Was ist meine Praxis wert?

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Was ist meine Praxis wert?
Was ist meine Praxis wert?
Teil 3: BÄK-Richtlinie und Ertragswertmethode
Günther und Oliver Frielingsdorf
Teil 2 unseres Beitrags hat ausführlich die IBT-Methode erläutert, das sicherste Verfahren zur Praxisbewertung. Dieser Teil
stellt Ihnen zwei weitere Verfahren vor und beurteilt ihre Anwendbarkeit: die BÄK-Richtlinie und die Ertragswertmethode.
Die Werte von Arztpraxen lassen sich
nur mit speziellen, auf freiberufliche
Einrichtungen abgestellte Bewertungsverfahren zuverlässig berechnen. Andere Verfahren haben
diesbezüglich Schwächen. Verschiedene Beispiele sollen darlegen, warum die BÄK-Richtlinie und die Ertragswertmethode nicht geeignet
sind, Arztpraxen korrekt zu bewerten.
BÄK-Richtlinie
Die BÄK-Richtlinie war seit Anfang der
60er Jahre zunächst die Richtschnur
zur Goodwill-Berechnung in Arzt- und
Zahnarztpraxen. Etwas Vergleichbares
hatte es zuvor nicht gegeben, zumal
bis dahin nicht üblich war, für eine
Praxis einen Goodwill zu verlangen.
Die BÄK-Richtlinie diente den Ärzten
als erste Möglichkeit, das zu tun.
Auch wenn mitunter auf die Richtlinie verwiesen wird, ist sie für eine zuverlässige Goodwill-Berechnung prinzipiell nicht geeignet, weil die wesentlichen Determinanten für eine Unternehmensbewertung fehlen, so z.B.
Praxisbesonderheiten. Neben dem Patientenstamm, der Praxislage, der
Konkurrenzsituation, der Praxisorganisation und vielen anderen Einflussfaktoren sind insbesondere Gewinnerwartung, Angebot und Nachfrage nach
Praxen, fachgruppenspezifische Besonderheiten, Marktgegebenheiten,
Persönlichkeit der Praxisinhaber und
Qualität des Mitarbeiterteams von
entscheidender Bedeutung. Die weiteren Ausführungen erläutern, warum
die BÄK-Richtlinie nicht verwendet
werden sollte.
n Unhaltbare
Berechnungsansätze
Nach der BÄK-Richtlinie von 1987
soll der Goodwill einer Praxis im Wesentlichen anhand einer festen Quote vom Umsatz bestimmt werden.
Hingegen bleibt der für die Bewertung eines jeden Unternehmens maßgebliche Gewinn völlig unberücksichtigt. Zudem sieht die Richtlinie
den Abzug eines Unternehmerlohns
vor (wie in der Industrie üblich), bei
Arztpraxen explizit eines Oberarztgehalts. Weiteres Manko: Das Sachanlagevermögen, in Großeinrichtungen
mitunter die zentrale Größe, bleibt
außer Acht.
n Fragwürdige
Bewertungsergebnisse
Mit einer einheitlichen Quote vom
Umsatz wird in gleicher Weise über
eine hocheffiziente Praxis entschieden wie über eine defizitäre. Dadurch werden Praxen mit tendenziell
hohen Kosten und relativ geringen
Gewinnen überbewertet, umgekehrt
werden erfolgreiche Praxen mit
nachhaltig hohen Gewinnen unterbewertet. Im Fall einer Praxisabgabe zeigen sich die resultierenden
Probleme deutlich: Ein Käufer müsste z.B. für eine verlustbringende,
unrentable Praxis gleichviel zahlen
wie für eine Praxis, die (hohe) Gewinne abwirft (s. Tab. 1). In der internationalen Bewertungslehre und
-praxis wäre ein solches Vorgehen
völlig undenkbar. Im anderen Fall
müsste der Inhaber einer sehr erfolgreichen Praxis sein Unternehmen
unter Preis anbieten.
PRAXIS + ÖKONOMIE
PRAXISMANAGEMENT
n Fazit BÄK-Richtlinie
Es bleibt festzuhalten: Die BÄK-Methode erfasst keine der Bestimmungsgrößen, die den Wert einer
Praxis nachhaltig beeinflussen und
Goodwill-Berechnung nach der BÄK-Methode
Praxis 1
Durchschnittlicher
Umsatz in den letzten
drei Jahren
Durchschnittliche
Kostenquote
Gewinn
Praxis 2
Praxis 3
255.000 €
50 %
75 %
100 %
127.500 €
63.750 €
0€
Ermittlung des Goodwills rein umsatzorientiert
Durchschnittsumsatz
255.000 €
Abzgl. Oberarztgehalt
61.000 €
Basiswert gemäß BÄK
194.000 €
BÄK-Goodwill (33% vom Basiswert)
64.667 €
Zum Vergleich Goodwill nach der IBT-Methode
87.529 €
59.990 €
0€
Tab. 1: Die Tabelle zeigt, wohin eine Praxiswertberechnung über die pauschale, rein umsatzorientierte BÄK-Richtlinie führt, und stellt die auf diesem Wege ermittelten Werte den tatsächlichen Verkehrswerten gegenüber, die nach der IBT-Methode bestimmt werden.
FRAUENARZT n 49 (2008) n Nr. 11
1057
PRAXIS + ÖKONOMIE
Spezielle Berechnungsparameter der Ertragswert-Methode
Anwendbar
Parameter
Zukunftsgewinn
Kapitalzinsfuß
Risikozuschlag
Ja
(x)
(x)
Substanzwert
Auswirkungen
Nein
x
Goodwill-Reichweite
Bemerkungen
X
(X)
Einzelheiten der auf die Gewinne
einwirkenden Faktoren sind
weitgehend nicht einbringbar
Gewinne sind Basis für die
Berechnung des Unternehmenswertes
Mehr oder weniger frei
bestimmbar. Üblich sind
Renditepapiere mit langen
Laufzeiten.
Jedes Prozent der frei
bestimmbaren Höhe führt zu zum
Teil erheblichen Wertveränderungen
Höhe nicht vorgeschrieben.
Insoweit frei bestimmbar, wenn
auch bei höheren Zuschlägen
kaum begründbar.
Jedes Prozent der frei
bestimmbaren Höhe führt zu zum
Teil erheblichen Wertveränderungen
Fiskalische Größe. Für die
Werbestimmung aber
entscheidend, weil freie
Manipulationsgröße
Ein aus dem Gewinn nach der
ewigen Rentenformel kapitalisierter
Unternehmenswert wird völlig
beliebig gekürz. Bergründung für
Kürzung unmöglich.
Nach der Ertragswertmetode
erfolgt systembedingt orginär
keine Erfassung und Berechnung
des Sachanlagevermögens
Darstellung von Goodwill und
Sachvermögen unmöglich. Wichtige
auf den Gewinn wirkende, aus dem
Sachvermögen resultierende Größen
bleiben unberücksichtigt.
Tab. 2: Die speziellen Berechnungsparameter der Ew-Methode sind zur Ermittlung eines Praxiswerts nur bedingt abwendbar und in vielfacher
Hinsicht zweifelhaft, da sie fast ausnahmslos manipuliert werden können.
deshalb für eine zutreffende Unternehmensbewertung nötig sind. Deshalb ist eine Praxisbewertung nach
der BÄK-Richtlinie ungeeignet.
Der BGH indes hat in einem Verfahren die Ansicht vertreten, die BÄKRichtlinie sei anwendbar, und führt
aus: „Es gehört zu den Aufgaben der
Ärztekammern, sich im Bedarfsfall
gutachterlich zur Bewertung von
Arztpraxen zu äußern“. Diese Aussage ist schlichtweg unkorrekt! Weder
in der Berufsordnung, noch in den
Heilberufegesetzen, die als Grundlage für die Kammergesetze dienen,
gibt es eine Vorschrift, die der Ärz-
1058
FRAUENARZT n 49 (2008) n Nr. 11
tekammer eine derartige Kompetenz
zuschreibt.
Ertragswertmethode
Die Ertragswertmethode (Ew-Methode) ist für Großunternehmen der Industrie entwickelt worden und eignet
sich nach höchstrichterlichen Urteilen des BGH und BVerfG für freiberufliche Einrichtungen nicht.
n Unrealistischer
Berechnungsschlüssel
Die Ew-Methode hinkt bei der Praxisbewertung bereits, wenn man betrachtet, welche Umsatzrendite sie
unterstellt. Industrieunternehmen
erwirtschaften maximal 4-5 Prozent
Rendite, Discountbetriebe zumeist
weniger als 1 Prozent, vielfach sogar nur 0,2 Prozent. Bei einer betriebswirtschaftlich gut geführten
Arztpraxis liegt die Umsatzrendite
in der Regel über 50 Prozent, also
deutlich höher als in der Industrie.
Schon deshalb kann die Ew-Methode als Industriebewertungsverfahren einer Arztpraxis nicht gerecht
werden.
n Manipulierbare Parameter
Allem voran lässt sich das Ergebnis,
z.B. der Praxiswert, mit der Ew-Me-
PRAXIS + ÖKONOMIE
Beispielrechnungen nach der Ew-Methode
Basisdaten
Fachrichtung:
Gynäkologie
Umsatz:
258.000 ,--
nachhaltig erzielbarer, bereinigter Gewinn
Anzahl Ärzte:
1
Kosten:
142.932 ,--
Inhaberentgelt
Überschu
Laufzeit
(Jahre)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
115.068 ,--
115.068 ,--
Zins (%) inkl. Risikozuschlag (z.B. 6% Zins + 1,5 % Risikozuschlag)
6,0
6,5
7,0
7,5
8,0
8,5
9,0
9,5
10,0
10,5
11,0
11,5
108.555
108.045
107.540
107.040
106.544
106.053
105.567
105.085
104.607
104.134
103.665
103.200
210.965
209.496
208.045
206.612
205.197
203.799
202.417
201.053
199.705
198.373
197.057
195.756
307.578
304.755
301.975
299.237
296.541
293.886
291.271
288.695
286.157
283.657
281.193
278.766
398.723
394.200
389.760
385.400
381.120
376.916
372.788
368.733
364.750
360.837
356.992
353.214
484.708
478.186
471.802
465.552
459.433
453.442
447.574
441.828
436.198
430.683
425.279
419.984
565.827
557.046
548.476
540.112
531.946
523.972
516.186
508.580
501.151
493.892
486.800
479.867
642.353
631.093
620.135
609.469
599.087
588.977
579.132
569.542
560.199
551.095
542.223
533.574
714.549
700.620
687.105
673.988
661.254
648.890
636.881
625.215
613.879
602.863
592.154
581.742
782.657
765.905
749.695
734.006
718.817
704.108
689.861
676.057
662.679
649.711
637.137
624.942
846.910
827.204
808.189
789.836
772.116
755.001
738.467
722.489
707.043
692.108
677.662
663.686
1.917.800 1.770.277 1.643.829 1.534.240 1.438.350 1.353.741 1.278.533 1.211.242 1.150.680 1.095.886 1.046.073 1.000.591
Basisdaten
Laufzeit
(Jahre)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Fachrichtung:
Gynäkologie
Umsatz:
258.000 ,--
nachhaltig erzielbarer, bereinigter Gewinn
Anzahl Ärzte:
1
Kosten:
142.932 ,--
Inhaberentgelt
65.000 ,--
Überschu
50.068 ,--
6,0
47.234
91.794
133.832
173.491
210.905
246.201
279.499
310.912
340.547
368.505
834.467
6,5
47.012
91.155
132.604
171.523
208.067
242.380
274.599
304.852
333.258
359.930
770.277
7,0
46.793
90.524
131.394
169.591
205.289
238.651
269.831
298.971
326.205
351.657
715.257
Zins (%) inkl. Risikozuschlag (z.B. 6% Zins + 1,5
7,5
8,0
8,5
9,0
46.575
46.359
46.146
45.934
89.900
89.284
88.676
88.075
130.203
129.030
127.875
126.737
167.694
165.832
164.003
162.206
202.569
199.907
197.300
194.747
235.012
231.458
227.989
224.601
265.190
260.673
256.274
251.990
293.263
287.723
282.343
277.117
319.378
312.769
306.369
300.170
343.671
335.960
328.514
321.319
667.573
625.850
589.035
556.311
% Risikozuschlag)
9,5
10,0
45.724
45.516
87.481
86.895
125.616
124.512
160.442
158.709
192.247
189.797
221.292
218.059
247.817
243.752
272.041
267.109
294.164
288.343
314.367
307.646
527.032
500.680
115.068 ,--
10,5
45.310
86.315
123.424
157.006
187.397
214.901
239.791
262.316
282.700
301.148
476.838
11,0
45.106
85.743
122.352
155.333
185.046
211.815
235.930
257.656
277.229
294.862
455.164
11,5
44.904
85.177
121.296
153.689
182.742
208.798
232.167
253.126
271.923
288.781
435.374
Tab. 3: oben: Die Ew-Methode kennt verschiedene Möglichkeiten, das Endergebnis wunschgemäß zu steuern. So lassen sich z.B. Zins und Laufzeit beliebig variieren, um einen unrealistischen Praxiswert durch Anwendung einer komplexen Zinsrechnung marktfähig zu machen oder den
eigenen Vorstellungen anzupassen.
unten: Diese Beispielrechnung zeigt im Vergleich zum Beispiel oben, wie sich die Werte verändern, wenn der Gewinn um ein Inhaberentgelt
gemindert wird.
thode beliebig steuern, je nachdem,
welche Parameter in welcher Form genutzt werden. Letztlich zäumt die Methode das Pferd von hinten auf: Wenn
Sie wissen, welchen Praxiswert Sie erzielen wollen, können Sie alle einzelnen Rechengrößen danach ausrichten
(s. Tab. 2 auf S. 1058 und Tab. 3).
– Zukunftsgewinn
Der Gewinn, der in die Berechnungen eingeht, ist quasi beliebig formbar. Denn ob z.B. AfA oder Fremd-
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FRAUENARZT n 49 (2008) n Nr. 11
mittelzinsen Berücksichtigung finden und wenn ja, in welcher Höhe,
bleibt unbestimmt. Und was ist mit
zukünftigen Entwicklungen? Wie
werden die gesetzlichen Auflagen
und deren Auswirkungen auf die Honorare, die HVVs, die Budgetausgestaltung (Mengenbegrenzung), die
Fallzahlentwicklung, die Fallwertentwicklung etc. berücksichtigt?
Solche Parameter sind der Ew-Methode fremd und finden deshalb
auch keinen Eingang in die Gewinn-
berechnung, was zu falschen Ergebnissen führt.
– Kapitalzinsfuß und Risikozuschlag
Die Ew-Methode zielt auf eine Kapitalisierung des Gewinns ab (Berechnung des Gegenstandswerts). Zu diesem Zweck wird ein frei wählbarer Kapitalzinsfuß angesetzt der sich aus
einem wahlweise banküblichen Zinssatz und einem frei wählbaren Risikozuschlag zusammensetzt, wobei
man sich fragt, wie hoch bei der Pra-
xisbewertung der Risikozuschlag liegen soll. Der Praxiswert errechnet
sich dann z.B. bei einem Zinsfuß von
7,5 Prozent (6 Prozent Zinssatz + 1,5
Prozent Risikozuschlag) wie folgt:
100 : 7,5 = 13,3
Gewinn x 13,3 = Praxiswert
Je niedriger der Zinsfuß, desto höher
der resultierende Praxiswert (s. Tab. 3
auf S. 1060). Da die Höhe des auf
diese Weise ermittelten Praxiswerts
völlig unrealistisch ist, bedarf es weiterer Korrekturmöglichkeiten wie der
Goodwill-Reichweite.
– Goodwill-Reichweite
Die Goodwill-Reichweite ist quasi
eine Laufzeit in Jahren und wurde
vom Bundesfinanzministerium als
fiskalische Größe erdacht, um für
den Goodwill einen Abschreibungszeitraum festlegen zu können. Die
Ew-Methode zweckentfremdet diesen Parameter, um den errechneten
Praxiswert marktfähig zu machen,
d.h. letztlich nach Gutdünken zu
verändern – laufzeit- und zinsabhängig (s. Tab. 3). Häufig werden
Laufzeiten von bis zu fünf Jahren
angegeben, die nicht nachvollzieh-
bar sind und auch nicht begründet
werden können.
– Sachvermögenswert
Die Ew-Methode sieht die Berechnung
des Sachvermögenswerts grundsätzlich nicht vor, sondern ermittelt einen Gesamtunternehmenswert, ohne
den Sachvermögenswert zu berücksichtigen. Das kann nur zu verzerrten
Werten führen.
– Inhaberentgelt
Die Ew-Methode sieht vor, stellt es
aber letztlich frei, vom Gewinn ein
Inhaberentgelt in Abzug zu bringen,
wodurch sich der verbleibende Überschuss verringern lässt. Dadurch lässt
sich der resultierende Praxiswert wiederum steuern (s. Tab. 3).
n Fazit Ew-Methode
Die Ew-Methode ist für die zuverlässige Bewertung freiberuflicher Einrichtungen wie z.B. Arztpraxen ungeeignet. Das gilt vor allem, weil
das Ergebnis durch gezielte Steuerung der einzelnen Berechnungsparameter beliebig verändert werden
kann. Deshalb lehnen auch die
obersten Gerichte die Anwendung
der Ew-Methode grundsätzlich ab.
Autoren
Günther
Frielingsdorf
Oliver
Frielingsdorf
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
G. + O. Frielingsdorf und Partner GbR
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