Ausgabe Nr. 40/2014 vom 24.11.2014
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Ausgabe Nr. 40/2014 vom 24.11.2014
DPolG-Kreisverband Mannheim Stand Ausgabe Nr. 40 / 2014 vom 24.11.2014 punkt Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz Zahlenspiel Von Günter Troschka, DPolG Mannheim In rund 6 Wochen ist es so weit. Das Haus des Jugendrechts in Mannheim wird aus der Taufe gehoben. Politisch von höchsten Stellen gewollt und im Zuge der Reform dem KK Mannheim angegliedert. Meiner Meinung nach eine gute Einrichtung, die sich auch andernorts bereits bestens bewährt hat. Aber bitte nicht zu Lasten der Reviere. Doch genau dies geschieht momentan. Fortsetzung auf Seite 2 Inhaltsverzeichnis Günter Troschka Zahlenspiel 1 Michael Schöfer Ampelregelung? Was ist das? 2 Eike Reimann 3 Fachkräftemangel: Personaloffensive für öffentlichen Dienst gefordert Standpunktredaktion Wahlaufruf 3 Kreisverband Mannheim Unsere Spitzenkandidaten 4 Kreisverband Mannheim Die Urnenwahl beginnt 5 Wahlempfehlung Tarif 6 Kurt Sandrisser Achtung Einsturzgefahr 7 Standpunktredaktion DPolG - In aller Kürze 8 Günter Troschka 8 Altersgrenze für Polizei-Anwärter ist rechtswidrig Herbert Adam Infos für Ruheständler 9 Adam, Karl, Raufelder 10 Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Die wundersame Beamten... äh... Brotvermehrung: 5 Brote und 2 Fische - aber alle 5.000 wurden satt. Jedenfalls der Legende nach. Die moderne Legende lautet: 2 Beamte mehr pro Polizeirevier. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig. (Quelle: Wikipedia Commons, Bild ist public domain) Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 2 Fortsetzung von Seite 1 Sah die Planung ursprünglich noch etwas anderes vor, werden diese Stellen jetzt urplötzlich nur noch auf "Abordnungsbasis kommissarisch" besetzt. Also keinerlei Veränderungen im Haushaltssoll der Reviere. Bei 11 Beamten der Schutzpolizei kann sich jeder selbst ausrechnen, wie sich das auf die Stärke der Reviere auswirkt. Wohlgemerkt: Da es sich um eine Mannheimer Einrichtung für hiesiges Klientel handelt, werden diese Stellen auch nur "Altmannheimer Revieren" zugerechnet. Da ist dann mal gleich die angebliche Verstärkung der Reviere mit 2 zusätzlichen Beamten aufgebraucht. Aber nach dem Motto "Trau keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast": Auf dem Papier sind diese Beamte noch den Revieren zugeordnet. Also ist ja wieder alles in bester Ordnung. Es liegt mir fern, blasphemische Äußerungen von mir zu geben. Aber vor rund 2000 Jahren hat es schon einmal jemand fertig gebracht, aus 5 Broten und 2 Fischen eine große Menschenmenge zu nähren. Vielleicht habe ich die Zeichen der Zeit verkannt und es gibt jetzt wie- Ampelregelung? Was ist das? Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim der jemanden, der analog zur wundersamen Brotvermehrung eine ähnlich wundersame Beamtenvermehrung vornimmt. Oder hat man ihm diese Berechnungen der Revierstärken gar nicht vorgelegt? Politisch gesehen kann so zumindest die Verstärkung der Reviere mit 2 Beamten nach außen weitertransportiert werden. Laut Statistik ist ja alles im Grünen. Solche Zahlenspiele sind mir einfach zu viel. Mathematisch gesehen mag Minus mal Minus ein Plus ergeben. Aber halt nur auf dem Papier und nicht in der Wirklichkeit. Man verkennt leider, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Die Kolleginnen und Kollegen stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Belastung, gerade im Streifendienst, ist an der Grenze angelangt. Ich würde mir wünschen, dass der ein oder andere Organisationsleiter hier mal offen vorträgt, wie es in seinem Bereich, was das Personal betrifft, tatsächlich aussieht. Aber zum Glück sind Polizeibeamte leidensfähig und lieben ihren Beruf. Ein Grund dass sie, auch wenn es vorne und hinten klemmt, alles möglich machen. Und so lange es einigermaßen läuft, ist doch alles o.k oder nicht? ein hohes Maß an Autonomie, andererseits stellen sie einen eleganten, selbstregulierenden Mechanismus zum Abbau von Gutstunden zur Verfügung. Zu der in meinem Artikel "Probleme mit der Zeitwirtschaft" (Standpunkt Nr. 39/2014 vom 17.11. 2014) kurz erwähnten Ampelregelung bei der künftigen Gleitzeit sind Fragen aufgetaucht: Ampelregelung? Was ist das? Vorab: Noch ist nichts festgezurrt, denn die Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit wird erst noch vom neu gewählten Personalrat mit der Leitung des PP Mannheim ausgehandelt. Dem kann und will ich natürlich nicht vorgreifen. Das "Haufe TV-L Office" im Intranet (siehe Polizei-Online/Literatur) sagt dazu Folgendes: Das Modell beinhaltet "keine Kappungsgrenzen, sondern setzt dem Grundsatz nach auf Gegensteuerung: Ampelregelungen innerhalb von Gleitzeit-Dienstvereinbarungen gehören mittlerweile zu den gebräuchlichen und sogar empfohlenen Instrumenten der modernen Zeitwirtschaft. Sie bieten einerseits dem Beschäftigten ▪ Die so genannte "Rote Zone" (z. B. +/– 50 Stunden): Darf nur ausnahmsweise bzw. vorübergehend erreicht und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden. ▪ Die so genannte "Grüne Zone" (z. B. bis +/– 30 Stunden): Selbstverantwortliche Disposition des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin. ▪ Die so genannte "Gelbe Zone" (z. B. bis +/– 40 Stunden): Die Führungskraft muss Maßnahmen ergreifen, die zumindest ein weiteres Anwachsen von Zeitguthaben bzw. -schulden verhindern. Fortsetzung auf Seite 3 Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 3 Fortsetzung von Seite 2 Nach der Rechtsprechung müssen zwischen Vorgesetztem und dem Beschäftigten konkrete Möglichkeiten zum Zeitausgleich aufgezeigt und festgelegt werden." (HaufeIndex: 710740) Die Zeiten in diesem Beispiel sind natürlich willkürlich gewählt. Beim PP Mannheim (alt) hatten wir bereits in der Datenstation ein solches Modell, das aber mit dem Beginn der Polizeireform am 1. Januar 2014 weggefallen ist. Die Beschäftigten dort haben die Ampelregelung ebenso begrüßt wie die damalige Dezernatsleitung. Klagen gab es jedenfalls keine. Die Arbeitszeit-Dienstvereinbarung wird wohl zu den kniffligsten Aufgaben des neuen Personalrats gehören. Und im Tarifbereich müssen dabei unbedingt die Besonderheiten des Tarif- und Arbeitsrechts beachtet werden, welche sich zum Teil erheblich vom Beamtenrecht unterscheiden. Aber ich habe keinen Zweifel, dass uns dies gelingen wird. Fachkräftemangel: Personaloffensive für öffentlichen Dienst gefordert Eike Reimann, DPolG Mannheim, informiert Der Fachkräftemangel in Deutschland trifft nicht nur private Unternehmen, sondern auch den öffentlichen Sektor: 170.000 Stellen seien unbesetzt, warnte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Ausgabe vom 17. November 2014). Fachkräfte fehlten derzeit im gesamten öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen. Alleine bei Städten und Gemeinden seien es 142.000. "Es brennt. Wir brauchen eine Personaloffensive, um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu begeistern", forderte der dbb Chef. Auch müsse die Praxis enden, bis zu 80 Prozent der Neueingestellten nur mit befristeten Zeitverträgen auszustatten. Als eine der Ursachen für den Fachkräftemangel nannte Dauderstädt den massiven Personalabbau der vergangenen Jahre. Hinzu komme die aktuell "nicht attraktiven Bezahlung" im öffentlichen Dienst. Bewerber entschieden sich im Zweifel gegen den Staat. (…) Der dbb macht seit Jahren auf den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst aufmerksam, der sich durch die altersbedingten Personalabgänge in den kommenden Jahren noch verschärfen wird: Jeder dritte Beschäftigte ist ein rentennaher Jahrgang und heute zwischen 50 und 60 Jahre alt. Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt aktuell bei 44,6 Jahren. In den kommenden 15 Jahren wird es 1,5 Millionen Wechsel in den Ruhestand geben. Erwartet werden im gleichen Zeitraum etwa 800.000 Neueinstellungen, was einen Fehlbestand von 700.000 freien Stellen ergibt – zusätzlich zu den Kräften, die schon heute fehlen. (Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion) Achtung Mannheimer ! Der Wahlvorstand hat im Stadtkreis Mannheim Urnenwahl angeordnet. Bitte geht zur Wahl, denn nur mit einer hohen Wahlbeteiligung hat unser Präsidium die Chance, im Hauptpersonalrat vertreten zu sein. Unsere Spitzenkandidaten Personalratswahl am 24.-27.11.2014 Günter Troschka Personalrat Dirk Neitzke Personalrat für den örtlichen Personalrat und den Hauptpersonalrat Kurt Sandrisser PRev. Neckarstadt Jutta Schulz PRev. Neckarau Horst Mayfarth APRev. Mannheim Michael Hafen PHFST Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 5 - Die Urnenwahl beginnt Von Montag (24.11.2014) bis Donnerstag (27.11.2014) ist das Wahllokal im Hauptdienstgebäude in Mannheim, L 6, "Bezirksratssaal", jeweils durchgehend von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Man kann einem Kandidat/einer Kandidatin bis zu 3 Stimmen geben, dazu muss man im vorgesehen Feld ③ einfügen. Vorsicht: Keine Stimme verschenken, denn ein zählt nur als eine Stimme! Gilt für Beamte Gilt für Arbeitnehmer Ihr habt: 18 Stimmen bei der Wahl des Örtlichen Personalrats (ÖPR) und 16 Stimmen bei der Wahl des Hauptpersonalrats (HPR) Ihr habt: 3 Stimmen bei der Wahl des Örtlichen Personalrats (ÖPR) und 3 Stimmen bei der Wahl des Hauptpersonalrats (HPR) Ihr dürft also kombinieren bis alle Stimmen aufgebraucht sind: ③ + ③ + ② + ① + ① + ① + ② u.s.w. Ihr dürft also kombinieren bis alle Stimmen aufgebraucht sind: ③ oder ②+① oder ①+①+① TARIF-ID KV Heidelberg & Mannheim November 2014 Manfred Riehl, Kreisverband Heidelberg Michael Schöfer, Kreisverband Mannheim "Ich empfehle bei der Wahl zum Örtlichen Personalrat, alle drei Stimmen Michael Schöfer zu geben, denn wir brauchen hier in Mannheim seinen Sachverstand." "Ich empfehle bei der Wahl zum Hauptpersonalrat, alle drei Stimmen Manfred Riehl zu geben, denn das PP Mannheim muss in Stuttgart kompetent vertreten sein." "Und gemeinsam werden wir uns in ganz Baden-Württemberg weiterhin wie gewohnt für die Belange des Tarifbereichs stark machen. Dafür bitten wir um Eure Stimme. Bitte geht zur Wahl, denn das klappt nur mit hoher Wahlbeteiligung. Eure Interessen werden nämlich am besten von Kandidatinnen / Kandidaten Eures Vertrauens vertreten." Manfred Riehl, Landestarifbeauftragter Michael Schöfer, stellv. Landestarifbeauftragter Die DPolG, und damit natürlich auch Eure Tarifvertretung, ist in ganz BW im Intranet über Polizei-Online erreichbar: http://app.polizei-online.bwl.de/web/service/interessenvertretungen/Gewerkschaften/DPolG/orga/tv/index_ie.html Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 7 - Achtung Einsturzgefahr Dubiose langwierige Baustelle beim PR Neckarstadt Von Kurt Sandrisser, DPolG Mannheim Trotz heißem Wahlkampf, Hektik und dem täglichen allgemeinen Wahnsinn im Brennpunktrevier des PR Mannheim-Neckarstadt, haben einige Mitarbeiter dort noch mit anderen Sorgen zu kämpfen, nämlich mit einer langwierigen dubiosen Baustelle, die sich im 2. OG des Reviers befindet. Wie auf den Bildern zu sehen, wurde im Frühjahr 2014 in dem ehemaligen Damenumkleideraum ein Wanddurchbruch vollzogen, um mehr Platz zu schaffen, weil mittlerweile die Zahl der weiblichen Polizeibeamtinnen im Revier gestiegen ist und man dafür einfach "Platz" benötigt. Eine entsprechende Baufirma war über das PP Mannheim schnell gefunden und ratzfatz war ein Wanddurchbruch vollzogen. Als die Bauarbeiter daran arbeiteten, stellte man überaschenderweise fest, dass die Wand eine tragende Rolle für die Stabilität im Gebäude hat und man eigentlich einen Wanddurchbruch dort vermeiden sollte. Nun wurde nach den Bauarbeiten ein Statiker herangezogen, der den ganzen Umstand bestätigte und die Baustelle kurzerhand sperrte. Dieser Umstand hat sich bis heute nicht geändert. Der Bereich wurde damals abgesperrt. Auch mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit bestehen kann, dass ein Stockwerk darunter bei größeren Erschütterungen schon einmal der Putz oder andere Deckenteile herunterfallen könnten. Nur ein Stockwerk unter der Baustelle sind drei Räume teilweise angegliedert. Zwei Büroräume für Schreibkraft und Ermittlungsbeamte/-innen und eine dort befindliche Küche für den Bezirksdienst. Für die Kolleginnen und Kollegen ist dort ein reibungsloser Arbeitsablauf nicht gegeben, denn es spielt immer die Angst mit, dass was von "OBEN" herunterfallen könnte. Ein unzumutbarer Zustand, denn hier wird die Arbeitsplatzsicherheit sehr vernachlässigt, was nicht sein kann und nicht sein darf. Wie es mit der Baustelle weitergehen soll, weiß niemand so genau. Die finanziellen Mittel sind knapp und das herannahende Weihnachtsfest wird auch keine Lösung parat haben. Aber der Zustand kann so nicht bleiben, es muss was geschehen, denn die Arbeitsplatzsicherheit der in diesem Bereich arbeitenden Kolleginnen und Kollegen ist überhaupt nicht gewährleistet. Wir haben die Polizeireform nicht gewollt Wir nicht! Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 8 - Fitnessarmband als Zeuge vor Gericht In Amerika wird jetzt ein Fitnessarmband Zeuge vor Gericht. Das "Fitbit" soll Auskunft über den Zustand der Gesundheit eines Klägers geben. Die Daten könnten zum Beispiel Auskunft über die letzten Sekunden einer Straftat oder eines Unfalles geben. Etwa Daten zur Herzfrequenz. Oder auch, ob eine gewisse Strecke wann zu Fuß zurückgelegt wurde. Geschwindigkeiten ließen sich gegebenenfalls auch daraus berechnen. Diese Daten sind tendenziell weniger geschützt als die Daten von Mobiltelefonen. Eine US-Kanzlei wird die Daten des Fitness-Armbandes verwenden um nachzuweisen, dass ihr Klient durch einen Unfall so schwer verletzt wurde, dass er seine Arbeit nicht mehr richtig erledigen kann. Und dass er deshalb Schadensersatz verdient. Es wird das erste Mal sein, dass solche Daten eventuell vor Gericht zugelassen werden, wie "Forbes" berichtet. Natürlich sind weiterhin ärztliche Aussagen notwendig. Sie können jedoch meist nur über einen kurzen Zeitraum Auskunft geben. Nicht so die Fitnessarmbänder. Je nach Model werden Herzschlag, Schrittfrequenz, Puls und andere Gesundheitsinformationen aufgezeichnet. (GT) Bundespolizisten schmuggeln Crystal Meth Außer Vollzug wurde zwischenzeitlich ein Haftbefehl gegen zwei 34 und 39 Jahre alte Beamte der Bundespolizei gesetzt. Den Beamten wird vorgeworfen, unerlaubt Betäubungsmittel erworben und eingeführt zu haben. Nach Ermittlererkenntnissen sollen sie zwischen März Crystal Meth (Quelle Wikimedia Commons, CC0 1.0-Lizenz, Bild ist public domain, Urheber: Psychonaught) 2013 und Oktober 2014 in 38 Fällen Crystal Meth über die Grenze geschmuggelt haben. Sie gaben jedoch an, die Drogen für den Eigenbedarf zu benötigen. Aufgeflogen waren sie durch Hinweise aus ihrem Umfeld. Deren Vorgesetzter hatte daraufhin Anzeige erstattet. Seit geraumer Zeit ist Crystel Meth in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Droge ist für die Gesundheit sehr gefährlich und macht schnell abhängig. Laut Bundeskriminalamt stammt ein Großteil der Droge aus tschechischen Rauschgiftlaboren. Vor allem im grenznahen Bayern und Sachsen ist die Droge mittlerweile ein großes Problem. (GT) Altersgrenze für Polizei-Anwärter ist rechtswidrig Von Günter Troschka, DPolG Mannheim Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, verstößt das Höchstalter von 30 Jahren für die Einstellung von Polizeibeamten gegen das Unionsrecht. Geklagt hatte ein Mann aus Spanien, der sich durch die Altersgrenze diskriminiert sah. Der Kläger warf der Stadt Oviedo in Spanien vor, diskriminierende Bedingungen für die Bewerbung in den Polizeidienst genehmigt zu haben. In den Hinweisen bezüglich des Auswahlverfahrens stand unter anderem, dass ein Bewerber nicht älter als 30 Jahre seien darf. Der Europäische Gerichtshof sollte nun klären, ob diese Altersgrenze für Polizeibeamte eine Diskriminierung ist, da Polizisten zum Erfüllen ihrer Aufgaben körperlich fit seien müssen. Der Gerichtshof urteilte nun, dass die Altersgrenze von 30 Jahren unge- rechtfertigt ist. Die Grenze verstößt gegen die Richtlinie aus dem Jahre 2000. Diese sieht die Gleichbehandlung der Beschäftigten im Beruf vor. Besonders jegliche Diskriminierung wegen des Alters im Beruf ist darin verboten. Die Stadt Oviedo hielt entgegen, dass sie Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens im Einklang mit dem geltenden Recht stehe. Ferner würden einige Aufgaben der Polizei Festnahmen und Ingewahrsamnahmen, Schutz von Personen, sowie der Streifendienst eine besondere körperliche Fitness erfordern. Die Stadt brachte auch einen Fall aus Deutschland aus dem Jahre 2010 vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Höchstalter für den feuerwehrtechnischen Dienst auf 31 Jahre festgelegt und vom EUGH bestätigt. Für den Polizeidienst ist der Gerichtshof anderer Meinung. Das Gericht teilte mit, dass es keinen Anhaltspunkt sehe, "dass die für die Ausübung der Tätigkeit eines örtlichen Polizeibeamten erforderliche besondere körperliche Eignung zwangsläufig eine bestimmte Altersgruppe betrifft". Nach Ansicht des Gerichtshofs kann durch einen anspruchsvollen körperlichen Eignungstest auf eine weniger einschränkende Art und Weise als durch ein Höchstalter erreicht werden, dass die örtlichen Polizisten über die notwendige körperliche Kondition verfügen. So manch ein Bundesland wird hier seine Anforderungen im Bezug auf das Höchstalter überdenken müssen. Baden-Württemberg lässt unter bestimmten Voraussetzungen ein Höchstalter von 35 Jahren zu. Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 9 - Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden Von Herbert Adam, DPolG Mannheim Kein Chaos wenn der Notfall eintritt – Ein Ordner für den Notfall Teil I Ein Thema, das nicht nur ältere Menschen betrifft Als mein Vater starb, war das Erforderliche zu tun recht einfach. Er hatte vorgesorgt und alles Wesentliche in einem Ordner hinterlegt. Meine Mutter wusste, wo alles zu finden war. Als sie dann starb, war es wesentlich schwieriger, die für die Behördengänge und für eine Beerdigung nach ihren Wünschen erforderlichen Unterlagen zu finden. Dadurch, dass sie betreut worden war, waren bei der Wohnungsauflösung im Vorfeld die verschiedenen Unterlagen bei ihren Kindern verteilt aufbewahrt. Da hätte ich mir zumindest einen Ordner gewünscht, in dem festgehalten worden wäre, wo was aufbewahrt ist. Das war eigentlich der Grund, der mich veranlasste, einen Art Checkliste für mich und meine Familie anzulegen. Sagen Sie jetzt nicht, das brauche ich nicht. Irgendwie geht es nach einem Unglücksfall schon weiter und unter die Erde komme ich immer. Natürlich ist ein Stück Arbeit, so einen Ordner anzulegen. Aber es ist wie bei der Steuererklärung: Die meiste Zeit verwendet man bei der Suche nach den Belegen. In unserem Fall nach den erforderlichen Unterlagen. Oder können Sie auf Anhieb sagen, wo Ihr Familienstammbuch liegt? Nun schrecken Sie nicht vor der Arbeit zurück, einen Ordner für den Notfall anzulegen. Sie brauchen deshalb ja nicht gleich Ihr Ordnungssystem zu ändern. So ein Notfallordner soll eigentlich nur so etwas wie eine Checkliste sein. Diese Checkliste können Sie selbst gestalten, so wie es zu Ihren persönlichen Lebensumständen passt. Sie können diese Checkliste am besten selbst am Computer erstellen. So habe ich es gemacht. Das hat den Vorteil, dass diese Dateien immer sehr schnell aktualisiert werden können und vor allem in beliebiger Weise ohne großen Aufwand vervielfältigt werden können. Ich selbst habe diese teilweise doch sehr sensiblen Daten, die bei so einem Ordner zusammenkommen, auf insgesamt vier kleinere USB-Sticks kopiert. Auf diesen Sticks befinden sich keine anderen Daten. Einen Stick habe ich, den anderen meine Frau, der dritte ist im Tresor bei der Bank (hat nicht jeder, also einen anderen sicheren Platz suchen) und der vierte Stick ist bei meiner Tochter. Bei meiner Tochter deshalb, weil sie, falls es erforderlich werden sollte, die Betreuungs- und alle anderen Vollmachten besitzt. Natürlich können Sie auch, wenn Ihnen das genehmer ist, Ihren Ordner – also Ihre Checkliste für den Notfall – auch in Papierform in einem Leitzordner anlegen. Es empfiehlt sich auch, je einen Ordner oder eine Datei für sich selbst und für die Ehefrau oder den Lebenspartner anzulegen. Sie können sich also mal mit dem Gedanken vertraut machen, wie Sie für sich diese Dinge regeln wollen. In der nächsten Standpunktausgabe werde ich dann darauf eingehen, welche Grundangaben der erste Unterordner haben sollte. Termine Polizeipensionäre Mannheim 17.12.2014, 14.30 Uhr, PSV-Clubhaus, Jahresabschlussfeier der Pensionäre zusammen mit unseren Aktiven Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg 04.12.2014, 15.00 Uhr, Adventsfeier in der Gaststätte "Zum Bären" in Leimen, Rathausstraße 20 Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Mannheim und Schwetzingen 16.12.2014, 14.30 Uhr, Bürgerhaus Neckarstadt-West, Lutherstraße 15-17, Mannheim, Vorweihnachtliches Beisammensein Impressum Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz Herausgeber: DPolG-Kreisverband Mannheim V. i. S. d. P.: Walter Krech - DPolG, Polizeipräsidium Mannheim, L6,1, 68161 Mannheim, Telefon: (0621) 1687-210 E-Mail: [email protected] Internet: www.dpolg-mannheim.de Redaktionsteam: Herbert Adam, Walter Krech, Egon Manz, Dirk Neitzke, Michael Schöfer, Günter Troschka. Bilder, soweit nicht anders genannt, DPolG Mannheim. Graphische Unterstützung: Armin Süss. Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen: [email protected] Standpunkt Nr. 40 / 2014 - Seite 10 - Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder Die Geschichte des "Tschakos" Im letzten Standpunkt hatten wir uns mit der Ehrenformation der Polizei anlässlich des Sadat-Besuches in Mannheim beschäftigt, in dem Artikel fiel auch der Begriff "Tschako". Einige jüngere Kolleginnen und Kollegen konnten offensichtlich mit dem Begriff nicht viel anfangen. Wir gehen deshalb ausnahmsweise etwas ab von unserer Linie, nur über Mannheimer Begebenheiten zu schreiben. Deshalb hier zunächst eine Definition, angelehnt an Wikipedia: "Der Tschako ist eine vorwiegend militärische Kopfbedeckung von zylindrischer oder konischer Form. In der Regel besitzt er einen Augen-, manchmal auch einen Nackenschirm. Das ungarische Wort csákó bedeutet 'Husarenhelm'. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstand aus der Flügelkappe der ungarischen Husaren der Tschako. Aus ihm entwickelten sich durch Verkleinerung und Materialeinsparung die Schirmmütze und das Képi. Der Tschako wurde von 1918 bis Mitte der 1960er-Jahre als Kopfbedeckung der Polizei in zumindest in einigen Teilen Deutschlands verwendet. Zur Polizei kam der Tschako in Deutschland über Jägereinheiten, die im revolutionären Berlin des Jahres 1919 Polizei-Aufgaben wahrnahmen. Die Mannheimer Polizei trug den Tschako von 1928 bis 1945. Während der NS-Herrschaft wurde der Polizeistern mit den Wappen der Länder durch einen die ganze Frontseite einnehmenden Hoheitsadler mit Hakenkreuz ersetzt. Polizei-Offiziere trugen ihn mit schwarzem Leder, die Gendarmerie in braunem. Nach dem Kriegsende 1945 wurde der Tschako im gesamten Bereich der US-Zone, also auch in Nordbaden und Mannheim, nicht mehr getragen." Gerhard Karl hatte sich nach der Veröffentlichung im letzten Standpunkt ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei hatte er in meinem Bericht einige sachliche Fehler entdeckt. Mit einem eigenen Beitrag berichtet er über die Geschichte des Tschakos: "Den meisten Kollegen dürfte es nicht oder nicht mehr bekannt sein, dass es bei der Polizei Baden-Württemberg einmal eine Ehren-Hundertschaft gegeben hat, die sich aus Beamten der Bereitschaftspolizei rekrutierte. Diese Sondereinheit hatte auf Landesebene die gleiche Aufgabe wie das Wachbataillon der Bundeswehr auf Bundesebene, nämlich bei Staatsempfängen in Stuttgart zu repräsentieren. Bekleidet waren diese Beamten gemäß der Anzugsbestimmungen mit Tuchrock, Tuchhose, Diensthemd, Binder, Schnürschuhen, Handschuhen (weiße Handschuhe nur für Ehrenposten) und schwarzem Koppel mit Pistole. Als Kopfbedeckung wurde der Stahlhelm getragen. Da für das Jahr 1965 der Besuch der britischen Königin in Stuttgart anstand, kam man bei der Landesregierung zu der Feststellung, dass der Stahlhelm wohl nicht mehr so richtig angebracht sei. Auf der Suche nach einem repräsentativen Ersatz erinnerte man sich an den Tschako. Also ließ man diesen Tschako gemäß ministeriellem Erlass vom 16.02.1965 für einen Stückpreis von damals 60,- DM in Offiziersausführung neu auflegen (siehe Bild). Beim Besuch der britischen Königin wurde er dann das erste Mal offiziell getragen. Ab 1978 kam es, wie vielleicht noch bekannt, zur Einführung der neuen, bundeseinheitlichen Uniform. Da Farbton des Tschakos und neue Uniform nicht mehr zusammen passten, wurde der Tschako schließlich im Frühjahr 1979 eingezogen. Der größte Teil davon wurde noch im gleichen Jahr für 200,- DM (!) an interessierte Kollegen verkauft. Ein Kuriosum am Rande: Bei einem Einsatz der Ehren-Hundertschaft verlangte das Protokoll, dass der Empfang des Staatsgastes und das dann folgende Abschreiten der Ehrenformation musikalisch begleitet wurde (Abspielen der Nationalhymnen etc.). Hierzu war die Bereitschaftspolizei mangels eigenem Musikkorps jedoch nicht in der Lage. Zu diesem Zweck wurde dann immer das Musikkorps der Stadtpolizei Stuttgart aufgeboten. Diese trugen aber die blaue Uniform mit ebenfalls blauem Tschako, an dem aber nicht das Landeswappen, sondern das Stuttgarter Wappen angebracht war. Eine Gleichstellung ergab sich erst nach der Verstaatlichung 1973." (Bild: Gerhard Karl)