Kapitel II
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Kapitel II
Kapitel II Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 1 Bundesweites Fernsehen 1.1 Entwicklung des Programmangebots Bundesweit wurden in Deutschland zum Ende des ersten Halbjahres 2006 37 Free-TV- (davon acht Vollprogramme), 50 Pay-TV-Kanäle und zwei Programme im Handy-TV-Format ausgestrahlt. Weitere 59 Programme verfügten zwar über eine Sendelizenz, waren aber nicht auf Sendung. Diese Angaben basieren auf der von der KEK erstellten Programmliste 2006 (Stand: 30. Juni 2006), die gemäß § 26 Abs. 7 RStV jährlich zu aktualisieren und von den Landesmedienanstalten zu veröffentlichen ist (siehe unter http://www.alm.de/uploads/media/Programmliste_2006.pdf ). In der Programmliste sind in alphabetischer Reihenfolge alle bundesweit lizenzierten privaten Fernsehsender sowie die Programmveranstalter und deren Beteiligte aufgeführt. Diese Angaben basieren auf Auskünften der Fernsehveranstalter und auf allgemein zugänglichen Quellen. Zudem sind auf der Website der KEK die Senderangaben sowie die Beteiligungsverhältnisse der Programmveranstalter in ständig aktualisierter Form abrufbar (vgl. www.kek-online.de, Rubrik Medienkonzentration/Beteiligungsverhältnisse/Fernsehsender). Die Entwicklung der privaten bundesweiten Fernsehangebote im Zeitraum Juli 1998 bis Juli 2006 verdeutlicht Abbildung II – 1. Dargestellt ist die Anzahl der jeweils veranstalteten Voll- und Spartenprogramme, die Anzahl der ausschließlich digital empfangbaren Spartenkanäle, der Payper-View-Angebote, Drittfensterprogramme und fernsehähnlichen Mediendienste, nicht aber die Anzahl der lokalen und regionalen Fernsehangebote. Die Anzahl der bundesweit veranstalteten Fernsehprogramme hat insbesondere in den Jahren 2003 bis 2006 kontinuierlich zugenommen und sich in diesen Zeiträumen nahezu verdoppelt. Anders ist die Entwicklung bei den Sendern bzw. Sendergruppierungen. Hier traten keine signifikanten Veränderungen ein. Bei Großveranstaltungen, wie z. B. der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, hat das Public Viewing in besonderem Maße das öffentliche Interesse gefunden. Die zum 30. Juni 2006 in Deutschland lizenzierten, bundesweit empfangbaren privaten Programme sind in der Tabelle II – 1 aufgeführt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk veranstaltet seit dem Jahr 2003 insgesamt 24 Programme, wovon sechs Programme ausschließlich digital verbreitet werden (vgl. Abbildung II – 2). Die Digitalkanäle der ARD sind Eins Extra, Eins Festival und Eins Plus; die Digitalkanäle des ZDF sind ZDFdokukanal, ZDFinfokanal und ZDFtheaterkanal. Daneben sind alle analog ausgestrahlten öffentlich-rechtlichen Programme auch in den Digitalpaketen von ARD (ARD Digital) und ZDF (ZDFvision) enthalten. Eine neue Entwicklung stellt die Ausstrahlung von Programmen in hoch auflösender Bildqualität, im so genannten HDTV-Standard (High Definition Television), dar. Fernsehen im HDTV-Standard unterscheidet sich von herkömmlichem Fernsehen durch schärfere Konturen, sattere Farben und höhere Auflösung (1280 × 720 oder 1920 × 1080 Pixel), wodurch eine deutlich sichtbare Qualitätsverbesserung des Fernsehbildes erreicht wird. Allerdings werden höhere Übertragungskapazitäten 58 1) nur auf Sendung gegangene Programme, d. h. Zahl der lizenzierten Programme ist ggf. höher Abbildung II – 1: Bundesweite private Fernsehprogramme in deutscher Sprache Quellen: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte Abbildung II – 2: Öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme in Deutschland Quellen: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte Bundesweites Fernsehen Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Programm Programmkategorie oder Genre/Sparte 59 Vermarktung Verbreitung Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik ✓ 13th Street Spielfilm, Serie 9Live Unterhaltung, Quiz AB Sat1) (8 Lizenzen) Information, Unterhaltung (themenspezifische Programme) Animal Planet Dokumentation, Information ANIXE HD Spielfilm, Serie, Musik arena Sport Astro TV Information, Beratung beate-uhse.tv Erotik Bibel TV Spielfilm, Serie, Dokumentation, Musik ✓ Bloomberg Television Information ✓ Body in Balance Information bw family.tv Vollprogramm ✓ Vollprogramm ✓ CB Bonus.TV1) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Classica Musik CNI – The Cult Channel1) Spielfilm ✓ Das Vierte Spielfilm, Serie ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ DCTP Information, Bildung ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Musik ✓ ✓ ✓ ✓ Deluxe Music Musik ✓ ✓ ✓ ✓ Deluxe Nova1) Musik ✓ ✓ ✓ ✓ Detski Mir/ Teleclub Kinderprogramm, Serie (russisch) ✓ ✓ ✓ Deutsches Markenfernsehen (DMF)1) Eigenwerbekanal Discovery Channel Dokumentation, Information ✓ ✓ ✓ ✓ Discovery Geschichte Dokumentation, Information ✓ ✓ ✓ ✓ Discovery HD Dokumentation, Information ✓ ✓ ✓ ✓ Disney Channel Kinderprogramm, Unterhaltung ✓ ✓ ✓ ✓ DMB 2 (MTVmusic) Information, Musik Deluxe Classic1) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Handy-TV ✓ ✓ (DMB) DMB 3 (ProSiebenSat.1 Unterhaltung Mobile) Handy-TV ✓ ✓ (DMB) DSF Sport ✓ DSF-digital1) Sport DTTV1) Vollprogramm (türkisch) ✓ ✓ ✓ Dügün TV1) Information (türkisch) ✓ ✓ ✓ easy.tvInfotainmentkanal Information ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Entertainment Channel Lifestyle ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ 1) Programm ist nicht auf Sendung. Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006) Quelle: KEK, Programmliste 2006 ✓ ➝ 60 Bundesweites Fernsehen ➝ Programm Programmkategorie oder Genre/Sparte Vermarktung Verbreitung Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik Erotik First Erotik ✓ ✓ ✓ Focus TV Gesundheit Information, Bildung ✓ ✓ ✓ Food Channel World1) Lifestyle Games Television (GTV) Information, Unterhaltung ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Contento-Digitalpaket1) themenspezifische Programme (weitere 8 Lizenzen) ✓ ✓ ✓ GIGA Digital Vollprogramm GoldStar TV Musik ✓ ✓ ✓ ✓ GSN (Game Show Network)1) Unterhaltung ✓ ✓ ✓ ✓ Gusto Lifestyle ✓ ✓ ✓ ✓ Gute Laune TV Musik ✓ ✓ ✓ Heimatkanal Unterhaltung ✓ ✓ ✓ ✓ Hit24 Musik ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Hollywood Cinema1) I Music One Iran Music1) ✓ Unterhaltung ✓ ✓ ✓ Unterhaltung ✓ ✓ ✓ Musik (farsi/persisch) ✓ ✓ ✓ Jetix Kinderprogramm jobTV24 Information Junior Kinderprogramm K1010 Unterhaltung, Spiele ✓ kabel eins Vollprogramm ✓ kabel eins classics Spielfilm ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Kanal Avrupa Musik (türkisch) ✓ Kanal D1) Vollprogramm (türkisch) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Kinowelt TV1) Spielfilm ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Kinowelt TV Premium Spielfilm ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ LibertyTV Deutschland1) Unterhaltung, Information ✓ ✓ ✓ Lifestyle1) Unterhaltung ✓ ✓ Messe.TV1) Information MGM Channel Spielfilm, Serie Mohajer International Television (MITV) Vollprogramm (farsi/persisch) Movie Channel1) Spielfilm, Serie ✓ ✓ ✓ movies and more Spielfilm Spielfilm ✓ ✓ ✓ MTV Musik ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ N24 Information, Dokumentation ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ n-tv Information ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ 1) Programm ist nicht auf Sendung. Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006) Quelle: KEK, Programmliste 2006 ✓ ✓ Vollprogramm L-TV Sat1) ✓ ✓ ➝ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 61 ➝ Programm Programmkategorie oder Genre/Sparte Vermarktung Verbreitung Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik ✓ ✓ ✓ ✓ Nasche Kino Spielfilm (russisch) NBC Europe Programmschiene für Das Vierte ✓ ✓ ✓ Nick Kinderprogramm ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Kinderprogramm ✓ ✓ ONYXplus (5 Lizenzen) Musik ✓ ✓ Planet Dokumentation ✓ ✓ ✓ Playhouse Disney Kinderprogramm ✓ ✓ ✓ Premiere (16 Lizenzen) themenspezifische Kanäle ✓ ✓ ✓ ✓ ProSieben Vollprogramm ✓ ✓ ✓ ✓ Reuters Broadcast News1) Information (englisch) ✓ RTL II Vollprogramm ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ RTL Television Vollprogramm ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ RTL World – Digitalbouquet1) (4 Lizenzen) 4 themenspezifische Kanäle (und RTL Television, RTL II, Super RTL als SimulcastProgramme; EPG) ✓ ✓ ✓ ✓ RTVi (RTV International) Vollprogramm (russisch) ✓ ✓ ✓ ✓ Sat.1 Vollprogramm ✓ ✓ ✓ Sat.1 Comedy Spielfilm, Comedy ✓ ✓ ✓ Sci-Fi Channel Spielfilm, Serie ✓ ✓ ✓ ✓ SET (Sony Entertainment Television)1) Spielfilm, Serie, Dokumentation (englisch mit deutschen Untertiteln) ✓ ✓ ✓ ✓ Silverline Movie Channel Spielfilm ✓ ✓ ✓ Single TV1) Unterhaltung ✓ ✓ ✓ ✓ souvenirs from the earth1) Videofilm, Musik ✓ ✓ ✓ SPIEGEL TV digital Dokumentation, Information ✓ ✓ ✓ Starblitz1) Musik ✓ ✓ ✓ Studio Universal Spielfilm Nickelodeon1) 1) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Super RTL Unterhaltung ✓ TD 1 Vollprogramm (türkisch/deutsch) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Tele 5 Unterhaltung ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ terranova Dokumentation ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ TGRT Europe Vollprogramm (türkisch/deutsch) ✓ ✓ ✓ ✓ The History Channel Dokumentation ✓ ✓ ✓ 1) Programm ist nicht auf Sendung. Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006) Quelle: KEK, Programmliste 2006 ✓ ✓ ✓ ✓ ➝ 62 Bundesweites Fernsehen ➝ Programm Programmkategorie oder Genre/Sparte Vermarktung Verbreitung Free-TV Pay-TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik Toon Disney, Toon Disney +1 Kinderprogramm ✓ ✓ ✓ Toongate1) Kinderprogramm ✓ ✓ ✓ ✓ TS Technology & Science Channel1) Dokumentation ✓ ✓ ✓ ✓ Türkshow Vollprogramm (türkisch) VH-1 Classic1) Musik Vitalissimo1) Unterhaltung, Bildung VIVA Musik ✓ VIVA plus Musik ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Vollprogramm ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Reisekanal ✓ ✓ ✓ ✓ Servicekanal ✓ ✓ ✓ ✓ Walk’n Watch1) Vollprogramm Handy-TV ✓ WeinTV Lifestyle Würfelzucker TV1) Musik ✓ XXP (DMAX) Vollprogramm ✓ VOX VOX Digital Reise1) VOX Digital Service1) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ (DMB) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ 1) Programm ist nicht auf Sendung. Tabelle II – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland (Stand: 30. 06. 2006) Quelle: KEK, Programmliste 2006 benötigt. Als erstes HDTV-Angebot in Deutschland ist am 25. Oktober 2005 der von Karlsruher Hochschulen produzierte Sender HD Hit gestartet. Seit 26. Oktober 2005 werden Sat.1 HD und ProSieben HD über Astra-Satelliten ausgestrahlt. Premiere startete im Januar 2006 ein aus drei Programmen bestehendes HD-Angebot (Premiere HD Film, Premiere HD Sport, Premiere HD Thema (Programme des Discovery Channel in HD)). Seit Mai 2006 ist ANIXE HD auf Sendung. Für den Fernsehempfang im HDTV-Standard sind HD-Receiver und entsprechende Endgeräte, wie z. B. LCD- oder Plasma-Bildschirme, erforderlich. Für die Verbreitung über mobile Endgeräte (Handy-TV)63 wurden erstmals im April 2006 durch die HAM mit MTVmusic (Arbeitstitel: DMB 2) und ProSiebenSat.1 Mobile (Arbeitstitel: DMB 3) Fernsehprogramme im DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcasting) zugelassen. Die Landesmedienanstalten hatten im Rahmen eines länderübergreifenden Pilotprojektes im August 2005 die terrestrischen digitalen Übertragungskapazitäten für Handy-TV ausgeschrieben. In allen Ländern wurden der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) die DMB-Kapazitäten zur Übertragung von Fernsehbildern und Digitalradio über das Handy zugewiesen. Am 31. 05. 2006 – noch vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft – ist das Angebot unter dem Namen „watcha“ mit dem Programm des ZDF, dem Nachrichtensender N24, dem Comedy-Kanal ProSiebenSat.1 Mobile, dem Musikprogramm MTVmusic sowie dem visuellen Hörfunksender bigFM2see zunächst in 5 deutschen Städten gestartet. Im September 2006 konnte „watcha“ bereits in 13 Städten empfangen und über die Mobilfunkunternehmen debitel und mobilcom abonniert werden (vgl. www.watcha.de). Ein weiterer Standard für die Rundfunkübertragung auf das Handy ist DVB-H, der deutlich mehr Kanäle zulässt als der DMB-Standard. Auch für DVB-H starteten die Landesmedienanstalten 63 Siehe hierzu auch Kapitel II 2.2.2.8.3. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 63 dreimonatige Pilotprojekte in Hannover, Hamburg, Berlin und München: Von Ende Mai bis Ende August 2006 (in München bis Ende Juli 2006) konnten etwa 1.000 Personen das Handy-TV-Angebot der Mobilfunkunternehmen E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone im DVB-H-Standard testen. Im Unterschied zu DMB können über DVB-H bisher 16 Kanäle (Fernsehprogramme von ARD, ZDF, Nord3, BR, RBB, RTL, Sat.1, ProSieben, n-tv, N24, VOX, MTVmusic, Eurosport, ein regionales Fernsehangebot aus Hamburg 1, TV Berlin und München TV sowie die Hörfunkprogramme NDR Info, Radio Fritz, r.s.2, RTL Radio, Radio Digital 1, radio ffn, Hit Radio Antenne, Rock Antenne und Galaxy)64 und zukünftig bis zu 40 Kanäle übertragen werden. Über die Mobilfunknetze werden durch einen Rückkanal auch interaktive Programmformate möglich. Nach der Testphase planen die Mobilfunkunternehmen nunmehr eine gemeinsame technische Plattform für das Handy-TV und beabsichtigen, sich um die nötigen Lizenzen, die die Landesmedienanstalten bis Mitte 2007 vergeben wollen, zu bewerben. Auf Initiative der Mobilfunkunternehmen wird diese Kooperation durch das Bundeskartellamt geprüft; bis Ende 2006 will das Amt entscheiden.65 Medienrechtlich ist bislang offen, nach welchen Kriterien die Kanäle auf der DVB-H-Plattform verteilt werden sollen.n Auch über UMTS, dem breitbandigen Mobilfunkstandard, können Bewegtbilder auf das Handy übertragen werden. So bietet das Mobilfunkunternehmen Vodafone Live- und Videostreams aus den Bereichen aktuelle Information/Dokumentation (CNNmobile, n-tv, TRT, National Geographic), Sport (Eurosport, Extreme Sports, Vodafone Freistoß (Bundesliga, Champions League), Service (Wetter-TV, Progammkanal (EPG)), Shopping (QVC) und Entertainment (z. B. GZSZmobile, Verliebt in Berlin, ProSieben mobile, MTV mobile, Nick, Fashion TV, Cinema TV, Comedy) an. Auch T-Mobile verbreitet per UMTS Live- und Videostreams; E-Plus und O2 beschränken sich auf Videostreams.m Insgesamt steht der Markt für Handy-TV noch ganz am Anfang. So nutzen derzeit in Deutschland rund 5.000 Kunden das Handy-TV-Angebot von MFD (debitel, mobilcom) im DMB-Standard, ca. 100.000 Kunden nutzen das Handy-TV-Angebot per UMTS von Vodafone (von rund 410.000 UMTSHandy-Besitzern).66 Der UMTS-Standard ist aufgrund seiner technischen Kapazitätsgrenze nicht massenmarktfähig; die Netze sind bei gleichzeitigem Zugreifen vieler Nutzer überlastet. Demzufolge konkurrieren die technischen Standards DMB und DVB-H, mit deren bundesweitem Regelbetrieb jedoch erst 2009 gerechnet wird. Dennoch ist die Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendern über das Handy für die Rundfunkunternehmen von strategischer Bedeutung. Auch die Mobilfunkunternehmen verfolgen neue Geschäftsmodelle, indem sie über die Handy-TV-Plattform ihre Programme verschlüsselt und damit kostenpflichtig67 ausstrahlen wollen. Derzeit ist jedoch die Zahlungsbereitschaft der Nutzer für kostenpflichtige mobile Dienste und Inhalte noch gering.68 An Bedeutung gewinnen werden zunehmend auch interaktive Vermarktungsformen über mobile Endgeräte. Neben dem Handy-TV stellt das Fernsehen über Internet-Protokoll (IPTV) eine neue Entwicklung im Bereich der Rundfunkübertragung dar (siehe auch Kapitel II 2.2.3). Dem Internetfernsehen via DSL (Digital Subscriber Line) wird ein Potenzial nachgesagt, als vierter Übertragungsweg für Fernsehen zukünftig zu einer ernsthaften Konkurrenz für die bestehenden Infrastrukturkanäle Kabel und Satellit zu werden.69 Die zunehmende Verbreitung der DSL-Anschlüsse – und auch die Einführung der schnelleren Varianten ADSL2+ (Asymmetric Digital Subscriber Line 2) und VDSL 64 65 66 67 68 69 Pressemitteilung der HAM vom 31. 05. 2006. Vgl. auch Süddeutsche Zeitung vom 03. 06. 2006, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02. 09. 2006. Vgl. epd medien vom 26. 08. 2006; Der Spiegel vom 17. 10. 2005, S. 226 f.; InfoSat, September 2005, S. 191. In Branchenkreisen werden Beträge zwischen 5 und 10 € monatlich diskutiert; vgl. auch Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02. 09. 2006. Nach der Studie „Der Markt für mobile Dienste“ des IT-Dienstleisters Logica CMG würden die Deutschen durchschnittlich 4,50 € monatlich für mobile Inhalte zahlen. Mathias Birkel, Klaus Goldhammer (Hrsg.), IPTV 2010. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland, Berlin, März 2006. 64 Bundesweites Fernsehen (Very High Speed Digital Subscriber Line) – führt zu einem Anwachsen an Bewegtbild-Angeboten im Internet (vgl. Kapitel II 2.1.5). Mit der Modernisierung der Netze kann zwischen Kabelnetzbetreibern und DSL-Anbietern eine direkte Wettbewerbssituation entstehen, indem über beide Übertragungswege Fernsehen, Internet und Telefon im Bündel („Triple Play“) angeboten werden.m Die Deutsche Telekom AG startete über ihr VDSL-Netz Mitte Oktober 2006 das IPTV-Angebot „T-Home“, das etwa 100 Sender (60 Free- und 40 Pay-TV-Programme) sowie 1.200 abrufbare Filme (Video-on-Demand, VoD) umfasst. Bestandteil des T-Home-Angebotes ist auch das von Premiere als Sublizenznehmerin der Deutsche Telekom AG produzierte Programm „Premiere Bundesliga powered by T-Com“. Die Deutsche Telekom hatte von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die Live-Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009 per IPTV erworben (siehe hierzu insbes. Kapitel II 2.2.1.3). Noch vor dem Marktführer Deutsche Telekom AG startete als erstes Unternehmen in Deutschland HanseNet, eine Tochtergesellschaft von Telecom Italia, Mitte Mai 2006 mit „Alice homeTV“ ein vergleichbares IPTV-Angebot mit ebenfalls 100 Programmen (60 Free-, 40 Pay-TV-Sender) sowie 600 Filmen auf Abruf (VoD). Allerdings ist das Angebot derzeit nur im Großraum Hamburg und Lübeck verfügbar, es soll aber mittelfristig auch in anderen Ballungsräumen erhältlich sein (vgl. http://www.alice-dsl.de). Mit der zunehmenden Vermarktung von Programmen durch Plattformbetreiber in Paketen verändern sich die Geschäftsmodelle des kommerziellen Fernsehens. Die Plattformbetreiber sind sowohl Netzbetreiber als auch Inhalteanbieter und Vermarkter und verfügen dadurch über den entscheidenden Endkundenkontakt. Dabei wird die individuelle Adressierbarkeit des Kunden zur Schlüsselfrage für die Plattformbetreiber, das heißt, es geht ausschließlich um kommerzielle und weniger um publizistische Vorgaben. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die geplante Digitalplattform Entavio/Dolphin des Satellitenbetreibers SES Astra (siehe auch Kapitel II 2.2.2.8.2). Zwischen den einzelnen Programm- und Vermarktungsplattformen (vgl. Kapitel II 2.2.2.8) wird ein harter Verdrängungswettbewerb entstehen. Als neue Konkurrenten treten derzeit die Telekommunikationsunternehmen mit ihren IPTV-Angeboten in den Markt ein. Aber auch zwischen den bestehenden Pay-TV-Plattformen verschärft sich der Wettbewerb. So ist Premiere immer stärkerer Konkurrenz insbesondere durch die Pay-TV-Angebote der Kabelnetzbetreiber ausgesetzt und muss – auch durch den Verlust der Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga – sinkende Abonnentenzahlen in Kauf nehmen. Die Entwicklung im Satellitenbereich bleibt abzuwarten. Absehbar ist, dass sich durch die Konvergenz der Medien die Marktanteile verschieben werden, wobei insbesondere Netz- und Plattformbetreiber hier eine Schlüsselfunktion einnehmen könnten. Medienrechtlich ist bislang der Begriff „Plattformbetreiber“ jedoch nicht geklärt. Für die KEK stellen sich in diesem Zusammenhang insbesondere Fragen bezüglich der Zurechnung von Programmen (vgl. Kapitel III 2.3.4) und der Veranstaltereigenschaft von Plattformbetreibern. Bei einer Einschätzung der Entwicklung des bundesweiten privaten Fernsehangebots in Deutschland ist neben Programmanzahl und -typologie der Erfolg der Programme auf dem Zuschauermarkt von Bedeutung. Zugrundegelegt werden hier die von der AGF/GfK-Fernsehforschung erhobenen Zuschaueranteile (GfK-„Marktanteile“). Im Jahresdurchschnitt 2005 waren ARD (Das Erste, 13,5 %), ZDF (13,5 %), RTL (13,2 %) und Sat.1 (10,9 %) die vier meist genutzten Programme, zusammen machen sie über die Hälfte des Fernsehkonsums in Deutschland aus. Mit ProSieben (6,7 %), VOX (4,2 %), RTL II (4,2 %) und kabel eins (3,8 %) erreichen die acht am meisten gesehenen Programme 70 % Zuschaueranteil, was etwa zwei Drittel der Fernsehnutzung entspricht. Insgesamt 20 Programme decken 90 % des Zuschauermarktes ab. Somit wird der Bedarf an Fernsehen von nur wenigen Sendergruppierungen bzw. von Fernsehsendern weniger Konzerne gedeckt, obwohl die Anzahl der bundesweit veranstalteten Fernsehprogramme kontinuierlich zunimmt. Die Tabelle II – 2 gibt die Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer in Prozent wieder. Dargestellt ist die Sehdauer der Zuschauer ab drei Jahren, Montag bis Sonntag, in der Zeit 11/1954 04/1963 60er Jahre, 1992 01/1984 01/1984 12/1984 08/1987 01/88 Tele 5, seit 01/93 DSF 01/1989 02/1989 02/1991–09/1999 07/1996–09/1999 10/99 (Relaunch) 02/1992 05/1992 11/1992 01/1993 03/1993 01/1993 12/1993 04/1995 08/95 tm3, seit 09/2001 Neun Live 03/1995 01/1997 04/1997 01/2000 05/2001 05/2001 04/2002 09/2005 10/2005 Sendebeginn 1985 43,4 42,6 10,2 0,4 – – 1986 44,9 40,2 10,1 0,7 – – – Westdeutschland 1987 1988 1989 42,2 37,9 31,7 40,7 36,2 32,4 10,5 10,7 10,4 1,2 4,1 10,0 1,5 5,8 8,5 – – – – – – – – 1,3 1990 30,8 28,8 9,0 11,5 9.0 – – 0,6 – 1,6 0,1 – 1,3 2,6 – – – – – – – 9,2 1993 17,0 18,0 7,9 18,9 14,4 0,8 – 1,3 6,5 1992 22,0 22,0 8,3 16,7 13,1 – – 3,0 3,8 1991 27,5 25,6 8,8 14,4 10,6 – – 1,9 2,0 0,2 0,3 2,0 3,8 – – 9,4 1,2 – 1994 16,3 17,0 8,9 17,5 14,9 1,0 – 1,2 – 3,0 0,2 0,3 2,6 4,6 – – – – 9,9 1,2 – 1995 14,6 14,7 9,7 17,6 14,7 0,9 – 1,3 – 3,6 0,3 0,3 3,0 4,5 – – 2,1 – 9,5 1,2 ≈0,7 – 1996 14,8 14,4 10,1 17,0 13,2 0,9 – 1,1 – 0,6 – 3,8 0,3 0,5 3,0 4,0 – – 2,3 0,3 9,4 1,1 ≈0,7 – 1997 14,7 13,4 11,6 16,1 12,8 0,9 – 1,2 – 0,9 0,3 4,4 0,3 0,6 2,8 3,8 – – 2,9 0,6 8,7 1,1 ≈0,7 – – 1,3 0,4 8,4 1,1 ≈0,5 ≈0,2 ≈0,3 5,4 0,3 0,7 2,8 4,0 – – 2,8 1,0 Deutschland 1998 1999 15,4 14,2 13,6 13,2 12,3 12,5 15,1 14,8 11,8 10,8 0,9 0,9 – – 1,1 1,3 – 1,2 0,4 – 8,2 1,0 ----≈1,1 5,5 0,3 0,7 2,8 4,8 – – 2,8 1,0 2000 14,3 13,3 12,7 14,3 10,2 0,9 – 1,2 – 1,2 0,5 – – – 8,0 0,9 ----≈1,2 5,0 0,4 0,7 3,1 4,0 – – 2,8 0,5 2001 13,7 13,0 13,0 14,8 10,1 0,9 – 1,0 – 1,1 0,5 – – 0,0 – 7,1 0,8 ----≈1,2 4,5 0,4 0,6 3,3 3,9 0,1 – 2,4 0,4 2002 14,2 13,8 13,1 14,6 9,9 0,9 – 0,9 – 1,2 0,5 0,4 0,3 0,1 – 7,1 0,9 ----≈2,6 4,2 0,3 0,6 3,5 4,7 0,1 – 2,7 0,3 2003 14,0 13,2 13,4 14,9 10,2 1,0 0,5 1,1 0,3 1,2 0,5 0,4 0,3 0,1 0,3 7,0 0,9 ----2,4 4,0 0,4 0,5 3,7 4,9 0,1 0,4 2,7 0,2 2004 13,9 13,6 13,7 13,8 10,3 1,0 0,4 1,1 0,3 1,2 0,6 0,6 – 0,2 0,4 – – 6,7 0,9 ----2,3 3,8 0,5 0,6 4,2 4,2 0,0 0,5 2,8 0,2 2005 13,5 13,5 13,6 13,2 10,9 1,0 0,4 1,2 Tabelle II – 2: Entwicklung der Zuschaueranteile von 1985 bis 2005 Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung (pc#tv, Panel D+EU) 1) Am 01. 10. 1999 gingen die Programme von DF1 und Premiere (alt) in „Premiere World“ (seit Mai 2002: „Premiere“) auf. Die ausgewiesenen Zuschaueranteile beziehen sich auf die jeweiligen Gesamtprogrammpakete von DF1 und Premiere World bzw. Premiere (also einschließlich der nicht vom Plattformbetreiber selbst veranstalteten Programme, wie z. B. Disney Channel, 13th Street oder Sci-Fi Channel) und basieren zunächst auf Schätzungen. Seit 2003 teilt Premiere der KEK im Rahmen von Prüfverfahren die Zuschaueranteile der Premiere-Programmplattform mit. Bei der Erhebung der Zuschaueranteile legt Premiere eine Grundgesamtheit von 71,3 Mio. Personen ab drei Jahren zugrunde. VIVA plus Kinderkanal Phoenix N24 MTV2 Pop XXP Tele 5 Nick Das Vierte ProSieben Eurosport Premiere (alt)1) DF11) Premiere1) kabel eins arte n-tv VOX RTL II Euronews VIVA Super RTL 9Live Fernsehprogramm ARD ZDF ARD (8 Dritte) RTL SAT.1 3sat MTV DSF Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 65 66 Bundesweites Fernsehen von 3:00 bis 3:00 Uhr. Die Erhebung ist repräsentativ für 34,99 Mio. Fernsehhaushalte in Deutschland einschließlich EU-Haushalte. Das Fernsehpanel der AGF/GfK-Fernsehforschung stellt ein Abbild aller privaten Fernsehhaushalte in Deutschland dar. Seit dem 1. Januar 2001 umfasst das Panel entsprechend den Anforderungen an eine repräsentative Stichprobe 5.640 Haushalte und bildet damit die Fernsehnutzung von 73,42 Mio. Personen ab. Bis Dezember 1994 wurden die Sehdaueranteile für Zuschauer ab sechs Jahren, einschließlich der mitsehenden Fernsehgäste, erhoben. Seit Januar 1995 werden zwar zusätzlich die Sehaktivitäten der drei- bis fünfjährigen Kinder berücksichtigt, der quantitativ bedeutsamere Fernsehkonsum der Gäste wird jedoch nicht mehr mitgezählt, so dass der Kreis der potenziellen Zuschauer kleiner geworden ist. Seit Januar 2001 wird die Fernsehnutzung der in Deutschland lebenden EU-Ausländer berücksichtigt; zuvor wurde nur die Fernsehnutzung der deutschen Staatsbürger erfasst. Durch die Einbeziehung der EU-Ausländer stieg die Grundgesamtheit von 33,6 Mio. auf 34,99 Mio. repräsentative Fernsehhaushalte. Im Panel weiterhin unberücksichtigt bleibt jedoch die Fernsehnutzung der beiden größten Ausländergruppen in Deutschland – Menschen aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien (Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Slowenien). Gemessen an der Fernsehnutzung der Zuschauer zeigen sich nach wie vor enge, oligopolistische Marktverhältnisse. Beim bundesweit verbreiteten Fernsehangebot haben sich die vier Sender- Abbildung II – 3: Zuschaueranteile nach Sendergruppierungen Seit Oktober 2002 wird Premiere nicht mehr einem Unternehmen der KirchGruppe zugerechnet. Mit Beschluss der KEK vom 13. 05. 2003 (Az.: KEK 179) wird DSF nicht mehr der Kirch Media GmbH & Co. KGaA i. In. zugerechnet. Seitdem sind die Fernsehsender aufgelistet, die unmittelbar der ProSiebenSat.1 Media AG zugerechnet werden. Im Juli 2003 vollzogen Tochtergesellschaften der Saban Capital Group, Inc. den Erwerb der Anteile der KirchMedia an der ProSiebenSat.1 Media AG (Az.: KEK 185). Damit sind die Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live der ProSiebenSat.1 Media der Saban Capital Group zuzurechnen. Der Nachrichtensender n-tv wird seit Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 der RTL Group zugerechnet (Az.: KEK 156). Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung (Stand: Juli 2006) Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 67 gruppierungen ARD, ZDF, RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG etabliert. Ihre Programmangebote erfüllen, gemessen an durchschnittlichen Sehdaueranteilen (Nutzungszeit), über 90 % des Fernsehbedarfs der Zuschauer. Im Jahresdurchschnitt 2005 erreichten die Programme der RTL-Gruppe 25,1 % und die der ProSiebenSat.1 Media AG 22,2 % Zuschaueranteil. Damit bleiben beide Senderfamilien unterhalb der medienkonzentrationsrechtlich relevanten Schwelle von 30 %. Die Programme der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten bilden mit durchschnittlich 43,8 % Zuschaueranteil das Gegengewicht zu den Sendern der beiden großen privaten Veranstaltergruppen. Auf die restlichen Programme – hierzu zählen auch digitale Pay-TV-Sender, Einkaufsfernsehen, privates Regionalfernsehen, fremdsprachige Programme oder Offene Kanäle – entfällt 2005 ein Zuschaueranteil von durchschnittlich 8,9 %. Obwohl die medienkonzentrationsrechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk eingehalten werden, muss berücksichtigt werden, dass sowohl die RTL Group als auch die ProSiebenSat.1-Gruppe auch auf medienrelevanten verwandten Märkten tätig sind (siehe hierzu Kapitel II 1.2.1 und 1.2.2). Diese crossmedialen Aktivitäten der Unternehmen führen zu einer Verstärkung der vertikalen und diagonalen Konzentration im Medienbereich. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung nach § 26 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV bezog die KEK erstmals die medienrelevanten verwandten Märkte im Prüfverfahren Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG (Az.: KEK 293) in ihre Betrachtungen mit ein. Die Kommission kam hier zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung aller Umstände die Axel Springer AG nach der Übernahme der ProSiebenSat.1Gruppe über eine Meinungsmacht verfügt, die derjenigen eines Unternehmens gleichzusetzen ist, dem Fernsehprogramme mit einem Zuschaueranteil von über 42 % zuzurechnen sind. Angesichts der Wertungen von § 26 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2, 2. Alt. RStV war das Vorliegen vorherrschender Meinungsmacht deshalb zu bejahen (vgl. ausführlich hierzu Kapitel III 2.1.1.2). 1.2 Entwicklung der Veranstaltergruppen Im bundesweiten Fernsehen haben sich frühzeitig Sendergruppierungen herausgebildet. Dabei bilden mehrere Veranstalter, die im Einflussbereich eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns stehen, eine Veranstaltergruppe. Die Gruppierungen sind als EinflussSphären zu verstehen und müssen keine Konzerne im aktienrechtlichen Sinne darstellen. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung in den Zurechnungskriterien des § 28 RStV berücksichtigt. Die oft sehr komplexen Zurechnungsfragen werden im Kapitel III 2.3 eingehend erörtert. An dieser Stelle sollen nur die Grundzüge skizziert werden. Einem Unternehmen sind danach solche Programme zuzurechnen, – die es selbst veranstaltet, – die von einem anderen Unternehmen veranstaltet werden, an dem das Unternehmen unmittelbar mit mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten beteiligt ist, – die von einem anderen Unternehmen veranstaltet werden, an dem ein mit dem ersten Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen mit mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten beteiligt ist. Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander – in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16 AktG), – abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG), 68 Bundesweites Fernsehen – Konzerne und Konzernunternehmen (§ 18 AktG), – wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG) oder – Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292 AktG) sind. Umgekehrt werden dem Veranstalter die Programme anderer Unternehmen zugerechnet, die an ihm mit mindestens 25 % der Anteile beteiligt sind. Einer Beteiligung im oben beschriebenen Sinne steht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 RStV gleich, wenn das Unternehmen – regelmäßig einen wesentlichen Teil der Sendezeit eines Veranstalters mit von ihm zugelieferten Programmteilen gestaltet oder – aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, satzungsrechtlicher Bestimmungen oder in sonstiger Weise eine Stellung innehat, die wesentliche Entscheidungen eines Veranstalters über die Programmgestaltung, den Programmeinkauf oder die Programmproduktion von seiner Zustimmung abhängig macht (siehe hierzu unter Kapitel III 2.3). Nach diesen Kriterien wird von der KEK die Zurechnung von Programmen vorgenommen, die in Tabelle II – 3 wiedergegeben und – soweit von einer Veranstaltergruppierung gesprochen werden kann – einer solchen zugeordnet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Aufgeführt werden nur derzeit auf Sendung befindliche Programme. Innerhalb der RTL Group und bei der Konzernobergesellschaft Bertelsmann AG wurden zuletzt die Einflüsse externer Gesellschafter reduziert. So hat die RTL Television GmbH die bis dahin von der CNN/ Time Warner Beteiligungs OHG gehaltenen 50 % der Anteile an der Veranstalterin von n-tv übernommen und wurde damit ihre Alleingesellschafterin. Die Aufstockung der Beteiligung führt nach Feststellungen der KEK nicht zur Entstehung vorherrschender Meinungsmacht: Im Rahmen einer Gesamtbewertung der Aktivitäten der RTL Group und ihrer Konzernobergesellschaft Bertelsmann AG im Medienbereich kam die KEK zu dem Ergebnis, dass der durch diese Aktivitäten vermittelte potenzielle Meinungseinfluss in etwa demjenigen eines bundesweiten FernsehveranstalVeranstaltergruppe zuzurechnende Programme Zuschaueranteile (insgesamt)1) 2005 09/2006 RTL Group RTL, RTL II, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV, RTL Crime, RTL Living, Passion, K1010 25,0 % 25,3 % ProSiebenSat.1 Media AG Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Sat.1 Comedy, kabel eins classics, ProSiebenSat.1 Mobile 22,2 % 21,7 % Walt Disney Super RTL, RTL II, Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney, Jetix, The History Channel 7,0 % 6,4 % Tele München Gruppe RTL II, Tele 5 4,6 % 4,5 % Viacom MTV, MTVmusic, VIVA, VIVA plus (künftig Comedy Central), Nick 1,5 % 1,9 % EM.TV AG Junior, DSF 1,2 % 1,2 % NBC Universal 13th Street, Sci-Fi Channel, Das Vierte, The History Channel, NBC Europe – 0,7 % Discovery Communications, Inc. Discovery Geschichte, Discovery Channel, Animal Planet, Discovery HD, DMAX (vormals XXP) 0,2 % (XXP) 0,4 % 1) Sofern von der AGF/GfK ausgewiesen. Tabelle II – 3: Zurechnung von Programmen Quelle: KEK Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 69 ters mit einem Zuschaueranteil von 27 % entspricht und damit nennenswert unter der 30-ProzentSchwelle bleibt, ab der vorherrschende Meinungsmacht gesetzlich vermutet wird. Die KEK hat daher die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens bestätigt. Darüber hinaus hat die WAZ ihre indirekte Beteiligung an der RTL Group aufgegeben. Die RTL Group hat ihre Aktivitäten im Fernsehbereich mit der Gründung des Senders Traumpartner TV und der Beteiligung an der Veranstalterin von K1010 auf „interaktive“ digitale Programme ausgeweitet. Sie verfügt darüber hinaus bereits seit dem Jahr 2000 über Lizenzen für vier digitale Spartenprogramme, die im Rahmen eines digitalen Programmbouquets ausgestrahlt werden sollen. Am 1. Dezember 2006 sind die Pay-TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion gestartet. Die ProSiebenSat.1 Media AG steht vor dem Verkauf an die Finanzinvestoren KKR und Permira. KKR und Permira erwägen, die ProSiebenSat.1 Media AG mit der zu ihrem Beteiligungsportfolio gehörigen SBS Broadcasting Group zusammenzuführen und einen europäischen TV-Konzern zu schaffen. Im Fall der beabsichtigten Übernahme durch die Axel Springer AG hatte die KEK erstmals einer Beteiligungsveränderung ihre Zustimmung versagt (s. u. Kapitel III 2.1). Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass die starke Position der ProSiebenSat.1-Gruppe im bundesweiten privaten Fernsehen vor allem in Kombination mit der überragenden Stellung der Axel Springer AG im Bereich der Tagespresse zu vorherrschender Meinungsmacht führen würde. Die Axel Springer AG hätte dadurch einen Meinungseinfluss erlangt, der einem Zuschaueranteil von über 42 % im bundesweiten Fernsehen entspräche. Die ProSiebenSat.1 Media AG hat ihre bislang im frei empfangbaren Fernsehen verankerten Aktivitäten nunmehr auch auf den Bereich der Pay-TV-Veranstaltung ausgedehnt. Ihr wurden Zulassungen für die vier digitalen Pay-TV-Spartenprogramme Sat.1 Comedy, Lifestyle, Movie Channel und kabel eins classics erteilt. Die Programme Sat.1 Comedy und kabel eins classics sind seit dem 01. 06. 2006 auf Sendung und werden über die Pay-TV-Plattformen von Kabel Deutschland, Kabel Baden-Württemberg und Unity Media sowie im Internet über DSL-Kabelnetze ausgestrahlt. Die KEK hat darüber hinaus die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit der Zulassung von fünf digitalen, frei empfangbaren Spartenprogrammen (ProSiebenSat.1 Family, – Fiction, – Fun, – Favorites und – Facts) bestätigt. Das Programm ProSiebenSat.1 Mobile, das die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH über ihre Digitalplattform für mobile Rundfunkdienste anbietet, wird vollständig von der ProSiebenSat.1 Media AG gestaltet und ist ihr daher ebenfalls zuzurechnen. Der Disney-Konzern hat sein auf die Zuschauergruppe der Kinder ausgerichtetes Programmangebot von Super RTL, Disney Channel und Jetix (ehemals: Fox Kids) um die digitalen Kinderspartenprogramme Toon Disney und Playhouse Disney ergänzt. Zudem ist der Konzern neben NBC Universal und The Hearst Corporation mittelbar an der Veranstalterin von The History Channel beteiligt, die künftig die weiteren Pay-TV-Programme Crime & Investigation Network und The Biography Channel veranstalten wird. Die EM.TV AG hat ihre mittelbare Beteiligung an der Tele München Gruppe an eine vollständig im Anteilsbesitz von Dr. Herbert Kloiber stehende Gesellschaft veräußert. Dadurch wurden die Tele München Gruppe und EM.TV AG unternehmerisch entflochten. Der medienkonzentrationsrechtliche Zurechnungszusammenhang zwischen den Programmen RTL II und Tele 5 einerseits sowie Junior und DSF andererseits wurde somit aufgehoben. Jüngst hat das Schweizer Unternehmen Highlight Communications AG eine Beteiligungsoption und Stimmrechte der EM.TV AG erworben.70 Zu dieser Unternehmensgruppe gehören u. a. das Film- und Fernsehproduktionsunternehmen Constantin Film AG sowie die Sportrechteagentur Team Holding AG. Der Viacom-Konzern hat seine Aktivitäten im bundesweiten privaten Fernsehen ausgebaut: Nach der Übernahme der VIVA Media AG und der VIVA Plus Fernsehen GmbH durch Viacom ver70 Dieser Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung, Az.: KEK 376-1.m 70 Bundesweites Fernsehen fügt der Konzern derzeit über drei speziell für Deutschland konzipierte Musikspartenkanäle. Das Programm MTV 2 Pop wurde durch das Kinderspartenprogramm Nick ersetzt. Künftig soll auch das Programm VIVA plus in das Unterhaltungsspartenprogramm Comedy Central umgestaltet werden. Für das Programm MTVmusic der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH liefert die VIVA Plus Fernsehen GmbH komplett die Inhalte zu. Das Programm wird Viacom daher ebenfalls zugerechnet. Auch der US-amerikanische Medienkonzern NBC Universal hat sein Engagement im deutschen Fernsehmarkt verstärkt. Er hat zwei neue frei empfangbare Spartenprogramme gestartet: das auch analog empfangbare Spielfilmprogramm Das Vierte sowie das auf interaktive Anwendungen ausgerichtete Programm GIGA Digital. Die Beteiligung an der als 100 %ige Tochtergesellschaft gegründeten Veranstalterin von GIGA Digital wurde jedoch schrittweise auf einen Anteil von 8,2 % reduziert. Der Konzern ist zudem an der Veranstalterin des Pay-TV-Spartenprogramms The History Channel beteiligt, die beabsichtigt, zwei weitere Themenkanäle zu veranstalten (s. o.). Die Discovery Communications, Inc. (DCI) hat ihre Aktivitäten im bundesweiten privaten Fernsehen um das in hochauflösender Bildqualität (High Definition Television Standard (HDTV)) ausgestrahlte Spartenprogramm Discovery HD ergänzt und zudem 98 % der Anteile an der Veranstalterin von DMAX (vormals XXP) übernommen. Angesichts der marginalen Zuschaueranteile wurde auf eine nähere Darstellung dieser Unternehmensgruppe verzichtet. An der Schnittstelle zwischen Distribution und Programmveranstaltung bewegen sich die Plattformbetreiber mit ihren Programmangeboten. Lizenzen zur Veranstaltung eigener Programme halten derzeit nur die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG und die zum Unity-Media-Konzern gehörige Arena Sport Rechte und Marketing GmbH. Ihnen werden darüber hinaus einige der über ihre Plattform verbreiteten Programme Dritter zugerechnet. Die Kabel-Deutschland-Gruppe und die PrimaCom AG verfügen dagegen über keine eigene Lizenz zur Veranstaltung von Fernsehprogrammen; auch ihnen werden jedoch Programme in ihrer Funktion als Plattformbetreiber zugerechnet. Die Zurechnung von Programmen ergibt sich aus Regelungen in den jeweiligen Plattform- und Vermarktungsverträgen, die den Plattformbetreibern die Möglichkeit der inhaltlichen Einflussnahme auf das Programm einräumen. Die Plattformbetreiber werden daher nicht an dieser Stelle als „Veranstaltergruppen“, sondern in ihrer Rolle als Plattformbetreiber unter 2.2.2 behandelt.n Struktur und Entwicklung der Veranstaltergruppen werden im Folgenden näher dargestellt. 1.2.1 Bertelsmann AG/RTL Group Die Bertelsmann AG zählt mit einem Umsatz von 17,9 Mrd. Euro im Jahr 2005 (2004: 17,0 Mrd. Euro) zu den weltweit größten Medienkonzernen. Mehr als zwei Drittel der Umsätze wurden außerhalb Deutschlands generiert. Zu den Unternehmensbereichen der Bertelsmann AG zählen die RTL Group (Fernseh- und Hörfunkveranstaltung, Inhalte-Produktion, Rechtehandel), Random House (Buchverlage), Gruner + Jahr (Zeitungen, Zeitschriften), BMG (Musikverlage, Tonträger), Arvato (Druck, Dienstleistungen, Informationstechnologie, Speichermedien) und die Direct Group (Buch- und Musikclubs, OnlineShops). Der größte Anteil am Umsatz der Bertelsmann AG wird von der RTL Group erwirtschaftet.m Deutschland übrige europäische Länder USA sonstige Länder 29,7 43,8 20,5 6,0 Tabelle II – 4: Konzernumsatz nach Regionen im Jahr 2005 in Prozent Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005 Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 71 RTL Group Arvato Gruner + Jahr DirectGroup BMG Random House 27,7 23,7 14,2 12,9 11,6 9,9 Tabelle II – 5: Anteil der Unternehmensbereiche am Gesamtumsatz im Jahr 2005 (in Prozent) Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005 Die Bertelsmann AG benennt als ihre Strategie die dezentrale Aufstellung des Unternehmens mit weitgehend autonom agierenden Firmen und Geschäftsbereichen, die miteinander kooperieren und Synergien schaffen. Ein Beispiel für die erfolgreiche Schaffung von Synergien ist das von FremantleMedia produzierte TV-Format „Idols“ (in Deutschland: „Deutschland sucht den Superstar“), bei dem Nachwuchssänger gecastet werden. Die CDs der Teilnehmer der Show werden von Sony BMG vermarktet, deren Bücher von Random House verlegt, und das „Superstar“-Magazin wird von der Arvato AG herausgegeben; das Format wird von zahlreichen RTL-Sendern in Europa übernommen. Als weiteres Beispiel für die Realisierung von Synergien dient die Vermarktung von Elvis Presley anlässlich seines 25. Todestags in Form von TV- und Hörfunksendungen, Büchern, CDs, Kalendern und Zeitschriften durch nahezu sämtliche Geschäftsbereiche der Bertelsmann AG. Durch die „gebündelten Maßnahmen“ wurde nach Unternehmensangaben im Jahr 2002 ein Mehrumsatz von rund 100 Mio. Euro erwirtschaftet.71 Die Marktposition der einzelnen Unternehmensbereiche beschreibt die Bertelsmann AG wie folgt:72 – Die RTL Group ist die führende Hörfunk- und Fernsehgruppe in Europa und ist ebenso führend bei der TV-Produktion. – Random House ist die weltweit größte Buchverlagsgruppe. – Gruner + Jahr ist Europas führender Zeitschriftenverlag. – Sony BMG ist das weltweit zweitgrößte Musikunternehmen, BMG Publishing ist der weltweit drittgrößte Musikverlag. – Die Buch- und Musikclubs der Direct Group sind in allen Teilmärkten und international die Nummer Eins. – Die Arvato AG zählt zu den größten international vernetzten Mediendienstleistern. 1.2.1.1 Beteiligungsverhältnisse Die Bertelsmann AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, die im Anteilsbesitz der von Reinhard Mohn gegründeten Bertelsmann Stiftung73 und der Familie von Reinhard Mohn steht. Sämtliche Stimmrechte werden von der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH ausgeübt. Gesellschafter der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH sind der Aufsichtsratsvorsitzende, ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats, der Vorstandsvorsitzende und ein Mitarbeitervertreter der Bertelsmann AG, ein Mitglied der Geschäftsführung eines Beteiligungsunternehmens sowie drei Vertreter der Familie Mohn.74 Die Investmentgesellschaft Groupe Bruxelles Lambert (GBL), die 71 72 73 74 Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2002, S. 46. Vgl. www.bertelsmann.de. Die 1977 gegründete Bertelsmann Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftliche Probleme aufzugreifen, exemplarische Lösungsmodelle mit Experten aus Wissenschaft und Praxis zu entwickeln und diese in ausgewählten Bereichen zu verwirklichen. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Unternehmenskontinuität der Bertelsmann AG; vgl. Angaben unter http://www.bertelsmann-stiftung.de. Vgl. Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 30. 03. 2004. 72 Bundesweites Fernsehen Abbildung II – 4: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der RTL Group im bundesweiten Fernsehen Quelle: KEK Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 73 zuvor 25,1 % der Kapitalanteile und 25,0 % der Stimmrechte an der Bertelsmann AG hielt, hat ihre Beteiligung im Juli 2006 veräußert.75 Die Anteile wurden von der Bertelsmann AG in Eigenbesitz genommen und anschließend eingezogen. Dadurch hat die Bertelsmann Stiftung ihre Anteile an der Bertelsmann AG von 57,6 % auf 76,9 % erhöht, die von der Familie Mohn gehaltenen Anteile haben sich von 17,3 % auf 23,1 % erhöht. Durch den Rückerwerb der Anteile von GBL hat die Bertelsmann AG einen Aktienverkauf über die Börse vermieden, den GBL ab Mai 2006 hätte verlangen können. Die Bertelsmann AG hält 89,14 % der Anteile an der RTL Group S. A. 0,76 % der Anteile hält die RTL Group in Eigenbesitz; die restlichen 10,10 % der Anteile befinden sich in Streubesitz. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitungs- und Verlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH & Co. KG (WAZ) ist nicht mehr mittelbar an der RTL Group beteiligt: Die BW TV und Film Verwaltungs GmbH, an der die WAZ 20 % der Anteile hielt, hat ihren Gesellschafteranteil von 37,04 % an der RTL Group auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Bertelsmann AG übertragen. Die KEK hat diese bereits im Sommer 2005 vollzogene Beteiligungsveränderung mit Beschluss vom 13. 06. 2006 (Az.: KEK 289) als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt. 1.2.1.2 Geschäftsbereiche der RTL Group Die RTL Group ist nach eigener Darstellung der größte Fernseh- und Hörfunkkonzern Europas mit Beteiligungen an 34 Fernsehsendern und 34 Hörfunkstationen in 11 Ländern.76 Die RTL Group erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2005 einen Gesamtumsatz von 5,1 Mrd. Euro (2004: 4,9 Mrd. Euro), 38,5 % davon in Deutschland. Der Geschäftsbereich Fernsehen macht knapp 75 % des Gesamtumsatzes der RTL Group aus. Die deutschen Sender sind mit 1,755 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2005 (2004: 1,733 Mrd. Euro) europaweit die umsatzstärksten Sender der RTL Group. Die RTL Group verfolgt nach eigenen Angaben hauptsächlich drei strategische Ziele:77 – Die Stärkung des Senderfamilienkonzepts als Antwort auf die mit der Digitalisierung verbundene Fragmentierung der Zuschauergruppen. – Den kontinuierlichen Ausbau von werbeunabhängigen Erlösquellen wie Musik, DVDs, Lizenzrechte („Diversifikationsgeschäft“). – Die geografische Expansion vornehmlich in Mittel-, Ost- und Südeuropa. Deutschland übrige europäische Länder USA sonstige Länder 38,5 56,7 2,8 2,0 Tabelle II – 6: Konzernumsatz nach Regionen im Jahr 2005 (in Prozent) Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005 Fernsehen Inhalte Hörfunk Sonstige 74,8 19,1 4,5 1,6 Tabelle II – 7: Anteil der Unternehmensbereiche am Gesamtumsatz im Jahr 2005 (in Prozent) Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005 75 76 77 Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 07. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 341. Vgl. Pressemitteilung der RTL Group vom 15. 03. 2006; zu den Hörfunkbeteiligungen in Deutschland nach Erkenntnissen der KEK siehe weiter unten. Vgl. Corporate Profile der RTL Group unter www.rtlgroup.com, Abruf am 26. 01. 2006. 74 Bundesweites Fernsehen Fernsehen Im frei empfangbaren Fernsehen in Deutschland hält die RTL Group zurechenbare Beteiligungen an den Veranstaltern der Programme RTL, RTL II, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV und K1010 (siehe Abbildung II – 4). Die RTL Group hat somit im Berichtszeitraum ihre Beteiligungen im bundesweiten frei empfangbaren Fernsehen weiter ausgebaut: Traumpartner TV ging im Dezember 2004 zunächst als Mediendienst auf Sendung und soll zu einem Rundfunkprogramm weiterentwickelt werden. An der Veranstalterin von K1010 beteiligte sich die RTL Group Anfang 2005 in Höhe von 19,87 %. Die KEK hat dieses Programm der RTL Group trotz der unter 25 % liegenden Beteiligung zugerechnet, da sie über vertragliche, einer Sperrminorität vergleichbare Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Veranstalterin verfügt.78 Die Beteiligungen an den Veranstalterinnen von Traumpartner TV und K1010 werden über die RTL interactive GmbH gehalten, die als Dachgesellschaft für sämtliche „Diversifikations-Aktivitäten“ der RTL-Gruppe dient. Die Sender verfolgen ein Geschäftsmodell, das fast ausschließlich auf der Finanzierung durch Telefonmehrwertdienste basiert. Die Zuschauer werden dazu animiert, sich per SMS an Chats und Spielen auf dem Fernsehbildschirm zu beteiligen. An der Veranstalterin von n-tv hält die RTL Group nach dem Ausstieg der Mitgesellschafterin CNN/ Time Warner Beteiligungs OHG nunmehr mittelbar sämtliche Anteile. Die Übernahme der Anteile war vom Bundeskartellamt unter dem Aspekt der Sanierungsfusion genehmigt worden.79 Die KEK hat am 08. 05. 2006 die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens bestätigt.80 Darüber hinaus hält die RTL Television GmbH eine Lizenz für die Veranstaltung eines digitalen Pay-TV-Programmbouquets, das neben den auch analog ausgestrahlten Programmen RTL, Super RTL und RTL II vier digitale Spartenprogramme mit den Schwerpunkten Soaps, News/Magazine, Action und RTL-Highlights sowie einen elektronischen Programmführer umfassen soll. Am 01. 12. 2006 sind die Pay-TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion gestartet. Die Programme werden von Unity Media im Kabelnetz in Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie über Satellit im Arena-Paket verbreitet. Darüber hinaus werden die Programme als IPTV bei HanseNet (Alice home TV) und T-Com ausgestrahlt. Geplant ist ferner ein Pay-TV-Kinderspartenprogramm unter dem Namen Toggolino TV, das, wie auch das Programm Super RTL, von einem Gemeinschaftsunternehmen mit der Walt Disney Company veranstaltet werden soll. Ferner ist die RTL Television GmbH an den Regionalfensterveranstaltern RTL Nord GmbH (für die RTL-Regionalfenster Niedersachsen/Bremen und Schleswig-Holstein/Hamburg), Tele West Rheinisch-Westfälische Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG (für Nordrhein-Westfalen) und Hessen Programmfenster GmbH (für Hessen) beteiligt (siehe hierzu unter Kapitel III 2.1.1.4). Der durchschnittliche Zuschaueranteil der der RTL Group zurechenbaren Programme lag bei den Zuschauern ab 3 Jahren im Jahr 2005 bei insgesamt 25 %. Bei RTL Television handelt es sich um das zuschaueranteilsstärkste Programm im bundesweiten privaten Fernsehen. Die Zuschaueranteile der RTL Group liegen seit September 2002 über denen der der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnenden Sender (siehe Kapitel II 1.1, Abbildung II – 3). Die der RTL Group zurechenbaren und von der AGF/GfK ausgewiesenen Programme erzielten zwischen 1995 und 2005 bei den Zuschauern ab 3 Jahren im Jahresdurchschnitt die in Tabelle II – 8 gezeigten Zuschaueranteile. Die KEK hat bislang aufgrund des zurechenbaren Gesamtzuschaueranteils der RTL Group keine vorherrschende Meinungsmacht dieser Sendergruppierung im bundesweiten Fernsehen feststellen können. Dabei war von ausschlaggebender Bedeutung, dass der RTL Group mit ProSiebenSat.1 eine zweite zuschaueranteilsstarke, von ihr unabhängige private Sendergruppierung gegenüber- 78 79 80 Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 03. 2005 i. S. K1010, Az.: KEK 262. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006, B 6 – 142/05. Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az. KEK 309. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 75 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1. Hj. 2006 RTL Television RTL II Super RTL VOX n-tv1) 17,6 4,6 – 2,6 – 17,0 4,5 2,1 3,0 – 16,1 4,0 2,3 3,0 – 15,1 3,8 2,9 2,8 – 14,8 4,0 2,8 2,8 – 14,3 4,8 2,8 2,8 – 14,8 4,0 2,8 3,1 – 14,6 3,9 2,4 3,3 0,6 14,9 4,7 2,7 3,5 0,6 13,8 4,9 2,7 3,7 0,5 13,2 4,2 2,8 4,2 0,6 13,0 3,7 2,6 4,5 0,6 Σ RTL Group 24,8 26,6 25,4 24,6 24,4 24,7 24,7 24,8 26,4 25,6 25,0 24,4 1) Der Nachrichtensender n-tv wird seit dem Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 (Az.: KEK 156-1) der RTL Group zugerechnet. Tabelle II – 8: Zuschaueranteile der Sender der RTL Group Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer, Zuschauer ab 3 Jahren; Mo.–So., 3:00–3:00 Uhr, repräsentativ für Fernsehhaushalte in Deutschland, in Prozent Quellen: medien aktuell, Funkkorrespondenz, Horizont/Mediafacts, BLM-Medienwirtschaft, Tendenz, dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung. steht und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein starkes publizistisches Gegengewicht zu den privaten bundesweiten Veranstaltern bilden.81 Auch im Verfahren zur vollständigen Übernahme der Anteile an der Veranstalterin von n-tv kam die KEK unter Berücksichtigung der Aktivitäten der Bertelsmann AG und der RTL Group im bundesweiten Fernsehen und im sonstigen Medienbereich in Deutschland zu keiner anderen Bewertung. Im Rahmen der Gesamtbewertung nach § 26 Abs. 1 RStV hat die KEK festgestellt, dass der durch die Medienaktivitäten vermittelte potenzielle Meinungseinfluss in etwa demjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschaueranteil von 27 % entspricht und damit nennenswert hinter der 30-Prozent-Schwelle zurückbleibt, ab der vorherrschende Meinungsmacht gesetzlich vermutet wird.82 Im Werbemarkt verfügt die RTL Group über einen Anteil am gesamten Bruttowerbeumsatz 2004 von ca. 44 % und liegt damit in etwa gleichauf mit den Sendern der ProSiebenSat.1 Media AG; hinsichtlich der Nettowerbeumsätze bleibt sie mit ca. 43 % leicht hinter der ProSiebenSat.1 Media AG zurück (45 %) (siehe Kapitel II 2.3 Werbemarkt). Hörfunk Die RTL Group ist nach eigenen Angaben europaweit an 30 Radiosendern beteiligt. Den Großteil dieser Hörfunkbeteiligungen hält sie in der Bundesrepublik Deutschland. Die Hörfunkbeteiligungen der RTL Group in Deutschland erzielten im Jahr 2005 einen Umsatz von 14 Mio. Euro (2004: 13 Mio. Euro). Sie sind in der UFA Film und Fernseh GmbH, Köln, der RTL Radio Deutschland GmbH, Berlin, sowie deren Tochtergesellschaften gebündelt (s. u. II 2.1.1 Hörfunk). Die RTL Group hat ihre Beteiligungen seit dem Erwerb der Hörfunkbeteiligungen der Holtzbrinck-Gruppe83 weiter ausgebaut. So hat sie ihre Beteiligungen an den Sendern „89,0 RTL“, „Radio Brocken“ und „Hitradio RTL Sachsen“ erhöht. Dagegen hat sie die 40 %ige Beteiligung an „BB Radio“ in Berlin-Brandenburg veräußert, um kartellrechtliche Bedenken wegen der beabsichtigten Beteiligung an dem Berliner Sender „Spreeradio“ zu zerstreuen.84 Grund für die zahlreichen Minderheitsbeteiligungen an Hörfunkveranstaltern sind nach Angaben der RTL Group die medienrechtlichen Beschränkungen in Deutschland. 81 82 83 84 Vgl. zuletzt Beschlüsse der KEK vom 18. 02. 2005 i. S. Super RTL, Az.: 216, III 3.2, sowie vom 15. 03. 2005 i. S. Traumpartner TV, Az.: KEK 228, III 3.3, und i. S. K1010, Az.: KEK 262, III 3. Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309. Vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 301 ff. Vgl. epd medien vom 14. 01. 2006. 76 Bundesweites Fernsehen Die RTL Group versucht, mit ihren Hörfunkbeteiligungen Cross-Marketing- und Cross-Promotion-Potenziale auszuschöpfen. Sie hat zudem eine „Redaktionsplattform“ (RTL Radio Content Desk) gegründet, über die u. a. Nachrichten- und Comedy-Beiträge ausgetauscht werden können, die mit Medienpartnern wie RTL Television, n-tv, Financial Times Deutschland oder wetter.de produziert werden. Für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hat die RTL Group für ihre Hörfunkbeteiligungen 12 von insgesamt 23 Lizenzen für die Radioberichterstattung von der FIFA erworben. Sämtliche 23 Sender werden als „WM-Radio“ von RTL vermarktet.85 TV-Produktion Neben den Beteiligungen an zahlreichen europäischen Fernseh- und Hörfunksendern unterhält die RTL Group in über 40 Ländern TV-Produktions- und Rechtehandelsunternehmen. Fernsehformate wie „Idols“, „The X Factor“ oder „The Swan“ werden weltweit vermarktet (siehe Tabelle II – 9). Das Format „Idols“ (in Deutschland: „Deutschland sucht den Superstar“) wird in 32 Ländern ausgestrahlt.86 Im Unternehmensbereich FremantleMedia sind die Aktivitäten der RTL Group in den Bereichen TV-Produktion, Rechtehandel und Lizenzen gebündelt. Der Geschäftszweig FreemantleMedia Production produziert nach Angaben der RTL Group jährlich mehr als 8.500 Programmstunden und bezeichnet sich als einen der größten TV-Produzenten außerhalb von Hollywood.87 Die FremantleMedia erzielte im Jahr 2005 einen Umsatz von 947 Mio. Euro.88 Die Dachgesellschaft der Produktionsaktivitäten in Deutschland ist die UFA Film & TV Produktion. Zur UFA-Gruppe gehören u. a. Grundy UFA, Phoenix-Film und teamWorx. Zum Portfolio der UFA-Guppe an populären Programmangeboten zählen z. B. Telenovelas89 („Bianca – Wege zum Glück“, „Verliebt in Berlin“), Daily Soaps („Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“, „Verbotene Liebe“), Reihen und Serien („Sophie – Braut wider Willen“, „Balko“, „Girlfriends“, „Edel & Stark“, „SOKO Leipzig“, „Ein starkes Team“, „Bella Block“), Quiz-, Spiel- und Televotingshows („Das Quiz mit Jörg Pilawa“, „Herzblatt“, „Deutschland sucht den Superstar“) und TV-Movies („Dresden“, „Die Sturmflut“). Auftraggeber sind neben Sendern der RTL Group u. a. ARD, ZDF, Sat.1 und ProSieben. Insbesondere im Bereich der (wochen-)täglich ausgestrahlten Daily Soaps und Telenovelas ist die UFA-Gruppe stark aufgestellt. Neben der schwerpunktmäßigen Produktion von fiktionaler Unterhaltung ist die UFA-Gruppe vor allem über die UFA Entertainment GmbH und die GRUNDY Light Entertainment GmbH auch im Bereich der Produktion von nichtfiktionalem Unterhaltungsprogramm (z. B. Quizshows und Doku-Soaps) tätig. Darüber hinaus ist die Gruner + Jahr AG & Co. KG, die wie die RTL Group zum Bertelsmann-Konzern gehört, in Höhe von 25,25 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG beteiligt, deren 100 %ige Tochtergesellschaft Spiegel TV GmbH zu den größten Produzenten im nichtfiktionalen Bereich zählt. Verschiedene Marktstudien kamen zu dem Ergebnis, dass die RTL Group im Bereich der TV-Produktion in Deutschland im Hinblick auf Umsätze und Produktionsvolumen zu den führenden Unternehmen zählt (s. u. II 2.2.1.1.2 TV-Produktion). 85 86 87 88 89 Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 19, und Pressemitteilung von RTL Radio Deutschland vom August 2005.m Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 59. Vgl. unter http://www.rtlgroup.com, Abruf 26. 01. 2006. Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005. Spezielle Form der in der Regel täglich ausgestrahlten Fernsehserie. Das ursprünglich in Lateinamerika konzipierte Format der Telenovela unterscheidet sich u. a. dadurch von Daily Soaps, dass ihr Ende von vornherein festgelegt ist und sie stets aus der Perspektive einer weiblichen Hauptfigur erzählt werden. Estland ✓ Griechenland ✓ ✓ ✓ The price is right (1956) Tabelle II – 9: Von RTL international vermarktete Fernsehformate ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Quelle: Präsentation der FremantleMedia vom 20. 01. 2006 ✓ Island ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Frankreich ✓ ✓ Großbritannien ✓ ✓ ✓ ✓ Indien ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Finnland ✓ Indonesien Family feud (1976) Child’s play (1982) Greed (1999) The farmer wants a wife (2001) Idols (2001) ✓ ✓ Argentinien ✓ ✓ ✓ Australien ✓ ✓ Belgien ✓ Brasilien How clean is your house? (2005) Bulgarien ✓ ✓ Dänemark ✓ ✓ Deutschland The Apprantice (2004) Italien Israel ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Kanada ✓ Kolumbien ✓ Libanon ✓ ✓ ✓ Litauen ✓ Malaysia ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Russland Schweden Portugal Polen ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Schweiz ✓ Südafrika Spanien ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ USA Türkei ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Venezuela Thailand Philippinen Mexiko ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Niederlande ✓ Norwegen ✓ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 77 78 Bundesweites Fernsehen Fiction-Rechtehandel Die RTL Group bezeichnet sich als größten unabhängigen Rechtehändler außerhalb der USA mit einem Rechtestock von 19.000 Stunden in 150 Ländern weltweit.90 Während die Fremantle International Distribution Programmrechte weltweit vertreibt, ist die CLT-UFA International die operative Geschäftseinheit für den Fiction-Rechtehandel, die über Akquisition, Kofinanzierung und Koproduktion Rechte beschafft und über eine eigene Vertriebsstruktur weltweit mit Schwerpunkt Europa vertreibt. Die CLT-UFA International verfügt über ein Portfolio von mehr als 1.600 Spielfilmen, Fernsehfilmen und -serien.91 Ihr Umsatz lag im Jahr 2005 bei 52 Mio. Euro (2004: 72 Mio. Euro).92m Die Fremantle Licensing Ltd. verwertet Rechte in den Bereichen Merchandising, Mobile Dienste, Internet und Home Entertainment, wozu auch die Unternehmenssparte Universum Film gehört. Neu gegründet wurde die Gesellschaft FremantleMedia Music TV, die für die Vermarktung der „Idols“-(„Superstar“-)Marke und die Entwicklung neuer Musik-Programmformate zuständig ist. Die RTL Group hat sich über Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Studios den Zugriff auf Programmrechte gesichert (s. u. II 2.2.1.1.5 Rechtehandel). Sportrechtehandel Im Bereich des Sportrechtehandels war die RTL Group bislang durch ihre Beteiligung an der Sportfive S. A. (siehe hierzu unter II 2.2.1.3) international vertreten. Sie hat jedoch ihre Beteiligung an diesem Unternehmen zunächst von 48,85 % auf 25 % reduziert93 und jüngst die verbleibenden Anteile – vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung – vollständig veräußert.94m Die Senderechte bzw. Erstverwertungsrechte für die besonders zuschauerattraktiven Sportveranstaltungen der 1. Fußball-Bundesliga, der Fußball-WM 2006 sowie der Olympischen Sommerund Winterspiele liegen bei ARD und ZDF. RTL hatte jedoch mit der Rechtehandelsagentur Infront Vereinbarungen über Live-Übertragungsrechte für maximal acht Sonntagsspiele (ohne Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft) bei der Fußball-WM 2006 sowie Zweitverwertungsrechte für sämtliche Spiele getroffen.95 Die Bertelsmann AG stellte als exklusiver Lizenzpartner der FIFA die WM 2006 begleitenden Printpublikationen her.96 Der Sender RTL besitzt zudem die Free-TV-Übertragungsrechte für die Formel 1 bis 200797 sowie für den Weltcup im Skispringen bis 2006/2007 und die Skiflug-WM bis 2008 (s. u. II 2.2.1.3 Sportrechte).98 Internet-Aktivitäten In Deutschland bündelt die RTL interactive GmbH, Köln, in ihrem Geschäftsbereich RTL online die Internet-Aktivitäten der RTL Group. Sie verantwortet die Internet-Angebote rtl.de, rtl.2.de, vox.de, GZSZ.de, wetter.de, sport.de und VIP.de. Mit RTL NET GmbH bietet sie auch einen eigenen InternetZugang an. Das „Infotainment-Portal“ rtl.de gehört nach den von der IVW ausgewiesenen OnlineNutzungsdaten zu den stärksten Anbietern von redaktionellem Content. Neben programmbegleitenden Inhalten und Informationen zu allgemeinen Themen wie Wetter, Sport, Reisen enthält das Angebot einen umfangreichen Quiz- und Spielebereich. Dort werden u. a. verschiedene Versionen 90 91 92 93 94 95 96 97 98 Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.rtlgroup.com, Abruf am 26. 01. 2006; gemeint ist vermutlich die gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit von den Hollywood Major Studios. Vgl. Angaben unter www.clt-ufa-international.com, Abruf am 30. 01. 2006. Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 76, und 2004, S. 75. Vgl. Pressemitteilung der RTL Group vom 25. 06. 2004. Vgl. Pressemitteilung der RTL Group vom 20. 11. 2006. Vgl. Pressemitteilung von Infront vom 08. 06. 2004. Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 06. 04. 2004. Vgl. Handelsblatt vom 27. 02. 2003. Vgl. Frankfurter Rundschau vom 08. 09. 2002. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 79 von Online-Spielen zu RTL-Sendungen wie „Wer wird Millionär?“ oder „Der große Deutsch-Test“ angeboten (s. u. II 2.1.5 Online). Sonstige Geschäftsfelder Dachgesellschaft des Geschäftsbereichs Diversifikation der RTL Group ist die RTL interactive GmbH, die auch die Beteiligungen an den Veranstalterinnen von Traumpartner TV und K1010 hält. Zu den Diversifikations-Aktivitäten der RTL-Gruppe zählen auch die Beteiligung am TeleshoppingAnbieter RTL Shop, die Tochterfirmen Universum Film (Video-, DVD- und Filmvertrieb), RTL Enterprises (Merchandising und Lizenzen), die RTL Media Services (Telefonmehrwertdienste) sowie die Geschäftsfelder „RTL online“ und „RTL mobile“. Das von der RTL Shop GmbH betriebene Teleshopping-Angebot RTL Shop nimmt mit einem Umsatz von 89 Mio. Euro im Jahr 2005 eine eher schwache Position im Markt ein; Marktführer ist die QVC Deutschland GmbH (Liberty Global) mit einem Umsatz von 629 Mio. Euro (s. u. 2.1.7.3). Die Universum Film erzielt im DVD- und Videogeschäft nach eigenen Angaben einen Marktanteil von 8 %.99 Zur RTL Group gehören u. a. die technischen Dienstleister Cologne Broadcasting Center (CBC), Köln, und Broadcasting Center Europe (BCE), Luxemburg. Sie ist darüber hinaus am Unternehmen European News Exchange (ENEX) zu 76,4 % beteiligt, das ein Netzwerk für den Austausch von Nachrichten unter den als Partner angeschlossenen Sendern betreibt. Ziel ist es, Ressourcen gemeinsam zu nutzen und Großereignisse abzudecken. ENEX zählt derzeit 32 Mitglieder, darunter neben zahlreichen Sendern der Senderfamilie auch CBS und Sky News. Die RTL Group betreibt zusammen mit der ProSiebenSat.1 Media AG das Gemeinschaftsunternehmen VG Media. Dabei handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die im Wesentlichen für Radio- und Hörfunkunternehmen Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Kabelweitersendung nach § 20 b Urheberrechtsgesetz wahrnimmt. Das Vorhaben wurde von der EU-Kommission freigegeben, da der gesetzliche Wahrnehmungszwang (§ 6 Wahrnehmungsgesetz) VG Media verpflichtet, auf Verlangen jedes Urheber- und Leistungsschutzberechtigten für diesen tätig zu werden und eine Abschottung des Marktes demnach nicht zu erwarten sei.100 Internationale Entwicklung Die RTL Group ist in einer Vielzahl von Medienmärkten in Europa und darüber hinaus u. a. in Australien und den USA aktiv. Eine Übersicht über wichtige Beteiligungen der RTL Group außerhalb Deutschlands gibt Tabelle II – 10. Nicht aufgeführt sind die zahlreichen Tochtergesellschaften der FremantleMedia-Gruppe in Europa, Südafrika, Indonesien, Mexiko, Argentinien und den USA. Zurzeit hält die RTL Group Fernsehbeteiligungen in elf europäischen Ländern, schwerpunktmäßig in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Ländern und Großbritannien. Den Anteilsbesitz an Five in Großbritannien hat die RTL Group auf 100 % ausgebaut; nach Presseberichten beabsichtigt sie zudem, den britischen Sender ITV zu übernehmen.101 Darüber hinaus hat sie ihre Fernsehaktivitäten auf weitere Länder erstreckt: Nach dem Einstieg bei dem kroatischen Sender RTL Televizija im Jahr 2004 hat sie im Jahr 2005 Beteiligungen an Ren TV in Russland und der Grupo Media Capital in Portugal hinzuerworben. Den deutlich größten Umsatz im Bereich des Fernsehens (insgesamt 4,001 Mrd. Euro) erwirtschaftet die RTL Group in Deutschland (1,755 Mrd. Euro), gefolgt von Frankreich (1,270 Mrd. Euro), Großbritannien (370 Mio. Euro) und den Niederlanden (345 Mio. Euro). 99 100 101 Vgl. Angaben unter www.universumfilm.de. Vgl. Europäische Kommission, Entscheidung vom 21. 05. 2002, COMP/M. 2723 – RTL/ProSiebenSat.1/ VG Media. Vgl. Financial Times Deutschland vom 17./18./19. 11. 2006. 80 Bundesweites Fernsehen Land Fernsehen Frankreich M6 RTL9 Rechtehandel/ Inhalteproduktion (48,8 %) (35 %) Hörfunk BE Happy (100 %) RTL (100 %) SND (48,8 %) RTL II (100 %) Fun Radio (100 %) Yorin FM (100 %) RTL FM (100 %) Spartenkanäle der M6-Gruppe (u. a. M6Music, FUN.TV, Série Club, téva) geplant: Beteiligung von M6 an fusionierter Pay-TVPlattform TPS/Canal+ (5,1 %) Großbritannien Five (100 %) TalkbackThames (100 %) FremantleMedia Enterprises (100 %) Fremantle International Distribution (100 %) Niederlande Belgien RTL 4 (100 %) RTL 5 (100 %) RTL 7 (100 %) Yorin (100 %) (66 %) Bel RTL (43 %) Club RTL (66 %) BXL (43 %) (66 %) Radio Contact RTL Télé Letzebuerg (100 %) CLT-UFA International (100 %) Den 2.RTL (100 %) ENEX Kroatien RTL Televizija (74 %) Ungarn RTL Klub (49 %) Magyar Grundy UFA Spanien Antena 3 (17,2 %) Antena.Neox (17,2 %) Antena.Nova (17,2 %) Portugal Russland (100 %) RTL TVI Plug TV Luxemburg Blue Circle TVI Ren TV Australien (33 %) (49,9 %) RTL Radio Letzebuerg (100 %) (76,4 %) (100 %) Grundy Producciones (100 %) Onda Cero NBP Radio Commercial (33 %) Cidade FM (33 %) RCP (33 %) Best Rock FM (33 %) (33 %) (17,2 %) (30 %) Grundy (100 %) Crackerjack (100 %) Tabelle II – 10: Übersicht über internationale Beteiligungen der RTL Group Quelle: Unternehmensangaben Die Sendergruppe erreicht mit ihren Fernsehprogrammen nach eigenen Angaben mehr als 200 Mio. Menschen in Europa und ist damit die größte europäische Sendergruppe. Weitere europäische Sendergruppen sind die SBS Broadcasting Group und die CME Central European Enterprises. Die SBS Broadcasting Group (Umsatz 2005: 880 Mio. Euro)102 nimmt für sich in Anspruch, mit ihren Fernseh- und Hörfunkprogrammen in neun Ländern eine Bevölkerung von 100 Mio. und damit den zweitgrößten „broadcasting footprint“ in Europa zu erreichen. Sie hält Beteiligungen an Free- und Pay-TV-Sendern in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Ungarn 102 Vgl. Angaben unter www.kkr.com. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 81 und Rumänien sowie an Hörfunksendern in den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Rumänien und Griechenland.103 Die SBS Broadcasting Group wurde im Oktober 2005 von Fonds unter der Leitung der Private-Equity-Firmen Permira und Kohlberg, Kravis, Roberts (KKR) übernommen.104 Die CME Central European Media Enterprises (Umsatz 2005: 401 Mio. US-Dollar) sieht sich als führend in Zentral- und Osteuropa an, wo sie mit ihren Fernsehprogrammen ca. 90 Mio. Menschen erreicht. Sie verfügt über Fernsehbeteiligungen in Kroatien, Tschechien, Slowenien, Rumänien, der Slowakei und der Ukraine. Über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen Ronald Lauder und seine Familie.105 Als Teil ihrer globalen Sendernetzwerke unterhalten auch die US-amerikanischen Medienkonzerne Disney, Viacom und Time Warner eine Vielzahl von Spartenkanälen in Europa. Von den anderen europäischen Sendergruppen unterscheidet sich die RTL Group durch ihre ausgeprägte vertikale Integration. Insbesondere im Bereich der TV-Produktion verfügt die RTL Group europa- und weltweit über zahlreiche Tochterunternehmen. Darüber hinaus ist ihre Mehrheitseigentümerin, die Bertelsmann AG, über Gruner + Jahr auch im internationalen Printmarkt, vor allem in Frankreich, Spanien und Polen, präsent. Betrachtet man die Zuschaueranteile der Sender, an denen die RTL Group beteiligt ist (siehe Abbildung II – 5), so erreichten die Programme der RTL Group im Jahr 2004 außer in Deutschland auch in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Ungarn und Portugal insgesamt jeweils mehr als 25 % der Zuschaueranteile. In Ungarn ist der Sender RTL Klub mit einem Zuschaueranteil von 33,6 % (Zuschauer ab 4 Jahren, 2:00 Uhr bis 2:00 Uhr) Marktführer. In Luxemburg, wo neben RTL Télé Letzebuerg auch die deutschen Programme RTL und RTL II, das französische Programm M6 und der belgische Sender RTL TVI empfangen werden, ist die RTL Group mit einem Zuschaueranteil von insgesamt 32,6 % (Zuschauer ab 12 Jahren, Mo. bis Fr., 7:00 Uhr bis 1:00 Uhr) ebenfalls marktführend. Stärkste Sendergruppe im privaten Fernsehen ist die RTL Group auch in den Niederlanden und im französischsprachigen Belgien. Auch wenn die in Abbildung II – 5 wiedergegebenen Zuschaueranteile aufgrund der unterschiedlichen Messsysteme und Grundgesamtheiten nur eingeschränkt mit den in Deutschland erhobenen Zuschaueranteilen vergleichbar sind, so wird doch deutlich, dass die RTL Group in weiten Teilen Europas durch ihre Fernseh- (und Hörfunk-)Programme über eine starke Position bei den erreichten Zuschaueranteilen und damit über einen hohen potenziellen Meinungseinfluss verfügt.m 103 104 105 Vgl. Angaben unter http://www.sbsbroadcasting.com. Zu derer geplanten Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG s. auch Kapitel II 1.2.2.1 und zu Finanzinvestoren Kapitel II 1.3. Vgl. unter www.cetv-net.com. 82 Bundesweites Fernsehen Frankreich Deutschland RTL 13,8% RTL II 4,9% Sonstige 11,9% ARD III 13,7% ARD 13,9% Quelle: AGF/GfK Zuschauer ab 3 Jahren France 3 15,2% SBS 6 11,5% Yorin 5,5% Net 5 5,2% Nederland 1 12,6% Nederland 3 6,9% Sonstige 24,0% Quelle: BARB Zuschauer ab 4 Jahren Club RTL 6,5% Plug TV 1,4% RTL II 2,8% SAT.1 5,4% Sonstige 9,1% Sonstige 21,5% Antena 3 20,4% RTL 5,6% Sonstige 15,3% VOX 3,0% Super RTL 1,5% SAT.1 5,8% ProSieben 4,8% kabel eins 2,7% ARD/ZDF 7,0% ORF 2 29,7% LA 2 6,7% ORF 1 21,6% Quelle: TNS Zuschauer ab 16 Jahren, 2:30 Uhr bis 2:30 Uhr Quelle: Fessel GfK Zuschauer ab 12 Jahren, 3:00 Uhr bis 3:00 Uhr Portugal RTL Televizija 15,8% RTL II 2,9% TVE 1 21,9% Tele 5 22,6% Kroatien RTP Internacional 3,9% Österreich Canal Plus 1,8% Quelle: AGB Hungary Zuschauer ab 4 Jahren, 2:00 Uhr bis 2:00 Uhr France 2 3,2% Sonstige 12,3% Nova TV 13,2% RTL TVI 2,3% Quelle: IlReS TV 2004/05 Zuschauer ab 12 Jahren, Mo bis Fr, 7:00 Uhr bis 1:00 Uhr Regionale 17,5% MTV 1 17,2% TF 1 9,2% ARD/ZDF 14,6% Spanien Ungarn TV 2 27,7% RTL Television 8,9% ProSieben 5,6% LA 1 15,9% LA 2 3,8% Quelle: Audiométrie Zuschauer ab 4 Jahren RTL Klub 33,6% RTL Télé Letzebuerg 14,3% Sonstige 25,5% M6 4,3% France 3 5,3% France 2 7,2% TF1 13,7% Quelle: Intomart Zuschauer ab 13 Jahren Luxemburg RTL TVI 23,1% Sonstige 23,1% Nederland 2 19,5% Sonstige 10,3% ITV 23,4% Belgien106 RTL 5 4,4% Channel 4 10,1% BBC 1 25,6% France 2 20,5% Quelle: Mediamétrie Zuschauer ab 4 Jahren RTL 4 16,7% Five 6,7% BBC 2 10,2% TF1 31,8% Niederlande Sonstige 17,7% M6 12,5% Sonstige 20,0% VOX 3,7% Super RTL 2,7% n-tv 0,5% ProSieben 7,0% SAT.1 10,3% kabel eins 4,0% ZDF 13,6% Großbritannien Russland Sonstige 20,2% TVI 28,7% REN TV 5,0% Pervy 27,0% THT 6,0% HTV 3 1,9% SIC 28,8% HTV 2 18,0% 2: (RTP 2) 4,2% Quelle: AGB Puls Zuschauer ab 18 Jahren, 2:00 Uhr bis 2:00 Uhr CTC 7,9% HTV 1 40,8% RTP 1 26,0% Quelle: Marktest Audimetra/Media Monitor Zuschauer ab 15 Jahren, 2:30 Uhr bis 2:30 Uhr NTV 12,8% Rossiya 21,2% Quelle: TNS Gallup Media Zuschauer ab 18 Jahren, 5:00 Uhr bis 5:00 Uhr Abbildung II – 5: Zuschaueranteile von TV-Sendern mit Beteiligung der RTL Group in Europa im Jahr 2004 Quelle: Geschäftsbericht der RTL Group 2004; IP Deutschland, Television 2005 Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 1.2.1.3 83 Weitere Geschäftsbereiche der Bertelsmann AG Zeitschriften Beteiligungen im Printbereich hält die Bertelsmann AG über die Verlagsgruppe Gruner + Jahr AG & Co. KG.107 An dieser hält die Bertelsmann AG über 74,9 % der Anteile. Gruner + Jahr bezeichnet sich als Europas größtes Zeitschriftenhaus mit über 285 Zeitschriften und Zeitungen in 20 Ländern.108 Gruner + Jahr erzielte 2005 einen Umsatz von 2,6 Mrd. Euro, davon wurden 42,7 % in Deutschland erwirtschaftet. Im Bereich der Publikumspresse zählt Gruner + Jahr neben Bauer, Springer und Burda zu den stärksten Unternehmen. In Deutschland verlegt die Verlagsgruppe u. a. Zeitschriften in den Segmenten der Aktuellen Zeitschriften, Wissensmagazine, Wirtschaftspresse, Zeitschriften zum Themenbereich Wohnen/Leben/Essen, Frauenzeitschriften, Motor- und Sportzeitschriften (s. u. II 2.1.4 Publikumszeitschriften und Abbildung II – 13). Im Bereich der Programmzeitschriften ist Gruner + Jahr nach dem Verkauf von „TV Today“ nicht mehr vertreten. Unter dem Aspekt des potenziellen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung sind insbesondere die aktuellen Zeitschriften und Magazine von großer Bedeutung. Sie spielen für die öffentliche Diskussion, die Darstellung von Hintergründen zum tagesaktuellen Geschehen und dessen Einordnung und Kommentierung eine wichtige Rolle. In diesem Segment verlegt Gruner + Jahr die Zeitschrift „Stern“. Zudem hält Gruner + Jahr eine unmittelbare Beteiligung von 25,25 % an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 % an deren Komplementärin, der Rudolf Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG hält (zur Zurechnung zur Bertelsmann AG s. u. 2.1.4.2.1). Die KEK hat die starke Stellung der Bertelsmann-Gruppe im Segment der aktuellen politischen Zeitschriften im Rahmen der Prüfung nach § 26 Abs. 1 RStV in die Gesamtbewertung des potenziellen Meinungseinflusses der Bertelsmann AG einfließen lassen.109 Zeitungen Gruner + Jahr ist zu 60 % an der Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH beteiligt, die die Straßenverkaufszeitung „Morgenpost Sachsen“ (verkaufte Auflage 99.960 Exemplare, Angaben jeweils IVW III/2006) und die Abonnement-Tageszeitung „Sächsische Zeitung“ (verkaufte Auflage 276.087 Exemplare) verlegt. Seit 01. 01. 2005 hält der Verlag der „Sächsischen Zeitung“ 50 % am Verlag des „Döbelner Anzeiger“ (verkaufte Auflage: 11.125 Exemplare). Darüber hinaus ist Gruner + Jahr neben der Pearson plc. zu 50 % am Verlag der überregionalen Abonnement-Tageszeitung „Financial Times Deutschland“ (verkaufte Auflage 104.183 Exemplare) beteiligt. Die Beteiligungen an der Abonnement-Tageszeitung „Berliner Zeitung“ und der Straßenverkaufszeitung „Berliner Kurier“ wurde Ende 2005 an ein Konsortium, bestehend aus Mecom Group plc. und Veronis Suhler Stevenson International Ltd., veräußert. Im Markt der Straßenverkaufszeitungen ist die Axel Springer AG mit der „Bild“-Zeitung marktbeherrschend. Die „Morgenpost Sachsen“ erreichte in diesem Markt im 3. Quartal 2006 einen bundesweiten Marktanteil von 2,08 % (s. u. II 2.1.2 Tageszeitungen, Tabelle II – 48). Der bundesweite Marktanteil der „Sächsischen Zeitung“ und des „Döbelner Anzeiger“ bei den regionalen Abonne- 106 107 108 109 Nur das französischsprachige Belgien. Mit Ausnahme der direkten Beteiligung der Bertelsmann AG am Verlag des TV-Supplements „RTV“. Vgl. unter http://www.guj.de. Die Marktstellung der Bertelsmann AG wurde allerdings nicht gesondert im Sinne von Zuschaueranteilen bewertet. Einen den Zuschaueranteilen entsprechenden Äquivalenzwert hat die KEK für den gesamten Markt der Publikumszeitschriften gebildet; vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309, III 3.2.3.3; siehe auch unter 2.1.4 Publikumszeitschriften. 84 Bundesweites Fernsehen ment-Tageszeitungen lag in diesem Zeitraum bei insgesamt 1,96 % (s. u. II 2.1.2 Tageszeitungen, Tabelle II – 47). Bei den überregionalen Abonnement-Tageszeitungen erzielte die „Financial Times Deutschland“ im 3. Quartal 2006 einen Marktanteil von 6,63 %; marktführend ist die „Süddeutsche Zeitung“ mit einem Marktanteil von 27,53 % (s. u. II 2.1.2 Tageszeitungen, Tabelle II – 50). Buchverlage Im Unternehmensbereich Random House sind die Publikumsverlage der Bertelsmann AG, d. h. die Buchverlage für Allgemeine Literatur, wozu u. a. Belletristik, Sachbücher und Ratgeber gehören, gebündelt. Durch die Akquisition der Verlagsgruppe Random House im Jahr 1998 hat sich der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit deutlich auf den US-amerikanischen Markt verlagert. Dort wurden 57,5 % des Gesamtumsatzes von 1,8 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2005 erwirtschaftet, in Deutschland lediglich 11,1 %.110 Das Unternehmen sieht sich als weltweit größte Buchverlagsgruppe. Das Portfolio umfasst nach eigenen Angaben „mehr als 100 publizistisch unabhängige Einzelverlage“. Rund 9.000 Neuerscheinungen jährlich ergänzen einen aktiven Katalog von über 50.000 Titeln. In Deutschland veröffentlichen 25 Buchverlage der Verlagsgruppe monatlich rund 175 neue Titel. 248 Titel schafften es im Jahr 2004 in die Bestsellerlisten des „Spiegel“ und anderer Publikationen.111 In Deutschland hat die Buchverlagsgruppe im Jahr 2003 den bis dahin zur Axel Springer AG gehörigen Heyne-Verlag erworben. Der zunächst beabsichtigten Übernahme der gesamten UllsteinHeyne-List-Gruppe hatte das Bundeskartellamt zuvor eine Abmahnung erteilt.112 Im Markt der deutschsprachigen Taschenbücher der allgemeinen Informations- und Unterhaltungsliteratur erreicht die Bertelsmann AG nach Feststellungen des Bundeskartellamts einen Marktanteil von unter 30 %. Der Erwerb stärke zwar die Position der Bertelsmann AG in diesem Markt. Es gebe aber mit den zur Verlagsgruppe von Holtzbrinck gehörenden Buchverlagen (u. a. Rowohlt und Fischer) sowie den Verlagen dtv und Lübbe namhafte Verlage, die auch in Zukunft aufgrund ihrer Größe und Reputation in der Lage sein werden, den Verhaltensspielraum von Bertelsmann zu begrenzen. Mit der Übernahme der übrigen zur Verlagsgruppe Ullstein Heyne List gehörenden Buchverlage (u. a. Econ, Ullstein, List, Propyläen) durch den schwedischen Medienkonzern Bonnier, die zuvor vom Bundeskartellamt freigegeben wurde, entstehe zudem durch die Verbindung mit den Verlagen Piper und Carlsen ein weiterer starker Wettbewerber.113 Die Fachverlagsgruppe BertelsmannSpringer wurde 2003 an die Private-Equity-Firmen Cinven und Candover verkauft. Zuletzt hat Random House die Verlagsbeteiligungen der FAZ-Gruppe DVA und Kösel (ohne deren Beteiligung an dtv) sowie Manesse erworben.114 Zu Random House gehören die Belletristik- und Sachbuchverlage Blanvalet, Bassermann, Karl Blessing Verlag, btb, C. Bertelsmann, cbj Kinder- & Jugendbücher, Diana Verlag, DVA, Goldmann, Gütersloher Verlagshaus, Heyne, Knaus, Kösel, Limes, Luchterhand Literaturverlag, Manesse, Manhattan, Omnibus, Page & Turner, Pantheon, Random House Entertainment, Riemann und Siedler sowie die Ratgeberverlage Ansata, Arkana, Integral, Ludwig und Südwest. Random House Audio bietet Hörbücher an, PeP ist im Bereich E-Books (elektronische Bücher, die auf verschiedene Endgeräte heruntergeladen werden können) und Print-on-Demand (stückweise Herstellung von Büchern auf Anforderung) tätig. In Verlagen der Random-House-Gruppe haben auch die Teilnehmer der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ Dieter Bohlen und Daniel Küblböck ihre Bücher 110 111 112 113 114 Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2005, S. 59. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 24. Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 22. 05. 2003. Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 25. 11. 2003. Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 13. 09. 2005. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 85 veröffentlicht. Die Lizenzabteilung der Verlagsgruppe verwertet u. a. die Audio- und Filmrechte und bietet im Internet Rechte für die Verfilmung von Büchern der Verlagsgruppe an.115 Musikgeschäft Zum Geschäftsbereich Bertelsmann Music Group (BMG) gehören das mit der Sony Corporation of America gegründete Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG Music Entertainment und der Musikverlag BMG Music Publishing. Sony BMG vereint die Bereiche Talentsuche, Förderung von Künstlern sowie Vermarktung und Verkauf von bespielten Tonträgern. Die EG-Kommission und die Federal Trade Commission (FTC) hatten die Fusion genehmigt.116 Die Entscheidung der EG-Kommission wurde vom Europäischen Gericht erster Instanz für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht in rechtlich hinreichender Weise dargetan, dass vor dem Zusammenschluss keine kollektive marktbeherrschende Stellung auf dem Tonträgermarkt existierte und auch durch den Zusammenschluss keine Gefahr der Entstehung einer solchen Stellung besteht.117 Die EG-Kommission wird nun den Zusammenschluss erneut prüfen. Die EG-Kommission ging in ihrer Entscheidung nicht davon aus, dass das fusionierte Unternehmen Sony BMG in Europa Universal Music vom ersten Rang verdrängen werde. Sony BMG bezeichnet sich als zweitgrößtes Musikunternehmen der Welt. Der Musikverlag BMG Music Publishing ist nach eigenen Angaben der drittgrößte Musikverlag weltweit und besitzt die Rechte an mehr als einer Million Kompositionen sowie Texten.118 Die Bertelsmann AG beabsichtigt, BMG Music Publishing zu veräußern, um den Kredit für den Rückkauf der bislang von der GBL gehaltenen Anteile an der Bertelsmann AG zurückzuführen.119 Mit seinem Tonträger- und Verlagsgeschäft zählt BMG zu den weltweit größten Musikkonzernen. Der Umsatz lag 2005 bei 2,1 Mrd. Euro (2004: 2,5 Mrd. Euro). Von diesem Umsatz wurden lediglich 7,5 % in Deutschland erwirtschaftet; umsatzstärkste Region mit einem Anteil von 38,8 % am gesamten Umsatz sind die USA. Zum Umsatz von BMG trugen das Geschäftsfeld Recorded Music (Sony BMG) 82,5 % und das Geschäftsfeld Music Publishing (BMG Music Publishing) 17,5 % bei. Der Marktanteil von Sony BMG in Deutschland lag nach Angaben des Europa-Chefs von Sony BMG im Jahr 2005 bei 22 %.120 Führend ist nach Brancheneinschätzungen der Musikkonzern Universal Music. Beteiligungen der Bertelsmann AG an Musiksendern in Deutschland bestehen nicht. MusikShows machen zeitlich nur einen geringen Anteil der Gesamtsendezeit der Sender der RTL Group aus.121 Der Bertelsmann-Konzern kann jedoch von Synergieeffekten zwischen Formaten wie „Deutschland sucht den Superstar“ und den entsprechenden Musikveröffentlichungen bei Sony BMG profitieren. BMG Publishing verwertet die weltweiten Musikrechte aus den Produktionen der FremantleMedia.122 Zudem bestehen vertikale Verflechtungen zu den zahlreichen Hörfunksendern der RTL Group. Im Zusammenschlussverfahren Sony/BMG bei der EU-Kommission wurden von dritter Seite Bedenken geäußert, dass das Gemeinschaftsunternehmen aufgrund der vertikalen Verflechtungen der Bertelsmann AG zu einem Monopol auf den Tonträgermärkten führen könnte. Die Bedenken seien darauf zurückzuführen, dass die Bertelsmann AG ihre Präsenz in Fernsehen und Hörfunk dazu nutzen könnte, Wettbewerber zu verdrängen und Sony BMG zu begünstigen, z. B. durch 115 116 117 118 119 120 121 122 Vgl. unter www.randomhouse.de. Vgl. Pressemitteilung der EG-Kommission vom 19. 07. 2004, IP/04/959; Pressemitteilung der FTC vom 28. 07. 2004. Vgl. Pressemitteilung des Gerichts erster Instanz vom 13. 07. 2006. Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 33. Vgl. Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 25. 05. 2006. Vgl. Interview mit Maarten Steinkamp, in: Die Welt vom 21. 11. 2005, auch abrufbar unter www.sonybmg.de. Bei RTL etwa 1,7 % der Gesamtsendezeit im Jahr 2004; vgl. Media Perspektiven, Basisdaten 2005, S. 19. Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 33. 86 Bundesweites Fernsehen Vorzugstarife für Sony BMG für Künstlerwerbung, Bevorzugung der Sony-BMG-Künstler im Programm oder durch Unterbindung von Werbung und Verkaufsförderung von Wettbewerbern auf den Sendern der RTL Group. Die EU-Kommission sieht Beweise dafür, dass die Bertelsmann AG bereits in der Vergangenheit BMG anderen Wettbewerbern vorgezogen hat. Das wichtigste Beispiel sei das Format „Idols“. Aus dem Umstand, dass Branchenexperten die beträchtliche Steigerung der Marktanteile von BMG in der ersten Hälfte des Jahres 2003 in Deutschland weitgehend auf Hits von Interpreten dieser Show zurückführen, folgert die Kommission, dass die Vorteile der vertikalen Integration bereits in den Marktanteilen von BMG für 2003 zum Ausdruck gekommen sind. Zudem hätten derartige Shows nach Einschätzung von Branchenexperten ihren Höhepunkt bereits überschritten. Ferner habe die Kommission keinen Beweis dafür gefunden, dass sich für die Bertelsmann AG der Ausschluss ihrer Wettbewerber von Werbung und Verkaufsförderung ihrer Künstler auf den RTL-Sendern auszahlen könnte.123 Nach Angaben der Bertelsmann AG bestehen keine Vereinbarungen mit Veranstaltern von Musikspartenprogrammen oder Hörfunk, die Produktionen von Sony BMG ein Sendeplatzkontingent zusichern oder ähnliche Vorzüge gewähren.124 Sonstiges Zur Bertelsmann Direct Group (Umsatz 2005: 2,4 Mrd. Euro) gehören die Buch- und Musikclubs der Bertelsmann AG,125 die mit über 35 Mio. Mitgliedern in 22 Ländern zu den größten Unternehmen im Medienhandel zählen.126 12,8 % der Umsätze werden in Deutschland erwirtschaftet, 47,0 % im übrigen Europa. Die Arvato AG ist im Bereich Druck, Speichermedien, Dienstleistungen und Spezialverlage tätig und erwirtschaftete 2005 einen Umsatz von knapp 4,4 Mio. Euro. Die Arvato AG, Gruner + Jahr und die Axel Springer AG kontrollieren gemeinsam die Prinovis Ltd. & Co. KG, die die Tiefdruckaktivitäten der beteiligten Unternehmen bündelt. Mit den genannten Beteiligungen verfolgt der Bertelsmann-Konzern eine Strategie der Integration aller wesentlichen Medienbereiche (Fernsehen, Produktion, Rechtehandel, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Buch, Online-Dienste). 1.2.2 ProSiebenSat.1 Media AG Die ProSiebenSat.1 Media AG ist eine an der Frankfurter Börse notierte Aktiengesellschaft. Im Jahr 2005 erzielte die Unternehmensgruppe einen Umsatz von 1.990 Mio. Euro (2004: 1.835 Mio. Euro). Kerngeschäftsfeld ist das werbefinanzierte Fernsehen. In diesem Segment erwirtschafteten die Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 im Jahr 2005 einen Umsatz von 1.860 Mio. Euro. Mit dem vollständigen Erwerb der Veranstalterin von 9Live zum 01. 06. 2005 wird dieses Unternehmen bei den Geschäftszahlen für 2005 erstmalig vollkonsolidiert; sein Umsatz von 54,9 Mio. Euro wird einem gesonderten Segment „Transaktions-TV“ zugeordnet. 1.2.2.1 Beteiligungsverhältnisse Das Grundkapital der ProSiebenSat.1 Media AG setzt sich je zur Hälfte aus stimmberechtigten Stammaktien und stimmrechtslosen Vorzugsaktien zusammen. 75,1 % der Stammaktien hält derzeit noch unmittelbar die P7S1 Holding II S. A. R. L.; je 24,9 % der Stamm- und der Vorzugsaktien 123 124 125 126 Entscheidung der EU-Kommission vom 19. 07. 2004, COMP/M.3333 – Sony/BMG, Rn. 159 ff. Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309. In den USA hat die Direct Group zudem 2005 den DVD-Direktversandhändler Columbia House übernommen. Vgl. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2004, S. 38, und 2005: Unternehmensbereiche auf einen Blick. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 87 hält die Sat.1 Beteiligungs GmbH, an der die P7S1 Holding II S. A. R. L. mit 51,81 % und die Axel Springer AG mit 48,19 % beteiligt sind; 75,1 % der Vorzugsaktien befinden sich in Streubesitz. Die P7S1 Holding II S. A. R. L. ist mittelbar eine 100 %ige Tochtergesellschaft der German Media Partners L. P. Diese wird beherrscht von Unternehmen der Saban-Gruppe unter der Leitungsmacht von Haim Saban, die dort 26,03 % der Anteile halten. Die übrigen Anteile an der German Media Partners L. P. halten Fondsgesellschaften der sechs US-amerikanischen Investmentunternehmen Bain Capital Investors LL. C., Hellman & Friedman LL. C., Thomas H. Lee Company (zusammen mit Putnam Investment Holdings, Inc.), Providence Equity Partners, Inc., Quadrangle Group LL. C. sowie Alpine Equity Partners. Die Saban Capital Group, Inc. ist ein im Jahr 2001 gegründetes, auf den Medien- und Unterhaltungsbereich spezialisiertes Investmentunternehmen. Die Saban-Gruppe ist ferner Inhaber von Musikveröffentlichungsrechten. Bis zu ihrem TV-Engagement in Deutschland erzielte sie dort zuletzt ausschließlich Einkünfte durch die Ausschüttung von Nutzungsentgelten für musikalische Aufführungen und Vervielfältigungen durch die GEMA. Neben dem TV-Engagement in Deutschland hält die Saban-Gruppe ca. 25 % an dem israelischen Fernsehveranstalter Keshet Broadcasting Ltd. sowie 30 % an dem israelischen Telekommunikationsunternehmen Bezeq. Darüber hinaus gehört die Saban-Gruppe einem Konsortium an, das beabsichtigt, das größte spanischsprachige Fernsehnetwork in den USA, Univision, zu übernehmen.127 Zu dem Konsortium zählen auch die Mitgesellschafter bei der German Media Partners L. P., Providence-Equity Partners, Inc. und Thomas H. Lee. Die Hellman & Friedman LL. C., die in Höhe von 18,58 % an der German Media Partners L. P. beteiligt ist, hält zugleich einen Anteil von derzeit 9,4 % an der Axel Springer AG.128 Dies begründet nach dem Erkenntnisstand der KEK jedoch keinen Zurechnungszusammenhang. Die Providence Equity Partners, Inc. ist in Höhe von 11,15 % an der German Media Partners L. P. beteiligt und hält ca. 95 % der Anteile an der Kabel Deutschland GmbH (KDG), deren 100 %ige Tochtergesellschaft Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG eine digitale Programmplattform betreibt. Ihnen werden gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV die auf dieser Plattform veranstalteten bundesweiten Fernsehprogramme Kinowelt TV Premium, Gusto, WeinTV, Games Television, The History Channel, SPIEGEL TV digital, Bibel TV und Gute Laune TV sowie die von einer Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG veranstalteten Programme Sat.1 Comedy und kabel eins classics zugerechnet. Fondsgesellschaften der Providence Equity Partners, Inc. halten im bundesweiten Fernsehen zudem eine mittelbare Beteiligung in Höhe von 32,15 % an der PayTV-Veranstalterin MGM Networks GmbH & Co. KG (siehe auch u. 1.3). Die Saban-Gruppe und sämtliche beteiligte Fondsgesellschaften beabsichtigen, ihre Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG zu veräußern. Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 14. 12. 2006 hat sich im Bieterverfahren ein Konsortium der Finanzinvestoren KKR und Permira durchgesetzt. Demnach soll die Lavena 1 S. A. R. L., die von KKR und Permira kontrolliert wird, mittelbar sämtliche bislang von der German Media Partners L. P. gehaltenen Anteile erwerben (siehe Abbildung II – 7). Nähere Informationen hierzu liegen der KEK noch nicht vor. KKR hält keine Beteiligungen im bundesweiten privaten Fernsehen; Permira hat ihre mittelbare Beteiligung an der Veranstalterin Premiere jüngst veräußert.129 KKR und Permira beabsichtigen, die ProSiebenSat.1 Media AG mit der zu ihrem Beteiligungsportfolio gehörigen SBS Broadcasting Group zusammenzuführen und einen europäischen TV-Konzern zu schaffen. Die SBS Broadcasting Group (Umsatz 127 128 129 Vgl. Pressemitteilung der Saban Capital Group vom 27. 06. 2006. Ein Anteil von 10 % des Aktienkapitals an der Axel Springer AG wurde zum Jahresende 2006 veräußert; vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 16. 10. 2006 und s. u. 1.3. Dies steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 378). 88 Bundesweites Fernsehen 2005: 880 Mio. Euro)130 nimmt für sich in Anspruch, mit ihren Fernseh- und Hörfunkprogrammen in neun Ländern eine Bevölkerung von 100 Mio. und damit den zweitgrößten „broadcasting footprint“ in Europa zu erreichen. Sie hält Beteiligungen an Free- und Pay-TV-Sendern in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Ungarn und Rumänien sowie an Hörfunksendern in den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Rumänien und Griechenland.131 Weiterhin beteiligt an der ProSiebenSat.1 Media AG bleibt die Axel Springer AG. Sie ist mit einem Umsatz von 2.392 Mio. Euro im Jahr 2005 eines der führenden Verlagshäuser in Deutschland.132 Für das Jahr 2005 gibt die Axel Springer AG einen anhand der verkauften Auflage von Zeitungen und Zeitschriften berechneten Marktanteil von rund 21 % an, der damit mehr als doppelt so hoch sei, wie der Marktanteil des nächsten Konkurrenten. Nach eigener Darstellung verfügt die Axel Springer AG mit ihren Zeitungen und Zeitschriften zusammengenommen über die größte Reichweite aller deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage; durchschnittlich 54 % aller Deutschen über 14 Jahre lesen jeden Tag eine Ausgabe der von der Axel Springer AG in Deutschland verlegten Titel.133 Neben Beteiligungen an Zeitungen (z. B. „Bild“, „Welt“, „Hamburger Abendblatt“, „B. Z.“), Zeitschriften („HÖRZU“, „Auto Bild“, „Sport Bild“ etc.) und Anzeigenblättern verfügt sie im Bereich der elektronischen Medien u. a. über 63 % der Anteile an der Bild.T-Online.de AG & Co. KG, die gemeinsam mit der Deutsche Telekom AG ein Online-Angebot mit Inhalten der „Bild“Zeitung betreibt. Darüber hinaus ist sie zu 27 % an der KG Hamburg 1 Fernsehen GmbH & Co. KG beteiligt, die das bundesweite Informations- und Servicespartenprogramm 24 für Mobile-TV und Internet134 sowie das Ballungsraumfernsehprogramm Hamburg 1 veranstaltet. Nach Presseberichten beabsichtigt die Axel Springer AG, sich auch an der Veranstalterin des Ballungsraumsenders tv. berlin mit 27,4 % zu beteiligen.135 Die Axel Springer AG ist ferner an zahlreichen Hörfunksendern beteiligt (s. u. II 2.1.1 Hörfunk). Aus dem Geschäftsfeld der Film- und Fernsehproduktion hat sich die Axel Springer AG weitgehend zurückgezogen; sie ist jedoch nach wie vor an der Schwartzkopff TV Productions GmbH beteiligt, die vornehmlich Talkshows und Entertainment-Formate produziert.136 Zuletzt hat sie zudem die Axel Springer Digital TV GmbH gegründet, die Bewegtbildinhalte für digitale Medienangebote, vor allem für das Internet, produzieren und vermarkten soll.137 Im August 2005 hatte die Axel Springer AG das Vorhaben angemeldet, sämtliche von der P7S1 Holding L. P. unmittelbar und mittelbar gehaltenen ProSiebenSat.1-Aktien zu erwerben und dadurch ihren Anteil an ProSiebenSat.1 auf 100 % des stimmberechtigten Stammkapitals und 24,9 % des stimmrechtslosen Vorzugskapitals aufzustocken. Im Gegenzug sollte die P7S1 Holding L. P. Aktien der Axel Springer AG in Höhe von 2,41 % des Grundkapitals erhalten. Ferner hatte die Axel Springer AG im Hinblick auf die außenstehenden stimmrechtslosen ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien ein öffentliches Übernahmeangebot abgegeben. Die KEK hat mit Beschluss vom 10. 01. 2006 (Az.: KEK 293) festgestellt, dass dieses Vorhaben zu vorherrschender Meinungsmacht führen würde und daher nicht als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt werden kann (s. u. II 130 131 132 133 134 135 136 137 Vgl. Angaben unter www.kkr.com. Vgl. Angaben unter http://www.sbsbroadcasting.com. Vgl. Geschäftsbericht der Axel Springer AG 2005. Vgl. Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 93 unter Bezugnahme auf die MA II/2006 (Reichweite der Medienkombination aller in der MA geführten Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG sowie der 100 %igen Tochterunternehmen in Deutschland). Das Programm ist derzeit noch nicht auf Sendung. Vgl. Berliner Morgenpost vom 07. 11. 2006. Vgl. zu den Medienaktivitäten der Axel Springer AG den Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293. Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 08. 11. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 89 2.1.2 Tageszeitungen und III 2.1). Auch das Bundeskartellamt hat die Übernahme untersagt.138 Die Axel Springer AG hat daraufhin am 01. 02. 2006 verkündet, das Übernahmevorhaben nicht weiter zu verfolgen. Zu den Kaufinteressenten für die ProSiebenSat.1 Media AG, die Ende 2006 Angebote abgegeben hatten, gehörte jedoch auch die türkische Dogan-Gruppe, an der die Axel Springer AG zuletzt einen Anteil von 25 % erworben hatte.139 1.2.2.2 Veranstalterbeteiligungen Die Veranstalterinnen der frei empfangbaren Programme Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live sind 100 %ige Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. Darüber hinaus hat eine weitere 100 %ige Tochtergesellschaft, die ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungsgesellschaft mbH, Zulassungen für fünf digitale frei empfangbare Spartenprogramme beantragt (ProSiebenSat.1 Family, ProSiebenSat.1 Fiction, ProSiebenSat.1 Fun, ProSiebenSat.1 Favorites, ProSiebenSat.1 Facts).140 Die Sendergruppe erreicht im bundesweiten privaten Fernsehen die zweithöchsten Zuschaueranteile nach der RTL Group. Über ihre 100 %igen Tochtergesellschaften verfolgt die ProSiebenSat.1 Media AG die Strategie der komplementären Programmierung. Hierdurch sollen alle werberelevanten Zielgruppen bei möglichst geringen Überschneidungen abgedeckt und Streuverluste für die Werbetreibenden reduziert werden.142 Zudem ergeben sich Synergievorteile beim Programmeinkauf und der Rechteverwertung. Anders als bei der RTL Group ist kein Sender der Gruppe als „Flaggschiff-Sender“ positioniert, vielmehr liegen ProSieben und Sat.1 bei Zuschauer- und Werbemarktanteilen dicht beieinander. Nach dem Verlust der Rechte an der Fußball-Bundesliga und der UEFA Champions League wird die ProSiebenSat.1-Gruppe nunmehr wieder im Bereich der Fußballberichterstattung aktiv: Sie hat die Übertragungsrechte für jährlich bis zu sechs Spiele (ab dem Viertelfinale) des Fußball-UEFA-Cups für die kommenden drei Spielzeiten erworben. Im Jahr 2005 lagen die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG mit einem Brutto-Werbemarktanteil von 43,5 % gleichauf mit den Sendern der RTL Group. Das Bundeskartellamt hat in seiner Sender Umsatz 2005 in Mio. Euro Programm-Schwerpunkte Zielgruppe (Altersgruppe) Zuschaueranteil 2005 in % Brutto-Werbemarktanteil 2005 in % Sat.1 830,9 Fiktionale Eigen- und Auftragsproduktionen, TV-Events, Comedy, Unterhaltung, Sport (UEFA Champions League bis zur Saison 2005/2006) 25–49 10,9 20,1 ProSieben 751,7 US-Blockbuster, internationale Spielfilme, TV-Movies, Serien, Comedy 14–39 6,7 17,2 kabel eins 223,3 Klassiker, Spielfilme und Serien der letzten fünf Jahrzehnte über 30 3,8 5,4 14–49 0,6 0,8 k. A. 0,2 k. A. N24 83,0 9Live 54,9 (Juni – Dez.) Nachrichten, Dokumentationen Teleshopping, Gewinnspiele, Quizshows Tabelle II – 11: Der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)141 Quelle: AGF/GfK 138 139 140 141 142 Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 24. 01. 2006, B 6 – 92202 – Fa – 103/05. Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 16. 11. 2006. Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungsgesellschaft mbH, Az.: KEK 352. Ohne die Programme, die der ProSiebenSat.1 Media AG als Teil der KirchGruppe zuzurechnen waren. Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, S. 350 ff. 90 Bundesweites Fernsehen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1. Hj. 2006 Sat.1 ProSieben kabel eins N24 9Live 10,2 8,2 5,5 k. A. – 10,1 8,0 5,0 k. A. 0,5 9,9 7,1 4,5 k. A. 0,4 10,2 7,1 4,2 0,4 0,3 10,3 7,0 4,0 0,4 0,2 10,9 6,7 3,8 0,6 0,2 10,0 6,4 3,6 0,8 0,2 Σ ProSiebenSat.1 zuzurechnende Programme 23,9 23,6 21,9 22,2 21,9 22,2 21,0 Tabelle II – 12: Übersicht über die frei empfangbaren Sender der ProSiebenSat.1 Media AG Quelle: Unternehmensangaben, IP Deutschland, KEK Entscheidung vom 19. 01. 2006 zur Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Group im Werbemarkt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB festgestellt143 und diese Feststellung in seiner Entscheidung zur vollständigen Übernahme der Veranstalterin von n-tv durch die RTL Group bestätigt (s. u. II 2.3 Fernsehwerbung).144 Die Sender ProSieben und Sat.1 sind nach RTL die stärksten Werbeträger. Für die Vermarktung der Werbezeiten ist die SevenOne Media GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, zuständig. Die Sendergruppe plant auch den Einstieg in den Geschäftsbereich Pay-TV: Ihre 100 %ige Tochtergesellschaft SevenSenses GmbH hält Zulassungen für vier bundesweite Fernsehprogramme unter den Arbeitstiteln Sat.1 Comedy, Lifestyle, Movie Channel und kabel eins classics. Die Programme Sat.1 Comedy und kabel eins classics werden bereits auf der Plattform der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG145 und der gemeinsamen Plattform der ish NRW GmbH und der iesy Hessen GmbH & Co. KG verbreitet. Da nach dem mit der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG geschlossenen Plattformvertrag wesentliche Programmentscheidungen der Veranstalterin von der Zustimmung der Plattformbetreiberin abhängig sind, sind dieser die Programme Sat.1 Comedy und kabel eins classics gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV zuzurechnen. Damit sind der Veranstalterin umgekehrt auch die der Kabel-Deutschland-Gruppe zuzurechnenden Programme Kinowelt TV, Gusto, WeinTV, The History Channel, Games Television, SPIEGEL TV digital, Bibel TV und Gute Laune TV zuzurechnen (s. u. Abbildung II – 34). Für eine Zurechnung der Programme Sat.1 Comedy und Movie Channel zur iesy Hessen GmbH & Co. KG und zur ish NRW GmbH bestehen dagegen keine Anhaltspunkte. Darüber hinaus liefert die ProSiebenSat.1 Media AG der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH für ihre digitale Programmplattform für Rundfunkdienste im DMB-Standard das Programm ProSiebenSat.1 Mobile146 zu, das aus Comedy- und Entertainmentformaten besteht. Demzufolge wird der ProSiebenSat.1 Media AG das Programm ProSiebenSat.1 Mobile aufgrund der Gestaltung eines wesentlichen Teils der Sendezeit mit zugelieferten Programmteilen (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 1 RStV) zugerechnet.147 Die Veranstalterin von Sat.1, die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, hält Beteiligungen an den Regionalfensterveranstaltern Sat.1 Norddeutschland GmbH (für Niedersachsen/Bremen und 143 144 145 146 147 Vgl. genannte Entscheidung, B 6 – 92202 – Fa – 103/05. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006 im Verfahren RTL/n-tv, B 6 – 142/05. Augrund vertraglicher Vereinbarungen wird das Programmangebot der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG auch von der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG übernommen. Das Programm ging zunächst unter dem Namen DMB 3 auf Sendung. Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 04. 2006 i. S. DMB 2 und DMB 3, Az.: KEK 324. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 91 Abbildung II – 6: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der ProSiebenSat.1 Media AG im bundesweiten Fernsehen Quelle: KEK Abbildung II – 7: Künftige Beteiligungsverhältnisse bei der ProSiebenSat.1 Media AG (vorläufige Darstellung) Quelle: Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 15. 12. 2006, KEK 92 Bundesweites Fernsehen Hamburg/Schleswig-Holstein) und Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG (für Bayern) (s. u. III 2.1.1.4). 1.2.2.3 Weitere Geschäftsfelder Die ProSiebenSat.1 Media AG ist in erheblich geringerem Maße vertikal integriert und diagonal mit anderen Medienmärkten verflochten als die Bertelsmann AG/RTL Group: Die TV-Produktionsund Rechtehandelsaktivitäten stehen in engem Zusammenhang mit der Programmbeschaffung für die Sender der Gruppe. Sie verfügt, anders als die RTL Group, über keine zurechenbaren Beteiligungen in den Bereichen Print und Hörfunk. Gemeinsam mit dem ehemals für die Grundy UFA im Bereich der Produktion von Telenovelas und Daily Soaps tätigen Christian Popp hat die ProSiebenSat.1 Media AG das TV-Produktionsunternehmen Producers At Work gegründet, das als Dienstleister für die ProSiebenSat.1-Gruppe sowie als frei am Markt agierendes Produktionsunternehmen auftreten soll.148 Die SevenPictures GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, beteiligt sich jährlich an 4 bis 5 Koproduktionen von Kinofilmen, die auch auf Sat.1 ausgestrahlt werden. Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG sind auch in den Bereichen Studio-, Film- und Videoproduktion, Post- und Multimediaproduktion sowie Sendetechnik tätig. Die ProSiebenSat.1 Media AG verfolgt das Ziel, den Umsatz im Geschäftsfeld Diversifikation bis Ende 2007 auf 15 % des Gesamtumsatzes der Gruppe zu steigern. Zu diesem Geschäftsfeld zählt die ProSiebenSat.1 Media AG die Bereiche – interaktive Dienste (Teletext, interaktives Fernsehen, Online/Breitband, mobile Anwendungen), – direct response (Call-in-TV, Audiotex, Direktmarketing/Zuschauerclubs), – Handel (Licensing, Merchandising, Musik, Teleshopping, internationaler Vertrieb), – digitales Fernsehen (digitale Verbreitung, Pay-TV-Kanäle/Multiplexing, Video-on-Demand, DSL-TV/IPTV). Die Multimedia-Aktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG sind in der SevenOne Intermedia GmbH gebündelt. Sie betreibt die Produktion, Vermarktung und Verwertung der Senderrechte u. a. in den Bereichen Internet, Teletext, Telefonmehrwertdienste und interaktive Anwendungen. Die von der SevenOne Intermedia GmbH verantworteten Internet-Angebote ProSieben.de und Sat1.de zählen nach Marktuntersuchungen im Hinblick auf erhobene Reichweiten und Seitenaufrufe zu den stärksten Angeboten im Internet (s. u. II 2.1.5 Online). Die SevenOne Intermedia GmbH ist zudem in Höhe von 55 % der Anteile am Online-Wetterportal wetter.com beteiligt. Die wetter.com AG ist auch Anbieterin des Mediendienstes Deutsches Wetterfernsehen, der u. a. in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland GmbH verbreitet wird. Zu den Multimedia-Aktivitäten zählt auch eine Kooperation mit T-Online, die es T-Online-Kunden ermöglicht, Eigenproduktionen der Sendergruppe im Video-on-Demand-Verfahren abzurufen. Zudem bietet die ProSiebenSat.1 Media AG über das gemeinsam mit der United Internet AG betriebene Video-on-Demand-Portal „Maxdome“ Eigenproduktionen und Filme an, für die sie Rechte u. a. von Sony Pictures, Paramount und Constantin Film erworben hat. Ferner hat sich die ProSiebenSat.1-Gruppe jüngst in Höhe von 30 % der Anteile an „MyVideo“, der nach eigenen Angaben mit täglich bis zu 2 Mio. Video-Abrufen größten VideoCommunity im deutschsprachigen Internet, beteiligt.149 Die Nutzer können dort nach dem Vorbild von „YouTube“ in den USA eigene Videos zum Abruf zur Verfügung stellen. 148 149 Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 09. 06. 2005. Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 04. 09. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 93 Die Beteiligung an dem Anbieter des ebenfalls als Mediendienst eingestuften TeleshoppingKanals Sonnenklar TV wurde mit Wirkung zum 01. 10. 2005 an die BigXtra Touristik GmbH veräußert. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist demnach nicht mehr im Bereich des Teleshoppings aktiv.m Das Merchandising betreibt die MM Merchandising Media GmbH, die aus der Fusion der Unternehmen MM Merchandising München GmbH und SevenOne Club & Shop GmbH hervorging. Vermarktet werden nicht nur eigene Rechte der Sendergruppe, sondern die MM Merchandising Media GmbH tritt auch als eigenständige Lizenz- und Serviceagentur auf. Zu ihrem Rechte-Portfolio gehört z. B. die „Sesamstraße“. Darüber hinaus hat sie zusammen mit Warner Music Germany als Gemeinschaftsunternehmen das Label starwatch music gegründet. Die ProSiebenSat.1 Media AG betreibt als Gemeinschaftsunternehmen mit der RTL Group die Verwertungsgesellschaft VG Media, die für Fernseh- und Hörfunkunternehmen Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnimmt (s. o. II 1.2.1.2 RTL Group). Die ProSiebenSat.1 Media AG hat darüber hinaus ihr Geschäftsfeld um internationale Aktivitäten erweitert: In den USA strahlt die Sendergruppe das Programm ProSiebenSat.1 Welt aus, das sich aus den Highlights von Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 sowie Live-Übertragungen der 1. Fußball-Bundesliga (in Kooperation mit dem Veranstalter des bundesweiten Sportspartenprogramms Arena) zusammensetzt. Die SevenOne International GmbH ist für den internationalen Vertrieb von Produktionen der Sendergruppe und von Dritten zuständig. 1.2.3 Tele München Gruppe Die Tele München Gruppe ist ein integriertes Medienunternehmen, das in den Bereichen Fernsehveranstaltung, TV- und Spielfilmproduktion, Rechtehandel, Filmtheater, Home Entertainment und Merchandising aktiv ist. Die Unternehmensgruppe erzielte im Jahr 2005 einen Umsatz von 250,4 Mio. Euro.150 1.2.3.1 Beteiligungsverhältnisse und Veranstalterbeteiligungen Nachdem die EM.TV AG im Jahr 2004 ihre 45 %ige Beteiligung an der Tele München Gruppe an eine mittelbar zu 100 % im Anteilsbesitz von Dr. Herbert Kloiber stehende Gesellschaft veräußert hat, hält dieser unmittelbar und mittelbar sämtliche Anteile. Mit der Lösung der gesellschaftlichen Verflechtung der Tele München Gruppe und der EM.TV AG entfällt auch die wechselseitige Zurechnung der jeweils veranstalteten Programme. Dr. Herbert Kloiber hält unmittelbar 55 % der Anteile an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft sowie 45 % über die HK Vermögensverwaltungs GmbH und deren 100 %ige Tochtergesellschaft HK Beteiligungs GmbH. Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft hält sämtliche Anteile an der Veranstalterin von Tele 5 und 50 % der Anteile an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG, einem Gemeinschaftsunternehmen mit zum Disney-Konzern gehörigen ABC Cable and International Broadcast Worldwide Holdings, Inc., das wiederum 31,5 % der Anteile an der Veranstalterin von RTL II hält. Das Programm RTL II ist medienkonzentrationsrechtlich sowohl der Tele München Gruppe und der Walt Disney Company als auch der RTL Group zuzurechnen, deren Tochtergesellschaften zusammen 35,9 % an der Veranstalterin halten. 150 Vgl. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 03. 05. 2006. 94 Bundesweites Fernsehen Der ehemalige Tele-5-Geschäftsführer Jochen Kröhne ist zu 75 % an der GET ON AIR GmbH beteiligt, die die Zulassung für die Veranstaltung des Programms ToonGate besitzt.151 Die GET ON AIR GmbH ist nach Unternehmensangaben für den Aufbau und die Entwicklung der digitalen Fernsehangebote der Tele München Gruppe zuständig.152 Nach Unternehmensangaben ist geplant, die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. An dieser sollen der zuvor in der Geschäftsführung tätige Bernd Schlötterer und der nunmehr alleinige Geschäftsführer Dr. Ludwig Bauer zu jeweils 3 % des Kapitals beteiligt werden.153 Eine Übersicht über die aktuellen Beteiligungsverhältnisse und zuzurechnenden Programme der Tele München Gruppe gibt Abbildung II – 8. Die Entwicklung der der Tele München Gruppe zuzurechnenden Programme zeigt die Tabelle II – 13. Bis zum Jahr 2004 zählten aufgrund der gesellschaftlichen Verflechtung auch die der EM. TV AG zuzurechnenden Programme Junior und DSF (ab 2003) dazu. Mit der Rückveräußerung der Tele-München-Anteile an Dr. Herbert Kloiber durch die EM.TV AG Anfang 2005 sind diese Programme nicht mehr der Tele München Gruppe zuzurechnen. Neben den Beteiligungen an deutschen Fernsehveranstaltern hält die Tele München Gruppe 42,94 % der Anteile an der Veranstalterin des österreichischen Fernsehprogramms ATV+. Ihre Beteiligung an der europäischen TV- und Hörfunk-Sendergruppe SBS Broadcasting hat sie hingegen veräußert. Abbildung II – 8: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Tele München Gruppe Quelle: KEK 151 152 153 Medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung der KEK mit Beschluss vom 19. 09. 2001, Az.: KEK 125, unter dem Arbeitstitel „KidsGate“. Vgl. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 25. 10. 2005. Vgl. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 25. 10. 2005. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk RTL II Tele 5 DSF Junior Σ Tele München zuzurechnende Programme 95 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1. Hj. 2006 4,8 – keine Zurechnung k. A. 4,0 – keine Zurechnung k. A. 3,9 k. A. keine Zurechnung k. A. 4,7 k. A. 1,1 4,9 0,3 1,1 k. A. k. A. 4,2 0,4 keine Zurechnung keine Zurechnung 3,7 0,5 keine Zurechnung keine Zurechnung 4,8 4,0 3,9 5,8 6,3 4,6 4,2 Tabelle II – 13: Der Tele München Gruppe zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle: AGF/GfK, KEK 1.2.3.2 Weitere Geschäftsbereiche Kerngeschäft der Tele München Gruppe ist der Rechtehandel. Nach der Insolvenz der KirchGruppe wird die Tele München Gruppe als größter deutscher Lizenzhändler eingeschätzt (s. u. II 2.2.1.1.4).154 Sie verfügt nach eigenen Angaben über eine Filmbibliothek von über 5.000 Spielfilmen, TV-Movies und Miniserien, mehr als 7.000 Serienepisoden und 3.000 halbstündigen Zeichentrickepisoden. Partnerschaften mit den Hollywood Major Studios Warner Bros., Universal, Paramount und Sony sowie mit weiteren internationalen Produzenten und Fernsehsendern wie BBC, CBS und Mediaset sichern den Programmbestand der Unternehmensgruppe.155 Nach Presseberichten verkaufte die Tele München Gruppe im Jahr 2003 auf dem deutschen Fernsehmarkt 5.300 Programmstunden.156 Ihr Umsatz im Bereich Lizenzhandel lag im Jahr 2005 bei 160,5 Mio. Euro.157 Unter dem Label Clasart Film werden die gesamten Produktions- und Koproduktionsaktivitäten der Tele München Gruppe zusammengefasst. Hierzu zählt neben Kinofilmen („Rosenstraße“, „Soloalbum“), Konzertaufzeichnungen und Romanverfilmungen (Rosamunde Pilcher) für das Fernsehen die Division Prisma Entertainment, die sich auf „Entertainment-, Infotainment- und Dokutainment-Formate“ (u. a. „Frauentausch“, „Cinema TV“) spezialisiert hat. Die Kinoauswertung von Filmrechten erfolgt durch die Concorde Filmverleih GmbH. Dr. Herbert Kloiber ist zudem in Höhe von 49,66 % an dem Multiplex-Kinobetreiber CinemaxX AG beteiligt. Die CinemaxX AG betreibt in Deutschland 33 Multiplex-Kinos und 10 traditionelle Filmtheater. Sie gibt ihren Marktanteil in Deutschland mit ca. 12,9 % an; der Marktanteil im Multiplexbereich liegt nach internen Erhebungen bei 26,0 %.158 Im Bereich der Video- und DVD-Auswertung ist die Concorde Home Entertainment GmbH tätig. Ihr Programmbestand wird kontinuierlich durch die Concorde Filmverleih GmbH erweitert. Das auf Kinderunterhaltung ausgerichtete Internetangebot „Concolino“ der Concorde Home Entertainment GmbH informiert über neue Kinderfilme und bietet Onlinespiele an. Die CTM Concept TV & Merchandising übernimmt die Auswertung der Merchandising-Rechte mit Schwerpunkt Kinder- und Familienunterhaltung. Nach Presseberichten hat Dr. Kloiber seine Anteile an der Schweizer Sportrechteagentur AIM International AG veräußert.159 154 155 156 157 158 159 Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. z. B. Broadcast Magazine 07/2005, S. 39, Süddeutsche Zeitung vom 18. 08. 2005. Unternehmensdarstellung unter http://www.tmg.de. Handelsblatt vom 11. 05. 2004, Die Welt vom 26. 04. 2004. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 03. 05. 2006. Halbjahresbericht 2005 der CinemaxX AG, S. 12. Handelsblatt vom 15. 02. 2006. 96 Bundesweites Fernsehen 1.2.4 EM.TV AG Die EM.TV AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Im Jahr 2005 erzielte sie einen Konzernumsatz von 209,5 Mio. Euro; davon wurden 85 % im Segment Sport und 15 % im Segment Unterhaltung erwirtschaftet.160 1.2.4.1 Beteiligungsverhältnisse und Veranstalterbeteiligungen Die EM.TV AG ging aus umfassenden Umstrukturierungen innerhalb der Unternehmensgruppe der vormaligen EM.TV & Merchandising AG im Jahr 2004 hervor. Hintergrund war die bevorstehende Fälligkeit einer Wandelschuldanleihe, die nach Auskunft des Unternehmens zur Insolvenz der EM.TV & Merchandising AG hätte führen können. Den Gläubigern wurde daher angeboten, auf ihre Rechte aus der Wandelanleihe zu verzichten und im Gegenzug u. a. Anteile an der umstrukturierten neuen Gesellschaft EM.TV AG zu erhalten. Im Zuge dessen übernahm die Risikokapitalgesellschaft Constant Ventures II Luxembourg S. A. die bis dahin von Werner Klatten über die WKB Beteiligungs GmbH gehaltenen Anteile an der alten EM.TV-Gesellschaft, die später auf die neue EM.TV AG verschmolzen wurde. Die Constant Ventures II Luxembourg S. A. ist derzeit mit einem Anteil von 9,4 % am stimmberechtigten Aktienkapital größte Aktionärin der EM.TV AG. Erwin V. Conradi verfügt über 7,5 % der Stimmrechtsanteile, 83,1 % befinden sich in Streubesitz. Sämtliche Anteile an Constant Ventures II hält die Constant Ventures II B. V., Amsterdam, die ihrerseits zu 99 % im Anteilsbesitz der Constant Ventures B. V., ebenfalls Amsterdam, steht; einen Anteil von 1 % hält Herr Constant Marie Vermeulen. Die Constant Ventures B. V. befindet sich vollständig im Anteilsbesitz der Familie Vermeulen. Jüngst hat das Schweizer Unternehmen Highlight Communications AG eine Beteiligungsoption und Stimmrechte der EM.TV AG erworben. Zur Unternehmensgruppe gehören u. a. das Film- und Fernsehproduktionsunternehmen Constantin Film AG sowie die Sportrechteagentur Team Holding AG. Dieser Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 376, 376-1 und 389). Im bundesweiten privaten Fernsehen hält die EM.TV AG nach der Übernahme der zuvor von der Kirch Media GmbH & Co. KGaA gehaltenen Anteile sämtliche Anteile an der Junior.TV GmbH & Co. KG, die auf der digitalen Plattform der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG das Unterhaltungsspartenprogramm Junior veranstaltet. Junior ist aufgrund der Plattformvereinbarung auch Premiere zuzurechnen, da wesentliche Entscheidungen zur Programmgestaltung von der Zustimmung der Plattformbetreiberin abhängig sind.161 Zudem hält sie nach dem Ausstieg von Dr. Hans-Dieter Cleven und des KarstadtQuelle-Konzerns unmittelbar und mittelbar über die Sport Media Holding GmbH sämtliche Anteile an der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH, die das frei empfangbare Sportspartenprogramm DSF veranstaltet und eine Lizenz für das digitale Pay-TV-Programm DSFdigital hält. DSF hat sich die Erstverwertungsrechte der Sonntagsspiele der 1. Fußball-Bundesliga sowie zahlreiche Live-Sportrechte gesichert. Zudem wurde eine Kooperation mit Premiere vereinbart, wonach Premiere „Champions TV“, eine Sendung mit Live-Übertragung von Spielen der Champions League, produziert und im Programm von DSF ausstrahlt (s. u. II 2.2.1.3 Sportrechte).m Ihre 45 %ige Beteiligung an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, die ihrerseits an den Veranstaltern der Programme Tele 5 und RTL beteiligt ist, hat die EM.TV AG dagegen aufgegeben (s. o. II 1.2.3 Tele München Gruppe). 160 161 Vgl. Geschäftsbericht 2005 von EM.TV. Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006, Az.: KEK 344 und 345. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 97 Abbildung II – 9: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der EM.TV AG Quelle: KEK 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1. Hj. 2006 RTL II 4,8 4,0 3,9 4,7 4,9 Tele 5 – – k. A. k. A. 0,3 keine Zurechnung k. A. keine Zurechnung k. A. keine Zurechnung k. A. 1,1 1,1 keine Zurechnung keine Zurechnung 1,2 keine Zurechnung keine Zurechnung 0,9 k. A. k. A. k. A. k. A. 4,8 4,0 3,9 5,8 6,3 1,2 0,9 DSF Junior Σ EM.TV zuzurechnende Programme Tabelle II – 14: Der EM.TV AG zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent)162 Quelle: AGF/GfK, KEK 1.2.4.2 Weitere Geschäftsbereiche Zu den Beteiligungen im Geschäftsbereich Sport zählen neben DSF das Onlineportal Sport.1 und das Produktionsunternehmen PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH. Die Beteiligungen hält die EM.TV AG teils direkt, teils über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft EM Sport GmbH. Die EM.TV AG hält unmittelbar und mittelbar sämtliche Anteile an dem Onlineportal Sport.1. Dieses Internetangebot erzielte nach Erhebungen der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) im Oktober 2006 über 23 Mio. Visits (Besuche) und 217 Mio. Page-Impressions (Seitenaufrufe) und verzeichnet in der IVW-Kategorie „Redaktioneller 162 Zu den Zurechnungszusammenhängen s. o. die Vorbemerkung zu Tabelle II – 13. 98 Bundesweites Fernsehen Content – Sport“ die höchste Zahl an Seitenaufrufen. Daneben gestaltet Sport.1 Teletext-Sportseiten für DSF und die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG und vertreibt Sportinhalte über mobile Plattformen, u. a. von T-Mobile, Vodafone und E-Plus.163 Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der EM.Sport GmbH, bezeichnet sich als führenden Sport-TV-Produzenten in Deutschland. Sie produziert für DSF und Premiere Sendungen u. a. zu Spielen der UEFA-Champions-League und des UEFA-Cup, Formel-1-Rennen, Partien der deutschen Handball-, Eishockey- und Basketball-Bundesliga, Boxwettkämpfe, Tennisturniere und Olympischen Spielen. Die Produktion des Basissignals für die 1. und 2. Fußball-Bundesliga ab der Spielzeit 2006/2007 hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH dagegen an ihre 100 %ige Tochtergesellschaft Sportcast GmbH vergeben. Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH übernimmt jedoch die gesamte Innen- und Außenproduktion für die Spielzeiten bis 2008/2009 für die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH. Zudem produziert der Unternehmensbereich New Media der PLAZAMEDIA für T-Online sämtliche Bilder der FußballBundesliga für mobile Endgeräte und das Internet. Zum Geschäftsfeld Sport gehören auch die Merchandisingrechte für Fanartikel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Von einem eigenen Angebot von Sportwetten hat die EM.TV AG angesichts der durch die aktuelle Rechtsprechung und das Vorgehen der Landesregierungen zur Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols bestehenden Unsicherheiten Abstand genommen.164 Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH ist darüber hinaus als Produzentin von Comedyund Game-Shows tätig. In den PLAZAMEDIA-Studios werden u. a. Studioformate für Sat.1, RTL II, Super RTL, Tele 5 und 9Live sowie die Konferenzkanäle von Premiere hergestellt. Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH hält zudem eine 25 %ige Beteiligung an der mittlerweile insolventen arena media GmbH. Die arena media GmbH betrieb den von den Landesmedienanstalten als Mediendienst eingestuften Auktionskanal MEGA\Vision, der jedoch insolvenzbedingt eingestellt wurde.165 Der Geschäftsbereich Unterhaltung umfasst neben der Veranstaltung des Pay-TV-Programms Junior die (Ko-)Produktion und den Rechtehandel im Bereich von Kinder- und Jugendprogrammen sowie die Vermarktung von TV-Figuren. Sämtliche Aktivitäten in diesem Segment, mit Ausnahme der Junior.TV GmbH & Co. KG und ihrer Programmbibliothek, sind bei der Dachgesellschaft EM.Entertainment GmbH gebündelt. Die EM.TV AG betreibt weltweiten Ein- und Verkauf von Programmrechten. Im Rahmen der Gründung der Junior.TV GmbH & Co. KG als Gemeinschaftsunternehmen mit der KirchGruppe hatte die KirchGruppe den als „Junior“ bezeichneten Programmstock an Kinder- und Jugendfilmen als Sacheinlage eingebracht. Der Rechtestock der Junior.TV GmbH & Co. KG umfasste 26.000 halbstündige Episoden Kinder- und Jugendprogramm, die sie in den Bereichen TV und Merchandising national und international vermarktet (davon 22.000 unter der Dachmarke Junior). Zum Rechteportfolio gehören u. a. „Die Biene Maja“, „Pippi Langstrumpf“ und „Tabaluga“. Programmblöcke der Marke Junior werden international in 13 Ländern angeboten.166 Im deutschen Fernsehen besteht eine langfristige Kooperationsvereinbarung bezüglich Koproduktion und Programmzulieferung mit dem ZDF bis 2011.167 Die Vereinbarung bezieht sich auf 625 halbe Stunden Programm, darunter Klassiker aus der Astrid-Lindgren-Bibliothek. 163 164 165 166 167 Vgl. Angaben unter www.em.tv/dasat. Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 22. 08. 2006. Das Angebot war zunächst unter dem Namen Arena-TV gestartet, aber im Zusammenhang mit dem Start des Programms Arena Bundesliga der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (Unity Media GmbH) umbenannt worden. Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 29. 04. 2004. Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 10. 03. 2005. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 99 Bei Koproduktionen beteiligt sich die EM.TV AG mit 20 % bis 70 % an dem Produktionsbudget; Koproduktionspartner sind Produktionsunternehmen oder auch Fernsehsender, die sich mit der Beteiligung die Ausstrahlungsrechte sichern. Darüber hinaus verfügt die EM.TV AG über sämtliche Anteile an dem australischen Produktionsunternehmen Yoram Gross-EM.TV Pty. Ltd. Koproduktionsund Vertriebsaktivitäten in Spanien, Italien und Portugal werden von Planeta Junior, einem Gemeinschaftsunternehmen der EM.TV AG mit den Mediengruppen Planeta und DeAgostini, wahrgenommen. Das klassische Merchandising-Geschäft der EM.TV AG umfasst die Lizenzierung von Produkten aus den Bereichen Spielwaren, Kommunikationselektronik, Textilien, Schreibwaren, Bücher, Zeitschriften, Getränke und Lebensmittel sowie den Einsatz von Lizenzmarken in der Werbung und in Promotions. Die EM.TV AG vermarktet Charaktere wie die „Biene Maja“ und „Tabaluga“. Die Home-Entertainment-Rechte werden von der EM.TV AG ebenfalls international vertrieben. Langfristige Programmverträge hat sie u. a. mit der zum Bertelsmann-Konzern gehörigen Universum Film GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH abgeschlossen.168 1.2.5 The Walt Disney Company The Walt Disney Company ist hinter Time Warner der zweitgrößte Medien- und Unterhaltungskonzern der Welt.169 Vertikal integriert betreibt er Radio- und Fernsehsender, produziert und vertreibt Programminhalte, Filme und Kinoproduktionen, ist in der Entwicklung von Videospielen aktiv, bietet Mobilfunkdienste an und unterhält Freizeitparks. Bei der Produktion von Programminhalten liegen die inhaltlichen Schwerpunkte im Unterhaltungs- (Entertainment) und Informationsbereich. Zu den bedeutendsten Produkten zählen Zeichentrick- und Animationsfilme sowie die mit den Filmen oder fiktionalen Spielhandlungen eng verbundenen Markennamen wie Micky Maus. Die Kerngeschäftsbereiche sind von weltbekannten Cartoon-Figuren, Zeichentrick- bzw. Animationsfilmen und Realfilmen geprägt. Von den Medieninhalten ausgehend, versucht Disney, die Wertschöpfungskette vollumfänglich abzudecken und ist dementsprechend breit aufgestellt: Die Vertriebskanäle des Konzerns reichen neben Fernsehen und der damit eng verbundenen Video- und DVD-Verwertung bis hin zu Tourismus, Freizeitparks, Online-Diensten und Videospielen. Zudem werden Disneys Marken lizenziert und Konsumgüter unter diesen Marken vertrieben. Das Unternehmen tritt weltweit als Anbieter seiner markengeprägten Filme, Fernsehprogramme und Printprodukte auf. Dabei stimmt Disney im Rahmen einer internationalen Unternehmensstrategie die Aufmachung, Präsentation, Inhalt und Qualität der Disneyprodukte aufeinander ab und gestaltet diese annähernd gleich (Corporate Design). An jedem Standort sollen die Kunden sich darauf verlassen können, dass unter dem Markenzeichen von Disney die disney-typischen Inhalte und Qualitäten angeboten werden.170 Die Umsätze für Deutschland führt Disney nicht gesondert auf. Sie resultieren zum Beispiel aus dem Handel mit Disney-Marken, der Ausstrahlung des deutschen Disney Channel und Jetix über Premiere sowie Toon Disney und Playhouse Disney über die Plattform von Kabel Deutschland, den Fernsehbeteiligungen an Super RTL und RTL II und dem Handel mit Filmen und Fernsehprogrammen. 168 169 170 Vgl. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 20. 12. 2005. Vgl. www.institut-medienpolitik.de/cms/index.php?idcat=43&sid=67c1471f239ec3e95d71aa2bd0651d55; www.hoovers. com/the-walt-disney-company/-ID__11603-/free-co-factsheet.xhtml. Vgl. Hans J. Kleinsteuber, Das Mediensystem der USA, in: Hans-Bredow-Institut (Hrsg.), Internationales Handbuch Medien, 27. Auflage, Baden-Baden 2004, S. 1081–1094, hier: S. 1088; Lutz Hachmeister, Günther Rager, Wer beherrscht die Medien?, Die 50 größten Medienkonzerne der Welt, Jahrbuch 2005, München 2005, S. 31. Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche – Grundlagen und Fallbeispiele, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, S. 443–446.m 100 Bundesweites Fernsehen Gesamtumsatz in Mio. US-Dollar nach Regionen in % USA und Kanada Europa (einschl. Deutschland) Asien, Pazifikregion Lateinamerika und andere nach Geschäftsfeldern in % Media Networks (Fernsehen, Radio, ABC, ESPN, Disney Channel, Fox Kids/Jetix u. a.) Parks and Resorts (Disneyland, Tourismus) Studio Entertainment (Film-/Fernsehproduktion: Walt Disney Pictures, Buena Vista, Touchstone Pictures u. a.) Consumer Products (Disney-Lizenzen, Handel mit Disney-Produkten) 2005 2004 2003 31.944 30.752 27.061 77,7 16,3 4,5 1,5 78,1 15,4 5,0 1,5 81,8 11,7 4,9 1,6 41,3 38,3 40,4 28,3 23,8 25,2 28,3 23,7 27,2 6,7 8,2 8,7 Tabelle II – 15: Umsätze von The Walt Disney Company und Anteile der Regionen und Geschäftsfelder an den Gesamtumsätzen von 2003 bis 2005 Quelle: The Walt Disney Company, Annual Report 2005, S. 78 f. 1.2.5.1 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland Im bundesweiten privaten Fernsehen hat die Walt Disney Company zusammen mit der damaligen CLT-UFA (heute: RTL Group) 1995 den Fernsehsender Super RTL gegründet. An der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG, die das Fernsehvollprogramm Super RTL ausstrahlt, hält Disney über ihre Tochtergesellschaft Buena Vista International Television Investments, Inc. 50 % der Anteile. Die Zielgruppe des Senders sind Familien mit Kindern, d. h. die Gruppen der 3- bis 13-jährigen sowie 14- bis 49-jährigen Zuschauer. Mit seinem von Disney-Produkten geprägten Programm ist Super RTL in der Zielgruppe der Kinder (3 bis 13 Jahre) Marktführer.171 Über die 100 %ige Disneytochter ABC Cable & International Broadcast Worldwide Holdings, Inc. hält Disney 50 % der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG. Diese ist ihrerseits mit 31,5 % an der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG beteiligt, die das Programm RTL II veranstaltet.172 Aufgrund der gemeinsamen Beherrschung der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG durch ABC Cable & International Broadcast Worldwide Holdings, Inc. und die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wird Disney das Programm RTL II zugerechnet (§ 28 Abs. 1 Satz 1 RStV bzw. § 28 Abs. 1 Satz 2 und 4 RStV).173 Die RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG plant mit Toggolino TV ein weiteres (s. u.) digitales Angebot für Vorschulkinder. Toggolino TV geht aus der gleichnamigen Programmschiene hervor, die vormittags bei Super RTL ausgestrahlt wird. Toggolino TV soll auf Pay-TV-Plattformen via Kabel und Satellit verbreitet werden. Disney vermarktet bereits vier Kinderkanäle. Die 100 %ige Tochter The Walt Disney Company (Germany) GmbH veranstaltet die digitalen Pay-TV-Programme Disney Channel, Toon Disney und Playhouse Disney. Der einstige Veranstalter des Disney Channel, Buena Vista (Germany) GmbH, sowie deren 100 %iger Anteilseigner Disney Store (Germany) GmbH wurden beide auf die The Walt Disney Company (Germany) GmbH verschmolzen. Disney Channel wird seit Oktober 1999 als Unterhaltungsspartenprogramm für Kinder veranstaltet und auf der Plattform der Premiere Fern- 171 172 173 Siehe Kapitel II 2.2.1.2 Kinderprogrammrechte. Vgl. hierzu Beschluss der KEK vom 22. 05. 2001 i. S. tm3, Az.: KEK 104, III 2.1; auch Beschluss der KEK vom 20. 03. 2001 i. S. TM-TV, Az.: KEK 105, III 2.1.1 und 2.1.2. Siehe Beschluss der KEK vom 13. 08. 2002 i. S. RTL II, Az.: KEK 151. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 101 sehen GmbH & Co. KG verbreitet.174 Das Programm ist für das Premiere-Pay-TV-Bouquet von großer Bedeutung. Der Disney Channel und Premiere investieren in gemeinsame Marketingaktionen, bei denen der Disney Channel mit seinen gewaltfreien Programmen Abonnenten in der Zielgruppe der Familien mit Kindern für das Premiere-Angebot ansprechen soll.175 Das zweite Kinderprogramm von Disney auf der Premiere-Plattform ist Jetix (bis 10. 07. 2005 noch unter dem Namen Fox Kids ausgestrahlt). Dabei handelt es sich um ein unterhaltungsorientiertes Spartenprogramm mit Gewinnspielen, Action- und Abenteuersendungen sowie Comics, das sich vornehmlich an Kinder der Altersgruppe von 6 bis 13 Jahre wendet. Das Programm wird von der Jetix Europe GmbH veranstaltet. Disney hält über ihre 100 %ige US-amerikanische Tochtergesellschaft ABC Family Worldwide, Inc. und diverse Zwischengesellschaften 75,1 % an der Jetix Europe N. V., Niederlande, der die Jetix Europe GmbH zu 100 % gehört. Die Jetix Europe N. V. ist eines der größten paneuropäischen Unternehmen für integrierte Kinderunterhaltung mit lokalen Fernsehsendern sowie den weiteren Geschäftsbereichen Programmvertrieb und Consumer Products. Tochterunternehmen der Jetix Europe N. V. versorgen über 90 Sender in Europa und dem Mittleren Osten mit Kinderprogrammen im Pay-TV, so u. a. in Großbritannien (vermarktet von BSkyB), den Niederlanden, Frankreich (im Rahmen des Canal-Satellite-Pakets), den skandinavischen Ländern, Spanien, Italien, Polen und in weiteren Regionen in Osteuropa. Nach eigenen Angaben erreicht Jetix über 279 Mio. TV-Haushalte in 80 Ländern (Stand: Dezember 2006). Playhouse Disney ist ein vollständig gewaltfreies Unterhaltungs- und Lernprogramm für Vorschulkinder (zwischen 3 und 7 Jahren).176 Seit November 2004 sendet Playhouse Disney täglich von 6:00 bis 21:00 Uhr im Pay-TV-Angebot der Kabel Deutschland GmbH. Playhouse Disney wird außer in Deutschland auch in Großbritannien, in den USA und in Frankreich ausgestrahlt. Das Zeichentrick-Programm Toon Disney wendet sich an Kinder von 3 bis 13 Jahren und sonstige Liebhaber von Animationsfilmen. Inhaltlich beruht das Programm auf Disney-Klassikern (z. B. Micky Maus, Donald Duck) und Animationsserien. Toon Disney wird ebenso wie Playhouse Disney seit November 2004 über die Pay-TV-Plattform der Kabel Deutschland GmbH verbreitet. Die Kanäle Toon Disney und Toon Disney +1 senden ein inhaltlich identisches Programm um eine Stunde zeitversetzt. Toon Disney strahlt sein Programm auch in Spanien und in Frankreich aus.m Disney hält zudem über Zwischengesellschaften 100 % der Disney/ABC International Television, Inc., die ihrerseits mit 37,5 % an der A&E Television Networks (AETN) beteiligt ist. AETN ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Hearst Communications, Inc. (37,5 %), der Disney/ABC International Television, Inc. (37,5 %) und der NBC-AE Holding, Inc. (25 %), welches die Pay-TV-Unterhaltungsspartenprogramme The History Channel (seit 2004 in Deutschland), Crime & Investigation Network und The Biography Channel (in Deutschland beide für 2007 geplant) veranstaltet.177 Tochtergesellschaften von AETN veranstalten in den USA und zahlreichen anderen Staaten u. a. unter den Marken The History Channel, The Biography Channel und Crime & Investigation Network vergleichbare Spartenkanäle.178 In Deutschland beliefern sie das ZDF mit Beiträgen für eine Dokumentarschiene (ZDF History: z. B. Serien Terra X und Sphinx). The History Channel ist ein 24-Stunden-Programm, das sich mit Dokumentationen über historische Ereignisse der Vergangenheit und Gegenwart, wie z. B. politische Ereignisse oder bedeutende Erfindungen, an eine Zielgruppe von überwiegend männlichen Zuschauern im Alter von 25 bis 174 175 176 177 178 Vgl. Beschluss der KEK vom 13. 07. 1999 i. S. Disney Channel, Az.: KEK 043. Vgl. www.presseportal.de/story.htx?nr=848990&firmaid=57863. Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 10. 2004 i. S. Disney Channel, Playhouse Disney und Toon Disney, Az.: KEK 240. Vgl. zum Gemeinschaftsunternehmen AETN ausführlich Beschluss der KEK vom 12. 10. 2004 i. S. History Channel, Az.: KEK 235, I 3.2.1 und III 2.1.3; zu „Crime & Investigation Network“ und „The Biography Channel“ siehe Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006, Az.: KEK 367/368. Vgl. www.aetn.com. 102 Bundesweites Fernsehen 54 Jahren richtet. Das Programm erreicht nach Angaben von AETN weltweit über 195 Mio. TV-Haushalte in 129 Ländern. In Deutschland ist The History Channel über Satellit (Astra), die Kabelnetze von Kabel Deutschland, Ish, Iesy, Kabel BW und PrimaCom sowie über die IPTV-Angebote von T-Home und HanseNet zu empfangen. Bei The Biography Channel handelt es sich ebenfalls um ein 24-Stunden-Pogramm. Es wird über das Leben berühmter Persönlichkeiten wie Hollywoodschauspieler, Angehörige von Königshäusern oder Künstler berichtet. Die Zielgruppe sind Erwachsene im Alter von 25 bis 54 Jahren – mit einer leichten Tendenz zu weiblichen Zuschauern. Laut AETN werden damit weltweit bisher 95 Mio. TV-Haushalte erreicht. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1. Hj. 2006 Super RTL RTL II Disney Channel Toon Disney Playhouse Disney Jetix The History Channel Crime & Investigation The Biography Channel 2,8 4,8 k. A. – – k. A. – – – 2,8 4,0 k. A. – – k. A. – – – 2,4 3,9 k. A. – – k. A. – – – 2,7 4,7 k. A. – – k. A. – – – 2,7 4,9 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. – – 2,8 4,2 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. – – 2,6 3,7 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. – – Σ Disney zuzurechnende Programme 7,6 6,8 6,3 7,4 7,6 7,0 6,3 Tabelle II – 16: Der The Walt Disney Company zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle: AGF/GfK Abbildung II – 10: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Walt Disney Company im bundesweiten Fernsehen Quelle: KEK Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 103 Crime & Investigation Network befasst sich mit Themen aus den Bereichen Kriminalität und Ermittlungen in Kriminalfällen (z. B. Justizfälle, Polizeiermittlungen, mysteriöse Kriminalfälle). Das Programm ist an Erwachsene im Alter von 25 bis 54 Jahren gerichtet. Außer an den genannten Fernsehveranstaltern ist Disney u. a. an den in Deutschland tätigen Unternehmen Buena Vista Home Entertainment GmbH (Vermarktung und Verkauf von Home Videos und DVDs), Buena Vista International (Germany) GmbH (Vertrieb und Lizenzierung von Kinofilmen an Kinobetreiber) und Buena Vista International Film Production (Germany) GmbH (Koproduktion von deutschen Filmen) beteiligt. 1.2.5.2 Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsfelder Walt Disney ist eine Publikumsgesellschaft mit breit gestreutem Anteilsbesitz. Stärkster privater Anteilseigner und Aufsichtsratsmitglied ist nach der Übernahme der Pixar-Animationsstudios durch Disney im Wege des Aktientauschs der Apple-Gründer und Pixar-CEO Steve Jobs (dem Pixar zu 50,1 % gehörte) mit rund 6 %.179 Der ehemalige Disney-CEO Eisner soll als zweitgrößter privater Anteilseigner 1,7 % halten. Daneben wird die Familie Disney als Einzelaktionär mit Anteilen unter 5 % angegeben.180 Hierzu zählt u. a. Roy E. Disney, der sein Amt als Vizedirektor als letztes Familienmitglied des Konzerns im November 2003 aufgegeben hat. Bei ihm werden Anteile in Höhe von 1 % vermutet.181 Größere Einzelaktionäre sind daneben die Geschwister Sid Richardson, Lee Marshall und Perry Richardson Bass, die zusammen ungefähr 4 % der Anteile halten. Zudem besitzt Thomas S. Murphy aus dem Disney-Management Anteile am Aktienkapital.182 Weitere Anteile werden von Investmentgesellschaften gehalten (z. B. Berkshire Hathaway, Capital Group Inc., SPDR Trust Series 1, Barclays Bank plc.).183 Der Rest befindet sich in Streubesitz. Die vier Hauptgeschäftsfelder von Disney sind Media Networks (Fernsehen, Radio, Video, Internet, Angebote von Online-Inhalten und diesbezügliche Lizenzen), Studio Entertainment (Film- und Fernsehproduktion sowie Rechtehandel), Parks & Resorts (Freizeit- und Vergnügungsparks, Hotels, Tourismus) und Consumer Products (Lizenzierung von Disneymarken und Rechten an den Charakteren, Zeichenprodukten und Geschichten von Disney, Merchandising, The Disney Store, Bücher, Magazine, Computersoftware-Artikel).184 Zum Geschäftsfeld Media Networks zählt Disney zum einen das ABC Television Network, welches die TV-Aktivitäten des Unternehmens betreibt. Als Programmzulieferer verbreitet es sein Vollprogramm landesweit über zehn eigene und ca. 230 angeschlossene lokale Fernsehstationen (affiliates). Die zehn eigenen Fernsehstationen185 des ABC Television Network erreichen ungefähr 24 % aller Fernsehhaushalte. Dabei verbreiten die meisten auch das ABC-Programm vom ABC Television Network. Insgesamt ist das ABC-Programm dadurch in fast sämtlichen US-Fernsehhaushalten empfangbar.186 Im Jahr 2005 erreichte das Programm ABC in der Altersklasse ab 18 Jahren im Tagesdurchschnitt einen Zuschaueranteil von 9 %.187 ABC hat zudem ein erfolgreiches IPTV- 179 180 181 182 183 184 185 186 187 Vgl. www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-05/artikel-6397870.asp. Vgl. Hachmeister/Rager, a. a. O., S. 44. Vgl. www.businessweek.com/bwdaily/dnflash/jan2006/nf20060120_2325_db016.htm. Vgl. Hachmeister/Rager, a. a. O., S. 44. Vgl. Hachmeister/Rager, a. a. O., S. 44. Vgl. The Walt Disney Company, Fact Book 2005; auch Annual Report 2005. Stationen in New York, Los Angeles, Chicago, Philadelphia, San Francisco, Houston, Raleigh-Durham, Fresno, Flint und Toledo. Vgl. IP International Marketing Committee (CMI), Television 2005, International Key Facts, 12th Edition, Oktober 2005, S. 433. Vgl. IP International Marketing Committee (CMI), Television 2005, International Key Facts, 12th Edition, Ocktober 2005, S. 437. 104 Bundesweites Fernsehen Pilotprojekt gestartet, das nach Angaben des Senders nunmehr ausgebaut werden soll. Nach den ersten Quartalszahlen für 2006 konnte ABC seinen operativen Gewinn von 38 Mio. Dollar im Vorjahreszeitraum auf 160 Mio. Dollar mehr als vervierfachen.188 Disney produziert und verbreitet ebenfalls Spartenprogramme für das Kabel- und Satellitenfernsehen: den Disney Channel sowie den International Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney, Jetix, den ABC Family Channel, SOAPnet und um ESPN aufgebaute Programme. Zudem werden Programme im Rahmen von Gemeinschaftsunternehmen, an denen Disney über die ABC Television Group beteiligt ist, erstellt. Diese umfassen A&E Television Networks mit den Programmen The History International, The Biography Channel und Crime & Investigation Network (Disney-Beteiligung 37,5 %), Lifetime Entertainment Services (50 %) und bis vor kurzem noch E! Entertainment Television (39,5 %, Anteile jüngst an Comcast verkauft; s. u.). Nach Angaben des Unternehmens werden Disney-Kanäle neben den USA in über 70 weiteren Ländern verbreitet und erreichen insgesamt über 120 Mio. Abonnenten. Insbesondere Disney Channel, Playhouse Disney, Toon Disney, ESPN und die Jetix-Kanäle der ABC Family werden weltweit veranstaltet oder an Dritte lizenziert. Eine Tochterfirma von ABC Family Worldwide ist ABC Family Channel. Sie betreibt in den USA und weltweit eine Vielzahl von Fernsehprogrammen. ABC Family erreicht in den USA nach eigenen Angaben 89 Mio. Haushalte. Ebenso ist Disney mit dem Sportkanal ESPN weltweit präsent. ESPN wird in unterschiedlichen inhaltlichen und regionalen Versionen für die Gebiete USA, Lateinamerika, Asien, Europa (Frankreich, Italien), Kanada, Pazifik, Afrika und den Mittleren Osten verbreitet. Auch von The History Channel (History International), The Biography Channel und Crime & Investigation Network werden internationale Versionen verbreitet. Daneben betreibt Disney das ABC Radio Network, zu dem 71 eigene Radiosender und etwa 4.600 Partnersender (radio station affiliates) zählen, einschließlich ABC Radio, Radio Disney und ESPN Radio. Zum Bereich Media Networks zählt Disney auch die Sparten Internet und Mobiltelefonie. Disney unterhält über 40 Internetportale (im Zusammenhang mit ABC, ESPN und Disney), mit denen das Unternehmen allein in den USA monatlich auf über 40 Mio. Nutzerzugriffe kommt und damit nach eigenen Angaben, gemessen an der Reichweite, zu den zehn größten Internetdiensteanbietern zählt. In der Mobiltelefonsparte bietet Disney mit seinen Filmen und Unternehmensmarken verbundene Klingeltöne, Hintergrundbilder und Spiele an. Zudem hat Disney in den USA einen Handydienst mit Überwachungsfunktion gestartet, der es Eltern erlaubt, per GPSSignal den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen und deren Telefonverhalten zu kontrollieren.m Zu dem Geschäftsfeld Studio Entertainment zählt Disney die Produktion und den Verkauf von Live-Events, Film- und Fernsehproduktionen, Musik und Konzertereignissen. Die Filmproduktionsfirmen sind in der Buena Vista Motion Picture Group zusammengefasst und bestehen aus Walt Disney Pictures, Touchstone Pictures, Hollywood Pictures, Miramax Films, Buena Vista Television, Buena Vista Television International, Buena Vista Distribution, Buena Vista International, Buena Vista Home Entertainment, Buena Vista Entertainment International, Walt Disney Feature Animation und den Disney Toon Studios. Anfang 2006 hat Disney zudem die Pixar-Animationsstudios für 7,4 Mrd. US-Dollar übernommen. Das Unternehmen ist das erfolgreichste in seiner Sparte, alle größeren Produktionen waren Kassenschlager (Toy Story, Toy Story 2, Das große Krabbeln, Die Monster AG, Findet Nemo, Die Unglaublichen und Cars). Insgesamt gehören die Disney Filmstudios zu den größten Hollywoods. Daneben ist Disney mit der Buena Vista Music Group in der Musikproduktion und mit der Buena Vista Theatrical Group in der Theater- und Musicalproduktion tätig.m Anfang 2004 stand Disney einem „unfreundlichen“ Übernahmeversuch durch den größten US-Kabelnetzbetreiber Comcast Corp. gegenüber, der den Disneyaktionären Kaufangebote unter188 Vgl. www.institut-medienpolitik.de/cms/index.php?idcat=43&sid=3701856db2a58c0d4b0cb74e75bb91b6. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 105 breitete, um Disney für 66 Mrd. US-Dollar zu übernehmen. Ende April wurde das Übernahmeangebot jedoch zurückgezogen. Im November 2006 ist die Comcast Corp. mit Disney ein Vertriebsabkommen über mehrere Mrd. Dollar eingegangen. Comcast hat für sein Fernsehprogramm umfangreiche Rechte für die Ausstrahlung von Serien, Spielfilmen sowie Nachrichteninhalten über seinen Video-on-Demand-Service erworben, darunter Disney Channel, ABC Family, Toon Disney, ESPN und SoapNet. Zudem erwirbt der Kabelbetreiber die Disneyanteile der gemeinsamen Tochter E! Entertainment Television und übernimmt diese damit vollständig.189 Das von Disney gegründete NHL-Eishockey-Team der Mighty Ducks of Anaheim wurde im Juni 2005 verkauft. 1.2.6 Viacom, Inc. Bei der Viacom, Inc. handelte es sich bis Ende 2005 um den drittgrößten US-amerikanischen Medienkonzern hinter Time Warner und Disney.190 Die heutige Viacom, Inc. war bis zu diesem Zeitpunkt unter dem Namen New Viacom Corp. eine 100 %ige Tochtergesellschaft des damaligen Medienkonzerns Viacom, Inc. In der Folge des Unternehmenszusammenschlusses der Viacom Merger Sub, Inc. und der damaligen Viacom, Inc. wurde letztere als überlebender Teil des Zusammenschlusses in CBS Corp. (Columbia Broadcasting System) und die Tochtergesellschaft New Viacom Corp. in Viacom, Inc. („new Viacom“) umbenannt.191 Beide sind nunmehr zwei eigenständige Aktiengesellschaften. Der neuen Viacom, Inc. wurden dabei die wachstumsträchtigeren internationalen Geschäfte um die Sender MTV, Nickelodeon und das Hollywood-Filmstudio Paramount Pictures sowie die im Filmvertrieb tätige Paramount Home Entertainment übertragen. Unter der CBS Corp. wurden hingegen die sich eher langsam entwickelnden, auf langfristige Wertschöpfung angelegten Segmente im US-Markt wie das Free-TV-Geschäft um das CBS Network, die TV-Produktion, das Radio- und Außenwerbegeschäft sowie die Vergnügungsparks und Verlage zusammengefasst.192 Aufgrund der wachstumsorientierten und nicht nach Wertschöpfungsstufen ausgerichteten Unternehmensaufspaltung sind auch die beiden aus der ursprünglichen Viacom, Inc. hervorgegangenen Medienunternehmen CBS Corp. und „new“ Viacom, Inc. vertikal integriert.193m Die Hauptgeschäftsfelder von Viacom sind Kabel- und Satellitenfernsehgesellschaften sowie im Unterhaltungsbereich (Entertainment) die Film- und Musikproduktion. Die Einnahmen der Kabelnetzsparte rühren hauptsächlich aus dem Verkauf von Werbezeiten, Programmgebühren angeschlossener Sender (affiliate fees), Verkäufen im Bereich des Home-Entertainments sowie der Lizenzierung von Unternehmensmarken und dem Verkauf damit verbundener Konsumgüter. Die Einkünfte des Unterhaltungssegmentes (Entertainment) stammen überwiegend aus länder- und medienübergreifender Lizenzierung und dem Verkauf von Spielfilmrechten.194 Viacom erzielt durch Musikfernsehen, Film- und Musikproduktionen sowie Werbezeitvermarktung Umsätze in Deutschland. Diesbezüglich werden jedoch im Finanzbericht des Unternehmens keine eigenen Umsatzzahlen aufgeführt. 189 190 191 192 193 194 Vgl. www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-11/artikel-7345995.asp. Vgl. Lutz Hachmeister, Günther Rager, Wer beherrscht die Medien?, Die 50 größten Medienkonzerne der Welt, Jahrbuch 2005, München 2005, S. 31; Hans J. Kleinsteuber, Das Mediensystem der USA, in: Hans-Bredow-Institut (Hrsg.), Internationales Handbuch Medien, 27. Auflage, Baden-Baden 2004, S. 1081–1094, hier: S. 1088. Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-1. Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche – Grundlagen und Fallbeispiele, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, S. 449; www.institut-medienpolitik.de/cms/index.php?idcat=44&sid=f443385fb58f78ba3b1a336b1fa8b4bf. Vgl. Insa Sjurts, a. a. O., S. 452. Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-2. 106 Bundesweites Fernsehen Gesamtumsatz in Mio. US-Dollar nach Regionen in % USA international (einschl. Deutschland) nach Geschäftsfeldern2) in % Cable Networks (Programme für Kabel- und Satellitenfernsehen: MTV Networks, BET Networks) Entertainment (Film- und Musikproduktion) 2005 2004 2003 9.609,6 (24.146)1) 8.132,2 (22.526)1) 7.304,4 (20.828)1) 78 22 79 21 79 21 70 71 65 31 31 36 Aufspaltung in CBS und „new“ Viacom 1) „alte“ Viacom, Inc. (inkl. CBS Corp.) 2) insges. abzüglich zwischengesellschaftlichen (buchungskreisübergreifenden) Einkünften i. H. v. 1 % (2005), 2 % (2004) und 1 % (2003) Tabelle II – 17: Umsätze der Viacom, Inc. („new Viacom“) ohne CBS Corp. Quelle: Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-File Number 001-32686, S. I-2, II-2, II-72; www.institut-medienpolitik.de/ cms/index.php?idcat=44&sid=2e8bb7f6e1685506dafe2fbe44cef36c 1.2.6.1 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland Viacom ist in Deutschland bisher hauptsächlich im Bereich des Musikfernsehens tätig. Der MusikPioniersender MTV sowie die deutschen Pendants VIVA und VIVA plus senden Musik-, Entertainment- und Lifestyle-Formate. Nach eigenen Angaben werden damit über 40 Mio. deutschsprachige Haushalte erreicht (inkl. Österreich und der Schweiz). Genrespezifische Pay-TV-Kanäle (MTV hits, MTV dance, VH-1, VH-1 Classic, MTV base, MTV2), ein Sender für mobile Empfangsgeräte (MTV music) sowie ein Internet-Breitbandportal (MTV Overdrive) ergänzen dieses Angebot.195 Zusätzlich besteht ein Kinderprogramm (Nick). Am 15. 01. 2007 soll auf dem bisherigen Sendeplatz von VIVA plus mit Comedy Central ein reiner Comedy-Kanal starten. VIVA wird von der VIVA Fernsehen GmbH & Co. KG veranstaltet, an der die Viacom, Inc. mittelbar sämtliche Anteile hält. Es handelt sich dabei um ein jugend- und trendorientiertes Musikspartenprogramm, das sich an die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen richtet. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf chartorientierter Popmusik mit den zugehörigen Musikvideos. VIVA wird frei empfangbar über Kabel, Satellit und z. T. terrestrisch verbreitet und ist u. a. in Deutschland, Österreich, Ungarn, Polen und der Schweiz empfangbar. Nach eigenen Angaben werden in 15 Ländern insgesamt 47,1 Mio. TV-Haushalte erreicht, davon 31,8 Mio. Haushalte in Deutschland.196 MTV wird, ebenso wie VIVA plus bis zu seiner Einstellung, von der VIVA Plus Fernsehen GmbH veranstaltet, die ebenfalls mittelbar zu 100 % Viacom gehört. Beide Sender veranstalten ein bundesweites Musikspartenprogramm. VIVA plus legt den Schwerpunkt dabei auf multimediale und interaktive Elemente; die Zuschauer können das Musikprogramm per Telefon, SMS und über das Internet aktiv mitgestalten. Die Zielgruppe des Senders sind die 12- bis 39-Jährigen. Mitte Januar 2007 wird VIVA plus durch den Comedy-Sender Comedy Central ersetzt werden. Dessen 24-StundenProgramm richtet sich an die Gruppe der 14- bis 49-Jährigen und besteht aus internationalen Comedy-Formaten sowie deutschen Eigenproduktionen. Viacom gehören bereits die US-amerikanischen Comedy-Sender Comedy Central und Paramount Comedy.197 Der Sender MTV richtet sich 195 196 197 Vgl. www.mtvnetworks.de/scripts/contentbrowser.php3?MenuId=home. Vgl. AGF/GfK-Fernsehforschung, Stand: Oktober 2005; www.viacombrandsolutions.de/de/sender_programme/viva/ positionierung.html. Vgl. Funkkorrespondenz, Heft 20/2006, S. 18. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 107 wie VIVA an die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen. Das Programmkonzept aus progressiver Musik und den zugehörigen Videoclips, Lifestyleformaten und Magazinsendungen ist auf das weitere Programmangebot von VIVA abgestimmt und ergänzt dieses. Bis 2004 waren MTV und VIVA noch direkte Konkurrenten um die Marktführerschaft unter den Musiksendern mit ähnlichen Ergebnissen bei Personenreichweiten und Zuschaueranteilen.198 Mit der Übernahme der VIVA Media AG (heute VIVA Media GmbH) durch Viacom und der Eingliederung der VIVA-Sender in das eigene Portfolio wurde ein Gesamtkonzept für beide Sender entworfen. MTV wird analog und digital über Kabel und Satellit in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbreitet und erreicht dabei ca. 38,5 Mio. Haushalte. Unter dem Markennamen MTV betreibt die Viacom-Gruppe weltweit Musikprogramme, die nach eigenen Angaben insgesamt 481,5 Mio. TV-Haushalte in 179 Ländern erreichen, wovon 150 Mio. europäische TV-Haushalte sind (Stand: Juli 2006). In Deutschland hat MTV eine Reichweite von 30,9 Mio. Haushalten.199 In der Liste der „100 World's Most Valuable Brands“ von Interbrand und Business Week stand MTV in der Kategorie Media-Brands 2005 zum sechsten Mal in Folge auf dem ersten Platz.200 Die VIVA Plus Fernseh GmbH veranstaltet neben VIVA plus und MTV auch das Kinderprogramm Nick. Nick sendet seit September 2005 als deutscher Ableger des weltweit erfolgreichsten Kindersenders Nickelodeon ein bundesweit frei empfangbares Kinderspartenprogramm für Schulkinder ab 6 Jahren (Serien, Cartoons). Nick ist das Nachfolgeprogramm des Musiksenders MTV 2 Pop, der wiederum den Sender VH-1 ablöste. Das Programm erreichte zwischen September 2005 und April 2006 einen durchschnittlichen Zuschaueranteil von 5,9 % bei den 3- bis 13-Jährigen.201 Daneben besitzt die VIVA Plus Fernsehen GmbH seit April 2004 eine Zulassung für den Sender Nickelodeon mit einem weiteren deutschsprachigen Kinderunterhaltungsprogramm. Nickelodeon ist bisher jedoch noch nicht auf Sendung (Stand: Dezember 2006). MTV Networks verbreitet unter der Marke Nickelodeon weltweit Kinderprogramme. Ein deutschsprachiges, frei empfangbares NickelodeonProgramm war bereits von 1995 bis 1998 auf Sendung, der Betrieb wurde jedoch eingestellt. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1. Hj. 2006 VIVA VIVA plus MTV MTV 2 POP Nick Nickelodeon MTV2 MTV base MTV hits MTV dance VH-1 Europe VH-1 Classic k. A. k. A. k. A. – – – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. – – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. – – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 0,5 0,3 – – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 0,4 0,3 0,4 0,3 – – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 0,5 0,3 0,4 1) 0,21) 1) 0,42) – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 0,6 0,2 0,5 – 0,5 – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Σ Viacom, Inc. zuzurechnende Programme k. A. k. A. k. A. 0,8 1,4 1,5 1,8 1) bis 11. 09. 2005 2) ab 12. 09. 2005 Tabelle II – 18: Der Viacom, Inc. zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle: AGF/GfK 198 199 200 201 Vgl. für ausführlichere Daten über das ehemalige Konkurrenzverhältnis die Ausführungen zu VIVA und VIVA Plus und den Tagesreichweiten im Kapitel II 1.2.5.1. des Konzentrationsberichtes der KEK 2004. Vgl. AGF/GfK-Fernsehforschung, Stand: Oktober 2005. Vgl. www.viacombrandsolutions.de/de/sender_programme/mtv/positionierung.html. Vgl. AGF/GfK-Fernsehforschung. 108 Bundesweites Fernsehen Die VIVA Plus Fernsehen GmbH hat zudem eine Lizenz für den Sender VH-1 Classic mit einem deutschsprachigen Musikspartenprogramm für die Zielgruppe der 25- bis 49-Jährigen. Ein Sendestart ist derzeit jedoch nicht vorgesehen (Stand: Dezember 2006). Die englischsprachige Version von VH-1 Classic kann als Teil eines MTV-Pakets bei Kabelnetzbetreibern abonniert werden. Außerdem wird es in Europa als Satellitenprogramm in mehreren Digitalbouquets angeboten. Abbildung II – 11: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Viacom, Inc. im bundesweiten Fernsehen Quelle: KEK Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 109 Die zusätzlichen Pay-TV-Musiksender (MTV2, MTV base, MTV hits, MTV dance, VH-1, VH-1 Classic) werden von der MTV Networks Europe L. P. veranstaltet, an der die Viacom, Inc. mittelbar 100 % der Anteile hält. Es handelt sich dabei um nach Musikstilen abgegrenzte englischsprachige Sender, die verschlüsselt über Kabel und Satellit übertragen werden. MTV2 spielt vor allem Rock- und Alternative-Clips. Das Programm umfasst Shows, Konzerte, Interviews und Blicke hinter die Kulissen des Musikbusiness. MTV base spielt ausschließlich „Urban Music“ mit den Stilrichtungen HipHop, R&B und Soul. Das Programm beinhaltet reine Musikshows, die sich bestimmten Themen widmen oder auch von den Zuschauern bestimmt werden können, sowie Dokumentationen und Hintergrundberichte, Interviews und Portraits der Stars sowie Konzertübertragungen. MTV hits zeigt die aktuellen europäischen Chart-Hits und behandelt Themen der Mainstream-Musikszene (News, Modetrends, Promi-Klatsch). Auf MTV dance wird Dance- und Party-Musik sämtlicher Genres gespielt. VH-1 Classic richtet sich an die ältere Zielgruppe. Tagsüber wird Musik von den 60ern bis heute gespielt, ab Mitternacht läuft klassische Rockmusik (Hard & Heavy, Rock-Klassiker). VH-1 Europe ist der Musiksender für Erwachsene. Tagsüber spielt VH-1 Europe populäre Video-Hits, am Abend wird das Programm dann um musikjournalistische Formate ergänzt. Von der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH wird der Sender MTVmusic veranstaltet, der Mobilgeräte per Digital Multimedia Broadcasting (DMB) ohne Werbeunterbrechung mit aktueller europäischer Chartmusik versorgt. Zwar hält Viacom keine Anteile an der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH, ihr wird das Programm von MTVmusic jedoch aufgrund der Gestaltung eines wesentlichen Teils der Sendezeit mit zugelieferten Programmteilen gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 1 RStV zugerechnet. Im Internet können über den Breitband-Videokanal MTV Overdrive u. a. Musikvideos und Mitschnitte von Live-Konzerten abgerufen werden. 1.2.6.2 Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsfelder Die Beteiligungsverhältnisse an der „alten“ Viacom sind nach der Spaltung des Konzerns hinsichtlich der „neuen“ Viacom beibehalten worden. Größter Gesellschafter ist weiterhin die National Amusements, Inc., welche mittelbar 77,3 % der Anteile und 71,2 % der Stimmrechte an der „neuen“ Viacom hält. Weitere 6,3 % der Anteile besitzt – mittelbar über die Gabelli Management, Inc. – Herr Mario J. Gabelli. Die übrigen 16,4 % befinden sich in Streubesitz. An der National Amusements, Inc. hält ein Trust zugunsten von Sumner M. Redstone, Chairman des Viacom Board of Directors,202 ca. 66,66 % der Anteile und Stimmrechte. Je ca. 16,66 % der Anteile halten Trusts zugunsten von Shari Ellen Redstone und Brent Dale Redstone.203 National Amusements betreibt in den USA, Großbritannien, Russland und Lateinamerika die Filmtheaterketten Showcase, Multiplex, Cinema de Lux und KinoStar sowie den Handel mit Rechten an Kinofilmen. Unter dem Markennamen MTV betreiben Viacom und MTV Networks weltweit Musikfernsehen. MTV Networks strebt dabei eine regionale Differenzierung der jeweils angebotenen Musikprogramme an.204 Bezüglich der unterschiedlichen Sprachversionen bei den Programmformaten darf aber nicht übersehen werden, dass ein Großteil der Sendezeit aus englischsprachigen Musikvideos besteht. Auf der weltweiten Präsenz im Musikfernsehsektor unter dem Namen MTV gründet die Stärke von MTV als globaler Marke. Zusätzlich zum Musikbereich baut MTV Networks seine Aktivitäten international auch im Kinderfernsehen (Nickelodeon) und im Comedybereich (Comedy Central, Paramount Comedy) aus. Neben den USA verbreitet MTV Networks in Europa durch die 202 203 204 Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-25. Siehe Beschluss der KEK vom 28. 11. 2005 i. S. VIVA, MTV Networks, Az.: KEK 304-1 bis -4. Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-9. 110 Bundesweites Fernsehen MTV Networks Europe oder durch spezielle Joint Ventures (z. B. MTV Italia) über Kabel- oder Satellitenplattformen eine Vielzahl von Musik- und Kinderkanälen. Hierzu zählen die 14 regionalen MTV-Programme der MTV Networks Europe (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien/Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Spanien), 6 VH-1 Kanäle, MTV2, MTV hits, MTV base, MTV dance, MTV Classic, MTV Brand New, MTV Flux, MTV Idol, MTV Pulse, sieben Programme von The Music Factory (TMF), 15 Versionen von Nickelodeon sowie Paramount Comedy, Game One und The Box. Weltweit veranstaltetet MTV Networks rund 95 Musik-, Kinder- und Comedysender, 65 davon in den europäischen Ländern. Nach eigenen Angaben werden damit 132 Mio. europäische Haushalte erreicht (Russland ausgeschlossen).205 Neben MTV Networks kontrolliert Viacom zudem den Fernsehveranstalter BET Networks (Black Entertainment Television), der sich an eine afro-amerikanische Zielgruppe richtet. BET kann in den USA, Kanada und der Karibik empfangen werden und erreicht nach eigenen Angaben mehr als 80 Mio. TV-Haushalte. Zu Viacom gehören auch die Filmstudios Paramount Pictures und DreamWorks SKG, der Videound DVD-Produzent Paramount Home Entertainment und der Musikproduzent Famous Music. Paramount Pictures, Produzent und Vertreiber von Spielfilmen, zählt zu den so genannten Major Studios. Im Januar 2006 hat Viacom über Paramount Pictures zusätzlich die DreamWorks SKG Filmstudios übernommen, einen der führenden Produzenten von Live-Action-Filmen, Fernsehsendungen, Videos, DVDs und Verbraucherprodukten.206 Die Produktionen der Filmstudios werden weltweit vertrieben. International, d. h. außerhalb der USA und von Kanada, betreibt Viacom den Filmhandel über United International Pictures (UIP), ein Gemeinschaftsunternehmen von Viacom und der Universal Studios, Inc. Ab Januar 2007 wird Paramount Pictures den Vertrieb der Filmproduktionen in 15 Schlüsselländern außerhalb Nordamerikas selbst übernehmen. Bis Ende 2011 soll das Gemeinschaftsunternehmen UIP jedoch fortbestehen. Die Vermarktung von Kinofilmen der Paramount Pictures, Paramount Classics, Nickelodeon Movies und MTV Films sowie Fernsehsendungen (z. B. von Nickelodeon) auf DVD- und Videokassetten erfolgt in den USA und Kanada über die Paramount Home Entertainment und international über die Paramount Home Entertainment International (in Deutschland über die Paramount Home Entertainment (Germany) GmbH). Die Blockbuster, Inc., Betreiber und Lizenzgeber von Videoverleihketten, wurde Ende 2004 von Viacom verkauft.207 Die auf TV-Produktionen für deutsche Unterhaltungsshows (Comedy und Light Entertainment)208 spezialisierte BRAINPOOL TV GmbH, die seit Juli 2002 zu Viacom gehört, soll zum 01. 01. 2007 durch ein Management-buy-out verselbständigt werden. Famous Music ist Viacoms weltweit agierender Musikverlag und zählt mit seinem breiten Angebot für verschiedenste globale Medien zu den zehn größten Musikverlagen in den USA. Der Katalog umfasst mehr als 125.000 Copyrights. Famous Music betreibt die Lizenzierung und Verwaltung für die Musikkataloge von u. a. CBS-TV, MTV, Nickelodeon, VH-1 und BET. Viacom betreibt zudem eine Vielzahl von Online-Angeboten im Internet. Dabei handelt es sich vorwiegend um senderbezogene Online-Auftritte (MTV.com, VIVA, Nickelodeon Online, VH1.com). Zu diesen gibt es auch regionale Versionen wie z. B. das deutsche Online-Angebot von MTV (mtv.de, MTV Overdrive). Neben dem Internet verbreitet Viacom sendungsbezogene Inhalte zudem auf Mobiltelefonen (Mobile Content Distribution).209 205 206 207 208 209 Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-9. Die Animationsfilmsparte ist nicht von der Übernahme betroffen. Vgl. Blockbuster, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-15153, Part I, S. 17. Mit Comedy-Stars wie Stefan Raab, Anke Engelke, Bastian Pastewka und Oliver Pocher. Vgl. Viacom, Inc., Annual Report 2005, SEC-Nummer 001-32686, S. I-13. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 111 Ende 2004 wurde die United Cinemas International (UCI) verkauft, ein Gemeinschaftsunternehmen von Viacom und Vivendi Universal mit weltweit 120 Multiplex-Kinos (außerhalb der USA). Derzeit hält Viacom Anteile am kalifornischen Kinobetreiber Mann Theatre (119 Leinwände in 19 Kinos) sowie am französischen Films Paramount (ein Kino in Paris). 1.2.7 NBC Universal, Inc. Die NBC Universal, Inc. zählt zu den zehn weltgrößten Medienunternehmen. Seine jetzige Gestalt erhielt das Unternehmen durch die im Mai 2004 vollzogene Fusion von NBC und Vivendi Universal Entertainment LLLP, der Unterhaltungssparte von Vivendi Universal. NBC brachte mit dem NBC TV Network das weltweit größte Fernsehnetzwerk in die Fusion ein, über 14 große Fernsehstationen, das spanischsprachige amerikanische TV-Netz Telemundo, die Nachrichtensender CNBC und MSNBC sowie die NBC Filmstudios. Mit Vivendi Universal Entertainment kamen die Filmstudios Universal Pictures und Universal Network Television Studios sowie drei Freizeitparks und Kabelfernsehkanäle wie USA Network und Sci-Fi Network hinzu. NBC Universal bezeichnet sich als führendes Unternehmen im Bereich der Zulieferung von Unterhaltungsprogrammen an nationale und internationale Fernsehsender. Geschäftsfelder neben der Kino- und Fernsehfilmproduktion sind Home Entertainment, Merchandising sowie Vergnügungsparks. Gesamtumsatz in Mio. US-Dollar 2005 2004 2003 14.689 12.886 6.871 Fusion von NBC und Vivendi Universal Entertainment Tabelle II – 19: Umsätze von NBC Universal, Inc. von 2003 bis 2005 Quelle: General Electric Company Inc., Annual Report 2005, S. 49. Im Finanzbericht der General Electric Company werden weder für die einzelnen Geschäftsfelder von NBC Universal noch für die Regionen gesondert Umsatzzahlen aufgeführt. Dies gilt auch für in Deutschland erzielte Umsätze. 1.2.7.1 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland In Deutschland betreibt NBC Universal das frei empfangbare Programm Das Vierte sowie die PayTV-Programme 13th Street, Sci-Fi Channel und Studio Universal sowie über das Joint Venture A&E Television Networks (AETN) The History Channel. Mit Crime & Investigation Network sowie The Biography Channel sind für 2007 zwei weitere Bezahlsender von AETN geplant. Zudem besteht eine Minderheitsbeteiligung an der Veranstalterin von GIGA Digital. Das Vierte, seit 29. 09. 2005 auf Sendung, ist ein frei empfangbares Unterhaltungsspartenprogramm mit Schwerpunkt auf US-amerikanischen Spielfilmen und Serien. Veranstalterin ist die NBC Universal International GmbH, an der NBC Universal mittelbar sämtliche Anteile hält.210 Das Vierte wird bundesweit sowohl analog als auch digital über Satellit (Astra) und Kabel verbreitet. Nach eigenen Angaben erreicht der Sender ca. 31 Mio. (rund 90 %) der deutschen Fernsehhaushalte. Im digitalen Kabel und über Satellit wird Das Vierte täglich 24 Stunden ausgestrahlt. Im 210 Vgl. Beschluss der KEK vom 21. 12. 2005 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 302, I 2.2. 112 Bundesweites Fernsehen analogen Kabel wird in der Zeit von 10:00 bis 5:00 Uhr auf der Frequenz von NBC Europe gesendet; zwischen 5:00 und 10:00 Uhr ist dort der Wirtschaftsnachrichtensender CNBC Europe zu sehen. Somit wird seit der Sendezeitübernahme durch Das Vierte unter der Marke NBC Europe selbst kein Programm mehr veranstaltet. NBC Europe war ursprünglich ein Programmfenster des US-amerikanischen Fernsehsenders NBC. In Europa veranstaltete zunächst die NBC Europe Ltd. unter dem gleichen Namen ein Informations- und Nachrichtenprogramm mit Inhalten des US-NBC-Programms, CNBC und America`s Talking, dem späteren MSNBC. Im Zuge von Unternehmensumstrukturierungen ging der Geschäftsbetrieb dann auf die NBC Germany GmbH211 und später auf die NBC Universal International GmbH212 über. Das Programm GIGA Digital wird von der GIGA Digital Television GmbH veranstaltet, an der die 100 %ige NBC-Universal-Tochter NBC Universal International GmbH mit 8,2 % beteiligt ist.213 Das ganztägige deutschsprachige Spartenprogramm bietet Inhalte zu den Themen Online-Spiele, eSports (wettbewerbsmäßiges Spielen von Computer- oder Videospielen) und Lifestyle für die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen. Die Programmgestaltung knüpft an die Konzeption der bereits im Rahmen des analogen Fernsehvollprogramms NBC Europe ausgestrahlten „GIGA“-Formate an. Durch die enge Verbindung von Fernsehen und Internet wurde hier eine hohe Interaktivität zwischen Sender und Zuschauer erreicht. Sendestart von GIGA war am 01. 10. 2005. Das Programm wird über Satellit (Astra digital) und die Kabelnetze von Kabel Deutschland, Kabel BW, PrimaCom und ewt frei verbreitet und ist nach eigenen Angaben in ca. 7,5 Mio. deutschen Fernsehhaushalten empfangbar. Parallel dazu ist GIGA über die IPTV-Bouquets von T-Home und HanseNet empfangbar und kann als Live-Stream über das Internet abgerufen werden. Neben GIGA Digital wird seit 06. 06. 2006 GIGA 2 kostenpflichtig über IPTV übertragen. Das Programm behandelt ausschließlich den eSports-Bereich. 13th Street ist ein deutschsprachiger digitaler Pay-TV-Sender, der vor allem Spielfilme, Fernsehserien und Kurzfilme aus den Genres Action, Krimi, Thriller, Mystery und Horror anbietet. Veranstalterin ist die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH, an der NBC Universal mittelbar sämtliche Anteile hält. 13th Street, seit 01. 08. 1998 auf Sendung, wird über die Premiere-Plattform sowie die digitalen Paketangebote der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, PrimaCom, Ish und Iesy vermarktet. Der Sci-Fi Channel wird ebenfalls von der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH veranstaltet. Der digitale Pay-TV-Sender bietet überwiegend deutschsprachige Serien, Spiel- und Fernsehfilme sowie ausgewählte Dokumentationen ausschließlich aus dem Science-Fiction-Bereich. Sendestart war am 01. 09. 2003. Sci-Fi Channel wird über die Premiere-Plattform sowie die digitalen Paketangebote der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, PrimaCom, Ish und Iesy vermarktet. NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH veranstaltet zudem Studio Universal, ein digitales Pay-TV-Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt auf Spielfilmen und Kurzfilmen aller Genres aus amerikanischen, europäischen und deutschen Filmproduktionen. Seit 01. 09. 2003 ist Studio Universal als Fensterprogramm („Fenster nach Hollywood“) sonntags von 17:30 bis 20:13 Uhr bzw. alle 14 Tage bis 20:40 Uhr bei 13th Street zu sehen. The History Channel wird von der The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG veranstaltet. An dieser sind zu je 50 % die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH und – über Zwischengesellschaften – die A&E Television Networks (AETN)214 beteiligt. An AETN ist wiederum 211 212 213 214 Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 12. 2004 i. S. NBC Germany, Az.: KEK 248. Vgl. Beschluss der KEK vom 21. 12. 2005 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 302. Vgl. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006, i. S. GIGA Digital, Az.: KEK 364-2, I 4. Zu den Beteiligungsstrukturen bei AETN s. o. unter Punkt 1.2.5.1. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 113 die NBC Universal über die NBC-AE Holding, Inc. mit 25 % beteiligt. Das Pay-TV-Unterhaltungsprogramm The History Channel wird seit 2004 in Deutschland ausgestrahlt. Es handelt sich dabei um ein 24-Stunden-Spartenprogramm, das sich mit Dokumentationen über historische Ereignisse der Vergangenheit und Gegenwart, wie z. B. politische Ereignisse oder bedeutende Erfindungen, an eine Zielgruppe von überwiegend männlichen Zuschauern im Alter von 25 bis 54 Jahren richtet. Das Programm erreicht nach Angaben von AETN weltweit über 195 Mio. TV-Haushalte in 129 Ländern. In Deutschland ist The History Channel über Satellit (Astra), die Kabelnetze von Kabel Deutschland, Ish, Iesy, Kabel BW und PrimaCom sowie die IPTV-Angebote von T-Home und HanseNet zu empfangen. Die The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG hat zudem jeweils eine Lizenz für die Spartenprogramme Crime & Investigation Network sowie für den Biography Channel (in Deutschland beide für 2007 geplant). Bei The Biography Channel handelt es sich um ein 24-Stunden-Programm. Es wird über das Leben berühmter Persönlichkeiten wie Hollywoodschauspieler, Angehörige von Königshäusern oder Künstler berichtet. Die Zielgruppe sind Erwachsene im Alter von 25 bis 54 Jahren – mit einer leichten Tendenz zu weiblichen Zuschauern. Laut AETN werden damit weltweit bisher 95 Mio. TV-Haushalte erreicht. Crime & Investigation Network, ebenfalls ein 24-Stunden-Programm, befasst sich mit Themen aus den Bereichen Kriminalität und Ermittlungen in Kriminalfällen (z. B. Justizfälle, Polizeiermittlungen, mysteriöse Kriminalfälle). Das Programm ist an Erwachsene im Alter von 25 bis 54 Jahren gerichtet.215 In Deutschland ist das Programm CNBC Europe analog und digital über Satellit216 sowie im Kabel auf dem Kanal von NBC Europe (s. o.) und digital bei Kabel Deutschland frei zu empfangen. Hierbei handelt es sich um den europäischen Ableger des US-amerikanischen Wirtschafts- und Finanznachrichtensenders CNBC217 mit Hauptsitz in London. Die europaweit in englischer Sprache gesendeten Informationen sind speziell auf leitende Angestellte, die Finanzdienstleistungsbranche und Investoren zugeschnitten. CNBC Europe, als Gemeinschaftssender von NBC und Dow Jones & Company gegründet, ist seit Januar 1998 auf Sendung. Zum 01. 01. 2006 hat Dow Jones seine Anteile von je 50 % an CNBC Europe und CNBC Asia sowie seinen 25 %igen Anteil am digitalen 13th Street Sci-Fi Channel Studio Universal NBC Europe Das Vierte The History Channel Crime & Investigation Network The Biography Channel GIGA Digital Σ NBC Universal zuzurechnende Programme 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1. Hj. 2006 k. A. – k. A. – – – – k. A. – k. A. – – – – k. A. – k. A. – – – – k. A. k. A. – k. A. – – – k. A. k. A. – k. A. – k. A. k. A. k. A. k. A. – k. A. 0,51) k. A. – k. A. k. A. – k. A. 0,6 k. A. – – – – – – – – – – – – k. A. – k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 0,5 0,6 1) ab Oktober 2005 Tabelle II – 20: Der NBC Universal, Inc. zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle: AGF/GfK 215 216 217 Vgl. zum Gemeinschaftsunternehmen AETN ausführlich Beschluss i. S. History Channel, Az.: KEK 235, I 3.2.1 und III 2.1.3; zu „Crime & Investigation Network“ und „The Biography Channel“ s. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006, Az.: KEK 367/ 368. Astra sowie über Hotbird, Eutelsat 1 W, Sirius, Thor, Nilesat, Intelsat 27.5, Turksat und Arabsat. Consumer News and Business Channel. 114 Bundesweites Fernsehen Service CNBC World an den bisherigen Partner CNBC übertragen. NBC Universal hält seitdem sämtliche Anteile an CNBC Europe. Seit 2004 besteht eine Kooperationsvereinbarung mit dem Nachrichtensender N24, wonach CNBC Europe dem Sender deutschsprachige Beiträge zuliefert (z. B. Börsen-Berichterstattung).218 Daneben hat CNBC Europe einen Internetauftritt, bei dem neben Wirtschaftsnachrichten, Börseninformationen und Marktanalysen auch Video-Beiträge und einzelne Live-Streams abrufbar sind. Im Rahmen des kostenpflichtigen Premiumangebotes CNBC Plus wer- Abbildung II – 12: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der NBC Universal, Inc. im bundesweiten Fernsehen Quelle: KEK 218 Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 18. 12. 2003. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 115 den ein Video-on-Demand-Zugang sowie Live-Streams der Fernsehprogramme CNBC-USA, -Asia und -Europe angeboten. Zudem können bei CNBC Europe Nachrichten, Analysen und Interviews kostenpflichtig per Audio-Stream vom Mobiltelefon aus abgerufen werden. 1.2.7.2 Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsfelder NBC Universal gehört zu 80 % der General Electric Company (GE) und zu 20 % Vivendi Universal. Die Aktien von General Electric befinden sich vollständig in Streubesitz. Im Konzern, einem der größten der Welt, stellt NBC Universal eines von sechs Hauptgeschäftsfeldern219 dar. Zu den weiteren Sparten gehören u. a. Medizintechnik220, Kraftwerksbau221 und die Herstellung von Flugzeugtriebwerken222. Als Teil eines breit diversifizierten Unternehmens befindet sich NBC Universal damit in einer anderen Lage als seine Konkurrenten und agiert meist zurückhaltender als diese.223 Mit Robert Wright, Chairman und CEO von NBC Universal sowie Vice Chairman und Executive Officer bei GE, steht seit zwanzig Jahren die gleiche Person an der Spitze von NBC und nunmehr NBC Universal; in der Branche stellt dies eine absolute Ausnahme dar. Zu NBC Universal gehört mit NBC Television Network eines der größten Rundfunknetzwerke der USA. Zusätzlich zu den eigenen 14 Sendern sind über 200 Stationen angegliedert, mit denen rund 99 % der US-amerikanischen Fernsehhaushalte erreicht werden. Zu den hauseigenen Sendern zählt MSNBC224, der drittgrößte US-Nachrichtensender. Dessen Internet-Nachrichtendienst MSNBC. com, eines der erfolgreichsten Angebote seiner Art, wurde 1996 als Gemeinschaftsunternehmen von Microsoft und NBC gegründet. In Deutschland hatte MSNBC eine Kooperation mit der ZDFNachrichtensendung „heute“, die aber kurz darauf zugunsten einer Kooperation mit T-Online aufgelöst wurde.225 NBC Universal hat Ende 2005 die Anteile an MSNBC von 50 % auf 82 % erhöht und somit die Kontrolle über den Sender übernommen. Der Internet-Auftritt MSNBC.com wird dagegen weiterhin als gleichberechtigtes Joint-Venture mit Microsoft fortgeführt. Neben dem Fernsehsektor ist die Filmproduktion ein weiteres wichtiges Geschäftsfeld von NBC Universal. Universal Studios, Inc. ist eines der führenden Filmstudios Hollywoods. In 2005 betrug der operative Gewinn rund 300 Mio. US-Dollar. Das Unternehmen produziert und vertreibt weltweit Film- und Fernsehprogramme sowie Videofilme. Bis zur Fusion mit Vivendi Universal Entertainment besaß NBC als einziges der vier großen amerikanischen TV-Unternehmen (NBC, CBS, ABC und FOX) kein Major-Studio in Hollywood. Für die Produktion und den Vertrieb der UniversalStudios-Filme ist in erster Linie die Universal Pictures zuständig. Daneben ist Focus Features (früher USA Films) als Kunstfilmabteilung der Universal Studios zuständig für Produktion und Vertrieb der eigenen Spartenfilme sowie für die Distribution von Spartenfilmen Dritter. Focus Features produziert und vertreibt mittels der angegliederten Rogue Pictures zudem low-budget Action- und Horrorfilme. Zu den Universal Studios zählen darüber hinaus die im Animationsbereich tätigen Universal Animation Studios und Universal Home Entertainment (DVD- und Videovertrieb). United International Pictures (UIP) ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Viacom-Studios Paramount 219 220 221 222 223 224 225 GE Commercial Finance, GE Healthcare, GE Industrial, GE Infrastructure, GE Money Bank, NBC Universal; vgl. GE Annual Report 2005, S. 48. GE Healthcare Technologies. GE Energy (GE Infrastructure zugeordnet). GE Aviation (GE Infrastructure zugeordnet). Vgl. Lutz Hachmeister/Günther Rager, Wer beherrscht die Medien? Die 50 größten Medienkonzerne der Welt, Jahrbuch 2005, München 2005, S. 99. Microsoft-National Broadcasting Company. Auch diese Zusammenarbeit wurde allerdings bald wieder aufgelöst. Grund dafür war öffentliche Kritik, z. B. die Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) bei der Rundfunkkommission der Länder und die Kritik des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV). 116 Bundesweites Fernsehen Pictures und der Universal Studios (je 50 % der Anteile). Es ist für den internationalen Vertrieb (d. h. außerhalb der USA und Kanada) der Filme beider Studios zuständig sowie für solche der zu Viacom gehörenden DreamWorks-Studios. NBC Universal bezeichnet sich als führendes Unternehmen im Bereich der Zulieferung von Unterhaltungsprogrammen an nationale und internationale Fernsehsender. Zum Rechteportfolio zählen mehr als 4.000 Filme und über 40.000 TV-Episoden. Die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH ist eine deutsche Tochter von NBC Universal. Das Unternehmen steuert die Free- und Pay-TV-Aktivitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Neben den Hauptgeschäftsfeldern „Fernsehen“ (NBC, NBC-Network) und „Produktion“ (Universal Studios) betreibt NBC Universal auch Vergnügungsparks und Merchandising. Die einzelnen Geschäftsbereiche arbeiten zum Teil eng zusammen: Produktionen der Universal Studios werden im Rahmen des NBC-Fernsehprogramms beworben (z. B. durch Darsteller als Studiogäste) und in den Freizeitparks thematisch aufgegriffen, wo schließlich auch die entsprechenden MerchandisingArtikel angeboten werden. Parallel dazu laufen Werbung und Merchandising im Internet. Die General Electric Company erzielte 2006 Rekordgewinne226, an denen die Mediensparte NBC Universal mit rund 10 % beteiligt war. Allerdings sank trotz steigendem Umsatz der Gewinn von NBC Universal in 2005 und 2006 deutlich. Der Medienbereich wies als einzige Sparte des Mutterkonzerns General Electrik Company ein rückläufiges Ergebnis aus. Die Umsatzeinbußen beruhen vor allem auf Verlusten bei den Werbeeinnahmen. So ist der Fernsehsender NBC, der neun Jahre in Folge den höchsten Zuschaueranteil in der Hauptsendezeit verbuchen konnte, 2005 von den Konkurrenten CBS und ABC – zeitweise auch von FOX – überholt worden.227 Zudem wurden große Werbeetats vom Fernsehen ins Internet verschoben. Als Reaktion darauf will NBC Universal die Umsatzzahlen steigern, indem die neuen technischen Verbreitungswege zur Erschließung neuer Erlösquellen und für Cross-Promotion genutzt werden: auf NBC.com werden TV-Sendungen kostenfrei mit Werbeunterbrechungen angeboten, bei NBCfirstlook.com sind neue Folgen von Serien zu sehen, bevor sie im Fernsehen ausgestrahlt werden. Neben dem eigenen Programm werden auch Inhalte von Drittanbietern verbreitet, z. B. Yahoo, YouTube und i-Tunes. Zusammen mit AOL soll das Angebot von IPTV-Programmen bzw. „Streams“ ausgebaut werden. Auch Universal-Kinoproduktionen sollen künftig über das Internet zu beziehen sein. 1.3 Beteiligungen von Finanzinvestoren Im deutschen Medienmarkt, vornehmlich in den Bereichen der TV-Veranstaltung und des Betriebs von Kabelnetzen, beteiligen sich zunehmend in- und ausländische Finanzinvestoren. Darunter sind – insbesondere in Abgrenzung zu strategischen bzw. industriellen Investoren – Personen, Gesellschaften oder Finanzinstitute zu verstehen, die den Anteilserwerb an einem Unternehmen maßgeblich als Finanzanlage betrachten.228 Die Investition dient dem Ziel, aus dem Engagement eine hohe Gesamtrendite zu erwirtschaften. Letztere setzt sich aus dem gezahlten Kaufpreis, den Erträgen während der Beteiligung sowie dem späteren Verkaufserlös zusammen, weshalb in der Regel eine mittelfristige, gewinnbringende Veräußerung geplant ist. Im Gegensatz zu den Finanzinvestoren erwerben strategische Investoren Anteile an einem Unternehmen, um damit operative Synergien zu erzielen.229 So kann der Erwerb dazu dienen, die Produktionsbasis zu vergrößern, das Produktangebot zu erweitern oder in neue Märkte vorzustoßen.230 Strategische Investoren kommen 226 227 228 229 230 Siehe z. B. Presseberichte der GE vom 20. 01. 2006, 13. 04. 2006 und 14. 07. 2006. Vgl. Lutz Hachmeister/Günther Rager, a. a. O., S. 101. Vgl. Knott/Mielke, Unternehmenskauf, 2. Aufl. 2006, S. 95. Vgl. Even/ Vera, Die Techniken des Going Private in Deutschland, DStR 2002, S. 1315. Vgl. Knott/Mielke, Unternehmenskauf, 2. Aufl. 2006, S. 95. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 117 zumeist aus dem näheren Marktumfeld des zu erwerbenden Unternehmens, sind also beispielsweise Kunden oder Wettbewerber. Die Einordnung eines Unternehmens als „reiner Finanzinvestor“ ist in der Praxis oftmals schwierig, da mit dem finanziellen Engagement auch weitere Motive, wie zum Beispiel die Übertragung von Know-how, mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Erhalts des Unternehmens verbunden sein können. Der hierdurch erzielte Einfluss des Finanzinvestors, der sich auch auf die inhaltliche Ausrichtung eines Medienunternehmens auswirken kann, kann demjenigen eines „klassischen Medienunternehmers“ durchaus vergleichbar sein. Ein Beispiel hierfür ist die auf Investitionen im Medienbereich spezialisierte Saban Capital Group, die im Jahr 2003 zusammen mit einer Gruppe weiterer Finanzinvestoren die ProSiebenSat.1 Media AG aus der Insolvenzmasse der KirchGruppe erworben hat.231 Die Saban Capital Group steht unter der Leitungsmacht von Haim Saban, der als Musikproduzent und Mitbegründer des Kinderkanals Fox Kids als Medienunternehmer tätig war und nunmehr entscheidenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik der ProSiebenSat.1-Gruppe ausübt. Auf der anderen Seite folgt auch diese von Haim Saban geleitete Investorengruppe dem Prinzip der schnellen Unternehmensveräußerung nach kurzfristiger Gewinnmaximierung: Entgegen des ursprünglich angekündigten langfristigen Engagements hat die SabanGruppe bereits im August 2005 die Absicht verkündet, ihre Beteiligung an die Axel Springer AG zu veräußern. Nachdem dies von der KEK und dem Bundeskartellamt nicht genehmigt wurde,232 erfolgte Ende 2006 der Verkauf der Sendergruppe an ein Konsortium aus den Finanzinvestoren Permira und KKR. Diese ziehen nach Abschluss der Übernahme eine Zusammenführung der ProSiebenSat.1 Media AG mit der europäischen Sendergruppe SBS, deren Haupteigentümer Permira und KKR sind, in Betracht,233 verfolgen also jedenfalls kurz- oder mittelfristig auch ein strategisches Interesse. Vor allem durch die Beteiligung der Saban Capital Group an der ProSiebenSat.1 Media AG sowie die Beteiligung der Permira-Gruppe an der Veranstalterin von Premiere234 rückte das Engagement der Finanzinvestoren im Medienbereich in das Interesse einer breiten Öffentlichkeit. Die Vorgehensweise einiger Investorengruppen bei Unternehmensübernahmen unterschiedlichster Branchen hat vielfach Kritik in Politik und Medien hervorgerufen. Unter dem Blickwinkel der Sicherung der Meinungsvielfalt nach dem Rundfunkstaatsvertrag warf die Beteiligung von Finanzinvestoren an privaten Fernsehveranstaltern dagegen bislang keine Probleme auf, da sie entweder über keine weiteren gewichtigen zurechenbaren Medienbeteiligungen in Deutschland verfügen oder aber – wie im Fall der mittelbar an der ProSiebenSat.1 Media AG beteiligten Providence-Gruppe, die den Kabel-Deutschland-Konzern beherrscht – die Fernsehbeteiligungen ihnen nicht zuzurechnen sind. Im Konflikt mit der gesetzlichen Vorgabe, Beteiligungsstrukturen im privaten Fernsehen transparent zu machen, steht jedoch der vielfach von Fondsgesellschaften gegenüber der KEK vorgebrachte Wunsch, die Identität ihrer Kapitalgeber geheim zu halten (s. u. Kapitel III 2.4.3. Auf die (z. T. mehrfachen) Nachfragen der KEK wurden jedoch stets alle Beteiligungen ab einem Anteil von 5 % mitgeteilt. Entgegen anderslautender Darstellungen235 ist die KEK folglich durchaus in der Lage, über die medienkonzentrationsrechtliche Zurechnung von Programmen zu Fondsgesellschaften bzw. ihren Kapitalgebern zu entscheiden. 231 232 233 234 235 Vgl. Beschluss der KEK vom 14. 10. 2003 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 189. Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat. 1 Media AG, Az.: KEK 293, sowie den Beschluss des Bundeskartellamts vom 24. 01. 2006, B 6 – 92202 – Fa – 103/05. Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 14. 12. 2006, www.prosiebensat1.com/pressezentrum/ prosiebensat1mediaag/2006/12/x02184/. Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 03. 2003 i. S. Premiere, Az.: KEK 166. Vgl. Victor Henle, Druck-Anlagen – Deutsche Medien im Visier von Finanzinvestoren, in: epd medien vom 26. 01. 2005. 118 Bundesweites Fernsehen Derzeit236 werden folgenden Finanzinvestoren Programme medienkonzentrationsrechtlich zugerechnet: – – – – die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG der Saban-Gruppe, das Programm arena der BC-Partners- und der Apollo-Gruppe, Astro TV und GIGA Digital der Wellington-Gruppe, MGM Channel sowie die der Kabel-Deutschland-Gruppe zuzurechnenden Programme der Providence-Gruppe, – terranova der Port Noir Investment, – das noch nicht ausgestrahlte Programm Loft TV der GFP. Im deutschen Zeitungsmarkt sind Finanzinvestoren an der Axel Springer AG sowie dem Berliner Verlag und dem Morgenpost Verlag beteiligt. Insgesamt stellen Engagements von Finanzinvestoren bei Zeitungsverlagen aber eher die Ausnahme dar. An der Axel Springer AG hielt die Investmentgesellschaft Hellman & Friedman bislang eine 19,4 %ige Beteiligung, ein Anteil von 10 % des Aktienkapitals wurde jedoch Ende des Jahres 2006 nach einem Angebot in Deutschland und einer internationalen Privatplatzierung fast ausschließlich an industrielle Investoren zugeteilt.237 Somit ist der Finanzinvestor an dem größten deutschen Zeitungskonzern nur noch mit 9,4 % (s. u. 2.1.2.2.5) beteiligt. Eine höhere Beteiligung von Finanzinvestoren besteht beim Berliner Verlag und dem Morgenpost Verlag. Ende 2005/Anfang 2006 hat die BV Deutsche Zeitungsholding, zu der die Investorengruppe Veronis Suhler Stevenson (VSS) und die Mecom Group von David Montgomery gehören, den Verlag der „Berliner Zeitung“ und des „Berliner Kurier“ sowie den der „Hamburger Morgenpost“ übernommen. Die spätere Übernahme der Mediensparte des norwegischen Orkla-Konzerns durch Mecom umfasste keine Medienbeteiligungen in Deutschland; die Beteiligung an dem deutschen Internet-Anbieter der „Netzeitung“ blieb von der Übernahme ausgespart. Außerhalb des Fernsehbereichs ist ein weiteres Beispiel für die Beteiligung eines Finanzinvestors an einem Medienunternehmen die Übernahme der Nachrichtenagentur ddp durch Arques Industries. Dagegen hat die Advent-International-Gruppe ihre Beteiligung an der SportrechteAgentur Sportfive S. A. jüngst veräußert (s. u. 2.2.1.3). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu Finanzinvestoren, die an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt sind. Unternehmen Beteiligungen an TV-Veranstaltern weitere Medienbeteiligungen 3i Group 24 % an 1-2-play tv 24,0 % an der Teleshopping-Anbieterin 1-2-3.tv GmbH; weitere Beteiligung am international verbreiteten Pay-TV-Sender Hallmark Channel AGF (Allianz AG) 3,6 % an Astro TV – Alpine (noch) 1,12 % an der German Media Partners L. P., die 75,1 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält – ➝ Tabelle II – 21: Beteiligungen von Banken und Finanzinvestoren an TV-Veranstaltern und anderen Medienunternehmen (Auswahl, ohne weitere Medienaktivitäten der TV-Veranstalter) Quelle: KEK, Unternehmensangaben 236 237 Also vor Abschluss der Übernahme der Anteile der Saban-Gruppe an der ProSiebenSat.1 Media AG durch Permira und KKR. Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 06. 12. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 119 ➝ Unternehmen Beteiligungen an TV-Veranstaltern weitere Medienbeteiligungen Apax (trat zusammen mit Goldman Sachs und Cinven als Bieter für die ProSiebenSat.1 Media AG auf ) mittelbar 7,8 % an der europäischen Sendergruppe Central European Media Enterprise (CME); Beteiligung am niederländischen Pressekonzern PCM Uitgevers; 30 % zusammen mit Saban Capital Group und Arkin Communications am Telekommunikationsunternehmen Bezeq (Israel); Intelsat, Versatel Apollo (AP Fonds) mittelbar 31,46 % an Arena mittelbar 31,46 % an der Kabelnetzbetreiberin Unity Media Atlas Venture Fund 22,9 % an GIGA Digital – Bain Capital (noch) 18,58 % an der German Media Partners L. P., die 75,1 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält Online-Buchhändler libri.de, Radiosenderkette Clear Channel (USA) Bank für Arbeit und Wirtschaft AG bis Ende 2006 4,0 % an der Fernseh Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der Premiere AG hält – Bayerische Hypo- und Vereinsbank bis Ende 2006 11,5 % an der Fernseh Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der Premiere AG hält – Bayerische Landesbank bis Ende 2006 11,5 % an der Fernseh Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der Premiere AG hält – BC Partners (Finakabel Fonds) mittelbar 38,66 % an Arena mittelbar 38,66 % an der Kabelnetzbetreiberin Unity Media Blackstone 4,5 % an der Deutsche Telekom AG, die das Programm Premiere Bundesliga powered by T-Com anbietet Cinven (trat zusammen mit Apax und Goldman Sachs als Bieter für die ProSiebenSat.1 Media AG auf ) Springer Fachverlag, Eutelsat, Kabelnetzbetreiber Numéricable (Frankreich) Classic Fund Management Aktiengesellschaft 5,09 % an der Premiere AG freenet.de AG, mobilcom, Time Warner, Inc. Cogneta (ehemals Electra Partners Europe) 70 % an Scholz & Friends Holding, die mittelbar 16,03 % an K1010 hält – Constant Ventures 8 % Kapitalanteile/9.4 % Stimmrechte an der EM.TV AG die 100 % an DSF und Junior hält – Credit Suisse mittelbar 7,66 % am MGM Channel – Extorel (Falk Strascheg) 1,8 % an Astro TV; 1,47 % an JobTV24 – Fidelity Investments 8,59 % an der Reuters Group Ltd., die mittelbar 100 % an Reuters Broadcast News hält – GFP Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG 72,51 % an der Odeon Film AG, die 37,4 % an Loft TV hält Finanzierung von Kino- und Fernsehproduktionen Goldman Sachs zusammen mit Apax und Cinven Bieter für ProSiebenSat.1 Media AG – Hellman & Friedman (noch) 18,58 % an der German Media Partners L. P., die 75,1 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält 9,4 % an der Axel Springer AG ➝ Tabelle II – 21: Beteiligungen von Banken und Finanzinvestoren an TV-Veranstaltern und anderen Medienunternehmen (Auswahl, ohne weitere Medienaktivitäten der TV-Veranstalter) Quelle: KEK, Unternehmensangaben 120 Bundesweites Fernsehen ➝ Unternehmen Beteiligungen an TV-Veranstaltern weitere Medienbeteiligungen Invesco Perpetual 7,32 % an der Reuters Group Ltd., die mittelbar 100 % an Reuters Broadcast News hält – Iris Capital 7,11 % an 1-2-play tv 7,11 % an der Teleshopping-Anbieterin 1-2-3.tv GmbH; DSL-Netzbetreiber QSC, Smart Telecom AG (Schweiz), Fernsehproduzent Lagardère Images (Frankreich) KKR zusammen mit Permira Käufer der ProSiebenSat.1 Media AG zusammen mit Permira Mehrheit an der europäischen Sendergruppe SBS; Marktforschungs- und Mediengruppe VNU (Niederlande/USA), Medienkonzern Seven Media (Australien) NWQ Investment Management Company LL. C. 6,92 % an der Premiere AG – Permira bis Ende 2006 63 % an der Fernseh Holding III S. A. R. L., die 8,44 % an der Premiere AG hält; zusammen mit KKR Käufer der ProSiebenSat.1 Media AG zusammen mit KKR Mehrheit an der europäischen Sendergruppe SBS; Debitel Port Noir Investment 100 % an terranova – Providence (noch) 11,15 % an der German Media Partners L. P., die 75,1 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält; 32,15 % am MGM Channel über 95 % an der Kabelnetz- und Plattformbetreiberin Kabel Deutschland GmbH; Hallmark Channel (international verbreiteter Pay-TV-Sender), Kabelnetzbetreiber Casema (Niederlande), Intelsat, Pay-TV-Sender Digitürk, Medienkonzern Recoletos (Spanien), Warner Music Group Quadrangle (noch) 5,95 % an der German Media Partners L. P., die 75,1 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält – Saban Capital Group (noch) 26,03 % an der German Media Partners L. P., die 75,1 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält 27 % an Keshet Broadcasting (Israel), 30 % zusammen mit Apax und Arkin Communications am Telekommunikationsunternehmen Bezeq (Israel) Schroder Investment 5,90 % an der Reuters Group Ltd., die mittelbar 100 % an Reuters Broadcast News hält – Target Partners (DZ Bank) 24 % an 1-2-play tv – Texas Pacific Group mittelbar 21,43 % am MGM Channel Mobilcom AG TH Lee/Putnam (noch) 18,58 % an der German Media Partners L. P., die 75,1 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält Radiosenderkette Clear Channel (USA) Wellington Partners 60,59 % an Astro TV; mittelbar 24,0 % an 1-2-play tv; 35,1 % an GIGA Digital 24,0 % an der Teleshopping-Anbieterin 1-2-3.tv GmbH Tabelle II – 21: Beteiligungen von Banken und Finanzinvestoren an TV-Veranstaltern und anderen Medienunternehmen (Auswahl, ohne weitere Medienaktivitäten der TV-Veranstalter) Quelle: KEK, Unternehmensangaben Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 2 121 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags zur Sicherung der Meinungsvielfalt sehen vor, dass bei der Beurteilung vorherrschender Meinungsmacht eines Fernsehveranstalters auch medienrelevante verwandte Märkte einzubeziehen sind (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV). Erreichen danach die einem Unternehmen zurechenbaren Programme einen Zuschaueranteil von 25 %, so wird vorherrschende Meinungsmacht vermutet, wenn das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine marktbeherrschende Stellung hat oder die Gesamtbeurteilung der Aktivitäten im Fernsehen und auf medienrelevanten verwandten Märkten ergibt, dass der dadurch erzielte Meinungseinfluss dem eines Unternehmens mit einem Zuschaueranteil von 30 % entspricht. Darüber hinaus gewinnen die medienrelevanten verwandten Märkte bei der Prüfung des Grundtatbestands des § 26 Abs. 1 RStV Bedeutung; die Vorschrift des § 26 Abs. 2 RStV übernimmt dabei die Funktion eines Leitbilds (s. u. Kapitel III 2.1.1). Der Begriff des medienrelevanten verwandten Marktes ist im Rundfunkstaatsvertrag nicht definiert. Die amtliche Begründung zu § 26 RStV zählt exemplarisch Werbung (s. u. 2.3), Hörfunk, Presse, Rechte und Produktion auf. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Voraussetzung für die Einbeziehung eines Medienmarktes ist zum einen seine „Medienrelevanz“, d. h., der Markt muss für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bedeutend (Publikumsmärkte, s. u. 2.1) oder zur Verstärkung der Meinungsmacht im Fernsehen geeignet sein (vor- und nachgelagerte Märkte, s. u. 2.2). Zum anderen ist entscheidend, welchen Grad von „Verwandtschaft“ dieser Medienmarkt mit dem bundesweiten Fernsehen aufweist. Die jeweilige „Verwandtschaftsnähe“ ergibt sich aus vergleichbaren, den potenziellen Meinungseinfluss charakterisierenden Leistungsmerkmalen. Dies sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig Suggestivkraft, Breitenwirkung und Aktualität (s. u. Kapitel III 2.1.1.3). Untersucht werden die folgenden Publikumsmärkte – – – – – – – Hörfunk (2.1.1), Tageszeitungen (2.1.2), Programmzeitschriften (2.1.3), Publikumszeitschriften (2.1.4), Online-Medien (2.1.5), Ballungsraumfernsehen (2.1.6), Mediendienste (2.1.7) und die folgenden der Fernsehveranstaltung vor- und nachgelagerten Märkte – Programmrechte (2.2.1, Fiktionales Programm (2.2.1.1), Kinderprogramm (2.2.1.2), Sport (2.2.1.3), Information (2.2.1.4)), – Zugangsrelevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay-TV (2.2.2), – Übertragungswege (2.2.3) sowie der – Fernsehwerbemarkt (2.3). Verflechtungen von Fernsehveranstaltern mit weiteren Medienmärkten sind in erheblichem Umfang zu beobachten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Verflechtungen mit anderen Medienteilbranchen (diagonale Konzentration, s. o. Kapitel I 1.3.3), da sie die Gefahr einer Vervielfältigung des publizistischen Einflusses in Form von multimedialer Meinungsmacht in sich bergen. Vertikale Verflechtungen (s. o. Kapitel I 1.3.2) können unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt dann proble- 122 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten matisch sein, wenn die horizontale Konzentration auf den vor- und nachgelagerten Märkten so weit fortgeschritten ist, dass der Zugang von konkurrierenden TV-Unternehmen zu den Beschaffungsoder Absatzmärkten durch eine solche vertikale Verbindung eines Programmveranstalters eingeschränkt oder gefährdet wird. Daher werden im Folgenden diejenigen Beschaffungs- und Absatzmärkte einer genaueren Betrachtung unterzogen, auf denen Fernsehveranstalter direkt – oder indirekt über verbundene Unternehmen – über starke Marktstellungen verfügen. Im Berichtszeitraum waren sowohl Tendenzen zur vertikalen/diagonalen Konzentration als auch die Auflösung derartiger Verflechtungen zu verzeichnen. Eine aktuelle Übersicht gibt Tabelle II – 22. Von den Unternehmen, die an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt sind, sind die Bertelsmann AG, die Axel Springer AG, Die Heinrich Bauer Verlag KG und die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG am weitläufigsten mit weiteren Medienmärkten verflochten. Einen Gesamtüberblick über deren Medienaktivitäten geben die Abbildungen II – 13 bis II – 16. Konzentration Dekonzentration Diagonale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und anderen Medienteilbranchen – Die Verlagsgruppe Holtzbrinck beteiligt sich am Sender Gute Laune TV. – Die Burda-Verlagsgruppe gründet den Fernsehsender Focus TV Gesundheit. – Die Axel Springer AG beteiligt sich an der Veranstalterin des bundesweiten Programms 24 (und des Ballungsraumsenders Hamburg 1). – Die Axel Springer AG beteiligt sich an dem Dogan-Medienkonzern, dessen türkischsprachiges Programm Kanal D auch in Deutschland empfangbar ist. – Burda erwirbt Anteile am Hörfunksender für Berlin und Brandenburg BB.Radio. – Die ProSiebenSat.1 Media AG erhöht ihre Beteiligung am Mediendienst Wetter Fernsehen. – Eine Tochtergesellschaft der Anbieterin des Teleshopping-Senders 1-2-3.tv gründet den Fernsehsender 1-2-play. – Die EM.TV AG beteiligt sich am Teleshopping-Sender MEGA\Vision. – Die Veranstalterin des auch der RTL Group zuzurechnenden Programms K1010 beteiligt sich am Teleshopping-Sender Bietbox. – Die ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt sich am Internet-VideoPortal MyVideo – Die ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt sich am Internet-Portal Lokalisten.de. – Die Deutsche Telekom AG, Betreiberin des Online-Portals T-Online, bietet das Sportspartenprogramm Premiere Bundesliga powered by T-Com an. – Burda beteiligt sich an den Computer- und Videospiel-Portalen Gamona und Incgamers. – Die Axel Springer AG Übernimmt die Mehrheit an der InternetPreis- und Produktsuchmaschine Idealo. – Die ProSiebenSat.1 Media AG verkauft ihre Beteiligung am Reiseshopping-Sender Sonnenklar TV. – Gruner + Jahr verkauft seinen Anteil am BerlinOnline Stadtportal. – Die wie die RTL Group zur Bertelsmann AG gehörige Verlagsgruppe Gruner + Jahr veräußert ihre Beteiligung an der Berliner Zeitung und am Berliner Kurier. – Die Burda-Verlagsgruppe veräußert ihre Beteiligung an der Schweriner Volkszeitung. – Die Axel Springer AG veräußert ihre Buchverlage. ➝ Tabelle II – 22: Aktuelle Entwicklung der Verflechtungen zwischen Fernsehveranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medienrelevanten verwandten Märkten Quelle: Unternehmensangaben, KEK Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 123 ➝ Konzentration Dekonzentration Vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und der Produktions- und Rechteebene – Die Walt Disney Company gründet die Sender Toon Disney und Playhouse Disney. – Die Universal Studios gründen den Spielfilmkanal Das Vierte. – Die UFA-Gruppe beteiligt sich am Sender Passion (geplant). – Die Discovery Communications, Inc. (DCI) gründet den weiteren Spartensender Discovery HD und übernimmt 98 % der Anteile an der Veranstalterin von DMAX (ehemals XXP). – Die Kinowelt Television GmbH gründet den Sender Kinowelt TV. – Die Reuters Group gründet den Sender Reuters Broadcast News. – Die ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt sich mehrheitlich an der Producers at Work GmbH. – Die Axel Springer AG gründet das Produktionsunternehmen Axel Springer Digital TV GmbH. – Spiegel TV veräußert die Beteiligung (bis auf einen Restanteil von 1 %) an der Veranstalterin von XXP (nunmehr DMAX). – CNN scheidet als Gesellschafter von n-tv aus. – Die RTL Group reduziert ihren Anteil am Sportrechtehändler Sportfive S. A. auf 25 % und beabsichtigt die Veräußerung auch dieser Anteile. – Die RTL Television GmbH veräußert ihre restlichen Anteile an der Eyeworks-Gruppe. Vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und dem Bereich von Dienstleistungen für das Digitalfernsehen – Premiere werden weitere über ihre Plattform verbreitete Programme (Focus TV Gesundheit und Junior) aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Programmgestaltung zugerechnet. – Premiere veräußert das Playout-Center DPC. Vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und der Vertriebsebene – Die Deutsche Telekom AG, Betreiberin von DSL- und Mobilfunk– Die PrimaCom AG veräußert die Beteiligung netzen, bietet das über VDSL-Netze ausgestrahlte Sportspartenan der Veranstalterin von movies & more. programm Premiere Bundesliga powered by T-Com an. – Der Unity Media Konzern gründet den Sportspartenkanal arena. – Den Kabelnetz- und Plattformbetreibern Kabel Deutschland, Unity Media (ish/iesy) und PrimaCom werden Programme Dritter wegen der Möglichkeit, auf die Programmgestaltung Einfluss zu nehmen, zugerechnet. – Die ProSiebenSat.1 Media AG gestaltet für die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH das Programm ProSiebenSat.1 Mobile. – Die ProSiebenSat.1 Media AG bietet in Kooperation mit der United Internet AG das Video-on-Demand-Portal Maxdome für den Abruf von Filmen und TV-Serien an. – MTV bietet Musikvideos über den Video-on-Demand-Dienst MTV Overdrive an. – Arvato Mobile (Bertelsmann AG) und Warner Bros. Entertainment gründen die Plattform für den Internet-Download von Spielfilmen und TV-Serien In2Movies. – Die Tele München Gruppe wird größter Aktionär des Filmtheaterbetreibers CinemaxX AG. Tabelle II – 22: Aktuelle Entwicklung der Verflechtungen zwischen Fernsehveranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medienrelevanten verwandten Märkten Quelle: Unternehmensangaben, KEK Quelle: Unternehmensangaben, FORMATT-Institut, KEK Abbildung II – 13: Medienaktivitäten des Bertelsmann-Konzerns 124 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Quelle: Springer, FORMATT-Institut, KEK Abbildung II – 14: Medienaktivitäten des Springer-Konzerns Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 125 Quelle: Bauer, FORMATT-Institut, KEK Abbildung II – 15: Medienaktivitäten des Bauer-Konzerns 126 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Quelle: Burda, FORMATT-Institut, KEK Abbildung II – 16: Medienaktivitäten des Burda-Konzerns Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 127 128 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1 Publikumsmärkte 2.1.1 Hörfunk 2.1.1.1 Angebotsstruktur und Hörfunknutzung Der Hörfunkmarkt in Deutschland folgt im Wesentlichen der föderalen Gliederung. Bundesweite Angebote sind sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Teilsystem die Ausnahme und spielen insgesamt im Markt nur eine untergeordnete Rolle. Marktdominant sind landesweite Sender. Nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen spielt der Lokalfunk eine herausragende Rolle. Insgesamt sind heute eine Vielzahl von Anbietern im privaten Hörfunkmarkt engagiert. Die Zahl der Radiosender ist im Jahr 2005 auf 222 gestiegen (2004: 209), wobei die lokalen und regionalen Stationen mit 55 den höchsten Zuwachs verzeichnen (2004: 148). Die Anzahl der landesweiten Programme ist 2005 auf 52 (2004: 49) und die der bundesweiten Programme auf 15 (2004: 12) gestiegen.238 Im Vergleich zum kommerziellen Hörfunk erscheint die Zahl der von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbreiteten Radioprogramme relativ gering; Ende 2005 waren dies 58 analoge und 8 digitale Hörfunkprogramme.239 Die Ursache für die Unterschiede in der Vielfalt der privaten Hörfunkangebote der einzelnen Bundesländer liegt insbesondere darin, dass in acht Ländern bislang keine Lokalradios verbreitet Bundesland bundesweit Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen gesamt 32) 20) 37) –0) 24) 10) –0) –0) 20) –0) 18) –0) –0) 10) –0) 150) private Programme landeslokal/ gesamt weit regional 10) 14) 154), 7), 8) 10) 40) 60) 20) 30) 110) 30) 28) 30) 40) 34) 30) 52 DigitalRadios1) öffentlich-rechtliche Programme analog digital 162) 655) 60) –0) –0) –0) –0) –0) 460) 37) 10) 180) –0) –0) –0) 2000) 6800) 2400) 100) 600) 700) 200) 300) 4900) 600) 400) 2111) 400) 400) 300) 163) 186) 69) –0) 20) 50) –0) 10) 10) –0) 70) 30) 60) 20) –0) 6 5 9 3 5 6 1 1 7 2 4 6 1 1 1 – 4 – – – – – – 2 – 1 1 – – – 1550) 22200) 670) 58 8 1) Digital terrestrisch über DAB ausgestrahlte Programme. 2) sunshine live wird als bundesweites und als lokales Programm gezählt. 3) Die Neue 107.7 wird seit 01. 01. 2006 nicht mehr über DAB verbreitet. 4) Klassik Radio wird nur in Hamburg als bundesweites Programm gezählt und außerdem in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein über UKW-Stützfrequenzen verbreitet. 5) Zusätzlich zwei lokale Kabelhörfunkprogramme. 6) Radio Donauwelle (lokales Programm) wurde zum 31. 12. 2005 eingestellt. 7) Metropol FM wird in Berlin-Brandenburg als bundesweites Programm und in Rheinland-Pfalz als lokales Programm gezählt. In Berlin sendet es zudem über UKW landesweit. 8) Jam FM wird im Saarland als bundesweites Programm (bis September 2005: als landesweites Programm) und in Berlin als landesweites Programm gezählt. 9) Zusätzlich über DVB-H 18 und über DVB-T 32 Radioprogramme. 10) Radio-NRW-Mantelprogramm der 45 Lokalradios. 11) Zusätzlich zwei Mantelprogramme. Tabelle II – 23: Anzahl privater und öffentlich-rechtlicher Hörfunkangebote in Deutschland 2005 Zuordnung der privaten Programme nach Aufsicht führenden Landesmedienanstalten Quelle: ALM Jahrbuch 2005, S. 299; VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, S. 84. 238 239 Vgl. ALM Jahrbuch 2005, S. 297 f. Vgl. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) (Hrsg.), Hörfunk in Deutschland, Rahmenbedingungen und Wettbewerbssituation, Bestandsaufnahme 2006, Studie der Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München (AKM), Berlin 2006, S. 84. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 129 werden. Die große Programmdichte in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen resultiert aus dem umfangreichen Angebot an Lokalradios. Die sehr vielgestaltige Angebotsstruktur im privaten Hörfunk ist jedoch nicht gleichbedeutend mit programmlicher Vielfalt. Um möglichst hohe Reichweiten und damit Werbeeinnahmen zu erzielen, dominiert bei der Mehrheit der Radiostationen das AC-Format (Adult Contemporary; Schwerpunkt: Popmusik), eine sehr populäre Programmfarbe mit der Zielgruppe der 25- bis 49-Jährigen und das mit Abstand häufigste Format im privaten Hörfunk. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt der Schwerpunkt des Programmangebotes auf vier Formaten: Oldies und Schlager, AC, Information und Klassik/ Kultur.240 Nach einer Studie der Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München (AKM)241 zeigt sich im Hörfunk zunehmend das Interesse an der Unverwechselbarkeit des Programms und der Wunsch der Hörer nach lokaler Information und Ortsgebundenheit. Diesem Bedürfnis entsprechen zunehmend die Lokalstationen, aber auch die landesweiten und bundesweiten Hörfunkprogramme. Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme erhöhen ihre technische Reichweite durch die Bildung von Senderketten. In den einzelnen Gebieten werden technische Sender so positioniert, dass einem bestimmten Hörfunkprogramm eine flächendeckende Verbreitung ermöglicht wird. Im privaten Hörfunksektor haben sich bislang fünf Mantelprogrammveranstalter (Sachsenfunkpaket, Energy Sachsen, Radio NRW, BLR (Bayern), Radio Galaxy (Bayern)) herausgebildet, die in dem jeweiligen Bundesland den Lokalradios Programmteile zuliefern. Durchschnittlich verfügt der private Hörfunk über 3,5 Senderketten (1998: 2,9), der öffentlich-rechtliche Hörfunk über 6,9 Senderketten (1998: 5,9) je Bundesland.242 Die öffentlich-rechtlichen Programme werden somit über fast doppelt so viele Senderketten bzw. Ballungsraumsender verbreitet wie die privaten kommerziellen Programme. Von erheblicher Bedeutung für die Marktanteile (bemessen nach Höreranteil) von öffentlichrechtlichen und privaten Sendern ist die Anzahl der jeweiligen Programme in den einzelnen relevanten Teilmärkten. Während die großen Landesrundfunkanstalten heute zwischen sechs und neun Programmen anbieten und selbst die kleinen Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk noch drei bzw. fünf Programme veranstalten, haben die Landesmedienanstalten für die einzelnen Bundesländer eine sehr unterschiedliche Zahl von privaten Angeboten lizenziert: z. B. in Bremen nur ein Programm; in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland je 4; in Berlin-Brandenburg 24; in Nordrhein-Westfalen 49; in Bayern 68 (s. o. Tabelle II – 23). Hinzu kommen mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen aus den jeweiligen Nachbarländern einstrahlende Programme. Der Marktanteil des Privatfunks auf Basis der regionalen Hördauer schwankt in den einzelnen Bundesländern entsprechend stark. Den geringsten Marktanteil erreicht der Privatfunk mit 16,3 % in Bremen, den größten in Berlin-Brandenburg mit 59,1 %. Wie stark neben der Anzahl der Programme auch die Akzeptanz einzelner Programme den Marktanteil des Privatfunks prägt, zeigt sich bei einem Vergleich der in Schleswig-Holstein und im Saarland zugelassenen Programme. Während die vier in Schleswig-Holstein lizenzierten Programme zusammen einen Marktanteil von knapp 50 % erreichen, kommen die vier Sender im Saarland nur auf 35 %. Die Tabelle II – 24 gibt einen Überblick über das Verhältnis von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern in den einzelnen Bundesländern. Bei den Marktanteilen des Privatfunks ist zu berücksichtigen, dass sich die privaten Sender auf die Altersgruppe bis 50 Jahre konzentrieren, da diese Altersgruppe für die werbende Wirtschaft besondere Relevanz hat. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten bemühen sich hingegen, die Gesamt- 240 241 242 Vgl. SPOTS Planungsdaten Hörfunk 4/2005. Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O. Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O., S. 87. 130 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Bundesland Hördauer in Minuten Radio gesamt ARD gesamt Private gesamt Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 181 193 193 184 195 186 218 214 185 184 185 196 199 213 210 112 93 81 157 104 101 107 133 122 114 123 102 97 115 110 Marktanteil in % ARD gesamt Private gesamt 71 102 114 30 94 90 116 83 67 75 65 97 104 105 104 61,9 48,2 42,0 85,3 53,3 54,3 49,1 62,1 65,9 62,0 66,5 52,0 48,7 54,0 52,4 39,2 52,8 59,1 16,3 48,2 48,4 53,2 38,8 36,2 40,8 35,1 49,5 52,3 49,3 49,5 Tabelle II – 24: Private und öffentlich-rechtliche Sender nach Bundesländern 2005 (Hördauer und Marktanteil) Quelle: ALM Jahrbuch 2005, S. 333 ff., dort angegebene Quelle: RMS, ma 2005 Radio II bevölkerung zu erreichen. Der größere Marktanteil der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber dem Privatfunk ist vor allem auf diese unterschiedliche Ausrichtung zurückzuführen. Nach dem Aufbau des Privatfunks ab Mitte der 80er Jahre, seines Ausbaus und der Reaktion der öffentlichrechtlichen Anstalten mit der Neuausrichtung einzelner Programme in den 90er Jahren hatte sich im Jahr 2000 eine Parität der beiden Teilsysteme mit dem exakt gleichen Marktanteil ergeben. In den letzten Jahren haben die öffentlich-rechtlichen Sender wieder einen Vorsprung gegenüber dem Privatfunk erreicht und ausgebaut (siehe Tabelle II – 25). Nach den Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AG.MA) für 2006 (Radio II) liegt die Hördauer durchschnittlich bei 199 Minuten pro Tag. Mit 28,9 Mio. Hörern (44,3 %) setzt sich der rückläufige Reichweitentrend der letzten Jahre bei den privaten Anbietern weiter fort. Mit 33,0 Mio. Hörern (50,7 %) verliert aber auch der öffentlich-rechtliche Hörfunk an Reichweite. Mit 77,1 % Tagesreichweite ist das Radio nach dem Fernsehen (84,6 %) das meistgenutzte Medium; zusammen kommen Hörfunk und Fernsehen auf eine Tagesreichweite von 95,5 % bzw. eine Hörund Zuschauerdauer von 386 Minuten. Nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation hörten die Menschen im Jahr 2005 im Durchschnitt 221 Minuten täglich Radio (2000: 206 Minuten; 1980: 135 Minuten); damit liegt das Medium Radio vor dem Fernsehen, das durchschnittlich 220 Minuten am Tag genutzt wird (2000: 185 Minuten; 1980: 125 Minuten). Ursächlich für den starken Anstieg der Radionutzung in den letzten Jahren sind nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie drei Trends: Das Radio wird tagsüber immer länger eingeschaltet, es wird zunehmend auch außerhalb der Freizeit im beruflichen Alltag oder 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Hörer gestern in Mio. ARD Private Hördauer in Min. ARD Private Marktanteil in % ARD Private 31,732 32,414 32,855 33,037 33,879 34,166 106 106 108 109 109 111 50,7 51,7 52,9 54,8 55,6 57,2 29,108 28,620 28,838 28,379 28,083 28,146 106 101 97 92 89 88 50,7 49,3 47,5 46,2 45,4 44,6 Tabelle II – 25: Private und öffentlich-rechtliche Sender gesamt (Hörer gestern, Hördauer und Marktanteil) Quelle: ma 2000 bis 2005 Radio II Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 131 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Hörfunk Fernsehen CD/LP/MC/MP3 Internet Tageszeitung Bücher Zeitschriften Video/DVD 135 125 15 – 38 22 11 – 154 121 14 – 33 17 10 2 170 135 14 – 28 18 11 4 162 158 14 – 30 15 11 3 206 185 36 13 30 18 10 4 221 220 45 44 28 25 12 5 gesamt 346 351 380 393 502 600 Tabelle II – 26: Entwicklung der Mediennutzung 1980–2005, in Minuten pro Tag (brutto), Mo.–So., Personen ab 14 Jahren, BRD gesamt (bis 1990 nur alte Bundesländer) Quelle: ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation 2005 beim Autofahren genutzt, und dem Radio ist es gelungen, am allgemeinen Anstieg der Mediennutzung zu partizipieren. Einen Überblick über die Entwicklung der Mediennutzung gibt die Tabelle II – 26. Neben der Radio- und Fernsehnutzung spielen heute MP3-Player (45 Minuten) und das Internet (44 Minuten) eine wesentlich Rolle. Nach der Media-Analyse 2006-II verfügen insgesamt 17 Millionen Deutsche ab 14 Jahren über einen MP3-Player. Beim Vergleich der Radionutzung insgesamt mit der Radionutzung von Personen (ab 14 Jahren), die einen MP3-Player besitzen, hat sich folgendes Bild ergeben: Die durchschnittliche Hördauer aller Personen liegt bei 186 Minuten und die derjenigen mit MP3-Playern bei 182 Minuten; das Radio wird von letzteren somit fast ebenso stark genutzt wie der MP3-Player. Bei den jüngeren Hörern könnte dem Radio durch den MP3-Player bzw. iPod eine Konkurrenz erwachsen. Nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation nutzten im Jahr 2005 die 14- bis 19-Jährigen („Generation iPod“) ihre MP3-Player 117 Minuten am Tag. Nach der Studie JIM 2005 sind zwei Drittel aller 12- bis 19-Jährigen mit einem MP3-Player ausgestattet,243 die diesen jedoch in erster Linie zum Abspielen von Musikdateien nutzen. Der Musikkonsum über MP3-Player stellt eine neue Entwicklung in der Radionutzung über das Internet dar. Hierbei handelt es sich um eine Form von Radio-on-Demand, die auch als Podcasting244 bezeichnet wird. Podcasting ist das Produzieren und Veröffentlichen von Mediendateien über das Internet. Ein Podcast sind regelmäßig erscheinende Episoden in Form von Audio- oder Videobeiträgen. So können z. B. eigene Radioprogramme nach programmierten Vorgaben des Nutzers über RSS-Feeds (Rich Site Syndication) und Podcatcher-Programme erstellt werden. Apple iTunes Music Store ist eine legale Plattform, auf der Audiodateien angeboten werden. Außer über den PC selbst oder CD-Player können die Audiodateien über die mit digitalen Speichermedien ausgestatteten MP3-Player245 angehört werden. Die Audio- bzw. MP3-Dateien können über den PC abgerufen und danach auf den MP3-Player überspielt oder direkt auf diesen geladen werden. Die starke Popularität erreichten diese Musikgeräte durch den iPod der Apple Computer, Inc. und die zur Archivierung der heruntergeladenen Musiktitel erforderliche spezielle Software iTunes. Über Apple iTunes Music Store wird eine Vielzahl kostenloser und kostenpflichtiger Podcasts angeboten. Apple baut die Plattform zudem auch für den Abruf von Videos bzw. Filmen und 243 244 245 Siehe unter http://www.mpfs.de/studien/kim/kim05.html. Der Begriff Podcasting setzt sich zusammen aus den Wörtern iPod (dem weit verbreiteten MP3-Player) und Broadcasting (engl. für Rundfunk). Der Begriff MP3-Player wird auch für die Abspielsoftware für Musikstücke verwendet. 132 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Fernsehsendungen aus (Vodcasting). Die Videodateien können über die neueren MP3-Player und iPods (Video-iPods) abgespielt werden. Zudem zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die MP3-Player und iPods zunehmend mit der Handytechnologie verschmelzen, wodurch unabhängig von einem PC Audiodateien direkt auf das Handy zum Abspielen heruntergeladen werden können.246 Den Sendern eröffnet die MP3-Technolgie einen neuen Markt mit neuen Geschäftsmodellen. Mittlerweile bieten sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Radiosender Audio- bzw. Videodateien zum Abruf im Internet an.247 Die Sender nutzen Podcasting als Instrument zur Hörerbindung (inaktives Geschäftsmodell), sie bieten aber auch ihren Werbekunden die Möglichkeit, Podcasts – z. B. für Eigenwerbezwecke – auszustrahlen. Pod- bzw. Vodcasting sind nicht nur geeignet, Hörer zu binden und damit höhere Einschaltquoten zu erreichen, sondern auch Zielgruppen individueller anzusprechen, was tendenziell eine stärkere Segmentierung des Werbemarktes und damit die Abkehr von der Massenkommunikation hin zur 1 : 1-Kommunikation im Hörfunk zur Folge haben wird. Nach einer Untersuchung von Alexander Wunschel, Betreiber der Podcasts www.markendreiklang.de und www.pimpmybrain.de, steigen die Downloads von Podcasts in Deutschland stetig an, so waren es im Juli 2005 1,2 Mio., im Januar 2006 2,9 Mio., im Juli 2006 6,3 Mio. und im September 2006 bereits 7,7 Mio. Downloads deutschsprachiger Podcasts, wobei das durchschnittliche Alter der Podcast-Nutzer bei 29,4 Jahren liegt. Neben dem Podcasting bieten viele Radiounternehmen ihren Hörern das zeitgleiche bzw. zeitlich versetzte Mithören und Aufzeichnen ihres Programms im Internet an (Livestreaming). Neben der simultanen Verbreitung von terrestrisch ausgestrahlten Hörfunkprogrammen im Internet (Simulcasting) erhalten die Nutzer auf den Webseiten der Programme oft auch die Möglichkeit, auf archivierte Sendungen zurückzugreifen (On-Demand-Streaming). Nach Untersuchungen der Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München (AKM) haben im Januar 2006 auf Regional-, Landes- und Bundesebene 58 der insgesamt 60 privaten UKW-Veranstalter (ohne Mantelprogrammveranstalter) ihr Programm auch als Livestream im Internet angeboten. Von den insgesamt 141 Lokalradios senden 83 im Internet (59 %), weitere 17 Lokalradios (12 %) sind mit dem Livestream ihres Mantelprogramms auf Sendung. Von den 57 analog ausgestrahlten öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen werden 51 simultan im Internet verbreitet. Daneben existieren in Deutschland zwischen 2.000 und 2.500 Webradios,248 die zumeist (kaum moderierte) Musikpakete zusammenstellen und gelegentlich einzelne Programmteile an andere Anbieter verkaufen (Syndication). Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) veröffentlicht in Kooperation mit der INFOnline GmbH die monatlichen Nutzungsdaten von Internetangeboten der Hörfunkunternehmen in Form von PageImpressions (Abruf einer Seite eines Angebotes durch den Nutzer) und Visits (mindestens 30-minütige Nutzung des Internetangebotes). Zum Beispiel wurden für September 2006 für die Online-Angebote der Radiosender 104.6 RTL 172.965 Visits und 1.642.410 PageImpressions, für Radio Hamburg 494.349 Visits und 4.572.060 PageImpressions, für Radio Gong 135.264 Visits und 726.719 PageImpressions ausgewiesen. Ob ein Nutzer auch auf ein Livestream-Angebot zugegriffen hat, wird von der IVW nicht gesondert ausgewiesen; immerhin besteht hierzu bei jedem Visit die Möglichkeit. Neue Plattformen für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen, Online-Angeboten und weiteren Multimediadiensten sind die mobilen Endgeräte, wie Mobilfunkgeräte, Notebooks oder PDAs (Personal Digital Assistent). Dabei stehen drei technische Standards im Wettbewerb: 246 247 248 Siehe auch Christian Breunig, Mobile Medien im digitalen Zeitalter, in: Media Perspektiven 1/2006, S. 2–15; auch Nicole Dufft, Philipp Bohn, Podcasting – Private Plauderei oder Potenzial für Profite?, in: Medienwirtschaft 3/2005, S. 116–119.m Dass Podcasting sehr erfolgreich ist, wird am Beispiel des relativ kleinen Senders Motor FM deutlich: Mit täglich ca. 50.000 Radiohörern in Berlin und Stuttgart hat der Sender zur Zeit 28.000 Abonnenten für seine kostenlosen Podcasts; vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. 08. 2006. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O., S. 93 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 133 UMTS (Universal Mobile Telecommunications System), DMB (Digital Multimedia Broadcasting) und DVB-H (Digital Video Broadcasting – Handheld). DMB baut auf dem digitalen Radiostandard DAB (Digital Audio Broadcasting) auf, während DVB-H auf der Technologie des digitalen terrestrischen Fernsehens DVB-T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial) basiert. Der UMTS-Standard ist aufgrund seiner technischen Kapazitätsgrenze nicht massenmarktfähig; die Netze sind bei gleichzeitigem Zugreifen vieler Nutzer überlastet. Demzufolge konkurrieren die technischen Standards DMB und DVB-H, mit deren bundesweitem Regelbetrieb jedoch erst 2009 gerechnet wird (vgl. hierzu Kapitel II 2.2.3). Die Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendern über das Handy ist für die Rundfunkunternehmen von strategischer Bedeutung. Auch die Mobilfunker verfolgen neue Geschäftsmodelle, indem sie über die Handy-TV-Plattform die Programme verschlüsselt und damit kostenpflichtig249 ausstrahlen wollen. Derzeit ist jedoch die Zahlungsbereitschaft der Nutzer für kostenpflichtige mobile Dienste und Inhalte noch gering.250 An Bedeutung gewinnen werden deshalb zunehmend auch interaktive Vermarktungsformen über mobile Endgeräte. 2.1.1.2 Vielfaltsicherung im privaten Hörfunk Die Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk muss entweder durch eine binnenpluralistische oder eine außenpluralistische Struktur gesichert werden, wie das Bundesverfassungsgericht 1981 in seinem 3. Rundfunkurteil dargelegt hat.251 Durch das 4. Rundfunkurteil wurden 1986 die Voraussetzungen für das duale Rundfunksystem geschaffen.252 Der öffentlich-rechtliche Hörfunk muss die Grundversorgung der Bevölkerung garantieren durch einen relativ hohen inhaltlichen Standard der Programme und deren flächendeckende Empfangbarkeit, zudem muss bei ihm die Meinungsvielfalt durch Binnenpluralismus gesichert sein. Unter diesen Voraussetzungen ist ein niedrigerer Standard von Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk vereinbar. Der Rundfunkstaatsvertrag enthält keine Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk. Die Vielfaltsicherung ist Bestandteil der einzelnen Landesmediengesetze, die unterschiedliche Regulierungsansätze verfolgen. Die jeweilige Lizenzierungspraxis hat auf die konkrete Struktur der Beteiligungsverhältnisse großen Einfluss. Am Modell des Außenpluralismus orientieren sich neun253 der 15 Landesmediengesetze. Hier wird festgelegt, dass alle gesellschaftlich und politisch bedeutsamen Kräfte und Gruppen in ihrer Gesamtheit in einem bestimmten Verbreitungsgebiet (lokal, regional, landesweit) zu Wort kommen müssen. Sechs Landesmediengesetze254 schreiben für jedes Vollprogramm und jedes Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt Information Binnenpluralismus vor. Zur Vermeidung lokaler oder regionaler Doppelmonopole unterliegen vor allem die Beteiligungen regionaler marktbeherrschender Tageszeitungsverlage der Regulierung, wobei hier die einzelnen Landesmediengesetze variieren. Ein Beispiel für die binnenplurale Organisationsform ist das Zwei-Säulen-Modell in Nordrhein-Westfalen. Dort wird den Zeitungsverlagen in den Verbreitungsgebieten des Lokalfunks jeweils eine Beteiligungsoption an der Betriebsgesellschaft (erste Säule) des Lokalfunks bis zu einer Höhe von 75 % der Anteile zugestanden. In Programmfragen ist aber nicht die Betriebsgesellschaft, sondern die Veranstaltergemeinschaft (zweite Säule) zuständig. Sie ist die Inhaberin der rundfunkrecht- 249 250 251 252 253 254 In Branchenkreisen werden Beträge zwischen 5 und 10 € monatlich diskutiert; vgl. auch Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02. 09. 2006. Nach der Studie „Der Markt für mobile Dienste“ des IT-Dienstleisters Logica CMG würden die Deutschen durchschnittlich 4,50 € monatlich für mobile Inhalte zahlen. BVerfGE 57, 295. BVerfGE 73, 118. Insbesondere Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. 134 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten lichen Zulassung. Die Veranstaltergemeinschaft ist allein verantwortlich für das Programm und Arbeitgeberin der Redakteure/innen. Sie ist als eingetragener, nicht kommerzieller Verein organisiert und binnenpluralistisch zusammengesetzt, so dass alle maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen am Ort (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Sport- und Jugendverbände, Verbände ausländischer Mitbürger) mit je einem Sitz vertreten sind. Mit den neuen digitalen Übertragungsstandards DMB und DVB-H wird eine Verbreitung von Hörfunkprogrammen auf nationaler bzw. teilnationaler (länderübergreifender) Ebene möglich. Der bundesweite Regelbetrieb von Rundfunk und Telediensten in den terrestrischen Digital-Standards DMB und DVB-H ist für 2009 vorgesehen. Die Landesmedienanstalten haben im Dezember 2005 den Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) zum „Koordinator für bundesweiten Hörfunk“ berufen, der u. a. für Fragen der Zulassung bundesweiter privater Hörfunkveranstalter zuständig ist. Am 21. November 2006 veröffentlichten die Landesmedienanstalten ein Konzept zur Digitalisierung des Hörfunks („Konzept für die zukünftige Gestaltung des terrestrischen Hörfunks in Deutschland“, abrufbar unter www.alm.de) mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09. 02. 2007.255 Nach dem Konzept befürwortet die DLM die Ergänzung der lokalen, regionalen und landesweiten Hörfunkprogramme um bundesweite Programmangebote, und die entsprechenden Voraussetzungen für die bundesweiten Zuordnungs- und Zuweisungsverfahren sollten im Rundfunkstaatsvertrag geregelt werden. 2.1.1.3 Marktabgrenzung durch das Bundeskartellamt Das Bundeskartellamt (BKartA) nimmt einen gesonderten Hörfunkwerbemarkt an mit der Begründung, dass für die Werbetreibenden Hörfunkwerbezeiten mit Fernsehwerbezeiten oder Anzeigenraum in Printmedien nicht funktional austauschbar sind, denn sie bedingen eine unterschiedliche Präsentation des beworbenen Produkts und werden unterschiedlich wahrgenommen.256 Auf dem Hörfunkwerbemarkt bieten Hörfunkveranstalter oder von ihnen beauftragte Gesellschaften Werbezeiten an, die von den Werbetreibenden mit Werbespots belegt werden können. Das gehandelte Gut ist somit die Hörfunkwerbezeit. Dieses Gut wird von Radioveranstaltern angeboten und von Werbetreibenden nachgefragt. Die Akzeptanz des Programms als Werbeträger ist für die einzelnen Werbetreibenden von der technischen Reichweite des Senders bzw. des Programms, von der tatsächlich erreichten Hörerzahl und von den Werbespotpreisen abhängig.257 Die Dienstleistungen für die Vermarktung von Hörfunkwerbezeiten an nationale Werbekunden bilden einen gesonderten sachlich relevanten Markt. Hörfunkwerbezeitenvermarkter treten als Anbieter der Vermarktungsleistungen und lokale/regionale Radios als Nachfrager dieser Dienstleistung auf.258 Das Bundeskartellamt grenzt regionale Märkte ab, das heißt, der Markt für national verbreitete Hörfunkwerbung und die Märkte für lokale und regionale Hörfunkwerbung werden gesondert betrachtet. Für die geographische Abgrenzung der Hörfunkprogramme verwendet das Bundeskartellamt die Kriterien technische Reichweite (Anteil der Personen, der insgesamt bzw. in einer Zielgruppe erreicht wird), tatsächliche Reichweite (Zahl der Personen, die im Tagesablauf den Sender für mindestens 15 Minuten gehört haben) und Hörer gestern (Zahl der Hörer, die am Tag 255 256 257 258 Vgl. Pressemitteilung der DLM 19/2006 vom 21. 11. 2006. Vgl. Beschlüsse des Bundeskartellamtes B6-92202 – TX – 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG, B6-159/01 vom 25. 04. 2002 i. S. Rundfunksender in Baden-Württemberg und B6-119/02 vom 16. 12. 2002 i. S. Erwerb der AVE-Hörfunksender durch die RTL Group S. A. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamtes B6-159/01 vom 25. 04. 2002 i. S. Rundfunksender in Baden-Württemberg. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamtes B6-92202 – TX – 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 135 vor der Befragung den jeweiligen Sender für mindestens 15 Minuten eingeschaltet haben). Für die Beurteilung der Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den Teilmärkten werden jedoch nur die Marktanteile auf den Hörfunkwerbemärkten einbezogen. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts sind aus Sicht der werbetreibenden Wirtschaft alle Sender mit ähnlicher geographischer und lizenzrechtlich vorgesehener Reichweite austauschbar. Auf einem regionalen (landesweiten) Hörfunkwerbemarkt tätige Regionalsender können nur dann einen subregionalen (lokalen) Werbemarkt betreffen, wenn die Regionalprogramme auch subregionale Fenster ausstrahlen. Für lokale Fenster können die regionale Werbung und die lokale Werbung gesondert belegt werden. Ebenso berücksichtigt das Bundeskartellamt, dass bei gleichem lizenzrechtlichem Sendegebiet die tatsächlichen Hörergewohnheiten zwischen den einzelnen Sendern sehr unterschiedlich sein können.259 Dies kann im Einzelfall eine Trennung der Märkte rechtfertigen. Zum Beispiel hat das BKartA geprüft, ob im gemeinsamen lizenzrechtlichen Sendegebiet Berlin-Brandenburg die Brandenburger bzw. Berliner Bevölkerung eine ausgeprägte regionale Präferenz für Brandenburger oder Berliner Sender hat und eine Trennung in zwei regionale Märkte angebracht sein könnte. Des Weiteren unterscheidet das BKartA Radioprogramme für eine türkischsprachige Hörerschaft von Radioprogrammen, die sich an die deutschsprachige Bevölkerung wenden, weil hier unterschiedliche Hörfunkwerbemärkte betroffen sind. 2.1.1.4 Verflechtungen von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern Aus Sicht der KEK sind in erster Linie die Hörfunkbeteiligungen von Unternehmen, die auch im nationalen Fernsehmarkt engagiert bzw. mit Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen verflochten sind, relevant. Hier spielt die RTL Group S. A. mit 19 landesweiten und regionalen Radio-Beteiligungen in Deutschland eine wesentliche Rolle. Die Axel Springer AG ist an 18 landesweiten Hörfunksendern sowie im bundesweiten Fernsehen indirekt über die Sat.1 Beteiligungs GmbH an der ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt. Die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG verfügt über zahlreiche Hörfunkbeteiligungen und ist an den bundesweiten privaten Fernsehsendern RTL II (1,1 %) sowie Focus TV Gesundheit (100 %) beteiligt. Die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG hält zwar keine Anteile an bundesweiten Fernsehsendern, besitzt aber eine Beteiligung (24,8 %) an der AZ Media TV GmbH, die Drittfenster im Programm von RTL veranstaltet. Die bedeutendsten Veranstaltergruppen im deutschen Hörfunkmarkt RTL Group, Axel Springer AG einschließlich Regiocast sowie Burda Broadcast werden in den folgenden Abschnitten näher dargestellt (ebenso der Tageszeitungsverlag Madsack). Der Vollständigkeit halber sind in der Tabelle II – 27 die Hörfunkveranstalter aufgelistet, die zwar keine Beteiligungen an bundesweitem privatem Fernsehen halten, aber dennoch für den Hörfunkmarkt in Deutschland eine wesentliche Rolle spielen.260 Überregionale Beteiligungen von Hörfunk-Holdings und Kooperationen der Hörfunkveranstalter machen Zurechnungen von mit Programmveranstaltern verflochtenen Unternehmen zu einem Problem. Daneben ist die Messung der Konzentration anhand von Hörfunknutzungsdaten schwierig. Die wichtigste Quelle über Nutzungsdaten von Hörfunkprogrammen ist die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AG.MA), deren Daten die Werbeagenturen für ihre Schaltplanungen und die Sender für ihre Programmentscheidungen nutzen. Anders als die von der AGF/GfK-Fernsehforschung erhobenen Daten über Zuschaueranteile für das Fernsehen werden die Daten zur Hörfunknutzung nicht kontinuierlich erhoben, sondern jährlich in zwei Wellen. Die Ergebnisse werden den Kunden 259 260 Vgl. Beschluss des Bundeskartellamtes B6-119/02 vom 16. 12. 2002 i. S. Erwerb der AVE-Hörfunksender durch die RTL Group S. A. Siehe hierzu ausführlich Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 2.12, S. 293 ff. 136 Veranstaltergruppe NRJ – Energy-Holding Moira Rundfunk GmbH Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Anzahl der Hörfunkbeteiligungen 9 Lokalsender (in urbanen Ballungsräumen) 13 Landes-, Regional- und Lokalsender Madsack 9 Landessender Nordwest-Medien-Holding 8 Landessender WAZ-Gruppe Zeitungsgruppe Ippen Frank Otto Medienbeteiligung Oschmann-Gruppe 16 Lokalsender (Nordrhein-Westfalen) 6 Bundes- und Landessender 4 Lokal- und Regionalsender (Berlin, Hamburg), 1 Lokalfunkkette (Energy Sachsen) 28 Lokalsender (Bayern), 1 Bundessender (Radio Melodie), 1 Regionalsender (Ostseewelle, Mecklenburg-Vorpommern), Anteile am Lokalmantelproduzenten BLR und an der Studio-Gong-Gruppe Tabelle II – 27: Hörfunkveranstalter ohne Beteiligung an bundesweitem privatem Fernsehen in Deutschland Die reichweitenstärksten kommerziellen Hörfunksender radio NRW, Antenne Bayern, Hit Radio FFH, ffn, HitRadio Antenne, RPR Eins, radio SAW, Hit-Radio Antenne 1 (Stuttgart), R.SH und Radio PSR werden von Anbietergemeinschaften, die sich aus Multimedia-Unternehmen und regionalen Zeitungsverlagen zusammensetzen, veranstaltet. Quelle: VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, S. 36 ff. der AG.MA zur Verfügung gestellt. An der AG.MA beteiligen sich fast alle landes- und bundesweiten Sender. Für lokale Programme werden gesonderte Erhebungen durchgeführt, die sich am AG.MA-Standard orientieren. Die Untersuchungen sind sehr aufwändig, da wegen der regionalen Gliederung des Hörfunks für solide Daten eine hohe Fallzahl angesetzt werden muss. Derzeitig umfasst die Basis der Untersuchung ca. 60.000 Fälle. Für die Auswertung des Materials sind im Laufe der Zeit mehrere Konventionen entwickelt worden, z. B. das Splitting nach Altersgruppen und nach Nutzungsintensität (Verweildauer, Hördauer). Berücksichtigt werden in der AG.MA alle Personen ab 14 Jahren. Anders als bei den GfK-Werten zum Fernsehen können mit den AG.MADaten keine Aussagen zur Radionutzung von Kindern gemacht werden. Auf der Basis der AG.MADaten werden von einzelnen Sendern oder Sendergruppen bzw. deren Werbekombis weitere Werte berechnet, wie etwa der „Marktanteil“, der auf den Daten zur Hördauer basiert, oder die „Reichweite“, die auf den Daten zum Kriterium „Hörer gestern“ beruht. Die Hörfunknutzung wird – anders als bei den minutengenauen Messungen für das Fernsehen – mit der relativ groben Einteilung nach Viertelstunden bei den Probanden ermittelt. Die Hochrechnungen zur Hördauer in Minuten sind dadurch ungenau, was beim Vergleich von Teilmengen mit der Gesamtzahl deutlich wird. Die Angaben zur Kategorie „Reichweite“, basierend auf der Hörerzahl, sind genauer. Bei der Bildung von Sendergruppen und der Feststellung ihrer gesamten Reichweite ergeben sich gleichfalls Probleme, da einzelne Hörer mehrere Programme gehört haben können und entsprechend mehrfach berücksichtigt werden. Bei Nutzung der Rohdaten der AG.MA lassen sich solche Fehler vermeiden, nicht aber auf der Basis der veröffentlichten Datenzusammenstellungen. Die Fehlerquelle ist insbesondere bei Addition von räumlich benachbarten Sendern relevant, deren Hörerschaft sich überschneiden kann. Bei räumlich getrennten Sendern ist die Fehlerquelle marginal. Im Gegensatz zur „Netto-Reichweite“, bei der jeder Hörer nur einmal berücksichtigt wird, können bei Verzicht auf die Rohdaten nur Angaben zur „Brutto-Reichweite“ gemacht werden. Vorliegend wurden nur die öffentlich zugänglichen Daten verwendet. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 137 2.1.1.4.1 Axel Springer AG Die Axel Springer AG hält mit einer Vielzahl von Minderheitsbeteiligungen ein Portfolio an einigen der erfolgreichsten Hörfunksender Deutschlands.261 Danach ist die Axel Springer AG an den Hörfunksendern „Radio Hamburg“, „ffn“, „Antenne Bayern“, „Radio NRW“, „Radio FFH“, „Hit Radio Antenne 1“ und über die „Ostsee-Zeitung“ mit einer weiteren Minderheitsbeteiligung am Sender „Antenne Mecklenburg-Vorpommern“ beteiligt. Daneben ist die Axel Springer AG über die Radioholdinggesellschaft Regiocast GmbH & Co. KG an zahlreichen Sendern mittelbar beteiligt. Die Hörfunkbeteiligungen über Regiocast betreffen u. a. die Sender „Radio Schleswig-Holstein“, „Radio PSR (Privater Sächsischer Rundfunk)“, „R.SA“ und „94'3 r.s.2“ in Berlin. Die direkten und indirekten Beteiligungen der Axel Springer AG an Hörfunkveranstaltern sind in der Tabelle II – 28 dargestellt. Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter Direkte Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG: Antenne Bayern, Rock-Antenne (DAB) Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning 16,0 % Axel Springer AG Hit Radio FFH, Harmony.fm (Hessen), planet radio (DAB) Radio/ Tele FFH GmbH & Co. BetriebsKG, Bad Vilbel 15,0 % Axel Springer AG ffn (Niedersachsen) ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover 7,6 % Axel Springer AG Radio Hamburg Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg 35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte 5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG (Kapitalanteile), 6,8 % Stimmrechte 24,8 % Axel Springer AG Hörfunkbeteiligungen der Regiocast GmbH & Co. KG, an der die Axel Springer AG unmittelbar und mittelbar beteiligt ist: 94'3 r.s.2 (Berlin-Brandenburg) 94'3 r.s.2 Berlin-Brandenburg Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH, Berlin 43,0 % Regiocast GmbH & Co. KG Antenne MecklenburgVorpommern Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Plate 11,2 % Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG 50,0 % Axel Springer AG 10,7 % Regiocast GmbH & Co. KG 10,7 % Kurierverlags GmbH & Co. KG 33,3 % Kieler Zeitung 24,5 % Axel Springer AG apollo Radio (Sachsen) apollo Radio Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co. KG, Chemnitz k. A. Regiocast GmbH & Co. KG Berliner Rundfunk 91!4 (Berlin/Brandenburg) Berliner Rundfunk 91!4, Neue Berliner Rundfunk GmbH und Co. KG, Berlin 14,2 % 94'3 r.s.2 Berlin-Brandenburg Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH 43,0 % Regiocast GmbH & Co. KG big.FM Der neue Beat (Rheinland-Pfalz) bigFM PPG S. W. GmbH, Stuttgart 0,4 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management262 big.FM Hot Music Radio (Baden-Württemberg) bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Mannheim 0,4 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management LandesWelle Thüringen LandesWelle Thüringen GmbH & Co. KG, Erfurt 14,1 % Regiocast GmbH & Co. KG Tabelle II – 28: Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG ➝ Quelle: Axel Springer AG, Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5 261 262 Vgl. Axel Springer AG, Geschäftsbericht 2005, S. 53, sowie unter www.axelspringer.de. Die Regiocast hält an der Radioholding Eurocast direkte und indirekte Beteiligungen. Dadurch ist über Regiocast die Axel Springer AG indirekt an Eurocast beteiligt. 138 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter NRJ Energy Bremen PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG ENERGY Bremen, Bremen 24,4 % Regiocast GmbH & Co. KG R.SA (Sachsen) LFS Landesfunk Sachsen GmbH, Leipzig 100 % Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig 100 % Regiocast GmbH & Co. KG Radio RSH (Schleswig-Holstein) R.SH Radio Schleswig-Holstein Kommanditgesellschaft GmbH & Co., Kiel 100 % Regiocast GmbH & Co. KG Radio PSR (Sachsen) Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig 100 % Regiocast GmbH & Co. KG Radio SAW (Sachsen-Anhalt) Radio SAW – Die Sachsen-Anhalt-Welle Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Magdeburg 13,5 % Regiocast GmbH & Co. KG radio top 40 (Thüringen) radio top 40 – Jugendradio Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar k. A. Regiocast GmbH & Co. KG Rockland Radio (Rheinland-Pfalz) Radio Rockland Pfalz GmbH & Co. KG, Pirmasens 16,32 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management Rockland (Sachsen-Anhalt) Rockland Sachsen-Anhalt – VMG Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Magdeburg 100 % Radio SAW – Die Sachsen-Anhalt-Welle Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG 13,5 % Regiocast GmbH & Co. KG SDB Digitalradio (DAB) SDB Sächsische Datenrundfunk Betriebsgesellschaft mbH k. A. Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig sunshine live (regional Schwetzingen, national) rno Radio GmbH & Co. KG, Schwetzingen 68,35 % Eurocast GmbH Radio Venture und Management Weitere mittelbare Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG: radio NRW (Mantelprogamm Nordrhein-Westfalen) radio NRW GmbH, Oberhausen 59,0 % Pressefunk Nordrhein-Westfalen GmbH & Co. KG 12,0 % Axel Springer AG Radio Galaxy (Mantelprogramm) Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG 10,4 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG 16,0 % Axel Springer AG delta radio (Schleswig-Holstein) delta radio GmbH & Co. KG, Hamburg 9,0 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG 35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte 9,0 % 5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG (Kapitalanteile), 6,8 % Stimmrechte 24,8 % Axel Springer AG 9,0 % R.SH Radio Schleswig-Holstein Kommanditgesellschaft GmbH & Co. 100 % Regiocast GmbH & Co. KG (Axel Springer AG hält direkte und mittelbare Beteiligungen an Regiocast) 9,0 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG 7,6 % Axel Springer AG Oldie 95 (Schleswig-Holstein) Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg 16,4 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG 35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte 16,4 % 5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG (Kapitalanteile), 6,8 % Stimmrechte 24,8 % Axel Springer AG 16,3 % Regiocast GmbH & Co. KG (Axel Springer AG hält direkte und mittelbare Beteiligungen an Regiocast) 16,3 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG 7,6 % Axel Springer AG Tabelle II – 28: Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG Quelle: Axel Springer AG, Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5 ➝ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 139 ➝ Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter Radio Nora (Schleswig-Holstein) NORA NordOstseeRadio GmbH & Co. KG, Kiel 8,7 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG 35,0 % Axel Springer AG (Kapitalanteile), 25,0 % Stimmrechte 8,7 % 5,8 % Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG (Kapitalanteile), 6,8 % Stimmrechte 24,8 % Axel Springer AG 25,4 % R.SH Radio Schleswig-Holstein Kommanditgesellschaft GmbH & Co. 100 % Regiocast GmbH & Co. KG (Axel Springer AG hält direkte und mittelbare Beteiligungen an Regiocast) 8,7 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG 7,6 % Axel Springer AG Radio 21 (Niedersachsen) NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen 20,0 % ffn Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG 7,6 % Axel Springer AG Hit Radio Antenne 1 (subregional) Antenne Radio GmbH & Co. KG, Stuttgart 65,0 % Stuttgart Regional Hörfunk GmbH & Co. KG 10,3 % Axel Springer AG Tabelle II – 28: Hörfunkbeteiligungen der Axel Springer AG Quelle: Axel Springer AG, Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5 Zudem ist die Axel Springer AG über ihre regionalen Zeitungsverlage indirekt an der Radioholding Regiocast beteiligt. Regiocast wurde Anfang 2004 durch die Fusion der PSR-Gruppe (Sachsen) mit Radio Schleswig-Holstein gegründet. Damit reagierten mittelständische Radiounternehmen auf die Bildung von Senderketten großer multimedialer Unternehmen, insbesondere der RTL Group.m Die Axel Springer AG hält lediglich an „Radio Hamburg“ eine unmittelbare Beteiligung von über 25 %. Das Programm von „Radio Hamburg“ erreicht einen Hördaueranteil von 1 %, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet, wenn man die Daten der AG.MA und Media-Micro-Census GmbH aus der Erhebung 2005 Radio II zugrunde legt (vgl. Tabelle II – 29). Abbildung II – 17: Verflechtungen der Axel Springer AG mit der Regiocast GmbH & Co. KG Quelle: KEK Eurocast ind. Regiocast, ind. AS 7,6 ind. AS ind. AS 5,0 Regiocast Regiocast, ind. AS Regiocast, ind. AS ind. AS Regiocast über PSR Regiocast big.FM Der neue Beat delta Radio ffn harmony.fm Hit Radio Antenne 1 Hit Radio FFH LandesWelle Thüringen NRJ Energy Bremen Oldie 95 planet radio (DAB) R.SA Radio RSH 0,5 1,0 0,0 0,5 1,6 0,5 0,5 0,0 0,0 0,5 2,6 1,0 k. A. 2,1 0,0 0,5 0,5 0,5 k. A. 1,0 0,0 4,1 1,0 D ges. 6,1 7,0 – – 29,6 – – 0,9 – – 0,0 0,0 k. A. 0,5 3,8 – – – k. A. 0,0 – – – SH 2,1 26,7 – 0,0 3,1 0,0 0,0 5,1 – – 0,0 – k. A. 1,5 1,5 – – – k. A. 0,5 – 0,0 – HH 0,0 1,9 – 3,3 0,5 – – 0,5 0,0 – 0,5 0,0 k. A. 15,4 0,5 – – – k. A. 0,0 0,0 0,0 – Nds – 0,0 – 0,0 0,5 – – 0,5 4,3 – – – k. A. 7,6 0,0 – – – k. A. 0,0 0,0 – – HB – 0,9 – – 1,8 – 0,0 0,0 – – 0,0 – k. A. 0,5 0,9 – – 0,0 k. A. 29,8 0,0 – 0,0 M-V – 0,0 – 0,0 – – – – – 0,0 0,0 – k. A. 0,5 – 0,0 0,0 – k. A. – 0,0 0,0 – NRW – 0,0 0,0 0,0 0,0 – 4,8 – – 0,0 33,9 0,0 k. A. 0,0 – 0,0 0,5 – k. A. – 0,0 1,6 – He – – – – – – 0,0 – – – 3,8 – k. A. – – 0,5 7,1 – k. A. – – 0,5 – RhPf – – – – – – – – – – – – k. A. – – – 0,5 – k. A. – – 0,0 – Saar – – – – 0,0 – 0,0 – 0,0 – 0,6 11,0 k. A. 0,0 – 2,8 0,6 0,0 k. A. 0,0 0,0 1,1 – BaWü – 0,0 1,0 – 0,0 0,0 0,0 – – 0,5 0,0 0,0 k. A. – – 0,0 0,0 0,0 k. A. – 0,5 24,4 – Bay – – – – – – – – – – – – k. A. – – – – 11,6 k. A. – 0,0 – 12,2 Berl – 0,0 – – 0,0 0,5 – – – – – – k. A. 0,0 – – – 5,3 k. A. 1,0 – – 8,7 Bra – – – 0,0 – 0,5 – – – 0,0 0,0 – k. A. 0,5 – – – 0,0 k. A. 0,0 0,0 0,0 0,5 SaAn – – 0,0 0,0 – 0,0 0,0 – – 12,9 2,4 – k. A. 0,0 – – – 0,0 k. A. – 0,0 1,4 – Thü – – 0,0 – – 7,7 0,0 0,5 – 0,0 – – k. A. 0,0 – – – – k. A. – – 0,5 – Sac ➝ Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II Tabelle II – 29: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Axel Springer AG D ges. = Deutschland gesamt; AS = Axel Springer AG; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = Rheinland-Pfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen ind. Regiocast, ind. AS Eurocast big.FM Hot Music Radio Radio Nora über 94'3 r.s.2 Berliner Rundfunk 91!4 35,0 ind. Regiocast apollo Radio Radio Hamburg Regiocast, ind. AS Antenne MecklenburgVorpommern ind. AS 16,0 Rock-Antenne (DAB) ind. AS 16,0 Antenne Bayern Radio Galaxy Regiocast, ind. AS 94'3 r.s.2 Radio 21 Beteiligung in % Programm 140 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ind. AS Regiocast Regiocast, ind. AS Regiocast Regiocast, ind. AS Regiocast über Radio SAW Regiocast ind. Regiocast radio NRW Radio PSR Radio SAW radio top 40 Rockland Radio Rh.-Pf. Rockland Sachsen-Anhalt SDB Digitalradio (DAB) sunshine live 0,5 k. A. 0,0 0,0 k. A. 1,6 1,0 6,2 D ges. 0,9 k. A. – – k. A. – 0,0 0,0 SH 0,5 k. A. – – k. A. – – 0,0 HH 0,0 k. A. – – k. A. 2,8 0,0 0,9 Nds 0,5 k. A. – – k. A. – – 0,0 HB 0,9 k. A. – – k. A. 0,0 – 0,0 M-V 0,0 k. A. – – k. A. 0,0 – 30,3 NRW 0,5 k. A. – 0,0 k. A. 0,0 – 0,0 He 1,6 k. A. – 2,7 k. A. – 0,0 0,5 RhPf 0,5 k. A. – 0,0 k. A. – – – Saar 1,1 k. A. – 0,0 k. A. 0,0 0,0 0,0 BaWü 0,5 k. A. – – k. A. – 0,0 0,0 Bay – k. A. – 0,0 k. A. 0,0 – – Berl 0,0 k. A. – – k. A. 0,0 1,0 – Bra 1,0 k. A. 1,5 – k. A. 28,1 1,5 – SaAn 0,0 k. A. 0,0 0,5 k. A. 3,3 1,4 – Thü 0,5 k. A. 0,5 0,0 k. A. 0,5 17,9 0,0 Sac Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II Tabelle II – 29: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Axel Springer AG D ges. = Deutschland gesamt; AS = Axel Springer AG; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = Rheinland-Pfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen Beteiligung in % ➝ Programm Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 141 142 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Programm Beteiligung (in %) Kernsendegebiet Marktstellung der Radiosender 94'3 r.s.2 Regiocast, ind. AS Berlin und Brandenburg Berlin: Marktführer; Brandenburg: Rang 3 Antenne Bayern 16,0 Bayern Marktführer Rock-Antenne (DAB) 16,0 Bayern geringe Verbreitung (DAB) Antenne MecklenburgVorpommern Regiocast, ind. AS MecklenburgVorpommern stärkster Privatradiosender nach NDR Radio 1 MV apollo Radio Regiocast, ind. AS Sachsen – Berliner Rundfunk 91!4 über 94'3 r.s.2 Berlin und Brandenburg Berlin: Rang 2 mit 104,6 RTL; Brandenburg: Rang 5 mit 104,6 RTL big.FM Hot Music Radio Eurocast Rheinland-Pfalz Rang 5 nach SWR-Radios und RPR1 big.FM Der neue Beat Eurocast BadenWürttemberg Rang 6 nach SWR-Radios, Hit-Radio Antenne 1 und Radio Regenbogen delta Radio ind. Regiocast, ind. AS Hamburg, Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein: Rang 7 nach R.SH, NDR-Radios, Radio Nora und Radio Hamburg; Hamburg: Rang 13 ffn 7,6 Niedersachsen und Bremen harmony.fm ind. AS Hessen Niedersachsen: stärkstes Privatradio nach den NDR-Radios; Bremen: stärkstes Privatradio nach Radio Bremen und NDR-Radios – Hit Radio Antenne 1 ind. AS BadenWürttemberg stärkstes Privatradio nach SWR-Radios Hit Radio FFH 5,0 Hessen Marktführer LandesWelle Thüringen Regiocast Thüringen Rang 4 nach MDR-Radios und Antenne Thüringen NRJ ENERGY Bremen Regiocast, ind. AS Bremen Rang 6 nach Radio Bremen, NDR-Radios und Radio ffn Oldie 95 Regiocast, ind. AS Hamburg Rang 5 nach NDR-Radios und Radio Hamburg planet radio (DAB) ind. AS Hessen Rang 4 nach HR-Radios und Hit Radio FFH R.SA Regiocast über PSR Sachsen Rang 5 nach MDR-Radios, Radio PSR und Hit Radio RTL Sachsen R.SH Radio Schleswig-Holstein Regiocast Schleswig-Holstein Marktführer Radio 21 ind. AS Niedersachsen Rang 6 nach NDR-Radios, Hit-Radio Antenne und ffn Radio Galaxy ind. AS Bayern Rang 10 Radio Hamburg 35,0 Hamburg Marktführer Radio Nora ind. Regiocast, ind. AS Schleswig-Holstein Rang 5 nach R.SH, NDR-Radios und Radio Hamburg radio NRW ind. AS NordrheinWestfalen Marktführer Radio PSR Regiocast Sachsen stärkstes Privatradio nach MDR Radio SAW Regiocast, ind. AS Sachsen-Anhalt Marktführer radio top 40 Regiocast Thüringen – Rockland Radio Rheinland-Pfalz Regiocast, ind. AS Rheinland-Pfalz nach SWR-Radios, RPR und bigFM Rockland Sachsen-Anhalt Regiocast über Radio SAW Sachsen-Anhalt nachrangig SDB Digitalradio (DAB) Regiocast Sachsen geringe Verbreitung sunshine live ind. Regiocast bundesweit nach Deutschlandfunk und gleichrangig mit Klassik Radio, Radio Melodie und RTL Radio Tabelle II – 30: Marktstellung der Radiosender mit Beteiligungen der Axel Springer AG Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 143 Obwohl die Axel Springer AG nur an einem Sender eine Beteiligung oberhalb von 25 % hält und damit nur bedingt zu den einflussreichsten Anteilseignern im privaten Hörfunk zählt, ist eine Bewertung der Stellung des Springer-Konzerns aufgrund komplizierter Beteiligungsstrukturen im Hörfunksektor, vielfältiger Verflechtungen und Zurechnungsproblemen schwierig. Unter Zugrundelegung der Hördaueranteile sind in der Tabelle II – 30 die Marktstellungen der einzelnen Radiosender, an denen die Axel Springer AG beteiligt ist, dargestellt. 2.1.1.4.2 RTL Group S. A. Mit den Hörfunkbeteiligungen in Deutschland erzielte die RTL Group im Jahr 2005 Einnahmen in Höhe von 14 Mio. Euro. Die RTL Group setzt ihre Hörfunkbeteiligungen dafür ein, Cross-Marketingund -Promotion-Potenziale auszuschöpfen. Sie hat zudem eine „Redaktionsplattform“ („RTL Radio Content Desk“) gegründet, über die u. a. Nachrichten- und Comedy-Beiträge ausgetauscht werden können, die mit Medienpartnern wie RTL, n-tv, Financial Times Deutschland oder wetter.de produziert wurden.263 Anfang 2006 veräußerte die RTL Group ihre Beteiligung an dem Berlin-Brandenburger Radiosender „BB Radio“, um die Genehmigung des Bundeskartellamtes für die Übernahme von Anteilen an dem Berliner Radiosender „Spreeradio“ zu erhalten. Im Frühjahr 2006 hat der Fernsehsender Super RTL bei Radio Brocken ein Hörfunkprogrammfenster „toggolino Kinderzeit“ gestartet, im dem z. B. Hörspielversionen von Fernsehserien wie „Bob der Baumeister“ ausgestrahlt werden;264 seit Mitte 2006 wird das Programm über alle 18 Radio-Beteiligungen der RTL Group verbreitet. Für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hat die RTL Group für ihre Hörfunkbeteiligungen 12 von insgesamt 23 Lizenzen für die Radioberichterstattung von der FIFA erworben. Sämtliche Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter RTL Radio – CLT-UFA S. A., Luxemburg Die besten Hits aller Zeiten 100 % RTL Group (bundesweit) 104,6 RTL (Berlin) RTL Radio Berlin GmbH, Berlin 100 % RTL Group HITRADIO RTL Sachsen HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden 66,83 % RTL Group 89.0 RTL (Sachsen-Anhalt) Antenne Hörfunksender GmbH, Halle 53,5 % RTL Group Radio Brocken (Sachsen-Anhalt) Antenne Hörfunksender GmbH, Halle 53,5 % RTL Group Hit Radio Antenne (Niedersachsen) Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG, Hannover 36 % RTL Group Spreeradio (Berlin) Neue Spreeradio Hörfunkgesellschaft mbH, Berlin 33,85 % RTL Group Sachsen-Funkpaket265 (Radio Dresden 103.5, Radio Leipzig 91.3, Radio Chemnitz 102.1, Radio Lausitz 107.6, Radio Zwickau 96.2, Vogtland Radio) SLP Sächsische Lokalrundfunk Dienstleistungsprogramm GmbH & Co. und Studiobetriebs KG 31,9 % RTL Group Tabelle II – 31: Hörfunkbeteiligungen der RTL Group in Deutschland Quelle: Bertelsmann AG, Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 08. 05. 2006, Az.: KEK 309 263 264 265 Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 19. Vgl. Der Spiegel 17/2006, S. 181; www.brocken.de/2006/toggolino.php. Vgl. http://www.rtlgroup.com/Operations-2633.htm (27. 03. 2006); Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005, S. 81. ➝ 144 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter Radio Hamburg (landesweit) Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg 29,17 % RTL Group (abweichende Stimmrechte von 33,6 %) Antenne MecklenburgVorpommern Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Plate 25,44 % RTL Group apollo Radio (Sachsen) Sächsisches Gemeinschaftsprogramm GmbH 40 % BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG 55 % HITRADIO RTL Sachsen GmbH 66,83 % RTL Group OLDIE 95 (Hamburg) Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg 16,9 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG 29,17 % RTL Group Radio Nora (Schleswig-Holstein) NORA Nordostseeradio GmbH & Co. KG, Kiel 8,7397 % Radio Hamburg GmbH & Co. KG 29,17 % RTL Group Radio 21 (Niedersachsen) NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen 9,833 % RTL Group 20 % Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG 36 % RTL Group radio NRW (Mantelprogramm) radio NRW GmbH, Oberhausen 16,1 % RTL Group 59 % Pressefunk Nordrhein-Westfalen GmbH & Co. KG 1,45 % RTL Group RPR Eins (Rheinland-Pfalz) Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen 0,0034 % RTL Group Antenne Thüringen Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar 15 % RTL Group radio top 40 (DAB) Jugendradio Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar 58 % Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar 15 % RTL Group Radio TON (lokal, Heilbronn) Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG, Heilbronn 2 % RTL Group Radio Regenbogen (regional, Baden) Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG, Mannheim 9,15 % Rundfunk Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft mbH 42,17 % RTL Group 23,84 % AVE I Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 100 % AVE VI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 49 % RTL Group big.FM Hot Music Radio (Baden-Württemberg) bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Mannheim 5,05 % Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG 2 % RTL Group 48,49 % Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG 9,15 % Rundfunk Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft mbH 42,17 % RTL Group 48,49 % 23,84 % AVE I Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 100 % AVE VI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 49 % RTL Group Antenne Bayern Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring 16 % RTL Group Rock-Antenne (DAB) ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG, Unterföhring 100 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring 16 % RTL Group Radio Galaxy (DAB) Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, Regensburg 10,53 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring 16 % RTL Group Tabelle II – 31: Hörfunkbeteiligungen der RTL Group in Deutschland Quelle: Bertelsmann AG, Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 08. 05. 2006, Az.: KEK 309 Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 145 23 Sender wurden als „WM-Radio“ von RTL vermarktet.266 Durchschnittlich erreichen die deutschen RTL-Radios 4,4 Mio. Hörer in einer Stunde. Die deutschen Hörfunkbeteiligungen der RTL Group sind in der UFA Film und Fernseh GmbH, Köln, der RTL Radio Deutschland GmbH, Berlin, sowie deren Tochtergesellschaften gebündelt (vgl. Tabelle II – 31). Die Hörfunkprogramme, die der RTL Group/Bertelsmann AG für die Konzentrationsprüfung im Medienbereich in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 RStV zuzurechnen sind, erreichen nach der ma 2005 Radio II einen Hördaueranteil (Marktanteil) von insgesamt 6,6 %, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet (siehe Tabelle II – 32). Die RTL Group ist zudem an Radiovermarktungsgesellschaften beteiligt. In der Vermarktung von Programmen ist einzig die Radio Systems Production & Services GmbH, Berlin, eine 100 %ige Tochter der RTL Group, aktiv. Die Radio Systems Production & Services GmbH liefert den der RTL Group zurechenbaren Sendern Musik-Playlists zu und vermarktet in geringem Umfang (auch an Dritte) Comedy-Programme.267 Die RTL Group hält sämtliche Anteile an der RTL Radio Vermarktungs GmbH & Co. KG, Berlin, die insbesondere für „104,6 RTL“ und „Spreeradio“ die Vermarktung von Werbezeiten übernimmt. Außerdem ist die RTL Group an dem nationalen Radiovermarkter RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG, Hamburg, beteiligt. Die RMS ist als Anbieterin von Hörfunkwerbezeiten an nationale Werbekunden und von Dienstleistungen an Hörfunksender zur Werbezeitenvermarktung an nationale Werbekunden marktbeherrschend.268 Bei RMS stammen die akquirierten Werbeeinnahmen jeweils etwa zur Hälfte aus der Kombivermarktung und der Einzelvermarktung. Bei der Radiovermarktung sind die so genannten Werbekombinationen, zu denen sich Hörfunksender zum Zweck der großräumigen oder bundesweiten Vermarktung von Radiowerbung zusammenschließen, bedeutend.269 Der Zugang zum überregionalen Werbemarkt ist für die kommerziellen Radiostationen von existenzieller Bedeutung, weil Werbekunden in der Regel nicht bei einer Vielzahl lokaler oder regionaler Hörfunkveranstalter Werbezeiten einkaufen.270 Zugangsbarrieren zur nationalen Vermarktung könnten eine Gefahr für die Programmvielfalt darstellen, ebenso wie die mögliche Einflussnahme eines überregionalen Radiovermarkters auf die Programmgestaltung der vermarkteten Sender. Außer in Deutschland hält die RTL Group maßgebliche Beteiligungen an Hörfunksendern in Frankreich (RTL, RTL II, Fun Radio, Sud Radio, Wit FM), den Niederlanden (Yorin FM, RTL FM), Belgien (Bel RTL, Radio Contact, BXL) und Luxemburg (RTL Radio Letzebuerg). In Frankreich kooperiert Fun Radio mit der legalen Internetmusikplattform Apple iTunes Music Store der Apple Computer, Inc.m 266 267 268 269 270 Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 19, und Pressemitteilung von RTL Radio Deutschland vom August 2005.m Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309. Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss B6-92202 TX 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG. Zu den Werbekombis, in denen die Radiosender der RTL Group enthalten sind, siehe unter www.ard-werbung.de/ kombifinder. Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss B6-92202 TX 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG. 0,5 1,0 1,0 RPR Eins Radio Regenbogen – – 6,1 0,9 – – – – k. A. – 0,0 8,0 k. A. 0,0 7,0 – 0,5 – – – – – 0,5 SH – – 2,1 5,1 – 0,0 – 0,0 k. A. 0,0 0,0 27,7 k. A. 0,5 26,7 – 0,5 – – – – – 0,0 HH 0,0 – 0,0 0,5 – 0,0 0,0 0,0 k. A. 3,3 0,9 16,9 k. A. 0,0 1,9 – 12,1 1,9 0,5 – – 0,0 0,5 Nds – 0,0 – 0,5 – – 0,0 – k. A. 0,0 0,0 4,8 k. A. 0,0 0,0 – 4,3 0,0 – – – – 0,5 HB – – – 0,0 – 0,0 0,0 – k. A. – 0,0 31,2 k. A. 29,8 0,9 – 0,0 0,0 0,0 – – – 0,5 M-V – 0,5 – – – 0,0 0,0 0,0 k. A. 0,0 30,3 2,1 k. A. – 0,0 – 0,5 0,0 – – – 0,0 1,6 NRW 0,5 1,1 – – – 0,0 0,0 1,6 k. A. 0,0 0,0 0,0 k. A. – 0,0 0,0 0,0 0,0 – – – 0,0 0,0 He 2,7 20,1 – – – – – 0,5 k. A. – 0,5 1,6 k. A. – – – – – – – – – 1,6 RhPf 0,5 1,6 – – – – – 0,0 k. A. – – 5,9 k. A. – – – – – – – – – 5,9 Saar 8,3 0,6 – – 2,8 0,0 0,0 1,1 k. A. – 0,0 0,6 k. A. 0,0 – – 0,0 – – – – 0,0 0,6 BaWü – – – – 0,0 0,5 0,5 24,4 k. A. – 0,0 0,5 k. A. – – – – – – 0,0 0,0 – 0,5 Bay – 0,0 – – – – 0,0 – k. A. – – 17,1 k. A. – – 4,4 0,0 0,0 – – – 11,6 1,1 Berl – – – – – – – – k. A. – – 10,2 k. A. 1,0 0,0 1,9 – 0,0 0,5 0,5 0,5 5,3 0,5 Bra – – – – – 0,5 0,0 0,0 k. A. 0,0 – 21,6 k. A. 0,0 – – 0,0 5,5 15,1 0,0 0,5 0,0 0,5 SaAn – 0,0 – – – 21,4 0,0 1,4 k. A. 0,0 – 5,8 k. A. – – – 0,0 3,3 1,0 0,5 1,0 – 0,0 Thü – – – 0,5 – 0,5 – 0,5 k. A. – 0,0 18,4 k. A. – – – 0,0 0,0 0,5 8,7 8,2 0,0 1,0 Sac Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II Tabelle II – 32: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der RTL Group D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen 0,0 0,5 Radio Nora 2,0 Oldie 95 Radio TON 1,0 Antenne Thüringen 15,0 0,0 Rock-Antenne (DAB) 4,1 16,0 Antenne Bayern 0,5 k. A. 9,833 radio top 40 Radio 21 6,2 16,1 radio NRW 1,0 6,6 25,44 Antenne MecklenburgVorpommern 1,0 k. A. 29,17 Radio Hamburg 0,0 Σ bei Beteiligungen von 25 % und mehr 33,85 Spreeradio 1,6 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 D ges. apollo Radio 36,0 Hit Radio Antenne 31,9 Sachsen-Funkpaket 53,5 66,83 Hit-Radio RTL Sachsen 53,5 100 104,6 RTL Radio Brocken 100 RTL Radio 89.0 RTL Beteiligung in % Programm 146 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 147 2.1.1.4.3 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG ist die drittgrößte deutsche Senderfamilie und nach eigenen Angaben an 31 Radiosendern direkt oder indirekt beteiligt (siehe Tabelle II – 33). Insbesondere in Süddeutschland gehört Burda zu den bedeutenden Akteuren im Hörfunksektor. Anfang 2006 übernahm das Münchener Medienunternehmen die Mehrheit an dem Berlin-Brandenburger Radiosender „BB Radio“; die RTL Group hatte ihre Beteiligung an „BB Radio“ veräußert, um die Genehmigung des Bundeskartellamtes für die Übernahme von Anteilen an dem Berliner Radiosender „Spreeradio“ zu erhalten. Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter BB Radio (Berlin-Brandenburg) BB Radio Landeswelle Brandenburg GmbH & Co. KG, Potsdam 50,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 50,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Donau 3 FM (lokal, Ulm) M. O. R. E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Ulm 50,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 50,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Ostseewelle (MecklenburgVorpommern) Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Rostock 45,9 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 19,7 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio Gong Mainland (lokal, Würzburg) Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH, Würzburg 96,4 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio Gong Donauspatz (lokal, Regensburg) Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Regensburg 75,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Sächsischer Lokalrundfunk 50,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München (Mantelprogramm, Sachsen 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Funkpaket) Radio Gong Nürnberg (lokal) Radio Gong Nürnberg Programmanbieter GmbH & Co. KG, Nürnberg 49,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Antenne Bayern (Bayern) Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring 16,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 7,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Rock-Antenne (DAB) ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG, Unterföhring 100 % Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Unterföhring 16,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 7,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio Galaxy (DAB) Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, Regensburg 10,5 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 15,8 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio Karlsruhe (lokal) Radio Karlsruhe GmbH & Co. KG Hit 1, Karlsruhe 12,4 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 7,6 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio Arabella (lokal, München) Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft m. b. H., München 15,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Tabelle II – 33: Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Quelle: Horst Röper, FORMATT-Institut, in: Media Perspektiven 4/2006, S. 194 (Stand: April 2006) ➝ 148 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter Radio Primavera (lokal, Aschaffenburg) Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co., Aschaffenburg 35,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg BLR Dienstleistungsgesellschaft (Mantelprogramm für bayerische Lokalradios) 32,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio Gong 96,3 (lokal, München) Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG, München 29,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Die neue 107,7 (lokal, Stuttgart) Radio L12 GmbH & Co. KG, Stuttgart 26,7 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg big.FM Hot Music Radio (Rheinland-Pfalz) bigFM PPG S. W. GmbH, Stuttgart 10,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg big.FM Der neue Beat (Baden-Württemberg) bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Mannheim 10,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Hit-Radio Antenne Niedersachsen (Niedersachsen) Antenne Niedersachsen Gesch. GmbH & Co. KG, Hannover 19,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg RT.1 (lokal, über Lizenznehmer, Augsburg) RT1 GmbH 16,7 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Hit Radio FFH (Hessen) Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs KG, Bad Vilbel 4,0 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg 2,3 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio 106.4 (lokal, indirekt, Fürstenfeldbruck) Amper Welle GmbH, Fürstenfeldbruck 7,6 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Radio21 (Niedersachsen) NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen 20,0 % Antenne Niedersachsen Gesch. GmbH & Co. KG, Hannover 19,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg RPR Eins (Rheinland-Pfalz) Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen 1,0 % Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG, München 40 % Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Offenburg Tabelle II – 33: Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Quelle: Horst Röper, FORMATT-Institut, in: Media Perspektiven 4/2006, S. 194 (Stand: April 2006) 70,0 53,8 38,6 30,0 20,0 19,6 18,8 18,8 16,8 15,4 15,0 14,0 12,8 11,6 10,7 10,0 10,0 Donau 3 FM Ostseewelle Radio Gong Mainland Radio Gong Donauspatz Sächsischer Lokalrundfunk (Mantelprogramm, Sachsen Funkpaket) Radio Gong Nürnberg Antenne Bayern Rock-Antenne (DAB) Radio Galaxy (DAB) Radio Karlsruhe Radio Arabella Radio Primavera BLR Dienstleistungsgesellschaft (Mantelprogramm für bayerische Lokalradios) Radio Gong 96,3 Die neue 107,7 big.FM Hot Music Radio big.FM Der neue Beat 1,6 0,5 0,5 0,0 0,5 k. A. k. A. 0,5 k. A. 0,0 0,0 4,1 k. A. 0,5 k. A. k. A. 0,5 k. A. 1,0 D ges. 0,5 – – – – k. A. k. A. – k. A. – – – k. A. – k. A. k. A. 0,0 k. A. – SH 0,5 – – – – k. A. k. A. – k. A. – – 0,0 k. A. – k. A. k. A. 0,0 k. A. 0,0 HH 12,1 – – – – k. A. k. A. – k. A. – 0,0 0,0 k. A. – k. A. k. A. – k. A. – Nds 4,3 – – – – k. A. k. A. – k. A. – 0,0 – k. A. – k. A. k. A. – k. A. – HB 0,0 – – – – k. A. k. A. – k. A. – 0,0 – k. A. – k. A. k. A. 21,1 k. A. 0,0 M-V 0,5 0,0 0,0 – – k. A. k. A. – k. A. – 0,0 0,0 k. A. – k. A. k. A. – k. A. – NRW 0,0 0,0 0,5 – – k. A. k. A. – k. A. 0,0 0,0 1,6 k. A. – k. A. k. A. – k. A. – He – 0,5 7,1 – – k. A. k. A. – k. A. – – 0,5 k. A. – k. A. k. A. – k. A. – RhPf – – 0,5 – – k. A. k. A. – k. A. – – 0,0 k. A. – k. A. k. A. – k. A. – Saar 0,0 2,8 0,6 2,2 – k. A. k. A. – k. A. – 0,0 1,1 k. A. – k. A. k. A. 0,0 k. A. – BaWü – 0,0 0,0 0,0 3,1 k. A. k. A. 4,1 k. A. 1,0 0,5 24,4 k. A. 0,0 k. A. k. A. – k. A. – Bay 0,0 – – – – k. A. k. A. – k. A. – 0,0 – k. A. – k. A. k. A. 0,0 k. A. 2,8 Berl – – – – – k. A. k. A. – k. A. – – – k. A. 0,5 k. A. k. A. 0,5 k. A. 26,0 Bra 0,0 – – – – k. A. k. A. – k. A. – 0,0 0,0 k. A. 0,0 k. A. k. A. – k. A. 0,5 SaAn 0,0 – – – – k. A. k. A. – k. A. 0,0 0,0 1,4 k. A. 0,5 k. A. k. A. – k. A. – Thü 0,0 – – – – k. A. k. A. – k. A. 0,0 – 0,5 k. A. 8,7 k. A. k. A. – k. A. 0,5 Sac ➝ Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II Tabelle II – 34: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG 1) Überwiegend durchgerechnete Anteile. Die Summenbildung steht unter Vorbehalt, da die rechtliche Zurechnung der Programme unberücksichtigt geblieben ist. D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen 7,6 70,0 BB Radio Hit-Radio Antenne Niedersachsen Beteiligung in %1) Programm Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 149 ➝ 0,4 RPR Eins 13,8 1,0 0,5 k. A. 2,6 k. A. D ges. 0,5 – – k. A. 0,0 k. A. SH 0,5 – 0,0 k. A. 0,0 k. A. HH 15,9 – 3,3 k. A. 0,5 k. A. Nds 4,3 0,0 0,0 k. A. – k. A. HB 21,1 – – k. A. 0,0 k. A. M-V 1,5 0,5 0,0 k. A. 0,5 k. A. NRW 37,1 1,1 0,0 k. A. 33,9 k. A. He 32,0 20,1 – k. A. 3,8 k. A. RhPf 2,1 1,6 – k. A. 0,0 k. A. Saar 7,9 0,6 – k. A. 0,6 k. A. BaWü 33,1 – – k. A. 0,0 k. A. Bay 2,8 0,0 – k. A. – k. A. Berl 27,0 – – k. A. – k. A. Bra 0,5 – 0,0 k. A. 0,0 k. A. SaAn 4,3 0,0 0,0 k. A. 2,4 k. A. Thü 9,7 – – k. A. – k. A. Sac k. A. 19,0 10,0 Radio 21 Hit Radio Brocken Antenne Thüringen 6,7 1,0 1,0 0,5 0,5 1,6 2,1 D ges. 1,0 – – – – 0,5 0,5 SH 2,0 – – – 0,0 0,5 1,5 HH 30,8 – 0,0 0,0 3,3 12,1 15,4 Nds 11,9 0,0 – – 0,0 4,3 7,6 HB 0,5 – 0,0 0,0 – 0,0 0,5 M-V 1,5 0,5 – – 0,0 0,5 0,5 NRW 1,6 1,1 0,5 – 0,0 0,0 0,0 He 20,1 20,1 – – – – – RhPf 1,6 1,6 – – – – – Saar 0,6 0,6 – 0,0 – 0,0 0,0 BaWü 0,5 – 0,5 – – – – Bay 0,0 0,0 0,0 – – 0,0 – Berl 0,0 – 0,0 0,0 – – 0,0 Bra 13,7 – 0,9 12,3 0,0 0,0 0,5 SaAn 26,5 0,0 26,5 0,0 0,0 0,0 0,0 Thü 0,5 – 0,5 0,0 – 0,0 0,0 Sac Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II Tabelle II – 36: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Madsack GmbH & Co. KG 1) Überwiegend durchgerechnete Anteile. Die Summenbildung steht unter Vorbehalt, da die rechtliche Zurechnung der Programme unberücksichtigt geblieben ist. D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen Σ direkte und indirekte Radiobeteiligungen1) 8,7 20,0 Hit-Radio Antenne Niedersachsen RPR Eins 11,8 Beteiligung in %1) ffn Programm Quelle: AG.MA und Media-Micro-Census GmbH, ma 2005 Radio II Tabelle II – 34: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG 1) Überwiegend durchgerechnete Anteile. Die Summenbildung steht unter Vorbehalt, da die rechtliche Zurechnung der Programme unberücksichtigt geblieben ist. D ges. = Deutschland gesamt; SH = Schleswig-Holstein; HH = Hamburg; Nds = Niedersachsen; HB = Bremen; M-V = Mecklenburg-Vorpommern; NRW = Nordrhein-Westfalen; He = Hessen; Rh-Pf = RheinlandPfalz; Saar: = Saarland; Ba-Wü = Baden-Württemberg; Bay = Bayern; Berl = Berlin; Bra = Brandenburg; Sa-An = Sachsen-Anhalt; Thü = Thüringen; Sac = Sachsen Σ direkte und indirekte Radiobeteiligungen1) 3,0 1,5 Radio21 4,9 Hit Radio FFH Radio 106,4 6,7 Beteiligung in %1) RT.1 Programm 150 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 151 2.1.1.4.4 Madsack GmbH & Co. KG Die Madsack GmbH & Co. KG hält verschiedene Beteiligungen im Bereich des Hörfunks, schwerpunktmäßig im Stammland Niedersachsen. Die wichtigsten Beteiligungen sind die Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. („ffn“) und Antenne Niedersachsen GmbH & Co. („Hit Radio Antenne“). Aus medienrechtlichen Gründen werden die Gesellschaftsanteile bei „ffn“ und „Hit Radio Antenne“ teilweise von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. Darüber hinaus ist Madsack an verschiedenen privaten Hörfunksendern und -ketten in Deutschland beteiligt. Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter ffn (Niedersachsen) Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover 11,8 % Madsack GmbH & Co. KG (zusätzlich indirekte Beteiligungen) Hit-Radio Antenne (Niedersachsen) Antenne Niedersachsen Geschäftsführungs-GmbH & Co. KG, Hannover 11,0 % Madsack GmbH & Co. KG (zusätzlich indirekte Beteiligung 50 % von 18,0) Radio 21 (Niedersachsen) NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen k. A. Madsack GmbH & Co. KG Hit Radio Brocken (Sachsen-Anhalt) AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle 4,0 % Madsack GmbH & Co. KG (zusätzlich indirekte Beteiligung 65 % von 23,0) Antenne Thüringen (Thüringen) Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar 10,0 % Madsack GmbH & Co. KG RPR Eins (Rheinland-Pfalz) Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen 8,7 % Madsack GmbH & Co. KG Tabelle II – 35: Radiobeteiligungen der Madsack GmbH & Co. KG Quelle: Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 312 2.1.1.5 Die Rolle der Radiovermarktungsgesellschaften Der private Hörfunk wird zu 80 % vom Verkauf von Werbezeiten finanziert und ist somit äußerst konjunkturabhängig. Die im Jahr 2000 einsetzende Werbeflaute, von der neben dem Hörfunk insbesondere auch die Tageszeitungen, Supplements und Fachzeitschriften betroffen waren, fand ihren Tiefpunkt im Jahr 2003, in welchem die Hörfunkunternehmen nur noch etwa 73 % mit klassischer Werbung erwirtschafteten.271 Seit dem Jahr 2004 sind in der Hörfunkwerbung wieder Zuwachsraten zu verzeichnen (2004: 6,7 %, 2005: 7,4 %, Netto-Werbeumsätze).272 Der Anteil der überregionalen Werbung an den Werbeerlösen des Hörfunks betrug in den Jahren 2004 und 2005 im Durchschnitt aller Privatradios in Deutschland etwa 55 % (2000: 60 %), der Anteil der lokalen/ regionalen Werbung etwa 45 % (2000: 40 %).273 Die Zunahme der lokalen und regionalen Vermarktung von Werbezeit in den letzten Jahren ist vordergründig auf den Marktzutritt vieler Lokalradios sowie eine gewisse Marktsättigung bei der landesweiten Werbezeitenvermarktung zurückzuführen. Die überregionalen Werbekunden werden in der Regel nicht durch die Radiostationen selbst akquiriert, sondern durch überregionale Vermarktungsorganisationen. Regionale Sender sind vermutlich häufig darauf angewiesen, Hörfunkwerbezeiten auch an nationale Werbekunden zu verkaufen, um wirtschaftlich fortbestehen zu können. 271 272 273 Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, S. 227 ff. Vgl. ZAW Jahrbuch 2006, S. 322. Vgl. VPRT, Hörfunk in Deutschland 2006, a. a. O., S. 228. 152 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg 6,25 Radio Schleswig-Holstein KG GmbH & Co. (Radio R.SH) 100 Regiocast GmbH & Co. KG 6,25 Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg (Radio Hamburg) 33,6 Ufa Film- und TV-Produktion GmbH 28,8 Heinrich Bauer Verlag KG 25,0 Axel Springer AG 6,8 Lühmanndruck Gustav Schröter + Söhne GmbH Co. (24,8 %-Beteiligung der Axel Springer AG) 5,8 Morgenpost Verlag AG 6,25 Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover (ffn) 86,9 53 niedersächsische Tageszeitungsverlage (darunter Axel Springer AG mit 7,6 %) 13,1 Mediengesellschaft Niedersachsen 6,25 Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Betriebs- und Werbekommanditgesellschaft, Ismaning 24,9 Mediengesell. Bayerischer Tageszeitungen für Kabelkommunikation mbH & Co. Bayernprogramm KG 16,0 Ufa Radio Bayern Programmgesellschaft mbH 16,0 Burda GmbH 16,0 Axel Springer AG 7,0 Studio Gong GmbH 7,0 Medienpool GmbH 7,0 Radio Bavaria Rundfunkprogrammgesellschaft mbH 6,1 Amperwelle Studio München Programmanbietergesellschaft mbH 6,25 RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen 24,5 Medien Union GmbH 20,4 Mittelrhein-Verlag GmbH 20,4 Rhein-Main-Tele GmbH 34,7 Sonstige 6,25 BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH, München 35,0 m.b.t Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation GmbH & Co. – 35,0 Radio 2000 KG 35,0 Studio Gong GmbH & Co. KG 30,0 RSG – Radio System & Service Handels- und Beratungsgesellschaft 6,25 Radio NRW GmbH, Oberhausen (Radio NRW) 59,0 Pressefunk Nordrhein-Westfalen (daran hält Axel Springer AG 12,0 %) 24,9 Westdeutscher Rundfunk 16,1 Ufa Film- und Fernseh-GmbH 6,25 VMG Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Magdeburg 32,1 Nordwest-Medien GmbH & Co. KG 10,0 Radio Schleswig-Holstein (100 % Regiocast GmbH & Co. KG) 57,9 Sonstige Kleingesellschafter 6,25 Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig 100 Regiocast GmbH & Co. KG 6,25 Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG, Plate 25,4 RTL Group 12,1 Ostsee-Zeitung GmbH & Co. oHG (50 % Axel Springer AG) 10,7 kurierverlag + druck GmbH + Co. KG 10,7 Radio Schleswig-Holstein (100 % Regiocast GmbH & Co. KG) 41,1 Sonstige Kleingesellschafter 6,25 Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH, Berlin 43,0 Nordwest-Medien GmbH & Co. KG 43,0 Radio Schleswig-Holstein (100 % Regiocast GmbH & Co. KG) 14,0 Sonstige 6,25 Antenne Thüringen GmbH & Co. KG, Weimar 15,0 RTL Group 15,0 Suhler Verlagsgesellschaft mbH 10,0 Verlag Dierichs GmbH & Co. KG, Ippen 10,0 Rheinisch-Bergische Druckerei- und Verlagsgesellschaft mbH 12,0 Verlagsgesellschaft Madsack 38,0 Sonstige Kleingesellschafter 6,25 Neue Berliner Rundfunk GmbH & Co. KG, Berlin 42,9 DuMont 42,9 Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG 14,2 FAZ r.s.2 (43 % Regiocast GmbH & Co. KG) Tabelle II – 37: Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der RMS (in Prozent) Quelle: ALM Jahrbuch 2005 (Stand: Januar 2006) ➝ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 153 ➝ Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg 6,25 RK Radio-Kombiwerbung Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Stuttgart 17,35 Antenne Radio GmbH & Co. KG, Stuttgart (Hit-Radio Antenne 1) 65,0 Stuttgart Regional Hörfunk GmbH & Co. KG 10,3 Axel Springer AG 6,25 Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover 36,0 RTL Group 21,6 Verlagsgesellschaft Madsack 19,0 Studio Gong 23,4 Sonstige 6,25 Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs KG, Bad Vilbel (Hit Radio FFH) 35,0 hessische Zeitungsverleger (davon Axel Springer AG 15 %) Tabelle II – 37: Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der RMS (in Prozent) Quelle: ALM Jahrbuch 2005 (Stand: Januar 2006) Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes274 kaufen Werbekunden bzw. die für sie tätigen Werbeagenturen in der Regel nicht bei der Vielzahl lokaler oder regionaler Hörfunkveranstalter Werbezeiten ein. Vielmehr werden Werbezeiten bei Hörfunksendern und bei Werbekombinationen von Hörfunksendern gebucht, die entsprechend den Verbreitungsgebieten der Werbekunden überregionale Gebiete oder ganz Deutschland mit Hörfunksendungen abdecken. Hörfunksender schließen sich demnach zu Werbekombinationen zusammen, um Hörfunkwerbung großräumig oder bundesweit anzubieten. Die Buchung der Werbezeit bei einer Vielzahl lokaler Hörfunksender ist für die nationalen Werbekunden (i. d. R. große Markenartikler und Dienstleister) oder deren Agenturen technisch und wirtschaftlich aufwendig. Überregionale oder ganz Deutschland abdeckende Hörfunkwerbekombinationen weisen, bezogen auf Tausend Hörerkontakte, wesentlich niedrigere Preise (Tausendkontaktpreis – TKP) auf als Lokalsender für die Belegung ihrer Hörfunkwerbezeiten. So betragen die TKP bei Lokalsendern je nach Wettbewerbssituation oder Wirtschaftskraft der Region häufig ein Mehrfaches des TKP einer bundesweiten Kombi. Deswegen buchen die nationalen Werbekunden bei lokalen Hörfunksendern direkt z. B. nur dann Werbezeiten, wenn sie anderenfalls dieses Gebiet mit ihrer Werbebotschaft nicht erreichen würden oder wenn sie in einem bestimmten Gebiet die über eine Kombinationsbelegung erreichbare Werbewirkung durch gezielte Belegung einzelner Sender verstärken wollen. Der nationale Hörfunkmarkt wird von zwei Vermarktungsunternehmen beherrscht, der Marktführerin RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG, Hamburg, der fast alle größeren privaten Sender angehören (vgl. Tabelle II – 37), sowie der ARD-Werbung Sales & Services GmbH (AS&S), Frankfurt, die neben den öffentlich-rechtlichen auch einzelne private Programme vermarktet. Weitere überregionale Vermarkter in Deutschland sind die NRJ-Tochter Energy Media, die vor allem die Radiosender der eigenen Holding betreut, die Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG und die Augsburger Euro Klassik GmbH. Darüber hinaus haben sich auch einzelne Landessender zu Kombis zusammengeschlossen (siehe Tabelle II – 38), wobei es sich in der Regel um Verbünde von Sendern in einem Bundesland handelt. Auch diese Sender gehören überwiegend der RMS an. Im bundesweiten Markt steht nur die AS&S im Wettbewerb mit der RMS. Neben den öffentlich-rechtlichen Programmen vermarktet die AS&S auch einzelne private Programme: 100'5 Das Hitradio, 104,6 RTL, 105,5 Spreeradio, 107.8 Antenne AC, 87.9 Star FM – Der Rocksender, 89.0 RTL, 98,2 Radio Paradiso, Hitradio RTL Sachsen, JAM FM, JazzRadio 101,9, LandesWelle Thüringen, 274 Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss B 6-92202 TX 127/99 vom 15. 08. 2001 i. S. RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG. 154 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Vermarkter Kombi-Mitglieder Mach 3 Marketing GmbH & Co. KG Radio Schleswig-Holstein; delta Radio; Radio NORA More Radio Hamburg; Oldie 95,0 RK Radio-Kombiwerbung Baden-Württemberg GmbH & Co. KG big.fm; Hit-Radio Antenne 1; Radio Regenbogen; Radio 7; Radio TON; sunshine live u. a. SpotCom GmbH & Co. KG Antenne Bayern; Rock Antenne; Hit-Radio Antenne 1 mir.) marketing im radio GmbH & Co. KG Radio PSR; R.SA; Energy Sachsen SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing GmbH Radio SAW; Rockland Sachsen-Anhalt Radio NRJ/ENERGY Werbe- und Vermarktungs GmbH Energy Berlin; Energy München; Energy Nürnberg; Energy Hamburg; Energy Region Stuttgart, Radio Fantasy; LandesWelle Thüringen, sunshine live Funk Kontakt Medien Service GmbH NDR 2; 106!8 rock ’n pop; Bremen Eins; Bremen Vier; Radio 21 Tabelle II – 38: Kleinere Radiokombis Quelle: Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005 Vermarkter 2001 2002 2003 2004 2005 RMS AS&S (ARD und Private) NRJ/ENERGY Deutschland andere 416,29 224,23 – 37,46 354,27 212,51 – 28,34 340,44 204,90 – 33,90 367,85 216,60 16,36 17,18 389,82 236,55 16,80 20,54 Hörfunk gesamt 677,98 595,12 579,24 617,99 663,71 Tabelle II – 39: Umsätze der Vermarkter in Mio. Euro (netto) Quelle: ZAW Jahrbuch 2006, S. 322 Radio 21, Radio Brocken, RTL Radio, Sky Radio, JAM FM Berlin und 106!8 rock ’n pop. Die der AS&S angeschlossenen privaten Sender setzen aber nicht einmal zehn Prozent der Werbeeinnahmen der RMS-Sender um. Zusammen mit den öffentlich-rechtlichen Programmen hat die AS&S 2005 einen Marktanteil von rund einem Drittel an der Hörfunkwerbung erzielt. Die RMS kam auf über 60 %. Auf die übrigen Sender, die keinem der beiden großen Vermarkter angehören, entfiel ein Marktanteil von gut 5 %. Angesichts des nach wie vor hohen Erlösbeitrags ist der Zugang zum überregionalen Werbemarkt für alle kommerziellen Radiostationen von existentieller Bedeutung.275 Die dominierende Marktstellung von RMS ist immer wieder in die Kritik aufgrund angeblicher Zugangsbarrieren insbesondere für kleinere Sender geraten, was eine Gefahr für die Programmvielfalt darstellt. Die Geschäftspolitik eines überregionalen Vermarkters kann indirekt Einfluss auf die Programmgestaltung der vermarkteten Sender haben. Ebenso könnten sich bestimmte Kriterien für die Erlösausschüttung der regionalen Vermarkter, die bestimmte Zielgruppen überproportional bei der Verteilung berücksichtigen, auf die Zielgruppenausrichtung auswirken. Neben den Nachteilen der lokalen bzw. regionalen Radiovermarktung (Zugangsbarrieren, Preisnachteile im Vergleich zur überregionalen Vermarktung) bieten sich aber auch Vorteile, die sich aus der Kombivermarktung von lokalen/regionalen Radios ergeben. 275 Vgl. Johannes Kors, Werbevermarktung und Programmvielfalt im Hörfunkmarkt Berlin-Brandenburg, Schriftenreihe der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Bd. 16, Berlin 2002, S. 57 ff., 62 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 155 Der Versuch der Veranstaltergruppen, ihre Programme in mehreren Bundesländern bzw. in der gesamten Bundesrepublik zu verbreiten, führte im Juni 2005 zur Gründung des Vereins Radiozentrale e. V., Berlin. Acht Hörfunkgesellschaften – RTL Radio Deutschland, Regiocast, Moira Rundfunk, Neue Welle Bayern, NWZ Funk und Fernsehen, NRJ Group, Verlagsgruppe Madsack und WDR Mediagroup – haben sich nach angelsächsischem Vorbild mit dem Ziel, den Werbemarktanteil bzw. den Umsatzerfolg des Mediums Radio zu erhöhen, zusammengeschlossen. Dem Verein gehörten Ende Februar 2006 bereits 78 Mitglieder an, darunter sowohl private als auch öffentlichrechtliche Veranstalter sowie die Vermarkter RMS, AS&S und Studio Gong.276 In der Tabelle II – 40 wird exemplarisch die Hörfunkvermarktung der Axel Springer AG dargestellt (vgl. auch Abb. II – 18 für den Radiomarkt Berlin-Brandenburg). Abbildung II – 18: Radiomarkt Berlin-Brandenburg, Radio- und Vermarktungsbeteiligungen der Regiocast GmbH & Co. KG und der Axel Springer AG Quelle: KEK 276 Vgl. ALM Jahrbuch 2005, S. 322. 156 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Hörfunkprogramm nationale Vermarktung regionale Kombivermarktung 94'3 r.s.2 RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, TOP Radiovermarktungs TOP Radiovermarktungs GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Antenne Bayern RMS Radio Marketing Service GmbH Funkpaket Bayern: RMS Radio Marketing SpotCom GmbH & Co. KG Service GmbH (Änderung geplant), (100 %ige Tochter von Radio Kombi Bayern: SpotCom GmbH & Antenne Bayern) Co. KG, Antenne Bayern plus Kombi: SpotCom GmbH & Co. KG Rock-Antenne (DAB) RMS Radio Marketing Service GmbH, Südbayern Funkpaket, Top City Funkpaket, Hot Funkpaket (STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG) Antenne Bayern plus Kombi (SpotCom GmbH & Co. KG), Bayern Funkpakete (bayerische Lokalradios, Vermarktung durch Antenne Bayern), Südbayern Funkpaket, Top City Funkpaket, Hot Funkpaket (STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG) SpotCom GmbH & Co. KG (100 %ige Tochter von Antenne Bayern) Antenne MecklenburgVorpommern RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, Funk Kombi Nord Plus MV Marketing GmbH, Plate (zugleich Vermarkter für Ostseewelle HIT-RADIO MecklenburgVorpommern) apollo Radio k. A. k. A. k. A. Berliner Rundfunk 91!4 RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, TOP Radiovermarktungs TOP Radiovermarktungs GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG big.FM Hot Music Radio RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, RPR Kombi, Rheinland-Pfalz Kombi, bigFM Kombi big.FM Der neue Beat RMS Radio Marketing Service GmbH Radio-Kombi Baden-Württemberg: RK Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Regenbogen Kombi, bigFM Kombi delta Radio RMS Radio Marketing Service GmbH Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing MACH 3 Kombi SchleswigService GmbH (regionale Büros), Holstein/Hamburg: Mach3 MACH 3 Kombi Schleswig-Holstein/ Marketing GmbH & Co. KG Hamburg: Mach3 Marketing GmbH & Co. KG ffn RMS Radio Marketing Service GmbH Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing Funk und Fernsehen NWD Service GmbH (regionale Büros), Marketing und Vertriebs Funk und Fernsehen NWD Marketing GmbH & Co. KG und Vertriebs GmbH & Co. KG harmony.fm RMS Radio Marketing Service GmbH FFH Radio Kombi Hessen: Radio Tele FFH GmbH und Co. Betriebs KG Radio Tele FFH GmbH und Co. Betriebs KG Radio-Kombi Baden-Württemberg, Radio-Kombi Stuttgart: SpotCom GmbH & Co. KG (s. Antenne Bayern) SpotCom GmbH & Co. KG (100 %ige Tochter von Antenne Bayern) Hit Radio Antenne 1 regionale Einzelvermarktung Hit Radio FFH RMS Radio Marketing Service GmbH FFH Radio Kombi Hessen: Radio Tele FFH GmbH und Co. Betriebs KG Radio Tele FFH GmbH und Co. Betriebs KG LandesWelle Thüringen AS&S Kombi AS&S Kombi, Gong Ost Funkpaket: STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG, mir.) marketing im radio thüringen GmbH mir.) marketing im radio thüringen GmbH Tabelle II – 40: Vermarktung von Hörfunkprogrammen mit Beteiligung der Axel Springer AG Quelle: Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005 ➝ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 157 ➝ Hörfunkprogramm nationale Vermarktung regionale Kombivermarktung regionale Einzelvermarktung NRJ ENERGY Bremen RMS Radio Marketing Service GmbH Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing Service GmbH (regionale Büros) Oldie 95 RMS Radio Marketing Service GmbH Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing Service GmbH (regionale Büros), MORE Marketing Organisation und Radioentwicklung GmbH & Co. KG MORE Marketing Organisation und Radioentwicklung GmbH & Co. KG planet radio (DAB) RMS Radio Marketing Service GmbH FFH Radio Kombi Hessen: Radio Tele FFH GmbH und Co. Betriebs KG Radio Tele FFH GmbH und Co. Betriebs KG R.SA RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, radiokombi Sachsen: mir.) marketing im radio GmbH & Co. KG R.SH Radio SchleswigHolstein RMS Radio Marketing Service GmbH Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing MACH 3 Kombi SchleswigService GmbH (regionale Büros), Holstein/Hamburg: Mach3 MACH 3 Kombi Schleswig-Holstein/ Marketing GmbH & Co. KG Hamburg: MACH 3 Kombi SchleswigHolstein/Hamburg: Mach3 Marketing GmbH & Co. KG Radio 21 Rockland plus Radio Galaxy Nordbayern Funkpaket, Südbayern Funkpaket (STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG) Radio Galaxy, Nordbayern Funkpaket, Südbayern Funkpaket (STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG) Radio Hamburg RMS Radio Marketing Service GmbH Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing Service GmbH (regionale Büros), More Marketing Organisation und Radioentwicklung GmbH & Co. KG Radio Nora RMS Radio Marketing Service GmbH Funk Kombi Nord: RMS Radio Marketing MACH 3 Kombi SchleswigService GmbH (regionale Büros), Holstein/Hamburg: Mach3 MACH 3 Kombi Schleswig-Holstein/ Marketing GmbH & Co. KG Hamburg: MACH 3 Kombi SchleswigHolstein/Hamburg: Mach3 Marketing GmbH & Co. KG radio NRW RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH Radio PSR RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, radiokombi Sachsen: mir.) marketing im radio GmbH & Co. KG Radio SAW RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, Radio Kombi Sachsen-Anhalt: SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing GmbH & Co. KG SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing GmbH & Co. KG radio top 40 RMS Radio Marketing Service GmbH radio top 40 – Jugendradio Thüringen GmbH & Co. KG radio top 40 – Jugendradio Thüringen GmbH & Co. KG Rockland Radio Rheinland-Pfalz RMS Radio Marketing Service GmbH Rockland plus Rockland Sachsen-Anhalt RMS Radio Marketing Service GmbH RMS Radio Marketing Service GmbH, Radio Kombi Sachsen-Anhalt: SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing GmbH & Co. KG SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing GmbH & Co. KG RMS Radio Marketing Service GmbH Radio-Kombi Baden-Württemberg, Energy Kombi Südwest More Marketing Organisation und Radioentwicklung GmbH & Co. KG SDB Digitalradio (DAB) sunshine live Tabelle II – 40: Vermarktung von Hörfunkprogrammen mit Beteiligung der Axel Springer AG Quelle: Spots Planungsdaten Hörfunk 1/2005 158 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1.1.6 Fazit Im privaten Hörfunk sind bundesweite Angebote von untergeordneter Bedeutung, durchgesetzt haben sich die landesweiten Programme. Auf regionaler und lokaler Ebene ist der Hörfunkmarkt durch einen hohen Grad an Anbietervielfalt gekennzeichnet. Dabei folgt die Organisationsstruktur im Privatfunk dem föderalen Gliederungsprinzip. Auch im öffentlich-rechtlichen Hörfunksystem sind die Landesrundfunkanstalten in der Regel auf ihr jeweiliges Kernland bzw. auf benachbarte Kernländer beschränkt (Mehrländeranstalten). Maßgeblich für diese zersplitterte Marktsituation ist die nach wie vor dominante Bedeutung der UKW-Frequenzen. Jedoch nehmen im Zuge der Digitalisierung der Übertragungswege die überregionalen Aktivitäten der Radioveranstalter zu, zumal die neuen digitalen Übertragungsstandards DMB und DVB-H eine nationale Verbreitung von Hörfunkprogrammen ermöglichen. Der private Hörfunkmarkt ist aufgrund seiner Zersplitterung schwer zu beurteilen. Zudem enthalten die einzelnen Landesmediengesetze unterschiedliche Konzentrationsregeln bzw. Vorschriften für die Vielfaltsicherung. Die Medienpolitik steht vor der schwierigen Aufgabe, einerseits die Anbietervielfalt und chancengleichen Wettbewerb zu erhalten, andererseits den Unternehmen ausreichend Spielraum hinsichtlich ökonomischer Effizienz zu ermöglichen. Die wichtigsten Hörfunkunternehmen, die auch über Beteiligungen im privaten Fernsehen verfügen, sind die RTL Group, der Burda-Konzern und der Springer-Konzern. Obwohl jedes dieser Unternehmen eine Expansionsstrategie im Hörfunk durch Beteiligungen an mehreren Sendern verfolgt, wurde bislang auf nationaler Ebene keine Stellung erreicht, die mit den Konzentrationswerten der führenden Unternehmen im Fernseh- oder Zeitschriftenmarkt vergleichbar wäre. Dennoch ist zu verzeichnen, dass die Anbieterstruktur im Hörfunk durch ständige Veränderungen geprägt und die horizontale Konzentration im Privatfunk erheblich gestiegen ist. Ursachen für die Medienkonzentration sind neben Größen- und Machtvorteilen sowie Gewinnmaximierungszielen der Zusammenhang zwischen Reichweite und Werbenachfrage (Werbespot-Reichweiten-Spirale). Das Ziel der Unternehmen, durch Verbundvorteile und Kostensynergien bei der Programmerstellung Reichweiten zu erhöhen und damit Einnahmen zu steigern, führt letztlich zu einer Vormachtstellung im Rezipientenmarkt. Hinzu kommen Diversifikationsstrategien der Rundfunksender, um der Erosion der Werbeerlöse entgegenzutreten.277 Die Medienunternehmen verfolgen zunehmend konvergenzinduzierte Cross-Media-Strategien und entwickeln neue Geschäftsmodelle insbesondere in den Teilmärkten Internet und Mobile Media. So spielen heute in der Mediennutzung neben Radio (221 Minuten täglich) und Fernsehen (220 Minuten) MP3-Player (45 Minuten) und das Internet (44 Minuten) eine wesentlich Rolle.278 Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Radiosender bieten Audio- bzw. Videodateien zum Abruf im Internet an. Die Sender nutzen Podcasting als Instrument zur Hörerbindung, bieten aber auch ihren Werbekunden die Möglichkeit, Podcasts – z. B. für Eigenwerbezwecke – auszustrahlen. Pod- bzw. Vodcasting sind nicht nur geeignet, Hörer zu binden und damit höhere Einschaltquoten zu erreichen, sondern auch Zielgruppen individueller anzusprechen, was tendenziell eine stärkere Segmentierung des Werbemarktes und damit die Abkehr von der Massenkommunikation hin zur 1 : 1-Kommunikation im Hörfunk zur Folge haben kann. Neben dem Podcasting gehören das zeitgleiche bzw. zeitlich versetzte Mithören und Aufzeichnen von Hörfunkprogrammen (Livestreaming) sowie das Zugreifen auf archivierte Sendungen (On-Demand-Streaming) im Internet zu den Angeboten von Rundfunkunternehmen. Auch durch die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen, Online-Angeboten und weiteren Multimediadiensten über mobile Endgeräte ergeben sich Diversifikationsmöglichkeiten für die Unternehmen. 277 278 Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, Wiesbaden 2002, S. 354 ff. Vgl. ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation 2005. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 159 Insbesondere unter dem Aspekt der publizistischen Konzentration könnten sich die diversen Kooperationsformen im Hörfunk als problematisch für die Vielfalt herausstellen. So ist der Einfluss von Rahmenprogrammanbietern relativ groß, da im Sinne einer einheitlichen Programmfarbe wesentliche Setzungen (bis hin zu dem für den Hörfunk gewichtigen Musikformat) vom Lieferanten festgelegt werden. Das betrifft auch Vermarktungsunternehmen wie RMS. Die von diesen gebildeten Kombis (Gesamtkombination bzw. Auswahl von Sendern) sind für einzelne Sender wegen ihrer Werbevolumina lukrativ, bedingen aber eine Angleichung von Programmen untereinander, da im Werbemarkt insbesondere jene Programme gebündelt vermarktet werden können, die ein unter soziodemografischen Aspekten möglichst homogenes Publikum erreichen.279 Aus medienrechtlicher Sicht ist der Zusammenhang zwischen Radiovermarktung und einer Zurechnung des Programmveranstalters klärungsbedürftig. Es ergeben sich z. B. folgende Fragen: Können über einen Radiovermarkter jenseits von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen beteiligungsähnliche Einflüsse bestehen? Kann die Geschäftspolitik eines überregionalen Vermarkters einen medienkonzentrationsrechtlich relevanten indirekten Einfluss auf die Programmgestaltung der vermarkteten Sender haben? Die KEK hatte bereits in ihrem ersten Konzentrationsbericht den möglichen Einflussbereich eines Radiovermarktungsunternehmens auf die Programmgestaltung beschrieben.280 Eine Bewertung der tatsächlichen Einflussnahme oder des Einflusspotenzials wurde einer zukünftigen, weitergehenden Prüfung vorbehalten. Ein Vergleich der Branchenstrukturen von Hörfunk und Fernsehen zeigt, dass in der Summe die Beteiligungsstrukturen und Hördaueranteile einen Stand der Konzentration abbilden, der immer noch viel geringer ist als in der Fernsehbranche. Im Ergebnis erreicht auf der bundesweiten Ebene keine private Hörfunkgruppe durch Kumulation von Sendern auch nur annähernd ein Niveau, das in der Nähe eines Grenzwertes von 30 % des Hördaueranteils – entlehnt aus der Konzentrationskontrolle im Fernsehsektor – liegt. 2.1.2 Tageszeitungen Tageszeitungen sind von großer Bedeutung für die Information über das Zeitgeschehen und die Meinungsbildung. Das Bundesverfassungsgericht sieht eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse als unentbehrlich für die moderne Demokratie an: Die Presse beschafft Informationen, nimmt dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung.281 Aufgabe der Presse ist es dementsprechend, umfassende Information zu ermöglichen, die Vielfalt der bestehenden Meinungen wiederzugeben und selbst Meinungen zu bilden und zu vertreten.282 Vor diesem Hintergrund sind unternehmerische Verflechtungen von Rundfunkveranstaltern mit Tageszeitungsverlagen aufmerksam zu beobachten. Das Bundesverfassungsgericht hat im 4. Rundfunkurteil283 die hohe Bedeutung der Medienkombination Fernsehen und Zeitung betont und auf die Gefahren für die Meinungsvielfalt hingewiesen, die sich aus einer Verbindung des Meinungseinflusses von Rundfunk und Presse ergeben. Dies gilt nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts sowohl für überregionale als auch für regionale und lokale Zeitungen sowie Zeitschriften. Seither hat sich die Medienlandschaft zwar u. a. durch eine Vielzahl neuer Fernsehprogramme und das Hinzutreten der Online-Medien verändert. Zudem sind die Auflagenzahlen im Bereich der Tageszeitungen stetig gesunken (s. u. Tabelle II – 45). Nach wie vor erfüllen Tageszeitungen jedoch eine wichtige Funktion bei der öffentlichen Meinungsbildung. 279 280 281 282 283 Siehe hierzu auch Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 328 ff. Siehe Konzentrationsbericht der KEK 2000, S. 309 f. Vgl. BVerfGE 20, 162, 174 f. Vgl. BVerfGE 52, 283 (296), 80, 124 (133). Vgl. BVerfGE 73, 118, 175. 160 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Anders als dies überwiegend auf lokaler und regionaler Ebene in Deutschland der Fall ist, existieren für das bundesweit verbreitete private Fernsehen keine gesetzlichen festen Beteiligungsbegrenzungen für die wechselseitige Beteiligung von Fernsehveranstaltern und Presseunternehmen. Damit unterscheidet sich die deutsche Konzentrationskontrolle von derjenigen in anderen europäischen Ländern und den USA (s. u. Kapitel IV). Der zusätzliche durch Tageszeitungen vermittelte Meinungseinfluss ist aber im Rahmen der Prüfung der Meinungsmacht eines Unternehmens (§ 26 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 RStV) zu berücksichtigen und kann bei einem im bundesweiten Fernsehen starken Unternehmen die Feststellung vorherrschender Meinungsmacht begründen. 2.1.2.1 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Tageszeitungsverlagen Mit Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen verflochten sind die im Tageszeitungsmarkt aktiven Verlagsgruppen Axel Springer AG, Gruner + Jahr, Holtzbrinck und Madsack. Die WAZ-Gruppe ist dagegen nicht mehr mittelbar an Fernsehveranstaltern beteiligt: Die BW TV und Film Verwaltungs GmbH, an der die WAZ-Gruppe 20 % der Anteile hielt, hat ihre Beteiligung in Höhe von zuletzt 37,04 % der Anteile an der RTL Group S. A. an die Bertelsmann AG veräußert.284 Die Axel Springer AG hält indirekt eine Minderheitsbeteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG. Die beabsichtigte vollständige Übernahme der Sendergruppe hat sie nach negativen Entscheidungen des Bundeskartellamts und der KEK aufgegeben.285 Das Vorhaben hätte zu einer Verbindung des größten deutschen Zeitungskonzerns mit der zweitgrößten Sendergruppe im bundesweiten privaten Fernsehen und damit zur Entstehung vorherrschender Meinungsmacht geführt (s. u. III 2.1). Darüber hinaus ist die Axel Springer AG zu 27 % an der KG Hamburg 1 Fernsehen GmbH & Co. KG beteiligt, die beabsichtigt, das bundesweite Informations- und Servicespartenprogramm 24 für Mobile-TV und Internet286 zu veranstalten. Nach eigener Darstellung lesen durchschnittlich 54 % aller Deutschen über 14 Jahre jeden Tag eine Ausgabe der von der Axel Springer AG in Deutschland verlegten Zeitungen und Zeitschriften.287 Die Beteiligungen der Axel Springer AG an Tageszeitungen zeigt Tabelle II – 41. Die Gruner + Jahr AG & Co. KG, an der die Mehrheitsgesellschafterin der RTL Group, die Bertelsmann AG, zu 74,9 % beteiligt ist, hält 60 % der Anteile an der Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH, die die Straßenverkaufszeitung „Morgenpost Sachsen“ und die Abonnement-Tageszeitung „Sächsische Zeitung“ verlegt. Seit 01. 01. 2005 hält der Verlag der „Sächsischen Zeitung“ auch 50 % am Verlag des „Döbelner Anzeiger“ (verkaufte Auflage: 11.125 Exemplare, IVW III/2006). Darüber hinaus ist Gruner + Jahr neben der Pearson plc. zu 50 % am Verlag der überregionalen Abonnement-Tageszeitung „Financial Times Deutschland“ beteiligt (siehe Tabelle II – 42). Die Beteiligungen an der Abonnement-Tageszeitung „Berliner Zeitung“ und der Straßenverkaufszeitung „Berliner Kurier“ wurden dagegen Ende 2005 an ein Konsortium, bestehend aus Mecom Group plc. und Veronis Suhler Stevenson International Ltd., veräußert. Die Verlagsgruppe Holtzbrinck hat, nachdem sie sich mit der Veräußerung ihrer Beteiligung an der Veranstalterin von n-tv aus dem Bereich der Fernsehveranstaltung zwischenzeitlich zurückgezogen hatte, eine Beteiligung an der Veranstalterin des digitalen Pay-TV-Senders Gute Laune TV erworben.288 Ihr Tochterunternehmen Holtzbrinck Ventures GmbH hält danach insgesamt 40,34 % der Anteile. Die Zeitungsbeteiligungen der Holtzbrinck-Gruppe zeigt Tabelle II – 43. 284 285 286 287 288 Vgl. Beschluss der KEK vom 13. 06. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 289. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 19. 01. 2006; Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293; Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 01. 02. 2006. Das Programm ist derzeit noch nicht auf Sendung. Vgl. Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 7 unter Bezugnahme auf die MA II/2006 (Reichweite der Medienkombination aller in der MA geführten Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG sowie der 100 %igen Tochterunternehmen in Deutschland). Vgl. Beschluss der KEK vom 12. 12. 2006 i. S. Gute Laune TV, Az.: KEK 298. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 161 Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Beteiligung in % Bild Axel Springer AG, Berlin 3.716.330 11,82 18,2 Bild am Sonntag Axel Springer AG, Berlin 2.014.352 10,90 16,8 Welt (inkl. Weltkompakt) Axel Springer AG, Berlin 270.113 0,61 0,9 Welt am Sonntag Axel Springer AG, Berlin 403.619 1,16 1,8 Hamburger Abendblatt Axel Springer AG, Berlin 255.149 0,77 1,2 Abendblatt am Sonntag Axel Springer AG, Berlin – – – Elmshorner Nachrichten Axel Springer AG, Berlin 10.610 – – B. Z. (Mo.–Fr.) B. Z. Ullstein GmbH, Berlin 100 187.864 0,48 0,7 Berliner Morgenpost (Mo.–So.) Ullstein GmbH, Berlin 100 150.350 0,40 0,6 Bergedorfer Zeitung Bergedorfer Buchdruckerei von Ed. Wagner (GmbH & Co.), Hamburg 100 19.257 – – Ostsee-Zeitung Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG, Rostock 50 165.193 0,38 0,6 Lübecker Nachrichten (Di.–So.) Lübecker Nachrichten GmbH, Lübeck 49 111.800 0,30 0,5 Leipziger Volkszeitung Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig 50 283.072 0,63 1,0 Dresdner Neueste Nachrichten Verlag Dresdner Nachrichten GmbH & Co. KG, Dresden – Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält 100 % 29.609 0,08 0,1 Naumburger Tageblatt Zeitungsverlag Naumburg Nebra GmbH & Co. KG, Naumburg – Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält 100 % 15.407 – – gesamt Auflage III/2006 (IVW) Reichweite MA II/2005 in Mio. in % 7.632.725 Beteiligungen unter 25 % Pinneberger Tageblatt A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg 23,4 12.323 – – Kieler Nachrichten Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co., Kiel 24,5 111.128 – – Harburger Anzeigen und Nachrichten Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 24,8 17.847 – – Nordkurier Kurierverlags GmbH & Co. KG, Neubrandenburg – Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co. hält 33 % 99.324 0,28 0,4 Segeberger Zeitung C. H. Wäser KG GmbH & Co. KG – Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co. hält 50 % 12.264 – – Westfalen-Blatt Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH, Bielefeld 126.359 – – 14,5 Tabelle II – 41: Beteiligungen der Axel Springer AG an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, Horst Röper, Media Perspektiven 5/2006, IVW, AG.MA 162 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Beteiligung in % Auflage III/2006 (IVW) Financial Times Deutschland Financial Times Deutschland GmbH & Co. KG 50 104.183 0,27 0,4 Sächsische Zeitung Dresdner Druck- und Verlagshaus, Dresden 60 276.087 0,79 1,2 Morgenpost Sachsen Morgenpost Sachsen Verlagsgesellschaft mbH, Dresden 60 99.960 0,24 0,4 Döbelner Anzeiger Döbelner Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Döbeln – Dresdner Druck- und Verlagshaus hält 50 % 11.125 – – gesamt Reichweite MA II/2005 in Mio. in % 491.355 Tabelle II – 42: Beteiligungen von Gruner + Jahr an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Die Zeit Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Hamburg 100 479.498 1,43 2,2 Main-Post Mediengruppe Main-Post GmbH, Würzburg 100 174.573 0,48 0,7 Südkurier Südkurier GmbH, Konstanz 100 137.766 0,40 0,6 Der Tagesspiegel (Mo.–So.) Verlag Der Tagesspiegel GmbH, Berlin 99 145.046 0,29 0,4 Potsdamer Neueste Nachrichten Potsdamer Zeitungsverlagsgesellschaft mbH, Potsdam 100 10.061 – – Saarbrücker Zeitung Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Saarbrücken 56,1 157.891 – – 20 Cent Saar Saarbrücker VerlagsService GmbH, Saarbrücken 56,1 – – – Lausitzer Rundschau Lausitzer Rundschau Medienverlag GmbH, Cottbus 100 108.780 0,36 0,6 20 Cent Lausitz Lausitzer VerlagsService GmbH, Cottbus 100 – – – Trierischer Volksfreund Volksfreund-Druckerei Nikolaus Koch GmbH, Trier 100 96.755 – – Pfälzischer Merkur Zweibrücker Druckerei und Verlags GmbH, Zweibrücken 100 8.349 – – Handelsblatt (Mo.–Fr.) Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH, Düsseldorf 100 141.565 0,5 0,8 News (vorläufig eingestellt) Tabloid Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 100 – – – gesamt Beteiligung in % Auflage III/2006 (IVW) 1.460.284 Tabelle II – 43: Beteiligungen der Verlagsgruppe Holtzbrinck an Tageszeitungsverlagen Quelle: Horst Röper, Media Perspektiven 5/2006, IVW, AG.MA Reichweite MA II/2005 in Mio. in % Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 163 Die Verlagsgruppe Madsack ist in Höhe von 24,8 % an der AZ Media TV GmbH beteiligt, die im Programm von RTL als „unabhängiger Dritter“ ein Programmfenster von insgesamt 60 Minuten pro Woche veranstaltet. Sie hält eine Vielzahl von Beteiligungen im Bereich der Tageszeitungen (siehe Tabelle II – 44). Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Hannoversche Allgemeine Zeitung) Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, Hannover Neue Presse Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, Hannover Aller Zeitung/ Wolfsburger Allgemeine Adolf Enke GmbH & Co. KG, Gifhorn Waldeckische Landeszeitung/Frankenberger Zeitung Beteiligung in % Auflage III/2006 (IVW) Reichweite MA II/2005 in Mio. in % 214.565 0,58 0,9 100 36.817 – – Wilhelm Bing, Druckerei und Verlag GmbH, Korbach 100 25.630 – – Peiner Allgemeine Zeitung Peiner Allgemeine Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Peine 100 20.915 – – Göttinger Tageblatt Göttinger Tageblatt GmbH & Co. KG, Göttingen 99 43.959 – – Schaumburger Nachrichten Schaumburger Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Stadthagen 80 16.373 – – Oberhessische Presse HITZEROTH Druck + Medien GmbH & Co. KG, Marburg 51 29.756 – – Leipziger Volkszeitung Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig 50 283.072 0,63 1,0 Dresdner Neueste Nachrichten Verlag Dresdner Neueste Nachrichten GmbH & Co. KG, Dresden – Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält 100 % 29.609 0,08 0,1 Naumburger Tageblatt Zeitungsverlag Naumburg Nebra GmbH & Co. KG, Naumburg – Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG hält 75,1 % 15.407 – – Täglicher Anzeiger Hüpke & Sohn VerwaltungsGmbH & Co. KG, Holzminden 11.504 – – 30 gesamt 727.607 Beteiligungen unter 25 % Cellesche Zeitung Cellesche Zeitung Schweiger & Pick Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG, Celle 24,8 31.614 – – AZ Alfelder Zeitung AZ Alfelder Zeitung und Niedersächsische Volkszeitung Dobler GmbH & Co. KG, Alfeld 24,5 8.951 – – Gandersheimer Kreisblatt Gandersheimer Kreisblatt GmbH & Co. KG, Bad Gandersheim 24,2 5.365 – – Tabelle II – 44: Beteiligungen von Madsack an Tageszeitungsverlagen Quelle: Horst Röper, Media Perspektiven 5/2006; Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 164 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1.2.2 Daten zum Tageszeitungsmarkt Kartellrechtlich werden im Bereich der Tageszeitungen Lesermärkte für regionale und überregionale Abonnementzeitungen sowie Straßenverkaufszeitungen unterschieden. Zudem wird ein gesonderter Markt für Sonntagszeitungen abgegrenzt. Laut Auflagenstatistik der Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG), die sich wiederum auf die Daten der Informationsgesellschaft für Werbeträger e. V. (IVW) stützt, erzielten im 3. Quartal 2006 369 Tageszeitungen bundesweit eine Gesamtauflage von 21,09 Mio. Exemplaren. Davon entfielen 14,66 Mio. Exemplare auf regionale und lokale Abonnementzeitungen, ca. 4,80 Mio. auf Straßenverkaufszeitungen und ca. 1,63 Mio. auf überregionale Abonnement-Tageszeitungen. Die verkaufte Auflage der sechs von der ZMG als Sonntagszeitungen geführten Titel289 lag bei 3,83 Mio. Exemplaren. Die elektronischen Ausgaben von Tages- Anzahl 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Tages- und Sonntagszeitungen verkaufte Auflage in Mio. 423 420 414 408 402 398 393 388 385 385 381 379 377 30,8 30,5 30,2 29,9 29,4 29,0 28,5 28,3 27,9 27,1 26,4 25,9 25,1 Tabelle II – 45: Entwicklung der Titelzahl und Auflagen von Tages- und Sonntagszeitungen Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005 unter Bezug auf IVW (jeweils 4. Quartal) Abbildung II – 19: Auflagenentwicklung bei Tageszeitungen (jeweils bezogen auf das 1. Quartal) Quelle: ZMG Auflagenstatistik 289 Dazu zählt die ZMG neben den überregionalen Titeln (s. u. Tabelle II – 51) auch die regionalen Titel „B. Z. am Sonntag“, „Morgenpost für Sachsen am Sonntag“ und „Sonntag aktuell“. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk eine Zeitung pro Kreis/kreisfreie pro WohnStädte (in %) bevölkerung (in %) 1993 1997 1999 2001 2004 54,5 55,1 55,5 55,9 58,3 165 mindestens zwei Zeitungen pro Kreis/kreisfreie pro WohnStädte (in %) bevölkerung (in %) 38,8 41,1 41,4 41,9 42,1 45,5 44,9 44,5 44,1 41,7 61,2 58,9 58,6 58,1 57,9 Tabelle II – 46: Zeitungsdichte: Anzahl der Zeitungen mit lokalen Informationen pro Kreis/kreisfreie Stadt und pro Kopf Quelle: Walter J. Schütz, Media Perspektiven 5/2005 zeitungen (ePaper) sind im Hinblick auf ihre Auflagenhöhe derzeit noch unbedeutend. Die 41 Zeitungen, die ihre ePaper-Auflagen der IVW melden, erreichten insgesamt im 3. Quartal 2006 eine Auflage von 40.111 ePaper-Exemplaren. Titelzahl und Auflagenhöhe der Tages- und Sonntagszeitungen nehmen seit geraumer Zeit kontinuierlich ab (siehe Tabelle II – 45). Einen Überblick über die Auflagenentwicklung der einzelnen Gattungen der Tageszeitungen sowie der Sonntagszeitungen gibt Abbildung II – 19. Danach waren vor allem die lokalen und regionalen Abonnement-Tageszeitungen von größeren Auflagenverlusten betroffen. Für die Einschätzung der publizistischen Vielfalt ist zudem die Zeitungsdichte, d. h. die Anzahl der pro Region bzw. pro Kopf verfügbaren Tageszeitungen mit lokalen oder regionalen Informationen, relevant. Von sämtlichen deutschen Kreisen und kreisfreien Städten waren im Jahr 2004 58,3 % Zeitungsmonopole, 35,1 % verfügten über ein Angebot von zwei Tageszeitungen mit lokalen und regionalen Informationen, nur 6,6 % konnten mit mehr als zwei konkurrierenden Tageszeitungen aufwarten. 42,1 % der Wohnbevölkerung stand im Jahr 2004 nur eine lokale oder regionale Tageszeitung zur Verfügung. Die Verbreitungsgebiete von Monopolzeitungen und der Anteil der von ihnen versorgten Wohnbevölkerung haben sich stetig vergrößert (siehe Tabelle II – 46). 2.1.2.2.1 Regionale und lokale Abonnement-Tageszeitungen Nach ständiger Verwaltungspraxis und höchstrichterlicher Rechtsprechung zur deutschen Fusionskontrolle sind Abonnement-Tageszeitungen und Straßenverkaufszeitungen verschiedenen Lesermärkten zuzuordnen. Letztere unterscheiden sich sowohl von regionalen als auch von überregionalen Abonnement-Tageszeitungen in Breite und Tiefe der Berichterstattung, Art der Darstellung sowie in Nachrichten- und Berichtsschwerpunkten.290 Regionale Abonnement-Tageszeitungen sind mit einer verkauften Auflage von 14,66 Mio. Exemplaren291 und einer Reichweite von 62,6 % (Leser pro Ausgabe (LpA), Bevölkerung ab 14 Jahren)292 die auflagen- und reichweitenstärkste Zeitungsgattung. Bei einer bundesweiten Betrachtung der Auflagen von regionalen Abonnement-Tageszeitungen ist die WAZ-Gruppe mit einem Marktanteil von 8,93 % führend, gefolgt von der Verlagsgruppe Stuttgarter Zeitung/Rheinpfalz /Südwest Presse mit 8,51 % und der Axel Springer AG mit 7,10 % (siehe Tabelle II – 47). 290 291 292 Vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 29. 09. 1981 – Zeitungsmarkt München (Axel Springer Verlag/Münchener Merkur/tz) – WuW/E BGH 1854, 1856 f.; BGH, Beschluss vom 26. 05. 1987 – WuW/E BGH 2425, 2428 – Niederrheinische Anzeigenblätter; Abmahnung des BKartA vom 17. 11. 2005 – Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, S. 27 f. Angabe für das 3. Quartal 2006. Angabe für 2006; vgl. AG.MA/BDZV/ZMG unter www.bdzv.de. 166 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Verlagsgruppe ∅ Auflage pro Ausgabe (IVW III/2006) Titel (Mo.–Sa.) Marktanteil in % WAZ Westdeutsche Allgemeine Zeitung Westfälische Rundschau Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung Westfalenpost Ostthüringer Zeitung Thüringische Landeszeitung294 Thüringer Allgemeine Die Kitzinger Saale-Zeitung Meininger Tageblatt/Freies Wort gesamt Stuttgarter Zeitung/ Rheinpfalz /Südwest Presse gesamt Springer Hamburger Abendblatt Elmshorner Nachrichten Berliner Morgenpost (Mo.–So.) Bergedorfer Zeitung Ostsee-Zeitung Lübecker Nachrichten (Di.–So.) Leipziger Volkszeitung Dresdner Neueste Nachrichten Naumburger Tageblatt gesamt Ippen Münchner Merkur Oberbayerisches Volksblatt Westfälischer Anzeiger gesamt Oranienburger Generalanzeiger/Ruppiner Anzeiger/Gransee-Zeitung Leine Deister Zeitung Fehmarnsches Tageblatt Hessische/Niedersächsische Allgemeine gesamt Rotenburger Kreiszeitung Schongauer Nachrichten Isenhagener Kreisblatt Allgemeine Zeitung in % 919.573293 ⎫ ⎪ ⎬ 2,66 ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ 4,1 ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 356.290 ⎫ ⎪ ⎬ 1,08 ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 5.749 14.919 13.363 – – – 1,7 – – – 8,93 211.951 0,46295 0,7 238.730 317.915 318.739 98.040 12.967 5.001 44.313 0,70 0,82 0,82 0,33 – – – 1,1 1,3 1,3 0,5 – – – 0,77 – 0,40 – 0,38 0,30 0,63 0,08 – 1,2 – 0,6 – 0,6 0,5 1,0 0,1 – 271.786 72.319 144.462 26.568 1,20297 – 0,39 – 1,9 – 0,6 – 5.382 2.481 237.757 – – 0,71 – – 1,1 10.910 9.412 5.843 18.163 – – – – – – 1.247.656 296 in Mio. ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 1.309.894 Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten Die Rheinpfalz Südwest Presse gesamt Freie Presse gesamt Märkische Oderzeitung Pirmasenser Zeitung Kornwestheimer Zeitung Waiblinger Kreiszeitung Reichweite MA II/2005 8,51 255.149 10.610 150.350 19.257 165.193 111.800 283.072 29.609 15.407 1.040.447 7,10 ➝ Tabelle II – 47: Bundesweite Marktanteile der Verlagsgruppen bei regionalen und lokalen Abonnement-Tageszeitungen Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper in Media Perspektiven 5/2006; Media Perspektiven, Basisdaten 2005 und Unternehmensangaben. 293 294 295 296 297 Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZ-Gruppe 24,8 %. Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Gruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu, da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131-U-118/98). Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,21 Mio. bzw. 1,9 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft, zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigengemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei. Für 2004 gibt die Stuttgarter Zeitung eine Lesereichweite von 0,46 Mio. an, dies entspricht 0,7 %. Seit 29. 10. 2006 bringt die Axel Springer AG auch eine Sonntagsausgabe des Hamburger Abendblattes heraus. Zusammen mit der Kaufzeitung „tz München“. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 167 ➝ Verlagsgruppe Titel (Mo.–Sa.) ∅ Auflage pro Ausgabe (IVW III/2006) Marktanteil in % gesamt Holtzbrinck Main-Post Südkurier Der Tagesspiegel (Mo.–So.) Potsdamer Neueste Nachrichten Saarbrücker Zeitung Lausitzer Rundschau Trierischer Volksfreund Pfälzischer Merkur gesamt DuMont Kölner Stadt-Anzeiger/Kölnische Rundschau Mitteldeutsche Zeitung gesamt FAZ-Gruppe Frankfurter Neue Presse/Höchster Kreisblatt/ Taunus Zeitung/Nassauische Neue Presse/ Rhein-Main-Zeitung Märkische Allgemeine gesamt Gruner + Jahr Sächsische Zeitung Döbelner Anzeiger gesamt Süddeutsche Zeitung Südthüringer Presse Plus (Neue Presse, Coburg/Freies Wort/stz Südthüringer Zeitung/Meininger Tageblatt) Frankenpost gesamt ∅ Gesamtauflage – – – 0,3 0,48 0,40 0,29 – – 0,36 – – 0,7 0,6 0,4 – – 0,6 – – – 0,67 0,79 – 0,29 – 1,0 1,2 – 0,5 36.817 25.630 ⎫ ⎬ 0,58 ⎭ – – ⎫ ⎬ 0,9 ⎭ – – 20.915 43.959 16.373 29.756 283.072 29.609 15.407 11.504 – – – – 0,63 0,08 – – – – – – 1,0 0,1 – – 1,15 0,85 1,8 1,3 179.863 – – 162.043 0,43 0,7 0,79 – 1,2 – 0,29 0,5 – – 839.221 Cuxhavener Nachrichten Neue Westfälische Sächsische Zeitung Frankenpost Freies Wort/Südthüringer Zeitung Hannoversche Allgemeine Zeitung Neue Presse Aller Zeitung/ Wolfsburger Allgemeine Waldeckische Landeszeitung/Frankenberger Zeitung Peiner Allgemeine Zeitung Göttinger Tageblatt Schaumburger Nachrichten Oberhessische Presse Leipziger Volkszeitung Dresdner Neueste Nachrichten Naumburger Tageblatt Täglicher Anzeiger – – – 0,20 6,45 174.573 137.766 145.046 10.061 157.891 108.780 96.755 8.349 5,72 12.871 247.522 287.212 66.000 119.308 gesamt Madsack in % 946.030 gesamt DDVG in Mio. 20.376 72.976 2.779 44.816 Altmark-Zeitung Kreiszeitung, Syke Wildeshauser Zeitung Offenbach Post 732.913 ⎫ ⎬ ⎭ Reichweite MA II/2005 4,99 214.565 727.607 4,96 350.483 251.945 602.428 341.906 4,11 2,33 276.087 11.125 287.212 1,96 119.308 66.000 185.308 1,26 14.661.033 100 Tabelle II – 47: Bundesweite Marktanteile der Verlagsgruppen bei regionalen und lokalen Abonnement-Tageszeitungen Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper in Media Perspektiven 5/2006; Media Perspektiven, Basisdaten 2005 und Unternehmensangaben. 168 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1.2.2.2 Straßenverkaufszeitungen Mit einem bundesweiten Marktvolumen von 4,80 Mio. verkauften Exemplaren (IVW III/2006) stellen Straßenverkaufszeitungen nach den regionalen Abonnement-Tageszeitungen die zweitgrößte Zeitungsgattung dar. Die Reichweite der Kaufzeitungen insgesamt liegt bei 20,7 % (Leser pro Ausgabe (LpA), Bevölkerung ab 14 Jahren).298 Die „Bild“-Zeitung ist nach Angaben der Axel Springer AG die auflagenstärkste Zeitung Europas. In Deutschland nimmt sie bei den Straßenverkaufszeitungen eine marktbeherrschende Stellung ein und wird als einzige Straßenverkaufszeitung bundesweit verbreitet. Sie erscheint in einer Bundesausgabe und ist in 23 Regionen als Regionalausgabe mit ergänzenden lokalen Berichten aufgemacht (z. B. „Bild Berlin-Brandenburg“).m Im überwiegenden Teil Deutschlands ist die „Bild“-Zeitung keinerlei Wettbewerb durch andere Straßenverkaufszeitungen ausgesetzt. Konkurrierende Blätter gibt es nur in den Regionen Berlin, Hamburg, München, Köln/Bonn/Düsseldorf, Dresden/Chemnitz und in der Lausitz. Zuletzt hat die Axel Springer AG auf die neue Straßenverkaufszeitung „20cent Saar“ aus der Holtzbrinck-Gruppe mit dem Start einer Saarland-Ausgabe der „BILD“-Zeitung reagiert. Hierzu heißt es in einer Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 07. 04. 2005: „Unsere neue Regionalausgabe ist eine klare Antwort auf die Aktivitäten des Saarbrücker-Zeitungs-Konzerns mit ,20 Cent‘“. Der bereits im Mai 2004 vom Holtzbrinck-Konzern mit einer Auflage von 20.000 Exemplaren gestartete Titel „20cent Lausitz“ hatte die Axel Springer AG dagegen nicht zur Abspaltung einer weiteren Ausgabe von der Regionalausgabe Berlin-Brandenburg veranlasst; laut Presseberichten soll dort jedoch die „Bild“-Zeitung, anders als im restlichen Bundesgebiet, im Abonnement angeboten werden. Zitiert wird Verlagssprecher Tobias Fröhlich mit der Aussage: „Wenn jemand in unser Marktsegment Titel (Mo.–Sa.) Kernverbreitungsgebiet Verlagsgruppe Auflage III/2006 in % Bild B. Z. (Mo.–Fr.) bundesweit Berlin Springer Springer Springer gesamt Berliner Kurier (Mo.–So.) Hamburger Morgenpost Berlin Hamburg Mecom Group/ VSS Mecom Group/ VSS Mecom Group/ VSS gesamt Express Köln/Bonn/ DuMont Schauberg Düsseldorf Großraum Köln DuMont Schauberg Kölner Stadt-Anzeiger DIREKT Reichweite MA II/2006 in Mio. In % 3.716.330 187.864 3.904.194 77,46 3,92 81,38 11,49 0,44 17,7 0,7 139.995 111.234 251.229 2,92 2,32 5,24 0,29 0,29 0,4 0,4 220.801 4,60 0,69 1,1 10.342 0,26 – – DuMont Schauberg gesamt 231.143 4,86 Abendzeitung München, Nürnberg Johannes Friedmann 159.668 3,33 0,23 0,5 tz München Ippen 151.468 3,16 0,30 0,5 99.960 2,08 0,27 0,4 – – – – – – – – 4.797.662 100 – – Morgenpost Sachsen Dresden/ (gesamt, d. h. Dresdner Chemnitz Morgenpost und Chemnitzer Morgenpost) Gruner + Jahr 20cent Saar 20cent Lausitz Holtzbrinck Holtzbrinck Saarland Lausitz gesamt Tabelle II – 48: Auflage, Reichweite und bundesweiter Marktanteil von Straßenverkaufszeitungen Quelle: IVW, AG.MA 298 Angabe für 2006; vgl. AG.MA/BDZV/ZMG unter www.bdzv.de. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 169 eindringt, reagieren wir mit verstärkten vertrieblichen Maßnahmen“.299 So hat die Axel Springer AG im Dezember 1999 auch im Kölner Raum auf die Gratis-Zeitung „20 Minuten Köln“ mit einem eigenen Abwehrblatt geantwortet, bis sich der Newcomer wieder vom Markt zurückgezogen hat.300 Das Bundeskartellamt hat in seiner Untersagungsentscheidung zur Übernahme der ProSieben Sat.1 Media AG durch die Axel Springer AG einen bundesweiten Markt der Straßenverkaufszeitungen abgegrenzt und die Marktbeherrschung der „Bild“-Zeitung auf diesem Markt festgestellt.301 Geht man davon aus, dass die „Bild“-Zeitung die einzige national verbreitete Straßenverkaufszeitung ist, beträgt ihr Marktanteil 100 %. Bezieht man auch sämtliche – nur regional verbreitete – Straßenverkaufszeitungen in den Markt ein, so liegt der bundesweite Marktanteil der „Bild“-Zeitung bei 77,46 % (siehe Tabelle II – 48). Zusammen mit der von der Axel Springer AG in Berlin herausgegebenen Straßenverkaufszeitung „B. Z.“ beträgt der Marktanteil 81,38 %. Die Marktanteile der ohnehin nur regional aktiven Wettbewerber liegen deutlich darunter. Die von David Montgomery Verbreitungsgebiet Titel (Mo.–Sa.) Verlagsgruppe Auflage III/2006 Marktanteil in % Großraum Berlin Bild Berlin/Brandenburg B. Z. (Mo.–Fr.) Springer Springer Springer gesamt Mecom Group/ VSS 136.332 187.862 324.194 139.995 29,37 40,47 69,84 30,16 464.189 100 52.498 30.595 63,18 36,82 83.093 100 63.715 69.365 47,88 52,12 133.080 100 79.853 174.064 31,45 68,55 Berliner Kurier (Mo.–So.) gesamt Großraum Chemnitz Bild Chemnitz Chemnitzer Morgenpost Springer Gruner + Jahr gesamt Großraum Dresden Bild Dresden Dresdner Morgenpost Springer Gruner + Jahr gesamt Großraum Köln/Bonn Bild Köln-Bonn Express Köln/Bonn (Mo.–Sa./So.) Großraum Düsseldorf Bild Düsseldorf Express Düsseldorf Springer DuMont gesamt Springer DuMont gesamt Großraum Hamburg Bild Hamburg Hamburger Morgenpost Springer Mecom Group/ VSS gesamt Großraum München Bild München Abendzeitung Ausgabe München tz Springer Johannes Friedmann Ippen gesamt Saarland Bild Saarland 20cent Saar Springer Holtzbrinck gesamt Lausitz 20cent Lausitz Holtzbrinck Tabelle II – 49: Auflage von Straßenverkaufszeitungen in regionalen Märkten Quelle: IVW 299 300 301 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 05. 2005. Vgl. Urteil des BGH vom 20. 11. 2003, WRP 2004, 896 ff. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 19. 01. 2006, S. 42 f. 253.917 100 98.362 46.737 67,79 32,21 145.099 100 280.752 111.234 71,62 28,38 391.986 100 134.941 140.979 151.468 31,57 32,99 35,44 427.388 100 69.320 – – – – – – – 170 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten geführte Investorengruppe der Mecom Group plc. und der VSS Veronis Suhler Stevenson International Ltd. erreicht einen Marktanteil von 5,24 %; die Marktanteile der weiteren Wettbewerber liegen jeweils unter 5 %. Die Reichweite von „Bild“ liegt bei 11,49 Mio. Lesern täglich. Damit erreicht „Bild“ täglich (montags bis samstags) 17,7 % der Gesamtbevölkerung (Leser ab 14 Jahren; MA III/2006). Die Tabelle II – 49 stellt die „Bild“-Zeitung den konkurrierenden Straßenverkaufszeitungen auf regionalen Märkten gegenüber. Dabei ergibt sich, dass nur in den Regionen Dresden, Köln/Bonn und München die jeweilige Regionalausgabe der „Bild“-Zeitung von einer regionalen Straßenverkaufszeitung einer anderen Verlagsgruppe übertroffen wird. Marktführer in Berlin ist mit der „B. Z.“ eine weitere Kaufzeitung der Axel Springer AG. Titel (Mo.–Sa.) Verlag/Hauptgesellschafter Süddeutsche Zeitung Süddeutscher Verlag GmbH, München – Südwestdeutsche Medienholding GmbH (18,75 %) – Erbengemeinschaft Friedmann (18,75 %) – Gütergemeinschaft K. und C. Seidlein (18,75 %) – Rolf Goldschagg (18,75 %) – Familiengemeinschaft Schwingenstein GbR (16,67 %) – Erbengemeinschaft Dürrmeier (8,33 %) 432.825 27,53 1,11 1,7 FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main – Fazit-Stiftung Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH (56,37 % direkt + weitere indirekte Anteile) 362.579 23,06 0,95 1,5 Die Welt (+ Welt Kompakt, Mo.–Fr.) Axel Springer AG, Berlin 270.113 17,18 0,65 1,0 Frankfurter Rundschau Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main – DuMont Schauberg (0 %302 + 1 Stimme) – DDVG (40 %) – Karl Gerold Stiftung (10 %) 156.031 9,93 0,35 0,5 Handelsblatt (Mo.–Fr.) Handelsblatt GmbH, Düsseldorf – Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG (90 %) 141.565 9,01 0,51 0,8 Financial Times Deutschland Financial Times Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg – Gruner + Jahr AG & Co. KG (50 %) – Pearson plc. (50 %) 104.183 6,63 0,32 0,5 Die Tageszeitung taz Verlags- und Vertriebs GmbH, Berlin – taz-Genossenschaft (ca. 6.000 Mitglieder) 57.357 3,65 0,20 0,3 Neues Deutschland Neues Deutschland Druckerei und Verlag GmbH, Berlin – PDS (50 %) – Föderative Verlags-, Consulting- und Handels GmbH (50 %) 47.375 3,01 – – 100 – – gesamt Auflage III/2006 1.572.028 Marktanteil in % Reichweite MA II/2006 in Mio. in % Tabelle II – 50: Überregionale Abonnement-Tageszeitungen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 302 Die Verlagsgruppe DuMont Schauberg beabsichtigt, 50 % (+1 Stimme) am Verlag der Frankfurter Rundschau zu übernehmen, und hat dies am 18. 07. 2006 beim Bundeskartellamt angemeldet. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 171 2.1.2.2.3 Überregionale Abonnement-Tageszeitungen Überregionale Abonnement-Tageszeitungen erzielen mit einer Reichweite von insgesamt 5,7 % der Bevölkerung ab 14 Jahren (Leser pro Ausgabe (LpA))303 im Vergleich zu regionalen AbonnementTageszeitungen und Kaufzeitungen eine geringere Verbreitung. Nach Feststellung des BDZV lag die verkaufte Auflage der überregionalen deutschsprachigen Abonnement-Tageszeitungen im 3. Quartal 2006 bei 1,57 Mio. Exemplaren.304 Mit der „Welt Kompakt“, die überregional in verschiedenen Ballungsräumen vertrieben wird, hat die Axel Springer AG im Mai 2004 einen neuen Titel in diesem Segment auf den Markt gebracht. Der Marktanteil der „Welt“, deren Auflage die IVW nur zusammen mit der „Welt Kompakt“ ausweist, liegt mit 17,18 % hinter demjenigen der „Süddeutschen Zeitung“ (27,53 %) und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (23,06 %) (siehe Tabelle II – 50). 2.1.2.2.4 Sonntagszeitungen Sonntagszeitungen bilden kartellrechtlich einen eigenen Markt. Sie sind darauf ausgerichtet, den Leser am Sonntag mit tagesaktuellen Informationen zu versorgen und verlieren – wie jedes tagesaktuelle Printmedium – regelmäßig mit Erscheinen der nächsten Tageszeitung ihre Aktualität. Von den Sonntagsausgaben, die von einigen Tageszeitungen herausgegeben werden, unterscheiden sich die „eigenständigen“ überregionalen Sonntagszeitungen durch Themenauswahl und Tiefe der Berichterstattung sowie eine eigene Redaktion. Sonntagszeitungen sind wegen ihrer speziellen Ausrichtung auf den Sonntag als „Lesetag“ von den anderen Wochenzeitungen und wöchentlich erscheinenden aktuellen Zeitschriften zu unterscheiden.305 Überregionale Sonntagszeitungen sind die „Bild am Sonntag“, die „Welt am Sonntag“ und die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. „Bild am Sonntag“ und „Welt am Sonntag“ werden von der Axel Springer AG herausgegeben. Die „Bild am Sonntag“ ist mit einem Marktanteil von über 70 % marktbeherrschend (siehe Tabelle II – 51). Zudem verfügt die Axel Springer AG bei den Sonntagszeitungen, anders als ihre Konkurrenten, über ein weitestgehend exklusives Vertriebsnetz, das die bundesweite Haushalts- und Einzelhandelsbelieferung sicherstellt.306 Nach Presseberichten erwägt die Verlagsgruppe der Süddeutschen Zeitung ebenfalls die Herausgabe einer Titel Verbreitungsgebiet (Schwerpunkt) Typ Verlagsgruppe Auflage III/2006 in % Bild am Sonntag Welt am Sonntag Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung bundesweit Kauf Springer bundesweit, Regional- Abo Springer ausgaben für Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und München/Bayern Springer gesamt bundesweit Abo gesamt FAZ 2.014.352 403.619 73,68 14,76 2.417.971 88,45 315.816 2.733.787 Reichweite MA II/2006 in Mio. in % 10,62 1,34 16,3 2,1 11,55 – – 100 – – Tabelle II – 51: Überregionale Sonntagszeitungen Quelle: IVW, AG.MA 303 304 305 306 Angabe für 2006; vgl. AG.MA/BDZV/ZMG unter www.bdzv.de. Ohne die nur dreimal wöchentlich erscheinende „Tagespost mit ASZ“ und die türkischsprachige Deutschlandausgabe von „Hürriyet“. Vgl. zur kartellrechtlichen Abgrenzung von Tageszeitungen, Sonntagszeitungen und Wochenzeitungen KG WuW/E OLG 3804 und BGH WuW/E BGH 2433 – Gruner + Jahr/Zeit. Vgl. Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 96. 172 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten überregionalen Sonntagszeitung.307 Als eigenständige regionale Sonntagszeitung hat die Axel Springer AG im Hamburger Raum am 29. 10. 2006 das „Abendblatt Sonntags“ gestartet und ist damit der ebenfalls neu auf den Markt gebrachten Sonntagszeitung „Hamburger Morgenpost am Sonntag“ der Mecom Group/ VSS zuvorgekommen. Am 19. 11. 2006 hat der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag eine weitere regionale Sonntagszeitung in Norddeutschland, „SchleswigHolstein am Sonntag“, eingeführt. 2.1.2.2.5 Gesamtbetrachtung der Tagespresse im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung Mit Blick auf den für die KEK durch § 26 RStV vorgegebenen Bewertungsansatz zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sind die unterschiedlichen Vertriebsformen der Tageszeitungen (Straßen-/Einzelverkauf, Abonnement) ohne Relevanz. Auch wenn gerade bei den Boulevard-Zeitungen der Vertrieb im Straßenverkauf mit dem damit verbundenen täglich zu schaffenden Kaufanreiz dazu führen mag, dass sich diese Zeitungsgattung in Erscheinungsbild und Inhalt von Abonnement-Tageszeitungen unterscheidet, so kann im Rahmen der Konzentrationskontrolle zur Sicherung der Meinungsvielfalt grundsätzlich auf eine getrennte Bewertung beider Zeitungstypen verzichtet werden. Bei der Beurteilung von Meinungsmacht im bundesweiten Fernsehen anhand des Indikators des Zuschaueranteils wird ebenfalls nicht nach Genre oder Vertriebsweg (Free-TV, Pay-TV) des Fernsehprogramms differenziert. Die KEK hat der medienkonzentrationsrechtlichen Bewertung der geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG (Beschluss vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293) daher den Gesamtmarkt der Tagespresse zugrundegelegt, der gleichermaßen Abonnementund Kaufzeitungen umfasst, sowie Sonntagsausgaben von Tageszeitungen und „eigenständige“ Sonntagszeitungen, die – anders als Wochenzeitungen und -magazine – eine Fortsetzung der werktäglich erscheinenden Tageszeitungen darstellen. So wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Tagespresse jeden Tag ihre Leser erreicht und insofern dem täglich verfügbaren Fernsehund Hörfunkangebot vergleichbar ist. Danach ergab sich im Verfahren Az.: KEK 293 das in Tabelle II – 52 dargestellte Bild. Der Marktanteil der Axel Springer AG ist danach mit ca. 26 % (durchschnittliche täglich gewichtete Auflage) viermal so hoch wie der Anteil der nächstfolgenden Verlagsgruppe, der Stuttgarter Zeitungsgruppe. Die Marktstellung der Axel Springer AG in der Tagespresse ist damit überragend. Die weiteren mit Fernsehveranstaltern verflochtenen Verlagsgruppen haben deutlich schwächere Marktstellungen: Auf die Holtzbrinck-Gruppe entfällt ein Marktanteil von 4,51 %. Für Gruner + Jahr wurde im Verfahren Az.: KEK 293 ein Marktanteil von ca. 3,9 % ermittelt; nach der Veräußerung der Titel „Berliner Zeitung“ und „Berliner Kurier“ liegt der Marktanteil noch bei ca. 2,3 %. Die Verlagsgruppe Madsack erreicht einen Marktanteil von knapp 3,3 %. Die KEK hat in ihrer Entscheidung in Sachen ProSiebenSat.1 Media AG/Axel Springer AG entsprechend dem Leitbild des § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV Tageszeitungen als einen dem Fernsehen besonders eng verwandten medienrelevanten Markt in die Prüfung vorherrschender Meinungsmacht nach § 26 Abs. 1 RStV einbezogen. Die besondere „Verwandtschaftsnähe“ der Tagespresse zum bundesweiten Fernsehen ergibt sich aus den vergleichbaren, den potenziellen Meinungseinfluss charakterisierenden Leistungsmerkmalen. Dies sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig Suggestivkraft, Breitenwirkung und Aktualität (s. u. Kapitel III 2.1.1.3). Ausschlaggebend sind danach folgende Faktoren: 307 Vgl. Der Spiegel 45/2006, S. 126. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 173 – Tageszeitungen stellen ebenso wie das Fernsehen ein tagesaktuelles Medium dar. – Die Tageszeitungsreichweite bleibt nach Marktuntersuchungen hinter der Fernsehreichweite zurück.308 Der geringeren Reichweite steht allerdings eine hohe zeitliche und räumliche Disponibilität dieses Mediums gegenüber. So können Tageszeitungen unabhängig von den technischen Voraussetzungen an jedem beliebigen Ort und zu jeder beliebigen Zeit vom Verlagsgruppe Springer Titel Hamburger Abendblatt (Mo.–Sa.)309 Elmshorner Nachrichten (Mo.–Sa.) Berliner Morgenpost (Mo.–So.) Bergedorfer Zeitung (Mo.–Sa.) Ostsee-Zeitung (Mo.–Sa.) Lübecker Nachrichten (Di.–So.) Leipziger Volkszeitung (Mo.–Sa.) Dresdner Neueste Nachrichten (Mo.–Sa.) Naumburger Tageblatt (Mo.–Sa.) Bild (Mo.–Sa.) Bild am Sonntag B. Z. (Mo.–So.) Die Welt (Mo.–Sa.) Welt am Sonntag gesamt Stuttgarter zeitung/ Rheinpfalz / Südwest Presse Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten (Mo.–Sa.) Die Rheinpfalz (Mo.–Sa.) Südwest Presse gesamt (Mo.–Sa.) Freie Presse gesamt (Mo.–Sa.) Märkische Oderzeitung (Mo.–Sa.) Pirmasenser Zeitung (Mo.–Sa.) Kornwestheimer Zeitung (Mo.–Sa.) Leonberger Kreiszeitung (Mo.–Sa.) Waiblinger Kreiszeitung (Mo.–Sa.) Sonntag aktuell gesamt ∅ Auflage pro Ausgabe (IVW II/2005) ∅ Auflage täglich gewichtet Anteil am ∅ der täglich gewichteten Gesamtauflage Reichweite (MA II/2005) in Mio. in % 270.011 231.438 0,77 1,2 10.939 149.900 19.288 165.932 111.351 270.770 32.464 9.376 149.900 16.533 142.227 95.444 232.089 27.826 – 0,40 – 0,38 0,30 0,63 0,08 – 0,6 – 0,6 0,5 1,0 0,1 – 11,82 10,90 0,48 0,61 1,16 – 18,2 16,8 0,7 0,9 1,8 16.114 3.761.497 1.998.201 209.403 232.036 405.507 13.812 3.224.140 285.457 179.131310 198.888 57.930 (17,39 %) 7.653.413 4.864.191 26,24 200.604 171.946 0,46311 0,7 243.462 325.523 331.339 103.447 13.523 4.488 208.682 279.020 284.005 88.669 11.591 3.847 0,70 0,82 0,82 0,33 – – 1,1 1,3 1,3 0,5 – – 15.771 13.518 – – 45.259 931.016 38.793 133.002 – – 2.214.432 1.233.073 6,65 ➝ Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen) einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293) Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen. 308 309 310 311 Nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation erreichte das Fernsehen an einem Durchschnittstag im Jahr 2005 89 % der Bevölkerung, die Tageszeitungen 51 % (Mo.–So., 5:00–2:00 Uhr, Personen ab 14 Jahre). Seit 29. 10. 2006 bringt die Axel Springer AG auch eine Sonntagsausgabe des Hamburger Abendblatts heraus. Der gewichtete Wert entspricht nicht dem von der IVW ausgewiesenen Wert „Mo.–Sa./So.“, denn die IVW teilt die wöchentliche Gesamtauflage durch 6, da die Sonnabend- und Sonntagsausgabe nur gemeinsam mit Anzeigen belegt werden können. Für die Berechnung der KEK ist dagegen die tägliche Auflagenhöhe entscheidend, die wöchentliche Gesamtauflage wird daher durch 7 geteilt. Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,21 Mio. bzw. 1,9 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft, zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigengemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei. Für 2004 gibt die Stuttgarter Zeitung eine Leserreichweite von 0,46 Mio. an, dies entspricht etwa 0,7 %. 174 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Verlagsgruppe Titel ∅ Auflage pro Ausgabe (IVW II/2005) ∅ Auflage täglich gewichtet Anteil am ∅ der täglich gewichteten Gesamtauflage Reichweite (MA II/2005) in Mio. WAZ Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Mo.–Sa.) Westfälische Rundschau (Mo.–Sa.) Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung (Mo.–Sa.) Westfalenpost (Mo.–Sa.) Ostthüringer Zeitung (Mo.–Sa.) Thüringische Landeszeitung (Mo.–Sa.)313 Thüringer Allgemeine (Mo.–Sa.) Die Kitzinger (Mo.–Sa.) Saale-Zeitung (Mo.–Sa.) Meininger Tageblatt/Freies Wort Meiningen (Mo.–Sa.) gesamt DDVG Cuxhavener Nachrichten (Mo.–Sa.) Neue Westfälische (Mo.–Sa.) Frankfurter Rundschau (Mo.–Sa.) Sächsische Zeitung (Mo.–Sa.) Morgenpost Sachsen (Mo.–Sa.) Morgenpost am Sonntag Frankenpost (Mo.–Sa.) Südthüringer Presse Plus (Neue Presse, Coburg/Freies Wort/stz Südthüringer Zeitung) (Mo.–Sa.) gesamt Ippen Münchner Merkur (Mo.–Sa.) tz München (Mo.–Sa.) Oberbayerisches Volksblatt (Mo.–Sa.) Westfälischer Anzeiger gesamt (Mo.–Sa.) Oranienburger Generalanzeiger/ Ruppiner Anzeiger/GranseeZeitung (Mo.–Sa.) Leine Deister Zeitung (Mo.–Sa.) Fehmarnsches Tageblatt (Mo.–Sa.) Hessische/Niedersächsische Allgemeine gesamt (Mo.–Sa.) Rotenburger Kreiszeitung (Mo.–Sa.) ⎫ ⎪ ⎪ ⎬ ⎪ ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 973.946312 380.568 ⎫ ⎪ ⎪ ⎬ ⎪ ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 834.811 326.201 in % ⎫ ⎪ ⎪ ⎬ 2,66 ⎪ ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ 1,08 ⎪ ⎭ – – – ⎫ ⎪ ⎪ ⎬ 4,1 ⎪ ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ 1,7 ⎪ ⎭ – – – 5.914 15.149 14.223 5.069 12.985 12.191 1.389.800 1.191.257 13.028 11.167 – – 252.659 169.364 301.036 101.572 69.703 68.888 124.305 216.565 145.169 258.031 87.062 9.958 59.047 106.547 0,67 0,36 0,79 0,24 – – 0,29 1,0 0,6 1,2 0,4 – – 0,5 1.100.555 893.546 203.580 156.381 72.544 174.497 134.041 62.181 ⎫ ⎬ 1,20 ⎭ – ⎫ ⎬ 1,9 ⎭ – 148.890 127.620 0,39 0,6 27.471 23.547 – – 5.320 2.333 245.026 4.560 2.000 210.022 – – 0,71 – – 1,1 11.270 9.660 – – 6,42 4,82 ➝ Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen) einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293) Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen. 312 313 Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZ-Gruppe 24,8 %. Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Gruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu, da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131-U-118/98). Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 175 ➝ Verlagsgruppe Titel ∅ Auflage pro Ausgabe (IVW II/2005) ∅ Auflage täglich gewichtet Anteil am ∅ der täglich gewichteten Gesamtauflage Reichweite (MA II/2005) in Mio. Schongauer Nachrichten (Mo.–Sa.) Allgemeine Zeitung + Isenhagener Kreisblatt (Mo.–Sa.) Altmark-Zeitung (Mo.–Sa.) Kreiszeitung, Syke (Mo.–Sa.) Wildeshauser Zeitung (Mo.–Sa.) Offenbach Post (Mo.–Sa.) gesamt Holtzbrinck Main-Post (Mo.–Sa.) Südkurier (Mo.–Sa.) Der Tagesspiegel (Mo.–So.) Potsdamer Neueste Nachrichten (Mo.–Sa.) Saarbrücker Zeitung (Mo.–Sa.) Lausitzer Rundschau (Mo.–Sa.) Trierischer Volksfreund (Mo.–Sa.) Pfälzischer Merkur (Mo.–Sa.) Handelsblatt (Mo.–Fr.) gesamt DuMont314 Kölner Stadt-Anzeiger/Kölnische Rundschau (Mo.–Sa.) Express (Mo.–Sa./So.) Mitteldeutsche Zeitung (Mo.–Sa.) Naumburger Tageblatt (Mo.–Sa.) gesamt Gruner + Jahr315 Berliner Zeitung (Mo.–Sa.) Sächsische Zeitung (Mo.–Sa.) Berliner Kurier (Mo.–So.) Morgenpost Sachsen (Mo.–Sa.) Morgenpost am Sonntag Döbelner Anzeiger (Mo.–Sa.) Financial Times Deutschland (Mo.–Fr.) gesamt in % 9.525 8.164 – – 5.877 5.037 – – 21.566 75.356 2.941 46.847 18.485 64.591 2.521 40.155 – – – 0,20 – – – 0,3 1.034.927 887.080 143.336 141.289 146.776 10.230 122.859 121.105 146.776 8.769 0,48 0,40 0,29 – 0,7 0,6 0,4 – 165.098 116.858 98.732 8.872 143.591 141.513 100.164 84.627 7.605 102.565 – 0,36 – – 0,50 – 0,6 – – 0,8 974.782 835.983 364.866 312.742 1,15 1,8 242.240 284.573 16.114 207.634 243.920 13.812 0,76 0,85 – 1,2 1,3 – 907.793 778.108 182.577 301.036 129.478 101.572 69.703 11.869 100.859 156.495 258.031 129.478 87.062 9.958 10.173 72.042 0,45 0,79 0,32 0,24 – – 0,27 0,7 1,2 0,5 0,4 – – 0,4 897.094 723.239 4,78 4,51 4,20 3,90 ➝ Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen) einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293) Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen. 314 315 Die Verlagsgruppe DuMont Schauberg beabsichtigt, 50 % (+1 Stimme) am Verlag der Frankfurter Rundschau zu übernehmen, und hat dies am 18. 07. 2006 beim Bundeskartellamt angemeldet. Gruner + Jahr werden bei der Auflagenberechnung für das 2. Quartal 2005 hier die Titel „Berliner Zeitung“ und „Berliner Kurier“ zugerechnet, da das Bundeskartellamt die Veräußerung der Berliner Verlag GmbH & Co. an die Holtzbrinck-Gruppe untersagt hatte. Der Verlag wurde Ende 2005 an ein Konsortium, bestehend aus Mecom Group plc. und Veronis Suhler Stevenson International Ltd., veräußert. 176 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Verlagsgruppe FAZ-Gruppe Titel ∅ Auflage pro Ausgabe (IVW II/2005) Frankfurter Allgemeine Zeitung (Mo.–Sa.) Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Frankfurter Neue Presse/Höchster Kreisblatt/ Taunus Zeitung/ Nassauische Neue Presse/ Rhein-Main-Zeitung (Mo.–Sa.) Märkische Allgemeine (Mo.–Sa.) gesamt Madsack Hannoversche Allgemeine Zeitung (Mo.–Sa.) Neue Presse (Mo.–Sa.) Aller Zeitung/ Wolfsburger Allgemeine (Mo.–Sa.) Waldeckische Landeszeitung/ Frankenberger Zeitung (Mo.–Sa.) Peiner Allgemeine Zeitung (Mo.–Sa.) Göttinger Tageblatt (Mo.–Sa.) Schaumburger Nachrichten (Mo.–Sa.) Oberhessische Presse (Mo.–Sa.) Leipziger Volkszeitung (Mo.–Sa.) Dresdner Neueste Nachrichten (Mo.–Sa.) Täglicher Anzeiger (Mo.–Sa.) gesamt Süddeutsche Süddeutsche Zeitung (Mo.–Sa.) Südthüringer Presse Plus (Neue Zeitung Presse, Coburg/Freies Wort/stz Südthüringer Zeitung) (Mo.–Sa.) Donau Kurier (Mo.–Sa.) Frankenpost (Mo.–Sa.) gesamt ∅ Gesamtauflage ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ ∅ Auflage täglich gewichtet Anteil am ∅ der täglich gewichteten Gesamtauflage Reichweite (MA II/2005) in Mio. in % 375.772 322.090 0,95 1,5 310.553 44.365 – – 191.326 163.994 – – 0,43 0,7 ⎫ ⎪ ⎬ 0,58 ⎪ ⎭ ⎫ ⎪ ⎬ 0,9 ⎪ ⎭ 172.411 147.781 1.050.062 678.230 217.442 37.070 ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 3,67 186.379 31.774 – – 26.232 22.485 – – 21.528 18.453 – – 45.422 16.844 38.933 14.438 – – – – 30.163 270.770 32.464 25.854 232.089 27.826 – 0,63 0,08 – 1,0 0,1 11.737 10.060 – – 709.672 608.290 444.440 124.305 380.949 106.547 1,16 0,29 1,8 0,5 86.499 68.888 74.142 59.047 0,22 – 0,3 – 724.132 620.685 25,50 Mio. 3,28 3,35 316 ca. 18,54 Mio. 100 Tabelle II – 52: Marktanteile der Verlagsgruppen an der durchschnittlichen täglichen Gesamtauflage im Bereich der regionalen und überregionalen Tageszeitungen (Kaufzeitungen, Abonnement-Tageszeitungen) einschließlich Sonntagszeitungen (Az.: KEK 293) Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper in Media Perspektiven 6/2004 und Unternehmensdarstellungen. 316 Dieser Wert wurde anhand von IVW-Angaben wie folgt berechnet: Gesamtauflage Tageszeitungen (21,66 Mio.) minus Sonntagsausgaben (0,81 Mio.) = Wochentagsauflage (20,85 Mio.), Wochentagsauflage (20,85 Mio.) × 6 + Sonntagszeitungen (3,84 Mio.) + Sonntagsausgaben (0,81 Mio.) = Wochenauflage (129,75 Mio.), Wochenauflage (129,75 Mio.) : 7 = durchschnittliche Tagesauflage (18,54 Mio.). Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 177 Leser konsumiert werden. Damit verbunden ist die Möglichkeit der wiederholten Nutzung (Verstärkungswirkung). – Bei der Suggestivkraft reichen Tageszeitungen im Allgemeinen nicht an das Fernsehen heran. Tageszeitungen nutzen die Kommunikationsformen Text und unbewegtes Bild; Ton und Bewegtbild stehen diesem Medium nicht zur Verfügung. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren hat die KEK im Verfahren Az.: KEK 293 den Meinungseinfluss der Tagespresse mit zwei Drittel desjenigen des Fernsehens bewertet. Unter Zugrundelegung dieses Gewichtungsansatzes kam die KEK zu dem Ergebnis, dass der über die Tagespresse vermittelte potenzielle Meinungseinfluss der Axel Springer AG mit ihrem Marktanteil von 26 % in etwa einem Zuschaueranteil im bundesweiten Fernsehen von 17 % vergleichbar ist. Kombiniert mit dem Zuschaueranteil der ProSiebenSat.1 Media AG, der im Referenzzeitraum des Verfahrens bei 22,06 % lag, wäre nach Auffassung der KEK die Grenze zu vorherrschender Meinungsmacht überschritten worden. Sie hat daher die Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG nicht als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt. 2.1.2.3 Fazit Im Tageszeitungsmarkt erzielen wenige Verlagsgruppen hohe Auflagenmarktanteile. Legt man der Betrachtung einen im obigen Sinne definierten Gesamtmarkt der Tagespresse zugrunde, so erreichen die drei größten Verlagsgruppen einen Marktanteil von knapp 40 %. Eine Sonderstellung nimmt die bundesweit verbreitete „Bild“-Zeitung der Axel Springer AG ein, auf die allein ein Auflagenmarktanteil von ca. 17 % entfällt (s. o. Tabelle II – 52). Den großen Verlagsgruppen steht eine Vielzahl kleiner und mittlerer Verlage gegenüber, die die lokale und regionale Berichterstattung abdecken. Dabei wird in mehr als der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte nur eine Tageszeitung mit lokalen oder regionalen Informationen angeboten. Einem Fortschreiten der horizontalen Konzentration, die sich auch negativ auf die Meinungsvielfalt auswirken kann, werden durch die Pressefusionskontrolle Grenzen gesetzt. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt durch diagonale Verflechtungen von Tagespresse und bundesweitem Fernsehen sind derzeit nicht zu befürchten: Angesichts der nicht zurechenbaren Fernsehbeteiligung der Axel Springer AG an der ProSiebenSat.1-Gruppe, der geringen Zuschaueranteile des der Verlagsgruppe Holtzbrinck zuzurechnenden Programms Gute Laune TV, des reduzierten Umfangs der Zeitungsaktivitäten von Gruner + Jahr sowie der zeitlichen Beschränkung des Programmfensters der AZ Media TV GmbH sind die Verflechtungen zwischen Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen und Tageszeitungsverlagen als eher schwach ausgeprägt zu bewerten. 2.1.3 Programmzeitschriften Nach der DSF-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts317 erfordert das Gebot der Vielfaltsicherung auch die Berücksichtigung vertikaler Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Eigentümern von Programmzeitschriften. Programmzeitschriften enthalten im Kern die Programmleisten („Listings“), die das Programmangebot eines Senders im Tagesverlauf, ggf. mit knappen Inhaltsangaben, darstellen. Die Programminformationen und begleitendes Bild- und Textmaterial werden den Verlagen von den Sendern zur Verfügung gestellt, von den einzelnen Zeitschriften jedoch individuell gestaltet. Als Mittler haben sich zudem Presse-Programm-Service-Unternehmen etabliert, die die Programm317 Vgl. BVerfGE 95, 163,173. 178 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten informationen der Sender für die Verlage aufbereiten. Der Programmteil wird von einem redaktionellen Teil, dem Mantel, umgeben, den die Verlage selbst gestalten oder gestalten lassen. Im redaktionellen Teil werden entsprechend der Auswahl durch die Redaktion einzelne Spartenangebote (Spielfilm, Serie, Sport etc.) durch Berichte und Besprechungen ergänzt. Der redaktionelle Anteil beträgt bis zu ca. 50 % des Gesamtumfangs. Branchenüblich sprechen die Programmzeitschriften für einzelne Sendungen Empfehlungen aus und/oder beurteilen einzelne Programmangebote, insbesondere Spielfilme. Die Herausgabe einer Programmzeitschrift kann Teil der vertikalen Integrationsstrategie eines Fernsehveranstalters sein. Zugleich stellt sie sich aus der Sicht eines diversifizierten Medienkonzerns als ein Fall diagonaler Konzentration dar, bei der ein Unternehmen verschiedene Medienmärkte miteinander verknüpft. Dabei spielen u. a. Strategien eine bedeutende Rolle, die auf Synergievorteile in Form von Cross-Promotion abzielen. Unter Cross-Promotion ist im weitesten Sinne eine redaktionelle Überkreuzwerbung für unterschiedliche Produkte des Medienkonzerns zu verstehen.318 Eine gegenüber sonstigen Publikumszeitschriften (s. u. 2.1.4) gesonderte Betrachtung der Programmzeitschriften ist aufgrund ihres speziellen Fernsehbezugs geboten; denn der potenzielle Meinungseinfluss von Programmtiteln bezieht sich unmittelbar auf die Programmauswahl. Über redaktionelle Angebote, z. B. in Form von Spielfilmbewertungen oder die Präsentation von bestimmten Sendungen, kann Einfluss auf die Programmauswahl des Zuschauers genommen werden. Ein im Markt für Programmzeitschriften tätiges Verlagsunternehmen, das mit einem Fernsehveranstalter verflochten ist, hat somit in weitaus höherem Maße, als es etwa den Tageszeitungen mit ihren Programmhinweisen möglich ist, die Gelegenheit, eigene Fernsehprogramme bevorzugt darzustellen und deren Erfolgschancen am Markt zu erhöhen. Wettbewerbsrechtliche Schranken unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung redaktioneller Werbung, die den Verleger verpflichten könnten, über das Programmangebot der Fernsehsender entsprechend ihren Zuschaueranteilen zu berichten, bestehen nicht.319 Diese Gestaltungsfreiheit kann nicht nur – bezogen auf einzelne Sendungen – zu höheren Zuschaueranteilen, sondern mittel- und längerfristig auch zu einer Verstärkung der Publikumsbindung an bestimmte Programme führen. Der Herausgeber einer Verlag Programmzeitschrift Fernsehsender Heinrich Bauer Verlag KG Auf einen Blick TV Hören und Sehen Fernsehwoche TV Klar TV Movie TV 14 tv world TV Pur RTL II (31,5 %) Axel Springer AG Hörzu (wö.) Funkuhr (wö.) TV Neu (wö.) Bildwoche (wö.) TV Digital (14-t.) 48,19 % an der Sat.1 Beteiligungs GmbH, die 24,9 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält (Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live und die Pay-TV-Programme Sat.1 Comedy, kabel eins classics, Movie Channel, Lifestyle + weitere noch nicht auf Sendung befindliche digitale Spartenprogramme); mittelbar 27 % an der Veranstalterin des bundesweiten Programms „24“ (noch nicht auf Sendung) Burda Verlag TV Spielfilm TV Today RTL II (1,1 %) Focus TV Gesundheit (100 %) Tabelle II – 53: Verflechtungen von Programmzeitschriftenverlagen und Fernsehsendern Quelle: KEK 318 319 Vgl. Gunnar Bender, Cross-Media-Ownership, Heidelberg 1999, S. 71. Vgl. Urteil des OLG Hamburg vom 14. 04. 2005 – 5 U 96/04 – AfP 2005, 282 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 179 Programmzeitschrift wird zwar berücksichtigen müssen, dass seine Leser an einer Präsentation der Programme interessiert sind, die sich an dieser Zielgruppe orientiert. Das muss ihn aber nicht hindern, einen oder mehrere seiner Programmtitel speziell auf die Zielgruppe der Sender auszurichten, die zum Unternehmensverbund gehören. Dabei kann er sich durch nur ihm bereitgestelltes exklusives Bildmaterial und besondere Hintergrundinformationen sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Eine marktstarke Stellung im Bereich der Programmzeitschriften ist für die Prüfung der Entstehung vorherrschender Meinungsmacht deshalb von besonderem Gewicht. Die in Tabelle II – 53 aufgeführten drei der vier größten Verlage im Programmzeitschriftenmarkt sind auch an Fernsehveranstaltern (mittelbar) beteiligt. Im Berichtszeitraum wurden andere unternehmerische Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Programmzeitschriftenverlagen gelöst: Gruner + Jahr ist nach der Veräußerung von „TV Today“ nicht mehr auf dem Markt der Programmzeitschriften aktiv. Der WAZ-Konzern (u. a. „Gong“, „Bild + Funk“, „TV Direkt“) hat seine Beteiligung an der RTL Group aufgegeben. 2.1.3.1 Entwicklung des Markts für Programmzeitschriften Programmzeitschriften stellen die reichweitenstärkste Gattung unter den Publikumszeitschriften dar (siehe Abbildung II – 21 unter 2.1.4.1). Die durchschnittliche jährliche Gesamtauflage der IVWgemeldeten Programmzeitschriften liegt seit dem Jahr 2003 bei ca. 18,3 Mio. Exemplaren und stieg zuletzt im Jahr 2006 auf rund 19 Mio. Exemplare. Es gibt fünf Verlage, die 23 IVW-gemeldete Programmzeitschriften herausgeben.320 Im Heinrich Bauer Verlag erscheinen sieben Titel, in der WAZ-Gruppe sechs Titel, in der Springer-Verlagsgruppe fünf Titel und bei Burda zwei Titel (einschließlich Verlagsgruppe Milchstraße). Von den 23 Titeln 1) Wert für die ersten drei Quartale 2006 Abbildung II – 20: Entwicklung der Auflage bei Programmzeitschriften Quelle: IVW 320 Dabei weist die WAZ-Gruppe drei ihrer Programmzeitschriften zusammen aus; sie werden von der IVW als ein Titel gezählt. Die IVW gibt daher eine Anzahl von insgesamt 21 IVW-gemeldeten Titeln an. 180 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten sind dreizehn Wochentitel, sechs erscheinen 14-täglich, vier vier-wöchentlich. Auf die sechs 14-täglichen Titel entfällt mittlerweile die Hälfte der verkauften Auflage (ungewichtet). Die Titel sind nach Aufmachung, Inhalt, Umfang und Preis unterschiedlich positioniert. Der Vertrieb erfolgt überwiegend im Abonnement, aber auch im Wege des Einzelverkaufs. Die sachliche Marktabgrenzung für Programmzeitschriften ist in der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis nicht abschließend geklärt. Das Landgericht München hat im Fall „Gratisverteilung von ‚TV Digital‘“ ausgeführt, dass der relevante Markt in diesem Verfahren der Markt der 14-täglichen Programmzeitschriften sei; ein-, drei- und vierwöchige Fernsehzeitschriften seien wegen des unterschiedlichen Lese- und Kaufverhaltens, der anderen Preisgestaltung sowie einer differenzierenden Aktualität nicht als Substitut anzusehen.321 Nicht zu unterscheiden ist nach einem weiteren Urteil des Landgerichts München hingegen nach Programmzeitschriften für Abonnement-Fernsehen und solchen für frei empfangbares Fernsehen. Mit der zunehmenden Verbreitung und Erweiterung des Angebots an Abonnement-Fernsehen habe auf der Ebene der Programmzeitschriften eine „Vermischung“ von Abo- und Free-TV stattgefunden, so dass von einem einheitlichen Markt auszugehen sei.322 Bildet man danach einen eigenen Markt für wöchentlich erscheinende Programmzeitschriften (siehe Tabelle II – 54), so ist der Bauer-Verlag mit einem Marktanteil von 48,40 % führend. Der Marktanteil der Axel Springer AG mit ihren vier Wochentiteln „Hörzu“, „Funkuhr“, „TV neu“ und „Bildwoche“ liegt bei 36,47 %. Auch auf dem Markt der 14-täglich erscheinenden Programmzeitschriften erreicht der BauerVerlag mit 45,87 % den höchsten Marktanteil. An zweiter Stelle steht die Burda-Verlagsgruppe (Marktanteil 23,48 %). Die Axel Springer AG ist in dieses Segment mit „TV Digital“ in kurzer Zeit erfolgreich eingedrungen (Marktanteil 19,79 %). Für den das komplette Premiere-Programm abbildenden Titel besteht eine Vertriebskooperation mit der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Danach bietet Premiere für die Dauer von fünf Jahren als exklusiver Handelsvertreter die Programmzeitschrift ihren Abonnenten an. Die Axel Springer AG hat zudem den Abonnentenstamm des von Premiere herausgegebenen Vorgängertitels „tv komplett“ bzw. „tv kofler“ übernommen. Die redaktionelle Freiheit über Art und Weise der Darstellung verbleibt laut Kooperationsvertrag beim Verlag.323 Die Axel Springer AG hat mittlerweile weitere Ausgaben von „TV Digital“, die speziell auf die Digital-Programmangebote von Kabel Deutschland sowie von tividi und arena zugeschnitten sind, auf den Markt gebracht. Nach Presseberichten ist auch eine spezielle Ausgabe für das per Internet verbreitete Digital-TV-Angebot „T-Home“ der Deutschen Telekom AG geplant.324 „TV Digital“ wird auch digital vertrieben und ist im Internet abrufbar. Dabei können einzelne Bilder aus Spielfilmen per Diashow betrachtet werden. Der Konkurrenztitel „tv world“ aus dem Bauer-Verlag wurde im August 2006 umpositioniert: Der Titel fasst die Digitalfernsehangebote von Premiere, Kabel Deutschland, ish und iesy in einer Ausgabe zusammen und wird nur noch im Abonnement angeboten. Betrachtet man alle Programmzeitschriften insgesamt (IVW-gemeldete Titel, wöchentlich gewichtete Auflage im 3. Quartal 2006 (Auflage × Anzahl der Ausgaben pro Jahr : 52, siehe Tabelle II – 55), so steht die Axel Springer AG mit einem Marktanteil von 29,14 % an zweiter Stelle hinter der Bauer-Verlagsgruppe mit 47,42 %. An dritter Stelle folgt die WAZ-Gruppe (Marktanteil 12,20 %). Die „Hörzu“ erzielt mit 12,24 % den höchsten Marktanteil unter den Programmzeitschriften und mit 4,19 Mio. Lesern die höchste Reichweite unter den wöchentlichen Titeln. 321 322 323 324 Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Urteil des LG München vom 07. 04. 2004 – 33 O 5243/04 – ZUM 2004, 583, 586. Urteil des LG München vom 21. 03. 2006 – 33 O 24781/04 – TV Digital, WuW/E, DE-R 1708. OLG Hamburg, Urteil vom 14. 04. 2005, abgedruckt in AfP 2005, S. 282 f. Financial Times Deutschland vom 06. 09. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Programmzeitschrift 181 verkaufte Auflage III/2006 in % Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % wöchentliche Titel Bauer Auf einen Blick TV Hören und Sehen Fernsehwoche TV Klar Σ 1.509.704 1.057.774 656.778 456.087 3.680.343 19,85 13,91 8,64 6,00 48,40 3,51 3,05 2,52 1,06 5,4 4,7 3,9 1,6 Springer Hörzu Funkuhr TV Neu Bildwoche Σ 1.552.327 755.011 200.113 265.663 2.773.114 20,42 9,93 2,63 3,49 36,47 4,19 1,86 0,67 1,14 6,4 2,9 1,0 1,7 1,13 1,01 0,80 0,41 1,7 1,6 1,2 0,6 – – 6,20 5,02 – 9,5 7,7 – WAZ Gong Bild + Funk Super TV Die Zwei Σ GeraNova Bruckmann TV piccolino ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 766.392 146.157 912.549 ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 10,08 1,92 12,00 237.024 3,12 7.603.030 100 Bauer TV Movie TV 14 tv world Σ 1.879.801 2.391.067 – 4.270.868 20,19 25,68 45,87 Burda/ Verlagsgruppe Milchstraße TV Spielfilm TV Today Σ 1.559.699 627.111 2.186.810 16,75 6,73 23,48 Springer TV Digital 1.843.065 19,79 1,80 2,8 WAZ TV Direkt 1.008.442 10,83 1,71 2,6 Σ 14-tägliche Titel 9.309.185 100 Bauer TV Pur (4-wö.) 759.845 45,84 0,90 1,4 WAZ nur TV (4-wö.) 522.469 31,52 – – GeraNova Bruckmann TV 4 × 7 (4-wö.) TV Sünde & TV 4 Men (4-wö.) Σ 304.756 70.393 375.149 18,38 4,24 22,62 – – – – 1.657.463 100 Σ wöchentliche Titel 14-tägige Titel ⎫ ⎬ ⎭ 8,57 ⎫ ⎬ ⎭ 13,2 seltener Σ seltenere Titel Σ alle IVW-gemeldeten Programmzeitschriften 18.569.678 Tabelle II – 54: Marktanteile bei Programmzeitschriften (getrennt nach Erscheinungsweise) Quelle: IVW, AG.MA 182 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Programmzeitschrift verkaufte Auflage III/2006 pro Ausgabe wöchentlich gewichtet Marktanteil in % Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % Bauer Auf einen Blick (wö.) TV Hören und Sehen (wö.) Fernsehwoche (wö.) TV Klar (wö.) TV Movie (14-t.) TV 14 (14-t.) tv world (14-t.) TV Pur (4-wö.) Σ 1.509.704 1.057.774 656.778 456.087 1.879.801 2.391.067 – 759.845 8.711.056 1.509.704 1.057.774 656.778 456.087 939.900 1.204.243 – 189.961 6.014.447 11,90 8,34 5,18 3,59 7,41 9,50 – 1,50 47,42 3,51 3,05 2,52 1,06 6,20 5,02 – 0,90 5,4 4,7 3,9 1,6 9,5 7,7 – 1,4 Springer Hörzu (wö.) Funkuhr (wö.) TV Neu (wö.) Bildwoche (wö.) TV Digital (14-t.) Σ 1.552.327 755.011 200.113 265.663 1.843.065 4.616.179 1.552.327 755.011 200.113 265.663 921.533 3.694.647 12,24 5,95 1,58 2,09 7,28 29,14 4,19 1,86 0,67 1,14 1,80 6,4 2,9 1,0 1,7 2,8 1,13 1,01 0,80 0,41 1,71 – 1,7 1,6 1,2 0,6 2,6 – WAZ Gong (wö.) Bild + Funk (wö.) Super TV (wö.) Die Zwei (wö.) TV Direkt (14-t.) nur TV (4-wö.) Σ Burda/ Verlagsgruppe Milchstraße TV Spielfilm (14-t.) TV Today (14-t.) Σ GeraNova Bruckmann TV piccolino (wö.) TV 4 × 7 (4-wö.) TV Sünde & TV 4 Men (4-wö.) Σ Σ alle IVW-gemeldeten Programmzeitschriften ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 766.392 ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 766.392 ⎫ ⎪ ⎬ ⎪ ⎭ 6,04 146.157 1.008.442 522.469 2.443.460 146.157 504.221 130.617 1.547.387 1,15 3,98 1,03 12,20 1.559.699 627.111 2.186.810 779.850 313.556 1.093.406 6,15 2,47 8,62 237.024 304.756 70.393 612.173 237.024 76.189 17.598 330.811 1,87 0,60 0,14 2,61 18.569.678 12.680.698 100 ⎫ ⎬ ⎭ 8,57 – – – ⎫ ⎬ ⎭ 13,2 – – – Tabelle II – 55: Marktanteile bei Programmzeitschriften (alle Titel, wöchentlich gewichtet) Quelle: IVW, AG.MA 2.1.3.2 Supplements Supplements sind Programmbeilagen, die in erster Linie regionalen Tageszeitungen und wöchentlich erscheinenden Zeitschriften (z. B. „Stern“) einmal wöchentlich beigelegt werden (vgl. z. B. „rtv: Das Fernsehmagazin Ihrer Zeitung“). Im Einzelhandel sind sie nicht isoliert erhältlich. Programmbeilagen bestehen im Wesentlichen aus den Programmleisten (Seitenanteil ca. 75 %). Ihr Format ist kleiner und ihr Umfang erheblich geringer als Format und Umfang der Programmzeitschriften. Die Abgabe an den Zeitungs- bzw. Zeitschriftenkäufer erfolgt ohne zusätzliches Entgelt. Die Kosten für das Supplement trägt der Zeitungs- bzw. Zeitschriftenverlag. Die Programmbeilagen ersetzen oder ergänzen die TV-/Hörfunk-Programmberichterstattung der jeweiligen Zeitung bzw. Zeitschrift. Da Supplements in hoher Auflage hergestellt und einer Vielzahl verschiedener Titel beigelegt werden, stellen sie nicht auf die inhaltliche Ausrichtung des Beilagetitels ab und sind neutral gestaltet. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Presseunternehmen Titel Bertelsmann Prisma-Verlag1) /MSG2) WAZ Burda RTV (gesamt) Prisma (gesamt) BWZ (gesamt) Stern TV Magazin Σ 183 Auflage III/2006 in % Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % 7.878.579 4.499.035 1.437.035 ca. 736.2643) 54,14 30,92 9,87 5,06 13,05 8,21 3,06 – 20,1 12,6 4,7 – 14.550.913 100 – – 1) Gesellschafter sind 42 Zeitungsverleger in Nordrhein-Westfalen (Prisma West). 2) Verlagsgruppe DuMont (Prisma Ost). 3) Der Titel ist nicht IVW-gemeldet. Der angegebene Wert bezeichnet die verkaufte Auflage des „Stern“ abzüglich Lesezirkel- und Bordexemplare. Tabelle II – 56: TV-Supplements Quelle: IVW, AG.MA Daneben gibt es Kundenzeitschriften mit Programmübersichten („Tchibo“, „TV Karstadt“, „Apothekenumschau“). Sie werden aber nur über das eigene Filialnetz bzw. über bestimmte BranchenVerkaufsstellen abgegeben und sind – im Gegensatz zu den Programmzeitschriften – nicht überall erhältlich. Supplements und Kundenzeitschriften mit TV-Programm werden nach kartellrechtlicher Betrachtung nicht in den Programmzeitschriftenmarkt einbezogen. Sie sind nach äußerer Aufmachung, Inhalt und Umfang mit den entgeltlichen Fernsehzeitschriften nicht vergleichbar.325 Auch die KEK hat Supplements wegen ihres geringeren Umfangs und redaktionellen Teils nicht wie Programmzeitschriften bewertet.326 Die Möglichkeit, durch Programmempfehlungen, hervorgehobene Darstellungen etc. die Programmauswahl der Zuschauer zu beeinflussen, ist im Vergleich zu Programmzeitschriften deutlich begrenzt, weil die Supplement-Verleger gehalten sind, sich gegenüber den beilegenden Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern neutral zu verhalten. Im Bereich der TV-Supplements verfügt die Bertelsmann AG mit dem Supplement „RTV“, das regionalen Abonnementzeitungen und Kaufzeitungen beigelegt wird, über eine starke Stellung. 2.1.3.3 Sonstige Programminformationsquellen Informationen zum Fernsehprogrammangebot liefern darüber hinaus weitere Medienangebote, wie die Medienseiten der Tages- und Wochenzeitungen sowie Publikumszeitschriften, Internetangebote von Verlagen und Fernsehsendern, Videotextseiten und elektronische Programmführer (Electronic Program Guide = EPG). Erhebliche Einflussmöglichkeiten ergeben sich insbesondere aus der begleitenden Berichterstattung sowie den Programmempfehlungen und -kritiken der Tages- und Sonntagszeitungen. Dies gilt in besonderem Maße für die mit einer durchschnittlichen Auflage von 3,72 Mio. (IVW III/ 2006) und einer Reichweite von 11,49 Mio. Lesern (Personen ab 14 Jahren, MA II/2006) bundesweit verbreitete und über eine starke Kampagnenfähigkeit verfügende Boulevard-Zeitung „Bild“ der Axel Springer AG:327 In der Bundesausgabe der „Bild“-Zeitung erscheint täglich eine Fernsehseite mit dem Tagesprogramm der wichtigsten Sender („Fernsehen wird durch Bild erst schön“), den „Tips des Tages“ (z. T. auf der Titelseite) und den täglichen Programmangebotsbewertungen („Top-Krimi“, „Top-Komödie“, „Top-Romanze“ etc.). Dazu erfolgt eine redaktionelle Berichterstat- 325 326 327 Vgl. Urteil des LG München vom 07. 04. 2004, a. a. O. Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az. KEK 309, unter III 3.2.3.3.e). Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293, unter I 7.2.1 und IV 3.2.2. 184 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten tung zu einzelnen Formaten, die z. T. durch Werbeanzeigen der Fernsehveranstalter unterlegt ist. Hier einige Beispiele: – Die neue ARD-Serie „Sophie – Braut wider Willen“ (Sendestart: 08. 11. 2005, Dienstag bis Freitag) hat die „Bild“-Zeitung am selben Tag auf der Titelseite angekündigt. Dazu veröffentlichte „Bild“ sendetäglich den „Bild-Fotoroman zur ARD-Serie“ („Bild zeigt schon jetzt, was heute Abend im TV Ihr Herz berührt“). Die ARD schaltete in den ersten Tagen der Ausstrahlung in der „Bild“-Zeitung entsprechende Werbeanzeigen. Den Fotoroman veröffentlichte „Bild“ auch auf der Website Bild.T-Online.de, die von einem Gemeinschaftsunternehmen der Axel Springer AG und der Deutschen Telekom AG angeboten wird (s. u. 2.1.5 Online). – Am 16. 11. 2005 begann auf RTL die dritte Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“. In der Ausgabe vom 12. 11. 2005 stellte „Bild“ die Kandidaten vor. Am 14. und 15. 11. 2005 berichtete „Bild“ über die Kritik des Juroren Dieter Bohlen und seine Kandidaten. Am 16. 11. 2005 machte die „Bild“-Zeitung ihre Titelseite mit einem Bericht über eine Kandidatin auf („Sie war einmal ein Mann“), der auf der Fernsehseite fortgesetzt wurde. Auf derselben Seite erschien eine Werbeanzeige von RTL für diese Serie. Am 17. 11. 2005 wurde die Berichterstattung über die Kandidatin fortgesetzt. Innerhalb von drei Wochen berichtete „Bild“ 17-mal über die RTL-Casting-Show.328 Die begleitende Berichterstattung der „Bild“Zeitung fand sich auf der Website Bild.T-Online.de mit vertiefenden Hintergrundberichten wieder.m Die Beispiele der begleitenden Berichterstattung der „Bild“-Zeitung zu einzelnen neuen Fernsehsendungen belegen, welch starkes Cross-Promotion-Potenzial (von der Vorabberichterstattung über TV-Tip bis zum Foto-Roman) in dieser Boulevard-Zeitung und der zugehörigen Website Bild. T-Online.de steckt, die zusammen mit dem größten deutschen Online-Dienst betrieben wird. In ihrer auf eine Auswahl von Programmen begrenzten Berichterstattung ersetzen die Programminformationen in Tageszeitungen jedoch nicht die umfassende Darstellung des Programmangebots der Programmzeitschriften. 2.1.3.4 Zulieferer von Programminformationen Elektronische Medien, Printmedien, Kabelnetzbetreiber etc. können für die Erstellung ihrer Programminformationsangebote auf Zulieferungen spezieller Dienstleistungsunternehmen zurückgreifen. Zum Teil haben die Medienunternehmen hierfür Tochtergesellschaften gegründet. So ist die Axel Springer AG alleinige Gesellschafterin der PPS Presse-Programm-Service GmbH, die Programminformationen im deutschsprachigen Raum produziert und vermarktet. Sie bezeichnet sich als in diesem Bereich führend im deutschsprachigen Raum.329 Das Unternehmen bereitet täglich Informationen von mehr als 190 TV- und 90 Radiosendern sowie Internetangeboten und Veranstaltungshinweisen auf. Dies geschieht nach eigenen Angaben als reine Datensatzaufbereitung, eine redaktionelle Tätigkeit ist damit nicht verbunden. Beliefert werden außer Zeitschriften- und Zeitungsverlagen des Springer-Konzerns auch die Programmzeitschriften der WAZ-Gruppe, „Prisma“, die „Frankfurter Rundschau“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Auch die Bertelsmann AG verfügt mit der TV Information Services GmbH über ein solches Programmdienstleistungsunternehmen 328 329 Vgl. Der Spiegel Nr. 49/2005, S. 209: „RTL setzt auf Bild“. Vgl. Angaben unter www.pps.de. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 185 und beliefert u. a. „BWZ“, „TV Karstadt“, „Süddeutsche Zeitung“ und „Tagesspiegel“ mit Programminformationen. 2.1.3.5 Fazit Im Programmzeitschriftenmarkt (alle Titel, wöchentlich gewichtet) erreichen die vier größten Verlagsgruppen einen Marktanteil von insgesamt 97 %. Drei von ihnen – Bauer, Springer und Burda – sind an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt. Die unternehmerische Verflechtung mit einem Programmzeitschriftenverlag eröffnet einem Programmveranstalter generell die Möglichkeit, Einfluss auf die Programmauswahl der Leser zu nehmen. Beteiligungen in diesem Bereich sind daher trotz des u. U. weniger umfangreichen publizistischen Teils dieser Zeitschriften bei der Medienkonzentrationskontrolle besonders zu berücksichtigen. Es ist derzeit nicht erkennbar, dass Programmzeitschriften als Informationsquelle der Zuschauer bereits maßgeblich an Bedeutung verloren hätten. Sie erreichen nach wie vor hohe Auflagen und Leserreichweiten. Mit den Titeln „TV Digital“ und „tv world“ sowie Digitalfernsehbeilagen in herkömmlichen Programmzeitschriften versuchen die Verlage, sich auf die künftige Entwicklung einzustellen. Ob bei Fortschreiten der Digitalisierung und der damit verbundenen Vergrößerung des Programmangebots weniger auf Programmzeitschriften und mehr auf EPGs zurückgegriffen wird, ist noch nicht absehbar. Möglicherweise erfolgt auch eine parallele Nutzung aufgrund unterschiedlicher Nutzungsinteressen (z. B. langfristige Planung eher mit gedruckten Programmübersichten, Nutzung des EPGs eher bei spontaner Programmsuche). 2.1.4 Publikumszeitschriften Unter Publikumszeitschriften werden periodisch erscheinende Publikationen verstanden, die sich mit einem weit gefächerten möglichen Themenspektrum an ein breites Publikum richten. Dabei sprechen sie ihre Leser nicht im beruflichen, sondern ausschließlich in ihrem privaten Umfeld an und decken deren persönliche Informations- und Freizeitinteressen ab. Hierdurch unterscheiden sie sich von Fachzeitschriften, die der beruflichen Information und Fortbildung eines nach wissenschaftlicher Disziplin, Berufsgruppe, Funktion, Technologie, Material oder Branche klar umgrenzten Leserkreises dienen.330 Die IVW unterteilt die Gattung der Publikumszeitschriften nach ihren inhaltlichen Themenschwerpunkten und Zielgruppen in die folgenden, für die Medien- und Werbewirtschaft maßgeblichen Kategorien (siehe Tabelle II – 57). 330 So das Bundeskartellamt; vgl. u. a. Beschluss vom 02. 08. 2004, B 6-026/04, in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb National Geographic, S. 21, abgedruckt in WuW/E DE-V 947, 953. 186 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Kategorie Anzahl der IVW-gemeldeten Titel Gesamtauflage im 3. Quartal 2006 Aktuelle Zeitschriften und Magazine Programmpresse (-zeitschriften) Wöchentliche Frauenzeitschriften Vierzehntägliche Frauenzeitschriften Monatliche Frauenzeitschriften Elternzeitschriften Jugendzeitschriften Kinderzeitschriften Wohn- und Gartenzeitschriften Do-it-yourself-Zeitschriften Esszeitschriften Gesundheitsmagazine Erotikzeitschriften Lifestylemagazine Motorpresse Sportzeitschriften Kino-, Video-, Audio-, Fotozeitschriften Naturzeitschriften Wissensmagazine IT-/ Telekommunikationszeitschriften Onlinezeitschriften Wirtschaftspresse Reisezeitschriften Luft- und Raumfahrtmagazine Sonstige Zeitschriften national Stadt- und Veranstaltungsmagazine Konfessionelle Zeitschriften 24 21 35 6 28 23 39 28 79 2 17 15 1 42 58 67 31 14 27 29 3 37 15 8 23 156 42 9.521.084 18.569.678 13.095.048 2.781.336 6.215.102 1.730.888 3.269.726 2.331.772 12.153.955 219.775 2.259.566 3.408.717 67.376 3.097.888 18.862.324 3.824.281 1.276.068 897.373 2.629.380 4.477.954 35.681 4.014.753 1.747.405 218.516 406.029 318.986 1.288.926 Publikumszeitschriften insgesamt 870 118.719.587 Tabelle II – 57: Titelzahl und Auflage der Publikumspresse nach IVW-Kategorien Quelle: IVW 2.1.4.1 Daten zum Markt der Publikumspresse Die Anzahl der von der IVW gemeldeten Publikumszeitschriften ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die von ihnen erzielte Gesamtauflage ist dagegen tendenziell rückläufig (siehe Tabelle II – 58). Anzahl 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Publikumszeitschriften verkaufte Auflage in Mio. 658 703 709 758 778 809 839 847 817 831 832 850 866 870 122,8 123,2 124,8 127,6 127,2 126,5 124,3 124,4 125,1 126,0 125,4 123,6 123,1 118,7 Tabelle II – 58: Entwicklung der Titelzahl und Auflagen von Publikumszeitschriften Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005 unter Bezug auf IVW (jeweils 4. Quartal); 2006: 3. Quartal Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 187 Die höchsten Auflagen werden in den Segmenten der Programmpresse, der Motorpresse und der wöchentlichen Frauenzeitschriften erzielt (s. o. Tabelle II – 57). Wie die Abbildung II – 21 zeigt, differieren auch die Reichweiten, die die verschiedenen Kategorien der Publikumszeitschriften jeweils insgesamt erzielen. Programmzeitschriften weisen mit Abstand die höchste Reichweite auf, gefolgt von aktuellen Zeitschriften und Magazinen, Motorpresse und wöchentlichen Frauenzeitschriften.m Abbildung II – 21: Reichweiten von Publikumszeitschriften-Gattungen (in Prozent) Quelle: Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), AG.MA 188 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Verlagsgruppe Titel Gruner + Jahr Burda Spiegel-Verlag1) Springer Burda Springer Gruner + Jahr Bauer Burda Gruner + Jahr Springer Burda Burda Burda Bauer Stern Focus Der Spiegel Bild der Frau Bunte Computer Bild Brigitte Tina Freizeit Revue Geo Sport Bild Super Illu Mein schöner Garten Freundin Neue Post Basis Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % 7,57 6,24 6,00 5,74 4,43 3,84 3,47 3,38 3,36 3,24 3,20 3,18 2,94 2,83 2,79 11,6 9,6 9,2 8,8 6,8 5,9 5,3 5,2 5,2 5,0 4,9 4,9 4,5 4,4 4,3 62,13 100 1) Gruner + Jahr hält eine Beteiligung von 25,25 % am Spiegel-Verlag. Tabelle II – 59: Die reichweitenstärksten entgeltlichen Publikumszeitschriften (ohne Programmpresse) Quelle: AG.MA Tabelle II – 59 gibt eine Übersicht über die entgeltlichen Titel mit den höchsten Reichweiten unter den Publikumszeitschriften laut MA I/2006. Dabei wurden die wegen ihrer engen Verknüpfung mit dem Rundfunk getrennt behandelten Programmzeitschriften (s. o. 2.1.3) sowie der Titel „ADAC Motorwelt“, der durch Mitgliedsbeiträge finanziert und lediglich an ADAC-Mitglieder verteilt wird, ausgeklammert. 2.1.4.2 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Zeitschriftenverlagen Mit der Bertelsmann AG, die über eine 74,9 %ige Beteiligung an der Gruner + Jahr AG & Co. KG verfügt, Bauer, Burda und Springer halten die größten Verlagsgruppen in Deutschland auch Beteiligungen an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen. Die WAZ-Gruppe ist dagegen nicht mehr mittelbar an Fernsehveranstaltern beteiligt: Die BW TV und Film Verwaltungs GmbH, an der die WAZ-Gruppe 20 % der Anteile hielt, hat ihre Beteiligung in Höhe von zuletzt 37,04 % der Anteile an der RTL Group S. A. an die Bertelsmann AG veräußert.331 Auf die Titel der Verlagsgruppen von Bertelsmann/Gruner + Jahr, Springer, Bauer und Burda entfallen ca. 40 % der IVW-gemeldeten, nicht nach der Erscheinungshäufigkeit gewichteten Auflage für die Publikumszeitschriften insgesamt.332 Am stärksten ist danach Burda (13,60 %), gefolgt von Bertelsmann (11,64 %), Bauer (8,69 %) und Springer (6,79 %). 331 332 Vgl. Beschluss der KEK vom 13. 06. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 289. Vgl. Tabellen II – 61, 63, 65 und 66. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 189 Presseunternehmen Printtitel Senderbeteiligung Beteiligungshöhe Advance/Newhouse Communications Vogue GQ Glamour AD Architectural Digest Discovery Channel Discovery Geschichte Discovery HD Animal Planet DMAX 24,998 % der Anteile an der Discovery Communications, Inc., die mittelbar sämtliche bzw. im Fall von DMAX 98 % der Anteile hält Bauer s. Tabelle II – 65 RTL II 31,5 % Bertelsmann AG (Gruner + Jahr) s. Tabelle II – 61 Sender der RTL Group (RTL, RTL II, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV, RTL Crime, RTL Living, Passion, K1010 (19,87 %)) 89,14 % an der RTL Group Burda s. Tabelle II – 63 Focus TV Gesundheit 100 % RTL II 1,1 % Holtzbrinck Wirtschaftswoche Karriere Fivetonine Bellevue Spektrum der Wissenschaft Zitty Berlin Gute Laune TV 40,34 % Spiegel-Verlag Der Spiegel manager magazin Harvard Business Manager DCTP 12,5 % Spiegel TV – digital 100 % DMAX ca. 1 % Sender der ProSiebenSat.1 Media AG (Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Sat.1 Comedy, kabel eins Classics, Movie Channel, Lifestyle + 5 weitere noch nicht auf Sendung befindliche digitale Spartenprogramme) 48,19 % an der Sat.1 Beteiligungs GmbH, die 24,9 % an der ProSiebenSat.1 Media AG hält; mittelbar 27 % an der Veranstalterin des bundesweiten Programms „24“ (noch nicht auf Sendung) Springer s. Tabelle II – 66 Tabelle II – 60: Verflechtungen von Zeitschriftenverlagen und Veranstaltern von privatem bundesweitem Fernsehen Quelle: KEK 2.1.4.2.1 Bertelsmann AG Die Bertelsmann AG, die die zuschaueranteilsstärkste Sendergruppe im bundesweiten privaten Fernsehen kontrolliert, gehört auch zu den stärksten Verlagsgruppen im Bereich der Publikumszeitschriften. Mit dem Titel „Stern“ und der Beteiligung am Verlag des „Spiegel“ ist die Bertelsmann AG/ Gruner + Jahr im Bereich der aktuellen Magazine, die sich u. a. mit dem politischen Zeitgeschehen auseinandersetzen, aktiv. Unter dem Aspekt des potenziellen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung sind diese aktuellen Zeitschriften und Magazine von großer Bedeutung. Sie spielen für die öffentliche Diskussion, die Darstellung von Hintergründen zum tagesaktuellen Geschehen und dessen Einordnung und Kommentierung eine wichtige Rolle. Kartellrechtlich wurde in der Vergangenheit ein Markt der politischen Wochenzeitungen und -zeitschriften abgegrenzt. Ob der „Spiegel“ Gruner + Jahr kartellrechtlich zuzurechnen ist, ist unklar. Gruner + Jahr hält eine unmittelbare Beteiligung von 25,25 % an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 % an deren Komplementärin, der Rudolf Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG hält. Für Gesellschafterbeschlüsse bei der Rudolf Augstein GmbH ist ein Quorum von 76 % erforderlich. Der BGH hat die Frage, ob eine Beherrschung 190 Verlag1) Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG G+J/RBA GmbH & Co. KG G+J/RBA GmbH & Co. KG Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Anteile 25,25 % 50 %2) 50 %2) Zeitschrift (Erscheinungsweise) verkaufte Auflage III/2006 Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % 1.012.487 192.391 412.303 – 1.077.202 7,57 – 1,96 – 6,00 11,6 – 3 – 9,2 Familienzeitschriften Eltern (mo.) Eltern family (mo.) 367.889 159.594 1,51 0,42 2,3 0,6 Frauenzeitschriften Brigitte (14 t.) Brigitte Woman (6 × j.) BYM (mo.) (eingestellt) Frau im Spiegel/Look (wö.) Woman (14-t.) emotion (mo.) (Start: Februar 2006) healthy living (mo.) 783.035 277.599 – 404.920 306.767 – – 3,47 – – 1,99 0,61 – – 5,3 – – 3,1 0,9 – – Jugendzeitschriften Geolino (mo.) National Geographic World (mo.) 256.090 – – – – – Zeitschriften für Wohnen und Leben Flora Garten (mo.) Schöner wohnen (mo.) Decoration (6 × j.) Häuser (6 × j.) Living at home (mo.) 182.261 294.008 32.692 49.111 194.780 0,81 2,11 – – 0,46 1,2 3,2 – – 0,7 Ess-Zeitschriften Essen & trinken (mo.) E&T – Für jeden Tag (10 × j.) Viva! (mo.) 201.539 290.829 99.356 1,3 – – 2,0 – – Aktuelle Zeitschriften und Magazine Stern (wö.) NEON (mo.) Gala (wö.) Park Avenue (mo.) Der Spiegel (wö.) Wissensmagazine Art (mo.) Geo (mo.) Geo Epoche (4 × j.) Geo Kompakt (4 × j.) National Geographic Deutschland (mo.) PM Magazin (mo.) PM Logik Trainer (mo.) PM History (mo.) PM Intelligenz-Trainer, PM Kreativ-Trainer, PM Fragen & Antworten, PM Perspektive Stern Biografie (4 × j.) Stern Gesund Leben (6 × j.) Stern Fotografie (4 × j.) View (mo.) 64.075 429.202 135.049 – 234.884 382.405 44.705 86.235 – – 2,34 – – 1,12 1,39 – – – – 5,0 – – 1,7 2,1 – – – – 144.589 – – – – – – – – – – Reisezeitschriften Geo Saison (10 × j.) Geo Spezial (6 × j.) 144.733 58.955 0,86 – 1,3 – Wirtschaftszeitschriften Capital (14-t.) Impulse (mo.) Börse Online (wö.) 203.768 135.206 101.608 1,02 – – 1,6 – – 1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Die vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt. ➝ Tabelle II – 61: Beteiligungen der Bertelsmann AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 191 ➝ Verlag1) Manager Magazin Verlagsgesellschaft Anteile 24,9 % 3) 24,9 %3) Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG 54,9 % 54,9 % von 40 % über Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG 54,9 % von 50 % Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG 54,9 % Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG 54,9 % 27,87 % Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG 54,9 % 54,9 % von 50 % Zeitschrift (Erscheinungsweise) verkaufte Auflage III/2006 Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % 131.407 0,60 0,9 21.335 – – Motorpresse – 4 Wheel Fun (mo.) – Auto Focus (6 × j.) – auto motor sport (14-t.) – Auto Szene Tuning (mo.) – Auto Straßenverkehr (14-t.) – automonat (mo.) – mopped (mo.) – Motorrad (14-t.) – Motorrad Classic (6 × j.) – Motor Klassik (mo.) – Motorsport aktuell (wö.) – PS Sport-Motorrad Magazin (mo.) – sport auto (mo.) Fernfahrer (mo.) 32.986 64.272 476.686 – 204.676 – 67.561 156.765 22.943 91.238 68.038 64.279 63.162 47.366 – – 2,19 – 0,62 – – 0,83 – – – – 0,66 – – – 3,4 – 0,9 – – 1,3 – – – – 1,0 – Lifestylezeitschriften – Men’s Health (mo.) – Best life (6 × j.) 223.433 66.909 0,77 – 1,2 – EDV-Zeitschriften Connect (mo.) 113.444 0,49 0,8 Kino-/ Video-/Audio-Zeitschriften – AUDIO (mo.) – Stereoplay (mo.) – autohifi (6 × j.) – Color Foto (mo.) – VIDEO (mo.) – Videoaktiv Digital (6 × j.) Sound off (4 × j.) 41.831 31.446 25.096 53.689 50.526 17.282 11.558 – – – – – – – – – – Sonstige – Aerokurier (mo.) – aktiv Ski & Sportmagazin (11 × j.) – Caravaning (mo.) – cavallo (mo.) – Flug Revue (mo.) – Kanu (6x j.) – Klassiker der Luftfahrt (6 × j.) – Klettern (10 × j.) – Modell Fahrzeug (6 × j.) – Mountain Bike (mo.) – Outdoor (mo.) – Pferdebörse (2-mo.) – promobil (mo.) Runner’s World (mo.) 23.963 209.358 37.870 82.743 38.349 15.509 19.132 16.023 12.515 78.382 44.987 29.475 85.732 54.584 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Manager Magazin (mo.) Harvard Businessmanager (mo.) Auflage Bertelsmann insgesamt Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Anteil Bertelsmann AG 11.656.817 100.149.909 11,64 % 1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. Rudolf Augstein GmbH, an der die Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75.1 %. 3) Die Tabelle II – 61: Beteiligungen der Bertelsmann AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 192 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Abbildung II – 22: Beteiligungsstruktur des Spiegel-Verlags Quelle: KEK i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG vorliegt, offengelassen.333 Die EU-Kommission hat in ihrer Entscheidung in Sachen WPP/Grey dagegen ohne nähere Erläuterung eine gemeinsame Beherrschung des „Spiegel“ durch Gruner + Jahr und die Mitarbeiter KG angenommen.334 Bei einer analogen Anwendung der Vorschrift des § 28 Abs. 1 RStV mit Blick auf den Pressebereich, ist der „Spiegel“ der Bertelsmann AG medienkonzentrationsrechtlich zuzurechnen.335 Ob „Stern“, „Spiegel“ und „Focus“ kartellrechtlich demselben Markt angehören, ist unklar. Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 den „Stern“ nicht dem Markt für politische Wochenzeitungen zugeordnet. Eine politische Wochenzeitung zeichnet sich danach durch eine „von der Tagesaktualität unabhängige, vertiefende Darstellung und kritische Kommentierung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Geschehens“ aus.336 Auch in seiner Entscheidung zur vollständigen Übernahme des „Zeit“-Verlags durch die Verlagsgruppe Holtzbrinck hat das Bundeskartellamt – von den noch heute existierenden Titeln – „Spiegel“, „Focus“, „Die Zeit“, „Bayernkurier“ und „Rheinischer Merkur“, nicht aber den „Stern“ in den Markt der politischen Wochenzeitungen und -zeitschriften einbezogen.337 Sowohl bei Einbeziehung des „Stern“ in den Markt der politischen Wochenzeitschriften und -magazine als auch bei engerer Marktabgrenzung erzielt Gruner + Jahr den höchsten Marktanteil (siehe Tabelle II – 62). 333 334 335 336 337 Vgl. Beschluss vom 22. 09. 1987 – KVR/5/86 „Gruner + Jahr – Zeit“, abgedruckt in WuW/E BGH, 2433 ff. Vgl. Entscheidung vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey, Rn. 86. Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309, I 2.3.4.3.1. Anders war dagegen im Hinblick auf die Zurechnung der Fernsehbeteiligungen des Spiegel-Verlags zu Gruner & Jahr und zur Bertelsmann AG zu entscheiden; vgl. zuletzt Beschluss i. S. Spiegel TV – xxp digital, Az.: KEK 254, I 4.2: An der Veranstalterin ist Gruner + Jahr mittelbar über ihre Beteiligung am Spiegel-Verlag, also auf der 2. Beteiligungsstufe, in Höhe von 25,25 % beteiligt. Auf dieser Beteiligungsstufe wäre eine Zurechnung zu Gruner + Jahr nur dann zu bejahen, wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 2 RStV RStV i. V. m. §§ 15 ff. AktG vorlägen, d. h., die Beteiligten müssen verbundene Unternehmen im Sinne des Aktienrechts sein. Die Voraussetzungen für eine Beherrschung des Spiegel-Verlags i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG durch Gruner + Jahr, insbesondere einer gemeinsamen Beherrschung durch Gruner + Jahr gemeinschaftlich mit der Mitarbeiter KG, liegen jedoch nicht vor. Vgl. BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987, NJW-RR 1988, S. 484. Vgl. Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts 1995/1996, S. 91. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Titel Verlagsgruppe bzw. Gesellschafter Der Spiegel Stern 193 Auflage 3/2006 Marktanteil in % mit Stern ohne Stern Reichweite MA II/2006 in Mio. in % SPIEGEL-Verlag Gruner + Jahr 1.077.202 1.012.487 32,07 29,31 44,11 – 6,00 7,57 9,2 11,6 Σ 2.089.689 61,38 – – – 733.999 479.498 84.538 66.868 21,24 13,88 2,45 1,93 30,06 19,63 3,46 2,74 6,24 1,50 – – 9,6 2,3 – – gesamt 3.454.592 100 – – – gesamt ohne Stern 2.442.105 – 100 – – Focus Die Zeit Rheinischer Merkur Bayernkurier Burda Holtzbrinck verschiedene Bistümer CSU Tabelle II – 62: Politische Wochenzeitungen und -zeitschriften338 Quelle: IVW, AG.MA Im Bereich der Wissensmagazine hat das Bundeskartellamt eine marktbeherrschende Stellung von Gruner + Jahr mit den Titeln „Geo“, „P. M.“ und „National Geographic“ festgestellt.339 Eine starke Marktstellung besteht darüber hinaus im Segment der 14-täglichen Frauenzeitschriften (s. u. Tabelle II – 64). In den Themenbereichen Familie, Living (Essen, Wohnen, Garten), Wirtschaft, Reisen und Motor liegen weitere Schwerpunkte der Verlagsgruppe. 2.1.4.2.2 Hubert Burda Media Die Verlagsgruppe Burda nimmt mit dem Titel „Focus“ nach dem „Spiegel“ die zweitstärkste Position bei politischen Wochenzeitungen und -Magazinen ein (siehe Tabelle II – 62) und erreicht bei wöchentlichen und monatlichen Frauenzeitschriften hohe Marktanteile (siehe Tabelle II – 64). Darüber hinaus ist sie insbesondere in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/Peoplemagazine („Bunte“, „Super Illu“), Lifestyle/Männermagazine und Living stark vertreten. Verlag1) Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) Aktuelle Zeitschriften und Magazine Focus (wö.) Bunte (wö.) Super Illu (wö.) Elle Verlag GmbH 50 % Frauenzeitschriften Amica (mo.) Anna (mo.) Burda Modemagazin (mo.) Elle (mo.) Frau im Trend (wö.) Freizeit Revue (wö.) Freizeit Spass (wö.) Verkaufte Auflage III/2006 Reichweite (MA I/2006) in Mio. in % 733.999 772.679 535.573 6,24 4,43 3,18 9,6 6,8 4,9 147.278 59.763 149.184 235.266 582.680 1.033.583 428.441 0,55 0,50 0,80 0,73 0,81 3,36 – 0,8 0,8 1,2 1,1 1,2 5,2 – 1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. ➝ Tabelle II – 63: Beteiligungen der Burda-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut 338 339 Vgl. Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts 1995/1996, S. 91. Vgl. Bundeskartellamt, Beschluss vom 02. 08. 2004 in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb National Geographic und Beschluss vom 03. 08. 2004 i. S. Gruner+ Jahr/RBA. 194 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Verlag1) Anteile Chip Xonio Online GmbH 50 % Chip Xonio Online GmbH 50 % Tomorrow Focus AG hält 41,7 % Elle Verlag GmbH Playboy Deutschland Publishing GmbH (Tomorrow Focus AG hält die restlichen 50 %) Tomorrow Focus AG Elle Verlag GmbH 50 % Zeitschrift (Erscheinungsweise) Reichweite (MA I/2006) in Mio. in % Freundin (14-t.) Freundin Wellfit (4 × j.) Instyle (mo.) Glücksrevue (wö.) Lisa (wö.) Lisa fit und gesund (4 × j.) Neue Woche (wö.) Verena (4 × j.) Viel Spass (wö.) Young (mo.) 546.480 200.134 505.701 233.286 400.594 – 450.427 – 276.258 323.676 2,83 – 0,63 1,21 2,40 – 0,35 – 0,45 0,43 4,4 – 1 1,9 3,7 – 0,5 – 0,7 0,7 Elternzeitschriften Focus Schule (6 × j.) 178.179 – – Wirtschaftszeitschriften Focus Money (wö.) Guter Rat (mo.) 139.486 251.249 0,60 1,24 0,9 1,9 EDV-Zeitschriften Chip (mo.) Chip Test & Kauf (mo.) 411.751 75.728 1,08 – 1,7 – Kino-, Video-, Audio- und Fotozeitschriften Chip Foto-Video digital (mo.) 65.429 – – Bauen/ Wohnen/Garten Bellevue (mo.) 18.489 – – 1.872.753 120.543 103.407 – 132.851 209.562 425.172 – 234.377 – 2,46 – – – 0,80 0,56 2,94 – 0,92 – 3,8 – – – 1,2 0,9 4,5 – 1,4 – 126.830 297.059 153.989 – 255.082 0,57 1,44 0,37 – 0,85 0,9 2,2 0,6 – 1,3 63.124 0,30 0,5 208.530 – 169.477 366.626 116.279 – – 1,11 1,25 – – – 1,7 1,9 – Das Haus (10 × j.) Elle Decoration (6 × j.) Gartenspass (10 × j.) Gartenträume (4 × j.) Lisa Blumen & Pflanzen (mo.) Lisa Wohnen & Dekorieren (mo.) Mein schöner Garten (mo.) Mein schöner Garten spezial (5 × j.) Wohnen & Garten (mo.) Wohnen Träume (4 × j.) 50 % Lifestyle-Zeitschriften Cinema (mo.) Fit for Fun (mo.) Max (mo.) My Life (mo.) Playboy (mo.) 59 % Tomorrow (mo.) 50 % Verkaufte Auflage III/2006 Ess-Zeitschriften ARD Buffet (mo.) Elle bistro (4 × j.) Lisa Kochen & Backen (mo.) Meine Familie & ich (mo.) Meine Familie & ich kreativ Küche (mo.) Auflage Burda insgesamt Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriftem (ohne Programmzeitschriften) Anteil Burda 13.610.974 100.149.909 13,60 % 1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. Tabelle II – 63: Beteiligungen der Burda-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Verlag Titel 195 verkaufte Auflage III/2006 Reichweite MA II/2006 in % in Mio. in % Wöchentliche Titel Bauer Alles für die Frau Avanti bella Das Neue Das neue Blatt Freizeitwoche Laura Mach mal Pause Mini Neue Post tina Schöne Woche gesamt 455.340 215.726 212.928 284.218 683.047 562.668 349.247 190.251 164.902 941.987 615.823 247.067 4.923.204 Frau im Trend Freizeit Revue Freizeit Spass Glücks Revue Lisa Neue Woche Viel Spaß gesamt 582.680 1.033.583 428.441 233.286 400.594 450.427 276.258 3.405.269 Die Aktuelle Echo der Frau Frau aktuell Das goldene Blatt Neue Welt gesamt 447.071 306.340 306.975 263.536 329.936 1.653.858 Bild der Frau Frau von heute gesamt 1.108.126 419.957 1.528.083 Klambt Verlag 7 Tage Die neue Frau Frau mit Herz Heim und Welt In – Das Star Magazin Lea Welt der Frau Woche der Frau gesamt Gruner + Jahr Frau im Spiegel/Look Burda WAZ Springer Gesamtauflage (IVW) 37,6 – 0,29 1,32 0,65 2,24 0,73 1,47 0,92 0,53 2,79 3,38 0,31 – – 0,4 2,0 1,0 3,4 1,1 2,3 1,4 0,8 4,3 5,2 0,5 – 26,00 0,81 3,36 – 1,21 2,40 0,35 0,45 – 1,2 5,2 – 1,9 3,7 0,5 0,7 – 12,63 2,08 1,09 1,37 1,87 0,86 – 3,2 1,7 2,1 2,9 1,3 – 11,67 5,74 0,74 – 8,8 1,1 – 120.483 199.824 125.688 83.029 184.788 186.232 127.293 152.377 1.179.714 9,01 0,44 0,38 0,73 0,34 – 0,56 0,43 0,34 – 0,7 0,6 1,1 0,5 – 0,9 0,7 0,5 – 404.920 3,10 1,99 3,1 – – 5,3 0,9 – 13.095.048 100 14-tgl. Titel Gruner + Jahr Brigitte Woman gesamt 783.035 306.767 1.089.802 39,18 3,47 0,61 – Burda Freundin 546.480 19,65 2,83 4,4 Ganske Für Sie 457.186 16,44 2,74 4,2 Condé Nast Glamour 498.617 17,93 0,59 0,9 Stegenwaller Entertainment Group Gute Laune 189.251 6,80 – – 100 – – Gesamtauflage (IVW) Tabelle II – 64: Frauenzeitschriften Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 2.781.336 ➝ 196 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Verlag Titel verkaufte Auflage III/2006 Reichweite MA II/2006 in % in Mio. in % Monatliche Titel1) Burda Marquard Media Ganske AMICA Anna Burda Modemagazin Elle InStyle Young gesamt 147.278 59.763 149.184 235.266 505.701 323.676 1.420.868 Celebrity Cosmopolitan Joy Shape gesamt 204.191 374.935 534.946 249.184 1.363.256 28,01 0,55 0,50 0,80 0,73 0,63 0,43 – 0,8 0,8 1,2 1,1 1,0 0,7 – 26,87 – 0,89 0,68 0,30 – – 1,4 1,0 0,5 – 2,1 1,7 – Petra Vital gesamt 230.824 237.532 468.356 9,23 1,34 1,13 – Springer Jolie 369.500 7,28 0,35 0,5 Bauer Maxi Mein Erlebnis Meine Geschichte Roman Woche gesamt 235.736 36.001 45.057 – 316.794 6,24 0,50 – 0,43 – – 0,8 – 0,7 – – Frau im Leben Lenz gesamt 152.861 141.863 294.724 5,81 0,93 – – 1,4 – – J. Weck Ratgeber Frau und Familie 216.765 4,27 0,66 1,0 Gruner + Jahr BYM (eingestellt) emotion healthy living gesamt – – – – – – – – – 1,0 – Bayard Media Condé Nast – – – – – Myself Vogue gesamt 301.778 147.308 449.086 8,85 – 0,64 – Magazinpresse Verlag Madame 95.484 1,88 0,35 0,5 OZ Verlag Lena Sabrina gesamt 35.149 43.588 78.737 1,55 – – – – – – 100 – – 277.599 – – Gesamtauflage (IVW) 5.073.570 Seltener erscheinende Titel Gruner + Jahr Brigitte WOMAN (6 × j.) Emma Frauenverlag Emma (6 × j.) Burda Freundin Wellfit (4 × j.) Lisa fit & gesund (4 × j.) Verena (4 × j.) gesamt Springer Bild der Frau – Schlank & fit (6 × j.) Gesamtauflage (IVW) 39.098 – – 200.134 – – 200.134 – – – – – – – – – – – 516.831 – – 1) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“. Tabelle II – 64: Frauenzeitschriften Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA ➝ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 197 ➝ Verlag Titel verkaufte Auflage III/2006 Reichweite MA II/2006 in % in Mio. in % Alle Titel Burda Bauer Springer Gruner + Jahr WAZ Marquard Media Klambt Condé Nast Ganske sonstige 5.572.750 5.239.998 1.897.583 1.772.321 1.653.858 1.363.256 1.179.714 947.703 925.542 914.059 Gesamtauflage aller Frauentitel (IVW) 21.466.785 25,96 24,41 8,84 8,26 7,70 6,35 5,50 4,41 4,31 4,26 – – – – – – – – – – – – – – – – – – 100 – – Tabelle II – 64: Frauenzeitschriften Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 2.1.4.2.3 Heinrich Bauer Verlag KG Die Bauer-Verlagsgruppe verfügt über eine starke Marktstellung bei wöchentlichen Frauenzeitschriften (siehe Tabelle II – 64). Weitere Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/Peoplemagazine („Revue“, „InTouch“), Jugend („Bravo“) und Erotik. Verlag1) Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG Publica Verlag GmbH Publica Verlag GmbH Anteile 80 % 51 % 51 % Zeitschrift (Erscheinungsweise) verkaufte Auflage III/2006 Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % Aktuelle Zeitschriften und Magazine InTouch (wö.) Revue (wö.) 275.585 256.623 – 1,93 – 3,0 Frauenzeitschriften Alles für die Frau (wö.) Avanti (wö.) Bella (wö.) Das Neue (wö.) Das neue Blatt (wö.) Freizeitwoche (wö.) 455.340 215.726 212.928 284.218 683.047 562.668 – 0,29 1,32 0,65 2,24 0,73 – 0,4 2,0 1,0 3,4 1,1 Laura (wö.) Mach mal Pause (wö.) Maxi (mo.) Mein Erlebnis (mo.) Meine Geschichte (mo.) Mein Leben Mini (wö.) Neue Post (wö.) Romanwoche (mo.) Schöne Woche (wö.) Tina (wö.) Wahre Geschichten 349.247 190.251 235.736 36.001 45.057 – 164.902 941.987 – 247.067 615.828 – 1,47 0,92 0,50 – 0,43 – 0,53 2,79 – 0,31 3,38 – 2,3 1,4 0,8 – 0,7 – 0,8 4,3 – 0,5 5,2 – 1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. ➝ Tabelle II – 65: Beteiligungen der Bauer-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut 198 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Verlag1) Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) verkaufte Auflage III/2006 in Mio. in % 521.615 213.699 81.174 228.261 – 120.807 – 35.575 18.618 1,52 0,65 – 0,49 – – – – – 2,3 1,0 – 0,7 – – – – – – – – Wirtschaftszeitschriften Geldidee (mo.) Wertpapier (14-t.) 143.010 18.768 – – – – Bauen/ Wohnen/Garten Bauidee (4 × j.) Gartenidee (8 × j.) Laura Wohnen kreativ (mo.) Selbst ist der Mann (mo.) Wohnidee (mo.) – – 169.304 102.893 237.912 – – 0,29 0,95 0,74 – – 0,4 1,5 1,1 Lifestyle-Zeitschriften Matador (mo.) 169.680 – – Ess-Zeitschriften Kochen & Genießen (mo.) Lecker (4 × j.) Mini lecker backen (4 × j.) Rezepte pur (mo.) Tina Koch & Backideen (mo.) 237.763 – – 101.530 143.138 0,57 – – – 0,74 0,9 – – – 1,1 Motorzeitschriften Auto Zeitung (14-t.) Powercar (6 × j.) 207.961 – 0,81 – 1,2 – Erotikzeitschriften Blitz-Illu (wö.) Coupé (mo.) Das neue Wochenend (wö.) Praline Schlüsselloch Sexy SexWoche Super Sexy – 67.376 – – – – – – – 0,60 – – – – – – – 0,9 – – – – – – Sonstige Astro Aktuell Astro Woche (wö.) Landser Meine Melodie (mo.) Militär + Geschichte Diverse Rätselhefte – 56.630 – 56.524 – – – – – – – – – – – – – – Jugendzeitschriften BRAVO (wö.) BRAVO Girl (14-t.) BRAVO ScreenFun (mo.) BRAVO Sport (14-t.) Bummi (mo.) Bussi Bär (mo.) Lissy (mo.) Card Collector (mo.) NeoX (mo.) Wissensmagazine Welt der Wunder (mo.) „Das Wertpapier“ Verlagsgesellschaft mbH 70 % Reichweite (MA II/2006) Auflage Bauer insgesamt Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriftem (ohne Programmzeitschriften) Anteil Bauer 8.704.449 100.149.909 8,69 % 1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. Tabelle II – 65: Beteiligungen der Bauer-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA, FORMATT-Institut Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 199 2.1.4.2.4 Axel Springer AG Die Axel Springer AG verfügt – nach dem Scheitern der Pläne zur vollständigen Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG – bei dieser nach der RTL Group zweitgrößten privaten Sendergruppe lediglich über eine Minderheitsbeteiligung.340 Ihr ist daher zurzeit nur das geplante bundesweite private Fernsehprogramm „24“ zuzurechnen, an dessen Veranstalterin sie mittelbar in Höhe von 27 % der Anteile beteiligt ist. Die Axel Springer AG nimmt mit ihren zur „Bild“-Familie gehörigen Zeitschriften in den jeweiligen Marktsegmenten die führende Position ein (siehe Tabelle II – 67). Verlag1) Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) Family Media GmbH Family Media GmbH Family Media GmbH 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % Reichweite (MA II/2006) in Mio. in % 1.108.126 – 419.957 369.500 5,74 – 0,74 0,35 8,8 – 1,1 0,5 Familienzeitschriften Familie & Co. (mo.) SPIELEN und LERNEN (mo.) Young Family (6 × j.) 203.893 118.795 – 0,57 0,44 – 0,9 0,7 – Jugendzeitschriften Mädchen (14-t.) Mach mit (mo.) Oskar (4 × j.) Paps (4 × j.) Popcorn (mo.) Starflash (mo.) Treff (mo.) Yam (wö.) 185.546 – – – 317.758 78.782 – 188.270 0,46 – – – 0,50 – – 0,46 0,7 – – – 0,8 – – 0,7 Wirtschaftszeitschriften €uro (mo.) Euro am Sonntag (wö.) Markt und Mittelstand (mo.) Fonds & Co. (4 × j.) 170.446 109.585 55.733 1.724 0,35 0,19 – – 0,5 0,3 – – Lifestyle-Zeitschriften Maxim (mo.) Metal Hammer (mo.) Musikexpress (mo.) Rolling Stone (mo.) 126.645 47.543 57.761 58.519 0,34 – – – 0,5 – – – Computer-Zeitschriften Computer Bild (14-t.) Computer Bild Spiele (mo.) 631.552 455.935 3,84 2,02 5,9 3,1 Sport-Zeitschriften Sport Bild (wö.) 482.767 3,20 4,9 Frauenzeitschriften Bild der Frau (wö.) Bild der Frau – schlank & fit (6 × j.) Frau von Heute (wö.) Jolie (mo.) Family Media GmbH Family Media GmbH Family Media GmbH verkaufte Auflage III/2006 1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. ➝ Tabelle II – 66: Beteiligungen der Axel Springer AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 340 Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293. 200 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Verlag1) Anteile Jahr Top Special Verlag 50 % Zeitschrift (Erscheinungsweise) verkaufte Auflage III/2006 50 % in Mio. in % Motorzeitschriften Auto Bild (wö.) Auto Bild alles allrad (mo.) Auto Bild motorsport (14-t.) Automobil Tests (mo.) Auto Bild sportscars (mo.) Autotuning (mo.) 640.023 67.129 58.866 119.821 57.105 – 2,75 – 1,01 – – – 4,2 – 1,6 – – – Audio/ Video/Foto Audio Video Foto Bild (mo.) FotoMagazin (mo.) 252.094 51.682 0,93 – 1,4 – – – – – – – – – – – – – – – – 28.185 72.405 11.554 22.064 30.125 35.282 25.241 28.241 43.553 43.845 20.738 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Ess-Zeitschriften Bild der Frau – Gut kochen und Backen (6 × j.) Jahr Top Special Verlag Reichweite (MA II/2006) Sonstige Bild Spezial – Tier (6 × j.) – Gesundheit (6 × j.) Der Freund (8 limitierte Auflagen in 2 Jahren) (beendet) – Aero International (mo.) – Blinker (mo.) – Fliegen Fischen (6 × j.) – Fliegermagazin (mo.) – Golf Club-Magazin (10 × j.) – Golf Magazin (mo.) – Jäger (mo.) – Segeln (mo.) – St. Georg (mo.) – Tauchen (mo.) – Tennis Magazin (10 × j.) Auflage Springer insgesamt Gesamtauflage aller IVW-gemeldten Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Anteil Springer 6.796.790 100.149.909 6,79 % 1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. Tabelle II – 66: Beteiligungen der Axel Springer AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Segment Rang 1 Titel (Verlagsgruppe) verkaufte Auflage III/2006 wö. gewichtet 201 RW in % Rang 2 Titel (Verlagsgruppe) Audio/ Audio Video Foto Video/Foto Bild (Springer) 252.094 63.024 1,4 Video (Gruner + Jahr) Computer Computer Bild (Springer) 631.552 315.776 5,9 Computerspiele Computer Bild Spiele (Springer) 455.935 113.984 Sport Sport Bild (Springer) 482.767 482.767 Motor Auto Bild (Springer)1) Frauen (wöchentlich) Bild der Frau (Springer) verkaufte Auflage III/2006 wö. gewichtet RW in % 50.526 12.632 – c’t Magazin (Heise) 334.156 167.258 – 3,1 Gamestar (IDG) 248.105 62.026 – 4,9 Kicker Montag 258.447 258.447 Kicker Donnerstag (Olympia Verlag) Kicker gesamt 227.797 227.797 486.244 486.244 3,3 476.686 238.343 3,4 1.033.583 1.033.583 5,2 640.023 640.023 4,2 Auto Motor und Sport (Gruner + Jahr) 1.108.126 1.108.126 8,8 Freizeit Revue (Burda) 1) Die höchste Auflage in diesem Bereich erzielt die Mitgliedszeitschrift „ADAC Motorwelt“ mit 13.794.931 Exemplaren (wöchentlich gewichtet 3.183.446 Exemplare). Tabelle II – 67: Auflagenstärkste und -zweitstärkste Titel in Segmenten der „Bild“-Familie (nach wöchentlich gewichteter Auflage) Quelle: IVW, AG.MA (MA I/2006) Die nachfolgende Tabelle II – 68 ist einer Darstellung der Axel Springer AG aus dem Prospekt zum öffentlichen Angebot von rund 10 % der Aktien der Axel Springer AG aus dem Eigentum von Hellman & Friedman vom 24. 11. 2006 entnommen. Sie zeigt die Marktanteile der Axel Springer AG in einzelnen von ihr festgelegten „Kernmärkten“, die anhand der wöchentlich gewichteten verkauften Auflage berechnet wurden. 202 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Kernmarkt Marktanteil Springer in % Marktposition Springer einbezogene Titel Computer Spiele 27 2. Computer Bild Spiele, Bravo Screenfun, Game Star, Man!ac, N-Zone, PC Action, PC Games, PC Games Hardware, Play Playstation, Das offizielle Playstation 2 Magazin, Play Zone, Kids Zone, Game Pro, Games Aktuell, PC Powerplay PC 38 1. Computer Bild, Chip, Connect, c’t Magazin, PC Direkt, PC go!, PC Magazin, PC Praxis, PC Professionell, PC Welt, Chip Test & Kauf Audio/ Video/Foto 50 1. Audio Video Foto Bild, SFT, Audio Vision, DVD Vision, Audio, Stereo, Stereoplay, Hifi Test, Chip Foto Video Digital, Foto Magazin Auto 59 1. Auto Bild, Automobil Tests, auto motor und Sport, Auto Zeitung, Mot (bis einschließlich II/2005 IVW-gemeldet) Wöchentliche Frauenzeitschriften 27 2. Bild der Frau, Frau von Heute, Die Aktuelle, Bella, Frau Aktuell, Frau im Spiegel, Frau im Trend, Laura, Lea, Lisa, Das Neue, Tina, Alles für die Frau Monatliche Frauenzeitschriften 15 3. Jolie, Amica, BYM, Cosmopolitan, Elle, Glamour, Joy, Madame, Petra, Vogue, Myself Musik 56 1. Musik Express, Rolling Stone, Metal Hammer, Juice, Spex, Visions, Rock Hard Jugend 33 2. Yam!, Starflash, Mädchen, Popcorn, Bravo, Bravo Girl, Gute Zeiten – Schlechte Zeiten, Sugar, Top of the Pops, Chica, Elle girl (bis einschließlich II/2005 IVW-gemeldet), Hey, Go Girl Magazin Lifestyle 16 4. Maxim, FHM, GQ, Men’s Health, Playboy, Matador Wirtschaft 18 2. Euro am Sonntag, Euro (2005 fusioniert mit Finanzen), Markt und Mittelstand, Geldidee, Guter Rat, Impulse, Manager Magazin, Wirtschaftswoche, Der Aktionär, Börse Online, Focus Money Sport 46 1. Sport Bild, Kicker, Bravo Sport Tabelle II – 68: Übersicht der Axel Springer AG zu ihrer Marktposition in einzelnen Segmenten der Publikumspresse Quelle: Emissionsprospekt der Axel Springer AG vom 24. 11. 2006, S. 117 2.1.4.3 Gesamtbetrachtung Aktuelle Zeitschriften, zu denen Titel wie „Spiegel“, „Focus“ und „Stern“ zählen, spielen eine nicht unerhebliche Rolle bei der Bestimmung von Themen der gesellschaftspolitischen Diskussion (Agenda-Setting). Auch Zielgruppenzeitschriften (z. B. Frauenzeitschriften) und Special-Interest-Titel zu Themen wie Wissen, Freizeitgestaltung etc. können auf ihren Leserkreis meinungsbeeinflussend wirken. Die Relevanz dieser Zeitschriften für die öffentliche Meinungsbildung mag dabei je nach inhaltlicher Ausrichtung im Einzelfall variieren. Für die medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung erscheint eine Unterteilung der Zeitschriftenmärkte in einzelne Segmente, wie dies der kartellrechtlichen Praxis nach Maßgabe des Bedarfsmarktkonzeptes entspricht, nicht sachgerecht. Entsprechend dem Ansatz des Zuschaueranteilsmodells für die Beurteilung von Meinungseinfluss im bundesweiten privaten Fernsehen, der nicht nach Genres und Programminhalten differenziert, ist vielmehr der Gesamtmarkt der Publikumszeitschriften entscheidend. Starke Marktstellungen in unterschiedlichen Segmenten können aber als zusätzliche Faktoren in die Bewertung mit einfließen.m Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 203 Die Stellung eines Unternehmens im Gesamtmarkt der Publikumszeitschriften war im Prüfverfahren zur beabsichtigten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG341 sowie in Verfahren, die die Bertelsmann AG/RTL Group betrafen,342 medienkonzentrationsrechtlich relevant. Für die Axel Springer AG ergab sich im Verfahren Az.: KEK 293 eine wöchentlich gewichtete Auflage im Bereich der Publikumspresse (ohne Programmzeitschriften) von insgesamt 4.968.651 Exemplaren. Für alle Publikumszeitschriften teilten die Antragsteller eine auf der IVW-Datenbank basierende wöchentlich gewichtete Gesamtauflage von 77,36 Mio. Exemplaren im Jahresdurchschnitt 2004 mit. Zieht man von dieser Summe die wöchentlich gewichteten Auflagen der Programmzeitschriften und der für ADAC-Mitglieder bestimmten „ADAC Motorwelt“ (3.170.331) ab, so verbleibt eine Gesamtauflage von 60,89 Mio. Exemplaren. Der Anteil der Axel Springer AG an dieser gewichteten Gesamtauflage liegt demnach bei 8,16 %. Bezogen auf diese Gesamtauflage lag der Marktanteil der Bertelsmann AG nach den Feststellungen der KEK im Verfahren Az.: KEK 309 mit einer wöchentlich gewichteten Gesamtauflage von 5.656.647 Exemplaren bei ca. 9,27 %. Die KEK hat in den genannten Verfahren den potenziellen Meinungseinfluss der Publikumszeitschriften mit einem Zehntel desjenigen des Fernsehens gewichtet. Maßstab für die Bewertung sind die vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten, den potenziellen Meinungseinfluss eines Mediums charakterisierenden Leistungsmerkmale der Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft. Publikumszeitschriften berichten nicht tagesaktuell; sie erscheinen wöchentlich, 14-täglich oder in größeren Intervallen. Bei der Breitenwirkung ist für die Gruppe der Publikumszeitschriften insgesamt nur eine Reichweite von unter 20 % anzunehmen.343 Der Abstand zum Fernsehen ist damit erheblich. Das Gleiche gilt für die Suggestivkraft, da den Publikumszeitschriften nur Text und unbewegtes Bild als Kommunikationsformen zur Verfügung stehen. Zeitliche und räumliche Disponibilität dagegen ist gegeben und entsprechend zu berücksichtigen. Für die Axel Springer AG mit einem Marktanteil von 8,16 % und die Bertelsmann AG mit einem Marktanteil von 9,27 % ergab sich nach diesem Gewichtungsansatz ein potenzieller Meinungseinfluss, der in etwa demjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschaueranteil von 1 % entspricht. 2.1.4.4 Fazit Mit Bertelsmann/Gruner + Jahr, Bauer, Burda und Springer sind die größten Verlage von Publikumszeitschriften auch an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt. Insbesondere im Fall der Bertelsmann AG verbinden sich starke Marktstellungen in beiden Bereichen, die Möglichkeiten für Cross-Promotion bieten. Im Hinblick auf ihren potenziellen Meinungseinfluss sind Publikumszeitschriften in ihrer Gesamtheit jedoch eher nachrangig zu berücksichtigen. 2.1.5 Online-Medien 2.1.5.1 Meinungsvielfalt und Internet Das Übertragungsmedium Internet und die Online-Medien werden als förderlich für die Meinungsvielfalt in den Medien und für die Meinungsfreiheit der Bürger angesehen, wie zum Beispiel der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im 1999 er- 341 342 343 Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293. Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309, sowie Beschlüsse der KEK vom 13. 06. 2006, Az.: KEK 289, und vom 11. 07. 2006, Az.: KEK 341, i. S. RTL Group S. A. Vgl. ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation, Media Perspektiven 10/2005, S. 490 ff. 204 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten stellten „Gutachten offene Medienordnung“ betont.344 In der Argumentation des Beiratsgutachtens wird einerseits die Angebotsökonomie des Internets, insbesondere die gesunkenen Kosten des Marktzugangs für publizistische Anbieter, Journalisten und journalistisch ambitionierte Menschen, hervorgehoben. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand kann jeder für sich selbst und Dritte unkontrollierten technischen Zugang zum Internet herstellen und versuchen, für die eigenen Internetseiten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen. Andererseits ist auch für die Nachfrager die Online-Kommunikation relativ kostengünstig und einfach, denn für den Abruf von publizistischen Inhalten werden nur ein Computer und Internetanschluss benötigt. Im Beiratsgutachten ist zudem die Rede vom Beginn eines (Internet-) Zeitalters, in welchem auch ohne binnenplurale Vorgaben und medienspezifische Konzentrationskontrolle für jede Gruppe die Möglichkeit besteht, sich öffentlich zu artikulieren. Tatsächlich ermöglicht das Internet, an Parteien, Staat und klassischen Medien vorbei politischen und gesellschaftlichen Einfluss auf die Internetnutzer und die Gesellschaft zu nehmen. Als Beispiele für von einzelnen Privatpersonen betriebene Internet-Angebote lassen sich die Internet-Enzyklopädie Wikipedia und so genannte Web-Tagebücher (Web-Logs)345 anführen. Es zeigt sich die grundsätzliche Bereitschaft der Menschen, ihre Freizeit für die Gestaltung von Webseiten aufzuwenden. Weltanschauungen können das Interesse noch verstärken, eigene Ansichten per Internet zu verbreiten und dafür auch die erforderlichen Kosten zu tragen. Auch die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) untersuchte die Auswirkungen des Internets auf die publizistische Vielfalt und kam zu dem Ergebnis, dass durch das Internet die Vielfalt und das Angebot an Medieninhalten und an Meinungen heute größer ist als jemals zuvor in der Menschheitsgeschichte. Die FCC stellte deshalb fest, dass die Regulierung der Medienkonzentration in den USA überprüft und reformiert werden müsse.346 Im Auftrag der FCC hat eine weitere Studie für die USA die Substitutionseffekte zwischen klassischen Medien und Internet untersucht. Es fanden sich Hinweise, dass die Konsumenten das Internet zunehmend als Ersatz für das Fernsehen als Nachrichtenquelle nutzen.347 Auch die Ergebnisse dieser Studie dienten der FCC als Argumentationshilfe, um eine Lockerung der bestehenden Regulierung der Medienkonzentration zu begründen. Bei Untersuchungen zur Internetentwicklung ist neben den angebotsseitigen Vorzügen des Internets die Nachfrage der Rezipienten und deren Bestimmungsfaktoren stärker zu berücksichtigen. Angesichts der hochgradigen Medienkonzentration muss sich kritisch mit der Frage auseinandergesetzt werden, wie der typische Internetnutzer unter Hunderttausenden genau die Webseiten finden soll, die sowohl gefühlsmäßig attraktiv als auch qualitativ hochwertig sind.348 Wie viel Mühe gibt sich der Verbraucher im Internet? Geben die durchschnittlichen Internetnutzer nicht die Adressen ein, die sie bereits aus der etablierten Medienwelt kennen, d. h. Bild.T-Online.de, spiegel.de, focus.de, n-tv.de, n24.de, cnn.com? Medienprodukte sind Erfahrungsgüter, und publizistische Inhalte und Qualitäten wie zum Beispiel die Meinungsvielfalt sind sogar Vertrauens- oder Glaubensgüter. Deshalb spielen Vertrauen, Image und Glaubwürdigkeit eine zentrale Rolle für die 344 345 346 347 348 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Gutachten offene Medienordnung, 1999, hier: S. 11 ff.; siehe unter http://www.bmwi.de/Navigation/Ministerium/beiraete,did=6458.html. Dem Web-Tagebuch www.drudgereport.com wird nachgesagt, die öffentliche Meinungsbildung mit zu beeinflussen.m Vgl. Federal Communications Commission (FCC 2003a), 2002 Biennial Regulatory Review – Review of the Commission’s Broadcast Ownership Rules and other Rules adopted pursuant to section 202 of the Telecommunications Act of 1996, Report and Order and Notice of proposed rulemaking, FCC 03-127, June 2, 2003, Tz. 355. Vgl. Joel Waldfogel, Consumer Substitution Among Media, Federal Communications Commission (FCC), Media Ownership Working Group, Pennsylvania, September 2002. Vgl. Erik Möller, Die heimliche Medienrevolution – Wie Weblogs, Wikis und freie Software die Welt verändern, Hannover 2005, S. 50. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 205 Nachfrage nach Inhalten.349 Insoweit überrascht das Ergebnis verschiedener Nutzungsstudien nicht, dass die Nutzer trotz eines enormen Angebots Informationen und Nachrichten aus einem eher eng begrenzten Repertoire für sie relevanter Internetseiten auswählen. Die große Mehrheit der Internetnutzer besucht meist dieselben Webeiten.350 Solche Faktoren und Entwicklungen können im Internet eine Konzentration zur Folge haben. Die Suchmaschine Google ist dafür ein bekanntes Beispiel.351 Die meisten Internetnutzer greifen über die Software eines einzigen Konzerns – Microsoft – auf die Internetwelt zu. Hier wird ein weiterer Aspekt der Online-Nutzung sichtbar, der nicht zu der theoretisch möglichen Freiheit des Verbrauchers durch das Internet passt. Die Internetnutzer geben einen Teil ihrer Freiheit schon an der Eingangstür ab. Ähnliche Aufmerksamkeit verdienen die Internet-Service-Provider (ISP, Internet-Zugangs-Anbieter, Access-Provider) und die Konzentration auf dem Markt für Internet-Zugangs-Angebote. Durch die zunehmende Verbreitung breitbandiger Internetanschlüsse zeichnen sich auf diesem Markt Veränderungen ab. Der derzeitige Marktführer, die Deutsche Telekom AG, erreichte seine absolute Spitzenposition bei den Internetanschlüssen und den Internetzugängen (mit der früheren T-Online International AG)352 im Schmalbandbereich. Auch bei den breitbandigen DSL-Anschlüssen ist die Deutsche Telekom AG nach wie vor absolut marktbeherrschend. Bei den DSL-Zugängen ist deren Marktanteil mittlerweile allerdings auf unter 50 % gefallen. Die technische Seite des Internets ist auch unter dem Aspekt der Sicherung der Meinungsvielfalt relevant. Denn anders als das eingangs zitierte Beiratsgutachten argumentiert, lassen sich die relevanten Kosten für die Verbraucher nicht nur auf PC, Internetanschluss und Internetzugang reduzieren. Positive Erfahrung mit etablierten Telekommunikationsunternehmen, Vertrauen in Marktführer sowie die geringe Internet- und Technikkompetenz und habituelle Verhaltensweisen der Internetnutzer sind auch Einflussgrößen auf die Nachfrage bezüglich der Internettechnik. Solche Faktoren können z. B. bei der Wahl eines Internet-Zugangs-Anbieters eine Rolle spielen. Hinzu kommen Konzentrationseffekte, die mit dem frühen Markteintritt und der Netzwerkökonomie verbunden sind. Aufgrund dieser Effekte verfügen die marktbeherrschenden Telekommunikations- und Softwarekonzerne vermutlich über dauerhafte Wettbewerbsvorteile. Zum Beispiel profitiert Microsoft wohl nicht nur von dem positiven Image des Softwarehauses, sondern auch von den Netzwerkeffekten, die sich mit den Softwareangeboten realisieren lassen.353 Für die Rezipienten setzt die Nutzung des Internets einen vergleichsweise großen persönlichen Aufwand voraus. Der Aufwand betrifft zum einen die Gerätekosten (PC) und zusätzlichen Nutzungskosten (z. B. Nutzungsgebühren, Flat-Rate), die jedoch wie bei der Fernseh- oder Radionutzung immer weiter sinken. Zum anderen verlangt die Nutzung des vergleichsweise unübersichtlichen Internets mehr Medienkompetenz hinsichtlich des sozialen Umgangs mit dem Internet und der Fähigkeiten in der Handhabung der Geräte. Im Vergleich zu Radio und Fernsehen ist das Internet auch heute noch ein relativ junges Medium. Das starke Wachstum der Internetnutzung findet erst seit wenigen Jahren statt. Für viele Menschen stellt dieses Medium eine eher neue Erfahrung dar; sie wissen im Vergleich zu den klassischen Medien erst wenig über den Umgang mit dem Internet. Die Online-Nutzung wird sich 349 350 351 352 353 Vgl. Insa Sjurts, Einfalt trotz Vielfalt in den Medienmärkten: Eine ökonomische Erklärung, in: Mike Friedrichsen, Wolfgang Seufert, Effiziente Medienregulierung. Marktdefizite oder Regulierungsdefizite, Baden-Baden 2004, S. 71–87. Birgit van Eimeren, Heinz Gerhard, Beate Frees, Internetverbreitung in Deutschland: Potenzial vorerst ausgeschöpft?, in: Media Perspektiven 8/2004, S. 355. Vgl. Marcel Machill, Carsten Welp (Hrsg.), Wegweiser im Netz, Qualität und Nutzung von Suchmaschinen, Gütersloh 2003. Die T-Online International AG wurde mit Wirkung zum 06. 06. 2006 auf die Muttergesellschaft Deutsche Telekom AG verschmolzen; vgl. deren Pressemitteilung vom 06. 06. 2006 unter www.telekom3.de. Siehe dazu z. B. Hal R. Varian, Joseph Farrell, Carl Shapiro, The Economics of Information Technology, An Introduction, Cambridge 2004; auch Monopolkommission: Netzwettbewerb durch Regulierung, 14. Hauptgutachten 2000/2001, Baden-Baden 2003, S. 334 ff. 206 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten mit der weiteren Etablierung des Internets ändern. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass sich bei den jüngeren Bevölkerungsgruppen in der Nutzung des Internets eine Entwicklung hin zur Alltäglichkeit abzeichnet. Die Internet-Angebote von Medienunternehmen sind in engem Zusammenhang mit deren übrigen Aktivitäten zu sehen. Die KEK prüfte deshalb erstmals im Verfahren zum Fusionsvorhaben Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG354 auch die Online-Aktivitäten und bezog diese in die Gesamtbetrachtung mit ein. Im Rahmen der konzentrationsrechtlichen Prüfung vorherrschender Meinungsmacht nach den Vorschriften des § 26 RStV hat die KEK berücksichtigt, dass die beiden Medienkonzerne und deren Beteiligungsgesellschaften eine Fülle von Internet-Seiten gestalten. Die Online-Angebote der Pressetitel basieren auf Kooperationen der Axel Springer AG im OnlineBereich, die den redaktionellen Austausch zwischen Printtiteln der Axel Springer AG und den entsprechenden Internet-Angeboten betreffen. Neben den Online-Angeboten ihrer Titel ist die Axel Springer AG in Rubrikenmärkten mit einem eigenen Online-Angebot vertreten. Auch bei den ProSiebenSat.1 zuzurechnenden Webseiten handelt es sich in der Regel um die Online-Auftritte der Fernsehsender. Bei der Deutsche Telekom AG können auch einige Produktionen der ProSieben Sat.1-Sender gegen Entgelt aus dem Video-on-Demand-Angebot von T-Online Vision abgerufen werden.355 Die Einbeziehung der medienrelevanten verwandten Märkte setzt eine Bewertung der jeweiligen Gewichtungsfaktoren voraus, für die gewisse wissenschaftliche Ansätze bzw. Vorschläge vorliegen.356 Um vorherrschende Meinungsmacht im Fernsehen unter Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte zu prüfen, ist für die Umrechnung der Einflusspotenziale einzelner Marktstellungen auf medienrelevanten verwandten Märkten eine Wertentscheidung über die Höhe der Zuschaueranteilsäquivalente erforderlich. Die Bezugspunkte für diesen juristischen Bewertungsansatz gemäß den Vorschriften des § 26 RStV sind das Leitmedium Fernsehen und das Zuschaueranteilsmodell. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) orientiert sich die KEK hinsichtlich des besonderen Einflusspotenzials des Fernsehens an den Kriterien Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft. Mit einer Reichweite von ca. 50 % der Haushalte ist nach Auffassung der KEK die Breitenwirkung des Internets derzeit noch begrenzt. Noch geringer ist die Reichweite des Internets, wenn nur die breitbandige Internetnutzung berücksichtigt wird, die in ca. 30 % der Haushalte möglich ist. Die Breitenwirkung reduziert sich weiter, insoweit die mangelnde zeitliche und räumliche Disponibilität des Internets mitbewertet wird. Die Leistungsmerkmale Breitenwirkung und Disponibilität begründen für die KEK damit einen deutlichen Abschlag gegenüber dem Fernsehen. Genauso wie Fernsehen und Tageszeitungen ist das Internet ein tagesaktuelles Medium. Auch die Suggestivkraft ist im Vergleich zum Fernsehen nicht wesentlich geringer. Das 354 355 356 Siehe hierzu Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis -5. Vgl. Pressemitteilung T-Online vom 12. 05. 2005. Siehe Uwe Hasebrink, Zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV). Kommunikationswissenschaftliches Gutachten für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Hamburg 2003, abrufbar unter http://www.kek-online.de/kek/ information/publikation/bredow2003.html; auch KEK, Eingereichte Antworten zur öffentlichen Befragung: Zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung (§ 26 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative RStV), abrufbar unter http://www.kek-online.de/Inhalte/antworten_zur_oeffentlichen_befragung. htm, insbesondere Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prof. Dr. Wolfgang Seufert, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Prof. Dr. Rudolf Stöber, TU Dresden, Prof. Dr. Wolfgang Donsbach; auch Hans Matthias Kepplinger, Instrumentelle Aktualisierung. Grundlagen einer Theorie kognitiv-affektiver Medienwirkungen, in: DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft: Medienwirkungen. Einflüsse von Presse, Radio und Fernsehen auf Individuum und Gesellschaft. Hrsg. v. Winfried Schulz, Weinheim 1992, S. 161 ff.; auch Federal Communications Commission (FCC 2003a), 2002 Biennial Regulatory Review – Review of the Commission’s Broadcast Ownership Rules and other Rules adopted pursuant to section 202 of the Telecommunications Act of 1996. Report and Order and Notice of proposed rulemaking. FCC 03-127, June 2, 2003.m Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 207 Internet nutzt als Kommunikationsformen Bild, Ton und Text, wobei das Bild überwiegend noch unbewegt ist. Ein geringer Abschlag beim Leistungsmerkmal Suggestivkraft gegenüber dem Fernsehen ist somit geboten. Für eine relativ hohe Gewichtung der Online-Medien sprechen das Entwicklungspotenzial des Internets als Informationsmedium sowie die Nutzung multimedialer Angebote insbesondere über breitbandige Zugänge. Das Internet weist zwar derzeit noch eine relativ geringe Reichweite auf, es ist aber das jüngste unter den zu betrachtenden Medien. Hier findet eine dynamische Entwicklung statt, die zu einer deutlichen Zunahme der Reichweite führen wird. Im Rahmen des Prüfverfahrens KEK 293 zeigten die empirischen Nutzungserhebungen, dass die Stellungen der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1-Gruppe im Bereich der Online-Medien so gewichtig sind, dass sie im Rahmen der Gesamtbewertung aller Faktoren für die Möglichkeit zur Meinungsbeeinflussung verstärkend zu bewerten sind. Das konkrete Einflusspotenzial der Webseiten schätzte die KEK anhand der von INFOnline gemessenen Seitenaufrufe (PageImpressions). Die Wahl dieses Indikators ist geeignet, weil er für die Berechnung von Marktanteilen im Internet der Zeitungsauflage ähnelt. Die verkaufte Auflage wird als Indikator für die Berechnung der Anteile auf dem Lesermarkt akzeptiert. Die Internet-Angebote von Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 erreichten ca. 11,3 % der IVW-Seitenaufrufe (August 2004 bis Juli 2005). Die Anteilsberechnung steht aber vor der Schwierigkeit, dass die Erhebungen durch INFOnline keine Transparenz über den Gesamtmarkt zulassen. Im Unterschied zu Anteilen an der Zeitungsauflage oder an der Nutzungsdauer des Rundfunks lässt nur ein Teil der Betreiber von Internetseiten die Nutzung des WebAngebots messen. INFOnline weist vielleicht 50 % aller Seitenaufrufe der deutschen, werberelevanten oder redaktionell gestalteten Webseiten aus. Deshalb hat die KEK einen Abschlag von 50 % vorgenommen. Nach dieser groben Rechnung war als Marktanteil für die Webseiten von Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 ungefähr 5,7 % zu veranschlagen (zum Messverfahren s. u. 2.1.5.4).m Für die Bewertung des Anteilswertes im Bereich der Online-Medien als Zuschaueranteilsäquivalent hat die KEK den Gewichtungsfaktor 1/2 veranschlagt. Dabei hat sie die Tagesaktualität, das breite Spektrum der Kommunikationsformen (Suggestivkraft), einen deutlichen Abschlag bei der Breitenwirkung und einen Aufschlag für das Zukunftspotenzial, das das Netz für die Meinungsbildung aufweist, berücksichtigt. Nur unter Vorbehalt der unzureichenden Datenlage ließ sich für die Online-Medien einschätzen, dass das Einflusspotenzial der Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 nach diesem Bewertungsansatz in etwa einem Zuschaueranteil von 3 % entspricht. Auch die Unternehmen der RTL Group und der Bertelsmann AG gestalten eine Fülle von Internetseiten. Bei dem Internet-Angebot von Bertelsmann AG/RTL Group handelt es sich vor allem um die Online-Auftritte der RTL-Fernseh- und Radiosender sowie Angebote der Verlagsgruppen Gruner + Jahr und Motorpresse. Der Anteil der Online-Angebote der Bertelsmann AG/ RTL Group an den IVW-gemeldeten Seitenaufrufen (November 2004 bis Oktober 2005) lag bei 12,6 %. Unter der Annahme, dass die IVW wenigstens 50 % aller Seitenaufrufe auf werberelevanten oder redaktionell gestalteten Webseiten ausweist, war der Marktanteil mit ungefähr 6,3 % zu veranschlagen. Nach dem Gewichtungsansatz der KEK (Faktor 1/2) entspricht dies in etwa einem Zuschaueranteil von 3 %. 2.1.5.2 Medienunternehmen und neue publizistische Angebote im Internet Neben den klassischen Medien Fernsehen, Hörfunk, Zeitung und Zeitschrift haben sich durch das Übertragungsmedium Internet eine Vielzahl neuer Medienprodukte und Informationsdienste etabliert, die als Online-Medien (Internet-Anwendungen) bezeichnet werden. Unter den Online-Medien befinden sich unter anderem die Online-Angebote der klassischen Medienhäuser, die im Internet als typische Anbieter von Inhalten auftreten. Ihre Internetpräsenz stellt eine Cross-Ownership- 208 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Verflechtung dar. Unter medienkonzentrationsrechtlichen Aspekten können Online-Angebote mit redaktionell gestalteten Inhalten relevant sein, wenn diese Medieninhalte von Fernsehveranstaltern oder von mit Fernsehveranstaltern verbundenen Unternehmen angeboten werden. Zu den Online-Medien zählen neben den publizistisch relevanten Internet-Anwendungen357 auch eigenständige Formen der privaten Kommunikation, wie E-Mail und elektronische Diskussionsforen, sowie Formen der Markttransaktion, wie Aktionshäuser und Einkaufsseiten, über die in der Regel keine publizistischen Inhalte verbreitet werden. Durchaus mit den Online-Inhalten von Medienhäusern vergleichbare Inhalte bieten Internet-Service-Provider (ISP) und Betreiber von Suchmaschinen an. Beispiele sind Google und Yahoo! bzw. T-Online, United Internet, AOL, Freenet, Lycos, Tiscali und Arcor. Zu den mit den Webseiten der klassischen Medien vergleichbaren Internetangeboten zählen insbesondere die Internetportale. Diese verdienen unter den Aspekten der Sicherung der Meinungsvielfalt vor allem deshalb Aufmerksamkeit, weil sie die „Reichweitenführer“ im Netz sind. Hinzu kommt, dass die Webportale unter anderem publizistische Angebote verbreiten, die denen klassischer Medien ähneln. Die bemerkenswerten Reichweiten sind das Ergebnis unterschiedlicher Wettbewerbsvorteile, die historisch (z. B. Yahoo!), technisch (z. B. T-Online) oder durch das Nachfrageverhalten der Internetnutzer (z. B. Google) bedingt sein können. Besonders hohe Reichweiten erzielt die Suchmaschine und Portal-Seite Google. Die aktuellen Werte weist die AGOF zwar zur Zeit nicht aus, aber deren Reichweitenplatz wäre vermutlich Rang 1 oder zumindest nach T-Online Rang 2. Suchmaschinen weisen ein Einflusspotenzial auf die MeiOnline-Auftritt T-Online WEB.DE Yahoo! Deutschland MSN.de GMX 1und1.de Freenet RTL.de ProSieben.de Map24 AOL mobile.de SPIEGEL ONLINE MeineStadt.de LYCOS Bild.T-Online CHIP Online FOCUS Online wetter.com Sport1.de Reichweite in % (bezogen auf Internetnutzer der letzten 3 Monate, WNK) Reichweite pro Monat in Mio. (Unique User) 36,6 30,9 28,0 27,9 22,2 21,6 17,6 17,3 14,9 14,8 14,2 11,2 11,0 10,6 10,5 9,2 8,4 8,0 7,9 7,2 13,16 11,13 10,07 10,03 7,98 7,78 6,33 6,23 5,35 5,34 5,11 4,03 3,96 3,81 3,76 3,33 3,01 2,87 2,83 2,60 Tabelle II – 69: Meistgenutzte Internetseiten nach AGOF Basis: Deutsche Wohnbevölkerung ab 14 Jahren (65,07 Mio.); davon waren 57,2 % (37,2 Mio.) innerhalb der letzten 12 Monate online. Der Anteil der Internetnutzer an der Bevölkerung wird über die Personen bestimmt, die innerhalb des abgefragten Erhebungszeitraumes von drei Monaten (April bis Juni 2006) das Internet mindestens einmal genutzt haben (Weitester Nutzerkreis, WNK); dies sind 35,98 Mio. Menschen bzw. 55,3 % der Bevölkerung. Quelle: Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e. V., Darmstadt, www.agof.de, Basisdaten zur internet facts 2006-II, 30. November 2006. 357 Publizistische Online-Angebote stellen Inhalte bereit, wie sie auch von den klassischen Medien erstellt und verbreitet werden. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 209 nungsbildung auf, weil sie über die Art und Weise der Erstellung von Trefferlisten, durch Such-, Ordnungskriterien, Rangfolgen oder Empfehlungen die Auswahlentscheidungen der Nutzer beeinflussen.358 Internettechnologieunternehmen wie Internet-Service-Provider (ISP) können eigene redaktionelle Online-Auftritte gestalten und dadurch bei den Inhalten mit den Webseiten der klassischen Medienunternehmen konkurrieren. Ein ISP ist ein Anbieter für internetspezifische Technologien und für mit dem Zugang zum Internet verbundene technische Dienstleistungen. Er bildet somit das Eingangstor zum Internet. Dadurch kann der ISP den Zugang zum Internet auch kontrollieren. Jedenfalls hat er die Möglichkeit, seine Webseiten so zu gestalten, dass seine Zugangskunden bei ihm möglichst lange verweilen, indem z. B. interessante Inhalte angeboten werden. Diese Strategie verfolgt z. B. die Deutsche Telekom AG mit dem Internet-Zugangs-Geschäft, wie Breitband- und Schmalbandzugänge, sowie weitere Internetdienste, wie E-Mail oder Online-Banking, und dem Geschäftsfeld der Inhalteangebote, welches publizistische Leistungen, E-Commerce, Werbeflächen und Business-to-Business-Dienste beinhaltet.359 Darüber hinaus kann der ISP die bevorzugte Nutzung seiner Inhalteangebote noch forcieren, weil er für den Zugang zum Internet seinen Kunden eine eigene Internetzugangssoftware einschließlich Browser mitliefert. So ist in der von der Deutsche Telekom AG (vormals T-Online) mitgelieferten Zugangssoftware als Startseite im Browser T-Online voreingestellt, und vermutlich kommen dadurch viele Seitenkontakte zustande. Für die Inhalte gehen ISPs Kooperationen mit Unternehmen der Medienbranche ein. Das bedeutendste deutsche Beispiel ist die crossmediale Verflechtung der BILD-Zeitung mit Bild. T-Online.de. Ein weiteres Beispiel ist die Kooperation der Deutsche Telekom AG (T-Online) mit Burda (www.bunte.t-online.de). Bild.T-Online.de ist die stärkste Website der Axel Springer AG. BILD wird als Straßenverkaufszeitung vertrieben. Die Inhalte sind (teilweise) im Internet unter www.bild.de (= Bild.T-Online) recherchierbar (so das Impressum der BILD-Zeitung). Die Zusammenarbeit mit T-Online erfolgt im Rahmen der 2002 gegründeten Bild.T-Online.de AG & Co. KG. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der Axel Springer AG und der Deutsche Telekom AG (vormals: T-Online International AG), an dem die Axel Springer AG mit 63 % und die Deutsche Telekom AG mit 37 % beteiligt sind. Bild.T-Online bezeichnet sich als „die crossmediale Erweiterung von Bild“ und als „aktuelle News-Site und themenstarkes Channel-Portal“ mit wichtigen Informationen aus BILD. Bild.T-Online publiziert tagesaktuelle Themen und Nachrichten aus BILD, ausgewählte Journalthemen aus der Sonntagszeitung Bild am Sonntag (z. B. über das Unterhaltungsformat „Wetten, dass …?“ im ZDF, über das Bild.T-Online eine eigene Rubrik betreibt) sowie über zusätzliche Inhalte, die exklusiv von einer eigenen Online-Redaktion erstellt werden. Wöchentlich samstags und zum Teil auch zusätzlich unter der Woche legt Bild.de/ T-Online der BILD-Zeitung ein vierseitiges Print-Extra im Tabloid-Format bei, das seinerseits auf weiterführende Informationen auf der Website verweist. Bild.T-Online gibt auf ihrer Website an, dass über 100 Mitarbeiter an den Standorten Berlin und Hamburg monatlich mehr als 9.000 Content-Seiten publizieren; insgesamt sind mehr als 300.000 Content-Seiten online verfügbar. Unter anderem aus den Ressourcen der BILD erstellt die Bild. T-Online-Redaktion eigene redaktionelle Beiträge für Bild.T-Online. Bild.T-Online rühmt sich der „doppelten Reichweite“ (online und offline) von BILD (12 Millionen Leser) und Bild.T-Online (5 Millionen Nutzer). Die KEK sieht in der Bündelung der Ressourcen von Medienunternehmen und ISP für beide die Möglichkeit einer Steigerung der Attraktivität ihrer Medienprodukte. Zusätzliche Angebote an 358 359 Vgl. Marcel Machill, Carsten Welp (Hrsg.), Wegweiser im Netz, Qualität und Nutzung von Suchmaschinen, Gütersloh 2003. Vgl. Thomas Holtrop, Das kombinierte Geschäftsmodell von Internet Service Provider, in: Bernd W. Wirtz, Handbuch Medien- und Multimediamanagement, Wiesbaden 2003, S. 535–547. 210 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten aktuellen Medieninhalten sollen die Zugangskunden von T-Online dazu bewegen, auf dem WebPortal von T-Online länger zu verweilen. Umgekehrt führt die Verlinkung der Website Bild.T-Online mit dem Webportal T-Online dem Online-Medium der BILD-Zeitung Nutzer zu, die Zugangskunden der Deutsche Telekom AG sind und in ihrer Zugangssoftware das T-Online-Web-Portal als Startseite erhalten. Dem Fernsehen über Internet-Protokoll (IPTV) wird laut der aktuellen Studie „IPTV 2010“ des Beratungsunternehmens Goldmedia360 das Potenzial nachgesagt, als vierter Übertragungsweg für Fernsehen zukünftig zu einer ernsthaften Konkurrenz für die bestehenden Infrastrukturkanäle Kabel, Satellit und Terrestrik (DVB-T) zu werden (vgl. Kapitel II 2.2.3). In Deutschland sollen bis 2010 zwischen 1,3 Mio. (Goldmedia „IPTV 2010“) und 3 Mio. Haushalte (Mercer Management Consulting) Fernsehen über das Internet empfangen. Europaweit gibt es derzeit ca. 1,8 Mio. Abonnenten für IPTV, vor allem in Frankreich, Spanien und Italien.361 Ende 2009 sollen es bereits 8,7 Mio. Abonnenten und damit 9,4 % des europäischen Pay-TV-Marktes sein. In Deutschland werden derzeit etwa 30 % der Haushalte (12,16 Mio.; Stand: 30. 06. 2006) mit Breitbandanschlüssen versorgt. Ende 2005 waren es 10,7 Mio. Haushalte; davon entfielen ca. 97 % (10,4 Mio.) auf die DSL-Technologie, der Rest auf Kabelmodems (240.000, Internetzugang über rückkanalfähige Fernsehkabelnetze), Powerline (9.600, Internetzugang per Stromleitung) und Internetzugänge über Satellit (57.000).362 Es wird deutlich, dass im Vergleich zu DSL das Kabelfernsehnetz für die Internetnutzung bislang noch keine gewichtige Rolle spielt, obwohl es durchaus auch Vorteile aufweist. Im Unterschied zum Telefonnetz erlaubt das Fernsehkabel weit höhere Kapazitäten.363 Um jedoch diese Kapazitäten für interaktive Angebote wie Online-Medien zu nutzen, sind zunächst Investitionen in den Ausbau bzw. eine entsprechende Aufrüstung der Netze erforderlich. Gleichwohl sind im Vergleich zum Kabelfernsehnetz die Kapazitäten des Telefonnetzes nicht zu unterschätzen; die zunehmende Verbreitung der DSL-Anschlüsse – und auch die Einführung der schnelleren Varianten ADSL2+ und VDSL – führt hier bereits zu einem Anwachsen an Bewegtbild-Angeboten. Mit der Modernisierung der Netze kann zwischen Kabelnetzbetreibern und DSLAnbietern eine direkte Wettbewerbssituation entstehen, indem über beide Übertragungswege Fernsehen, Internet und Telefon im Bündel („Triple Play“) angeboten werden. Wie sich der Wettbewerb zwischen den Plattformen entwickeln wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Einerseits lässt die bislang begrenzte Aufrüstung der Fernsehkabelnetze kaum Potenzial für Sprach- und Internetzugangsdienste, andererseits werden sich die DSL-Anbieter voraussichtlich auf Pay-TV- und Videoon-Demand-Angebote beschränken.364 Von den am Ende des 2. Quartals 2006 insgesamt 12,16 Mio. DSL-Anschlüssen entfielen 73,7 % (rund 9 Mio.) auf die Deutsche Telekom AG inkl. T-DSL-Resale (Ende 2005: 76,2 % bzw. 7,9 Mio.).365 T-DSL-Reseller, wie United Internet, AOL und Freenet, vertreiben DSL-Anschlüsse der Deutsche Telekom AG unter eigenem Namen und in Eigenregie. Die technische Realisierung der Anschlüsse erfolgt durch die Deutsche Telekom AG, die weiteren Dienstleistungen (wie Verträge für den Internetzugang, Tarife für die Internetnutzung) übernehmen die T-DSL-Reseller. T-DSL-Resale erfolgt auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit der Deutsche Telekom AG. Ende 2005 boten neben der Deutschen Telekom über 60 weitere Unternehmen DSL-Anschlüsse auf der Grundlage von 360 361 362 363 364 365 Vgl. Mathias Birkel, Dr. Klaus Goldhammer (Hrsg.), IPTV 2010. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland, Berlin, März 2006. Vgl. epd medien Nr. 100 vom 30. 12. 2006, S. 21. Vgl. Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2005, S. 31 f. Siehe hierzu Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 270 ff. Vgl. Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2005, S. 20 f. http://www.bundesnetzagentur.de (16. 01. 2007). Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Anbieter 211 Marktanteil in % 31. Dezember 2005 30. Juni 2006 Deutsche Telekom AG T-DSL-Reseller (United Internet, AOL, Freenet u. a.) Sonstige Wettbewerber (HanseNet, Arcor u. a.) 60,9 15,3 23,8 52,8 20,9 26,3 Gesamt 100 100 Tabelle II – 70: Der Markt für DSL-Anschlüsse in Deutschland Quelle: Bundesnetzagentur Anbieter Marktanteil in % 31. Dezember 2005 30. Juni 2006 Deutsche Telekom AG (T-Online) United Internet Arcor AOL Freenet HanseNet Sonstige 43,3 17,3 11,5 10,6 6,7 4,8 5,8 37,0 14,2 10,9 8,0 6,0 5,4 18,5 Gesamt 100 100 Tabelle II – 71: Der Markt für DSL-Zugänge in Deutschland Quelle: Unternehmen, FAZ/Schätzung, Financial Times Deutschland/Portel.de T-DSL-Resale oder eigener Anschlussnetze an.366 In den Tabellen II – 70 und II – 71 sind der Markt für DSL-Anschlüsse und für DSL-Zugänge in Deutschland dargestellt. Ende 2006 hat die Bundesregierung die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet, wonach das neue Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL-Netz, Very High Speed Digital Subscriber Line) der Deutsche Telekom AG zunächst von der Wettbewerbsaufsicht durch die Bundesnetzagentur ausgenommen wird. Damit ist die Bundesregierung auf die Forderung der Deutsche Telekom AG nach Investitionssicherheit für die 3 Mrd. Euro, die das Unternehmen in den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes investieren will, eingegangen.367 Nachdem sich der Marktanteil der Deutsche Telekom AG im DSL-Geschäft in den vergangenen Jahren verringert hat, will die Telekom nach eigenen Angaben „die größten Anstrengungen … auf die Gewinnung von Breitbandanschlüssen und damit verbundenen Diensten richten“.368 An das Hochgeschwindigkeitsnetz sollen 50 Städte angeschlossen werden. Wettbewerber der Deutschen Telekom sehen diese Entwicklung kritisch, weil sie befürchten, dass die Telekom bereits nach kurzer Zeit die Preise für VDSL deutlich senken wird. Zudem könnte die Deutsche Telekom AG auch für das auf dem Internetprotokoll (IP) basierenden Netz – das bis spätestens 2012 fertiggestellt werden soll und völlig neue Sprach- und Datendienste ermöglichen wird – eine Freistellung aus der Regulierung erwirken.369 Auch von Seiten der EU-Kommission wird die Unterstützung der Deutsche Telekom AG durch die Bundesregierung stark kritisiert, weil das neue Gesetz sowohl das EU-Wettbewerbsrecht verletze als auch die Deutsche Telekom gegenüber den Wettbewerbern bevorzuge. Die EU-Kom- 366 367 368 369 Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2005, S. 32. Vgl. Digitalmagazin.info Nr. 297 vom 02. 01. 2007, S. 8. So der Vorstandsvorsitzende René Obermann an die Mitarbeiter der Deutsche Telekom AG, zitiert im Handelsblatt vom 08. 01. 2007, S. 14. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 08. 01. 2007, S. 19. 212 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten mission bereitet derzeit gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren vor.370 Diese Entwicklung ist auch aus medienkonzentrationsrechtlicher Sicht bedenklich. Das VDSL-Netz ist als Transportmedium für Fernsehen hervorragend geeignet und stellt somit eine Konkurrenz für die Kabelnetze dar. Seit Mitte Oktober 2006 verbreitet die Deutsche Telekom AG über ihr VDSL-Netz das IPTVAngebot „T-Home“, das etwa 100 Sender (60 Free- und 40 Pay-TV-Programme) sowie 1.200 abrufbare Filme (Video-on-Demand, VoD) umfasst. Bestandteil des T-Home-Angebotes ist auch das von Premiere als Sublizenznehmerin der Deutsche Telekom AG produzierte Programm „Premiere Bundesliga powered by T-Com“. Die Deutsche Telekom AG hat von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die Live-Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009 per IPTV erworben (siehe auch Kapitel II 2.2.1.3). Des Weiteren hofft die Telekom darauf, Kunden durch ihr Triple-Play-Angebot (Telefonie, Internet und interaktives Fernsehen) zu gewinnen. Nach eigenen Angaben liegt derzeit die Kundenzahl der Deutschen Telekom für Triple Play „im vierstelligen Bereich“. Noch vor dem Marktführer Deutsche Telekom startete als erstes Unternehmen in Deutschland HanseNet, eine Tochtergesellschaft von Telecom Italia, Mitte Mai 2006 mit „Alice homeTV“ ein vergleichbares IPTV-Angebot mit ebenfalls 100 Programmen (60 Free-, 40 Pay-TV-Sender) sowie 600 Filmen auf Abruf (VoD). Allerdings ist das Angebot derzeit nur im Großraum Hamburg und in Lübeck verfügbar, es soll aber mittelfristig auch in anderen Ballungsräumen erhältlich sein.371 Ausführlicher zu den Internet-Protokoll-Plattformen siehe Kapitel II 2.2.2.8.4. Die Möglichkeit der Weiterverbreitung von Fernsehsendungen über das VDSL-Netz führt dazu, dass sich Telefonnetzanbieter dafür interessieren, entsprechende Vereinbarungen mit den Fernsehveranstaltern zu treffen. Neben den bereits bestehenden Kooperationen von RTL Interactive (RTL Group S. A.) und Seven One Intermedia (ProSiebenSat.1 Media AG) mit der Deutsche Telekom AG (T-Online Vision) gibt es in diesem Bereich eine neue Entwicklung. Das spanische Telekommunikationsunternehmen Telefónica hat sich die Online-Übertragungsrechte an den Sendungen der Fernsehsender der RTL Group S. A., RTL, RTL II, Super RTL und VOX, gesichert, um die Programme per DSL weiterverwenden zu können.372 Auch die RTL Group und die Deutsche Telekom haben einen Kooperationsvertrag zur Weiterverbreitung der RTL-Programme als IPTV über VDSL geschlossen.373 Ebenso vereinbarten die ProSiebenSat.1 Media AG sowie ARD und ZDF mit der Deutschen Telekom und Telefónica, ihre Programme per DSL auf den PC-Bildschirm zu bringen.374 Die zunehmende Verbreitung von Breitbandinternet erhöht die Attraktivität dieses Übertragungsweges auch für das Herunterladen von Filmen und Fernsehsendungen. Dem Video-on-Demand (VoD) bzw. dem Online-Verkauf von Filmen und Fernsehserien wird ein beträchtliches Zukunftspotenzial beigemessen. T-Online bzw. die Deutsche Telekom AG und iTunes Music Store von Apple375 bieten schon seit längerer Zeit die Möglichkeit an, Videos per Internet zu sehen. Bei T-Online sind Video-on-Demand-Angebote („T-Online Vision“) in das Webportal eingebunden. Darunter befinden sich unter anderem Filme und Fernsehserien aus dem Repertoire der ProSieben Sat.1 Media AG. Außerdem gehören Sendungen der Kanäle The History Channel und Jetix sowie Sendungen von Harald Schmidt zum Angebot. Im Juli 2006 hat die ProSiebenSat.1-Gruppe ihr eigenes VoD-Portal „Maxdome“ gestartet. Maxdome ist ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen 370 371 372 373 374 375 Vgl. Berliner Zeitung vom 04. 01. 2007, S. 12; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 08. 01. 2007, S. 19; Digitalmagazin.info Nr. 297 vom 02. 01. 2007. http://www.alice-dsl.de (16. 11. 2006). Vgl. heise online vom 04. 02. 2006, wwww.heise.de/newsticker/meldung/print/69217. Vgl. Pressemitteilung von RTL Television vom 23. 08. 2006. Vgl. Der Spiegel vom 25. 02. 2006, heise online vom 22. 02. 2006, www.heise.de/newsticker/meldung/69933. Bei iTunes Music Store werden Musikvideos angeboten. Fernsehserien wie z. B. Desperate Housewives oder Law & Order sowie Kurzfilme und Sportübertragungen bietet Apple über die iTunes-Plattform nur für die USA an. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 213 der SevenSenses GmbH und dem Internet-Provider United Internet AG. Hierfür hat ProSiebenSat.1 mit Sony Pictures, Paramount, Constantin Film und Kinowelt Verträge abgeschlossen und verfügt zudem über die VoD-Rechte der KirchMedia-Library.376 Im April 2006 ist der Hollywood-Studio-Betrieb von Time Warner, Warner Bros. bzw. AOL, auf diesem Markt eingestiegen und bietet Erfolgsfilme, wie z. B. Harry Potter und Batman, sowie Fernsehserien wie Friends zum Herunterladen per Internet an („In2Movies“). Dafür nutzt Time Warner die technische Plattform GNAB der arvato mobile GmbH, Hamburg, die zum BertelsmannKonzern gehört. GNAB ist eine Technologie, die arvato mobile für digitale Downloads entwickelt hat. Sie bildet eine zentrale Plattform für das Herunterladen digitaler Inhalte jeder Art, wie z. B. Filme, Musik, Spiele etc. Warner Bros. verkauft DVDs über die Plattform der Bertelsmann AG, die im Preisbereich üblicher DVD-Angebote liegen. Die Kunden können den heruntergeladenen Film uneingeschränkt behalten. Weitere deutsche Video-on-Demand-Anbieter sind 4friends („One4Movie“) und HanseNet („Alice Option Movie“). Das Telekommunikationsunternehmen Arcor bietet bereits seit 2001 einen Videoon-Demand-Dienst („Arcor Video-on-Demand“) an. Eine Gegenüberstellung ausgewählter VoDPortale in Deutschland erfolgt in Tabelle II – 72. Eine Schwierigkeit entsteht für die Verbraucher, falls sie die heruntergeladenen Filme nicht am PC, sondern vor dem Fernseher ansehen möchten. Dazu benötigen sie einen entsprechenden Decoder, der die aus dem Internet heruntergeladenen Filme für das Fernsehgerät umwandelt. Bei VoD-Portal Arcor Video-onDemand Alice Option T-Online Movie Vision One4Movie In2Movies Maxdome Anbieter Arcor HanseNet Deutsche Telekom 4friends Warner Bros. (Kooperation mit arvato mobile) ProSieben Premiere Sat.1 (Kooperation (Kooperation mit 4friends) mit United Interned) Homepage www.arcor. de/vod www.alicedsl.de http://vod.tonline.de www.one4 movie.de www.in2 movies.de www. www.vod. maxdome.de premiere.de Start 12/2001 7/2002 11/2003 10/2004 4/2006 7/2006 10/2006 Angebot 1.300 Inhalte 700 Filme, Dokumentationen 1.300 Inhalte, davon 700 Filme, Serien, Kurzfilme ca. 700 Inhalte, davon 600 Filme 300 Filme, Serien 650 Filme, Serien, Comedy 500 Filme, Comedy; FußballChampionsLeague Preise 1,00–3,50 € pro Titel 3,00–6,00 € pro Titel, zzgl. 4,90 € Monatspauschale 0,99–7,00 € 9,95 € pro Titel; Pro monatliche SiebenSat.1- Flatrate Portal 1,50 € pro Titel, 9,95 € monatlich 6,99–14,99 € pro Titel; 0,99 € pro SerienEpisode 0,99–4,99 € pro Titel; 4,99–19,99 € Abo-Pakete 0,50–4,00 € pro Titel; 3 € pro Spiel und 6 € pro Konferenz für Abonnenten; bzw. 6 € pro Spiel und 9 € pro Konferenz für Nichtabonnenten Zugriffe pro Monat 10.000 k. A. 100.000 k. A. k. A. k. A. 40.000 Tabelle II – 72: Auswahl kostenpflichtiger deutscher Video-on-Demand-Portale Quelle: Unternehmensangaben, Pressemeldungen, Eigenrecherche (Stand: Oktober 2006) 376 Vgl. Digitalmagazin.info vom 25. 07. 2006 und 28. 07. 2006. Premiere OnlineVideothek 214 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten den Decodern handelt es sich jedoch um proprietäre Systeme. Die Decoderfrage ist zur Beurteilung der Entwicklungschancen dieses Marktes von Bedeutung. Trotz der Entwicklung im Bereich des Video-on-Demand ist es zur Zeit offen, ob die Konsumenten aus dem Bereich des herkömmlichen Fernsehens mit vorgegebenen Programmschemen in das flexible Internet abwandern werden. Aus Sicht der Fernsehveranstalter sind die VoD-Angebote keine Konkurrenz, sondern eher eine Ergänzung zum traditionellen Fernsehen. Nach Einschätzung von Goldmedia wird Video-onDemand bis auf Weiteres ein Nischengeschäft bleiben und eher zu den anderen On-DemandVertriebswegen wie DVD-Verkauf und -Verleih in Konkurrenz treten.377 Spätestens seit der Übernahme des Video- bzw. Community-Portals „YouTube“378 durch Google im Oktober 2006379 diskutieren Experten die Auswirkungen auf den Medien- und Internetmarkt. Der führende Suchmaschinenbetreiber Google erlangt durch diese Übernahme auch die Marktführerschaft im Bereich der Video-Portale. Zusammen erreichen die Video-Angebote von Google und YouTube einen Marktanteil von fast 60 %.380 Auf YouTube werden täglich rund 100 Mio. Videoclips abgerufen.381 Größtenteils handelt es sich um Musikvideos oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte traditioneller Medienunternehmen, die von Nutzern unberechtigt ins Netz gestellt werden, was aus Marketinggründen jedoch lange geduldet wurde. Zunehmend fordern die Medienkonzerne die großen Portal-Betreiber zum Schutz ihrer Urheberrechte auf, die illegal eingestellten Inhalte zu entfernen. Google bietet deshalb den Medienkonzernen wie z. B. Universal Music, Sony BMG, NBC Universal, Warner Music und CBS Corp. an, ihre Inhalte auf YouTube zu finden und entweder zu löschen oder aber sie an den Werbeeinnahmen (aus Spots) zu beteiligen.382m Auch die deutschen Fernsehsender engagieren sich in diesem Internetsektor. So hat sich die ProSiebenSat.1 Media AG Anfang September 2006 mit 30 % an der MyVideo Broadband SRL, Rumänien, Betreiberin der Community „MyVideo“, beteiligt.383 MyVideo ist die größte VideoCommunity Deutschlands und wächst weiterhin dynamisch: Derzeit sind rund 70.000 Videos bei MyVideo eingestellt, die bis zu 2 Mio. Mal pro Tag bzw. ca. 12 Mio. Mal pro Woche abgerufen werden, und etwa 1.800 Filme kommen täglich hinzu. Die Zahl der täglichen Seitenzugriffe (Page Impressions) ist von April 2006 bis August 2006 um 560 % gestiegen; wöchentlich sind es etwa 27 Mio. PageImpressions.384 Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht in MyVideo neben ihrem VoD-Portal Maxdome und den neuen Pay-TV-Sendern Sat.1 Comedy und kabel eins classics eine Stärkung ihrer „Präsens in der digitalen Welt“, so der Vorstandsvorsitzende de Posch. Auch eine Tochtergesellschaft der RTL interactive, die Opal Beteiligungs GmbH, Köln, startete im Juni 2006 ihr Video-Portal „Clipfish“. Im August 2006 befanden sich etwa 10.000 Videos in der Bibliothek. Auf Clipfish sollen in den nächsten Monaten neue Geschäftsmodelle hinsichtlich Sponsoring, Promotion oder Onlinewerbung für das Portal getestet werden.385 Außerdem ist geplant, mittelfristig im Fernsehen ein Format zu etablieren, deren Inhalte aus der ClipfishCommunity stammen. Auf der Website www.clipfish.de wurde bereits für die Einsendung entsprechender Video-Produktionen geworben. 377 378 379 380 381 382 383 384 385 Vgl. Mathias Birkel, Dr. Klaus Goldhammer, IPTV 2010. Die Website YouTube, auf der kostenlos Clips, Musikvideos und Ausschnitte aus Fernsehfilmen angeschaut, aber auch selbsterstellte Filme hochgeladen werden können, wurde vor zwei Jahren ins Leben gerufen. Im August 2005 verzeichnete die Website bereits 34 Mio. Visitors; vgl. Infodigital 12/2006, S. 29. Vgl. Pressemitteilung Google vom 09. 10. 2006, epd medien Nr. 81 vom 14. 10. 2006. Vor den Konzentrationstendenzen im Internet warnt auch die medienpolitische Sprecherin Grietje Bettin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; vgl. Pressemitteilung vom 10. 10. 2006. Vgl. Financial Times Deutschland vom 03. 11. 2006. Vgl. epd medien Nr. 81 vom 14. 10. 2006, Financial Times Deutschland vom 03. 11. 2006. Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 04. 09. 2006. Vgl. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 04. 09. 2006. Vgl. Bertram Gugel und Karin Wehn, Internetvideo-Boom in Deutschland?, Telepolis, 11. 10. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 215 MTV Deutschland startete im Juli 2006 ein Video-Portal „Overdrive“, mit dem sich die Zuschauer ihr individuelles MTV-Programm zusammenstellen können.386 Aus Sicht der Medienunternehmen sind die Internet-Communities vor allem deshalb interessant, weil sie einerseits – ähnlich wie Massenmedien – hohe Nutzerzahlen aufweisen, andererseits die Kunden individueller angesprochen und dadurch Streuverluste vermieden werden können. Zudem ergeben sich neue Geschäftsmodelle, etwa für die Mehrfachverwertung von Inhalten (ContentSyndication), neue Vermarktungsformen der Internet-Plattformen (Werbung, Promotion z. B. für Kinofilme) oder interaktive Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der rückkanalfähigen Breitbandnetze (iTV-Modelle). Eine neue Form der Kommunikation im Internet stellen die so genannten Weblogs (kurz: Blogs) dar. Weblogs sind Online-Tagebücher, in denen sich die Nutzer einer Website zu bestimmten Inhalten äußern. Auch Unternehmen betreiben eigene Weblogs, z. B. für Informationszwecke über neue Produkte oder als Image-Werbung. In Deutschland soll es nach Schätzungen etwa 350.000 Weblogs387 geben (Stand: Oktober 2006). Nach einer Studie des Marktforschungsunternehmens Ipsos lesen 15 % der deutschen Internet-Nutzer Blogs, etwa 1 % schreiben Online-Tagebücher. Nach Erkenntnissen von Ipsos beeinflussen derartige Internetbewertungen das Kaufverhalten von Konsumenten. Dabei vertrauen die Konsumenten hinsichtlich Produktinformationen am stärksten Zeitungsartikeln (34 %), dann Internetseiten mit Nutzerkommentaren (28 %), privaten Blogs (23 %) und Fernsehwerbung (15 %). Von dieser Entwicklung der Online-Tagebücher wird auch der Journalismus beeinflusst. Durch die „Blogger“ entsteht eine qualifizierte Gegenöffentlichkeit zur Berichterstattung der etablierten Medien. Zum Beispiel werden fehlerhafte Informationen und Berichte aus der BILD-Zeitung oder des Portals Bild.de Online auf der Website www.Bildblog.de aufgezeigt und Gegendarstellungen veröffentlicht. Vermutlich sind Weblogs auch geeignet, die gesellschaftliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Wie sich diese Entwicklung im Internet der 2. Generation („Web 2.0“) auf die klassischen Medienunternehmen auswirken wird, bleibt abzuwarten. 2.1.5.3 Marktstrukturen im Internet Für eine Darstellung der Marktstrukturen im Internet kann die folgende Unterscheidung zwischen verschiedenen, für das Internet relevanten Märkten sinnvoll sein: – Anbieter des technischen (Netz- oder) Internetanschlusses (Teilnehmeranschlussleitung, TAL), – Internet-Zugangs-Anbieter (Internet-Service-Provider, ISP; Access-Provider), – Internet-Anwendungen bzw. Angebote an Online-Medien. Für den Zugang des Nutzers zum Internet ist zunächst der Markt für Internet-Zugangs-Anbieter (Internet-Service-Provider, ISP; Access-Provider) relevant. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts verfügt die Deutsche Telekom AG (mit T-Online) auf dem Markt für ISP über eine Marktstellung, die die Vermutung der Einzelmarktbeherrschung von einem Drittel (§ 19 Abs. 3 Satz 1 GWB) bei weitem erfüllt. Auf dem Markt der Internet-Zugangsdienste liegt der Marktanteil von Deutscher Telekom/ T-Online mit ca. 11,67 Mio. Kunden (davon 4 Mio. Kunden in DSL-Tarifen) bei ca. 45 %.388 Wie die oben angeführten AGOF-Reichweiten zeigen, ist T-Online die reichweitenstärkste Website (ohne Ausweisung der Suchmaschine Google). 386 387 388 www.overdrive.de. Vgl. Handelsblatt vom 21. 10. 2005. Vgl. Pressemitteilung der T-Online International AG vom 08. 11. 2005, Financial Times Deutschland vom 09. 11. 2005. 216 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Für einen ISP ist relevant, inwieweit für ihn ein Zugang zu dem technischen (Netz- oder) Internetanschluss bzw. zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beim Endverbraucher besteht. Auch in diesem Bereich liegt eine marktbeherrschende Stellung der Deutsche Telekom AG vor, die mit T-Online hinsichtlich des Zugangs zu den Nutzern eine eindeutig überragende Stellung innehat.389 2.1.5.4 Reichweite, Marktanteile und Nutzungsanteile der Online-Angebote Nach der ARD/ZDF-Online-Studie 2005 und dem (N)Onliner Atlas 2005 von TNS Infratest nutzen ca. 37 Mio. Deutsche über 14 Jahren oder 55 % bis 58 % dieser Bevölkerungsgruppe zumindest gelegentlich das Internet. Reichweitenwerte, die die regelmäßige, insbesondere tägliche Internetnutzung abbilden, zeigen, dass 30,3 % (19,66 Mio. Personen ab 14 Jahren, AGOF, 2005-III, Internetnutzung gestern) bzw. 25,5 % (16,62 Mio. Personen ab 14 Jahren, AWA 2005, Nutzer pro Tag) im Netz sind. Ungefähr 38 % der Internetnutzer gehen von zu Hause aus über DSL ins Internet ((N) Onliner Atlas 2005). Um Aussagen über die Wettbewerbsposition einzelner Angebote beim Internetnutzer zu erhalten, sind Marktanteile oder zumindest Surrogate für Marktanteile zu entwickeln. Surrogate für Marktanteile sind erforderlich, weil ähnlich wie beim Fernsehen und Radio auch im Internet die meisten publizistischen Online-Angebote für die Rezipienten kostenlos erhältlich sind. Medienunternehmen und andere Anbieter publizistischer Inhalte wie Webportale bieten die Inhalte (Content) dem Nutzer überwiegend kostenlos an. Die Finanzierung erfolgt in den meisten Fällen über Werbung oder Formen der internen Subventionierung. Aus diesen Gründen nimmt bislang das Bundeskartellamt keinen eigenständigen Markt für Inhalte im Internet an.390 Als Surrogate für Marktanteile lassen sich für die Internetnutzung – ähnlich wie für Printmedien, Fernsehen und Hörfunk – Kontaktzahlen ermitteln. Anders als Printmedien, Fernsehen und Radio ist das Internet ein Medium, das zugleich massenmediale bzw. öffentliche Kommunikation (One-to-Many-Kommunikation) sowie private bzw. direkte/interaktive Kommunikation (One-to-One-Kommunikation) zulässt. Nutzungszeitvergleiche zwischen klassischen Medien und Internet sind deshalb schwierig. Die Internetnutzung bezieht sich nicht nur auf die Angebote, die klassischen Medien ähneln, vielmehr entfallen große Teile auch auf private Kommunikation (E-Mail) sowie Markttransaktionen (z. B. Auktionen). Seit einigen Jahren entdeckt ein zunehmend größer werdender Teil der Bevölkerung das Internet als Marktplatz und nutzt es entsprechend.391 Für die Berechnung von Anteilswerten für die Internetnutzung – einem Surrogat für Marktanteile – gibt es in der Internetforschung bislang keinen einheitlichen Standard. Der Ansatz, PageImpressions (Seitenaufrufe) und Visits (Besuche) als Kontaktzahlen einzelner Webseiten für die Anteilsberechnung zu verwenden, ähnelt der Auflagen- und Nutzungsmessung im Bereich der Pressemedien. Das bekannteste Verfahren zur Messung von Seitenaufrufen ist das SZM-Verfahren (Skalierbare Zentrale Messverfahren) der INFOnline GmbH, deren Gesellschafter deutsche Medienverbände sind. Ursprünglich wurde das SZM-Verfahren von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) zur Leistungsmessung entwickelt.392 Heute 389 390 391 392 Beschluss des Bundeskartellamts vom 07. 03. 2002, B6-144/01; auch BGH, Urteil vom 30. 03. 2004, KZR 1/03 – Der Oberhammer – WuW/E DE-R 1283. Bundeskartellamt, Beschluss i. S. Bild.t-Online.de, B6-144/01 vom 07. 03. 2002, Tz. 33. Birgit van Eimeren, Heinz Gerhard, Beate Frees, Internetverbreitung in Deutschland: Potenzial vorerst ausgeschöpft?, in: Media Perspektiven 8/2004, S. 350–370. Vgl. hierzu Martin Fisch, Nutzungsmessung im Internet, Erhebung von Akzeptanzdaten deutscher Online-Angebote in der Marktforschung, München 2004, S. 20 ff.; auch Beate Frees, Martin Fisch, Alexander Ebbes, „Usertracking“: Nutzungspfade im Webangebot, in: Media Perspektiven 6/2005, S. 284 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 217 basieren die Messgrößen bzgl. der Nutzung von Internetseiten auf den einheitlichen Standards der IVW und AGOF,393 wie z. B. dem SZM-Verfahren beim Reichweiten-Ranking der AGOF (s. o. Tabelle II – 69). Seitenaufrufe ähneln als Indikator für die Berechnung von Marktanteilen im Internet der verkauften Zeitungsauflage. Sowohl die Seitenaufrufe als auch die Zeitungsauflage sind jedoch nur technische Kriterien. Die Höhe der Verkaufsauflage lässt keine Aussage über das Lesen bzw. die tatsächliche Zeitungsnutzung und die Anzahl der Leser zu. Gleichwohl sind sie geeignete Kriterien zur Messung der Marktstärke. So wird im Kartellrecht zur Ermittlung der Position auf dem Lesermarkt in ständiger Entscheidungspraxis die verkaufte Auflage zugrunde gelegt. Auch die KEK ermittelt auf Basis der verkauften Auflage das Meinungspotenzial der Zeitungen.394 Insoweit lässt sich unter Vorbehalt begründen, dass Seitenaufrufe als Indikator und Surrogat für Marktanteile im Internet geeignet sind. Sie geben Auskunft über die Nutzung der berücksichtigten Internetseiten. Allerdings kann diese Form der Nutzungsmessung keine personen- bzw. zielgruppenbezogenen Daten (wie z. B. Reichweite bei Personen ab 14 Jahren) erheben. Von Vorteil ist jedoch, dass die Messung es zulässt, die ermittelten Seitenaufrufe konkreten Einzelseiten und Inhalten des Webangebots zuzuordnen. Zum Beispiel entfielen im Monat Oktober 2006 ca. 97,6 % der Seitenaufrufe bei Bild.T-Online.de auf Seiten mit redaktionell gestalteten Inhalten. 13,9 % der Seitenaufrufe sind der Homepage/Ersten Seite zuzuordnen, 22,8 % den Themenbereichen Entertainment/Lifestyle/Quiz, 20,7 % Nachrichten/Aktuelles/ Wetter und 14,7 % Sportinformationen. Die Daten über Seitenaufrufe geben somit detaillierte Hinweise auf den Umfang der Nutzung redaktionell gestalteter Internetseiten. Eine Schwierigkeit bei der Bewertung der durch IVW bzw. INFOnline ermittelten Seitenaufrufe ist, dass über den Gesamtmarkt keine Transparenz besteht. Im Unterschied dazu sind für die Zeitung die Gesamtauflage sowie für Fernsehen und Hörfunk die Gesamtnutzungszeiten bekannt. Deshalb lassen sich Zuschaueranteile für Fernsehprogramme, Hördaueranteile für Radioprogramme und Anteile an der verkauften Auflage für Zeitungstitel berechnen. Anders stellt sich die Situation Abbildung II – 23: Anteile an den Seitenaufrufen Quelle: IVW, INFOnline, insgesamt ca. 12 Mrd. Seitenaufrufe (PageImpressions) (Stand: Oktober 2006) 393 394 Siehe z. B. unter http://www.ivw.de/data/index.html. Vgl. dazu Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 293-1 bis -5. 218 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten bei den Online-Medien dar. Aufgrund der nahezu unerschöpflichen Angebotsvielfalt kann kein Gesamtvolumen und somit auch kein Anteil daran ermittelt werden. Hinzu kommt, dass nur ein Teil der Betreiber von Internetseiten die Nutzung ihres Webangebots messen lässt. INFOnline misst Seitenaufrufe ausgewählter Webangebote, die als Werbeträger interessant sind. Im Oktober 2006 waren es beispielsweise 449 Webangebote, auf die 12,065 Mrd. Seitenaufrufe entfielen. Im Jahr 2005 entfielen unter den gemessenen Internetseiten von den Seitenaufrufen 7 % auf Webseiten der Fernsehunternehmen, 7 % auf Webseiten von Zeitungen und 19 % auf Webseiten von Zeitschriften. 62 % der gemessenen Seitenaufrufe entfielen auf Internetseiten, die INFOnline nicht den genannten Mediengattungen zuordnet. Zu beachten ist aber, dass eine Anzahl von Webportalen (z. B. Google, web.de, Lycos, ebay), Medienunternehmen (z. B. Nichtwerbeträger wie die Internetseiten der Rundfunkanstalten) und weitere publizistisch relevante Websites (z. B. Wikipedia) nicht erfasst wird. Ein weiteres Beispiel sind die Internetseiten des ZDF, die als NichtWerbeträger nicht ausgewiesen werden. Das ZDF (zdf.de, heute.de, tivi.de, 3sat.de, phoenix.de) zählt im Internet monatlich schätzungsweise 100 Mio. Seitenaufrufe;395 das ist ungefähr so viel wie stern.de, Focus Online oder Sat.1 Online erreichen. Der Umfang der nicht ausgewiesenen Internetseiten und der darauf entfallenden Seitenaufrufe ist nicht bekannt. Insoweit ist trotz der technischen Genauigkeit bei der Messung der Internetnutzung durch INFOnline für die Berechnung von Nutzungsanteilen bisher keine ausreichende Transparenz im Bereich der Online-Medien gegeben.m Im Fernsehbereich ist die Frage nach der Zeit bzw. der Nutzungsdauer, die ein Rezipient mit einem Fernsehprogramm verbringt, wichtig. So kann möglicherweise eine Steigerung des Zeitaufwands für ein bestimmtes Medienangebot zu Lasten anderer Aktivitäten und ggf. zu Lasten anderer Medienangebote gehen. Nutzungsanteile sind der Maßstab, um die relative Wettbewerbsposition einzelner Rundfunkanbieter beim Publikum abzubilden. Auch beim Zuschaueranteilsmodell wird ein Indikator verwendet, der die zeitliche Nutzung von Fernsehprogrammen berücksichtigt, nämlich die von der AGF/GfK gemessenen Sehdaueranteile. Auch für die Online-Medien wäre ein entsprechender statistisch-methodischer Ansatz wünschenswert, insbesondere im Hinblick auf die dynamische Entwicklung im Bereich breitbandiger Internetzugänge. Tendenziell ist das breitbandige Internet nicht nur ein Übertragungsmedium für Texte, Grafiken und Fotos; vielmehr werden zunehmend auch Audio-, Video- und Fernsehinhalte abgerufen. Eine am Fernsehen orientierte Nutzungsmessung für das Internet, wie die Verweildauer-Messung im Rahmen des repräsentativen Online-Panels von Nielsen/NetRatings, scheint zumindest eine Annäherung bzgl. der Messverfahren darzustellen.396 NetRatings, Inc., New York und Milpitas/Kalifornien, ist ein Internet- und Marktforschungsunternehmen, das mehrheitlich von dem niederländischen Marktforschungsunternehmen VNU N. V., Haarlem, kontrolliert wird.397 NetRatings bietet auf Online-Paneluntersuchungen basierende Internetnutzungsmessungen für 13 Länder an. Dazu zählen Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Schweden, die Niederlande, Schweiz, Japan, Australien, Hong Kong, Brasilien und die USA. Im Vergleich zur Messung der Fernsehnutzung ähnelt die Verweildauer mehr der Einschaltquote als dem Sehdaueranteil.398 Ähnlich wie bei Seitenaufrufen stellt sich auch hier die Frage nach der 395 396 397 398 Angaben nach Beate Frees, Martin Fisch, Alexander Ebbes, „Usertracking“: Nutzungspfade im Webangebot, in: Media Perspektiven 6/2005, S. 287 f. Vgl. hierzu Martin Fisch, Nutzungsmessung im Internet, Erhebung von Akzeptanzdaten deutscher Online-Angebote in der Marktforschung, München 2004, S. 37 ff.; auch Beate Frees, Martin Fisch, Alexander Ebbes, „Usertracking“: Nutzungspfade im Webangebot, in: Media Perspektiven 6/2005, S. 286. Vgl. NetRatings, Annual report 2004, abrufbar unter http://library.corporate-ir.net/library/82/820/82037/Items/160569/ 2004_AR.pdf. Zur Einschaltquote siehe Wolfgang J. Koschnick, Standard-Lexikon für Mediaplanung und Mediaforschung in Deutschland, 2. Auflage, München u. a. 1995, S. 410 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 219 Abbildung II – 24: Anteile an der Verweildauer Quelle: Nielsen/NetRatings, NetView Usage Metrics, Germany; gemäß Nielsen Haushalts- und Arbeitsplatzpanel, durchschnittliche Internetnutzungsdauer 40 Std. 44 Min. 47 Sek. (Stand: Oktober 2006) Online-Auftritte (Deutschland) Time Warner (AOL) ebay T-Online United Internet/GMX Microsoft/MSN Yahoo! Google Amazon Bertelsmann Wikipedia Verweildauer pro Person im Haushaltspanel im Haushalts-/Arbeitsplatzpanel (Std:Min:Sek) (Std:Min:Sek) 04:24:32 02:16:55 01:34:48 01:15:12 01:11:42 00:47:18 00:30:53 00:16:55 00:16:07 00:13:27 04:32:06 02:32:42 01:56:44 01:30:13 01:16:34 00:43:27 00:33:41 00:18:46 00:16:57 00:14:23 Tabelle II – 73: Daten über die Verweildauer Quelle: Nielsen/NetRatings, NetView Usage Metrics, Germany (Stand: Oktober 2006) Validität der gemessenen Zahlen als Kennwert für die Messung der Publikumskontakte. Für die Marktabgrenzung besteht zusätzlich bei der Nielsen-Verweildauer das Problem, inwieweit sich Formen privater Kommunikation (E-Mail) und Markttransaktion (z. B. Online-Auktionshäuser wie ebay) von publizistisch relevanten Webseiten, wie z. B. das Webportal AOL oder die OnlineAngebote der Medienhäuser, abgrenzen lassen. Was bei der Messung der Seitenaufrufe von Vorteil ist, nämlich die technische Genauigkeit, scheint bei der Messung der Verweildauer die Schwierigkeit zu sein. Eine Differenzierung nach einzelnen Webseiten, z. B. um die Nutzung der NachrichtenSeiten eines Webportals zu messen, wäre nur für nutzungsstarke Webseiten, wie z. B. für T-Online oder AOL, durchführbar. Mit Hilfe einer Panelerhebung lassen sich für relativ nutzungsschwache Webseiten aber kaum repräsentative Nutzungswerte ermitteln. Dasselbe trifft wohl auch für Unterseiten bzw. Einzelseiten eines Internetangebots zu, insoweit die gemessenen Fallzahlen zu gering sind, um daraus auf die Gesamtnutzung oder die Gesamtbevölkerung zu schließen. 220 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1.5.5 Fazit Neben den klassischen Medien Fernsehen, Hörfunk, Zeitung und Zeitschrift hat sich durch das Übertragungsmedium Internet eine Vielzahl neuer Medienprodukte und Informationsdienste etabliert, die als Online-Medien (Internet-Anwendungen) bezeichnet werden. Obwohl insgesamt die Online-Medien als förderlich für die Meinungsvielfalt angesehen werden, sind für die KEK im Rahmen ihrer medienkonzentrationsrechtlichen Prüfungen Online-Angebote mit redaktionell gestalteten Inhalten dann relevant, wenn diese Medieninhalte von Fernsehveranstaltern oder von mit Fernsehveranstaltern verbundenen Unternehmen angeboten werden. In ihrer Anwendungspraxis hatte die KEK erstmalig im Rahmen des Prüfverfahrens Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis -5, das Meinungspotenzial der Online-Medien zu bewerten. Für die Bertelsmann AG/RTL Group hat die KEK im Prüfverfahren i. S. n-tv, Az.: KEK 309, deren Stellung im Bereich der Online-Medien ebenfalls untersucht. Ein Einflusspotenzial auf die Meinungsbildung weisen insbesondere Suchmaschinen auf, weil sie über die Art und Weise der Erstellung von Trefferlisten, durch Such-, Ordnungskriterien, Rangfolgen oder Empfehlungen die Auswahlentscheidungen der Nutzer beeinflussen.399 Zudem können Internettechnologieunternehmen wie Internet-Service-Provider (ISP) eigene redaktionelle OnlineAuftritte gestalten und dadurch bei den Inhalten mit den Webseiten der klassischen Medienunternehmen konkurrieren. Ein ISP bildet das Eingangstor zum Internet und kann dadurch den Zugang zum Internet auch kontrollieren. Für die Inhalte gehen ISPs Kooperationen mit Unternehmen der Medienbranche ein, wie z. B. die crossmedialen Verflechtungen von T-Online mit der BILD-Zeitung (Bild.T-Online.de) bzw. mit Burda (www.bunte.t-online.de) zeigen. Für Darstellungen der Marktstrukturen und der Bedeutung einzelner Anbieter für die Nutzer des Internets ist zwischen Anbietern des technischen (Netz- oder) Internetanschlusses, dem Markt für Internet-Zugangs-Anbieter und den Angeboten an Online-Medien, zu denen auch publizistische Inhalteangebote gehören, zu unterscheiden. Die Deutsche Telekom AG verfügt mit T-Online auf dem Markt für ISP über eine Marktstellung, die die Vermutung der Einzelmarktbeherrschung von einem Drittel (§ 19 Abs. 3 Satz 1 GWB) bei weitem erfüllt. Auch bezüglich des Zugangs zum technischen (Netz- oder) Internetanschluss bzw. der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beim Endverbraucher besteht eine marktbeherrschende Stellung der Deutsche Telekom AG. Um Aussagen über die Wettbewerbsposition einzelner Online-Angebote beim Internetnutzer zu erhalten, sind Marktanteile oder zumindest Surrogate für Marktanteile zu entwickeln. Surrogate sind erforderlich, weil ähnlich wie beim Fernsehen und Radio auch im Internet die meisten publizistischen Online-Angebote für die Rezipienten kostenlos erhältlich sind. In der Praxis lassen sich Anteilswerte bzgl. der Nutzung des Internets anhand der von INFOnline gemessenen Seitenaufrufe und der von Nielsen gemessenen Verweildauer errechnen. Beide Erhebungssysteme weisen zur Einschätzung des Meinungspotenzials unterschiedliche Vorteile und Nachteile auf und sind als Datengrundlage für medienkonzentrationsrechtliche Prüfungen stark verbesserungsbedürftig. Die zunehmende Verbreitung von schnellen Breitbandanschlüssen (z. B. ADSL2, VDSL oder Kabelmodem) und neue Kompressionsmethoden beschleunigen die Entwicklung der Übertragung von Bewegtbildern, Fernsehprogrammen und fernsehähnlichen Diensten über das Internet (IPTV). Marktforschungsinstitute prognostizieren einen sprunghaften Anstieg der Nutzung des Internets für den Fernsehkonsum. In Deutschland sollen bis 2010 zwischen 1,3 Mio. (Goldmedia „IPTV 2010“) und 3 Mio. Haushalte (Mercer Management Consulting) Fernsehen über das Internet empfangen. Entscheidend für den Erfolg von IPTV, Triple Play oder Video-on-Demand ist der Mehrwert für die Kunden und der dafür zu zahlende Preis. Aufgrund des großen Free-TV-Angebotes in Deutschland 399 Vgl. Marcel Machill, Carsten Welp (Hrsg.), Wegweiser im Netz, Qualität und Nutzung von Suchmaschinen, Gütersloh 2003. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 221 lässt sich dieser Mehrwert für die Kunden sicherlich nur schwer erkennen. Erst der Wettbewerb der Infrastrukturen, insbesondere zwischen Kabelnetzbetreibern und Telekommunikationsunternehmen, führt zu sinkenden Endkundenpreisen, besseren Produkten und einer zunehmenden Versorgung mit Breitbandanschlüssen.400 So ist in Ländern mit intensivem Wettbewerb zwischen Kabelnetz- und DSL-Strukturen die Penetration mit Breitbandanschlüssen deutlich höher. Sie lag Ende 2005 z. B. in den Niederlanden, einem Land mit traditionell starken Kabelnetzbetreibern, bei 25 %, in Deutschland dagegen nur bei etwa 12 %.401 2.1.6 Ballungsraumfernsehen Die Veranstaltung von Fernsehen unterhalb der bundesweiten Verbreitungsebene, etwa in der Form des Ballungsraumfernsehens, kann auch bei der medienkonzentrationsrechtlichen Beurteilung nach § 26 Abs. 2 RStV eine Rolle spielen. Mit dem Begriff des Ballungsraumfernsehens werden Programme bezeichnet, deren Verbreitungsgebiet sich auf Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte konzentriert. Die vom Marktforschungsunternehmen AC Nielsen abgegrenzten Ballungsräume (Hamburg, Bremen, Hannover, Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Rhein-Neckar, Stuttgart, Nürnberg, München, Berlin, Halle/Leipzig, Chemnitz/Zwickau, Dresden) entsprechen 13,7 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik, in ihnen leben aber ca. 40 % der Gesamtbevölkerung. Bei der Versorgung der Fernsehzuschauer mit lokalen und regionalen Informationen sind die Veranstalter von Ballungsraumfernsehen starker Konkurrenz durch die Dritten Programme der ARD und die Regionalfenster im bundesweit verbreiteten privaten Fernsehen ausgesetzt. Die Erzielung ausreichender Einnahmen aus dem Verkauf von Sendezeiten an Werbetreibende stellt das Hauptproblem des Ballungsraumfernsehens dar. Bei der Generierung von regionalen und subregionalen Werbeerlösen konkurrieren die Veranstalter u. a. mit Tageszeitungen, Anzeigenblättern, Hörfunk und Lokalfernsehen. Wegen der gegenüber bundesweiten Fernsehangeboten deutlich Nielsen Ballungsraum Gebiet 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Hamburg Bremen/Bremerhaven Hannover Rhein/Ruhr Rhein/Main Rhein/Neckar Stuttgart Nürnberg München Berlin Leipzig/Halle Chemnitz /Zwickau Dresden Σ Bevölkerung 2005 in Tausend (Quelle: GfK Basiszahlen 2006) 3.340 739 1.127 11.041 2.689 1.473 2.399 1.030 2.715 3.388 1.403 1.020 1.018 33.382 Bevölkerung Deutschland zum 31. 12. 20051) 82.438 1) Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle II – 74: Bevölkerung in Nielsen Ballungsräumen Quelle: Nielsen BallungsRaum Zeitungen unter www.nbrz.de 400 401 Vgl. Christof Wahl, Triple Play, TV, Internet und Telefon über eine Infrastruktur, in: MedienWirtschaft 3/2006, S. 46–51, hier: S. 48 ff. Vgl. OECD, Broadband Subscribers per 100 inhabitants, by technology, December 2005, www.oecd.org, (15. 08. 2006). 222 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten geringeren technischen Reichweite ist auch das Erlöspotenzial aus überregionaler Werbung beschränkt. Dem soll durch die gemeinsame Vermarktung der einzelnen Sender im Verbund begegnet werden. Für die nationale Vermarktung wurde im Jahr 2000 die Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programm- und Vertriebsgesellschaft mbH gegründet. Gesellschafter sind zu je 50 % die Sachsen Fernsehen GmbH & Co. Fernsehbetriebs KG und die ABF Arbeitsgemeinschaft bayerischer Fernsehprogrammanbieter GmbH (TV Bayern).402 Um die kombinierte Vermarktung zu ermöglichen, sollten die angeschlossenen Sender ca. 34 Stunden pro Woche Programm nach einem angeglichenen Sendeschema („genreharmonisierte Programmstruktur“) senden. Auf nationaler Ebene ist der Vermarktungsverband nach eigenen Angaben aufgrund der zurückhaltenden Nachfrage nach TV-Werbezeiten wenig aktiv; er bietet jedoch fallweise unterschiedliche regionale Kombinationen an.403 Im Juli 2006 wurde ein weiterer Vermarktungsverbund gegründet: Die G1 Media Vermarktungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Hamburg-1-, tv.berlin- und center.tv-Düsseldorf-Gesellschafterin Almond Media GmbH, hat die nationale Vermarktung der Sender Hamburg 1, tv.berlin, MÜNCHEN.TV und rheinmaintv übernommen. Ziel ist es, nationale Markenartikler und Filialisten anzusprechen und in die Lage zu versetzen, ihre Werbebotschaft regional zu differenzieren und durch die Konzentration auf Ballungsräume zugleich von der überdurchschnittlichen Konsumbereitschaft der Verbraucher in Metropolen zu profitieren.404 Nach Presseberichten soll der Kreis der vermarkteten Sender um die Ballungsraumsender in Stuttgart, Köln und Düsseldorf erweitert werden.405 Aktivitäten oder Beteiligungen von Veranstaltern bundesweiter Fernsehprogramme im Bereich des Ballungsraumfernsehens können als medienrelevanter Markt in die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung einbezogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ballungsraumfernsehprogramme publizistisch bedeutsam sind, sofern sie Zuschauer mit lokalen und regionalen Informationen versorgen und, gemessen an der Größe des Verbreitungsgebiets, hohe Reichweiten erzielen. Beteiligungen an Ballungsraumsendern bieten zudem Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen eine weitere Verwertungsmöglichkeit für Programmrechte. Auch unterhalb der Ebene der bundesweiten Fernsehveranstaltung kann ein Netzwerk von Ballungsraumsendern einen nicht unerheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung gewinnen: Die Bildung eines überregionalen Verbunds von Ballungsraumsendern zwecks koordinierter Vermarktung und Programmgestaltung könnte die Einflussmöglichkeiten der beteiligten Gesellschafter oder Programmzulieferer auf ein Maß vergrößern, das der Veranstaltung von bundesweitem Fernsehen vergleichbar wäre. 2.1.6.1 Programmangebot In allen Nielsen-Ballungsräumen, mit Ausnahme von Bremen/Bremerhaven und Hannover, wird Ballungsraumfernsehen angeboten.406 Eine Übersicht über die Angebote und Beteiligungsverhältnisse der Veranstalter gibt Tabelle II – 75. Mit aufgeführt wird der Sender NRW.TV. Er wird zwar landesweit ausgestrahlt und ist daher kein Ballungsraumsender im engeren Sinne, in seinem Sendegebiet liegt jedoch der Ballungsraum Rhein/Ruhr, und er gehört dem Vermarktungsverbund der G1 Media Vermarktungs GmbH an. 402 403 404 405 406 Vgl. Creditreform, Firmenprofil, Stand: 31. 07. 2006. Laut Auskunft von Bert Siegelmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vermarktungsverbunds und Geschäftsführer des Ballungsraumsenders RNF. Vgl. Pressemitteilung der G1 Media Vermarktungs GmbH vom 03. 07. 2006. Vgl. Kontakter vom 03. 07. 2006. Dabei ist nach dem derzeitigen Niedersächsischen Mediengesetz (NMedienG) Ballungsraumfernsehen unzulässig. Vielmehr muss das Programm inhaltlich auf mindestens landesweite Verbreitung ausgerichtet sein (vgl. § 14 Abs. 1 NMedienG). NRW.TV Fernsehen 50 Karl-Ulrich Kuhlo aus Nordrhein-West- 50 Ralf G. Neumann falen GmbH & Co. KG, Düsseldorf NRW.TV (NBR 4) 53 20 10 3,33 13,67 Heinz-Reinhard Schneider Quoka AG EGRO Direktwerbung GmbH CMF Advertising GmbH mehr als 12 Kleingesellschafter Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv Tabelle II – 75: Ballungsraumsender Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Bad Homburg rheinmaintv (NBR 5) Düsseldorf/Neuss Köln/Bonn bundesweit (Schwerpunkt NordrheinWestfalen) Hamburg Hamburg und Umland Sendegebiet/ Schwerpunkt Kabel: ca. 900.000 Rhein-Main-Gebiet HH, digitaler Satellit: 500.000 HH in der Region, DVB-T: 350.000 HH Insgesamt 1,75 Mio. HH in der Region Kabel, Internet 400.000 HH center.tv Heimatfernsehen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf center.tv Düsseldorf (NBR 4) 49 center.tv Holding GmbH 100 AZ Media GmbH 100 André Zalbertus 30 Mediengruppe Rheinische Post 21 G1 Media Vermarktungs GmbH 100 Almond Media GmbH (s. o.) center.tv Heimatfernsehen Köln GmbH, Köln center.tv Köln (NBR 4) Kabel, Internet 750.000 HH Kabel, Satellit, Internet landesweit: 4,2 Mio. HH Kabel, IPTV, DVB-T (DVB-H, DMB) 100 AZ Media GmbH 100 André Zalbertus s. o. KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co., Hamburg Hamburg 24 (NBR 1) Sendestart noch offen Kabel, DVB-T im Stadtgebiet 1,3 Mio. HH 63 Almond Media GmbH 36 Bernd Bertram 28 Ingo Borsum 20 Nikolaus Broschek 8 Michael Schmidt 8 Kim Benjamin Schwaner 27 Axel Springer AG 10 Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG Nikolaus Broschek, Frank Otto, Dr. Farhad Vladi (jeweils 1/3 der Anteile) KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co., Hamburg Hamburg 1 (NBR 1) technische Reichweite Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Veranstalter Programm/Nielsen Ballungsraum (NBR) G1 Media Vermarktungs GmbH (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) G1 Media Vermarktungs GmbH Eigenvermarktung (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) G1 Media Vermarktungs GmbH (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) bundesweite Vermarktung Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 223 ➝ ➝ Kabel, DVB-T, digitaler Satellit (1 Std. täglich) 1.469.000 Personen regional 50 Neue Welle Franken „Antenne Nürnberg“ Hörfunkgesellschaft mbH 91,29 Neue Welle Bayern Rundfunkverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 100 Müller Medien GmbH & Co. KG (OschmannGruppe) 50 8,71 Radio Arena Programm- und Werbegesellschaft mbH 69 U. W. U. Vermögensverwaltungs GmbH 50 50,00 31 Neue Welle Bayern GmbH Müller Medien GmbH & Co. KG 80 Gunther Oschmann 10 Michael Oschmann 10 Constanze Oschmann-Lauchstedt 37 Lokalfernsehen Nürnberg GmbH 50 Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG 40 Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG 100 Dr. Hubert Burda 37 37 40 RBTZ Rundfunkbeteiligungsgesellschaft Bayerischer Tageszeitungen GmbH & Co. KG 37 37 10 Neue Welle Bayern Rundfunk Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe) 37 37 5 Medienpool GmbH 95 Helmut Markwort 5 Christoph von Hutten 37 37 4 Neue KR-Medienbeteiligungs GmbH 100 Dr. Klaus Küber Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv Tabelle II – 75: Ballungsraumsender TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH, Nürnberg 70 Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler Gessler 10 Bernd Gehrung 5 Classic Line Verwaltungs GmbH 100 Stefan Gönnenwein 15 Stefan Gönnenwein treuhänderisch für regionale Investoren Franken TV (NBR 8) Kabel: 550.000 HH 100 Bert Siegelmann Rhein-Neckar Fernsehen GmbH, Mannheim tele-regional Stuttgart AG, Böblingen technische Reichweite Kabel analog: 690.000 HH Kabel digital: 160.000 HH digitaler Satellit: 1,8 Mio. Menschen in der RheinNeckar-Region Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Veranstalter R.TV Stuttgart (NBR 7) Programm/Nielsen Ballungsraum (NBR) RNF Plus (NBR 6) Mittelfranken Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, RemsMurr-Kreis Sendegebiet/ Schwerpunkt bundesweit, Schwerpunkt RheinNeckar-Dreieck (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) Eigenvermarktung bundesweite Vermarktung G1 Media Vermarktungs GmbH (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) 224 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ ➝ 37 37 1 IMCOM Immobilien und Medien GmbH & Co. KG 50 Jutta Götz 50 Dr. Eicke Götz 37 50 Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. 22,76 Bruno Schnell 37 37 59,02 Druckhaus Nürnberg GmbH 37 37 9,11 Friederike Diem 37 37 9,11 Walter GmbH 13 TVN Fernsehbeteiligungsgesellschaft mbH 23,3 Neue KR-Medienbeteiligungs GmbH 100 Dr. Klaus Küber 37 23,3 TV Nürnberg GmbH 100 Videocation GmbH 37 23,3 Rundfunk Media Rundfunkprogrammanbieter- und Werbegesellschaft mbH 100 Michael Oschmann 37 19,0 Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (Verlagsgruppe Ippen) 16 Studio Gong GmbH & Co. KG (s. o. Studio Gong München GmbH & Co. Studiobetriebs KG) 16 Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (Verlagsgruppe Ippen) 16 Medienpool GmbH (s. o.) 16 Focus TV Produktions GmbH 100 Focus Magazin-Verlag GmbH 100 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG 100 Dr. Hubert Burda 14 Neue Welle-Antenne München 100 Neue Welle Bayern Rundfunkverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 100 Müller Medien GmbH & Co. KG (OschmannGruppe, s. o.) 11 RT.1 GmbH 100 Presse-Druck- und Verlags GmbH 50,2 Ellinor Holland 37 37 24,9 Ellinor Scherer 37 37 24,9 Alexandra Holland 11 M 2 Media Werbegesellschaft mbH 100 Franz-Georg Strauß TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH, Nürnberg München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG, München Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Veranstalter Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv Tabelle II – 75: Ballungsraumsender MÜNCHEN.TV (NBR 9) Programm/Nielsen Ballungsraum (NBR) Franken TV (NBR 8) Sendegebiet/ Schwerpunkt Mittelfranken München und Oberland technische Reichweite Kabel, DVB-T, digitaler Satellit (1 Std. täglich) 1.469.000 Personen regional Kabel, Satellit, DVB-T 1,1 Mio. HH G1 Media Vermarktungs GmbH bundesweite Vermarktung (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 225 ➝ ➝ Sachsen Fernsehen GmbH & Co. Fernseh-Betriebs KG, Leipzig Sachsen Fernsehen (Dresden Fernsehen, Leipzig Fernsehen, Chemnitz Fernsehen) (NBR 11, 12, 13) 407 Vgl. Berliner Morgenpost vom 07. 11. 2006. Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH, www.ballungsraum.tv Tabelle II – 75: Ballungsraumsender FAB Fernsehen aus Berlin GmbH, Berlin Berlin und angrenzende Teile Brandenburgs Kabel, Terrestrik 0,83 Mio. HH 1,65 Mio. Personen Region Dresden, Leipzig, Chemnitz (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) (Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programmund Vermarktungsgesellschaft mbH) G1 Media Vermarktungs GmbH Sendegebiet/ bundesweite Schwerpunkt Vermarktung Großraum München Kabel, DVB-T Berlin und an3,9 Mio. Erwachsene grenzende Teile (Personen ab Brandenburgs 14 Jahren) 66,8 Almond Media GmbH 36 Bernd Bertram 28 Ingo Borsum 20 Nikolaus Broschek 8 Michael Schmidt 8 Kim Benjamin Schwaner 16,6 Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG Nikolaus Broschek, Frank Otto, Dr. Farhad Vladi (jeweils 1/3 der Anteile) 6,6 GSB Betriebs- und Beteiligungs GmbH 100 Stoffel Holding GmbH 10,0 Media Management AG 100 Andreas Fellmann Nach Presseberichten beabsichtigt die Axel Springer AG, sich mit 27,4 % an der Veranstalterin zu beteiligen.407 41,957 Pro Episcope TV GmbH Co. Verwaltungs KG 100 Jürgen Steinke 7,791 Capricornus Investment GmbH 100 Jürgen Steinke 26,664 Event-TV Fernsehproduktions GmbH Co. 1. Beteiligungs KG 98,6 Manfred Meier-Hormann 6,571 Event-TV Fernsehproduktionsgesellschaft mbH 100 Manfred Meier-Hormann 12,891 Feature Video Film- und Fernsehproduktion GmbH Co. Beteiligungs KG 37,5 Manfred Meier-Hormann 37 62,5 Manuel Werner und weitere Gesellschafter (vornehmlich mittelständische Filmund Fernsehproduzenten) mit Anteilen von größtenteils unter 1 %. Die neue Welle Sachsen Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG Oschmann-Gruppe FAB Fernsehen aus Berlin (NBR 10) Kabel, DVB-T 1,6 Mio. HH s. o. MÜNCHEN.TV München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG, München Berlin 1 Fernsehen Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin technische Reichweite Kabel 590.000 Personen Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Veranstalter tv.berlin (NBR 10) Programm/Nielsen Ballungsraum (NBR) MÜNCHEN.2 (NBR 9) 226 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 227 Einige Unternehmen treten als Gesellschafter mehrerer Ballungsraumsender auf: So ist die Almond Media GmbH an Ballungsraumfernsehsendern in Hamburg, Berlin und Düsseldorf beteiligt. Auch die Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG hält Anteile an den Ballungsraumsendern Hamburg 1 und tv.berlin. Die Verlagsgruppe Burda ist an den Sendern Franken TV, MÜNCHEN.TV und MÜNCHEN.2 beteiligt. Die im Bereich Lokalfernsehen, Hörfunk und Anzeigenblätter vor allem in Bayern tätige Oschmann-Gruppe hält Anteile an den Veranstaltern von Franken TV, MÜNCHEN.TV, MÜNCHEN.2 und Sachsen Fernsehen. Die center.tv Heimatfernsehen Köln GmbH beabsichtigt nach Medienberichten, auch in Bremen und Hannover Ballungsraumfernsehen anzubieten.408 2.1.6.2 Verflechtungen von bundesweiten Fernsehveranstaltern und Veranstaltern von Ballungsraumfernsehen Einige Veranstalter bzw. Beteiligte sind auch im Bereich des bundesweiten privaten Fernsehens aktiv: Die Veranstalterin von Hamburg 1, die KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. hält zugleich eine Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Informations- und Servicespartenprogramms „24“.409 Die Zulassung bezieht sich auf ein bundesweites Mantelprogramm, in dessen Rahmen 8- bis 10-stündige regionale Fensterprogramme eingefügt werden sollen. Das Programm wird derzeit noch nicht ausgestrahlt. Geplant ist, das Programm 24 über IPTV-Plattformen, digital terrestrisch (über DVB-H, ggf. auch DMB) und eventuell auch über DVB-T und Satellit zu verbreiten. Die KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. wird selbst das Fensterprogramm für den Ballungsraum Hamburg veranstalten: Die Zulassung für das regionale Informations- und Servicefensterprogramm Hamburg 24, das über DVB-H und Internet ausgestrahlt werden soll, hat sie bereits von der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) erhalten. Entsprechende Fensterprogramme sollen auch in den anderen Regionen von Dritten auf Grundlage jeweils eigener regionaler Zulassungen veranstaltet und in das Gesamtprogramm integriert werden. An der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. beteiligt ist mit einem Anteil von 27 % die Axel Springer AG. Diese hält auch 48,19 % an der Sat.1 Beteiligungs GmbH, die in Höhe von 24,9 % an der ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt ist. Nach Presseberichten beabsichtigt die Axel Springer AG, sich auch an der Veranstalterin des Ballungsraumsenders tv.berlin mit 27,4 % zu beteiligen.410 Die Burda-Gruppe hält sämtliche Anteile an der Veranstalterin des bundesweiten Spartenprogramms Focus TV Gesundheit sowie 1,1 % der Anteile an der Veranstalterin von RTL II. Die AZ Media GmbH, die sämtliche Anteile an der Veranstalterin von center.tv für den Raum Köln sowie 49 % der Anteile an der Veranstalterin von center.tv für den Raum Düsseldorf hält, ist auch in Höhe von 75,2 % an der AZ Media TV GmbH beteiligt, die als unabhängiger Dritter Fensterprogramme im Rahmen des Hauptprogramms von RTL veranstaltet. 2.1.6.3 Nutzungsdaten Die Datengrundlage zu Zuschaueranteilen und Reichweiten der Ballungsraumsender erscheint derzeit unzureichend. Die von der G1 Media Vermarktungs GmbH vermarkteten Sender Hamburg 1, tv.berlin, MÜNCHEN.TV und rheinmaintv erreichen insgesamt 5,7 Mio. Haushalte,411 also etwa 16 % 408 409 410 411 Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. epd medien vom 14. 10. 2006. Beschluss der KEK vom 08. 08. 2006 i. S. Hamburg 1, Az.: KEK 346. Berliner Morgenpost vom 07. 11. 2006. Angaben unter www.g1media.de. 228 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 1) inklusive Regionalfenster RNF Life 2) inklusive Regionalfenster RTL Franken Life sich für diese Angabe auf das Vorgängerprogramm tv.nrw. 3) Der Veranstalter von NRW.TV bezieht Abbildung II – 25: Weitester Seherkreis der Ballungsraumsender („Innerhalb der letzten 14 Tage gesehen“, Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren) Quelle: Unternehmensangaben, Funkanalyse Bayern 2006 1) Angabe für Dezember 2003. 2) Der Veranstalter von NRW.TV bezieht sich für diese Angabe auf das Vorgängerprogramm tv.nrw. Abbildung II – 26: Seher gestern (Programm am Stichtag mindestens einmal eingeschaltet und mindestens eine Minute konsekutiv genutzt, Sehdauer unerheblich, Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren) Quelle: Unternehmensangaben, Funkanalyse Bayern 2006, Kontakter, Booking 2005 Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 229 aller bundesdeutschen Fernsehhaushalte.412 Zum Teil veröffentlichen die Sender Angaben zum „Weitesten Seherkreis“ (Personen ab 14 Jahren, die angeben, das Programm innerhalb der letzten 14 Tage gesehen zu haben; Abbildung II – 25) und zu „Sehern gestern“ (Personen ab 14 Jahren, die angeben, das Programm am jeweiligen Stichtag mindestens einmal eingeschaltet und es mindestens eine Minute konsekutiv genutzt zu haben; Abbildung II – 26). Diese Reichweitenangaben erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf die Höhe der Zuschaueranteile der Programme. Einige Ballungsraumsender erreichen in der Kategorie der „Seher gestern“ relativ hohe Werte. Vergleichbare Werte für bundesweit ausstrahlende Sender werden in der Regel nicht veröffentlicht, so dass ein direkter Vergleich nicht möglich ist. An vereinzelt veröffentlichten Angaben wie z. B. für NBC Giga (870.000 Seher gestern)413 zeigt sich jedoch, dass Ballungsraumsender mit kleineren bundesweit verbreiteten Programmen durchaus vergleichbar sind. 2.1.6.4 Fazit Zwar verfügen einige Unternehmen, darunter auch bundesweit tätige Fernsehveranstalter und an diesen Beteiligte, über Beteiligungen an mehreren Veranstaltern von Ballungsraumfernsehen (z. B. Almond Media GmbH, Burda, Oschmann-Gruppe, künftig wohl auch die Axel Springer AG). Die Almond Media GmbH ist zudem nicht nur an tv.berlin, Hamburg 1 und center.tv Düsseldorf beteiligt, sondern über ihre Tochtergesellschaft G1 Media Vermarktungs GmbH auch als Vermarkter für MÜNCHEN.TV und rheinmaintv tätig. Es bestehen somit Ansätze für ein Netzwerk von Metropolensendern, das nach Presseberichten weiter ausgebaut werden soll. Inwieweit die G1 Media Vermarktungs GmbH – wie dies zuvor bei anderen Vermarktungsverbünden zu beobachten war414 – künftig auch Einfluss auf das Programm der externen Sender nehmen wird, z. B. durch Festlegung eines bestimmten Sendeschemas, bleibt abzuwarten. Derzeit ist jedoch keine anteilsmäßige oder programmbeeinflussende Dominanz auf ein Netzwerk von Ballungsraumsendern zu erkennen, die dieses in die Nähe eines bundesweiten Fernsehprogramms rücken würde. Unabhängig davon ist die Veranstaltung von Ballungsraumfernsehen mit lokaler und regionaler Schwerpunktberichterstattung in jedem Fall als Beitrag zur Meinungsvielfalt zu bewerten. 2.1.7 Mediendienste Mediendienste sind nach Definition der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) Angebote, die zwar über die rundfunktechnische Infrastruktur verbreitet werden, sich aber durch ihr Erscheinungsbild und/oder eine geringere Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung vom Rundfunk unterscheiden.415 Trotz der Qualifizierung eines Angebots als Mediendienst ist zu prüfen, ob die Stellung eines Unternehmens in diesem Bereich im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag von Bedeutung ist. Gegebenenfalls ist sie als Stellung auf einem medienrelevanten verwandten Markt in die Beurteilung mit einzubeziehen. In der Schwierigkeit der Abgrenzung von „herkömmlichen“ Rundfunkangeboten manifestiert sich gerade die große Nähe dieses Markts zur Fernsehveranstaltung. 412 413 414 415 Im Jahr 2005 lag die Anzahl der Fernsehhaushalte laut AGF/GfK bei 34,83 Mio. Vgl. Kontakter, Booking 2005. Vgl. zur Vermarktung durch die zur KirchGruppe gehörige Media1 den ersten Konzentrationsbericht der KEK „Fortschreitende Medienkonzentration im Zeichen der Konvergenz“, S. 139 f., sowie zur Vermarktung durch die SevenOne Media GmbH und die Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programm- und Vertriebsgesellschaft mbH den zweiten Konzentrationsbericht der KEK „Sicherung der Meinungsvielfalt in Zeiten des Umbruchs“, S. 280 f. Vgl. dazu ALM Jahrbuch 2005, S. 243. 230 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1.7.1 Rechtliche Einordnung Im Gegensatz zu Telediensten, die der Individualkommunikation dienen, sind Mediendienste – wie auch Rundfunkprogramme – an die Allgemeinheit gerichtet. Die Abgrenzung von Rundfunk im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV und Mediendiensten im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ist oftmals schwierig. Die Auswirkungen der Einordnung sind weitreichend, da Mediendienste gemäß § 4 MDStV zulassungs- und anmeldefrei sind. Nach dem Entwurf zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 01. 03. 2007 in Kraft treten soll, werden Mediendienste und Teledienste künftig als „Telemedien“ bezeichnet und, was inhaltliche Fragen betrifft, ebenfalls vom Rundfunkstaatsvertrag erfasst;416 der MDStV wird aufgehoben. Telemedien bleiben, sofern sie nicht dem Rundfunk zuzuordnen sind, weiterhin zulassungs- und anmeldefrei. Mit der Abgrenzungsproblematik hat sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zuletzt in ihrem Dritten Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom 06. 11. 2003 befasst. Entscheidend für die Qualifizierung als Rundfunk ist, dass dieser, anders als Mediendienste, „Darbietungen“ enthält. Der Begriff der Darbietung ist weder im RStV noch im MDStV definiert. Die DLM sieht als Begriffskern des Tatbestandsmerkmals der Darbietung die Meinungsbildungsrelevanz an. Durch das Merkmal der Darbietung wird die besondere Rolle des Rundfunks als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung gekennzeichnet. Es kommt daher für die Einordnung als Rundfunk oder als Mediendienst auf die Bedeutsamkeit für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung an. Entscheidend für die Meinungsbildungsrelevanz sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft des Angebots.417 Ein Dienst ist nach den Feststellungen der DLM demnach umso rundfunktypischer, – – – – je höher die Wirkungsintensität der verbreiteten Inhalte als solche ist, je stärker die redaktionelle Gestaltung der Inhalte ist, je realitätsnäher die Inhalte präsentiert werden, je größer seine Reichweite und seine gleichzeitige Rezeptionsmöglichkeit/tatsächliche Nutzung sind und – je weniger Interaktivität des Nutzers den Rezeptionsvorgang bestimmt (Passivität des Nutzungsverhaltens und einfache Bedienbarkeit des Empfangsgeräts). Auch bei den in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MDStV aufgelisteten Beispielen für Mediendienste (u. a. Teleshopping- und Abrufdienste) kann eine Einzelfallprüfung ergeben, dass die Meinungsbildungsrelevanz der eines Rundfunkprogramms vergleichbar und somit die Schwelle zum Rundfunk überschritten ist. Teleshopping, d. h. die „Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (…) gegen Entgelt“ (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV), wird demnach in der Regel als Mediendienst eingeordnet.418 Voraussetzung ist, dass der Verkaufszweck erkennbar im Vordergrund steht; die Darstellung muss auf den „Warenmarkt“ und nicht auf den „Meinungsmarkt“ abzielen, ansonsten wäre das Angebot als Rundfunk zu behandeln.419 Teleshopping bietet den Fernsehveranstaltern die Chance, in ein weiteres Geschäftsfeld zu expandie416 417 418 419 Vgl. § 54 ff. des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RÄndStV) sowie § 1 Abs. 4 des Gesetzentwurfs für ein Telemediengesetz, das gleichzeitig mit dem 9. RÄndStV in Kraft treten und Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz und MDStV ersetzen soll, und Johannes Kreile, in: Schiwy/Schütz/Dörr, Medienrecht, Lexikon für Praxis und Wissenschaft, 4. Aufl. 2006, S. 516. Vgl. BverfGE 90, 60, 87. Dies sieht auch der 9. RÄndStV vor; vgl. § 2 Abs. 1 Satz 4. Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV, 3. Strukturpapier der DLM zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten vom 06. 11. 2003, S. 13. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 231 ren und eröffnet ihnen durch Umsatzbeteiligungen und Provisionen eine alternative Erlösquelle zu Werbeeinnahmen (zu den Verflechtungen von bundesweiten Fernsehveranstaltern und Teleshopping-Anbietern siehe Abbildung II – 27). Das Einkaufsfernsehen findet auch als Programmfenster im Rahmen verschiedener Rundfunkprogramme zunehmende Verbreitung im bundesweiten privaten Fernsehen.420 Neben der Zunahme von Teleshopping-Angeboten ist auch eine steigende Anzahl von Mediendienst-Angeboten zu verzeichnen, die sich durch Telefonmehrwertdienste für die Teilnahme an Chats und Spielen etc. finanzieren. Als typisches Beispiel für einen Abrufdienst i. S. d. MDStV sieht die DLM den Fall der „elektronischen Videothek“ an, bei der eine über die Bereitstellung der am Markt befindlichen Angebote hinausgehende Programmierleistung des Anbieters nicht erfolgt und der Kunde allein die Programmauswahl und den Rezeptionszeitpunkt bestimmt. Das Kriterium der Breitenwirkung wird somit nicht erfüllt. Im Fall von im Near-Video-on-Demand-Verfahren bereitgestellten Filmen, bei dem der Nutzer für einen Film unter verschiedenen Anfangszeiten wählen kann, nimmt der Kunde keinen Einzeldienst in Anspruch, sondern gehört einer größeren Nutzergruppe an. Ob ein Angebot die erforderliche Meinungsrelevanz aufweist, ist nach den oben dargestellten Kriterien (gleichzeitige Rezeptionsmöglichkeit, einfache Bedienbarkeit des Empfangsgeräts etc.) zu prüfen.421 Pay-per-ViewAngebote bieten für einen Fernsehveranstalter eine zusätzliche Möglichkeit, Programmrechte zu verwerten. 2.1.7.2 Mediendienst-Angebote Die folgende Übersicht der derzeit angebotenen Mediendienste ist nicht abschließend. Aufgrund der Zulassungs- und Anmeldefreiheit können die Mediendienste und ihre Gesellschafter nicht lückenlos erfasst werden. Sofern nicht der Anbieter selbst einen Antrag auf Bestätigung der rundfunkrechtlichen Unbedenklichkeit stellt, können die Landesmedienanstalten anlassbezogen prüfen, ob ein Angebot dem Rundfunk zuzuordnen ist. Mit welcher Intensität sie Breitbandkabelanlagen und andere Netze auf solche Angebote hin kontrollieren, steht in ihrem Ermessen.422 Nicht aufgeführt sind Mediendienste, die sich in ihrem Erscheinungsbild (z. B. Teletext, Standbildkanäle) oder im Hinblick auf den Rezeptionsvorgang durch den Nutzer (z. B. Pay-per-View-Angebote) vom herkömmlichen Rundfunk unterscheiden. Angebot Kategorie Anbieter/Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Verbreitung 1-2-3.tv Teleshopping 1-2-3.tv GmbH 8,18 Dr. Büchelhofer Holding GmbH 8,18 Henning Schnepper 0,38 Cuneo AG 4,15 1-2-3.tv Mitarbeiterbeteiligungs GbR 24,0 Wellington Partners 24,0 Target Partners 24,0 3i 7,11 Iris Capital Satellit; Kabel Bietbox Teleshopping Bietbox GmbH 100 K1010 Entertainment GmbH Satellit Tabelle II – 76: Mediendienst-Angebote (Auswahl) Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, Creditreform, Bürgel Firmenprofile 420 421 422 Z. T. werden auch Teleshopping-Sendungen eigens für Rundfunkveranstalter produziert. Z. B. produziert 1-2-3.tv die Sendung „Das ProSieben Auktionshaus“ für ProSieben. Vgl. 3. Strukturpapier der DLM, S. 16. Vgl. 3. Strukturpapier der DLM, S. 3. 232 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Angebot Kategorie Anbieter/Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Verbreitung Bestseller TV Teleshopping Bestseller-TV GmbH Dr. Stefan Sommer, Alexandra Sommer Satellit HSE24 Teleshopping HSE Home Shopping Europe AG 100 HSN Home Shopping Network GmbH 100 InterActive Corp. (Barry Diller) Kabel, Satellit Jamba! TV Teleshopping (Klingeltöne) Jamba! GmbH 51 News Corporation 49 VeriSign Germany Holding GmbH 100 VeriSign, Inc. Satellit Life Light TV Shop Teleshopping Life Light TV Shop GmbH & Co. KG geplant: Satellit; Parallelaustrahlung im Internet LifeStyle-TV Teleshopping, SMS-Chats Idee Medien Ltd. Satellit; Kabelverbreitung geplant MEGA\Vision (insolvenzbedingt eingestellt) Teleshopping, Gewinnspiele arena media GmbH 25 Plazamedia GmbH 25 Kaltenbach Media GmbH 22,5 CM 01 Vermögensverwaltung 794 GmbH 12,5 Graf zu Solms-Wildenfels Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 7,5 Hansjörg Zelger 7,5 Christian J. Böhmer Satellit PRIMETIME Telefonberatungen b2c.tv GmbH & Co. KG 100 Thomas Hornauer Satellit Quiz-des-Tages Quizprogramm Idee Medien Ltd. Satellit; Kabelverbreitung geplant QVC Teleshopping QVC Deutschland GmbH 100 QVC, Inc. (über mehrere Zwischengesellschaften) 98 Liberty Media Corporation Kabel, Satellit RTL Shop Teleshopping RTL Shop GmbH 55 RTL Television GmbH 45 RTL interactive GmbH Kabel, Satellit Sonnenklar TV Teleshopping (Reisen) Euvia Travel GmbH 100 BigXtra Touristik GmbH 100 FTI Frosch Touristik GmbH Kabel Satellit Spi.Ka „On-Screen“-Spiele, ContentLogic Interactive Media GmbH Teilnahme per SMS Claudia und Christoph Marloh Kabel, Satellit Sportswin.tv moderierte Sportwetten Telespass TV GmbH Catherine und Richard Wissmeyer, Guido Ullrich, Claudia Fuckner, Ralph Schnitzler, Michael Reul Kabel, Satellit Traumpartner TV SMS-Chat zu den Themen Beziehungen, Dating und Partnersuche Traumpartner TV GmbH RTL interactive GmbH Satellit TV-Shop Teleshopping TV-Shop Europe GmbH 100 Modern Times Group Satellit TV Travel Shop Teleshopping (Reisen) Reise-TV GmbH & Co. KG 74 Television Voyages Ltd. 26 TUI AG Kabel, Satellit Wetter Fernsehen Wetterinformationen wetter.com AG 54,97 SevenOne Intermedia GmbH 100 ProSiebenSat.1 Media AG Kabel Yavido Clips Music-Clips, Chats, Klingeltöne EURO I Fernsehproduktions- und Betriebs AG Kabel, Satellit, DVB-T Tabelle II – 76: Mediendienst-Angebote (Auswahl) Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, Creditreform, Bürgel Firmenprofile Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 2.1.7.3 233 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Anbietern von Mediendiensten Mit der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Media AG sind die beiden großen Veranstaltergruppen im bundesweiten privaten Fernsehen auch an Anbietern von Mediendiensten beteiligt. Die Verflechtungen mit „fernsehprogrammähnlichen“ Mediendiensten, d. h. Bewegtbild-Angeboten mit Live-Ausstrahlungscharakter, werden im Folgenden dargestellt (zu Pay-per-View-Angeboten von Rundfunkveranstaltern und entsprechenden Kooperationen mit Plattformbetreibern s. u. 2.1.5). Die RTL Group hat die zuvor von der französischen M6-Sendergruppe gehaltenen Anteile an der RTL Shop GmbH, der Anbieterin des Teleshopping-Programms RTL Shop, übernommen und ist nunmehr deren Alleingesellschafterin. RTL Shop wird hauptsächlich über Satellit und nur in wenigen Regionen im Kabel verbreitet. Im Hinblick auf Reichweite und Umsatz bleibt das Programm weit hinter den Teleshopping-Sendern QVC und HSE24 zurück (siehe Tabelle II – 77). Durch die Ausstrahlung von Teleshopping-Fenstern im Programm der eigenen Sendergruppierung und zahlreicher Regionalprogrammveranstalter können die Reichweitendefizite von RTL Shop in gewissem Umfang kompensiert und damit auch die Umsatzchancen erhöht werden. Neben der Beteiligung an der RTL Shop GmbH besteht über die 19,87 %ige Beteiligung an der K1010 Entertainment GmbH eine weitere Verflechtung der RTL Group mit einem Teleshopping-Anbieter: Die K1010 Entertainment GmbH hält sämtliche Anteile an der Bietbox GmbH, die den gleichnamigen Einkaufskanal anbietet. Die K1010 Entertainment GmbH ist zudem Veranstalterin des bundesweiten Fernsehprogramms K1010, das auch der RTL-Gruppe zuzurechnen ist.423 Die RTL Group hält ferner sämtliche Anteile an der Traumpartner TV GmbH. Traumpartner TV, ein SMSChat-Angebot zu den Themen Beziehungen, Dating und Partnersuche, wird seit dem 01. 12. 2004 täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr über Satellit und parallel im Internet unter www.traumpartner.tv verbreitet. Die Zulassung für ein als Rundfunk zu qualifizierendes Unterhaltungsspartenprogramm unter dem selben Namen wurde im Juni 2004 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) beantragt, jedoch noch nicht erteilt.424 Demzufolge wird das Angebot Traumpartner TV weiterhin als Mediendienst betrieben. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist über ihre Tochtergesellschaft SevenOne Intermedia GmbH in Höhe von 54,97 % an der wetter.com AG beteiligt, die den Mediendienst Wetter Fernsehen anbietet. Wetter Fernsehen ist Teil des Paketangebots Kabel Digital Home der Kabel-Deutschland-Gruppe. Ihre Beteiligung am Anbieter des Reiseshopping-Kanals Sonnenklar TV hat die Sendergruppe dagegen an die BigXtra Touristik GmbH veräußert. Begründet wurde dies mit zu geringen Synergien innerhalb des Konzerns.425 Die EM.TV AG hält über ihr Tochterunternehmen PLAZAMEDIA GmbH 25 % der Anteile an der arena media GmbH, die einen Shopping-Kanal unter dem Namen MEGA\Vision gestartet hat. Anders als die „klassischen“ Teleshopping-Sender QVC, HSE24 und RTL Shop ist MEGA\Vision – wie auch 1-2-3.tv und Bietbox TV – als Auktionskanal konzipiert. Über das Vermögen der arena media GmbH wurde am 01. 06. 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet, der Senderbetrieb wurde eingestellt. Marktführer im Bereich des Teleshoppings in Deutschland ist die zum Einflussbereich von John Malone und dem Liberty-Global-Konzern gehörige QVC Deutschland GmbH mit dem TeleshoppingProgramm QVC, gefolgt von der HSE Home Shopping Europe AG (HSE24), die von der InterActive Corp (Barry Diller) kontrolliert wird (siehe Tabelle II – 77). John Malone und die Liberty Global, Inc. bzw. die Discovery Holding Company sind an zahlreichen Veranstaltern von bundesweitem privaten Fernsehen beteiligt (siehe Abbildung II – 27). 423 424 425 Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 03. 2005 i. S. K1010, Az.: KEK 262. Die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit der Zulassung hat die KEK am 15. 03. 2005 bestätigt (Az.: KEK 228). Vgl. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2005, S. 29. 234 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Der Anteil von Teleshopping-Programmen an den Gesamterlösen des privaten Fernsehens ist seit dem Jahr 2000 gewachsen (s. u. 2.3.1, Abbildung II – 36 und II – 37).426 Im Jahr 2005 erzielten die Teleshopping-Sender QVC, HSE24, RTL Shop und 1-2-3.tv einen Umsatz von insgesamt über 1 Mrd. Euro (siehe Tabelle II – 77). Marktforschungsunternehmen gehen von einem starken weiteren Wachstum Abbildung II – 27: Verflechtungen von Teleshoppinganbietern und Fernsehveranstaltern Quelle: KEK Sender Hauptgesellschafter Programmfenster Technische Reichweite QVC Liberty Media Hamburg 1 37 Mio. HH (Satellit, Kabel bundesweit) 378 516 629 HSE24 InterActiveCorp – 34,8 Mio. HH (Satellit, Kabel bundesweit) 308 275 305 RTL Shop RTL Group RTL, VOX, n-tv, diverse Regionalsender 18 Mio. HH (Satellit, regionale Kabelnetze) 91 80 89 1-2-3.tv Wellington Partners, target Partners, 3i BW Family TV 23 Mio. (Satellit) – – 33 777 871 1.056 Σ Umsatz in Mio. Euro 2003 2004 2005 Tabelle II – 77: Umsätze der Teleshopping-Anbieter Quelle: Unternehmensangaben 426 Die dort zitierte Untersuchung der Landesmedienanstalten zur wirtschaftlichen Lage des privaten Rundfunks bezieht abweichend von der rechtlichen Einordnung Teleshopping-Programme mit ein. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 235 der Branche aus.427 Im Zuge der Digitalisierung wird eine verschärfte Konkurrenz durch neue Anbieter und eine zunehmende Ausdifferenzierung der Produktangebote und Verkaufsformate erwartet. 2.1.7.4 Fazit Beteiligungen von Veranstaltern von bundesweitem privaten Fernsehen im Bereich der Mediendienste sind derzeit überschaubar. Die Veranstaltung von Teleshopping-Programmen oder von auf Telefonmehrwertdiensten basierenden „interaktiven“ Chat-, Spiel- und Wettkanälen verschafft den Fernsehkonzernen die Möglichkeit, zusätzliche Umsätze zu erwirtschaften bzw. Einbußen bei den TV-Werbeumsätzen auszugleichen. Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung und der Einrichtung von Rückkanälen, die interaktive Anwendungen ermöglichen, ist mit einer Zunahme derartiger Angebote zu rechnen. Auch die beabsichtigte Grundverschlüsselung bislang frei empfangbarer, über die Astra-Satellitenplattform ausgestrahlter Programme zielt u. a. darauf ab, adressierbare Zusatzdienste zum Rundfunkempfang anbieten zu können. Im Hinblick auf ihre generell geringere Meinungsbildungsrelevanz im Vergleich zum Rundfunk sind Mediendienste medienkonzentrationsrechtlich als eher unbedeutend einzustufen; im Einzelfall kann sich jedoch ergeben, dass der potenzielle Meinungseinfluss eines solchen Angebots nur graduell hinter demjenigen eines bundesweiten Fernsehprogramms zurückbleibt. 2.2 Der Fernsehveranstaltung vor- und nachgelagerte Märkte 2.2.1 Programmrechte Das Gebot der Vielfaltsicherung erfordert es, auch die vertikale Verflechtung von Rundfunkveranstaltern mit Produktionsfirmen und Inhabern von Film- und Sportübertragungsrechten zu berücksichtigen.428 Die öffentliche Meinungsbildung beschränkt sich nicht auf „Nachrichtensendungen, politische Kommentare, Sendereihen über politische Probleme der Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft“, sondern „jedes Rundfunkprogramm (wird) durch die Auswahl und Gestaltung der Sendungen eine gewisse Tendenz haben“.429 Dazu zählen auch Hör- und Fernsehspiele, musikalische Darbietungen und Unterhaltungssendungen.430 Demnach kommt auch der Unterhaltung dienenden Programmen ein meinungsbildender Charakter zu. Dies bringt auch die Begründung zum 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Ausdruck, wonach u. a. Rechte und Produktion als Indikatoren bei der Beurteilung, ob gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV vorherrschende Meinungsmacht vermutet wird, einzubeziehen sind. Durch neue Verbreitungstechniken und die insbesondere durch die Digitalisierung bedingte steigende Anzahl von Fernsehsendern wächst auch die Bedeutung der Content-Anbieter. InhalteProduzenten und Fernsehsender verfolgen crossmediale Verwertungsstrategien, die die Nutzungsrechte für Kino, Video-on-Demand, DVD/ Video, Pay- und Free-TV, PC-, Video- und Handy-Spiele, Buch, Tonträger etc. umfassen. Aus Sicht der Fernsehveranstalter ist der Markt für Programminhalte ein wichtiger Beschaffungsmarkt. Die Attraktivität des Programms ist ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um Zuschauer und Werbekunden. Auf dem Programmbeschaffungsmarkt treten Produzenten von Kino- und/ oder Fernsehproduktionen, Rechtehändler und auch Fernsehveranstalter als Anbieter und – sieht 427 428 429 430 Z. B. prognostiziert die Goldmedia GmbH bis zum Jahr 2010 ein durchschnittliches jährliches Wachstum um 11 % auf dann 1,6 Mrd. Euro. Vgl. BVerfGE 95, 163, 173. Vgl. BVerfGE 12, 205, 260. Vgl. BVerfGE 73, 118, 152. 236 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten man vom Zwischenhandel ab – Fernsehveranstalter als Endnachfrager auf. Programme werden gemäß einer Make-or-Buy-Entscheidung der Fernsehveranstalter – als Eigenproduktionen der Fernsehveranstalter selbst produziert, – als Auftragsproduktionen bei (mehr oder weniger) unabhängigen Produktionsfirmen oder – als Lizenzprogramme (Kaufproduktionen) am Markt erworben. Sender Kaufproduktionen Eigen-/Auftragsund Koproduktionen kurzfristige Wiederholungen Trailer, Werbung, Sponsoring etc. RTL 1997 1999 2001 2002 2004 2005 29,0 19,0 14,9 14,9 10,5 7,9 34,2 42,0 40,4 41,2 45,8 50,5 18,4 19,2 22,3 19,2 18,5 16,0 18,4 19,8 22,4 24,7 25,2 25,6 RTL II 1997 1999 2001 2002 2004 2005 43,8 50,8 49,2 50,5 36,1 34,7 10,0 11,1 14,9 14,0 22,0 22,4 28,2 17,1 11,7 15,3 18,6 17,8 18,0 21,0 24,2 20,2 23,3 25,5 VOX 1997 1999 2001 2002 2004 2005 28,3 34,7 28,9 32,0 34,4 34,0 11,6 11,4 14,8 12,8 14,8 13,3 24,6 28,3 27,7 23,6 20,5 23,2 35,5 25,6 28,6 31,6 30,3 29,5 Sat.1 1997 1999 2001 2002 2004 2005 25,4 22,4 15,7 15,6 12,7 6,3 38,6 40,6 44,9 44,4 48,4 54,6 17,4 17,5 13,1 14,1 12,9 14,4 18,6 19,5 26,3 25,9 26,0 24,7 ProSieben 1997 1999 2001 2002 2004 2005 47,2 38,0 37,0 33,0 22,0 18,5 10,7 19,6 21,0 25,2 30,7 34,6 22,2 21,5 23,8 23,3 27,1 28,0 19,9 20,9 18,2 18,5 20,2 18,9 kabel eins 1999 2001 2002 2004 2005 49,3 44,1 44,1 52,3 47,5 4,8 7,0 5,7 6,3 12,0 26,6 23,6 24,9 15,0 14,6 19,3 25,1 25,3 26,4 25,9 ARD 1997 1999 2001 2002 2004 2005 20,5 18,0 19,2 16,6 18,3 18,5 63,1 66,9 62,5 67,6 64,1 65,7 12,4 10,8 12,9 11,7 11,5 9,9 4,0 4,3 5,4 4,1 6,1 5,9 ZDF 1997 1999 2001 2002 2004 2005 17,9 15,8 11,0 16,1 14,3 12,2 62,3 68,4 71,2 67,9 70,1 72,8 14,2 10,4 12,5 11,4 10,2 10,3 5,6 5,4 5,3 4,6 5,4 4,7 Tabelle II – 78: Zusammensetzung des Programms nach Produktionsformen (in Prozent) Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr; 2005: eine Kalenderwoche, 3:00 bis 3:00 Uhr Quelle: ALM Programmberichte 1998/99, 2000/2001, 2005, ALM Jahrbuch 2003 Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 237 Tabelle II – 78 zeigt den Anteil von Kaufprogrammen, Eigen-/Auftrags- und Koproduktionen bei privaten Vollprogrammen und den öffentlich-rechtlichen Programmen ARD (Das Erste) und ZDF.mm Bei den meisten der untersuchten frei empfangbaren Programme ist der Anteil der Eigen-, Auftrags- und Koproduktionen gestiegen. Damit nehmen Verflechtungen zwischen Fernsehproduzenten und Fernsehveranstaltern für die Beurteilung der Medienkonzentration an Bedeutung zu, der Handel mit Programmrechten nimmt dagegen im langfristigen Vergleich eher an Bedeutung ab. Dies gilt allerdings nicht für den Bereich von Pay-TV oder Pay-per-View-Diensten; dort wird der Programmbedarf überwiegend mit Kaufprogrammen gedeckt.431 Die Fernsehzuschauer verbringen einen großen Teil ihrer täglichen Sehdauer mit dem Konsum fiktionaler Unterhaltung. Zwar hat der Trend zu nichtfiktionaler Unterhaltung (Quiz-, Talk- und Spielshows, Reality TV, Docu-Soaps etc.) jüngst bei einigen Programmen zu einem Rückgang von Sehdauer und Sendezeit im Bereich der fiktionalen Unterhaltung geführt; der Zugang zu Rechten an fiktionalem Programm ist aber nach wie vor ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Fernsehveranstaltung. Dies gilt insbesondere im Bereich des Pay-TV. Die nachfolgende Tabelle II – 79 zeigt, dass die Zuschauer täglich für eine in etwa gleiche Minutenanzahl Angebote der Sparten Information (66 Minuten) und fiktionales Programm (65 Minuten) nutzen. Nichtfiktionales Unterhaltungsprogramm wird dagegen nur halb so lang genutzt (31 Minuten). In die Untersuchung einbezogen wurden die Programme RTL, RTL II, VOX, Sat.1, ProSieben, kabel eins, ARD (Das Erste und die Dritten Programme), ZDF und 3sat. Betrachtet man die Spartennutzung innerhalb der einzelnen Sender, so zeigen sich Unterschiede zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern: Während bei ARD und ZDF die Nutzung des Genres Information überwiegt, wird bei RTL und ProSieben am meisten fiktionales Programm, bei Sat.1 seit 2002 hauptsächlich nichtfiktionale Unterhaltung genutzt. Eine Gegenüberstellung von Spartenangebot und Spartennutzung zeigt, dass Programme der Sparten Unterhaltung und Fiction überproportional genutzt werden (siehe Tabelle II – 81). Untersucht wurde dabei das Programmangebot der Sender RTL, RTL II, VOX, Super RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, DSF, Eurosport, ARD (Das Erste und die Dritten Programme), ZDF und 3sat. Auf diese Programme entfielen 2005 rund 91 % der gesamten Fernsehnutzung. Im Gesamtprogrammangebot dominiert die Sparte Information; im Jahr 2005 sind nach dieser Untersuchung 44 % des gesamten Programmangebots diesem Genre zuzuordnen. Ihre Nutzung macht jedoch nur 33 % der Gesamtnutzung aus. Im Bereich Unterhaltung und Fiction ist das Verhältnis umgekehrt. Unterhaltung macht 10 % des Gesamtangebots, aber 16 % der Gesamtnutzung aus. Der Anteil fiktionalen Programmsparte Information Unterhaltung Fiction Sport Werbung Sonstiges 2003 2004 2005 63 29 65 11 15 5 65 32 63 13 15 6 66 31 65 10 15 6 Tabelle II – 79: Zusammensetzung des täglichen Fernsehkonsums nach Sparten (Zuschauer ab 3 Jahren, in Minuten) Quelle: Media Perspektiven, Tendenzen im Zuschauerverhalten, 3/2005, 3/2006 431 Vgl. DIW Berlin, DLM-Studie zur Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, S. 57: Auf Pay-TV-Veranstalter entfielen danach 30,97 % der Aufwendungen für Kaufprogramme insgesamt und mehr als ein Drittel der Aufwendungen für Fiction-Kaufprogramme im Jahr 2000. Ihr Anteil bei Aufwendungen für Auftragsproduktionen lag dagegen bei lediglich 0,32 %. 238 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Sender Information Fiction Nonfiktionale Unterhaltung Sport Werbung und Sonstiges RTL 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 22,7 21,7 21,1 21,5 21,5 23,0 25,1 37,8 32,8 31,7 31,0 28,5 26,0 26,1 19,3 20,8 21,4 21,9 26,1 27,7 25,8 5,0 6,8 8,4 7,7 5,3 4,7 4,0 15,1 17,8 17,4 17,9 18,5 18,5 18,9 Sat.1 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 15,7 15,9 18,9 13,4 13,4 13,4 13,8 39,9 36,5 33,3 29,4 27,8 23,3 24,2 21,3 22,5 23,2 31,3 35,1 41,4 40,4 7,2 6,5 5,4 6,1 3,5 2,1 2,0 16,0 18,7 19,1 19,7 19,1 19,8 19,6 ProSieben 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 22,4 20,7 22,3 22,9 30,9 33,7 30,1 60,4 60,6 54,8 52,4 45,9 38,2 41,7 2,8 4,0 7,0 8,2 6,9 11,4 11,9 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,4 14,7 16,0 16,1 16,5 16,7 16,3 ARD1) 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 38,6 36,2 39,1 37,2 37,7 34,4 36,3 31,7 31,1 31,3 30,1 32,1 30,9 34,6 15,6 15,3 15,6 13,9 13,3 12,6 12,0 11,4 13,9 10,6 15,7 13,8 18,0 13,2 2,8 3,6 3,3 3,1 3,5 4,1 3,9 ZDF 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 37,1 35,9 39,1 36,6 39,7 36,7 38,8 35,8 33,4 35,9 33,4 36,9 35,1 40,2 13,3 11,9 15,6 10,6 8,6 8,2 6,9 9,8 14,1 10,6 15,1 10,3 15,6 9,8 3,8 4,9 3,3 4,2 4,7 4,4 4,3 1) ARD-Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“ Tabelle II – 80: Zusammensetzung des täglichen Fernsehkonsums nach Programmsparten und Sendern (Zuschauer ab 3 Jahren, in Prozent) Quelle: Media Perspektiven, Tendenzen im Zuschauerverhalten, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 3/2005, 3/2006 Programms am Gesamtangebot beträgt 24 %, fiktionale Angebote werden aber mit einem Anteil von 34 % an der Gesamtnutzung überproportional genutzt. Vergleicht man jedoch die Nutzungsanteile in den Jahren 1999 und 2005, so hat das fiktionale Genre deutlich Nutzungsanteile eingebüßt, das Genre Information wurde stärker genutzt. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 239 1999 2005 1999 20051) Index2) 2005 38 9 11 29 8 5 44 8 10 24 10 4 28 7 13 40 10 2 33 6 16 34 8 3 74 87 157 143 82 68 Sparte Angebot Information Sport Unterhaltung Fiction Werbung Sonstiges 1) AGF/GfK, Panel D+EU. Nutzung 2) Nutzung zu Angebot, Angebot = 100. Tabelle II – 81: Spartenangebot und Spartennutzung im Fernsehen 1999 und 2005 (in Prozent) (Mo. bis So., 03:00 bis 03:00 Uhr, Zuschauer ab 3 Jahren, Anteile am gesamten Programmangebot und an der in Sehdauer gemessenen Nutzung der Sparten, untersuchte Programme: ARD, ZDF, Dritte Programme, 3sat, RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, RTL II, VOX, Super RTL, DSF, Eurosport, N24) Quelle: Maria Gerhards, Walter Klingler, Programmangebote und Spartennutzung im Fernsehen, in: Media Perspektiven 11/2005 und 11/2006 2.2.1.1 Fiktionale Programme Unter den Begriff der fiktionalen Unterhaltung werden sowohl für die Kinoausstrahlung produzierte und in Fernsehprogrammen nachverwertete Kinofilme (Spielfilme) gefasst als auch Fernsehproduktionen, die ausschließlich und speziell für die Verwendung in Fernsehprogrammen produziert werden (Fernsehfilme, TV-Movies). Eine weitere Segmentierung kann z. B. nach verschiedenen Programmgenres (Action, Krimi, Science Fiction etc.), erwarteter Zuschauerattraktivität (PremiumFilme) oder nach den Stufen der Verwertungskette (Erstausstrahlung, Pay-TV, Free-TV etc.) erfolgen. 2.2.1.1.1 Stellenwert fiktionaler Programme für die Fernsehveranstaltung Tabelle II – 82 gibt den Anteil von Fiction-Programmen am Gesamtprogramm der zuschauerstärksten privaten Vollprogramme sowie der öffentlich-rechtlichen Anstalten wieder. Es zeigt sich, dass der Anteil von Fiction am Gesamtprogramm bei den meisten privaten Veranstaltern seit 1997 kontinuierlich gesunken ist. Der Fictionanteil bei ARD und ZDF liegt im Jahr 2005 über demjenigen von RTL, Sat.1 und ProSieben. Eine ergänzende, auf einen durchschnittlichen Sendetag bezogene Analyse der Programmstruktur führt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Anteil von Fiction-Programmen an der Gesamtsendezeit der untersuchten Vollprogramme eine abnehmende Tendenz aufweist. Der durchschnittliche Fiction-Anteil der untersuchten Programme lag im Jahr 2004 bei 38,7 %. Innerhalb dieser 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 RTL Sat.1 ProSieben ARD/Das Erste ZDF 33,7 33,1 29,1 27,6 30,5 32,2 31,0 27,0 24,7 23,8 40,6 39,8 37,8 35,6 30,5 28,6 25,1 24,6 23,1 24,1 50,5 50,4 50,0 43,5 47,7 47,2 43,5 32,6 27,0 28,7 25,7 27,2 27,7 27,3 27,3 28,3 26,7 28,5 28,7 32,2 30,0 26,6 27,7 27,2 23,1 27,5 25,7 26,7 26,7 30,5 Tabelle II – 82: Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm (in Prozent) Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005; Udo-Michael Krüger, Media Perspektiven 4/2006 240 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Sender RTL RTL II VOX Sat.1 ProSieben kabel eins ARD ZDF Spielfilm Fernsehfilm Serie 2002 2004 2002 2004 2002 2004 2,6 18,8 12,3 4,1 18,1 17,9 12,8 10,1 1,2 16,2 12,3 5,3 16,6 20,3 14,1 6,4 1,3 4,8 4,3 5,0 3,1 4,3 7,9 3,9 1,7 5,0 2,2 3,3 2,2 1,7 6,8 6,1 29,6 38,8 30,1 18,6 23,0 41,4 14,2 16,1 23,0 24,1 31,2 21,6 15,1 38,5 15,8 18,9 Anteil Fiction am Gesamtprogramm 2002 2004 33,5 62,4 46,7 27,7 44,2 63,6 34,9 30,1 25,9 45,3 45,7 30,2 33,9 60,5 36,7 31,4 Durchschnittlicher Fiction-Anteil der untersuchten Programme: 2002 – 42,9 %, 2004 – 38,7 % Tabelle II – 83: Stellenwert von Fiction-Programmen innerhalb des Gesamtprogramms (inklusive Werbung, in Prozent) Quelle: ALM Jahrbuch 2003 und ALM Programmbericht 2005; Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr, 3:00 bis 3:00 Uhr Kategorie dominieren Serien, gefolgt von Spielfilmen. Fernsehfilme machen lediglich einen geringeren Anteil am Gesamtprogramm aus. Unter den frei empfangbaren privaten Sendern haben sich mit Tele 5 und Das Vierte zwei Sender als reine Spielfilmsender neu positioniert und erzielen Zuschaueranteile zwischen 0,5 und 0,7 %. Sie können auf Programm ihrer Muttergesellschaften, der Tele München Gruppe bzw. des NBC-Universal-Konzerns, zurückgreifen. Der exklusive Zugang zu attraktiven Programmrechten ist für die Veranstaltung von digitalem Pay-TV eine entscheidende Voraussetzung, um im Wettbewerb mit anderen Anbietern, insbesondere mit frei empfangbaren TV-Programmen, bestehen zu können. Die EU-Kommission weist in ihren Entscheidungen darauf hin, dass beliebte Spielfilme und Fußballspiele auf dem Markt zu Wettbewerbsbedingungen verfügbar sein müssen, da diese PremiumInhalte den Hauptanreiz für ein Pay-TV-Abonnement darstellen. Die Preise für Pay-TV-Rechte an Filmproduktionen großer Hollywood Studios, insbesondere beim Abschluss von Output-Deals, werden üblicherweise in Relation zur Abonnentenzahl festgelegt. Sie beinhalten häufig die Garantie einer Mindestzahl von Abonnenten. Beim Verkauf an etablierte Pay-TV-Anbieter mit einer großen Abonnentenbasis können die Studios daher in der Regel höhere Preise erzielen als beim Verkauf an einen Newcomer. Hierdurch kann der Markteintritt für potenzielle Wettbewerber erschwert werden.432 Premiere hat mit allen großen Hollywood Studios Output-Deals bzw. langfristige Paketverträge geschlossen (s. u. Tabelle II – 97). Dies spiegelt sich in der Angebotstruktur der Premiere-Plattform wider. Dort dominieren zahlenmäßig fiktionale Spartenprogramme (siehe Tabelle II – 84). Andere Anbieter von Pay-TV-Plattformen, die über keine exklusiven Programmrechte an Hollywood-Produktionen verfügen, wie zum Beispiel die Kabel-Deutschland-Gruppe, nehmen dafür eine größere Anzahl von Programmen anderer Sparten in ihr Portfolio auf. Eigen- oder auftragsproduzierte Inhalte spielen – abgesehen von Sportübertragungen – derzeit im deutschen Pay-TV keine bedeutende Rolle. Die beiden großen Sendergruppen im frei empfangbaren Fernsehen, die RTL Group und die ProSiebenSat.1 Media AG, planen jedoch, auf eigenen Pay-TV-Kanälen ihre Rechte an eigen- und auftragsproduziertem fiktionalem Programm einer Zweitverwertung zuzuführen.m 432 Vgl. Entscheidung der EU-Kommission vom 02. 04. 2003, COMP/M. 2876 – Newscorp/ Telepiù, Rn. 186. – – – – – – Premiere Thema AXN (u. a.) 13th Street Sci-Fi Channel Kinowelt TV Silverline Movie Channel Playhouse Disney Toon Disney Boomerang kabel eins classics – – – – – ESPN Classic Sports Sailing Channel Motors TV NASN Extreme Sports Channel – Premiere HD Sport Quelle: Unternehmensangaben, Stand: Oktober 2006 Tabelle II – 84: Pay-TV-Programmangebot nach Sparten (Schwerpunkt) Kabel Digital Home – – – – – – – – – – Heimatkanal Premiere Goldstar Kabel Deutschland – Premiere HD Film Premiere HD – sonstige Sportarten – Disney Channel – Junior – Jetix Premiere Sport Premiere Kinder – bis zu zehn parallele Kanäle Sport Premiere Fußball 13th Street Sci-Fi Channel Heimatkanal MGM Channel Junior Jetix Filmclassics Filmfest Nostalgie Serie Krimi – – – – – Premiere Entertainment Premiere Premiere Premiere Premiere Premiere – Premiere 1–4 – Disney Channel Fiction Premiere Blockbuster Premiere Angebote Discovery Channel Discovery Geschichte Animal Planet Focus TV Gesundheit – – – – – National Geographic The History Channel Planet Spiegel TV digital Deutsches Wetterfernsehen – Discovery HD – – – – Information – – – – – MTV hits MTV dance VH-1 Classics Trace Gute Laune TV – Goldstar TV – Classica – GoldStar TV – Hit24 Musik – Playboy TV – Beate Uhse TV Erotik – – – – – – E! Entertainment BBC Prime G-TV Wein TV tv.gusto Sat.1 Comedy nichtfiktionale Unterhaltung Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 241 ➝ ➝ Extreme Sports Channel ESPN Classic Sports Sailing Channel NASN Motors TV Eurosport 2 Quelle: Unternehmensangaben, Stand: Oktober 2006 Tabelle II – 84: Pay-TV-Programmangebot nach Sparten (Schwerpunkt) PrimaTV Erotik – Sailing Channel – Motors TV – Bundesliga – – – – – – PrimaTV Kultur Silverline Movie Channel Sci-Fi Channel 13th Street Kinowelt TV Jetix Play Boomerang Turner Classic Movies AXN (u. a.) 13th Street Sci-Fi Channel Silverline Movie Channel AXN (u. a.) Kinowelt TV Boomerang kabel eins classics Sport – Extreme Sports – ESPN Classic Sport – AXN (u. a.) – – – – – – – – – – – – – – – Fiction PrimaTV Trend PrimaTV Unterhaltung PrimaCom AG arena tividi PRIVAT tividi GLOBAL tividi SPORTS tividi FAMILY Unity Media Angebote CNBC Europe EuroNews BBC World Service National Geographic Channel The History Channel Planet National Geographic Channel Spiegel TV digital Deutsches Wetterfernsehen – National Geographic – BBC World – – – – – – – – – Information – Mezzo – Trace – Mezzo – VH-1 Classic – MTV hits – Mezzo – Gute Laune TV Musik – The Adult Channel – Erotik First – Blue Hustler – The Adult Channel Erotik – Wein TV – Fashion TV – Club – BBC Prime – Fashion TV – E! Entertainment – tv.gusto – Sat.1 Comedy nichtfiktionale Unterhaltung 242 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 243 2.2.1.1.2 Der Markt für Auftragsproduktion In der kartellrechtlichen Praxis wurde für den relevanten Markt der Produktion von Fernsehprogrammen bislang offen gelassen, ob je nach der Art der Programme und ihrer Bedeutung für verschiedene Veranstalter gesonderte Teilmärkte anzunehmen sind.433 Für den Bereich des Programmrechtehandels sind dagegen eigenständige Märkte für Fiction-Programme und Sportrechte abgegrenzt worden. Umsatzzahlen zum Gesamtmarkt der Auftragsproduktion oder speziell der Auftragsproduktion im Fiction-Bereich liegen nicht vor. Auch veröffentlichen einige bedeutende Produktionsunternehmen wie etwa die UFA-Gruppe ihre Umsätze nicht. Marktuntersuchungen zeigen jedoch, dass die RTL Group im Bereich der TV-Produktion eine Spitzenposition einnimmt. Laut Europäischer Audiovisueller Informationsstelle ist die RTL Group die führende Produktionsgruppe in Europa vor Endemol und Mediatrade (Mediaset).434 Die EU-Kommission hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002 ihren Marktanteil im Bereich der TV-Produktion auf zwischen 5 und 15 % geschätzt.435 Die UFA-Gruppe wird mit einem geschätzten Umsatz von ca. 300 Mio. Euro als führendes TV-Produktionsunternehmen in Deutschland eingestuft (siehe Tabelle II – 86). Nach Angaben des Vorsitzenden ihrer Geschäftsführung entfallen über 85 % ihres Produktionsvolumens auf fiktionales Programm einschließlich Events und Sitcoms.436 Produktionsunternehmen einer vergleichbaren Größenordnung sind die Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Bavaria und Studio Hamburg. Der Abstand zu den nachfolgenden Wettbewerbern ist erheblich. Die Bavaria hat sich im Frühjahr 2006 von ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Odeon Film AG getrennt, um dieser eine Beteiligung an dem privaten Fernsehsender Loft TV zu ermöglichen.437 Mit der rückwirkend zum 01. 01. 2004 wirksamen Übernahme der moviement GmbH (Umsatz 2003: 44 Mio. Euro) mit den Produktionsfirmen filmpool und allmedia durch die MME AG (Umsatz 2003: 17 Mio. Euro) hat sich die MME AG zu einem der größten unabhängigen Produktionsunternehmen entwickelt. Im weiteren Verlauf hat die in MME Moviement AG umbenannte Produktionsgruppe weitere Unternehmen übernommen, die white balance GmbH („Das StarQuiz“, „Das Quiz mit Jörg Pilawa“) und die time2talk entertainment GmbH (Formate mit der Moderatorin Vera Int-Veen),438 und sich mehrheitlich an der Lunet Entertainment GmbH (insbesondere Comedy-Formate) beteiligt. Im Jahr 2005 lag der Umsatz der MME-Gruppe bei 87,7 Mio. Euro. Eine Übersicht über die Umsätze der TV-Produktionsunternehmen gibt Tabelle II – 85. Dabei wird nicht nach Genres des produzierten Programms unterschieden. Neben den größten Produktionsgruppen, die schwerpunktmäßig fiktionales Programm produzieren, werden auch im Bereich des Genres Information aktive Unternehmen (z. B. Spiegel TV) sowie Produzenten von nichtfiktionalem Unterhaltungsprogramm (z. B. Endemol, Brainpool) aufgeführt. Das FORMATT-Institut untersucht die Struktur im Markt der Auftragsproduktion anhand des in Minuten gemessenen Produktionsvolumens der Unternehmen. Die Ergebnisse sind nicht mit einer anhand von Umsatzzahlen ermittelten Marktstruktur vergleichbar, da nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen Umsatzhöhe und Produktionsvolumen bestehen muss. Z. B. gelten Daily Soaps als vergleichsweise billig in der Produktion, bewirken aber ein hohes Produktionsvolumen. Der Markt für Auftragsproduktion ist durch eine Vielzahl von Anbietern geprägt. Die Anzahl der im Jahr 2004 aktiven Produktionsunternehmen beziffert das FORMATT-Institut mit 741 Unter433 434 435 436 437 438 Vgl. Immenga/Mestmäcker, Kommentar zum GWB, 3. Aufl., München 2001, Vor § 35 Rn. 87. Vgl. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2005, Bd. 5, Straßburg 2005, S. 119; einbezogen wurden z. T. auch Umsätze aus Spielfilmproduktion und Rechtehandel. Vgl. Europäische Kommission, Entscheidung vom 29. 06. 2002 in der Sache COMP/M.1958 – Bertelsmann/GBL/Pearson TV. Wolf Bauer, in: epd medien vom 25. 06. 2005. Vgl. Beschluss der KEK vom 11. 07. 2006 i. S. Loft TV, Az.: KEK 278. Die Übernahme erfolgt mit Wirkung zum 31. 12. 2006; vgl. Pressemitteilung von MME vom 24. 11. 2006. Bavaria Entertainment GmbH; Colonia Media GmbH (50 %); Askania Media GmbH (90 %); Saxonia Media GmbH (51 %); Ottonia Media GmbH (51 %); Maran Film GmbH (49 %); Satel Fernseh und Filmproduktion GmbH (65,06 %) First Entertainment GmbH Bis zur Veräußerung im Frühjahr 2006: Odeon Film AG (55,25 %); Nostro Film GmbH (55,25 %); Novafilm Fernsehproduktion GmbH (55,25 %) UFA Fernsehproduktion; UFA Entertainment; Grundy UFA TV Produktion; Grundy Light Entertainment; teamWorx; Phoenix Film (51 %); Trebitsch Produktion Holding Bavaria (WDR Mediagroup 33,35 %; Bavaria Filmkunst 16,67 %; LfA 16,67 %; SWR Holding 16,67 %; DREFA Media Holding 16,64 %) UFA-Gruppe (RTL Group) „Verbotene Liebe“ (ARD); „Unter Uns“ (RTL); „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“ (RTL); „Alles was zählt“ (RTL); „Hinter Gittern – der Frauenknast“ (RTL); „Bianca – Wege zum Glück“ (ZDF); „Julia – Wege zum Glück“ (ZDF); „Edel & Starck“ (Sat.1); „Hallo Robbie“ (ZDF); „Unser Charlie“ (ZDF); „SOKO Leipzig“ (ZDF); „Bella Block“ (ZDF); „Der Tunnel“ (Sat.1); „Tanz mit dem Teufel“ (Sat.1); „Die Polizistin“ (ARD); „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL); „Star Search“ (Sat.1); „Das Quiz mit Jörg Pilawa“ (ARD); „Herzblatt“ (ARD); „Marienhof“ (ARD); „Sturm der Liebe“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Die Rosenheim-Cops“ (ZDF); „Tatort“ (ARD); „Schlosshotel Orth“ (ZDF); „Die Kommissarin“ (ARD); „Bloch“ (ARD); „SK Kölsch“ (Sat.1); „Ein Fall für Zwei“ (ZDF); „Wolffs Revier“ (Sat.1); „Der Landarzt“ (ZDF); „In aller Freundschaft“ (ARD); „Best of Formel 1 – Die Show“ (kabel eins); „Fliege – Die Talkshow“ (ARD); „Tigerentenclub“ (ARD); „Schloss Einstein“ (KiKA; ARD); „Die Manns“ (ARD u. a.); „Speer und ER“ (ARD); Inga Lindström- und Utta Danella-Filme; Fernsehfilme „Das Geheimnis meines Vaters“ (ARD); „Die Rettungsflieger“ (ZDF); „SOKO Wismar“ (ZDF); „Großstadtrevier“ (ZDF); „alphateam“ (Sat.1); „Die Gerichtsmedizinerin“ (RTL); „Der Dicke“ (ARD); „Doppelter Einsatz“ (RTL); „Tatort“ (ARD); „Berlin, Berlin“ (ARD); „Das Traumschiff“ (ZDF); „Expeditionen ins Tierreich“ (ARD); „Sesamstraße“ (ARD); „Beckmann“ (ARD); „Kanzleramt“ (ZDF); Fernsehfilme Produktionen (Auswahl) Quelle: Unternehmensangaben Tabelle II – 85: Umsatz von Produktionsunternehmen 1) Der Spiegel 34/2004, S. 121, dort angegebene Quelle: HMR Research 2004 2) werben & verkaufen vom 20. 01. 2006 3) Handelsblatt vom 19. 10. 2005 Deutsche Firmen 6) Hoppenstedt Firmenprofile; mit „ARD“ werden hier sowohl Das Erste als auch die Dritten Programme bezeichnet. Cinecentrum; Multimedia; Polyphon; TVN Tochterunternehmen und Beteiligungen (Auswahl) Studio Hamburg (NDR) Produktionsunternehmen der Öffentlich-Rechtlichen Unternehmensgruppe (Gesellschafter) 2004 2005 ca. 300 Mio.4) 2005/2006 282,8 Mio. davon Odeon Film AG 37,8 Mio. 289 Mio.2) ➝ 5) Creditreform ca. 300 Mio.3) 320 Mio.1) 4) promedia 9/2006 2004/2005 281,7 Mio. 293 Mio. 2003/2004 255,5 Mio. 270 Mio.1) 525,5 Mio. 574,7 Mio. 571,8 Mio. 2003 Umsatz in Mio. Euro 244 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Meta Productions GmbH (65 %) Constantin Entertainment GmbH; Constantin Television GmbH; Olga Film GmbH (51 %); Moovie – The Art of Entertainment GmbH (51 %); Rat Pack Filmproduktion GmbH (51 %); Westside Filmproduktion GmbH (51 %) Filmpool Film- und Fernsehproduktion; Allmedia Pictures; White Balance Productions; MME Entertainment; time2talk (mit Wirkung zum 31. 12. 2006); Lunet Entertainment (51 %) Gemeinschaftsunternehmen mit verschiedenen Künstlern (u. a. Anke Engelke, Stefan Raab, Oliver Pocher) Endemol Deutschland (Telefonica) Constantin Film AG (Highlight Communications AG 91,33 %, Streubesitz 8,67 %) MME Moviement (Guehring Automation GmbH 21,19 %, Management, Streubesitz 51,85 %) Brainpool (Viacom) „Stromberg“ (ProSieben); „Pastewka“ (Sat.1); „tv total“ (ProSieben); „Ladykracher“ (Sat.1); „Anke Late Night“ (Sat.1); „rent a Pocher“ (ProSieben); „Axel!“ (Sat.1); „Mein neuer Freund“ (ProSieben); „Charlotte Roche trifft …“ (ProSieben); „RTL Promi-Boxen“ (RTL) „Bravo TV“ (ProSieben); „Schmeckt nicht, gibt’s nicht“ (VOX); „Alles außer Sex“ (ProSieben); „Die Sitte“ (RTL); „Die Verbrechen des Prof. Capellari“ (ZDF); „Tatort“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Richterin Barbara Salesch“ (Sat.1); „Das Jugendgericht“ (RTL); „Das Familiengericht“ (RTL); „Einsatz in 4 Wänden“ (RTL); „Niedrig und Kuhnt“ (Sat.1); „Das Quiz mit Jörg Pilawa“ (ARD); Docu-Soaps „Bewegte Männer“ (Sat.1); „Rosa Roth“ (ZDF); „Hausmeister Krause“ (Sat.1); „Vera Brühne“ (Sat.1); „Hitgiganten“ (Sat.1); „Die Lego Show“ (Sat.1); „Das Strafgericht“ (RTL); „Richter Alexander Hold“ (Sat.1); „Lenßen & Partner“ (Sat.1); „Frauentausch“ (Sat.1); „Stars am Limit“ (Sat.1); „Silberhochzeit“ (ARD) „Big Brother“ (RTL II); „Der Millionendeal“ (Sat.1); „Die Wache“ (RTL), „Domino Day“ (RTL); „Fear Factor“ (RTL); „Nur die Liebe zählt“ (Sat.1); „Wer wird Millionär“ (RTL); „Zacherl – einfach kochen“ (ProSieben); „Akte – Reporter decken auf“ (Sat.1); „Deal or no Deal – Die Show der Glücksspirale“ (Sat.1); „Nur die Liebe zählt“ (Sat.1); weitere Quizshows, Reality Shows und sonstige Unterhaltungsformate „Verliebt in Berlin“ (Sat.1); „Leben für die Liebe“ (ZDF); „You can dance!“ (Sat.1) Produktionen (Auswahl) Quelle: Unternehmensangaben Tabelle II – 85: Umsatz von Produktionsunternehmen 1) Der Spiegel 34/2004, S. 121, dort angegebene Quelle: HMR Research 2004 2) werben & verkaufen vom 20. 01. 2006 3) Handelsblatt vom 19. 10. 2005 Deutsche Firmen 6) Hoppenstedt Firmenprofile; mit „ARD“ werden hier sowohl Das Erste als auch die Dritten Programme bezeichnet. Tochterunternehmen und Beteiligungen (Auswahl) ➝ Unternehmensgruppe (Gesellschafter) k. A. 62 Mio.6) 87,7 Mio. 87,8 Mio. 100 Mio.5) 2005 ➝ 5) Creditreform 80,9 Mio. 39,2 Mio. 100 Mio.5) 2004 4) promedia 9/2006 60,3 Mio. 61 Mio. 19,8 Mio. 90 Mio.1) 2003 Umsatz in Mio. Euro Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 245 Quelle: Unternehmensangaben Tabelle II – 85: Umsatz von Produktionsunternehmen 1) Der Spiegel 34/2004, S. 121, dort angegebene Quelle: HMR Research 2004 2) werben & verkaufen vom 20. 01. 2006 3) Handelsblatt vom 19. 10. 2005 Deutsche Firmen 6) Hoppenstedt Firmenprofile; mit „ARD“ werden hier sowohl Das Erste als auch die Dritten Programme bezeichnet. k. A. 4) promedia 9/2006 „Avenzio“ (ProSieben); „Terraluna“ (ProSieben); „X-Tiera“ ca. 40 Mio. (Disney Channel); „Magazin“, „Journal“, „Reportage“ und „Abenteuer Auto“ (kabel eins); „Was bin ich?“ (kabel eins); Fernsehfilme Janus TV GmbH Janus Film GmbH Janus Grundy Television GmbH (50 %) 40 Mio. 42 Mio.1) Janus-Gruppe (Management) 46,0 Mio. 2004/2005: ca. 60 Mio. 2004 47,0 Mio. „Alarm für Cobra 11“ (RTL); „Der Clown“ (RTL); „Die Motorrad Cops“ (RTL); „Wilde Engel“ (RTL); TV-Movies für RTL Magazin (RTL); Reportage (Sat.1); Special (VOX); Extra (VOX); Themenabend (VOX); VOX-Nachrichten (VOX); „Johannes B. Kerner“ (ZDF); „Neger, Neger, Schornsteinfeger“ (ZDF); „Der Mann im Strom“ (NDR) a + i art and information GmbH & Co.; Aspekt Telefilm-Produktion (70 %) Spiegel TV (Spiegel-Verlag) 63 Mio. 2003 k. A. 2005 5) Creditreform k. A. k. A. 47,5 Mio. Umsatz in Mio. Euro Action Concept (Hermann Joha, RTL Group 10 %) „Adelheid und ihre Mörder“ (ARD); „Alle meine Töchter“ (ZDF); „Das Erbe der Guldenburgs“ (ZDF); „Samt und Seide“ (ZDF); „Forsthaus Falkenau“ (ZDF); „Freunde fürs Leben“ (ZDF); „Der Fürst und das Mädchen“ (ZDF); „St. Angela“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Die Kirschenkönigin“ (Arte/ZDF); Fernsehfilme, Shows, Magazine, Dokumentationen ndF Entertainment; Laugh Track (80 %); Vital Media (50 %); Akzente; IPF Film; Rhinestone TV; CTV; Securitel; Fontana TV (75 %) NDF (Management) Produktionen (Auswahl) Tochterunternehmen und Beteiligungen (Auswahl) ➝ Unternehmensgruppe (Gesellschafter) 246 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Genre 247 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Fiction Nichtfiktionale Unterhaltung1) Information sonstige 120.460 185.487 248.800 28.357 140.973 232.834 263.200 23.197 143.122 304.176 255.900 34.437 146.075 297.600 245.899 29.356 174.195 217.613 266.942 41.189 173.500 212.856 276.336 35.908 180.200 229.852 278.097 38.251 gesamt 583.104 660.204 737.635 718.930 699.939 698.600 726.400 1) Doku-Soap, Show, Musik, Game, Talk Tabelle II – 86: Produktionsvolumen nach Genres (in Minuten) Quelle: FORMATT-Institut Produktionsunternehmen die 3 größten die 5 größten die 10 größten 1998 Anteil am gesamten Produktionsvolumen in % 1999 2000 2001 2002 2003 2004 21,6 32,6 47,5 23,8 33,9 48,6 24,4 32,8 46,1 28,5 37,7 48,6 28,7 36,2 43,4 23,9 30,3 41,4 21,2 29,0 44,2 Tabelle II – 87: Anteil der größten Produktionsunternehmen am gesamten Produktionsvolumen Quelle: FORMATT-Institut nehmen, die durchschnittlich ein Volumen von 980 Minuten pro Jahr produzieren.439 Die Nachfrage nach Auftragsproduktionen kann nach Erkenntnissen des FORMATT-Instituts nach Volumenverlusten ab 2001 im Jahr 2004 erstmals wieder einen Zuwachs verbuchen. Die Gesamtnachfrage lag mit über 12.000 Stunden fast wieder auf dem Niveau des Spitzenjahres 2000. Vor allem die Nachfrage nach Fiction-Produktionen ist deutlich gestiegen (siehe Tabelle II – 86). Bemisst man den Konzentrationsgrad in der Produktionsbranche anhand des Produktionsvolumens der outputstärksten Unternehmen, so ergibt sich folgendes Bild (siehe Tabelle II – 87): Der Anteil der größten Produktionsunternehmen ist 2003 und 2004 wieder angestiegen. Die 10 größten Unternehmen stellen nahezu die Hälfte des Volumens der insgesamt beauftragten Produktionen her, die drei größten Unternehmen knapp ein Viertel. Auch nach diesem Untersuchungsansatz ist die RTL Group marktführend. Sie erzielte im Jahr 2004 einen Anteil am gesamten Produktionsvolumen von 13,4 %. Es folgen mit deutlichem Abstand MME (6,4 %) und Endemol (4,5 %) (siehe Tabelle II – 88). Insbesondere im Bereich der (wochen-)täglich ausgestrahlten Daily Soaps und Telenovelas ist die UFA-Gruppe stark aufgestellt. Die UFA-Gruppe und MME experimentieren darüber hinaus mit der Produktion originär für mobile Plattformen konzipierter Inhalte. Die UFA-Gruppe produziert eine 30-teilige, jeweils dreibis vierminütige Handy-TV-Serie, die im Frühjahr 2007 ausgestrahlt werden soll.440 Welcher Übertragungsstandard genutzt werden soll, ist noch nicht bekannt. MME hat für die mobile Verbreitung eine Daily Soap, einen Krimi und ein Spiel mit psychologischen Tests entwickelt, die sich an bestehende Sat.1-Formate anlehnen. Die Angebote sind über spezielle Einwahlnummern abrufbar.441 439 440 441 Vgl. FORMATT-Institut, Fernseh- und Filmproduktionsmarkt Deutschland 2003 und 2004, S. 25. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. 11. 2006. Vgl. Martin Hoffmann, Vorstandsvorsitzender von MME, in: tendenz 1/2006, S. 16 ff. Unternehmensgruppe bzw. Gesellschafter 58,0 % 100 % Gesamtvolumen 4,0 % 3,3 % 2,8 % 1,8 % 1,7 % 1,6 % 1,6 % 1,5 % 1,5 % 1,4 % 1,1 % 0,8 % 0,8 % 0,7 % 0,7 % 4,1 % 4,5 % 4,2 % 13,4 % 6,4 % Anteil am Gesamtvolumen 2004 Rang 1–20 insgesamt Bertelsmann AG Guehring Automation GmbH (21,19 %), Linus Unternehmensmanagement GmbH (7,36 %), Vorstand, Aufsichtsrat, Gründer (19,60 %), Streubesitz (51,85 %) Endemol Deutschland Endemol Janus TV GmbH Andreas Richter (51 %), Helmut Kastner (24,5 %), Franz Solfrank (25 %) Bavaria Film WDR Mediagroup, Bavaria Filmkunst, LfA, SWR Holding, DREFA Media Holding ProSiebenSat.1 ProSiebenSat.1 Media AG Constantin Film Highlight Communications AG (91,33 %) Spiegel TV Spiegel-Gruppe Studio Hamburg NDR Brainpool TV Viacom Axel Springer AG Axel Springer AG Buchheit-Gruppe Josef Buchheit WestCom Peter Pohl PRO Programme Alfred Biolek, Dirk Bach, Andreas Lichter Vera Int-Veen, Ulrich Hansbuer time2talk/drb442 CreaTV Hans Meiser, Erich Wagner Drefa-Gruppe MDR ZDF Enterprises ZDF Entertainment Factory Oliver Mielke AZ Media TV AZ Media AG (André Zalbertus 74,9 %, Michel Keusgen 25,1 %) (75,2 %), Madsack (25,1 %) RTL Group MME Produktionsunternehmen 442 MME hat time2talk mit Wirkung zum 31. 12. 2006 übernommen; vgl. Pressemitteilung von MME vom 24. 11. 2006. Quelle: FORMATT-Institut, Unternehmensangaben, KEK 27.270 24.888 21.645 14.651 8.557 20.654 11.592 7.500 8.657 11.820 10.885 4.555 4.771 4.228 4.770 26.407 26.945 23.887 79.958 4.384 2003 – 2.700 21.000 8.600 12.400 24.200 11.800 8.300 9.100 3.700 11.900 4.200 4.000 4.700 4.400 22.900 22.200 – 76.700 7.700 2002 – 1.000 16.900 11.400 8.500 37.100 11.000 6.250 9.000 6.300 15.600 3.700 4.100 2.000 4.900 15.600 50.200 – 87.300 14.900 2001 – – 16.407 9.286 7.436 40.354 6.275 6.250 – – 28.105 7.013 – – – 14.038 66.668 – 98.267 16.177 2000 – – 15.717 12.432 6.177 47.270 6.250 – – – 30.515 5.584 – – – 14.291 24.592 – 65.497 12.529 1999 – – 19.700 14.700 9.700 37.400 – 6.700 – 5.300 27.300 5.300 – – – 13.600 21.700 – 50.200 10.600 1998 726.400 698.600 699.939 718.930 737.635 660.204 583.104 421.244 398.497 373.300 420.900 439.387 374.802 318.700 28.705 23.948 20.073 12.980 12.061 11.975 11.949 11.250 10.799 10.120 8.201 5.927 5.632 5.130 4.832 29.839 32.988 30.732 97.477 46.626 2004 Tabelle II – 88: Produktionsvolumen der Unternehmen (in Minuten, Zurechnung anteilig nach Beteiligungshöhe) 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 5 3 4 1 2 Rang 2004 248 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Telenovelas Daily Soaps 249 Produktionsunternehmen Titel Sender Ausstrahlung UFA-Gruppe Verliebt in Berlin Sat.1 seit Februar 2005 UFA-Gruppe Bianca – Wege zum Glück ZDF November 2004 bis Oktober 2005 UFA-Gruppe Julia – Wege zum Glück ZDF seit Oktober 2005 UFA-Gruppe Tessa – Leben für die Liebe ZDF Januar bis August 2006 (ab Mai unregelmäßig im Nachtprogramm) UFA-Gruppe Sophie – Braut wider Willen ARD November 2005 bis März 2006 UFA-Gruppe Alles was zählt RTL seit September 2006 Bavaria Sturm der Liebe ARD seit September 2005 Studio Hamburg Das Geheimnis meines Vaters ARD seit August 2006 Rat Pack (Constantin Film) Lotta in Love ProSieben seit März 2006, ab Juli 2006 nur noch sonntags im Vormittagsprogramm Producers at Work (ProSiebenSat.1) Schmetterlinge im Bauch Sat.1 seit August 2006 UFA-Gruppe Gute Zeiten – Schlechte Zeiten RTL seit 1992 UFA-Gruppe Unter uns RTL seit 1994 UFA-Gruppe Verbotene Liebe ARD seit 1995 Bavaria Marienhof ARD seit 1992 Tabelle II – 89: Telenovelas und Daily Soaps Quelle: Unternehmensangaben 2.2.1.1.3 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Produktionsunternehmen Die Beziehung zwischen Produktionsunternehmen und Fernsehveranstaltern ist durch eine hohe Abhängigkeit der auf Fernsehfilme und -serien spezialisierten Produzenten gekennzeichnet. Die Nachfragemacht der Fernsehveranstalter ist umso größer, je stärker der Fernsehmarkt konzentriert ist. Die Absatzchancen unabhängiger Produzenten werden geringer, je stärker die Fernsehveranstalter durch Rückwärtsintegration mit der Produktionsebene verbunden sind. Für Fernsehveranstalter bietet eine solche Verbindung u. a. den Vorteil einer Verringerung des Beschaffungsrisikos für attraktiven Programm-Input sowie der Senkung von Transaktionskosten, weil die im Fall einer unsicheren Beschaffungssituation entstehenden Informations- und Verhandlungskosten entfallen. Umgekehrt versuchen Produzenten durch Vorwärtsintegration, d. h. durch Beteiligung an einem Fernsehsender, ihre Marktmacht mit Hilfe eigener Abspielkanäle zu festigen und ihr Distributionsrisiko zu mindern. Ein Beispiel hierfür ist u. a. die Gründung der TV-Sender Studio Universal, 13th Street, Sci-Fi Channel und Das Vierte durch die Universal Studios, MGM Channel durch die MGM-Gruppe sowie Disney Channel, Toon Disney und Playhouse Disney durch die Walt Disney Company. Ein weiteres Beispiel ist die geplante Beteiligung der UFA-Gruppe an dem Pay-TV-Kanal Passion. Passion soll gemeinschaftlich mit der RTL Television GmbH betrieben werden und u. a. Daily Soaps aus der Produktion der Grundy UFA zeigen.443 Das FORMATT-Institut hat in seiner Studie die Auswirkungen der vertikalen Integration auf die Größe des Produktionsvolumens untersucht. Dabei wurden als senderabhängige Unternehmen Tochter- und Beteiligungsunternehmen ab einer Beteiligungshöhe von 25 % definiert. Gleiches gilt 443 Vgl. Pressemitteilung der UFA-Gruppe vom 17. 10. 2006; Prüfverfahren Passion, Az.: KEK 391. 250 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten wiederum für deren Beteiligungs- und Tochterunternehmen. Wesentliche Eigner eines Senders, d. h. mindestens zu 25 % an den Sendern Beteiligte, werden in der Vorgehensweise wie Sender behandelt. Die nach dieser Definition abhängigen Produzenten erreichten im Jahr 2004 durchschnittlich einen Anteil am gesamten Produktionsvolumen von 33,8 % (siehe Tabelle II – 90). Die Anzahl der abhängigen Betriebe ist im langfristigen Vergleich deutlich zurückgegangen. So sind die Produktionsunternehmen der ehemaligen Kirch-Gruppe nicht mehr mit Fernsehveranstaltern verflochten. Nach dem Ausstieg des Bauer-Konzerns bei MME ist auch dieses Unternehmen als unabhängig einzustufen. Gleiches gilt für die Produktionsunternehmen der Holtzbrinck-Gruppe nach Veräußerung ihrer Beteiligung an der Veranstalterin von n-tv.444 Zwar ist die Anzahl der mit Sendern verflochtenen Produktionsunternehmen nunmehr vergleichsweise gering; sie erzielen jedoch ein viermal so hohes durchschnittliches Produktionsvolumen wie die unabhängigen Unternehmen: Während das durchschnittliche Jahresvolumen der abhängigen Betriebe 2004 bei 2.900 Minuten lag, kamen die unabhängigen Betriebe lediglich auf 730 Minuten. Dabei wurden auch Produktionen für die Regionalfenster von RTL und Sat.1 einbezogen, die größtenteils von Tochtergesellschaften der Sender hergestellt werden und wegen ihrer fünfmal wöchentlichen Ausstrahlung das Produktionsvolumen der abhängigen Unternehmen erheblich erhöhen (s. auch Tabelle II – 91 und II – 92). Dies legt den Schluss nahe, dass senderabhängige Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Über eine starke Stellung im Markt für TV-Produktion verfügt die Sendergruppe der RTL Group mit mehr als 20 Produktionsbetrieben. Durch die Fusion mit Pearson TV hat die ohnehin schon über die UFA-Gruppe und Trebitsch-Gruppe im Produktionsmarkt stark vertretene RTL Group ihre Stellung noch weiter ausgebaut. Trotz der zu erwartenden beachtlichen Verstärkung hatte die EU-Kommission bei der Zusammenschlusskontrolle keine spürbaren negativen Auswirkungen für den Wettbewerb in der Europäischen Gemeinschaft oder einem wesentlichen Teil davon feststellen können. Für Deutschland wurde der gemeinsame Marktanteil im Bereich der TV-Produktion wie auch im Bereich des Handels mit fiktionalen und nichtfiktionalen TV-Rechten auf zwischen 5 und 15 % geschätzt.445 Die KEK kam bei der Beurteilung dieser Beteiligungsveränderung zu dem Ergebnis, dass zwar die verbesserte und erleichterte Programmbeschaffung für die deutschen Sender der RTL Group zu deren Stärkung auf einem medienrelevanten Markt beitrage, sich die Verbindung mit Pearson jedoch eher im internationalen Mediengeschäft auswirken werde.446 abhängige Unternehmen Anteil an der Anteil am ∅ JahresAnzahl aller Progesamten produktion duktionsunterProduktions- in Minuten nehmen in % volumen in % 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 26,3 29,5 30,6 15,3 14,6 10,8 11,3 55,3 53,1 46,7 53,3 49,9 32,0 33,8 1.481 1.382 1.202 3.300 3.300 2.600 2.900 unabhängige Unternehmen Anteil an der Anteil am ∅ JahresAnzahl aller Progesamten produktion duktionsunterProduktions- in Minuten nehmen in % volumen in % 73,7 70,5 69,4 84,7 85,4 89,2 88,7 44,7 47,0 53,3 46,7 50,1 68,0 66,2 427 514 517 529 556 660 730 Tabelle II – 90: Produktionsvolumen abhängiger und unabhängiger Unternehmen Quelle: FORMATT-Institut 444 445 446 Mit Beteiligung der Holtzbrinck-Gruppe an der Veranstalterin von Gute Laune TV (Az.: KEK 298) sind ihre Produktionsunternehmen nach der oben dargestellten Definition allerdings wieder als abhängig einzustufen. Vgl. Europäische Kommission, Entscheidung vom 29. 06. 2002 in der Sache COMP/M.1958 – Bertelsmann/GBL/Pearson TV. Vgl. Beschluss der KEK vom 19. 09. 2000 i. S. CLT-UFA, Az.: KEK 080. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Unternehmen RTL-Gruppe RTL Nord GmbH RTL Hessen TV GmbH Tele West Rheinisch-Westfälische Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG Norddeich TV 251 Beteiligung in Prozent Produktionsvolumen in Minuten 100 60 100 28.400 – 6.250 75 5.760 UFA-Gruppe Fremantle (Deutschland) Fernsehproduktions GmbH Grundy Light Entertainment GmbH Grundy Ufa TV Produktions GmbH CLT-UFA Deutschland UFA Entertainment GmbH UFA Filmproduktion GmbH UFA Film München GmbH UFA Fernsehproduktion GmbH UFA Film- und Medienproduktion GmbH Teamworx Television Teamworx Film HDTV-Entertainment Phoenix Film Phoebus Film Cologne-Sitcom Produktionsgesellschaft mbH Janus Grundy Television GmbH 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 51 51 50 50 30 16.643 23.949 360 6.723 54 990 1.217 990 4.300 285 180 2.285 559 125 768 Trebitsch-Gruppe Trebitsch Media AV GmbH Arbor TV Filmproduktion GmbH Objektiv Film GmbH Real-Film GmbH Gyula Trebitsch Fernsehproduktion GmbH Die Berliner Produktion GmbH 100 100 100 100 100 100 225 – 636 28 – – RTL Group insgesamt 100.757 gesamtes Produktionsvolumen 726.400 Anteil RTL Group in % 13,87 Tabelle II – 91: Produktionsunternehmen und -volumen der RTL Group im Jahr 2004 Quelle: FORMATT-Institut Die Tabelle II – 91 zeigt die Verteilung des Produktionsvolumens auf die einzelnen Produktionsunternehmen der RTL Group im Jahr 2004. Auf einen besonders hohen Output kommen die auf Serien und Daily Soaps spezialisierte Grundy-UFA TV Produktions GmbH, die RTL Nord GmbH (Ländermagazine, Nachrichten) und die auf Quizshows spezialisierte Grundy Light Entertainment GmbH. Nach der Studie des FORMATT-Instituts nahm die RTL Group im Bereich der Auftragsproduktion für deutsche Fernsehsender im Jahr 2004 eine Spitzenstellung ein (s. o. Tabelle II – 88). Bei voller Zurechnung des Produktionsvolumens der Beteiligungsunternehmen zur RTL Group ergibt sich ein Anteil der RTL Group am gesamten Produktionsvolumen von 13,87 %.447 Das hohe Produktionsvolumen ist auch auf die überlegene Stellung der Grundy-UFA TV Produktions GmbH im Bereich der Daily-Soaps zurückzuführen. Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über das Produktionsvolumen weiterer Produktionsunternehmen, die mit privaten Fernsehveranstaltern verflochten sind. Ihr Produktionsvolumen bleibt deutlich hinter dem der RTL Group zurück. Bei dieser Untersuchung des FORMATT-Instituts für das Jahr 2004 ist die neu gegründete Producers at Work GmbH der ProSiebenSat.1 Media AG 447 Bei nur anteiliger Berücksichtigung des Produktionsvolumens der Beteiligungsunternehmen ergibt sich ein Anteil von 13,4 %, s. o. Tabelle II – 88. 252 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Unternehmen Privatfernsehen in Bayern Sat.1 Norddeutschland Sat.1 Boulevard Seven Pictures ProSiebenSat.1 Produktion Beteiligung in Prozent 49,9 100 100 100 100 ProSiebenSat.1 insgesamt Produktionsvolumen in Minuten 6.250 12.500 6.430 100 3.425 28.705 gesamtes Produktionsvolumen 726.400 Anteil ProSiebenSat.1 in % 3,95 Tabelle II – 92: Produktionsunternehmen und -volumen der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2004 Quelle: FORMATT-Institut Unternehmen Spiegel TV GmbH Aspekt Telefilm a + i Art and Information Story House Productions Beteiligung in Prozent 100 70 100 50 Spiegel-Gruppe insgesamt Produktionsvolumen in Minuten 10.102 580 9.535 60 20.277 gesamtes Produktionsvolumen 726.400 Anteil Spiegel-Gruppe in % 2,79 Tabelle II – 93: Produktionsunternehmen und -volumen der Spiegel-Gruppe im Jahr 2004 Quelle: FORMATT-Institut Unternehmen Brainpool TV AG Köln Comedy Ladykracher TV Raab TV Stein TV Pocher TV Beteiligung in Prozent 100 66,8 50 50 50 33,3 Brainpool-Gruppe insgesamt Produktionsvolumen in Minuten 8.359 90 1.642 4.773 162 1.060 16.086 gesamtes Produktionsvolumen 726.400 Anteil Brainpool-Gruppe in % 2,21 Tabelle II – 94: Produktionsunternehmen und -volumen von Brainpool (Viacom) im Jahr 2004 Quelle: FORMATT-Institut Unternehmen Axel Springer TV Produktion Schwartzkopff TV Axel Springer AG insgesamt gesamtes Produktionsvolumen Anteil Axel Springer AG in % Beteiligung in Prozent 100 100 Produktionsvolumen in Minuten 30 11.975 11.975 726.400 1,65 Tabelle II – 95: Produktionsunternehmen und -volumen der Axel Springer AG im Jahr 2004 Quelle: FORMATT-Institut Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 253 noch nicht erfasst. Für die Brainpool-Gruppe war aktuellen Presseartikeln zu entnehmen, dass sie beabsichtigt, sich von ihrem Mutterkonzern Viacom zu lösen.448 Die Axel Springer AG ist nach der Veräußerung des Großteils ihrer Beteiligungen im Bereich der TV-Produktion nur noch in geringem Umfang aktiv. Zuletzt hat sie jedoch die Axel Springer Digital TV GmbH gegründet, die Bewegtbildinhalte für digitale Medienangebote, vor allem für das Internet, produzieren und vermarkten soll.449 2.2.1.1.4 Faktische Abhängigkeit der TV-Produzenten von Fernsehveranstaltern Die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“450 verpflichtet in Art. 5 die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass Fernsehveranstalter mindestens 10 % ihrer Sendezeit oder ihrer Programmaufwendungen der Sendung europäischer Werke vorbehalten, deren Hersteller von den Fernsehveranstaltern unabhängig sind. Zur Definition des „unabhängigen Produzenten“ sind die Mitgliedstaaten selbst aufgefordert. Als Kriterien sollen gemäß Erwägungsgrund 31 der Richtlinie „das Eigentum an der Produktionsgesellschaft, der Umfang der ein und demselben Fernsehveranstalter gelieferten Programme und das Eigentum an sekundären Rechten“ dienen. Art. 5 der Fernsehrichtlinie wurde in § 6 RStV lediglich im Hinblick auf eine Quote für europäische und deutsche Produktionen umgesetzt. Anders als z. B. in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden existiert hierzulande keine gesetzliche Definition des Begriffs des unabhängigen Produzenten. Mögliche Maßnahmen zur Erreichung einer einheitlicheren Anwendung des Art. 5 der Fernsehrichtlinie durch eine klarere Definition des Begriffs und durch Beimessung eines höheren Stellenwerts für das Kriterium des Eigentums an Sekundärrechten, die im Konsultationsprozess diskutiert wurden,451 wurden in die endgültige Fassung des Änderungsvorschlags der EU-Kommission zur Fernsehrichtlinie nicht aufgenommen.452 Auch ohne eine konkretere Fassung des Begriffs ist den Ausführungen zur Fernsehrichtlinie zu entnehmen, dass Abhängigkeit der TV-Produzenten von den Fernsehsendern nicht nur bei entsprechenden Kapitalverflechtungen festzustellen ist. Vielmehr kann auch eine faktische Abhängigkeit bestehen. Faktische Abhängigkeit kann u. a. bei Exklusivitätsvereinbarungen zwischen Produzent und Sender bestehen.453 Auch die relative Bedeutung des wichtigsten Kunden des Produktionsunternehmens kann als Indikator für die faktische Abhängigkeit der TV-Produzenten von den Fernsehveranstaltern dienen. Einer Vielzahl von Produzenten steht auf der Abnehmerseite eine relativ geringe Zahl von Sendern gegenüber. Dauerhafte, stabile Kundenbeziehungen können zu einer Überlebensgarantie im umkämpften Markt werden.454 448 449 450 451 452 453 454 Vgl. FunkKorrespondenz vom 22. 09. 2006. Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 08. 11. 2006. Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. 06. 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/ EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit. Vgl. Themenpapier der EU-Kommission (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) „Kulturelle Vielfalt und Förderung von europäischen und unabhängigen audiovisuellen Produktionen“ vom Juli 2005. Vgl. Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit vom 13. 12. 2005. Als Beispiel kann die Action Concept Film- und Stuntproduktion GmbH dienen, an der die RTL Television GmbH lediglich zu 10 % beteiligt ist. Nach Auskunft des Geschäftsführers von Action Concept, Hermann Joha, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 06. 01. 2003 war das Produktionsunternehmen bis 2005 in der Serienproduktion exklusiv für RTL tätig. Ob dies weiterhin gilt, wurde nicht verlautbart. Vgl. DLM-Studie zur Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 26, Berlin 2002, S. 71. Danach trug der wichtigste Kunde der TV-Produzenten im Durchschnitt 49 % zu deren Umsatz im Jahr 2000 bei, auf die drei größten Abnehmer entfielen 67 %. Von allen TV-Produzenten haben 21 % nur für einen Abnehmer gearbeitet, bei den Fiction-Produzenten liegt der Anteil mit 31 % noch deutlich höher. 254 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Das Eigentum an sekundären Rechten liegt in Deutschland in der Regel bei den Fernsehveranstaltern, die auch den Großteil der Produktionskosten tragen. In den USA oder in Frankreich dagegen übernehmen die auftraggebenden Rundfunksender die Produktionskosten nur anteilig, dafür fallen die Rechte an den Produktionen nach einer gewissen Zeit wieder an den Produzenten zurück. Dieser kann die Rechte zur Refinanzierung der restlichen Produktionskosten auf dem inländischen Zweitmarkt, dem sog. Syndikationsmarkt, oder auf dem ausländischen Markt weiterverwerten. Als inländischer Zweitverwertungsmarkt kommen nach der Erstausstrahlung im Pay-TV und/oder Free-TV die wiederholte Fernsehausstrahlung und die Verwertungsstufen Kino, Video/DVD sowie Online- und mobile Plattformen in Betracht. Ob die Rechte beim Produzenten verbleiben oder auf den Sender unbegrenzt oder für einen bestimmten Zeitraum übergehen, unterliegt in Deutschland der Vertragsfreiheit der Geschäftspartner. Sofern allerdings eine Produktion nach dem Filmförderungsgesetz in seiner Fassung vom 06. 08. 1998 gefördert wird, ist die Mittelvergabe an einen Rückfall der Fernsehnutzungsrechte nach spätestens sieben Jahren gekoppelt.m Auswirkungen der Konzentration im Produktionsbereich auf die inhaltliche Programmvielfalt sind empirisch schwer feststellbar. Es besteht jedoch Anlass zu der Vermutung, dass Meinungsmacht sich leichter entwickeln kann, wenn Programmveranstalter und Programmproduzent identisch sind.455 2.2.1.1.5 Der Markt für Kaufprogramme Auch wenn der Anteil von Kaufproduktionen zurückgeht (s. o. Tabelle II – 78), spielt dieses Segment nach wie vor – und insbesondere für Pay-TV-Anbieter – eine bedeutende Rolle. Zahlreiche Verflechtungen von Fernsehveranstaltern bzw. von in- und ausländischen Veranstaltergruppen mit Rechtehändlern und Spielfilmproduzenten sowie die nach wie vor erhebliche Nachfrage nach Spielfilmen der Hollywood Major Studios verdeutlichen die Relevanz der vertikalen Integration von Fernsehveranstaltern und Rechtehandel im Fiction-Bereich. Der Markt für den Handel mit Fictionrechten ist von Intransparenz gekennzeichnet. Nach einer Studie der DLM wurden im Jahr 2000 von den Veranstaltern umgerechnet 2,64 Mrd. Euro in Kaufprogramme investiert. Programm- bzw. Rechteeinkäufe erfolgten – zum Teil über Zwischenhändler – meist im Ausland, wohingegen im Inland vorwiegend Auftragsproduktionen nachgefragt wurden.456 Aktuellere Daten zum Marktvolumen liegen nicht vor. Die KirchGruppe galt bis zu ihrer insolvenzbedingten Auflösung unbestritten als größter Rechtehändler in Deutschland. Die Rechtebibliothek der Kirch Media GmbH & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften, der Taurus Lizenz GmbH & Co. KG und der Beta Film GmbH, war nach Einschätzung des Bundeskartellamts mit einer gesamten Sendezeit von über 60.000 Stunden eine der größten der Welt und mit Abstand die größte in Deutschland. Die unter der Führung der KirchGruppe für den internationalen Rechtehandel zuständige Beta Film GmbH wurde von der EOS Distribution GmbH (Jan Mojto) übernommen. Über den Rechtestock für den deutschen Markt mit rund 12.000 Titeln, darunter 8.000 Spielfilme, verfügt die Kineos GmbH, ein Gemeinschaftsunter- 455 456 Von dieser Vermutung ging eine vergleichende Studie im Auftrag der LfM aus (Andrea Koenen, Helga Schmid, Runar Woldt, Situation unabhängiger Produzenten in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden, Expertise des EIM im Auftrag der LfR, LfR-Dokumentation, Bd. 14). Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass in einzelnen Bereichen, z. B. Kultur, Dokumentation und so genannte Minderheitsthemen, gerade die unabhängigen Produktionsunternehmen originäre und innovative Beiträge leisten. Vgl. Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 26, Berlin 2002, S. 54. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 255 nehmen der Beta Film GmbH und der insolventen Kirch Media GmbH & Co. KGaA. Zuvor wurde jedoch im Jahr 2003 ein Volumen-Deal mit zehnjähriger Laufzeit über 2.015 Spielfilme und 130 Serien aus diesem Programmbestand zwischen der Kirch Media GmbH & Co. KGaA und der ProSiebenSat.1 Media AG abgeschlossen. Die Tele München Gruppe wird nach der Insolvenz der KirchGruppe als größter deutscher Lizenzhändler eingeschätzt.457 Sie verfügt nach eigenen Angaben über eine Filmbibliothek von über 5.000 Spielfilmen, TV-Movies und Miniserien, mehr als 7.000 Serienepisoden und 3.000 halbstündigen Zeichentrickepisoden. Sie erzielte im Bereich des Rechtehandels im Jahr 2005 einen Umsatz von 160,5 Mio. Euro.458 Die RTL Group bezeichnet sich als größten unabhängigen Rechtehändler außerhalb der USA mit einem Rechtestock von 19.000 Stunden.459 In ihrer Entscheidung in Sachen RTL/n-tv legte die EU-Kommission für die Segmente des Fiction-, Non-Fiction- und Sportrechtehandels einen Marktanteil der RTL Group von [0–10 %] bis [10–20 %] zugrunde.460 Angaben für den deutschen Markt werden nicht veröffentlicht. Die folgende Tabelle II – 96 soll einen Überblick über Rechtehändler und deren Rechtevermögen bieten. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Unternehmen ist jedoch nicht gegeben, da keine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Größe des Programmrechtebestands verwendet wird. So werden vereinzelt Angaben zur Anzahl der Titel, zeitlichem Volumen oder Wert des Programmvermögens sowie zum Umsatz im Bereich des Rechtehandels gemacht. Zudem werden bisweilen keine gesonderten Angaben für die Verwertung der Rechte im deutschen Fernsehen gemacht, sondern weitere Verwertungsstufen wie Kino und Video/DVD sowie die internationale Rechteverwertung einbezogen. Die vertikal integrierten Sender können von der Programmbibliothek der zu ihrer Unternehmensgruppe gehörigen Rechtehandelsunternehmen profitieren. Die Fernsehveranstalter beziehen ihr Programm jedoch nicht nur über Rechteeinkäufer ihrer Unternehmensgruppe oder externe Zwischenhändler, sondern haben – z. T. umfangreiche – direkte Programmlieferungsverträge mit Produzenten, insbesondere den Hollywood Major Studios, abgeschlossen. Es wird geschätzt, dass sich die Hälfte der weltweit produzierten, im deutschen Fernsehen verwertbaren Spielfilme (ca. 15.000) im Besitz der großen amerikanischen Produktionsstudios befindet.461 Durch Output-Deals, bei denen die Rechte für sämtliche Neuproduktionen eines Studios für einen festgelegten Zeitraum vorab verkauft werden, werden – häufig besonders attraktive – Rechte langfristig dem Zugriff der Wettbewerber entzogen. Eine Zusammenstellung der bekannt gewordenen Output-Deals und Paketverträge zeigt Tabelle II – 97. Über Zugriff auf Hollywood-Produktionen verfügen auch zum Teil eigens als Abspielstationen gegründete Tochterunternehmen, wie z. B. Disney Channel, MGM Channel oder 13th Street. Tabelle II – 98 gibt eine Übersicht über Hollywood Major Studios und die zur selben Unternehmensgruppe gehörigen bundesweiten Fernsehveranstalter, bei denen (zumindest theoretisch) die Möglichkeit der Verwertung eigener Programmrechte für die TV-Ausstrahlung besteht. 457 458 459 460 461 Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. z. B. Broadcast Magazine 07/2005, S. 39; Süddeutsche Zeitung vom 18. 08. 2005. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 03. 05. 2006. Unternehmensangaben unter http://www.rtlgroup.com. Entscheidung der EU-Kommission vom 05. 11. 2002, COMP/M.2996 – RTL/CNN/ Time Warner/N-TV, Rn. 14. Siegbert Messmer, Digitales Fernsehen in Deutschland, Frankfurt am Main 2002, S. 96. 256 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Rechtehändler Gesellschafter Senderbeteiligung Programmvermögen Umsatz in Euro Tele München Gruppe Dr. Herbert Kloiber (100 %) Tele 5 (100 %) über 5.000 Spielfilme, 2005: 160,5 Mio. TV-Movies und Miniserien, mehr als 7.000 Serienepisoden und 3.000 halbstündige Zeichentrickepisoden Kineos GmbH EOS Entertainment (Jan Mojto) (50 %), KirchMedia (50 %) Classica (100 %) 12.000 Titel, darunter 8.000 Spielfilme RTL Group Bertelsmann AG (89,14 %), Streubesitz (10,10 %) RTL, RTL II, Super RTL, 19.000 Stunden VOX, n-tv, Traumpartner (international) TV (jeweils 100 %), K1010 (19,87 %) k. A. EM.TV AG Familie Vermeulen (9,4 %), Erwin Conradi (7,5 %), Streubesitz (83,1 %) Junior (100 %), DSF (100 %) 26.000 halbstündige Episoden Kinder- und Jugendprogramm (Stand: 2002) 2005: 30,6 Mio. Umsatz im Geschäftsbereich Unterhaltung (Produktion, Rechtehandel, Merchandising (international)) ZDF Enterprises ZDF (s. links) k. A. 2004: 73,8 Mio. (inklusive Koproduktion, Merchandising (international)) Telepool ARD (BR, MDR, SWR, SRG SSR), Idée Suisse (s. links) k. A. 2005: 34 Mio. Constantin Film Highlight Communications AG (91,33 %), Streubesitz (8,67 %) (langfristige Verträge mit der ProSiebenSat.1 Media AG und Premiere) k. A. 2005: 23,4 Mio. TVErlöse (ohne Auftragsproduktion, davon 18,1 Mio. aus Lizenzierung von eigen- und koproduzierten Filmen) Kinowelt MK Medien GmbH (66,7 %), Starhaus Produktionen GmbH (33,3 %) Kinowelt TV (langfristige Verträge mit der ProSiebenSat.1 Media AG) k. A. 2005: 7,2 Mio. Senator Entertainment AG HSW GmbH (Helge (Vertriebsvertrag mit Sasse, Marko Weber) der Telepool) (36,85 %), Roland Berger (10,02 %), weitere strategische und institutionelle Investoren (34,28 %), Streubesitz (18,85 %) Splendid Film GmbH Andreas R. Klein (54,2 %), Familie Klein GbR (6,3 %), Streubesitz (39,5 %) – k. A. 2005: 1,1 Mio. International Media Martin Schürmann (4,7 %), Streubesitz (95,3 %) – 75 Filme 2005: Gesamtumsatz Europa 11,6 Mio. Tabelle II – 96: Rechtehandelsunternehmen Quelle: Unternehmensangaben, Creditreform k. A. 2005: 1,3 Mio. Art: mehrjähriger Programmvertrag (u. a. „Panic Room“, „Spider-Man“, „3 Engel für Charlie – Volle Power“) Vertragsabschluss: 2003 Art: Output-Deal über alle Kinofilme (u. a. James Bond „Die Another Day“) und Serien Vertragsabschluss: Oktober 2002 Art: mehrjähriger Programmvertrag über Kinofilme („Gladiator“, „Hannibal“, „Jurassic Park III“) und TV-Produktionen Vertragsabschluss: August 2002 Art: Paket (u. a. „Harry Potter“, „Herr der Ringe“, Serien) Vertragsabschluss: Oktober 2002 Vertragsabschluss: 2002 Art: 5-jähriger Programmvertrag über Kinofilme (u. a. „Vanilla Sky“), TV-Movies und Serien Vertragsabschluss: Dezember 2002 Sony Pictures Entertainment (Sony Corporation) MGM/United Artists (Sony Corporation) Universal Studios (NBC Universal) Warner Bros. (Time Warner) 20th Century Fox (News Corp.) Paramount (Viacom) Zeitraum: bis 2011 Wert: 500 Mio. Euro Art: Free-TV-Rechte für neue und Katalogfilme Art: Paket (u. a. „Matrix Reloaded“, „Matrix Revolutions“) über 30 Spielfilme, 6 Serien Programm: Das Vierte Art: Paket mit sämtlichen JamesBond-Filmen Vertragsabschluss: Oktober 2006 Art: Paket mit Spielfilm-Output der Jahre 2001–2003: über 80 Spielfilme („Spider-Man“, „Terminator 3“, „3 Engel für Charlie – Volle Power“), 4 US-Fernsehserien FREE-TV-RECHTE ProSiebenSat.1 Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen Tabelle II – 97: Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Major Studios PAY-TV-RECHTE Premiere Produzent bzw. Studio Art: Spielfilme und Serien (u. a. „The Day After Tomorrow“, „I Robot“) und künftige Spielfilme (u. a. „Ice Age 2“) Vertragsabschluss: 2005 Programm: RTL Art: Paket mit Free-TVRechten für 144 Titel (u. a. „Harry Potter“, „Herr der Ringe“) Programm: RTL Art: Paket mit Spielfilmen und TV-Serien (u. a. „Bridget Jones – Am Rande des Wahnsinns“, „King Kong“) Art: Paket mit fünf JamesBond-Filmen RTL Group Tele München Gruppe Art: Film- und Serienpaket, auch künftige Produktionen 2005/2006 („Herr der Ringe“ II und III, „Harry Potter“ II bis IV, „Ocean’s Twelve“) Weiterveräußerung an ProSiebenSat.1Gruppe und RTL Paketdeal wurde am 30. 01. 2006 verlängert, umfasst ca. 60 Spielfilme und einige Serien a) Tele München b) Degeto Zeitraum: 1984–2014 c) ARD Zeitraum: bis 2006 Andere Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 257 ➝ Vertragsabschluss: 2002 Art: mehrjähriger Vertrag über Kinofilme von Disney, Touchstone, Miramax (u. a. „Pearl Harbour“, „Chicago“) Vertragsabschluss: 2003 Output-Deal Fortbestand unklar Dreamworks SKG (Viacom)462 Buena Vista (Disney) Hallmark Entertainment (Hallmark Cards) Zeitraum: 2005–2008 Art: Output-Deal Programme: ProSiebenSat.1Gruppe Zeitraum: 2003–2007 Art: Volumenvertrag (20 bis 30 Spielfilme, eine Auswahl von TV-Movies, 3 bis 4 Serien pro Jahr) Verängerung der bis 2005 gültigen Vereinbarung mit Telepool für den Zeitraum 2006–2010 Art: alle Kinoproduktionen und ausgewählte Fernsehserien FREE-TV-RECHTE ProSiebenSat.1 462 Programm: RTL Zeitraum: 2001–2004 Art: Output-Deal Programme: RTL, Super RTL Art: Output-Deal Zeitraum: bis 2001, nicht verlängert RTL Group Telepool Art: Output Deal Zeitraum: bis 2010 Andere Der Viacom-Konzern hat die Realfilmsparte des von Steven Spielberg und David Geffen geführten Studios Dreamworks SKG erworben. Nicht betroffen ist die Animationsfilmsparte Dreamworks Animation SKG (vgl. Handelsblatt vom 12. 12. 2005). Den Rechtestock der Dreamworks SKG mit 59 Filmen hat Viacom gesondert an die Investoren George Soros und Steven Mnuchin veräußert (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 21. 03. 2006). Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen Tabelle II – 97: Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Major Studios Spyglass Entertainment (Gary Barber, Roger Birnbaum) PAY-TV-RECHTE Premiere ➝ Produzent bzw. Studio 258 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 259 Unternehmensgruppe Hollywood Major Studio zur Unternehmensgruppe gehörige bundesweite Fernsehveranstalter Disney Buena Vista Touchstone Miramax Pixar Disney Channel Toon Disney Playhouse Disney Jetix Super RTL RTL II Sony Sony Pictures Columbia Pictures MGM AXN MGM Channel NBC Universal Universal Studios Das Vierte 13th Street Sci-Fi Channel Time Warner Warner Bros. New Line Boomerang Viacom Paramount Dreamworks Nick Nickelodeon (noch nicht auf Sendung) Tabelle II – 98: Beteiligungen der Hollywood Major Studios bzw. ihrer Konzernunternehmen an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen (mit fiktionalem Programm) Quelle: KEK 2.2.1.1.6 Fazit Marktuntersuchungen zur Zusammensetzung des Programms verschiedener frei empfangbarer Vollprogramme zeigen, dass der Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm tendenziell eher abnimmt. Andererseits wurden mit Tele 5 und Das Vierte erfolgreich Spartenkanäle mit fiktionalem Programm am Markt positioniert. Das Volumen an auftragsproduziertem fiktionalem Programm ist nach Untersuchungen des FORMATT-Instituts bei langfristiger Betrachtung deutlich gestiegen. Durch die insolvenzbedingte Entflechtung der ehemaligen KirchGruppe ist die Anzahl der mit Fernsehveranstaltern verflochtenen Produktionsunternehmen zum Jahr 2004 gesunken. Die vom FORMATT-Institut als „abhängig“ von Fernsehveranstaltern eingestuften Unternehmen haben jedoch ein durchschnittlich viermal so hohes Produktionsvolumen erzielt wie unabhängige Betriebe. Während der Anteil der mit Veranstaltern verflochtenen Unternehmen an der Gesamtzahl der Produktionsunternehmen lediglich 11,3 % ausmachte, lag ihr Anteil an dem gesamten Produktionsvolumen bei 33,8 %. Dies legt den Schluss nahe, dass senderabhängige Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Die RTL Group erscheint als im Bereich der TV-Produktion führend, ohne allerdings marktbeherrschend zu sein. Über starke Stellungen verfügen auch die Produktions-Gruppen der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Markt für fiktionale Kaufprogramme ist weitgehend intransparent. Die Fernsehsender beziehen solche Programme z. T. direkt von Produktionsunternehmen, z. T. über Zwischenhändler. Die Anzahl von Fernsehsendern, die als Abspielkanäle der zur jeweiligen Unternehmensgruppe gehörenden Rechteinhaber dienen, hat zugenommen. Insbesondere der Disney-Konzern und die NBC-Universal-Gruppe haben weitere Sender zur Verwertung ihrer Programmrechte in Deutschland gegründet. Mit der Digitalisierung und der damit einhergehenden Kanalvervielfachung ist noch mit einer Verstärkung der Nachfrage nach fiktionalem Kaufprogramm zu rechnen. 260 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.1.2 Kinderprogramm Die Zielgruppe der Kinder, d. h. der Zuschauer von 3 bis 13 Jahren, ist sowohl für die Fernsehveranstalter als auch für die Werbewirtschaft wichtig. Werbebotschaften erzielen bei Kindern wegen höherer Beeinflussbarkeit größere Wirkung. Außerdem ist der Einfluss auf Kaufentscheidungen der Eltern nicht unbedeutend. Die Fernsehnutzung bei Kindern ist mit einer durchschnittlichen täglichen Sehdauer von zuletzt 91 Minuten im Jahr 2005 erheblich.463 Insbesondere Serien sind dazu geeignet, Kinder langfristig an ein Programm und die darin vorkommenden Charaktere zu binden. Die Popularität des Programms und die Vermarktung durch Merchandising-Produkte (Figuren, Spiele, Textilien etc.) bedingen sich gegenseitig und können die Erfolge auf dem jeweils anderen Gebiet noch steigern. Die Merchandisingaussichten beeinflussen möglicherweise bereits die Produktionsentscheidung.464 Durch die langfristige Bindung an Kinderformate eines Senders kann auch das künftige Fernsehverhalten der erwachsenen Zuschauer zugunsten bestimmter Sender beeinflusst werden. Derartige Bindungen werden auch durch entsprechende Internetangebote der Sender unterstützt. Programmbegleitende Informationen, Spiele und Clubs für Kinder werden im Internet u. a. von Super RTL (unter der Dachmarke „toggo“), RTL II (unter der Dachmarke „pokito“), Nick, Jetix, Disney Channel sowie vom KI.KA, ARD und ZDF (unter der Dachmarke „tivi“) angeboten. 2.2.1.2.1 Kinderprogrammangebote im bundesweiten Fernsehen Kinderprogramm wird im privaten frei empfangbaren Fernsehen wochentags lediglich von den Sendern Super RTL, RTL II und den Dritten Programmen der ARD angeboten. Am Wochenende werden Kinderprogrammblöcke auch von RTL und kabel eins sowie von ARD und ZDF ausgestrahlt. Daneben existieren die Spartenprogramme Nick sowie der öffentlich-rechtliche Kinderkanal (KI.KA), im Pay-TV darüber hinaus Junior, Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney und Jetix. In Hinblick auf die Zuschaueranteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern ist der Sender Super RTL mit einem durchschnittlichen Anteil von 25,6 % im Jahr 2005 marktführend vor dem öffentlichrechtlichen KI.KA (12,2 %), RTL (8,6 %), Sat.1 (8,0 %), ProSieben (7,4 %) und RTL II (7,1 %). Der erst im September 2005 auf Sendung gegangene Spartenkanal Nick erreichte für das gesamte Jahr 2005 lediglich einen Zuschaueranteil von 1,3 %, allerdings für das vierte Quartal 2005 bereits 4,2 %. Während die meisten aufgeführten Sender – bis auf KI.KA, VOX und kabel eins – seit 1995 eher Zuschaueranteile verloren haben, konnte Super RTL seinen Vorsprung vor den Konkurrenten kontinuierlich ausbauen (siehe Tabelle II 99). Der Zuschaueranteil bei Kindern liegt nicht nur bei den auf diese Zielgruppe fokussierten Sendern KI.KA und Super RTL deutlich über den Zuschaueranteilen der gesamten Zuschauer ab 3 Jahren (so nur 1,2 % bei KI.KA und 2,8 % bei Super RTL), sondern auch bei RTL II (4,2 %) und in geringerem Maße bei ProSieben (6,7 %).465 Ein etwas verändertes Bild ergibt sich, wenn man die Sendezeit des KI.KA im Untersuchungszeitraum 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr zugrunde legt (siehe Abbildung II – 28). Zwar erreichte auch hier Super RTL im Jahr 2005 die höchsten Zuschaueranteile (28,8 %) vor dem KI.KA (14,6 %) und RTL (7,4 %). Dann folgt jedoch bereits RTL II gemeinsam mit Sat.1 (je 7,2 %) vor ProSieben (6,6 %). Die Gegenüberstellung der Werte verdeutlicht, dass insbesondere im Programm von RTL in hohem Maße Sendungen nach 21:00 Uhr zu den hohen Zuschaueranteilen bei Kindern beitragen, die nicht als Kinderprogramm einzuordnen sind. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass die nutzungs- 463 464 465 Vgl. Sabine Feierabend, Walter Klingler, Was Kinder sehen, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 138. Vgl. Tilmann P. Gangloff, Kinderfernsehen in der Krise, veröffentlicht unter: http://www.medientage-muenchen.de/archiv/ pdf/gangloff.pdf. AGF/GfK-Fernsehforschung, Panel D+EU, Marktanteile 2005. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 261 Jahr ARD1) ZDF KI.KA2) RTL RTL II Super RTL VOX Sat.1 ProSieben kabel eins Nick Sonstige 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 15,0 13,7 13,8 13,6 11,5 10,3 9,9 10,0 9,4 9,5 8,5 6,2 6,1 5,2 5,8 5,4 5,0 5,0 5,5 4,9 5,3 4,7 – – 5,6 8,2 11,5 9,9 10,2 10,2 12,1 12,2 12,2 17,6 16,1 15,3 14,5 13,8 12,8 13,2 12,7 12,2 10,2 8,6 13,1 11,3 9,4 8,7 8,7 12,3 11,2 10,9 9,1 9,0 7,1 3,5 12,0 13,0 17,7 18,7 19,6 19,7 18,7 23,1 24,2 25,6 1,2 1,8 1,8 1,8 1,8 1,9 2,1 2,4 2,5 2,8 3,1 9,8 8,3 6,7 6,8 6,9 7,3 6,7 6,6 6,6 6,6 8,0 19,4 17,2 15,4 11,9 10,3 10,0 9,5 9,0 8,9 8,6 7,4 6,3 4,9 3,3 2,2 2,4 2,0 2,0 2,0 2,2 2,3 3,2 – – – – – – – – – – 1,3 7,9 8,6 10,5 8,8 9,0 8,9 10,5 12,0 9,3 9,2 10,3 1) inklusive Dritte Programme 2) KI.KA sendete bis Ende 2002 lediglich von 6:00 bis 19:00, ab 01. 01. 2003 von 6:00 bis 21:00 Uhr. Tabelle II – 99: Zuschaueranteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern (03:00 bis 03:00 Uhr) Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006, dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Panel D+EU. Abbildung II – 28: Marktanteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern 2005, Mo.–So. (03:00 bis 03:00 Uhr und 06:00 bis 21:00 Uhr) in Prozent Quelle: Sabine Feierabend, Walter Klingler, Was Kinder sehen, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 138 ff., hier S. 144, dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Fernsehpanel D+EU. intensivste Zeit bei Kindern zwischen 18:00 und 22:00 Uhr liegt. Der Anteil der fernsehenden Kinder erreicht im Tagesverlauf um 20:00 Uhr den Höhepunkt und geht erst um 22:00 Uhr unter die 10-Prozentmarke zurück.466 Obwohl also gerade am Abend die Fernsehnutzung bei Kindern besonders intensiv ist, existieren derzeit im frei empfangbaren Fernsehen nach 19:00 Uhr nur drei spezielle Kinderangebote: KI.KA, Nick und Super RTL. 466 Vgl. Sabine Feierabend, Walter Klingler, Was Kinder sehen, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 138 ff., hier S. 141. 262 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Jahr RTL Group ProSiebenSat.1 Media AG öffentlich-rechtliche Sender 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 35,4 41,2 39,5 42,7 43,0 46,6 46,2 44,7 46,4 46,2 44,4 35,5 30,4 25,4 20,9 19,6 19,3 18,2 17,6 17,7 17,7 18,6 15,4 14,6 18,9 22,2 23,7 25,5 25,1 25,7 26,4 27,0 25,4 Tabelle II – 100: Zuschaueranteile bei 3- bis 13-jährigen Kindern nach Sendergruppierungen in Prozent Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006; eigene Berechnungen. Gemessen an den Zuschaueranteilen ist die RTL Group mit ihren Angeboten bei 3- bis 13-jährigen Kindern marktführend. Ihre Sender RTL, RTL II, Super RTL und VOX erreichten innerhalb dieser Altersgruppe im Jahr 2005 zusammen einen Zuschaueranteil von 44,4 %. Die öffentlich-rechtlichen Sender kamen auf 25,4 %, die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG auf 18,6 %. Nachdem sowohl die RTL Group als auch die öffentlich-rechtlichen Sender (mit Etablierung des KI.KA im Jahr 1997) bis etwa 2002 ihre Zuschaueranteile größtenteils zu Lasten der Sender der ProSiebenSat.1 Media AG steigern konnten, stagnieren die Anteile seither weitestgehend (siehe Tabelle II – 100). Ein Großteil der Fernsehnutzung von Kindern entfällt auf fiktionales Programm (51 % im Jahr 2005). Innerhalb dieses Genres dominiert mit einem Anteil von 59 % an der gesamten Nutzung fiktionaler Programme die Kategorie Animation (v. a. Zeichentrick), gefolgt von Unterhaltung (z. B. Familienserien, Telenovelas, Daily Soaps), Komödie und Spannung (siehe Tabelle II – 101). Auch wenn die hier ausgewiesene Sehdauer sich nicht auf speziell für Kinder konzipiertes Programm beschränkt, so lässt der hohe Stellenwert von fiktionaler Unterhaltung und insbesondere von Zeichentrickfilmen und -serien doch auf die große strategische Bedeutung des Zugriffs auf Kinderprogrammrechte schließen. Im privaten Fernsehen existieren derzeit fünf Pay-TV-Spartenprogramme (Junior, Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney und Jetix) sowie zwei werbefinanzierte frei empfangbare Programme kumulierte Sehdauer in Stunden im Jahr 2005 Sehdauer in % nach Genres Fiction Information Werbung Unterhaltung Sport Sonstiges gesamt 188 53 43 57 10 16 365 51 14 12 16 3 4 100 innerhalb des fiktionalen Genres Animation Unterhaltung Komödie Spannung 108 28 23 22 59 15 13 12 Tabelle II – 101: Sehdauer von 3- bis 13-jährigen Kindern nach Programmsparten für die Sender ARD, ZDF, RTL, RTL II, Super RTL, Sat.1 und ProSieben im Jahr 2005 Quelle: Sabine Feierabend, Walter Klingler, a. a. O., S. 151, dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Fernsehpanel D+EU. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 263 (Super RTL, Nick) mit Kindern bzw. Familien als Hauptzielgruppe. Junior wird von einer Tochtergesellschaft der EM.TV AG veranstaltet. Das seit September 2005 gesendete Programm Nick gehört zur Viacom-Gruppe. Die übrigen fünf Programme sind der Walt Disney Company zuzurechnen. Die Veranstalterin des Programms Jetix (bis zum 10. 06. 2005 unter dem Namen Fox Kids veranstaltet) hatte Disney im Jahr 2001 von der News Corporation Ltd. und der Haim-Saban-Gruppe übernommen.467 Das Programm Super RTL ist darüber hinaus der RTL Group zuzurechnen, die wie die Walt Disney Company 50 % der Anteile an der Veranstalterin hält. Mit Nick, Toon Disney und Playhouse Disney sind in jüngerer Zeit drei neue Kinderspartenprogramme gestartet. Darüber hinaus wird in digitalen Kabelnetzen das Kinderspartenprogramm Boomerang des Time-Warner-Konzerns ausgestrahlt. Das Programm wird derzeit noch in London erstellt und in Deutschland synchronisiert.468 Mit Fortschreiten der Digitalisierung ist mit einer Zunahme an Kinderspartenprogrammen zu rechnen. Dies legt auch ein Vergleich mit dem Angebot solcher Programme auf der digitalen Plattform von BSkyB in Großbritannien nahe, wo derzeit über 23 Kinderkanäle ausgestrahlt werden. Der GET ON AIR GmbH, an der der frühere Tele-5-Geschäftsführer Jochen Kröhne zu 75 % beteiligt ist, wurde bereits im Dezember 2001 für acht Jahre die Lizenz zur Veranstaltung des digitalen Spartenprogramms KidsGate (zwischenzeitlich umbenannt in ToonGate) erteilt. Die VIVA Plus Fernsehen GmbH hält eine Lizenz für das ebenfalls noch nicht auf Sendung befindliche Kinderspartenprogramm Nickelodeon. Darüber hinaus hat die Veranstalterin von Super RTL eine Lizenz für ein weiteres Kinderspartenprogramm unter dem Namen Toggolino TV beantragt. 2.2.1.2.2 Der Markt für die Beschaffung von Kinderprogrammrechten Wie auch im Bereich der Fictionrechte insgesamt fehlt es an einer hinreichenden Datengrundlage zu Marktvolumen und Marktanteilen von Produzenten und Rechtehändlern im Bereich der Kinderprogramme. Es wird vielfach von einem derzeitigen Überangebot an Kinderprogrammen berichtet; als Ursache hierfür wird eine restriktive Einkaufspolitik der Sender infolge der Werbekrise angesehen.469 Verglichen mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten betreiben die privaten Sender nur in weitaus geringerem Umfang Eigen-, Ko- und Auftragsproduktion von Kinderprogramm.470 Eine entsprechend wichtigere Rolle spielt bei privaten Veranstaltern der Erwerb von Lizenzen bei Produzenten und Rechtehändlern. Vor allem Animationsprogramme eignen sich wegen der ihnen in der Regel eigenen Abstraktheit und der einfacheren Synchronisation besonders für die internationale Verwertung. Im Markt für die Beschaffung von Kinderprogrammrechten agieren neben weltweit tätigen Medienkonzernen, wie der Walt Disney Company, Viacom und Time Warner, verschiedene, nicht mit den großen Medienkonzernen verflochtene Unternehmen, die sich auf die Produktion, (internationale) Distribution und das Merchandising von Kinderprogrammen spezialisiert haben. Als solches ist z. B. die HIT Entertainment plc., London, zu nennen, die sich als weltweit führenden unabhängigen Produzenten und Rechtehändler für animiertes Kinderprogramm bezeichnet. Sie ist nach Marktuntersuchungen bei der Produktion von Animationsprogrammen in Europa mit einem Umsatz von 223,3 Mio. im Jahr 2004 mit Abstand führend.471 Eine Studie im Auftrag des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI)472 kam zu 467 468 469 470 471 472 Vgl. Beschluss der KEK vom 02. 10. 2001 i. S. Fox Kids, Az.: KEK 128. So der Director Business Development von Turner Broadcasting, Hannes Heyelmann, in: textintern vom 20. 09. 2006. Vgl. Geschäftsbericht der EM.TV AG 2005, S. 53 f. Vgl. Ole Hofmann, Oliver Schmid, Wertschöpfungskette Kinderfernsehen, Strukturen des deutschen Kinderfernsehmarkts, in: TELEVIZION Forschung, 15/2002, S. 6. Vgl. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2005, Bd. 5, S. 123. Vgl. Ole Hofmann, Oliver Schmid, Wertschöpfungskette Kinderfernsehen, Strukturen des deutschen Kinderfernsehmarkts, in: TELEVIZION Forschung, 15/2002. 264 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten dem Ergebnis, dass sich im Bereich des Rechtehandels in Deutschland neben den „Global Majors“ nur wenige, dafür aber starke Marktteilnehmer befinden. Die Befragung von 86 Unternehmen, die im Bereich des Kinderfernsehens tätig sind, habe ein eher kollegiales denn konkurrenzgeprägtes Verhalten der Marktteilnehmer untereinander offenbart, was nach Ansicht der Autoren den Schluss nahe legte, dass diese zu einer Aufteilung des Marktes untereinander gefunden haben. 2.2.1.2.3 Vertikale Verflechtungen von Veranstaltern und Produzenten bzw. Rechtehändlern Zu den größten Unternehmen im Bereich des internationalen Handels mit fiktionalem Kinderprogramm gehört die Walt Disney Company. Der Disney-Konzern hat sich in Deutschland durch Gründung bzw. Erwerb der Kinderprogrammsender Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney und Jetix sowie die Beteiligung an Super RTL Abspielkanäle für seine umfangreiche Bibliothek an Kinderprogrammrechten geschaffen. Der Sender Super RTL sieht sich nach eigenen Angaben als Marktführer bei Kindern in der glücklichen Lage, die meisten neuen Produktionen als Erster angeboten zu bekommen und sich die erfolgversprechenden Formate sichern zu können.473 Die zum Disney-Konzern gehörige Buena Vista International TV und RTL Television liefern dem Sender den Großteil des Programms zu.474 Zum Umfang des Kinderprogrammrechtestocks der Walt Disney Company liegen keine konkreten Zahlen vor. Allein schon die Rechtebibliothek der Jetix Europe N. V. umfasst über 6.000 Episoden Kinderprogramm.475 Die Jetix Europe N. V., an der Disney mittelbar zu etwa 75 % beteiligt ist, bezeichnet sich als führendes paneuropäisches Unternehmen im Bereich der Kinderunterhaltungsindustrie. Unter der Marke Jetix werden in zahlreichen Ländern Kinderprogramme veranstaltet. Die Programme erreichen nach Unternehmensangaben mehr als 45 Mio. Haushalte in 58 Ländern. Jetix Europe beliefert zudem mehr als 90 Sender in Märkten in Europa und dem Mittleren Osten mit Programm.476 Zum Programmstock zählen u. a. die Rechte an „Power Rangers“, „Spiderman“, „SonicX“ und „X-Men“. Das Merchandising betreibt die ebenfalls zum Konzern gehörige Jetix Consumer Products International. Viacom produziert und verbreitet unter der Marke Nickelodeon weltweit Kinderprogramme (s. o. 1.2.6 Viacom). Nickelodeon ist nach eigenen Angaben die weltweit am stärksten verbreitete Marke im Bereich der Kinderunterhaltung.477 In Deutschland sind zwei weitere Kinderprogrammrechtehändler mit Programmveranstaltern verflochten: die Tele München Gruppe und die EM.TV AG. Die Tele München Gruppe ist mit ihrer Beteiligung an dem Sender RTL II vertikal integriert. Auf RTL II werden wochentags v. a. japanische Zeichentrickserien, so genannte „Manga“-Comics, gesendet, darunter die in Hinblick auf Zuschauerzahlen und Merchandising besonders erfolgreiche Serie „Pokémon“. Die TV-Rechte hatte RTL II von der EM.TV AG, die bis Ende 2004 eine Beteiligung an der Tele München Gruppe hielt, erworben. Kinderprogramme machen nur einen Teil des Programmportfolios der Tele München Gruppe aus. Sie hält nach eigenen Angaben die Rechte an 3.000 halbstündigen Zeichentrickepisoden („Pink Panther“, „Teenage Mutant Hero Turtles“, „Popeye“, „Digimon“).478 Die EM.TV AG (Umsatz 2005: 209,5 Mio. Euro) hat sich auch auf den Handel mit Kinderprogrammrechten spezialisiert.479 Sie verfügt – soweit die unzureichende Datengrundlage einen 473 474 475 476 477 478 479 Vgl. Claude Schmit (Geschäftsführer von Super RTL), Kindgerechte Unterhaltung, die keine Diskussion scheuen muss, in: TELEVIZION Forschung, 15/2002; ders., Super RTL – gutes Kinderfernsehen macht Spaß, in: TELEVIZION 18/2005. Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.superrtl.de. Vgl. Unternehmensdarstellung unter http://www.jetixeurope.com. Vgl. Unternehmensdarstellung unter http://www.jetixeurope.com; zu Jetix Europe siehe auch Kapitel II 1.2.5 The Walt Disney Company. Vgl. Fact Sheet unter www.viacom.com. Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.tmg.de. Zu EM.TV siehe auch weiter oben, Kapitel II 1.2.4. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 265 Vergleich zulässt – über einen besonders großen Bestand an diesen Rechten in Deutschland. Dieser Bestand (u. a. „Biene Maja“, „Wickie und die starken Männer“, „Pippi Langstrumpf“, „Tabaluga“) wird über die 100 %igen Tochtergesellschaften EM.Entertainment GmbH und Junior.TV GmbH & Co. KG vertrieben und vermarktet. Diese Gesellschaften übernehmen auch den Erwerb und die Produktion weiterer Programme für die EM.TV AG.480 Für die weltweite Vermarktung der Bibliothek unterhält die EM.TV AG ein Netzwerk von Beteiligungen in Frankreich, Italien, Spanien, Holland und Australien sowie Partnerschaften z. B. in Mexiko für Mittel- und Lateinamerika.481 Die im Juni 2000 von der EM.TV AG erworbene Jim Henson Company, die über einen Rechtestock von 500 Programmstunden (u. a. „The Muppet Show“) verfügt, wurde hingegen im Mai 2003 an die HensonFamilie zurückveräußert.482 Die EM.TV AG ist durch ihre Beteiligung an der Junior.TV GmbH & Co. KG vertikal mit diesem Programmveranstalter verbunden. Sie hat aber auch umfangreiche Zulieferverträge mit anderen Sendern abgeschlossen. Ein Volumenvertrag über 625 halbe Programmstunden wurde 2005 mit dem ZDF geschlossen.483 Des Weiteren werden auch Nick, KI.KA, der Disney Channel, kabel eins und Super RTL mit Programm aus dem Junior-Portfolio beliefert. Von der EM.TV AG lizenzierte Programme werden international von europäischen Sendern (so unter anderem in der Schweiz, Italien, Frankreich, Österreich, Ungarn, Polen, Bulgarien und der Türkei) sowie auch in der Ukraine, Asien und Lateinamerika gesendet. Die KEK hatte im Rahmen des Zulassungsverfahrens in Sachen Junior/K-toon im Jahr 1999 festgestellt, dass der Programmstock der Veranstalterin zwar einen wesentlichen Anteil des Beschaffungsvolumens im Segment der Kinder- und Jugendprogramme ausmacht. Angesichts der Konkurrenz durch die „großen“ Wettbewerber Disney und Jetix (damals als Fox Kids noch zur News Corporation gehörig) sowie der Eigenproduktionen anderer Fernsehveranstalter (z. B. des Kinderkanals) war jedoch nicht von der Gefahr der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung auszugehen.484 An dieser Einschätzung hat sich nichts Grundlegendes verändert; verschiedene Beteiligungsverkäufe im Bereich der Produktion und Distribution im Zuge des Restrukturierungsprozesses bei der EM.TV AG sprechen eher für einen Rückgang ihrer Marktmacht bei Kinderprogrammrechten. 2.2.1.2.4 Produzenten bzw. Rechtehändler ohne maßgebliche Veranstalterbeteiligung Neben den genannten in den Bereich der Programmveranstaltung vorgedrungenen Produzenten und Rechtehändlern gibt es verschiedene nicht bzw. nicht maßgeblich mit Veranstaltern verflochtene Unternehmen. Von diesen sollen hier exemplarisch zwei in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen erwähnt werden, die auf Produktion und Distribution von Kinderprogramm spezialisiert sind: die kürzlich in Your Family Entertainment AG umfirmierte RTV Family Entertainment AG485 und die TV Loonland AG.486 Die Your Family Entertainment AG (YFE), München, zeichnet sich durch vielfache, z. T. stabile Zulieferbeziehungen im bundesweiten Fernsehen aus. Mehrheitsgesellschafterin ist seit der Übernahme vom Spiele- und Buchkonzern Ravensburger AG Ende 2005 die F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH, Wien. Diese Übernahme erfolgte im Rahmen einer Sanierung zur Vermeidung der Insolvenz. Bereits im Sommer 2002 hatte eine Zahlungsunfähigkeit nur durch einen Überbrückungskredit der Banken abgewendet werden können.487 YFE verfügt über einen umfang- 480 481 482 483 484 485 486 487 Geschäftsbericht der EM.TV AG 2005, S. 19. Vgl. Unternehmensangaben unter www.em.tv. Vgl. Pressemitteilung der EM.TV & Merchandising AG vom 07. 05. 2003. Laufzeit bis 2011; vgl. Geschäftsbericht der EM.TV AG 2005, S. 30. Vgl. Beschluss der KEK vom 21. 09. 1999 i. S. Junior.TV, Az.: KEK 042. Vgl. Pressemitteilung der Your Familiy Entertainment AG vom 29. 11. 2006. Weitere Beispiele sind u. a. die BKN International AG, Köln, und die MIM Mondo Igel Media AG, Hamburg. Vgl. Meldung bei Sat+Kabel, abrufbar unter http://www.satundkabel.de/print.php?sid=4361. 266 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten reichen TV-Rechtestock (z. B. „Urmel“, „Fix und Foxi“, „Dragon Hunters“). Die Kinder-, Jugend- und Familienprogramm-Rechtebibliothek umfasst derzeit 3.500 Halbstunden-Programme. Einen Teil davon bildet die von der CLT-UFA im Februar 2000 erworbene gesamte Kinderprogramm-Rechtebibliothek (565 Programmstunden, darunter z. B. Enid-Blyton-Abenteuerserien). Im Gegenzug beteiligte sich die CLT-UFA zu 4 % am Grundkapital von YFE (damals RTV). Gegenstand der Vereinbarung war auch ein erleichterter Zugang von RTV als Zulieferer zu den Sendern der CLT-UFA.488 Eine langfristige Programmzuliefervereinbarung bestand mit dem Sender Super RTL. Die seit Juni 2001 bestehende Kooperation, wonach an sechs Tagen der Woche ein zweistündiges Programmfenster unter dem Ravensburger Markenzeichen ausgestrahlt wird, war ab 2005 auf eine Stunde verkürzt und zum Ende des Jahres 2006 von Super RTL beendet worden.489 Daneben bestehen Vertriebsvereinbarungen der YFE mit der EM.TV AG und der Planeta Junior S. L.490 Im ersten Halbjahr 2006 konnte YFE im Geschäftsbereich Programm einen Umsatz in Höhe von 861.000 Euro, im Bereich Merchandising in Höhe von 649.000 Euro erwirtschaften. Dabei konnte aus der noch bestehenden Kooperation mit Super RTL ein Umsatz in Höhe von 505.000 Euro erlöst werden.491 Die TV Loonland AG, München, hat sich auf Produktion, Distribution, Home Entertainment und Merchandising im Bereich des Zeichentrickfilms spezialisiert und besitzt eine umfangreiche Rechtebibliothek (u. a. „Pettersson und Findus“, „The Cramp Twins“, „Little Princess“). Sie bezeichnet sich als eines der „weltweit führenden unabhängigen Medienunternehmen“.492 Ihr Umsatz lag im Jahr 2005 bei 12,34 Mio. Euro. Gut 80 % der Umsätze erzielte das Unternehmen außerhalb Deutschlands. Diese lassen sich auf den Geschäftsbereich Produktion (17 %) und den auch Merchandising umfassenden Bereich Distribution (83 %) aufteilen.493 Die Produktion von Zeichentrickfilmen sieht die TV Loonland AG als eines der attraktivsten Segmente des internationalen Medien- und Entertainmentmarktes. Betont wird das gegenüber anderen Filmen besonders effektiv nutzbare Verwertungspotenzial von Trickfilmen: „Im Vergleich zu den Realfilmen weisen Trickfilme besondere Vorteile auf: Sie veralten viel weniger, sind relativ einfach zu synchronisieren und spielen in einer künstlichen, kulturübergreifenden Welt. Damit bieten Trickfilme die besten Voraussetzungen für eine stabile langfristige und internationale Vermarktung.“494 Kinder- und Jugendprogramme sind darüber hinaus bezüglich der Verwertungshäufigkeit anderen Programmen gegenüber im Vorteil, denn: „Die Kundenbasis wird regelmäßig ausgetauscht. Automatisch wächst alle paar Jahre ein völlig neues Publikum heran. Dies erlaubt regelmäßige Wiederholungen erfolgreicher Serien, die erneut hohe Einschaltquoten noch während des üblicherweise 5 bis 7 Jahre dauernden Lizenzzeitraums erzielen.“495 TV Loonland musste im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr einen Umsatzrückgang um 16 % hinnehmen. Dennoch spricht das Unternehmen von einer Festigung und einem Ausbau seiner Marktposition.496 2.2.1.2.5 Fazit Die zur RTL Group gehörigen Sender Super RTL, RTL und RTL II sind – unter Zugrundelegung der Sehdauer von 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr – die von Kindern am meisten gesehenen Programme im frei empfangbaren Fernsehen. Die höchsten Zuschaueranteile erreicht der Sender Super RTL, der u. a. auf umfangreiche Programmressourcen seiner Gesellschafterin Walt Disney Company zurück488 489 490 491 492 493 494 495 496 Vgl. Pressemitteilung der RTV AG vom 23. 02. 2000. Ad-hoc Meldung der RTV Family Entertainment AG vom 14. 06. 2006. Vgl. Nachricht zum Halbjahresbericht 2006 unter http://www.finanznachrichten.de/p.asp?id=6915927. Vgl. Nachricht zum Halbjahresbericht 2006 unter http://www.finanznachrichten.de/p.asp?id=6915927. Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2005, S. 4. Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2005, S. 4. Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2004, S. 10. Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2001, S. 24. Vgl. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2005, S. 6. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 267 greifen kann. Die starke Position der RTL Group im Segment der Kinderprogramme ist im Hinblick auf die u. U. langfristige Bindung von Zuschauern an Programme der RTL Group bedeutsam. Konkurrenz besteht vornehmlich durch die öffentlich-rechtlichen Programme. Durch neue Kinderspartenprogramme hat sich der Wettbewerb verschärft; vor allem die US-amerikanischen Medienkonzerne Disney und Viacom haben ihr Angebot ausgebaut. Im international ausgerichteten Rechtehandel mit Kinderprogrammen finden sich mehrere starke Marktteilnehmer. In Deutschland sind in diesem Bereich u. a. die mit Veranstaltern verflochtenen Unternehmen der EM.TV AG und der Tele München Gruppe aktiv, die jedoch nach dem Kenntnisstand der KEK in diesem Segment nicht marktbeherrschend sind. 2.2.1.3 Sportrechte Übertragungsrechte an massenattraktiven Sportereignissen sind für Fernsehveranstalter im Wettbewerb um die Zuschauergunst von großer strategischer Bedeutung. Der wirtschaftliche Wert dieser Rechte ist wegen ihrer Knappheit hoch. Zuschauerattraktive Sportveranstaltungen, die die Refinanzierung der hohen Fixkosten ihrer Übertragung rechtfertigen, sind in ihrer Zahl begrenzt und die TV-Rechte daran nur kurzfristig verwertbar: Massenattraktiv ist vor allem die Direktübertragung von Sportereignissen; Aufzeichnungen und Kurzberichte sind nur noch während einer begrenzten Zeitspanne von Interesse. Zwischen dem Spitzensport und dem Fernsehen bestehen mittlerweile enge Wechselbeziehungen und gegenseitige Abhängigkeiten. So spielten Fernsehübertragungen die entscheidende Rolle bei der Inszenierung der Fußball-WM 2006 in Deutschland als gesellschaftlichem Massenereignis; umgekehrt war dieses „Medienevent“ für die Fernsehsender von herausragender Bedeutung. Sportveranstaltungen werden inzwischen auch mit Blick auf ihre Inszenierung als Medienereignis geplant. So werden zum Teil Spielzeiten in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Fernsehveranstalter festgelegt.497 Im Bemühen um einen möglichst exklusiven Zugriff auf Sportinhalte im weitesten Sinne suchen Fernsehsender auch unmittelbar Kontakt zu einzelnen Sportlern (etwa indem sie sie als Sponsor unter Vertrag nehmen, um sich exklusive Fernsehauftritte zu sichern, wie die ARD im Fall der Radsportler Jan Ullrich und Erik Zabel).498 Grundlegende Einflusspotenziale der Fernseh- auf die Sportveranstalter ergeben sich aus der finanziellen Abhängigkeit der Vereine von Erlösen aus der Vermarktung der Fernsehrechte und der vom Fernsehauftritt indirekt abhängigen Einnahmen, vor allem der Sponsorengelder. Umgekehrt wird Premium-Sportinhalten eine wichtige Funktion als „Zugpferd“ für die Entwicklung der Medien497 498 So hat sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit ARD und ZDF darauf verständigt, ab 2007 vier der fünf EM-Qualifikationsspiele der deutschen Nationalmannschaft mit Rücksicht auf zuschauende Kinder früher anzupfeifen (statt wie bislang um 20:45 Uhr zum Beispiel die Heimspiele Deutschland gegen San Marino um 19:00 Uhr und gegen Zypern um 20:00 Uhr; vgl. Potsdamer Neueste Nachrichten vom 15. 09. 2006). Ein anderes Beispiel ist die Notwendigkeit, Spielzeiten von Handball-Champions-League-Spielen aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Europäischen Handball-Föderation und dem neuen Rechteinhaber Eurosport zu verlegen (Handelsblatt vom 19. 09. 2006). Für die Fernsehveranstalter ist die Sendezeit in der Primetime zentral wichtig; zu den Zuschauerrückgängen bei DSF, das ab der Saison 2006/07 seine Zweitberichterstattung zu den Sonntagsspielen der 1. Fußballbundesliga von 19:00 Uhr auf 22:00 Uhr verschieben musste; vgl. Die Welt vom 26. 10. 2006. Zum Streit zwischen der Fina und dem US-amerikanischen Sender NBC, der die Ansetzung der Schwimmfinals bei den Olympischen Spielen in Peking 2008 morgens statt abends durch das IOC durchsetzte; vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. 10. 2006 und Süddeutsche Zeitung vom 27. 10. 2006. Nach Presseberichten (Funk Korrespondenz vom 08. 09. 2006, epd medien vom 16. 09. 2006) bestanden außer den Sponsorenverträgen für das Telekom-Team zwischen der ARD und Jan Ullrich sowie Erik Zabel Verträge über „exklusive“ Auftritte dieser Sportler u. a. in Sportgalas, Features und Homestorys gegen eine jährliche Vergütung in sechsstelliger Höhe. Die ARD hat öffentlich erklärt, künftig keine solchen Verträge mit Sportlern mehr abzuschließen; vgl. epd medien vom 16. 09. 2006, S. 5. Ein Trend wird in der Vermarktung von Sportlern als Top-Stars statt kritischer Berichterstattung gesehen, so kämen Top-Moderatoren zunehmend aus dem Entertainmentbereich statt aus dem Sportjournalismus („gefragt ist der Typ des Co-Zelebranten“, Der Spiegel 32/2006 vom 07. 08. 2006, S. 89). 268 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten märkte zugeschrieben; zur Zeit vor allem für die weitere Abonnentenentwicklung im traditionellen Pay-TV und den Durchbruch neuer kostenpflichtiger Angebote auf IPTV- und Handy-TV-Plattformen.499 Die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Geschäftsbereichs Sport im weiteren Sinne zeigt sich etwa an der heftigen Auseinandersetzung um die Frage, ob in Deutschland zugelassene Fernsehveranstalter Werbung von privaten Vermittlern von Sportwetten zeigen oder auch selbst ins Sportwettengeschäft einsteigen dürfen.500 Der Sport spielt eine wichtige Rolle als Gegenstand der Meinungsbildung, Identifikation und öffentlichen Kommunikation.501 Berichte über herausragende Sportereignisse gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Information im Sinne des klassischen Rundfunkauftrags. Einer Monopolisierung der Berichterstattung bei einem einzelnen Rundfunkveranstalter ist daher auch zum Zweck der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenzuwirken. Entwicklungen auf dem Markt für Sportübertragungsrechte sind auch aufgrund der besonderen Gefahren im Falle vertikaler Konzentration zwischen den Inhabern dieser Rechte und den Fernsehveranstaltern von Bedeutung.502 2.2.1.3.1 Sportprogramme im Fernsehen Sportsendungen in Vollprogrammen Der Stellenwert von Sportprogrammen im Fernsehen zeigt sich an den Spitzenreichweiten, die Übertragungen populärer Sportereignisse erzielen. Eine überwältigende Mobilisierung der Zuschauer erreichten die Fernsehübertragungen der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland im Sommer 2006, die von vielen als „Medienereignis des Jahres“ gefeiert wurde.503 56 der insgesamt 64 Partien der Fußball-Weltmeisterschaft wurden im frei empfangbaren Fernsehen übertragen, erstmals auch von einem privaten Veranstalter, RTL, der von ARD und ZDF die Übertragungsrechte für die acht Sonntagsspiele bis zum Viertelfinale erworben hatte.504 Der weiteste Seherkreis aller Personen, die mindestens eines der Spiele live im 499 500 501 502 503 504 Concluding report on the Sector Inquiry into the provision of sports content over third generation mobile networks der EU-Kommission vom 21. 09. 2005, Rz. 23, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/sector_inquiries. html. Bundesweit lizenzierte Veranstalter wie DSF wenden sich gegen eine „Inländerdiskriminierung“ und fordern einheitliche Regelung für in- und ausländische Veranstalter. Die BLM setzte eine Weisung des bayerischen Kulturministeriums nicht um, wonach Sportwettenwerbung bei von der BLM lizenzierten privaten Rundfunkveranstaltern unterbunden werden müssten; auf Eilantrag der BLM bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht München in einer Eilentscheidung vom August 2006, dass die BLM die Weisung nicht beachten muss; vgl. Berliner Zeitung vom 23. 08. 2006. Zu den (kontroversen) Gerichtsentscheidungen des EuGH und deutscher Verwaltungsgerichte über die Zulässigkeit der privaten Vermittlung von Sportwetten vgl. Rossen-Stadtfeld, Sportwettenwerbung im Programm privater Fernsehveranstlater, ZUM 2006, S. 793 ff., und Fritzweiler, Rechtsprechung zum Sportrecht in den Jahren 2004 bis 2005, NJW 2006, S. 960, 963 m. w. N. Die EU-Kommission hat zudem gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Verletzung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt durch das staatliche Monopol für Sportwetten eingeleitet; vgl. Handelsblatt vom 11. 05. 2005; die Fernsehveranstalter würden gern in dieses Geschäft einsteigen; vgl. Der Spiegel Nr. 41/2005, S. 214 ff. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. 02. 1998, E 97, 228, 285, 286 – Kurzberichterstattung: „Die Bedeutung solcher Sportereignisse erschöpft sich nicht in ihrem Unterhaltungswert. Sie erfüllen darüber hinaus eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Der Sport bietet Identifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung. Eine umfassende Berichterstattung, wie sie von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gefordert wird, lässt sich daher unter Verzicht auf Sportereignisse nicht verwirklichen.“ Die besondere soziale, integrative und kulturelle Bedeutung des Sports betonte auch der Europäische Rat in seiner Erklärung von Nizza 2000 zur besonderen Bedeutung des Sports. Vgl. dazu Mitteilung der Kommission vom 20. 07. 2001, s. u. Fn. 48. BVerfGE 95, 163 (173) – „DSF“. So zum Beispiel: Media Perspektiven, 9/2006, Vorwort, S. 453, und a. a. O. Stefan Geese, Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im Fernsehen, S. 454 ff. Umfragen zeigten eine hohe Zufriedenheit mit der Vermittlungsleistung und Präsentation; vgl. dazu im Einzelnen Heinz Gerhard, Die Fußball-WM als Fernsehevent, Media Perspektiven 9/2006, S. 465 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 269 Free-TV sahen, belief sich auf 61,48 Mio. Zuschauer, somit 83,7 % aller potenziellen Fernsehzuschauer in Deutschland.505 Einzelne Begegnungen erzielten Reichweiten, die neue Rekordmarken darstellen: Das Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien verfolgten 29,66 Mio. Zuschauer – die höchste jemals seit Einführung der Zuschaueranteilsmessung im Jahr 1975/76 gemessene Fernsehreichweite einer Sendung; dies entspricht 84,1 % aller potenziellen Zuschauer. Das Finalspiel Italien gegen Frankreich war mit einer Reichweite von 25,88 Mio. Zuschauern (oder 72,3 % „Marktanteil“) das meistgesehene Endspiel ohne deutsche Beteiligung. Die Begeisterung erfasste alle Bevölkerungsgruppen; etwa die Hälfte der Zuschauer waren weiblich.506 Diese Erhebungen erfassen noch nicht die zahlreichen Zuschauer, die die WM-Spiele außerhalb ihres Haushalts, etwa bei Freunden oder vor unter freiem Himmel aufgestellten Fernsehgeräten und Großleinwänden verfolgten – im sog. „Public Viewing“, das sich erstmals zu einem Massenphänomen entwickelte.507 Telefonbefragungen von Personen ab 14 Jahren über die Fernsehnutzung außerhalb des eigenen Haushalts ergaben eine Sehbeteiligung des Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien von weiteren 16,38 Mio. Zuschauern; demnach verfolgten sogar 16,93 Mio. Außer-Haus-Zuschauer das Spiel um den dritten Platz zwischen Deutschland und Portugal am Samstag, dem 08. 07. 2006.508 Vor allem jüngere Menschen zeigten eine hohe Bereitschaft, das WM-Erlebnis in dieser Form mit anderen zu teilen.509 Liveübertragungen von Spielen der Fußball-Weltmeister- und Europameisterschaften unter Beteiligung des deutschen Teams haben generell eine überragende Zuschauerakzeptanz. 23 der 25 meistgesehenen Fernsehsendungen aller Genres seit 1992 sind Liveübertragungen solcher Partien.510 Mittlerweile werden auch wichtige Spiele der Frauen und Junioren im Free-TV übertragen. Fußball erweist sich als die ideale Sportart für die zuschauergerechte Umsetzung im Fernsehen.511 Der „Markeneffekt“ verstärkt sich durch die Popularität beteiligter Sportler, wie die erfolgreiche und als sympathisch empfundene deutsche Fußball-Nationalmannschaft. Von der Zuschauerresonanz der Fußball-WM 2006 erhofft sich die Branche einen „Mitnahmeeffekt“ für 505 506 507 508 509 510 511 Heinz Gerhard, a. a. O., S. 471. Damit zeigten die Zuschauer ein deutlich größeres Interesse als an der Weltmeisterschaft 1998 in Frankreich (77 %) und in Japan/Korea 2002 (68 %). Mehr als die Hälfte der Spiele erreichte ein zweistelliges Millionenpublikum; vgl. dazu und zu den einzelnen Reichweiten und Marktanteile aller Spiele Stefan Geese, Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, a. a. O., S. 454 und 455. Das Eröffnungsspiel Deutschland gegen Costa Rica sahen 20,06 Mio. Zuschauer, auch dies ist die höchste Zahl für eine solche Partie seit Beginn der Reichweitenmessung. Die durchschnittliche Sehbeteiligung der bei ARD, ZDF, RTL übertragenen Spiele lag bei 12,06 Mio. Zuschauer (Marktanteil 52,8 %). Niedrigere Werte erzielte der Sender RTL, der keine Spiele mit deutscher Beteiligung übertrug. Für das Rahmenprogramm mit Hintergrundberichten und Analysen interessierten sich bei RTL durchschnittlich 4,49 Mio. Zuschauer, durchschnittlich 6,05 Mio. für das Rahmenprogramm bei ARD und 6,27 Mio. beim ZDF, a. a. O. (jeweils Werte der AGF/GfK/-Messung in den eigenen Haushalten; vgl. Stefan Geese, Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, a. a. O., S. 454 und 456. Vgl. zum Thema der Reichweitenermittlung für Außer-Haus-Nutzung ausführlich unten § 27 RStV, Kapitel III 2.2.3. Stefan Geese, Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im Fernsehen, Media Perspektiven, 9/2006, S. 454, 457. Bernd Schiphorst, der Präsident von Hertha BSC, deutete dies in seinem Einführungsvortrag zum Thema Sport auf der Medienwoche Berlin-Brandenburg am 31. 08. 2006 als einen Gegentrend zur Individualisierung, der das Bedürfnis junger Menschen ausdrücke, Gemeinschaftserlebnisse nicht nur in virtuellen Communities zu erleben. Dazu auch Stefan Geese, Claudia Zeughardt und Heinz Gerhard, Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im Fernsehen, Media Perspektiven, 9/2006, S. 454, 458, 460. Annähernde Einschaltqoten erzielten nur zwei „Wetten-dass“-Shows im Jahr 1992. Heinz Gerhard, Die Fußball-WM als Fernsehevent, Media Perspektiven 9/2006, S. 465, benennt zehn Erfolgsfaktoren für die Akzeptanz von Sportarten als Gegenstand der Fernsehberichterstattung, u. a.: Spezifika und Markenstärke der Sportart, Erfolgschancen deutscher Spieler, Eventcharakter der Übertragung, breite Zielgruppenansprache. Ballsportarten lassen sich demnach ideal im Fernsehen zuschauergerecht umsetzen: Durch die physische Einheit von Ort, Handlung und Zeit lasse sich der Spielablauf ohne größere dramaturgische Eingriffe des Fernsehens auf spannende Art linear abbilden; zudem habe sich die visuelle Aufbereitung in den letzten Jahren stark verbessert (S. 472 ff.). 270 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten mehr Zuschauer in den Stadien und Nachwuchs in den Vereinen; in diesem Jahr war ein deutlicher Zuwachs an Mitgliedern zu verzeichnen.512 Ebenfalls zuschauerattraktiv, wenn auch mit deutlichem Abstand, sind Übertragungen der Olympischen Sommer- und Winterspiele, von Boxwettkämpfen513 und Rennen der Formel 1 (Letzteres galt jedenfalls bis zum Ausscheiden des mehrfachen Weltmeisters Michael Schumacher). Im Durchschnitt 13,44 Mio. Menschen verfolgten auf RTL die Übertragung des letzten Formel-1-Rennens von Michael Schumacher in Sao Paolo (dies entspricht einem Marktanteil von 39,7 %).514 Andere Sportarten, z. B. Leichtathletikwettkämpfe, erweisen sich als weniger „fernsehtauglich“.515 Einen Sonderfall stellte die Tour de France 2006 dar, die im Zuge der Doping-Affären auch deutscher Spitzenfahrer einen deutlichen Zuschauerrückgang verzeichnete.516 Die Beliebtheit der Programmsparte insgesamt lässt sich an ihrer überproportional hohen Nutzung erkennen:517 Zwar entfällt, gemessen an der Gesamtsendedauer, auf Sportsendungen in 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 RTL Sat.1 ARD1) ZDF 3,8 6,5 4,7 3,3 2,6 4,8 5,2 5,5 2,4 5,6 4,6 4,5 7,3 7,5 3,6 4,2 2,4 3,9 4,5 2,8 7,9 3,2 3,8 3,3 6,1 3,8 4,1 6,6 4,2 3,2 3,5 5,2 3,5 4,7 8,2 6,4 1,9 2,8 4,9 6,0 0,9 3,4 11,1 10,9 2,8 2,0 6,8 6,0 2,9 2,8 9,6 7,5 2,3 1,4 8,6 6,0 2,2 0,6 9,6 7,5 1) ohne Dritte Programme Tabelle II – 102: Anteil der Sportsendungen in den Programmen von RTL, Sat.1, ARD und ZDF von 1990–2004 (Sendedauer in Prozent der Gesamtsendezeit) Quelle: Programmanalyse Udo Michael Krüger, in: Media Perspektiven, Basisdaten 1999 und 2005 Sender Information Unterhaltung Fiction Sport Werbung und Sonstiges RTL ARD1) Sat.1 ZDF 2004 2005 2004 2005 2004 2005 2004 2005 23,0 27,7 26,0 4,7 18,5 25,1 25,8 26,1 4,0 18,9 13,4 41,4 23,3 2,1 19,8 13,8 40,4 24,2 2,0 19,6 34,4 12,6 30,9 18,0 4,1 36,3 12,0 34,6 13,2 3,9 36,7 8,2 35,1 15,6 4,4 38,8 6,9 40,2 9,8 4,3 1) ohne Dritte Programme Tabelle II – 103: Zusammensetzung des täglichen Fernsehkonsums nach Programmsparten und Sendern 2004 und 2005 (in Prozent) Quelle: Camille Zubayr, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 137 512 513 514 515 516 517 Werner Hackmann, Präsident der DFL, sprach auf dem Podium der Medientage Berlin-Brandenburg am 31. 08. 2006 von der Aufgabe, „die Euphorie der WM in den Alltag zu tragen“. Der Mitglieder-Statistik des DFB zufolge stieg mit fast 50.000 Neuanmeldungen in der Saison 2005/06 die Mitgliederzahl der Vereine auf insgesamt 6,351 Mio.; damit ist der DFB der mit Abstand größte Sportverband im Deutschen Olympischen Sportbund; vgl. www.dfb.de/dfb-info/eigenprofil/mitglieder/right.php. So verfolgten bis zu 2,33 Millionen Zuschauer (im Durchschnitt 2 Mio.) am 11. 11. 2006 auf RTL die erfolgreiche Titelverteidigung von Wladimir Klitschko als IBF-Champion im Schwergewicht gegen Calvin Brock; vgl. Berliner Zeitung vom 14. 11. 2006. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 24. 10. 2006, S. 17. Nach dem Rücktritt von Michael Schumacher kündigte RTL an, die Werbepreise für TV-Spots im Umfeld der Formel-1-Berichterstattung zu senken; vgl. Berliner Zeitung vom 25. 10. 2006.m So hat Bundesinnenminister Schäuble von den Medien in Deutschland mehr Aufmerksamkeit für Rand- und Massensportarten gefordert; durch die zunehmende Konzentration auf Modeerscheinungen entstehe die Gefahr der Monotonie; vgl. Frankfurter Rundschau vom 01. 11. 2006. In der „werberelevanten Zielgruppe“ der 14- bis 49-Jährigen erzielten die von ARD und ZDF übertragenen Rennen im Durchschnitt nur Marktanteile von 11,5 % (gegenüber 18,4 % im Vorjahr 2005); vgl. epd medien vom 26. 07. 2006. Dies lässt sich auch für die Programmgattung Fiction beobachten, s. o. Kapitel II 2.2.1. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 271 Vollprogrammen im Vergleich zu anderen Programmarten ein verhältnismäßig geringer Umfang, was auf die Begrenztheit zuschauerattraktiver Ereignisse zurückzuführen sein dürfte. Deutlich höher ist aber der prozentuale Anteil der Sportberichterstattung an der Gesamtsehdauer der Zuschauer, auch wenn er zuletzt leicht rückläufig war.518 Sportspartenprogramme Im frei empfangbaren bundesweiten Fernsehen werden seit einigen Jahren die Sportspartenprogramme DSF und Eurosport veranstaltet. Ihre Zuschaueranteile bewegen sich jeweils relativ konstant um 1 %. Eurosport verbreitet seit Anfang 2006 über die digitalen Kabelnetze der Kabel Deutschland GmbH (KDG) auch eine englische Sprachfassung seines Programms Eurosport 2, das sich eher an ein jüngeres Publikum richtet. Seit August 2006 wird Eurosport 2 zudem in einer deutschsprachigen Version angeboten, die im Rahmen des Pay-TV-Angebots von Unity Media (tividiSports) vermarktet wird.519 Ein von DSF geplantes Digitalprogramm „DSF-digital“ ist dagegen noch nicht auf Sendung.520 Monat 7/03 8/03 9/03 10/03 11/03 12/03 DSF 1,1 1,2 1,1 1,1 1,3 1,1 Eurosport 1,1 1,0 0,9 0,8 0,9 0,7 Tabelle II – 104: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im 2. Halbjahr 2003 (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung Monat 1/04 2/04 3/04 4/04 5/04 6/04 7/04 8/04 9/04 10/04 11/04 12/04 DSF 1,1 1,3 1,3 1,4 1,3 0,9 0,8 0,9 1,1 1,3 1,2 1,0 Eurosport 0,9 0,9 0,8 0,9 0,9 0,8 0,9 1,7 0,9 0,8 0,8 0,7 Tabelle II – 105: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im Jahr 2004 (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung Monat 1/05 2/05 3/05 4/05 5/05 6/05 7/05 8/05 9/05 10/05 11/05 12/05 DSF 1,0 1,2 1,1 1,3 1,3 1,0 0,9 1,3 1,5 1,1 1,2 1,1 Eurosport 1,0 0,8 0,8 0,8 1,0 1,1 1,0 1,1 0,9 0,7 0,7 0,8 Tabelle II – 106: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im Jahr 2005 (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung Monat 1/06 2/06 3/06 4/06 5/06 6/06 DSF 0,8 1,2 1,1 1,2 0,8 0,5 Eurosport 1,0 1,2 0,8 0,9 1,0 0,7 Tabelle II – 107: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport im 1. Halbjahr 2006 (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung 518 519 520 So lautet auch das Fazit des Jahrbuchs „Sport im TV 2005“ des Instituts für Medienforschung (IFM). Demnach wurden im Jahr 2005 insgesamt 15.853 Stunden Sportberichterstattung in deutschen Free-TV-Programmen gezeigt; zugleich war die Zuschauerzahl rückläufig; vgl. Frankfurter Rundschau vom 23. 03. 2006. Vgl. Funk Korrespondenz vom 28. 07. 2006 und Angaben unter www.eurosport.de (19. 10. 2006). Beschluss der KEK vom 09. 03. 2004 i. S. DSF-digital, Az.: KEK 209. 272 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Die Veranstalterin DSF Deutsches SportFernsehen GmbH war zusammen mit dem InternetSportrechteportal Sport.1 im Mai 2003 von der insolventen Kirch Media GmbH & Co. KGaA an die Sport Media Holding GmbH verkauft worden, ein Konsortium aus der Rechtehandelsfirma EM.TV & Merchandising AG, dem Warenhauskonzern KarstadtQuelle AG und dem Kaufmann Dr. h. c. HansDieter Cleven.521 Im Februar 2005 übernahm die EM.TV AG, die Rechtsnachfolgerin der EM.TV & Merchandising AG, auch sämtliche Anteile von KarstadtQuelle und Herrn Dr. Cleven an der Sport Media Holding und ist seither mittelbar Alleingesellschafterin von DSF. Damit hat EM.TV ihre Strategie fortgesetzt, neben der Vermarktung von Kinder- und Jugendprogrammen (Junior) den Geschäftsbereich Sport als zweites Standbein aufzubauen. Dazu gehört neben der Veranstaltung von Sportprogramm auch dessen Produktion (die Tochterfirma PLAZAMEDIA GmbH stellt u. a. die Technik für Bundesliga-, Formel-1- und Champions-League-Übertragungen von Premiere und arena zur Verfügung) und das Merchandising, z. B. von Fanartikeln zur Fußball-WM 2006.522 Im Herbst 2006 hat die Schweizer Filmrechtehandelsfirma Highlight Communications AG die Option auf den Erwerb der Anteile der Constant Ventures AG an EM.TV (8 % des nicht in Eigenbesitz befindlichen Kapitals) sowie das Recht zur Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Stimmrechte (9,4 %) erworben. Sie ist zugleich die Muttergesellschaft des Sportrechtehändlers TEAM.523m Eurosport ist ein von dem französischen Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA) lizenziertes gesamteuropäisches Programm, das überwiegend frei empfangbar europaweit und darüber hinaus in 55 Ländern und 19 Sprachen ausgestrahlt wird. Die Programmverantwortung liegt beim „Eurosport-Konsortium“ aus Mitgliedern der European Broadcasting Union (EBU), einem Branchenverband von Hörfunk- und Fernsehanstalten, die auf die Wahrnehmung eines besonderen Programmauftrags verpflichtet sind.524 Daher zeigt das Programm auch Minderheitensportarten und Sportereignisse für gesundheitliche oder humanitäre Anliegen, z. B. Behindertenwettkämpfe. Den Programmbetrieb nimmt die Eurosport S. A. wahr, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der privaten Veranstalterin Télévision Franςaise S. A., die Mitglied des Eurosport-Konsortiums ist und auch das zuschaueranteilsstärkste französische Programm „TF1“ veranstaltet.525 Parallel betreibt Eurosport ein Internet-Sportportal in mittlerweile 6 europäischen Sprachversionen und auf Chinesisch. Ein weiteres, von der LfM unter der Bezeichnung „Super Sports Network“ im Sommer 2006 zugelassenes bundesweites Sportspartenprogramm ist noch nicht auf Sendung.526 Im Pay-TV vermarktet der 2005 neu gegründete Fernsehveranstalter Arena Sport Rechte und Marketing GmbH seine von der DFL erworbenen Pay-TV-Rechte an der 1. und 2. Bundesliga für drei Spielzeiten bis 2008/2009 aufgrund einer Zulassung der LfM.527 Arena enthält im Wesentlichen die Übertragung dieser Fußballspiele nebst ausführlicher Vor- und Nach-Berichterstattung. Das Programm wird verschlüsselt digital über Kabel und Satellit im deutschsprachigen Raum verbreitet. Die Kabelverbreitung erfolgt in Hessen und Nordrhein-Westfalen durch die mit der Veranstalterin gesellschaftsrechtlich verbundenen Kabelnetzbetreiber iesy Hessen GmbH & Co. KG (iesy) und ish NRW GmbH (ish). Über weitere Kabelnetze wird arena auf Grundlage von Vertriebskooperationen mit Premiere,528 Kabel Baden-Württemberg und anderen Kabelnetzbetreibern sowie mit Eutelsat als Anbieterin des Kabelpakets „Kabelkiosk“ verbreitet.529 Für die Satelliten521 522 523 524 525 526 527 Vgl. Beschlüsse der KEK i. S. DSF vom 13. 05. 2003, Az.: KEK 179, und vom 12. 08. 2003, Az.: KEK 183. Zu den Geschäftsbereichen von und den Beteiligungsverhältnissen bei EM.TV vgl. im Übrigen Kapitel II 1.2.4.2. Pressemitteilung der Highlight Communications AG vom 16. 11. 2006 unter www.highlight-communications.ch. Dieser Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 376-1 und 389). Vgl. Angaben unter http://www.ebu.ch. Anmeldung einer Zusammenarbeitsvereinbarung (Sache COMP/C2/38.464 – TF1/Eurosport SA/Consortium Eurosport), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 14. 09. 2002 (C 218/4). Beschluss der KEK i. S. Super Sports Network, Az.: 356. Vgl. Beschluss der KEK i. S. Arena Bundesliga, Az.: KEK 330. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 273 verbreitung hat die Veranstalterin von SES ASTRA Transponderkapazitäten angemietet. Laut dem Quartalsbericht von arena für das 3. Quartal 2006 hatte arena Ende September 2006 bereits rund 942.000 Abonnenten gewonnen.530 Sämtliche Anteile an der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH werden mittelbar von der Kabelgesellschaft iesy gehalten, die das regionale Kabelnetz in Hessen betreibt. Ihre 100 %ige Tochtergesellschaft ish betreibt das regionale Kabelnetz in Nordrhein-Westfalen. Iesy steht mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der Unity Media GmbH, die vorübergehend auch sämtliche Anteile an der Netzebene-4-Betreiberin Tele Columbus GmbH & Co. KG (Tele Columbus) hielt (im September 2006 verkauft an die ewt Kabelgruppe).531 Ish und iesy sowie in Nordrhein-Westfalen auch Tele Columbus bieten in ihren Kabelnetzen neben frei empfangbaren digitalen Programmen unter der Marke „tividi“ auch Pay-TV-Programmpakete an. Noch nicht absehbar ist, ob durch die unternehmerische Verbindung der Programmveranstalterin Arena mit Kabelnetzbetreibern und Anbietern von Pay-TV-Paketen künftig andere Pay-TV-Veranstalter behindert werden. Die LfM hat angekündigt, die weitere Entwicklung kritisch zu begleiten.532 An der Alleingesellschafterin der Unity Media GmbH, der Unity Media S. C. A., halten zwei Finakabel-Fondsgesellschaften zusammen insgesamt 38,66 % und zwei AP-Fondsgesellschaften insgesamt 31,46 % der Anteile. Die Finakabel-Fonds werden von der Investmentgesellschaft BC Partners Ltd. geleitet, die AP-Fondsgesellschaften von Unternehmen der Investmentgruppe Apollo. Die übrigen 30,43 % der Aktien befinden sich in Streubesitz.533 Auch auf der Plattform Premiere werden weiterhin Pay-TV-Sportspartenkanäle angeboten, nunmehr unter den Namen Premiere Sport und Premiere Fußball. Premiere Sport überträgt live nationale und internationale Sportereignisse u. a. der Sparten American Sports, Eishockey, Golf, Basketball, Leichtathletik, Tennis und Motorsport (Formel1, GP2, Nascar etc.). Premiere Fußball zeigt live die komplette UEFA Champions League, Spiele des UEFA-Cups und ausgewählte Spiele aus europäischen Ligen.534 Die Sportangebote gelten neben den Fiction-Programmen als ausschlaggebend für die Abonnemententscheidung. Zusätzlich überträgt Premiere einzelne Sportereignisse über Pay-per-View-Kanäle. Premiere erstellt auch als Sublizenznehmerin der Deutsche Telekom AG ein über IPTV verbreitetes, im Rahmen des Angebots T-Home vermarktetes Programm mit Liveberichterstattung von der Fußball-Bundesliga („Bundesliga auf Premiere powered by T-Com“).535 Das Programm ist nur über das VDSL-Netz der Deutsche Telekom AG empfangbar, nicht aber über die PremierePlattform; es wird von Premiere lediglich vermarktet.536 Das Angebot war zunächst offenbar nur 528 529 530 531 532 533 534 535 536 Demnach vermarktet Premiere das Arena-Angebot zusammen mit dem Premiere-Angebot im Verbreitungsgebiet von Kabel Deutschland; umgekehrt bietet Unity Media ihren Abonnenten Premiere-Pakete an; vgl. Pressemitteilung von Premiere vom 13. 07. 2006 unter http://info.premiere.de. Das Bundeskartellamt hat überprüft, ob diese Vermarktungskooperation kartellrechtlich bedenklich ist; vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 07. 2006 und Süddeutsche Zeitung vom 20. 07. 2006. Vgl. dazu Digitalmagazin.info vom 14. 07. 2006. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. 11. 2006. Zugleich erklärte der Geschäftsfüher Parm Sandhu, man erwarte für das Jahr 2006 einen Nettoverlust von bis zu 140 Mio. €. Vgl. Pressemitteilung von Tele Columbus vom 18. 09. 2006, unter www.telecolumbus.de/investor relase. Die Veräußerung umfasst demnach nicht die Kabelkunden von Telecolumbus in Hessen (verkauft an iesy) sowie die Tele Columbus West GmbH & Co. KG (die von ish übernommen werden soll). Vgl. Pressemitteilung der LfM vom 10. 03. 2006 nebst Anhang, unter: www.lfm-nrw.de. Vgl. im Einzelnen Beschluss der KEK i. S. Arena Bundesliga, Az.: KEK 330. Liveübertragungen und Zusammenfassungen aus Spielen der Ligen in England, Italien, Frankreich, Portugal und den Niederlanden; vgl. „Sport auf Premiere“ unter info.premiere.de. Vgl. Pressemitteilung von T-Online vom 28. 07. 2006, unter www.t-online.net. Vgl. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere, Az.: KEK 348, 350 und 359, und Pressemitteilung der KEK 16/2006. Zur Konstellation, dass Premiere somit ein eigenes Bundesligaprogramm herstellt und zugleich das von Arena verantwortete Programm im KDG-Gebiet vermarktet; vgl. Michael Ridder, „Blaue Augen“ – Arena und Premiere kooperieren und verhindern ein Debakel, in: epd medien Nr. 55/2006 vom 15. 07. 2006. 274 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten von wenigen Bestandskunden der Deutsche Telekom AG, die VDSL und moderne Multimediaboxen beziehen, zu empfangen; offizielle Kundenzahlen wurden zunächst nicht veröffentlicht.537 Im Vorfeld des Sendestarts wurde in der Öffentlichkeit diskutiert, ob die Deutsche Telekom AG dadurch zum Rundfunkveranstalter würde; was wegen ihrer Beherrschung durch den Bund im Hinblick auf das Gebot der Staatsferne bedenklich erscheint.538 Medienkonzentrationsrechtlich wird das Programm auf Grundlage von § 28 RStV sowohl Premiere als auch der Deutsche Telekom AG zugerechnet.539 Die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG und ihre Muttergesellschaft Premiere AG agieren seit ihrer Loslösung von der KirchGruppe und der Übernahme der Anteilsmehrheit durch Fondsgesellschaften der Private-Equity-Beratungsgesellschaft Permira im Frühjahr 2003540 als gruppenunabhängige Fernsehveranstalterin und Plattformbetreiberin. Im Frühjahr 2005 „wagte“ die Premiere AG den Börsengang.541 In diesem Zusammenhang wurde die Unternehmensgruppe umstrukturiert und veräußerten die beteiligten Banken, Permira-Fonds und Mitglieder der Geschäftsführung jeweils einen Teil ihrer Premiere-Aktien; ferner wurden neue Aktien an der Börse platziert. Daraus ergaben sich zunächst die folgenden Beteiligungsverhältnisse: Die Fernseh Holding III (als Holdinggesellschaft v. a. der beteiligten Permira-Fonds und Banken) war größte Aktionärin mit einem Anteil von 33,8 %; daneben hielt die Fernseh Holding im alleinigen Anteilsbesitz von Dr. Georg Kofler einen Anteil von 14,9 % (davon je 0,5 % treuhänderisch für Michael Börnicke und Hans Seger). Sämtliche über die Börse verkauften Aktien – insgesamt 51,3 % – befanden sich in Streubesitz. Im Zuge von Börsengeschäften ergaben sich seither mehrere Beteiligungsveränderungen, insbesondere veräußerte die Fernseh Holding III sukzessive ihre Beteiligung durch Aktienverkäufe.542 Aktuell besteht folgende, noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung stehende Aktionärsstruktur: Die Fernseh Holding S. A. R. L. im alleinigen Anteilsbesitz des Vorstandsvorsitzenden Dr. Georg Kofler hält 14,72 % (davon jeweils 0,43 % treuhänderisch für Michael Börnicke und Hans Seger), die Classic Fund Management Aktiengesellschaft 5,09 % und die NWQ Investment Management Company LL. C. 6,92 % der Anteile an der Premiere AG. Die übrigen Anteile (73,72 %) befinden sich in Streubesitz. Als weitere Pay-TV-Programme, jeweils mit einer ausländischen Zulassung, sind folgende Sportspartenkanäle auf Sendung: NASN (American Sports, englischsprachig), ESPN Classic (Sport Highlights, teils deutsch-, teils englischsprachig), Sailing Channel (Segeln, teils englisch-, teils französischsprachig), Motors TV (Motorsport, teil deutsch-, teils englischsprachig) und Extreme Sports Channel (Extremsportarten, teils in englischer Sprache, teils deutsch synchronisiert).543 Das Programm wird auf Grundlage einer niederländischen Lizenz veranstaltet und in verschiedenen europäischen Ländern – neben den Niederlanden und Deutschland auch Schweden und Norwegen – ausgestrahlt. Im Mittelpunkt stehen „Extremsportarten“ wie Motorradsport, Surfen, Snowboarden und Mountainbiking. 537 538 539 540 541 542 543 Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 11. 08. 2006, S. 15, und Financial Times Deutschland vom 14./15./16. 07. 2006. Das Angebot T-Home ist zunächst nur regional begrenzt zu beziehen; Mitte Oktober teilte die Deutsche Telekom AG mit, der Verkauf von T-Home habe zum 17. 10. 2006 begonnen; eine „deutlich vierstellige Zahl“ von Kunden bezögen VDSL; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 14./15./16. 10. 2006 und Potsdamer Neueste Nachrichten vom 18. 10. 2006. Zu T-Home siehe auch Kapitel II 2.1.5.2. Handelsblatt vom 20./21.22.10.2006: Bis Jahresende soll VDSL 6 Mio. Haushalte erreichen; bislang nur in 10 Städten (rd. 3 Mio. Haushalte) empfangbar. Dazu und zur Rechtevergabe an die Deutsche Telekom AG s. u. Kapitel II 2.3.2.1. Vgl. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere, Az.: KEK 348, 350 und 359, und Pressemitteilung der KEK 16/2006. Minderheitsbeteiligungen hielten drei Gläubigerbanken und die Geschäftsführer Dr. Kofler, Börnicke und Seger; vgl. Beschluss der KEK i. S. Premiere vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 166. Vgl. Beschluss der KEK vom 26. 10. 2005 i. S. Premiere, Az.: KEK 271. Vgl. Beschlüsse i. S. Premiere, Az.: KEK 307 und 348/350/359, sowie das Prüfverfahren Az.: KEK 378. Angaben unter www.ish.de/digitaltv/komplett/sports.html und für die anderen Plattformen vgl. Kapitel II 2.2.1.1.1, Tabelle II – 83. 1. Bundesliga Fußball DFL Originäre Rechteinhaber 2003/2004 2004/2005 bis 2005/2006 Infront Eigenvermarktung 2006/2007 bis 2008/2009 2002/2003 Zeitraum KirchSport AG Rechtevermarkter Erstsenderechte und Zweitverwertung Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und Zweitverwertung Zweitverwertung Online-Verwertung (IPTV) ARD DSF ZDF Deutsche Telekom Zweitverwertung ZDF Live-Rechte im Pay-TV (Unity Media) Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und Zweitverwertung DSF arena (Unity Media) Erstsenderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweitverwertung ARD Zweitverwertung ZDF Erstsenderechte (alle Spiele live) und Zusammenfassungen im Pay-TV Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und Zweitverwertung DSF Premiere Erstsenderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweitverwertung ARD Zweit- und Drittverwertung ARD/ZDF, DSF Erstsenderechte (alle Spiele live) und Zusammenfassungen im Pay-TV Erstsenderechte Sat.1 Premiere Erstsenderechte (Liveübertragung bis auf 2 Spiele nur im Pay-TV) Premiere ausstrahlende Rechteart Sender Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen Veranstaltung Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 275 ➝ UEFA UEFA/teilnehmende Vereine (ab 2006/2007: UEFA) UEFA-Cup 2003 bis 2006 T. E. A. M. (bis 2012) 2006 bis 2009 1998 bis 2002 Erstsenderechte (live, 13 Partien) eine Live-Übertragung pro Spieltag (13 Partien) und Highlights weiterer Spiele, von der Rechteinhaberin Premiere produziert und bei DSF ausgestrahlt Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Erstsenderechte im Pay-TV Premiere/DSF Erst- und Zweitverwertung (39 Live-Spiele und Highlights) Sat.1 Premiere Erstsenderechte im Pay-TV (live) Erstsenderechte (live) RTL Premiere Erstsenderechte im Pay-TV (alle Spiele live) Premiere Premiere 2006/2007 bis 2009 Erstsenderechte-Paket (insbesondere Spiele mit deutscher Beteiligung, keine Endspiele) Erstsenderechte (live) DSF 2005/2006 bis 2007/2008 Erstsenderechte (Live-Spiele mit deutscher Beteiligung) Erstsenderechte Erstsenderechte (live) 2006/2007 und ProSieben 2008/2009 (Sender noch unklar) ARD/ZDF RTL ARD/ZDF Erstsenderechte (7–8 Spiele pro Saison live sowie Zusammenfassungen der sonstigen Spiele) Live-Rechte an Montagsspielen; Erstsenderechte Freitags- und Sonntagsspiele DSF ARD/ZDF Live-Rechte im Pay-TV (bis auf Montagsspiele) Erstsenderechte (1 Spiel live) und Zweitverwertung DSF arena (Unity Media) Erstsenderechte im Pay-TV Premiere ausstrahlende Rechteart Sender 2002/2003 bis 2004/2005 2002 bis 2009 bis 2009 T. E. A. M. SportA SportA 2006/2007 bis 2008/2009 2004/2005 bis 2005/2006 Zeitraum Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen UEFA Sportfive DFB (Auswärtsspiele: jew. Gastgeber) Nationalelf Heimspiele Champions League T. E. A. M. DFB DFB-Pokal Eigenvermarktung DFL 2. Bundesliga Rechtevermarkter Fußball Originäre Rechteinhaber Veranstaltung ➝ Sportart 276 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ FIVB FIBA WM NBA (USA) FIBA EM 2010 Eigenvermarktung Sportfive Sportfive Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (alle Spiele mit deutscher Beteiligung live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (alle Spiele mit deutscher Beteiligung live) Erstsenderechte Erstsenderechte (65 Spiele pro Jahr live) Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit RTL Premiere DSF 2006 2006 ARD DSF 2005 bis 2007 2002 ARD/ZDF Premiere Erstsenderechte (46 Spiele live, zeitversetzte Berichterstattungsrechte für alle 64 Spiele) ARD/ZDF Erstsenderechte (maximal 8 Spiele ohne Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft live); Zweitverwertung RTL Erstsenderechte im Pay-TV (64 Spiele live, 18 exklusiv) Erstsenderechte (48 Spiele live) ARD/ZDF Premiere Erstsenderechte im Pay-TV (64 Spiele live, 8 exklusiv) Erstsenderechte (25 Spiele live, weniger als 50 % der 64 Spiele gezeigt) ARD/ZDF Premiere Erstsenderechte im Pay-TV (64 Spiele live, davon 39 exklusiv) Erstsenderechte (live) und Zweitverwertung Premiere noch nicht vergeben ARD/ZDF ausstrahlende Rechteart Sender 2003 2004/2005 bis 2006/2007 2006 Infront Eigenvermarktung 2002 2008 Sportfive KirchSport AG 2004 Zeitraum EBU Rechtevermarkter Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen Beachvolleyball DBB Bundesliga Herren FIFA WM Basketball UEFA EM Fußball Originäre Rechteinhaber Veranstaltung ➝ Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 277 ➝ verschiedene Vermarkter, z. B. Sportfive (Klitschko), Golden Boy Promotions (A. Schulz) einzelne Kämpfe von W. Klitschko, H. Maske, A. Schulz etc. European Handball Federation (EHF) Champions League Herren EHF DHB/HBL Bundesliga Herren Vier Majors, US PGA Tour und European Tour SportA SportA 2006 bis 2009 Erstsenderechte Erstsenderechte (Heimspiele der deutschen Mannschaft live) Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Eurosport NDR/ WDR 2004/2005 Erstsenderechte (Heimspiele der deutschen Mannschaft live) Erstsenderechte (teilweise live) ARD/ZDF Erstsenderechte (1 Spiel pro Woche live) ARD/ZDF Erstsenderechte (live) Erstsenderechte Live-Übertragung der Aufstiegsspiele der deutschen Mannschaft Live-Übertragung der Partien ohne deutsche Beteiligung Erstsenderechte Erstsenderechte Erstsenderechte DSF Premiere Premiere DSF DSF Premiere RTL DSF Erstsenderechte Erstsenderechte, darunter bis Ende 2005 maximal 5 Kämpfe der Klitschko-Brüder ARD ZDF Erstsenderechte Premiere ausstrahlende Rechteart Sender 2001 bis 2004 2004 bis 2006 2006 2006 WM B-Klasse Ryder Cup 2006 2006, 2008 bis 2009 2002 bis 2007 Zeitraum Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen Handball Golf Eigenvermarktung Eigenvermarktung Eigenvermarktung Rechtevermarkter WM A-Klasse DEL Sport Events Steinforth Veranstaltungen des SES-Boxstalls Bundesliga Universum Box-Promotion Kämpfe von Boxern aus dem Universum-Boxstall Eishockey Sauerland Event GmbH Kämpfe von Boxern aus dem Sauerland-Boxstall Boxen Originäre Rechteinhaber Veranstaltung ➝ Sportart 278 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ LVG IAAF Istaf Berlin Golden League Live FIA (SLEC) EAA EM Formel 1 (Grand Prix und WM) IAAF WM Eigenvermarktung (FOM) EBU Sportfive Zweitverwertung Zweitverwertung Tele 5 DSF 2004 bis 2005 Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Erstsenderechte (live) RTL 2003 bis 2007 Erstsenderechte im Pay-TV (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) rund 70 Spiele live und in Ausschnitten Live-Übertragung der Partien mit deutscher Beteiligung und Endspiele Live-Übertragung der Partien ohne deutsche Beteiligung alle Heim- und manche Auswärtsspiele der deutschen Mannschaft Premiere Premiere (außer: Finale Istaf Meeting Berlin beim ZDF) ZDF ARD/ZDF ARD/ZDF ARD und ZDF, DSF DSF DSF Eurosport (nur Spiele der deutschen Mannschaft) bis Ende 2007 2006 2005 2002 bis 2005 2001 bis 2005 2006 2006, 2008, 2010 2006, 2008, 2010 2006 bis 2009 ARD/ZDF und DSF Weiterlizenzierung durch ARD/ZDF von mindestens 15 Spielen live (Halbfinal- und Finalspiele, sofern deutsche Mannschaft ausgeschieden) DSF 2006 Erstsenderechte ARD/ZDF 2005 Erstsenderechte NDR/ WDR ausstrahlende Rechteart Sender 2003 Zeitraum Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen Motorsport Leichtathletik Bundesliga Herren IHF EM Damen Sportfive Sportfive IHF IHF Sportfive Rechtevermarkter International Handball Federation (IHF) IHF WM Herren Handball Originäre Rechteinhaber EM Herren Veranstaltung ➝ Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 279 ➝ IBU Biathlon Weltcups Champions League (Vereine) WM (Männer und Frauen) FFT Eigenvermarktung TWI SportA ÖSV/Infront IMG EBU/IMG (bis 2005, dann EBU/APF) SportA EBU EBU FOM Rechtevermarkter 2006 2006, 2007 bis 2009 bis 2007 2005 bis 2008 bis 2010 2004/2005 bis 2006/2007 bis 2009 1999 bis 2005 Erstsenderechte (live) für Deutschland, Österreich und die Schweiz Erstsenderechte (live) Spiele der deutschen Mannschaft und Finalspiele Erstsenderechte (live) nur Highlights Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Quelle: Die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Premiere arena DSF ARD/ZDF DSF Premiere ARD/ZDF ARD/ZDF RTL ARD/ZDF ARD/ZDF Eurosport umfassende zeitversetzte Berichterstattung Eurosport 2006 bis 2010 Erstsenderechte (live) Premiere 2002 Erstsenderechte (live); Sublizenzierung an Privatsender wird diskutiert Erstsenderechte ARD/ZDF Eurosport 2004 Erstsenderechte (live); Sublizenzierung an Privatsender wird diskutiert Erstsenderechte für Zusammenfassungen Erstsenderechte 2002 bis 2010 ARD/ZDF ARD/ZDF Premiere und RTL ausstrahlende Rechteart Sender 2000 bis 2012 2005 2005, 2006 Zeitraum Tabelle II – 108: Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen Volleyball Davis Cup French Open AELTC AELTC ÖSV FIS Weltcup (Österreich) Wimbledon Turnier DSV Skispringen (Vierschanzentournee) Tennis FIS Weltmeisterschaften Nordisch und Alpin Ski A. S. O. Tour de France IOC Winterspiele Radsport IOC Sommerspiele ASO Paris-Dakar Olympische Spiele GP2 series GP2 Motorsport Originäre Rechteinhaber Veranstaltung ➝ Sportart 280 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 281 2.2.1.3.2 Entwicklungen im Sportrechtehandel Kartellrechtlich wird in Abgrenzung zum Fictionrechte-Markt ein eigenständiger Markt für den Erwerb von TV-Sportübertragungsrechten angenommen.544 Als Anbieter treten gegenüber den nachfragenden Fernsehveranstaltern die originären Rechteinhaber auf. Dies sind neben einzelnen Sportlern die „Veranstalter“ der Sportereignisse – wozu neben den Heimvereinen nach verbreiteter Ansicht auch die mitorganisierenden Verbände und die Gastvereine zählen, oft zentral vertreten durch Verbände oder Ligen.545 Als Zwischenhändler werden zum Teil auf beiden Seiten Rechteagenturen tätig. Die EU-Kommission neigt zu einer engen Marktabgrenzung und unterteilt den Markt für den Erwerb von Übertragungsrechten an Fußballereignissen weiter in gesonderte Teilmärkte, je nach Regelmäßigkeit des Turniers sowie Übertragungsart (Pay-TV, Free-TV).546 Sie hat in ihren am 21. 09. 2005 veröffentlichten Ergebnissen der Untersuchung der Sportrechtelizenzierungspraxis im Mobilfunkbereich erneut ihre grundsätzliche Einstellung deutlich gemacht, die Einräumung exklusiver Rechte nur bei ausreichender Verfügbarkeit dieser Rechte zu akzeptieren, die vor allem durch ihre zeitliche und inhaltliche Begrenzung gewährleistet werden könne.547 Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des EuGH in Sachen EBU bestätigt: Die European Broadcasting Union (EBU) erwirbt für ihre Mitglieder, überwiegend öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Free-TV-Rechte an internationalen Sportereignissen zur Verwertung im Rahmen des Eurovisionssystems. Die EBU gilt trotz Bedeutungsverlusts noch immer als wichtige Sammeladresse für Rechteinhaber beliebter Sportereignisse. So erwarb sie bislang immer die Europarechte für die Olympischen Spiele. Auf Beschwerden mehrerer nicht der EBU angehöriger Fernsehveranstalter, u. a. des DSF, wurde die von der EU-Kommission erteilte Freistellungsgenehmigung für die Vermarktungspraxis der EBU vom Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) aufgehoben, da trotz der von der EBU vorgegebenen Unterlizenzierungsregelungen für Nichtmitglieder die Konkurrenzsender faktisch kaum Zugang zu den Eurovisionsrechten erhielten.548 Die EBU änderte daraufhin ihre Unterlizenzierungsregelungen.549 Ihre Berufung gegen das Urteil des EuG 544 545 546 547 548 549 Vgl. EU-Kommission, Entscheidung vom 02. 04. 2003, COMP./M.2876 – Newscorp/ Telepiù, Rz. 69. Vgl. Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 31 Rn. 8 ff., 11. Der BGH lässt die Frage der Veranstaltereigenschaft des Gastvereins und des Verbandes in seiner Entscheidung zur Zentralvermarktung von Fernsehrechten an Europapokalheimspielen offen, Urt. vom 11. 12. 1997 (KVR 7/96), Rn. 5.b. EU-Kommission, Entscheidung vom 19. 01. 2005 – Bundesliga – und UEFA-Champions-League-Entscheidung, vom 23. 07. 2003, COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte Cup, siehe Frey Fn. 13. Zum eigenständigen Markt der Fußballrechte gegenüber Rechten an anderen Sportereignissen; vgl. die Entscheidungen Canal+/RTL/Groupe Jean-Claude Darmond und NewsCorp/ Telepiù. Die EU-Kommission unterscheidet sodann zwischen einem Markt für den Erwerb exklusiver Rundfunkübertragungsrechte für jährlich stattfindende Fußballtourniere mit Teilnahme nationaler Teams (z. B. nationale Spitzenligen und -Cups, die UEFA Champions League und der UEFA Cup) und einem Markt für Übertragungsrechte für Fußballveranstaltungen mit teilnehmenden nationalen Mannschaften, die „nicht regelmäßig“ stattfinden („do not take place regularly“); sie dürfte damit, entsprechend ihrer Marktabgrenzung in der Entscheidung Canal+/RTL/GJCD, in größeren Zeitabständen stattfindende Turniere meinen, da sie beispielhaft Weltund Europameisterschaften nannte; vgl. EU-Kommission, Entscheidung Newscorp/ Telepiù (Fn. 23), Rz. 64 bis 66. Vgl. auch Torben Toft, Sport and Competition Law, Rede vom 23. 02. 2005, S. 4, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/comm/ competition/speeches/index_2005.html. Die sektorspezifische Untersuchung der EU-Kommission für den neuen Markt der Vermarktung von Sportrechten für mobile Inhalteplattformen diente einem ersten Überblick über mögliche Hindernisse für die Auswahl der Konsumenten, Innovationen und freien Wettbewerb; vgl. Concluding report on the Sector Inquiry into the provision of sports content over third generation mobile networks vom 21. 09. 2005, insbes, Rz. 38 und 57, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/ comm/competition/antitrust/sector_inquiries.html. Bis auf wenige Ausnahmen konnten die Nichtmitglieder in der Praxis keine Unterlizenzen für nicht genutzte Erstverwertungsrechte erwerben. Nur unter sehr engen Bedingungen erhielten sie Rechte für Zusammenfassungen der Wettbewerbe. Vgl. Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 08. 10. 2002 zu den Regeln der EBU über den Erwerb von Sportfernsehrechten, Az.: T-185/00; T-216/00; T-300/00, Entscheidungsgründe, Rz. 62, abgedruckt in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) 2002, S. 910 ff. (914). Die geltenden Unterlizenzierungsregelungen der EBU sind abrufbar unter: http://www.ebu.ch/en/legal/department/ leg_rules_sports_sublicensing_list.php?display=EN. 282 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten wurde vom EuGH am 27. 09. 2004 zurückgewiesen,550 der bestätigte, dass die EBU den Wettbewerb auf dem Markt der Sportübertragungsrechte missbräuchlich behindert hat. Vermarktung der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga Die wichtigste Entwicklung im Bereich der Sportrechte betraf die Zentralvermarktung der FußballBundesligarechte für die drei Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009 auf Grundlage von Verpflichtungserklärungen der DFL gegenüber der EU-Kommission. Hintergrund: Zentralvermarktung durch die DFL Medienrechte für Wettbewerbe des Spitzensports werden üblicherweise nicht gesondert von den teilnehmenden Vereinen, sondern zentral für den Gesamtwettbewerb von einem Verband oder einer Liga vergeben. Sowohl kartellrechtlich als auch sportpolitisch ist der koordinierte Rechteverkauf umstritten. Einerseits stellt er die Gesamtorganisation, einheitliche Vermarktung und Präsentation des Wettbewerbs sicher, der für die Bedeutung auch der Einzelspiele ausschlaggebend ist. Eine einheitliche Vermarktung kann das Markenprofil der Liga stärken; eine zentrale Anlaufstelle für die Rechteerwerber senkt Transaktionskosten. Auch bietet die Rechtevergabe im Paket finanzschwächeren Vereinen den Vorteil, mitvermarktet zu werden und aus einem zentralen „Topf“ Ausgleichszahlungen zu erhalten, und gewährleistet so eine gewisse Chancengleichheit als Voraussetzung für den Erhalt des Wettbewerbs als ganzen. Die zentrale Rechtevergabe verhindert andererseits die Konkurrenz der Vereine als Anbieter, wird für höhere Preise verantwortlich gemacht und reduziert tendenziell auch die Anzahl der mitbietenden Fernsehveranstalter auf wenige finanzstarke (im Zweifel konzerngebundene) Unternehmen. Andererseits könnte die Einzelvermarktung eine Konzentrationsentwicklung zugunsten der großen Vereine als Rechteanbieter und die Nichtübertragung der weniger attraktiven Partien zur Folge haben.551 Die Meinungsvielfalt gebietet den Zugang einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu möglichst vielen Sportereignissen – was für eine Zentralvermarktung eines Gesamtwettbewerbs sprechen mag, sofern sie mit einer Verpflichtung des Fernsehveranstalters zu seiner möglichst vollständigen Übertragung einhergeht. Andererseits erfordert Meinungsvielfalt eine Vielfalt der Informationsquellen; sie wird durch die bei der Zentralvermarktung typischerweise praktizierte Vergabe der (Erst-) Verwertungsrechte an einen Anbieter je Land auf Ausschließlichkeitsbasis eingeschränkt. m Die Verwertung der Medienrechte und sonstige Vermarktung der 1. und 2. Bundesliga552 führt seit 2002 die DFL zentral für den Ligaverband durch.553 Die Erlöse aus den Übertragungsrechten werden an die 36 Mitglieder des Ligaverbands (Erst- und Zweitliga-Lizenzvereine bzw. deren Kapitalgesellschaften) ausgeschüttet. Im Februar 2006 beschloss die DFL einen neuen Verteilungsschlüssel für die Fernsehgelder. Demnach berechnen sich die quartalsmäßig an die Vereine ausgezahlten Summen nach den Tabellenständen im Zeitraum der vergangenen drei Jahre und den Ergebnissen der jeweils laufenden Saison.554 Damit kam der Liga-Vorstand Forderungen der Spitzen- 550 551 552 553 554 Az.: C-470/02 P. Vgl. bereits Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 2.3.2.1, und Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 585, 589. Dazu gehören Sponsoring, Sonderwerbeformen sowie die Vermarktung von Ligalogo, Mannschaftsbildern, Erkennungsund Vereinsmelodien. Die DFL lässt zudem seit der Saison 2006/2007 selbst durch eine 100 %ige Tochtergesellschaft, die Sportcast GmbH, die Live-Bilder inklusive Bildregie („Basissignal“) herstellen; vgl. Funk Korrespondenz vom 30. 06. 2006. Vgl. Pressemitteilung vom 02. 02. 2006 unter www.fussball24.de. Im Einzelnen werden nach dem neuen Modell die Ergebnisse in der Saison 2006/07 mit dem Faktor 4 gewertet, die Leistungen aus der jeweils laufenden Spielzeit dreifach, aus der Vorsaison zweifach und aus dem Jahr 2003/04 einfach; die höchste Ausschüttung werde bei 27,3 Mio. €, die niedrigste mindestens bei 11,7 Mio. € liegen. Die Vereine der 1. Bundesliga erhalten insgesamt 78,5 % der Einnahmen, die Zweitligisten 21,5 %. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 283 vereine nach einer mehr leistungsbezogenen Erlösverteilung nach. Große Bundesligavereine fordern darüber hinaus bisweilen das Recht zur Einzelvermarktung und verweisen auf den großen Abstand ihrer Einnahmen aus der Vermarktung von Übertragungsrechten im Vergleich zu denen anderer europäischer Spitzenvereine.555 Die „Bundesliga-Entscheidung“ der EU-Kommission Historisch war die Zentralvermarktung von Sportrechten nach nationalem Recht unter den Voraussetzungen des § 31 GWB vom Kartellverbot ausgenommen;556 diese Vorschrift wurde mit der 7. GWB-Novelle 2005 ersatzlos gestrichen. Nach EG-Recht gilt dafür das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag (EG), von dem die EU-Kommission nach Art. 81 Abs. 3 EG einzelfallbezogene Freistellungen erteilen kann.557 1998 hatte die EU-Kommission befristet eine solche Freistellung für die Zentralvermarktung der Bundesligarechte erteilt. Auf erneuten Freistellungsantrag des DFB äußerte sie jedoch Bedenken gegen die zu restriktive Handhabung der Vermarktungsbedingungen und hielt daran in einer am 18. 06. 2004 veröffentlichten vorläufigen Beurteilung auch unter Berücksichtigung erster Änderungsvorschläge des DFB fest. Nachdem sich der Ligaverband zu weitergehenden Änderungen seines Vermarktungssystems bereit fand, erklärte die EU-Kommission am 19. 01. 2005 diese Verpflichtungszusagen bis zum 30. 06. 2009 für verbindlich. Demnach werden die medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga nach genauen Vorgaben verwertet; für einzelne Rechte erhalten die Vereine selbst die Möglichkeit der eigenständigen Verwertung. Das Vermarktungsmodell sieht insbesondere vor, dass558 – die Ligarechte im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens in mehreren Paketen angeboten werden und ungenutzte Rechte den Vereinen zur parallelen Verwertung zufallen;559 – die Laufzeit der Verwertungsverträge höchstens drei Spielzeiten beträgt; 555 556 557 558 559 So erzielte etwa der 1. FC Bayern München in der Saison 2005/2006 aus der Fernseh- und Hörfunkvermarktung zwischen dem 01. 07. 2005 und dem 30. 06. 2006 Erlöse von 16,5 Mio. € (Gesamtumsatz: 204,7 Mio. €), während z. B. Real Madrid im November 2006 den teuersten Fernsehvertrag aller Zeiten aushandelte, der ihr Einnahmen in Höhe von rund 114 Mio. € pro Saison zusagt; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 18./19. 11. 2006. Die Abweichung ergibt sich jedoch z. T. aus dem höheren Anteil der Pay-TV-Einnahmen in Spanien, daher ist der Vergleich insofern „schief“, als Sponsorenerlöse, die insbesondere von der frei empfangbaren Übertragung abhängen, nicht einberechnet sind (so beliefen sich die Einnahmen der Bayern im genannten Zeitraum aus Sponsorengeldern und Stadionerlösen auf 62,4 Mio. €). § 31 GWB („Sport“) wurde 1998 eingeführt als Reaktion auf die Untersagung der zentralen Vermarktung der TV-Rechte an den UEFA-Pokalheimspielen deutscher Ligavereine durch den DFB durch das Bundeskartellamt, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 11. 12. 1997 (WuW/E DE-R 17); vgl. Begründung des Bundesrats, zit. in Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 31, Rn. 1. Die Vorschrift lautet: „§ 1 findet keine Anwendung auf die zentrale Vermarktung von Rechten an der Fernsehübertragung satzungsgemäß durchgeführter sportlicher Wettbewerbe durch Sportverbände, die in Erfüllung ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung auch der Förderung des Jugend- und Amateursports verpflichtet sind und dieser Verpflichtung durch eine angemessene Teilhabe an den Einnahmen aus der zentralen Vermarktung dieser Fernsehrechte Rechnung tragen.“ Voraussetzung dafür ist, dass die Vereinbarungen „unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen“. Vgl. Verpflichtungszusagen, Anhang zur Entscheidung der Kommission vom 19. Januar 2005, DG COMP/C-2/37.214 – Gemeinsame Vermarktung der Medienrechte an der deutschen Bundesliga; dazu Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 585 ff., sowie Bernd Holznagel, Der Zugang zu Premium-Inhalten: Grenzen einer Exklusivvermarktung nach Europäischem Recht, Kommunikation und Recht 2005, S. 387, 392. Im Einzelnen: Pakete 1 und 2: Live-Übertragungen der 1. und 2. Bundesliga. Paket 3. Live-Übertragung mindestens zweier Begegnungen der 1. Bundesliga und Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV; Paket 4: Live-Spiele der 2. Bundesliga und Rechte zur zeitversetzten Highlight-Berichterstattung; Paket 5: Zweit- und Drittverwertungsrechte; Paket 6: Liveund zeitnahe Übertragungsrechte für beide Ligen im Internet; Paket 7: zeitversetzte Highlight-Berichterstattung im Internet; Paket 8: Mobilfunkrechte; Paket 9: Mobilfunkrechte (Ausschnitte), siehe Bundesliga-Entscheidung, a. a. O., Rz.: 25 ff., und Dieter Frey, ZUM 2005, S. 585, 588. 284 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten – jedem Verein zur Parallelverwertung bestimmte Verwertungsrechte an den Partien zustehen, an denen er mitgewirkt hat. Jeder Verein kann z. B. folgende Übertragungsrechte vermarkten: an seinen Heimspielen zur einmaligen Ausstrahlung im Free-TV nach Ablauf von 24 Stunden nach der Begegnung; zur Übertragung einer bis zu 30 Minuten langen Zusammenfassung seiner Spiele im Internet frühestens 1 ½ Stunden nach Spielende; zur Berichterstattung in Mobilfunknetzen. Die zur Eigenvermarktung überlassenen Rechte unterliegen allerdings zahlreichen inhaltlichen Vorgaben zum Schutz der Erwerber der zentral vergebenen Übertragungsrechte. So dürfen die Vereine keine Exklusivrechte vergeben, die Präsentation muss sich klar von derjenigen des Gesamtwettbewerbs unterscheiden, und es besteht ein Bündelungsverbot, d. h., ein Anbieter darf maximal zwei Spiele eines Spieltages auf seiner Plattform präsentieren; auch muss die Berichterstattung einen vereinsbezogenen Charakter haben.560 Auf Grundlage dieser verbindlichen Zusagen hat die EU-Kommission das Verfahren gemäß Art. 9 Abs. 2 Kartellverfahrensverordnung eingestellt. Damit ist die Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga im Ergebnis derzeit zulässig. Die Vergabe und Vermarktung der Bundesliga-Medienrechte Nach einem „Verhandlungspoker“ vor allem um die Pay-TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga für die drei Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009 gab die DFL am 21. Dezember 2005 das Ergebnis des Vergabeverfahrens bekannt.561 Sie vergab für diese Spielzeiten die Pay-TV-Rechte an den Fußballspielen der 1. und 2. Bundesliga (Liveberichte und Nachverwertung) nicht mehr an die Premiere AG, sondern an das vom Kabelnetzbetreiber Unity Media gegründete Unternehmen Arena,562 das mit einer Offerte von nach Pressemeldungen 240 Millionen Euro pro Saison das deutlich höhere Angebot abgegeben hatte.563 Arena erwarb das exklusive Recht, in diesem Zeitraum alle Spiele der Fußball-Bundesliga live zu übertragen, sowie zusätzlich später – ebenfalls anstelle von Premiere – die Übertragungsrechte für Sportsbars, Kneipen und Gaststätten.564 Arena und Premiere vereinbarten, hinsichtlich der Vermarktung von arena zu kooperieren.565 Die Zweitverwertungsrechte im Free-TV für die drei Spielzeiten blieben bei den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, deren Bundesligaberichterstattung weiterhin vor allem im Rahmen der Sendungen Sportschau (ARD) und Sportstudio (ZDF) stattfindet. Nach Brancheninformationen zahlt die ARD dafür rund 100 Millionen Euro pro Jahr,566 das ZDF ca. 20 Millionen Euro;567 dies bedeutet eine deutliche Steigerung gegenüber den zuletzt insgesamt gezahlten 65 Millionen Euro.568 Daneben hat n-tv die Nachberichterstattungsrechte zu je zwei Begegnungen pro Bundes560 561 562 563 564 565 566 567 568 Bundesliga-Entscheidung, Rz. 25 ff.; dazu Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 585, 589. Vgl. Pressemitteilung der DFL vom 21. 12. 2005, abrufbar unter www.bundesliga.de/intern/presse/31733.php. Zu Arena s. o. Kapitel II 2.2.1.3.1 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. Mai 2006. Der Aktienkurs der Premiere AG brach daraufhin vorübergehend um mehr als ein Drittel ein; vgl. Artikel vom 21. 02. 2006 Was wird aus Premiere? Kabelkonzern Unity kauft die BundesligaRechte, www.faz.net. Vgl. Frankfurter Rundschau Online vom 29. 06. 2006. S. o. Kapitel 2.2.1.3.1. Die Vermarktungskooperation zwischen Arena und Premiere zum Zweck der Verbreitung des ArenaAngebots im Versorgungsgebiet der Kabel Deutschland GmbH wwurde nach Pressemeldungen vom Bundeskartellamt überprüft; vgl. z. B. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 07. 2006. Die KEK sah keine Anhaltspunkte aufgrund dieser Kooperation für die Annahme eines medienkonzentrationsrechtlich relevanten Zurechnungstatbestands; vgl. Beschluss der KEK i. S. Arena, Az.: KEK 339. Vgl. Welt.de vom 28. 12. 2005 Vgl. Welt.de vom 22. 12. 2005 (und Pressemitteilung DFL s. o. zum Verteilerschlüssel). Zuvor hatte die ARD die Erstverwertungsrechte für die zeitnahe Zusammenfassung der sieben Samstags-Spiele sowie zwei Live-Übertragungen zum Preis von 55 Mio. Euro (andere Quellen sprachen von 45 Mio. Euro) je Saison. Die Rechte für die beiden Sonntagsspiele wurden vom DSF erworben; vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 1.2.3.1.m Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 285 liga-Spieltag sowie zum Freitagsspiel der Zweiten Liga erworben.569 Das DSF behält seine Senderechte für den Sonntag. Betandwin vermarktet die Auslandsrechte. Die Deutsche Telekom AG, die im Rahmen eines Triple-Play-Angebots über VDSL ein Fernsehangebot unter der Marke T-Home zu etablieren versucht, erwarb von der DFL die Live-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga per IPTV (Übertragung auf Grundlage des Internet Protocol), nach Pressemeldungen für ca. 50 Millionen Euro pro Saison.570 Die separate Vergabe der Internet-TV-Rechte beruht auf entsprechenden Verpflichtungszusagen gegenüber der EU-Kommission. Im Anschluss an den Rechteerwerb ergaben sich Meinungsverschiedenheiten über die Abgrenzung der Rechte für die unterschiedlichen Distributionskanäle.571 Die Deutsche Telekom AG gab gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner Premiere am 19. 05. 2006 eine Erklärung ab, wonach sie die Fußballübertragungen längerfristig auch per Kabel und Satellit auf die Fernsehschirme bringen könne.572 Ob ihre für IPTV erworbenen Rechte tatsächlich die Verbreitung über Satellit und Kabel einschließen, ist umstritten und wird von der DFL verneint, da die Decodierung des IPTV-Standards mit entsprechenden Set-Top-Boxen für normale Fernsehgeräte über Satellit und Kabel die an Arena exklusiv vergebenen Fernsehrechte aushöhlen könnte. Die DFL drohte der Deutsche Telekom AG mit Entzug der Internet-Rechte.573 Anfang Juni 2006 einigte sich die Deutsche Telekom AG mit der DFL dahingehend, bis auf Weiteres auf die IP-Übertragung über Kabel und Satellit zu verzichten.574 Im Gegenzug erwarb die Deutsche Telekom AG von der DFL auch die exklusiven Mobilfunkrechte zur Übertragung der Bundesliga in den Spielzeiten 2006 bis 2009.575 Eine Sublizenz für die Spieleübertragung per Handy verkaufte sie an ihr Konkurrenzunternehmen Vodafone; beide Unternehmen übertragen nun die Bundesligaspiele live in voller Länge sowie eine Spielekonferenz auf UMTS-fähigen Mobiltelefonen, wobei die Deutsche Telekom AG das von Premiere für das IPTV der Deutsche Telekom AG produzierte Programm zeigt, Vodafone dagegen das Programm von Arena.576 Beide Programm werden von der PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH, einem Tochterunternehmen der EM.TV AG, produziert (s. hierzu Kapitel 1.2.4.2). Zusätzlich erhielt die Deutsche Telekom AG eine Option auf die Namensrechte an der Bundesliga, die bei Ausübung dieser Option ab der Saison 2007/2008 „T-Com-Bundesliga“ hieße. Arena erklärte ihrerseits, auf jegliche IPTVAmbitionen, die aus ihren TV-Rechten hätten erwachsen können, zu verzichten.577 Eine öffentliche Debatte löste die Frage aus, ob die Deutsche Telekom AG für ihre Aktivitäten im Fernsehbereich eine rundfunkrechtliche Zulassung benötige; was im Hinblick auf das Gebot der Staatsferne problematisch wäre.578 Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 Vgl. Digitalmagazin.info, Nr. 156, vom 09. 06. 2006. Vgl. Frankfurter Allemeine Zeitung vom 18. 05. 2006. Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 590 f., sagte schon im Vorfeld der Rechtevergabe mangels klarer Abgrenzung der Nutzungsrechte erhebliche lizenzrechtliche Probleme voraus (siehe S. 591); demnach ist vor allem die Abgrenzung schwierig, ob die Übertragung hochwertiger Inhalte über DSL auf Basis des Internetprotokolls eine Fernseh- oder Internetnutzung darstellt; vgl. S. 593. Zitiert von Wolfgang Hess, Christine Jury-Fischer, Medienkartellrecht, AfP 2006, S. 333, 338. So Geschäftsführer Christian Seifert und Präsident Werner Hackmann im Handelsblatt vom 18. 05. 2006; Financial Times Deutschland vom 24. 04. 2006. Vgl. Pressemitteilung der DFL vom 07. 06. 2006, abrufbar unter www.bundesliga.de. Per VDSL kann das Telekom-Angebot allerdings über Set-Top-Boxen auch auf Fernsehgeräten empfangen werden. Vgl. Pressemitteilung der DFL vom 07. 06. 2006, abrufbar unter www.bundesliga.de. Vgl. Financial Times Deutschland vom 18. 09. 2006 (Fußball-Abo bei T-Mobile und Vodafone, je 7,50 € mtl.) Gegen diesen Kompromiss im Hinblick auf den Rechteumfang hat der Bundesverband Breitbandkommunikation vor dem Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt, weil kleinere TK-Anbieter dadurch gehindert seien, Sublizenzen von Arena im Bereich IPTV zu erwerben; vgl. Wolfgang Hess, Christine Fischer-Jury, Medienkartellrecht, AfP 2006, S. 333, 338. Vgl. auch Beschluss der KEK i. S. Arena vom 11. 04. 2006, Az.: KEK 330. So äußerte die KEK im April 2006 wegen des Staatsfernegebots Bedenken gegen eine geplante Beteiligung der Deutsche Telekom AG an dem bundesweiten Fernsehveranstalter Deluxe Television GmbH; vgl. Beschluss der KEK i. S. Deluxe Television, Az.: KEK 319/321, III 4; s. auch Beschluss vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere Az.: KEK 348/350/359, III 2.2.5.m 286 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten entschied nach Prüfung der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Deutsche Telekom AG und Premiere im Juli 2006, dass die Deutsche Telekom AG keine eigene Sendelizenz benötige, da ihre Partnerin Premiere als programmverantwortliche Veranstalterin des Bundesliga-Programms anzusehen sei.579 Die KEK hat dagegen in ihrem Beschluss vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere (Az.: KEK 348/350/359) Zweifel an der Veranstaltereigenschaft von Premiere für das Programm „Bundesliga auf Premiere powered by T-Com“ geäußert. So verfügt Premiere selbst nicht über die erforderlichen Programmrechte, sondern stellt das Programm auf Grundlage einer von der Deutsche Telekom AG eingeräumten Sublizenz her. Das Programm wird von Premiere im Rahmen des bei ihr abonnierbaren, auf Kabel und Satellit ausgestrahlten Programms nicht angeboten. Premiere vermittelt lediglich den Abschluss von „T-Home“-Verträgen mit der Deutsche Telekom AG, bei denen im Rahmen der Tarife „T-Home Complete Basic“ und „T-Home Complete Plus“ zusätzlich zu den Leistungen „Surfen“, „Entertainment on TV“ und „Telefonieren“ das Programm „Bundesliga auf Premiere powered by T-Com“ optional gegen ein zusätzliches Entgelt zugebucht werden kann. Der Interessent benötigt hierfür einen VDSL-Anschluss und einen Mediareceiver, die die Deutsche Telekom AG im Rahmen des T-Home-Vertrages bereitstellt. Auch das IPTV-Signal wird von der Deutsche Telekom AG ausgestrahlt. Im Ergebnis konnte in diesem Verfahren jedoch offen bleiben, ob Premiere oder die Deutsche Telekom AG Veranstalter des Programms ist, da sowohl Premiere als auch der Deutsche Telekom AG das Programm in jedem Fall zuzurechnen ist: Premiere aufgrund der vollständigen Programmzulieferung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV) und der Deutsche Telekom AG aufgrund der vertraglich vorgesehenen möglichen Einflussnahme auf die Programmgestaltung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV). Für die Einzelvermarktung durch die Vereine entsprechend den Verpflichtungszusagen des DFB hat der Ligaverband Richtlinien erarbeitet.580 Auf Grundlage der Einzelvermarktungsrechte erwächst der Fernsehberichterstattung Konkurrenz durch weitere Internet-Angebote: So plant der Internet-Fernsehanbieter Grid-TV, Begegnungen der 1. Fußball-Bundesliga auf Grundlage von Kooperationen mit den einzelnen Vereinen über IPTV als kostenpflichtige Einzelabruf-Angebote unmittelbar nach Spielende auf der Webseite des jeweiligen Vereins abrufbar zu machen. Eine erste Kooperationsvereinbarung hat Grid-TV mit dem Hamburger Sportverein (HSV) geschlossen; der HSV bietet dementsprechend seit der Saison 2006/2007 den Abruf der Spiele in voller Länge jeweils nach Spielende auf seiner Internetseite (www.hsv.de) an; sie sind dort im Rahmen des Informationsangebots „HSV Players Lounge“ zusammen mit Hintergrundberichten, Archivmaterial etc. im Monats- oder Jahresabonnement zu beziehen.581 Eine ähnliche Kooperation besteht seit der Spielzeit 2006/2007 zwischen dem 1. FC Bayern München und T-Com. Demnach können auf der Webseite des Vereins die Spiele von Bayern München im Dreimonatsabonnement jeweils vollständig unmittelbar nach dem Spielende abgerufen werden (die Partien können im Monatsoder Dreimonatsabonnement unter: www.fcbayern.t-com.de („fcb.tv“) bezogen werden). Ohne über entsprechende Nutzungsrechte zu verfügen, haben zeitweilig auch Nutzer der InternetVideobörse YouTube nicht nur eigene Filmaufnahmen, sondern in Ausschnitten auch BundesligaÜbertragungen u. a. von ARD, ZDF, Premiere und DSF ins Internet gestellt.582 579 580 581 582 Vgl. Pressemitteilung der DLM vom 13. 07. 2006, unter www.alm.de. Die DLM führte zugleich aus, dass die Deutsche Telekom AG künftig auf eine Expansion der eigenen Programmrechte tendenziell verzichten solle, da sonst ggf. eine eigene Sendelizenz benötigt werde; vgl. dazu Wolfgang Hess, Christine Jury-Fischer, Medienkartellrecht, AfP 2006, S. 339. Richtlinien zur individuellen Verwertung und Vermarktung medialer Rechte, unter: www.sportrechturteile.de/News/ news4939.html und Frey, ZUM 2005, S. 590. Dazu Funk Korrespondenz 40/2006 vom 06. 10. 2006, S. 13. Diese Fußball-Videos sollen durch den Betreiber von YouTube größtenteils wieder entfernt worden sein; vgl. Berliner Zeitung vom 27. 10. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 287 Das Gesamtvolumen der Ende 2005 von der DFL abgeschlossenen Bundesliga-Fernsehverträge beläuft sich auf 1,26 Milliarden Euro für drei Jahre (420 Millionen Euro pro Saison; in der Saison 2005/06 betrug das Volumen 300 Millionen Euro).583 Insgesamt sind damit die Preise für die Fernsehübertragungsrechte der Fußball-Bundesliga deutlich gestiegen. Für Radioübertragungen von Bundesligaspielen hat der BGH im November 2005 die erstinstanzliche Feststellung bestätigt, wonach Radioveranstalter zur Zahlung einer angemessenen Vergütung für den Zutritt zum Spiel und sonstige Leistungen der Veranstalter, die die Hörfunkberichterstattung aus dem Stadion ermöglichen, verpflichtet werden dürfen.584 Der private Radioveranstalter Radio Hamburg hatte (stellvertretend für ca. 70 Privatradios) die DFL, den Hamburger Sportverein (HSV) und den 1. FC St. Pauli verklagt und unter Hinweis auf eigene „Hörfunkrechte“ geltend gemacht, dass die Hörfunkberichterstattung aus dem Stadion unentgeltlich zu ermöglichen sei. Der BGH entschied, dass die DFL und die einzelnen Vereine auf Grundlage ihres Hausrechts ein angemessenes Entgelt verlangen können. Das Gericht wies aber unter Verweis auf die Informationsfunktion des Rundfunks darauf hin, dass die Zutrittsbedingungen nicht dazu führen dürften, die Sender bei der freien Gestaltung ihres Programms und der aktuellen unabhängigen Information ihrer Hörer zu behindern. Die ARD zahlt an die DFL für ihre Radioreportagen bereits seit der Saison 2002/2003 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Pauschale von rund fünf Millionen Euro pro Jahr.585 Die Vermarktung sonstiger Fußballübertragungsrechte Auf Antrag des Europäischen Fußballbundes (UEFA) vom 01. 02. 1999 hat die EU-Kommission am 23. 07. 2003 die Zentralvermarktung der Fernsehrechte an dem von der UEFA ausgerichteten Fußballwettbewerb Champions League von den Vorraussetzungen der Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53 Abs. 1 EWRA freigestellt.586 Grundlage ist der Entwurf einer neuen Zentralvermarktungsvereinbarung der UEFA ab der Spielzeit 2003/2004.587 Sie sieht die Verwertungsmöglichkeit aller Medienrechte an der Champions League (auch Radio, Internet, UMTS und sonstige Auswertung etwa durch DVD, VHS, CD-ROM etc.) und ihre Vermarktung in Einzelpaketen vor. Die Dauer der Rechteverträge wird auf höchstens drei Jahre begrenzt. Die einzelnen Fußballclubs dürfen parallel auf nicht-exklusiver Basis einzelne Medienrechte selbst vermarkten. Die EU-Kommission akzeptierte das geänderte Vermarktungsmodell und stellte es bis zum 30. 07. 2009 von den Vorraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EG frei. In der Begründung betont die Kommission den Vorteil einer zentralen Anlaufstelle zum Rechteerwerb gerade bei internationalen Wettbewerben.588 Das im Rahmen der Verpflichtungserklä- 583 584 585 586 587 588 Vgl. Pressemitteilung des DFB vom 02. 02. 2006 (zum neuen Verteilungsschlüssel) unter www.sport24.de und Welt.de vom 22. 12. 2005. Zur vorherigen Preisentwicklung vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II 2.3.2.2. Laut Coors steigen die Preise von ursprünglich 0,33 Mio. € in der Saison 1965/66 auf geschätzte 420 Mio. € für die Saisons 2006– 2009; vgl. Coors, Der Einfluss von Sportagenturen auf den Fernsehrechtemarkt unter Verweis auf eine Übersicht „TV-Gelder von 1965 bis heute“ auf http://www.spiegel.de. BGH, Urteil vom 08. 11. 2005 – „Hörfunkrechte“, Az.: KZR 37/03. Die ARD bezeichnet dies als Entgelt für technische Dienstleistungen der Stadionbetreiber; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 09. 11. 2005. Entscheidung der Kommission vom 23. 07. 2003, COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte an der UEFA Champions League, AblEG Nr. L 291 v. 8. 11. 2003, S. 25 ff.; vgl. dazu: Bernd Holznagel, Kommunikation und Recht 2005, S. 392. Zunächst hatte die Kommission in einer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 19. 07. 2002 die bisherige Praxis der UEFA, d. h. die exklusive Rechtevergabe an einen einzigen Anbieter je Territorium für mehrere Jahre ohne einen adäquaten Ausgleich durch Unterlizenzen an andere Veranstalter kritisiert. Abrufbar unter: http://www.uefa.com. Entscheidung der Kommission vom 23. 07. 2003, COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte an der UEFA Champions League, AblEG Nr. L 291 vom 08. 11. 2003, Rz. 144. 288 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten rungen entworfene Modell diente auch als Vorbild des Vermarktungsmodells für die BundesligaRechte.589 In Deutschland hat der Pay-TV-Veranstalter Premiere im August 2005 für die drei Jahre 2006 bis 2009 alle Live-TV-Rechte (Gesamtrechte Pay-TV und Free-TV) an der Champions League für rund 200 Millionen Euro erworben.590 Premiere hat mit dem DSF vereinbart, für diese Zeit unter der Marke „Champions TV“ pro Saison 13 Spiele der Champions League live im Free-TV in Kooperation mit dem DSF zu gestalten. Ende 2002 leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen den englischen Ligaverband FAPL wegen der gemeinsamen Vermarktung der Medienrechte für die erste englische Fußballliga (Premier League) ein.591 Sie bemängelte, dass von fast 400 Spielen der Premier League in der damals laufenden Saison lediglich ca. 100 Spiele live im Fernsehen übertragen wurden. Auch seien möglicherweise die Rechte für neue Medien und Technologien nur begrenzt erhältlich, was die Einführung der Mobilfunkgeräte der dritten Generation verzögern könne. Im Dezember 2003 legte die FAPL eine vorläufige Verpflichtungserklärung vor, wonach sie u. a. ab 2007 keinem Rundfunkunternehmen mehr ermöglichen werde, sämtliche Live-Übertragungsrechte-Pakete zu erwerben.592 Nach Durchführung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens forderte die Kommission die FAPL auf, ihre Zusagen präziser und detaillierter zu formulieren. Auf Grundlage der daraufhin im November 2005 vorgelegten Klarstellungen593 erklärte die Europäische Kommission die Verpflichtungszusagen des englischen Ligaverbands für rechtsverbindlich und stellte das Verfahren ein.594 Die Verpflichtungserklärungen, die bis zum 30. Juni 2013 gelten, sollen dafür sorgen, dass mehr Medienrechte auf den Markt kommen und die Verbraucher von einem intensiveren Wettbewerb unter den Medienunternehmen profitieren. Die Ausstrahlungsrechte im frei empfangbaren Fernsehen an der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erwarben ARD und ZDF auf Grundlage eines noch mit der KirchGruppe im Jahr 2001 vereinbarten Vorkaufsrechts. 48 der 64 Spiele der WM 2006 übertrugen die Öffentlich-Rechtlichen (ARD und ZDF jeweils 24), weitere 8 Spiele wurden von RTL aufgrund einer Sublizenz übertragen. Im Pay-TV zeigte Premiere alle 64 Spiele live. ARD und ZDF zahlten für den Rechteerwerb nach Presseangaben ca. 180 Millionen Euro, RTL und Premiere jeweils etwa 25 Millionen Euro. Die Ausstrahlungen von ARD und ZDF wurden nur über den Satelliten Astra digital übertragen, nicht dagegen über den Satelliten der Eutelsat S. A., da insoweit ausländische Pay-TV-Anbieter eine Rechtekollision geltend machten.595 Für den Hörfunk erwarb ein Verbund von 23 privaten Veranstaltern unter Ägide der RTL Group Übertragungsrechte. Die Mobilfunkrechte für die WM 2006 hielt T-Mobile. Infront hatte in Abstimmung mit der FIFA allen nichtkommerziellen Public-ViewingAnbietern die Übertragung gestattet. 589 590 591 592 593 594 595 Vgl. zum Umfang der Rechtepakete und zur Lizenzdauer im Einzelnen Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, S. 586, insbes. Fn. 11; dazu auch Torben Toft, Sport and Competition Law, Rede vom 23. 02. 2005, S. 6, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/comm/competition/speeches/index_2005.html. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 14. 02. 2006. Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. 12. 2002 (IP/02/1951). Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 16. 12. 2003 (IP/03/1748). Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17. 11. 2005 (IP/05/1441). Insgesamt werden von der FAPL mehr Rechte für Fernsehen, Mobilfunk und Internet zur Verfügung gestellt, und es wird gewährleistet, dass sie in einem offenen Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Die Rechte für Live-Übertragungen im Fernsehen werden in sechs kleineren Paketen vermarktet, von denen nicht mehr als fünf an den gleichen Käufer gehen dürfen. Der Freiraum der einzelnen Vereine zur Verwertung von Rechten, die von der FAPL nicht vermarktet oder vom Erwerber nicht genutzt werden, wurde vergrößert. Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 22. 03. 2006 (IP/06/356). Vgl. Der Spiegel 22/2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 289 Für die Übertragung der Fußball-WM 2010 in Südafrika im frei empfangbaren Fernsehen haben ARD und ZDF erneut den Zuschlag erhalten.596 Sie zahlen nach Brancheninformationen wiederum rund 180 Millionen Euro, diesmal für 46 der 64 Spiele.597 Die FIFA hat erstmals die Verträge unmittelbar mit den einzelnen Fernsehsendern der fünf großen europäischen FußballNationen abgeschlossen, statt wie bisher über die Vermarktungsgesellschaft Infront (die Sender der kleineren europäischen Länder werden über die EBU versorgt). Zusätzlich überträgt erneut Premiere alle Spiele im Pay-TV; sie hat die Übertragungsrechte für 18 Spiele (2006: 8 Spiele) exklusiv erworben.598 Die Vermarktungsgesellschaft Sportfive S. A. („Sportfive“) hat im Jahr 2005 das Recht zur Vermarktung der Fußball-EM 2008 für die UEFA erworben (nach Pressemeldungen für 600 Millionen Euro599) und damit erstmals die Vermarktungsorganisation der öffentlich-rechtlichen Veranstalter EBU abgelöst. Die Verhandlungen über die Weitergabe der Rechte zwischen Sportfive und den Sendern ARD, ZDF und RTL sind noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2006 unterbrach Sportfive das Ausschreibungsverfahren für Deutschland vorläufig, da es nach ihren Angaben vielen Sendern nicht möglich gewesen sei, in der gegebenen Frist Angebote abzugeben. Bieterkreise wurden dahingehend zitiert, es gebe nur ein einziges konkretes Angebot (von ARD und ZDF), das zudem weit unter der Summe liege, die Sportfive und die UEFA erzielen wollten.600 Die Sportrechteagenturen Rechteagenturen, die beim Handel mit Sportübertragungsrechten auf Seiten des Erwerbers und des Veräußerers als Zwischenhändler tätig werden können, bieten den Rechteinhabern vor allem die Dienstleistung der Gesamtvermarktung an, d. h. eine Verwertung der Medienrechte im Gesamtangebot mit der Verwertung anderer Vermarktungsrechte, z. B. von Merchandising-Rechten, sowie mit weiteren Dienstleistungen wie Einbeziehung von Sponsoren, Stadionwerbung, HospitalityProgrammen, Trikotsponsoring und Ticketing. Für Sportvereine hat die Einschaltung von Agenturen bei der Rechtevermarktung vor allem den Vorteil, dass sie über spezielle Netzwerke und ein besonderes Know-How bei der Gesamtvermarktung der diversen Medienrechte und sonstigen Vermarktungsrechte verfügen. Dem steht die Gefahr der Abhängigkeit der Vereine von den Vermarktern und der hohe Kostenfaktor gegenüber. Mittlerweile verzichten einige große Verbände und Vereine daher ganz auf die Dienstleistungen einer Agentur. Zum Beispiel führt die DFL für den DFB seit der Saison 2003/2004 die Vermarktung der Bundesliga selbst durch; die FIFA hat die Fernsehrechte für die Fußball-WM 2010 erstmals direkt an die Fernsehsender vergeben, und der Fußball-Bundesligist 1. FC Bayern vermarktet sämtliche Rechte in Eigenregie. Andere Vereine und Verbände haben nicht die erforderliche Infrastruktur, um (alle) Vermarktungsaufgaben selbst zu bewältigen.601 Aussagen zu Marktanteilen der Sportrechteagenturen sind mangels Homogenität und Transparenz dieses Marktes nicht möglich. 596 597 598 599 600 601 Vgl. epd medien Nr, 53 vom 09. 07. 2005. Vgl. Handelsblatt vom 01. 07. 2005. Vgl. Handelsblatt vom 01. 07. 2005 (demnach zum Preis von insgesamt ca. 50 Millionen Euro). Vgl. Die Welt vom 10. 07. 2006. Vgl. Financial Times Deutschland vom 10. 07. 2006. Demnach sind ARD und ZDF entschlossen, der Aufwärtsspirale der Preise in den letzten Jahren ein Ende zu setzen; die Privatsender halten sich mit Angeboten zurück, da die Refinanzierungsmöglichkeiten bei einer EM schlechter als bei einer WM seien. Dazu Corinna Coors, Der Einfluss von Sportagenturen auf den Fernsehrechtemarkt, AfP 2006, 216, 218. 290 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Sportfive Die Sportfive S. A. mit Hauptsitz in Paris ist nach eigenen Angaben Europas größter Sportrechtehändler.602 Das Unternehmen ging Ende 2001 aus einer Fusion des Vermarkters der RTL Group Ufa Sports (46,4 %), von Sport plus (Canal+ Group) und des französischen Sportvermarktungsunternehmens Groupe Jean-Claude Darmon hervor. Es verfügt über 20 Tochtergesellschaften in 13 Ländern (in Deutschland: die Sportfive GmbH, Hamburg). Kerngeschäftsfeld ist die Vermarktung von Fernseh- und Marketingrechten von über 30 Fußballverbänden und über 250 Vereinen; so vermarktet Sportfive exklusiv für die UEFA die Fernsehrechte an der Fußball-Europameisterschaft EURO 2008. Für Deutschland wurden die Rechte noch nicht weiterverkauft.603 Das Unternehmen vermarktet auch die Rechte für weitere Sportarten, insbesondere Boxen, Handball, Skispringen und Rugby, und handelt mit Testimonial- und Fernsehrechten einzelner Sportler (z. B. des Schwergewichtsboxers Wladimir Klitschko oder des Fußball-Nationalspielers Kevin Kuranyi). Sportfive verfolgt das Konzept der Gesamtvermarktung und setzt es mit Clubs der französischen Ligue 1 sowie acht Fußball-Bundesligisten, u. a. Hertha BSC, Borussia Dortmund und dem HSV, um, für die sie auch die Homepages gestaltet. Sportfive berät darüber hinaus beim Bau von Stadien und der Vermarktung von Stadion-Namensrechten und bietet weitere Beratungsdienstleistungen an. Der Umsatz des Unternehmens wird auf 500 Mio. Euro geschätzt. Sportfive übernahm im Oktober 2003 sämtliche Anteile an der Münchener Sportrechteagentur ISPR GmbH, ehemals ein Gemeinschaftsunternehmen der KirchGruppe mit dem Axel Springer Verlag, wobei der Kaufpreis nach Presseangaben bei ca. 5 Millionen Euro lag.604 Im Jahr 2004 erwarb das Private-Equity-Unternehmen Advent International den Mehrheitsanteil an Sportfive, laut Pressemeldungen zum Kaufpreis von 560 Mio. Euro.605 Daneben war weiterhin die RTL Group mit rund 25 % der Anteile an Sportfive beteiligt. Seither wurde das Portfolio an Sportrechten deutlich erweitert.606 Mitte Juli 2006 gaben die bisherigen Gesellschafter bekannt, ihre Beteiligungen an Sportfive zu veräußern.607 Die Anteile wurden nach Durchführung eines Bieterverfahrens für einen Kaufpreis von 865 Mio. Euro von dem französischen Medien- und Rüstungskonzern Lagardère erworben, der Sportfive nach Pressemeldungen unter der Marke „Lagardère Sports“ fortführen will; der Erwerb steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.608 Infront Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter der Vermarktungsfirma Infront Sports & Media AG („Infront“) mit Sitz in Zug/Schweiz ist der auch als Moderator für ARD und Premiere tätige Günter Netzer. Im Zuge der Insolvenz der Kirch Media GmbH & Co. KGaA war im Herbst 2002 die KirchSport AG an Infront verkauft worden, die neben zahlreichen anderen Sportrechten auch die Free-TV-Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga für die Saison 2003/2004 und für die Fußball-Weltmeisterschaften 2002 und 2006 übernahm (sowie eine Option gegenüber der DFL auf die Bundesliga-Rechte für das Ausland für die beiden folgenden Spielzeiten).609 Hauptgesellschafter sind Robert-Louis Dreyfus (ehemals Chef des Sportartikelherstellers Adidas) und Christian Jacobs (Jacobs AG); daneben ist der saudische Scheich Saleh Kamel beteiligt. 602 603 604 605 606 607 608 609 Alle Angaben unter: http://www.sportfive.de (Abruf vom 20. 11. 2006). S. o. Kapitel II 2.3.2.2. Vgl. Der Spiegel vom 13. 10. 2003. Vgl. Handelsblatt vom 03. 05. 2006. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26. 10. 2006. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. 07. 2006. Vgl. Pressemitteilung von Sportfive vom 20. 11. 2006, unter www.sportfive.de. Lagardère ist daneben u. a. an der Pressevertriebs- und Zeitschriftengruppe Hachette Filipacchi beteiligt; vgl. Financial Times Deutschland vom 20. 11. 2006. Vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 211. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 291 Für den Verkauf der weltweiten medialen Rechte an der Fußball-WM 2006 im Auftrag der FIFA erlöste Infront mehr als 1,7 Mrd. Euro.610 Infront vermarktet nicht mehr wie vormals die FußballWeltmeisterschaft (WM 2010) und die Fußball-Bundesliga. Sie vermarktet z. B. die Fernsehrechte am FIS World Cup 2002 bis 2006 für den österreichischen Skiverband, organisierte zusammen mit dem österreichischen Eishockeyverband die Weltmeisterschaft 2005 Wien/Innsbruck und betreibt die Gesamtvermarktung u. a. der WM-Tourniere für den Internationalen Eishockeyverband.611 Ihr Engagement im Skibereich verstärkte sie im Mai 2005 durch die Übernahme des österreichischen Sportvermarktungsunternehmens APF, das die Marketingrechte an den Skiweltmeisterschaften in den nordischen und alpinen Disziplinen hält; im Oktober 2006 gab Infront ferner die Übernahme des italienischen Sportrechtevermarkters Media Partners bekannt (noch unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigung). Media Partners ist nach Angaben von Infront eine der größen europäischen Sportvermarktungsunternehmen. Sie verfügt über die Rundfunkübertragungs- und die Mehrzahl der Vermarktungsrechte für den Alpinen Skiweltcup des Internationalen Skiverbands (FIS) und den Nordischen Skiweltcup des FIS sowie die FIS Snowboard und Freestyle WeltcupTurniere; Infront übernimmt ferner zahlreiche von Media Partners vermarktete Medienrechte von italienischen Fußballclubs der Ligen A und B.612 SportA Die 1995 von ARD und ZDF gegründete Sportrechte- und Marketing-Agentur SportA GmbH erwirbt und veräußert für ihre Gesellschafter Medienrechte an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen zur Verwertung im ersten Programm und in den dritten Programmen der ARD sowie im ZDF.613 Internationale Rechte etwa für die Olympischen Spiele erwerben ARD und ZDF dabei über das Sendernetzwerk EBU.614 Das breit gefächerte Rechteportfolio umfasst u. a. auch die Heimspiele der Fußball-Nationalmannschaft bis 2009, die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaften 2006 und 2010, den DFB-Vereinspokal, die Europa- und Weltmeisterschaften in der Leichtathletik und im Schwimmen, eine Vielzahl von Wintersportveranstaltungen, die Handball-Bundesliga sowie Rad- und Reitsportveranstaltungen.615 SportA betätigt sich auch im Bereich der Vermarktung von Sportübertragungen und Gesamtvermarktung von Sportereignissen für Vereine und Veranstalter. Unklar ist, ob ARD und ZDF langfristig ihren gemeinsamen Rechteeinkauf fortsetzen wollen; sie haben beim Rechteerwerb zuletzt z. T. unterschiedliche Strategien verfolgt.616 Sonstige Internationale Sportrechte- und Marketingagenturen mit Sitz in der Schweiz sind die AIM International AG617 und T. E. A. M. Erstere gehört zur AIM-Gruppe unter der Leitung von Dr. Herbert Kloiber, letztere befindet sich zu 80 % im Beteiligungsbesitz des Schweizer Filmrechtehändlers Highlight Communications AG und vermarktet u. a. die weltweiten Rechte an der UEFA Champions League. Die Highlight Communications AG hat eine Beteiligungsoption auf Erwerb der 8 %igen Beteiligung der Constant Ventures II Luxembourg S. A. an der EM.TV AG erworben, die sie bis zum 610 611 612 613 614 615 616 617 Vgl. Handelsblatt vom 03. 05. 2006. Vgl. die Angaben unter http://www.infrontsports.com. Vgl. Handelsblatt vom 21. 05. 2005 und Pressemitteilung von Infront vom 06. 10. 2006 unter www.infrontsports.com. Vgl. Angaben unter http://www.sporta.de. Vgl. die Liste der von der EBU unterlizenzierten Sportrechte unter www.sporta.de. Vgl. Angaben unter www.sporta.de. Ein Beispiel ist das früh signalisierte Interesse der ARD an den Bundesligarechten für 2003/2004, ein anderes die Selbstverpflichtung der ARD gegenüber dem DFB, für Radioreportagen der Bundesliga künftig ein Entgelt zu zahlen. Vgl. www.aim.ag. 292 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Agentur/Organisation Gesellschafter SportA, München ARD/ZDF European Broadcasting Union (EBU), Genf/Schweiz Erwerbs- und Verwertungsgemeinschaft für 74 aktive Mitglieder aus 54 Ländern und 47 assoziierte Mitglieder aus 26 anderen Ländern weltweit (Rundfunkveranstalter „in öffentlicher Verantwortung“, für Deutschland ARD und ZDF) Infront1), Zug/Schweiz Robert-Louis Dreyfus 32,5 % Christian Jacobs 32,5 % Overlook Management B. V. (Scheich Saleh Kamel) 20 % Management (darunter Günther Netzer und Oscar Frei) 10 % Martin Steinmeyer 5 % Sportfive, Hamburg Lagardère SCA T. E. A. M., Luzern/Schweiz Highlight Communications AG 80 % UEFA 20 % Aktionäre mit Anteilen von über 5 % an der Highlight Communications AG: Verwaltungsratspräsident Bernhard Burgener 7,4 % Andreas Fallscheer 6,2 % René Camenzind 5,3 % Schroder Investment Management Ltd. 5,01 % IMG International Management Group, Cleveland, Ohio/USA Forstmann Little & Co. APF Marketing Services, Wien/ Österreich Volker Schmid, Dr. Stefan Seykora 1) Handelsblatt vom 13./14. 12. 2002 Tabelle II – 109: Erwerbs- und Verwertungsorganisationen für Sportrechte Quelle: Unternehmensangaben 01. 10. 2007 ausüben kann; in diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass sie ab dem 01. 12. 2006 die Stimmrechte aus den Optionsaktien ausübt.618 Weitere international tätige Agenturen sind die amerikanischen Unternehmen International Management Group (IMG), die neben Infront und Sportfive als Vermarkter für deutsche Fußballbundesligisten tätig wird,619 und Octagon. 2.2.1.3.3 Fazit Im Fernsehbereich ist weiterhin keine Konzentration bei den Sportspartenprogrammen zu verzeichnen. Trotz gewisser Zuschauerrückgänge bei der Bundesliga-Berichterstattung im Free-TV aufgrund veränderter Sendezeiten unter den neuen Fernsehverträgen mit der DFL (zum Schutz von Arena) ist insgesamt keine „Abwanderung“ der Zuschauer ins Pay-TV zu verzeichnen, eher umgekehrt eine weiterhin starke Stellung der Sportberichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender.620m Das wichtigste Fernsehereignis im Berichtszeitraum war die Fußball-WM 2006 in Deutschland, deren Partien neue Zuschauerrekorde erzielten. Die wichtigste Entwicklung im Sportrechtebereich war die Entscheidung der EU-Kommission im Januar 2005, die Zentralvermarktung der FußballBundesligarechte auf der Grundlage verbindlicher Verpflichtungszusagen der DFL zu ihrem Vermarktungsmodell zu akzeptieren, und die anschließende Vergabe der Bundesliga-Rechte durch die 618 619 620 Vgl. Pressemitteilung der Highlight Communications AG vom 16. 11. 2006, unter www.highlight-communications.ch. Dieser Vorgang steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Genehmigung (Az.: KEK 376-1 und 389). Vgl. Angaben unter www.imgworld.com. Zu den teils dramatischen Zuschauerrückgängen vor allem für das DSF, das seine Zweitberichterstattung zu den Sonntagsspielen von 19:00 Uhr auf 22:00 Uhr verschieben musste; vgl. Die Welt vom 26. 10. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 293 DFL, die mit dem Zuschlag an den neuen Marktteilnehmer Arena zugleich die Marktsituation bei den Pay-TV-Sportprogrammveranstaltern grundlegend veränderte und für einen erneuten Preisanstieg in diesem Bereich sorgte. Die vertikale Konzentration zwischen Rechtehandel und Fernsehveranstaltung hat sich mit dem Ausscheiden von RTL bei Sportfive weiter gelockert. Demnach ist derzeit kein privater Fernsehveranstalter mehr gesellschaftsrechtlich mit einem Sportrechtevermarkter verbunden; es besteht lediglich über die Optionsvereinbarung und Ausübung von Stimmrechten eine Verbindung zwischen EM.TV (DSF) und der Highlight Communications AG. Abzuwarten bleibt, ob die Sportberichterstattung, wie erhofft, eine besondere Bedeutung für die Etablierung neuer Medienangebote (IPTV, Handy-TV) gewinnen wird. So versucht die Deutsche Telekom AG u. a. mit Hilfe der Bundesligaberichterstattung in Konkurrenz zum herkömmlichen Fernsehangebot ein IPTV-Angebot zu etablieren. Im Internet gibt es zunehmend Angebote zum Abruf von Sport-Liveübertragungen und -berichterstattung, vor allem von Fußballvereinen und -verbänden,621 die aber schon aufgrund der Rechtesituation keine Konkurrenz zum zentralen Angebot der Gesamtturniere darstellen werden. 2.2.1.4 Informationen und Nachrichtenmaterial Informationen tragen zur Bildung und Überprüfung von Meinungen bei und sind ein wesentlicher Bestandteil des klassischen Rundfunkauftrags.622 Die Konzentration privater Medienmacht kann jedoch potenziell die Informationsfreiheit gefährden. Um vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern, bedarf es ausreichender Vorkehrungen gegen Informationsmonopole. Monopole im Informationssektor eröffnen nicht nur Missbrauchsmöglichkeiten, sondern begünstigen auch die Verbreitung von „uniformen“ Informationen. Dagegen ist die Garantie der Rundfunkfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auf „plurale Informationsvermittlung gerichtet, weil medial vermittelte Information nicht lediglich Abbild der Wirklichkeit, sondern stets Ergebnis eines Auswahl-, Deutungsund Aufbereitungsprozesses ist, das nur durch konkurrierende Auswahl-, Deutungs- und Aufbereitungsmuster relativiert werden kann“.623 Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Erfordernis der Gewährleistung freier Informationstätigkeit und freien Informationszugangs wurde im Rundfunkstaatsvertrag in den Vorschriften zur Kurzberichterstattung und zur Übertragung von Großereignissen (§§ 5, 5 a RStV) umgesetzt. Inhaltliche Anforderungen an Berichterstattung und Informationssendungen werden in § 10 RStV gestellt. Die Bedeutung des Genres Information wird auch daran deutlich, dass § 8 Abs. 6 RStV ein Sponsoringverbot für Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen festlegt. Laut amtlicher Begründung zur entsprechenden Vorschrift im RStV 1991 soll bei diesen für die öffentliche Meinungsbildung besonders wichtigen Sendungen von vornherein der Eindruck vermieden werden, die Unabhängigkeit und Objektivität könnte durch den Sponsor beeinträchtigt werden. Gefahren für die Meinungsvielfalt können sich u. a. aus der vertikalen Integration von Nachrichtenagenturen und Fernsehsendern, der Monopolisierung von Senderechten an Nachrichtenereignissen und der Weiterverbreitung vorgefertigter Nachrichtenberichte durch eine Vielzahl von Medien (Syndikation) bzw. der koordinierten Verwertung von Nachrichtenbeiträgen innerhalb von Sendergruppierungen ergeben. Die Chance auf plurale Informationsvermittlung ist größer, wenn voneinander unabhängige Unternehmen in diesem Bereich tätig sind. 621 622 623 S. o. zu den Angeboten der Bundesliga-Vereine; auch die UEFA hat ein kostenpflichtiges Angebot zum Abruf von Liveübertragungen sämtlicher Spiele im Internet platziert; vgl. http://video.uefa.com, dazu: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03. 11. 2006, Vermarktet sich der europäische Fussball bald selbst? Vgl. BVerfGE 73, 118, 158; 97, 228, 257. BVerfGE 97, 228, 258. 294 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.1.4.1 Informations- und Nachrichtensendungen im bundesweiten Fernsehen Dem Fernsehen kommt als einer der Hauptquellen für Informationen über Ereignisse in der Politik und über öffentliche Angelegenheiten ein hohes gesellschaftlich relevantes Einflusspotential zu. Tabelle II – 110 zeigt die Nutzungsanteile der Medien als Informationsquelle im Tagesverlauf. Bildet man einen Durchschnittswert für die gesamte untersuchte Zeitspanne von 5 bis 23 Uhr, so wird das Fernsehen als häufigste Informationsquelle noch vor Hörfunk und Tageszeitungen genutzt.m Nach einer Studie des Instituts für empirische Medienforschung (IFEM), Köln, entfallen im Jahr 2005 von dem Gesamtumfang an Informationsangeboten von ARD, ZDF, RTL und Sat.1 60 % auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten und 40 % auf die Privatsender. Die ARD und ZDF bestreiten ihr Angebot fast zur Hälfte mit Informationssendungen.624 Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie der SWR Medienforschung zu Spartenangeboten und Spartennutzung im Fernsehen. Danach machten Informationsangebote im Jahr 2005 48 % des Gesamtangebots von ARD und ZDF aus, bei RTL und Sat.1 lag der Anteil von Informationsprogramm bei 22 %.625 Die Zuordnung von Programmen und Sendungen zur Sparte Information oder zur Sparte Unterhaltung bereitet oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Insbesondere bei Formaten wie DokuSoaps erscheint die Kategorisierung schwierig. Untersuchungen zum Informationsanteil von Fernsehprogrammen kommen so zu unterschiedlichen Ergebnissen (siehe Tabelle II – 111). Sowohl die 5–9 Uhr 9–12 Uhr 12–14 Uhr 14–17 Uhr 17–20 Uhr 20–23 Uhr durchschnittliche Nutzung (bezogen auf den untersuchten Zeitraum von 18 Stunden)626 Fernsehen Hörfunk Tageszeitung Internet alle vier Medien 8 7 15 21 60 71 35 34 29 26 10 2 32 15 8 5 7 2 2 7 7 10 11 11 78 63 60 62 88 86 29,9 23,0 12,8 7,7 73,8 Tabelle II – 110: Medien als Informationsquellen über aktuelles Geschehen im Tagesverlauf 2005 (Nutzung durch Personen ab 14 Jahren, in Prozent) Quelle: ARD/ZDF Langzeitstudie Massenkommunikation 2005, eigene Berechnungen Programm Informationssendungen (IFEM) ARD ZDF RTL Sat.1 ProSieben 41,7 48,4 23,9 16,8 29,9 Sendezeitanteile Fernsehpublizistik (ALM) (IFEM) 47,8 55,0 38,5 33,7 31,9 9,6 9,4 4,0 3,1 1,0 Nachrichten (ALM) 10,8 10,2 4,3 3,7 1,2 Tabelle II – 111: Anteil von Nachrichten- und Informationssendungen an der Sendezeit der Vollprogramme 2004 Quelle: ALM Programmbericht 2005 (Hans-Jürgen Weiß); Institut für empirische Medienforschung (IFEM), Udo Michael Krüger, Thomas Zapf-Schramm, Programmanalyse 2005, in: Media Perspektiven 4/2006 624 625 626 Vgl. Udo Michael Krüger und Thomas Zapf-Schramm, Sparten Sendungsformen und Inhalte im deutschen Fernsehangebot, in: Media Perspektiven 4/2006, S. 201 ff. Vgl. Maria Gerhards und Walter Klingler, Programmangebote und Spartennutzung im Fernsehen 2005, in: Media Perspektiven 11/2006, S. 572 ff. Dafür wurden die Prozentwerte je nach Stundenanzahl der Zeitspanne gewichtet und durch die Gesamtstundenzahl (18) geteilt. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 295 Untersuchung von Hans-Jürgen Weiß für den ALM Programmbericht als auch die Studie von Udo Michael Krüger und Thomas Zapf-Schramm, Instituts für empirische Medienforschung (IFEM), lassen jedoch erkennen, dass informierende Programmteile bei den privaten Vollprogrammen, gemessen an der Sendezeit, eine eher untergeordnete Rolle spielen. Dies verdeutlicht auch die nachfolgende Abbildung II – 29. Der Sendezeitanteil des als Fernsehpublizistik eingeordneten Programms hat sich zwar in dem abgebildeten Zeitraum weder bei den öffentlich-rechtlichen noch bei den privaten Sendern grundlegend verändert; jedoch ist insgesamt eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Besonders deutlich hat ProSieben den Informationsanteil im Programm gesteigert und übertrifft den in dieser Hinsicht bislang führenden Privatsender RTL. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten liegen weiterhin mit deutlichem Abstand vor den Privatsendern. Daten zur Nutzung der Informationsangebote zeigen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die wichtigste Informationsquelle für die Fernsehzuschauer darstellen: Rund zwei Drittel der Zeit, die die Zuschauer mit Informationssendungen verbringen, gehen auf Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender zurück (siehe Tabelle II – 112). Abbildung II – 29: Anteil von Informationsprogramm an der gesamten Sendezeit bei Vollprogrammen 1992–2005 in % Quelle: Udo Michael Krüger, Thomas Zapf-Schramm, Media Perspektiven, Basisdaten 2005 und Programmanalyse 2005, in: Media Perspektiven 4/2006 Sehdauer in Minuten 2004 2005 Anteil am Informationskonsum in % 2004 2005 Öffentlich-rechtliche Sender1) Private Sender2) 42 23 43 23 65 35 65 35 Informationskonsum gesamt 65 66 100 100 1) Das Erste, ZDF, 3sat, Dritte Programme 2) RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, VOX, kabel eins Tabelle II – 112: Zeitaufwand der Fernsehzuschauer für Informationssendungen (Mo.–So., Zuschauer ab 14 Jahren) Quelle: Camille Zubayr, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 125 ff. 296 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Neben den Nachrichten- und Informationsangeboten der Vollprogramme existieren aber auch verschiedene deutschsprachige Spartenprogramme mit dem Schwerpunkt Information (siehe Tabelle II – 113). Wie schon oben zur Codierung einzelner Sendungen festgestellt, ist die Einordnung als Informationsspartenprogramm nicht immer eindeutig. Aufgeführt werden daher zum Teil auch Programme, die auch dem Bereich „nichtfiktionale Unterhaltung“, „Factual Entertainment“ oder „Dokutainment“ o. ä. zugeordnet werden können (z. B. DMAX, Animal Planet). Tabelle II – 114 gibt einen Überblick über Reichweiten und Zuschaueranteile ausgewählter Nachrichtensendungen. Danach erreicht die „Tagesschau“ mit Abstand die meisten Zuschauer (2005: 9,76 Mio.). Die reichweitenstärkste Nachrichtensendung eines Privatsenders ist „RTL aktuell“ mit 3,77 Mio. Zuschauern im Jahr 2005. Im Bereich der Informationssendungen dominieren die öffentlich-rechtlichen Sender ebenfalls (siehe Tabelle II – 115). Unter den 20 reichweitenstärksten Informationssendungen ist im Jahr 2005 kein privater Sender vertreten. Erst auf den Plätzen 23 und 26 folgen RTL mit „Stern TV“ und Sat.1 mit „Akte 05“. Zunehmende Konkurrenz erwächst den Nachrichten- und Informationsangeboten im Fernsehen durch Video-News-Angebote im Internet, die Nachrichtenagenturen für Online-Auftritte von Zeitschriften und Zeitungen bereitstellen (z. B. Videos von Reuters auf der Website von Spiegel Online oder von AP bei bild.t-online). Inhaltlicher Schwerpunkt Sender (Haupt-)Gesellschafter Nachrichten n-tv RTL Group N24 ProSiebenSat.1 Media AG Euronews 20 öffentlich-rechtliche Sender (keine Beteiligung von ARD und ZDF) Bloomberg TV Bloomberg, Inc. Wirtschaft Dokumentation Sonstige Informationen (auch) auf Europa ausgerichtete internationale Informationsspartenprogramme (englischsprachig) Phoenix ARD/ZDF Animal Planet, Discovery Channel, Discovery Geschichte, DMAX Discovery Communications, Inc. The History Channel NBC Universal, Disney, Hearst Spiegel TV Digital SPIEGEL-Verlag terranova Groupe AB Planet High View Holding National Geographic Channel Gemeinschaftsunternehmen der National Geographic Television & Film, der FOX Entertainment Group und der National Broadcasting Company (NBC) Focus TV Gesundheit, Burda jobTV24 Dr. Rainer Zugehör Deutsches Wetterfernsehen ProSiebenSat.1 Media AG DW-TV (auch deutschsprachig) ARD BBC World BBC CNN International Time Warner CNBC Europe General Electric Sky News International News Corporation (Murdoch) Al Jazeera International Regierung von Katar und private Investoren France 24 France Télévision, TF1 Tabelle II – 113: Spartenprogramme mit Schwerpunkt Information Quelle: KEK Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 297 Zuschauer in Mio. Zuschaueranteile in % 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Öffentlich-rechtliche Programme 9,41 9,32 Tagesschau gesamt1) Mo.–So., 20:00 Uhr 5,13 4,86 Heute gesamt2) Mo.–So., 19:00 Uhr Heute-Journal 3,72 3,61 Mo.–So., 21:45 Uhr Tagesthemen 2,27 2,21 Mo.–So., 22:30 Uhr Private Programme RTL aktuell Mo.–So., 18:45 Uhr Sat.1 18:30 So.–Fr., 18:30 Uhr ProSieben Nachrichten Mo.–So., 20:00 Uhr 9,06 9,62 9,75 9,87 9,76 34,8 34,0 33,2 34,8 35,4 34,4 33,8 4,80 5,17 5,02 4,72 4,74 24,1 22,6 22,5 23,6 22,8 20,3 20,5 3,65 3,70 3,83 3,73 3,88 13,9 13,3 13,5 13,5 14,1 13,1 13,7 2,26 2,25 2,23 2,29 2,33 12,5 12,1 12,2 12,1 11,6 11,2 11,5 4,11 3,99 3,81 3,89 3,88 3,79 3,77 20,6 19,8 18,9 18,8 18,7 17,3 17,4 1,94 1,76 1,99 1,73 1,80 2,09 2,30 10,7 9,5 10,8 9,4 9,5 10,6 11,6 1,07 1,01 1,13 1,30 1,34 1,50 1,36 4,6 3,8 4,4 4,8 4,9 5,3 4,7 1) einschließlich sechs Dritte Programme, 3sat und ab 2000 Phoenix 2) einschließlich 3sat Tabelle II – 114: Durchschnittliche Reichweiten und Zuschaueranteile ausgewählter Fernsehnachrichten (Zuschauer ab 3 Jahren) Quelle: Wolfgang Darschin, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 4/2002, 3/2005 und 3/2006, dort angegebene Quelle: AGF/GfK; Der Kontakter (http://www.kontakter.de) Rang Sendung Programm Zuschauer in Mio. Zuschaueranteil in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Brennpunkt, 20:15 Uhr Sabine Christiansen Frontal 21 ZDF-Expedition ZDF Dokumentationen, Di. 20:15 Uhr ZDF-Reporter Plusminus Berlin Direkt Report Mainz Farbe bekennen Panorama Fakt ZDF Spezial, 19:25 Uhr Auslandsjournal Monitor ARD-Exklusiv Report München WISO Politbarometer Kontraste ARD ARD ZDF ZDF ZDF ZDF ARD ZDF ARD ARD ARD ARD ZDF ZDF ARD ARD ARD ZDF ZDF ARD 5,36 4,36 3,76 3,68 3,53 3,47 3,42 3,40 3,30 3,22 3,22 3,20 3,17 3,13 3,10 3,00 2,99 2,97 2,95 2,92 17,3 15,5 11,8 12,8 11,3 11,1 12,7 12,7 10,3 12,5 12,4 9,8 13,0 10,3 11,9 11,0 9,2 10,8 12,5 10,8 23 26 31 32 Stern TV Akte 05 Spiegel TV Wunderwelt Wissen RTL Sat.1 RTL ProSieben 2,72 2,42 1,96 1,88 14,8 11,8 9,0 7,2 Tabelle II – 115: Durchschnittliche Zuschaueranteile und Reichweiten von Informationssendungen nach der Größe ihres Publikums 2005 (Zuschauer ab 3 Jahren) Quelle: Camille Zubayr, Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, in: Media Perspektiven 3/2006, S. 125 ff., dort angegebene Quelle: AGF/GfK 298 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.1.4.2 Bezugsquellen für Informations- und Nachrichtenmaterial Als Bezugsquellen für Informationen und Nachrichtenmaterial kommen u. a. nationale und internationale Korrespondentennetze, Nachrichtenagenturen, Programmaustauschsysteme (z. B. Eurovision, ENEX), Kooperationen mit anderen Veranstaltern und der Fremdbezug kompletter Nachrichtensendungen von externen Anbietern (z. B. Produktion von Spiegel TV für VOX) in Betracht. Darüber hinaus stehen diverse weitere Informationsquellen wie Datenbanken, Bibliotheken, Archive, Internetangebote etc. zur Verfügung. Eine besonders wichtige Rolle für die tagesaktuelle Berichterstattung in den Medien spielen die Nachrichtenagenturen. Zu unterscheiden sind Universalagenturen (thematisch umfassende Nachrichtendienste), Spezialagenturen (auf Medientyp oder inhaltliche Sparte festgelegte Dienste) und kleinere Dienstleister bzw. Journalistenbüros. Universalagenturen, die deutsche Dienste anbieten, sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa), Associated Press (AP), Reuters, Agence France-Presse (AFP) und der Deutsche Depeschendienst (ddp). Regionale Dienste bieten dpa und ddp an. Spezialagenturen sind z. B. die Vereinigten Wirtschaftsdienste (vwd), der Sport-Informations-Dienst (sid),627 der Evangelische Pressedienst (epd) und die Katholische Nachrichtenagentur (KNA). Als Dienstleister im Bereich der Fernsehnachrichten treten u. a. die DFA Deutsche Fernsehnachrichten Agentur GmbH und die Spiegel TV GmbH auf. Der Markt für deutsche Nachrichtenagenturdienste gilt nach Brancheneinschätzungen mit fünf Universalnachrichtenagenturen als stark umkämpft. Marktführer in Deutschland ist die dpa.628 Sie erzielte im Jahr 2005 einen Umsatz von 94,7 Mio. Euro. Soweit Umsatzzahlen vorliegen, ist dpa damit mit Abstand führend vor den deutschen Diensten von AP und AFP (s. Tabelle II – 117).629m Angaben zu Marktanteilen der Nachrichtenagenturen im Hinblick auf die Belieferung von Fernsehveranstaltern liegen nicht vor. Für den Bereich der Tageszeitungen belegt dagegen eine aktuelle Studie des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)630 die Marktführerschaft der dpa: 95,7 % der Tageszeitungen631 beziehen den Basisdienst der dpa, an zweiter Stelle folgt AFP mit einem Marktanteil von 47,8 %. Damit deckt dpa 94 % der Gesamtauflage der Tageszeitungen ab (siehe Tabelle II – 116). Agentur 1993 1997 1999 2006 1993 1997 1999 2006 1. Quartal 2006 belieferte publizistische Einheiten belieferte publizistische Einheiten erreichte Verkaufsabsolut in Prozent auflage in % der Gesamtauflage dpa AFP AP Reuters ddp 139 27 93 53 14 133 29 90 56 20 132 31 92 52 24 132 66 65 46 42 Publizistische Einheiten gesamt 140 136 136 138 99,3 19,3 66,4 37,9 26,4 97,8 21,3 66,2 41,2 14,7 97,1 22,8 67,6 38,2 17,6 95,7 47,8 47,1 33,3 30,4 94,0 62,2 63,4 55,2 33,0 Tabelle II – 116: Marktanteile der Nachrichtenagenturen bei Tageszeitungen im Bereich der Basisdienste (BDZV) Quelle: BDZV Jahrbuch 2006, Stand: 31. 07. 2006 627 628 629 630 631 sid ist eine Tochtergesellschaft der AFP. Vgl. auch die Selbstdarstellung der dpa in der Pressemitteilung vom 19. 09. 2006. Vgl. Übersicht des Journalisten Peter Zschunke unter www.agenturjournalismus.de. Vgl. Christian Resing, Nachrichtenagenturen – Dienstleister für die Zeitungen, in: BDZV Jahrbuch 2006, S. 243 ff. Bezogen auf publizistische Einheiten, also Tageszeitungen die über einen eigenen Mantel verfügen; siehe hierzu Walter J. Schütz, Deutsche Tagespresse 2004, in: Media Perspektiven 5/2005, S. 205 ff. und 233 ff. 80 – epd KNA 100 vwd 260 75 600 19.400 70 – 200 791 130 3.700 61 2.120 Mitarbeiter Quelle: www.agenturjournalismus.de, Stand: 22. 12. 2005 Tabelle II – 117: Nachrichtenagenturen in Deutschland 60 120 sid Reuters (deutscher Dienst) 2.250 160 ddp Reuters 420 70 2.000 51 1.350 dpa AP (deutscher Dienst) AP AFP (deutscher Dienst) AFP Journalisten (fest) – – – – – – – 132 (nur Tageszeitungen) – 1.700 (nur USA) 76 650 Bezieher Print – – – – – – – – 5.000 (nur USA) 32 400 Bezieher Rundfunk 41,6 Mio. 6,6 Mio. – 5,32 Mrd. – – – 94 Mio. 25,0 Mio. 631,5 Mio. 5,85 Mio. 256 Mio bis zu 1.000 Meldungen 30.000 Wörter 350 Meldungen 600 Meldungen 40 Meldungen 50 Meldungen 350 Meldungen 600 Meldungen, 120.000 Wörter (nur Basisdienst) 250 Meldungen, 60.000 Wörter 20 Mio. Wörter 210 Meldungen (Werktage) 2 Mio. Wörter Jahresumsatz Meldungen (Euro) pro Tag (alle Sprachen) 7 (Inland) 4 – 30 27 (Inland) 115 16 (Inland) 242 11 (Inland) – Anzahl Büros – – – 97 – – – 93 – 70 – 165 Länder mit Korrespondenten – – – – – – – Deutsch, Englisch, Arabisch, Spanisch – Englisch, Deutsch, Niederländisch, Französisch, Spanisch – Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch Sprachen Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 299 300 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Die Marktführerschaft der dpa bestätigt eine weitere Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IWKöln) (siehe Tabelle II – 118).632 Dort liegt allerdings die Agentur AFP auf dem zweiten Platz vor AP. Die meisten Tageszeitungsverlage haben mehr als einen Nachrichtendienst abonniert. Nach der Untersuchung des BDZV haben 26 von 138 Tageszeitungen ausschließlich den Basisdienst von dpa abonniert. Insgesamt gesehen beziehen nur sechs Tageszeitungen (u. a. „Rheinische Post“, „Die Rheinpfalz“) den dpa-Basisdienst nicht. Als Komplementäragentur ist AP am stärksten vertreten. Die Hälfte der publizistischen Einheiten nutzen drei bis fünf Agenturen. Die Anzahl der publizistischen Einheiten, die Meldungen von nur einer Agentur beziehen, ist laut IWKöln gegenüber 2003 um 8 Tageszeitungsverlage angestiegen, was auf den Sparkurs der Verlage zurückzuführen sei. Auf der anderen Seite hat sich die Zahl der Zeitungen, die drei oder mehr Agenturdienste beziehen, erhöht (siehe Tabelle II – 119). Insbesondere das Internet hat als Nachrichtenquelle an Bedeutung gewonnen. Neben der Präsentation von Meldungen durch die einzelnen Medien (Zeitungen, Nachrichtensender etc.) und Agenturen gehören hierzu auch die Angebote von Suchmaschinen, die Nachrichtenmeldungen auswählen und den Internet-Nutzer zu diesen hinführen. Eine neuere Entwicklung ist die zunehmende Verbreitung von Inhalten, die die Internetnutzer selbst erstellen („User generated Content“). Diese werden in Form von Blogs (s. u. II 2.1.5.2), Videosequenzen und (Handy-)Fotos auf den Webseiten von Online Communities veröffentlicht. Sie werden aber zunehmend auch in Fernsehnachrichten, Zeitungen und Online-Angeboten von Medienunternehmen verwertet: So machten z. B. von Augenzeugen aufgenommene Videosequenzen des Tsunami Ende 2004 einen nicht unerheblichen Teil der Fernsehberichterstattung über diese Naturkatastrophe aus. Zum Teil Agentur belieferte publizistische Einheiten 2006 Veränderung gegenüber 2003 in Prozent dpa AP AFP Reuters ddp 132 68 65 59 50 + 1 –11 +27 + 4 – 5 95,7 49,2 47,1 42,8 36,2 Publizistische Einheiten gesamt 138 Tabelle II – 118: Marktanteile der Nachrichtenagenturen bei Tageszeitungen im Bereich der Basisdienste (IWKöln) Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Medienspiegel Nr. 10 vom 12. 10. 2006 Publizistische Einheiten mit dpa AFP AP BDZV Reuters ddp gesamt gesamt IWKöln Veränderung gegenüber 2003 einer Agentur zwei Agenturen drei Agenturen vier Agenturen fünf Agenturen 26 44 37 20 5 – 12 27 22 5 – 22 18 20 5 – 3 18 20 5 – 7 20 10 5 26 44 40 23 5 25 33 48 21 11 + 8 –13 + 5 + 4 0 132 66 65 46 42 138 138 gesamt Tabelle II – 119: Nachrichtenbezug von einer oder mehreren Agenturen Quelle: BDZV Jahrbuch 2006, Stand: 31. 07. 2006; Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Medienspiegel Nr. 10 vom 12. 10. 2006 632 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Medienspiegel Nr. 10 vom 12. 10. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 301 werden derartige Amateuraufnahmen von den Sendern bezahlt,633 zum Teil werden sie mittelbar über Nachrichtenagenturen bezogen, die ihrerseits Privatvideos aufkaufen. Die Einbeziehung der Nutzer als Nachrichtenquelle wird von zahlreichen Medienanbietern aktiv gefördert: Der Nachrichtensender N24 fordert Zuschauer auf, als „N24 Augenzeuge“ Fotos und Videos einzuschicken,634 RTL hat zum gleichen Zweck die Rubrik „RTL Handy Reporter“ zur Verwertung in der Nachrichtensendung „RTL aktuell“ eingerichtet.635 Weitere Beispiele sind das Online-Portal von CNN, wo die Nutzer unter www.cnn.com/exchange eigenes Material hochladen können („Is news happening in front of your eyes? Pull out your camera and I-Report it for CNN.“) sowie die „Bild“-Zeitung, die ihre Leser auffordert, als „Leser-Reporter“ Fotos einzuschicken und dafür eine Vergütung in Aussicht stellt.636 Auch Nachrichtenagenturen beziehen Bildmaterial von Privatleuten. Die Nachrichtenagentur Reuters ist nach Presseberichten kürzlich eine Kooperation mit dem Internet-Konzern Yahoo eingegangen, wonach Internetnutzer auf deren Internetseiten unter dem Schlagwort „You Witness“ Bild-Inhalte einstellen können, die Reuters seine Medienkunden weitervertreiben kann.637 Darüber hinaus unterstützt Reuters das internationale Blog-Projekt „Global Voices Online“.638 2.2.1.4.3 Vertikale Integration von Nachrichtenagenturen bzw. -dienstleistern Maßgebliche Beteiligungen von Fernsehveranstaltern an Universalagenturen, die für die tagesaktuelle Berichterstattung in den Medien eine wichtige Rolle spielen, bestehen seit Veräußerung der ddp durch die ProSiebenSat.1 Media AG an den Finanzinvestor Arques Industries nicht mehr. Eine Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse der Universalagenturen gibt Tabelle II – 120. Seltener als die Fälle der Rückwärtsintegration der Rundfunkveranstalter (und Verleger) in die Beschaffungsebene ist der umgekehrte Fall des Vordringens einer Agentur in den Bereich der Fernsehveranstaltung. Beispiele sind die Gründung des Fernsehsenders Bloomberg TV durch den gleichnamigen Wirtschaftsinformationsdienst sowie die Gründung des Senders Reuters Broadcast News durch die Reuters-Gruppe. Das geplante Programm Reuters Broadcast News soll schwerpunktmäßig über öffentliche Veranstaltungen und Großereignisse berichten.639 Agenturähnlich tritt die zum Medienkonzern Time Warner gehörige CNN-Gruppe auf. CNN versorgt nicht nur die eigene Sendergruppierung mit Nachrichtenmaterial, sondern macht anderen Veranstaltern ihr Nachrichtenmaterial zur Weiterverwertung zugänglich. Die Gruppe verfügt über 36 Korrespondentenbüros, von denen sich 26 außerhalb der USA befinden, und kann auf die Berichterstattung von 900 Partnersendern weltweit zurückgreifen.640 Ihre Beteiligungen im deutschen privaten Fernsehen hat CNN aufgegeben: Die 50 %ige Beteiligung an der Veranstalterin von n-tv wurde veräußert, das deutschsprachige Programmfenster CNN Deutschland eingestellt. In Deutschland empfangbar ist weiterhin das englischsprachige Programm CNN Europe. Gefahren für die Meinungsvielfalt bestünden, wenn Veranstaltern, die nicht mit Rechteinhabern von Informations- und Nachrichtenmaterial verflochten sind, der Zugang zu den Rechten erschwert oder durch Exklusivitätsvereinbarungen verwehrt würde. Derartige Tendenzen sind jedoch derzeit nicht erkennbar. Fernsehveranstalter können sich eines breiten Angebots an Agenturdiensten und einer Vielzahl möglicher Informationsquellen bedienen. Zudem ist der Markt für die 633 634 635 636 637 638 639 640 So gibt z. B. Thomas Pütsch, Sprecher von N24, in Die Welt vom 18. 01. 2005 an, Preise zwischen 100 und 5.000 Euro seien normal – je nachdem, wie gut und bedeutend die Aufnahme sei und was der Anbieter verlange. Siehe unter http://www.n24.de/tv/augenzeugen. Siehe unter http://www.rtl.de/news/rtl_aktuell.php. Für das bundesweite Erscheinen werden 500 Euro, für den Abdruck einer Regionalausgabe der „Bild“-Zeitung 100 Euro gezahlt. Vgl. Financial Times Deutschland vom 04. 12. 2006. Vgl. www.globalvoicesonline.org. Vgl. Beschluss der KEK i. S. Reuters Broadcast News vom 13. 06. 2006, Az.: KEK 334. Vgl. Nick Wrenn, International Managing Editor von CNN, in: epd medien vom 15. 10. 2005. 302 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Agentur Gesellschafter dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg Steht im Eigentum von rund 190 Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sowie öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkunternehmen. Es besteht eine vertragliche Regelung, wonach Gesellschafter nur bis zu 1,5 % der Anteile am Stammkapital halten dürfen, die Rundfunkgesellschaften insgesamt nur bis zu 25 %. AP Associated Press GmbH, Frankfurt am Main Associated Press, New York – Steht im Eigentum einer nicht profitorientierten Genossenschaft von 1.500 US-amerikanischen Tageszeitungsverlagen. AFP GmbH, Berlin Agence France-Presse, Paris – AFP wurde per Gesetz der Status einer „unabhängigen Organisation“ mit ziviler Rechtspersönlichkeit verliehen. Die Agentur hat nach eigener Darstellung einen „ähnlichen Rechtsstatus wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland“. Sie wird von einem Verwaltungsrat kontrolliert, dem neben dem Generaldirektor acht Vertreter der französischen Presse, drei Vertreter verschiedener Ministerien, zwei Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zwei Mitarbeitervertreter angehören. – Die Agentur verfügt über kein Gesellschaftskapital. Sie finanziert sich aus dem Verkauf der Nachrichtendienste und den Abonnementgebühren staatlicher Stellen. Der Bezug von Nachrichtendiensten durch den Staat ist in einer Konvention festgeschrieben. Der französische Staat trägt mit 40 % den größten Anteil zum Umsatz der AFP bei, an zweiter Stelle folgen die französischen Medien. Reuters AG, Frankfurt am Main Reuters Group plc., London – Börsennotierte Aktiengesellschaft; kein Unternehmen darf mehr als 15 % der Anteile erwerben; weitere Sicherung der Unabhängigkeit durch die mit Stimmrechten ausgestattete Reuters Founders Share Company Ltd.; die Direktoren dieser Gesellschaft sind den Reuters Trust Principles verpflichtet, die die Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit von Reuters verlangen. Größter Aktionär ist Fidelity Investments mit einem Anteil von 8,59 %, Invesco Perpetual hält 7,32 % und Schroder Investment Management 5,90 %; die restlichen Anteile (78,19 %) befinden sich in Streubesitz.641 ddp Deutscher Depeschendienst GmbH, Berlin Arques Industries AG, Starnberg – Management (21,8 %) – Streubesitz (78,2 %) Tabelle II – 120: Beteiligungsverhältnisse der Universalagenturen in Deutschland Quelle: Unternehmensangaben, Direction du développement de médias (www.ddm.gouv.fr), KEK Beschaffung von Informations- und Nachrichtenmaterial in besonderem Maße von verschiedenen Systemen der Kooperation und des gegenseitigen Programmaustausches geprägt. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen ist notwendig, um Ereignisse weltweit möglichst vollständig in der Berichterstattung abdecken zu können. Die Unterhaltung weltweiter eigener Korrespondentennetze ist für einen Veranstalter in der Regel zu kostspielig. Anders ist die Situation, wenn – wie im Fall von CNN – ein internationales Sendernetzwerk besteht. Für nur einen nationalen Markt würde sich die Unterhaltung einer solchen Struktur nicht rentieren. Zwar unterhalten die deutschen öffentlichrechtlichen Sender642 und in geringerem Umfang die privaten Sender eigene Korrespondentennetze oder -büros in und außerhalb Europas; auf Programmaustauschsysteme und bilaterale Kooperationen zwischen Veranstaltern kann dennoch nicht verzichtet werden. Unter dem Dach der EBU (European Broadcasting Union), der Rundfunkveranstalter „in öffentlichem Auftrag“ angehören, bildet die Eurovision den nach eigenen Angaben weltweit größten Verbund zum Austausch von Fernsehprogrammen und Nachrichtenbeiträgen. Zu den beteiligten Rundfunkanstalten, die den gemeinsamen Programmpool beliefern, zählen 74 aktive Mitglieder 641 642 Vgl. Beschluss der KEK i. S. Reuters Broadcast News vom 13. 06. 2006, Az.: KEK 334. Z. B. verfügen die ARD-Rundfunkanstalten über Auslandskorrespondenten an 30 Stützpunkten weltweit; vgl. ARD Jahrbuch 2005, S. 268 f. Das ZDF unterhält 16 Inlands- und 19 Auslandsstudios; vgl. www.zdf.de. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 303 Veranstalter Gesellschafter (Nachrichtenproduzent) beteiligt am Nachrichtenaustauschsystem sonstige ständige Kooperation/ ständiger Programmbezug n-tv – ENEX gemeinsame Nutzung von Synergien (z. B. Korrespondentennetz, administrativer und technischer Bereich) RTL – ENEX RTL II – ENEX VOX – – N24 – – Kooperation mit CNBC (internationales Sendernetzwerk für Wirtschaftsnachrichten) Sat.1 – – N24 fungiert als Nachrichtendienstleister für alle Sender der ProSiebenSat.1 Media AG ProSieben – – kabel eins – – NBC Europe NBC Universal (indirekt 100 %); – zum Konzern gehört auch das internationale Sendernetzwerk für Wirtschaftsnachrichten CNBC Bloomberg TV Bloomberg, Inc. (80 %) (Finanznachrichtendienst) Reuters Broadcast News Universalagentur Reuters Spiegel TV Digital Tochterunternehmen des Spiegel-Verlags – ARD/ZDF – Eurovision Euronews – Eurovision – Produktion von Magazinen für VOX Tabelle II – 121: Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Inhabern von Nachrichtenmaterial Quelle: Unternehmensangaben, KEK aus 54 Ländern Europas, Nordafrikas und dem Mittleren Osten sowie 44 assoziierte Mitglieder. Über den Nachrichtenpool werden jährlich mehr als 30.000 Kurzbeiträge (news items) angeboten. Aus Deutschland sind ARD und ZDF in der EBU vertreten. Die ARD verfügt nach eigenen Angaben mit rund 100 Korrespondenten an 30 Orten über das weltweit größte Berichterstattungsnetz für Hörfunk und Fernsehen. Der von der RTL Group (bzw. CLT-UFA) gegründeten Nachrichtenaustauschorganisation ENEX (European News Exchange) gehören 32 private Fernsehstationen u. a. in Europa, Japan und den USA an. Die Partner tauschten im Jahr 2005 mehr als 5.000 Nachrichtenbeiträge aus. Darüber hinaus sichern sich die Sender den Zugriff auf Nachrichtenbeiträge von internationalen Fernsehsendern durch bilaterale Kooperationsvereinbarungen. Neben diesem, je nach Nachrichtenlage erfolgendem Einsatz von Nachrichtenmaterial der Partnersender bestehen im bundesweiten Fernsehen ständige Zulieferbeziehungen und Formen der Zusammenarbeit. Die Tabelle II – 121 kann nur einen Ausschnitt dessen wiedergeben, da die Programmpolitik der Sender in diesem Bereich nicht transparent ist. Unabhängig von der Ermöglichung des Zugangs zu Nachrichten- und Informationsmaterial durch den Rechteinhaber kann die Meinungsvielfalt auch dadurch gefährdet werden, dass alle oder wesentliche Informationen aus einer einzigen Quelle stammen. Als ein solcher Fall kann die Nachrichtensituation während des Golfkriegs im Jahr 1991 angesehen werden, wo CNN über 304 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ein staatlich übertragenes Exklusivrecht für die US-amerikanische Militärberichterstattung verfügte.m Der Rückgriff auf eine einzige oder wenige Informationsquelle(n) dürfte, abhängig vom Nachrichtenereignis, bisweilen unvermeidbar sein.643 Die daraus resultierenden Gefahren für die Meinungsvielfalt sind dabei geringer, solange die Medien die Meldungen selbst redaktionell bearbeiten. Inwieweit private Fernsehsender in ihren Nachrichten- und Informationsprogrammen sende- oder sprechfertige Meldungen von Agenturen oder Dienstleistern verwenden, ist nicht transparent. Erkennbar ist dagegen die koordinierte Verwertung von Nachrichtenbeiträgen innerhalb von Sendergruppierungen. Innerhalb der Senderfamilie der ProSiebenSat.1 Media AG tritt der Sender N24 als zentraler Informationsdienstleister auf und beliefert Sat.1, ProSieben und kabel eins mit Nachrichten. Die einzelnen Sender haben keine eigenen Nachrichtenredaktionen mehr, sondern nur noch eigene Chefredaktionen bzw. Verantwortliche, die eine Auswahl aus dem gemeinsamen Nachrichtenpool treffen. Das eigene internationale und nationale Korrespondentennetz wurde weitgehend aufgelöst. Eine Untersuchung zu den Auswirkungen dieser Synergiestrategie auf die Nachrichtenvielfalt kommt zu dem Ergebnis, dass weniger als ein Drittel der Nachrichtenbeiträge, die von Sat.1, ProSieben, und kabel eins innerhalb des Untersuchungszeitraums ausgestrahlt wurde, exklusiv bei einem dieser Programme gezeigt wurden. Mehr als ein Drittel wurden in zwei und ebenfalls mehr als ein Drittel in allen drei Programmen gezeigt (siehe Tabelle II – 122).644 Seit dem Erwerb der Anteilsmehrheit an der Veranstalterin von n-tv im November 2001645 verfügt auch die RTL Group über einen eigenen Nachrichtensender. Seit dem Ausscheiden der CNN/ Time Warner Beteiligungs OHG als Gesellschafterin hält sie sämtliche Anteile an der Veranstalterin.646 Die Übernahme wurde vom Bundeskartellamt unter dem Aspekt der Sanierungsfusion genehmigt.647 Das Bundeskartellamt stellte in seiner Entscheidung fest, dass durch den Zusammenschluss die im Fernsehwerbemarkt648 marktbeherrschenden Senderfamilien der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Media AG symmetrischer werden. Beide verfügen nach dem Zusammenschluss über einen alleinkontrollierten Nachrichtensender, wobei n-tv – wie bereits N24 bei der ProSiebenSat.1Überschneidung Sat.1 (127 Beiträge) ProSieben (64 Beiträge) kabel eins (52 Beiträge) gesamt (243 Beiträge) exklusive Ausstrahlung 46,5 9,4 15,4 30,0 Ausstrahlung in zwei Programmen Sat.1 und ProSieben Sat.1 und kabel eins ProSieben und kabel eins 29,1 22,8 6,3 – 48,4 35,9 – 12,5 30,8 – 15,4 15,4 34,6 21,4 6,6 6,6 Ausstrahlung in drei Programmen 24,4 42,2 53,8 35,4 gesamt 100 100 100 100 Tabelle II – 122: Überschneidungen der Nachrichtenbeiträge von Sat.1, ProSieben und kabel eins 2003 (identische/nicht identische Beiträge, in Prozent) Quelle: Bertil Schwotzer, ALM Jahrbuch 2005, S. 163 ff. 643 644 645 646 647 648 So verfügte z. B. im Fall des Tsunamis in Südostasien zunächst CNN über Bilder von Korrespondenten vor Ort. Vgl. Bertil Schwotzer, Nachrichtensynergie vs. Nachrichtenvielfalt, in. ALM Programmbericht 2005, S. 161 ff. Vgl. Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156. Vgl. Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 08. 05. 2006, Az.: KEK 309. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006, B 6-142-05. S. hierzu auch unter II 2.3. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 305 Gruppe – künftig enger in die RTL-Senderfamilie eingebunden werden könne. Dies könne sich durch die erwarteten Synergien günstig auf die Kostenstruktur von n-tv auswirken. Zitiert wird in der Entscheidung des Bundeskartellamts ein Auszug aus dem Protokoll der Aufsichtsratsitzung vom 14. 09. 2005, wo es heißt: „… die Kostenstruktur von N24 (ist) deutlich vorteilhafter als diejenige von n-tv: Während n-tv zu 100 % von externen Erlösen abhängig ist, benötigt N24 schätzungsweise nur 30 % externe Erlöse; die übrigen 70 % Erlöse generiert N24 von den Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe als Nachrichtenlieferant“. Aus einem Protokoll der Vorstandsitzung der Bertelsmann AG vom 22. 09. 2005 wird zitiert: „Der Erwerb … erlaube eine engere Kooperation mit RTL. Eine volle Integration könnte in 2008 … erfolgen.“ Der Erwerb wurde vom Bundeskartellamt letztlich genehmigt, da n-tv ohne den Zusammenschluss nicht existenzfähig sei und andere Erwerber nicht in Betracht kämen bzw. nicht vorhanden seien. Bei Sondierungsgesprächen mit Unternehmen, die noch nicht auf dem Fernsehwerbemarkt tätig sind, habe sich gezeigt, dass ein Nachrichtensender offensichtlich nur mit der Einbindung in eine Sendergruppe profitabel geführt werden könne. Die KEK hatte das Programm n-tv schon vor der Übernahme sämtlicher Anteile der RTL Group zugerechnet. Die wirtschaftlichen Aspekte hatte sie jedoch schon bei ihrer Entscheidung zum Mehrheitserwerb der RTL Group an n-tv in ihre Abwägung einbezogen. Dort hat die KEK festgestellt, dass ohne den Vollzug des Anteilserwerbs durch die RTL Group die Existenz des als Nachrichten-Spartensender besonders meinungsträchtigen Veranstalters gefährdet ist und dadurch für die Meinungsvielfalt eine noch größere Einbuße drohe, als dies durch die gemeinschaftliche Einbindung des Spartensenders bei zwei sonst miteinander konkurrierenden Medienkonzernen zu erwarten ist.649 2.2.1.4.4 Fazit Dem Fernsehen kommt als einer der Hauptinformationsquellen über aktuelle Ereignisse aus Politik und öffentlichem Leben in diesem gesellschaftlich relevanten Bereich ein hohes Beeinflussungspotenzial zu. Als Bezugsquellen für Informationen und Nachrichtenmaterial kommen u. a. nationale und internationale Korrespondentennetze, Nachrichtenagenturen, Programmaustauschsysteme und Kooperationen mit anderen in Betracht. Darüber hinaus stehen diverse weitere Informationsquellen wie Datenbanken, Bibliotheken, Archive, Internetangebote etc. zur Verfügung. Insbesondere das Internet hat als Nachrichtenquelle an Bedeutung gewonnen. Neben der Präsentation von Meldungen durch die einzelnen Medien (Zeitungen, Nachrichtensender etc.) und Agenturen gehören hierzu auch die Angebote von Suchmaschinen. Eine neuere Entwicklung ist die zunehmende Verbreitung von Inhalten, die die Internetnutzer selbst erstellen („User generated Content“). Sowohl die RTL Group als auch die ProSiebenSat.1 Media AG haben jeweils einen Nachrichtensender in ihre Sendergruppe integriert. Die Einbindung von Nachrichtensendern in eine Sendergruppe mag unter ökonomischen Gesichtspunkten vorteilhaft oder sogar geboten sein. Unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt birgt sie jedoch Risiken. Grundsätzlich besteht bei einer zentralen Belieferung von Sendern einer Sendergruppierung mit Nachrichtenmaterial oder auch einer gemeinsamen Nutzung von Informationsquellen die Gefahr einer Homogenisierung der Inhalte. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass dem Zuschauer ein breites Spektrum an alternativen Informationsquellen zur Verfügung steht. 649 Vgl. Beschluss der KEK i. S. n-tv vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156. 306 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.2 Zugangsrelevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay-TV 2.2.2.1 Fortschreitende Digitalisierung Die Digitalisierung des Fernsehens wurde in Deutschland zunächst vorrangig vom Pay-TV-Anbieter Premiere betrieben. Bis Ende 2000 war die Zahl der deutschen Digital-TV-Haushalte annähernd identisch mit der Zahl der Premiere-Abonnenten.650 Europaweit abonnierten nach Informationen des Satellitenbetreibers SES Astra noch Ende 2002 83 % der Empfänger von digitalem Satellitenempfang zugleich mindestens ein Pay-TV-Angebot. Die Pay-TV-Plattformanbieter haben ein großes Interesse an einer schnellen Digitalisierung aller Kundenhaushalte, weil sie die digitalen Übertragungskapazitäten effektiver nutzen und mit digitalen Angeboten zusätzliche Einnahmen erzielen können. Deshalb stellte etwa BSkyB den Haushalten die digitalen Decoder kostenlos zur Verfügung. Auch Premiere subventionierte die Digitalboxen seiner Kunden und förderte damit die Umstellungsbereitschaft. Im Jahr 2004 empfingen mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte mit digitalem Satellitenzugang ausschließlich Free-TV-Angebote. Die Zahl der Haushalte mit digitalem Satellitenempfang stieg in 2004 um 1,77 Mio. auf 4,51 Mio. Hauhalte, während nur etwa 175.000 Premiere-Abonnenten hinzukamen.651 Auch die Daten von SES Astra zeigen ein Anwachsen der Satellitenhaushalte, die per Satellit ausschließlich frei empfangbares Digitalfernsehen nutzen. Danach nutzten bereits Ende 2003 über 60 % der 3,2 Mio. Satellitenhaushalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz die digitale Empfangstechnologie nur zum Empfang unverschlüsselter Programme.652 Zudem wurden in den Jahren 2004 bis 2006 die wichtigsten Ballungszentren Deutschlands auf den digitalen terrestrischen Empfang – DVB-T – umgestellt. In den DVB-T-Kerngebieten, in denen die Signale in geschlossenen Gebäuden ohne Außen- oder Dachantenne empfangen werden können, gewinnt die Terrestrik sogar wieder an Attraktivität: Dort empfangen mittlerweile 12,8 % (2005: 10,4 %) der TV-Haushalte digitales terrestrisches Fernsehen, in Berlin-Brandenburg – hier wurde zuerst von analoger auf digitale Technik umgestellt – sogar 19,4 % (2005: 14,5 %) der TV-Haushalte.653 Im Kabelbereich wurde digitales Fernsehen bis Ende 2005 fast ausschließlich für Pay-TV-Angebote genutzt, weil die Free-TV-Programme der großen Sendergruppen nur analog verbreitet wurden. Seit Anfang 2006 bieten die großen Kabelnetzbetreiber digital verschlüsselte Free-TV-Programme aller Programmanbieter in Deutschland an, viele davon im Simulcast-Betrieb auch noch im analogen Kabel. Ende des Jahres 2006 verfügten nach Angaben der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) 31,6 % bzw. 10,7 Mio. TV-Haushalte (2005: 25,7 % bzw. 8,7 Mio. TVHH) der insgesamt 33,9 Mio. TV-Haushalte in Deutschland über ein digitales TV-Empfangsgerät.654 Der Satellit bleibt jedoch weiterhin Vorreiter des digitalen Fernsehens. Von allen deutschsprachigen Haushalten, die digitales Fernsehen empfangen, erhalten 62,8 % (2005: 66,8 %) die Signale über Satellit, 24,9 % (2005: 22,6 %) über Kabel und 17,2 % (2005: 18 %) mittels terrestrischer Sender.655 Betrachtet man den Digitalisierungsgrad der verschiedenen Empfangsebenen, so ergibt sich, dass bei der terrestri650 651 652 653 654 655 Das Programm von Premiere wird bereits seit dem 01. 03. 2003 ausschließlich digital ausgestrahlt. Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2005, S. 68 f. Vgl. Astra Reichweiten, März 2004. Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2006, S. 62. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 54 f. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 59. Der Gesamtwert von über 100 % ergibt sich daraus, dass die Untersuchung der GSDZ auch Zweit- und Drittgeräte mit einbezieht. Einige Haushalte werden danach mehreren Empfangswegen zugeordnet. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 307 schen Übertragung bereits jetzt der höchste Digitalisierungsgrad erreicht ist. 57,1 % (2005: 45,6 %) der TV-Haushalte, die ihr Programm terrestrisch empfangen, haben Zugang zu digitalem Fernsehen. Der Digitalisierungsgrad im Bereich Satellit liegt bei 47,2 % (2005: 38,8 %), der des Kabelfernsehens nur bei 15,2 % (2005: 9,7 %).656 Insgesamt wird der Anteil des digitalen Fernsehempfangs weiter zunehmen. Im terrestrischen Bereich wird hierbei neben dem flächenmäßigen Ausbau von DVB-T und der gesteigerten Nutzbarkeit von DVB-T durch Notebookbesitzer mittels mobiler DVB-T-Receiver in Form von USB-Sticks oder PCMCIA-Karten auch die Weiterentwicklung von DVB-H und DMB zum Empfang terrestrischer digitaler Signale über Mobiltelefone eine Rolle spielen. Nach Planungen der bisherigen Bundesregierung sollen ab 2010 alle Fernsehprogramme nur noch digital ausgestrahlt werden.657 2.2.2.2 Die Entwicklung von Pay-TV Die Pay-TV-Plattform Premiere hatte nach eigenen Angaben zum 30. 9. 2006 noch ca. 3,34 Mio. Abonnenten. Premiere hat damit weiterhin einen Marktanteil im deutschen Pay-TV-Markt von mehr als 80 %, und zwar sowohl bezogen auf den Umsatz als auch auf die Abonnentenzahlen.658 Mit dem Zuschlag der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga an den Konkurrenten Arena gibt es nun einen weiteren Pay-TV-Anbieter mit Premium-Inhalten. Er betreibt eine Satelliten-Plattform im Wettbewerb zu Premiere und verbreitet die Angebote auch über die zum Konzernverbund gehörenden Kabelnetze ish und iesy. Die übrigen Kabelkunden können das Arena-Angebot mangels Einigung zwischen Unity Media und Kabel Deutschland nur über Premiere beziehen, die an der Vermarktung mitverdient. Neben Arena und Premiere bieten auch die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, ish, iesy und PrimaCom Pay-TV-Angebote an. Dabei handelt es sich allerdings um sog. „basic“ Pay-TV-Programme, die keine Premium-Inhalte anbieten und häufig Programme ausstrahlen, die schon im Free-TV gezeigt wurden. 2.2.2.3 Zugangsrelevante Dienstleistungen für digitales Fernsehen Digitales Fernsehen erfordert im Unterschied zur analogen Verbreitungsform zusätzliche technische Dienstleistungen: Multiplexing auf der Sendeseite und Digital-Analog-Wandlung (-Konvertierung) auf der Empfangsseite. Beim digitalen Pay-TV kommen die Verschlüsselung, Zugangskontrolle (Conditional Access) und Abonnentenverwaltung (Subscriber Management System) hinzu. Die Pay-TV-Programme werden regelmäßig in verschiedenen Paketen angeboten, die vom Betreiber der Programmplattform zusammengestellt werden. Bei (Basis-) Navigatoren und elektronischen Programmführern (Electronic Programme Guide, EPG) handelt es sich um weitere Dienstleistungen der digitalen Plattformen. Sie sollen den Zuschauer bei der Auswahl und beim Auffinden der von ihm bevorzugten Programme unterstützen. Der elektronische Programmführer führt durch die Vielzahl der Programme. Diese Dienstleistungen werden unter dem Begriff der technischen Plattform zusammengefasst. Die Digitaltechnik hat neue, zumeist mit dem Pay-TV verbundene Dienstleistungsmärkte geschaffen. Bislang mussten die Pay-TV-Anbieter all diese Dienstleistungen selbst anbieten (vertikale Integration), weil sie am Markt nicht bezogen werden konnten. Inzwischen gibt 656 657 658 Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 58. Die AGF/GfK-Fernsehforschung bildet im Rahmen ihres panelgestützten Erhebungssystems auch die digitale Fernsehnutzung ab. Demnach betrug Ende 2006 der Anteil des Digitalfernsehens an der Fernsehnutzungszeit der Zuschauer ab 3 Jahren 25,4 % (2005: 20,6 %; 2004: 16,2 %; 2003: 9,9 %) und der Marktanteil der digitalen TV-Nutzung an TV-Gesamt 17,6 % (2005: 14,2 %; 2004: 9,8 %; 2003: 6,1 %). Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), www.alm.de; Digitale Welt. Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 65. 308 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Abbildung II – 30: Das System der technischen und administrativen Dienstleistungen zur Veranstaltung von digitalem Pay-TV Quelle: KEK es solche Plattformangebote im Kabel und mit SES Astra/APS demnächst auch für Satellitenkunden. 2.2.2.4 Multiplexing Das Multiplexing des digitalen Signals fasst bei der DVB-Übertragungstechnik für digitale Fernsehsignale im MPEG-Standard659 mehrere Programme zu einem einheitlichen Transportdatenstrom (Transportpaket, Datencontainer oder Multiplexe) zusammen und ermöglicht die gemeinsame Versendung über die herkömmlichen Übertragungskanäle. Auf der Empfangsseite muss dieser Vorgang wieder rückgängig gemacht werden (Demultiplexierung), damit auf die Datenströme der einzelnen Programme und Dienste zugegriffen werden kann.660 Von der technischen Zusammenfassung beim Multiplexing lässt sich die Programmbündelung im Sinne der Gestaltung der Programm-Bouquets unterscheiden. Bei letzterer wird aus mehreren eigenen oder fremden digitalen Programminhalten oder -diensten ein Gesamtangebot oder Programmpaket zusammengestellt, das für einen Gesamtpreis angeboten und bei autorisierten Kunden gemeinsam freigeschaltet wird.661 659 660 661 MPEG = Moving Pictures Experts Group, eine Expertengruppe für Bewegtbildübertragungen; Entwicklung von internationalen Standards für das Datenreduktionsverfahren für digitale Videosignale und auch bei der Multiplexbildung. Dieses internationale Gremium hat verschiedene MPEG-Standards für das Datenreduktionsverfahren zur Übertragung von Bewegtbildern erarbeitet; vgl. dazu Ulrich Freyer, DVB – Digitales Fernsehen, Berlin 1997, S. 52 ff. Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), ALM-Themen, Digitaler Rundfunk (von Ulrich Freyer), http:// www.alm.de/index2.htm; auch Wolfgang Schulz, Wolfgang Seufert, Bernd Holznagel, Digitales Fernsehen, Regulierungskonzepte und -perspektiven, Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen, Bd. 31, Opladen 1999, S. 76 ff. Vgl. Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, Kommentar, § 53 RStV, 4. EL, Juli 2000, Rn. 23. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 309 Die Digitalisierung der Inhalte und das Multiplexing werden in einem Playout-Center durchgeführt. In der Regel stellen die Playout-Center die Programmpakete für die bundesweite Ausstrahlung (Up-Link) über Satellit zusammen. Für die Weiterverbreitung per Kabel werden diese digitalen Fernsehsignale in einer Kabelkopfstation empfangen. In der Regel werden die Satelliten-Transponder so belegt, dass für die Weiterleitung durch das digitalisierte Kabel nur eine Transmodulation der Signale, aber kein erneutes Multiplexing (Re-Multiplexing) erforderlich wird. Sollten allerdings zum Beispiel regionale Versionen von Programmen ins Kabel eingespeist werden, erfordert dies ein im Vergleich zur bloßen Weiterleitung kostenaufwendigeres Re-Multiplexing bzw. ein regionales Playout-Center. Dort können die über Satellit angelieferten Programmdaten mit regionalen TV-Angeboten wie beispielsweise den Regionalfenstern von Sat.1 oder RTL oder mit OnlineDiensten zu einer neuen Konfiguration zusammengeführt werden. Auch für DVB-T ist ein PlayoutCenter erforderlich, weil die digitale Kapazität eines terrestrischen Kanals geringer ist als diejenige eines Satellitentransponders oder Kabelkanals. Während über einen Satellitentransponder bis zu 10 digitale Programme verbreitet werden können, lassen sich über einen terrestrischen Kanal ca. 4 bis 6 digitale Programme verbreiten.662 Bei DVB-T besteht aber ggf. auch die Alternative, die Programme vom Sender über Leitungsnetze (z. B. Glasfasernetze) und Richtfunk an einen Betreiber für das Multiplexing heranzuführen. Welche Alternative jeweils gewählt wird, hängt von den jeweiligen Infrastrukturkosten ab, die insbesondere in ländlichen Regionen, die relativ viele Senderstandorte erfordern, und in städtischen Ballungsräumen, die mit relativ wenigen Senderstandorten auskommen, sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Praxis wird das Multiplexing von Unternehmen durchgeführt, die mit den größeren Sendergruppierungen oder den Netzbetreibern verbunden sind. Unabhängige Sender sind darauf angewiesen, Vereinbarungen mit den Multiplexern der großen Fernsehkonzerne oder mit den Netzbetreibern einzugehen. Der Betreiber der Astra-Satelliten, Société Européenne des Satellites (SES), Luxemburg, bietet Multiplexing für den Up-Link zu seinen Satelliten an. Dafür stellt er mehrere Astra-Transponder zur Verfügung, deren Belegung er möglichst nach einzelnen Regionen sortiert. Auch das ursprünglich über die Tochterfirma DPC Digital Playout Center GmbH von Premiere betriebene Digital Playout Center (DPC) wurde mittlerweile durch die SES Astra übernommen und firmiert nunmehr unter APS Astra Platform Services GmbH (APS Astra). Außer für Premiere übernimmt APS Astra die Funktion des Playout-Centers unter anderem auch für die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG, Home Shopping Europe HSE24, das Deutsche Sport Fernsehen DSF, Tele 5 und 9Live, deren Signale über Glasfaserleitungen angeliefert werden. Der Up-Link zu den Astra-Satelliten ist aber nicht nur vom betreibereigenen Astra-Sendezentrum aus möglich. So verfügen zum Beispiel die in Deutschland verbreiteten digitalen Programmplattformen von ARD Digital, ZDFvision, primatv663 und die regionalen Kabelplattformen der Kabel Deutschland GmbH über eigene Playout-Center. Die ARD betreibt für ihre Digitalplattform ein Playout-Center in Potsdam-Babelsberg. Für die Kabelverbreitung empfängt zur Zeit die Kabel Deutschland GmbH die über Satellit verbreiteten digitalen Signale im hessischen Usingen. Dort werden dem Signalstrom eigene Abonnentendaten beigefügt. Über den Satelliten Astra 3 (23,5 Grad Ost) strahlt dann Kabel Deutschland die Programme für die Kabelnetze aus. 662 663 D. h.: Entweder wird der die Programme heranführende Satellitentransponder mit nur 4 digitalen Programmen nicht voll ausgelastet, oder der mit ca. 10 Programmen ausgelastete, über einen Satellitentransponder verbreitete Datenstrom wird entbündelt, um danach ein Re-Multiplexing für die 4 Programme durchzuführen, die über DVB-T weiterverbreitet werden sollen. Zu PrimaCom vgl. Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung, B 7-168/01, S. 7 ff., 29. 310 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Der Multiplexer hat eine wichtige Funktion für den Zugang zum digitalen Fernsehen, weil die Programmanbieter auf seine Dienstleistungen angewiesen sind.664 Multiplexer, die sich auf die technische Aufbereitung und Bündelung der Signale beschränken, ohne gleichzeitig die Programme zu vermarkten, fallen nicht unter die Must-Carry-Verpflichtungen aus § 53 Abs. 1 RStV. Praktische Probleme haben sich daraus aber, soweit ersichtlich, nicht ergeben, weil die Zuordnung knapper Kapazitäten und der Zugang zu Verschlüsselungsplattformen reguliert ist und sich diese Regulierung auch auf den Zugang zu Multiplexen auswirkt. 2.2.2.5 Errichtung und Betrieb eines digitalen Zugangs- und Abrechnungssystems (Conditional-Access-(CA-)Systeme) Als technische Komponenten erfordert digitales Pay-TV ein spezielles System der Zugangskontrolle und eine Smart-Card-Infrastruktur zur Freischaltung. Als administrative Komponente ist eine Abonnentenverwaltung einschließlich eines Abrechnungssystems erforderlich. Das Zugangskontrollsystem setzt sich aus Verschlüsselungs- und Entschlüsselungsverfahren zusammen. Programmsignale werden von der Sendeseite mit Berechtigungsinformationen gebündelt und verschlüsselt. Die Übertragung der verschlüsselten Daten enthält zusammen mit dem Programmsignal Informationen über die Autorisierung der Pay-TV-Abonnenten. Auf der Empfangsseite werden dem Abonnenten Smart-Cards zur Verfügung gestellt. Solche Karten sind erforderlich, damit die verschlüsselten Autorisierungsdaten entschlüsselt werden können und die Entschlüsselungstechnik im Decoder die Programmsignale frei schalten kann.665 Pay-TV setzt eine Verschlüsselungstechnik voraus, die verlässlich sicherstellt, dass ausschließlich Berechtigte (die Abonnenten seines Pay-TV-Kanals) Zugang zu seinem Programmangebot haben.666 In Europa werden von Pay-TV-Plattformen zur Zeit die folgenden Verschlüsselungs- bzw. Conditional-Access-Systeme verwendet: – – – – – – – – – – – 664 665 666 Betacrypt (Irdeto) Irdeto 2 Mediaguard (Seca) Videoguard (NDS) Viaccess 2.3 bis 2.5 (France Télécom) Nagravision 1 und 2 (Kudelski) Power Key (Scientific Atlanta) Conax (Telenor) Cryptoworks (Philips) Griffin HD (High Definition Television) Schulz /Seufert/Holznagel stellen deshalb die Frage, ob Multiplexer durch spezielle Must-Carry-Regeln und andere Vorschriften gesetzlich verpflichtet werden sollten, bei der Verteilung der im Datencontainer verfügbaren Kapazitäten zumindest in einem bestimmten Umfang die Angebote Dritter zu berücksichtigen. Sie weisen darauf hin, dass in Großbritannien Multiplexlizenzen auch unter Vielfaltgesichtspunkten vergeben werden. So werden dort Lizenzauflagen in Form von Must-Carry-Pflichten zugunsten der Public-Service-Anbieter gemacht; vgl. Wolfgang Schulz, Wolfgang Seufert, Bernd Holznagel, Digitales Fernsehen, Regulierungskonzepte und -perspektiven, Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen, Bd. 31, Opladen 1999, S. 79 ff.; auch Bernd Holznagel, Weiterverbreitung und Zugangssicherung beim digitalen Fernsehen, in: MMR 8/2000, S. 480–486, hier: 484. Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), ALM-Themen, Digitaler Rundfunk (von Ulrich Freyer), http:// www.alm.de/index2.htm. Vgl. Jürgen Heinrich, Medienökonomie, Bd. 2, Hörfunk und Fernsehen, Opladen u. a. 1999, S. 71 f. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 311 Verschlüsselte Digitalplattformen Land Übertragungsweg Verschlüsselung (CI-Modul) KabelKiosk (Eutelsat) Deutschland Kabel Conax (Module Conax und Alphacrypt) kabelVision Deutschland Kabel Cryptoworks Premiere Deutschland, Österreich, Schweiz (über Teleclub) Satellit: Astra 19,2 Ost Nagravision/Kudelski (PremiereModul) Deutschland: Kabelnetze der Kabel Kabel: Zuführung Nagravision/Kudelski Deutschland GmbH über Astra 23,5 Ost tividi (ish) Deutschland, Regionen in Nordrhein-Westfalen und Hessen Kabel Nagravision/Kudelski Deutschland Satellit: Astra 19,2 Ost Cryptoworks primatv (PrimaCom) Deutschland: Gebiete in den Regionen Leipzig/Chemnitz/ Magdeburg, Mainz/Wiesbaden, Berlin/Brandenburg/MecklenburgVorpommern, Aachen/Osnabrück Kabel Cryptoworks/Philips Kabel Digital (Kabel Deutschland) Deutschland: Hamburg/Schleswig- Kabel: Zuführung Nagravision/Kudelski Holstein/Mecklenburg-Vorpomüber Astra 23,5 Ost mern, Niedersachsen/Bremen, Berlin/Brandenburg, Sachsen/ Sachsen-Anhalt/ Thüringen, Rheinland-Pfalz /Saarland, Bayern easy.tv Deutschland und Österreich Satellit: Astra 19,2 Ost Cryptoworks (Module Cryptoworks und Alphacrypt) Canal Satellite France Frankreich Satellit: Astra 19,2 Ost Mediaguard/Seca (AstoncryptModul) und Viaccess/France Telecom (Viaccess-Modul) TPS Frankreich Satellit: Hot Bird 13 Ost Viaccess/France Telecom (Viaccess-Modul) AB Sat Frankreich Satellit: Hot Bird 13 Ost Mediaguard/Seca (AstoncryptModul) und Viaccess/France Telecom (Viaccess-Modul) Nova Griechenland Satellit: Hot Bird 13 Ost Betacrypt/Irdeto (Module IrdetoEuro und Alphacrypt) Sky digital Großbritannien, Irland Satellit: Astra/ Eurobird 28,5 Ost Videoguard/NDS (kein CI-Modul erhältlich) Sky Italia Italien Satellit: Hot Bird 13 Ost Videoguard/NDS (kein CI-Modul erhältlich) Canal Digitaal Satelliet Niederlande (auch die öffentlichrechtlichen und privaten Sender sind verschlüsselt) Satellit: Astra 19,2 Ost Betacrypt/Irdeto (Module IrdetoEuro und Alphacrypt) und Mediaguard/Seca (Astoncrypt-Modul) ORF digital Österreich Satellit: Astra 19,2 Ost Nagravision/Kudelski und Cryptoworks (Module Cryptoworks und Alphacrypt) Cyfra+ Polen Satellit: Hot Bird 13 Ost Mediaguard/Seca (AstoncryptModul) Cyfrowy Polsat Polen Satellit: Hot Bird 13 Ost Nagravision/Kudelski (NagraModul des Pay-TV-Senders) TV Cabo Portugal Satellit: Hispasat 30 West Nagravision/Kudelski (NagraModul des Pay-TV-Senders) Canal Digital Scandinavien Schweden, Dänemark, Finland, Norwegen Satellit: Thor 2/3 Conax/ Telenor (Module Conax und Alphacrypt) Tabelle II – 123: Ausgewählte Verschlüsselungssysteme europäischer Digitalplattformen Quelle: Infosat, Digitalfernsehen, Transponder-Info, Digital-Sat-Tabellen, eigene Recherchen (Stand: Juli 2006) ➝ 312 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ Verschlüsselte Digitalplattformen Land Übertragungsweg Verschlüsselung (CI-Modul) SRG Schweiz Satellit: Hotbird 13 Ost Viaccess/France Telecom (Viaccess-Modul) Via Sat Skandinavien Satellit: Sirius 2/3 Videoguard/NDS (kein CI-Modul erhältlich) Digital+ Spanien Satellit: Hispasat 30 West und Astra 19,2 Ost Nagravision/Kudelski (Nagra-Modul des Pay-TV-Senders) und Mediaguard/Seca (Astoncrypt-Modul) Digiturk Türkei Satellit: TürkSat und Eutelsat Cryptoworks (Module Cryptoworks und Alphacrypt) UPC Direct Ungarn Satellit: Astra 19,2 Ost Cryptoworks (Module Cryptoworks und Alphacrypt) Tabelle II – 123: Ausgewählte Verschlüsselungssysteme europäischer Digitalplattformen Quelle: Infosat, Digitalfernsehen, Transponder-Info, Digital-Sat-Tabellen, eigene Recherchen (Stand: Juli 2006) Neben dem Multiplexing und der kompatiblen Decoderbasis ist das Conditional-Access-System das zentrale Element der Infrastruktur für den Zugang zum Pay-TV-Markt. Veranstalter von Pay-TVProgrammen müssen entweder ein eigenes Conditional-Access-System und einen damit kompatiblen Decoder selbst betreiben oder ein fremdes System nutzen. Folglich sind Conditional-AccessSysteme zentrale Bestandteile der Bedingungen, unter denen dritte Fernsehveranstalter Zugang zum Markt erlangen können. Bei der Prüfung vorherrschender Meinungsmacht können sie deshalb unbeschadet der Verhaltenspflichten nach § 53 RStV auch medienkonzentrationsrechtlich erheblich sein.667 Im Fall der vertikalen Integration der Programmplattform und der technischen Plattform verfügt ein Plattformbetreiber mit dem ihm gehörenden Conditional-Access-System über ein wichtiges Instrument, den Zugang zum Pay-TV zu kontrollieren. Andere Anbieter von Pay-TV-Programmen könnten auf die Nutzung seiner Systemtechnologie angewiesen sein, weil sie ihre Programme nur auf diesem Weg an eine ausreichende Anzahl von Haushalten vermarkten können. Deshalb ist die Pay-TV-Infrastruktur und das Conditional Access Gegenstand einer dichten Regulierung auf europäischer und nationaler Ebene. In ihren Beschlüssen aus den Jahren 1999 und 2000 kam die KEK zu dem Ergebnis, dass Premiere den Zugang zum digitalen Fernsehen kontrollieren konnte.668 Grund dafür war, dass Premiere im Zuge der Einführung der D-Box-Decoderbasis die verwendete Betacrypt-Verschlüsselungstechnologie als Standard bei der Zugangskontrolle im digitalen Fernsehen durchsetzen konnte. Dies war möglich, weil für die meisten Digitalhaushalte die digitalen Programme von Premiere der wesentliche Anreiz waren, einen Decoder anzuschaffen bzw. von Premiere zu mieten. Hinzu kam die Entscheidung der Deutsche Telekom AG, als Set-Top-Box die D-Box und als Verschlüsselung Betacrypt als Standards für ihre Breitbandkabelnetze einzusetzen. Andere Anbieter von Pay-TV-Programmen waren somit auf die Nutzung der Betacrypt-Technologie angewiesen, weil sie ihre Programme nur auf diesem Weg über Satellit oder Kabel auf der Premiereplattform platzieren und so die große Anzahl der Haushalte mit D-Box erreichen konnten.669 Lizenzen der 667 668 669 Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 08. 2000 i. S. Premiere, Az.: KEK 070, III 3.3.3., auch vom 26. 01. 1999 i. S. Premiere, Az.: KEK 026, II 6.2.1. Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 08. 2000 i. S. Premiere, Az.: KEK 070, III 3.3.3. Vgl. hierzu Beschluss der KEK vom 26. 01. 1999 i. S. Premiere, Az.: KEK 026, II 6.2.1. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 313 Betacrypt-Technologie vergab die Firma BetaResearch, die wie Premiere zur KirchGruppe gehörte.670 Am 30. Oktober 2003 hat Premiere das nicht mehr sichere Verschlüsselungssystem Betacrypt abgeschaltet. Mittlerweile nutzt Premiere das Verschlüsselungssystem Nagravision 2 der Schweizer Kudelski-Gruppe.671 Die Marktstellung von Premiere auf dem Pay-TV-Markt im Zusammenhang mit der ursprünglich ausschließlichen Verschlüsselung der Premiere-Programme durch die Betacrypt-Technologie hatte die Konsequenzen, – dass alternative Decoder-Technologien und Conditional-Access-Systeme nur erfolgreich am Markt eingeführt werden konnten, wenn über sie zugleich eine attraktive und eine deshalb mit Premiere konkurrierende Programmplattform angeboten wurde, oder – wenn über den Decoder einer Konkurrenzplattform, z. B. eines Netzbetreibers, auch PremiereProgramme empfangbar waren. Zur Behandlung dieser letzten beiden Aspekte ist es erforderlich, die Entwicklung und Marktstruktur bei der Decodertechnologie getrennt vom Conditional-Access-System zu betrachten. 2.2.2.6 Betrieb der Decoderinfrastruktur Eine Verschlüsselung der Programmsignale ist zur Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandlung (-Konvertierung) nicht erforderlich. Lediglich Zusatzgeräte oder bei der Set-Top-Box (s. u.) ein Empfangsmodul sind notwendig, um die für das Fernsehgerät erforderliche Rückumwandlung in analoge PAL-Signale durchzuführen. Die Rückumwandlung ist solange notwendig, wie die in den Haushalten vorhandenen Fernsehgeräte die digitalen MPEG-Signale nicht direkt verarbeiten können. Als Zusatzgeräte reichen so genannte Free-to-Air-Boxen (auch Zapping-Boxen genannt) bzw. die der europäischen DVB-Norm entsprechenden Receiver aus, um unverschlüsselte und damit frei empfangbare digitale Fernsehprogramme auf den Bildschirmen sichtbar zu machen. Zentraler Bestandteil der technischen Plattform des digitalen Pay-TV ist die Decoderinfrastruktur (Decoderbasis) der Set-Top-Box.672 Die Set-Top-Box ist ein Gerät, das in jedem Pay-TV-Fernsehhaushalt installiert wird. Bei einem Decoder im engeren Sinne handelt es sich nur um die Funktionseinheit, die die Verschlüsselung der ausgestrahlten Programme rückgängig macht (Decodierung). Neben der Entschlüsselung der im Zugangssystem verschlüsselten Signale nimmt die Set-Top-Box darüber hinaus gegenüber dem autorisierten Zuschauer alle weiteren erforderlichen Funktionen wahr, damit der Fernsehhaushalt ein analoges Fernsehgerät für die Wiedergabe beim digitalen Fernsehempfang verwenden kann. Die Funktionen sind: Empfang des DVB-Signals (Empfangsmodul für DVB-S, DVB-C oder DVB-T), Demodulation, Demultiplexing, Decodierung und DigitalAnalog-Umwandlung der Signale.673 Für den digitalen Kabel- (DVB-C), den Satelliten- (DVB-S) und den terrestrischen (DVB-T) Bereich werden unterschiedliche Decoder und Set-Top-Boxen eingesetzt. Medienkonzentrationsrechtlich steht bei der Set-Top-Box die Frage im Mittelpunkt, wer die Decoderinfrastruktur betreibt bzw. wer bestimmt, welche Set-Top-Boxen zum Empfang der Digital- 670 671 672 673 Nachdem die BetaResearch zunächst von Dr. Axel Bauer bzw. der Betail Holding GmbH übernommen worden war (vgl. Pressemitteilung 1/2003 von BetaResearch vom 03. 03. 2003), wird die Betacrypt-Technologie mittlerweile von der comvenient GmbH & Co. KG weiterentwickelt und vertrieben. Auch das Verschlüsselungssystem Nagravision wurde inzwischen geknackt; vgl. Info-Digital vom 05. 12. 2005; abrufbar unter www.infosat.de. Für „Set-Top-Box“ wird auch der Begriff „Integrated Receiver/Decoder“ (IRD) verwendet. Vgl. Ulrich Freyer, DVB – Digitales Fernsehen, Berlin 1997, S. 119 ff. 314 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten programme eingesetzt werden. Wird die Decoderinfrastruktur vom Programmveranstalter oder Netzbetreiber betrieben oder existiert ein freier Endgerätemarkt für Set-Top-Boxen, auf dem der Konsument die erforderliche Set-Top-Box auswählen kann? Während Premiere ursprünglich ausschließlich mit dem patentrechtlich geschützten Betacrypt verschlüsselt wurde und die D-Box nur über ein fest eingebautes CA-System verfügte, sind nun die unterschiedlichsten Boxen zum Empfang der Premiere-Programme geeignet. Anfangs erteilte Premiere bzw. BetaResearch alternativen Decoderherstellern keine Lizenzen, das heißt, mit der D-Box konkurrierende Decoder-Geräte für den Empfang von Premiere wurden nicht zugelassen. Eine Öffnung des Marktes für digitale Receiver wurde erst möglich, seitdem Premiere seine Unternehmensstrategie in Bezug auf die Verschlüsselungspraxis und die Decoderpolitik parallel zu den Insolvenzen mehrerer Unternehmen der KirchGruppe schrittweise geändert hat: – Anfang 2002 hat Premiere zunächst das „D-Box-Monopol“ (Dr. Georg Kofler, PremiereGeschäftsführer) aufgegeben. Seit März 2002 ist Premiere auch über andere Decoder als die D-Box zu empfangen. Die entsprechenden Decoder werden mit dem Gütesiegel „Geeignet für Premiere“ gekennzeichnet. – Die Öffnung für andere Decoder erfolgte zunächst darüber, dass verschiedenen DecoderHersteller eine Lizenz erhielten, die es ihnen erlaubte, Set-Top-Boxen mit einem integrierten Betacrypt-CA-Modul herzustellen und zu verkaufen. Berichtet wurde, dass es Voraussetzung für den Erhalt einer Lizenz war, das Funktionieren der Jugendschutzvorsperre von Premiere sicherzustellen und die Premiere-spezifischen interaktiven Anwendungen bei Formel-1- und Fußball-Übertragungen zu unterstützen. Letzteres bezieht sich darauf, dass beispielsweise bei Formel-1-Übertragungen per Fernbedienung ein Menü aufgerufen wird und zwischen mehreren verfügbaren Perspektiven umgeschaltet werden kann. Bei Fußball-Übertragungen sollen per Fernbedienung die Menüfunktionen und die Konferenzschaltungen wiedergegeben werden. – Am 10. 10. 2002 meldete Premiere dann, dass ihre Programme über Common-Interface-(CI) -Receiver zu empfangen seien.674 Dazu wurde ein firmeneigenes CI-Modul eingeführt, das die Premiere-Programme entschlüsselt. Zugleich hat Premiere Herstellern von CI-Receivern eine Lizenz erteilt. Mit der Herstellung des speziellen CA-Moduls wurde die Firma SCM Microsystems, Inc., Ismaning, beauftragt. Bei einem CA-Modul (CAM = auch PCMCIA-Karte) handelt es sich um eine Steckkarte bzw. um eine externe Baugruppe, die ungefähr die Größe einer Kreditkarte hat. Am Decodergerät befindet sich eine für das CA-Modul vorgesehene Steckverbindung. Bei diesem Steckplatz für das CA-Modul handelt es sich um die äußere Schnittstelle der Set-Top-Box, die als Common Interface (CI, einheitliche Schnittstelle) bezeichnet wird. Sie ist eine europaweit genormte Steckverbindung für CA-Module. Dort wird das CA-Modul eingeführt. Die Funktion des CA-Moduls ist, die Verschlüsselung des Conditional-Access-Systems wieder zu entschlüsseln. Ein CA-Modul ist von der Smart-Card zu unterscheiden. Die Smart-Card ist die Abonnentenkarte. Hierbei handelt es sich um eine Chipkarte, die einer Kreditkarte gleicht. Sie wird in einen dafür vorgesehenen Einsteckschacht eingeführt. Dieser Einsteckschacht befindet sich im CA-Modul bzw. in dem speziellen Premiere-CI-Modul; das heißt, in das Premiere-CI- bzw. CA-Modul wird wiederum die Smart-Card des Pay-TV-Veranstalters hineingesteckt. Die Funktion der Smart-Card kann mit einem elektronischen Schlüssel verglichen werden. Sie wird den Abonnenten vom Pay-TV-Veranstalter bereitgestellt, weil sie die Daten der Teilnehmer zur Identifizierung bzw. zur Prüfung der Zugriffsberechtigung enthält. Auf 674 Vgl. Pressemitteilung der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG vom 10. 10. 2002. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 315 Basis dieser Daten werden von der Verwaltung des Programmveranstalters programm- und teilnehmerspezifische Schlüsselsignale zur Freischaltung des Decodergeräts übertragen. Von anderen am Markt erhältlichen CA-Modulen unterscheidet sich das spezielle Premiere-CIModul, weil darin eine Abfrage eingebaut wurde, die beim Einstecken in den Decoder das Gerät auf die Lizenzierung durch Premiere überprüft. Handelt es sich um einen CI-Digitalreceiver, der keine Lizenz von Premiere hat, funktioniert das Modul nicht. Demnach entspricht das Premiere-CI-Modul nicht anderen, am Markt erhältlichen Betacrypt-CA-Modulen. Der Premiere-Abonnent erhält es gratis bei Abschluss eines Abonnentenvertrages. Er kann es bereits bei Abschluss des Mindest- bzw. Einsteigerpakets (Premiere Start) erhalten. Anders als in der Vergangenheit ist es somit nicht mehr erforderlich, dass der Premiere-Kunde auch einen Decoder von Premiere kauft oder mietet. Das Premiere-CI-Modul verbleibt allerdings im Eigentum von Premiere. Berichtet wird, dass alle Decoder mit CI, die das Prädikat „Geeignet für Premiere“ tragen, das Modul unterstützen. Folglich erfüllen die ansonsten im Fachhandel erhältlichen CI-Decoder zwar auch den technischen Common-Interface-Standard. Premiere zufolge erfüllen sie aber nicht die darüber hinausgehende, von den Landesmedienanstalten den Geräteherstellern auferlegte Jugendschutzfunktion. Deshalb können sie auch nicht die Premiere-Programme empfangen.675 Neben dem Premiere-CI-Modul werden auch weiterhin Decoder mit fest eingebautem Premiere-Empfangsmodul vertrieben, die nicht über CI-Schnittstellen zum Empfang anderer Pay-TV-Kanäle verfügen. – Mittlerweile hat sich Premiere weitgehend aus dem Decoder-Geschäft zurückgezogen.676 Über die Zertifizierung der Decoder verbleibt Premiere jedoch ein gewisser Einfluss auf den Decoder-Markt. Als Verwender eines Zugangsberechtigungssystems unterfällt nunmehr APS Astra der Zugangsregulierung in § 53 RStV und § 12 der Satzung digitaler Zugang.677 Die Tabelle II – 124 enthält eine Auswahl digitaler Programmplattformen und zum Empfang geeigneter Set-Top-Boxen. Die aktuellen Entwicklungen bei der Decoderbasis betreffen vor allem die Digitalkunden von Premiere, die ihre Programme über Satellit empfangen. Schwieriger stellt sich zur Zeit die Situation im Kabelbereich dar. Die digitalen Kabelplattformen verschlüsseln ihre Programme teilweise mit anderen Verschlüsselungssystemen als Premiere. Lediglich ish und Kabel Deutschland benutzen die gleiche Verschlüsselungstechnik wie Premiere (Nagravision). Zwar sind mittlerweile auch KabelSet-Tep-Boxen erhältlich, die für das Premiere-CI-Modul geeignet sind. Diese sind über entsprechende CI-Schnittstellen zur Entschlüsselung verschiedener Verschlüsselungen geeignet. Weiterhin werden jedoch Premiere-geeignete Kabel-Set-Top-Boxen verkauft, die nicht über eine CI-Schnittstelle verfügen. Mit diesen Set-Top-Boxen können die Pay-TV-Programme der Kabelplattformen nicht empfangen werden. Um sowohl Premiere-Programme als auch Pay-TV-Programme digitaler Kabelplattformen entschlüsseln zu können, werden daher unter Umständen mehrere Set-Top-Boxen erforderlich. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass auf der anderen Seite die Betreiber von Kabelplattformen, wie z. B. PrimaCom, den Empfang ihres Pay-TV-Angebots nur mit besonderen Decodern ermöglichen. Bei Kabel Deutschland können zwar die Programme auch mit älteren Premiere-geeigneten Decodern empfangen werden. Die Nutzung des Kabel-Digital-EPGs ist jedoch nur mit einem Receiver von Kabel Deutschland möglich. 675 676 677 Vgl. Pressemitteilung der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG vom 10. 10. 2002. Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2005, S. 22. Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten gemäß § 53 Abs. 6 RStV in der von der DLM am 13. 12. 2005 beschlossenen Fassung. 316 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten für Premiere CI-Steck- integriertes Premiere plätze PremiereCI-Modul (Anzahl) Zugangs- erforderlich system EPG Satellit (S) Kabel (C) D-Box Mietreceiver, Kaufreceiver (Restposten) Nokia D-Box 1 Nokia D-Box 2 Philips D-Box 2 Sagem D-Box 2 – – – – ja ja ja ja – – – – TONI TONI TONI TONI – – ja – ja ja – ja weitere Set-Top-Boxen Axis Premium S Digitalbox Imperial PNCI-S/-K Galaxis Classic World Galaxis Easy World Grundig Selio DTR 5210 S CI Hirschmann CSR 5012 CI Humax BTCI-5900 (C) Humax iPDR-9800 (C) Humax NA-Fox-PR Humax PDR 9700 Humax PR-Fox und PR-FOX C Imperial CPS/CPK Imperial P1S Imperial PNS Imperial PNK Katelco CI 3000/P (nur in Österreich) Kathrein UFD 530S Kathrein UFD 541/S und 590/S Kathrein UFD 593/S Kathrein UFD 595/S Kathrein UFS 543 Medion MD 24242 Medion MD 24260 MBox DSB 100 Nokia Mediamaster 211 S 2 1 2 2 2 2 2 2 – 2 – 1 – – 1 2 2 – 2 – 2 – – – 1 ja ja ja ja – ja ja ja ja ja ja – ja ja – ja – ja ja ja ja ja ja ja – – – – – ja – – – – – – ja – – ja – ja – – – – – – – ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – ja ja ja ja – ja ja ja ja ja – ja – ja – – ja ja – – ja ja – – ja – – – – ja – – – – – Orbitech CI 350 Orbitech 350 P, 350 CR Orbitech CI 400 PCS/PCK Orbitech CI 400 PS/PK Orbitech FTA 350 P Pace DC 220 KKD//221 KKD/KP Pace DS-210 Pace DS 810 KP/KPR Pace TDS460KPR Panasonic TU-DSF 40P Philips DSR 2000/2015 Philips DSR 2010/2011 Samsung DCB S 300 G/S 305 G Samsung DSB 9401G Siemens Gigaset M 350 S/C SKYMASTER DCI 9610 SKYMASTER DCN 9900 Strong SRT 4600 TechniSat Digibox Beta 1 TechniSat Digibox Beta 2 TechniSat Digit CCI TechniSat Digit CI 1 1 1 1 – – – 1 – 1 2 – – – – 2 – – – 1 1 1 – ja – – ja ja ja ja ja ja – ja ja ja ja – ja ja ja ja – – ja – ja ja – – – – – – ja – – – – ja – – – – ja ja ja ja ja ja – ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja NAVI™BARS Navigator ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja SFI SFI SFI SFI ja ja ja ja ja – ja ja ja ja ja ja – ja ja ja ja ja ja ja ja ja – – ja ja – ja – – – – – – ja – ja – – – – – – – ➝ Tabelle II – 124: Digitale Programmplattformen und geeignete Set-Top-Boxen Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kaufreceiver sind des Öfteren in Abhängigkeit vom Abschluss eines Premiere-Abonnementvertrages und der Vertragslaufzeit deutlich preiswerter zu erhalten. Quelle: Unternehmen, Digitalfernsehen, Infosat (Stand: Juli 2006) Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 317 Am 26. Januar 2005 hat die ANGA eine in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rundfunkrecht (IRT) entwickelte Kabel-Set-Top-Box vorgestellt. Diese basiert auf dem Conax-Embedded-System und enthält zwei Common-Interface-Schnittstellen für die Nutzung weiterer Verschlüsselungssysteme. Optional besteht die Möglichkeit des Einbaus eines analogen Empfangsteils. Hiermit soll es dem Zuschauer möglich werden, mit nur einem Gerät und entsprechend der gleichen Fernbedienung zwischen digitalen und analogen Kabelangeboten zu wechseln. ➝ für Premiere TechniSat Digital CI Technisat Digit CIP und CIP-K TechniSat Digital CIP und CIP-K TechniSat Digit P TechniSat Digital PR-S/PR-K TechniSat Digit PS/PK TechniSat Digital PS/PK TechniSat Digit Sat NCI/Kabel NCI TechniSat Digit XPS/ XPK TechnoTrend TV-Pilot 100 TechnoTrend TT micro-S200, S201, S202 TechnoTrend Micro C 200 TechnoTrend TT micro-C 202 Telestar Diginova 2 CI und CI CR Telestar Diginova 2 CI P Telestar Diginova 2 P/2 PK Telestar Diginova 2 PNS/PNK Telestar DIGINOVA 3 CI PS Telestar CI Diginova 3 PCS/PCK Thomson DCI 1500 G Tonbury Jupiter DSP Topfield TF 5050 PDR für Kabel Digital DC220KKD von Pace CI-Steck- integriertes Premiere plätze PremiereCI-Modul (Anzahl) Zugangs- erforderlich system 1 1 1 – – – – 1 1 – – – – 1 1 – – 1 1 – 2 – – ja ja ja ja ja ja ja – ja ja ja ja – ja ja ja ja – ja – ja ja – – – – – – – ja – – – – ja – – – – ja – ja – SFI SFI SFI SFI SFI SFI SFI SFI SFI ja ja ja ja SFI SFI SFI SFI SFI SFI ja ja ja CI-Steckplätze (Anzahl) integriertes Zugangssystem EPG – Nagravision, für Premiere geeignet Kabel Digital EPG Kabel Digital lässt sich auch mit für Premiere geeigneten Digital-Receivern empfangen. Um den Kabel-Digital-EPG zu nutzen, ist aber der Kabel-DigitalReceiver erforderlich. für tividi Mietreceiver, PrimaCom-Decoder Satellit (S) Kabel (C) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja – – ja ja ja ja ja ja – ja ja – ja ja – ja ja ja ja ja – – ja ja – – ja ja ja ja ja – – Satellit (S) Kabel (C) – ja siehe Premiere CI-Steckplätze (Anzahl) integriertes Zugangssystem Alle Premiere-geeigneten Set-Top-Boxen sind für den Empfang von tividi geeignet. für primatv EPG EPG Satellit (S) Kabel (C) siehe Premiere CI-Steckplätze (Anzahl) integriertes Zugangssystem EPG k. A. Cryptoworks ja Satellit (S) Kabel (C) – ja Tabelle II – 124: Digitale Programmplattformen und geeignete Set-Top-Boxen Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kaufreceiver sind des Öfteren in Abhängigkeit vom Abschluss eines Premiere-Abonnementvertrages und der Vertragslaufzeit deutlich preiswerter zu erhalten. Quelle: Unternehmen, Digitalfernsehen, Infosat (Stand: Juli 2006) 318 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.2.7 Elektronische Programmführer 2.2.2.7.1 Bedeutung von elektronischen Navigationssystemen beim Digitalfernsehen Aufgrund der gestiegenen Angebotsvielfalt haben Programmführer (Navigatoren, elektronische Programmführer bzw. Electronic Programme Guide (EPG) oder Interactive Programme Guide (IPG)) eine große Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Bereits heute werden mehrere 100 Kanäle digital über Satellit verbreitet. So strahlt zum Beispiel das Satellitensystem Astra über die Orbitalposition 19,2 Grad Ost per Oktober 2006 184 frei empfangbare Programme (davon vier im HD-Standard) für den deutschsprachigen Raum aus. Hinzu kommen neun Free-TV-Programme für Österreich und zwei für die Schweiz. Des Weiteren werden über diesen Astra-Satelliten die folgenden Pay-TV-Programme ausgestrahlt: 37 Programme von Premiere (davon drei im HD-Standard), 11 Programme von arena, 7 Programme easy.tv, 5 MTV-Musikprogramme und 29 weitere Pay-TV-Programme (Quelle: InfoSat Europe; Stand: Oktober 2006). Bis zur Einführung des in Kooperation mit TechniSat vertriebenen MTV-Pay-TV-Bouquets im Herbst 2005 stellten die Programme von Premiere das einzige im deutschen Sprachraum beziehbare Pay-TV-Bouquet dar. Andere, ebenfalls über diese Orbitalposition von Astra vertriebene Pay-TV-Digitalbouquets (z. B. CanalSatellite, Canal Digitaal, Digital+) können in Deutschland nicht abonniert werden, denn aus urheberrechtlichen Gründen werden alle Bouquetangebote immer nur im Land ihres Ursprungs vertrieben. Eine Vielzahl deutschsprachiger Programme strahlt auch das Eutelsat-Satellitensystem (Hotbird) über die Orbitalposition 13 Grad Ost aus. Aufgrund der unübersehbaren Vielzahl möglicher Digitalprogramme ist der Zuschauer darauf angewiesen, möglichst schnell und bequem zu den gewünschten Programmen zu finden. Diese Dienstleistungsfunktion erfüllen elektronische Programmführer bzw. Navigationssysteme. Sie sollen den Zuschauer bei der Auswahl und beim Auffinden der von ihm bevorzugten Programme unterstützen. Einige Studien zur Fernsehnutzung in digitalen Haushalten heben hervor, dass unter den Angeboten an interaktiven Fernsehdiensten die elektronischen Programmführer den größten Zuspruch erfahren. GoldMedia Consulting & Research hat ermittelt, dass in Großbritannien bereits im Jahr 2002 Dreiviertel der Digitalhaushalte vornehmlich den Electronic Programme Guide nutzten.678 Während interaktive Dienste für Digitalfernsehnutzer nur eine untergeordnete Bedeutung haben, nutzten 73 % der Befragten den EPG regelmäßig.679 Zudem gaben ca. die Hälfte der Zuschauer in britischen Digitalhaushalten an, sie würden den ihnen zur Verfügung stehenden EPG häufiger nutzen als irgendeine andere Quelle für Programminformationen.680 Horst Stipp, National Broadcasting Company (NBC), betont, dass sich in den USA beim jungen Publikum ein im Vergleich zu Deutschland starker Rückgang in der Nutzung von Programmzeitschriften feststellen lässt. Allerdings bestehe eine Nachfrage nach Programminformationen, die dazu führe, dass EPGs bei digitalen Fernsehzuschauern sehr beliebt seien.681 2.2.2.7.2 Navigationssysteme, EPG und Medienkonzentration Wegen der Orientierungsfunktion der Programmführer für den Nutzer des digitalen Fernsehens hat er eine wichtige Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Die Platzierung eines Programms im Programmführer kann ausschlaggebend dafür sein, wie viele Zuschauer das Pro- 678 679 680 681 Siehe Financial Times Deutschland vom 17. 12. 2002. So eine Befragung im Auftrag des Office of Telecommunications (OFTEL) von Mai und Juli 2000. Vgl. auch Jochen Zimmer, Großbritannien und Frankreich, Vorreiter für digitales und interaktives Fernsehen, in: Media Perspektiven 10/2000, S. 444. Vgl. Uwe Hasebrink, Das Zuschaueranteilsmodell: Herausforderung durch Pay-TV und Online-Medien, abgedruckt in: Jahresbericht der KEK 2000/2001, S. 160–213, hier: S. 198. Vgl. Horst Stipp, Der Konsument und die Zukunft des interaktiven Fernsehens, in: Media Perspektiven 7/2001, S. 375 f.m Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 319 gramm nutzen. Wettbewerbs- und auch meinungsrelevante Zugangsfragen entstehen, weil der Bedarf des Zuschauers an anbieterneutraler Zugangsinformation unter Umständen nicht im Interesse eines veranstalter- oder plattformeigenen EPG-Anbieters steht, der keine Werbung für seine Konkurrenten machen und eher die eigenen Programme hervorheben wird. Zu unterscheiden ist zwischen einem bouquet-übergreifenden (Basis-) Navigator und dem bouquet-eigenen elektronischen Programmführer (EPG). Der Rundfunkgesetzgeber unterwirft (Basis-) Navigatoren in § 53 Abs. 1 Nr. 3 RStV einer Zugangsregulierung. Der Basisnavigator soll quasi das Einstiegsportal zur digitalen Plattform darstellen und im ersten Nutzungsschritt gleichgewichtig auf die verschiedenen Angebote hinweisen sowie ein unmittelbares Einschalten der einzelnen Programme ermöglichen. Alle verfügbaren Angebote sollen gleichberechtigt und ohne positive oder negative Bewertung aufgeführt werden. Bei einem Navigator handelt es sich um eine im Rechner der Set-Top-Box installierte Betriebssoftware. In seiner einfachsten Form stellt er das gesamte Programmangebot auf der Grundlage einer Auswertung der Service-Informationen (SI) dar. Die Fernsehveranstalter strahlen die SI gemeinsam mit dem digitalen Datenstrom ihres Programms aus. Die SI sind ein integraler Bestandteil eines Digitalfernsehsystems, das dem DVB-Standard entspricht. Sie enthalten im Wesentlichen grundlegende Programminformationen wie Programmnamen, Sendungstitel, Beginn, Ende, Dauer der Sendung und Genrebezeichnung, damit die Software der Set-Top-Box einfache Verzeichnisse erstellen kann. SI können dazu verwendet werden, dem Benutzer unmittelbar nach dem Einschalten der Set-Top-Box die wichtigsten Informationen zur Navigation innerhalb der Programmvielfalt anzuzeigen. Die Gerätehersteller entwickeln zur Auswertung und Darstellung der SI eine für die Set-Top-BoxNutzer möglichst nutzerfreundliche Software. Solche Navigatoren können auch von Dritten entwickelt werden, wie zum Beispiel von Kabelnetzbetreibern. Letztere können sich etwa dafür interessieren, dass ihren Kunden eine Benutzeroberfläche zur Verfügung steht, die auf den SI basierende Verzeichnisse für das Fernsehen darstellt und diese zugleich in eine Benutzeroberfläche integriert, die auch den Zugang zu weiteren Anwendungen wie z. B. Internet oder E-Mail aufführt. Elektronischer Programmführer (EPG): Zusätzlich zum (Basis-) Navigator bieten Plattformbetreiber oder Bouquetanbieter in der Regel eine weitere elektronische Orientierungshilfe an, die dem Zuschauer vor allem ihr Programm oder das Bouquet aller von ihnen bereitgestellten Programme optisch attraktiv präsentiert, viele Zusatzinformationen liefert und möglichst einfache und nützliche Hilfsfunktionen zur Suche und Auswahl ermöglicht. Der Vergleich mit den Funktionen des Basisnavigators zeigt, dass es sich beim EPG um einen technisch deutlich anspruchsvolleren und redaktionell gestalteten Programmführer handelt, der mit verschiedenen Zusatzinformationen und Software-Anwendungen versehen sein kann. Im Unterschied zum Basisnavigator erstellt ein EPG nicht nur einfache Verzeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine umfassende Programminformation, die redaktionell gestaltet und als eigener (Medien-) Dienst vom EPG-Anbieter ausgestrahlt wird. Somit ähnelt die Funktion eines EPGs derjenigen einer sendereigenen Programmzeitschrift. Hierzu bedarf es unter Umständen einer sehr komplexen Software, die ausreichend Speicherkapazität der Set-Top-Box voraussetzt. Anders als der Basisnavigator benötigt der EPG auch zusätzliche Übertragungskapazität. EPGs werden medienrechtlich nicht als eigenständiges Rundfunkprogramm behandelt, sondern als eine Mediendienstleistung, und unterliegen insoweit den Bestimmungen des Mediendienstestaatsvertrags.682 682 Vgl. Zulassungsantrag der RTL Television GmbH zur Veranstaltung eines digitalen Programmbouquets, Beschluss der KEK vom 19. 10. 1999, Az.: KEK 052, II 1.3. 320 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten EPGs gibt es in unterschiedlichen Erscheinungsformen: – programmgebundene EPGs einzelner Veranstalter, die den Zuschauern insbesondere das jeweils eigene Programm bzw. Programmbouquet erschließen wollen (z. B. Premiere EPG, RTL TV interaktiv, ARD-Portal, ZDF Digitext), und – unabhängige EPGs von Dritten, die den Zuschauern bouquetübergreifend anbieterneutral spezifische Dienstleistungen anbieten (z. B. SiehFern INFO (SFI), Television Organizer (TEO)).m Regulatorisch ist zu überlegen, ob für anbieterneutrale, bouquetübergreifende EPGs eine Zugangsregulierung vorgesehen werden sollte, die mit derjenigen für Navigatoren vergleichbar ist. Auch nach der Neufassung der Satzung digitaler Zugang ist die dortige Zugangsregulierung nur auf EPGs anwendbar, die als übergeordnete Benutzeroberfläche für alle über das System angebotenen Dienste verwendet werden (vgl. § 1 Abs. 3). 2.2.2.7.3 Entwicklungsstand Seit Ende 2001 ermöglicht Premiere bei der D-Box 2 über spezielle Funktionstasten auf der Fernbedienung zusätzlich zum herkömmlichen Programmführer „TONI“ noch den Zugang zu dem Premiere-eigenen elektronischen Programmführer (Premiere EPG). Es handelt sich um einen speziell für die Programme der Premiere-Plattform entwickelten und von Premiere redaktionell betreuten Programmführer. Die übrigen über die D-Box empfangbaren digitalen Programme werden allerdings nicht dargestellt. Die neueren Premiere-geeigneten Decoder sind alle mit einem EPG ausgestattet. Diese unterscheiden sich jedoch je nach Gerätehersteller. Die TechniSat-Geräte verfügen zum Beispiel über den TechniSat-EPG SFI (SiehFern INFO). Auch die ARD hat für ihr digitales Bouquet einen EPG geschaffen. Er ermöglicht eine integrierte „Lesezeichen“-Funktion. Damit wird den Redaktionen die Möglichkeit gegeben, die Zuschauer auf andere interessante Sendungen hinzuweisen, die mit dem Thema der laufenden Sendung zu tun haben. Der Zuschauer kann aufgrund des Hinweises bei Interesse die Sendung auswählen und vormerken. Daraufhin erinnert eine Zeiteinrichtung zum gegebenen Zeitpunkt an die vorgemerkten Sendungen. Außerdem können über einen Katalog Stichwörter ausgewählt und gespeichert werden. Der EPG weist dann jeweils automatisch auf alle aktuellen Sendungen mit diesem Stichwort hin. Das ZDF hat für sein Programmbouquet ZDFvision ebenfalls einen EPG entwickelt. RTL bietet unter der Bezeichnung „RTL TV interaktiv“ einen EPG für das RTL-Bouquet an. Sowohl die EPGs von ARD und ZDF als auch der EPG von RTL basieren auf der Multimedia Home Platform (MHP) und können nur mittels einer MHP-fähigen Set-Top-Box genutzt werden. Nicht nur Fernsehveranstalter, auch Gerätehersteller und Verlage von Programmzeitschriften arbeiten an übergreifenden EPGs.683 Kabelnetzbetreiber sind ebenfalls an solchen EPGs interessiert. Entsprechend bieten mittlerweile z. B. Kabel Deutschland, PrimaCom und ish eigene EPGs an. Der Heinrich Bauer Verlag, Herausgeber der Programmzeitschrift TV Movie, hat in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen More TV einen programmübergreifenden EPG namens TEO (Television Organizer) auf den Markt gebracht. Bereits seit längerem bietet die Axel Springer AG verschiedene Versionen des Hörzu-EPGs an. Die neueste, MHP-basierte Version wurde jedoch im Oktober 2005 vorerst wieder eingestellt. Ein weiteres Beispiel sind die Satelliten-Set-Top-Boxen der Firma TechniSat. Nach Angaben des Herstellers sind alle Boxen mit einem für die Nutzer kostenlosen, von TechniSat redaktionell gestalteten und programmübergreifenden EPG (SFI) ausgestattet. Der EPG wird seit 1999 über das 683 Die Programmanbieter haben sich zwischenzeitlich auf eine Reihenfolge der Sender in EPGs geeinigt und diesen Vorschlag den Boxenherstellern hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit vorgelegt; vgl. Digital Fernsehen 1/2007.m Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 321 digitale Astra-Satellitensystem ausgestrahlt und läuft auf der von TechniSat selbst entwickelten Betriebssoftware Apitech 1.0. Bezeichnung Betreiber Standard Verbreitung Empfangsgeräte Bemerkungen Navigatoren/EPGs zur Auswertung von ServiceInformationen (SI) Boxenhersteller Mindestausstattung bei den Set-TopBoxen DVB proprietär Technisat (Boxenhersteller) TechniSat Home DVB-S Platform (THP); Advanced TechniSat Home Platform (aTHP) Beispiele SiehFernINFO – (SFI) EPG DVB-Receiver Darstellung hängt von der jeweiligen Set-TopBox ab. Zudem bestimmen die Fernsehsender mit dem ausgestrahlten digitalen Datenstrom bzw. mit dem Umfang der SIDaten die Darstellung. Set-Top-Boxen von Technisat und für Set-TopBoxen weiterer Hersteller Programmübergreifender EPG auf Basis der SIDaten, ausgestrahlt über ASTRA. Läuft auf den Boxen von TechniSat und einer Auswahl weiterer Set-Top-Boxen-Hersteller. Kabel Digital Receiver, z. B. DC220KKD von Pace EPG der KDG als Basisnavigator in den Set-TopBoxen der KDG. Kabel Digital EPG (Kabel Digital Navigator) Kabel HTML Deutschland DVB-C Activy Media Center Fujitsu Siemens DVB und analoges Fernsehen DVB-C und DSL (T-Online Vision) ARD-Portal ARD Digital MHP DVB-S MHP-Boxen Nur für das ARD-Digitalbouquet, Informationen über Sendungen der Programme der ARD. ZDF Digitext ZDF MHP DVB-S und DVB-T MHP-Boxen Nur für das ZDF-Digitalbouquet, Informationen über Sendungen der Programme des ZDF. RTL TV Interaktiv RTL MHP DVB-S MHP-Boxen Nur für das RTL-Digitalbouquet, Informationen über Sendungen der RTL-Programme. ProSieben iTVPortal ProSieben MHP DVB-S MHP-Boxen Geplant für Programme des ProSiebenSat.1Digitalbouquets; in Entwicklung. HörZu EPG HörZu (Axel Springer AG) MHP DVB-S MHP-Boxen Senderübergreifender Überblick, redaktionell aufbereiteter EPG auf MHP-Basis; seit Oktober 2005 eingestellt. TV Movie EPG (Heinrich Bauer Verlag) MHP DVB-S MHP-Boxen Projekt: redaktionell aufbereiteter EPG für senderübergreifende Programminformationen. TV Movie Basis EPG und EPG TV Programm Plus. Tabelle II – 125: Auswahl elektronischer Programmführer für das Digitalfernsehen Quelle: Unternehmen, Digital Fernsehen, eigene Recherche (Stand: Oktober 2006) 322 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.2.7.4 EPG und Application Programming Interface (API) EPGs Dritter benötigen eine Schnittstelle bzw. Application Programming Interface (API) in der Betriebssoftware der Set-Top-Box. EPGs sind multimediale Anwendungen, Anwendungsprogramme (Application Program) bzw. Software-Anwendungen. Sie werden grundsätzlich für ein bestimmtes API erstellt. Folglich muss die EPG-Software-Anwendung passend zum API der Set-Top-Box geschrieben werden. Von einer „offenen Schnittstelle“ spricht man, wenn für diese Schnittstelle eine eindeutige Vereinbarung oder eine verbindliche Standardisierung existiert und die Daten dieser Schnittstelle allen Anwendern bekannt sind und frei zur Verfügung stehen. Je nach Leistungsfähigkeit der Set-Top-Box sind entsprechende APIs enthalten, andernfalls ist die Interoperabilität mit Drittanwendungen beschränkt. Zudem ist es erforderlich, dass der zugehörige Prozessor der Set-Top-Box leistungsfähig genug ist. Außer beim EPG besteht diese Problematik der geeigneten Betriebssoftware-Schnittstelle der Set-Top-Box auch bei allen anderen interaktiven Anwendungen und Abrufdiensten. Gemäß §§ 48 Abs. 2 Nr. 2, 150 Abs. 6 TKG müssen alle Set-Top-Boxen, die nach dem 1. Januar 2005 in Verkehr gebracht werden, über eine offene API verfügen.684 Im September 2001 verständigten sich ARD, ZDF, KirchGruppe, RTL und die Landesmedienanstalten mit der „Mainzer Erklärung“ auf die eine gemeinsame und offene API ermöglichende Multimedia Home Platform (MHP). Die wesentlichen Inhalteanbieter verabredeten sich, alle neuen interaktiven Funktionen auf Basis von MHP zu entwickeln und alle bestehenden interaktiven Anwendungen in einem überschaubaren Zeitraum auf MHP zu überführen. Diese – unverbindliche – Erklärung bedeutete eine Abkehr vom bisher vorherrschenden (API-) Middleware-Standard der D-Box, betanova. Auch Premiere kündigte zunächst an, spätestens bis zum Frühjahr 2003 über eine Software-Aufspielung die D-Box 2 auf MHP umzustellen. Der Erfolg der Mainzer Erklärung blieb jedoch hinter den Erwartungen zurück. Die ersten MHPkompatiblen Endgeräte kamen erst Ende 2002 auf den Markt. Auch derzeit sind nur wenige MHPfähige Geräte auf dem Markt. MHP-fähige Endgeräte in Form von Set-Top-Boxen und Fernsehgeräten mit integrierter MHP-Funktionalität werden von ADB, Fujitsu Siemens, Galaxis, Handan, Humax, Nokia, Panasonic, Philips, Sony und Strong angeboten (Stand: Juni 2006). Insgesamt werden in Deutschland als 10.000 MHP-fähige Geräte betrieben. Ein Grund für die Schwierigkeiten der Akzeptanz auf Geräte-Ebene ist die Tatsache, dass sich Premiere an die Mainzer Erklärung nicht mehr gebunden fühlt. Der Vorstandsvorsitzende Georg Kofler wies darauf hin, dass Premiere nicht mehr zur KirchGruppe gehört, die die Erklärung unterschrieben habe. MHP sei viel zu teuer.685 Im Vergleich zu MHP-Boxen gibt es erheblich preiswertere, Premiere-geeignete Boxen, die ein schnelleres Anwachsen der Abonnentenzahlen versprechen. Bisher sind daher keine Premiere-geeigneten Decoder mit MHP auf dem Markt. Die mangelnde Verbreitung MHP-fähiger Geräte hat negative Rückwirkungen auf das Angebot MHP-fähiger Dienste. Zwar bieten ARD, ZDF, RTL, ProSieben und MTV MHP-basierte interaktive Dienste an. Die entsprechenden Open-TV-Angebote von ARD und ZDF wurden Anfang 2004 eingestellt.686 Auch der seitens des Heinrich Bauer Verlags gemeinsam mit More TV entwickelte senderunabhängige EPG TEO basiert auf MHP. Diese Dienste können jedoch mit Premiere-geeigneten Decodern nicht genutzt werden. Entsprechend brauchen Endkunden mehrere Set-Top-Boxen, um sowohl Angebote von Premiere als auch die MHP-Dienste anderer Anbieter nutzen zu können. 684 685 686 Vgl. hierzu Frevert, Regelungen des neuen TKG zur Rundfunkübertragung, in: MMR 2005, S. 23, 25. Wiedergegeben nach: Kurp, Multimedia Home Platform quo vadis?, abrufbar unter www.medienmaerkte.de/Artikel/ digital/030509_mhp.html. Vgl. InfoSat vom 08. 09. 2005. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 323 Aufgrund der mangelnden Verbreitung MHP-fähiger Geräte wurde der MHP-basierte Hörzu EPG wieder abgeschaltet. Erhebliche Unsicherheiten für die Einführung von MHP als gemeinsamen Standard ergeben sich auch im Bereich des Kabelfernsehens. Die Kabelnetzbetreiber haben sich bislang nicht auf die Nutzung des MHP-Standards geeinigt. Das Angebot an MHP-fähigen Kabel-Set-Top-Boxen ist noch begrenzter als das Angebot für den Satellitenempfang. Zur Nutzung der Angebote digitaler Kabelplattformen werden zum Beispiel von Kabel Deutschland und PrimaCom spezielle Decoder angeboten, die bisher nicht MHP-fähig sind. Darüber hinaus können die meisten dieser Programme mit Premiere-geeigneten Decodern empfangen werden. Hier besteht also ein großes Angebot an relativ preiswerten, aber nicht MHP-fähigen Decodern. Auch die Betreiber der Kabelnetze sind daran interessiert, dass der Digitalisierung der Kabelnetze nicht zu hohe Kosten für die Set-TopBoxen entgegenstehen.687 Entsprechend vermarktet z. B. Kabel BW das Pay-TV-Paket „Kabel Digital Home“ gemeinsam mit einem subventionierten Receiver. Je höher die Kosten der Box, desto schwieriger und langwieriger wird der Umstellungsprozess zum Digitalfernsehen ausfallen. Auch hier besteht also ein Zielkonflikt zwischen einer schnellen Umstellung und einer für die Veranstalter möglichst komfortablen Ausrüstung der Endgeräte mit MHP. Die Veranstalter lehnen es allerdings ab, sich an den Zusatzkosten für MHP zu beteiligen. Aufgrund des weiterhin beschränkten Angebots an attraktiven interaktiven Anwendungen sind bisher nur wenige Fernseh-Haushalte bereit, Mehrkosten für MHP in Kauf zu nehmen. 2.2.2.8 Digitale Programm- bzw. Vermarktungsplattformen Digitale Programmplattformen stellen Programmpakete zusammen, übernehmen die Akquisition von Abonnenten und die Verwaltung. Digitale Pay-TV-Programme werden häufig in Form von Programmpaketen angeboten. Plattformbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernsehprogramme zu Programmpaketen (Bouquets). Sie vermarkten die Pakete zum Beispiel direkt an Satellitenhaushalte oder indirekt über Kabelnetzbetreiber. Der Plattformbetreiber führt die Abonnentenverwaltung und -betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme, sondern auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch. Die Programmbündelung oder Paketierung des Plattformbetreibers geht weit über den technischen Vorgang des Multiplexing hinaus. Die Bündelung zu Paketen ähnelt dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusammengestellt. Dies trifft auch dann zu, wenn der Plattformbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert. Deshalb kann die Programmbündelung unter Umständen Meinungsrelevanz haben. Die Vermarktung von Programmen in Paketen ist außerdem wichtig für den Zugang der Programme zum Endkunden, da für viele Programmangebote die Einzelvermarktung (à la carte) nicht in Betracht kommt. Veranstalter von Programmen ohne Premium-Inhalte sind auf die gemeinsame Vermarktung mit Premium-Kanälen angewiesen. Der Markteintritt über die Plattform eines etablierten Pay-TV-Anbieters mit attraktiven Inhalten ist für Neuankömmlinge oft der einzige Zugang zum Kunden. Nur gemeinsam mit attraktiven Programmen können digitale Pay-TV-Programmangebote erfolgreich in den Markt eingeführt werden. Für einzelne Programme wäre der Aufbau einer eigenen Plattform nicht vertretbar, deshalb bleibt nur die Nutzung der gemeinsamen Vermarktung sowie der Abrechnungs- und Zugangskontrollsysteme des etablierten Plattformbetreibers. Offeriert ein Pay-TV-Plattformbetreiber seine Dienstleistung Neuankömmlingen, so trägt er dadurch zur Vergrößerung der Programmvielfalt bei 687 Vgl. Presseerklärung des Deutschen Kabelverbands vom 11. 09. 2003, abrufbar unter www.deutscherkabelverband.de.m 324 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten und leistet insofern einen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Er wird dies freiwillig aber nur tun, wenn er damit höhere Einnahmen erzielen oder seinen Kunden attraktive Zusatzangebote bieten kann, die er nicht selbst produzieren kann oder will. Im Satellitenbereich gab es bis 2006 mit Premiere nur eine vertikal integrierte Programmplattform. Inzwischen ist mit Arena eine weitere Plattform hinzugekommen, die neben den Bundesliga-Angeboten noch einige Drittkanäle verbreitet. Erst Mitte 2006 hat SES Astra den Start einer Satellitenplattform unter der Bezeichnung „Entavio“ angekündigt. Sie soll primär der verschlüsselten Übertragung von Free-TV-Programmen dienen. Mittels der Infrastruktur des von Premiere erworbenen Digital Playout Centers (APS Astra) sollen aber auch Pay-TV-Programme vermarktet werden. Dies möchte SES Astra aus Gründen der Neutralität einem Dritten überlassen, der allerdings noch dabei ist, die Finanzierung der Programmplattform sicherzustellen. Damit könnte es dann erstmals eine von Veranstaltern unabhängige Pay-TVPlattform für Satellitenprogramme geben. Kartellrechtliche Prüfungen betrachten den Bereich der Veranstaltung und Vermarktung von Pay-TV als eigenständigen Markt. Dabei stand bei Wettbewerbsprüfungen des deutschen Pay-TVMarktes bislang im Mittelpunkt, dass die Programmplattform von Premiere auf diesem Markt eine monopolartige Stellung hatte: – Zu diesem Ergebnis kam die EU-Kommission in ihrer Entscheidung zu BSkyB/KirchPayTV. Die EU-Kommission unterscheidet dabei nicht zwischen einem analogen und einem digitalen Bereich.688 – Ebenso kam das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass Premiere auf dem Pay-TV-Markt eine marktbeherrschende Stellung hat. Nach den Entscheidungen des Bundeskartellamtes reicht für diese Feststellung bereits der Vergleich der Abonnentenzahlen der vorhandenen Programmplattformen aus.689 An der marktbeherrschenden Stellung von Premiere hat sich auch durch den Verlust der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga nichts Wesentliches geändert. Nach Abonnenten und Umsätzen dürfte Premiere immer noch ca. 80 % des Pay-TV-Marktes auf sich vereinen. Allerdings ist eine Dynamik im Pay-TV-Markt erkennbar, so dass sich innerhalb der kartellrechtlichen Prognose auch deutliche Veränderungen ergeben können. Anders als bei den Wettbewerbsprüfungen durch EU-Kommission und Bundeskartellamt wird medienkonzentrationsrechtlich nicht zwischen Free- und Pay-TV differenziert. Die Bestimmungen der §§ 26 ff. RStV zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Fernsehen gelten für das gesamte Fernsehangebot, das Angebot der gebühren- und werbefinanzierten Fernsehsender ebenso wie das entgeltfinanzierte Angebot, und zwar unabhängig davon, ob die Programme analog oder digital ausgestrahlt werden. Danach ist es auch die Aufgabe der KEK, die mit Konzentrationsentwicklungen beim Pay-TV-Angebot verbundenen Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen insgesamt zu würdigen. Während bei den früheren medienkonzentrationsrechtlichen Prüfungen der KEK die Zuschaueranteile von Premiere der KirchGruppe zugerechnet wurden, entschied die KEK am 23. Oktober 2002 (Az.: KEK 155), dass infolge der Insolvenzen von Unternehmen der KirchGruppe und ihren gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen der Zurechnungszusammenhang zwischen Premiere und den Programmveranstaltern von Sat.1, ProSieben, kabel eins, DSF, N24 und 9Live nicht mehr besteht. Folglich sind Premiere und den an ihr beteiligten Gesellschaften nur noch die Zuschaueranteile der Premiere-Programme und ggf. der Premiere zurechenbaren Drittprogramme zuzurechnen. 688 689 Siehe Europäische Kommission, Entscheidung vom 21. 03. 2000, COMP/JV.37, BSkyB/KirchPayTV, Rn. 48, 50, 51, http:// europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/index/by_nr_jv_0.html. Siehe zum Beispiel Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung, B7-168/01, Entscheidung Liberty Media Corporation, Englewood, Colorado/USA/Kabel Deutschland GmbH (KDG), Tz. 151, 159. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 325 Zwar nehmen Pay-TV-Angebote bei der Entwicklung des digitalen Fernsehens in Deutschland nach wie vor eine wichtige Rolle ein. Derzeit kommt ihnen aber im Hinblick auf die Bildung der öffentlichen Meinung noch keine entscheidende Bedeutung zu. Durch die wachsende Bedeutung des frei empfangbaren digitalen Fernsehens ist der Anteil der Premiereabonnenten an der Gesamtheit der digitalen TV-Haushalte in den letzten beiden Jahren von vier Fünfteln auf ein gutes Drittel gesunken. Durch die weitere Verbreitung von DVB-T wird unter anderem die Zahl der Haushalte, die öffentlich-rechtliche Bouquet-Angebote (ARD Digital und ZDFvision) nutzen können, weiter steigen. 2.2.2.8.1 Digitale Kabel-Plattformen Kabel Deutschland Die Kabel Deutschland GmbH (KDG) betreibt Kabelnetze der Netzebene 3 in den Bundesländern bzw. Regionen Rheinland-Pfalz/Saarland, Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Berlin/Brandenburg, Niedersachsen/Bremen, Bayern sowie Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen. Wesentlicher Gesellschafter der Kabel Deutschland ist die Investmentgesellschaft Providence Equity Partners, Inc. Nach der Anfang 2006 erfolgten Übernahme der Anteile von Apax Partners und Goldman Sachs Capital Partners hält Providence Equity Partners, Inc. mittelbar rund 95 % der Anteile an Kabel Deutschland. Seit Ende 2004 bietet Kabel Deutschland digitale Programme an. Davon sind mittlerweile über 50 öffentlich-rechtliche und private Programme ohne Programmentgelte, etwa weitere 100 über Abonnementpakete empfangbar. Für die privaten Free-TV-Programme ist eine (einmalige) Freischaltgebühr in Höhe von 14,50 Euro und eine monatliche digitale Zusatzgebühr (ca. 2 bis 3 Euro) zu entrichten. Die Abonnementpakete gliedern sich in das deutschsprachige Paket Kabel Digital HOME, in dem 33 Sender enthalten sind, und acht verschiedene Fremdsprachenpakete bei Kabel Digital INTERNATIONAL. Das Paket Kabel Digital HOME enthält diverse Fernseh- und Radioprogramme und kostet bei einer 12-monatigen Vertragslaufzeit ohne digitales Empfangsgerät (Receiver) 10,90 Euro im Monat. Die Kosten für die Fremdsprachenpakete von Kabel Digital INTERNATIONAL betragen monatlich zwischen 2,90 und 22,90 Euro. Für den Empfang ist ein Kabel-Digital-Receiver notwendig. Dieser kostet 2 Euro bei Abschluss eines 24-monatigen Vertrages über Kabel Digital HOME für 12,90 Euro monatlich. Ende September 2006 belief sich die Anzahl der Abonnenten der digitalen Programmpakete von Kabel Deutschland auf 601.000. An das Kabelnetz von Kabel Deutschland sind zur Zeit ca. 10 Mio. Haushalte angeschlossen. ish, iesy tividi ist das Digitalangebot der Kabelnetzbetreiber ish NRW GmbH (ish) und iesy Hessen GmbH & Co. KG (iesy). Ish betreibt in Nordrhein-Westfalen und iesy in Hessen Kabelnetze der Netzebene 3. Ish ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft von iesy. Mittelbar ist auch die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (Arena) eine 100 %ige Tochtergesellschaft von iesy. Iesy selbst steht wiederum mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der Unity Media GmbH (Unity Media). Alleingesellschafterin der Unity Media ist die Unity Media S. C. A., an der wiederum Finakabel-Fondsgesellschaften (BC Partners) zusammen 38,66 % und Apollo-Fondsgesellschaften 31,46 % der Aktien halten; die übrigen 30,43 % der Aktien befinden sich in Streubesitz. tividi wird seit November 2005 über die Netze der beiden Kabelnetzbetreiber ish und iesy angeboten. Das Angebot umfasst über 40 digitale öffentlich-rechtliche und private Programme sowie verschiedene Pay-TV-Themenpakete. Daneben wird auch ein Hörfunkpaket sowie ein Video-onDemand-Dienst angeboten. Für den Free-TV-Bereich, der keinen Zugriff auf das Video-on-DemandAngebot und das Hörfunkpaket erlaubt, muss eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,95 Euro 326 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten für zwölf Monate und für die privaten Free-TV-Programme eine monatliche digitale Zusatzgebühr von 2 bis 3 Euro entrichtet werden. Die Kosten für die weiteren Dienste richten sich nach dem ausgewählten Paket und reichen von 6,90 Euro (tividiFAMILY) bis 19,90 Euro (tividiKOMPLETT) im Monat. Das Paket tividiKOMPLETT enthält auch den Sender arena, der alle Bundesligaspiele live ausstrahlt. Arena ist auch gesondert für 14,90 Euro im Monat erhältlich. Als Video-on-Demand sind Filme für je 3 bzw. 3,90 Euro erhältlich. Für den Empfang von tividi ist ein digitaler Receiver notwendig, der bei einem 24-MonatsVertrag über das Paket tividiKOMPLETT ohne Aufpreis abgegeben wird. Ende März 2006 hatten ish und iesy 140.100 Digital-TV-Kunden. Insgesamt gibt es im Gebiet von ish und iesy 2,3 Millionen modernisierte690 Kabelanschlüsse. PrimaCom, ewt, Tele Columbus Von den Netzebene-4-Kabelgesellschaften betreibt bislang nur die PrimaCom AG (PrimaCom) in den Regionen Leipzig/Chemnitz /Magdeburg, Mainz / Wiesbaden, Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern sowie Aachen/Osnabrück eine Programmplattform. 26,7 % der Anteile an PrimaCom erwarb im August 2006 die Orion Cable GmbH, die auch Mehrheitsgesellschafterin von ewt multicabel und Tele Columbus ist. Diese Entwicklung könnte in der Zusammenfassung bisher unabhängiger NE-4-Betreiber mit zusammen ca. 5 Millionen angeschlossenen Kunden münden.m Seit Ende 2000 bietet PrimaCom mit primatv einen digitalen Kabeldienst an. Das Grundangebot mit 46 Programmen inklusive der öffentlich-rechtlichen Programme kostet monatlich 5,95 Euro, die Zusatzangebote zwischen 2,70 und 6,95 Euro im Monat. Daneben wird ein Video-on-DemandDienst angeboten, bei dem je Film 3,95 Euro zu zahlen sind. Für den Empfang ist ein Digitalreceiver notwendig, für den eine Kaution in Höhe von 50 Euro erhoben wird. Die monatliche Miete selbst ist im Grundangebot enthalten. 2004 hatte PrimaCom 11.566 Kunden für das Digitalfernsehen. 2.2.2.8.2 Digitale Satelliten-Plattformen Premiere Die Premiere AG (Premiere) bietet 13 eigene Pay-TV-Programme und weitere Pay-per-View-Dienste an. Sie erbringt darüber hinaus Plattformdienstleistungen für 15 weitere Pay-TV-Programme, die von Dritten veranstaltet werden. Der größte Teil der Aktien an Premiere (71,12 %) befindet sich in Streubesitz. Daneben werden 13,91 % der Anteile von der Fernseh Holding S. a. r. l. gehalten, die sich vollständig im Anteilsbesitz von Dr. Georg Kofler befindet. Die 100 %ige Tochtergesellschaft von Premiere, Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, ist wiederum zu 100 % an den Gesellschaften Premiere Fernsehen GmbH (Österreich), Service Center Schwerin GmbH, Primus Sport und Premiere Win Fernsehen GmbH beteiligt. Premiere ist mit ca. 3,37 Millionen Abonnenten-Haushalten (Stand: 30. 09. 2006) der wichtigste Pay-TV-Plattformanbieter in Deutschland. Sämtliche über die Plattform angebotenen Programme werden sowohl über Satellit als auch über Kabel, seit März 2003 ausschließlich in digitaler Form, verbreitet. Im Jahr 2005 hat Premiere sein Bouquet um drei neue Pay-TV-Kanäle erweitert. Dazu zählen die Info- bzw. Dokutainmentkanäle Discovery Geschichte und Focus TV Gesundheit, die nun im Paket „Thema“ erhältlich sind. Darüber hinaus startete Premiere mit Premiere Win einen Kanal, der vor allem Pferderennen zeigt sowie Pferde- und Sportwetten des Kooperationspartners BetandWin vermarktet. Den Wettkanal stellt Premiere zum Jahresende 2006 jedoch wieder ein.691 690 691 630/862 MHz, bi-direktional. Mitteilung der Premiere Fernsehen GmbH vom 14. 11. 2006 im Prüfverfahren KEK 379. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 327 Im Januar 2006 startete Premiere die Ausstrahlung von Programmsignalen im HD- (High Definition) Standard. In diesem Standard wurden auch die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft ausgestrahlt. Premiere verfügt über die Free-TV- und Pay-TV-Rechte an der UEFA Champions League ab der Saison 2006/2007 für drei Jahre. Dagegen verlor Premiere den Zuschlag bei der Vergabe der Fußball-Bundesligarechte, die ab August 2006 für drei Jahre der Konkurrent Arena verwertet. Ebenfalls verlor Premiere die Möglichkeit, die Fußball-Bundesligaspiele über so genannte „Public-Viewing“-Rechte in Premiere Sportsbars zu zeigen. Der Versuch von Premiere, seinen Kunden im Wege einer Sublizenz von der Deutsche Telekom AG dennoch Live-Bilder an der Fußball-Bundesliga im so genannten IPTV-Standard zu zeigen, scheiterte am Widerstand der DFL und von Arena. Eine Verbreitung dieser IPTV-Signale über Kabel und Satellit ist nach dem gefundenen Kompromiss nicht möglich. Live-Berichterstattung von der Bundesliga wird danach lediglich über DSL-Leitungen in Form des Angebotes T-Home in zunächst zehn Städten Deutschlands zu empfangen sein. Premiere produziert die Spiele allerdings für die Deutsche Telekom und vertreibt das Angebot unter seinem Markennamen. Weiterhin vertreibt Premiere das Bundesliga-Angebot von Arena in den KDG-Gebieten im Kabel, weil zwischen Arena und KDG keine Einigung über einen Verbreitungsvertrag zustande kam. Der Aktienkurs von Premiere fiel seit dem Verlust der Bundesliga-Rechte dramatisch auf teilweise unter 7 Euro je Aktie bei einem Ausgabekurs von 28 Euro, erholte sich im Oktober/November 2006 aber wieder auf 12 bis 13 Euro. Bei Premiere geht man davon aus, dass der Verlust der BundesligaRechte ohne existenzielle Probleme verkraftet wird. Seit August 2006 gibt es bei Premiere ein neues Programmpaket-System:692 Im Rahmen eines 24-monatigen Vertrages werden fünf verschiedene Pakete (Premiere Blockbuster, Premiere Entertainment, Premiere Thema, Premiere Sport und Premiere Fußball International) zu je 9,99 Euro oder insgesamt 34,99 Euro monatlich angeboten. Im Paket für 44,99 Euro monatlich sind zusätzlich drei HDTV-Programme und eine Programmzeitschrift enthalten. Hinzu kommt eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,99 Euro. Für den Empfang von Premiere notwendige Receiver sollen zukünftig auch zur Miete angeboten werden, ein HD-Receiver etwa für 9,99 Euro im Monat. Arena Mit dem Erwerb der Fußball-Bundesliga-Ausstrahlungsrechte durch die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (Arena), eine Tochterfirma der Kabelnetz-Holding Unity Media AG, wird nun versucht, neben Premiere eine weitere Pay-TV-Satellitenplattform zu etablieren. Arena hat Transponder sowohl bei EutelSat als auch bei SES Astra gemietet. Darüber werden die neun Spiele zeitgleich live ausgestrahlt. In der übrigen Sendezeit bietet Arena ein Bouquet von neun Pay-TV-Spartenkanälen an,693 das zusätzlich zum Bundesliga-Paket gegen Aufpreis erworben werden kann. Arena verlangt eine technische Zugangsgebühr für die Satellitenausstrahlung in Höhe von 5 Euro. Die Bundesliga-Live-Bilder sind für 14,90 Euro monatlich erhältlich und das Komplettpaket für 19,90 Euro. Die Eigentumsverhältnisse bei Arena sind identisch mit denjenigen von ish/iesy (s. o.). Mangels Einigung mit der technischen Plattform APS, die nun im Alleineigentum von SES Global steht, greift Arena auf das Verschlüsselungssystem des ORF (Cryptoworks) zurück, dessen Eignung für Pay-TV allerdings bezweifelt wird. Mit den bestehenden Boxenpopulationen der Premiere-Kunden kann das Arena-Angebot nicht empfangen werden. Premiere verschlüsselt bekanntlich mit dem 692 693 Vgl. Pressemitteilung der Premiere AG vom 20. 06. 2006. Unter anderem Kinowelt TV Premium, AXN, Boomerang, NASN, Eurosport 2, The History Channel, National Geographic Channel. 328 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Standard Nagravision mit Hilfe der APS-Plattform. Seit Mitte November 2006 bietet Arena jedoch seinen Satellitenkunden einen Decoder mit einem zweiten Steckplatz für Arena-Adapter und Smart-Ccard an, so dass mit einer Entschlüsselungsbox sowohl arena als auch Premiere empfangen werden können. Arena ist der erste Fall einer deutlichen vertikalen Integration zwischen Netzbetreiber und Inhalteanbieter. Die möglichen Auswirkungen einer solchen Verbindung werden von den Landesmedienanstalten beobachtet. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erteilte Arena am 10. März 2006 eine Lizenz für einen Pay-TV-Sender mit der Auflage, die Plattformverträge zur Verfügung zu stellen und die Buch- und Geschäftsführung des Kabelgeschäfts von jener des Satellitengeschäfts zu trennen. Dolphin/Entavio In der Presse wird derzeit eine weitere Satellitenplattform unter dem Namen Dolphin/Entavio diskutiert. Dabei handelt es sich um ein Angebot der SES Global, die auch das Astra-Satellitensystem betreibt. APS wird technische und administrative Dienstleistungen für Free-TV-Anbieter bereitstellen, die eine Verschlüsselung der digitalen Satellitensignale ermöglichen. Der Empfang solcher Signale wird dann über eine freigeschaltete Smart-Card und einen für dieses Angebot zertifizierten Receiver möglich sein. Gesicherte Informationen über die konkrete Ausgestaltung dieser Plattform und beispielsweise die Endkundenentgelte liegen derzeit noch nicht vor. SES wird die Pay-TV-Vermarktungsplattform nach eigenen Ankündigungen nicht selbst betreiben, sondern einem Dritten überlassen. Die für den Empfang verschlüsselter Free-TV-Programme erforderliche Smart-Card wird SES/APS allerdings unter eigenem Namen vermarkten. Das Kartellamt hat Ermittlungen gegen die an dem Verschlüsselungsvorhaben beteiligten Unternehmen SES Global, RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG eingeleitet. Das Kartellamt prüft insbesondere, ob die vorgeschriebenen Decoderstandards diskriminierungsfrei sind und ob die Einführung der Entgeltpflicht für Free-TV auf einem abgestimmten Verhalten der Programmanbieter beruht.694 Die Landesmedienanstalten haben sich inzwischen über die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) positiv zu dem Vorhaben geäußert, allerdings ebenfalls Prüfungsbedarf angemeldet. 2.2.2.8.3 Digitale Plattformen für mobile Endgeräte DVB-H DVB-H (Digital Video Broadcasting – Handheld) ist ein Standard zur digitalen Übertragung von Rundfunk auf einen mobilen Empfänger. Dieser Standard hat sich aus dem Standard DVB-T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial) entwickelt und ermöglicht technisch eine Übertragung von bis zu 50 Fernsehprogrammen. Nachdem in Berlin bereits seit Februar 2005 ein Fernsehkanal für DVB-H probeweise betrieben wird und ein Testbetrieb zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erfolgreich verlaufen ist, soll nun jedenfalls in ersten Gebieten ein Regelbetrieb angestrebt werden. Zur Zeit laufen die Verfahren zur Vergabe von Übertragungskapazitäten für einen dreijährigen Testbetrieb in Hamburg und Hannover und für einen Regelbetrieb von bis zu sieben Jahren in Berlin/Brandenburg. Als Plattformbetreiber haben sich in Hannover, Hamburg und Berlin/Brandenburg jeweils die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH, die NEVA Media GmbH, die O2 (Germany) GmbH & Co. OHG, die RTL Interactive GmbH, die T-Mobile Deutschland GmbH, die 694 Das Bundeskartellamt stellte Anfang Dezember 2006 das Verfahren gegen RTL und ProSiebenSat.1 ein, weil ProSiebenSat.1 die Pläne einer entgeltlichen Grundverschlüsselung des digitalen Fernsehens über Satellit aufgegeben hat. Damit entfällt der Koordinierungsverdacht gegen die Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL. Bei einem Wiederaufgreifen des Geschäftsmodells wird das Verfahren fortgeführt; vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 05. 12. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 329 T-Systems Business Services GmbH und die Vodafone D2 GmbH sowie darüber hinaus in Hannover noch die RBC GmbH – Radio Business to Consumer und in Berlin noch die I-D MEDIA AG beworben.695 Eine Entscheidung über die Vergabe der Frequenzen ist bislang in keinem der betroffenen Bundesländer getroffen worden. Für den Testbetrieb zur Fußball-Weltmeisterschaft erfolgte in Berlin, Hamburg, München und Hannover eine zeitlich befristete Frequenzzuweisung. Die Frequenzen wurden an ein Konsortium aus E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone vergeben. Im Testbetrieb mit ca. 1.000 Endgeräten, die an ausgewählte Testpersonen ausgegeben wurden, ließen sich über 16 Kanäle die Fernsehprogramme ARD, ZDF, Nord3, BR, RBB, RTL, Sat.1, ProSieben, n-tv, N24, VOX, MTVmusic, Eurosport, ein regionales Fernsehangebot aus Hamburg, TV.Berlin, München TV und MonA TV sowie die Hörfunkprogramme NDR Info, Radio Fritz, r.s.2, RTL Radio, Radio Digital 1, radio ffn, Hit Radio Antenne, Rock Antenne und Galaxy empfangen. Das Konsortium aus O2, T-Mobile und Vodafone (ursprünglich auch E-Plus696) plant eine über diesen kurzen Testbetrieb hinausgehende Zusammenarbeit, die sich neben einer gemeinsamen Infrastruktur auch auf eine gemeinsame Sorge für die Inhalte beziehen soll. Das Bundeskartellamt ermittelt derzeit, ob die Zusammenarbeit der Mobilfunk-Unternehmen mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Mit der Zusammenstellung der Inhalte wurde T-Systems, Media & Broadcast, betraut. Die monatlichen Kosten für das DVB-H-Angebot sollen sich zwischen 5 und 15 Euro, abhängig von den ausgewählten Diensten, bewegen. Darüber hinaus betreibt auch der Bayerische Rundfunk zur Zeit in München Versuche mit DVB-H. Hierzu benutzt er aber keine im Rahmen einer Ausschreibung für DVB-H zugewiesene Frequenz, sondern eine zuvor von einem öffentlich-rechtlichen Programm für DVB-T genutzte. Aufgrund der positiven Ergebnisse des Versuchs sieht der Bayerische Rundfunk in diesem Übertragungsweg eine Alternative zum speziellen DVB-H-Standard. Die Regional Radio Conference RRC-06 (Wellenkonferenz) machte bundesweit Frequenzen für DVB-H verfügbar. Die bundesweite Einführung von DVB-H im Regelbetrieb wird zur Internationalen Funkausstellung (IFA) 2007 erwartet. Die Landesmedienanstalten haben in den Vergabeverfahren bislang die Frequenzvergabe an einen Plattformbetreiber favorisiert, der von den vier großen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gebildet werden soll („Plattformmodell“). Damit soll die Finanzierung des Netzaufbaus und die Kompatibilität des Netzes mit den Mobilfunk-Endgeräten sichergestellt werden. Eine Verbindung marktstarker oder gar dominanter Mobilfunknetzbetreiber, die untereinander im Wettbewerb um Mobilfunkkunden stehen, wirft allerdings schwer lösbare kartellrechtliche Probleme auf. Formal bedarf es eines Fusionskontrollverfahrens für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das bis zu sechs Monate dauern kann, wobei der Ausgang durchaus unsicher ist. Die Plattformgesellschaft würde als wichtige Strukturverbindung unter den Wett695 696 Daneben haben sich in Hannover folgende Sender bzw. Unternehmen als Inhalteanbieter auf einer DVB-H-Plattform beworben: Hit Radio Antenne Niedersachsen; MONA TV; n-tv; Norddeutscher Rundfunk; ProSiebenSat.1 Media AG; Radio ffn; RTL Radio; RTL Shop; RTL Television; RTL II; Super RTL; VOX; Traumpartner TV und Truck Radio. Für Hamburg sind dies die folgenden Inhalteanbieter: Hamburg 1; HSE24; Mobile Media on Air; Norddeutscher Rundfunk; Oldie 95; Premiere Fernsehen; die ProSiebenSat.1-Gruppe mit den Programmen Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Deutsches Wetter Fernsehen; Radio Business to Consumer; Radio Hamburg; die RTL-Gruppe mit den Programmen RTL, Super RTL, VOX, n-tv, RTL II; RTL Radio; TIDE; ZDF und Truck Radio. Für Berlin haben sich diese Inhalteanbieter beworben: die ProSiebenSat.1 Media AG mit den Programmen Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Deutsches Wetter Fernsehen, Seven Senses GmbH; die RTL-Gruppe mit den Programmen RTL; RTL II; Super RTL; n-tv; VOX; RTL Shop; Traumpartner TV; Premiere Fernsehen; RBB für öffentlich-rechtliche Programme; CNBC Europe; EuroNews; HSE24 und MonA TV. E-Plus hat sich Anfang November 2006 entschlossen, an dem Konsortium der vier Netzbetreiber nicht teilzunehmen mit der Begründung, dass „auf absehbare Zeit das Handy-TV in Deutschland kein Massenmarkt wird“, so der E-Plus-Chef Michael Kramer, zitiert in: Die Welt vom 08. 11. 2006. 330 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten bewerbern zwangsläufig einen so genannten „Gruppeneffekt“ auslösen und könnte den Wettbewerb unter den Mobilfunkern auf dem Mobilfunkmarkt abschwächen. Beim Bundeskartellamt sind entsprechende Pläne in Vorgesprächen wohl auf wenig Verständnis gestoßen. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Verbindung der Marktmacht der Mobilfunknetzbetreiber im Verhältnis zu den Rundfunkveranstaltern. Nach den Ausschreibungsbedingungen kann der Plattformbetreiber auch Spielräume für die Programmzusammenstellung erhalten. Solche Spielräume eines neuen „Gate Keepers“ fürchten die Programmanbieter. Sie suchen nach Alternativen für die Organisation des Plattformbetriebs, die die Rolle der Rundfunkveranstalter stärkt und verhindert, dass die Programmanbieter zu bloßen Inhaltelieferanten werden. Für diese Interessengegensätze muss ein vernünftiger Konsens gefunden werden. Eine Kapazitätsvergabe gegen die artikulierten Interessen der Rundfunkveranstalter wäre mit einem hohen Risiko belastet, weil sie lediglich auf der Grundlage der existierenden Versuchsregeln der einzelnen Landesmediengesetze erfolgen soll und eine solide gesetzliche Grundlage noch nicht zur Verfügung steht. DMB/MFD Der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) wurde – einer Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten vom 20. Februar 2006 entsprechend – von fast allen Bundesländern die Übertragungskapazität für den Probebetrieb im DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcasting) übertragen. Weiter sollte nach dieser Empfehlung, entsprechend den „Gemeinsamen inhaltlichen Eckpunkten für Vergabeverfahren der Landesmedienanstalten im Zuge länderübergreifender DMB-Erprobungsprojekte“ vom 19./20. September 2005, eine Zuweisung für mindestens drei Jahre erfolgen. Diesem Zeitrahmen haben die meisten Bundesländer entsprochen. Für einen längeren Zeitraum haben die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (vier Jahre), die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (fünf Jahre), die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (fünf Jahre), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (sieben Jahre)697 und die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (acht Jahre) Probelizenzen an die MFD erteilt. Wesentliche Gesellschafter der MFD sind die Grazia Equity GmbH (33,75 %) aus Stuttgart, die Catharina GmbH (33,17 %) aus Köln, Henrik Rinnert (16,64 %) aus Düsseldorf, die Ammax Verwaltungs GmbH (9,81 %) aus Hamburg sowie die J2 GmbH (6,63 %) aus Frankfurt. Die Plattform MFD wird zur Zeit von der debitel AG698 und der mobilcom AG genutzt. Am 31. Mai 2006 hat das mobile Fernsehangebot „watcha“ den Sendebetrieb in Berlin, Köln, Frankfurt, München, Stuttgart und Nürnberg aufgenommen. Ein weiterer Ausbau ist geplant. 2007 sollen bereits 75 % der deutschen Bevölkerung versorgt werden können, bis 2010 soll das Angebot fast flächendeckend empfangbar sein. Gesendet wird ein Comedy-Kanal von ProSiebenSat.1 (ProSiebenSat.1 mobile), ein exklusiver Musikkanal von MTV (MTVmusic),699 N24, das ZDF und das Hörfunkprogramm bigFM2see. Die Kosten für eine das Fernsehangebot umfassende Flatrate betragen zur Zeit monatlich 9,95 Euro. Zahlen zu den Abonnenten liegen bislang nicht vor; die debitel AG selbst rechnet mit einer sechsstelligen Nutzerzahl nach den ersten zwölf Monaten des Betriebs. Das einzige DMB-fähige Handy ist zur Zeit das Samsung SGH-P900; allerdings wird auch LG voraussichtlich in Kürze ein entsprechendes Gerät auf den Markt bringen. 697 698 699 Allerdings hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nur einen der beiden verfügbaren L-Band-Blöcke an die MFD vergeben; der andere L-Band-Block wurde dem Mitbewerber Walk’n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbH zugewiesen. Alle Anteile an debitel sind im Besitz der Permira-Fonds, die von Permira betreut werden. Die Zulassung zur digitalen bundesweiten Verbreitung der beiden neuen Angebote als Handy-Programme wurde von der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) am 05. 04. 2006 für 10 Jahre erteilt. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 331 2.2.2.8.4 Internet-Protokoll-Plattformen IPTV (Internet Protocol Television) bezeichnet die Übertragung von Inhalten über das InternetProtokoll auf den Fernseher oder einen Bildschirm (siehe hierzu auch Kapitel II 2.1.5). Mit den Inhalten können sowohl klassische Fernsehinhalte, also Sendungen, als auch Video-on-DemandDienste oder andere Zusatzdienste gemeint sein. Bislang wurden nur Video-on-Demand- oder ähnliche Dienste mit IPTV übertragen. Seit Mitte 2006 haben nun auch die Deutsche Telekom AG (T-Online) und HanseNet mit der Übertragung von klassischen Fernsehinhalten über IPTV begonnen. T-Online Nach mehrfachen Verzögerungen hat die Deutsche Telekom AG im Oktober 2006 das IPTV-Angebot T-Home mit einem umfassenden Angebot von Free-TV- und Pay-TV-Fernsehinhalten gestartet. Vertrieben werden so die öffentlich-rechtlichen und privaten Free-TV-Programme, aber auch das Premiere-Angebot sowie das mit Lizenz der Deutsche Telekom AG von Premiere produzierte Bundesliga-Angebot.700 Das Fernsehangebot bei T-Home umfasst über 100 TV-Programme. T-Home wird über das VDSL-Netz der Deutschen Telekom verbreitet und ist daher zunächst in zehn deutschen Großstädten, in denen Haushalte an das VDSL-Netz angeschlossen sind,701 empfangbar. Daneben werden über T-Home auch die bislang über T-Online Vision erhältlichen Video-onDemand-Leistungen angeboten. Die Deutsche Telekom AG (zuvor: T-Online International AG)702 betreibt mit T-Online Vision seit November 2003 ein Video-on-Demand-Angebot, das mittlerweile anhand von Set-Top-Boxen auch auf dem Fernseher und nicht nur auf dem PC genutzt werden kann. Die notwendige Set-Top-Box ist gemeinsam mit einem W-LAN-Router bei Abschluss eines Vertrages über ein T-Online-Vision-Paket bei einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab 49,99 Euro erhältlich. Der Abruf eines Angebotes für 24 Stunden kostet zwischen 0,95 Euro und 3,95 Euro. Im Durchschnitt werden etwa 80.000 Filme pro Monat abgerufen. HanseNet Die HanseNet Telekommunikation GmbH bietet seit 2002, allerdings nur in Hamburg, den Video-onDemand-Dienst Alice Movie an. Die Grundgebühr beträgt 4,90 Euro monatlich. Im Gegenzug wird während der Vertragslaufzeit eine Set-Top-Box kostenlos zur Verfügung gestellt. Mitte 2005 nutzten 1.100 Kunden dieses Angebot. Im Frühjahr 2006 startete HanseNet mit Alice homeTV klassisches Fernsehen über DSL. Bis zu 100 TV-Sender können über Alice homeTV empfangen werden. Dazu zählen private Free-TV-Sender wie RTL, Sat.1, ProSieben und VOX und verschiedene Pay-TV-Programme. ARD und ZDF werden im Testbetrieb gesendet. Daneben kann das Video-on-DemandAngebot ohne weitere Grundgebühr genutzt werden. Die Preise betragen pro Film zwischen 0,90 Euro und 5,90 Euro. Alice homeTV, das über ADSL2+ übertragen wird, ist zur Zeit nur im Großraum Hamburg und Lübeck empfangbar, soll aber bald auf andere Ballungsräume ausgeweitet werden. Der Grundpreis für Alice homeTV beträgt 9,90 Euro, die Pay-TV-Pakete bewegen sich zwischen 2,90 Euro für ein Musikangebot und 22,90 Euro für ein türkischsprachiges Bouquet. Die für den Empfang erforderliche Hardware wird während der Vertragslaufzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Alleiniger Gesellschafter von HanseNet ist Telecom Italia. Neben T-Online und HanseNet bietet beispielsweise auch Arcor Video-on-Demand-Dienste über DSL an. 700 701 702 Einzelheiten zu Paketen und Preisen über www.t-com.de/Komplettangebote. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart. Die T-Online International AG wurde im Juni 2006 mit Eintragung in das Handelsregister auf die Deutsche Telekom AG als aufzunehmende Rechtsträgerin verschmolzen. 332 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.2.8.5 Überblick über digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Einen Überblick über die digitalen Programmpaketangebote der Plattformbetreiber gibt Tabelle II – 126. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Programmangebot Reichweite ARD Digital Das Erste, Bayerisches FS, BR alpha, Eins Extra, Eins Festival, Eins Plus, hessen fernsehen, MDR Fernsehen, MDR Sachsen-Anhalt, MDR Sachsen, MDR Thüringen, NDR Fernsehen Schleswig-Holstein, NDR Mecklenburg-Vorpommern, NDR Hamburg, NDR Niedersachsen, RBB Berlin-Brandenburg, SÜDWEST Fernsehen Rheinland-Pfalz, SÜDWEST Fernsehen Baden-Württemberg, SR Fernsehen SÜDWEST, WDR Fernsehen, ARTE, Phoenix ZDFvision ZDF, ZDFdokukanal, ZDFinfokanal, ZDFtheaterkanal, 3sat, Kinderkanal Satellit, Kabelnetze und Terrestrik; zu den Sehbeteiligungen liegen keine offiziellen Angaben vor. Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG Programmangebot Premiere Blockbuster Standardpaket: Premiere 1–4 (Filmkanäle), Disney Channel Premiere Entertainment Standardpaket: Premiere Serie, Premiere Filmclassics, Premiere Nostalgie, Premiere Filmfest, Premiere Krimi Premiere Thema Standardpaket 14 Themenkanäle (in Kombination mit anderen Paketen auch Einzelbuchung möglich): Discovery Channel, Animal Planet, Discovery Geschichte, Focus TV Gesundheit, Sci-Fi Channel, 13th Street, MGM Channel, Jetix, Junior, Classica, Heimatkanal, GoldStar TV, Hit24, beate-uhse.tv, Music Studio Premiere Sport Standardpaket: Sportkanäle Premiere Fussball International Standardpaket: Sportkanäle Premiere Kinder Zusatzpaket (kann zu den o. g. Paketen zugebucht werden): Jetix, Junior, Disney Channel arena Zusatzabonnement: Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung Premiere HD Zusatzabonnement: Premiere HD Film, Premiere HD Sport Discovery HD Zusatzabonnement: HD-Dokumentationen des Discovery Channel Premiere International Zusatzabonnement: Fremdsprachenangebote (nur für Satellitenhaushalte) Reichweite Premiere Direkt – Film – Erotik – Sport Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme, Sportübertragungen, weitere Ereignisübertragungen (Near-Video-on-Demand) Premiere Direkt + Pay-per-View-Zusatzangebote: Video-on-Demand (für Satellitenhaushalte) Blue Movie, Blue Movie Extra und Blue Movie Gay Pay-per-View-Zusatzangebote: Erotikkanäle Premiere Win Kostenloses Zusatzangebot: Wettkanal (bis 31. 12. 2006) Satellit und Kabelnetze; 3,37 Mio. Abonnenten (Stand: September 2006) Kabel Deutschland GmbH (Kabelnetzbetreiber) Programmangebot Kabel Digital Home AXN, 13th Street, Sci-Fi Channel, Kinowelt TV Premium, Silverline Movie Channel, National Geographic Channel, The History Channel, Planet, Spiegel TV digital, Deutsches Wetter Fernsehen, Playhouse Disney, Toon Disney, Toon Disney +1, E! Entertainment, BBC Prime, Fashion TV, Wein TV, G-TV, tv.gusto premium, ESPN Classic Sport, Motors TV, Sailing Channel, NASN, Extreme Sports, MTV hits, MTV dance, VH-1 Classic, Trace.TV, Gute Laune TV, Playboy TV, Boomerang, kabel eins classics, Sat.1 Comedy Kabel Digital International Fremdsprachenpakete (Englisch, Türkisch, Russisch, Spanisch, Polnisch, Portugiesisch, Italienisch, Griechisch) Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, KEK ➝ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 333 ➝ Kabel Deutschland GmbH (Kabelnetzbetreiber) Programmangebot Reichweite Kabel Deutschland Infokanal Programminformationen und Informationen zum Digitalfernsehen, täglich von 13:00–24:00 Uhr Kabel Digital Free TV ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, VOX, kabel eins, Super RTL, n-tv, MTV, DSF, Eurosport, EuroNews, Das Vierte, N24, VIVA, VIVA plus, 9Live, Tele 5, terranova, Nick, DMAX, QVC, HSE24, CNN, TV5, BBC World, Bloomberg, Voyages TV Kabelnetze in 13 Bundesländern: Rheinland-Pfalz /Saarland, Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Berlin/Brandenburg, Niedersachsen/Bremen, Bayern, Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen; 9,6 Mio. angeschlossene Haushalte; 638.000 Abonnenten (Stand: September 2006) PrimaCom AG (Kabelnetzbetreiber) Programmangebot Reichweite primatv Unterhaltung Silverline Movie Channel, Sci-Fi Channel, 13th Street, Kinowelt TV, Motors TV, Erotik First primatv Trend Club, Extreme Sports Channel, Fashion TV, Trace.TV, ESPN Classic Sport, AXN primatv Kultur National Geographic, BBC World, Sailing Channel, Wein TV, Mezzo, tv.gusto premium, The History Channel primatv Erotik The Adult Channel primatv Maxi primatv Unterhaltung, primatv Trend, primatv Kultur, primatv Erotik MTV Tune-Inn MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic arena Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung primatv movies and more Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme primatv hotX Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme primatv International Fremdsprachenpakete (Türkisch, Polnisch, Russisch, Vietnamesisch, Rumänisch, Arabisch, Englisch, Hindi) primatv Basis (frei empfangbar) ARD Digital, ZDFvision, RTL, VOX, Super RTL, n-tv, Astro TV, Bahn TV, Bibel TV, Body in Balance, CNN24, Das Vierte, Giga, God.TV, HSE24, K 1010, Leipzig Fernsehen, MTV, Nick, QVC, Tele 5, TV 5, tv.gusto, TW1, VIVA, VIVA plus, Yavido Clips Kabelnetze in den Regionen Leipzig/Chemnitz /Magdeburg, Mainz / Wiesbaden, Berlin/Brandenburg/ Mecklenburg-Vorpommern, Aachen/Osnabrück; rund 1 Mio. Kabelfernsehkunden; ca. 5.000 Abonnenten (Stand: Juli 2006) ish NRW GmbH und iesy Hessen GmbH & Co. KG (Unity Media) (Kabelnetzbetreiber) Programmangebot tividiFAMILY Basisabonnement: 13th Street, Sci-Fi Channel, Planet, Silverline Movie Channel, MTV hits, tv.gusto Premium, National Geographic Channel, AXN, Kinowelt TV Premium, The History Channel, Spiegel TV digital, Gute Laune TV, Sat.1 Comedy, kabel eins classics, Boomerang, RTL Crime, RTL Living, Passion, Turner Classic Movies, Cartoon Network arena Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung tividiHOME tividiFAMILY, arena Premiere Premiere Blockbuster, Premiere Entertainment tividiPREMIUM HOME tividiFAMILY, arena, Premiere Blockbuster oder Premiere Entertainment tividiEXTRA Mezzo, VH-1 Classic, BBC Prime, CNBC Europe, Deutsches Wetter Fernsehen, Fashion TV, Turner Classic Movies, EuroNews, E! Entertainment, BBC World Service, NASN, Extreme Sports, ESPN Classic, Sailing Channel, Motors TV, Eurosport 2, blue Hustler, The Adult Channel tividiBASIC tividiFAMILY, tividiEXTRA tividiSPORTS NASN, Eurosport 2, Motors TV, ESPN Classic, Extreme Sports, Sailing Channel tividiGLOBAL BBC Prime, CNBC Europe, EuroNews, Jetix Play, Boomerang, Turner Classic Movies, National Geographic Channel, AXN, Fashion TV, E! Entertainment, Mezzo, VH-1 Classic, BBC World Service tividiPRIVAT The Adult Channel, blue Hustler Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, KEK ➝ 334 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ➝ ish NRW GmbH und iesy Hessen GmbH & Co. KG (Unity Media) (Kabelnetzbetreiber) Programmangebot Reichweite tividiKOMPLETT tividiFAMILY, arena, tividiGLOBAL, tividiSPORTS, tividiPRIVAT tividiINTERNATIONAL Fremdsprachenpakete (Türkisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Griechisch) tividiKINO Pay-per-View-Zusatzangebote: abrufbare Filme (arrivo) tividiFREE ARD Digital, ZDFvision, Infokanal tividi, arrivo Vorschau, RTL, Sat.1, ProSieben, VOX, RTL II, kabel eins, Super RTL, DSF, Nick, Das Vierte, n-tv, N24, EuroNews, Eurosport, Tele 5, MTV, 9Live, 1-2-3.tv, TV 5, BBC World, TRT int., Bloomberg, Bibel TV, Bahn TV, TW 1, Gems TV, jobTV24, Help TV, Voyages TV, 1-2-play Satellit (Astra) und Kabelnetze in Nordrhein-Westfalen und Hessen; über Kabel etwa 7 Mio. anschließbare Haushalte (inkl. Tele Columbus); 170.000 Abonnenten (Stand: April 2006) Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabelnetzbetreiber) Programmangebot Reichweite Kabel Digital Home Angebot von Kabel Deutschland (s. o.) Kabel Digital International Angebot von Kabel Deutschland: Fremdsprachenpakete (s. o.) arena Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung Kabel HD HD Hit, Sat.1, ProSieben, HD 1, Discovery HD, Premiere HD, Anixe HD, Luxe.TV Kabel Digital Free ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, VOX, kabel eins, Super RTL, n-tv, MTV, DSF, Eurosport, EuroNews, Das Vierte, N24, VIVA, VIVA plus, 9Live, Tele 5, terranova, Nick, DMAX, QVC, HSE24, CNN, TV 5, BBC World, Bloomberg, Voyages TV Kabelnetze in Baden-Württemberg; 2,3 Mio. anschließbare Haushalte; 1,5 Mio. angeschlossene Haushalte; 75.000 Triple-Play-Kunden (Stand: Oktober 2006) Tele Columbus GmbH Co. KG (Orion Cable) (Kabelnetzbetreiber) Programmangebot Kabel Digital Home, Kabel Digital Free TV Angebot von Kabel Deutschland (s. o.) in Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Bayern KabelKiosk (tividi) Angebot von ish/iesy (s. o.) in Nordrhein-Westfalen und Hessen Premiere Angebot von Premiere (s. o.) Fremdsprachenpakete Kabel Digital International (in den Regionen von Kabel Deutschland), Digikabel Hessen (Hessen), Kabel Digital Fremdsprachen (Baden-Württemberg), International TV (Nordrhein-Westfalen), visAvision International (in Kabelnetzen mit Kopfstellen von Unternehmen der Tele-Columbus-Gruppe) Columbus TV (frei empfangbar) Reichweite ARD Digital, ZDFvision, BBC World, Bloomberg, CNBC, K 1010, Bibel TV, K-TV, tv.gusto, Astro TV, sonnenklar TV, Voyages TV Kabelnetze der Netzebene 4, z. B. in den Städten Hannover, Stuttgart, Braunschweig und den Regionen Berlin/Brandenburg, Rhein-Ruhr, Südwest; über 3,3 Mio. anschließbare Haushalte, 1,8 Mio. Kunden; Verbreitung von „Columbus TV“ in einigen Kabelnetzen mit Kopfstellen von Tele Columbus, d. h. in Ludwigshafen und Potsdam (Stand: November 2006) Eutelsat visAvision GmbH (KabelKiosk) (an Kabelnetzbetreiber gerichtetes Paketangebot des Satellitenbetreibers Eutelsat) Programmangebot Reichweite tividiFAMILY Angebot von ish/iesy (s. o.) tividiSPORTS Angebot von ish/iesy (s. o.) arena Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung MTV Tune-Inn MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic visAvision International Fremdsprachenpakete (Türkisch, Russisch, Italienisch, Serbisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch) Verschiedene Kabelnetze, hauptsächlich der Netzebene 4 (Verträge mit etwa 100 Kabelanbietern, wie z. B. Tele Columbus, PrimaCom, NetCologne, ewt-Breitbandnetze); ca. 6 Mio. anschließbare Haushalte; ca. 2,2 Mio. Abonnenten (Stand: Juli 2006) Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, KEK ➝ Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 335 ➝ Deutsche Telekom AG/ T-Com (T-Online) (IPTV) Programmangebot T-Home Classic ausgewählte Basis-Sender: RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins, Super RTL, VOX, Fashion TV, K-TV, n-tv, Deluxe Music, CNN T-Home Complete Basic Basis-TV-Sender: ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins, Super RTL, VOX, Das Vierte, DSF, Eurosport, Giga, Nick, Bibel TV, Bloomberg, EuroNews, Fashion TV, K-TV, N24, n-tv, terranova, DMAX, Deluxe Music, MTV, VIVA, VIVA plus, 9Live, HSE24, jobTV24, QVC, Traumpartner TV, CNN, TV 5 T-Home Complete Plus Basis-TV-Sender (s. o.) und Premium-TV-Sender: 13th Street, AXN, E! Entertainment, G-TV, kabel eins classics, Passion, Sat.1 Comedy, Sci-Fi Channel, ESPN Classic, Eurosport News, Extreme Sports Channel, Motors TV, Sailing Channel, Boomerang, National Geographic Channel, Planet, Spiegel TV digital, The History Channel, tv.gusto, Deutsches Wetter Fernsehen, Wein TV, Mezzo, MTV, Trace TV, Focus TV Gesundheit, Bundesliga (pro Woche zwei Spiele der Fußball-Bundesliga live) Bundesliga auf Premiere powered by T-Com Zusatzabonnement: Live-Übertragung aller Spiele der 1. und 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung Premiere-Pakete Zusatzabonnement: Bundesliga auf Premiere, Premiere Entertainment, Premiere Blockbuster, Premiere Thema, Premiere Sport, Premiere Fußball, Premiere HD, Discovery HD Fremdsprachenpakete Zusatzabonnement: verschiedene Fremdsprachenpakete (Russisch, Polnisch, Türkisch) MTV Tune-Inn Reichweite Zusatzabonnement: MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic Internetfernsehen über das DSL-Netz (T-Home Classic) in vielen deutschen Städten sowie über das VDSL-Netz (T-Home Complete) in den Großräumen Hannover, Düsseldorf, Köln, Frankfurt/Main, Offenbach, Stuttgart, Hamburg, Berlin, Leipzig, Fürth, Nürnberg und München; 3,3 Mio. anschließbare Haushalte (Stand: Oktober 2006) HanseNet Telekommunikation GmbH (IPTV) Programmangebot Reichweite Alice homeTV – Big Entertainment 13th Street, AXN, BBC Prime, blue Hustler, Body in Balance, Boomerang, Cartoon Network, C Music, Extreme Sports Channel, Fashion TV, GTV, Kinowelt TV, MCM Top, Mezzo, Motors TV, MTVmusic, National Geographic Channel, Passion, Planet, RTL Crime, RTL Living, Sailing Channel, Sci-Fi Channel, Sky News, The Adult Channel, The History Channel, Trace TV, tv.gusto, VH-1, Deutsches Wetter Fernsehen, Wein TV, Zone Club MTV Tune-Inn MTV base, MTV hits, MTV dance, MTV2, VH-1 Classic Fremdsprachenpaket Türk Premium Free-TV-Sender ARD Digital, ZDFvision, RTL, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins, VOX, Super RTL, n-tv, N24, VIVA, VIVA plus, MTV, 9Live, RTL Shop, Traumpartner TV, Al Jazeera International, Astro TV, Bahn TV, BBC World, Bibel TV, Bloomberg, CNBC, CNN International, Das Vierte, Gems TV, Giga, HSE24, K-TV, K 1010, Nick, QVC, terranova, Voyages TV, TV 5, 1-2-3.tv Internetfernsehen über das DSL-Netz in Hamburg und Lübeck; 4.000 IPTV-Kunden (Stand: Dezember 2006) MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (Handy-TV) Programmangebot watcha ZDF, N24, ProSiebenSat.1 Mobile, MTVmusic (und das Radioprogramm bigFM2see) Reichweite Mobiler Rundfunk im DMB-Standard in den Großräumen Berlin, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, München, Hamburg, Hannover, Nürnberg, Saarbrücken, Dortmund, Leipzig und Gelsenkirchen; Kooperation mit debitel und mobilcom; bislang keine Angaben zu den Abonnentenzahlen (Stand: Dezember 2006) Tabelle II – 126: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, KEK 336 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Tabelle II – 126 ist unvollständig, weil sie nicht die Vielzahl an Fernsehprogrammen enthält, die digital per Satellit verbreitet werden. Der Satellitenbetreiber Astra führt in seiner Programmliste allein mehr als 100 frei empfangbare Programme in deutscher Sprache auf. Darunter sind außer den Programmen von ARD Digital und ZDFvision unter anderem auch die digitalen Versionen sämtlicher privater Free-TV-Programme Deutschlands zu finden. 2.2.2.9 Fazit Die Technik des Digitalfernsehens hat neue Dienstleistungsmärkte geschaffen. Das Multiplexing und die Digital-Analog-Wandlung (-Konvertierung) sind zusätzliche technische Dienstleistungen, die beim digitalen Fernsehen im Unterschied zur analogen Verbreitungsform erforderlich sind. Beim digitalen Pay-TV kommen Verschlüsselung, Zugangskontrolle (Conditional Access) und Abonnentenverwaltung (Subscriber Management System) hinzu. Auch werden die Pay-TV-Programme regelmäßig von Plattformbetreibern in Paketen angeboten. Weitere Dienstleistungen digitaler Plattformen sind (Basis-) Navigatoren und elektronische Programmführer (Electronic Programme Guide, EPG). Die Digitalisierung der einzelnen Inhalte und Multiplexing werden in einem Playout-Center durchgeführt. Konkrete Zugangsprobleme beim Multiplexing bestehen derzeit nicht. Zugangsprobleme könnten sich bei Kapazitätsengpässen ergeben, sind aber bislang nicht praktisch relevant geworden, weil die Vergabe knapper Kapazitäten eng reguliert ist. Als technische Komponenten erfordert digitales Pay-TV ein spezielles System der Zugangskontrolle und eine Smart-Card-Technologie zur Freischaltung. Als administrative Komponente wird eine Abonnentenverwaltung einschließlich eines Abrechnungssystems notwendig. Neben dem Multiplexing und der kompatiblen Decoderbasis ist das Conditional-Access-System das zentrale Element der Systemtechnologie für den Zugang zum Pay-TV-Markt. Zentraler Bestandteil der technischen Plattform des digitalen Pay-TV ist die Decoderinfrastruktur der Set-Top-Box. Die Änderung der Geschäftsstrategie von Premiere hat einen offenen Kaufmarkt für Decoder ermöglicht. Aufgrund der gestiegenen Angebotsvielfalt haben Programmführer eine große Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Der Rundfunkgesetzgeber unterwirft (Basis-) Navigatoren einer eigenen Zugangsregulierung (§ 53 Abs. 2 RStV). Im Unterschied zum Basisnavigator erstellt ein EPG nicht nur einfache Verzeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine umfassende Programminformation, die redaktionell gestaltet und als eigener (Medien-) Dienst vom EPG-Anbieter ausgestrahlt wird. Die Entwicklung der Angebote an EPGs weist eine beachtenswerte Marktdynamik auf. Regulatorisch ist zu überlegen, ob für anbieterneutrale, bouquetübergreifende EPGs eine Zugangsregulierung vorgesehen werden sollte, die mit derjenigen für Basisnavigatoren vergleichbar ist.m EPGs Dritter benötigen eine Schnittstelle bzw. ein Application Programming Interface (API) in der Betriebssoftware der Set-Top-Box. Mit der – unverbindlichen – „Mainzer Erklärung“ verständigten sich ARD, ZDF, KirchGruppe, RTL und die Landesmedienanstalten auf die eine gemeinsame und offene API ermöglichende Multimedia Home Platform (MHP). Weiterhin sind jedoch nur wenige MHP-fähige Set-Top-Boxen im Handel erhältlich. Da Premiere nach wie vor auf günstigere Decoder ohne MHP setzt und die Nachfrage nach MHP-fähigen Set-Top-Boxen auch im Free-TVBereich gering ist, ist zweifelhaft, ob sich der MHP-Standard langfristig tatsächlich durchsetzen wird. Digitale Plattformbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernsehprogramme zu Programmpaketen (Bouquets) und vermarkten sie an die Haushalte. Der Plattformbetreiber führt die Abonnentenverwaltung und -betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme, sondern auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch. Die Bündelung zu Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 337 Paketen ähnelt dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusammengestellt. Programmvermarktungsplattformen werden immer mehr zu zentralen Akteuren der digitalen Medienlandschaft. Ohne ihre Vermarktungsleistungen bekommen kleinere Bezahl-Angebote keinen Zugang zum Endkunden. Das ist nicht notwendig problematisch, weil sich darin auch eine im Wirtschaftsleben normale Arbeitsteilung zwischen Inhalteanbietern und Vermarktern etabliert, die im beiderseitigen Interesse liegen kann. Allerdings verdienen Plattformbetreiber als Gatekeeper im Rahmen der Vielfaltkontrolle besondere Aufmerksamkeit, weil sie über die Konditionen Einfluss auf die Zusammenstellung von Programmpaketen und den Zugang von Inhalteanbietern zum Endkunden erhalten. Aus diesem Grund ist die Programmanbieterneutralität von Vermarktungsplattformen wünschenswert, obwohl rechtlich nicht zwingend. Premiere hat seit jeher eigene und Drittangebote gleichzeitig über seine Plattform vermarktet, ohne dass dabei größere Probleme bekannt wurden. Für Drittanbieter ist es vorteilhaft, zusammen mit Premium-Inhalten professionell vermarktet zu werden; das ist im Satellitenfernsehen bislang nur über die vertikal integrierten Plattformen Premiere und Arena möglich. Erst über die SES/APS-Plattform soll ein anbieterneutraler Plattformbetreiber, der nicht mit SES/APS identisch ist, Vermarktungsleistungen ausschließlich für Dritte anbieten. Über Identität und Finanzierung dieses Angebotes ist allerdings noch nichts Näheres bekannt. Unter den Kabelplattformen sind derzeit nur Kabel Deutschland und PrimaCom als anbieterneutral einzustufen. Unity Media (ish/iesy) bietet mit Arena selbst Programme an. T-Online darf aufgrund der Bundesbeteiligung noch nicht selbst Rundfunkveranstalter sein, bietet aber viele eigene Inhalte an. Daher kann T-Online nicht mehr als anbieterneutral eingeordnet werden. Problematisch ist eine Entwicklung, die Programmveranstaltern den Kundenzugang nur über Plattformen eröffnet, auch wenn die Anbieter die Vermarktung und den Kundenzugang selbst übernehmen möchten. Programmveranstalter verlieren damit ihre Programmverantwortung und werden zu bloßen Inhaltelieferanten. Eine solche Entwicklung zeichnet sich derzeit bei der Vergabe von DVB-H-Kapazitäten ab, bei der primär Plattformanbieter lizenziert werden sollen, die dann ihrerseits Kapazitäten den Rundfunkveranstaltern zuweisen sollen. Ein solcher Vorrang ist gesetzlich nicht vorgesehen und grundrechtlich problematisch. Wie im Verhältnis des Rundfunks zur Telekommunikation muss auch mit Bezug auf technische Dienstleister wie Plattformbetreiber bei der Zuweisung der Rundfunkkapazitäten der Vorrang des Rundfunks beachten werden. Konzeptionell sollte dies zur Folge haben, dass die Übertragungskapazitäten in erster Linie für Rundfunkveranstalter ausgeschrieben werden bzw. dass Plattformbetreiber zumindest keine eigene Verteilungskompetenz für Rundfunkkapazitäten erhalten703. Die Verfahren vor den Landesmedienanstalten basieren auf Versuchsbestimmungen der Landesmediengesetze, die wenig aussagekräftige und kaum zwingende gesetzliche Vorgaben enthalten704. Die unzureichenden Rechtsgrundlagen erlauben den Landesmedienanstalten nur kurzzeitig befristete Maßnahmen, die korrigierbar sind und keine Fakten schaffen, die künftige gesetzliche Regelungen festlegen. Wesentliche Fragen auch in Bezug auf neue Techniken und Märkte sind im Rundfunkwesen vom Gesetzgeber selbst 703 704 Vgl. Erste Anmerkungen des VPRT zum Entwurf der DLM „Gemeinsame inhaltliche Eckpunkte für Vergabeverfahren der Landesmedienanstalten im Zuge länderübergreifender DVB-H-Erprobungsprojekte“ vom 17. 01. 2006. Die Ausschreibung der HAM benennt als Ziel der Projekte u. a., „Erkenntnisse zu erhalten über medienrechtliche Aspekte, insbesondere auch im Hinblick auf die Position des Plattformbetreibers, die Zusammenstellung der Inhalte und neue werberechtliche Fragestellungen“. Die Landesmedienanstalten orientieren sich bei den Ausschreibungen zumeist an den (noch im Entwurfsstadium befindlichen) Eckpunkten für Vergabeverfahren der Landesmedienanstalten im Zuge länderübergreifender DVB-H-Erprobungsprojekte, die allerdings keine Normqualität haben und daher keine gesetzliche Legitimationswirkung haben können. 338 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten festzulegen. Zwar sind bei dem Aufbau der Infrastruktur für den DVB-H-Betrieb erhebliche Investitionen erforderlich, die sich nur längerfristig refinanzieren lassen. Doch darf dies nicht dazu führen, dass auf einem entstehenden Markt Fakten geschaffen werden, die die Art künftiger Grundrechtsausübung unverrückbar festlegen. Insbesondere dürfen keine Strukturen geschaffen werden, die die heutigen Grundrechtsinhaber – die Rundfunkveranstalter – benachteiligen und den Zugang zum Zuschauer dauerhaft von der Vermittlung eines Dritten abhängig machen, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Zu einer derartigen Festigung der Marktposition könnte die Lizenzierung von Plattformanbietern für einen mehrjährigen Zeitraum führen. Der Empfang von Rundfunk über mobile Endgeräte setzt nicht zwingend die Vermittlung durch Netzbetreiber voraus, die Endkundenbeziehungen mit den Geräteinhabern halten. Der unmittelbare Zugang der Rundfunkveranstalter zu den Kunden hängt vielmehr von der Konfiguration der Endgeräte ab, die sich nach der Verfügbarkeit von Signalen ausrichten wird. Die Regulierung von DVB-H sollte sich an die bisherige Regulierungsstruktur, also die Ausschreibung an Rundfunkveranstalter, anpassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der fehlende gesetzliche Rahmen durch die Festlegung in den Pilotprojekten vorweggenommen wird und sich damit zum Nachteil der Rundfunkveranstalter verfestigt. Alternativen zur Ausschreibung an Plattformbetreiber sind durchaus realisierbar, und zwar unter der Wahrung eines chancengleichen Zugangs. So kann z. B. die Kapazitätszuweisung an einen Programmveranstalter mit der Auflage verbunden werden, die zugangsrelevanten Dienstleistungen bei einem Dienstleistungsunternehmen in Anspruch zu nehmen, das chancengleichen Zugang für alle Interessenten gewährleistet. Alternativ könnte mit den Zuweisungsentscheidungen gewartet werden, bis die Programmveranstalter im Zuweisungsverfahren nachgewiesen haben, dass sie die zugangsrelevanten Dienste auf der Grundlage eines Systems in Anspruch nehmen werden, nach dem der chancengleiche Zugang gesichert ist. 2.2.3 Übertragungswege Kabel, Satellit, Terrestrik, IPTV 2.2.3.1 Digitalisierung der Übertragungswege Der Fernsehzuschauer empfängt die Programme in der Regel über einen der drei herkömmlichen Übertragungswege Fernsehkabel, Satellit oder Terrestrik. Hinzu kommen nun mit IPTV über DSL und DVB-H weitere digitale Vertriebswege. Der Vertrieb von Fernsehsignalen ist einem Strukturwandel unterworfen, der von der Einführung digitaler Kompressionstechniken forciert wird. Die Digitalisierung bedeutet eine Umwälzung, die mit der Einführung des privaten Fernsehens in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts vergleichbar ist.705 Parallel zur Digitalisierung der herkömmlichen Übertragungswege verbessert sich kontinuierlich die Fähigkeit der Telefonnetze, Bewegtbilder und fernsehähnliche Dienste zu übertragen. Zudem werden die ursprünglich nur zur Verteilung von Fernsehen geschaffenen Wege auch zur Internetfähigkeit und für interaktive Fernsehanwendungen aufgerüstet. Gerade das Fernsehkabel gilt für interaktive Anwendungen als prädestiniert. Bis Ende 2006 wurde die Digitalisierung aber kaum vom Fernsehkabel, sondern in erster Linie vom digitalen Satellitenempfang und der terrestrischen Verbreitung getragen. Der Übergang zum Digitalfernsehen ist bei der Satellitenübertragung gegenüber dem Breitbandkabel und der Terrestrik nach der Zahl der digitalisierten Haushalte deutlich weiter fortgeschritten. Betrachtet man aber den Digitalisierungsgrad innerhalb des einzelnen Übertragungsweges, so steht hierbei die Terrestrik mit 57,1 % an erster Stelle (siehe Tabelle II – 127).706 705 706 Siehe hierzu Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 261 ff. Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 58. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 339 Mit Wirkung zum Jahresbeginn 2006 haben nach langwierigen Verhandlungen auch die beiden großen Sendergruppen RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG den Netzbetreibern die digitale Weitersendung ihrer Programme gestattet. Damit ist das größte Hindernis der Digitalisierung des Kabels beseitigt, weil nunmehr Endkunden mit digitaltauglichen Empfangsgeräten sämtliche Programme empfangen können. Die Verbreitung der Digitalprogramme über die Kabelnetze erfolgt mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Programme verschlüsselt, das heißt, der Kabelhaushalt benötigt zur Decodierung dieser Fernsehsignale einen Decoder und eine Smart-Card des Netzbetreibers. Der Anteil von Fernsehhaushalten mit digitalen Empfangsgeräten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen (siehe Abbildung II – 31). So wird zum Beispiel Pay-TV heute nur noch digital verbreitet. Nach der AGF/GfK-Fernsehforschung verfügt mittlerweile jeder vierte Fernsehhaushalt über digitale Fernsehempfangsgeräte (Stand: Dezember 2006). Die Zunahme bei der Grundausstattung für den digitalen Fernsehempfang geht auch mit einem Ansteigen der Nutzung digitaler Fernsehprogramme einher (vgl. Abbildung II – 32). Ende 2006 entfielen fast 18 % der von der AGF/GfK gemessenen Fernsehnutzung auf digitale Fernsehprogramme. gesamt in Mio. TVHH Kabel Satellit Terrestrik 17,560 14,246 3,12 in % analog in % digital in % Digitalisierungsgrad in % 51,8 42,0 9,2 44,6 23,5 3,9 7,2 19,5 5,3 15,2 47,2 57,1 Tabelle II – 127: Zugang zu Fernsehprogrammen über Kabel, Satellit und Terrestrik Quelle: ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 56 f. Abbildung II – 31: Entwicklung des Digitalisierungsgrades, Fernsehhaushalte mit angeschlossenem DigitalReceiver (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung 340 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Abbildung II – 32: Anteil der digitalen Fernsehnutzung an der gesamten Fernsehnutzung in Deutschland (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, Marktanteile/Sehdaueranteile digitaler Fernsehnutzung, Zuschauer ab 3 Jahren, Deutschland gesamt, Mo.–So., 3:00–3:00 Uhr. Das AGF/GfK-Fernsehpanel ist repräsentativ für 34,99 Mio. Fernsehhaushalte in Deutschland (Fernsehpanel D + EU). Am 31. 12. 2006 sind danach 8,91 Mio. Fernsehhaushalte an einen Digital-Receiver angeschlossen. 2.2.3.2 Satellit Die Versorgung von Satellitenhaushalten (SatTVHH) mit Fernsehprogrammen in Deutschland erfolgt maßgeblich durch die Satellitenbetreiber SES ASTRA S. A. (Betzdorf/Luxemburg) und Eutelsat S. A. (Paris). SES ASTRA, Marktführer in diesem Bereich, ist ein Unternehmen der SES-Global-Gruppe. SES Global wurde von SES nach der Übernahme der Satellitenflotte GE AMERICOM von General Electric 2001 als Dachgesellschaft gegründet. Die beiden Säulen von SES Global sind SES ASTRA und SES AMERICOM. Weitere regionale Satelliten-Dienstleister, an denen SES Global Beteiligungen hält, sind AsiaSat in Asien (SES Global Asia S. A.), SES SIRIUS in Europa, Nahuelsat und Star One in Lateinamerika (SES Global Latin America S. A.) sowie SES Global Africa S. A./Accelon, SES Global Europe S. A. (Astranet/Satlynx/APS/Netsystem.com), SES Global Participations S. A. und New Skies Satellites Holding Ltd. Das Aktienkapital der SES GLOBAL S. A. wird nach drei Aktionärsgruppen unterschieden:707 Aktien der A-, B- und C-Klasse. Bei den Inhabern der Aktien der Klasse A handelt es sich um private Investoren, die keine Mitglieder der General-Electric-Unternehmensgruppe (GE Group) sind. Die Klasse B-Aktien stehen im Eigentum des Staates Luxemburg oder gehören Unternehmen, bei denen der Staat Luxemburg Eigentümer ist. Die Gruppe der Klasse C-Aktien entstand durch den Erwerb der AMERICOM durch SES ASTRA. Die Aktien der C-Klasse gehören GE Capital bzw. Mitgliedern der GE Group. Jede Aktie jeder Gruppe repräsentiert eine Stimme, aber kein Aktionär innerhalb der A-Klasse darf mehr als 20,1 % des Aktienkapitals erwerben. 707 Vgl. SES GLOBAL, Annual Report 2004. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Aktionäreder SES Global S. A. A-Klasse Rebelco S. A. und Sofina S. A., Brüssel/Belgien Luxempart S. A., Luxemburg Loran Telecommunications S. A. Santander Telecommunications S. A. Audiolux S. A., Luxemburg andere Aktionäre der A-Klasse, die weniger als 1 % halten Streubesitz Σ Aktien der A-Klasse B-Klasse BCEE (Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxemburg/Staatsbank und Staatssparkasse Luxemburg) SNCI (Societe Nationale de Credit et d’Investissement, Luxemburg) Etat du Grand-Duché de Luxembourg Σ Aktien der B-Klasse C-Klasse GE (General Electric Capital Corporation) Capital State Street Bank & Trust Company (Voting Trust) Σ Aktien der C-Klasse 341 Anteil an den Stimmrechten in % 2,03 1,68 1,66 1,62 1,06 1,64 32,39 42,08 10,88 10,88 11,58 33,33 20,10 4,48 24,58 Σ 100,00 Tabelle II – 128: Gesellschafterstruktur der SES GLOBAL S. A. Quelle: SES GLOBAL Das ASTRA-Satellitensystem versorgt über die Orbitalposition 19,2 Grad Ost in Deutschland 15,2 Mio. bzw. 98,3 % der insgesamt 15,47 Mio. SatTVHH.708 Für den Deutschland, Österreich und die Schweiz umfassenden deutschsprachigen Raum empfangen 17,33 Mio. SatTVHH Fernsehen per ASTRA, das sind 97,6 % der insgesamt 17,75 Mio. SatTVHH. Der deutschsprachige Raum ist der wichtigste Fernsehmarkt für SES ASTRA in Europa. Daneben sind noch Großbritannien und Irland bedeutend, wo 7,62 Mio. TVHH per ASTRA 28,2 Grad Ost Fernsehprogramme – insbesondere BSkyB – empfangen. Relativ viele SatTVHH werden per ASTRA auch in Spanien, Polen, Frankreich, Italien und Marokko versorgt. Dort hat ASTRA zwar hohe Anteile am Satellitenempfang, aber nicht eine dermaßen starke Marktstellung wie im deutschsprachigen Raum: Spanien 77 %, Polen 62 %, Frankreich 57 %, Italien 25 %. Dabei zählen zu den SatTVHH die Direktempfangshaushalte (DTH bzw. „direct-tohome“) und die Satellitengemeinschaftsanlagen (SMATV bzw. Satellite delivered Master Antenna Television System). ASTRA ist nicht nur für den Direktempfang bedeutend. Auch viele Kabelnetzbetreiber speisen über ASTRA-Satelliten an ihre Kabelkopfstationen (DTC bzw. „direct-to-cable“) herangeführte Programme ein. Unter Hinzuzählung der durch das ASTRA-Satellitensystem erreichten Kabelfernsehhaushalte versorgt ASTRA in Europa insgesamt rund 103 Millionen Fernsehhaushalte; darunter sind ca. 41 Mio. SatTVHH. Die europäische ASTRA-Satellitenflotte besteht gegenwärtig aus 13 Satelliten, die mehr als 1.400 analoge und digitale Fernseh- und Radiokanäle bzw. Multimedia- und Internetdienste übertragen. Als Hauptorbitalpositionen für den Direktempfang in Europa nutzt ASTRA 19,2 Grad Ost und 28,2 Grad Ost. Die Ausleuchtzone reicht bis in den Norden Norwegens, im Osten an die Grenzen Weißrusslands und der Ukraine, im Westen liegt die iberische Halbinsel in der Ausleuchtzone, und im Süden wird ein Stück von Nordafrika gestreift. Im Kerngebiet (welches ungefähr Spanien bis Polen und Großbritannien bis Italien umfasst) genügen Schüsseln von 60 cm, für die Außenbereiche werden bis 120 cm Durchmesser benötigt. Weitere ASTRA-Satelliten stehen 708 Vgl. SES ASTRA Satellite Monitors, Ende 2004. 342 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten auf den Positionen 5,2 Grad Ost und 23,5 Grad Ost. Diese sind aber nicht für den Direktempfang, sondern für die Zuführung zu Kabelkopfstationen und für Satellite News Gathering vorgesehen.m Eutelsat ist neben ASTRA ein für Deutschland und Europa bedeutender Satellitenbetreiber, über das Eutelsat-Satellitensystem erhalten zahlreiche Kabelnetzbetreiber die Programme. 95,2 % an der Eutelsat S. A. hält eine Zwischenholding, die im Alleineigentum der Eutelsat Communications steht, 4,8 % der Anteile an Eutelsat entfallen auf andere Aktionäre. Wesentliche Gesellschafter der Eutelsat Communications wiederum sind Eurazeo709 (25,5 %), die Texas Group (15,4 %), Cinven (11,6 %) sowie Goldman Sachs CP (7,1 %). Gut 33 % der Anteile befinden sich in Streubesitz. In Deutschland wird die Eutelsat S. A. durch die Eutelsat Services und Beteiligungen GmbH mit Sitz in Köln repräsentiert. Weitere Tochterunternehmen sind Eutelsat do Brasil (Süd- und Mittelamerika), Eutelsat, Inc. (Nordamerika), Eutelsat Polska (Polen), Eutelsat Ltd. (UK, Irland) sowie für den Breitbandbereich Skylogic in Turin. Die Eutelsat-Satellitenabdeckung erstreckt sich über den gesamten europäischen Kontinent, den Mittleren Osten, Afrika, Indien und wichtige Teile Asiens sowie Nord- und Südamerikas. Über den Satelliten HOT BIRD 13 Grad Ost verbreitet Eutelsat die deutschsprachigen Fernsehprogramme für den Direktempfang. Deutschland bildet aber nicht den Schwerpunkt für Eutelsat; Frankreich und Italien beispielsweise sind bedeutender. Dennoch setzte Eutelsat 2003/2004 10 % des Umsatzes (etwa 80 Mio. Euro) in den deutschsprachigen Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz um. Zu dem Marktanteil auf dem Markt für die Bereitstellung von Satelliten-Transponderkapazitäten für die DTH-Rundfunkübertragung liegen aber für Deutschland oder den deutschsprachigen Raum keine Angaben vor. Auch die marktbeherrschende Stellung des Marktführers ASTRA lässt keinen Schluss auf den deutlich geringeren Marktanteil für Eutelsat zu. Der Grund dafür ist die Anzahl so genannter Dual-Feed-Antennen. Hierbei handelt es sich um Antennen, die mehr als eine Orbitalposition für den Empfang von Fernsehprogrammen nutzen. Dabei wird insbesondere die HOTBIRD-Position gleichzeitig mit der ASTRA-Position genutzt. Auch Kabelnetzbetreiber empfangen die Satellitenprogramme zur Einspeisung in ihre Kabelnetze zumeist über eine Vielzahl von Empfangsantennen, die in der Regel die Orbitalpositionen ASTRA 19,2 Grad Ost und 23,5 Grad Ost sowie Eutelsat HOT BIRD 13 Grad Ost und gegebenenfalls auch Eutelsat 8 Grad West abdecken. Diese beiden großen europäischen Satellitenbetreiber haben sich bislang auf den bloßen Transport von Programmsignalen konzentriert. Sie boten weder eigene Inhalte noch Vermarktungsdienstleistungen, bezogen auf Drittprogramme, an. Weder ASTRA noch Eutelsat konnten daher eine Satellitenplattform mit adressierbaren Endkundenbeziehungen aufbauen. Die einzige Satellitenplattform mit solchen adressierbaren Endkundenbeziehungen war Premiere. Aktuell bemühen sich die Satellitenbetreiber darum, zusätzliche Dienstleistungen für den Vertrieb und die Vermarktung fremder Inhalte anzubieten. Schon seit etwa zwei Jahren bietet Eutelsat mit der visAvision GmbH in Köln Kabelnetzbetreibern eine Programmplattform insbesondere für Fremdsprachenprogramme und einige weitere Drittprogramme an. Dieses Angebot richtet sich aber nicht an Satellitenhaushalte unmittelbar, sondern an die Betreiber von Kabelnetzen in der Ebene 4, die damit eine Alternative zur Signallieferung durch die NE-3-Betreiber erhalten. Daneben zeugen die Übernahme der DPC Digital Playout Center GmbH710 und das beabsichtigte Angebot der TV-Plattform „Entavio“ durch SES Global von der Absicht, mehr als das bloße Transportgeschäft betreiben zu wollen (vgl. hierzu Kapitel II 2.2.2). Adressierbare Kundenbeziehungen sind für interaktive Dienstleistungen, Video-on-Demand, Spiele etc. erforderlich. Ohne solche Kundenbeziehungen kann der Satellit an den erwarteten Vorteilen der Digitalisierung nicht teilhaben. 709 710 2001 aus einem Zusammenschluss von Eurafrance und Azeo entstanden. Vgl. dazu instruktiv Bundeskartellamt, B7-150/04, Beschluss vom 28. 12. 2004. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 2.2.3.3 343 Fernsehkabel 2.2.3.3.1 Struktur der Kabelnetze Die Satellitentechnologie ist zwar ein wichtiger dynamischer Faktor im Rundfunksektor, wichtigster Übertragungsweg für Fernsehprogramme ist aber in Deutschland nach wie vor das Kabel.711 Anders als die Satelliten sind in Deutschland die Fernsehkabelnetze Gegenstand medienrechtlicher Regulierung. Dabei stehen Fragen des Zugangs zu den Übertragungswegen für Fernsehprogramme im Mittelpunkt. Das Erfordernis des diskriminierungsfreien Zugangs zu der Netzinfrastruktur ist ein wesentlicher Grund für die Regulierungen. Der Rundfunkstaatsvertrag enthält in § 52 Abs. 3, 4 und 5 detaillierte Vorgaben für die Einspeisung von Fernsehprogrammen in digitalisierte Kabelanlagen. Die Vorgaben sehen drei Bereiche vor, nämlich einen Must-Carry-Bereich, in dem den Netzbetreibern konkrete Belegungspflichten auferlegt werden, einen Can-Carry-Bereich, in dem sie eine relative Belegungsfreiheit haben, die durch vielfaltsichernde Rahmenvorgaben beschränkt ist, und einen Non-MustCarry-Bereich, in dem sie völlige Entscheidungsfreiheit bei der Belegung besitzen.712 Für die Rangfolge der Fernsehprogramme bei der Belegung von Kabelkanälen in analogen Kabelanlagen ist weiterhin gemäß § 52 Abs. 1 RStV das unterschiedliche Landesrecht maßgeblich. Hier reichen die Varianten von der Vollbelegung durch Beschluss der jeweiligen Landesmedienanstalt für bestimmte Netzbereiche (z. B. Berlin) über die Belegungshoheit der Landesmedienanstalt nur für eine bestimmte Anzahl von Kanälen (z. B. Nordrhein-Westfalen, Bayern) bis zu einer nur gesetzlich vorgegebenen Must-Carry- und Vielfaltregelung, aufgrund derer die Netzbetreiber die Belegung vornehmen (östliche Bundesländer, Baden-Württemberg). Hier greifen die Landesmedienanstalten nur dann ein, wenn der Netzbetreiber die gesetzlichen Kriterien missachtet. Für den anstehenden Analog-Digital-Übergang im Kabel ergeben sich wichtige Fragen für die Zugangsregulierung. Die Kabelnetzbetreiber möchten zunehmend analoge Kapazitäten digitalisieren mit der Folge, dass die analoge Kapazität weiter verknappt wird. Veranstalter, die aufgrund solcher Abschmelzvorgänge analoge Reichweite verlieren, können sich mit der viel geringeren digitalen Reichweite nicht refinanzieren und sind daher in ihrer Existenz bedroht. Die Regulierung muss daher darauf bedacht sein, die relativ große analoge Programmvielfalt in einem geordneten und diskriminierungsfreien Prozess in eine digitale Welt zu überführen. Insbesondere kleinere Veranstalter haben ohne die Hilfe der Regulierung keine hinreichenden Möglichkeiten, sich gegen Abschmelzbestrebungen der Kabelnetzbetreiber zur Wehr zu setzen. Ein von den Landesmedienanstalten mit Kabelnetzbetreibern diskutiertes Modell sieht einen so genannten inselweisen Umstieg vor. Das bedeutet, bestimmte Kabelnetzinseln mit sehr hoher digitaler Penetrationsrate (das heißt, mehr als 80 oder 90 % der Haushalte verfügen über ein digitales Endgerät) werden ausschließlich auf Digitalbetrieb umgestellt. In diesem Szenario ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch die noch nicht mit digitalen Endgeräten ausgestatteten Haushalte sich entsprechende Endgeräte zulegen, um weiterhin Programme empfangen zu können. Dies ist bei einem auf einzelne Kanäle bezogenen Abschmelzvorgang dagegen nicht der Fall, da der Verzicht auf einzelne reichweitenschwächere Programme in der Regel eher hingenommen wird, ohne ein neues Endgerät zu erwerben. 711 712 Vgl. ALM/GSDZ, Digitalisierungsbericht 2006, S. 56. Siehe dazu auch Dieter Dörr, Viktor Janik, Nicole Zorn, Der Zugang zu den Kabelnetzen und die Regelungen des europäischen Rechts, in: Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang, Der Zugang zum digitalen Kabel, Rechtsgutachten, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 22, Berlin 2002; auch Dieter Dörr, Die Kabelbelegungsregelungen im Hessischen Privatrundfunkgesetz unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben, Schriftenreihe der LPR Hessen, Bd. 21, München 2005. 344 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Die Sicherung der Meinungsvielfalt beschränkt sich nicht allein auf die konkreten Entscheidungen über die Programmbelegung von Kabelanlagen. Wie in den USA gibt es auch in Deutschland die Tendenz, dass sich Kabelnetzbetreiber an Programmveranstaltern beteiligen und außen stehende Veranstalter mit diesen vertikal integrierten Unternehmen um den Zugang konkurrieren.713 In diesem Zusammenhang hat schon das Bundeskartellamt in der Entscheidung zu Liberty Media im Februar 2002 auf die bedenkliche Doppelrolle der Liberty Media Corporation sowohl als Anbieter von Programminhalten als auch als Kabelnetzbetreiber hingewiesen.714 Heute gibt es mit dem zur Unity Media gehörenden Fußball-Sender arena ein prominentes Beispiel für die vertikale Integration von Inhalten durch Kabelnetzbetreiber (s. u.). Innerhalb der konzentrationsrechtlichen Prüfung des § 26 RStV durch die KEK erscheint es wichtig, pluralismusgefährdende Strukturen sowohl bei der vertikalen als auch der diagonalen Konzentration im Bereich des Breitbandkabels zu erfassen. § 26 RStV greift allerdings nur, wenn die gesetzlich vorgesehenen Aufgreifschwellen erreicht werden, dem Netzbetreiber beispielsweise also klassische Senderfamilien zugerechnet werden. Das Problem der vertikalen Integration stellt sich aber bereits vorher, besonders für den Zugang von digitalen Veranstaltern außerhalb der großen Sendergruppierungen. Für Deutschland ist besonders die Trennung zwischen den Netzebenen 3 und 4 zu berücksichtigen, die historisch-institutionelle Gründe hat. Eine Berechnung der Marktanteile oder vergleichbarer Indikatoren für die Kabelgesellschaften auf den Netzebenen 3 und 4 ist schwierig. Auch sind die erhältlichen Daten nicht sehr transparent. Die Tabelle II – 129 führt Anteilswerte auf, Netzebene 1 Fernseh- und Hörfunkstudios: Signaltransport vom Studioausgang bis zu einer Schaltstelle des Unternehmens Deutsche Telekom AG (DTAG) Netzebene 2 Sendeanlagen, Satelliten, Glasfaser, Richtfunk: Signaltransport von der Schaltstelle der DTAG bis hin zu verschiedenen regionalen Empfangsstellen (häufig per Satellit), die mit einem Breitbandkabelverteilnetz verbunden sind Netzebene 3 Breitbandverteilnetz mit Übergabepunkten: baum- oder sternförmig verlegtes örtliches Verteil- oder Zugangsnetz Netzebene 4 Hausverteilanlagen bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen: Signaltransport vom Übergabepunkt bis zur Anschlussdose der zu versorgenden Wohneinheiten Netzebene 5 ab Antennensteckdose bis zum Endgerät Abbildung II – 33: Netzebenen Quelle: KEK 713 714 Für die KEK war die Entwicklung im Bereich der Breitbandkabelnetze Anlass, mehrere Gutachten in Auftrag zu geben. Die Gutachten beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit ausländischen Rechtsordnungen und der Frage, wie die Probleme im Breitbandkabelbereich gelöst werden; siehe: Fernsehen im Breitbandkabel. Ein Rechtsvergleich. Die Regulierung in Belgien, Großbritannien, den Niederlanden und den USA. Vier Rechtsgutachten im Auftrag der KEK, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Bd. 27, Berlin 2003. Vgl. Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung, B7-168/01, Beschluss vom 22. 02. 2002, Fusionsvorhaben Liberty/KDG, Liberty/ TeleColumbus. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Kabelnetzunternehmen 345 Netzebene 3 anschließbare Haushalte auf der die ProNE4 ohne gramme SMATVüber die HH NE3 empfangen können, ohne SMATVHH ca. in % ca. in % ca. in Mio. HH Netzebene 4 unter Einbeziehung der SMATVHH anschließbare Haushalte auf der unter NE4 ohne EinbeSMATVziehung HH der SMATVHH ca. in % ca. in Mio. HH ca. in % ca. in % Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG 9,6 56 42 34 4,00 24 14 ish GmbH & Co. KG; iesy Hessen GmbH & Co. KG (Unity Media GmbH) 5,5 32 24 20 1,65 9 6 Kabel Baden-Württemberg Holdings GmbH (Kabel BW) 2,2 13 10 8 0,35 2 1 (insges. ca. 6) kleine und mittlere unabhängige Kabelnetzbetreiber ohne eigener NE3-Zuführung 7,5 44 27 TeleColumbus-Unternehmensgruppe 1,8 11 6 PrimaCom AG 0,6 4 2 Elektro- und Nachrichtentechnik GmbH (ewt), einschl. Bosch Kabelnetze 1,1 3 4 Σ ca. 17 Σ 100 Σ anschließbare Haushalte auf der NE4 ohne SMATV-Haushalte kleine und mittlere unabhängige Kabelnetzbetreiber mit eigener NE3-Zuführung, die mehr als 300 Wohneinheiten versorgen Σ ca. 17 Σ 100 9,0 32 TeleColumbus-Unternehmensgruppe 0,5 2 PrimaCom AG 0,6 2 Elektro- und Nachrichtentechnik GmbH (ewt), einschl. Bosch Kabelnetze 0,9 3 Σ Σ 28 Σ 100 Σ anschließbare Haushalte, die Programme über die NE3 empfangen können; ohne SMATV-Haushalte SMATV, mehr als 75 WE; diese Haushalte werden in der Regel den Satellitenhaushalten zugeordnet 6,0 26 Σ Σ 23 Σ 100 21 5,0 18 darunter: anschließbare Haushalte unter Einbeziehung der SMATVHaushalte Σ Σ Σ 28 Σ 100 Tabelle II – 129: Anschlussstruktur der Kabelnetze und Netzbetreiber Quelle: Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) 346 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten die auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten (WE)715 berechnet sind. Nimmt man diese Berechnungsweise als Indikator, so ergibt sich zumindest ein ungefähres Bild von der Struktur der Anschlüsse. Der Ausgangspunkt ist eine Grundgesamtheit von 37 Mio. WE. Davon sind 9 Mio. WE dem individuellen Satelliten-Direktempfang (DTH) zuzurechnen. Dadurch reduziert sich die Grundgesamtheit auf 28 Mio. WE. Aufgeführt werden aber die Satellitenhaushalte, die an einer Satellitengemeinschaftsanlage (SMATV) angeschlossen sind. Dabei handelt es sich um ca. 5 Mio. WE. Tabelle II – 129 verdeutlicht die starke Stellung der Kabel Deutschland GmbH (KDG), Unity Media GmbH (ish, iesy) und Kabel Baden-Württemberg Holdings GmbH (Kabel BW). Die KDG betreibt das ehemalige Breitbandkabelnetz der Deutsche Telekom AG in den Regionen Hamburg/ Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen, Berlin/Brandenburg, Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen, Rheinland-Pfalz /Saarland und Bayern. Unity Media ist die Muttergesellschaft der Kabelnetzbetreiber iesy Hessen GmbH & Co. KG (iesy) in Hessen und ish GmbH & Co. KG (ish) in Nordrhein-Westfalen. Die Orion Cable GmbH, Muttergesellschaft der ewt-Unternehmensgruppe, hat im September 2006 von der Unity Media die Tele Columbus Kabel Holding übernommen716 und versorgt damit die Ballungsgebiete Berlin/Brandenburg, Hannover, Hamburg und Dresden. Die Kabel BW betreibt das Fernsehkabelnetz in Baden-Württemberg. Die PrimaCom AG beschreibt sich als der viertgrößte private Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Dessen Kabelnetze befinden sich hauptsächlich in kleinen bis mittelgroßen Städten in zehn Bundesländern; Kernregionen sind dabei Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Die Elektro- und Nachrichtentechnik GmbH (ewt) betreibt im gesamten Bundesgebiet Kabelfernsehnetze für Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft und für Kabelhaushalte als Endkunden. Die Beteiligungsverhältnisse der Kabelnetzbetreiber sind in der Tabelle II – 130 aufgeführt. Kabelnetzbetreiber Beteiligungsverhältnisse in % Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG (KDG), Unterföhring 95,0 Providence Equity Partner, Inc., Providence/Rhode Island, New York, London 5,0 KDG-Management PrimaCom AG, Mainz 25,00 United Pan Europe Communications N. V. (UPC), Amsterdam 100 UnitedGlobalCom, Inc., Denver, Colorado/USA 100 Liberty Global, Inc., Englewood, Colorado/USA 13,61 Wolfgang Preuß, Traben-Trarbach 60,54 Streubesitz iesy Hessen GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, ish GmbH & Co. KG, Köln 100 Unity Media GmbH, Hamburg 100 Unity Media S. C. A., Luxemburg 38,66 Finakabel-Fondsgesellschaften (BC Partners) 31,46 Apollo-Fondsgesellschaften 30,43 Streubesitz Tele Columbus AG & Co. KG, Hannover 100 Orion Cable GmbH ewt multimedia GmbH, Augsburg Elektro- und Nachrichtentechnik GmbH (ewt), Augsburg 100 ewt holding GmbH ca. 40 Familie Stritzl ca. 60 Aletheia Partners, HARD Group, ABN Amro Capital und Quilvest Kabel Baden-Württemberg Holdings GmbH (Kabel BW), Heidelberg The Blackstone Group, CDP Capital-Communications, Banc of America Equity Partners Tabelle II – 130: Beteiligungsverhältnisse bei den großen Betreibern von Fernsehkabelnetzen Quelle: Unternehmen, Bundeskartellamt, KEK (Stand: Oktober 2006) 715 716 Wohneinheit (WE) ist die statistische Bezeichnung für Haushalte und damit Basis-Einheit bei der Ermittlung von Anschlusszahlen im Breitband-Kabelnetz. Bei WE handelt es sich also um die Zahl der anschließbaren Haushalte. Vgl. www.telecolumbus.de/unternehmensdarstellung/unternehmensdarstellung.php (17. 11. 2006). Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 347 Die Nachfrager von Leistungen der Kabelnetzbetreiber sind Kabelfernsehhaushalte (Endkunden), Programmanbieter (Nachfrage nach Programmeinspeisung) und dritte Kabelnetzbetreiber (Signalzulieferung an NE-4-Betreiber) einschließlich der Wohnungswirtschaft. Die Kabelnetzbetreiber bieten außer den analogen und digitalen Übertragungsleistungen und den damit zusammenhängenden Plattformleistungen für die Programmveranstaltung in immer stärkerem Umfang breitbandigen Internetzugang und Telefonie an (Triple-Play). Experten betrachten die Internet-Telefonie als zentralen Erfolgsfaktor für die Akzeptanz von Triple-Play-Angeboten durch die Verbraucher.717 Da das Fernsehkabel technisch nur als Verteilnetz konzipiert wurde, weist es unter anderem keinen Rückkanal auf. Deshalb sind für breite und großflächige interaktive Angebote wie Internet und Telefonie zunächst erhebliche Investitionen der Netzbetreiber erforderlich.718 Unter Aspekten der Sicherung der Meinungsvielfalt ist bedeutend, dass die großen Kabelnetzbetreiber KDG, ish/iesy und PrimaCom auch als Anbieter von digitalen Pay-TV-Paketen tätig sind. Sie bündeln und vermarkten eigene Programmpakete. Hierzu betreiben sie die erforderliche technische Plattform mit Grundverschlüsselung. Im März 2006 erhielt die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (Arena), 100 %ige Tochterfirma der Unity Media, von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) eine Zulassung als Fernsehveranstalter für zehn Jahre. Auf Grundlage dieser Lizenz überträgt Arena die Spiele der Fußball-Bundesliga und der zweiten Bundesliga live und sendet Highlights und Zusammenfassungen. Damit hat erstmals ein Kabelnetzbetreiber die Kontrolle über eines der wichtigsten Inhalteangebote erlangt. Dies wirft eine Vielzahl von kartellrechtlichen und medienrechtlichen Fragen auf, die auch mit dem Zugang alternativer Plattformanbieter zu diesen wichtigen Inhalten zusammenhängen. Noch entscheidender wird es aber sein, ob die mit diesem Inhalteangebot konkurrierenden Pay-TV-Veranstalter, insbesondere die Premiere AG, einen diskriminierungsfreien Zugang zu gleichen Konditionen zu den von der Unity Media betriebenen Netzen erhält. Deshalb sieht die Lizenz für Arena vor, dass zwischen Arena und den Gesellschaften, die die Kabelnetze der Unity Media betreiben, eine strukturelle Separierung vorgesehen werden muss. Damit sollen die zwischen Arena und den Netzbetreibern vereinbarten Konditionen transparent gemacht werden, um einen Vergleich mit den Zugangsbedingungen anderer Veranstalter zu ermöglichen. Andere Kabelnetzbetreiber bieten bislang keine eigenen Inhalte an. Eine Ausnahme davon stellen so genannte Infokanäle dar. Zu den meisten Infokanälen liegen der KEK keine rundfunkrechtlichen Zulassungsanträge vor, da sie in der Regel als Mediendienste veranstaltet werden. Für die Zukunft streben die Kabelnetzbetreiber KDG, ish und Kabel BW danach, ein WholesaleGeschäftsmodell durchzusetzen. Im Rahmen dieses Modells würde Premiere die Kabelkunden nicht mehr als Pay-TV-Anbieter mit einer eigenen Kundenbeziehung erreichen. Vielmehr würden auch die derzeitigen Premiere-Pay-TV-Programme von den Kabelnetzbetreibern vermarktet. Premiere wäre damit nicht mehr Nachfrager nach Programmeinspeisung, sondern ein Anbieter bzw. Zulieferer von Programminhalten auf der Großhandelsebene, die der jeweilige Kabelnetzbetreiber für seine Programmplattform nachfragt. Die Tabelle II – 131 führt die eigenen Pay-TV-Interessen der Kabelnetzbetreiber auf, die insbesondere bei KDG, Unity Media und PrimaCom deutlich erkennbar sind. 717 718 Vgl. Bernd W. Wirtz, Hubert Burda, Rainer Beaujean, Deutschland Online 3 – Die Zukunft des Breitband-Internets, Studie im Auftrag der Deutsche Telekom AG und Hubert Burda Media, Darmstadt 2006, S. 35 ff. Siehe hierzu Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 267 ff. 348 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Kabelnetzbetreiber Bündelung und Vermarktung eigener Programmpakete Vermarktung fremder Programmpakete Beteiligungen an Fernsehprogrammen und fernsehähnlichen Diensten Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG, Unterföhring Kabel Digital Home, Kabel Digital International, Kabel Digital Free-TV ARD Digital, ZDFvision Kabel Deutschland Infokanal (Programminformationsdienst); Aufgrund von Vereinbarungen im Plattform- und Vermarktungsvertrag werden Kabel Deutschland die Programme The History Channel, Kinowelt TV, Games TV, tv.gusto, Wein TV, Spiegel TV digital, Gute Laune TV, Bibel TV, Sat.1 Comedy und kabel eins classics zugerechnet. Providence Equity (Providence Fonds) ist mittelbar in Höhe von 11,15 % an der P7S1 Holding L. P. beteiligt, die unmittelbar über 75,1 % der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media AG verfügt. Eigene Set-Top-Boxen auf Basis erheblicher BoxenSpezifikationen. Bundesweite digitale technische Kabelplattform für Premiere (MSG Media Service GmbH). Digitale Plattformleistungen der MSG für ish/iesy und Kabel BW (Signalaufbereitung, Verschlüsselung für Premiere, Fremdsprachenprogramme, z. T. auch für die deutschsprachigen Pakete von ish). PrimaCom AG, Mainz primatv Basis, primatv movies & more, primatv Maxi, primatv Unterhaltung, primatv Trend, primatv Kultur, primatv Erotik, primatv International; MTV-Paket, hotX Primatv Vorschau (Programminformationsdienst); Zurechnung der Pay-TV-Programme Wein TV und Silverline Movie Channel aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin Decimus GmbH (100 %ige Tochterfirma der PrimaCom AG). Zurechnung der Programme Extreme Sports Channel und Club über Liberty Global, Inc. über die Decimus GmbH: KabelVison Basis, Kabel hotX Vision Radio, KabelVision Unterhaltung, KabelVision movies & more ish GmbH & Co. KG, Köln tividi Family, tividi Sports, tividi Global, tividi Privat, tividi Komplett, tividi Kino (arrivo, xotix), tividi International, tividi Free, arena; ish Infokanal; Die Rechteagentur Arena Sport Rechte und Marketing GmbH, Köln, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Unity Media GmbH, Köln, hat die Pay-TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga für die Saisons 2006/07 bis 2008/09 erworben. iesy Hessen GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main iesy tv iesy infokanal Tele Columbus AG & Co. KG, Hannover Columbus TV Kabel BadenWürttemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg ARD Digital, Telecolumbus Infokanal ZDFvision, Premiere, kabelVision, Kabel Digital, tividi, visAvision Kabel Digital Free, Kabel Digital Home, Kabel Digital International, arena Kabel BW Infokanal Tabelle II – 131: Stand der Entwicklung der Kabelnetzbetreiber zur digitalen Vermarktungs- und Programmplattform Quelle: Unternehmen, KEK (Stand: September 2006) Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 349 2.2.3.3.2 Wettbewerbsrechtliche Betrachtung Die mehrfachen Gesellschafterwechsel und Konsolidierungsbestrebungen im deutschen Kabelmarkt führten zu einer intensiven wettbewerbsrechtlichen Prüfung und Beurteilung der Marktbeherrschung der einzelnen Anbieter.719 Dabei kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass Netzbetreiber über ein natürliches Monopol verfügen. Das Bundeskartellamt nimmt bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Marktbeherrschung eine Abwägung vor und prüft u. a.:m – inwieweit zumindest in Randbereichen tatsächlicher oder potenzieller Parallelwettbewerb (z. B. Stichleitungsbau aus angrenzenden Kabelregionen) besteht, – Größennachteile im Verhältnis zum größten Kabelnetzbetreiber KDG abnehmen, – ein Substitutionswettbewerb insbesondere durch Satellitenwettbewerb und gegebenenfalls auch durch die Alternativen DVB-T oder DSL zu berücksichtigen ist, – ein Wettbewerb um den (Monopol-) Markt stattfindet (Ausschreibungswettbewerb und Neuabschluss von Gestattungsverträgen) oder – ob etwa eine relevante gegengewichtige Marktmacht einzelner Kabelnetzbetreiber oder der Programmveranstalter relevant ist. Dabei hat die Prüfpraxis des Bundeskartellamts im Bereich der Fernsehkabelnetze zu der Unterscheidung zwischen Programmeinspeisungs-, Endkunden- und Signallieferungsmarkt geführt.720m Bei dem Programmeinspeisungsmarkt handelt es sich um den Markt für die analoge und digitale Einspeisung von Rundfunksignalen in das Breitbandkabelnetz. Nachfrager sind hier die Programmveranstalter. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts stehen sich auf dem Einspeisungsmarkt Kabel-, Satelliteneinspeisung, Terrestrik und DSL im Sinne des wettbewerbspolitischen Bedarfsmarktkonzepts nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck und ihrer Preislage derzeit nicht so nahe, dass der verständige Abnehmer, wie z. B. der Programmveranstalter, sie für die Deckung eines bestimmten Bedarfs als gegeneinander austauschbar ansieht. Die genannten Übertragungswege sind aus Sicht des nachfragenden Fernsehveranstalters vielmehr komplementär und jeder für sich unverzichtbar.721 Die Entwicklung der breitbandigen Telefonnetze bzw. der DSL-Netze ist von einer flächendeckenden Versorgung noch zu weit entfernt, dass etwa ein Fernsehsender über diesen Transportweg den weit überwiegenden Teil der gegenwärtigen Kabelhaushalte erreichen könnte. Das Bundeskartellamt kommt in seiner Praxis regelmäßig zu dem Schluss, dass die an das Netz des Kabelbetreibers angeschlossenen Kunden in der Regel nur über dieses Netz erreicht werden können und der Kabelnetzbetreiber insoweit über ein Monopol verfügt. Der jeweilige Kabelnetzbetreiber verfügt auf dem Markt für die Kabeleinspeisung von Rundfunksignalen über eine marktbeherrschende Stellung. Ein Hintergrund für diese Feststellung ist, dass nach Auffassung des Bundeskartellamts für die räumliche Abgrenzung bei der Programmeinspeisung jedes Kabelnetz einer Regionalgesellschaft einen eigenen Markt bildet. Allerdings ist die gegengewichtige Marktmacht der Fernsehveranstalter bedeutend, gleichwohl beseitigt diese nicht die Marktbeherrschung auch eines im Vergleich zum größten Kabelnetzbetreiber KDG kleineren Netzbetreibers wie ish.722m 719 720 721 722 Siehe die aktuellen Beschlüsse des Bundeskartellamts B 7-38/05, BC Partner/ish, vom 21. 06. 2005 und B 7-22/05, iesy/ish, vom 20. 06. 2005; auch Abmahnungen – nicht veröffentlicht – B7-70/04 – KDG/KBW, B7-80/04 – KDG/ish, B7-90/04 – KDG/iesy, jeweils vom 23. 08. 2004, dazu Pressemitteilung des BKartA vom 22. 09. 2004; auch Untersagung des Zusammenschlussvorhabens Liberty Media/KDG, B7, Beschluss vom 22. 02. 2002, Pressemeldung vom 26. 02. 2002; auch Freigabe Callahan NRW/NetCologne, Pressemeldung des BKartA vom 14. 02. 2002. Siehe dazu z. B. die aktuellen Beschlüsse des BKartA B 7-38/05 vom 21. 06. 2005 und B 7-22/05 vom 20. 06. 2005. Siehe BKartA, Beschluss B 7-22/05 vom 20. 06. 2005, Tz. 47 ff. Vgl. BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish vom 20. 06. 2005, Tz. 112 f., 123 ff., 152 ff.; siehe Verweise auf die Analyse der Verhaltensparameter des Kabelnetzbetreibers und die Abmahnung in den verschiedenen KDG-Verfahren, ebenda Tz. 126 ff. und Fn. 60/ Tz. 132, siehe insbesondere BKartA, B 7-168-01 i. S. Liberty Media/KDG vom 22. 02. 2002, Tz. 44 ff., 89. 350 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Als einen im Bereich des Fernsehkabels weiteren relevanten Markt grenzt das Bundeskartellamt den Endkundenmarkt ab. Dies ist der Markt für die Belieferung von Endkunden mit Signalen, also die Bereitstellung eines Rundfunkanschlusses und die Belieferung mit Fernseh- und Hörfunksignalen über Breitbandkabel. Als Nachfrager auf dem Endkundenmarkt bestimmt das Bundeskartellamt nicht zwingend die einzelnen Haushalte, sondern je nach den konkreten Umständen die Eigentümer, Vermieter oder Mieter der jeweiligen Wohneinheit, die über die Ausgestaltung der Empfangseinrichtung für Rundfunksignale im konkreten Einzelfall entscheiden.723 Dieser Markt ist auf den Übertragungsweg Breitbandkabel beschränkt. Allerdings ist der von den alternativen Übertragungswegen Satellit und DVB-T ausgehende Substitutionswettbewerb im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass auch der Ausschreibungswettbewerb um Gestattungsverträge die Intensität des Wettbewerbs auf dem Endkundenmarkt wesentlich prägt.724 Durch die Bedeutung der NE 4 sind die Signallieferungsmärkte relevant. Auf dem Signallieferungsmarkt stehen sich Kabelnetzbetreiber der NE 3 als Anbieter und Kabelnetzbetreiber der NE 4 als Nachfrager von Signalen gegenüber. Die Existenz dieses Markts ist das Resultat der politischen Geschichte des Aufbaus der Breitbandkabelnetze bzw. der so genannten Handwerkererklärung, die eine Trennung von NE 3 und NE 4 bewirkt hat. Grundsätzlich ist bezüglich der Marktbeherrschung durch den NE-3-Betreiber zu berücksichtigen, dass NE-4-Betreiber in vielen Fällen auf eigenen Satelliten-Empfang ausweichen können.725 2.2.3.3.3 Prüfung vorherrschender Meinungsmacht Für die KEK spielen die Kabelnetzbetreiber auch bei der Prüfung vorherrschender Meinungsmacht eine wichtige Rolle. Medienkonzentrationsrechtliche Prüfungen von Zulassungsanträgen ergaben, dass die Kabelnetzbetreiber für die Verbreitung über das digitale Kabelnetz mit den Veranstaltern digitaler Spartensender spezifische Plattformverträge vereinbarten, die der Plattformbetreiberin die Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen ermöglichen. Daher sind der Kabelnetzbetreiberin PrimaCom AG über ihre Tochtergesellschaft Decimus GmbH gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV die Programme Wein TV und Silverline Movie Channel zuzurechnen. Nach § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV erfolgt auch eine Zurechnung der von der Kabel Deutschland GmbH paketierten und vermarkteten Pay-TV-Kanäle. Folglich bekommt Kabel Deutschland bei den betroffenen Programmveranstaltern den medienrechtlichen Status einer an der Veranstalterin Beteiligten. Dies gilt für die Programme Kinowelt TV, Wein TV, The History Channel, Spiegel TV digital, Games TV, Gute Laune TV, Sat.1 Comedy, kabel eins classics und Bibel TV (siehe Abbildung II – 34). Zurechnungen aufgrund von Plattformverträgen spielen aber nicht nur bei den Kabelnetzbetreibern eine Rolle. Z. B. sind auch der reinen Programmplattformbetreiberin Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG weitere Programme aufgrund einer solchen möglichen Einflussnahme zuzurechnen: Dies gilt für die Programme beate-uhse.tv, Classica, GoldStar TV, Heimatkanal, Hit24, Focus TV Gesundheit und Junior. 723 724 725 Vgl. BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish vom 20. 06. 2005, Tz. 208 ff. Vgl. BKartA, B 7-168-01 i. S. Liberty Media/KDG vom 22. 02. 2002, Tz. 35; BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish/iesy vom 20. 06. 2005, Tz. 207, 215 ff. Vgl. BKartA, Beschluss B 7-22/05 i. S. ish/iesy vom 20. 06. 2005, Tz. 269 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 351 Abbildung II – 34: Gesellschafterstruktur und zuzurechnende Programme der Kabel-Deutschland-Gruppe im bundesweiten Fernsehen Quelle: KEK 2.2.3.3.4 Aktuelle Entwicklung und Ausblick Die aktuelle Entwicklung deutet auf eine Veränderung der Fernsehaktivitäten der Kabelnetzbetreiber hin. Viel Aufmerksamkeit in der Medienöffentlichkeit erzeugte der Erwerb der Pay-TVRechte an der Fußball-Bundesliga für die Saisons 2006/07 bis 2008/09 durch die Unity-Tochter Arena. Auf Antrag der Arena wurde dieser im März 2006 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) eine Sendelizenz für die bundesweite Ausstrahlung der Spiele der Fußball-Bundesliga erteilt. Diese Entwicklungen zeigen exemplarisch, dass die Relevanz der Kabelnetzbetreiber für die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen in Zukunft zunehmen wird. Hierbei werden sich insbesondere Fragen der Veranstaltereigenschaft von Kabelnetzbetreibern und der Zurechnung von Programmen stellen. 2.2.3.4 Terrestrik (DVB-T, DVB-H) In den letzten Jahren fand ein fortschreitender Ausbau der Versorgung mit terrestrischem Digitalfernsehen (DVB-T) statt. Ende 2006 betrug die technische Reichweite 57 Mio. Personen bzw. ca. 24 Mio. Haushalte. Damit liegen etwa 70 % der deutschen Wohnbevölkerung innerhalb der technischen Reichweite von DVB-T. Weitere Regionen sollen auf DVB-T umgestellt werden. 352 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Flensburg Schleswig Kiel Rostock Cuxhaven Lübeck Hamburg Schwerin Aurich Bremen Lingen Hannover Braunschweig Berlin Frankfurt Potsdam Münster Magdeburg Düsseldorf Aachen Cottbus Halle Köln Leipzig Bonn Weimar Erfurt Koblenz Dresden Gera Frankfurt Wiesbaden Mainz Trier Würzburg Kaiserslautern Saarbrücken Mannheim Stuttgart Nürnberg Regensburg Ulm Augsburg München Freiburg Konstanz DVB-T in Betrieb DVB-T in Betrieb (öffentlich-rechtlich) DVB-T Start in Planung 2007 (öffentlich-rechtlich) Die Planungen von ARD und ZDF sehen vor, mindestens 90% der Bevölkerung bis Ende 2008 mit DVB-T zu versorgen. Die Programmbelegung variiert in den einzelnen Regionen. DVB-T-Projekte in Deutschland www.ueberallfernsehen.de Abbildung II – 35: DVB-T Empfangsbereich deutschlandweit (Stand: 12. 12. 2006) Quelle: http://www.ueberallfernsehen.de/data/empfangsgebiete.pdf Die Entwicklung von DVB-T wertet die Bedeutung der Terrestrik auf. Die für digitale Fernsehprogramme genutzten oder vorgesehenen Kanäle werden von der T-Systems Enterprise Services GmbH und den jeweiligen Landesrundfunkanstalten der ARD betrieben. T-Systems ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom AG. Außer digitalen Sendernetzen betreibt T-Systems eine Vielzahl wesentlicher technischer Dienstleistungen (z. B. Satelliten-Uplink, Multiplexing, Conditional-Access-System) für die Übertragung von Rundfunkprogrammen. Die Technik des digitalen Antennenfernsehens lässt den stationären und mobilen Empfang von bis zu 30 Programmen in digitaler Bild- und Tonqualität zu. Das Programmangebot verteilt sich auf 5 bis 7 Bouquets. Die Nutzung bzw. Vergabe der terrestrischen Frequenzen für digitale Fernsehübertragungen richtet sich jeweils nach Landesrecht. Die Landesmedienanstalten führen zu diesem Zweck Ausschreibungen durch, wobei die Ausschreibungsvorgaben in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind. Alle Landesmediengesetze gestalten die Vergabe der terrestrischen Frequenzen unter Vielfaltaspekten aus. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 353 Neben Digitalfernsehen ist der terrestrische Verbreitungsweg für die Übertragung verschiedener Arten breitbandiger Daten und Informationen ausbaufähig. Die digitale Übertragung ermöglicht neue Multimedia-Anwendungen. So kann der neue Übertragungsstandard Digital Video Broadcasting for Handhelds (DVB-H bzw. DVB-T für Kleingeräte) die Übertragung per DVB-T ergänzen. In dem komplexen Zusammenspiel von Digitalrundfunk, Mobilfunk und Internet werden Potentiale für neue Märkte für multimediale, weit über das klassische Fernsehen hinausgehende Anwendungen vermutet. DVB-T ist aber nicht der einzige Übertragungsstandard für mobile Anwendungen. Auch DMB (Digital Multimedia Broadcasting, eine Weiterentwicklung von DAB) kommt für digitales Radio und für mobile Multimedia-Dienste, von Fernsehen bis zum Herunterladen von Musik, in Betracht. Nicht zuletzt würde sich auch UMTS als Übertragungsweg für Fernsehen eignen, so dass über UMTS-Mobiltelefone Fernsehen möglich ist. Mittels dieser verschiedenen Übertragungsstandards lässt sich mobiles Fernsehen, wie z. B. Handy-TV, betreiben. So bietet Vodafone auf 24 Kanälen mobiles Fernsehen für UMTS-Handys an. Die Programme reichen von Eurosport, CNN, QVC bis zu den beliebtesten Sendungen von RTL (Gute Zeiten – Schlechte Zeiten), Sat.1 und ProSieben. Je nach Kanal wechseln die Inhalte täglich oder wöchentlich und umfassen 10 bis 60 Minuten Programm.726 Hintergrund der Entwicklung dieser neuen terrestrischen Übertragungswege ist die Annahme, dass ein wachsender Bedarf bei den Konsumenten besteht, ständig erreichbar zu sein und Informationen oder Unterhaltung jederzeit und überall verfügbar zu haben. Mobile Formen des Fernsehens beinhalten danach das Potenzial, die Mediennutzung vergleichbar dem Internet zu verändern. Eine länderübergreifende Erprobung der zur Verfügung stehenden Verbreitungstechniken DMB und DVB-H haben die Landesmedienanstalten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 veranlasst.727m Handy-TV in den Standards DVB-H und DMB werden in Zukunft relevante Übertragungswege für Fernsehen. Zur Zeit ist unter den Aspekten der Sicherung der Meinungsvielfalt und alternativer Übertragungswege für Fernsehen die DVB-T-Entwicklung bedeutender. Es stellt sich jedoch die Frage, ob und inwieweit DVB-T tatsächlich einen Substitutionswettbewerb gegenüber dem jeweils regional marktbeherrschenden Kabelnetzbetreiber schafft. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass das terrestrische Programmangebot vergleichsweise gering ist. Deshalb wird möglicherweise das Fernsehangebot per DVB-T von den Verbrauchern gegenüber dem Angebot über Breitbandkabel oder Satellit als eingeschränkt empfunden. 2.2.3.5 IPTV über DSL Große Erwartungen werden an den Vertrieb von Fernsehsignalen über das Internetprotokoll (Internet Protocol Television, IPTV) gestellt.728 Diese Verbreitungsform wurde im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Fußballliga (DFL) einerseits und Premiere und der Deutsche Telekom AG andererseits breit diskutiert (vgl. auch Kapitel II 2.2.1.3). Technisch ist der Vertrieb von Fernsehsignalen über das Internet bereits mit der ADSL-Technik möglich. Für ein MPEG-2-komprimiertes Signal in Pal-Qualität werden etwa drei bis vier MBit/s benötigt. Mit dem von der Deutsche Telekom AG angekündigten VDSL-Netz ist eine Vielzahl von Fernsehsignalen gleichzeitig übertragbar. Die Deutsche Telekom AG hat ihr IPTV-Angebot „T-Home“ im Oktober 2006 gestartet. Allerdings ist das Angebot zunächst lediglich in zehn deutschen Städten verfügbar, die bereits an das VDSL-Netz angeschlossen sind; ein weiterer zügiger Ausbau ist geplant. Ein weiterer Anbieter von IPTV ist HanseNet mit „Alice homeTV“, das seit Mai 2006 veranstaltet wird. 726 727 728 Vgl. Dietmar Barzen, Film- und TV Rechteverwertung auf mobilen Endgeräten, in: Medienwirtschaft 4/2005, S. 189 ff. Vgl. Pressemitteilung der ALM vom 01. 02. 2006. Siehe hierzu auch Kapitel II 2.2.2.8.4. 354 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten In europäischen Nachbarländern, wie Italien und Frankreich, sind IPTV-Angebote bereits erfolgreich gestartet und verfügen über bis zu 800.000 Kunden. Aufgrund der schon beachtlichen und weiter deutlich steigenden DSL-Penetrationsrate in Deutschland hat IPTV das Potential, als „vierter Übertragungsweg“ zu einer ernsthaften Konkurrenz für die bestehenden TV-Distributionswege zu werden. Damit können sich auch die bisherigen Marktstrukturen auf den übrigen Vertriebsmärkten verschieben, denn mittelfristig wird ein erheblicher Wettbewerb um die Endkunden zwischen IPTV und etwa dem Vertrieb von Programmen über Kabelnetze möglich sein. Die bisher eher starre Situation auf den Fernseh-Vertriebsmärkten könnte sich dann dynamisieren.729 2.2.3.6 Fazit Die Rolle der Kabelnetzbetreiber wird zukünftig eine größere Bedeutung bei medienkonzentrationsrechtlichen Prüfverfahren bekommen. Auch die Entwicklung im Satellitenbereich ist relevant, da Anzeichen dafür vorliegen, dass die Satellitenbetreiber ihre bisherige reine Transportfunktion zunehmend um eigene Programmvermarktungsaktivitäten erweitern. DVB-T ist bedeutsam für die Meinungsvielfalt, kann aber die maßgebliche Rolle der Kabel- und Satellitenbetreiber nicht ersetzen, da DVB-T u. a. nur ein beschränktes Programmangebot zulässt. Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass sich die Übertragung über Telefonnetze per DSL und Mobilfunk zu einer Alternative für Kabel und Satellit entwickeln könnte. Die Entwicklung bei der Übertragung auf mobile Endgeräte, wie DVB-H, DMB und UMTS, lässt ebenfalls eine große Dynamik erwarten. Die Erweiterung der Vertriebsmöglichkeiten wird allerdings nicht notwendig zu einem vielfältigeren Angebot führen; vielmehr werden dieselben Angebote über verschiedene Vertriebswege erhältlich sein. 2.3 Fernsehwerbung Der Werbemarkt ist nach der amtlichen Begründung zu § 26 RStV in die Beurteilung, ob vorherrschende Meinungsmacht vorliegt, als medienrelevanter verwandter Markt mit einzubeziehen. Der Markt für Fernsehwerbung konstituiert sich aus der Nachfrage der werbetreibenden Unternehmen nach Sendezeit für Spots und Sponsoring, die von den Programmveranstaltern gegen Entgelt angeboten wird. Die Veranstalter treten im Werbemarkt als Anbieter auf, die den werbetreibenden Unternehmen mit der Sendezeit in ihrem Fernsehprogramm Rezipienten- bzw. Konsumentenkontakte (access to audience) verkaufen.730 Hohe Werbeerlöse ermöglichen es einem Veranstalter, in attraktive Programminhalte zu investieren und dadurch seine Zuschaueranteile abzusichern bzw. weiter auszubauen. Hohe Zuschaueranteile steigern wiederum die Attraktivität des Programms für die Werbewirtschaft (Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale). Die KEK hat die starken Stellungen der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Group im Werbemarkt im Rahmen medienkonzentrationsrechtlicher Verfahren nicht gesondert bewertet, da sich diese mittelbar auf die Zuschaueranteile auswirken und folglich dort miterfasst werden.731 729 730 731 Mathias Birkel, Dr. Klaus Goldhammer (Hrsg.), IPTV 2010. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland, Berlin, März 2006. Vgl. Robert G. Picard, Media Economics – Concept & Issues, California 1989; Jürgen Heinrich, Medienökonomie, Bd. 1, S. 119 ff., und Bd. 2, S. 177–184. Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293, IV 3.1, und Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n-tv, Az.: KEK 309. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 2.3.1 355 Bedeutung der Fernsehwerbung für das private Fernsehen Werbung stellt weiterhin die Hauptfinanzierungsquelle im privaten Fernsehen dar. Im Jahr 2004 wurden 57 % der Erlöse der privaten Fernsehveranstalter durch Werbung und Sponsoring erwirtschaftet. Überregionale Werbung trug hierzu 52 % bei, der Anteil von Sponsoring lag bei 4 %, der Anteil regionaler Werbung ist mit 1 % marginal.732 Deutlich an Bedeutung hinzugewonnen haben aber die Einnahmen durch Teleshopping und Pay-TV-Abonnementgebühren (siehe Abbildungen II – 36 und II – 37). Zunehmend setzen Rundfunkveranstalter auch Call-Media-Angebote ein. Darunter ist die Verbindung von Medienangeboten mit telefonbasierten Mehrwertdiensten zu verstehen, über die kostenpflichtige Interaktionsmöglichkeiten (z. B. Abstimmungen und Gewinnspiele) oder zusätzliche Inhalte (z. B. Faxabrufdienste) angeboten werden.733 Neben programmbegleitenden Telefonmehrwertdiensten z. B. von RTL, ProSieben, MTV, VIVA und – in begrenzterem Umfang734 – von ARD und ZDF nimmt die Zahl der Sender zu, deren Programm auf Call-Media-Angebote zugeschnitten ist. Hierzu zählen u. a. die Programme 9Live (Quiz- und Spielshows), Traumpartner TV (SMS-Chats), K1010 (interaktive Spiele) und Astro TV (Anrufsender für Beratungen etc. zu astrologischen und esoterischen Themen). Nach einer Studie der BLM haben deutsche Fernseh- und Radiosender unter Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Jahr 2003 rund 320 Mio. Euro mit kostenpflichtigen Diensten über telefonische Mehrwertdienste umgesetzt; davon entfielen Abbildung II – 36: Erlösstruktur des privaten Fernsehens (inklusive Regionalfernsehen) Quelle: Landesmedienanstalten, Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 1999/2000, 2001/ 2002, 2004 732 733 734 Vgl. Landesmedienanstalten, Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2004, S. 22. Vgl. Studie der Goldmedia GmbH im Auftrag der BLM, Call Media – Mehrwertdienste in TV und Hörfunk, BLM Schriftenreihe, Bd. 79, München 2005, S. 23. Vgl. Leitlinien für die Programmgestaltung der ARD 2005/2006, S. 77: Verzicht auf 0190-Telefonnummern, Abrechnung nicht nach zeitlichem Rahmen, Tarif pro Anruf soll den Portowert für eine Postkarte nicht überschreiten; ProgrammPerspektiven des ZDF 2004–2006: Verzicht auf 0190-Telefonnummern, mehr Transparenz über anfallende Gebühren für den Zuschauer, Verringerung von Gewinnspielen im Programm. 356 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Abbildung II – 37: Erlösquellen des privaten Fernsehens (inklusive Regionalfernsehen) Quelle: Landesmedienanstalten, Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 1999/2000, 2001/ 2002, 2004 etwa 90 % auf von Fernsehsendern angebotene Mehrwertdienste.735 Nach einer weiteren Studie haben private Fernsehveranstalter im Jahr 2004 260 Mio. Euro mit Call-Media-Angeboten eingenommen.736 Eine weitere Nebenerlösquelle der Fernsehveranstalter ist das Merchandising, d. h. die Vermarktung programmbezogener Produkte durch den Veranstalter oder andere Unternehmen. Merchandising dient dem Aufbau eigener Marken und wird vor allem im Bereich der Kinderprogramme eingesetzt. Insbesondere Kinderserien und Spielwarenhandel befördern wechselseitig ihren Markterfolg. Zum Teil werden die Erfolgsaussichten im Merchandising zu einem entscheidenden Kriterium für die Programmgestaltung. Durch Merchandisingprodukte wird nicht nur zusätzlicher Umsatz generiert, sondern auch die Zuschauerbindung verstärkt. Hohe stabile Zuschaueranteile sichern wiederum die Finanzierung des Senders durch Werbeeinnahmen ab. Ursache für die Forcierung neuer Erlösmodelle ist u. a. der Wunsch nach größerer Unabhängigkeit vom Werbemarkt, dessen Potenzial als Finanzierungsquelle für eine sich stetig vergrößernde Anzahl von Fernsehveranstaltern als nicht ausreichend bzw. unsicher angesehen wird. Hintergrund dieser Einschätzungen sind neuere Entwicklungen, wie etwa der Einbruch der Werbeerlöse nach dem Jahr 2000 und die mit der Erweiterung des Programmangebots durch digitale Programme erwartete Fragmentierung der Zuschauermengen. Zudem wird eine stärkere Ausbreitung der Technologie der Personal Video Recorder befürchtet, die es ermöglicht, Werbeblöcke zu überspringen. 735 736 Vgl. Goldmedia-Studie, a. a. O., S. 14. Vgl. Landesmedienanstalten, a. a. O., S. 22. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 2.3.2 357 Entwicklung des Werbemarkts Die Datengrundlage für die Beurteilung der Entwicklung des Werbemarkts beruht auf zwei verschiedenen Erhebungssystemen: Die Nielsen Media Research GmbH beobachtet Werbeschaltungen bzw. Werbebelegungen und ermittelt auf der Basis von Listenpreisen für Werbeflächen und -zeiten die Brutto-Werbeeinnahmen der Werbeträger. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) versucht dagegen, die tatsächliche Einkommenssituation der Werbeträger abzubilden (Netto-Werbeumsätze). Hierfür werden von den Brutto-Einnahmen Rabatte (z. B. Mengen-, Konzern-, Frühbucher-, Last-Minute-Rabatte) und Vergütungen der Mediaagenturen abgezogen. Die Angaben beruhen auf Meldungen der angeschlossenen Mitglieder (u. a. Verbände der Werbewirtschaft, Vermarktungsagenturen, Marktforschungsinstitute). Die ermittelten Bruttound Netto-Werbeumsätze weichen häufig stark voneinander ab (Brutto-Netto-Schere; für den TV-Werbemarkt s. u. Tabelle II – 132). Insbesondere die großen Vermarktungsagenturen, die für zahlreiche Medienangebote Werbeflächen und -zeiten verkaufen, können fein abgestimmte Rabattsysteme in größerem Umfang einsetzen. Bis zum Jahr 2000 waren laut Nielsen Media Research die Brutto-Werbeeinnahmen der „klassischen Medien“, zu denen Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen (ohne Rubrikenanzeigen und örtliche Werbung), Publikumszeitschriften, Fachzeitschriften und Plakate zählen, kontinuierlich gewachsen und hatten im Jahr 2000 einen Höchststand von 18,2 Mrd. Euro erreicht. Mit dem für das Jahr 2001 verzeichneten Einbruch des Werbemarkts waren die Brutto-Werbeeinnahmen im Bereich des Fernsehens um 5,2 % gesunken. Im Jahr 2005 haben die Brutto-Werbeinvestitionen das Niveau des Jahres 2000 erstmals übertroffen und lagen bei 19,1 Mrd. Euro. Die Steigerung der Werbeeinnahmen beruht nach Feststellungen von Nielsen Media Research zu einem großen Teil auf Werbung der Medien selbst, die ihre Werbeausgaben im Jahr 2005 um 350 Mio. Euro erhöhten. Das Fernsehen ist mit einem Anteil von ca. 41,9 % an den gesamten Brutto-Werbeumsätzen in den klassischen Medien im Jahr 2005 der größte Werbeträger, es folgen Tageszeitungen (ca. 26,2 %) Abbildung II – 38: Brutto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk und Print in Mio. Euro Quelle: Michael Heffler und Pamela Möbus, Der Werbemarkt 2004, in: Media Perspektiven 6/2005, S. 258 ff., dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research, für 2005: Pressemitteilung von Nielsen Media Research vom 12. 01. 2006 358 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten und Publikumszeitschriften (ca. 20,4 %). Der Abstand zu den Werbeträgern Hörfunk (ca. 6,3 %) und Plakat (ca. 3,2 %) ist erheblich.737 Zählt man zu diesen seit langem für die klassischen Medien erfassten Werten auch die neuerdings von Nielsen Media Research ausgewiesenen Brutto-Werbeaufwendungen in den Mediengat- Abbildung II – 39: Anteile der Mediengattungen am Brutto-Werbemarkt 2005 Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der Pressemitteilungen von Nielsen Media Research vom 12. und 19. 01. 2006 Abbildung II – 40: Netto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk, Print und Online in Mio. Euro Quelle: ZAW 737 Vgl. Pressemitteilung von Nielsen Media Research vom 12. 01. 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 359 tungen Direct Mail, Online und Kino hinzu, so vergrößert sich der Gesamtmarkt auf ein Volumen von 22,6 Mio. Euro.738 Auch die Zahlen des ZAW zu den Netto-Werbeerlösen zeigen eine leichte Erholung des Werbemarkts. Mit Ausnahme der stetig anwachsenden Werbeerlöse der Online-Angebote haben die dargestellten Mediengattungen nicht das Niveau der Netto-Werbeerlöse des Jahres 2000 erreicht. Starke Einbrüche werden vor allem bei den Tageszeitungen deutlich. Anders als Nielsen Media Research erfasst der ZAW auch die Erlöse durch Rubrikenanzeigen. Dies führt dazu, dass die vom ZAW ausgewiesenen Netto-Werbeerlöse der Tageszeitungen über den von Nielsen Media Research ermittelten Brutto-Werbeerlösen liegen. Nach den Erhebungen des ZAW sind Tageszeitungen die stärksten Werbeträger, gefolgt vom Fernsehen. 2.3.3 Entwicklung des TV-Werbemarkts 2.3.3.1 Rechtlicher Rahmen Der Ausstrahlung von Werbespots im bundesweiten Fernsehen setzt der Rundfunkstaatsvertrag qualitative (z. B. Verbot der Schleichwerbung, Verbot von Werbeunterbrechungen innerhalb von Sendungen für Kinder) und quantitative Grenzen (betreffend Dauer und Häufigkeit, vgl. §§ 14, 15, 44 ff. RStV). Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt noch strengeren Beschränkungen (z. B. Werbeverbot nach 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen). Im Zusammenhang mit der Revision der EU-Fernsehrichtlinie ist eine Deregulierung im Bereich der TV-Werbung vorgesehen.739 Diskutiert werden in diesem Zusammenhang unter anderem die Zulässigkeit von – als solchem gekennzeichnetem – Product Placement und die Aufhebung des Blockwerbegebots für Sportsendungen. Der Vorschlag der Einführung von Product Placement als zulässiger Form der Programmfinanzierung, die auch zu weitreichenden Veränderungen im Bereich der klassischen Spot-Werbung führen könnte, ist in Deutschland auf Widerspruch von unterschiedlichsten Seiten gestoßen.740 Man befürchtet eine Vermischung von werblichen und redaktionellen Inhalten sowie eine Irreführung der Verbraucher. Ob die Vorschläge zur Deregulierung im Bereich der Fernsehwerbung tatsächlich Bestandteil der Novelle der EU-Fernsehrichtlinie werden, ist noch nicht absehbar. 2.3.3.2 Umsätze und Marktanteile der Fernsehsender Im Fernsehbereich lag der Brutto-Werbeumsatz, der durch Bewertung der geschalteten TV-Werbespots gemäß den offiziellen Tarifpreisen ermittelt wird, laut Nielsen Media Research im Jahr 2005 bei 8,0 Mrd. Euro. Der nach Abzug von Rabatten, Agenturvergütungen und Freispots741 verbleibende Netto-Werbeumsatz der Sender lag dagegen bei 3,9 Mrd. Euro,742 wobei in den dem ZAW 738 739 740 741 742 Vgl. Pressemitteilung von Nielsen Media Research vom 19. 01. 2006. Vgl. den entsprechenden Entwurf der EU-Kommission, abgedruckt in epd medien vom 04. 03. 2006. Vgl. u. a die Pressemitteilung der DLM vom 15. 12. 2005, die Bundesratsvorlage vom 10. 03. 2006 sowie die Stellungnahmen des VPRT und der ARD, abgedruckt in epd medien vom 04. 03. 2006. Freispots werden z. B. dann gewährt, wenn Tausendkontaktpreis-Garantien nicht eingehalten wurden. Der Tausendkontaktpreis (TKP) ist neben der jeweiligen Zielgruppe der entscheidende Indikator für die Auswahl eines Werbeträgers. Er gibt an, wie viel es kostet, mit einem Werbespot in einem bestimmten Programm 1.000 Zuschauer, d. h. 1.000 Werbekontakte, zu erreichen. Basis der Ermittlung des TKP ist der Werbegrundpreis (auch Spotpreis), d. h. der Preis für eine bestimmte Zeiteinheit (üblicherweise 30 Sekunden) Werbung im TV-Programm. Der Werbegrundpreis differiert nach Jahres- und Tageszeit, Programmumfeld und vermuteter Reichweite. Da es sich bei der Reichweitenangabe lediglich um einen Prognosewert handelt, werden häufig Tausenderpreisgarantien gewährt, die dem Kunden bei Nichterreichen der versprochenen Reichweite das Recht zur kostenlosen Ausstrahlung in einem anderen Werbeumfeld einräumen. Vgl. Pressemitteilung des ZAW vom 23. 05. 2006. 110,41 260,75 211,35 134,80 272,34 232,26 91,54 229,71 194,57 75,78 190,08 152,22 – 202,49 155,24 1.403,13 1.348,69 385,71 35,27 k. A. – 251,76 146,16 1.442,61 1.405,64 385,17 47,65 k. A. – 220,91 130,68 1.620,54 1.381,64 436,37 63,00 k. A. 6.538,61 6.942,53 7.977,80 7.566,36 7.248,81 7.448,52 7.722,91 8.046,70 89,94 258,22 209,57 1.437,61 1.456,26 378,51 k. A. 14,67 4.041,7 k. A. 180,1 159,5 1.898,5 909,1 827,8 161,6 – – 1.625,4 1.196,4 213,2 63,4 152,4 – 1998 1.345,70 293,90 92,70 190,00 – 2000 1.274,50 255,10 91,10 198,30 – 1.180,50 214,30 86,60 216,70 – Netto-Werbeumsatz 2001 2002 1.152,40 223,20 91,70 230,40 26,50 2003 1.118,00 209,53 98,50 224,80 32,80 2004 982,19 882,49 227,01 k. A. – 858,00 875,00 219,00 k. A. – 795,00 786,00 198,00 k. A. k. A. 777,30 700,80 193,70 18,60 k. A. 778,00 725,00 193,00 24,00 k. A. 93,04 192,77 178,78 56,33 166,73 147,77 39,50 136,71 116,10 – 141,04 111,23 – 182,17 111,58 –45 –45 –49 –37 – –45 –46 –48 k. A. k. A. – –48 158,11 –28 101,87 –24 k. A. –46 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. –49 – –30 –28 –47 –45 –48 –50 –47 k. A. –49 –50 –49 –51 –41 –53 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. –50 – –28 –24 51 – –28 –22 –48 k. A. –46 –48 –50 –50 k. A. –51 k. A. –50 –58 –56 –43 –53 Brutto-Netto-Schere in % 2002 2003 2004 2005 k. A. –43 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2005 4.317,6 4.709,14 4.469,03 3.956,41 3.811,27 3.860,38 3.929,55 –48 63,0 183,6 160,9 1.986,3 2.091,69 1.952,00 1.779,00 1.690,40 1.720,00 943,8 848,2 194,3 – – 1.720,7 1.922,30 1.819,00 1.698.10 1.724,20 1.683,63 1.244,5 227,0 83,3 165,9 – 1999 Quelle: Media Perspektiven; IP Deutschland, dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research; Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) Tabelle II – 132: Brutto- und Netto-Werbeumsätze der Fernsehsender (in Mio. Euro) Σ TV gesamt n-tv ARD ZDF 1.494,82 1.527,47 414,29 k. A – 2.196,56 498,00 239,65 492,83 73,37 3.270,09 3.376,11 3.591,05 3.436,58 3.287,05 3.172,80 3.281,07 3.501,55 1.656,22 1.518,99 415,84 k. A. – 2.217,84 500,18 223,90 397,65 70,18 2005 Σ ProSiebenSat.1 Media AG 1.567,06 1.453,43 355,62 – – 2.286,28 437,11 187,85 389,43 56,80 2004 1.537,62 1.413,16 319,31 – – 2.133,27 392,10 168,18 343,45 – 2003 Sat.1 ProSieben kabel eins N24 9Live 2.159,84 469,00 185,01 307,12 – Brutto-Werbeumsatz 2001 2002 2.579,55 2.745,02 3.135,66 3.120,97 3.037,00 3.357,47 3.409,75 3.500,41 2.176,47 495,18 168,00 296,01 – 2000 Σ RTL Group 1.947,39 378,37 156,42 262,84 – 1999 1.862,96 342,68 123,02 250,89 – 1998 RTL RTL II Super RTL VOX n-tv Sender 360 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 361 gemeldeten Netto-Werten zum Teil auch Einnahmen aus Sponsoring743 und Gegenleistungen (sog. Bartering)744 enthalten sind. Die Abweichung der Brutto- von den Netto-Werbeumsätzen im Fernsehen betrug im Jahr 2005 durchschnittlich 51 %; die Brutto-Netto-Schere hat sich damit gegenüber den Vorjahren leicht vergrößert. Die Entwicklung der Brutto- und Netto-Werbeumsätze der Fernsehsender von 2000 bis 2005 gibt Tabelle II – 132 wieder. Für das Jahr 2005 wurden erstmalig keine Netto-Umsätze für die einzelnen privaten Sender ausgewiesen, was einen Verlust an Transparenz zur Folge hat.745 Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ist zu berücksichtigen, dass Gebühreneinnahmen den Großteil der Finanzierungsbasis ausmachen. Die ARD erhielt im Jahr 2004 TV-Gebühren in Höhe von 2,597 Mrd. Euro, das ZDF 1,576 Mrd. Euro.746 Die größten Werbeträger unter den Fernsehsendern sind RTL, Sat.1 und ProSieben. Die ab dem Jahr 2001 rückläufige Entwicklung der Werbeerlöse konnte für die Sender Sat.1 und ProSieben gestoppt werden; RTL hat weiterhin Einbußen bei den Netto-Werbeerlösen zu verzeichnen, erzielt aber nach wie vor mit Abstand die höchsten Werbeeinahmen. Im Jahr 2004 entfielen 88,2 % der TV-Netto-Werbeeinnahmen auf die Sender der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Media AG. Zusammen mit ARD und ZDF erreichten diese einen Marktanteil von knapp 95,8 %. Das bedeutet, dass auf die Vielzahl der sonstigen frei empfangbaren Programme gerade einmal 4,2 % der Netto-Werbeeinnahmen entfallen. Bei Betrachtung der Brutto-Werbemarktanteile ergibt sich ein ähnliches Bild: Die nicht zur RTL Group, ProSiebenSat.1 Media AG sowie ARD und ZDF zählenden Programme erreichen hier zusammen einen etwas höheren Marktanteil von 8,7 %. Abbildung II – 41: Entwicklung der Netto-Werbeerlöse von RTL, Sat.1, ProSieben, ARD und ZDF Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2005 743 744 745 746 Dies gilt nicht für ARD und ZDF. Beim Bartering stellt der Werbetreibende dem Veranstalter Programm zur Verfügung und erhält im Gegenzug kostenlose Werbezeit. Vgl. Michael Heffler und Pamela Möbus, Der Werbemarkt 2005, in: Media Perspektiven 6/2006, S. 315 ff. Vgl. ARD Jahrbuch 2005, S. 336. 362 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG liegen bei den Brutto-Werbemarktanteilen gleichauf, bei den Netto-Werbemarktanteilen ist die ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2004 leicht führend.747 2000 2001 2002 2003 2004 2005 RTL RTL II VOX Super RTL n-tv1) 28,6 6,2 4,0 2,0 – 28,5 5,7 4,4 2,0 – 29,8 5,4 5,5 2,2 – 30,2 5,9 6,0 2,4 0,7 29,0 5,4 5,8 2,6 0,8 k. k. k. k. k. Σ RTL Group 40,8 40,6 42,9 45,2 43,6 k. A. ProSieben Sat.1 kabel eins N24 18,7 20,9 4,8 – 19,6 19,2 4,9 – 19,9 20,1 5,0 – 18,4 20,4 5,1 0,5 18,8 20,2 5,0 0,6 k. k. k. k. Σ ProSieben-Sat.1 Media AG 44,4 43,7 45,0 44,4 44,6 k. A. 2,0 4,9 1,3 7,3 1,0 4,7 – 3,8 – 4,2 k. A. k. A. 92,1 93,0 93,6 93,4 92,4 93,4 7,9 7,0 6,4 6,6 7,6 6,6 n-tv1) Sonstige Privatfernsehen gesamt ARD/ZDF A. A. A. A. A. A. A. A. A. 1) ab 11/2002 der RTL Group zuzurechnen Tabelle II – 133: Netto-Werbemarktanteile der Fernsehsender 2000–2005 (in Prozent) Quelle: ZAW 2000 2001 2002 2003 2004 2005 RTL RTL II VOX Super RTL n-tv1) 27,3 6,2 3,7 2,1 – 28,6 6,2 4,1 2,5 – 29,4 5,4 4,8 2,3 – 30,7 5,9 5,2 2,5 0,8 28,7 6,5 5,1 2,9 0,9 27,3 6,2 6,1 3,0 0,9 Σ RTL Group 39,3 41,4 41,9 45,1 44,1 43,5 ProSieben Sat.1 kabel eins N24 9Live 19,0 20,8 5,2 – – 20,2 19,8 5,5 0,2 0,2 20,1 19,8 5,2 0,2 0,2 18,1 18,9 5,2 0,5 k. A. 18,2 18,7 5,0 0,6 k. A. 17,2 20,1 5,4 0,8 k. A. Σ ProSieben-Sat.1 Media AG 45,0 45,8 45,5 42,7 42,5 43,5 2,5 1,7 1,3 1,7 2,2 6,3 2,7 1,2 2,0 1,5 – 5,6 3,0 1,1 2,0 1,8 – 4,7 3,0 – 1,8 2,6 – 4,8 3,4 – 1,6 2,8 – 5,2 3,5 0,9 2,3 2,5 – 4,3 DSF n-tv1) VIVA MTV tm3 ARD/ZDF 1) ab 11/2002 der RTL Group zuzurechnen Tabelle II – 134: Brutto-Werbemarktanteile der Fernsehsender 2000–2005 (in Prozent) Quelle: Media Perspektiven; IP Deutschland, dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research 747 Angaben zu den Netto-Werbeumsätzen der einzelnen Sender liegen für 2005 nicht vor. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk 2.3.3.3 363 Feststellung eines Oligopols im Fernsehwerbemarkt durch das Bundeskartellamt Das Bundeskartellamt hat in seiner Entscheidung vom 19. 01. 2006 zur Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Group im Werbemarkt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB festgestellt748 und diese Feststellung in seiner Entscheidung zur vollständigen Übernahme der Veranstalterin von n-tv durch die RTL Group bestätigt.749 Danach erreichen die ProSiebenSat.1 Media AG und die RTL Group (ohne den Sender RTL II, der nicht dem Vermarktungsverbund der RTL Group angehört), gemessen an den Netto-Werbeumsätzen, einen gemeinsamen Marktanteil von über 80 % und erfüllen somit die Oligopolvermutung des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB. Für das Fehlen von Binnenwettbewerb spricht nach Ansicht des Bundeskartellamts auch die tatsächliche Marktstruktur, die von konstant hohen Marktanteilen der Oligopolunternehmen und einer geringen Anzahl von Wettbewerbern im Außenverhältnis gekennzeichnet ist. Auch die sinkenden Ausgaben der werbetreibenden Wirtschaft haben sich nicht in Marktanteilsschwankungen niedergeschlagen, wie es bei Bestehen wesentlichen Wettbewerbs zu erwarten sei. Als Belege für wettbewerbsbeschränkendes Parallelverhalten führt das Bundeskartellamt u. a. die weitgehend gleichverlaufende Entwicklung der Tausendkontaktpreise der Sendergruppen an. Das Oligopol ist nach den Feststellungen des Bundeskartellamts auch keinem Außenwettbewerb ausgesetzt: Der nächstfolgende Wettbewerber RTL II ist der RTL Group medienrechtlich zuzurechnen. Die öffentlich-rechtlichen Sender unterliegen rundfunkrechtlichen Werbebeschränkungen, die einer Ausweitung der Werbemarktanteile entgegenstehen. Die weiteren Sender sind mit Marktanteilen von unter 1 % als Wettbewerber nahezu bedeutungslos. Für neu in den Fernsehwerbemarkt eintretende Fernsehsender bestehen zudem aufgrund der hohen Konzentration im Werbemarkt hohe Marktzutrittsschranken. Hinzu kommt die mit der analogen Verbreitung verbundene Knappheit der Übertragungskapazitäten. Das Bundeskartellamt attestierte in diesem Zusammenhang den Sendergruppen eine Blockadehaltung gegen die Einführung der Digitalisierung. Die Digitalisierung biete neuen Sendern die Chance, Zuschauer- und Werbemarktanteile zu gewinnen, und stelle somit das größte und unabwägbarste Risiko für die Aktivitäten der etablierten Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt dar. Die nach längeren Verhandlungen erzielten Einigungen der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Media AG mit Kabelnetzbetreibern über die digitale Verbreitung ihrer Programme wertet das Bundeskartellamt wegen ihrer engen zeitlichen Nähe als Beleg für die hohe Reaktionsverbundenheit der Sendergruppen im Hinblick auf den Fernsehwerbemarkt.750 Die Axel Springer AG hat gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde eingelegt; das OLG Düsseldorf hat die Beschwerde als unzulässig verworfen.751 2.3.3.4 Vermarktungsagenturen Die Sender führen die Vermarktung ihrer Werbezeiten selbst oder durch Vermarktungsagenturen durch. Die RTL Group und die ProSiebenSat.1 Media AG verfügen mit der IP Deutschland GmbH bzw. mit der SevenOne Media GmbH über eigene große Vermarktungsgesellschaften, die den Werbezeitenverkauf zentral für mehrere Sender der Gruppen wahrnehmen. 748 749 750 751 Vgl. genannte Entscheidung, B 6-92202 – Fa – 103/05. Vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006 im Verfahren RTL/n-tv, B 6-142/05. Vgl. Abmahnung des Bundeskartellamts, a. a. O., S. 21. Vgl. Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 23. 02. 2006; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. 09. 2006, VI-Kart 7/06. 364 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten IP Deutschland vermarktet die Werbezeiten von RTL, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV und dem Teleshopping-Sender RTL Shop. Der Sender RTL II ist dagegen aus dem Vermarktungsverbund der Sendergruppe ausgeschieden und vermarktet sich seit 2004 selbst durch seine 100 %ige Tochtergesellschaft El Cartel Media GmbH & Co. KG. SevenOne Media vermarktet die Werbezeiten aller frei empfangbaren Sender der ProSiebenSat.1 Media AG (ProSieben, Sat.1, kabel eins, N24 und 9Live). Im Jahr 2003 wurde eine Vermarktungskooperation der SevenOne Media mit der Axel Springer AG vereinbart. Im Rahmen eines gemeinsamen crossmedialen Angebots können Werbetreibende in den von SevenOne Media vermarkteten TV-Sendern und sämtlichen Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG sowie über Internet, Teletext und mobile Dienste Werbung schalten. Nach Angaben der SevenOne Media erreichen die ProSiebenSat.1 Media AG und die Axel Springer AG zusammen mit ihren Medienangeboten (ohne Internet, Teletext, mobile Dienste und Direkt-Marketing-Angebote) hochgerechnet täglich mehr als drei Viertel der deutschen Gesamtbevölkerung.752 Auch mit dem Heinrich Bauer Verlag wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.753 Ein Tochterunternehmen der zum Bertelsmann-Konzern gehörigen Gruner + Jahr AG & Co. KG, die G+J Electronic Media Sales, vermarktet die digitalen Pay-TV-Spartenkanäle Kinowelt TV, National Geographic Channel, Fashion TV, Sailing Channel und Motors TV. Die digitalen Pay-TV-Spartensender Jetix, MGM Channel, GoldStar TV, Heimatkanal und Hit24 haben unter der Dachmarke „Brand Pool“ eine Vermarktungsallianz geschlossen. Sie werden zusätzlich zur jeweiligen Einzelvermarktung im Verbund von der ARBOmedia Deutschland GmbH vermarktet. Ihr Mutterunternehmen, die ARBOmedia AG, ist nicht mit Medienkonzernen verflochten.m Die Werbezeiten der Sender Bloomberg TV, Arte und terranova werden von der GWP, der Vermarktungsorganisation der Verlagsgruppe Handelsblatt, vermarktet. Zu ihrem Vermarktungsportfolio zählen auch zahlreiche Printtitel (z. B. „Wirtschaftswoche“, „Zeit“, „Handelsblatt“). Die übrigen bundesweiten Fernsehveranstalter vermarkten in der Regel ihre Werbezeiten selbst. 2.3.3.5 Media-Agenturen Die werbetreibende Industrie wird ganz überwiegend von Media-Agenturen betreut, die bei den Veranstaltern Sendezeiten einkaufen. Auf der Seite der Media-Agenturen hat die Konzentration mit der Übernahme der Grey Global Group durch die WPP Group weiter zugenommen. Das fusionierte Unternehmen kommt danach in Deutschland im Markt des Mediengroßeinkaufs (Fernsehen und Print) auf einen Marktanteil von 25–30 % (siehe Tabelle II – 135). Der Marktanteil von WPP/Grey speziell beim Einkauf von TV-Werbezeiten liegt nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen zwischen 40 und 50 %.754 Nach Feststellungen der EU-Kommission sind in Deutschland nach der Fusion noch fünf große internationale Anbieter mit beträchtlicher finanzieller Macht auf dem Markt des Großeinkaufs von Werbezeit und -platz in verschiedenen Medien tätig. Zudem ist der Markt im Bereich des Angebots von TV-Werbezeiten auf der Anbieterseite mit der RTL Group und der ProSiebenSat.1 Media AG weitaus stärker konzentriert. Im Pressebereich, in dem Gruner + Jahr, Springer, Bauer und Burda nach Feststellungen der EU-Kommission im Hinblick auf das Angebot von Anzeigenflächen in Magazinen einen Marktanteil von ca. 65 % erreichen, ist auf der Anbieterseite eine vergleichbare Konzentration wie auf Seiten der Media-Agenturen zu verzeichnen. Es 752 753 754 Vgl. Pressemitteilung von SevenOne Media vom 11. 03. 2003. Z. B. werden Filme im Programm von ProSieben gesponsort und mit einem Gewinnspiel kombiniert; in der Programmzeitschrift der Bauer-Verlagsgruppe werden die Filme vom Sponsor vorgestellt und zur Teilnahme am Gewinnspiel aufgefordert; vgl. Pressemitteilung der SevenOne Media GmbH vom 04. 07. 2005. Vgl. Entscheidung der EU-Kommission vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey. Konzentrationsentwicklung im privaten Rundfunk Media Agenturen WPP/Grey Aegis Omnicom Publicis Interpublic Havas 365 Marktanteile 25–35 % 15–25 % 5–15 % 10–20 % 5–10 % 0–10 % Tabelle II – 135: Marktanteile der Media-Agenturen, die im Bereich des Großeinkaufs von Werbezeiten und -flächen (Fernsehen und Print) in Deutschland tätig sind Quelle: EU-Kommission, Entscheidung vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey, Rn. 67 bestehe angesichts der auf beiden Seiten hohen Konzentration in einem gewissen Maße eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen der Media-Agentur WPP/Grey und den Medienbetreibern. Den Umstand, dass fünf weitere internationale Media-Agenturen im Wettbewerb mit WPP/Grey stehen, sowie die vorhandene Gegenmacht der Medienunternehmen wertete die EU-Kommission als ausreichend, um weiterhin einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren. Für die Fernsehveranstalter spielt neben redaktionellen und auf Zuschauerakzeptanz gerichteten Zielen die wirtschaftliche Notwendigkeit, eine gute Werbezeitenauslastung bei möglichst hohen Spotpreisen zu erreichen, eine bedeutende Rolle bei der Programmgestaltung. Mit den Programmen wollen die Veranstalter in der Regel nicht nur generell hohe Zuschauerzahlen erreichen, sondern bestimmte Zielgruppen ansprechen, die die Werbeeinbuchungen der Werbewirtschaft befördern. Zielgruppe der Werbewirtschaft sind in der Regel die 14- bis 49-Jährigen. Diese Bevölkerungsgruppe gilt bei Mediaplanern und Werbeagenturen als besonders konsumfreudig und aufgeschlossen bei der Markenwahl.755 Trotz gelegentlich geäußerter Zweifel an diesem Konzept (u. a. angesichts der demografischen Entwicklung)756 sind für die Werbeeinbuchungen weiterhin hauptsächlich die Zuschaueranteile in dieser Zielgruppe ausschlaggebend. Von Seiten großer Werbekunden wurde in jüngerer Zeit öffentlich ein Mangel an Vielfalt und Qualität im Programm der Fernsehsender kritisiert. Die zahlreichen „Me-too-Produkte“ (Produktkopien) würden den Zugang der Werbung zum Publikum erschweren. Es wird auch eine Abwanderung ins werbefreie Pay-TV befürchtet.757 Für die werbetreibende Wirtschaft sind jedoch nicht nur die mit bestimmten Inhalten verbundenen Zuschaueranteile in verschiedenen Zielgruppen, sondern auch die Programminhalte als Werbeumfeld bei Werbebuchungen von Bedeutung. So haben z. B. Lebensmittelkonzerne auf Werbebuchungen im Umfeld des häufig als „Ekel-Show“ empfundenen RTL-Dschungelcamps verzichtet.758 In der Presse wurde über mangelnde Werbeauslastung bei Reality-Shows wie „Big Brother“ (RTL II) und „Die Alm“ (ProSieben) berichtet.759 Auch wenn keine unmittelbaren Reaktionen der Veranstalter auf Programmkritik durch die Werbewirtschaft erkennbar sind, so erscheint es zumindest denkbar, dass sich die Zielsetzungen der werbetreibenden Wirtschaft indirekt in der Programmgestaltung niederschlagen. 755 756 757 758 759 Zum Teil wird auch geltend gemacht, die Konzentration auf die 14- bis 49-Jährigen solle „die stark überproportionale Fernsehnutzung der über 50-jährigen Zuschauer ausgleichen“; vgl. Pressemitteilung der SevenOne Media vom 24. 08. 2005. Vgl. Hans-Peter Gaßner, Werberelevante Zielgruppen im Wandel, in: Media Perspektiven 1/2006, S. 16 ff.; Berliner Zeitung vom 30. 03. 2006: 14 bis 49 – Die Gesellschaft wird älter, doch die Sender wollen vor allem junge Zuschauer. Warum?m Vgl. Financial Times Deutschland vom 16. 11. 2004, Werbekunden vermissen Vielfalt in den Medien; Süddeutsche Zeitung vom 17. 11. 2004. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17. 11. 2004. Vgl. HORIZONT vom 20. 01. 2005; Financial Times Deutschland vom 16. 11. 2004; Süddeutsche Zeitung vom 26. 01. 2005.m 366 2.3.4 Verflechtung zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Fazit Der TV-Werbemarkt ist hoch konzentriert. Dies gilt sowohl für die Senderseite, auf der die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Group sowie ARD und ZDF mehr als 90 % der BruttoWerbeerlöse auf sich vereinigen, als auch für die Seite der als Vermittler auftretenden MediaAgenturen. Nach Feststellungen des Bundeskartellamts bilden die ProSiebenSat.1 Media AG und die RTL Group ein Oligopol. Für die Meinungsvielfalt ist dies ebenfalls von Bedeutung, da die Werbefinanzierung – trotz der Bestrebungen der Sender hin zu größerer Unabhängigkeit vom Werbemarkt – nach wie vor die Hauptfinanzierungsquelle des privaten Fernsehens ist.