AvD-Ratgeber – Gebrauchtwagenkauf incl. Kaufvertrag
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AvD-Ratgeber – Gebrauchtwagenkauf incl. Kaufvertrag
WIR FINDEN IMMER EINEN WEG. DER AvD. AvD RATGEBER – Gebrauchtwagenkauf mit Kaufvertrag AvD Ratgeber/Kaufvertrag Gebrauchtwagenkauf Was Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens besonders beachten sollten: 1 Fahrzeuge auf eventuelle Unfallschäden überprüfen (Lackabweichungen, Schweißnähte an Karosserie auf Originalzustand, Spaltmaße und Passgenauigkeit an Türen und Hauben überprüfen). Tipp: Kleinere Dellen erkennt man bei Neonlicht (Parkhaus, Tiefgarage o.ä.) meist besser als bei Tageslicht. 2 Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (mindestens noch ein Jahr gültig) und der Abgasuntersuchung (AU). Wichtig: Die Prüfberichte/Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, denn sie werden bei der Zulassung benötigt. Tipp: Eventuelle Hinweise auf dem Prüfbericht beachten. Wurden aufgeführte Mängel behoben? 3 Zustand der Bereifung (Alter, Profiltiefe sowie einseitige Abnutzung der Reifen prüfen). Sind die Reifen einseitig abgefahren, muss u.U. die Achse vermessen und die Spur neu eingestellt werden. Tipp: Auch Reserverad auf Zustand und Bordwerkzeug auf Vollständigkeit prüfen. 4 Scheckhefteintragungen mit Kilometerstand überprüfen (eventuell Einsicht in Inspektionsrechnungen nehmen). Tipp: Abnutzung an Lenkrad, Schaltknauf und Pedalgummis prüfen! Passt deren Zustand zum Kilometerstand? 5 Prüfungen vor der Probefahrt vornehmen (elektrische Einrichtungen, Schiebedach, Klimaanlage/Heizung etc.). Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit (auf Ölverschmutzung und Füllmenge achten). Tipp: Ölpeilstab unbedingt ziehen! Ist genügend Öl vorhanden? In welchem Zustand befindet sich das Öl? 6 Funktionsprüfung bei der Probefahrt durchführen (Kupplung, Getriebe, Bremsanlage, elektrische Einrichtungen, Schiebedach, Geradeauslauf, Motorenrundlauf, Kompressionsbild anfertigen lassen). Tipp: Mehrere Stromverbraucher einschalten und dann erst starten! Ist die Batterie noch fit? 7 Prüfungen nach der Probefahrt: Motor, Getriebe und Hinterachse auf Undichtigkeit überprüfen. Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit (auf Blasenbildung bzw. Kochen der Kühlflüssigkeit achten). Tipp: Auf Zettel vom letzten Ölwechsel im Motorraum achten! Wann wurde der letzte Ölwechsel durchgeführt? 8 Allgemeine Prüfung auf Durchrostung durchführen (Bodengruppe, Kotflügel, Radhäuser, Kofferraum, Reserveradmulde, Türen, im Innenraum unter Fußmatten, Front- und Heckpartie). Tipp: Besonders der Nässe ausgesetzte Stellen in Augenschein nehmen bzw. abtasten (z.B. Unterkanten der Türen, etc.). 9 Windschutzscheibe, Scheinwerfer und Heckleuchten auf Steinschlag, Kratzer und sonstige Schäden prüfen. Tipp: Funktionsprüfung der Scheinwerfer und Leuchten etc. 10 Überprüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, ob die Fahrzeugdaten übereinstimmen und der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist. Tipp: Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt. Ergeben sich Hinweise auf eine gewerbliche bzw. berufliche Nutzung, ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam. Dies betrifft Fahrzeuge, die von Selbstständigen oder Unternehmen für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit genutzt wurden. 11 Sämtliche Zusicherungen über die Kilometerleistung und eventuelle Garantie im Kaufvertrag ebenso vermerken lassen wie eine mitverkaufte Zusatzausstattung bzw. mitverkauftes Zubehör (inkl. genauer Beschreibung). Tipp: Bei Felgen und Tuningteilen unbedingt die ABE einfordern! 12 Wagen sogleich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle ummelden. Benötigte Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein (bei stillgelegtem Fahr zeug stattdessen die Stilllegungsbescheinigung) HU-Prüfbericht (TÜV-Bescheinigung) AU-Bescheinigung (Abgas-Untersuchung) Versicherungsbestätigung (Deckungskarte); diese erhalten Sie zum Beispiel über den AvD Versicherungs-Service Tel. 069 6606-500 Personalausweis bzw. Reisepass Bankeinzugsermächtigung für Kfz-Steuer Falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren, Vollmacht für Ihren Beauftragten, der ebenfalls seinen Personalausweis bzw. seinen Reise pass dabeihaben muss. Nicht vergessen: Bei Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens unbedingt ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur Kfz-Versicherung online über www.avd.de einholen – ein Vergleich lohnt sich auf alle Fälle für Sie! Was Sie beim Verkauf eines Gebrauchtwagens besonders beachten sollten: Sie können Ihre Sachmängelhaftung im Vertrag nur dann ausschließen, wenn Sie das Kfz nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkaufen. 2 Achten Sie darauf, dass der Käufer voll geschäftsfähig ist, also bereits 18 Jahre alt ist. Prüfen Sie nach, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat, wenn er eine Probefahrt machen will. 3 Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden am Kfz, insbesondere über Unfallschäden. Sichern Sie Mängel- bzw. Unfallfreiheit nur dann zu, wenn Sie sich sicher sind. 4 Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugausgabe, weil Stundungen, Ratenzahlungen und die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln zu Problemen führen können. 5 Melden Sie das Fahrzeug nach Bezahlung des vollen Kaufpreises gemeinsam mit dem Käufer auf der Zulassungsstelle auf seinen Namen um. Sollte dies nicht möglich sein, händigen Sie ihm die Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist. 6 Schicken Sie die Verkaufsmeldung (beiliegende Postkarten oder Kaufvertrag) so bald wie möglich an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft ab. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Erwerber über. 7 Wenn auch mit dem Eigentum am Fahrzeug der Versicherungsvertrag zunächst auf den Käufer übergeht, sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die Umschreibung des Fahrzeuges schnellstens erfolgt. Nur dadurch können Sie die Gefahr des Verlustes Ihres Schadensfreiheitsrabatts im Falle eines Unfallschadens des Käufers vor Umschreibung einschränken. Tipp: Um Überraschungen zu vermeiden, können Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle abmelden. Sie sollten dann den Käufer über die Abmeldung informieren. Ihre Versicherungsgesellschaft müssen Sie ebenso, wie Ihre Zulassungsstelle unverzüglich über den Verkauf unterrichten. Haben Sie noch Fragen zum Gebrauchtwagenkauf/-verkauf? AvD Mitglieder erhalten Rat in allen Verkehrs- und Autofragen. Bei rechtlichen oder technischen Fragen helfen Ihnen die Experten Ihres AvD. Wählen Sie einfach unser Service-Telefon 069 6606-300 oder www.avd.de Automobilclub von Deutschland e.V. I Lyoner Straße 16 I 60528 Frankfurt I [email protected] I www.avd.de AvD 300-0037-00C Stand 04/2010 1 Bitte deutlich und in Blockbuchstaben ausfüllen. Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge von privat an privat Der Verkäufer Der Käufer Name, Vorname (auch Geburtsname) Geboren am Name, Vorname (auch Geburtsname) Geboren am Straße/HausnummerTelefonnummer Straße/HausnummerTelefonnummer PLZ/OrtBeruf PLZ/OrtBeruf Nr. Reisepass oder Personalausweis Nr. Reisepass oder Personalausweis Ausstellende Behörde Ausstellende Behörde Fahrzeugdaten Hersteller: Fahrzeug-Typ: Nächste HU: Amtl. Kennzeichen: Fahrgestell-Nr.: Nächste AU: Mitverkauft wird folgendes Zubehör bzw. folgende Zusatzausstattung: Erstzulassung am: Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief: Zahlungsvereinbarung Kaufpreis: |__|__|__|__|__|__|__|__|__| In Worten: Zahlungsbedingungen: Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug (inkl. Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief) Eigentum des Verkäufers. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Sondervereinbarung: Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft – soweit nicht nachstehend der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit zusichert. Der Ausschluss bezieht sich auch auf jede öffentliche Äußerung und Werbung des Herstellers zu Eigenschaften des Fahrzeuges. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Verkäufer sichert zu, Der Verkäufer erklärt, 1.) dass er das Kfz ausschließlich privat genutzt hat und es nicht in Ausübung einer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkauft. 1.) dass das Kfz, soweit ihm bekannt, 2.) dass ihm keine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges bekannt ist. dass ihm folgende gewerbliche Nutzung bekannt ist: Vorbesitzer (Anzahl einschl. Verkäufer) hatte. 2.) dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von km hat. 3.) dass der Motor, soweit ihm bekannt, ein 3.) dass ihm keine Unfallschäden bekannt sind. dass ihm folgende Unfallschäden bekannt sind (ggf. auf gesondertem Blatt festhalten und unterzeichnen): Originalmotor ist. Austauschmotor ist. gebrauchter Ersatzmotor ist. 4.) dass ihm keine Mängel des Fahrzeuges bekannt sind. dass das Fahrzeug folgende Mängel bei Übergabe hat (Zeitpunkt, Art und Umfang von Mängeln; ggf. auf gesondertem Blatt festhalten und unterzeichnen): Fahrzeugübergabe Ort, Datum, Uhrzeit der Fahrzeugübergabe Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug einschließlich Zusatzausstattung und Zubehör sein uneingeschränktes Eigentum ist bzw. er unbeschränkt darüber verfügen kann und keine Rechte dritter Personen darauf lasten. Der Käufer erhielt das Kfz mit (Anzahl) Fahrzeugschlüsseln. Zulassungsbescheinigung Teil I+II/Fahrzeugschein und -brief, HU- und AU-Bescheinigung. Stilllegungsbescheinigung (bei stillgelegtem Fahrzeug). Genehmigung(en) für alle genehmigungspflichtigen Fahrzeugteile. eine Vollmacht des Eigentümers, wenn der Eigentümer nicht selbst verkauft. Evtl. noch gegen andere bestehende Ansprüche wegen Sachmängeln des verkauften Kfz tritt der Verkäufer hiermit ab. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen nach Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle umzumelden und auf seinen Namen zu versichern. Die Haftung geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer über. Der Käufer nimmt die Abtretung von Ansprüchen gegen andere an. Der Käufer erklärt, voll geschäftsfähig zu sein. Datum/Unterschrift des Verkäufers Datum/Unterschrift des Käufers Der Erhalt des o.g. Gesamtpreises wird hiermit bestätigt. Original für den Käufer – Kopie für den Verkäufer. Ve rä u ß e r u n g s a n z e i g e m e i n e s K ra f t f a h r z e u g e s Bitte informieren Sie Ihre Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung schnellstmöglich vom Fahrzeugverkauf. Einfach die beiden untenstehenden Vorlagen ausfüllen, ausschneiden und in einem Briefumschlag an die für Sie zuständige Zulassungsstelle und Ihre Versicherung senden oder auf eine Postkarte kleben. Tipp: schneller gehts per Fax An die Kfz-Zulassungsstelle Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 13 IV FZV Hiermit zeige ich an, dass ich mein Kraftfahrzeug Hersteller Fahrzeug-Typ Fahrgestell-Nr. Amtliches Kennzeichen an Herrn / Frau Straße, PLZ/Ort verkauft habe. Ort, Datum Unterschrift des Verkäufers Als Käufer bestätige ich, dass mir bei der Übergabe des Kraftfahrzeuges am um Uhr ausgehändigt wurden: Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief, bei stillgelegter Zulassungsbescheinigung Teil II/ Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung Ort, Datum Unterschrift des Käufers An die Kfz-Versicherung Kraftfahrt-Versicherungsnummer: Das Kraftfahrzeug Hersteller Fahrzeug-Typ Fahrgestell-Nr. Amtliches Kennzeichen wurde an Herrn / Frau Straße, PLZ/Ort verkauft und am um Uhr übergeben. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers