Gewalt gegen Polizisten - eine Übersicht in Zahlen

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Gewalt gegen Polizisten - eine Übersicht in Zahlen
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Gewalt gegen Polizisten
Eine Übersicht in Zahlen
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Impressum
V.i.S.d.P.
Gerke Minrath-Grunwald
Auf der Neide 3
53424 Remagen
Postadresse des Vereins:
Keine Gewalt gegen Polizisten e.V.
Postfach 13 12
53403 Remagen
3. aktualisierte Auflage: 10/2013
Das Urheberrecht an den in dieser Broschüre verwendeten Bildern liegt bei
Gerke Minrath. Ausnahmen werden entsprechend gekennzeichnet. Eine
Verwendung ohne Zustimmung ist grundsätzlich nicht gestattet.
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Inhalt
Impressum ......................................................................................................... 2
Inhalt ................................................................................................................. 3
Zur Autorin ......................................................................................................... 5
Eine Nacht im August ......................................................................................... 6
Vorwort .............................................................................................................. 7
Beispiel Baden-Württemberg ............................................................................ 10
Singen: Ladendieb leistet Widerstand, Polizeibeamter verletzt ..................................................10
Beispiel Bayern ................................................................................................. 10
Nürnberg: Polizeibeamte beendeten Schlägerei – Widerstand bei Festnahme .................................10
1 Wer ist überhaupt betroffen? ........................................................................ 11
Beispiel Berlin .................................................................................................. 12
Friedrichshain: Verletzte Polizeibeamte nach schwerem Landfriedensbruch ..................................12
Beispiel Brandenburg ....................................................................................... 13
Mesekow: Kontrolle entzogen – auf Polizisten zugefahren ......................................................13
2 Polizeiliche Kriminalstatistik ......................................................................... 14
Beispiel Bremen................................................................................................ 15
Gewalttäter verletzt zwei Polizisten ...............................................................................15
Polizeibeamter durch Messerstich schwer verletzt ...............................................................15
3 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte gemäß §113 StGB ......................... 17
Beispiel Hessen ................................................................................................ 19
Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht ......................................................19
Beispiel : Mecklenburg-Vorpommern ................................................................ 20
Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt ...........................................20
4 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte ............................................. 21
Beispiel Niedersachsen ..................................................................................... 26
Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch Schusswaffengebrauch ab 26
Beispiel Nordrhein-Westfalen ........................................................................... 27
Ahlen: Krawalle im Zusammenhang mit Fußball – ein verletzter Polizist – zwei verletzte Sicherheitskräfte .27
5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte ................................................................. 28
Beispiel Rheinland-Pfalz ................................................................................... 29
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Trier: Polizeibeamter schwer verletzt .............................................................................29
Beispiel Saarland .............................................................................................. 30
Saarbrücken: Widerstand gegen Polizeibeamte ..................................................................30
6 Beleidigung von Polizeibeamten .................................................................... 31
Beispiel Sachsen ............................................................................................... 33
Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt .............................................33
Beispiel Sachsen-Anhalt ................................................................................... 33
Halle: Zwei Polizeibeamtinnen verletzt ...........................................................................33
7 Körperverletzung im Amt............................................................................... 34
Beispiel Schleswig-Holstein .............................................................................. 38
Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt .....................................................38
Beispiel Thüringen ............................................................................................ 38
Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt ......................................38
8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland überhaupt?.................................... 38
Beispiel Bundespolizei ...................................................................................... 41
Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger Hauptbahnhof- Festnahme ........................41
Anhang Endnoten: ............................................................................................ 46
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Zur Autorin
Diese Informationsschrift wurde verfasst
und zusammengestellt von Gerke Minrath,
der Vorsitzenden des im September 2011
gegründeten eingetragenen und
gemeinnützigen Vereins "Keine Gewalt
gegen Polizisten e.V.". Der Verein ging
hervor aus einem von Frau Minrath ins
Leben gerufenem Internet-Projekt, das
ebenfalls den Namen "Keine Gewalt gegen
Polizisten" trug.
Diese Broschüre dient in erster Linie der
Darstellung des Problems der steigenden
Gewalt gegen Polizeibeamte. Da Frau
Minrath als Autorin der Broschüre die
Informationen dazu zusammen getragen
hat, schreibt sie im Regelfall aus der Ich-Perspektive. Ist die wertvolle
Arbeit des Vereins gemeint, so wird selbstverständlich das "wir" benutzt.
An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen diverser Innenbehörden, Landeskriminalämter,
Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen sowie des Statistischen
Bundesamtes bedanken, die mir beim Zusammentragen der Zahlen sehr
geholfen haben und mir bei offenen Fragen geduldig Rede und Antwort
gestanden haben.
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Eine Nacht im August1
Die Scheinwerfer des Streifenwagens tasten sich durch die Nacht.
"Hier ist doch gar nichts", wundert sie sich.
Ihr Kollege funkt noch einmal die Zentrale an: "Wo sollte noch einmal der
Rempler sein?"
"Auf dem Parkplatz bei der Nummer 22", lautet die Antwort.
"Da sind wir doch. Man sieht aber auch nichts bei dieser miesen Beleuchtung."
Die Polizistin stoppt den Wagen und zieht die Zündschlüssel ab. In diesem
Moment sieht sie einen jungen Mann neben der Fahrertür.
"Der sieht aber nett aus", dachte sie bei sich. "Und dem armen Kerl muss ich
auch noch Geld abnehmen. Wer meldet denn heutzutage noch solche Unfälle?"
"Dann wollen wir mal", sagt sie.
Gleichzeitig greifen sie und ihr Kollege nach den Türgriffen und verlassen den
Streifenwagen.
Sie spürt die eine Klinge in ihrem Körper, bevor sie begreift, dass es der nette
junge Mann ist, der ihr ein Jagdmesser in den Leib rammt. Wieder und wieder.
Kalt und erbarmungslos. Sie weiß nicht einmal, ob sie schreit oder nicht.
Auch ihr Kollege hat keine Chance. Es geht zu schnell, die Beleuchtung ist zu
schlecht. Er kann gerade noch, während die Messerstiche auf ihn einprasseln,
seine Dienstwaffe ziehen und schießen. Offenbar hat er getroffen, denn endlich
hören die Stiche auf. Mit letzter Kraft setzt er einen Notruf an die Zentrale ab.
Erna Meyer sitzt gemütlich vor ihrem Fernseher, als draußen Schüsse fallen. Sie
springt auf. Vorsichtig geht sie zum Fenster, späht durch die Vorhänge. Viel ist
nicht zu erkennen, auf dem schlecht beleuchteten Parkplatz. Ein Streifenwagen.
Verlassen. Da hört sie ein Geräusch, das ihr eine Gänsehaut verursacht. Schnell
kippt sie das Fenster. Jetzt hört sie deutlich eine Frau um Hilfe rufen, mit letzter
Kraft. So viel Leiden und Panik in der Stimme. Mit zitternden Fingern wählt sie
die 110.
Dieses Bild werden die am Tatort eintreffenden Kollegen niemals vergessen. Drei
Menschen in ihrem Blut.
Obwohl er größte Lust hat, den Messerstecher eigenhändig zu erwürgen,
beherrscht sich der Polizist, der die ersten Worte mit ihm wechselt.
"Warst du allein?"
"Fick dich", bekommt er zur Antwort.
"Ob Du allein warst", brüllt der Polizist nun.
Diesmal bekommt er seine Antwort: "Allein."
Jetzt klärt er den Täter kühl über seine Rechte auf.
Andere Polizisten sehen, dass ihre Kollegin in beängstigender Geschwindigkeit
Blut verliert. Sie drücken die Wunden zu, mit aller Kraft, bis endlich die
Rettungswagen eintreffen. Sie retten ihr damit das Leben.
Der Täter wurde in Blase und Darm getroffen.
Der Polizist wird am Tag nach dem Anschlag aus dem Koma geholt. Seine
Kollegin und er sind beide über Tage nicht vernehmungsfähig, ebenso wie der
Täter.
Das geschah in Gelsenkirchen in der Nacht zum 9. August 2011. Im Februar
2012 fand der Prozess gegen den Täter vor dem Essener Schwurgericht statt. Am
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6. März 2012 wurde er wegen einer Psychose als schuldunfähig eingestuft und in
die Psychiatrie eingewiesen.
Die beiden Polizeibeamten waren sehr lange dienstunfähig. Der mittlerweile 46jährige Polizist ist seit einigen Monaten wieder im Innendienst. Die 32-jährige
Polizeibeamtin ist nach wie vor dienstunfähig (Stand Juni 2013).
Bildquelle: Falk Jaquart / pixelio.de
Vorwort
Die Messerattacke von Gelsenkirchen war ein Extremfall. Ebenso wie der Mord an
dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth, der bundesweit für Aufsehen sorgte,
oder der Hinterhalt, in den am 17. Januar 2010 zwei Polizisten in MecklenburgVorpommern gerieten. Nach einem fingierten Notruf wurde ihr Streifenwagen am
vermeintlichen Einsatzort mit Molotow-Cocktails beworfen.
Die Hintergründe dieser Extremfälle sind ein Verbrechen (Mathias Vieth), eine
Psychose (Gelsenkirchen) und vielleicht politisch motivierte Kriminalität
(Mecklenburg-Vorpommern).
Derzeit streiten sich die Gelehrten noch, ob die Gewalt gegen Polizeibeamte nun
steigt oder nicht. "Grundsätzlich sinkt die Gesamtgewalt, die der Polizei in
Deutschland entgegengebracht wird. Für die Behauptung, dass diese Gewalt
steigt oder schlimmer wird, gibt es keine empirischen Grundlagen", sagte bspw.
der Hamburger Kriminologe Rafael Behr in einem Interview mit dem
österreichischen Standard2. Allerdings hat Herr Behr einen ungleich engeren
Gewaltbegriff als Keine Gewalt gegen Polizisten e.V. So betrachtet er verbale
Gewalt nicht als Gewalt… was erklärt, warum seine Feststellungen nicht immer
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sensibel formuliert sind und vielen Polizeibeamten, die Tag für Tag ihren Dienst
am Bürger ableisten, Schaum vor den Mund treiben.
Polizeibeamte, die ihren Dienst auf der Straße verrichten, erzählen hingegen von
steigender Aggression und sinkendem Respekt.
Unstrittig ist, dass es Gewalt gegen Polizeibeamte gibt. Eine Studie des
Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachen3 machte einen Anfang, den
Eindruck der Polizeibeamten, dass die Gewaltbereitschaft gegen sie ansteigt, in
Zahlen zu fassen. Die Politik hat nun nachgezogen. Seit 2011 wurde die
Erhebung von Gewaltakten gegen Polizeibeamte bundesweit vereinheitlicht, um
eine Vergleichbarkeit der Zahlen herzustellen. Da in 2011 das erste Mal
bundesweit die gleiche Systematik angewandt wurde, lagen vor 2013 keine
Zahlen vor, aus denen sich bundesweite Trends ablesen lassen. Und selbst die
jetzt vorliegenden Zahlen sollte man mit großer Zurückhaltung interpretieren, da
zum einem der Beobachtungszeitraum zu kurz ist und zum anderen noch
Verwerfungen aus der Umstellung der Statistik eine Rolle spielen dürften.
Allerdings führen die Bundesländer selbst Statistiken, die durchaus über die
Jahre vergleichbar sind und kommen zu Aussagen, mit denen Rafael Behr
widerlegt wird.
Der Freistaat Bayern erstellt, wie einige andere Bundesländer auch, seit 2010
jährlich ein Lagebild über Gewalt gegen Polizeibeamte. Bei der Vorstellung des
Lagebildes für 2011 stellte Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister,
fest: "Leider sehen sich unsere Polizeibeamtinnen und -beamten immer häufiger
Angriffen gewaltbereiter Personen ausgesetzt. Das ist schon… 2010… sehr
deutlich geworden. Und dieser Trend setzt sich verstärkt fort."4
"2011 ereigneten sich im Freistaat 6.909 Fälle, in denen Gewalt gegen
Polizeibeamtinnen und -beamte verübt wurde. Dies ist im Vergleich zu den 6.278
Fällen im Jahr 2010 eine Steigerung um 10%."5
"14.645 Polizeibeamtinnen und –beamte waren 2011 von physischer und
psychischer Gewalt betroffen. Sie wurden beleidigt, bespuckt, bedroht,
geschlagen oder getreten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von
13,4%."6
Für das Jahr 2012 ließ sich ein Rückgang feststellen, insgesamt gab es 6.732
Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte (minus 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr).
13.989 Beamte waren davon betroffen, 4 % weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig
stieg allerdings die Anzahl der verletzten Polizeibeamten um ebenfalls 4% auf
knapp 2000.7 Aus unserer Sicht also kein Grund zur Entwarnung.
Auch im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz wird seit 2010 ein jährliches Lagebild
erstellt. Im 2012 erschienenen Lagebild für 2011 es: "Durchschnittlich kommt es
jeden Monat zu 93 Vorfällen, bei denen Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt
wird, dies ist eine Steigerung um 10 Fälle pro Monat im Vergleich zum Jahr
2010."8 Im Jahr 2012 stieg dieser Schnitt auf monatlich 129 Vorfälle dieser Art,
damit liegt wieder eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr vor und zwar in
Höhe von durchschnittlich 36 Fällen im Monat.9
Im Rahmen unserer Vereinsarbeit erreichen uns oft Anfragen zu der Thematik.
Manchmal fragen uns angehende Polizisten nach Material, manchmal Schüler.
Im Frühjahr 2012 erreichte mich die E-Mail einer Auszubildenden einer
Justizbehörde, die ein Referat über das Thema halten sollte. Sie suchte nach
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einer Übersicht, in der Gewalt gegen Polizeibeamte bundesweit nach Ländern
aufgelistet und erfasst wird.
Eine solche Übersicht gab es nicht. Also kam mir die Idee, dass ich doch "mal
eben" eine mache.
Mir war schon klar, dass das eine komplizierte Sache sein würde, weil Polizei
Ländersache ist und somit jedes Bundesland andere Prioritäten setzen würde –
aber dass es so schwierig werden würde, das hat mich dann doch überrascht.
Letztlich habe ich es trotz hartnäckiger Versuche bereits in der ersten Auflage
nicht geschafft, alle Zahlen zusammenzutragen, die ich gern in der Übersicht
gesehen hätte. Hier nun die zweite Auflage, die doch noch einige Informationen
mehr bietet.
Liebe Leser, bitte beachten Sie die Hinweise in den Endnoten zu den einzelnen
Zahlen – so einfach, wie diese Tabellen auf den ersten Blick aussehen, sind sie
nämlich nicht.
Bildrechte: Michael Hirschka / pixelio.de
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Beispiel Baden-Württemberg
Singen: Ladendieb leistet Widerstand, Polizeibeamter verletzt
In einem Kaufhaus in der Bahnhofstraße
wurden am Montag, gegen 14.30 Uhr, zwei
Ladendiebe, eine Frau und ein Mann, erwischt.
Da sie keine Ausweispapiere mit sich führten
wurde die Polizei gerufen. Die beiden wurden
vorläufig festgenommen und sollten nach
weiterem Diebesgut durchsucht werden.
Dagegen wehrte sich der 20-Jährige. Es kam
zu Handgreiflichkeiten, wobei ein
Polizeibeamter stürzte und am Knie verletzt
wurde. Er musste mit einem Rettungswagen
ins Krankenhaus gebracht werden.10
Symbolfoto
Beispiel Bayern
Nürnberg: Polizeibeamte beendeten Schlägerei – Widerstand bei Festnahme
Beamte der PI Nürnberg-West beendeten am
Samstagabend (15.12.2012) in NürnbergGostenhof eine Schlägerei, die sie zufällig
beobachtet hatten. Ein daran Beteiligter leistete
anschließend heftigen Widerstand.
Gegen 21:30 Uhr kam die Streife in der
Imhoffstraße zu der Auseinandersetzung, an
der nach bisherigen Erkenntnissen mindestens
drei Personen beteiligt waren. Als die Beamten
einschritten, flüchtete ein 19-Jähriger; er
konnte aber nach kurzer Verfolgung eingeholt
werden. Es kam bei der anschließenden
Festnahme zu heftigen
Widerstandshandlungen, so dass weitere
Beamte erforderlich waren. Letztlich musste
Pfefferspray eingesetzt werden, um den
Beschuldigten zu beruhigen.
Zwei Beamte erlitten Kratzwunden, die
ambulant versorgt wurden. Die Dienstfähigkeit
wurde aber nicht beeinträchtigt.
Der 19-Jährige wurde u.a. wegen gefährlicher
Körperverletzung und Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte angezeigt. Die
Tatbeteiligungen weiterer Personen sowie die
Hintergründe der Schlägerei sind zurzeit noch
unbekannt. Diesbezüglich dauern die
Ermittlungen noch an. 11
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1 Wer ist überhaupt betroffen?
Das erste, was ich gelernt habe, seit ich mich mit der Problematik der "Gewalt
gegen Polizeibeamte" befasse, ist, dass Eskalationen auf Demonstrationen und
bei Fußballspielen zwar medial am meisten auffallen, aber im Endeffekt nur einen
kleinen Teil des Problems darstellen.
Studien12 haben ergeben, dass die ganz überwiegende Mehrheit von ihnen im
täglichen Streifendienst Opfer von Gewalt wird. Kriminalpolizisten werden selten
Opfer von Gewalt.
Exemplarisch dazu eine Tabelle, die die Situation in Rheinland-Pfalz deutlich
macht. Man erkennt, dass im Jahr 2012 insgesamt 3.243 Polizeibeamte aus dem
Streifendienst Opfer von Gewalt wurden. Hingegen traf es "nur" 118 Polizeibeamte aus geschlossenen Einheiten; das sind jene Polizisten, die bei
Demonstrationen und Fußballspielen antreten.
In anderen Bundesländern sind die Relationen vergleichbar.
Funktionsbereich
Geschädigte
Polizeivollzugsbeamte
2010
Streifendienst
2011
2012
1.585
1.785
3.243
Ermittlungsdienst / Kriminalpolizei
72
64
81
Einsatzeinheit / geschlossene Einheit
59
75
118
Sonstige
15
20
57
Quelle: Lagebild Rheinland-Pfalz13
Ebenfalls ist aus dieser Tabelle ablesbar, dass in
2011 mehr Polizeibeamte Gewaltopfer wurden als
in 2010 und sich diese Steigerung nach 2012
fortsetzte.
Rheinland-Pfalz hatte zum 1. Juli 2012 insgesamt
9.353 Polizeibeamte, davon 7.569 bei der
Schutzpolizei. Die Schutzpolizei teilt sich auf in den
Streifendienst und die Bereitschaftspolizei
(Einsatzeinheiten). 1.458 aller Schutzpolizisten
verrichten Dienst in geschlossenen Einheiten. 14
Im letzten Kapitel (S. 38) dieser Broschüre
befindet sich eine bundesweite Übersicht über die
Anzahl aller Polizeibeamten in Deutschland.
Symbolfoto
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Beispiel Berlin
Friedrichshain: Verletzte Polizeibeamte nach schwerem Landfriedensbruch
Ein Polizeibeamter der 24. Einsatzhundertschaft wurde in der vergangenen Nacht
bei einem Einsatz in Mitte schwer verletzt und
musste stationär in einem Krankenhaus
behandelt werden. Zwei seiner Kollegen
erlitten leichte Verletzungen und setzten ihren
Dienst fort. Gegen 4 Uhr hatten Anwohner die
Polizei wegen ruhestörenden Lärms in die
Adalbertstraße Ecke Bethaniendamm gerufen.
Auf dem Gelände des „Kinderbauernhofs“
befanden sich rund 130 Personen, die bereits
vorher von Polizisten aufgefordert worden
waren, die Lautstärke zu verringern. Entgegen
der vorherigen Zusage waren sie der
Aufforderung nicht nachgekommen und hatten
dies offenbar auch nun nicht vor. Stattdessen
wurden die Einsatzkräfte aus der Gruppe
heraus verbal attackiert und körperlich
bedrängt. Die Musikanlage hatten die Personen
vor dem möglichen Zugriff durch die
Polizisten weggeschafft. Als ein Beamter ein
Stromkabel entfernen wollte, zogen
Unbekannte an dem anderen Ende des Kabels.
Der Polizist stürzte von der Bühne und
verletzte sich an der Schulter. Mehrere
Unruhestifter versuchten dann, den
Verletzten zu attackieren, was seine
Kollegen verhinderten. Anschließend kam es
aus der Menge heraus zu vereinzelten
Flaschen- und Steinwürfen. Den Einsatzkräften
gelang es, die Situation zu beruhigen. Der
Verletzte wurde zur stationären Behandlung in
ein Krankenhaus gebracht, zu weiteren
Zwischenfällen oder Beschwerden kam es
nicht. Der Staatsschutz des
Landeskriminalamts hat die Ermittlungen
wegen schweren Landfriedensbruchs
übernommen. 15
Berlin erlebt als Hauptstadt sehr viele Demonstrationen. Auch in 2012 gab es
einige Pressemitteilungen der Polizei, die an dieser Stelle würdig gewesen wären,
abgedruckt zu werden. Allerdings thematisiert diese Meldung aus 2011 auch
Angriffe auf Feuerwehrleute. Neben Polizeibeamten werden auch
Rettungssanitäter, Notärzte und Feuerwehrleute zunehmend angegriffen.
Ausschreitungen bei Demonstrationen in Kreuzberg
Auch an diesem Wochenende betreute die
Berliner Polizei zahlreiche Kundgebungen und
Demonstrationen. Während die Mehrheit der
angemeldeten Veranstaltungen völlig friedlich
und störungsfrei verlief, kam es in den späten
Abendstunden zu gewaltsamen
Ausschreitungen durch linksextreme Gruppen
im Bereich Kreuzberg.
…
Bildquelle: Fionn Große / pixelio.de
(Symbolfoto)
Das seit längerer Zeit in Szenemedien
angekündigte und bundesweit beworbene
aktionsbetonte Gedenken an einen 2001 im
italienischen Genua erschossenen
Globalisierungsgegner erfuhr die polizeilich
erwartete Resonanz. Gegen 22 Uhr hielten sich
im Bereich des Görlitzer Parks und des
Lausitzer Platzes mehrere hundert Personen
der linksextremen Szene auf, die auf ein Signal
hin mit angelegter Vermummung und ein
Fronttransparent nutzend als Aufzug in
Richtung Eisenbahnstraße zogen. Als sich
Einsatzkräfte der Polizei der unfriedlichen
Menge näherten, um eine Begleitung der
bewusst ohne Versammlungsanmeldung
laufenden Personen zu gewährleisten,
wurden sie massiv mit Steinen, Flaschen
und Feuerwerkskörpern attackiert.
In den folgenden Einsatzphasen gelang es den
Polizistinnen und Polizisten, geplante
Gewalttätigkeiten an den variablen
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Treffpunkten und Sammelstellen linksextremer
Gewalttäter rund um den Heinrich- und
Mariannenplatz mit gezielter Durchmischung
und beweissicheren Festnahmen
einzudämmen. Trotz immer wieder neu
ansetzender Gewaltwellen mit Stein- und
Flaschenwürfen auf die Beamtinnen und
Beamten folgten die angegriffenen
Einsatzkräfte den erkannten Rädelsführern
und ihren Mittätern, setzten Platzverweise
durch und verhinderten größere
Sachbeschädigungen an Baustellen,
Häusern und geparkten Fahrzeugen.
Die Berliner Feuerwehr musste gegen 0 Uhr 30
brennende Müllcontainer und Gerümpel auf
einem benachbarten Gelände eines
Szeneobjekts in der Köpenicker Straße
löschen. Die Löscharbeiten sichernde
Polizeibeamte wurden währenddessen aus
der Dunkelheit mit Steinen beworfen.
Im Bereich des südlichen Mariannenplatzes
wurden Polizisten gegen Mitternacht mit
einem Brandsatz beworfen, blieben jedoch
unverletzt. Nahe einer Wagenburg am
Bethaniendamm kam es zu einem gezielten
mutmaßlichen Zwillenbeschuss mit
Hartgeschossen, der zwar die anvisierten
Beamten verfehlte, jedoch erhebliche
Schäden und Zerstörungen an schützenden
Einsatzfahrzeugen hinterließ.
Insgesamt 34 der eingesetzten 500
Polizistinnen und Polizisten wurden durch
Gewalttäter verletzt, darunter sind auch
erlittene Knalltraumata.
Im Zuge des Einsatzes nahmen die Beamten 33
Personen fest, von denen 25 in das
Zentralgewahrsam eingeliefert und nach
erfolgten kriminalpolizeilichen Maßnahmen
entlassen wurden. Die Ermittlungen zu den
insgesamt 37 eingeleiteten Verfahren wegen
Landfriedensbruchs, gefährlicher
Körperverletzung, Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen
das Sprengstoffgesetz dauern an. Ein
festgenommener 20-jähriger Tatverdächtiger,
dem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen
wird, wird heute einem Bereitschaftsrichter
zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt.16
Beispiel Brandenburg
Mesekow: Kontrolle entzogen – auf Polizisten zugefahren
Am 11.05.12 gegen 10.25 Uhr wollten Beamte
der Revierpolizei einen PKW kontrollieren.
Dabei kam der Fahrer der Aufforderung zum
Anhalten nicht nach und flüchtete. Daraufhin
wurde versucht, den Mann auf der
Landesstraße 122 zu stellen. Ein ihm
entgegenkommender Funkstreifenwagen
wurde am Fahrbahnrand abgestellt und die
Polizeibeamten forderten den Mann mit
Haltezeichen zum Anhalten auf. Dem schien er
zuerst auch nachzukommen. Er verringerte die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs und setzte den
rechten Blinker. Kurz vor Erreichen des
Funkstreifenwagens beschleunigte er sein
Fahrzeug und fuhr mit „durchdrehenden
Rädern” auf die beiden Beamten zu. Beide
mussten zur Seite springen, um nicht verletzt
zu werden. Die Ermittlungen zum PKW und
zum Täter dauern an.17
Bildquelle: Polizei Bayern, Symbolfoto
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2 Polizeiliche Kriminalstatistik
Die in dieser Broschüre aufgeführten Zahlen sind Auszüge aus den Polizeilichen
Kriminalstatistiken (PKS) der Länder und des Bundes. Bei der Betrachtung dieser
Zahlen ist grundsätzlich zu beachten, dass es sich um eine so genannte
"Ausgangsstatistik" handelt. Das heißt, sie zählt die Fälle, die im jeweiligen Jahr
nach Bearbeitung durch die Polizei an die Strafverfolgungsbehörden abgeben
werden. Sie berücksichtigt nicht die Tatzeit. Es kann also ein Delikt im Dezember
2011 stattgefunden haben, aber in die PKS 2012 einfließen, weil der Fall erst im
Januar 2012 so weit bearbeitet war, dass er an die Staatsanwaltschaft
abgegeben werden konnte. Auch ist der Ausgang eines Verfahrens nicht erfasst.
Sollte also ein Verfahren eingestellt werden, weil bspw. eine Anzeige
unberechtigt war, so findet dies keinen Niederschlag in der Statistik.
Die PKS ist also lediglich eine statistische Zusammenstellung strafrechtlich
relevanter Inhalte, aber sie bildet nicht die tatsächliche Kriminalitäts- und
Lebenswirklichkeit ab.
Da wir aber nun mal auf irgendeine Statistik zurückgreifen müssen, wenn wir
Zahlen haben wollen, ist die Polizeiliche Kriminalstatistik immer noch die beste
Wahl.
Zudem werden die Zahlen, die ich abgefragt habe, nicht in jedem Bundesland in
der gleichen Behörde geführt. Irgendwann habe ich auch auf Anfragen bei
bestimmten Behörden verzichtet, um die Broschüre zeitnah fertig zu stellen.
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Beispiel Bremen
Gewalttäter verletzt zwei Polizisten
Vergangene Nacht kontrollierten Einsatzkräfte
der Polizei Bremen einen Verdächtigen in
Blumenthal, der durch Vorgärten schlich. Der
20 Jahre alte Mann leistete bei der Kontrolle
heftigen Widerstand und verletzte zwei
Polizeibeamte.
Gegen 23.30 Uhr meldeten Anwohner der
Gösperstraße dem Lagezentrum der Polizei,
dass eine verdächtige Person mit weißer Mütze
durch ihre Gärten schlich. Die schnell
eingetroffen Einsatzkräfte entdeckten die
beschriebene Person im Kreuzungsbereich
Gösperstraße / Eggestedter Straße und
forderten ihn auf, umgehend stehen zu bleiben.
Da dieser die Anweisungen ignorierte, hielten
ihn die Beamten fest. Der 20-Jährige schlug
daraufhin wild mit den Fäusten auf die
Einsatzkräfte ein. Da er immer mehr
Widerwehr leistete wurde nach vorheriger
Androhung Pfefferspray eingesetzt, welches
bei dem Mann aber kaum Wirkung zeigte. Erst
mit Unterstützung von weiteren Kollegen,
gelang es den 20-Jährigen unter Kontrolle zu
bringen. Er wurde anschließend zur Wache
gebracht, wo eine von der Staatsanwaltschaft
angeordnete Blutentnahme durchgeführt
wurde. Der Uneinsichtige verletzte sich bei der
Aktion am Kopf, ihm wurde aber durch den
Ärztlichen Beweissicherungsdienst eine
Haftfähigkeit bescheinigt. Der vielfach als
Gewalttäter in Erscheinung getretene Mann
wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in
Gewahrsam genommen. Ihn erwartet ein
weiteres Strafverfahren wegen des
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Es
muss zudem noch ermittelt werden, was er in
den Vorgärten zu suchen hatte.
Bei der Festnahme erlitt ein 39 Jahre alter
Polizeibeamter Hautabschürfungen, Prellungen
und Kratzspuren am ganzen Körper. Sein 43jähriger Kollege verletzte sich so stark an der
Hand, dass er im Klinikum behandelt werden
musste und erst einmal seinen Dienst nicht
mehr wahrnehmen konnte. 18
Beispiel Hamburg
Polizeibeamter durch Messerstich schwer verletzt
Polizeibeamte haben gestern Abend einen 27jährigen Tatverdächtigen vorläufig
festgenommen, dem ein versuchtes
Tötungsdelikt zum Nachteil eines
Polizeibeamten vorgeworfen wird. Die
Mordkommission hat die Ermittlungen
aufgenommen.
In den gestrigen Abendstunden (22.12.12) ist
es zu einer zunächst verbalen
Auseinandersetzung zwischen drei Bewohnern
einer Wohngemeinschaft für psychisch
erkrankte Personen gekommen. Im Verlauf
dieses Streits, bedrohte ein 27-jähriger
Bewohner seine zwei Mitbewohner (35 und 44
Jahre) mit einem Küchenmesser.
Während der 35-jährige Mitbewohner aus der
Wohnung flüchtete und die Polizei
verständigte, schloss sich der 44-Jährige in
seinem Zimmer ein.
Die eintreffenden Polizeibeamten konnten den
27-Jährigen in der Wohnung hören, wie er
offenbar randalierte und die Einrichtung der
Wohnung zerschlug. Zur Unterstützung
forderten die Beamten deshalb einen
Diensthundführer mit seinem Diensthund an.
Da der Randalierer auf Klingeln und Klopfen
nicht reagierte und eine Gefahr für den 44Jährigen im Nachbarzimmer bestand, traten die
Beamten die Tür ein und setzten den
Diensthund “Miagi” ein.
Der Diensthund “Miagi” biss den
Tatverdächtigen mehrfach in die Beine, wurde
jedoch dabei selbst durch sieben Messerstiche
überwiegend im Kopfbereich verletzt.
Während der nun folgenden Festnahme,
verletzte der 27-Jährige auch den
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Diensthundführer durch einen Messerstich in
die Wange.
besteht nicht. Sein Hund “Miagi” musste in
einer Tierklinik versorgt werden. Auch für ihn
besteht keine Lebensgefahr mehr.
Der Beamte erlitt einen Wangendurchstich, mit
Verlust eines Backenzahnes. Die Klinge des
Messers blieb in der Wange stecken. Der 27jährige Tatverdächtige konnte schließlich von
den Beamten überwältigt und vorläufig
festgenommen werden.
Der 27-jährige Tatverdächtige wurde in die
Psychiatrie eines Krankenhauses eingewiesen.
Er wird im Laufe des Tages dem Amtsgericht
Hamburg überstellt.
Der Diensthundführer musste sofort in einem
Krankenhaus operiert werden. Lebensgefahr
Bildquelle: s.media/pixelio.de
Die Ermittlungen der Mordkommission dauern
an.19
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3 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte gemäß
§113 StGB20
Obwohl "Widerstand" ein umgangssprachlich positiv besetztes Wort geworden ist,
handelt es sich bei diesem Delikt ganz klar um Gewalt. Werfen wir einen Blick in
den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches:
(1) Wer einem Amtsträger… , der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen,
Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme
einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit
Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,
oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer
schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.
Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
Bei den ausgewiesenen Zahlen zu den Widerstandsdelikten ist folgendes zu
beachten: Findet gleichzeitig mit dem Widerstand ein "schlimmeres Delikt" (mit
höherer Strafandrohung) statt, so wird nur das "schlimmere" Delikt erfasst. Wird
also ein Polizeibeamter bei einer Widerstandshandlung verletzt, so findet er sich
in der Statistik der Körperverletzungsdelikte wieder und nicht mehr in der der
Widerstandsdelikte.
Durch die bundesweite Neuregelung der Erfassung der Gewaltdelikte gegen
Polizeibeamte wurde diese Regel in 2011 in vielen Bundesländern sauberer
befolgt als zuvor. Das erklärt den vordergründigen Rückgang der
Widerstandsdelikte in vielen Bundesländern und bedeutet leider nicht
automatisch, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte sinkt. Dennoch denke ich, gibt
die Tabelle einen gewissen Überblick.
Ein realistisches Bild erhält man zudem, indem man die Widerstandsdelikte mit
den Körperverletzungsdelikten gegen Polizeibeamte addiert.
* S e i t e | 18
Bundesland
Widerstandsdelikte 2010
Fallzahl
betroffene
Polizeibeamte
Widerstandsdelikte 2011
Fallzahl
betroffene
Polizeibeamte
Widerstandsdelikte 2012
Fallzahl
betroffene
Polizeibeamte
BadenWürttemberg
1.40621
n.e.22
1.41523
2.67624
1.48925
3.35926
Bayern
1.52427
k.A.28
1.49129
3.42130
1.66831
3.78432
Berlin
2.52933
n.e.
2.13034
4.01835
2.16836
4.47637
Brandenburg
43138
n.e.
35239
55540
60041
73942
Bremen
36243
n.e.
36644
74745
37846
85747
Hamburg
92248
n.e.
94149
1.40050
95351
1.44452
1.21853
n.e.
1.24654
2.32155
1.33256
2.53457
42958
n.e.
40959
k.A.
43760
k.A.
Niedersachsen
2.01061
n.e.
2.18962
4.43663
1.95464
3.88765
NordrheinWestfalen
5.66766
n.e.
5.69567
7.25268
5.91569
8.55770
Rheinland-Pfalz
84571
n.e.
94572
k.A.
1.01473
k.A.
Saarland
38874
n.e.
37275
83776
39777
88178
Sachsen
90379
n.e.
94580
1.80281
98582
1.90783
n.e.
n.e.
592
931
634
1.049
1.06485
n.e.
1.03686
1.95987
1.11688
2.21689
46492
1.02193
66294
1.15895
53496
1.01497
1.25798
2.29999
21.257
35.636
22.478
39.516
101
102
103
104
Hessen
MecklenburgVorpommern
SachsenAnhalt84
SchleswigHolstein
Thüringen
Bundespolizei
Bundesweit
12290
25391
(2. Halbjahr)
(2. Halbjahr)
n.e.
n.e.
21.498
100
n.e.
* S e i t e | 19
Da Polizeibeamte in der Regel zu zweit oder noch mehreren unterwegs sind,
betrifft ein Widerstandsdelikt häufig mehr als einen Beamten. Deswegen habe ich
die beiden Zahlen getrennt ausgewiesen.
In einigen Bundesländern haben sich von 2010 nach 2011 die statistischen
Erfassungsgrundlagen verändert, also sind die Zahlen nicht unbedingt über die
Zeit vergleichbar. Deswegen habe ich auf eine Berechnung der
Veränderungsraten bewusst verzichtet. Namentlich sei hier Thüringen (Zahlen
von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar, kein Trend daraus ablesbar)
genannt. Gleiches gilt für die Zahlen für die Bundespolizei. Jene von 2011 sind
mit denen von 2012 nicht vergleichbar und es ist kein Trend daraus ablesbar.
Zudem wird in der PKS nur das Merkmal Polizeivollzugsbeamter erfasst. Insoweit
können in den Daten auch PVB der Länder enthalten sein, ebenso wie auch PVB
der BPOL betreffende Sachverhalte in der PKS der Länder abgebildet sein
können.
Insofern können die Zahlen für die einzelnen Polizeien zwar durchaus bei der
Erstellung eines Gesamtbildes helfen, aber die große Linie erkennt man in den
Ergebnissen der PKS des Bundes.
Da allerdings bspw. Rheinland-Pfalz seit 2010 ein entsprechendes Lagebild
erstellt und damit über beide Jahre auf der gleichen Erfassungsbasis operiert, ist
hier eine Veränderung berechenbar:
Rheinland-Pfalz weist eine Steigerung der Widerstandsdelikte von 2010 nach
2011 von 11,83 % aus. Von 2011 nach 2012 ergibt sich wieder eine Steigerung
von 7,30 %.
Bundesweit gab es nach einem leichten Rückgang der Widerstandsdelikte um
1,1% im Vorjahr nun eine Steigerung um 5,74%.
Beispiel Hessen
Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht
Am gestrigen Montag führten Beamte des
Polizeireviers Mitte gemeinsam mit
Mitarbeitern der Kasseler Verkehrsgesellschaft
Fahrscheinkontrollen in den Straßenbahnen der
Linie 5 zwischen den Haltestellen “Rathaus”
und “Park Schönfeld” durch. Während die
Polizeibeamten gegen 15.30 Uhr mit der
Überprüfung eines Fahrgastes beschäftigt
waren, wollte sich eine KVG-Kontrolleurin
den Fahrschein eines 43-jährigen Mannes aus
Kassel vorzeigen lassen. Dieser vermittelte
zunächst den Eindruck, sein Ticket nicht
finden zu können. Als die Straßenbahn an der
Haltestelle “Am Weinberg” hielt und der
Fahrer die Türen öffnete, wollte der Mann die
KVG-Mitarbeiterin mit beiden Händen aus der
Tür stoßen und flüchten. Der Kontrolleurin
gelang es gerade noch rechtzeitig, eine
Haltestange zu ergreifen. Jedoch konnte sie
den 43-Jährigen nicht festhalten.
Sofort eilte ihr ein Polizeibeamter zu Hilfe und
ergriff den Mann an dessen Rucksack. Mit den
Worten “Stopp Polizei” wurde er angewiesen,
seine Fluchtversuche einzustellen. Anstatt den
Anweisungen des Beamten Folge zu leisten,
holte er aus und schlug dem Polizisten so stark
in das Gesicht, dass dessen Nase sofort zu
bluten begann.
Unbeeindruckt über die Tatsache, dass er den
Gesetzeshüter bereits verletzt hatte, schlug er
noch mehrfach in die Richtung dessen Gesichts
um seine Flucht zu ermöglichen. Erst durch die
Unterstützung eines weiteren Polizeibeamten
und drei ebenfalls an der Kontrolle beteiligten
* S e i t e | 20
gültigen Fahrschein bei sich führte, musste der
Mann verneinen.
Als Grund für die massiven Reaktionen
gegenüber der Polizei gab der Schwarzfahrer
an, dass er Angst vor einer Anzeige gehabt
hätte.
Nun muss er sich neben dem Vorwurf des
Erschleichens von Beförderungsleistungen
noch wegen Körperverletzung und
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
verantworten.
Bildquelle: joschka knoblauch / pixelio.de
Mitarbeitern der KVG gelang es, den
renitenten Fahrgast festzuhalten und ihm
Handfesseln anzulegen. Die Frage, ob er einen
Die übrigen Polizeibeamten und die
Mitarbeiter der KVG wurden durch die
Maßnahme nicht verletzt. 105
Beispiel : Mecklenburg-Vorpommern
Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt
Ein 56-jähriger Polizeibeamter aus dem
Polizeihauptrevier Anklam wurde am
Mittwochnachmittag beim Leisten einer
Amtshilfe schwer verletzt.
Gemeinsam mit einem weiteren Polizisten
unterstützte er einen Krankentransport zur
Einweisung eines 25-jährigen Patienten in die
Psychiatrie nach Ueckermünde. In der
Abteilung des Krankenhauses angekommen,
widersetzte sich dieser massiv der Einweisung.
Dabei wurde der Beamte zu Boden gestoßen,
der dadurch einen schweren
Oberschenkelbruch erlitt und sofort operiert
werden musste.
Der Amtshilfe war ein Einsatz in der
elterlichen Wohnung des Mannes bei
Ducherow vorausgegangen. Die Mutter hatte
die Polizei kurz nach 12:00 Uhr um Hilfe
gerufen, da “ihr Sohn sie bedrohen würde”.
Die Polizei vor Ort angekommen, zog einen
Notarzt hinzu, worauf auf dessen Einweisung
und Bitte um Unterstützung der Transport in
die Psychiatrie erfolgte.
Die Polizei ermittelt wegen Widerstandes
gegen Vollstreckungsbeamte.106
* S e i t e | 21
4 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte
Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten ist deshalb interessant, weil
erst diese Zahl in Verbindung mit den Widerstandsdelikten einen realitätsnahen
Überblick über die körperliche Gewalt gegen Polizeibeamte gibt.
Wie bereits in Kapitel 3 (S. 17) beschrieben, geht bei einem Vorfall, der mehrere
Delikte zugleich beinhaltet, das Delikt mit der höheren Strafandrohung in die
Statistik ein. Wurde also ein Polizist im Rahmen eines Widerstandsdeliktes auch
Opfer eines Körperverletzungsdeliktes, so findet er sich in der Statistik über
Körperverletzungen wieder, nicht jedoch in der über Widerstandsdelikte.
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3 mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen
mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die
Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit
oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist
die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren zu erkennen.
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon
wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung
(§ 226) verursacht worden ist.
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß
ihm dies vorzuwerfen ist.
* S e i t e | 22
Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamten nach
Bundesland
Da auch versuchte Körperverletzung bereits strafbar ist (jeweils Absatz 2 der
oberen beiden Paragrafen), weisen die Statistiken der Länder hier die
Gesamtzahl der Delikte aus, sowie die vollendeten Delikte. Vollendet heißt hier,
dass der betreffende Polizeibeamte tatsächlich verletzt wurde.
Baden-Württemberg
2010
2011
Insgesamt
davon
vollendet
Insgesamt
1.559107
1.169108
1.825109
2012
davon
vollendet
Trend
davon
vollendet
Insgesamt
1.270110 2.019111
k.A.
Insgesamt
davon
vollendet

-
Bayern
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
2.178112
k.A.
Insgesamt
2012
davon
vollendet
Insgesamt
k.A. 2.109114
2.351113
Trend
davon
vollendet
Insgesamt
davon
vollendet
1.184115

-
Berlin
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
n.e.
n.e.
2012
Insgesamt
davon
vollendet
Insgesamt
1.947116
1.129117
1.547118
Trend
davon
vollendet
912119
Insgesamt
davon
vollendet


Brandenburg
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
k.A.
k.A.
Insgesamt
2012
davon
vollendet
103120
74121
Insgesamt
Trend
davon
vollendet
103122
65123
Insgesamt
davon
vollendet


Hamburg
2010
Insgesamt
n.e.
2011
davon
vollendet
n.e.
Insgesamt
533124
2012
davon
vollendet
k.A.
Insgesamt
k.A.
Trend
davon
vollendet
k.A.
Insgesamt
davon
vollendet
-
-
* S e i t e | 23
Mecklenburg-Vorpommern
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
101125
Insgesamt
n.e.
2012
davon
vollendet
91126
k.A.
Insgesamt
Trend
davon
vollendet
120127
k.A.
Insgesamt
davon
vollendet

-
Niedersachsen
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
k.A.
Insgesamt
k.A.
538128
2012
davon
vollendet
192129
Insgesamt
855130
Trend
davon
vollendet
523131
Insgesamt
davon
vollendet


Nordrhein-Westfalen
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
k.A.
k.A.
Insgesamt
773132
2012
davon
vollendet
521133
Insgesamt
944134
Trend
davon
vollendet
584135
Insgesamt
davon
vollendet


Rheinland-Pfalz
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
434136
k.A
(eine mit
Todesfolge)
Insgesamt
2012
davon
vollendet
455137
k.A.
Insgesamt
Trend
davon
vollendet
589138
k.A.
Insgesamt
davon
vollendet

-
Saarland
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
n.e.
n.e.
Insgesamt
2012
davon
vollendet
37139
k.A.
Insgesamt
Trend
davon
vollendet
37140
k.A.
Insgesamt
davon
vollendet

-
Sachsen
2010
Insgesamt
231141
davon
vollendet
137142
2011
Insgesamt
189143
davon
vollendet
116144
2012
Insgesamt
286145
Trend
davon
vollendet
169
Insgesamt
davon
vollendet


* S e i t e | 24
Sachsen-Anhalt146
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
Insgesamt
2012
davon
vollendet
124
61
Insgesamt
Trend
davon
vollendet
107
50
Insgesamt
davon
vollendet


Schleswig-Holstein
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
36147
k.A.
Insgesamt
2012
davon
vollendet
100148
k.A.
Insgesamt
Trend
davon
vollendet
67149
45150
Insgesamt
davon
vollendet

-
Thüringen
2010
Insgesamt
2011
davon
vollendet
57151
k.A.
(2. Halbjahr)
Insgesamt
2012
davon
vollendet
134152
60153
Insgesamt
179154
davon
vollendet
123155
Trend
Insgesamt
davon
vollendet
Nicht ablesbar, wegen
Erfassungsänderung
Bundespolizei
2010
2011
Insgesamt
davon
vollendet
n.e.
n.e.
Insgesamt
463156
davon
vollendet
290157
2012
Insgesamt
801158
davon
vollendet
438159
Trend
Insgesamt
davon
vollendet
Nicht ablesbar, wegen
Erfassungsänderung
Bei dem auffallend hohen Anstieg in Schleswig-Holstein von 2010 nach 2011
handelt es sich nicht um das Ergebnis eines besonderen Vorkommnisses wie
bspw. einer großen Demonstration o.ä. Dies ergab eine Rückfrage beim
Landespolizeiamt sowie der Polizeidirektion AFB (Aus- und Fortbildung für die
Bereitschaftspolizei) in Schleswig-Holstein. Der betrachtete Zeitraum ist schlicht
zu kurz, um aus dieser Schwankung gesichert schließen zu können, dass die
Gewalt gegen Polizeibeamte in Schleswig-Holstein erst anstieg und nun wieder
im Sinken begriffen ist.
Sicher ist hingegen, dass man aus diesen Zahlen schließen kann, dass die Gewalt
gegen Polizeibeamte auch in Schleswig-Holstein zu hoch ist.
In Baden-Württemberg bewegt sich die Gesamtzahl an Gewaltdelikten gegen
Polizeibeamte (Widerstand addiert mit Körperverletzungsdelikten) seit Jahren auf
konstant hohem Niveau. Im Jahr 2011 ist sie um 7,8% auf 3.240 Fälle
angestiegen.160
* S e i t e | 25
Bevor ich nun auf Zahlen zu sprechen komme, die mir aus unterschiedlichen
Gründen nicht aus allen Bundesländern vorliegen, möchte ich die bundesweite
Zusammenfassung der Gewalt gegen Polizeibeamte vorlegen.
Polizeivollzugsbeamte als Opfer161
Straftat
2011
Delikte
Vergesamt suche
2012
Delikte
Vergesamt suche
Veränderung
Delikte
Vergesamt suche
Mord §211 StGB
23
22
32
31162


Totschlag §212 StGB
70
70
55
55163


67
20
75
20


3.326
1.675
3.755
1.993


11.308
4.128
12.198
4.493


2.949
0
3.289
0


Widerstand gegen
Polizeivollzugsbeamte
35.636
0
39.516
0


Gesamt
53.379
5.915
58.920
6.590


Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung §§
224,226,231 StGB
(Vorsätzliche leichte)
Körperverletzung §
223 StGB
Bedrohung § 241 StGB
Zum Vergleich: Im Jahr 2012 gab es bundesweit 263.817 Polizeibeamte und
46.146 Angestellte im Polizeidienst 164.
Die erste Zeile dieser Tabelle sagt aus, dass es in 2011 insgesamt 22
Mordversuche an Polizeibeamten gegeben hat, und einen vollendeten Mord, d.h.
ein Polizist wurde tatsächlich ermordet. In 2012 gab es 31 Mordversuche an
Polizeibeamten und einen vollendeten Mord. Es handelt sich dabei um den Fall
des am 28. Oktober 2011 erschossenen Mathias Vieth (Polizistenmord von
Augsburg).Er taucht erst 2012 in der PKS auf, weil erst zu diesem Zeitpunkt die
Ermittlungen so weit waren, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft gegeben
werden konnte.
Glücklicherweise waren das in diesem Zeitraum die einzigen beiden Versuche,
Polizeibeamten zu töten, die gelungen sind.
Insgesamt stieg bundesweit die Anzahl der Polizeibeamte, die Opfer von Gewalt
wurden, von 2011 nach 2012 um 5.451, das sind 9,9%. 165
* S e i t e | 26
Beispiel Niedersachsen
Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch
Schusswaffengebrauch ab
Am Mittwochabend kam es kurz nach 18:30
Uhr nach bisher vorliegenden Erkenntnissen
im Gebäude des Kreishauses aus einer
Notwehrsituation heraus zu einem
Schusswaffengebrauch durch einen 25jährigen Polizeibeamten, der angegriffen
wurde. Der Angreifer wurde tödlich verletzt.
und traf wenig später im Kreishaus ein. Laut
Angaben von Zeugen befanden sich die
Beamten (25 und 41 Jahre) in einer
bedrohlichen Situation, als der Angreifer mit
zwei Metallstangen, die er wie Lanzen hielt,
auf die Beamten losging. Es kam daraufhin zu
einer Schussabgabe durch den 25-jährigen
Polizeibeamten. Zeugenangaben zufolge habe
der Beamte den Angreifer zuvor mehrfach
aufgefordert, die Gegenstände hinzulegen. Der
mutmaßliche Angreifer wurde durch den
Schuss in den Oberkörper tödlich verletzt. Das
Opfer wird am heutigen Nachmittag obduziert
werden. Die Ermittlungen zur Rekonstruktion
des Moments der Schussabgabe dauern an.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der
Polizei handelt es sich bei dem Verstorbenen
um einen 47-Jährigen aus dem Landkreis
Cuxhaven, der derzeit ohne festen Wohnsitz
ist. Er ist bereits mehrfach wegen
Aggressionsdelikten polizeilich in Erscheinung
getreten. Ob er am Mittwochabend aufgrund
Alkoholkonsums in einer Ausnahmesituation
handelte, ist derzeit Gegenstand der
polizeilichen Ermittlungen.
Während einer Fortbildungsveranstaltung
erschien an dem Abend ein zunächst
unbekannter Mann, der die Teilnehmer des
Seminars, Bürgerinnen und Bürger aus der
Region, beleidigt und bedroht haben soll.
Anschließend soll er mehrere Unbeteiligte im
Gebäude mit Metallstangen angegriffen und
verletzt haben.
Die Polizei wurde per Notruf von der
Rettungsleitstelle des Landkreises alarmiert
Diese werden laut Anweisung des Oldenburger
Polizeipräsidenten Hans-Jürgen Thurau aus
Gründen der größtmöglichen Objektivität von
Polizeibeamten des entsprechenden
Fachkommissariats aus Delmenhorst
durchgeführt. Auch die spezialisierte
Kriminaltechniker-Gruppe der Polizeidirektion
Oldenburg wurde zur Spurensuche und sicherung am Tatort hinzugezogen.
Hartmut Nitz, Leitender Oberstaatsanwalt der
Staatsanwaltschaft Stade, verschaffte sich noch
am Abend einen persönlichen Überblick in
Cuxhaven.166
Dieser Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Im Januar 2012 wurde das
Verfahren gegen den Polizisten, der schießen musste, eingestellt. Das
Ermittlungsverfahren hatte ergeben, dass er sich in einer Notwehrlage befunden
hatte.
"Die Schussabgabe erfolgte laut Zeugenaussagen und einem eingeholten
Abstandsgutachten, als sich der Getötete ca. einen Meter vor dem
Polizeibeamten befand. Dieser habe zuvor mit gezogener Dienstwaffe und den
* S e i t e | 27
Worten: "Stopp, Polizei, Waffen weg, runter auf den Boden!" den
Schusswaffengebrauch angedroht. 167
Ebenfalls berücksichtigte die Staatsanwaltschaft die beengten Verhältnisse
innerhalb des Windfangs, in dem sich die Situation abgespielt hatte. Der Beamte
sei deshalb "nicht mehr in der Lage gewesen, Schlagstock oder Pfefferspray
herauszuziehen und einzusetzen. Zwar hätte sein Kollege Pfefferspray
bereitgehalten. Diesem sei jedoch durch die Tür des Windfangs der Weg und
damit der schnelle Einsatz abgeschnitten gewesen." 168
Zufällig kenne ich diesen Windfang ganz gut und kann deshalb die Erläuterungen
der Staatsanwaltschaft dazu sehr gut nachvollziehen. Ich bin persönlich sehr
beeindruckt davon, dass der zuständige Oberstaatsanwalt sich noch am Abend
des Vorfalls selbst vor Ort ein Bild gemacht hat. Das sollte jeder tun, der eine
Meinung zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch äußern möchte.
Beispiel Nordrhein-Westfalen
Ahlen: Krawalle im Zusammenhang mit Fußball – ein verletzter Polizist – zwei verletzte
Sicherheitskräfte
Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel
der NRW-Liga zwischen Rot Weiß Ahlen
und VfB Speldorf am Sonntag, 13.05.2012,
im Ahlener Wersestadion ist es zu
Ausschreitungen gekommen.
Fußballanhänger des VfB Speldorf
stürmten den Gästeblock. Es wurden zwei
Sicherheitskräfte und ein Polizeibeamter
verletzt. Die Polizei forderte Verstärkung
an und stellte die Personalien der gesamten
Fangruppe fest, um Ermittlungsverfahren
einzuleiten.
Die Aggressionen gingen von etwa 40
Personen aus. Die Gruppe bestand aus
Anhängern des VfB Speldorf und
Anhängern des SC Paderborn. Zwischen
den Anhängern besteht eine
“Fanfreundschaft”. Die Gruppe reiste
mittags mit dem Zug an und zog lautstark
durch die Fußgängerzone. Die Personen
suchten eine Gaststätte in der Innenstadt
auf. Dort wurde die Gruppe von
polizeilichen Einsatzkräften aufgenommen
und zum Wersestadion begleitet. Dabei
wurden die Polizisten beschimpft und
beleidigt, zu Ausschreitungen kam es noch
nicht. Vor dem Stadion entstand Unruhe,
die darin gipfelte, dass die etwa 40
Personen gewaltsam den Gästeblock
stürmten. Dabei traktierten sie die durch
den Verein zu Einlaßkontrollen
eingesetzten Sicherheitskräfte mit
Faustschlägen und rissen Absperrungen
um. Zwei Sicherheitskräfte wurden
leicht verletzt. Hinzu eilende
Polizeikräfte wurden ebenfalls
geschlagen und getreten. Im Laufe der
Auseinandersetzungen wurde ein
Beamter verletzt. Er wurde im
Krankenhaus behandelt und konnte den
Dienst nicht mehr aufnehmen. Ein Fan
wurde in Gewahrsam genommen.
Zur Verstärkung der Polizei wurden
Einsatzkräfte aus dem Kreis Warendorf
und ein Zug Bereitschaftspolizei, der in
* S e i t e | 28
Dortmund im Einsatz war, nach Ahlen
beordert.
Nach dem Spiel wurden die Personalien
der gesamten Gruppe festgestellt. Danach
wurde die Gruppe zum Bahnhof begleitet
und reiste gegen 18.30 Uhr ab.
Es wurden Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachts des Landfriedensbruchs,
Widerstandes gegen Polizeibeamte,
Körperverletzung, Erschleichen von
Leistungen und Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetz wegen des Abbrennen
eines so genannten Bengalos eingeleitet.169
5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte
Einige Bundesländer haben zusätzliche Zahlen über verletzte Polizeibeamte
gemeldet, die nicht in meine hier genutzte Systematik passen. Diese
interessanten Zahlen sollen nicht untergehen:






In Baden-Württemberg wurden 2010 insgesamt 1.267 Polizeibeamte durch
Rechtsbrecher verletzt, 2011 waren es 1.603 Polizeibeamte170. Das ist eine
Steigerung von 26,5%. 2012 wurden 1.828 Polizeibeamte verletzt 171. Das
ist eine erneute Steigerung von 14%.
Im Land Brandenburg wurden in 2012 insgesamt 183 Polizeibeamte im
Dienst verletzt (2011 waren es 196, 2010 waren es 180), davon keiner
schwer (2011 vier, 2010 einer). Bei Widerstandshandlungen wurden 128 im
Jahr 2012 verletzt, davon keiner schwer (2011: 148 bei
Widerstandshandlungen Verletzte, davon zwei schwer). Für das Jahr 2010
liegen keine entsprechenden Angaben vor.172
In Berlin hatte sich die Anzahl der durch Widerstandshandlungen verletzten
Polizeimitarbeiter von 741 in 2010 auf 799 Personen in 2011 erhöht.173 Zum
Jahr 2012 ist eine weitere Steigerung auf 914 verletzte Personen zu
verzeichnen. 174
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2010 921 Polizeibeamte der
Landespolizei nach Angriffen als verletzt registriert, im Jahr 2011 waren es
924 Polizeibeamte175. Für 2012 liegt zu diesem Thema keine statistische
Aufbereitung vor176.
In Nordrhein-Westfalen waren insgesamt 650 Polizeiangehörige Opfer von
Gewaltkriminalität (2011: 446). Davon waren 617 Opfer von schweren und
gefährlichen Körperverletzungen (2011: 418), 24 von Raubdelikten (2011:
20) und neun von Mord- und Totschlagsdelikten (2010: 8) 177.
In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2012 insgesamt 536 Polizeibeamte durch
Gewalt gegen Polizeibeamte verletzt. Fünf davon mussten sich einer
stationären Behandlung unterziehen, 262 einer ambulanten. (2011: 475
Verletzte, 4 davon stationär behandelt, 211 ambulant / 2010: 377
Verletzte, 4 stationär und 204 ambulant). In 2010 wurde auch ein
Polizeibeamter getötet.178 Die Gesamtzahl der Verletzungen durch
Gewalteinwirkung ist von 2010 nach 2011 um fast 26% angestiegen, von
2011 nach 2012 gab es einen Anstieg um fast 17%.
" Als Mordversuch wurden die tödlichen Schüsse erfasst, die ein 78 jähriger
Rentner am 05.03.2012 in einer Arztpraxis in Weilerbach auf zwei Ärzte
abgab. Nach der Flucht in sein Wohnhaus beschoss er einen eintreffenden
Polizeibeamten, der einen Streifschuss am Hals erlitt. Anschließend erschoss
der Täter sich selbst.
* S e i t e | 29



Bei dem versuchten Totschlag wurden am 20.07.2012 in Trier Einsatzkräfte
gezielt mit einer Nagelpistole beschossen, aber nicht getroffen." 179
Im Saarland wurden 2010 insgesamt 103 Polizeibeamte durch Widerstände
verletzt, 2011 waren es 372 Fälle180. Im Jahr 2012 wurden 90 Polizeibeamte
durch Widerstandsdelikte verletzt und 63 durch Körperverletzungsdelikte.
In Schleswig-Holstein wurden 2011 insgesamt 77 Polizeibeamte durch
Widerstandshandlungen verletzt 181. In 2012 wurden 237 Polizeibeamte
durch gewalttätige Übergriffe verletzt182.
Durch Angriffe bzw. Widerstandshandlungen wurden 2011 insgesamt 498
Bundespolizisten verletzt183. In 2012 wurden insgesamt 1.297 Opfer von
Körperverletzungsdelikten 184.
Beispiel Rheinland-Pfalz
Trier: Polizeibeamter schwer verletzt
Am Sonntag, 22. Juli, gingen bei der
Polizei Trier gegen 3.30 Uhr gleich
mehrere Notrufe ein, die eine größere
Schlägerei in der Karl-Marx-Straße/ Ecke
Feldstraße meldeten. Beim Eintreffen der
Einsatzkräfte war die Schlägerei nicht
mehr im Gange, jedoch hielten sich ca. 20
bis 30 Personen dort auf, die sich
zumindest noch verbal attackierten.
Ersten Ermittlungen zufolge lag die
Ursache der Streitigkeiten darin, dass sich
vier Männer mitten auf die Fahrbahn der
Karl-Marx-Straße gesetzt hatten.
Vorbeikommende Passantinnen sprachen
die Personengruppe besorgt darauf an und
baten die Männer von ihrem gefährlichen
Tun Abstand zu nehmen. Nach eigenen
Aussagen wurden die Frauen daraufhin
sofort in aggressiver Art und Weise
beschimpft. Einer ließ dabei geringschätzig
sogar seine Hose herunter und zeigte sein
„Hinterteil“.
Im weiteren Verlauf der Streitigkeiten
taten sich zwei Personen besonders
hervor, sie schlugen und traten auf die
Frauen ein.
Besucher einer nahegelegenen
Gastwirtschaft kamen den Frauen
schließlich zur Hilfe. Der genaue
Geschehensablauf wird im Rahmen
weiterer Ermittlungen zu klären sein. Eine
der Geschädigten begab sich zur
ambulanten Behandlung in ein Trierer
Krankenhaus.
Doch damit nicht genug:
Nach dem Eintreffen der Polizeikräfte –
Beamte der Polizeiinspektion Trier und der
Bundespolizeiinspektion Trier – zeigten
sich die Täter wenig kooperativ und
verweigerten teilweise die Angaben ihrer
Personalien. Zwei von ihnen wurde
deshalb und wegen ihres immer noch
höchst aggressiven Verhaltens die
Ingewahrsamnahme eröffnet. Beim
Verbringen in den Streifenwagen leistete
einer der Täter heftigsten Widerstand. Nur
mit äußerster Kraftanstrengung mehrerer
Beamten gelang es schließlich, diese
Person in den Streifenwagen zu setzen.
Bildquelle: Dietmar Silber / pixelio.de
Auf der Fahrt zur Polizeidienststelle gelang
es dem Festgenommenen, mit dem
beschuhten Fuß gegen den Kopf eines
Polizeibeamten zu treten. Der Beamte
* S e i t e | 30
wurde schwer verletzt und musste sich
anschließend zur Behandlung ins
Krankenhaus begeben, wo eine stationäre
Aufnahme erfolgte.
setzten beide zudem ihre Zellen unter
Wasser. Das Ganze gipfelte darin, dass
sogar eine Toilettenschüssel aus der
Wandverankerung gerissen wurde.
Nachdem beide Personen in den
Gewahrsam der Polizeiinspektion Trier
eingeliefert waren, zeigten sie sich immer
noch nicht einsichtig. Weiterhin versuchten
sie, eingesetzte Beamte anzugreifen und
sprachen übelste Beleidigungen aus.
Durch Verstopfen der Toilettenschüsseln
Beide Tatverdächtigen – im Alter von 33
und 30 Jahren – werden am Montag dem
Haftrichter vorgeführt. Ihnen wird
gefährliche Körperverletzung,
Körperverletzung, Beleidigung,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
und Sachbeschädigung vorgeworfen. 185
Beispiel Saarland
Saarbrücken: Widerstand gegen Polizeibeamte
In der Nacht zu Montag kam ein 28jähriger auf die Idee, sich einfach in einen
Streifenwagen zu setzen. Diesen wollte er
auch nicht verlassen, nachdem die
Polizeibeamten ihn dazu aufforderten.
Letztlich musste er von den Polizisten aus
dem Auto gezogen werden.
Der junge Mann leistete Widerstand und
schlug mit seinen Ellenbogen nach den
Polizeibeamten. Einen 31-jährigen
Polizisten verletzte er dabei so, dass dieser
mit einer Lungenquetschung stationär im
Krankenhaus behandelt werden musste.186
* S e i t e | 31
6 Beleidigung von Polizeibeamten
Das Kapitel der Beleidigung von Polizeibeamten ist ein schwieriges, weil hierzu
kaum eindeutige Zahlen vorliegen.
Diese sind auch schwierig zu erheben. Zum einen haben Menschen sehr
unterschiedliche Schwellen, ab denen sie sich beleidigt fühlen. So kenne ich
persönlich Polizeibeamte, denen es nichts ausmacht, als "Bulle" bezeichnet zu
werden. Andere wiederum stört es kolossal.
Die Rechtsprechung sagt dazu, dass durch die steigende umgangssprachliche
Verwendung der Vokabel "Bulle" sowie durch die Wortherkunft nicht in allen
Fällen eine Beleidigung vorliegt. Die Vorgänger dieses Wortes bedeuteten so viel
wie "kluger Mensch". Erst durch entsprechende Erweiterungen wie in "BullenAuftrieb" für "Polizeieinsatz" oder "Scheiß-Bulle" ist der Straftatbestand der
Beleidigung erfüllt.187
Ähnlich verhält sich das persönliche Empfinden auch bei anderen Beleidigungen.
Hinzu kommt, dass viele Polizeibeamte mir erzählen, dass sie täglich beleidigt
werden. Manche von ihnen so oft, dass sie auf die Anzeigen verzichten, weil sie
schlicht irgendwann einmal nach Hause wollen.
In der einen oder anderen Polizeidienststelle scheint es auch Vorgesetzte zu
geben, die ihren Mitarbeitern durch die Blume zu verstehen geben, dass sie es
nicht schätzen, wenn wegen Beleidigungen Anzeigen erstattet werden. Offenbar
gehört es für manche zum Bild eines nervenstarken Polizisten, dass er sich über
Unverschämtheiten nicht ärgern darf.
Beleidigungen
Bundesland
2010
2011
2012
Trend
Bayern
2.235188
2.756189
2.738190
Bremen
k.A.
261191
356192


MecklenburgVorpommern
313193
269194
k.A.

Rheinland-Pfalz
294195
419196
930197
Schleswig-Holstein
109198
75199
107200


Ob es sich bei der Steigerung in Sachen Beleidigungen in Rheinland-Pfalz in Höhe
von 121,95 % um einen tatsächlichen Anstieg handelt oder die Polizeibeamten
ein konsequenteres Anzeigeverhalten an den Tag legen, ist unbekannt.
In Brandenburg werden Beleidigungen gegen Polizeibeamte seit 2011 nicht mehr
erfasst. Auch aus den anderen Bundesländern habe ich dazu keine Zahlen
bekommen, teilweise, weil sie dort nicht erfasst werden.
Noch einmal zur Erinnerung: 2012 gab es in Bayern 1.668 Widerstands- und
2.109 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte. Die Zahl der hier
ausgewiesenen Beleidigungen liegt deutlich über diesen Zahlen.
* S e i t e | 32
In Rheinland-Pfalz gab es in 2012 allerdings 1.014 Widerstands- und 589
Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte. Im Vergleich dazu mutet selbst
die Zahl der Beleidigungen mit 930 doch eher gering an.
Sind die Rheinland-Pfälzer Bürger höflicher als die Bayern? Oder haben die
Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz ein dickeres Fell?
Angesichts der mir vorliegenden Berichte von Polizeibeamten, auch aus Bayern,
dass sie quasi täglich beleidigt werden, körperliche Angriffe jedoch trotz ihrer
Häufung noch nicht jeden Tag passieren, halte ich diese Zahlen letztlich für nicht
allzu belastbar. Sie müssen deutlich nach oben korrigiert werden.
Ergebnis einer kleinen Umfrage unter Polizeibeamten, welche Beleidigungen sie sich in den letzten
Tagen anhören durften. Die Ergebnisse habe ich ein wenig nach "Zielgruppen" geordnet.
 Überwiegend an männliche Polizeibeamte gerichtet,
bundesweit, kann teilweise auch für Polizistinnen genutzt
werden:
Hurensohn, Kinderschläger, Kinderschänder, Bastard, Schwein,
Nazi(schwein),Drecksack, hirnloser Prügelpolizist,
Bullenschwein, Arschloch, Scheißbulle, Drecksau, Sau,
Faschoschwein, Faschobulle, Drecksbulle, Blutbulle,
Erfüllungsgehilfe, Kampfhund, Mörder, kleiner Führer, Pit Bull,
Wichser, SS-Bulle, KZ-Aufseher, Raubritter, Schweinebande,
Schweinebrut, Rassistenschwein, Grüne Dreckfresser,
Schleimige Knüppelnazis

Vorwiegend in den neuen Ländern:
Honeckers letzte Rache, Stasischwein

Nur an Polizeibeamtinnen:
(Bullen)schlampe, Fotze, Bullentussi, blöde Kuh

Mehrwortsätze, geschlechtsneutral verwendet:

Geht dir dabei einer ab, du kleiner Vasall der Mächtigen? (bei der Festnahme eines Mannes, der den
Polizeibeamten geschlagen hatte)

Macht euch das Spaß, willkürlich Menschen zu verhaften?

Haben Sie keine anderen Hobbys als Leute willkürlich aus dem Verkehr zu ziehen?

Deine Mutter lutscht Schwänze in der Hölle.

Ich ficke deine Mutter!

Na? Geht dir jetzt einer ab? Is das gut, was du fühlst? Das gefällt dir, was? (Hausdurchsuchung)

Sie kontrollieren mich nur, weil Sie Ausländer hassen!

Du kontrollierst mich nur, weil du noch schwärzer bist als ich. (Ein Mann türkischer Herkunft zu
einem sehr dunkelhäutigen Polizisten.)

Mehrwortsätze an Polizistinnen gerichtet:

Dich sollte man mal so richtig in den Arsch ficken, das ist gut für den Charakter!

Ich fick dich in den Hals bis du kotzt!
* S e i t e | 33
Beispiel Sachsen
Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt
Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel der
2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo
Dresden und dem FC Energie Cottbus führte
die Polizeidirektion Dresden heute einen
Polizeieinsatz durch. Dabei wurde sie von
Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei
sowie der Bundespolizei unterstützt. Es waren
rund 1.000 Beamte im Einsatz.
Zur Gewährleistung der strikten Fantrennung
wurden bahnreisende Gästefans und auch
individuell anreisende Fans mit Bussen vom
Hauptbahnhof zum Stadion gebracht. Die
Begleitung erfolgte durch die Polizei.
Vor dem Fußballspiel stellten Beamte gegen
09.45 Uhr zwölf „Dynamo-Fans“ am
Mosaikbrunnen im Großen Garten fest, wobei
ein Freitaler (27) Pyrotechnik, unter anderem
sogenannte „La Bomba“ Böller, bei sich
führte. Der 27-jährige Anführer der Gruppe
wurde in das Dresdner Polizeigewahrsam
verbracht. Er muss sich nunmehr wegen des
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
verantworten.
Ein Ordner stellte weiterhin einen Mann im
Gästeblock fest, welcher einen Böller zündete.
Der 31-jährige Senftenberger wurde an die
Polizei übergeben und zur Durchsetzung eines
Platzverweises in Gewahrsam genommen.
Darüberhinaus wurde gegen 12.00 Uhr an der
Strehlener Straße eine Frau (33) mit acht „La
Bomba“ Böllern festgestellt. Sie wurde von
ihrem elfjährigen Sohn begleitet.
Von den 400, vor „Acki´s Sportsbar“
versammelten Fans, formierten sich etwa 100
Personen zu einem Fanmarsch in Richtung
Stadion. In diesem wurde ein gelber
Nebelkörper gezündet. Wer den Nebelkopf
zündete, wird Gegenstand weiterer
Ermittlungen sein. Aus diesem Marsch heraus
warfen zudem zwei Fans eine Flasche auf die
Einsatzbeamten, wodurch ein Beamter verletzt
wurde. Einer der Flaschenwerfer konnte kurz
darauf identifiziert werden.
…
Vier vermummte Dynamo-Fans brannten zu
Spielbeginn im K-Block Bengalfeuer sowie
zwei Nebelkörper ab.
Die polizeilichen Beobachtungen nach dem
Spiel verliefen ergebnisfrei.201
Beispiel Sachsen-Anhalt
Halle: Zwei Polizeibeamtinnen verletzt
Donnerstagabend gegen 19:30 Uhr ist der
Polizei mitgeteilt worden, dass sich eine
Person auf dem Dach eines Wohnhauses am
Florentiner Bogen aufhält. Bei der Anfahrt
zum Ereignisort wurde die Person durch die
eingesetzten Beamten ebenfalls
wahrgenommen. Bei der Überprüfung auf dem
Dach konnte keine Person festgestellt werden.
Während der Überprüfung auf dem Dach
begab sich ein 29-jähriger Hallenser zu den
vorm Grundstück befindlichen
Polizeibeamtinnen. Er ging auf eine Beamtin
zu beleidigte sie und stieß mit seinem Kopf
gegen den Oberkörper der Beamtin, so dass
diese zu Fall kam. Als die zweite Beamtin der
geschädigten Polizistin zu Hilfe kam, verletzte
sie sich bei einem Sturz. Am Boden liegend
versuchte der Beschuldigte die gestürzte
* S e i t e | 34
Polizistin mit der Faust ins Gesicht zu
schlagen, was nicht gelang. Daraufhin zog der
Beschuldigte die Polizistin an den Haaren und
riss ihr ein Haarbüschel raus. Die durch den
Kopfstoß verletzte Polizistin ist zur stationären
Behandlung in ein städtisches Krankenhaus
verbracht worden. Die zweite Beamtin ist nach
einer ambulanten Behandlung krank
geschrieben worden. Der Beschuldigte musste
zum örtlich zuständigen Revierkommissariat
verbracht werden. Ein Atemalkoholtest ergab
einen Wert von 2,46 Promille. Der Mann ist in
Gewahrsam genommen worden. Die
kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.
4
202
7 Körperverletzung im Amt
Wer sich mit dem Thema "Gewalt gegen Polizisten" beschäftigt, bekommt immer
früher oder später mit der Frage nach diesem Deliktfeld zu tun. Es ist noch keine
Vortragsveranstaltung vergangen, in der ich nicht darauf angesprochen wurde.
Oft hört sich das in etwa so an: "Wissen Sie eigentlich nicht, was für eine brutale
Meute Sie da verteidigen? Sogar Amnesty International kritisiert die deutsche
Polizei."
Es ist auch nicht so, als würden wir die Augen davor verschließen, dass es auch
unter Polizeibeamten Menschen gibt, die Gewalt austeilen. Aus dem Untertitel
unseres Vereins "Menschenrechte gelten auch für Polizeibeamte" geht zweierlei
hervor – Polizeibeamte sind Menschen und somit haben sie Anspruch darauf,
dass man ihnen Menschenrechte gewährt. Und sie müssen sich auch an die
Menschenrechte halten. Dass das nicht alle schaffen, gehört auch zu ihrem
Menschsein. Menschen sind nicht perfekt.
Dazu an dieser Stelle ein paar Zahlen.
Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete203
Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete
2012
24
Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete
2.367
Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete
1.767
Gesamt
4.158
Dies sind Zahlen, die Amnesty International in seiner Broschüre "Täter
unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die
Polizei in Deutschland" von 2010 ausweist, allerdings aktualisiert, denn Amnesty
bezieht sich auf das Jahr 2009. 204
Gleichzeitig ist in dieser Broschüre zu lesen, viele Menschen würden sich nicht
trauen, eine Anzeige gegen Polizeibeamte zu erstatten. "Einige mutmaßliche
Opfer erstatten aus Furcht vor Gegenanzeigen durch die Polizei keine
Anzeige."205 Abgesehen davon, dass diese Aussage nicht belegbar ist, stelle ich –
ebenso unbelegbar – die Behauptung auf, dass es ebenfalls viele Menschen gibt,
die sich aus Furcht vor Gegenanzeigen oder Schlimmerem nicht wagen, Anzeigen
* S e i t e | 35
gegen Nichtpolizisten zu erstatten. In meinem persönlichen Bekanntenkreis fallen
mir, ohne lange nachzudenken, schon vier Personen ein.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass es für 2009 insgesamt lediglich 2.955
Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte gegeben hat. Es scheinen also viele
Menschen ihre Zurückhaltung in Sachen Anzeigenerstattung gegen die Polizei
aufgegeben zu haben.
Weiters zitiert Amnesty International eine wissenschaftliche Untersuchung von
Tobias Singelnstein aus dem Jahr 2003206, nach der "Ermittlungsverfahren wegen
Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte häufiger ohne eine
Gerichtsentscheidung eingestellt [werden] als sonstige Ermittlungsverfahren
gegen andere Personen."207
Allerdings schreibt Singelnstein selbst schon in seiner Einführung, dass er nicht
nachweisen kann, dass diese Tatsache aus einer gesonderten Behandlung von
Verfahren gegen Polizeibeamte herrührt, sondern lediglich "Hinweise" für diese
Annahme vorweisen kann. Innenministerien, Staatsanwaltschaften und
Polizeibeamte berichten, dass viele Anzeigen lediglich aus Rache gegen die
Beamten erstattet werden, in der irrigen Annahme, ein Strafverfahren gegen sich
selbst abzuwenden, oder in dem Versuch, demjenigen, der einem Probleme
verursacht, mit gleicher Münze zurückzuzahlen. Singelnstein hält dagegen, dass
Strafverteidiger, Betroffene und Bürgerrechtsgruppen angeben, dass das von der
Polizei eingeleitete Widerstandsverfahren die Retourkutsche sei. 208 Wer da nun
glaubhafter erscheint, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Man darf bei der Beurteilung dieser Zahlen auch nicht vergessen, dass, speziell
bei Demonstrationen, Polizeibeamte auch gezielt provoziert werden, damit ihnen
irgendwann der Geduldsfaden reißt. Das kann so aussehen, dass ihnen
unangenehm nahe gerückt wird, dass sie bedrängt werden, dass sie stundenlang
Beleidigungen anhören müssen, dass ihnen nackte Gesäße gezeigt werden, dass
sie immer wieder berührt werden, auch an sehr intimen Stellen, dass sie
lächerlich gemacht werden und dass man ihre Persönlichkeitsrechte bricht, indem
man ihnen mit einer Kamera so nahe rückt wie diesem jungen Polizeibeamten
auf diesem Foto hier.
Bildquelle: schubalu / pixelio.de
* S e i t e | 36
Er verrichtet seinen Dienst übrigens nicht im deutschsprachigen Raum. Nicht nur
deshalb weiche ich hier von meinem Grundsatz ab, keine Gesichter zu zeigen,
auch wenn die Rechtsprechung das erlaubt. Dieses Foto war, dem Text darunter
nach zu urteilen, ursprünglich nicht gerade polizeifreundlich intendiert. Aber ich
sehe in den Augen des jungen Mannes eine Menge Emotionen, die die Botschaft
des Vereins transportieren, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind.
Mit diesen Ausführungen soll nicht gerechtfertigt werden, wenn ein
Polizeibeamter überzieht. Aber es soll eine realistische Betrachtungsweise der
Situationen erfolgen, in denen Polizisten sich wieder und wieder befinden und die
nach dem x-ten Wochenende, das wegen einer Demo oder einem Fußballspiel ins
Wasser fällt, die dünner werdenden Nerven zum Zerreißen bringen können.
Mit Sicherheit sind nicht alle Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte
unberechtigt. Aber m.E. kann man aus den Aussagen von Amnesty International
nicht zwingend schließen, dass unsere Polizeibeamten kollektiv eine "brutale
Meute" sind, wie es oft geschieht.
In den Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten sind auch jene Verfahren
enthalten, die gegen Polizeibeamte eingeleitet werden, die von ihrer Schusswaffe
Gebrauch machen mussten, wie in unserem Beispiel aus Cuxhaven (siehe Seite
26). Wir erinnern uns, dass in diesem Fall auf Notwehr erkannt wurde. Da
entsprechende Ermittlungen auch dann eingeleitet werden, wenn es nach einem
polizeilichen Schusswaffengebrauch keine Toten gab, bedeutet die vom
Statistischen Bundesamt ausgewiesene Zahl nicht, dass wir hier 24 Leichen als
Folge deutscher Polizeiarbeit vorliegen hätten. Sie bedeutet auch nicht, dass hier
24 Fälle von Tötungsabsicht anfielen, denn die Fälle von Notwehr und Nothilfe
sind darin mit erfasst.
Ein beliebtes Schlagwort in diesem Zusammenhang ist das Delikt
"Körperverletzung im Amt". Da es auch Niederschlag in den Polizeilichen
Kriminalstatistiken findet, sollen diese Zahlen auch hier nicht fehlen.
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass nicht ausschließlich
Polizeibeamte der Körperverletzung im Amt bezichtigt werden. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass die PKS die Anzahl der angezeigten Fälle ausweist, was
nichts über den Ausgang eines Verfahrens aussagt.
Aus einigen Bundesländern habe ich keine Angaben bekommen. Es war immer
eine sehr nette Begründung dabei, die ganz deutlich machte, dass es sich hierbei
nicht um einen Vertuschungsversuch handelt, sondern schlicht um die Sorge,
dass diese Zahlen unfair gegen Polizeibeamte eingesetzt werden könnten – was
leider keine von der Hand zu weisende Vermutung ist. Vertuschung wäre absolut
sinnlos, da diese Zahl akkumuliert in der Polizeilichen Kriminalstatistik des
Bundes ausgewiesen wird.
Ich stelle diese Zahlen bewusst den Delikten "Körperverletzung zu Lasten von
Polizeibeamten" und Widerstand sowie der Gesamtzahl aller Polizeibeamten in
dem entsprechenden Bundesland gegenüber.
Würden wir der Einfachheit halber annehmen (was nicht stimmt), dass alle
Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt berechtigt sind, dann wären im Jahr
2012 bundesweit 1.969 von insgesamt 263.817 Polizeibeamten gewalttätig
gewesen. Das sind gerade mal 0,8% aller Polizeibeamten. Hingegen gab es
bundesweit 15.953 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte (vgl. S. 25,
Addition von leichter und schwerer Körperverletzung). Das sind, selbst wenn wir
vereinfachend (und nicht korrekt) annehmen, es habe jeweils nur einen
* S e i t e | 37
Polizeibeamten getroffen, 6,0%. Zudem gab es 39.516 Widerstandsdelikte gegen
Polizeibeamte. Unter der gleichen vereinfachenden Annahme, dass es immer nur
einen trifft, sind das 14,9%.
Anzahl
Polizeibeamte
insgesamt
(vgl. Kapitel
8, S. 38)
Körperverletzungsdelikte zum
Nachteil von
Polizeibeamten
(vgl. Kapitel
4, S. 21)
Bayern
33.000
2.109
1.668
245209
Berlin
27.942
1.547
2.168
550210
103
600
69211
Bundesland
Brandenburg
Widerstand
gem. § 113
StGB (vgl.
Kapitel 3,
S. 17)
Körperverletzung
im Amt
Bremen
2.969
k.A.
378
55212
Hamburg
9.900
k.A.
953
84213
13.674
k.A.
1.332
41214
40215
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
5.196
120
437
Niedersachsen
18.200
855
1.954
267216
Nordrhein-Westfalen
40.000
944
5.915
138217
Rheinland-Pfalz
9.353
589
1.014
80218
Saarland
3.010
37
397
27219
Sachsen
10.977
286
985
151220
Sachsen-Anhalt
6.873
107
634
88221
Schleswig-Holstein
7.681
67
1.116
33222
Thüringen
6.498
179
662
43223
263.817
15.953
39.516
Bundesweit
(2011)
1.969224
Damit dürften drei Dinge klar gestellt sein:
1. Polizeibeamte werden weitaus häufiger Opfer von Gewalt als sie
auszuteilen.
2. Selbst unter der Annahme, dass alle Anzeigen gegen Polizeibeamte
berechtigt wären, ist es nur ein Bruchteil aller Polizeibeamten, der
betroffen ist.
3. Die Mär vom gewalttätigen deutschen Polizisten ist schlicht nicht haltbar.
Die ganz überwiegende Mehrheit der Polizeibeamten macht ihre Arbeit ordentlich
und mit Hingabe und verdient in keiner Weise die Gewalt, mit der sie zunehmend
überzogen werden.
* S e i t e | 38
Beispiel Schleswig-Holstein
Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt
Samstagmorgen, gegen 05:20 Uhr, eilten
Beamte des 1. Polizeireviers in die Süderlücke,
weil hier ein 21jähriger Flensburger in eine
körperliche Auseinandersetzung mit einem
Bekannten in der Wohnung seiner Exfreundin
geraten war.
Der 21jährige musste zu Boden gebracht und
gefesselt werden. Die Beamten brachten ihn
zur Beruhigung und Verhinderung weiterer
Straftaten ins Polizeigewahrsam beim 1.
Polizeirevier und sicherten eine Blutprobe. Im
Rahmen dieser Auseinandersetzungen sprang
der junge Flensburger mit angelegten
Handfesseln einen Beamten von hinten an und
kugelte diesem die Schulter aus.
Der Beamte ließ sich im Krankenhaus ärztlich
versorgen und ist vorerst nicht dienstfähig.
Der Gewalttäter verhielt sich auch den
Beamten gegenüber aggressiv, beleidigte sie
und versuchte, die Polizisten zu bespucken, zu
treten oder Kopfnüsse zu verteilen.
Der Gewalttäter wird sich wegen Widerstandes
gegen Vollstreckungsbeamte,
Körperverletzung und Beleidigung in einem
Strafverfahren verantworten müssen. Die
Kosten für Blutprobe, das toxikologische
Gutachten, die Unterbringung im
Polizeigewahrsam und den
krankheitsbedingten Ausfall des Beamten
werden auferlegt. 225
Beispiel Thüringen
Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt
Im Rahmen einer Amtshilfe bei einer
Zwangsvollstreckung setzte sich eine 57Jährige massiv gegen die beiden eingesetzten
Polizeibeamten zur Wehr. Beide wurden durch
Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt. Die
Frau wurde in eine psychiatrische Klinik
verbracht und wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte und gefährlicher
Körperverletzung angezeigt. 226
8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland
überhaupt?
Das Beantworten dieser Fragestellung warf einige Schwierigkeiten auf, da in
manchen Bundesländern Polizisten im Angestellenverhältnis arbeiten. Zudem gibt
es Hilfspolizisten. Polizeibeamte im Ausbildungsverhältnis werden bei den
meisten Bundesländern nicht mit eingerechnet.
Ein Mitarbeiter eines Innenministeriums verweigerte mir die Angabe bestimmter
Zahlen, da er eine bundesweite Vergleichbarkeit in Frage stellt, schließlich sei der
Begriff "Schutzpolizei" von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert.
* S e i t e | 39
Da hat er Recht. Mein Ziel ist aber gar nicht, die Bundesländer miteinander zu
vergleichen, sondern das Ausmaß der Gewalt gegen Polizeibeamte deutlicher zu
machen. Wenn die Zahlen der Gewaltakte einfach so im Raum schweben würden,
fehlt die Bezugsgröße. Insofern hätten diese Zahlen schon geholfen…
Deswegen denke ich, dass man sich mit Hilfe dieser Tabelle ein besseres Bild
vom Ausmaß der Gewalt gegen Polizisten machen kann.
* S e i t e | 40
Anzahl Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland 227
Bundesland
Polizeibeamte
/ -bedienstete
davon bei der
Schutzpolizei
davon bei der
Bereitschaftspolizei
BadenWürttemberg
23.800228
19.500229
1.900230
Bayern
33.000231
23.000232
5.000233
Berlin
16.230234
13.235
Brandenburg
7.344235
5.141236
575237
Bremen
2.969238
1.035239
368240
9.900241
6.200242
720243
13.674244
10.589245
1.236246
5.196247
4.000248
413249
Niedersachsen
18.200250
14.836251
1.000252
NordrheinWestfalen
40.000253
16.000254
2.600255
Rheinland-Pfalz
9.353256
7.569257
1.458258
Saarland
3.010259
k.A.
k.A.
Sachsen
10.977260
k.A.
k.A.
Hamburg
Hessen
MecklenburgVorpommern
2.572 (Bremen Stadt)
Sachsen-Anhalt
6.873261
4.941262
SchleswigHolstein
7.681264
5.457265
Thüringen
6.498267
Bundespolizei
Bundesweit
33.000268
263.817271
k.A.
20.000269
k.A.
k.A.
300263
k.A.266
k.A.
5.000270
k.A.
* S e i t e | 41
Beispiel Bundespolizei
Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger HauptbahnhofFestnahme
Am 30.10.2011 gegen 05.30 Uhr wurde die
Bundespolizei telefonisch über eine völlig
unbekleidete männliche Person im Hamburger
Hauptbahnhof informiert. Bundespolizisten
entdeckten auf einer Treppe in der
Wandelhalle einen zunächst am Boden
liegenden unbekleideten Mann. Sie forderten
den Mann auf, die neben sich liegende
Bekleidung anzuziehen. Die Aufforderung
ignorierte der Beschuldigte und griff die
Polizeibeamten mit Faustschlägen und
gezielten Fußtritten an. Aufgrund der
erheblichen Widerstandshandlungen stürzten
alle Beteiligten die Treppe hinunter. Ein
Bundespolizist (42) erlitt erhebliche
Schulterverletzungen und wurde in ein
Krankenhaus verbracht.
Der Polizeibeamte konnte das Krankenhaus
nach ärztlicher Behandlung zwar wieder
verlassen, ist aber zunächst nicht mehr
dienstfähig.
Dem Beschuldigten wurden Handfesseln
angelegt. Unter erheblichen weiteren
Widerstandshandlungen wurde der
Beschuldigte dem Bundespolizeirevier am
Hauptbahnhof zugeführt.
In der Bekleidung des Beschuldigten konnten
keine Ausweisdokumente aufgefunden werden.
Die Identität des Beschuldigten konnte bislang
nicht festgestellt werden; Bundespolizisten
führten eine erkennungsdienstliche
Behandlung durch.
Über den psychiatrischen Notdienst erfolgte
die Einweisung des Beschuldigten in ein
Krankenhaus.
Bundespolizisten leiteten entsprechende
Strafverfahren (Körperverletzung, Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte) gegen den
Beschuldigten ein. Die Ermittlungen der
Bundespolizei zur Feststellung der Identität
dauern noch an.272
* S e i t e | 42
* S e i t e | 43
Aufnahmeantrag / Mitgliedsdatenblatt
für die Mitgliedschaft im Verein
"Keine Gewalt gegen Polizisten e.V."
Keine Gewalt gegen Polizisten e.V.
Postfach 13 12
53403 Remagen
Hiermit beantrage ich
(Name, Vorname, Geburtsdatum)
(PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer
(Telefon, Handy, E-Mail – Angabe der E-Mail-Adresse notwendig)
ab dem _____________________________
die Mitgliedschaft im Verein "Keine Gewalt gegen Polizisten e.V."
Ich erkenne die Satzung und Ordnungen des Vereins an.
Meinen Mitgliedsbeitrag in Höhe von ____________ pro Monat
□ überweise ich auf das Konto des Vereins (Kontonummer 1000228039, BLZ 577 513
10, Kreissparkasse Ahrweiler)
□ lasse ich durch den Verein einziehen. (siehe am Aufnahmeantrag angehängte
Einzugsermächtigung)
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den Verein
Keine Gewalt gegen Polizisten e. V.
widerruflich meinen Beitrag und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, welche laut
Satzung erhoben werden dürfen,
□ vierteljährlich
□ halbjährlich
□ jährlich
von folgendem Konto durch Lastschrift einzuziehen:
Name des Kontoinhabers: _______________________________
Anschrift des Kontoinhabers (wenn abweichend vom Antragsteller)
Kreditinstitut: ________________ Bankleitzahl: _______________
Kontonummer: ______________________
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
für Vereinszwecke gemäß Bundesdatenschutzgesetz bin ich einverstanden.
Unterschrift Vereinsmitglied
* S e i t e | 44
Spendeneinzugsermächtigung
Keine Gewalt gegen Polizisten e.V.
Postfach 13 12
53403 Remagen
Hiermit ermächtige ich den Verein Keine Gewalt gegen Polizisten zum Einzug
meiner Spende.
Einmalspende (erst ab 5 Euro möglich)
Betrag
____________________________________________
Dauerspende
o vierteljährlich
o halbjährlich
o jährlich
Betrag pro Abbuchung
_________________________________
Kontoinhaber
_______________________________________________________
Kreditinstitut
_______________________________________________________
Bankleitzahl / Kontonummer
_______________________________________________________
Datum und Unterschrift
________________________________________________________
* S e i t e | 45
* S e i t e | 46
Anhang Endnoten:
1
Quellen:
Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen vom 09.08.2011 und vom 11.08.2011
"21-jähriger gesteht Mordanschlag", Online-Artikel wdr.de vom 08.02.2012 (URL:
http://www1.wdr.de/themen/panorama/messerattacke104.html)
"Markus K. entschuldigt sich bei Polizisten für Hinterhaltangriff", Online-Artikel "Der Westen" vom 08.02.2012,
(URL http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/markus-k-entschuldigt-sich-bei-polizisten-fuerhinterhalt-angriff-id6329087.html)
"Messerangriff auf Polizisten – Täter nicht schuldfähig", Online-Artikel "Der Westen" vom 06.03.2012 URL:
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/messerangriff-auf-polizisten-taeter-nicht-schuldfaehigid6432044.html)
"Kollegen retteten Polizisten nach Messerattacke das Leben", Online Artikel "Der Westen" vom 16.02.2012 URL:
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/kollegen-retteten-polizisten-nach-messerattacke-das-lebenid6360796.html
2
Quelle: "Polizisten brauchen Liebe, Harmonie und Ordnung", Interview mit Rafael Behr in der Online-Ausgabe
des Standard (österreichische Tageszeitung) vom 17.08.2012
3
Quellen:
Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, Gewalt gegen Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 1, (7 Thesen
zur Gewalt gegen Polizeibeamte, Erste Ergebnisse einer Polizeibefragung in den Bundesländern Berlin,
Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland,
Schleswig-Holstein und Thüringen), KFN Hannover, 2010
Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, Gewalt gegen Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 2,
(Ausgewählte Befunde zu den Tätern der Gewalt), KFN Hannover, 2010
Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, Gewalt gegen Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 3,
(Ausgewählte Befunde zu Einsatzbeamten, Situationsmerkmalen und Folgen von Gewaltübergriffen), KFN
Hannover, 2011
4
Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz
zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7.
August 2012 in Nürnberg, S. 2
5
Quelle: ebd., S. 7f
6
Quelle: ebd., S. 10
7
Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums des Freistaats Bayern vom 05.06.2013
8
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 20
9
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 21
10
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Konstanz vom 24.10.2012
11
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 17.12.2012
12
Vgl. die in Endnote 3 erwähnte Studie des KfN sowie "Gewalt gegen die Polizei: Studie am Beispiel der PD
Montabaur", Polizeikurier RLP 01.11
13
Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18 und Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in
Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 19
14
Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012
15
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 12.08.2012
16
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 17.07.2011
17
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Brandenburg vom 14.05.2012
18
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Bremen vom 04.12.2012
19
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 23.12.2012
20
StGB = Strafgesetzbuch
21
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012
22
n.e. = nicht erfasst; in Baden-Württemberg wird diese Zahl erst seit dem 01.01.2011 erfasst
23
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012
24
Quelle: ebd.
25
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 18.06.2013
26
Quelle: ebd.
27
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2010
28
k.A. = keine Angabe
29
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2011
30
Quelle: ebd.
31
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2012, Tabelle B001
32
Quelle: ebd., Tabelle B091
33
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 14 und 16
34
Quelle: ebd.
35
Quelle: ebd.
36
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Berlin 2012", S. 12
37
Quelle: ebd.
38
Quelle: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 16.06.2012
39
Quelle: ebd.
40
Quelle: ebd.
* S e i t e | 47
41
Quelle: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 01.07.2013, Zahlen mit den Vorjahreszahlen
nicht vergleichbar wegen Erfassungsänderung.
42
Quelle: ebd.
43
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2010
44
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2011
45
Quelle: ebd.
46
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Bremen, Tabelle 01
47
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Bremen, Tabelle 91
48
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.201 2
49
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012
50
Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012
51
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Hamburg, Tabelle 001
52
Quelle: ebd., Tabelle 092
53
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik in Hessen, Jahrbuch 2010, S. 43
54
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen 2011, Tabelle 01
55
Quelle: ebd., Tabelle 91, S. 11
56
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen 2012, Tabelle 01
57
Quelle: ebd., Tabelle 91
58
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012
59
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012
60
Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
61
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2010, Tabelle 01, S. 18
62
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2011, Tabelle 01, S. 18
63
Quelle, ebd., Tabelle 6P, S. 24
64
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Niedersachsen, Tabelle 01
65
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Niedersachsen vom 18.06.2013
66
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2012
67
Quelle: ebd.
68
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2013
69
Quelle: ebd.
70
Quelle: ebd.
71
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11
72
Quelle: ebd.
73
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11
74
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012
75
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012
76
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2013
77
Quelle: Stand und Entwicklung der Kriminalität, Veröffentlichung des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes
zur PKS 2012, S. 33
78
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2013
79
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012
80
Quelle: ebd.
81
Quelle: ebd.
82
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 03.07.2013
83
Quelle: ebd.
84
Quelle: Mail des LKA Sachsen-Anhalt vom 06.08.2013
85
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2010, Tabelle 01
86
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 01
87
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 91
88
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2012, Tabelle 01
89
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2012, Tabelle 91
90
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der
Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend
daraus ablesbar.
91
Quelle: ebd.
92
Quelle: ebd.
93
Quelle: ebd.
94
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 21.06.2013
95
Quelle: ebd.
96
Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 04.06.2012. Aussagen zu Polizeivollzugsbeamten als Opfer
von Gewalt sind für den Zeitraum vor 2011 nicht möglich, da die "Geschädigtenspezifik" erst in 2011 in die PKS
eingeführt wurde.
97
Quelle: ebd.
98
Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 18.09.2012. Achtung! Die Daten für 2012 sind wegen
Änderungen in der Erfassungsmethodik nicht mit denen von 2011 vergleichbar. Es ist kein Trend aus diesen
Zahlen ableitbar.
99
Quelle: ebd.
100
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S. 8
101
Quelle: ebd., S. 8
102
Quelle: ebd., S. 26
103
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2012, S. 10
* S e i t e | 48
104
Quelle: ebd., S. 26
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Kassel vom 22.11.2011
106
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Neubrandenburg vom 07.12.2011
107
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012
108
Quelle: ebd.
109
Quelle: ebd.
110
Quelle: ebd.
111
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 18.06.2013
112
Quelle: Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Vorstellung des
Lagebildes Bayern 2010 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte" am 1. Juni 2011 in
München, S.7
113
Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer
Pressekonferenz zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und
–beamte" am 7. August 2012 in Nürnberg, S. 8
114
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Bayern vom 17.06.2013
115
Quelle: ebd., errechnet aus der Info , das "2.109 (davon 925 Versuche) Körperverletzungsdelikte" in Bayern
erfasst worden seien
116
Quelle: Es handelt sich bei diesen Angaben nicht um die Anzahl der Delikte, sondern die Anzahl der
geschädigten Polizeibeamte. "Seit diesem Jahr ist es aufgrund bundesweiter Vereinbarungen erstmals möglich,
die Anzahl geschädigter Polizeibeamter/-beamtinnen zu den in der PKS ausgewiesenen Straftaten zu benennen:
Im Jahr 2011 wurden 4.018 Polizeibeamte/-beamtinnen Opfer eines Widerstands und 1.947 wurden Opfer einer
Körperverletzung, davon 1.129 zu einer vollendeten Körperverletzung." Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 des
Landes Berlin, S. 14
117
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Berlin, S. 12 (errechnet aus den Angaben "912
Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen wurden Opfer einer vollendeten Körperverletzung (-217, 19,2%)"
118
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Berlin, S. 141 (errechnet aus den Angaben "Neben
dem Widerstand handelt es sich überwiegend um 224000 Vorsätzliche leichte Körperverletzung mit 1.151
Opfern (Vorjahr: 1.466) sowie um 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung mit 396 Opfern
(Vorjahr: 449)."
119
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Berlin, S. 12
120
Quelle: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 01.07.2013
121
Quelle: ebd.
122
Quelle: ebd.
123
Quelle: ebd.
124
Quelle: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012
125
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012, (Angaben: 2010:
Einfache KV 61 Fälle, Gefährliche KV 35 Fälle, Versuchter Totschlag 3 Fälle, Versuchter Mord 2 Fälle) Ich habe
mir erlaubt, versuchten Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um
Delikte gegen das Leben handelt.
126
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012, (Angaben: 2011:
Einfache KV 62 Fälle, Gefährliche KV 27 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten
Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte gegen das Leben
handelt.
127
Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Angaben 2012:
Einfache KV 78 Fälle, Gefährliche KV 40 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten
Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte gegen das Leben
handelt.
128
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Niedersachsen vom 18.06.2013
129
Quelle: ebd.
130
Quelle: ebd.
131
Quelle: ebd.
132
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2013
133
Quelle: ebd.
134
Quelle: ebd.
135
Quelle: ebd.
136
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11
137
Ebd., S. 11
138
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11
139
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidium des Saarlandes vom 18.06.2013
140
Quelle: ebd.
141
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012
142
Quelle: ebd.
143
Quelle: ebd.
144
Quelle: ebd.
145
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 03.07.2013
146
Quelle: Mail des LKA Sachsen-Anhalt vom 06.08.2013
147
Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012
148
Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012
149
Quelle: Mail der Polizeidirektion AFB von Schleswig-Holstein vom 04.09.2013
150
Quelle: ebd.
105
* S e i t e | 49
151
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der
Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend
daraus ablesbar.
152
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der
Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend
daraus ablesbar.
153
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 21.06.2013
154
Quelle: ebd.
155
Quelle: ebd.
156
Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 04.06.2013
157
Quelle: ebd.
158
Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 18.09.2013
159
Quelle: ebd.
160
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012
161
Quellen: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2011" des Bundesministerium des Innern, S. 26 (Zahlen für 2011),
"Polizeiliche Kriminalstatistik 2012" des Bundesministerium des Innern, S. 26 (Zahlen für 2012)
162
Gemäß Schreiben des BKA vom 17.07.2013 lag hier eine Fehlerfassung eines vollendeten Mordes vor, die
vor Drucklegung der PKS 2012 nicht mehr revidiert werden konnte. In der veröffentlichten PKS 2012 des BMI
steht an dieser Stelle die Zahl 30. Eine inhaltlich ähnliche Mail des Bayerischen Innenministeriums vom
15.07.2013 sowie des BMI vom 16.07.2013 dazu liegt ebenfalls vor.
163
Gemäß Schreiben des BKA vom 17.07.2013 lag hier eine Fehlerfassung eines vollendeten Totschlags vor, die
vor Drucklegung der PKS 2012 nicht mehr revidiert werden konnte. In der veröffentlichten PKS 2012 des BMI
steht an dieser Stelle die Zahl 54. Eine inhaltlich ähnliche Mail des Bayerischen Innenministeriums vom
15.07.2013 dazu liegt ebenfalls vor.
164
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen
Bundesamtes, Wiesbaden, 2013, S. 82, Stichtag 30.06.2012, S. 46 und 47
165
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2012" des Bundesministerium des Innern, S. 26
166
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stade vom 27.10.2011
167
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch und der
Staatsanwaltschaft Stade vom 09.01.2012
168
Quelle: ebd.
169
Quelle: Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Warendorf vom 13.05.2012
170
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012
171
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 18.06.2013
172
Quelle: Brief des LKA Brandenburg vom 07.07.2013
173
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 93
174
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2012", S. 86
175
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012
176
Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Angaben 2012:
Einfache KV 78 Fälle, Gefährliche KV 40 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten
Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte gegen das Leben
handelt.
177
Quelle: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Nordrhein-Westfalen, 2012, S. 28
178
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18 sowie Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in
Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 19
179
Quelle: ebd., S. 11
180
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012
181
Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012
182
Quelle: Mail der Polizeidirektion AFB in Schleswig-Holstein vom 04.09.2013
183
Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 06.06.2011
184
Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 18.09.2013
185
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Trier vom 22.07.2012
186
Quelle: "Polizisten müssen Mann mit Gewalt aus Streifenwagen ziehen, Artikel in der Online-Ausgabe der
Saarbrücker Zeitung vom 27.06.2012
URL: http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Kriminalitaet;art27857,4345840#.TtpLLU9WSo/
187
Quelle: "Richterin: "Bulle" ist nicht immer eine Beleidigung", Artikel in der Online-Ausgabe der Augsburger
Allgemeinen vom 03.11.2011, URL: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Richterin-Bulle-ist-nichtimmer-eine-Beleidigung-id14068686.html
188
Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer
Pressekonferenz zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und
–beamte" am 7. August 2012 in Nürnberg, S. 8
189
Quelle: ebd.
190
Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Bayern vom 17.06.2013
191
Quelle: Präsentation des Innensenators bei der Pressekonferenz am 6. März 2013 zur Polizeilichen
Kriminalstatistik des Landes Bremen, errechnet aus den Angaben für Bremen (S. 24) und Bremerhaven (S. 47).
192
Quelle: ebd.
193
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012
194
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012
195
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11
196
Quelle: ebd., S. 11
* S e i t e | 50
197
Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 22
198
Quelle: Mail des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 12.06.2012
199
Quelle: ebd.
200
Quelle: Mail der Polizeidirektion AFP in Schleswig-Holstein vom 04.09.2013, eigene Berechnung aus
Prozentangaben
201
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Dresden vom 11.12.2011
202
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd vom 11.05.2012
203
Quelle: "Rechtspflege - Staatsanwaltschaften", Fachserie 10, Reihe 2.6 des Statistischen Bundesamtes,
Wiesbaden, 2013, S. 22
204
Quelle: "Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmasslichen Misshandlungen durch die Polizei in
Deutschland", Amnesty International, 2010, S. 119
205
Quelle: ebd., S. 70
206
Singelnstein, Tobias, Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte. In: Monatsschrift für
Kriminologie und Strafrechtsreform 2003, S. 1ff.
207
Quelle: ebd., S. 20
208
Vgl. Singelnstein, S. 12
209
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern von 2012, Tabelle B001, in dieser Zahl sind nicht
nur Polizeivollzugsbeamte enthalten
210
Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2012", S. 87
211
Quelle: Schreiben des Landeskriminalamts Brandenburg vom 01.07.2013, in der Zahl sind nicht nur
Polizeivollzugsbeamte enthalten
212
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 Bremen, Tabelle 01
213
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Hamburg, Tabelle 001
214
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen von 2012, Tabelle 01
215
Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
216
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2012, Tabelle 01
217
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2013
218
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Rheinland-Pfalz von 2011, Tabelle 01, S. 9, für 2012 lag
diese Zahl bei Redaktionsschluss noch nicht vor
219
Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2013
220
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Sachsen 2012, S. 58
221
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt, Jahrbuch 2012, Tabelle 120, S. 69
222
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein 2012, Tabelle 01
223
Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 21.06.2013.
224
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2012, S.61
225
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 08.08.2011
226
Quelle: Artikel in der Online-Ausgabe der Ostthüringer Zeitung (otz.de) vom 25.11.2011
URL: http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Polizei-erschiesst-beissenden-Terrier-in-Gera-859130758
227
Die Zahlen in dieser Tabelle sind teilweise von 2011. Allerdings sind die Schwankungen nicht so groß, dass
sie ins Gewicht fallen würden, deswegen habe ich mir hier ein komplettes Update erspart.
228
Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 06.07.12, Wert gerundet
229
Quelle: ebd., Wert gerundet
230
Quelle: ebd., davon 800 Einsatzbeamte, Werte gerundet
231
Quelle: Mail des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 10.07.2012, Wert gerundet
232
Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus in der Mail vorhandenen Angaben über Gesamtzahl (33.000), Anzahl
der Kriminalbeamte (5.000) sowie Anzahl der Angehörigen der Bereitschaftspolizei (5.000), alle Werte gerundet
233
Quelle: ebd.
234
Quelle: Telefonat mit der Pressestelle der Polizei Berlin vom 27.08.2012, Stand 30.04.2012
235
Quelle: Mail des Innenministeriums von Brandenburg vom 02.07.2012, Stichtag 01.06.2012, Anzahl der
Vollzugsbeamten und -beschäftigten
236
Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus der Angabe, dass rund 70% der Gesamtzahl zum Stichtag 1. Juni
2012 schutzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, Wert anschließend gerundet
237
Quelle: ebd. Stichtag 01.01.2012
238
Quellen: :"Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des
Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, Zahl Bremen Stadt (ohne
Bremerhaven) Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012
239
Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012, Zahl ohne
Bremerhaven. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat meine Anfrage nicht beantwortet.
240
Quelle: ebd., Zahl ohne Bremerhaven
241
Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabs der Polizei Hamburg vom 03.07.2012, Wert gerundet
242
Quelle: ebd., Wert gerundet
243
Quelle: ebd., Wert gerundet
244
Quelle: Schreiben des Hessischen Minis.teriums des Innern und für Sport vom 26.07.2012, Stichtag
01.01.2012, ohne HMdIS und Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, ohne Anwärter
245
Quelle: ebd., gleiche Bedingungen
246
Quelle: ebd., gleiche Bedingungen
247
Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 02.07.2012, zum Zeitpunkt der Mail
existierende Stellen im Polizeivollzugsdienst
248
Quelle: ebd., Wert gerundet
249
Quelle: ebd., zum Zeitpunkt der Mail existierende Stellen
250
Quelle: Mail des Innenministeriums von Niedersachsen vom 16.07.2012, Wert gerundet
* S e i t e | 51
251
Quelle: ebd., Stellen gemäß Haushaltsplan 2011, ab 2012 keine getrennte Erfassung mehr von Schutzpolizei
und Kriminalpolizei
252
Quelle: ebd., Wert gerundet
253
Quelle: Mail des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2012, Wert gerundet
254
Quelle: ebd., Wert gerundet
255
Quelle: ebd., Wert gerundet
256
Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012
257
Quelle: ebd., Stand 01.07.2012
258
Quelle: ebd., Stand 01.07.2012
259
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen
Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen
260
Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen vom 04.07.2012, Stand 01.01.2012, einschließlich
Landespolizeipräsidium, ohne Beamten auf Widerruf
261
Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt vom 02.07.2012, Stand 01.01.2012, Anzahl
Polizeivollzugsbeamte
262
Quelle: ebd., Stand 01.01.2012
263
Quelle: ebd., persönliche Schätzung, der Originalsatz lautete: "Die Landesbereitschaftspolizei besteht aus
drei Einsatzhundertschaften."
264
Quelle: Mail des Landespolizeiamtes von Schleswig-Holstein vom 02.07.2012, eigene Rechnung aus den
Angaben "Bei der Landespolizei arbeiten 5.457 Schutzpolizeibeamte…, 1.137 Kriminalpolizeibeamte…, 142
Verwaltungsbeamte…, sowie 345 Tarifangestellte"
265
Quelle: ebd.
266
Da es in Schleswig-Holstein so genannte Optionshundertschaften gibt, die nur bei Bedarf aus "normalen"
Schutzpolizisten zusammengestellt werden, kann man diese Angabe nicht so einfach machen.
267
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen
Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen
268
Quelle: Mail des Bundespolizeipräsidiums Potsdam vom 03.07.2012, 40.000 Beschäftigte bei der
Bundespolizei insgesamt, davon ca. 33.000 Polizeivollzugsbeamte, Werte gerundet
269
Quelle: ebd., Wert gerundet
270
Quelle: ebd., Wert gerundet
271
Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen
Bundesamtes, Wiesbaden, 2013, S. 82, Stichtag 30.06.2012, hier habe ich nur Beamte ausgewiesen, die im
Aufgabenbereich Polizei arbeiten. Zusätzlich arbeiten 46.146 Arbeitnehmer in diesem Aufgabenbereich. Das ist
zwar eine beträchtliche Anzahl, aber im Vergleich zu den Beamten eine, die statistisch nicht so sehr ins Gewicht
fällt. Dies zeigt wiederum, dass mein Ziel, ein grobes Bild durch die Nennung dieser Zahlen, durchaus erreicht
wird, auch wenn die Zahlen untereinander von Bundesland zu Bundesland nicht zu 100% vergleichbar sind
272
Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 30.10.2011