Newsletter 2008/02 - Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart

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Newsletter 2008/02 - Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung
Stuttgart (ZSB).
Die Themen dieser Ausgabe sind:
1. Baden-Württemberg setzt auf Inkasso-Branche
2. Die Nachteilskarte
3. Finanztipps für Alleinerziehende
4. Schuldenprävention mit www.cashkurs.de
5. In eigener Sache: 20 Jahre ZSB
1. Baden-Württemberg setzt auf Inkasso-Branche
„Künftig müssen sich Schuldner, die ihre Gerichtskosten nicht bezahlen, auf die
Einschaltung privater Inkasso-Partner einstellen“, erklärten Baden-Württembergs
Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) und Finanzminister Willi Stächele (CDU) am
24.6. in Stuttgart. Das Land könne und wolle es sich nicht leisten, Jahr für Jahr auf
Beträge in Millionenhöhe zu verzichten. „Wir wollen alle möglichen Mittel
ausschöpfen, bevor Forderungen gegen säumige Schuldner bei der
Landesoberkasse Baden-Württemberg als uneinbringlich niedergeschlagen und nicht
mehr weiter verfolgt werden. Die Beteiligung privater Inkassopartner beim
Forderungseinzug liegt im Haushaltsinteresse“, waren sich Goll und Stächele einig.
Gegenstand des auf drei Jahre angelegten Pilotprojektes sind der Einzug
niedergeschlagener Forderungen aus dem Justizbereich und die Abwicklung von
Fällen der Prozesskostenhilfe mit Raten. Die Ausschreibung des Pilotprojekts soll
noch dieses Jahr erfolgen. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen durch das
Pilotprojekt keine Mehrkosten zu. Betroffen von der Zusammenarbeit mit der privaten
Inkassobranche sind rund 25.000 Forderungen jährlich mit einem Volumen von ca.
fünf Millionen Euro. Hinzu kommen rund 75.000 Altfälle aus den vergangenen drei
Jahren in Höhe von rund 15 Millionen Euro.
Finanzminister Stächele wies darauf hin, dass die vorgesehene funktionale
Privatisierung keinerlei Auswirkungen auf das Gewaltmonopol des Staates habe.
„Werden im Zuge der Forderungsbeitreibung Zwangsmaßnahmen notwendig,
können und dürfen diese ausschließlich durch staatliche Vollstreckungsorgane
durchgeführt werden. Vollstreckungsaufträge - an Gerichtsvollzieher - kann nur die
Landesoberkasse erteilen. Eigene Vollstreckungsbefugnisse kann und wird das
private Unternehmen nicht erhalten“, verdeutlichte Stächele.
(Quelle: Justizministerium Baden Württemberg, 24.06.2008)
Den vollmundigen Ankündigungen und Erläuterungen der Minister fehlen leider
jegliche Informationen darüber, auf welcher Grundlage "Forderungen gegen säumige
Schuldner bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg als uneinbringlich
niedergeschlagen und nicht mehr weiter verfolgt werden". Diesem Akt gehen in der
Regel erfolglose Vollstreckungsversuche und der Nachweis von sozialen und
finanziellen Verhältnissen voraus, die die Realisierung der Forderungen unter
Berücksichtigung des gesetzlichen Pfändungsschutzes für dauerhaft unrealistisch
erscheinen lassen. Gänzlich unterschlagen wird, dass öffentlich-rechtliche Gläubiger,
wie das Land Baden-Württemberg, aufgrund ihres besonderen Status deutlich
effektivere und schnellere Mittel als andere Gläubiger besitzen, um
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Zahler in die Wege zu leiten.
Doch wo nichts zu holen ist, gehen auch Pfändungen eines Bundeslandes ins Leere.
Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die beunruhigende Frage, ob durch die
Einschaltung von Inkasso-Büros im staatlichen Auftrag die Pfändungsschutzgesetze
untergraben werden sollen. Denn was sollen die beauftragten Firmen, die, wie
Stächele selbst ausführte, gar nicht selbst in der Lage sind,
Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen, anderes tun, als die vermeintlich
zahlungsunwilligen Schuldner massiv unter Druck zu setzen? Dass entsprechend
harsch formulierte Schreiben Schuldner dazu veranlassen können, Zahlungen zu
leisten, obwohl sie dazu objektiv betrachtet nicht in der Lage sind, ist keine neue
Erkenntnis. Ob durch die dadurch nicht selten entstehenden Zahlungsrückstände in
existenziellen Bereichen wie Miet- und Energiekosten auf die Allgemeinheit
tatsächlich keine Mehrkosten zukommen, darf bezweifelt werden. Zudem steht zu
befürchten, dass die Forderungen gegen zahlungsunfähige Bürger mit zusätzlichen
Inkassokosten aufgebläht werden.
2. Die Nachteilskarte
Immer wieder haben Personen, die unserer Stelle um Beratung bitten, Probleme mit
Verträgen mit der SelectCard / price selection e.K..
Nach unserer Erkenntnis und Meinung werden die Verträge regelmäßig in im
Rahmen eines Kreditwunsches an die Danaro Invest GmbH abgeschlossen
(Schnellkredit / Schufafreier Kredit). Es kommt zwar regelmäßig nicht zu einer
Kreditvergabe, im Gespräch wird den Betroffenen zuvor jedoch vermittelt, dass die
sogenannte „Select Card“ im Leben und bei der Chance auf den Kredit enorme
Vorteile mit sich bringe. Die vermeintliche Vorteilskarte erweist sich dann schnell als
Nachteilskarte, weil man hohe Beiträge bezahlen muss, hierfür jedoch so gut wie
keine Gegenleistung erhält.
Betroffenen raten wir, die Forderungen nicht zu bezahlen. Gegen einen gerichtlichen
Mahnbescheid sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Hierzu ist keine
Begründung notwendig. Verträge, die im Rahmen eines Kreditvermittlungsantrages
abgeschlossen wurden, sind nichtig (ein sogenanntes verbundenes Geschäft).
Achtung: Wer sich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht mit einem
fristgerechten Widerspruch wehrt, riskiert, dass unberechtigten Forderungen tituliert
werden und damit den Status einer rechtmäßigen Forderung erlangen. Dies ist nicht
mehr oder nur bei besonderen Umständen aus der Welt zu schaffen.
Bereits seit dem Jahr 2002 läuft ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft
Stuttgart gegen den Anbieter, das bis heute nicht abgeschlossen ist. Geschädigte
können sich aus diesem Grund auch an die Staatsanwaltschaft wenden.
3. Finanztipps für Alleinerziehende
Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen beschäftigt sich mit den
Fragestellungen: Wie können alleinerziehende Eltern ihre finanzielle Situation
verbessern? Wie setzen sie ihre Ansprüche durch?
Für viele Alleinerziehende ist es wichtig, alle zur Verfügung stehenden finanziellen
Ressourcen zu nutzen: Kinder- oder Elterngeld, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss
oder BAföG. Der Ratgeber aus der Reihe "ARD-Ratgeber Geld" gibt Antworten auf
alle wichtigen Fragen, belastet das Budget jedoch zunächst mit 9,90 EUR plus 2,50
EUR Versandkosten.
http://www.vzbv.de/ratgeber/finanzratgeber_alleinerziehende.html
4. Schuldenprävention mit www.cashkurs.de
Die neue Homepage ist eines von fünf Präventionsfeldern der Caritas im Landkreis
Emmendingen, nördlich von Freiburg. Die Homepage richtet sich in erster Linie an
14 – 20 jährige Jugendliche und klärt über klassische Schuldenfallen, wie Handy,
Internet, Kredite oder Klamotten auf. Neben vielen Tipps zu diesen Themen besteht
zusätzlich die Möglichkeit, ein Online-Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Das Projekt „cashkurs“ will Jugendliche vor Schuldenfallen bewahren und fit machen
für die Orientierung in der Konsumwelt. Junge Erwachsene im Übergang zu einem
selbständigen Leben sollen Hilfestellungen zum sicheren Umgang mit ihren
Finanzen erhalten. In der Schul- und Jugendarbeit aktive Pädagogen sollen bei der
Aufklärungsarbeit zum Thema Finanzen ermuntert und unterstützt werden.
http://www.cashkurs.de
5. In eigener Sache: 20 Jahre ZSB
Am 1. Oktober feiert die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart ihr 20-jähriges
Bestehen. Was im Jahr 1988 mit drei Fachberatern und einer Sekretariatskraft
begann, hat sich mittlerweile zu einer der größten Schuldnerberatungsstellen
Deutschlands entwickelt.
Bei der Feier im Stuttgarter Marienheim wird Moderator Martin Tertelmann in kleinen
Talkrunden mit wechselnden Gesprächspartnern verschiedene Aspekte der Arbeit,
Geschichte und Zukunft der Beratungsstelle beleuchten. Dazwischen wird die eigens
für diesen Anlass gegründete ZSBand für musikalische Unterhaltung sorgen.
Wenn Sie den Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart nicht mehr
erhalten wollen, senden Sie uns bitte eine Antwort-E-Mail mit dem Betreff
"Abbestellung".
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Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/216-4709
Fax: 0711/216-7803
V.i.S.d.P.: Uwe Hopf
http://www.schuldnerberatung-stuttgart.de