Gewalt gegen Polizisten - eine Übersicht in Zahlen
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Gewalt gegen Polizisten - eine Übersicht in Zahlen
*Seite | 1 Gewalt gegen Polizisten Eine Übersicht in Zahlen *Seite | 1 *Seite | 2 Impressum V.i.S.d.P. Gerke Minrath-Grunwald Auf der Neide 3 53424 Remagen Postadresse des Vereins: Keine Gewalt gegen Polizisten e.V. Postfach 13 12 53403 Remagen 3. aktualisierte Auflage: 10/2013 Das Urheberrecht an den in dieser Broschüre verwendeten Bildern liegt bei Gerke Minrath. Ausnahmen werden entsprechend gekennzeichnet. Eine Verwendung ohne Zustimmung ist grundsätzlich nicht gestattet. *Seite | 3 Inhalt Impressum ......................................................................................................... 2 Inhalt ................................................................................................................. 3 Zur Autorin ......................................................................................................... 5 Eine Nacht im August ......................................................................................... 6 Vorwort .............................................................................................................. 7 Beispiel Baden-Württemberg ............................................................................ 10 Singen: Ladendieb leistet Widerstand, Polizeibeamter verletzt ..................................................10 Beispiel Bayern ................................................................................................. 10 Nürnberg: Polizeibeamte beendeten Schlägerei – Widerstand bei Festnahme .................................10 1 Wer ist überhaupt betroffen? ........................................................................ 11 Beispiel Berlin .................................................................................................. 12 Friedrichshain: Verletzte Polizeibeamte nach schwerem Landfriedensbruch ..................................12 Beispiel Brandenburg ....................................................................................... 13 Mesekow: Kontrolle entzogen – auf Polizisten zugefahren ......................................................13 2 Polizeiliche Kriminalstatistik ......................................................................... 14 Beispiel Bremen................................................................................................ 15 Gewalttäter verletzt zwei Polizisten ...............................................................................15 Polizeibeamter durch Messerstich schwer verletzt ...............................................................15 3 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte gemäß §113 StGB ......................... 17 Beispiel Hessen ................................................................................................ 19 Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht ......................................................19 Beispiel : Mecklenburg-Vorpommern ................................................................ 20 Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt ...........................................20 4 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte ............................................. 21 Beispiel Niedersachsen ..................................................................................... 26 Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch Schusswaffengebrauch ab 26 Beispiel Nordrhein-Westfalen ........................................................................... 27 Ahlen: Krawalle im Zusammenhang mit Fußball – ein verletzter Polizist – zwei verletzte Sicherheitskräfte .27 5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte ................................................................. 28 Beispiel Rheinland-Pfalz ................................................................................... 29 *Seite | 4 Trier: Polizeibeamter schwer verletzt .............................................................................29 Beispiel Saarland .............................................................................................. 30 Saarbrücken: Widerstand gegen Polizeibeamte ..................................................................30 6 Beleidigung von Polizeibeamten .................................................................... 31 Beispiel Sachsen ............................................................................................... 33 Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt .............................................33 Beispiel Sachsen-Anhalt ................................................................................... 33 Halle: Zwei Polizeibeamtinnen verletzt ...........................................................................33 7 Körperverletzung im Amt............................................................................... 34 Beispiel Schleswig-Holstein .............................................................................. 38 Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt .....................................................38 Beispiel Thüringen ............................................................................................ 38 Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt ......................................38 8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland überhaupt?.................................... 38 Beispiel Bundespolizei ...................................................................................... 41 Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger Hauptbahnhof- Festnahme ........................41 Anhang Endnoten: ............................................................................................ 46 *Seite | 5 Zur Autorin Diese Informationsschrift wurde verfasst und zusammengestellt von Gerke Minrath, der Vorsitzenden des im September 2011 gegründeten eingetragenen und gemeinnützigen Vereins "Keine Gewalt gegen Polizisten e.V.". Der Verein ging hervor aus einem von Frau Minrath ins Leben gerufenem Internet-Projekt, das ebenfalls den Namen "Keine Gewalt gegen Polizisten" trug. Diese Broschüre dient in erster Linie der Darstellung des Problems der steigenden Gewalt gegen Polizeibeamte. Da Frau Minrath als Autorin der Broschüre die Informationen dazu zusammen getragen hat, schreibt sie im Regelfall aus der Ich-Perspektive. Ist die wertvolle Arbeit des Vereins gemeint, so wird selbstverständlich das "wir" benutzt. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen diverser Innenbehörden, Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen sowie des Statistischen Bundesamtes bedanken, die mir beim Zusammentragen der Zahlen sehr geholfen haben und mir bei offenen Fragen geduldig Rede und Antwort gestanden haben. *Seite | 6 Eine Nacht im August1 Die Scheinwerfer des Streifenwagens tasten sich durch die Nacht. "Hier ist doch gar nichts", wundert sie sich. Ihr Kollege funkt noch einmal die Zentrale an: "Wo sollte noch einmal der Rempler sein?" "Auf dem Parkplatz bei der Nummer 22", lautet die Antwort. "Da sind wir doch. Man sieht aber auch nichts bei dieser miesen Beleuchtung." Die Polizistin stoppt den Wagen und zieht die Zündschlüssel ab. In diesem Moment sieht sie einen jungen Mann neben der Fahrertür. "Der sieht aber nett aus", dachte sie bei sich. "Und dem armen Kerl muss ich auch noch Geld abnehmen. Wer meldet denn heutzutage noch solche Unfälle?" "Dann wollen wir mal", sagt sie. Gleichzeitig greifen sie und ihr Kollege nach den Türgriffen und verlassen den Streifenwagen. Sie spürt die eine Klinge in ihrem Körper, bevor sie begreift, dass es der nette junge Mann ist, der ihr ein Jagdmesser in den Leib rammt. Wieder und wieder. Kalt und erbarmungslos. Sie weiß nicht einmal, ob sie schreit oder nicht. Auch ihr Kollege hat keine Chance. Es geht zu schnell, die Beleuchtung ist zu schlecht. Er kann gerade noch, während die Messerstiche auf ihn einprasseln, seine Dienstwaffe ziehen und schießen. Offenbar hat er getroffen, denn endlich hören die Stiche auf. Mit letzter Kraft setzt er einen Notruf an die Zentrale ab. Erna Meyer sitzt gemütlich vor ihrem Fernseher, als draußen Schüsse fallen. Sie springt auf. Vorsichtig geht sie zum Fenster, späht durch die Vorhänge. Viel ist nicht zu erkennen, auf dem schlecht beleuchteten Parkplatz. Ein Streifenwagen. Verlassen. Da hört sie ein Geräusch, das ihr eine Gänsehaut verursacht. Schnell kippt sie das Fenster. Jetzt hört sie deutlich eine Frau um Hilfe rufen, mit letzter Kraft. So viel Leiden und Panik in der Stimme. Mit zitternden Fingern wählt sie die 110. Dieses Bild werden die am Tatort eintreffenden Kollegen niemals vergessen. Drei Menschen in ihrem Blut. Obwohl er größte Lust hat, den Messerstecher eigenhändig zu erwürgen, beherrscht sich der Polizist, der die ersten Worte mit ihm wechselt. "Warst du allein?" "Fick dich", bekommt er zur Antwort. "Ob Du allein warst", brüllt der Polizist nun. Diesmal bekommt er seine Antwort: "Allein." Jetzt klärt er den Täter kühl über seine Rechte auf. Andere Polizisten sehen, dass ihre Kollegin in beängstigender Geschwindigkeit Blut verliert. Sie drücken die Wunden zu, mit aller Kraft, bis endlich die Rettungswagen eintreffen. Sie retten ihr damit das Leben. Der Täter wurde in Blase und Darm getroffen. Der Polizist wird am Tag nach dem Anschlag aus dem Koma geholt. Seine Kollegin und er sind beide über Tage nicht vernehmungsfähig, ebenso wie der Täter. Das geschah in Gelsenkirchen in der Nacht zum 9. August 2011. Im Februar 2012 fand der Prozess gegen den Täter vor dem Essener Schwurgericht statt. Am *Seite | 7 6. März 2012 wurde er wegen einer Psychose als schuldunfähig eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Die beiden Polizeibeamten waren sehr lange dienstunfähig. Der mittlerweile 46jährige Polizist ist seit einigen Monaten wieder im Innendienst. Die 32-jährige Polizeibeamtin ist nach wie vor dienstunfähig (Stand Juni 2013). Bildquelle: Falk Jaquart / pixelio.de Vorwort Die Messerattacke von Gelsenkirchen war ein Extremfall. Ebenso wie der Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth, der bundesweit für Aufsehen sorgte, oder der Hinterhalt, in den am 17. Januar 2010 zwei Polizisten in MecklenburgVorpommern gerieten. Nach einem fingierten Notruf wurde ihr Streifenwagen am vermeintlichen Einsatzort mit Molotow-Cocktails beworfen. Die Hintergründe dieser Extremfälle sind ein Verbrechen (Mathias Vieth), eine Psychose (Gelsenkirchen) und vielleicht politisch motivierte Kriminalität (Mecklenburg-Vorpommern). Derzeit streiten sich die Gelehrten noch, ob die Gewalt gegen Polizeibeamte nun steigt oder nicht. "Grundsätzlich sinkt die Gesamtgewalt, die der Polizei in Deutschland entgegengebracht wird. Für die Behauptung, dass diese Gewalt steigt oder schlimmer wird, gibt es keine empirischen Grundlagen", sagte bspw. der Hamburger Kriminologe Rafael Behr in einem Interview mit dem österreichischen Standard2. Allerdings hat Herr Behr einen ungleich engeren Gewaltbegriff als Keine Gewalt gegen Polizisten e.V. So betrachtet er verbale Gewalt nicht als Gewalt… was erklärt, warum seine Feststellungen nicht immer *Seite | 8 sensibel formuliert sind und vielen Polizeibeamten, die Tag für Tag ihren Dienst am Bürger ableisten, Schaum vor den Mund treiben. Polizeibeamte, die ihren Dienst auf der Straße verrichten, erzählen hingegen von steigender Aggression und sinkendem Respekt. Unstrittig ist, dass es Gewalt gegen Polizeibeamte gibt. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachen3 machte einen Anfang, den Eindruck der Polizeibeamten, dass die Gewaltbereitschaft gegen sie ansteigt, in Zahlen zu fassen. Die Politik hat nun nachgezogen. Seit 2011 wurde die Erhebung von Gewaltakten gegen Polizeibeamte bundesweit vereinheitlicht, um eine Vergleichbarkeit der Zahlen herzustellen. Da in 2011 das erste Mal bundesweit die gleiche Systematik angewandt wurde, lagen vor 2013 keine Zahlen vor, aus denen sich bundesweite Trends ablesen lassen. Und selbst die jetzt vorliegenden Zahlen sollte man mit großer Zurückhaltung interpretieren, da zum einem der Beobachtungszeitraum zu kurz ist und zum anderen noch Verwerfungen aus der Umstellung der Statistik eine Rolle spielen dürften. Allerdings führen die Bundesländer selbst Statistiken, die durchaus über die Jahre vergleichbar sind und kommen zu Aussagen, mit denen Rafael Behr widerlegt wird. Der Freistaat Bayern erstellt, wie einige andere Bundesländer auch, seit 2010 jährlich ein Lagebild über Gewalt gegen Polizeibeamte. Bei der Vorstellung des Lagebildes für 2011 stellte Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister, fest: "Leider sehen sich unsere Polizeibeamtinnen und -beamten immer häufiger Angriffen gewaltbereiter Personen ausgesetzt. Das ist schon… 2010… sehr deutlich geworden. Und dieser Trend setzt sich verstärkt fort."4 "2011 ereigneten sich im Freistaat 6.909 Fälle, in denen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte verübt wurde. Dies ist im Vergleich zu den 6.278 Fällen im Jahr 2010 eine Steigerung um 10%."5 "14.645 Polizeibeamtinnen und –beamte waren 2011 von physischer und psychischer Gewalt betroffen. Sie wurden beleidigt, bespuckt, bedroht, geschlagen oder getreten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von 13,4%."6 Für das Jahr 2012 ließ sich ein Rückgang feststellen, insgesamt gab es 6.732 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte (minus 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr). 13.989 Beamte waren davon betroffen, 4 % weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg allerdings die Anzahl der verletzten Polizeibeamten um ebenfalls 4% auf knapp 2000.7 Aus unserer Sicht also kein Grund zur Entwarnung. Auch im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz wird seit 2010 ein jährliches Lagebild erstellt. Im 2012 erschienenen Lagebild für 2011 es: "Durchschnittlich kommt es jeden Monat zu 93 Vorfällen, bei denen Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt wird, dies ist eine Steigerung um 10 Fälle pro Monat im Vergleich zum Jahr 2010."8 Im Jahr 2012 stieg dieser Schnitt auf monatlich 129 Vorfälle dieser Art, damit liegt wieder eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr vor und zwar in Höhe von durchschnittlich 36 Fällen im Monat.9 Im Rahmen unserer Vereinsarbeit erreichen uns oft Anfragen zu der Thematik. Manchmal fragen uns angehende Polizisten nach Material, manchmal Schüler. Im Frühjahr 2012 erreichte mich die E-Mail einer Auszubildenden einer Justizbehörde, die ein Referat über das Thema halten sollte. Sie suchte nach *Seite | 9 einer Übersicht, in der Gewalt gegen Polizeibeamte bundesweit nach Ländern aufgelistet und erfasst wird. Eine solche Übersicht gab es nicht. Also kam mir die Idee, dass ich doch "mal eben" eine mache. Mir war schon klar, dass das eine komplizierte Sache sein würde, weil Polizei Ländersache ist und somit jedes Bundesland andere Prioritäten setzen würde – aber dass es so schwierig werden würde, das hat mich dann doch überrascht. Letztlich habe ich es trotz hartnäckiger Versuche bereits in der ersten Auflage nicht geschafft, alle Zahlen zusammenzutragen, die ich gern in der Übersicht gesehen hätte. Hier nun die zweite Auflage, die doch noch einige Informationen mehr bietet. Liebe Leser, bitte beachten Sie die Hinweise in den Endnoten zu den einzelnen Zahlen – so einfach, wie diese Tabellen auf den ersten Blick aussehen, sind sie nämlich nicht. Bildrechte: Michael Hirschka / pixelio.de * S e i t e | 10 Beispiel Baden-Württemberg Singen: Ladendieb leistet Widerstand, Polizeibeamter verletzt In einem Kaufhaus in der Bahnhofstraße wurden am Montag, gegen 14.30 Uhr, zwei Ladendiebe, eine Frau und ein Mann, erwischt. Da sie keine Ausweispapiere mit sich führten wurde die Polizei gerufen. Die beiden wurden vorläufig festgenommen und sollten nach weiterem Diebesgut durchsucht werden. Dagegen wehrte sich der 20-Jährige. Es kam zu Handgreiflichkeiten, wobei ein Polizeibeamter stürzte und am Knie verletzt wurde. Er musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.10 Symbolfoto Beispiel Bayern Nürnberg: Polizeibeamte beendeten Schlägerei – Widerstand bei Festnahme Beamte der PI Nürnberg-West beendeten am Samstagabend (15.12.2012) in NürnbergGostenhof eine Schlägerei, die sie zufällig beobachtet hatten. Ein daran Beteiligter leistete anschließend heftigen Widerstand. Gegen 21:30 Uhr kam die Streife in der Imhoffstraße zu der Auseinandersetzung, an der nach bisherigen Erkenntnissen mindestens drei Personen beteiligt waren. Als die Beamten einschritten, flüchtete ein 19-Jähriger; er konnte aber nach kurzer Verfolgung eingeholt werden. Es kam bei der anschließenden Festnahme zu heftigen Widerstandshandlungen, so dass weitere Beamte erforderlich waren. Letztlich musste Pfefferspray eingesetzt werden, um den Beschuldigten zu beruhigen. Zwei Beamte erlitten Kratzwunden, die ambulant versorgt wurden. Die Dienstfähigkeit wurde aber nicht beeinträchtigt. Der 19-Jährige wurde u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Die Tatbeteiligungen weiterer Personen sowie die Hintergründe der Schlägerei sind zurzeit noch unbekannt. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen noch an. 11 * S e i t e | 11 1 Wer ist überhaupt betroffen? Das erste, was ich gelernt habe, seit ich mich mit der Problematik der "Gewalt gegen Polizeibeamte" befasse, ist, dass Eskalationen auf Demonstrationen und bei Fußballspielen zwar medial am meisten auffallen, aber im Endeffekt nur einen kleinen Teil des Problems darstellen. Studien12 haben ergeben, dass die ganz überwiegende Mehrheit von ihnen im täglichen Streifendienst Opfer von Gewalt wird. Kriminalpolizisten werden selten Opfer von Gewalt. Exemplarisch dazu eine Tabelle, die die Situation in Rheinland-Pfalz deutlich macht. Man erkennt, dass im Jahr 2012 insgesamt 3.243 Polizeibeamte aus dem Streifendienst Opfer von Gewalt wurden. Hingegen traf es "nur" 118 Polizeibeamte aus geschlossenen Einheiten; das sind jene Polizisten, die bei Demonstrationen und Fußballspielen antreten. In anderen Bundesländern sind die Relationen vergleichbar. Funktionsbereich Geschädigte Polizeivollzugsbeamte 2010 Streifendienst 2011 2012 1.585 1.785 3.243 Ermittlungsdienst / Kriminalpolizei 72 64 81 Einsatzeinheit / geschlossene Einheit 59 75 118 Sonstige 15 20 57 Quelle: Lagebild Rheinland-Pfalz13 Ebenfalls ist aus dieser Tabelle ablesbar, dass in 2011 mehr Polizeibeamte Gewaltopfer wurden als in 2010 und sich diese Steigerung nach 2012 fortsetzte. Rheinland-Pfalz hatte zum 1. Juli 2012 insgesamt 9.353 Polizeibeamte, davon 7.569 bei der Schutzpolizei. Die Schutzpolizei teilt sich auf in den Streifendienst und die Bereitschaftspolizei (Einsatzeinheiten). 1.458 aller Schutzpolizisten verrichten Dienst in geschlossenen Einheiten. 14 Im letzten Kapitel (S. 38) dieser Broschüre befindet sich eine bundesweite Übersicht über die Anzahl aller Polizeibeamten in Deutschland. Symbolfoto * S e i t e | 12 Beispiel Berlin Friedrichshain: Verletzte Polizeibeamte nach schwerem Landfriedensbruch Ein Polizeibeamter der 24. Einsatzhundertschaft wurde in der vergangenen Nacht bei einem Einsatz in Mitte schwer verletzt und musste stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Zwei seiner Kollegen erlitten leichte Verletzungen und setzten ihren Dienst fort. Gegen 4 Uhr hatten Anwohner die Polizei wegen ruhestörenden Lärms in die Adalbertstraße Ecke Bethaniendamm gerufen. Auf dem Gelände des „Kinderbauernhofs“ befanden sich rund 130 Personen, die bereits vorher von Polizisten aufgefordert worden waren, die Lautstärke zu verringern. Entgegen der vorherigen Zusage waren sie der Aufforderung nicht nachgekommen und hatten dies offenbar auch nun nicht vor. Stattdessen wurden die Einsatzkräfte aus der Gruppe heraus verbal attackiert und körperlich bedrängt. Die Musikanlage hatten die Personen vor dem möglichen Zugriff durch die Polizisten weggeschafft. Als ein Beamter ein Stromkabel entfernen wollte, zogen Unbekannte an dem anderen Ende des Kabels. Der Polizist stürzte von der Bühne und verletzte sich an der Schulter. Mehrere Unruhestifter versuchten dann, den Verletzten zu attackieren, was seine Kollegen verhinderten. Anschließend kam es aus der Menge heraus zu vereinzelten Flaschen- und Steinwürfen. Den Einsatzkräften gelang es, die Situation zu beruhigen. Der Verletzte wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, zu weiteren Zwischenfällen oder Beschwerden kam es nicht. Der Staatsschutz des Landeskriminalamts hat die Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs übernommen. 15 Berlin erlebt als Hauptstadt sehr viele Demonstrationen. Auch in 2012 gab es einige Pressemitteilungen der Polizei, die an dieser Stelle würdig gewesen wären, abgedruckt zu werden. Allerdings thematisiert diese Meldung aus 2011 auch Angriffe auf Feuerwehrleute. Neben Polizeibeamten werden auch Rettungssanitäter, Notärzte und Feuerwehrleute zunehmend angegriffen. Ausschreitungen bei Demonstrationen in Kreuzberg Auch an diesem Wochenende betreute die Berliner Polizei zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen. Während die Mehrheit der angemeldeten Veranstaltungen völlig friedlich und störungsfrei verlief, kam es in den späten Abendstunden zu gewaltsamen Ausschreitungen durch linksextreme Gruppen im Bereich Kreuzberg. … Bildquelle: Fionn Große / pixelio.de (Symbolfoto) Das seit längerer Zeit in Szenemedien angekündigte und bundesweit beworbene aktionsbetonte Gedenken an einen 2001 im italienischen Genua erschossenen Globalisierungsgegner erfuhr die polizeilich erwartete Resonanz. Gegen 22 Uhr hielten sich im Bereich des Görlitzer Parks und des Lausitzer Platzes mehrere hundert Personen der linksextremen Szene auf, die auf ein Signal hin mit angelegter Vermummung und ein Fronttransparent nutzend als Aufzug in Richtung Eisenbahnstraße zogen. Als sich Einsatzkräfte der Polizei der unfriedlichen Menge näherten, um eine Begleitung der bewusst ohne Versammlungsanmeldung laufenden Personen zu gewährleisten, wurden sie massiv mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern attackiert. In den folgenden Einsatzphasen gelang es den Polizistinnen und Polizisten, geplante Gewalttätigkeiten an den variablen * S e i t e | 13 Treffpunkten und Sammelstellen linksextremer Gewalttäter rund um den Heinrich- und Mariannenplatz mit gezielter Durchmischung und beweissicheren Festnahmen einzudämmen. Trotz immer wieder neu ansetzender Gewaltwellen mit Stein- und Flaschenwürfen auf die Beamtinnen und Beamten folgten die angegriffenen Einsatzkräfte den erkannten Rädelsführern und ihren Mittätern, setzten Platzverweise durch und verhinderten größere Sachbeschädigungen an Baustellen, Häusern und geparkten Fahrzeugen. Die Berliner Feuerwehr musste gegen 0 Uhr 30 brennende Müllcontainer und Gerümpel auf einem benachbarten Gelände eines Szeneobjekts in der Köpenicker Straße löschen. Die Löscharbeiten sichernde Polizeibeamte wurden währenddessen aus der Dunkelheit mit Steinen beworfen. Im Bereich des südlichen Mariannenplatzes wurden Polizisten gegen Mitternacht mit einem Brandsatz beworfen, blieben jedoch unverletzt. Nahe einer Wagenburg am Bethaniendamm kam es zu einem gezielten mutmaßlichen Zwillenbeschuss mit Hartgeschossen, der zwar die anvisierten Beamten verfehlte, jedoch erhebliche Schäden und Zerstörungen an schützenden Einsatzfahrzeugen hinterließ. Insgesamt 34 der eingesetzten 500 Polizistinnen und Polizisten wurden durch Gewalttäter verletzt, darunter sind auch erlittene Knalltraumata. Im Zuge des Einsatzes nahmen die Beamten 33 Personen fest, von denen 25 in das Zentralgewahrsam eingeliefert und nach erfolgten kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen wurden. Die Ermittlungen zu den insgesamt 37 eingeleiteten Verfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz dauern an. Ein festgenommener 20-jähriger Tatverdächtiger, dem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird, wird heute einem Bereitschaftsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt.16 Beispiel Brandenburg Mesekow: Kontrolle entzogen – auf Polizisten zugefahren Am 11.05.12 gegen 10.25 Uhr wollten Beamte der Revierpolizei einen PKW kontrollieren. Dabei kam der Fahrer der Aufforderung zum Anhalten nicht nach und flüchtete. Daraufhin wurde versucht, den Mann auf der Landesstraße 122 zu stellen. Ein ihm entgegenkommender Funkstreifenwagen wurde am Fahrbahnrand abgestellt und die Polizeibeamten forderten den Mann mit Haltezeichen zum Anhalten auf. Dem schien er zuerst auch nachzukommen. Er verringerte die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und setzte den rechten Blinker. Kurz vor Erreichen des Funkstreifenwagens beschleunigte er sein Fahrzeug und fuhr mit „durchdrehenden Rädern” auf die beiden Beamten zu. Beide mussten zur Seite springen, um nicht verletzt zu werden. Die Ermittlungen zum PKW und zum Täter dauern an.17 Bildquelle: Polizei Bayern, Symbolfoto * S e i t e | 14 2 Polizeiliche Kriminalstatistik Die in dieser Broschüre aufgeführten Zahlen sind Auszüge aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der Länder und des Bundes. Bei der Betrachtung dieser Zahlen ist grundsätzlich zu beachten, dass es sich um eine so genannte "Ausgangsstatistik" handelt. Das heißt, sie zählt die Fälle, die im jeweiligen Jahr nach Bearbeitung durch die Polizei an die Strafverfolgungsbehörden abgeben werden. Sie berücksichtigt nicht die Tatzeit. Es kann also ein Delikt im Dezember 2011 stattgefunden haben, aber in die PKS 2012 einfließen, weil der Fall erst im Januar 2012 so weit bearbeitet war, dass er an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden konnte. Auch ist der Ausgang eines Verfahrens nicht erfasst. Sollte also ein Verfahren eingestellt werden, weil bspw. eine Anzeige unberechtigt war, so findet dies keinen Niederschlag in der Statistik. Die PKS ist also lediglich eine statistische Zusammenstellung strafrechtlich relevanter Inhalte, aber sie bildet nicht die tatsächliche Kriminalitäts- und Lebenswirklichkeit ab. Da wir aber nun mal auf irgendeine Statistik zurückgreifen müssen, wenn wir Zahlen haben wollen, ist die Polizeiliche Kriminalstatistik immer noch die beste Wahl. Zudem werden die Zahlen, die ich abgefragt habe, nicht in jedem Bundesland in der gleichen Behörde geführt. Irgendwann habe ich auch auf Anfragen bei bestimmten Behörden verzichtet, um die Broschüre zeitnah fertig zu stellen. * S e i t e | 15 Beispiel Bremen Gewalttäter verletzt zwei Polizisten Vergangene Nacht kontrollierten Einsatzkräfte der Polizei Bremen einen Verdächtigen in Blumenthal, der durch Vorgärten schlich. Der 20 Jahre alte Mann leistete bei der Kontrolle heftigen Widerstand und verletzte zwei Polizeibeamte. Gegen 23.30 Uhr meldeten Anwohner der Gösperstraße dem Lagezentrum der Polizei, dass eine verdächtige Person mit weißer Mütze durch ihre Gärten schlich. Die schnell eingetroffen Einsatzkräfte entdeckten die beschriebene Person im Kreuzungsbereich Gösperstraße / Eggestedter Straße und forderten ihn auf, umgehend stehen zu bleiben. Da dieser die Anweisungen ignorierte, hielten ihn die Beamten fest. Der 20-Jährige schlug daraufhin wild mit den Fäusten auf die Einsatzkräfte ein. Da er immer mehr Widerwehr leistete wurde nach vorheriger Androhung Pfefferspray eingesetzt, welches bei dem Mann aber kaum Wirkung zeigte. Erst mit Unterstützung von weiteren Kollegen, gelang es den 20-Jährigen unter Kontrolle zu bringen. Er wurde anschließend zur Wache gebracht, wo eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete Blutentnahme durchgeführt wurde. Der Uneinsichtige verletzte sich bei der Aktion am Kopf, ihm wurde aber durch den Ärztlichen Beweissicherungsdienst eine Haftfähigkeit bescheinigt. Der vielfach als Gewalttäter in Erscheinung getretene Mann wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Ihn erwartet ein weiteres Strafverfahren wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss zudem noch ermittelt werden, was er in den Vorgärten zu suchen hatte. Bei der Festnahme erlitt ein 39 Jahre alter Polizeibeamter Hautabschürfungen, Prellungen und Kratzspuren am ganzen Körper. Sein 43jähriger Kollege verletzte sich so stark an der Hand, dass er im Klinikum behandelt werden musste und erst einmal seinen Dienst nicht mehr wahrnehmen konnte. 18 Beispiel Hamburg Polizeibeamter durch Messerstich schwer verletzt Polizeibeamte haben gestern Abend einen 27jährigen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen, dem ein versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil eines Polizeibeamten vorgeworfen wird. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen. In den gestrigen Abendstunden (22.12.12) ist es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen drei Bewohnern einer Wohngemeinschaft für psychisch erkrankte Personen gekommen. Im Verlauf dieses Streits, bedrohte ein 27-jähriger Bewohner seine zwei Mitbewohner (35 und 44 Jahre) mit einem Küchenmesser. Während der 35-jährige Mitbewohner aus der Wohnung flüchtete und die Polizei verständigte, schloss sich der 44-Jährige in seinem Zimmer ein. Die eintreffenden Polizeibeamten konnten den 27-Jährigen in der Wohnung hören, wie er offenbar randalierte und die Einrichtung der Wohnung zerschlug. Zur Unterstützung forderten die Beamten deshalb einen Diensthundführer mit seinem Diensthund an. Da der Randalierer auf Klingeln und Klopfen nicht reagierte und eine Gefahr für den 44Jährigen im Nachbarzimmer bestand, traten die Beamten die Tür ein und setzten den Diensthund “Miagi” ein. Der Diensthund “Miagi” biss den Tatverdächtigen mehrfach in die Beine, wurde jedoch dabei selbst durch sieben Messerstiche überwiegend im Kopfbereich verletzt. Während der nun folgenden Festnahme, verletzte der 27-Jährige auch den * S e i t e | 16 Diensthundführer durch einen Messerstich in die Wange. besteht nicht. Sein Hund “Miagi” musste in einer Tierklinik versorgt werden. Auch für ihn besteht keine Lebensgefahr mehr. Der Beamte erlitt einen Wangendurchstich, mit Verlust eines Backenzahnes. Die Klinge des Messers blieb in der Wange stecken. Der 27jährige Tatverdächtige konnte schließlich von den Beamten überwältigt und vorläufig festgenommen werden. Der 27-jährige Tatverdächtige wurde in die Psychiatrie eines Krankenhauses eingewiesen. Er wird im Laufe des Tages dem Amtsgericht Hamburg überstellt. Der Diensthundführer musste sofort in einem Krankenhaus operiert werden. Lebensgefahr Bildquelle: s.media/pixelio.de Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.19 * S e i t e | 17 3 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte gemäß §113 StGB20 Obwohl "Widerstand" ein umgangssprachlich positiv besetztes Wort geworden ist, handelt es sich bei diesem Delikt ganz klar um Gewalt. Werfen wir einen Blick in den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches: (1) Wer einem Amtsträger… , der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder 2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig. Bei den ausgewiesenen Zahlen zu den Widerstandsdelikten ist folgendes zu beachten: Findet gleichzeitig mit dem Widerstand ein "schlimmeres Delikt" (mit höherer Strafandrohung) statt, so wird nur das "schlimmere" Delikt erfasst. Wird also ein Polizeibeamter bei einer Widerstandshandlung verletzt, so findet er sich in der Statistik der Körperverletzungsdelikte wieder und nicht mehr in der der Widerstandsdelikte. Durch die bundesweite Neuregelung der Erfassung der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte wurde diese Regel in 2011 in vielen Bundesländern sauberer befolgt als zuvor. Das erklärt den vordergründigen Rückgang der Widerstandsdelikte in vielen Bundesländern und bedeutet leider nicht automatisch, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte sinkt. Dennoch denke ich, gibt die Tabelle einen gewissen Überblick. Ein realistisches Bild erhält man zudem, indem man die Widerstandsdelikte mit den Körperverletzungsdelikten gegen Polizeibeamte addiert. * S e i t e | 18 Bundesland Widerstandsdelikte 2010 Fallzahl betroffene Polizeibeamte Widerstandsdelikte 2011 Fallzahl betroffene Polizeibeamte Widerstandsdelikte 2012 Fallzahl betroffene Polizeibeamte BadenWürttemberg 1.40621 n.e.22 1.41523 2.67624 1.48925 3.35926 Bayern 1.52427 k.A.28 1.49129 3.42130 1.66831 3.78432 Berlin 2.52933 n.e. 2.13034 4.01835 2.16836 4.47637 Brandenburg 43138 n.e. 35239 55540 60041 73942 Bremen 36243 n.e. 36644 74745 37846 85747 Hamburg 92248 n.e. 94149 1.40050 95351 1.44452 1.21853 n.e. 1.24654 2.32155 1.33256 2.53457 42958 n.e. 40959 k.A. 43760 k.A. Niedersachsen 2.01061 n.e. 2.18962 4.43663 1.95464 3.88765 NordrheinWestfalen 5.66766 n.e. 5.69567 7.25268 5.91569 8.55770 Rheinland-Pfalz 84571 n.e. 94572 k.A. 1.01473 k.A. Saarland 38874 n.e. 37275 83776 39777 88178 Sachsen 90379 n.e. 94580 1.80281 98582 1.90783 n.e. n.e. 592 931 634 1.049 1.06485 n.e. 1.03686 1.95987 1.11688 2.21689 46492 1.02193 66294 1.15895 53496 1.01497 1.25798 2.29999 21.257 35.636 22.478 39.516 101 102 103 104 Hessen MecklenburgVorpommern SachsenAnhalt84 SchleswigHolstein Thüringen Bundespolizei Bundesweit 12290 25391 (2. Halbjahr) (2. Halbjahr) n.e. n.e. 21.498 100 n.e. * S e i t e | 19 Da Polizeibeamte in der Regel zu zweit oder noch mehreren unterwegs sind, betrifft ein Widerstandsdelikt häufig mehr als einen Beamten. Deswegen habe ich die beiden Zahlen getrennt ausgewiesen. In einigen Bundesländern haben sich von 2010 nach 2011 die statistischen Erfassungsgrundlagen verändert, also sind die Zahlen nicht unbedingt über die Zeit vergleichbar. Deswegen habe ich auf eine Berechnung der Veränderungsraten bewusst verzichtet. Namentlich sei hier Thüringen (Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar, kein Trend daraus ablesbar) genannt. Gleiches gilt für die Zahlen für die Bundespolizei. Jene von 2011 sind mit denen von 2012 nicht vergleichbar und es ist kein Trend daraus ablesbar. Zudem wird in der PKS nur das Merkmal Polizeivollzugsbeamter erfasst. Insoweit können in den Daten auch PVB der Länder enthalten sein, ebenso wie auch PVB der BPOL betreffende Sachverhalte in der PKS der Länder abgebildet sein können. Insofern können die Zahlen für die einzelnen Polizeien zwar durchaus bei der Erstellung eines Gesamtbildes helfen, aber die große Linie erkennt man in den Ergebnissen der PKS des Bundes. Da allerdings bspw. Rheinland-Pfalz seit 2010 ein entsprechendes Lagebild erstellt und damit über beide Jahre auf der gleichen Erfassungsbasis operiert, ist hier eine Veränderung berechenbar: Rheinland-Pfalz weist eine Steigerung der Widerstandsdelikte von 2010 nach 2011 von 11,83 % aus. Von 2011 nach 2012 ergibt sich wieder eine Steigerung von 7,30 %. Bundesweit gab es nach einem leichten Rückgang der Widerstandsdelikte um 1,1% im Vorjahr nun eine Steigerung um 5,74%. Beispiel Hessen Kassel: Schwarzfahrer schlug Polizeibeamten ins Gesicht Am gestrigen Montag führten Beamte des Polizeireviers Mitte gemeinsam mit Mitarbeitern der Kasseler Verkehrsgesellschaft Fahrscheinkontrollen in den Straßenbahnen der Linie 5 zwischen den Haltestellen “Rathaus” und “Park Schönfeld” durch. Während die Polizeibeamten gegen 15.30 Uhr mit der Überprüfung eines Fahrgastes beschäftigt waren, wollte sich eine KVG-Kontrolleurin den Fahrschein eines 43-jährigen Mannes aus Kassel vorzeigen lassen. Dieser vermittelte zunächst den Eindruck, sein Ticket nicht finden zu können. Als die Straßenbahn an der Haltestelle “Am Weinberg” hielt und der Fahrer die Türen öffnete, wollte der Mann die KVG-Mitarbeiterin mit beiden Händen aus der Tür stoßen und flüchten. Der Kontrolleurin gelang es gerade noch rechtzeitig, eine Haltestange zu ergreifen. Jedoch konnte sie den 43-Jährigen nicht festhalten. Sofort eilte ihr ein Polizeibeamter zu Hilfe und ergriff den Mann an dessen Rucksack. Mit den Worten “Stopp Polizei” wurde er angewiesen, seine Fluchtversuche einzustellen. Anstatt den Anweisungen des Beamten Folge zu leisten, holte er aus und schlug dem Polizisten so stark in das Gesicht, dass dessen Nase sofort zu bluten begann. Unbeeindruckt über die Tatsache, dass er den Gesetzeshüter bereits verletzt hatte, schlug er noch mehrfach in die Richtung dessen Gesichts um seine Flucht zu ermöglichen. Erst durch die Unterstützung eines weiteren Polizeibeamten und drei ebenfalls an der Kontrolle beteiligten * S e i t e | 20 gültigen Fahrschein bei sich führte, musste der Mann verneinen. Als Grund für die massiven Reaktionen gegenüber der Polizei gab der Schwarzfahrer an, dass er Angst vor einer Anzeige gehabt hätte. Nun muss er sich neben dem Vorwurf des Erschleichens von Beförderungsleistungen noch wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Bildquelle: joschka knoblauch / pixelio.de Mitarbeitern der KVG gelang es, den renitenten Fahrgast festzuhalten und ihm Handfesseln anzulegen. Die Frage, ob er einen Die übrigen Polizeibeamten und die Mitarbeiter der KVG wurden durch die Maßnahme nicht verletzt. 105 Beispiel : Mecklenburg-Vorpommern Anklam/Ueckermünde: Polizeibeamter bei Amtshilfe schwer verletzt Ein 56-jähriger Polizeibeamter aus dem Polizeihauptrevier Anklam wurde am Mittwochnachmittag beim Leisten einer Amtshilfe schwer verletzt. Gemeinsam mit einem weiteren Polizisten unterstützte er einen Krankentransport zur Einweisung eines 25-jährigen Patienten in die Psychiatrie nach Ueckermünde. In der Abteilung des Krankenhauses angekommen, widersetzte sich dieser massiv der Einweisung. Dabei wurde der Beamte zu Boden gestoßen, der dadurch einen schweren Oberschenkelbruch erlitt und sofort operiert werden musste. Der Amtshilfe war ein Einsatz in der elterlichen Wohnung des Mannes bei Ducherow vorausgegangen. Die Mutter hatte die Polizei kurz nach 12:00 Uhr um Hilfe gerufen, da “ihr Sohn sie bedrohen würde”. Die Polizei vor Ort angekommen, zog einen Notarzt hinzu, worauf auf dessen Einweisung und Bitte um Unterstützung der Transport in die Psychiatrie erfolgte. Die Polizei ermittelt wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.106 * S e i t e | 21 4 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten ist deshalb interessant, weil erst diese Zahl in Verbindung mit den Widerstandsdelikten einen realitätsnahen Überblick über die körperliche Gewalt gegen Polizeibeamte gibt. Wie bereits in Kapitel 3 (S. 17) beschrieben, geht bei einem Vorfall, der mehrere Delikte zugleich beinhaltet, das Delikt mit der höheren Strafandrohung in die Statistik ein. Wurde also ein Polizist im Rahmen eines Widerstandsdeliktes auch Opfer eines Körperverletzungsdeliktes, so findet er sich in der Statistik über Körperverletzungen wieder, nicht jedoch in der über Widerstandsdelikte. § 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de § 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3 mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 226 Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. § 231 Beteiligung an einer Schlägerei (1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist. (2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist. * S e i t e | 22 Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamten nach Bundesland Da auch versuchte Körperverletzung bereits strafbar ist (jeweils Absatz 2 der oberen beiden Paragrafen), weisen die Statistiken der Länder hier die Gesamtzahl der Delikte aus, sowie die vollendeten Delikte. Vollendet heißt hier, dass der betreffende Polizeibeamte tatsächlich verletzt wurde. Baden-Württemberg 2010 2011 Insgesamt davon vollendet Insgesamt 1.559107 1.169108 1.825109 2012 davon vollendet Trend davon vollendet Insgesamt 1.270110 2.019111 k.A. Insgesamt davon vollendet - Bayern 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet 2.178112 k.A. Insgesamt 2012 davon vollendet Insgesamt k.A. 2.109114 2.351113 Trend davon vollendet Insgesamt davon vollendet 1.184115 - Berlin 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet n.e. n.e. 2012 Insgesamt davon vollendet Insgesamt 1.947116 1.129117 1.547118 Trend davon vollendet 912119 Insgesamt davon vollendet Brandenburg 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet k.A. k.A. Insgesamt 2012 davon vollendet 103120 74121 Insgesamt Trend davon vollendet 103122 65123 Insgesamt davon vollendet Hamburg 2010 Insgesamt n.e. 2011 davon vollendet n.e. Insgesamt 533124 2012 davon vollendet k.A. Insgesamt k.A. Trend davon vollendet k.A. Insgesamt davon vollendet - - * S e i t e | 23 Mecklenburg-Vorpommern 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet 101125 Insgesamt n.e. 2012 davon vollendet 91126 k.A. Insgesamt Trend davon vollendet 120127 k.A. Insgesamt davon vollendet - Niedersachsen 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet k.A. Insgesamt k.A. 538128 2012 davon vollendet 192129 Insgesamt 855130 Trend davon vollendet 523131 Insgesamt davon vollendet Nordrhein-Westfalen 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet k.A. k.A. Insgesamt 773132 2012 davon vollendet 521133 Insgesamt 944134 Trend davon vollendet 584135 Insgesamt davon vollendet Rheinland-Pfalz 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet 434136 k.A (eine mit Todesfolge) Insgesamt 2012 davon vollendet 455137 k.A. Insgesamt Trend davon vollendet 589138 k.A. Insgesamt davon vollendet - Saarland 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet n.e. n.e. Insgesamt 2012 davon vollendet 37139 k.A. Insgesamt Trend davon vollendet 37140 k.A. Insgesamt davon vollendet - Sachsen 2010 Insgesamt 231141 davon vollendet 137142 2011 Insgesamt 189143 davon vollendet 116144 2012 Insgesamt 286145 Trend davon vollendet 169 Insgesamt davon vollendet * S e i t e | 24 Sachsen-Anhalt146 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet Insgesamt 2012 davon vollendet 124 61 Insgesamt Trend davon vollendet 107 50 Insgesamt davon vollendet Schleswig-Holstein 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet 36147 k.A. Insgesamt 2012 davon vollendet 100148 k.A. Insgesamt Trend davon vollendet 67149 45150 Insgesamt davon vollendet - Thüringen 2010 Insgesamt 2011 davon vollendet 57151 k.A. (2. Halbjahr) Insgesamt 2012 davon vollendet 134152 60153 Insgesamt 179154 davon vollendet 123155 Trend Insgesamt davon vollendet Nicht ablesbar, wegen Erfassungsänderung Bundespolizei 2010 2011 Insgesamt davon vollendet n.e. n.e. Insgesamt 463156 davon vollendet 290157 2012 Insgesamt 801158 davon vollendet 438159 Trend Insgesamt davon vollendet Nicht ablesbar, wegen Erfassungsänderung Bei dem auffallend hohen Anstieg in Schleswig-Holstein von 2010 nach 2011 handelt es sich nicht um das Ergebnis eines besonderen Vorkommnisses wie bspw. einer großen Demonstration o.ä. Dies ergab eine Rückfrage beim Landespolizeiamt sowie der Polizeidirektion AFB (Aus- und Fortbildung für die Bereitschaftspolizei) in Schleswig-Holstein. Der betrachtete Zeitraum ist schlicht zu kurz, um aus dieser Schwankung gesichert schließen zu können, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte in Schleswig-Holstein erst anstieg und nun wieder im Sinken begriffen ist. Sicher ist hingegen, dass man aus diesen Zahlen schließen kann, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte auch in Schleswig-Holstein zu hoch ist. In Baden-Württemberg bewegt sich die Gesamtzahl an Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte (Widerstand addiert mit Körperverletzungsdelikten) seit Jahren auf konstant hohem Niveau. Im Jahr 2011 ist sie um 7,8% auf 3.240 Fälle angestiegen.160 * S e i t e | 25 Bevor ich nun auf Zahlen zu sprechen komme, die mir aus unterschiedlichen Gründen nicht aus allen Bundesländern vorliegen, möchte ich die bundesweite Zusammenfassung der Gewalt gegen Polizeibeamte vorlegen. Polizeivollzugsbeamte als Opfer161 Straftat 2011 Delikte Vergesamt suche 2012 Delikte Vergesamt suche Veränderung Delikte Vergesamt suche Mord §211 StGB 23 22 32 31162 Totschlag §212 StGB 70 70 55 55163 67 20 75 20 3.326 1.675 3.755 1.993 11.308 4.128 12.198 4.493 2.949 0 3.289 0 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 35.636 0 39.516 0 Gesamt 53.379 5.915 58.920 6.590 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224,226,231 StGB (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB Bedrohung § 241 StGB Zum Vergleich: Im Jahr 2012 gab es bundesweit 263.817 Polizeibeamte und 46.146 Angestellte im Polizeidienst 164. Die erste Zeile dieser Tabelle sagt aus, dass es in 2011 insgesamt 22 Mordversuche an Polizeibeamten gegeben hat, und einen vollendeten Mord, d.h. ein Polizist wurde tatsächlich ermordet. In 2012 gab es 31 Mordversuche an Polizeibeamten und einen vollendeten Mord. Es handelt sich dabei um den Fall des am 28. Oktober 2011 erschossenen Mathias Vieth (Polizistenmord von Augsburg).Er taucht erst 2012 in der PKS auf, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Ermittlungen so weit waren, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft gegeben werden konnte. Glücklicherweise waren das in diesem Zeitraum die einzigen beiden Versuche, Polizeibeamten zu töten, die gelungen sind. Insgesamt stieg bundesweit die Anzahl der Polizeibeamte, die Opfer von Gewalt wurden, von 2011 nach 2012 um 5.451, das sind 9,9%. 165 * S e i t e | 26 Beispiel Niedersachsen Cuxhaven: Bedrohungslage endet tödlich – Polizeibeamter wehrt Angriff durch Schusswaffengebrauch ab Am Mittwochabend kam es kurz nach 18:30 Uhr nach bisher vorliegenden Erkenntnissen im Gebäude des Kreishauses aus einer Notwehrsituation heraus zu einem Schusswaffengebrauch durch einen 25jährigen Polizeibeamten, der angegriffen wurde. Der Angreifer wurde tödlich verletzt. und traf wenig später im Kreishaus ein. Laut Angaben von Zeugen befanden sich die Beamten (25 und 41 Jahre) in einer bedrohlichen Situation, als der Angreifer mit zwei Metallstangen, die er wie Lanzen hielt, auf die Beamten losging. Es kam daraufhin zu einer Schussabgabe durch den 25-jährigen Polizeibeamten. Zeugenangaben zufolge habe der Beamte den Angreifer zuvor mehrfach aufgefordert, die Gegenstände hinzulegen. Der mutmaßliche Angreifer wurde durch den Schuss in den Oberkörper tödlich verletzt. Das Opfer wird am heutigen Nachmittag obduziert werden. Die Ermittlungen zur Rekonstruktion des Moments der Schussabgabe dauern an. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der Polizei handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen 47-Jährigen aus dem Landkreis Cuxhaven, der derzeit ohne festen Wohnsitz ist. Er ist bereits mehrfach wegen Aggressionsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Ob er am Mittwochabend aufgrund Alkoholkonsums in einer Ausnahmesituation handelte, ist derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Während einer Fortbildungsveranstaltung erschien an dem Abend ein zunächst unbekannter Mann, der die Teilnehmer des Seminars, Bürgerinnen und Bürger aus der Region, beleidigt und bedroht haben soll. Anschließend soll er mehrere Unbeteiligte im Gebäude mit Metallstangen angegriffen und verletzt haben. Die Polizei wurde per Notruf von der Rettungsleitstelle des Landkreises alarmiert Diese werden laut Anweisung des Oldenburger Polizeipräsidenten Hans-Jürgen Thurau aus Gründen der größtmöglichen Objektivität von Polizeibeamten des entsprechenden Fachkommissariats aus Delmenhorst durchgeführt. Auch die spezialisierte Kriminaltechniker-Gruppe der Polizeidirektion Oldenburg wurde zur Spurensuche und sicherung am Tatort hinzugezogen. Hartmut Nitz, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stade, verschaffte sich noch am Abend einen persönlichen Überblick in Cuxhaven.166 Dieser Vorfall ereignete sich im Oktober 2011. Im Januar 2012 wurde das Verfahren gegen den Polizisten, der schießen musste, eingestellt. Das Ermittlungsverfahren hatte ergeben, dass er sich in einer Notwehrlage befunden hatte. "Die Schussabgabe erfolgte laut Zeugenaussagen und einem eingeholten Abstandsgutachten, als sich der Getötete ca. einen Meter vor dem Polizeibeamten befand. Dieser habe zuvor mit gezogener Dienstwaffe und den * S e i t e | 27 Worten: "Stopp, Polizei, Waffen weg, runter auf den Boden!" den Schusswaffengebrauch angedroht. 167 Ebenfalls berücksichtigte die Staatsanwaltschaft die beengten Verhältnisse innerhalb des Windfangs, in dem sich die Situation abgespielt hatte. Der Beamte sei deshalb "nicht mehr in der Lage gewesen, Schlagstock oder Pfefferspray herauszuziehen und einzusetzen. Zwar hätte sein Kollege Pfefferspray bereitgehalten. Diesem sei jedoch durch die Tür des Windfangs der Weg und damit der schnelle Einsatz abgeschnitten gewesen." 168 Zufällig kenne ich diesen Windfang ganz gut und kann deshalb die Erläuterungen der Staatsanwaltschaft dazu sehr gut nachvollziehen. Ich bin persönlich sehr beeindruckt davon, dass der zuständige Oberstaatsanwalt sich noch am Abend des Vorfalls selbst vor Ort ein Bild gemacht hat. Das sollte jeder tun, der eine Meinung zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch äußern möchte. Beispiel Nordrhein-Westfalen Ahlen: Krawalle im Zusammenhang mit Fußball – ein verletzter Polizist – zwei verletzte Sicherheitskräfte Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel der NRW-Liga zwischen Rot Weiß Ahlen und VfB Speldorf am Sonntag, 13.05.2012, im Ahlener Wersestadion ist es zu Ausschreitungen gekommen. Fußballanhänger des VfB Speldorf stürmten den Gästeblock. Es wurden zwei Sicherheitskräfte und ein Polizeibeamter verletzt. Die Polizei forderte Verstärkung an und stellte die Personalien der gesamten Fangruppe fest, um Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Aggressionen gingen von etwa 40 Personen aus. Die Gruppe bestand aus Anhängern des VfB Speldorf und Anhängern des SC Paderborn. Zwischen den Anhängern besteht eine “Fanfreundschaft”. Die Gruppe reiste mittags mit dem Zug an und zog lautstark durch die Fußgängerzone. Die Personen suchten eine Gaststätte in der Innenstadt auf. Dort wurde die Gruppe von polizeilichen Einsatzkräften aufgenommen und zum Wersestadion begleitet. Dabei wurden die Polizisten beschimpft und beleidigt, zu Ausschreitungen kam es noch nicht. Vor dem Stadion entstand Unruhe, die darin gipfelte, dass die etwa 40 Personen gewaltsam den Gästeblock stürmten. Dabei traktierten sie die durch den Verein zu Einlaßkontrollen eingesetzten Sicherheitskräfte mit Faustschlägen und rissen Absperrungen um. Zwei Sicherheitskräfte wurden leicht verletzt. Hinzu eilende Polizeikräfte wurden ebenfalls geschlagen und getreten. Im Laufe der Auseinandersetzungen wurde ein Beamter verletzt. Er wurde im Krankenhaus behandelt und konnte den Dienst nicht mehr aufnehmen. Ein Fan wurde in Gewahrsam genommen. Zur Verstärkung der Polizei wurden Einsatzkräfte aus dem Kreis Warendorf und ein Zug Bereitschaftspolizei, der in * S e i t e | 28 Dortmund im Einsatz war, nach Ahlen beordert. Nach dem Spiel wurden die Personalien der gesamten Gruppe festgestellt. Danach wurde die Gruppe zum Bahnhof begleitet und reiste gegen 18.30 Uhr ab. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, Widerstandes gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wegen des Abbrennen eines so genannten Bengalos eingeleitet.169 5 Im Dienst verletzte Polizeibeamte Einige Bundesländer haben zusätzliche Zahlen über verletzte Polizeibeamte gemeldet, die nicht in meine hier genutzte Systematik passen. Diese interessanten Zahlen sollen nicht untergehen: In Baden-Württemberg wurden 2010 insgesamt 1.267 Polizeibeamte durch Rechtsbrecher verletzt, 2011 waren es 1.603 Polizeibeamte170. Das ist eine Steigerung von 26,5%. 2012 wurden 1.828 Polizeibeamte verletzt 171. Das ist eine erneute Steigerung von 14%. Im Land Brandenburg wurden in 2012 insgesamt 183 Polizeibeamte im Dienst verletzt (2011 waren es 196, 2010 waren es 180), davon keiner schwer (2011 vier, 2010 einer). Bei Widerstandshandlungen wurden 128 im Jahr 2012 verletzt, davon keiner schwer (2011: 148 bei Widerstandshandlungen Verletzte, davon zwei schwer). Für das Jahr 2010 liegen keine entsprechenden Angaben vor.172 In Berlin hatte sich die Anzahl der durch Widerstandshandlungen verletzten Polizeimitarbeiter von 741 in 2010 auf 799 Personen in 2011 erhöht.173 Zum Jahr 2012 ist eine weitere Steigerung auf 914 verletzte Personen zu verzeichnen. 174 In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2010 921 Polizeibeamte der Landespolizei nach Angriffen als verletzt registriert, im Jahr 2011 waren es 924 Polizeibeamte175. Für 2012 liegt zu diesem Thema keine statistische Aufbereitung vor176. In Nordrhein-Westfalen waren insgesamt 650 Polizeiangehörige Opfer von Gewaltkriminalität (2011: 446). Davon waren 617 Opfer von schweren und gefährlichen Körperverletzungen (2011: 418), 24 von Raubdelikten (2011: 20) und neun von Mord- und Totschlagsdelikten (2010: 8) 177. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2012 insgesamt 536 Polizeibeamte durch Gewalt gegen Polizeibeamte verletzt. Fünf davon mussten sich einer stationären Behandlung unterziehen, 262 einer ambulanten. (2011: 475 Verletzte, 4 davon stationär behandelt, 211 ambulant / 2010: 377 Verletzte, 4 stationär und 204 ambulant). In 2010 wurde auch ein Polizeibeamter getötet.178 Die Gesamtzahl der Verletzungen durch Gewalteinwirkung ist von 2010 nach 2011 um fast 26% angestiegen, von 2011 nach 2012 gab es einen Anstieg um fast 17%. " Als Mordversuch wurden die tödlichen Schüsse erfasst, die ein 78 jähriger Rentner am 05.03.2012 in einer Arztpraxis in Weilerbach auf zwei Ärzte abgab. Nach der Flucht in sein Wohnhaus beschoss er einen eintreffenden Polizeibeamten, der einen Streifschuss am Hals erlitt. Anschließend erschoss der Täter sich selbst. * S e i t e | 29 Bei dem versuchten Totschlag wurden am 20.07.2012 in Trier Einsatzkräfte gezielt mit einer Nagelpistole beschossen, aber nicht getroffen." 179 Im Saarland wurden 2010 insgesamt 103 Polizeibeamte durch Widerstände verletzt, 2011 waren es 372 Fälle180. Im Jahr 2012 wurden 90 Polizeibeamte durch Widerstandsdelikte verletzt und 63 durch Körperverletzungsdelikte. In Schleswig-Holstein wurden 2011 insgesamt 77 Polizeibeamte durch Widerstandshandlungen verletzt 181. In 2012 wurden 237 Polizeibeamte durch gewalttätige Übergriffe verletzt182. Durch Angriffe bzw. Widerstandshandlungen wurden 2011 insgesamt 498 Bundespolizisten verletzt183. In 2012 wurden insgesamt 1.297 Opfer von Körperverletzungsdelikten 184. Beispiel Rheinland-Pfalz Trier: Polizeibeamter schwer verletzt Am Sonntag, 22. Juli, gingen bei der Polizei Trier gegen 3.30 Uhr gleich mehrere Notrufe ein, die eine größere Schlägerei in der Karl-Marx-Straße/ Ecke Feldstraße meldeten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war die Schlägerei nicht mehr im Gange, jedoch hielten sich ca. 20 bis 30 Personen dort auf, die sich zumindest noch verbal attackierten. Ersten Ermittlungen zufolge lag die Ursache der Streitigkeiten darin, dass sich vier Männer mitten auf die Fahrbahn der Karl-Marx-Straße gesetzt hatten. Vorbeikommende Passantinnen sprachen die Personengruppe besorgt darauf an und baten die Männer von ihrem gefährlichen Tun Abstand zu nehmen. Nach eigenen Aussagen wurden die Frauen daraufhin sofort in aggressiver Art und Weise beschimpft. Einer ließ dabei geringschätzig sogar seine Hose herunter und zeigte sein „Hinterteil“. Im weiteren Verlauf der Streitigkeiten taten sich zwei Personen besonders hervor, sie schlugen und traten auf die Frauen ein. Besucher einer nahegelegenen Gastwirtschaft kamen den Frauen schließlich zur Hilfe. Der genaue Geschehensablauf wird im Rahmen weiterer Ermittlungen zu klären sein. Eine der Geschädigten begab sich zur ambulanten Behandlung in ein Trierer Krankenhaus. Doch damit nicht genug: Nach dem Eintreffen der Polizeikräfte – Beamte der Polizeiinspektion Trier und der Bundespolizeiinspektion Trier – zeigten sich die Täter wenig kooperativ und verweigerten teilweise die Angaben ihrer Personalien. Zwei von ihnen wurde deshalb und wegen ihres immer noch höchst aggressiven Verhaltens die Ingewahrsamnahme eröffnet. Beim Verbringen in den Streifenwagen leistete einer der Täter heftigsten Widerstand. Nur mit äußerster Kraftanstrengung mehrerer Beamten gelang es schließlich, diese Person in den Streifenwagen zu setzen. Bildquelle: Dietmar Silber / pixelio.de Auf der Fahrt zur Polizeidienststelle gelang es dem Festgenommenen, mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf eines Polizeibeamten zu treten. Der Beamte * S e i t e | 30 wurde schwer verletzt und musste sich anschließend zur Behandlung ins Krankenhaus begeben, wo eine stationäre Aufnahme erfolgte. setzten beide zudem ihre Zellen unter Wasser. Das Ganze gipfelte darin, dass sogar eine Toilettenschüssel aus der Wandverankerung gerissen wurde. Nachdem beide Personen in den Gewahrsam der Polizeiinspektion Trier eingeliefert waren, zeigten sie sich immer noch nicht einsichtig. Weiterhin versuchten sie, eingesetzte Beamte anzugreifen und sprachen übelste Beleidigungen aus. Durch Verstopfen der Toilettenschüsseln Beide Tatverdächtigen – im Alter von 33 und 30 Jahren – werden am Montag dem Haftrichter vorgeführt. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vorgeworfen. 185 Beispiel Saarland Saarbrücken: Widerstand gegen Polizeibeamte In der Nacht zu Montag kam ein 28jähriger auf die Idee, sich einfach in einen Streifenwagen zu setzen. Diesen wollte er auch nicht verlassen, nachdem die Polizeibeamten ihn dazu aufforderten. Letztlich musste er von den Polizisten aus dem Auto gezogen werden. Der junge Mann leistete Widerstand und schlug mit seinen Ellenbogen nach den Polizeibeamten. Einen 31-jährigen Polizisten verletzte er dabei so, dass dieser mit einer Lungenquetschung stationär im Krankenhaus behandelt werden musste.186 * S e i t e | 31 6 Beleidigung von Polizeibeamten Das Kapitel der Beleidigung von Polizeibeamten ist ein schwieriges, weil hierzu kaum eindeutige Zahlen vorliegen. Diese sind auch schwierig zu erheben. Zum einen haben Menschen sehr unterschiedliche Schwellen, ab denen sie sich beleidigt fühlen. So kenne ich persönlich Polizeibeamte, denen es nichts ausmacht, als "Bulle" bezeichnet zu werden. Andere wiederum stört es kolossal. Die Rechtsprechung sagt dazu, dass durch die steigende umgangssprachliche Verwendung der Vokabel "Bulle" sowie durch die Wortherkunft nicht in allen Fällen eine Beleidigung vorliegt. Die Vorgänger dieses Wortes bedeuteten so viel wie "kluger Mensch". Erst durch entsprechende Erweiterungen wie in "BullenAuftrieb" für "Polizeieinsatz" oder "Scheiß-Bulle" ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.187 Ähnlich verhält sich das persönliche Empfinden auch bei anderen Beleidigungen. Hinzu kommt, dass viele Polizeibeamte mir erzählen, dass sie täglich beleidigt werden. Manche von ihnen so oft, dass sie auf die Anzeigen verzichten, weil sie schlicht irgendwann einmal nach Hause wollen. In der einen oder anderen Polizeidienststelle scheint es auch Vorgesetzte zu geben, die ihren Mitarbeitern durch die Blume zu verstehen geben, dass sie es nicht schätzen, wenn wegen Beleidigungen Anzeigen erstattet werden. Offenbar gehört es für manche zum Bild eines nervenstarken Polizisten, dass er sich über Unverschämtheiten nicht ärgern darf. Beleidigungen Bundesland 2010 2011 2012 Trend Bayern 2.235188 2.756189 2.738190 Bremen k.A. 261191 356192 MecklenburgVorpommern 313193 269194 k.A. Rheinland-Pfalz 294195 419196 930197 Schleswig-Holstein 109198 75199 107200 Ob es sich bei der Steigerung in Sachen Beleidigungen in Rheinland-Pfalz in Höhe von 121,95 % um einen tatsächlichen Anstieg handelt oder die Polizeibeamten ein konsequenteres Anzeigeverhalten an den Tag legen, ist unbekannt. In Brandenburg werden Beleidigungen gegen Polizeibeamte seit 2011 nicht mehr erfasst. Auch aus den anderen Bundesländern habe ich dazu keine Zahlen bekommen, teilweise, weil sie dort nicht erfasst werden. Noch einmal zur Erinnerung: 2012 gab es in Bayern 1.668 Widerstands- und 2.109 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte. Die Zahl der hier ausgewiesenen Beleidigungen liegt deutlich über diesen Zahlen. * S e i t e | 32 In Rheinland-Pfalz gab es in 2012 allerdings 1.014 Widerstands- und 589 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte. Im Vergleich dazu mutet selbst die Zahl der Beleidigungen mit 930 doch eher gering an. Sind die Rheinland-Pfälzer Bürger höflicher als die Bayern? Oder haben die Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz ein dickeres Fell? Angesichts der mir vorliegenden Berichte von Polizeibeamten, auch aus Bayern, dass sie quasi täglich beleidigt werden, körperliche Angriffe jedoch trotz ihrer Häufung noch nicht jeden Tag passieren, halte ich diese Zahlen letztlich für nicht allzu belastbar. Sie müssen deutlich nach oben korrigiert werden. Ergebnis einer kleinen Umfrage unter Polizeibeamten, welche Beleidigungen sie sich in den letzten Tagen anhören durften. Die Ergebnisse habe ich ein wenig nach "Zielgruppen" geordnet. Überwiegend an männliche Polizeibeamte gerichtet, bundesweit, kann teilweise auch für Polizistinnen genutzt werden: Hurensohn, Kinderschläger, Kinderschänder, Bastard, Schwein, Nazi(schwein),Drecksack, hirnloser Prügelpolizist, Bullenschwein, Arschloch, Scheißbulle, Drecksau, Sau, Faschoschwein, Faschobulle, Drecksbulle, Blutbulle, Erfüllungsgehilfe, Kampfhund, Mörder, kleiner Führer, Pit Bull, Wichser, SS-Bulle, KZ-Aufseher, Raubritter, Schweinebande, Schweinebrut, Rassistenschwein, Grüne Dreckfresser, Schleimige Knüppelnazis Vorwiegend in den neuen Ländern: Honeckers letzte Rache, Stasischwein Nur an Polizeibeamtinnen: (Bullen)schlampe, Fotze, Bullentussi, blöde Kuh Mehrwortsätze, geschlechtsneutral verwendet: Geht dir dabei einer ab, du kleiner Vasall der Mächtigen? (bei der Festnahme eines Mannes, der den Polizeibeamten geschlagen hatte) Macht euch das Spaß, willkürlich Menschen zu verhaften? Haben Sie keine anderen Hobbys als Leute willkürlich aus dem Verkehr zu ziehen? Deine Mutter lutscht Schwänze in der Hölle. Ich ficke deine Mutter! Na? Geht dir jetzt einer ab? Is das gut, was du fühlst? Das gefällt dir, was? (Hausdurchsuchung) Sie kontrollieren mich nur, weil Sie Ausländer hassen! Du kontrollierst mich nur, weil du noch schwärzer bist als ich. (Ein Mann türkischer Herkunft zu einem sehr dunkelhäutigen Polizisten.) Mehrwortsätze an Polizistinnen gerichtet: Dich sollte man mal so richtig in den Arsch ficken, das ist gut für den Charakter! Ich fick dich in den Hals bis du kotzt! * S e i t e | 33 Beispiel Sachsen Dresden: Polizeibeamter bei letztem Heimspiel des Jahres verletzt Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und dem FC Energie Cottbus führte die Polizeidirektion Dresden heute einen Polizeieinsatz durch. Dabei wurde sie von Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei sowie der Bundespolizei unterstützt. Es waren rund 1.000 Beamte im Einsatz. Zur Gewährleistung der strikten Fantrennung wurden bahnreisende Gästefans und auch individuell anreisende Fans mit Bussen vom Hauptbahnhof zum Stadion gebracht. Die Begleitung erfolgte durch die Polizei. Vor dem Fußballspiel stellten Beamte gegen 09.45 Uhr zwölf „Dynamo-Fans“ am Mosaikbrunnen im Großen Garten fest, wobei ein Freitaler (27) Pyrotechnik, unter anderem sogenannte „La Bomba“ Böller, bei sich führte. Der 27-jährige Anführer der Gruppe wurde in das Dresdner Polizeigewahrsam verbracht. Er muss sich nunmehr wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Ein Ordner stellte weiterhin einen Mann im Gästeblock fest, welcher einen Böller zündete. Der 31-jährige Senftenberger wurde an die Polizei übergeben und zur Durchsetzung eines Platzverweises in Gewahrsam genommen. Darüberhinaus wurde gegen 12.00 Uhr an der Strehlener Straße eine Frau (33) mit acht „La Bomba“ Böllern festgestellt. Sie wurde von ihrem elfjährigen Sohn begleitet. Von den 400, vor „Acki´s Sportsbar“ versammelten Fans, formierten sich etwa 100 Personen zu einem Fanmarsch in Richtung Stadion. In diesem wurde ein gelber Nebelkörper gezündet. Wer den Nebelkopf zündete, wird Gegenstand weiterer Ermittlungen sein. Aus diesem Marsch heraus warfen zudem zwei Fans eine Flasche auf die Einsatzbeamten, wodurch ein Beamter verletzt wurde. Einer der Flaschenwerfer konnte kurz darauf identifiziert werden. … Vier vermummte Dynamo-Fans brannten zu Spielbeginn im K-Block Bengalfeuer sowie zwei Nebelkörper ab. Die polizeilichen Beobachtungen nach dem Spiel verliefen ergebnisfrei.201 Beispiel Sachsen-Anhalt Halle: Zwei Polizeibeamtinnen verletzt Donnerstagabend gegen 19:30 Uhr ist der Polizei mitgeteilt worden, dass sich eine Person auf dem Dach eines Wohnhauses am Florentiner Bogen aufhält. Bei der Anfahrt zum Ereignisort wurde die Person durch die eingesetzten Beamten ebenfalls wahrgenommen. Bei der Überprüfung auf dem Dach konnte keine Person festgestellt werden. Während der Überprüfung auf dem Dach begab sich ein 29-jähriger Hallenser zu den vorm Grundstück befindlichen Polizeibeamtinnen. Er ging auf eine Beamtin zu beleidigte sie und stieß mit seinem Kopf gegen den Oberkörper der Beamtin, so dass diese zu Fall kam. Als die zweite Beamtin der geschädigten Polizistin zu Hilfe kam, verletzte sie sich bei einem Sturz. Am Boden liegend versuchte der Beschuldigte die gestürzte * S e i t e | 34 Polizistin mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, was nicht gelang. Daraufhin zog der Beschuldigte die Polizistin an den Haaren und riss ihr ein Haarbüschel raus. Die durch den Kopfstoß verletzte Polizistin ist zur stationären Behandlung in ein städtisches Krankenhaus verbracht worden. Die zweite Beamtin ist nach einer ambulanten Behandlung krank geschrieben worden. Der Beschuldigte musste zum örtlich zuständigen Revierkommissariat verbracht werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,46 Promille. Der Mann ist in Gewahrsam genommen worden. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an. 4 202 7 Körperverletzung im Amt Wer sich mit dem Thema "Gewalt gegen Polizisten" beschäftigt, bekommt immer früher oder später mit der Frage nach diesem Deliktfeld zu tun. Es ist noch keine Vortragsveranstaltung vergangen, in der ich nicht darauf angesprochen wurde. Oft hört sich das in etwa so an: "Wissen Sie eigentlich nicht, was für eine brutale Meute Sie da verteidigen? Sogar Amnesty International kritisiert die deutsche Polizei." Es ist auch nicht so, als würden wir die Augen davor verschließen, dass es auch unter Polizeibeamten Menschen gibt, die Gewalt austeilen. Aus dem Untertitel unseres Vereins "Menschenrechte gelten auch für Polizeibeamte" geht zweierlei hervor – Polizeibeamte sind Menschen und somit haben sie Anspruch darauf, dass man ihnen Menschenrechte gewährt. Und sie müssen sich auch an die Menschenrechte halten. Dass das nicht alle schaffen, gehört auch zu ihrem Menschsein. Menschen sind nicht perfekt. Dazu an dieser Stelle ein paar Zahlen. Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete203 Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 2012 24 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 2.367 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 1.767 Gesamt 4.158 Dies sind Zahlen, die Amnesty International in seiner Broschüre "Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland" von 2010 ausweist, allerdings aktualisiert, denn Amnesty bezieht sich auf das Jahr 2009. 204 Gleichzeitig ist in dieser Broschüre zu lesen, viele Menschen würden sich nicht trauen, eine Anzeige gegen Polizeibeamte zu erstatten. "Einige mutmaßliche Opfer erstatten aus Furcht vor Gegenanzeigen durch die Polizei keine Anzeige."205 Abgesehen davon, dass diese Aussage nicht belegbar ist, stelle ich – ebenso unbelegbar – die Behauptung auf, dass es ebenfalls viele Menschen gibt, die sich aus Furcht vor Gegenanzeigen oder Schlimmerem nicht wagen, Anzeigen * S e i t e | 35 gegen Nichtpolizisten zu erstatten. In meinem persönlichen Bekanntenkreis fallen mir, ohne lange nachzudenken, schon vier Personen ein. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass es für 2009 insgesamt lediglich 2.955 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte gegeben hat. Es scheinen also viele Menschen ihre Zurückhaltung in Sachen Anzeigenerstattung gegen die Polizei aufgegeben zu haben. Weiters zitiert Amnesty International eine wissenschaftliche Untersuchung von Tobias Singelnstein aus dem Jahr 2003206, nach der "Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte häufiger ohne eine Gerichtsentscheidung eingestellt [werden] als sonstige Ermittlungsverfahren gegen andere Personen."207 Allerdings schreibt Singelnstein selbst schon in seiner Einführung, dass er nicht nachweisen kann, dass diese Tatsache aus einer gesonderten Behandlung von Verfahren gegen Polizeibeamte herrührt, sondern lediglich "Hinweise" für diese Annahme vorweisen kann. Innenministerien, Staatsanwaltschaften und Polizeibeamte berichten, dass viele Anzeigen lediglich aus Rache gegen die Beamten erstattet werden, in der irrigen Annahme, ein Strafverfahren gegen sich selbst abzuwenden, oder in dem Versuch, demjenigen, der einem Probleme verursacht, mit gleicher Münze zurückzuzahlen. Singelnstein hält dagegen, dass Strafverteidiger, Betroffene und Bürgerrechtsgruppen angeben, dass das von der Polizei eingeleitete Widerstandsverfahren die Retourkutsche sei. 208 Wer da nun glaubhafter erscheint, muss jeder für sich selbst entscheiden. Man darf bei der Beurteilung dieser Zahlen auch nicht vergessen, dass, speziell bei Demonstrationen, Polizeibeamte auch gezielt provoziert werden, damit ihnen irgendwann der Geduldsfaden reißt. Das kann so aussehen, dass ihnen unangenehm nahe gerückt wird, dass sie bedrängt werden, dass sie stundenlang Beleidigungen anhören müssen, dass ihnen nackte Gesäße gezeigt werden, dass sie immer wieder berührt werden, auch an sehr intimen Stellen, dass sie lächerlich gemacht werden und dass man ihre Persönlichkeitsrechte bricht, indem man ihnen mit einer Kamera so nahe rückt wie diesem jungen Polizeibeamten auf diesem Foto hier. Bildquelle: schubalu / pixelio.de * S e i t e | 36 Er verrichtet seinen Dienst übrigens nicht im deutschsprachigen Raum. Nicht nur deshalb weiche ich hier von meinem Grundsatz ab, keine Gesichter zu zeigen, auch wenn die Rechtsprechung das erlaubt. Dieses Foto war, dem Text darunter nach zu urteilen, ursprünglich nicht gerade polizeifreundlich intendiert. Aber ich sehe in den Augen des jungen Mannes eine Menge Emotionen, die die Botschaft des Vereins transportieren, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind. Mit diesen Ausführungen soll nicht gerechtfertigt werden, wenn ein Polizeibeamter überzieht. Aber es soll eine realistische Betrachtungsweise der Situationen erfolgen, in denen Polizisten sich wieder und wieder befinden und die nach dem x-ten Wochenende, das wegen einer Demo oder einem Fußballspiel ins Wasser fällt, die dünner werdenden Nerven zum Zerreißen bringen können. Mit Sicherheit sind nicht alle Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte unberechtigt. Aber m.E. kann man aus den Aussagen von Amnesty International nicht zwingend schließen, dass unsere Polizeibeamten kollektiv eine "brutale Meute" sind, wie es oft geschieht. In den Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten sind auch jene Verfahren enthalten, die gegen Polizeibeamte eingeleitet werden, die von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen mussten, wie in unserem Beispiel aus Cuxhaven (siehe Seite 26). Wir erinnern uns, dass in diesem Fall auf Notwehr erkannt wurde. Da entsprechende Ermittlungen auch dann eingeleitet werden, wenn es nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch keine Toten gab, bedeutet die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene Zahl nicht, dass wir hier 24 Leichen als Folge deutscher Polizeiarbeit vorliegen hätten. Sie bedeutet auch nicht, dass hier 24 Fälle von Tötungsabsicht anfielen, denn die Fälle von Notwehr und Nothilfe sind darin mit erfasst. Ein beliebtes Schlagwort in diesem Zusammenhang ist das Delikt "Körperverletzung im Amt". Da es auch Niederschlag in den Polizeilichen Kriminalstatistiken findet, sollen diese Zahlen auch hier nicht fehlen. Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass nicht ausschließlich Polizeibeamte der Körperverletzung im Amt bezichtigt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die PKS die Anzahl der angezeigten Fälle ausweist, was nichts über den Ausgang eines Verfahrens aussagt. Aus einigen Bundesländern habe ich keine Angaben bekommen. Es war immer eine sehr nette Begründung dabei, die ganz deutlich machte, dass es sich hierbei nicht um einen Vertuschungsversuch handelt, sondern schlicht um die Sorge, dass diese Zahlen unfair gegen Polizeibeamte eingesetzt werden könnten – was leider keine von der Hand zu weisende Vermutung ist. Vertuschung wäre absolut sinnlos, da diese Zahl akkumuliert in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes ausgewiesen wird. Ich stelle diese Zahlen bewusst den Delikten "Körperverletzung zu Lasten von Polizeibeamten" und Widerstand sowie der Gesamtzahl aller Polizeibeamten in dem entsprechenden Bundesland gegenüber. Würden wir der Einfachheit halber annehmen (was nicht stimmt), dass alle Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt berechtigt sind, dann wären im Jahr 2012 bundesweit 1.969 von insgesamt 263.817 Polizeibeamten gewalttätig gewesen. Das sind gerade mal 0,8% aller Polizeibeamten. Hingegen gab es bundesweit 15.953 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte (vgl. S. 25, Addition von leichter und schwerer Körperverletzung). Das sind, selbst wenn wir vereinfachend (und nicht korrekt) annehmen, es habe jeweils nur einen * S e i t e | 37 Polizeibeamten getroffen, 6,0%. Zudem gab es 39.516 Widerstandsdelikte gegen Polizeibeamte. Unter der gleichen vereinfachenden Annahme, dass es immer nur einen trifft, sind das 14,9%. Anzahl Polizeibeamte insgesamt (vgl. Kapitel 8, S. 38) Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamten (vgl. Kapitel 4, S. 21) Bayern 33.000 2.109 1.668 245209 Berlin 27.942 1.547 2.168 550210 103 600 69211 Bundesland Brandenburg Widerstand gem. § 113 StGB (vgl. Kapitel 3, S. 17) Körperverletzung im Amt Bremen 2.969 k.A. 378 55212 Hamburg 9.900 k.A. 953 84213 13.674 k.A. 1.332 41214 40215 Hessen Mecklenburg-Vorpommern 5.196 120 437 Niedersachsen 18.200 855 1.954 267216 Nordrhein-Westfalen 40.000 944 5.915 138217 Rheinland-Pfalz 9.353 589 1.014 80218 Saarland 3.010 37 397 27219 Sachsen 10.977 286 985 151220 Sachsen-Anhalt 6.873 107 634 88221 Schleswig-Holstein 7.681 67 1.116 33222 Thüringen 6.498 179 662 43223 263.817 15.953 39.516 Bundesweit (2011) 1.969224 Damit dürften drei Dinge klar gestellt sein: 1. Polizeibeamte werden weitaus häufiger Opfer von Gewalt als sie auszuteilen. 2. Selbst unter der Annahme, dass alle Anzeigen gegen Polizeibeamte berechtigt wären, ist es nur ein Bruchteil aller Polizeibeamten, der betroffen ist. 3. Die Mär vom gewalttätigen deutschen Polizisten ist schlicht nicht haltbar. Die ganz überwiegende Mehrheit der Polizeibeamten macht ihre Arbeit ordentlich und mit Hingabe und verdient in keiner Weise die Gewalt, mit der sie zunehmend überzogen werden. * S e i t e | 38 Beispiel Schleswig-Holstein Flensburg: Schulter bei Widerstandshandlung ausgekugelt Samstagmorgen, gegen 05:20 Uhr, eilten Beamte des 1. Polizeireviers in die Süderlücke, weil hier ein 21jähriger Flensburger in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Bekannten in der Wohnung seiner Exfreundin geraten war. Der 21jährige musste zu Boden gebracht und gefesselt werden. Die Beamten brachten ihn zur Beruhigung und Verhinderung weiterer Straftaten ins Polizeigewahrsam beim 1. Polizeirevier und sicherten eine Blutprobe. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen sprang der junge Flensburger mit angelegten Handfesseln einen Beamten von hinten an und kugelte diesem die Schulter aus. Der Beamte ließ sich im Krankenhaus ärztlich versorgen und ist vorerst nicht dienstfähig. Der Gewalttäter verhielt sich auch den Beamten gegenüber aggressiv, beleidigte sie und versuchte, die Polizisten zu bespucken, zu treten oder Kopfnüsse zu verteilen. Der Gewalttäter wird sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung in einem Strafverfahren verantworten müssen. Die Kosten für Blutprobe, das toxikologische Gutachten, die Unterbringung im Polizeigewahrsam und den krankheitsbedingten Ausfall des Beamten werden auferlegt. 225 Beispiel Thüringen Gera: Zwei Polizeibeamte durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt Im Rahmen einer Amtshilfe bei einer Zwangsvollstreckung setzte sich eine 57Jährige massiv gegen die beiden eingesetzten Polizeibeamten zur Wehr. Beide wurden durch Bisse, Schläge und Tritte leicht verletzt. Die Frau wurde in eine psychiatrische Klinik verbracht und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung angezeigt. 226 8 Wie viele Polizeibeamte hat Deutschland überhaupt? Das Beantworten dieser Fragestellung warf einige Schwierigkeiten auf, da in manchen Bundesländern Polizisten im Angestellenverhältnis arbeiten. Zudem gibt es Hilfspolizisten. Polizeibeamte im Ausbildungsverhältnis werden bei den meisten Bundesländern nicht mit eingerechnet. Ein Mitarbeiter eines Innenministeriums verweigerte mir die Angabe bestimmter Zahlen, da er eine bundesweite Vergleichbarkeit in Frage stellt, schließlich sei der Begriff "Schutzpolizei" von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert. * S e i t e | 39 Da hat er Recht. Mein Ziel ist aber gar nicht, die Bundesländer miteinander zu vergleichen, sondern das Ausmaß der Gewalt gegen Polizeibeamte deutlicher zu machen. Wenn die Zahlen der Gewaltakte einfach so im Raum schweben würden, fehlt die Bezugsgröße. Insofern hätten diese Zahlen schon geholfen… Deswegen denke ich, dass man sich mit Hilfe dieser Tabelle ein besseres Bild vom Ausmaß der Gewalt gegen Polizisten machen kann. * S e i t e | 40 Anzahl Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland 227 Bundesland Polizeibeamte / -bedienstete davon bei der Schutzpolizei davon bei der Bereitschaftspolizei BadenWürttemberg 23.800228 19.500229 1.900230 Bayern 33.000231 23.000232 5.000233 Berlin 16.230234 13.235 Brandenburg 7.344235 5.141236 575237 Bremen 2.969238 1.035239 368240 9.900241 6.200242 720243 13.674244 10.589245 1.236246 5.196247 4.000248 413249 Niedersachsen 18.200250 14.836251 1.000252 NordrheinWestfalen 40.000253 16.000254 2.600255 Rheinland-Pfalz 9.353256 7.569257 1.458258 Saarland 3.010259 k.A. k.A. Sachsen 10.977260 k.A. k.A. Hamburg Hessen MecklenburgVorpommern 2.572 (Bremen Stadt) Sachsen-Anhalt 6.873261 4.941262 SchleswigHolstein 7.681264 5.457265 Thüringen 6.498267 Bundespolizei Bundesweit 33.000268 263.817271 k.A. 20.000269 k.A. k.A. 300263 k.A.266 k.A. 5.000270 k.A. * S e i t e | 41 Beispiel Bundespolizei Nackter Mann attackiert Bundespolizisten im Hamburger HauptbahnhofFestnahme Am 30.10.2011 gegen 05.30 Uhr wurde die Bundespolizei telefonisch über eine völlig unbekleidete männliche Person im Hamburger Hauptbahnhof informiert. Bundespolizisten entdeckten auf einer Treppe in der Wandelhalle einen zunächst am Boden liegenden unbekleideten Mann. Sie forderten den Mann auf, die neben sich liegende Bekleidung anzuziehen. Die Aufforderung ignorierte der Beschuldigte und griff die Polizeibeamten mit Faustschlägen und gezielten Fußtritten an. Aufgrund der erheblichen Widerstandshandlungen stürzten alle Beteiligten die Treppe hinunter. Ein Bundespolizist (42) erlitt erhebliche Schulterverletzungen und wurde in ein Krankenhaus verbracht. Der Polizeibeamte konnte das Krankenhaus nach ärztlicher Behandlung zwar wieder verlassen, ist aber zunächst nicht mehr dienstfähig. Dem Beschuldigten wurden Handfesseln angelegt. Unter erheblichen weiteren Widerstandshandlungen wurde der Beschuldigte dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof zugeführt. In der Bekleidung des Beschuldigten konnten keine Ausweisdokumente aufgefunden werden. Die Identität des Beschuldigten konnte bislang nicht festgestellt werden; Bundespolizisten führten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch. Über den psychiatrischen Notdienst erfolgte die Einweisung des Beschuldigten in ein Krankenhaus. Bundespolizisten leiteten entsprechende Strafverfahren (Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) gegen den Beschuldigten ein. Die Ermittlungen der Bundespolizei zur Feststellung der Identität dauern noch an.272 * S e i t e | 42 * S e i t e | 43 Aufnahmeantrag / Mitgliedsdatenblatt für die Mitgliedschaft im Verein "Keine Gewalt gegen Polizisten e.V." Keine Gewalt gegen Polizisten e.V. Postfach 13 12 53403 Remagen Hiermit beantrage ich (Name, Vorname, Geburtsdatum) (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer (Telefon, Handy, E-Mail – Angabe der E-Mail-Adresse notwendig) ab dem _____________________________ die Mitgliedschaft im Verein "Keine Gewalt gegen Polizisten e.V." Ich erkenne die Satzung und Ordnungen des Vereins an. Meinen Mitgliedsbeitrag in Höhe von ____________ pro Monat □ überweise ich auf das Konto des Vereins (Kontonummer 1000228039, BLZ 577 513 10, Kreissparkasse Ahrweiler) □ lasse ich durch den Verein einziehen. (siehe am Aufnahmeantrag angehängte Einzugsermächtigung) Einzugsermächtigung Ich ermächtige den Verein Keine Gewalt gegen Polizisten e. V. widerruflich meinen Beitrag und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, welche laut Satzung erhoben werden dürfen, □ vierteljährlich □ halbjährlich □ jährlich von folgendem Konto durch Lastschrift einzuziehen: Name des Kontoinhabers: _______________________________ Anschrift des Kontoinhabers (wenn abweichend vom Antragsteller) Kreditinstitut: ________________ Bankleitzahl: _______________ Kontonummer: ______________________ Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß Bundesdatenschutzgesetz bin ich einverstanden. Unterschrift Vereinsmitglied * S e i t e | 44 Spendeneinzugsermächtigung Keine Gewalt gegen Polizisten e.V. Postfach 13 12 53403 Remagen Hiermit ermächtige ich den Verein Keine Gewalt gegen Polizisten zum Einzug meiner Spende. Einmalspende (erst ab 5 Euro möglich) Betrag ____________________________________________ Dauerspende o vierteljährlich o halbjährlich o jährlich Betrag pro Abbuchung _________________________________ Kontoinhaber _______________________________________________________ Kreditinstitut _______________________________________________________ Bankleitzahl / Kontonummer _______________________________________________________ Datum und Unterschrift ________________________________________________________ * S e i t e | 45 * S e i t e | 46 Anhang Endnoten: 1 Quellen: Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen vom 09.08.2011 und vom 11.08.2011 "21-jähriger gesteht Mordanschlag", Online-Artikel wdr.de vom 08.02.2012 (URL: http://www1.wdr.de/themen/panorama/messerattacke104.html) "Markus K. entschuldigt sich bei Polizisten für Hinterhaltangriff", Online-Artikel "Der Westen" vom 08.02.2012, (URL http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/markus-k-entschuldigt-sich-bei-polizisten-fuerhinterhalt-angriff-id6329087.html) "Messerangriff auf Polizisten – Täter nicht schuldfähig", Online-Artikel "Der Westen" vom 06.03.2012 URL: http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/messerangriff-auf-polizisten-taeter-nicht-schuldfaehigid6432044.html) "Kollegen retteten Polizisten nach Messerattacke das Leben", Online Artikel "Der Westen" vom 16.02.2012 URL: http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/kollegen-retteten-polizisten-nach-messerattacke-das-lebenid6360796.html 2 Quelle: "Polizisten brauchen Liebe, Harmonie und Ordnung", Interview mit Rafael Behr in der Online-Ausgabe des Standard (österreichische Tageszeitung) vom 17.08.2012 3 Quellen: Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, Gewalt gegen Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 1, (7 Thesen zur Gewalt gegen Polizeibeamte, Erste Ergebnisse einer Polizeibefragung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen), KFN Hannover, 2010 Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, Gewalt gegen Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 2, (Ausgewählte Befunde zu den Tätern der Gewalt), KFN Hannover, 2010 Pfeiffer, Christian; Ellrich, Karoline; Baier, Dirk, Gewalt gegen Polizeibeamte, Zwischenbericht Nr. 3, (Ausgewählte Befunde zu Einsatzbeamten, Situationsmerkmalen und Folgen von Gewaltübergriffen), KFN Hannover, 2011 4 Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7. August 2012 in Nürnberg, S. 2 5 Quelle: ebd., S. 7f 6 Quelle: ebd., S. 10 7 Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums des Freistaats Bayern vom 05.06.2013 8 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 20 9 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 21 10 Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Konstanz vom 24.10.2012 11 Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 17.12.2012 12 Vgl. die in Endnote 3 erwähnte Studie des KfN sowie "Gewalt gegen die Polizei: Studie am Beispiel der PD Montabaur", Polizeikurier RLP 01.11 13 Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18 und Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 19 14 Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012 15 Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 12.08.2012 16 Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 17.07.2011 17 Quelle: Pressemitteilung der Polizei Brandenburg vom 14.05.2012 18 Quelle: Pressemitteilung der Polizei Bremen vom 04.12.2012 19 Quelle: Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 23.12.2012 20 StGB = Strafgesetzbuch 21 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012 22 n.e. = nicht erfasst; in Baden-Württemberg wird diese Zahl erst seit dem 01.01.2011 erfasst 23 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012 24 Quelle: ebd. 25 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 18.06.2013 26 Quelle: ebd. 27 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2010 28 k.A. = keine Angabe 29 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2011 30 Quelle: ebd. 31 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern für 2012, Tabelle B001 32 Quelle: ebd., Tabelle B091 33 Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 14 und 16 34 Quelle: ebd. 35 Quelle: ebd. 36 Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Berlin 2012", S. 12 37 Quelle: ebd. 38 Quelle: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 16.06.2012 39 Quelle: ebd. 40 Quelle: ebd. * S e i t e | 47 41 Quelle: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 01.07.2013, Zahlen mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar wegen Erfassungsänderung. 42 Quelle: ebd. 43 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2010 44 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen von 2011 45 Quelle: ebd. 46 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Bremen, Tabelle 01 47 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Bremen, Tabelle 91 48 Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.201 2 49 Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012 50 Quelle für alle Zahlen in dieser Zeile: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012 51 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Hamburg, Tabelle 001 52 Quelle: ebd., Tabelle 092 53 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik in Hessen, Jahrbuch 2010, S. 43 54 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen 2011, Tabelle 01 55 Quelle: ebd., Tabelle 91, S. 11 56 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen 2012, Tabelle 01 57 Quelle: ebd., Tabelle 91 58 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012 59 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012 60 Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 61 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2010, Tabelle 01, S. 18 62 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2011, Tabelle 01, S. 18 63 Quelle, ebd., Tabelle 6P, S. 24 64 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Niedersachsen, Tabelle 01 65 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Niedersachsen vom 18.06.2013 66 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2012 67 Quelle: ebd. 68 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2013 69 Quelle: ebd. 70 Quelle: ebd. 71 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11 72 Quelle: ebd. 73 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11 74 Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012 75 Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012 76 Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2013 77 Quelle: Stand und Entwicklung der Kriminalität, Veröffentlichung des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes zur PKS 2012, S. 33 78 Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2013 79 Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012 80 Quelle: ebd. 81 Quelle: ebd. 82 Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 03.07.2013 83 Quelle: ebd. 84 Quelle: Mail des LKA Sachsen-Anhalt vom 06.08.2013 85 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2010, Tabelle 01 86 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 01 87 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2011, Tabelle 91 88 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2012, Tabelle 01 89 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein von 2012, Tabelle 91 90 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend daraus ablesbar. 91 Quelle: ebd. 92 Quelle: ebd. 93 Quelle: ebd. 94 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 21.06.2013 95 Quelle: ebd. 96 Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 04.06.2012. Aussagen zu Polizeivollzugsbeamten als Opfer von Gewalt sind für den Zeitraum vor 2011 nicht möglich, da die "Geschädigtenspezifik" erst in 2011 in die PKS eingeführt wurde. 97 Quelle: ebd. 98 Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 18.09.2012. Achtung! Die Daten für 2012 sind wegen Änderungen in der Erfassungsmethodik nicht mit denen von 2011 vergleichbar. Es ist kein Trend aus diesen Zahlen ableitbar. 99 Quelle: ebd. 100 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2011, S. 8 101 Quelle: ebd., S. 8 102 Quelle: ebd., S. 26 103 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2012, S. 10 * S e i t e | 48 104 Quelle: ebd., S. 26 Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Kassel vom 22.11.2011 106 Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Neubrandenburg vom 07.12.2011 107 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012 108 Quelle: ebd. 109 Quelle: ebd. 110 Quelle: ebd. 111 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 18.06.2013 112 Quelle: Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Vorstellung des Lagebildes Bayern 2010 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte" am 1. Juni 2011 in München, S.7 113 Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7. August 2012 in Nürnberg, S. 8 114 Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Bayern vom 17.06.2013 115 Quelle: ebd., errechnet aus der Info , das "2.109 (davon 925 Versuche) Körperverletzungsdelikte" in Bayern erfasst worden seien 116 Quelle: Es handelt sich bei diesen Angaben nicht um die Anzahl der Delikte, sondern die Anzahl der geschädigten Polizeibeamte. "Seit diesem Jahr ist es aufgrund bundesweiter Vereinbarungen erstmals möglich, die Anzahl geschädigter Polizeibeamter/-beamtinnen zu den in der PKS ausgewiesenen Straftaten zu benennen: Im Jahr 2011 wurden 4.018 Polizeibeamte/-beamtinnen Opfer eines Widerstands und 1.947 wurden Opfer einer Körperverletzung, davon 1.129 zu einer vollendeten Körperverletzung." Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 des Landes Berlin, S. 14 117 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Berlin, S. 12 (errechnet aus den Angaben "912 Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen wurden Opfer einer vollendeten Körperverletzung (-217, 19,2%)" 118 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Berlin, S. 141 (errechnet aus den Angaben "Neben dem Widerstand handelt es sich überwiegend um 224000 Vorsätzliche leichte Körperverletzung mit 1.151 Opfern (Vorjahr: 1.466) sowie um 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung mit 396 Opfern (Vorjahr: 449)." 119 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Berlin, S. 12 120 Quelle: Schreiben des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 01.07.2013 121 Quelle: ebd. 122 Quelle: ebd. 123 Quelle: ebd. 124 Quelle: Schreiben des Präsidialstabes der Polizei Hamburg vom 29.05.2012 125 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012, (Angaben: 2010: Einfache KV 61 Fälle, Gefährliche KV 35 Fälle, Versuchter Totschlag 3 Fälle, Versuchter Mord 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte gegen das Leben handelt. 126 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012, (Angaben: 2011: Einfache KV 62 Fälle, Gefährliche KV 27 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte gegen das Leben handelt. 127 Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Angaben 2012: Einfache KV 78 Fälle, Gefährliche KV 40 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte gegen das Leben handelt. 128 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Niedersachsen vom 18.06.2013 129 Quelle: ebd. 130 Quelle: ebd. 131 Quelle: ebd. 132 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2013 133 Quelle: ebd. 134 Quelle: ebd. 135 Quelle: ebd. 136 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11 137 Ebd., S. 11 138 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11 139 Quelle: Mail des Landespolizeipräsidium des Saarlandes vom 18.06.2013 140 Quelle: ebd. 141 Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 19.06.2012 142 Quelle: ebd. 143 Quelle: ebd. 144 Quelle: ebd. 145 Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Sachsen vom 03.07.2013 146 Quelle: Mail des LKA Sachsen-Anhalt vom 06.08.2013 147 Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012 148 Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012 149 Quelle: Mail der Polizeidirektion AFB von Schleswig-Holstein vom 04.09.2013 150 Quelle: ebd. 105 * S e i t e | 49 151 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend daraus ablesbar. 152 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 31.05.2012. Wegen einer Umstellung in der Erfassungsmethode sind die Zahlen von 2010 mit denen von 2011 nicht vergleichbar und es ist kein Trend daraus ablesbar. 153 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 21.06.2013 154 Quelle: ebd. 155 Quelle: ebd. 156 Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 04.06.2013 157 Quelle: ebd. 158 Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 18.09.2013 159 Quelle: ebd. 160 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012 161 Quellen: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2011" des Bundesministerium des Innern, S. 26 (Zahlen für 2011), "Polizeiliche Kriminalstatistik 2012" des Bundesministerium des Innern, S. 26 (Zahlen für 2012) 162 Gemäß Schreiben des BKA vom 17.07.2013 lag hier eine Fehlerfassung eines vollendeten Mordes vor, die vor Drucklegung der PKS 2012 nicht mehr revidiert werden konnte. In der veröffentlichten PKS 2012 des BMI steht an dieser Stelle die Zahl 30. Eine inhaltlich ähnliche Mail des Bayerischen Innenministeriums vom 15.07.2013 sowie des BMI vom 16.07.2013 dazu liegt ebenfalls vor. 163 Gemäß Schreiben des BKA vom 17.07.2013 lag hier eine Fehlerfassung eines vollendeten Totschlags vor, die vor Drucklegung der PKS 2012 nicht mehr revidiert werden konnte. In der veröffentlichten PKS 2012 des BMI steht an dieser Stelle die Zahl 54. Eine inhaltlich ähnliche Mail des Bayerischen Innenministeriums vom 15.07.2013 dazu liegt ebenfalls vor. 164 Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2013, S. 82, Stichtag 30.06.2012, S. 46 und 47 165 Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2012" des Bundesministerium des Innern, S. 26 166 Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stade vom 27.10.2011 167 Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch und der Staatsanwaltschaft Stade vom 09.01.2012 168 Quelle: ebd. 169 Quelle: Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Warendorf vom 13.05.2012 170 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 24.05.2012 171 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 18.06.2013 172 Quelle: Brief des LKA Brandenburg vom 07.07.2013 173 Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2011", S. 93 174 Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2012", S. 86 175 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012 176 Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Angaben 2012: Einfache KV 78 Fälle, Gefährliche KV 40 Fälle, Versuchter Totschlag 2 Fälle) Ich habe mir erlaubt, versuchten Totschlag und versuchten Mord mit einfließen zu lassen, weil es sich auch hier um Delikte gegen das Leben handelt. 177 Quelle: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Nordrhein-Westfalen, 2012, S. 28 178 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 18 sowie Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 19 179 Quelle: ebd., S. 11 180 Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2012 181 Quelle: Mail des Innenministeriums von Schleswig-Holstein vom 21.08.2012 182 Quelle: Mail der Polizeidirektion AFB in Schleswig-Holstein vom 04.09.2013 183 Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 06.06.2011 184 Quelle: Mail des Bundesinnenministeriums vom 18.09.2013 185 Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Trier vom 22.07.2012 186 Quelle: "Polizisten müssen Mann mit Gewalt aus Streifenwagen ziehen, Artikel in der Online-Ausgabe der Saarbrücker Zeitung vom 27.06.2012 URL: http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Kriminalitaet;art27857,4345840#.TtpLLU9WSo/ 187 Quelle: "Richterin: "Bulle" ist nicht immer eine Beleidigung", Artikel in der Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen vom 03.11.2011, URL: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Richterin-Bulle-ist-nichtimmer-eine-Beleidigung-id14068686.html 188 Quelle: Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Lagebildes Bayern 2011 zum Thema "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte" am 7. August 2012 in Nürnberg, S. 8 189 Quelle: ebd. 190 Quelle: Mail des Innenministeriums des Freistaats Bayern vom 17.06.2013 191 Quelle: Präsentation des Innensenators bei der Pressekonferenz am 6. März 2013 zur Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Bremen, errechnet aus den Angaben für Bremen (S. 24) und Bremerhaven (S. 47). 192 Quelle: ebd. 193 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012 194 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2012 195 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2011 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 11 196 Quelle: ebd., S. 11 * S e i t e | 50 197 Quelle: Lagebild "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte in Rheinland-Pfalz" für 2012 des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, S. 22 198 Quelle: Mail des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 12.06.2012 199 Quelle: ebd. 200 Quelle: Mail der Polizeidirektion AFP in Schleswig-Holstein vom 04.09.2013, eigene Berechnung aus Prozentangaben 201 Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Dresden vom 11.12.2011 202 Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd vom 11.05.2012 203 Quelle: "Rechtspflege - Staatsanwaltschaften", Fachserie 10, Reihe 2.6 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2013, S. 22 204 Quelle: "Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmasslichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland", Amnesty International, 2010, S. 119 205 Quelle: ebd., S. 70 206 Singelnstein, Tobias, Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2003, S. 1ff. 207 Quelle: ebd., S. 20 208 Vgl. Singelnstein, S. 12 209 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Bayern von 2012, Tabelle B001, in dieser Zahl sind nicht nur Polizeivollzugsbeamte enthalten 210 Quelle: "Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2012", S. 87 211 Quelle: Schreiben des Landeskriminalamts Brandenburg vom 01.07.2013, in der Zahl sind nicht nur Polizeivollzugsbeamte enthalten 212 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 Bremen, Tabelle 01 213 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 des Landes Hamburg, Tabelle 001 214 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen von 2012, Tabelle 01 215 Quelle: Drucksache 6/1778 vom 10.05.2013 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 216 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen von 2012, Tabelle 01 217 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes von Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2013 218 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Rheinland-Pfalz von 2011, Tabelle 01, S. 9, für 2012 lag diese Zahl bei Redaktionsschluss noch nicht vor 219 Quelle: Mail des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 18.06.2013 220 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Sachsen 2012, S. 58 221 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt, Jahrbuch 2012, Tabelle 120, S. 69 222 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Schleswig-Holstein 2012, Tabelle 01 223 Quelle: Mail des Landeskriminalamtes Thüringen vom 21.06.2013. 224 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums 2012, S.61 225 Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 08.08.2011 226 Quelle: Artikel in der Online-Ausgabe der Ostthüringer Zeitung (otz.de) vom 25.11.2011 URL: http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Polizei-erschiesst-beissenden-Terrier-in-Gera-859130758 227 Die Zahlen in dieser Tabelle sind teilweise von 2011. Allerdings sind die Schwankungen nicht so groß, dass sie ins Gewicht fallen würden, deswegen habe ich mir hier ein komplettes Update erspart. 228 Quelle: Mail des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 06.07.12, Wert gerundet 229 Quelle: ebd., Wert gerundet 230 Quelle: ebd., davon 800 Einsatzbeamte, Werte gerundet 231 Quelle: Mail des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 10.07.2012, Wert gerundet 232 Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus in der Mail vorhandenen Angaben über Gesamtzahl (33.000), Anzahl der Kriminalbeamte (5.000) sowie Anzahl der Angehörigen der Bereitschaftspolizei (5.000), alle Werte gerundet 233 Quelle: ebd. 234 Quelle: Telefonat mit der Pressestelle der Polizei Berlin vom 27.08.2012, Stand 30.04.2012 235 Quelle: Mail des Innenministeriums von Brandenburg vom 02.07.2012, Stichtag 01.06.2012, Anzahl der Vollzugsbeamten und -beschäftigten 236 Quelle: ebd., Wert selbst errechnet aus der Angabe, dass rund 70% der Gesamtzahl zum Stichtag 1. Juni 2012 schutzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, Wert anschließend gerundet 237 Quelle: ebd. Stichtag 01.01.2012 238 Quellen: :"Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, Zahl Bremen Stadt (ohne Bremerhaven) Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012 239 Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabes der Polizei Bremen vom 24.07.2012, Zahl ohne Bremerhaven. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat meine Anfrage nicht beantwortet. 240 Quelle: ebd., Zahl ohne Bremerhaven 241 Quelle: Mail eines Mitarbeiters des Präsidialstabs der Polizei Hamburg vom 03.07.2012, Wert gerundet 242 Quelle: ebd., Wert gerundet 243 Quelle: ebd., Wert gerundet 244 Quelle: Schreiben des Hessischen Minis.teriums des Innern und für Sport vom 26.07.2012, Stichtag 01.01.2012, ohne HMdIS und Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, ohne Anwärter 245 Quelle: ebd., gleiche Bedingungen 246 Quelle: ebd., gleiche Bedingungen 247 Quelle: Mail des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern vom 02.07.2012, zum Zeitpunkt der Mail existierende Stellen im Polizeivollzugsdienst 248 Quelle: ebd., Wert gerundet 249 Quelle: ebd., zum Zeitpunkt der Mail existierende Stellen 250 Quelle: Mail des Innenministeriums von Niedersachsen vom 16.07.2012, Wert gerundet * S e i t e | 51 251 Quelle: ebd., Stellen gemäß Haushaltsplan 2011, ab 2012 keine getrennte Erfassung mehr von Schutzpolizei und Kriminalpolizei 252 Quelle: ebd., Wert gerundet 253 Quelle: Mail des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2012, Wert gerundet 254 Quelle: ebd., Wert gerundet 255 Quelle: ebd., Wert gerundet 256 Quelle: Mail des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 14.08.2012, Stand 01.07.2012 257 Quelle: ebd., Stand 01.07.2012 258 Quelle: ebd., Stand 01.07.2012 259 Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen 260 Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen vom 04.07.2012, Stand 01.01.2012, einschließlich Landespolizeipräsidium, ohne Beamten auf Widerruf 261 Quelle: Mail des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt vom 02.07.2012, Stand 01.01.2012, Anzahl Polizeivollzugsbeamte 262 Quelle: ebd., Stand 01.01.2012 263 Quelle: ebd., persönliche Schätzung, der Originalsatz lautete: "Die Landesbereitschaftspolizei besteht aus drei Einsatzhundertschaften." 264 Quelle: Mail des Landespolizeiamtes von Schleswig-Holstein vom 02.07.2012, eigene Rechnung aus den Angaben "Bei der Landespolizei arbeiten 5.457 Schutzpolizeibeamte…, 1.137 Kriminalpolizeibeamte…, 142 Verwaltungsbeamte…, sowie 345 Tarifangestellte" 265 Quelle: ebd. 266 Da es in Schleswig-Holstein so genannte Optionshundertschaften gibt, die nur bei Bedarf aus "normalen" Schutzpolizisten zusammengestellt werden, kann man diese Angabe nicht so einfach machen. 267 Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82, Stichtag 30.06.2011, nur Beamte ausgewiesen 268 Quelle: Mail des Bundespolizeipräsidiums Potsdam vom 03.07.2012, 40.000 Beschäftigte bei der Bundespolizei insgesamt, davon ca. 33.000 Polizeivollzugsbeamte, Werte gerundet 269 Quelle: ebd., Wert gerundet 270 Quelle: ebd., Wert gerundet 271 Quelle: "Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes", Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2013, S. 82, Stichtag 30.06.2012, hier habe ich nur Beamte ausgewiesen, die im Aufgabenbereich Polizei arbeiten. Zusätzlich arbeiten 46.146 Arbeitnehmer in diesem Aufgabenbereich. Das ist zwar eine beträchtliche Anzahl, aber im Vergleich zu den Beamten eine, die statistisch nicht so sehr ins Gewicht fällt. Dies zeigt wiederum, dass mein Ziel, ein grobes Bild durch die Nennung dieser Zahlen, durchaus erreicht wird, auch wenn die Zahlen untereinander von Bundesland zu Bundesland nicht zu 100% vergleichbar sind 272 Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 30.10.2011