Markennutzungs-Rahmenrichtlinie „altmühlfranken – der starke

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Markennutzungs-Rahmenrichtlinie „altmühlfranken – der starke
Markennutzungs-Rahmenrichtlinie
„altmühlfranken – der starke Süden“
Die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München unter dem Warenzeichen 30 2010
063 472.3/35 geschützte Wort-Bild-Marke „altmühlfranken – der starke Süden“ wird im Sinne einer
Standort- und Produktmarke genutzt .Die technische Anwendung der Wort-Bild-Marke wird über
eine Gestaltungsrichtlinie (Corporate Design) geregelt.
Bei der markenrechtlichen Verwendung der Wort-Bild-Marke muss zwischen nicht-kommerzieller
und kommerzieller Nutzung sowie der Eigenverwendung des Wort-Bild-Marken-Inhabers unterschieden werden.
Die „nicht-kommerzielle Nutzung“ regelt die Verwendung der Wort-Bild-Marke im Sinne eines
Standortmarketings für
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Öffentlich-rechtliche Körperschaften
Unternehmen
Vereine/Verbände (keine politischen Parteien)
Andere Organisationsformen.
Bei der nicht-kommerziellen Nutzung geht es vorrangig darum, dass diese Einrichtungen damit ihren
Standort (bei Unternehmen/Organisationen der Hauptsitz) in altmühlfranken kommunizieren. Tourismus-Marketing erfolgt nach wie vor über die beiden Destinationen (Fränkisches Seenland und
Naturpark Altmühltal). Die so beschriebene Nutzung ist kostenfrei und wird über eine Standortmarketing-Vereinbarung verbindlich geklärt.
Die Nutzung steht nicht-öffentlich-rechtlichen Organisationsformen nur zur Verfügung, wenn sich
diese ausdrücklich zu den Inhalten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Bei der „kommerziellen Nutzung“ muss unterschieden werden zwischen der erwerbsorientierten
Nutzung für
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Produkte sowie für
Dienstleistungen.
Überbetriebliche Kommunikationsprodukte zum Regionalmarketing (Flyer, Visitenkarten, Internet)
fallen nicht unter diesen Begriff der „kommerziellen Nutzung“.
Eine kommerzielle Nutzung der Wort-Bild-Marke ohne gleichzeitige Einhaltung durch Qualitätskriterien des Markeninhabers im Sinne von Standortmarketing/Herkunftsmarketing ist kostenfrei und
kann zur Kennzeichnung der Herkunft auf Etiketten verwendet werden. Für diese Form der Nutzung
ist ebenfalls eine Standortmarketing-Vereinbarung abzuschließen.
Eine kommerzielle Nutzung mit definierten Qualitätskriterien des Markeninhabers ist derzeit noch
nicht vorgesehen. Eine solche – wenn sie einmal angeboten wird – wird auf der Grundlage einer Zertifizierung kostenpflichtig angeboten und muss über eine grundsätzliche Markennutzungs-Ordnung
sowie einen individuell gestalteten Markennutzungs-Vertrag dokumentiert werden.
K:\Regionalmanagement\Popp\Identität\Markennutzung_Rahmenrichtlinie_Vermerk(2).doc
Die Eigennutzung des Wort-Bild-Marken-Inhabers erfolgt für
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Kreiseigene Aktionen, Wettbewerbe etc.
Aktionen, Wettbewerbe o.ä. der Zukunftsinitiative altmühlfranken
Weißenburg i. Bay., 15.02.2012
K:\Regionalmanagement\Popp\Identität\Markennutzung_Rahmenrichtlinie_Vermerk(2).doc