Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter

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Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter
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© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stand 12/2012
Marktstudie zum „Management
zahlungsgestörter Forderungen“
Marktstudie zum „Management
zahlungsgestörter Forderungen“
Inhaltsverzeichnis
6
Einleitung
7
Zusammenfassung
10
Kapitel 1: Rechtliche Rahmenbedingungen
13
Kapitel 2: Marktumfeld, Marktteilnehmer und zahlungsgestörtes Forderungs­volumen
22
Kapitel 3: Bedeutung von Inkasso­unternehmen für Marktteilnehmer
27
Kapitel 4: Unternehmensumfrage – Analyse
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Annahmequote
Verhältnis Zusage zu Kundenanfrage
Atradius
Atradius Collections B.V.
BDIU
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
BGA
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BITKOM
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien e.V.
BIP
Bruttoinlandsprodukt
bspw.
beispielsweise
Bürgel
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
Bvh
Bundesverband des Deutschen Versandhandels
bzw.
beziehungsweise
B2C
Business-to-Consumer
B2B
Business-to-Business
ca.
circa
Conversion Rate
Bezeichnet die Zielerreichungsquote einer Marketingmaßnahme: Conversion
Rate = Anzahl Käufer/Anzahl Kaufinteressenten (z.B. Website-Besucher)
Creditreform
Verband der Vereine Creditrefom e.V.
Deloitte
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft
DIHK
Deutsche Industrie-und Handelskammertag e.V.
DRD-Index
Debitorenregister Deutschland von Creditreform
Durchschnitt
Berechnet als arithmetisches Mittel
Durchschnittliche Hauptforderung
Summe aller Rechnungsbeträge/Anzahl der Schuldner
D&B
D&B Deutschland GmbH
EOS
EOS Holding GmbH & Co. KG
EU
Europäische Union
Euler Hermes
Euler Hermes Deutschland AG
FTE
Full time Equivalent
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e.V.
Gesamtforderung
Summe der vom Inkassounternehmen beim Schuldner insgesamt geltend
gemachten Forderung, die sich aus Hauptforderung, Mahnspesen, Verzugszinsen, Inkassovergütung und vom Schuldner zu tragende Fremdkosten
zusammen setzt.
GFK
GfK SE
ggü.
gegenüber
Hauptforderung
Rechnungsbetrag bei Inkassoübergabe ohne Mahnspesen und ohne
Verzugszinsen
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
3
ifo Institut
ifo Insitut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität
München e.V.
IfW
Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel
i.H.v.
in Höhe von
i.V.m.
in Verbindung mit
IKU
Inkassounternehmen
Inkassoforderung
Forderungen, deren Betreibung durch Inkassounternehmen erfolgt
IW
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Kundenforderung
Forderung, deren Bearbeitung im Rahmen des kaufmännischen Mahnverfahrens erfolgt
Mio.
Million
Mrd.
Milliarde
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
p.a.
per anno
rd.
rund
RDG
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz)
RDGEG
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Realisierungsquote
Realisierungsquote Netto = Summe aller Zahlungseingänge – Summe
Fremdkosten nach Ablauf des angegebenen Zeitraums/Übergabevolumen
(= Summe aller Rechnungsbeträge)
RefE
Referentenentwurf
RVG
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Schufa
Schufa Holding AG
Spezialisierte Beitreibung
Forderungen, deren Betreibung durch spezialisierte Unternehmen (Inkassodienstleister) erfolgt
Tsd.
Tausend
u.a.
unter anderem
u.ä.
und ähnliche
VDV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.
vgl.
vergleiche
vzbv
Verbraucherzentrale Bundesverband
ZDH
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
ZEW
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
ZPO
Zivilprozessordnung
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Gründe für eine schlechte Zahlungsmoral bei Privatpersonen
Abbildung 2:
Anzahl an Arbeitslosen und Arbeitslosenquote 2010-2013
Abbildung 3:
Schuldnerquoten in Deutschland 2004-2012
Abbildung 4:
Einstufung der Bevölkerung in Deutschland nach dem Schufa-Risikomodell
Abbildung 5:
Insolvenzverfahren nach Schuldnerarten 2010-2011
Abbildung 6:
Entwicklung des SchuldnerKlima-Index sowie seiner Teilindikatoren, Sommer 2012
Abbildung 7:
Gründe für eine schlechte Zahlungsmoral bei Unternehmen
Abbildung 8:
Branchenspezifische Zahlungsmoral in Deutschland Q2 2012
Abbildung 9:
Zahlungsmoral:Trend 2013 (BDIU Frühjahrsumfrage)
Abbildung 10: Branchenübergreifender Anteil nicht-termingerechter Zahlungen sowie Forderungsausfälle
Abbildung 11: Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung bei Gericht ermittelte Forderungen
Abbildung 12: Anzahl an Arbeitsplatzverlusten durch Insolvenzen
Abbildung 13: Nutzung externer Dienstleister im Europavergleich
Abbildung 14: Einsatz von geeigneten Instrumenten zum Schutz gegen Forderungsausfall
Abbildung 15: Auftraggeberstruktur der Inkassobranche
Abbildung 16: Prozessdarstellung
Abbildung 17: Vertriebskanäle der Unternehmen
Abbildung 18: Zahlungsarten der Kunden
Abbildung 19: Forderungsübergabe nach Tagen
Abbildung 20: Realisierungsquote der übergebenen Forderungen
Abbildung 21: Allgemeine Kriterien für die Beauftragung eines Inkassounternehmens
Abbildung 22: Wesentliche Gründe für die Auswahl eines Inkassounternehmens
Abbildung 23: Bedeutung der Medien bei der Übergabe der Forderung
Abbildung 24: Interaktion mit IKU
Abbildung 25: Einbindung der unternehmensinternen Abteilungen
Abbildung 26: Ansprache des Schuldners
Abbildung 27: Bedeutung der Prozesses
Abbildung 28: Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen
Abbildung 29: Auswirkungen einer möglichen Reduzierung der vom Schuldner zu erstattenden Beitreibungskosten
Abbildung 30: Risiko- und Preispolitik
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
5
Einleitung
Wir – die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Deloitte“) – haben die Veröffentlichungen
zu einer geplanten Gesetzesinitiative des Bundes­
ministeriums der Justiz zur „Bekämpfung von unseriösen
Geschäftspraktiken“, von der End­verbraucher, Judikative
wie die Inkasso­wirtschaft insgesamt betroffen werden
könnten, zum Anlass für eine Studie zum „Management zahlungsgestörter Forderun­gen“ genommen. Ziel
der Studie ist es, mögliche Auswirkungen auf Handel,
Industrie und den Dienstleistungssektor zu untersuchen
und die praktische Relevanz von Inkassodienstleistungen
aus der Perspektive der inanspruchnehmenden Unternehmen darzustellen. Bei der Konzeption unserer Studie
haben wir uns von drei zentralen Fragen leiten lassen:
• Welche Bedeutung hat das Outsourcing auf professionelle Inkassounternehmen innerhalb des Forderungsmanagements der befragten Unternehmen?
• Was sind aus Sicht der befragten Unternehmen die
für ein erfolg­reiches Inkassowesen entscheiden­den
Rahmenbedin­gungen?
• Welche Auswirkungen hat die Gesetzesinitiative zur
„Bekämpfung von unseriösen Geschäftspraktiken“ auf
diese Rahmenbedingungen und damit mittel- bis langfristig auf Unternehmen, Verbraucher und staatliche
Instanzen?
Das geplante Gesetzesvorhaben beinhaltet neben dem
verbesserten Schutz des Ver­brauchers vor unseriösen
Geschäftspraktiken u.a. auch eine Neuregelung der
Vergütungs­struktur für Inkassodienstleistungen. Als
einen inhaltlichen Schwerpunkt betrachten unsere
Untersuchungen daher die möglichen Aus­wirkungen
einer faktischen Vergütungs­begrenzung auf das Outsourcing von Inkassodienstleistungen.
An der Studie teilgenommen haben 16 Unternehmen.
Dabei wurden bewusst führende Unternehmen ausgewählt, deren Kundenstamm sich im Wesentlichen aus
Endverbrauchern zusammensetzt und deren Forderungsmanagement deshalb einer verhältnismäßig hohen Last
ausgesetzt ist; sie decken darüber hinaus sechs verschiedene Branchen ab:
•
•
•
•
•
•
6
Transport/Personenbeförderung
Internet/Telekommunikation
Energieversorgung
Verlagswesen
(Online-)Handel
Finanzdienstleistungen
Damit wurde der vorwiegend auf den End­verbraucher
ausgerichtete Markt umfassend abgedeckt. Während die
statistische Signifikanz einzelner quantitativer Aussagen
zweifellos mit Vorsicht beurteilt werden muss, erlaubt
die Auswahl der befragten Unternehmen doch einige
wichtige und belastbare qualitative Aussagen über
die Realität des Inkassowesens in der Bundesrepublik
Deutschland.
Die Studie zum „Management zahlungs­gestörter Forderungen“ gliedert sich in die folgenden Kapitel:
• Einleitend haben wir die wesent­lichen Umfrageergebnisse der Studie zusammenfassend dargestellt.
• Der Studie vorangestellt haben wir in Kapitel 1 die
rechtlichen Rahmen­bedingungen für Inkassodienst­
leistungen sowie die Eckpunkte der beabsichtigten
Gesetzesinitiative.
• Es folgt in Kapitel 2 eine Darstellung des Marktumfelds, der Markt­teilnehmer sowie des gesamt­wirt­
schaftlichen Volumens zahlungs­gestörter Forderungen.
• In Kapitel 3 gehen wir auf die Ein­bindung von Inkassounternehmen als externe Dienstleister in den allgemeinen Wertschöpfungsprozess der Marktteilnehmer
ein.
• Das Kapitel 4 widmet sich den Untersuchungsergebnissen, die wir im Rahmen einer Management-Um­
frage unter 16 namhaften Unterneh­men unterschiedlichster Branchen, die externe Dienstleistungen beim
Forderungsmanagement in An­spruch nehmen, gewinnen konnten.
Unsere Ausführungen zum geschäftlichen und rechtlichen Umfeld sowie ausgewählten Branchenkennziffern
basieren auf der Auswertung allgemein zugänglicher
Quellen.
Darüber hinaus konnten wir bei unseren prozessualen
Darstellungen auf Informationen zurückgreifen, die uns
auf Anfrage von verschiedenen Inkassounternehmen
(„IKU“) zur Verfügung gestellt wurden.
Zusammenfassung
Die vorliegende Studie zeigt, dass einem professionellen externen Inkasso von den befragten Unternehmen
durchweg eine sehr hohe Bedeutung beigemessen wird;
dabei stehen neben der bloßen Beitreibungsquote hohe
qualitative Anforderungen an die Inkasso-Tätigkeit der
beauftragten Unternehmen im Vordergrund, die in der
Praxis nur mit hohem technischen und personellen Aufwand erfüllt werden können. Die Ergebnisse der Studie
legen schließlich nahe, dass der beabsichtigte staatliche
Eingriff in die Struktur der Inkassovergütung mit hoher
Wahrscheinlichkeit zwei in dieser Form nicht beabsichtigte Folgen haben könnte: erstens eine zunehmende
Verlagerung der Forderungsbeitreibung auf gerichtliche
Verfahren; zweitens eine zunehmende Umlage kalkulierter Forderungsausfälle auf den Endverbraucher.
Qualitativ hochwertiges Inkasso ist ein kritischer
Erfolgsfaktor im Geschäft mit dem Endkunden
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Unternehmen ihr
Forderungsmanagement teilweise auf IKU ausgliedern.
Als wichtigsten Grund gaben die befragten Unternehmen Wirtschaftlichkeits­erwägungen vor dem Hintergrund eines verschärften Wettbewerbs oder oft eines
branchenspezifisch hohen Margendrucks an. Deshalb
wird einem professionalisiert betriebenen Inkasso auch
gerade dort große Bedeutung beigemessen, wo eine
Branche maßgeblich von geringen Margen geprägt ist,
beispielsweise im Online- und Versandhandel.
Dennoch leisten sich die befragten Unternehmen weiterhin ein durchaus teures innerbetriebliches Mahnwesen: so wendet ein Unternehmen im Durchschnitt je
gemahntem Euro drei Cent für innerbetriebliches Forderungsmanagement auf, Spitzenwerte gehen bis 13 Cent.
Erst nach ca. vier Monaten werden die Forderungen im
Durchschnitt an einen externen Dienstleister abgegeben.
Als Grund hierfür wird auch genannt, dass bestimmte
Schuldnergruppen auf eine Inanspruchnahme durch das
Unternehmen selbst schlicht nicht reagieren. Externes
Inkasso erscheint daher in diesem Bereich alternativlos.
Auffällig ist, dass bei der Auswahl des jeweiligen IKUs,
neben quantitativen Aspekten wie der Beitreibungsquote auch qualitative Anforderungen an die Arbeit des
Inkassodienstleisters bei den befragten Unternehmen
eine entscheidende Rolle spielen:
•
•
•
•
Nachvollziehbarkeit der Prozesse
Ergebnisdokumentation
Strategie und Beitreibungsphilosophie
Direkte Einflussnahmemöglichkeiten durch den Auftraggeber
Professionelles Forderungsmanagement erfordert
verlässliche Partner und erhebliche Investitionen
Bei allen befragten Unternehmen wird deutlich, dass
sich das Forderungsmanagement stets im Spannungsfeld eines im Massengeschäft zwangsläufig hohen
Rationalisierungsdrucks einerseits und dem Erfordernis
einer individuellen Rücksichtnahme auf den Einzelfall
andererseits bewegt. Auftraggeber erwarten von einem
Inkassounternehmen auf der einen Seite die reibungslose Integration des Inkassos in die innerbetrieblichen
Geschäftsprozesse; auf der anderen Seite stehen Kundenbeziehungen und die Unternehmensreputation auf
dem Prüfstand, weswegen der Flexibilität im Einzelfall
eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Ersteres erfordert massive technische Investitionen in Aufbau und
Unterhaltung notwendiger IT-Schnittstellen und inkassospezifischer Workflow-Systeme; letzteres einen hohen
Personalaufwand, beispielsweise für die individuelle
telefonische Betreuung von Schuldnern. Dabei müssen
trotz des erheblichen Rationalisierungsdrucks compliancerechtliche Anforderungen sowie die technische und
organisatorische Sicherstellung von Datenschutz und
Datensicherheit durchgängig erfüllt und die Möglichkeit
externer Kontrollen gewährleistet werden.
Die Senkung der Vergütung von Inkassounternehmen wirkt sich zwangsläufig auf Qualität und
Leistungsspektrum aus; betriebswirt­schaftlich
werden Kosten hierdurch nicht gesenkt, sondern
allenfalls verlagert
Allen befragten Unternehmen ist grundsätzlich an einer
möglichst kostengünstigen Beitreibung ausstehender
Forderungen gelegen. Dabei betrachten die Auftraggeber
aber weniger isoliert die Vergütung des IKUs; es dominiert
vielmehr eine Betrachtung des Gesamtbilds der entstehenden Kosten – also beispielsweise auch die Kosten des
innerbetrieblichen Forderungsmanagements, Schaden
durch Forderungsausfälle etc.
Im Hinblick auf die oben aufgezeigten erheblichen Investitions- und Personalkosten eines Inkassounternehmens
befürchtet die Mehrzahl der teilnehmenden Unternehmen im Falle einer erzwungenen Deckelung der
Inkassovergütung auch eine qualitative Veränderung der
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
7
Dienstleistungen: so gehen 50% der befragten Unternehmen davon aus, dass die bislang sehr hohe Quote
außergerichtlicher Konfliktlösungen, die ausnahmslos
alle Befragten als sehr wichtig oder wichtig einstufen,
sinkt, sowie 60% der befragten Unternehmen, dass
demgegenüber die zeit- und kostenintensive Beitreibung
über staatliche Gerichte und Vollstreckungsorgane an
Bedeutung gewinnen wird.
Neben höheren Beitreibungskosten und geringeren
Beitreibungsquoten befürchten einige der befragten
Unternehmen auch Ausfälle im wichtigen Bereich der
Kleinstforderungen, da ein Inkasso in diesem Bereich
betriebs­wirtschaftlich kaum haltbar wäre, was langfristig
eine sinkende allgemeine Zahlungsmoral für Kleinstforderungen nach sich ziehen würde.
Besonders in der Telekommunikations­branche wird eine
zunehmende Umlage solcher Kostensteigerungen auf
den Endverbraucher erwartet. Dies kann in der Form
allgemeiner Preissteigerung geschehen. Im Versandhandel liegt aus betriebs­wirtschaftlicher Sicht eine gezielte
Verteuerung beispielsweise der Versand­kosten speziell
für Fälle der Verwendung bestimmter risikobehafteter
Zahlungsarten näher. Dies führt zu einem weiteren Problem: in Deutschland sind gerade die für den Unternehmer riskanteren „offenen“ Zahlungs­arten (Überweisung,
Lastschrift, Kunden bzw. Bonuskarten, Internetbezahlverfahren) bislang besonders beliebt.1 Eine Verteuerung
hier träfe also sehr viele Menschen. Darüber hinaus aber
träfe sie vor allem wirtschaftlich schwache Verbraucher:
denn diesen stehen viele für den Unternehmer sichere
Zahlungswege wie beispielsweise Kreditkarten oder
Treuhanddienste deutlich seltener zur Verfügung als zahlungskräftigen Endkunden.
Quantitative Auswertung
Die befragten Unternehmen erzielten im Geschäftsjahr
2011 Umsätze bzw. Beitragseinnahmen in einer Größenordnung von Mio. 64 bis Mrd. 13,5 Euro, ohne Berücksichtigung von Kreditinstituten. Weiterhin beträgt die
Anzahl der Endkunden bei den befragten Unternehmen
zwischen Tsd. 185 und Mio. 21.2
Es ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der Umsätze
und Margen sowie die Anzahl der Endkunden der
befragten Unternehmen als Bezugsgröße für die Rele1
2
8
Deutsche Bundesbank (2012): „Zahlungsverhalten in Deutschland
2011“
Ohne ÖPNV.
vanz des zahlungsgestörten Forderungsvolumens in
Abhängigkeit des Geschäftsmodells sehr stark variieren.
„Offene“ Zahlungsarten dominieren
Als Vertriebskanäle werden von den befragten Unternehmen im Wesentlichen das Internet sowie der mobile
Vertrieb einschließlich Außendienst genutzt. Darüber
hinaus hat der stationäre Handel bei Unternehmen mit
Geschäftsstellen/Filialen eine große Bedeutung. Eine
Forderungsbegleichung erfolgt insbesondere durch das
elektronische Lastschriftverfahren sowie durch Überweisung, also durch „offene“ Zahlungsarten.
Die Kosten des internen kaufmännischen Mahnwesens
bewegen sich in einer Bandbreite von Mio. 0,1 bis Mio.
8 Euro jährlich. Die zu bearbeitende Forderungshöhe
beträgt im Durchschnitt aller befragten Unternehmen rd.
205 Euro und in der Spitze 540 Euro (ohne Berücksichtigung von Kreditinstituten).
Der handelsrechtliche Aufwand für das interne kaufmännische Mahnwesen im Verhältnis zu den im Jahresdurchschnitt erstmals ins Mahnwesen übergehenden
Einzelforderungen bewegte sich, soweit von den Unternehmen mitgeteilt, in einer Bandbreite von rd. 1,30 bis
6,70 Euro bei einem Spitzenwert von 175 Euro. Der jährliche interne Aufwand der Unternehmen im Verhältnis je
gemahntem Euro liegt im Durchschnitt bei drei Cent und
in der Spitze bei 13 Cent.
Langjährige Geschäftsverbindungen zu Inkassounternehmen
Eine Übergabe gemahnter Forderungen an einen
Inkassodienstleister erfolgt im Gesamtdurchschnitt aller
befragten Unternehmen nach rd. vier Monaten, wobei
die Unternehmen in der Regel mit zwei Inkassounternehmen zusammenarbeiten und die Geschäftsverbindung überwiegend seit mehr als fünf Jahren besteht.
40% Realisierungsquote neun Monate nach
Abgabe an den Dienstleister
Durch die Unternehmen werden im Jahr durchschnittlich
Hauptforderungen in Höhe von Mio. 30 Euro an die
Dienstleister übergeben. Nach Bereinigung um maximale
und geringste Werte liegt das übergebene Forderungsvolumen im Verhältnis zum Umsatz/ Beitragseinnahmen
bei rd. einem Prozent, wovon nach neun Monaten
durchschnittlich 40% durch IKU realisiert werden
können.
Branchenbetrachtung1
Durchschnittswerte
der befragten
Unternehmen
Internet/
Telekommunikation
Finanzdienstleistungen
(Online-)
Handel
Personenbeförderung
185–21.000 Tsd2
14 Mio.
9 Mio.
10 Mio.
*3
Internet und mobiler
Vertrieb (inkl. Außendienst) sowie
stationärer Handel
Internet und stationärer
Handel
Mobiler Vertrieb
(inkl. Außendienst) und
stationäre Stellen
Internet und (jeweils
hälftig) Call-Center und
Katalogbestellungen
Mobiler Vertrieb
Elektr. Lastschriftverfahren und
Überweisung
Elektr. Lastschriftverfahren
Elektr. Lastschriftverfahren,
daneben Überweisung
Fast ausschließl.
Überweisung
*4
36
76
20
43
*4
1,0 Mio.
0,8 Mio.
2,0 Mio.5
1,2 Mio.
*4
205 €
(540 € in der Spitze6)
135 €
250 €5
260 €
*4
Anzahl der Tage, nach denen durchschnittlich die Forderungsabgabe an
IKU’s erfolgt
121
79
140 (insgesamt),
115 (Versicherungen)
193
*4
Anzahl der Forderungen, die an IKU’s
übergeben werden
187 Tsd.
297 Tsd.
125 Tsd.5
54 Tsd.
675 Tsd.
540 €
275 €
290 €5
255 €
40 €
30 Mio. €
53 Mio. €
47 Mio. €5
19 Mio. €
27 Mio. €
Anteil der Hauptforderungen am
Umsatz bzw. an den Bruttobeitragseinnahmen
1%6
1,9%
(am Umsatz)
0,2%5
1,2%
(am Umsatz)
*4
Anteil der nach neun Monaten realisierten Forderungen durch Inkassodienstleistungen
40%
40%
42%5
45%
54%
Anzahl der Endkunden
Überwiegende Vertriebskanäle
Primäre Zahlungsart
Anzahl der Mitarbeiter im internen
kaufmännischen Mahnwesen
Anzahl der jährlichen Einzelforderungen,
die in die erste kaufm. Mahnstufe übergeben werden
Durchschnittliche Kundenforderung in
der kaufmännischen Mahnbearbeitung
Durchschnittliche Hauptforderung der
zum Inkasso übergebenen Forderungen
Hauptforderungen
1
2
3
4
5
6
Im Folgenden werden nur Angaben gemacht, soweit keine Rückschlüsse auf die Umfrageteilnehmer gezogen werden können und wir von mehr als einem Teilnehmer Antworten erhalten haben.
ohne ÖPNV
Umfrageteilnehmer aus der Branche der Personenbeförderung weisen aufgrund der systembedingten Erfassung jeder Einzelbeförderung signifikant höhere Kundenzahlen (Transaktionen) aus.
(teilweise) keine Angaben der befragten Unternehmen
nur Versicherungen
ohne Finanzinstitute
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
9
Kapitel 1: Rechtliche Rahmenbedingungen
Um die Studie vor dem Hintergrund der geplanten
Gesetzesinitiative zur „Bekämpfung von unseriösen
Geschäftspraktiken“ besser einordnen zu können, haben
wir nachfolgend die allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Inkassowesen, die Gesetzesinitiative
sowie ein weiteres Gesetzesvorhaben kurz dargestellt.
Aktuelle gesetzliche Bestimmungen
Gemäß § 2 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist
Inkasso „(…) die Einziehung fremder oder zum Zweck
der Einziehung auf fremde Rechnung ab­getretener
Forderungen, wenn die Forde­rungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (IKU).“3 Die Haupttätigkeit von Inkassounternehmen besteht demnach in der
Einziehung kaufmännisch ausgemahn­ter, jedoch noch
nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie
in der Einziehung bereits titulierter Forderungen.
Die Ausübung von Inkassodienstleistungen und somit
der Einzug fremder oder zum Zweck der Einziehung auf
fremde Rechnung abgetretener Forderungen als eigenständiges Geschäft unterliegt seit dem 1. Juli 2008 den
Bestimmungen des RDG.4 Hiernach dürfen nur natürliche oder juristische Personen sowie Gesellschaften ohne
Rechtspersönlichkeit Inkassodienst­leistungen ausführen,
die bei der zuständigen Behörde registriert sind (§ 10,
Absatz 1, Satz 1 RDG). Zur Registrierung und damit zur
Ausübung von Inkassodienstleistungen sind vom Gesetz­
geber in § 12 RDG folgende Voraus­setzungen festgesetzt worden:
• Persönliche Eignung und Zuverlässig­keit (Absatz 1,
Nummer 1):
– strafrechtlich unbescholten innerhalb der letzten drei
Jahre vor Antrags­stellung zur Registrierung,
– geordnete wirtschaftliche Verhält­nisse,5 sowie
– kein Widerruf nach § 14 RDG sowie kein Widerruf,
Rücknahme oder Ver­sagung einer Zulassung zur
Rechts­anwaltschaft und kein Ausschluss aus der
Rechtsanwaltsschaft inner­halb der letzten drei Jahre.
• Theoretische und praktische Sachkunde (Absatz 1,
Nummer 2):
– Theoretische Sachkunde umfasst insbesondere
durch Zeugnisse be­legte Kenntnisse des BGB, des
Handels-, Wertpapier- und Gesell­schaftsrechts,
des Zivilprozess­rechts einschließlich Zwangsvoll­
streckungs- und Insolvenzrecht sowie des Kostenrechts.6
– Praktische Sachkunde setzt in der Regel eine
mindestens zweijährige unter Anleitung erfolgte
Berufsaus­bildung oder praktische Berufsaus­bildung
voraus.7
• Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EURO 250.000 für jeden
Versicherungs­fall (Absatz 1, Nummer 3).
Ebenfalls seit dem 1. Juli 2008 ist es IKU erstmals nach
§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO gestattet, auch das gerichtliche
Mahnverfahren zu beantragen.
Vergütung von Inkassodienstleistungen
Für außergerichtliche Inkassodienstleistun­gen existiert derzeit keine Gebühren­ordnung. Die Vergütung
wird mit dem Auftraggeber (Gläubiger) auf Grundlage
freier kaufmännischer Kalkulation berech­net. Gängige
Formen umfassen pauschale Vergütungssysteme, die
Einzelleistungs­vergütung sowie Mischformen. Nach
unseren Kenntnissen orientiert sich die Mehrzahl der IKU
am Rechtsanwaltsvergü­tungsgesetz (RVG).8 Dies ist von
der Rechtsprechung weitestgehend anerkannt. Gemäß
§ 22 der Satzung des BDIU haben sich die Mitgliedsunternehmen bei der Festsetzung ihrer Vergütungssätze
im Rah­men des „Üblichen und Angemessenen“ zu
halten.9 Gemäß einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts10 kann der Gläubiger die Kosten für die
Beauftragung eines IKU grund­sätzlich als Verzugskos6
7
8
3
4
5
10
§ 2 Absatz 2 Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 2 Absatz 2 Rechtsdienstleistungsgesetz.
„Die Vermögensverhältnisse einer Person sind in der Regel
ungeordnet, wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren
eröffnet worden oder sie in das vom Insolvenzgericht oder vom
Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der
Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.
Ungeordnete Vermögensverhältnisse liegen nicht vor, wenn im
Fall der Insolvenzeröffnung die Gläubiger­versammlung einer Fortführung des Unternehmens auf der Grundlage eines Insolvenzplans zugestimmt und das Gericht den Plan bestätigt hat, oder
wenn die Vermögensinteressen der Rechtsuchenden aus anderen
Gründen nicht konkret gefährdet sind.“ (§ 12 Absatz 2 RDG)
9
10
§ 12 Absatz 1 Nummer 2 RDG i.V.m. § 10 Absatz 1 RDG und
§ 11 Absatz 1 RDG.
§ 12 Absatz 1 Nummer 2 RDG i.V.m. § 10 Absatz 1 RDG und
§ 12 Absatz 3 RDG.
Eine nicht repräsentative Untersuchung der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) von bei den Verbraucherzentralen eingegangenen Beschwerden über „unseriöses Inkasso“ im Zeitraum
zwischen Juli und September 2011 ergab, dass die IKU „durchschnittlich deutlich mehr Gebühren für ihre Tätigkeit als die zulässigen Höchstgebühren, die Rechtsanwälte für die Inkassotätigkeit
verlangen dürfen“, verlangten. (vgl. vzbv (2012): „Auswertung
von Verbraucherbeschwerden zu Zahlungsaufforderungen von
Inkassounternehmen“ vom 01.12.2011; Pressemitteilung des
vzbv vom 01.12.2011).
§ 22 Vereinbarungen über die Inkassovergütung, Satzung
des BDIU.
Urteil des Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1012/11) vom
07.09.2011.
ten gegenüber dem Schuldner geltend machen. Diese
dürfen jedoch nicht die Kosten, die bei alternativer
Beauftragung eines Rechtsanwalts ent­stehen würden,
übertreffen.11 Eine verein­barte Erfolgsprovision zwischen
Gläubiger und IKU hingegen ist in der Regel nach Auffassung von Rechtsprechung und Literatur nicht vom
Schuldner zu erstatten.
Referentenentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Der „Referentenentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse
Geschäftspraktiken“12 enthält hinsichtlich der Inkassobranche drei Regelungsbereiche:
• Erhöhung der Transparenz gegenüber dem Schuldner:
Demnach werden IKU dazu verpflichtet, bereits bei
der ersten Kontaktaufnahme detailliert ihren Auftraggeber, die Haupt­forderung (Zeitpunkt der Entstehung
und Forderungsdarlegung durch Vertrag) sowie die
Nebenforderung (detaillierte Darstellung der Kosten
sowie Zeitpunkt des Verzugseintritts) darzulegen.
• Verbesserung der staatlichen Aufsicht inklusive eines
erweiterten Sanktions­spektrums: Die Widerrufsmöglichkeiten der Re­gistrierung im Dienstleistungsregister
sollen erweitert werden. Darüber hinaus ist die Einführung neuer Bußgeld­tatbestände sowie die Erhöhung
des Höchtsatzes von EURO 5.000 auf EURO 50.000
vorgesehen.
• Transparente Kostenerstattungsrege­lungen: Hinsichtlich der Inkassokosten beabsichtigt der Gesetzgeber,
durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums
der Justiz geregelte, gestaffelte, aufwandsbezogene
Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten einzuführen. Eine höhere Erstattung seitens des
Schuldners darf nur verlangt werden, wenn im Einzelfall besondere Beitreibungsaufwendungen entstanden
sind, so dass eine „Kostenerstattung auf Basis der
Regelsätze grob unbillig wäre.“
Zum Referentenentwurf wurden von verschiedenen
Seiten nachfolgend zusam­mengefasste Stellungnahmen
abgegeben:
für die Verbraucher“.13 Auf die Deckelung der Inkassovergütung geht der vzbv nicht explizit ein, jedoch ist
aufgrund einer Aussage14 in der Studie des vzbv aus
Dezember 2011 grundsätzlich davon auszugehen, dass
der vzbv einer wie auch immer gearteten Deckelung
positiv gegenüberstehen dürfte.15 Der Geschäftsführer
der Verbraucherzentrale Berlin ist der Ansicht, dass die
Maßstäbe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes angewendet werden sollten.16
Dementgegen kritisieren sowohl der BDIU als auch
verschiedene Wirtschafts­ver­bände, Repräsentanten der
Auftraggeber der Inkassobranche, insbesondere die
Deckelung der Inkassokosten. Gemäß BDIU ist eine Neuregelung der Inkasso­kosten unnötig und hinsichtlich des
Ziels des Gesetzes, unseriösen IKU das Geschäftsmodell
zu entziehen, nicht zielführend. Die Höhe sowie die
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten sei bereits durch
die durch das Bundes­verfassungsgericht bestätigte Koppelung an das RVG „transparent und nachvollziehbar“
geregelt. Des Weiteren könnten auch unseriöse IKU
„problemlos Inkassoregelsätze zur Grundlage für ihre
unberechtigten Zahlungsaufforderungen nehmen.“17
Zielführender wäre eine Vor­gabe an IKU, Forderungen
vor Geltend­machung auf ihre Berechtigung zu prüfen.18
Verschiedene Branchenverbände – wie der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
(BGA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
e.V. (DIHK) sowie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
(BITKOM) - führen an, dass die Höhe der Inkassovergütung faktisch bereits durch die Vergütungs­sätze der
13
14
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt
das Gesetzesvorhaben und verspricht sich „mehr Schutz
11
12
Vgl. hierzu Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG).
Vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vom
12.03.2012.
15
16
17
18
„vzbv begrüßt Anti-Abzocke-Gesetz“, veröffentlicht auf der vzbvHomepage am 09.03.2012.
„Da die Inkassotätigkeit von einfacherer Art als die traditionelle
Anwaltstätigkeit ist, muss für Inkassodienstleistungen – unabhängig davon, ob sie ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen
erbringt – eine Maximalgebühr von 0,5 RVG festgeschrieben
werden. Um zu vermeiden, dass Bagatellforderungen um ein
Vielfaches anschwellen, sollte die Verhältnismäßigkeit zwischen
Haupt- und Nebenforderungen – nach Vorbild Österreichs –
gesetzlich festgelegt werden.“
vzbv (2012): „Auswertung von Verbraucherbeschwerden zu Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen“ vom 01.12.2012.
Sonderausgabe: Die Welt“ vom 21. März 2012, S. VI
Pressemitteilung des BDIU vom 24. Mai 2012.
Pressemitteilung des BDIU vom 24. Mai 2012.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
11
Rechtsanwälte geregelt ist.19 Der DIHK sowie BITKOM
befürchten, dass sich bei der angestrebten Deckelung
der Inkassokosten „die Qualität der Leistung bei geringeren Einkommen der Inkassobetriebe nachlassen
könnte“20, da der derzeitige Bearbeitungsaufwand nicht
mehr kostendeckend aufrechtzuerhalten wäre.21 Die
Folge wären höhere Zahlungsausfälle und ein steigenges Insolvenzrisiko insbesondere für mittelständische
Unter­nehmen.22 Sofern Forderungen nicht mehr im vorgerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden
können, da die tatsächlich anfallenden Kosten nicht
mehr durch den Schuldner getragen werden, müssten
die Unternehmen die dadurch entstehenden Mehrkosten (Forderungsausfall) in Form höherer Preise an ihre
Kunden weiter­geben.23 Der ZDH führt des Weiteren
an, dass insbesondere mittelständische Unternehmen
aufgrund ihrer Mitarbeiter­stärke kein internes Forderungsmangement aufrechterhalten können und auf IKU
angewiesen sind.24
19
20
21
22
23
24
12
BGA (2012): „BGA Position“ vom 22.03.2012; DIHK (2012): „Stellungnahme zum inoffiziellen RefE eines Gesetzes zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken (Fassung 12.03.2012)“ vom
14.06.2012; ZDH (2012): „Stellungnahme zum Entwurf eines
Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ aus Mai 2012;
BITKOM (2012): „Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes
gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vom 18.07.2012.
DIHK (2012): „Stellungnahme zum inoffiziellen RefE eines Gesetzes zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken (Fassung
12.03.2012)“ vom 14.06.2012.
DIHK (2012): „Stellungnahme zum inoffiziellen RefE eines Gesetzes zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken (Fassung
12.03.2012)“ vom 14.06.2012; BITKOM (2012): „Positionspapier
zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“
vom 18.07.2012.
DIHK (2012): „Stellungnahme zum inoffiziellen RefE eines Gesetzes zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken (Fassung
12.03.2012)“ vom 14.06.2012.
BITKOM (2012): „Positionspapier um Entwurf eines Gesetzes
gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vom 18.07.2012.
ZDH (2012): „Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes gegen
unseriöse Geschäftspraktiken“ aus Mai 2012.
Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr:
Ferner besteht aktuell ein weiteres Gesetzesvorhaben in
Deutschland, welches ebenfalls einen direkten Einfluss
auf die Höhe von Inkassokosten haben könnte. So hat
die Bundesregierung im Rahmen einer bis März 2013
in deutsches Recht umzusetzenden EU-Richtlinie einen
„Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in den Bundestag eingebracht.25 Das Gesetz soll auschließlich für den Ge­schäfts­
verkehr sowie Geschäfte zwischen Unternehmen und
der öffentlichen Hand gelten, Verbraucher sind nicht
betroffen. Kernbestimmungen sind:
• Beschränkung der maximalen Zah­lungsfrist zwischen
zwei Unternehmen auf 60 Tage. Hiervon darf nur
abge­wichen werden, wenn dieses „für den Gläubiger
nicht grob nachteilig ist.“
• Handelt es sich bei dem Schuldner um einen öffentlichen Auftraggeber, darf das maximale Zahlungsziel 30 Tage nicht überschreiten. Hiervon darf nur
ab­gewichen werden, wenn die Verein­barung „aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale der
Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist.“
• Der gesetzliche Verzugszins wird um einen Prozentpunkt erhöht.
• Einführung einer Mindestpauschale i.H.v. EURO 40 bei
Verzug des Schuld­ners. Die Pauschale „ist auf einen
ge­schuldeten Schadensersatz anzurech­nen, soweit der
Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet
ist.“
25
Vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes
zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ vom
15.08.2012.
Kapitel 2: Marktumfeld, Marktteilnehmer
und zahlungsgestörtes Forderungs­volumen
Zur Einordnung unserer Fragen zu den Bereichen „Kriterien für Beauftragung eines IKU“ sowie „Zielsetzung des
Outsourcings“ haben wir nachfolgend das Marktumfeld
und die Marktteilnehmer zusammenfassend dargestellt
sowie einen Überblick über das zahlungsgestörte Forderungsvolumen gegeben.
Marktumfeld
Aktuell halten IKU gemäß einer Branchenstudie26 in
Deutschland rund Mrd. 55 Euro an Forderungen im Auftrag von Gläubigern, bei einer durchschnittlichen Forderungshöhe von EURO 646.27 Weitere direkte Daten zum
Marktumfeld von IKU sind öffentlich nicht verfügbar.
Abb. 1 – Gründe für eine schlechte Zahlungsmoral bei Privatpersonen
70%
60%
60%
53%
50%
40%
42%
41%
40%
39%
30%
20%
10%
Verbraucher
Gemäß einer Umfrage der EOS-Gruppe aus 2012 bei
Unternehmen in Deutschland hinsichtlich der Gründe28
für eine schlechte Zahlungsmoral bei Privatpersonen
(Ver­brauchern) sind „eine bereits bestehende Überschuldung“ (60%), ein „momentaner Liquiditätsengpass“
(53%), „Arbeitslo­sigkeit“ (41%) sowie die „allgemeine
Wirtschaftslage“ (40%) als wesentliche Faktoren anzuführen, weshalb diese ihren Zahlungsverbindlichkeiten
nicht mehr nachkommen (können).29 Daneben wurden
auch Gründe wie „Vergesslichkeit“ (42%) sowie „vorsätzliches Nichtbezahlen“ (39%) angegeben (Abb. 1).
len
e
ah
ez
fts
tz
sä
Vo
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Ve
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iq
ui
Üb
di
er
tä
sc
tse
hu
ng
ld
pa
un
g
ss
eit
0%
Die Haupttätigkeit von IKU liegt in der Beitreibung
offener Forderungen ihrer Auftraggeber. Bei der nachfolgenden Analyse der wesentlichen Treiber für eine
(zumindest temporär) nicht ausreichende Liquidität des
Schuldners wird nach „Verbrauchern“ und „Unternehmen“ unterschieden.
Quelle: EOS (2012): 10-Länder Studie „Europäische Zahlungsgewohnheiten”
Die Frühjahrsumfrage 2012 des BDIU unter seinen Mitgliedsunternehmen bestätigt sowohl „Überschuldung“
als auch „Arbeits­losigkeit“ als die wesentlichen Ursachen
einer schlechten Zahlungsmoral bei Verbauchern.30
26
27
28
29
30
Bülow & Consorten (2012): „Der Inkassomarkt in Deutschland“
Umfrage mit Hilfe eines Fragebogens unter den Mitgliedsunternehmen des BDIU. Die Teilnahmequote wird von Bülow &
Consorten mit über 50% angegeben. Die Stichprobenabdeckung
(„Repräsentativität“) schätzt Bülow & Consorten auf 60 bis 70%
für den Gesamtmarkt in Deutschland.
Prozentangaben geben die Häufigkeit der Antwort wieder. Mehrfachnennungen waren möglich.
EOS (2012): Zehn-Länder-Studie 2012 „Europäische Zahlungsgewohnheiten“.
BDIU (2012): „Frühjahrsumfrage 2012“
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
13
Allgemeine Wirtschaftslage:
Nach zwei Jahren mit Wachstumsraten des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von mindestens drei
Prozent (2010: 3,7% und 2011: 3,0%)31 entwickelt sich
die allgemeine Wirtschaftslage in Deutschland aktuell
schwächer. Die Frühindikatoren „ZEW-Konjunkturerwartungen“ und „ifo-Ge­schäftsklimaindex“ sind seit mehreren Monaten generell rückläufig.32 Nichtsdestotrotz
ist die Verbraucher­stim­mung in Deutschland gemäß der
GFK-Konsum­klimastudie für Oktober 2012 weiterhin
positiv, insbesondere die Anschaffungsneigung verharrt
auf hohem Niveau.33 Die Deutsche Bundesbank sowie
mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten für
2012 aufgrund des schwierigen makroökonomischen
Umfelds eine Wachstumsrate von lediglich rund einem
Prozent.34 Auch für 2013 erwarten Wirtschaftsforschungsinstitute unisono ein nahezu konstantes Wachstum des BIPs in Höhe von rund einem Prozent.35
Arbeitslosenquote:
Das Konjunkturklima der vergangenen Jahre wirkte
sich positiv auf die Entwicklung der Arbeitslosenquote
aus. Auch für das Jahr 2012 gehen Wirtschaftsforschungsinstitute noch von einem weiteren Rückgang der
Arbeitslosenquote aus.36 Für 2013 hingegen erwarten
Wirtschaftsfor­schungsinstitute gemäß aktueller Prog­
nosen insbesondere aufgrund der sich abschwächenden
Konjunktur einen leichten Anstieg (IfW) bzw. gehen von
einer Stagnation (IW; IAB) der Arbeitslosenquote aus
(Abb. 2).37
31
32
33
34
35
36
37
38
14
Pressekonferenz „Bruttoinlandsprodukt 2011 für Deutschland“
des Statistischen Bundesamts am 11. Januar 2012.
Pressemitteilung des ZEW vom 13.11.2012; Ergebnisse des ifo
Konjunturtests Oktober 2012
Pressemitteilung der GfK SE vom 26. Oktober 2012.
Deutsche Bundesbank Monatsbericht Juni 2012; Institut der
deutschen Wirtschaft Köln (IW): „IW-Konjunkturprognose Herbst
2012“ aus September 2012; Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW):
„Deutsche Konjunktur im Herbst 2012“ vom 12.09.2012; ifo
Konjunktur­prognose 2012/2013 vom 28.06.2012.
ifo Institut: 1,3% (ifo Konjunkturprognose 2012/2013); IfW: 1,1%
(„Deutsche Konjunktur im Herbst 2012“ vom 12.09.2012); IW:
0,75% (IW-Konjunkturprognose Herbst 2012 aus September
2012); Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): 0,8%
(IAB-Prognose 2012/2013).
IfW: „Deutsche Konjunktur im Herbst 2012“ vom 12.09.2012;
IW: „Konjunkturprognose Herbst 2012“ aus September 2012;
IAB: „IAB-Prognose 2012/2013“.
IfW: „Deutsche Konjunktur im Herbst 2012“ vom 12.09.2012;
IW: „Konjunkturprognose Herbst 2012“ aus September 2012;
IAB: „IAB-Prognose 2012/2013“.
Definition gemäß Bundesagentur für Arbeit.
Abb. 2 – Anzahl an Arbeitslosen und Arbeitslosenquote37
2010–2013
Arbeitslose (Tsd. Personen) und Arbeitslosenquote (in %)
3.300
3.200
7,7%
3.100
3.000
7,1%
2.900
6,7%
2.800
2.700
2.600
2010
2011
2012*
* Prognose des ifo Instituts
Quelle: ifo Konjunkturprognose, 28.06.2012
Gemäß der Überschuldungsstatistik 2010 des statistischen
Bundesamts war im Jahr 2010 „Arbeitslosigkeit“ mit 28%
der mit Abstand wichtigste Auslöser für die Überschuldung von Privatpersonen. Weitere Auslöser waren bspw.
„Trennung, Scheidung, Tod des Partners/der Partnerin“
(14%), „Erkrankung, Sucht, Unfall“ (12%) sowie eine
„unwirtschaftliche Haushalts­führung“ (10%). 39
Überschuldungssituation:
Der sich abschwächende Trend einer rückläufigen Arbeitslosigkeit, das schwächelnde Konjunkturklima in 2012
sowie die anhaltend hohe Konsumneigung spiegeln sich
erwartungsgemäß auch in der Überschuldungssituation40
der Bundesbür­ger wider. Diese hat sich bei Verbrauchern
gemäß dem SchuldnerAtlas 2012 (Creditreform) im
Jahr 2012 nach einem Rückgang in 2011 wieder verschlechtert.41 Demnach sind in 2012 (Stichtag 1. Oktober
2012) rund 6,6 Millionen Bundesbürger über 18 Jahren
überschuldet und weisen nach­haltige Zahlungsstörungen auf. Dies ent­spricht einem Anstieg um rund 2,8%
im Vergleich zu 2011. Damit bleibt die Schuldnerquote
deutlich über dem Tiefst­wert von 2009, sodass die
Überschul­dungssituation der Verbraucher auch vor dem
39
40
41
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 30. August
2012.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Summe der fälligen Zahlungsverpflichtungen seitens des Schuldners auch in absehbarer
Zeit nicht beglichen werden kann.
Creditreform e.V. (2012): „SchuldnerAtlas Deutschland, Jahr
2012“.
Hintergrund der Risiken der nationalen und globalen
Konjunkturentwicklung, insbesondere der Europäischen
Staats­schuldenkrise, weiterhin als angespannt bezeichnet
werden kann (vgl. Abb. 3). Der Anteil der Schuldner mit
hoher Überschul­dungsintensität liegt in 2012 mit Mio.
3,8 Bundesbürgern (57,5% aller Schuldner) weiterhin
auf einem konstanten Niveau. Eine hohe Überschul­
dungsintensität zeichnet sich durch eine hohe Anzahl
miteinander verknüpfter Nega­tivmerkmale, meist juristischen Sachver­halten und unstrittigen Inkasso-Fällen sowie
nachhaltigen Zahlungstörungen, aus.
Für das Jahr 2011 gelangt die Auswertung des Risikomodells der Schufa Holding AG zu einem ähnlichen
Ergebnis.42 Der Anteil der Personen ohne drohende
Überschuldung (Risikostufe „Grün“) hat sich im Jahr
2011 um 0,5 Prozentpunkte auf 90,2% im Vergleich
zu 2010 leicht verbessert. Für diese Gruppe liegen der
Schufa Holding AG keine Hinweise für Zahlungsschwierigkeiten vor. Der Schufa-Kredit-Kompass 2012 zeigt
darüber hinaus auch in den kritischen Risikostufen
„Gelb“ bis „Rot“ einen leichten Rückgang (vgl. Abb. 4).43
Insolvenzen:
Die sinkende Arbeitslosen- als auch die Schuldnerquote
führten in 2011 zu einem Rückgang der Verbraucherinsolvenzen im Vergleich zu 2010 um 5,1% auf 103.289
(vgl. Abb. 5).
Abb. 4 – Einstufung der Bevölkerung in Deutschland nach
dem Schufa-Risikomodell
Abb. 3 – Schuldnerquoten in Deutschland 2004–2012
Jahr
Einwohner
(in Mio.)
>18 Jahre
Schuldner
(in Mio.)
Schuldnerquote
Schuldnerhaushalte
2004
82,5
67,1
6,5
9,7%
3,1
2005
82,4
67,3
7,0
10,4%
2006
82,3
67,3
7,2
10,7%
2007
82,2
67,6
7,3
2008
82,0
68,0
2009
81,8
68,1
2010
81,7
2011
81,8
2012
81,8
2011
2010
Grün
59,7
90,2%
89,7%
3,3
Gelb
2,5
3,7%
3,7%
3,5
Orange
1,0
1,4%
1,5%
10,9%
3,5
Rot
3,1
4,7%
5,0%
6,9
10,1%
3,4
Gesamt
66,2
100%
99,9%*
6,2
9,1%
3,0
68,3
6,5
9,5%
3,2
68,3
6,4
9,4%
3,2
68,3
6,6
9,7%
3,3
Abb. 5 – Insolvenzverfahren nach Schuldnerarten 2010–2011
Schuldnerart
2011
2010
Veränderung
(in %)
Unternehmen (einschl. Kleingewerbe)
30.099
31.998
-5,9%
103.289
108.798
-5,1%
26.030
27.662
-5,9%
159.418
168.458
-5,4%
Übrige Schuldner
Insolvenzen insgesamt
Anteile
Anzahl Personen
(in Mio.)
Quelle: Creditreform Schuldner Atlas 2012
Verbraucher
Warnstufe
Grün:
Gelb:
Keine Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten
Erste Zahlungsschwierigkeiten ggü. bspw.
Versandhändlern/Telekommunikationsunternehmen oder eine statistische Wahrscheinlichkeit über 10%, das Probleme bei der
Rückzahlung von Krediten auftreten könnten.
Orange: Mindestens eine offene Verbindlichkeit ggü.
einer Bank, die angemahnt und unbestritten ist.
Rot:
Kritische finanzielle Lage
Quelle: Schufa-Kredit-Kompass 2012
* Die Summe beträgt aufgrund von Rundungen weniger als 100%
Quelle: Statistisches Bundesamt
42
43
Schufa Holding AG (2012):“ Schufa Kredit-Kompass 2012“.
Für das Jahr 2012 liegt noch kein Jahresbericht der Schufa Holding AG vor.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
15
Für den Zeitraum Januar bis August 2012 registrierte
das Statistische Bundesamt mit 67.304 Verbraucherinsolvenzen einen Rückgang i.H.v. 3,2% im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum.44 Korrespon­d ierend konstatiert
Bürgel Wirtschaftsinfor­mationen GmbH & Co. KG einen
Rückgang der Privatinsolvenzen im ersten Halbjahr 2012
von 4,7% im Vergleich zum Vorjahresquartal.45 Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich der Einfluss einer
abschwächenden Konjunktur in der Regel erst mit zeitlicher Verzögerung bemerkbar macht.
Überschuldungstrends:
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich der positive
Trend bei der Überschul­dungssituation der Bundesbürger
in 2012 nicht fortgesetzt hat.
Jüngste Erhebungen zeigen darüber hinaus, dass insbesondere die Über­schuldungssituation junger Leute
eine negative Entwicklung aufweist. Im Vergleich zum
Vorjahres­zeitraum ist die Anzahl bei Personen zwischen
18 und 25 Jahren im ersten Halbjahr um 29,4% auf
5.809 Privat­insolvenzen angestiegen, während die
anderen Altersgruppen allesamt einen Rückgang aufweisen, der diesen Anstieg überkompensiert.46 Gemäß
der Auswertung von Creditreform (SchuldnerAtlas
2012) ist demnach mehr als ein Viertel aller Schuld­
ner jünger als 30 Jahre. Insbesondere ein „finanzielles
und ökonomisches Analphabe­tentum“47 gepaart mit
vergleichsweise hohen Investitionen in Konsummarken­
artikel wie bspw. Smartphones mittels Raten- und Kreditkartenkauf werden als Ursachen identifiziert.48 Gemäß
Schufa Kredit Kompass weisen die unter 35-Jährigen bei
der Kreditrückzahlung die höchsten Ausfallquoten auf.
Während der bundesdeutsche Durchschnitt in 2011 bei
rund 2,5% lag, betrug die Ausfallquote bei den 18- bis
35-Jährigen zwischen 3,6% und 3,2% (fallend mit steigendem Alter).49
44
45
46
47
48
49
16
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 09. November 2012.
Bürgel (2012): „Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2012“.
Bürgel (2012): „Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2012“.
Vgl. Interview mit Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, in: Creditreform
(2011): „SchuldnerAtlas Deutschland 2011“.
Creditreform (2011): „SchuldnerAtlas Deutschland 2011“; Bürgel
(2012): „Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2012“.
Schufa Holding AG (2012): „SchufaKredit-Kompass 2012“
Als Trendindikator für eine drohende Über­schuldung von
Verbrauchern in Deutschland kann der SchuldnerKlimaIndex50 von Creditreform herangezogen werden. Der
Index wird aus den drei Einflussgrößen „Ökonomisches
Potenzial“, „Kreditaffinität“ und „Schuldenstress“
ge­bildet. Hundert oder mehr Punkte kenn­zeichnen eine
eher moderate Überschul­dungslage, ein Index unter
hundert Punk­ten zeigt, dass sich die Verbraucher in
Deutschland in einer eher angespannten Überschuldungslage befinden. Im aktuell vorliegenden Report
(Sommer 2012) hat sich der Index im Vergleich zum
Frühjahr 2012 leicht entspannt und liegt bei 110,5
Punkten und somit im positiven Bereich. Die Verbraucher in Deutschland bewerten sowohl ihre aktuelle
als auch künftige wirtschaftliche Situation („Ökonomisches Potenzial“) etwas positiver als noch im
Frühjahr 2011/2012. Der Teilindikator für den Bereich
„Schulden­stress“ hat sich um 8,3 Punkte verbessert,
insbesondere durch Anpassungstrategien der Verbraucher wie beispielsweise Sparen und Zurückhaltung bei
kreditfinanzierten Anschaffungen. Dies zeigt sich auch
in der aktuellen Kreditnutzung der Verbraucher, welche
im Vergleich zum Frühjahr abgenommen hat und auf
dem niedrigsten Stand seit Herbst 2010 liegt. Gemäß
Aussage im SchuldnerAtlas 2012 zeigt der SchuldnerKlimaIndex für Herbst 201251 eine spürbare Zunahme des
„Schuldenstress“ (Abb. 6).52
Unternehmen
In der Umfrage der EOS-Gruppe aus 2012 wurden
neben den oben aufgeführten Gründen einer schlechten
Zahlungsmoral von Verbrauchern auch die Gründe einer
schlechten Zahlungsmoral von Unter­nehmen abgefragt.
Als Haupttreiber bei Unternehmen für das Nichtzahlen
offener Forderungen sind ein „momentaner Liquiditätsengpass“ (58%), die „allgemeine Wirtschaftslage“
(50%) sowie „Zahlungsausfälle bei eigenen Kunden“
(46%) angeführt (Abb. 7).53
50
51
52
53
Creditreform Boniversum (2012): „SchuldnerKlima-Index, Sommer
2012“. Der SchuldnerKlima-Index Deutschland erscheint einmal
im Quartal. Er basiert jeweils auf einer bundesweiten und bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung von rund 1.000 Bürgern im Alter zwischen 18 und 69 Jahren.
Am 22. November 2012 veröffentlicht.
Creditreform (2012): „SchuldnerAtlas Deutschland 2012“.
EOS (2012): Zehn-Länder-Studie 2012 „Europäische Zahlungsgewohnheiten“.
Analog zu den Gründen bei Verbrauchern wird auch
dieses Ergebnis, insbesondere „Zahlungsausfälle bei
eigenen Kunden“, durch die Frühjahrsumfrage 2012 des
BDIU unterstützt.54
Auffällig ist, dass sowohl die in Abbildung 15 aufgezeigten Hauptauftraggeber von IKU als auch die in der
Frühjahrsumfrage 2012 des BDIU identifizierten (nahezu
identischen) Branchen, die derzeit die größten Probleme
mit dem Zahlungs­verhalten ihrer Kunden haben, in der
Regel auch einen höheren Anteil an Verbrauchern am
Kundenstamm (B2C) haben. Somit kann grundsätzlich
davon ausgegangen werden, dass oben genannte
Indikatoren (Arbeitslosenquote, Schuldnerquoten und
Verbraucherinsolvenzen) sowie deren Entwicklung einen
erheblichen Einfluss auf die Liquidität der Unternehmen
und somit deren eigene Zahlungsfähigkeit haben. Diese
Zahlungsfähigkeit wiederum hat Einfluss auf die Fähigkeit zur Begleichung eigener Verbindlichkeiten.
Abb. 6 – Entwicklung des SchuldnerKlima-Index sowie seiner Teilindikatoren, Sommer 2012
140
120
100
80
60
40
20
0
Frühjahr
2011
Sommer
2011
Herbst
2011
Winter
2011/12
Frühjahr
2012
Sommer
2012
Index
Ökonomisches Potenzial
Keditaffinität
Schuldenstress
54
55
Abb. 7 – Gründe für eine schlechte Zahlungsmoral bei Unternehmen
70%
60%
58%
50%
40%
30%
50%
46%
31%
27%
27%
26%
20%
10%
hn
Gr isc
ün he
de
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c
M
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un r
g
Ni Vor
ch sä
tb tzl
ez ich
ah es
len
0%
ui
Fazit
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Haupttreiber
für das Nichtbezahlen von eigenen Verbindlichkeiten
sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmen ein
(zumindest temporärer) Liqui­d itätsengpass ist. Obwohl
die Ursachen hierfür zunächst unterschiedlich erschei­
nen, sind Zusammenhänge mit der Arbeitslosenquote
sowie der Anzahl an Insolvenzen erkennbar. Diese Faktoren haben sowohl auf Unternehmen im B2C- als auch
im B2B-Geschäft einen signifikanten Einfluss. Verschlechtern sich diese Faktoren, führt das zunächst zu Zahlungsausfällen bei den Unternehmen im B2C-Geschäft, was
wiederum bei diesen zu einem Liquiditätsengpass und
einer mangelnden Zahlungsfähigkeit führen kann. Da
diese auch Kunden der Unter­nehmen im B2B-Geschäft
sind, kann hierdurch ein Kreislauf bei den Unternehmen
aus eigenen offenen Forderungen und nicht zahlbaren
Verbindlichkeiten entstehen.
Quelle: Creditreform Boniversum SchuldnerKlima-Index, Sommer 2012
Liq
Wie in Abbildung 5 dargestellt, ist die Anzahl an Unternehmensinsolvenzen in 2011 um rund sechs Prozent
auf 30.099 gesunken. Für den Zeitraum Januar bis
August 2012 registrierte das Statistische Bundesamt im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rückgang der
Unternehmensinsolvenzen um 2,9% auf 19.746.55
Quelle: EOS (2012): 10-Länder Studie „Europäische Zahlungsgewohnheiten”
BDIU (2012): „Frühjahrsumfrage 2012“.
Vgl. Ausführungen zur zeitlichen Verzögerung im Abschnitt zu
Insolvenzen bei Verbrauchern.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
17
Trotz des weiterhin positiven Trends einer sinkenden
Arbeitslosenquote (vgl. Abb. 2), erwartet der BDIU
für das Jahr 2012 sowohl einen leichten Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen auf 105.000 (+1,7% im Vergleich zum Vorjahr) als auch der Unternehmensinsolvenzen auf rund 32.000 (+6% im Vergleich zu 2011).56
Begründet wird dieses durch den BDIU insbesondere
mit den zunehmenden negativen Rahmenbedingungen in Europa. Auch der Kreditversicherer Euler
Hermes erwartet, dass der positive Trend bei den
Unternehmensinsolvenzen endet und geht von einer
Stagnation im Gesamtjahr 2012 sowie einem Anstieg
von einem Prozent in 2013 aus.57 Bürgel erwartet für
das Gesamtjahr 2012 eine leicht steigende Anzahl an
Unternehmensinsolvenzen,58 während im Bereich der
Privatinsolvenzen ein Rückgang im Vergleich zu 2011
von rund drei Prozent prognostiziert wird.59 60
Marktteilnehmer
Aktuell sind rund 1.900 IKU im Rechtsdienstleistungsregister61 registriert, von denen angabegemäß rund 900
als marktaktiv angesehen werden können. Im BDIU sind
rund 70% der aktiven IKU Deutschlands organisiert, was
einer Anzahl von rund 600 IKU entspricht. Diese repräsentieren circa 90% des Marktvolumens und vertreten
mehr als 500.000 Gläubiger aus allen Branchen. Pro Jahr
realisieren sie rund Mrd. 5 Euro für ihre Kunden.62
In der Regel wird die Durchsetzung fremder Forderungen sowohl durch Rechts­anwalts­kanzleien als auch
durch IKU vollzogen. Während Rechtsanwaltskanzleien
vorwie­gend bei komplexen juristischen Problemen oder
strittigen Forderungen eingeschaltet werden und im
Bereich des Forderungseinzugs tätig sind, bieten insbesondere die großen IKU neben dem originären Forderungseinzug weitere Dienstleistungen in der Prozesskette
des Forderungsmanagements an.
56
57
58
59
60
61
62
18
Pressemitteilung des BDIU vom 24.05.2012.
Pressemitteilung von Euler Hermes vom 08. November 2012.
Bürgel (2012): „Firmeninsolvenzen 1. Halbjahr 2012“.
Bürgel (2012): „Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2012“.
Vgl. Ausführungen zur zeitlichen Verzögerung im Abschnitt zu
Insolvenzen bei Verbrauchern.
Vgl. Kapitel 1.
Angabe des BDIU
Seit dem 01. Juli 2008 ist es IKU erlaubt, ihre Auftraggeber im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an
das Streitgericht sowie in einigen gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren zu vertre­ten. Dieses war vorher
nur Rechts­anwaltskanzleien vorbehalten.63
Im Gegensatz zu den rund 158.000 in der Bundesrechtsanwaltskammer registrierten Rechtsanwälten
ist die Anzahl der aktiven IKU am Markt mit rund 900
Unternehmen gering. Die hohe Anzahl an Nachfragern
von Inkassodienstleistungen erstreckt sich grundsätzlich
von international tätigen Großunternehmen bis hin zu
kleinen Familienbetrieben über alle Branchen hinweg.
Insgesamt ist die Inkassobranche mittelständisch
geprägt, 93% der IKU beschäftigen zwischen einem und
50 Mitarbeitern.64 Innerhalb der IKU stehen den großen,
national wie international tätigen, Unternehmen wie
arvato infoscore GmbH, Creditreform, EOS-Gruppe,
sowie GFKL Financial Services AG eine Vielzahl kleiner
bis mittelgroßer IKU gegenüber, welche in der Regel nur
in Deutschland aktiv sind.
Grundsätzlich bedienen die mittelgroßen bis großen IKU
das sogenannte „Masseninkasso“, also die Bearbeitung
einer hohen Anzahl von Forderungen mit einer geringen
durchschnittlichen Forderungshöhe. Hierbei sind für
eine effiziente Bearbeitung unter Berücksichtigung der
datenschutz­recht­lichen Rahmenbedingungen vergleichs­
weise hohe Investitionen in IT-Systeme und Infrastruktur
notwendig. Neben dem originären Forderungseinzug
bieten die größeren IKU weitere Dienstleistungen im
Forderungsmanage­mentprozess an, die von der Fakturierung und dem Debitorenmanagement bis hin
zum außergerichtlichen Inkasso sowie – über Kooperationen mit Fachanwaltskanz­leien – der gerichtlichen
Auseinander­setzung reicht.
63
64
Vgl. „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts“ vom
12. Dezember 2007.
Bülow & Consorten (2012): „Der Inkassomarkt in Deutschland“
Daneben existieren einige spezialisierte Anbieter, die sich
ausschließlich auf einzelne Branchen, beispielsweise die
Gesundheitsbranche, konzentrieren und durch branchenspezifisches Know-how Wettbewerbsvorteile aufbauen.65
Im Rahmen von Zahlungsverzögerungen oder drohenden Ausfällen ausländischer Schuldner unterhalten die
großen IKU weltweite Niederlassungen, während sich
kleinere IKU internationalen Netzwerken angeschlossen
haben, auf deren Unterstützung im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann.
Zahlungsgestörtes Forderungsvolumen
Öffentlich zugängliche valide Angaben zu dem Gesamtvolumen zahlungsgestörter Forderungen in Deutschland
liegen nicht vor. Im Folgenden werden daher verschiedene Indikatoren herangezogen, die eine Einschätzung
diesbezüglich erleichtern können.
Zahlungsmoral:
Die Zahlungsmoral in Deutschland bewegt sich derzeit
auf einem hohen Niveau. Der Index zur Zahlungsmoral
von D&B Deutschland, einer Wirtschaftsauskunftei,
erreichte im zweiten Quartal 2012 mit 87,8% den bisher
höchsten Wert aus Quartalssicht. Auf Monatsbasis ist
jedoch ein Rückgang im Juni und Juli 2012 im Vergleich
zum bisherigen Höchststand im Mai 2012 zu beobachten.66 Trotz abflauender Konjunktur bleibt die Zahlungsmoral auch im August und September 2012 auf hohem
Niveau.67 Der Indexwert gibt den prozentualen Anteil
der vereinbarungsgemäßen Zahlungen in der deutschen
Wirtschaft wider (Abb. 8).
Dieses Ergebnis ist grundsätzlich auch dem DRD-Index
von Creditreform zu entnehmen.68 Auch die Auswertung der BDIU Frühjahrsumfrage 2012 unterstützt diese
Ergebnisse, 66% der befragten IKU beobachteten keine
Abb. 8 – Branchenspezifische Zahlungsmoral in Deutschland Q2/2012
Q2/2012
Vereinbarungsgemäß
Q2/2012 vs. Q1/2012
Veränderung
Q2/2012
Tage im Verzug
Pharma
92,8%
-1,2%
7,8
Banken
92,5%
1,1%
4,3
Groß- und Einzelhandel
89,1%
0,3%
6,2
Maschinenbau
88,9%
0,5%
6,0
Verlage und Druckereien
88,5%
-0,1%
8,5
Baugewerbe
87,7%
-1,2%
5,5
Handwerk
87,7%
-0,5%
7,4
Behörden
86,6%
0,2%
6,3
Transport & Logistik
86,0%
0,0%
5,8
Versicherungen
82,6%
1,8%
8,5
Telekommunikaion
82,0%
1,5%
6,7
Automobilindustrie und Zulieferer
81,1%
1,2%
6,8
Gesamt
87,8%
0,1%
6,4
Branche
Quelle: D&B Studie „Zahlungsmoral in Deutschland“, 2. Q 2012
66
67
65
Sonderbeilage in der Zeitung „Die Welt“ vom 20.03.2012.
68
D&B (2012): „Zahlungsmoral in Deutschland“, 2. Quartal 2012.
Pressemitteilung von D&B vom 12. Oktober 2012.
Vgl. Creditreform (2012): „DRD-Index Herbst 2012“.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
19
Veränderung des Zahlungsverhaltens, 22% der befragten IKU konstatierten ein im Vergleich zum Herbst 2011
verschlechtertes Zahlungsverhalten der Schuldner und
12% beobachteten eine Verbesserung. Hinsichtlich
der Zahlungsmoral von „Verbrauchern“ ist eine leicht
negativere Tendenz im Vergleich zu den Ergebnissen bei
„Unternehmen“ zu beobachten.69 Insgesamt rechnen
34% der befragten Inkassounternehmen mit einer sich
verschlechternden Zahlungsmoral in 2013, während
55% eine im Wesentlichen konstant bleibende Zahlungsmoral prognostizieren (Abb. 9).
Auffällig ist sowohl die große Spannbreite der Werte als
auch die divergierende Entwicklung zwischen den einzelnen Branchen.
Abb. 9 – Zahlungsmoral: Trend 2013
60%
55%
50%
40%
34%
30%
Festzuhalten ist, dass sich der Anteil nicht-termingerechter Zahlungen in Deutschland insgesamt seit 2009 um
rund 3,7 Prozentpunkte verringert hat, was sich insbesondere auf den um fast vier Prozentpunkte gesunkenen
Anteil im B2B-Geschäft zurückzuführen lassen scheint.70
Nichtsdestotrotz liegt dieser Anteil noch rund drei Prozentpunkte über dem Anteil nicht-termingerechter Zahlungen im B2C-Geschäft. Hinsichtlich der Forderungs­
ausfälle, gemessen am gesamten Forderungsbestand
eines Jahres, lässt sich im B2C-Geschäft kein Trend (positiv oder negativ) feststellen, während im B2B-Geschäft
der Anteil von 2010 bis 2012 um 0,9 Prozentpunkte
gesunken ist. Im Europäischen Vergleich ist festzustellen,
dass Deutschland sowohl im Bereich der nicht-termingerechten Zahlungen als auch im Bereich der durchschnittlichen Forderungsausfälle unter dem Durchschnitt liegt.
Als weiterer Indikator zur Einschätzung des zahlungsgestörten Forderungsvolumen kann das Volumen der
zum Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung bei Gericht
ermittelten Forderungen herangezogen werden. Dieses
betrug gemäß Statistischen Bundesamt in 2011 rund
Mrd. 32 Euro, wovon rund zwei Drittel auf Unternehmen und ca. zwanzig Prozent auf Verbraucher entfallen
(vgl. Abb. 11).
20%
10%
11%
0%
Eher besser
Eher schlechter
Nicht viel
Veränderung
Quelle: BDIU Frühjahrsumfrage 2012
Zahlungsgestörtes Forderungsvolumen:
Als Untergrenze können in einem ersten Schritt die
aktuell durch IKU bearbeiteten Forderungen in Höhe von
Mrd. 55 Euro, zur weiteren Approximation weitere Indikatoren herangezogen werden.
Nachfolgend stellen wir tabellarisch die Ergebnisse
vergangener Studien aus den Jahren 2009 bis 2012 hinsichtlich der nicht termingerechten Zahlungen und der
durchschnittlichen Forderungsausfälle sowohl im B2Cals auch im B2B-Geschäft vor (Abb. 10).
Eine Schätzung einer exakten Schadenshöhe resultierend
aus Insolvenzen ist aufgrund der Unklarheit, ob alle
Forderungen angemeldet worden sind sowie welche
Rückflüsse an die Gläubiger realisiert werden können,
nicht eindeutig vorzunehmen. Creditreform hat eine
Schätzung auf Basis der erfassten Forderungen durch die
Insolvenzgerichte, die Registrierung der Insolvenzgelder
durch die Bundesagentur für Arbeit sowie Statistiken
des Pensionssicherungsvereins vorgenommen und
schätzt die Insolvenzschäden in Deutschland für private
Gläubiger sowie die öffentliche Hand im Jahr 2011 auf
rund Mrd. 23,3 Euro, wovon Mrd. 16,7 Euro auf private
Gläubiger entfallen.71 Euler Hermes verzeichnet in 2012
einen Anstieg der Forderungsausfälle um 85% auf Mrd.
37 Euro. In 2013 erwarter Euler Hermes Ausfälle von
Mrd. 27 Euro.72
70
71
69
20
BDIU Frühjahrsumfrage 2012.
72
Um aufgrund unterschiedlicher Studienkonzepte eine gewisse
Vergleichbarkeit der Zahlen zu gewährleisten, werden in diesem
Abschnitt nur die Zahlen der EOS-Gruppe analysiert.
Vgl. Creditreform (2012): ):“Insolvenzen in Deutschland, 1. Halbjahr 2012“, S. 2f.
Pressemitteilung von Euler Hermes vom 08. November 2012.
Abb. 10 – Branchenübergreifender Anteil nicht-termingerechter Zahlungen sowie Forderungsausfälle
Studie
Anteil nicht-termingerechter Zahlungen
B2C
B2B
Gesamt
2009
n/a
n/a
2010
18,6%
2011
17,1%
2012
17,6%
Forderungsausfall
B2C
Gesamt
B2C
23,0%
n/a
n/a
2,1%
24,6%
n/a
2,7%
2,8%
2,8%
23,9%
21,0%
n/a
n/a
1,8%
20,7%
19,3%
2,5%
1,9%
n/a
2012
n/a
n/a
30,6%*
n/a
n/a
2,7%*
2012
n/a
n/a
n/a
2,5%**
n/a
n/a
*inländische Kunden
**Ratenkredite
Quellen: EOS 10-Länder Studie „Europäische Zahlungsgewohnheiten”, 2009, 2010, 2011 und 2012
Atradius Zahlungsmoralbarometer, Frühjahr 2012
Schufa Kredit Kompass 2012
Abb. 11 – Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung bei
Gericht ermittelte Forderungen
25,0
20,0
EUR Mrd.
20,0
15,0
11,5
0,5
10,0
5,8
0,8
5,0
3,7
0,0
0,8
Unternehmen
(einschließlich Kleingewerbe)
Unternehmen (einschließlich
Kleingewerbe)
Natürliche Personen als
Gesellschafter u.Ä.
Ehemals selbstständig Tätige
(Regelinsolvenzverfahren)
Übrige Schuldner
insgesamt
Ehemals selbstständig Tätige
(vereinfachtes Verfahren)
Verbraucher
Nachlässe
Quelle: Statistisches Bundesamt, Juli 2012
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
21
Kapitel 3: Bedeutung von Inkasso­
unternehmen für Marktteilnehmer
In diesem Kapitel haben wir zum besseren Verständnis
der im Rahmen der Umfrage erbetenen Angaben zu
Kennziffern und Struktur der zum Inkasso übergebenen
Forderungen allgemeine Ausführungen zur Bedeutung
von IKU für die Marktteilnehmer dargestellt.
Wirtschaftliche Bedeutung
Zahlungsverzögerungen und/oder Zahlungsausfälle
führen bei den betroffenen Unternehmen u.a. zu
Gewinn­einbußen und höheren Zinsauf­wendungen. Bei
einer Umsatzrendite i.H.v. bspw. 3% und einem Forderungsausfall von EURO 3.000 muss ein Unternehmen
einen zusätzlichen Umsatz i.H.v. EURO 100.000 generieren, um den Verlust durch den Forderungsausfall zu
kompensieren.73
Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen in der Regel
bei der Preisbildung ihrer Produkte oder Dienstleistungen historische Zahlungsausfälle berücksichtigen,
tragen IKU durch die Beitreibung offener Forderungen
und somit über die Erhöhung der Beitreibungsquote zur
Preisstabilität in der Volkswirtschaft bei.74
IKU unterstützen ihre Auftraggeber durch umfangreiche
Maßnahmen, die auf die Reduzierung von Forderungsausfällen (durch Bonitätsprüfungen vor Eingang der
Kundenbeziehung) als auch auf die Erhöhung der Beitreibungsquote überfälliger Forderungen zielen. Sie unterstützen die Unternehmen notwendige Liquidität sicherzustellen. Dieses Ergebnis wird auch in der Studie von EOS
(2012) deutlich. Osteuropäische Unternehmen setzen
weniger stark auf die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten im Forderungsmanagement als west­europäische
und sind aufgrund von Zahlungsausfällen oder -verzögerungen in höherem Maße in ihrer Liquidität gefährdet.75
Darüber hinaus entlastet die Beauftragung eines IKU
das betriebseigene Personal des Auftraggebers. Diese
können sich somit wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren und zu betrieblichen Produktivitätsstei­gerungen
beisteuern. Dieses gilt ins­besondere für kleine und mittlere Unter­nehmen ohne eigenes Mahnwesen.
73
74
75
22
Gemäß der Branchenstudie 2012 von Bülow & Consorten ist rund
ein Viertel aller von IKU bearbeiteten Forderungen größer als
EURO 10.000.
Vgl. bspw. die Pressemittelung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen vom 11.06.2012. Letztlich wird der Schaden durch
Schwarzfahrer in Form höherer Ticketpreise an die Kunden weitergegeben.
EOS (2012): Zehn-Länder-Studie 2012 „Europäische Zahlungsgewohnheiten“.
In erheblichem Umfang tragen IKU auch zur Entlastung
der Gerichte bei. Gemäß der Branchenstudie bearbeiten
die IKU in Deutschland derzeit rund 18,8 Millionen Fälle
im vor- bzw. außergerichtlichen Bereich. Circa 15,4 Millionen (rd. 82%) dieser Forderungsstreitigkeiten können die
IKU angabegemäß ohne gerichtliche Verfahren beilegen.76
Neben den finanziellen Schäden stellen auch die aus
einer unverschuldeten, aus einer mangelnden Zahlungsfähigkeit der Kunden resultierenden, durch Insolvenz
verursachte Arbeitsplatzverluste einen erheblichen Schaden für die Volkswirtschaft dar (Abb. 12).
Laut einer Schätzung von Creditreform sind im ersten
Halbjahr 2012 rund 150.000 Arbeitsplätze durch Insolvenzen bedroht, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
ein Anstieg um 36,6%, wobei hier die Insolvenz von
Schlecker zu beachten ist. Wie im Abschnitt „Marktumfeld“ dargestellt sind „hohe Zahlungsausfälle bei eigenen
Kunden“ einer der Haupttreiber, weshalb Unternehmen
in finanzielle Engpässe und unter Umständen in die
Insolvenz geraten können. IKU unterstützen diese Unternehmen beim Forderungseinzug, helfen somit bei der
Liquiditätssicher­stellung und können daher eine potenzielle Insolvenz mit den damit verbundenen Arbeitsplatzverlusten in einigen Fällen verhindern.
Darüber hinaus verschafft die Inkasso­branche selbst
rund 15.500 Beschäftigten in Deutschland eine wirtschaftliche Existenz.77
Einbindung externer Dienstleister in das Forderungsmanagement
Gemäß einer Studie von Atradius aus Dezember 2011
nahmen 37% der deutschen Unternehmen in den letzten zwölf Monaten die Dienstleistungen von IKU zum
Forde­rungseinzug in Anspruch, dies entspricht einem
Anstieg um zehn Prozentpunkte zum Vorjahr. Dabei
arbeiten 73% dieser Unternehmen lediglich mit einem
IKU zusammen, während 27% zwei oder mehrere IKU
gleichzeitig beauftragen. 19% der befragten Unternehmen stufen es als wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich ein, dass sie in den nächsten zwei Jahren ihr internes Mahnwesen („first party collections“) ausgliedern
werden, wohingegen rund die Hälfte es als unwahrscheinlich oder sehr unwahrscheinlich erachtet.78
76
77
78
Bülow & Consorten (2012): „Der Inkassomarkt in Deutschland“.
Bülow & Consorten (2012): „Der Inkassomarkt in Deutschland“.
Atradius Collections B.V. (2011): “Global Collection Review”,
December 2011.
Ein ähnliches Ergebnis liefert eine Studie der EOS-Gruppe
aus 2012;79 westeuropäische Unternehmen (61%)
setzen deutlich stärker auf die Unterstützung externer
Spezialisten als osteuropäische (46%). In Deutschland
liegt der Anteil mit 76% über dem westeuropäischen
Durchschnitt (Abb. 13).
Abb. 12 – Anzahl an Arbeitsplatzverlusten durch Insolvenzen (in Tsd. Personen)
700
600
613
590
605
563
500
521
473
447
440
400
300
200
240
236
2010
2011
100
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Quelle: Creditreform „Insolvenzen in Deutschland”, 1. Halbjahr 2012
Abb. 13 – Nutzung externer Dienstleister im Europavergleich
90%
80%
77%
70%
72%
67%
60%
52%
51%
46%
40%
61%
58%
57%
50%
46%
44%
43%
30%
20%
10%
12%
itt
sc
hn
a
Du
rc
h
a
ur
op
te
Os
ur
op
en
W
es
te
rit
an
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an
ien
iec
Gr
an
hl
sc
Sp
d
n
rie
De
ut
ga
Bu
l
Be
lg
ien
0%
Quelle: EOS Zehn-Länder Studie 2012 „Europäische Zahlungsgewohnheiten”
79
Befragt wurden 400 Unternehmen in Deutschland, von denen
45% auschließlich im B2B-, 12% auschließlich im B2C- sowie
44% sowohl im B2B- als auch B2C-Geschäft tätig sind. Die Mehrheit der befragten Unternehmen erwirtschaftet einen Umsatz von
Mio.5 Euro bis unter Mio.11 Euro im Jahr und beschäftigt unter
100 Mitarbeitern.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
23
Dabei ist festzuhalten, dass länderunabhängig die Beitreibung mit Hilfe von „Anwaltskanzleien“ im Gegensatz
zur Nutzung von Dienstleistungen von „Mahn-/Inkassounternehmen“ teils deutlich überwiegt.
Rund 23,3% der im Rahmen einer weiteren Studie
befragten 214 Unternehmen aus Deutschland haben
angegeben, in den kommenden Monaten die Beauftragung von IKU zu steigern, um eine höhere Beitreibungsquote bei überfälligen Forderungen zu erreichen und
Forderungsausfälle zu reduzieren. Auch andere Tätigkeiten aus dem Serviceportfolio der IKU, wie z.B. Mahnwesen und Bonitätsprüfungen, sollen vermehrt in Anspruch
genommen werden (Abb. 14).81
Lediglich 11% der Unternehmen beschäftigten intern
Mitarbeiter, die sich ausschließlich mit Inkasso beschäftigen.80
Abb. 14 – Einsatz von geeigneten Instrumenten zum Schutz gegen Forderungsausfall
Beauftragung eines IKU
2
Zahlungserfahrungen mit Kunden
2
Mehr Barzahlung
2
Bonität der Abnehmer prüfen
3
23%
51%
19%
Rücklagen für uneinbringliche Forderungen
5%
Forderungsausfallversicherung
5%
7%
10%
0%
33
69%
10%
38%
5%
Kreditwürdigkeit des Abnehmers überwachen
8% 3
37%
Aktives Forderungsmanagement
Sichere Zahlungsart
65%
36%
22%
53%
3 5%
52%
7%
66%
27%
7%
66%
26%
24%
20%
40%
2
60%
2 5%
60%
7%
60%
Mit der Nutzung starten
Nutzung steigern
Nutzung senken
Nicht mehr nutzen
80%
100%
Keine Veränderung
Quelle: Atradius Zahlungsmoralbarometer, Frühjahr 2012
Anmerkung: Rundungsbedingt kann die Summe von 100% abweichen.
80
24
EOS (2012): Zehn-Länder-Studie 2012 „Europäische Zahlungsgewohnheiten“
81
Atradius (2012): „Atradius Zahlungsmoralbarometer, Frühjahr
2012“
82
83
84
85
Bülow & Consorten (2012): „Der Inkassomarkt in Deutschland“.
„Welche Branche hat zurzeit besondere Probleme mit dem Zahlungsverhalten der Kunden?“
BDIU (2012): „Frühjahrsumfrage 2012“
Angabe des BDIU.
70%
65%
60%
54%
50%
47%
46%
40%
45%
30%
28%
20%
27%
22%
10%
tio
n
un
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m
m
Te
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an
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l
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r
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Ein
eit
nd
h
su
an
es
sw
er
ke
r
en
0%
Ge
Gründe für die Beauftragung von IKU:
Im B2C-Geschäft mit einer Vielzahl an kleinvolumigen
Forderungen („Massen­inkasso“) ist der hohe Ressourcenaufwand mit niedrigen Beitreibungsquoten bei eigenen Mahnaktivitäten der Gläubiger nicht gerechtfertigt.
Insbesondere bei kleineren Unternehmen ist dieser
Aufwand kaum kostendeckend zu betreiben. Hinzu
kommt, dass die Kosten für externe Dienstleister durch
den Schuldner als Verzugsschaden gemäß § 286 BGB in
Verbindung mit § 280 BGB zu erstatten sind, während
im Gegensatz interne Kosten durch das Unternehmen zu
tragen sind. Öffentlich verfügbare Angaben zu den Beitreibungsquoten der Unternehmen bei eigenen Mahnaktivitäten sind nicht vorhanden. Allerdings ist davon
aus­zugehen, dass die Beitreibungsquote in der Regel
deutlich ansteigen sollte, wenn ein spezialisierter Dienstleister mit dem Einzug offener Forderungen beauftragt
wird. Der BDIU gibt eine durchschnittliche Beitreibungsquote seiner Mitgliedsunter­nehmen von über 50% an.85
Abb. 15 – Auftraggeberstruktur der Inkassobranche
nd
w
Dies steht im Einklang mit den Ergebnissen der BDIU
Frühjahrsumfrage 2012, in welcher u.a. die in Abbildung
15 aufgeführten Branchen von den befragten IKU als
die derzeitigen „Problem­branchen“83 identifiziert wurden
(Abb. 15).84
Auswahlkriterien für ein IKU:
Bei der Auswahl eines IKU lassen sich Unternehmen
grundsätzlich von mehreren Kriterien leiten. Gemäß
einer Studie von Atradius erfolgt die Auswahl eines IKU
durch deutsche Unternehmen anhand von drei Faktoren.
Oberste Priorität hat dabei die realisierte „Betreibungsquote“ des IKUs, gefolgt von „Preis“ und „Reputation“.86
Diese Kriterien wurden auch in unserer Umfrage bestätigt.87 Als wesentliche Gründe für den Verzicht der Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines IKU wurden
die mit der Beauftragung verbundenen „Kosten“ sowie
die mögliche „Beeinträchtigung der Kundenbeziehung“
genannt.
Ha
Auftraggeberstruktur von IKU:
Die Hauptauftraggeber von IKU erstrecken sich gemäß
der Branchenstudie über verschiedenste Wirtschaftszweige, vom Handwerker über den Versandhandel bis
hin zu Telekommunikationsunternehmen.82 Darüber
hinaus sind weitere typische Auftraggeber im Bereich
der öffentlichen Hand, der Wohnungswirtschaft (inkl.
Privatpersonen als Vermieter), Versicherungswirtschaft,
Fitnessbranche, Verlage, Dienstleister und Freiberufler zu
finden.
Quelle: Bülow & Consorten Branchenstudie Inkasso 2012
86
87
Atradius Collections B.V. (2011): “Global Collection Review”,
December 2011
Vgl. Kapitel 5.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
25
Gläubiger
1
Vertragsverhältnis
2
Hauptforderung
Schuldner
Verzugsschaden
(Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassovergütung)
4
7
en
3
8
g
ng
itu
u
hl
Za
88
26
Zur Inkassovergütung vgl. Kapitel 1.
6
Inkassounternehmen
Za
hl
un
g
ng
ng
tu
gü
er
ov
r
de
ss
ka
In
un
ag
ftr
au
Be
g
un
rle
hl
te
za
ei
W
Be
Ist der Schuldner jedoch zahlungswillig aber nicht -fähig,
vermittelt das IKU zwischen Gläubiger und Schuldner,
um eine einvernehmliche Lösung (z.B. Raten­zahlung)
herbeizuführen. Die Überwachung der regelmäßigen
Ratenzahlung wird anschließend durch das IKU übernommen.
Abb. 16 – Prozessdarstellung
G
fo elte
rd n
er dm
un a
g ch
un un
d g
Ve Ha
rz up
ug t
ss ch
ad
Sobald der Gläubiger das IKU mit der Beitreibung beauftragt und das IKU die Forderung verifiziert hat, macht
dieses die Hauptforderung zuzüglich Verzugsschaden
(Mahnkosten, Verzugszinsen und Inkassovergütung)
beim Schuldner geltend.88 Der Schuldner zahlt die
Hauptforderung sowie die Verzugskosten an das IKU,
welches den Betrag an den Gläubiger weiterleitet. Der
Gläubiger wiederum zahlt die vereinbarte Inkasso­
vergütung an das IKU.
Ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Schuldner
wird durch das IKU eingeleitet, sofern der Schuldner
trotz verifizierter Forderung nicht zahlungswillig ist.
Für eine durch Titulierung 30 Jahre gegen Verjährung
gesicherte Forderung über­nimmt das IKU sowohl die
außerge­richtliche Beitreibung als auch im Bedarfs­fall die
Durchführung von Zwangsvoll­streckungsmaßnahmen
bis hin zur Abnahme der eidesstattlichen Versiche­rung,
soweit das gerichtliche Mahnver­fahren oder die gerichtliche Titulierung nicht zum Forderungsausgleich durch
den Schuldner geführt hat. Meldet der Schuldner Insolvenz an, übernimmt das IKU die Insolvenzbetreuung und
Langzeitüberwachung bis zur Restschuld­befreiung im
Privatinsolvenzverfahren (Abb. 16).
5
Darstellung des Prozessablaufs im externen Forderungsmanagement
Treten zwei Parteien in ein Vertragsverhältnis ein und
der Schuldner ist zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt
nicht fähig oder willens die Forderung des Gläubigers zu
bedienen, beauftragt der Gläubiger ein IKU zur Eintreibung der Forderung. Grundsätzlich existieren somit zwei
Rechtsbeziehungen, zum einen das Vertragsverhältnis
zwischen Gläubiger und Schuldner sowie zum anderen
das Auftragsverhältnis zwischen Gläubiger und IKU.
Kapitel 4: Unternehmensumfrage – Analyse
Ziel und Design der Befragung
Vor dem Hintergrund der verschiedenen Reaktionen
auf die aktuelle Gesetzesinitiative zur „Bekämpfung
von unseriösen Geschäftspraktiken“ haben wir Auftraggeber von Inkassodienstleistungen aus verschiedenen
Branchen im Rahmen der Studie „Management zahlungsgestörter Forderungen“ u.a. zu ihren Erfahrungen,
Strategien und Beweggründen im Zusammenhang mit
dem Outsourcing von Forderungsmanagementprozessen
an externe Dienstleister befragt.
Ziel der Befragung ist es, zu verstehen, warum und in
welchem Umfang Unternehmen Forderungsmanagementprozesse an Dritte übergeben und welche betriebswirtschaftlichen Konsequenzen derartige Prozesse
entfalten. Den Schwerpunkt unserer Umfrage bildeten
insbesondere qualitative Kriterien in Bezug auf die Auswahl und Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen.
Die Studie liefert einen wesentlichen Beitrag zum besseren Verständnis der Integration von Inkassodienstleistungen in den betrieblichen Geschäftsprozessen in Bezug
auf das Forderungsmanagement sowie die Relevanz für
auslagernde Unternehmen.
Wir führten im Juni/Juli 2012 auf Basis eines standardisierten Fragebogens Interviews mit individuell ausgewählten Unternehmen durch. Die Studienteilnehmer
wurden ausgewählt anhand ihrer:
• Branchenzugehörigkeit
• Endverbraucher-Kundenstruktur
• Relevanz als Auftraggeber von Inkassodienstleistungen
Der Fragebogen widmet sich insgesamt den folgenden
zehn Themenkomplexen:
• Allgemeine Unternehmensinformationen/
-kennziffern
• Struktur des internen kaufmännischen Mahnwesens
• Kennziffern und Struktur der zum Inkasso übergebenen Forderungen
• Kriterien für die Beauftragung eines Inkassounternehmens
• Zielsetzung des Outsourcings.
• Interaktion mit dem Inkassounternehmen
• Inanspruchnahme exklusiver Kernkompetenzen des
Inkassounternehmens
• Strategische Aspekte bei Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen für das Inkassogeschäft
• Auswirkungen auf die Risiko- und Preispolitik bei sinkenden Beitreibungsquoten
• Allgemeine und freibleibende Ergänzungen der
befragten Unternehmen.
Bei der Auswertung unserer strukturierten Interviews
haben wir zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmer
verschiedene Kunden- und Unternehmensangaben in
der Studie nicht im Einzelnen ausgewertet. Teilweise
wurden diese Informationen aus unternehmenspolitischen Gründen zurück­gehalten.
Um den unterschiedlichen branchenbezo­genen Besonderheiten gerecht zu werden, haben wir die Antworten
der jeweiligen Teilnehmer in einem seperaten branchen­
bezogenen Kontext gesondert gewürdigt.
Dadurch konnten wir eine sehr breite Abdeckung des
Marktes erreichen.
Der den Interviews zugrundeliegende Fragebogen
wurde von uns auf Basis eigener Recherchen, unserer
Projekt­erfahrungen in der Inkassobranche sowie vorbereitenden Interviews mit Experten aus der Inkassobranche erstellt.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
27
Profil der Teilnehmer
Die befragten Unternehmen weisen sehr unterschiedliche Kennziffern aus. So lagen die Umsatzerlöse bzw.
Beitragseinnahmen der befragten Unternehmen – ohne
Kreditinstitute – auf Basis der erhaltenen Auskünfte
für das Geschäftsjahr zwischen Mio. 64 und Mrd.
13,5 Euro. Die Anzahl der Endkunden variierte bei
den befragten Unter­nehmen im Betrachtungszeitraum
zwischen Tsd. 185 und Mio. 21. Nicht berücksichtigt
wurden dabei Angaben von Unternehmen aus dem
Bereich Persone­nbeförderung, da jede Einzelbeförderung systemtechnisch als neuer Endkunde betrachtet
wird. Daneben wiesen die befragten Unternehmen der
Branche „Internet/Telekommunikation“ im Durchschnitt
rd. Mio. 14 Endkunden, der Branche „Finanzdienstleistungen“ rd. Mio. 9 und der Branche „Handel“ rd. Mio.
10 Endkunden aus.
Als Vertriebskanäle werden von den befragten Unternehmen im Wesentlichen das Internet – insbesondere
in den Branchen „Internet/Telekommunikation“ und
„(Online-) Handel“ – und der mobile Vertrieb einschließlich Außendienst genutzt. Darüber hinaus hat der stationäre Handel bei Unternehmen mit Geschäftsstellen/
Filialen eine große Bedeutung (Abb. 17).
Abb. 17 – Vertriebskanäle der Unternehmen
Die von den Kunden der befragten Unternehmen
genutzten Zahlungsarten betreffen insbesondere das
elektronische Lastschriftverfahren sowie die Überweisung (Abb. 18).
Hierbei ist anzumerken, dass insbesondere in den
Branchen „Internet/Telekommunikation“ überwiegend
das Lastschriftverfahren (>90%), sowie in der Branche
„(Online-) Handel“ überwiegend Rechnungsstellung
(>90%) Anwendung findet. Bei den befragten Unternehmen der Branche „Finanzdienstleistungen“ nutzen
rd. 25% die Überweisung und rd. 75% das Lastschriftverfahren.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die im Rahmen der
Studie gewonnenen Erkenntnisse insbesondere vor dem
Hintergrund unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit,
aber auch unterschiedlicher Geschäftsmodelle der
befragten Unternehmen, auf einer hohen Heterogenität
der betroffenen Endverbraucher basieren.
Abb. 18 – Zahlungsarten der Kunden
5% 1%
1%
19%
39%
29%
58%
7%
Stationärer Handel
Mobiler Vertrieb
Call-Center
Internet
39%
Barkauf
Überweisung
Lastschrift
Kreditkarte (0,46%)
Absatzfinanzierung (0,86%)
Katalog
PayPal etc. (0,14%)
Sonstige
Sonstiges (0,07%)
Anmerkung: Die Summe beträgt aufgrund von Rundungen weniger als 100%.
28
Struktur des internen Mahnwesens
Die zu bearbeitende Forderungshöhe im internen kaufmännischen Mahnwesen beträgt im Durchschnitt aller
befragten Unternehmen rd. 205 und in der Spitze 540
Euro ohne Berücksichtigung von Kreditinstituten.
Die befragten Unternehmen gaben an, dass sie gemäß
ihren internen Reporting-Systemen bzw. ihren aus Erfahrungswerten abgeleiteten Schätzungen für das interne
kaufmännische Mahnwesen jährliche Kosten in einer
Bandbreite von Mio. 0,1 bis Mio. 8,0 Euro kalkulieren.
Bezogen auf die im Jahresdurch­schnitt neu ins Mahnwesen übergehenden Einzelforderungen gaben die
befragten Unternehmen der Branchen „Finanzdienst­
leistungen“, „(Online-)Handel“ und „Transport/ Personenbeförderung“ an, einen handels­rechtlichen Aufwand
für das interne kauf­männische Mahnwesen in einer
Bandbreite von rd. 1,30 bis 6,70 Euro bei einem Spitzenwert von 175 Euro zu erzeugen.
Der jährliche interne Aufwand der Unternehmen liegt
in der Spitze bei 13 Cent je gemahntem Euro sowie im
Durchschnitt bei drei Cent je gemahntem Euro.
Abb. 19 – Forderungsübergabe nach Tagen
79 Tage
IT/Telko
140 Tage
FSI
71 Tage
Übrige
121 Tage
Durchschnitt
0
50
100
4,1
150
Struktur des externen Inkassos
Im Gesamtdurchschnitt arbeiten die befragten Unternehmen mit zwei IKU zusammen. Dabei werden in der
Branche „Internet/Tele­kommunikation“ im Durchschnitt
drei IKU involviert. Die Studienteilnehmer aus der
Finanzdienstleistungs- und der (Online-)Handels-Branche
haben jeweils zwei Partner, während die Befragten der
übrigen Branchen regelmäßig mit einem Outsourcing­
partner zusammenarbeiten. Überwiegend bestehen die
Verbindungen zwischen den Unternehmen und ihren
Dienstleistern seit mehr als fünf Jahren, in Einzelfällen
auch deutlich über zehn Jahre.
Im Durchschnitt übergeben die Befragten Hauptforderungen in Höhe von rd. Mio. 30 Euro p.a. an die Inkassodienstleister. Nach Branchen betrachtet wurden in
der Branche „Internet/Telekommunikation“ rd. Mio. 53
Euro, in der Branche „Finanzdienstleistungen“89 rd. Mio.
47 Euro, im „(Online-)Handel“ rd. Mio. 19 Euro und in
den übrigen betrachteten Branchen rd. Mio. 14 Euro an
Endkundenfor­derungen an Inkassodienstleister im Jahr
zum Einzug übergeben.
Das entspricht bezogen auf den Umsatz bzw. die Bruttobeitragseinnahmen der jeweils an der Studie teilnehmenden Befragten einem durchschnittlichen Anteil von:
193 Tage
Handel
Im Gesamtdurchschnitt bei allen befragten Unternehmen erfolgt eine Abgabe nach rund vier Monaten, mit
einer Bandbreite von frühestens sechs Wochen und
längstens einem halben Jahr. Insbesondere der Handel,
gefolgt von den Finanzdienstleistungsunternehmen
weist eine längere Inhouse-Betreuung auf (Abb. 19).
200
Der Zeitraum der eigenen Klärung der Sachverhalte
mit dem Kunden – ohne Einschaltung eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwalts – bzw. die Übergabe
der gemahnten Forderungen an einen spezialisierten
Inkassodienstleister erfolgt bei den befragten Unternehmen auch innerhalb der Branchen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten.
•
•
•
•
1,9% in der Branche „Internet/Telekom­munikation“,
1,2% in der Branche „(Online-)Handel“,
0,2% in der Versicherungsbranche und
1,4% in den übrigen Branchen.
Nach Bereinigung um außerordentlich hohe bzw.
geringe Werte liegt das übergebene Forderungsvolumen
im Verhältnis zum Umsatz der befragten Unternehmen
im Durchschnitt über alle Branchen bei rd. einem Prozent.
Die in Prozentsätzen leicht abweichenden Werte lassen
dennoch Tendenzen der Endkunden bei der Priorität der
Begleichung ihrer überfälligen Verpflichtungen erken89
Nur Versicherungen.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
29
nen, insbesondere bei der Begleichung von Versicherungsforderungen.
Die befragten Unternehmen übergeben durchschnittlich
rd. 190.000 Endkundenforderungen an Inkassodienstleister. Dabei geben die Unternehmen der Branche
„Finanzdienst­leistungen“90 im Durchschnitt rd. 125.000
Forderungen pro Jahr ab, während die Befragten der
Branche „Internet/Telekommu­nikation“ rd. 300.000 Forderungen und die befragten Unternehmen der Branche
„(Online-)Handel“ durchschnittlich rd. 55.000 Endkundenforderungen abgeben.
Die um Forderungen der Branche „Banken“ bereinigte
durchschnittlich an IKU über­gebene Hauptforderung
beträgt rd. 230 Euro (bei einer Bandbreite von 40 Euro
bis 482 Euro). Einer aktuellen Branchenstudie des BDIU
folgend beträgt die durchschnittliche Forderungshöhe
der Inkassowirtschaft 646 Euro91, wobei dies im Gegensatz zu unserer Umfrage auch gewerbliche Schuldner
sowie regelmäßig individuelle größere Geschäftsabschlüsse beinhaltet.
Im Durchschnitt aller befragten Unternehmen lag die
Realisierungsquote der übertragenen Forderungen nach
neun Monaten bei rd. 40%, wobei an dieser Stelle
Abb. 20 – Realisierungsquote der übergebenen Forderungen
50%
40%
40%
33%
30%
20%
24%
10%
0%
Drei Monate
Sechs Monate
Neun Monate
anzumerken ist, dass sechs befragte Unternehmen zur
Höhe ihrer Realisierungsquoten keine Angaben gemacht
haben (vgl. Abbildung 20).
90
91
30
Nur Versicherungen.
Pressemitteilung des BDIU vom 23. August 2012.
Insgesamt ergeben Detailanalysen in Bezug auf die
Realisierungsquoten je Branche signifikante Abweichungen vom Durchschnittswert. So liegt die Quote nach
neun Monaten im schlechtesten Fall bei 2% und im
besten Fall bei 60%. Hintergrund hierfür sind neben der
erwähnten Branchenspezifika u.a. auch die unterschiedliche Zeitdauer und Intensität der unternehmensinternen
Betreibungsbemühungen der Forderungsgläubiger.
Detaillierte Branchenbetrachtung
Nachfolgend haben wir die Ergebnisse der Studie
in Bezug auf die jeweiligen Branchen der befragten
Teilnehmer detaillierter betrachtet, wobei wir Angaben zu den Studienergebnissen nicht veröffentlichen,
soweit sich hieraus Rückschlüsse auf die befragten
Unternehmen ableiten lassen. Weiterhin haben wir zur
besseren Einordnung der in Abbildung 10 dargestellten
durchschnittlichen Forderungsausfälle und Zahlungsverzögerungen deutscher Unternehmen sowie unseren
Umfrageergebnissen branchenspezifische Kennzahlen
dargestellt.92 Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass
die genannten Daten aufgrund von unterbliebenen
Angaben einzelner Umfrageteilnehmer nicht ins Verhältnis bzw. in Bezug gesetzt werden können; sofern
dies möglich ist, haben wir die entsprechenden Werte
angegeben.
Die Studienteilnehmer der Branche „Internet/Telekommunikation“ repräsen­tieren rd. Mio. 14 Endkunden und
nutzen als Vertriebskanäle überwiegend Internet bzw.
den stationäre Handel. Als primäre Zahlungsart findet
das elektronische Lastschriftverfahren Anwendung.
Im internen kaufmännischen Mahnwesen sind rd. 76
Mitarbeiter beschäftigt, wobei jährlich rd. 800 Tsd.
Einzelforderungen mit einer Forderungshöhe von ca.
EURO 135 in die erste kaufmännische Mahnstufe
übergeben werden. Eine Forderungsabgabe an ein IKU
erfolgt nach rd. 79 Tagen. An IKU werden rd. 297 Tsd.
Forderungen übergeben; die Forderungshöhe beträgt
ca. 275 Euro. Die übergebenen Hauptforderungen
betragen rd. Mio. 53 Euro bzw. machen 1,9% der
Umsätze (bei einer Bandbreite zwischen 1,5 und 2,3%)
aus, wobei nach neun Monaten rd. 40% durch das
Inkasso realisiert werden können.
Telekommunikationsunternehmen erwirt­schafteten
deutschlandweit im Jahr 2011 gemäß Angaben der
92
Branchenspezifische Angaben zu Zahlungsverzögerungen und
Forderungsausfällen standen uns nicht zur Verfügung.
Bundesnetz­agentur einen Umsatz i.H.v. Mrd. 58,5 Euro.
Gemäß uns zur Verfügung gestellter interner Auswertungen eines Mitglieds­unternehmens des BDIU lag die
durch­schnittliche Umsatzrendite in der Tele­kom­mu­
nikation im Jahr 2011 bei hochgerechneten 4,5%.
Die Teilnehmer der Branche „Finanzdienstleistungen
(Banken und Versicherungen)“ repräsentieren durchschnittlich rd. Mio. 9 Endkunden; wobei als Vertriebskanäle überwiegend der mobile Vertrieb (einschließlich
Außendienst) bzw. stationäre Stellen genutzt werden.
Das elektronische Lastschriftverfahren findet primäre
Anwendung bei der Zahlungsabwicklung, weiterhin die
Überweisung. Im internen kaufmännischen Mahnwesen
sind rd. 20 Mitarbeiter beschäftigt. Die Abgabe der Forderungen an IKU erfolgt nach rd. 140 Tagen.
Die Studienteilnehmer des Subsegments „Versicherungen“ übergeben jährlich rd. Mio. 2 Einzelforderungen
mit einer Forde­rungshöhe von ca. 250 Euro in die erste
kaufmännische Mahnstufe. Die Forderungs­abgabe
an IKU erfolgt nach 115 Tagen. Die Forderungshöhe
beträgt ca. 290 Euro. Die Gesamtheit der übergebenen Hauptforde­rungen machen 0,2% der Brutto­
beitragseinnahmen aus. Nach neun Monaten realisieren
Versicherungen rd. 42% durch die Inanspruchnahme
von Inkassodienstleistungen.
Gemäß Angaben des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. betrugen die Versicherungsbeiträge der Privathaushalte im Jahr 2011 Mrd. 156,9
Euro.
Die Studienteilnehmer der Branche „(Online-) Handel“
repräsentieren rd. Mio. 10 Endkunden. Als Vertriebskanäle werden überwiegend das Internet sowie jeweils
hälftig Call-Center und Katalogbestellungen genutzt.
Zur Zahlung wird fast ausschließlich die Überweisung
verwendet. Im internen kaufmännischen Mahnwesen
sind rd. 43 Mitarbeiter beschäftigt, wobei jährlich ca.
Mio. 1,2 Einzelforderungen mit einer Forderungshöhe
von rd. 260 Euro in die erste kaufmännische Mahnstufe
übergeben werden. Eine Forderungsabgabe an IKU
erfolgt nach rd. 193 Tagen. Die Forderungshöhe beträgt
ca. 255 Euro. Die übergebenen Hauptforderungen
machen 1,2% der Umsätze aus (bei einer Bandbreite
zwischen 0,5 und 2,3%). Nach neun Monaten können
rd. 45% durch das Inkasso realisiert werden.
Online- und Versandhandelsunternehmen erwirtschafteten deutschlandweit im Jahr 2011 gemäß Angaben
des Bundes­verbands des Deutschen Versandhandels
(bvh) einen Umsatz i.H.v. Mrd. 34,0 Euro. Gemäß uns
zur Verfügung gestellten internen Auswertungen eines
Mitglieds­unternehmens des BDIU betrug die durchschnittliche Umsatzrendite im Versand- und Interneteinzelhandel im Jahr 2011 hochgerechnet 2,5%.
Umfrageteilnehmer aus der Branche der Personenbeförderung weisen aufgrund der systembedingten Erfassung
jeder Einzelbeförderung signifikant höhere Kundenzahlen (Transaktionen) aus. Die Studienteilnehmer der Branche „Transport/Personenbeförderung“ geben jährlich ca.
675 Tsd. Einzelforderungen mit einer Forderungshöhe
von rd. 40 Euro an IKU ab; die Realisierungsquote
beträgt rd. 54% nach neun Monaten.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erwirtschaftete deutschlandweit im Jahr 2010 gemäß Angaben
des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)93
im Linienpersonennahverkehr einen Umsatz i.H.v. Mrd.
10,1 Euro. Gemäß uns zur Verfügung gestellten internen Auswertungen eines Mitgliedsunter­nehmens des
BDIU lag die durch­schnittliche Umsatzrendite in der
Personen­beförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne
Taxis) im Jahr 2011 bei hochgerechneten 0,4% und für
die Personen­beförderung im Eisenbahnfernverkehr bei
2,1%.
Kriterien für die Beauftragung eines IKU
Die Nachvollziehbarkeit der Prozesse und die Dokumentation der Ergebnisse im Rahmen der Forderungsbearbeitung sowie die Ansässigkeit des Dienstleisters in
Deutschland wurden von allen befragten Unternehmen
auf einer 5-gliederigen Skala als sehr wichtig bzw.
wichtig eingestuft. Darüber hinaus ist die Strategie und
Beitreibungsphilosophie des Inkassounternehmens 69%
der befragten Unternehmen sehr wichtig, den restlichen
Unternehmen wichtig.
Ebenfalls war fast allen Umfrageteilnehmern sehr wichtig bzw. wichtig, dass die Dienstleister Mitglied im BDIU
sind. Lediglich ein Unternehmen aus der Finanzindustrie
hat die Mitgliedschaft im BDIU als neutral eingestuft.
Die Möglichkeit der Einflussnahme auf den vorgerichtlichen und gerichtlichen Beitreibungsprozess sowie die
93
Die rund 420 Mitglieder des VDV decken rund 90% des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistung des Liniennahverkehrs ab.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
31
Bereitstellung zusätzlicher Beratungskomponenten des
IKU im rechtlichen, organisatorischen und prozessualen
Bereich sehen 50 bzw. 44% der befragten Unternehmen
als sehr wichtig und jeweils 44% als wichtig an. Ebenso
ist den befragten Unternehmen die Berücksichtigung der
berechtigten Interessen der Schuldner im Forderungsmanagement wichtig (Abb. 21).
Beabsichtigte Effekte bei der Beauftragung eines
externen Inkassospezialisten
Als wichtigsten beabsichtigten Effekt für die Beauftragung eines externen Inkassospezialisten wurde unter
Verweis auf den hohen Margen- und Konkurrenzdruck
die Erzielung von Kosteneinsparungspotenzialen auf
Unternehmensseite genannt. Dies war fünf Unternehmen sehr wichtig und weiteren neun noch wichtig;
lediglich bei zwei Unternehmen war der Effekt neutral
bzw. unwichtig. Dies unterstützt die These, dass der
Bedarf an erfolgreicher und damit professioneller Forderungsbeitreibung wesentliche Bedeutung insbesondere
für Branchen mit geringen Margen hat. Branchenspezifika waren bei der Erzielung von Kosteneinsparungspotenzialen zu erkennen: (Online-) Handelsunternehmen
legten hierauf einen stärkeren Fokus; bei den Internet/
Telekommunikationsunternehmen war eine neutrale
Position messbar.
Branchenspezifische Unterschiede der befragten Unternehmen bei den Kriterien zur Beauftragung von IKU sind
aus den Umfrageergebnissen nicht erkennbar.
Im Rahmen einer ergänzenden Diskussion zur Befragung haben uns einzelne Unternehmen mitgeteilt, dass
darüber hinaus die Referenzen, der Bekanntheitsgrad
sowie die jeweilige Branchenerfahrung der Inkasso­
unternehmen wesentliche Kriterien darstellen, ebenso
wie die Marktstellung und Reputation. Ferner sind an
dieser Stelle Kostengesichtspunkte im Vergleich zum
gerichtlichen Verfahren, die höhere und absolute Performance der Beitreibung durch das Outsourcing sowie die
Konditionengestaltung der IKU zu erwähnen.
Die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur stärkeren Fokussierung auf das Kerngeschäft wird von rd.
80% der Unternehmen als wichtig angegeben. Hier sind
deutliche branchenspezifische Abweichungen vorhanden: Das Ziel der stärkeren Fokussierung auf das Kerngeschäft haben die befragten Unternehmen der Branche
„(Online-) Handel“ durchgehend als sehr wichtig eingestuft, wohingegen die Internet/Telekommunikationsunternehmen dies eher neutral betrachten (Abb. 22).
Die Umfrageergebnisse bestätigen den sehr hohen
Stellenwert der Qualität und Transparenz der Inkassodienstleistungen bei den Befragten auch in Bezug auf den
Schuldner bzw. Endverbraucher.
Abb. 21 – Allgemeine Kriterien für die Beauftragung eines Inkassounternehmens
IKU ist im Bundesverband Deutscher InkassoUnternehmen (BDIU) organisiert
75%
IKU ist in Deutschland ansässig
81%
Strategie und Beitreibungsphilosophie des Inkassodienstleisters
31%
94%
Möglichkeit der Einflussnahme auf den Beitreibungsprozess
(vorgerichtlich/gerichtlich)
6%
50%
Bereitstellung zusätzlicher Beratungskomponenten
(rechtlich, organisatorisch, prozessual) des Inkassounternehmens
44%
44%
0%
Sehr wichtig
6%
44%
20%
40%
Wichtig
6%
19%
69%
Nachvollziehbarkeit der Prozesse und Dokumentation
der Ergebnisse im Rahmen der Forderungsbearbeitung
32
19%
60%
Neutral
6% 6%
80%
100%
Weniger wichtig
Unwichtig
Ein verbessertes Liquiditätsmanagement wird überwiegend als wichtig eingestuft; innerhalb der Branchen
ergaben sich voneinander abweichende Ergebnisse.
Grundsätzlich steigt die Bedeutung jedoch mit der
Größe der befragten Einheiten.
aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten diesbezüglich
keine Alternativen zur Inanspruchnahme externer
Dienstleister.
Interaktion mit den Inkassounternehmen
Bei der Zusammenarbeit mit dem Inkassounternehmen
erfolgt die Interaktion überwiegend durch Datenträgeraustausch sowie über den „Live Zugriff‘ (insbesondere
im Handel). Die physische Akte nimmt insgesamt einen
geringeren Stellenwert ein (Abb. 23).
Die Aufrechterhaltung der Kundenbindung ist für
Energieversorger, das Verlagswesen sowie Kreditinstitute nicht oder weniger von Bedeutung. In der
Telekommunikation­sbranche, im Versandhandel sowie
der Versicherungswirtschaft war auch in diesen dann
erreichten kritischen Phasen einer Geschäftsverbindung
die Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung ausdrücklich entscheidungsrelevant und somit nur durch absolut
professionelles Schuldnermanage­ment zu erreichen.
Zur Erfüllung unternehmensinterner Compliance-Regelungen ist es sehr bedeutend, dass die Forderungsbearbeitung durch die IKU unter Offenlegung revisionssicherer Prozesse erfolgt. Ebenfalls sehr wichtig für den
Prozess ist die persönliche Kommunikation zwischen den
Mitarbeitern des IKU und dem beauftragenden Unternehmen.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass auskunftsgemäß bestimmte Schuldnerkreise überhaupt erst
auf Ansprache durch IKU reagieren, insofern bestehen
Abb. 22 – Wesentliche Gründe für die Auswahl eines Inkassounternehmens
Einschaltung eines Inkassounternehmens zur stärkeren
Fokussierung auf das Kerngeschäft
50%
Erzielung von Kosteneinsparungspotenzialen bei der
Beauftragung eines Inkassodienstleisters
31%
31%
Verbessertes Liquiditätsmanagement im Unternehmen
13%
Kundenbindung durch professionelle Schuldnerberatung
56%
38%
0%
20%
Sehr wichtig
25%
40%
Wichtig
Neutral
6% 6%
6%
60%
6%
6% 7%
37%
25%
19%
13%
25%
80%
100%
Weniger wichtig
Unwichtig
Abb. 23 – Bedeutung der Medien bei der Übergabe der Forderung
Papierakte
13%
13%
6%
Datenträger
68%
69%
„Live Zugriff“
19%
50%
0%
20%
Sehr wichtig
25%
40%
Wichtig
60%
Neutral
6%
6% 6%
19%
80%
100%
Weniger wichtig
Unwichtig
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
33
Bei 56% der Befragten ist die Einbindung der Erkenntnisse aus der Analyse und Berichterstattung der IKU in
die Unternehmens- und Risikosteuerung wichtig bis sehr
wichtig, insbesondere bei (Online-)Handelsunternehmen
(Abb. 24).
lung) insbesondere auf Seiten der IKU aufrechterhalten
werden kann. Diese hohe Automatisierung steht nicht
im Widerspruch zu der Bedeutung der persönlichen
Kommunikation zwischen den Mitarbeitern des IKU und
dem beauftragenden Unternehmen, die bei ca. 90% der
Abb. 24 – Interaktion mit IKU
Bedeutung der persönlichen Kommunikation der mit der
Forderungsbearbeitung befassten Mitarbeiter zwischen Unternehmen und Inkassodienstleister im Beitreibungsprozess
63%
25%
Unter Compliance-Gesichtspunkten ist eine Forderungsbearbeitung
unter Offenlegung revisionssicherer Prozesse und IT-Systeme,
die von unabhängiger Seite (z.B. Zertifizierung oder Testat)
bestätigt wird, entscheidungsrelevant.
81%
Die aus den Analysen und Berichterstattungen der Inkassounternehmen gewonnenen Erkenntnisse sind Bestandteil der
Unternehmens- und Risikosteuerung.
25%
0%
31%
20%
Sehr wichtig
Die Anzahl der für die Auslagerung notwendigen ITSchnittstellen zwischen IKU und Unternehmen bzw. der
kommu­nizierenden IT-Systeme liegt im Durchschnitt bei
zwei (gerundet). In Abhängigkeit der Technisierung der
Unternehmen und der Anzahl der beauftragten IKU steigt
die Anzahl der Schnittstellen, die ihre höchste Ausprägung in der Internet/Telekommuni­kationsbranche erreicht.
Die Nutzung dieser Vernetzung und der Austausch sind
neben dem Forderungsmanagement auf nicht-technischer Seite ins­besondere im Rechnungswesen aber auch
bei den Datenschutzverantwortlichen stark ausgeprägt.
Insgesamt unterstützen diese Strukturen einen kostenminimierenden Beitreibungsprozess, der aber nur durch
erhebliche Investitionen in Hard- und Software(-entwick-
25%
40%
60%
Neutral
Wichtig
6% 6%
13%
6%
13%
6%
80%
100%
Weniger wichtig
Unwichtig
unsererseits befragten Unternehmen einen Bestandteil der
laufenden Unternehmensprozesse darstellt.
Die Einbindung der unternehmensinternen Abteilungen
in die laufende Zusammenarbeit mit den IKU stellt sich
bei den Umfrageteilnehmern wie folgt dar:
Die Umfrageergebnisse zeigen einen sehr hohen Grad
an Vernetzung zwischen den Unternehmen und ihren
Dienstleistern. Der sich hier abzeichnende intensive
Austausch bestätigt die zuvor erkennbaren sehr hohen
Anforderungen an Qualität und Möglichkeiten der Einflußnahme der Unternehmen auf die IKU (Abb. 25).
Abb. 25 – Einbindung der unternehmensinternen Abteilungen
Forderungsmanagementabteilung
94%
Rechnungswesen
75%
Anwendungs-IT
56%
Sonstige
50%
Datenschutzbeauftragter
44%
Rechtsabteilung
38%
Entwicklungs-IT
38%
Steuerabteilung
Einkauf
31%
6%
0%
34
20%
40%
60%
80%
100%
Inanspruchnahme spezialisierter Dienstleistungen
von Inkassounternehmen
Neben der teils automatisierten Ansprache der Schuldner durch Brief und E-Mail nimmt die telefonische
Kommunikation mit den Schuldnern hohe personelle
Ressourcen in Anspruch und stellt angabegemäß ein
zentrales Element im Beitreibungsprozess dar. Die
persönliche Kommunikation mit den Schuldnern ist
die Voraussetzung für individuelle Lösungen, auch im
Interesse der Schuldner, die insbesondere aktiv von den
Schuldnern sämtlicher befragten Unternehmen genutzt
wird. Die aktive Nutzung von Schuldnerportalen erreicht
bei Kunden der Telekommunikationsunternehmen im
Rahmen unserer Umfrage die höchste Ausprägung,
ansonsten sind branchenspezifische Besonderheiten
nicht erkennbar.
Die Ansprache des Schuldners durch das IKU erfolgt
im Wesentlichen durch Brief und Telefonie, sowohl
In- als auch Outbound. Die Nutzung von Email, Fax und
Online-Schuldnerportalen wird durchschnittlich eher als
neutral eingestuft; die Versendung von SMS wird überwiegend weniger genutzt (Abb. 26).
Branchenspezifische Abweichungen von der Gesamtbetrachtung bei den Kommunika­tionsmedien sind in
der Branche „Finanzdienstleistungen“ in Bezug auf
vermehrte Nutzung von E-Mails sowie in der Branche
„Internet/Telekommunikation“ in Bezug auf stärkeren
Nutzung von Online-Schuldnerportalen festzustellen.
Abb. 26 – Ansprache des Schuldners
Brief
93%
Fax
50%
E-Mail
8%
7%
17%
53%
Telefonisch Inbound
33%
8%
31%
84%
Telefonisch Outbound
69%
SMS
23%
Online-Schuldnerportal
23%
15%
0%
Trifft voll zu
8%
23%
20%
15%
Trifft überwiegend zu
24%
60%
Neutral
8%
8%
8%
46%
15%
40%
8%
23%
80%
Trifft eher nicht zu
100%
Trifft nicht zu
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
35
Im Rahmen der Umfrage haben wir die Teilnehmer in
Bezug auf die Bedeutung der einzelnen Phasen des
Beitreibungsprozesses ebenfalls um eine Priorisierung
der Phasen gebeten. Die Umfrageteilnehmer haben
überwiegend die Priorisierung analog zum Bearbeitungsprozess bestätigt. Alle befragten Unternehmen
haben die höchste Bedeutung im Beitreibungsprozess
dem vor- und außergerichtlichen Inkasso eingeräumt.
Im Durchschnitt ist die Bedeutung der weiteren Betreibungsphasen wichtig (gerichtliches Mahnverfahren)
bzw. wichtig bis neutral (Zwangs­vollstreckung und die
Langzeitverfolgung) (Abb. 27).
Weiterhin wird die Adresspflege und -ermittlung, die
laufende Unterrichtung über die Dienstleistungsprozesse
sowie die Erstellung detaillierter Abrechnungen je Forderung als wichtig angesehen. Größere branchenspezifische Abweichungen lassen sich nicht feststellen.
Strategische Aspekte bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die aktuelle Gesetzesinitiative zur „Bekämpfung von
unseriösen Geschäftspraktiken“ des Bundesministeriums
der Justiz und die u.a. darin angedachte Neuregelung
der Vergütungsordnung für Inkassounternehmen ist den
Umfrageteilnehmern zum Zeitpunkt der Durchführung
der Umfrage überwiegend bekannt. In wenigen Fällen
wurden vor dem Hintergrund dieser Gesetzesinitiative
bereits mögliche Auswirkungen auf das eigene Unternehmen analysiert. Es wird bei den IKU ein reduziertes
Dienstleistungsangebot und eine geringere Betreuungsintensität, insbesondere im vor- und außergerichtlichen
Bereich erwartet (Abb. 29).
Branchenspezifische Besonderheiten ergeben sich insbesondere in der höheren Bedeutung der weiteren Betreibungsphasen für die (Online-)Handelsunternehmen im
Vergleich zu den übrigen Branchen.
Bei der sich den Fragen anschließenden Möglichkeit
zu weiteren Anmerkungen hoben die Unternehmen
die hohen Erfolgsquoten in der außergerichtlichen
Phase hervor, die auch zu einer deutlichen Entlastung
staatlicher Instanzen beitrügen und somit letztlich auch
weitere Belastungen der Schuldner vermieden werden
können.
Insgesamt gehen die befragten Unternehmen von
einer Erhöhung der Beitreibungskosten bzw. einer Verlängerung der Außenstände sowie überwiegend einer
Verlagerung der Beitreibung vom vorgerichtlichen in das
gerichtliche Verfahren aus. Ebenso wird teilweise ein
negativer Einfluss auf die Realisierungsquote im Beitreibungsprozess angenommen.
Bei der Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen
haben für die befragten Unternehmen insbesondere die
Aufnahme und Überwachung von Zahlungsvereinbarungen, die individuelle Fallbearbeitung unter Berücksichtigung der persönlichen Schuldnersituation sowie
die Erreichbarkeit für Gläubiger und Schuldner höchste
Priorität (Abb. 28).
Abb. 27 – Bedeutung des Prozesses
Vor-/außergerichtliches Inkasso
93%
Gerichtliches Mahnverfahren
36%
Zwangsvollstreckung (Titel)
21%
36%
36%
40%
13%
0%
20%
Sehr wichtig
36
43%
21%
Langzeit
7%
27%
40%
Wichtig
60%
Neutral
7%
20%
80%
100%
Weniger wichtig
Unwichtig
In diesem Zusammenhang wird von einigen Umfrageteilnehmern auch die Möglichkeit der Nachverhandlung
der zugrundliegenden Verträge sowie Prüfung des
teilweise oder vollständigen Insourcings als mögliche
Optionen in Erwägung gezogen. Aus der Perspektive
der IKU nahmen einige Umfrageteilnehmer an, dass das
Interesse an der Annahme von Kleinstforderungen zum
Inkasso aus betriebswirtschaftlichen Gründen deutlich
abnehmen dürfte und damit eine Verschlechterung der
allgemeinen Zahlungs­moral auf Kleinstforderungen nicht
ausge­schlossen werden könne.
Abb. 28 – Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen
31%
Klärung von Reklamationen
Adresspflege und -ermittlung
43%
13%
50%
13%
38%
6% 6%
87%
Zahlungsvereinbarungen aufnehmen und überwachen
Bearbeitung und Überwachung von Regel- und
Verbraucherinsolvenzverfahren
19%
13%
55%
Individuelle Fallbearbeitung unter Berücksichtigung
der persönlichen Situation des Schuldners
13%
81%
Erstellung einer detaillierten Abrechnung je Forderung
19%
56%
Laufende Unterrichtung über die Dienstleistungsprozesse
31%
31%
13%
50%
Erreichbarkeit (Post/Telefonie…) für Gläubiger und
Schuldner
13%
81%
0%
20%
Sehr wichtig
6%
19%
40%
60%
Neutral
Wichtig
13%
80%
100%
Weniger wichtig
Unwichtig
Abb. 29 – Auswirkungen einer möglicher Reduzierung der vom Schuldner zu erstattenden Beitreibungskosten
Hätte die Gebührenbegrenzung Einfluss auf die Intensität
der vorgerichtlichen Forderungsbearbeitung?
40%
Würden Sie durch die Gesetzesinitaitive eine Verlagerung
der Forderungsbearbeitung vom vorgerichtlichen in das
gerichtliche Verfahren erwarten?
37%
Hätte diese Gebührenbegrenzung wesentlichen
negativen Einfluss auf die Realisierungsquote?
31%
0%
20%
Trifft voll zu
Trifft nicht zu
13%
13%
19%
21%
25%
19%
24%
40%
60%
Trifft überwiegend zu
Neutral
13%
13%
13%
80%
6%
13%
100%
Trifft eher nicht zu
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
37
Konsequenzen einer möglichen Gebührenbegrenzung
Gefragt wurde nach den erwarteten Auswirkungen
einer Begrenzung der Erstattungsfähigkeit der Inkassovergütung, die zu einer faktischen Erlösbegrenzung für
IKU führt, auf die Preis- und Risikopolitik der befragten
Unternehmen.
Eine Auswirkung einer niedrigeren Beitreibungsquote
vor dem Hintergrund einer Gebührendeckelung auf
die Preispolitik des Unternehmens sehen die befragten
Unter­nehmen überwiegend als zutreffend an. Hier sind
keine branchenspezifischen Abweichungen erkennbar.
Eine notwendige Weitergabe von steigenden Aufwendungen für die Forderungsbearbeitung und sinkende
Beitreibungsquoten an die Kunden sehen die Unternehmen der Internet/Telekommunikation überwiegend
als zutreffend an; die übrigen Unternehmen sehen die
Weitergabe an Kunden eher neutral bzw. als eher nicht
zutreffend an. Es wird teilweise erwartet, dass die Weitergabe an die Kunden nicht in Form einer anteiligen
Artikelpreiserhöhung, sondern durch Risikoaufschläge in
Form von bspw. höheren Versandkosten für risikobehaftetere Zahlarten erfolgen könnte. Damit würden in letzter Konsequenz vertragskonform handelnde Kunden mit
den Ausfallkosten der Kunden belastet, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen (können).
Insgesamt haben die befragten Unternehmen ein differenziertes Meinungsbild in Bezug auf eine mögliche
Gebührenbegrenzung bei überwiegend geringer bzw.
neutraler Auswirkung auf ihre Kundenannahmequote,
das angebotene Zahlartenangebot sowie die Conversion-Rate und damit auf die Beitreibungsquote und/oder
-kosten.
Dennoch erwarten 43 bzw. 38% der Unternehmen
negative Auswirkungen auf die Annahmequoten sowie
das Zahlartenangebot bzw. die Conversion-Rate und
dadurch die Erschwerung des Zugangs bzw. den Ausschluss bestimmter Verbrauchergruppen zum oder vom
Markt.
Insgesamt wird von den Unternehmen mit einer leichten Verschlechterung der Zahlungsmoral im nächsten
Jahr gerechnet. Hierbei haben die Unternehmensvertreter der Branchen Internet/Tele­kommu­nikation und
(Online-)Handel eine etwas schlechtere Einschätzung zur
erwarteten Zahlungsmoral abgegeben als die übrigen
Branchenvertreter. Reaktionen darauf könnten u.a. die
Einführung weiterer Zahlarten sowie eine stärkere Fokussierung auf das Betrugsmanagement und die Neuorganisation des Forderungsmanagements in Frage kommen.
Branchenspezifisch sind hier Unterschiede zu sehen; insbesondere die (Online-)Handels­unternehmen sehen sich
von den Auswirkungen einer möglichen Neuregelung
des Vergütungsregulariums für Inkassodienstleistun­gen
im Rahmen einer faktischen Gebührendeckelung voll
bzw. überwiegend betroffen. Ebenso sehen sich die Teilnehmer aus dem Kreis der Internet/Tele­kom­mu­ni­kation
hier bei allen drei Merkmalen überwiegend betroffen
(Abb. 30).
Abb. 30 – Risiko- und Preispolitik
Die Annahmequote wird sinken
(restriktivere Kundenkriterien).
29%
Zahlartenangebot: Der Anteil von Risiko-Zahlarten
(Lastschrift, offene Rechnung, Teilzahlung) wird reduziert.
23%
15%
Conversion-Rate: Die Conversion-Rate wird sich aufgrund der
notwendigen Änderungen in der Risikopolitik vermindern.
23%
15%
0%
20%
Trifft voll zu
Trifft nicht zu
38
14%
14%
14%
23%
15%
40%
Trifft überwiegend zu
29%
39%
8%
39%
60%
Neutral
80%
100%
Trifft eher nicht zu
Grundsätzlich waren angabegemäß mit leichten zeitlichen Verzögerungen Korrelationen zwischen der
wirtschaftlichen Entwicklung und der Zahlungsmoral in
der Vergangenheit erkennbar, was auch für die Zukunft
erwartet wurde.
Diesbezügliche Unterschiede in den Altersklassen der
Kunden werden auskunftsgemäß von einigen Unternehmen in der Form erkannt, dass sich das Zahlungsverhalten mit zunehmendem Kundenalter verbessert,
allerdings bei einer Gesamtbetrachtung des daraus
resultierenden Risikos von keiner wesentlichen Bedeutung. Für die Unternehmen sind jedoch Unterschiede
in der Zahlungsmoral in Abhängigkeit der Endprodukte
erkennbar. Beispielsweise werden zahlungsgestörte
Versicherungsforderungen vor sonstigen fälligen oder
gemahnten Forderungen bspw. aus dem Handel beglichen. Ebenso haben Ansprüche aus mobilen Telekommunikationsdienstleistungen einen hohen Stellenwert im
Rahmen der Begleichung ausstehender Verpflichtungen,
die wiederum auf Ebene der Privatverbraucher in verstärktem Maße von jüngeren Altersgruppen in Anspruch
genommen werden.
In Bezug auf Rückmeldungen von Kunden nach Beendigung des Inkassoverfahrens erhalten die Unternehmen
keine oder nur vereinzelte Rückmeldungen. Sofern die
Unternehmen Rückmeldungen erhalten, sind diese
sowohl positiv als auch negativ. Diese beziehen sich ausschließlich auf die Durchführung des Inkassoverfahrens
an sich und betreffen im positiven Falle eine Lösung der
Sachverhalte unter Berücksichtigung der Interessen des
Schuldners und der Möglichkeit der Aufrechterhaltung
der Unternehmens-/Kundenbeziehung im Gegen­satz zur
Kündigung der Verbindung. Abschließend ist anzumerken, dass die Höhe der Inkassogebühren überwiegend
nicht Gegenstand im negativen Sinne ist.
Marktstudie zum „Management zahlungsgestörter Forderungen“
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Stand 12/2012
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