Stellenausschreibung Die Stadt Raguhn
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Stellenausschreibung Die Stadt Raguhn
Stellenausschreibung Die Stadt Raguhn-Jeßnitz mit rd. 9800 Einwohnern sucht ab sofort zur Einführung der Doppik eine/n engagierte/n Absolventin/Absolventen der Hochschule Harz als Personelle Verwaltungshilfe - im Rahmen des Verwaltungshilfeprogramms des Landes Sachsen-Anhalt -. Ihre Aufgaben sind: Vorbereitung der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens sowie der Kosten- und Leistungsrechnung in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, insbesondere: - Erfassung und Bewertung des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens (unter Berücksichtigung der Bewertungsrichtlinien) als Ausgangspunkt für die Erstellung der Eröffnungsbilanz - Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) Anforderungen: - Absolvent der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften, Abschluss als Diplomverwaltungswirt/in oder Diplomverwaltungsökonom/in bzw. Bachelor of Arts Keine vorherige Beschäftigung innerhalb des Verwaltungshilfeprogramms des Landes Sachsen-Anhalt gründliche umfassenden Fachkenntnisse im Bereich NKHR LSA, GemHVO-Doppik LSA Hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Eigeninitiative Korrekte, genaue und gründliche Arbeitsweise Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein möglichst Kenntnisse mit den branchenspezifischen Softwareanwendungen CIP, gründliche Computerkenntnisse (MS-Office), Aktuelles einwandfreies Führungszeugnis, Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3). Es handelt sich um einen bis 31.12.2014 befristeten Vollzeitarbeitsplatz. Die Vergütung erfolgt gem. Entgeltgruppe 9 TVöD-VKA. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, inklusive lückenlosem Lebenslauf, einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse, bis zum 15.01.2014 an: Stadt Raguhn-Jeßnitz Der Bürgermeister Hauptamt Rathausstraße 16 06779 Raguhn-Jeßnitz Hinweis: Bewerbungs- und Fahrtkosten zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen werden grundsätzlich nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf eines Monats nach Ende des Auswahlverfahrens vernichtet. Über das Ende des Auswahlverfahrens erfolgt eine gesonderte Mitteilung. 1