Abfall-ABC für Gewerbeabfälle
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Abfall-ABC für Gewerbeabfälle
Abfall-ABC für Gewerbeabfälle Das Abfall-ABC für Gewerbeabfälle wurde von der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL mbH) und dem Landratsamt Ludwigsburg ausgearbeitet. Es dient als Praxishilfe bei der Zuordnung der in Ihrem Betrieb entstehenden Abfälle zu den möglichen Entsorgungswegen. Die Zuordnung der Abfälle lässt vielfach mehrere Möglichkeiten zu und ist oft erst nach einer Betrachtung des Einzelfalles zu entscheiden. Die Auflistung enthält Abfälle, die in der Regel in allen Gewerbebetrieben anfallen. Produktionsspezifische Abfälle und Sonderabfälle sind nicht enthalten. Allgemeines: Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Nicht verwertbare Abfälle sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Beseitigung zu überlassen. Das Landratsamt Ludwigsburg ist berechtigt und verpflichtet, den Verbleib der Abfälle zu überwachen. Ausgehend vom Entsorgungsweg der Abfälle, werden diese in 2 Kategorien eingeteilt: 1. Abfälle zur Verwertung: Abfälle zur Verwertung sind grundsätzlich im Wirtschaftskreislauf zu halten und unterliegen insoweit der eigenverantwortlichen Entsorgung durch die Betriebe. Eine möglichst hochwertige Verwertung ist anzustreben. Vorrang hat die umweltverträglichere Verwertungsart. Bitte beachten Sie, dass alleine die Verwertbarkeit von wenigen Bestandteilen eines Abfallgemisches nicht ausreicht, um ein Abfallgemisch insgesamt als stofflich oder energetisch verwertbaren Abfall einzustufen. a) Abfälle zur stofflichen Verwertung: Bei der stofflichen Verwertung muss mit dem Einsatz des Abfalls ein konkreter Nutzen verbunden sein, wie die Herstellung neuer Produkte oder der Ersatz von Rohstoffen (z.B. Herstellung von Recycling-papier aus Altpapier, Verwendung von unbehandeltem Holz zur Produktion von Spanplatten, Einsatz von Metall-Schrott in der Stahlproduktion etc.) b) Abfälle zur energetischen Verwertung: Bei der energetischen Verwertung von Abfällen werden diese als Ersatzbrennstoffe in den dafür vorgesehenen Anlagen eingesetzt. Der Heizwert des einzelnen Abfalls muss ohne Vermischung mit anderen Stoffen mindestens 11 000 kj/kg aufweisen. Der Feuerungswirkungsgrad der Anlagen muss mindestens 75% betragen und die entstehende Wärme vom Anlagenbetreiber selbst genutzt oder an Dritte abgegeben werden. 2. Abfälle zur Beseitigung (Restmüll): Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind Abfälle zur Beseitigung (Restmüll). Auch Abfallgemische aus Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung, die vom Abfallerzeuger oder besitzer nach ihrem Entstehen vermischt wurden, sind insgesamt Abfälle zur Beseitigung. Sie müssen dem Landkreis zur Entsorgung auf den kreiseigenen Anlagen überlassen werden. Weitere Auskünfte zur Entsorgung von Abfällen erteilen Ihnen das Landratsamt Ludwigsburg und die Gewerbeabfallberatung der AVL. Landratsamt Ludwigsburg - Referat Abfallwirtschaft Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/144-0 Fax 07141/144-335 Internet: www.landkreis-ludwigsburg.de e-mail: [email protected] Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9448-0 Fax 07141/9448-70 Internet: www.avl-ludwigsburg.de e-mail: [email protected] 1 Behälterlogistik zur Entsorgung Ihrer Abfälle Als Gewerbetreibender sind Sie berechtigt und verpflichtet, die auf Ihrem Grundstück angefallenen Abfälle zur Beseitigung der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. In Einzelfällen können Sie diese auf Antrag auch selbst oder durch beauftragte Dritte auf den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises andienen. 1. Rest- und Biomüll Für die Entsorgung Ihrer Abfälle über die öffentliche Abfallentsorgung dürfen nur die vom Landkreis zugelassenen und nachfolgend aufgeführten Abfallbehälter verwendet werden. Restmüll: Biomüll: 120 l-Behälter in der Farbe grau 240 l-Behälter in der Farbe grau 240 l-Mehrkammerbehälter für Restmüll und Biomüll in der Farbe braun 1100 l-Container in der Farbe grau oder in verzinkter Ausführung 120 l-Behälter in der Farbe braun 240 l-Behälter in der Farbe braun Die erforderlichen Rest- und Biomüllbehälter in den Größen 120 l und 240 l werden Ihrem Betrieb vom Landkreis zur Verfügung gestellt. 1100 l-Container zur Entsorgung des Restmülls müssen Sie selbst beschaffen und beim Landkreis zur Leerung anmelden. Benutzungsgebühren: Für die Benutzung der Behälter erhebt der Landkreis eine Jahresbehältergebühr nach Zahl, Größe und Art der zur Verfügung gestellten oder selbst beschafften Behälter. Zusätzlich wird eine Leerungsgebühr nach der Anzahl der erfolgten Leerungen erhoben. Die Gebührensätze richten sich nach der jeweils aktuellen Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ludwigsburg. Sie können den Veröffentlichungen des Landratsamtes entnommen oder bei der AVL erfragt werden. 2. Wertstoffentsorgung über grüne Tonnen "flach und rund" Betriebe, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind, können das Entsorgungssystem "Grüne Tonne - flach" (Papier, Kartonagen, Folien, Styropor) in Anspruch nehmen. Der Landkreis bestimmt die Anzahl der zur Verfügung gestellten grünen Tonnen. Orientierungsmaßstab bei der Zuteilung ist das Volumen der vorhandenen Restmülltonnen. Nicht angeschlossene Betriebe erhalten keine grünen Tonnen. Betriebe, die zu den DSD-Branchen gehören, erhalten zur Entsorgung der Fraktionen "flach und rund" grüne Tonnen nach Bedarf. Dieser richtet sich nach der Menge der zu entsorgenden Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt. Die Abfuhr im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. 3. Selbstanlieferung von Abfällen zur Beseitigung auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises Gewerbebetriebe können in Einzelfällen auf Antrag vom Einsammeln ihrer Abfälle durch die öffentliche Abfallentsorgung befreit werden. Die Abfälle zur Beseitigung sind dann von Ihnen selbst oder durch beauftragte Dritte zu den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises zu verbringen. Die für die Entsorgung erforderlichen Container müssen selbst beschafft oder von Entsorgungsfirmen bzw. Containerdiensten gemietet werden. Adressenlisten finden Sie in den Gelben Seiten oder erhalten Sie bei der AVL. 4. Entsorgung von Abfällen zur Verwertung über Containerdienste Die Entsorgung von Abfällen zur stofflichen oder energetischen Verwertung unterliegt der Eigenverantwortung Ihres Betriebes. Container zur Erfassung dieser Abfälle stellen Ihnen gewerbliche Entsorgungsfirmen und Containerdienste mietweise zur Verfügung. Sie können sich aber auch eigene Container beschaffen und diese selbst oder durch Beauftragung Dritter zu den zugelassenen Verwertungsanlagen bringen (lassen). 2 Abfall-ABC für Gewerbeabfälle Abfallart Zuordnung Abfallgemische, die Restmüll enthalten Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiEigenkompostierung Abfallgemische aus vermischten Klein(st)teilen Aktenordner Aluminium Arbeitshandschuhe Asche und Verbrennungsrückstände Bioabfälle Bodenmatten, Bodenbeläge Broschüren Datenträger (Kassetten, Disketten, CDs) Druckerpatronen Druckerzeugnisse Durchschreibesätze Einweggeschirr aus Aluminium Einweggeschirr aus Pappe Elektro-Schrott Elektronik-Schrott Folien, sauber 1) Folien, leicht verschmutzt Folien, stark verschmutzt Fotos, Dias Gebinde mit Restinhalten, ausgehärtet, bspw. Farben, Lacke Gebinde mit Restinhalten, nicht ausgehärtet, bspw. Farben, Lacke Glas (Flachglas) Glas (Hohlglas) Glühbirnen Grünabfälle 1) Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRücknahme durch Lieferant Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiSonderabfall Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiEigenkompostierung Transportverpackung, Lieferant ist rücknahmepflichtig. 3 alternative Zuordnung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Biomülltonne, in Kleinmengen Restmülltonne Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Grüne Tonne "flach" Wiederbefüllung (nähere Infos erhalten Sie bei der AVL) Grüne Tonne "flach" Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Grüne Tonne "flach" oder Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Grüne Tonne "rund" Biomülltonne oder Container mit Abfällen zur stofflichen Verwertung Abfallart Zuordnung Gummi Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung hitzebeständige und optische Gläser Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseiti2) Holz, behandelt, beschichtet Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Holz, unbehandelt Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Hygieneartikel Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiHygienepapier (Einmalhandtücher) Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiKataloge Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung 1) Kartonagen, Wellpappe, sauber Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Kartonagen, Wellpappe leicht verschmutzt Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Kartonagen, Wellpappe, stark verschmutzt Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiKehricht Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiKlebebänder und -etiketten Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Kunststoffe Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Kunststoffgebinde ohne Restinhalte und Container mit Abfällen zur ohne schädliche Anhaftungen (stofflichen) Verwertung Kunststoffgemische Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Lederreste Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiMetall-Gebinde ohne Restinhalte und ohne Container mit Abfällen zur schädliche Anhaftungen (stofflichen) Verwertung Metall-Schrott, ohne schädliche Anhaftun- Container mit Abfällen zur gen (stofflichen) Verwertung Müllbeutel mit vermischten Abfällen Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseiti1) Paletten (Holz) Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Papier Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Papier, verschmutzt, beschichtet Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Porzellan- und Keramikabfälle Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiProspekte Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Putzlappen Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiSchaumstoffe Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiSpanplatten Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung 1) Transportverpackung, Lieferant ist rücknahmepflichtig. 2) ggf. Sonderabfall, Entsorgung nur in zugelassenen Anlagen 4 alternative Zuordnung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung bei separater Erfassung in die Biomülltonne Grüne Tonne "flach" Grüne Tonne "flach" Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Grüne Tonne "rund" Grüne Tonne "flach" Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Grüne Tonne "flach" Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Abfallart Zuordnung Speisereste aus dem Kantinenbereich Speiseresteverwertung (Adressenlisten erhalten Sie bei der AVL) Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiContainer mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiRestmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Staubsaugerbeutel Styropor-Formteile Styroporchips 1) 1) Teppichboden Textilabfälle Toner, Tonerkartuschen Wiederbefüllung; nähere Informationen erhalten Sie bei der AVL Verbunde (Kunststoff-, Holz-, Textil-) Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Verkaufsverpackungen mit dem grünen Container mit Abfällen zur Punkt (stofflichen) Verwertung Vesperabfälle Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur BeseitiZeitungen, Zeitschriften Container mit Abfällen zur (stofflichen) Verwertung Zigarettenkippen Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseiti1) Transportverpackung, Lieferant ist rücknahmepflichtig. 5 alternative Zuordnung Grüne Tonne "flach" in durchsichtige Tüten verpackt in die Grüne Tonne "flach" Container mit Abfällen zur (energetischen) Verwertung Container mit Abfällen zur stofflichen oder energetischen Verwertung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Restmülltonne oder Container mit Abfällen zur Beseitigung Grüne Tonne "rund" Grüne Tonne "flach" , Altpapiersammlung durch Vereine