Tarifblatt new:1.qxd

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Tarifblatt new:1.qxd
Ihr Stromauftrag
□ Ja, lekker Strom Gewerbe hat mich überzeugt!
Auftrag per Post oder Fax an: lekker Energie GmbH · 13498 Berlin
Fax: 030-430 949 498 · Tel. 030-430 949 101
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Aktionscode*
1. Ihre Anschrift
□ Frau* □ Herr* □ Firma*
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Geburtsdatum*
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Firma*
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Firma wird vertreten durch Name, Vorname*
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Straße*, Hausnummer*, Hauszusatz* (OG, VH)
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder - bei fehlenden Daten verzögert sich der Liefertermin
□ Ich bin bereits Kunde
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Meine Kundennummer*
□ Mein Info-Plus:
Ich möchte nichts verpassen und bestmöglich über Strom- und Gasprodukte der lekker Energie
informiert sein. Dazu darf mich die lekker Energie GmbH, Invalidenstr. 17a, 10115 Berlin, oder
ein von ihr Beauftragter telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Falls ich keine Werbung
mehr wünsche, kann ich das Einverständnis jederzeit bei lekker Energie GmbH, Kundenservice,
Boos-Fremery-Straße 62, 52525 Heinsberg oder per E-Mail an [email protected]
widerrufen.
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PLZ* Ort*
Ihre Verbrauchsstelle, falls abweichend von Ihrer Anschrift:
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Mobiltelefon / Telefon tagsüber für Rückfragen
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Straße*, Hausnummer*, Hauszusatz* (OG, VH)
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E-Mail
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PLZ* Ort*
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Steueridentifikationsnummer (TIN Steuer-ID)
2. Ihr bisheriger Stromversorger
Bitte beachten: Falls mehrere Zähler vorhanden, bitte jeweils einen Auftrag pro Zähler
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Name, Vorname des Vertragsnehmers (falls abweichend vom Antragsteller)
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Zählernummer*
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Name des bisherigen Stromlieferanten*
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Kundennummer/Vertragskontonummer beim bisherigen Stromlieferanten*
3. Ihr Tarif: lekker Strom fest für2 Gewerbe Berlin für 2015
Vertragslaufzeit 24 Monate
2 Jahre
Fe s t pr
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Liefergebiet Berlin / Netzbetreiber Stromnetz Berlin GmbH Der Tarif lekker Strom Gewerbe gilt nicht bei leistungsgemessenen Kunden.
he r n 1
2)
Grundpreis [netto zzgl. USt]
9,50 €/Monat
Arbeitspreis3) [netto zzgl. StromSt von z.Zt. 2,05 Cent/kWh und USt, inkl. Tarifkunden-Konzessionsabgabe i.H.v. z.Zt. 2,39 Cent/kWh]
19,72 Cent/kWh
Der Arbeitspreis von 19,72 Cent/kWh verringert sich auf 17,44 Cent/kWh, wenn die gemessene Leistung des Kunden in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW
(mittels abrechnungsrelevantem 1/4h Max. Leistungszähler) überschreitet und der Jahresverbrauch mehr als 30.000 kWh beträgt 4). Grundpreis 9,50 €/Monat bleibt bestehen.
Arbeitspreis3)
[netto zzgl. StromSt von z.Zt. 2,05 Cent/kWh und USt, inkl. Sondervertragskunden-Konzessionsabgabe
i.H.v. z.Zt. 0,11 Cent/kWh] 17,44 Cent/kWh
4. Ihre Teilnahme am Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung
Erteilen Sie uns einfach widerruflich eine kostenlose Bankeinzugsermächtigung ( SEPA Basislastschrift-Mandat ) für die jeweils zur Zahlung fälligen Beträge bei nachstehendem Kreditinstitut.
Die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Vertrages.
| Kontoinhaber: Vorname, Name ( falls abweichend vom Antragsteller )
| Straße, Nr. ( falls abweichend vom Antragsteller )
| Kreditinstitut
| PLZ, Ort ( falls abweichend vom Antragsteller )
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Kontonummer Bankleitzahl
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BIC
| Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
IBAN
D E
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(BLZ)
(Kto. Nr.)
Der Auftraggeber beauftragt die lekker Energie GmbH mit der Lieferung von Strom an die genannte Verbrauchsstelle gemäß der beiliegenden und einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromauftrag (AGB). Der Auftraggeber verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme des Stroms von oben genannter Abnahmestelle und zur Zahlung des vereinbarten Entgelts
und willigt in eine Bonitätsprüfung und ein Scoring auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten - beides durch eine Auskunftei (insbesondere Bürgel und Schufa Holding AG) ein. Der Auftraggeber bevollmächtigt die lekker Energie GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen,
die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten,
soweit ihm dadurch keine Kosten entstehen. Soweit und solange für den Auftraggeber ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Auftraggeber die lekker Energie GmbH auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
| Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers
1) Wichtig für Sie: Energiepreisgarantien und Festpreise sichern Preise für die Beschaffung von Energie sowie Entgelte für die jährliche Messung und Abrechnung. Ausgenommen sind
gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen (insbesondere EEG und § 19 Abs. 2 StromNEV), Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben, denn auf diese Preisbestandteile hat die lekker Energie keinen Einfluss.
2) Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Monat zzgl. Umsatzsteuer.
3) Arbeitspreis inklusive: Preis für die Beschaffung von Energie, Entgelte für die jährliche Messung und Abrechnung, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen
nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Exklusive: Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Cent/kWh) und Umsatzsteuer. Nähere Angaben zu den aktuell
gültigen Steuern, Umlagen und Abgaben finden Sie unter www.lekker.de
4) Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter § 2 Absatz 7 der Konzessionsabgabenverordnung.
lekker Energie GmbH · Invalidenstraße 17 a · 10115 Berlin · Geschäftsführung: Josef Thomas Sepp (Sprecher), Michael Veit · Sitz der Gesellschaft: Berlin, AG Charlottenburg • HRB 88569 B
Bank: Aareal Bank AG Wiesbaden · BLZ 550 104 00 · Konto-Nr. 0 329 680 974 · IBAN DE70 5501 0400 032 96809 74 • BIC AARBDE5WDOM • Steuer-Nr. 37/103/21931 · USt-ID-Nr. DE 219 123 849
4014403_AFT_LSff2_Gew_Berlin_30072015
5. Ihr Auftrag, Vollmacht und Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Stromauftrag der lekker Energie GmbH (im Folgenden »lekker Energie«)
1. Allgemeines / Angebot und Annahme / Laufzeit / Kündigung / Maximalabnahmemenge lungsverpflichtungen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so verkürzt sich die Vorlage1.1.Das Angebot der lekker Energie in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist frei- frist der Vorabankündigung (sogenannte „Pre-Notifikation“) auf 3 Tage.
bleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Stromvertrag. Änderun- 4.2.Fällige Zahlungen werden nach Ablauf des von lekker Energie gegebenen Fälligkeitstermins in Textform angemahnt und können anschließend durch einen beauftragten
gen in den Auftragsformularen sind nicht zulässig.
1.2.Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung des Stromauftrags durch die Dritten eingezogen werden. Die durch den Verzug entstehenden Kosten hat der Kunde
lekker Energie in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. lekker Energie in folgender Höhe zu erstatten:
Eine Bestätigung des Stromauftrages kann durch lekker Energie nur bis zu sechs Wo- - für jede erforderliche Mahnung zur Deckung der Kosten: 3,00 Euro,
chen nach Auftragseingang erfolgen. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die - für die Vereinbarung einer Ratenzahlung, gegebenenfalls auch ohne Vorliegen von
Verzug: 15,00 Euro.
Belieferung notwendigen Maßnahmen (z.B. Kündigung des bisherigen Liefervertrages) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt grundsätzlich nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert 4.3.Hat der Kunde für die ihn aus dem Vertrag treffenden Zahlungsverpflichtungen
eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so stellt er sicher,
den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
1.3.Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nur in Textform mit dass die für einen reibungslosen Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf dem Konto
vorhanden ist. lekker Energie ist berechtigt, für jede vom Kunden zu vertretende Rückeiner Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
1.4.Sollte der Kunde eine Preisgarantie von mehr als zwölf Monaten zusätzlich zum lastschrift den entstandenen Aufwand in Höhe von 3,00 Euro zzgl. Fremdbank- und
Stromauftrag erwerben (Preisgarantieoption), so verzichtet die lekker Energie bis zum eventuellen Eigenbankgebühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
Ablauf der erworbenen Preisgarantie auf die Ausübung des in Ziffer 1.3 genannten geringeren Schadens vorbehalten.
Kündigungsrechts im Hinblick auf Anpassung der Beschaffungskosten für Energie sowie 4.4.Hat sich der Kunde für die Zahlung mittels Überweisung oder Dauerauftrag
der Entgelte für die jährliche Messung und die jährliche Abrechnung. Im Sonstigen bleibt entschieden, erhebt die lekker Energie eine zusätzliche Bearbeitungspausschale in Höhe
das Kündigungsrecht, insbesondere die fristlose Kündigung gemäß Ziffer 8 dieser AGB von 1,00 Euro pro Monat. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
hiervon unberührt.
1.5.Der Kunde kann eine von ihm erworbene Preisgarantieoption jederzeit mit einer 4.5.Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers
Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
1.6.lekker Energie erbringt den Lieferantenwechsel zügig und für den Kunden unent- besteht, oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen
geltlich. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtli- Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und
chen Netzbetreiber erhältlich.
1.7.Das Angebot für Verbraucher ist auf Standardlastprofil-Privatkunden mit einer solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der MesseinrichJahresabnahmemenge bis 10.000 kWh beschränkt. Das Angebot für Gewerbekunden tung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt.
(lekker Strom Gewerbe) ist auf Standardlastprofilkunden mit einer Jahresabnahmemenge 4.6.Gegen Ansprüche der lekker Energie kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des
bis maximal 100.000 kWh beschränkt.
1.8.Die vereinbarte maximale Jahresabnahmemenge ist Grundlage des Stromeinkaufs Kunden gegen die lekker Energie aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung
und der Preiskalkulation der lekker Energie. Bei einer Überschreitung der vereinbarten oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
maximalen Jahresabnahmemenge behält sich die lekker Energie die Geltendmachung 4.7.lekker Energie ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren
der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbedes entstandenen Schadens vor.
1.9.Stellt sich im Rahmen der Jahresabrechnung oder anderweitig heraus, dass der zogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B.
Jahresverbrauch des Kunden oberhalb der in Ziffer 1.7 genannten Abnahmemenge liegt, Kündigung wegen Zahlungsverzug) der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und
erhält die lekker Energie das Recht, den bestehenden Vertrag in Ergänzung zu Ziffer 8.4 dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses
dieser AGB aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in solche Daten bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält lekker
Textform zu kündigen. Der Kunde verzichtet hierbei auf die Einrede resultierend aus § Energie hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur
314 Abs. 3 BGB. Davon unberührt behält sich die lekker Energie vor, dem Kunden für die Wahrung berechtigter Interessen der lekker Energie oder der SCHUFA erforderlich ist und
schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden, und soweit dies nach
Zukunft einen entsprechenden Tarif bzw. Vertrag anzubieten.
1.10.Vereinbarungen im Auftragsformular gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Weitere Informationen zur SCHUFA
gungen vor. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes erhalten Sie bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, www.schufa.
vorsehen, gelten Teile 3 ff. der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in ihrer de.
4.8.Darüber hinaus kann lekker Energie für eine eventuell verlangte Zwischenrechnung
aktuell gültigen Fassung entsprechend.
(gilt nicht für die Jahresrechnung), sowie für eine Zweitschrift einer Rechnung oder Ab2. Weiterleitungsverbot / Eigenerzeugungsanlagen
2.1.Der Kunde wird die elektrische Energie lediglich zur eigenen Versorgung nutzen. schlagsplan vom Kunden je 5,00 Euro zur Deckung der Kosten verlangen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig.
2.2.Der Kunde hat den Lieferanten sechs Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme von 5. Preise und Preisanpassungen/Steuern und hoheitlich veranlasste Abgaben/Bonus
Eigenerzeugungsanlagen für den Eigenverbrauch über die Anlage und deren Leistung in 5.1.Der vom Kunden zu zahlende Netto-Strompreis setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen: Preis für die Beschaffung von Energie, Vertrieb und Kundenservice.
Textform zu informieren.
5.2.Zusätzlich zur Zahlung des Netto-Strompreises ist der Kunde verpflichtet, der lekker
3. Messung / Abschlagszahlungen / Schlussrechnung / Anteilige Preisberechnung
3.1.Die Abrechnung wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen Energie Stromsteuer, Netznutzungsentgelte (einschließlich Blindstrom), Entgelte für
Messstellenbetreibers durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom Messstellen- Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgaben sowie gesetzlich
betreiber, von lekker Energie, einem von diesen Beauftragten oder auf rechtzeitiges veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem ErneuerbareVerlangen der Vorgenannten kostenlos vom Kunden selbst abgelesen. Der Kunde hat Energien-Gesetz, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die Umlage
hierfür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Kunde für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV sowie auf Grundlage der Umlage nach § 19
kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können Abs. 2 StromNEV zuzüglich der Umsatzsteuer zu erstatten. Ändern sich die in Satz 1
die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden, zeigen sie fehlerhaft an oder nimmt aufgeführten Preisbestandteile oder werden neue verpflichtende Abgaben (auch
der Kunde trotz rechtzeitiger Aufforderung eine Selbstablesung nicht oder verspätet vor, Steuern) oder Umlagen eingeführt, verringern oder erhöhen sich die Bruttopreise
so können lekker Energie (oder der Netzbetreiber/ Messstellenbetreiber) den Verbrauch entsprechend. Nähere Informationen zur Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter
insbesondere auf Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, http://www.lekker.de/service/faq oder auf dem Beiblatt zum Antragsformular zu finden.
5.3.lekker Energie ist verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden
wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
3.2.Die Abschlagszahlung erfolgt monatlich. lekker Energie berechnet diese nach bil- Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten anzupassen, die
ligem Ermessen, in der Regel unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs für die Preisberechnung nach Ziffer 5.1 maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßiund/oder der Abrechnung der vorangegangenen zwölf Monate. Liegt die letzte Jahresab- gung kommt dabei insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschafrechnung nicht vor, ist lekker Energie auch zu einer entsprechenden Schätzung unter fung von Energie, für Personal oder die Kosten der Kundenverwaltungsinfrastruktur
Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden berechtigt. ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen RahMacht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, menbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. lekker Energie wird
ist dies angemessen zu berücksichtigen. Rechte des Kunden nach § 40 Abs. 3 EnWG bei der Ausübung seines billigen Ermessens Kostensenkungen im Hinblick auf Anlass,
Zeitpunkt und Umfang nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostenerhöbleiben davon unberührt.
3.3.Zum Ende jedes von lekker Energie festgelegten Abrechnungszeitraumes, der 12 hungen, so dass Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam werden wie
Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird von Kostenerhöhungen. lekker Energie wird dem Kunden die Änderungen mindestens sechs
lekker Energie eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Be- Wochen vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten
lieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von lekker Energie in
so wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nach- der Mitteilung gesondert hingewiesen.
entrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Der Kunde hat – ab- 5.4.Eine mit dem Kunden vereinbarte Preisgarantie oder eine entsprechende Preisgaweichend von Satz 1 – das Recht, eine kostenpflichtige monatliche, vierteljährliche oder rantieoption bezieht sich auf die in Ziffer 5.1 genannten Entgeltbestandteile zum Zeithalbjährliche Abrechnung zu wählen, die auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung punkt der Vereinbarung der Preisgarantie. Soweit mit dem Kunden eine Preisgarantie
mit der lekker Energie erfolgt. Bei einer monatlichen Abrechnung entfällt das Recht des oder eine entsprechende Preisgarantieoption vereinbart ist, kann eine Preisanpassung
Lieferanten nach Ziffer 3.2 S.1. Bei einer auf Wunsch des Kunden durchgeführten unter- für die in Ziffer 5.1 genannten Entgeltbestandteile gemäß Ziffer 5.3 daher erst nach dem
jährigen Ablesung und Abrechnung gilt Ziffer 4.8.
Ende der Garantielaufzeit über das Niveau zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Preisga3.4.Ändern sich die vertraglichen Preise während des Abrechnungsjahres, so erfolgt rantie hinaus erfolgen.
die Anpassung des Grundpreises tagesgenau, die Arbeitspreise werden mengenantei- 5.5.Ungeachtet vorstehender Bestimmungen kann der Kunde Informationen über die
lig berechnet. Die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen können aktuellen Tarife unter www.lekker.de erhalten.
entsprechend angepasst werden.
5.6.Die vereinbarten Preise beruhen auf den durch den Kunden getätigten Angaben,
3.5.Der Kunde kann jederzeit von lekker Energie verlangen, eine Nachprüfung der Mess- insbesondere zu Verbrauchsmengen und Verbrauchszweck. Sollten die tatsächlichen
einrichtungen an seiner Abnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- Verhältnisse von diesen Angaben abweichen, trägt der Kunde sämtliche in diesem
kannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes bzw. ab 01.01.2015 im Sinne Zusammenhang evtl. entstehende Zusatzkosten. Sollte die lekker Energie für Neukunden
von § 40 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung eines bestimmten Produkts einen Bonus ausloben, so ist diese Auslobung auf den erstsind vom Kunden zu erstatten, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht maligen Vertragsabschluss des entsprechenden Produkts mit dem Kunden beschränkt.
überschritten werden.
Als Neukunde gilt, wer in den letzten sechs Monaten von lekker Energie nicht mit Strom
3.6.Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der eichrech- beliefert wurde. Der Bonus wird im Rahmen der Abrechnung verrechnet, welche als erste
tlichen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbe- Abrechnung auf das Ende der ersten 12 Monate Belieferungszeit folgt. Der Bonus entfällt
trages festgestellt (wie z.B. auch bei einer Rechnung auf der Grundlage falscher Mess- bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird
werte), so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. erst mit oder nach Ende des ersten Belieferungsjahres wirksam.
nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
6. Haftung und Leistungsbefreiung
4. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung / Schufa- 6.1.Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in
der Stromversorgung erleidet, haftet lekker Energie nicht, soweit es sich um Folgen einer
Klausel
4.1.Sämtliche Rechnungsbeträge sind vom Kunden 14 Tage nach Rechnungszugang zu Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Satz 1 gilt nicht,
zahlen. Abschläge sind an den in Festlegung der Abschlagshöhe genannten Zeitpunkten soweit die Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit von lekker Energie schuldhaft im Sinne
zu zahlen, der erste Abschlag jedoch frühestens 3 Tage nach Zugang dieser Festlegung. von Ziffer 6.3 verursacht wurde. Ansprüche wegen Schäden durch in Satz 1 beschriebene
Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug im Wege einer Einzugsermächtigung, eines Fälle sind gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV). lekker Energie ist
SEPA-Lastschriftmandates, eines Abbuchungsauftrages, einer Überweisung oder eines darüber hinaus von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber
Dauerauftrages zu erfolgen. Hat der Kunde für die ihn aus dem Vertrag treffenden Zah- den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den
Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Das Gleiche gilt, wenn lekker
Energie an der Lieferung, der Erzeugung und/oder dem Bezug von Strom aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung lekker Energie nicht möglich ist
oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
6.2.lekker Energie wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihr bekannt sind oder von ihr in
zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
6.3.In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies
gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog.
Kardinalpflichten).
6.4.Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die
haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte
oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs
der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
6.5.Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen
7.1.Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten sich diese, vergleichbare
Regelwerke, einschlägige Rechtsvorschriften und/oder die einschlägige Rechtsprechung
ändern, ist lekker Energie verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der festgelegten Preise – entsprechend anzupassen, soweit die Anpassung für
den Kunden zumutbar ist.
7.2.Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz
sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn die lekker
Energie dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung
nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der lekker Energie in
der Mitteilung gesondert hingewiesen.
8. Unterbrechung der Anschlussnutzung / Fristlose Kündigung
8.1.lekker Energie ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen
verwendet („Stromdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren
unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist.
8.2.Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens 100,00 Euro inklusive Mahn- und Inkassokosten und unter Berücksichtigung etwaiger Abschlagszahlungen nach Ziffer 3.2 ist lekker Energie ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen
und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig beanstandet hat oder die aus einer streitigen Preiserhöhung des Lieferanten resultieren.
Dem Kunden wird die Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht und
der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung angekündigt. Die Unterbrechung unterbleibt, wenn der Kunde darlegt, dass hinreichende
Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Der Kunde
wird den Lieferanten auf etwaige Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend
entgegenstehen, unverzüglich schriftlich hinweisen.
8.3.Für die Ankündigung der Unterbrechung („Sperrung“) nach Ziffer 8.2 Satz 3, Halbsatz 2 hat der Kunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- Euro an lekker Energie
zu zahlen. Darüber hinaus zahlt der Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von 95,20
Euro an lekker Energie, sofern es nach der Beauftragung des Netzbetreibers zur Unterbrechung der Anschlussnutzung zu rechnungswirksamen Leistungen durch den Netzbetreiber kommt, ungeachtet ob es tatsächlich zu einer Unterbrechung, einem Unterbrechungsversuch oder lediglich zur Beauftragung des Netzbetreibers gekommen ist. Dem
Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Die Geltendmachung von
durch die Beauftragung der Unterbrechung verursachten höheren Kosten, welche den
vorgenannten Betrag in Höhe von 95,20 Euro übersteigen, bleibt der lekker Energie
vorbehalten.
8.4.Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und
die Lieferung eingestellt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, im Fall eines Stromdiebstahls nach Ziffer 8.1, oder im Fall eines wiederholten Zahlungsverzuges
unter den Voraussetzungen der Ziffer 8.2 Satz 1 bis 2. Im letztgenannten Fall ist dem
Kunden die Kündigung mindestens zwei Wochen vorher anzudrohen.
9. Umzug / Übertragung von Rechten
9.1.Der Kunde ist verpflichtet, lekker Energie jeden Umzug mit einer Frist von sechs
Wochen vor seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift und des Lieferendes in
Textform anzuzeigen.
9.2.Beim Umzug in ein von der lekker Energie nicht beliefertes Netzgebiet endet
der Liefervertrag zum Zeitpunkt des Auszugs des Kunden. Unterbleibt die Mitteilung
des Kunden nach Ziffer 9.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird lekker
Energie die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet,
weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die lekker Energie gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen
Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen dieses Vertrages zu
vergüten. Die Pflicht von lekker Energie zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen
Entnahmestelle bleibt unberührt.
9.3.Bei Umzug in ein anderes von der lekker Energie beliefertes Netzgebiet wird die
lekker Energie den Kunden an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage des bestehenden Vertrages weiterbeliefern. In diesem Fall gelten für sein Vertragsverhältnis die in
dem neuen Netzgebiet für Neukunden zum Zeitpunkt des Umzugs geltenden Preise.
9.4.lekker Energie ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der
Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von
acht Wochen nach der in Textform zugegangenen Mitteilung über die Übertragung der
Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde von
lekker Energie in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
9.5.Der Kunde ist berechtigt, nach Zustimmung von lekker Energie in Textform, die
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. lekker Energie
wird die Zustimmung dann erteilen, wenn bei dem Dritten die Voraussetzungen für den
Abschluss eines Neuvertrages (etwa hinreichende Bonität) vorliegen.
10.Streitbeilegungsverfahren
10.1.Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister
(Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13
BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die
Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach
§ 111 a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu
beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität
der Leistungen der lekker Energie betreffen, sind per Brief zu richten an: lekker Energie
GmbH, Postfach 5 25 23 Heinsberg. Weitere Informationen und Kommunikationswege
sind unter www.lekker.de veröffentlicht.
10.2.Verbraucher im Sinne des § 13 BGBsind berechtigt, die Schlichtungsstelle nach §
111 b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn lekker Energie der
Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang bei lekker
Energie abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein
anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung
einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß
§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
10.3.Die Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, www.schlichtungsstelleenergie.de, [email protected].
10.4.Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach
80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.–Fr. 9:00 Uhr –
15:00 Uhr), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: [email protected].
11. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
11.1.Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
11.2.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Geltung abweichender Bedingungen
ist ausgeschlossen, selbst wenn lekker Energie derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
11.3.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Stand 06.2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt lekker Strom Festlaufzeit der lekker Energie GmbH (im Folgenden „AGB lekker Strom Festlaufzeit“)
neten Markt in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung
1.Geltung
1.1.Die vorliegenden AGB lekker Strom Festlaufzeit gelten abweichend und ergänzend bei kaufmännisch vernünftiger Handlungsweise zu erzielen ist oder wäre, zuzüglich
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromauftrag der lekker Energie GmbH aller erforderlichen Transaktionskosten (einschließlich der Kosten für Netznutzungs(im Folgenden „AGB Stromauftrag“ genannt) für das Produkt lekker Strom Festlaufzeit dienstleistungen bis zur nächstmöglichen Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages
mit dem vorgelagerten Netzbetreiber). Sofern keine anderen Daten vorliegen, kann die
der lekker Energie GmbH (im Folgenden „lekker Energie“).
1.2.Bei Widersprüchen zwischen den AGB lekker Strom Festlaufzeit und den AGB Strom- lekker Energie den letzten Jahresverbrauch in kWh zur Berechnung des Verbrauchs zur
vereinbarungsgemäßen Erfüllung heranziehen. Die Geltendmachung weiterer Schaauftrag gehen die AGB lekker Strom Festlaufzeit vor.
densersatzansprüche bleibt unberührt.
2. Zeitpunkt des Tarifwechsels
2.1.Die Tarife des Produkts lekker Strom Festlaufzeit gelten für Neukunden ab dem Zeit- 3.5.Insbesondere kann lekker Energie alternativ zu dem Anspruch aus Ziffer 3.4 Satz 2
punkt des Beginns der Belieferung, für Bestandskunden ab dem Zeitpunkt, welcher dem vom Kunden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung mit der Abschlussrechnung die
Kunden in der Auftrags- oder Änderungsbestätigung durch die lekker Energie mitgeteilt bis zum Ende der festen Vertragslaufzeit anfallenden Grundgebühren verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
wird.
2.2.Der zum Zeitpunkt des Tarifwechsels zu lekker Strom Festlaufzeit geltende Zähler- 4. Preisänderung des Festpreises
stand wird von der lekker Energie nach bestem Gewissen und bisherigem Informations- 4.1.Der Festpreis sichert den Netto-Strompreis gemäß Ziffer 5.1 der AGB Stromauftrag.
stand geschätzt. Der Kunde hat das Recht, lekker Energie bis zwei Wochen nach Eintritt Für die Dauer der Erstlaufzeit gemäß Ziffer 3.1 ist daher eine Änderung des Nettodes Tarifwechsels den Zählerstand zum Zeitpunkt des Tarifwechsels fernmündlich oder Strompreises gemäß Ziffer 5.1 der AGB Stromauftrag ausgeschlossen.
in Textform mitzuteilen. Auf Anfrage von lekker Energie und zur Gewährleistung einer 4.2.Sollte lekker Energie im Falle einer Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 3.2 den Festsicheren Abrechnungsgrundlage weist der Kunde den Zählerstand in geeigneter Form preis gemäß Ziffer 4.1 gegenüber dem Festpreis der vorhergehenden festen Vertragslaufzeit ändern, ist lekker Energie verpflichtet, dem Kunden diese Änderung mindesnach.
tens sechs Wochen vor dem Beginn des Verlängerungszeitraumes in Textform mitteilen.
3. Vertragslaufzeit / Kündigung / Verlängerung
3.1.Abweichend von Ziffer 1.3 der AGB Stromauftrag hat der Stromlieferungsvertrag lekker Energie ist verpflichtet, den Festpreis nach billigem Ermessen der Entwicklung
eine im Vertragsformular festgelegte feste Erstlaufzeit. Die Erstlaufzeit beginnt bei der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche ErhöNeukunden mit Annahme des Angebots durch die lekker Energie gemäß Ziffer 1.2 der hung oder Ermäßigung erfolgt, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie,
AGB Stromauftrag, bei Bestandskunden mit der Auftrags- oder Änderungsbestätigung für Personal oder die Kosten der Kundenverwaltungsinfrastrukturändern oder sonsdurch die lekker Energie unter Angabe des Tarifänderungszeitpunktes und kann von tige Änderungen der energie-wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen
zu einer veränderten Kostensituation führen. lekker Energie ist verpflichtet, bei der
keiner Partei vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
3.2.Nach Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag au- Ausübung ihres billigen Ermessens Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben
tomatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in
gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen des Festzum jeweiligen Ende der festen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
3.3.Für den Fall, dass der Kunde der Änderungsmitteilung gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 wi- preises nach dieser Ziffer sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängederspricht, erhält die lekker Energie ein innerhalb eines Monats nach Widerspruch aus- rung möglich, erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit. Ist der Kunde mit der
zuübendes Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne
3.4.Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die lekker Energie Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom
kann bei Vertretenmüssen des Kündigungsgrunds durch den Kunden Schadensersatz Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
verlangen. Ohne dass der tatsächliche Abschluss eines derartigen Deckungsgeschäfts 4.3.Ziffer 5 der AGB Stromauftrag bleibt – mit Ausnahme der Ziffer 5.3 der AGB Stromerforderlich ist, berechnet sich der Schadensersatz statt der Leistung in diesem Fall wie auftrag, welche durch die vorstehende Ziffer 4.2 ersetzt wird - im Übrigen unberührt.
folgt: aus der positiven Differenz zwischen dem Erlös, den die lekker Energie bei ver- 4.4.Sollte lekker Energie für den Abschluss eines Energievertrages einen Bonus ausgeeinbarungsgemäßer Erfüllung des Vertrages (ohne Kündigung) erzielt hätte, und dem lobt haben, so gilt die Auslobung des Bonus auch bei Erstabschluss des Produktes lekker
Stand 06.2014
(Minder) Erlös, der aus einem Verkauf der betroffenen Energiemenge auf einem geeig- Strom Festlaufzeit fort. Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: lekker Energie GmbH, Kundenservice, Boos-Fremery-Str. 62, 52525 Heinsberg,
Tel. 030 430 949 - 499, Fax 030 430 949 - 498, E-Mail: [email protected]
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
| (*)Unzutreffendes streichen.