Kursangebot 2015 - Zentrum Bayern Familie und Soziales
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Kursangebot 2015 - Zentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Menschen mit Behinderung Kursangebot 2015 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Durchführung der Kurse Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH Juliuspromenade 40 – 44 97070 Würzburg www.gfi-ggmbh.de Tagungsbüro Frederick Bauer Telefon: 0931 79732-12 Fax: 0931 7847457 E-Mail: [email protected] Kurse Maria Rummel Telefon: 0931 79732-20 Fax: 0931 7847457 Mobil: 0173 5830362 E-Mail: [email protected] Michaela Jochheim Telefon: 0931 79732-20 Fax: 0931 7847457 Mobil: 0173 5830362 E-Mail: [email protected] 4 Inhaltsverzeichnis Grußwort 7 Leitfaden – Kursaufbau 8 Kursübersicht 2015 nach Regionalstellen Oberbayern 10 Niederbayern 12 Oberpfalz 13 Oberfranken 14 Mittelfranken 15 Unterfranken 17 Schwaben 18 Jahresübersicht 19 Kurse 2015 Grundkurs 20 Aufbaukurse 22 Fachkurse 26 Workshops 54 Arbeitgeberveranstaltungen 62 Informationsveranstaltungen 68 Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungs management (BEM) für BEM-Teams 72 Regionalstellen des Integrationsamts 74 Rechtsgrundlagen und allgemeine Geschäftsbedingungen 76 Anmeldeformular 79 Musterantrag auf Freistellung 80 Stichwortverzeichnis 81 5 www.zbfs.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-03 Fax: 0921 605-3980 Leiter des Integrationsamts: Dr. Stephan Ott [email protected] Schulungsbeauftragte: Doris Rettner Telefon: 0921 605-3805 Fax: 0921 605-3980 [email protected] Vertretung: Christiane Seidler [email protected] 6 Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Inklusions gedankens schreitet weiter voran. Nach dem Nationalen und Bayerischen Aktionsplan sowie Förderprogrammen – wie „Initiative Inklusion“ oder dem Bayerischen Sonderprogramm „Chancen Schaf fen“ – mit denen u. a. finanzielle Anreize für Betriebe und Unternehmen geschaffen wurden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte Menschen einzurichten, soll noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz in Kraft treten, mit dem die Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe in Über einstimmung mit der Behindertenrechtskonvention erweitert werden. Nach dem Inklusionsgedanken werden der behinderte Mensch und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt und die Lebensumstände so gestaltet, dass Menschen mit Behinderung ohne – bauliche oder gedankliche – Barrieren als selbstverständliche Mit glieder der Gesellschaft an ihr teilhaben können. Für sie soll wie für nicht behinderte Menschen die Möglichkeit bestehen, Ort, Art und Umfang ihrer beruflichen Betätigung entsprechend ihrer individuellen Befähigung frei wählen zu können. Ziel sind inklusive Arbeitswelten, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten und voneinander lernen können. Dafür braucht es engagierte und kompetente betriebliche Helfer, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und sich für die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einsetzen. Mit dem Ihnen vorliegenden Kursangebot deckt das Integrationsamt ein breitge fächertes Themenspektrum ab, das von Grundkursen für die Vertrauenspersonen bis hin zu Aufbaukursen, Informationsveranstaltungen, Fachkursen und Workshops reicht und praxisorientiert das nötige „Know-how“ vermittelt, um die vielfältigen und ver antwortungsvollen Aufgaben als Vertrauensperson, Betriebs-/Personalrat, Arbeitgeber oder dessen Beauftragter bewältigen zu können. Die im Jahr 2014 durchgeführten Neuwahlen haben vielfach zu einem personellen Wechsel im Amt der Vertrauensperson geführt. Gerade den neugewählten Schwer behindertenvertretern, die einen erheblichen Bedarf an Schulung haben, ist zu emp fehlen, sich zu einem Grundkurs anzumelden. Neben den Informationen können vor allem auch die Begegnungen und der Erfahrungsaustausch mit langjährigen Vertrauenspersonen und anderen Mitarbeitern aus Betrieben und öffentlichen Dienst stellen besonders gewinnbringend sein. Grund- und Aufbaukurs wurden methodisch und didaktisch neu ausgerichtet. Ziel ist es, den Interessensvertretern neben der reinen Wissensvermittlung mit den neuen Ansätzen auch die nötige Handlungskompetenz zu vermitteln. Zurück am Arbeitsplatz soll jeder Teilnehmer in der Lage sein in die Arbeit als Vertrauensperson einzusteigen, indem z. B. in Gruppenarbeit geübt wird, das Erlernte in die Praxis umzusetzen. Wir hoffen, unser Kursangebot findet Ihr Interesse und wir laden Sie herzlich dazu ein, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen und durch Ihre Anregungen und Wünsche die Weiterentwicklung des Kursprogramms und seiner Inhalte mitzugestalten. Adolf Lang Leiter Integrationsamt – Region Niederbayern 7 Kursangebot 2015 Leitfaden Das Kursangebot 2015 beinhaltet die Kurse des Integrationsamts Bayern für das Jahr 2015. Sie finden sämtliche Kurse auch im Internet unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de. Hier können Sie sich auch über die Anzahl der freien Plätze und ggf. über Zusatzkurse informieren. Auswahl der Kurse und Anmeldung Die Kurse sind jeweils einem Kurstypus zugeordnet, der durch unterschiedliche Farben gekennzeichnet ist: GK AK FK WS AGV IV AWS Grundkurs vermittelt Grundlagenkenntnisse, vor allem für Vertrauenspersonen Aufbaukurs vertieft die Grundlagenkenntnisse Fachkurs befasst sich mit thematischen Schwerpunkten Workshop vertieft die Inhalte durch die Erarbeitung einzelner Schwerpunkte in Gruppen Arbeitgeberveranstaltung richtet sich im Besonderen an Arbeitgeber und ihre Beauftragten Informationsveranstaltung informiert über die genannten Themen bereiche Aufbauworkshop richtet sich mit speziellen Themen an die entsprechenden Zielgruppen Prinzipiell werden alle Kurse regional, vereinzelt überregional, angeboten. Alle Kurse sind für die einzelnen Regionen jeweils in einer Übersicht dargestellt. Für einen schnellen Überblick und Ihre Jahresgesamtplanung können Sie auch die tabellarische Darstellung auf Seite 19 nutzen. Bitte wählen Sie aus der Kursübersicht die Themen, die Sie interessieren. 8 Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: • über das Online-Buchungssystem auf www.kurse-integrationsamt-bayern.de • schriftlich per Fax oder postalisch – die entsprechende Vorlage finden Sie auf Seite 79. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH. Etwa 2 – 4 Wochen vor Kursbeginn gehen Ihnen zusammen mit der Einladung Tages ordnung, Teilnehmerliste und ggf. Arbeitsunterlagen zu. Mit der Anmeldung zu einem mehrtägigen Kurs werden automatisch Übernachtung und Verpflegung im Hotel für Sie reserviert. Dauer der Kurse 3-tägige Kurse: 2-tägige Kurse: 1-tägige Kurse: Halbtägige Kurse: von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag) von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag) von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr (AGV) Abweichungen hiervon werden Ihnen rechtzeitig mit der schriftlichen Einladung bekannt gegeben. Kosten der Kurse Eintägige und halbtägige Kurse: Eintägige und halbtägige Kurse sind kostenfrei. Die Möglichkeit zum Mittagessen ist nicht an allen Veranstaltungsorten möglich, die Kosten hierfür werden von den Teilneh mern selbst getragen. Mehrtägige Kurse: Die im Kursangebot angegebenen Preise bei mehrtägigen Kursen beziehen sich auf die Kosten für Übernachtung und Vollpension, diese sind vom Kursteilnehmer direkt am Veranstaltungsort zu entrichten. Darüber hinaus entsteht keine Kursgebühr! Nicht im Preis enthalten sind: Fahrt-/Reisekosten, etwaige Parkgebühren, ggf. Kurtaxe sowie Getränke zu den Mahlzeiten. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Dienststelle ab. Aufgrund der Planung im Jahr 2014 können im Durchführungsjahr geringfügige Preis veränderungen auftreten. Maßgebend sind die Preise der jeweiligen Tagungshotels und Tagungsstätten im Jahr 2015. Stornierung Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen rechtzeitig und schriftlich bei der gfi gGmbH erfolgen. Diese Regelung gilt auch für eintägige Kurse. Tagungsorte, die mit diesem Zeichen versehen sind, sind behindertenfreundlich ausge stattet, ggf. empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem Tagungsbüro Kontakt aufzunehmen. Da die kontinuierliche Verwendung der weiblichen und männlichen Anrede die Lesbar keit des Textes negativ beeinflusst, wird lediglich eine Form der Anrede verwendet. 9 Kursübersicht 2015 Oberbayern 10 Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort 10.02. – 12.02.2015 101 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 250 € 02.03. – 04.03.2015 102 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 260 € Laufen 27.04. – 29.04.2015 103 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 278 € 18.05. – 20.05.2015 104 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 250 € Beilngries 16.06. – 18.06.2015 105 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 260 € 06.07. – 08.07.2015 106 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 278 € Ohlstadt 19.10. – 21.10.2015 107 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 250 € 22.09. – 24.09.2015 108 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 260 € Laufen 29.06. – 01.07.2015 109 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen 278 € Ohlstadt 22 17.11. – 19.11.2015 110 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen 278 € Ohlstadt 22 21.09. – 22.09.2015 111 AK Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung 162 € Ohlstadt 24 15.06. – 16.06.2015 112 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 162 € Ohlstadt 26 15.09. – 16.09.2015 113 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 162 € Ohlstadt 26 02.07.2015 114 FK Feststellung der Behinderung * München 30 22.09.2015 115 FK Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen * München 32 27.04.2015 116 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * München 34 26.11.2015 117 FK Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderung * München 36 18.05.2015 118 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * München 38 20.10.2015 119 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * München 38 24.03.2015 120 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * München 40 27.10.2015 121 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * München 40 Beilngries Ohlstadt Laufen Beilngries Seite 20 20 20 20 20 20 20 20 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Oberbayern Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 21.07.2015 122 FK Mobbing am Arbeitsplatz * München 42 22.10.2015 123 FK Mobbing am Arbeitsplatz * München 42 10.03.2015 124 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * München 46 13.07.2015 125 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * München 46 30.07.2015 126 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * München 48 24.11.2015 127 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * München 48 27.07.2015 128 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * München 50 10.11.2015 129 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * München 50 13.04.2015 130 FK Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen (überregional) * München 52 01.10.2015 131 FK Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen (überregional) * München 52 21.04.2015 132 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * München 54 08.10.2015 133 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * München 54 17.03.2015 134 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * München 62 22.10.2015 135 AGV Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz * München 66 28.04.2015 136 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * München 68 15.10.2015 137 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * München 68 19.11.2015 138 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * München 70 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 11 Kursübersicht 2015 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Niederbayern Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 02.03. – 04.03.2015 201 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 262 € Landshut 20 21.07. – 23.07.2015 202 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 262 € Landshut 20 14.04.2015 203 FK Feststellung der Behinderung * Landshut 30 29.04.2015 204 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Straubing 46 29.09.2015 205 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Straubing 46 23.04.2015 206 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Landshut 48 19.10.2015 207 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Landshut 48 27.10.2015 208 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Passau 50 12.10.2015 209 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * Straubing 54 25.03.2015 210 AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber * Landshut 64 02.07.2015 211 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * Deggendorf 70 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 12 Kursübersicht 2015 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Oberpfalz Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort 03.03. – 05.03.2015 301 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 335 € Neunburg v. Wald 20 19.05. – 21.05.2015 302 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 335 € Neunburg v. Wald 20 15.06. – 17.06.2015 303 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 335 € Neunburg v. Wald 20 06.10. – 08.10.2015 304 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen 335 € Neunburg v. Wald 22 11.05. – 12.05.2015 305 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 186 € Neunburg v. Wald 26 29.06. – 30.06.2015 306 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 186 € Neunburg v. Wald 26 18.05.2015 307 FK Feststellung der Behinderung * Regensburg 30 14.10.2015 308 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Regensburg 38 20.04.2015 309 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Regensburg 42 16.09.2015 310 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * Regensburg 54 15.07. – 16.07.2015 311 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! 186 € Neunburg v. Wald 56 09.06. – 11.06.2015 312 WS Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrationsvereinbarungen 335 € Neunburg v. Wald 60 28.10. – 29.10.2015 313 186 € Neunburg v. Wald 72 Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem AWS Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams (überregional) Seite * Eintägige Kurse sind kostenfrei 13 Kursübersicht 2015 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Oberfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 24.03. – 26.03.2015 401 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 290 € Bayreuth 20 29.06. – 01.07.2015 402 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen 290 € Bayreuth 22 13.07. – 14.07.2015 403 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 167 € Bayreuth 26 08.07.2015 404 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Bayreuth 46 24.09.2015 405 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Bayreuth 48 23.06.2015 406 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Bayreuth 50 19.03.2015 407 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Bayreuth 62 20.05.2015 408 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Bayreuth 62 21.10.2015 409 AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber * Bayreuth 64 19.03.2015 410 AGV Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz * Bayreuth 66 20.05.2015 411 AGV Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz * Bayreuth 66 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 14 Kursübersicht 2015 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Mittelfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 24.02. – 26.02.2015 501 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 € Bad Windsheim 20 28.04. – 30.04.2015 502 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 € Bad Windsheim 20 11.05. – 13.05.2015 503 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 € Bad Windsheim 20 07.07. – 09.07.2015 504 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 € Bad Windsheim 20 29.09. – 01.10.2015 505 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 € Bad Windsheim 20 20.10. – 21.10.2015 506 AK Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung 164 € Bad Windsheim 24 06.05. – 07.05.2015 507 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 164 € Bad Windsheim 26 27.10. – 28.10.2015 508 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 164 € Bad Windsheim 26 09.03.2015 509 FK Feststellung der Behinderung * Nürnberg 30 20.07.2015 510 FK Feststellung der Behinderung * Nürnberg 30 23.03.2015 511 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * Nürnberg 34 28.09.2015 512 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * Nürnberg 34 04.05.2015 513 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Nürnberg 38 21.09.2015 514 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Nürnberg 38 26.10.2015 515 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Nürnberg 40 27.07.2015 516 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Nürnberg 42 22.06.2015 517 FK Integrationsvereinbarungen * Nürnberg 44 16.03.2015 518 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Nürnberg 46 12.10.2015 519 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Nürnberg 46 18.05.2015 520 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Nürnberg 48 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 15 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Mittelfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 08.06.2015 521 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Nürnberg 50 19.10.2015 522 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Nürnberg 50 16.09. – 17.09.2015 523 WS Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz 164 € Bad Windsheim 58 10.11. – 12.11.2015 524 WS Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrationsvereinbarungen 285 € Bad Windsheim 60 27.04.2015 525 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Nürnberg 62 05.10.2015 526 AGV Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz * Nürnberg 66 06.07.2015 527 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Nürnberg 68 16.11.2015 528 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Nürnberg 68 15.06.2015 529 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * Nürnberg 70 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 16 Kursübersicht 2015 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Unterfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 24.02. – 26.02.2015 601 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 280 € Bad Kissingen 20 21.04. – 23.04.2015 602 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 280 € Bad Kissingen 20 13.10. – 15.10.2015 603 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen 280 € Bad Kissingen 22 28.10. – 29.10.2015 604 AK Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung 150 € Bad Kissingen 24 22.07. – 23.07.2015 605 FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 150 € Bad Kissingen 26 16.04.2015 606 FK Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst * Schweinfurt 28 04.05.2015 607 FK Feststellung der Behinderung * Würzburg 30 09.06.2015 608 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * Schweinfurt 34 18.06.2015 609 FK Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderungen * Veitshöchheim 36 29.09.2015 610 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Würzburg 38 23.06.2015 611 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Schweinfurt 40 30.04.2015 612 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Schweinfurt 42 09.07.2015 613 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Schweinfurt 46 23.09.2015 614 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Würzburg 50 12.05.2015 615 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * Schweinfurt 54 09.07.2015 616 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Schweinfurt 62 12.11.2015 617 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Schweinfurt 68 11.11.2015 618 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * Würzburg 70 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 17 Kursübersicht 2015 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Schwaben Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 10.03. – 12.03.2015 701 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 272 € Rain 20 24.03. – 26.03.2015 702 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 362 € Kempten 20 29.09. – 01.10.2015 703 GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 298 € Augsburg 20 26.03.2015 704 FK Feststellung der Behinderung * Augsburg 30 13.05.2015 705 FK Feststellung der Behinderung * Kempten 30 20.04.2015 706 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * Augsburg 34 05.05.2015 707 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Augsburg 38 07.07.2015 708 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Kempten 38 17.06.2015 709 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Rain 40 21.05.2015 710 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Augsburg 42 17.09.2015 711 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Kempten 42 19.03.2015 712 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Augsburg 46 10.11.2015 713 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Kempten 46 18.05.2015 714 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Augsburg 48 20.05.2015 715 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Augsburg 50 13.10. – 15.10.2015 716 WS Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrationsvereinbarungen 362 € Kempten 60 23.04.2015 717 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Kempten 62 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 18 101 12 206 602 717 511 120 401 702 501 601 501 601 501 601 23 24 25 26 103 502 136 103 502 204 502 612 28 29 30 31 103 116 525 27 704 401 702 210 401 702 602 22 309 706 132 602 407 410 712 21 20 19 18 109 306 402 109 306 402 406 611 517 105 609 105 303 709 134 17 104 118 307 520 714 104 302 104 302 408 411 715 302 710 105 303 112 518 16 606 112 303 529 203 14 503 705 312 15 130 13 701 305 503 615 101 11 312 124 701 101 10 305 503 312 608 509 9 701 521 507 7 8 507 6 126 128 516 202 605 202 605 202 122 510 311 311 403 125 403 613 504 616 106 504 404 106 504 708 106 527 301 5 707 102 201 301 4 513 607 102 201 301 Juli 3 Juni 114 211 Mai 102 201 April 2 März 109 402 Februar 1 Januar Schulferien in Bayern Wochenenden/Feiertage in Bayern August 505 703 205 505 610 703 512 108 405 108 614 108 111 115 111 514 711 523 113 310 523 113 September 313 604 313 604 508 121 208 508 515 123 135 107 409 506 107 119 506 107 207 522 137 603 716 308 603 716 603 716 209 519 133 304 304 304 526 131 505 703 Oktober 117 127 110 138 110 110 528 524 617 524 618 129 524 713 November 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 26 Oberbayern Niederbayern 27 Oberpfalz 28 Oberfranken Mittelfranken 29 Unterfranken 30 Schwaben 31 Dezem ber 101 – 138 201 – 211 301 – 313 401 – 411 501 – 529 601 – 618 701 – 717 Jahresübersicht 2015 19 Grundkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Grundkurs für Vertrauenspersonen Termine: Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) 20 Kurs 101, 10.02. – 12.02.2015 Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr. 23 92339 Beilngries-Paulushofen Kosten: 250 € Kurs 201, 02.03. – 04.03.2015 Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str. 1 84036 Landshut Kosten: 262 € Kurs 503, 11.05. – 13.05.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 285 € Kurs 102, 02.03. – 04.03.2015 Kapuzinerhof Schloßplatz 4 83410 Laufen/Salzach Kosten: 260 € Kurs 202, 21.07. – 23.07.2015 Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str. 1 84036 Landshut Kosten: 262 € Kurs 504, 07.07. – 09.07.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 285 € Kurs 103, 27.04. – 29.04.2015 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 278 € Kurs 301, 03.03. – 05.03.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 335 € Kurs 505, 29.09. – 01.10.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 285 € Kurs 104, 18.05. – 20.05.2015 Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr. 23 92339 Beilngries-Paulushofen Kosten: 250 € Kurs 302, 19.05. – 21.05.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 335 € Kurs 601, 24.02. – 26.02.2015 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 280 € zzgl. Kurtaxe Kurs 105, 16.06. – 18.06.2015 Kapuzinerhof Schloßplatz 4 83410 Laufen/Salzach Kosten: 260 € Kurs 303, 15.06. – 17.06.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 335 € Kurs 602, 21.04. – 23.04.2015 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 280 € zzgl. Kurtaxe Kurs 106, 06.07. – 08.07.2015 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 278 € Kurs 401, 24.03. – 26.03.2015 Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a 95445 Bayreuth Kosten: 290 € Kurs 701, 10.03. – 12.03.2015 Dehner Blumenhotel Bahnhofstr. 19 86641 Rain Kosten: 272 € Kurs 107, 19.10. – 21.10.2015 Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr. 23 92339 Beilngries-Paulushofen Kosten: 250 € Kurs 501, 24.02. –26.02.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 285 € Kurs 702, 24.03. – 26.03.2015 bigBOX Allgäu Kotterner Str. 62 87435 Kempten Kosten: 362 € Kurs 108, 22.09. – 24.09.2015 Kapuzinerhof Schloßplatz 4 83410 Laufen/Salzach Kosten: 260 € Kurs 502, 28.04. – 30.04.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 285 € Kurs 703, 29.09. – 01.10.2015 Haus St. Ulrich Kappelberg 1 86150 Augsburg Kosten: 298 € Grundkurs für Vertrauenspersonen Meine Rolle als Vertrauensperson – wie gehe ich damit um? Nach der Wahl beginnen die neuen Schwerbehindertenvertretungen Schritt für Schritt mit ihrer Arbeit. Eine große Herausforderung besonders für Vertrauenspersonen, die zum ersten Mal dieses Amt über nehmen. Dieser Kurs macht Sie fit für die Praxis. Er vermittelt die notwendigen Grundlagen, gibt hilfreiche Tipps und zeigt auf, welche ersten Schritte nach der Wahl erforderlich sind, um den betrieblichen Alltag kom petent und verantwortungsbewusst zu meistern. Inhalte: Grundlagen der Tätigkeit • Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung • Sich etablieren und organisieren Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung • Beratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen • Beratung des Arbeitgebers • Mitwirkung bei Personalentscheidungen • Vermittlung bei Konflikten Teilnehmerkreis: Vorrangig Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts und Fachreferenten 21 Aufbaukurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Teilhabe am Arbeitsleben: Feststellung der Behinderung Mitwirken bei Personalentscheidungen Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 109 29.06. – 01.07.2015 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 278 € Kurs 402 29.06. – 01.07.2015 Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a 95445 Bayreuth Kosten: 290 € Kurs 110 17.11. – 19.11.2015 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 278 € Kurs 603 13.10. – 15.10.2015 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 280 € zzgl. Kurtaxe Kurs 304 06.10. – 08.10.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 335 € 22 Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen Trotz Schwerbehinderung am Erwerbsleben teilhaben – wie kann das funktionieren? Um einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, müssen möglichst frühzeitig entsprechende Aktivitäten entwickelt werden. Vertrauenspersonen sollen bei der Eingliederung/Einstellung und Weiterbeschäfti gung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben aktiv mitwirken können. Dazu gilt es, Hilfebedarf im Betrieb oder in der Dienststelle zu erkennen, Möglichkeiten zur Unterstüt zung aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Das Integrationsamt kann dabei mit vielfältigen Instrumenten behilflich sein, Auswirkungen einer Behinderung in Bezug auf Einsatzund Leistungsfähigkeit im Betrieb oder in der Dienststelle zu reduzieren oder zu beseitigen. Aufbauend auf den Grundkurs werden hier die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Berufstätiger auf der Basis des SGB IX ausführlich dargestellt. Inhalte: • Eckpunkte des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, Teil 2) • Mitwirken bei Personalentscheidungen • Betriebliche Zusammenarbeit (Prävention, BEM, Integrationsvereinbarung) • Arbeitsplatzgestaltung • Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Teilnehmerkreis: Vorrangig Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Der Kurs ist auch geeignet für: Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 23 Aufbaukurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Termine: Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 111 21.09. – 22.09.2015 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 162 € Kurs 506 20.10. – 21.10.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 164 € Kurs 604 28.10. -29.10.2015 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 150 € zzgl. Kurtaxe 24 Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Im Rahmen der eintägigen Weiterbildung haben Sie erfahren, dass Mediation die Möglichkeit einer kon struktiven und lösungsorientierten Konfliktbearbeitung bietet. Ziel von Mediation ist es, eine gerechte und dauerhafte, weil einvernehmliche und konsensorientierte Konfliktlösung durch die Konfliktparteien zu erarbeiten. Gerade Konfliktsituationen im betrieblichen Alltag erfordern eine besondere Haltung und eine hohe Gesprächskompetenz – ob Sie nun Vertrauensperson, Betriebsrat, Vorgesetzter sind oder einfach nur Konfliktbeteiligter. Wir entwickeln gemeinsam Ideen und Strategien und üben diese ein. Der Aufbaukurs soll daher die bereits erworbenen Kenntnisse vertiefen und die Möglichkeit bieten, diese in praxisorientierten Beispielen einzuüben und anzuwenden. Sie werden trainieren, Kommunika tionsbarrieren zu überwinden und über festgefahrene Positionen hinaus neue Sichtweisen zur Konflikt lösung zu entwickeln. Inhalte: • Methoden der Kommunikation im Konflikt • Verhandlung ohne Verlierer • Problemlösungsmethoden und Konsensverfahren • Mediationsphasen und phasenspezifische Interventionen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der Besuch des eintägigen Fachkurses: Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht (S. 34) Methodik: Kleingruppen- und Plenumsarbeit Fallarbeit an Projekten aus dem Tätigkeitsbereich der Teilnehmer Praktische Übungen zur Mediation (Rollenspiele) Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung Reflexion zu den einzelnen Übungseinheiten Referenten: Mediatoren 25 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: 10.00 09.00 Uhr Uhr, (erster Ende: 16.00 Tag), Uhr Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) 26 Kurs 112 15.06. – 16.06.2015 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 162 € Kurs 403 13.07. – 14.07.2015 Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a 95445 Bayreuth Kosten: 167 € Kurs 113 15.09. – 16.09.2015 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 162 € Kurs 507 06.05. – 07.05.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 164 € Kurs 305 11.05. – 12.05.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 186 € Kurs 508 27.10. – 28.10.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 164 € Kurs 306 29.06. – 30.06.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 186 € Kurs 605 22.07. – 23.07.2015 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 150 € zzgl. Kurtaxe Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht – wie finde ich den richtigen Ansprechpartner? Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben sind auf den ersten Blick nicht immer leicht zu erkennen. Der Kurs verschafft Ihnen die nötige Orientierung und klärt Zuständigkeiten im Unterstützungs- und Leistungsbereich zur Teilhabe am Arbeitsleben. Inhalte: • Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Versorgungsverwaltung (SGB IX, Teil 2) • Leistungen und Unterstützungen des Integrationsamts nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 2) • Aufgaben der Arbeitsverwaltung bei der Eingliederung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen • Aufgaben der Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Beauftragte der Arbeitgeber Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Medien Referenten: Fachkräfte des ZBFS, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung 27 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 606 16.04.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei 28 Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst Der Kurs erörtert die Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst, um bei Personalentscheidungen im Sinne der Teilhaberichtlinien tätig zu werden. Zudem erhalten die Teilneh mer wichtige Hinweise zur Vermeidung von Härten und zum Einsatz von Hilfen. Inhalte: • Fürsorge für schwerbehinderte Angehörige des Öffentlichen Diensts • Die Vertrauensperson innerhalb des Personalrats, Mitbestimmung • Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht • Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt (begleitende Hilfe) Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst Mitglieder des Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 29 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Behinderung Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 114 02.07.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 203 14.04.2015 Hotel Lifestyle Flurstr. 2 84032 Landshut Kostenfrei Kurs 307 18.05.2015 Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 509 09.03.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 510 20.07.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 30 Kurs 607 04.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str.13 97082 Würzburg Kostenfrei Besonderheit: mit Nachteilsausgleichen Kurs 704 26.03.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 705 13.05.2015 St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg 24 87439 Kempten Kostenfrei Feststellung der Behinderung Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch – was ist bei der Antragstellung zu beachten? Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungs amt das Vorliegen sowie den Grad einer Behinderung fest. Insbesondere geht es hierbei um das Verfahren der medizinischen Beurteilung verschiedener Behinderungsarten sowohl physischer als auch psychischer Herkunft, um Besonderheiten bei der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft für erwerbstätige Personen sowie die verschiedenen Antragsarten und das Ausweiswesen. In diesem Kurs werden wichtige Fragen und die richtigen Antworten umfassend behandelt, sowie die Arbeitsweise und Entscheidungspraxis des Versorgungsamts dargestellt. Inhalte: • Antragstellung – worauf es ankommt, Verfahrensbeschleunigung • Aussagekraft von Arztbefunden – Beeinflussungsmöglichkeiten • Einstufung verschiedener Behinderungsarten • Grad der Behinderung (GdB) – Bildung des Gesamt-GdB • Nachprüfung, Ausweisverlängerung, Untersuchung • Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten • Anerkennungspraxis bei Menschen mit seelischen Erkrankungen • Widerspruch – Rechtsbehelfe Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Versorgungsamts, Facharzt 31 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 115 22.09.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei 32 Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche – welche Möglichkeiten gibt es? Schwerbehinderte Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung im alltäglichen Leben oft Nachteilen ausgesetzt, beziehungsweise haben dadurch einen Mehraufwand. Sie können eine Reihe von Rechten und Hilfen in Anspruch nehmen. Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Feststellungsverfahren nach SGB IX) ist dabei wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von so genannten Nachteilsausgleichen. Der Kurs zeigt die Hilfen auf, die der Art und Schwere der Behinderung, unabhängig von deren Ursa chen, Rechnung tragen. Inhalte: • Der Schwerbehindertenausweis mit den dort eingetragenen Merkzeichen • Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche • Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch IX • Nachteilsausgleiche der Deutschen Telekom AG • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) • Parkerleichterungen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Versorgungsamts und des Bayerischen Landesamts für Steuern 33 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 116 27.04.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 608 09.06.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 511 23.03.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 706 20.04.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 512 28.09.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 34 Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht Konflikte am Arbeitsplatz – welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich an, damit Konflikte nicht unüber windbar werden? Im Arbeitsleben können verschiedentlich Störungen auftreten, die bei unzureichender Aufarbeitung schnell zu Konflikten führen. Mediation beziehungsweise einzelne Verfahrensschritte und Techniken der Mediation sind geeignet, Konflikte zu lösen und streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Gegensatz zu juristischen Verfahren steht bei der Mediation nicht die Konfliktentscheidung, sondern der Interessenausgleich im Vordergrund. Mediation ist ein auf Freiwilligkeit der Konfliktparteien beruhendes Verfahren, bei dem ein fachlich aus gebildeter, neutraler Dritter (Mediator) mit anerkannten Methoden und Techniken die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch und mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantworte te Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen. Der Kurs stellt die Methoden und Techniken der Mediation in Theorie und praktischer Anwendung vor. Inhalte: • Definition • Grundlagen der Mediation • Phasen der Mediation • Techniken der Mediation • Einsatzmöglichkeiten in der Praxis Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Für interessierte Teilnehmer siehe auch S. 24 Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Mediatoren 35 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Berufliche Integration: Feststellung der Behinderung Menschen mit Sinnesbehinderungen Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 117 26.11.2015 Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. Arnulfstr. 22 80335 München Kostenfrei Kurs 609 18.06.2015 Berufsförderungswerk Würzburg Helen-Keller-Str. 5 97209 Veitshöchheim Kostenfrei 36 Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderungen Den Problemen von Menschen mit Behinderungen stehen Gesunde oft ratlos gegenüber. Unkenntnis über die Beeinträchtigung, aber auch Vorurteile und Missverständnisse beeinträchtigen den Umgang mit Betroffenen. Der Kurs zeigt vor allem Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der beruflichen Integration auf. Inhalte: • Grundsätzliche Bedeutung einer Sinnesbehinderung • Eingliederung von Menschen mit Sinnesbehinderungen ins Arbeitsleben Überblick über die verschiedenen Hörbehinderungen • Psychosoziale Auswirkungen von Hörbehinderungen • Eingliederung von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen ins Arbeitsleben • Förderrechtliche Aspekte Überblick über die verschiedenen Sehbehinderungen • Blindentechnische Arbeitsplatzgestaltung • Förderrechtliche Aspekte Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachberater aus den entsprechenden Einrichtungen und Sozialdiensten, Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 37 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Berufliche Integration: Feststellung der Behinderung Menschen mit seelischer Erkrankung Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 118 18.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 119 20.10.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 308 14.10.2015 Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 513 04.05.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 38 Kurs 514 21.09.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 610 29.09.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str.13 97082 Würzburg Kostenfrei Kurs 707 05.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 708 07.07.2015 St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg 24 87439 Kempten Kostenfrei Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Seelisch erkrankte Menschen sind im Arbeitsleben mehr als andere Arbeitnehmer von beruflichem Abstieg, sozialer Isolierung und/oder Kündigung bedroht. Frühzeitige Hilfe, u. a. durch Arbeitskollegen und Vorgesetzte, kann sie vor dem endgültigen Scheitern bewahren. In dieser Veranstaltung erfahren die Teilnehmer, was seelische Krankheiten sind, wie sie entstehen und wie sie sich äußern. Inhalte: Menschen mit seelischer Erkrankung • Wahrnehmen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen • Darstellung von seelischen Erkrankungsbildern • Bedeutung von Arbeit für seelisch kranke Menschen • Auswirkungen seelischer Erkrankungen am Arbeitsplatz • Möglichkeiten des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe Menschen mit Burnout • Einführung in das Thema • Standortbestimmung, Zahlen und Fakten • Lösungsansätze • Hilfestellungen für Betroffene Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, des Integrationsfachdienstes (IFD) und anderer Fachdienste 39 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Berufliche Integration: Feststellung der Behinderung Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 120 24.03.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 611 23.06.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 121 27.10.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 709 17.06.2015 Dehner Blumenhotel Bahnhofstr. 19 86641 Rain Kostenfrei Kurs 515 26.10.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 40 Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz Alkoholismus ist eine schleichende Krankheit, die unauffällig beginnt, dann aber immer mehr eskaliert. Frühzeitige Hilfe durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte und Schwerbehindertenvertretungen könnte den Betroffenen vor einem weiteren Abgleiten in die Sucht bewahren. Gleiches gilt für andere Suchtmittel, die im betrieblichen Alltag auch eine Rolle spielen. Inhalte: • Ursachen übermäßigen Alkoholkonsums • Entstehung und Verlauf der Alkoholabhängigkeit • Krankheitsbilder • Innerbetriebliche Probleme mit Abhängigen • Betriebliche Hilfsangebote • Abgrenzung zu seelischen Erkrankungen • Chancen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes – Betriebsvereinbarungen • Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Fachdienstmitarbeiter, Facharzt (Oberbayern, Schwaben) 41 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Behinderung Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 122 21.07.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 123 22.10.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 309 20.04.2015 Konferenzraum des Integrationsamts Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 516 27.07.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 42 Kurs 612 30.04.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 710 21.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 711 17.09.2015 St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg 24 87439 Kempten Kostenfrei Mobbing am Arbeitsplatz Schwerbehinderte Menschen können leichter Opfer von Mobbingangriffen werden als nichtbehinderte Menschen. Deshalb ist es gerade für Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe aber auch für Arbeitge ber wichtig, sich über Mobbing und ähnliche Vorgänge zu informieren. In diesem Kurs wird erörtert, was in derartigen Fällen zu tun ist. Der Schwerpunkt liegt dabei weni ger in der Darstellung möglicher rechtlicher Maßnahmen als vielmehr auf bestimmten Verhaltens empfehlungen, die zur Problembewältigung beitragen können. Inhalte: • Was ist unter Mobbing, Konflikten und Aggressionen zu verstehen? • Systematische Zusammenhänge bei der Entstehung von Mobbingsituationen • Mögliche seelische und körperliche Folgen • Wie lassen sich Konflikte frühzeitig erkennen und beilegen? • Welche Kommunikations- und Verhaltensmuster sind zweckmäßig? • Was können die Arbeitgeber und die Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe zur Vorbeugung, Steuerung und Beilegung von Konflikten tun? Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Kurzreferate, Fallbeispiele, praktische Übungen, Diskussion Referenten: Dipl.-Pädagogen, Dipl.-Psychologen 43 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Integrationsvereinbarungen Termine: ermin: Beginn: 09.00 Uhr, Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 517 22.06.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 44 Integrationsvereinbarungen Die Integrationsvereinbarung – worum geht es? Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Integrationsvereinbarung ab zuschließen. Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen. Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt. Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsna he und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen. Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatz gestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit. Inhalte: • Integrationsvereinbarungen nach dem § 83 SGB IX Hinweis: Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations vereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 45 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Betriebliches Eingliederungsmanagement Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 124 10.03.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 125 13.07.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 204 29.04.2015 BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH Thalmaierstr. 41 94315 Straubing Kostenfrei Kurs 205 29.09.2015 BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH Thalmaierstr. 41 94315 Straubing Kostenfrei Kurs 404 08.07.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei 46 Kurs 518 16.03.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 519 12.10.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 613 09.07.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Besonderheit: mit Integrationsvereinbarungen Kurs 712 19.03.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 713 10.11.2015 St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg 24 87439 Kempten Kostenfrei Betriebliches Eingliederungsmanagement Management ist mehr als Feuerlöschen im Einzelfall – wie lässt sich Betriebliches Eingliederungs management im Betrieb umsetzen? Wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer handelt und dabei gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und dem Integrationsamt nach geeigneten Lösungen sucht, kann in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit verhindert werden. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es insbesondere, die Gesundheit des Mit arbeiters zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, um eine möglichst dauerhafte Beschäftigung zu sichern. Welche Strukturen Betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert und wie es im konkreten Fall umgesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Kurs. Inhalte: Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements • Rechtliche Grundlagen • Aufgaben des Integrationsteams • Prävention nach § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX Hinweis: Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations vereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Fachreferenten 47 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 126 30.07.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 405 24.09.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Kurs 127 24.11.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 520 18.05.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 206 23.04.2015 Hotel Lifestyle Flurstr. 2 84032 Landshut Kostenfrei Kurs 207 19.10.2015 Hotel Lifestyle Flurstr. 2 84032 Landshut Kostenfrei 48 Kurs 714 18.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen In diesem Kurs werden die Grundlagen und Regeln der Ergonomie erarbeitet. An Fallbeispielen, auch aus der eigenen betrieblichen Praxis der Kursteilnehmer, werden Lösungen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung diskutiert. Ziel der Veranstaltung ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Defizite zu erkennen und An regungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung in ihren Betrieben und Dienststellen zu geben. Inhalte: • Zuständigkeiten der Leistungsträger • Leistungen des Integrationsamts • Ergonomie als Grundlage der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung • Übungen zur Ergonomie • Arbeitsanforderungen und ihre Beurteilung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Gruppenarbeit, Videofilme Referenten: Technische Berater des ZBFS-Integrationsamts 49 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 128 27.07.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 129 10.11.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 208 27.10.2015 IHK Niederbayern Nibelungenstr. 15 94032 Passau Kostenfrei Kurs 406 23.06.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei 50 Kurs 521 08.06.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 522 19.10.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 614 23.09.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Kostenfrei Kurs 715 20.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Kündigung und Schwerbehinderung – welche Besonderheiten gibt es? Nach wie vor bestehen hinsichtlich der Kündigung schwerbehinderter Menschen häufig Unsicherhei ten. Zwar gibt es den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, was jedoch nicht bedeutet, dass diese unkündbar sind. In dieser Veranstaltung werden wichtige Themen rund um den Kündigungsschutz erläutert, zum Bei spiel für wen der besondere Kündigungsschutz gilt, ab wann dieser eintritt und welche Voraussetzun gen und Formen der Kündigung zu beachten sind. Inhalte: • Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags; die wesentlichen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX • Wer wird geschützt? Wo sind die Grenzen des Schutzes? • Welche Kündigungsarten und -gründe gibt es? • Wurde das Präventionsverfahren durchgeführt? • Aktuelle Rechtsprechung Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Folien Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Richter 51 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Beendigung des Feststellung der Arbeitsverhältnisses Behinderung und sozialrechtliche Folgen Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 130 13.04.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 131 01.10.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei 52 Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen Überregionales Kursangebot In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen häufig durch einen Aufhe bungsvertrag, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung, beendet. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht der vorherigen Zustimmung des Integrati onsamts bedarf. Für den schwerbehinderten Menschen ist ein solcher Vertrag aber häufig mit Nachtei len verbunden. In dem Kurs wird aufgezeigt, welche Rechtsfolgen bei einer Eigenkündigung oder einer einvernehmli chen Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Regel zu erwarten sind. Inhalte: • Folgen einer Kündigung durch den Arbeitnehmer hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Grundsicherung • Auswirkungen einer Arbeitgeberkündigung und die Folgen dieser Kündigung auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Grundsicherung • Auswirkung der Neuregelung hinsichtlich der Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld, Grundsicherung • Eintritt einer Sperrzeit und deren Wirkung • Besonderheiten beim Ausscheiden älterer Arbeitnehmer • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Richter am Landessozialgericht 53 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Partnerschaftliche Feststellung der Behinderung Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 132 21.04.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 310 16.09.2015 Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 133 08.10.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 615 12.05.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 209 12.10.2015 BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH Thalmaierstr. 41 94315 Straubing Kostenfrei 54 Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? Zusammenarbeit kann partnerschaftlich gestaltet werden! Das geänderte SGB IX stärkt die Position der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und macht die Vertrauenspersonen als Experten in Sachen Schwerbehinderung zu kompetenten Partnern in der Personalführung und Personalentwicklung. Dies bringt erhöhte Anforderungen an die kommunikativen Fähigkeiten mit sich, aber auch eine Aufwertung der Funktion und die Unterstützung in einem Team von Partnern gleicher Interessen. Der Kurs macht Sie mit den unterschiedlichen Rollen vertraut, und Sie lernen die grundsätzlichen Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit kennen. Inhalte: Aus der Aufgabenstellung der Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX werden die persön lichen Anforderungen erarbeitet und grundlegende Kenntnisse partnerschaftlicher Zusammenarbeit vermittelt. • Aufgaben und Rollen der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb • Vom Einzelkämpfer zum Teamspieler: Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit • Was sollte eine Vertrauensperson können? - Vertrauensvoll beraten - Effektiv besprechen - Erfolgreich verhandeln - Tragfähige Vereinbarungen treffen - Konstruktiv Konflikte bewältigen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Methodik: Impulsreferat, Diskussion, praktische Übungen, Arbeit in Kleingruppen Referenten: Dipl.-Pädagogen 55 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Partnerschaftliche Feststellung der Behinderung Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! Termine: Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 311 15.07. – 16.07.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 186 € 56 Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! In Konflikten fair bleiben und konstruktiv vermitteln Als Schwerbehindertenvertreter bewegen Sie sich naturgemäß in einem schwierigen Spannungs feld unterschiedlichster, oft sogar gegensätzlicher Interessen, aus denen sehr oft handfeste Konflikt situationen entstehen. Hier sind Sie als Schlichter, Vermittler – eben als „Konfliktmanager“ – gefragt. Für alle Beteiligten Verständnis aufzubringen, trotzdem neutral zu bleiben und dabei den eigenen Standpunkt nicht aus den Augen zu verlieren, ist die große Kunst partnerschaftlicher Konfliktlösung. Lernen Sie im Kurs, die Rolle des Konfliktmanagers professionell auszufüllen und in Konfliktgesprächen sicher aufzutreten. Inhalte: Anhand von Konfliktsituationen, die in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung immer wieder auftreten – hier können Sie auch Ihre eigenen Beispiele einbringen – werden typische Situationen und Verhaltensmuster herausgearbeitet und daraus angemessene Lösungsstrategien erlernt und eingeübt. • Konfliktfelder in der Schwerbehindertenvertretung • Was ist ein Konflikt? • Die Dramaturgie von Konflikten • Voraussetzungen konstruktiver Konfliktlösung • Spielregeln im Konflikt • Strukturiertes Vorgehen bei der Konfliktbewältigung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Impulsreferat, Diskussion, Übung in Kleingruppen, Fallbesprechung, Rollenspiel Referenten: Dipl.-Pädagogen 57 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellungstatt Prävention der Kündigung Behinderung – der besondere Kündigungsschutz Termin: ermine: Beginn: 10.00 09.00 Uhr Uhr, (erster Ende: 16.00 Tag), Uhr Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 523 16.09. – 17.09.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 164 € 58 Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung? Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebs bedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fort zusetzen. Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/ Personalrats und des Integrationsamts. Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden. Inhalte: • Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen • Betriebliches Eingliederungsmanagement • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz • Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Kündigungsverfahren • Rechtsfolgen der Kündigung • Aktuelle Rechtsprechung Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Gruppenarbeit Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 59 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Prävention, Betriebliches Feststellung der Behinderung Eingliederungsmanagement und Integrationsvereinbarungen Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 312 09.06. – 11.06.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 335 € Kurs 524 10.11. – 12.11.2015 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 285 € Kurs 716 13.10. – 15.10.2015 bigBOX Allgäu Kotterner Str. 62 87435 Kempten/Allgäu Kosten: 362 € 60 Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrations vereinbarungen Betriebliche Instrumente zur Sicherung von Arbeitsplätzen – wie kommt man zu einer praktikablen Lösung? Prävention – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsvereinbarung: Mit dem SGB IX hat der Gesetzgeber den betrieblichen Praktikern ein Instrument an die Hand gegeben, damit sie eine erfolgreiche betriebliche Integrationsarbeit leisten können. Frühzeitiges Eingreifen, verbindliche Absprachen aller Beteiligten des Integrationsteams, effiziente Vernetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie gezielte Planung und Umsetzung sind Vorausset zung für den Erfolg. Im Workshop erhalten Sie Gelegenheit, die Grundlagen dieser Instrumente kennenzulernen, einzuüben und auf die individuelle betriebliche Situation zu übertragen. Inhalte: Aufgaben des Integrationsteams • Prävention • Betriebliches Eingliederungsmanagement • Integrationsvereinbarungen nach § 83 SGB IX • Zusammenarbeit im betrieblichen Integrationsteam Hinweis: Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations vereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Integrationsteams Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Methodik: Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Dipl.-Psychologe 61 Arbeitgeber veranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de BetrieblichesiEingliederungsmanagement und Kündigungsschutz Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr 62 Kurs 134 17.03.2015 ADAC e.V. Hansastr. 19 80686 München Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Kurs 525 27.04.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str.107 90429 Nürnberg Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Kurs 407 19.03.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr Kurs 616 09.07.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Kurs 408 20.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr Kurs 717 23.04.2015 bigBOX Allgäu Kotterner Str. 62 87435 Kempten/Allgäu Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Betriebliches Eingliederungs management und Kündigungsschutz Halbtägige Veranstaltung Wie ist der Zusammenhang zwischen Betrieblichem Eingliederungsmanagement und dem Kündi gungsschutz? Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist auch die Vermeidung von Arbeitsplatzverlust. Dementsprechend sind präventive Angebote des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unter bestimmten Gesichtspunkten – auch denen des Kündigungsschutzes – zu beachten und zu bewerten. Der Kurs macht mit den Umständen vertraut, die sich durch die Verknüpfung des präventiven Gedan kens mit den rechtlichen Folgen ergeben. Inhalte: • Kündigungsschutz und Prävention • Betriebliches Eingliederungsmanagement – Vorteile und Nutzen • Aktuelle Rechtsprechung • Unterstützung durch das Integrationsamt Teilnehmerkreis: Arbeitgeber Personalleitung Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 63 Arbeitgeber veranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 210 25.03.2015 Hotel Lifestyle Flurstr. 2 84032 Landshut Kostenfrei Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr Kurs 409 21.10.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr 64 Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber Halbtägige Veranstaltung Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter im Betrieb – wie unterstützt das Integrationsamt? Zur Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter bietet das Integrationsamt vielfältige Unterstützungsleistungen an. Der Kurs macht sowohl mit den Beratungsangeboten als auch mit dem Spektrum der finanziellen Leis tungen des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben vertraut. Inhalte: • Leistungen zur Schaffung und Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze • Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen • Technischer Beratungsdienst des Integrationsamts und Begleitung am Arbeitsplatz durch den Integrationsfachdienst • Sonderprogramme zur Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes für schwerbehinderte Menschen (insbesondere „Initiative Inklusion“) Teilnehmerkreis: Arbeitgeber Personalleitung Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 65 Arbeitgeber veranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellungstatt Prävention der Kündigung Behinderung – der besondere Kündigungsschutz Termine: 09.00 Uhr, Ende: 20.00 16.00 Uhr Beginn: 17.00 Kurs 135 22.10.2015 ADAC e. V. Hansastr. 19 80686 München Kostenfrei Kurs 410 19.03.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Kurs 411 20.05.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Kurs 526 05.10.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 66 Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz Halbtägige Veranstaltung Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung? Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebs bedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fort zusetzen. Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/ Perso nalrats und des Integrationsamts. Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden. Zur Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter bietet das Integrationsamt vielfältige Unterstützungsleistungen an. Inhalte: • Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen • Betriebliches Eingliederungsmanagement • Grundsätze und Verfahren des besonderen Kündigungsschutzes • Leistungen des Integrationsamts • Aktuelle Rechtsprechung Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Arbeitgeber Personalleitung Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 67 Informationsveranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 136 28.04.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 137 15.10.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 527 06.07.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 68 Kurs 528 16.11.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 617 12.11.2015 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht Das Integrationsamt, Ansprechpartner in allen Fragen der beruflichen Integration – wie stellen sich dessen Aufgaben und Leistungen im Einzelnen dar? Neben den grundsätzlich bestehenden Leistungen gibt es einen laufenden Bedarf, neue gesetzliche Entwicklungen möglichst schnell zu erfahren, um sie entsprechend frühzeitig für sich verwenden zu können. Diese Veranstaltung soll dazu beitragen, komprimiert und zeitnah aktuelle und grundsätzliche Informati onen aus dem Schwerbehindertenrecht anzubieten. Inhalte: • Aktuelle Entwicklungen im SGB IX • Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe • Technischer Beratungsdienst Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 69 Informationsveranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Starker Partner – der Integrationsfachdienst (IFD) Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr Kurs 138 19.11.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 211 02.07.2015 IFD Niederbayern Dienststelle Deggendorf Bahnhofstr. 7 94469 Deggendorf Kostenfrei 70 Kurs 529 15.06.2015 Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 618 11.11.2015 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Kostenfrei Starker Partner – der Integrationsfachdienst (IFD) Halbtägige Veranstaltung Wie können die Schwerbehindertenvertreter in den Betrieben und die Integrationsfachdienste Kooperationspartner werden? Eine zielführende Zusammenarbeit dieser Beteiligten kann die Arbeit in vielen Bereichen entlasten – sie wird durch die vermittelnde Rolle des Integrationsamts wesentlich angestoßen, begleitet und unter stützt. Der Kurs stellt die Aufgaben und fachlichen Kenntnisse des Integrationsfachdienstes ausführlich vor und erläutert die Schnittpunkte einer ergebnisreichen Zusammenarbeit. Inhalte: • Gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste im SGB IX • Die Fachdienste aus Sicht des Integrationsamts • Zusammenarbeit in der Praxis Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch Referenten: Integrationsfachdienste 71 Aufbauworkshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams Termine: Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 313 28.10. – 29.10.2015 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 186 € 72 Erfahrungen mit Prävention und Betrieb lichem Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams Überregionales Kursangebot Viele Betriebe und Dienststellen haben in den letzten Jahren Erfahrungen mit Prävention und Betriebli chem Eingliederungsmanagement gesammelt. Dabei sind betriebsspezifisch durchaus unterschiedliche Lösungsansätze entstanden. Nicht immer läuft die Umsetzung problemlos, sondern stößt in der Praxis an ihre Grenzen. Ob und wie diese Grenzen aufgelöst werden können und BEM erfolgreicher werden kann, ist eine Frage, die sich Integrationsteams in Betrieben und Dienststellen immer wieder stellen. Der Workshop will Integrationsteams die Gelegenheit zur Standortbestimmung und zum Austausch geben. Getroffene bilaterale Vereinbarungen sollen kritisch reflektiert werden, Impulse zur Weiterent wicklung der betrieblichen Präventionsarbeit gemeinsam erarbeitet werden. Dabei soll auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu Prävention und BEM mit einfließen und Handlungssicherheit vermitteln. Inhalte: • Standortbestimmung der betrieblichen Präventionsarbeit • Stärken-/Schwächenanalyse • Aktuelle Rechtsprechung • Entwicklungspotentiale der Gesundheitsprävention (im eigenen Betrieb bzw. in der eigenen Dienststelle) erkennen • Anregung zur Fortentwicklung bilateraler Vereinbarungen Teilnehmerkreis: Integrationsteams, wenn möglich, jeweils mehrere Vertreter Methodik: Fallarbeit, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Dipl.-Psychologe 73 Regionalstellen des Integrationsamts Oberbayern Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Integrationsamt Richelstr. 17 80634 München Telefon: 089 18966-0 Fax: 089 18966-2416 Leiterin des Integrationsamts Region Oberbayern: Alexandra Fritsch [email protected] Schulungsbeauftragte: Marta Berndorfer Telefon: 089 18966-2599 Fax: 089 18966-2416 [email protected] Niederbayern Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern Integrationsamt Friedhofstr. 7 84028 Landshut Telefon: 0871 829-0 Fax: 0871 829-480 Leiter des Integrationsamts Region Niederbayern: Adolf Lang [email protected] Schulungsbeauftragter: Franz Eberl Telefon: 0871 829-477 Fax: 0871 829-480 [email protected] Oberpfalz Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz Integrationsamt Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Telefon: 0941 7809-00 Fax: 0941 7809-1314 Leiter und Schulungsbeauftragter des Integrationsamts Region Oberpfalz: Erich Bierler Telefon: 0941 7809-4701 Fax: 0941 7809-1375 [email protected] Oberfranken Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Integrationsamt Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-1 Fax: 0921 605-2900 74 Leiterin des Integrationsamts Region Oberfranken: Gabriele Göhl [email protected] Schulungsbeauftragte: Antje Amschler Telefon: 0921 605-2814 Fax: 0921 605-2981 [email protected] www.zbfs.bayern.de Mittelfranken Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Integrationsamt Bärenschanzstr. 8 a 90429 Nürnberg Telefon: 0911 928-0 Fax: 0911 928-2398 Leiterinnen des Integrationsamts Region Mittelfranken: Gabriele Teske und Ute Günzel [email protected] [email protected] Schulungsbeauftragte: Carola Fahr Telefon: 0911 928-2521 Fax: 0911 928-2398 [email protected] Unterfranken Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Integrationsamt Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Telefon: 0931 4107-01 Fax: 0931 4107-282 Leiterin des Integrationsamts Region Unterfranken: Christiane Heemskerk (kommissarisch) [email protected] Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Integrationsamt Morellstr. 30 86159 Augsburg Telefon: 0821 5709-01 Fax: 0821 5709-5000 Leiter des Integrationsamts Region Schwaben: Johann Mayr [email protected] Schulungsbeauftragter: Steffen Exner Telefon: 0931 4107-286 Fax: 0931 4107-282 [email protected] Schwaben Schulungsbeauftragter: Wolfgang Wiedemann Telefon: 0821 5709-3021 Fax: 0821 5709-9021 [email protected] 75 Rechtsgrundlagen und allgemeine Geschäftsbedingungen Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaß nahmen, wie sie der Gesetzgeber in § 102 Abs. 2 Satz 6, Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) vorsieht. Zielgruppe dieser Veranstaltungen sind daher Vertrauens personen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Richter, Staatsanwalts- und Präsidialräte. Die Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit. Auch teilzeitbeschäftigte Personalvertretungen erhalten bei ganztägigen Veranstaltungen entsprechenden Freizeitausgleich. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung der anderen genannten Personalvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch das Integra tionsamt getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber im Zuge der Kostenübernahme nach § 96 Abs. 8 SGB IX sowie nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG. 1. Anmeldung Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen in schriftlicher Form (postalisch oder per Fax) oder durch das Online-Buchungssystem auf den Seiten www.kurse-integrationsamt-bayern.de berücksichtigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Reservierungen oder Anmeldungen annehmen können. Ihre Anmeldung berücksichtigen wir in der Regel nach der Reihenfolge des Ein gangs. Die Anmeldung ist verbindlich. Bewerber mit besonderem Schulungsbedarf, z. B. nach einer Neuwahl, haben Vorrang vor Bewerbern, die bereits wiederholt an Schulungsmaßnahmen des Integrationsamts teilgenommen haben. Anmeldestelle ist die gfi gGmbH Tagungsbüro Juliuspromenade 40 – 44 97070 Würzburg Mit der Anmeldung für eine mehrtägige Veranstaltung ist automatisch die Reser vierung für ein Einzelzimmer mit Voll pension im Tagungshotel verbunden! Ausnahmen hiervon sind nur in begrün deten Einzelfällen (z. B. wohnortnaher Tagungsort, gesundheitliche Einschrän kungen) möglich. In diesen Fällen gilt eine gesonderte Teilnehmergebühr, die bei der gfi gGmbH unter Angabe des jeweiligen Kurses erfragt werden kann. 2. Anmeldeschluss Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Kursbeginn. 3. Anmeldebestätigung Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sollte ein Kurs zum Zeitpunkt des Ein gangs Ihrer Anmeldung bereits ausge bucht sein, erhalten Sie eine Nachricht. 76 4. Rücktritt Sollten Sie aus wichtigem Grund an einem eintägigen Kurs nicht teilnehmen können, verständigen Sie uns bitte um gehend. Sie können uns Ersatzteilneh mer nennen. Nicht im Preis enthalten sind: - Fahrt-/Reisekosten - etwaige Parkgebühren - ggf. Kurtaxe - Getränke zu den Mahlzeiten Ein Rücktritt von einer mehrtägigen Veranstaltung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Rücktrittserklärungen müssen in schrift licher Form bei der gfi gGmbH Tagungsbüro Juliuspromenade 40 – 44 97070 Würzburg erfolgen. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Dienststelle ab. Letzter Rücktrittstermin bei mehrtägigen Veranstaltungen ist vier Kalenderwochen vor Kursbeginn! Bei einem verspäteten Rücktritt von ei ner mehrtägigen Veranstaltung wird das Tagungshotel dem Teilnehmer entspre chende Ausfallgebühren in Rechnung stellen! 5. Kosten Eintägige und halbtägige Kurse sind kostenfrei. Die Möglichkeit zum Mittagessen ist nicht an allen Veranstaltungsorten mög lich, die Kosten hierfür werden von den Teilnehmern selbst getragen. Die im Kursangebot angegebenen Preise bei mehrtägigen Kursen beziehen sich auf die Kosten für Übernachtung und Vollpension, diese sind vom Kursteil nehmer direkt am Veranstaltungsort zu entrichten. Darüber hinaus entsteht keine Kursgebühr! Aufgrund der Planung im Jahr 2014 können im Durchführungsjahr gering fügige Preisveränderungen auftreten. Maßgebend sind die Preise der jeweili gen Tagungshotels und Tagungsstätten im Jahr 2015. 6. Vorbehalt Der Veranstalter kann eine geplante Ver anstaltung absagen, wenn die erforderli che Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmer werden rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Veranstalter behält sich vor, Ände rungen inhaltlicher Schwerpunkte sowie beim Einsatz von Dozenten vorzuneh men, wenn diese aus sachlichen Grün den notwendig sind. Falls die Veranstaltung nicht in der vor gesehenen, sondern in einer anderen Tagungsstätte stattfindet, gelten die Preise vor Ort. Es können keine Kosten erstattet werden. 7. Datenschutz Die Organisation und Durchführung der Schulungsveranstaltungen kann wirt schaftlich nur mittels EDV erfolgen. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen. 77 Anmeldung Melden Sie sich bitte entweder über das Online-Buchungssystem auf www.kurse-integrationsamt-bayern.de oder schriftlich per Post oder Fax bei der gfi gGmbH an. Die Anmeldeformulare können Sie direkt ausfüllen oder als Kopiervorlage nutzen. Bitte verwenden Sie für jeden Teilnehmer einen gesonderten Vordruck und füllen Sie ihn gut leserlich in Druckschrift aus. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Rechtsgrundlagen auf den Seiten 76/77. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH. 78 Anmeldeformular Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH Bitte das Formular vollständig, leserlich und in Druckbuchstaben ausfüllen! Bitte für jeden Teilnehmer ein eigenes Formular verwenden! Durchführung von Kursen Juliuspromenade 40 – 44 Per Telefax 0931 7847457 97070 Würzburg Anmeldung zu den Kursen des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt im Jahr 2015 nach § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015 Ort: ____________________________ Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015 Ort: ____________________________ Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015 Ort: ____________________________ Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015 Ort: ____________________________ Kursteilnehmer: Herr Frau Nachname: _______________________________ Vorname: _________________________________ Dienstanschrift: Funktion (bitte ankreuzen): Vertrauensperson Firma/Dienststelle: ________________________________________ Str.: ___________________________________________ PLZ, Ort: ___________________________________________ stellv. Vertrauensperson Arbeitgeber Beauftragte/-r des Arbeitgebers Telefon: ___________________________________________ Telefax: ___________________________________________ E-Mail: ___________________________________________ Bedürfen Sie personeller Hilfen? Ja Nein Bedürfen Sie besonderer räumlicher Gegebenheiten? Ja Nein Benötigen Sie einen Gebärden sprachdolmetscher? Ja Nein Betriebs-/Personalrat sonstige: _________________________________ darin tätig seit: _______________________________ Sonstige Bemerkungen: Diese Anmeldung erfolgt mit der Freistellung durch den Arbeitgeber und ist verbindlich. Die Rechtsgrundlagen auf den Seiten 76/77 habe ich akzeptiert. Ort, Datum Unterschrift, Stempel Dieses Formular finden Sie auch unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de 79 Musterantrag auf Freistellung Name Vorname: _______________________________________________________________________ Firma / Dienststelle Abteilung: _______________________________________________________________________ Telefon: _________________________________________________________________________ Als Vertrauensperson stellv. Vertrauensperson Beauftragte/-r des Arbeitgebers Betriebs-/Personalrat bitte ich um Freistellung und Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten zur Teilnahme am Kurs des ZBFS-Integrationsamts Kurs-Nr.: ________________________________________________________________________ Kurs-Titel: _______________________________________________________________________ vom _______________ bis ___________________ in _________________________________ Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaß nahmen, wie sie der Gesetzgeber im § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX vorsieht. Die Vertrauenspersonen und ggf. deren Vertretungen werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit. Analogien für die Freistellung der anderen genannten Personalvertretungen finden sich im § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 des BPersVG und im Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch das Integrationsamt getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 96 Abs. 8 SGB IX sowie nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG. Ort, Datum Unterschrift Dieses Formular finden Sie auch unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de 80 Stichwortverzeichnis Seite A B E F Seite L Leistungen 23, 29, 49, 65, 67, 69 M Merkzeichen 33 Mobbing 43 Mediation 25, 35 N Nachteilsausgleiche 30, 33 P Partnerschaftliche Zusammenarbeit 55, 57 23, 37, 45, 49 Personalentscheidungen 21, 23, 29 Arbeitsverhältnis 53, 67 Personalentwicklung 55 Arbeitsverwaltung 27 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Pflichten 21, 27, 51, 55 53, 59 Prävention Begleitende Hilfe 29, 41 23, 47, 51, 59, 61, 63, 67, 73 Behinderungen 23, 31, 33, 37 Rechte 21, 27, 33 ,51 Beratung 21, 65, 69 Rechtsbehelfe 31 Betreuung 21 Rechtsfolgen 53, 59 Betriebliches Eingliederungs management 47, 59, 61, 63, 67 Rechtsprechung 51, 59, 63, 67, 73 Betriebsvereinbarung 41 Regionalstellen 74, 75 Burnout 39 Schwerbehindertenausweis 33 Eingliederung 23, 37, 45 Schwerbehindertenrecht 23, 25, 27, 29, 35, 69 Ergonomie 49 Schwerbehindertenvertretung 21, 25, 27, 29, 41, 45, 47, 53, 55, 57, 59, 67 Seelische Erkrankung 31, 41 Sehbehinderung 37 Sinnesbehinderung 37 Sozialgesetzbuch 33, 51, 76 SGB IX 23, 27, 33, 45, 47, 53, 55, 59, 61, 67, 69, 71, 79, 80 Teilhabe 23, 29 Teilhaberichtlinien 29 Abfindungen 53 Alkohol- und Suchtkranke 41 Allgemeine Geschäftsbedingungen 76, 77 Anmeldung 8, 9, 76, 77, 78 Anmeldeformular 79 Antragstellung 31 Arbeitnehmervertretungen 27 Arbeitsplatzgestaltung R S Feststellung der Behinderung 31, 33 Förderprogramme 65 G Grad der Behinderung 31 H Hörbehinderung 37 I Integrationsamt / Adressen 74, 75 Integrationsfachdienst 65, 71 Integrationsteam 47, 61, 73 Integrationsvereinbarungen 45, 47, 61 Internet 8 Kommunikation 25, 35, 43 U Untersuchung 31 Konflikte 21, 25, 35, 43, 55, 57 V Vermittlung 21 Konfliktlösung 25, 35, 57 Versorgungsamt 31 Kündigungsschutz 51, 59, 63, 67 Zusammenarbeit 23, 55, 57, 61, 71 K T Z 81 www.zbfs.bayern.de Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Tel.: 09 21/6 05-03, Fax: 09 21/6 05-39 80 E-Mail: [email protected] Gestaltung: Hummel + Lang, Würzburg Druck: Stürtz GmbH Stand: September 2014 Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.