Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig

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Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig
UMSCHREIBUNG
UND WIEDERZULASSUNG
Dazu benötigen Sie:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
2. elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
3. vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat des Zolls
für die Kfz-Steuer
4. gültiges Ausweisdokument:
Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller
Meldebestätigung, sofern Sie in Bad Soden-Salmünster,
Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) ggf.
Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel allein
ist nicht ausreichend!)
5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges
Ausweisdokument mit.
6. gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
7. Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen
Kennzeichen mitbringen.
NEUZULASSUNG
Dazu benötigen Sie:
1. Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller (evtl. mit
Datenbestätigung) oder COC-Bescheinigung → dann
Kaufnachweis vorlegen und Fahrzeug zur Zulassung
vorfahren.
2. elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
3. vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat des
Zolls für die Kfz-Steuer
4. gültiges Ausweisdokument:
Personalausweis, oder Reisepass bzw. Pass (mit
aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad SodenSalmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen)
ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel
allein ist nicht ausreichend!)
5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges
Ausweisdokument mit.
AUSSERBETRIEBSETZUNG
Dazu benötigen Sie:
ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN AUS
DEM AUSLAND
Zusätzlich zu den Unterlagen aus der Rubrik
UMSCHREIBUNG oder NEUZULASSUNG benötigen
Sie:
1. Bei Fahrzeugen aus EU oder EWR-Staaten mit
EG-Typgenehmigung:
- ausländische Zulassungsbescheinigung
- Kaufnachweis
- gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung,
wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
- Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung
vorgefahren werden.
2. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten
ohne EG-Typgenehmigung:
- ausländische Zulassungsbescheinigung
- Verzollungsnachweis
- ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug
noch nicht abgemeldet wurde
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
von einer technischen Prüfstelle
- Kaufnachweis
- Fahrzeuge ohne Typengenehmigung müssen
eine Einzelgenehmigung bei der Bündelungsbehörde
in Fulda beantragen. Die Zulassung verzögert sich um
einige Werktage.
1.
2.
3.
4.
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Kennzeichen
Verbleibserklärung bei PKW (M1) und leichten LKW
(N1)
Bei Verschrottung von PKW (M1) und leichten LKW
(N1) ist auch der Verwertungsnachweis und die
Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief)
vorzulegen.
KURZZEITKENNZEICHEN
Dazu benötigen Sie:
1. elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
2. gültiges Ausweisdokument:
Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit
aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad SodenSalmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen)
ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel
allein ist nicht ausreichend!)
3. Vergabe nur für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im
Main-Kinzig-Kreis (inklusive Hanau)
4. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine
Empfangsberechtigte Person, mit Wohn- oder
Geschäftssitz im Main-Kinzig-Kreis, beauftragen.
5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges
Ausweisdokument mit.
AUSFUHRKENNZEICHEN
Dazu benötigen Sie:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein
und Fahrzeugbrief
2. Versicherungsbestätigung (Deckungskarte für
Ausfuhrkennzeichen 3-teilig)
3. Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung
vorgefahren werden.
4. vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat des Zolls
für die Kfz-Steuer
5. gültiges Ausweisdokument:
Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller
Meldebestätigung, sofern Sie in Bad Soden-Salmünster,
Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen)
ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel
allein ist nicht ausreichend!)
6. Vergabe nur an Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im MainKinzig-Kreis (inklusive Hanau)
7. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine
empfangsberechtigte Person, mit Wohn- oder Geschäftssitz
im Main-Kinzig-Kreis, beauftragen.
8. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges
Ausweisdokument mit
9. bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen
10. gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
VERLUST ODER DIEBSTAHL der
Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen
Dazu benötigen Sie:
1. gültiges Ausweisdokument
2. bei gestohlenen Papieren oder Kennzeichen die
Diebstahlanzeige der Polizei
3. Evtl. noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I und
/ oder II bzw. Fahrzeugbrief und / oder Fahrzeugschein
4. Evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
5. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
ZULASSUNG AUF FIRMEN UND
GEWERBETREIBENDE
Zusätzlich zu den Unterlagen aus der entsprechenden
Rubrik benötigen Sie:
1. bei Zulassungen auf juristische Personen eine aktuelle
Gewerbeanmeldung der Gemeinde/ Stadt oder ein
vollständiger Handelsregisterauszug des
Amtsgerichtes. Zusätzlich eine Ausweiskopie des
Geschäftsführers oder Prokuristen
2. Sonstige Handelsunternehmen legen die
Gewerbeanmeldung und den Ausweis des benannten
Vertreters vor.
ÖFFNUNGSZEITEN
SO ERREICHEN SIE UNS:
Zulassungsbehörde des
Main-Kinzig-Kreises
Zulassungsbehörde Hanau
HANAU
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07.00 – 13.00 Uhr
10.00 – 18.00 Uhr
Annahmeschluss 17.30 Uhr
07.00 – 13.00 Uhr
07.00 – 13.00 Uhr
07.00 – 11.30 Uhr
Dörnigheimer Straße 1
63452 Hanau
Tel.: 06181 / 292-22637
Fax: 06181 / 292-22608
Anfahrt: A 66 Ausfahrt Hanau-Nord
Bus: Haltestelle Weiherfeld,
Linie 562, 563 & MKK-33
Zulassungsbehörde Gelnhausen
Informationen
Ihrer Zulassungsbehörde
Was benötige ich für ... ?
Umschreibung und Wiederzulassung
Neuzulassung
GELNHAUSEN
Montag
Dienstag
Mittwoch
07.00 – 13.00 Uhr
07.00 – 13.00 Uhr
10.00 – 18.00 Uhr
Annahmeschluss 17.30 Uhr
Donnerstag
Freitag
07.00 – 13.00 Uhr
07.00 – 11.30 Uhr
Im Niederfeld
63589 Linsengericht / Altenhaßlau
Tel.: 06051 / 85-14240
Fax: 06051 / 85-14242
Anfahrt: A 66 Ausfahrt Gelnhausen-West
oder Gelnhausen-Ost
Bus und Bahn: Haltestelle Hbf. Gelnhausen
Zulassungsbehörde Schlüchtern
Am Elmacker 2
36381 Schlüchtern
SCHLÜCHTERN
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Außerbetriebsetzung
Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Verlust oder Diebstahl der
Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen
Zulassung auf Firmen
(befindet sich im Gebäude des TÜV)
07.30 – 12.00 Uhr
07.30 – 12.00 Uhr
07.30 – 12.00 Uhr
07.30 – 12.00 Uhr
07.30 – 12.00 Uhr
Tel: 06051 / 85-14240 oder
Tel: 06181 / 292-22637
Fax: 06051 / 85-14242 oder
Fax: 06181 / 292-22608
Postanschrift der Zulassungsbehörde
HINWEISE:
Notwendige Vordrucke, Anträge usw. finden Sie
unter www.mkk.de oder vor Ort!
Für Beantragung und Bearbeitung ROTER
Kennzeichen wenden Sie sich bitte direkt an die
zuständigen Mitarbeiter in Gelnhausen für die
Vereinbarung eines Termins.
Stand Mai 2014
Zulassung von gebrauchten
Fahrzeugen aus dem Ausland
Main-Kinzig-Kreis
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
E-Mail: v e r k e h r s a b t e i l u n g @ m k k . d e
Homepage: www.mkk.de
Sie möchten ein
WUNSCHKENNZEICHEN?
Reservierung von Kennzeichen nur über
unsere Homepage:
www.mkk.de
oder Sie äußern Ihren
Kennzeichenwunsch direkt bei
Beantragung der Zulassung.
Die Gebühr für
Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €.