Leistungsbeschreibung "Regenbogenhaus" - SOS
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Leistungsbeschreibung "Regenbogenhaus" - SOS
Leistungsbeschreibung Wohngruppe „Regenbogenhaus“ Inhaltsverzeichnis 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereiche/Grundstruktur 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen 1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild 2. Leistungsbereiche 2.1 2.2 2.3 Personenkreis 2.1.1 Zielgruppe 2.1.2 Ausschlusskriterien Art und Ziel der Leistungen 2.2.1 Hilfeart, Rechtsgrundlage 2.2.2 Ziele 2.2.3 Methodische Grundlagen Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen 2.3.1 Pädagogische Regelversorgung 2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich 2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit mit dem Jugendamt; zeitliche Perspektive 2.3.2.2 Aufnahmeverfahren 2.3.2.3 Anamneseverfahren 2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik 2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische Besprechungen 2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung 2.3.3 Leitung- und Verwaltung 2.3.4 Fortbildung und Supervision 2.3.5 Versorgung 2.3.6 Raumangebot 3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung 4. Personelle Ausstattung Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 1 - Individuelle Leistungsbeschreibung Einrichtung: (Name, Adresse) SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ 95505 Immenreuth, SOS-Kinderdorfstr. 8 Tel. 09642/92240 Fax 09642/922412 e.Mail [email protected] Ort der Leistungserbringung: Immenreuth Einrichtungsart: Wohngruppe für kurz- und mittelfristige Unterbringungen (Regenbogenhaus) Anzahl Gruppen und Plätze: _1_ Gruppen und _8_ Plätze & 2 Plätze für Inobhutnahme f.d. Lkr. Tirschenreuth 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung (notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes) Das SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ ist ein Kinder- und Jugendhilfeverbund mit differenzierten Angeboten zur ambulanten, teilstationären und stationären Unterbringung und Erziehung/Betreuung von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Schwerpunkt liegt in der Erziehung und Förderung junger Menschen in neun Kinderdorffamilien mit jeweils fünf Plätzen i.S. einer vollstationären, heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfemaßnahme. Wir bieten Kindern und Jugendlichen eine in der Regel längerfristig angelegte Lebensgemeinschaft außerhalb ihres Elternhauses. Auf dem Kinderdorfgelände befinden sich zudem zwei Wohngruppen mit je acht Plätzen und eine heilpädagogische Tagesgruppe mit neun Plätzen. Organisatorisch angegliedert sind eine Heilpädagogische Wohngruppe mit acht Plätzen in Bayreuth, eine heilpädagogische Tagesgruppe mit neun Plätzen in Mitterteich und ein Gemeinwesentreff in einem umgebauten Postwaggon in Immenreuth. Im Rahmen von ambulanten flexiblen Hilfen bieten wir begleitete Umgänge, Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfen und Betreutes Wohnen an. Am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Immenreuth und an den Mittelschulen in Kemnath und in Weidenberg leisten wir Jugendsozialarbeit. 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen Darstellung nach Einrichtungsarten und Umfang der Leitungsanteile der Gesamteinrichtung Neben dem Gesamtleiter übernehmen zwei Bereichsleiterinnen für die differenzierten Kinder- und Jugendhilfeangebote und die Kinderdorffamilien weitere Führungsaufgaben (s. Organigramm). 1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild Grundlagen der SOS-Kinderdörfer ist es, entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche unabhängig von deren kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft zu schaffen und ihnen zu einem selbstverantworteten und sinnerfüllten Leben zu verhelfen. Bei der Umsetzung pädagogischer Grundkonzepte orientieren sich die MitarbeiterInnen des SOS-Kinderdorfes an Werten eines humanistischen Menschenbildes, das seine Wurzeln in christlichen Werten hat. Das pädagogische Handeln im SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ und in der Wohngruppe „Regenbogenhaus“ wird von der Grundannahme und der Erfahrung geleitet, dass die untergebrachten Kinder und Jugendliche eine möglichst familiennahe Erziehung im Sinne einer wertschätzenden und reflektierten Beziehung brauchen. Wichtige Prinzipien der Alltagsarbeit Im SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ und der Wohngruppe „Regenbogenhaus“ sind darüber hinaus Orientierung am Kind, Realitätsnähe und Ganzheitlichkeit. Die MitarbeiterInnen der Wohngruppe sind in ihrer Grundeinstellung und ihrer sozialpädagogischen und systemischen Qualifikation bestrebt, dass Kind/den Jugendlichen und sein Herkunftssystem in einem ganzheitlichen Ansatz zu betrachten. Die Möglichkeit zur Neuorientierung bietet allen Beteiligten die Chance, an neuen Entwürfen für eine positive und stabile Beziehungsgrundlage zu arbeiten. Das Kind/der Jugendliche und seine Herkunftsfamilie werden von de MitarbeiterInnen der Wohngruppe intensiv begleitet, um jeweils die beste und angemessenste Lösung herauszuarbeiten. Die Konzeption der Wohngruppe macht es möglich, individuell auf die einzelnen Bedürfnisse der Beteiligten zu reagieren. Die Wohngruppe „Regenbogenhaus“ bietet acht Kindern und Jugendlichen eine kurz- und mittelfristige Unterbringung. Die Wohngruppe ist mit den anderen Kinder- und Jugendhilfeangeboten des SOS-Kinderdorfes „Oberpfalz“ zu einer Dorfgemeinschaft vereinigt, die als solche stützende Funktionen hat. Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 2 - 2. Leistungsbereiche 2.1 Personenkreis 2.1.1 Zielgruppe Zielgruppe, die die angebotenen Leistungen erreichen sollen. Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, die bei der Aufnahme zwei bis 17 Jahre alt sind; Ausnahme bei Geschwistergruppen Kinder und Jugendliche, deren familiärer Kontext so nachhaltig gestört ist, dass eine befristete Fremdunterbringung erforderlich ist Trennung der Eltern und dadurch bedingte Neuorientierung Verwahrlosungstendenzen körperliche Misshandlung sexueller Missbrauch zeitlich begrenzter Ausfall der Sorgeberechtigten/Bezugsperson aufgrund von Kur- oder Krankenhausaufenthalt; Alkohol- oder Drogenentzug; Gefängnisaufenthalt; Waisen 2.1.2 Ausschlusskriterien Kinder und Jugendliche Bedürfnissen akute Suizidgefährdung Drogenabhängigkeit gesteigerte Aggressivität gegen sich, andere Personen oder Sachen sexuelle Auffälligkeiten in der Weise, dass sie für andere eine Bedrohung darstellen Kinder und Jugendliche, bei denen Delinquenz zum Leitsymptom geworden ist stark körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche mit intensiven psychotherapeutischen, heilpädagogischen oder medizinischen 2.2 Art und Ziel der Leistungen 2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Arbeit in der Wohngruppe „Regenbogenhaus“ bildet das SGB VIII § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 35 a und 41. 2.2.2 Ziele Grundaussagen über die Zielsetzung der unter Ziffer 1.3 genannten Prämissen Die Wohngruppe „Regenbogenhaus“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kinder aufzunehmen, die zeitlich begrenzt einer außerfamiliären Betreuung bedürfen. Dies kann grundsätzlich unter zwei Gesichtspunkten erforderlich sein: Zur sorgfältigen Abklärung der Lebensperspektive. . Zur Überbrückung von familiären Notsituationen. 2.2.3 Methodische Grundlagen Darstellung der Methoden, mit denen die definierte Ziele erreicht werden sollen Wenn Kinder und Jugendliche zur Überbrückung familiärer Notsituationen aufgenommen werden, besteht auch in diesen Fällen unsere Hauptaufgabe darin, ihnen einen verlässlichen Lebensraum, eine ausreichende Versorgung und emotionalen Beistand zu bieten. Andererseits müssen wir schon bei der Aufnahme an die Entwicklung einer neuen Lebensperspektive für das Kind/den Jugendlichen denken. Das bedeutet, dass wir mit widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert sind. D.h., die Kinder/Jugendliche in ihrer Notsituation annehmen und gleichzeitig schon an die Ablösung denken. Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 3 - Erziehungs- und Hilfeplanung Alltagsdiagnostische Beobachtungen Erkennen und Förderung von Ressourcen Erkennen von Defiziten und Schwierigkeiten; Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten der Gruppenalltag bietet die Möglichkeit, für die Kinder einen Raum der Nähe und Geborgenheit zu schaffen familienähnliche Lebensform durch begrenzte Zusammensein der ErzieherInnen mit den Kindern selbständige Haushaltsgemeinschaft, d.h., das tägliche Leben mit Kochen, Waschen, Einkaufen, etc. wird von den ErzieherInnen organisiert und erledigt Arbeit mit dem Herkunftssystem 2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen 2.3.1 Pädagogische Regelversorgung Die Beschreibung der pädagogischen Regelversorgung charakterisiert das konkrete erzieherische Tun der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Heimerziehung. Sie verdeutlicht, worin der Inhalt des erzieherischen Alltags konkret besteht und somit durch die pädagogische Leistung regelhaft umfasst wird. Diese “Regelversorgung” muss einerseits durch Zahl und Qualifikation des pädagogischen Personals sichergestellt werden, andererseits ist der Aufwand dieser “Regelversorgung” mit der Berechnung des pädagogischen Personals abgegolten. Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung. 2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich 2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive Darstellung der Mitwirkung am Hilfeplanverfahren und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Wer, in welchem Umfang, Verfahren u.ä.) Beteiligte an den Hilfeplangesprächen sind in der Regel die Eltern/Sorgeberechtigte, die Vertreter des Jugendamtes, der Fachdienst für die differenzierten Kinder- und Jugendhilfen, MitarbeiterInnen der Wohngruppe und altersentsprechend, einsicht- und handlungsfähig die Kinder und Jugendlichen. Bei Bedarf nehmen weitere Fachdienste bzw. die Bereichsleitung teil. Die Vertreter des Jugendamtes erhalten zu diesem Gespräch eine Woche vorher einen Bericht von unserem Fachdienst. Die Hilfeplanung findet in der Regel in der Einrichtung statt. Die Hilfeplangespräc he finden unmittelbar nach Aufnahme, bei aktuellen Bedürfnissen und bei der Entscheidungsfindung für die weitere Lebensperspektive der Kinder und Jugendlichen statt. Die Ergebnisse fließen in die Erziehungsplanung ein. Verantwortlich ist die Bereichsleitung. Aus der Darstellung der Ziele und Methoden, mit denen eine bestimmte Zielgruppe erreicht werden soll, sollte ein zeitlicher Rahmen gegeben werden Die Verweildauer beträgt zwischen zwei Tagen und 30 Monaten (Durchschnitt: 6,9 Monate) 2.3.2.2 Aufnahmeverfahren Darstellung des Aufnahmeverfahrens (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) Bei der Aufnahme der Kinder und Jugendlichen sehen wir uns mit teilweise widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert. Zum einen muss es möglich sein, Kinder und Jugendliche schnell aufzunehmen, zum anderen braucht die Beurteilung, ob Kinder in die Gruppe passen und wir ihnen in unserer Wohngruppe gerecht werden können, ausreichend Zeit. Einholen von möglichst vielen Informationen, z.B. durch Einsicht in Berichte; Gespräche mit Jugendamtsvertretern und Eltern Idealer weise ein Besuchskontakt in der Wohngruppe in akuten Notfällen ist dieses Verfahren nicht möglich; in diesen Situationen nehmen wir Kinder befristet für zwei Wochen auf, bei Zahlung des vereinbarten Entgeldes; in dieser Zeit müssen dann die notwendigen Informationen nachgereicht werden Ansprechpartner für die Jugendämter ist die Bereichsleitung, die auch die letztendliche Entscheidung über eine Aufnahme trifft Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 4 - 2.3.2.3 Anamneseverfahren Darstellung des Anamneseverfahrens (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens werden die seitens des Jugendamtes zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Hilfeplan zur Erstellung einer Anamnese herangezogen. Soweit in der Verweildauer möglich und sinnvoll, findet während des Aufnahmeverfahrens zusammen mit den Eltern und/oder den bisherigen Bezugspersonen eine weitere Evaluation der Biografie des Kindes/Jugendlicher und seiner Familie statt (an Hand von Fragebögen, die Bestandte il des Erziehungskonzeptes sind). Dieses ist ein fortführender Prozess, dessen Ergebnisse mit den zuständigen Jugendämtern abgeglichen werden und in der Erziehungsplanung mit einfließen unter der Federführung der Bereichsleitung. 2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik Darstellung der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) In der Regel erarbeiten die MitarbeiterInnen der Wohngruppe nach einer Konsolidierungsphase eine Persönlichkeits und Leistungsdiagnostik. Dabei können unsere Bereichsleiterin, der zuständige Fachdienst, die Psychologin der Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes in Bayreuth oder weitere interne oder externe Fachkräfte einbezogen werden. In der Erziehungs- und Hilfeplanung werden die Daten verarbeitet. 2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische Besprechungen Beschreibung über Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung dieser Pläne; Art der Dokumentation Im Rahmen kontinuierlicher Erziehungsplanung wird der Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen mittels Auswertung der Erfahrungen und Beobachtungen im Alltag, und in Verbindung mit Kenntnissen aus der Vorgeschichte sowie der Kontakte zu den leiblichen Eltern ermittelt. Der Fokus liegt bei den Erziehungsplangesprächen auf dem erzieherischen Verhalten, das auf die schriftlich fixierten und kontinuierlich fortgeschriebenen Erziehungsziele, abgestimmt ist (s. Konzept Erziehungsplanung). Einbezogen werden die Erkenntnisse aus der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik, die ebenfalls fortgeschrieben wird. 2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung Beschreibung und klare Aussagen der Ressourcen zeitlicher, sächlicher und personeller Art zur Erreichung der Ziele im vorgegebenen Zeitrahmen. Täglicher Betreuungsumfang (auch Doppelbetreuungen, Nachtbereitschaft usw.) Die Betreuung in der Wohngruppe erfolgt über Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr. Die Betreuung wird durch die/den diensthabende/n ErzieherIn gewährleistet. In den Kernzeiten Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, Krisensituationen, u.a.) werden die Kinder/Jugendliche im Doppeldienst betreut. Bei Situationen, die eine erhöhte Präsenz von Betreuungspersonal erfordern, kann kurzfristig eine Verstärkung des Teams eingerichtet werden. An schulfreien Tagen gibt es über maximal 8 Stunden/Tag eine Doppelbesetzung. Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung (Personalwohnungen u.ä.) Während dem Schichtdienst übernachten die MitarbeiterInnen in der Wohngruppe. Daneben stehen den MitarbeiterInnen Dienstwohnungen/-zimmer zur Verfügung, die z.Zt. nicht genutzt werden. Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen Förderung im leiblichen Bereich (Darstellung der Inhalte Gesundheitsvorsorge und –pflege gesunde, ausgewogene Ernährung Förderung der Bewegung Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 5 - Förderung im emotionalen Bereich (Darstellung der Inhalte/ auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen Kindern das Gefühl geben, „ich bin nicht alleingelassen“, „mein Leben hat einen Sinn“, „ich darf mein Leben selbst in die Hand nehmen“. die Kinder/Jugendliche in ihrer momentanen Befindlichkeit annehmen, Anteil an ihrem Schicksal nehmen und ihnen Beistand leisten verlässliches Beziehungsangebot auf Zeit anbieten Förderung im sozialen Bereich (Darstellung der Inhalte) die Wohngruppe und die Dorfgemeinschaft als soziales Lernfeld Teilnahme an gruppenübergreifenden Angeboten des Kinderdorfes beobachten, wie Kinder/Jugendliche sich im neuen sozialen Umfeld bewegen; Rückmeldungen geben Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien Förderung von Selbst- und Fremdwahrnehmung Kinderbeteiligung „KRUB“ (Kinder Rechte Und Beteiligung) Förderung im kognitiven Bereich (Darstellung der Inhalte/) Förderung der Stärken und Begabungen Betreuung bei den Hausaufgaben Einzelförderung mit Lern- und Übungsprogrammen Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung (teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte Zubereitung und Bereitstellung Kinder/Jugendlichen Übernahme von regelmäßigen Hausdiensten durch die Kinder/Jugendliche Einbeziehung der Betreuten bei der Erstellung des wöchentlichen Speiseplanes unter Berücksichtigung einer gesundheitsfördernden Ernährung Beobachtung und Sicherstellung des Gesundheitszustandes Unterstützung ärztlicher Maßnahmen und Einhaltung therapeutischer Verordnungen Versorgung mit Hygieneartikeln, Anleitung zur Körperpflege Vorbeugende Aufklärung über Suchtgefahren Hinführung zu verantwortlichen Umgang mit Freundschaft, Partnerschaft und Sexualität (Aufklärung, Verhütung, Risiken). Anschaffung , Pflege und Reinigung der Bekleidung Hilfestellung beim Ausfüllen von Antragsformularen und gegebenenfalls Begleitung zu Behörden der Mahlzeiten durch die ErzieherInnen unter Einbeziehung der Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit In der Wohngruppe wird täglich die Erstellung der Hausaufgaben begleitet und es werden die individuell notwendigen Hilfestellungen gegeben. Durchführung regelmäßiger Lehrergespräche Vermittlung von Förderunterricht Unterstützung bei der Orientierung auf einen Beruf und der Vermittlung eines entsprechenden Ausbildungsplatzes Zusammenarbeit mit weiteren örtlichen Trägern der Jugendberufshilfe, der Arbeitsagentur, etc. Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 6 - Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung, die tatsächlich in Anspruch genommen werden können Die Einrichtung bietet mit Ausnahme der Förderung von Teilleistungsschwächen keine eigenen schulischen oder beruflichen Maßnahmen an. Nach Möglichkeit verbleiben die Kinder/Jugendliche in den Schulen und Ausbildungsbetrieben, die sie vor der Aufnahme in der Wohngruppe besucht haben, soweit dieses mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder unserem Fahrdienst sichergestellt werden kann. Ansonsten besuchen sie die Schulen, Kindergarten, etc. vor Ort Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld Das SOS-Kinderdorf „Oberpfalz“ besteht seit 1967 und ist in der Gemeinde gut integriert. Viele Kinder und Jugendliche sind Mitglieder in den örtlichen Vereinen oder nehmen an Jugendgruppenstunden der beiden Kirchen teil. Durch den Gemeinwesentreff „Trainstop“ in der Bahnhofstr. in enger Kooperation mit der evangelischen und politischen Gemeinde wird hier aktiv Zusammenarbeit gelebt. Mit den monatlichen Kunst- und Kulturveranstaltungen „Akzente“ von Oktober bis Mai findet eine weitere Einbindung auf regionaler Ebene statt. Alle drei Jahre führen wir zusammen mit den SOSKinderdörfern aus Zwickau und Karlsbad einen SOS-Kinderdorftag mit Einladung der Bevölkerung durch. Im Rahmen des kommunalen Ferienprogrammes bieten wir Aktionen an. Alle zwei Jahre laden wir öffentliche und private Jugendhilfeträger zu einem Fachtag ein. Spiel- und Sportplatz sind für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde zugänglich. Auf unserem Gelände haben wir Räume an eine freie Praxis für Ergotherapie und an eine Praxis für Logopädie vermietet. Freizeitpädagogische Maßnahmen (Art und Umfang) Die Freizeitgestaltung findet in erster Linie in der Wohngruppe statt. Darüber hinaus werden gruppenübergreifende Angebote durchgeführt: - Kinderdorffeste (Kinderdorftag, Fasching,..) - Fahrten zu externen Veranstaltungen - Internes Kulturangebot „Akzente“ - Sportangebote Hilfen zur Krisenbewältigung Ansprechpartner in der Einrichtung sind der Gesamtleiter und die zwei Bereichsleiterinnen Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes, Bayreuth(Kooperationsvertrag) Zusammenarbeit mit den KJP in Bayreuth, Weiden und Regensburg Fachdienst, Bereichs- und Gesamtleitung sind über Mobiltelefone Tag und Nacht erreichbar Die Jugendämter und evt. die Heimaufsicht werden unmittelbar informiert und einbezogen Kooperation mit Vormündern, Pflegern u. ä. Regelmäßig bei den Hilfeplangesprächen bei wichtigen Entscheidungen und Krisen Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) - Eindeutige Beschreibung zu Art und Zielen der Einbeziehung in den Hilfeprozess Die Aufrechterhaltung und Gestaltung der Kontakte der Kinder/Jugendlichen zu ihrem Herkunftssystem sind wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit, da die Auseinandersetzung der Betreuten mit ihrem Herkunftssystem eine wesentliche Voraussetzung für die spätere Identitätsfindung und einen positiven Selbstwertbezug ist. Ausgangspunkt der Arbeit mit dem Herkunftssystem sind dabei vorrangig die Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen Die Thematisierung dient zunächst dazu, die momentane Situation zu verstehen, nachzuvollziehen und anzuerkennen In einem für das Kind/Jugendlichen schützenden Rahmen kann begonnen werden, traumatische Erlebnisse und unstimmige Beziehungen zu verarbeiten und neu zu gestalten Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 7 - begleitete Treffen von Eltern und Kind/Jugendlicher in der Regel in der Einrichtung Förderung klarer und eindeutiger Kommunikation Befähigung zu stützenden und entlastenden Botschaften für das Kind/Jugendlichen Akzeptanz der eigenen Lebenssituation Reflexion des gesamten Beziehungsprozesses bei einer Rückführung zu den Eltern verdichten sich die Besuchskontakte in der Wohngruppe und in der Herkunftsfamilie verantwortlich für die Arbeit mit dem Herkunftssystem ist die Bereichsleitung Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre Einrichtungen) Die Entlassung des Kindes/Jugendlichen aus der Wohngruppe bedeutet entweder die Rückführung zu den Eltern oder die Übersiedlung in eine andere Einrichtung, in eine Pflegefamilie oder zu einer Adoptionsfamilie. Auch innerhalb der Einrichtung ist ein Wechsel in das Betreute Wohnen, in eine Kinderdorffamilie oder in eine andere Wohngruppe möglich. Behutsame Vorbereitung und Gestaltung des vorhersehbaren Abschiedes Anbahnungsphase: mit der neuen Umgebung des Kindes/Jugendlichen Kontakt herstellen durch Erzählen, Briefkontakte, Gespräche, Besuche oder „Probewohnen“ Erst bei guter und ausreichender Vorbereitung auf die neue Umgebung, erfolgt die Verabschiedung aus der Wohngruppe(hier ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Jugendamt, aufnehmender Einrichtung/Pflegefamilie und Wohngruppe wichtig) 2.3.3 Leitung- und Verwaltung (Darstellung der Aufgaben) Konzeptioneller, Organisatorischer Bereich, Personalbereich, Wirtschaftlicher Bereich Die Aufgaben, der Verantwortungsbereich und die Entscheidungskompetenzen der Einrichtungsleitung sind in der Geschäftsordnung, den Managementleitlinien und der Rahmenstellenbeschreibung des Trägers festgelegt. Die Verantwortung für die Erstellung der pädagogischen Konzeption sowie für die Erstellung und Umsetzung von Rahmenvorgaben liegt bei dem Leiter der Einrichtung. Er entwickelt eine adäquate Ablauforganisation und schreibt diese fort. Er stellt den Informations- und Kommunikationsfluss zum Träger sicher. Er gestaltet die bereichsübergreifende Kommunikationsstruktur und unterhält eine effiziente und geordnete Verwaltung. Er vertritt die Einrichtung im Rahmen jugendhilfeplanerischer Gremien nach § 78 SGB VIII, sorgt für die Evaluation des regionalen Bedarfes und ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit regionalen Jugendämtern und Einrichtungen der Jugendhilfe. Er hat Sitz und Stimme im örtlichen Jugendhilfeausschuss. Intern organisiert er ein adäquates Controlling Verfahren und ist verantwortlich für Qualitätsentwicklung und –sicherung. (nach dem GAB-Verfahren) Für Vorlagen zur Erstellung und Fortschreibung der Konzeption sowie für deren Umsetzung ist die Bereichsleiterin verantwortlich. Dies gilt für weitere Arbeitskonzepte im Erziehungsalltag des Bereiches sowie für die Organisation der teamübergreifenden Arbeitsabläufe, der teamübergreifenden Besprechungen, der aufgabenbezogenen Kommunikation mit anderen Einrichtungen, Teilnahme an Arbeitsgruppen und für die Integration des Bereiches in die Gesamteinrichtung(s. Stellenbeschreibung). Die Bereichsleiterin ist die verantwortliche Kinderschutzfachkraft. Personalbereich: Verantwortlich für die Personalgewinnung und Personalentwicklung ist der Leiter der Einrichtung in Kooperation mit der Bereichsleiterin und der Personalabteilung des Trägers. Der Leiter ist zuständig für die mittelfristige, quantitative und qualitative Personalplanung. Er ist für die Entwicklung und Fortschreibung von Stellenbeschreibungen in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung des Trägers verantwortlich. Verantwortlich für die Personalführung ist die Bereichsleiterin. Sie führt auch die periodischen Mitarbeitergespräche. Wirtschaftlicher Bereich: Die wirtschaftliche Sicherung erfolgt auf mehreren Ebenen durch die Abteilung Finanzen und Marketing des Trägers durch den Vorstand und Verwaltungsrat durch Entscheidungen über Finanzstrategie und Rahmenvorgaben durch die Errichtung durch sachgerechte Mittelverwaltung innerhalb der Rahmenvorgaben und Etats Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 8 - Der Einrichtungsleiter ist verantwortlich für die Verhandlung der Leistungs- Entgelts- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen Ermittlung von Fördermitteln und beantragen nach Absprache mit der Geschäftsführung Verwaltung der Immobilien und angemieteten Objekten im Rahmen des Bauleitfadens des Trägers Verwaltung der Betriebsmittel sowie Kontrolle der Kassenführung und Bankkonten Beratung zur Aufstellung des Jahresetats, der Betriebsmittel und deren Verwaltung Verwaltungsbereich: Leistungsabrechnung Finanzbuchhaltung Personalsachbearbeitung allgemeine Büroorganisation und Aktenpflege Posteingang und –ausgang; Telefondienst Allgemeiner Schriftverkehr Führung von Statistiken und Personalmeldungen 2.3.4 Fortbildung und Supervision (Darstellung Art und Umfang) Alle pädagogisch tätigen MitarbeiterInnen in der Wohngruppe haben einen Anspruch auf Supervision. Diese kann als Fall-, Einzel-, Team- und Gruppensupervision genommen werden. Teilnahme an vereinsinternen Fortbildungen, Tagungen und Fachtagen zu Kinder- und Jugendhilfethemen externe Fort- und Weiterbildungen (Anspruch auf fünf Tage Fortbildung bzw. 10 Tage Weiterbildung pro Jahr im Rahmen der Fortbildungsregelung des Trägers 2.3.5 Versorgung (Darstellung der Aufgaben) Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung In der Wohngruppe Regenbogenhaus ist zur Unterstützung hauswirtschaftlicher Arbeiten eine Fachkraft neben den Erzieherinnen angestellt. Eigenverantwortliche Wirtschaftsführung der Erzieherinnen Für die Bewirtung von Gästen, während Besprechungen, Konferenzen, etc. ist eine Gemeindehausmutter angestellt. Ihr obliegen auch die Pflege der Gästewohnungen zusammen mit einer Reinigungskraft. Für die Verwaltung der Gästezimmer und der Mitarbeiterinnenwohnungen zeichnet sie sich verantwortlich. Technische Dienste Grünpflege; Kleinreparaturen; Bauüberwachung, z.T. in Zusammenarbeit mit dem Architekten; Koordination des Fahrdienstes; Sicherheitsbeauftragter; Wartung der technischen Anlagen(Heizung, Telefonanlage, SAT-Anlage,...); Pflege der Sport- und Spielplätze; unmittelbarer Vorgesetzter von einem Dorfmeisterassistenten. Reinigung Hausreinigung täglich durch die Erzieherinnen und mit drei Mal vier Stunden pro Woche durch eine Reinigungskraft Fahrdienste Schule, Ärzte, therapeutische und freizeitpädagogische Maßnahmen In der Regel werden diese Fahrten vom Gruppenpersonal übernommen. In wenigen Ausnahmefällen vom Dorfmeister oder dem Dorfmeisterassistenten. Ärztliche Versorgung bei niedergelassenen Ärzten Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen Die Betreuten erhalten täglich ein ausgewogenes, gesundes Frühstück, abwechslungsreiches Mittag- und Abendessen und zwischendurch Obst, Kuchen oder eine kleine Brotzeit. Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 9 - 2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung (Anzahl Betten, Möblierung u. ä.) Darstellung der Unterbringung und Darstellung der betriebsnotwendigen Anlagen unter Berücksichtigung der Zielgruppe, Zielsetzungen und der vor Ort gegebenen Möglichkeiten (Gebäude, Räume, Ausstattung usw.) das Kinderdorf befindet sich auf einem 30 000 qm großen Gelände die Wohngruppe ist ein Einfamilienhaus mit 234 qm Räumlichkeiten: 1 Küche; 5 Kinderzimmer; 2 Wohnzimmer; 1 Esszimmer; 3 Nasszellen; 1 Hausaufgabenzimmer; 1 Betreuerzimmer; 1 Büroraum; 1 Wirtschaftsraum; Keller mit Räumen zum Spielen und Werken 1 Gemeindehaus, Dienstwohnungen, 1 Gästehaus, Verwaltungstrakt, Besprechungsräume, Saal, Gymnastikraum, Therapiezimmer, Werkräume und –statt, Bücherei, Bastelraum, Tonraum Fotolabor, Jugendtreffpunkt außerhalb des Kinderdorfes(Eisenbahnwagen), Sport- und Spielplatz 3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen ggfalls eine eigene Vergütung: intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Erziehungsbeistandschaften Übergangsregelung in andere Jugendhilfemaßnahmen Therapeutisches Reiten Begleiteter Umgang 4. Personelle Ausstattung (Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation) Entgeltvereinbarung / Freiwillige Leistungen des Trägers* Leitung und Verwaltung Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,12 / *- Gesamtleitung Dipl. Sozialpäd.(FH) 4,62 / *- 0,13 / *- Bereichsleitung Dipl. Sozialpäd.(FH) 5,0 / *- 0,12 / *- Sekretärin 0,04 / *- Bürokräfte 4,62 / *Einzelhandels-bzw. Bürokauffrau 1,54 / *- Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,22 / *0,33 Fachdienst Dipl. Sozialpäd.(FH) 8,47 / *11,55 0,20 / *- Fachdienst Dipl. Psychologin 7,7 / *- Funktion Qualifikation Wochenstunden 4,0 / *- Gruppendienst Erzieher/-innen je 38,5 / *- 0,66 / *- Gruppendienst Berufspraktikant 38,5 / *- 0,07 / *- Gruppendienst Erzieher/-innen 2,7 / *- Gruppenübergreifende Dienste Anzahl Stellen Erziehung und Betreuung Anzahl Stellen Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 10 - Wirtschafts- und Versorgungsdienste Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,18 / *- Helfer/-in 6,93 / *- 0,07 / *- Hauswirtschaftskraft 2,7 / *- Technische Dienste Anzahl Stellen Funktion Qualifikation Wochenstunden 0,07 / *- Dorfmeister Elektriker 2,7 / *- 0,08 / *- Assistent 3,08 / *- Fremdleistungen Art Zeitlicher Umfang Rahmenvertrag § 78 f SGB VIII, Anlage 3 (Stand: 02.10.2012) - Seite 11 -