U. Vater

Transcription

U. Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)
DFG Workshop
Die Gefahrstoffverordnung:
Probenahme – Messtechnik – Bewertung
am 26.09.2006 in Dortmund
26.09.2006
Gliederung
Gefahrstoffverordnung und verfahrens- und stoffspezifische
Kriterien (VSK)
TRGS 420
- Vermutungswirkung der TRGS 420
- Definition von verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien
- Anforderungen für die Anwendung von VSK durch den
Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsanalyse
- Anforderungen an die Aufstellung von VSK
Ausblick
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
2
Gefahrstoffverordnung vom 01.01.2005
Begründung zu § 9 GefStoffV:
Eine hervorgehobene Stellung wird auch den vom AGS für bestimmte
Tätigkeiten und Verfahren ausgearbeiteten verfahrens- und
stoffspezifischen Kriterien (VSK) eingeräumt, die als Technische
Regeln vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht
werden. Verfährt der Arbeitgeber entsprechend dieser VSK, kann er
von einer Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte ausgehen.
VSK unterstützen Arbeitgeber von KMU bei der Umsetzung der
GefStoffV in ihren Betrieben!
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
3
Arten von VSK nach Gefahrstoffverordnung 2005
Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert
VSK nach § 9 (4) GefStoffV
VSK nach § 10 (2) GefStoffV
(VSK für C-, M-, RF-Stoffe mit AGW nach § 11(1))
Befund: Einhaltung des AGW und der Anforderungen der
GefStoffV
Stoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert
VSK für Stoffe ohne AGW nach § 9 (8) GefStoffV
VSK für C-, M-, RF-Stoffe ohne AGW nach §11(1) GefStoffV
Befund: Einhaltung der Anforderungen der GefStoffV
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
4
TRGS 420
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die
Gefährdungsbeurteilung (BArbBl. 1/2006)
Die Bekanntgabe von VSK in einer TRGS löst für den Arbeitgeber
gemäß § 8 (1) GefStoffV die Vermutung aus, dass bei Umsetzung
der in den VSK genannten Maßnahmen
die Anforderungen der GefStoffV hinsichtlich der Ermittlung der
Arbeitsplatzgrenzwerte erfüllt sind
oder
eine Exposition am Arbeitsplatz unterschritten werden kann, bei der
eine akute oder chronische Gefährdung der Arbeitnehmer nicht zu
erwarten ist.
Der AGS übernimmt einen Teil der Arbeitgeberverantwortung
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
5
TRGS 420
Voraussetzungen für die Vermutungswirkung
VSK sind nach den Anforderungen der TRGS 420 erarbeitet
VSK sind vom AGS verabschiedet und vom BMAS bekannt
gegeben (z.B. innerhalb von stoffspezifischen TRGS oder als
VSK)
Arbeitgeber stellt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
sicher, dass die Tätigkeiten entsprechend den VSK
durchgeführt und die beschrieben Maßnahmen der VSK
umgesetzt sind und eingehalten werden.
Arbeitsplatzmessungen oder andere gleichwertige
Beurteilungs- oder Nachweismethoden können entfallen!
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
6
TRGS 420 VSK
Definition
VSK enthalten für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
praxisgerechte Festlegungen im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung
Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen
Festlegungen zur Wirksamkeitskontrolle
unter Berücksichtigung
• dass die AGW eingehalten sind oder eine akute oder chronische
Gefährdung der Arbeitnehmer nicht zu erwarten ist und
• die Anforderungen der GefStoffV hinsichtlich der dermalen,
inhalativen sowie der Brand- und Explosionsgefahren eingehalten
werden.
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
7
TRGS 420
Anwendung von VSK durch den Arbeitgeber
Prüfung, ob der Anwendungsbereich der VSK und die dort
beschriebenen Tätigkeiten/Verfahren mit den Gegebenheiten in
seinem Betrieb übereinstimmen
Prüfung, ob die im VSK festgelegten verfahrens- und stoffspezifischen Bedingungen in seinem Betrieb beachtet und
eingehalten werden
wenn ja, Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann vom
Arbeitgeber übernommen werden
wenn nein, VSK sind nicht anwendbar
Durchführung der festgelegten Wirksamkeitskontrollen
jährliche Überprüfung,
ob die VSK unverändert gültig sind und
ob die Voraussetzungen zur Anwendung der VSK mit den
betrieblichen Gegebenheiten übereinstimmen
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
8
TRGS 420
Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Angabe der angewandten VSK
Beschreibung der Gefahrstoffe, der Tätigkeiten und Verfahren
z.B. Art der Exposition
räumliche Gegebenheiten
Art, Anzahl und Lage der Arbeitsplätze sowie benachbarter
Arbeitsplätze
Art und Ort von technischen Lüftungen
Anzahl der Beschäftigten inkl. deren Expositionsdauer
Art der persönlichen Schutzausrüstungen
Zeitpunkt und Art der erforderlichen Wirksamkeitsprüfungen
Jährlichen Überprüfung,
ob die Voraussetzungen zur Anwendung und
ob die VSK selbst noch gültig sind
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
9
TRGS 420
Anforderungen an die Aufstellung von VSK (1)
Repräsentative Beschreibung der Tätigkeiten
(Anwendungsbereich der VSK )
Verfahrensspezifische Kriterien:
- Arbeitsverfahren/Arbeitsmittel/Tätigkeiten
- Menge der Stoffe, Temperatur, Druck…
- Raum/Lüftung
- Schutzmaßnahmen (Substitutionsgebot, Minimierungsgebot,
Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Berücksichtigung der Brandund Explosionsgefahren und Gefährdung durch Hautkontakt)
- …..
Stoffspezifische Kriterien:
- Gefahrstoffbezeichnungen und Stoffeigenschaften
- AGW oder andere Bewertungsmaßstäbe auf arbeitsmedizinischtoxikologischer Basis
- Ausschluss von bestimmten Gefahrstoffen
- …..
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
10
TRGS 420
Anforderungen an die Aufstellung von VSK (2)
Beurteilung der inhalativen Exposition
Höhe der erreichbaren/unterschrittenen inhalativen Exposition
Bewertungsmaßstab für die inhalative Exposition
(AGW oder arbeitsmedizinisch-toxikologische Bewertung)
Beurteilung der dermalen Exposition bei hautresorptiven,
hautgefährdenden oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen
TRGS 401(BArbBl.5/2006)
Beurteilung weiterer Aufnahmewege oder sonstiger
Gefährdungen
Beurteilung der p/c-Eigenschaften, insbesondere Brand- und
Explosionsgefahren
§ 12 in Verbindung mit Anhang III Nr.1 GefStoffV
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
11
TRGS 420
Anforderungen an die Aufstellung von VSK (3)
Anwendungshinweise
z.B. auf jährliche Überprüfung der Gültigkeit der VSK
auf die jährlichen Überprüfung der betriebl. Gegebenheiten
auf die Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
auf die erforderlichen regelmäßigen Funktionsprüfungen
(Wirksamkeitskontrollen)
weitere Arbeitgeberpflichten gemäß GefStoffV
Überprüfung der VSK durch den AGS im Hinblick auf
Aktualität, Richtigkeit und den Stand der Technik alle 3 Jahre
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
12
TRGS 420
Anforderungen zur Beurteilung der inhalativen Exposition
Aufstellung von VSK mit Arbeitsplatzmessungen
Vorliegen eines validierten Messverfahrens
Ausreichende Zahl repräsentativer Arbeitsplatzmessungen für das
Arbeitsverfahren/Tätigkeiten
Ermittlung der Höhe von Expositionsschwankungen/-spitzen
Beurteilung der Messergebnisse
Angabe des Beurteilungsmaßstabes
(AGW oder Bewertung durch UA III auf arbeitsmedizinischtoxikologischer Basis)
95 – Percentil der Messwerteverteilung
Einhaltung der Kurzzeitwertbedingungen
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
13
TRGS 420
Anforderungen zur Beurteilung der inhalativen Exposition
Ausreichende Zahl von Arbeitsplatzmessungen:
24 repräsentative Arbeitsbereichsanalysen mit je 3 Schichtmittelwerten aus möglichst vielen Betrieben
= 72 Schichtmittelwerte
Erleichterungen
Verringerung der Messungen
z.B. durch Prüfstandsuntersuchungen, worst-case Messungen,
geringer Streuung der Ergebnisse
Messergebnisse <1/2 AGW
12 Arbeitsbereichsanalysen mit je 3 Schichtmittelwerten
= 36 Schichtmittelwerte
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
14
TRGS 420
Anforderungen zur Beurteilung der inhalativen Exposition
Aufstellung von VSK ohne Arbeitsplatzmessungen
Berechnungen der Exposition mit zuverlässigen Modellen
Informationen zu Verfahren, die im Vergleich mit anderen
Verfahren zu einer Minimierung der Gefährdung führen
Informationen zu Verfahren, die im Vergleich mit anderen
Verfahren anerkannterweise einen hohen Sicherheitsgrad
aufweisen
Untersuchungen in der Praxis oder an Prüfständen
(Modelluntersuchungen) insbesondere zur Ermittlung von
Verfahren mit geringer Gefährdung
Ergebnisse zu Verfahren, die sich nach Meinung der zuständigen
Fachkreise als bewährt und fortschrittlich herausgestellt haben
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
15
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
16
Expositionsbeschreibungen – Hilfen zur
Gefährdungsbeurteilung
alte VSK im Anhang 1 und 2 der alten TRGS 420
Expositionsbeschreibungen in „alten“ TRGS,
z.B. TRGS 554 Dieselmotoremissionen
TRGS 519 Asbest
TRGS 521 Faserstäube
TRGS 530 Friseurhandwerk
BGI 790 BG/BGIA-Empfehlungen
LASI-Leitlinien (http://lasi.osha.de/publications)
müssen vom AGS auf der Grundlage der neuen TRGS überprüft
und als VSK nach der neuen GefStoffV verabschiedet und
bekanntgegeben werden!
können aber vom Arbeitgeber als Informationen für seine
Ermittlungen der Höhe der Exposition anstelle von Messungen in
eigener Verantwortung herangezogen werden!
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
17
Expositionsbeschreibungen – Hilfen zur
Gefährdungsbeurteilung
Beispiele
Holzstaub
Formaldehyd bei der Sterilisation
Anästhesiearbeitsplätze
Mehlstaub in Backbetrieben
Elektonikschrottrecycling
Kfz-Recycling
Lösemittel im Siebdruck
……..
Aber Vorsicht bei der Anwendung im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung !
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
18
Expositionsbeschreibungen
Hinweise für den Verwendung durch den Arbeitgeber
Expositionsbeschreibungen sind keine VSK nach GefStoffV
- Alte VSK wurden für Einhaltung und Überschreitung von AGW
erarbeitet
- Gültigkeit der genannten Grenzwerte durch Vergleich mit TRGS 900
prüfen: TRK-Werte und viele alte AGW sind nicht mehr rechtsgültig!
Stand der Technik überprüfen (Alter der Expo-beschreibungen?)
Vermutungsklausel gilt nicht
Anforderungen der GefStoffV sind nicht automatisch erfüllt!
Gefährdungen durch Hautkontakt und p/c-Gefährdungen sind in
der Regel nicht berücksichtigt
Expo-beschreibungen können nur zur Ermittlung der Höhe
der inhalativen Exposition herangezogen werden. Diese und
der Stand der Technik müssen auf der Grundlage der
GefStoffV vom Arbeitgeber selbst und in eigener
Verantwortung beurteilt werden!
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
19
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Ursula Vater
Regierungspräsidium Kassel
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
20