Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig

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Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig
UMSCHREIBUNG
UND WIEDERZULASSUNG
NEUZULASSUNG
Dazu benötigen Sie:
Dazu benötigen Sie:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
(bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
2. Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
3. Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer
4. Gültiges Ausweisdokument:
Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass
(mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in
Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern oder
Wächtersbach wohnen)
ggf. Aufenthaltserlaubnis erforderlich
5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und
zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit
6. Ggf. gültiger Nachweis über die
Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA o.ä.)
7. Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen
Kennzeichen, wenn Sie diese innerhalb
Hessen nicht beibehalten möchten oder diese
aus einem Zulassungsbezirk außerhalb
Hessen stammen.
ZULASSUNG VON GEBRAUCHTEN
FAHRZEUGEN AUS DEM AUSLAND
Dazu benötigen Sie:
1. Bei Fahrzeugen aus EU oder EWR-Staaten mit
EG-Typgenehmigung:
- ausländische Zulassungsbescheinigung
- Kaufnachweis
- Nachweis über die Hauptuntersuchung, wenn
das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
- Das Fahrzeug muss vor Beantragung der
Zulassung vorgefahren werden
2. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU- oder Nicht-EWRStaaten ohne EG-Typgenehmigung:
- ausländische Zulassungsbescheinigung
- Verzollungsnachweis
- ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das
Fahrzeug noch nicht abgemeldet wurde
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
von einer technischen Prüfstelle
- Kaufnachweis
- Fahrzeuge ohne Typengenehmigung müssen
eine Einzelgenehmigung bei der
Bündelungsbehörde in Fulda beantragen. Die
Zulassung verzögert sich um einige Werktage.
Zusätzlich benötigen Sie die Unterlagen aus der
Rubrik UMSCHREIBUNG oder NEUZULASSUNG.
AUSFUHRKENNZEICHEN
(Nicht in der Zulassungsstelle Schlüchtern möglich)
1. Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller (evtl.
mit Datenbestätigung)
oder COC-Bescheinigung - dann Kaufnachweis
vorlegen und Fahrzeug zur Zulassung vorfahren
2. Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
3. Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer
4. Gültiges Ausweisdokument:
Personalausweis, oder Reisepass bzw. Pass
(mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in
Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern oder
Wächtersbach wohnen)
5. Ggf. Aufenthaltserlaubnis erforderlich
6. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und
zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit
AUßERBETRIEBSETZUNG
Dazu benötigen Sie:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I
(bzw. Fahrzeugschein)
2. Kennzeichen
3. Verbleibserklärung bei PKW (M1)
und leichten LKW (N1)
4. Bei Verschrottung von PKW (M1) und leichten LKW
(N1) ist auch der Verwertungsnachweis und die
Zulassungsbescheinigung Teil II
(bzw. Fahrzeugbrief) vorzulegen
KURZZEITKENNZEICHEN
Dazu benötigen Sie:
1. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
2. Gültiges Ausweisdokument Personalausweis oder
Reisepass bzw. Pass (mit aktueller
Meldebestätigung, sofern Sie in Bad SodenSalmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach
wohnen)
3. Vergabe nur für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im
Main-Kinzig-Kreis (inklusive Hanau)
4. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen
eine Empfangsberechtigte Person, mit Wohn- oder
Geschäftssitz im Main-Kinzig-Kreis, beauftragen.
(Vordruck auf www.mkk.de oder vor Ort)
5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und
zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit.
Dazu benötigen Sie:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
(bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
2. Versicherungsbestätigung (Deckungskarte für
Ausfuhrkennzeichen)
3. Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung
vorgefahren werden
4. Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer
5. Gültiges Ausweisdokument:
Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass
ggf. Aufenthaltserlaubnis erforderlich
6. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und
zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit
7. Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen
Kennzeichen
8. Bericht zur Hauptuntersuchung
VERLUST ODER DIEBSTAHL der
Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen
Dazu benötigen Sie:
1. Gültiges Ausweisdokument
2. Bei gestohlenen Papieren oder Kennzeichen die
Diebstahlsanzeige der Polizei
3. Eventuell noch vorhandene
Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
bzw. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
4. Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen
5. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
ZULASSUNG AUF FIRMEN UND
GEWERBETREIBENDE
Dazu benötigen Sie:
1. Bei Zulassungen auf juristische Personen eine
aktuelle Gewerbeanmeldung der Gemeinde/
Stadt oder ein vollständiger
Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes.
Zusätzlich eine Ausweiskopie des
Geschäftsführers.
2. Sonstige Handelsunternehmen legen die
Gewerbeanmeldung und den Ausweis des
benannten Vertreters vor.
Zusätzlich benötigen Sie die Unterlagen aus der
Rubrik UMSCHREIBUNG oder NEUZULASSUNG
ÖFFNUNGSZEITEN
SO ERREICHEN SIE UNS:
Zulassungsbehörde des
Main-Kinzig-Kreises
Zulassungsbehörde Hanau
HANAU
Montag
07.00 – 13.00 Uhr
Dienstag
07.00 – 11.30 Uhr
und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
07.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag
07.00 – 13.00 Uhr
Freitag
07.00 – 11.30 Uhr
GELNHAUSEN
Montag
07.00 – 13.00 Uhr
Dienstag
07.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch
07.00 – 11.30 Uhr
Dörnigheimer Straße 1
63452 Hanau
Tel.: 06181 / 292-22637
Fax: 06181 / 292-22608
Anfahrt: A 66 Ausfahrt Hanau-Nord
Bus: Haltestelle Weiherfeld,
Linie 562, 563 & MKK-33
Zulassungsbehörde Gelnhausen
07.00 – 13.00 Uhr
Freitag
07.00 – 11.30 Uhr
SCHLÜCHTERN
Montag
07.30 – 12.00 Uhr
Dienstag
07.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch
07.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.00 Uhr
Hinweis:
In der Zulassungsbehörde Schlüchtern sind nicht
alle Zulassungen möglich. Die Zulassung von
Fahrzeugen mit ausländischer Zulassungsbescheinigung, COC-Bescheinigung oder Leerbrief
von auswärtiger Behörde sowie Ausfuhrkennzeichen
müssen Sie in der Zulassungsbehörde Gelnhausen
oder Hanau beantragen.
Stand März 2013
Was benötige ich für ... ?
Umschreibung und Wiederzulassung
Neuzulassung
Im Niederfeld
63589 Linsengericht Altenhaßlau
Tel.: 06051 / 85-14240
Fax: 06051 / 85-14242
Zulassung von gebrauchten
Fahrzeugen aus dem Ausland
Außerbetriebsetzung
Anfahrt: A 66 Ausfahrt Gelnhausen-West
oder Gelnhausen-Ost
Bus und Bahn: Haltestelle Hbf. Gelnhausen
Kurzzeitkennzeichen
Zulassungsbehörde Schlüchtern
Verlust oder Diebstahl der
Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen
und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
Informationen
Ihrer Zulassungsbehörde
Am Elmacker 2
36381 Schlüchtern
Tel: 06051 / 85-14240 oder
Tel: 06181 / 292-22637
Fax: 06051 / 85-14242 oder
Fax: 06181 / 292-22608
Ausfuhrkennzeichen
Zulassung auf Firmen
Sie möchten ein
WUNSCHKENNZEICHEN?
Postanschrift der Zulassungsbehörde
Reservierung von Kennzeichen nur über
unsere Homepage:
Main-Kinzig-Kreis
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
www.mkk.de
E-Mail: v e r k e h r s a b t e i l u n g @ m k k . d e
Homepage: www.mkk.de
Oder Sie äußern Ihren
Kennzeichenwunsch direkt bei
Beantragung der Zulassung.
Die Gebühr für
Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €.