehmen Sie im Bereich der Tages- und Nachtpflege die Hälfte der Leistung in
Anspruch, haben Sie künftig daneben noch einen 100%igen Anspruch auf
Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Dieser volle Anspruch beim Pflegegeld
oder der Sachleistung erhöht sich allerdings nicht weiter, wenn Sie weniger als
50% der Leistung für die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.
Kurzzeitpflege
Welche Leistungen erhalte ich bei der Kurzzeitpflege?
Viele Pflegebedürftige sind nur auf eine kurzzeitige, stationäre Pflege angewiesen,
insbesondere zur Krisenbewältigung bei der häuslichen Pflege oder
übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Leistung der
Pflegeversicherung bei der Kurzzeitpflege unterscheidet betragsmäßig nicht nach
Pflegestufen, sondern steht unabhängig von der Einstufung allen
Pflegebedürftigen in gleicher Höhe zur Verfügung.
Ist Kurzzeitpflege für Kinder in geeigneten Einrichtungen möglich?
Kinder sollen in Einrichtungen untergebracht werden, die auf ihre besonderen
Bedürfnisse eingehen können. In Altenheimen ist das meist nicht der Fall und
somit nicht für das Kind zumutbar. Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist
die Kurzzeitpflege für Kinder unter 18 Jahren seit der Pflegereform 2008 in
geeigneten Einrichtungen möglich, wie zum Beispiel in Einrichtungen der
Behindertenhilfe oder ähnlichen Versorgungsstätten.
8 Heime
Welche unterschiedlichen Heimtypen gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Heimtypen:
‐ In Altenwohnheimen leben die Bewohner recht selbstständig in kleinen
Wohnungen mit eigener Küche, haben jedoch auch die Möglichkeit, Mahlzeiten
in Gesellschaft mit den anderen Bewohnern einzunehmen
‐ Altenheime gewährleisten älteren Menschen, die ihren Haushalt nichtmehr
alleine führen könnten, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche
Unterstützung. Auch hier leben die Bewohner in kleinen Wohnungen oder
Appartements
‐ In Pflegeheimen leben die Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern, in die
häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Eine umfassende
pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ist
gewährleistet
In den meisten Einrichtungen findet man heutzutage eine Kombination der
traditionellen Heimtypen.
Wie wird die medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von
Pflegeheimen sichergestellt?
Die Pflegekassen arbeiten daran, dass stationäre Pflegeeinrichtungen
Kooperationsverträge mit örtlich niedergelassenen Ärzten schließen. Diese
gewährleisten dann die medizinische Versorgung der Bewohner.
Ist es möglich, einen Arzt im Heim zu beschäftigen?
Mit der Pflegereform 2008 ist es einem Heim möglich, einen eigenen Arzt
anzustellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine geeignete medizinische
Versorgung im Heim nicht durch eine Kooperation mit einem ortsansässigen Arzt
sichergestellt werden kann. Heimärzte verteuern die Heime nicht. Diese
Aufwendungen dürfen nicht in die Pflegesätze einfließen.
2.3 Welche besonderen Leistungen gibt es für demenziell erkrankte Menschen?
Betreuungsbetrag
Was verbessert sich im ambulanten Bereich für demenziell erkrankte Menschen?
Menschen mit demenziellbedingten Fähigkeitsstörungen haben oftmals einen
erhöhten Hilfe- und Betreuungsbedarf. Da es Menschen mit Demenz körperlich
oftmals vergleichsweise gut geht, sind sie bisher oft durch das Raster der
Pflegeversicherung gefallen.
Pflegestufe „0“
Was bedeutet die so genannte „Pflegestufe 0“?
Auch Personen, die noch nicht die Voraussetzung für Pflegestufe I erfüllen, aber
trotzdem Hilfe benötigen, haben mit Inkrafttreten der Pflegereform einen Anspruch
auf einen Betreuungsbetrag.
9 Zusätzliches Personal in Heimen
Wie verbessert sich die Heimbetreuung von demenziell erkrankten Menschen?
Auch das Leistungsangebot in Heimen wird durch gesonderte Angebote
verbessert. In vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann
zusätzliches Betreuungspersonal für Bewohner mit erheblichem allgemeinem
Betreuungsbetrag eingesetzt werden. Diese Kosten werden durch die
Pflegekassen getragen. Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger werden nicht mit
Kosten belastet. Für rund 25 demenziell erkrankte Bewohner soll eine
Betreuungskraft vorgesehen werden. So wird neben der Betreuung im ambulanten
Bereich auch die Betreuung im Pflegeheim deutlich verbessert.
2.4 Welche Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse bezahlt?
Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt verhindert oder
verkürzt werden kann oder wenn ein Krankenhausaufenthalt aus bestimmten
Gründen nicht möglich ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die
Kosten je Krankheitsfall für bis zu vier Wochen – in besonderen Ausnahmen auch
länger. Die häusliche Pflege umfasst die Grund- und Behandlungspflege (z.B.
Verbandswechsel) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung im erforderlichen
Umfang.
Behandlungspflege wird auch dann erbracht, wenn sie zur Sicherung des Ziels der
ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Die Krankenkasse kann die zusätzlich zu
leistende Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung vorsehen und
deren Umfang und Dauer bestimmen. Diese Leistungen dürfen jedoch nach
Eintritt der Pflegebedürftigkeit nichtmehr von der Krankenkasse übernommen
werden, da sie zum Aufgabenbereich der gesetzlichen Pflegeversicherung
gehören.
Voraussetzung: Im Haushalt leben keine Personen, die die Pflege im
erforderlichen Umfang übernehmen können. Andernfalls sind Pflegeleistungen
Aufgabe der Pflegeversicherung.
Anspruch auf die häusliche Krankenpflege besteht zunächst im Haushalt der
Versicherten. Der Anspruch gilt jedoch seit der Gesundheitsreform 2007 auch für
Wohngemeinschaften oder Wohnformen sowie für andere geeignete Orte wie
Schulen, Kindergärten und bei erhöhtem Pflegebedarf auch in Werkstätten für
Behinderte. Kein Anspruch besteht für die Aufenthaltszeit in einer Einrichtung, in
der nach gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf die Erbringung von
Behandlungspflege durch die Einrichtung besteht. In Ausnahmefällen kann
medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen verordnet werden, die auf
Dauer, für mindestens sechs Monate, einen besonders hohen Bedarf an
medizinischer Behandlungspflege haben. Dieser ist gegeben, wenn die ständige
Anwesenheit einer Pflegekraft gewährleistet sein muss, weil
behandlungspflegerische Maßnahmen in ihrer Intensität oder Häufigkeit
unvorhersehbar am Tag und in der Nacht gewährleistet sein muss oder die
Bedienung und Beaufsichtigung verschiedener Gerätschaften erforderlich ist.
10 Bei Entlassung aus dem Krankenhaus gilt: Eine häusliche Krankenpflege kann
durch den Hausarzt, im Regelfall aber vom Krankenhausarzt verordnet werden, da
dieser am besten über den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten informiert
ist. Für diesen besteht die Möglichkeit, aus dem Krankenhaus entlassene
Patienten für maximal drei Tage häusliche Krankenpflege zu verordnen und
Arzneimittel mitzugeben. Der verantwortliche Krankenhausarzt hat den
zuständigen Hausarzt darüber zu informieren.
Wird den Betroffenen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus geholfen?
Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus stehen Menschen, die pflegebedürftig
sind, oft hilflos vor einer neuen Situation. Aus diesem Grund soll sich ein
Mitarbeiter der Klinik noch während des Krankenhausaufenthalts um den
pflegebedürftigen Menschen kümmern. Durch das Entlassungsmanagement
sollen Krankenhäuser den nahtlosen Übergang von der Behandlung in die
ambulante Versorgung, Reha oder Pflege gewährleisten.
Welche Rolle spielen Pflegeeinrichtungen bei der Krankenhausentlassung?
Die Pflegeeinrichtungen müssen einbezogen werden, wenn Pflegebedürftige aus
dem Krankenhaus entlassen werden. Dabei soll es eine enge Zusammenarbeit
zwischen dem Krankenhaus und den Pflegeberatern geben.
2.5 Welche Förderung gibt es für Rehabilitation und Prävention?
Wie wichtig ist Prävention?
Durch den zunehmenden Anteil an älterer und sehr alter Menschen in der
Gesellschaft werden Gesundheitsförderung und Prävention im Alter immer
wichtiger. Es geht darum, dass die Menschen nicht nur immer älter, sondern auch
gesünder alt werden. Durch frühe Maßnahmen der Gesundheitsförderung und
Prävention kann zu einem gesunden Altern, dem Erhalt der Selbstständigkeit und
zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beigetragen werden. Um die
Eigenverantwortung zu stärken ist Aufklärung über die richtige Ernährung,
genügend Bewegung, Stressbewältigung und die Risiken des Rauchens wichtig.
11 3. Ich möchte einen Angehörigen zu Hause pflegen
3.1 Wie wird die Pflege in der Familie gefördert?
Finanzielle Unterstützung (Pflegegeld)
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird
gezahlt, wenn die Pflege durch einen Angehörigen übernommen wird.
Wer bekommt das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird nicht direkt an den pflegenden Angehörigen gezahlt, sondern
an den Pflegebedürftigen, der das Geld regelmäßig als finanzielle Anerkennung
weitergeben.
Näheres hierzu in Abschnitt 2.1 im Unterpunkt „Pflegegeld“.
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Welche Rentenansprüche habe ich als Pflegeperson?
Wenn Sie einen Angehörigen für mindestens 14h in der Woche pflegen, gelten Sie
als Pflegeperson. Sind Sie nicht mehr als 30h in der Woche erwerbstätig, zahlt die
Pflegeversicherung für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich
dabei nach der Pflegestufe und dem Umfang der Pflegetätigkeit.
Bin ich als Pflegeperson unfallversichert?
Als Pflegeperson sind sie während den Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten
und wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert.
Bin ich arbeitslosenversichert, wenn ich einen Angehörigen pflege?
Sie können freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Dazu
müssen Sie einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, dass Sie sich
freiwillig versichern möchten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
‐ In den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit in die Versicherung
eingezahlt oder Arbeitslosengeld bezogen haben
‐ Unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis
gestanden oder Arbeitslosengeld bezogen haben
‐ Nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind
Der Beitrag ist allein von der Pflegeperson zu tragen.
Urlaubsvertretung
Wie wird die Pflege meines Angehörigen gewährleistet, wenn ich krank oder im
Urlaub bin?
Die Pflegekasse zahlt eine Ersatzpflege, wenn Sie wegen Urlaub oder einer
Erkrankung ihren Angehörigen nicht pflegen können. Dieser Anspruch reicht für
maximal vier Wochen im Jahr. Weitere Alternativen zur Ersatzpflege wären die
teilstationäre Tages- und Nachtpflege oder eine Kurzzeitpflege.
12 Welche Voraussetzungen gibt es, damit ich als Pflegeperson Urlaub nehmen
kann?
Sie müssen mindestens seit sechs Monaten die Pflege übernommen haben.
Werden während meines Urlaubs Beiträge in die Rentenkasse gezahlt?
Seit der Pflegereform werden in der Zeit des Urlaubs die Versicherungsbeiträge
von der Pflegekasse weitergezahlt.
Pflegekurse für Angehörige
Bekomme ich professionelle Anleitung für die Pflege zu Hause?
Wenn sie Angehörige pflegen oder sich ehrenamtlich um andere Pflegebedürftige
kümmern, können Sie an einem Pflegekurs teilnehmen. Diese werden z.T. in
Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen, der
Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Diese Kurse bieten
praktische Anleitungen, Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu
verschiedenen Themen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, sich mit anderen
Pflegenden auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.
3.2 Wie kann ich Beruf und Pflege miteinander vereinbaren?
Pflegezeit
Was ist Pflegezeit?
Mit der Pflegereform 2008 wurde die so genannte Pflegezeit eingeführt, damit sich
Berufstätige für eine bestimmte Zeit selbst um ihre pflegebedürftigen Angehörigen
kümmern können.
Dies bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte
Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten haben.
Wann habe ich Anspruch auf Pflegezeit?
Anspruch auf die Pflegezeit haben Sie, wenn Sie einen nahen Verwandten, der
mindestens Pflegestufe I hat, zu Hause pflegen. Dieser Anspruch gilt nur bei
Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.
Als nahe Angehörige gelten: Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer
eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und
Pflegekinder, Enkelkinder sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
Was muss ich beachten, wenn ich Pflegezeit in Anspruch nehme?
Sie müssen die Pflegezeit mindestens zehn Tage vor der Inanspruchnahme
schriftlich ankündigen. Darin müssen Sie mitteilen, wie lange und in welchem
Umfang Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie nur eine
teilweise Freistellung wünschen, müssen Sie angeben, wie sie die Arbeitszeit
verteilen wollen.
Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss dem Arbeitgeber gegenüber durch
eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK bescheinigt werden.
13 Kann ich mich für die Pflegezeit auch teilweise von der Arbeit freistellen lassen?
Wenn Sie sich nur teilweise von der Arbeit freistellen lassen, treffen Sie mit ihrem
Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Aufspaltung
der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nach teilweiser Freistellung nur
aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Kann ich die Pflegezeit auch vor Ablauf des in Anspruch genommenen Zeitraums
beenden?
Grundsätzlich gilt: Man kann die Pflegezeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
vorzeitig beenden. Ausnahmen: Die Pflegezeit endet frühzeitig mit einer
Übergangsfrist von vier Wochen, wenn die gepflegte Person stirbt, in eine
stationäre Pflegeeinrichtung gebracht wird oder die Pflege zu Hause aus anderen
Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.
Soziale Absicherung während der Pflegezeit
Bin ich während der Pflegezeit sozialversichert?
Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt in der Regel erhalten, da in
dieser Zeit meist eine Familienversicherung besteht.
Ist bei Ihnen keine Familienversicherung möglich, müssen Sie sich freiwillig bei
Ihrer Krankenkasse weiterversichern und zahlen dafür meist den Mindestbetrag.
Mit der Krankenversicherung sind Sie automatisch Pflegeversichert. Auf Antrag
erstattet die Pflegekasse diese Kosten bis zur Höhe des Mindestbetrags. Während
der Pflegezeit sind Sie rentenversichert, wenn Sie Ihren Angehörigen mindestens
14h in der Woche pflegen. In der Arbeitslosenversicherung besteht die
Pflichtversicherung weiterhin fort. Die notwendigen Beiträge werden von der
Pflegekasse übernommen.
Eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bleibt grundsätzlich während
der Pflegezeit bestehen. Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse oder das private
Pflegeversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen den Beitrag zur
Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Was bedeutet „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“?
Wird ein naher Angehöriger akut Pflegebedürftig, haben Sie das Recht, bis zu
zehn Tage der Arbeit fern zu bleiben, um die Pflege für den Angehörigen zu
organisieren. Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers müssen Sie ihm eine ärztliche
Bescheinigung vorlegen über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit und die
Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung. Diese Freistellung können alle Beschäftigten
in Anspruch nehmen – unabhängig von der Anzahl der anderen Beschäftigten. Die
Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen bleiben bestehen.
14 4. Ich brauche eine umfassende und individuelle Beratung
4.1 Wo kann ich mich über die Pflege informieren?
Wenn Sie erste Informationen brauchen, setzen Sie sich mit ihrer Kranken- und
Pflegekasse in Verbindung. In Deutschland gibt es verschiedene Beratungsstellen
in denen Sie ausführliche Informationen erhalten. Diese wurden mit der
Pflegereform durch Pflegestützpunkte ersetzt oder ergänzt.
Link: www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/html/pflegestutzpunkte.html
4.2 Wo erhalte ich Beratung unter einem Dach?
Pflegestützpunkt
Warum ist Beratung unter einem Dach so wichtig?
Diese ermöglicht die effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige und
hilft, die ehemals starren Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu
überwinden.
Was ist ein Pflegestützpunkt?
In einem Pflegestützpunkt werden alle Leistungen, die mit der Pflege eines
Angehörigen im Zusammenhang stehen, und eine genaue Beratung unter einem
Dach gebündelt. Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde.
Dieser Stützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem sich die Mitarbeiter der
Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger
untereinander abstimmen und den Rat und Hilfe suchenden Betroffenen ihre
Sozialleistungen erläutern und vermitteln können.
Welche Informationen erhalte ich im Pflegestützpunkt?
Sind Sie selbst pflegebedürftig oder haben pflegebedürftige Angehörige so
erhalten sie hier alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete
Hilfestellungen. Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung pflegegerecht umbauen
wollen, berät man Sie über mögliche Zuschüsse. Wenn Sie ein geeignetes
Pflegeheim suchen, erhalten Sie hier einen guten Überblick über mögliche
Unterbringungen. Selbst wenn Sie sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige
kümmern möchten, kann man Ihnen dort weiterhelfen. Alle Leistungen, für die
man früher verschiedene Stellen aufsuchen musste, sind mit den
Pflegestützpunkten unter einem Dach kombiniert. Die ansässigen Pflegeberater
übernehmen die Koordination der einzelnen Schritte, begleiten die Betroffenen
und helfen ihnen umfassend.
Wo sollen Pflegestützpunkte aufgebaut werden?
Sie sollen gut erreichbar in Wohnvierteln eingerichtet werden, damit
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ohne Anreiseprobleme das
Beratungsangebot nutzen können.
Was passiert, wenn kein Pflegestützpunkt in meiner Nähe eingerichtet wird?
15 Es ist möglich, dass nicht in allen Ländern sofort Pflegestützpunkte errichtet
werden. Selbst dann haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegeberatung
gegenüber der Pflegekasse oder ihrem privaten Versicherungsunternehmen.
Bestehende Beratungsstellen zur Pflege
Wie unterscheiden sich die vorhandenen Servicestellen und die neuen
Pflegestützpunkte?
Die vorhandenen Servicestellen konzentrieren sich auf Beratung in Fragen der
Rehabilitation und Teilhabe. Die Pflegestützpunkte nehmen sich der
Pflegebedürftigen und ihrer Sorgen rund um die Pflege an.
4.3 Wer steht mir beratend zur Seite?
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
Kann ich mich auch zu Hause beraten lassen?
Die Pflegeberater können Sie auch zu Hause beraten. Grundsätzlich ist es das
Ziel, das Zusammenwirken aller Kräfte im ambulanten Bereich zu verbessern. Je
besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die
vollstationäre Versorgung zurückgeht.
Sind die Beraterinnen und Berater zwingend in den Pflegestützpunkten
angesiedelt oder wie finde ich meinen persönlichen Ansprechpartner?
Sofern ein Pflegestützpunkt vorhanden ist, müssen die Pflegeberaterinnen dort
angesiedelt werden. Die Pflegekassen müssen Sie darüber informieren, wo sich
der nächste Pflegestützpunkt befindet und welcher Berater für sie erreichbar ist,
wenn Sie Leistungen beantragen.
Was passiert bei Problemen mit meinem Pflegeberater?
Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig und es ist
selbstverständlich, dass Ihnen kein bestimmter Pflegeberater aufgezwungen oder
vorgeschrieben werden kann. Kommen Sie mit ihrem Pflegeberater nicht zurecht,
sind klärende Gespräche im Pflegestützpunkt eine Möglichkeit oder Sie können
sich auch an ihre Pflegekasse wenden, um Abhilfe zu schaffen.
Kann ich mich bei Bedarf an einen anderen Pflegestützpunkt wenden?
Es ist Ihnen überlassen, welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen. Es ist
nicht vorgeschrieben, den nächstgelegensten Pflegestützpunkt zu wählen und
somit brauchen Sie auch keine Bedenken zu haben, einen Pflegestützpunkt Ihrer
Wahl in Anspruch zu nehmen.
Individuelle Beratung (Fallmanagement)
Wie unterscheiden sich Pflegeberatung und Pflegestützpunkt?
Der Pflegestützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem die Kostenträger
erreichbar sind und bei einem Bedarf an Pflegeleistungen zur Verfügung stehen
und bei der Realisierung auch unterstützend und koordinierend tätig werden.
Die Pflegeberater beurteilen den persönlichen Bedarf und die Situation der
einzelnen Pflegebedürftigen, das so genannte Fallmanagement. Sie erstellen
16 aufgrund dieser Beurteilung beispielsweise ein individuelles Versorgungssystem
und übermitteln Leistungsanträge an die zuständigen Kassen zur weiteren
Bearbeitung bzw. Genehmigung.
Beratungseinsätze
Wer muss und wer kann Beratungseinsätze in Anspruch nehmen?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben in den Pflegestufen I und II
einmal halbjährlich und in der Pflegestufe III einmal vierteljährlich eine Beratung in
der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Dieser Besuch dient der
Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen
Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich
Pflegenden. Diese Besuche können nicht nur von zugelassenen Pflegediensten
und von Pflegekassen anerkannten, neutralen und unabhängigen
Beratungsstellen durchgeführt werden, sondern auch von Pflegeberatern der
Pflegekassen.
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die jedoch noch nicht
in Pflegestufe I fallen, können seit der Pflegereform 2008 auch einen solchen
Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Diese müssen dann jedoch nicht von
zugelassenen Pflegediensten durchgeführt werden, sondern können auch von
anerkannten unabhängigen Beratungsstellen durchgeführt werden. So wird
ermöglicht, dass beispielsweise Alzheimer-Patienten durch die AlzheimerGesellschaft beraten werden können.
5. Ich erwarte für die Pflege eine Hohe Qualität
5.1 Wie wird die Qualität in den Heimen sichergestellt?
Qualitätsprüfung
Was wird bei den Qualitätsprüfungen kontrolliert?
Im Vordergrund der Überprüfungen steht die Ergebnisqualität.
Das bedeutet: Die Prüfer bewerten nicht nur die Aktendokumentation, sondern
konzentrieren sich bei der Prüfung auf den Pflegezustand der Menschen. Dabei
achten sie genau, wie die eingeleiteten Pflegemaßnahmen wirken und ob es
Hinweise auf Pflegedefizite wie beispielsweise Druckgeschwüre oder
Mangelernährung gibt. Zudem berücksichtigen sie bei der Bewertung des Heims
auch die Zufriedenheit der Bewohner.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Was ist der MDK?
Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Pflegekassen
überprüft der MDK, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind
und welche Stufe vorliegt. Die Leistungsentscheidung trifft die Pflegekasse mit
unter maßgeblicher Berücksichtigung des Gutachtens des MDK.
Welche Rolle spielt der MDK bei der Qualitätsprüfung?
17 Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen ist der MDK für die
Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zuständig.
Wie oft werden Heime kontrolliert?
Bisher wurden Heime im Schnitt alle fünf Jahre kontrolliert. Ab 2011 werden
Heime und andere pflegerische Einrichtungen in einem Abstand von höchstens
einem Jahr geprüft. Bis dahin müssen die Pflegekassen jedes zugelassene Heim
mindestens einmal prüfen. Geprüft wird vom MDK oder einem beauftragten
Sachverständigen.
Müssen die Prüfungen unbedingt vom MDK durchgeführt werden?
Die Einrichtungen können selbst Prüfungen veranlassen. Unter bestimmten
Voraussetzungen ersetzen diese Prüfungen die Qualitätsprüfungen des MDK,
soweit es um die Struktur- und Prozessqualität geht. Die Ergebnisqualität wird
aber immer vom MDK geprüft.
Berät der MDK die Heime auch?
Der MDK berät die Einrichtungen in Qualitätsfragen und soll insbesondere
Empfehlungen abgeben, wie Qualitätsmängeln vorzubeugen ist.
Verfahren bei Qualitätsmängeln
Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es gegenüber den Einrichtungen, wenn der
Qualitätsbericht Mängel aufzeigt?
Die Landesverbände der Pflegekassen entscheiden auf Grund des MDK-Berichts
und nach Anhörung der Heimleitung, ob und wenn nötig welche Maßnahmen
getroffen werden müssen, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. Die
Pflegekassen erteilen dem Träger der Einrichtung darüber einen Mängelbescheid
und setzten ihm zugleich eine Frist zur Beseitigung der Mängel.
5.2 Wie informiere ich mich über die Qualität einer Pflegeeinrichtung?
Qualitätsberichte
Wo werden die Qualitätsberichte veröffentlicht?
Die Berichte werden im Internet und in anderer geeigneter Form kostenfrei
veröffentlicht – verständlich, übersichtlich und vergleichbar. Diese Informationen
sind auch bei den Pflegeberatern im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe erhältlich.
Zusätzlich sollten diese Informationen auch in den Pflegeeinrichtungen gut
sichtbar für die eigenen Bewohner ausgehängt werden.
18 Zur Verfügung gestellt von:
GLOBUS Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG
Ansprechpartner: Petra Kannengießer
Betriebsstätte Zell
Fliehburgstr. 4
D-56856 Zell (Mosel)
2009