Endlich bundesweit gewährleisten!
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10 magazin Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Oktober 2011 – 64. Jahrgang Seite 11 > Eilzuständigkeit Fahrtkostenerstattung Endlich bundesweit gewährleisten! Seite 16 > Ständiger Ausschuss Tarif www.bdz.eu Konstituierende Sitzung Irreführend Fachhandelsqualität gesund & günstig: www.aktivshop.de 1 Heimtrainer X-Bike • 8-fache manuelle Widerstandseinstellung • Schwungmasse: 3,5 kg • Handpulsmessung • Höhenverstellbarer Sattel 78-87 cm • Belastbar bis 100 kg • Transportrollen • Computer mit Anzeige von: Geschwindigkeit, Zeit, Entfernung, ca. Kalorienverbrauch, ScanFunktion und Puls Auch in RotSchwarz »Seit ich auf Visko liege, schlafe ich viel entspannter und ruhiger. Die Rückenprobleme sind verschwunden.« Karola S., Dortmund »… ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass 4 cm Matratzenauflage derart viel ausmachen können. Meine davor jahrelang (!) starken Rückenschmerzen … sind nahezu verschwunden. Ganz klar: 5 Sterne. 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Der BDZ wird hierzu gemeinsam mit dem dbb und seinen anderen Bundesbeamtengewerkschaften noch für den Bundeshaushalt 2012 eine Initiative in den Fraktionen und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages starten. 6 8 > beamte und tarif Irreführend 11 > Altersteilzeit: Praktische Hinweise 12 > Beihilfe: Informationspflicht des Dienstherrn 12 13 > Beamtinnen mit Kindern: Zusätzliche Rente 14 > Versorgung Ost: Mindestversorgung kann gekürzt werden 14 > Pauschalzahlung: 250 Euro bei Anspruch 15 > gewerkschaft > Ständiger Ausschuss Tarif: Konstituierende Sitzung 16 3 > Konkrete Forderungen für 16 > > > > den Wasserzoll 17 Der HPR tagte 21 wir gratulieren 22 Ortsverband Gießen 24 wir trauern 24 > dbb > aktuell > Verwaltungsgericht: > > 32 Ich hoffe, dass die kritischen und konstruktiven gewerkschaftlichen Argumente die Regierungskoalition und die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag überzeugen, denn der eingeschlagene, auf restriktiven Haushaltsbeschlüssen beruhende Kurs hat die öffentliche Verwaltung des Bundes längst in eine Sackgasse geführt, deren Ende jedoch noch nicht erreicht ist, so dass man ihn durchaus noch korrigieren kann und muss. > > > > > 40 > Impressum HERAUSGEBER UND VERLAG: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Friedrichstraße 169-170, 10117 Berlin, Tel. 030-40816600, Fax 030-40816633, E-Mail: [email protected], INTERNET: www.bdz.eu, GESAMTVERANTWORTUNG: Bundesleitung, REDAKTION: Für den gewerkschaftlichen Teil: Klaus H. Leprich, Christof Stechmann; für „BDZ Senioren“: Ronald Hilgert, BUHL Data Service GmbH; für „BDZ Fachteil“: Heinz-Gerd Görtz, FOTOS: MEV, Project Photos, Windmüller. Das BDZ magazin erscheint zehn Mal jährlich und wird den Mitgliedern nach § 6 Abs. 3 der Satzung zugestellt. Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bezugspreis für Nichtmitglieder jährlich 28,12 Euro. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Schriftleitung. Manuskripte müssen einseitig beschrieben und deutlich lesbar sein. LESERBRIEFE: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des BDZ oder des dbb wieder. Keine Haftung für unverlangte Einsendungen. HERAUSGEBER DER dbb magazin seiten: Bundesleitung des dbb, Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin, 030.4081-40, Telefax 030. 4081-5598, INTERNET: www.dbb.de, CHEFREDAKTION: Dr. Walter Schmitz, REDAKTION: Christine Bonath, Jan Brenner, FOTOS: fotolia, Brenner, MEV, Project Photo, VERLAG: dbb verlag GmbH, Friedrichstraße 165, 10117 Berlin, Telefon 030.72619170, Sparkasse Köln/Bonn, Konto 21 006 903. Commerzbank Berlin, Konto 0 733 998, ANZEIGENVERKAUF: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstr. 15 a, 40878 Ratingen. Petra Opitz-Hannen, Telefon 02102.74023-715, Telefax 02102.74023-99, Anzeigentarif Nr. 52 (dbb magazin), Anzeigentarif Nr. 25 (BDZ magazin), gültig ab 1. 10. 2010, DRUCKAUFLAGE: dbb magazin 726.750 Exemplare (IVW 3/2010), ANZEIGENSCHLUSS: 6 Wochen vor Erscheinen, HERSTELLUNG: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. LAYOUT: Dominik Allartz. Gedruckt auf Papier aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff. ISSN 1437-9864 5 > Fahrkostenerstattung: Auch wenn es „nur“ um die Wiedergutmachung eines Vertrauensbruchs geht, wäre es ein gewerkschaftlicher Erfolg, wenn die Initiative der Regierungskoalition zur Angleichung der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) zum 1. Januar 2012 zu einem guten parlamentarischen Ende käme und unabhängig von der Tarif- und Besoldungsrunde im kommenden Jahr ein unrühmliches politisches Kapitel beendet würde. Nachdem sich der dbb beamtenbund und tarifunion sowie seine Bundesbeamtengewerkschaften bei der Verkündung des Vertrauensbruchs ganz bewusst gegen öffentliche Demonstrationen und für Verhandlungen entschieden hatten und das Thema fortwährend in den Gremien des BDZ und dbb sowie in der Politik präsent war, wäre es insbesondere auch ein großer Erfolg des dbb-Bundesvorsitzenden Peter Heesen. Aber gejubelt wird erst, wenn das Geld auf dem Konto ist! Wirkungsloses Instrument > Technischer Dienst: > Tadschikistan: Von der Idee Die Stabilisierung des Euro, manche behaupten auch dessen Rettung und die der Europäischen Union (EU), stehen ohne Frage im politischen Brennpunkt. Das betrifft alle Menschen in Deutschland und in den Mitgliedsstaaten der EU. Mit und ohne Gemeinschaftswährung. Die Regierungskoalitionen mühen sich um die „Kanzlerinnenmehrheit“ im Deutschen Bundestag, um zu demonstrieren, dass die angeschlagene Regierungskoalition noch handlungsfähig ist. Aber es gibt natürlich auch herausragende gewerkschaftliche Themen, die für die Beschäftigten in den Bundesverwaltungen von Bedeutung sind und eine intakte Regierungsmehrheit erfordern. 4 > Tabaksteuererhöhung: Sinnvolles Berufsbeamtentum nur mit Streikverbot 25 Frank Stöhr über Mindestlöhne 26 Regierungsdialog Rente: Altersarmut verhindern 28 Beamtenversorgung: Finanzierungsmix sorgt für Stabilität 28 Finanztransaktionssteuer 30 Schuldenkrise: Europäer müssen zusammenstehen 44 interview – Christine Clauß, Vorsitzende des ASMK 46 > spezial > frauen – Elterngeld – Erfolgsmodell oder nutzlose Subvention? 32 > jugend – Vorbereitung für den BJT 34 > europa – ILO-Übereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz 38 > finale > glosse 39 > online – Internetkriminalität: Kampf den Abzockern 46 > fokus > mitgliederservice 40 42 > BDZ magazin | Oktober 2011 ?????????????? editorial > editorial BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Eilzuständigkeit Endlich bundesweit gewährleisten! zoll 4 Nach der Entscheidung des Sächsischen Landtags, die Eilzuständigkeit auf Zollvollzugsbedienstete im Freistaat Sachsen zu übertragen, hat der BDZ erneut entsprechende Änderungen der Polizeigesetze in allen Bundesländer angemahnt. Nach Baden-Württemberg und Bayern, in denen bereits Initiativen der zuständigen BDZ-Bezirksverbände erfolgreich waren, ist mit der sächsischen Regelung im „Flickenteppich“ der Länder eine weitere Lücke geschlossen worden. Die vom BDZ geforderte länderübergreifende Lösung scheiterte bislang an der ablehnenden Haltung der Innenministerkonferenz der Länder. Der Dresdener Landtag beschloss eine Neufassung des Paragrafen 77 Absatz 3 des Sächsischen Polizeigesetzes, wonach die Eilzuständigkeit auch für Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Zollverwaltung gilt, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung unmittelbaren Zwang gestattet ist. Somit können Zollvollzugsbedienstete in Sachsen zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener Amtshandlungen vornehmen, wenn die zuständige > BDZ magazin | Oktober 2011 Stelle die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann. > „Werthebach-Bericht“ empfiehlt: Eilzuständigkeit normieren Die Notwendigkeit der Eilzuständigkeit für die Vollzugsbeamten der Zollverwaltung hatte zuletzt die von der Bundesregierung zur Überprüfung der Schnittstellen zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes eingesetzte sogenannte „Werthebach-Kommission“ bestätigt. In ihrem im Dezember 2010 vorgelegten Bericht kommt sie zu dem Ergebnis, dass es für Zollvollzugskräfte unbefriedigend und aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar sei, wenn sie außerhalb ihrer originären Zuständigkeiten nicht eingreifen dürften. In dem Bericht heißt es: „Die Vollzugseinheiten der Zollverwaltung treffen insbesondere bei den mobilen Kontrollen der Kontrolleinheiten Verkehrswege oder den Einsätzen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung auch Lagen, die präventiv-polizeiliches Handeln (zum Beispiel die Verhinderung der Weiterfahrt eines erkennbar alkoholisierten Kfz-Führers) oder ein repressiv-polizeiliches > Handeln (zum Beispiel die Verhinderung der Weiterfahrt eines mit Haftbefehl gesuchten Fahrers) erfordern. Trifft die Landespolizei in diesen Fällen nicht rechtzeitig ein und hat der Vollzugsbedienstete der Zollverwaltung seine originäre Kontrolle oder Prüfung abgeschlossen, hat er keine Rechtsgrundlage, den Fahrer an der Weiterfahrt zu hindern. Die jedem zustehende Notwehr und Nothilfe nach der Strafprozessordnung ist in diesen Fallgestaltungen nicht einschlägig. Lediglich die Länder Bayern und Baden-Württemberg (Anmerkung der Redaktion: zum Zeit- Rechtslage Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Zollverwaltung sind die mit zollrechtlichen und anderen übertragenen Aufgaben betrauten und zur Anwendung von unmittelbarem Zwang befugten Beamtinnen und Beamten. Unter den Begriff des Zollvollzugsdienstes fallen die Beschäftigten der Sachgebiete C und E bei den Hauptzollämtern, des Zollkriminalamts und des Zollfahndungsdiensts und grundsätzlich auch die Angehörigen der Grenzzollämter, sofern sie eine vollzugsdienstliche Aus- oder Fortbildung im Polizeirecht und Strafprozessrecht erhalten haben und im Vollzugsdienst tätig sind. Außerhalb eigener Zuständigkeiten können Zollbedienstete in den Ländern, in denen ihnen keine Eilkompetenz übertragen ist, keine unaufschiebbaren ersten Maßnahmen bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich anderer Vollzugsbehörden treffen. Ihre Eingriffsmöglichkeiten sind die sogenannten „Jedermannsrechte“ begrenzt. BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft > Situation in den Ländern Auf Initiative des BDZ und seiner Bezirksverbände hatten Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern Zollvollzugsbediensteten die Eilkompetenz eingeräumt. Die entsprechenden Änderungen der Landespolizeigesetze waren auf Bemühungen der beteiligten Bezirksverbände zurückzuführen. Der BDZ überzeugte die Politik mit dem Argument, dass eine erhebliche Sicherheitslücke bestehen bleibe, wenn Zollvollzugsbedienstete nicht in die entsprechenden polizeigesetzlichen Regelungen aufgenommen würden. Im Saarland sind Bestrebungen erkennbar, die Eilbefugnis gesetzlich zu verankern. Auch in der Freien Hansestadt Bremen ist eine entsprechende Gesetzesänderung geplant. band Hannover ein. Diese Länder nehmen jedoch nach wie vor eine Verweigerungshaltung ein. Gewerkschaftliche Aktivitäten gehen auch vom BDZ-Bezirksverband Nord aus. Das Anliegen stößt aber in der Freien und Hansestadt Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor auf Ablehnung. In Schleswig-Holstein besteht die Besonderheit, dass sich eine solche Befugnis für Zollbeamtinnen und -beamte bereits aus dem geltenden Landesrecht ergibt. Dort ist dieser Personenkreis den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes gleichgestellt. Einen Vorstoß gegenüber der Landespolitik in NordrheinWestfalen unternahmen die Bezirksverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen. Auch dort ist bislang jedoch keine Bereitschaft vorhanden, die Eilkompetenz für Zollbeamtinnen und -beamte im Polizeigesetz zu verankern. Weniger erfolgreich verliefen die Bemühungen in anderen Bundesländern. Für entsprechende Regelungen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt setzt sich der BDZ-Bezirksver- Die uneinheitliche Rechtslage in den einzelnen Bundesländern ist aus Sicht der Beschäftigten des Zolls, die tagtäglich mit Einsatzfahrzeugen, in Dienstkleidung, bewaffnet und entsprechend ausgebildet Dienst verrichten, nicht länger hinnehmbar. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs, Bayerns und nun Sachsens bedarf es deshalb in den Bundesländern, in denen entsprechende Befugnisse in den Polizeigesetzen fehlen, handfester gesetzgeberischer Maßnahmen. Unterstützt von der Bundesleitung werden sich die Bezirksverbände des BDZ gegenüber der Landespolitik dafür einsetzen, dass die Eilbefugnis für Vollzugsbedienstete der Zollverwaltung in allen Landespolizeigesetzen normiert wird. Darüber hinaus ist selbstverständlich auch das Bundesfinanzministerium gefordert, die Länder in der Innenministerkonferenz von der Notwendigkeit der Eilzuständigkeit für die Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung zu überzeugen. Wir 쐍 werden weiter berichten. Tabaksteuererhöhung Wirkungsloses Instrument Medienberichten zufolge erweist sich die Erhöhung der Tabaksteuer als wirkungsloses Instrument. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Warnung des BDZ vor den negativen Auswirkungen der Tabaksteuererhöhung für Fiskus und Gesundheit mehr als berechtigt war. Entsprechende Prognosen hatte der BDZ im Vorfeld des Tabaksteuererhöhungsgesetzes 2010 im Rahmen der parlamentarischen Anhörung abgegeben. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ beruft sich auf Informationen der Zollfahndung, wonach Raucherinnen und Raucher vermehrt auf illegale Zigaretten umsteigen. Grundlage der Veröffentlichung ist ein internes Lagebild zum Zigarettenschmuggel. Danach trug auch die jüngste Preiserhöhung im Frühjahr 2011 dazu bei, dass die zu versteuernden Gewinne der Zigarettenindustrie weiter wegbrechen und die erhofften Mehreinnahmen des Bundes ausbleiben. Der Grund sei eine erhöhte Kriminalität beim Zigarettenschmuggel. > BDZ magazin | Oktober 2011 5 zoll punkt der Vorlage des „Werthebach-Berichts“ war das Sächsische Polizeigesetz noch nicht geändert worden) haben derzeit in ihren Polizeigesetzen eines Befugnisnorm aufgenommen. … Die Kommission unterstützt die Bemühungen des Bundesministeriums der Finanzen, dass auch die anderen Länder eine entsprechende Befugnis für Vollzugsbedienstete der Zollverwaltung in den Landespolizeigesetzes normieren.“ BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft In dem Papier der Zollfahndung heißt es, die höhere Tabaksteuer stelle kein gesundheitspolitisches und fiskalisches Motiv für Raucherinnen und Raucher dar, ihr Verhalten zu überdenken. Vielmehr entschieden sie sich noch bewusster dafür, auf illegale Zigaretten umzusteigen. Die hohe Nachfrage sorge für ein höheres Angebot an illegalen Zigaretten. In der Konsequenz sei Schmuggelware leichter verfügbar. Auch würden die Bemühungen der Bundesregierung unterlaufen, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Tabak zu erschweren. Die gesundheitsschädigende Wir- kung illegaler Zigaretten, die ohne Qualitätskontrolle hergestellt würden, sei dabei nachgewiesen. > Organisierte Kriminalität als „lachender Dritte“ Wie vom BDZ vorausgesagt, sind auch keine nennenswerten fiskalischen Effekte zu beobachten. BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich, der in einer umfassenden schriftlichen Stellungnahme und in einer öffentlichen Anhörung beim Finanzausschuss des Bundestags die Entwicklung seit den letzten Tabaksteuererhöhungen aufgezeigt hatte (wir berichteten), sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt. Bereits im Zeitraum von 2003 und 2009 sank der Absatz versteuerter Zigaretten zwar von rund 133 auf 87 Milliarden Stück. Der interne Bericht der Zollfahndung weist aber aus, dass die Differenz von rund 46 Milliarden Zigaretten überwiegend durch illegale Ware kompensiert wird. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Beschlagnahme illegaler Zigaretten durch den Zoll appelliert der BDZ an die Politik und Verwaltung, die Bekämpfung der Kriminalität erheblich zu intensivieren. Im Zu- sammenspiel nationaler und europaweiter Bemühungen zur Eindämmung von Zigarettenschmuggel und -fälschungen müsse der Fahndungsdruck erhöht werden. Denn vor allem die grenzüberschreitenden Ermittlungen seien zeit-, kostenund personalaufwändig. Leprich betont: „Eine freie Fahndung wird dadurch erschwert, dass der Zoll auch im Vollzugsbereich nach den Grundsätzen der Kosten- und Leistungsrechnung gesteuert wird. Solange der Zoll mit angelegten Fesseln arbeitet, ist die organisierte Kriminalität bei jeder Erhöhung der Tabaksteuer der ‚lachende Dritte‘.“ 쐍 Technischer Dienst zoll 6 Nah am Bedarfsträger Die Neukonzeptionierung des Technischen Dienstes beim Zoll nimmt Gestalt an. Die neue Struktur sieht eine Zentralisierung im Bereich der Funk- und Telekommunikation vor. Aus Sicht des BDZ wird damit die angestrebte höhere Effizienz nicht erreicht. Zudem erfolgt die Umorganisation im Zuge der Einführung des Digitalfunks, über die noch keine belastbaren Basisdaten vorliegen. Die geplante zentralisierte Aufbauorganisation und die dislozierte Ablauforganisation hält der BDZ vor dem Hintergrund des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ nicht für zwingend. > Technische Beamte Die weitgehende Eigenständigkeit die Technischen Beamten im Kraftfahrzeug- und im Funk- und Telekommunikationswesen in ihren spezifischen Aufgaben sowie die organisatorische, räumliche, personalwirtschaftliche und haushälterische Eingliederung in die Bundesfinanzdirektion hat sich aus Sicht des BDZ bewährt. Denn für deren Geschäftsbereich erbringen sie > BDZ magazin | Oktober 2011 den Großteil ihrer Dienstleistungen und arbeiten somit nah am Bedarfsträger. Mit einer Verlagerung der strategischen Zuständigkeit werden die Grundsätze des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ erneut durchbrochen. > Funkwerkstätten und Digitalfunk Gleiches gilt für die Funkwerkstätten, die zu den Hauptzollämtern oder den Zollfahndungsämtern gehören, ihre fachlichen Weisungen aber weitgehend von dem bei den Bundesfinanzdirektionen ansässigen Technischen Beamten für das Funk- und Telekommunikationswesen erhalten. Der BDZ schlägt einen bedarfsgerechten Personalaustausch zwischen Funkwerkstätten, Sprechfunkzentralen und ähnlichen Organisationseinheiten mit technischer Ausrichtung in den Hauptzollamtssachgebieten vor. Bei Einführung des Digitalfunks beim Zoll wäre dann die personelle Besetzung von Digitalfunkstandorten besser zu koordinieren. Vermisst wird eine klare Aussage, wer künftig die Fachaufsicht über die vorhandenen analogen Sprechfunkzentralen ausübt. > Telekommunikation Der BDZ vermisst im vorliegenden Entwurf eine eindeutige Definition, welche Elemente des Telekommunikationswesens tatsächlich unter den gewählten Begriff „Funk- und BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Telekommunikationswesen“ fallen und welche nicht. Die von vielen Beschäftigten am häufigsten verwendete Telekommunikationsart ist die Festnetztelefonie, zumeist über die in den Dienstgebäuden installierten und vernetzten Telekommunikationsanlagen. Über die mit dieser drahtgebundenen Telekommunikationsart verknüpften umfangreichen Aufgaben enthält der Entwurf keine Feststellungen. Wenn eine grundlegende Neukonzeption des Funk- und Telekommunikationswesens vorgenommen werde, müsse entschieden werden, ob die Festnetztelefonie einschließlich der örtlichen Anbindungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz in eine zentralisierte Aufgabenerledigung einfließen soll oder nicht. Aus Gründen der Praktikabilität plädiert der BDZ für eine dauerhafte Beibehaltung einer dezentralen Zuständigkeitsregelung in der Nutzerebene, also bei den jeweiligen Bundesfinanzdirektionen und Hauptzollämtern. > Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Die Feststellung, dass mit der geplanten personellen und organisatorischen Bündelung der Technischen Dienste in einem Referat der Bundesfinanzdirektion Südwest eine höhere Wirtschaftlichkeit zu erwarten sei, ist nach Ansicht des BDZ nicht stichhaltig dargelegt und auch nicht hinreichend untermauert. Vielmehr sei durch die dann erforderliche Fernadministration von Beschäftigten, wenn sie organisatorisch der Bundesfinanzdirektion Südwest angehörten, aber räumlich im ganzen Bundesgebiet verstreut seien, mit einem wesentlich höheren Aufwand zur Betreuung und Ausstattung zu rechnen. Ungeklärt bleibe zudem, durch wen, wie und mit welcher Kostenaufteilung die Liegenschaftsverwaltung der vom Technischen Dienst genutzten Liegenschaften künftig erfolgen soll. > Personalwirtschaft Personalwirtschaftlich bringen künstlich geschaffene Außenstellen nach Einschätzung des BDZ nur Nachteile, da Nachbesetzungen und Wegbewerbungen in der Regel mit personellen Problemen erheblicher Art verbunden sind. Bei Bedarf Personal von einer Funkwerkstatt zu übernehmen oder technisch interessiertes und einschlägig vorgebildetes Personal für die speziellen Aufgaben in einer Funkwerkstatt, einer Sprechfunkzentrale oder einer Kfz-Prüfeinrichtung zu gewinnen, sei innerhalb des Personalbestands eines Hauptzollamts leicht durchführbar. Dagegen sei die Bereitschaft von geeigneten Beamtinnen und Beamten, einen Wechsel von ihrem Hauptzollamt zu einer „fremden“ Bundesfinanzdirektion (oder umgekehrt) mit einer Versetzung zu vollziehen, nachweislich äußerst gering. > Korruptionsprävention Auch der Aussage, dass eine Zentralisierung der Technischen Dienste unter dem Dach der Bundesfinanzdirektion Südwest einen Beitrag zur Korruptionsprävention darstellen würde, weil dort auch die Zentrale Beschaffungsstelle für technisches Gerät und für Fahrzeuge angesiedelt ist, widerspricht der BDZ deutlich. Gerade die Zusammenführung von Personal der Beschaffungsstelle und des Fachpersonals, das Leistungsbeschreibungen in technischer Hinsicht ausarbeitet und später eingehende Angebote maßgeblich bewertet, hebe die bisher angewendete Trennung von Kompetenzen weitgehend auf und berge damit zwangsläufig höhere Korruptionsrisiken. 쐍 > BDZ magazin | Oktober 2011 Und Nerven sparen! Und Gebühren sparen! Jetzt Bausparen! Sichern Sie sich jetzt günstige Finanzierungskonditionen und schlagen Sie dem drohenden Zinsanstieg mit einem Ideal Bausparvertrag von Wüstenrot ein Schnippchen. Mehr unter: www.dbb-vorsorgewerk.de/ bausparensparen BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Tadschikistan Von der Idee bis zur Umsetzung > zoll 8 Studiendirektor sowie stellvertretender Leiter der OESZLehranstalt vom Dienst in der Bundeszollverwaltung beurlaubt. Er hat in diesem bisher einmaligen und politisch hoch angesiedelten Projekt der OSZE nach seiner Eröffnung grundlegende Strukturen geschaffen und bereits im Herbst 2009 die ersten Veranstaltungen durchgeführt. Die Idee Alle OSZE-Mitgliedsländer sehen sich ständig einer Vielzahl an Problemen und Herausforderungen im grenz- und sicherheitspolitischen Bereich ausgesetzt. Insbesondere in den fünf zentralasiatischen Staaten, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan reichen die Grenzprobleme von schwierigen und äußerst langen Transitrouten, ungelösten und schwelenden Grenzkonflikten sowie unklaren und teilweise nicht eindeutig markierten Grenzverläufen und Grenzmarkierungen, transnationalen Bedrohungen durch Terrorismus, Drogen-, Waffen- und Menschenschmuggel bis hin zu unterschiedlichem Zugang zu Bodenschätzen und natürlichen Ressourcen. Zur Errichtung von einheitlichen, effektiven und effizienten Grenzkapazitäten und -kontrollen haben alle 56 Mitgliedsländer der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OESZ) im Jahr 2005 das Grenzsicherheitsund Grenzmanagement-Konzept unterzeichnet. Dieses Konzept sollte dazu dienen, die OSZE-Mitgliedsländer bei der Stärkung ihrer Zusammenarbeit und Effektivität im Bereich der Grenzsicherheit und des Grenzmanagements zu unterstützen, gleichzeitig zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Beziehungen beizutragen und letztendlich dadurch offene aber doch sichere Grenzen im Bereich der OSZE sicherzustellen und zu fördern. Die Existenz von effektiven Grenzsicherheits- und Grenzmanagement-Kapazitäten ist von ganz besonderer Bedeutung. Als Ergebnis von Gesprä> BDZ magazin | Oktober 2011 > Wachturm an der tadschikisch-afghanischen Grenze. chen einer Tadschikistan-Projektgruppe im März 2007 kam schließlich die Idee auf, eine OSZE-Lehranstalt für Grenzangelegenheiten und Grenzmanagement in Duschanbe in Tadschikistan zu etablieren. Am Aufbau maßgeblich beteiligt waren auch Zollexperten, darunter der Münchener Zollfahnder Wolfgang Maierhofer. ten Behörden. Mit Standort in Duschanbe, der Hauptstadt Tadschikistans, befindet sich die Lehranstalt als einzigartige OSZE-weite Einrichtung im Herzen von Zentralasien – einer Region, die mit einer Vielzahl von Herausforderungen und Problemen im grenz- und sicherheitspolitischen Bereich zu kämpfen hat. Die Antwort der OSZE Konzipiert als ein umfassendes Fortbildungszentrum, verfolgt die OSZE-Lehranstalt das Ziel, das Wissen von gegenwärtigen und künftigen Führungskräften von Grenz- und Sicherheitsbehörden der OSZE-Mitgliedsländer und Partnerländer zu erweitern sowie eine intensivere Zusammenarbeit und einen besseren Informationsaustausch zu fördern. > Die OSZE-Lehranstalt für Grenzsicherheit und Grenzmanagement wurde am 27. Mai 2009 mit der finanziellen Unterstützung von 13 OSZE-Geberländern, darunter Deutschland, unter dem damaligen OSZE-Vorsitz Griechenlands in Anwesenheit von OSZE-Botschaftern, dem tadschikischen Außenminister sowie weiteren Gästen aus Politik und internationalen Organisationen eröffnet. Sie ist das erste internationale Zentrum für Spezialfortbildung für Beamte im mittleren und höheren Managementbereich von Grenzpolizei, Zoll, Drogenkontrollbehörden und anderen grenz- und sicherheitsrelevan- Die OSZE-Lehranstalt wird von zwei von der OSZE unter Vertrag genommenen Grenzpolizei- und Zollexperten mit Unterstützung von neun nationalen Mitarbeitern geleitet. Wolfgang Maierhofer wurde dafür vom Bundesfinanzministerium seit August 2009 für seine Tätigkeit als Kurs- und Das Angebot zusätzlicher und spezieller Fortbildung für Führungskräfte von Grenz- und Sicherheitsbehörden – kombiniert mit dem Erkenntnisstand und den Erfahrungen der 56 OSZE-Mitgliedsländer – entspricht der Philosophie der OSZE-Lehranstalt. Das OSZENetzwerk nutzend, bietet sie als Mittelpunkt für Zusammenarbeit und Informationsaustausch unter Grenz- und Sicherheitsbehörden Möglichkeiten der gründlichen Studie und Analyse von internationalen Standards im Grenzmanagement und dem Austausch der jüngsten und aktuellen Techniken an, um so die besten Praktiken nicht nur publik zu machen, sondern schließlich auch anzuwenden. > Drei Säulen Die Aktivitäten der OESZ-Lehranstalt beruhen im Wesentlichen auf drei Säulen: > Grenzsicherheits- und Grenzmanagement-Kurse für bis zu 25 Führungskräfte der OSZE-Mitgliedsländer und Partnerländer für Zusammenarbeit (zum Beispiel Afghanistan und Mongolei) > Forschungs- und Entwicklungszentrum mit einem umfassenden nachfrageorientierten Angebot an Referenz- und Fachliteratur zum Themenbereich Grenzsicher- BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft heit und Grenzmanagement mit entsprechenden Partnerschaften zu anderen Ausbildungs-, Wissenschafts- und Forschungsinstituten im übrigen OSZE-Bereich > Seminare, Workshops und andere Veranstaltungen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in allen Bereichen zu fördern, also behördenintern, zwischenbehördlich sowie grenzüberschreitend auf bilateraler, regionaler und OSZE-Ebene > Netzwerk Die OSZE-Lehranstalt mit ihrem Partnerschaftsnetzwerk, bestehend aus internationalen Organisationen und einem Konsortium von nationalen Aus- und Fortbildungsinstituten im Bereich der Grenzsicherheit und des Grenzmanagements, gewährleistet einen koordinierten Ansatz in der Durchführung und Vermittlung der besten Fortbildungsmaßnahmen und -praktiken. Als einzigartige Fortbildungsstätte dieser Art zielt die Lehranstalt darauf ab, Zugang zu den aktuellsten und modernsten Fortbildungstechniken und -methoden sowie Technologien zu ermöglichen. Eingebettet in das OSZE-Konzept der Grenzsicherheit und des Grenzmanagements dient die Lehranstalt als Plattform für Dialog und Zusammenarbeit in Bezug auf Informations- und Erfahrungsaustausch von internationalen Standards und internationalem Recht in Zentralasien und darüber hinaus. Das Partnerschaftsnetzwerk wurde noch vervollständigt durch einen Mechanismus von Kontaktpunkten in den relevanten afghanischen Ministe- > Vorführung des OSZE-Entminungsprogramms bei einem Kurs der OESZ-Lehranstalt an der tadschikisch-afghanischen Grenze. rien zur Unterstützung und Erleichterung des Identifizierungs- und Auswahlprozesses von geeigneten Beamten der afghanischen Grenzpolizei, des Zolls und der mit grenzüber- schreitenden Bedrohungen und Kriminalität befassten Polizeidienststellen für die Teilnahme an den von der OSZELehranstalt angebotenen Fortbildungsveranstaltungen. Kleine Jobs im Haushalt: als Minijob offiziell unfallversichert und maximal einfach angemeldet. Unfälle in Haus und Garten sind schnell passiert: Melden Sie deshalb Ihre Haushaltshilfe ganz einfach bei der Minijob-Zentrale an. So sparen Sie sich als Arbeitgeber nicht nur möglichen Ärger, sondern profitieren auch von Steuervorteilen und niedrigen Pauschalabgaben. Anmeldung und Beratung unter www.minijob-zentrale.de oder 0355 2902 70799 BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft > > zoll 10 Praktische Anschauungsbeispiele bei der Vorführung des OSZEEntminungsprogramms. Erreichtes Seit der offiziellen Eröffnung im Mai 2009 hat die OSZELehranstalt insgesamt 17 Seminare zu grenz-, sicherheitsund managementbezogenen Themenbereichen, drei Ein-Monats-Kurse sowie zwei Konferenzen, gemeinsam mit dem George C. Marshall-Center Garmisch-Partenkirchen und Interpol Lyon, durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen 469 Führungskräfte und hochrangige Vertreter von Grenzpolizei, Zoll, Drogenkontrollbehörden und anderen sicherheitsrelevanten Behörden im grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereich von 25 OSZEMitgliedsländern teil. Allein das Gastland Tadschikistan entsandte 186 Offiziere verschiedener Behörden. Darüber hinaus waren in der gemeinsam mit Interpol veranstalteten Konferenz zum Thema Terrorismus hochrangige Vertreter von Interpol-Büros verschiedener OSZE-Mitgliedsländer, aber auch von den nicht der OSZE angehörenden Ländern Indien, Iran, Pakistan und Sri Lanka vertreten. Zu den Teilnehmern gehörten Lehrende, die ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen in den grenz- und sicherheitsbezogenen Themenbereichen in den verschiedenen Veranstaltungen vermittelten. Die OSZE-Lehranstalt > BDZ magazin | Oktober 2011 konnte bisher 114 internationale Experten aus 20 verschiedenen OSZE-Mitgliedsländern willkommen heißen. > Ausblick Die Kernidee und Hauptaktivität der OESZ-Lehranstalt allerdings ist die Durchführung von insgesamt vier Ein-Monats-Kursen pro Jahr für gegenwärtige und designierte Führungskräfte. In diesen Kursen werden in erster Linie Grenz-, Sicherheitsund Managementaspekte abgedeckt, aber auch Handelsund grenzüberschreitende Erleichterungen behandelt. Mit diesem Konzept kann die OSZELehranstalt intensive Fortbildungsmaßnahmen für eine maximale Teilnehmerzahl von bis zu 100 Führungskräften pro Jahr verschiedener Grenz- und Sicherheitsbehörden der OSZEMitgliedsländer und -Partnerländer für Zusammenarbeit anbieten. Dieses neue OSZE-Konzept füllt eine Lücke und steht daher nicht in Konkurrenz zu Projekten und Aktivitäten anderer internationaler Organisationen. Im Gegenteil, es ergänzt deren Bemühungen, die sich mehr auf die Aus- und Fortbildung von Beamten im ausführenden Bereich in Zentralasien spezialisiert haben. Ihren ersten Ein-Monats-Kurs hat die OSZE-Lehranstalt 2010 als Pilotkurs mit 20 Beamten aus vier OSZE-Mitgliedsländern sowie Afghanistan als Partnerland für Zusammenarbeit durchgeführt. Im Jahr 2011 wurden zwei weitere Kurse mit einer Teilnahme von 29 Grenzoffizieren im zweiten und 25 im dritten Kurs aus insgesamt sechs OSZE-Mitgliedsländern und zwei Partnerländern für Zusammenarbeit (Afghanistan und Mongolei) durchgeführt. Der Inhalt der Kurse basiert auf den drei OSZE-Dimensionen, der politisch-militärischen, der wirtschaftlich-ökologischen und der MenschenrechtsDimension. Die Themenbereiche umfassen im Einzelnen grenzbezogene > Herausforderungen jeglicher Art im OSZE-Bereich, nationale und regionale Grenzmanagement-Strategien, Techniken und Führungsstil für mittleres und höheres Management, operative Planung und Einsatzlehre, Öffentlichkeitsarbeit, modernes Transit sowie Erleichterungen in diesen Bereichen. Die Kurse beinhalteten auch eintägige Studienreisen an die Grenzen zu Usbekistan und Afghanistan. Dort haben Teilnehmer Gelegenheit, aus erster Hand Informationen und Einblick in einige Problembereiche zu bekommen, mit denen sich Tadschikistan aus쐍 einander setzen muss. Wolfgang Maierhofer Als Kurs- und Studiendirektor sowie stellvertretender Leiter der OSZE-Lehranstalt in Tadschikistan, dem ersten internationalen Zentrum für Spezialausbildung für Offiziere von Grenzund Sicherheitsbehörden, ist Wolfgang Maierhofer für die Gesamtplanung der Aktivitäten und deren Implementierung verantwortlich. Maierhofer, Jahrgang 1956, schloss nach dem Abitur sein Fachhochschulstudium als Diplom-Finanzwirt im Jahr 1980 ab. 30 Jahre seiner beruflichen Laufbahn und seines dienstlichen Einsatzes bei der Bundeszollverwaltung waren gekennzeichnet von einem breit gefächerten Einsatz in verschiedenen Ermittlungsbereichen des Zollfahndungsdienstes. Maierhofer, zuletzt Leiter des Sachgebiets „Informationsgewinnung, Führung von Vertrauenspersonen und Zeugenschutz“ beim Zollfahndungsamt München, ist derzeit für seine Tätigkeit in Tadschikistan beurlaubt. > Evaluierung der Zollämter nicht vor dem 2. Halbjahr 2013 Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass mit der Evaluierung der Binnenzollamtsstrukturen nicht vor dem 2. Halbjahr 2013 begonnen werden kann. Mit dieser Feststellung beantwortete Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk die entsprechende Anfrage eines Bundestagsabgeordneten, der sich nach der Zukunft der Zollämter in seinem Wahlkreis erkundigt hatte. Deshalb könne zum Fortbestand von Zollämtern zum derzeitigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden, so Koschyk in seinem Schreiben vom 19. September 2011. Zuvor war von einem Beginn der Untersuchung der Strukturen der Binnenzollämter ab Mitte 2012 ausgegangen worden. Das Feinkonzept des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ sieht vor, die derzeit noch bestehenden rund 180 Binnenzollämter nach einheitlichen Kriterien (Personalbedarf, Kosten, Einnahmen, Bezirksgröße und Strukturen der örtlichen Wirtschaft, Unterbringung etc.) zu wirtschaftlichen Betriebsgrößen zusammenzufassen. BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Fahrtkostenerstattung Irreführend Die pauschale Behauptung in aktuellen Medienberichten, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhielten höhere Kilometergelder als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, entbehrt jeder Grundlage. Unter Berufung auf den Bund der Steuerzahler (BdSt) heißt es in den Meldungen, der steuerlichen Kilometerpauschale von 30 Cent stünden 35 Cent für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gegenüber. Diese Zahl, die auf einzelne Bundesländer zutrifft, bezieht sich nicht auf den Bund, betont der BDZ, der dem Eindruck der Ungleichbehandlung entgegentritt. Der BdSt stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft einen Nachschlag bei der Fahrtkostener- stattung in Aussicht. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2010 könne für beruflich bedingte Fahrten ein höhe- rer Kilometersatz abgesetzt werden als die bisher zulässigen 30 Cent, schreibt die „Berliner Morgenpost“. Gegen diesen Wert richte sich eine im Mai 2011 eingereichte Verfassungsbeschwerde, die mit einer vermeintlichen Ungleichbehandlung von Beschäftigten in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst begründet werde. Nach Darstellung des BDZ wird der Sachverhalt damit in unzulässiger Weise verkürzt. So unterscheiden die Medienberichte nicht zwischen den für Beschäftigte in einzelnen Bundesländern wie dem Freistaat Bayern geltenden höheren Kilometersätzen und dem niedrigeren Satz für Beschäftigte des Bundes. Auch werde „Steuern“ Sie in eine gesicherte Zukunft. Auch auf der Suche nach einer überzeugenden und günstigen Beihilfeversicherung? Da haben wir was! BeihilfeSTART heißt unser attraktiver Einstiegstarif, der nicht nur durch besonders günstige Beiträge überzeugt. Sie profitieren von einem überzeugenden Leistungspaket und den umfassenden Services der SIGNAL IDUNA. Zusätzlich können Sie Ihren Versicherungsschutz später weiter ausbauen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. 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Während in großen Teilen der Privatwirtschaft angemessene Kilometersätze gezahlt würden, hinke der öffentliche Dienst – gerade auch im Bereich des Bundes – seit Jahren sichtbar hinterher. > Keine Besserung in Sicht Vor dem Hintergrund der seit Jahren gestiegenen Anschaf- fungskosten für Kraftfahrzeuge und der anhaltend hohen Kraftstoffpreise sei es nicht länger hinnehmbar, dass etwa die Sätze der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz auf einem Niveau verharrten, das der Vollkostenrechnung für das genutzte Kraftfahrzeug und der Realität der Kraftstoffpreise nicht entspreche. Im Ergebnis komme es ausschließlich auf eine praxisgerechte Lösung an. Leprich warnte zugleich vor einer erneuten Neiddebatte. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dürften nicht gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Privatwirtschaft ausgespielt werden. Nach Informationen des dbb wird sich die lange erwartete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung weiter hinauszögern. Das Bundesinnenministerium werde bis zum Jahresende 2011 keine Änderung vornehmen, heißt es beim dbb. Bisher führe das Ministerium lediglich eine Prüfung durch, dessen Ergebnis noch offen sei. Vorgesehen sei eine Angleichung entsprechender Rechtsvorschriften. „Für die Beschäftigten des Bundes ist noch keine Besserung in Sicht“, so Leprich. Gerade auch in der flächendeckenden Zollverwaltung handele es sich bei der Wegstreckenentschädigung um ein Instrument zur Berück- sichtigung der tatsächlichen Kosten und zum Ausgleich der finanziellen Belastungen der Beschäftigten. Die Wegstreckenentschädigung mache für einen großen Personenkreis einen Teil des Einkommens aus, der sich im Geldbeutel spürbar auswirke. dbb und BDZ treten seit Jahren vehement für eine deutliche Erhöhung der Wegstreckenentschädigung ein. Zuletzt hatte der Gewerkschaftstag des BDZ im Oktober 2010 in Magdeburg eine Anhebung gefordert. Auch höhere Tagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz seien längst überfällig, heißt 쐍 es in dem Beschluss. 12 Praktische Hinweise beamte und tarif Altersteilzeit Das Bundesinnenministerium hat mit aktuellem Rundschreiben praktische Hinweise zur Umsetzung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes gegeben. Hiernach bezieht sich die Regelung, wonach Beförderungen in zeitlicher Nähe zum Ende der aktiven Dienstzeit nur dann zulässig sind, wenn zwischen der Beförderung und dem Ende der Arbeitsphase in der Regel ein Mindestzeitraum von zwei Jahren gilt, aus Gleichbehandlungsgründen auch auf Altersteilzeitfälle, die bereits vor dem 1. Januar 2010 begonnen wurden. Betroffen sind die Altersteilzeitfälle nach Paragraf 93 Absätze 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes. Mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 und der Beamtenaltersteilzeitverordnung ist zum 1. Januar 2011 ein neues Altersteilzeitmodell eingeführt worden und die tarifvertragliche Regelung zur Altersteilzeit auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes wirkungsgleich übertragen worden. > BDZ magazin | Oktober 2011 Das Blockmodell beginnt mit der Arbeitsphase. Daran schließt sich die Freistellungsphase an, in der die Zeiten der Freistellung von der Arbeit zusammengefasst werden. Die Freistellungsphase muss am Ende der Altersteilzeit, das heißt unmittelbar vor Beginn des Ruhestands liegen. > Voraussetzungen der Altersteilzeit > Der Antrag muss sich auf die gesamte Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken. > Die Altersteilzeitmöglichkeit besteht nur bei Anspruch auf Besoldung. > In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit muss insgesamt für drei Jahre mindestens eine Teilzeitbeschäftigung vorliegen. > Altersteilzeit kann in sogenannten Restrukturierungsund Stellenabbaubereichen bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. > Die Beamtinnen und Beamten müssen zu Beginn der Altersteilzeit das 60. Lebensjahr vollendet haben. Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung zählt zu den besonders festgelegten Stellenabbaubereichen nur die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. > Die Altersteilzeit muss vor dem 1. Januar 2017 beginnen. Altersteilzeit ist im Rahmen einer Quote zu bewilligen, wenn BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft weniger als 2,5 Prozent der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen obersten Dienstbehörde davon Gebrauch machen. Für die Bewilligung von Altersteilzeit im Rahmen dieser Quote ist in der Bundesfinanzverwaltung – beginnend seit dem Kalenderjahr 2011 – anstelle der Ressortquote für folgende Behörden die Behördenquote maßgebend: > Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik > Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen > Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung > Bundesausgleichsamt > Bundesmonopolverwaltung für Branntwein > Bundeszentralamt für Steuern > Bundesfinanzdirektionen > Hauptzollämter > Zollkriminalamt > Zollfahndungsämter Das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums und ein hierzu ergangener Erlass des Bundesfinanzministeriums sind im Intranet des BDZ abrufbar. 쐍 Beihilfe Informationspflicht des Dienstherrn Ein Versicherter hatte seiner Versicherung Beratungsfehler und einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz vorgeworfen und war vor Gericht gezogen. Weil die Versicherung ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die Beihilfeberechtigung für seinen Sohn mit Erreichen des 27. Lebensjahres erlischt, forderte er Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Saarbrücken kam in seinem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 6. April 2011 (Az.: 5 U 428/10-68) zu dem Ergebnis, dass der Versicherte ausdrücklich nach entsprechenden Details fragen muss, um eine ausführliche Beratung zu erhalten. Die Versicherung hafte nur dann mit Schadenersatz, wenn sie sich nicht an die entsprechende Vorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes halte. Eine Beratungspflicht über Beihilfeberechtigungen habe die Versicherung nicht. > Bedürfnisgerechte Beratung Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ist die bedürfnisgerechte Beratung der Versicherungskunden eingeführt worden. Im Paragrafen 6 des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es: „Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versiche- rungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben.“ Gegen diese Vorschrift hat die Versicherung im vorliegenden Fall aus Sicht der Richter nicht verstoßen. Der Versicherte hätte selbst erkennen oder von seinem Dienstherrn informiert werden müssen, dass die Beihilfeberechtigung mit dem 27. Lebensjahr entfällt. Den Kunden darauf aufmerksam zu machen, sei nicht die Aufgabe der privaten Krankenversicherung. Vielmehr hätte der Versicherte konkret nach den Voraussetzungen für die Mitversi> cherung seines Sohnes fragen müssen. Würden die Versicherungen die Verträge ohne jeden Anlass überwachen und zusätzlich noch einer vorsorglichen Hinweispflicht nachkommen, käme das einer unzumutbaren Belastung gleich, urteilten die Richter. Betroffenen wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und sich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu informieren. Auch der Dienstherr habe gegenüber den Beschäftigten eine entsprechende Informationspflicht und müsse Fragen der Beihilfeberechtigten beantworten. 쐍 Bundesbeihilfeverordnung geändert Die Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Juli 2011 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungsverordnung regelt unter anderem die Geltendmachung von Arzneimittel-Rabatten. Mit dieser Möglichkeit ist die Folge verbunden, dass eine Rücksendung von Belegen bei einer automatisierten Antragsbearbeitung künftig nicht mehr vorgesehen ist. Da aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für die Antragsbearbeitung keine Originalbelege benötigt werden, besteht auch kein Grund solche einzureichen und dann gegebenenfalls zurückzufordern. Belege über verordnungsfähige Arzneimittel, für die ein Abschlag gewährt wird, werden zu Prüfzwecken benötigt und können einbehalten werden. Eine Rücksendung nach der Prüfung soll unterbleiben. Diese Regelungen sollten bei der künftigen Antragstellung berücksichtigt werden. Die Regelungen über Arzneimittel-Rabatte sind rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. > BDZ magazin | Oktober 2011 13 beamte und tarif Nach aktueller Rechtsprechung muss eine private Krankenversicherung einen Versicherten nicht umfassend rechtlich beraten, wenn kein konkreter Anlass besteht. Schadenersatz wegen Falschberatung können Versicherte nicht verlangen. Über die geforderte Eigeninitiative hinaus wird aber der Dienstherr in der Pflicht gesehen, über Voraussetzungen der Beihilfeberechtigung zu informieren. BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Beamtinnen mit Kindern Zusätzliche Rente Beamtinnen können sich auf Antrag Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen und Beiträge freiwillig nachentrichten. Diese Möglichkeit sieht eine Neuregelung im Rentenrecht vor. Ob sich die Anrechnung lohnt, hängt von den Vorversicherungszeiten und der Anzahl der Kinder ab. beamte und tarif 14 Im Gegensatz zu kindererziehenden Arbeitnehmerinnen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Beamtinnen für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, nicht zwölf Monate, sondern nur sechs Monate Erziehungszeit anerkannt. Für Zeiten ab 1992 hat der Gesetzgeber diesen Rechtszustand korrigiert und die günstigere rentenrechtliche Regelung in das Beamtenversorgungsrecht übernommen. Ab 1992 werden somit bei Beamtinnen ebenfalls drei Jahre Erziehungszeit berücksichtigt. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wurde im Rentenrecht eine freiwillige Beitragszahlung bei anzurechnenden Kinderziehungszeiten eingeführt. Beamtin- nen, die vor dem 1. Januar 1992 ein Kind erzogen haben, können sich auf Antrag die Kindererziehungszeiten für die vor 1992 geborenen Kinder in voller Höhe anrechnen lassen. > Anspruch bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit Beamtinnen haben die Möglichkeit, die freiwilligen Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuentrichten. Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht nur, wenn sie die allgemeine Wartezeit, das heißt die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Die aus der Nachentrichtung von Beiträgen folgende Altersrente wird nicht auf die Beam- tenpension angerechnet, solange der Höchstversorgungssatz nicht erreicht ist. Da gerade Beamtinnen, die wegen Kindererziehung teilzeitbeschäftigt waren oder längere Zeit zu Hause geblieben sind, oftmals den Höchstruhegehaltssatz nicht erreichen, sind sie von der Anrechnungsregelung nicht betroffen. Für sie lohnt sich also die zusätzliche Rente. Je weniger Kinder erzogen wurden, desto höher ist der Beitragsaufwand. Der Antrag auf Nachzahlung muss frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt werden. Die Nachzahlung der Rentenbeiträge ist erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Nähere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung, an die auch der Antrag zu richten ist. 쐍 Versorgung Ost Mindestversorgung kann gekürzt werden Mit Beschluss vom 30. August 2011 (Aktenzeichen: 6 N 64.10) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der Rente aus der gesetzliche Rentenversicherung auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung bestätigt. Die Klägerin, eine aus der Zollverwaltung der ehemaligen DDR in die Bundeszollverwaltung übernommene Ruhestandsbeamtin, hatte geltend gemacht, sie erhalte eine niedrigere Versorgung als Pensionäre, die auf geringere aktive Dienstzeiten zurückblickten. Die Klägerin, Jahrgang 1942, war 1960 in die Zollverwaltung der ehemaligen DDR eingetreten, wurde in die Bundeszoll- > BDZ magazin | Oktober 2011 verwaltung übernommen, 1991 verbeamtet und trat 2007 in den Ruhestand. Bei der Berechnung ihrer Pension war das Mindestruhegehalt im Hinblick auf die von ihr bezogene Rente gekürzt worden. Mit ihrer Klage wandte sie sich gegen die Anrechnungsvorschrift des Paragrafen 2 Nummer 9 der BeamtenversorgungsÜbergangsverordnung. Die auf dieser Vorschrift beruhende Anrechnung führe dazu, dass Beamte nicht die amtsunabhängige Mindestversorgung erhielten, die als „erdientes“ Ruhegehalt in ihrem Bestand geschützt sei. Das Verwaltungsgericht Berlin als Vorinstanz hatte die Klage mit Urteil vom 2. Juli 2010 (Aktenzeichen: 5 K 280.09) mit der Begründung abgewiesen, die Anrechnung der Rente auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung sei verfassungsmäßig und verstoße insbesondere nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Alimentationsprinzip. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schloss sich dieser Rechtsauffassung an. Die Richter betonten, der Bestandsschutz der Mindestversorgung bedeute nicht, dass diese nicht gekürzt werden könne. Der Beamte habe keinen Anspruch darauf, dass die Versorgungsregelung, unter der er in das Beamtenverhältnis eingetreten sei, unverändert erhalten bleibe. BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft > Unabgestimmte Alterssicherungssysteme Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass der Beamte innerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses rechtlich und wirtschaftlich abgesichert sei, sei im vorliegenden Fall erfüllt. Sachlicher Grund für die Kürzung der beamtenrechtlichen Versor- gungsbezüge sei, dass es der Sicherung des Existenzminimums bei Alter und Invalidität bei Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr bedürfe. Die auf fehlender Abstimmung zwischen beiden Alterssicherungssysteme beruhende „Überhöhung“ der Gesamtversorgung werde durch die Vorschrift des Paragrafen 55 des Beamtenversorgungsgesetzes über das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Rente abgeschöpft. Diese Regelung laufe aber bei denjenigen Beamten weitgehend leer, die ihrem Dienstherrn nur einen Teil ihrer Lebensarbeitszeit zur Verfügung stellen könnten. Ziel des Gesetzgebers sei es, eine „überproportionale“ Sicherung des Existenzminimums dadurch zu vermeiden, dass die Rente auf denjenigen Teil der Mindestversorgung angerechnet werde, der das „erdiente“ Ruhegehalt übersteige. Dabei dürfe die Summe aus den gekürzten Versorgungsbezügen und der Rente das Niveau der Mindestversorgung nicht unter쐍 schreiten. Pauschalzahlung 250 Euro bei Anspruch Nach der Einigung von Arbeitgebern und Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung erhalten anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes – wie im Vorjahr – eine Pauschalzahlung in Höhe von 250 Euro für das Jahr 2011. Die Zahlung erfolgt als Ausgleich für den Nachteil einer fehlenden Entgeltordnung. > Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes müssen – am 31. Dezember 2010 den Entgeltgruppen 2 bis 8 angehören, – ein Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2010 begründet haben, das im Oktober 2011 noch besteht und – für mindestens einen Tag im Jahr 2011 bis zum 31. Oktober 2011 Anspruch auf Entgelt haben. > Die Pauschalzahlung erhalten auch sogenannte „Tätigkeitswechsler“, also aus dem Bundesangestelltentarif (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitete Tarifbeschäftigte des Bundes, denen in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2010 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang in die Entgeltgruppen 2 bis 8 geführt hat. Der Anspruch muss mit einem Antrag geltend gemacht werden. > Darüber hinaus sind Tarifbeschäftigte des Bundes anspruchsberechtigt, deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis 1. Juli 2011 begonnen hat, die die Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals erfüllen, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht und deren Arbeitsverhältnis im Oktober 2011 fortbesteht. Wiederum besteht Antragserfordernis. > „Tätigkeitswechslern“, die diese Voraussetzungen nach einem neuen Eingruppierungsvorgang erfüllen, steht der Anspruch auf Antrag ebenfalls zu. > Musterantrag im Intranet Vom Anspruch ausgeschlossen sind hingegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, die bereits in der Aufstiegsentgeltgruppe eingruppiert sind. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Pauschalzahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit. Beschäftigte, für die der Manteltarif für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes gilt, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die einmalige Pauschalzahlung. Zur Geltendmachung des Anspruchs müssen Tarifbeschäftigte des Bundes einen Antrag stellen. Die sechsmonatige Ausschlussfrist nach dem TVöD für die Beantragung der Pauschalzahlung beginnt am 31. Oktober 2011. Vom Antragserfordernis ausgenommen sind nur neu eingestellte Tarifbeschäftigte, bei denen die Zahlung der Pauschale automatisch mit dem Entgelt für den Monat Oktober 2011 erfolgt. Über den im Intranet des BDZ abrufbaren Musterantrag hinaus können Mitglieder dort auch das zum Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. August 2011 herausgegebene Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 31. August 2011 mit weiterführenden Hinweisen nachlesen. 쐍 > BDZ magazin | Oktober 2011 beamte und tarif Die Tarifvertragsparteien hatten sich am 2. August 2011 auf eine tarifvertragliche Regelung verständigt, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes auf Antrag die Pauschalzahlung unter folgenden Voraussetzungen erhalten: 15 BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Ständiger Ausschuss Tarif Konstituierende Sitzung Bereits vom 23. bis 25. Mai 2011 traf sich der Ständige Ausschuss Tarif in Königswinter-Thomasberg zu seiner konstituierenden Sitzung. Nachdem der Gewerkschaftstag 2010 Ulrike Zsambok zur Vorsitzenden gewählt hatte, bestimmte das Gremium Angela Laskos (BDZBezirksverband Berlin-Brandenburg) und Peter Ilg (BDZ-Bezirksverband Württemberg) zu stellvertretenden Vorsitzenden sowie Britta Sundermeier (BDZ-Bezirksverband Westfalen) zur Schriftführerin. gewerkschaft 16 Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses begrüßten den BDZ-Bundesvorsitzenden Klaus H. Leprich, der über die neuesten Entwicklungen in der Bundeszollverwaltung informierte. Themen waren unter anderem die Ausschreibungsund Auswahlrichtlinien der Zollverwaltung (ARZV) sowie der Entwurf der ARZV für Tarifbeschäftigte, die Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) und die Beurteilungsrunde. Neben dem Personalfehlbestand und der damit verbundenen Unzufriedenheit, die sich unter anderem aus der Umsetzung des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ ergeben hat, bestand Einigkeit, dass die seit Jahren unterbliebene Mitarbeiterbefragung jetzt dringend notwendig ist. > Absicherung im Krankheitsfall Wie Paragraf 37 des ehemaligen Bundesangestelltentarifs (BAT) regelt Paragraf 22 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dient (TVöD) im Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung grundsätzlich nur für sechs Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das nicht der Höhe des Nettoentgeltes entspricht. Sogenannte „Altfälle“ erhalten gemäß Paragraf 13 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes (TVÜ-Bund) zur Zahlung der Krankenkasse eine zu beantragende Zahlung nach > BDZ magazin | Oktober 2011 troffenen nur geraten werden kann, sich mit seiner/ihrer Personalstelle in Verbindung zu setzen, damit eine Überprüfung der eigenen Voraussetzungen erfolgt. Die neue Regelung sieht vor, dass nicht mehr die Eingruppierungsstufe nach dem BAT, der Ursprungseingruppierung, sondern die Erfahrungsstufe einschließlich Bewährungs- oder Fallaufstiegen, in die nach dem TVöD übergeleitet wurde, zugrunde gelegt wird. > > Der Ständige Ausschuss Tarif. Prüfung durch den Arbeitgeber bis längstens 39 Wochen vom Arbeitgeber. Diese Regelung gilt bedauerlicherweise nur für ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Tarifgebiets West und nicht des Tarifgebiets Ost. Versicherungen bieten an, diese Differenz zwischen dem Gehalt und der Zahlung der Krankenkasse durch eine sogenannte Krankentagegeldversicherung auszugleichen Der Ständige Ausschuss befasste sich unter Beteiligung einer Versicherung mit dem Thema. Für die Produktauswahl werden individuelle Bedürfnisse berücksichtigt und können jederzeit entsprechend aktualisiert werden. Besonders her- vorzuheben ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die je nach Einzelfall abgesichert sein sollte. Der Ständige Ausschuss empfiehlt jedem Tarifbeschäftigtem, sich über eine Krankengeldversicherung und weitere ergänzende Leistungen zu informieren und eine Versicherung abzuschließen. Speziell für BDZ-Mitglieder zugeschnittene Angebote – ob aktive Beschäftigte oder Pensionärinnen und Pensionäre und deren Angehörige – sind in Vorbereitung. Wir werden darüber informieren. > Strukturausgleich Zum Erlass des Bundesinnenministeriums zum Strukturausgleich stellte der Ständige Ausschuss fest, dass jedem Be- Weitere Themen Weitere Themen, mit denen sich der Ständige Ausschuss eingehend beschäftigte, waren die im März kommenden Jahres beginnende Tarifrunde 2012 und die Personalratswahlen 2012. Das Gremium einigte sich auf Kandidatinnen und Kandidaten, die der Bundesleitung für die Gruppe Tarif der Liste des BDZ zur Wahl des Hauptpersonalrats beim Bundesfinanzministerium vorgeschlagen wurden. Darüber hinaus erarbeitete der Ständige Ausschuss Anträge. Antragsgegenstände waren > die Fortbildung von Tarifbeschäftigten bei Arbeitsplatzwechseln, > die Förderung von Tarifbeschäftigten durch Höhergruppierungen bei Spitzennoten und > die jährliche Umsetzung des Erlasses vom 17. März 2009 zur Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte. Nähere Informationen über den Ständigen Ausschuss Tarif finden Mitglieder im Intranet 쐍 des BDZ. BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Konkrete Forderungen für den Wasserzoll Von Christian Beisch Ein vom Bezirksverband Nord in Abstimmung mit der Bundesleitung einberufener Sonderausschuss „Wasserzolldienst“ hat konkrete Forderungen zur Lösung der beim Wasserzoll bestehenden Probleme erarbeitet. So wird das Laufbahnrecht den heutigen Anforderungen an eine reibungslose Dienstausübung nicht mehr gerecht. Auch belasten den Wasserzoll ein immenses Personaldefizit und zunehmende Schwierigkeiten unter anderem bei Beurteilungen, Dienstanrechnung und Schutzausrüstung. Zu Beginn der Sitzung wurden die Teilnehmer vom Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbands Nord, Christian Beisch, und vom Vorsitzenden des Bezirkspersonalrats bei der Bundesfinanzdirektion Nord und stellvertretenden Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbands Nord, Karl Sommer, begrüßt. Beisch informierte die Teilnehmer über die aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich des Wasserzolldienstes. Sommer stellte den Teilnehmern das Konzept der gemeinsamen Streifen und gemischten Besatzungen auf den maritimen Einheiten des Zolls und der Bundespolizei vor. > Probleme und Lösungsvorschläge Die Mitglieder des Sonderausschuss erarbeiteten konkrete Forderungen zur Lösung der bestehenden Probleme. > Laufbahnrecht Übereinstimmend wurde festgestellt, dass das aktuelle Laufbahnrecht den heutigen Anforderungen an eine reibungslose Dienstausübung nicht gerecht werde. Zurzeit bestehe nur die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes. Beschäftigte, die erfolgreich den Aufstieg in den gehobenen Dienst absolvierten, würden in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes überführt. Der Sonderausschuss schlug vor, im Rahmen einer eigenständigen Laufbahnverordnung für die Zollverwaltung die Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes – Fachrichtung Wasserzolldienst – und des höheren technischen Dienstes – Fachrichtung Wasserzolldienst – zu schaffen. Der Laufbahn des derzeitigen mittleren technischen Dienstes sei ebenfalls die Fachrichtung Wasserzolldienst hinzuzufügen. Nur mit der Schaffung dieser neuen Laufbahnen könne die Führungsverantwortung auf den maritimen Einheiten der Zollverwaltung angemessen honoriert werden. Ferner würden damit Benachteiligungen gegenüber anderen Verwaltungen mit seegehenden Einheiten abgebaut werden. Auch würde die Attraktivität des Wasserzolldienstes gesteigert und die Nachwuchsgewinnung gefördert. Vorgeschlagen wurde, die Führungspositionen auf den SWATH-Schiffen der zu schaffenden Laufbahn des höheren technischen Dienstes – Fachrichtung Wasserzolldienst – und die Führungspositionen auf den übrigen Zollbooten der zu schaffenden Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes – Fachrichtung Wasserzolldienst – zuzuordnen. Die Laufbahnen seien so auszugestalten, dass es jedem Beamten möglich sei, nach fachlicher und persönlicher Eignung in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen. Die erforderlichen Kompetenzen sollten im Rahmen der Fortbildung vermittelt werden. > BRZV und Anlage 1 Neben den bereits bekannten und benannten Mängeln der Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) und der Anlage 1 wurde die Anlage „Führungspositionen“ ebenfalls beanstandet. Demnach sind nur die Zollkapitäne und leitenden technischen Offiziere auf den SWATH-Schiffen als Führungspositionen benannt. Nach Auffassung des Sonderausschusses müssen alle Zollkapitäne und leitenden technischen Offiziere als Führungspositionen in diese Anlage aufgenommen werden. Vorgeschlagen wurde, die Anlage „Führungspositionen“ im Rahmen der laufenden Evaluierung um alle Zollkapitäne und leitenden technischen Offiziere zu ergänzen. > Dienstanrechnung Die Dienstanrechnung bei geschlossenen mehrtägigen Einsätzen beträgt derzeit 17 Stunden pro Tag. Nach neuester Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sind in diesen Fällen 24 Stunden pro Tag anzurechnen. Bei geschlossenen mehrtägigen Einsätzen müsse die Dienstanrechnung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung mit 24 Stunden pro Tag zu erfolgen. Die > BDZ magazin | Oktober 2011 17 gewerkschaft An der Sitzung, die vom 9. bis 11. August 2011 in Hamburg stattfand, nahmen Vertreter der Bezirksverbände Nord, aber auch der Bezirksverbände Hannover (Nordsee) sowie Baden und Württemberg (Bodensee) teil. Mit den Mitgliedern des Sonderausschusses, allesamt aktive Wasserzöllner, waren sämtliche Hauptzollämter mit Wasserzolldienst vertreten. Auch bestand bei den zwölf Mitgliedern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nautischen und technischen Beamten. BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Bundesleitung hat bereits eine entsprechende Initiative gegenüber dem Bundesfinanzministerium ergriffen, das aber unter Hinweis auf die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei bei der Aufgabenwahrnehmung auf See auf den Abstimmungsprozess mit dem Bundesinnenministerium verwiesen hat (wir berichteten). > Personaldefizit gewerkschaft 18 Im Bereich des Wasserzolldienstes besteht ein immenses Personaldefizit, das durch Altersabgänge, mangelnde Personalgewinnung und durch die Personalzuführung auf die beiden SWATH-Schiffe entstanden ist und zu einer erheblichen Mehrbelastung führt. Der Sonderausschuss sieht die Lösung des Problems in der Gewinnung von Nachwuchskräften. Das Bundesfinanzministerium müsse entsprechende Einstellungsermächtigungen ausbringen. Soweit nicht genügend Patentinhaberinnen und -inhaber für den Wasserzolldienst gewonnen werden könnten, müsse die derzeit praktizierte Verwendungsfortbildung fortgeführt werden. Ferner solle gezielte Nachwuchswerbung bei der Bundesmarine, bei Seefahrtschulen und bei Heuerstellen betrieben werden. Gerade ausscheidende Soldaten der Bundesmarine aus den Verwendungsreihen Decksdienst, Navigation, Elektrotechnik und Schiffsbetriebstechnik seien aus seemännischer Sicht besonders für den Wasserzolldienst qualifiziert. Da im Gegensatz zur früheren Praxis die Befähigungszeugnisse der Bundesmarine nicht mehr in zivile Patente umgeschrieben werden könnten, sei es möglich, diese Soldaten verkürzte Schulungen beim Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum der Bundespolizei (MaST) oder anderen Bildungseinrichtungen absolvieren zu lassen, > BDZ magazin | Oktober 2011 > Während der Beratungen des Sonderausschusses „Wasserzolldienst“. um die notwendigen behördeninternen Befähigungszeugnisse zu erhalten. Bei allen Maßnahmen sei auf eine ausgewogene Altersschichtung zu achten. Die regelmäßige Fortbildung sowie turnusmäßigen Wiederholungsschulungen in allen Bereichen der Dienstausübung müssten sichergestellt werden. > Schutzausrüstung Bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung wie Schutzhelmen, Wetterschutzkleidung, Sicherheitsschuhen usw. kommt es zu erheblichen Engpässen. Die Lieferzeiten betragen teilweise über zwölf Monate. Die Lieferzeiten für die persönliche Schutzausrüstung muss nach Ansicht des Sonderausschusses verkürzt werden. Sofern Schutzausrüstung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert werden könne, seien die Artikel dezentral zu beschaffen. Die persönliche Schutzausrüstung müsse dem neuesten Stand der Technik angepasst werden. Vor der Neubeschaffung von Ausrüstungsgegenständen solle geprüft werden, ob diese überhaupt an Bord sinnvoll verstaut und eingesetzt werden könnten. Darüber hinaus müsse den Besatzungen als Nutzern ein Mitspracherecht bei der Beschaffung von Ausrüstungsmaterial eingeräumt werden, damit die Zweckmäßigkeit und örtliche Anordnung an Bord gesichert werden könne. > Weitere Themen Auf das wichtige Thema der Standortfragen konnten die Mitglieder des Sonderausschusses nicht eingehen, da bisher keine Klärung durch die Verwaltung erfolgt ist. Gerade diese Frage brennt den Betroffenen aber unter den Nägeln, da jeder zu Recht wissen will, wo er künftig seinen Dienst verrichten soll. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verwaltung im Herbst 2011 festlegen wird. Empfehlungen für einzelne Standorte hat der Sonderausschuss nicht ausgesprochen. > Die Mitglieder des Sonderausschusses begrüßten das kürzlich bekannt gegebene Umsetzungskonzept zur Bildung gemischter Besatzungen auf den maritimen Einheiten des Zolls und der Bundespolizei. Aus Sicht des Sonderausschusses ist es nun erforderlich, eine gemeinsame maritime Einsatzausbildung (Schießen und Einsatztechniken) von Zoll und Bundespolizei zu etablieren. Das sei schon aus Gründen der Eigensicherung geboten. Abschließend regten die Mitglieder des Sonderausschusses an, die derzeitige Dienstpostenbewertung Zoll im maritimen Bereich zu evaluieren. Derzeit werden die Dienstposten auf den Zollbooten nach den jeweiligen Einsatzgebieten bewertet. Hier solle in erster Linie auf die Tätigkeit abgestellt werden. Ausgehend von den Ergebnissen des Sonderausschusses wird zurzeit ein gewerkschaftlicher Forderungskatalog erarbeitet. Nach der Behandlung des Forderungskatalogs in den entsprechenden Gremien des BDZ wird dieser die Grundlage für das weitere gewerkschaftliche Handeln im Bereich des Wasserzolldienstes gegenüber der Verwaltung und Politik sein. 쐍 60 Jahre Mitglied im BDZ Oktober 2011 Im Bezirksverband Berlin-Brandenburg Dieter Schenk, Radeland Wilfried Carlsson, Berlin Im Bezirksverband Düsseldorf Adolf Bartsch, Nettetal Franz Jugl, Mettmann Im Bezirksverband Hannover Hans Borchers, Bremen Horst Lorenz, Neu Wulmstorf Im Bezirksverband Hessen Horst Göbel, Vellmar Johannes Dobben, Langen Rolf Zimmermann, Offenbach Im Bezirksverband Nordbayern Alois Hoch, Bad Neustadt Im Bezirksverband Württemberg Walter Priemer, Weinsberg Mit dbb-Extrabonus in der Kfz-Versicherung Kündigungsstichtag 30.11. Nutzen Sie unsere TOP-Vorteile: TOP-Schadenservice Wir lassen Ihr Auto abholen, wenn es nicht mehr fahrbereit ist, und in hoher Qualität reparieren. Zertifizierte Partnerwerkstätten Unsere Partner sind Markenwerkstätten oder Meisterbetriebe mit DEKRA-Zertifizierung. Wir geben 5 Jahre Garantie auf die Arbeit unserer Partnerwerkstätten. Die Garantie Ihres Fahrzeugherstellers bleibt erhalten. Niedrige Beiträge Bei der Kasko SELECT sparen Sie 20 % Beitrag. Sie können Ihre Kasko aber auch mit freier Werkstattwahl vereinbaren. ✂ dbb-Extrabonus 25 € für Sie als Neukunde dbb-Mitglieder erhalten einmalig 25 € dbb-Extrabonus, wenn Sie als Neukunde mit Ihrem Pkw zur HUK-COBURG wechseln. Wechseln Sie jetzt zur HUK-COBURG! Holen Sie sich gleich Ihr Angebot ab – oder nutzen Sie den Fax-Bogen auf der nächsten Seite. HUK-COBURG Bahnhofsplatz 96448 Coburg Telefon 0800 2 153153* Mo.–Fr. 8.00–20.00 Uhr Telefax 0800 2 153486* *Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen Die Adressen unserer Geschäftsstellen und persönlicher Ansprechpartner finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter »HUK-COBURG« oder unter www.HUK.de/ansprechpartner. BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Datenbogen für ein Kfz-Angebot Bitte vollständig ausfüllen für mein bisheriges Fahrzeug Ich bin bereits Kunde bei Ihnen für mein neues Fahrzeug ja nein Persönliche Angaben Frau Herr Firma Geburtsdatum Name Telefon privat1 Vorname Telefon beruflich1 Dienstbezeichnung/ berufliche Tätigkeit Dienststelle/ Arbeitgeber mit Ort Straße, Nr. PLZ/Ort ✗ Beamtin /Beamter/Richter(in) Angestellte(r) Pensionär(in) /Rentner(in) Öffentlicher Dienst: ja Selbstständige(r) Wird das Fahrzeug ausschließlich von Personen gefahren, die mindestens 25 Jahre alt sind? Arbeiter(in) weiblich nimmt am »Begleiteten Fahren mit 17 Jahren« teil hat daran teilgenommen Fahrzeugdaten Kraftrad Campingfahrzeug Geburtsdatum Sonstiges Fahrzeugwert am Amtl. Kennzeichen oder Zulassungsbezirk ???????????? } männlich bitte Geburtsdatum angeben Weitere Verträge bei der HUK-COBURG Versicherungsgruppe Es bestehen weitere Verträge ja, für mich Ehepartner Lebenspartner Versicherungsschein-Nummer € 228 Monat Jahr Saisonkennzeichen von – – – – Gewünschter Versicherungsumfang bis Tag Monat Voraussichtlicher Beginn Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. Zahlung: mit Jahr 2 0 1 jährlich 1/2-jährlich 1/4-jährlich Lastschrift oder Überweisung Kfz-Haftpflichtversicherung Erstzulassung Monat Jahr Zulassung am Monat Jahr Fahrzeug finanziert oder geleast? auf mich Ehepartner2 Lebenspartner2 (in häusl.Gemeinschaft lebend) Kind2 andere Person2 nein finanziert geleast Weitere Angaben Jährliche Fahrleistung .000 km Wie wird das Fahrzeug genutzt? ausschließlich privat überwiegend geschäftlich überwiegend privat ausschließlich geschäftlich Haben Sie, Ihr Ehepartner bzw. Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner selbst bewohntes Haus- oder Wohnungseigentum? ja, ein Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus und hierfür besteht auf eine der genannten Personen eine Wohngebäudeversicherung bei einem Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe ja, ein Ein-/Zweifamilienhaus ja, ein Mehrfamilienhaus ja, eine Eigentumswohnung nein Wer fährt das Fahrzeug? ich Ehepartner Kind Lebenspartner weitere Personen (in häusl. Gemeinschaft lebend) ▼ *019* 1 Angabe freiwillig; 2 Name und Anschrift beifügen; 3 SB = Selbstbeteiligung GS Haftpflicht Classic für Pkw mit 100 Mio. € Versicherungssumme Schutzbrief mit Rabattschutz (gilt auch für eine evtl. Kasko) – abschließbar ab SF-Klasse 4 Haftpflicht Basis für Pkw mit 100 Mio. € Versicherungssumme Schutzbrief Haftpflicht für Kräder und Campingfahrzeuge bis 4 t mit 100 Mio. € Versicherungssumme Schutzbrief Haftpflicht für alle Fahrzeugarten (ohne Pkw) mit 100 Mio. € Versicherungssumme Haftpflicht für alle Fahrzeugarten mit gesetzlichen Versicherungssummen Kaskoversicherung Auf welchem Stellplatz wird das Fahrzeug in der Regel abgestellt? abschließbare Einzelgarage Carport abschließbare Doppelgarage privater Stellplatz reservierter Stellplatz in Tief-/Sammelgarage kein eigener Stellplatz MA697RS Stand 8.2011 bitte Geburtsdatum angeben Alter nimmt am »Begleiteten Fahren mit 17 Jahren« teil hat daran teilgenommen Typ /Verkaufsbezeichnung (z.B. Golf V 1.6) mit Schlüssel-Nr. lt. Zul.-Bescheinigung Teil I Code 2.2 bzw. Kfz-Schein Ziffer 3 ccm oder } männlich weiblich Hersteller (z. B. VW) mit Schlüssel-Nr. lt. Zul.-Bescheinigung Teil I Code 2.1 bzw. Kfz-Schein Ziffer 2 20kW nein Wenn »nein«, machen Sie bitte folgende Angaben zu den zwei jüngsten Fahrern: Geburtsdatum oder Alter nein Ich bin Mitglied folgender im dbb beamtenbund und tarifunion organisierter Fachgewerkschaft: Pkw ja Vollkasko mit 150 € SB3 Vollkasko mit 300 € SB3 inkl. Teilkasko mit 150 € SB3 Kasko PLUS für Pkw (nur in Verbindung mit einer Vollkasko und Classic-Tarif) Teilkasko ohne SB3 Teilkasko mit 150 € SB3 Kasko SELECT für Pkw (Der Versicherer wählt im Schadenfall die Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repariert wird.) Kfz-Unfallversicherung Fahrer-Unfallschutz (für Pkw und Campingfahrzeuge) Pauschalsystem Todesfall 25.000 € / Invalidität 50.000 € Todesfall € Invalidität Ausland-Schadenschutz für Pkw Rechtsschutzversicherung für dieses Fahrzeug für alle Fahrzeuge der Familie für Nichtselbstständige Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) im laufenden Jahr 2 0 1 Haftpflicht SF-Klasse Vorfahrzeug bzw. Erstfahrzeug versichert für mich Ehepartner Elternteil Lebenspartner (in häusl.Gemeinschaft lebend) Es ist kein Vorfahrzeug bzw. Erstfahrzeug versichert. Tag Monat Jahr Aushändigungsdatum Führerschein: Vollkasko SF-Klasse Klasse Ihre Daten werden bei der HUK-COBURG, 96444 Coburg, gespeichert und genutzt, um Sie über die Dienstleistungen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe zu informieren. Sie können > BDZ magazin | Oktober 2011 der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen. € BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Der HPR tagte Arbeitsgruppe „Persönliche Schutzausrüstung“ Die Arbeitsgruppe „Persönliche Schutzausrüstung“, in dem auch der Hauptpersonalrat vertreten ist, hat in ihrer Jahrestagung vom 23. bis 26. August 2011 in Neustadt a.d.W. folgende Festlegungen getroffen: > Entwurf der neuen Ballistischen Schutzwestenkonzeption Der Entwurf der neuen Ballistischen Schutzwestenkonzeption sieht u.a. eine 1 : 1- Ausstattung der Kontrolleinheiten des miert. Auf die Bundeszollverwaltung bezogen wird festgestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bundeszollverwaltung weiter intensiviert und ausgebaut wird. Die entsprechenden Einzelempfehlungen würden aufgegriffen und zeitnah umgesetzt. Bei einigen wenigen Einzelempfehlungen bestehe weiterer Prüfbedarf. > Gehörschutz bei der Schießaus- und -fortbildung Die Ausschreibung der aktiven Kapselgehörschützer (elektronischer, pegelabhängiger Kapselgehörschutz) ist abgeschlossen. Neu eingeführt werden soll das Model der Firma 3M vom Typ „Peltor Tactical XP“. Die Auslieferung soll in der Signalfarbe „leuchtend gelb“ erfolgen. Der Aufsicht beim Schützen soll mit der Signalfarbe die Überprüfung des richtigen Sitzes des Gehörschutzes erleichtert werden. Bei der Änderung der Durchführungsanweisung zur Verwendung von Gehörschutz bei der Schießaus- und -fortbildung zu den Paragrafen 29 bis 31, Unfallverhütungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, die die Verwendung des pegelabhängigen Kapselgehörschutzes bei der Schießausund -fortbildung regelt, wird der Hauptpersonalrat noch förmlich beteiligt werden. Teile der Durchführungsanweisung werden auch in die neue Dienstvorschrift über die Bewaffnung in der Zollverwaltung (WaffDV-Zoll) eingearbeitet. > Der Hauptpersonalrat wird sich im anstehenden Beteiligungsverfahren zum neuen Ballistischen Schutzwestenkonzept dafür einsetzen, dass die 2006/2007 auf sein Betreiben hin per Erlass des Bundesfinanzministeriums eingeführten Hinweise für das Tragen der ballistischen Unterziehschutzwesten bei hochsom- > Jahrestagung der Arbeitsgruppe „Persönliche Schutzausrüstung“: 1. Reihe, 1.v. l.: Malte Schröder, neuer Leiter der Arbeitsgruppe; 2.v. r.: Hans Eich, Mitglied de Hauptpersonalrats. das neue Modell mit ca. 20 Prozent wesentlich leichter sein als das Vorgängermodell. Die Bediensteten werden die Wahl zwischen einer einteiligen Trägerweste (Modell Conceable) und einer zweiteiligen Trägerweste (Modell Comfort II Klassisch) haben. Die dreiteilige Unterziehschutzweste soll wegfallen. Die Vermessungsaktionen laufen noch 2011 an. Die Observationseinheiten Zoll (OEZ), Vertrauensperson-Führer und verdeckte Ermittler sollen vorbehaltlich der Haushaltslage mit der einteiligen, konspirativen Unterziehschutzweste ausgestattet werden, obwohl die Herstellergarantie der jetzigen Modelle noch nicht abgelaufen ist. merlichen Temperaturen (Ausnahmen von der Trageverpflichtung) auch in die neue Ballistische Schutzwestenkonzeption aufgenommen werden. > Umsetzung des Berichts der „Werthebach-Kommission“ Innenstaatssekretär KlausDieter Fritsche hat den Vorsitzenden des Hauptpersonalrats des Bundesfinanzministerium, Dieter Dewes, in zusammengefasster Form über die Ergebnisse der sogenannten „Werthebach-Kommission“ und den Entscheidungen des Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich getroffenen Entscheidungen infor- Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen Die für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 angekündigte Kraftfahrzeug-Stellen-Streichung wird ausgesetzt. Soweit die Notwendigkeit der Aussonderung besteht, können für 2011 70 Dienstkraftfahrzeuge ersatzbeschafft werden. Soweit bereits Kraftfahrzeug-Stellen zurückgegeben wurden, können diese wieder beantragt und die Ersatzbeschaffungsmaßnahme eingeleitet werden. > Probezeiterlass Nachdem es zu Ungleichbehandlungen bei Probezeitfestsetzungen gekommen ist, hat das Bundesfinanzministerium einen ergänzenden Erlass herausgegeben. Hierin wird klargestellt, dass die Probezeitberechnungen einheitlich für alle Beamtinnen und Beamten auf Probe, die nach dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, nach den Regelungen des Erlasses vom 14. Dezember 2010 (sogenannter Probezeiterlass) zu erfolgen hat. Das ermöglicht unter anderem eine Doppelanrechnung von hauptberuflichen Zeiten auf die Erfahrungsstufen nach dem Besoldungsrecht und auf die Probezeit. > BDZ magazin | Oktober 2011 21 gewerkschaft > Sachgebietes C mit Unterziehschutzwesten vor. Darin sind auch die Bediensteten der Reisendenabfertigung auf Flughäfen einbezogen. Aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibung und des in Sigmaringen durchgeführten Probandentests erhielt die Firma „Mehler Vario Systems“ den Zuschlag. Aus verschiedenen Gründen wird BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft > Wir gratulieren herzlich Zum 103. Geburtstag: Zunker, Georg, Curd-Jürgens-Straße 2, 81739 München am 19.10.2011 Zum 99. Geburtstag: Ritters, Friedrich, Lütjenmoor 17, 22850 Norderstedt am 18.10.2011 Zum 97. Geburtstag: Thaller, Hans, Sonnenhaldenstraße 24, 88142 Wasserburg am 17.10.2011 Zeiske, Wilhelm, H.-H.-Meier-Allee 51, 28213 Bremen am 22.10.2011 Schuldt, Hermann, Bergmannsweg 9, 31199 Diekholzen am 23.10.2011 Zum 96. Geburtstag: Diebold, Erwin, Schatzberg 5, 88662 Überlingen Krepf, Kurt, Tettenweiser Straße 28, 94060 Pocking am 10.10.2011 am 31.10.2011 Zum 95. Geburtstag: Hahn, Josef, Drolshagenweg 9, 48155 Münster am 13.10.2011 Zydziak, Franz, Reichsbahnstraße 20, 22525 Hamburg am 20.10.2011 Paetz, Jürgen, Großer Eiderkamp 43, 24113 Kiel am 21.10.2011 Zum 94. Geburtstag: Zuck, Gerhard, Boltensternstraße 16, 50735 Köln Gauß, Johannes, Weinbergstraße 22, 67146 Deidesheim am 15.10.2011 am 27.10.2011 Zum 93. Geburtstag: Weiler, Josef, Follmannstraße 30, 56073 Koblenz wir gratulieren 22 am 15.10.2011 Zum 92. Geburtstag: Honig, Heinrich, Graf-Stauffenberg Straße 10, 53115 Bonn Müller, Georg, Ilzleite 62, 94034 Passau Kruck, Walter, Lobsienstraße 32, 28201 Bremen Haas, Alfred, Idsteiner Straße 111, 65193 Wiesbaden am 7.10.2011 am 7.10.2011 am 13.10.2011 am 16.10.2011 Zum 91. Geburtstag: Mazur, Kurt, Gruenstiege 48, 48599 Gronau Kallsen, Peter, Dorfstraße Baderup 14, 24988 Sankelmark Schröder, Alfred, Am Felsenkeller 1, 75177 Pforzheim Mohr, Helmut, Schellingstraße 2, 34121 Kassel am 2.10.2011 am 23.10.2011 am 29.10.2011 am 31.10.2011 Zum 90. Geburtstag: Heinz, Emil, Waldstraße 3, 76726 Germersheim Zündorf, Heinrich, Oberstraße 20, 52349 Düren Selnow, Gustav, Windmühlenstraße 5 c, 28759 Bremen Fischer, Wilhelm, Friedhofstraße 16, 76889 Oberotterbach Riedinger, Siegfried, Lindenstraße 22, 75334 Straubenhardt Galitz, Erwin, Kammweg 44, 72762 Reutlingen Dürring, Ludwig, Meckelfelder Weg 58 a, 21079 Hamburg am 1.10.2011 am 5.10.2011 am 10.10.2011 am 12.10.2011 am 13.10.2011 am 18.10.2011 am 21.10.2011 Zum 85. Geburtstag: Stupp, Rudolf, Karlsbader Straße 1, 36100 Petersberg Schall, Alois, Friedhofstraße 13, 67354 Römerberg Weber, Werner, Parkstraße 9, 67655 Kaiserslautern Schmolt, Günter, Steinrath 10, 47807 Krefeld Lange, Helmut, Papendieksfeld 29, 30966 Hemmingen Schade, Paul, Zollstraße 7, 48455 Bad Bentheim Urbanek, Leonhard, Tilsiter Straße 75, 66121 Saarbrücken Heinz, Günter, Weißenburger Straße 36, 13595 Berlin Schnaubelt, Willibald, Sundgauallee 17, 79114 Freiburg Zube, Walter, Am Stadtgut 39, 29525 Uelzen Brandt, Karl-Heinz, Luisenstraße 146, 53129 Bonn Quaiser, Otto, Am Glasanger 3, 85764 Oberschleißheim Borth, Harald, An der Mühle 58, 27570 Bremerhaven Siemers, Bronger, Weidenweg 11 a, 26802 Moormerland Mayer, Josef, Sperlingsgasse 5, 56075 Koblenz am Rhein > BDZ magazin | Oktober 2011 am 1.10.2011 am 2.10.2011 am 2.10.2011 am 3.10.2011 am 10.10.2011 am 11.10.2011 Mäurer, Paul, Störtebeckerweg 4, 21149 Hamburg Dengler, Erwin, Ludwig-Uhland Straße 24, 67346 Speyer Christann, Hans-Ulrich, Eduardstraße 43 c, 20257 Hamburg Pietrzok, Horst, Meterstraße 36, 30169 Hannover Baller, Berthold, Wiesengrund 19, 24161 Altenholz Spinner, Josef, Im Heldenrecht 26, 77654 Offenburg Kretschmer, Karl, Frans-Hals-Straße 12, 34121 Kassel am 23.10.2011 am 25.10.2011 am 27.10.2011 am 28.10.2011 am 29.10.2011 am 29.10.2011 am 30.10.2011 Zum 80. Geburtstag: Hartl, Johann, Salzburger Straße 12, 83435 Bad Reichenhall am 1.10.2011 Meyer, Hans-Joachim, Am Diekamp 5, 48157 Münster am 3.10.2011 Schulz, Werner, Hoherkamp 1, 29525 Uelzen am 3.10.2011 Gawehn, Arno, Carl-Cohn-Straße 38 k, 22297 Hamburg am 4.10.2011 Göser, Ernst, Teichtor 18, 24226 Heikendorf am 4.10.2011 Numrich, Anneliese, Mollstraße 26, 10249 Berlin am 11.10.2011 Heidenreich, Otto, Akeleiweg 8 c, 22607 Hamburg am 14.10.2011 Walther, Günter, Prager Straße 167 a, 04299 Leipzig am 19.10.2011 Spornraft, Johann, Wilhelm-Diehl-Straße 12 a, 84359 Simbach am 22.10.2011 Horn, Helmut, Am Soutyhof 8, 66740 Saarlouis am 23.10.2011 Mayr, Hermann, Josef-Freundorfer-Straße 2, 89233 Neu-Ulm am 24.10.2011 Bernau, Harald, Elsterweg 6, 25899 Niebüll am 25.10.2011 Eichner, Edgar, Am Hirschbusch 9, 66506 Maßweiler am 27.10.2011 Mihm, Hubert, Kepplerweg 11, 82152 Planegg am 29.10.2011 Dr.Bender, Peter, Koblenzer Straße 10, 30173 Hannover am 31.10.2011 Bergel, Hans-Joachim, Viersenstraße 4, 13583 Berlin am 31.10.2011 Janns, Walter, Fördestraße 15, 24944 Flensburg am 31.10.2011 Zum 75. Geburtstag: Stadelmann, Max, Hammersbachweg 55, 74564 Crailsheim Heere, Dieter, Rampenstraße 11, 41472 Neuss Zademack, Wolfgang, Am Sonnenhang 24, 94256 Drachselried Renner, Jürgen, Brüggerfelde 29, 24113 Kiel Jahn, Wilfried, Fichtenweg 4, 36119 Neuhof Nissen, Günter, Stiftstraße 6, 25524 Itzehoe Peters, Martin, Hohenzollerndamm 118, 14199 Berlin Schwartz, Wilmut, Katzenpfuhl 5, 67659 Kaiserslautern Bürstlein, Günther, Überherrner Straße 7, 66740 Saarlouis Heyd, Franz, Biesingerstraße 132, 66440 Blieskastel Ruhl, Helmut, Ernst-Ludwig-Straße 6, 55262 Heidesheim Witt, Gert, Klothildestraße 28 b, 13156 Berlin Simon, Heinz, Schafdrift 15, 57567 Daaden Hartmann, Dieter, Frederick-Schumacher-Straße 1, 23769 Burg Kuntz, Adolf, Rosengärtenstraße 8, 76768 Berg Wackrow, Gerhard, Tondernstraße 33, 50825 Köln Schreiber, Helga, Kentenichstraße 19, 50321 Brühl Seibold, Johann, Gräfelfinger Straße 70 b, 81375 München Jakobs, Karl Heinz, Am Steinert 9, 66679 Losheim Kästner, Ulrich, Chopinstraße 4, 40789 Monheim Strauch, Johannes, Am Hohen Mersch 26, 48599 Gronau Andersen, Gerd, Arnimstraße 65 a, 23566 Lübeck Elsner, Klaus, Laarfeldweg 8, 46446 Emmerich am 1.10.2011 am 3.10.2011 am 3.10.2011 am 7.10.2011 am 11.10.2011 am 12.10.2011 am 12.10.2011 am 12.10.2011 am 15.10.2011 am 18.10.2011 am 18.10.2011 am 19.10.2011 am 21.10.2011 am 22.10.2011 am 23.10.2011 am 23.10.2011 am 24.10.2011 am 24.10.2011 am 26.10.2011 am 26.10.2011 am 28.10.2011 am 30.10.2011 am 30.10.2011 am 11.10.2011 am 14.10.2011 Zum Fest der diamantenen Hochzeit: am 14.10.2011 am 15.10.2011 am 18.10.2011 Kriegs, Emil und Ehefrau Edith, Karl-Arnold-Straße 44, 46446 Emmerich am 22.9.2011 Heimerl, Franz und Ehefrau Leonora, Im Tann 5, 82110 Germering am 9.10.2011 Thomas, Alfred und Ehefrau Anneliese, Schulstraße 10, 28816 Stuhr am 20.10.2011 am 19.10.2011 am 20.10.2011 am 20.10.2011 am 22.10.2011 Zum Fest der goldenen Hochzeit: Heppner, Peter und Ehefrau Elfriede, Brüderweg 2, 37176 Nörten-Hardenberg am 21.10.2011 BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Telearbeit Dem Hauptpersonalrat liegen Verfügungen einzelner Bundesfinanzdirektionen vor, die den Eindruck erwecken, als sei die Beendigung der Telearbeit geplant. Entweder wird auf fragwürdige Datenschutzbedenken verwiesen (Gitter, besondere Türsicherungen und ähnliches) oder es wird ohne ersichtlichen Grund die Bewilligung von Telearbeit, zum Beispiel im Sachgebiet F, grundsätzlich in Frage gestellt. Da der Hauptpersonalrat die aufgeführten Bedenken nicht teilt und eher an der Weiterentwicklung der Telearbeit und deren Bewilligungskonditionen interessiert ist, wird die Angelegenheit im Rahmen der gemeinschaftlichen Besprechung im Oktober 2011 mit dem Bundesfinanzministerium erörtert. > ARZV-TB Das Bundesfinanzministerium hat dem Hauptpersonalrat nach langen Verhandlungen Ende August 2011 eine Anlage zur ARZV zur Regelung der Ausschreibung und Besetzung von Dienstposten und Arbeitsplätzen in der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für Tarifbeschäftigte (ARZV-TB) mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist gemäß Paragraf 82 Absatz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes und Auswertung der Stellungnahmen der Personalvertretungen ist ein abschließendes Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium vorgesehen, sodass voraussichtlich in der Oktober-Sitzung 2011 des Hauptpersonalrats ein end- gültiger Beschluss gefasst werden kann. Eine in der September-Sitzung 2011 eingerichtete interne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Beamtinnen und Beamten, der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Vorsitzenden der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung, Anne Zitzer, hat nochmals klargestellt, dass die Einführung einer ARZV-TB grundsätzlich zu befürworten ist. Bestrebungen der Verwaltung, das Beurteilungsverfahren, das in Anlehnung an das Beamtenrecht erfolgt, im Tarifbereich zu ändern, stehen dem nicht entgegen. Des Weiteren hat der Hauptpersonalrat unter anderem Erlasse zum Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung, zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit wegen einer erneuten Schwangerschaft zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen sowie zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder erhalten. Für Rückfragen zu den einzelnen und zum Teil komplexen Regelungen stehen die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Hauptpersonalrat, Adelheid Tegeler und Uwe Knechtel, gern zur Verfügung. > Beförderungssituation in der Zollverwaltung Nach Mitteilung des Referats III A 4 beim Bundesfinanzministerium werden nunmehr folgende Beförderungsmöglichkeiten eröffnet: 23 gewerkschaft > > BDZ magazin | Oktober 2011 BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Mittlerer Dienst Stichtag: 1. August 2011 nach A 7 bis zur Beurteilungsnote „Überdurchschnittlich“: 11 Punkte nach A 8 bis zur Beurteilungsnote „Herausragend“: 13 Punkte 226 mach A 9 bis zur Beurteilungsnote „Überdurchschnittlich“: 10 Punkte 100 Beförderungen Stichtag: 1. Juli 2011 nach A 12 mit der Beurteilungsnote „Herausragend“: 15 Punkte 3 nach A 13 mit der Beurteilungsnote „Herausragend“: 15 Punkte 1 Beförderungen 4 insgesamt gewerkschaft 81 Gehobener Dienst Gehobener Dienst Stichtag: 1. August 2011 nach A 10 bis zur Beurteilungsnote „Überdurchschnittlich“: 10 Punkte 197 nach A 11 bis zur Beurteilungsnote „Überdurchschnittlich“: 12 Punkte 196 nach A 12 bis zur Beurteilungsnote „Herausragend“: 13 Punkte 11 nach A 13 bis zur Beurteilungsnote „Herausragend“: 13 Punkte 20 Diese Beförderungsmöglichkeiten erfüllen die Erwartungen, die der Hauptpersonalrat an die Verwaltung gestellt hat. Jede Planstelle wurde genutzt. Um für viele weitere qualifizierte Kolle- Beförderungen 424 insgesamt > Ortsverband Gießen 407 insgesamt 24 > ginnen und Kollegen die beschäftigungsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, müssen jetzt zeitnah neue Ausschreibungen im mittleren und gehobenen Dienst erfolgen. 쐍 Traditionell führte auch in diesem Jahr der Ortsverband Gießen einen Seniorenausflug durch. Diesmal waren Heidelberg und der Neckar das Ziel. Unter Führung des Vorsitzenden Erwin Schubert und des Obmanns für Senioren, Dieter Seidl, erlebten die Seniorinnen und Senioren einen ereignisreichen Tag. Mit der Bahn ging es von Gießen nach Heidelberg und von dort per Schiff weiter bis Neckarsteinach. Das Linienschiff der „Weißen Flotte“ passierte mehrere Schleusen und kam an zahlreichen sehenswerten Burgen vorbei. Auf dem Rückweg nach Heidelberg kam auch der gewerkschaftliche Aspekt nicht zu kurz. Seidl informierte die Kolleginnen und Kollegen über die Neuerungen in der Zollverwaltung speziell für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Besprechungsthemen waren Beihilfe, Arzneimittelrabatte, die Private Pflegeberatung „Compass“ und die Einrichtung von Kontaktstellen bei den Hauptzollämtern. Nach einem schönen informationsreichen Nachmittag auf dem Neckar ging es per Bahn wieder in Richtung Gießen. Von allen Beteiligten wurde der Wunsch geäußert, auch im nächsten Jahr wieder eine solche Fahrt durchzuführen. Wir trauern Altmann, Siegbert, Pritchardstraße 16, 14169 Berlin Boortz, Wolfgang, Wildgarten 4, 29221 Celle geb. am 26.05.1944 Knümann, Günter, Lichtendorfer Straße 70, 44289 Dortmund geb. am 05.12.1935 geb. am 09.09.1930 geb. am 01.02.1933 Krämer, Günther, Königsberger Straße 37, 27755 Delmenhorst Dirschauer, Hasso, Neusurenland 76 b, 22159 Hamburg geb. am 12.10.1921 Liebhaber, Helmut, Haiderstraße 12, 84558 Kirchweidach geb. am 09.11.1933 Dürkoop, Günter, Eschenburgstraße 39, 23568 Lübeck geb. am 10.04.1927 Maier, Egon, Am Kalkofen 20, 72514 Inzigkofen geb. am 15.11.1926 geb. am 28.11.1914 geb. am 27.03.1918 Gabriel, Fritz, Schützenstraße 8, 42283 Wuppertal geb. am 13.03.1923 Meier, Georg, Liebermannstraße 11, 50933 Köln Göth, Helmut, Im Jungholz 5, 56427 Siershahn geb. am 20.09.1938 Regner, Wolfgang, Seniorenheim „Residenz Schönbühl“, 88131 Lindau Harms, Werner, Hauschildstraße 7, 27619 Schiffdorf-Spaden geb. am 12.02.1928 Schaffner, Bernhard, Ob den Reben 1 a, 78224 Singen geb. am 20.06.1933 Schöpe, Kurt, Kramberg 33, 37120 Bovenden geb. am 16.10.1917 Heer, Ernst, Harder Gasse 6 a, 78464 Konstanz geb. am 02.10.1923 Weller, Karl, Lindenstraße 32 b, 86420 Diedorf geb. am 27.12.1930 Horsch, Klaus, Im Rotwinkel 5, 66706 Perl geb. am 01.02.1937 Kaiser, Peter, Am Pferdekopf 9, 53925 Kall geb. am 15.07.1916 Wittmann, Georg, Lindenstraße 5, 85405 Nandlstadt geb. am 02.03.1937 > BDZ magazin | Oktober 2011 dbb > aktuell dbb zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Kinder.“ Mit Blick auf die Kasseler Entscheidung fügte er hinzu, andere Richter seien da schon weiter. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte vor wenigen Tagen bestätigt, dass verbeamtete Lehrer nicht streiken dürfen. Der dbb hat seine ablehnende Haltung zum Streikrecht für Beamte bekräftigt. Peter Heesen sagte am 1. September 2011: „Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht. Nur so sichern wir die flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates.“ Der dbb Bundesvorsitzende nahm damit Stellung zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel, wonach auch verbeamtete Lehrer streiken dürfen. Geklagt hatten zwei Lehrer von Kasseler Schulen, die sich im November 2009 an einem Streik beteiligt hatten und deshalb für drei Stunden dem Dienst ferngeblieben waren. Das zog eine schriftliche Missbilligung vom jeweils zuständigen Schulleiter wegen Verstoßes gegen die Dienstpflichten nach sich. Das Staatliche Schulamt war der Ansicht, das Streikverbot gehöre zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind. Die klagenden Lehrer beriefen sich dagegen darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier Lehrer, wegen der Teilnahme an Streiks als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet habe. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel folgte ihrer Auffassung (Az.: 28 K 574/10.KS.D und 28 KI 1208/10KS.D). Das Streikrecht könne auch Beamten zustehen, soweit sie nicht hoheitlich, das heißt im Bereich Der dbb gehe davon aus, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug aufgehoben wird, weil sie die besondere Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt. „Das Streikverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang“, so Heesen weiter. Hieran ändere die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss des zweiten Senates vom 14. Oktober 2004 – 2 BvR1481/04 – festgestellt, dass die Konvention in der deutschen Rechtsordnung im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter 쮿 der Ebene der Verfassung. der Eingriffsverwaltung, der Polizei und der Landesverteidigung tätig seien. „Für uns ist das eine künstliche Unterscheidung und nicht haltbar“, machte Heesen klar. „Der deutsche Staat ist gut damit gefahren, Beamten Streiks grundsätzlich zu untersagen und so in zentralen Bereichen wie Polizei, Finanzverwaltung und Schule funktionsfähig zu bleiben. Wir wollen jedenfalls nicht, dass Schulen bestreikt werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Sommersitzung des dbb Bundesvorstands in Berlin Foto: Jan Brenner Der dbb Bundesvorstand traf sich am 13. September 2011 zu seiner Sommersitzung im dbb forum berlin. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die anstehende Reform der Organisationsstruktur, ein Ausblick auf die Einkommensrunde 2012, Fragen der Seniorenvertretung und aktuelle Entwicklungen in Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften. 쮿 > Auf dem Foto von links nach rechts: Ulrich Silberbach, Astrid Hollmann, Klaus Dauderstädt, dbb Chef Peter Heesen, Frank Stöhr, Willi Russ, Kirsten Lühmann; am Rednerpult Dieter Ondracek. > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 25 berufspolitik Sinnvolles Berufsbeamtentum nur mit Streikverbot dbb > aktuell Frank Stöhr über Mindestlöhne: „Der Dialog muss jetzt geführt werden!“ Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) innerhalb der CDU hat sich für branchenübergreifende Mindestlöhne ausgesprochen und möchte im Rahmen des CDU-Parteitags im November einen entsprechenden Antrag einbringen. Anlässlich dieser Entwicklung hat das dbb magazin mit dbb Tarifchef Frank Stöhr über die Bedeutung von Mindestlöhnen und den aktuellen Handlungsbedarf gesprochen. tarifpolitik 26 dbb magazin Herr Stöhr, laut aktuellen Presseberichten scheint sich die CDU für die Idee der flächendeckenden Mindestlöhne zu öffnen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung? > Stöhr Zunächst einmal muss man festhalten, dass diese Entwicklung von der CDA ausgeht, also der Vertretung der Arbeitnehmer innerhalb der CDU. Die CDA möchte beim anstehenden CDU-Parteitag im November den Antrag einbringen, den von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlohn in der Zeitarbeit auf alle Branchen auszudehnen. Das sind derzeit 6,89 Euro im Osten und 7,79 Euro im Westen. Ob dieser Antrag, der anscheinend im Grundsatz auch bei der Bundesarbeitsministerin von der Leyen auf Sympathie stößt, letztlich Erfolg haben wird, ist völlig offen. In der CDU gibt es immer noch starken Widerstand gegen Mindestlöhne. Und selbst wenn sich die Befürworter von Mindestlöhnen in der CDU durchsetzen werden, stehen der CDU noch einmal harte Auseinandersetzungen in der Koalition bevor. Denn die FDP lehnt Mindestlöhne nach wie vor ab. > dbb magazin Wie beurteilen Sie den Vorschlag der CDA inhaltlich? > Stöhr Nach diesem Vorschlag soll ja kein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, wie ihn zum Beispiel die Oppositionsparteien fordern, sondern eine tariforientierte Lohnuntergrenze. Der Mindestlohn soll also zuvor von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Eine Einbeziehung der Tarifpartner ist grundsätzlich zu begrüßen. Ob jedoch der in der Zeitarbeit geltende Mindestlohn tatsächlich als Vorbild für alle Branchen dienen kann, ist fraglich. Aber unabhängig vom Inhalt des Vorschlags, dessen Umsetzung dann ohnehin noch breit diskutiert werden muss, freue ich mich zunächst einmal darüber, dass dieser Vorstoß überhaupt in der CDU unternommen wird. Der Dialog darüber, wie insbesondere die Beschäftigten in den Branchen mit mangelnder Tarifbindung geschützt werden können, muss dringend geführt werden. Dass dies nun auch in Teilen der Regierungskoalition so gesehen wird, ist ein wichtiger Schritt. > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 Foto: Marco Urban > > > Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion und Zweiter Vorsitzender des dbb. dbb magazin Warum sind Mindestlöhne so wichtig? > Stöhr Ganz einfach deshalb, weil sie zum Schutz bestimmter Beschäftigter unabdingbar sind. Nicht überall besteht die Situation, wie wir sie im originären öffentlichen Dienst haben, dass sich starke Gewerkschaften für die Beschäftigten einsetzen und gemeinsam mit den Arbeitgebern die Beschäf- tigungsbedingungen tarifvertraglich regeln. Die Tarifbindung ist leider nach wie vor rückläufig. Im Westen lag sie im Jahr 2010 bei 63 Prozent, im Osten sogar nur bei 50 Prozent. Gleichzeitig weitet sich der Niedriglohnsektor immer mehr aus. Immer mehr Arbeitnehmer sind auf ergänzende Leistungen des Staates angewiesen. Wir müssen es deshalb als Realität anerkennen, dass es Bereiche gibt, in denen die Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen einseitig diktieren und Menschen teilweise zu Dumpinglöhnen beschäftigen, ohne dass wir als Gewerkschaften darauf Einfluss nehmen können. Hier können Mindestlöhne wirksam Abhilfe schaffen. > dbb magazin Bereits jetzt bestehen verschiedene gesetzliche Regelungen, die Mindestlöhne ermöglichen. In einigen Branchen wurden diese Möglichkeiten auch bereits genutzt. Aus welchem Grund sind diese Regelungen aus Ihrer Sicht nicht ausreichend? > Stöhr Dies hängt wiederum mit der mangelnden Tarifbindung in einigen Bereichen zusammen. dbb > aktuell Beamtendarlehen ab Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Einführung von Mindestlöhnen in einzelnen Branchen setzen größtenteils eine funktionierende Sozialpartnerschaft voraus, also eine gemeinsame Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch Gewerkschaften und Arbeitgeber. Branchenspezifische Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz setzen bestehende Tarifverträge voraus, die bundesweit gelten beziehungsweise Arbeitgeber binden, die mindestens 50 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer beschäftigen. Da diese Voraussetzungen aber oft nicht vorliegen, bleiben viele Bereiche ohne Schutz. > dbb magazin Es gibt aber doch noch das Instrument des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, das auf die Branchen ohne ausreichende Tarifbindung ausgerichtet ist. > schwierigsten Bedingungen. Es werden teilweise Stundenlöhne unter sechs Euro gezahlt. In diesem Sommer hat der nach dem Gesetz zuständige Hauptausschuss unseren Antrag nach beinahe zwei Jahren abgelehnt. Dies mit der lapidaren Begründung, dass er die vom Gesetz geforderten sozialen Verwerfungen in der Branche nicht sehe. Wie er zu dieser Auffassung gelangt ist und welche Daten er zugrunde gelegt hat, hat der Ausschuss nicht mitgeteilt. Wir konnten auch nicht erkennen, dass er sich mit dem Material und den zahlreichen guten Argumenten inhaltlich auseinandergesetzt hat, mit denen wir unseren Antrag begründet hatten. Übrigens gilt das auch für die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Ausschuss. Obwohl der DGB ja seit Jahren Mindestlöhne fordert, haben seine Vertreter unseren Antrag abgelehnt, da auch sie keine sozialen Verwerfungen gesehen haben. Das ist für mich nicht nachvollziehbar und hat mit gewerkschaftlicher Solidarität nichts zu tun. Stöhr 0,99 % gibts bei uns nicht! Dafür aber TopKonditionen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst! Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk: » Freier Verwendungszweck: z. B. für die Umschuldung bisheriger Kredite, Ausgleichen von Rechnungen oder Investitionskredit für größere Anschaffungen » In der Tat besteht nach diesem Gesetz die Möglichkeit, auch in den Branchen Mindestlöhne festzusetzen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten bei tarifgebundenen Arbeitgebern angestellt sind. Es bestehen allerdings begründete Zweifel daran, dass dieses Gesetz wirksam und seine Anwendung politisch gewollt ist. Die dbb tarifunion hatte gemeinsam mit ihrer Mitgliedsgewerkschaft DPVKOM bereits im Jahr 2009 – übrigens als erste und bisher einzige Organisation überhaupt – den Antrag auf Festsetzung eines Mindestlohns auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gestellt, nämlich für die Branche der externen Callcenter. Die Beschäftigten dieser Branche arbeiten unter > Wie wird der dbb in dieser Frage nun weiter vorgehen? > Darlehen von 10.000 € bis 80.000 € dbb magazin Flexible Laufzeiten: 12, 15 oder 20 Jahre » Stöhr Wir als dbb sind nun mit zahlreichen Vertretern verschiedener Parteien auf Bundes- und Landesebene in einen intensiven Austausch darüber eingetreten, welche Maßnahmen zum Schutz aller Beschäftigten notwendig sind und wie diese in die Tat umgesetzt werden können. Der Dialog über Mindestlöhne muss jetzt geführt werden! Nicht nur innerhalb der Gewerkschaften oder mit den Arbeitgebern, sondern in der gesamten Gesellschaft. Die Abwärtsspirale bei der Lohnentwicklung muss in unser aller Interesse gestoppt werden. 쮿 > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 Festzinsgarantie Höchsteintrittsalter 58 Jahre » 100 % anonym (keine Datenweitergabe an Unberechtigte) » 100 % Vertrauensgarantie » Bestkonditionen* für Beamte und Tarifbeschäftigte * Erhalten Sie bei einem anderen Anbieter eine nachweislich günstigere monatliche Rate für ein Beamtendarlehen – bei gleicher Laufzeit inklusive Überschuss – als bei uns, schenken wir Ihnen einen 100 € Tankgutschein! 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Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen befürwortet Überlegungen, bei der Finanzierung der Beamtenversorgung ein weiteres Element einer Kapitaldeckung einzusetzen, die das bisherige Umlageverfahren ergänzt. „Derartige Vorschläge entsprechen den Thesen, die wir seit vielen Jahren vertreten“, kommentierte der dbb Chef am 8. September 2011 in Berlin eine Initiative von ver.di. „Es ist erfreulich, dass es bei der Beamtenversorgung einen sachlichen Konsens zwischen den Gewerkschaften gibt.“ Heesen betonte zudem wie wichtig es sei, dass die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere die Sozialpartner, frühzeitig von der Bundesregierung in die ReformDebatte eingebunden würden. „Denn auch wenn wir das sachliche Ziel der Bundesregierung im Großen und Ganzen teilen, so werden wir über den richtigen Weg dorthin in den zuständigen Arbeitsgruppen sicherlich noch lange und intensiv diskutieren“, so Heesen. „Die vorgelegten Pläne enthalten Licht und Schatten. Entscheidend ist für uns, dass am Ende der Debatte ein schlüssiges Gesamtkonzept steht, mit dem wir Altersarmut nachhaltig verhindern können.“ > Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt, der gemeinsam mit Heesen an dem Treffen teilgenommen hatte, ergänzte: „Wir werden darüber diskutieren müssen, ob die Voraussetzungen für die von der Regierung vorgeschlagene Zuschuss-Rente nicht zu eng gefasst sind. Ganz allgemein lässt sich sagen: Einerseits soll sich die Lebensleistung lohnen und zu einem angemessenen Alterseinkommen führen. Andererseits müssen wir sicherstellen, dass diese Lebensleistung auch erbracht werden kann. Hier sind insbesondere die Arbeitgeber gefordert, sich beispielsweise für neue Altersteilzeitmodelle zu öffnen.“ 쮿 Umzugsdebatte verunsichert Beschäftigte. Die jüngsten Pläne von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, so viele Mitarbeiter wie möglich aus seinem Ressort von Bonn nach Berlin abziehen zu wollen, sind beim dbb auf Kritik gestoßen. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen sagte dem Bonner „General-Anzeiger“ (Ausgabe vom 6. September 2011): „Eine immer wieder neu angezettelte Umzugsdebatte verunsichert letztlich nur die Beschäftigten in den betroffenen Verwaltungen, was für das Betriebsklima auf die Dauer nicht gut sein kann.“ Heesen forderte de Maizière auf, geltende Gesetze einzuhalten. „Das Berlin/Bonn-Gesetz stellt einen klugen Interessenausgleich dar und hat sich in der Praxis bewährt.“ Wer das ändern wolle, solle 쮿 im Bundestag einen Antrag stellen, so der dbb Chef. > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 Eine vollständige Umstellung auf eine kapitalgedeckte Versorgung lehnte Heesen ab. „Auch die Kapitaldeckung birgt – die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten beweisen es erneut – immer einige Risiken. Ein Mix aus Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung ist daher genau der richtige Weg, um die Beamtenversorgung dauerhaft zu stabilisieren“, so der dbb Chef. Heesen betonte, dass die seit den Versorgungsreformen in den Jahren 1997 bis 2001 für die Kapitaldeckung von Bund, Ländern und Kommunen aufgebauten Sondervermögen nicht zweckentfremdet werden dürften. So habe Niedersachsen im Haushaltsjahr 2010 die Versorgungsrücklagen in den globalen Haushalt überführt und damit den klugen Ansatz ad absurdum geführt. Heesen ergänzte: „So traurig es auch klingt: Die Erfahrung lehrt uns, dass wir das System vor politischen Eingriffen schützen müssen. Eine ,Versorgung nach Kassenlage‘ darf es 쮿 nicht geben!“ Kredite /0 1 2. ) ,-.+ !"# $ $ %& '$ ( )*%# + BARGELD noch HEUTE Tel. (02 01) 22 13 48 ! Seit 1980 vermittelt PECUNIA GmbH Kredite von 1.000 – 100.000 ¤. • Laufzeit bis 120 Monate • ohne Auskunft bis 7.000 ¤ 45127 Essen · Gänsemarkt 21 www.pecunia-essen.de Seit 1997 Unser Versprechen: „Bestpreis-Garantie „Nur das Beste für für Sie Sie ausaus einer Auswahl Auswahl von ausgesuchten ausgesuchten ! ! 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Mit den Einnahmen einer solchen Steuer könnten nach Auffassung des Finanz- und Steuerexperten die Belastungen der Euro-Schuldenkrise gedämpft werden. An der Notwendigkeit der finanziellen Hilfe für Griechenland und andere Euroländer mit akuten Refinanzierungsproblemen hegt der Steuer-und Finanzexperte jedoch keinen Zweifel: Im Interesse Europas gebe es keine andere Wahl. Nur müssten die Lasten gerecht verteilt sein: „Die hohen Zinsen, die Griechenland bisher am Kapitalmarkt bezahlen musste, wurden mit dem erhöhten Risiko dieser Kapitalanlagen be- > Die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann (im Bild Fünfte von links) hat als Mitglied des Vorstandes des Deutschen Frauenrates (DF) am 8. September 2011 an einem Treffen mit Bundespräsident Christian Wulff teilgenommen. Hollmann thematisierte vor allem die noch immer nicht voll umgesetzte Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen in der Bundesrepublik. Sie wies unter anderem darauf hin, dass ein Gleichstellungsgesetz nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes dazu beitragen könne. 쮿 gründet. Wenn aber die europäische Staatengemeinschaft die Rückzahlung sichert, waren die hohen Zinsen ungerechtfertigt; das war eine ,Überverzinsung’, die steuerlich abgeschöpft werden sollte.“ Notwendig sei es auch, die Rolle der Ratingagenturen zu betrachten, die mit ihren Bewertungen die Zinshöhe am Kapitalmarkt bestimmten, erläuterte der dbb Vize. „Bei Staatsanleihen wirkt diese Methode wie ein Perpetuum Mobile der Geldvermehrung, weil die Mitglieder der europäischen Währungsunion nicht bankrottgehen werden.“ Darüber hinaus sei es über fällig, in Europa eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, um hieraus Mittel zu generieren, die zur Finanzierung der von der Krise verursachten Schäden eingesetzt werden könnten. „Das Verursacherprinzip – wer den Schaden angerichtet hat, muss auch für die Beseitigung des Schadens herangezogen werden – ist hier angesagt“, stellte Ondracek 쮿 klar. > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 Treffen mit Christian Wulff Foto: Jan Brenner kompakt 30 „Der deutsche Steuerzahler fragt sich zu Recht, warum er zahlen soll und jene, die mit Griechenland-Anleihen bisher gut verdient haben, nicht herangezogen werden“, begründete der dbb Vize am 2. September 2011 gegenüber dem europäischen Nachrichtenportal „EurActiv.de“ seine Forderung nach einer steuerlichen Abschöpfung von „Überzinsen“ bei den griechischen Staatsanleihen. Ondracek sprach sich dafür aus, die privaten Anleger zu beteiligen, damit die Risiken und möglichen Lasten der EuroRettung nicht allein beim Staat bleiben. Foto: Bundespresseamt/Guido Bergmann Belastungen der Euro-Krise dämpfen > Basi zu Gast im dbb forum berlin Am 22. August 2011 traten der Vorstand und die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) im dbb forum berlin zusammen. Die Sitzung bot Gert Hoofe, Staatsekretär im BMAS, die Gelegenheit, der Basi zu ihrem 50-jährigen Bestehen zu gratulieren. In der Basi, deren Mitglied auch der dbb ist, arbeiten 76 Institutionen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen. Zu den Institutionen gehören Ministerien des Bundes und der Länder, staatliche Stellen, Sozialpartner, Unfall- und Krankenversicherungsträger, Hochschuleinrichtungen, Berufs- und Fachverbände. Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt begrüßte die höchsten Gremien der Basi. „Nicht zuletzt durch unsere Mitgliedschaft in der Basi haben sich in den eigenen Reihen das Verständnis und das Engagement für Themen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verstärkt“, so Dauderstädt. Die Bundesleitung des dbb hat einen Arbeitskreis „Arbeitsschutz und Unfallversicherung“ ins Leben gerufen; Zudem ist der dbb vom 18. bis 21. Oktober erstmals auf der von der Basi veranstalteten weltgrößten Arbeitsschutzmesse „A+A“ in Düsseldorf mit einem 쮿 eigenen Stand vertreten. dbb > aktuell Neue Homepage besseren Übersichtlichkeit, überarbeiteter Navigation und einer schnelleren und treffsi- chereren Suchfunktion. Leserinnen und Leser des dbb magazins kommen in den Genuss eines besonderen Bonbons: Das Mitgliedermagazin ist neben der bewährten Druckversion ab sofort in einer komfortablen OnlineVariante verfügbar, die es neben Blättern in der aktuellen Ausgabe und im sich ab 2011 aufbauenden Archiv erlaubt, einzelne Seiten oder das ganze Magazin herunterzuladen, auszudrucken oder Ausschnitte einer Seite auf dem Bildschirm zu vergrößern. Das funktioniert übrigens auch auf mobilen Geräten wie iPhone, iPad, Tablet PC sowie Android- und WindowsMobile-Plattformen. br Jahresprogramm 2012 für die dbb akademie liegt vor: Weiterdenken. Weiterbilden. Weiterkommen. Social Media ist nur ein Themenfeld aus dem neuen Seminarprogramm der dbb akademie, das im Oktober erscheint; nicht nur in diesem Fall bringt uns gezielte Fortbildung auf den neuesten Stand. Egal, ob der Umgang mit Technologien, veränderte Kommunikationsstrukturen, neue Anforderungen an Personalmanagement, betriebswirtschaftliche Kenntnisse oder interkulturelle Zusammenarbeit – die Anforderungen unserer Lebens- und Arbeitswelt im 21. Jahrhundert sind vielfältig. Das Programm 2012 der dbb akademie ist es auch – unterschiedlichste Themenbereiche bieten auch im kommenden Jahr ein breites Spektrum für Ihre persönliche Fortbildungsplanung. Ein Online-Code führt Sie über ein Eingabefeld nigswinter in der Regel ohne Übernachtung angeboten. Eine Ausnahme bilden die Veranstaltungen im Bereich Personalvertretungsrecht. Qualität und Verlässlichkeit stehen dabei immer an vorderster Stelle. Unsere Zertifizierung als Bildungsträger nach DIN EN ISO 9001:2008 zeichnet uns aus. Programm 2012 www.dbbakademie.de Digital ist das Programm ab Ende Oktober auf unserer Homepage www.dbbakademie.de abrufbar. Ein gedrucktes Exemplar können Sie ab diesem Zeitpunkt anfordern bei: Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2008 auf unserer Homepage direkt zu den dazugehörigen Inhalten nebst digitaler Anmeldemöglichkeit. Flexibler haben wir im neuen Programm unsere Preise gestaltet. Zukünftig werden Seminare außerhalb von Kö- dbb akademie, Maria Herkenhöner, Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn, E-Mail: m.herkenhoener@ dbbakademie.de 쮿 > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 31 in eigener sache/akademie dbb Mitglieder erwarten im Internetzeitalter neben einer fundierten Berufspolitik für den öffentlichen Dienst auch digitalen Mehrwert. Der dbb trägt dem Rechnung und präsentiert sich seit September 2011 mit einem grundlegend überarbeiteten Internetauftritt. Und weil erfolgreiche Gewerkschaften ein modernes Dienstleistungskonzept brauchen, kombiniert die Seite www.dbb.de gewerkschaftspolitische Interessenvertretung mit aktuellen Nachrichten, Rechtsschutz, Fachinformationen, Weiterbildung und Buchtipps, einem umfassenden Presseservice sowie Versicherungs- und Shoppingvorteilen. Darüber hinaus glänzt die dbb-Homepage mit einer dbb > spezial Familienpolitik: Denn so viele Kinder kamen seit 1990 nicht mehr zur Welt. Elterngeld – Erfolgsmodell oder nutzlose Subvention? Neueste Ergebnisse des Statistischen Bundesamts zeigen: Immer mehr Eltern beziehen Elterngeld. Vor allem Väter nutzen mehr und mehr die staatliche Familienleistung. Fast 153 000 Mütter und über 38 000 Väter haben für ihre zwischen Januar und März 2010 geborenen Kinder Elterngeld in Anspruch genommen. Das sind 2,5 Prozent mehr Leistungsbezieher als noch ein Jahr zuvor. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Geburten um 1,3 Prozent gestiegen. Während das Bundesfamilienministerium die Zahlen als positive Entwicklung eines wichtigen familienpolitischen Instruments bezeichnet, fordern Kritiker des Elterngeldes nach nur vier Jahren Laufzeit die Abschaffung der aus ihrer Sicht nutzlosen staatlichen Familiensubvention. Gleichzeitig werden auch die Rufe lauter, ein Betreuungsgeld für nicht-erwerbstätige Mütter einzuführen. frauen 32 Das Elterngeld hat seinen Zweck verfehlt. So lautet die harsche Kritik der regierenden Parteien an dem vor vier Jahren eingeführten Familienbonus. Einst unter Federführung der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen etabliert, um den Geburtenrückgang in Deutschland aufzuhalten, hat der Glaube an einen Erfolg der staatlichen Familiensubvention in den Rängen der Unions- und FDP-Politiker rapide nachgelassen. Hauptargument der Kritiker: Die Geburtenrate ist niedrig wie zuvor. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich kaum weiterentwickelt und Akademikerinnen bleiben standhaft kinderlos. sich für die Einführung eines Betreuungsgeldes aus, das Eltern erhalten sollen, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Eindeutig pro Elterngeld hingegen positionierten sich SPD und Grüne, aber auch das CDU-geführte Bundesfamilienministerium verteidigte die Lohnersatzleistung für Eltern. Es sei eben „keine Gebärprämie, sondern ein erfolgreicher Baustein einer modernen Familienpolitik“, er- Während die FDP jüngst für eine radikale Abschaffung des Elterngeldes plädierte, forderte Unions-Fraktionschef Volker Kauder, die Familienpolitik nach der nächsten Bundestagswahl 2013 auf den Prüfstand zu stellen. Auch Kauder hat das Elterngeld dabei fest im Blick: Er habe immer darauf hingewiesen, dass man mit Geld keinen Kindersegen erreichen werde, zitierten verschiedene Medien den CDUPolitiker. Andererseits sprach er > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 klärte ein Ministeriumssprecher. Fakt ist: Seit das Elterngeld verfügbar ist, sind auch die Geburtenzahlen stabil. Die Zahl der Neugeborenen im gesamten Bundesgebiet ist sogar leicht gestiegen. Wenngleich die vom Statistischen Bundesamt gemeldete Zuwachsrate im vergangenen Jahr von 1,36 Kindern pro Frau auf 1,39 eher mäßig scheint, verdient sie doch wohlwollende Beachtung: > Elterngeld wichtiges Instrument der Politik Mitten in diesem Richtungsstreit warnt die dbb bundesfrauenvertretung nun vor einer einseitig geführten Debatte um das Elterngeld. „Das Elterngeld ist und bleibt eines der wichtigsten familienpolitischen Instrumente. Daran ist nicht zu rütteln. Es hat dazu beigetragen, die Geburtenrate zu stabilisieren und stetig, wenn auch gemächlich, zu steigern“, stellt die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung klar. Zudem helfe das Elterngeld Müttern, während der Erziehungszeit mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu bleiben und zügig, wenn auch meist in Teilzeit, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Aber auch bei Männern kommt das Elterngeld gut an: „Berufstätige Väter zeigen immer häufiger die Bereitschaft, zu Gunsten der Kinderbetreuung weniger zu arbeiten oder den Job zeitweise ganz zu unterbrechen“, gibt Helene Wildfeuer mit Blick auf die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts zu bedenken. Diesen zufolge lag die „Väterbeteiligung“ dbb > spezial Väter in Elternzeit Annähernd jeder dritte Vater (31 Prozent) hat das Elterngeld unmittelbar nach der Geburt, im ersten Lebensmonat des Kindes, in Anspruch genommen. Weitere rund zwölf Prozent der Väter bezogen im zweiten oder dritten Lebensmonat des Kindes erstmals Elterngeld. Mehr als jeder fünfte Vater (22 Prozent) erhielt das Elterngeld erstmals im zwölften oder 13. Lebensmonat des Kindes. Durchschnittlich nahmen Väter 3,4 Monate lang Elterngeld in Anspruch. Mütter bezogen das Elterngeld mit nur wenigen Ausnahmen direkt nach der Geburt des Kindes für einen Zeitraum von durchschnittlich 11,7 Monaten. – der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen haben – für im ersten Quartal 2010 geborene Kinder bei 24,4 Prozent. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen Anstieg um 1,4 Prozentpunkte. „Die Arbeitskultur ändert sich langsam, aber stetig“, erläutert Wildfeuer, mahnt aber gleichzeitig zur Geduld: „Wir dürfen jetzt nicht durch politische Meinungsmache in Panik verfallen und vorschnell wichtige, richtungsweisende Weichen verstellen. Gesellschaften lassen sich nicht von heute auf morgen umkrempeln.“ Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung ruft die Politiker vielmehr dazu auf, Familienpolitik nicht zu sehr nach der Geburtenstatistik auszurichten, sondern sich auf die vorhandenen Kinder zu konzentrieren: „Ihnen müssen wir eine gute Ausbildung ermöglichen und ihre Eltern auf ihrem Erziehungsweg unterstützen.“ Neben dem Elterngeld müsse vor allem der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren sowie für Schulkin- der zügig vorangetrieben werden. Gleichzeitig müsse gezielt in die Qualität der Betreuungsund Bildungsangebote investiert werden. „Je mehr Kindern und Jugendlichen wir heute eine handfeste Zukunftsperspektive und ein positives Familienbild vermitteln können, desto größer ist die Chance, dass sie später im Erwachsenenleben selbst eine Familie gründen werden“, so Helene Wildfeuer. > Mehr Wahlfreiheit mit Betreuungsgeld? Auch das von Unionspolitikern favorisierte Betreuungsgeld bleibt aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung ein umstrittenes Familienförderinstrument. In einer Bundestagsanhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. Juli 2011 hatten sich vier der sechs geladenen Experten dagegen ausgesprochen, eine staatliche Leistung für die Betreuung Ein- bis Dreijähriger zu Hause durch die Eltern einzuführen. Die Befürchtung: Tradierte Geschlechterrollen könnten sich dadurch noch weiter verfestigen. Unter anderem warnte Professor Michael Klundt von der Universität Magdeburg-Stendal, das staatliche Betreuungsgeld setze ein „falsches Signal“. Es verleite dazu, länger aus der Erwerbstätigkeit auszusteigen: Rollenbilder verfestigten sich und der Wunsch der Familien auf Sorge- und Erziehungsaufgaben bliebe unberücksichtigt, so der Wissenschaftler. Auch Bildungsökonom Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln äußerte Bedenken gegenüber dem geplanten Betreuungszuschuss aus der Staatskasse. Eltern etwa, die ihre Elternzeit aufgrund des Betreuungsgeldes signifikant verlängern würden, müssten beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt mit Lohneinbußen rechnen. Die geschlechtsspezifische Beschäfti- gungs- und Lohnlücke könne sich dadurch noch ausweiten. Argumente für die Einführung des Betreuungsgeldes zielen allem voran auf eine vermeintliche Wahlfreiheit der Eltern, wie sie ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren betreuen möchten. „Von wirklicher Wahlfreiheit können wir jedoch erst dann sprechen, wenn auch für alle Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Solange dies nicht gegeben ist, haben wir es nur mit einer vermeintlichen und damit mit einer politisch konstruierten Wahlfreiheit zu tun“, so die Bewertung der Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung. „Bevor wir eine neue Familienleistung einführen, müssen wir zunächst jene Mittel prüfen, die uns zur Verfügung stehen.“ Zu allererst müssten die nötigen Strukturen geschaffen werden, um die Reibungsverluste bei der Verzahnung von Beruf und Familie für Mütter wie für Väter so ge> ring wie möglich zu halten. Dazu gehört aus Sicht Wildfeuers ein umfassendes Konzept: „Neben einem bedarfsdeckenden Betreuungsangebot für Kinder ab dem ersten Lebensjahr sowie Nachmittagsbetreuung für Schulkinder bedarf es der staatlichen Förderung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur. Arbeitnehmern muss zeitlich und räumlich flexibles Arbeiten verstärkt ermöglicht werden.“ Zudem müsse der Elternarbeit ein höherer gesellschaftlicher Stellenwert beigemessen werden. Dies könne nur gelingen, wenn Arbeits- und Familienleben enger zusammenwachsen, betont Helene Wildfeuer. „Erfolgreiche Beispiele aus dem öffentlichen Dienst zeigen, dass es geht. Immer mehr Behörden bieten Eltern-KindArbeitszimmer an und richten Kinderbetreuungsangebote in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz ein.“ bau Neue Broschüre: Elterngeld/Elternzeit – Ein Ratgeber für Beschäftigte im öffentlichen Dienst Das Elterngeld ermöglicht es Müttern und Vätern, ohne Angst vor finanziellen Engpässen für einige Zeit aus dem Berufsleben auszusteigen, um mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Aber wer bekommt Elterngeld und für wie lange? Welche Antragsfristen müssen beachtet werden? Haben Beamte die gleichen Ansprüche wie Tarifbeschäftigte? Und wer hilft im Rechtsstreit? Damit im öffentlichen Dienst Beschäftigte ihre Familienzeit optimal planen können, hat die dbb bundesfrauenvertretung einen handlichen Ratgeber erstellt, der die wichtigsten Fragen zum Thema Elterngeld und Elternzeit beantwortet. Neben den aktuellen Änderungen des Elterngeldgesetzes bietet die Broschüre wichtige Rechtstipps und Hinweise. Die Broschüre „Elterngeld/Elternzeit – Ratgeber für Beschäftige im öffentlichen Dienst“ ist für dbb Mitglieder kostenlos und kann in der Geschäftsstelle per E-Mail ([email protected]) bestellt oder im Internet heruntergeladen werden unter: http://bit.ly/pdEOd7 > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 33 frauen > dbb > spezial Bundesjugendausschuss: Vorbereitung für den BJT Am 16. und 17. September 2011 tagte der Bundesjugendausschuss (BJA) im dbb forum siebengebirge in Königswinter. Inhaltlicher Schwerpunkt der Beratungen war der Bundesjugendtag (BJT), der am 18. und 19. Mai 2012 stattfinden soll. Verschiedene Satzungsänderungen und Leitanträge wurden diskutiert. „Wir sind auf einem guten Weg, die Vorbereitungen machen große Fortschritte“, sagte dbbj Chefin Sandra Hennig. jugend 34 Neben der Planung des BJT erstattete die Bundesjugendleitung natürlich auch Bericht über die Finanzplanung sowie über die Aktivitäten der dbb jugend in den vergangenen Monaten. „Wir haben viel bewegt“, so Hennig. „Die Einsatzkräftebetreuung am 1. Mai in Berlin, das Austauschprogramm mit Israel, die Teilnahme am CSD in Köln, die Generationengespräche und die Präsenz auf verschiedenen Veranstaltungen wie dem Kinder- und Jugendhilfetag sind nur einige Beispiele für gelungene Projekte. Aber wir haben uns natürlich auch für die nächste Zeit viel vorgenommen.“ Eines der wichtigsten Projekte werde auch im kommenden Jahr die anstehende Tarifrunde im öffentlichen Dienst sein, so Hennig. „Das ist das Kerngeschäft. Daher diskutieren wir schon jetzt, wie wir uns aufstellen wollen.“ Zu diesem Zweck nahm auch Tarifreferent Jens Hoffmann von der dbb tarifunion an den Beratungen teil. „Die dbb jugend erfüllt eine wichtige Funktion in den Tarif- Ausgabe 10 2011 dbb jugend mag azin für junge Das Thema „Pflege“ ist für die meisten jungen Menschen sehr weit weg. Dabei ist es unglaublich wichtig! Natürlich ist gute Pflege in erster Linie ein Gebot der Menschlichkeit. Aber Pflege hat sich auch zu einem bedeutenden politischen und wirtschaftlichen Faktor entwickelt, wie nicht zuletzt der jüngste Debatte um die Reform der Pflegeversicherung zeigt. Eine Menge guter Gründe also, sich eingehender mit der Pflege zu befassen. Daher begleiten wir in der „story“ der nächsten t@cker-Ausgabe eine junge Pflegekraft in einer der international anerkanntesten Kliniken, der Charité, bei ihrer Schicht auf einer Intensivstation. > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 Ein Tag auf der leute im öffentlic hen dienst Intensivstation: PflegeKRAFT 5 3 7 Tagung: Berlin: BundesjugendausHennig bei Lande schuss in König sswinter kongr ess der DPolG 10 Vorsitz: Bauer führt dbbj sachsen-anhalt 12 Mediatheken: Apps der Öffen tlichRechtlichen im Test Endlich im Job! Aber Euch ein abgestimm auch gut versichert? Über das dbb vorsorgew tes Versicheru erk könnt Ihr ngspaket zusam menstellen zu lassen. Seite 13 tacker_10_2011.ind d 1 14 Lars von Trier: Neuer Film MELA NCHOLIA starte t herausgegebe r: dbb jugend runden, und wir planen deshalb auch für die nächsten Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern eine enge Kooperation“, so Hoffmann. Neben den Gesprächen über zentrale Fragen der gewerkschaftspolitischen Arbeit gab es auch eine Personalentscheidung. Dirk Hirsch, stellvertretender Bundesjugendleiter der komba gewerkschaft, wurde neu in die „Jugendpolitische Kommission“ gewählt. Die Kommission unterstützt und berät den BJA und die Bundesjugendleitung, insbesondere in der Tarifpolitik. Da der BJA auch die Zusammenarbeit und das Verständnis für die spezifischen Anliegen der Fachgewerkschaften untereinander verbessern soll, stellen diese sich regelmäßig näher vor. In Königswinter waren es die JUNGE POLIZEI und die Jugend der Lokführergewerkschaft GDL, die aus ihren Organisationen und ihren jeweiligen Anliegen berichteten. Mit der niederländischen Finanzgewerkschaft NCF nutzen auch internationale Gäste den BJA, um sich ein Bild von der dbb jugend zu machen und ihre eigene Arbeit vorzustellen. 쮿 Im t@cker-special widmen wir uns ausführlich der Kampagne „Pflege funkt SOS“, die von der dbb tarifunion ins Leben gerufen wurde, um eine breit angelegte Diskussion über die aktuelle Situation und die Zukunft der Pflege anzustoßen. Neben dem Schwerpunktthema gibt es in der nächsten Ausgabe wie gewohnt Neuigkeiten von der dbb jugend (t@cker-ticker) und aus den Landesbünden und Fachgewerkschaften (t@ckerinside). In der Rubrik „tipp“ untersuchen wir dieses Mal die Tauglichkeit der Smartphone-Apps der öffentlich-rechtlichen Mediatheken. Abgerundet wird das alles wie immer durch „checker“, wo die Leser erneut Musik- und Kinotipps sowie unsere beliebten Preisrätsel erwarten. Es gibt also wieder Einiges zu entdecken. Einfach mal reinsurfen unter www.tacker-online.de ... 쮿 Kliniken und Sanatorien Bildung macht stark – Helfen Sie mit! Gemeinsam gegen den Schmerz! Spenden Sie Schule. Spendenkonto 300 000 BLZ 370 205 00 schulenfuerafrika.de Unser Anzeigenteam erreichen Sie unter: Tel. 0 21 02/7 40 23-0 Fax 0 21 02/7 40 23-99 E-Mail: [email protected] dbb verlag gmbH mediacenter Dechenstr. 15a 40878 Ratingen F.X. Mayr-Kur, Info kostenlos 08 00-6 29 75 87 oder www.pankraz-mayr-kur.de ab 247,– € Wo. p. P./DZ Ihr dbb verlag ! " #$ % &% ' ' ( ) )* Moderne Schmerzbehandlung = multimodale Schmerztherapie !" # $% & ' ' ( ) * % " ) + , - . /% % 0 % 1 ( % 0 / 1 + % , , # - . Schmerzklinik am Arkauwald & $ ' " 34 56578 " 9 865:; 3<38 &=9 865:; 3<3;:; 9 > Kostenlose Beratungs -Hotline: 0800 7777 456 www.schmerz.com Gemeinsam gegen den Schmerz! ! "# $ %$ & & ' ( ) ( * Moderne Schmerzbehandlung = multimodale Schmerztherapie !" # $% & ' ' ( ) * % " ) + , - . /% % 0 % 1 ( % 0 / 1 + $ , , " - . 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September 2011 in Berlin. Mit der Ratifizierung des Abkommens 187 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO im Juli 2010 habe sich die Bundesregierung zu Verbesserungen im nationalen Arbeitsschutz verpflichtet. Die unübersichtlichen Strukturen in manchen Ländern könnten die neue Verpflichtung aber zu einem reinen Lippenbekenntnis werden lassen. „Verschiedene Verwaltungsstrukturen und verschiedene Herangehensweisen an den Arbeitsschutz: Unter diesen Vorzeichen ist eine bundeseinheitliche Umsetzung des Abkommens schwer machbar“, so Niesen. Die wichtigste Forderung des ILO-Abkommens lautet, dass „jedes Mitglied […] durch die Ausarbeitung einer innerstaatlichen Politik eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt zu fördern“ habe. Der BTB-Bundesvorsitzende begrüßt dieses klare Bekenntnis zum Arbeitsschutz. „In Deutschland wird bereits sehr viel für die Sicherheit am Arbeitsplatz gemacht“, so Niesen. Allerdings stelle sich die Frage, wie dies bundesweit einheitlich umgesetzt werden kann. Ein Problem sei vor allem die Uneinheitlichkeit der Verwaltungen. Ein Beispiel für eine kaum vorstellbare einheitliche Umsetzbarkeit des ILO-Übereinkommens sei die Kommunalisierung des Arbeitsschutzes in Baden-Württemberg. „Ob der Arbeitsschutz nun auf Landesebene oder in den Kommunen geregelt wird, macht einen enormen Unterschied“, kritisiert Niesen. Es könne nicht garantiert werden, dass neue Anforderungen in den Ländern einheitlich umgesetzt würden, da die Voraussetzungen je nach Bundesland stark variierten. „Wenn – im Extremfall – jede Kommune für sich die Arbeitsschutzregelungen anwenden und auslegen kann, ist es unmöglich, eine einheitliche Qualität zu garantieren.“ Skeptisch zeigt sich Niesen deshalb, wenn es um die Umsetzung konkreter Vorhaben geht. Unter dem Eindruck des ILO-Abkommens, der europäischen Normen und der nationalen Debatte wurde unter anderem die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) entworfen, die für die kommenden Jahre konkrete Ziele im Arbeitsschutz vorgibt: Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen, Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen und die Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen. „Wir unterstützen diese Ziele und das damit angestrebte bundesweit einheitliche Vorgehen. Die Ergeb- > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 nisse der laufenden Evaluierung werden zeigen, wie und ob ein bundeseinheitliches Vorgehen im Arbeitsschutz bei verschiedenen Verwaltungsstrukturen möglich ist. Ziel muss sein, dass in Flensburg, Freiburg, Ahaus oder Görlitz dieselben Maßstäbe gelten und umgesetzt werden.“ Zusätzlich mache sich aber nun auch der Personalabbau der vergangenen Jahre bemerkbar. „Wie soll eine Verwaltung, deren Kapazitäten für den Arbeitsschutz jetzt schon ausgereizt sind, sinnvoll neue Aufgaben übernehmen, zumal versäumte Einstellungen und die Altersstruktur die Personal> situation noch verschlechtern werden“, kritisiert Niesen. Der BTB-Chef begrüßte die neue Einsicht einiger Landesregierungen, dass weitere Kürzungen die Probleme verschärfen würden. „Aber die Verwaltungen sind bei weitem noch nicht mit dem Personal ausgestattet, das sie für die Vielzahl der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes benötigen“, so Niesen. Dem Arbeitsschutz müsse stets einen hohen Stellenwert zugewiesen werden, insbesondere mit Blick auf das ILO-Übereinkommen. Dies sei nur mit einer auf Landesebene organisierten Arbeitsschutzverwaltung mit ausreichendem Personalbestand möglich. be Info Arbeitsschutz international und in Europa Der Arbeitsschutz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem länderübergreifenden Thema entwickelt. Die Europäische Union geht beispielhaft voran: Arbeitsschutznormen werden europäisch beschlossen und national umgesetzt. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz basiert ausschließlich auf europäischen Richtlinien. Auf globaler Ebene hat sich die internationale Arbeitsorganisation ILO den Arbeitsschutz zur Aufgabe gemacht. Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und überwacht durch völkerrechtliche Abkommen und Verträge Menschen- und Arbeitsrechte und setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein. Das Abkommen 187 zum Arbeitsschutz trat 2010 in Kraft und ist mittlerweile von 20 Ländern, unter anderem Deutschland, ratifiziert worden. dbb > finale Ein weiteres deutsches Nationalgericht nach Eisbein mit Sauerkraut hat den Sprung über den Großen Teich nach Amerika geschafft: In Seattle eröffnete kürzlich „The Berliner“ die erste Imbissbude der USA, die Dönerkebap statt Burger anbietet und offenbar genau den Geschmack der Amerikaner getroffen hat. Besonders die Varianten „The Mehringdamm“ oder „The Feu- M E H R W I S S E N riger Kreuzberger“ erfreuen sich wachsender Beliebtheit, und es steht zu erwarten, dass der deutsche Döner in den USA ebenso heiß geliebt wird wie in seiner Heimat. Immerhin wird in Deutschland in 15 000 DönerBuden 300 Tonnen Dönerfleisch verzehrt – und das täglich! Das entspricht einem Umsatz von knapp zwei Millionen Euro im Jahr. A L S A N D E R E . Der Einwand, Döner stamme doch aus der Türkei, ist nur bedingt zutreffend. Der türkische Ur-Döner hat mit dem deutschen wenig zu tun. Die Berliner Variante mit Salat, Soße und Hackfleischanteil wurde in den 70er-Jahren von türkischen Einwandern in Kreuzberg kreiert und entwickelte sich rasch zu einem Highlight der deutschen Küche. Schon 1989 B E S T E L L E N S I E J E T Z T. Laufbahnrecht in der Praxis Der Inhalt im Überblick: • Bundes- und Landesrecht • Gesetzliche Regelungen und Laufbahnverordnungen • Gesetzesbegründungen, Verwaltungsvorschriften, Anmerkungen, Rechtsprechungsnachweise N E U A U F L A G E INFORMATIONEN FÜR BEAMTE UND ARBEITNEHMER Was Sie davon haben: Zusammenfassung des in der Bundesrepublik geltenden Laufbahnrechts, das sich aufgrund der Föderalismusreform I zunehmend auseinanderentwickelt. Praxisorientierte Kommentierung. Das Buch ermöglicht erstmals den unmittelbaren Vergleich der verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Laufbahnbestimmungen. Geeignet für Behörden, Kanzleien und Gerichte. So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit nebenstehendem Bestellcoupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über Internet mit. GANZ AKTUELL: Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz 1.112 Seiten 44,90* dbb verlag gmbh Friedrichstraße 165 10117 Berlin Telefon: 0 30/ 7 26 19 17-0 Telefax: 0 30/ 7 26 19 17-40 E-mail: [email protected] Internet: http://www.dbbverlag.de BESTELLCOUPON Zuschicken oder faxen –– Exemplar/e „Laufbahnrecht in Bund und Ländern“ Verlagsprogramm Name Anschrift ISBN 978-3-87863-173-6 * zuzügl. Porto und Verpackung 39 glosse The Berliner wurde die Zusammensetzung des Döners in der „Festschreibung der Berliner Verkehrsauffassung für das Fleischerzeugnis Dönerkebap“ exakt festgelegt und in die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches aufgenommen. Bleibt zu hoffen, dass die hohen Geschmacks- und Qualitätskriterien des Deutsch-Döners als kulinarische Botschaft seines Ursprungslandes in Amerika ebenfalls angewendet werden. Schließlich soll „The Mehringdamm“ von „The Berliner“ dort einen ähnlichen Siegeszug antreten wie es hier „Big Mac“ von „McDonalds“ längst geschafft haben. Multi-Kulti geht eben doch durch den Magen. Wer das nicht glaubt, mag Pizza, Gyros oder Pekingente verspeisen – einschlägige Buden dafür gibt es genug. sm Datum/Unterschrift > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 dbb > finale Internetkriminalität: Kampf den Abzockern Nur schnell einen angeblich kostenlosen Klingelton für das Handy heruntergeladen – und ein Jahresabo im Wert von 200 Euro eingehandelt: ein teurer Spaß. Diesen und anderen Kostenfallen im Internet will die Bundesregierung jetzt einen Riegel vorschieben und für mehr Transparenz beim Online-Einkauf sorgen. online 40 Es geht um Verbraucherschutz und Konsumentenrechte. Denn nicht immer ist bei einem Online-Einkauf am Ende klar, was er wirklich kostet. Nachdem die EU bereits Fluggesellschaften daran gehindert hat, bei der Online-Buchung versteckte Kosten und Gebühren erst ganz am Ende des Buchungsvorganges aufzuschlagen, geht die Bundesregierung jetzt einen Schritt weiter: Der Kunde soll bei jeder Bestellung im Internet genau wissen, was sie kostet. Auf den Cent genau. Das soll nicht die renommierten Online-Händler treffen, bei denen Transparenz ohnehin selbstverständlich ist, sondern Geschäftemacher und Abzocker. Internetabzocke macht zwar nur einen Teil der jährlich ansteigenden Fallzahlen von Internetkriminalität aus. Dennoch ist das ein Milliardengeschäft, weil verunsicherte Verbraucher nach der ersten Inkassoaufforderung oft aus Unwissenheit oder Angst zahlen. Nach aktuellen Studien des Anti-Viren-Spezialisten Symantec werden weltweit 431 Millionen Menschen pro Jahr Opfer von Internetkriminalität. Allein in Deutschland belief sich der finanzielle Schaden auf rund 16,4 Milliarden Euro, weltweit waren es 2010 114 Milliarden USDollar. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zur Internetabzocke in Deutschland: „Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage bereits in Kostenfallen getappt. In den vergangenen Jahren haben dubiose Geschäftsmodelle im Internet zugenommen, die Internetnutzer in Kostenfallen lockten, obwohl die Angebote kostenfrei aussahen. Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung kam, rissen > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 nicht ab. Viele Verbraucher fallen auf solche Angebote im Internet herein – und sollen dann für etwas zahlen, was erst kostenlos erschien.“ > Button gegen Kostenfallen Nach dem Willen der Justizministerin sollen Rechnungen für scheinbare Gratisleistun- gen demnächst ins Leere laufen. Verbraucher sollen nur zur Zahlung verpflichtet sein, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht anerkennen. Der Bestellbutton muss demnach unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. dbb > finale > Mehr Sicherheit zum Jahresende? Der Hintergrund zum „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ist, dass unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Online-Angeboten immer häufiger vorsätzlich verschleiern. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Über die Buttonlösung sollen Unternehmer bei kostenpflichtigen Onlineangeboten künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Ver- braucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Diese Neuregelung soll für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet gelten. Elisabeth – Das Musical: Sparen und Gewinnen Lernen Sie die wahre Geschichte der Sissi kennen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Nachdem die Regierungskoalition im Jahr 2010 einen in etwa inhaltsgleichen Gesetzentwurf der SPD abgelehnt hatte, hofft Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass die neuen Bestell-Buttons um den Jahreswechsel herum eingeführt werden können. br > Sicherheitstipps > Geizen Sie mit der Preisgabe Ihrer E-Mail-Adresse. > Laden Sie legale, freie Software am besten direkt von den Internetseiten der Hersteller oder Autoren beziehungsweise über die Seiten der bekannten Computerzeitschriften herunter. > Geben Sie auf zweifelhaften Downloadportalen keine persönlichen Daten wie Anschrift, Bankverbindung oder gar Kreditkartennummern ein. > Misstrauen ist angesagt, wenn Sie für einen Download plötzlich auf ausländische Internetseiten mit merkwürdigen Namen weitergeleitet werden und dort weitere Angaben machen sollen. Besonders Domains auf .ru, .to, .ro oder .vu sollten aufhorchen lassen. > Achten Sie bei Online-Einkäufen auf die Gütesiegel des Internethandels wie die Plakette von Trusted Shops, das Safer-Shopping-Siegel des TÜV Süd, das ips-Siegel von Datenschutz Nord oder den „Geprüften Online Shop“ des Kölner Euro-Handelsinstituts. Fast alle seriösen Händler haben sich auf diese Weise zertifizieren lassen. Der Musical-Welterfolg von Michael Kunze und Sylvester Levay kommt nach Deutschland. Besuchen Sie das Bühnen-Highlight des Jahres! Das Schicksal der Kaiserin Elisabeth von Österreich, besser bekannt als „Sissi“ hat ganze Generationen berührt und fasziniert zugleich. Bis heute ist ihr Mythos weit über die Grenzen Europas hinaus lebendig. Musik, die ans Herz geht, prunkvolle Kostüme und grandiose Bühnenbilder machen das erfolgreichste deutschsprachige Musical zu einem unvergesslichen Theatererlebnis. Die Termine: 11. Oktober 2011 bis 27. November 2011 im Musical Dome Köln 41 9. Februar bis 4. März 2012 im Essen Musical Theater mitgliederservice Der geplante Schutz vor Kostenfallen soll immer gelten, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet PC. „Die Neuregelung stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch im Interesse der Wirtschaft“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Darüber hinaus müsse die Buttonlösung europaweit gelten, betont die Ministerin und setzt sich dafür ein, dass sie auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird. Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner steht hinter dem Gesetzentwurf: „Mit der Buttonlösung können wir der InternetAbzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen“, so Aigner. Mit der Lösung hätten unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken. 8. bis 25. März 2012 im Musical Theater Bremen dbb Mitglieder … … erhalten bei Nennung der PIN 7752 eine Ermäßigung von zehn Prozent auf den Kartennettopreis bei der BestellHotline 0211.7344120. Freikarten gewinnen Das dbb magazin verlost 5 x 2 Freikarten für ELISABETH. Beantworten Sie einfach unsere Frage: Wann wurde das Musical ELISABETH uraufgeführt? Die Antwort schicken Sie per E-Mail an [email protected] oder per Post an Redaktion dbb magazin, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin. Einsendeschluss ist der 17. Oktober 2011, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. > 쮿 Ihre Meinung zum neuen Internetauftritt ist gefragt Sind Sie schon auf die neuen dbb Seiten im Internet unter www.dbb.de gesurft? Mit mehr Übersicht, schnellerer Information und einer zeitgemäßen Optik haben wir den Internetauftritt des dbb verbessert und das dbb magazin als E-Paper zur Verfügung gestellt. Teilen Sie uns Ihre Meinung mit: Was gefällt Ihnen, was nicht? Was können wir verbessern? Schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Unter den Einsendern verlosen wir zehn hochwertige Ledergeldbörsen mit dbb Prägelogo. 쮿 > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 dbb > fokus Bausparen: > Ihr Vorteil als dbb Mitglied: Über das dbb vorsorgewerk sparen sie die Hälfte der Abschlussgebühr eines Bausparvertrags. Niedrige Kreditzinsen sichern Die eigenen vier Wände zu besitzen, mietfrei zu wohnen und sich selbst und der Familie ein Zuhause zu schaffen, wer möchte das nicht? Doch nur die allerwenigsten können das Eigenheim „aus dem Stand“ bezahlen. Deshalb gilt es, Erspartes und Fremdmittel gut zu kombinieren und die richtigen Angebote zu nutzen. Bewährter Klassiker unter den Baufinanzierungsmöglichkeiten ist der Bausparvertrag. Dank hoher Flexibilität bei gleichzeitiger Sicherheit und Transparenz lassen sich besonders mittel- und langfristige Pläne damit vorzüglich umsetzen. Ein großer Vorteil: Man erwirbt einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bauspardarlehen, das Unabhängigkeit von den Kapitalmarktzinsen und feste Kalkulierbarkeit gewährleistet. Der Bausparvertrag ist somit eine Versicherung gegen steigende Zinsen. mitgliederservice 42 Im Juli hat die Europäische Zentralbank bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr den Leitzins um 0,25 Prozent auf 1,5 Prozent erhöht − eine Maßnahme, die sich auch bei der Immobilienfinanzierung bemerkbar macht. Durch die derzeitige Entwicklung an den Börsen sind die Konditionen für Baufinanzierungen zwar vorerst wieder auf einem Tiefstand − aber wie lange noch? Bei einer so großen Investitionssumme, wie sie für den Erwerb eines Eigenheims nötig ist, können bereits kleine Zinsunterschiede eine Steigerung der Finanzierungskosten im drei- oder vierstelligen Bereich bedeuten. Wer sich jetzt für einen Bausparvertrag entscheidet, kann sich niedrige Zinsen sichern. Im Gegensatz zu Finanzierungsangeboten der Banken, bei denen die Darlehenskonditionen nach einem bestimmten Zeitraum den Marktkonditionen angepasst werden, garantieren Bausparkassen günstige Darlehenskonditionen über die gesamte Vertragslaufzeit. Dies liegt an der Funktionsweise des Bausparens: Anders als Hypothekendarlehen werden Bauspardarlehen in der Regel nicht über ten maximal 90 Euro im Jahr. Daneben gibt es die Arbeitnehmersparzulage: Für bis zu 470 Euro im Jahr, die auf ein Bausparkonto fließen, zahlt der Staat neun Prozent hinzu. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Bausparen lohnt sich jedoch nicht nur für angehende Häuslebauer: Auch wer den Traum vom Eigenheim bereits realisiert hat, ist nicht vor Kosten gefeit. Neben gängigen Reparaturen stehen bei älteren Immobilien vor allem Baumaßnahmen im Energiesparbereich an. Auch für energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist Bausparen die ideale Lösung. sz > den Kapitalmarkt refinanziert, sondern über Einzahlungen aller Bausparer in einen gemeinsamen Topf. Somit sind sie vom Kapitalmarkt unabhängig – ein deutlicher Vorteil zu Zeiten steigender Zinsen. Der Kooperationspartner des dbb vorsorgewerks, die Bausparkasse Wüstenrot, bietet mit dem Wüstenrot Ideal Bausparen dbb Mitgliedern und deren Angehörigen Darlehenszinsen bereits ab 1,6 Prozent. Ein besonderer Vorteil: dbb Mitglieder bekommen die halbe Abschlussgebühr geschenkt und sparen somit – je nach Bausparsumme – nochmals einige Euro. > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 Übrigens: Wüstenrot wurde kürzlich vom Fernsehsender n-tv und der FMH-Finanzberatung als „beste Bausparkasse 2011“ ausgezeichnet. Auch der Staat hilft mit beim Eigenheimerwerb: Bausparer können von einer Reihe von Zuschüssen profitieren. Wer bauspart, wird innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie unterstützt, bekommt also als Alleinstehender mit einem Verdienst bis zu 25 600 Euro eine staatliche Förderung von bis zu 45 Euro im Jahr. Verheiratete dürfen bis zu 51 200 Euro verdienen und erhal- Info Info Sie haben Fragen oder möchten sich über die TopBausparangebote beraten lassen? Die Kolleginnen und Kollegen der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerks sind telefonisch für Sie da: montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter 030/4081 6444. Oder informieren Sie sich online unter www.dbb-vorsorgewerk.de Anzeige Lesenswertes vom dbb verlag empfohlen Anzahl: Geheime Grenzsteinzeugen Das Ende ist mein Anfang Horst Bäuerle Das Ende ist mein Anfang: Ein Vater, ein Sohn und die große Reise des Lebens Tiziano Terzani Grenzsteine, die seit vielen tausend Jahren Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden markieren, wurden seit Alters her, um ihre Standorte abzusichern, nochmals mit unterirdischen Markierungen versehen, den so genannten Grenzsteinzeugen. Im Zeitalter Computer gesteuerter Messmethoden haben die meist aus Ton hergestellten unterirdischen Markierungen zwar als Grenzsicherungen ausgedient, dafür sind sie eine umso wertvollere Fundgrube für Historiker, Archäologen oder auch für Vermessungsingenieure mit Leib und Seele, wie Autor Horst Bäuerle einer ist. Über 5 000 Grenzsteinzeugen hat der langjährige Vorsitzende des BTB Baden-Württemberg und des Beamtenbundes Baden-Württemberg in einer einzigartigen privaten Sammlung zusammengetragen. Im vorliegenden Buch wird schwerpunktmäßig die Verzeugung im Landkreis Freudenstadt in Wort und Bildern dokumentiert, allerdings unternimmt der Autor im Interesse der Vielfalt auch einige Ausflüge in andere Länder, Herrschaften, Städte und Gemeinden. Anzahl: Der langjährige Korrespondent des Spiegels in Asien, Tiziano Terzani, führt am Ende seines Lebens einen bewegenden Dialog mit Sohn Folco. Der Sohn erhält so rechtzeitig Gelegenheit, seinem Vater all die Fragen zu stellen, für die es in den meisten Fällen für eine Antwort zu spät ist. Der Dialog vermittelt nicht nur, dass es am Ende des Lebens darauf ankommt, loslassen zu können, sondern geht auch mit dem westlichen Wertesystem ins Gericht: „Sie fragen sich nicht mehr, wer sie sind. Sie denken, was sie ausmacht, ist der Anzug von Armani oder das neue Motorrad“, kritisiert der sterbende Vater, der selbst einräumt „lange Zeit eine unendliche Folge von Masken getragen zu haben, bis vor dem Tod ein Gefühl enormer Freiheit eingetreten sei“. 207 Seiten geb., 34,90 € 414 Seiten brosch., 9,99 € Zur Eile fehlt mir die Zeit Denkanstöße 2012 In 50 kurzen Episoden setzt sich Horst Evers mit Herausforderungen des Alltags auseinander, die jeder kennt: Da werden die ersehnten 20 Kilo weniger Leibesfülle zu einem Rechenexempel, die ersten Risse in zwischenmenschlichen Beziehungen messerscharf analysiert und auch höchst praktische Vorschläge etwa zur Beseitigung des allgegenwärtigen Hundekots auf Berliner Bürgersteigen unterbreitet: Nähme man nämlich den Berlinern ihre Hunde weg und gäbe ihnen stattdessen je vier Hühner, lägen auf den Trottoirs künftig Eier. Auch die aktuelle Ausgabe der alljährlich vom Piper-Verlag herausgegebenen Denkanstöße wartet wieder mit einem hochinteressanten Themenmix aus Kultur, Philosophie und Wissenschaft auf. Unter anderem enthält der Band eine „handliche Geschichte des Universums“, Bekenntnisse von Nelson Mandela und einen Beitrag zu Graf Moltke und dem Kreisauer Kreis. Hochaktuell sind die Thesen des Hans Küng über „anständiges Wirtschaften“ und ein kritischer Blick auf das deutsche Gesundheitswesen. Biografische Rückblicke sind Alexandra von Russland und Marie Curie gewidmet. 222 Seiten geb., Rowohlt, 14,95 € 207 Seiten brosch., 6,00 € Anzahl: Anzahl: Plötzlich Shakespeare Antikes Sammelsurium David Safier Skurriles und Kurioses von Ovid bis Cäsar Philip Matyszak Eine Zeitreise ins England des 16. Jahrhunderts dürfte für ein weibliches Geschöpf unserer Zeit schon aufregend genug sein, aber per Hypnose ausgerechnet im Körper von William Shakespeare zu landen und diesen auch noch mit dem größten Bühnendichter der Welt teilen zu müssen, ist noch einmal eine ganz andere Herausforderung. Konkret geht es um Intrigen und Politik, nicht selten um Leben und Tod, um grandiose Missverständnisse und Kabbeleien zwischen Shakespeare und der Mitbewohnerin seines Körpers aus der Neuzeit, vor allen aber um die Liebe in all ihren Facetten. 315 Seiten brosch., 8,99 € Anzahl: Für unsere Leser versandkostenfrei! Anzahl: Matyszak, der am St. Johns College in Oxford Alte Geschichte lehrt, nimmt seinen Leser mit in die Welt der Antike, aber nicht die, deren Überreste wir an Bauwerken oder Museumsexponaten bewundern können, sondern in die Alltagswelt der Griechen und Römer. Wie in der Gegenwart auch spielten bereits vor über 2 000 Jahren kuriose Statistiken, Aberglauben, Liebesgeschichten, Krieg, Mord und Totschlag eine nicht zu übersehende Rolle. Der Leser erfährt unter anderem, wie unwahrscheinlich ein natürlicher Tod für einen römischen Kaiser war, wie der typische Lebenslauf einer Römerin der Oberschicht aussah, welches Gewicht ein Legionär mit sich herumgeschleppt hat und mit welchen Listen in der Antike verloren geglaubte kriegerische Auseinandersetzungen noch gedreht wurden. 192 Seiten geb., 19,95 € Einfach diesen Bestellcoupon ausfüllen, die gewünschte Anzahl eintragen und per Post oder Fax unter 030.7261917-40 abschicken. Name/Vorname Straße PLZ/Ort Datum/Unterschrift Friedrichstraße 165 • 10117 Berlin Telefon 030.7261917-0 • Telefax 030.7261917-40 E-Mail: [email protected] • www.dbbverlag.de dbb > aktuell en Verantwortung stellen. Europa braucht Öffentlichkeit und ein Parlament, in dem offen und kontrovers diskutiert wird.“ Schuldenkrise: Europäer müssen zusammenstehen Viele Staaten hätten trotz starker gesellschaftlicher Proteste erhebliche Kürzungen in den Sozialsystemen und im öffentlichen Dienst beschlossen. Besonders beunruhigend sei die schwierige Lage der Jugend in Europa. „Die wirtschaftliche Unsicherheit erreicht mittlerweile auch die Mittelschicht. Viele Menschen verlieren si- > cher geglaubte Perspektiven und das Vertrauen in die Politik“, beklagt Heesen die aktuelle Situation in vielen Ländern Europas. „Der Europäische Rat oder eine daraus hervorgehende, wie auch immer geartete Wirtschaftsregierung allein werden die Probleme auch nicht lösen können“, so der dbb Chef. Heesen setzt in der Krise auf eine größere Rolle des Europäischen Parlaments und eine stärkere Zusammenarbeit Straßburgs mit den nationalen Parlamenten: „Die jetzt anstehenden politischen Entscheidungen sind von großem Gewicht. Sie bedürfen der demokratischen Legitimation.“ Die EU-Parlamentarier, die bei der überwiegenden Zahl der Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden müssten, entwickelten ein neues Selbstvertrauen, das sich mehr und mehr in einem > Peter Heesen starken Willen zur Mitgestaltung und zur öffentlichen Einflussnahme widerspiegle. „Es freut mich, dass die Europaparlamentarier sich ihrer neu- Foto: Jan Brenner berufspolitik 44 Der dbb Chef warnt vor übereilten Privatisierungen und Kürzungen in den öffentlichen Diensten der EU-Mitgliedstaaten. „Hier hat es bereits viele, zu viele Opfer gegeben. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten sind funktionierende öffentliche Dienste überlebensnotwendig.“ Die wirtschaftlichen Erschütterungen seien bis tief in die europäischen Gesellschaften zu spüren. Die Menschen seien auf die eine oder andere Art direkt von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen. Foto: Marco Urban Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen zeigt sich überzeugt, dass die Euro-Schuldenkrise überwunden werden kann. Voraussetzung sei ein enges Zusammenstehen der Europäer. Es brauche jetzt Mut, aber auch Weitsicht, sagte Heesen, der auch Präsident der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften CESI ist, am 29. August 2011. Anders als in der Vergangenheit, als der Nationalstaat immer als letzte Instanz wahrgenommen wurde, erwarte heute eine große Mehrheit von der europäischen Politik, dass Lösungen vorgeschlagen und umgesetzt werden. Europa sei durch die Krise noch enger zusammengerückt, auch wenn die schwierige Suche nach Lösungen den Eindruck des Auseinanderdriftens erzeuge. „Die kommenden Jahre werden zeigen, ob diese neue Wahrnehmung der Europäischen Union sich auch ins Positive wenden lässt und sich durch mehr Teilhabe am politischen Tagesgeschehen zu einer Normalität entwickelt“, so Heesen. Der weitere Verlauf der Krise werde dabei eine entscheidende Rolle spielen. 쮿 Ihre Meinung zum neuen Internetauftritt ist gefragt Sind Sie schon auf die neuen dbb Seiten im Internet unter www.dbb.de gesurft? Mit mehr Übersicht, schnellerer Information und einer zeitgemäßen Optik haben wir den Internetauftritt des dbb verbessert und das dbb magazin als E-Paper zur Verfügung gestellt. Teilen Sie uns Ihre Meinung mit: Was gefällt Ihnen, was nicht? Was können wir verbessern? Schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Unter den Einsendern verlosen wir zehn hochwertige Ledergeldbörsen mit dbb Prägelogo. 쮿 > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 > Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt traf sich am 22. September 2011 mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Karl Lauterbach zu einem Gedankenaustausch. Themen waren aktuelle Fragen der Reform der Pflegeversicherung im Hinblick auf die Leistungs- und Beitragsseite. Weiterhin wurden organisationsrechtliche Probleme bei den Krankenkassen sowie Möglichkeiten der Umgestaltung der Finanzierung der Krankenversicherung besprochen. 쮿 Reise und Erholung 83471 B ER C H T ESGA DEN DEUTSCHLAND Beliebt, familiär, Nähe Mozart-Stadt Salzburg, sonn., zentr. Lage, Komfortzi., Balkon, Kühlschr., Sat-TV, Vital-Schlemmerfrst.-Buffet, HALLENBAD, AromaMassage, Whirlpool, Wellness, bequeme Wanderwege. 4 Ü/F ab 32,50 bis 38,– ¤/Tag p.P. FeWo 2 P. ab 47,–/58,– ¤. ALPENHOTEL WEIHERBACH, Tel. (08652) 97888-0, Fax 97888-88, www.weiherbach.de ! Berlin ! Gemütl. App. f. 2 Pers., NR, im Tiergarten, Parkplatz vorh., Tel. 030/8821444 Insel Rügen – Ferienwohnungen direkt am Wasser! Ruhig, sonnig, komfortabel, für 2–4 Personen, ab 45,– ¤, Fam. Jens, Putbus/Neuendorf, Tel. (03 83 01) 6 02 89, www.alte-bootswerft.de Westerland/Sylt, 2 gemütl. Ferienwohnungen, 2 u. 4 Personen, 300 m Strandnähe. Tel. 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Name Firma Straße PLZ/Ort Datum Unterschrift Ausgaben (bitte ankreuzen) Bei Einzugsermächtigung abzüglich 2 % Skonto (nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) Kontoinhaber: Geldinstitut: Ort: Bankleitzahl: Kontonummer: Datum: Unterschrift: Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Dezember 2011 Januar/Februar 2012 März 2012 April 2012 Mai 2012 Juni 2012 Rabatte Juli/August 2012 3x 3% September 2012 5x 5% Oktober 2012 10 x 10 % November 2012 dbb > aktuell Hoher Koordinierungsbedarf > dbb magazin Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK), deren Vorsitz Sie 2011 innehaben, soll die Interessen der Länder koordinieren und die Zusammenarbeit mit dem Bund regeln. Anders als bei den in der Kulturministerkonferenz behandelten Themen – Bildungspolitik ist Ländersache – sind bei den Zuständigkeiten der ASMK viele Bundeskompetenzen betroffen. Schwächen diese konkurrierenden Zuständigkeiten die Position der ASMK gegenüber dem zuständigen Bundesministerium? interview 46 > Clauß Die Länder besitzen im Arbeitsund Sozialbereich ebenfalls viele eigene Zuständigkeiten. Bei Gesetzgebungsvorhaben, für die der Bund zuständig ist, sind die Länder zudem häufig über den Bundesrat beteiligt. Insgesamt besteht ein nicht unerheblicher Koordinierungsbedarf. Aus diesem Grunde sind auch die Ministerinnen und Minister des BMAS, BMFSFJ und BMG regelmäßig bei den Konferenzen der ASMK als Gäste vertreten. Sie unterrichten die Mitglieder der ASMK über ihre Aktivitäten im vergangenen Jahr und über die bevorstehenden Herausforderungen. Außerdem werden die Beschlüsse der ASMK den jeweils zuständigen Bundesministerien mit der Bitte um Umsetzung und/oder Unterstützung zugeleitet. Darüber hinaus arbeiten die Bundesministerien in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen der ASMK aktiv mit. > dbb magazin Ein Resultat der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich Arbeit und Soziales ist die mit den Unfallversicherungsträgern erarbeitete Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Im Zuge der Umsetzung der GDA sind seit 2007 eine Reihe von Programmen und Initiativen gestartet worden. Für Herbst 2011 wird der Zwischenbericht zu einer begleitenden Evaluation erwartet, der Aufschluss bieten soll, wieweit die gesteckten Ziele erreicht werden konnten. Mit welchen Ergebnissen rechnen Sie, und welche Rolle spielen die Länder bei der Umsetzung der GDA? > Clauß Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern unter Beteiligung aller relevanten Arbeitsschutzakteure, insbesondere der Sozialpartner getragen. Die Erreichung der Ziele soll mittels einer Evaluation überprüft werden. Es ist sowohl eine Dachevaluation, als auch eine Einzelevaluation der GDA-Arbeitsprogramme vorgesehen. Der für den Herbst 2011 geplante Zwischenbericht wird im September 2011 im GDASteuerungskreis beraten und voraussichtlich im Oktober 2011 fertiggestellt. Im Dezember 2011 wird sich die Nationale Arbeitsschutzkonferenz damit befassen. Neben Aussagen zur Dachevaluation wird der Bericht Auswertungen zu dem GDA-Thema „Haut“ enthalten. Die Ergebnisse sind frühestens Ende Dezember 2011 für die Öffentlichkeit zugängig. Daher erfolgt momentan auch noch keine Kommentierung dazu. Die Länder spielen bei der Umsetzung der GDA eine große Rolle. Dies beweist die erst am 31. August 2011 erfolgte Unterzeichnung des Leitlinienpapiers zur Neuordnung des Vor- > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 Christine Clauß Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz in Sachsen schriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz. Damit wird ein überschaubares und praxistaugliches Instrumentarium für die Anwender bereitgestellt. > dbb magazin Eine Folge des demographischen Wandels ist auch das Thema Fachkräftesicherung. Wo sehen Sie Handlungsbedarf, um – auch im öffentlichen Dienst – künftig genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu haben? > Clauß Nur mit einem ausreichenden Potenzial von Fachkräften können wir die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland erhalten und unseren Wohlstand dauerhaft sichern. Die Fachkräftesicherung ist eine Aufgabe, die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam und umfassend bewältigen müssen. In den vergangenen Jahren sind auf Bundes- und Länderebene vielfältige Vorarbeiten geleistet worden, auf denen wir als Arbeits- und Sozialminister der Länder aufbauen wollen. Für uns ist neben der Sicherung des Nachwuchses auch die Weiterbildung und Gesundheitsförderung bei Menschen in bestehenden Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen von entscheidender Bedeutung, um den Fachkräftebedarf zu decken. Außerdem wollen wir die vielfältigen Potenziale der Menschen, die dbb > aktuell > dbb magazin Bei der Teilzeitarbeit hat der öffentliche Dienst lange Zeit eine Vorreiter- und Vorbildfunktion gehabt. Hier wie auch bei den Themen Frauenförderung, Familienfreundlichkeit und Teilhabe behinderter Menschen am Erwerbsleben könnten Bund und Länder als Arbeitgeber weitere Zeichen setzen. Hat die ASMK diesbezüglich Initiativen gestartet? > Clauß Die Arbeits- und Sozialministerien der Länder nehmen, wie weite Teile des öffentlichen Dienstes, hier eine Vorreiterrolle ein. Neben der fortschreitenden Flexibilisierung der Gleitzeitmodelle sind sicherlich die gleichstellungs- und teilhabeorientierte Ausrichtung von Bewerbungsverfahren sowie die bevorzugte Einstellung von behinderten Menschen bei gleicher Eignung zu nennen. Letztlich ist aber für eine verbesserte Erwerbsbeteiligung von Frauen und Menschen mit Behinderungen ein umfassender Handlungsansatz notwendig, der neben dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein von Wirtschaft und Gesellschaft auch eine Umstellung der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik beinhaltet. In diesem Zusammenhang halte ich beispielsweise das bisherige Engagement der ASMK für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für sehr wichtig. Menschen, die Verantwortung für andere übernehmen, verdienen unsere Unterstützung. Dabei wollen wir nicht nur innerhalb der Länder aktiv werden, sondern auch auf Bundesebene die notwendigen Entwicklungen anstoßen. So wurde etwa im vergangenen Jahr auf Initiative der unionsgeführten Länder hin ein Beschluss gefasst, der sich mit der Förderung von Alleinerziehenden und pflegenden Familienangehörigen ohne Berufsabschluss auf dem Arbeitsmarkt befasst. Dieser findet Berücksichtigung bei der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, mit der sich derzeit Bundestag und Bundesrat befassen. Die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt ist für die Länder ein sehr wichtiges Anliegen. Unter dem Vor- sitz Sachsens wird sich die ASMK auch in diesem Jahr mit diesem Thema auseinandersetzen. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass Menschen mit Behinderung eine bessere Teilnahme am Erwerbsleben erreichen. > dbb magazin Die 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich im November vergangenen Jahres einstimmig für eine Änderung von Art. 87 Abs. 2 Grundgesetz ausgesprochen, da diese zum Erhalt der Länderzuständigkeit in der Sozialversicherung unverzichtbar sei. Wie ist hier der aktuelle Stand der Dinge? > Clauß Die Mitglieder der Gesundheits- und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sind im Frühjahr diesen Jahres mit einem gemeinsamen Beschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bitte um Unterstützung der Beschlüsse ihrer Konferenzen herangetreten. Dabei haben sie wiederholt auf den Verlust der Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten in der medizinischen Versorgung und in der Sozialversicherung hingewiesen, die nur durch die Änderung des Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes gestoppt werden kann. Bisher hat sich die MPK jedoch noch nicht mit dem Thema befasst, da auch die Positionierung der Agrarministerkonferenz zur Errichtung > eines Bundesträgers in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung noch aussteht. Die Bundesregierung hält eine Änderung des Grundgesetzes nicht für erforderlich. Sie würde, so meint sie bisher, zu einem nicht akzeptablen Verlust der Aufsichtskompetenzen des Bundes führen. Die Aussichten für den Erfolg der Initiative sind demnach ungewiss. > dbb magazin Ende November werden Sie die Mitglieder der 88. ASMK in Leipzig zu Gast haben und das „Steuerrad“ für 2012 an Ihren niedersächsischen Amtskollegen weiterreichen. Welche großen Themen wird die ASMK am Ende Ihrer Amtszeit zur Jahreswende bewegt haben? > Clauß Wesentliche Themen der ASMK werden die Reform der Pflegepolitik und die Demographische Entwicklung, die Fachkräftesicherung und die Verbesserung der Eingliederungschancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Förderzeitraum 2014–2020 sein und sicherlich wird auch die Frage, wie wir gemeinsam mit der Europäischen Kommission in Europa die sozialpolitische Koordinierung zielgerichtet auf einen höheren Nutzen für Regionen und Kommunen ausrichten können, eine große Rolle spielen. 쮿 Christine Clauß ... ... Jahrgang 1950, machte nach dem Abschluss der 10. Klasse eine Ausbildung zur Krankenschwester, die sie 1969 mit Diplom abschloss. Im Anschluss folgte eine Weiterbildung zur Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivtherapie an der Bezirksakademie in Leipzig. Bis 1994 arbeitete sie als Stationsschwester in der Wachstation der städtischen Frauenklinik in Leipzig, während dieser Zeit war sie auch als Lehrbeauftragte der Klinik tätig. Von 1994 bis 1999 war sie Fachberaterin der AOK Sachsen. Anschließend war Christine Clauß bis 2004 und seit 2005 Mitglied des Sächsischen Landtages. Seit August 2008 ist sie Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. > BDZ magazin | dbb Seiten | Oktober 2011 47 interview aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht in ausreichendem Maße in die Arbeitswelt integriert sind, fördern. Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben im vergangenen Jahr die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Strategie zur Fachkräftesicherung für Deutschland zu entwerfen. In ihrem aktuellen Konzept zur Fachkräftesicherung hat die Bundesregierung von der ASMK beschlossene Ansätze bereits aufgegriffen. Ich nenne hier beispielhaft die Verbesserung der Beschäftigungschancen zum Beispiel von Frauen, vor allem Alleinerziehenden, und älteren Arbeitnehmern, Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Berufsorientierung und Verbesserung der beruflichen Weiterbildung sowie die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und die Stärkung der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ich halte es für wichtig, dass sich der öffentliche Dienst frühzeitig auf die auch mit dem demographischen Wandel verbundenen Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung einstellt. Ich befürworte Personalentwicklung, Weiterbildung und Gesundheitsmanagement als Instrumente für einen flexibleren Personaleinsatz bei einer auch im öffentlichen Dienst verlängerten Lebensarbeitszeit, damit ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst erhalten bleibt. 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