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Vorschriften zur formalen Gestaltung von Bachelor-, Master- und Seminararbeiten Julius-Maximilians-Universität Würzburg Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen Prof. Dr. Hansrudi Lenz Sanderring 2 97070 Würzburg 0931 31 82941 [email protected] Vorschriften zur formalen Gestaltung 1 Allgemeine Hinweise • • • Die Bachelor- und Masterarbeit ist in 2-facher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem elektronischen Speichermedium (CD-ROM oder DVD; kein USB-Stick) in einem gängigen Format (z. B. .doc, .docx, .pdf) abgespeichert fristgemäß im Prüfungsamt abzugeben. Das elektronische Speichermedium enthält zusätzlich sämtliche Dateien, die für die Erstellung und Bewertung der Arbeit relevant sind (z. B. Excel-Dateien, Stata Do-Files etc.). Die Seminararbeit ist in 1-facher Ausfertigung sowie auf einem elektronischen Speichermedium (CD-ROM oder DVD; kein USB-Stick) in einem gängigen Format (z. B. .doc, .docx, .pdf) abgespeichert fristgemäß im Sekretariat abzugeben. Das elektronische Speichermedium enthält zusätzlich sämtliche Dateien, die für die Erstellung und Bewertung der Arbeit relevant sind (z. B. Excel-Dateien, Stata Do-Files etc.). Eine einmal gewählte Methode (Zitation, Hervorhebungen, Überschriften) muss durchgängig in der gesamten Arbeit angewandt werden. 2 Umfang der Arbeit Für die verschiedenen Abschluss- und Seminararbeiten existieren grundsätzliche Beschränkungen des Umfangs. Diese Beschränkungen beziehen sich auf die (Fließ-)Textseiten, sind bindend und dürfen ohne Rücksprach mit dem jeweiligen Betreuenden nicht um mehr als 10 % über- oder unterschritten werden. Arbeit Umfang Seminararbeit (Bachelor) 20 Seminararbeit (Master) 20 Bachelorthesis 30 Masterthesis 60 2 Vorschriften zur formalen Gestaltung 3 Format und Schriftart Folgende Formate sind auf jeder Seite einzuhalten: • • • • • • • • • • Rand links: 5 cm (vor dem Binden) Rand rechts: 1 cm Rand oben: 3 cm Rand unten: 2 cm Schriftart: Times New Roman, Arial oder Helvetica Schriftgröße (Text): 12 pt. Schriftgröße (Fußnoten): 10 pt. Zeilenabstand (Text): 1,5 Zeilenabstand (Fußnoten): 1 Blocksatz und Silbentrennung sind anzuwenden 4 Aufbau Reihenfolge Einband Leerblatt Titelblatt (vgl. Anhang 1) Eidesstattliche Erklärung (vgl. Anhang 2) Gliederung Abkürzungsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis (falls erforderlich) Anhangsverzeichnis (falls erforderlich) Text Anhang (falls erforderlich) Literaturverzeichnis Urteilsregister (falls erforderlich) Leeres Schlussblatt Nummerierung keine keine keine keine I… (römische Ziffern) 1… (arabische Ziffern) keine 3 Vorschriften zur formalen Gestaltung 5 Einband Bachelor-, Master- und Seminararbeiten sind in gebundener Form abzugeben. Es wird empfohlen das Titelblatt auch auf den Einband der Arbeit zu drucken. 6 Gliederung • Die Gliederung sollte im Aufbau logisch sein, d. h. übergeordnete Punkte sollen die inhaltliche Zusammenfassung von Unterabschnitten sein. Eine Untergliederung erfolgt nur dann, wenn mindestens zwei Unterabschnitte bestehen. Die Gliederung ist durch entsprechendes Einrücken übersichtlich zu machen. Jeder einzelne Gliederungspunkt muss im Text der Arbeit wortgleich aufgeführt werden; umgekehrt darf der Text keine Gliederungspunkte aufweisen, die nicht in das Inhaltsverzeichnis Eingang gefunden haben. Die Überschriften der jeweiligen Abschnitte dürfen sich nicht mit dem Titel der Arbeit oder der Überschrift eines Unterabschnitts decken. Jeder Gliederungspunkt erhält eine Seitenangabe. Zur Kennzeichnung der einzelnen Gliederungspunkte wird das Schema der Dezimalklassifikation empfohlen: • • • • • • 1 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 …usw. Dabei wird jeweils nach der letzten Zahl kein Punkt gesetzt. 4 Vorschriften zur formalen Gestaltung 7 Abkürzungsverzeichnis Genormte Abkürzungen sind gemäß den Angaben im Duden zu verwenden. Diese Abkürzungen müssen nicht ins Abkürzungsverzeichnis übernommen werden. „Eigene“ Abkürzungen, die üblicherweise in der Fachliteratur verwendet werden, können ebenfalls benutzt werden. Sie sind zwingend in einem Abkürzungsverzeichnis zu erklären. Bei der ersten Verwendung einer „eigenen“ Abkürzung innerhalb des Textes muss das Wort ausgeschrieben werden, gefolgt von der Abkürzung in Klammern. z. B.: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 8 Abbildungs- und Tabellenverzeichnisse Abbildungen und Tabellen sind im gesamten Text jeweils fortlaufend durchzunummerieren und mit einer Unterschrift (Titel) zu versehen. Abbildungen und Tabellen sind in einem getrennten Abbildungs- und Tabellenverzeichnis aufzuführen. Hierbei sind die Abbildungen und Tabellen nach der Reihenfolge ihres Erscheinens im Text durchnummeriert und mit der jeweiligen vollständigen, ebenfalls wortgleichen Unterschrift (Titel) sowie einer Seitenangabe versehen aufzuführen. Lediglich die verwendeten Einheiten (z. B.: v. H., €), die ggf. in der Unterschrift (Titel) angegeben werden, sind nicht mit in das Abbildungs- und Tabellenverzeichnis aufzunehmen. 9 Text Der Text ist gemäß Punkt 3 zu formatieren, Absätze werden durch Leerschaltungen gekennzeichnet. Im Text vorkommende Namen sind kursiv oder in Kapitälchen zu schreiben, z. B.: Lenz, Hansrudi oder LENZ, HANSRUDI. Hinweise auf Gesetze können geschrieben werden „gem. § 225 Abs. 2 AktG“ oder „gem. § 225 II AktG“. Eine Überschrift sollte nicht die letzte Zeile einer Seite sein. Die letzte Zeile eines Absatzes sollte nicht alleine auf der nächsten Seite stehen. 5 Vorschriften zur formalen Gestaltung 10 Anhang Ergänzende Materialien (z. B. Dokumente, Verzeichnisse, Tabellen, Fragebögen etc.) sind im Anhang darzulegen, wenn beim Einflechten in den Fließtext die Übersichtlichkeit der Argumentation beeinträchtigt würde. Der Anhang dient keinesfalls dazu, zusätzlichen Text unterzubringen. 11 Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis umfasst • • Sämtliche verwendete Quellen inkl. Verzeichnis sonstiger Quellen, Urteilsregister. 11.1 Allgemeine Hinweise • • • • • • Das Literaturverzeichnis ist zweckmäßigerweise nach der alphabetischen Reihenfolge der zitierten Verfasser aufzubauen. Das Literaturverzeichnis gibt nur die in der Arbeit wörtlich oder sinngemäß zitierten Literaturstellen und sonstigen Quellen, alphabetisch nach Verfassern und Erscheinungsjahr geordnet, an. Hat ein Werk mehr als drei Verfasser, so werden die drei ersten Verfasser mit dem Zusatz „u. a.“ („und andere“) oder „et al.“ (= „et alii“) genannt und das Werk unter dem Namen des Erstgenannten eingeordnet. Ist nur der Herausgeber genannt, so ist das Werk unter dessen Namen mit dem Klammerzusatz (Hrsg.) einzuordnen. Ist der Verfasser einer Schrift oder eines Zeitschriftenaufsatzes nicht aufgeführt, so ist stattdessen die Abkürzung „o. V.“ – die alphabetische Einordnung erfolgt dann unter „o. V.“ – einzufügen. Ist der Erscheinungsort und/oder das Erscheinungsjahr nicht angegeben, dann wird stattdessen „o. O.“ und/oder „o. J.“ eingesetzt. Fehlende Seitenangaben werden durch „o. S.“ ersetzt. Ändert sich der Name eines Verfassers, wird der jeweilige Name einer Quelle verwendet, z. B.: o Meyer, Dirk E.: Einkommensteuerliche Behandlung des Nießbrauchs und andere Nutzungsüberlassungen, Herne/Berlin 1984. o Meyer-Scharenberg, Dirk E.: Tatbestand und Rechtsfolgen der Nutzungsüberlassung, in: StuW 1987, S. 103-110. 6 Vorschriften zur formalen Gestaltung • • Der Titel einer Zeitschrift kann abgekürzt werden, wenn die Abkürzung im wissenschaftlichen Schrifttum üblich und im Abkürzungsverzeichnis erläutert ist. Untertitel von Veröffentlichungen sowie Schriftenreihen und deren Herausgeber müssen aufgeführt werden, wenn die Quelle ohne diese Angaben nicht hinreichend gekennzeichnet ist. 11.2 Angaben im Literaturverzeichnis (mit Beispielen) Die im Literaturverzeichnis aufgeführten Quellen müssen so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Identifikation des betreffenden Werkes gewährleistet ist. Mehrere Titel eines Verfassers werden chronologisch – mit dem ältesten Titel beginnend – untereinander aufgeführt. Soweit ein Verfasser mehrere Publikationen in einem Jahr aufweist, wird an dem Erscheinungsjahr der Zusatz „a“, „b“, „c“ usw. verwendet, sodass eine eindeutige Identifikation des betreffenden Werkes gewährleistet ist. Jede Literaturangabe endet mit einer Punktsetzung. Bei selbständigen Schriften: Verfasser (Name, Vorname (auch gekürzt)): Titel des Werkes, Band, Bandtitel, Auflage (ohne Zusätze wie „durchgesehen, erweitert“ u. ä.), Erscheinungsort(e) und -jahr, z. B.: Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan: Bilanzen, 10. Aufl., Düsseldorf 2009. Bei Beiträgen in Sammelwerken: Verfasser (Name, Vorname (auch gekürzt)): Titel des Beitrages, in: Hrsg. (Name, Vorname (auch gekürzt) (Hrsg.): Titel des Sammelwerkes, (evtl. Band, Bandtitel, Auflage), Erscheinungsort(e) und -jahr, S. (von - bis), z. B.: Lang, Joachim: Unternehmenssteuerreform, in: Elschen, R./Siegel, T./ Wagner F. W. (Hrsg.): Unternehmenstheorie und Besteuerung, Wiesbaden 1995, S. 399-418. Falls aus demselben Sammelwerk mehrere Beiträge zitiert werden, muss jeder Beitrag einzeln aufgeführt werden. 7 Vorschriften zur formalen Gestaltung Bei Kommentaren: Hrsg. (Name, Vorname (auch gekürzt)): Titel, Auflage, Ort, Jahr, z. B.: Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter (Hrsg.): Handbuch der Rechnungslegung – Kommentar zur Bilanzierung und Prüfung, 4. Aufl., Stuttgart 1995. Falls aus demselben Kommentar mehrere Beiträge von verschiedenen Verfassern zitiert werden, muss jeder Beitrag einzeln aufgeführt werden mit Verfasser (Name, Vorname (auch gekürzt)): Titel des Beitrages, in: Hrsg. (Name, Vorname (auch gekürzt) (Hrsg.): Titel des Sammelwerkes, (evtl. Band, Bandtitel, Auflage), Erscheinungsort(e) und -jahr, z. B.: Mayer-Wegelin, Eberhard: Kommentierung zu § 249 HGB: in: Küting, K.-H./Weber, C.-P. (Hrsg.), Handbuch der Rechnungslegung – Kommentar zur Bilanzierung und Prüfung, 4. Aufl., Stuttgart 1995, § 249 HGB. Bei Beiträgen in Zeitschriften und Zeitungen: Verfasser (Name, Vorname (auch gekürzt)): Titel des Aufsatzes, in: Bezeichnung der Zeitschrift, Jahr, S. (von - bis); bzw. in: Bezeichnung der Zeitung, Nummer, Erscheinungsdatum, S. (von - bis), z. B.: Lenz, Hansrudi: Die Struktur des Marktes für Abschlussprüfungsmandate bei deutschen Aktiengesellschaften, in: Die Wirtschaftsprüfung, 1996, S. 269-279. o. V. (Schnitt): Der große Schnitt, in: FAZ, Nr. 92, 19.04.1996, S. 17. Bei Internetseiten: Verfasser (Name, Vorname (auch gekürzt)) oder Hrsg. (Name, Vorname (auch gekürzt) bzw. Institution): Titel der Seite bzw. des Aufsatzes, abrufbar unter: URL: <URL- Adresse>, Stand: (TT.MM.JJJJ), Informationsabruf: (TT.MM.JJJJ), z. B.: WPK: Aktuelle Informationen KonTraG, abrufbar unter: URL: <http://www.wpk.de/800x600d/start80d.html>, Stand 06.07.1999, Informationsabruf 14.07.1999. Eine ggf. erforderliche Trennung der URL-Adresse sollte keinen Trennungsstrich enthalten. Sinnvoll ist es, jeweils vor dem Schrägstrich („/“) zu trennen, damit erkennbar ist, dass der folgende Teil noch zur Internetadresse gehört. Sinnvoll ist aus Sicherungs- und Nachweisgründen auch ein entsprechender Ausdruck bzw. eine elektronische Speicherung der zitierten Internetseite. 8 Vorschriften zur formalen Gestaltung Sonstige Quellen: Hier ist je nach Quellennachweis unterschiedlich zu verfahren, z. B.: Koenig & Bauer AG: Konzernbericht 2008. Kopper, Hilmar: Gespräch mit Herrn Hilmar Kopper, Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG, am 03.03.1996. Pohl, Ernst August: Die Vollendung des Binnenmarktes und ihre Konsequenzen für den wirtschaftsprüfenden Berufsstand, Vortrag auf einem Symposium des Instituts für Freie Berufe in München am 02.12.1988. 11.3 Urteilsregister Die zitierten Urteile sind in ein Urteilsregister aufzunehmen. Dieses ist zweckmäßigerweise nach Gerichten (Steuer-, Zivilgerichte) bzw. Entscheidungsinstanzen (z. B. Bundes-, Landesgericht) sowie nach Datum zu gliedern. Beispiel: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) Datum Aktenzeichen Fundstelle 09.07.1992 IV R 115/90 StBl. II 1992, S. 948-955 12 Zitierweise 12.1 Grundsätze zur Zitierweise • • • • Als Zitate gelten diejenigen Stellen in der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder anderen Quellen übernommen wurden. Sie sind als solche kenntlich zu machen. Als Zitate können einzelne Worte und Ausdrücke, der Inhalt von Satzteilen, Sätzen, Absätzen, Abschnitten, weiterhin Schemata, Schaubilder und dergleichen in Betracht kommen. Alle Zitate – seien es wörtliche oder sinngemäße – werden an ihrem Ende mit einem Hinweis auf die entsprechende Fußnote versehen, in der die Quellen angegeben werden. Der Hinweis erfolgt durch hochgestellte Zahlen. Grundsätzlich ist auf die ursprünglichen Quellen zurückzugehen. Sekundärzitate sind nur in Ausnahmefällen zulässig. 9 Vorschriften zur formalen Gestaltung • Wörtliche Zitate sind buchstäblich genau, also mit allen Hervorhebungen, Unterstreichungen, Klammern usw. zu übernehmen. Sie werden in Anführungszeichen gesetzt („ “). Auslassungen werden durch drei Punkte (...), Einfügungen des Zitierenden durch eckige Klammern [ ] gekennzeichnet. Ein Zitat innerhalb eines Zitats wird durch Apostroph gekennzeichnet („ `...´ “). Auf Hervorhebungen oder Unterlassungen von Hervorhebungen durch den Zitierenden ist entsprechend hinzuweisen, z. B.: [Hervorhebung nicht im Original, der Verf.] oder [im Original gesperrt, der Verf.] oder ähnlich. Ebenso sind eigene Übersetzungen als solche kenntlich zu machen. 12.2 Fußnoten • • • • Fußnoten werden durch eine Linie von der letzten Textzeile getrennt. Jede Fußnote beginnt in Großschreibung und ist durch einen Punkt abzuschließen. Die Formatierung erfolgt gemäß Punkt 3. Die Fußnoten können Quellenangaben enthalten oder Ausführungen, die zwar nicht unmittelbar in den Text gehören, aber an der entsprechenden Stelle von Interesse sind. Die Fußnoten dienen keinesfalls dazu, zusätzlichen Text unterzubringen. 12.3 Zitation in Fußnoten Selbständige Schriften und Beiträge aus Sammelwerken: Verfasser (Name), Erscheinungsjahr, Seite, z. B.: Leffson, 1987, S. 12. Bei der Zitation von Kommentaren sind, soweit möglich, die Verfasser anzugeben. Verfasser (Name), Kurzbezeichnung des Kommentars (z. B. MünchKommHGB = Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch), Erscheinungsjahr, Rdnr. bzw. Tz., z. B.: Ballwieser, MünchKommHGB, 2008, § 246 HGB, Rdnr. 7. Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen: Verfasser (Name), Jahr, Seite, z. B.: Lenz, 1996, S. 269. Quellen aus dem Internet: Verfasser (Name) oder Hrsg. (Name bzw. Institution), ggf. Seite, z. B.: WPK, S. 1. Bei sonstigen Quellen ist je nach Quellennachweis unterschiedlich zu verfahren, z. B.: Deutsche Bundesbank, 1995, S. 12. Kopper, 1996. 10 Vorschriften zur formalen Gestaltung Bei Urteilen genügt in den Fußnoten eine verkürzte Zitation (z. B.: BFH-U. v. 25.02.1988, BFHE Bd. 152, S. 506). Bei der Zitation mehrerer Urteile, die am selben Tag veröffentlicht wurden, ist eine Angabe des Aktenzeichens unbedingt erforderlich (z. B.: BFH-U. v. 12.01.1988 VII R 60/86, BFHE Bd. 152, S. 393). Entstammt das Zitat zwei aufeinander folgenden Seiten, so ist nach der Nummer der ersten Seite „f.“ zu setzen. Erstreckt sich das Zitat über mehrere Seiten, dann ist die erste und die letzte Seite anzugeben, z. B.: S. 7-15. Bei sinngemäß übernommenen Zitaten, die aus einem Satz oder Absatz bestehen, erfolgt die Quellenangabe über das jeweilige Setzen der Fußnote, d. h. die Fußnote wird jeweils nach dem Satz bzw. Absatz angebracht. Die Fußnote beginnt dann mit „Vgl.“ (Vergleiche). Wird ein ganzer Gliederungspunkt oder größerer Abschnitt sinngemäß zitiert, ist die Fußnote nach der Überschrift bzw. an den Anfang des Abschnitts mit „Vgl. für den folgenden Gliederungspunkt/Abschnitt ...“ zu setzen. Bei wörtlichen Zitaten entfällt in der Fußnote das „Vgl.“; hier wird sofort der Verfasser des zitierten Werkes genannt. Aussagen wie „h. M." (herrschende Meinung) sind durch Zitation mehrerer Autoren zu belegen. Mindestens ist ein namhafter Autor zu zitieren mit dem Zusatz „m. w. N.“ (mit weiteren Nachweisen). Bei zitierten Schemata oder Schaubildern folgt nach der Fußnoten-Nummer „Entnommen aus“ und danach die Quellenangabe. Wird ausnahmsweise nach der Sekundärquelle zitiert, so ist neben der Originalquelle auch die sekundäre Quelle mit dem Zusatz „zitiert nach: ...“ anzugeben. Ist bei fremdsprachiger Literatur, insbesondere bei nichtenglischer, eine Übersetzung des Zitates angebracht, so ergeben sich zwei Möglichkeiten: 1) Das Originalzitat wird im Text angegeben, in der Fußnote eine Übersetzung. 2) Im Text wird die Übersetzung angegeben, der Originaltext in der Fußnote. In der Fußnote muss der Übersetzer genannt werden (z. B.: vom Verf. ins Deutsche übertragen). Liegt eine Übersetzung in der Literatur vor, so ist die Fundstelle anzugeben. Abbildungen, statistisches Material u. ä. sollten immer nur Primärquellen entnommen werden. Wie alle anderen Zitate und Verweisungen sind sie mit genauen Quellenangaben zu versehen. Grundsätzlich sind dabei auch im Original enthaltene Fußnoten mit zu übernehmen und als solche kenntlich zu machen. Denn meist handelt es sich um Hinweise zur Auswahl oder Ermittlung der Angaben. 11 Vorschriften zur formalen Gestaltung Bei größeren Zusammenstellungen aus periodisch erscheinenden Veröffentlichungen mit gleich bleibendem Aufbau ist eine vereinfachte Zitierweise möglich, indem nicht jeder Einzelbericht zitiert wird, sondern alle Veröffentlichungen global unter Angabe des Werkes, aus dem das Material jeweils stammt, z. B.: „Zusammengestellt aus: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 1977 - 1982, Aktiva der Bankengruppen.“ Die Quellen sind auch dann anzugeben, wenn das Zahlenmaterial nicht unmittelbar verwandt wird, sondern wenn es als Berechnungsgrundlage für andere Angaben dient (z. B.: zur Ermittlung von Prozentanteilen). 12.4 Hinweise auf andere Autoren, Quellen oder Stellen der eigenen Arbeit In Zusammenhang mit einem Zitat: An das Ende der dazugehörigen Fußnote ist bei Hinweisen auf ähnliche Ausführungen zu setzen: „Vgl. dazu auch“ und danach die betreffende weitere Angabe; bei Hinweisen auf gegenteilige Ausführungen: „Vgl. dagegen“ oder „Vgl. gegenteilige Auffassung“ oder „Vgl. i. Ggs.“ (im Gegensatz), danach die weiteren Angaben. Ohne Zusammenhang mit einem Zitat: Im Text ist nach dem betreffenden Satz oder Absatz bzw. nach der Überschrift zu dem betreffenden Abschnitt oder Kapitel die Nummer der Fußnote zu setzen. In der Fußnote bei Hinweisen aus ähnlichen Ausführungen nach der Nummer „Vgl. dazu (bzw. zu diesem Absatz, zu diesem Abschnitt, zu diesem Kapitel) auch“ und danach die Angabe, worauf hingewiesen wird. Bei Hinweisen auf gegenteilige Auffassung „Vgl. dagegen“ oder „Vgl. gegenteilige Auffassung“ oder „Vgl. i. Ggs.“ und danach die dazugehörigen Angaben. Verweise innerhalb derselben Arbeit: Im Text ist nach der betreffenden Stelle die Nummer der Fußnote anzugeben. In der Fußnote nach ihrer Nummer „Siehe dazu“ oder „Siehe dazu im Einzelnen“ oder „Vgl. auch“ und danach die Quellenangabe. 13 Schlussbemerkung Zur weiterführenden Lektüre und zur Klärung von Zweifelsfällen wird empfohlen: Theisen, Manuel R.: Wissenschaftliches Arbeiten, 15. Aufl., München 2011. Krämer, Walter: Wie schreibe ich eine Seminar- oder Examensarbeit?, 3. Aufl., Frankfurt/New York 2009. 12 Vorschriften zur formalen Gestaltung Anhang 1: Titelblatt Das Titelblatt einer Bachelor- oder Masterthesis ist in nachstehender Form abzufassen. Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Grades ... mit dem Thema: ……………………………………………………………………………………… bzw. bei einer Seminararbeit wie folgt: [Titel des Seminars] [Semester, z. B. Wintersemester 2015/2016] Seminararbeit mit dem Thema: ……………………………………………………………………………………… Eingereicht bei: Prof. Dr. Hansrudi Lenz, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen Julius-Maximilians-Universität Würzburg von: …. (Verfasser) aus: …. (Wohnort) am: …. (Abgabetag) 13 Vorschriften zur formalen Gestaltung Anhang 2: Erklärung Die Erklärung ist in nachstehender Form abzufassen: ERKLÄRUNG Ich erkläre, dass ich die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, die diesen Quellen und Hilfsmitteln wörtlich oder sinngemäß entnommenen Ausführungen als solche kenntlich gemacht habe und die Arbeit bisher noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt wurde. Würzburg, den [Datum] …………………………….. [Unterschrift] 14