Zusammenarbeit mit den regionalen Kostenträgern

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Zusammenarbeit mit den regionalen Kostenträgern
Storch + Beller
Das Haus für Ihre
Gesundheit
- Zusammenarbeit mit
Kostenträgern in der Region
- Prozessabläufe
Regionale Besonderheiten
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Regionale Gegebenheiten in der
Zusammenarbeit mit Kostenträgern
1. Vertragsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und
Kostenträgern
2. Lieferung von Hilfsmitteln mit geringem Wert
3. Lieferung von hochwertigen Hilfsmitteln
4. Welche Möglichkeiten räumt das GKV-WSG den Kassen ein.
5. Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Kostenträgern
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1. Vertragsvereinbarungen zwischen
Leistungserbringern
und Kostenträgern
- Primärkassen ( z.B. AOK / IKK / BKK usw. )
weitestgehend Kauf / Wiedereinsatzverfahren
- Festpreisvereinbarungen
- Rabattvereinbarungen
- Wiedereinsatz wird organisiert über externe Datenbanken
- AOK Baden-Württemberg verwaltet ihre Hilfsmittel über
eigene
Logistikcenter
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1. Vertragsvereinbarungen zwischen
Leistungserbringern
und Kostenträgern
- Ersatzkassen ( z.B. BEK / TK / DAK / / KKH / GEK usw. )
- Standard Hilfsmittel – Vereinbarung über
Dienstleistungspauschale
Rollstühle / Leichtgewichtsrollstühle / Rollatoren / Badewannenlifter /
Toilettenstühle / Betten / AD-Systeme / Standard-Elektrorollstühle
- individuelle Hilfsmittel Kauf- Wiedereinsatzverfahren
- Festpreisvereinbarungen / Pauschalvergütungen z.B. DAK
- Rabattvereinbarungen
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- Wiedereinsatz
wird organisiert überDatum
externe Datenbanken
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2. Lieferung von Hilfsmitteln mit geringem Wert
- z.B. Toilettensitzerhöhungen, Duschhocker, Greifzangen,
Strumpfanzieher usw.
- Bei den meisten Kassen können festpreisvereinbarte
Hilfsmittel
ohne Genehmigung abgegeben werden.
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3. Lieferung von hochwertigen Hilfsmitteln
- Bei der AOK Lageranfrage über Kasse erforderlich. Falls
keine
besonderen Zurüstungen erforderlich sind erfolgt die
Genehmigung bei festpreisvereinbarten Hilfsmitteln auf dem
Anfrageformular
- Bei Ersatzkassen „Standardhilfsmittel“
Versorgungsanzeige
je nach Produkt, Genehmigung abwarten, dann Abrechnung
- Bei Ersatzkassen „ individuelle Hilfsmittel“ Lageranfrage
über
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4. Welche Möglichkeiten räumt das GKV – WSG den
Kassen ein ?
- Ausschreibung von Hilfsmitteln ( Europaweit )
- Vertragsankündigungen. Hinweis, dass über bestimmte
Hilfsmittelproduktgruppen Verträge abgeschlossen werden.
- Neue Verträge mit Leistungserbringern. Die bisherigen
Vereinbarungen laufen zum 31.12.2008 aus.
- Eingeschränkte Wahl des Leistungserbringers
Für die Kassen wird jedoch ab 01.01.2009 der Gesundheitsfond
eingeführt
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5. Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit
Kostenträgern
- Die einzelnen AOK Bezirksdirektionen verhalten sich sehr
unterschiedlich.
Zumeist sind Hilfsmittelberater eingesetzt, die unterschiedlich arbeiten.
Die AOK Mittlerer Oberrhein verlangt z.B. für jede Reparatur einen
Kostenvoranschlag. Auch für Kleinstbeträge.
- Die DAK – gesteuert über das Hilfsmittelkompetenzzentrum
Karlsruhe - legt größten Wert auf eine hohe
Wiedereinsatzquote.
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5. Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit
Kostenträgern
- Die BEK möchte die Masse der Produkte im Rahmen
der Dienstleitungspauschale versorgen.
z.B. einfache Standard Rollstühle können ohne Verordnung abgegeben
werden – für die Lieferung eines Leichtgewichtsrollstuhles benötigt man eine
Genehmigung.
- BKK`n arbeiten oft mit Beraterteams zusammen, die jeden
Auftrag einzeln aushandeln.
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In 6 Schritten
zu Ihrem Hilfsmittel
1 Kostenlose und unverbindliche Beratung
2. Ausstellung des Rezeptes durch Ihren Arzt
3. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse
4. Entscheidung der Krankenkasse
5. Lieferung des Hilfsmittels
6. Service und Beratung
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In 6 Schritten
zu Ihrem Hilfsmittel
1 Kostenlose und unverbindliche Beratung
Die qualifizierte Beratung steht an erster Stelle.
Wir verfügen über eine Vielzahl von qualifizierten Mitarbeitern, die Ihnen die
Produkte vorstellen und Sie in die Handhabung einweisen können.
Außerdem kann Ihnen unser Mitarbeiter auch persönlich, nützliche Tipps zur
Beantragung geben.
Bei Bedarf sind wir auch gerne bereit, Ihnen geeignete Hilfsmittel testweise
zur Verfügung zu stellen.
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In 6 Schritten
zu Ihrem Hilfsmittel
2. Ausstellung des Rezeptes durch Ihren Arzt
Wenden Sie sich an Ihren Arzt, nachdem Sie das für Sie geeignete Hilfsmittel
gefunden haben.
Um sicherzustellen, dass Sie ein qualitativ hochwertiges Produkt erhalten,
sollte das Rezept bereits die richtige, detaillierte Produktbezeichnung
enthalten.
Als Folge der Gesundheitsreform 2004 ist für Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherungen ein Eigenanteil von 10% der Kosten des Hilfsmittel
bis max. 10,- € zu leisten.
Das heißt, auch wenn Ihr Hilfsmittel z. B. 1.000,- € kostet bezahlen Sie
lediglich 10,- € gesetzliche Zuzahlung.
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In 6 Schritten
zu Ihrem Hilfsmittel
3. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre
Krankenkasse
Auf der Grundlage des vom Arzt ausgestellten Rezeptes erstellen wir einen
Kostenvoranschlag, den wir bei Ihrer Krankenkasse oder bei den sonstigen für Sie
zuständigen Kostenträgern einreichen.
Der Kostenträger wird bei manchen Produkten vor einer Neuanschaffung zunächst
die Möglichkeit eines Wiedereinsatzes eines gebrauchten Gerätes überprüfen.
Selbstverständlich erhalten Sie auch in diesem Fall ein technisch und hygienisch
einwandfreies, generalüberholtes Hilfsmittel.
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In 6 Schritten
zu Ihrem Hilfsmittel
4. Entscheidung der Krankenkasse
Sollte es bei der Bewilligung des Kostenvoranschlages unerwartete Probleme
geben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit nützlichen Ratschlägen zur
Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu einfach an den für Sie zuständigen Fachberater oder
rufen Sie uns unter der Telefon-Nummer 0721-55900-178 an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtige Informationen für den Arzt
Hilfsmittel unterliegen nicht der Rezeptierung im Rahmen des
Gesundheitsstrukturgesetzes und belasten somit nicht das Arznei-,
Verbands- oder Heilmittelbudget des Arztes.
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In 6 Schritten
zu Ihrem Hilfsmittel
5. Lieferung des Hilfsmittels
Die sichere Handhabung Ihres Hilfsmittels ist von großer Bedeutung. Aus
diesem Grund werden Ihnen unsere Mitarbeiter bei der Anlieferung des
Produktes sämtliche Funktionen genau erklären.
Somit wird sichergestellt, dass Sie den optimalen Nutzen aus Ihrem
Hilfsmittel ziehen – schließlich soll es Ihnen den Alltag erleichtern und die
Lebensqualität verbessern
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zu Ihrem Hilfsmittel
6. Service und Beratung
Auch nach der Versorgung mit Ihrem Hilfsmittel sind wir für Sie da.
Unser Serviceteam stellt im Bedarfsfall Ihre Mobilität innerhalb kürzester Zeit
schnell und zuverlässig wieder her.
Unsere Rollstuhl-Servicewerkstatt erreichen Sie täglich unter der Telefon-Nr.
0721 / 55900-84.
Bei besonderen Notfällen steht Ihnen auch nach Feierabend und an Sonnund Feiertagen unser technischer Reha-Service unter der Telefon-Nr.
0170 / 3273780 zur Verfügung.
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Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit
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