Informationen zur Ausbildung/Umschulung Altenpflege
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Informationen zur Ausbildung/Umschulung Altenpflege
Informationen zur Ausbildung/Umschulung Altenpflege Ausbildungsdauer: 3 Jahre (eine Verkürzung gemäß § 7 Altenpflegegesetz ist möglich) Ausbildungsbeginn: 01. Oktober des Jahres Ausbildungsvoraussetzungen: - gute und befriedigende Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern und Deutsch – mindestens Fachoberschulreife - physische und psychische Belastbarkeit - gesundheitliche Eignung - vollständiger Impfstatus - Freude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit älteren Menschen Ausbildungsvertrag: - Vertrag schließt Auszubildender mit einer AltenpflegeEinrichtung, die ihn zur theoretischen Ausbildung an die Medizinische Schule entsendet - Umschulung als Maßnahme der Agentur für Arbeit Ausbildungsvergütung/: Zahlung durch die ausbildende Altenpflegeeinrichtung Urlaub: gemäß Bundesurlaubsgesetz Ausbildungsorte: Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße (siehe Internet-Praxiseinrichtungen für die Altenpflege) Ausbildungsgesetze: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflG) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltenpflegeAusbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAprV) Einsatzmöglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung: ambulante und stationäre Einrichtungen zur Pflege alter Menschen Weiterbildungsmöglichkeiten: - Praxisanleitung - Qualifikation zur Wohnbereichsleitung, Einrichtungsleitung oder Pflegedienstleitung - Fachkraft für Gerontopsychiatrie - Studium Pflegepädagogik Bewerbung: ambulante und stationäre Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße (siehe Internet-Praxiseinrichtungen für die Altenpflege) Wissenswertes zur Altenpflegeausbildung 1. 3 Jahre Ausbildung Ausbildungsinhalte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind; insbesondere: - sach- und fachkundige, den allgemeinen anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege - Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen inkl. der Ausführung ärztlicher Verordnungen - Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte - Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung - Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung - umfassende Begleitung Sterbender - Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind - Betreuung und Beratung alter Menschen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten - Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung inkl. der Förderung sozialer Kontakte - die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger 2. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Lernfelder LF 1.1 Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen Pflegewissenschaftliche Grundlagen Rehabilitation Pflegerelevante Grundlagen der Ethik LF 1.2 Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren 1.2.1 Phänomene als Grundlage des Pflegeprozesses wahrnehmen und Beobachten 1.2.2 Pflegerische Handlungen nach dem Pflegeprozess strukturieren 1.2.3 Pflegerische Handlungen dokumentieren LF 1.3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Teil 1: Pflegerelevante Grundlagen Teil 2: Pflegesituationen LF 1.4 Anleiten, beraten und Gespräche führen 1.4.1 Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung 1.4.2 Adressatenbezogen anleiten und beraten LF 1.5 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken LF 2.1 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 2.1.1 Gesellschaftliche Entwicklungen und soziale Situationen alter Menschen 2.1.2 Spezifische Phänomene des alten Menschen LF 2.2 Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen LF 2.3 Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen 2.3.1 Aktivitäten für und mit alten Menschen gestalten 2.3.1 Alte Menschen in ihrer sozialen Integration unterstützen LF 3.1 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 3.1.1 Gesundheits- und sozialpolitische Rahmenbedingungen im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 3.1.2 Einrichtungsspezifische Rahmenbedingungen im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 3.1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen LF 3.2 An Qualität sichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken LF 4.1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln LF 4.2 Lernen lernen LF 4.3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen 4.3.1 Berufstypische Konflikte 4.3.2 Spannungen in der Pflegebeziehung 4.3.3 Gewalt in der Pflege LF 4.4 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 3. Berufspraktische Ausbildung - 2500 Std. Praxis in stationären und ambulanten Einrichtungen zur Betreuung alter Menschen, ggf. Praktika im CTK - Praxisanleitung durch Praxisanleiter der Einrichtung - Praxisbegleitung durch Lehrkräfte der Schule