Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1346-301
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Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1346-301
FFH-Managementplanung DE 1346-301 „Steilküste und Blockgründe Wittow“ Protokoll 1. Treffen begleitende AG Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1346-301 „Steilküste und Blockgründe Wittow“ 1. Treffen der begleitenden Arbeitsgruppe Datum / Zeit 25.08.2011 / 15.00 bis 16.30 Uhr Ort Beratungsraum Amtsverwaltung Nord-Rügen, Sagard Teilnehmer Herr Witt, Amt Nord-Rügen, Bauamt Frau Klöckner, Gemeinde Lohme Herr Günther, Gemeinde Dranske Herr Trenkmann, Landkreis Rügen, Untere Naturschutzbehörde Frau Riedel. Amt Nord-Rügen, Bauamt Herr Liefländer, IHK Geschäftsstelle Nordvorpommern/ Rügen Herr Stricker, KAV Rügen Frau Verton, Forstamt Abtshagen-Rügen, Revier Gelm Frau U. Krüger, Landkreis Rügen, Untere Naturschutzbehörde Herr Ogilvie, Bürgermeister Lohme für den Auftraggeber (StALU Vorpommern, DS Stralsund): Frau A. Krüger für den Auftragnehmer (UmweltPlan GmbH Stralsund): Frau Vogelsang Moderation: Frau Redlefsen (REDLEFSEN Projektberatung) TOP 1 Kurzvorstellung der Ergebnisse des Grundlagenteils des Managementplans Frau Vogelsang stellt die wichtigsten Ergebnisse des Grundlagenteils vor. Dazu gehören die erfassten Lebensraumtypen und Tierarten sowie die Ableitung des Handlungsbedarfes für das FFH-Gebiet. Frau Krüger stellt konkrete Maßnahmenvorschläge vor. Neben der Sicherstellung einer Beweidung oder sonstigen Pflege der wertvollen Kalktrockenrasen und der Kreptitzer Heide besteht für dieses Gebiet der Handlungsbedarf vorrangig hinsichtlich der besseren Information der Freizeitnutzer sowie der Besucher über die Ge- und Verbote der bestehenden Naturschutzgebiete. Insbesondere zur Kegelrobbe und zum Schutz der Küstenvegetation besteht die Notwendigkeit der Erarbeitung von Informationsmaterial. 1 FFH-Managementplanung DE 1346-301 „Steilküste und Blockgründe Wittow“ Protokoll 1. Treffen begleitende AG TOP 2 Diskussion der Vorschläge Herr Trenkmann Was hat die Feststellung des Erhaltungszustandes C für den Lebensraumtyp 2120 (Weißdüne) für Auswirkungen auf die EUBerichtspflicht? Frau A. Krüger/ Frau Vogelsang Die Gründe für den ungünstigen Erhaltungszustand werden im Managementplan dargelegt, eine Verbesserung ist im Rahmen der Managementplanung nicht möglich. Frau Riedel Für die Kegelrobbe sollte im Flyer noch mal ausdrücklich die Notwendigkeit der Abstandsregel hervorgehoben werden. Da die Tiere zum Teil nicht flüchten, nähern sich Beobachter immer weiter an. Herr Trenkmann Das vorliegende Faltblatt wurde vom Meeresmuseum und Bundesamt für Naturschutz erstellt. Falls sich zukünftig in der Region Wurfplätze etablieren und Jungtiere am Strand anzutreffen sind, ist die Möglichkeit einer temporären Strandsperrung nicht auszuschließen. Frau A. Krüger Wurfplätze gibt es derzeit nicht. In dem Fall wäre eine Einschränkung der Strandnutzung für sensible Bereiche zwischen Januar und März sinnvoll Herr Stricker Wenn dieser Fall eintreten sollte: Wer würde die Strandsperrung durchsetzen? Bereits jetzt werden die in den NSG bestehenden Verbote nicht kontrolliert und durchgesetzt. Durch Sperrungen werden evt. noch zusätzliche Schaulustige angelockt. Frau A. Krüger Die sichere Beobachtung von evt. am Strand lagernden Robben bleibt vom Steilufer aus jederzeit möglich. Hinsichtlich der ungenehmigten Nutzungen stellt sich die Frage: „Wie könnte man die Angler in diesem Bereich besser über die bestehenden Regelungen informieren?“ Herr Stricker Das muss über die Naturschutzverantwortlichen und die Fischereibehörde erfolgen. Die Angler wissen teilweise gar nicht, dass es hier Angelverbote gibt. Frau Riedel Die Angler müssen sich auch ein Stück weit selbst informieren. Herr Stricker Auf Rügen gibt es 1.400 organisierte Angler und 10.000 nicht organisierte Angler. Wichtig ist, die 10.000 zu informieren. Frau Riedel Dann sollten geeignete Informationsmaterialien an den Stellen verteilt werden, wo die Angelkarten verkauft werden. Herr Trenkmann Die Kontrolle durch die Untere Naturschutzbehörde kommt bei der Ahndung der Verbote in den NSGs nicht hinterher. Personal ist knapp. Es gibt Verstöße nicht nur durch Angler sondern auch durch Wassersportler. Das Problem kann nur durch zusätzliches Personal, z. B. „Inspektoren“ gelöst werden. Frau A. Krüger Wir sollten den Vorschlag von Frau Riedel aufgreifen. Beim Verkauf von Angelkarten sollen Handzettel mit Infos für die Angler zum FFH-Gebiet und den Ge- und Verboten in den NSGs ausgegeben werden. Die Erarbeitung der Inhalte kann im Rahmen der Managementplanung erfolgen. Desweiteren sollten Infotafeln an den entsprechenden Strandzugängen aufgestellt werden. Herr Stricker In der Angelliteratur zu Rügen (z. B: Angelführer Rügen) ist zum Beispiel das Nordufer Wittow als Angelrevier beschrieben, obwohl das Angeln hier verboten ist. Die Verlage sollen diesbezüglich unterrichtet werden. Herr Trenkmann Wie können die Info-Materialien finanziert werden? Frau A. Krüger Im Rahmen der Managementplanung können Fördermittel für die Öffentlichkeitsarbeit abgerufen werden, soweit die Verfügbarkeit gegeben ist. 2 FFH-Managementplanung DE 1346-301 „Steilküste und Blockgründe Wittow“ Protokoll 1. Treffen begleitende AG Herr Günther Die regionalen Fremdenverkehrsanbieter sollten ebenfalls die notwendigen Informationen, insbesondere zum Angeln in ihre Broschüren aufnehmen. Auch die Bootsführer, die Angeltouren anbieten, können diesbezüglich als Multiplikatoren dienen. Das gilt auch für die Bootsverleiher, beispielsweise in Vitt, Wiek und Dranske. Herr Liefländer Die Urlauber dürfen aber nicht abgeschreckt werden. Es müssen auch die Möglichkeiten für erlaubte Angelplätze aufgezeigt werden. Herr Ogilvie Alle Ge- und Verbote müssen den Menschen transparent gemacht werden, damit sie wissen, was sie überhaupt noch dürfen. Alle Informationen, die dieses FFH-Gebiet betreffen, sollen in einer einzigen Infobroschüre den Menschen in verständlicher Form zugänglich gemacht werden. Herr Trenkmann, Frau Riedel Durch das FFH-Gebiet gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen. Die bestehenden Verbote im FFH-Gebiet resultieren aus den NSGVerordnungen. TOP 3 Ausblick Das nächste Treffen der begleitenden Arbeitsgruppe wird in 4-5 Wochen anvisiert, wenn es erste Ergebnisse bezüglich der zu erstellenden Informationsmaterialien gibt, Zusammenfassung der Ergebnisse des 1. AG-Treffens • Verbesserung der Informationsarbeit im FFH-Gebiet insbesondere im Bereich Angeln, dazu Erstellung von geeigneten Informationsmaterialien, wie z. B. Handzettel zur Ausgabe bei Verkauf von Angelkarten • Infoarbeit Kegelrobbe • − Aufsteller an Strandzugängen − Verteilung Flyer des Meeresmuseums Infoarbeit FFH-Gebiet − Aufsteller zum FFH-Gebiet an Strandzugängen − Erstellung eines Flyers zum FFH-Gebiet Kristina Vogelsang (UmweltPlan GmbH) Stralsund, 04.10.2011 Anlage: Handzettel für die Teilnehmer der Arbeitsgruppe zur Vorstellung der Ergebnisse des Grundlagenteils 3