Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung

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Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung
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Zukunft gestalten !
Berufspädagogische Weiterbildung
Praxisanleitung
Für pflegerische Heilberufe nach § 2 Abs. 2 Altenpflege-, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003)
Staatlich anerkannte Weiterbildung
nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und
Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011
Zertifiziert nach:
- BQM - Bildungsqualitätsmanagement
- AZAV - Arbeitsagentur förderfähig.
Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen der
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung
Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim / Vierzehnheiligen
Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband
Stand: 06.10.2016
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Inhaltsverzeichnis
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4
1.
Ausgangslage
2.
Rechtliche Grundlagen / Aufgaben von Praxisanleiterinnen
und Praxisanleitern
3.
Zugangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen
6
4.
Dauer der Weiterbildung
6
5.
Abschluss der Weiterbildung
6
6.
Ziele der Weiterbildung
7
7.
Terminplan (standortbezogen)
7
8.
Themenbereiche der Weiterbildung
8
Modul A: Anleitungsqualifikationen
Modul B: Strukturelle Qualifikationen
9.
Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten
4-5
9-11
12
13
10. Weiterbildungsort / Anmeldung
13
11. Rechtsträger
13
Teilnahmebedingungen
Kontaktdaten der Standorte
Anlagen

Zeitplan

Anmeldung mit Teilnahmebedingungen
Stand: 06.10.2016
14
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1. Ausgangslage
Die Pflege - sowohl die Alten- als auch die Krankenpflege - ist einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Die wachsende Anzahl älterer Menschen und die zunehmende Bedeutung chronischer Erkrankungen stellen die Pflegeberufe vor große Herausforderungen.
Gleichzeitig entsteht aus den rasch voranschreitenden biomedizinischen, pharmakologischen und technologischen Erkenntnissen und ihrer zeitnahen Umsetzung im Pflegeund Versorgungsalltag ein ständiger Anpassungsdruck auf Pflegekräfte. Neue gesellschaftliche und soziale Entwicklungen und eine Vielzahl gesundheits- und versorgungspolitischer Entscheidungen erfordern zudem ein stetiges Umdenken und führen zu einer
Zunahme ethischer Konfliktsituationen. Die Frage, ob sich damit die Aufgaben der
Pflege verändern werden, ist im Berufsalltag längst beantwortet und nicht mehr zu diskutieren.
Unstrittig ist, dass Information, Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen bzw. Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der eigenen Einrichtung immer mehr an Bedeutung gewinnen werden gegenüber den
eigentlichen („originären“) Pflegetätigkeiten. Die Zukunftsfähigkeit von Einrichtungen wird
davon abhängen, inwieweit es ihnen gelingt, diese veränderten Arbeitsschwerpunkte
wahrzunehmen.
Eine spezielle Funktion haben in diesem Arbeitsfeld die Praxisanleiterinnen und -anleiter
mit ihrem Schwerpunkt der Information, Beratung und Anleitung von Auszubildenden,
denn die Qualität einer Ausbildung sichert die zukünftige Pflege- und Betreuungsqualität
einer Einrichtung und auch die dauerhafte Bindung der dort Ausgebildeten an die Einrichtung.
2. Rechtliche Grundlagen / Aufgaben von Praxisanleiterinnen und
Praxisanleitern
Mit der Neuregelung der Ausbildung der Altenpflege (AltPflG und AltPflAPrV) 2003 sind
die ausbildenden Einrichtungen verpflichtet, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß
durchzuführen. Hierzu schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Praxisanleitung durch eine
geeignete Fachkraft sichergestellt werden muss. Die Fähigkeit zur Praxisanleitung ist in
der Regel durch eine berufspädagogische Fort- oder Weiterbildung nachzuweisen (§ 2
Abs. 1 u. 2 AltPflAPrV).
Nach § 2 Abs. 2 der AltPflAPrV ist es Hauptaufgabe der Praxisanleitung, …
„die Schülerin oder den Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung
der beruflichen Aufgaben heranzuführen ...“.
Es müssen Lernziele formuliert und Lernsituationen aus alltäglichen Arbeitsabläufen herausgelöst und didaktisch aufbereitet werden. Besonderheiten der Zielgruppe sollen berücksichtigt werden, die die Vermittlung der Lerninhalte beeinflussen können, z.B. unterschiedliche Vorqualifikationen und das Alter der Auszubildenden. Eine Auswahl der Lernsituationen muss entsprechend der angestrebten Lernziele vorgenommen werden, das
Erreichen bzw. Nichterreichen der Lernziele muss überprüft und reflektiert, ggf. müssen
Lernziele modifiziert und angepasst werden. Auch der kontinuierliche Erfahrungsaustausch muss gepflegt, die Klärung von Konflikten angestrebt und nicht zuletzt die Abstimmung wechselseitiger Ansprüche vonseiten der Praxisanleiterinnen und -anleiter bzw.
der Schülerinnen und Schüler verhandelt werden.
Stand: 15.12.2016
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Die Gestaltung dieser berufspädagogischen Aufgaben findet auf der Grundlage eines
Ausbildungskonzepts der ausbildenden Einrichtung statt, das in enger Zusammenarbeit
mit einer kooperierenden Berufsfachschule und deren fachlicher Begleitung entwickelt
wird. Die Ausbildung verläuft als Prozess, für dessen Gelingen die Praxisanleiterinnen
und -anleiter verantwortlich beitragen.
Aus diesen Anforderungen leiten sich folgende Aufgaben ab:






Einführung in das jeweilige Berufsfeld konkreter Pflegepraxis
Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in praktische Tätigkeiten
Hilfe zur Entwicklung personen- und prozessorientiert gestalteter Pflege
Begleitung individueller Lernerfahrungen der Lernenden
Teilnahme an ausbildungsrelevanter Regelkommunikation u n d
Mitwirkung bei der Bewertung und Benotung fachpraktischer Leistungen.
Die Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben erfordert von den Praxisanleiterinnen und
-anleitern, dass sie unterschiedliche Funktionen einnehmen müssen, eine …
 lehrende Funktion, da sie mit Auszubildenden die theoretischen Inhalte aus der
Berufsfachschule wiederholen und ihnen dann praktische Fertigkeiten vermitteln.
 beratende Funktion, da sie Auszubildende in ihren individuellen Lernerfahrungen begleiten.
 administrative und informatorische Funktion, da sie ausbildungsrelevante
Regelungen unterstützen und den regelmäßigen Austausch mit den Berufsfachschulen pflegen.
 beurteilende Funktion, da sie an der Bewertung und Benotung von Leistungen
von Auszubildenden mitwirken u n d
 beratende, informatorische und anleitende Funktion als Mentorin bzw. Mentor, da sie häufig auch die (Anpassungs-)Weiterbildungen von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern und die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
übernehmen.
Das einschlägige Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG GuK) stammt vom
16.07.2003, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfIAPrV) vom 10.11.2003. Diese Verordnung bestimmt in § 2 (2):
„Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten.“
Stand: 06.10.2016
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3. Zugangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen
Zugangsvoraussetzungen sind ein Berufsabschluss als …






Altenpflegerin oder -pfleger
Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger
Hebamme oder Entbindungspfleger
Operationstechnische Assistentin bzw. Operationstechnischer Assistent o d e r
der Abschluss eines einschlägigen Studiums.
Während der Weiterbildung muss in jedem Fall die Möglichkeit bestehen, Erfahrungen in
der Praxisanleitung im eigenen Berufsfeld zu sammeln. Der Arbeitgeber muss seine Bereitschaft bestätigen, die Durchführung des praktischen Teils der Weiterbildung einschließlich der Projektaufgabe am Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Bei der Bewerbung zur Aufnahme in die Weiterbildung müssen ein Lebenslauf und das
Berufsabschlusszeugnis in Kopie vorgelegt werden. Wenn eine individuelle Anerkennung
bereits erfolgreich abgeschlossener Module oder Themenbereiche erfolgen soll, müssen
aussagekräftige Zeugnisse/Zertifikate vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht.
4. Dauer der Weiterbildung
Der zeitliche Umfang der Weiterbildung umfasst insgesamt 200 Theoriestunden, incl. der
Zeit für Leistungsnachweise, eine Hospitation in einer Berufsfachschule von 16 Unterrichtsstunden für Altenpflegekräfte und ein angeleitetes Selbststudium von ca. 80 Stunden
zur Vorbereitung auf Leistungsnachweise und für die Durchführung eines Projekts am
eigenen Arbeitsplatz.
Näheres ist in der Prüfungsordnung geregelt.
5. Abschluss der Weiterbildung
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleitung“.
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6. Ziele der Weiterbildung
Die Ziele der Weiterbildung folgen der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen
Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 und ermöglichen
die Entwicklung folgender, in der beruflichen Praxis relevanten Kompetenzfelder:
 Fachkompetenz
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter handelt auf der Basis berufspädagogischer Erkenntnisse, aktualisiert sie selbstständig und eigenverantwortlich gemäß des
„Stands wissenschaftlicher Erkenntnisse“ und verbessert laufend berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten.
 Methodenkompetenz
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter gestaltet zielorientiert, methodengeleitet
und situationsgerecht Anleitungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher pflegerischer Erkenntnisse.
 Soziale Kompetenz
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kann soziale Beziehungen leben und gestalten, Zuwendung geben und Spannungen erfassen und verstehen. Sie bzw. er setzt
sich mit Auszubildenden rational und verantwortungsbewusst auseinander und ist
fähig, sie in eine entsprechende Einrichtung zu integrieren.
 Persönlichkeitskompetenz
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter handelt reflexiv, selbstorganisiert und zuverlässig. Sie bzw. er ist Auszubildenden aufgrund eigenen persönlichen Verhaltens
und Haltungen Vorbild. So vermittelt sie bzw. er Lernenden Einstellungen, Werthaltungen und Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.
 Systemisch-ökologische Kompetenz
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter berücksichtigt bei ihrer bzw. seiner Tätigkeit die gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Kontextfaktoren und nutzt dabei alle Handlungsmöglichkeiten, um ethischen Grundprinzipien
seines Berufstands gerecht zu werden.
7. Terminplan (standortbezogen)
Die aktuellen Termine der Präsenzphasen sind der entsprechenden beigefügten Anlage
zu entnehmen.
Stand: 15.12.2016
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8. Themenbereiche der Weiterbildung
Die Themenbereiche der Weiterbildung werden nicht immer in der nachfolgenden Reihenfolge behandelt, sondern aus pädagogischen Gründen kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden.
Modul A: Anleitungsqualifikationen
(152 U.-Std.)
Themenbereich A1:
Psychologische und
pädagogische Grundlagen
Themenbereich A2:
Kommunikation und
Gesprächsführung
Themenbereich A3:
Planung und Gestaltung
des Anleitungsprozesses
(32 U.-Std.)
(24 U.-Std.)
(40 U.-Std.)
Themenbereich A4:
Beurteilungen und
Prüfungen
Themenbereich A5:
Lernbegleitung und
Beratung
Themenbereich A6:
Rollenkompetenz
(24 U.-Std.)
(16 U.-Std.)
(16 U.-Std.)
Modul B: Strukturelle Qualifikationen
(48 U.-Std.)
Stand: 15.12.2016
Themenbereich B1:
Qualitätsmanagement
Themenbereich B2:
Rechtliche Grundlagen der Aus- und
Weiterbildung in der Altenhilfe
(32 U.-Std.)
(16 U.-Std.)
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A1:
Psychologische und pädagogische Grundlagen
(32 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter unterstützt die persönliche Entwicklung von Auszubildenden. Sie bzw. er weiß, dass eigenes Verhalten Motivation fördern oder behindern kann. Sie
bzw. er orientiert sich bei der Gestaltung von Lernsituationen an der Entwicklung der Auszubildenden, ihren Lernerfahrungen und ihren Lernstilen.
Lerninhalte:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Entwicklungspsychologie des Jugend- und Erwachsenenalters
Lernpsychologie
Motivationspsychologie
Didaktik und Methodik
Berufliche Sozialisation
Selbstgesteuertes Lernen
Schlüsselqualifikationen und Handlungskompetenz
Themenbereich A2:
Kommunikation und Gesprächsführung
(24 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter nutzt unterschiedliche kommunikative Situationen
zur persönlichen Entwicklung der Auszubildenden und zu deren Integration in die Ausbildungsstätte. Sie bzw. er unterstützt Auszubildende beim Aufbau wertschätzender Beziehungen in der
Pflege und im Arbeitsbereich.
Lerninhalte:
1.
2.
3.
4.
Theorien und Modelle der Kommunikation
Gesprächsführung
Konfliktmanagement
Analyse und Reflexion eigenen Kommunikationsverhaltens
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A3:
Planung und Gestaltung des Anleitungsprozesses
(40 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kennt die pädagogischen und konzeptionellen
Grundlagen der Praxisanleitung. Sie bzw. er orientiert die praktische Gestaltung der Anleitungssituationen an den fachlichen Grundlagen und begründet ihr bzw. sein Handeln theoriegeleitet.
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter plant und steuert selbstständig und eigenverantwortlich den praktischen Anleitungsprozess, begleitet zielorientiert Auszubildende und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und evaluiert regelmäßig deren Kompetenzstand. Sie bzw. er berücksichtigt dabei die individuelle Situation von Auszubildenden und trägt ihrem Entwicklungsprozess beim Kompetenzerwerb Rechnung.
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kennt die grundlegende konzeptionelle Gestaltung
der Ausbildung in Pflegeberufen. Sie bzw. er weiß um die enge Verzahnung von Theorie und
Praxis im Lernfeldkonzept. Sie bzw. er nimmt ihre bzw. seine Aufgabe in diesem Konzept wahr,
indem sie bzw. er praktische Lernsituationen mit der theoretischen Ausbildung verzahnt.
Sie bzw. er wendet pädagogische Konzepte im Anleitungsprozess an, organisiert den Lernort
Praxis in Abstimmung mit der Berufsfachschule und bezieht rechtliche Vorgaben der Prüfungsordnung ein.
Lerninhalte:
1.
2.
3.
4.
5.
Lernfeldkonzept und Lernfeldorientierung in der praktischen Ausbildung
Analyse von Lernzielen und Lerninhalten
Planung und Gestaltung von Anleitungssituationen und Lernprozessen
Auswahl von Methoden und Medieneinsatz
Anleitung in besonderen Situationen (z.B. Gewalt, Sexualität, Sterben und Tod)
Themenbereich A4:
Beurteilungen und Prüfungen
(24 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kennt die Verantwortung und Konsequenzen einer
Beurteilung und Bewertung für Auszubildende in der praktischen Ausbildung. Sie bzw. er nutzt
das System der Beurteilung und Bewertung als pädagogisches Instrument zur Kompetenzentwicklung von Auszubildenden. Sie bzw. er schätzt Vor- und Nachteile von Beurteilungssystemen
ein und nimmt Beurteilungen und Bewertungen professionell vor.
Lerninhalte:
1. Beurteilungssysteme und -verfahren
2. Beurteilung von Lernleistungen und Kompetenzen anhand von Beurteilungskriterien und
-skalen
3. Planung und Durchführung von praktischen Prüfungen
Stand: 15.12.2016
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Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
Themenbereich A5:
Lernbegleitung und Beratung
(16 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter thematisiert unbefriedigende Anleitungssituationen,
die ggf. zwischen Auszubildenden und ihr bzw. ihm entstehen.
Sie bzw. er stellt eine individuelle, fördernde Lernatmosphäre mit Auszubildenden her.
Sie bzw. er ist in der Lage, auch schwierige Entscheidungen vorzubereiten und gegenüber Mitbeteiligten am Ausbildungsprozess zu vertreten.
Lerninhalte:
1. Begleitung von Auszubildenden während der gesamten Ausbildungsphase
2. Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, Beratung und Coaching von
Auszubildenden
Themenbereich A6:
Rollenkompetenz
(16 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Die Praxisanleiterin bzw. der Praxisanleiter reflektiert die eigene Haltung und entwickelt ein entsprechendes berufliches Selbstverständnis.
Sie bzw. er kennt den eigenen Lernbedarf und aktualisiert eigenes pflegerisches Fachwissen
kontinuierlich.
Sie bzw. er vertritt Anliegen und Fachlichkeit einer professionellen Praxisanleitung in der Einrichtung gegenüber Team, Bewohnerinnen und Bewohnern, Leitung und Auszubildenden. Sie bzw.
er berücksichtigt das Spannungsfeld zwischen Lernen und Arbeiten in der Planung der Ausbildung.
Lerninhalte:
1.
2.
3.
4.
Anforderungsprofil von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern
Rollenidentität und Rollenselbstbild
Werteorientierung und Ethik in der Ausbildung
Selbst- und Zeitmanagement
Stand: 15.12.2016
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Modul B: Strukturelle Qualifikationen
Themenbereich B1:
Qualitätsmanagement
(32 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter erstellt in Zusammenarbeit mit der eigenen Einrichtung und der schulischen Ausbildungsstätte systematische Ausbildungskonzepte und wendet
diese in der Praxisanleitung an. Sie bzw. er steuert den innerbetrieblichen Ausbildungsverlauf
und wertet die Prüfungsergebnisse von Auszubildenden systematisch aus.
Sie bzw. er unterstützt Innovationen und Neuentwicklungen im Pflege- und Ausbildungsverlauf.
Sie bzw. er ist Vorbild bei der Erstellung einer Pflegedokumentation und fördert die fachliche,
mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit von Auszubildenden im Pflegeprozess und
in der Dokumentation.
Sie bzw. er vermittelt Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Lerninhalte:
1.
2.
3.
4.
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der praktischen Ausbildung
Lernortkooperation
Der Pflegeprozess in Theorie und Praxis
Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Pflegepraxis
Themenbereich B2:
Rechtliche Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in der Altenhilfe
(16 U.-Std.)
Zu erwerbende Kernkompetenzen:
Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter berücksichtigt die rechtlichen Grundlagen und Strukturen der unterschiedlichen Pflegeausbildungen und die Verantwortungsbereiche der an der Ausbildung beteiligten Ausbildungsstellen. Sie bzw. er unterstützt die Organisation der Prüfung.
Sie bzw. er wirkt bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen mit. Haftungsrechtliches Wissen überträgt sie bzw. er in die berufliche Praxis.
Lerninhalte:
1. Haftungsrecht
2. Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutzgesetz
3. Rechtliche Grundlagen in der Altenpflegeausbildung
a. Altenpflegegesetz
b. Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsordnung
c. Bayerische Lehrplanrichtlinien
d. Bayerische Schulordnung
Teilnehmende aus der Krankenpflege erhalten zu 3. Rechtliche Grundlagen der Krankenpflegeausbildung ein ihrem Arbeitsbereich entsprechendes Lernangebot.
Stand: 15.12.2016
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9.
Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und
Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage.
Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern.
Finanzierung der Kosten der Weiterbildung
Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur:
 Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern
Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45
Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45
Jahren nach § 131a SGB III.
 Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die
Arbeitsagentur förderbar.
Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen
Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und
bewilligt werden.
 In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAAStiftung Bildung und Beruf möglich.
10. Weiterbildungsort / Anmeldung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen …
 Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen Werdegang
 Berufsabschlusszeugnis in Kopie u n d
 Anmeldeformular (s. Anlage)
an den Standort Ihrer Wahl.
11. Rechtsträger
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg
Tel.:
09 11 / 3 77 34 - 0
Fax:
09 11 / 3 77 34 - 34
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ggsd.de
Stand: 15.12.2016
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Teilnehmerexemplar
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde oder in
dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei
festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne
Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind
mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je
Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend
hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen
oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt
dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB
III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter
Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum
Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer
sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung
bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum
Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende
eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die
geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur
Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich
geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren
werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen,
regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig
vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen
zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich
behandeln.
zu
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz
oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH einen
ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn
nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn
nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen
wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten;
überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei
Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.
Stand: 15.12.2016
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UNSER BILDUNGSANGEBOT IN BAYERN
(Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München,
Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt; Vierzehnheiligen)
HFH Hamburger Fern-Hochschule, Beginn jährlich 01.01. und 01.07, Präsenzorte Nürnberg und München
 Studiengang „Pflegemanagement“ Bachelor of Arts, B.A.
 Studiengang „Gesundheits- und Sozialmanagement“ Bachelor of Arts, B.A.
 Studiengang „Health Care Studies für Azubi“ Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pflege, B.Sc.
 Studiengang „Health Care Studies für Berufserfahrene“, B.Sc

Studiengang „Management von Organisation u. Personal im Ges.wesen“ Master of Arts, B.A.

Staatl. anerkannte/r Altenpfleger/in,  3 Jahre Vollzeit Beginn jährlich im September,  4 Jahre in
Teilzeit,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,  Miesbach,  München,  Nürnberg,  Rosenheim

Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September,
 Coburg,  Ingolstadt,  Kempten/Kaufbeuren,  Miesbach,  München,  Nürnberg,  Rosenheim

Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten Altenpfleger/in
oder zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch München

Ambulante Intensivpflege  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,  Miesbach,  Nürnberg,  Rosenheim

Assistent/in für Ernährung und Versorgung, staatl. anerkannte Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in
3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Schweinfurt,  Vierzehnheiligen

Autismus, Nürnberg
 Betreuungsassistent/in nach SGB XI § 87b,  Coburg,  Kempten/Kaufbeuren,  München,  Nürnberg,
 Rosenheim
 Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen, berufsbegleitend,  Nürnberg
 Staatlich anerkannte/r Diätassitent/in, 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Bayreuth

DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend, München

Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Bayreuth,  Nürnberg

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im
September,  Coburg,  München,  Nürnberg,  Rosenheim

Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in,  Coburg,  München,  Nürnberg

Fachberater/in Familie, Sozial- u. Gesundheitswesen, Vollzeit 1 Jahr München

Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in, berufsbegleitend in München

Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement, berufsbegleitend in München

Fortbildung Hygiene, berufsbegleitend,  München,  Nürnberg
 Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit,  Bayreuth,  Coburg,  Schweinfurt

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit,  Bayreuth,  Coburg

Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Beginn jährl. im September ,  Vierzehnheiligen

Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend,
 Nürnberg,  München

Einrichtungsleitung (Fernlerngang mit Präsenzphasen), zertifiziert nach ZFU,  München

Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit 2 Jahre München

Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend,  Ingolstadt,  Kempten,  München,  Nürnberg,
 Rosenheim,  Vierzehnheiligen

Basiskurs zur Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft)  Ingolstadt,  Kempten,  Nürnberg,
 München,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend  Coburg,  Ingolstadt,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Pflegesachverständige/r, in Nürnberg

Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim
 Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung für Erzieher, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,
 München,  Rosenheim

Präsenzkraft, berufsbegleitend,  München,  Nürnberg

Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen,
berufsbegleitend  Nürnberg,  München

Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg

Wundexperte ICW berufsbegleitend,  München,  Nürnberg

Fort- und Weiterbildungen und Kurzlehrgänge  Bayreuth,  Coburg,  Ingolstadt,  München,
 Nürnberg
Stand: 06.10.2016
Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung
Seite 15
Kontaktdaten der Standorte der
Gemeinnützigen Gesellschaft
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Schulstr. 26, 85049 Ingolstadt
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
08 41 / 88 54 66 - 50
08 41 / 88 54 66 - 55
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-ingolstadt.de
Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Salzstr. 3, 87435 Kempten
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
08 31 / 1 54 33
08 31 / 1 52 52
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-kempten.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Seidlstr. 3, 80335 München
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
089 / 35 81 48 - 0
089 / 35 81 48 - 48
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.biz-pflege-muenchen.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
09 11 / 89 19 07 - 18
09 11 / 94 08 95 - 24
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.bz-pflege-nuernberg.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
0 80 31 / 3 56 15 - 0
0 80 31 / 3 56 15 - 20
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-rosenheim.de
Bildungszentrum Vierzehnheiligen der GGSD
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Vierzehnheiligen 12, 96231 Bad Staffelstein
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
Stand: 06.10.2016
0 95 71 / 95 35 - 0
0 95 71 / 95 35 - 10
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.ggsd.de
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Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales
München
Seidlstr. 3
80335 München
Aufnahmeantrag für die
Berufspädagogische Weiterbildung
Praxisanleitung
Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen für
die Weiterbildung zur Praxisanleitung an.
Termin:
09. Oktober 2017 - 09. März.2018
Kosten:
1.292,- €
Name:
....................................................................................................
Vorname:
....................................................................................................
geb. am:
................................ in ..............................................................
Anschrift:
Straße:
.....................................................................................................
PLZ / Ort:
..........:..........................................................................................
Telefon / E-Mail:
.....................................................................................................
Die im Informationsblatt genannten Weiterbildungsinhalte, Weiterbildungsbedingungen und Kosten werden hiermit anerkannt.
.....................................................
Ort/Datum
Stand: 15.12.2016
......................................................
Unterschrift
Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung
Seite 17
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde
oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung
oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des
Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind.
Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr
von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des
SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet,
für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer
möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum
Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals
zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung
mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen
Rechtsprechung bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen
zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung
zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der
Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur
Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei
staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete
Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu
folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und
vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den
vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu
behandeln.
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme
ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann
oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt
grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang
zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung
bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
Stand: 09/07
Stand: 15.12.2016
Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung
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Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung
Weiterbildungsbeginn: 09.10.2017
Weiterbildungsende:
09.03.2018
Weiterbildungsort:
München
Gesamtstunden:
200 Stunden (zzgl. 16 Stunden Hospitation und
Prüfungszeiten)
Unterrichtszeiten:
Montag - Freitag
jeweils 8.45 - 16.00 Uhr
Jahr
Monat
2017
Oktober
2017
November
Unterrichtstage
U.-Std.
Tage
09.10. - 13.10.
40
5
06.11. - 10.11.
40
5
2017
Dezember
06.12. - 08.12.
24
3
2018
Januar
08.01. - 10.01.
29.01. - 31.01.
48
6
2018
Februar
19.02. - 22.02.
32
4
2018
März
07.03. - 08.03.
16
2
2018
Prüfung
09.03.
Gesamtstunden:
Stand: 15.12.2016
1
200
26