Neues Haushaltswesen Hamburg
Transcription
Neues Haushaltswesen Hamburg
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19. Wahlperiode 19/2068 27. 01. 09 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH): Einführung einer ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushaltssteuerung 1. Haushaltsmodernisierung und Einführung der kaufmännischen Buchführung (Doppik) in der Hamburger Verwaltung – Projekte Doppik und Neues Ressourcenverfahren (NRV) 1.1 Bisherige Reformschritte in Hamburg Im Haushalts- und Rechnungswesen der Freien und Hansestadt Hamburg sind bereits seit Mitte der 1990er Jahre ergebnisorientierte Elemente eingeführt worden. Seit 1997 liegen in Hamburg Produktinformationen („gelbe Seiten“) flächendeckend vor. Sie sind nicht verbindlich und dienen in erster Linie der Information von Parlament und Öffentlichkeit, in Teilen auch der Steuerung des Verwaltungshandelns. Durch den Beschluss zur Einführung der Doppik in der Verwaltung (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr. 17/3161 vom 5. August 2003) hat der Senat, dem Ersuchen der Bürgerschaft (vgl. Drucksache Nr. 17/1898 vom 3. Februar 2002) folgend, die Grundlage für ein ressourcenverbrauchsorientiertes Finanz- und Rechnungswesen gelegt. Der Senat hat zwischenzeitlich eine Eröffnungsbilanz (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr.18/4810 vom 15. August 2006) sowie einen kaufmännischen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr. 18/6741 vom 14. August 2007) vorgelegt. Das Projekt zur Einführung der kaufmännischen Buchführung wurde planmäßig im August 2007 beendet und die Erstellung zukünftiger doppischer Jahresabschlüsse als Linienaufgabe in der Hamburger Verwaltung verankert. Der Jahres- abschluss wird im Jahr 2008 wie angekündigt um einen ersten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 erweitert. Die notwendige Optimierung und doppische Ausrichtung der Bewirtschaftungs- und Buchhaltungsprozesse sowie die Entwicklung einer flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung werden im Rahmen der Fortentwicklung der Ressourcensteuerungssysteme in einem eigenen Organisationszusammenhang (Projekt „Neues Ressourcenverfahren – NRV“) weiter verfolgt. Dem Projekt NRV obliegt zudem die Einführung von doppisch ausgerichteten Planungs- und Controllingprozessen durch ein sogenanntes Business-Intelligence-System (vgl. Ziffer 4). In diesem Rahmen werden auch die notwendigen Anpassungen und Weiterentwicklungen des für die Ressourcensteuerung eingesetzten SAP-Systems überprüft und organisiert. Hamburg hat mit der Einführung der Doppik als Methode der Rechnungslegung einen ersten bedeutenden Schritt getan, Transparenz über das Vermögen der Stadt herzustellen und über dessen jährliche Entwicklung Rechenschaft abzulegen. Die kaufmännische Rechnungslegung steht aber zunächst noch neben der weiterhin kameralen Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushalts und ist deshalb noch nicht systematisch in den Haushalt integriert. Es ist im nächsten Schritt notwendig, diese Zweiteilung zu überwinden und die Haushaltsplanung, -steuerung und -bewirtschaftung vollständig auf die Ressourcenverbrauchsorientierung umzustellen. Senat und Bürgerschaft können dann von der Planung über die Steuerung und 1 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode wurden im gemeinsamen Leitbild der Projekte NHH und NRV wie folgt konkretisiert: Bewirtschaftung bis hin zur Rechnungslegung in einem doppisch orientierten, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten, System arbeiten. Hamburg richtig steuern, heißt . . . Um die Einführung der Doppik in eine langfristige Strategie zur Modernisierung des Haushaltswesens einzubinden, wurden bereits zu Beginn des Modernisierungsprozesses strategische Eckpunkte einer wirkungsorientierten Steuerung erarbeitet. Über diese Eckpunkte wurde dem Unterausschuss des Haushaltsausschusses „IuK-Technik und Verwaltungsmodernisierung“ im September 2004 im Rahmen einer Selbstbefassung nach § 53 der Geschäftsordnung (GO) der Hamburgischen Bürgerschaft unter der Bezeichnung Zielszenario „20XX“ berichtet. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2005 von diesen Eckpunkten Kenntnis genommen und mit der Drucksache 18/1695 der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 23. Februar 2005 berichtet. Eine detaillierte Präsentation und Erörterung der Planungen des Senats zur Einführung eines ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten SAP-Systems erfolgte zudem im Unterausschuss „IuKTechnik und Verwaltungsmodernisierung“ am 13. September 2006. – das parlamentarische Budgetrecht um Elemente der Ziel- und Wirkungssteuerung zu ergänzen und damit zu stärken. Die Einführung der kaufmännischen Buchführung ist nur ein erster Schritt. Im Rahmen der Projekte zur Haushaltsmodernisierung soll das Haushaltswesen über die heutigen Produktinformationen hinaus mit Daten zu Zielen, Ergebnissen und Wirkungen angereichert werden. Die heutigen Produktinformationen stehen als Informationswerk „neben“ dem entscheidungsleitenden kameralistischen Zahlenwerk. Im Rahmen des Neuen Haushaltswesens soll der Produkthaushalt künftig mit Daten zur Ziel- und Wirkungssteuerung zur Grundlage für Haushaltsentscheidungen werden. Dazu wird der Haushalt nach Aufgaben gegliedert. Die politischen Zielsetzungen für einen Aufgabenbereich bilden die Grundlage für die Budgetansätze. – transparente Entscheidungsgrundlagen für mehr Generationengerechtigkeit im Haushalt zu schaffen. 1.2 Projekt „Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH)“ Generationengerechtigkeit ist ein wichtiger Aspekt des öffentlichen Haushaltswesens. Entscheidungen über den Haushalt erfordern daher auch im Planwerk Informationen über Abschreibungen und Pensionsrückstellungen sowie langfristige Finanzierungsstrukturen. Die doppische Ausrichtung des Haushaltswesens ist vor diesem Hintergrund eine unerlässliche Voraussetzung zur Verbesserung der Datenbasis und Datenqualität. Der Senat hat Mitte 2006 das Projekt „Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH)“ eingerichtet. Das Projekt NHH wurde beauftragt, bis 2008 Entscheidungsgrundlagen zu entwickeln, wie künftig Leistungen und Ressourcenverbrauch der Stadt im Interesse von Zukunftssicherheit und Generationengerechtigkeit besser analysiert und gesteuert werden können. Vorgabe war eine Ausrichtung der gesamten Haushaltsplanung am wirkungsorientierten Einsatz der knappen öffentlichen Mittel, an mehr Transparenz über politische Schwerpunkte und Wirkungen staatlicher Maßnahmen sowie an der Entwicklung des Vermögens der Stadt. – die Planung und Steuerung der Fachaufgaben durch Ziel- und Ergebnisorientierung wirtschaftlicher zu gestalten und die dezentrale Ressourcenverantwortung zu stärken. – durch Ausrichtung an anerkannten Standards sich mit anderen messen zu können. Die Zielsetzungen eines neuen ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushalts lassen sich wie folgt zusammenfassen: Das neue Haushaltswesen soll die Vergleichbarkeit und Transparenz öffentlicher Haushalte national und international nachhaltig verbessern. Vergleiche zu anderen Metropolen und Ländern in Deutschland, Europa und der Welt sollen ermöglicht oder zumindest unterstützt werden. Hamburg will mit seinem neuen Haushaltswesen einen Beitrag zur Entwicklung moderner und international kompatibler Standards des Haushaltsund Rechnungswesens in Deutschland leisten. Ein künftiger Haushaltsplan richtet seine Planungs-, Steuerungs- und Kontrollmechanismen an den erwarteten und erzielten Ergebnissen und Wirkungen aus, d.h. Menge, Wert und Folgen der Leistungen bzw. der Produkte, aggregiert zu Produktgruppen, werden ins Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen gesetzt. Eine nach Produktgruppen gegliederte Darstellung des Haushaltsplanes und der Haushaltsrechnung, ergänzt um leistungsbezogene Messgrößen, ermöglicht es, das Leistungsergebnis hinsichtlich seiner betriebswirtschaftlichen und auch gesellschaftspolitischen Wirkungen zu bewerten. Während das Projekt NHH sich auf die mit der Wirkungsorientierung verbundenen Veränderungen der politischen Haushaltsplanung und Budgetgewährung konzentriert, stehen bei dem Projekt NRV – wie oben beschrieben – die durch die Einführung der Doppik erforderlichen technischen Veränderungen im Haushalts- und Rechnungswesen der Freien und Hansestadt Hamburg im Vordergrund. Der Senat beabsichtigt, die beiden Projekte zukünftig stärker miteinander zu verbinden und ab dem 1. Januar 2009 als gemeinsame Projektorganisation „Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH)“ zu führen. 1.3 Leitbild der Haushaltsmodernisierung Die Anforderungen und Zielsetzungen an einen neuen ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushalt 2 – das kameralistische durch ein doppisches Haushaltswesen zu ersetzen. Die Entscheidung zugunsten des doppischen Jahresabschlusses verlangt eine Ausrichtung von Haushaltsplanung, -steuerung und -bewirtschaftung an den später in der Öffentlichkeit präsentierten Ergebnissen. Senat und Bürgerschaft müssen wissen, wie sich Haushaltsentscheidungen im doppischen Jahresabschluss auswirken. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Internationale und nationale Reformtendenzen Die internationale Entwicklung weist auf staatlicher wie auf kommunaler Ebene seit längerem in die Richtung, die bloße Abbildung von Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan durch ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierte Informationen zu ergänzen oder zu ersetzen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 So erfolgt die Haushaltsführung u.a. in Frankreich, Großbritannien, Schweden, der Schweiz und Spanien sowohl auf kommunaler wie auf staatlicher Ebene inzwischen nach doppischen und in weiten Teilen auch wirkungsorientierten Grundsätzen, in Italien und den Niederlanden gilt dies zumindest für die kommunale Ebene. Auch die Europäische Union hat zu Beginn des Haushaltsjahres 2005 auf ein periodengerechtes Rechnungsführungssystem auf Grundlage einer doppelten Buchführung umgestellt. Zudem hat sie mit ihrer Vorgabe an die Mitgliedstaaten, eine vierteljährliche Vermögensstatistik einzuführen (EUVerordnung Nr. 501/2004 vom 10. März 2004), auch dort erste ressourcenverbrauchsorientierte Elemente verbindlich vorgegeben und plant weitere Schritte in diese Richtung. Darüber hinaus machen Weltbank, Internationaler Währungsfonds, die OECD und die Europäische Gemeinschaft ihre Förderprogramme zunehmend davon abhängig, dass die jeweiligen Nationalstaaten ihre Haushalte ergebnisorientiert („performance budgeting“/„programme budgeting“) ausrichten. ebene zum Ziel. Beim Bundesministerium der Finanzen wurde im Jahr 2006 eine Projektgruppe zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens gegründet. Aktueller Anlass der Reformüberlegungen beim Bund war ein Sonderbericht des Bundesrechnungshofes, in dem dieser die systembedingten Schwächen der Kameralistik thematisiert und fordert, dass, „weitergehende Ansätze zur Modernisierung bis hin zur Einführung der doppelten Buchführung geprüft werden, um einen umfassenden Reformprozess möglichst zügig in Gang zu setzen.“ (vgl. Bundesrechnungshof, Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens vom 17. August 2006). Auf der Ebene der Bundesländer wird seit längerem diskutiert, die bisherige haushaltssystematische Gliederung nach Funktionen und Titeln durch eine betriebswirtschaftliche Systematik abzulösen. Außer in Hamburg haben auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen Projekte die Einführung eines betriebswirtschaftlich orientierten Haushaltswesens auf Landes- Die nachfolgende Darstellung des Bundesministeriums der Finanzen gibt ausschnittsweise den Stand der internationalen und nationalen Haushaltsreform auf staatlicher Ebene wieder. Hierbei ist auf der Abszisse die Umstellung auf die Ressourcenverbrauchsorientierung und auf der Ordinate der Grad der Einführung wirkungsorientierter Elemente abgetragen. Im Übrigen haben sich auf Bundesebene die Arbeitsgruppen Haushalt der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nachdrücklich für die Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens im Bund und im bundesstaatlichen Verhältnis ausgesprochen (vgl. Haushaltsausschuss 16. Wahlperiode, Drucksache 4243). Titel Haushalts- und Rechnungssysteme Bund Bayern EU Schweiz USA RheinlandPfalz BadenWürttemberg Doppik Kameralistik Rechnungswesen + Haushalt Rechnungswesen + Haushalt Niedersachsen Berlin Frankreich Nordrhein-Westfalen *) Niederlande Schweden Bremen Österreich *) Hamburg *) Hessen *) Grossbritannien Australien . Ergebnis *) in Umsetzung Abbildung 1: Staatliche Haushalts- und Rechnungssysteme im internationalen Vergleich 3 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode und Kontenrahmen verabschiedet und damit den Weg zu einem modernen Haushalts- und Rechnungswesen vorgezeichnet. Auf dieser Grundlage werden zurzeit in den meisten Ländern die Gemeindehaushalte schrittweise auf doppische Verfahren umgestellt. Im kommunalen Bereich ist in Deutschland die Entwicklung zu einem ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Rechnungswesen seit Ende der 1990er Jahre weit fortgeschritten. Die Innenministerkonferenz hat im November 2003 die Grundlagen für ein doppisches Gemeindehaushaltsrecht und für kommunale Produkt- Bundesland Baden-Württemberg Doppik/Kameralistik Doppik Bayern Wahlrecht Brandenburg Doppik Hessen Wahlrecht Gesetz verabschiedet Umstellung zum 01.01.2016 X ab 01.01.2007 X zum 01.01.2009 2008 bis 2012 Mecklenburg-Vorpommern Doppik Niedersachsen Doppik X zum 01.01.2012 Nordrhein-Westfalen Doppik X zum 01.01.2009 Rheinland-Pfalz Doppik X zum 01.01.2012 Saarland Doppik X zum 01.01.2009 Sachsen Doppik Sachsen-Anhalt Doppik X zum 01.01.2011 Schleswig-Holstein Wahlrecht X ab 22.12.2006 Thüringen Wahlrecht zum 01.01.2012 2008 bis 2012 zum 01.01.2009 Abbildung 2: Stand der Einführung der Doppik im kommunalen Bereich Der dargestellte internationale und nationale Trend stellt mittelfristig alle Gebietskörperschaften vor die Frage, wann sie ihre Ressourcensteuerung an solchen Standards ausrichten, um für den nationalen wie internationalen Standortwettbewerb und eine Orientierung an den besten Ergebnissen anderer gerüstet zu sein. 2.2 Anpassung von Rechtsgrundlagen Für die doppische Veranschlagung, Bewirtschaftung und Abrechnung der Auswahlbereiche wurde mit § 15a Landeshaushaltsordnung (LHO) übergangsweise eine Rechtsgrundlage geschaffen. Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar 2011 eine doppische LHO in Kraft zu setzen. Die doppische LHO wird Übergangsbestimmungen für die zu diesem Zeitpunkt noch kameralistisch wirtschaftenden Bereiche enthalten. Die doppische LHO wird die Vorgaben zuständiger Bund-Länder-Arbeitskreise zur Neuordnung des Haushaltswesens, z. B. den bundeseinheitlichen Verwaltungskontenrahmen und den Integrierten Produktrahmen berücksichtigen. Weiterhin ist eine Anpassung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) erforderlich. Die leistungsbezogene Planaufstellung und Bewirtschaftung wird durch § 6a HGrG ermöglicht. § 33 a HGrG lässt derzeit ein doppisches Haushaltswesen jedoch lediglich zusätzlich zur Kameralistik zu. Die Länder Hamburg und Hessen haben eine Bundesratsinitiative zur Änderung des HGrG mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für das neue Haushaltswesen ergriffen. Am 17. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur 4 Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes beschlossen. Angestrebt wird eine Änderung des Bundesrechts in 2009 (zu weiteren Einzelheiten vgl. Anhang 3). 3. Grundkonzeption des Neuen Haushaltswesens Hamburg 3.1 Zielsetzung Das Neue Haushaltswesen ist ergebnisorientiert. Das heißt, der künftige Haushalt richtet seine Planungs-, Steuerungs- und Kontrollmechanismen an den erwarteten und erzielten Ergebnissen und Wirkungen aus. Im neuen Haushalt werden erstmals Ziele, Kennzahlen, Kosten und Leistungen an einer Stelle, in einem Dokument zusammengeführt. Es soll ein in sich konsistentes Werk entstehen, welches die beiden Aspekte Ziel- und Ergebnisorientierung einerseits und Ressourcenorientierung andererseits in strukturierter Form verbindet und in einen fach- und finanzpolitischen Zusammenhang stellt. Dieses stellt gegenüber der heutigen Situation, in der steuerungsrelevante Informationen an unterschiedlichen Stellen im Haushaltsplan zu finden sind und nebeneinander gelegt werden müssen (Vorwort, Produktinformationen, Zahlenwerk, Erläuterungen) eine spürbare Verbesserung dar. Aber nicht nur die Darstellung steuerungsrelevanter Informationen wird verbessert. Finanzielle Ressourcen werden zur Erreichung konkreter politischer Ziele zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass erwünschte Wirkungen und Zielsetzungen so konkret beschrieben werden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode In der einheitlichen Grundausprägung kommt der KLR die Rolle zu, müssen, dass sie mittels Kennzahlen und Indikatoren messbar und kontrollierbar gemacht werden können. Diese Bestimmtheit weisen die heutigen Produktinformationen vielfach nicht auf. Häufig handelt es sich bei Ihnen um eine bloße Darstellung der Tätigkeit der jeweiligen Verwaltungseinheit und die Kenngrößen beschränken sich auf reine Mengenangaben (Anzahl der Schüler, Anzahl der Gremiensitzungen o.ä.) oder Inputinformationen (Kosten pro Schüler, Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten). Künftig sollen Zielformulierungen den Zweck des Ressourceneinsatzes und des Verwaltungshandelns in den Vordergrund stellen und benennen. Bestimmte Kennzahlen mit Steuerungsrelevanz könnten z. B. sein: die Reduzierung des Anteils von Wiederholern an der Gesamtschülerschaft oder die Erhöhung des Anteils der Schulabgänger mit Abitur. – die Strukturen für die Haushaltsplanung zur Verfügung zu stellen, – das Ergebnis der Haushaltsplanung abzubilden, – Budgetierungs- und Kontierungsobjekte für die nachfolgenden Bewirtschaftungsprozesse zur Verfügung zu stellen, – die (Teil-) Ergebnisrechnungen abzubilden und Strukturen zur Erstellung der Vermögens- und Finanzrechnung zur Verfügung zu stellen. Die KLR enthält eine Kostenartenrechnung zur Erfassung der Ressourcenarten (Welche Kosten sind entstanden?), eine Kostenstellenrechnung zur Erfassung des Ortes der Kostenentstehung (Wo sind die Kosten entstanden?) und eine Kostenträgerrechnung zur Erfassung des Verbrauchszwecks (Wofür sind die Kosten entstanden?). Es wird eine Vollkostenrechnung eingeführt, das heißt, dass zum Periodenabschluss alle Kosten den Kostenträgern (Produkten) zugerechnet werden. Hierbei stellt die KLR auch Werkzeuge zur Verfügung, um Leistungsbeziehungen innerhalb der Verwaltung darstellen und verrechnen zu können. Die Abbildung von Ziel- und Wirkungsorientierung soll im neuen Haushalt nicht nur für Maßnahmen möglich sein, die ausschließlich einem Aufgabenbereich zugeordnet werden können. Es gibt Themenfelder, die Berührungspunkte zu unterschiedlichen Politikbereichen aufweisen. Solche Querschnittsaufgaben sind beispielsweise die Politikfelder „Integration“ oder „Innere Sicherheit“. Das neue Haushaltswesen will bereichsübergreifende Planungen und Auswertungen möglich machen, indem auf die in den einzelnen Aufgabenbereichen vorhandenen Fach- und Finanzdaten zurückgegriffen und diese entlang der konkreten Fragestellung bzw. Zielsetzung elektronisch zusammengestellt und verknüpft werden. Die Erstellung der Themenberichte wird erst möglich sein, wenn die Daten aller betroffenen Budgetbereiche im vereinheitlichten IT-System enthalten sind und die Budgetbereiche ihre Haushalte nach doppischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung bewirtschaften. Unterhalb dieser Grundausprägung der KLR ist je nach Behörde und Art der Leistungserbringung ein weitergehender Detaillierungs- bzw. Ausbaugrad möglich. KLREinführung bedeutet daher nicht die Einführung einer flächendeckend identischen KLR in allen Behörden Hamburgs, sondern – bei einheitlicher Basisstruktur – ein zweck- und nutzenorientiertes Vorgehen mit individuellen Gestaltungsspielräumen für die Behörden. Die KLR dient in fortgeschrittenen Ausbaustufen insbesondere auch der Unterstützung behördenindividueller Steuerungserfordernisse. Dazu zählen z. B. Investitionsentscheidungen, Leistungs-, Preis- oder Gebührenkalkulationen. Mit der im Neuen Haushaltswesen vorgesehenen Integration der Fach- und Finanzplanung werden die Möglichkeiten für eine effektive („Tun wir die richtigen Dinge?“) und effiziente („Tun wir die Dinge richtig?“) Steuerung des Mitteleinsatzes deutlich erhöht. Exkurs 2: Gender Budgeting Die Bürgerschaft hatte den Senat im Dezember 2007 ersucht, bei der Implementierung des Neuen Haushaltswesens zu prüfen, inwiefern Kennzahlen im Sinne des Gender Budgeting zur geschlechtergerechten Darstellung bei der Verwendung der finanziellen Mittel entwickelt werden können und dabei die Erkenntnisse einer Machbarkeitsstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einfließen zu lassen. Darüber hinaus soll das Neue Haushaltswesen das Budgetrecht der Bürgerschaft stärken, indem – die kleinteilige Titelbetrachtung durch die Betrachtung von Aufgabenbereichen abgelöst wird, – je Aufgabenbereich aggregierte Informationen zu Zielen, Leistungen und Ressourcenverbräuchen geliefert werden, Das BMFSFJ hat im April 2005 eine Machbarkeitsstudie zum Gender Budgeting in Auftrag gegeben und im März 2006 vorgelegt. Gegenstand der Studie war die Benennung von Ansatzpunkten und die Entwicklung konzeptioneller Vorschläge zur Implementierung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt. – Beschluss gefasst wird über Aufgabenbereiche und nicht über eine Vielzahl von Einzeltiteln, – Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit des Haushaltes transparent werden. Als Gender Budgeting wird nach der umfassenden Definition des BMFSFJ die systematische Prüfung aller Erlöse und Kosten, Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsprozess bei der Aufstellung, Ausführung und Rechnungslegung sowie aller haushaltsbezogenen Maßnahmen auf die ökonomischen Effekte für Frauen und Männer sowie auf die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse bezeichnet. Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender Mainstreaming auf den Haushalt, d.h. die Analyse seines Hierzu ist ein breit angelegter Diskussionsprozess im parlamentarischen Raum unter Beteiligung aller politischen Entscheidungsträger, d.h. von Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern als auch von Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitikern, wünschenswert.1) Exkurs 1: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Die KLR wird als zentrales Element des Neuen Haushaltswesens in allen Bereichen der Hamburger Verwaltung eingeführt. Sie ist unabdingbares Instrument für die ergebnisund ressourcenverbrauchsorientierte Haushaltsplanung, Bewirtschaftung, Steuerung und Haushaltsrechnung. Drucksache 19/2068 1) vgl. hierzu und zu weiteren Aspekten der Neugestaltung des Haushaltswesens: Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg: Jahresbericht 2008, Textzahlen 481–491 5 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Beitrags zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung bestehender Nachteile. Zu Einzelheiten wird auf die Internet-Seiten des BMFSFJ verwiesen. Das Neue Haushaltswesen Hamburg ist mit seiner Produktorientierung und der Integration der KLR geeignet, geschlechterspezifische Haushaltsinformationen zur Verfügung zu stellen und damit die instrumentelle Grundlage für Gender Budgeting zu schaffen. Geschlechterspezifische Aspekte werden im Neuen Haushaltswesen Hamburg vor allem auf der Leistungsseite berücksichtigt. So sind im Rahmen des Neuen Haushaltswesens Strukturmerkmale zur Differenzierung des Geschlechts bei allen fachlich geeigneten Daten obligatorisch vorgesehen. Hiermit lässt sich zukünftig insbesondere der budgetierte Leistungszweck im Hinblick auf Gleichstellungsaspekte analysieren. Entsprechende Kennzahlen werden – wo sinnvoll – jeweils mit den Plänen der Aufgabenbereiche, die auf das neue Haushaltwesen umgestellt werden, dargestellt. 3.2 Gliederung des zukünftigen Haushaltes Der künftige Haushalt ist in einen Gesamtplan, die Einzelpläne und – neu – die Budgetbereiche (Oberbegriff für Aufgabenbereiche und Besondere Budgetbereiche) gegliedert. Die Budgetbereiche – nach derzeitigen Überlegungen bis zu 100 – sind Organisationseinheiten, welchen im Haushalt unmittelbar von der Bürgerschaft ein Budget zugeordnet wird. In der Regel ist ein Budgetbereich identisch mit einem Aufgabenbereich und nur einem Einzelplan, d.h. einer Fachbehörde zugeordnet. Aufgabenbereiche der Behörde für Schule und Berufsbildung sind z. B. die Allgemeinbildenden Schulen, die Beruflichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft oder die politische Bildung und Weiterbildung. Ausnahmen bilden die sogenannten Besonderen Budgetbereiche (vgl. Seite 11). Die Aufgabenbereiche werden im neuen Haushalt die zentralen Gliederungselemente für die Zuweisung von Finanzmitteln sein. Die Haushaltspläne der Aufgabenbereiche enthalten u.a. folgende steuerungsrelevante Informationen (vgl. Anhang 1): – Politische Ziele: Hier werden die übergeordneten politischen Ziele des Aufgabenbereiches beschrieben, die sich in der Regel aus dem Regierungsprogramm oder übergeordneten Leitbildern ableiten. – Aufgabenschwerpunkt: Hier werden die Kernaufgaben des Aufgabenbereichs beschrieben. – Zugeordnete Produktgruppen: Jedem Aufgabenbereich sind grundsätzlich mehrere Produktgruppen zugeordnet. In Produktgruppen werden gleichgerichtete Leistungen, die die Aufgabenbereiche erbringen, gebündelt. Für jede Produktgruppe werden Erlöse und Kosten (Erträge und Aufwendungen zuzüglich interner Verrechnungen) und der daraus resultierende Saldo ausgewiesen. – Rechtsgrundlagen: Hier sollen die für den Aufgabenbereich relevanten Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen usw.) aufgeführt werden. – Übergeordnete Grunddaten: Übergeordnete Grunddaten (z. B. im Aufgabenbereich „Kindertagesbetreuung“ Angaben zur Geburtenentwicklung oder zur Quote Alleinerziehender) sollen eine Vorstellung vom Umfeld vermitteln, in dem der Aufgabenbereich agiert 6 und die er bei seiner Leistungserbringung berücksichtigen muss. – Ziele und Kennzahlen des Aufgabenbereichs: Hier werden die für den gesamten Aufgabenbereich relevanten Zielsetzungen und Kennzahlen aufgeführt. Diese Darstellung wird spezifiziert durch die – Ziele, Kennzahlen, Kosten und Erlöse der zugehörigen Produktgruppen: Auf dieser Ebene werden Ziele und Kennzahlen konkret miteinander verbunden, so dass eine Überprüfung der Zielerreichung nach Abschluss der Betrachtungsperiode möglich ist. In der Produktgruppe „Haupt- und Realschulen“ ist z. B. eines der Ziele, die Anzahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu verringern. Hiermit korreliert die Kennzahl „Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an der Gesamtzahl der Schulentlassenen der Haupt- und Realschule“, für die Ist-Werte zweier Jahre sowie Planwerte für fünf Jahre dargestellt werden. Für den gleichen Zeitraum werden die wesentlichen Erlös- und Kostenpositionen abgebildet. Budgets werden für den Aufgabenbereich veranschlagt und ermächtigt. Das Budget (hierzu im Einzelnen und zu den Budgetarten vgl. Ziffer 3.3) ergibt sich als Saldo der Erlöse und Aufwendungen des Ergebnisplans (entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft) für den Aufgabenbereich. Der Ergebnisplan entspricht der Summe der Salden aus den zugehörigen Produktgruppen. Der Zuschussbedarf für Investitionen leitet sich ebenso wie ein evtl. Zuschussbedarf für Darlehen aus dem Finanzplan des Aufgabenbereiches ab. Der Finanzplan gibt weiterhin Auskunft über den Finanzbedarf an liquiden Mitteln für die Budgetzuweisungen. Er bleibt bis zur vollständigen Umstellung auf einen doppischen Haushalt Grundlage für den Zuschuss für die laufende Verwaltungstätigkeit des jeweiligen Aufgabenbereiches gemäß § 15a LHO (für die Struktur der zukünftigen Haushalte der Aufgabenbereiche vgl. Anhang 1 „Musterhaushaltsstruktur Aufgabenbereich“ und Anhang 2 „Erläuterungen zur Gestaltung des neuen Haushaltsplans“). Ziele, Kennzahlen, Erlöse und Kosten stellen im zukünftigen System die Grundlage für die Ressourcenzuweisung dar. Der künftige Haushaltsplan ist damit im Gegensatz zum heutigen Plan mit seiner Kapitel- und Titelstruktur strategisch ausgerichtet und fokussiert auf die Steuerungsinteressen von Bürgerschaft und Senat. Der Gesamtplan, die Einzelpläne sowie die Haushalte für die Aufgaben/Budgetbereiche werden als „Politikhaushalt“ bezeichnet (zu den Haushaltsermächtigungen vgl. Ziffer 3.4). Unterhalb des Politikhaushaltes gibt es den „Verwaltungsmanagementhaushalt“, der der Binnensteuerung dient. Er ist eine differenzierte Ausprägung des Politikhaushalts, in dem die den Budgetbereichen bewilligten Mittel einzelnen Budgeteinheiten zugeordnet werden, die verwaltungsseitig für die Bewirtschaftung verantwortlich sind. Die folgende Darstellung fasst die künftige Haushaltsstruktur zusammen. Sie entspricht derjenigen, die die Bürgerschaft mit der Drucksache Nr. 18/1695 vom 4. Februar 2005 unter dem Begriff „Zielszenario 20XX“ bereits zur Kenntnis genommen hat. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode 1 Gesamtplan Drucksache 19/2068 Politikhaushalt Ziele, Kennzahlen 10 100 100 Einzelpläne Budgetbereiche Ergebnis- und Wirkungsorientierung + haushaltsrelevante Produkte + Ergebnis- und Finanzrechnung VerwaltungsmanagementHaushalt Detailaufteilung XXXX Produkte, Leistungen, Kennzahlen + Kosten- und Leistungsrechnung Abbildung 3: Künftige Struktur des Neuen Haushaltswesens Eine Ausnahme von der Regel, dass ein Budgetbereich einem Aufgabenbereich entspricht, sind die so genannten Besonderen Budgetbereiche, z. B. die aufgabenbereichsübergreifenden Organisationseinheiten der Behörden. Besondere Budgetbereiche erhalten ein eigenständiges, aus der Veranschlagung der Aufgabenbereiche abgeleitetes Budget, das sich in der Regel aus Anteilen verschiedener Aufgabenbereiche zusammensetzt. Zwischen den Aufgabenbereichen und den Besonderen Budgetbereichen werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Budgets der Besonderen Budgetbereiche sind Teil des Politikhaushaltes und werden von der Bürgerschaft eigenständig ermächtigt. Die Besonderen Budgetbereiche können im Rahmen ihrer Ermächtigung Ressourcen auch zwischen Leistungsbereichen umschichten, solange sie sich an die Leistungszwecke und die mit den Aufgabenbereichen abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen halten. Die Hamburger Bezirksämter nehmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Aufgaben wahr, für die verschiedene Senatsmitglieder fachpolitisch verantwortlich sind. Die Abbildung der Bezirke im Neuen Haushaltswesen wird derzeit in einer Projektgruppe unter Beteiligung von Fachbehörden mit Bezug zu bezirklichen Aufgaben sowie Vertretern der Bezirksämter, der Bezirksaufsicht und des Projektes NHH erarbeitet. Ziel ist, die beschlossene Bezirksverwaltungsreform fortzuführen und das Haushaltswesen in den Bezirken auf der Grundlage des geltenden Bezirksverwaltungsgesetzes nach den Grundsätzen eines ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushaltes weiterzuentwicklen. Bevor das Neue Haushaltswesen in der Bezirksverwaltung eingeführt werden kann, sollen die vorgesehenen Weiterentwicklungen von ausgewählten Fachbehörden und Bezirken „unter Laborbedingungen“ erprobt werden. 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 Haushaltsplan Teil A – Aufgabenbereiche (AB) = 100% des Haushaltsvolumens AB I AB II AB III Ergebnisplan Ergebnisplan Ergebnisplan Finanzplan Finanzplan Finanzplan Investitionen/Transfers Projekte Investitionen/Transfers Projekte Investitionen/Transfers Projekte Produkte/Kennzahlen Produkte/Kennzahlen Produkte/Kennzahlen Teil B – Besondere Budgetbereiche (BB) Zusammenfassung anteiliger Budgets der Aufgabenbereiche BB I Ergebnisplan Finanzplan Investitionen/Transfers Projekte Leistungszwecke Abbildung 4: Schematische Darstellung des künftigen Politikhaushalts 3.3 Budgets und Finanzmitteldeckungsrahmen Das Neue Haushaltswesen Hamburg sieht für jeden Budgetbereich die Möglichkeit vor, drei unterschiedliche Budgets zu bilden, und zwar das Regelbudget, das Spezialbudget und das Projektbudget. – Regelbudget Dem Regelbudget sind alle Kosten und Erlöse zuzuordnen, auf die der jeweilige Budgetbereich einen steuernden Einfluss ausüben, d.h. deren Höhe er vollständig oder teilweise beeinflussen kann. Auf Basis der fachlichen Planungen eines Budgetbereichs wird der geplante Saldo aus Erlösen und Kosten für den Budgetbereich ausgewiesen und mit Beschluss des Haushaltsplans dem Budgetbereich zugewiesen. Der Budgetbereich ist damit zur Inanspruchnahme von Budgetmitteln in der beschlossenen Höhe ermächtigt. Das Budget ist zur Erfüllung der im Haushaltsplan des Bereiches genannten Aufgaben und Zielsetzungen einzusetzen. Einzelne Kosten- und Erlösarten werden im Haushaltsplan dargestellt, sie haben regelhaft aber lediglich erläuternden Charakter. Die Bürgerschaft wird jedoch auch zukünftig die Möglichkeit haben, Erläuterungen zum Haushalt und damit auch einzelne Kostenarten für verbindlich zu erklären. – Spezialbudget Die Zuweisung eines „globalen“ Budgets zur Finanzierung der Aufgabenerfüllung beruht auf der Vorstellung, 8 dass ein Budgetbereich vollkommen selbständig über den Einsatz der zugewiesenen Mittel entscheiden kann. Diese Annahme ist beispielsweise dann nicht zutreffend, wenn Erlöse und Kosten auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, die keinen Entscheidungsspielraum bei der Budgetsteuerung zulassen oder bei deren Anwendung zwar Ermessensspielräume bestehen, die aber unabhängig von Budgetrestriktionen ausgeübt werden sollen. Aus diesem Grund sieht das Neue Haushaltswesen vor, dass Kosten und Erlöse außerhalb des Regelbudgets in einem Spezialbudget dargestellt werden können. Die Zuweisung eines Spezialbudgets im Rahmen der Budgetierung eines Budgetbereichs bedeutet, dass Kosten- und Erlösanteile aus dem Regelbudget ausgegrenzt und somit der freien Verwendung für die Aufgabenerfüllung entzogen werden. Hierdurch wird dokumentiert, dass dieser Budgetanteil nicht oder nur in geringem Maße durch den Budgetbereich beeinflusst werden kann. – Projektbudget Es sind grundsätzlich zwei Arten von Projekten zu unterscheiden: interne Projekte und haushaltsrelevante Projekte. Interne Projekte werden aus dem Regelbudget finanziert und können durch die Behörden und Ämter in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Sie sind den Budgeteinheiten des jeweils betroffenen Budgetbereichs zugeordnet und werden nicht separat im Haushalt ausgewiesen. Wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und der Ermächtigung von einem Projekt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode budget gesprochen, so ist hierunter eine Budgetierung auf der Ebene des Politikhaushalts zu verstehen. – Finanzmitteldeckungsrahmen Regel-, Spezial- und Projektbudget stellen zusammen die in Ergebnisplan und -rechnung veranschlagten bzw. nachgewiesenen Erlöse und Kosten dar. Darüber hinaus wird bei den Budgetbereichen ein zahlungsorientierter Finanzmitteldeckungsrahmen, bestehend aus Mitteln für Investitionen und Darlehen, veranschlagt, ermächtigt und in Finanzplan und Finanzrechnung nachgewiesen: Investitionsmittel werden separat vom Regelbudget des Budgetbereichs veranschlagt und bewirtschaftet. Investitionen schaffen Ressourcen (Vermögensgegenstände wie Gebäude und Brücken) und verbrauchen diese (zunächst) nicht. Sie werden daher über eine Finanzmittelermächtigung gesteuert und umfassen keinerlei ergebniswirksame Bestandteile. Trotzdem haben sie einen mittelbaren Einfluss auf den Ressourcenverbrauch und damit auf das Regelbudget, das durch die entstehenden Abschreibungen belastet wird. Die in den Investitionen liegende Mittelbindung wird im Regelbudget durch kalkulatorische Zinsen auf die gebundenen und nicht anderweitig verfügbaren Mittel belastet. Die Finanzmittelermächtigung für Darlehen umfasst die Aufnahme und Tilgung von Krediten sowie die Vergabe und Rückführung von Darlehen. Kredite und Darlehen wirken sich – vergleichbar mit den Investitionszahlungen – nicht direkt auf den Ressourcenverbrauch und damit auf das Ergebnis aus. Das Ergebnis wird lediglich von den aus diesen Vorgängen resultierenden Zinsbelastungen bzw. -erträgen oder etwaig notwendigen Abschreibungen (z. B. beim Zahlungsausfall des Schuldners) beeinflusst. Die Finanzplanung umfasst nicht allein die Finanzmittelermächtigungen, sondern auch die Zahlungsströme aus dem Ressourcenverbrauch des Regel-, Spezial- und Projektbudgets. Sie stellt damit – wie ein kameralistischer Haushalt – vollständig alle Zahlungsströme dar, die zur Finanzierung des Verwaltungshandelns erforderlich sind. Die aus der Finanzierungsplanung resultierenden Salden stellen daher im engeren Sinne kein Budget dar. Sie schaffen die insgesamt notwendige finanzielle Grundlage für die Umsetzung aller Maßnahmen in den zuvor aufgeführten Budgetarten. Die Finanzierungstätigkeit verläuft damit quer über alle Budgetarten. 3.4 Ermächtigungen Gemäß Artikel 66 Absatz 2 Hamburger Verfassung hat der Senat der Bürgerschaft für je ein Rechnungsjahr einen Haushaltsplan vorzulegen. Er wird durch Beschluss der Bürgerschaft festgestellt. Der Haushaltsplan ermächtigt die Exekutive, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Im heutigen kameralen Haushalt werden die konsumtiven und investiven Titel innerhalb der in den Einzelplänen abgebildeten Kapitel einzeln von der Bürgerschaft ermächtigt. Damit ist grundsätzlich eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Haushaltstitel ausgeschlossen. Diese wird erst unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (§ 20 LHO) oder durch die Definition von Deckungskreisen im Haushalt ermöglicht. Die zentralen „Bausteine“ des künftigen Haushaltes sind die Aufgabenbereiche (und die Besonderen Budgetberei- Drucksache 19/2068 che), die sich wiederum aus einer Reihe von Produktgruppen zusammensetzen. Für jeden Aufgabenbereich ermächtigt die Bürgerschaft ein Regelbudget, mit dem der Saldo zwischen den Erlösen und Kosten des Budgetbereichs beschlossen wird. Der Aufgabenbereich darf die ihm per Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft zugewiesenen Mittel nur zur Erbringung der in seinem Teilplan nach Art und Umfang konkretisierten Leistungen und zur Erfüllung der dargelegten fachlichen Ziele einsetzen. Eine Ermächtigung einzelner Kostenpositionen ist im neuen Haushaltswesen grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs müssen die zugewiesenen Mittel „frei“ im Sinne der bestmöglichen Zielerreichung eingesetzt werden können. So ist es grundsätzlich zulässig, Einsparungen im Bereich der Personalkosten zur Finanzierung von Sachkosten oder auch Investitionen zu nutzen. Auch der umgekehrte Weg ist möglich, nämlich Einsparungen bei Sachkosten für zusätzliches Personal zu verwenden. Hierbei wie auch bei der Finanzierung von Investitionen hat der Verantwortliche für den Budgetbereich jedoch Folgekosten zu berücksichtigen, die dauerhaft – ggfs. durch Einsparungen an anderer Stelle – finanziert werden müssen. Einschränkungen der Flexibilität der Exekutive im Haushaltsvollzug sind auch im neuen Haushaltswesen möglich. Dieses kann durch generelle Bewirtschaftungsregeln in einer neuen Landeshaushaltsordnung oder aber durch individuelle Haushaltsvermerke geschehen. Die Bürgerschaft kann darüber hinaus – wie dargestellt – weitere Budgets für einen Aufgabenbereich ermächtigen, nämlich Spezial- und Projektbudgets. Investitionsmittel werden generell separat vom Regelbudget veranschlagt und ermächtigt. Die Investitionsermächtigung soll nach Maßnahmen differenziert werden. Es werden zwei Arten von Maßnahmen unterschieden: – Investive Einzelmaßnahmen – Investive Sammelmaßnahmen Investitionsmaßnahmen von besonderer finanzieller oder politischer Bedeutung sollen als Einzelmaßnahme veranschlagt werden. Sie sind nicht deckungsfähig mit anderen Investitionen. Sammelmaßnahmen bündeln in der Veranschlagung gleichartige, meist wiederkehrende Investitionsvorhaben (z. B. Beschaffung von Fahrzeugen oder Büromobiliar) oder nicht näher spezifizierte Kleininvestitionen (z. B. kleinere Baumaßnahmen). Als Sammelmaßnahmen veranschlagte Investitionen sind nach dem Budgetgedanken dagegen grundsätzlich mit anderen, nicht als investive Einzelmaßnahmen veranschlagten Investitionen deckungsfähig. Die Budgets der Besonderen Budgetbereiche werden ebenfalls eigenständig durch die Bürgerschaft ermächtigt. Verpflichtungsermächtigungen müssen auch im neuen Haushalt von der Bürgerschaft ermächtigt werden. Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 38 LHO im Haushaltsplan erforderlich, um beim Haushaltsvollzug Verpflichtungen eingehen zu dürfen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Damit wird das Etatrecht des Parlaments im Hinblick auf Vorbelastungen in späteren Haushaltsjahren gesichert. Verpflichtungsermächtigungen müssen im neuen Haushaltswesen für künftige Kosten bei den Regel-, Spezial- und Projektbudgets und für künftige Zahlungsverpflichtungen aus Investitionen und Darlehen beim „Investitionsbudget“ ausgewiesen und ermächtigt werden. Sollen Verpflichtungen zulasten mehrerer Haushaltsjahre eingegangen werden, müssen im 9 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode abschluss für das Jahr 2012 außer Betrieb genommen werden kann. zu ermächtigenden Haushaltsplan die Gesamtsumme der geplanten Ermächtigungen sowie die entsprechenden Jahresbeiträge ausgewiesen werden. Über die Zielerfüllung und die Zweck entsprechende Verwendung der ermächtigten Budgets wird der Senat wie bisher im Rahmen der Haushaltsrechnung Rechenschaft ablegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bürgerschaft auch unterjährig durch Quartalsberichte über die Budgetentwicklung und Zielerreichung zu unterrichten. Hierzu soll in der Bürgerschaftskanzlei ein Büro für Haushaltsinformationen (Budgetbüro) aufgebaut werden, in dem Experten der Bürgerschaftskanzlei Zugriff auf vierteljährlich aufbereitete Informationen über die Budgetbereiche erhalten und auf diese Weise die Arbeit der Angeordneten unterstützen können. 4. 5. 5.1 Organisationsentwicklung Im Neuen Haushaltsverfahren sind integrierte Prozesse erforderlich, um die Leistungsziele, benötigte Ressourcen, Leistungsergebnisse und Wirkungen ganzheitlich planen, steuern und gegenüber der Bürgerschaft darstellen zu können. Zur Umsetzung dieser Prozesse sind innerhalb der Verwaltung Anpassungen der Ablauf- und der Aufbauorganisation sowie der Organisationskultur erforderlich. Veränderungen sind insbesondere in folgenden Bereichen zu erwarten: – Haushalt und Controlling verändern sich durch die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung und die Delegation dieser Verantwortung auf die operative Ebene. Dies bedingt auch eine organisatorische Integration und hat erhebliche Rückwirkungen auf die Organisationskultur und die Rolle der Führungskräfte, Haushälterinnen und Haushälter sowie des Controllings. Technische Umsetzung Mit dem Projekt NRV wird das Ziel verfolgt, für die Ressourcenverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg eine weitestgehend einheitliche Daten- und IT-Struktur zu schaffen, die Doppik technisch und verfahrensmäßig als führendes Rechnungslegungssystem abzubilden und das ERP-System2) unter Einbeziehung von BI-Lösungen3) grundsätzlich zu erneuern und zu modernisieren. Ziele des Projekts NRV sind – die Steigerung der Effizienz und Effektivität des eingesetzten ERP-Systems – die Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Gesamtverwaltung durch mehr Entscheidungstransparenz – die Sicherung der technologischen Zukunftsfähigkeit der eingesetzten Verfahren der Ressourcensteuerung sowie – durch weitgehende Standardisierung eine größere Herstellerunabhängigkeit zu erreichen. Die technische Modernisierung nutzt moderne Verfahren und Instrumente, um damit eine hohe Stabilität der technischen Lösung zu erreichen. Relevante Vor- und Fachverfahren werden an eine hamburgweit standardisierte Schnittstelle angeschlossen. – Buchhaltung und Bewirtschaftung müssen zukünftig doppische Standards einhalten (z. B. bei der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen) und gleichzeitig zusätzliche Prozesse (z. B. bei der Erfassung von Fachkennzahlen oder der Bebuchung der Kosten- und Leistungsrechnung) etablieren. – Das neue Haushalts- und Rechnungswesen erfordert ein verändertes und erweitertes IT-System (z. B. Kostenund Leistungsrechnung sowie Business-Intelligence), weshalb die Anforderungen an die Anwenderinnen und Anwender anzupassen und neue Supportstrukturen aufzubauen sind. – Die neuen Prozesse im Haushalts- und Rechnungswesen und die Anforderungen an die Qualität des Buchungsstoffes stellen höhere Anforderungen an ein noch zu etablierendes Internes Kontrollsystem; dies hat auch Konsequenzen für die Prüfungs- und Kontrolltätigkeit von Rechnungshof und Innenrevision. Den Kern der technischen Lösung bildet ein neues ERPSystem, das über Standardmethoden an ein BI-System gekoppelt ist. Im neuen ERP-System werden alle Bewirtschaftungs- und Kassenprozesse sowie die KLR-Prozesse und Teile der Jahresabschlussprozesse abgebildet. Das BI-System unterstützt den Haushaltsplanungsprozess sowie Teile der Steuerungs- und Jahresabschlussprozesse. Daneben werden im BI-System zukünftig alle haushaltsrelevanten Berichte generiert. Das BI-System stellt zukünftig Berichte sowohl für die verwaltungsinterne Steuerung als auch für die Information der Bürgerschaft zur Verfügung. Eine weitere Kernaufgabe des BI-Systems ist die Zusammenführung von Fach- und Finanzinformationen in Form von Kennzahlen. Die Kennzahlen werden aus Fachverfahren extrahiert und über ein vorgeschaltetes FachDatawarehouse an das BI-System übergeben. Das FachDatawarehouse bildet dabei die technische Normierungs-, Prüfungs- und Qualitätssicherungsinstanz für alle Kennzahlen. Es ist zukünftig zu einem verwaltungsweiten Fachinformationssystem erweiterbar. Die genannten Verfahren werden das bestehende kamerale SAP System für Hamburg schrittweise ablösen, so dass es nach derzeitiger Planung nach dem kameralen Haushalts- 10 Unterstützung des Veränderungsprozesses NHH und NRV begleiten den skizzierten Organisationsentwicklungsprozess aktiv. Sie analysieren die sich aus dem Neuen Haushaltswesen abzuleitenden Anforderungen an die künftigen organisatorischen Strukturen, geben den Umsetzungsbehörden geeignete Hilfsmittel an die Hand und stellen die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen und Kommunikationsinstrumente zur Verfügung. 5.2 Schulungen Die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und Ämtern spielt für den Erfolg der Einführung des Neuen Haushaltswesens eine besonders wichtige Rolle. Grad und Qualität der Umsetzung der fach2) Das Kürzel ERP steht für Enterprise-Ressource-Planning und wird anbieterübergreifend für die Kennzeichnung integrierter betriebswirtschaftlicher Steuerungssoftware eingesetzt. 3) Das Kürzel BI steht für Business Intelligence und bezeichnet anbieterübergreifend eine datentechnische Lösung zur Aufbereitung managementrelevanter Berichtsdaten (Datawarehouse), die Planungsprozesse technisch unterstützt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode lichen Konzeption in die tägliche Arbeitspraxis sind in hohem Maße abhängig von der Kompetenz der Fachkräfte, die mit dem neuen ERP- und BI-System und den neuen betriebswirtschaftlichen Instrumenten arbeiten werden. Bei den Schulungen wird deshalb besonderer Wert darauf gelegt, den Teilnehmenden den Nutzen der neuen Instrumente für das Erreichen der Ziele zu vermitteln, um sie von der Notwendigkeit des Neuen Haushaltswesens zu überzeugen. Dies soll z. B. durch die Integration von fachlicher und technischer Schulung und über die Ergänzung der Präsenzseminare durch den Einsatz weiterer Lernund Kommunikationsmethoden erreicht werden. Insbesondere für Führungskräfte aus Verwaltung und Politik wurde dazu eine Managementsimulation entwickelt, die Auswirkungen und Wechselwirkungen strategischer Entscheidungen auf die Budgets der Aufgabenbereiche, aber auch auf andere Indikatoren wie Entwicklung von Einwohnerzahlen, Hochschulabsolventen, Zufriedenheit der Bevölkerung und andere erlebbar macht. Für die Schulungskonzeption der Projekte NHH und NRV wurden im ersten Schritt die von den Änderungen betroffenen Zielgruppen in den Behörden und Ämtern identifiziert, für die im zweiten Schritt Anforderungsprofile erstellt wurden. Daraus wurde der Schulungsbedarf – beschrieben in Schulungsblöcken – abgeleitet, Lernziele und Lerninhalte näher definiert und in eine Zeitplanung gefasst, die sich an der Projektplanung orientiert. Für die weitere Sicherung der Qualität des Schulungsangebots in Bezug auf Didaktik und Praxisnähe werden für das – speziell für diese Schulungen – zu erstellende Kursmaterial hohe Qualitätsstandards gesetzt. Mit Blick auf die große Anzahl an Teilnehmenden, die in den nächsten Jahren das umfangreiche Schulungsprogramm durchlaufen müssen, werden zusätzliche Dozenten speziell für diesen Zweck ausgebildet und in die Besonderheiten des Neuen Hamburger Haushaltswesens, das Schulungskonzept und die Unterrichtsmaterialien eingeführt. Das inhaltliche Schulungskonzept, die technische Unterstützung und die Schulungsmaterialien werden im Verlauf der Schulungswellen in enger Kooperation mit dem Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) konsequent evaluiert und bis zum Ende der Einführung des Neuen Haushaltswesens stetig weiter entwickelt. 5.3 Kommunikation Verlauf und Akzeptanz der Projekte hängen wesentlich davon ab, dass alle Gruppen, die den Projekterfolg beeinflussen, regelmäßig informiert und beteiligt werden. Daher ist für die interne und externe Projektkommunikation ein entsprechendes Informations- und Beteiligungskonzept entwickelt worden. Ziel der Kommunikationsstrategie soll es sein, einen möglichst umfassenden Konsens zu fördern, um damit Unterstützung für die Umsetzungsprozesse zu gewinnen. Dabei wird die Kommunikationsstrategie eine möglichst breite und frühzeitige Information der unterschiedlichen Zielgruppen – Politik, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalvertretungen – sicherstellen und sich an deren individuellem Informationsbedarf ausrichten. 6. Auswahlbereiche 6.1 Auswahl und Darstellung der Bereiche Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erprobung des neuen Haushaltswesens in ausgewählten Bereichen sind Drucksache 19/2068 bereits 2007 mit § 15a LHO geschaffen worden. Danach kann der Senat zur Erprobung einer Veranschlagung des Haushaltes, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung folgt, Aufgabenfelder festlegen (Auswahlbereiche). Die Auswahlbereiche haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushalt als Anlage beizufügen ist. In den Auswahlbereichen wird der Mittelbedarf nach Leistungsart und -umfang festgestellt. Der Zuschuss an die Auswahlbereiche wird netto im bisherigen kameralen Haushaltsplan veranschlagt. Für die Erprobung sind folgende Auswahlbereiche vorgesehen: – Aufgabenbereich Allgemeinbildende Schulen – Aufgabenbereich Berufliche Schulen – Aufgabenbereich Schulen in freier Trägerschaft – Aufgabenbereich Polizei – Aufgabenbereich Staatsanwaltschaften – Aufgabenbereich Ordentliche Gerichte – Aufgabenbereich Strafvollzug Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung der Auswahlbereiche zum 1. Januar 2010 auf leistungsorientierte doppische Bewirtschaftung sind vorbereitend Leertitel je Auswahlbereich im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 eingerichtet worden: – 685.xx – Zuschuss für laufende Verwaltungstätigkeit (konsumtiv) an den Auswahlbereich – 894.xx – Zuschuss für Investitionsmittel an den Auswahlbereich – 861.xx – Zuschuss für Darlehen an den Auswahlbereich Die doppischen Auswahlbereiche und weitere Aufgabenbereiche der Justizbehörde und der Behörde für Schule und Berufsbildung sollen im Herbst 2009 im Rahmen einer Nachtragsdrucksache zum Haushaltsplan 2009/2010 mit ihrem Wirtschaftsplan vorgestellt und in den Haushaltsplan integriert werden. Hierzu gehört nach derzeitiger Planung entsprechend dem Bürgerschaftlichen Ersuchen aus der Drucksache 18/7306 auch das „Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung“. Die Planungen für die Einführung des neuen Haushaltswesens in der BSB und die Planungen zur Umsetzung der Schulstrukturreform sind so aufeinander abzustimmen, dass die geplanten Termine zur Umsetzung der Schulstrukturreform nicht gefährdet werden. 6.2 Weiteres Vorgehen Der Senat beabsichtigt, die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Haushaltswesens in der gesamten Hamburger Verwaltung fortzusetzen und über die endgültige flächendeckende Einführung einer ergebnis- und wirkungsorientierten Ausrichtung des Haushalteswesens (Projekt NHH) zusammen mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 im Sommer 2010 auf der Basis der Auswertungen der Erfahrungen mit dem Betrieb des Neuen Haushaltswesens in den Auswahlbereichen zu entscheiden. Es ist nach derzeitiger Planung vorgesehen, folgende Einzelpläne zu folgenden Zeitpunkten nach doppischen Grundsätzen und ergebnisorientiert zu bewirtschaften: 11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 Einzelplan Bewirtschaftungsbeginn 2.0 - Justizbehörde 01.01.2010 *) 3.1 - Behörde für Schule und Berufsbildung *) 8.1 - Behörde für Inneres (Polizei) 01.01.2010 3.2 - Behörde für Wissenschaft und Forschung 01.01.2011 3.3 - Behörde für Kultur, Sport und Medien 01.01.2011 7.0 - Behörde für Wirtschaft und Arbeit 01.01.2011 8.1 - Behörde für Inneres (außer Polizei) 01.01.2011 9.1 - Finanzbehörde 01.01.2011 1.2 - Bezirksamt Hamburg-Mitte 01.01.2012 1.3 - Bezirksamt Altona 01.01.2012 1.4 - Bezirksamt Eimsbüttel 01.01.2012 1.5 - Bezirksamt Hamburg-Nord 01.01.2012 1.6 - Bezirksamt Wandsbek 01.01.2012 1.7 - Bezirksamt Bergedorf 01.01.2012 1.8 - Bezirksamt Harburg 01.01.2012 4.0 - Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz 01.01.2012 6.0 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 01.01.2012 1.1 Senat und Senatsämter 01.01.2013 1.0 Bürgerschaft, Verfassungsgericht, Rechnungshof 01.01.2013 9.2 - Allgemeine Finanzverwaltung 01.01.2013 Die Planungen für die Einführung des Neuen Haushaltswesens in der BSB und die Planungen zur Umsetzung der Schulstrukturreform werden so aufeinander abgestimmt, dass die geplanten Termine zur Umsetzung der Schulstrukturreform nicht gefährdet werden. Im gesamten Einführungsprozess werden die Erfahrungen aus den jeweiligen Umstellungsphasen analysiert und ausgewertet, um im Zuge der gewonnenen Erkenntnisse gegebenenfalls nachzusteuern. 7. Auswirkungen auf den Haushalt und die Vermögenslage der Stadt In der Mittelfristigen Finanzplanung 2009 – 2013 sind für die Umsetzung der Projekte NHH und NRV insgesamt rd. 37,3 Mio. Euro vorgesehen, davon im Entwurf des Doppelhaushaltes 2009/2010 (Einzelplan 9.1, Kapitel 9020, Titelgruppe Z 67 Haushaltsmodernisierung) 8,66 Mio. Euro für 2009 und 8,28 Mio. Euro für 2010. Im Haushaltsplan 2007/2008 waren für die Projekte der Haushaltsmodernisierung Kassenmittel für beide Jahre in Höhe von 14,9 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 9,7 Mio. Euro veranschlagt. Die für die Haushaltsmodernisierung erforderlichen Mittel stellen Aufwand in der Ergebnisrechnung der Stadt in den jeweiligen Jahren dar. 12 Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 17/3161 von der Einführung der Doppik im Hamburger Haushalt und ihren erheblichen Vorteilen gegenüber der Kameralistik Kenntnis genommen. Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Nutzwertanalyse hat ergeben, dass die Doppik die Kameralistik im Nutzwert um mehr als das Doppelte übertrifft. Das Projekt NRV schafft „lediglich“ die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende kaufmännische Haushaltsplanung, -steuerung, -bewirtschaftung und -kontrolle, ohne die eine erfolgreiche Umsetzung der Doppik nicht möglich wäre. Das Projekt NHH verfolgt demgegenüber den Ansatz, Planungs- und Steuerungsmechanismen zu entwickeln, um künftige Haushalte an vereinbarten Zielen, politisch vereinbarten Leitbildern oder dem Regierungsprogramm auszurichten. Gegenüber dem derzeitigen System der „Produktinformationen“, die bereits optisch einen eigenständigen vom Ressourcenverbrauch isolierten Teil des Haushaltsplanes bilden und ohne unmittelbaren Bezug zum Zahlenwerk die Aktivitäten der jeweiligen Verwal- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode – Nachhaltigkeit politischen Handelns tungseinheit verbal oder numerisch beschreiben, entwickelt das Projekt NHH ein einheitliches in sich konsistentes System, in dem die Budget begründenden Leistungszwecke mit den finanziellen Ressourcen fachlich und technisch zusammengeführt werden. Dieses ermöglicht Bürgerschaft und Senat, die Umsetzung politischer Leitlinien zu steuern und einem Soll-Ist-Vergleich zu unterwerfen, Effizienz des Mitteleinsatzes und Nachhaltigkeit politischen Handelns zu überprüfen oder den Fokus ihrer Steuerung auf ausgewählte Politikfelder oder Zielgruppen zu legen. Ein auch technisch integriertes System von fachlichen und finanziellen Daten („BISystem“) liefert transparente, aktuelle, reproduzierbare und prüffähige Informationen, die zur Zielerreichungskontrolle, aber auch für Zeit- und Quervergleiche herangezogen werden können. – Zielgruppenorientierung politischen Handelns – regionale/soziale Effekte – interkommunale Positionierung b) Qualität der Steuerungsinstrumente hinsichtlich – Transparenz – Aktualität – Reproduzierbarkeit – Überprüfbarkeit c) Kosten für Die dargestellten Vorteile der wirkungs- und ergebnisorientierten Ausrichtung des Haushaltes lassen sich nicht unmittelbar monetär beziffern. Es ist aber davon auszugehen, dass die neue Ausrichtung zu einem effizienteren Ressourceneinsatz führt, weil nachprüfbar festgestellt werden kann, welche Wirkungen mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln erzielt werden. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die Möglichkeit, unterjährig auf Daten eines integrierten Systems zurückgreifen zu können statt sie aufwändig manuell aufzubereiten, zusätzliches Potential eröffnet. – Implementierung – laufenden Betrieb Für jedes Entscheidungskriterium können Punkte von 0 bis 10 vergeben werden, wobei 10 Punkte den höchsten Nutzen bzw. die geringsten Kosten ausdrücken. Die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien wird durch eine entsprechende Gewichtung der Kriterien berücksichtigt. Die Steuerungseignung wird mit insgesamt 40%, die Qualität der Steuerungsinstrumente sowie die Kosten werden mit jeweils 30% berücksichtigt. Für die gegenüber gestellten Alternativen „wirkungsorientiertes Haushaltswesen“ und „derzeitiges Haushaltswesen“ wird aus den gewichteten Teilwerten ein Gesamtnutzenwert ermittelt. Für eine qualitative Bewertung des wirkungs- und ergebnisorientierten Haushaltswesens werden die beiden Alternativen „Parallelität von Fach- und Finanzdaten unter Beibehaltung der derzeitigen Produktinformationen“ („derzeitiges Haushaltswesen“) und „Zusammenführung von Fach- und Finanzdaten in einem integrierten Haushaltssystem“ („wirkungsorientiertes Haushaltswesen“) im Rahmen einer Nutzwertanalyse einander gegenübergestellt. Aus der tabellarischen Nutzwertbetrachtung (vgl. Anhang 4) wird erkennbar, dass ein wirkungsorientiertes Haushaltswesen auch unter Berücksichtigung der Kosten für die Implementierung einen Nutzen generiert, der den des jetzigen Haushaltswesens um rund 50 % übersteigt. Betrachtet werden die Kriterien a) Steuerungseignung in Bezug auf – Umsetzung politischer Leitlinien – effizienten Mitteleinsatz Drucksache 19/2068 8. Petitum Die Bürgerschaft wird gebeten, von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis zu nehmen. 13 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Anhang 1 Anhang 1: Musterhaushaltsstruktur Einzelplan >Bezeichnung< I. Allgemeine Erläuterungen zum Aufgabenbereich >Bezeichnung< I.1 Politische Ziele Text I.2 Aufgabenschwerpunkt Text I.3 Zugeordnete Produktgruppen Produktgruppen Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR >Bezeichnung< Erlöse Kosten Saldo Produktgruppe >Bezeichnung< >Bezeichnung< Erlöse Kosten Saldo Produktgruppe Summe der Produktgruppenerlöse Summe Produktgruppenkosten Saldo über alle Produktgruppen = Budgetzuweisung zum Regelbudget / Spezialbudget I.4 Beteiligte Besondere Budgetbereiche Text I.5 Rechtsgrundlagen Text I.6 Übergeordnete Grunddaten Text (Begründung der Auswahl) Grunddaten Bezeichnung Bezeichnung 14 Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 noch Anhang 1 I.7 Überregionale Vergleichsdaten Text (Begründung der Auswahl) Vergleichsdaten Hamburg Berlin München Frankfurt Stuttgart Köln Bezeichnung Bezeichnung II. Veranschlagung und Ermächtigung für den Aufgabenbereich >Bezeichnung< II.1 Veranschlagung der konsumtiven Budgetzuweisungen Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Budgetzuweisung zum Regelbudget Budgetzuweisung zum Spezialbudget Budgetzuweisung zum Projektbudget Summe Budgetarten Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Regelbudget Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Spezialbudget Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Projektbudget II.2 Veranschlagung der investiven Zuschussbedarfe Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Zuschussbedarf für Investitionsmittel Summe der investiven Verpflichtungsermächtigungen Zuschussbedarf für Darlehen Summe der Verpflichtungsermächtigungen für Darlehen II.3 Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Bezeichnung Besonderer Budgetbereich 1 Budgetzuweisung zum Regelbudget Budgetzuweisung zum Projektbudget Summe Budgetarten Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Regelbudget Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Projektbudget Zuschussbedarf für Investitionsmittel Summe der investiven Verpflichtungsermächtigungen 15 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode noch Anhang 1 II.4 Ermächtigung der konsumtiven Budgetzuweisungen des Aufgabenbereichs Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Budgetzuweisung zum Regelbudget Budgetzuweisung zum Spezialbudget Budgetzuweisung zum Projektbudget Summe Budgetarten Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Regelbudget Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Spezialbudget Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen Projektbudget II.5 Ermächtigung der investiven Zuschussbedarfe des Aufgabenbereichs Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Zuschussbedarf für Investitionsmittel Summe der investiven Verpflichtungsermächtigungen Zuschussbedarf für Darlehen Summe der Verpflichtungsermächtigungen für Darlehen II.6 Haushaltsrechtliche Regelungen Text III Haushaltsplanung des Aufgabenbereichs >Bezeichnung< III.1 Besonderheiten des Ergebnisplans in den Planjahren 2009/2010 Text 16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 noch Anhang 1 III.2 Ergebnisplan des Aufgabenbereichs Kostenarten 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Erlöse aus Verwaltungstätigkeit Erlöse aus Transferleistungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erlöse Erlöse aus verrechneten Leistungen Kosten aus Verwaltungstätigkeit Personalkosten a) Kosten für Entgelte b) Kosten für Bezüge c) Kosten für Sozialleistungen d) Kosten für Versorgungsleistungen 8. - Kosten für Transferleistungen 9. - Kosten für Abnutzung - Abschreibungen 10. - Sonstige Kosten 11. - Kosten aus verrechneten Leistungen Ergebnis der laufenden 12. = Verwaltungstätigkeit 13. Erlöse aus Beteiligungen Erlöse aus anderen Wertpapieren und 14. + Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 15. + Sonstige Zinsen und ähnliche Erlöse + + + + - 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Abschreibungen aus Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens - Zinsen und ähnliche Kosten = Finanzergebnis = Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erlöse - Außerordentliche Kosten = Außerordentliches Ergebnis = Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 17 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode noch Anhang 1 III.3 Besonderheiten des Finanzplans in den Planjahren 2009/2010 Text III.4 Finanzplan des Aufgabenbereichs Kostenarten 1. 2. - 3. = 4. 18 5. + 6. + 7. + 8. - 9. - 10. - 11. - 12. - 13. 14. 15. 16. 17. = 18. = = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus empfangenen Investitionszuschüssen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Sonstige Investitionseinzahlungen Auszahlungen für geleistete Investitionszuschüsse Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Sonstige Investitionsauszahlungen Zuschussbedarf für Investitionsmittel Einzahlungen aus gegebenen Darlehen Auszahlungen aus gegebenen Darlehen Zuschussbedarf für Darlehen Finanzbedarf an liquiden Mitteln für die Budgetzuweisungen Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 noch Anhang 1 III.5 Erläuterung der Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahmen Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Bezeichnung Investition 1 Einzahlungen aus empfangenen Investitionszuschüssen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Sonstige Investitionseinzahlungen Auszahlungen für geleistete Investitionszuschüsse Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Sonstige Investitionsauszahlungen Zuschussbedarf für die Investitionsmaßnahme 1 Verpflichtungsermächtigung für die Investitionsmaßnahme 1 Nicht einzeln ausgewiesene Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus Investitionen Auszahlungen für Investitionen Zuschussbedarf für nicht einzeln ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen Verpflichtungsermächtigung für nicht einzeln ausgewiesene Investitionsmaßnahmen Zuschussbedarf für Investitionsmittel III.6 Erläuterung des Spezialbudgets Spezialmaßnahme Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR >Bezeichnung< Erlöse Kosten Saldo für Spezialmaßnahme 1 Summe Erlöse für Spezialmaßnahmen Summe Kosten für Spezialmaßnahmen Budgetzuweisung zum Spezialbudget 19 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode noch Anhang 1 III.7 Erläuterung der gesondert veranschlagten Projekte Projekte Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR >Bezeichnung< Erlöse Kosten Budgetzuweisung Projekt 1 Verpflichtungsermächtigung Projekt 1 Summe der Projekterlöse Summe Projektkosten Budgetzuweisung zum Projektbudget III.8 Erläuterung der im Haushalt veranschlagten Darlehen Darlehen Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR >Bezeichnung< Einzahlungen Auszahlungen Zuschussbedarf Darlehen 1 Verpflichtungsermächtigung für Darlehen 1 Summe Einzahlungen Summe Auszahlungen Zuschussbedarf für Darlehen IV. Abbildung der Ziele, Kennzahlen und Produktgruppen des Aufgabenbereichs >Bezeichnung< IV.1 Ziele und Kennzahlen des Aufgabenbereichs Text Kennzahlen Bezeichnung Bezeichnung 20 Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 noch Anhang 1 IV.2 Ziele, Kennzahlen, Kosten und Erlöse der Produktgruppen IV.2.1 Produktgruppe >Bezeichnung< Beschreibung der Produktgruppe Text Zugeordnete Produkte: Text Ziele der Produktgruppe Ziel Kennzahlenummer (X.###) und Bezeichnung der dem jeweiligen Ziel zugeordneten Kennzahlen Kennzahlen Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Kennzahlenummer (X.###) und Bezeichnung Kennzahlenummer (X.###) und Bezeichnung Kosten und Erlöse Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Gesamterlöse Gesamtkosten Davon Erlöse aus dem Spezialbudget Davon Kosten aus dem Spezialbudget Saldo V. Übersicht über die Vollzeitäquivalente des Aufgabenbereichs >Bezeichnung< Ist 2006 Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Tarifbeschäftigte Sonstige Summe Höherer Dienst und Äquivalent Gehobener Dienst und Äquivalent Mittlerer Dienst und Äquivalent Einfacher Dienst und Äquivalent Summe VI. Wirtschaftspläne >Bezeichnung< Text 21 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 Anhang 2 Erläuterungen zur Gestaltung des neuen Haushaltsplans 1. Berichtsblock I – Allgemeine Erläuterungen zum Aufgabenbereich I.1 Politische Ziele Hier werden die übergeordneten politischen Ziele des Aufgabenbereichs beschrieben. Die Ziele leiten sich in der Regel aus dem Regierungsprogramm und aus Leitbildern ab. Im Hinblick auf eine nähere Erläuterung der Ziele in Abschnitt IV.2 sollen hier nur Zusammenhänge verdeutlicht werden. I.2 chen. Die Vergleichsdaten können von den Grunddaten abweichen. Es ist zu erläutern, warum welche Städte oder Länder zu Vergleichszwecken ausgewählt wurden. 2. Berichtsblock II – Veranschlagung und Ermächtigung für den Aufgabenbereich II.1 Veranschlagung der konsumtiven Budgetzuweisungen In diesem Abschnitt werden die insgesamt veranschlagten Budgets des Aufgabenbereichs inkl. der Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche dargestellt. Die in der Tabelle aufgeführten konsumtiven Budgetarten ergeben sich aus der Ergebnisplanung (Berichtsblock III.2, Ergebnisplan des Aufgabenbereichs). In der Addition bilden sie den Saldo des Ergebnisplans eines Aufgabenbereichs ab. Aufgabenschwerpunkt In diesem Textfeld sind die Kernaufgaben des Aufgabenbereichs zu beschreiben. Es geht hier nicht um die Erläuterung der Produktgruppen. I.3 Zugeordnete Produktgruppen Das Regelbudget ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisplanung (Zeile 23) abzüglich des Spezialbudgets und etwaiger Projektbudgets. Das Spezialbudget ergibt sich aus dem Saldo der Erlöse und Kosten, die auf den Spezialmaßnahmen geplant werden. Das Projektbudget wird aus dem Saldo der Erlöse und Kosten berechnet, die mit den Projekten verbunden sind. An dieser Stelle wird ausschließlich der Saldo abgebildet, der im hinteren Berichtsteil detailliert aufgeführt wird (vgl. Kapitel 3). Die Tabelle sieht die Auflistung der Produktgruppen vor. Für jede Produktgruppe werden die Erlöse, die Kosten und der sich ergebende Saldo ausgewiesen. Die letzten drei Zeilen der Tabelle enthalten zusammenfassend die Werte sämtlicher Produktgruppen. Die Information an dieser Stelle soll für die zu beschließenden Haushaltsjahre einen schnellen Überblick über den Produktgruppenumfang der jeweiligen Aufgabenbereiche ermöglichen. Daher werden an dieser Stelle nur die Werte dieser beiden Jahre aufgeführt. I.4 Beteiligte Besondere Budgetbereiche In diesem Textfeld sollen die Besonderen Budgetbereiche, die mit dem Aufgabenbereich in einer Beziehung stehen, aufgeführt werden. Ziel ist, den Leser schnell in den Aufgabenbereich einzuführen und Verbindungen zu Besonderen Budgetbereichen transparent zu machen. Welche Budgetanteile auf die Budgetarten der Besonderen Budgetbereiche in Summe entfallen, ist im künftigen Haushalt im Berichtsblock II.3 zu ersehen. I.5 Die Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen aus allen Teilbudgets wird bezogen auf jede Budgetart ausgewiesen. II.2 Im Berichtsblock II.2 werden die Investitionen des Aufgabenbereichs dargestellt. Die Budgetzuweisung (Saldo) für Investitionsmittel ergibt sich aus Zeile 14 der Finanzplanung (Berichtsblock III). Der Saldo setzt sich aus den Ansätzen der Zeilen 4 bis 13 zusammen. In der Tabelle unter II.2 wird nur der Saldo ausgewiesen. Er ergibt sich ebenfalls aus den Detailtabellen zu den Investitionsvorhaben unter III.5 „Erläuterung der Investitionsmaßnahmen“. Rechtsgrundlagen Hier sollen die für den Aufgabenbereich relevanten Rechtsgrundlagen aufgeführt werden, z. B. das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). I.6 I.7 Überregionale Vergleichsdaten Die überregionalen Vergleichsdaten ermöglichen es, Hamburg mit anderen Städten oder Ländern zu verglei- 22 Der Zuschussbedarf für Darlehen wird aus der Finanzplanung (Zeile 17) übernommen. Der Zuschussbedarf errechnet sich aus den Zeilen 15 „Einzahlungen aus gegebenen Darlehen“ und 16 „Auszahlungen aus gegebenen Darlehen“. Übergeordnete Grunddaten Die übergeordneten Grunddaten (z. B. Basisdaten zu Schülerzahlen, Beschäftigten, relevanten Bevölkerungsgruppen) sollen dem Leser die Möglichkeit geben, sich eine Vorstellung vom Aufgabenbereich zu machen. Der Text muss verdeutlichen, warum gerade die ausgewählten Grunddaten geeignet sind, Budgetvolumen und Ziele des Aufgabenbereichs zu legitimieren. Ebenso sind spätere Veränderungen bei der Auswahl zu begründen. Dabei ist hinsichtlich der Auswahl der darzustellenden Grunddaten zu beachten, dass ein Zeitreihenvergleich ermöglicht werden soll. Veranschlagung der investiven Zuschussbedarfe Auch für die Darlehen gibt es eine Detailtabelle, die im Berichtsblock III.8 „Erläuterung der im Haushalt veranschlagten Darlehen“ abgebildet wird. Die Summe der investiven Verpflichtungsermächtigungen wird ebenso wie die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für Darlehen ausgewiesen. II.3 Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche Im Berichtsblock II.1 wird das insgesamt für den Aufgabenbereich veranschlagte Budget ausgewiesen. Darin enthalten sind auch die Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche. Diese Anteile werden in diesem Berichtsblock dargestellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode II.4 Ermächtigung der konsumtiven Budgetzuweisungen des Aufgabenbereichs III.3 Besonderheiten des Finanzplans in den Planjahren 2009/2010 Die Tabelle weist den zu ermächtigenden Budgetanteil des Aufgabenbereichs aus. Die ermächtigten Beträge leiten sich aus der Veranschlagung abzüglich der darin enthaltenen Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche ab. In diesem Textfeld sind Besonderheiten, wie z. B. auffällige Zahlenentwicklungen für einzelne Plankostenarten darzustellen und zu erläutern. Die Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen aus allen Teilbudgets wird bezogen auf jede Budgetart ausgewiesen. II.5 Ermächtigung der investiven Zuschussbedarfe des Aufgabenbereichs Die Tabelle weist die zu ermächtigenden Investitionsmittel und Darlehen aus. Die ermächtigten Beträge leiten sich ab aus den veranschlagten Beträgen abzüglich der darin enthaltenen Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche. Die Summe der investiven Verpflichtungsermächtigungen wird ebenso wie die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für Darlehen ausgewiesen. II.6 Haushaltsrechtliche Regelungen II.6 enthält Regelungen für die Bewirtschaftung des Haushaltsplans, z. B. über die Deckungsfähigkeit, die Übertragbarkeit und Verwendungsmöglichkeiten von Mehrerträgen und Minderaufwendungen. 3. Drucksache 19/2068 Berichtsblock III – Haushaltsplanung des Aufgabenbereichs Im dritten Berichtsblock werden die doppischen Plandaten des Aufgabenbereichs dargestellt. Der Ergebnisplan gibt Aufschluss über das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit. Im Finanzplan werden die konsumtiven und investiven Ein- und Auszahlungen abgebildet. Die sich anschließenden Detailansichten enthalten Informationen zu den Investitionsmaßnahmen, Spezialmaßnahmen, Projekten und Darlehen. In der Darstellung der Aufgabenbereiche wird durchgehend das Begriffspaar Kosten/Erlöse verwendet. Das Begriffspaar Aufwand/Ertrag findet nur im Gesamtergebnisplan Verwendung, da erst mit der Aufsummierung aller Aufgabenbereiche die (internen) Verrechnungen abgeschlossen sind. III.1 Besonderheiten des Ergebnisplans in den Planjahren 2009/2010 In diesem Textfeld sind Besonderheiten, wie z. B. auffällige Zahlenentwicklungen für einzelne Plankostenarten darzustellen und zu erläutern. III.4 Finanzplan des Aufgabenbereichs Der Finanzplan umfasst regelmäßig fünf Größen: Zeile 3 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeile 14 = Zuschussbedarf für Investitionsmittel Zeile 17 = Zuschussbedarf für Darlehen Zeile 18 = Finanzbedarf an liquiden Mitteln für die Budgetzuweisungen Während der Übergangszeit bis zur Verabschiedung einer doppischen LHO werden aus den dargestellten Summen die kameralen Zuschusstitel nach § 15a LHO abgeleitet. Es sind drei Zuschusstitel vorgesehen: Zuschussbedarf für laufende Verwaltungstätigkeit an den Auswahlbereich xxx gem. § 15a LHO, Zuschussbedarf für Investitionsmittel an den Auswahlbereich xxx gem. § 15a LHO, Zuschussbedarf für Darlehen an den Auswahlbereich xxx gem. § 15a LHO. Die Höhe der Zuschusstitel lässt sich unmittelbar aus den Salden des Finanzplans ermitteln. Der Zuschussbedarf für laufende Verwaltungstätigkeit (konsumtiv) enthält keine Differenzierung nach den einzelnen Budgetarten. III.5 Erläuterung der Investitionsmaßnahmen Jede einzeln dargestellte Investitionsmaßnahme des Aufgabenbereichs wird anhand der Tabelle erläutert. In der ersten Zeile der Tabelle wird die Maßnahme benannt. In den darunter liegenden Zeilen wird die Maßnahme näher erläutert. Die Abbildung zeigt die denkbaren Angaben zu einer Investition. Im Haushalt werden nur Zeilen mit Beträgen ausgewiesen, Zeilen ohne Angaben werden ausgeblendet. Die einzeln ausgewiesenen Investitionen sind grundsätzlich nicht mit anderen deckungsfähig. Nicht gesondert auszuweisende Investitionen werden zusätzlich in einer Summe abgebildet, so dass eine vollständige Darstellung sämtlicher Investitionen eines Aufgabenbereichs beim Zuschussbedarf für Investitionsmittel sichergestellt ist. Der Saldo der in der Tabelle dargestellten Investitionen entspricht somit der Zuweisung zu den Investitionsmitteln. III.2 Ergebnisplan des Aufgabenbereichs Der Ergebnisplan umfasst regelmäßig fünf Größen: Zeile 12 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 18 = Finanzergebnis Zeile 19 = Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Zeile 12 und 18) Zeile 22 = Außerordentliches Ergebnis Zeile 23 = Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag aus Zeile 19 und 22) (Saldo III.6 Erläuterung der Spezialmaßnahmen In der Tabelle wird die Höhe des Spezialbudgets des Aufgabenbereichs durch die Angabe der Maßnahmen erläutert. Es werden Erlöse, Kosten und Budgetzuweisung nach auszuweisenden Einzelmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen jeweils betragsmäßig in voller Höhe dargestellt. Die Summe entspricht der Höhe der Budgetzuweisung zum Spezialbudget. Die einzeln ausgewiesenen Spezialmaßnahmen sind grundsätzlich nicht mit anderen deckungsfähig. 23 Drucksache 19/2068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Die Übersicht stellt neben der Differenzierung der Beschäftigungsart auch eine Differenzierung nach Laufbahngruppen dar: III.7 Erläuterung der gesondert veranschlagten Projekte In der Tabelle werden Erlöse, Kosten und Budgetzuweisung nach auszuweisenden Einzelprojekten sowie Verpflichtungsermächtigungen jeweils betragsmäßig in voller Höhe dargestellt. Die Summe entspricht der Höhe der Budgetzuweisung zum Projektbudget. Höherer Dienst und Äquivalent, Gehobener Dienst und Äquivalent, Mittlerer Dienst und Äquivalent, Die einzeln ausgewiesenen Projekte sind grundsätzlich nicht mit anderen deckungsfähig. Einfacher Dienst und Äquivalent. Die abgebildeten VZÄ stellen Jahresdurchschnittswerte im Haushaltsjahr dar. Eine Stichtagsbetrachtung erfolgt demnach nicht. III.8 Erläuterung der im Haushalt veranschlagten Darlehen Darlehen werden wie Investitionen, Spezialmaßnahmen und Projekte dargestellt. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen wird ebenfalls als Ermächtigungsgegenstand übernommen. Die einzeln ausgewiesenen Darlehen sind grundsätzlich nicht mit anderen deckungsfähig. 4. Berichtsblock IV – Abbildung der Ziele, Kennzahlen und Produktgruppen des Aufgabenbereichs IV.1 Ziele und Kennzahlen des Aufgabenbereichs In diesem Abschnitt werden die für den Aufgabenbereich insgesamt bedeutsamsten Ziele und Kennzahlen den Produktgruppen vorangestellt. Wiederholungen (vgl. Berichtsblock I.1) sind zu vermeiden. Es ist ggf. durch Erläuterungen klarzustellen, wann Ziele als erreicht gelten. Änderungen bei der Auswahl der Kennzahlen sollen ebenfalls erläutert werden, damit die Nachvollziehbarkeit insgesamt gewahrt bleibt. IV.2 Ziele, Kennzahlen, Kosten und Erlöse der Produktgruppe Im ersten Textfeld sollen die für die Produktgruppe maßgeblichen Aufgabenschwerpunkte erläutert werden. Das nächste Textfeld enthält die Ziele und Kennzahlen, die für diese Produktgruppe vereinbart wurden. Die zwei nachfolgenden Tabellen dienen der Darstellung der relevanten Kennzahlen und der Kosten und Erlöse. Sie sollen die Zielsetzungen der budgetrelevanten Produkte in Form von Messgrößen ausweisen. Das Schema wiederholt sich für jede Produktgruppe. 5. Berichtsblock V – Übersicht über die Vollzeitäquivalente des Aufgabenbereichs Es werden zunächst folgende Daten (Vollzeitäquivalente) im Haushalt abgebildet: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Tarifbeschäftigte, Sonstige. 24 6. Berichtsblock VI – Wirtschaftspläne Im neuen Haushaltswesen werden Landesbetriebe nach § 26 (1) LHO innerhalb des Haushalts der Freie und Hansestadt Hamburg ausschließlich mit ihrem Zuschussbedarf bzw. der geplanten Ablieferung an den Haushalt dargestellt. Hierbei wird der Zuschussbedarf/die Ablieferung in dem Aufgabenbereich dargestellt, dem die Geschäftstätigkeit des Landesbetriebs inhaltlich zuzurechnen ist. Der Landesbetrieb informiert in Form eines eigenen Wirtschaftsplans (Erfolgs- und Finanzierungsplan) über die für das Haushaltsjahr geplante Geschäftstätigkeit. Dieser Wirtschaftplan wird im Haushaltwesen des Landesbetriebes geplant und bewirtschaftet. Er wird dem Haushaltsplan der Freie und Hansestadt Hamburg als Anlage beigefügt. Zuschüsse an den Landesbetrieb werden in der Produktstruktur der Freie und Hansestadt Hamburg abgebildet. Es muss deshalb mindestens ein Produkt für den Landesbetrieb vorhanden sein. Es können auf diesem Produkt Kennzahlen geplant und bewirtschaftet werden. Im neuen Haushaltswesen werden Sondervermögen und rechtlich unselbständige Stiftungen innerhalb des Haushalts der Freie und Hansestadt Hamburg ausschließlich mit ihrem Zuschussbedarf bzw. der geplanten Ablieferung an den Haushalt dargestellt. Hierbei wird der Zuschussbedarf/die Ablieferung in dem Aufgabenbereich dargestellt, dem die Geschäftstätigkeit des Sondervermögens bzw. der Stiftung inhaltlich zuzurechnen ist. Zuschüsse an das Sondervermögen/die Stiftung werden in der Produktstruktur der Freie und Hansestadt Hamburg abgebildet. Es muss deshalb mindestens ein Produkt für das Sondervermögen/die Stiftung vorhanden sein. Es können auf diesem Produkt Kennzahlen geplant und bewirtschaftet werden. Das Sondervermögen bzw. die Stiftung informiert in Form eines eigenen Wirtschaftsplans (Erfolgs- und Finanzierungsplan) über die für das Haushaltsjahr geplante Geschäftstätigkeit. Dieser Wirtschaftplan wird im Haushaltwesen des Sondervermögens bzw. der Stiftung geplant und bewirtschaftet. Er wird dem Haushaltsplan der Freie und Hansestadt Hamburg als Anlage beigefügt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 Anhang 3 Erforderliche Anpassung von Rechtsgrundlagen: 1. die Anwendung der Doppik lediglich „zusätzlich“ zu einem kameralistischen Rechnungswesen. Haushaltsgrundsätzegesetz Nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht aufgestellt werden. Auf dieser Rechtsgrundlage wurde am 19. August 1969 das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) als Grundlage des staatlichen Haushaltsrechts von Bund und Ländern verabschiedet. Es sieht die Kameralistik als vorherrschende Systematik von Haushaltsplanung, Haushaltsausführung und Rechnungslegung vor. Die Länder Hamburg und Hessen haben vor diesem Hintergrund eine Initiative zur Änderung des HGrG ergriffen mit dem Ziel, eine Koexistenz beider Systeme zu ermöglichen. Am 17. Dezember 2008 hat nun das Kabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des HGrG beschlossen. Danach wird die zwingende Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen kameral und titelorientiert zu gestalten, aufgehoben. Als Alternative wird das doppische Rechnungswesen bzw. der Produkthaushalt zugelassen. Für die Ausgestaltung des doppischen Rechnungswesens und des Produkthaushaltes werden klare und einheitliche Regeln verankert. Unabhängig von der Ausrichtung des Haushalts- und Rechnungswesens müssen auch in Zukunft die notwendigen finanzstatistischen Daten auf einheitlicher Grundlage geliefert werden. Mit einer entsprechenden Novellierung des HGrG wird noch im Laufe dieser Legislaturperiode des Bundes gerechnet. Am 27. Dezember 1997 wurde die Basis für die Modernisierung des Rechnungswesens in Ländern und Kommunen durch die Novellierung des HGrG geschaffen: Zur Stärkung des Wirtschaftlichkeitsprinzips wurde die Möglichkeit eröffnet, Haushaltsmittel ergebnis- und wirkungsorientiert zu bewirtschaften. Im Zuge der Reform sind die §§ 6a und 33a HGrG eingefügt worden. § 6a Absatz 1 Leistungsbezogene Planaufstellung und -bewirtschaftung Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen können im Rahmen eines Systems der dezentralen Verantwortung einer Organisationseinheit veranschlagt werden. Dabei wird die Finanzverantwortung auf der Grundlage der Haushaltsermächtigung auf die Organisationseinheiten übertragen, die die Fach- und Sachverantwortung haben. Voraussetzung sind geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente, mit denen insbesondere sichergestellt wird, dass das jeweils verfügbare Ausgabevolumen nicht überschritten wird. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind durch Gesetz oder den Haushaltsplan festzulegen. 2. Die Bürgerschaft hat 2007 den § 15a Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen1), der die Erprobung eines ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushalts- und Rechnungswesens in Auswahlbereichen erlaubt. Damit besteht eine hinreichende Grundlage für die Einführung doppischer Produkthaushalte in ausgewählten Bereichen.2) Die Planungen zur Haushaltsmodernisierung sehen vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft vor, für den Doppelhaushalt 2011/2012 die Kernverwaltung überwiegend auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen umzustellen. Der Senat plant daher, der Bürgerschaft im Jahr 2010 einen Entwurf für eine Neufassung der Landeshaushaltsordnung zuzuleiten, die zum Haushalt 2011/2012 bei Vorliegen der bundesgesetzlichen Voraussetzungen im HGrG in Kraft treten könnte. Die neue Landeshaushaltsordnung wird Übergangsbestimmungen für die zu diesem Zeitpunkt noch kameralistisch wirtschaftenden und Rechnung legenden Bereiche enthalten. „§ 33a Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs Die Buchführung kann zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen. Die §§ 33 bis 41 bleiben unberührt.“ § 6a HGrG erlaubt eine ergebnisorientierte Haushaltswirtschaft und ist eine hinreichende Grundlage für die Produkthaushalte und Budgetierungsstrukturen des Neuen Haushaltswesens Hamburg. § 33a HGrG dagegen gestattet Landeshaushaltsordnung (LHO) 1) 2) Vgl. Siebtes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vom 20. November 2007, HmbGVBl. S. 402 ff. Vgl. hierzu die Begründung in Bürgerschaftsdrucksache 18/7131 vom 8. Oktober 2007 25 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2068 Anhang 4 Gegenüberstellung der Nutzwerte wirkungsorientiertes Haushaltswesen / derzeitiges Haushaltswesen wirkungsorientiertes derzeitiges Haushaltswesen Haushaltswesen Kriterien Gewichtung Punktwert Produkt Punktwert Produkt 0-10 0-10 26 Steuerungseignung in Bezug auf • Umsetzung politischer Leitlinien • effizienten Mitteleinsatz • Nachhaltigkeit politischen Handelns • Zielgruppenorientierung politischen Handelns • regionale / soziale Effekte • interkommunale Positionierung 40 % 10 % 10 1,0 06 0,6 10 % 08 % 10 07 1,0 0,56 06 03 0,6 0,24 04 % 08 0,32 04 0,16 04 % 04 % 08 06 0,32 0,24 04 03 0,16 0,12 Qualität der Steuerungsinstrumente hinsichtlich • Transparenz • Aktualität • Reproduzierbarkeit • Überprüfbarkeit 30 % 10 % 04 % 08 % 08 % 08 07 09 09 0,8 0,28 0,72 0,72 03 07 06 06 0,3 0,28 0,48 0,48 Kosten für • Implementierung • laufenden Betrieb 30 % 10 % 20 % 00 08 --1,6 10 03 1,0 0,6 Summe 100 % 7,56 Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0 5,2