Arbeiterkammer Wien

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Konsumentenschutz
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41/2015
September 2015
JUGENDKONTEN IM VERGLEICH
Zinsen, Spesen, Konditionen von 14 Banken im Vergleich
Martin Korntheuer, Christian Prantner, Benedikta Rupprecht
Die wichtigsten Ergebnisse

Habenzinsen für Jugendkonten: Die Bandbreite beträgt zwischen
0,01 und 0,8 %. Im Durchschnitt (Median) zahlen die Banken niedrige 0,125 % Habenzinsen.

Keineswegs immer „kostenlos“: Trotz Bewerbung des Jugendkontos als „kostenlos“ können erhebliche Zusatzspesen anfallen: Kosten
bei Nichtdurchführung einer Lastschrift mangels Kontodeckung (0 –
9,19 Euro), Dauerauftragsänderungen (0 – 3,- Euro) oder Barauszahlungen am Schalter (0 – 1,50 Euro).

Die Kontokosten pro Jahr betragen – durchgerechnet auf der Basis
eines „Normalnutzers“ – von 0 bis 27 Euro. Eine Bankomatkarte ist
in der Regel kostenlos im Jugendkontopaket inkludiert.

Informationsmanko: In Werbeunterlagen im Internet fehlen häufig
vollständige Spesenauflistungen. Nur 6 von 14 Banken bieten vollständige Preisübersichten im Web an.

Wenn das Konto überzogen ist (zB bei Lehrlingen), dann geht dies
kräftig ins Geld: Die Überziehungszinsen betragen von 6,125 % bis
11 %. Im Durchschnitt (Median) kostet die Überziehung 8,50 %.
Das ist zumindest günstiger als der Durchschnittszins bei einem normalen Gehaltskonto. Wenn das Konto ins Minus rutscht, dann kann
es sehr teuer werden (Sollzinsen, Rückleitungsspesen, Mahnschreiben etc.) – dann ist von „gratis“ keine Rede mehr!

Die Banken haben sowohl die Haben- als auch die Sollzinsen im Vergleich zur AK-Erhebung 2010 abgesenkt. Die durchschnittlichen Habenzinsen sind von 0,44 % auf 0,125 % gefallen. Allerdings: Die
(durchschnittlichen) Sollzinsen wurden in geringerem Ausmaß gesenkt: Von 8,75 % auf 8,50 %. Fazit: Die jungen Bankkunden –
Lehrlinge mit ihrem Konto im „Minus“ - zahlen zu hohe Sollzinsen.
Erhebungsmodus
Die AK-Erhebungen basieren auf der Errechnung von jährlichen Kontokosten. Diese Kontoentgelte werden anhand von vier unterschiedlichen Modellannahmen (Wenig-, Normal-, Viel- und Online-Nutzer) im AK-Bankenrechner
(www.bankenrechner.at) ermittelt. Die Auswertung erfolgte unter Annahme
des AK-Modells „Normalnutzer“ (mit 280 Buchungen pro Jahr, ohne besondere Spesen wie Nichtdurchführung einer Lastschrift, Mahnspesen etc). Die
Kontoführungskosten wurden für ein Jugendkonto ohne Überziehung ausgewertet.
Charakteristisch für das Jugendkonto sind folgende Merkmale:

Das Konto wird als kostenlos beworben. Tatsächlich beträgt die Kontoführungsgebühr durchwegs 0 Euro. Auch eine Bankomat- oder Servicekarte ist im Paket kostenlos inkludiert.

Der durchschnittlich angebotene Habenzinssatz ist weder besonders
günstig noch höher als bei Gehaltskonten.

Die Sollzinsen sind allerdings im Durchschnitt günstiger als bei herkömmlichen Girokonten für Erwachsene.

Jugendkonten bieten Clubs bzw Mitgliedschaften an, die ebenfalls im
Konto inkludiert sind. Diese Zusatzleistungen beinhalten sehr häufig
Shopping-Vergünstigungen (zB ermäßigte Eintrittskarten, reduzierte
Preise in Partnershops) und animieren zu mehr Konsum. Der von den
Banken propagierte, sinnvolle Umgang mit Taschengeld ist unter diesem Aspekt nicht erkennbar.

Die Raiffeisenlandesbank NÖ Wien bietet zwei Jugendkonten an, die
sich dadurch unterscheiden, dass sie sich an unterschiedliche Altersgruppen wenden. Das „Taschengeldkonto“ richtet sich an 10 bis 14Jährige.
Seite 2
Die Testergebnisse im Detail
1. Jährliche Kontokosten für Jugendkonten im Vergleich
Die jährlichen Kontokosten berechnet anhand des Normalnutzermodells mit
280 Buchungen pro Jahr ohne Kontoüberziehung und ohne Berücksichtigung
von Sonderspesen wie Sperrgebühr etc. sind sehr unterschiedlich und reichen
von 0,- bis 27,- Euro / pro Jahr
Tabelle 1: Jährliche Gesamtkosten bei Jugendkonten
Bankinstitut
Produktname
Gesamtkosten /
Jahr (Euro)
easybank
easy schüler/easy lehrling
0,00 €
Erste Bank Spark7 Jugendkonto (bis 19 Jahre)
0,00 €
UniCredit Bank Austria
MegaCardKonto (14 - 20 J)
0,00 €
Volksbank Wien-Baden
Aktivkonto
0,00 €
Bank Burgenland
0x24 (bis max 24 J.)
0,00 €
WSK Bank
1-2-3 Startkonto (Jugendliche)
0,00 €
Raiffeisenlandesbank
NÖ-Wien
Raiffeisen Taschengeldkonto
(10-14 Jahre)
0,00 €
SPARDA-BANK AUSTRIA Süd
Jugendkonto Pauschalverrechnung
0,00 €
BAWAG P.S.K.
B4-19 KontoBox
6,12 €
Raiffeisenlandesbank
NÖ-Wien
Raiffeisen Jugendkonto
6,52 €
Austrian Anadi Bank
Jugendkonto (bis max. 21 J.)
9,88 €
HYPO Oberösterreich
StartUp-Konto (Jugendkonto)
10,56 €
Hypo Tirol Bank
Jugendkonto
16,26 €
Oberbank
Oberbank Start-Konto
17,68 €
HYPO NOE Landesbank
HYPO NOE Jugendkonto
27,00 €
Quelle: www.bankenrechner.at, Konditionenabfrage am 10.09.2015, Banken mit Niederlassung in
Wien, Reihung aufsteigend nach Gesamtkosten/Jahr
Seite 3
2. Kontoführungsgebühr pro Quartal
Ein von Banken verwendetes Verkaufs- und Werbeargument für Jugendkonten ist die Kostenlosigkeit. Dieses Argument ist bei der aktuellen Auswertung
jedenfalls zutreffend:
Die
Kontoführung
14 Banken kostenlos.
für
ein
Jugendkonto
ist
bei
allen
3. Spesen bei bestimmten Transaktionen
Die Werbeaussagen zum „Gratis-Konto“ sind allerdings bei näherer Betrachtung nur halbrichtig. Denn einige Banken verrechnen Spesen bei bestimmten
Transaktionen:

Die meisten Banken verrechnen – auch Jugendlichen – Spesen für
die Bareinzahlung zugunsten eines institutsfremden Kontos: Diese Spesen reichen von 0 Euro (easybank, Volksbank Wien-Baden,
Bank Burgenland) bis 7 Euro (WSK Bank). Im Durchschnitt (Median)
werden dafür 3,50 Euro in Rechnung gestellt.

In einigen Fällen werden bei Behebungen am Schalter vom eigenen
Konto selbst für Jugendliche zum Teil saftige Spesen fällig. Fast ein
Drittel der untersuchten Banken verrechnet dafür Gebühren zwischen
54 Cent (Oberbank) und 1,50 Euro (HYPO NOE). Immerhin der überwiegende Teil (10 Banken) verzichtet hier auf eine Verrechnung.

Die Änderung bzw Löschung eines Dauerauftrages kostet bei fünf
Banken extra. Insbesondere wenn die Änderung am Bankschalter beauftragt wird. Es fallen bis zu 3,- Euro (HYPO NOE) dafür an. Bei einer Änderung im Internetbanking entstehen – außer bei der HYPO
NOE (50 Cent) – keinerlei Kosten.

Falls ein Abbuchungsauftrag eingerichtet sein sollte, und diese periodische Abbuchung nicht erfolgen kann, weil das Konto nicht gedeckt
ist, fallen sogenannte Rückleitungsspesen (für Nichtdurchführung
einer Lastschrift mangels Deckung) an. Diese Kosten können beträchtlich sein und werden – mit Ausnahme der Raiffeisenlandesbank
NÖ-Wien - bei allen Banken auch auf Jugendkonten verrechnet. 13
Banken verrechnen zwischen 3,86 (Austrian Anadi) und 9,19 Euro
(Hypo OÖ). Im Durchschnitt (Median) 6,50 Euro.
Seite 4
4. Informationen auf Homepages (Werbeunterlagen)
Die Speseninfos auf den Homepages der Banken sind vielfach lückenhaft.
Es gelingt zwar, sich bei allen 14 Instituten einen groben Überblick über Verzinsung und einzelne Entgeltpositionen zu verschaffen - eine detaillierte
Preisübersicht über Jugendkonten haben allerdings nur sechs Banken auf
ihrer Homepage abrufbereit. Die sechs positiven Ausnahmen: Austrian Anadi,
BAWAG P.S.K., easybank, Oberbank, Volksbank Wien-Baden und WSK
Bank. Nachfolgend ein Überblick über den Informationsgehalt auf den Homepages der 14 untersuchten Banken:
Tabelle 2: Übersicht Werbeslogans
Homepages
Bankinstitut
Zentrale Werbeaussage (zB Slogan)
über Spesen und
Kosten
„Das kostenlose Jugendkonto“
und Preisübersichtsblätter auf
Preisübersicht vorhanden?
Kommentar zur Konditionenübersicht / zum Preisaushang
Ja
Vollständiges Preisblatt inkl. aller kostenpflichtiger Kontoleistungen und Zinsen auf
einer A4 Seite; Positiv: Zusatzinfos über
Gebühren bei Bankomatzahlung im Ausland und Spesen über Kreditkartentransaktionen - downloadbar als PDF-Datei; Verwirrend: Spesenangaben im Zusammenhang mit Dauer- und Lastschriftaufträgen
sind aufgrund Mehrfachangaben nicht
verständlich - gerade für Jugendliche, die
mit derartigen Fachtermini kaum etwas
anfangen können
Kurzüberblick auf Homepage über Verzinsung und gängige (kostenlose) Kontoleistungen; Angabe über Spesen zB bei
Nichtdurchführung eines Lastschriftauftrags fehlt gänzlich; dient nur zur ersten
Orientierung; kein downloadbares Preisblatt
Vollständige Preisauflistung in Form einer
A4 Seite; kostenpflichtige Nebenleistungen
und Zinsen werden sehr umfassend aufgeführt; wirkt etwas überfrachtet, da auch
andere Kontopakete (zB Gehaltskonto)
berücksichtigt werden – downloadbar als
PDF-Datei
Sehr umfassende Preisübersicht direkt auf
der Produktseite; alle relevanten kostenpflichtigen Dienstleistungen und die Verzinsung werden übersichtlich aufgeführt;
Positiv: es wird sogar über Preise informiert, die wenige Jugendliche in Anspruch
nehmen werden (zB Schecks, Eilüberweisungen, Meldeauskünfte, etc.)
Austrian Anadi
Bank
„Dein Konto um 0
Euro!“
teilweise
Bank Burgenland
BAWAG P.S.K.
„Mit der B4-19 Konto- Ja
Box – die Finanzen im
Griff.“, „und das Alles
gratis.“
„Gratis Schülerkonto“
easybank
Ja
Seite 5
Erste Bank
HYPO NOE Landesbank
„gratis für SchülerInteilweise
nen und Lehrlinge bis
zum 19. Geburtstag“;
„volle Leistungen zum
Nulltarif“
„Das kostenlose Juteilweise
gendkonto für alle von
10 bis 19 Jahren.“
„Gratis StartUp Konto“ teilweise
HYPO Oberösterreich
Hypo Tirol Bank
„Sichere Dir Dein kos- teilweise
tenloses Jugendkonto…“
„Keine Kontoführungsgebühr“
Ja
„Gratis Taschengeldkonto beim Raiffeisenberater eröffnen“
teilweise
„Genieß die Freiheit
mit deinem kostenlosen SPARDA-BANK
Jugendkonto“
teilweise
Oberbank
Raiffeisenlandesbank NÖWien
SPARDA-BANK
AUSTRIA Süd
Kurzüberblick auf Homepage über Verzinsung und gängige (kostenlose) Kontoleistungen; Angabe über Spesen zB bei
Nichtdurchführung eines Lastschriftauftrags fehlt gänzlich; dient nur zur ersten
Orientierung; kein downloadbares Preisblatt
Spärliche überblicksartige Informationen
über die kostenlosen Dienstleistungen;
kostenpflichtige Nebenspesen (zB KassaAuszahlung, Dauerauftrags-Änderung,
Rückleitungsspesen) fehlen gänzlich;
keine Angaben zur Verzinsung; kein downloadbares Preisblatt
Spärliche überblicksartige Informationen
über die kostenlosen Dienstleistungen;
kostenpflichtige Nebenspesen (zB KassaAuszahlung, Dauerauftrags-Änderung,
Rückleitungsspesen) fehlen gänzlich;
keine Angaben zur Verzinsung; kein downloadbares Preisblatt
Spärliche überblicksartige Informationen
über die kostenlosen Dienstleistungen;
kostenpflichtige Nebenspesen (zB Rückleitungsspesen) fehlen gänzlich; keine Angaben zur Verzinsung; kein downloadbares
Preisblatt
Preisblatt im PDF-Format über die wichtigsten – auch kostenpflichtigen - Leistungen wie zB Kassa-Auszahlungen oder
Dauerauftragsänderungen am Schalter;
Umständlich: allfällige Nebenspesen wie
zB Rückleitung Lastschrift mangels Deckung oder Mahnspesen müssen separat
über das allgemeine Preisblatt für Privatkonten abgerufen werden
Spärliche überblicksartige Informationen
über die kostenlosen Dienstleistungen;
kostenpflichtige Nebenspesen (zB Dauerauftrags-Änderung, Rückleitungsspesen)
fehlen gänzlich; keine Angaben zur Verzinsung; kein downloadbares Preisblatt
Spärliche überblicksartige Informationen
über die kostenlosen Dienstleistungen;
kostenpflichtige Nebenspesen (zB Rückleitungsspesen) fehlen gänzlich; keine Angaben zur Verzinsung; kein downloadbares
Preisblatt
Seite 6
UniCredit
Bank Austria
„Hol dir das gratis
MegaCard-Konto
und genieß deine
Jugend!“
teilweise
„Keine Grundgebühr“
Ja
„Das kostenlos geführte Konto leistet
alles, was ein Konto
leisten muss“
Ja
Volksbank WienBaden
WSK Bank
In erster Linie wird über Serviceleistungen
außerhalb des Zahlungsverkehrs geworben (zB Eröffnungsgeschenk, günstigerer
Konzertkartenerwerb, Eltern-Kind-Bonus);
nur kurze Infos über die (kostenlosen)
Bankleistungen; kostenpflichtige Nebenspesen (zB Rückleitungsspesen) fehlen gänzlich; keine Angaben zur Verzinsung; kein downloadbares Preisblatt
Sehr umfassendes und übersichtliches
Preisblatt inkl. aller kostenpflichtiger Kontoleistungen und Zinsen auf zwei A4 Seiten; Positiv: Infos über BankomatkartenLimits und was passiert, wenn der 21.
Geburtstag erreicht wurde – downloadbar
als PDF-Datei
Sehr umfassendes und übersichtliches
Preisblatt inkl. aller kostenpflichtiger Kontoleistungen und Zinsen auf zwei A4 Seiten; Positiv: auch „exotische“ Spesen (zB
Auslandsschecks, Hartgeld-Rollen,
Drucksorten) finden Berücksichtigung –
downloadbar als PDF-Datei
Quelle: AK-Homepage-Recherche am 16./17.09.2015, Banken mit Niederlassung in Wien, alphabetische Reihung nach Bankinstitut
5. Höhe von Haben- und Sollzinsen
5.1. Habenzinsen
Die Unterschiede bei Habenzinsen sind beträchtlich: Die Bandbreite bei den
Habenzinsen reicht von 0,8% (easybank) bis zu 0,01 % (Hypo Tirol). Die
Guthabenzinsen sind KESt-pflichtig (25 %). Die meisten Banken gewähren
allerdings auch nur mehr magere 0,125%.
Tabelle 3: Habenzinsen auf Jugendkonten
Bankinstitut
Produktname
Habenzinsen
p.a. in %
easybank AG
easy schüler/easy lehrling
0,800%
BAWAG P.S.K.
B4-19 KontoBox
0,500%
Erste Bank
Spark7 Jugendkonto (bis 19 Jahre) 0,150%
Bank Burgenland AG
0x24 (bis max 24 J.)
0,125%
HYPO NOE Landesbank AG
HYPO NOE Jugendkonto
0,125%
UniCredit Bank Austria AG
MegaCardKonto (14 - 20 J)
0,125%
Seite 7
Volksbank Wien-Baden AG
Aktivkonto
0,125%
WSK Bank AG
1-2-3 Startkonto (Jugendliche)
0,125%
Austrian Anadi Bank AG
Jugendkonto (bis max. 21 J.)
0,100%
HYPO Oberösterreich
StartUp-Konto (Jugendkonto)
0,050%
Oberbank AG
Oberbank Start-Konto
0,050%
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG
Raiffeisen Taschengeldkonto (1014 Jahre)
0,050%
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG
Raiffeisen Jugendkonto
0,050%
SPARDA-BANK AUSTRIA Süd
Jugendkonto Pauschalverrechnung
0,050%
Hypo Tirol Bank AG
Jugendkonto
0,010%
Quelle: www.bankenrechner.at, Konditionenabfrage am 10.09.2015, Banken mit Niederlassung in
Wien, Reihung absteigend nach Höhe des Zinssatzes
Der Durchschnitt (Median) beträgt 0,125 %, was auch jenem Wert entspricht, der auf Gehaltskonten (AK Erhebung 01/2015) vergeben wird. Im
Zuge unseres letzten Jugendkonto Vergleichs (10/2010) war der Durchschnittswert mit 0,44 % noch deutlich höher und auch und der Abstand zur
Gehaltskontoverzinsung war ebenso deutlicher – lag die Verzinsung auf Gehaltskonten schon damals bei mageren 0,125% p.a.
5.2. Soll- bzw Überziehungszinsen
Die Unterschiede bei den Sollzinsen sind ebenfalls beträchtlich, im Durchschnitt (Median) kostet die Kontoüberziehung 8,50 % - im Vergleich zu einem durchschnittlich verzinsten Gehaltskonto (11,02 % per 01/2015) jedoch
ein spürbar günstigerer Wert.
Jedoch: Eine Kontoüberziehung ist für Jugendliche, insbesondere Schüler,
im Regelfall nicht möglich. In „Ausnahmefällen“ oder bei „Sondervereinbarung“ mit den Eltern, so heißt es erfahrungsgemäß, ist (nur mit einer Haftungserklärung der Eltern) eine geringfügige Überziehung denkbar.
Lehrlinge bzw. Jugendliche mit eigenem Einkommen können unter gewissen
Voraussetzungen (oft abhängig davon, in welchem Lehrjahr sich der Lehrling
befindet, sowie Prüfung der Bonität) eine Kontoüberziehung vereinbaren. Für
die Kontoüberziehung von Jugendkonten werden Sollzinsen zwischen 6,125
% (Hypo OÖ) bis 11 % (Hypo Tirol) verrechnet. Die Raiffeisenlandesbank NÖ
Wien meint grundsätzlich, dass eine Kontoüberziehung auf ihrem Produkt
„Taschengeldkonto“ nicht möglich ist, was in Anbetracht der Kundenzielgruppe (10 – 14 Jährige) nachvollziehbar ist.
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Tabelle 4: Sollzinsen auf Jugendkonten
Bankinstitut
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien
Produktname
Raiffeisen Taschengeldkonto (1014 Jahre)1
Sollzinsen p.a.
in %
HYPO Oberösterreich
StartUp-Konto (Jugendkonto)
6,125%
UniCredit Bank Austria
MegaCardKonto (14 - 20 J)
7,000%
easybank
easy schüler/easy lehrling
7,300%
Oberbank
Oberbank Start-Konto
7,750%
Volksbank Wien-Baden
Aktivkonto
8,000%
SPARDA-BANK AUSTRIA Süd
Jugendkonto Pauschalverrechnung
8,000%
Bank Burgenland
0x24 (bis max 24 J.)
8,500%
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien
Raiffeisen Jugendkonto
8,500%
WSK Bank
1-2-3 Startkonto (Jugendliche)
9,000%
Austrian Anadi Bank
Jugendkonto (bis max. 21 J.)
9,000%
BAWAG P.S.K.
B4-19 KontoBox
9,500%
Erste Bank
Spark7 Jugendkonto (bis 19 Jahre) 9,500%
HYPO NOE Landesbank
HYPO NOE Jugendkonto
9,500%
Hypo Tirol Bank
Jugendkonto
11,000%
Quelle: www.bankenrechner.at, Erhebung am 10.09.2015, Banken mit Niederlassung in Wien,
Reihung aufsteigend nach Höhe des Zinssatzes
Die Überziehung über einen vereinbarten Rahmen hinaus kann zusätzlich 5 %
Überziehungsprovision ausmachen. Das heißt: Bei einem Sollzinssatz von 11
% (innerhalb Rahmen) + 5 % (zusätzliche Überziehungsprovision außerhalb
des Rahmens) kostet die Überziehung über den Rahmen insgesamt horrende
16 %.
1
Überziehungsmöglichkeit ausnahmslos nicht möglich
Seite 9
Zusammenfassung: Im Vergleich zu den Haben- und Überziehungszinsen
der Banken im Oktober 2010 zeigt sich, dass – bedingt durch die fortschreitenden Leitzinssenkungen – die Banken nicht nur die Habenzinsen, sondern
auch die Sollzinsen abgesenkt haben – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. In Zahlen: Der (durchschnittliche) Habenzinssatz auf einem Jugendkonto betrug im Oktober 2010 0,44 % im September 2015 zahlten die Banken im
Schnitt bloß noch 0,125%. Das bedeutet, dass der Habenzinssatz auf Jugendkonten um 0,32 %-Punkte abgesenkt wurde, was einer Senkung um über
zwei Drittel entspricht (71,6 %).
Die (durchschnittlichen) Sollzinsen betrugen im Oktober 2010 8,75 %, im September 2015 8,5 %. Die Senkung der Sollzinsen hat somit nur um 0,25 Prozentpunkte stattgefunden – eine Vergünstigung gerade einmal um magere 2,9
%.
Grafik 1 – Entwicklung der Habenzinsen
Grafik 2 – Entwicklung der Sollzinsen
Seite 10
6. Konditionen auf einen Blick
Jährliche Kontokosten gesamt
Änderung/Löschung eines Dauerauftrages
am Schalter
online
Barauszahlung am Schalter
Einzahlung am Schalter auf fremdes Konto
Rückleitungsspesen mangels Deckung
0 – 27,00 Euro
Guthabenzinsen
Sollzinsen
0,01 – 0,8 % pro Jahr
6,125 – 11 % pro Jahr
0 – 3,00 Euro
0 – 0,50 Euro
0 – 1,50 Euro
0 – 7,00 Euro
0 – 9,19 Euro
Seite 11
Tabelle 5: Konditionen auf einen Blick
Sollzinsen
Habenzinsen
Gesamtkosten /
Jahr
(Euro)
Kontoführung
Bareinzahlung
auf
Fremdbankkonto
Barauszahlung
DauerauftragÄnderung
Schalter
DauerauftragÄnderung
online
Bankinstitut
Produktname
Austrian Anadi Bank AG
Jugendkonto (bis max. 21 J.)
9,00%
0,10%
9,88 €
0,00 €
3,10 €
0,00 €
2,47 €
0,00 €
Bank Burgenland AG
0x24 (bis max 24 J.)
8,50%
0,125%
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
BAWAG P.S.K.
B4-19 KontoBox
9,50%
0,50%
6,12 €
0,00 €
4,20 €
1,02 €
0,00 €
0,00 €
easybank AG
easy schüler/easy lehrling
7,30%
0,80%
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Erste Bank
Spark7 Jugendkonto (bis 19
Jahre)
9,50%
0,15%
0,00 €
0,00 €
3,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
HYPO NOE Landesbank
AG
HYPO NOE Jugendkonto
9,50%
HYPO Oberösterreich
StartUp-Konto (Jugendkonto)
Rückleitungsspesen
mangels
Deckung
Konditionsangaben
auf
Homepage
3,86 € Vollständig
7,00 € teilweise
Voll6,50 €
ständig
Voll6,50 €
ständig
5,71 €
teilweise
0,125%
27,00 €
0,00 €
3,00 €
1,50 €
3,00 €
0,50 €
7,35 €
teilweise
6,125%
0,05%
10,56 €
0,00 €
3,00 €
0,83 €
1,76 €
0,00 €
9,19 €
teilweise
Hypo Tirol Bank AG
Jugendkonto
11,00%
0,01%
16,26 €
0,00 €
3,68 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Oberbank AG
Oberbank Start-Konto
7,750%
0,05%
17,68 €
0,00 €
4,00 €
0,54 €
1,99 €
0,00 €
Raiffeisenlandesbank NÖWien AG
Raiffeisen Taschengeldkonto (1014 Jahre)
0,05%
0,00 €
0,00 €
5,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5,26 € teilweise
Voll5,11 €
ständig
0,00 €
teilweise
Raiffeisenlandesbank NÖWien AG
Raiffeisen Jugendkonto
SPARDA-BANK AUSTRIA
Süd
Jugendkonto Pauschalverrechnung
8,00%
UniCredit Bank Austria AG
MegaCardKonto (14 - 20 J)
7,00%
8,50%
0,05%
6,52 €
0,00 €
5,50 €
0,00 €
1,63 €
0,00 €
0,00 €
teilweise
0,05%
0,00 €
0,00 €
2,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
7,50 €
teilweise
0,125%
0,00 €
0,00 €
5,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
7,70 €
teilweise
Volksbank Wien-Baden AG
Aktivkonto
8,00%
0,125%
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5,00 € Vollständig
WSK Bank AG
1-2-3 Startkonto (Jugendliche)
9,00%
0,125%
0,00 €
0,00 €
7,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
7,00 € Vollständig
Quellen: www.bankenrechner.at, Erhebung am 10.09.2015, AK-Homepage-Recherche am 16./17.09.2015, Banken mit Niederlassung in Wien, alphabetische Reihung nach Bankinstitut
Seite 12
7. Rechtliche Grundlagen für Bankgeschäfte mit
Jugendlichen
Hier sind vor allem zwei Rechtsgrundlagen maßgeblich: Die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ist zum einen im Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB) geregelt (§ 21, § 170). Die Geschäftsbeziehungen von
Banken zu Jugendlichen ist im Besonderen im § 36 Bankwesengesetz (BWG)
erfasst.
7.1. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Kinder unter 7 Jahren können keine Geschäfte abschließen, ausgenommen
sind geringfügige, alterstypische Geschäfte des täglichen Lebens zB Kauf
einer Tafel Schokolade.
Unmündige Minderjährige zwischen 7 Jahren und vor Vollendung des 14.
Lebensjahres können darüber hinaus nur dann Geschäfte abschließen, wenn
daraus überhaupt keine Verpflichtung entsteht. Ist zB die Zahlung eines Kaufpreises vorgesehen, ist das Geschäft bis zur Zustimmung der Eltern (gesetzlichen Vertreter) zunächst schwebend unwirksam. Ohne Zustimmung, die auch
schlüssig erteilt werden kann (zB aus dem Verhalten der Eltern ableitbar),
kommt kein Vertrag zustande.
Mündige Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren können Geschäfte über
Sachen abschließen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden bzw
über Einkommen aus eigenem Erwerb verfügen, aber nur dann, wenn die
Befriedigung der Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird.
7.2. Bankwesengesetz – Ausgabe von Zahlungskarten
Das Bankwesengesetz sieht vor, dass Jugendliche ohne Zustimmung der
Eltern nur eine Bankkarte zur Behebung im Bankfoyer nutzen dürfen. Es muss
sicher gestellt sein, dass der Kontostand geprüft wird und keine Überziehung
möglich ist.
Jugendliche können über das Konto auch mittels Bankomatkarte verfügen.
Die Ausgabe von Bankomatkarten ist im Bankwesengesetz (§ 36 BWG) gesetzlich geregelt, wobei die Kreditinstitute zu folgenden Sorgfaltspflichten angehalten sind:
1) Ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters dürfen Bankomatkarten vor Vollendung des 18. Lebensjahres bzw bei eigenem regelmäßigen Einkommen vor Vollendung des 17. Lebensjahres nicht ausgegeben
werden.
2) Das Wochenlimit für den Geldbezug durch Geldausgabeautomaten ist auf
wöchentlich 400 Euro zu begrenzen.
3) Karten, mit denen lediglich an eigenen Foyer-Geldausgabeautomaten eine
Behebung möglich ist, und eine Kontoüberziehung ausgeschlossen ist, können auch ohne Zustimmung der Eltern (siehe Punkt 1) und auch an unter 17Jährige ausgefolgt werden. Auch das begrenzte Wochenlimit gilt bei diesen
Karten (Kundenkarte, Bankservicekarte oä) nicht.
7.3. Zahlungsdienstegesetz – Informationen
Das Zahlungsdienstegesetz (in Kraft seit November 2009) sieht vor, dass
bereits vor Vertragsabschluss (Kontoeröffnung) die Vertragsbedingungen und
Informationen zum Konto dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Informationen sind in der Regel in Papierform zu erbringen und
müssen kostenlos sein.
8. Tipps für Eltern und Jugendliche
8.1. Zu Bankomatkarten
8.1.1. Kartenlimit
Das Kartenlimit kann und sollte individuell vereinbart werden. Dh es kann den
persönlichen Bedürfnissen des Karteninhabers angepasst werden.
Das Kartenlimit umfasst verschiedene Bereiche, zB Limit für Behebungen am
Bankomaten, im Foyer, bei der Bankomatkasse, im In- und Ausland. Es gibt
für Bankomatbehebungen je ein Limit für Online Transaktionen (der Kontostand wird geprüft) und für Offline-Transaktionen (die Kontodeckung kann
nicht geprüft werden). Der Karteninhaber kann nicht feststellen, ob der jeweilige Bankomat bzw die Bankomatkasse (POS) offline oder online ist.
Achtung: Speziell bei Jugendkonten werden den Bankomatkarten nur sehr
geringe oder gar keine Offline-Limite zugeordnet. Dies führt dazu, dass trotz
ausreichender Kontodeckung in manchen Geschäften oder bei Bankomaten –
speziell im Ausland – keine Kartenzahlung möglich ist bzw. diese auf einen
äußerst geringen Betrag (zB 40,- Euro pro Woche) beschränkt sein kann.
Tipp: Um böse Überraschungen zu vermeiden, unbedingt bei der eigenen
Bank nachfragen, welche Behebungs- und Bezahl-Limite - speziell für OfflineTransaktionen - gelten.
Info: Der Begriff Kartenlimit ist nicht mit einer allfälligen Überziehungsmöglichkeit oder einem Kontorahmen zu verwechseln.
8.1.2. Verlust
Bei Verlust der Karte sofort die Kartensperre veranlassen. Bei Diebstahl ist
auch eine polizeiliche Meldung notwendig. Eine Gebühr für die Sperre der
Karte zu verrechnen, ist nicht mehr zulässig. Trotzdem versuchen einige Banken dies zu umgehen und ihre Kunden mit Spesen bis zu 40,- Euro zu belasten.
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Tipp: Betroffene KonsumentInnen sollten daher einer Verrechnung der Sperrgebühr widersprechen und auf die Unzulässigkeit gemäß § 27 Absatz 3 Zahlungsdienstegesetz hinweisen.
8.1.3. Sicherheit
Den PIN-Code geheim halten, nicht an Dritte weitergeben und nicht notieren.
Bei Behebungen vermeiden, dass der Code durch Dritte ausgespäht werden
kann.
8.1.4. Haftung
Bei Sorgfaltspflichtverletzung durch den Karteninhaber (Code wurde nicht
geheim gehalten oder Karte wurde nicht sorgfältig verwahrt) haftet der Karteninhaber für entstandene Schäden bis zur Kartensperre (ab Meldung bei der
Bank oder Sperrhotline). Wenn nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, dann muss
maximal bis zu 150 Euro gehaftet werden. Wenn dem Karteninhaber keine
Verletzung von Sorgfaltspflichten vorwerfbar ist, dann muss die Bank den
Schaden selbst tragen.
8.2. Zur Kontoüberziehung und Kredite an Jugendliche
Für die Kontoüberziehung gilt, dass die Bank sie nur jenen Jugendlichen gewähren darf, die regelmäßig verdienen – eine wichtige Voraussetzung jedoch
ist, dass durch die Abdeckung der Kontoüberziehung der Lebensunterhalt
nicht gefährdet wird. Verfügt beispielsweise ein Jugendlicher (Lehrling) über
ein eigenes Einkommen, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein rechtswirksames, den Jugendlichen verpflichtendes Geschäft zustande gekommen ist.
Es ist die Frage zu klären, ob die Höhe der eingegangenen Verpflichtung zu
seinem Erwerbseinkommen und seiner allgemeinen Lebenslage in einem
erträglichen Verhältnis steht.
Bei Jugendlichen ohne regelmäßiges Einkommen (zB Schüler) ist die Kontoüberziehung jedenfalls unwirksam – es sei denn, die Eltern hätten ausdrücklich zugestimmt.
Wenn die Bank eine Kontoüberziehung ermöglicht, die mehr als 200 Euro
ausmacht, muss gemäß Verbraucherkreditgesetz bereits bei Kontoeröffnung
über die Überziehungskonditionen schriftlich informiert werden. Wenn es zu
einer sogenannten erheblichen Überschreitung kommt (die Bank akzeptiert
stillschweigend eine höhere Überziehung), dann ist der Kontoinhaber von der
Bank darauf hinzuweisen und die anfallenden Überziehungszinsen oder erhöhte Spesen müssen mitgeteilt werden.
8.3. Zum Auswahl eines Jugendkontos
 Vergleichen Sie die Konditionen und den Leistungsumfang, Soll- und
Habenzinsen.
 Achten Sie auf das Alterslimit beim Jugendkonto (günstigere Konditionen),
das je nach Bank unterschiedlich sein kann.
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 Für die Kontoeröffnung ist die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises (Schülerausweis reicht nicht) und manchmal auch der Meldezettel
nötig.
 Ausweis und Meldezettel sind auch für Zeichnungsberechtigte (zB Eltern)
notwendig.
 Manche Banken empfehlen, dass zumindest ein Elternteil zeichnungsberechtigt ist, da die Eltern Einblick in die Finanzen Ihrer Kinder nehmen
können. Ohne Zeichnungsberechtigung darf die Bank aufgrund des Bankgeheimnisses keine Auskünfte erteilen.
 Nutzen Sie für regelmäßige Zahlungen Dauer-, Abbuchungsaufträge bzw
Einzugsermächtigungen.
 Vermeiden Sie Bareinzahlungen an der Kassa, überweisen Sie direkt vom
Konto.
 Abhebungen an der Kassa sind – sofern sie nicht im Kontopreis inkludiert
sind - teurer als beim Geldausgabeautomat/Bankomat.
 Achten Sie auf die Kontodeckung – die Nichtdurchführung von Daueraufträgen bzw Einzugsermächtigungen belastet Sie mit hohen Spesen.
 Beachten Sie, dass die günstigen Konditionen für Jugendkonten nur bis zu
einem bestimmten Alter gelten. Oftmals wird nach Erreichen eines bestimmten Alters (zB 19 Jahre) das Konto ohne Vorwarnung auf ein kostenpflichtiges Girokonto umgestellt. Das hat zur Folge, dass selbst bei Nichtverwendung des Kontos Spesen anfallen. Daher unbedingt das Konto
rechtzeitig kündigen, wenn kein Bedarf mehr daran besteht. Die Kündigungsfrist beträgt laut Gesetz maximal ein Monat.
 Bei Aufnahme eines Studiums unbedingt mit der Bank Kontakt aufnehmen
– die meisten Institute bieten Studentenkonten zu denselben günstigen
Konditionen wie Jugendkonten an. Die Umstellung erfolgt in der Regel unbürokratisch (Vorlage der Inskriptionsbestätigung).
 Der Werbung an Schulen (zB Banken, die Jugendkonten anbieten) sind
gesetzliche
Schranken
gesetzt.
Mehr
Details
dazu:
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2015_10.html
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9. Forderungen der Arbeiterkammer
 Kostenlos soll kostenlos sein: Extraspesen kommen teuer und überraschend. So sollte die Barabhebung an der Kassa kostenlos sein.
 Mehr Transparenz, zB auf den Bank-Homepages: Vollständige Aufklärung
der Jugendlichen und Eltern über anfallende Kosten zB bei manuellen
Transaktionen oder Dauerauftragsänderungen.
 Verpflichtung den Preisaushang im Internet – auch für Jugendkonten
- zu veröffentlichen. Statt Fachbegriffe - verständliche Bezeichnungen
rund ums Konto
 Genaue Beratung über die Nutzung der Bankomatkarte (Behebungsund Bezahl-Limite) und Überziehungsmöglichkeiten.
 Sorgfalt und Klarheit, wann bzw unter welchen Umständen Überziehungskredite, speziell bei Lehrlingen und jungen Erwachsenen, gewährt werden.
 Keine automatischen Kontoumstellungen ohne Vorankündigung bei
Erreichen eines bestimmten Alters, zum Beispiel bei Erreichen der Volljährigkeit oder des 19. Lebensjahres.
 Finanzbildung im Schulunterricht integrieren Banken bewerben an
Schulen auch Jugendkonten. Dafür gibt es Argumente wie etwa, dass ein
Jugendkonto einen pädagogischen Nutzen habe und ein Vehikel in der Finanzbildung darstelle. Klar ist: Ein Konto kann Zahlungen transparent machen (zum Beispiel mittels Kontoauszug), aber ohne begleitende Informationen und Anleitungen zur sinnvollen „kleinen“ Finanzplanung der jungen
Kontoinhaber ist ein Bankprodukt an sich keine Garantie für einen besseren Umgang mit Geld. Faktum ist, dass ein Girokonto eine vertragliche
Vereinbarung mit der Bank darstellt, die sich – aus der Sicht einer Bank irgendwann rechnen soll. Die Banken verfolgen geschäftliche Eigeninteressen, die letztlich auf eine Rentabilisierung der jungen Kunden abzielen.
Aus diesem Grund sind im propagierten finanzbildnerischen Aspekt der
Jugendkonten klare Grenzen zu sehen. Fazit: Unabhängige, didaktisch
konzipierte Finanzbildung gehört in den Schulunterricht der Schulen
integriert, der sicherstellt, dass Geschäftsinteressen von Finanzdienstleistungsunternehmen keinen Platz in der Verbraucherbildungspädagogik finden.
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