AvD-Ratgeber – Gebrauchtwagenkauf incl. Kaufvertrag

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AvD-Ratgeber – Gebrauchtwagenkauf incl. Kaufvertrag
WIR FINDEN IMMER EINEN WEG. DER AvD.
AvD RATGEBER –
Gebrauchtwagenkauf mit Kaufvertrag
AvD Ratgeber/Kaufvertrag Gebrauchtwagenkauf
Was Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens besonders beachten sollten:
1
Fahrzeuge auf eventuelle Unfallschäden überprüfen (Lackabweichungen,
Schweißnähte an Karosserie auf Originalzustand, Spaltmaße und Passgenauigkeit an Türen und Hauben überprüfen). Tipp: Kleinere Dellen erkennt
man bei Neonlicht (Parkhaus, Tiefgarage o.ä.) meist besser als bei Tageslicht.
2
Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (mindestens
noch ein Jahr gültig) und der Abgasuntersuchung (AU). Wichtig: Die Prüfberichte/Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, denn sie werden
bei der Zulassung benötigt. Tipp: Eventuelle Hinweise auf dem Prüfbericht
beachten. Wurden aufgeführte Mängel behoben?
3
Zustand der Bereifung (Alter, Profiltiefe sowie einseitige Abnutzung der
Reifen prüfen). Sind die Reifen einseitig abgefahren, muss u.U. die Achse
vermessen und die Spur neu eingestellt werden. Tipp: Auch Reserverad auf
Zustand und Bordwerkzeug auf Vollständigkeit prüfen.
4
Scheckhefteintragungen mit Kilometerstand überprüfen (eventuell Einsicht in Inspektionsrechnungen nehmen). Tipp: Abnutzung an Lenkrad,
Schaltknauf und Pedalgummis prüfen! Passt deren Zustand zum Kilometerstand?
5
Prüfungen vor der Probefahrt vornehmen (elektrische Einrichtungen,
Schiebedach, Klimaanlage/Heizung etc.). Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit (auf Ölverschmutzung und Füllmenge achten). Tipp: Ölpeilstab unbedingt ziehen! Ist genügend Öl vorhanden? In welchem Zustand befindet
sich das Öl?
6
Funktionsprüfung bei der Probefahrt durchführen (Kupplung, Getriebe,
Bremsanlage, elektrische Einrichtungen, Schiebedach, Geradeauslauf, Motorenrundlauf, Kompressionsbild anfertigen lassen). Tipp: Mehrere Stromverbraucher einschalten und dann erst starten! Ist die Batterie noch fit?
7
Prüfungen nach der Probefahrt: Motor, Getriebe und Hinterachse auf
Undichtigkeit überprüfen. Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit (auf Blasenbildung bzw. Kochen der Kühlflüssigkeit achten). Tipp: Auf Zettel vom
letzten Ölwechsel im Motorraum achten! Wann wurde der letzte Ölwechsel
durchgeführt?
8
Allgemeine Prüfung auf Durchrostung durchführen (Bodengruppe, Kotflügel, Radhäuser, Kofferraum, Reserveradmulde, Türen, im Innenraum
unter Fußmatten, Front- und Heckpartie). Tipp: Besonders der Nässe ausgesetzte Stellen in Augenschein nehmen bzw. abtasten (z.B. Unterkanten
der Türen, etc.).
9
Windschutzscheibe, Scheinwerfer und Heckleuchten auf Steinschlag, Kratzer
und sonstige Schäden prüfen. Tipp: Funktionsprüfung der Scheinwerfer
und Leuchten etc.
10
Überprüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief und
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, ob die Fahrzeugdaten
übereinstimmen und der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist. Tipp:
Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht
der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt. Ergeben sich Hinweise auf eine gewerbliche bzw. berufliche Nutzung, ist ein vereinbarter
Gewährleistungsausschluss unwirksam. Dies betrifft Fahrzeuge, die von
Selbstständigen oder Unternehmen für ihre berufliche oder gewerbliche
Tätigkeit genutzt wurden.
11
Sämtliche Zusicherungen über die Kilometerleistung und eventuelle
Garantie im Kaufvertrag ebenso vermerken lassen wie eine mitverkaufte
Zusatzausstattung bzw. mitverkauftes Zubehör (inkl. genauer Beschreibung). Tipp: Bei Felgen und Tuningteilen unbedingt die ABE einfordern!
12
Wagen sogleich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle ummelden.
Benötigte Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein (bei stillgelegtem Fahr zeug stattdessen die Stilllegungsbescheinigung)
HU-Prüfbericht (TÜV-Bescheinigung)
AU-Bescheinigung (Abgas-Untersuchung)
Versicherungsbestätigung (Deckungskarte); diese erhalten Sie
zum Beispiel über den
AvD Versicherungs-Service
Tel. 069 6606-500
Personalausweis bzw. Reisepass
Bankeinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren, Vollmacht für Ihren
Beauftragten, der ebenfalls seinen Personalausweis bzw. seinen Reise pass dabeihaben muss.
Nicht vergessen: Bei Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens
unbedingt ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur
Kfz-Versicherung online über www.avd.de einholen – ein Vergleich
lohnt sich auf alle Fälle für Sie!
Was Sie beim Verkauf eines Gebrauchtwagens besonders beachten sollten:
Sie können Ihre Sachmängelhaftung im Vertrag nur dann ausschließen,
wenn Sie das Kfz nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen bzw.
selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkaufen.
2
Achten Sie darauf, dass der Käufer voll geschäftsfähig ist, also bereits 18
Jahre alt ist. Prüfen Sie nach, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein
hat, wenn er eine Probefahrt machen will.
3
Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden am Kfz,
insbesondere über Unfallschäden. Sichern Sie Mängel- bzw. Unfallfreiheit
nur dann zu, wenn Sie sich sicher sind.
4
Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugausgabe, weil Stundungen, Ratenzahlungen und die Entgegennahme
von Schecks oder Wechseln zu Problemen führen können.
5
Melden Sie das Fahrzeug nach Bezahlung des vollen Kaufpreises gemeinsam mit dem Käufer auf der Zulassungsstelle auf seinen Namen um.
Sollte dies nicht möglich sein, händigen Sie ihm die Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
6
Schicken Sie die Verkaufsmeldung (beiliegende Postkarten oder Kaufvertrag) so bald wie möglich an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft ab. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der
Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Erwerber über.
7
Wenn auch mit dem Eigentum am Fahrzeug der Versicherungsvertrag zunächst auf den Käufer übergeht, sollte dennoch darauf geachtet werden,
dass die Umschreibung des Fahrzeuges schnellstens erfolgt. Nur dadurch
können Sie die Gefahr des Verlustes Ihres Schadensfreiheitsrabatts im Falle
eines Unfallschadens des Käufers vor Umschreibung einschränken. Tipp: Um
Überraschungen zu vermeiden, können Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf
bei der Zulassungsstelle abmelden. Sie sollten dann den Käufer über die
Abmeldung informieren. Ihre Versicherungsgesellschaft müssen Sie ebenso,
wie Ihre Zulassungsstelle unverzüglich über den Verkauf unterrichten.
Haben Sie noch Fragen zum Gebrauchtwagenkauf/-verkauf?
AvD Mitglieder erhalten Rat in allen Verkehrs- und Autofragen. Bei rechtlichen oder technischen
Fragen helfen Ihnen die Experten Ihres AvD. Wählen Sie einfach unser Service-Telefon
069 6606-300
oder
www.avd.de
Automobilclub von Deutschland e.V. I Lyoner Straße 16 I 60528 Frankfurt I [email protected] I www.avd.de
AvD 300-0037-00C Stand 04/2010
1
Bitte deutlich und in Blockbuchstaben ausfüllen.
Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge von privat an privat
Der Verkäufer
Der Käufer
Name, Vorname (auch Geburtsname) Geboren am
Name, Vorname (auch Geburtsname) Geboren am
Straße/HausnummerTelefonnummer
Straße/HausnummerTelefonnummer
PLZ/OrtBeruf
PLZ/OrtBeruf
Nr. Reisepass oder Personalausweis
Nr. Reisepass oder Personalausweis
Ausstellende Behörde
Ausstellende Behörde
Fahrzeugdaten
Hersteller:
Fahrzeug-Typ:
Nächste HU:
Amtl. Kennzeichen:
Fahrgestell-Nr.:
Nächste AU:
Mitverkauft wird folgendes Zubehör bzw. folgende Zusatzausstattung:
Erstzulassung am:
Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II/
Fahrzeugbrief:
Zahlungsvereinbarung
Kaufpreis: |__|__|__|__|__|__|__|__|__| In Worten:
Zahlungsbedingungen:
Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug (inkl. Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief) Eigentum des Verkäufers. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit.
Sondervereinbarung:
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft – soweit nicht nachstehend der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit
zusichert. Der Ausschluss bezieht sich auch auf jede öffentliche Äußerung und Werbung des Herstellers zu Eigenschaften des Fahrzeuges. Der
Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für
jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Verkäufer sichert zu,
Der Verkäufer erklärt,
1.) dass er das Kfz ausschließlich privat genutzt hat und es nicht in
Ausübung einer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen
Tätigkeit verkauft.
1.) dass das Kfz, soweit ihm bekannt,
2.)
dass ihm keine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges bekannt ist.
dass ihm folgende gewerbliche Nutzung bekannt ist:
Vorbesitzer (Anzahl einschl. Verkäufer) hatte.
2.) dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von
km hat.
3.) dass der Motor, soweit ihm bekannt, ein
3.) dass ihm keine Unfallschäden bekannt sind.
dass ihm folgende Unfallschäden bekannt sind (ggf. auf
gesondertem Blatt festhalten und unterzeichnen):
Originalmotor ist.
Austauschmotor ist.
gebrauchter Ersatzmotor ist.
4.) dass ihm keine Mängel des Fahrzeuges bekannt sind.
dass das Fahrzeug folgende Mängel bei Übergabe hat
(Zeitpunkt, Art und Umfang von Mängeln; ggf. auf gesondertem
Blatt festhalten und unterzeichnen):
Fahrzeugübergabe
Ort, Datum, Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug einschließlich
Zusatzausstattung und Zubehör sein uneingeschränktes Eigentum
ist bzw. er unbeschränkt darüber verfügen kann und keine Rechte
dritter Personen darauf lasten.
Der Käufer erhielt
das Kfz mit
(Anzahl) Fahrzeugschlüsseln.
Zulassungsbescheinigung Teil I+II/Fahrzeugschein und -brief,
HU- und AU-Bescheinigung.
Stilllegungsbescheinigung (bei stillgelegtem Fahrzeug).
Genehmigung(en) für alle genehmigungspflichtigen Fahrzeugteile.
eine Vollmacht des Eigentümers, wenn der Eigentümer nicht
selbst verkauft.
Evtl. noch gegen andere bestehende Ansprüche wegen Sachmängeln des
verkauften Kfz tritt der Verkäufer hiermit ab.
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen nach
Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle umzumelden und auf seinen Namen zu versichern. Die Haftung geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer über. Der Käufer nimmt die Abtretung von Ansprüchen gegen andere an.
Der Käufer erklärt, voll geschäftsfähig zu sein.
Datum/Unterschrift des Verkäufers
Datum/Unterschrift des Käufers
Der Erhalt des o.g. Gesamtpreises wird hiermit bestätigt.
Original für den Käufer – Kopie für den Verkäufer.
Ve rä u ß e r u n g s a n z e i g e m e i n e s K ra f t f a h r z e u g e s
Bitte informieren Sie Ihre Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung schnellstmöglich vom Fahrzeugverkauf. Einfach
die beiden untenstehenden Vorlagen ausfüllen, ausschneiden und in einem Briefumschlag an die für Sie zuständige
Zulassungsstelle und Ihre Versicherung senden oder auf eine Postkarte kleben. Tipp: schneller gehts per Fax
An die Kfz-Zulassungsstelle
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 13 IV FZV
Hiermit zeige ich an, dass ich mein Kraftfahrzeug
Hersteller Fahrzeug-Typ
Fahrgestell-Nr.
Amtliches Kennzeichen
an
Herrn / Frau
Straße, PLZ/Ort
verkauft habe.
Ort, Datum
Unterschrift des Verkäufers
Als Käufer bestätige ich, dass mir bei der Übergabe des Kraftfahrzeuges
am
um
Uhr ausgehändigt wurden:
Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief,
bei stillgelegter Zulassungsbescheinigung Teil II/
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung
Ort, Datum
Unterschrift des Käufers
An die Kfz-Versicherung
Kraftfahrt-Versicherungsnummer:
Das Kraftfahrzeug
Hersteller Fahrzeug-Typ
Fahrgestell-Nr.
Amtliches Kennzeichen
wurde an
Herrn / Frau
Straße, PLZ/Ort
verkauft und am
um
Uhr übergeben.
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift des Verkäufers
Unterschrift des Käufers