Informationen zur Ausbildung/Umschulung Altenpflege

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Informationen zur Ausbildung/Umschulung Altenpflege
Informationen zur Ausbildung/Umschulung Altenpflege
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
(eine Verkürzung gemäß § 7 Altenpflegegesetz ist möglich)
Ausbildungsbeginn:
01. Oktober des Jahres
Ausbildungsvoraussetzungen:
- gute und befriedigende Leistungen in den
naturwissenschaftlichen Fächern und Deutsch – mindestens
Fachoberschulreife
- physische und psychische Belastbarkeit
- gesundheitliche Eignung
- vollständiger Impfstatus
- Freude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit älteren
Menschen
Ausbildungsvertrag:
- Vertrag schließt Auszubildender mit einer AltenpflegeEinrichtung, die ihn zur theoretischen Ausbildung an die
Medizinische Schule entsendet
- Umschulung als Maßnahme der Agentur für Arbeit
Ausbildungsvergütung/:
Zahlung durch die ausbildende Altenpflegeeinrichtung
Urlaub:
gemäß Bundesurlaubsgesetz
Ausbildungsorte:
Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Cottbus und im Landkreis
Spree-Neiße (siehe Internet-Praxiseinrichtungen für die
Altenpflege)
Ausbildungsgesetze:
Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflG)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der
Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltenpflegeAusbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAprV)
Einsatzmöglichkeiten
nach Abschluss der
Ausbildung:
ambulante und stationäre Einrichtungen zur Pflege alter
Menschen
Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Praxisanleitung
- Qualifikation zur Wohnbereichsleitung, Einrichtungsleitung
oder Pflegedienstleitung
- Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Studium Pflegepädagogik
Bewerbung:
ambulante und stationäre Altenpflegeeinrichtungen in der
Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße (siehe
Internet-Praxiseinrichtungen für die Altenpflege)
Wissenswertes zur Altenpflegeausbildung
1. 3 Jahre Ausbildung
Ausbildungsinhalte
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen
Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich
sind; insbesondere:
- sach- und fachkundige, den allgemeinen anerkannten pflegewissenschaftlichen,
insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende
und geplante Pflege
- Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen inkl. der Ausführung ärztlicher
Verordnungen
- Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und
gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte
- Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der
Behandlung
- Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung
- umfassende Begleitung Sterbender
- Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind
- Betreuung und Beratung alter Menschen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten
- Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung inkl. der
Förderung sozialer Kontakte
- die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung
pflegender Angehöriger
2. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Lernfelder
LF 1.1 Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen
Pflegewissenschaftliche Grundlagen
Rehabilitation
Pflegerelevante Grundlagen der Ethik
LF 1.2 Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
1.2.1 Phänomene als Grundlage des Pflegeprozesses wahrnehmen und
Beobachten
1.2.2 Pflegerische Handlungen nach dem Pflegeprozess strukturieren
1.2.3 Pflegerische Handlungen dokumentieren
LF 1.3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
Teil 1: Pflegerelevante Grundlagen
Teil 2: Pflegesituationen
LF 1.4 Anleiten, beraten und Gespräche führen
1.4.1 Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
1.4.2 Adressatenbezogen anleiten und beraten
LF 1.5 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
LF 2.1 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
2.1.1 Gesellschaftliche Entwicklungen und soziale Situationen alter Menschen
2.1.2 Spezifische Phänomene des alten Menschen
LF 2.2 Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
LF 2.3 Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten
Aktivitäten unterstützen
2.3.1 Aktivitäten für und mit alten Menschen gestalten
2.3.1 Alte Menschen in ihrer sozialen Integration unterstützen
LF 3.1 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
3.1.1 Gesundheits- und sozialpolitische Rahmenbedingungen im altenpflegerischen
Handeln berücksichtigen
3.1.2 Einrichtungsspezifische Rahmenbedingungen im altenpflegerischen Handeln
berücksichtigen
3.1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen im altenpflegerischen Handeln
berücksichtigen
LF 3.2 An Qualität sichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
LF 4.1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln
LF 4.2 Lernen lernen
LF 4.3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
4.3.1 Berufstypische Konflikte
4.3.2 Spannungen in der Pflegebeziehung
4.3.3 Gewalt in der Pflege
LF 4.4 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
3. Berufspraktische Ausbildung
- 2500 Std. Praxis in stationären und ambulanten Einrichtungen zur Betreuung alter
Menschen, ggf. Praktika im CTK
- Praxisanleitung durch Praxisanleiter der Einrichtung
- Praxisbegleitung durch Lehrkräfte der Schule