Leistungsbeschreibung "Regenbogenhaus" - SOS

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Leistungsbeschreibung "Regenbogenhaus" - SOS
Leistungsbeschreibung
Wohngruppe „Regenbogenhaus“
Inhaltsverzeichnis
1. Gesamteinrichtung
1.1
Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereiche/Grundstruktur
1.2
Leitungsaufgaben nach Einrichtungen
1.3
Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild
2. Leistungsbereiche
2.1
2.2
2.3
Personenkreis
2.1.1
Zielgruppe
2.1.2
Ausschlusskriterien
Art und Ziel der Leistungen
2.2.1
Hilfeart, Rechtsgrundlage
2.2.2
Ziele
2.2.3
Methodische Grundlagen
Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen
2.3.1
Pädagogische Regelversorgung
2.3.2
Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich
2.3.2.1
Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit mit dem Jugendamt; zeitliche Perspektive
2.3.2.2
Aufnahmeverfahren
2.3.2.3
Anamneseverfahren
2.3.2.4
Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik
2.3.2.5
Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und
organisatorische Besprechungen
2.3.2.6
Ganzheitliche und gezielte Förderung
2.3.3
Leitung- und Verwaltung
2.3.4
Fortbildung und Supervision
2.3.5
Versorgung
2.3.6
Raumangebot
3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung
4. Personelle Ausstattung
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 1 -
Individuelle Leistungsbeschreibung
Einrichtung:
(Name, Adresse)
SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ 95505 Immenreuth, SOS-Kinderdorfstr. 8
Tel. 09642/92240 Fax 09642/922412 e.Mail [email protected]
Ort der Leistungserbringung:
Immenreuth
Einrichtungsart:
Wohngruppe für kurz- und mittelfristige Unterbringungen (Regenbogenhaus)
Anzahl Gruppen und Plätze:
_1_ Gruppen und _8_ Plätze & 2 Plätze für Inobhutnahme f.d. Lkr. Tirschenreuth
1. Gesamteinrichtung
1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur
Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung
(notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe
betreffen müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes)
Das SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ ist ein Kinder- und Jugendhilfeverbund mit differenzierten Angeboten zur ambulanten,
teilstationären und stationären Unterbringung und Erziehung/Betreuung von Kindern und Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Der Schwerpunkt liegt in der Erziehung und Förderung junger Menschen in neun Kinderdorffamilien mit
jeweils fünf Plätzen i.S. einer vollstationären, heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfemaßnahme. Wir bieten Kindern
und Jugendlichen eine in der Regel längerfristig angelegte Lebensgemeinschaft außerhalb ihres Elternhauses.
Auf dem Kinderdorfgelände befinden sich zudem zwei Wohngruppen mit je acht Plätzen und eine heilpädagogische
Tagesgruppe mit neun Plätzen. Organisatorisch angegliedert sind eine Heilpädagogische Wohngruppe mit acht Plätzen
in Bayreuth, eine heilpädagogische Tagesgruppe mit neun Plätzen in Mitterteich und ein Gemeinwesentreff in einem
umgebauten Postwaggon in Immenreuth. Im Rahmen von ambulanten flexiblen Hilfen bieten wir begleitete Umgänge,
Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfen und Betreutes Wohnen an. Am Sonderpädagogischen
Förderzentrum in Immenreuth und an den Mittelschulen in Kemnath und in Weidenberg leisten wir Jugendsozialarbeit.
1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen
Darstellung nach Einrichtungsarten und Umfang der Leitungsanteile der Gesamteinrichtung
Neben dem Gesamtleiter übernehmen zwei Bereichsleiterinnen für die differenzierten Kinder- und Jugendhilfeangebote
und die Kinderdorffamilien weitere Führungsaufgaben (s. Organigramm).
1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild
Grundlagen der SOS-Kinderdörfer ist es, entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche
unabhängig von deren kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft zu schaffen und ihnen zu einem
selbstverantworteten und sinnerfüllten Leben zu verhelfen. Bei der Umsetzung pädagogischer Grundkonzepte
orientieren sich die MitarbeiterInnen des SOS-Kinderdorfes an Werten eines humanistischen Menschenbildes, das
seine Wurzeln in christlichen Werten hat.
Das pädagogische Handeln im SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ und in der Wohngruppe „Regenbogenhaus“ wird von der
Grundannahme und der Erfahrung geleitet, dass die untergebrachten Kinder und Jugendliche eine möglichst
familiennahe Erziehung im Sinne einer wertschätzenden und reflektierten Beziehung brauchen. Wichtige Prinzipien der
Alltagsarbeit Im SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ und der Wohngruppe „Regenbogenhaus“ sind darüber hinaus Orientierung
am Kind, Realitätsnähe und Ganzheitlichkeit.
Die MitarbeiterInnen der Wohngruppe sind in ihrer Grundeinstellung und ihrer sozialpädagogischen und systemischen
Qualifikation bestrebt, dass Kind/den Jugendlichen und sein Herkunftssystem in einem ganzheitlichen Ansatz zu
betrachten. Die Möglichkeit zur Neuorientierung bietet allen Beteiligten die Chance, an neuen Entwürfen für eine
positive und stabile Beziehungsgrundlage zu arbeiten. Das Kind/der Jugendliche und seine Herkunftsfamilie werden von
de MitarbeiterInnen der Wohngruppe intensiv begleitet, um jeweils die beste und angemessenste Lösung
herauszuarbeiten. Die Konzeption der Wohngruppe macht es möglich, individuell auf die einzelnen Bedürfnisse der
Beteiligten zu reagieren.
Die Wohngruppe „Regenbogenhaus“ bietet acht Kindern und Jugendlichen eine kurz- und mittelfristige Unterbringung.
Die Wohngruppe ist mit den anderen Kinder- und Jugendhilfeangeboten des SOS-Kinderdorfes „Oberpfalz“ zu einer
Dorfgemeinschaft vereinigt, die als solche stützende Funktionen hat.
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 2 -
2. Leistungsbereiche
2.1 Personenkreis
2.1.1 Zielgruppe
Zielgruppe, die die angebotenen Leistungen erreichen sollen.

Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, die bei der Aufnahme zwei bis 17 Jahre alt sind; Ausnahme bei
Geschwistergruppen

Kinder und Jugendliche, deren familiärer Kontext so nachhaltig gestört ist, dass eine befristete Fremdunterbringung
erforderlich ist

Trennung der Eltern und dadurch bedingte Neuorientierung

Verwahrlosungstendenzen

körperliche Misshandlung

sexueller Missbrauch

zeitlich begrenzter Ausfall der Sorgeberechtigten/Bezugsperson aufgrund von Kur- oder Krankenhausaufenthalt;
Alkohol- oder Drogenentzug; Gefängnisaufenthalt;

Waisen
2.1.2 Ausschlusskriterien

Kinder und Jugendliche
Bedürfnissen

akute Suizidgefährdung

Drogenabhängigkeit

gesteigerte Aggressivität gegen sich, andere Personen oder Sachen

sexuelle Auffälligkeiten in der Weise, dass sie für andere eine Bedrohung darstellen

Kinder und Jugendliche, bei denen Delinquenz zum Leitsymptom geworden ist

stark körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche
mit
intensiven
psychotherapeutischen,
heilpädagogischen
oder
medizinischen
2.2 Art und Ziel der Leistungen
2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Arbeit in der Wohngruppe „Regenbogenhaus“ bildet das SGB VIII § 27 in Verbindung mit den
§§ 34, 35 a und 41.
2.2.2 Ziele
Grundaussagen über die Zielsetzung der unter Ziffer 1.3 genannten Prämissen
Die Wohngruppe „Regenbogenhaus“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kinder aufzunehmen, die zeitlich begrenzt einer
außerfamiliären Betreuung bedürfen. Dies kann grundsätzlich unter zwei Gesichtspunkten erforderlich sein:

Zur sorgfältigen Abklärung der Lebensperspektive.

.
Zur Überbrückung von familiären Notsituationen.
2.2.3 Methodische Grundlagen
Darstellung der Methoden, mit denen die definierte Ziele erreicht werden sollen

Wenn Kinder und Jugendliche zur Überbrückung familiärer Notsituationen aufgenommen werden, besteht auch in
diesen Fällen unsere Hauptaufgabe darin, ihnen einen verlässlichen Lebensraum, eine ausreichende Versorgung
und emotionalen Beistand zu bieten. Andererseits müssen wir schon bei der Aufnahme an die Entwicklung einer
neuen Lebensperspektive für das Kind/den Jugendlichen denken. Das bedeutet, dass wir mit widersprüchlichen
Anforderungen konfrontiert sind. D.h., die Kinder/Jugendliche in ihrer Notsituation annehmen und gleichzeitig schon
an die Ablösung denken.
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 3 -

Erziehungs- und Hilfeplanung

Alltagsdiagnostische Beobachtungen

Erkennen und Förderung von Ressourcen

Erkennen von Defiziten und Schwierigkeiten; Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten

der Gruppenalltag bietet die Möglichkeit, für die Kinder einen Raum der Nähe und Geborgenheit zu schaffen

familienähnliche Lebensform durch begrenzte Zusammensein der ErzieherInnen mit den Kindern

selbständige Haushaltsgemeinschaft, d.h., das tägliche Leben mit Kochen, Waschen, Einkaufen, etc. wird von den
ErzieherInnen organisiert und erledigt

Arbeit mit dem Herkunftssystem
2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen
2.3.1 Pädagogische Regelversorgung
Die Beschreibung der pädagogischen Regelversorgung charakterisiert das konkrete erzieherische Tun der
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Heimerziehung. Sie verdeutlicht, worin der Inhalt des
erzieherischen Alltags konkret besteht und somit durch die pädagogische Leistung regelhaft umfasst wird. Diese
“Regelversorgung” muss einerseits durch Zahl und Qualifikation des pädagogischen Personals sichergestellt werden,
andererseits ist der Aufwand dieser “Regelversorgung” mit der Berechnung des pädagogischen Personals abgegolten.
Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII
verbindlich festgelegt und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung.
2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich
2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive
Darstellung der Mitwirkung am Hilfeplanverfahren und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
(Wer, in welchem Umfang,
Verfahren u.ä.)
Beteiligte an den Hilfeplangesprächen sind in der Regel die Eltern/Sorgeberechtigte, die Vertreter des Jugendamtes,
der Fachdienst für die differenzierten Kinder- und Jugendhilfen, MitarbeiterInnen der Wohngruppe und
altersentsprechend, einsicht- und handlungsfähig die Kinder und Jugendlichen. Bei Bedarf nehmen weitere Fachdienste
bzw. die Bereichsleitung teil. Die Vertreter des Jugendamtes erhalten zu diesem Gespräch eine Woche vorher einen
Bericht von unserem Fachdienst. Die Hilfeplanung findet in der Regel in der Einrichtung statt. Die Hilfeplangespräc he
finden unmittelbar nach Aufnahme, bei aktuellen Bedürfnissen und bei der Entscheidungsfindung für die weitere
Lebensperspektive der Kinder und Jugendlichen statt. Die Ergebnisse fließen in die Erziehungsplanung ein.
Verantwortlich ist die Bereichsleitung.
Aus der Darstellung der Ziele und Methoden, mit denen eine bestimmte Zielgruppe erreicht werden soll, sollte ein
zeitlicher Rahmen gegeben werden
Die Verweildauer beträgt zwischen zwei Tagen und 30 Monaten (Durchschnitt: 6,9 Monate)
2.3.2.2 Aufnahmeverfahren
Darstellung des Aufnahmeverfahrens
(Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.)
Bei der Aufnahme der Kinder und Jugendlichen sehen wir uns mit teilweise widersprüchlichen Anforderungen
konfrontiert. Zum einen muss es möglich sein, Kinder und Jugendliche schnell aufzunehmen, zum anderen braucht die
Beurteilung, ob Kinder in die Gruppe passen und wir ihnen in unserer Wohngruppe gerecht werden können,
ausreichend Zeit.

Einholen von möglichst vielen Informationen, z.B. durch Einsicht in Berichte; Gespräche mit Jugendamtsvertretern
und Eltern

Idealer weise ein Besuchskontakt in der Wohngruppe

in akuten Notfällen ist dieses Verfahren nicht möglich; in diesen Situationen nehmen wir Kinder befristet für zwei
Wochen auf, bei Zahlung des vereinbarten Entgeldes; in dieser Zeit müssen dann die notwendigen Informationen
nachgereicht werden

Ansprechpartner für die Jugendämter ist die Bereichsleitung, die auch die letztendliche Entscheidung über eine
Aufnahme trifft
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 4 -
2.3.2.3 Anamneseverfahren
Darstellung des Anamneseverfahrens
(Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.)
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens werden die seitens des Jugendamtes zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie
der Hilfeplan zur Erstellung einer Anamnese herangezogen. Soweit in der Verweildauer möglich und sinnvoll, findet
während des Aufnahmeverfahrens zusammen mit den Eltern und/oder den bisherigen Bezugspersonen eine weitere
Evaluation der Biografie des Kindes/Jugendlicher und seiner Familie statt (an Hand von Fragebögen, die Bestandte il
des Erziehungskonzeptes sind). Dieses ist ein fortführender Prozess, dessen Ergebnisse mit den zuständigen
Jugendämtern abgeglichen werden und in der Erziehungsplanung mit einfließen unter der Federführung der
Bereichsleitung.
2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik
Darstellung der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik
(Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.)
In der Regel erarbeiten die MitarbeiterInnen der Wohngruppe nach einer Konsolidierungsphase eine Persönlichkeits und Leistungsdiagnostik. Dabei können unsere Bereichsleiterin, der zuständige Fachdienst, die Psychologin der
Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes in Bayreuth oder weitere interne oder externe Fachkräfte
einbezogen werden. In der Erziehungs- und Hilfeplanung werden die Daten verarbeitet.
2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische
Besprechungen
Beschreibung über Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung dieser Pläne; Art der Dokumentation
Im Rahmen kontinuierlicher Erziehungsplanung wird der Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen mittels
Auswertung der Erfahrungen und Beobachtungen im Alltag, und in Verbindung mit Kenntnissen aus der Vorgeschichte
sowie der Kontakte zu den leiblichen Eltern ermittelt. Der Fokus liegt bei den Erziehungsplangesprächen auf dem
erzieherischen Verhalten, das auf die schriftlich fixierten und kontinuierlich fortgeschriebenen Erziehungsziele,
abgestimmt ist (s. Konzept Erziehungsplanung). Einbezogen werden die Erkenntnisse aus der Persönlichkeits- und
Leistungsdiagnostik, die ebenfalls fortgeschrieben wird.
2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung
Beschreibung und klare Aussagen der Ressourcen zeitlicher, sächlicher und personeller Art zur Erreichung der Ziele im vorgegebenen
Zeitrahmen.
Täglicher Betreuungsumfang
(auch Doppelbetreuungen, Nachtbereitschaft usw.)
Die Betreuung in der Wohngruppe erfolgt über Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr.
Die Betreuung wird durch die/den diensthabende/n ErzieherIn gewährleistet. In den Kernzeiten
Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, Krisensituationen, u.a.) werden die Kinder/Jugendliche im Doppeldienst
betreut. Bei Situationen, die eine erhöhte Präsenz von Betreuungspersonal erfordern, kann kurzfristig eine Verstärkung
des Teams eingerichtet werden. An schulfreien Tagen gibt es über maximal 8 Stunden/Tag eine Doppelbesetzung.
Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung
(Personalwohnungen u.ä.)
Während dem Schichtdienst übernachten die MitarbeiterInnen in der Wohngruppe.
Daneben stehen den MitarbeiterInnen Dienstwohnungen/-zimmer zur Verfügung, die z.Zt. nicht genutzt werden.
Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen
Förderung im leiblichen Bereich
(Darstellung der Inhalte

Gesundheitsvorsorge und –pflege

gesunde, ausgewogene Ernährung

Förderung der Bewegung
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 5 -
Förderung im emotionalen Bereich
(Darstellung der Inhalte/

auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen

Kindern das Gefühl geben, „ich bin nicht alleingelassen“, „mein Leben hat einen Sinn“, „ich darf mein Leben selbst
in die Hand nehmen“.

die Kinder/Jugendliche in ihrer momentanen Befindlichkeit annehmen, Anteil an ihrem Schicksal nehmen und ihnen
Beistand leisten

verlässliches Beziehungsangebot auf Zeit anbieten
Förderung im sozialen Bereich
(Darstellung der Inhalte)

die Wohngruppe und die Dorfgemeinschaft als soziales Lernfeld

Teilnahme an gruppenübergreifenden Angeboten des Kinderdorfes

beobachten, wie Kinder/Jugendliche sich im neuen sozialen Umfeld bewegen; Rückmeldungen geben

Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien

Förderung von Selbst- und Fremdwahrnehmung

Kinderbeteiligung „KRUB“ (Kinder Rechte Und Beteiligung)
Förderung im kognitiven Bereich
(Darstellung der Inhalte/)

Förderung der Stärken und Begabungen

Betreuung bei den Hausaufgaben

Einzelförderung mit Lern- und Übungsprogrammen
Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung
(teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich
Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte

Zubereitung und Bereitstellung
Kinder/Jugendlichen

Übernahme von regelmäßigen Hausdiensten durch die Kinder/Jugendliche

Einbeziehung der Betreuten bei der Erstellung des wöchentlichen Speiseplanes unter Berücksichtigung einer
gesundheitsfördernden Ernährung

Beobachtung und Sicherstellung des Gesundheitszustandes

Unterstützung ärztlicher Maßnahmen und Einhaltung therapeutischer Verordnungen

Versorgung mit Hygieneartikeln, Anleitung zur Körperpflege

Vorbeugende Aufklärung über Suchtgefahren

Hinführung zu verantwortlichen Umgang mit Freundschaft, Partnerschaft und Sexualität (Aufklärung, Verhütung,
Risiken).

Anschaffung , Pflege und Reinigung der Bekleidung

Hilfestellung beim Ausfüllen von Antragsformularen und gegebenenfalls Begleitung zu Behörden
der
Mahlzeiten
durch
die
ErzieherInnen
unter
Einbeziehung
der
Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und
Freizeit

In der Wohngruppe wird täglich die Erstellung der Hausaufgaben begleitet und es werden die individuell
notwendigen Hilfestellungen gegeben.

Durchführung regelmäßiger Lehrergespräche

Vermittlung von Förderunterricht

Unterstützung bei der Orientierung auf einen Beruf und der Vermittlung eines entsprechenden Ausbildungsplatzes

Zusammenarbeit mit weiteren örtlichen Trägern der Jugendberufshilfe, der Arbeitsagentur, etc.
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 6 -
Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung,
die tatsächlich in Anspruch genommen werden können

Die Einrichtung bietet mit Ausnahme der Förderung von Teilleistungsschwächen keine eigenen schulischen oder
beruflichen Maßnahmen an.

Nach Möglichkeit verbleiben die Kinder/Jugendliche in den Schulen und Ausbildungsbetrieben, die sie vor der
Aufnahme in der Wohngruppe besucht haben, soweit dieses mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder unserem
Fahrdienst sichergestellt werden kann.

Ansonsten besuchen sie die Schulen, Kindergarten, etc. vor Ort
Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld
Das SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ besteht seit 1967 und ist in der Gemeinde gut integriert. Viele Kinder und Jugendliche
sind Mitglieder in den örtlichen Vereinen oder nehmen an Jugendgruppenstunden der beiden Kirchen teil. Durch den
Gemeinwesentreff „Trainstop“ in der Bahnhofstr. in enger Kooperation mit der evangelischen und politischen Gemeinde
wird hier aktiv Zusammenarbeit gelebt. Mit den monatlichen Kunst- und Kulturveranstaltungen „Akzente“ von Oktober
bis Mai findet eine weitere Einbindung auf regionaler Ebene statt. Alle drei Jahre führen wir zusammen mit den SOSKinderdörfern aus Zwickau und Karlsbad einen SOS-Kinderdorftag mit Einladung der Bevölkerung durch. Im Rahmen
des kommunalen Ferienprogrammes bieten wir Aktionen an.
Alle zwei Jahre laden wir öffentliche und private Jugendhilfeträger zu einem Fachtag ein.
Spiel- und Sportplatz sind für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde zugänglich.
Auf unserem Gelände haben wir Räume an eine freie Praxis für Ergotherapie und an eine Praxis für Logopädie
vermietet.
Freizeitpädagogische Maßnahmen

(Art und Umfang)
Die Freizeitgestaltung findet in erster Linie in der Wohngruppe statt. Darüber hinaus werden gruppenübergreifende
Angebote durchgeführt:
-
Kinderdorffeste (Kinderdorftag, Fasching,..)
-
Fahrten zu externen Veranstaltungen
-
Internes Kulturangebot „Akzente“
-
Sportangebote
Hilfen zur Krisenbewältigung

Ansprechpartner in der Einrichtung sind der Gesamtleiter und die zwei Bereichsleiterinnen

Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes, Bayreuth(Kooperationsvertrag)

Zusammenarbeit mit den KJP in Bayreuth, Weiden und Regensburg

Fachdienst, Bereichs- und Gesamtleitung sind über Mobiltelefone Tag und Nacht erreichbar

Die Jugendämter und evt. die Heimaufsicht werden unmittelbar informiert und einbezogen
Kooperation mit Vormündern, Pflegern u. ä.

Regelmäßig bei den Hilfeplangesprächen

bei wichtigen Entscheidungen und Krisen
Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) - Eindeutige Beschreibung zu Art und Zielen der Einbeziehung in den Hilfeprozess 
Die Aufrechterhaltung und Gestaltung der Kontakte der Kinder/Jugendlichen zu ihrem Herkunftssystem sind
wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit, da die Auseinandersetzung der Betreuten mit ihrem
Herkunftssystem eine wesentliche Voraussetzung für die spätere Identitätsfindung und einen positiven
Selbstwertbezug ist.

Ausgangspunkt der Arbeit mit dem Herkunftssystem sind dabei vorrangig die Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen

Die Thematisierung dient zunächst dazu, die momentane Situation zu verstehen, nachzuvollziehen und
anzuerkennen

In einem für das Kind/Jugendlichen schützenden Rahmen kann begonnen werden, traumatische Erlebnisse und
unstimmige Beziehungen zu verarbeiten und neu zu gestalten
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 7 -

begleitete Treffen von Eltern und Kind/Jugendlicher in der Regel in der Einrichtung

Förderung klarer und eindeutiger Kommunikation

Befähigung zu stützenden und entlastenden Botschaften für das Kind/Jugendlichen

Akzeptanz der eigenen Lebenssituation

Reflexion des gesamten Beziehungsprozesses

bei einer Rückführung zu den Eltern verdichten sich die Besuchskontakte in der Wohngruppe und in der
Herkunftsfamilie

verantwortlich für die Arbeit mit dem Herkunftssystem ist die Bereichsleitung
Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre
Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre
Einrichtungen)

Die Entlassung des Kindes/Jugendlichen aus der Wohngruppe bedeutet entweder die Rückführung zu den Eltern
oder die Übersiedlung in eine andere Einrichtung, in eine Pflegefamilie oder zu einer Adoptionsfamilie. Auch
innerhalb der Einrichtung ist ein Wechsel in das Betreute Wohnen, in eine Kinderdorffamilie oder in eine andere
Wohngruppe möglich.

Behutsame Vorbereitung und Gestaltung des vorhersehbaren Abschiedes

Anbahnungsphase: mit der neuen Umgebung des Kindes/Jugendlichen Kontakt herstellen durch Erzählen,
Briefkontakte, Gespräche, Besuche oder „Probewohnen“

Erst bei guter und ausreichender Vorbereitung auf die neue Umgebung, erfolgt die Verabschiedung aus der
Wohngruppe(hier ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Jugendamt, aufnehmender Einrichtung/Pflegefamilie und
Wohngruppe wichtig)
2.3.3 Leitung- und Verwaltung (Darstellung der Aufgaben)
Konzeptioneller, Organisatorischer Bereich, Personalbereich, Wirtschaftlicher Bereich
Die Aufgaben, der Verantwortungsbereich und die Entscheidungskompetenzen der Einrichtungsleitung sind in der
Geschäftsordnung, den Managementleitlinien und der Rahmenstellenbeschreibung des Trägers festgelegt.
Die Verantwortung für die Erstellung der pädagogischen Konzeption sowie für die Erstellung und Umsetzung von
Rahmenvorgaben liegt bei dem Leiter der Einrichtung. Er entwickelt eine adäquate Ablauforganisation und schreibt
diese fort. Er stellt den Informations- und Kommunikationsfluss zum Träger sicher. Er gestaltet die
bereichsübergreifende Kommunikationsstruktur und unterhält eine effiziente und geordnete Verwaltung. Er vertritt die
Einrichtung im Rahmen jugendhilfeplanerischer Gremien nach § 78 SGB VIII, sorgt für die Evaluation des regionalen
Bedarfes und ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit regionalen Jugendämtern und Einrichtungen der
Jugendhilfe. Er hat Sitz und Stimme im örtlichen Jugendhilfeausschuss. Intern organisiert er ein adäquates Controlling Verfahren und ist verantwortlich für Qualitätsentwicklung und –sicherung. (nach dem GAB-Verfahren)
Für Vorlagen zur Erstellung und Fortschreibung der Konzeption sowie für deren Umsetzung ist die Bereichsleiterin
verantwortlich. Dies gilt für weitere Arbeitskonzepte im Erziehungsalltag des Bereiches sowie für die Organisation der
teamübergreifenden Arbeitsabläufe, der teamübergreifenden Besprechungen, der aufgabenbezogenen Kommunikation
mit anderen Einrichtungen, Teilnahme an Arbeitsgruppen und für die Integration des Bereiches in die
Gesamteinrichtung(s. Stellenbeschreibung). Die Bereichsleiterin ist die verantwortliche Kinderschutzfachkraft.
Personalbereich:
Verantwortlich für die Personalgewinnung und Personalentwicklung ist der Leiter der Einrichtung in Kooperation mit der
Bereichsleiterin und der Personalabteilung des Trägers. Der Leiter ist zuständig für die mittelfristige, quantitative und
qualitative Personalplanung. Er ist für die Entwicklung und Fortschreibung von Stellenbeschreibungen in
Zusammenarbeit mit der Personalabteilung des Trägers verantwortlich.
Verantwortlich für die Personalführung ist die Bereichsleiterin. Sie führt auch die periodischen Mitarbeitergespräche.
Wirtschaftlicher Bereich:
Die wirtschaftliche Sicherung erfolgt auf mehreren Ebenen

durch die Abteilung Finanzen und Marketing des Trägers

durch den Vorstand und Verwaltungsrat durch Entscheidungen über Finanzstrategie und Rahmenvorgaben

durch die Errichtung durch sachgerechte Mittelverwaltung innerhalb der Rahmenvorgaben und Etats
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 8 -
Der Einrichtungsleiter ist verantwortlich für die

Verhandlung der Leistungs- Entgelts- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen

Ermittlung von Fördermitteln und beantragen nach Absprache mit der Geschäftsführung

Verwaltung der Immobilien und angemieteten Objekten im Rahmen des Bauleitfadens des Trägers

Verwaltung der Betriebsmittel sowie Kontrolle der Kassenführung und Bankkonten

Beratung zur Aufstellung des Jahresetats, der Betriebsmittel und deren Verwaltung
Verwaltungsbereich:

Leistungsabrechnung

Finanzbuchhaltung

Personalsachbearbeitung

allgemeine Büroorganisation und Aktenpflege

Posteingang und –ausgang; Telefondienst

Allgemeiner Schriftverkehr

Führung von Statistiken und Personalmeldungen
2.3.4 Fortbildung und Supervision



(Darstellung Art und Umfang)
Alle pädagogisch tätigen MitarbeiterInnen in der Wohngruppe haben einen Anspruch auf Supervision. Diese kann
als Fall-, Einzel-, Team- und Gruppensupervision genommen werden.
Teilnahme an vereinsinternen Fortbildungen, Tagungen und Fachtagen zu Kinder- und Jugendhilfethemen
externe Fort- und Weiterbildungen (Anspruch auf fünf Tage Fortbildung bzw. 10 Tage Weiterbildung pro Jahr im
Rahmen der Fortbildungsregelung des Trägers
2.3.5 Versorgung (Darstellung der Aufgaben)
Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung



In der Wohngruppe Regenbogenhaus ist zur Unterstützung hauswirtschaftlicher Arbeiten eine Fachkraft neben
den Erzieherinnen angestellt.
Eigenverantwortliche Wirtschaftsführung der Erzieherinnen
Für die Bewirtung von Gästen, während Besprechungen, Konferenzen, etc. ist eine Gemeindehausmutter
angestellt. Ihr obliegen auch die Pflege der Gästewohnungen zusammen mit einer Reinigungskraft. Für die
Verwaltung der Gästezimmer und der Mitarbeiterinnenwohnungen zeichnet sie sich verantwortlich.
Technische Dienste

Grünpflege; Kleinreparaturen; Bauüberwachung, z.T. in Zusammenarbeit mit dem Architekten; Koordination des
Fahrdienstes; Sicherheitsbeauftragter; Wartung der technischen Anlagen(Heizung, Telefonanlage, SAT-Anlage,...);
Pflege der Sport- und Spielplätze; unmittelbarer Vorgesetzter von einem Dorfmeisterassistenten.
Reinigung

Hausreinigung täglich durch die Erzieherinnen und mit drei Mal vier Stunden pro Woche durch eine Reinigungskraft
Fahrdienste

Schule, Ärzte, therapeutische und freizeitpädagogische Maßnahmen

In der Regel werden diese Fahrten vom Gruppenpersonal übernommen. In wenigen Ausnahmefällen vom
Dorfmeister oder dem Dorfmeisterassistenten.
Ärztliche Versorgung

bei niedergelassenen Ärzten
Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen

Die Betreuten erhalten täglich ein ausgewogenes, gesundes Frühstück, abwechslungsreiches Mittag- und
Abendessen und zwischendurch Obst, Kuchen oder eine kleine Brotzeit.
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 9 -
2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung
(Anzahl Betten, Möblierung u. ä.)
Darstellung der Unterbringung
und Darstellung der betriebsnotwendigen Anlagen unter
Berücksichtigung der Zielgruppe, Zielsetzungen und der vor Ort gegebenen Möglichkeiten (Gebäude, Räume, Ausstattung usw.)

das Kinderdorf befindet sich auf einem 30 000 qm großen Gelände

die Wohngruppe ist ein Einfamilienhaus mit 234 qm

Räumlichkeiten: 1 Küche; 5 Kinderzimmer; 2 Wohnzimmer; 1 Esszimmer; 3 Nasszellen; 1 Hausaufgabenzimmer; 1
Betreuerzimmer; 1 Büroraum; 1 Wirtschaftsraum; Keller mit Räumen zum Spielen und Werken

1 Gemeindehaus, Dienstwohnungen, 1 Gästehaus, Verwaltungstrakt, Besprechungsräume, Saal, Gymnastikraum,
Therapiezimmer, Werkräume und –statt, Bücherei, Bastelraum, Tonraum Fotolabor, Jugendtreffpunkt außerhalb
des Kinderdorfes(Eisenbahnwagen), Sport- und Spielplatz
3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung
Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem
belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen ggfalls eine eigene Vergütung:

intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Erziehungsbeistandschaften

Übergangsregelung in andere Jugendhilfemaßnahmen

Therapeutisches Reiten

Begleiteter Umgang
4. Personelle Ausstattung (Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation)
Entgeltvereinbarung / Freiwillige Leistungen des Trägers*
Leitung und Verwaltung
Anzahl Stellen
Funktion
Qualifikation
Wochenstunden
0,12 / *-
Gesamtleitung
Dipl. Sozialpäd.(FH)
4,62 / *-
0,13 / *-
Bereichsleitung
Dipl. Sozialpäd.(FH)
5,0 / *-
0,12 / *-
Sekretärin
0,04 / *-
Bürokräfte
4,62 / *Einzelhandels-bzw.
Bürokauffrau
1,54 / *-
Funktion
Qualifikation
Wochenstunden
0,22 / *0,33
Fachdienst
Dipl. Sozialpäd.(FH)
8,47 / *11,55
0,20 / *-
Fachdienst
Dipl. Psychologin
7,7 / *-
Funktion
Qualifikation
Wochenstunden
4,0 / *-
Gruppendienst
Erzieher/-innen
je 38,5 / *-
0,66 / *-
Gruppendienst
Berufspraktikant
38,5 / *-
0,07 / *-
Gruppendienst
Erzieher/-innen
2,7 / *-
Gruppenübergreifende Dienste
Anzahl Stellen
Erziehung und Betreuung
Anzahl Stellen
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 10 -
Wirtschafts- und Versorgungsdienste
Anzahl Stellen
Funktion
Qualifikation
Wochenstunden
0,18 / *-
Helfer/-in
6,93 / *-
0,07 / *-
Hauswirtschaftskraft
2,7 / *-
Technische Dienste
Anzahl Stellen
Funktion
Qualifikation
Wochenstunden
0,07 / *-
Dorfmeister
Elektriker
2,7 / *-
0,08 / *-
Assistent
3,08 / *-
Fremdleistungen
Art
Zeitlicher Umfang
Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 11 -