Ausgabe Nr. 05/2012 vom 06.02.2012
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Ausgabe Nr. 05/2012 vom 06.02.2012
DPolG-KV Mannheim/Heidelberg/Mosbach Stand Ausgabe Nr. 05 / 2012 vom 06.02.2012 punkt Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz Polizeihundefüher – Polizisten 2. Klasse!?! Teil 1 Unterbringung Von Klaus Schmitt, DPolG Mannheim Ich bin seit 1979 im Dienste der Polizei Baden Württemberg und ab 1989 Hundeführer beim Polizeipräsidium Mannheim. Heute nach über 30 Jahren Dienst ist bei mir das Maß voll und ich sehe mich veranlasst diesen Bericht zu schrei ben. Warum sehe ich mich als Polizeibeamter 2ter Klasse? Hierzu möchte ich 3 Missstände aus einer Vielzahl derer herausgreifen und heute auf die Unterbringung bei Hundeführer-Lehrgängen eingehen. Ich durfte 1981 meinen Lehrgang für den mittleren Dienst in KA-Durlach absolvieren. Mein Klassenzimmer befand sich damals in einer Holzbaracke neben der dort ansässigen Hundeschule bzw. der Turnhalle. Das Gebäude selbst wurde unter anderem noch als Bürogebäude der Fahrbereitschaft genutzt. Inhaltsverzeichnis Klaus Schmitt, Mannheim 1 Polizeihundefüher – Polizisten 2. Klasse!?! Egon Manz, Mannheim 3 Katastrophale Unterbringungsverhältnisse in d. Hundeführerschule Michael Schöfer, Mannheim 3 Entgeltordnung unter Dach und Fach Mitte / Ende der 80iger Jahre wurde dieses Gebäude schließlich zum Unterkunftsgebäude der Hundeschule umgewandelt. Ein Schulungsraum wurde zu einem Aufenthaltsraum umgestaltet, ein weiterer als Schulungsraum beibehalten. Dieser wurde Ende der 90 Jahre in einen Freizeit/Sportraum (Ausstattung: Tischtennisplatte/alte ausrangierte Trainingsgeräte aus Privatbesitz) umgestaltet. Fortsetzung auf Seite 2 Walter Krech, Mannheim 4 ZUR SACHE diskutiert Polizeireform Wolfgang Voigt, BNN Reform mit Konfliktpotenzial 5 Carlo Häcker, Mannheim 5 Anfrage an MdL Wolfgang Raufelder (Grüne) Günter Troschka, Mannheim 6 Polizeibeamter verrät Dienstgeheimnisse Günter Troschka, Mannheim Ohne Führerschein auf Streife 7 Günter Troschka, Mannheim 8 Nikotin stärkt die geistige Leistungskraft ??? Herbert Adam, Mannheim Infos für Ruheständler 9 Adam, Karl, Raufelder 9 Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Unterkunft der Polizeihundeschule bei der LPD Karlsruhe (Bild: Stefan Glagau) Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 2 Fortsetzung von Seite 1 Die ehemaligen Büros der Fahrbereitschaft wurden mit einfachsten Mitteln zu Schlafräumen umgewandelt. Die Ausstattung bestand aus je zwei einfachen Betten, zwei Schränken, einen Tisch mit zwei Stühlen und immerhin einem Mülleimer. Oh nicht zu vergessen über den Betten wurden noch Regale mit Lichtfunktion angebracht. An den Fenstern befestigte man weiße Gardinen mit "schokoladenbraunen" Übergardinen. Dies war/ist die einzige Möglichkeit die Zimmer zu verdunkeln, Rollläden, bzw. Fensterläden waren/ sind nicht vorhanden. Untergebracht wurden immer 2 Personen pro Zimmer. Die Abtrennungen zwischen den einzelnen Zimmer bestand/besteht lediglich aus einfachen Holzbrettern ohne jede Dämmung, sodass man im ersten Zimmer vom Schnarchen der Kollegen im letzten Zimmer wach wurde. Teilweise kann man durch die vorhandenen Astlöcher und Spalten den Zimmernachbarn beobachten, bzw. ein Gespräch Auge in Auge führen. Knarrende Fußböden tun ihr eigenes. Auch um die nächtliche Versorgung mit Licht brauchte man sich keine Gedanken zu machen, schaltet jemand auf dem Flur die Beleuchtung ein, erstrahlten auch die Zimmer im hellen Schein, da die Wände zur Decke hin einen Spalt offen waren/sind. Die Ausgestaltung des Aufenthaltsraumes übernahmen vielfach die Kollegen und später auch die Kolleginnen der einzelnen Hundeführerlehrgänge. Der Großteil wurde aus eigener Tasche finanziert. Die Einrichtung setzte sich aus einer Gaststätteneckbank und immer wieder "neuen" ausgesonderten Möbelstücken aus Privathaushalten zusammen. Selbst als die dienstlich gelieferte Küchenzeile langsam auseinanderfiel, wurde vom Land kein Ersatz eingebaut, nein auch hier musste eine ausrangierte Privatküche herhalten und eingebaut werden. Die Sanitären Einrichtungen stammen ebenfalls noch aus der Zeit als die Baracke eingerichtet wurde. Galten beim Umzug der Hundeschule in die Baracke diese Zustände als Er- rungenschaft, wunderten sich doch viele spätestens bei Belegung der Lehrgänge mit Kolleginnen, dass keine Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden. So befindet sich die Toilette der Damen in einem abgetrennten Bereich innerhalb der Männerdusche. Man kann sich vorstellen, was für ein Gefühl es ist, sich die Zähne zu putzen und nebenan wird die Toilette benutzt. Die Lüftung befindet sich genau über den Waschbecken. Umgekehrt ist es sicherlich nicht angenehm als Frau die Toilette zu benutzen, im Bewusstsein, das gerade nebenan ein Mann steht, der die Verrichtung der Notdurft "mithören und riechen" kann. Der Duschraum der Frauen ist in räumlicher Abtrennung an den Waschraum angegliedert, das Wasser läuft jedoch in einer Rinne in den Abfluss der Männerdusche. Leider hat sich bis heute an diesen Zuständen in keiner Form etwas geändert. Die Zimmerausstattung ist zum größten Teil immer noch so wie am Anfang. Die Betten entsprechen in keiner Weise einer modernen Unterbringung. Sie besitzen keinen vernünftigen Rahmen (Eisengeflecht) und die Matratzen wurden erst nach jahrelangen Beschwerden einmal ausgetauscht. Die Schränke fallen langsam auseinander und am Bauzustand des Gebäudes wurde nichts verändert. Die Vorhänge sind heute noch so wie beim Einzug, man kann sich vorstellen wie sie aussehen. Auch die Unterkunft im Hauptgebäude der Hundeschule ist in keinerlei besserem Zustand, hier müssen die Sanitären Einrichtungen von Frauen und Männern gemeinsam genutzt werden. Ein für mich unzumutbarer Zustand. Unakzeptable hygienische Zustande der sanitären Einrichtungen, Bettenausstattung, Zimmer und andere Dinge wurden immer wieder angesprochen, geändert hat sich leider nichts, bzw. wurden unter den Tisch gekehrt. So wurde ein Legionellen- befall kleingeredet, Schimmel, obwohl geruchlich deutlich wahrnehmbar und auch Schädlingsbefall als nicht vorhanden in Abrede gestellt. Seltsamer Weise litten Kollegen aber unter entsprechenden Symptomen. Erst in jüngster Vergangenheit bemerkte ein Kollege bei der Unterbringung in einem der Zimmer, dass seine Matratze verschimmelt war. Wenn man bedenkt, dass die Kollegen jeweils zwischen 9 und 13 Wochen pro Lehrgang in einer solchen Umgebung untergebracht sind, ist diese Unterbringung heutzutage nicht mehr akzeptabel und entspricht nicht mehr den Anforderungen. In einer solchen Unterkunft würden nicht einmal mehr Asylanten untergebracht, ohne dass es zum Aufschrei von Menschenrechtsorganisationen kommen würde. Mir aber als 50 jährigen Polizeibeamten und auch meinen Kollegen mutet man diese Zustände zu und vertröstet uns seit mittlerweile zwei Jahrzehnten, hier handle es sich nur um ein Provisorium. Man verspricht immer wieder eine Abhilfe, so sei ein Umzug im nächsten Jahr nach Bruchsal geplant. Spatzen pfeifen es aber schon wieder vom Dach, dass vor 2015 ein Umzug nicht möglich sei. Im Übrigen lehnte anlässlich des Nato-Gipfeleinsatzes in Baden-Baden eine Polizeieinheit die Unterbringung in diesem Gebäude als unerträglich ab. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass nur einer aus der Polizeiführung unseres Landes in dieser Unterkunft auch nur eine Nacht verbringen würde, geschweige denn in Doppelbelegung. Eine Abhilfe dieser Zustände ist somit in der nächsten Zeit nicht zu erwarten und mir kommt es so vor, das Land spielt auf Zeit, da immer mehr Kollegen davon Abstand nehmen die Unterkunft zu benutzen. Viele fahren mittlerweile auf eigene Kosten nach Hause, da auch die Heimatdienststellen sich nicht in der Lage sehen entsprechende Reisekosten zu vergüten. Hinweis der Standpunktredaktion: Von unserem Mitglied Klaus Schmitt, Hundeführer bei der Diensthundestaffel in Mannheim, erreichte uns ein Bericht, in dem er auf unbefriedigende Umstände in der Unterbringung bei Hundeführer-Lehrgängen, in der Fahrzeugbeschaffung und bei der Uniform eingeht. Wir haben den Bericht mit seinem Einverständnis aufgeteilt und werden die einzelnen Punkte in dieser und den nächsten beiden Ausgaben des Standpunkt aufgreifen und thematisieren. Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 3 - Katastrophale Unterbringungsverhältnisse in der Hundeführerschule Ein Kommentar von Egon Manz, DPolG Mannheim Bereits vor zwei Jahren erreichten mich mehrere EMails von Hundeführern, welche sich über die Unterbringungsverhältnisse bei der Hundeführerschule in Karlsruhe beschwerten. Feuchte Holzwände, muffiger Geruch, zugige Fenster, dünne hellhörige Trennwände zwischen den kargen Räumen und - was ich ganz schlimm finde - überall Schimmel mit entsprechenden gesundheitsgefährdenden Substanzen. Hier war schnelles Handeln geboten. Als ich diese Unterkunft besichtigte, fühlte ich mich in meine Ausbildungszeit bei der Bereitschaftspolizei Lahr zurückversetzt. Es handelte sich nämlich um dieselbe Holzhauskonstruktion Typ RAD (Reichsarbeitsdienst). Während man diese Bauten in Lahr abgerissen hat, hielt man in der Weingartener Straße an dem Holzgebäude fest. Ich setzte mich mit der Leitung der Landespolizeidirektion und mit dem örtlichen Amt Vermögen und Bau in Verbindung, um nach Lösungen zu suchen. Es bestand recht schnell Einigung darin, dass diese Unterkunft nicht den Erfordernissen entspricht und schnelle Abhilfe zu schaffen sei. Man befasste sich nun von dortiger Seite mit der Planung eines Umbaues des früheren Marstalles, der von der Leitung der Hundeführerschule als Dienstgebäude genutzt wird. Diese Variante wäre recht zeitnah umzusetzen gewesen, wich jedoch einer neuen Variante. Inzwischen sollte die Hundeführerschule zur Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal verlegt werden. Entsprechende Gespräche mit dem damaligen Innenminister Rech sollten dies ermöglichen und fanden auch statt. Dies führte natürlich dazu, dass Vermö- gen und Bau die bisherige Umbauvariante auf Eis legte. Inzwischen verzögerte sich das Bruchsaler Projekt aus vielerlei Gründen (vor allem aus Kostengründen), so dass die Landespolizeidirektion Karlsruhe sich entschloss, als Zwischenlösung das Holzhaus Zimmer für Zimmer zu renovieren. Nachdem ein Zimmer und eine Küche fertiggestellt waren, kam die Nachricht über die Auflösung der Landespolizeidirektion und damit war wieder alles offen. Die weiteren Renovierungsarbeiten mussten gestoppt werden und wir alle standen wieder da, wo wir die Reise in bessere Unterbringungsverhältnisse angetreten hatten. Nach der Strukturreform soll bekanntlich alles besser werden; warten wir's ab. Polizeihund bei der Ausbildung (Foto: Polizei BW) Entgeltordnung unter Dach und Fach Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim Die Entgeltordnung des TV-L, die die alte Entgeltordnung des BAT (Anlage 1a) ablöst, ist jetzt endlich fertig. Sie gilt bereits seit dem 01.01.2012. Die Entgeltordnung des TV-L und eine Einführung zur Entgeltordnung sind auf der Website der DPolG Mannheim im Internet und im Intranet eingestellt (siehe unter Tarifbereich). Es müssen aber wegen der äußerst komplexen Materie trotzdem noch einige Details geklärt werden, die Tarifvertragsparteien wollen die Verhandlungen darüber bis Ende März abschließen. Dazu zählt unter anderem, wie der Schreibdienst, der künftig entfällt, konkret in die TVL-Entgeltordnung überführt wird. Offen ist bislang auch der Bereich Datenverarbeitung. Die Eingruppierungssystematik des ehemaligen Angestelltenbereichs bleibt jedoch erhalten und gilt nun gleichermaßen für die ehemaligen Arbeiter. Zunächst der Hinweis an alle Beschäftigte: Es gibt vorerst keinen Grund, irgend etwas zu tun. Es erfolgt nämlich KEINE automatische Eingruppierung, sondern lediglich eine auf Antrag. Werden keine Anträge gestellt, passiert auch nichts. Beschäftigte haben - falls erforder- lich - bis zum Jahresende Zeit, die entsprechenden Anträge zu stellen. Diese gelten dann rückwirkend zum 1. Januar 2012. Es kann also nichts verloren gehen. Es empfiehlt sich daher, vorerst keine Anträge auf eine neue Eingruppierung zu stellen. Bitte in dieser Richtung auch nichts unterschreiben bzw. vorher den Personalrat fragen. Sobald alle Details geklärt sind, voraussichtlich nach Ostern, wird der Personalrat in einer Teilpersonalversammlung des Tarifbereichs umfassend informieren. Bei Einstellungen auf ehemaligen Schreibdienststellen ist meiner Auffassung nach eine neue Tätigkeitsbeschreibung notwendig. Da es keinen Schreibdienst mehr gibt, müssen demzufolge erst einmal die zu übertragenden Tätigkeiten definiert werden. Es ist kein Geheimnis, dass es in der Frage der Stellenbewertung einen Dissens mit dem Finanzministerium gibt, aber darüber hat Manfred Riehl ja bereits ausführlich berichtet ("Realitätsverlust beim Finanzministerium?", Standpunkt Nr. 47/2011 vom 05.12.2011). Da der Personalrat hier gemäß Landespersonalvertretungsgesetz (§ 75 Abs. 1 Nr. 2, Einstellung von Arbeitnehmern) in der Mitbestimmung ist, wird das Finanzministerium mit seiner rigiden Haltung auf den entschiedenen Widerstand der Personalräte treffen. Über den Tisch ziehen lassen wir uns nicht. Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 4 - ZUR SACHE diskutiert Polizeireform Von Walter Krech, DPolG Mannheim ZUR SACHE, das einstündige Diskusionsmagazin des Rhein-Neckar-Fernsehens (RNF) hat am vergangenen Wochenende die Polizeistrukturreform und seine möglichen Auswirkungen auf die Metropolregion diskutiert. Unter Leitung des RNF-Prgrammchefs Bert Siegelmann waren Vertreter die Dienststellen Mannheim und Heidelberg, ein Landrat und ein Gewerkschaftsvertreter zur Diskussion geladen. Dr. Achim Brötel, Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises sieht die Eckpunkte für die Polizeistruktur sehr kritisch. Er bedauert, dass trotz der erklärten Absicht zur Stärkung der Polizeipräsenz in der Fläche mit der Zusammenlegung bisheriger Dienststellen zu regionalen Präsidien weniger Polizeibeamte z.B. im Neckar-OdenwaldKreis Dienst verrichten werden. Damit sieht er die polizeiliche Präsenz in der Fläche deutlich geschwächt. Bernd Fuchs, Ltd. Kriminaldirektor in Heidelberg und Dr. Achim Brötel weist darauf hin, dass Polizei in Chef der PD Heider Fläche nicht nur die Reviere und Posten sind. delberg hält sowohl Daher bedauert er den Verlust von Kripo und Verdas PP Mannheim kehrspolizei in der Fläche und überhaupt den Verlust von Polizeibeamten und -beschäftigten im als auch die PD Heidelberg ausreiKreis. chend groß und stark, um jeweils selbständig Dienststellen in der neuen Struktur der Polizei bleiben zu können. Er warnt davor, dass bei einem Standort eines PP Kurpfalz in Mannheim die Wege in die Gemeinden des Bernd Fuchs sieht in "Megabehörden" Verluste in Rhein-Neckar-Kreises zu weit sein könnten. Insbesondere hält er Führungsmöglichkeit, in erforderlicher Anfahrtszeit die Veränderungen bei der Kriminalpolizei mit der Auflösung der und vor allem in der kriminalpolizeilichen Versorgung der Städte außerhalb der Dienstsitze der PräKriminalaußenstellen für problematisch. Thomas Köber. Ltd. sidien. Polizeidirektor in Mannheim und ständiger Vertreter der Polizeipräsidentin sieht ein selbständiges Polizeipräsidium Mannheim in einer zweistufigen Polizei mit ansonsten regionalen Präsidien als zu klein, um einen vergleichbaren Aufbau innerhalb der Präsidien gewährleisten zu können. Rüdiger Seidenspinner, Landesvorsitzender der GdP wurde als Befürworter der Reform Thomas Köber sieht im Vorhandensein in etwa zur Diskussion hingleichgroßer Dienststellen eine Chance für die Poli- zugezogen. Bei alzei, die mit den absehbaren Veränderungen durch ler Befürwortung die derzeitige Altersstruktur umgesetzt werden der Reform betonte kann. er die Notwendigkeit der versprochenen Sozialverträglichkeit in der Umsetzung. In Rüdiger Seidenspinner will die Beachtung der Sozidieser Frage werden sich alle Polizeigewerkschaften sicher ge- alverträglichkeit in der Umsetzung. Mit dem Promeinsam für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen müssen. gramm identifiziert er sich so weit, dass er betont: In die Diskussion brachte Bert Siegelmann auch die Frage nach "Wir bauen die Polizei komplett neu auf" dem PP Ludwigshafen ein, in dem ein regionales Großpräsidium bereits umgesetzt ist (wie auch im Hessen und Bayern). Obwohl die Auflösung der Kriminalaußenstellen als Eckpunkt formuliert ist, wurde ihre Abschaffung von allen Diskussionsteilnehmern in Frage gestellt. Selbst Rüdiger Seidenspinner sieht hier den Bedarf zum "Nachjustieren" um nicht dieselben Verluste zu erleiden, wie sie bei der Postenstruktur aufgetreten sind. Eher am Rande fanden sich Diskussionsbeiträge um ein "gigantisches Beförderungsprogramm für die Führungsriege" (Brötel), die Ausgewogenheit um "badische oder württembergische Präsidien" (Fuchs), und die Einberechnung der Touristen zur Bedeutung Heidelbergs (Fuchs). Interessant empfand ich auch die Weigerung Dr. Brötels, auf die Frage zu antworten, ob sich Mosbach regional eher mit dem Rhein-Neckar-Raum oder mit dem Raum Heilbronn verbunden weiß. Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 5 - Reform mit Konfliktpotenzial Ein Kommentar von Wolfgang Voigt, BNN Auf den ersten Blick wirkt die Stoßrichtung von SPDLandes-Innenminister Reinhold Gall bei seiner Polizeireform ja plausibel: Mehr Beamte an die Front, weniger Personal für Führung und Administration. Von den derzeit 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen will Gall den Apparat der Ordnungshüter auf nur noch zwölf Polizeipräsidien eindampfen, die Reviere und Polizeiposten in der Fläche als Ansprechstellen für die Bevölkerung aber nicht antasten. Alsbald wird der Minister jedoch lernen, dass zwischen Theorie und Praxis ein unerfreulich breiter Graben liegen kann. Fußangeln gibt es viele auf dem Weg hin zu mehr Effizienz im Polizeiwesen. Kein Bürgermeister und Landrat wird erbaut sein von der Aussicht, dass ausgerechnet in der Polizeidirektion vor seiner Haustür demnächst die Läden zugeklappt werden. Und dass die Streifenbeamten vor Ort von der Umstellung profitieren, ist vorerst nicht mehr als ein frommer Wunsch. Denn werden bisherige Direktionen verschmolzen, so kommen naturgemäß weitere Verwaltungsaufgaben auf die Reviere zu – eine Stärkung der Praxisebene ist das gerade nicht. Ganz zu schweigen von wichtigen übergreifenden Aufgaben wie der Prävention und der Vernetzung mit kommunalen Sozialdiensten, die die Direktionen bislang weitgehend geräuschlos geleistet haben. Je größer die künftigen Einheiten, desto weiter rücken solche Themen weg von den Menschen. In Bayern hat man diese schmerzliche Erfahrung bei der dortigen Reform bereits gemacht. Der Zuschnitt im Freistaat ist zwar noch etwas grobschlächtiger als der hierzulande geplante. Doch die Marschrichtung ist identisch. Eine Regierung, die die Schlagkraft der Polizei verbessern will, müsste die Besoldung attraktiver machen. Doch tut Grün-Rot bekanntermaßen das Gegenteil: Im Haushaltsinteresse liegt die Erhöhung der Beamtenbezüge auf Eis, und bei der Beihilfe gibt es Abstriche. Und noch ein Aspekt drängt sich angesichts des Reformwerks auf: Könnte es sein, dass die Beseitigung der bisherigen Polizeidirektionen der erste Schritt auf dem Weg zur Zerschlagung der bisherigen Landkreise und Regierungsbezirke ist? Immerhin entsprechen die Direktionen in ihrem Zuschnitt vielfach dem der Kreise. Dass der SPD statt der bisherigen allgemeinen Verwaltungsgliederung ein System von größeren Regionalverwaltungen vorschwebt, ist ein offenes Geheimnis. Innenminister Gall verweist solche Mutmaßungen derzeit noch ins Reich der Fabel. Die Frage ist: wie lange noch? (Quelle: Badische Neueste Nachrichten vom 26.01. 2012, mit freundlicher Genehmigung des Autors) Mit der geplanten Strukturreform der Landespolizei beschäftigen sich auch die Badische Neueste Nachrichten Anfrage an MdL Wolfgang Raufelder (Grüne) Von Carlo Häcker, DPolG Mannheim Sehr geehrte Fr. Grannemann, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Inhalt Ihres Schreibens - Verschiebung der Besoldungsanpassung und Erhöhung des Beitrages für die Wahlleistungen - waren bereits bekannt. Der Kernpunkt meiner Anfrage an Herrn MdL Raufelder war, welche Absichten verfolgt die Fraktion der Grünen in Bezug der Kürzung der Beihilfe. Man hörte in der Vergangenheit, dass die Beihilfe für Pensionäre von derzeit 70 % auf 60 % möglicherweise sogar auf 50 % gesenkt werden soll. Dieser Umstand sorgt für erhebliche Unruhe in der Beamtenschaft der Polizei, insbesondere bei denjenigen, die bereits Pension beziehen und denjenigen, die kurz vor der Pensionierung stehen. Diese Gruppen haben keine Möglichkeit mehr, auf derlei Veränderungen vorzusorgen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge orientiert sich an der Vorlaufzeit. D.h., wenn ein Polizeibeamter am Anfang seiner Dienstzeit (in jungen Jahren) eine sogenannte Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abschließt, ist der Versicherungsbeitrag später bei Pensionierung entsprechend günstiger. Fortsetzung auf Seite 6 Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 6 Fortsetzung von Seite 5 Sollte der Beihilfesatz tatsächlich für alle in dem in Rede stehenden Umfang gesenkt werden, bedeutet das, dass sich für die bereits in Pension befindlichen wie auch für diejenigen, die kurz vor der Pension stehen, der monatliche Versicherungsbeitragssatz in einem sozial nicht verträglichem Maße erhöht (Schätzungsweise mehrere Hundert Euro im Monat für den Beihilfeberechtigten und seinen separat zu versichernden Ehegatten). Für eine Aussage zu den weiteren Absichten in diesem Punkt wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Carlo Häcker Mitglied im Kreisvorstand der DPolG Mannheim Prozent auf 60 Prozent möglicherweise sogar auf 50 Prozent gesenkt werden soll. Diese oder ähnliche Maßnahmen stehen für die grün-rote Landesregierung momentan nicht zur Debatte. Im Bereich der Beihilfe wurde von Seiten der Landesregierung lediglich die Anhebung der Kostendämpfungspauschale sowie die Erhöhung des Beitrags für die so genannten "Wahlleistungen" ins Gespräch gebracht. Wie bereits erwähnt, sieht die Landesregierung im Bereich der Beihilfe Handlungsbedarf, da in der Vergangenheit in diesem Bereich erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen waren. Diese Kostensteigerungen führen zu einer stark steigenden Belastung für den Landeshaushalt. Deshalb hat die Landesregierung eine Anhebung der Kostendämpfungspauschale sowie eine Erhöhung des Beitrags im Bereich der Wahlleistungen als Maßnahmen vorgeschlagen. Sehr geehrter Herr Häcker, Mit freundlichen Grüßen vielen Dank für Ihre Mail. In Ihrer Email schreiben Sie, dass die Beihilfe für Pensionäre von derzeit 70 Rebecca Grannemann Persönliche Mitarbeiterin MdL Wolfgang Raufelder (Bild: Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg) Polizeibeamter verrät Dienstgeheimnisse Von Günter Troschka, DPolG Mannheim Koblenz/Straßenhaus - Ein Polizeibeamter pflegte enge Kontakte ins Rotlichtmilieu. Er hat einen Zuhälter als Duzfreund und versorgte ihn mit geheimen Informationen. Jetzt steht ein früherer Polizeioberkommissar der Polizeiinspektion Straßenhaus (Kreis Neuwied) wegen solcher Vorwürfe vor dem Landgericht Koblenz. Der 58Jährige Polizeibeamte soll von Mai 2008 bis August 2009 in geheimen Polizeidatenbanken recherchiert haben. Die gewonnenen Erkenntnisse teilte er dann einem Zuhälter aus dem Kreis Neuwied mit. Der Zuhälter gab sich als rechtschaffener Staatsbürger. Tatsächlich soll er jedoch Prostituierte erpresst und ausgebeutet haben. Ferner lies er die Damen mit Kameras überwachen.Im Tatzeitraum leitete er drei Bordelle. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeibeamten vor, in 20 Fällen das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Gleich zu Prozessbeginn legte dieser ein Geständnis ab. Seinen Aussagen nach kenne man sich seit 1976 und würde sich seit diesem Zeitpunkt auch duzen. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete der Zuhälter noch als Abschleppunternehmer, wurde jedoch später Bordellchef. Hier wandte er sich an den Beamten mit der Bitte zu überprüfen, ob seine Prostituierten vorbestraft seien. Weitere Anfragen des Mannes zu Vorstrafen von Geschäftspartnern, Haltern von Prostituierten-Wohnmobilen oder der Festnahme eines Dealers folgten. Der Polizist recherchierte in allen Polizeisystemen. Auf Fragen des vorsitzenden Richters erklärte der Polizeibeamte: Er habe zu dem Zuhälter eine Vertrauensbasis schaffen wollen, um ihn als Informanten im Milieu aufzubauen. Warum er sich nicht mit seinem Vorgesetzten abgesprochen habe, konnte er nicht beantworten. Der Zuhälter versprach, die Informationen für sich zu behalten, gab sie jedoch unter anderem an einen Rocker der "Hells-Angels" weiter, der 2010 einen SEK-Beamten erschossen hat. Dies fand das LKA durch Abhören von Telefongesprächen heraus. Bemerkenswert ist jedoch, dass dem Beamten nicht vorgeworfen wird, für seine Auskünfte Vergünstigungen erhalten zu haben. Sein Anwalt stellte ihn als naiv dar, was der Zuhälter schamlos ausnutzte. Der Beamte ist seit 2011 vom Dienst suspendiert und wegen Depressionen und Suizidversuchen vorzeitig im Ruhestand. Das Disziplinarverfahren gegen ihn läuft noch. Auch der Zuhälter war im Prozess angeklagt. Er erschien jedoch nicht zur Verhandlung. Laut seinem Arzt sei er derzeit nicht verhandlungsfähig. Der Prozess geht am 8. Februar weiter. Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 7 - Ohne Führerschein auf Streife Von Günter Troschka, DPolG Mannheim Eine peinlichen Panne beschäftigt derzeit das Polizeipräsidium Nord in Magdeburg. Ein im Polizeirevier Harz beschäftigter Beamter fuhr über 22 Jahre Streife, ohne im Besitz eines Pkw-Führerscheins zu sein. Nur ein Zufall brachte es an den Tag. Seit 22 Jahren hat ein Beamter des PR Harz Recht und Ordnung vertreten. Er machte Jagd auf Verkehrssünder, die zu schnell oder gar ohne Führerschein unterwegs waren. Bei sich selbst nahm er es nicht so genau. Wie sich herausstellte, hat der Polizist nie eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis besessen. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, sich im Auftrag des Staates hinter das Lenkrad eines Streifenwagens zu setzen. Wer kontrolliert schon Funkwagen, bzw. Polizeibeamte? Offensichtlich in den zwei Jahrzehnten niemand! Vor Kurzem wurde der Schwarzfahrer in Uniform jedoch überführt. Bei der Überprüfung beziehungsweise Neuerteilung der sogenannten Polizeiberechtigung, die Polizisten neben der Pkw-Fahrerlaubnis zum Fahren von Streifenwagen benötigen, kam die Sache ans Licht. So wurde bekannt, dass der Beamte zu DDR-Zeiten zwar eine Fahrerlaubnis erworben hatte. Diese war jedoch lediglich zum Fahren von Motorrädern und Traktoren gültig. In Kenntnis setzte er seinen Dienstherren darüber nicht. Schuldig habe der sich nicht gefühlt, weil er davon ausgegangen sei, dass seine Papiere auch das Pkw-Fahren erlauben, so Andreas von Koß, Sprecher der PD Magdeburg. Was dienstlich über zwei Jahrzehnte geklappt hatte, ist auch privat bislang ohne Folgen geblieben. Der eigene Pkw wurde ebenfalls schwarz gefahren. Warum den Vorgesetzten dies nie aufgefallen ist, der Mann ohne Fahrerlaubnis überhaupt Polizist werden konnte und zur Krönung des ganzen auch noch die Berechtigung zum Fahren von Streifenwagen bekam, kann man sich in der Polizeidirektion Nord heute nur schwerlich erklären. "Die Polizeiberechtigung wurde Anfang der 90er Jahre ausgestellt. Das waren damals ziemlich wilde Zeiten, wo das offensichtlich durch- Ein DDR-Führerschein. Leider besaß ein Polizist 22 Jahre lang nur einen für Motorräder und Traktoren, aber keinen für Autos. (Quelle: Wikipedia, Bild ist public domain) gerutscht sein muss", versucht Andreas von Koß zu erklären. Außerdem sei in der DDR eine Fahrerlaubnis keine Grundvoraussetzung für die Einstellung bei der Polizei gewesen. Im Gegensatz zu heute. Ein Großteil der Streifentätigkeit wurden damals zu Fuß absolviert. So viele Dienstwagen gab es gar nicht." Für die Polizei ein mehr als peinlicher Vorfall. Aus diesem Grund versuchte man wohl auch, nichts davon an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Rechnung ging jedoch nicht auf. In dem Dorf in dem der Beamte wohnhaft ist, verbreitete sich die Nachricht schnell und drang so an die Öffentlichkeit. Für die Polizeidirektion Magdeburg Nord ist das jedoch kein Kavaliersdelikt, betont deren Sprecher. Eine Suspendierung erfolgt bislang nicht. Mit dem Fahren von Streifen ist es jedoch erst mal vorbei. Der Beamte verrichtet momentan Innendienst. "Gegen den Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet", informiert der Polizeisprecher. Ferner wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Sollte es zu einer Anklage und einer Verurteilung kommen, könnten die beruflichen Konsequenzen noch wesentlich härter ausfallen, so von Koß. Gerüchte, nach denen der Polizist privat in Verkehrsunfälle verstrickt gewesen sein soll, bestätigte Andreas von Koß nicht. Es sei lediglich bekannt, dass es in einem Fall zu einem Unfall zweier Streifenfahrzeugen mit leichten Blechschaden auf dem Gelände einer Polizeidienststelle gekommen sei. Da es sich hier um einen nicht öffentlichen Verkehrsraum handelte, war hier eine Überprüfung der Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Offen bleibt jedoch die Frage, wer in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt wird. Termine Polizeipensionäre 15.02.2012, 15.00 Uhr, Monatstreffen im PSV–Clubhaus BRH Kreisverbände Wiesloch und Heidelberg 08.03.2012, 15.00 Uhr, Hauptversammlung Heidelberg, im Restaurant "Das Bootshaus", Schurmannstraße 2, mit dem Landesvorsitzenden Dieter Berberich BRH Kreisverbände Mannheim und Schwetzingen 16.02.2012, 14.30 Uhr, Bürgerhaus in Mannheim-Neckarstadt-West, Lutherstraße 15-17, Referat von Valentin Höhn/Silke Zadar: "Leistungen der Pflegestützpunkte der Stadt Mannheim" Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 8 - Nikotin stärkt die geistige Leistungskraft ??? Von Günter Troschka, DPolG Mannheim In einer Sitzung hatte der Arbeitskreis "Betriebliches Gesundheitsmanagement" die Mittelverteilung für das Jahr 2011/2012 beschlossen. Unter anderem werden im Bereich Gesundheit zwei Raucherentwöhnungskurse angeboten. Persönlich ich oute mich da als ehemaliger Raucher - finde ich das eine gute Sache und hoffe, dass dieses Angebot einigen Kollegen zu einer rauchfreien Zukunft verhilft. Es wird wohl von den Veranstaltern niemand auf die Idee kommen zur Entwöhnung als Zusatzhilfe Nikotinpflaster anzubieten. Amerikanische Studien haben ergeben, dass Personen die Nikotinpflaster zur Raucherentwöhnung benutzen, zu rund zwei Drittel wieder rückfällig werden. Oder wird hier vielleicht ein ganz anderer Effekt angestrebt? Eine weitere Studie ließ nämlich erkennen, dass Nikotinpflaster die geistige Leistungskraft stärken. Die Teilnehmer der Studie (alles Nichtraucher) litten unter Vergesslichkeit. Nach 6 Monaten war ihre Gedächtnisleistung um 46 Prozent gestiegen. Jetzt gilt zu hoffen, dass dies nicht ein heimlicher Angriff auf die Leistungsfähigkeit des Beamten sein Ein Nikotinpflaster mit ungeahnten Wirkungen (Quelle: Wikipedia, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: RegBarc) soll. Nach dem Motto: "Uns ist kein Cent zu schade um die geistige Leistungskraft der Beamten zu erhöhen. Wir schaffen uns mit Pflastern einen Supercop". Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Bevor jetzt einige Kollegen ins Schwitzen kommen und sich schon als Versuchskaninchen sehen, die Studie ist nicht repräsentativ. Ferner waren die Teilnehmer im Mittel 76 Jahre alt und litten unter Altersvergesslichkeit. Im Umkehrschluss hoffe ich, dass man nicht als Resümee aus der Studie zieht, Raucher sind schlauer als Nichtraucher. Allen an dem Kurs teilnehmenden Rauchern wünsche in persönlich viel Erfolg. Impressum Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz (Kreisverbände Mannheim / Heidelberg / Mosbach) Herausgeber: DPolG Kreisverband Mannheim V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 Mannheim Telefon: (0621) 174-2020 Mail: [email protected] Internet: www.dpolg-mannheim.de Die DPolG hat wieder Nachwuchs Am 16.01.2012, um 04.05 Uhr, hat meine Frau Christiane im Diakonissenkrankenhaus Speyer unsere Tochter Elijana Feodora Anna zur Welt gebracht. Sie war 57 cm groß und wog 4110 g. Mit uns haben sich noch die Geschwisterkinder Alexander, Tatjana, Anastasija und Natalja über den Nachwuchs gefreut. Rainer Schmitt, PRev. Mannheim-Neckarstadt / C Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Peter Henn, Walter Krech, Egon Manz, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter Troschka. Fotos: soweit nicht anderweitig vermerkt von Siggi Offen Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen: [email protected] Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 9 - Infos für Ruheständler und solche die es bald werden Von Herbert Adam, DPolG Mannheim Beihilfe – Versicherungspflicht und Wahlleistungen Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat folgendes mitgeteilt: "Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat mit Schreiben vom 16.01.2012 mitgeteilt, dass die in § 1 Abs. 5 BVO geforderte Krankenversicherungspflicht im Vorgriff auf eine geplante Änderung der BVO keine Anwendung mehr finden soll. Das bedeutet, dass unabhängig vom Bestehen einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, Beihilfe entsprechend des persönlichen Bemessungssatzes zu beihilfefähigen Aufwendungen zu gewähren ist." Damit wurde ein Urteil umgesetzt, dass die "Zwangsversicherung" rundweg ablehnte. Bislang war es nach den Beihilfevorschriften so, dass bei Pensionären ein Beihilfesatz von 70 Prozent festgelegt war. Das bedeutete, dass die Beihilfe 70 Prozent der entstandenen Krankenkosten übernahm. Für die restlichen 30 Prozent musste dem LBV gegenüber eine private Versicherung nachgewiesen werden. Wer nun meint, er kann diese private Versicherung kündi- gen, muss diese 30 Prozent aus seinem eigenen Vermögen bezahlen. Wer kann und will das schon. Auch der Wechsel in die so genannte Basisabsicherung kann nachteilig sein. In diesem Tarif sind die Leistungen oft geringer als die der gesetzlichen Kasse. Manche Ärzte lehnen deshalb die Behandlung mancher "Privatpatienten" ab. Noch eines, wer die bislang 13 Euro, künftig wohl 25 Euro, für die Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bezahlt, erhält von dieser "Versicherung" nur 50 Prozent dieser Kosten. Die anderen 50 Prozent muss er bei einer privaten Versicherung absichern oder selbst bezahlen. Auch das kann, wenn man 50 Prozent aus eigener Tasche bezahlen muss, ganz gewaltig ins Geld gehen. Für aktive Kolleginnen und Kollegen ist zu beachten, dass bei Verzicht auf die Wahlleistungen nur für die Versicherten im Beihilfesystem eine Erstattung von täglich 11,00 Euro, oder 14 oder 22 Euro (je nach Fall) vorgesehen ist. Aktive Kolleginnen und Kollegen sind im System der freien Heilfürsorge versichert und erhalten deshalb diese Erstattung für die Nichtinanspruchnahme der Wahlleistungen nicht. Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder Polizeistrukturreform – war alles schon mal irgendwie da Der Obmann der Mannheimer Polizeipensionäre, Hannes Fischer, hat es bei der Jahresabschlussfeier 2011 auf den Punkt gebracht: "Die Struktur kann ausfallen wie sie will, sie wird die Mannheimer Pensionäre nicht betreffen. Wir bleiben, was wir sind." Was im ersten Moment vielleicht erheiternd ist, hat aber für mich durchaus auch einen tieferen Hintergrund. Mir fiel bei seinen Worten ein, dass wir eigentlich für den Bereich Mannheim und Heidelberg schon einmal eine kleine Polizeistrukturreform hatten. 1972 war für das Polizeipräsidium Mannheim nicht nur das Jahr der Verstaatlichung sondern gleichzeitig auch das Jahr der Kreisreformen in Baden-Württemberg. In unserer Region gab es damals die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg mit einer eigenen Stadtverwaltung und die Landkreise Mannheim und Heidelberg sowie Sinsheim und Mosbach. Dort gab es Landratsämter. Das Landratsamt Mannheim war in L 9. Unmittelbar nach dem Krieg war dort das Landespolizeikommissariat Mannheim untergebracht, dessen Dienstbereich der Landkreis Mannheim war. Das Landespolizeikommissariat Mannheim war dann später in L 4 und war die vorgesetzte Dienststelle für die Polizeireviere Weinheim, Ladenburg, Schwetzingen und Hockenheim. Mit Inkrafttreten der Kreisreform wurde der Rhein-Neckar-Kreis geschaffen. In ihm waren nun die ehemaligen Landkreise Mannheim und Heidelberg sowie Sinsheim vereint. Die Landespolizeikommissariate wurden aufgelöst. Der flächen- und auch einwohnermäßig sehr große Rhein-NeckarLandkreis erhielt kurioserweise keine eigene Polizeidirektion. Das Personal und die polizeilichen Einrichtungen des Landkreises Mannheim wurden dem Polizeipräsidium Mannheim, die der Landkreise Heidelberg und Sinsheim der Polizeidirektion Heidelberg zugeschlagen. Die Reviere und die Posten blieben bestehen. Es wechselte eigentlich nur der Dienstherr. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass unser Unfallkommando Nord, damals hatten wir noch zwei, bis ins schöne Weschnitztal fuhr, um dort einen Unfall mit Schwerverletzten aufzunehmen. Bereits 1973 gab es dann erneut eine Änderung: Hockenheim, Schwetzingen und Weinheim kamen zur Polizeidirektion Heidelberg. Der genaue Hintergrund ist mir nicht bekannt, unter Kollegen wurde damals gemunkelt, die statistischen Zahlen, sprich die Kriminalitätsrate, hätten den Ausschlag für diese Maßnahme gegeben. Vielleicht wollte man aber auch nur zwei personell gleichstarke Dienststellen schaffen. Wie es auch sei, beim Polizeipräsidium Mannheim verblieben aus dem alten Landkreis Mannheim nur das Polizeirevier Ladenburg, die Polizeiposten Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Heddesheim und aus dem Bereich Schwetzingen der Polizeiposten Brühl. Zufälligerweise waren 1972 in Mannheim auch Personalratswahlen. Von Klaus Raufelder habe ich eine Kopie der Liste der ÖTV, der dem oben geschilderten Umstand Rechnung trug. Auf der Liste befinden sich Kandidaten aus Schwetzingen Weinheim, Ladenburg und Hockenheim.