ORG/REL/SN 20. Oktober 2008 4. Sitzung des IGB
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ORG/REL/SN 20. Oktober 2008 4. Sitzung des IGB
ITUC INTERNATIONAL TRADE UNION CONFEDERATION CSI CONFÉDÉRATION SYNDICALE INTERNATIONALE CSI CONFEDERACIÓN SINDICAL INTERNACIONAL IGB INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND Bd. du Roi Albert II, 5, Bte 1, B – 1210 Bruxelles Belgique Tel. +32 (0) 2224 0211 Fax +32 (0) 2201 5815 E-mail [email protected] http://www.ituc-csi.org SHARAN BURROW PRESIDENT PRÉSIDENTE PRÄSIDENTIN PRESIDENTA GUY RYDER GENERAL SECRETARY SECRÉTAIRE GÉNÉRAL GENERALSEKRETÄR SECRETARIO GENERAL In der Antwort bitte Bezug nehmen auf Rundschreiben 37(2008) An alle ordentlichen Vorstandsmitglieder An alle Regionalorganisationen An alle IGB-Rechnungsprüfer An alle Globalen Gewerkschaftsföderationen & den TUAC Zur Information: An alle stellvertretenden Vorstandsmitglieder An alle Mitglieder des Frauenausschusses An alle Mitglieder des Jugendausschusses An alle Mitgliedsorganisationen ORG/REL/SN 20. Oktober 2008 4. Sitzung des IGB-Vorstandes Brüssel, 16. – 18. Dezember 2008 Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit möchte ich die ordentlichen Mitglieder des IGB-Vorstandes, die Rechnungsprüfer des IGB und die Vertreter/innen der Regionalorganisationen, der Globalen Gewerkschaftsföderationen (GUF) und des TUAC herzlich zur Teilnahme an der 4. Sitzung des IGBVorstandes einladen, die von Dienstag, 16. Dezember, bis Donnerstag, 18. Dezember 2008, in Brüssel stattfindet. Die Sitzung beginnt am 16. Dezember um 14.30 Uhr. Wir weisen auf das beigefügte Informationsblatt und vor allem auf Artikel XX b) der Satzung des IGB hin, in dem es heißt, dass die Mitgliedschaft im Vorstand erlischt, falls die Organisation, der das betreffende Mitglied angehört, ohne Genehmigung des Vorstandes vier oder mehr Quartale mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Diese Einladung ist an die Erfüllung der Beitragspflicht gebunden, und ich werde mich mit denjenigen Organisationen, die dieser finanziellen Verpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, gesondert in Verbindung setzen. Die Vorstandsmitglieder werden darauf hingewiesen, dass die Sitzung am 17. Dezember erst um 10.00 Uhr beginnt, da von 9.00 - 10.00 Uhr die 2. Sitzung der IGB-Arbeitsgruppe Grüne Arbeitsplätze und Klimawandel stattfindet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden eine gesonderte Einladung erhalten, aber alle Vorstandsmitglieder, ob sie der Arbeitsgruppe angehören oder nicht, sind herzlich zur Teilnahme an dieser Sitzung eingeladen. Der Vorstandssitzung gehen eine beratende Sitzung über Menschen- und Gewerkschaftsrechtsfragen und eine Sitzung des Verwaltungsrates des Solidaritätsfonds am 15. Dezember sowie die Sitzung des Lenkungsausschusses am Vormittag des 16. Dezember voraus. Für diese Sitzungen wird den betroffenen Mitgliedern eine gesonderte Einladung zugeschickt. Sämtliche Sitzungen finden im IGB-Hauptbüro in Brüssel statt. -2- Rundschreiben 37(2008) Der Tagesordnungsentwurf für die Vorstandssitzung ist beigefügt. Weitere praktische Informationen finden sich in dem beigefügten Informationsblatt. Ich sehe Eurer Teilnahmebestätigung vor dem 1. November mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Generalsekretär Anlagen: Tagesordnungsentwurf Praktische Informationen 4. SITZUNG DES IGB-VORSTANDES BRÜSSEL, 16. – 18. DEZEMBER 2008 PRAKTISCHE INFORMATIONEN MANDAT DER MITGLIEDER Wir weisen auf Artikel XX b) der Satzung (Mandat der Mitglieder) hin, in dem es heißt: "Die Mitgliedschaft im Vorstand erlischt, falls die Organisation, der das betreffende Mitglied angehört, ohne Genehmigung des Vorstandes vier oder mehr Quartale mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Dasselbe gilt für Personen, die nicht mehr beglaubigte Vertreter/innen der Mitgliedsorganisation sind, der sie zur Zeit ihrer Wahl angehört haben." Wir möchten Euch daher dringend bitten, Euch vor der Sitzung mit den genannten Punkten zu befassen. TEILNAHME In der IGB-Satzung (Artikel XXII b)) heißt es, dass das Sekretariat für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen kann, den ersten/die erste Stellvertreter/in zur Teilnahme aufzufordern hat. Kommt der/die erste Stellvertreter/in von derselben Organisation wie das Vorstandsmitglied, so hat das Vorstandsmitglied den ersten/die erste Stellvertreter/in zur Teilnahme an seiner Stelle aufzufordern. Kann der/die erste Stellvertreter/in ebenfalls nicht teilnehmen, so ist dasselbe Verfahren für den zweiten/die zweite Stellvertreter/in anzuwenden. Andere stellvertretende Mitglieder können ohne Rede- und Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilnehmen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand, falls weder das ordentliche Mitglied noch seine beiden gewählten Stellvertreter/innen der ganzen Sitzung beiwohnen können, die Teilnahme eines persönlichen Vertreters/einer persönlichen Vertreterin anstelle eines gewählten Mitgliedes genehmigen, jedoch nur, wenn dies im Namen aller drei Mitglieder schriftlich beantragt wird. Die Vertreter/innen der Globalen Gewerkschaftsföderationen und des TUAC können gemäß den Bestimmungen der Artikel VI b) und VII der Satzung teilnehmen. Die Präsidentin kann zudem die Teilnahme von Vertreter(inne)n anderer Mitgliedsorganisationen und weiterer Gäste genehmigen, ebenso wie die Anwesenheit fachlicher Berater/innen in den Sitzungsabschnitten, in denen Tagesordnungspunkte behandelt werden, zu denen ihr fachlicher Rat erforderlich sein kann. Falls Ihr an der Sitzung teilnehmen könnt, teilt uns dies bitte vor dem 1. November 2008 mit. Nach diesem Datum gehen wir davon aus, dass Euch eine Teilnahme nicht möglich ist. In diesem Fall wird dem stellvertretenden Mitglied ein persönliches Einladungsschreiben zugestellt. STIMMRECHT Wir weisen auf Artikel VII der Geschäftsordnung hin, in dem es heißt: "Nur ordentliche Mitglieder oder gewählte Stellvertreter/innen, die in Abwesenheit eines ordentlichen Mitglieds an den Sitzungen teilnehmen, haben im Vorstand Stimmrecht”. DOKUMENTE Die diesbezüglichen Dokumente werden Euch zu gegebener Zeit zugesandt. Sie werden zudem auch auf einer passwortgeschützten Sonderseite auf der Internetseite des IGB verfügbar sein. Nach der Wahl Eurer Sprache auf der Startseite müsst Ihr zunächst auf "login" klicken (oben rechts auf der Startseite) und dann folgendes Kenn- bzw. Passwort eingeben: Login-Name: GCmember20 und Passwort: 20Vluc50. (Das Passwort enthält aus Sicherheitsgründen sowohl Groß- als auch Kleinbuchstaben.) Falls beide Angaben korrekt sind, erscheint die Mitteilung "Sie sind eingeloggt." Danach "Für Mitglieder" und anschließend "Vorstand" und dann "Dokumente" anklicken. Dieses Passwort für Vorstandsmitglieder gibt Euch zudem automatisch Zugang zu allen Rundschreiben (vgl. IGB-Rundschreiben 21(2007)), weshalb Ihr künftig nur noch dieses Passwort verwenden solltet, um die geschützten Bereiche auf unserer Internetseite einzusehen. IGB 04GC Informationsblatt -2Falls Ihr irgendwelche Probleme beim Zugriff auf die IGB-Seite habt, wendet Euch bitte an unseren Webmaster. EINREISEBESTIMMUNGEN Ich möchte diejenigen Mitglieder, die ein Einreisevisum für Belgien benötigen, daran erinnern, dass das ausgestellte Visum auf jeden Fall für alle Länder gelten muss, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, damit es im Falle einer Durchreise durch diese Länder keine Schwierigkeiten gibt. UNTERBRINGUNG UND RESERVIERUNG Wir haben eine Blockreservierung in folgendem Hotel vorgenommen: Hotel Le Dôme (Boulevard du Jardin Botanique 12-13, Tel.: + 32 2 218 06 80, Fax: + 32 2 218 41 12). Ein Einzelzimmer kostet pro Nacht EUR 105,00 und ein Doppelzimmer EUR 115,00. Falls Ihr möchtet, dass wir für Euren Aufenthalt in Brüssel eine Hotelreservierung vornehmen, teilt uns dies bitte so bald wie möglich unter Angabe der genauen An- und Abreisedaten mit. KOSTEN Vorstandsmitglieder, die über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, sollten die Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Sitzung selbst übernehmen, und ich möchte an alle Mitglieder appellieren, alles daranzusetzen, um diesem Vorschlag zu entsprechen. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, haben lediglich teilnahmeberechtigte Mitglieder (d.h. ordentliche Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder, die anstelle eines ordentlichen Mitgliedes zur Teilnahme eingeladen wurden) die Möglichkeit, gemäß nachstehender Tabelle finanzielle Unterstützung zu beantragen. Der Vorstand (Brüssel, 20. – 22. Juni 2007) hat folgende Tabelle gebilligt: Finanzielle Unterstützung Sonstige Kosten (Transit, Visum, Steuern, Taxi) Gruppe 1 Gruppe 2 X Gruppe 3 X X Gruppe 4 X X X Gruppe 5 X X X X In diesem Fall sollte ein Unterstützungsantrag beim IGB gestellt werden, aus dem die Art der benötigten Unterstützung hervorgeht (Reisekosten, Hotelkosten und/oder vor Ort anfallende Kosten). Beitragsgruppe Flugschein Hotel Tagegeld Der IGB würde daraufhin die benötigte Hotelreservierung vornehmen, den erforderlichen Flugschein bestellen und ihn den betroffenen Mitgliedern zuschicken. Bei der Erstattung eines direkt für ein ordentliches Mitglied - bzw. ein stellvertretendes Mitglied - erworbenen Flugscheins wird lediglich der günstigste Preis zugrunde gelegt, zu dem der IGB diesen Flugschein hätte besorgen können. Falls Ihr Eure eigenen Vorbereitungen treffen möchtet, setzt Euch bitte zunächst mit unserem Konferenzdienst in Verbindung. In diesem Fall möchten wir Euch bitten, die Originalrechnung für Euren Flugschein mitzubringen, damit Euch der IGB die Kosten erstatten kann. In allen Fällen, in denen finanzielle Unterstützung beantragt wird, benötigt der IGB die Bordkarten sowie die Originalbelege (Taxi, Visum usw.). Finanzielle Unterstützung kann nur ordentlichen Mitgliedern gewährt werden, die nicht von einem Assistenten/einer Assistentin, einem/einer Beobachter/in oder einem stellvertretenden Mitglied von derselben Organisation begleitet werden. Wir weisen darauf hin, dass der IGB automatisch eine Reise- und Unfallversicherung abschließt und Euch für Visazwecke eine entsprechende Bescheinigung zuschicken kann. Zusätzliche Versicherungen werden nicht erstattet. _____________ IGB 04GC Informationsblatt