Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1346-301

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Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1346-301
FFH-Managementplanung DE 1346-301
„Steilküste und Blockgründe Wittow“
Protokoll 1. Treffen begleitende AG
Protokoll
FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1346-301
„Steilküste und Blockgründe Wittow“
1. Treffen der begleitenden Arbeitsgruppe
Datum / Zeit
25.08.2011 / 15.00 bis 16.30 Uhr
Ort
Beratungsraum Amtsverwaltung Nord-Rügen, Sagard
Teilnehmer
Herr Witt, Amt Nord-Rügen, Bauamt
Frau Klöckner, Gemeinde Lohme
Herr Günther, Gemeinde Dranske
Herr Trenkmann, Landkreis Rügen, Untere Naturschutzbehörde
Frau Riedel. Amt Nord-Rügen, Bauamt
Herr Liefländer, IHK Geschäftsstelle Nordvorpommern/ Rügen
Herr Stricker, KAV Rügen
Frau Verton, Forstamt Abtshagen-Rügen, Revier Gelm
Frau U. Krüger, Landkreis Rügen, Untere Naturschutzbehörde
Herr Ogilvie, Bürgermeister Lohme
für den Auftraggeber (StALU Vorpommern, DS Stralsund):
Frau A. Krüger
für den Auftragnehmer (UmweltPlan GmbH Stralsund):
Frau Vogelsang
Moderation: Frau Redlefsen (REDLEFSEN Projektberatung)
TOP 1
Kurzvorstellung der Ergebnisse des Grundlagenteils des
Managementplans
Frau Vogelsang stellt die wichtigsten Ergebnisse des Grundlagenteils vor. Dazu gehören die
erfassten Lebensraumtypen und Tierarten sowie die Ableitung des Handlungsbedarfes für
das FFH-Gebiet.
Frau Krüger stellt konkrete Maßnahmenvorschläge vor. Neben der Sicherstellung einer
Beweidung oder sonstigen Pflege der wertvollen Kalktrockenrasen und der Kreptitzer Heide
besteht für dieses Gebiet der Handlungsbedarf vorrangig hinsichtlich der besseren
Information der Freizeitnutzer sowie der Besucher über die Ge- und Verbote der
bestehenden Naturschutzgebiete. Insbesondere zur Kegelrobbe und zum Schutz der
Küstenvegetation besteht die Notwendigkeit der Erarbeitung von Informationsmaterial.
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„Steilküste und Blockgründe Wittow“
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TOP 2
Diskussion der Vorschläge
Herr Trenkmann
Was hat die Feststellung des Erhaltungszustandes C für den
Lebensraumtyp 2120 (Weißdüne) für Auswirkungen auf die EUBerichtspflicht?
Frau A. Krüger/ Frau Vogelsang
Die Gründe für den ungünstigen Erhaltungszustand werden im
Managementplan dargelegt, eine Verbesserung ist im Rahmen der
Managementplanung nicht möglich.
Frau Riedel
Für die Kegelrobbe sollte im Flyer noch mal ausdrücklich die
Notwendigkeit der Abstandsregel hervorgehoben werden. Da die Tiere
zum Teil nicht flüchten, nähern sich Beobachter immer weiter an.
Herr Trenkmann
Das vorliegende Faltblatt wurde vom Meeresmuseum und Bundesamt für
Naturschutz erstellt. Falls sich zukünftig in der Region Wurfplätze
etablieren und Jungtiere am Strand anzutreffen sind, ist die Möglichkeit
einer temporären Strandsperrung nicht auszuschließen.
Frau A. Krüger
Wurfplätze gibt es derzeit nicht. In dem Fall wäre eine Einschränkung der
Strandnutzung für sensible Bereiche zwischen Januar und März sinnvoll
Herr Stricker
Wenn dieser Fall eintreten sollte: Wer würde die Strandsperrung
durchsetzen? Bereits jetzt werden die in den NSG bestehenden Verbote
nicht kontrolliert und durchgesetzt. Durch Sperrungen werden evt. noch
zusätzliche Schaulustige angelockt.
Frau A. Krüger
Die sichere Beobachtung von evt. am Strand lagernden Robben bleibt
vom Steilufer aus jederzeit möglich. Hinsichtlich der ungenehmigten
Nutzungen stellt sich die Frage: „Wie könnte man die Angler in diesem
Bereich besser über die bestehenden Regelungen informieren?“
Herr Stricker
Das
muss
über
die
Naturschutzverantwortlichen
und
die
Fischereibehörde erfolgen. Die Angler wissen teilweise gar nicht, dass es
hier Angelverbote gibt.
Frau Riedel
Die Angler müssen sich auch ein Stück weit selbst informieren.
Herr Stricker
Auf Rügen gibt es 1.400 organisierte Angler und 10.000 nicht organisierte
Angler. Wichtig ist, die 10.000 zu informieren.
Frau Riedel
Dann sollten geeignete Informationsmaterialien an den Stellen verteilt
werden, wo die Angelkarten verkauft werden.
Herr Trenkmann
Die Kontrolle durch die Untere Naturschutzbehörde kommt bei der
Ahndung der Verbote in den NSGs nicht hinterher. Personal ist knapp. Es
gibt Verstöße nicht nur durch Angler sondern auch durch Wassersportler.
Das Problem kann nur durch zusätzliches Personal, z. B. „Inspektoren“
gelöst werden.
Frau A. Krüger
Wir sollten den Vorschlag von Frau Riedel aufgreifen. Beim Verkauf von
Angelkarten sollen Handzettel mit Infos für die Angler zum FFH-Gebiet
und den Ge- und Verboten in den NSGs ausgegeben werden. Die
Erarbeitung der Inhalte kann im Rahmen der Managementplanung
erfolgen. Desweiteren sollten Infotafeln an den entsprechenden
Strandzugängen aufgestellt werden.
Herr Stricker
In der Angelliteratur zu Rügen (z. B: Angelführer Rügen) ist zum Beispiel
das Nordufer Wittow als Angelrevier beschrieben, obwohl das Angeln hier
verboten ist. Die Verlage sollen diesbezüglich unterrichtet werden.
Herr Trenkmann
Wie können die Info-Materialien finanziert werden?
Frau A. Krüger
Im Rahmen der Managementplanung können Fördermittel für die
Öffentlichkeitsarbeit abgerufen werden, soweit die Verfügbarkeit gegeben
ist.
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„Steilküste und Blockgründe Wittow“
Protokoll 1. Treffen begleitende AG
Herr Günther
Die regionalen Fremdenverkehrsanbieter sollten ebenfalls die
notwendigen Informationen, insbesondere zum Angeln in ihre Broschüren
aufnehmen. Auch die Bootsführer, die Angeltouren anbieten, können
diesbezüglich als Multiplikatoren dienen. Das gilt auch für die
Bootsverleiher, beispielsweise in Vitt, Wiek und Dranske.
Herr Liefländer
Die Urlauber dürfen aber nicht abgeschreckt werden. Es müssen auch
die Möglichkeiten für erlaubte Angelplätze aufgezeigt werden.
Herr Ogilvie
Alle Ge- und Verbote müssen den Menschen transparent gemacht
werden, damit sie wissen, was sie überhaupt noch dürfen. Alle
Informationen, die dieses FFH-Gebiet betreffen, sollen in einer einzigen
Infobroschüre den Menschen in verständlicher Form zugänglich gemacht
werden.
Herr Trenkmann, Frau Riedel
Durch das FFH-Gebiet gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen. Die
bestehenden Verbote im FFH-Gebiet resultieren aus den NSGVerordnungen.
TOP 3
Ausblick
Das nächste Treffen der begleitenden Arbeitsgruppe wird in 4-5 Wochen anvisiert, wenn es
erste Ergebnisse bezüglich der zu erstellenden Informationsmaterialien gibt,
Zusammenfassung der Ergebnisse des 1. AG-Treffens
•
Verbesserung der Informationsarbeit im FFH-Gebiet insbesondere im Bereich
Angeln, dazu Erstellung von geeigneten Informationsmaterialien, wie z. B. Handzettel
zur Ausgabe bei Verkauf von Angelkarten
•
Infoarbeit Kegelrobbe
•
−
Aufsteller an Strandzugängen
−
Verteilung Flyer des Meeresmuseums
Infoarbeit FFH-Gebiet
−
Aufsteller zum FFH-Gebiet an Strandzugängen
−
Erstellung eines Flyers zum FFH-Gebiet
Kristina Vogelsang
(UmweltPlan GmbH)
Stralsund, 04.10.2011
Anlage:
Handzettel für die Teilnehmer der Arbeitsgruppe zur Vorstellung der Ergebnisse des
Grundlagenteils
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