Endlich bundesweit gewährleisten!

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Endlich bundesweit gewährleisten!
10
magazin
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Oktober 2011 – 64. Jahrgang
Seite 11 >
Eilzuständigkeit
Fahrtkostenerstattung
Endlich bundesweit
gewährleisten!
Seite 16 >
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BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
> BDZ
Herausforderungen
und Hoffnungsschimmer
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
> zoll
> Eilzuständigkeit: Endlich
bundesweit gewährleisten!
8
ein Sommer, der kein richtiger Sommer war, eine gewerkschaftliche Sommerpause, die es nicht gab und ein Herbstbeginn mit
herrlichem Spätsommerwetter, der es politisch und gewerkschaftlich in sich hat.
Nah am Bedarfsträger
bis zur Umsetzung
Weitere Themen sind die Reform der Bundeswehr unter anderem mit den personalwirtschaftlichen Konsequenzen im Zivilbereich sowie die Auswirkungen des Sparkonzepts der Bundesregierung und der fortwährenden pauschalen Stelleneinsparungen
in den Bundesverwaltungen auf die Aufgabenerledigung, insbesondere jedoch auf
die beruflichen Perspektiven der Beschäftigten und die Anzahl der Einstellung von
Nachwuchskräften sowie deren Übernahme nach bestandener Laufbahnausbildung.
Der BDZ wird hierzu gemeinsam mit dem dbb und seinen anderen Bundesbeamtengewerkschaften noch für den Bundeshaushalt 2012 eine Initiative in den Fraktionen
und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages starten.
6
8
> beamte und tarif
Irreführend
11
> Altersteilzeit: Praktische
Hinweise
12
> Beihilfe: Informationspflicht
des Dienstherrn
12
13
> Beamtinnen mit Kindern:
Zusätzliche Rente
14
> Versorgung Ost: Mindestversorgung kann gekürzt werden 14
> Pauschalzahlung:
250 Euro bei Anspruch
15
> gewerkschaft
> Ständiger Ausschuss Tarif:
Konstituierende Sitzung
16
3
> Konkrete Forderungen für
16
>
>
>
>
den Wasserzoll
17
Der HPR tagte
21
wir gratulieren
22
Ortsverband Gießen
24
wir trauern
24
> dbb
> aktuell
> Verwaltungsgericht:
>
>
32
Ich hoffe, dass die kritischen und konstruktiven gewerkschaftlichen Argumente die
Regierungskoalition und die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag überzeugen, denn der eingeschlagene, auf restriktiven Haushaltsbeschlüssen beruhende Kurs
hat die öffentliche Verwaltung des Bundes längst in eine Sackgasse geführt, deren
Ende jedoch noch nicht erreicht ist, so dass man ihn durchaus noch korrigieren kann
und muss.
>
>
>
>
>
40
> Impressum
HERAUSGEBER UND VERLAG: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Friedrichstraße 169-170, 10117 Berlin, Tel. 030-40816600,
Fax 030-40816633, E-Mail: [email protected], INTERNET: www.bdz.eu, GESAMTVERANTWORTUNG: Bundesleitung, REDAKTION: Für den gewerkschaftlichen Teil: Klaus H. Leprich, Christof Stechmann; für „BDZ Senioren“: Ronald Hilgert, BUHL Data Service GmbH; für „BDZ Fachteil“: Heinz-Gerd Görtz, FOTOS: MEV, Project Photos, Windmüller. Das BDZ magazin erscheint zehn Mal jährlich und wird den Mitgliedern
nach § 6 Abs. 3 der Satzung zugestellt. Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bezugspreis für Nichtmitglieder jährlich 28,12 Euro. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Schriftleitung. Manuskripte müssen einseitig beschrieben
und deutlich lesbar sein. LESERBRIEFE: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des BDZ oder des dbb
wieder. Keine Haftung für unverlangte Einsendungen.
HERAUSGEBER DER dbb magazin seiten: Bundesleitung des dbb, Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin, 030.4081-40, Telefax 030.
4081-5598, INTERNET: www.dbb.de, CHEFREDAKTION: Dr. Walter Schmitz, REDAKTION: Christine Bonath, Jan Brenner, FOTOS: fotolia,
Brenner, MEV, Project Photo, VERLAG: dbb verlag GmbH, Friedrichstraße 165, 10117 Berlin, Telefon 030.72619170, Sparkasse Köln/Bonn,
Konto 21 006 903. Commerzbank Berlin, Konto 0 733 998, ANZEIGENVERKAUF: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstr. 15 a,
40878 Ratingen. Petra Opitz-Hannen, Telefon 02102.74023-715, Telefax 02102.74023-99, Anzeigentarif Nr. 52 (dbb magazin), Anzeigentarif Nr. 25 (BDZ magazin), gültig ab 1. 10. 2010, DRUCKAUFLAGE: dbb magazin 726.750 Exemplare (IVW 3/2010), ANZEIGENSCHLUSS: 6 Wochen vor Erscheinen, HERSTELLUNG: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern.
LAYOUT: Dominik Allartz. Gedruckt auf Papier aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff.
ISSN 1437-9864
5
> Fahrkostenerstattung:
Auch wenn es „nur“ um die Wiedergutmachung eines Vertrauensbruchs geht, wäre
es ein gewerkschaftlicher Erfolg, wenn die Initiative der Regierungskoalition zur Angleichung der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) zum 1. Januar 2012 zu einem guten
parlamentarischen Ende käme und unabhängig von der Tarif- und Besoldungsrunde
im kommenden Jahr ein unrühmliches politisches Kapitel beendet würde.
Nachdem sich der dbb beamtenbund und tarifunion sowie seine Bundesbeamtengewerkschaften bei der Verkündung des Vertrauensbruchs ganz bewusst gegen
öffentliche Demonstrationen und für Verhandlungen entschieden hatten und das
Thema fortwährend in den Gremien des BDZ und dbb sowie in der Politik präsent
war, wäre es insbesondere auch ein großer Erfolg des dbb-Bundesvorsitzenden
Peter Heesen. Aber gejubelt wird erst, wenn das Geld auf dem Konto ist!
Wirkungsloses Instrument
> Technischer Dienst:
> Tadschikistan: Von der Idee
Die Stabilisierung des Euro, manche behaupten auch dessen
Rettung und die der Europäischen Union (EU), stehen ohne Frage im politischen
Brennpunkt. Das betrifft alle Menschen in Deutschland und in den Mitgliedsstaaten
der EU. Mit und ohne Gemeinschaftswährung. Die Regierungskoalitionen mühen
sich um die „Kanzlerinnenmehrheit“ im Deutschen Bundestag, um zu demonstrieren,
dass die angeschlagene Regierungskoalition noch handlungsfähig ist.
Aber es gibt natürlich auch herausragende gewerkschaftliche Themen, die für die
Beschäftigten in den Bundesverwaltungen von Bedeutung sind und eine intakte
Regierungsmehrheit erfordern.
4
> Tabaksteuererhöhung:
Sinnvolles Berufsbeamtentum
nur mit Streikverbot
25
Frank Stöhr über
Mindestlöhne
26
Regierungsdialog Rente:
Altersarmut verhindern
28
Beamtenversorgung:
Finanzierungsmix sorgt für
Stabilität
28
Finanztransaktionssteuer
30
Schuldenkrise: Europäer
müssen zusammenstehen
44
interview – Christine Clauß,
Vorsitzende des ASMK
46
> spezial
> frauen – Elterngeld –
Erfolgsmodell oder nutzlose
Subvention?
32
> jugend – Vorbereitung für
den BJT
34
> europa – ILO-Übereinkommen
über den Förderungsrahmen
für den Arbeitsschutz
38
> finale
> glosse
39
> online – Internetkriminalität:
Kampf den Abzockern
46
> fokus
> mitgliederservice
40
42
> BDZ magazin | Oktober 2011
??????????????
editorial
> editorial
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Eilzuständigkeit
Endlich bundesweit gewährleisten!
zoll
4
Nach der Entscheidung des Sächsischen Landtags, die Eilzuständigkeit auf Zollvollzugsbedienstete im Freistaat Sachsen zu übertragen,
hat der BDZ erneut entsprechende Änderungen
der Polizeigesetze in allen Bundesländer angemahnt. Nach Baden-Württemberg und Bayern,
in denen bereits Initiativen der zuständigen
BDZ-Bezirksverbände erfolgreich waren, ist mit
der sächsischen Regelung im „Flickenteppich“
der Länder eine weitere Lücke geschlossen
worden. Die vom BDZ geforderte länderübergreifende Lösung scheiterte bislang an der
ablehnenden Haltung der Innenministerkonferenz der Länder.
Der Dresdener Landtag beschloss eine Neufassung des
Paragrafen 77 Absatz 3 des
Sächsischen Polizeigesetzes,
wonach die Eilzuständigkeit
auch für Vollzugsbeamtinnen
und -beamte der Zollverwaltung gilt, denen der Gebrauch
von Schusswaffen bei Anwendung unmittelbaren Zwang
gestattet ist. Somit können
Zollvollzugsbedienstete in
Sachsen zur Abwehr einer
gegenwärtigen erheblichen
Gefahr, zur Verfolgung von
Straftaten auf frischer Tat
sowie zur Verfolgung und
Wiederergreifung Entwichener Amtshandlungen vornehmen, wenn die zuständige
> BDZ magazin | Oktober 2011
Stelle die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig
treffen kann.
>
„Werthebach-Bericht“
empfiehlt: Eilzuständigkeit normieren
Die Notwendigkeit der Eilzuständigkeit für die Vollzugsbeamten der Zollverwaltung hatte zuletzt die von der Bundesregierung zur Überprüfung der
Schnittstellen zwischen den
Sicherheitsbehörden des Bundes eingesetzte sogenannte
„Werthebach-Kommission“
bestätigt. In ihrem im Dezember 2010 vorgelegten Bericht
kommt sie zu dem Ergebnis,
dass es für Zollvollzugskräfte
unbefriedigend und aus Sicht
der Bürgerinnen und Bürger
nicht nachvollziehbar sei,
wenn sie außerhalb ihrer originären Zuständigkeiten nicht
eingreifen dürften.
In dem Bericht heißt es:
„Die Vollzugseinheiten der Zollverwaltung treffen insbesondere bei den mobilen Kontrollen
der Kontrolleinheiten Verkehrswege oder den Einsätzen zur
Bekämpfung der illegalen Beschäftigung auch Lagen, die
präventiv-polizeiliches Handeln
(zum Beispiel die Verhinderung
der Weiterfahrt eines erkennbar
alkoholisierten Kfz-Führers)
oder ein repressiv-polizeiliches
>
Handeln (zum Beispiel die Verhinderung der Weiterfahrt eines mit Haftbefehl gesuchten
Fahrers) erfordern.
Trifft die Landespolizei in diesen
Fällen nicht rechtzeitig ein und
hat der Vollzugsbedienstete der
Zollverwaltung seine originäre
Kontrolle oder Prüfung abgeschlossen, hat er keine Rechtsgrundlage, den Fahrer an der
Weiterfahrt zu hindern. Die jedem zustehende Notwehr und
Nothilfe nach der Strafprozessordnung ist in diesen Fallgestaltungen nicht einschlägig.
Lediglich die Länder Bayern und
Baden-Württemberg (Anmerkung der Redaktion: zum Zeit-
Rechtslage
Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Zollverwaltung sind die mit
zollrechtlichen und anderen übertragenen Aufgaben betrauten
und zur Anwendung von unmittelbarem Zwang befugten Beamtinnen und Beamten.
Unter den Begriff des Zollvollzugsdienstes fallen die Beschäftigten
der Sachgebiete C und E bei den Hauptzollämtern, des Zollkriminalamts und des Zollfahndungsdiensts und grundsätzlich auch die
Angehörigen der Grenzzollämter, sofern sie eine vollzugsdienstliche Aus- oder Fortbildung im Polizeirecht und Strafprozessrecht
erhalten haben und im Vollzugsdienst tätig sind.
Außerhalb eigener Zuständigkeiten können Zollbedienstete in den
Ländern, in denen ihnen keine Eilkompetenz übertragen ist, keine
unaufschiebbaren ersten Maßnahmen bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich anderer Vollzugsbehörden treffen. Ihre Eingriffsmöglichkeiten sind die sogenannten
„Jedermannsrechte“ begrenzt.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
>
Situation in den
Ländern
Auf Initiative des BDZ und seiner Bezirksverbände hatten
Baden-Württemberg und der
Freistaat Bayern Zollvollzugsbediensteten die Eilkompetenz
eingeräumt. Die entsprechenden Änderungen der Landespolizeigesetze waren auf Bemühungen der beteiligten Bezirksverbände zurückzuführen.
Der BDZ überzeugte die Politik
mit dem Argument, dass eine
erhebliche Sicherheitslücke bestehen bleibe, wenn Zollvollzugsbedienstete nicht in die
entsprechenden polizeigesetzlichen Regelungen aufgenommen würden. Im Saarland sind
Bestrebungen erkennbar, die
Eilbefugnis gesetzlich zu verankern. Auch in der Freien
Hansestadt Bremen ist eine
entsprechende Gesetzesänderung geplant.
band Hannover ein. Diese Länder nehmen jedoch nach wie
vor eine Verweigerungshaltung ein.
Gewerkschaftliche Aktivitäten
gehen auch vom BDZ-Bezirksverband Nord aus. Das Anliegen stößt aber in der Freien
und Hansestadt Hamburg und
in Mecklenburg-Vorpommern
nach wie vor auf Ablehnung.
In Schleswig-Holstein besteht
die Besonderheit, dass sich eine solche Befugnis für Zollbeamtinnen und -beamte bereits
aus dem geltenden Landesrecht ergibt. Dort ist dieser
Personenkreis den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes gleichgestellt.
Einen Vorstoß gegenüber der
Landespolitik in NordrheinWestfalen unternahmen die
Bezirksverbände Düsseldorf,
Köln und Westfalen. Auch dort
ist bislang jedoch keine Bereitschaft vorhanden, die Eilkompetenz für Zollbeamtinnen
und -beamte im Polizeigesetz
zu verankern.
Weniger erfolgreich verliefen
die Bemühungen in anderen
Bundesländern. Für entsprechende Regelungen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
setzt sich der BDZ-Bezirksver-
Die uneinheitliche Rechtslage
in den einzelnen Bundesländern ist aus Sicht der Beschäftigten des Zolls, die tagtäglich
mit Einsatzfahrzeugen, in
Dienstkleidung, bewaffnet
und entsprechend ausgebildet
Dienst verrichten, nicht länger
hinnehmbar. Nach dem Vorbild
Baden-Württembergs, Bayerns
und nun Sachsens bedarf es
deshalb in den Bundesländern,
in denen entsprechende Befugnisse in den Polizeigesetzen
fehlen, handfester gesetzgeberischer Maßnahmen.
Unterstützt von der Bundesleitung werden sich die Bezirksverbände des BDZ gegenüber
der Landespolitik dafür einsetzen, dass die Eilbefugnis für
Vollzugsbedienstete der Zollverwaltung in allen Landespolizeigesetzen normiert wird.
Darüber hinaus ist selbstverständlich auch das Bundesfinanzministerium gefordert, die
Länder in der Innenministerkonferenz von der Notwendigkeit der Eilzuständigkeit für die
Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung zu überzeugen. Wir
쐍
werden weiter berichten.
Tabaksteuererhöhung
Wirkungsloses Instrument
Medienberichten zufolge erweist sich die Erhöhung der Tabaksteuer als wirkungsloses Instrument. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Warnung des BDZ vor den negativen Auswirkungen
der Tabaksteuererhöhung für Fiskus und Gesundheit mehr als berechtigt war. Entsprechende
Prognosen hatte der BDZ im Vorfeld des Tabaksteuererhöhungsgesetzes 2010 im Rahmen der
parlamentarischen Anhörung abgegeben.
Das Nachrichtenmagazin
„Der Spiegel“ beruft sich auf
Informationen der Zollfahndung, wonach Raucherinnen
und Raucher vermehrt auf
illegale Zigaretten umsteigen.
Grundlage der Veröffentlichung ist ein internes Lagebild
zum Zigarettenschmuggel.
Danach trug auch die jüngste
Preiserhöhung im Frühjahr
2011 dazu bei, dass die zu
versteuernden Gewinne der
Zigarettenindustrie weiter
wegbrechen und die erhofften Mehreinnahmen des
Bundes ausbleiben. Der
Grund sei eine erhöhte Kriminalität beim Zigarettenschmuggel.
> BDZ magazin | Oktober 2011
5
zoll
punkt der Vorlage des „Werthebach-Berichts“ war das Sächsische Polizeigesetz noch nicht
geändert worden) haben derzeit in ihren Polizeigesetzen eines Befugnisnorm aufgenommen. … Die Kommission unterstützt die Bemühungen des
Bundesministeriums der Finanzen, dass auch die anderen Länder eine entsprechende Befugnis für Vollzugsbedienstete der
Zollverwaltung in den Landespolizeigesetzes normieren.“
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
In dem Papier der Zollfahndung heißt es, die höhere Tabaksteuer stelle kein gesundheitspolitisches und fiskalisches Motiv für Raucherinnen
und Raucher dar, ihr Verhalten
zu überdenken. Vielmehr entschieden sie sich noch bewusster dafür, auf illegale Zigaretten umzusteigen. Die hohe
Nachfrage sorge für ein höheres Angebot an illegalen Zigaretten. In der Konsequenz sei
Schmuggelware leichter verfügbar. Auch würden die Bemühungen der Bundesregierung unterlaufen, Kindern und
Jugendlichen den Zugang zu
Tabak zu erschweren. Die gesundheitsschädigende Wir-
kung illegaler Zigaretten, die
ohne Qualitätskontrolle hergestellt würden, sei dabei nachgewiesen.
>
Organisierte
Kriminalität als
„lachender Dritte“
Wie vom BDZ vorausgesagt,
sind auch keine nennenswerten fiskalischen Effekte zu beobachten. BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich, der in
einer umfassenden schriftlichen Stellungnahme und in
einer öffentlichen Anhörung
beim Finanzausschuss des
Bundestags die Entwicklung
seit den letzten Tabaksteuererhöhungen aufgezeigt hatte
(wir berichteten), sieht sich in
seiner Einschätzung bestätigt.
Bereits im Zeitraum von 2003
und 2009 sank der Absatz versteuerter Zigaretten zwar von
rund 133 auf 87 Milliarden
Stück. Der interne Bericht der
Zollfahndung weist aber aus,
dass die Differenz von rund
46 Milliarden Zigaretten überwiegend durch illegale Ware
kompensiert wird.
Vor dem Hintergrund der rückläufigen Beschlagnahme illegaler Zigaretten durch den Zoll
appelliert der BDZ an die Politik
und Verwaltung, die Bekämpfung der Kriminalität erheblich
zu intensivieren. Im Zu-
sammenspiel nationaler und
europaweiter Bemühungen zur
Eindämmung von Zigarettenschmuggel und -fälschungen
müsse der Fahndungsdruck erhöht werden. Denn vor allem
die grenzüberschreitenden Ermittlungen seien zeit-, kostenund personalaufwändig.
Leprich betont: „Eine freie
Fahndung wird dadurch erschwert, dass der Zoll auch im
Vollzugsbereich nach den
Grundsätzen der Kosten- und
Leistungsrechnung gesteuert
wird. Solange der Zoll mit angelegten Fesseln arbeitet, ist
die organisierte Kriminalität
bei jeder Erhöhung der Tabaksteuer der ‚lachende Dritte‘.“ 쐍
Technischer Dienst
zoll
6
Nah am Bedarfsträger
Die Neukonzeptionierung des Technischen Dienstes
beim Zoll nimmt Gestalt an. Die neue Struktur sieht
eine Zentralisierung im Bereich der Funk- und Telekommunikation vor. Aus Sicht des BDZ wird damit
die angestrebte höhere Effizienz nicht erreicht. Zudem erfolgt die Umorganisation im Zuge der Einführung des Digitalfunks, über die noch keine belastbaren Basisdaten vorliegen. Die geplante zentralisierte
Aufbauorganisation und die dislozierte Ablauforganisation hält der BDZ vor dem Hintergrund des Projekts
„Strukturentwicklung Zoll“ nicht für zwingend.
>
Technische Beamte
Die weitgehende Eigenständigkeit die Technischen Beamten im Kraftfahrzeug- und im
Funk- und Telekommunikationswesen in ihren spezifischen Aufgaben sowie die
organisatorische, räumliche,
personalwirtschaftliche und
haushälterische Eingliederung
in die Bundesfinanzdirektion
hat sich aus Sicht des BDZ
bewährt. Denn für deren Geschäftsbereich erbringen sie
> BDZ magazin | Oktober 2011
den Großteil ihrer Dienstleistungen und arbeiten somit
nah am Bedarfsträger. Mit einer Verlagerung der strategischen Zuständigkeit werden
die Grundsätze des Projekts
„Strukturentwicklung Zoll“
erneut durchbrochen.
>
Funkwerkstätten
und Digitalfunk
Gleiches gilt für die Funkwerkstätten, die zu den Hauptzollämtern oder den Zollfahndungsämtern gehören, ihre
fachlichen Weisungen aber
weitgehend von dem bei den
Bundesfinanzdirektionen ansässigen Technischen Beamten
für das Funk- und Telekommunikationswesen erhalten. Der
BDZ schlägt einen bedarfsgerechten Personalaustausch
zwischen Funkwerkstätten,
Sprechfunkzentralen und ähnlichen Organisationseinheiten
mit technischer Ausrichtung in
den Hauptzollamtssachgebieten vor. Bei Einführung des Digitalfunks beim Zoll wäre dann
die personelle Besetzung von
Digitalfunkstandorten besser
zu koordinieren. Vermisst wird
eine klare Aussage, wer künftig
die Fachaufsicht über die vorhandenen analogen Sprechfunkzentralen ausübt.
>
Telekommunikation
Der BDZ vermisst im vorliegenden Entwurf eine eindeutige
Definition, welche Elemente
des Telekommunikationswesens tatsächlich unter den
gewählten Begriff „Funk- und
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Telekommunikationswesen“
fallen und welche nicht. Die
von vielen Beschäftigten am
häufigsten verwendete Telekommunikationsart ist die
Festnetztelefonie, zumeist
über die in den Dienstgebäuden installierten und vernetzten Telekommunikationsanlagen. Über die mit dieser drahtgebundenen Telekommunikationsart verknüpften umfangreichen Aufgaben enthält der
Entwurf keine Feststellungen.
Wenn eine grundlegende Neukonzeption des Funk- und Telekommunikationswesens vorgenommen werde, müsse entschieden werden, ob die Festnetztelefonie einschließlich
der örtlichen Anbindungen an
das öffentliche Telekommunikationsnetz in eine zentralisierte Aufgabenerledigung
einfließen soll oder nicht. Aus
Gründen der Praktikabilität
plädiert der BDZ für eine dauerhafte Beibehaltung einer dezentralen Zuständigkeitsregelung in der Nutzerebene, also
bei den jeweiligen Bundesfinanzdirektionen und Hauptzollämtern.
>
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Die Feststellung, dass mit der
geplanten personellen und
organisatorischen Bündelung
der Technischen Dienste in einem Referat der Bundesfinanzdirektion Südwest eine höhere
Wirtschaftlichkeit zu erwarten
sei, ist nach Ansicht des BDZ
nicht stichhaltig dargelegt und
auch nicht hinreichend untermauert. Vielmehr sei durch die
dann erforderliche Fernadministration von Beschäftigten,
wenn sie organisatorisch der
Bundesfinanzdirektion Südwest angehörten, aber räumlich im ganzen Bundesgebiet
verstreut seien, mit einem wesentlich höheren Aufwand zur
Betreuung und Ausstattung zu
rechnen. Ungeklärt bleibe zudem, durch wen, wie und mit
welcher Kostenaufteilung die
Liegenschaftsverwaltung der
vom Technischen Dienst genutzten Liegenschaften künftig erfolgen soll.
>
Personalwirtschaft
Personalwirtschaftlich bringen
künstlich geschaffene Außenstellen nach Einschätzung des
BDZ nur Nachteile, da Nachbesetzungen und Wegbewerbungen in der Regel mit personellen Problemen erheblicher Art
verbunden sind. Bei Bedarf
Personal von einer Funkwerkstatt zu übernehmen oder
technisch interessiertes und
einschlägig vorgebildetes Personal für die speziellen Aufgaben in einer Funkwerkstatt, einer Sprechfunkzentrale oder
einer Kfz-Prüfeinrichtung zu
gewinnen, sei innerhalb des
Personalbestands eines Hauptzollamts leicht durchführbar.
Dagegen sei die Bereitschaft
von geeigneten Beamtinnen
und Beamten, einen Wechsel
von ihrem Hauptzollamt zu einer „fremden“ Bundesfinanzdirektion (oder umgekehrt) mit
einer Versetzung zu vollziehen,
nachweislich äußerst gering.
>
Korruptionsprävention
Auch der Aussage, dass eine
Zentralisierung der Technischen Dienste unter dem Dach
der Bundesfinanzdirektion
Südwest einen Beitrag zur
Korruptionsprävention darstellen würde, weil dort auch
die Zentrale Beschaffungsstelle für technisches Gerät und
für Fahrzeuge angesiedelt ist,
widerspricht der BDZ deutlich.
Gerade die Zusammenführung
von Personal der Beschaffungsstelle und des Fachpersonals, das Leistungsbeschreibungen in technischer Hinsicht
ausarbeitet und später eingehende Angebote maßgeblich
bewertet, hebe die bisher angewendete Trennung von
Kompetenzen weitgehend auf
und berge damit zwangsläufig
höhere Korruptionsrisiken. 쐍
> BDZ magazin | Oktober 2011
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BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Tadschikistan
Von der Idee bis zur Umsetzung
>
zoll
8
Studiendirektor sowie stellvertretender Leiter der OESZLehranstalt vom Dienst in der
Bundeszollverwaltung beurlaubt. Er hat in diesem bisher
einmaligen und politisch hoch
angesiedelten Projekt der
OSZE nach seiner Eröffnung
grundlegende Strukturen geschaffen und bereits im Herbst
2009 die ersten Veranstaltungen durchgeführt.
Die Idee
Alle OSZE-Mitgliedsländer sehen sich ständig einer Vielzahl
an Problemen und Herausforderungen im grenz- und sicherheitspolitischen Bereich
ausgesetzt. Insbesondere in
den fünf zentralasiatischen
Staaten, Kasachstan, Kirgisien,
Tadschikistan, Turkmenistan
und Usbekistan reichen die
Grenzprobleme von schwierigen und äußerst langen Transitrouten, ungelösten und
schwelenden Grenzkonflikten
sowie unklaren und teilweise
nicht eindeutig markierten
Grenzverläufen und Grenzmarkierungen, transnationalen Bedrohungen durch Terrorismus,
Drogen-, Waffen- und Menschenschmuggel bis hin zu
unterschiedlichem Zugang zu
Bodenschätzen und natürlichen Ressourcen.
Zur Errichtung von einheitlichen, effektiven und effizienten Grenzkapazitäten und
-kontrollen haben alle 56 Mitgliedsländer der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OESZ) im Jahr
2005 das Grenzsicherheitsund Grenzmanagement-Konzept unterzeichnet. Dieses
Konzept sollte dazu dienen, die
OSZE-Mitgliedsländer bei der
Stärkung ihrer Zusammenarbeit und Effektivität im Bereich
der Grenzsicherheit und des
Grenzmanagements zu unterstützen, gleichzeitig zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Beziehungen beizutragen und letztendlich dadurch offene aber doch sichere
Grenzen im Bereich der OSZE
sicherzustellen und zu fördern.
Die Existenz von effektiven
Grenzsicherheits- und Grenzmanagement-Kapazitäten ist
von ganz besonderer Bedeutung. Als Ergebnis von Gesprä> BDZ magazin | Oktober 2011
>
Wachturm an der tadschikisch-afghanischen Grenze.
chen einer Tadschikistan-Projektgruppe im März 2007 kam
schließlich die Idee auf, eine
OSZE-Lehranstalt für Grenzangelegenheiten und Grenzmanagement in Duschanbe in
Tadschikistan zu etablieren.
Am Aufbau maßgeblich beteiligt waren auch Zollexperten,
darunter der Münchener Zollfahnder Wolfgang Maierhofer.
ten Behörden. Mit Standort in
Duschanbe, der Hauptstadt
Tadschikistans, befindet sich
die Lehranstalt als einzigartige
OSZE-weite Einrichtung im
Herzen von Zentralasien – einer Region, die mit einer Vielzahl von Herausforderungen
und Problemen im grenz- und
sicherheitspolitischen Bereich
zu kämpfen hat.
Die Antwort der OSZE
Konzipiert als ein umfassendes
Fortbildungszentrum, verfolgt
die OSZE-Lehranstalt das Ziel,
das Wissen von gegenwärtigen
und künftigen Führungskräften von Grenz- und Sicherheitsbehörden der OSZE-Mitgliedsländer und Partnerländer
zu erweitern sowie eine intensivere Zusammenarbeit und
einen besseren Informationsaustausch zu fördern.
>
Die OSZE-Lehranstalt für
Grenzsicherheit und Grenzmanagement wurde am
27. Mai 2009 mit der finanziellen Unterstützung von
13 OSZE-Geberländern, darunter Deutschland, unter dem
damaligen OSZE-Vorsitz Griechenlands in Anwesenheit von
OSZE-Botschaftern, dem tadschikischen Außenminister sowie weiteren Gästen aus Politik und internationalen Organisationen eröffnet. Sie ist das
erste internationale Zentrum
für Spezialfortbildung für Beamte im mittleren und höheren Managementbereich von
Grenzpolizei, Zoll, Drogenkontrollbehörden und anderen
grenz- und sicherheitsrelevan-
Die OSZE-Lehranstalt wird
von zwei von der OSZE unter
Vertrag genommenen Grenzpolizei- und Zollexperten mit
Unterstützung von neun nationalen Mitarbeitern geleitet.
Wolfgang Maierhofer wurde
dafür vom Bundesfinanzministerium seit August 2009 für
seine Tätigkeit als Kurs- und
Das Angebot zusätzlicher und
spezieller Fortbildung für Führungskräfte von Grenz- und
Sicherheitsbehörden – kombiniert mit dem Erkenntnisstand
und den Erfahrungen der
56 OSZE-Mitgliedsländer –
entspricht der Philosophie der
OSZE-Lehranstalt. Das OSZENetzwerk nutzend, bietet sie
als Mittelpunkt für Zusammenarbeit und Informationsaustausch unter Grenz- und
Sicherheitsbehörden Möglichkeiten der gründlichen Studie und Analyse von internationalen Standards im Grenzmanagement und dem Austausch der jüngsten und aktuellen Techniken an, um so
die besten Praktiken nicht nur
publik zu machen, sondern
schließlich auch anzuwenden.
>
Drei Säulen
Die Aktivitäten der OESZ-Lehranstalt beruhen im Wesentlichen auf drei Säulen:
> Grenzsicherheits- und Grenzmanagement-Kurse für bis
zu 25 Führungskräfte der
OSZE-Mitgliedsländer und
Partnerländer für Zusammenarbeit (zum Beispiel
Afghanistan und Mongolei)
> Forschungs- und Entwicklungszentrum mit einem
umfassenden nachfrageorientierten Angebot an Referenz- und Fachliteratur zum
Themenbereich Grenzsicher-
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
heit und Grenzmanagement
mit entsprechenden Partnerschaften zu anderen Ausbildungs-, Wissenschafts- und
Forschungsinstituten im
übrigen OSZE-Bereich
> Seminare, Workshops und
andere Veranstaltungen mit
dem Ziel, die Zusammenarbeit in allen Bereichen zu fördern, also behördenintern,
zwischenbehördlich sowie
grenzüberschreitend auf
bilateraler, regionaler und
OSZE-Ebene
>
Netzwerk
Die OSZE-Lehranstalt mit ihrem Partnerschaftsnetzwerk,
bestehend aus internationalen
Organisationen und einem
Konsortium von nationalen
Aus- und Fortbildungsinstituten im Bereich der Grenzsicherheit und des Grenzmanagements, gewährleistet
einen koordinierten Ansatz in
der Durchführung und Vermittlung der besten Fortbildungsmaßnahmen und -praktiken. Als einzigartige Fortbildungsstätte dieser Art zielt die
Lehranstalt darauf ab, Zugang
zu den aktuellsten und modernsten Fortbildungstechniken
und -methoden sowie Technologien zu ermöglichen. Eingebettet in das OSZE-Konzept der
Grenzsicherheit und des Grenzmanagements dient die Lehranstalt als Plattform für Dialog
und Zusammenarbeit in Bezug
auf Informations- und Erfahrungsaustausch von internationalen Standards und internationalem Recht in Zentralasien und darüber hinaus.
Das Partnerschaftsnetzwerk
wurde noch vervollständigt
durch einen Mechanismus von
Kontaktpunkten in den relevanten afghanischen Ministe-
>
Vorführung des OSZE-Entminungsprogramms bei einem Kurs der
OESZ-Lehranstalt an der tadschikisch-afghanischen Grenze.
rien zur Unterstützung und
Erleichterung des Identifizierungs- und Auswahlprozesses
von geeigneten Beamten der
afghanischen Grenzpolizei, des
Zolls und der mit grenzüber-
schreitenden Bedrohungen
und Kriminalität befassten
Polizeidienststellen für die Teilnahme an den von der OSZELehranstalt angebotenen Fortbildungsveranstaltungen.
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BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
>
>
zoll
10
Praktische Anschauungsbeispiele bei der Vorführung des OSZEEntminungsprogramms.
Erreichtes
Seit der offiziellen Eröffnung
im Mai 2009 hat die OSZELehranstalt insgesamt 17 Seminare zu grenz-, sicherheitsund managementbezogenen
Themenbereichen, drei Ein-Monats-Kurse sowie zwei Konferenzen, gemeinsam mit dem
George C. Marshall-Center Garmisch-Partenkirchen und Interpol Lyon, durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen
469 Führungskräfte und hochrangige Vertreter von Grenzpolizei, Zoll, Drogenkontrollbehörden und anderen sicherheitsrelevanten Behörden im
grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereich von 25 OSZEMitgliedsländern teil.
Allein das Gastland Tadschikistan entsandte 186 Offiziere
verschiedener Behörden. Darüber hinaus waren in der gemeinsam mit Interpol veranstalteten Konferenz zum Thema Terrorismus hochrangige
Vertreter von Interpol-Büros
verschiedener OSZE-Mitgliedsländer, aber auch von den nicht
der OSZE angehörenden Ländern Indien, Iran, Pakistan und
Sri Lanka vertreten. Zu den Teilnehmern gehörten Lehrende,
die ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen in den grenz- und
sicherheitsbezogenen Themenbereichen in den verschiedenen Veranstaltungen vermittelten. Die OSZE-Lehranstalt
> BDZ magazin | Oktober 2011
konnte bisher 114 internationale Experten aus 20 verschiedenen OSZE-Mitgliedsländern
willkommen heißen.
>
Ausblick
Die Kernidee und Hauptaktivität der OESZ-Lehranstalt allerdings ist die Durchführung von
insgesamt vier Ein-Monats-Kursen pro Jahr für gegenwärtige
und designierte Führungskräfte. In diesen Kursen werden in
erster Linie Grenz-, Sicherheitsund Managementaspekte abgedeckt, aber auch Handelsund grenzüberschreitende Erleichterungen behandelt. Mit
diesem Konzept kann die OSZELehranstalt intensive Fortbildungsmaßnahmen für eine
maximale Teilnehmerzahl von
bis zu 100 Führungskräften pro
Jahr verschiedener Grenz- und
Sicherheitsbehörden der OSZEMitgliedsländer und -Partnerländer für Zusammenarbeit anbieten. Dieses neue OSZE-Konzept füllt eine Lücke und steht
daher nicht in Konkurrenz zu
Projekten und Aktivitäten anderer internationaler Organisationen. Im Gegenteil, es ergänzt
deren Bemühungen, die sich
mehr auf die Aus- und Fortbildung von Beamten im ausführenden Bereich in Zentralasien
spezialisiert haben.
Ihren ersten Ein-Monats-Kurs
hat die OSZE-Lehranstalt 2010
als Pilotkurs mit 20 Beamten
aus vier OSZE-Mitgliedsländern
sowie Afghanistan als Partnerland für Zusammenarbeit
durchgeführt. Im Jahr 2011
wurden zwei weitere Kurse mit
einer Teilnahme von 29 Grenzoffizieren im zweiten und 25
im dritten Kurs aus insgesamt
sechs OSZE-Mitgliedsländern
und zwei Partnerländern für
Zusammenarbeit (Afghanistan
und Mongolei) durchgeführt.
Der Inhalt der Kurse basiert auf
den drei OSZE-Dimensionen,
der politisch-militärischen, der
wirtschaftlich-ökologischen
und der MenschenrechtsDimension.
Die Themenbereiche umfassen
im Einzelnen grenzbezogene
>
Herausforderungen jeglicher
Art im OSZE-Bereich, nationale
und regionale Grenzmanagement-Strategien, Techniken
und Führungsstil für mittleres
und höheres Management,
operative Planung und Einsatzlehre, Öffentlichkeitsarbeit,
modernes Transit sowie Erleichterungen in diesen Bereichen. Die Kurse beinhalteten
auch eintägige Studienreisen
an die Grenzen zu Usbekistan
und Afghanistan. Dort haben
Teilnehmer Gelegenheit, aus
erster Hand Informationen
und Einblick in einige Problembereiche zu bekommen, mit
denen sich Tadschikistan aus쐍
einander setzen muss.
Wolfgang Maierhofer
Als Kurs- und Studiendirektor sowie
stellvertretender Leiter der OSZE-Lehranstalt in Tadschikistan, dem ersten
internationalen Zentrum für Spezialausbildung für Offiziere von Grenzund Sicherheitsbehörden, ist Wolfgang
Maierhofer für die Gesamtplanung der
Aktivitäten und deren Implementierung verantwortlich. Maierhofer, Jahrgang 1956, schloss nach dem Abitur
sein Fachhochschulstudium als Diplom-Finanzwirt im Jahr 1980 ab. 30 Jahre seiner beruflichen Laufbahn und seines dienstlichen Einsatzes bei der Bundeszollverwaltung waren gekennzeichnet von einem breit gefächerten Einsatz
in verschiedenen Ermittlungsbereichen des Zollfahndungsdienstes. Maierhofer, zuletzt Leiter des Sachgebiets „Informationsgewinnung, Führung von Vertrauenspersonen und Zeugenschutz“
beim Zollfahndungsamt München, ist derzeit für seine Tätigkeit in
Tadschikistan beurlaubt.
>
Evaluierung der Zollämter nicht vor dem 2. Halbjahr 2013
Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass mit der Evaluierung der Binnenzollamtsstrukturen nicht vor dem 2. Halbjahr 2013
begonnen werden kann. Mit dieser Feststellung beantwortete
Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk die entsprechende Anfrage
eines Bundestagsabgeordneten, der sich nach der Zukunft der
Zollämter in seinem Wahlkreis erkundigt hatte. Deshalb könne
zum Fortbestand von Zollämtern zum derzeitigen Zeitpunkt keine
abschließende Aussage getroffen werden, so Koschyk in seinem
Schreiben vom 19. September 2011.
Zuvor war von einem Beginn der Untersuchung der Strukturen der
Binnenzollämter ab Mitte 2012 ausgegangen worden. Das Feinkonzept des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ sieht vor, die derzeit noch bestehenden rund 180 Binnenzollämter nach einheitlichen Kriterien (Personalbedarf, Kosten, Einnahmen, Bezirksgröße
und Strukturen der örtlichen Wirtschaft, Unterbringung etc.) zu
wirtschaftlichen Betriebsgrößen zusammenzufassen.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Fahrtkostenerstattung
Irreführend
Die pauschale Behauptung in aktuellen Medienberichten, Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes erhielten höhere Kilometergelder als
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Privatwirtschaft, entbehrt jeder Grundlage.
Unter Berufung auf den Bund der Steuerzahler
(BdSt) heißt es in den Meldungen, der steuerlichen Kilometerpauschale von 30 Cent stünden
35 Cent für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gegenüber. Diese Zahl, die auf einzelne Bundesländer zutrifft, bezieht sich nicht auf den
Bund, betont der BDZ, der dem Eindruck der
Ungleichbehandlung entgegentritt.
Der BdSt stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der
Privatwirtschaft einen Nachschlag bei der Fahrtkostener-
stattung in Aussicht. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2010 könne für beruflich bedingte Fahrten ein höhe-
rer Kilometersatz abgesetzt
werden als die bisher zulässigen 30 Cent, schreibt die „Berliner Morgenpost“. Gegen diesen
Wert richte sich eine im Mai
2011 eingereichte Verfassungsbeschwerde, die mit einer vermeintlichen Ungleichbehandlung von Beschäftigten in Privatwirtschaft und öffentlichem
Dienst begründet werde.
Nach Darstellung des BDZ wird
der Sachverhalt damit in unzulässiger Weise verkürzt. So
unterscheiden die Medienberichte nicht zwischen den für
Beschäftigte in einzelnen
Bundesländern wie dem Freistaat Bayern geltenden höheren Kilometersätzen und dem
niedrigeren Satz für Beschäftigte des Bundes. Auch werde
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BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
der Eindruck erweckt, es gebe
im öffentlichen Dienst eine Bevorzugung, die vom Bundesverfassungsgericht korrigiert
werden müsse.
„Das Gegenteil ist richtig“,
stellt BDZ-Chef Klaus H. Leprich in einer Reaktion auf diese
Medienberichte fest. Während
in großen Teilen der Privatwirtschaft angemessene Kilometersätze gezahlt würden, hinke
der öffentliche Dienst – gerade
auch im Bereich des Bundes –
seit Jahren sichtbar hinterher.
>
Keine Besserung in
Sicht
Vor dem Hintergrund der seit
Jahren gestiegenen Anschaf-
fungskosten für Kraftfahrzeuge und der anhaltend hohen
Kraftstoffpreise sei es nicht
länger hinnehmbar, dass etwa
die Sätze der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz auf einem
Niveau verharrten, das der
Vollkostenrechnung für das genutzte Kraftfahrzeug und der
Realität der Kraftstoffpreise
nicht entspreche. Im Ergebnis
komme es ausschließlich auf
eine praxisgerechte Lösung an.
Leprich warnte zugleich vor
einer erneuten Neiddebatte.
Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes dürften nicht gegen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Privatwirtschaft
ausgespielt werden.
Nach Informationen des dbb
wird sich die lange erwartete
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung weiter hinauszögern. Das Bundesinnenministerium werde bis zum Jahresende
2011 keine Änderung vornehmen, heißt es beim dbb. Bisher
führe das Ministerium lediglich
eine Prüfung durch, dessen Ergebnis noch offen sei. Vorgesehen sei eine Angleichung entsprechender Rechtsvorschriften.
„Für die Beschäftigten des Bundes ist noch keine Besserung in
Sicht“, so Leprich. Gerade auch
in der flächendeckenden Zollverwaltung handele es sich bei
der Wegstreckenentschädigung
um ein Instrument zur Berück-
sichtigung der tatsächlichen
Kosten und zum Ausgleich der
finanziellen Belastungen der
Beschäftigten. Die Wegstreckenentschädigung mache für
einen großen Personenkreis einen Teil des Einkommens aus,
der sich im Geldbeutel spürbar
auswirke.
dbb und BDZ treten seit Jahren
vehement für eine deutliche
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung ein. Zuletzt hatte
der Gewerkschaftstag des BDZ
im Oktober 2010 in Magdeburg eine Anhebung gefordert.
Auch höhere Tagegelder nach
dem Bundesreisekostengesetz
seien längst überfällig, heißt
쐍
es in dem Beschluss.
12
Praktische Hinweise
beamte und tarif
Altersteilzeit
Das Bundesinnenministerium hat mit aktuellem Rundschreiben praktische Hinweise zur
Umsetzung der Altersteilzeit für Beamtinnen
und Beamte des Bundes gegeben. Hiernach bezieht sich die Regelung, wonach Beförderungen
in zeitlicher Nähe zum Ende der aktiven Dienstzeit nur dann zulässig sind, wenn zwischen der
Beförderung und dem Ende der Arbeitsphase in
der Regel ein Mindestzeitraum von zwei Jahren
gilt, aus Gleichbehandlungsgründen auch auf
Altersteilzeitfälle, die bereits vor dem 1. Januar
2010 begonnen wurden.
Betroffen sind die Altersteilzeitfälle nach Paragraf 93
Absätze 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes. Mit dem
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz
2010/2011 und der Beamtenaltersteilzeitverordnung ist
zum 1. Januar 2011 ein neues
Altersteilzeitmodell eingeführt
worden und die tarifvertragliche Regelung zur Altersteilzeit
auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes wirkungsgleich übertragen worden.
> BDZ magazin | Oktober 2011
Das Blockmodell beginnt mit der
Arbeitsphase. Daran schließt sich
die Freistellungsphase an, in der
die Zeiten der Freistellung von
der Arbeit zusammengefasst
werden. Die Freistellungsphase
muss am Ende der Altersteilzeit,
das heißt unmittelbar vor Beginn des Ruhestands liegen.
>
Voraussetzungen der
Altersteilzeit
> Der Antrag muss sich auf die
gesamte Zeit bis zum Beginn
des Ruhestands erstrecken.
> Die Altersteilzeitmöglichkeit
besteht nur bei Anspruch auf
Besoldung.
> In den letzten fünf Jahren vor
Beginn der Altersteilzeit
muss insgesamt für drei Jahre mindestens eine Teilzeitbeschäftigung vorliegen.
> Altersteilzeit kann in sogenannten Restrukturierungsund Stellenabbaubereichen
bewilligt werden, wenn
dienstliche Belange nicht
entgegenstehen.
> Die Beamtinnen und Beamten müssen zu Beginn der
Altersteilzeit das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung zählt zu den besonders festgelegten Stellenabbaubereichen nur die Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein.
> Die Altersteilzeit muss vor
dem 1. Januar 2017 beginnen.
Altersteilzeit ist im Rahmen einer Quote zu bewilligen, wenn
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
weniger als 2,5 Prozent der
Beamtinnen und Beamten der
jeweiligen obersten Dienstbehörde davon Gebrauch
machen.
Für die Bewilligung von Altersteilzeit im Rahmen dieser Quote ist in der Bundesfinanzverwaltung – beginnend seit dem
Kalenderjahr 2011 – anstelle
der Ressortquote für folgende
Behörden die Behördenquote
maßgebend:
> Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
> Bundesamt für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen
> Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
> Bundesausgleichsamt
> Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein
> Bundeszentralamt für
Steuern
> Bundesfinanzdirektionen
> Hauptzollämter
> Zollkriminalamt
> Zollfahndungsämter
Das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums und ein
hierzu ergangener Erlass des
Bundesfinanzministeriums
sind im Intranet des BDZ abrufbar.
쐍
Beihilfe
Informationspflicht
des Dienstherrn
Ein Versicherter hatte seiner
Versicherung Beratungsfehler
und einen Verstoß gegen das
Versicherungsvertragsgesetz
vorgeworfen und war vor Gericht gezogen. Weil die Versicherung ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hatte, dass
die Beihilfeberechtigung für
seinen Sohn mit Erreichen des
27. Lebensjahres erlischt, forderte er Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken kam in seinem jetzt
bekannt gewordenen Urteil
vom 6. April 2011 (Az.: 5 U
428/10-68) zu dem Ergebnis,
dass der Versicherte ausdrücklich nach entsprechenden Details fragen muss, um eine ausführliche Beratung zu erhalten.
Die Versicherung hafte nur
dann mit Schadenersatz, wenn
sie sich nicht an die entsprechende Vorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes halte.
Eine Beratungspflicht über
Beihilfeberechtigungen habe
die Versicherung nicht.
>
Bedürfnisgerechte
Beratung
Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ist die
bedürfnisgerechte Beratung
der Versicherungskunden eingeführt worden. Im Paragrafen
6 des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es:
„Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach
der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen
Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen
und Bedürfnissen zu befragen
und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versiche-
rungsnehmer zu zahlenden
Prämien, zu beraten sowie die
Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben.“
Gegen diese Vorschrift hat die
Versicherung im vorliegenden
Fall aus Sicht der Richter nicht
verstoßen. Der Versicherte hätte selbst erkennen oder von
seinem Dienstherrn informiert
werden müssen, dass die Beihilfeberechtigung mit dem
27. Lebensjahr entfällt. Den
Kunden darauf aufmerksam zu
machen, sei nicht die Aufgabe
der privaten Krankenversicherung. Vielmehr hätte der Versicherte konkret nach den Voraussetzungen für die Mitversi>
cherung seines Sohnes fragen
müssen.
Würden die Versicherungen
die Verträge ohne jeden Anlass
überwachen und zusätzlich
noch einer vorsorglichen Hinweispflicht nachkommen, käme das einer unzumutbaren
Belastung gleich, urteilten die
Richter. Betroffenen wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der
Versicherung in Verbindung zu
setzen und sich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu
informieren. Auch der Dienstherr habe gegenüber den Beschäftigten eine entsprechende
Informationspflicht und müsse
Fragen der Beihilfeberechtigten
beantworten.
쐍
Bundesbeihilfeverordnung geändert
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 13. Juli 2011 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die
Änderungsverordnung regelt unter anderem die Geltendmachung
von Arzneimittel-Rabatten. Mit dieser Möglichkeit ist die Folge verbunden, dass eine Rücksendung von Belegen bei einer automatisierten Antragsbearbeitung künftig nicht mehr vorgesehen ist. Da aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung für die Antragsbearbeitung
keine Originalbelege benötigt werden, besteht auch kein Grund solche einzureichen und dann gegebenenfalls zurückzufordern. Belege
über verordnungsfähige Arzneimittel, für die ein Abschlag gewährt
wird, werden zu Prüfzwecken benötigt und können einbehalten
werden. Eine Rücksendung nach der Prüfung soll unterbleiben. Diese Regelungen sollten bei der künftigen Antragstellung berücksichtigt werden. Die Regelungen über Arzneimittel-Rabatte sind rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
> BDZ magazin | Oktober 2011
13
beamte und tarif
Nach aktueller Rechtsprechung muss eine private Krankenversicherung einen Versicherten
nicht umfassend rechtlich beraten, wenn kein
konkreter Anlass besteht. Schadenersatz wegen
Falschberatung können Versicherte nicht verlangen. Über die geforderte Eigeninitiative hinaus wird aber der Dienstherr in der Pflicht gesehen, über Voraussetzungen der Beihilfeberechtigung zu informieren.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Beamtinnen mit Kindern
Zusätzliche Rente
Beamtinnen können sich auf Antrag Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren
sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung
anrechnen lassen und Beiträge freiwillig nachentrichten. Diese Möglichkeit sieht eine Neuregelung im Rentenrecht vor. Ob sich die Anrechnung lohnt, hängt von den Vorversicherungszeiten und der Anzahl der Kinder ab.
beamte und tarif
14
Im Gegensatz zu kindererziehenden Arbeitnehmerinnen in
der gesetzlichen Rentenversicherung werden Beamtinnen
für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, nicht
zwölf Monate, sondern nur
sechs Monate Erziehungszeit
anerkannt. Für Zeiten ab 1992
hat der Gesetzgeber diesen
Rechtszustand korrigiert und
die günstigere rentenrechtliche
Regelung in das Beamtenversorgungsrecht übernommen.
Ab 1992 werden somit bei Beamtinnen ebenfalls drei Jahre
Erziehungszeit berücksichtigt.
Aufgrund der Rechtsprechung
des Bundessozialgerichts wurde im Rentenrecht eine freiwillige Beitragszahlung bei anzurechnenden Kinderziehungszeiten eingeführt. Beamtin-
nen, die vor dem 1. Januar
1992 ein Kind erzogen haben,
können sich auf Antrag die
Kindererziehungszeiten für die
vor 1992 geborenen Kinder in
voller Höhe anrechnen lassen.
>
Anspruch bei Erfüllung
der allgemeinen
Wartezeit
Beamtinnen haben die Möglichkeit, die freiwilligen Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuentrichten. Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht nur,
wenn sie die allgemeine Wartezeit, das heißt die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
Die aus der Nachentrichtung
von Beiträgen folgende Altersrente wird nicht auf die Beam-
tenpension angerechnet, solange der Höchstversorgungssatz nicht erreicht ist. Da gerade Beamtinnen, die wegen
Kindererziehung teilzeitbeschäftigt waren oder längere
Zeit zu Hause geblieben sind,
oftmals den Höchstruhegehaltssatz nicht erreichen, sind
sie von der Anrechnungsregelung nicht betroffen. Für sie
lohnt sich also die zusätzliche
Rente.
Je weniger Kinder erzogen wurden, desto höher ist der Beitragsaufwand. Der Antrag auf
Nachzahlung muss frühestens
ein halbes Jahr vor Erreichen
der Regelaltersgrenze gestellt
werden. Die Nachzahlung der
Rentenbeiträge ist erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze
möglich. Nähere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung, an die auch der Antrag zu richten ist.
쐍
Versorgung Ost
Mindestversorgung kann gekürzt werden
Mit Beschluss vom 30. August 2011 (Aktenzeichen: 6 N 64.10) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der Rente aus der gesetzliche Rentenversicherung auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung bestätigt. Die
Klägerin, eine aus der Zollverwaltung der ehemaligen DDR in die Bundeszollverwaltung übernommene Ruhestandsbeamtin, hatte geltend
gemacht, sie erhalte eine niedrigere Versorgung
als Pensionäre, die auf geringere aktive Dienstzeiten zurückblickten.
Die Klägerin, Jahrgang 1942,
war 1960 in die Zollverwaltung
der ehemaligen DDR eingetreten, wurde in die Bundeszoll-
> BDZ magazin | Oktober 2011
verwaltung übernommen,
1991 verbeamtet und trat
2007 in den Ruhestand. Bei der
Berechnung ihrer Pension war
das Mindestruhegehalt im Hinblick auf die von ihr bezogene
Rente gekürzt worden.
Mit ihrer Klage wandte sie sich
gegen die Anrechnungsvorschrift des Paragrafen 2 Nummer 9 der BeamtenversorgungsÜbergangsverordnung. Die auf
dieser Vorschrift beruhende Anrechnung führe dazu, dass Beamte nicht die amtsunabhängige Mindestversorgung erhielten,
die als „erdientes“ Ruhegehalt in
ihrem Bestand geschützt sei.
Das Verwaltungsgericht Berlin
als Vorinstanz hatte die Klage
mit Urteil vom 2. Juli 2010 (Aktenzeichen: 5 K 280.09) mit der
Begründung abgewiesen, die
Anrechnung der Rente auf die
beamtenrechtliche Mindestversorgung sei verfassungsmäßig und verstoße insbesondere
nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Alimentationsprinzip.
Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg schloss
sich dieser Rechtsauffassung
an. Die Richter betonten, der
Bestandsschutz der Mindestversorgung bedeute nicht,
dass diese nicht gekürzt werden könne. Der Beamte habe
keinen Anspruch darauf, dass
die Versorgungsregelung, unter der er in das Beamtenverhältnis eingetreten sei, unverändert erhalten bleibe.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
>
Unabgestimmte
Alterssicherungssysteme
Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass der Beamte innerhalb des öffentlich-rechtlichen
Dienst- und Treueverhältnisses
rechtlich und wirtschaftlich
abgesichert sei, sei im vorliegenden Fall erfüllt. Sachlicher
Grund für die Kürzung der beamtenrechtlichen Versor-
gungsbezüge sei, dass es der
Sicherung des Existenzminimums bei Alter und Invalidität
bei Bezug einer Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr bedürfe.
Die auf fehlender Abstimmung
zwischen beiden Alterssicherungssysteme beruhende
„Überhöhung“ der Gesamtversorgung werde durch die Vorschrift des Paragrafen 55 des
Beamtenversorgungsgesetzes
über das Zusammentreffen
von Versorgungsbezügen und
Rente abgeschöpft. Diese Regelung laufe aber bei denjenigen Beamten weitgehend
leer, die ihrem Dienstherrn
nur einen Teil ihrer Lebensarbeitszeit zur Verfügung stellen könnten.
Ziel des Gesetzgebers sei es,
eine „überproportionale“
Sicherung des Existenzminimums dadurch zu vermeiden, dass die Rente auf denjenigen Teil der Mindestversorgung angerechnet werde,
der das „erdiente“ Ruhegehalt
übersteige. Dabei dürfe die
Summe aus den gekürzten
Versorgungsbezügen und der
Rente das Niveau der Mindestversorgung nicht unter쐍
schreiten.
Pauschalzahlung
250 Euro bei Anspruch
Nach der Einigung von Arbeitgebern und Gewerkschaften
auf einen Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung erhalten anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer des Bundes – wie im Vorjahr – eine
Pauschalzahlung in Höhe von 250 Euro für das Jahr 2011.
Die Zahlung erfolgt als Ausgleich für den Nachteil einer
fehlenden Entgeltordnung.
> Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes müssen
– am 31. Dezember 2010 den
Entgeltgruppen 2 bis 8 angehören,
– ein Arbeitsverhältnis in der
Zeit vom 1. Oktober 2005
bis zum 31. Dezember 2010
begründet haben, das im
Oktober 2011 noch besteht
und – für mindestens einen Tag
im Jahr 2011 bis zum 31.
Oktober 2011 Anspruch auf
Entgelt haben.
> Die Pauschalzahlung erhalten
auch sogenannte „Tätigkeitswechsler“, also aus dem
Bundesangestelltentarif (BAT)
in den Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD)
übergeleitete Tarifbeschäftigte des Bundes, denen in der
Zeit vom 1. Oktober 2005 bis
zum 31. Dezember 2010 eine
andere Tätigkeit übertragen
wurde, die zu einem neuen
Eingruppierungsvorgang in
die Entgeltgruppen 2 bis 8 geführt hat. Der Anspruch muss
mit einem Antrag geltend gemacht werden.
> Darüber hinaus sind Tarifbeschäftigte des Bundes
anspruchsberechtigt, deren
Arbeitsverhältnis in der Zeit
vom 1. Januar 2011 bis 1. Juli
2011 begonnen hat, die die
Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals erfüllen, das
einen Aufstieg nach einer
Dauer von längstens einem
Jahr vorsieht und deren Arbeitsverhältnis im Oktober
2011 fortbesteht. Wiederum
besteht Antragserfordernis.
> „Tätigkeitswechslern“, die
diese Voraussetzungen nach
einem neuen Eingruppierungsvorgang erfüllen, steht
der Anspruch auf Antrag
ebenfalls zu.
>
Musterantrag im
Intranet
Vom Anspruch ausgeschlossen
sind hingegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
Bundes, die bereits in der Aufstiegsentgeltgruppe eingruppiert sind.
Teilzeitbeschäftigte erhalten
die Pauschalzahlung anteilig
entsprechend ihrer Arbeitszeit.
Beschäftigte, für die der Manteltarif für Arbeiterinnen und
Arbeiter des Bundes gilt, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die einmalige Pauschalzahlung.
Zur Geltendmachung des Anspruchs müssen Tarifbeschäftigte des Bundes einen Antrag
stellen. Die sechsmonatige Ausschlussfrist nach dem TVöD für
die Beantragung der Pauschalzahlung beginnt am 31. Oktober 2011. Vom Antragserfordernis ausgenommen sind nur neu
eingestellte Tarifbeschäftigte,
bei denen die Zahlung der Pauschale automatisch mit dem
Entgelt für den Monat Oktober
2011 erfolgt.
Über den im Intranet des BDZ
abrufbaren Musterantrag hinaus können Mitglieder dort
auch das zum Tarifvertrag über
eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. August 2011 herausgegebene Rundschreiben
des Bundesinnenministeriums
vom 31. August 2011 mit
weiterführenden Hinweisen
nachlesen.
쐍
> BDZ magazin | Oktober 2011
beamte und tarif
Die Tarifvertragsparteien hatten sich am 2. August 2011 auf
eine tarifvertragliche Regelung
verständigt, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
des Bundes auf Antrag die Pauschalzahlung unter folgenden
Voraussetzungen erhalten:
15
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ständiger Ausschuss Tarif
Konstituierende Sitzung
Bereits vom 23. bis 25. Mai 2011 traf sich der Ständige Ausschuss Tarif
in Königswinter-Thomasberg zu seiner konstituierenden Sitzung.
Nachdem der Gewerkschaftstag 2010 Ulrike Zsambok zur Vorsitzenden gewählt hatte, bestimmte das Gremium Angela Laskos (BDZBezirksverband Berlin-Brandenburg) und Peter Ilg (BDZ-Bezirksverband Württemberg) zu stellvertretenden Vorsitzenden sowie Britta
Sundermeier (BDZ-Bezirksverband Westfalen) zur Schriftführerin.
gewerkschaft
16
Die Mitglieder des Ständigen
Ausschusses begrüßten den
BDZ-Bundesvorsitzenden Klaus
H. Leprich, der über die neuesten Entwicklungen in der
Bundeszollverwaltung informierte. Themen waren unter
anderem die Ausschreibungsund Auswahlrichtlinien der
Zollverwaltung (ARZV) sowie
der Entwurf der ARZV für Tarifbeschäftigte, die Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung
(BRZV) und die Beurteilungsrunde. Neben dem Personalfehlbestand und der damit verbundenen Unzufriedenheit,
die sich unter anderem aus
der Umsetzung des Projekts
„Strukturentwicklung Zoll“
ergeben hat, bestand Einigkeit,
dass die seit Jahren unterbliebene Mitarbeiterbefragung
jetzt dringend notwendig ist.
>
Absicherung im
Krankheitsfall
Wie Paragraf 37 des ehemaligen Bundesangestelltentarifs
(BAT) regelt Paragraf 22 des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dient (TVöD) im Krankheitsfall
die Entgeltfortzahlung grundsätzlich nur für sechs Wochen.
Danach zahlt die Krankenkasse
Krankengeld, das nicht der
Höhe des Nettoentgeltes entspricht. Sogenannte „Altfälle“
erhalten gemäß Paragraf 13
des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des
Bundes (TVÜ-Bund) zur Zahlung der Krankenkasse eine zu
beantragende Zahlung nach
> BDZ magazin | Oktober 2011
troffenen nur geraten werden
kann, sich mit seiner/ihrer Personalstelle in Verbindung zu
setzen, damit eine Überprüfung der eigenen Voraussetzungen erfolgt. Die neue Regelung sieht vor, dass nicht mehr
die Eingruppierungsstufe nach
dem BAT, der Ursprungseingruppierung, sondern die Erfahrungsstufe einschließlich
Bewährungs- oder Fallaufstiegen, in die nach dem TVöD
übergeleitet wurde, zugrunde
gelegt wird.
>
>
Der Ständige Ausschuss Tarif.
Prüfung durch den Arbeitgeber
bis längstens 39 Wochen vom
Arbeitgeber. Diese Regelung
gilt bedauerlicherweise nur für
ehemalige Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer des Tarifgebiets West und nicht des Tarifgebiets Ost.
Versicherungen bieten an,
diese Differenz zwischen dem
Gehalt und der Zahlung der
Krankenkasse durch eine sogenannte Krankentagegeldversicherung auszugleichen
Der Ständige Ausschuss befasste sich unter Beteiligung einer
Versicherung mit dem Thema.
Für die Produktauswahl werden individuelle Bedürfnisse
berücksichtigt und können jederzeit entsprechend aktualisiert werden. Besonders her-
vorzuheben ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die
je nach Einzelfall abgesichert
sein sollte. Der Ständige Ausschuss empfiehlt jedem Tarifbeschäftigtem, sich über eine
Krankengeldversicherung und
weitere ergänzende Leistungen zu informieren und eine
Versicherung abzuschließen.
Speziell für BDZ-Mitglieder zugeschnittene Angebote – ob
aktive Beschäftigte oder Pensionärinnen und Pensionäre
und deren Angehörige – sind
in Vorbereitung. Wir werden
darüber informieren.
>
Strukturausgleich
Zum Erlass des Bundesinnenministeriums zum Strukturausgleich stellte der Ständige
Ausschuss fest, dass jedem Be-
Weitere Themen
Weitere Themen, mit denen
sich der Ständige Ausschuss
eingehend beschäftigte, waren
die im März kommenden Jahres beginnende Tarifrunde
2012 und die Personalratswahlen 2012. Das Gremium einigte
sich auf Kandidatinnen und
Kandidaten, die der Bundesleitung für die Gruppe Tarif der
Liste des BDZ zur Wahl des
Hauptpersonalrats beim Bundesfinanzministerium vorgeschlagen wurden.
Darüber hinaus erarbeitete der
Ständige Ausschuss Anträge.
Antragsgegenstände waren
> die Fortbildung von Tarifbeschäftigten bei Arbeitsplatzwechseln,
> die Förderung von Tarifbeschäftigten durch Höhergruppierungen bei Spitzennoten und
> die jährliche Umsetzung
des Erlasses vom 17. März
2009 zur Verbesserung der
beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte.
Nähere Informationen über
den Ständigen Ausschuss Tarif
finden Mitglieder im Intranet
쐍
des BDZ.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Konkrete Forderungen für den Wasserzoll
Von Christian Beisch
Ein vom Bezirksverband Nord in Abstimmung
mit der Bundesleitung einberufener Sonderausschuss „Wasserzolldienst“ hat konkrete Forderungen zur Lösung der beim Wasserzoll bestehenden Probleme erarbeitet. So wird das Laufbahnrecht den heutigen Anforderungen an eine
reibungslose Dienstausübung nicht mehr gerecht. Auch belasten den Wasserzoll ein immenses Personaldefizit und zunehmende Schwierigkeiten unter anderem bei Beurteilungen,
Dienstanrechnung und Schutzausrüstung.
Zu Beginn der Sitzung wurden die Teilnehmer vom Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbands Nord, Christian Beisch,
und vom Vorsitzenden des
Bezirkspersonalrats bei der
Bundesfinanzdirektion Nord
und stellvertretenden Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbands Nord, Karl Sommer, begrüßt. Beisch informierte die
Teilnehmer über die aktuellen
politischen Entwicklungen im
Bereich des Wasserzolldienstes. Sommer stellte den Teilnehmern das Konzept der gemeinsamen Streifen und gemischten Besatzungen auf
den maritimen Einheiten des
Zolls und der Bundespolizei
vor.
>
Probleme und
Lösungsvorschläge
Die Mitglieder des Sonderausschuss erarbeiteten konkrete
Forderungen zur Lösung der
bestehenden Probleme.
> Laufbahnrecht
Übereinstimmend wurde festgestellt, dass das aktuelle
Laufbahnrecht den heutigen
Anforderungen an eine reibungslose Dienstausübung
nicht gerecht werde. Zurzeit
bestehe nur die Laufbahn des
mittleren technischen Verwaltungsdienstes. Beschäftigte,
die erfolgreich den Aufstieg in
den gehobenen Dienst absolvierten, würden in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes überführt.
Der Sonderausschuss schlug
vor, im Rahmen einer eigenständigen Laufbahnverordnung
für die Zollverwaltung die Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes – Fachrichtung
Wasserzolldienst – und des höheren technischen Dienstes –
Fachrichtung Wasserzolldienst
– zu schaffen. Der Laufbahn des
derzeitigen mittleren technischen Dienstes sei ebenfalls die
Fachrichtung Wasserzolldienst
hinzuzufügen.
Nur mit der Schaffung dieser
neuen Laufbahnen könne die
Führungsverantwortung auf
den maritimen Einheiten der
Zollverwaltung angemessen
honoriert werden. Ferner würden damit Benachteiligungen
gegenüber anderen Verwaltungen mit seegehenden Einheiten abgebaut werden. Auch
würde die Attraktivität des
Wasserzolldienstes gesteigert
und die Nachwuchsgewinnung
gefördert.
Vorgeschlagen wurde, die
Führungspositionen auf den
SWATH-Schiffen der zu schaffenden Laufbahn des höheren
technischen Dienstes – Fachrichtung Wasserzolldienst –
und die Führungspositionen auf
den übrigen Zollbooten der zu
schaffenden Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes
– Fachrichtung Wasserzolldienst
– zuzuordnen. Die Laufbahnen
seien so auszugestalten, dass
es jedem Beamten möglich sei,
nach fachlicher und persönlicher Eignung in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen.
Die erforderlichen Kompetenzen sollten im Rahmen der Fortbildung vermittelt werden.
> BRZV und Anlage 1
Neben den bereits bekannten
und benannten Mängeln der
Beurteilungsrichtlinien der
Zollverwaltung (BRZV) und der
Anlage 1 wurde die Anlage
„Führungspositionen“ ebenfalls beanstandet. Demnach
sind nur die Zollkapitäne und
leitenden technischen Offiziere auf den SWATH-Schiffen als
Führungspositionen benannt.
Nach Auffassung des Sonderausschusses müssen alle Zollkapitäne und leitenden technischen Offiziere als Führungspositionen in diese Anlage
aufgenommen werden. Vorgeschlagen wurde, die Anlage
„Führungspositionen“ im Rahmen der laufenden Evaluierung um alle Zollkapitäne und
leitenden technischen Offiziere zu ergänzen.
> Dienstanrechnung
Die Dienstanrechnung bei
geschlossenen mehrtägigen
Einsätzen beträgt derzeit
17 Stunden pro Tag. Nach
neuester Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs und
des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sind in
diesen Fällen 24 Stunden pro
Tag anzurechnen. Bei geschlossenen mehrtägigen Einsätzen
müsse die Dienstanrechnung
entsprechend der aktuellen
Rechtsprechung mit 24 Stunden pro Tag zu erfolgen. Die
> BDZ magazin | Oktober 2011
17
gewerkschaft
An der Sitzung, die vom 9. bis
11. August 2011 in Hamburg
stattfand, nahmen Vertreter
der Bezirksverbände Nord,
aber auch der Bezirksverbände Hannover (Nordsee) sowie
Baden und Württemberg
(Bodensee) teil. Mit den Mitgliedern des Sonderausschusses, allesamt aktive Wasserzöllner, waren sämtliche
Hauptzollämter mit Wasserzolldienst vertreten. Auch bestand bei den zwölf Mitgliedern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nautischen
und technischen Beamten.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Bundesleitung hat bereits eine
entsprechende Initiative gegenüber dem Bundesfinanzministerium ergriffen, das aber
unter Hinweis auf die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei bei der Aufgabenwahrnehmung auf See auf den Abstimmungsprozess mit dem Bundesinnenministerium verwiesen hat (wir berichteten).
> Personaldefizit
gewerkschaft
18
Im Bereich des Wasserzolldienstes besteht ein immenses Personaldefizit, das durch
Altersabgänge, mangelnde
Personalgewinnung und durch
die Personalzuführung auf
die beiden SWATH-Schiffe entstanden ist und zu einer erheblichen Mehrbelastung führt.
Der Sonderausschuss sieht die
Lösung des Problems in der
Gewinnung von Nachwuchskräften. Das Bundesfinanzministerium müsse entsprechende Einstellungsermächtigungen ausbringen. Soweit nicht
genügend Patentinhaberinnen
und -inhaber für den Wasserzolldienst gewonnen werden
könnten, müsse die derzeit
praktizierte Verwendungsfortbildung fortgeführt werden.
Ferner solle gezielte Nachwuchswerbung bei der
Bundesmarine, bei Seefahrtschulen und bei Heuerstellen
betrieben werden. Gerade
ausscheidende Soldaten der
Bundesmarine aus den Verwendungsreihen Decksdienst,
Navigation, Elektrotechnik
und Schiffsbetriebstechnik
seien aus seemännischer Sicht
besonders für den Wasserzolldienst qualifiziert. Da im Gegensatz zur früheren Praxis
die Befähigungszeugnisse der
Bundesmarine nicht mehr in
zivile Patente umgeschrieben
werden könnten, sei es möglich, diese Soldaten verkürzte
Schulungen beim Maritimen
Schulungs- und Trainingszentrum der Bundespolizei (MaST)
oder anderen Bildungseinrichtungen absolvieren zu lassen,
> BDZ magazin | Oktober 2011
> Während der Beratungen des Sonderausschusses „Wasserzolldienst“.
um die notwendigen behördeninternen Befähigungszeugnisse zu erhalten.
Bei allen Maßnahmen sei auf
eine ausgewogene Altersschichtung zu achten. Die regelmäßige Fortbildung sowie
turnusmäßigen Wiederholungsschulungen in allen Bereichen der Dienstausübung
müssten sichergestellt werden.
> Schutzausrüstung
Bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung
wie Schutzhelmen, Wetterschutzkleidung, Sicherheitsschuhen usw. kommt es zu erheblichen Engpässen. Die Lieferzeiten betragen teilweise
über zwölf Monate. Die Lieferzeiten für die persönliche
Schutzausrüstung muss nach
Ansicht des Sonderausschusses verkürzt werden. Sofern
Schutzausrüstung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert werden könne,
seien die Artikel dezentral zu
beschaffen. Die persönliche
Schutzausrüstung müsse dem
neuesten Stand der Technik
angepasst werden. Vor der
Neubeschaffung von Ausrüstungsgegenständen solle geprüft werden, ob diese überhaupt an Bord sinnvoll verstaut und eingesetzt werden
könnten. Darüber hinaus müsse den Besatzungen als Nutzern ein Mitspracherecht bei
der Beschaffung von Ausrüstungsmaterial eingeräumt
werden, damit die Zweckmäßigkeit und örtliche Anordnung an Bord gesichert werden könne.
>
Weitere Themen
Auf das wichtige Thema der
Standortfragen konnten die
Mitglieder des Sonderausschusses nicht eingehen, da
bisher keine Klärung durch die
Verwaltung erfolgt ist. Gerade
diese Frage brennt den Betroffenen aber unter den Nägeln,
da jeder zu Recht wissen will,
wo er künftig seinen Dienst
verrichten soll. Es ist davon
auszugehen, dass sich die Verwaltung im Herbst 2011 festlegen wird. Empfehlungen für
einzelne Standorte hat der
Sonderausschuss nicht ausgesprochen.
>
Die Mitglieder des Sonderausschusses begrüßten das kürzlich bekannt gegebene Umsetzungskonzept zur Bildung gemischter Besatzungen auf den
maritimen Einheiten des Zolls
und der Bundespolizei. Aus
Sicht des Sonderausschusses
ist es nun erforderlich, eine gemeinsame maritime Einsatzausbildung (Schießen und Einsatztechniken) von Zoll und
Bundespolizei zu etablieren.
Das sei schon aus Gründen der
Eigensicherung geboten.
Abschließend regten die Mitglieder des Sonderausschusses
an, die derzeitige Dienstpostenbewertung Zoll im maritimen Bereich zu evaluieren.
Derzeit werden die Dienstposten auf den Zollbooten nach
den jeweiligen Einsatzgebieten
bewertet. Hier solle in erster
Linie auf die Tätigkeit abgestellt werden.
Ausgehend von den Ergebnissen des Sonderausschusses
wird zurzeit ein gewerkschaftlicher Forderungskatalog erarbeitet. Nach der Behandlung
des Forderungskatalogs in
den entsprechenden Gremien
des BDZ wird dieser die Grundlage für das weitere gewerkschaftliche Handeln im Bereich
des Wasserzolldienstes gegenüber der Verwaltung und Politik sein.
쐍
60 Jahre Mitglied im BDZ
Oktober 2011
Im Bezirksverband
Berlin-Brandenburg
Dieter Schenk, Radeland
Wilfried Carlsson, Berlin
Im Bezirksverband
Düsseldorf
Adolf Bartsch, Nettetal
Franz Jugl, Mettmann
Im Bezirksverband Hannover
Hans Borchers, Bremen
Horst Lorenz, Neu Wulmstorf
Im Bezirksverband Hessen
Horst Göbel, Vellmar
Johannes Dobben, Langen
Rolf Zimmermann,
Offenbach
Im Bezirksverband
Nordbayern
Alois Hoch, Bad Neustadt
Im Bezirksverband
Württemberg
Walter Priemer, Weinsberg
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Persönliche Angaben
Frau
Herr
Firma
Geburtsdatum
Name
Telefon privat1
Vorname
Telefon beruflich1
Dienstbezeichnung/
berufliche Tätigkeit
Dienststelle/
Arbeitgeber mit Ort
Straße, Nr.
PLZ/Ort
✗
Beamtin /Beamter/Richter(in)
Angestellte(r)
Pensionär(in) /Rentner(in)
Öffentlicher Dienst:
ja
Selbstständige(r)
Wird das Fahrzeug ausschließlich von Personen gefahren,
die mindestens 25 Jahre alt sind?
Arbeiter(in)
weiblich
nimmt am »Begleiteten Fahren mit 17 Jahren« teil
hat daran teilgenommen
Fahrzeugdaten
Kraftrad
Campingfahrzeug
Geburtsdatum
Sonstiges
Fahrzeugwert
am
Amtl. Kennzeichen oder Zulassungsbezirk
????????????
}
männlich
bitte Geburtsdatum angeben
Weitere Verträge bei der HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Es bestehen weitere Verträge
ja, für
mich
Ehepartner
Lebenspartner
Versicherungsschein-Nummer
€
228
Monat
Jahr
Saisonkennzeichen
von
–
–
–
–
Gewünschter Versicherungsumfang
bis
Tag
Monat
Voraussichtlicher Beginn
Fahrzeug-Identifizierungs-Nr.
Zahlung:
mit
Jahr
2 0 1
jährlich
1/2-jährlich
1/4-jährlich
Lastschrift oder
Überweisung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Erstzulassung
Monat
Jahr
Zulassung am
Monat
Jahr
Fahrzeug finanziert oder geleast?
auf
mich
Ehepartner2
Lebenspartner2
(in häusl.Gemeinschaft lebend)
Kind2
andere Person2
nein
finanziert
geleast
Weitere Angaben
Jährliche Fahrleistung
.000 km
Wie wird das Fahrzeug genutzt?
ausschließlich privat
überwiegend geschäftlich
überwiegend privat
ausschließlich geschäftlich
Haben Sie, Ihr Ehepartner bzw. Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebender Lebenspartner selbst bewohntes Haus- oder Wohnungseigentum?
ja, ein Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus und hierfür besteht auf eine der
genannten Personen eine Wohngebäudeversicherung bei einem Unternehmen der
HUK-COBURG Versicherungsgruppe
ja, ein Ein-/Zweifamilienhaus
ja, ein Mehrfamilienhaus
ja, eine Eigentumswohnung
nein
Wer fährt das Fahrzeug?
ich
Ehepartner
Kind
Lebenspartner
weitere Personen
(in häusl. Gemeinschaft lebend)
▼
*019*
1 Angabe freiwillig; 2 Name und Anschrift beifügen; 3 SB = Selbstbeteiligung
GS
Haftpflicht Classic für Pkw mit 100 Mio. € Versicherungssumme
Schutzbrief
mit Rabattschutz (gilt auch für eine evtl. Kasko) – abschließbar ab SF-Klasse 4
Haftpflicht Basis für Pkw mit 100 Mio. € Versicherungssumme
Schutzbrief
Haftpflicht für Kräder und Campingfahrzeuge bis 4 t
mit 100 Mio. € Versicherungssumme
Schutzbrief
Haftpflicht für alle Fahrzeugarten
(ohne Pkw) mit 100 Mio. € Versicherungssumme
Haftpflicht für alle Fahrzeugarten mit gesetzlichen Versicherungssummen
Kaskoversicherung
Auf welchem Stellplatz wird das Fahrzeug in der Regel abgestellt?
abschließbare Einzelgarage
Carport
abschließbare Doppelgarage
privater Stellplatz
reservierter Stellplatz in Tief-/Sammelgarage
kein eigener Stellplatz
MA697RS Stand 8.2011
bitte Geburtsdatum angeben
Alter
nimmt am »Begleiteten Fahren mit 17 Jahren« teil
hat daran teilgenommen
Typ /Verkaufsbezeichnung (z.B. Golf V 1.6)
mit Schlüssel-Nr. lt. Zul.-Bescheinigung Teil I Code 2.2
bzw. Kfz-Schein Ziffer 3
ccm
oder
}
männlich
weiblich
Hersteller (z. B. VW)
mit Schlüssel-Nr. lt. Zul.-Bescheinigung Teil I Code 2.1
bzw. Kfz-Schein Ziffer 2
20kW
nein
Wenn »nein«, machen Sie bitte folgende Angaben zu den zwei jüngsten Fahrern:
Geburtsdatum
oder Alter
nein
Ich bin Mitglied folgender im dbb beamtenbund und tarifunion organisierter
Fachgewerkschaft:
Pkw
ja
Vollkasko mit 150 € SB3
Vollkasko mit 300 € SB3 inkl. Teilkasko mit 150 € SB3
Kasko PLUS für Pkw (nur in Verbindung mit einer Vollkasko und Classic-Tarif)
Teilkasko ohne SB3
Teilkasko mit 150 € SB3
Kasko SELECT für Pkw (Der Versicherer wählt im Schadenfall die Werkstatt aus,
in der das Fahrzeug repariert wird.)
Kfz-Unfallversicherung
Fahrer-Unfallschutz (für Pkw und Campingfahrzeuge)
Pauschalsystem
Todesfall 25.000 € / Invalidität 50.000 €
Todesfall
€ Invalidität
Ausland-Schadenschutz für Pkw
Rechtsschutzversicherung
für dieses Fahrzeug
für alle Fahrzeuge der Familie für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
im laufenden
Jahr
2 0 1
Haftpflicht
SF-Klasse
Vorfahrzeug bzw.
Erstfahrzeug versichert für
mich
Ehepartner
Elternteil
Lebenspartner (in häusl.Gemeinschaft lebend)
Es ist kein Vorfahrzeug bzw. Erstfahrzeug versichert.
Tag
Monat
Jahr
Aushändigungsdatum
Führerschein:
Vollkasko
SF-Klasse
Klasse
Ihre Daten
werden
bei der HUK-COBURG,
96444 Coburg, gespeichert und genutzt, um Sie über die Dienstleistungen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe zu informieren. Sie können
> BDZ
magazin
| Oktober 2011
der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen.
€
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Der HPR tagte
Arbeitsgruppe
„Persönliche
Schutzausrüstung“
Die Arbeitsgruppe „Persönliche
Schutzausrüstung“, in dem
auch der Hauptpersonalrat vertreten ist, hat in ihrer Jahrestagung vom 23. bis 26. August
2011 in Neustadt a.d.W. folgende Festlegungen getroffen:
>
Entwurf der neuen
Ballistischen Schutzwestenkonzeption
Der Entwurf der neuen Ballistischen Schutzwestenkonzeption
sieht u.a. eine 1 : 1- Ausstattung der Kontrolleinheiten des
miert. Auf die Bundeszollverwaltung bezogen wird festgestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesinnenministerium und der
Bundeszollverwaltung weiter
intensiviert und ausgebaut
wird. Die entsprechenden
Einzelempfehlungen würden
aufgegriffen und zeitnah umgesetzt. Bei einigen wenigen
Einzelempfehlungen bestehe
weiterer Prüfbedarf.
>
Gehörschutz bei
der Schießaus- und
-fortbildung
Die Ausschreibung der aktiven
Kapselgehörschützer (elektronischer, pegelabhängiger Kapselgehörschutz) ist abgeschlossen.
Neu eingeführt werden soll das
Model der Firma 3M vom Typ
„Peltor Tactical XP“. Die Auslieferung soll in der Signalfarbe
„leuchtend gelb“ erfolgen. Der
Aufsicht beim Schützen soll mit
der Signalfarbe die Überprüfung des richtigen Sitzes des
Gehörschutzes erleichtert werden. Bei der Änderung der
Durchführungsanweisung zur
Verwendung von Gehörschutz
bei der Schießaus- und -fortbildung zu den Paragrafen 29 bis
31, Unfallverhütungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, die die Verwendung des
pegelabhängigen Kapselgehörschutzes bei der Schießausund -fortbildung regelt, wird
der Hauptpersonalrat noch
förmlich beteiligt werden. Teile
der Durchführungsanweisung
werden auch in die neue
Dienstvorschrift über die Bewaffnung in der Zollverwaltung
(WaffDV-Zoll) eingearbeitet.
>
Der Hauptpersonalrat wird
sich im anstehenden Beteiligungsverfahren zum neuen
Ballistischen Schutzwestenkonzept dafür einsetzen, dass
die 2006/2007 auf sein Betreiben hin per Erlass des Bundesfinanzministeriums eingeführten Hinweise für das Tragen
der ballistischen Unterziehschutzwesten bei hochsom-
>
Jahrestagung der Arbeitsgruppe „Persönliche Schutzausrüstung“:
1. Reihe, 1.v. l.: Malte Schröder, neuer Leiter der Arbeitsgruppe;
2.v. r.: Hans Eich, Mitglied de Hauptpersonalrats.
das neue Modell mit ca. 20
Prozent wesentlich leichter
sein als das Vorgängermodell.
Die Bediensteten werden die
Wahl zwischen einer einteiligen Trägerweste (Modell Conceable) und einer zweiteiligen
Trägerweste (Modell Comfort II
Klassisch) haben. Die dreiteilige Unterziehschutzweste soll
wegfallen. Die Vermessungsaktionen laufen noch 2011 an.
Die Observationseinheiten Zoll
(OEZ), Vertrauensperson-Führer und verdeckte Ermittler
sollen vorbehaltlich der Haushaltslage mit der einteiligen,
konspirativen Unterziehschutzweste ausgestattet werden,
obwohl die Herstellergarantie
der jetzigen Modelle noch
nicht abgelaufen ist.
merlichen Temperaturen
(Ausnahmen von der Trageverpflichtung) auch in die neue
Ballistische Schutzwestenkonzeption aufgenommen
werden.
>
Umsetzung des
Berichts der „Werthebach-Kommission“
Innenstaatssekretär KlausDieter Fritsche hat den Vorsitzenden des Hauptpersonalrats des Bundesfinanzministerium, Dieter Dewes, in zusammengefasster Form über
die Ergebnisse der sogenannten „Werthebach-Kommission“ und den Entscheidungen des Bundesinnenminister
Hans-Peter Friedrich getroffenen Entscheidungen infor-
Ersatzbeschaffung
von Einsatzfahrzeugen
Die für die Haushaltsjahre
2012 und 2013 angekündigte
Kraftfahrzeug-Stellen-Streichung wird ausgesetzt. Soweit die Notwendigkeit der
Aussonderung besteht, können für 2011 70 Dienstkraftfahrzeuge ersatzbeschafft
werden. Soweit bereits Kraftfahrzeug-Stellen zurückgegeben wurden, können diese
wieder beantragt und die Ersatzbeschaffungsmaßnahme
eingeleitet werden.
>
Probezeiterlass
Nachdem es zu Ungleichbehandlungen bei Probezeitfestsetzungen gekommen ist, hat
das Bundesfinanzministerium
einen ergänzenden Erlass herausgegeben. Hierin wird klargestellt, dass die Probezeitberechnungen einheitlich für
alle Beamtinnen und Beamten auf Probe, die nach dem
12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, nach den
Regelungen des Erlasses vom
14. Dezember 2010 (sogenannter Probezeiterlass) zu
erfolgen hat. Das ermöglicht
unter anderem eine Doppelanrechnung von hauptberuflichen Zeiten auf die Erfahrungsstufen nach dem Besoldungsrecht und auf die
Probezeit.
> BDZ magazin | Oktober 2011
21
gewerkschaft
>
Sachgebietes C mit Unterziehschutzwesten vor. Darin sind
auch die Bediensteten der Reisendenabfertigung auf Flughäfen einbezogen. Aufgrund der
Ergebnisse der Ausschreibung
und des in Sigmaringen durchgeführten Probandentests erhielt die Firma „Mehler Vario
Systems“ den Zuschlag. Aus
verschiedenen Gründen wird
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
>
Wir gratulieren herzlich
Zum 103. Geburtstag:
Zunker, Georg, Curd-Jürgens-Straße 2, 81739 München am 19.10.2011
Zum 99. Geburtstag:
Ritters, Friedrich, Lütjenmoor 17, 22850 Norderstedt
am 18.10.2011
Zum 97. Geburtstag:
Thaller, Hans, Sonnenhaldenstraße 24,
88142 Wasserburg
am 17.10.2011
Zeiske, Wilhelm, H.-H.-Meier-Allee 51, 28213 Bremen am 22.10.2011
Schuldt, Hermann, Bergmannsweg 9, 31199 Diekholzen am 23.10.2011
Zum 96. Geburtstag:
Diebold, Erwin, Schatzberg 5, 88662 Überlingen
Krepf, Kurt, Tettenweiser Straße 28, 94060 Pocking
am 10.10.2011
am 31.10.2011
Zum 95. Geburtstag:
Hahn, Josef, Drolshagenweg 9, 48155 Münster
am 13.10.2011
Zydziak, Franz, Reichsbahnstraße 20, 22525 Hamburg am 20.10.2011
Paetz, Jürgen, Großer Eiderkamp 43, 24113 Kiel
am 21.10.2011
Zum 94. Geburtstag:
Zuck, Gerhard, Boltensternstraße 16, 50735 Köln
Gauß, Johannes, Weinbergstraße 22,
67146 Deidesheim
am 15.10.2011
am 27.10.2011
Zum 93. Geburtstag:
Weiler, Josef, Follmannstraße 30, 56073 Koblenz
wir gratulieren
22
am 15.10.2011
Zum 92. Geburtstag:
Honig, Heinrich, Graf-Stauffenberg Straße 10,
53115 Bonn
Müller, Georg, Ilzleite 62, 94034 Passau
Kruck, Walter, Lobsienstraße 32, 28201 Bremen
Haas, Alfred, Idsteiner Straße 111, 65193 Wiesbaden
am 7.10.2011
am 7.10.2011
am 13.10.2011
am 16.10.2011
Zum 91. Geburtstag:
Mazur, Kurt, Gruenstiege 48, 48599 Gronau
Kallsen, Peter, Dorfstraße Baderup 14,
24988 Sankelmark
Schröder, Alfred, Am Felsenkeller 1, 75177 Pforzheim
Mohr, Helmut, Schellingstraße 2, 34121 Kassel
am 2.10.2011
am 23.10.2011
am 29.10.2011
am 31.10.2011
Zum 90. Geburtstag:
Heinz, Emil, Waldstraße 3, 76726 Germersheim
Zündorf, Heinrich, Oberstraße 20, 52349 Düren
Selnow, Gustav, Windmühlenstraße 5 c, 28759 Bremen
Fischer, Wilhelm, Friedhofstraße 16,
76889 Oberotterbach
Riedinger, Siegfried, Lindenstraße 22,
75334 Straubenhardt
Galitz, Erwin, Kammweg 44, 72762 Reutlingen
Dürring, Ludwig, Meckelfelder Weg 58 a,
21079 Hamburg
am 1.10.2011
am 5.10.2011
am 10.10.2011
am 12.10.2011
am 13.10.2011
am 18.10.2011
am 21.10.2011
Zum 85. Geburtstag:
Stupp, Rudolf, Karlsbader Straße 1, 36100 Petersberg
Schall, Alois, Friedhofstraße 13, 67354 Römerberg
Weber, Werner, Parkstraße 9, 67655 Kaiserslautern
Schmolt, Günter, Steinrath 10, 47807 Krefeld
Lange, Helmut, Papendieksfeld 29, 30966 Hemmingen
Schade, Paul, Zollstraße 7, 48455 Bad Bentheim
Urbanek, Leonhard, Tilsiter Straße 75,
66121 Saarbrücken
Heinz, Günter, Weißenburger Straße 36, 13595 Berlin
Schnaubelt, Willibald, Sundgauallee 17,
79114 Freiburg
Zube, Walter, Am Stadtgut 39, 29525 Uelzen
Brandt, Karl-Heinz, Luisenstraße 146, 53129 Bonn
Quaiser, Otto, Am Glasanger 3,
85764 Oberschleißheim
Borth, Harald, An der Mühle 58, 27570 Bremerhaven
Siemers, Bronger, Weidenweg 11 a,
26802 Moormerland
Mayer, Josef, Sperlingsgasse 5, 56075 Koblenz am Rhein
> BDZ magazin | Oktober 2011
am 1.10.2011
am 2.10.2011
am 2.10.2011
am 3.10.2011
am 10.10.2011
am 11.10.2011
Mäurer, Paul, Störtebeckerweg 4, 21149 Hamburg
Dengler, Erwin, Ludwig-Uhland Straße 24,
67346 Speyer
Christann, Hans-Ulrich, Eduardstraße 43 c,
20257 Hamburg
Pietrzok, Horst, Meterstraße 36, 30169 Hannover
Baller, Berthold, Wiesengrund 19, 24161 Altenholz
Spinner, Josef, Im Heldenrecht 26, 77654 Offenburg
Kretschmer, Karl, Frans-Hals-Straße 12, 34121 Kassel
am 23.10.2011
am 25.10.2011
am 27.10.2011
am 28.10.2011
am 29.10.2011
am 29.10.2011
am 30.10.2011
Zum 80. Geburtstag:
Hartl, Johann, Salzburger Straße 12, 83435
Bad Reichenhall
am 1.10.2011
Meyer, Hans-Joachim, Am Diekamp 5, 48157 Münster am 3.10.2011
Schulz, Werner, Hoherkamp 1, 29525 Uelzen
am 3.10.2011
Gawehn, Arno, Carl-Cohn-Straße 38 k, 22297 Hamburg am 4.10.2011
Göser, Ernst, Teichtor 18, 24226 Heikendorf
am 4.10.2011
Numrich, Anneliese, Mollstraße 26, 10249 Berlin
am 11.10.2011
Heidenreich, Otto, Akeleiweg 8 c, 22607 Hamburg
am 14.10.2011
Walther, Günter, Prager Straße 167 a, 04299 Leipzig
am 19.10.2011
Spornraft, Johann, Wilhelm-Diehl-Straße 12 a,
84359 Simbach
am 22.10.2011
Horn, Helmut, Am Soutyhof 8, 66740 Saarlouis
am 23.10.2011
Mayr, Hermann, Josef-Freundorfer-Straße 2,
89233 Neu-Ulm
am 24.10.2011
Bernau, Harald, Elsterweg 6, 25899 Niebüll
am 25.10.2011
Eichner, Edgar, Am Hirschbusch 9, 66506 Maßweiler
am 27.10.2011
Mihm, Hubert, Kepplerweg 11, 82152 Planegg
am 29.10.2011
Dr.Bender, Peter, Koblenzer Straße 10, 30173 Hannover am 31.10.2011
Bergel, Hans-Joachim, Viersenstraße 4, 13583 Berlin
am 31.10.2011
Janns, Walter, Fördestraße 15, 24944 Flensburg
am 31.10.2011
Zum 75. Geburtstag:
Stadelmann, Max, Hammersbachweg 55,
74564 Crailsheim
Heere, Dieter, Rampenstraße 11, 41472 Neuss
Zademack, Wolfgang, Am Sonnenhang 24,
94256 Drachselried
Renner, Jürgen, Brüggerfelde 29, 24113 Kiel
Jahn, Wilfried, Fichtenweg 4, 36119 Neuhof
Nissen, Günter, Stiftstraße 6, 25524 Itzehoe
Peters, Martin, Hohenzollerndamm 118, 14199 Berlin
Schwartz, Wilmut, Katzenpfuhl 5,
67659 Kaiserslautern
Bürstlein, Günther, Überherrner Straße 7,
66740 Saarlouis
Heyd, Franz, Biesingerstraße 132, 66440 Blieskastel
Ruhl, Helmut, Ernst-Ludwig-Straße 6,
55262 Heidesheim
Witt, Gert, Klothildestraße 28 b, 13156 Berlin
Simon, Heinz, Schafdrift 15, 57567 Daaden
Hartmann, Dieter, Frederick-Schumacher-Straße 1,
23769 Burg
Kuntz, Adolf, Rosengärtenstraße 8, 76768 Berg
Wackrow, Gerhard, Tondernstraße 33, 50825 Köln
Schreiber, Helga, Kentenichstraße 19, 50321 Brühl
Seibold, Johann, Gräfelfinger Straße 70 b,
81375 München
Jakobs, Karl Heinz, Am Steinert 9, 66679 Losheim
Kästner, Ulrich, Chopinstraße 4, 40789 Monheim
Strauch, Johannes, Am Hohen Mersch 26,
48599 Gronau
Andersen, Gerd, Arnimstraße 65 a, 23566 Lübeck
Elsner, Klaus, Laarfeldweg 8, 46446 Emmerich
am 1.10.2011
am 3.10.2011
am 3.10.2011
am 7.10.2011
am 11.10.2011
am 12.10.2011
am 12.10.2011
am 12.10.2011
am 15.10.2011
am 18.10.2011
am 18.10.2011
am 19.10.2011
am 21.10.2011
am 22.10.2011
am 23.10.2011
am 23.10.2011
am 24.10.2011
am 24.10.2011
am 26.10.2011
am 26.10.2011
am 28.10.2011
am 30.10.2011
am 30.10.2011
am 11.10.2011
am 14.10.2011
Zum Fest der diamantenen Hochzeit:
am 14.10.2011
am 15.10.2011
am 18.10.2011
Kriegs, Emil und Ehefrau Edith, Karl-Arnold-Straße 44,
46446 Emmerich
am 22.9.2011
Heimerl, Franz und Ehefrau Leonora,
Im Tann 5, 82110 Germering
am 9.10.2011
Thomas, Alfred und Ehefrau Anneliese,
Schulstraße 10, 28816 Stuhr
am 20.10.2011
am 19.10.2011
am 20.10.2011
am 20.10.2011
am 22.10.2011
Zum Fest der goldenen Hochzeit:
Heppner, Peter und Ehefrau Elfriede,
Brüderweg 2, 37176 Nörten-Hardenberg
am 21.10.2011
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Telearbeit
Dem Hauptpersonalrat liegen
Verfügungen einzelner Bundesfinanzdirektionen vor, die
den Eindruck erwecken, als
sei die Beendigung der Telearbeit geplant. Entweder wird
auf fragwürdige Datenschutzbedenken verwiesen (Gitter,
besondere Türsicherungen und
ähnliches) oder es wird ohne
ersichtlichen Grund die Bewilligung von Telearbeit, zum Beispiel im Sachgebiet F, grundsätzlich in Frage gestellt. Da
der Hauptpersonalrat die aufgeführten Bedenken nicht teilt
und eher an der Weiterentwicklung der Telearbeit und
deren Bewilligungskonditionen interessiert ist, wird die
Angelegenheit im Rahmen der
gemeinschaftlichen Besprechung im Oktober 2011 mit
dem Bundesfinanzministerium
erörtert.
>
ARZV-TB
Das Bundesfinanzministerium hat dem Hauptpersonalrat nach langen Verhandlungen Ende August 2011 eine Anlage zur ARZV zur Regelung der Ausschreibung und
Besetzung von Dienstposten
und Arbeitsplätzen in der
Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein für Tarifbeschäftigte (ARZV-TB) mit der Bitte
um Zustimmung vorgelegt.
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist gemäß Paragraf 82 Absatz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes und
Auswertung der Stellungnahmen der Personalvertretungen ist ein abschließendes
Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium vorgesehen,
sodass voraussichtlich in der
Oktober-Sitzung 2011 des
Hauptpersonalrats ein end-
gültiger Beschluss gefasst
werden kann.
Eine in der September-Sitzung 2011 eingerichtete
interne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen
und Vertretern der Gruppe
der Beamtinnen und Beamten, der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Vorsitzenden
der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung, Anne
Zitzer, hat nochmals klargestellt, dass die Einführung einer ARZV-TB grundsätzlich zu
befürworten ist. Bestrebungen der Verwaltung, das Beurteilungsverfahren, das in
Anlehnung an das Beamtenrecht erfolgt, im Tarifbereich
zu ändern, stehen dem nicht
entgegen.
Des Weiteren hat der Hauptpersonalrat unter anderem
Erlasse zum Tarifvertrag über
eine einmalige Pauschalzahlung, zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit wegen
einer erneuten Schwangerschaft zur Inanspruchnahme
der Mutterschutzfristen sowie zur Entgeltumwandlung
für die Beschäftigten des
Bundes und der Länder erhalten. Für Rückfragen zu
den einzelnen und zum Teil
komplexen Regelungen stehen
die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Hauptpersonalrat, Adelheid Tegeler
und Uwe Knechtel, gern zur
Verfügung.
>
Beförderungssituation
in der Zollverwaltung
Nach Mitteilung des Referats
III A 4 beim Bundesfinanzministerium werden nunmehr
folgende Beförderungsmöglichkeiten eröffnet:
23
gewerkschaft
>
> BDZ magazin | Oktober 2011
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Mittlerer Dienst
Stichtag: 1. August 2011
nach A 7
bis zur Beurteilungsnote
„Überdurchschnittlich“: 11 Punkte
nach A 8
bis zur Beurteilungsnote
„Herausragend“: 13 Punkte
226
mach A 9
bis zur Beurteilungsnote
„Überdurchschnittlich“: 10 Punkte
100
Beförderungen
Stichtag: 1. Juli 2011
nach A 12
mit der Beurteilungsnote
„Herausragend“: 15 Punkte
3
nach A 13
mit der Beurteilungsnote
„Herausragend“: 15 Punkte
1
Beförderungen
4
insgesamt
gewerkschaft
81
Gehobener Dienst
Gehobener Dienst
Stichtag: 1. August 2011
nach A 10
bis zur Beurteilungsnote
„Überdurchschnittlich“: 10 Punkte
197
nach A 11
bis zur Beurteilungsnote
„Überdurchschnittlich“: 12 Punkte
196
nach A 12
bis zur Beurteilungsnote
„Herausragend“: 13 Punkte
11
nach A 13
bis zur Beurteilungsnote
„Herausragend“: 13 Punkte
20
Diese Beförderungsmöglichkeiten erfüllen die Erwartungen, die der Hauptpersonalrat an die Verwaltung gestellt hat. Jede Planstelle
wurde genutzt. Um für viele
weitere qualifizierte Kolle-
Beförderungen
424
insgesamt
>
Ortsverband Gießen
407
insgesamt
24
>
ginnen und Kollegen die beschäftigungsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen,
müssen jetzt zeitnah neue
Ausschreibungen im mittleren und gehobenen Dienst
erfolgen.
쐍
Traditionell führte auch in diesem Jahr der Ortsverband Gießen
einen Seniorenausflug durch. Diesmal waren Heidelberg und der
Neckar das Ziel. Unter Führung des Vorsitzenden Erwin Schubert
und des Obmanns für Senioren, Dieter Seidl, erlebten die Seniorinnen und Senioren einen ereignisreichen Tag. Mit der Bahn ging
es von Gießen nach Heidelberg und von dort per Schiff weiter bis
Neckarsteinach. Das Linienschiff der „Weißen Flotte“ passierte
mehrere Schleusen und kam an zahlreichen sehenswerten Burgen vorbei. Auf dem Rückweg nach Heidelberg kam auch der gewerkschaftliche Aspekt nicht zu kurz. Seidl informierte die Kolleginnen und Kollegen über die Neuerungen in der Zollverwaltung
speziell für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Besprechungsthemen waren Beihilfe, Arzneimittelrabatte, die Private Pflegeberatung „Compass“ und die Einrichtung von Kontaktstellen bei den Hauptzollämtern. Nach einem
schönen informationsreichen Nachmittag auf dem Neckar ging es
per Bahn wieder in Richtung Gießen. Von allen Beteiligten wurde
der Wunsch geäußert, auch im nächsten Jahr wieder eine solche
Fahrt durchzuführen.
Wir trauern
Altmann, Siegbert, Pritchardstraße 16,
14169 Berlin
Boortz, Wolfgang, Wildgarten 4,
29221 Celle
geb. am 26.05.1944
Knümann, Günter, Lichtendorfer Straße 70,
44289 Dortmund
geb. am 05.12.1935
geb. am 09.09.1930
geb. am 01.02.1933
Krämer, Günther, Königsberger Straße 37,
27755 Delmenhorst
Dirschauer, Hasso, Neusurenland 76 b,
22159 Hamburg
geb. am 12.10.1921
Liebhaber, Helmut, Haiderstraße 12,
84558 Kirchweidach
geb. am 09.11.1933
Dürkoop, Günter, Eschenburgstraße 39,
23568 Lübeck
geb. am 10.04.1927
Maier, Egon, Am Kalkofen 20,
72514 Inzigkofen
geb. am 15.11.1926
geb. am 28.11.1914
geb. am 27.03.1918
Gabriel, Fritz, Schützenstraße 8,
42283 Wuppertal
geb. am 13.03.1923
Meier, Georg, Liebermannstraße 11,
50933 Köln
Göth, Helmut, Im Jungholz 5,
56427 Siershahn
geb. am 20.09.1938
Regner, Wolfgang, Seniorenheim
„Residenz Schönbühl“, 88131 Lindau
Harms, Werner, Hauschildstraße 7,
27619 Schiffdorf-Spaden
geb. am 12.02.1928
Schaffner, Bernhard, Ob den Reben 1 a,
78224 Singen
geb. am 20.06.1933
Schöpe, Kurt, Kramberg 33, 37120 Bovenden
geb. am 16.10.1917
Heer, Ernst, Harder Gasse 6 a,
78464 Konstanz
geb. am 02.10.1923
Weller, Karl, Lindenstraße 32 b, 86420 Diedorf
geb. am 27.12.1930
Horsch, Klaus, Im Rotwinkel 5, 66706 Perl
geb. am 01.02.1937
Kaiser, Peter, Am Pferdekopf 9, 53925 Kall
geb. am 15.07.1916
Wittmann, Georg, Lindenstraße 5,
85405 Nandlstadt
geb. am 02.03.1937
> BDZ magazin | Oktober 2011
dbb > aktuell
dbb zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts:
Kinder.“ Mit Blick auf die Kasseler Entscheidung fügte er
hinzu, andere Richter seien
da schon weiter. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte
vor wenigen Tagen bestätigt,
dass verbeamtete Lehrer nicht
streiken dürfen.
Der dbb hat seine ablehnende Haltung zum Streikrecht für Beamte bekräftigt. Peter Heesen sagte am 1. September 2011: „Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht. Nur so sichern wir die
flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates.“
Der dbb Bundesvorsitzende nahm damit Stellung zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel, wonach auch verbeamtete Lehrer
streiken dürfen.
Geklagt hatten zwei Lehrer
von Kasseler Schulen, die sich
im November 2009 an einem
Streik beteiligt hatten und
deshalb für drei Stunden
dem Dienst ferngeblieben
waren. Das zog eine schriftliche Missbilligung vom jeweils zuständigen Schulleiter wegen Verstoßes gegen
die Dienstpflichten nach
sich. Das Staatliche Schulamt war der Ansicht, das
Streikverbot gehöre zu den
hergebrachten Grundsätzen
des Berufsbeamtentums, wie
sie im Grundgesetz festgeschrieben sind.
Die klagenden Lehrer beriefen
sich dagegen darauf, dass der
Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier
Lehrer, wegen der Teilnahme
an Streiks als Verstoß gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet
habe. Die Disziplinarkammer
des Verwaltungsgerichts Kassel folgte ihrer Auffassung
(Az.: 28 K 574/10.KS.D und
28 KI 1208/10KS.D). Das Streikrecht könne auch Beamten
zustehen, soweit sie nicht hoheitlich, das heißt im Bereich
Der dbb gehe davon aus, dass
die Entscheidung im weiteren
Instanzenzug aufgehoben
wird, weil sie die besondere
Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt.
„Das Streikverbot ist nach
ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts
einer der Kernbestandteile der
in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze
des Berufsbeamtentums. Es
genießt daher rechtlich Verfassungsrang“, so Heesen
weiter. Hieran ändere die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in
mehreren Entscheidungen,
etwa im Beschluss des zweiten
Senates vom 14. Oktober 2004
– 2 BvR1481/04 – festgestellt,
dass die Konvention in der
deutschen Rechtsordnung im
Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter
쮿
der Ebene der Verfassung.
der Eingriffsverwaltung, der
Polizei und der Landesverteidigung tätig seien.
„Für uns ist das eine künstliche
Unterscheidung und nicht
haltbar“, machte Heesen klar.
„Der deutsche Staat ist gut damit gefahren, Beamten Streiks
grundsätzlich zu untersagen
und so in zentralen Bereichen
wie Polizei, Finanzverwaltung
und Schule funktionsfähig zu
bleiben. Wir wollen jedenfalls
nicht, dass Schulen bestreikt
werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf
Bildung und das Elternrecht
auf verlässliche Betreuung der
Sommersitzung des dbb Bundesvorstands in Berlin
Foto: Jan Brenner
Der dbb Bundesvorstand traf
sich am 13. September 2011 zu
seiner Sommersitzung im dbb
forum berlin. Auf der Tagesordnung standen unter anderem
die anstehende Reform der Organisationsstruktur, ein Ausblick auf die Einkommensrunde
2012, Fragen der Seniorenvertretung und aktuelle Entwicklungen in Landesbünden und
Mitgliedsgewerkschaften.
쮿
>
Auf dem Foto von links nach
rechts: Ulrich Silberbach, Astrid
Hollmann, Klaus Dauderstädt,
dbb Chef Peter Heesen, Frank
Stöhr, Willi Russ, Kirsten Lühmann;
am Rednerpult Dieter Ondracek.
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
25
berufspolitik
Sinnvolles Berufsbeamtentum
nur mit Streikverbot
dbb > aktuell
Frank Stöhr über Mindestlöhne:
„Der Dialog muss
jetzt geführt werden!“
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA)
innerhalb der CDU hat sich für branchenübergreifende
Mindestlöhne ausgesprochen und möchte im Rahmen des
CDU-Parteitags im November einen entsprechenden Antrag
einbringen. Anlässlich dieser Entwicklung hat das dbb magazin
mit dbb Tarifchef Frank Stöhr über die Bedeutung von Mindestlöhnen und den aktuellen Handlungsbedarf gesprochen.
tarifpolitik
26
dbb magazin
Herr Stöhr, laut aktuellen
Presseberichten scheint sich
die CDU für die Idee der flächendeckenden Mindestlöhne
zu öffnen. Wie bewerten Sie
diese Entwicklung?
>
Stöhr
Zunächst einmal muss man
festhalten, dass diese Entwicklung von der CDA ausgeht, also
der Vertretung der Arbeitnehmer innerhalb der CDU. Die
CDA möchte beim anstehenden
CDU-Parteitag im November
den Antrag einbringen, den von
den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlohn in der Zeitarbeit auf alle Branchen auszudehnen. Das sind derzeit 6,89
Euro im Osten und 7,79 Euro im
Westen. Ob dieser Antrag, der
anscheinend im Grundsatz
auch bei der Bundesarbeitsministerin von der Leyen auf
Sympathie stößt, letztlich Erfolg haben wird, ist völlig offen.
In der CDU gibt es immer noch
starken Widerstand gegen Mindestlöhne. Und selbst wenn
sich die Befürworter von Mindestlöhnen in der CDU durchsetzen werden, stehen der CDU
noch einmal harte Auseinandersetzungen in der Koalition
bevor. Denn die FDP lehnt Mindestlöhne nach wie vor ab.
>
dbb magazin
Wie beurteilen Sie den Vorschlag der CDA inhaltlich?
>
Stöhr
Nach diesem Vorschlag soll ja
kein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt
werden, wie ihn zum Beispiel
die Oppositionsparteien fordern, sondern eine tariforientierte Lohnuntergrenze. Der
Mindestlohn soll also zuvor
von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Eine Einbeziehung der Tarifpartner ist
grundsätzlich zu begrüßen.
Ob jedoch der in der Zeitarbeit
geltende Mindestlohn tatsächlich als Vorbild für alle Branchen dienen kann, ist fraglich.
Aber unabhängig vom Inhalt
des Vorschlags, dessen Umsetzung dann ohnehin noch breit
diskutiert werden muss, freue
ich mich zunächst einmal darüber, dass dieser Vorstoß überhaupt in der CDU unternommen wird. Der Dialog darüber,
wie insbesondere die Beschäftigten in den Branchen mit
mangelnder Tarifbindung geschützt werden können, muss
dringend geführt werden. Dass
dies nun auch in Teilen der Regierungskoalition so gesehen
wird, ist ein wichtiger Schritt.
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
Foto: Marco Urban
>
>
>
Frank Stöhr, 1. Vorsitzender
der dbb tarifunion und
Zweiter Vorsitzender des dbb.
dbb magazin
Warum sind Mindestlöhne so
wichtig?
>
Stöhr
Ganz einfach deshalb, weil sie
zum Schutz bestimmter Beschäftigter unabdingbar sind.
Nicht überall besteht die Situation, wie wir sie im originären
öffentlichen Dienst haben,
dass sich starke Gewerkschaften für die Beschäftigten einsetzen und gemeinsam mit
den Arbeitgebern die Beschäf-
tigungsbedingungen tarifvertraglich regeln. Die Tarifbindung ist leider nach wie vor
rückläufig. Im Westen lag sie
im Jahr 2010 bei 63 Prozent,
im Osten sogar nur bei 50 Prozent. Gleichzeitig weitet sich
der Niedriglohnsektor immer
mehr aus. Immer mehr Arbeitnehmer sind auf ergänzende
Leistungen des Staates angewiesen. Wir müssen es deshalb
als Realität anerkennen, dass
es Bereiche gibt, in denen die
Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen einseitig diktieren und
Menschen teilweise zu Dumpinglöhnen beschäftigen, ohne
dass wir als Gewerkschaften
darauf Einfluss nehmen können. Hier können Mindestlöhne wirksam Abhilfe schaffen.
>
dbb magazin
Bereits jetzt bestehen verschiedene gesetzliche Regelungen, die Mindestlöhne ermöglichen. In einigen Branchen
wurden diese Möglichkeiten
auch bereits genutzt. Aus welchem Grund sind diese Regelungen aus Ihrer Sicht nicht
ausreichend?
>
Stöhr
Dies hängt wiederum mit der
mangelnden Tarifbindung in
einigen Bereichen zusammen.
dbb > aktuell
Beamtendarlehen ab
Die bestehenden gesetzlichen
Möglichkeiten zur Einführung
von Mindestlöhnen in einzelnen Branchen setzen größtenteils eine funktionierende Sozialpartnerschaft voraus, also eine gemeinsame Gestaltung der
Arbeitsbedingungen durch Gewerkschaften und Arbeitgeber.
Branchenspezifische Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
und die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
nach dem Tarifvertragsgesetz
setzen bestehende Tarifverträge voraus, die bundesweit gelten beziehungsweise Arbeitgeber binden, die mindestens
50 Prozent der betroffenen
Arbeitnehmer beschäftigen.
Da diese Voraussetzungen aber
oft nicht vorliegen, bleiben viele Bereiche ohne Schutz.
>
dbb magazin
Es gibt aber doch noch das
Instrument des Mindestarbeitsbedingungengesetzes,
das auf die Branchen ohne
ausreichende Tarifbindung
ausgerichtet ist.
>
schwierigsten Bedingungen. Es
werden teilweise Stundenlöhne unter sechs Euro gezahlt. In
diesem Sommer hat der nach
dem Gesetz zuständige Hauptausschuss unseren Antrag
nach beinahe zwei Jahren abgelehnt. Dies mit der lapidaren
Begründung, dass er die vom
Gesetz geforderten sozialen
Verwerfungen in der Branche
nicht sehe. Wie er zu dieser
Auffassung gelangt ist und
welche Daten er zugrunde gelegt hat, hat der Ausschuss
nicht mitgeteilt. Wir konnten
auch nicht erkennen, dass er
sich mit dem Material und den
zahlreichen guten Argumenten inhaltlich auseinandergesetzt hat, mit denen wir unseren Antrag begründet hatten.
Übrigens gilt das auch für die
Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Ausschuss. Obwohl der DGB ja seit
Jahren Mindestlöhne fordert,
haben seine Vertreter unseren
Antrag abgelehnt, da auch sie
keine sozialen Verwerfungen
gesehen haben. Das ist für
mich nicht nachvollziehbar
und hat mit gewerkschaftlicher Solidarität nichts zu tun.
Stöhr
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Freier Verwendungszweck: z. B. für die Umschuldung
bisheriger Kredite, Ausgleichen von Rechnungen oder
Investitionskredit für größere Anschaffungen
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In der Tat besteht nach diesem
Gesetz die Möglichkeit, auch in
den Branchen Mindestlöhne
festzusetzen, in denen weniger
als 50 Prozent der Beschäftigten bei tarifgebundenen Arbeitgebern angestellt sind. Es
bestehen allerdings begründete Zweifel daran, dass dieses
Gesetz wirksam und seine Anwendung politisch gewollt ist.
Die dbb tarifunion hatte gemeinsam mit ihrer Mitgliedsgewerkschaft DPVKOM bereits
im Jahr 2009 – übrigens als erste und bisher einzige Organisation überhaupt – den Antrag
auf Festsetzung eines Mindestlohns auf der Grundlage
des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gestellt, nämlich
für die Branche der externen
Callcenter. Die Beschäftigten
dieser Branche arbeiten unter
>
Wie wird der dbb in dieser
Frage nun weiter vorgehen?
>
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dbb magazin
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Stöhr
Wir als dbb sind nun mit zahlreichen Vertretern verschiedener Parteien auf Bundes- und
Landesebene in einen intensiven Austausch darüber eingetreten, welche Maßnahmen
zum Schutz aller Beschäftigten
notwendig sind und wie diese
in die Tat umgesetzt werden
können. Der Dialog über Mindestlöhne muss jetzt geführt
werden! Nicht nur innerhalb
der Gewerkschaften oder mit
den Arbeitgebern, sondern in
der gesamten Gesellschaft. Die
Abwärtsspirale bei der Lohnentwicklung muss in unser aller
Interesse gestoppt werden. 쮿
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
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dbb > aktuell
berufspolitik
28
Regierungsdialog Rente:
Beamtenversorgung:
Altersarmut
verhindern
Finanzierungsmix
sorgt für Stabilität
dbb Chef Peter Heesen hat die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Rente anlässlich
eines Treffens zum „Regierungsdialog Rente“
am 14. September 2011 in Berlin grundsätzlich
begrüßt. Bei dem Treffen waren die Spitzen von
Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und
Arbeitgebervertretern mit Arbeitsministerin
Ursula von der Leyen zusammengekommen.
Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen befürwortet Überlegungen, bei der Finanzierung der
Beamtenversorgung ein weiteres Element einer
Kapitaldeckung einzusetzen, die das bisherige
Umlageverfahren ergänzt. „Derartige Vorschläge entsprechen den Thesen, die wir seit vielen
Jahren vertreten“, kommentierte der dbb Chef
am 8. September 2011 in Berlin eine Initiative
von ver.di. „Es ist erfreulich, dass es bei der Beamtenversorgung einen sachlichen Konsens
zwischen den Gewerkschaften gibt.“
Heesen betonte zudem wie
wichtig es sei, dass die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere die Sozialpartner, frühzeitig von der
Bundesregierung in die ReformDebatte eingebunden würden.
„Denn auch wenn wir das sachliche Ziel der Bundesregierung
im Großen und Ganzen teilen,
so werden wir über den richtigen Weg dorthin in den zuständigen Arbeitsgruppen sicherlich
noch lange und intensiv diskutieren“, so Heesen. „Die vorgelegten Pläne enthalten Licht
und Schatten. Entscheidend
ist für uns, dass am Ende der
Debatte ein schlüssiges Gesamtkonzept steht, mit dem
wir Altersarmut nachhaltig
verhindern können.“
>
Der stellvertretende dbb
Bundesvorsitzende Klaus
Dauderstädt, der gemeinsam
mit Heesen an dem Treffen
teilgenommen hatte, ergänzte: „Wir werden darüber diskutieren müssen, ob die Voraussetzungen für die von der
Regierung vorgeschlagene
Zuschuss-Rente nicht zu eng
gefasst sind. Ganz allgemein
lässt sich sagen: Einerseits soll
sich die Lebensleistung lohnen
und zu einem angemessenen
Alterseinkommen führen. Andererseits müssen wir sicherstellen, dass diese Lebensleistung auch erbracht werden
kann. Hier sind insbesondere
die Arbeitgeber gefordert, sich
beispielsweise für neue Altersteilzeitmodelle zu öffnen.“ 쮿
Umzugsdebatte verunsichert Beschäftigte.
Die jüngsten Pläne von Bundesverteidigungsminister Thomas de
Maizière, so viele Mitarbeiter wie möglich aus seinem Ressort von
Bonn nach Berlin abziehen zu wollen, sind beim dbb auf Kritik gestoßen. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen sagte dem Bonner „General-Anzeiger“ (Ausgabe vom 6. September 2011): „Eine
immer wieder neu angezettelte Umzugsdebatte verunsichert letztlich nur die Beschäftigten in den betroffenen Verwaltungen, was
für das Betriebsklima auf die Dauer nicht gut sein kann.“
Heesen forderte de Maizière auf, geltende Gesetze einzuhalten.
„Das Berlin/Bonn-Gesetz stellt einen klugen Interessenausgleich
dar und hat sich in der Praxis bewährt.“ Wer das ändern wolle, solle
쮿
im Bundestag einen Antrag stellen, so der dbb Chef.
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
Eine vollständige Umstellung
auf eine kapitalgedeckte Versorgung lehnte Heesen ab.
„Auch die Kapitaldeckung birgt
– die aktuellen Entwicklungen
an den Finanzmärkten beweisen es erneut – immer einige
Risiken. Ein Mix aus Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung ist daher genau der richtige Weg, um die Beamtenversorgung dauerhaft zu stabilisieren“, so der dbb Chef.
Heesen betonte, dass die seit
den Versorgungsreformen in
den Jahren 1997 bis 2001 für
die Kapitaldeckung von Bund,
Ländern und Kommunen aufgebauten Sondervermögen nicht
zweckentfremdet werden dürften. So habe Niedersachsen im
Haushaltsjahr 2010 die Versorgungsrücklagen in den globalen
Haushalt überführt und damit
den klugen Ansatz ad absurdum
geführt. Heesen ergänzte: „So
traurig es auch klingt: Die Erfahrung lehrt uns, dass wir das System vor politischen Eingriffen
schützen müssen. Eine ,Versorgung nach Kassenlage‘ darf es
쮿
nicht geben!“
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dbb > aktuell
Finanztransaktionssteuer:
Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende
Dieter Ondracek hat angeregt, die „Überzinsen“ bei den griechischen Staatsanleihen
steuerlich abzuschöpfen und in der EU oder
zumindest den Mitgliedstaaten der Währungsunion eine Finanztransaktionssteuer
einzuführen. Mit den Einnahmen einer solchen Steuer könnten nach Auffassung des
Finanz- und Steuerexperten die Belastungen
der Euro-Schuldenkrise gedämpft werden.
An der Notwendigkeit der
finanziellen Hilfe für Griechenland und andere Euroländer mit akuten Refinanzierungsproblemen hegt der
Steuer-und Finanzexperte
jedoch keinen Zweifel: Im
Interesse Europas gebe es
keine andere Wahl. Nur
müssten die Lasten gerecht
verteilt sein: „Die hohen
Zinsen, die Griechenland
bisher am Kapitalmarkt
bezahlen musste, wurden
mit dem erhöhten Risiko
dieser Kapitalanlagen be-
>
Die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann
(im Bild Fünfte von links) hat als Mitglied des Vorstandes des Deutschen Frauenrates (DF) am 8. September 2011 an einem Treffen mit
Bundespräsident Christian Wulff teilgenommen. Hollmann thematisierte vor allem die noch immer nicht voll umgesetzte Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen in der Bundesrepublik. Sie
wies unter anderem darauf hin, dass ein Gleichstellungsgesetz nach
dem Vorbild des öffentlichen Dienstes dazu beitragen könne.
쮿
gründet. Wenn aber die
europäische Staatengemeinschaft die Rückzahlung
sichert, waren die hohen
Zinsen ungerechtfertigt; das
war eine ,Überverzinsung’,
die steuerlich abgeschöpft
werden sollte.“
Notwendig sei es auch, die
Rolle der Ratingagenturen
zu betrachten, die mit ihren
Bewertungen die Zinshöhe
am Kapitalmarkt bestimmten, erläuterte der dbb Vize.
„Bei Staatsanleihen wirkt
diese Methode wie ein Perpetuum Mobile der Geldvermehrung, weil die Mitglieder der europäischen Währungsunion nicht bankrottgehen werden.“
Darüber hinaus sei es über fällig, in Europa eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, um hieraus Mittel zu
generieren, die zur Finanzierung der von der Krise verursachten Schäden eingesetzt
werden könnten. „Das Verursacherprinzip – wer den
Schaden angerichtet hat,
muss auch für die Beseitigung des Schadens herangezogen werden – ist hier angesagt“, stellte Ondracek
쮿
klar.
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
Treffen mit Christian Wulff
Foto: Jan Brenner
kompakt
30
„Der deutsche Steuerzahler
fragt sich zu Recht, warum
er zahlen soll und jene, die
mit Griechenland-Anleihen
bisher gut verdient haben,
nicht herangezogen werden“, begründete der dbb
Vize am 2. September 2011
gegenüber dem europäischen Nachrichtenportal
„EurActiv.de“ seine Forderung nach einer steuerlichen
Abschöpfung von „Überzinsen“ bei den griechischen
Staatsanleihen. Ondracek
sprach sich dafür aus, die
privaten Anleger zu beteiligen, damit die Risiken und
möglichen Lasten der EuroRettung nicht allein beim
Staat bleiben.
Foto: Bundespresseamt/Guido Bergmann
Belastungen der
Euro-Krise dämpfen
>
Basi zu Gast im dbb forum berlin
Am 22. August 2011 traten der Vorstand und die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (Basi) im dbb forum berlin zusammen.
Die Sitzung bot Gert Hoofe, Staatsekretär im BMAS, die Gelegenheit, der Basi zu ihrem 50-jährigen Bestehen zu gratulieren. In der
Basi, deren Mitglied auch der dbb ist, arbeiten 76 Institutionen
aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen. Zu
den Institutionen gehören Ministerien des Bundes und der Länder, staatliche Stellen, Sozialpartner, Unfall- und Krankenversicherungsträger, Hochschuleinrichtungen, Berufs- und Fachverbände.
Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt
begrüßte die höchsten Gremien der Basi. „Nicht zuletzt durch unsere Mitgliedschaft in der Basi haben sich in den eigenen Reihen
das Verständnis und das Engagement für Themen der Sicherheit
und Gesundheit am Arbeitsplatz verstärkt“, so Dauderstädt. Die
Bundesleitung des dbb hat einen Arbeitskreis „Arbeitsschutz und
Unfallversicherung“ ins Leben gerufen; Zudem ist der dbb vom
18. bis 21. Oktober erstmals auf der von der Basi veranstalteten
weltgrößten Arbeitsschutzmesse „A+A“ in Düsseldorf mit einem
쮿
eigenen Stand vertreten.
dbb > aktuell
Neue Homepage
besseren Übersichtlichkeit,
überarbeiteter Navigation und
einer schnelleren und treffsi-
chereren Suchfunktion. Leserinnen und Leser des dbb magazins kommen in den Genuss
eines besonderen Bonbons: Das Mitgliedermagazin ist neben der
bewährten Druckversion ab sofort in einer
komfortablen OnlineVariante verfügbar, die
es neben Blättern in
der aktuellen Ausgabe
und im sich ab 2011
aufbauenden Archiv
erlaubt, einzelne Seiten
oder das ganze Magazin herunterzuladen,
auszudrucken oder
Ausschnitte einer Seite
auf dem Bildschirm zu
vergrößern. Das funktioniert übrigens auch
auf mobilen Geräten
wie iPhone, iPad, Tablet PC sowie Android- und WindowsMobile-Plattformen.
br
Jahresprogramm 2012 für die dbb akademie liegt vor:
Weiterdenken. Weiterbilden. Weiterkommen.
Social Media ist nur ein Themenfeld aus dem neuen Seminarprogramm der dbb akademie, das im Oktober erscheint;
nicht nur in diesem Fall bringt
uns gezielte Fortbildung auf
den neuesten Stand. Egal, ob
der Umgang mit Technologien,
veränderte Kommunikationsstrukturen, neue Anforderungen an Personalmanagement,
betriebswirtschaftliche Kenntnisse oder interkulturelle Zusammenarbeit – die Anforderungen unserer Lebens- und
Arbeitswelt im 21. Jahrhundert
sind vielfältig.
Das Programm 2012 der dbb
akademie ist es auch – unterschiedlichste Themenbereiche
bieten auch im kommenden
Jahr ein breites Spektrum für
Ihre persönliche Fortbildungsplanung. Ein Online-Code
führt Sie über ein Eingabefeld
nigswinter in der Regel ohne
Übernachtung angeboten.
Eine Ausnahme bilden die
Veranstaltungen im Bereich
Personalvertretungsrecht.
Qualität und Verlässlichkeit
stehen dabei immer an vorderster Stelle. Unsere Zertifizierung als Bildungsträger
nach DIN EN ISO 9001:2008
zeichnet uns aus.
Programm 2012
www.dbbakademie.de
Digital ist das Programm ab
Ende Oktober auf unserer
Homepage www.dbbakademie.de abrufbar.
Ein gedrucktes Exemplar können Sie ab diesem Zeitpunkt
anfordern bei:
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2008
auf unserer Homepage direkt
zu den dazugehörigen Inhalten
nebst digitaler Anmeldemöglichkeit.
Flexibler haben wir im neuen
Programm unsere Preise gestaltet. Zukünftig werden
Seminare außerhalb von Kö-
dbb akademie, Maria Herkenhöner, Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn,
E-Mail: m.herkenhoener@
dbbakademie.de
쮿
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
31
in eigener sache/akademie
dbb Mitglieder erwarten im
Internetzeitalter neben einer
fundierten Berufspolitik für
den öffentlichen Dienst auch
digitalen Mehrwert. Der dbb
trägt dem Rechnung und präsentiert sich seit September
2011 mit einem grundlegend
überarbeiteten Internetauftritt. Und weil erfolgreiche Gewerkschaften ein modernes
Dienstleistungskonzept brauchen, kombiniert die Seite
www.dbb.de gewerkschaftspolitische Interessenvertretung mit aktuellen Nachrichten, Rechtsschutz, Fachinformationen, Weiterbildung und
Buchtipps, einem umfassenden Presseservice sowie Versicherungs- und Shoppingvorteilen. Darüber hinaus glänzt
die dbb-Homepage mit einer
dbb > spezial
Familienpolitik:
Denn so viele Kinder kamen seit
1990 nicht mehr zur Welt.
Elterngeld – Erfolgsmodell
oder nutzlose Subvention?
Neueste Ergebnisse des Statistischen Bundesamts zeigen: Immer mehr
Eltern beziehen Elterngeld. Vor allem Väter nutzen mehr und mehr die
staatliche Familienleistung. Fast 153 000 Mütter und über 38 000 Väter
haben für ihre zwischen Januar und März 2010 geborenen Kinder Elterngeld in Anspruch genommen. Das sind 2,5 Prozent mehr Leistungsbezieher als noch ein Jahr zuvor. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Geburten um 1,3 Prozent gestiegen. Während das Bundesfamilienministerium
die Zahlen als positive Entwicklung eines wichtigen familienpolitischen
Instruments bezeichnet, fordern Kritiker des Elterngeldes nach nur vier
Jahren Laufzeit die Abschaffung der aus ihrer Sicht nutzlosen staatlichen
Familiensubvention. Gleichzeitig werden auch die Rufe lauter, ein Betreuungsgeld für nicht-erwerbstätige Mütter einzuführen.
frauen
32
Das Elterngeld hat seinen
Zweck verfehlt. So lautet die
harsche Kritik der regierenden
Parteien an dem vor vier Jahren
eingeführten Familienbonus.
Einst unter Federführung der
damaligen Familienministerin
Ursula von der Leyen etabliert,
um den Geburtenrückgang in
Deutschland aufzuhalten, hat
der Glaube an einen Erfolg der
staatlichen Familiensubvention
in den Rängen der Unions- und
FDP-Politiker rapide nachgelassen. Hauptargument der Kritiker: Die Geburtenrate ist niedrig wie zuvor. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat
sich kaum weiterentwickelt
und Akademikerinnen bleiben
standhaft kinderlos.
sich für die Einführung eines Betreuungsgeldes aus, das Eltern
erhalten sollen, die ihre Kinder
zu Hause betreuen.
Eindeutig pro Elterngeld hingegen positionierten sich SPD und
Grüne, aber auch das CDU-geführte Bundesfamilienministerium verteidigte die Lohnersatzleistung für Eltern. Es sei eben
„keine Gebärprämie, sondern
ein erfolgreicher Baustein einer
modernen Familienpolitik“, er-
Während die FDP jüngst für
eine radikale Abschaffung des
Elterngeldes plädierte, forderte
Unions-Fraktionschef Volker
Kauder, die Familienpolitik nach
der nächsten Bundestagswahl
2013 auf den Prüfstand zu stellen. Auch Kauder hat das Elterngeld dabei fest im Blick: Er habe
immer darauf hingewiesen, dass
man mit Geld keinen Kindersegen erreichen werde, zitierten
verschiedene Medien den CDUPolitiker. Andererseits sprach er
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
klärte ein Ministeriumssprecher. Fakt ist: Seit das Elterngeld verfügbar ist, sind auch die
Geburtenzahlen stabil. Die Zahl
der Neugeborenen im gesamten Bundesgebiet ist sogar
leicht gestiegen. Wenngleich
die vom Statistischen Bundesamt gemeldete Zuwachsrate im
vergangenen Jahr von 1,36 Kindern pro Frau auf 1,39 eher
mäßig scheint, verdient sie
doch wohlwollende Beachtung:
>
Elterngeld wichtiges
Instrument der Politik
Mitten in diesem Richtungsstreit warnt die dbb bundesfrauenvertretung nun vor einer
einseitig geführten Debatte um
das Elterngeld. „Das Elterngeld
ist und bleibt eines der wichtigsten familienpolitischen Instrumente. Daran ist nicht zu rütteln. Es hat dazu beigetragen,
die Geburtenrate zu stabilisieren und stetig, wenn auch gemächlich, zu steigern“, stellt die
Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung klar. Zudem
helfe das Elterngeld Müttern,
während der Erziehungszeit
mit dem Arbeitgeber in Kontakt
zu bleiben und zügig, wenn
auch meist in Teilzeit, an den
Arbeitsplatz zurückzukehren.
Aber auch bei Männern kommt
das Elterngeld gut an: „Berufstätige Väter zeigen immer häufiger die Bereitschaft, zu Gunsten der Kinderbetreuung weniger zu arbeiten oder den Job
zeitweise ganz zu unterbrechen“, gibt Helene Wildfeuer
mit Blick auf die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts zu bedenken. Diesen zufolge lag die „Väterbeteiligung“
dbb > spezial
Väter in Elternzeit
Annähernd jeder dritte Vater
(31 Prozent) hat das Elterngeld unmittelbar nach der
Geburt, im ersten Lebensmonat des Kindes, in Anspruch genommen. Weitere
rund zwölf Prozent der Väter
bezogen im zweiten oder
dritten Lebensmonat des
Kindes erstmals Elterngeld.
Mehr als jeder fünfte Vater
(22 Prozent) erhielt das Elterngeld erstmals im zwölften oder 13. Lebensmonat
des Kindes. Durchschnittlich
nahmen Väter 3,4 Monate
lang Elterngeld in Anspruch.
Mütter bezogen das Elterngeld mit nur wenigen Ausnahmen direkt nach der Geburt des Kindes für einen
Zeitraum von durchschnittlich 11,7 Monaten.
– der Anteil der Kinder, deren
Väter Elterngeld bezogen haben – für im ersten Quartal
2010 geborene Kinder bei
24,4 Prozent. Im Vergleich zum
entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen Anstieg um 1,4 Prozentpunkte.
„Die Arbeitskultur ändert sich
langsam, aber stetig“, erläutert Wildfeuer, mahnt aber
gleichzeitig zur Geduld: „Wir
dürfen jetzt nicht durch politische Meinungsmache in Panik
verfallen und vorschnell wichtige, richtungsweisende Weichen verstellen. Gesellschaften
lassen sich nicht von heute auf
morgen umkrempeln.“ Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung ruft die Politiker
vielmehr dazu auf, Familienpolitik nicht zu sehr nach der Geburtenstatistik auszurichten,
sondern sich auf die vorhandenen Kinder zu konzentrieren:
„Ihnen müssen wir eine gute
Ausbildung ermöglichen und
ihre Eltern auf ihrem Erziehungsweg unterstützen.“ Neben dem Elterngeld müsse vor
allem der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter
drei Jahren sowie für Schulkin-
der zügig vorangetrieben werden. Gleichzeitig müsse gezielt
in die Qualität der Betreuungsund Bildungsangebote investiert werden. „Je mehr Kindern
und Jugendlichen wir heute eine handfeste Zukunftsperspektive und ein positives Familienbild vermitteln können, desto
größer ist die Chance, dass sie
später im Erwachsenenleben
selbst eine Familie gründen
werden“, so Helene Wildfeuer.
>
Mehr Wahlfreiheit mit
Betreuungsgeld?
Auch das von Unionspolitikern
favorisierte Betreuungsgeld
bleibt aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung ein umstrittenes Familienförderinstrument. In einer Bundestagsanhörung des Ausschusses für
Familie, Senioren, Frauen und
Jugend am 4. Juli 2011 hatten
sich vier der sechs geladenen
Experten dagegen ausgesprochen, eine staatliche Leistung
für die Betreuung Ein- bis Dreijähriger zu Hause durch die Eltern einzuführen. Die Befürchtung: Tradierte Geschlechterrollen könnten sich dadurch
noch weiter verfestigen.
Unter anderem warnte Professor Michael Klundt von der Universität Magdeburg-Stendal,
das staatliche Betreuungsgeld
setze ein „falsches Signal“. Es
verleite dazu, länger aus der
Erwerbstätigkeit auszusteigen:
Rollenbilder verfestigten sich
und der Wunsch der Familien
auf Sorge- und Erziehungsaufgaben bliebe unberücksichtigt,
so der Wissenschaftler. Auch
Bildungsökonom Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln äußerte
Bedenken gegenüber dem geplanten Betreuungszuschuss
aus der Staatskasse. Eltern
etwa, die ihre Elternzeit aufgrund des Betreuungsgeldes
signifikant verlängern würden,
müssten beim Wiedereintritt
in den Arbeitsmarkt mit Lohneinbußen rechnen. Die geschlechtsspezifische Beschäfti-
gungs- und Lohnlücke könne
sich dadurch noch ausweiten.
Argumente für die Einführung
des Betreuungsgeldes zielen
allem voran auf eine vermeintliche Wahlfreiheit der Eltern,
wie sie ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren betreuen möchten. „Von wirklicher
Wahlfreiheit können wir jedoch erst dann sprechen,
wenn auch für alle Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung
stehen. Solange dies nicht gegeben ist, haben wir es nur mit
einer vermeintlichen und damit mit einer politisch konstruierten Wahlfreiheit zu tun“, so
die Bewertung der Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung. „Bevor wir eine neue
Familienleistung einführen,
müssen wir zunächst jene
Mittel prüfen, die uns zur Verfügung stehen.“ Zu allererst
müssten die nötigen Strukturen geschaffen werden, um die
Reibungsverluste bei der Verzahnung von Beruf und Familie
für Mütter wie für Väter so ge>
ring wie möglich zu halten. Dazu gehört aus Sicht Wildfeuers
ein umfassendes Konzept:
„Neben einem bedarfsdeckenden Betreuungsangebot für
Kinder ab dem ersten Lebensjahr sowie Nachmittagsbetreuung für Schulkinder bedarf es
der staatlichen Förderung einer familienfreundlichen
Unternehmenskultur. Arbeitnehmern muss zeitlich und
räumlich flexibles Arbeiten
verstärkt ermöglicht werden.“
Zudem müsse der Elternarbeit
ein höherer gesellschaftlicher
Stellenwert beigemessen werden. Dies könne nur gelingen,
wenn Arbeits- und Familienleben enger zusammenwachsen,
betont Helene Wildfeuer. „Erfolgreiche Beispiele aus dem
öffentlichen Dienst zeigen,
dass es geht. Immer mehr
Behörden bieten Eltern-KindArbeitszimmer an und richten
Kinderbetreuungsangebote
in unmittelbarer Nähe zum
Arbeitsplatz ein.“
bau
Neue Broschüre:
Elterngeld/Elternzeit – Ein Ratgeber für
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Das Elterngeld ermöglicht es
Müttern und Vätern, ohne
Angst vor finanziellen Engpässen für einige Zeit aus dem
Berufsleben auszusteigen, um
mehr Zeit für die Betreuung
des Kindes zu haben. Aber wer
bekommt Elterngeld und für
wie lange? Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Haben Beamte die gleichen Ansprüche wie Tarifbeschäftigte?
Und wer hilft im Rechtsstreit?
Damit im öffentlichen Dienst
Beschäftigte ihre Familienzeit
optimal planen können, hat die
dbb bundesfrauenvertretung einen handlichen Ratgeber erstellt, der
die wichtigsten Fragen zum Thema Elterngeld und Elternzeit beantwortet. Neben den aktuellen Änderungen des Elterngeldgesetzes
bietet die Broschüre wichtige Rechtstipps und Hinweise.
Die Broschüre „Elterngeld/Elternzeit – Ratgeber für Beschäftige im
öffentlichen Dienst“ ist für dbb Mitglieder kostenlos und kann in der
Geschäftsstelle per E-Mail ([email protected]) bestellt oder im Internet
heruntergeladen werden unter: http://bit.ly/pdEOd7
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
33
frauen
>
dbb > spezial
Bundesjugendausschuss:
Vorbereitung für den BJT
Am 16. und 17. September 2011 tagte der Bundesjugendausschuss (BJA)
im dbb forum siebengebirge in Königswinter. Inhaltlicher Schwerpunkt
der Beratungen war der Bundesjugendtag (BJT), der am 18. und 19. Mai
2012 stattfinden soll. Verschiedene Satzungsänderungen und Leitanträge
wurden diskutiert. „Wir sind auf einem guten Weg, die Vorbereitungen
machen große Fortschritte“, sagte dbbj Chefin Sandra Hennig.
jugend
34
Neben der Planung des BJT
erstattete die Bundesjugendleitung natürlich auch Bericht
über die Finanzplanung sowie
über die Aktivitäten der dbb
jugend in den vergangenen Monaten. „Wir haben viel bewegt“,
so Hennig. „Die Einsatzkräftebetreuung am 1. Mai in Berlin, das
Austauschprogramm mit Israel,
die Teilnahme am CSD in Köln,
die Generationengespräche und
die Präsenz auf verschiedenen
Veranstaltungen wie dem Kinder- und Jugendhilfetag sind
nur einige Beispiele für gelungene Projekte. Aber wir haben uns
natürlich auch für die nächste
Zeit viel vorgenommen.“
Eines der wichtigsten Projekte
werde auch im kommenden
Jahr die anstehende Tarifrunde
im öffentlichen Dienst sein, so
Hennig. „Das ist das Kerngeschäft. Daher diskutieren wir
schon jetzt, wie wir uns aufstellen wollen.“ Zu diesem Zweck
nahm auch Tarifreferent Jens
Hoffmann von der dbb tarifunion an den Beratungen teil.
„Die dbb jugend erfüllt eine
wichtige Funktion in den Tarif-
Ausgabe
10
2011
dbb jugend mag
azin für junge
Das Thema „Pflege“ ist für die meisten jungen Menschen sehr weit weg. Dabei ist es unglaublich wichtig!
Natürlich ist gute Pflege in erster Linie ein Gebot der
Menschlichkeit. Aber Pflege hat sich auch zu einem
bedeutenden politischen und wirtschaftlichen Faktor
entwickelt, wie nicht zuletzt der jüngste Debatte um
die Reform der Pflegeversicherung zeigt. Eine Menge
guter Gründe also, sich eingehender mit der Pflege zu
befassen.
Daher begleiten wir in der „story“ der nächsten
t@cker-Ausgabe eine junge Pflegekraft in einer der
international anerkanntesten Kliniken, der Charité,
bei ihrer Schicht auf einer Intensivstation.
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
Ein Tag auf der
leute im öffentlic
hen
dienst
Intensivstation:
PflegeKRAFT
5
3
7
Tagung:
Berlin:
BundesjugendausHennig bei Lande
schuss in König
sswinter kongr
ess der DPolG
10
Vorsitz:
Bauer führt dbbj
sachsen-anhalt
12
Mediatheken:
Apps der Öffen
tlichRechtlichen im
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Endlich im Job!
Aber
Euch ein abgestimm auch gut versichert? Über das
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lassen. Seite 13
tacker_10_2011.ind
d 1
14
Lars von Trier:
Neuer Film MELA
NCHOLIA starte
t
herausgegebe
r:
dbb jugend
runden, und wir planen deshalb auch für die nächsten
Auseinandersetzungen mit den
Arbeitgebern eine enge Kooperation“, so Hoffmann.
Neben den Gesprächen über
zentrale Fragen der gewerkschaftspolitischen Arbeit gab es
auch eine Personalentscheidung.
Dirk Hirsch, stellvertretender
Bundesjugendleiter der komba
gewerkschaft, wurde neu in die
„Jugendpolitische Kommission“
gewählt. Die Kommission unterstützt und berät den BJA und
die Bundesjugendleitung, insbesondere in der Tarifpolitik.
Da der BJA auch die Zusammenarbeit und das Verständnis
für die spezifischen Anliegen
der Fachgewerkschaften untereinander verbessern soll, stellen diese sich regelmäßig näher
vor. In Königswinter waren es
die JUNGE POLIZEI und die Jugend der Lokführergewerkschaft GDL, die aus ihren Organisationen und ihren jeweiligen
Anliegen berichteten. Mit der
niederländischen Finanzgewerkschaft NCF nutzen auch
internationale Gäste den BJA,
um sich ein Bild von der dbb
jugend zu machen und ihre
eigene Arbeit vorzustellen.
쮿
Im t@cker-special widmen wir uns ausführlich
der Kampagne „Pflege funkt SOS“, die von der
dbb tarifunion ins Leben gerufen wurde, um eine
breit angelegte Diskussion über die aktuelle Situation und die Zukunft der Pflege anzustoßen.
Neben dem Schwerpunktthema gibt es in der
nächsten Ausgabe wie gewohnt Neuigkeiten
von der dbb jugend (t@cker-ticker) und aus den
Landesbünden und Fachgewerkschaften (t@ckerinside). In der Rubrik „tipp“ untersuchen wir dieses Mal die Tauglichkeit der Smartphone-Apps der
öffentlich-rechtlichen Mediatheken. Abgerundet
wird das alles wie immer durch „checker“, wo die
Leser erneut Musik- und Kinotipps sowie unsere
beliebten Preisrätsel erwarten. Es gibt also wieder
Einiges zu entdecken. Einfach mal reinsurfen unter
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dbb > spezial
ILO-Übereinkommen über den Förderungs rahmen für den Arbeitsschutz:
Klare Strukturen und mehr Personal
europa
38
„Arbeitsschutz ist kein Luxus, sondern ein absolutes Muss“, so Bernd Niesen, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft BTB, die auch Gewerbeaufsichtsbeamte
organisiert, am 17. September 2011 in Berlin.
Mit der Ratifizierung des Abkommens 187 der
Internationalen Arbeitsorganisation ILO im Juli
2010 habe sich die Bundesregierung zu Verbesserungen im nationalen Arbeitsschutz verpflichtet. Die unübersichtlichen Strukturen in
manchen Ländern könnten die neue Verpflichtung aber zu einem reinen Lippenbekenntnis
werden lassen. „Verschiedene Verwaltungsstrukturen und verschiedene Herangehensweisen an den Arbeitsschutz: Unter diesen Vorzeichen ist eine bundeseinheitliche Umsetzung
des Abkommens schwer machbar“, so Niesen.
Die wichtigste Forderung des
ILO-Abkommens lautet, dass
„jedes Mitglied […] durch die
Ausarbeitung einer innerstaatlichen Politik eine sichere und
gesunde Arbeitsumwelt zu fördern“ habe. Der BTB-Bundesvorsitzende begrüßt dieses
klare Bekenntnis zum Arbeitsschutz. „In Deutschland wird
bereits sehr viel für die Sicherheit am Arbeitsplatz gemacht“,
so Niesen. Allerdings stelle sich
die Frage, wie dies bundesweit
einheitlich umgesetzt werden
kann. Ein Problem sei vor allem
die Uneinheitlichkeit der Verwaltungen. Ein Beispiel für eine
kaum vorstellbare einheitliche
Umsetzbarkeit des ILO-Übereinkommens sei die Kommunalisierung des Arbeitsschutzes
in Baden-Württemberg.
„Ob der Arbeitsschutz nun auf
Landesebene oder in den Kommunen geregelt wird, macht
einen enormen Unterschied“,
kritisiert Niesen. Es könne
nicht garantiert werden, dass
neue Anforderungen in den
Ländern einheitlich umgesetzt
würden, da die Voraussetzungen je nach Bundesland stark
variierten. „Wenn – im Extremfall – jede Kommune für sich
die Arbeitsschutzregelungen
anwenden und auslegen kann,
ist es unmöglich, eine einheitliche Qualität zu garantieren.“
Skeptisch zeigt sich Niesen
deshalb, wenn es um die Umsetzung konkreter Vorhaben
geht. Unter dem Eindruck des
ILO-Abkommens, der europäischen Normen und der nationalen Debatte wurde unter
anderem die Gemeinsame
Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) entworfen, die für
die kommenden Jahre konkrete Ziele im Arbeitsschutz vorgibt: Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen, Verringerung der
Häufigkeit und Schwere von
Muskel-Skelett-Erkrankungen
und die Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen. „Wir unterstützen diese Ziele und das damit
angestrebte bundesweit einheitliche Vorgehen. Die Ergeb-
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
nisse der laufenden Evaluierung werden zeigen, wie und
ob ein bundeseinheitliches
Vorgehen im Arbeitsschutz bei
verschiedenen Verwaltungsstrukturen möglich ist. Ziel
muss sein, dass in Flensburg,
Freiburg, Ahaus oder Görlitz
dieselben Maßstäbe gelten
und umgesetzt werden.“
Zusätzlich mache sich aber
nun auch der Personalabbau
der vergangenen Jahre bemerkbar. „Wie soll eine Verwaltung, deren Kapazitäten für
den Arbeitsschutz jetzt schon
ausgereizt sind, sinnvoll neue
Aufgaben übernehmen, zumal
versäumte Einstellungen und
die Altersstruktur die Personal>
situation noch verschlechtern
werden“, kritisiert Niesen.
Der BTB-Chef begrüßte die neue
Einsicht einiger Landesregierungen, dass weitere Kürzungen die
Probleme verschärfen würden.
„Aber die Verwaltungen sind bei
weitem noch nicht mit dem Personal ausgestattet, das sie für die
Vielzahl der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes benötigen“, so Niesen. Dem Arbeitsschutz müsse stets einen hohen
Stellenwert zugewiesen werden,
insbesondere mit Blick auf das
ILO-Übereinkommen. Dies sei
nur mit einer auf Landesebene
organisierten Arbeitsschutzverwaltung mit ausreichendem
Personalbestand möglich.
be
Info
Arbeitsschutz international und in Europa
Der Arbeitsschutz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem länderübergreifenden Thema entwickelt. Die Europäische
Union geht beispielhaft voran: Arbeitsschutznormen werden europäisch beschlossen und national umgesetzt. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz basiert ausschließlich auf europäischen Richtlinien.
Auf globaler Ebene hat sich die internationale Arbeitsorganisation
ILO den Arbeitsschutz zur Aufgabe gemacht. Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und überwacht durch völkerrechtliche Abkommen und Verträge Menschen- und Arbeitsrechte und
setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein. Das Abkommen 187 zum Arbeitsschutz trat 2010 in Kraft und ist mittlerweile von 20 Ländern,
unter anderem Deutschland, ratifiziert worden.
dbb > finale
Ein weiteres deutsches Nationalgericht nach Eisbein mit Sauerkraut hat den Sprung über
den Großen Teich nach Amerika
geschafft: In Seattle eröffnete
kürzlich „The Berliner“ die erste
Imbissbude der USA, die Dönerkebap statt Burger anbietet und
offenbar genau den Geschmack
der Amerikaner getroffen hat.
Besonders die Varianten „The
Mehringdamm“ oder „The Feu-
M E H R
W I S S E N
riger Kreuzberger“ erfreuen sich
wachsender Beliebtheit, und es
steht zu erwarten, dass der
deutsche Döner in den USA
ebenso heiß geliebt wird wie in
seiner Heimat. Immerhin wird
in Deutschland in 15 000 DönerBuden 300 Tonnen Dönerfleisch
verzehrt – und das täglich! Das
entspricht einem Umsatz von
knapp zwei Millionen Euro im
Jahr.
A L S
A N D E R E .
Der Einwand, Döner stamme
doch aus der Türkei, ist nur bedingt zutreffend. Der türkische
Ur-Döner hat mit dem deutschen wenig zu tun. Die Berliner Variante mit Salat, Soße
und Hackfleischanteil wurde
in den 70er-Jahren von türkischen Einwandern in Kreuzberg
kreiert und entwickelte sich
rasch zu einem Highlight der
deutschen Küche. Schon 1989
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39
glosse
The Berliner
wurde die Zusammensetzung
des Döners in der „Festschreibung der Berliner Verkehrsauffassung für das Fleischerzeugnis Dönerkebap“ exakt festgelegt und in die Leitsätze für
Fleisch und Fleischerzeugnisse
des Deutschen Lebensmittelbuches aufgenommen. Bleibt
zu hoffen, dass die hohen Geschmacks- und Qualitätskriterien des Deutsch-Döners als
kulinarische Botschaft seines
Ursprungslandes in Amerika
ebenfalls angewendet werden.
Schließlich soll „The Mehringdamm“ von „The Berliner“ dort
einen ähnlichen Siegeszug antreten wie es hier „Big Mac“
von „McDonalds“ längst geschafft haben. Multi-Kulti geht
eben doch durch den Magen.
Wer das nicht glaubt, mag Pizza, Gyros oder Pekingente verspeisen – einschlägige Buden
dafür gibt es genug.
sm
Datum/Unterschrift
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
dbb > finale
Internetkriminalität:
Kampf den Abzockern
Nur schnell einen angeblich kostenlosen Klingelton für das Handy heruntergeladen – und ein
Jahresabo im Wert von 200 Euro eingehandelt: ein teurer Spaß. Diesen und anderen Kostenfallen im Internet will die Bundesregierung jetzt einen Riegel vorschieben und für mehr
Transparenz beim Online-Einkauf sorgen.
online
40
Es geht um Verbraucherschutz
und Konsumentenrechte. Denn
nicht immer ist bei einem
Online-Einkauf am Ende klar,
was er wirklich kostet. Nachdem die EU bereits Fluggesellschaften daran gehindert hat,
bei der Online-Buchung versteckte Kosten und Gebühren
erst ganz am Ende des Buchungsvorganges aufzuschlagen, geht die Bundesregierung
jetzt einen Schritt weiter: Der
Kunde soll bei jeder Bestellung
im Internet genau wissen, was
sie kostet. Auf den Cent genau.
Das soll nicht die renommierten Online-Händler treffen, bei
denen Transparenz ohnehin
selbstverständlich ist, sondern
Geschäftemacher und Abzocker.
Internetabzocke macht zwar
nur einen Teil der jährlich ansteigenden Fallzahlen von
Internetkriminalität aus.
Dennoch ist das ein Milliardengeschäft, weil verunsicherte
Verbraucher nach der ersten
Inkassoaufforderung oft aus
Unwissenheit oder Angst zahlen. Nach aktuellen Studien
des Anti-Viren-Spezialisten
Symantec werden weltweit
431 Millionen Menschen pro
Jahr Opfer von Internetkriminalität. Allein in Deutschland
belief sich der finanzielle
Schaden auf rund 16,4 Milliarden Euro, weltweit waren
es 2010 114 Milliarden USDollar.
Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger
erklärt zur Internetabzocke in
Deutschland: „Mehr als fünf
Millionen Internetnutzer sind
laut einer Umfrage bereits in
Kostenfallen getappt. In den
vergangenen Jahren haben
dubiose Geschäftsmodelle im
Internet zugenommen, die
Internetnutzer in Kostenfallen
lockten, obwohl die Angebote
kostenfrei aussahen. Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch
eine Rechnung kam, rissen
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
nicht ab. Viele Verbraucher fallen auf solche Angebote im
Internet herein – und sollen
dann für etwas zahlen, was
erst kostenlos erschien.“
>
Button gegen
Kostenfallen
Nach dem Willen der Justizministerin sollen Rechnungen
für scheinbare Gratisleistun-
gen demnächst ins Leere laufen. Verbraucher sollen nur
zur Zahlung verpflichtet sein,
wenn sie bei der Bestellung
ausdrücklich bestätigen, dass
sie die Kostenpflicht anerkennen. Der Bestellbutton
muss demnach unmissverständlich und gut lesbar
auf die Zahlungspflicht hinweisen.
dbb > finale
>
Mehr Sicherheit
zum Jahresende?
Der Hintergrund zum „Gesetz
zur Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zum besseren
Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ist, dass unseriöse Geschäftemacher die
Kosten von Online-Angeboten
immer häufiger vorsätzlich
verschleiern. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche
Gewinnspiele bezeichnet oder
als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt.
Über die Buttonlösung sollen
Unternehmer bei kostenpflichtigen Onlineangeboten künftig
Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich
anzeigen. Ein Vertrag kommt
nur zu Stande, wenn der Ver-
braucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt,
dass er sich zu einer Zahlung
verpflichtet. Diese Neuregelung soll für alle Bestellungen
von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen
im Internet gelten.
Elisabeth – Das Musical:
Sparen und Gewinnen
Lernen Sie die wahre Geschichte der Sissi kennen.
Der Bundestag muss dem
Gesetzentwurf noch zustimmen. Nachdem die Regierungskoalition im Jahr 2010
einen in etwa inhaltsgleichen
Gesetzentwurf der SPD abgelehnt hatte, hofft Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass die neuen Bestell-Buttons um den Jahreswechsel herum eingeführt
werden können.
br
>
Sicherheitstipps
> Geizen Sie mit der Preisgabe
Ihrer E-Mail-Adresse.
> Laden Sie legale, freie Software am besten direkt von
den Internetseiten der Hersteller oder Autoren beziehungsweise über die Seiten
der bekannten Computerzeitschriften herunter.
> Geben Sie auf zweifelhaften
Downloadportalen keine
persönlichen Daten wie
Anschrift, Bankverbindung
oder gar Kreditkartennummern ein.
> Misstrauen ist angesagt,
wenn Sie für einen Download plötzlich auf ausländische Internetseiten mit
merkwürdigen Namen
weitergeleitet werden und
dort weitere Angaben machen sollen. Besonders Domains auf .ru, .to, .ro oder .vu
sollten aufhorchen lassen.
> Achten Sie bei Online-Einkäufen auf die Gütesiegel
des Internethandels wie die
Plakette von Trusted Shops,
das Safer-Shopping-Siegel
des TÜV Süd, das ips-Siegel
von Datenschutz Nord oder
den „Geprüften Online Shop“
des Kölner Euro-Handelsinstituts. Fast alle seriösen
Händler haben sich auf diese
Weise zertifizieren lassen.
Der Musical-Welterfolg von
Michael Kunze und Sylvester
Levay kommt nach Deutschland. Besuchen Sie das Bühnen-Highlight des Jahres! Das
Schicksal der Kaiserin Elisabeth
von Österreich, besser bekannt
als „Sissi“ hat ganze Generationen berührt und fasziniert zugleich. Bis heute ist
ihr Mythos weit über die Grenzen Europas hinaus lebendig.
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Bühnenbilder machen das erfolgreichste deutschsprachige
Musical zu einem unvergesslichen Theatererlebnis.
Die Termine:
11. Oktober 2011 bis
27. November 2011
im Musical Dome Köln
41
9. Februar bis 4. März 2012
im Essen Musical Theater
mitgliederservice
Der geplante Schutz vor Kostenfallen soll immer gelten, wenn
Waren oder Dienstleistungen
online bestellt werden, ob mit
Computer, Smartphone oder
Tablet PC. „Die Neuregelung
stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel
und liegt damit auch im Interesse der Wirtschaft“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Darüber hinaus müsse die Buttonlösung europaweit gelten, betont die Ministerin und setzt
sich dafür ein, dass sie auch in
eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird. Auch
Bundesverbraucherministerin
Ilse Aigner steht hinter dem Gesetzentwurf: „Mit der Buttonlösung können wir der InternetAbzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern
leichter das Handwerk legen“,
so Aigner. Mit der Lösung hätten unseriöse Geschäftemacher
im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den
Verbrauchern zu verstecken.
8. bis 25. März 2012
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dbb Mitglieder …
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> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
dbb > fokus
Bausparen:
>
Ihr Vorteil als dbb Mitglied:
Über das dbb vorsorgewerk
sparen sie die Hälfte der
Abschlussgebühr eines
Bausparvertrags.
Niedrige Kreditzinsen sichern
Die eigenen vier Wände zu besitzen, mietfrei zu wohnen und sich selbst
und der Familie ein Zuhause zu schaffen, wer möchte das nicht? Doch nur
die allerwenigsten können das Eigenheim „aus dem Stand“ bezahlen. Deshalb gilt es, Erspartes und Fremdmittel gut zu kombinieren und die richtigen Angebote zu nutzen. Bewährter Klassiker unter den Baufinanzierungsmöglichkeiten ist der Bausparvertrag. Dank hoher Flexibilität bei gleichzeitiger Sicherheit und Transparenz lassen sich besonders mittel- und langfristige Pläne damit vorzüglich umsetzen. Ein großer Vorteil: Man erwirbt
einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bauspardarlehen, das Unabhängigkeit
von den Kapitalmarktzinsen und feste Kalkulierbarkeit gewährleistet. Der
Bausparvertrag ist somit eine Versicherung gegen steigende Zinsen.
mitgliederservice
42
Im Juli hat die Europäische
Zentralbank bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr den
Leitzins um 0,25 Prozent auf
1,5 Prozent erhöht − eine Maßnahme, die sich auch bei der
Immobilienfinanzierung bemerkbar macht. Durch die derzeitige Entwicklung an den
Börsen sind die Konditionen
für Baufinanzierungen zwar
vorerst wieder auf einem Tiefstand − aber wie lange noch?
Bei einer so großen Investitionssumme, wie sie für den
Erwerb eines Eigenheims nötig
ist, können bereits kleine Zinsunterschiede eine Steigerung
der Finanzierungskosten im
drei- oder vierstelligen Bereich
bedeuten.
Wer sich jetzt für einen Bausparvertrag entscheidet, kann
sich niedrige Zinsen sichern.
Im Gegensatz zu Finanzierungsangeboten der Banken,
bei denen die Darlehenskonditionen nach einem bestimmten Zeitraum den Marktkonditionen angepasst werden,
garantieren Bausparkassen
günstige Darlehenskonditionen über die gesamte Vertragslaufzeit. Dies liegt an der
Funktionsweise des Bausparens: Anders als Hypothekendarlehen werden Bauspardarlehen in der Regel nicht über
ten maximal 90 Euro im Jahr.
Daneben gibt es die Arbeitnehmersparzulage: Für bis zu
470 Euro im Jahr, die auf ein
Bausparkonto fließen, zahlt
der Staat neun Prozent hinzu.
Auch hier gelten Einkommensgrenzen.
Bausparen lohnt sich jedoch
nicht nur für angehende Häuslebauer: Auch wer den Traum
vom Eigenheim bereits realisiert hat, ist nicht vor Kosten
gefeit. Neben gängigen Reparaturen stehen bei älteren Immobilien vor allem Baumaßnahmen im Energiesparbereich an. Auch für energetische
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist Bausparen die ideale Lösung.
sz
>
den Kapitalmarkt refinanziert,
sondern über Einzahlungen
aller Bausparer in einen gemeinsamen Topf. Somit sind
sie vom Kapitalmarkt unabhängig – ein deutlicher Vorteil
zu Zeiten steigender Zinsen.
Der Kooperationspartner des
dbb vorsorgewerks, die Bausparkasse Wüstenrot, bietet
mit dem Wüstenrot Ideal Bausparen dbb Mitgliedern und
deren Angehörigen Darlehenszinsen bereits ab 1,6 Prozent.
Ein besonderer Vorteil: dbb
Mitglieder bekommen die halbe Abschlussgebühr geschenkt
und sparen somit – je nach
Bausparsumme – nochmals
einige Euro.
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
Übrigens: Wüstenrot wurde
kürzlich vom Fernsehsender
n-tv und der FMH-Finanzberatung als „beste Bausparkasse
2011“ ausgezeichnet.
Auch der Staat hilft mit beim
Eigenheimerwerb: Bausparer
können von einer Reihe von
Zuschüssen profitieren.
Wer bauspart, wird innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie unterstützt, bekommt
also als Alleinstehender
mit einem Verdienst bis zu
25 600 Euro eine staatliche Förderung von bis zu
45 Euro im Jahr. Verheiratete dürfen bis zu 51 200
Euro verdienen und erhal-
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Lesenswertes vom dbb verlag empfohlen
Anzahl:
Geheime Grenzsteinzeugen
Das Ende ist mein Anfang
Horst Bäuerle
Das Ende ist mein Anfang: Ein
Vater, ein Sohn und die große
Reise des Lebens
Tiziano Terzani
Grenzsteine, die seit vielen tausend Jahren Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden markieren, wurden seit Alters her, um ihre Standorte abzusichern, nochmals mit unterirdischen Markierungen versehen, den so genannten Grenzsteinzeugen. Im Zeitalter Computer gesteuerter Messmethoden haben die meist aus Ton hergestellten unterirdischen Markierungen zwar als Grenzsicherungen ausgedient, dafür sind sie eine umso
wertvollere Fundgrube für Historiker, Archäologen oder auch für Vermessungsingenieure mit
Leib und Seele, wie Autor Horst Bäuerle einer
ist. Über 5 000 Grenzsteinzeugen hat der langjährige Vorsitzende des BTB Baden-Württemberg
und des Beamtenbundes Baden-Württemberg
in einer einzigartigen privaten Sammlung zusammengetragen. Im vorliegenden Buch wird
schwerpunktmäßig die Verzeugung im Landkreis
Freudenstadt in Wort und Bildern dokumentiert,
allerdings unternimmt der Autor im Interesse der
Vielfalt auch einige Ausflüge in andere Länder,
Herrschaften, Städte und Gemeinden.
Anzahl:
Der langjährige Korrespondent des Spiegels in
Asien, Tiziano Terzani, führt am Ende seines
Lebens einen bewegenden Dialog mit Sohn
Folco. Der Sohn erhält so rechtzeitig Gelegenheit, seinem Vater all die Fragen zu stellen, für
die es in den meisten Fällen für eine Antwort
zu spät ist. Der Dialog vermittelt nicht nur,
dass es am Ende des Lebens darauf ankommt,
loslassen zu können, sondern geht auch mit
dem westlichen Wertesystem ins Gericht: „Sie
fragen sich nicht mehr, wer sie sind. Sie denken, was sie ausmacht, ist der Anzug von Armani oder das neue Motorrad“, kritisiert der
sterbende Vater, der selbst einräumt „lange
Zeit eine unendliche Folge von Masken getragen zu haben, bis vor dem Tod ein Gefühl
enormer Freiheit eingetreten sei“.
207 Seiten geb., 34,90 €
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Zur Eile fehlt mir die Zeit
Denkanstöße 2012
In 50 kurzen Episoden setzt sich Horst Evers mit
Herausforderungen des Alltags auseinander, die
jeder kennt: Da werden die ersehnten 20 Kilo
weniger Leibesfülle zu einem Rechenexempel,
die ersten Risse in zwischenmenschlichen Beziehungen messerscharf analysiert und auch höchst
praktische Vorschläge etwa zur Beseitigung des
allgegenwärtigen Hundekots auf Berliner Bürgersteigen unterbreitet: Nähme man nämlich
den Berlinern ihre Hunde weg und gäbe ihnen
stattdessen je vier Hühner, lägen auf den Trottoirs künftig Eier.
Auch die aktuelle Ausgabe der alljährlich vom
Piper-Verlag herausgegebenen Denkanstöße
wartet wieder mit einem hochinteressanten
Themenmix aus Kultur, Philosophie und Wissenschaft auf. Unter anderem enthält der Band
eine „handliche Geschichte des Universums“,
Bekenntnisse von Nelson Mandela und einen
Beitrag zu Graf Moltke und dem Kreisauer
Kreis. Hochaktuell sind die Thesen des Hans
Küng über „anständiges Wirtschaften“ und ein
kritischer Blick auf das deutsche Gesundheitswesen. Biografische Rückblicke sind Alexandra
von Russland und Marie Curie gewidmet.
222 Seiten geb., Rowohlt, 14,95 €
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Anzahl:
Anzahl:
Plötzlich Shakespeare
Antikes Sammelsurium
David Safier
Skurriles und Kurioses
von Ovid bis Cäsar
Philip Matyszak
Eine Zeitreise ins England des 16. Jahrhunderts
dürfte für ein weibliches Geschöpf unserer Zeit
schon aufregend genug sein, aber per Hypnose
ausgerechnet im Körper von William Shakespeare zu landen und diesen auch noch mit dem
größten Bühnendichter der Welt teilen zu müssen, ist noch einmal eine ganz andere Herausforderung. Konkret geht es um Intrigen und Politik, nicht selten um Leben und Tod, um grandiose Missverständnisse und Kabbeleien zwischen Shakespeare und der Mitbewohnerin seines Körpers aus der Neuzeit, vor allen aber um
die Liebe in all ihren Facetten.
315 Seiten brosch., 8,99 €
Anzahl:
Für unsere Leser versandkostenfrei!
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Matyszak, der am St. Johns College in Oxford
Alte Geschichte lehrt, nimmt seinen Leser mit in
die Welt der Antike, aber nicht die, deren Überreste wir an Bauwerken oder Museumsexponaten bewundern können, sondern in die Alltagswelt der Griechen und Römer. Wie in der Gegenwart auch spielten bereits vor über 2 000 Jahren
kuriose Statistiken, Aberglauben, Liebesgeschichten, Krieg, Mord und Totschlag eine nicht zu
übersehende Rolle. Der Leser erfährt unter anderem, wie unwahrscheinlich ein natürlicher Tod
für einen römischen Kaiser war, wie der typische
Lebenslauf einer Römerin der Oberschicht aussah, welches Gewicht ein Legionär mit sich herumgeschleppt hat und mit welchen Listen in der
Antike verloren geglaubte kriegerische Auseinandersetzungen noch gedreht wurden.
192 Seiten geb., 19,95 €
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dbb > aktuell
en Verantwortung stellen.
Europa braucht Öffentlichkeit
und ein Parlament, in dem
offen und kontrovers diskutiert
wird.“
Schuldenkrise:
Europäer müssen
zusammenstehen
Viele Staaten hätten trotz starker gesellschaftlicher Proteste
erhebliche Kürzungen in den
Sozialsystemen und im öffentlichen Dienst beschlossen. Besonders beunruhigend sei die
schwierige Lage der Jugend in
Europa. „Die wirtschaftliche
Unsicherheit erreicht mittlerweile auch die Mittelschicht.
Viele Menschen verlieren si-
>
cher geglaubte Perspektiven
und das Vertrauen in die Politik“, beklagt Heesen die aktuelle Situation in vielen Ländern
Europas.
„Der Europäische Rat oder
eine daraus hervorgehende,
wie auch immer geartete
Wirtschaftsregierung allein
werden die Probleme auch
nicht lösen können“, so der
dbb Chef. Heesen setzt in der
Krise auf eine größere Rolle
des Europäischen Parlaments
und eine stärkere Zusammenarbeit Straßburgs mit den
nationalen Parlamenten:
„Die jetzt anstehenden politischen Entscheidungen sind
von großem Gewicht. Sie bedürfen der demokratischen Legitimation.“ Die EU-Parlamentarier, die bei der überwiegenden Zahl der Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden
müssten, entwickelten ein
neues Selbstvertrauen, das
sich mehr und mehr in einem
>
Peter Heesen
starken Willen zur Mitgestaltung und zur öffentlichen Einflussnahme widerspiegle. „Es
freut mich, dass die Europaparlamentarier sich ihrer neu-
Foto: Jan Brenner
berufspolitik
44
Der dbb Chef warnt vor übereilten Privatisierungen und Kürzungen in den öffentlichen
Diensten der EU-Mitgliedstaaten. „Hier hat es bereits viele,
zu viele Opfer gegeben. Gerade
in wirtschaftlich schweren Zeiten sind funktionierende öffentliche Dienste überlebensnotwendig.“ Die wirtschaftlichen Erschütterungen seien
bis tief in die europäischen
Gesellschaften zu spüren. Die
Menschen seien auf die eine
oder andere Art direkt von der
Finanz- und Wirtschaftskrise
betroffen.
Foto: Marco Urban
Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen zeigt
sich überzeugt, dass die Euro-Schuldenkrise
überwunden werden kann. Voraussetzung sei
ein enges Zusammenstehen der Europäer. Es
brauche jetzt Mut, aber auch Weitsicht, sagte
Heesen, der auch Präsident der Europäischen
Union der Unabhängigen Gewerkschaften CESI
ist, am 29. August 2011.
Anders als in der Vergangenheit, als der Nationalstaat immer als letzte Instanz wahrgenommen wurde, erwarte heute
eine große Mehrheit von der
europäischen Politik, dass Lösungen vorgeschlagen und
umgesetzt werden. Europa
sei durch die Krise noch enger
zusammengerückt, auch wenn
die schwierige Suche nach
Lösungen den Eindruck des
Auseinanderdriftens erzeuge.
„Die kommenden Jahre werden
zeigen, ob diese neue Wahrnehmung der Europäischen
Union sich auch ins Positive
wenden lässt und sich durch
mehr Teilhabe am politischen
Tagesgeschehen zu einer Normalität entwickelt“, so Heesen.
Der weitere Verlauf der Krise
werde dabei eine entscheidende Rolle spielen.
쮿
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쮿
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
> Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt
traf sich am 22. September 2011 mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Gedankenaustausch. Themen waren aktuelle Fragen der Reform der Pflegeversicherung im
Hinblick auf die Leistungs- und Beitragsseite. Weiterhin wurden
organisationsrechtliche Probleme bei den Krankenkassen sowie
Möglichkeiten der Umgestaltung der Finanzierung der Krankenversicherung besprochen.
쮿
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Dezember 2011
Januar/Februar 2012
März 2012
April 2012
Mai 2012
Juni 2012
Rabatte
Juli/August 2012
3x 3%
September 2012
5x 5%
Oktober 2012
10 x 10 %
November 2012
dbb > aktuell
Hoher Koordinierungsbedarf
>
dbb magazin
Die Konferenz der Ministerinnen
und Minister, Senatorinnen und
Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK), deren Vorsitz Sie
2011 innehaben, soll die Interessen der Länder koordinieren und
die Zusammenarbeit mit dem
Bund regeln. Anders als bei den
in der Kulturministerkonferenz
behandelten Themen – Bildungspolitik ist Ländersache –
sind bei den Zuständigkeiten
der ASMK viele Bundeskompetenzen betroffen. Schwächen
diese konkurrierenden Zuständigkeiten die Position der ASMK
gegenüber dem zuständigen
Bundesministerium?
interview
46
>
Clauß
Die Länder besitzen im Arbeitsund Sozialbereich ebenfalls viele eigene Zuständigkeiten. Bei
Gesetzgebungsvorhaben, für
die der Bund zuständig ist, sind
die Länder zudem häufig über
den Bundesrat beteiligt. Insgesamt besteht ein nicht unerheblicher Koordinierungsbedarf. Aus diesem Grunde sind
auch die Ministerinnen und Minister des BMAS, BMFSFJ und
BMG regelmäßig bei den Konferenzen der ASMK als Gäste
vertreten. Sie unterrichten die
Mitglieder der ASMK über ihre
Aktivitäten im vergangenen
Jahr und über die bevorstehenden Herausforderungen. Außerdem werden die Beschlüsse der
ASMK den jeweils zuständigen
Bundesministerien mit der Bitte um Umsetzung und/oder
Unterstützung zugeleitet. Darüber hinaus arbeiten die Bundesministerien in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen der ASMK aktiv mit.
>
dbb magazin
Ein Resultat der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im
Bereich Arbeit und Soziales ist
die mit den Unfallversicherungsträgern erarbeitete Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Im Zuge
der Umsetzung der GDA sind
seit 2007 eine Reihe von Programmen und Initiativen gestartet worden. Für Herbst
2011 wird der Zwischenbericht
zu einer begleitenden Evaluation erwartet, der Aufschluss
bieten soll, wieweit die gesteckten Ziele erreicht werden
konnten. Mit welchen Ergebnissen rechnen Sie, und welche
Rolle spielen die Länder bei der
Umsetzung der GDA?
>
Clauß
Die Gemeinsame Deutsche
Arbeitsschutzstrategie (GDA)
wird von Bund, Ländern und
Unfallversicherungsträgern unter Beteiligung aller relevanten
Arbeitsschutzakteure, insbesondere der Sozialpartner getragen. Die Erreichung der Ziele
soll mittels einer Evaluation
überprüft werden. Es ist sowohl eine Dachevaluation, als
auch eine Einzelevaluation der
GDA-Arbeitsprogramme vorgesehen. Der für den Herbst 2011
geplante Zwischenbericht wird
im September 2011 im GDASteuerungskreis beraten und
voraussichtlich im Oktober
2011 fertiggestellt. Im Dezember 2011 wird sich die Nationale Arbeitsschutzkonferenz damit befassen. Neben Aussagen
zur Dachevaluation wird der
Bericht Auswertungen zu dem
GDA-Thema „Haut“ enthalten.
Die Ergebnisse sind frühestens
Ende Dezember 2011 für die
Öffentlichkeit zugängig. Daher
erfolgt momentan auch noch
keine Kommentierung dazu.
Die Länder spielen bei der Umsetzung der GDA eine große
Rolle. Dies beweist die erst am
31. August 2011 erfolgte Unterzeichnung des Leitlinienpapiers zur Neuordnung des Vor-
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
Christine Clauß
Staatsministerin für Soziales und
Verbraucherschutz in Sachsen
schriften- und Regelwerks im
Arbeitsschutz. Damit wird ein
überschaubares und praxistaugliches Instrumentarium
für die Anwender bereitgestellt.
>
dbb magazin
Eine Folge des demographischen Wandels ist auch das
Thema Fachkräftesicherung.
Wo sehen Sie Handlungsbedarf, um – auch im öffentlichen Dienst – künftig genügend qualifiziertes Personal
zur Verfügung zu haben?
>
Clauß
Nur mit einem ausreichenden
Potenzial von Fachkräften können wir die Leistungsfähigkeit
des Wirtschaftsstandortes
Deutschland erhalten und
unseren Wohlstand dauerhaft
sichern. Die Fachkräftesicherung ist eine Aufgabe, die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam und umfassend bewältigen müssen.
In den vergangenen Jahren
sind auf Bundes- und Länderebene vielfältige Vorarbeiten
geleistet worden, auf denen
wir als Arbeits- und Sozialminister der Länder aufbauen
wollen. Für uns ist neben der
Sicherung des Nachwuchses
auch die Weiterbildung und
Gesundheitsförderung bei
Menschen in bestehenden
Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen von entscheidender Bedeutung, um den Fachkräftebedarf zu decken. Außerdem wollen wir die vielfältigen
Potenziale der Menschen, die
dbb > aktuell
>
dbb magazin
Bei der Teilzeitarbeit hat der
öffentliche Dienst lange Zeit
eine Vorreiter- und Vorbildfunktion gehabt. Hier wie
auch bei den Themen Frauenförderung, Familienfreundlichkeit und Teilhabe behinderter
Menschen am Erwerbsleben
könnten Bund und Länder als
Arbeitgeber weitere Zeichen
setzen. Hat die ASMK diesbezüglich Initiativen gestartet?
>
Clauß
Die Arbeits- und Sozialministerien der Länder nehmen, wie
weite Teile des öffentlichen
Dienstes, hier eine Vorreiterrolle ein. Neben der fortschreitenden Flexibilisierung der
Gleitzeitmodelle sind sicherlich die gleichstellungs- und
teilhabeorientierte Ausrichtung von Bewerbungsverfahren sowie die bevorzugte Einstellung von behinderten Menschen bei gleicher Eignung zu
nennen. Letztlich ist aber für
eine verbesserte Erwerbsbeteiligung von Frauen und Menschen mit Behinderungen ein
umfassender Handlungsansatz
notwendig, der neben dem
notwendigen Verantwortungsbewusstsein von Wirtschaft
und Gesellschaft auch eine
Umstellung der Instrumente
der Arbeitsmarktpolitik beinhaltet. In diesem Zusammenhang halte ich beispielsweise
das bisherige Engagement der
ASMK für eine verbesserte
Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für sehr wichtig. Menschen, die Verantwortung für
andere übernehmen, verdienen unsere Unterstützung. Dabei wollen wir nicht nur innerhalb der Länder aktiv werden,
sondern auch auf Bundesebene die notwendigen Entwicklungen anstoßen. So wurde
etwa im vergangenen Jahr auf
Initiative der unionsgeführten
Länder hin ein Beschluss gefasst, der sich mit der Förderung von Alleinerziehenden
und pflegenden Familienangehörigen ohne Berufsabschluss
auf dem Arbeitsmarkt befasst.
Dieser findet Berücksichtigung
bei der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente,
mit der sich derzeit Bundestag
und Bundesrat befassen. Die
Integration von behinderten
Menschen in den Arbeitsmarkt
ist für die Länder ein sehr wichtiges Anliegen. Unter dem Vor-
sitz Sachsens wird sich die
ASMK auch in diesem Jahr mit
diesem Thema auseinandersetzen. Wir wollen unseren
Beitrag dazu leisten, dass
Menschen mit Behinderung
eine bessere Teilnahme am
Erwerbsleben erreichen.
>
dbb magazin
Die 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich im
November vergangenen Jahres
einstimmig für eine Änderung
von Art. 87 Abs. 2 Grundgesetz
ausgesprochen, da diese zum
Erhalt der Länderzuständigkeit
in der Sozialversicherung unverzichtbar sei. Wie ist hier der
aktuelle Stand der Dinge?
>
Clauß
Die Mitglieder der Gesundheits- und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sind im
Frühjahr diesen Jahres mit einem gemeinsamen Beschluss
an die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bitte um Unterstützung der Beschlüsse ihrer
Konferenzen herangetreten.
Dabei haben sie wiederholt auf
den Verlust der Einfluss- und
Gestaltungsmöglichkeiten in
der medizinischen Versorgung
und in der Sozialversicherung
hingewiesen, die nur durch die
Änderung des Art. 87 Abs. 2
des Grundgesetzes gestoppt
werden kann. Bisher hat sich
die MPK jedoch noch nicht mit
dem Thema befasst, da auch
die Positionierung der Agrarministerkonferenz zur Errichtung
>
eines Bundesträgers in der
Landwirtschaftlichen Sozialversicherung noch aussteht. Die
Bundesregierung hält eine Änderung des Grundgesetzes
nicht für erforderlich. Sie würde, so meint sie bisher, zu einem nicht akzeptablen Verlust
der Aufsichtskompetenzen des
Bundes führen. Die Aussichten
für den Erfolg der Initiative sind
demnach ungewiss.
>
dbb magazin
Ende November werden Sie
die Mitglieder der 88. ASMK in
Leipzig zu Gast haben und das
„Steuerrad“ für 2012 an Ihren
niedersächsischen Amtskollegen weiterreichen. Welche großen Themen wird die ASMK
am Ende Ihrer Amtszeit zur
Jahreswende bewegt haben?
>
Clauß
Wesentliche Themen der ASMK
werden die Reform der Pflegepolitik und die Demographische Entwicklung, die Fachkräftesicherung und die Verbesserung der Eingliederungschancen von Jugendlichen auf dem
Arbeitsmarkt sowie die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Förderzeitraum
2014–2020 sein und sicherlich
wird auch die Frage, wie wir gemeinsam mit der Europäischen
Kommission in Europa die sozialpolitische Koordinierung zielgerichtet auf einen höheren
Nutzen für Regionen und Kommunen ausrichten können,
eine große Rolle spielen.
쮿
Christine Clauß ...
... Jahrgang 1950, machte nach dem Abschluss der 10. Klasse eine
Ausbildung zur Krankenschwester, die sie 1969 mit Diplom abschloss. Im Anschluss folgte eine Weiterbildung zur Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivtherapie an der Bezirksakademie in Leipzig. Bis 1994 arbeitete sie als Stationsschwester in der
Wachstation der städtischen Frauenklinik in Leipzig, während dieser
Zeit war sie auch als Lehrbeauftragte der Klinik tätig. Von 1994 bis
1999 war sie Fachberaterin der AOK Sachsen. Anschließend war
Christine Clauß bis 2004 und seit 2005 Mitglied des Sächsischen
Landtages. Seit August 2008 ist sie Sächsische Staatsministerin für
Soziales und Verbraucherschutz.
> BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011
47
interview
aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht in ausreichendem Maße in die Arbeitswelt integriert sind, fördern.
Die Arbeits- und Sozialminister
der Länder haben im vergangenen Jahr die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam
mit den Ländern eine Strategie
zur Fachkräftesicherung für
Deutschland zu entwerfen. In
ihrem aktuellen Konzept zur
Fachkräftesicherung hat die
Bundesregierung von der
ASMK beschlossene Ansätze
bereits aufgegriffen. Ich nenne
hier beispielhaft die Verbesserung der Beschäftigungschancen zum Beispiel von Frauen,
vor allem Alleinerziehenden,
und älteren Arbeitnehmern,
Fragen der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, der Berufsorientierung und Verbesserung der beruflichen Weiterbildung sowie die Anerkennung
von im Ausland erworbenen
Qualifikationen und die Stärkung der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ich halte es
für wichtig, dass sich der öffentliche Dienst frühzeitig auf
die auch mit dem demographischen Wandel verbundenen
Herausforderungen bei der
Fachkräftesicherung einstellt.
Ich befürworte Personalentwicklung, Weiterbildung und
Gesundheitsmanagement als
Instrumente für einen flexibleren Personaleinsatz bei einer
auch im öffentlichen Dienst
verlängerten Lebensarbeitszeit, damit ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst erhalten bleibt.
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