Abfall-ABC für Gewerbeabfälle

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Abfall-ABC für Gewerbeabfälle
Abfall-ABC für Gewerbeabfälle
Das Abfall-ABC für Gewerbeabfälle wurde von der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises
Ludwigsburg mbH (AVL mbH) und dem Landratsamt Ludwigsburg ausgearbeitet. Es dient als Praxishilfe bei der Zuordnung der in Ihrem Betrieb entstehenden Abfälle zu den möglichen Entsorgungswegen. Die Zuordnung der Abfälle lässt vielfach mehrere Möglichkeiten zu und ist oft erst
nach einer Betrachtung des Einzelfalles zu entscheiden. Die Auflistung enthält Abfälle, die in der
Regel in allen Gewerbebetrieben anfallen. Produktionsspezifische Abfälle und Sonderabfälle sind
nicht enthalten.
Allgemeines:
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Nicht verwertbare Abfälle sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Beseitigung zu überlassen. Das Landratsamt Ludwigsburg ist berechtigt und verpflichtet, den Verbleib der Abfälle zu überwachen.
Ausgehend vom Entsorgungsweg der Abfälle, werden diese in 2 Kategorien eingeteilt:
1. Abfälle zur Verwertung:
Abfälle zur Verwertung sind grundsätzlich im Wirtschaftskreislauf zu halten und unterliegen insoweit
der eigenverantwortlichen Entsorgung durch die Betriebe. Eine möglichst hochwertige Verwertung
ist anzustreben. Vorrang hat die umweltverträglichere Verwertungsart. Bitte beachten Sie, dass alleine die Verwertbarkeit von wenigen Bestandteilen eines Abfallgemisches nicht ausreicht, um ein
Abfallgemisch insgesamt als stofflich oder energetisch verwertbaren Abfall einzustufen.
a) Abfälle zur stofflichen Verwertung:
Bei der stofflichen Verwertung muss mit dem Einsatz des Abfalls ein konkreter Nutzen verbunden
sein, wie die Herstellung neuer Produkte oder der Ersatz von Rohstoffen (z.B. Herstellung von Recycling-papier aus Altpapier, Verwendung von unbehandeltem Holz zur Produktion von Spanplatten, Einsatz von Metall-Schrott in der Stahlproduktion etc.)
b) Abfälle zur energetischen Verwertung:
Bei der energetischen Verwertung von Abfällen werden diese als Ersatzbrennstoffe in den dafür
vorgesehenen Anlagen eingesetzt. Der Heizwert des einzelnen Abfalls muss ohne Vermischung mit
anderen Stoffen mindestens 11 000 kj/kg aufweisen. Der Feuerungswirkungsgrad der Anlagen muss
mindestens 75% betragen und die entstehende Wärme vom Anlagenbetreiber selbst genutzt oder
an Dritte abgegeben werden.
2. Abfälle zur Beseitigung (Restmüll):
Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind Abfälle zur Beseitigung (Restmüll). Auch Abfallgemische aus Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung, die vom Abfallerzeuger oder besitzer nach ihrem Entstehen vermischt wurden, sind insgesamt Abfälle zur Beseitigung. Sie müssen dem Landkreis zur Entsorgung auf den kreiseigenen Anlagen überlassen werden.
Weitere Auskünfte zur Entsorgung von Abfällen erteilen Ihnen das Landratsamt Ludwigsburg und
die Gewerbeabfallberatung der AVL.
Landratsamt Ludwigsburg
- Referat Abfallwirtschaft Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/144-0
Fax 07141/144-335
Internet: www.landkreis-ludwigsburg.de
e-mail: [email protected]
Abfallverwertungsgesellschaft
des Landkreises Ludwigsburg mbH
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/9448-0
Fax 07141/9448-70
Internet: www.avl-ludwigsburg.de
e-mail: [email protected]
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Behälterlogistik zur Entsorgung Ihrer Abfälle
Als Gewerbetreibender sind Sie berechtigt und verpflichtet, die auf Ihrem Grundstück angefallenen
Abfälle zur Beseitigung der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. In Einzelfällen können Sie
diese auf Antrag auch selbst oder durch beauftragte Dritte auf den Abfallentsorgungsanlagen des
Landkreises andienen.
1. Rest- und Biomüll
Für die Entsorgung Ihrer Abfälle über die öffentliche Abfallentsorgung dürfen nur die vom Landkreis zugelassenen und nachfolgend aufgeführten Abfallbehälter verwendet werden.
Restmüll:
Biomüll:
120 l-Behälter in der Farbe grau
240 l-Behälter in der Farbe grau
240 l-Mehrkammerbehälter für Restmüll und Biomüll in der Farbe braun
1100 l-Container in der Farbe grau oder in verzinkter Ausführung
120 l-Behälter in der Farbe braun
240 l-Behälter in der Farbe braun
Die erforderlichen Rest- und Biomüllbehälter in den Größen 120 l und 240 l werden Ihrem Betrieb
vom Landkreis zur Verfügung gestellt. 1100 l-Container zur Entsorgung des Restmülls müssen Sie
selbst beschaffen und beim Landkreis zur Leerung anmelden.
Benutzungsgebühren:
Für die Benutzung der Behälter erhebt der Landkreis eine Jahresbehältergebühr nach Zahl, Größe
und Art der zur Verfügung gestellten oder selbst beschafften Behälter. Zusätzlich wird eine Leerungsgebühr nach der Anzahl der erfolgten Leerungen erhoben. Die Gebührensätze richten sich
nach der jeweils aktuellen Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ludwigsburg. Sie können den
Veröffentlichungen des Landratsamtes entnommen oder bei der AVL erfragt werden.
2. Wertstoffentsorgung über grüne Tonnen "flach und rund"
Betriebe, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind, können das Entsorgungssystem
"Grüne Tonne - flach" (Papier, Kartonagen, Folien, Styropor) in Anspruch nehmen. Der Landkreis
bestimmt die Anzahl der zur Verfügung gestellten grünen Tonnen. Orientierungsmaßstab bei der
Zuteilung ist das Volumen der vorhandenen Restmülltonnen. Nicht angeschlossene Betriebe erhalten keine grünen Tonnen.
Betriebe, die zu den DSD-Branchen gehören, erhalten zur Entsorgung der Fraktionen "flach und
rund" grüne Tonnen nach Bedarf. Dieser richtet sich nach der Menge der zu entsorgenden Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt.
Die Abfuhr im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
3. Selbstanlieferung von Abfällen zur Beseitigung auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises
Gewerbebetriebe können in Einzelfällen auf Antrag vom Einsammeln ihrer Abfälle durch die öffentliche Abfallentsorgung befreit werden. Die Abfälle zur Beseitigung sind dann von Ihnen selbst
oder durch beauftragte Dritte zu den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises zu verbringen. Die
für die Entsorgung erforderlichen Container müssen selbst beschafft oder von Entsorgungsfirmen
bzw. Containerdiensten gemietet werden. Adressenlisten finden Sie in den Gelben Seiten oder erhalten Sie bei der AVL.
4. Entsorgung von Abfällen zur Verwertung über Containerdienste
Die Entsorgung von Abfällen zur stofflichen oder energetischen Verwertung unterliegt der Eigenverantwortung Ihres Betriebes. Container zur Erfassung dieser Abfälle stellen Ihnen gewerbliche
Entsorgungsfirmen und Containerdienste mietweise zur Verfügung. Sie können sich aber auch eigene Container beschaffen und diese selbst oder durch Beauftragung Dritter zu den zugelassenen
Verwertungsanlagen bringen (lassen).
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Abfall-ABC für Gewerbeabfälle
Abfallart
Zuordnung
Abfallgemische, die Restmüll enthalten
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiEigenkompostierung
Abfallgemische aus vermischten
Klein(st)teilen
Aktenordner
Aluminium
Arbeitshandschuhe
Asche und Verbrennungsrückstände
Bioabfälle
Bodenmatten, Bodenbeläge
Broschüren
Datenträger (Kassetten, Disketten, CDs)
Druckerpatronen
Druckerzeugnisse
Durchschreibesätze
Einweggeschirr aus Aluminium
Einweggeschirr aus Pappe
Elektro-Schrott
Elektronik-Schrott
Folien, sauber
1)
Folien, leicht verschmutzt
Folien, stark verschmutzt
Fotos, Dias
Gebinde mit Restinhalten, ausgehärtet,
bspw. Farben, Lacke
Gebinde mit Restinhalten, nicht ausgehärtet, bspw. Farben, Lacke
Glas (Flachglas)
Glas (Hohlglas)
Glühbirnen
Grünabfälle
1)
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRücknahme durch Lieferant
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiSonderabfall
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiEigenkompostierung
Transportverpackung, Lieferant ist rücknahmepflichtig.
3
alternative Zuordnung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Biomülltonne, in Kleinmengen
Restmülltonne
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Grüne Tonne "flach"
Wiederbefüllung (nähere Infos
erhalten Sie bei der AVL)
Grüne Tonne "flach"
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Grüne Tonne "flach" oder Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Grüne Tonne "rund"
Biomülltonne oder Container
mit Abfällen zur stofflichen
Verwertung
Abfallart
Zuordnung
Gummi
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
hitzebeständige und optische Gläser
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseiti2)
Holz, behandelt, beschichtet
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Holz, unbehandelt
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Hygieneartikel
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiHygienepapier (Einmalhandtücher)
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiKataloge
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
1)
Kartonagen, Wellpappe, sauber
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Kartonagen, Wellpappe leicht verschmutzt Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Kartonagen, Wellpappe, stark verschmutzt
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiKehricht
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiKlebebänder und -etiketten
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Kunststoffe
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Kunststoffgebinde ohne Restinhalte und
Container mit Abfällen zur
ohne schädliche Anhaftungen
(stofflichen) Verwertung
Kunststoffgemische
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Lederreste
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiMetall-Gebinde ohne Restinhalte und ohne Container mit Abfällen zur
schädliche Anhaftungen
(stofflichen) Verwertung
Metall-Schrott, ohne schädliche Anhaftun- Container mit Abfällen zur
gen
(stofflichen) Verwertung
Müllbeutel mit vermischten Abfällen
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseiti1)
Paletten (Holz)
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Papier
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Papier, verschmutzt, beschichtet
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Porzellan- und Keramikabfälle
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiProspekte
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Putzlappen
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiSchaumstoffe
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiSpanplatten
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
1)
Transportverpackung, Lieferant ist rücknahmepflichtig.
2)
ggf. Sonderabfall, Entsorgung nur in zugelassenen Anlagen
4
alternative Zuordnung
Restmülltonne oder Container
mit Abfällen zur Beseitigung
Restmülltonne oder Container
mit Abfällen zur Beseitigung
bei separater Erfassung in die
Biomülltonne
Grüne Tonne "flach"
Grüne Tonne "flach"
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Restmülltonne oder Container
mit Abfällen zur Beseitigung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Restmülltonne oder Container
mit Abfällen zur Beseitigung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Grüne Tonne "rund"
Grüne Tonne "flach"
Restmülltonne oder Container
mit Abfällen zur Beseitigung
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Grüne Tonne "flach"
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Restmülltonne oder Container
mit Abfällen zur Beseitigung
Abfallart
Zuordnung
Speisereste aus dem Kantinenbereich
Speiseresteverwertung
(Adressenlisten erhalten Sie
bei der AVL)
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung
Staubsaugerbeutel
Styropor-Formteile
Styroporchips
1)
1)
Teppichboden
Textilabfälle
Toner, Tonerkartuschen
Wiederbefüllung; nähere
Informationen erhalten Sie
bei der AVL
Verbunde (Kunststoff-, Holz-, Textil-)
Container mit Abfällen zur
(energetischen) Verwertung
Verkaufsverpackungen mit dem grünen
Container mit Abfällen zur
Punkt
(stofflichen) Verwertung
Vesperabfälle
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiZeitungen, Zeitschriften
Container mit Abfällen zur
(stofflichen) Verwertung
Zigarettenkippen
Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseiti1)
Transportverpackung, Lieferant ist rücknahmepflichtig.
5
alternative Zuordnung
Grüne Tonne "flach"
in durchsichtige Tüten verpackt in
die Grüne Tonne "flach"
Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung
Container mit Abfällen zur stofflichen oder energetischen Verwertung
Restmülltonne oder Container mit
Abfällen zur Beseitigung
Restmülltonne oder Container mit
Abfällen zur Beseitigung
Grüne Tonne "rund"
Grüne Tonne "flach" , Altpapiersammlung durch Vereine