U. Vater
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Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) DFG Workshop Die Gefahrstoffverordnung: Probenahme – Messtechnik – Bewertung am 26.09.2006 in Dortmund 26.09.2006 Gliederung Gefahrstoffverordnung und verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) TRGS 420 - Vermutungswirkung der TRGS 420 - Definition von verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien - Anforderungen für die Anwendung von VSK durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsanalyse - Anforderungen an die Aufstellung von VSK Ausblick Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 2 Gefahrstoffverordnung vom 01.01.2005 Begründung zu § 9 GefStoffV: Eine hervorgehobene Stellung wird auch den vom AGS für bestimmte Tätigkeiten und Verfahren ausgearbeiteten verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) eingeräumt, die als Technische Regeln vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht werden. Verfährt der Arbeitgeber entsprechend dieser VSK, kann er von einer Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte ausgehen. VSK unterstützen Arbeitgeber von KMU bei der Umsetzung der GefStoffV in ihren Betrieben! Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 3 Arten von VSK nach Gefahrstoffverordnung 2005 Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert VSK nach § 9 (4) GefStoffV VSK nach § 10 (2) GefStoffV (VSK für C-, M-, RF-Stoffe mit AGW nach § 11(1)) Befund: Einhaltung des AGW und der Anforderungen der GefStoffV Stoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert VSK für Stoffe ohne AGW nach § 9 (8) GefStoffV VSK für C-, M-, RF-Stoffe ohne AGW nach §11(1) GefStoffV Befund: Einhaltung der Anforderungen der GefStoffV Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 4 TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung (BArbBl. 1/2006) Die Bekanntgabe von VSK in einer TRGS löst für den Arbeitgeber gemäß § 8 (1) GefStoffV die Vermutung aus, dass bei Umsetzung der in den VSK genannten Maßnahmen die Anforderungen der GefStoffV hinsichtlich der Ermittlung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfüllt sind oder eine Exposition am Arbeitsplatz unterschritten werden kann, bei der eine akute oder chronische Gefährdung der Arbeitnehmer nicht zu erwarten ist. Der AGS übernimmt einen Teil der Arbeitgeberverantwortung Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 5 TRGS 420 Voraussetzungen für die Vermutungswirkung VSK sind nach den Anforderungen der TRGS 420 erarbeitet VSK sind vom AGS verabschiedet und vom BMAS bekannt gegeben (z.B. innerhalb von stoffspezifischen TRGS oder als VSK) Arbeitgeber stellt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sicher, dass die Tätigkeiten entsprechend den VSK durchgeführt und die beschrieben Maßnahmen der VSK umgesetzt sind und eingehalten werden. Arbeitsplatzmessungen oder andere gleichwertige Beurteilungs- oder Nachweismethoden können entfallen! Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 6 TRGS 420 VSK Definition VSK enthalten für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen praxisgerechte Festlegungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen Festlegungen zur Wirksamkeitskontrolle unter Berücksichtigung • dass die AGW eingehalten sind oder eine akute oder chronische Gefährdung der Arbeitnehmer nicht zu erwarten ist und • die Anforderungen der GefStoffV hinsichtlich der dermalen, inhalativen sowie der Brand- und Explosionsgefahren eingehalten werden. Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 7 TRGS 420 Anwendung von VSK durch den Arbeitgeber Prüfung, ob der Anwendungsbereich der VSK und die dort beschriebenen Tätigkeiten/Verfahren mit den Gegebenheiten in seinem Betrieb übereinstimmen Prüfung, ob die im VSK festgelegten verfahrens- und stoffspezifischen Bedingungen in seinem Betrieb beachtet und eingehalten werden wenn ja, Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber übernommen werden wenn nein, VSK sind nicht anwendbar Durchführung der festgelegten Wirksamkeitskontrollen jährliche Überprüfung, ob die VSK unverändert gültig sind und ob die Voraussetzungen zur Anwendung der VSK mit den betrieblichen Gegebenheiten übereinstimmen Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 8 TRGS 420 Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Angabe der angewandten VSK Beschreibung der Gefahrstoffe, der Tätigkeiten und Verfahren z.B. Art der Exposition räumliche Gegebenheiten Art, Anzahl und Lage der Arbeitsplätze sowie benachbarter Arbeitsplätze Art und Ort von technischen Lüftungen Anzahl der Beschäftigten inkl. deren Expositionsdauer Art der persönlichen Schutzausrüstungen Zeitpunkt und Art der erforderlichen Wirksamkeitsprüfungen Jährlichen Überprüfung, ob die Voraussetzungen zur Anwendung und ob die VSK selbst noch gültig sind Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 9 TRGS 420 Anforderungen an die Aufstellung von VSK (1) Repräsentative Beschreibung der Tätigkeiten (Anwendungsbereich der VSK ) Verfahrensspezifische Kriterien: - Arbeitsverfahren/Arbeitsmittel/Tätigkeiten - Menge der Stoffe, Temperatur, Druck… - Raum/Lüftung - Schutzmaßnahmen (Substitutionsgebot, Minimierungsgebot, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Berücksichtigung der Brandund Explosionsgefahren und Gefährdung durch Hautkontakt) - ….. Stoffspezifische Kriterien: - Gefahrstoffbezeichnungen und Stoffeigenschaften - AGW oder andere Bewertungsmaßstäbe auf arbeitsmedizinischtoxikologischer Basis - Ausschluss von bestimmten Gefahrstoffen - ….. Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 10 TRGS 420 Anforderungen an die Aufstellung von VSK (2) Beurteilung der inhalativen Exposition Höhe der erreichbaren/unterschrittenen inhalativen Exposition Bewertungsmaßstab für die inhalative Exposition (AGW oder arbeitsmedizinisch-toxikologische Bewertung) Beurteilung der dermalen Exposition bei hautresorptiven, hautgefährdenden oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen TRGS 401(BArbBl.5/2006) Beurteilung weiterer Aufnahmewege oder sonstiger Gefährdungen Beurteilung der p/c-Eigenschaften, insbesondere Brand- und Explosionsgefahren § 12 in Verbindung mit Anhang III Nr.1 GefStoffV Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 11 TRGS 420 Anforderungen an die Aufstellung von VSK (3) Anwendungshinweise z.B. auf jährliche Überprüfung der Gültigkeit der VSK auf die jährlichen Überprüfung der betriebl. Gegebenheiten auf die Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf die erforderlichen regelmäßigen Funktionsprüfungen (Wirksamkeitskontrollen) weitere Arbeitgeberpflichten gemäß GefStoffV Überprüfung der VSK durch den AGS im Hinblick auf Aktualität, Richtigkeit und den Stand der Technik alle 3 Jahre Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 12 TRGS 420 Anforderungen zur Beurteilung der inhalativen Exposition Aufstellung von VSK mit Arbeitsplatzmessungen Vorliegen eines validierten Messverfahrens Ausreichende Zahl repräsentativer Arbeitsplatzmessungen für das Arbeitsverfahren/Tätigkeiten Ermittlung der Höhe von Expositionsschwankungen/-spitzen Beurteilung der Messergebnisse Angabe des Beurteilungsmaßstabes (AGW oder Bewertung durch UA III auf arbeitsmedizinischtoxikologischer Basis) 95 – Percentil der Messwerteverteilung Einhaltung der Kurzzeitwertbedingungen Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 13 TRGS 420 Anforderungen zur Beurteilung der inhalativen Exposition Ausreichende Zahl von Arbeitsplatzmessungen: 24 repräsentative Arbeitsbereichsanalysen mit je 3 Schichtmittelwerten aus möglichst vielen Betrieben = 72 Schichtmittelwerte Erleichterungen Verringerung der Messungen z.B. durch Prüfstandsuntersuchungen, worst-case Messungen, geringer Streuung der Ergebnisse Messergebnisse <1/2 AGW 12 Arbeitsbereichsanalysen mit je 3 Schichtmittelwerten = 36 Schichtmittelwerte Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 14 TRGS 420 Anforderungen zur Beurteilung der inhalativen Exposition Aufstellung von VSK ohne Arbeitsplatzmessungen Berechnungen der Exposition mit zuverlässigen Modellen Informationen zu Verfahren, die im Vergleich mit anderen Verfahren zu einer Minimierung der Gefährdung führen Informationen zu Verfahren, die im Vergleich mit anderen Verfahren anerkannterweise einen hohen Sicherheitsgrad aufweisen Untersuchungen in der Praxis oder an Prüfständen (Modelluntersuchungen) insbesondere zur Ermittlung von Verfahren mit geringer Gefährdung Ergebnisse zu Verfahren, die sich nach Meinung der zuständigen Fachkreise als bewährt und fortschrittlich herausgestellt haben Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 15 Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 16 Expositionsbeschreibungen – Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung alte VSK im Anhang 1 und 2 der alten TRGS 420 Expositionsbeschreibungen in „alten“ TRGS, z.B. TRGS 554 Dieselmotoremissionen TRGS 519 Asbest TRGS 521 Faserstäube TRGS 530 Friseurhandwerk BGI 790 BG/BGIA-Empfehlungen LASI-Leitlinien (http://lasi.osha.de/publications) müssen vom AGS auf der Grundlage der neuen TRGS überprüft und als VSK nach der neuen GefStoffV verabschiedet und bekanntgegeben werden! können aber vom Arbeitgeber als Informationen für seine Ermittlungen der Höhe der Exposition anstelle von Messungen in eigener Verantwortung herangezogen werden! Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 17 Expositionsbeschreibungen – Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung Beispiele Holzstaub Formaldehyd bei der Sterilisation Anästhesiearbeitsplätze Mehlstaub in Backbetrieben Elektonikschrottrecycling Kfz-Recycling Lösemittel im Siebdruck …….. Aber Vorsicht bei der Anwendung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ! Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 18 Expositionsbeschreibungen Hinweise für den Verwendung durch den Arbeitgeber Expositionsbeschreibungen sind keine VSK nach GefStoffV - Alte VSK wurden für Einhaltung und Überschreitung von AGW erarbeitet - Gültigkeit der genannten Grenzwerte durch Vergleich mit TRGS 900 prüfen: TRK-Werte und viele alte AGW sind nicht mehr rechtsgültig! Stand der Technik überprüfen (Alter der Expo-beschreibungen?) Vermutungsklausel gilt nicht Anforderungen der GefStoffV sind nicht automatisch erfüllt! Gefährdungen durch Hautkontakt und p/c-Gefährdungen sind in der Regel nicht berücksichtigt Expo-beschreibungen können nur zur Ermittlung der Höhe der inhalativen Exposition herangezogen werden. Diese und der Stand der Technik müssen auf der Grundlage der GefStoffV vom Arbeitgeber selbst und in eigener Verantwortung beurteilt werden! Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 19 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Ursula Vater Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe 20