Bezirksverordnetenversammlung Treptow
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Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VI. Wahlperiode Kleine Anfrage – Antwort Nr. KA VI/0254 Eingang: 11.09.2007 Weitergabe an BzBmin: 12.09.2007 Fälligkeit: 27.09.2007 Antwort von: Beantwortet am: 15.11.2007 BA, BauStadt Erledigt (Posteingang BVV) 26.11.2007 zur Kleinen Anfrage Einreicher: BzV Schmidt, Joachim veröfftl. in MdV VI-12 zur: 14. BVV Geplanter Ausbau der Müngersdorfer Straße, 12524 Berlin-Altglienicke Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Stellungnahmen betroffener Bürger wurden bis zum 18.07.2007 zu den vom Tiefbauamt Treptow-Köpenick vorgestellten Planungen abgegeben? 2. Wurden diese Stellungnahmen in die bisherigen Planungen des Tiefbauamtes eingearbeitet? Wenn ja, in welchen Punkten? 3. Erhielten die Bürger Antwort vom Tiefbauamt auf ihre Stellungnahmen? Falls nein, ist eine Beantwortung geplant? 4. Wurde inzwischen die vom Tiefbauamt als Begründung für die Ausbaumaßnahme benannte Zunahme des Verkehrsaufkommens aufgrund ständig voranschreitender Bebauung durch konkrete Verkehrszählungsdaten untersetzt? Sind die Daten der bereits durchgeführten Verkehrszählung wieder aufgefunden worden? 5. Das Tiefbauamt Treptow-Köpenick versucht derzeit über die Abteilung Dienstleistung Liegenschaften, Grundstücksflächen in der Müngersdorfer Straße und auch in der Klettenberger Straße aufzukaufen. Gibt es konkrete Planungen für einen Ausbau der Klettenberger Straße? Kann davon ausgegangen werden, dass wenn die Grundstückseigentümer nicht verkaufen, enteignungsverfahren angestrebt werden? 6. Warum sind Ankäufe von Grundstücksteilflächen eingeleitet worden (Kaufangebot liegt vor), wenn die Planung des BA noch nicht von der BVV beschlossen sind? Hierzu antwortet das Bezirksamt: Zu 1. Es wurden 49 Stellungnahmen zum Bauvorhaben Müngersdorfer Straße im Beteiligungsverfahren nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) eingereicht. Kleine Anfrage Antwort vom 15.11.2007 Zu 2. Die Stellungnahmen wurden in der Planung nicht berücksichtigt. Zu 3. Die Bürger erhalten kein Antwortschreiben, dies ist lt. StrABG auch nicht so vorgesehen. Zu 4. Im Rahmen und in Vorbereitung eines Termins vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin (Normenkontrollklage) gegen den B-Plan fanden am 11.04.2006 (Ferien) in der Zeit von 7-8 Uhr, und am 24.04.2006 (7-9 und 16-18 Uhr) eine Querschnittszählung statt. In der morgendlichen Spitzenstunde wurden am 24.04.2007 20 Fahrzeuge gezählt, was einem täglichen Verkehrsaufkommen von ca. 250 Fahrzeugen entspricht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verkehrsbelegung nur einen bei der Straßenplanung zu berücksichtigen Aspekt darstellt. Daneben sind andere Entwurfselemente und spezielle Nutzeransprüche zu berücksichtigen. Des Weiteren ist die mit den Bebauungsplänen XV-45 und XV-46 planungsrechtliche zulässige Bebauung an der Müngersdorfer Straße bisher nicht abgeschlossen, so dass mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens gerechnet werden muss. Zu 5. Es gibt keine konkreten Planungen für den Ausbau der Klettenberger Straße. Der Grunderwerb in der Klettenberger Straße erfolgt auf Grundlage der festgesetzten B-Pläne XV- 45 /46, hier wird bei Grundstücksverkäufen die Ausübung des Vorkaufsrechts vorgenommen. Zu eventuellen Enteignungsverfahren kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden, es besteht jedoch die Möglichkeit ein Enteignungsverfahren einzuleiten. Zu 6. Für die Müngersdorfer Straße gibt es zwei festgesetzte B-Pläne, hierzu liegt die Zustimmung der BVV vor (B - Plan XV- 45 Veröffentlichung im GVBI 22.07.05 Nr. 26, B-Plan XV- 46 Veröffentlichung im GVBI 07.11.03 Nr. 39). Mit der Festsetzung der beider B – Pläne ist das Planungs- und Baurecht geschaffen worden, somit besteht die rechtliche Grundlage für den Ankauf der Flächen. Im B-Plan wurde die notwendige Straßenraumbreite festgesetzt. Wie die Straße nun ausgebaut wird, obliegt dem Straßenbaulastträger, dem Tiefbauamt. Hier wurde den Anliegern eine Ausbauvariante vorgestellt, wie es im Straßenausbaubeitragsgesetz gefordert wird. Und vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der BVV einzuholen (§3 Abs.3 StrABG). Somit erfolgt der Ankauf der Grundstücksflächen entsprechend den B-Plänen XV-45/46 und dem geplanten Ausbau der Straße. Gabriele Schöttler Bezirksbürgermeisterin Kleine Anfrage Antwort vom 15.11.2007 Rainer Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung