globus pflegebroschüre - Erfolgsfaktor Familie
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globus pflegebroschüre - Erfolgsfaktor Familie
1 Ratgeber PFLEGE für Mitarbeiter 2 Ratgeber Pflege für Mitarbeiter 1. Pflegebedürftigkeit – was nun? Ein Leitfaden 1.1 Setzen Sie oder ein Familienangehöriger sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung. 1.2 Nachdem Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, benachrichtigt diese den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) für eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. 1.3 Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, wann Ihnen geholfen werden muss (Waschen, Anziehen, Essen usw.) und wie viel Zeit diese Hilfe braucht. 1.4 Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein. 1.5 Sofern das möglich ist teilen Sie ihrer Pflegekasse im Voraus schon mit, ob sie zu Hause oder in einem Heim gepflegt werden möchten. 1.6 Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege langfristig von einem Angehörigen durchgeführt werden kann und ob sie zusätzlich oder ausschließlich auf die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst angewiesen sind. 1.7 Ist die Pflege bei Ihnen zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von der Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegemöglichkeiten informieren lassen. 1.8 Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen, ambulanten Pflegedienste bzw. stationären Pflegeeinrichtungen zu geben und sie über günstige Angebote zur Entlastung bei der Versorgung zu informieren und zu beraten. 1.9 Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so können Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse wenden. 3 2. Ich benötige Betreuung und Leistungen der Pflegeversicherung 2.1 Pflege zu Hause – welche Möglichkeiten gibt es? Ambulanter Pflegedienst Was macht ein ambulanter Pflegedienst? Er unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Unterstützung im Alltag, damit die pflegenden Angehörigen Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal kommt zu Ihnen nach Hause und hilft professionell bei der täglichen Pflege. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche: Hauptsächlich grundpflegerische Tätigkeiten (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung), häusliche Krankenpflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen), Beratung der Pflegebedürftigen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (z.B. Essenslieferung oder die Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Kochen, Einkaufen, Reinigen der Wohnung). Diese Pflegeart ermöglicht es Betroffenen, trotz ihrer Einschränkungen trotzdem in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Pflegegeld Was ist Pflegegeld? Pflegebedürftige sollen selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Darum haben sie die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere Personen. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse überwiesen. Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung grundsätzlich frei verfügen und gibt es regelmäßig an die ihn versorgenden als Anerkennung weiter. Um eine Optimale Pflege und Betreuung zu gewährleisten, ist es möglich den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Pflegedienste) zu kombinieren. Das zu erhaltende Pflegegeld verringert sich Anteilig entsprechend der erhaltenen Leistungen. Bei Ablehnung der Pflegestufe muss innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Beim Formulieren des Widerspruchs hilft auch der Pflegeberater! Rechenbeispiel: Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 210€ in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 420€. Er hat somit die Sachleistungen zu 50% ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 215€ stehen ihm noch 50% zu, also 107,50€. 4 Wie bemisst sich die Höhe des Pflegegelds? Das Pflegegeld bemisst sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einzelpflegekräfte Was sind Einzelpflegekräfte? Einzelpflegekräfte sind Pflegekräfte, wie beispielsweise Altenpfleger und Altenpflegerinnen, die sich selbstständig gemacht haben. Kann auch ich Einzelpflegekräfte engagieren? Sie haben die Möglichkeit, selbstständige Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen. Diese können mit den Pflegekassen Verträge zur Versorgung bestimmter Pflegebedürftiger schließen, wenn die Versorgung durch den Einsatz dieser Kraft besonders wirksam ist oder wenn dadurch die besonderen Wünsche der Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe Rechnung getragen werden kann. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der Pflegekraft und der Pflegekasse Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) Wer pflegt mich, wenn meine Pflegeperson im Urlaub oder krank ist? Ist die private Pflegeperson im Urlaub oder durch Krankheit an vorübergehend nicht in der Lage, die Pflege durchzuführen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so genannte Verhinderungspflege. Dieser Anspruch besteht erst nach sechs Monaten der häuslichen Pflege. Betreuungsbetrag Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag? Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) können seit 2002 zusätzlich für Betreuungsleistungen bis zu 460€ pro Jahr von der Pflegekasse im Wege der Kostenerstattung erhalten. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten entstehen. Neue Wohnformen – Senioren-WG Was wird unter „neuen Wohnformen“ verstanden? Immer mehr Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst selbstständig zu leben. Neue Wohnmöglichkeiten, wie beispielsweise eine „Senioren-WG“, bieten die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen bzw. Frauen und Männern in ähnlicher Situation zusammen zu leben – ohne Privatsphäreverlust. Die Bewohner einer solchen WG leben in eigenen Wohnungen oder Zimmern, haben jedoch die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsam zum Beispiel zu Kochen. Zusammenlegen von Leistungen („Poolen“) Was bedeutet „Poolen“? 5 Das so genannte Poolen von Leistungsansprüchen soll insbesondere die ambulant versorgten Wohnformen wie die Senioren-WG fördern. Beispielsweise kümmert sich in einem Wohnhaus oder einer WG eine zugelassene Pflegekraft oder ein Pflegedienst um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch wird oftmals Zeit und damit Geld gespart, aus welchem dann zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert werden können, wie beispielsweise gemeinsames Vorlesen. Die durch „Poolen“ erzeugten Wirtschaftlichkeitsreserven dürfen vom ambulanten Pflegedienst ausschließlich im Interesse der am „Pool“ Beteiligten für die Betreuung genutzt werden. Das bedeutet: Das „Poolen“ von Leistungen bringt mehr Zeit für Zuwendung. Senioren-WG Wenn Sie eine Senioren-WG gründen möchten, brauchen Sie natürlich zunächst einmal interessierte Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Diese können Sie beispielsweise über eine Zeitungsanzeige oder einen Aushang im nahegelegenen Seniorentreff suchen. Sie können auch im nahegelegenen Pflegestützpunkt nachfragen, ob sich dort Interessenten gemeldet haben. Hilfreich könnte auch die Anfrage bei ambulanten Pflegediensten sein, die bereits Senioren-WGs betreuen. Hinsichtlich der Größe Ihrer WG sollten Sie bedenken, dass, auf den Quadratmeter bezogen, große Wohnungen ab drei Zimmer preiswerter sind als Wohnungen mit zwei Zimmern. Mit mehreren Menschen zusammenzuleben bietet also auch finanzielle Vorteile. Achten Sie bei der Gestaltung des Mietvertrages auf klare Regelungen bezüglich Auszug und Miete, zum Beispiel für den Fall, dass ein WG-Mitglied seinen Mietbetrag nicht zahlen kann. Pflegehilfsmittel Was wird unter Pflegehilfsmitteln verstanden? Grundsätzlich sind das Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensweise zu erhalten. Die Pflegekasse unterscheidet: ‐ Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem) ‐ Verbrauchsprodukte (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen) Wann kommt die Pflegekasse für die Kosten der Pflegehilfsmittel auf? Kosten für die Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung für die Krankenkasse besteht. Ein Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen informiert darüber, welche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. geliehen werden können. Wie hoch sind die Zuzahlungen durch die Pflegekassen für die Pflegehilfsmittel? Zu den Kosten für technische Hilfsmittel muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 25€ zuzahlen. Größere Hilfsmittel werden meist leihweise überlassen, sodass die Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 31€ pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Werden Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet, so tragen Krankenkassen die Kosten. 6 Wohnungsanpassung Bekomme ich von der Pflegekasse einen Zuschuss für bauliche Anpassungsmaßnahmen in meiner Wohnung? Die Pflegekasse zahlt – unabhängig von der Pflegestufe – auf Antrag bis zu 2.557€ als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen Ihrer Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Wohnweise erhalten. Ziel solcher Ausbauten ist insbesondere, eine Überforderung der Pflegekraft zu verhindern. Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen der Pflegebedürftigen richtet. Welche Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst? Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Anpassungsarbeiten der Wohnung. Den Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, wie beispielsweise Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder Treppenlifter, oder aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Zudem wird der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen angefertigt oder umgearbeitet werden muss, unterstützt. Kann ich auch ein zweites Mal einen Zuschuss erhalten? Ein zweiter Zuschuss kann dann gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so verändert hat, dass ein weiterer Umbau von Nöten ist. 2.2 Pflege im Heim – welche Möglichkeiten gibt es? Vollstationäre Versorgung Wann wird mir vollstationäre Pflege gewährt? Die vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn eine Pflege zu Hause oder eine teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit vom MDK prüfen lassen. Bei Pflegebedürftigen mit Stufe III ist die Überprüfung nicht notwendig, da hier die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vorausgesetzt wird. Entsprechend der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Sachleistungsbetrag an das Pflegeheim, den so genannten Pflegesatz. Diese Sachleistung ist nur für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt. Welche Kosten sind bei der stationären Pflege nicht abgedeckt? Die betreute Person muss die pflegebedingten Kosten, die über den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung hinaus gehen, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Investitionskosten und die eventuell anfallenden Kosten für besondere Komfortleistungen selbst tragen. Zudem darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75% des tatsächlichen Heimentgeltes nicht übersteigen. Zum Heimentgelt gehören der Pflegesatz, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten und gesondert berechenbare Investitionskosten. Bei der Vollzeitpflege muss geklärt werden, wie die 7 Zuständigkeit von Pflegeeinrichtung oder Krankenkasse für die Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel zu regeln ist. Teilstationäre Versorgung Was umfasst die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)? Unter der teilstationären Pflege versteht man die teilweise Unterbringung in einer Einrichtung. Diese kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflegekosten, der Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Verpflegungskosten hingegen müssen privat getragen werden. Gewährt wird teilstationäre Pflege nur, wenn dies im Einzelfall notwendig ist – beispielsweise weil die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind. Kann ich die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit anderen Leistungen kombinieren? Sie können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit anderen ambulanten Sachleistungen und/oder dem Pflegegeld kombinieren. Beispiel Nehmen Sie im Bereich der Tages- und Nachtpflege die Hälfte der Leistung in Anspruch, haben Sie künftig daneben noch einen 100%igen Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Dieser volle Anspruch beim Pflegegeld oder der Sachleistung erhöht sich allerdings nicht weiter, wenn Sie weniger als 50% der Leistung für die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege Welche Leistungen erhalte ich bei der Kurzzeitpflege? Viele Pflegebedürftige sind nur auf eine kurzzeitige, stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Krisenbewältigung bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Leistung der Pflegeversicherung bei der Kurzzeitpflege unterscheidet betragsmäßig nicht nach Pflegestufen, sondern steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe zur Verfügung. Ist Kurzzeitpflege für Kinder in geeigneten Einrichtungen möglich? Kinder sollen in Einrichtungen untergebracht werden, die auf ihre besonderen Bedürfnisse eingehen können. In Altenheimen ist das meist nicht der Fall und somit nicht für das Kind zumutbar. Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist die Kurzzeitpflege für Kinder unter 18 Jahren seit der Pflegereform 2008 in geeigneten Einrichtungen möglich, wie zum Beispiel in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder ähnlichen Versorgungsstätten. 8 Heime Welche unterschiedlichen Heimtypen gibt es? Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Heimtypen: ‐ In Altenwohnheimen leben die Bewohner recht selbstständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche, haben jedoch auch die Möglichkeit, Mahlzeiten in Gesellschaft mit den anderen Bewohnern einzunehmen ‐ Altenheime gewährleisten älteren Menschen, die ihren Haushalt nichtmehr alleine führen könnten, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch hier leben die Bewohner in kleinen Wohnungen oder Appartements ‐ In Pflegeheimen leben die Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern, in die häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ist gewährleistet In den meisten Einrichtungen findet man heutzutage eine Kombination der traditionellen Heimtypen. Wie wird die medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sichergestellt? Die Pflegekassen arbeiten daran, dass stationäre Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit örtlich niedergelassenen Ärzten schließen. Diese gewährleisten dann die medizinische Versorgung der Bewohner. Ist es möglich, einen Arzt im Heim zu beschäftigen? Mit der Pflegereform 2008 ist es einem Heim möglich, einen eigenen Arzt anzustellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine geeignete medizinische Versorgung im Heim nicht durch eine Kooperation mit einem ortsansässigen Arzt sichergestellt werden kann. Heimärzte verteuern die Heime nicht. Diese Aufwendungen dürfen nicht in die Pflegesätze einfließen. 2.3 Welche besonderen Leistungen gibt es für demenziell erkrankte Menschen? Betreuungsbetrag Was verbessert sich im ambulanten Bereich für demenziell erkrankte Menschen? Menschen mit demenziellbedingten Fähigkeitsstörungen haben oftmals einen erhöhten Hilfe- und Betreuungsbedarf. Da es Menschen mit Demenz körperlich oftmals vergleichsweise gut geht, sind sie bisher oft durch das Raster der Pflegeversicherung gefallen. Pflegestufe „0“ Was bedeutet die so genannte „Pflegestufe 0“? Auch Personen, die noch nicht die Voraussetzung für Pflegestufe I erfüllen, aber trotzdem Hilfe benötigen, haben mit Inkrafttreten der Pflegereform einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag. 9 Zusätzliches Personal in Heimen Wie verbessert sich die Heimbetreuung von demenziell erkrankten Menschen? Auch das Leistungsangebot in Heimen wird durch gesonderte Angebote verbessert. In vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann zusätzliches Betreuungspersonal für Bewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbetrag eingesetzt werden. Diese Kosten werden durch die Pflegekassen getragen. Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger werden nicht mit Kosten belastet. Für rund 25 demenziell erkrankte Bewohner soll eine Betreuungskraft vorgesehen werden. So wird neben der Betreuung im ambulanten Bereich auch die Betreuung im Pflegeheim deutlich verbessert. 2.4 Welche Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse bezahlt? Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt verhindert oder verkürzt werden kann oder wenn ein Krankenhausaufenthalt aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten je Krankheitsfall für bis zu vier Wochen – in besonderen Ausnahmen auch länger. Die häusliche Pflege umfasst die Grund- und Behandlungspflege (z.B. Verbandswechsel) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung im erforderlichen Umfang. Behandlungspflege wird auch dann erbracht, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Die Krankenkasse kann die zusätzlich zu leistende Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung vorsehen und deren Umfang und Dauer bestimmen. Diese Leistungen dürfen jedoch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit nichtmehr von der Krankenkasse übernommen werden, da sie zum Aufgabenbereich der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören. Voraussetzung: Im Haushalt leben keine Personen, die die Pflege im erforderlichen Umfang übernehmen können. Andernfalls sind Pflegeleistungen Aufgabe der Pflegeversicherung. Anspruch auf die häusliche Krankenpflege besteht zunächst im Haushalt der Versicherten. Der Anspruch gilt jedoch seit der Gesundheitsreform 2007 auch für Wohngemeinschaften oder Wohnformen sowie für andere geeignete Orte wie Schulen, Kindergärten und bei erhöhtem Pflegebedarf auch in Werkstätten für Behinderte. Kein Anspruch besteht für die Aufenthaltszeit in einer Einrichtung, in der nach gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf die Erbringung von Behandlungspflege durch die Einrichtung besteht. In Ausnahmefällen kann medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen verordnet werden, die auf Dauer, für mindestens sechs Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Dieser ist gegeben, wenn die ständige Anwesenheit einer Pflegekraft gewährleistet sein muss, weil behandlungspflegerische Maßnahmen in ihrer Intensität oder Häufigkeit unvorhersehbar am Tag und in der Nacht gewährleistet sein muss oder die Bedienung und Beaufsichtigung verschiedener Gerätschaften erforderlich ist. 10 Bei Entlassung aus dem Krankenhaus gilt: Eine häusliche Krankenpflege kann durch den Hausarzt, im Regelfall aber vom Krankenhausarzt verordnet werden, da dieser am besten über den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten informiert ist. Für diesen besteht die Möglichkeit, aus dem Krankenhaus entlassene Patienten für maximal drei Tage häusliche Krankenpflege zu verordnen und Arzneimittel mitzugeben. Der verantwortliche Krankenhausarzt hat den zuständigen Hausarzt darüber zu informieren. Wird den Betroffenen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus geholfen? Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus stehen Menschen, die pflegebedürftig sind, oft hilflos vor einer neuen Situation. Aus diesem Grund soll sich ein Mitarbeiter der Klinik noch während des Krankenhausaufenthalts um den pflegebedürftigen Menschen kümmern. Durch das Entlassungsmanagement sollen Krankenhäuser den nahtlosen Übergang von der Behandlung in die ambulante Versorgung, Reha oder Pflege gewährleisten. Welche Rolle spielen Pflegeeinrichtungen bei der Krankenhausentlassung? Die Pflegeeinrichtungen müssen einbezogen werden, wenn Pflegebedürftige aus dem Krankenhaus entlassen werden. Dabei soll es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Krankenhaus und den Pflegeberatern geben. 2.5 Welche Förderung gibt es für Rehabilitation und Prävention? Wie wichtig ist Prävention? Durch den zunehmenden Anteil an älterer und sehr alter Menschen in der Gesellschaft werden Gesundheitsförderung und Prävention im Alter immer wichtiger. Es geht darum, dass die Menschen nicht nur immer älter, sondern auch gesünder alt werden. Durch frühe Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention kann zu einem gesunden Altern, dem Erhalt der Selbstständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beigetragen werden. Um die Eigenverantwortung zu stärken ist Aufklärung über die richtige Ernährung, genügend Bewegung, Stressbewältigung und die Risiken des Rauchens wichtig. 11 3. Ich möchte einen Angehörigen zu Hause pflegen 3.1 Wie wird die Pflege in der Familie gefördert? Finanzielle Unterstützung (Pflegegeld) Was ist Pflegegeld? Pflegegeld ist eine Finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege durch einen Angehörigen übernommen wird. Wer bekommt das Pflegegeld? Das Pflegegeld wird nicht direkt an den pflegenden Angehörigen gezahlt, sondern an den Pflegebedürftigen, der das Geld regelmäßig als finanzielle Anerkennung weitergeben. Näheres hierzu in Abschnitt 2.1 im Unterpunkt „Pflegegeld“. Soziale Absicherung der Pflegeperson Welche Rentenansprüche habe ich als Pflegeperson? Wenn Sie einen Angehörigen für mindestens 14h in der Woche pflegen, gelten Sie als Pflegeperson. Sind Sie nicht mehr als 30h in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach der Pflegestufe und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Bin ich als Pflegeperson unfallversichert? Als Pflegeperson sind sie während den Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten und wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert. Bin ich arbeitslosenversichert, wenn ich einen Angehörigen pflege? Sie können freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, dass Sie sich freiwillig versichern möchten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ‐ In den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit in die Versicherung eingezahlt oder Arbeitslosengeld bezogen haben ‐ Unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder Arbeitslosengeld bezogen haben ‐ Nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind Der Beitrag ist allein von der Pflegeperson zu tragen. Urlaubsvertretung Wie wird die Pflege meines Angehörigen gewährleistet, wenn ich krank oder im Urlaub bin? Die Pflegekasse zahlt eine Ersatzpflege, wenn Sie wegen Urlaub oder einer Erkrankung ihren Angehörigen nicht pflegen können. Dieser Anspruch reicht für maximal vier Wochen im Jahr. Weitere Alternativen zur Ersatzpflege wären die teilstationäre Tages- und Nachtpflege oder eine Kurzzeitpflege. 12 Welche Voraussetzungen gibt es, damit ich als Pflegeperson Urlaub nehmen kann? Sie müssen mindestens seit sechs Monaten die Pflege übernommen haben. Werden während meines Urlaubs Beiträge in die Rentenkasse gezahlt? Seit der Pflegereform werden in der Zeit des Urlaubs die Versicherungsbeiträge von der Pflegekasse weitergezahlt. Pflegekurse für Angehörige Bekomme ich professionelle Anleitung für die Pflege zu Hause? Wenn sie Angehörige pflegen oder sich ehrenamtlich um andere Pflegebedürftige kümmern, können Sie an einem Pflegekurs teilnehmen. Diese werden z.T. in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Diese Kurse bieten praktische Anleitungen, Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu verschiedenen Themen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, sich mit anderen Pflegenden auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. 3.2 Wie kann ich Beruf und Pflege miteinander vereinbaren? Pflegezeit Was ist Pflegezeit? Mit der Pflegereform 2008 wurde die so genannte Pflegezeit eingeführt, damit sich Berufstätige für eine bestimmte Zeit selbst um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können. Dies bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten haben. Wann habe ich Anspruch auf Pflegezeit? Anspruch auf die Pflegezeit haben Sie, wenn Sie einen nahen Verwandten, der mindestens Pflegestufe I hat, zu Hause pflegen. Dieser Anspruch gilt nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als nahe Angehörige gelten: Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Was muss ich beachten, wenn ich Pflegezeit in Anspruch nehme? Sie müssen die Pflegezeit mindestens zehn Tage vor der Inanspruchnahme schriftlich ankündigen. Darin müssen Sie mitteilen, wie lange und in welchem Umfang Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie nur eine teilweise Freistellung wünschen, müssen Sie angeben, wie sie die Arbeitszeit verteilen wollen. Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss dem Arbeitgeber gegenüber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK bescheinigt werden. 13 Kann ich mich für die Pflegezeit auch teilweise von der Arbeit freistellen lassen? Wenn Sie sich nur teilweise von der Arbeit freistellen lassen, treffen Sie mit ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und Aufspaltung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nach teilweiser Freistellung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Kann ich die Pflegezeit auch vor Ablauf des in Anspruch genommenen Zeitraums beenden? Grundsätzlich gilt: Man kann die Pflegezeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden. Ausnahmen: Die Pflegezeit endet frühzeitig mit einer Übergangsfrist von vier Wochen, wenn die gepflegte Person stirbt, in eine stationäre Pflegeeinrichtung gebracht wird oder die Pflege zu Hause aus anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird. Soziale Absicherung während der Pflegezeit Bin ich während der Pflegezeit sozialversichert? Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt in der Regel erhalten, da in dieser Zeit meist eine Familienversicherung besteht. Ist bei Ihnen keine Familienversicherung möglich, müssen Sie sich freiwillig bei Ihrer Krankenkasse weiterversichern und zahlen dafür meist den Mindestbetrag. Mit der Krankenversicherung sind Sie automatisch Pflegeversichert. Auf Antrag erstattet die Pflegekasse diese Kosten bis zur Höhe des Mindestbetrags. Während der Pflegezeit sind Sie rentenversichert, wenn Sie Ihren Angehörigen mindestens 14h in der Woche pflegen. In der Arbeitslosenversicherung besteht die Pflichtversicherung weiterhin fort. Die notwendigen Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen. Eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bleibt grundsätzlich während der Pflegezeit bestehen. Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Was bedeutet „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“? Wird ein naher Angehöriger akut Pflegebedürftig, haben Sie das Recht, bis zu zehn Tage der Arbeit fern zu bleiben, um die Pflege für den Angehörigen zu organisieren. Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers müssen Sie ihm eine ärztliche Bescheinigung vorlegen über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung. Diese Freistellung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Anzahl der anderen Beschäftigten. Die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen bleiben bestehen. 14 4. Ich brauche eine umfassende und individuelle Beratung 4.1 Wo kann ich mich über die Pflege informieren? Wenn Sie erste Informationen brauchen, setzen Sie sich mit ihrer Kranken- und Pflegekasse in Verbindung. In Deutschland gibt es verschiedene Beratungsstellen in denen Sie ausführliche Informationen erhalten. Diese wurden mit der Pflegereform durch Pflegestützpunkte ersetzt oder ergänzt. Link: www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/html/pflegestutzpunkte.html 4.2 Wo erhalte ich Beratung unter einem Dach? Pflegestützpunkt Warum ist Beratung unter einem Dach so wichtig? Diese ermöglicht die effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige und hilft, die ehemals starren Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu überwinden. Was ist ein Pflegestützpunkt? In einem Pflegestützpunkt werden alle Leistungen, die mit der Pflege eines Angehörigen im Zusammenhang stehen, und eine genaue Beratung unter einem Dach gebündelt. Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde. Dieser Stützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem sich die Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger untereinander abstimmen und den Rat und Hilfe suchenden Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln können. Welche Informationen erhalte ich im Pflegestützpunkt? Sind Sie selbst pflegebedürftig oder haben pflegebedürftige Angehörige so erhalten sie hier alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete Hilfestellungen. Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung pflegegerecht umbauen wollen, berät man Sie über mögliche Zuschüsse. Wenn Sie ein geeignetes Pflegeheim suchen, erhalten Sie hier einen guten Überblick über mögliche Unterbringungen. Selbst wenn Sie sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern möchten, kann man Ihnen dort weiterhelfen. Alle Leistungen, für die man früher verschiedene Stellen aufsuchen musste, sind mit den Pflegestützpunkten unter einem Dach kombiniert. Die ansässigen Pflegeberater übernehmen die Koordination der einzelnen Schritte, begleiten die Betroffenen und helfen ihnen umfassend. Wo sollen Pflegestützpunkte aufgebaut werden? Sie sollen gut erreichbar in Wohnvierteln eingerichtet werden, damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ohne Anreiseprobleme das Beratungsangebot nutzen können. Was passiert, wenn kein Pflegestützpunkt in meiner Nähe eingerichtet wird? 15 Es ist möglich, dass nicht in allen Ländern sofort Pflegestützpunkte errichtet werden. Selbst dann haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegeberatung gegenüber der Pflegekasse oder ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Bestehende Beratungsstellen zur Pflege Wie unterscheiden sich die vorhandenen Servicestellen und die neuen Pflegestützpunkte? Die vorhandenen Servicestellen konzentrieren sich auf Beratung in Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Pflegestützpunkte nehmen sich der Pflegebedürftigen und ihrer Sorgen rund um die Pflege an. 4.3 Wer steht mir beratend zur Seite? Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Kann ich mich auch zu Hause beraten lassen? Die Pflegeberater können Sie auch zu Hause beraten. Grundsätzlich ist es das Ziel, das Zusammenwirken aller Kräfte im ambulanten Bereich zu verbessern. Je besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die vollstationäre Versorgung zurückgeht. Sind die Beraterinnen und Berater zwingend in den Pflegestützpunkten angesiedelt oder wie finde ich meinen persönlichen Ansprechpartner? Sofern ein Pflegestützpunkt vorhanden ist, müssen die Pflegeberaterinnen dort angesiedelt werden. Die Pflegekassen müssen Sie darüber informieren, wo sich der nächste Pflegestützpunkt befindet und welcher Berater für sie erreichbar ist, wenn Sie Leistungen beantragen. Was passiert bei Problemen mit meinem Pflegeberater? Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig und es ist selbstverständlich, dass Ihnen kein bestimmter Pflegeberater aufgezwungen oder vorgeschrieben werden kann. Kommen Sie mit ihrem Pflegeberater nicht zurecht, sind klärende Gespräche im Pflegestützpunkt eine Möglichkeit oder Sie können sich auch an ihre Pflegekasse wenden, um Abhilfe zu schaffen. Kann ich mich bei Bedarf an einen anderen Pflegestützpunkt wenden? Es ist Ihnen überlassen, welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen. Es ist nicht vorgeschrieben, den nächstgelegensten Pflegestützpunkt zu wählen und somit brauchen Sie auch keine Bedenken zu haben, einen Pflegestützpunkt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Individuelle Beratung (Fallmanagement) Wie unterscheiden sich Pflegeberatung und Pflegestützpunkt? Der Pflegestützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem die Kostenträger erreichbar sind und bei einem Bedarf an Pflegeleistungen zur Verfügung stehen und bei der Realisierung auch unterstützend und koordinierend tätig werden. Die Pflegeberater beurteilen den persönlichen Bedarf und die Situation der einzelnen Pflegebedürftigen, das so genannte Fallmanagement. Sie erstellen 16 aufgrund dieser Beurteilung beispielsweise ein individuelles Versorgungssystem und übermitteln Leistungsanträge an die zuständigen Kassen zur weiteren Bearbeitung bzw. Genehmigung. Beratungseinsätze Wer muss und wer kann Beratungseinsätze in Anspruch nehmen? Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben in den Pflegestufen I und II einmal halbjährlich und in der Pflegestufe III einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Dieser Besuch dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Diese Besuche können nicht nur von zugelassenen Pflegediensten und von Pflegekassen anerkannten, neutralen und unabhängigen Beratungsstellen durchgeführt werden, sondern auch von Pflegeberatern der Pflegekassen. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die jedoch noch nicht in Pflegestufe I fallen, können seit der Pflegereform 2008 auch einen solchen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Diese müssen dann jedoch nicht von zugelassenen Pflegediensten durchgeführt werden, sondern können auch von anerkannten unabhängigen Beratungsstellen durchgeführt werden. So wird ermöglicht, dass beispielsweise Alzheimer-Patienten durch die AlzheimerGesellschaft beraten werden können. 5. Ich erwarte für die Pflege eine Hohe Qualität 5.1 Wie wird die Qualität in den Heimen sichergestellt? Qualitätsprüfung Was wird bei den Qualitätsprüfungen kontrolliert? Im Vordergrund der Überprüfungen steht die Ergebnisqualität. Das bedeutet: Die Prüfer bewerten nicht nur die Aktendokumentation, sondern konzentrieren sich bei der Prüfung auf den Pflegezustand der Menschen. Dabei achten sie genau, wie die eingeleiteten Pflegemaßnahmen wirken und ob es Hinweise auf Pflegedefizite wie beispielsweise Druckgeschwüre oder Mangelernährung gibt. Zudem berücksichtigen sie bei der Bewertung des Heims auch die Zufriedenheit der Bewohner. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) Was ist der MDK? Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Pflegekassen überprüft der MDK, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe vorliegt. Die Leistungsentscheidung trifft die Pflegekasse mit unter maßgeblicher Berücksichtigung des Gutachtens des MDK. Welche Rolle spielt der MDK bei der Qualitätsprüfung? 17 Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen ist der MDK für die Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zuständig. Wie oft werden Heime kontrolliert? Bisher wurden Heime im Schnitt alle fünf Jahre kontrolliert. Ab 2011 werden Heime und andere pflegerische Einrichtungen in einem Abstand von höchstens einem Jahr geprüft. Bis dahin müssen die Pflegekassen jedes zugelassene Heim mindestens einmal prüfen. Geprüft wird vom MDK oder einem beauftragten Sachverständigen. Müssen die Prüfungen unbedingt vom MDK durchgeführt werden? Die Einrichtungen können selbst Prüfungen veranlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen diese Prüfungen die Qualitätsprüfungen des MDK, soweit es um die Struktur- und Prozessqualität geht. Die Ergebnisqualität wird aber immer vom MDK geprüft. Berät der MDK die Heime auch? Der MDK berät die Einrichtungen in Qualitätsfragen und soll insbesondere Empfehlungen abgeben, wie Qualitätsmängeln vorzubeugen ist. Verfahren bei Qualitätsmängeln Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es gegenüber den Einrichtungen, wenn der Qualitätsbericht Mängel aufzeigt? Die Landesverbände der Pflegekassen entscheiden auf Grund des MDK-Berichts und nach Anhörung der Heimleitung, ob und wenn nötig welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. Die Pflegekassen erteilen dem Träger der Einrichtung darüber einen Mängelbescheid und setzten ihm zugleich eine Frist zur Beseitigung der Mängel. 5.2 Wie informiere ich mich über die Qualität einer Pflegeeinrichtung? Qualitätsberichte Wo werden die Qualitätsberichte veröffentlicht? Die Berichte werden im Internet und in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht – verständlich, übersichtlich und vergleichbar. Diese Informationen sind auch bei den Pflegeberatern im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe erhältlich. Zusätzlich sollten diese Informationen auch in den Pflegeeinrichtungen gut sichtbar für die eigenen Bewohner ausgehängt werden. 18 Zur Verfügung gestellt von: GLOBUS Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Ansprechpartner: Petra Kannengießer Betriebsstätte Zell Fliehburgstr. 4 D-56856 Zell (Mosel) 2009