VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf

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VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf
VERTRAGSSTECKBRIEF
Insulinpumpen und Diabetesbedarf
01.01.2012
Vertragsgruppe
PG 03 und 21
Vertrag
Versorgung der Versicherten mit Insulinpumpen und Zubehör, Blutzuckermessgeräten, Zubehör zur Messung des Blutzuckers und Blutzuckerteststreifen
Gesetzliche
Grundlage
§ 127 Abs. 2 SGB V nach öffentlicher Bekanntgabe bzw. durch Vertragsbeitritt
Vertragspartner
Hersteller von Insulinpumpen, Sanitätsfachgeschäfte, Unternehmensgruppen,
Betriebe der OT, weitere sonstige Leistungserbringer, Diabetesfachhändler
Vertragsbeginn
01.01.2012
Vertragsende
Unbefristet
Kündigungsfrist
3 Monate zum Quartalsende, frühestens nach 12 Monaten
Vertragsbereiche
Teil I
Rahmenvertrag
Teil II
Präqualifizierungsbereiche
Vertragspreise
Die Vertragspreise sind je nach Vertragspartner als Versorgungspauschale,
Jahrespauschale, Neupreis oder Miete verhandelt. Wegen der unterschiedlichen Preisauffassungen insbesondere der Hersteller Roche und Medtronic
sowie DiaExpert war ein einheitlicher GWQ-Vertragspreis nicht verhandelbar.
Im Rahmen der Versorgung der Diabetiker mit Zubehör für die Blutzuckermessung war dies von Vorteil, weil Sonderangebote durch Hausmarken verhandelt
werden konnten.
Insulinpumpen
DiaExpert: Vereinbart ist eine Jahrespauschale für Insulinpumpen
Andere Vertragspartner: Insulinpumpe wird zum Neukauf angeboten
Zubehör für Insulinpumpen
Je nach Vertragspartner ist eine Monatspauschale oder Einzelproduktabrechnung vereinbart
DiaExpert: Preissenkung der Monatspauschale für Zubehör
Medtronic: Im Vergleich zum Altvertrag ist ein niedrigeres Jahresbudget vereinbart, abgerechnet wird hier nach Einzelprodukten
Blutzuckerteststreifen, Diabetesbedarf
Wesentliche Änderungen im Vergleich zu den Altverträgen
Mögliche Risiken
Mehrwerte des
Vertrages
„Hausmarken“ bei Blutzuckermessgeräten, Teststreifen und Zubehör
sind durch preiswerte Angebote gekennzeichnet, die bei einem einheitlichen GWQ-Preis nicht wirksam wären
Ein einheitlicher GWQ-Preis konnte daher in diesem Produktbereich
nicht verhandelt werden
Die Preise für das Zubehör (Lanzetten) unterscheiden sich im CentBereich.
DiaExpert: Bietet für die ICT eine Monatspauschale, bestehend aus
Teststreifen und Hilfsmitteln an
Neustrukturierung des Vertrages (Rahmenvertrag, Teil I und Versorgungsvereinbarungen Teil II)
Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen
Einführung einer Jahrespauschale für Insulinpumpen durch DiaExpert
Aufnahme der Mylife Omnipod-Pumpe mit der Entscheidung der Krankenkassen, diese mit oder ohne Aufzahlung abzugeben
Der Preis der Mylife Omnipods ist im Vergleich zu Verbrauchsmaterial für
Insulinpumpen höher, der Einstiegspreis für die Pumpe ist jedoch wirtschaftlicher. Die Lebensqualität des Versicherten wird erhöht und der
Krankenkasse ist es möglich, dies zu finanzieren oder über eine Aufzahlung des Versicherten umzusetzen
Mylife Omnipod-Pumpe ist nicht für jeden Insulinpumpenträger geeignet,
die zu applizierende Insulinmenge ist bei der Kostenübernahme zu beachten
Roche und Medtronic sollten im Bereich der Blutzuckerteststreifenversorgung aufgrund ihrer hohen Bepreisung nicht genutzt werden, es gibt über
die Diabetesfachhändler und DiaExpert ausreichend vertragliche Alternativen, die wirtschaftlicher sind
Mehrwerte zur Senkung des administrativen Aufwandes der Krankenkasse und zur Steigerung der Transparenz
Beitrittsverfahren über die GWQ. Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer den Vertrag erfüllt.
Transparenz im Vertrag durch Leistungsbeschreibungen auf Basis der
Hilfsmittelpositionsnummern.
Schneller und einfacher Zugriff der Kundenbetreuer auf den Vertragspreis
in den Preistabellen.
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Der Vertrag orientiert sich an der Versorgungsrealität und vermeidet Mehraufwand durch gesonderte Teilgenehmigungen.
Im GWQ-Vertrag laufen die Beitrittsverfahren inkl. Eignungsprüfung über
die GWQ, die Krankenkassen sind damit von hohem administrativem Aufwand befreit.
Durch die Vereinbarung von Versorgungspauschalen auch für Verbrauchsmaterialien entfällt die aufwändige Produkteinzelprüfung, zusätzlich ist der Vertragspartner verpflichtet, sich im Rahmen der vorgegebenen
Pauschale mit den Produkten zu bewegen, ohne dass der Versicherte über
Aufzahlungen beteiligt wird.
Eine Kostenübernahme für Zubehör als lebenslange Versorgung liegt im
Ermessen der Krankenkasse.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Kostenvoranschläge elektronisch
einzureichen (eKV).
Wirtschaftliche Mehrwerte
Der Vertrag sichert eine aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten.
Alle Pumpen sind ohne limitierte Laufzeit.
DiaExpert: Bietet eine Pumpen-Jahrespauschale, die Pumpe bleibt im
Eigentum von DiaExpert.
Das Zubehör ist in den verschiedensten Versorgungsmodellen lieferbar.
Der Vertragspartner ist an einer wirtschaftlichen Versorgung interessiert,
da grundsätzlich keine Mehrkosten bei Mehrbedarf vergütet werden (Ausnahme: Ärztlich begründete Indikation für Mehrbedarf - sehr selten).
Medtronic: Der Preis des Medtronic-Zubehörs für Insulinpumpen wurde
gesenkt, Richtgröße von 2.450 € im Jahr (Differenz von 2.450 € bis 2.750
€ zu Lasten Medtronic, Mehrbedarf über 2.750 € ist der Krankenkasse zu
signalisieren und genehmigungspflichtig), die Mitverantwortung des Vertragspartners, wirtschaftlich zu versorgen, wird sichergestellt.
Hausmarken im Bereich der Versorgung mit Zubehör sichern wirtschaftliche Konditionen.
Der Vertrag wird durch ein Vertragscontrolling begleitet.
Qualitative Mehrwerte
Die Verträge sichern die Versorgung von der Verordnung über die Dauerversorgung, einschließlich der Erprobungsphase bei Insulinpumpen. Jede
Phase ist mit Qualitätsstandards belegt.
Der Vertrag sichert die aufzahlungsfreie Versorgung auf Basis der vertragsärztlich verordneten Hilfsmittel.
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Anlage 1
Präqualifizierungsbereiche
Insulinpumpen und Diabetesbedarf
Präqualifizierungsbereich 03E
Pumpensysteme, hier Insulinpumpen und Zubehör
Präqualifizierungsbereich 03B
Spritzen und Zubehörs, Pens
Präqualifizierungsbereich 21B
Blutzuckermessgeräte und Zubehör
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Anlage 2
Genehmigungspflichtige/-freie Hilfsmittel und Arzneimittel
Insulinpumpen
Dauerversorgungen zu Beginn der Versorgung unabhängig von der Vergütungsform
Sprechende Blutzuckermessgeräte
Zubehör, das die Richtgröße überschreitet
Omnipods (Leistungsentscheidung der Krankenkasse)
Lebenslange Dauerversorgung
Möglich im Rahmen des Zubehörs
Genehmigungsfreie
Hilfsmittel/
Arzneimittel
Insulinpumpen während der Schwangerschaft
Blutzuckerteststreifen (den Arzneimitteln zugeordnet)
Genehmigungspflichtige Hilfsmittel
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