Ausgabe Nr. 40/2014 vom 24.11.2014

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Ausgabe Nr. 40/2014 vom 24.11.2014
DPolG-Kreisverband Mannheim
Stand
Ausgabe Nr. 40 / 2014 vom 24.11.2014
punkt
Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz
Zahlenspiel
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
In rund 6 Wochen ist es so weit. Das Haus des Jugendrechts in Mannheim wird
aus der Taufe gehoben. Politisch von höchsten Stellen gewollt und im Zuge der
Reform dem KK Mannheim angegliedert. Meiner Meinung nach eine gute Einrichtung, die sich auch andernorts bereits bestens bewährt hat. Aber bitte nicht
zu Lasten der Reviere. Doch genau dies geschieht momentan.
Fortsetzung auf Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Günter Troschka
Zahlenspiel
1
Michael Schöfer
Ampelregelung? Was ist das?
2
Eike Reimann
3
Fachkräftemangel: Personaloffensive für öffentlichen Dienst gefordert
Standpunktredaktion
Wahlaufruf
3
Kreisverband Mannheim
Unsere Spitzenkandidaten
4
Kreisverband Mannheim
Die Urnenwahl beginnt
5
Wahlempfehlung Tarif
6
Kurt Sandrisser
Achtung Einsturzgefahr
7
Standpunktredaktion
DPolG - In aller Kürze
8
Günter Troschka
8
Altersgrenze für Polizei-Anwärter
ist rechtswidrig
Herbert Adam
Infos für Ruheständler
9
Adam, Karl, Raufelder
10
Erinnerungen an die Mannheimer
Polizei
Die wundersame Beamten... äh... Brotvermehrung: 5 Brote und 2 Fische - aber alle 5.000
wurden satt. Jedenfalls der Legende nach. Die moderne Legende lautet: 2 Beamte mehr
pro Polizeirevier. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig. (Quelle: Wikipedia Commons, Bild ist public domain)
Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 2 Fortsetzung von Seite 1
Sah die Planung ursprünglich noch etwas anderes vor,
werden diese Stellen jetzt urplötzlich nur noch auf "Abordnungsbasis kommissarisch" besetzt. Also keinerlei
Veränderungen im Haushaltssoll der Reviere.
Bei 11 Beamten der Schutzpolizei kann sich jeder
selbst ausrechnen, wie sich das auf die Stärke der Reviere auswirkt. Wohlgemerkt: Da es sich um eine Mannheimer Einrichtung für hiesiges Klientel handelt, werden
diese Stellen auch nur "Altmannheimer Revieren" zugerechnet. Da ist dann mal gleich die angebliche Verstärkung der Reviere mit 2 zusätzlichen Beamten aufgebraucht. Aber nach dem Motto "Trau keiner Statistik die
du nicht selbst gefälscht hast": Auf dem Papier sind diese Beamte noch den Revieren zugeordnet. Also ist ja
wieder alles in bester Ordnung.
Es liegt mir fern, blasphemische Äußerungen von mir
zu geben. Aber vor rund 2000 Jahren hat es schon einmal jemand fertig gebracht, aus 5 Broten und 2 Fischen
eine große Menschenmenge zu nähren. Vielleicht habe
ich die Zeichen der Zeit verkannt und es gibt jetzt wie-
Ampelregelung? Was ist das?
Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim
der jemanden, der analog zur wundersamen Brotvermehrung eine ähnlich wundersame Beamtenvermehrung vornimmt. Oder hat man ihm diese Berechnungen
der Revierstärken gar nicht vorgelegt? Politisch gesehen kann so zumindest die Verstärkung der Reviere mit
2 Beamten nach außen weitertransportiert werden. Laut
Statistik ist ja alles im Grünen. Solche Zahlenspiele sind
mir einfach zu viel. Mathematisch gesehen mag Minus
mal Minus ein Plus ergeben. Aber halt nur auf dem Papier und nicht in der Wirklichkeit.
Man verkennt leider, dass das Ende der Fahnenstange
erreicht ist. Die Kolleginnen und Kollegen stehen mit
dem Rücken zur Wand. Die Belastung, gerade im Streifendienst, ist an der Grenze angelangt.
Ich würde mir wünschen, dass der ein oder andere Organisationsleiter hier mal offen vorträgt, wie es in seinem Bereich, was das Personal betrifft, tatsächlich aussieht. Aber zum Glück sind Polizeibeamte leidensfähig
und lieben ihren Beruf. Ein Grund dass sie, auch wenn
es vorne und hinten klemmt, alles möglich machen.
Und so lange es einigermaßen läuft, ist doch alles o.k oder nicht?
ein hohes Maß an Autonomie, andererseits stellen sie
einen eleganten, selbstregulierenden Mechanismus
zum Abbau von Gutstunden zur Verfügung.
Zu der in meinem Artikel "Probleme mit der Zeitwirtschaft" (Standpunkt Nr. 39/2014 vom 17.11.
2014) kurz erwähnten Ampelregelung bei der künftigen Gleitzeit
sind Fragen aufgetaucht: Ampelregelung? Was ist das? Vorab:
Noch ist nichts festgezurrt, denn
die Dienstvereinbarung über die
Arbeitszeit wird erst noch vom
neu gewählten Personalrat mit
der Leitung des PP Mannheim ausgehandelt. Dem kann
und will ich natürlich nicht vorgreifen.
Das "Haufe TV-L Office" im Intranet (siehe Polizei-Online/Literatur) sagt dazu Folgendes: Das Modell beinhaltet "keine Kappungsgrenzen, sondern setzt dem Grundsatz nach auf Gegensteuerung:
Ampelregelungen innerhalb von Gleitzeit-Dienstvereinbarungen gehören mittlerweile zu den gebräuchlichen
und sogar empfohlenen Instrumenten der modernen
Zeitwirtschaft. Sie bieten einerseits dem Beschäftigten
▪ Die so genannte "Rote Zone" (z. B. +/– 50 Stunden):
Darf nur ausnahmsweise bzw. vorübergehend erreicht
und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden.
▪ Die so genannte "Grüne Zone" (z. B. bis +/– 30 Stunden): Selbstverantwortliche Disposition des Mitarbeiters
bzw. der Mitarbeiterin.
▪ Die so genannte "Gelbe Zone" (z. B. bis +/– 40 Stunden): Die Führungskraft muss Maßnahmen ergreifen,
die zumindest ein weiteres Anwachsen von Zeitguthaben bzw. -schulden verhindern.
Fortsetzung auf Seite 3
Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 3 Fortsetzung von Seite 2
Nach der Rechtsprechung müssen zwischen Vorgesetztem und dem Beschäftigten konkrete Möglichkeiten zum
Zeitausgleich aufgezeigt und festgelegt werden." (HaufeIndex: 710740)
Die Zeiten in diesem Beispiel sind natürlich willkürlich
gewählt. Beim PP Mannheim (alt) hatten wir bereits in
der Datenstation ein solches Modell, das aber mit dem
Beginn der Polizeireform am 1. Januar 2014 weggefallen ist. Die Beschäftigten dort haben die Ampelregelung
ebenso begrüßt wie die damalige Dezernatsleitung. Klagen gab es jedenfalls keine.
Die Arbeitszeit-Dienstvereinbarung wird wohl zu den
kniffligsten Aufgaben des neuen Personalrats gehören.
Und im Tarifbereich müssen dabei unbedingt die Besonderheiten des Tarif- und Arbeitsrechts beachtet werden,
welche sich zum Teil erheblich vom Beamtenrecht unterscheiden. Aber ich habe keinen Zweifel, dass uns
dies gelingen wird.
Fachkräftemangel: Personaloffensive für öffentlichen Dienst gefordert
Eike Reimann, DPolG Mannheim, informiert
Der
Fachkräftemangel
in
Deutschland trifft nicht nur private Unternehmen, sondern
auch den öffentlichen Sektor:
170.000 Stellen seien unbesetzt, warnte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt
in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Ausgabe vom
17. November 2014). Fachkräfte fehlten derzeit im gesamten
öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen.
Alleine bei Städten und Gemeinden seien es 142.000.
"Es brennt. Wir brauchen eine Personaloffensive, um
junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu begeistern", forderte der dbb Chef. Auch müsse die Praxis enden, bis zu 80 Prozent der Neueingestellten nur mit befristeten Zeitverträgen auszustatten.
Als eine der Ursachen für den Fachkräftemangel nannte
Dauderstädt den massiven Personalabbau der vergangenen Jahre. Hinzu komme die aktuell "nicht attraktiven
Bezahlung" im öffentlichen Dienst. Bewerber entschieden sich im Zweifel gegen den Staat. (…) Der dbb
macht seit Jahren auf den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst aufmerksam, der sich durch die altersbedingten Personalabgänge in den kommenden Jahren
noch verschärfen wird: Jeder dritte Beschäftigte ist ein
rentennaher Jahrgang und heute zwischen 50 und 60
Jahre alt. Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter liegt aktuell bei 44,6 Jahren. In den kommenden 15 Jahren wird es 1,5 Millionen Wechsel in den
Ruhestand geben. Erwartet werden im gleichen Zeitraum etwa 800.000 Neueinstellungen, was einen Fehlbestand von 700.000 freien Stellen ergibt – zusätzlich
zu den Kräften, die schon heute fehlen. (Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion)
Achtung Mannheimer !
Der Wahlvorstand hat im Stadtkreis Mannheim
Urnenwahl angeordnet. Bitte geht zur Wahl,
denn nur mit einer hohen Wahlbeteiligung hat
unser Präsidium die Chance, im Hauptpersonalrat vertreten zu sein.
Unsere Spitzenkandidaten
Personalratswahl am 24.-27.11.2014
Günter Troschka
Personalrat
Dirk Neitzke
Personalrat
für den örtlichen Personalrat
und den Hauptpersonalrat
Kurt Sandrisser
PRev. Neckarstadt
Jutta Schulz
PRev. Neckarau
Horst Mayfarth
APRev. Mannheim
Michael Hafen
PHFST
Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 5 -
Die Urnenwahl beginnt
Von Montag (24.11.2014) bis Donnerstag (27.11.2014) ist das Wahllokal
im Hauptdienstgebäude in Mannheim, L 6, "Bezirksratssaal",
jeweils durchgehend von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Man kann einem Kandidat/einer Kandidatin bis zu 3 Stimmen geben,
dazu muss man im vorgesehen Feld ③ einfügen.
Vorsicht: Keine Stimme verschenken, denn ein  zählt nur als eine Stimme!
Gilt für Beamte
Gilt für Arbeitnehmer
Ihr habt:
18 Stimmen bei der Wahl des
Örtlichen Personalrats (ÖPR)
und
16 Stimmen bei der Wahl des
Hauptpersonalrats (HPR)
Ihr habt:
3 Stimmen bei der Wahl des
Örtlichen Personalrats (ÖPR)
und
3 Stimmen bei der Wahl des
Hauptpersonalrats (HPR)
Ihr dürft also kombinieren bis alle Stimmen aufgebraucht sind:
③ + ③ + ② + ① + ① + ① + ② u.s.w.
Ihr dürft also kombinieren bis alle Stimmen aufgebraucht sind:
③
oder
②+①
oder
①+①+①
TARIF-ID
KV Heidelberg & Mannheim
November 2014
Manfred Riehl, Kreisverband Heidelberg
Michael Schöfer, Kreisverband Mannheim
"Ich empfehle bei der Wahl zum Örtlichen
Personalrat, alle drei Stimmen Michael
Schöfer zu geben, denn wir brauchen hier in
Mannheim seinen Sachverstand."
"Ich empfehle bei der Wahl zum Hauptpersonalrat, alle drei Stimmen Manfred Riehl
zu geben, denn das PP Mannheim muss in
Stuttgart kompetent vertreten sein."
"Und gemeinsam werden wir uns in ganz Baden-Württemberg
weiterhin wie gewohnt für die Belange des Tarifbereichs stark
machen. Dafür bitten wir um Eure Stimme.
Bitte geht zur Wahl, denn das klappt nur mit hoher Wahlbeteiligung. Eure Interessen werden nämlich am besten von
Kandidatinnen / Kandidaten Eures Vertrauens vertreten."
Manfred Riehl, Landestarifbeauftragter
Michael Schöfer, stellv. Landestarifbeauftragter
Die DPolG, und damit natürlich auch Eure Tarifvertretung, ist in ganz BW im Intranet über Polizei-Online erreichbar:
http://app.polizei-online.bwl.de/web/service/interessenvertretungen/Gewerkschaften/DPolG/orga/tv/index_ie.html
Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 7 -
Achtung Einsturzgefahr
Dubiose langwierige Baustelle beim PR Neckarstadt
Von Kurt Sandrisser, DPolG Mannheim
Trotz heißem Wahlkampf, Hektik
und dem täglichen allgemeinen
Wahnsinn im Brennpunktrevier
des PR Mannheim-Neckarstadt,
haben einige Mitarbeiter dort
noch mit anderen Sorgen zu
kämpfen, nämlich mit einer langwierigen dubiosen Baustelle, die
sich im 2. OG des Reviers befindet.
Wie auf den Bildern zu sehen,
wurde im Frühjahr 2014 in dem ehemaligen Damenumkleideraum ein Wanddurchbruch vollzogen, um mehr
Platz zu schaffen, weil mittlerweile die Zahl der weiblichen Polizeibeamtinnen im Revier gestiegen ist und
man dafür einfach "Platz" benötigt. Eine entsprechende
Baufirma war über das PP Mannheim schnell gefunden
und ratzfatz war ein Wanddurchbruch vollzogen.
Als die Bauarbeiter daran arbeiteten, stellte man überaschenderweise fest, dass die Wand eine tragende Rolle
für die Stabilität im Gebäude hat und man eigentlich
einen Wanddurchbruch dort vermeiden sollte. Nun wurde nach den Bauarbeiten ein Statiker herangezogen,
der den ganzen Umstand bestätigte und die Baustelle
kurzerhand sperrte. Dieser Umstand hat sich bis heute
nicht geändert.
Der Bereich wurde damals abgesperrt. Auch mit dem
Hinweis, dass die Möglichkeit bestehen kann, dass ein
Stockwerk darunter bei größeren Erschütterungen
schon einmal der Putz oder andere Deckenteile herunterfallen könnten. Nur ein Stockwerk unter der Baustelle
sind drei Räume teilweise angegliedert. Zwei Büroräume für Schreibkraft und Ermittlungsbeamte/-innen und
eine dort befindliche Küche für den Bezirksdienst. Für
die Kolleginnen und Kollegen ist dort ein reibungsloser
Arbeitsablauf nicht gegeben, denn es spielt immer die
Angst mit, dass was von "OBEN" herunterfallen könnte.
Ein unzumutbarer Zustand, denn hier wird die Arbeitsplatzsicherheit sehr vernachlässigt, was nicht sein kann
und nicht sein darf. Wie es mit der Baustelle weitergehen soll, weiß niemand so genau. Die finanziellen Mittel
sind knapp und das herannahende Weihnachtsfest wird
auch keine Lösung parat haben. Aber der Zustand kann
so nicht bleiben, es muss was geschehen, denn die Arbeitsplatzsicherheit der in diesem Bereich arbeitenden
Kolleginnen und Kollegen ist überhaupt nicht gewährleistet.
Wir haben die Polizeireform
nicht gewollt
Wir nicht!
Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 8 -
Fitnessarmband als Zeuge vor Gericht
In Amerika wird jetzt ein Fitnessarmband Zeuge vor Gericht. Das "Fitbit" soll Auskunft über den Zustand der
Gesundheit eines Klägers geben. Die Daten könnten
zum Beispiel Auskunft über die letzten Sekunden einer
Straftat oder eines Unfalles geben. Etwa Daten zur
Herzfrequenz. Oder auch, ob eine gewisse Strecke
wann zu Fuß zurückgelegt wurde. Geschwindigkeiten
ließen sich gegebenenfalls auch daraus berechnen.
Diese Daten sind tendenziell weniger geschützt als die
Daten von Mobiltelefonen. Eine US-Kanzlei wird die Daten des Fitness-Armbandes verwenden um nachzuweisen, dass ihr Klient durch einen Unfall so schwer verletzt wurde, dass er seine Arbeit nicht mehr richtig erledigen kann. Und dass er deshalb Schadensersatz verdient. Es wird das erste Mal sein, dass solche Daten
eventuell vor Gericht zugelassen werden, wie "Forbes"
berichtet. Natürlich sind weiterhin ärztliche Aussagen
notwendig. Sie können jedoch meist nur über einen kurzen Zeitraum Auskunft geben. Nicht so die Fitnessarmbänder. Je nach Model werden Herzschlag, Schrittfrequenz, Puls und andere Gesundheitsinformationen aufgezeichnet. (GT)
Bundespolizisten schmuggeln Crystal Meth
Außer Vollzug wurde zwischenzeitlich ein Haftbefehl gegen zwei 34 und 39 Jahre alte Beamte der Bundespolizei gesetzt. Den Beamten wird vorgeworfen, unerlaubt
Betäubungsmittel erworben und eingeführt zu haben.
Nach Ermittlererkenntnissen sollen sie zwischen März
Crystal Meth (Quelle Wikimedia Commons, CC0 1.0-Lizenz,
Bild ist public domain, Urheber: Psychonaught)
2013 und Oktober 2014 in 38 Fällen Crystal Meth über
die Grenze geschmuggelt haben. Sie gaben jedoch an,
die Drogen für den Eigenbedarf zu benötigen. Aufgeflogen waren sie durch Hinweise aus ihrem Umfeld. Deren
Vorgesetzter hatte daraufhin Anzeige erstattet. Seit geraumer Zeit ist Crystel Meth in Deutschland auf dem
Vormarsch. Die Droge ist für die Gesundheit sehr gefährlich und macht schnell abhängig. Laut Bundeskriminalamt stammt ein Großteil der Droge aus tschechischen Rauschgiftlaboren. Vor allem im grenznahen
Bayern und Sachsen ist die Droge mittlerweile ein
großes Problem. (GT)
Altersgrenze für Polizei-Anwärter ist rechtswidrig
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
Wie der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg entschieden hat, verstößt
das Höchstalter von 30 Jahren für die
Einstellung von Polizeibeamten gegen
das Unionsrecht. Geklagt hatte ein
Mann aus Spanien, der sich durch die
Altersgrenze diskriminiert sah. Der
Kläger warf der Stadt Oviedo in Spanien vor, diskriminierende Bedingungen für die Bewerbung in den Polizeidienst genehmigt zu haben. In den
Hinweisen bezüglich des Auswahlverfahrens stand unter anderem, dass
ein Bewerber nicht älter als 30 Jahre
seien darf.
Der Europäische Gerichtshof sollte
nun klären, ob diese Altersgrenze für
Polizeibeamte eine Diskriminierung
ist, da Polizisten zum Erfüllen ihrer
Aufgaben körperlich fit seien müssen.
Der Gerichtshof urteilte nun, dass die
Altersgrenze von 30 Jahren unge-
rechtfertigt ist. Die Grenze verstößt
gegen die Richtlinie aus dem Jahre
2000. Diese sieht die Gleichbehandlung der Beschäftigten im Beruf vor.
Besonders jegliche Diskriminierung
wegen des Alters im Beruf ist darin
verboten.
Die Stadt Oviedo hielt entgegen, dass
sie Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens im Einklang mit dem geltenden Recht stehe. Ferner würden
einige Aufgaben der Polizei Festnahmen
und
Ingewahrsamnahmen,
Schutz von Personen, sowie der Streifendienst eine besondere körperliche
Fitness erfordern. Die Stadt brachte
auch einen Fall aus Deutschland aus
dem Jahre 2010 vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Höchstalter für den
feuerwehrtechnischen Dienst auf 31
Jahre festgelegt und vom EUGH bestätigt. Für den Polizeidienst ist der
Gerichtshof anderer Meinung. Das
Gericht teilte mit, dass es keinen Anhaltspunkt sehe, "dass die für die
Ausübung der Tätigkeit eines örtlichen
Polizeibeamten erforderliche besondere körperliche Eignung zwangsläufig eine bestimmte Altersgruppe betrifft". Nach Ansicht des Gerichtshofs
kann durch einen anspruchsvollen
körperlichen Eignungstest auf eine
weniger einschränkende Art und Weise als durch ein Höchstalter erreicht
werden, dass die örtlichen Polizisten
über die notwendige körperliche Kondition verfügen.
So manch ein Bundesland wird hier
seine Anforderungen im Bezug auf
das Höchstalter überdenken müssen.
Baden-Württemberg lässt unter bestimmten Voraussetzungen ein Höchstalter von 35 Jahren zu.
Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 9 -
Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden
Von Herbert Adam, DPolG Mannheim
Kein Chaos wenn der Notfall eintritt – Ein Ordner für den Notfall Teil I
Ein Thema, das nicht nur ältere
Menschen betrifft
Als mein Vater starb, war das Erforderliche zu tun recht einfach. Er
hatte vorgesorgt und alles Wesentliche in einem Ordner hinterlegt.
Meine Mutter wusste, wo alles zu
finden war. Als sie dann starb, war
es wesentlich schwieriger, die für die Behördengänge
und für eine Beerdigung nach ihren Wünschen erforderlichen Unterlagen zu finden. Dadurch, dass sie betreut
worden war, waren bei der Wohnungsauflösung im Vorfeld die verschiedenen Unterlagen bei ihren Kindern
verteilt aufbewahrt. Da hätte ich mir zumindest einen
Ordner gewünscht, in dem festgehalten worden wäre,
wo was aufbewahrt ist.
Das war eigentlich der Grund, der mich veranlasste,
einen Art Checkliste für mich und meine Familie anzulegen. Sagen Sie jetzt nicht, das brauche ich nicht. Irgendwie geht es nach einem Unglücksfall schon weiter
und unter die Erde komme ich immer. Natürlich ist ein
Stück Arbeit, so einen Ordner anzulegen. Aber es ist
wie bei der Steuererklärung:
Die meiste Zeit verwendet
man bei der Suche nach den
Belegen. In unserem Fall
nach den erforderlichen Unterlagen. Oder können Sie
auf Anhieb sagen, wo Ihr Familienstammbuch liegt? Nun
schrecken Sie nicht vor der
Arbeit zurück, einen Ordner
für den Notfall anzulegen. Sie brauchen deshalb ja nicht
gleich Ihr Ordnungssystem zu ändern. So ein Notfallordner soll eigentlich nur so etwas wie eine Checkliste sein.
Diese Checkliste können Sie selbst gestalten, so wie es
zu Ihren persönlichen Lebensumständen passt. Sie können diese Checkliste am besten selbst am Computer erstellen. So habe ich es gemacht. Das hat den Vorteil,
dass diese Dateien immer sehr schnell aktualisiert werden können und vor allem in beliebiger Weise ohne
großen Aufwand vervielfältigt werden können. Ich selbst
habe diese teilweise doch sehr sensiblen Daten, die bei
so einem Ordner zusammenkommen, auf insgesamt
vier kleinere USB-Sticks kopiert. Auf diesen Sticks befinden sich keine anderen Daten. Einen Stick habe ich,
den anderen meine Frau, der dritte ist im Tresor bei der
Bank (hat nicht jeder, also einen anderen sicheren Platz
suchen) und der vierte Stick ist bei meiner Tochter. Bei
meiner Tochter deshalb, weil sie, falls es erforderlich
werden sollte, die Betreuungs- und alle anderen Vollmachten besitzt.
Natürlich können Sie auch, wenn Ihnen das genehmer
ist, Ihren Ordner – also Ihre Checkliste für den Notfall –
auch in Papierform in einem Leitzordner anlegen.
Es empfiehlt sich auch, je einen Ordner oder eine Datei
für sich selbst und für die Ehefrau oder den Lebenspartner anzulegen. Sie können
sich also mal mit dem Gedanken vertraut machen, wie Sie
für sich diese Dinge regeln
wollen. In der nächsten
Standpunktausgabe
werde
ich dann darauf eingehen,
welche Grundangaben der
erste Unterordner haben sollte.
Termine
Polizeipensionäre Mannheim
17.12.2014, 14.30 Uhr, PSV-Clubhaus, Jahresabschlussfeier der Pensionäre zusammen mit unseren Aktiven
Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg
04.12.2014, 15.00 Uhr, Adventsfeier in der Gaststätte "Zum Bären" in Leimen, Rathausstraße 20
Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Mannheim und Schwetzingen
16.12.2014, 14.30 Uhr, Bürgerhaus Neckarstadt-West, Lutherstraße 15-17, Mannheim, Vorweihnachtliches Beisammensein
Impressum
Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz
Herausgeber: DPolG-Kreisverband Mannheim
V. i. S. d. P.: Walter Krech - DPolG, Polizeipräsidium Mannheim, L6,1, 68161 Mannheim, Telefon:
(0621) 1687-210 E-Mail: [email protected]
Internet: www.dpolg-mannheim.de
Redaktionsteam: Herbert Adam, Walter Krech, Egon Manz, Dirk Neitzke, Michael Schöfer, Günter
Troschka. Bilder, soweit nicht anders genannt, DPolG Mannheim. Graphische Unterstützung: Armin Süss. Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe.
Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen: [email protected]
Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 10 -
Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei
Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder
Die Geschichte des "Tschakos"
Im letzten Standpunkt hatten wir uns
mit der Ehrenformation der Polizei
anlässlich des Sadat-Besuches in
Mannheim beschäftigt, in dem Artikel fiel auch der Begriff "Tschako".
Einige jüngere Kolleginnen und Kollegen konnten offensichtlich mit dem
Begriff nicht viel anfangen. Wir gehen deshalb ausnahmsweise etwas
ab von unserer Linie, nur über
Mannheimer Begebenheiten zu
schreiben. Deshalb hier zunächst
eine Definition, angelehnt an Wikipedia:
"Der Tschako ist eine vorwiegend
militärische Kopfbedeckung von zylindrischer oder konischer Form. In
der Regel besitzt er einen Augen-,
manchmal auch einen Nackenschirm. Das ungarische Wort csákó
bedeutet 'Husarenhelm'. Gegen
Ende des 18. Jahrhunderts entstand
aus der Flügelkappe der ungarischen Husaren der Tschako. Aus
ihm entwickelten sich durch Verkleinerung und Materialeinsparung die
Schirmmütze und das Képi. Der
Tschako wurde von 1918 bis Mitte
der 1960er-Jahre als Kopfbedeckung der Polizei in zumindest in einigen Teilen Deutschlands verwendet. Zur Polizei kam der Tschako in
Deutschland über Jägereinheiten,
die im revolutionären Berlin des
Jahres
1919
Polizei-Aufgaben
wahrnahmen.
Die Mannheimer Polizei trug den
Tschako von 1928 bis 1945. Während der NS-Herrschaft wurde der
Polizeistern mit den Wappen der
Länder durch einen die ganze
Frontseite einnehmenden Hoheitsadler mit Hakenkreuz ersetzt. Polizei-Offiziere trugen ihn mit schwarzem Leder, die Gendarmerie in
braunem. Nach dem Kriegsende
1945 wurde der Tschako im gesamten Bereich der US-Zone, also auch
in Nordbaden und Mannheim, nicht
mehr getragen."
Gerhard Karl hatte sich nach der
Veröffentlichung im letzten Standpunkt ausführlich mit dem Thema
auseinandergesetzt. Dabei hatte er
in meinem Bericht einige sachliche
Fehler entdeckt. Mit einem eigenen
Beitrag berichtet er über die Geschichte des Tschakos: "Den meisten Kollegen dürfte es nicht oder
nicht mehr bekannt sein, dass es
bei der Polizei Baden-Württemberg
einmal eine Ehren-Hundertschaft
gegeben hat, die sich aus Beamten
der Bereitschaftspolizei rekrutierte.
Diese Sondereinheit hatte auf Landesebene die gleiche Aufgabe wie
das Wachbataillon der Bundeswehr
auf Bundesebene, nämlich bei
Staatsempfängen in Stuttgart zu repräsentieren. Bekleidet waren diese
Beamten gemäß der Anzugsbestimmungen mit Tuchrock, Tuchhose,
Diensthemd, Binder, Schnürschuhen, Handschuhen (weiße Handschuhe nur für Ehrenposten) und
schwarzem Koppel mit Pistole. Als
Kopfbedeckung wurde der Stahlhelm getragen.
Da für das Jahr 1965 der Besuch
der britischen Königin in Stuttgart
anstand, kam man bei der Landesregierung zu der Feststellung, dass
der Stahlhelm wohl nicht mehr so
richtig angebracht sei. Auf der Suche nach einem repräsentativen Ersatz erinnerte man sich an den
Tschako. Also ließ man diesen
Tschako gemäß ministeriellem Erlass vom 16.02.1965 für einen
Stückpreis von damals 60,- DM in
Offiziersausführung neu auflegen
(siehe Bild). Beim Besuch der britischen Königin wurde er dann das
erste Mal offiziell getragen. Ab 1978
kam es, wie vielleicht noch bekannt,
zur Einführung der neuen, bundeseinheitlichen Uniform. Da Farbton
des Tschakos und neue Uniform
nicht mehr zusammen passten, wurde der Tschako schließlich im Frühjahr 1979 eingezogen. Der größte
Teil davon wurde noch im gleichen
Jahr für 200,- DM (!) an interessierte
Kollegen verkauft.
Ein Kuriosum am Rande: Bei einem
Einsatz der Ehren-Hundertschaft
verlangte das Protokoll, dass der
Empfang des Staatsgastes und das
dann folgende Abschreiten der Ehrenformation musikalisch begleitet
wurde (Abspielen der Nationalhymnen etc.). Hierzu war die Bereitschaftspolizei mangels eigenem
Musikkorps jedoch nicht in der
Lage. Zu diesem Zweck wurde dann
immer das Musikkorps der Stadtpolizei Stuttgart aufgeboten. Diese
trugen aber die blaue Uniform mit
ebenfalls blauem Tschako, an dem
aber nicht das Landeswappen, sondern das Stuttgarter Wappen angebracht war. Eine Gleichstellung ergab sich erst nach der Verstaatlichung 1973." (Bild: Gerhard Karl)