Ausgabe Nr. 05/2012 vom 06.02.2012

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Ausgabe Nr. 05/2012 vom 06.02.2012
DPolG-KV Mannheim/Heidelberg/Mosbach
Stand
Ausgabe Nr. 05 / 2012 vom 06.02.2012
punkt
Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz
Polizeihundefüher – Polizisten 2. Klasse!?!
Teil 1 Unterbringung
Von Klaus Schmitt, DPolG Mannheim
Ich bin seit 1979 im Dienste der Polizei Baden Württemberg und ab 1989 Hundeführer beim Polizeipräsidium Mannheim. Heute nach über 30 Jahren Dienst
ist bei mir das Maß voll und ich sehe mich veranlasst diesen Bericht zu schrei ben. Warum sehe ich mich als Polizeibeamter 2ter Klasse? Hierzu möchte ich 3
Missstände aus einer Vielzahl derer herausgreifen und heute auf die Unterbringung bei Hundeführer-Lehrgängen eingehen.
Ich durfte 1981 meinen Lehrgang für den mittleren Dienst in KA-Durlach absolvieren. Mein Klassenzimmer befand sich damals in einer Holzbaracke neben
der dort ansässigen Hundeschule bzw. der Turnhalle. Das Gebäude selbst wurde unter anderem noch als Bürogebäude der Fahrbereitschaft genutzt.
Inhaltsverzeichnis
Klaus Schmitt, Mannheim
1
Polizeihundefüher – Polizisten 2.
Klasse!?!
Egon Manz, Mannheim
3
Katastrophale Unterbringungsverhältnisse in d. Hundeführerschule
Michael Schöfer, Mannheim
3
Entgeltordnung unter Dach und
Fach
Mitte / Ende der 80iger Jahre wurde dieses Gebäude schließlich zum Unterkunftsgebäude der Hundeschule umgewandelt. Ein Schulungsraum wurde zu
einem Aufenthaltsraum umgestaltet, ein weiterer als Schulungsraum beibehalten. Dieser wurde Ende der 90 Jahre in einen Freizeit/Sportraum (Ausstattung:
Tischtennisplatte/alte ausrangierte Trainingsgeräte aus Privatbesitz) umgestaltet.
Fortsetzung auf Seite 2
Walter Krech, Mannheim
4
ZUR SACHE diskutiert Polizeireform
Wolfgang Voigt, BNN
Reform mit Konfliktpotenzial
5
Carlo Häcker, Mannheim
5
Anfrage an MdL Wolfgang Raufelder (Grüne)
Günter Troschka, Mannheim
6
Polizeibeamter verrät Dienstgeheimnisse
Günter Troschka, Mannheim
Ohne Führerschein auf Streife
7
Günter Troschka, Mannheim
8
Nikotin stärkt die geistige Leistungskraft ???
Herbert Adam, Mannheim
Infos für Ruheständler
9
Adam, Karl, Raufelder
9
Erinnerungen an die Mannheimer
Polizei
Unterkunft der Polizeihundeschule bei der LPD Karlsruhe (Bild: Stefan Glagau)
Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 2 Fortsetzung von Seite 1
Die ehemaligen Büros der Fahrbereitschaft wurden mit einfachsten
Mitteln zu Schlafräumen umgewandelt. Die Ausstattung bestand aus je
zwei einfachen Betten, zwei Schränken, einen Tisch mit zwei Stühlen
und immerhin einem Mülleimer. Oh
nicht zu vergessen über den Betten
wurden noch Regale mit Lichtfunktion angebracht. An den Fenstern befestigte man weiße Gardinen mit
"schokoladenbraunen" Übergardinen. Dies war/ist die einzige Möglichkeit die Zimmer zu verdunkeln,
Rollläden, bzw. Fensterläden waren/
sind nicht vorhanden. Untergebracht
wurden immer 2 Personen pro Zimmer.
Die Abtrennungen zwischen den
einzelnen Zimmer bestand/besteht
lediglich aus einfachen Holzbrettern
ohne jede Dämmung, sodass man
im ersten Zimmer vom Schnarchen
der Kollegen im letzten Zimmer
wach wurde. Teilweise kann man
durch die vorhandenen Astlöcher
und Spalten den Zimmernachbarn
beobachten, bzw. ein Gespräch
Auge in Auge führen. Knarrende
Fußböden tun ihr eigenes. Auch um
die nächtliche Versorgung mit Licht
brauchte man sich keine Gedanken
zu machen, schaltet jemand auf
dem Flur die Beleuchtung ein, erstrahlten auch die Zimmer im hellen
Schein, da die Wände zur Decke hin
einen Spalt offen waren/sind.
Die Ausgestaltung des Aufenthaltsraumes übernahmen vielfach die
Kollegen und später auch die Kolleginnen der einzelnen Hundeführerlehrgänge. Der Großteil wurde aus
eigener Tasche finanziert. Die Einrichtung setzte sich aus einer Gaststätteneckbank und immer wieder
"neuen" ausgesonderten Möbelstücken aus Privathaushalten zusammen. Selbst als die dienstlich
gelieferte Küchenzeile langsam auseinanderfiel, wurde vom Land kein
Ersatz eingebaut, nein auch hier
musste eine ausrangierte Privatküche herhalten und eingebaut werden.
Die Sanitären Einrichtungen stammen ebenfalls noch aus der Zeit als
die Baracke eingerichtet wurde. Galten beim Umzug der Hundeschule in
die Baracke diese Zustände als Er-
rungenschaft, wunderten sich doch
viele spätestens bei Belegung der
Lehrgänge mit Kolleginnen, dass
keine Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden.
So befindet sich die Toilette der Damen in einem abgetrennten Bereich
innerhalb der Männerdusche. Man
kann sich vorstellen, was für ein Gefühl es ist, sich die Zähne zu putzen
und nebenan wird die Toilette benutzt. Die Lüftung befindet sich genau über den Waschbecken. Umgekehrt ist es sicherlich nicht angenehm als Frau die Toilette zu benutzen, im Bewusstsein, das gerade
nebenan ein Mann steht, der die
Verrichtung der Notdurft "mithören
und riechen" kann.
Der Duschraum der Frauen ist in
räumlicher Abtrennung an den
Waschraum angegliedert, das Wasser läuft jedoch in einer Rinne in
den Abfluss der Männerdusche. Leider hat sich bis heute an diesen Zuständen in keiner Form etwas geändert. Die Zimmerausstattung ist zum
größten Teil immer noch so wie am
Anfang. Die Betten entsprechen in
keiner Weise einer modernen Unterbringung. Sie besitzen keinen vernünftigen Rahmen (Eisengeflecht)
und die Matratzen wurden erst nach
jahrelangen Beschwerden einmal
ausgetauscht. Die Schränke fallen
langsam auseinander und am Bauzustand des Gebäudes wurde nichts
verändert. Die Vorhänge sind heute
noch so wie beim Einzug, man kann
sich vorstellen wie sie aussehen.
Auch die Unterkunft im Hauptgebäude der Hundeschule ist in keinerlei
besserem Zustand, hier müssen die
Sanitären Einrichtungen von Frauen
und Männern gemeinsam genutzt
werden. Ein für mich unzumutbarer
Zustand.
Unakzeptable hygienische Zustande
der sanitären Einrichtungen, Bettenausstattung, Zimmer und andere
Dinge wurden immer wieder angesprochen, geändert hat sich leider
nichts, bzw. wurden unter den Tisch
gekehrt. So wurde ein Legionellen-
befall kleingeredet, Schimmel, obwohl geruchlich deutlich wahrnehmbar und auch Schädlingsbefall als
nicht vorhanden in Abrede gestellt.
Seltsamer Weise litten Kollegen
aber unter entsprechenden Symptomen. Erst in jüngster Vergangenheit
bemerkte ein Kollege bei der Unterbringung in einem der Zimmer, dass
seine Matratze verschimmelt war.
Wenn man bedenkt, dass die Kollegen jeweils zwischen 9 und 13 Wochen pro Lehrgang in einer solchen
Umgebung untergebracht sind, ist
diese Unterbringung heutzutage
nicht mehr akzeptabel und entspricht nicht mehr den Anforderungen. In einer solchen Unterkunft
würden nicht einmal mehr Asylanten
untergebracht, ohne dass es zum
Aufschrei von Menschenrechtsorganisationen kommen würde. Mir aber
als 50 jährigen Polizeibeamten und
auch meinen Kollegen mutet man
diese Zustände zu und vertröstet
uns seit mittlerweile zwei Jahrzehnten, hier handle es sich nur um ein
Provisorium. Man verspricht immer
wieder eine Abhilfe, so sei ein Umzug im nächsten Jahr nach Bruchsal
geplant. Spatzen pfeifen es aber
schon wieder vom Dach, dass vor
2015 ein Umzug nicht möglich sei.
Im Übrigen lehnte anlässlich des
Nato-Gipfeleinsatzes in Baden-Baden eine Polizeieinheit die Unterbringung in diesem Gebäude als unerträglich ab. Ich kann mir auch
nicht vorstellen, dass nur einer aus
der Polizeiführung unseres Landes
in dieser Unterkunft auch nur eine
Nacht verbringen würde, geschweige denn in Doppelbelegung.
Eine Abhilfe dieser Zustände ist somit in der nächsten Zeit nicht zu erwarten und mir kommt es so vor,
das Land spielt auf Zeit, da immer
mehr Kollegen davon Abstand nehmen die Unterkunft zu benutzen.
Viele fahren mittlerweile auf eigene
Kosten nach Hause, da auch die
Heimatdienststellen sich nicht in der
Lage sehen entsprechende Reisekosten zu vergüten.
Hinweis der Standpunktredaktion: Von unserem Mitglied Klaus Schmitt,
Hundeführer bei der Diensthundestaffel in Mannheim, erreichte uns ein
Bericht, in dem er auf unbefriedigende Umstände in der Unterbringung bei
Hundeführer-Lehrgängen, in der Fahrzeugbeschaffung und bei der Uniform eingeht. Wir haben den Bericht mit seinem Einverständnis aufgeteilt
und werden die einzelnen Punkte in dieser und den nächsten beiden Ausgaben des Standpunkt aufgreifen und thematisieren.
Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 3 -
Katastrophale Unterbringungsverhältnisse in der Hundeführerschule
Ein Kommentar von Egon Manz, DPolG Mannheim
Bereits vor zwei Jahren erreichten mich mehrere EMails von Hundeführern, welche sich über die Unterbringungsverhältnisse bei der Hundeführerschule in
Karlsruhe beschwerten. Feuchte Holzwände, muffiger
Geruch, zugige Fenster, dünne hellhörige Trennwände
zwischen den kargen Räumen und - was ich ganz
schlimm finde - überall Schimmel mit entsprechenden
gesundheitsgefährdenden Substanzen. Hier war
schnelles Handeln geboten. Als ich diese Unterkunft
besichtigte, fühlte ich mich in meine Ausbildungszeit bei
der Bereitschaftspolizei Lahr zurückversetzt. Es handelte sich nämlich um dieselbe Holzhauskonstruktion Typ
RAD (Reichsarbeitsdienst). Während man diese Bauten in Lahr abgerissen hat, hielt man in der Weingartener Straße an dem Holzgebäude fest.
Ich setzte mich mit der Leitung der Landespolizeidirektion und mit dem örtlichen Amt Vermögen und Bau in
Verbindung, um nach Lösungen zu suchen. Es bestand
recht schnell Einigung darin, dass diese Unterkunft
nicht den Erfordernissen entspricht und schnelle Abhilfe
zu schaffen sei. Man befasste sich nun von dortiger
Seite mit der Planung eines Umbaues des früheren
Marstalles, der von der Leitung der Hundeführerschule
als Dienstgebäude genutzt wird. Diese Variante wäre
recht zeitnah umzusetzen gewesen, wich jedoch einer
neuen Variante. Inzwischen sollte die Hundeführerschule zur Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal verlegt
werden. Entsprechende Gespräche mit dem damaligen
Innenminister Rech sollten dies ermöglichen und fanden auch statt. Dies führte natürlich dazu, dass Vermö-
gen und Bau die bisherige Umbauvariante auf Eis legte. Inzwischen verzögerte sich das Bruchsaler Projekt
aus vielerlei Gründen (vor allem aus Kostengründen),
so dass die Landespolizeidirektion Karlsruhe sich entschloss, als Zwischenlösung das Holzhaus Zimmer für
Zimmer zu renovieren. Nachdem ein Zimmer und eine
Küche fertiggestellt waren, kam die Nachricht über die
Auflösung der Landespolizeidirektion und damit war
wieder alles offen. Die weiteren Renovierungsarbeiten
mussten gestoppt werden und wir alle standen wieder
da, wo wir die Reise in bessere Unterbringungsverhältnisse angetreten hatten. Nach der Strukturreform soll
bekanntlich alles besser werden; warten wir's ab.
Polizeihund bei der Ausbildung (Foto: Polizei BW)
Entgeltordnung unter Dach und Fach
Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim
Die Entgeltordnung des TV-L, die
die alte Entgeltordnung des BAT
(Anlage 1a) ablöst, ist jetzt endlich
fertig. Sie gilt bereits seit dem
01.01.2012. Die Entgeltordnung
des TV-L und eine Einführung zur
Entgeltordnung sind auf der Website der DPolG Mannheim im Internet und im Intranet eingestellt (siehe unter Tarifbereich).
Es müssen aber wegen der äußerst komplexen Materie
trotzdem noch einige Details geklärt werden, die Tarifvertragsparteien wollen die Verhandlungen darüber bis
Ende März abschließen. Dazu zählt unter anderem, wie
der Schreibdienst, der künftig entfällt, konkret in die TVL-Entgeltordnung überführt wird. Offen ist bislang auch
der Bereich Datenverarbeitung. Die Eingruppierungssystematik des ehemaligen Angestelltenbereichs bleibt
jedoch erhalten und gilt nun gleichermaßen für die ehemaligen Arbeiter.
Zunächst der Hinweis an alle Beschäftigte: Es gibt vorerst keinen Grund, irgend etwas zu tun. Es erfolgt nämlich KEINE automatische Eingruppierung, sondern lediglich eine auf Antrag. Werden keine Anträge gestellt,
passiert auch nichts. Beschäftigte haben - falls erforder-
lich - bis zum Jahresende Zeit, die entsprechenden Anträge zu stellen. Diese gelten dann rückwirkend zum 1.
Januar 2012. Es kann also nichts verloren gehen. Es
empfiehlt sich daher, vorerst keine Anträge auf eine
neue Eingruppierung zu stellen. Bitte in dieser Richtung
auch nichts unterschreiben bzw. vorher den Personalrat
fragen. Sobald alle Details geklärt sind, voraussichtlich
nach Ostern, wird der Personalrat in einer Teilpersonalversammlung des Tarifbereichs umfassend informieren.
Bei Einstellungen auf ehemaligen Schreibdienststellen
ist meiner Auffassung nach eine neue Tätigkeitsbeschreibung notwendig. Da es keinen Schreibdienst
mehr gibt, müssen demzufolge erst einmal die zu übertragenden Tätigkeiten definiert werden. Es ist kein Geheimnis, dass es in der Frage der Stellenbewertung
einen Dissens mit dem Finanzministerium gibt, aber
darüber hat Manfred Riehl ja bereits ausführlich berichtet ("Realitätsverlust beim Finanzministerium?", Standpunkt Nr. 47/2011 vom 05.12.2011). Da der Personalrat
hier gemäß Landespersonalvertretungsgesetz (§ 75
Abs. 1 Nr. 2, Einstellung von Arbeitnehmern) in der Mitbestimmung ist, wird das Finanzministerium mit seiner
rigiden Haltung auf den entschiedenen Widerstand der
Personalräte treffen. Über den Tisch ziehen lassen
wir uns nicht.
Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 4 -
ZUR SACHE diskutiert Polizeireform
Von Walter Krech, DPolG Mannheim
ZUR SACHE, das einstündige Diskusionsmagazin des Rhein-Neckar-Fernsehens
(RNF) hat am vergangenen Wochenende die Polizeistrukturreform und seine möglichen Auswirkungen auf die Metropolregion diskutiert.
Unter Leitung des RNF-Prgrammchefs Bert Siegelmann waren Vertreter die Dienststellen Mannheim und Heidelberg, ein Landrat und
ein Gewerkschaftsvertreter zur Diskussion geladen.
Dr. Achim Brötel, Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises sieht die
Eckpunkte für die Polizeistruktur sehr kritisch. Er bedauert, dass
trotz der erklärten Absicht zur Stärkung der Polizeipräsenz in der
Fläche mit der Zusammenlegung bisheriger Dienststellen zu regionalen Präsidien weniger Polizeibeamte z.B. im Neckar-OdenwaldKreis Dienst verrichten werden. Damit sieht er die polizeiliche Präsenz in der Fläche deutlich geschwächt.
Bernd Fuchs, Ltd.
Kriminaldirektor in
Heidelberg
und
Dr. Achim Brötel weist darauf hin, dass Polizei in Chef der PD Heider Fläche nicht nur die Reviere und Posten sind. delberg hält sowohl
Daher bedauert er den Verlust von Kripo und Verdas PP Mannheim
kehrspolizei in der Fläche und überhaupt den Verlust von Polizeibeamten und -beschäftigten im als auch die PD
Heidelberg ausreiKreis.
chend groß und
stark, um jeweils selbständig Dienststellen in der neuen Struktur der
Polizei bleiben zu können. Er warnt davor, dass bei einem Standort
eines PP Kurpfalz in Mannheim die Wege in die Gemeinden des Bernd Fuchs sieht in "Megabehörden" Verluste in
Rhein-Neckar-Kreises zu weit sein könnten. Insbesondere hält er Führungsmöglichkeit, in erforderlicher Anfahrtszeit
die Veränderungen bei der Kriminalpolizei mit der Auflösung der und vor allem in der kriminalpolizeilichen Versorgung der Städte außerhalb der Dienstsitze der PräKriminalaußenstellen für problematisch.
Thomas Köber. Ltd. sidien.
Polizeidirektor
in
Mannheim und ständiger Vertreter der Polizeipräsidentin sieht ein
selbständiges Polizeipräsidium Mannheim in einer zweistufigen Polizei mit ansonsten regionalen Präsidien als zu klein, um einen vergleichbaren Aufbau innerhalb der Präsidien gewährleisten zu können.
Rüdiger
Seidenspinner, Landesvorsitzender der GdP
wurde als Befürworter der Reform
Thomas Köber sieht im Vorhandensein in etwa zur Diskussion hingleichgroßer Dienststellen eine Chance für die Poli- zugezogen. Bei alzei, die mit den absehbaren Veränderungen durch
ler
Befürwortung
die derzeitige Altersstruktur umgesetzt werden
der
Reform
betonte
kann.
er die Notwendigkeit der versprochenen Sozialverträglichkeit in der Umsetzung. In
Rüdiger Seidenspinner will die Beachtung der Sozidieser Frage werden sich alle Polizeigewerkschaften sicher ge- alverträglichkeit in der Umsetzung. Mit dem Promeinsam für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen müssen.
gramm identifiziert er sich so weit, dass er betont:
In die Diskussion brachte Bert Siegelmann auch die Frage nach "Wir bauen die Polizei komplett neu auf"
dem PP Ludwigshafen ein, in dem ein regionales Großpräsidium
bereits umgesetzt ist (wie auch im Hessen und Bayern).
Obwohl die Auflösung der Kriminalaußenstellen als Eckpunkt formuliert ist, wurde ihre Abschaffung von allen Diskussionsteilnehmern in Frage gestellt. Selbst Rüdiger Seidenspinner sieht hier den Bedarf zum "Nachjustieren" um
nicht dieselben Verluste zu erleiden, wie sie bei der Postenstruktur aufgetreten sind.
Eher am Rande fanden sich Diskussionsbeiträge um ein "gigantisches Beförderungsprogramm für die Führungsriege" (Brötel), die Ausgewogenheit um "badische oder württembergische Präsidien" (Fuchs), und die Einberechnung
der Touristen zur Bedeutung Heidelbergs (Fuchs). Interessant empfand ich auch die Weigerung Dr. Brötels, auf die
Frage zu antworten, ob sich Mosbach regional eher mit dem Rhein-Neckar-Raum oder mit dem Raum Heilbronn
verbunden weiß.
Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 5 -
Reform mit Konfliktpotenzial
Ein Kommentar von Wolfgang Voigt, BNN
Auf den ersten Blick wirkt die Stoßrichtung von SPDLandes-Innenminister Reinhold Gall bei seiner Polizeireform ja plausibel: Mehr Beamte an die Front, weniger
Personal für Führung und Administration. Von den derzeit 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen will Gall
den Apparat der Ordnungshüter auf nur noch zwölf Polizeipräsidien eindampfen, die Reviere und Polizeiposten in der Fläche als Ansprechstellen für die Bevölkerung aber nicht antasten. Alsbald wird der Minister jedoch lernen, dass zwischen Theorie und Praxis ein unerfreulich breiter Graben liegen kann.
Fußangeln gibt es viele auf dem Weg hin zu mehr Effizienz im Polizeiwesen. Kein Bürgermeister und Landrat
wird erbaut sein von der Aussicht, dass ausgerechnet
in der Polizeidirektion vor seiner Haustür demnächst
die Läden zugeklappt werden. Und dass die Streifenbeamten vor Ort von der Umstellung profitieren, ist vorerst
nicht mehr als ein frommer Wunsch. Denn werden bisherige Direktionen verschmolzen, so kommen naturgemäß weitere Verwaltungsaufgaben auf die Reviere zu –
eine Stärkung der Praxisebene ist das gerade nicht.
Ganz zu schweigen von wichtigen übergreifenden Aufgaben wie der Prävention und der Vernetzung mit kommunalen Sozialdiensten, die die Direktionen bislang
weitgehend geräuschlos geleistet haben. Je größer die
künftigen Einheiten, desto weiter rücken solche Themen weg von den Menschen. In Bayern hat man diese
schmerzliche Erfahrung bei der dortigen Reform bereits
gemacht. Der Zuschnitt im Freistaat ist zwar noch etwas grobschlächtiger als der hierzulande geplante.
Doch die Marschrichtung ist identisch.
Eine Regierung, die die Schlagkraft der Polizei verbessern will, müsste die Besoldung attraktiver machen.
Doch tut Grün-Rot bekanntermaßen das Gegenteil: Im
Haushaltsinteresse liegt die Erhöhung der Beamtenbezüge auf Eis, und bei der Beihilfe gibt es Abstriche.
Und noch ein Aspekt drängt sich angesichts des Reformwerks auf: Könnte es sein, dass die Beseitigung
der bisherigen Polizeidirektionen der erste Schritt auf
dem Weg zur Zerschlagung der bisherigen Landkreise
und Regierungsbezirke ist? Immerhin entsprechen die
Direktionen in ihrem Zuschnitt vielfach dem der Kreise.
Dass der SPD statt der bisherigen allgemeinen Verwaltungsgliederung ein System von größeren Regionalverwaltungen vorschwebt, ist ein offenes Geheimnis. Innenminister Gall verweist solche Mutmaßungen derzeit
noch ins Reich der Fabel. Die Frage ist: wie lange
noch? (Quelle: Badische Neueste Nachrichten vom
26.01. 2012, mit freundlicher Genehmigung des Autors)
Mit der geplanten Strukturreform der Landespolizei beschäftigen sich auch die Badische Neueste Nachrichten
Anfrage an MdL Wolfgang Raufelder (Grüne)
Von Carlo Häcker, DPolG Mannheim
Sehr geehrte Fr. Grannemann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Der Inhalt Ihres Schreibens - Verschiebung der Besoldungsanpassung und Erhöhung des Beitrages
für die Wahlleistungen - waren bereits bekannt.
Der Kernpunkt meiner Anfrage an
Herrn MdL Raufelder war, welche Absichten verfolgt die
Fraktion der Grünen in Bezug der Kürzung der Beihilfe.
Man hörte in der Vergangenheit, dass die Beihilfe für
Pensionäre von derzeit 70 % auf 60 % möglicherweise
sogar auf 50 % gesenkt werden soll. Dieser Umstand
sorgt für erhebliche Unruhe in der Beamtenschaft der
Polizei, insbesondere bei denjenigen, die bereits Pension beziehen und denjenigen, die kurz vor der Pensionierung stehen. Diese Gruppen haben keine Möglichkeit
mehr, auf derlei Veränderungen vorzusorgen. Die Höhe
der Versicherungsbeiträge orientiert sich an der Vorlaufzeit. D.h., wenn ein Polizeibeamter am Anfang seiner
Dienstzeit (in jungen Jahren) eine sogenannte Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abschließt, ist der Versicherungsbeitrag später bei Pensionierung entsprechend günstiger.
Fortsetzung auf Seite 6
Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 6 Fortsetzung von Seite 5
Sollte der Beihilfesatz tatsächlich für
alle in dem in Rede stehenden Umfang gesenkt werden, bedeutet das,
dass sich für die bereits in Pension
befindlichen wie auch für diejenigen,
die kurz vor der Pension stehen, der
monatliche Versicherungsbeitragssatz in einem sozial nicht verträglichem Maße erhöht (Schätzungsweise mehrere Hundert Euro im Monat
für den Beihilfeberechtigten und seinen separat zu versichernden Ehegatten). Für eine Aussage zu den
weiteren Absichten in diesem Punkt
wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Carlo Häcker
Mitglied im Kreisvorstand der DPolG
Mannheim
Prozent auf 60 Prozent möglicherweise sogar auf 50 Prozent gesenkt
werden soll. Diese oder ähnliche
Maßnahmen stehen für die grün-rote Landesregierung momentan nicht
zur Debatte. Im Bereich der Beihilfe
wurde von Seiten der Landesregierung lediglich die Anhebung der
Kostendämpfungspauschale sowie
die Erhöhung des Beitrags für die so
genannten "Wahlleistungen" ins Gespräch gebracht. Wie bereits erwähnt, sieht die Landesregierung im
Bereich der Beihilfe Handlungsbedarf, da in der Vergangenheit in diesem Bereich erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen waren.
Diese Kostensteigerungen führen zu
einer stark steigenden Belastung für
den Landeshaushalt. Deshalb hat
die Landesregierung eine Anhebung
der Kostendämpfungspauschale sowie eine Erhöhung des Beitrags im
Bereich der Wahlleistungen als
Maßnahmen vorgeschlagen.
Sehr geehrter Herr Häcker,
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Mail. In Ihrer
Email schreiben Sie, dass die Beihilfe für Pensionäre von derzeit 70
Rebecca Grannemann
Persönliche Mitarbeiterin
MdL Wolfgang Raufelder (Bild: Bündnis
90/Die Grünen Baden-Württemberg)
Polizeibeamter verrät Dienstgeheimnisse
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
Koblenz/Straßenhaus - Ein Polizeibeamter pflegte enge Kontakte ins Rotlichtmilieu. Er hat einen Zuhälter als
Duzfreund und versorgte ihn mit geheimen Informationen. Jetzt steht ein
früherer Polizeioberkommissar der
Polizeiinspektion Straßenhaus (Kreis
Neuwied) wegen solcher Vorwürfe vor
dem Landgericht Koblenz. Der 58Jährige Polizeibeamte soll von Mai
2008 bis August 2009 in geheimen
Polizeidatenbanken recherchiert haben. Die gewonnenen Erkenntnisse teilte er dann einem Zuhälter aus dem
Kreis Neuwied mit. Der Zuhälter gab sich als rechtschaffener Staatsbürger. Tatsächlich soll er jedoch Prostituierte erpresst und ausgebeutet haben. Ferner lies er die
Damen mit Kameras überwachen.Im Tatzeitraum leitete
er drei Bordelle.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeibeamten vor, in
20 Fällen das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Gleich
zu Prozessbeginn legte dieser ein Geständnis ab. Seinen Aussagen nach kenne man sich seit 1976 und würde sich seit diesem Zeitpunkt auch duzen. Zu diesem
Zeitpunkt arbeitete der Zuhälter noch als Abschleppunternehmer, wurde jedoch später Bordellchef. Hier wandte er sich an den Beamten mit der Bitte zu überprüfen,
ob seine Prostituierten vorbestraft seien. Weitere Anfragen des Mannes zu Vorstrafen von Geschäftspartnern,
Haltern von Prostituierten-Wohnmobilen oder der Festnahme eines Dealers folgten. Der Polizist recherchierte
in allen Polizeisystemen.
Auf Fragen des vorsitzenden Richters erklärte der Polizeibeamte: Er habe zu dem Zuhälter eine Vertrauensbasis schaffen wollen, um ihn als Informanten im Milieu
aufzubauen. Warum er sich nicht mit seinem Vorgesetzten abgesprochen habe, konnte er nicht beantworten.
Der Zuhälter versprach, die Informationen für sich zu
behalten, gab sie jedoch unter anderem an einen Rocker der "Hells-Angels" weiter, der 2010 einen SEK-Beamten erschossen hat. Dies fand das LKA durch Abhören von Telefongesprächen heraus. Bemerkenswert ist
jedoch, dass dem Beamten nicht vorgeworfen wird, für
seine Auskünfte Vergünstigungen erhalten zu haben.
Sein Anwalt stellte ihn als naiv dar, was der Zuhälter
schamlos ausnutzte. Der Beamte ist seit 2011 vom
Dienst suspendiert und wegen Depressionen und Suizidversuchen vorzeitig im Ruhestand. Das Disziplinarverfahren gegen ihn läuft noch.
Auch der Zuhälter war im Prozess angeklagt. Er erschien jedoch nicht zur Verhandlung. Laut seinem Arzt sei
er derzeit nicht verhandlungsfähig. Der Prozess geht am
8. Februar weiter.
Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 7 -
Ohne Führerschein auf Streife
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
Eine peinlichen Panne beschäftigt
derzeit das Polizeipräsidium Nord in
Magdeburg. Ein im Polizeirevier
Harz beschäftigter Beamter fuhr
über 22 Jahre Streife, ohne im Besitz eines Pkw-Führerscheins zu
sein. Nur ein Zufall brachte es an
den Tag. Seit 22 Jahren hat ein Beamter des PR Harz Recht und Ordnung vertreten. Er machte Jagd auf
Verkehrssünder, die zu schnell oder
gar ohne Führerschein unterwegs
waren. Bei sich selbst nahm er es
nicht so genau. Wie sich herausstellte, hat der Polizist nie eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis besessen.
Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab,
sich im Auftrag des Staates hinter
das Lenkrad eines Streifenwagens
zu setzen. Wer kontrolliert schon
Funkwagen, bzw. Polizeibeamte?
Offensichtlich in den zwei Jahrzehnten niemand!
Vor Kurzem wurde der Schwarzfahrer in Uniform jedoch überführt. Bei
der Überprüfung beziehungsweise
Neuerteilung der sogenannten Polizeiberechtigung, die Polizisten neben der Pkw-Fahrerlaubnis zum
Fahren von Streifenwagen benötigen, kam die Sache ans Licht. So
wurde bekannt, dass der Beamte zu
DDR-Zeiten zwar eine Fahrerlaubnis erworben hatte. Diese war jedoch lediglich zum Fahren von Motorrädern und Traktoren gültig. In
Kenntnis setzte er seinen Dienstherren darüber nicht. Schuldig habe der
sich nicht gefühlt, weil er davon ausgegangen sei, dass seine Papiere
auch das Pkw-Fahren erlauben, so
Andreas von Koß, Sprecher der PD
Magdeburg. Was dienstlich über
zwei Jahrzehnte geklappt hatte, ist
auch privat bislang ohne Folgen geblieben. Der eigene Pkw wurde
ebenfalls schwarz gefahren.
Warum den Vorgesetzten dies nie
aufgefallen ist, der Mann ohne Fahrerlaubnis überhaupt Polizist werden
konnte und zur Krönung des ganzen
auch noch die Berechtigung zum
Fahren von Streifenwagen bekam,
kann man sich in der Polizeidirektion Nord heute nur schwerlich erklären. "Die Polizeiberechtigung wurde
Anfang der 90er Jahre ausgestellt.
Das waren damals ziemlich wilde
Zeiten, wo das offensichtlich durch-
Ein DDR-Führerschein. Leider besaß ein Polizist 22 Jahre lang nur einen für Motorräder und Traktoren, aber keinen für Autos. (Quelle: Wikipedia, Bild ist public domain)
gerutscht sein muss", versucht Andreas von Koß zu erklären. Außerdem sei in der DDR eine Fahrerlaubnis keine Grundvoraussetzung
für die Einstellung bei der Polizei
gewesen. Im Gegensatz zu heute.
Ein Großteil der Streifentätigkeit
wurden damals zu Fuß absolviert.
So viele Dienstwagen gab es gar
nicht."
Für die Polizei ein mehr als peinlicher Vorfall. Aus diesem Grund versuchte man wohl auch, nichts davon
an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Rechnung ging jedoch
nicht auf. In dem Dorf in dem der
Beamte wohnhaft ist, verbreitete
sich die Nachricht schnell und drang
so an die Öffentlichkeit. Für die Polizeidirektion Magdeburg Nord ist das
jedoch kein Kavaliersdelikt, betont
deren Sprecher. Eine Suspendierung erfolgt bislang nicht. Mit dem
Fahren von Streifen ist es jedoch
erst mal vorbei. Der Beamte verrichtet momentan Innendienst. "Gegen
den Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet", informiert der
Polizeisprecher. Ferner wurde ein
Disziplinarverfahren eröffnet. Sollte
es zu einer Anklage und einer Verurteilung kommen, könnten die beruflichen Konsequenzen noch wesentlich härter ausfallen, so von
Koß. Gerüchte, nach denen der Polizist privat in Verkehrsunfälle verstrickt gewesen sein soll, bestätigte
Andreas von Koß nicht. Es sei lediglich bekannt, dass es in einem Fall
zu einem Unfall zweier Streifenfahrzeugen mit leichten Blechschaden
auf dem Gelände einer Polizeidienststelle gekommen sei. Da es
sich hier um einen nicht öffentlichen
Verkehrsraum handelte, war hier
eine Überprüfung der Fahrerlaubnis
nicht erforderlich.
Offen bleibt jedoch die Frage, wer in
seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter wegen Ermächtigen zum Fahren
ohne Fahrerlaubnis angezeigt wird.
Termine
Polizeipensionäre
15.02.2012, 15.00 Uhr, Monatstreffen im PSV–Clubhaus
BRH Kreisverbände Wiesloch und Heidelberg
08.03.2012, 15.00 Uhr, Hauptversammlung Heidelberg, im Restaurant "Das Bootshaus", Schurmannstraße 2, mit dem Landesvorsitzenden Dieter Berberich
BRH Kreisverbände Mannheim und Schwetzingen
16.02.2012, 14.30 Uhr, Bürgerhaus in Mannheim-Neckarstadt-West, Lutherstraße
15-17, Referat von Valentin Höhn/Silke Zadar: "Leistungen der Pflegestützpunkte
der Stadt Mannheim"
Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 8 -
Nikotin stärkt die geistige Leistungskraft ???
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
In einer Sitzung hatte der Arbeitskreis "Betriebliches Gesundheitsmanagement" die Mittelverteilung für
das Jahr 2011/2012 beschlossen.
Unter anderem werden im Bereich
Gesundheit zwei Raucherentwöhnungskurse angeboten. Persönlich ich oute mich da als ehemaliger
Raucher - finde ich das eine gute
Sache und hoffe, dass dieses Angebot einigen Kollegen zu einer rauchfreien Zukunft verhilft.
Es wird wohl von den Veranstaltern
niemand auf die Idee kommen zur
Entwöhnung als Zusatzhilfe Nikotinpflaster anzubieten. Amerikanische
Studien haben ergeben, dass Personen die Nikotinpflaster zur Raucherentwöhnung benutzen, zu rund
zwei Drittel wieder rückfällig werden.
Oder wird hier vielleicht ein ganz anderer Effekt angestrebt? Eine weitere Studie ließ nämlich erkennen,
dass Nikotinpflaster die geistige
Leistungskraft stärken. Die Teilnehmer der Studie (alles Nichtraucher)
litten unter Vergesslichkeit. Nach 6
Monaten war ihre Gedächtnisleistung um 46 Prozent gestiegen.
Jetzt gilt zu hoffen, dass dies nicht
ein heimlicher Angriff auf die Leistungsfähigkeit des Beamten sein
Ein Nikotinpflaster mit ungeahnten Wirkungen (Quelle: Wikipedia, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: RegBarc)
soll. Nach dem Motto: "Uns ist kein
Cent zu schade um die geistige
Leistungskraft der Beamten zu erhöhen. Wir schaffen uns mit Pflastern
einen Supercop". Ein Schelm, wer
böses dabei denkt.
Bevor jetzt einige Kollegen ins
Schwitzen kommen und sich schon
als Versuchskaninchen sehen, die
Studie ist nicht repräsentativ. Ferner
waren die Teilnehmer im Mittel 76
Jahre alt und litten unter Altersvergesslichkeit. Im Umkehrschluss hoffe ich, dass man nicht als Resümee
aus der Studie zieht, Raucher sind
schlauer als Nichtraucher. Allen an
dem Kurs teilnehmenden Rauchern
wünsche in persönlich viel Erfolg.
Impressum
Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz (Kreisverbände Mannheim / Heidelberg / Mosbach) Herausgeber: DPolG Kreisverband Mannheim
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Die DPolG hat wieder Nachwuchs
Am 16.01.2012, um 04.05 Uhr, hat meine Frau Christiane im Diakonissenkrankenhaus Speyer unsere Tochter Elijana Feodora Anna zur Welt gebracht. Sie war 57 cm groß und wog 4110 g. Mit uns haben sich noch die
Geschwisterkinder Alexander, Tatjana, Anastasija und Natalja über den
Nachwuchs gefreut.
Rainer Schmitt, PRev. Mannheim-Neckarstadt / C
Redaktionsteam: Herbert Adam,
Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Peter Henn, Walter Krech,
Egon Manz, Manfred Riehl, Michael
Schöfer, Günter Troschka. Fotos:
soweit nicht anderweitig vermerkt
von Siggi Offen
Das Redaktionsteam freut sich über
eingesandte Beiträge, Reaktionen
und Leserbriefe. Hier können Sie
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Standpunkt Nr. 05 / 2012 - Seite 9 -
Infos für Ruheständler und solche die es bald werden
Von Herbert Adam, DPolG Mannheim
Beihilfe – Versicherungspflicht und Wahlleistungen
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat folgendes mitgeteilt:
"Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat mit
Schreiben vom 16.01.2012 mitgeteilt, dass die in § 1 Abs.
5 BVO geforderte Krankenversicherungspflicht im Vorgriff
auf eine geplante Änderung der BVO keine Anwendung
mehr finden soll. Das bedeutet, dass unabhängig vom Bestehen einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, Beihilfe entsprechend des persönlichen Bemessungssatzes zu beihilfefähigen Aufwendungen zu gewähren ist."
Damit wurde ein Urteil umgesetzt, dass die "Zwangsversicherung" rundweg ablehnte. Bislang war es nach den Beihilfevorschriften so, dass bei Pensionären ein Beihilfesatz
von 70 Prozent festgelegt war. Das bedeutete, dass die
Beihilfe 70 Prozent der entstandenen Krankenkosten übernahm. Für die restlichen 30 Prozent musste dem LBV gegenüber eine private Versicherung nachgewiesen werden.
Wer nun meint, er kann diese private Versicherung kündi-
gen, muss diese 30 Prozent aus seinem eigenen Vermögen bezahlen. Wer kann und will das schon. Auch der
Wechsel in die so genannte Basisabsicherung kann nachteilig sein. In diesem Tarif sind die Leistungen oft geringer
als die der gesetzlichen Kasse. Manche Ärzte lehnen deshalb die Behandlung mancher "Privatpatienten" ab.
Noch eines, wer die bislang 13 Euro, künftig wohl 25 Euro,
für die Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bezahlt,
erhält von dieser "Versicherung" nur 50 Prozent dieser
Kosten. Die anderen 50 Prozent muss er bei einer privaten
Versicherung absichern oder selbst bezahlen. Auch das
kann, wenn man 50 Prozent aus eigener Tasche bezahlen
muss, ganz gewaltig ins Geld gehen. Für aktive Kolleginnen und Kollegen ist zu beachten, dass bei Verzicht auf
die Wahlleistungen nur für die Versicherten im Beihilfesystem eine Erstattung von täglich 11,00 Euro, oder 14 oder
22 Euro (je nach Fall) vorgesehen ist. Aktive Kolleginnen
und Kollegen sind im System der freien Heilfürsorge versichert und erhalten deshalb diese Erstattung für die Nichtinanspruchnahme der Wahlleistungen nicht.
Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei
zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder
Polizeistrukturreform – war alles
schon mal irgendwie da
Der Obmann der Mannheimer Polizeipensionäre, Hannes Fischer, hat es
bei der Jahresabschlussfeier 2011 auf
den Punkt gebracht: "Die Struktur
kann ausfallen wie sie will, sie wird die
Mannheimer Pensionäre nicht betreffen. Wir bleiben, was wir sind." Was
im ersten Moment vielleicht erheiternd
ist, hat aber für mich durchaus auch
einen tieferen Hintergrund. Mir fiel bei
seinen Worten ein, dass wir eigentlich
für den Bereich Mannheim und Heidelberg schon einmal eine kleine Polizeistrukturreform hatten. 1972 war für
das Polizeipräsidium Mannheim nicht
nur das Jahr der Verstaatlichung sondern gleichzeitig auch das Jahr der
Kreisreformen in Baden-Württemberg.
In unserer Region gab es damals die
Stadtkreise Mannheim und Heidelberg
mit einer eigenen Stadtverwaltung
und die Landkreise Mannheim und
Heidelberg sowie Sinsheim und Mosbach. Dort gab es Landratsämter. Das
Landratsamt Mannheim war in L 9.
Unmittelbar nach dem Krieg war dort
das Landespolizeikommissariat Mannheim untergebracht, dessen Dienstbereich der Landkreis Mannheim war.
Das
Landespolizeikommissariat
Mannheim war dann später in L 4 und
war die vorgesetzte Dienststelle für
die Polizeireviere Weinheim, Ladenburg, Schwetzingen und Hockenheim.
Mit Inkrafttreten der Kreisreform wurde der Rhein-Neckar-Kreis geschaffen. In ihm waren nun die ehemaligen
Landkreise Mannheim und Heidelberg
sowie Sinsheim vereint. Die Landespolizeikommissariate wurden aufgelöst. Der flächen- und auch einwohnermäßig sehr große Rhein-NeckarLandkreis erhielt kurioserweise keine
eigene Polizeidirektion. Das Personal
und die polizeilichen Einrichtungen
des Landkreises Mannheim wurden
dem Polizeipräsidium Mannheim, die
der Landkreise Heidelberg und Sinsheim der Polizeidirektion Heidelberg
zugeschlagen. Die Reviere und die
Posten blieben bestehen. Es wechselte eigentlich nur der Dienstherr. Ich
kann mich noch gut daran erinnern,
dass unser Unfallkommando Nord,
damals hatten wir noch zwei, bis ins
schöne Weschnitztal fuhr, um dort
einen Unfall mit Schwerverletzten aufzunehmen. Bereits 1973 gab es dann
erneut eine Änderung: Hockenheim,
Schwetzingen und Weinheim kamen
zur Polizeidirektion Heidelberg. Der
genaue Hintergrund ist mir nicht bekannt, unter Kollegen wurde damals
gemunkelt, die statistischen Zahlen,
sprich die Kriminalitätsrate, hätten den
Ausschlag für diese Maßnahme gegeben. Vielleicht wollte man aber auch
nur zwei personell gleichstarke
Dienststellen schaffen. Wie es auch
sei, beim Polizeipräsidium Mannheim
verblieben aus dem alten Landkreis
Mannheim nur das Polizeirevier Ladenburg, die Polizeiposten Ilvesheim,
Edingen-Neckarhausen, Heddesheim
und aus dem Bereich Schwetzingen
der Polizeiposten Brühl.
Zufälligerweise waren 1972 in Mannheim auch Personalratswahlen. Von
Klaus Raufelder habe ich eine Kopie
der Liste der ÖTV, der dem oben geschilderten Umstand Rechnung trug.
Auf der Liste befinden sich Kandidaten aus Schwetzingen Weinheim, Ladenburg und Hockenheim.