Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig
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Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig
UMSCHREIBUNG UND WIEDERZULASSUNG NEUZULASSUNG Dazu benötigen Sie: Dazu benötigen Sie: 1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) 2. Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.) 3. Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer 4. Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) ggf. Aufenthaltserlaubnis erforderlich 5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit 6. Ggf. gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA o.ä.) 7. Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen, wenn Sie diese innerhalb Hessen nicht beibehalten möchten oder diese aus einem Zulassungsbezirk außerhalb Hessen stammen. ZULASSUNG VON GEBRAUCHTEN FAHRZEUGEN AUS DEM AUSLAND Dazu benötigen Sie: 1. Bei Fahrzeugen aus EU oder EWR-Staaten mit EG-Typgenehmigung: - ausländische Zulassungsbescheinigung - Kaufnachweis - Nachweis über die Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist - Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung vorgefahren werden 2. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU- oder Nicht-EWRStaaten ohne EG-Typgenehmigung: - ausländische Zulassungsbescheinigung - Verzollungsnachweis - ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet wurde - Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV von einer technischen Prüfstelle - Kaufnachweis - Fahrzeuge ohne Typengenehmigung müssen eine Einzelgenehmigung bei der Bündelungsbehörde in Fulda beantragen. Die Zulassung verzögert sich um einige Werktage. Zusätzlich benötigen Sie die Unterlagen aus der Rubrik UMSCHREIBUNG oder NEUZULASSUNG. AUSFUHRKENNZEICHEN (Nicht in der Zulassungsstelle Schlüchtern möglich) 1. Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller (evtl. mit Datenbestätigung) oder COC-Bescheinigung - dann Kaufnachweis vorlegen und Fahrzeug zur Zulassung vorfahren 2. Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.) 3. Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer 4. Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) 5. Ggf. Aufenthaltserlaubnis erforderlich 6. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit AUßERBETRIEBSETZUNG Dazu benötigen Sie: 1. Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) 2. Kennzeichen 3. Verbleibserklärung bei PKW (M1) und leichten LKW (N1) 4. Bei Verschrottung von PKW (M1) und leichten LKW (N1) ist auch der Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) vorzulegen KURZZEITKENNZEICHEN Dazu benötigen Sie: 1. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 2. Gültiges Ausweisdokument Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad SodenSalmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) 3. Vergabe nur für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis (inklusive Hanau) 4. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine Empfangsberechtigte Person, mit Wohn- oder Geschäftssitz im Main-Kinzig-Kreis, beauftragen. (Vordruck auf www.mkk.de oder vor Ort) 5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit. Dazu benötigen Sie: 1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) 2. Versicherungsbestätigung (Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen) 3. Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung vorgefahren werden 4. Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer 5. Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass ggf. Aufenthaltserlaubnis erforderlich 6. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und zusätzlich ihr gültiges Ausweisdokument mit 7. Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen 8. Bericht zur Hauptuntersuchung VERLUST ODER DIEBSTAHL der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen Dazu benötigen Sie: 1. Gültiges Ausweisdokument 2. Bei gestohlenen Papieren oder Kennzeichen die Diebstahlsanzeige der Polizei 3. Eventuell noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bzw. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein 4. Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen 5. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung ZULASSUNG AUF FIRMEN UND GEWERBETREIBENDE Dazu benötigen Sie: 1. Bei Zulassungen auf juristische Personen eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Gemeinde/ Stadt oder ein vollständiger Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes. Zusätzlich eine Ausweiskopie des Geschäftsführers. 2. Sonstige Handelsunternehmen legen die Gewerbeanmeldung und den Ausweis des benannten Vertreters vor. Zusätzlich benötigen Sie die Unterlagen aus der Rubrik UMSCHREIBUNG oder NEUZULASSUNG ÖFFNUNGSZEITEN SO ERREICHEN SIE UNS: Zulassungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises Zulassungsbehörde Hanau HANAU Montag 07.00 – 13.00 Uhr Dienstag 07.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 07.00 – 13.00 Uhr Donnerstag 07.00 – 13.00 Uhr Freitag 07.00 – 11.30 Uhr GELNHAUSEN Montag 07.00 – 13.00 Uhr Dienstag 07.00 – 13.00 Uhr Mittwoch 07.00 – 11.30 Uhr Dörnigheimer Straße 1 63452 Hanau Tel.: 06181 / 292-22637 Fax: 06181 / 292-22608 Anfahrt: A 66 Ausfahrt Hanau-Nord Bus: Haltestelle Weiherfeld, Linie 562, 563 & MKK-33 Zulassungsbehörde Gelnhausen 07.00 – 13.00 Uhr Freitag 07.00 – 11.30 Uhr SCHLÜCHTERN Montag 07.30 – 12.00 Uhr Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr Mittwoch 07.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr Freitag 07.30 – 12.00 Uhr Hinweis: In der Zulassungsbehörde Schlüchtern sind nicht alle Zulassungen möglich. Die Zulassung von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassungsbescheinigung, COC-Bescheinigung oder Leerbrief von auswärtiger Behörde sowie Ausfuhrkennzeichen müssen Sie in der Zulassungsbehörde Gelnhausen oder Hanau beantragen. Stand März 2013 Was benötige ich für ... ? Umschreibung und Wiederzulassung Neuzulassung Im Niederfeld 63589 Linsengericht Altenhaßlau Tel.: 06051 / 85-14240 Fax: 06051 / 85-14242 Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus dem Ausland Außerbetriebsetzung Anfahrt: A 66 Ausfahrt Gelnhausen-West oder Gelnhausen-Ost Bus und Bahn: Haltestelle Hbf. Gelnhausen Kurzzeitkennzeichen Zulassungsbehörde Schlüchtern Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag Informationen Ihrer Zulassungsbehörde Am Elmacker 2 36381 Schlüchtern Tel: 06051 / 85-14240 oder Tel: 06181 / 292-22637 Fax: 06051 / 85-14242 oder Fax: 06181 / 292-22608 Ausfuhrkennzeichen Zulassung auf Firmen Sie möchten ein WUNSCHKENNZEICHEN? Postanschrift der Zulassungsbehörde Reservierung von Kennzeichen nur über unsere Homepage: Main-Kinzig-Kreis Postfach 1465 63569 Gelnhausen www.mkk.de E-Mail: v e r k e h r s a b t e i l u n g @ m k k . d e Homepage: www.mkk.de Oder Sie äußern Ihren Kennzeichenwunsch direkt bei Beantragung der Zulassung. Die Gebühr für Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €.