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Ausgabe 02/2016 BLAULICHT ZEITUNG Die Sonderausgabe zur Berichte längst überfällig! ruhestand – Im Mai 2015 hat die DPolG mit dem Innenminister ein Gespräch über Dienstzeitverlängerungen und Altersgrenzen geführt. Dabei hat Herrmann anwesende Vertreter des IM angewiesen, differenzierte Aufstellungen über die Verlängerungspraxis bei der Polizei zu erstellen. Diese sollten Daten für die erste und zweite Jahreshälfte – getrennt nach Qualifikationsebenen und Verbänden – Zu- und Absagen, die jeweilige Verlängerungsdauer sowie die Mehrfachverlängerungen enthalten. Bislang haben wir keine Berichte erhalten. Die DPolG hat beim Minister nachgehakt. -Personalratswahl tari f 20. BBB -Del egiertentag Dp o lg-bund dpo lg AG -Kri po Überstundendefinition … Habermann als Vorsitzender bestätigt Entlastung bei Schwertransporten Fachspezifität erhalten bei Wechselschicht- und Schichtarbeit. BAG-Urteil vom 25. April 2013 zur Geltendmachung von Ansprüchen. Klares Urteil, mangelnde Seite 16 Umsetzung! „Für Menschen. Mit Ideen.“ ist nicht nur das Motto unter dem der diesjährige Delegiertentag stand sondern auch Auftrag für den BBB. Seite 2 Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gegenüber dem DPolG-Bundesvorsitzenden Rainer Wendt versprochen: „Das wird jetzt geregelt!“ Seite 4 „Nur dort wo nötig und so wenig wie möglich“ – Mit dieser Aussage begann für die DPolG der Auftakt zur AG „Fachspezifische Besetzung von Dienstposten“. Seite 6 Hebungs- und Beförderungskorridor Die DPolG setzt sich seit rund 10 Jahren für einen sog. Hebungs- und Beförderungskorridor ein. Mit der Polizeireform sollten die verbleibenden Inspektionen und Präsidien personell und in Bezug auf die Handlungsverantwortung gestärkt werden. Die damit erhofften Erwartungen für berufliche Perspektiven sind bislang zumeist bei den Präsidien geblieben. Die mit der Umsetzung des Neuen Dienstrechtes verbundenen, zusätzlichen Hebungs- und Beförderungsmöglichkeiten müssen dauerhaft fortgeführt werden. für etwas tun. Sich hinter bundesweiten Tarifverhandlungen zu verstecken ist irreführend. Neben den, monatlich veröffentlichten Wartenden (rund 4.800 zum Juni), stecken z. B. rund 1.600 Langzeit-A11er – sowohl bei „K“ als auch bei „S“ – fest. Eine vergleichbare Situation ist in der 4. QE bei A14 und A15 vorzufinden. Alle Kollegen brauchen eine vernünftige Perspektive um befördert zu werden. Die „Stau-Perspektive“ wird der Leistung, dem Engagement und der Motivation der Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht. Deshalb wird die DPolG in den anstehenden Doppelhaushalt weiterhin die Forderung nach zusätzlichen Hebungs- und Beförderungsmöglichkeiten für alle Qualifikationsebenen und den Tarifbereich einbringen. Wähle bis zum Foto: suze / photocase 21.06.2016 2.000. Mitglied bei der DPolG in Oberfranken Bezirksvorsitzender Jürgen Köhnlein. Sigmund Glaser von der PI Kulmbach, Kreisvorsitzender Peter Stenglein Neben der bayernweiten Mitgliederwerbeaktion des DPolG-Landesverbandes hat die DPolG in Oberfranken die Chance genutzt, die zu erwartende Steigerung der Mitgliederzahl in die Nähe von 2.000 in einer eigenen Aktion zu befeuern. So wurde ausgelobt, dass alle Neumitglieder, die sich von Oktober 2015 bis Mitte April 2016 für die DPolG entscheiden, in einer Auslosung die Chance haben, zusätzlich zu den attraktiven Werbeangeboten einen 200,- Euro-Gutschein zu gewinnen. Die Werbeaktion war ein voller Erfolg. Im März 2016 konnte die 2.000er-Marke übersprungen werden. Insgesamt wurden 50 Namenskärtchen in eine Lostrommel gelegt. Die Glücksfee zog das Los des Kollegen Sigmund Glaser von der PI Kulmbach. Lob kauft dir kein Auto München – Die Leistung von Beamten und Arbeitnehmern in der Bayer. Polizei rangiert auf Höchstniveau, so die Bewertung des DPolG Landesvorsitzenden Hermann Benker. Geringe Kriminalitätsbelastung und hohe Aufklärungsquoten sind das Ergebnis, das die Staatsregierung gerne für ihre bayerische Sicherheitspolitik reklamiert. Die Schattenseite: Arbeiten an der Belastungsgrenze, 1,6 Mio. Überstunden, jeder 5. steckt im Beförderungsstau fest, Nachtdienst-DuZ 2,67 Euro/Std. Tarifbeschäftigte mit geringen beruflichen Perspektiven. Die Politik lobt die Arbeit der Polizei, aber Lob ist keine gültige Währung, so Benker. Es ist an der Zeit, die große Motivation und das hohe Engagement der Beschäftigten finanziell zu honorieren, fordert Hermann Benker. Mit einer Plakataktion in München, Nürnberg, Straubing, Würz- burg und Augsburg weist die DPolG öffentlichkeitswirksam auf ihre Forderungen zur Verbesserung der Situation hin. DuZ-Erhöhung auf 5 Euro! Seit gut zwei Jahren wirbt die DPolG im politischen Raum für eine weitere Anhebung des Nachtdienst-DuZ. Wir wären bereit, die bislang noch ausgezahlte Schichtzulage, als Eigenanteil der Beschäftigten einzubringen, wenn – und das sind erneut die Bedingungen – das Finanzministerium, mindestens einen Geldbetrag in gleicher Höhe einbringt und am Ende des Tages die Schichtdienstleistenden mehr Geld in der Tasche haben, als zuvor. Die DPolG strebt weiterhin eine Stundenvergütung in der Nacht von 5 Euro an. Damit bekäme, ein Schichtdienstleistender „Max Mustermann“ rund 1.200 Euro im Jahr mehr an DuZ, während er im Gegenzug auf ca. 370 Euro Schichtzulage/ Jahr verzichtet. Die Politik lobt die Arbeit der Polizei, aber Lob ist keine gültige Währung, so Benker. Nur verstetigte, jährlich vorhandene, zusätzliche Hebungs- und Beförderungsmöglichkeiten geben die Perspektive, nachhaltig am Beförderungsstau in allen Qualifikationsebenen Verbesserungen zu erreichen. Daneben müssen auch Tarifbeschäftigte anteilig von zusätzlichen höherwertigen Stellen profitieren. Bayern kann selbst im Haushalt da- Zusätzliche Stellen Die DPolG macht sich aktuell in den Gesprächen mit politischen Mandatsträgern auch dafür stark, dass im Doppelhaushalt 2017/2018 auch rund 4.000 zusätzliche Stellen ausgebracht werden. Die DPolG vertritt die Auffassung, dass endlich die Situation der „nicht etatisierten Stellen“ bereinigt werden muss. Nur so ist Transparenz in die Personalsituation der Dienststellen zu bringen. Nach und nach können dann, bei Einhaltung der politischen Zusagen zur Einstellungspraxis, die „Köpfe“ zu den Stellen gebracht werden. 2 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl Für Menschen. Mit Ideen. 20 . BBB -Delegiert entag – Rolf Habermann als Vorsitzender bestätigt Fotos: Andreas Gebert „Für Menschen. Mit Ideen.“ sei nicht nur das Motto unter dem der diesjährige Delegiertentag stehe, bei dem Habermann von den rund 550 Delegierten in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt wurde. Dies betrachte er auch als Auftrag. Für die Arbeit seines Verbandes, wie auch für den öffentlichen Dienst insgesamt. Herausforderungen im Blick, die Zukunft im Auge – das zeichne den öffentlichen Dienst in Bayern ebenso wie die Arbeit des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) aus, betonte BBB-Chef Rolf Habermann gegenüber Ministerpräsident Horst Seehofer, der beim 20. BBB-Delegiertentag der Festredner war. Er freue sich auf die Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit und verlangte gleichzeitig sich von überholten Stellenstreichungen zu verabschieden. „Wir wollen eine Arbeitswelt schaffen, mit der die Beschäftigten sich identifizieren können.“ Wir wollen eine Arbeitswelt schaffen, mit der die Beschäftigten sich identifizieren können. Wir wollen Stress und Überlastung vermeiden und flexible Strukturen schaffen, damit wir Beruf und Privatleben jederzeit in Einklang bringen können.“, betonte Habermann. Dabei ziele man auch auf eine flexiblere Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand ab. Wenn das Gesamtpaket stimme, bleibe der öffentliche Dienst auch für die Besten unter den Nachwuchskräften attraktiv, obwohl die finanziellen Möglichkeiten mit Finanzminister Dr. Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann, gleich zwei Vertreter der Staatsregierung den BBB-Delegierten ihre Aufwartung machten, wurden rund 200 Anträge aus den 52 Mitgliedsverbänden des BBB diskutiert und verabschiedet. Neuwahlen Darüber hinaus wählten die Delegierten auch einen neuen Vorstand für die kommenden fünf Jahre. Neben dem, mit großer Mehrheit im Amt bestätigten Habermann, wurde als stellvertretende Vorsitzende Claudia Kammermeier vom Verband Bayerischer Rechtspfleger (VBR) ebenfalls wiedergewählt. Neu im Vorstand sind künftig die Mitglieder Jede Stimme zählt! vielen Bereichen der freien Wirtschaft kaum zu vergleichen seien. „Dazu brauchen wir auch eine angemessene Personalausstattung“, verlangt der BBB-Chef. „Mehr Menschen in Bayern, mehr Aufgaben – und dann Personalabbau? Das passt nicht zusammen.“ Der „unglückselige“ Paragraph 6b des Haushaltsgesetzes müsse endlich beseitigt werden. Dort sind die Stellenstreichungen der Verwaltungsreform 2005 verankert. „Diese Zahlen sind längst überholt und müssen überprüft werden“, fordert Habermann. Seit 1993 wurden ca. 15.000 Stellen eingespart – ohne gleichzeitigen Aufgabenabbau. „Das macht keinen Sinn!“. Ministerpräsident Seehofer sagte den Delegierten des Bayerischen Beamtenbundes eine Entscheidung in dieser Frage bis Ende Juli zu. In der Arbeitstagung, in der mit Dagmar Bär, Bayerischer Philologenverband (bpv) Klaus Eckl, Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra) Rainer Nachtigall, Deutsche Polizeigewerkschaft Bayern (DPolG) Gerhard Wipijewski, Bayerische Finanzgewerkschaft (bfg) Votum die Forderung nach Streichung dieser Regelung im anstehenden Doppelhaushalt 2017/2018. Im Thema „Beamtenrecht“ wurden weiterhin Anträge zum Ausbau von Stellenhebungen, der Abschaffung der Wiederbesetzungssperre, zur Verbesserung der Personalausstattung sowie der Beförderung und Ausbildungsqualifizierung/modulare Qualifizierung, zur Anrechnung von Vordienstzeiten, Ausweitung der Wohnraumarbeit, Verbesserungen der Dienstbefreiung für Eltern verabschiedet. Die DPolG hat darüber hinaus auch Anträge zu einer verbesserten Anrechnung von Reisezeiten als Arbeitszeit und Schaffung eines Lebensarbeitszeitkontos eingebracht, die einstimmig von den Delegierten unterstützt wurden. Anträge zum Besoldungsrecht umfassen insbesondere Forderungen nach Teilhabe an der allgemei- Die langjährigen Vorstandsmitglieder Hermann Benker von der Deutschen Polizeigewerkschaft Bayern (DPolG), Josef Bugiel von der Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg) und Wilhelm Renner vom Bayerischen Philologenverband (bpv) hatten sich nicht mehr zur Wahl gestellt. Antragsbehandlung Dem neuen Vorstand wurden mit den verabschiedeten Anträgen viele Aufgaben in das „Pflichtenheft“ geschrieben. Das drängende Problem der nach wie vor geltenden Verpflichtung zum weiteren Stellenabbau über Art. 6b des Haushaltsgesetzes war auch Gegenstand von Anträgen. Die Delegierten unterstützten mit ihrem einstimmigen Horst Seehofer prüft die Abschaffung der 6b-Regelung. nen Einkommensentwicklung, Erhöhung von Anwärterbezügen/des Familienzuschlags/des „Weihnachtsgeldes“/der Vergütungssätze für Mehrarbeit, Wiedereinführung des Urlaubsgeldes, Dynamisierung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage für die Wohnungsbauprämie. „Mehr Menschen in Bayern, mehr Aufgaben – und dann Personalabbau? Das passt nicht zusammen.“ Rolf Habermann Auch zu diesem Themenkomplex hat die DPolG weitere Anträge eingebracht: Die unteren Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A sollen bis Endstufe 11 erweitert werden; die Eingangsämter für die 3. QE sind auf A 10 und 4. QE nach A 14 anzuheben; neben Anträgen, dass die Ballungsraumzulage ausgeweitet und erhöht und damit dem tatsächlichen finanziellen Mehraufwand berücksichtigen muss, hat die DPolG den Antrag zur Einführung eines abgestuften Ortszuschlages eingebracht. Beim Besoldungsrecht darf natürlich auch der Antrag zur Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht fehlen. Alle Anträge wurden angenommen. Die Erhöhung der Reisekostenerstattung, der Erhalt und Zuschüsse zum Jobticket sind Beispiele für Anträge zum Reise- und Umzugskostenrecht. Im Beihilferecht wurden Grundsatzanträge zum Erhalt der Beihilfe und der Privaten Krankenversicherung behandelt. Forderungen nach Abschaffung des Selbstbehaltes, die Erhöhung des Anspruchs, z. B. für Kinder, Verbesserungen zur Beihilfefähigkeit, z. B. Sehhilfen und physiotherapeuthische Behandlungen Sonderausgabe zur wurden von den Delegierten unterstützt. „Der Beamtenbund ist ein Partner mit Handschlagqualität.“ Horst Seehofer Einstimmige Voten erhielten auch die Anträge zur Versorgung, insbesondere der Antrag, dass sich der Bayerische Beamtenbund für den Erhalt der eigenständigen Beamtenversorgung einsetzen solle. Desweiteren wurden z. B. Anträge zu einer Versorgungsauskunft nicht erst ab dem 55. Lebensjahr, die volle, dreijährige Anerkennung von Erziehungsleistungen, stärkeren Berücksichtigungen von Pflegezeiten und der Anrechnung von Zeiten in der Privatwirtschaft behandelt. Beim Tarifrecht brachte die DPolG Anträge zur Verkürzung der Stufenlaufzeit, zur vorzeitigen abzugsfreien Rente nach Schicht- und Wechselschichtarbeit und zu einem 54 Mitgliedsverbände verbindlichen Anspruch auf Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen direkt ein. Daneben konnte Ümit Turul, DPolG-Tarifbeauftragter, als Mitglied des BBB-Tarifausschusses, z. B. Anträge zur Wiedereinführung von Kinderzuschlägen und zur Anrechnung, Nachwuchswerbung für Tarifbeschäftigte und von Erfahrungsstufen bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit unterstützen. Zusätzlich wurden beispielsweise Anträge zur stärkeren Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Rente, nach einer Zulage bei höherwertiger Vertretungstätigkeit, zum stufengleichen Aufstieg bei Höhergruppierungen, zur Ansparung von Erholungsurlaub abgestimmt. Daneben befasste sich der Delegiertentag mit Anträgen zur steuerlichen Absetzbarkeit berufsbedingter Kinderbetreuungskosten, zur Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst, mehr Geld für Gesundheitsmanagement und BEM, zu Fachkräften für Arbeitssicherheit, zur Vorgesetztenbeurteilung und zur Schaffung zahlenmäßig ausreichender und qualitativ hochwertiger Staatsbedienstetenwohnungen. -Personalratswahl – blaulicht zeitung 3 Aufgabe und Verpflichtung I n t erv i ew – mit dem neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Rainer Nachtigall Du bist Ende April mit 94 Prozent zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) gewählt worden. Gratulation! Ja, vielen Dank. Ich fühle mich geehrt, mit einer so hohen Zustimmung der Delegierten, in diese Funktion gewählt worden zu sein. Ich bin in der Nachfolge von Gerhard Vogler und Hermann Benker, der dritte DPolG`ler, der im BBB das Amt eines Stellvertreters übertragen bekommen hat. Das ist Aufgabe und Verpflichtung gleichermaßen. und -gewerkschaften auf örtlicher Ebene gelebt. Den BBB gibt es somit nur in Bayern? Ja, aber als Landesbund im Deutschen Beamtenbund (dbb beamtenbund tarifunion) vertreten wir die Interessen aller unserer Mitglieder auf Bundesebene und bilden zusammen mit 15 weiteren Landesbünden sowie den Bundesfach- und Bundesbeamtengewerkschaften eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung mit insgesamt über 1,2 Millionen auch den BBB bei Veranstaltungen der Mitgliedsgewerkschaften, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie bei Veranstaltungen der Kreisausschüsse vertreten. Das klingt nach Berufsfunktionär!? Nein, denn ein großer Unterschied zu anderen Organisationen ist, dass der BBB und seine Mitgliedsverbände keine Berufsfunktionäre beschäftigen. Unsere Gremien sind mit ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen besetzt, die hierfür einen delegiertentag Hauptausschuss Hauptvorstand vorstand Kommissionen: Dienstrecht Besoldung Versorgung geschäftsstelle Bildungsfragen Personalvertretung Satzung Organisation Verbände für kommunale Beschäftigte Verbände für Landesbeschäftigte Verbände für Bundesbeschäftigte Haushalt Ausschüsse Frauen | Senioren | Tarif | Privatisierte Bereiche kreisAusschüsse Auf gute Zusammenarbeit. Was macht der BBB denn eigentlich? Der BBB ist die führende Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Bayern. In einem ständigen und intensiven Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung, dem Landtag und der Öffentlichkeit setzen wir uns für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein. Gleichzeitig tragen wir auch zum Erhalt einer leistungsstarken Verwaltung bei. Nur beispielhaft hervorgehoben sei zudem, dass er seit langem aufgrund seiner besonders hohen Medienpräsenz unschätzbare Öffentlichkeitsarbeit nicht nur für den Polizeibereich, sondern für alle Beschäftigten des bayerischen öffentlichen Dienstes leistet. Er hat damit maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Wahrnehmung des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren sehr zum Positiven gewandelt hat und viele Vorurteile abgebaut werden konnten. Zudem nimmt er durch sein Engagement bei der Europäischen Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI) eine wirksame Vertretung der Interessen des bayerischen öffentlichen Dienstes auf europäischer Ebene wahr“, so der Foto: Jürgen Köhnlein „Hermann Benker war seit 2006 – also über zwei Amtsperioden – stellvertretender Vorsitzender des BBB. Er hat sich in diesem Amt mit seinen umfassenden Fachkenntnissen, seinem großen Engagement und seinem untrüglichen Gespür für Verbandspolitik herausragende Verdienste erworben. Markus Söder dankt Hermann Benker für sein langjähriges Engagement. BBB-Vorsitzende Rolf Habermann in seiner Laudatio. Der BBB-Hauptvorstand hat Hermann Benker dem Delegiertentag zur Wahl zum Ehrenmitglied vorgeschlagen. Mit seiner Wahl werden die Verdienste Benkers um den BBB gewürdigt und öffentlich anerkannt. Wen vertritt der BBB? Unter unserem Dach sind 52 Fachverbände und -gewerkschaften mit insgesamt rund 200.000 Mitgliedern organisiert. Die DPolG ist nach dem BLLV und den Philologen die 3. größte Gewerkschaft. Daneben sind im BBB weitere Lehrergewerkschaften, die Finanzgewerkschaft, die KOMBA, der Justizvollzugsdienst, Gewerkschaften aus dem Gesundheitsweisen, dem Forst, der Vermessung, usw. organisiert. Alle bringen ihre Belange und Forderungen direkt in die Gremien des BBB ein. So macht es auch die DPolG mit ihren Initiativen. Daneben gibt es in vielen Städten und Landkreisen BBB-Kreisausschüsse. Dort wird die Zusammenarbeit der Fachverbände Foto: Andreas Gebert Mitgliedern bundesweit. Wer ist alles im BBB organisiert? Mitglieder der Fachverbände und -gewerkschaften des BBB sind Beamte, Arbeitnehmer, Versorgungsberechtigte, Hinterbliebene, Anwärter, Dienstanfänger und Auszubildende des Freistaats Bayern, der bayerischen Gemeinden, des Bundes und der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie privatisierte Bereiche. Was wird Deine Hauptaufgabe im neuen Vorstand sein? Der neue Vorstand wurde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Neben unserem Vorsitzenden Rolf Habermann gibt es fünf stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte. Als einer seiner Vertreter reagiere ich auf tagespolitische Vorgänge und stoße Initiativen mit an. In der Nachfolge von Hermann Benker, werde ich mich insbesondere um die Vollzugsbereiche im BBB kümmern. Bei den Spitzengesprächen mit der politischen Führung in Bayern bin ich dabei und werde den Kontakt mit den politischen Parteien in Bayern weiterhin pflegen. Ich werde großen Teil ihrer Freizeit einsetzen. Glücklicherweise werden wir dabei von einer leistungsstarken Geschäftsstelle unterstützt. Wie war der 20. Delegiertentag für dich? Alle Delegiertentage des BBB, bei denen ich bislang die DPolG vertreten durfte, waren interessant. Dieser 20., war für mich aber nicht nur wegen der Wahl besonders. Die Anwesenheit des Ministerpräsidenten und gleich zweier Minister ist sicher keine Selbstverständlichkeit. Es ist eine hohe Anerkennung der geleisteten Arbeit aller bayerischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, aber auch der Vertrauensstellung, die dem BBB seitens der Staatsregierung entgegengebracht wird. Während andere Dachgewerkschaften auf ihren Kongressen die Ablehnung einer „Versicherungspflicht mit Wahlrecht zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Systemen der Alterssicherung“ beschließen, geht, gerade in der aktuell geführten Rentendiskussion, vom 20. Delegiertentag des BBB ein klares Bekenntnis für den Erhalt des bestehenden Versorgungssystems aus. Das Interview führte Jürgen Köhnlein. 4 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl Dp o lg -Bu n d ko m m e nta r Entlastung Aufgabenbelastung vs. Aufgabenentlastung bei Schwertransporten erreicht Bundeskanzlerin Merkel: Unterstützung und Entlastung für die Polizei und Solidarität mit den Beschäftigten Diskutiert wird über eine Aufgabenreduzierung und -entlastung bei der Bayerischen Polizei seit Jahren! Die ständig steigenden Aufgaben- und Einsatzbelastungen, werden zwar von Politik, dem Dienstherrn und von vorgesetzten Dienststellen ständig angesprochen, passiert ist eher wenig oder besser ausgedrückt, es wurde und wird immer noch kräftig „draufgesattelt“! Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gegenüber dem DPolG-Bundesvorsitzenden Rainer Wendt versprochen: „Das wird jetzt geregelt!“ Im September 2015 war Rainer Wendt zu Gast bei der CDU/CSU Bundestagsfraktion, um zum Thema Innere Sicherheit zu sprechen und zu diskutieren. Dabei ließ die Kanzlerin keinen Zweifel an ihrer Anerkennung für die Arbeit der Polizei in Deutschland. Die Bundestagsfraktion äußerte die klare Absicht, die Polizei in Deutschland mit allen Kräften unterstützen und von überflüssigen Aufgaben befreien zu wollen. Seit Jahren schon ist die DPolG an dem Thema dran und wirbt für eine Entlastung der Polizei. Besonders erfreut zeigte sich Rainer Wendt über die Aussagen in der Fraktion, jetzt rasch eine gesetzliche Regelung zur Übertragung der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten auf Privatunternehmen als Beliehene zu realisieren. „Ich habe darüber auch mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sprechen können und bin sehr froh darüber, dass mit diesem konkreten Ergebnis jetzt schnell die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, viele Kolleginnen und Kollegen zu entlasten, damit sie andere wichtige Aufgaben übernehmen können. Man spürt sehr deutlich, dass die Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist und auch das notwendige Tempo für Verbesserungen vorlegt!“ Ein Termin im Januar 2016 ermöglichte einer Delegation der DPolG mit dem Bundesvorsitzenden an der Spitze, sich mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Michael Odenwald, über verkehrsbezogene Themen auszutauschen. Kernthema war die Entlastung der Polizei, insbesondere bei der Begleitung von Schwertransporten und der beweissicheren Atemalkoholanalyse bei Verkehrsstraftaten. Nach dem Termin stellte Rainer Wendt fest: Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Länder. Wir sind froh darüber, dass dieses lange diskutierte Problem nun endlich gelöst werden kann!“ Foto: CDU Im April gab das Bayer. Innenministerium bekannt, dass der Deutsche Bundesrat einem Antrag Bayerns gefolgt ist, einen bundeseinheitlichen Rahmen zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch private und vom Staat beliehene Transportbegleiter zu schaffen. „Damit ist der Weg frei für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Bundestag“, freute sich Herrmann. „Wir erhoffen uns dadurch eine ganz erhebliche Entlastung der Polizei.“ Während die Schwertransportbegleitung durch die Bayerische Polizei im Jahr 2010 laut Herrmann noch mit knapp 42.000 Einsatzstunden zu Buche schlug, waren es 2015 bereits über 66.000 Einsatzstunden. „Es gibt aber viel wichtigere Aufgaben für unsere Polizistinnen und Polizisten, gerade mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation und die Bedrohungslage durch islamistische Terroristen“, machte der Minister deutlich. OK, wir bekommen jetzt endlich (nach Jahren des Forderns!) eine Änderung bei der Polizeibegleitung von Schwertransporten hin zu privaten Unternehmen. „Sorry, aber die meisten Windparks stehen leider schon!“ Wir werden wohl elektronische Bezahlsysteme bekommen und vielleicht fallen auch irgendwann die zeitaufwändigen Fahrerermittlungen durch eine „Halterhaftung im fließenden Verkehr“ weg! Verlagerung von Vorführdiensten auf die Justiz Politisch „ein dickes Brett“ und ein „heißes Eisen“ ist unsere Forderung mit Sicherheit! Der Auszug aus der GemBek der BStMJ un BStMI vom 05.02.1985, Az. 3151 – V – 110/84 und I C 5 – 2316 – 9/4, macht das ganze „Dilemma“ mehr als deutlich. Da wurde 1985 etwas festgelegt, das sich bis heute mehrfach potenziert hat! Was damals als „nette Geste einer Justizhilfe“ mit geringem Aufwand leistbar war, bindet 2016 in erheblichem, teilweise nicht mehr vernünftig organisierbaren Personaleinsatz unsere Einsatzzüge und Polizeiinspektionen! „ … die Polizei im Rahmen der Justizhilfe (Art. 2 Abs. 3 und Art. 50 Abs. 2 PAG) Personen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft vor … soweit Dienstkräfte der Justizverwaltung nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen … Zur Koordination aller Vorführund Schubersuchen … wurden im Zuge der Polizeireform 2005 in Unterfranken bei den OED jeweils zentrale Ansprechpartner installiert“. Partnerbezogenes Fitness- und Gesundheitsseminar Theorie: gesundheitsbewusste Ernährung und Lebensführung, Gesundheitsförderung, Stresserkennung und Stressbewältigung Praxis: Wanderungen, Schwimmen, Radfahren, Entspannungstechniken und Rückenschule Anreise: Leistungen: Übernachtung im Doppelzimmer mit Halbpension, Betreuung durch Polizeisportlehrer Kosten: 285,– € (pro Person) Landhotel Geyer Kipfenberg (Altmühltal) Anmeldung ab sofort unter [email protected] möglich Montag, 29.08.2016 Abreise: Samstag, 03.09.2016 Wo: Infos zum Hotel: www.landhotel-geyer.de Foto: © oneinchpunch/fotolia Programmschwerpunkte „Was 1985 noch problemlos leistbar war, stellt uns heute, vor erhebliche Personal- und Organisationsprobleme!“ Deshalb: Justizhilfe nur noch in Ausnahmefällen durch die Bayer. Polizei! Übernahme durch die Justiz als originäre Aufgabe und Entwicklung eines Personalkonzepts durch das Justizministerium. Die Steigerungen bei Vorführungen/Gefa-Transporten/Abschiebungen, müssen hier sicherlich nicht mit Zahlen belegt werden! Die statistischen Erhebungen und Aussagen der OED sprechen da eine klare Sprache! Gerade in Unterfranken sind die OED häufig mehr als ausgelastet und im Einzelfall mehr als die „erlaubten 10 Std. tägl. Höchstdienstzeit“ unterwegs! Was zusätzlich anfällt, müssen dann die Dienststellen, insb. Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg, übernehmen („ob sie es leisten können oder nicht“)! Immer häufiger sind die Einsatzkräfte mit zeitintensiven Tätigkeiten im Vorführ- und Schubdienst gebunden und fehlen somit für die originären polizeilichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrsüberwachung. Über die AG Terror werden künftig die OED als taktische Einheiten kozeptionell eingebunden! Hoffentlich heißt es dann nicht: „Sorry, die Einsatzkräfte sitzen leider in den Gerichten und stehen nicht zur Verfügung!“ In der Gesamtheit ist es fachlich und organisatorisch nicht akzeptabel, diese Tätigkeiten bei der Polizei und speziell beim OED anzusiedeln. Leistungsfähige und motivierte Beamtinnen und Beamte, die rechtlich auf dem Stand der Dinge sind, müssen „stundenlang auf der Autobahn umherfahren oder im Gerichtssaal sitzen“! Um mehr Personal in die Dienstgruppen und damit auf die Straße zu bekommen, ist eine Rückverlagerung dieser Aufgaben auf die Justiz mehr als überfällig! Die Bayerische Polizei schöpft zur Zeit ihre Ausbildungskapazitäten voll aus! Damit lassen sich gerade einmal die Pensionsabgänge halbwegs ausgleichen! Mehr Ausbildung geht nicht! Das BStMJ muss hier endlich seine Verantwortung und Verpflichtung erkennen und annehmen! Es müssen mehr Justizstellen geschaffen und Beamte ausgebildet werden! von Hubert Froesch, Vorsitzender BV Unterfranken Sonderausgabe zur Die Ermittlungsbehörden brauchen Erkenntnisse darüber, in welchem Land Daten zu angefragten Personen, Kennzeichen, Handynummern einliegen, um gezielt mit SIENA in diesen Staaten Anfragen zu können. Dazu bedarf es einer entsprechenden Datenbank. Bekämpfungskonzepte brauchen immer mehr internationale Zusammenarbeit. Der Informationsfluss und das Netzwerk Bayern, Bund und andere Länder sind dabei absolut wichtig. „Wir müssen kriminellen Netzwerken ein polizeiliches Netzwerk auf Augenhöhe gegenüberstellen“ so KOR Guido Schweickhardt vom BKA. NRW hat als nächstes Land schon Interesse an SIENA bekundet und weitere werden folgen. Wir können es uns polizeilich nicht mehr leisten, dass wir mit alten Strukturen von „anno dazu mal“ arbeiten. Foto: DPolG „Es ist wichtig, die politischen Entscheidungsträger für solche Veranstaltungen zu gewinnen. Die Politiker erfahren Vieles nur gefiltert und solche Veranstaltungen können aufklären und umfassend informieren“, so Hermann Benker, DPolGLandesvorsitzender, in seinem Fazit am Ende der Kripo-Tagung. -Personalratswahl – blaulicht zeitung 5 AG -K r ip o Einzug stoppen – Stellen für mQ bei Kripo schaffen! Neu geschaffener Dienstposten wird durch den gleichzeitigen Einzug eines K-SB Dienstpostens gegenfinanziert. Aus Sicht der DPolG ist dies „teuer erkauft“ und konterkariert die bisherigen gewerkschaftlichen Bemühungen. Darüber hinaus müssen auch für die Kripo Perspektiven der modularen Qualifizierung (mQ) geschaffen werden. Im aktuellen Doppelhaushalt 2015/2016 wurden mit Aktenvermerk vom 25.08.2015 durch das Innenministerium, Sachgebiet IC 3, u.a. auch die Hebungen der Dienstposten für „Leiter Einsatz zugleich stellvertretender KPI-Leiter“ mit A 13 bekannt gegeben. Damit wurden für 14 Kriminalpolizeiinspektionen bei den Flächen-Präsidien neue Dienstposten als „Leiter Ein- Allerdings wurde die Ausbringung des „Leiter-Einsatz-Dienstpostens“ bei jeder Flächen-KPI durch die gleichzeitig verfügte Streichung eines dortigen „K-SachbearbeiterDienstpostens A 9/11(12)“ „teuer erkauft.“ Diese „Gegenfinanzierung“ wird nicht in dem Aktenvermerk vom 25.08.2015 erwähnt, sondern lediglich in den einzelnen Hebungsschreiben an die Präsidien unter „Bemerkungen“ geregelt. Darin wird verfügt, dass die DP-Hebung durch „Einzug des nächsten frei werdenden Kripo-Sachbearbeiter DP A 09/11(12)“ erfolgt! Diese Vorgehensweise wurde definitiv ohne Beteiligung der DPolG und vermutlich im Alleingang und alleinverantwortlich durch das Sachgebiet IC3 entschieden. Die Streichung dieser A-12-Beförderungsstellen für kriminalpoli- fac htagu n g „Wissen teilen und nicht nur Informationen sammeln … “ Auf der DPolG Fachtagung „Reisende Kriminalitätsphänomene – DIE Herausforderung für Ermittlungsbehörden“ forderte Bundesvorsitzender Rainer Wendt bei der Eröffnung, die Sicherheitsbehörden müssten Wissen teilen und nicht nur Informationen sammeln. Auf der Tagung referierten Polizei- und Sicherheitsexperten über eine moderne und effektive Kriminalitätsbekämpfung, die angesichts grenzüberschreitender Täterstrukturen einen schnellen Austausch von Informationen auf internationaler Ebene erforderlich macht. Als zentraler Kommunikationskanal für den Informationsaustausch in der EU und in den assoziierten Drittstaaten soll SIENA (Secure Information Exchange Network Application) ausgebaut werden. Die DPolG Bezirksverbände „Landesbehörden“ (BLKA / BLfV) sowie „München“ bereiteten die diesjährige Fachtagung Kripo im Wappensaal des Münchner Hofbräuhaus vor. Bundesvorsitzender Rainer Wendt konnte zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus Polizei und Staatsanwaltschaft, aus Bayern und anderen Bundesländern begrüßen. Bei der Fachtagung wurden die gemeinsamen Möglichkeiten der verschiedenen Ebenen praxis- und basisorientiert dargestellt. Referenten des BLKA, BKA und von EUROPOL zeigten, dass internationale Kriminalität nicht nur mit nationalen Mitteln bekämpft werden kann. Anlässlich einer Fachtagung zum Thema „Polizeiliche Informationsarchitektur im 21. Jahrhundert in Deutschland und der Europäischen Union“, im Herbst 2015, in Wiesbaden, wurden die wichtigsten Eckpfeiler von SIENA, für einen modernen europäischen Informationsaustausch festgelegt. Das Projekt SIENA ist eine Internetwebanwendung, ein sog. Kommunikationstool. Damit können alle EU-Länder und assoziierte Drittstaaten relevante Daten zu Personen und Sachen untereinander austauschen. Derzeit findet SIENA in Baden Württemberg und in Bayern Anwendung. Das PP München ist in Bayern Pilotdienststelle. Das BLKA ist Zentralstelle und Projektleiter. Um mit SIENA arbeiten zu können, bedarf es folgender Voraussetzungen: - Nachrichten und Antworten in Englisch, - Deliktsbereiche sind u. a. reisende Tätergruppen der Einbruchskriminalität, - Mindesten 2 EU-Staaten müssen betroffen sein. In Anfragen muss kurz und prägnant dargestellt werden, was vom jeweils anderen Land an Informationen erwartet wird. Die Reaktionszeiten sind mittlerweile kurz. In Einzelfällen kam es vor, dass die Antwort in 10-15 Minuten vorlag, i.d.R. dauern sie 1-5 Tage. Die Rückmeldungen sind detailliert und man kann umfangreiche Daten zu Fingerabdrücke, Lichtbilder, Reisebewegungen, Begleitpersonen u. a. erhalten. Durch das Zusammenführen vieler verschiedener Informationen wurden bereits international agierende Täter und Gruppierungen ermittelt werden. Das Anforderungsprofil der Polizeien muss sich innerhalb Europas angleichen. Darüber hinaus hält Benker die Trennung von OK und Terror für falsch. Entscheidungswege dauern zu lange. Bei reisenden Tätergruppierungen gibt es keine Zuständigkeitszuweisung, ein grenzüberschreitender Infoaustausch ist hier unumgänglich, fasst der Gewerkschafter, der auch Vize-Chef der Europäischen Polizeiunion ist, zusammen. Die Bundesregierung darf sich nicht darauf beschränken, den europäischen Datenaustausch einzufordern, sie muss im Land mit gutem Beispiel voran gehen und hier bestehende Hürden abbauen. Datenschutzrechtliche Bedenken dürfen weder auf nationaler noch internationaler Ebene die Kriminalitätsbekämpfung behindern. Die DPolG wurde in ihrer Auffassung erneut bestätigt: Die Polizei benötigt ein hohes Spezialwissen, um die Herausforderungen bewältigen zu können. Benker sieht die DPolG mit ihrer AG Kripo, sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene, thematisch wie personell bestens aufgestellt. Die bestehenden Netzwerke der AG Kripo dienen bereits einem länderübergreifenden Austausch. Die Mitglieder der AG Kripo greifen und bereiten aktuelle Themen auf und unterstützen damit die gewerkschaftlichen Forderungen auf Landes- und Bundesebene. Auch die Erkenntnisse aus der diesjährigen Kripo-Tagung werden in die gewerkschaftliche Arbeit der DPolG einfließen, versicherte Benker abschließend. Foto: DPolG satz“ geschaffen. Die DPolG begrüßt die Neuausbringung dieser Funktion und dieses Dienstpostens, die seit längerem auch von ihr gefordert wurden. Leider blieb in diesem Zusammenhang vorerst unberücksichtigt, dass es inzwischen bei den „Flächen-KPI“ keine Perspektive für die „Modulare Qualifikation“ (MQ zur 4. QE) gibt, da keine Dienstposten mit A 13/14 für den betroffenen Personenkreis vorhanden sind. Dafür bietet sich aus Sicht der DPolG genau dieser Funktionsdienstposten an. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 muss dies unbedingt berücksichtigt werden. zeiliche Sachbearbeiter konterkariert die langjährigen Bemühungen, das notwendige kriminalpolizeiliche Fachwissen bei den Kriminalpolizeiinspektionen zu erhalten. Der Unmut bei den betroffenen Kripo-Dienststellen und den dort tätigen Kolleginnen und Kollegen ist aus verständlichen Gründen dementsprechend groß. Die DPolG ist an Innenminister Herrmann mit der Bitte herangetreten, den weiteren Einzug dieser „K-Sachbearbeiters-Dienstposten A 9/11(12)“ umgehend zu stoppen und die bereits eingezogenen Dienstposten den betroffenen Kripo-Dienststellen zurück zu geben. „Wozu braucht man einen Personalrat“ Erklärfilm „PERSONALRAT“ https://www.youtube.com/watch?v=31r3iiIZYc4 6 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl AG Fachspezif isch e Dienst poste n ( AG FBD ) r e ch tss ch utz Eine gewerkschaftliche Kernaufgabe Der dienstliche Rechtsschutz war in den letzten Jahren immer wieder in der Diskussion. Er wird, von vielen als bürokratisch und umständlich wahrgenommen. Letztlich sind Eigenanteile an Verfahrenskosten nicht ausgeschlossen. Hauptargument vieler ist aber ein gewisses Unwohlsein. Sie wollen sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen sie gegen Maßnahmen der Dienststelle vorgehen, nicht auch noch von einem Anwalt vertreten lassen, der genau von dieser Dienststelle, gegen die man klagt, bezahlt wird. Fachspezifität erhalten Ein „Spagat“ zwischen Recht und Fachlichkeit Foto: zettberlin / photocase.de „Nur dort wo nötig und so wenig wie möglich“ – Mit dieser Aussage begann für die DPolG der Auftakt zur AG „Fachspezifische Besetzung von Dienstposten“, welche mit IMS vom 07.01.2013 eingerichtet wurde. Beinahe schnell konnte innerhalb der Kripo-Fachschiene ein Konsens gefunden werden, der sowohl hinsichtlich der fachspezifischen Dienstposten, als auch der notwendigen Voraussetzungen durchaus umsetzbar gewesen wäre. Wäre …, wenn uns nicht höchstrichterliche Rechtsprechung andere Vorgaben gemacht hätte. Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Juni 2013 – Az.: 2 VR 1/13 änderte das Gericht seine bisherige Rechtsaufassung zu Anforderungsprofilen bei Stellenausschreibungen um beinahe 180 Grad. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht stellt u.a. fest, dass die Ausschreibung eines Dienstpostens mit Anforderungsprofil die Ausnahme sein muss. Ausschreibungszusätze, welche die sog. „Bestenauslese“ gem. Art. 33 Abs. 2 GG einschränken, sind nur dann zulässig, wenn „zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten erforderlich“ sind, um die konkreten Anforderungen des zu besetzenden Dienstposten auszuüben. Ferner stellt das Gericht fest, dass leistungsstarke Bewerber sich auch nachträglich („in angemessener Zeit und ohne zumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung“) einarbeiten können und diese Bewerber daher nicht durch zu restriktive Anforderungsprofile ausgegrenzt werden können. Ferner legen BVerwG und BayVGH fest, dass der Dienstherr die Notwendigkeit von Anforderungsprofilen zu begründen hat. Das Urteil hat sicherlich einschneidende Folgen, auch wenn viele dies nicht einsehen wollen und ein „Weiter so“ gerne mit vorhandenen Bestellungs-Richtlinien argumentieren, welche aber tatsächlich nie offiziell in Kraft gesetzt wurden und nun nicht (mehr) im Einklang zum o.a. BVerwG-Urteil stehen. Nach fast 3 Jahren AG-Tätigkeit wurde nun endlich Mitte Dezember 2015 der Bericht der AG FBD dem Ministerium zugeleitet. Die Einschätzungen des AG-Leiters KLATT sind weitgehend im Konsens zum maßgeblichen BVerwG-Urteil. Er verweist darauf, dass die durch Rechtsprechung aufgestellte Hürde für ein dienstpostenbezogenes Anforderungsprofil hoch ist. Für die Begründung der Notwendigkeit des Anforderungsprofils muss plausibel ausgeführt werden, warum die konstitutiven (objektiv überprüfbare) Anforderungen eine derart maßgebliche Gewichtung haben und warum diese bereits zum Dienstantritt vorliegen müssen. Derartige Anforderungsprofile müssen nach neuester Rechtsprechung nun auch für Umsetzungs- und nicht nur für Versetzungsbewerber gelten. Nach Meinung der AG FBD und DPolG ist es aber aufgrund der zunehmenden Spezialisierung, bspw. bei der Kripo, aber auch bei EDV-Dienstposten, Spezialeinheiten und BePo etc.pp, unvermeidlich weiterhin fachspezifische Dienstposten beizubehalten. Die rechtlichen Vorrausetzungen, die zur Zulässigkeit von Anforderungsprofilen „zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten“ vorgeben, können durch einschlägige Hochschul- oder Fachhochschulabschlüsse oder sonstige abgeschlossene Berufsausbildungen nachgewiesen werden. Dies ist aber gerade im Polizeivollzugsdienst oftmals kein geeignetes Differenzierungsmerkmal. Der Besuch von Seminaren, Lehrgängen oder Fortbildungen eignet sich ebenfalls nicht, da diese regelmäßig und ohne zumutbare Belastung auch nachgeholt werden können. Es verbleibt – vorrangig im Polizeivollzugsdienst – somit nur der Rückgriff auf die tatsächlichen Verwendungszeiten im fachspezifischen Bereich. Die AG FBD befürwortet daher fachspezifische Ausschreibungen, welche sich auf Mindestdienstzeiten zwischen 3 und 5 Jahre Dienstleistung im fachspezifischen Bereich begründen. Darüber hinaus war es für die DPolG wichtig, dass der Beamte nicht nur für diesen Dienstposten bestellt sein muss, sondern dass dieser auch durch die tatsächliche Dienstleistung besondere Fachkenntnisse erlangt hat. Damit können bspw. auch Fachkenntnisse im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) erworben werden. Um diesen fachspezifischen Einsatz nachzuweisen, wird es zukünftig verstärkt auf eine entsprechende Dokumentation dieser fachspezifischen Tätigkeitsschwerpunkte ankommen, da dies (noch) nicht im Personalverwaltungssystem VIVA möglich ist. Diese Dokumentation muss zukünftig zum Personalakt beigefügt werden. Neben dem Erwerb der anrechenbaren fachspezifischen Zeiten wurde auch die Unterbrechung dieser Zeiten durch den AG-Bericht vorgeschlagen. Eine dienstlich begründete Notwendigkeit der Unterbrechung von fachspezifischen Tätigkeit wird durch eine Verwendung bspw. in Kriminaldauerdienst (KDD) oder BAO nicht beeinträchtigt. Der Verlust von fachspezifischen Kenntnissen soll durch unterschiedliche Verfallszeiten geregelt werden, welche sich zwischen 3 und 8 Jahren bewegen. Die Verfallszeiträume wurden umso kürzer gewählt, als es auf aktuelles Fachwissen (z. B. EDV, techn. Bereiche) ankam. Darüber hinaus wurde u. a. auch für die einschlägige Unterrichtstätigkeit an der FHVR vorgeschlagen, dass es nicht zu einem Verlust der bereits erworbenen Fachspezifität kommt, sofern weiterhin in diesem Bereich unterrichtet wird. Bei fachspezifischen 9/1112 Dienstposten, welche bislang innerhalb der Verbände oftmals ohne Ausschreibung vergeben wurden, erfolgt zukünftig ebenfalls eine bayernweite Ausschreibung im Mitteilungsblatt, um bspw. auch präsidiumsübergreifende Versetzungen zu realisieren. Der vorgelegte Zwischenbericht der AG FBD ist aus Sicht der DPolG geeignet, den „Spagat“ zwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung, bzgl. der Notwendigkeit von Anforderungsprofilen zu erfüllen, als auch der unvermeidlichen Beibehaltung von fachspezifischen Kenntnissen. Mit der erfreulicherweise immer weiter steigenden Mitgliederzahl erhöhen sich zwangsläufig auch die Rechtsschutzfälle und die damit verbunden Kosten. Da wird ein neutraler gewerkschaftlicher Rechtsschutz, der bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, als vertrauensvoller eingestuft. Während andere auf den dienstlichen Rechtsschutz setzen, vertraut die DPolG, als mitgliederstarke Solidargemeinschaft, auf einen unabhängigen und ausschließlich seinem Mandanten verpflichteten, gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Schmerzensgeldforderungen, Strafverfahren, Disziplinarverfahren, Beihilfestreitigkeiten, Stellenbesetzungsverfahren, Stundenfortschreibung, … – diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Der Rechtsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der DPolG-Mitgliedschaft. Grundvoraussetzung für den DPolG-Rechtsschutz ist ein unmittelbarer dienstlicher Zusammenhang. Mit der erfreulicherweise immer weiter steigenden Mitgliederzahl erhöhen sich zwangsläufig auch die Rechtsschutzfälle und die damit verbunden Kosten. Dass hier aber jeder Euro richtig investiert ist, beweisen die Gespräche mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die die Rechtsschutzbeauftragten im Laufe der Jahre immer wieder führten. Jedes Mitglied ist froh, wenn ihm in diesen Angelegenheiten kompetente Hilfe geboten wird. Ungefähr die Hälfte aller Rechtsschutzfälle wird von Juristen des dbb beamtenbund und tarifunion, die andere Hälfte von frei gewählten Rechtsanwälten bearbeitet. Manchmal genügt aber auch schon ein klärendes Telefonat. Die Entscheidung, ob ein Dienstleistungszentrum des dbb oder ein freier Rechtsanwalt mit einem Vorgang beauftragt wird, trifft der Betroffene grundsätzlich selbst. Rechtsschutzfälle 2013: 642 Rechtsschutzfälle 2014: 632 Rechtsschutzfälle 2015: 789 Tendenz 2016: annähernd wie 2015 Aufteilung nach Themen: 5% 4% 26% 45% 20% Schmerzensgeld Beurteilungen Straf-/Disziplinarverfahren sonstiges Polizeidienstfähigkeit, Beihilfe, Entlassung, etc.) Sonderausgabe zur Die 3stellige tungslaufbahngesetz. Verwaltungsgerichte geben aber vor, dass aktuelle Beurteilungen „voll inhaltlich“ auszuschöpfen sind. Nur 5 von max. 24 EM sind nach Ansicht der DPolG nicht „voll inhaltlich ausgeschöpft“ und deshalb plädiert sie dafür, auch die 3stellige Gesamtpunktzahl einer Beurteilung mit in die Auswahl einzubeziehen. Die Beamten A und B bewerben sich auf eine Führungsfunktion in der Wertigkeit A 12/13. Im Leistungsvergleich der beiden stellt sich heraus: beide in A 12 als Führungskräfte beurteilt, haben im Gesamturteil ihrer Beurteilung 16 Punkte und sind damit gleich. Beide sind in der Inneren Ausschöpfung der doppelt gewichteten Einzelmerkmale (EM) mit 5 x 16 Punkte gleich. Auch hier ist keine Auswahlentscheidung möglich. Als 3. Prüfschritt folgt die Vor-Beurteilung – beide sind gleich. B schlägt A, weil er 3 Monate länger in A 12 ist. A empfindet die Auswahl als ungerecht. Er macht geltend, dass er die beste Beurteilung hat, die jemand in A 12 mit 16 Punkten haben kann. Er hat in jedem seiner 24 EM 16 Punkte. Addiert man diese kommt er auf insgesamt 464 Punkte. Spitzenwert! Besser geht`s nicht. B hat nicht durchgehend 16 Punkte. Seine 3stellige Gesamtpunktzahl liegt deutlich unter der von A. Führungskräfte erstellen in einem aufwändigen Abstimmungsverfahren Beurteilungen. Dabei bewerten sie, je nach Sachbearbeiter- bzw. Das Beispiel ist fiktiv gewählt. Ähnlichkeiten mit der Realität sind beabsichtigt. Das Beispiel ist auf jede Beurteilung/Besoldungsgruppe und auf Beförderungen übertragbar. Das IM beruft sich bei der Nutzung von „nur“ 5 Einzelmerkmalen im Leistungsvergleich auf das Leis- Punkte Sachbearbeiter Führungskraft 21 EM 24 EM 16 404 - 416 450 – 464 15 378 – 403 421 – 449 14 352 – 377 392 – 420 13 326 – 351 363 – 391 12 300 – 325 334 – 362 11 274 – 299 305 – 333 10 248 – 273 276 – 304 9 222 – 247 247 – 275 8 196 – 221 218 – 246 7 170 – 195 189 – 217 6 144 – 169 160 – 188 5 118 – 143 131 – 159 4 92 – 117 102 – 130 3 66 – 91 73 – 101 Führungsbeurteilung, 21 bzw. 24 EM. Davon sind aber nur 5 entscheidend. Alle anderen spielen keine Rolle. Aus Sicht der DPolG spielt die 3stellige Gesamtpunktzahl aber eine Rolle. Sogar eine gewichtige. Das IM sieht dies ebenso, sonst würde es wohl keine expliziten Vorgaben im Beurteilungs-IMS machen: „ (…) Daneben ist zu beachten, dass die Gesamtsumme der Einzelmerkmale zeitung 7 P e rs o na l rats w a h l 2 0 1 6 st e l l e n besetzu ng Beurteilungen sind voll inhaltlich auszuschöpfen, geben Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung vor. Die Polizei nutzt insbesondere 5 von max. 24 Einzelmerkmalen. Die DPolG setzt sich seit langem dafür ein, dass die 3stellige Gesamtpunktzahl einer Beurteilung mit in die Auswahlverfahren einfließt. -Personalratswahl – blaulicht nicht der Position der zu beurteilenden Beamtin bzw. des zu beurteilenden Beamten in der Rangfolgeliste (Reihung), die auch innerhalb der quotierten Gesamtprädikate zu bilden ist, widerspricht (…)“. (IMS zur Periodischen Beurteilung von Beamtinnen und Beamten der Bayer. Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Stichtag 31.05.2015, Ziff. 7.4.) (beachte hierzu nebenstehende Tabelle, die Beurteilern vom IM an die Hand gegeben wird.) Entsprechend den IM Vorgaben wird denen, die (z. B. in der 3. QE) an der Erstellung der Beurteilung mitwirken, vom Beurteiler, ein kleiner „Korridor“ der 3stelligen Gesamtpunktzahl, vorgegeben. Damit soll sichergestellt werden, dass die ursprüngliche Leistungsreihung, der jeweiligen Besoldungsgruppe, im Verband, mit der Erstellung der einzelnen Beurteilung, auch eingehalten wird. Wenn also die 3stellige Gesamtpunktzahl die Leistungsreihung der Besoldungsgruppe im Verband widerspiegelt; wenn sie nicht nur 5, sondern alle Einzelmerkmale wiedergibt; wenn sie so wichtig ist, dass das IM dafür explizit Vorgaben macht und sich Beurteiler die Arbeit machen mind. 21 EM zu bewerten – dann sollte sie, nach Auffassung der DPolG, auch in Auswahlentscheidungen genutzt werden. Die DPolG schlägt daher vor, die 3stellige Gesamtpunktzahl als Teil der „Inneren Ausschöpfung“, als zusätzlichen Prüfschritt im Falle des Gleichstandes der 5 Einzelmerkmale, vor der letzten Beurteilung, zur Entscheidung herangezogen wird. Schlüssel zum Erfolg Warum brauchen Menschen mit Behinderung einen starken, sozial engagierten Personalrat? Foto: Susann Städter / photocase.de Der Personalrat hat in Bezug auf die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und im Besonderen dem Berufsleben die • Pflicht zur Eingliederung und Berufsförderung Schwerbehinderter • er überwacht die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen und • wirkt auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hin. Dabei hat der Personalrat, anders als die Schwerbehindertenvertretung, zum Beispiel das Recht und die Pflicht, die Zustimmung zur Neueinstellung eines Nichtbehinderten zu verweigern, wenn dadurch einem im Wesentlichen gleich geeigneten Menschen mit Behinderung ein Nachteil entstehen würde. Die enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung kann dabei der Schlüssel zum Erfolg sein, Menschen mit Behinderung in Lohn und Brot zu bringen. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wählt Euch deshalb unter allen Kandidatinnen und Kandidaten die durchsetzungsfähigen, sozial engagierten Kolleginnen und Kollegen der DPolG zu Euren Personalräten – und vergesst mir dabei nicht den Hauptpersonalrat. Wer nicht wählt, bekommt das, was Andere für wichtig halten! Dieter Christ, DPolG – Landesverband Bayern, Beauftragter Behindertenangelegenheiten P e ri o dische Beurt eilung 4. QE Unterschiedliche Verfahren? Beurteilungen sind viel beklagte Vorgänge in der Polizei. Beurteiler müssen bei deren Erstellung eine Fülle von Regularien beachten, die ihren Ursprung in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen haben. Keine leichte Aufgabe! So gibt die Rechtsprechung z. B. die Größe von Vergleichsgruppen vor. Der BayVGH hat entschieden, dass 26 Beamte einer Besoldungsgruppe eine „hinreichend große Vergleichsgruppe“ bilden. Das BVerwG urteilte, dass eine Vergleichsgruppe mit 24 Beamten nicht groß genug ist. Kommentatoren sprechen sich dafür aus, dass die Gruppe „tunlichst 25 Personen nicht unterschreiten sollte“. Beurteilungssprengel heißt die Lösung des Ministeriums. In der 2. QE müssen Dienststellenleiter, die nicht über „hinreichend große Vergleichsgruppen“ verfügen, zusammen mit anderen „Schicksalsgenossen“, einen Sprengel bilden. Innerdienstliche Vorgaben regeln, ob der Sprengel eher fachlich oder regional zu bilden ist. Leiter großer Dienststellen, die über entsprechendes Personal verfügen, können für alle oder zumindest für einzelne Besoldungsgruppen eigenständig die Beurteilungsquote anwenden, ohne einen Quervergleich zu anderen Dienststellen vornehmen zu müssen. Beim BLKA ist der Präsident auch für die Beurteilung in der 2. QE verantwortlich. In der 3. QE sind Sprengel nicht notwendig, da als Beurteiler der jeweilige Präsident des Verbandes bestimmt wurde. Auf dieser Ebene bestehen „hinreichend große Vergleichsgruppen“, sodass Präsidenten als eigenständige Beurteiler agieren können In der 4. QE hat das IM die Verantwortung zur Durchführung der periodischen Beurteilung ebenfalls auf die Präsidenten übertragen. Zum 31.05.2016 sind alle den Besoldungsgruppen A 13 bis A16/Z zu beurteilen. Angehörige der B-Besoldung brauchen nach den Vorgaben des IM nicht beurteilt werden. Die 4. QE hat am Personalkörper der Bayer. Polizei einen rund 2 prozentigen Anteil. Dass es dabei schwierig sein kann, die gerichtlichen Vorga- ben zur Größe der Vergleichsgruppen zu erfüllen, liegt auf der Hand. So sind auf den ersten Blick vermutlich nur im PP München, dem BLKA und der Bereitschaftspolizei die jeweiligen Vergleichsgruppen so groß, dass die Präsidenten selbst beurteilen könnten. Der intransparente Beurteilungstourismus zwischen Präsidien und dem IM kann nicht die Lösung sein. Ein zweiter Blick offenbart, dass auch diese Präsidenten nicht in allen Besoldungsgruppen über „hinreichend große Vergleichsgruppen“ verfügen. So sind z. B. im BLKA unter Umständen nur die Gruppen bei A 14 (ca. 70) und A 15 (ca. 40) hinreichend groß. Selbst das PP München erfüllt die Vorgaben in A 14 (ca. 25) und A 15 (ca. 30) wohl nur knapp. In anderen Verbänden liegen die jeweiligen Vergleichsgruppen deutlich unter den verwaltungsgerichtlichen Vorgaben. Was tun? Wer kann die Beurteilung derjenigen verantworten, die Angehörige nicht „hinreichend großen Vergleichsgruppen“ sind? Schließlich geht es doch um einen einheitlichen Bewertungsmaßstab. Wenn die Gruppe nicht groß genug ist, befürchten Verwaltungsgerichte Nachteile für die Beurteilten. Der intransparente Beurteilungstourismus zwischen Präsidien und dem IM kann nicht die Lösung sein. Wie kann also ein nachvollziehbares Beurteilungsverfahren gestaltet werden, das einerseits der Verantwortung der Beurteiler und andererseits den Erwartungen der Beurteilten gerecht wird? Diese Fragen hat der Hauptpersonalrat bereits 2013 den Verantwortlichen im Ministerium gestellt. Die ministeriellen Vorgaben zur periodischen Beurteilung unterliegen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung. 2013 wurde seitens des IM dem HPR diese Mit- bestimmung verweigert. Erst die Intervention beim Amtschef des IM führte dazu, dass der HPR – wie bei Beurteilungen anderer Qualifikationsebenen zuvor – auch hier zu beteiligen ist. Als das Beteiligungsrecht durchgesetzt war, stellte das IM mit Bedauern fest, dass der Stichtag – 31.05.2013 – verstrichen und die Beurteilungen erstellt waren. Seitdem hat der HPR immer wieder auf die ungeklärten Fragen hingewiesen. Leider ohne Erfolg. In der aktuell anstehenden periodischen Beurteilung der 4. QE fand die erste personalvertretungsrechtliche Beteiligung im April statt. Der HPR hat die noch immer offenen Fragen vorgebracht. Das IM blieb bei seiner Haltung. Der HPR stimmte nicht zu und begründete seine Ablehnung mit einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Wegen Eilbedürftigkeit beantragte der HPR, Mitte April, die Einberufung der Einigungsstelle. Man darf gespannt sein, wie das künftige Verfahren zur periodischen Beurteilung 4. QE aussehen wird. 8 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl ausstat t ung Ja zu Bodycams – aber nicht als „Stummfilm“! Mit einem eindeutigen „Ja zu BodyCams“, sprach sich Hermann Benker, DPolG-Landesvorsitzender, für die Nutzung von Körperkameras in der Polizei aus. „Ja – aber nicht als „Stummfilm!“, ist die klare Position, die die DPolG in dieser Diskussion vertritt. Foto: [email protected] / photocase.de Lag e b ild Gewa lt gegen Polizeibeamt e Justiz fordern – Ausstattung optimieren! München - Die DPolG hält angesichts des Höchststandes von verletzten Polizeibeamtinnen und -beamten im Jahr 2015 weitere Gegenmaßnahmen für dringend erforderlich. Dazu zählen nach Ansicht des Landesvorsitzenden Hermann Benker die Schließung von Strafbarkeitslücken und weitere Ausrüstungsverbesserungen, wie die Einführung weiterer Schutzausstattungen, Einsatzstöcken, BodyCams und Distanzelektroimpulsgeräten (Taser). Auch wenn die Gewalt gegen die Polizei im Focus steht, sind auch andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes betroffen. Besonders wichtig für Benker ist das Signal der Politik, dass die gestiegene Gewalt gegen Polizei und andere Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die zur Erfüllung staatlicher Aufgaben „ihren Kopf hinhalten“, entsprechend verurteilt wird. Justiz fordern – Verfahrensausgänge evaluieren! Für die DPolG war zwar die Novellierung des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) im Jahr 2011, insbesondere durch Anhebung des Höchststrafmaßes von zwei auf drei Jahre, ein erster Schritt in die richtige Richtung. „Allerdings werden Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich „auf Streife“ befinden, Demonstrationszüge begleiten oder allgemeine Routinekontrollen durchführen, mangels Vornahme einer gezielten Diensthandlung immer noch nicht von diesem Straftatbestand erfasst“, kritisiert Benker. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Forderung nach einer Anhebung des Strafrahmens laut. Dabei ist noch gar nicht bekannt, wie die letzte Novellierung des § 113 StGB, durch die Justiz umgesetzt wurde. So laufen möglicherweise strafverschärfende Maßnahmen ins Leere, wenn gar nicht bekannt ist, wie die Verurteilungspraxis der Justiz bei Delikten der Gewalt gegen Polizeibeamte tatsächlich ist. Die DPolG fordert deshalb ein Projekt, in dem die Justiz den Ausgang des Verfahrens von Delikten, die der Gewalt gegen Polizeibeamte zuzuordnen sind, mittels vorhandenem Formblatt an die Polizei zurückmeldet und dieser Ausgang des Verfahrens in der polizeilichen Vorgangsverwaltung erfasst wird. Am Ende des einjährigen Projektes können die Daten ausgewertet werden und geben damit Aufschluss über die Verurteilungspraxis. Ausstattung optimieren! Innenminister Herrmann hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten in hohem Maße für Verbesserungen des Schutzes der Einsatzkräfte eingesetzt. Damit wurden auch zahlreiche DPolG Forderungen umgesetzt. Gleichwohl gibt es noch Optimierungsmöglichkeiten zum Schutz vor Spuckattacken und bei Distanzwaffen. In der persönlichen Ausstattung der Einsatzkräfte mit neuen Einsatzstöcken hinkt leider die administrative Umsetzung den politischen Entscheidungen erheblich hinter her. So dauert diese bislang mehr als vier Jahre an. Hier muss der Minister endlich ein Machtwort sprechen, damit die Einsatzstöcke endlich beschafft und ausgeliefert werden können. Für die Umsetzung der DPolG Forderung nach flächendeckender Ausstattung mit schnitthemenden Einsatzhandschuhen, bedarf es noch der politischen Freigabe. Schmerzensgeldvorleistung Kritik übt die DPolG an der Umsetzung der seit 2008 geforderten Schmerzensgeldvorleistung durch den Freistaat. Die langjährige gewerkschaftliche Forderung trat zum 01.01.2015 in Kraft. Bayern war damit das erste Bundesland, das eine entsprechende Regelung eingeführt hat. „Mit der Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn hat Bayern eine Vorreiterrolle übernommen, die inzwischen von anderen Bundesländern mit zum Teil begünstigenden und weniger bürokratischen Rege- lungen übernommen wurde, so Benker“. Bei Gewalttaten von Angreifern gegen Polizeibeamte, die sich nur für eine Übergangszeit in unserem Land aufhalten, entsteht durch die Verfahrensvorgaben eine Lücke, die nach Ansicht der DPolG geschlossen werden muss. Bereits im April 2015 präsentierte die DPolG bei den CSU Polizeiexperten im Innenausschuss die Einsatzmöglichkeiten der BodyCam. In den Info-Veranstaltungen, die die DPolG seit Juni 2015 zu Distanzelektroimpulsgeräten durchführte, war immer auch die BodyCam Thema. Über das gewerkschaftliche Netzwerk der DPolG Bayern mit anderen DPolG Landesverbänden, insbesondere Hessen, ist bekannt, dass die Pilotversuche mit BodyCams durchwegs positiv waren. „Das Pilotprojekt in Hessen verlief erfolgreich. Wendt sieht in Aufnahmen ohne Ton keinen Sinn: „Der Gewalt geht oft eine verbale Auseinandersetzung voran. Die sollten wir folglich auch festhalten.» Die DPolG ist sich der rechtlichen Problematik des sog. „Pre-Recordings“ bewusst. Dabei wird bereits vor dem Drücken des Aufnahmeknopfes ein vorher definiertes Zeitfenster aufgenommen. Dadurch würden auch die Sequenzen sichtbar werden, die zum Einschalten der BodyCam geführt haben. Aus einsatztaktischer Sicht für die DPolG absolut sinnvoll. Bislang verzichten die Länder, die Erprobungen durchführen, wegen der rechtlich noch nicht gänzlich geklärten Situation auf diese technische Möglichkeit. Die DPolG plädiert dafür, ausreichend rechtliche Grundlagen für die Nutzung des „Pre-Recordings“ zu gestalten. Statistik zur Gewalt gegen Polizeibeamte: Fallzahlen 2015 angestiegen – Höchststand verletzter Polizisten Delikte: 6.919 Fälle – Steigerung um 3,1 % 90 % Körperverletzung, Widerstand, Beleidigung 30 % Körperverletzungsdelikte (Zunahme um 12,2 %) 19 % Widerstände gegen Vollzugsbeamte 41 % Beleidigungen 8 versuchte Tötungsdelikte (2014: 6) Regionen: Schwaben am stärksten belastet Augsburg, Ingolstadt und Regensburg bei den Städten über 100.000 Einwohner an der Spitze Mittelstädt Memmingen, Landshut, Rosenheim im 6-Jahres-Vergleich der Häufigkeitszahl überproportional vertreten Geschädigte: 14.928 Polizistinnen und Polizisten angegriffen (2014: 14.531) Statistisch mindestens jeder 3. bayerische Polizeibeamte betroffen 2.051 verletzte Polizisten (Steigerung von 8,7 %; Höchststand seit 2010) Zu 83 % ist der Wach- und Streifendienst betroffen Stärkste Belastung (rund 45 Prozent) in der Altersgruppe der 26- bis 35jährigen 3.090 Dienstausfalltage; entspricht 24.500 Arbeitsstd.; entspricht 15,5 Beamte/Jahr Täter: 5.721 bekannte Tatverdächtige (Steigerung um 3,9 %) Davon 15 % Mehrfachtäter, die 2 oder 3 Straftaten begangen haben ¾ der Tatverdächtigen sind bereits vor der GewaPol-Tat polizeilich in Erscheinung getreten 86 % der Täter männlich 67 % standen und Alkohol- oder Drogeneinfluss 78,3 % der Täter Deutsche 21,7 % nichtdeutsche Tatverdächtige (unter dem Anteil bei der Allgemeinkriminalität 2015: 31,5 %; aber über dem bay. Bevölkerungsanteil von rund 11 %) DPolG bevorzugt die Kompakt-Kamera. Die Erfahrungen sollten sich die anderen Bundesländer, die die Bodycams noch nicht eingeführt haben, jetzt zunutze machen“, so der DPolGBundesvorsitzende Rainer Wendt zu den Erfahrungen Hessens, die als erste die Mini-Kameras erprobten. Ende 2015 verkündet der LPP im Innenausschuss die Eckpunkte des Pilotprojektes, das in München, Rosenheim und Augsburg durchgeführt wird. Das PP München wurde mit der Erstellung eines Grobkonzeptes beauftragt. Die Aufzeichnung von Bild und Ton mittels BodyCams ist Auftragsinhalt. Die DPolG begrüßte die Entscheidung den Einsatz von BodyCams mit Tonaufnahmen zu erproben. Benker sieht in diesen Mini-Kameras ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Gewalt gegen Polizei und zugleich zur Dokumentation des Geschehens. Nach seiner Ansicht können durch entsprechende Aufnahmen die Polizeibeamtinnen und -beamten bei unberechtigten Vorwürfen entlastet werden. Ihre bereits im Januar 2014 erhobene Forderung nach Film- und Tonaufzeichnung mittels Bodycams begründet die DPolG damit, dass körperlichen Angriffen gegen die Polizei zumeist verbale Attacken vorausgehen. „Ohne den Ton wird die gesamte Einsatzsituation nur unvollständig dokumentiert“, befürchtet Benker. „Ein solcher Stummfilm ist nicht aussagekräftig!“ Auch Foto: TASER Die Bedenken des Bayerischen Datenschutzbeauftragten, dass der polizeiliche Einsatz von BodyCams zum Gegenfilmen durch den Bürger führen würde, hält Benker für absolut realitätsfremd. Genau das Gegenteil ist längst der Fall: Jeder Polizeieinsatz wird inzwischen mit Handykameras aufgezeichnet und aus dem Zusammenhang gerissen veröffentlicht. Mittels Bodycams kann die Polizei künftig dagegenhalten und für Aufklärung sorgen. Benker sieht in diesen Mini-Kameras ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Gewalt und zugleich zur Dokumentation des Geschehens. Auch hier darf wieder einmal festgestellt werden, dass eine bayerische Marktführerschaft in diesem Thema nicht mehr in Frage kommt. Neben Hessen werden in Rheinland-Pfalz, Hamburg, Saarland, Bremen, Baden-Württemberg und in der Bundespolizei Erprobungen von BodyCams vorbereitet bzw. durchgeführt. Man darf gespannt sein, wann in Bayern der Startschuss fällt. Sonderausgabe zur m assn a hmen paket BAYERNS POLIZEI fit machen für neue Bedrohungslagen Terroranschläge beeinflussen nachhaltig die Sicherheitslage in der Welt, in Deutschland und in Bayern. Angesichts der weltpolitischen Lage müssen sich Sicherheitskräfte für eine lange Zeit auf weitere Anschläge einstellen und dafür rüsten. Durch die jüngsten Terroranschläge ist die abstrakte Gefahr auch in Bayern als hoch einzustufen. Bisherige Anschläge zeigen, dass Einsatzkräfte des Schicht- und Wechselschichtdienstes als erste vor Ort mit der Bewältigung der Einsatzlage konfrontiert werden. Daraus resultiert eine sehr hohe Eigengefährdung der Ersteinsatzkräfte. Die DPolG hat hierzu ein Maßnahmenpaket der Presse vorgestellt. Die Maßnahmen sind zum Teil langjährige Forderungen der DPolG bzw. aus Beschwerden erwachsen, die an DPolG Funktionsträger herangetragen wurden. Mit der medienwirksamen Darstellung des Maßnahmenpaketes hat die DPolG die Absicht verfolgt, die Öffentlichkeit über die Bedürfnisse zu informieren. Die DPolG wird das Paket an alle Landtagsfraktionen herantragen und in die Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 einbringen. Es erfordert einen hohen Finanzierungsbedarf für die Optimierung der Sach- und Personalausstattung der Bayerischen Polizei. Damit unterstützt die DPolG auch die Arbeit aller, die dienstlich Maßnahmen erarbeiten und umsetzen. MaSSnahmenpaket Weiterentwicklung bestehender Einsatzkonzepte Einsatzkonzeptionen müssen weiterentwickelt und in neue Interventionskonzepte für Ersteingriffskräfte umgesetzt werden. Hier laufen die dienstlichen Bemühungen auf Hochtouren. Die Ausbildung der 2. bzw. 3. QE für die Herausforderungen des Polizeidienstes ist auf hohem Niveau. Die Ausbilder tragen mit ihrem hohen Engagement und ihrer Praxisnähe zur ausgezeichneten Ausbildung für den Polizeiberuf bei. Die weiterentwickelten Interventionskonzepte müssen in der Bereitschaftspolizei sowie an der Fachhochschule vermittelt und im Rahmen der bewährten PE-Schulung trainiert werden. Dies wird zusätzliche personelle Ressourcen binden. Trainingsstätten ertüchtigen Steigende Anforderungen an ganzheitliche Einsatztrainings erfordern immer wieder die Anpassung und Optimierung der Trainingsstätten. Dort, wo in Schießanlagen bzw. PE-Zentren mangelhafte bis ungenügende Rahmenbedingungen vorherrschen, besteht dringendster Handlungsbedarf. Hier braucht es im Doppelhaushalt 2017/2018 Finanzmittel, um Optimierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen. Geringe priorisierte Defizite lassen sich mittelfristig lösen. Grundsätzlich ist die Erarbeitung landesweiter Standards für PE-Zentren geboten. Die DPolG begrüßt die dienstliche Zielsetzung am Ainringer Fortbildungsinstitut ein Kompetenzzentrum für das polizeiliche Einsatztraining zu errichten. Der bauliche und technische Zustand von Raumschießanlagen ist zu optimieren. Die Außenschießanlage in Eichstätt ist für Schießtrainings mit Langwaffen zu ertüchtigen. Schießtrainings für Einsatzkräfte sind deutlich zu intensiveren. Taktische Einsatzmedizin implementieren Durch Terroranschlag schwerstverletzte Personen (Täter, Opfer, Polizeibeamte) sind in der Regel nicht transportfähig. Rettungsdienste stehen nicht zur Verfügung, solange sie in ungesicherten Bereichen Hilfe leisten müssten. Deshalb ist es notwendig, dass Polizeivollzugsbeamte unter Beachtung der Einsatztaktik effektiv lebensrettende Maßnahmen einleiten und ggf. die Erstversorgung von Verletzten vor Ort durchführen Foto: FoVi Nürnberg, IV. BPA -Personalratswahl – blaulicht zeitung 9 können. Es ist daher unerlässlich, dass sich die Bayer. Polizei der taktischen Einsatzmedizin stellt. Dazu ist die Vermittlung von Kenntnissen in der taktischen Einsatzmedizin in die Ausbildung zu implementieren. Für Einsatzkräfte ist eine fachspezifische Ausrüstung zu beschaffen. Ausstattung Aus den bisherigen Anschlägen ist bekannt, dass Attentäter schwer bewaffnet – zum Teil mit Kriegswaffen – und mit erheblichen Mengen an Munition ausgestattet sind. Alle Eingriffskräfte – vom Ersteingriff bis zu den Spezialeinheiten – benötigen eine ballistische Schutzausstattung, die der Gefährdungslage Rechnung trägt. Ballistische Schutzausstattung Die DPolG begrüßt die Anstrengungen des IM und des Landtages. Die aktuellen Planungen, zusätzlich zur neu eingeführten ballistischen Schutzausstattung der Schutzklasse 1 eine weitere Stand-Alone-Version in höheren Schutzklassen zu beschaffen, unterstützt die DPolG ausdrücklich. Zielsetzung muss sein, für den Streifendienst eine Fahrzeugausstattung und für USK-Einheiten eine „Mannausstattung“ in der Schutzklasse 4 zu gewährleisten. Ebenso ist die Schutzausstattung der Spezialeinheiten ständig zu optimieren. Fahrzeuge Sondergeschützte PKW und Sonderwagen der BePo sind in unterschiedlichen Schutzklassen je nach Verwendungszweck zu beschaffen und aktuell zu halten. Die dazu bereits vom Landtag im Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen verstetigt werden. Bewaffnung Die DPolG hat bereits 2012 eine Umfrage zum Zustand der derzeitigen Polizeipistole durchgeführt. Über 4.000 hatten sich daran beteiligt und bestehende Probleme mit der P7 geschildert. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst der Polizeiabteilung des IM zur Kenntnis gebracht. Ein inzwischen eingeführtes Monitoring trägt dazu bei, einen besseren Überblick über den technischen Stand der Waffen zu erhalten. Es ist in Polizeikreisen unstrittig, dass die in die Jahre gekommene P7 durch eine neue Dienstwaffe zu ersetzen ist. Der derzeit bestehende Zeitplan für die Beschaffung einer neuen Polizeipistole – Beginn 2018 – ist vor dem Hintergrund neuer Bedrohungslagen nicht mehr haltbar. Der Einstieg in die Beschaffungsmaßnahmen einer neuen, zeitgemäßen Polizeipistole muss sofort erfolgen. Nach unserer festen Überzeugung muss eine künftige Dienstwaffe den dafür vorgesehenen technischen Richtlinien entsprechen. Unstrittig ist dabei auch, dass mit der neuen, mindestens 12schüssigen Polizeipistole auch ein Reservemagazin als „Mannausstattung“ zu beschaffen ist. In das Auswahl- und Erprobungsverfahren einer neuen Dienstpistole sind die Kolleginnen und Kollegen mit einzubeziehen. Individualisierungsmaßnahmen wie z. B. Griffschalen sind zu prüfen. Die Optimierung der MP5 und die Ausstattung bzw. die Neubeschaffung eines Nachfolgemodells ist zu Foto: FoVi Nürnberg, IV. BPA prüfen. Die sichere Verwahrung der Maschinenpistole in Streifenfahrzeugen ist in Zusammenarbeit mit Fahrzeugherstellern zu verbessern. Die Polizei verfügt aktuell über die Langwaffe G3. Sie ist bislang nur zum Töten von Großtieren freigegeben. Es ist auch für den Einsatz gegen Personen und Sachen, bei neuen Bedrohungslagen freizugeben. Auch hier bedarf es einer stetigen Überprüfung, welche halbautomatischen Langwaffen für die Bewältigung lebensbedrohlicher Lagen geeignet erscheinen. Die derzeit verwendete Munition muss auf den Prüfstand gestellt und ihre Geeignetheit zur Bewältigung neuer Bedrohungslagen bewertet werden. Digitalfunk Das Informations- und Kommunikationsverhalten ist für alle Einsatzkräfte in diesen Bedrohungslagen überlebenswichtig. Die Kenntnis der Einsatzlage und die Möglichkeit digital zu kommunizieren schaffen ein Höchstmaß an Eigensicherung. Jede Einsatzkraft ist mit einem digitalen Handsprechfunkgerät und alle Einsatzfahrzeuge sind mit Fahrzeugfunkgeräten auszustatten. Mit der „DV Notruf“ wurde bereits die unterschiedliche Steuerung der Sprache und der GPS-Daten kritisiert. Es muss alles daran gesetzt werden, dieses technische Defizit zu beheben. Im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des ÖPNV in den Ballungsräumen München und Nürnberg/Fürth muss endlich eine Einigung über die Kostenübernahme erfolgen. Intelligente Videoüberwachung Neben einer ideologiefreien Diskussion um die Ausweitung der Videobeobachtung öffentlicher Räume, bedarf es der Nutzung intelligenter Videoüberwachungssysteme und -software. Mit Hilfe dieser Systeme kann der notwendige Rechtseingriff auf ein Minimum beschränkt und vorhandenes Video- material durch die Polizei effizienter ausgewertet werden. Fazit Neue Bedrohungslagen machen es notwendig, dass die im Schicht- und Wechselschichtdienst Tätigen als Ersteingriffskräfte, unter Inkaufnahme einer hohen Eigengefährdung, in der Erstphase eines terroristischen Angriffs zum Einsatz kommen. Wenn die Politik diese hohe Eigengefährdung wünscht, die Polizeiführung diese anordnet und die Ersteingriffskräfte diese in Kauf nehmen müssen, ist es nur recht und billig, dass alles denkbar Mögliche für den Schutz der Ersteingriffskräfte getan wird. Sowohl das „fit machen“ wie auch das „fit halten“ bedürfen einer hohen fachlichen, personellen und finanziellen Anstrengung. Die DPolG ist sich dessen bewusst, dass die Umsetzung des Maßnahmenpakets einen hohen Finanzbedarf im anstehenden und den folgenden Doppelhaushalten erfordert. Dieses finanzielle Engagement des Freistaates ist nicht nur auf Sachfragen zu beschränken. Einer insgesamt gestiegenen Eigengefährdung der Polizeibeschäftigten ist mit zusätzlichen finanziellen Verbesserungen für Beamte und Arbeitnehmer zu begegnen, um dem persönlichen Risiko und der Attraktivität des Polizeiberufes sowie der hohen Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten Rechnung zu tragen. Hier wird sich beweisen, inwieweit die politisch Verantwortlichen im Freistaat tatsächlich hinter ihrer Polizei und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen. Der Freistaat muss weiter proaktiv handeln und darf nicht erst nach Anschlägen reagieren. Die Mitarbeiter/-innen haben nicht nur den rechtlichen Anspruch auf Fürsorge, sondern setzen auch eine hohe moralische Erwartung an ihren Dienstherrn. 10 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl D i sta nzel ektr oimpulsge räte ausstat t u n g Ein Jahr lang analysieren?! Bayerns Polizei erhält Das IM hat eine AG TASER eingesetzt, um die „Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzmittels“ analysieren zu lassen. Dazu hat die AG ein Jahr lang Zeit. Das IM hat die AG nicht mit einer Praxiserprobung beauftragt. Die „Möglichkeiten und Grenzen“ eines TASER können nach Ansicht der DPolG nicht an Besprechungstischen geklärt werden. Dazu bedarf es einer Erprobung, wie es die DPolG gefordert hat. Die DPolG hat bei Innenminister Herrmann interveniert. Die DPolG hat sich vorgenommen, über die Fakten von Distanzelektroimpulsgeräten zu informieren und mit alten, meist ideologisch geprägten Vorurteilen gegenüber dem Einsatzmittel aufzuräumen. Dazu fanden seit Sommer 2015 verschiedene Veranstaltungen statt. Den Auftakt machte ein Treffen im Arbeitskreis der CSU Polizeiexperten im Landtag. Weitere Veranstaltungen, an denen Hunderte von Interessierten teilnahmen, schlossen sich an. Die Medien hatten großes Interesse an der Wirkungsweise des Einsatzmittels und den Forderungen der Beamtenbundsgewerkschaft. Spuckhauben rungen, so dass sie am Ende Distanzelektroimpulsgeräte im täglichen „Regeldienst“ einführten. Ein Jahr lang eine Arbeitsgruppe damit zu beauftragen „Aktenstudien“ zu betreiben und dabei noch nicht einmal praktische Erprobungen vorzusehen, erweckt eher den Eindruck, als dass das Projekt von Anfang an auf ein Abstellgleis geschoben werden soll. „Die Möglichkeiten und Grenzen dieses Einsatzmittels können nicht am Besprechungstisch festgestellt werden.“ Das Innenministerium beschafft Spuckschutzhauben für alle Dienststellen der Bayerischen Polizei. Nach einem Jahr werden die Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Einsatzmittel evaluiert. Das IM hat den Hauptpersonalrat beteiligt. Dieser hat der Beschaffungsmaßnahme zugestimmt. „Wir sind froh, dass sich jetzt auch Bayern für die Einführung von Spuckschutzhauben entschieden hat“, stellt Rainer Nachtigall der Vorsitzende des Hauptpersonalrates zufrieden fest. Der Personalrat begrüßt die Entscheidung für eine Schutzhaube. Ein reiner Mund- schutz ist im Einsatz nicht praktikabel. Er verrutscht schnell, weiß Nachtigall aus den Erfahrungen anderer Bundesländer. Damit erhalten nach Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auch bayerische Einsatzkräfte das Einsatzmittel zu einem besseren Schutz. Die Hauben werden einem Delinquenten über den Kopf gezogen, damit er Einsatzkräfte nicht anspucken kann. Die Haube ermöglicht das Hören, ein Sichtfenster aus feinerem Gewebe das Sehen und die Atmung des Angreifers wird nicht erschwert. Im Herbst 2014 hat sich die DPolG bereits für die Einführung von Spuckhauben bei der Bayerischen Polizei ausgesprochen. „Das liegt am Mangel an Alternativen“, wurde Hermann Benker, DPolG-Landesvorsitzender, damals in den Medien zur Forderung der Polizeigewerkschaft zitiert. „Wenn den Beamten jemand im Auto von der Rückbank ins Genick oder ins Gesicht spucke, sei das nicht schön. Von einer möglichen Ansteckungsgefahr mit gefährlichen Krankheiten ganz zu schweigen. „Das ist demütigend und eklig für die Einsatzkräfte“, so Benker. Bei der Entscheidung, ob Distanzelektroimpulsgeräte über die Spezialeinheiten hinaus zum Einsatz kommen sollen, geht es nicht um eine technische Neuentwicklung. Es geht schlicht und einfach darum, ein seit mehr als zehn Jahren in der Bayer. Polizei bewährtes Einsatzmit- Foto: TASER Foto: NINEmade / photocase.de Wie berichtet, hat die DPolG eine Erprobung von Distanzelektroimpulsgeräten in Einsatzzügen/OEDs sog. Mittelzentren wie Kempten, Würzburg, Ingolstadt, Regensburg. Straubing gegenüber dem Minister eingefordert. Eine Arbeitsgruppe wurde vom IM eingesetzt und erhielt den Auftrag, die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzmittels zu prüfen. Alles gut – sollte man meinen. Wenn da nicht die Aussagen des Ministers in den Medien wären: Am Ende des Jahres erwarte er ein Ergebnis der Arbeitsgruppe. Ein Jahr lang analysieren? Jährliche Erfahrungsberichte der Spezialeinheiten liegen über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren dem IM vor. Erfahrungen anderer Bundesländer brauchen nur abgefragt werden. Gerne auch bei den „Nachbarn“: In Frankreich, England, den Niederlanden, der Schweiz und in Österreich wurden in den letzten Jahren „Feldversuche“ durchgeführt. Zum Teil sogar medizinisch begleitet. Alle machten so positive Erfah- tel, auch anderen Bedarfsträgern im Streifendienst zur Verfügung zu stellen. In einem Gespräch appellierte der Gewerkschafter Rainer Nachtigall gegenüber dem Minister, den Auftrag um eine praktische Erprobung zu erweitern. „Die Möglichkeiten und Grenzen dieses Einsatzmittels können nicht am Besprechungstisch festgestellt werden“, so Nachtigall. „Dazu brauche es zwingend Einsatzerfahrungen, die mit einer Erprobung bei OEDs gewonnen werden können. Sonst wird auch alles Mögliche einer Erprobung bzw. einem Trageversuch unterzogen. Dies bei diesem Einsatzmittel, das dem Schutz der Kollegen dient, nicht zu tun, wäre für die DPolG nicht nachvollziehbar. Wer die Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe nicht mit diesem Einsatzmittel schließen will, braucht dies doch nur zu sagen. Sie müssen dann aber auch bereit sein, die Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidung zu übernehmen.“ Belastung führt zu Qualitätsverlusten Die extreme Arbeitsbelastung der Polizei führt nach Auffassung des DPolG-Landesvorsitzenden Hermann Benker zu Qualitätsverlusten in der Ermittlungsarbeit. Die Beamten schieben hohe Überstundenberge vor sich her. Die Beamten hätten keine Luft für tiefergehende Recherchen. «Die Zeit bleibt fast nicht, dass man in eine Vernehmung noch mehr Tiefgang bringt», sagte Benker gegenüber der dpa. Dabei könnte gerade das zu Hintermännern und Netzwerken führen. Vorgänge blieben länger auf Schreibtischen liegen, ehe sie an die Anklagebehörde weitergegeben wür- den. Das führe indirekt auch zu den – von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als Erfolg gefeierten – besseren Zahlen bei der Polizeilichen Kriminalstatistik. „Die PKS ist bekanntermaßen eine Auslaufstatistik. Dort wird nicht gezählt, was angezeigt wird, sondern was an die Staatsanwaltschaft geht.» „Bezahlung bringt keine Regeneration.“ Hermann benker In der Schutz- und Kriminalpolizei schöben nach den Belastungen durch G7-Gipfel, Flüchtlingskrise und Terror pro Kopf teils mehrere hundert Überstunden von sich her. Die statistische Zahl von 99 Überstunden pro Beschäftigtem bei der Bereitschaftspolizei gebe die tatsächliche Belastung nicht wider, kritisierte Benker. Hier werde die tatsächliche Überstundenbelastung von Einsatzkräften, durch Einbeziehung von Auszubildenden in die Durchschnittsberechnung, klein gerechnet. Die Kollegen müssten einen Ausgleich als Freizeit bekommen. «Bezahlung ist keine Alternative. Bezahlung bringt keine Regeneration“, so Benker. Sonderausgabe zur -Personalratswahl – blaulicht zeitung 11 D i g i talf u n k M o b il e B e z a h lsyst e m e Blockieren die „HPR-Monster“ die GPS Ortung und Visualisierung? „Wir möchten nicht mehr darauf verzichten!“ Die Dienststelle will die GPS Signale des Digitalfunks zur Ortung von Einsatzfahrzeugen und zur Visualisierung der jeweiligen Standorte im Einsatzleitsystem nutzen. Dies soll Vorteile in der Einsatzsteuerung und in der Eigensicherung bringen, so die Befürworter. Die Gegner der GPS Ortung und Visualisierung sorgt die ständige, flächendeckende Überwachung der Einsatzkräfte. Zur Einführung der Technik bedarf es der Zustimmung durch den Hauptpersonalrat. Nachdem bislang keine Regelung dazu vorhanden ist, wird behauptet, der HPR würde die Einführung der sinnvollen Einsatztechnik blockieren. Stimmt das? Wie berichtet hat die DPolG die Nutzung mobiler Bezahlsysteme bei der Bayer. Polizei erneut aufgegriffen und Innenminister Herrmann aufgefordert, dieses zeitgemäße Bezahlverfahren einzuführen. Der Minister hat die DPolG Forderung aufgegriffen und die Durchführung eines Piloten veranlasst. Nein! Die Personalräte der DPolG sind der Nutzung der GPS Ortung zur Visualisierung gegenüber aufgeschlossen. Der Beweis lässt sich auch antreten: Schon beim Abschluss der Dienstvereinbarung zum Digitalfunk ist eine Regelung zur Nutzung der GPS Ortung und Visualisierung enthalten. Die Dienststelle kann über das Ministerium einen Antrag stellen, um im Einsatzfall die GPS Ortung und Visualisierung nutzen zu können. Der beantragte Bedarf wird von der „Autorisierten Stelle“ beim LKA geprüft und geht dann über das IM dem Hauptpersonalrat zu. Der Hauptpersonalrat hat bislang allen Anträge auf GPS Ortung und Visualisierung zugestimmt. Dabei handelte es sich um jährlich wiederkehrende Einsätze, z. B. die Wiesn oder die „SIKO“. Auch zu größeren Fußballspielen und natürlich beim G7 war die GPS Ortung und Visualisierung mit Zustimmung des HPR im Einsatz. Zuletzt erteilte der HPR seine Zustimmung zur Nutzung der Technik anlässlich eines Einsatzes in Nürnberg zum 1. Mai. Darstellung der GPS-Ortung im Einsatzleitsystem. Von Blockade also keine Spur. Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Rainer Nachtigall, hat erst im Januar 2016 eine Regelung in Ergänzung der bestehenden Dienstvereinbarung „Digitalfunk“ mit dem Amtschef des Innenministeriums unterzeichnet, die die GPS Ortung und Visualisierung bei Notrufen für Polizeiangehörige regelt. Aktuell ist der Hauptpersonalrat in Gesprächen, um eine vergleichbare Regelung für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu treffen. Weit und breit keine Blockadehaltung des Hauptpersonalrates. Den HPR Mitgliedern ist bekannt, dass GPS Ortung und Visualisierung auch außerhalb des Digitalfunks durch Dienststellen genutzt wird. Die Technik findet bei Spezialeinheiten, Diensthundeführern und im alpinen Dienst der Polizei Anwendung, ohne dass bislang eine personalvertretungsrechtliche Beteiligung durch das Ministerium eingeleitet worden wäre. Der HPR Vorsitzende verweist immer wieder bei Gesprächen zu dem Thema auf die bisherige Missachtung der Personalvertretungsrechte. Geändert hat dies bislang nichts. Und auch hier, obwohl das Personalvertretungsrecht nicht beachtet wird, keine Blockade. Aber warum verfügt die Bayer. Polizei dann noch nicht über eine GPS Ortung und Visualisierung? Fakt ist, dass der Hauptpersonalrat bis dato noch keine Vorlage eines Entwurfes zur GPS Ortung und Visualisierung zugeleitet bekommen hat. Selbst wenn der HPR blockieren wollte, er hätte noch gar nichts zum Blockieren. Und das, was bislang bei den, vom HPR zugestimmten GPS Ortungen und Visualisierungen festgestellt wurde, ist eher ernüchternd. Die Dienststellen nutzen bislang die Technik bei der Mehrzahl der Einsatzlagen nur für die Darstellung von Begleitfahrzeugen. Die „Autorisierte Stelle“ ließ bei den Anträgen immer nur eine geringe Anzahl von Endgeräten zur GPS Ortung und Visualisierung zu. Beim diesjährigen MSC beantrage das PP München gar keine GPS Ortung und Visualisierung mehr. Die Taktung der Signale wurde zwar in der Vergangenheit reduziert, lag aber zuletzt bei 200 Meter oder 30 Sekunden. Alle 30 Sekunden erneuert sich also das GPS Signal auf dem Bildschirm in der Einsatzzentrale oder, wenn eine Ortsveränderung von mindestens 200 Meter erfolgte. Was das im innerstädtischen Bereich zufolge hat, kann sich jeder denken. Die „Sprünge“ in den Strassenkarten des Einsatzleitsystems sind ziemlich groß. Stehen zwei Einsatzmittel nahe im Einsatzraum beieinander, vermengt sich deren Darstellung im Einsatzleitsystem zu Die Nutzung mobiler Bezahlsysteme ist für den Bürger eine Selbstverständlichkeit. Die sehr hohe Akzeptanz der Kollegen, ist für die DPolG die Bestätigung, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Bayer. Polizei eingeführt werden muss. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß. einem Symbol. Eine Unterscheidung der jeweiligen Einsatzmittel ist dann nicht mehr so leicht möglich. Eine taktische Steuerung mehrere Einsatzmittel/Einsatzkräfte, die z. B. einen Aufzug im Demonstrationsgeschehen begleiten oder die verschiedene Sternmärsche in einer Innenstadt betreuen, ist aktuell nicht sinnvoll darstellbar. Die derzeitige Übertragung der GPS Signale über sog. Luftschnittstellen in das Einsatzleitsystem kann keine unbegrenzte Menge von GPS Signalen verarbeiten. Aus diesem Grund werden von der „Autorisierten Stelle“ auch die beantragten Einsatzmittel zahlenmäßig begrenzt. Eine Ausweitung auf alle Streifenfahrzeuge ist aufgrund der damit verbundenen Menge an GPS Daten im Moment ausgeschlossen. Die Verantwortlichen hoffen auf eine sog. Erdanbindung. Damit sollen die anfallenden Datenmengen besser zu verarbeiten sein. Dies wird dem HPR aber schon seit gut drei Jahren angekündigt. Alles in allem kann aus den Erkenntnissen der Erprobungen und den eigenen Wahrnehmungen von HPR Mitgliedern, die sich in Einsätzen die GPS Ortung und Visualisierung vor Ort angesehen haben, festgestellt werden, dass das, was die Technik können soll und das, was sie in der Realität zu leisten vermag, noch weit auseinander geht. Vom aktuellen Stand der Technik braucht keine Einsatzkraft Angst zu haben. Auch das ein Grund, der gegen eine Blockadehaltung des Hauptpersonalrates spricht. Man darf gespannt sein, wann dem HPR eine Vorlage zur GPS Ortung und Visualisierung vorgelegt wird. Die Nutzung der GPS Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist heute schon durch die Dienstvereinbarung IuK Technik ausgeschlossen. Die DPolG ist für eine sinnvolle Nutzung dieser Einsatztechnik, aber gegen eine Überwachung. Allen die behaupten, der HPR würde die GPS Ortung und Visualisierung blockieren, sei gesagt: Immer fair bleiben! Foto: DPolG All das, was die DPolG an positiven Erwartungen an die Nutzung mobiler Bezahlsysteme gegenüber dem Minister geäußert hatte, wurde durch den Praxistest bestätigt. Die Kolleginnen und Kollegen möchten auf dieses Einsatzmittel im täglichen Dienst nicht verzichten, so die Rückmeldungen aus den Pilotdienststellen in Hof und Bayreuth, an Hermann Benker und Jürgen Köhnlein vom örtlichen Personalrat des PP Oberfranken. Die Kartenzahlung ist bequem, schnell und einfach durchzuführen. Die von der DPolG erhoffte Entlastung der Anwender von unnötigen Verwaltungs- und Zeitaufwänden ist eingetreten. Historie: 04/2000 – 02/2002 1. Pilot beim PP Oberbayern 2004 StMF stoppt wegen Einnahmeminderungen die Einführung 09/2013 DPolG greift das Thema in Gesprächen mit der Firma TeleCash erneut auf 04/2014 DPolG schreibt den Minister an und fordert die Einführung mobiler Bezahlsysteme 11/2014 Pressekonferenz von Söder und Herrmann Die Nutzung mobiler Bezahlsysteme ist 02/2015 IM beauftragt PP Oberfranken für den Bürger eine mit Piloten Selbstverständlichkeit. 09/2015 – 01/2016 Pilot bei der VPI Bayreuth und VPI Hof Allein in der Abwicklung der Finanzströme gab es Ungereimtheiten. Diese sollten aber aus Sicht der DPolG, im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, behoben werden können. Hier erwartet die DPolG insbesondere vom Anbieter noch Nachbesserungen. Der HPR ist in das Projekt eingebunden. Die Terminals sind nicht personenbezogen zugewiesen. Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird seitens der Dienststelle ausgeschlossen. Innenminister Herrmann und Finanzminister Dr. Söder geben in Nürnberg den Startschuss für mobile Bezahlsysteme. zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl Klare Haltung, klare Positionen! Mehr Informationen: www.dpolg-bayern.de/personalratswahl-2016 Die DPolG ist die einzige Polizeigewerkschaft, die immer wieder ihre Forderungen zu den aktuellen Themen veröffentlicht. So auch hier mit den Info-Karten zur Personalratswahl. SCHLAFLOS für 2,67 €? Splatter © gradt Foto: una.knipsolina / photocase.de Deinetwegen! FÜR EINE DEUTLICHE DuZ-ERHÖHUNG Deinetwegen! FÜR SINNVOLLE ENTLASTUNG IM DIENST Deinetwegen! DEIN LEBEN, deine Ausrüstung! VERSTÄNDNIS FÜR UNKOMPLIZIERTE HILFEN IM NOTFALL FRAIZEID- Deinetwegen! FÜR GERECHTE BEZAHLUNG AUSSICHT auf Karriere? Foto: marima-design / photocase.com bringt dein Kind nicht zur Kita! LOB kauft dir kein Auto! REDEN hilft dir nicht im Ernstfall! MEHR ZEIT für deinen eigentlichen Beruf! Foto: suze / photocase.com 12 blaulicht Deinetwegen! 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Das IM gibt vor, dass die EU den „Doppelschlag“ sowie „12-Stunden-Dienste“ verbieten würde und andere wiederholen ungeprüft diese Darstellungen stereotyp. Druck wird von oben nach unten weitergegeben: Steigt um, so lange ihr es frei wählen könnt; später gibt es ein „Zwangsmodell“. Das „Bayern-Modell“ wird es künftig nicht mehr geben; usw. Noch während der Verhandlungen zur Dienstvereinbarung „AZM“ wurde behauptet, dass bei einem Abbruch des Pilotmodells, nicht in das „Bayern-Modell“ zurückgekehrt werden könne, da dieses ja rechtswidrig sei. Der HPR hat sich durchgesetzt und die Rückkehroption ins „Bayern-Modell“ erhalten. Die DPolG, die grundsätzlich für die Erprobung alternativer Arbeitszeitmodelle votiert, hält als Einzige von Anfang diesen Behauptungen entgegen, dass die EU-Richtlinie kein Verbot von 12-Stunden-Diensten enthält und für den „Doppelschlag“ Ausnahmen bei gleichwertigen Ausgleichsruhezeiten vorsieht. Das „Bayern-Modell“ ist EU-konform! Zu diesem Ergebnis kommt der Gutachter, der von der DPolG beauftragt wurde, das „Bayern-Modell“ auf die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie hin zu überprüfen. Kaum ist die DPolG mit der Meldung raus, stellt das IM folgenden Text auf der Intranet-Seite der AG AZM ein, ohne das Gutachten inhaltlich zu kennen: „Die Arbeitszeit für die Bayerische Polizei ist in der „Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst – Arbeitszeitverordnung (AzV)“, nicht in einer EU-Richtlinie geregelt. Die Vorgaben zu Mindestruhezeiten der EU Richtlinie 2003/88/EG wurden in die AzV übernommen, weswegen diese Richtlinie keine unmittelbare Auswirkung mehr auf unsere Arbeitszeitregelungen hat. Die tägliche Höchstarbeitszeit bzw. -schichtzeit ist nicht Regelungsgegenstand der EU-Richtlinie.“ Ach was, die Höchst-Schichtzeit ist nicht Gegenstand der EU-Richtlinie? Soll das heißen, die DPolG hatte schon immer Recht mit ihrer Argumentation? Die Mindestruhezeiten wurden aus der Richtlinie in die AzV übernommen. Dazu war Bayern rechtlich verpflichtet. Die EU-Richtlinie hat keine unmittelbare Auswirkung mehr auf unsere Arbeitszeitregelung? Soll das heißen, dass die Vorgaben der Richtlinie für unsere Arbeitszeiten gar nicht mehr gelten? Zum einen hat der von der DPolG beauftragte Rechtswissenschaftler in seinem Gutachten natürlich das „Bayern-Modell“ nicht nur im Lichte der EU-Richtlinie, sondern auch die rund 50 EuGH-Urteile sowie deutsche bzw. bayerische Rechtsprechung geprüft und gleich auch noch nationale und bayerische Arbeitszeitvorschriften begutachtet. Dabei hat er u. a. festgestellt, dass die bayerische AzV in ihren Regelungen zur Nachtarbeit ungenügend ist und novelliert werden müsste. Die Feststellung, dass die Arbeitszeit der Bayerischen Polizei in der AzV geregelt ist, kann auch hinterfragt werden. Die AzV regelt die Arbeitszeit aller Beamtinnen und Beamten in Bayern. Auch die Vorgaben zum Schicht- und Wechselschichtdienst sind keine polizeispezifischen Regelungen. Aus diesem Grund, hat die DPolG schon vor Monaten gefordert, nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Arbeitszeitverordnung – Polizei (AzVPol) zu gestalten. Ein Umstand, den der Gut- achter ebenfalls empfiehlt, aber das IM ablehnt. Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeiten Wenn die AzV maßgeblich für die Bayer. Polizei ist, dann regelt sie nicht nur die Arbeitszeit der Schichtler, sondern auch die der Einsatzkräfte bei der Bereitschaftspolizei. Da darf man sich dann schon wundern, warum das IM z. B. die 11stündige, zusammenhängende Ruhezeit als einen restriktiv einzuhaltenden Eckpunkt für Arbeitszeitmodelle im Schicht- und Wechselschichtdienst vorgibt, während sie in der Bewältigung der Einsatzlagen für die BePo keine Rolle zu spielen scheint. Es ist dieselbe Mindestruhezeit, die von der EU-Richtlinie in dieselbe AzV übernommen wurde, aber vom IM unterschiedlich umgesetzt wird. Das von der DPolG in Auftrag gegebene Gutachten trifft auch Aussagen zu Bereitschaftsdiensten. Eine der wesentlichen Änderungen der Arbeitszeitrichtlinien war der Einbezug von Bereitschaftsdiensten in den Arbeitszeitbegriff, zitiert der Gutachter Kommentatoren des Arbeitsrechts. Dabei ist, nach Ansicht des EuGH, die Intensität der verrichteten Arbeit oder dessen Leistung nicht wichtig für den Begriff „Arbeitszeit“. Der Umstand, dass der Bereitschaftsdienst Zeiten der Inaktivität umfasst, ist daher unerheblich. Dies führt zu dem Ergebnis, dass Schlafzeiten während eines Einsatzes über die Kategorie der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gelten, zitiert der Rechtswissenschaftler eine Entscheidung des EuGH aus 2007. Entscheidend dafür, dass Bereitschaftsdienst geleistet wird, ist der Umstand, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich an einem Ort aufhalten muss, den der Arbeitgeber bestimmt und sich dort zu dessen -Personalratswahl – blaulicht Verfügung bereit halten muss, so der EuGH. Zur Rolle des Beschäftigten nimmt der Gutachter, Prof. Wolff, ebenfalls Stellung. Der EuGH hat bereits 2010 festgestellt, dass bei Auslegung der Richtlinie darauf zu achten ist, dass Arbeitnehmer nicht gefordert sein müssen, ihre Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber ausdrücklich geltend zu machen. Die Einforderung von Rechten könnte sie Maßnahmen des Arbeitgebers aussetzen, die sich zu ihrem Nachteil auswirken können. Dies muss, so der EuGH, vermieden werden, da sie als die schwächere Partei anzusehen sind. Ein Umstand, den sich das IM, aus Sicht der DPolG, zu Herzen nehmen sollte. Einsatzkräfte müssen aktuell, mit Unterstützung des DPolG Rechtsschutzes, vor Verwaltungsgerichten klagen, um ihr Recht auf eine 1:1 Stundenschreibung bei Bereitschaftsdiensten durchzusetzen. Die DPolG begrüßt den Wandel in der ministeriellen Argumentation. Erlös der Tombola kam der DPolG Stiftung zu Gute Rosenheim - Einen Tag vor dem 1. Mai steht seit 31 Jahren der „Tanz in den Mai“ der DPolG im Rosenheimer KuKo auf dem Programm. Mitglieder aus dem gesamten Bezirk Oberbayern und zahlreiche Gäste aus der Region Rosenheim feierten mit der „Overman Brassband“ eine rauschende Ballnacht. Eines der Highlights des Abends war die Showeinlage der Rosenheimer Faschingsgilde unter dem Motto „Welcome to the Jungle – Rosen- 13 Wenn nicht die EU-Richtlinie, sondern die bayerische AzV alles regelt, dann steht auch der Forderung der DPolG nichts mehr im Wege: Abgeordnete des Bayerischen Landtags Klage zur 1:1 Stundenschreibung: 21.06.16 – Verhandlung vor dem VG Ansbach können dann als Verordnungsgeber, die Inhalte der bayerischen AzV gestalten. Die DPolG bekräftigt somit ihr Angebot, sich im Interesse der Schichtdienstleistenden aber auch der Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei konstruktiv an diesem Gestaltungsprozess zu beteiligen, um flexible, sozialverträgliche Arbeitszeiten, die auch den Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausreichend berücksichtigen, zu schaffen. Tanz in den Mai 3 1 . D Po lG B a l l – zeitung Foto: DPolG heim tanzt im Regenwald“. Die Show glänzte durch perfekt abgestimmte Bühnenbilder sowie durch synchrone und lebendig getanzte Choreographie und harmonische Bildwechsel. Ein weiterer Höhepunkt war am späten Abend – dank zahlreicher Sponsoren – die Tombola zu Gunsten der Stiftung der DPolG. Dem Vorsitzen Berend Jochem konnte am Ballabend ein Scheck in Höhe von 2.000 Euro überreicht werden. Eingestimmt wurden die Gäste zu Beginn von Organisator Reinhold Merl, DPolG Landesvorstandsmitglied und Personalratsvorsitzender beim PP OBS. 3. Chiemgau-Alpen Cup Impressum Herausgeber: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb Landesverband Bayern e.V. Orleansstraße 4 81669 München www.dpolg-bayern.de Redaktion: Rainer Nachtigall, Matthias Godulla Gestaltung: Sonja Gagel, Tocologo Kommunikationsdesign Druck: hofmann infocom GmbH Nach der positiven Resonanz zur Premiere im vergangenen Jahr starten wir auch in diesem Jahr das 12 Std. MTB Chiemgau Alpen Cup Rennen. Weitere Infos zum Rennen und Strecke findet ihr auf der Homepage. Wir unterstützen mit dieser Veranstaltung die Stiftung der DPolG. Schulmannschaften der eingeladenen Schulen erhalten eine Ermäßigung auf die Startgebühr. Wann/Wo: Das Startgeld pro Starter beträgt 40 bzw. 45 € und beinhaltet neben einem Starterpack mit Gastgeschenk auch die Verpflegung während der Veranstaltung und Sachpreise für die Bestplatzierten. 11. Juni 2016, 8 – 20 Uhr 83278 Traunstein Informationen und Anmeldung unter: www.chiemgau-alpencup.de Foto: aussi97 / photocase.de 12 Std. MTB CC Rennen der DPolG EINGEFÜHRT IN BAYERN CYBERCOPS EINGANGSAMT 3. QE A10 BZW. 4. QE A14, EINGANGSAMT A11 FÜR BLAUE LED LEUCHTEN HEBUNGS- UND BEFÖRDERUNGSKORRIDOR BAYERNWEITER 15-MINUTENARBEITSZEITKORRIDOR LAGEBILD GewaPol DURCHGESETZT BEFÖRDERUNGSAUSGLEICH 2. QE WEGFALL RICHTERVORBEHALT § 81a StPO OPTIMIERT YELP FAHRTEN ZUM POLIZEIARZT ALS DIENST ANERKANNT FÜR EINSATZ- UND FAHNDUNGSEINHEITEN ARBEITSZEITKONTO TARIF BEARBEITUNGAUER BEIHILFE VERKÜRZT ERSCHWERNISZULAGE FORUM SCHENGEN Ge wa Pol gestaltet MIT VORBEREITUNGSAUF 6 TAGE VERKÜRZUNG DIENST BEI UMSTEIGERN TAGEWEISE URLAUBSBERECHNUNG DUZ-ERHÖHUNG ERHÖHUNG ZUSATZURLAUB HÖCHSTALTER AUFSTIEG 3. QE ERHÖHUNG BALLUNGSRAUMZULAGE / ORTSZUSCHLAG ENTKOPPLUNGSANHEBUNG VERFAHREN FÜR ALLE CHIPPEN mobile Bezahlsysteme www.dpolg-bayern.de KINDER- Tele-/Heimarbeitsplätze gefordert BETREUUNG POLIZEIKINDERGARTEN G7-GIPFEL MUTTERSCHUTZZEITEN IN VBL BERÜCKSICHTIGT unterstützt DICH bei Pflege bezieht STELLUNG LOGISTIKZENTRUM BAYERN NATIONALES Verbesserungen der WAFFENREGISTER Unfallversorgung ELEKTRONISCHE FUßFESSEL ERWEITERTER DIENSTUNFALLSCHUTZ FÜR SPEZIALEINHEITEN WEGFALL DER 75 € BAGATELLGRENZE BEI SCHADENSERSATZ Gerechte Beurteilung Unverzinslicher für Teilzeitkräfte FAMILIENPOLITISCHE GEHALTSVORSCHUSS BEURLAUBUNG ZUR PFLEGE „MÜTTERRENTE“ Praxisgebühr Abschaffung LEBENSARBEITSZEITKONTEN Beteiligung an POLIZEI Finanzielle Einsatzkosten durch DFL, DFB AM LIMIT SOZIAL RÜCKKEHR ZUR 40-STUNDEN-WOCHE STIFTUNG SEMINARE DPolG Kontinuierliche Tarifist und Besoldungsanpassungen TATORT INTERNET DYNAMISIERUNG STELLEN-, ERSCHWERNISUND BALLUNGSRAUMZULAGE FLASHER WEGFALL RANGZAHL WX3 TRÄGERWESTE % DPOLG APP Soziale Netzwerke dienstlich nutzen KOMMISSION SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN FÜR ALLE Internetzugang FREIGABE LANDESSICHT IGVP NEUE HOMEPAGE KOMMISSION GEMEINSCHAFT MEDIAL STARKE STOPP STREIKS Deinetwegen! EINSATZBETREUUNG CASTOR, SIKO, G7 EU-KONFORM BAYERN-MODELL RECHTSWEGGARANTIE Stundenschreibung im BEI STELLENBESETZUNGEN Krankheitsfall Arbeitnehmer -WOCHE HÖHERGRUPPIERUNGEN RÜCKKEHR VERGÜNSTIGUNGEN ADIDAS, FAHRZEUGE HANDY, DBB VORTEILSWELT ZUR 40-STD. BEREITSCHAFTSZEITEN BEFÖRDERUNGSSTAU 1:1 ANERKENNUNG BELASTUNGSGRENZE ERREICHT! EINSATZANZUG BAYERISCHER BEAMTENBUND RECHTSDPolG SCHUTZ § TARIF- EKA KÖRPERSCHUTZAUSSTATTUNG Schnitthemmende Handschuhe NEUER sagt TAKTISCHE EINSATZ- 260.000 STUNDEN MEDIZIN RÜCKWIRKEND VERGÜTET STRAFMAß § 113 StGB ERHÖHT TOD-SICHERER ARBEITSPLATZ AUTOBAHN KENNZEICHNUNGSPFLICHT Personalentwicklungskonzepte vereinheitlichen SCHUTZAUSSTATTUNG VON POLIZEIBEAMTEN BRANDERMITTLER AUCH BERECHNUNG FÜR ARBEITNEHMER ANLASSUNABHÄNGIGE ZUSATZURLAUB IN KONTROLLEN DER FLEX-MODELLEN HOMELAUFWERKE Initiative Arbeitsplatz Streifenfahrzeug schützt DICH ARBEITNEHMER WARNSCHUTZJACKE AUCH FÜR BODYCAM MIT TON TASER B 16 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl D P o lG -Ta r if kom miss ion informiert : Überstunden bei Wechselschichtund Schichtarbeit Rückblick Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 21. Juni 2016 finden die Personalratswahlen für die örtlichen Personalratsgremien bei den Präsidien (öPR), für den – in ganz Bayern zuständigen – Hauptpersonalrat beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (HPR), sowie bei der Bereitschaftspolizei auch für den Bezirkspersonalrat (BPR) statt. Die DPolG-Tarifkommission mit ihren Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands, den Mitgliedern der Tarifvertretung aus den jeweiligen Kreis- und Bezirksverbänden sowie auch viele andere, die sich für die Belange der DPolG einsetzen, werden sich auf unseren Listen als Kandidatin bzw. Kandidat zur Verfügung stellen. Damit wird eure DPolG zu diesen Wahlen in allen Bereichen wieder mit einer kompetenten und engagierten Mannschaft antreten. Seit 2011 ist die DPolG -Tarifkommission mit Ümit Turul als Mitglied im BBB-Tarifausschuss vertreten. Dadurch ist u. a. gewährleistet, dass eure Anliegen auch beim Beamtenbund Gehör finden! Perspektivisch: Zum Ausruhen besteht jedoch kein Grund, denn im Tarifbereich gibt es immer noch jede Menge Baustellen! Diese müssen endlich abgestellt werden! Von welchen Baustellen reden wir eigentlich? Beispielhaft, hier nur ein paar wenige Themen (Baustellen) aufgezählt: Wie wir alle wissen, gibt es speziell bei der Bezahlung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst Nachholbedarf, darum wollen wir uns weiterhin für Einkommensverbesserungen stark machen. Deshalb fordern wir weiterhin mehr zusätzliche Stellen und natürlich auch noch mehr höherwertige Stel- Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wollen sich schon vorher aus dem Berufsleben verabschieden. Mit Altersteilzeit ist das möglich vorausgesetzt, der Arbeitgeber spielt mit. Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit, entweder als Teilzeitmodell oder als Blockmodell, den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Aber: der Tarifvertrag zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst lief Ende 2009 aus und wurde nicht mehr neu vereinbart. Darum fordern wir die Wiedereinführung der Altersteilzeit. Darüber hinaus sind wir für mehr Flexibilität am Arbeitsplatz durch modernere angepasste Arbeitsmodelle, wie z. B. der alternierende Wohnraum- und Telearbeitsplatz. Bei dem übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit teils im Unternehmen und teils an seinem Telearbeitsplatz zu Hause aus. Unter bestimmten Voraussetzungen, können die Beschäf- Rückblick: Foto: denhans / photocase.de Arbeitnehmer, die im Schichtplanturnus bereits im Dienstplan zu mehr Schichten oder Arbeitsstunden eingeteilt sind, als sie aufgrund der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (eines Vollbeschäftigten) zu leisten verpflichtet sind, müssen bereits im Schichtplanturnus diese zu viel geleisteten Schichten/Stunden ausgleichen. Ist dies nicht der Fall, entstehen zuschlagspflichtige Überstunden nach dem TV-L. Der jeweilige Schichtplanturnus entspricht dem Zeitraum, indem die jeweiligen Dienst-/ Schichtpläne im Voraus festgelegt werden (z. B. ein Monat). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat über die Entstehung von ausgleichspflichtigen Überstunden im Schicht- oder Wechselschichtdienst nach § 7 Abs. 8 c TV-L entschieden (25.04.2013, Az: 6 AZR 800/11). Danach besteht ein Anspruch auf Überstundenzuschläge, wenn die im Dienstplan / Schichtplan festgesetzten Arbeitsstunden über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Sinne § 6 TV-L – also für Vollzeitkräfte – hinausgehen und diese Stunden im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden. Da es sich hier um „im Dienstplan vorgesehene Überstunden“ handelt, haben diese auch Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L) und die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TV-L z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss). Nach Fälligkeit dieser Ansprüche sollte ebenfalls eine schriftliche Geltendmachung erfolgen, die die Auszahlung der „im Dienstplan vorgesehenen Überstunden“(-zuschläge) berücksichtigt. Das BAG hat auch eine alternative Überstundenentstehung im Fall des § 7 Abs. 8 c TV-L anerkannt. Demnach entstehen zuschlagspflichtige Überstunden im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit auch dann, wenn Arbeitsstunden über die im Schicht- / Dienstplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet wurden. Auf einen eventuellen Ausgleich im Schichtplanturnus oder gar im Ausgleichszeitraum von einem Jahr (§ 6 Abs. 2 TV-L) kommt es in diesen Fällen nicht an. Hier ist lediglich auf die im Schicht- / Dienstplan festgelegte tägliche Arbeitszeit abzustellen. Die DPolG Tarifkommission empfiehlt deshalb, eventuell bestehende Ansprüche geltend zu machen. Dabei unterstützt euch die DPolG gerne. Ansprüche können aufgrund der Ausschlussfrist immer nur sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden. Stark vereinfachtes Beispiel: Schichtplanturnus: 4 Wochen Wochenarbeitszeit: 40 Stunden Arbeitszeit im Schichtplanturnus: 160 Stunden (4 Wochen x 40 Stunden) Schichtlänge: 8 Stunden Zu erbringende Schichten: 20 (20 Schichten x 8 Stunden = 160 Stunden) Schichten nach Dienstplan: 21 Tatsächlich geleistete Schichten: 21 Zuschlagspflichtige Überstunden: 8 (21 Schichten x 8 Stunden = 168 Stunden) Im Februar 2011 erschien eine Blaulicht-Ausgabe in der sich die DPolG-Tarifkommission vorstellte. Neben einem Blick hinter die Kulissen zeigten wir auf, welche Themen uns damals beschäftigten, was wir vorhaben und wie wir zukunftsorientiert unsere Ziele erreichen wollten. Mitglieder der Tarifkommission: Selbstreflexion: Was hat DPolG-Tarifkommission seit dem nun tatsächlich erreicht? Seit 2010 hat der geschäftsführende Vorstand mit ihren Mitgliedern der Tarifvertretung Kontinuität gewahrt. Dadurch sind für die DPolG-Mitglieder auch die Ansprechpartner für Anliegen rund um den Tarifbereich inzwischen bekannt und somit „greifbarer“ denn je geworden. Aufgrund dieser bis heute andauernden Geschlossenheit der DPolG Tarifbeauftragten konnte zudem ein flächendeckendes, präsidiumsübergreifendes Netzgeflecht gesponnen werden, so dass nun zeitnah und effektiv bestehende Probleme aufgegriffen und entsprechend adäquate Lösungen herbeigeführt werden können. Darüber hinaus konnte die DPolGTarifkommission Bayern ihre Kontakte auch über die Bayer. Landesgrenzen hinweg auf- bzw. ausbauen. Seit Mitte 2015 ist der Vorsitzende der Tarifkommission Bayern, Ümit Turul, ebenfalls als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der DPolG-Bundestarifkommission vertreten. Dadurch können nun zwei Vertreter der DPolG-Tarifkommission Bayern an das Fachgremium entsandt werden, die die Interessen/ Anliegen der Tarifbeschäftigten der bayerischen Polizei somit noch besser in Gespräche bzw. Forderungen einbringen/transportieren können. Ümit Turul Inge Megdiche Angela Spänle Karl-Heinz Häberlein Vorsitzender Tarifkommission Hauptpersonalrat beim StMI PP München len, anteilige Jahressonderzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 01. Dezember, stufengleicher Aufstieg bei Höhergruppierungen, bessere berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, darum die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte wie bereits im TV-L § 5 verankert ist. Ein ganz spezielles Anliegen ist für uns auch die Verkürzung der Wochenarbeitszeit für alle Beschäftigte, also weg von der 40,06 Stundenwoche. Mit Altersteilzeit schneller in die Rente! PP Oberfranken PP Mittelfranken tigten einen alternierenden Wohnraum- und Telearbeitsplatz beantragen. Wir wollen und setzen uns dafür ein, dass der alternierende Wohnraum- und Telearbeitsplatz für alle Beschäftigte, wenn es der Arbeitsplatz erlaubt, ermöglicht wird. Die Gesundheit unserer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen liegt uns außerdem am Herzen, darum ist es uns wichtig, dass wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter begleiten und überwachen. Wie gesagt, dies war nur eine beispielhafte Aufzählung. Für Euch packen wir es an!