Markennutzungs-Rahmenrichtlinie „altmühlfranken – der starke
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Markennutzungs-Rahmenrichtlinie „altmühlfranken – der starke
Markennutzungs-Rahmenrichtlinie „altmühlfranken – der starke Süden“ Die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München unter dem Warenzeichen 30 2010 063 472.3/35 geschützte Wort-Bild-Marke „altmühlfranken – der starke Süden“ wird im Sinne einer Standort- und Produktmarke genutzt .Die technische Anwendung der Wort-Bild-Marke wird über eine Gestaltungsrichtlinie (Corporate Design) geregelt. Bei der markenrechtlichen Verwendung der Wort-Bild-Marke muss zwischen nicht-kommerzieller und kommerzieller Nutzung sowie der Eigenverwendung des Wort-Bild-Marken-Inhabers unterschieden werden. Die „nicht-kommerzielle Nutzung“ regelt die Verwendung der Wort-Bild-Marke im Sinne eines Standortmarketings für Öffentlich-rechtliche Körperschaften Unternehmen Vereine/Verbände (keine politischen Parteien) Andere Organisationsformen. Bei der nicht-kommerziellen Nutzung geht es vorrangig darum, dass diese Einrichtungen damit ihren Standort (bei Unternehmen/Organisationen der Hauptsitz) in altmühlfranken kommunizieren. Tourismus-Marketing erfolgt nach wie vor über die beiden Destinationen (Fränkisches Seenland und Naturpark Altmühltal). Die so beschriebene Nutzung ist kostenfrei und wird über eine Standortmarketing-Vereinbarung verbindlich geklärt. Die Nutzung steht nicht-öffentlich-rechtlichen Organisationsformen nur zur Verfügung, wenn sich diese ausdrücklich zu den Inhalten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Bei der „kommerziellen Nutzung“ muss unterschieden werden zwischen der erwerbsorientierten Nutzung für Produkte sowie für Dienstleistungen. Überbetriebliche Kommunikationsprodukte zum Regionalmarketing (Flyer, Visitenkarten, Internet) fallen nicht unter diesen Begriff der „kommerziellen Nutzung“. Eine kommerzielle Nutzung der Wort-Bild-Marke ohne gleichzeitige Einhaltung durch Qualitätskriterien des Markeninhabers im Sinne von Standortmarketing/Herkunftsmarketing ist kostenfrei und kann zur Kennzeichnung der Herkunft auf Etiketten verwendet werden. Für diese Form der Nutzung ist ebenfalls eine Standortmarketing-Vereinbarung abzuschließen. Eine kommerzielle Nutzung mit definierten Qualitätskriterien des Markeninhabers ist derzeit noch nicht vorgesehen. Eine solche – wenn sie einmal angeboten wird – wird auf der Grundlage einer Zertifizierung kostenpflichtig angeboten und muss über eine grundsätzliche Markennutzungs-Ordnung sowie einen individuell gestalteten Markennutzungs-Vertrag dokumentiert werden. K:\Regionalmanagement\Popp\Identität\Markennutzung_Rahmenrichtlinie_Vermerk(2).doc Die Eigennutzung des Wort-Bild-Marken-Inhabers erfolgt für Kreiseigene Aktionen, Wettbewerbe etc. Aktionen, Wettbewerbe o.ä. der Zukunftsinitiative altmühlfranken Weißenburg i. Bay., 15.02.2012 K:\Regionalmanagement\Popp\Identität\Markennutzung_Rahmenrichtlinie_Vermerk(2).doc