Newsletter 2008/02 - Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart
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Newsletter 2008/02 - Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB). Die Themen dieser Ausgabe sind: 1. Baden-Württemberg setzt auf Inkasso-Branche 2. Die Nachteilskarte 3. Finanztipps für Alleinerziehende 4. Schuldenprävention mit www.cashkurs.de 5. In eigener Sache: 20 Jahre ZSB 1. Baden-Württemberg setzt auf Inkasso-Branche „Künftig müssen sich Schuldner, die ihre Gerichtskosten nicht bezahlen, auf die Einschaltung privater Inkasso-Partner einstellen“, erklärten Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) und Finanzminister Willi Stächele (CDU) am 24.6. in Stuttgart. Das Land könne und wolle es sich nicht leisten, Jahr für Jahr auf Beträge in Millionenhöhe zu verzichten. „Wir wollen alle möglichen Mittel ausschöpfen, bevor Forderungen gegen säumige Schuldner bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg als uneinbringlich niedergeschlagen und nicht mehr weiter verfolgt werden. Die Beteiligung privater Inkassopartner beim Forderungseinzug liegt im Haushaltsinteresse“, waren sich Goll und Stächele einig. Gegenstand des auf drei Jahre angelegten Pilotprojektes sind der Einzug niedergeschlagener Forderungen aus dem Justizbereich und die Abwicklung von Fällen der Prozesskostenhilfe mit Raten. Die Ausschreibung des Pilotprojekts soll noch dieses Jahr erfolgen. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen durch das Pilotprojekt keine Mehrkosten zu. Betroffen von der Zusammenarbeit mit der privaten Inkassobranche sind rund 25.000 Forderungen jährlich mit einem Volumen von ca. fünf Millionen Euro. Hinzu kommen rund 75.000 Altfälle aus den vergangenen drei Jahren in Höhe von rund 15 Millionen Euro. Finanzminister Stächele wies darauf hin, dass die vorgesehene funktionale Privatisierung keinerlei Auswirkungen auf das Gewaltmonopol des Staates habe. „Werden im Zuge der Forderungsbeitreibung Zwangsmaßnahmen notwendig, können und dürfen diese ausschließlich durch staatliche Vollstreckungsorgane durchgeführt werden. Vollstreckungsaufträge - an Gerichtsvollzieher - kann nur die Landesoberkasse erteilen. Eigene Vollstreckungsbefugnisse kann und wird das private Unternehmen nicht erhalten“, verdeutlichte Stächele. (Quelle: Justizministerium Baden Württemberg, 24.06.2008) Den vollmundigen Ankündigungen und Erläuterungen der Minister fehlen leider jegliche Informationen darüber, auf welcher Grundlage "Forderungen gegen säumige Schuldner bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg als uneinbringlich niedergeschlagen und nicht mehr weiter verfolgt werden". Diesem Akt gehen in der Regel erfolglose Vollstreckungsversuche und der Nachweis von sozialen und finanziellen Verhältnissen voraus, die die Realisierung der Forderungen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Pfändungsschutzes für dauerhaft unrealistisch erscheinen lassen. Gänzlich unterschlagen wird, dass öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie das Land Baden-Württemberg, aufgrund ihres besonderen Status deutlich effektivere und schnellere Mittel als andere Gläubiger besitzen, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Zahler in die Wege zu leiten. Doch wo nichts zu holen ist, gehen auch Pfändungen eines Bundeslandes ins Leere. Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die beunruhigende Frage, ob durch die Einschaltung von Inkasso-Büros im staatlichen Auftrag die Pfändungsschutzgesetze untergraben werden sollen. Denn was sollen die beauftragten Firmen, die, wie Stächele selbst ausführte, gar nicht selbst in der Lage sind, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen, anderes tun, als die vermeintlich zahlungsunwilligen Schuldner massiv unter Druck zu setzen? Dass entsprechend harsch formulierte Schreiben Schuldner dazu veranlassen können, Zahlungen zu leisten, obwohl sie dazu objektiv betrachtet nicht in der Lage sind, ist keine neue Erkenntnis. Ob durch die dadurch nicht selten entstehenden Zahlungsrückstände in existenziellen Bereichen wie Miet- und Energiekosten auf die Allgemeinheit tatsächlich keine Mehrkosten zukommen, darf bezweifelt werden. Zudem steht zu befürchten, dass die Forderungen gegen zahlungsunfähige Bürger mit zusätzlichen Inkassokosten aufgebläht werden. 2. Die Nachteilskarte Immer wieder haben Personen, die unserer Stelle um Beratung bitten, Probleme mit Verträgen mit der SelectCard / price selection e.K.. Nach unserer Erkenntnis und Meinung werden die Verträge regelmäßig in im Rahmen eines Kreditwunsches an die Danaro Invest GmbH abgeschlossen (Schnellkredit / Schufafreier Kredit). Es kommt zwar regelmäßig nicht zu einer Kreditvergabe, im Gespräch wird den Betroffenen zuvor jedoch vermittelt, dass die sogenannte „Select Card“ im Leben und bei der Chance auf den Kredit enorme Vorteile mit sich bringe. Die vermeintliche Vorteilskarte erweist sich dann schnell als Nachteilskarte, weil man hohe Beiträge bezahlen muss, hierfür jedoch so gut wie keine Gegenleistung erhält. Betroffenen raten wir, die Forderungen nicht zu bezahlen. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Hierzu ist keine Begründung notwendig. Verträge, die im Rahmen eines Kreditvermittlungsantrages abgeschlossen wurden, sind nichtig (ein sogenanntes verbundenes Geschäft). Achtung: Wer sich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht mit einem fristgerechten Widerspruch wehrt, riskiert, dass unberechtigten Forderungen tituliert werden und damit den Status einer rechtmäßigen Forderung erlangen. Dies ist nicht mehr oder nur bei besonderen Umständen aus der Welt zu schaffen. Bereits seit dem Jahr 2002 läuft ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Anbieter, das bis heute nicht abgeschlossen ist. Geschädigte können sich aus diesem Grund auch an die Staatsanwaltschaft wenden. 3. Finanztipps für Alleinerziehende Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen beschäftigt sich mit den Fragestellungen: Wie können alleinerziehende Eltern ihre finanzielle Situation verbessern? Wie setzen sie ihre Ansprüche durch? Für viele Alleinerziehende ist es wichtig, alle zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen zu nutzen: Kinder- oder Elterngeld, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss oder BAföG. Der Ratgeber aus der Reihe "ARD-Ratgeber Geld" gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen, belastet das Budget jedoch zunächst mit 9,90 EUR plus 2,50 EUR Versandkosten. http://www.vzbv.de/ratgeber/finanzratgeber_alleinerziehende.html 4. Schuldenprävention mit www.cashkurs.de Die neue Homepage ist eines von fünf Präventionsfeldern der Caritas im Landkreis Emmendingen, nördlich von Freiburg. Die Homepage richtet sich in erster Linie an 14 – 20 jährige Jugendliche und klärt über klassische Schuldenfallen, wie Handy, Internet, Kredite oder Klamotten auf. Neben vielen Tipps zu diesen Themen besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Online-Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Das Projekt „cashkurs“ will Jugendliche vor Schuldenfallen bewahren und fit machen für die Orientierung in der Konsumwelt. Junge Erwachsene im Übergang zu einem selbständigen Leben sollen Hilfestellungen zum sicheren Umgang mit ihren Finanzen erhalten. In der Schul- und Jugendarbeit aktive Pädagogen sollen bei der Aufklärungsarbeit zum Thema Finanzen ermuntert und unterstützt werden. http://www.cashkurs.de 5. In eigener Sache: 20 Jahre ZSB Am 1. Oktober feiert die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart ihr 20-jähriges Bestehen. Was im Jahr 1988 mit drei Fachberatern und einer Sekretariatskraft begann, hat sich mittlerweile zu einer der größten Schuldnerberatungsstellen Deutschlands entwickelt. Bei der Feier im Stuttgarter Marienheim wird Moderator Martin Tertelmann in kleinen Talkrunden mit wechselnden Gesprächspartnern verschiedene Aspekte der Arbeit, Geschichte und Zukunft der Beratungsstelle beleuchten. Dazwischen wird die eigens für diesen Anlass gegründete ZSBand für musikalische Unterhaltung sorgen. Wenn Sie den Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart nicht mehr erhalten wollen, senden Sie uns bitte eine Antwort-E-Mail mit dem Betreff "Abbestellung". ********************************************* Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart Eberhardstraße 33 70173 Stuttgart Tel.: 0711/216-4709 Fax: 0711/216-7803 V.i.S.d.P.: Uwe Hopf http://www.schuldnerberatung-stuttgart.de