Hotelkategorien (laut DEHOGA)

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Hotelkategorien (laut DEHOGA)
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 1
Begriff
Der im 17. Jahrhundert aus der französischen Sprache entlehnte Begriff (hôtel von altfranzösisch (h)ostel aus dem
spätlateinischen hospitale für Gastzimmer) bezeichnete in französischen Städten, vor allem in Paris, ein adliges Wohnhaus. So
hießen auch (manchmal) öffentliche Gebäude. Das Wort fand seinen Weg in den heutigen Gebrauch, in vielen Sprachen.
Das Wort Hotel wurde aus dem Französichem entlehnt, ist aber im Grunde lateinischen Ursprungs. Die Wurzel des Worts ist
noch älter und verweist, wie der Schriftsteller Raoul Schrott in seinem Buch "Hotels" beschreibt, auf eine mythische Herkunft:
"Die Etymologie der Wörter Hotel, hôtel oder host geht auf die Göttin Hestia zurück. Zeus hat ihr die Mitte des Hauses, den
Herd zugewiesen, jene kreisförmige Feuerstelle im offenen Megaron - dem mykenischen Innenhof - zu der man den Gast wie
zu einem Altar, einem omphalos führte, als Zeichen, dass er willkommen war."
Hotel steht für:
• einen Beherbergungsbetrieb (siehe unten)
• den achten Buchstabe des ICAO-Alphabets
• ein Brettspiel
Hôtel, französisch
• Hôtel particulier, ein Stadtpalais
• Hôtel de Ville, das Rathaus
• Hôtel-Dieu, ein Krankenhaus
Ein Hotel beherbergt Gäste gegen Bezahlung für eine bestimmte Dauer und bietet Unterkunft, und mindestens ein Frühstück.
Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen.
Davon zu unterscheiden sind die Pension und der Gasthof
Hotelkategorien (laut DEHOGA)
Hotel
Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Verpflegungsbetrieb für Hausgäste und
Passanten. Mindestvoraussetzungen:
• 20 Gästezimmer, davon überwiegend Bad/Dusche oder WC-Ausstattung
• Hotelempfang
Hotel garni
Beherbergungsbetrieb mit Frühstück, Getränken, kleinen Speisen
Hotelpension/
Pension /
Fremdenheim
Beherbergungsbetrieb mit eingeschränkten Dienstleistungen, die nur an Hotelgäste
abgegeben werden.
• „Hotelpension“ meist Bezeichnung in Städten,
• „Fremdenheim“ = einfacher Pensionsbetrieb.
Im Mittelpunkt steht der Schank- oder Speisebetrieb, diesem ist ein
Beherbergungsbetrieb angeschlossen.
Gasthof
Motel
Beherbergungsbetrieb mit besonderer Ausrichtung auf Autotouristen (Verkehrslage,
Bauart, Einrichtungen)
Aparthotel
Hotelbetrieb mit eingeschränkten Dienstleistungen. Wohnungen und Zimmer sind
hotelmäßig zu nutzen.
Kurhotel
Hotel in einem Heilbad oder Kurort. Im Hotel selbst sind die örtlichen
Kureinrichtungen (z.B. Bademöglichkeiten) vorhanden. Medizinische Versorgung ist
gewährleistet, und im Bedarfsfall ist spezielle Diät erhältlich.
in sich geschlossene Einheit mit einem oder mehreren Räumen sowie Küche und
Bad
Ferienwohnung
Bauernhof
Landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb
Ferienzentrum
Feriendorf, Ferienpark mit größerem Angebotskomplex: Einzelhäuser und
Appartements sowie Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen
Dependance
Nebengebäude eines Hotels, in dem sich ebenfalls Zimmer befinden
Hospiz
Beherbergungsbetrieb im Besitz von Kirche oder karitativen Trägern
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 2
Hoteltypologie
Die Hotellerie deckt unterschiedliche Gästebedürfnisse ab; die Betriebsarten unterscheiden sich hierbei nach Kriterien:
• Verpflegungsmöglichkeiten
o Beherbergung und Verpflegung
§ Vollpension: Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen
§ Halbpension: Übernachtung, Frühstück, Mittag- oder Abendessen
§ Hotel Garni: Übernachtung, nur mit Frühstück
•
Aufenthaltszweck
o Kurhotel
o Wellness
o Studentenhotel
o Ferienhotel
o Sporthotel
o Businesshotel
o Kongress- oder Seminarhotel: engl. MICE (Meetings, Incentives, Congress and Events)
o vgl. Resort
•
Zielgruppe
o Kinderhotel
o Radfahrer-Hotel
o Pilger-Hotel (Herberge)
o Frauenhotels sind exklusiv für Frauen; viele werden auch ausschließlich von Damen betrieben. Häufig
nehmen alleinreisende Geschäftsfrauen und Urlauberinnen mit kleinen Kindern sie in Anspruch. In New York
gibt es alte Dauergäste, die sie wie ein Seniorenheim nutzen (keineswegs nur hochpreisig).
o Nichtraucher-Hotels
•
Lage
o
o
o
o
o
o
o
o
Bahnhofshotel (z. B. Intercity-Hotels in Deutschland)
Flughafenhotel
Motel: liegt direkt oder in unmittelbarer Nähe von wichtigen Straßenverbindungen und Autobahnen. Pro
Gästezimmer steht mindestens ein Parkplatz zur Verfügung, sowie 24h Check-In-Möglichkeit. Motels werden
aufgrund ihrer verkehrstechnisch günstigen Lage auch vermehrt als Durchführungsort von Seminaren,
Konferenzen und Tagungen gewählt. Die ersten Motels entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den
USA und sind dort am meisten verbreitet.
Stadthotel
Berghotel
Seehotel
Strandhotel
Parkhotel
•
Reiseform
o Hotel für individuell reisende Gäste
o Gruppenreisende, Busreisehotel
o Business- und Messereisende
•
Betriebsgröße
o Kleinbetriebe: 20 - 70 Betten
o Mittelgroße Betriebe: 71 - 150 Betten
o Großbetriebe: mehr als 150 Betten
•
Betriebsdauer
o Ganzjahresbetriebe
o Saisonbetriebe
§ Einsaisonbetrieb: Sommer oder Winter
§ Zweisaisonbetrieb: Sommer und Winter (Zwischensaison geschlossen)
•
Unternehmensform
o Inhaberbetriebe
o Pachtbetriebe
o Aktiengesellschaften, GmbH
o Genossenschaften
o Franchising, Managementverträge
•
Sonderformen von Hotels:
o Ein Kapselhotel ist eine relativ neue, besonders Platz sparende Hotelform in Japan. Dabei verzichtet man auf
Gästezimmer, sondern bringt die Gäste in wabenförmigen, übereinander gestapelten Kapseln unter - jeweils
nur liegend zu benutzen. Bäder oder Toiletten sind als Gemeinschaftseinrichtung vorhanden. In den meisten
Kapselhotels gibt es darüber hinaus Gemeinschaftsräume zum Aufenthalt, ähnlich einem Fernsehzimmer.
Trotzdem sind die Kapseln meist auch jeweils einzeln mit einem Fernseher in Augenhöhe ausgestattet, um
ein Minimum an Beherbergungskomfort zu gewährleisten. Oft nutzen Geschäftsreisende oder Pendler
Kapselhotels, die überwiegend –ähnlich einem Motel– an Verkehrsknotenpunkten liegen.
o Stundenhotels/Love Hotels
o Schwimmende Hotels, z. B. Kreuzfahrtschiffe, Flussschiffe
o Fahrende Hotels wie Schlafwagen und Rotels
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Unterkunftsarten und deren Klassifizierung
Hotellerie 3
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 4
HOTELKLASSIFIZIERUNG - NATIONAL
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. DEHOGA legt bundeseinheitliche Bewertungskriterien für
ein 5-Sterne-System fest. Die kostenpflichtige Klassifizierung eines Hotels erfolgt auf freiwilliger Basis mit
zweijähriger Gültigkeit.
Tourist
Standard
Komfort
First Class
Luxus
Unterkunft
für einfache
Ansprüche
Unterkunft für
mittlere
Ansprüche
Unterkunft
für gehobene
Ansprüche
Unterkunft
für hohe
Ansprüche
Unterkunft
für höchste
Ansprüche
Hauptmerkemale
Zimmergröße:
EZ, mindestens
8 m²
12 m²
14 m²
16 m²
18 m²
DZ, mindestens
12 m²
16 m²
18 m²
24 m²
26 m²
Bad/Dusche/WC
Etagen-Dusche/
WC oder Bad/WC
70 % der Zimmer mit
Dusche/WC oder
Bad/WC
Bad oder
Dusche/WC
Bad oder
Dusche/WC
Bad oder
Dusche/WC
Erweitertes
Frühstück
Frühstücksbüffet
Frühstücksbüffet
Frühstücksbüffet und
Roomservice
FrühstücksBüffet und
Roomservice
Hotelbar
nein
nein
nein
ja
ja
Restaurant
nein
nein
1
1
2
Suiten
nein
nein
nein
nein
5 % der Zimmer, mind.
2
Wasch- und
Bügelservice
nein
nein
nein
ja
ja
Rezeption
Rezeption
Zimmer oder
Rezeption
Zimmer oder
Rezeption
Zimmer oder
Rezeption
nein
nein
Rezeption
Rezeption
Rezeption
Frühstücksservice
Safe
Telefax
Zimmerausstattung
Sitzgelegenheiten
pro Bett
0
1
1
1
1
Sitzgruppe
0
0
0
1
1
Zusatzdecke
nein
nein
nein
ja
ja
Radio / TV
nein
In 70 % der Zimmer
ja
Ja +
Programmheft
ja
Telefon
nein
nein
ja
ja
ja
Fön
nein
nein
nein
ja
ja
Bademantel
nein
nein
nein
auf Wunsch
ja
Kosmetikspiegel
nein
nein
nein
ja
ja
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 5
Ausstattung
Ein Hotel hat für seine Gäste mindestens eine vollständige Einrichtung für:
•
•
•
Empfang (Rezeption)
Beherbergung
Gastronomie/Frühstück
Größere Hotels haben einen Empfangs- und Aufenthaltsbereich (Lobby), mindestens ein Restaurant, eine Bar und, je nach
Kategorie, Fitnessbereich mit oder ohne Schwimmbad, Garage und andere Einrichtungen. Hotels verfügen im Gegensatz zu
Pensionen über eine Rezeption. Bei Hotels der gehobenen Kategorien (4 und 5 Sterne) ist die Rezeption rund um die Uhr
besetzt.
Ein gewisser Trend sind die (in einem Katalog verzeichneten) oft eigenwillig ausgestatteten so genannten Design-Hotels. Sie
wollen individueller sein als die traditionellen und klassischen Hotels.
Unterkunftsarten
Vollpension
Halbpension
Ü/F
Übernachtung, Frühstück, 2 Hauptmahlzeiten, Bedienung, USt
Übernachtung, Frühstück, 1 Hauptmahlzeit, Bedienung, USt
Übernachtung, Frühstück, Bedienung, USt
Amerikanische Bezeichnungen
EP
CP
MAP
AP
private facilities
AI
European Plan = Übernachtung
Continental Plan = Zimmer mit Frühstück
Modified American Plan = Zimmer, Frühstück, 1 warme Mahlzeit
American Plan = Zimmer, Frühstück, 2 warme Mahlzeiten
Dusche/Bad und WC, Bedienung muss nicht unbedingt enthalten sein.
all inclusive, also auch Getränke, Bedienung, Steuern
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 6
Begriffe und Leistungen
HOTEL & CAR
American Plan (AP)
Übernachtung/Zimmer mit Vollpension
Availability
Verfügbarkeit
Cancellation
Stornierung
Collision Damage Waiver (CDW)
Haftungsausschluss/-beschränkung
Complimentary Stay
Freiaufenthalt (im Hotel)
Continental Plan (CP)
Zimmer mit Frühstück
Corporate Discount
Firmenrabatt
Corporate Rate
Spezielle Rate für Firmen oder Reisebüros
Crib
Babybett
Double Bed
Doppelbett
Drop-Off Point or Return Station
Rückgabeort
Drop Off Charge
Rückführungsgebühren bei Einwegmieten
En-Suite Facilities
Dusche/Bad und WC (im Zimmer)
European Plan (EP)
Übernachtung ohne Frühstück
Facilities
Informationen über die Einrichtungen eines
Hotels
Features
Detaillierte Beschreibung eines bestimmten
Hotels
Itinerary
Reiseroute
Jacuzzi
Whirlpool
King-sized Bed
Sehr grosses Doppelbett
Liability Insurance or
Third Party Insurance
Haftpflichtversicherung
Meal Plan
Verpflegungsleistung
Modified American Plan (MAP)
Übernachtung und Halbpension
Patio
Veranda; Terasse
Pick-Up Station
Anmietort
Private Facilities
Dusche/Bad und WC
Queen-sized Bed
Grosses Doppelbett
Rack Rate
Standardrate der Hotels
Roll-away
Zustellbett
Single Bed
Einzelbett
Single Occupancy Rates
Einzelzimmerraten
Supplement (US: Surcharge)
Zuschlag/Aufschlag
Twin-Bedded Room
Zweibettzimmer (getrennte Betten)
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 7
Rechtliche Grundlagen:
1. Der Beherbergungsvertrag
Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer
Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem
Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung.
Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen
Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus
diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche
Voranfrage", die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne.
Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen,
sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter
Hotelzimmer gegeben.
1. Der Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines
anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche
oder schriftliche - Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren
zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die
Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom
Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die
Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die
vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne
Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte
Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten
Zimmerpreises verpflichtet.
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich
anderslautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag
von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht
kein Recht auf „Stornierung" einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §
535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen
nicht in Anspruch genommen wird.
Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr"
geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der
„Stornogebühr" nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr" beziffert vielmehr die
vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht
angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - hat sich der Hotelier gemäß §
552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den
konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen
bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal
20 %
bei Übernachtung/Halbpension mit pauschal
30 %
bei Übernachtung /Vollpension mit pauschal
40 %
vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch
unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.
Im übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers
erlangt.
Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht
jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 8
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat
die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu
erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Einbringung von Sachen bei Gastwirten
§ 701 Haftung des Gastwirts
(1) Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die
Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat.
(2) Als eingebracht gelten
1. Sachen, welche in der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen ist, in die Gastwirtschaft oder an einen von dem Gastwirt oder dessen Leuten
angewiesenen oder von dem Gastwirt allgemein hierzu bestimmten Ort außerhalb der Gastwirtschaft gebracht oder sonst außerhalb der Gastwirtschaft von
dem Gastwirt oder dessen Leuten in Obhut genommen sind,
2. Sachen, welche innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen war, von dem Gastwirt oder
seinen Leuten in Obhut genommen sind.
2Im Falle einer Anweisung oder einer Übernahme der Obhut durch Leute des Gastwirts gilt dies jedoch nur, wenn sie dazu bestellt oder nach den Umständen als
dazu bestellt anzusehen waren.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der
Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird.
(4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.
§ 702, Beschränkung der Haftung; Wertsachen
(1) Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch
mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von
3.500 Euro der Betrag von 800 Euro.
(2) Die Haftung des Gastwirts ist unbeschränkt,
1. wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist,
2. wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die er zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung er entgegen der Vorschrift
des Absatzes 3 abgelehnt hat.
(3) 1Der Gastwirt ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick
auf die Größe oder den Rang der Gastwirtschaft von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind. 2Er kann verlangen, dass sie in einem
verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.
§ 702a Erlass der Haftung
(1) 1Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. 2Auch insoweit
kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung der Gastwirt entgegen der Vorschrift des § 702
Abs. 3 abgelehnt hat.
(2) Der Erlass ist nur wirksam, wenn die Erklärung des Gastes schriftlich erteilt ist und wenn sie keine anderen Bestimmungen enthält.
§ 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
1Der dem Gast auf Grund der §§ 701, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder
der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige macht. 2Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Gastwirt zur Aufbewahrung übernommen
waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist.
§ 704 Pfandrecht des Gastwirts
1Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der
Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 2Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs. 1 Satz 2 und
der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung.
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 9
Zusammenfassung
Kriterien
Zustandekommen
•
Wirt
Bindung
•
Ansprüche
•
Haftung
•
Gast
•
•
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 10
2. Der Kontingentierungsvertrag
Ähnlich ist die Situation für den Fall des sogenannten Hotelkontingentierungsvertrages zu beurteilen. Die ser gleichfalls
gesetzlich nicht ausdrücklich normierte Vertragsty p wurde von der Praxis entwickelt, um vor allem den Bedürfnissen der Reiseund Tagungsveranstalter gerecht zu werden. Denn hier müssen die Reise oder Tagung sicherstellende Abreden schon vor
Kenntnis der Teilnehmerzahl und damit der Anzahl der benötigten Betten getroffen werden.
Der Kontingentierungsvertrag räumt dem Veranstalter regelmäßig eine Frist ein, während der er reservierte Zimmer kostenfrei
„stornieren" kann. Nach Ablauf dieser Frist werden die bislang kontingentierten Zimmer entsprechend vorheriger Absprache
entweder als fest gebucht erachtet oder für den Abschluss einer entsprechenden Anzahl von Beherbergungsverträgen
vorgemerkt. Eine Stornierung der fest eingebuchten Reservie rung oder eine Rückgabe der verbindlich vorgemerkten
Zimmerkontingente erfolgt nach den durch Kontingentierungsvertrag festgelegten Abreden. Zumeist wird eine in Prozentsätzen
vom Übernachtungspreis dargestellte und am Belegdatum orientierte Staffelung vorgesehen.
Sollte der Kontingentierungsvertrag keine ausdrückliche Stornoabrede vorsehen oder wird der vereinbarte Termin kostenfreier
Stornierung überschritten, wird als ultima ratio vielfach die Rechtsfigur „Rücktrittsrecht kraft Handelsbrauch" bemüht. Ein
Handelsbrauch, welcher den sanktionslosen Rücktritt vom Beherbergungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Anreise
erlaubt, konnte jedoch bislang unstreitig nicht ausgemacht werden.
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 11
Testfragen:
Lösung
Aufgaben
Aufgabe 1:
Welche Leistungen beinhaltet der Vollpensionspreis in einem deutschen Hotel?
(1) Zimmer mit Frühstück, Mittag- oder Abendessen, einschließlich Bedienung und Mehrwertsteuer
(2) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung und Mehrwertsteuer
(3) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, ohne Bedienung und Mehrwertsteuer
(4) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung und allen sonstigen Abgaben
(Transfer, Kurtaxe etc.)
(5) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung, Trinkgeld und Mehrwertsteuer
(6) Zimmer mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, einschließlich Bedienung, Zimmerservice und Mehrwertsteuer
Aufgabe 2:
Was versteht man unter einem Hotel garni?
(1) Hotel mit zahlreichen Sportmöglichkeiten
(2) Hotel, das seinen Gästen als Mahlzeit nur Frühstück anbietet
(3) Hotel, das Vollverpflegung nur an Hausgäste abgibt
(4) Hotel, in dem alle Zimmer Bad/Dusche und WC haben
(5) Hotel, das zu einer internationalen Kette gehört
Aufgabe 3:
Was ist im Hotelpreis enthalten, wenn im Prospekt folgende Angaben stehen:
„Hilton Inn, Albuquerque (New Mexico) 462 rooms, rates per room and night 46 – 58 USD, Service
Charge 15% not included, Taxes 7,25% not included, rates based on EP”
(1) Übernachtung
(2) Übernachtung, Frühstück
(3) Übernachtung, Frühstück und eine Hauptmahlzeit
(4) Übernachtung, Vollpension
(5) Übernachtung, Vollpension, Steuern und Bedienungsgeld
Aufgabe 4:
Ein ausländisches Hotel schreibt in seinem Hausprospekt: „All rooms with private facilities“. Was bedeutet
dies?
(1) Alle Zimmer haben Minibar und Fernseher
(2) Im Zimmerpreis sind Transfer und Gepäckdienst enthalten
(3) Im Übernachtungspreis ist der Zimmerservice inbegriffen
(4) Die Zimmerpreise enthalten Bedienungsgeld und alle Abgaben
(5) Alle Zimmer haben Bad/Dusche und WC
Aufgabe 5:
Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern von 3 der insgesamt 6 Fachbegriffe aus Hotelverträgen bei den
deutschen Übersetzungen eintragen!
Fachbegriffe
Deutsche Übersetzungen
(1) Deposit
(2) Suite
a) Anzahlung
(3) Standard Room
(4) Superior Room
b) Besser ausgestattetes Zimmer
(5) Rate
(6) Lounge (Lobby)
c) Empfangshalle
Aufgabe 6:
Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern von 5 der insgesamt 8 Fachbegriffe aus Hotelverträgen bei den
deutschen Übersetzungen eintragen.
Fachbegriffe
(1) allocation
(2) rate
(3) service deficiency
(4) force majeure
(5) prolongation
(6) tour operator
(7) accomodation
(8) cancellation
Aufgabe 7: Fremdsprachliche Fachausdrücke
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Remittance
Receipt
Currency
Settlement
Cost price
Turnover
Creditor
Deutsche Übersetzung
a) Reiseveranstalter
b) Unterbringung
c) Annullierung
d) Höhere Gewalt
e) Preis
a) Quittung
b) Überweisung
c) Währung
Aufgabe 8: Was versteht man im Beherbergungswesen unter einer Dependance?
1. Ein Hotel, das in einer Parkanlage liegt
2. Ein Hotel, das zu einer größeren Hotelkette gehört
3. Ein Aparthotel mit eingeschränktem Service
4. Ein Hotel mit großzügigen Gesellschaftsräumen
5. Ein Hotelnebengebäude mit Gästezimmern
6. Ein Hotel mit gut ausgestatteten Tagungsräumen
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 12
Aufgabe 9: Ordnen Sie zu:
1) Hotelpension 2) Hotel garni 3) Appartement 4) Motel 5) Hospiz 6) Jugendherberge
a) Beherbergungsbetrieb mit Frühstück, Getränken, kleinen Speisen, jedermann zugänglich
b) Beherbergungsbetrieb, eingeschränkte Dienstleistungen, Mahlzeiten nur an Hausgäste
c) Beherbergungsbetrieb im Eigentum einer kirchlichen oder karitativen Gemeinschaft
Aufgabe: 10
In welchem Fall liegt eine unverbindliche Preisaussage seitens des Hoteliers vor?
(1) Ein Gast erhält auf Anfrage vom Hotel ein Antwortschreiben, in dem steht: “Das Einzelzimmer kostet 80 €,
einschließlich Frühstück“
(2) Ein Kunde erhält im Reisebüro ein Hotelprospekt, in dem es heißt: „Wir bieten Ihnen Einzelzimmer ab 80 €,
einschließlich Frühstück, an“
(3) Ein Gast erfährt eine Rezeption: „Wir haben noch ein Einzelzimmer zu 80 €, einschließlich Frühstück, frei“
(4) Ein Kunde erhält vom Reisemittler eine schriftliche Bestätigung, dass der Hotelier bereit ist, für das 1jährige
Kind ein Bett ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Reisende liest im Preisverzeichnis, das in seinem Zimmer aushängt: „Einzelzimmer 80 €, Doppelzimmer
120 €, einschließlich Frühstück“
Aufgabe 11
Eine Kundin, die ein Hotelvoucher erhalten hat, möchte wissen, welche Haftung der Hotelier für ihre
einzubringende Fotoausrüstung im Wert von 6.500 € übernehmen muss, wenn diese durch das Hotelpersonal
beschädigt oder gar entwendet würde. Welche Aussage trifft für diesen Fall zu?
(1) Der Hotelier haftet für Schäden bis zum 10fachen des täglichen Beherbergungspreises
(2) Der Hotelier haftet für Schäden bis zum 3fachen des täglichen Beherbergungspreises
(3) Der Hotelier haftet für Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 €
(4) Der Hotel haftet für Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 800 €
(5) Der Hotelier haftet unbeschränkt für Schäden, die er oder sein Personal verschuldet haben
Aufgabe 12:
Welcher Grund berechtigt zum kostenlosen Rücktritt vom Beherbergungsvertrag?
(1) Der Gast ruft an, dass er wegen Erkrankung seiner Frau das bestellte Doppelzimmer nicht mehr benötigt und
deshalb zurücktrete
(2) Der Gast stellt bei der Ankunft fest, dass der Komfort des Hotels, in dem er ein Zimmer bestellt hatte, nicht
seinen Erwartungen entspricht
(3) Wegen irrtümlicher Vermietung des zugesagten Zimmers bietet der Hotelier dem Gast ein höherwertiges
Zimmer zum gleichen Preis an
(4) Der Gast stellt bei der Ankunft fest, dass statt des ihm zugesagten Zimmers mit Seeblick eines mit Blick zum
Hof reserviert wurde
(5) Einem Ausländer erscheint der Preis des reservierten Zimmers infolge einer plötzlich eingetretenen, für ihn
ungünstigen Wechselkursänderung zu hoch
Aufgabe 13:
Ein Verkehrsverein bietet unter eigenem Namen ein umfangreiches Pauschalarrangement an. Wer haftet
gegenüber dem Reisenden, wenn es im Hotel zu einer mangelhaften Leistung kommt?
(1) Das Reisebüro, bei dem der Kunde das Arrangement gebucht hat
(2) Niemand, da die Haftungsfrage nicht einwandfrei geklärt ist
(3) Der Verkehrsverein, der für das Arrangement als Veranstalter auftritt
(4) Der Hotelier, in dessen Betrieb die mangelhafte Leistung aufgetreten ist
(5) Der Angestellte im Hotel, der für die mangelhafte Leistung verantwortlich ist
Aufgabe 14:
Ein Gast hat in einem Ferienort 14 Übernachtungen direkt beim Hotel gebucht. Zwei Tage nach Ankunft reist er
wieder ab, weil das Wetter schlecht ist. Welchen Betrag kann der Hotelier vom Gast verlangen?
(1) Nur für die zwei Übernachtungen, die der Gast tatsächlich im Hotel gewohnt hat
(2) Gar nichts, denn der Gast kann schließlich nichts dafür, wenn das Wetter so schlecht ist
(3) Den vollen Betrag für 14 Übernachtungen einschließlich Frühstück, Bedienung und Mehrwertsteuer
(4) Den Betrag für den halben ursprünglichen Aufenthalt einschließlich der Nebenkosten
(5) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers den vereinbarten Betrag abzüglich der ersparten
Aufwendungen
Aufgabe 15:
In Verhandlungen über einen Hotelvermittlungsvertrag wird zwischen Reiseveranstalter und Hotelier eine
„Meistbegünstigungsklausel“ verabredet. Was ist darunter zu verstehen?
(1) Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, das Hotel besonders werbewirksam in seinem Katalog zu platzieren
(2) Der Hotelier verpflichtet sich, die Gäste dieses Veranstalters bevorzugt zu behandeln
(3) Der Hotelier garantiert nur für Gäste dieses Veranstalters Sonderpreise, wenn sie zusätzliche Leistungen in
Anspruch nehmen wollen
(4) Der Hotelier verpflichtet sich, keinem anderen Gast oder Reiseveranstalter günstigere
Beherbergungskonditionen anzubieten
(5) Der Reiseveranstalter garantiert die vollständige Belegung der vom Hotel bereit gestellten Betten
Aufgabe 16:
Wie ist in der BRD die Rechtslage, wenn ein Gast ein telefonisch vorbestelltes Zimmer am Tag der geplanten
Ankunft abbestellt?
(1) Die Abbestellung erfolgt zu spät, der Gast muss den vereinbarten vollen Preis bezahlen
(2) Erfolgt die Abbestellung vor 13 Uhr, ist der Gast von seiner Zahlungspflicht befreit
(3) Kann das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der
ersparten Aufwendungen zu zahlen
(4) Der Gast muss in keinem Fall zahlen, derartige Absagen gehören zum Risiko des Hoteliers
(5) Bei telefonischer Zimmerbestellung ist der Gast nicht zahlungspflichtig
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 13
Aufgabe 17:
Ein Gast bestellt 3 Monate vor Reiseantritt ein Zimmer, der Hotelier bestätigt die Reservie rung unter Angabe des
Preises. Kurz vor Reiseantritt teilt der Hotelier mit, wegen allgemeiner Kostensteigerungen habe sich der
Zimmerpreis erhöht. Wie ist die Rechtslage?
(1) Der Hotelier darf den höheren Preis verlangen, denn es gilt jeweils der Preis, der bei Ankunft des Gastes im
Zimmer angeschlagen ist.
(2) Der Hotelier kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast die Preiserhöhung nicht akzeptiert
(3) Der Gast muss den höheren Preis akzeptieren, denn niemand kann dem Hotelier verbieten, seine Preise den
gestiegenen Kosten anzupassen
(4) Der Hotelier ist an seinen ursprünglichen Preis gebunden, weil er ihn innerhalb von 4 Monaten nach
Vertragsabschluss nicht erhöhen darf
(5) Der Gast darf sich auf den ursprünglichen Preis nur dann berufen, wenn der Beherbergungsvertrag schriftlich
geschlossen wurde
Aufgabe 18:
In welchem Fall darf der Gast von einem abgeschlossenen Beherbergungsvertrag zurücktreten, ohne dass ihm
Kosten entstehen?
(1) Der Gast erleidet während der Anfahrt auf der Autobahn einen Unfall und muss deswegen in einem anderen
Ort übernachten
(2) Der Gast ist kurz vor der Anreise erkrankt
(3) Der Gast hat in der Familie einen Sterbefall
(4) Der Gast beruft sich auf eine Abbestellfrist von 7 Tagen nach Vertragsabschluss, die sich nach
Gewohnheitsrecht herausgebildet hat
(5) Der Gast bestellte das Zimmer unter dem Vorbehalt, der vom Hotelier akzeptiert wird, dass eine bestimmte
Messe stattfindet. Die Messe wird aber abgesagt.
Aufgabe 19:
Welche Messzahl gibt die Kapazitätsauslastung an?
(1) Die Differenz zwischen den in einem bestimmten Zeitraum registrierten Übernachtungen und den vorhandenen
Betten
(2) Das Verhältnis der in einem bestimmten Zeitraum nicht vermieteten Zimmer zur Zahl der vorhandenen
Zimmer
(3) Das Verhältnis der Anzahl der Beschäftigten zur Anzahl der Zimmer
(4) Das Verhältnis der in einem bestimmten Zeitraum angekommenen Gäste zu entsprechenden Gästezahlen des
Vorjahres
(5) Das Verhältnis der in einem bestimmten Zeitraum registrierten Übernachtungen zur Anzahl der möglichen
Übernachtungen im gleichen Zeitraum
Aufgabe 20:
Ein Gast muss den für das kommende Wochenende geplanten Kurzurlaub in einem Hotel (Gesamtpreis: 200 € inkl.
Vollpension) kurzfristig wegen Krankheit absagen. Der Hotelier teilt ihm mit, dass er wegen dieser Absage
voraussichtlich 120 € in Rechnung stellen werde.
Wie ist die Rechtslage?
(1) Die Forderung des Hoteliers ist unberechtigt, da er ohne Gast auch keine Aufwendungen hat
(2) Die Forderung des Hoteliers ist gerechtfertigt, wenn er das Zimmer nicht anderweitig vermieten kann.
(3) Der Hotelier kann den Betrag nur dann verlangen, wenn er Aufwendungen in dieser Höhe nachweist
(4) Da das Zimmer telefonisch bestellt wurde, besteht für den Gast keine Verpflichtung, auf die Forderung des
Hoteliers einzugehen
(5) Die Forderung des Hoteliers ist gerechtfertigt und außerdem kundenfreundlich, er hätte auch den vollen
Pensionspreis verlangen können
Aufgabe 21:
Welche Aussage zum Beherbergungsvertrag ist richtig?
(1) Der Beherbergungsvertrag wird erst dann rechtsverbindlich, wenn der Gast sein Zimmer bezieht
(2) Der Gast kann bei einer plötzlichen schweren Erkrankung kostenlos vom Beherbergungsvertrag zurücktreten
(3) Der Gast zahlt bei einer vorzeitigen Abreise aus einem wichtigen persönlichen Grund nur den tatsächlichen
Mietzeitraum
(4) Der Beherbergungsvertrag muss bei langfristigen Zimmerbestellungen immer schriftlich abgeschlossen werden
(5) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vollen vereinbarten Preis
zu zahlen
(6) Der Beherbergungswirt kann bei entsprechender Vereinbarung das Zimmer anderweitig vergeben, wenn der
Gast bis zu einem festgelegten, vereinbarten Zeitpunkt nicht eingetroffen ist
Aufgabe 22:
Wofür haftet der Hotelier?
Aufgabe 23:
Wofür haftet der Hotelier nicht?
•
Aufgabe 24:
Die Haftungsgrenze für eingebrachte Sachen beträgt normalerweise das a)
e)
................................ des b) ................................. maximal c) .......................
€, mindestens d) ................... €
Für Wertsachen (Geld, Schmuck, Fotoausrüstung) beträgt die Grenze e)
........................ €
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 14
Die Hotelleitung
Die Leitung eines Hotels hat ein weit gefächertes Aufgabengebiet. Hierbei unterscheiden sich kleine wesentlich von
mittelständischen oder großen Kettenhotels. Der Hoteldirektor muss vielfältige Talente mitbringen: von Marketing über
betriebswirtschaftliches Controlling bis hin zur Gästebetreuung alles beherrschen, um einen rentablen Betrieb zu führen. Eine
zweite, zur Entlastung beitragende Führungsebene ist selten in kleineren Hotels verfügbar. In jedem größeren Hotel (ab
ungefähr 55 Zimmer) gibt es jedoch noch einen Assistenten. Er hat die Aufgabe, die kleineren Probleme ohne den Direktor zu
lösen. In großen Hotels (ab ca 100 Zimmern) hat der Direktor im Normalfall noch einen Stellvertreter. In der Regel kümmert er
sich um das Personal, Einkauf, und einen Großteil der Verwaltung. Alle wichtigen Entscheidungen laufen trotzdem über den
Tisch des Hoteldirektors.
Hotelfachschulen bieten mittlerweile Aufbaustudiengänge zum Hotelbetriebswirt an. Praktische, ausschließlich an die Hotellerie
adressierte Fachliteratur ist rar.
Die Betriebsorganisation
Ein Hotelbetrieb bietet grundsätzlich zwei Hauptleistungen an, welche sich aus der Definition ergeben.
•
•
Beherbergungsleistungen (Logis (fr.), Rooms Division (engl.) von franz. Logement)
Verpflegungsleistungen (auch Wirtschaftsabteilung oder Food & Beverage (F&B) genannt)
Die Beherbergungsleistungen sind unter anderem:
•
•
•
Beherbergung im eigentlichen Sinne: die Unterbringung in Zimmern
Aufenthaltsmöglichkeiten
Empfang, Check-In, Check-Out, Information, Kommunikation, Concierge,
Die zentrale Verpflegungsleistung ist das Frühstück. Je nach Kategorie müssen weitere Verpflegungsleistungen angeboten
werden. Sie werden in Küchen- oder Kellerleistungen unterschieden.
•
•
Küchenleistung:
o Zimmerspeisekarte
o Halb- oder Vollpension
o à la carte
o Snacks
o Desserts , Kuchen
o warme Getränke wie z. B. Kaffee, Tee und weitere
Kellerleistung:
o Weine
o Biere
o Spirituosen
o sonstige alkoholische Getränke
o alkoholfreie Getränke
Neben diesen beiden Hauptleistungen werden oft zahlreiche weitere Nebenleistungen, wie z. B. Telefon/Fax, Internetanschluss,
Fernsehen, Wäschereinigung, Wellnessangebote, Vermietung von Tagungsräumen, Tabakwaren, Garagenbenutzung,
Gästetransfers, Gepäcktransporte, Animationsprogramme, Ticketvermittlung, Ausflüge, Sonnenschirme und Liegestühle,
Shopping & Boutiquen, Coiffeur, Sportgeräteverleih, Business-Center, Parkplätze, Bootsanlegestelle, Pay-TV, Pool, Minibar,
Fitness, Bademäntel, Badeartikel, Radio, Safe/Tresor, Videos, Room Service, Weckdienst, Schuhputzautomaten, Skiraum
angeboten.
Man unterscheidet zwischen vier Leistungsstellen bzw. -bereichen:
•
Logement (Rooms) (Empfang (Frontoffice), Hauswirtschaft (Housekeeping), Reservierung
•
Verpflegung (Food & Beverage) (Küche, Restaurant, Bar, Etagenservice, Bankettservice)
•
Logistik (Einkaufsbüro, Warenkontrolle, Lagerhaltung, Magazin)
•
Verwaltung (Administration) (Direktion, Buchhaltung/Rechnungswesen, Controlling, Sekretariat, Marketing/Sales,
Personalabteilung, Werkstätte/Unterhalt)
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 15
Prüfungsaufgaben
(1)
Als Mitarbeiter/-in der ABC-Reisen GmbH
sind Sie verantwortlich für das Verfassen
von Werbebriefen für eine geplante
Eigenveranstaltung nach Dresden. Die
Übernachtungskapazitäten wurden bei
einem Hotel eingekauft, das folgende
Produktbeschreibung von sich
veröffentlicht:
„Wir erfüllen die Sternekategorien der
Deutschen Hotelklassifizierung, unsere
Einzelzimmer
sind
15
m2,
2
Doppelzimmer 19 m groß, alle Zimmer
mit Bad oder Dusche und WC, 12
Stunden besetzte Rezeption, wir sind
24 Stunden erreichbar, alle Zimmer mit
Farb-TV,
Restaurant,
bargeldloses
Zahlen, Getränkeangebot auf den
Zimmern".
Mit welcher Kategorie nach der Deutschen
Hotelklassifizierung (siehe Abbildung in
der Anlage!) können Sie für die Unterkunft
in Dresden werben?
1. Kategorie Tourist
2. Kategorie Standard
3. Kategorie Komfort
4. Kategorie First Class
5. Kategorie Luxus
(2)
Ihre Kunden bitten Sie um detaillierte Informationen zur Lage und Ausstattung des Hotels. Aus dem folgenden Auszug des
Hotelprospekts in englischer Sprache entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise:
"Location: In the main hotel district, within walking distance (300 - 500 meters) from the beach, water sports,
windsurfing school and storage and rental of boards, as weil as the boardwalk and adjoining marina. The city
center is a short distance away (approx. 1 km) and accessible either by walking or easily available public
transport outside the hotel. The hotel offers an extensive programme of games and activities run by a team of
professional entertainers."
Welche Information können Sie an Ihre Kunden weiterleiten?
1. Das Stadtzentrum ist nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
2. Das Hotel bietet ein umfangreiches Animationsprogramm an.
3. Tauchschule mit Vermietung von Geräten und Lagerraum am Strand.
4. Es gibt einen hoteleigenen Transfer-Bus zum Stadtzentrum.
5. Das Hotel liegt direkt am Strand
(3)
Ein amerikanisches Ehepaar bucht bei Ihnen eine Städtereise in eine deutsche Großstadt. Es legt großen Wert auf
internationalen Hotelstandard und wünscht die Reservierung eines „Twinbedded Room“. Was reservieren Sie für die Kunden?
1. Ein Appartement
2. Eine Suite
3. Zwei Einzelzimmer mit Verbindungstür
4. Ein Einzelzimmer
5. Ein Zweibettzimmer
(4)
Vor Ihrem Counter stehen zwei junge Männer, deren Urlaubsbudget genau bemessen ist. Sie wollen irgendwo Strandurlaub
machen, das Zielgebiet ist unerheblich. Allerdings möchten sie am Zielort möglichst keine Nebenkosten haben. Welche Reiseart
werden Sie den Kunden vorschlagen?
1. Urlaub in einer Clubanlage
2. Urlaub in einem Strandhotel mit Vollpension
3. Urlaub in einem All-Inclusive-Hotel
4. Urlaub in einem Ferienhaus
5. Urlaub in einem Zeltlager
(5)
Wie lautet der international gebräuchliche Fachbegriff für "Übernachtung ohne Verpflegung"?
1. European Plan
2. American Plan
3. Halfboard
4. Fullboard
5. All Inclusive
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 16
(6)
Mr. Hamid hat auch einen englischsprachigen Hotelprospekt mitgeschickt. Hier sind insbesondere die Informationen über die
Verpflegungsleistungen und die Zimmerausstattung wichtig, da Sie
Anfragen Ihrer Reisegruppe zu diesem Thema dringend beantworten
müssen. Welche Information über die Leistungen des Hotels können
Sie aufgrund der obenstehend abgebildeten Prospektangaben an
Ihre Kunden weiterleiten?
1. Die Juniorsuiten sind alle gleich gestaltet und verfügen über
eine Terrasse.
2. Direktwahltelefone können auf Wunsch zur Verfügung
gestellt werden.
3. Kompletter Tischservice ist auf Wunsch möglich.
4. Das Frühstück wird nur auf der Terrasse serviert.
5. Das Mittagessen wird ausschließlich an der Pool-Snackbar
eingenommen.
(7)
Im Rahmen einer Kundenberatung liegt Ihnen der abgebildete
Katalogauszug vor. Prüfen Sie, welcher Sachverhalt auf die darin
beschriebene Ferienanlage zutrifft!
1. Es kann wahlweise Frühstück oder Halbpension gebucht
werden.
2. Handtuch- und Bettwäschenwechsel erfolgen einmal
wöchentlich.
3. Die Anlage ist vor allem für Ruhe suchende Gäste
geeignet.
4. Die Appartements/Studios werden fünfmal wöchentlich
gereinigt.
5. Die Anlage ist direkt am Sandstrand gelegen.
(8)
Welcher Fachbegriff ist richtig interpretiert?
1. Studio
= Großes Zimmer ab 3 Betten, das als besonders billiges Quartier von Veranstaltern der Jugend- und
Studentenreisen angeboten wird
2. Lounge
= Gehobenes Restaurant in deutschen Bahnhöfen
3. Grand Hotel
= Besonders großes Urlaubshotel der 2- oder 3-Sterne Kategorie mit mehr als 1 000 Betten
4. MAP
= Modified American Plan = amerikanische Ratenzahlungsbedingungen deutscher
Pauschalreiseveranstalter
5. Lodge
= Safari-Hotel im Landhausstil oder in Bungalow-Form, besonders in Ostafrika
(9)
Ein Kunde möchte bei Ihnen ein Zimmer im Hotel Alexandra in Rom buchen. Im Hotelguide finden Sie eine Beschreibung des
Hotels. Welche Information über die Hotelzimmer ist anhand der Abbildung korrekt?
1. Das Hotel verfügt ausschließlich über Einzel- und Doppelzimmer.
2. Das Hotel gewährt Reisebüroangestellten keine Ermäßigung auf den Zimmerpreis.
3. Das Hotel berechnet jährlich zu 3 Saisonzeiten Höchstpreise.
4. Das Hotel verlangt zuzüglich zum Zimmerpreis eine Service-Charge und Steuer.
5. Das Hotel zahlt dem Reisebüro eine Provision von 10 % auf den reinen Zimmerpreis.
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 17
(10)
Ein amerikanisches Ehepaar bucht bei Ihnen eine Städtereise in eine deutsche Großstadt. Es legt großen Wert auf
internationalen Hotelstandard und wünscht die Reservierung eines „Twinbedded Room". Was reservieren Sie für die Kunden?
1. Ein Appartement
2. Ein Zweibettzimmer
3. Zwei Einzelzimmer mit Verbindungstür
4. Ein Studio mit zwei getrennten Schlafräumen
5. Eine Suite
(11)
Die junge Familie Huber möchte, wie Sie in der Bedarfsermittlung herausgefunden haben, ihren Urlaub in einer Unte rkunft
verbringen, in der ihre Nebenausgaben kalkulierbar sind. Welches Angebot präsentieren Sie?
1. Ein Hotel mit Halbpension in Zentrumsnähe
2. Ein Appartement ohne Verpflegungsleistung mit angeschlossenen Einkaufsmöglichkeiten
3. Ein Studio mit Animationsprogramm
4. Eine All-inclusive-Clubanlage etwas außerhalb mit Kinderanimation
5. Eine Bungalowanlage mit inkludiertem Mietwagen
(12)
In einem Ihnen vorliegenden Werbeprospekt sind die angebotenen Leistungen der Beherbergungsbetriebe durch Piktogramme
dargestellt. Bei welchem der abgebildeten Piktogramme ist die Bedeutung richtig erklärt?
(13)
Frau Teutsch aus Dresden bucht bei Ihnen im Verkehrsamt einen Aufenthalt in einem Luxushotel Ihrer Stadt. Bei Durchsicht
Ihres Angebotes mit diversen Hotelprospekten stößt sie auch auf den Begriff „Executive Floor". Frau Teutsch möchte von Ihnen
gerne wissen, was dieser Hinweis bedeutet. Welche Erklärung geben Sie ihr?
1. Auf dieser Etage befinden sich ausschließlich Tagungs- und Konferenzräume.
2. Auf dieser Etage befinden sich die preisgünstigeren Zimmer des Hotels, da diese bedingt durch die Lage etwas lauter
sind.
3. Auf dieser Etage befinden sich ausschließlich Zimmer mit zusätzlichen Serviceeinrichtungen. Diese Etage kann per Lift
nur mit einem entsprechend Zimmerschlüssel erreicht werden.
4. Auf dieser Etage befinden sich alle öffentlich zugänglichen Räume wie z. B. Restaurants, Bars, Bankettsaal etc.
5. Auf dieser Etage befindet sich der Servicebereich des Hotels.
(14)
Sie erhalten eine Hotelbestätigung für ein Doppelzimmer - nur Übernachtung - mit dem Zusatz „porterage, service and taxes
incl.". Welche 3 Leistungen werden damit bezeichnet?
1. Kostenloser Zimmerservice
2. Alle lokale Steuern sind eingeschlossen.
3. Sämtliche Trinkgelder sind eingeschlossen.
4. Die Bedienungsgelder im Restaurant sind eingeschlossen.
5. Kostenlose Gepäckaufbewahrung
6. Der Gepäcktransport zum / vom Zimmer ist eingeschlossen.
7. Begrüßung durch den Portier vor dem Hotel
(15)
Im Hotelvertrag zwischen der ABC -Reisen GmbH und einem Hotelier sind die nachstehend abgebildeten Zusatzvereinbarungen
enthalten. Welche der folgenden Angaben entspricht den Zusatzvereinbarungen des Hotelvertrages?
1. 7 Tage = 6 Tage - Preisermäßigungen gelten nicht für Ankünfte vom 15. Mai bis 25. Juni 2005
2. Farb-TV und Safe ohne Gebühr.
3. Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
4. Liegen und Handtücher am Pool inklusive
5. Handtücher werden 2 x pro Woche gewechselt.
Price reduction in days for arrival: 7 days = 6 days only from May, 15th to June, 25th 2005 Umbrellas and deck chairs at
the pool: no charge Room facilities: color tv no charge, minibar charge For non-smokers: rooms available
Breakfast: buffet
Towels changed daily
Lf. 2, Grundlagen
Leistungsträger
Hotellerie 18
(16)
Sie sind Mitarbeiter/-in der Abteilung Reisevermittlung (Touristik und Beförderung) der ABC-Reisen GmbH. Das Ehepaar
Schneider plant, ein verlängertes Wochenende in Rom zu verbringen. Sie empfehlen das Hotel Amalfi. Die Hotelbeschreibung
liegt Ihnen jedoch nur in englischer Sprache vor:
„ The Amalfi is an elegant hotel of superior category located in the historical center of Rome, just a few minutes
from some of the most important monuments of the city; the Colloseum, the Roman Forum, St. Pietro in
Vincoli and two of the major basilicas: Santa Maria Maggiore and San Giovanni in Laterano. Recently restored,
the hotel's twenty-two rooms are each furnished wich private bath, hair dryer, satellite TV, minibar, safe and
air conditioning."
Welche Information geben Sie Ihren Kunden?
1. Das Hotel Amalfi wurde erst vor kurzem gebaut.
2. Das Hotel Amalfi befindet sich in der Nähe des Flughafens.
3. Das Hotel Amalfi liegt im historischen Zentrums Roms.
4. Nur wenige Zimmer des Hotels Amalfi verfügen über Klimaanlage.
5. Beim Hotel Amalfi handelt es sich um ein Mittelklasse-Hotel.
(17)
Der Hotelier, Herr Hamid, hat Ihnen einen englischsprachigen Hotelprospekt geschickt, in dem Sie Informationen über die
Verpflegungsleistungen und die Zimmerausstattung finden. Welche Information über die Leistungen des Hotels können Sie
aufgrund der nachstehenden Prospektangaben an Ihre Kunden weiterleiten?
„Rooms: Comfortable Junior Suites, individually designed, with balcony, bathroom/WC with hair dryer, Satellite TV
in the sitting room area, piped music, direct dialling telephone and minibar. Gastronomy: Every morning there is a
nutritious breakfast buffet in the restaurant, also served on the terrace if desired. Naturally, the restaurant offers
spezial dishes prepared to order. Guests may also choose the complete fable service. At lunchtime, guests may
choose from a selection of light meals „à la carte" in the main restaurant or the meal of the day at the poolsnackbar."
1.
2.
3.
4.
5.
Die Juniorsuiten sind alle gleich gestaltet und verfügen über eine Terrasse.
Direktwahltelefone können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Das Frühstück wird entweder nur im Restaurant oder nur auf der Terrasse serviert.
Kompletter Tischservice ist auf Wunsch möglich.
Das Mittagessen wird ausschließlich an der Pool-Snackbar eingenommen.
(18)
Ein Kunde bucht am 12. August eine Kreuzfahrt vom 25. Dezember bis
15. Januar im Gesamtwert von 2100 USD und leistet dafür die vorgeschriebene
Anzahlung. Am 1. November erfolgt die Restzahlung. Der Kunde tritt am 20.
November von der Buchung zurück. Wie viel USD betragen aufgrund der in der
Anlage abgebildeten Reiserücktrittsbedingungen die Stornogebühren?
a) 420 USD
b) 470 USD
c) 1050 USD
d) 1630 USD
e) 1680 USD
Cancellations
If for any reason you are forced to
cancel your booking we regret that your
initial deposit of 20% must be forfeited.
If you cancel i.e. within six weeks of
travel after payment has become due, a
further $ 50 will be deducted.
Passengers cancelling within two weeks
of departure will forfeit 50% of passage
money.