Straßenbeleuchtung - Umwelt-Gemeinde
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Straßenbeleuchtung - Umwelt-Gemeinde
Straßenbeleuchtung Foto: © Gordon Bussiek - Fotolia.com Sparpotenziale erkennen und nutzen – ein Leitfaden für Gemeinden Niederösterreich hat ein Ziel: Bis 2015 möchten wir unseren Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern decken. Um das zu erreichen müssen wir zusammenhelfen. Der Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern ist ein Weg dorthin. 89 Prozent unseres Strombedarfs kommen bereits jetzt aus erneuerbaren Energien, vor allem aus Wasserkraft. Die bewusste und effiziente Nutzung von Strom ist der andere Weg, denn Strom, der nicht verbraucht wird, muss auch nicht erzeugt werden. Welche Möglichkeiten Gemeinden bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung haben und worauf bei der Wahl zu achten ist, zeigt diese Broschüre. Foto: weingartner Dr. Erwin Pröll, Landeshauptmann Impressum: Herausgeberin/Verlegerin: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt - und Energiewirtschaft, RU3, Landhausplatz 1, 3100 St. Pölten, in Zusammenarbeit mit der Energie- und Umweltagentur NÖ, eNu, Grenzgasse 10, 3100 St. Pölten Redaktion: Dipl. Ing. Andrea Kraft (eNu), Ing. Leopold Schwarz (eNu), Ing. Bernhard Haas MSc (Energieberater beim NÖ Gebietsbauamt Korneuburg), Ing. Bernhard Gruber (zertifizierter Lichtplaner LUX-Beleuchtungskonzepte) Layout/Produktion: Markus Damböck (MD-design), [email protected] Druck: Ing. Christian Janetschek GmbH, 3860 Heidenreichstein, Brunfeldstraße 2 Fotos ohne Quellenangabe: Amt der NÖ Landesregierung Gedruckt mit mineralölfreien Farben auf 100% Recyclingpapier. Strom ist sehr vielfältig. Er lässt sich praktisch in jede andere Energieform umwandeln: Wärme, Licht, ja sogar in Bewegungsenergie. Ohne Strom ist unser heutiges Leben undenkbar! Daher ist es wichtig, Strom bewusst zu nutzen und neue, effizientere Technologien einzusetzen. Gerade Gemeinden sind mit hohen Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung konfrontiert. Viele Systeme sind in die Jahre gekommen und müssen erneuert werden. Nützen Sie diese Chance und steigen Sie auf energiesparende und wartungsarme Systeme um. Die Expertinnen und Experten der Energieberatung NÖ unterstützen Sie dabei! Dr. Stephan Pernkopf, Energie-Landesrat überarbeitete Auflage, April 2013. Alle Angaben ohne Gewähr. 3 Motivation Rechtliche Grundlagen und Normen 1.Motivation 1.1. Die neue Rechtslage im Überblick Die Straßenbeleuchtung ist in vielen Gemeinden ein wichtiger Kostenfaktor. Moderne Beleuchtungsanlagen stellen aber auch einen wesentlichen Sicherheitsfaktor dar. Sie funktionieren energieeffizient, blendfrei und sorgen für die richtige Lichtmenge an der richtigen Stelle. Die Auslegung der Straßenbeleuchtung ist in Regeln und Normen festgelegt. Neben der Verkehrssicherheit werden bei der Entscheidung über die Straßenbeleuchtung zunehmend wirtschaftliche Aspekte und Umweltgesichtspunkte beachtet. Zusätzlich zur Verkehrssicherheit kann die Straßenbeleuchtung auch in ein Gesamtkonzept des Ortsbildes (dekorative Zwecke, Lichtkunst) eingebunden werden. Sie kann dabei einen Teil der Aufgabe der künstlerischen Gestaltung übernehmen. Um all diese Parameter zu erfüllen, erfordert es eine sorgfältige Planung und Ausführung. Neue Rechtslage: ErP-Richtlinie / EU-Verordnung Die ErP-Richtlinie (Eco-Design Requirements for Energy-related Products, 2009/125/EG) 1) legt Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Leuchten und Lampen fest. Die Verordnung (EG) Nr. 245/2009 2) der europäischen Kommission vom 18. März 2009 regelt nun explizit die Umsetzung der ErP-Richtlinie in Österreich. Diese bereits gültige Verordnung sieht ein Auslaufen (Ausphasen) aller ineffizienten Lampen und Vorschaltgeräte in mehreren Stufen vor. Auch hinsichtlich der Lebensdauer müssen Minimum-Kriterien erfüllt werden. Diese Technologien dürfen somit nicht mehr in Verkehr gesetzt werden. Für bestehende Anlagen besteht jedoch keine Verpflichtung zur Nachrüstung. Häufig verwendete Lampen die von der ErP-Richtlinie betroffen sind (werden stufenweise vom Markt genommen): Die wichtigsten Vorteile im Bereich Straßenbeleuchtung auf einen Blick: 1) RICHTLINIE 2009/125/EC DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Hohe Energieeffizienz ■■ Reduzierung des Stromverbrauchs 2) VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 DER KOMMISSION vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb. ■■ Hellere Straßen trotz geringerer Anschlussleistung ■■ Kostenoptimierung und Schonung von Ressourcen ■■ Geringer Energiebedarf ■■ Reduzierung der CO2- Emissionen Sicherheit ■■ Mehr Licht = mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer Leuchtstofflampen (T8, T12, U-Form) ■■ Reduzierung der Schattenbildung Natriumdampf-Hoch drucklampen (oranges Licht) QuecksilberdampfHochdrucklampen 3) Ra: Farbwiedergabeindex ■■ Optimale Verkehrssicherheit mit richtiger Lichtfarbe Die Auslaufphasen sind im Wesentlichen wie folgt vorgesehen: Akzeptanz Seit 2012: ■■ Richtiges Licht vermittelt ein angenehmes Gefühl ■■ Ausphasen von T12 (38 mm) Leuchtstofflampen („dicke ■■ Lichtfarbe, Blendfreiheit und Lichtstreuung sind Leuchtstofflampen“), dafür wichtige Faktoren ■■ Natriumdampf-Hochdrucklampen und Halogen-Metalldampflampen müssen folgende Effizienzkriterien erfüllen: Diese Broschüre soll einen Überblick über die wichtigsten Themenfelder im Bereich Straßenbeleuchtung geben. Eine detaillierte Auflistung der wichtigsten Normen und Richtlinien sowie eine Vorlage zur Lichtpunkterhebung finden Sie im Anhang. 4 Fotos: Haas B. Foto: Haas B. Natriumdampf-Hochdrucklampen Ra ≤ 60 3) Leistung [W] W ≤ 45 45 < W ≤ 55 55 < W ≤ 75 75 < W ≤ 105 105 < W ≤ 155 155 < W ≤ 255 255 < W ≤ 605 Klar [lm/W] ≥ 60 ≥ 80 ≥ 90 ≥ 100 ≥ 110 ≥ 125 ≥ 135 Matt [lm/W] ≥ 60 ≥ 70 ≥ 80 ≥ 95 ≥ 105 ≥ 115 ≥ 130 Halogen-Metalldampflampen Ra ≤ 80 und Natriumdampf-Hochdrucklampen > 60 Leistung [W] W ≤ 55 55 < W ≤ 75 75 < W ≤ 105 105 < W ≤ 155 155 < W ≤ 255 255 < W ≤ 405 Klar [lm/W] ≥ 60 ≥ 75 ≥ 80 ≥ 80 ≥ 80 ≥ 95 5 Matt [lm/W] ≥ 60 ≥ 70 ≥ 75 ≥ 75 ≥ 75 ≥ 75 Vorgehensweise für Gemeinden Vorgehensweise für Gemeinden 2.1.Bestandsaufnahme – IST-Zustand der Beleuchtungsanlage 2015: ■■ Ausphasen von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und ■■ Natriumdampf-Hochdruck-Plug-In-Lampen (oft als Ersatz für Quecksilberdampf-Hochdrucklampen beworben) Kategorisierung der beleuchteten Straßen nach 2017: ■■ Straßennutzung (Hauptstraße, Wohnstraße, …) ■■ Höhere Anforderungen für Halogen-Metalldampflampen ■■ Konfliktzonen (Kreuzungsbereich, Schutzweg, Kreisverkehr, …) ■■ Ausphasen konventioneller magnetischer Vorschaltgeräte. Nur mehr ■■ Typische Geschwindigkeit elektronische Vorschaltgeräte (EVG) sind zugelassen. ■■ Verkehrsaufkommen Weitere Details sind der EU-Verordnung (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) zu entnehmen. Erhebung der Lichtpunkte Folgende Daten sollten für jeden Lichtpunkt aufgenommen werden. Die gleichzeitige Erhebung des Leuchten- und Mastzustandes ist zu empfehlen. Wiederkehrende Prüfungen ■■ Erstellung E-Befund mindestens alle 5 Jahre Beispiel: Lichtpunkterhebung einer Gemeinde ■■ Prüfung der Standsicherheit mindestens alle 5 Jahre Eine Dokumentation über Art und Umfang der Prüfungen ist in Form eines Anlagenbuches zu führen. Nr. Baujahr 1 2 1985 2008 Lichtpunkt Lichtpunkt- Lampenabstand höhe typ Musterstr. Nr. 3 40 m 6m TL Dorfplatz Nr. 11 28 m 4m HQL Standort Lampenleistung 72 W 50 W Zustand Mast/Tragwerk Leuchte 2 4 1 1 Diese Tabelle stellt nur ein Beispiel dar und kann beliebig erweitert werden (Details: siehe Anhang). Im Zuge der Erhebung ist es sinnvoll den Lichtpunkt mit einer laufenden Nummer zu versehen und diesen auch in einem Naturstandsplan zu dokumentieren. 2. Vorgehensweise für Gemeinden Energieverteilung ■■ Zuordnung der einzelnen Lichtpunkte zu den Einspeisepunkten und deren Standort 1. Bestandsaufnahme ■■ Verkabelungsplan mit Querschnitt und Leiteranzahl 2. Bedarfsanalyse ■■ Dokumentation der Verteilereinbauten und deren Zustand 3. Planung ■■ Dokumentation der elektrotechnischen Schutzmaßnahmen 4. Vergleichbare Angebote einholen Betriebskosten 5. Umsetzung Energieverbrauch und Wartungskosten aufgeteilt auf die verschiedenen Bereiche (Straßenzüge) der Anlage. Erfolg in der Planung bedeutet Erfolg in der Umsetzung! 6 Foto: EVN Foto: Haas B. Das Ziel ist, eine Straßenbeleuchtungsanlage so zu gestalten, dass die Energie- und Wartungskosten verringert werden, die Leuchtdichte den Normen entspricht, die Standsicherheit gewährleistet ist und die elektrotechnischen Schutzmaßnahmen sowie die Betriebssicherheit erfüllt werden. 7 Vorgehensweise für Gemeinden Vorgehensweise für Gemeinden Messung Umrüstung oder Tausch – Was ist sinnvoll? ■■ Punktuelle Messung der Beleuchtungsstärke oder der Leuchtdichte Je älter eine Leuchte ist, desto weniger sinnvoll ist deren Umrüstung auf moderne Leuchtmittel im Sinne der ErP-Richtlinie, da passende Vorschaltgeräte zumeist nicht kostengünstig erhältlich sind und eine Verbesserung der Effizienz durch die bestehende Lichtlenkung nicht gegeben ist. Auch hinsichtlich der Wartungskosten (Reinigung, Dichtheit, Störungsanfälligkeit uvm.) wird bei einer Umrüstung zumeist keine Verbesserung und somit keine langfristige Kostensenkung erreicht. (abhängig von der Beleuchtungsklasse siehe 2.1) ■■ Spannungsmessung am Einspeisepunkt und am Ende des Stranges ■■ Strommessung an den einzelnen Strängen ■■ Überprüfung der elektrotechnischen Schutzmaßnahmen nach ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61, 62 und 63 In der Praxis hat sich gezeigt, dass aufgrund der jüngsten, technologischen Entwicklungen bei Lichtpunkten mit einem Alter über 10 Jahren in den meisten Fällen einem Tausch der Leuchte gegenüber einer reinen Umrüstung auf effiziente Leuchtmittel der Vorzug zu geben ist. 2.2.Bedarfsanalyse – Erhebung der wichtigsten Maßnahmen Wird eine Leuchte nur mittels Umrüstsatz modernisiert, so empfiehlt sich, diesen ausschließlich über den Leuchtenhersteller zu beziehen. Die zur Anwendung kommenden Normen (EN 13201, …) sind jedenfalls einzuhalten. Für die Herausarbeitung der ersten und somit wichtigsten Maßnahmen ist es zunächst erforderlich, Beurteilungskriterien festzulegen und eine Prioritätenreihung vorzunehmen. Jedenfalls sollten Lichtpunkte, von welchen eine Gefährdung ausgeht sowie offensichtlich unzureichend beleuchtete Konfliktstellen an erster Stelle stehen. Bei der Neugestaltung eines Straßenzuges sollten einheitliche Leuchten (Type/Leuchtmittel) zum Einsatz kommen. Durch diese einheitliche Gestaltung sinkt der Instandhaltungsaufwand und die Leuchtmittel können mit einem Gruppentausch erneuert werden. Wichtig: Gefahrenstellen sofort beseitigen. Beurteilungskriterien können beispielsweise sein: 2.3.Planung – Beleuchtungskonzept und Lampentechnologie ■■ Zustand (Mast, Leuchte, Alter, …) ■■ Konfliktzonen (Schutzweg, Kreuzungsbereiche, …) ■■ Schutzmaßnahme unzureichend (Schutzerdung) ■■ Technologie veraltet (EU-Verordnung) Es ist wichtig effiziente Technologien einzusetzen, welche der zuvor genannten Verordnung langfristig entsprechen. ■■ Energieeffizienz/Energiekosten Derzeit am Markt befindliche effiziente Technologien sind: ■■ Wartungsaufwand (hohe Störanfälligkeit, …) ■■ Synergieeffekte (Straßenerneuerung) ■■ Natriumdampf-Hochdrucklampen ■■ Optischer Zustand (Ortsbildgestaltung) ■■ Halogenmetalldampflampen mit Keramiktechnologie ■■ die LED-Technologie ■■ Induktionstechnologie 140 120 100 80 60 40 Lichtausbeute (Lumen pro Watt) NatriumHochdruck weiße LED Fluoreszenz Quecksilberdampf Foto: EVN 20 8 Glühlampe 0 1950196019701980199020002010 Jahr 9 Entwicklung der Leuchtmittel Vorgehensweise für Gemeinden Vorgehensweise für Gemeinden Qualität in der Anschaffung hält Betriebskosten langfristig niedrig. Achten Sie bei der Wahl der Leuchten auf folgende Kriterien: Derzeit sind Natriumdampf-Hochdrucklampen bevorzugter Standard für die Straßenbeleuchtung im hochrangigen Straßennetz (ME-Klasse) und liegen hinsichtlich Preis, Wartungsaufwand und Lichtausbeute meist vorne. Im niederrangigen Straßennetz (S-Klasse) ist die LED bereits bevorzugter Standard. Schreitet die technische Weiterentwicklung der LED-Technologie auch künftig so rasch voran, könnte die LED die Natriumdampfhochdrucklampe auch im hochrangigen Segment bald überholen. ■■ Tragende Teile der Leuchte aus korrosionsgeschütztem Metall versprechen eine lange Lebensdauer ■■ Gehäuse aus Aluminium-Druckguss ermöglichen eine höhere Schutzart und eine lange Lebensdauer ■■ Schutzart mind. IP 65 bietet einen verbesserten Schutz gegen Eindringen von Staub und Feuchtigkeit ■■ Verschiedene Lichtoptiken ermöglichen das Lenken des Lichtes Folgende Punkte sollten Gemeinden beim Tausch der Leuchten beachten: angepasst an den Aufstellungsort ■■ Liegende Leuchtmittel ermöglichen eine hohe ■■ Lebensdauer der LED und der Leuchten: Die Produkte Gesamteffizienz der Leuchte versprechen eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Betriebsstunden. Wie sich allerdings die Lichtausbeute über die Lebensdauer entwickelt, ist maßgeblich von den Betriebsbedingungen (Betriebsstrom, Thermomanagement, Qualität, …) abhängig. ■■ Schutzklasse II gewährleistet die doppelte Isolierung spannungsführender Teile (Betriebssicherheit steigt) ■■ Werkzeugloses Öffnen der Leuchte erleichtert die Instandhaltungsarbeiten ■■ Farbtemperatur (keine hohen Farbtemperaturen, sprich kein kühles Licht) und Farbwiedergabeindex Ra > 60 ist zu beachten. ■■ Automatische Unterbrechung der Spannungsversorgung beim Öffnen der Leuchte befugt auch „Laien“ (Def. nach ÖNORM EN 50110) zum Tausch der Leuchtmittel ■■ Teilweise fehlende Modularität: Manche LED Module bzw. Elektronikmodule können nicht vom Leuchtenkörper getrennt werden. Damit müsste bei einem Defekt die gesamte Leuchte getauscht werden ■■ ENEC Prüfzeichen (ÖVE-Prüfzeichen) ■■ CE-Kennzeichnung ■■ Ersatzteilbeschaffung: Derzeit sind keine einheitlichen ■■ ÖVE Prüfarten Ausführungs- und Konstruktionsmerkmale vorhanden, wodurch sich die Ersatzteilbeschaffung schwierig gestaltet. Beschaffungs garantien zu festgelegten Konditionen sind zu empfehlen. ■■ Keine externe Prüfung sondern Eigenprüfung des Herstellers Weitere Kriterien aus Sicht der Ortsbildgestaltung können sein: ■■ Garantie: Sind Garantiezeit und Garantiebedingungen genau definiert? ■■ Lichtfarbe – weiß/gelb ■■ Wärmeabfuhr: Zu hohe Temperaturen verkürzen die Lebensdauer ■■ Design der Leuchte – technische Leuchte oder Designleuchte der Leuchtdiode. Die Wärme wird meist über einen Kühlkörper abgeführt. Nicht alle erhältlichen LED-Leuchten werden jedoch ausreichend gekühlt (Bauform). Praxis Tipp: ■■ Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit einer LED- Aufbauend auf ein Beleuchtungskonzept sollten die Leuchten ausgiebig bemustert werden. Für eine Beurteilung könnte z. B. ein Testaufbau mit zehn Leuchten erfolgen. Werden mehrere Straßenzüge mit Produkten unterschiedlicher Hersteller getestet, dann können Lichtfarbe, Stromverbrauch, Beleuchtungsqualität und Akzeptanz beurteilt werden. Straßenbeleuchtung hängt stark von der effektiven Lebensdauer der Dioden und der gesamten Leuchte ab. Eine korrekte Berechnung kann erst gemacht werden, wenn diese Parameter bekannt sind. ■■ Vollständige technische Daten: Fordern Sie ein Leuchtendatenblatt mit folgenden Punkten an: elektrische Leistung, Lichtausbeute, Lichtfarbe, Lebensdauer, Schaltbarkeit und Regelbarkeit der Anlage, Montageanweisungen, Messzertifikat Tipps zur Wahl des Anbieters ■■ Lichtplanung durch renommierte Unternehmen ■■ Einschaltstrom der Leuchte beachten. (zertifizierte LichtplanerInnen) ■■ Überspannungsschutz beachten (Empfindlichkeit ≥ 4 kV, 10 kA) ■■ Referenzprojekte in anderen Gemeinden besichtigen ■■ Berechnungen nach EN 13201 und EN O 1051 müssen vorliegen Aufgrund der laufenden Weiterentwicklung der Leuchten und der Leuchtmittel ist auf die Gesamteffizienz der Beleuchtungsanlage zu achten. Die Gesamteffizienz der Straßenbeleuchtung ist nicht nur von der Lichtausbeute und der Lampentechnologie abhängig, sondern vor allem auch von der Lichtlenkung der Leuchte. 10 der geforderten Beleuchtungsqualität nach ÖNORM, die durch Messungen nachgewiesen werden müssen ■■ Vergleich der Investitionskosten und der Betriebskosten in Foto: Philips Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Berater/einer unabhängigen Beraterin der Energieberatung Niederösterreich Foto: Haas B. Die Lichtverteilungskurve gibt Auskunft über die Lichtlenkung und dient als Grundlage für die Berechnung der notwendigen Leuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke. ■■ Vertragliche Bedingungen hinsichtlich Garantieleistung und 11 Vorgehensweise für Gemeinden Vorgehensweise für Gemeinden 2.4. Angebote – Bewertung der Alternativen CONTRACTING Die Investition rechnet sich im Wesentlichen über die Einsparung der Betriebskosten (Strom- und Wartungskosten), die Finanzierung erfolgt über den Contractor. Für eine wirtschaftliche Bewertung werden die Gesamtnutzungskosten berechnet und mit Alternativen verglichen. Die Gesamtnutzungskosten ergeben sich aus den Errichtungs- und Betriebskosten. Bei der Erstellung des Beleuchtungskonzeptes sollten diese Kosten erhoben und verglichen werden. Alle hierfür notwendigen Daten sind vom Unternehmen zu liefern (Lichtstromregelung, Ausfallsrate, …). Folgende Bestandteile kann eine Contractingausschreibung beinhalten: ■■ Sanierung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage ■■ Lieferung und Bereitstellung der erforderlichen Energie, aller Abgaben und Steuern (optional) Hier ist anzumerken, dass bei Sanierung eines Straßenzuges aufgrund der EN 13201 die Anzahl der Lichtpunkte voraussichtlich steigt. ■■ Netzbereitstellungsentgelt und Kosten für Netzzugang (optional) ■■ Wartung und planmäßige Instandhaltung (optional) 2.4.1 Entscheidungskriterien in der Vergabe SANIERUNG Gesetze, einschlägige Normen und Vorschriften aus Verkehrs- / Elektround Lichttechnik sind ausschlaggebend für Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Abhängig vom Beleuchtungsbedarf je Verkehrsfläche gibt es unterschiedliche Anforderungen an den gesetzmäßigen Betrieb und Servicelevel. Daraus resultieren naturgemäß unterschiedliche Kosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung. Der Sanierungsaufwand refinanziert sich nicht allein über die Einsparung, die Finanzierung erfolgt über die Gemeinde bzw. den Auftragnehmer. ■■ Sanierung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage ■■ Finanzierung (optional) ■■ Wartung und planmäßige Instandhaltung (optional) ■■ Wird nur ein spezifischer Anlagenteil oder die gesamte Anlage BETRIEBSFÜHRUNG im Konzept berücksichtigt? ■■ Welcher Abschnitt soll Gegenstand der Ausschreibung sein, nur die Hier werden sämtliche Kosten pauschal pro Lichtpunkt ermittelt – kann im Anhängeverfahren an eine Sanierung oder als Kombination ausgeschrieben werden. Errichtung bzw. Sanierung oder alle Leistungen im Lebenszyklus? ■■ Je mehr Abschnitte bzw. Phasen des Lebenszyklus Gegenstand der Vergabe sind, umso exakter ist die langfristige Kalkulierbarkeit der Lebenszykluskosten. ■■ Lieferung und Bereitstellung der erforderlichen Energie, aller Abgaben und Steuern ■■ Die Beurteilung des Anlagengesamtzustandes erfolgt anhand der ■■ Netzbereitstellungsentgelt und Kosten für Netzzugang Nutzlebensdauer der wesentlichen Komponenten (Verkabelung, Schaltanlage, Leuchten, Maste). ■■ Wartung und planmäßige Instandhaltung ■■ außerplanmäßige Instandhaltung ■■ Wie wird der Betrachtungszeitraum (Dauer Lebenszyklus) definiert? ■■ Störungsdienst Je nach individueller Situation können unterschiedliche Vergabeformen sinnvoll sein, die optimale Lösung kann entsprechend angepasst an die jeweilige Gemeinde erstellt werden. Für alle Vergabeformen gilt ■■ Vergabe gemäß Bundesvergabegesetz ■■ Gesetzeskonforme und normgerechte Ausschreibung ■■ Nachhaltigkeit der gesamten Anlage erhöhen ■■ Energiekostenreduzierung ■■ Erhöhung der Anlageneffizienz ■■ normgerechte Beleuchtung 12 Fotos: haas B. Foto: Haas B. ■■ Sicherung des Qualitätsstandards am Ende der Vertragslaufzeit 13 Sanierungsbeispiele aus der Praxis Sanierungsbeispiele aus der Praxis 3.Sanierungsbeispiele aus der Praxis Beispiel 2: Dieses Rechenbeispiel hat eine gleichwertige Leuchtdichte zur Grundlage. Die Angebote von Bieter 1 und 2 unterscheiden sich hinsichtlich der Qualität der Leuchten (Aufbau und Lichtlenkung) Bieter 1 3.1. Tausch der kompletten Leuchte Anzahl der Lichtpunkte Errichtungskosten Bieter 2 250 250 € 300.000 € 350.000 4) Leuchtmittel egal welcher Technologie haben die Lebensdauer in Form der Betriebsstunden angegeben (z.B.: 16.000 h). Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass viele Leuchtmittel die angegeben Betriebsstunden nicht erreichen. Daher ist es wichtig bei der Anschaffung zum einen qualitativ hochwertige Produkte einzusetzen und zum anderen, dass mit dem Hersteller Garantien bzw. Gewährleistungen vereinbart werden. Unterschiede (beispielhaft) kurzlebig langlebig Leuchtmittel 4) Dichtheit (Schutzart) IP23 IP65 Materialqualität Kunststoff Metall minderwertig hochwertig Lichtlenkung 5) Lampenleistung 70 W 50 W Betriebskosten: Betriebsstunden 4.000 h/a 4.000 h/a Energieverbrauch 70.000 kWh/a 50.000 kWh/a Energiepreis 0,125 €/kWh 0,125 €/kWh Energiekosten 8.750 €/a 6.250 €/a Lampentauschkosten 4.583 €/a 3.438 €/a Störungsbehebung 750 €/a 500 €/a Reparaturen 2.500 €/a 2.000 €/a Gesamtnutzungskosten: Betrachtungszeitraum 15 Jahre Gesamtkosten Ergebnis: Beispiel 1: Vergleich einer hochwertigen Natriumdampf-Hochdrucklampe mit einer LED-Leuchte (Vergleichbare Leuchtdichte) W h/a kWh/a € € 50 4.000 200 0,125 25 lm 4.400 28 4.000 112 0,125 14 verbessert 3.400 erhöht unverändert unverändert 44% % • geringere Stromkosten • geringere Lichtverschmutzung • effizientere Lichtlenkung möglich Nachteile der LED: • L ebensdauer ist nicht zwingend Betriebsdauer (Lichtstromrückgang und Ausfallsrate beachten) • Erhebung des Wartungsaufwands schwieriger • Lichtstromrückgang wesentlich von Betriebstemperatur abhängig • Blendung kritischer (möglicherweise erhöht) 14 D ie Anschaffung der teureren und hochwertigeren Leuchten (Bieter 2) ist wirtschaftlich, da bereits nach 15 Jahren die Gesamtnutzungskosten geringer sind und die Anlage noch 10 –15 Jahre betrieben werden kann. • Effiziente Straßenbeleuchtung, die aufgrund der hohen Qualität (Dichtheit IP 65) die laufenden Kosten für Instandhaltung reduziert. • geringere Energiekosten Nachteile Bieter 2: Höhere Investitionskosten bei der Umsetzung. Foto: Trilux Vorteile der LED: Var. 2: LED € 532.820 Foto: Hellux Construktions-Licht GmbH Leistung Betriebsstunden Energieverbrauch Energiepreis Jahresstromkosten Lichtlenkung Lichtstrom Blendung Schutzart Ortsbild Einsparung Var. 1: NAV Vorteile Bieter 2: € 548.745 5) Unter hochwertiger Lichtlenkung sind Produkte mit hochwertigem Fassettenspiegel und liegendem Leuchtmittel zu verstehen. Unter zu Hilfenahme der Lichtverteilkurve kann die Lichtlenkung beurteilt werden und entsprechend dem Aufstellungsort die Lampe ausgewählt werden. 15 Sanierungsbeispiele aus der Praxis Sanierungsbeispiele aus der Praxis 3.2. Vergleiche konventionelle Technik – LED 3.2.1ME-Klasse (betrifft übergeordnete Verkehrswege) 3.2.2 S-Klasse (betrifft Fuß- und Radwege) Durchschnittliche Lampenleistung konventionelles Leuchtmittel: 100 W Durchschnittliche Lampenleistung konventionelles Leuchtmittel: 60 W (Natriumdampfhochdrucklampen oder Metalldampfhalogenlampen) (Natriumdampfhochdrucklampen oder Metalldampfhalogenlampen) Kosten Einmalig pro Jahr 10 Jahre Anteil % Planung (Bestandserhebung, Planung, Ausschreibung, ÖBA) 157 Errichtung/Sanierung 1500 Betrieb (Energie + PM *) 0 157 6,1 % 157 3,5 % 0 1500 58 % 1500 33,2 % 0 57,9 579 22,4 % 1737 38,5 % Instandhaltung 0 35 350 13,5 % 1050 23,3 % Demontage/Entsorgung 70 0 0 0% 70 1,6 % 2586 100 % 4514 100 % Summe netto *) Je nach Beleuchtungssituation unterschiedlich zu betrachten sind folgende Basisdaten pro Jahr: (Durchschnittswerte) 30 Jahre Anteil % Administration, Verwaltung, Entstörung, Bereitschaft, Wiederkehrende Prüfungen Anteilige Lebenszykluskosten konventionelle Technik – Betrachtungszeitraum 10 Jahre sowie 30 Jahre Betriebsdauer: 4.072 h Kosten Strom: 0,125 ct pro kWh Zusätzliche Kosten: 7,0 € pro LP Betrieb (Administration, Verwaltung, Entstörung, Bereitschaft, Wiederkehrende Prüfungen) Instandhaltung: 35,0 € pro LP (inkl. Leuchtmitteltausch bei konventioneller Technik) 6,1 % 13,5 % planung 3,5 % 58 % 0 % Errichtung Instandhaltung 1500 Betrieb (Energie + PM *) Anteil % 30 Jahre Anteil % 0 157 6,6 % 157 4% 0 1500 63 % 1500 38,4 % 0 37,54 375,4 15,8 % 1126,2 28,9 % Instandhaltung 0 35 350 14,7 % 1050 26,9 % Demontage/Entsorgung 70 0 0 0% 70 1,8 % 2382,40 100 % 3903,20 100 % 10 Jahre Anteil % 30 Jahre Anteil % Administration, Verwaltung, Entstörung, Bereitschaft, Wiederkehrende Prüfungen 14,7 % planung Instandhaltung 26,9 % 0 % Errichtung 38,4 % 15,8 % Demontage 1,8 % Betrieb + Energie 28,9 % pro Jahr Planung (Bestandserhebung, Planung, Ausschreibung, ÖBA) 177 Errichtung/Sanierung 1700 PM *) Instandhaltung (exkl. LM-Tausch) Durchschnittliche Lampenleistung LED: 30 W 10 Jahre Anteil % 0 177 6,7 % 177 3,8 % 0 1700 64 % 1700 36,3 % 0 57,9 579 21,8 % 1737 37,1 % 0 20 200 7,5 % 600 Demontage/Entsorgung 70 0 0 0% LED-Modul Tausch 0 0 0 0% 2656 100 % 4684 100 % Betrieb (Energie + Summe netto *) 30 Jahre Anteil % Einmalig pro Jahr Planung (Bestandserhebung, Planung, Ausschreibung, ÖBA) 177 0 177 7,7 % 177 4,9 % Errichtung/Sanierung 1700 0 1700 73,9 % 1700 47 % PM *) 0 22,27 222,7 9,7 % 668,1 18,5 % 12,8 % Instandhaltung (exkl. LM-Tausch) 0 20 200 8,7 % 600 16,6 % 70 1,5 % Demontage/Entsorgung 70 0 0 0% 70 1,9 % 400 8,5 % LED-Modul Tausch 0 0 0 0% 400 11,1 % 2299,70 100 % 3615,10 100 % Administration, Verwaltung, Entstörung, Bereitschaft, Wiederkehrende Prüfungen Anteilige Lebenszykluskosten LED Technik – Betrachtungszeitraum 10 Jahre sowie 30 Jahre planung 3,8 % 7,5 % Errichtung 0 % Instandhaltung 0 % 8,5 % Betrieb (Energie + Summe netto *) Administration, Verwaltung, Entstörung, Bereitschaft, Wiederkehrende Prüfungen 7,7 % planung 4,9 % Demontage 1,5 % Betrieb + Energie Kosten Anteilige Lebenszykluskosten LED Technik – Betrachtungszeitraum 10 Jahre sowie 30 Jahre 12,8 % 36,3 % 16 157 Errichtung/Sanierung 63 % Betrieb + Energie Einmalig 37,1 % Planung (Bestandserhebung, Planung, Ausschreibung, ÖBA) 6,6 % Demontage 1,6 % Kosten 21,8 % 10 Jahre 4 % Durchschnittliche Lampenleistung LED: 100 W 64 % pro Jahr Anteilige Lebenszykluskosten konventionelle Technik – Betrachtungszeitraum 10 Jahre sowie 30 Jahre 38,5 % 6,7 % Einmalig Summe netto *) 23,3 % 33,2 % 22,4 % Kosten 73,9 % 9,7 % 18,5 % Instandhaltung 16,6% Errichtung 47 % LED-Modul Tausch 8,7 % Fazit: Die Grafiken veranschaulichen deutlich die unterschiedliche Relevanz diverser Kosten über verschiedene Betrachtungszeiträume. So verschieben sich die Kosten der Planung einer Anlage im Vergleich zu Betrieb und Energie im Betrachtungszeitraum 30 Jahre deutlich. Expertentipp: „Um die nachhaltigste Lösung zu finden, ist die genaue Betrachtung der Gesamtkosten sowie der Vergleichszeitraum entscheidend.“ 0 % Demontage 1,9 % Betrieb + Energie 0 % LED-Modul Tausch 11,1 % 17 1 Fotos: ae schreder 2 Die wichtigsten Tipps: ■ Prüfen Sie vor der Sanierung den technischen Zustand der Anlage und erheben sie die Lichtpunkte. ■ Erstellen Sie in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Lichtplaner ein Beleuchtungskonzept unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen. ■ Beachten Sie bei Sanierungsmaßnahmen Qualitätskriterien wie: Schutzart, Lichtlenkung, Leuchtdichte usw. sowie Erhalt der sicherheitstechnisch relevanten Prüfzeichen. ■ Beurteilen Sie eine neue Beleuchtungsanlage nicht nur nach den Investitionskosten, sondern auch anhand der Gesamtkosten über die Lebensdauer. ■ Durch Auslagerung aller Belange einer Straßenbeleuchtung (Sanierung, Energiebeschaffung und Betriebsführung) an ein Fachunternehmen, kann sowohl das technische, als auch das wirtschaftliche Risiko sowie die Haftung, an dieses übertragen werden. Für unabhängige Beratung zum Thema Straßenbeleuchtung stehen die ExpertInnen der Energie- und Umweltagentur zur Verfügung Umwelt-Gemeinde-Service: ✆ 02742 22 14 44, [email protected], www.umweltgemeinde.at UMWELT Gemeinde SERVICE Wissen, Information und Service für Energie, Umwelt und Klima Zustand Systemleistung (inkl. Vorschaltgeräte etc.) Lampenleistung (pro Stk.) Anzahl der Lampen Lampentyp Abstand nächster Lichtpunkt (m) Masthöhe (m) Art der Konfliktzone Konfliktzone Standort Baujahr Verteiler Lichtpunktnummer Lichtpunkterhebung Gemeinde Mast/Tragwerk Lampe Anhang Anhang Beleuchtungsstärke Lux [lx] Anhang Anhang Leitfaden energieeffiziente Straßenbeleuchtung Die Beleuchtungsstärke gibt den Lichtstrom an, der von der Lichtquelle auf eine bestimmte Fläche trifft. Bei Straßen erfolgt die Messung der horizontalen Beleuchtungsstärke in maximal 20 cm Entfernung vom Boden. Straßenbeleuchtung nimmt einen Anteil von bis zu 45% der öffentlichen Stromkosten ohne Kosten für Wartung und Instandhaltung ein. Die Straßenbeleuchtung stellt damit einen wichtigen Kostenfaktor in der Gemeinde dar. Farbtemperatur Kelvin [K] Wir unterscheiden drei Farbeindrücke des Lichtes: Warmweiß < 3300 K (Kelvin) warm Neutralweiß 3300 K – 5300 K neutral Tageslichtweiß > 5300 K kalt Eine wichtige Neuerung im Bereich der Straßenbeleuchtung bringt die EU-Verordnung Nr. 245/2009, durch die ineffiziente Beleuchtungstechnologien und Betriebsmittel sukzessive vom Markt genommen werden. Farbwiedergabeindex [Ra] Dieses Qualitätsmerkmal einer Lichtquelle gibt an, wie farbgetreu Objekte dem Beobachter erscheinen. Farben können nur wiedergegeben werden, wenn sie im Spektrum der Lichtquelle vorhanden sind. Tageslicht hat einen Ra = 100. Neben den Kosten ist auch die Betriebssicherheit ein wichtiges Thema, denn mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage hängen viele haftungsrechtliche Fragen zusammen. Für die Zukunft betrachtet, verfolgt eine effiziente Straßenbeleuchtung nicht nur die Einhaltung der Beleuchtungsqualität nach NORM sondern auch umweltrelevante Ziele, denn schließlich soll es zu einer Einsparung von CO2 kommen. Blendung Als Blendung wird eine Verminderung der Sehleistung oder Störung der Wahrnehmung durch hohe Leuchtdichten oder Leuchtdichtekontraste bezeichnet. Was ist Licht? – die wichtigsten Begriffe Gleichmäßigkeit Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke bzw. der Leuchtdichte wird als Verhältnis der minimalen zur mittleren Beleuchtungsstärke bzw. als Verhältnis der minimalen zur mittleren Leuchtdichte in der Straßenbeleuchtung angegeben. Lichtstrom Lumen [lm] Der Lichtstrom ist die gesamte von einer Lichtquelle abgegebene und vom Auge bewertete Strahlungsleistung. Eine Glühlampe (100 W) hat etwa 1.380 Im, eine Kompaktleuchtstofflampe (20 W) etwa 1.200 Im. Planungsfaktor Infolge von Alterung und Verschmutzung nimmt der Lichtstrom einer Lampe ab. Diese Abnahme wird mit dem Verminderungsfaktor ausgedrückt. So plant man bei Neuanlagen meist mit einem Faktor von 1,25, was bedeutet, dass eine Neuanlage eigentlich um 25% heller ist, als das eigentliche Planungsziel. Durch die kontinuierliche Abnahme der Lichtstärke bis zur nächsten Wartung erreicht man dadurch ein mittleres Beleuchtungsniveau von 100%. Alternativ kann bei neuen Technologien (z. B. LED) über eine Lichtstrom-Konstantregelung das Beleuchtungsniveau gleich gehalten werden. Zu beachten ist, dass dadurch der Stromverbrauch steigt. Lichtausbeute [lm/W] Die Lichtausbeute ist der Lichtstrom einer Lampe bezogen auf ihre elektrische Leistungsaufnahme und ist ein Maß für die Effizienz bei der Umwandlung von elektrischer Energie in Licht. Lichtstärke Candela [cd] Die Lichtstärke ist der Teil des Lichtstromes, der in eine bestimmte Richtung strahlt. Lichtpunkt Ein Lichtpunkt besteht in der Regel aus einem Lichtmast inklusive Fundament, einer Leuchte mit Anschlusskabel und einem Mastklemmkasten mit notwendigen Sicherungen. Als Lichtpunkt wird daher eine örtlich unabhängige Lichtquelle genannt, deren elektrischer Anschluss über einen eigenen Mastklemmkasten oder eine anderwärtige Absicherung, die vom Hauptkabel abzweigt, erfolgt. Ein Lichtpunkt kann auch mit zwei oder mehr Leuchten bestückt sein. Die Leuchtdichte ist der Helligkeitseindruck, den eine beleuchtete oder leuchtende Fläche dem Auge vermittelt. Die Leuchtdichte beschreibt die physiologische Wirkung des Lichtes auf das Auge und wird in der Außenbeleuchtung als Planungsgröße verwendet. 20 Foto: haas B. Leuchtdichte [cd/m2] 21 Anhang Anhang Die Verpflichtung zum Betrieb einer Straßenbeleuchtung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die Pflicht zum Betrieb einer Straßenbeleuchtung wird vielmehr aus verschiedenen rechtlichen Normen und aus der Rechtsprechung abgeleitet. Anhang Anhang Weitere rechtliche Grundlagen zur Straßenbeleuchtung Normen sind nicht als verbindlich erklärt. Sie repräsentieren jedoch den Stand der Technik. Nachdem Haftungsansprüche aufgrund unzureichender Beleuchtung bei Unfällen, Straftaten etc. geltend gemacht werden können, ist die Einhaltung der folgenden Normen dringend zu empfehlen! (Kein Anspruch auf Vollständigkeit.) ■■ Verkehrssicherungspflicht gem. §1295 ABGB Jeder, der auf seinem oder auf einem seiner Verfügung unterstehenden Grund und Boden einen Verkehr für Menschen eröffnet oder unterhält, hat für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen. ■■ ÖNORM EN 13201 (Teil 1– 4) Diese Norm regelt erstmalig Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen. ■■ Wegehalterhaftung gem. §1319a ABGB ■■ ÖNORM O 1051 Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder seine Leute den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Wegehalter ist, wer für Kosten der Errichtung und Erhaltung des Weges aufkommt und die Verfügungsmacht besitzt und hat für die erforderlichen Maßnahmen zu sorgen. Straßenbeleuchtung – Beleuchtung von Konfliktzonen. Diese ÖNORM gilt für die Errichtung von Beleuchtungsanlagen bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, Kreisverkehren, Fahrbahnteilern sowie Parkplätzen. ■■ ÖNORM O 1052 Lichtimmissionen – Messung und Beurteilung. Diese ÖNORM legt Grenzwerte für die Lichteinwirkungen auf Mensch und Umwelt fest, die durch Licht-Emittierende Anlagen hervorgerufen werden. ■■ ÖNORM O 1053 ■■ Bauwerkhaftung gem. §1319 ABGB Straßenbeleuchtung – Auswahl der Beleuchtungsklassen – Berücksichtigung des situativen Verkehrsflusses. Diese Norm stellt eine Ergänzung zur EN 13201 dar und regelt das Beleuchtungsniveau in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens. Eine Außen- bzw. Straßenbeleuchtungsanlage ist im Sinne des §1319 ABGB ein „aufgeführtes Werk“. Der Besitzer des Bauwerks haftet, wenn Teile eines Bauwerkes herabstürzen oder sich ablösen und dadurch Schaden verursachen. ■■ ÖVE/ÖNORM E 8001-4 elektrotechnische Sicherheitsvorschriften ■■ Straßenverkehrsordnung (StVO) ■■ ÖNORM EN 50110 Arbeiten an elektrischen Anlagen § 32: Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs sind anzubringen. § 89: Verkehrshindernisse durch Lampen kenntlich machen § 90: Verkehrssicherungspflicht von Baustellen ■■ ÖNORM EN 40 Vorgaben für die Bemessung und Prüfung von Lichtmasten Foto: energieberatung Foto: energieberatung In Bezug auf die Straßenbeleuchtung haftet der Besitzer – sofern er den Betrieb nicht an Fachunternehmen auslagert – auch für die elektrotechnische Sicherheit, insbesondere die Funktion der Schutzmaßnahmen. 22 23 Foto: Hellux Construktions-Licht GmbH Weitere Informationen, insbesondere zu zertifizierte Lichtplaner, Best-Practise-Beispiele, Online-Rechentool sowie Ausschreibungskriterien finden Sie auf unserer Homepage: www.enu.at