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Rechenschaftsbericht MV 2016 - Jürgen Zaun Sehr verehrte Gäste, liebe Mitglieder, Auch ich möchte Sie, Ihre Gäste und unsere heutigen Ehrengäste, sowie die Vertreter der Presse ganz herzlich hier in Landsberg und in diesem, wie ich meine, durchaus repräsentativen Versammlungsraum zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung willkommen heißen. Auch wenn ich bei der letzten Versammlung aus privaten Gründen nicht anwesend sein konnte, werden mich die Meisten von Ihnen noch aus unserer gemeinsamen Zeit bei Dornier, oder den Mitgliederversammlungen von 2012 und 2013 kennen, nachdem ich das Vorstandsamt und die Beratungsaufgabe von Wolfgang Sperling in 2012 übernommen habe. Wolfgang, der sich damals etwas mehr ins Privatleben zurückzog, unterstützt uns heute immer noch und ist stets treuer und gern gesehener Gast und Ratgeber auf unseren Vorstandssitzungen. Dafür und für seine loyale Haltung zum heutigen Vorstand des BRV möchte ich ihm hier an dieser Stelle ganz herzlich danken. Denen, die mich nicht oder noch nicht kennen, will ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist H. Jürgen Zaun, ich bin wie viele von Ihnen Dornianer, nun aber auch schon seit mehr als 3 Jahren im Ruhestand, immer noch verheiratet und seit 36 Jahren Bürger dieser Stadt. --Bevor wir nun zum nächsten Programmpunkt kommen, dem gemeinsamen Mittagessen, das wir im Restaurant einnehmen werden, lassen Sie mich bitte noch einen Punkt ansprechen, der vielleicht auch Einige von Ihnen noch betreffen und interessieren könnte. Vor einiger Zeit trat ein Mitglied an uns heran und bat um Unterstützung bei der Klärung seiner noch bestehenden Ansprüche gegenüber Fairchild-Dornier. Seit der Insolvenz sind inzwischen 14 Jahre vergangen und das Unternehmen ist weder komplett aus dem Unternehmensregister gelöscht, noch sind bis dato alle Gläubiger aus der in 2002 noch bestehenden Insolvenzmasse bedient worden. Einige der von der Insolvenz betroffenen Mitarbeiter hatten sich damals für einen Auflösungsvertrag entschieden und eine schriftliche Abfindungszusage im Rahmen des Insolvenz-Sozialplans erhalten. Seither erhielten sie - wenn überhaupt - nur vertröstende Mitteilungen seitens des Insolvenzverwalters, die darauf hinwiesen, dass es zur Befriedigung dieser Sozialplanzusagen noch keine endgültige Festlegung des dafür aus der Insolvenzmasse noch zur Verfügung stehenden Anteils gebe. Das ist auch der Stand von heute. Sollten Sie als ebenso Betroffener ein Interesse daran haben, hier gemeinsam mit anderen Betroffenen weitere Schritte zur Klärung unternehmen zu wollen, sprechen Sie uns bitte nach Ende der Mitgliederversammlung dazu an. Nun aber wünsche ich Guten Appetit und angenehme Unterhaltung während des Mittagessens. Spätestens gegen 13:00 Uhr sehen wir uns hier wieder zum offiziellen Teil der Mitgliederversammlung. --Willkommen zurück im Vortragsaal und zum nun folgenden offiziellen Teil der MV, die ich mit dem Rechenschaftsbericht des Vorstands eröffnen darf. Als ich 2010 vom damaligen BRV-Vorstand gebeten wurde mitzuarbeiten, war mir nicht klar, auf was ich mich da einlasse und was auf mich zukommen würde, zumal ich damals noch sehr stark in meinem Job eingebunden war. Recht bald wurde aber deutlich, dass 1 geplante Veränderungen in der Vereinsführung die Suche nach neuen Kräften befeuerte, was aber offensichtlich schon immer keine einfache Angelegenheit mangels fehlenden Interesses war, leider auch bei vielen Mitgliedern. Seither habe ich einige Kandidaten nach mir kommen und auch wieder gehen sehen, ohne dass uns für ihr Abspringen eine plausible Erklärung gegeben wurde. Umso mehr freut es mich, dass wir Ihnen im Verlauf der heutigen Versammlung einen neuen Bewerber für das bislang im Vorstand gemeinsam und kommissarisch verwaltete Amt des Schatzmeisters präsentieren können. Falls sich aus Ihren Reihen nicht doch noch ein Gegenkandidat meldet oder sich sogar mehrere noch um das Amt bewerben wollen, hoffe ich, dass er Ihre Zustimmung findet, wenn Sie gehört haben, was er zu sich und seinen Beweggründen zu sagen hatte. Auch wenn zurzeit kein personeller Engpass im Vorstand besteht, stellt sich zumindest mir hin und wieder mal die Sinnfrage für das Ausharren in diesem Gremium. Auch wundere ich mich oft selbst über die eigene Ausdauer, auch bei der Bewältigung der mir ebenso übertragenen Mitgliederberatung, die nicht nur Fach- und Sachkenntnis, sondern sehr oft auch Geduld erfordert. Seit 2012 habe ich so ca. 120 Mitgliedern mehr oder minder helfen oder einen Rat erteilen können, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen oder durchsetzen sollten. Fast ebenso viele Anfragen von Interessenten galt es zu beantworten, auch wenn ich sie letztlich nicht zu einer Mitgliedschaft habe überreden können. Rein statistisch betrachtet ist das mindestens ein Fall pro Woche, wobei es aber eher Wochen und Monate gab, in denen sich die Fälle häuften und andere Zeiten, wo es weniger geschäftig zuging. Wir tauschen uns im Vorstand hin und wieder auch schon mal über die eigene Motivation für die mitunter nicht immer einfache Vereinsarbeit aus, doch bislang sind alle noch mit Elan bei der Sache, auch wenn es eine Zeit gab, in der es nicht einfach war, Begeisterung aufkommen zu lassen. Die Frage nach der Motivation stellt sich uns besonders dann, wenn sich nach Tagen oder gar Wochen intensiver Beratungsarbeit das betreute Mitglied mit den Worten verabschiedet, dass es in der Mitgliedschaft nun keinen weiteren Sinn mehr sehe und es sie deshalb beenden wolle. Andere wiederum kündigen, weil ihnen der Weg nach Landsberg zu weit ist, oder weil sie glauben, dort bei der MV die Kollegen von früher nicht mehr anzutreffen. Letzteres ist dann besonders schwer verdaulich, wenn dies als einziger Grund für die Mitgliedschaft im BRV genannt wird. Austritte und solche Aussagen stimmen uns aber immer traurig, auch weil sie leider oft ehemalige Dornier-Kollegen aussprechens, die schlichtweg die Anfänge des BRV aus dem Auge verloren haben und denen offensichtlich der Solidaritätsgedanke abhandengekommen ist. Es trifft uns noch einmal mehr, wenn Kollegen den Verein verlassen, die man schon seit mehr als 40 Jahren kennt und mit denen man sogar über viele Jahre gemeinsame Interessen teilte. Sehr oft scheint gerade denen der Mut zu fehlen einzugestehen, wer oder was sie bewogen hat, dies auszublenden und nicht nur dem BRV sondern auch allen anderen Mitgliedern die Solidarität aufzukündigen. Der Gedanke, dass nur diese Solidarität den BRV in seinem Fortbestand sichert und auch nur dann die für viele BRV-Mitglieder wichtige ehrenamtliche Arbeit geleistet werden kann, scheint aber allen Abtrünnigen zu fehlen. An dieser Stelle möchte ich ganz auch darauf hinweisen, dass sachliche und fair vorgetragene Kritik an Vorstand und Vereinsführung wichtig ist und auch geübt werden sollte, so denn die handelnden Vorstände Anlass zu berechtigter Kritik geben. 2 Wir sind als Vorstände alle austauschbar und kleben auch nicht an unseren Posten und Funktionen und würden es uns sogar wünschen, wenn spätestens im nächsten Jahr, zur Wiederwahl des gesamten Vorstands, einige aus Ihren Reihen bereit wären mitzuarbeiten bzw. den ein oder anderen von uns sogar zu ersetzen, ehe auch uns der Altersstarrsinn befällt und Sie erst recht Grund zur Kritik hätten. Die meisten von uns gehen stramm auf die 70 zu, sofern wir sie nicht auch schon überschritten haben. Glücklicherweise erhalten wir neben wenigen kritischen Anmerkung auch hin und wieder einen netten Brief oder einen Anruf, worin sich ein Mitglied ganz allgemein für die vom Vorstand geleistete Arbeit bedankt oder ein Beratungsergebnis würdigt. Das löscht dann wieder alle Zweifel, gibt neue Kraft und motiviert uns dazu weiterzumachen. Alle für Einen, Einer für Alle, so könnte auch unser Motto lauten und ich freue mich darüber, dass zumindest Sie, die Sie heute hierherkamen, dem Verein treu geblieben sind und es hoffentlich auch noch lange bleiben werden. Uns ist bewusst und wir begrüßen es sogar, dass viele die MV auch dazu nutzen, hier die „alten Kollegen“ wiederzusehen. Wir hoffen, dass Sie das heutige Zusammentreffen beflügelt auch im nächsten Jahr wiederzukommen. --Nun aber zu den wichtigen Themen und den Anliegen, die wir zusammen mit den Kooperationspartnern zu bewegen versuchen, vor allem aber öffentlich und nicht nur Ihnen bewusst zu machen. Mit der stetigen Aushöhlung und Eliminierung der klassischen Betriebsrente, wird daher die Arbeit des BRV und seiner Kooperationspartner zunehmend wichtiger und hier steht die Aufklärung der heutigen Arbeitnehmer mit im Vordergrund, denen unter vielen anderen Hilfslösungen zur Schließung der entstehenden Versorgungslücke z.B. eine Betriebsrente 2ter Klasse mit allen Nachteilen der ehemaligen Direktversicherungen „verordnet“ werden soll. Auf Vorschlag der Versicherungswirtschaft, wollen die heute Regierenden gesetzlich festlegen, dass mit jedem neuen Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer gleichzeitig auch eine betriebliche Altersversorgung nach dem DV-Muster abschließt. Er kann dem zwar widersprechen (opting-out), wird dies aber nur dann tun, wenn ihm bei Vertragsunterschrift die ihm drohenden Nachteile auch vollumfänglich bewusst sind. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Wenigsten die Tragweite dieser Pseudo-BAV kennen und auch nicht immer umfassend über ihre Rechte aufgeklärt werden. Nutznießer dieser BAV-Verträge sind in erster Linie die Versicherer, denen nicht nur Teile des Lohns der Arbeitnehmer wieder in Form von Provisionen zufließen, sondern auch billiges Kapital zur Steigerung der eigenen Gewinne. Auch die Arbeitgeber profitieren, da sie ihren Anteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung sparen, der ansonsten für die nun als Beiträge zur BAV abfließenden Lohnanteile angefallen wäre. Einzige Verlierer sind die Arbeitnehmer, die in der Einzahlungsphase für die Versicherungsbeiträge zwar keine Steuern und keine Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen, diese aber in der Auszahlungsphase auf den gesamten Kapitalstock zu 100% zu leisten haben. Zudem wirkt sich das um die BAV-Beiträge reduzierte Bruttogehalt negativ auf die Altersrente aus, d.h. man erhält dafür keine Rentenpunkte. In der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern thematisieren wir wir aber auch alle anderen Themen der Sozialen (Un)Gerechtigkeit und loten die richtigen Wege aus, über die wir die Betroffenen mit den gemeinsam gefundenen Erkenntnissen und Lösungsansätzen erreichen können. 3 Dazu gehört auch, dass wir in unseren Infobriefen, aber auch heute aufzeigen, wo uns Politik und Finanzwirtschaft schamlos in die Taschen greifen oder durch eine unverantwortliche Politik auch die bislang noch sicher geglaubten Renten gefährden. Leider überschatten andere Themen, wie die Flüchtlingskrise das, was zwar durchaus deutlich kritisiert, aber in seinen Auswirkungen nicht so klar kommuniziert wird. Die Politik des billigen Geldes raubt uns nicht nur die Lust am Sparen, sondern wirkt sich auch auf die private Altersvorsorge aus, wobei schon fast ein Drittel der Bevölkerung Bayerns heute nichts mehr auf die hohe Kante legt. In den letzten beiden Jahren wurden aufgrund der niedrigen Zinsen z.B. 20 % mehr Kredite in Anspruch genommen, auch, um damit deutlich überteuerte Immobilien zu kaufen. Das betrifft sicher kaum diejenigen Arbeitnehmer, die schon seit Jahren in prekären Beschäftigungsverhältnissen gefangen sind, die sich eine Immobilie weder heute noch irgendwann sonst leisten können, Sie gehören ohnehin zu den Verlierern der gegenwärtigen Arbeitsmarktpolitik mit einer auf sie zukommenden und aus eigener Kraft nicht mehr abzuwendenden Altersarmut. Die aber, die diesen Schritt in die eigenen 4 Wände auf Pump dennoch gewagt haben, könnten bald auch zu den Verlierern gehören, nämlich dann, wenn die heute sich bildenden Blasen des billigen Geldes und der teuren Immobilien wie 2008 in den USA auch bei uns platzen. Spätestens dann rächt sich ein maßloser Konsumrausch und könnte die Zahl der Privatinsolvenzen in die Höhe schnellen lassen. Bleibt zu hoffen, dass die Rückzahlungskonditionen der neuen Immobilienbesitzer nicht wirklich „auf Kante genäht“ sind und für sie nach einer Zinserholung keine persönliche Immobilienblase platzt. Hier ist die Politik auf nationaler und EU-Ebene gefordert, dem Treiben der EZB und des Herrn Draghi möglichst bald ein Ende zu setzen. Es ist inzwischen mehr als offensichtlich, dass die massenhaften Aufkäufe von Staatsanleihen heute schon klammer Eurostaaten, dort nur noch als verdeckte Subventionierung der maroden Staatshaushalte anzusehen sind, da das diesen Staaten zufließende Geld, wenn überhaupt, nur unzureichend für die Stabilisierung oder Modernisierung deren Volkswirtschaften genutzt wird. Stattdessen werden damit unverhohlen neue Staatsausgaben finanziert. Damit aber nicht genug! Wie Sie wissen, müssen alle Rentenkassen das ihnen anvertraute Kapital mehren, um Kosten zu kompensieren, aber auch Risiken zu minimieren, trotz meist sicherer Anlagen. Mit der zuletzt wider alle Vernunft und von den Zocker-Staaten im Euroraum getriebenen Entscheidung der EZB, trifft Super-Mario nicht nur die privaten, sondern auch alle betrieblichen Rentenfonds ins Mark und macht deren jetzt schon auf Kante genähte Anlagestrategien vollends zunichte. Wenn angelegtes Kapital keinen Zins mehr abwirft, geraten auch die Renten in Gefahr nach unten korrigiert zu werden, wenn Schutzmechanismen nicht mehr greifen. Wollen wir hoffen, dass dann der Staat zumindest unsere Rentenversicherung stützt und nicht den bisher angepeilten Mindestwert von 43% eines durchschnittlichen Nettoeinkommens noch weiter absenkt. Dieser Willkür sind wir leider immer ausgesetzt. Das Plädoyer für eine alle Bundesbürger absichernde Altersversorgung in Form einer Bürgerversicherung wird in Berlin bislang geflissentlich überhört. Dazu sei hier noch erwähnt, was in der Bevölkerung so gut wie unbekannt ist, und hier zitiere ich aus einem Kommentar von Herrn Eicher vom BRR zu Fragen eines unserer Mitglieder: „2013 bildete sich eine „Staatsallianz“, bestehend aus dem Beamtenbund, dem Bundeswehrverband und (man glaubt es kaum) auch dem Richterbund. Ein Ziel dieser Staatsallianz ist es, die Bürgerversicherung unbedingt zu verhindern. Neben Vertretern 4 und Lobbyisten der Legislative stellen sich nun auch die Vertreter der gesamten Staatsorgane in der Exekutive und Judikative gegen diese gerechte Form der Altersversorgung aller. Nun darf man wohl annehmen, das die Ungleichbehandlung von solidarisch und nicht solidarisch Versicherten von der Lobby dieser Staatsbediensteten so gewollt ist, was deshalb auch durch Klage vor unseren Gerichten nicht mehr zu verhindern sein wird. Diese offensichtliche Ungerechtigkeit radikalisiert heute immer mehr Bürger, die bisher allenfalls „nur“ frustriert waren. Wir meinen, dass es soweit kommen konnte ist eines Rechtsstaats nicht würdig und politisch verantwortungslos“. --In den letzten Monaten wurden die Klagen über die Aussetzung der Anpassung vieler Betriebsrenten fast schon zum Tagegeschäft in der Beratungsarbeit, wobei man leider festzustellen muss, dass es genügend gesetzlich zulässige Wege gibt, sich aus dieser Verantwortung zu entziehen. Dies gilt insbesondere für Firmen, die in einen Konzern eingebunden sind, aber auch für die, die im Wesentlichen aus steuerlichen Gründen die Verantwortung für die Verwaltung und Auszahlung der Betriebsrenten auf Pensionskassen verlagern. Da zunehmend Controller und nicht mehr der „klassische Unternehmer“ heute die Firmen finanziell steuern, sind aus deren Sicht die einst in guter Absicht zugesagten Betriebsrenten zu einem erheblichen Finanzrisiko geworden. Die jährlich nach HGB mit 4,83% erforderliche Abzinsung der Versorgungsrücklagen führen bei der heutigen Nullzinspolitik zu einem Realverlust des Barwerts dieser Rücklagen, was viele Unternehmen nicht mehr schultern wollen und deshalb eigene Pensionskassen gründen oder sich der Dienste bereits bestehender versichern. Während sich die Einen mit dem Hinweis auf Beherrschungsund Ergebnisabführungsverträge oft auch vor Gericht erfolgreich aus der Verantwortung ziehen können, gerät der Betriebsrentner im anderen Fall in die Nachweispflicht, dass der ehemalige Arbeitgeber wohl in der Lage gewesen wäre, ihm direkt oder aber über die Rentenkasse eine Anhebung zuzubilligen. Auch dies ist meist nur per Klage und mit Bilanzexperten sowie dem Einsatz von Zeit und Geld möglich, sollte der Rentner - wie leider so oft - seine Rechtschutzversicherung nicht mehr aufrechterhalten oder noch nie eine besessen haben. Die Arbeitgeber sind zwar auch mit der Auslagerung der Betriebsrenten in eine Rentenkasse nicht von der Informationspflicht entbunden - sofern sie überhaupt ernst genommen wird -, zwingt sie aber nicht zur Anpassung, selbst wenn sie dazu in der Lage wären. Die Mehrung, zumindest aber die Erhaltung und die Risikoabsicherung des Kapitalstocks zur Sicherung der Rentenzahlungen sind nun Aufgabe der Rentenkassen, die wiederum selbst bei gutem Zinsertrag per Gesetz nicht anpassen müssen. Nur für den Fall, dass ihr „Betriebsergebnis“ einmal negativ ausfallen sollte, wären die Arbeitgeber zum Ausgleich des Fehlbetrages der Rentenkassen gesetzlich verpflichtet, um die Höhe der als unverfallbar zugesagten Renten zu gewährleisten. Erfreulich war für uns natürlich die Tatsache, dass dennoch einige zunächst von uns vertretene und dann an die uns unterstützenden Anwälte übergebene Mitglieder vor Gericht Erfolge erzielen und damit ihre Rechte gewahrt sehen konnten. Hier sei noch erwähnt, dass wir in Herrn Dr. Metz, zu dem wir nach dem Tod von Herrn Dr. Bergmann in Kontakt getreten sind, mehr als nur einen würdigen Nachfolger, sondern auch einen Mentor gefunden und von ihm schon manch guten Rat erhalten haben. Herr Dr. Metz ist heute anwesend und wird auch noch ein paar Worte an sie richten. --- 5 Ich will nur kurz noch auf ein Thema eingehen, dass vielleicht auch bei Ihnen Fragen aufgeworfen und uns in den letzten Monaten mehr beschäftigt hat, als es uns lieb war. Es lässt uns auch heute noch nicht ganz los, würde uns aber auch keinen weiteren Schritt voranbringen, wollten auch wir uns auf die Suche nach den Verantwortlichen machen. Diese haben andere bereits zur Genüge ausgemacht und damit letztlich nur dem Verein geschadet. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir uns erst heute, 19 Monate nach der letzten Versammlung wieder zusammenfinden, sind aber der Meinung, dass wir uns hier in Landsberg mit den örtlichen Gegebenheiten zumindest nicht verschlechtert haben. Einer der Gründe für diesen Aufschub lag auch darin, dass dem BRV leider in Dießen viele Türen zugeschlagen wurden, indem dort einige ehemalige Mitglieder ohne nähere Angaben Anfang 2015 Ihren Austritt erklärten. Es gab aber auch andere Gründe für eine Neuorientierung und so gab es im letzten Jahr nicht nur eine Zäsur im Vorstand, sondern auch einen neuen Vereinssitz mit einer neuen Vereinsadresse. Darüber hinaus waren Vereins- und Kassenverwaltung neu zu ordnen und sinnvoll zu trennen, um beides wieder auf eine solide Basis zu stellen. Schon Anfang 2014 konnte der erkrankte Schatzmeister seine Aufgaben nicht mehr im nötigen Umfang wahrnehmen. Diese wurden dann kommissarisch bis zur beabsichtigten Festlegung einer Interimslösung von einem anderen Vorstand parallel zu seinen eigenen Aufgaben übernommen. Leider kam es auch zu keiner Interimslösung, da alle Vorgeschlagenen letztlich einen Rückzug machten, auch weil Ihnen das Amt unsinnigerweise als zeitaufwendig und schwierig geschildert wurde. Gleichzeitig galt es das Vereinsrecht zu studieren, um die Anforderungen an Sitz und Adresse des Vereins zu verstehen und deren Neufestlegung vor der heutigen Beschlussfassung mit dem Notar und dem Gericht abzuklären. Dabei war es uns wichtig, im Bereich der Zuständigkeit des Amtsgericht Augsburg zu bleiben, auch wegen des inzwischen guten Einvernehmens mit den Rechtpflegern des Registergerichts. Damit war Landsberg als neuer Vereinssitz relativ schnell ausgemacht, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass wir dort auch ein Postfach in der Hauptpost als neue Postadresse einrichten konnten. Nun war auch wieder sichergestellt, dass der Posteingang zügig zur Bearbeitung gelangt. Heute kümmern sich 2 Vorstände um die regelmäßige Leerung des Postfachs und die Verteilung des Posteingangs. Der Sitz eines Vereins ist ausreichend und eindeutig mit dem Namen des Ortes beschrieben ist, der in der Satzung genannt wird. Dem Gericht mussten nur eine oder mehrere zustellfähige Adressen mit dort amtlich gemeldeten Personen benannt werden, die den Verein repräsentieren. Dies sind heute die Privatadressen der beiden Vorstände, die den BRV im Sinne des §26 BGB vertreten. Aufgrund der Rüge des Gerichts an den in der Mitgliederversammlung 2014 in unzulässiger Form gefassten Beschlüssen, musste die Form der Einladung zur Versammlung und auch die Satzung in den Aspekten neu gefasst werden, die das Gericht als unzureichend ansah. Zudem empfahl das Gericht, die neu formulierten §§ nicht als Änderungsantrag zur alten Satzung einzureichen, sondern als Neufassung. Beides haben wir getan und Ihnen rechtzeitig in der mit dem Gericht zuvor abgestimmten Form mit der Einladung zu der heutigen Mitgliederversammlung vorgelegt. Dies war uns insofern wichtig, als eine weitere Rüge des Gerichts zu den heute erneut zu fassenden Beschlüssen unbedingt vermieden werden sollte. Viele der Anwesenden erinnern sind noch an die Gründungsmitglieder des Vorstands, die sich in den Versammlungen von 2012 und 2014, vornehmlich aus privaten und auch anderen, nachvollziehbaren Gründen aus den Verein zurückgezogen und von Ihnen verabschiedet haben. Seither sind dem heutigen Vorstand, die Geschicke des Vereins in 6 die Hand gelegt, der den BRV im gleichen Geist und mit der gleichen Leidenschaft führt, wie es die Vorgänger im Amt getan haben. Heute legt der Vorstand aber den Fokus der nach außen gerichteten Arbeit auf die Dinge, die heute wichtig sind angesprochen zu werden. Dabei weiß er sich auch im Einvernehmen mit den Vereinen, mit denen er in einer Kooperation zusammengeschlossen ist, in der die gleichen, zumindest aber vergleichbare Ziele verfolgt werden. Der Vorstand will und wird dabei aber auch sicherstellen, dass der BRV nicht für Dinge instrumentalisiert oder zu Aktionen gezwungen wird, die der Satzung entgegenstehen oder vom Vorstand nicht als Zielführend angesehen werden. --Ich komme nun zum Ende meines Rechenschaftsberichts und möchte noch ein paar Worte zu Kosteneinsparungen sagen, die wir z.B. durch die Wahl einer neuen Druckerei, mit diesem Versammlungsort und mit dem heutigen Bewirtungskonzept haben realisieren können. Vielleicht ist damit auch denen eine Erklärung geben, die heute das Prozedere etwas irritiert hat oder die es vielleicht immer noch etwas verwundert. Hier sei nochmals daran erinnert, dass der Eigenbeitrag von bisher 12€ auf 5€ gesenkt werden konnte, auch für die Gäste, von denen wir uns erhoffen, dass sie vielleicht sogar erwägen dem Verein beizutreten, oder aber ein paar Euro als Spende übrighaben. Wir haben heute das erste und sicher nicht das letzte Mal mit Herrn Ott einen externen Gastwirt verpflichtet, der uns vom Einlass an bis zum Ende des offiziellen Teils der Mitgliederversammlung zu einem Festpreis versorgt und sicherstellt, dass Sie auch nicht verdursten. Dafür hat er sich von Ihnen den Verzehrbon erbeten, den Sie zusammen mit den Getränkegutscheinen beim Eintritt erhalten haben. Letztere können Sie schon während des Mittagessens und auch noch im Anschluss an diese Versammlung gegen andere, auch alkoholische Getränke einlösen. Harte Drinks bitten wir Sie jedoch selbst zu finanzieren. Mit dem neuen MV-Konzept haben wir trotz der Absenkung des Eigenbeitrags die Gesamtkosten für eine Mitgliederversammlung gegenüber 2014 um mehr als 1.000 € senken können, bezogen auf eine in 2014 sogar geringere Anzahl von Mitgliedern und Gästen. Das liegt auch an der Tatsache, dass uns die Stadt Landsberg diese Räumlichkeiten, inklusive des Auf- und Abbaus der Tische und der Bestuhlung, sowie der Projektions- und Tontechnik für lediglich 100 € zur Verfügung stellt. Zudem lassen wir seit einem Jahr alle BRV-Drucksachen, wie z.B. die Infobriefe bei der JVA in Landsberg drucken, was bis dato zu einer Senkung auch dieser Kosten um fast 40% führte. Ein Teil der Einsparungen musste jedoch wieder in neue Bürotechnik und Bearbeitungssoftware investiert werden, auch, weil uns ein Teil der bis 2014 vorhandenen Anlagegüter heute nicht mehr zur Verfügung steht und uns die Rückforderung von den bisherigen Nutzern nicht fair und opportun erschien. Zudem sind die meisten dieser ehemaligen Hard- und Software-Produkte spätestens in 2017 vollends abgeschrieben und die bereits Ende des vergangenen Jahres durchgeführten SW-Updates und der Austausch von Hardware wären dann in diesem oder im nächsten Jahr fällig geworden. Die letzte Herausforderung war Anfang 2016 mit dem Beitragseinzug zu bewältigen, da es mit der nun finalen Umstellung auf das SEPA-Verfahren nicht nur mit einigen Banken, sondern auch mit dem Softwarehersteller unserer Vereinssoftware Klärungs- und Anpassungsbedarf gab, um den neuen SEPA-Richtlinien vollends gerecht zu werden. Inzwischen haben wir aber alle die sich zu Beginn türmenden Problemfälle bereinigen können. Bevor wir nun zum gemütlichen Teil übergehen, möchte ich Sie bitte nochmals an die gesetzlichen Vorgaben erinnern, die uns zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit und 7 damit auch der Steuerfreiheit verpflichten. Dies betrifft insbesondere den sorgsamen Umgang mit den Beiträgen aller Mitglieder, vor allem derer, die heute nicht anwesend sein können. Diese Vorgaben wollen wir Ihnen mit der Abstimmung über die neue Satzung nochmals ganz besonders ans Herz legen. Mit dem Steuerberater wurde im Vorfeld abgeklärt, was als Verzehraufwand im Rahmen einer Mitgliederversammlung vertretbar ist und was nicht. Hieran will und muss sich der Vorstand halten, aber gleichzeitig auch das nicht kritisieren, was bis dato als vertretbar angesehen wurde. Die Gästebewirtung können wir als Werbemaßnahme vertreten, auch in der Hoffnung, dass sie zum erhofften Mitgliederzuwachs führt. An dieser Stelle möchte ich unserem Steuerberater, Herrn Draschka für seine bisherige Unterstützung und die guten Ratschläge danken. Wir sind froh darüber, dass wir kurz nach der Kündigung des ehemaligen Steuerbüros aus Dießen in ihm nicht nur einen guten Steuerberater, sondern auch einen fähigen Rechtsbeistand gefunden haben. Darüber hinaus haben wir mit Herrn Dr. Metz, der heute ebenfalls anwesend ist, einen der besten Anwälte in Deutschland für Fragen zur Betrieblichen Altersversorgung an unserer Seite. Auch ihm danke ich für seine bisherigen Ratschläge und seine Unterstützung. Mein Dank gilt auch der Stadt Landsberg für die großzügige Unterstützung des Vereins durch eine faire Saalmiete und den unentgeltlichen Service für die Bestuhlung und Bereitstellung der Vortragstechnik. Bitte gestatten Sie mir, dass ich mich zum Schluss noch stellvertretend für alle Mitglieder des Vorstands auch bei unseren Frauen und Familien bedanke, die es uns heute nun schon über viele Jahre erlauben, ihnen einen Teil der gemeinsamen Zeit zu entziehen, um sie dem BRV zu widmen, auch wenn wir es manchmal selbst nicht ganz verstehen, warum wir nicht anders können, zumindest derzeit noch nicht und auch so lange nicht, wie Sie uns noch Ihr Vertrauen schenken. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit. 8